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Mit Maaßen in Nürnberg

Es gibt Gelegenheiten, bei denen man wie unter einem Vergrößerungsglas an einem lokalen Ereignis die aktuelle Wirklichkeit des ganzen Landes wahrnehmen kann. Bildungsbürgerlich formuliert, eine an und für sich bedeutungslose Veranstaltung doch pars pro toto stehen kann. Das konnte ich heute Vormittag in Nürnberg erleben.

Ein Hochkaräter kommt in die Provinz

Der Ortsverband Langwasser der Nürnberger CSU hatte zu seinem Neujahrsempfang Dr. Hans-Georg Maaßen als Redner eingeladen. Es ist an sich schon erstaunlich, daß es einem Ortsverband – das ist die unterste Gliederung der Parteien – gelingt, eine bundesdeutsche Größe zu seinem Neujahrsempfang einzuladen, dazu noch einen Mann, der nicht einmal Mitglied der eigenen Partei ist. Doch Hans-Georg Maaßen sagte zu und kam auch.

Der linke Narrensaum heult auf

Enteressant ist zunächst ein Blick in die sozialen Netzwerke. Schon die Tage zuvor erhob sich dort auf den Seiten der üblichen Verdächtigen der zu erwartende Shitstorm, dessen wörtliche Übersetzung aus dem Englischen in der Tat auf das meiste zutrifft, was dort die angeblichen Verteidiger von Freiheit und Demokratie absondern. Für besonders „engagiert“ hielt man es wohl, in der Stadt Plakate zu kleben, auf denen Herr Maaßen abgebildet, jedoch als „rechter Terrorhelfer“ beleidigt wurde. Natürlich erschien dann auch heute Vormittag eine Ansammlung von Demonstranten, und zwar so ziemlich alles, was den linken Narrensaum unserer Gesellschaft bevölkert. Piraten, Linke Jugend und natürlich die Antifa. Die üblichen Parolen waren auf Spruchbändern zu lesen, allerdings auch die Parole: „CSU Entmaaßifizieren“. Man kann getrost unterstellen, daß die durchweg sehr jugendlichen Demonstranten unter dieser Parole keinen blassen Schimmer davon haben, was die Entnazifizierung bedeutet hat. Bei näherem Hinsehen wurde jedoch deutlich, um welch erbärmlichen Haufen von linken Narren es sich dabei handelte. Ca. 50 vorwiegend sehr junge Menschen in den üblichen schwarzen Kapuzenpullis und -Jacken mit auf genähten Parolen. Von der Antifa, wie man sie aus vielen gewalttätigen Aktionen kennt, war keine Spur. Offenbar hatte man nur die Pimpfe aufbieten können, die richtige SA hatte wohl am Vorabend in Leipzig genug zu tun. Hinzu kam noch, daß die Zahl der Polizeibeamten, die den Veranstaltungsort sicherten, offenkundig die Zahl der Demonstranten – hier kann man die Vokabel benutzen, denn mehr als demonstrieren war nicht – deutlich überstieg.

Klartext mit Präzision

Herr Maaßen wurde von den ca. 300 Besuchern der Veranstaltung zunächst mit langanhaltendem Beifall begrüßt und führte dann seine Zuhörer eine Dreiviertelstunde lang durch die bundesdeutsche Wirklichkeit. Schonungslos offen, mit brillanter Analyse, geschliffenen Formulierungen, aber ohne dabei sprachlich abzuheben, zeigte er auf, woran es in Deutschland krankt. Die Erosion des Rechtsstaates, eigentlich der glatte Rechtsbruch, nicht nur durch die verantwortungslose Migrationspolitik der Bundeskanzlerin, ihrer Groko und ihrer journalistischen Schleppenträger, sondern auch die offenbare Unwilligkeit der Politiker, Recht und Gesetz durchzusetzen, etwa straffällig gewordene Ausländer abzuschieben, alles das legte der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz schonungslos offen. Die Sicherheitslage unseres Landes, die Gefährdung durch Extremisten aller Couleur –  die geschätzten Zahlen der Extremisten liegen bei rund 24.000 auf der rechten Seite, rund 28.000 auf der linken Seite und bei rund 30.000 Islamisten. Skandalös erscheint dabei die Unwilligkeit der Politik, hier auf allen Seiten durchzugreifen. Das alles konnten die Zuhörer aus erster Hand glaubhaft erfahren.

„Ich will meine CDU nicht verlieren“

Maaßen gab dann auch seine Begründung dafür, nach der Entlassung aus dem aktiven Dienst als Beamter nunmehr doch politisch tätig zu werden. Er will schlicht und einfach nicht akzeptieren, daß „seine“ CDU, deren Mitglied er seit rund 40 Jahren ist, ihm abhanden kommt. Das ist aller Ehren wert. Eine andere Frage ist natürlich, ob es Herrn Maaßen und der Werte Union gelingen kann, eine nachhaltige Kurskorrektur herbeizuführen. So wie die Dinge heute stehen, muß das ja ernsthaft bezweifelt werden. Aus diesem Grunde braucht Deutschland meines Erachtens eine bürgerliche Alternative, die nach Sachlage derzeit nur die AfD sein kann, allerdings unter Ausschluß ihres rechten Narrensaums. Mit den anderen AfD-Politikern kann man ja nach Maaßens Worten durchaus vernünftig reden.

Der Partei-Provinzfüst: die fleischgewordene Mittelmäßigkeit

Wenn auf dem Neujahrsempfang eines kleinen Ortsverbandes eine bundesdeutsche Celebrität spricht, dann muß natürlich der Bezirksvorsitzende ein paar Worte dazu sagen. Das jedenfalls meinte wohl der Vorsitzende des CSU-Bezirksverbandes Nürnberg-Fürth, Michael Frieser MdB. Und lieferte ungewollt, aber überzeugend das Kontrastprogramm zu Herrn Maaßen. Michael Frieser ist die fleischgewordene Mittelmäßigkeit. Solche Politiker brauchen die Parteien, um ihre mittlere Führungsebene zu bestücken und dabei sicher zu sein, daß die jeweilige Beschlusslage der Parteispitze eins zu eins an die Untergliederungen kommuniziert, und dann dort exekutiert wird. Im Falle der CSU ist das natürlich derzeit die Distanzierung von der Werte-Union, einhergehend mit einem Schmusekurs gegenüber den Grünen. Dabei war sich Herr Frieser nicht zu schade, die Grenzen der Höflichkeit zu überschreiten und Herrn Maaßen – wohlgemerkt bei einem Neujahrsempfang (!) -inhaltlich zu korrigieren. Die eigentlich angebrachte Vokabel wäre hier maßregeln, aber das könnte nach Sachlage als Sottise verstanden werden. Vielleicht merkte er auch gar nicht, daß er dies tat. Denn er hatte offensichtlich auch nicht verstanden, nach welchen Maßnahmen der Politik sein Gast gerufen hatte, weil er so tat, als habe Herr Maaßen keine Rezepte mitgebracht, sondern ausschließlich Kritik geübt. Daß Herr Maaßen schlicht und einfach eingefordert hatte, geltendes Recht umzusetzen, was an und für sich der Politik leicht fallen müßte, wenn sie es nur wollte, hatte er offenbar nicht verstanden, möglicherweiseauch nicht verstehen dürfen.

Der Blick durchs Vergrößerungsglas ist erhellend

Deutschland im kleinen, auch Antifa im kleinen, der Zustand der deutschen Politik unter dem Vergrößerungsglas und die Erkenntnis, daß Leute mit überragender Intelligenz, erstklassiger Analyse und dem Blick für das Notwendige Provinzpolitiker intellektuell überfordern, für das bürgerliche Publikum indessen eine erfreuliche Abwechslung vom provinziellen Einerlei sein können. Was wünschen wir also Deutschland? Mehr Maaßen, weniger Frieser.

Reflexionen beim Neujahrskonzert

Zu Recht erfreut sich das traditionelle Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker großer Beliebtheit beim Publikum. Die Rundfunk-und Fernsehübertragung verfolgen Millionen von Zuschauern in den Ländern des europäischen Kulturkreises. Zu diesen gehören nicht nur Europa und Amerika, sondern in diesem Zusammenhang auch Australien, Neuseeland und fernöstliche Länder wie Japan, Korea und China. Ja auch China, wo die klassische europäische  Musik gesellschaftlich eine große Rolle spielt und entsprechend viele Künstler auf diesem Gebiet hervorbringt, was sich nicht nur an der Person des berühmten Lang Lang zeigt.

Prinz Eugen

Die Fernsehübertragung des heutigen Neujahrskonzertes führte in den typischen Kurzfilmen mit Tanzeinlagen außerhalb des Goldenen Saals unter anderem in das Winterpalais des Prinzen Eugen. Dabei kam mir unwillkürlich in den Sinn, daß wohl die allermeisten Fernsehzuschauer nicht wissen, welche Rolle dieser Mann in der europäischen Geschichte gespielt hat, und vor allem, was wir Europäer ihm zu verdanken haben. Ohne ihn gäbe es vermutlich die klassische europäische Musik überhaupt nicht. Warum?

Klassische Musik gibt es im islamischen Kulturkreis nicht

Dem islamischen Kulturkreisi sind konzertante  Musik und Musiktheater fremd. Es gibt nicht einmal Vergleichbares. Der islamische Kulturkreis hat insoweit weder selbst derartiges geschaffen noch aus der europäischen Hochkultur übernommen. Es gibt keinen Komponisten klassischer europäischer Musik aus dem islamischen Kulturkreis. Dies unbeschadet dessen, daß es etwa in der Türkei im europäisch gebildeten Bürgertum durchaus Freunde der klassischen europäischen Musik gibt, und deswegen auch Interpreten wie etwa die berühmten türkischen Schwestern Güher und Süher Pekinel auf den Konzertpodien anzutreffen sind. In diesem Kulturkreis legt man darauf offenbar auch gar keinen Wert. Kein geringerer als  Ayatollah Khomeini hat dies in einem Interview mit der Journalistin Oriana Fallaci im Jahr 1979 klar ausgesprochen: „Es gibt nichts Überflüssigeres und Schädlicheres als die Musik. Wenn ein Mensch eine gewisse Zeit lang Musik hört, wird sein Gehirn faul und unseriös. „

Der jahrhundertelange europäische Abwehrkampf gegen den expandierenden Islam

Kommen wir zurück zu Prinz Eugen von Savoyen. Seinem Feldherrngenie verdanken wir es, daß der jahrhundertelange Ansturm des Islam auf Europa in der Schlacht von Peterwardein 1716 endgültig abgewehrt werden konnte. Nach mehreren vergeblichen Anläufen führten die Osmanen ca. 150.000 Mann ins Feld, denen Österreich und seine Verbündeten unter dem Kommando des Prinzen Eugen lediglich rund 80.000 Mann entgegen stellen konnten. Dennoch schlug Prinz Eugen die Türken vernichtend. Seither unternahmen weder die Türken noch die nordafrikanischen Araber einen weiteren Versuch, Europa zu erobern. Damit hatten sie ja schon im achten Jahrhundert nach Christus begonnen und wurden in der Schlacht von Tours und Poitiers im Jahr 732 von Karl Martell gestoppt. 1453 folgte dann die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken. Sie konnten im Anschluß große Teile des Balkans unterwerfen, scheiterten jedoch 1683 vor Wien und dann endgültig in der Schlacht bei Peterwardein.

Was wäre gewesen, wenn…

Es gilt zwar als unseriös, historisch alternative Faktenverläufe zu konstruieren. Doch manchmal liegt es auf der Hand, was geschehen wäre, wenn ein entscheidendes geschichtliches Ereignis nicht oder anders stattgefunden hätte. So bezweifelt wohl niemand, daß Deutschland und das übrige Europa wenigstens einige Jahrzehnte unter der nationalsozialistischen Diktatur gelitten hätten, wenn Hitler den Krieg gewonnen hätte. 

Die Eroberung Europas hätte natürlich den islamischen Kulturkreis um die europäischen Länder erweitert mit der Folge, daß eine eigenständige europäische Kultur, wie sie sich im Laufe vieler Jahrhunderte entwickelt hat, eben nicht entstanden wäre. Also auch nicht die Hochkultur der klassischen Musik ebensowenig wie etwa auf anderen Gebieten der Kunst wie Malerei, Bildhauerei, Belletristik und Theater hätte enstehen können, was heute die europäische Kultur ausmacht. Alles das gibt es im islamischen Kulturkreis nicht. Das zeigt ein Blick auf die historische Entwicklung des Balkans. Aus den muslimisch beherrschten Regionen wie Albanien oder Bosnien kann während dieser Zeit kein Komponist klassischer Musik. Wohl aber aus Bulgarien, Griechenland, Kroatien und Serbien, die allesamt christlich geblieben oder nach relativ kurzer Zeit wieder frei geworden waren.

Vergegenwärtigen wir uns den Unterschied!

Gleiches gilt im übrigen für die Baukunst. Die während der Übertragung gezeigten großartigen Bauwerke aus der Gotik, der Renaissance, dem Barock und dem Rokoko, der Blick in den weltberühmten Goldenen Saal und auf das europäisch-festlich gekleidete Konzertpublikum machten im Vergleich mit der Erinnerung an Aufenthalte in Ländern des muslimischen Kulturkreises deutlich, welch himmelweiter Abstand zwischen der europäischen Hochkultur und dem besteht, was wir den islamischen Kulturkreis nennen. Man stelle sich etwa den Goldenen Saal voller Frauen in „islamischer“ Kleidung vor, etwa diesen häßlichen Burkas und Niqabs, im Vergleich zu denen ein Kostüm aus Kartoffelsäcken geradezu elegant erscheint! Genießen wir also bei klassischer Musik ein gutes Glas Wein in dankbarer Erinnerung an Prinz Eugen von Savoyen!

Der größte Lump im ganzen Land

das ist und bleibt der Denunziant! Dieser Satz wird dem Dichter des Textes unserer Nationalhymne, Hoffmann von Fallersleben, zugeschrieben. Er stammt also aus einer Zeit, in der es um die Meinungsfreiheit alles andere als gut bestellt war. Wer damals für Freiheit und Einheit unseres Vaterlandes eintrat, mußte mit behördlicher Verfolgung rechnen. In solchen Zeiten stützt sich die Staatsmacht stets auch auf willfährige Informanten, besser gesagt Spitzel. Das war zu allen Zeiten so, und besonders ausgeprägt während der braunen und roten Diktaturen von 1933-1945 und von 1949-1989. Gestapo und Stasi wären weitgehend wirkungslos geblieben, hätten sie sich nicht auf eine große Schar von Menschen stützen können, die ihre Mitbürger selbst im privatesten Bereich bespitzelten. Diese Regime erwarteten allerdings nicht nur von den bezahlten Spitzeln, sondern von jedem Bürger, insoweit seine angebliche Pflicht zu tun. Doch gibt es kaum eine größere Niederträchtigkeit, als den Verrat. Familienmitglieder, Freunde, Nachbarn und Arbeitskollegen wegen Äußerungen anzuzeigen, die nun einmal den politisch Mächtigen nicht gefallen, galt immer als schäbig. Die Nutznießer des Verrats sahen das ungeachtet ihrer daraus resultierenden Vorteile nicht selten ebenso. Von Napoleon ist der Satz überliefert: „Ich brauche den Verräter, doch ich verachte ihn.“

Denunziation wird zur Bürgerpflicht

Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant. Dieser Satz gewinnt derzeit leider erneut an Aktualität. So manchem wird dieser Gedanke durch den Kopf schießen, wenn er unvermittelt Post vom Staatsanwalt oder Besuch vom Verfassungsschutz bekommt. Das Bundesamt für den Verfassungsschutz betreibt seit dem 28. Oktober 2019 das Kontakttelefon „RechtsEx“ für Hinweise zu Rechtsextremismus, Rechtsterrorismus, Reichsbürgern und Selbstverwaltern. Hinweise werden rund um die Uhr vertraulich aufgenommen. („LinksEx“ und „IslamistEx“ gibt es natürlich nicht). Die Bundesjustizministerin hat heute ihren Gesetzentwurf vorgestellt, der zum einen die Strafen für Beleidigungsdelikte verschärft, was für sich allein vielleicht sogar sinnvoll sein könnte, der aber vor allem die sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter und Co. verpflichtet, sogenannte „Hasskommentare“ den Staatsanwaltschaften zu melden. Das geht weit über das unsägliche Netzwerkdurchsetzungsgesetz des früheren Zensur- und heutigen Außenministerleins hinaus, wonach derartige Texte lediglich gelöscht und ihre Verfasser gesperrt werden sollten. Nun soll angezeigt werden, was das Zeug hält. Und das gilt nicht nur für die Kenntnis von geplanten Straftaten, die nach § 138 StGB ohnehin zur Strafanzeige verpflichtet. Nein, schon ungehörigere und unappetitliche Texte (neudeutsch: Posts) wie etwa: „Der gehört an die Wand gestellt!“ sind künftig den Staatsanwaltschaften zu melden und sollen wohl einen neuen Straftatbestand darstellen.

Der Amatuer-Schlapphut (m,w,d) geht ans Werk

Betrachten wir zunächst einmal die Meldepflicht bzw. die Aufforderung zur Meldung an den Verfassungsschutz. Die Deutschen sollen ein Volk von IM werden. Mit beträchtlichem personellem und materiellem Aufwand wird eben rund um die Uhr eine Meldestelle betrieben, der jedermann mitteilen soll, was er für verfassungsfeindliche Umtriebe hält. Nach Sachlage soll das, und so kommt es ja auch aus der Begründung dieser Maßnahme ans Licht, vor allem sogenannte rechtsextreme Kommentare oder sonstige Texte dieser Art betreffen. Der „Kampf gegen Rechts“ wird zur ersten Bürgerpflicht. Man kann sich vorstellen, daß mindestens 90 % der gemeldeten Vorfälle nach juristischer Prüfung durch den sprichwörtlichen Rost fallen werden. Wer mit dem Grundgesetz, insbesondere der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Fachgerichte zur Meinungsfreiheit und den einschlägigen Äußerungsdelikten im Strafgesetzbuch wie etwa § 130 StGB nicht vertraut ist, wird kaum einmal einen Text rechtlich zutreffend beurteilen können. Auf der anderen Seite besteht die manifeste Gefahr, daß die Masse derartiger Meldungen geeignet sein kann, die rechtliche Beurteilung unmerklich zu verschieben. Es wird angesichts der Fülle von Meldungen die Neigung bestehen, Dinge als verfassungsfeindlich zu bewerten, die man früher nicht so bewertet hätte. Wer glaubt, ein solcher Effekt sei nicht willkommen,ist einfach nur naiv.

Horch und Guck reloaded

Betrachten wir die Meldepflicht hinsichtlich so genannter Hasskommentare bei den Staatsanwaltschaften. In Verbindung mit den angekündigten Strafverschärfungen, die bisher straflose Ungehörigerigkeiten nunmehr als strafbare Handlungen qualifizieren werden, muß davon ausgegangen werden, daß die sozialen Netzwerke täglich zigtausendfach derartige Meldungen absetzen werden. Dies deswegen, weil sie mit Bußgeldern bis zu 50 Millionen € im Einzelfall rechnen müssen, wenn sie ihrer gesetzlichen Meldepflicht nicht nachkommen. Auch hier wird natürlich dann weit überwiegend erst einmal gemeldet werden, was schon bei kurzer juristischer Prüfung wieder ausgeschieden werden muß. Zum einen liegt das an der Strafdrohung, die es nun wirklich angeraten sein läßt, im Zweifel zu melden statt zu schweigen. Und zum anderen liegt das daran, daß die sozialen Netzwerke aus Kostengründen, aber auch angesichts des angespannten Marktes für Mitarbeiter mit der Qualifikation des Volljuristen, diese Aufgabe juristisch nicht qualifizierten 450 Euro-Kräften mit bestandener Gesinnungsprüfung übertragen werden. Solche Leute werden dann natürlich erst einmal geschult, d.h. werden in einem Schnellkurs durch das Grundgesetz und das Strafgesetzbuch getrieben wie ein Galopper über die Rennbahn. Und man wird Ihnen eintrichtern, im Zweifel alles als sogenannte rechte Hetze und damit strafbar zu bewerten, was auch nur entfernt politisch anrüchig erscheint.  Auch hier wird der Effekt eintreten, daß die schiere Zahl der Meldungen dazu verleitet, massenhaft Strafbefehle zu beantragen bzw. dann auch zu erwirken. Denn Staatsanwälte und Richter können sich dann mit dem Gedanken daran beruhigen, daß gegen den Strafbefehl ja Einspruch einlegen kann, wer sich ungerecht behandelt fühlt. Und dann kann ja im ordentlichen Verfahren in Ruhe nachgeprüft werden, ob tatsächlich eine Straftat vorliegt. Nicht selten wird dann der Strafbefehl eben aufgehoben werden müssen.

Die Überlastung der Justiz und damit die Verschlechterung der Rechtspflege sind wohl egal.

Davon unberührt bleibt natürlich, daß auch jetzt schon Strafantrag stellen kann, wer sich durch irgendwelche Texte im Internet beleidigt fühlt. Die Staatsanwaltschaften gehen dem dann auch nach. Davon unberührt bleibt natürlich auch, daß Straftaten wie Volksverhetzung im Internet auch jetzt schon verfolgt werden. Dies unabhängig davon, ob die Polizei selbst auf einen solchen Text aufmerksam wird, oder in der Tat Dritte das melden. Wenn wirklich massive Straftaten begangen oder angedroht werden, dann reichen unsere Gesetze auch tatsächlich aus, diese Dinge rechtlich in den Griff zu bekommen. Was indessen lediglich ungehörig ist, hat in den Akten der Staatsanwaltschaft nichts zu suchen. Die Staatsanwaltschaften arbeiten ohnehin schon an den Grenzen ihrer personellen Kapazitäten. Wenn sie dann auch noch mit Zigtausenden von zusätzlichen Anzeigen monatlich überschwemmt werden, dann kann man sich ausrechnen, was passieren wird. Wichtige Dinge werden einfach liegen bleiben, denn es ist nicht denkbar, daß die Staatsanwaltschaften und auch die Gerichte in dem Maße personell aufgerüstet werden können, das eigentlich notwendig werden würde, wenn die Vorstellungen der Justizministerin umgesetzt werden würden.

Der wahre Sinn der Sache

Auswirkungen wird das allerdings auf die Statistik haben. Die Zahl der Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund wird explosionsartig ansteigen. Das wird zu einer beträchtlichen Schieflage in der Statistik führen. Schon jetzt gibt es eine Reihe von Delikten, etwa § 130 StGB in seinen unterschiedlichen Tatbeständen, oder §§ 86 StGB ( verfassungsfeindliche Propaganda und Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen) die ausschließlich von Rechtsextremisten begangen werden können, nicht aber von Linksextremisten oder Islamisten. Schon jetzt ist deswegen bei Betrachtung der Kriminalstatistik in diesem Bereich größte Sorgfalt geboten. Rechnet man nämlich jeweils die sogenannten Äußerungs- und Propagandadelikte heraus, dann ergibt sich ein anderes Bild, als es in den Medien allgemein transportiert wird. Dann stellt man nämlich fest, daß bei den politisch motivierten Straftaten die rechts motivierten Straftaten keineswegs bei weitem überwiegen, eher im Gegenteil. Das wird natürlich auch künftig nicht anders sein. Aber wer schaut schon so genau hin? Wenn dann aufgrund der neuen Rechtslage die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten im ganzen um ein Vielfaches höher liegen wird, als zum Beispiel der linksextremistischen motivierten Straftaten, dann hat das natürlich erhebliche Auswirkungen auf die Berichterstattung in den Medien und damit auf das Bewusstsein der Bevölkerung. Und letzteres ist doch erwünscht. Man will die Leute glauben machen, daß die große Gefahr von rechts kommt. Selbstverständlich fällt unter rechts in diesem Sinne alles rechts von Merkel. Die Grenzen des Sagbaren sollen verschoben werden, und zwar weit nach links. Die unsäglichen Studien über angeblichen Rechtsextremismus aus der Mitte der Gesellschaft belegen das überdeutlich. Es soll eben ein Klima geschaffen werden,in dem noch weniger als bisher die freie Rede stattfindet. Das Ergebnis der Allensbach-Studie aus dem Mai dieses Jahres, wonach 78 % der Befragten die Meinung äußerten, man könne in Deutschland nicht ohne weiteres sagen, was man denkt, wird dann noch übertroffen werden. Der vorsichtige Rundumblick bevor man jemanden etwas sagt – außer der Uhrzeit – wie er in Diktaturen üblich ist, er wird zum Verhaltensmuster unserer Gesellschaft in diesem Jahrhundert werden.

Und nicht zuletzt wird sich in der politischen Meinungsbildung etwas verändern. Wenn die rechtliche Beurteilung von Meinungsäußerungen sich zunächst unmerklich, aber nachhaltig in die politisch gewünschte Richtung verschiebt, dann hat das natürlich Auswirkungen auf das Denken der Bürger. Wenn kriminalisiert wird, was heute noch straflos gesagt werden darf, dann wird nicht nur der Bereich des Sagbaren, sondern auch der Bereich des Denkbaren begrenzt und damit ausgegrenzt, was heute noch zum Beispiel als national-konservativ gilt, und in den Bereich der verfassungsfeindlichen Bestrebungen verschoben. Wer glaubt, derartiges werde nicht angestrebt, der ist naiv.

Die Hoffnung stirbt zuletzt. Auf das Bundesverfassungsgericht kommt eine Menge Arbeit zu. Und hoffentlich bleibt es standhaft. Denn jedenfalls bis jetzt gelten seine Sätze aus dem berühmten Lüth-Urteil vom 15. 01. 1958: „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits plus precieux de l’homme nac Art. 11 der Erklärung der Menschen-und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (hier folgt die Bezugnahme auf das KPD-Verbotsurteil von 1952). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt  „the matrix, the indispensible condition of nearly every other form of freedom (Cardozo).“ Den Politikern dieser Tage, und leider auch ihren journalistischen Schleppenträgern, muß man das wohl in Erinnerung rufen.

Wessen Interesse vertritt das Europäische Parlament?

Europa ist die Wiege der Weltkultur. Jedenfalls der Kultur, die das gesellschaftliche Leben, den wissenschaftlichen Standard, die Möglichkeiten der industriellen Produktion, den Wohlstand breitester Bevölkerungskreise und nicht zuletzt die individuelle Freiheit der Menschen, ja die Menschenrechte überhaupt geschaffen hat. Das gilt ungeachtet aller modisch gewordenen Vorwürfe gegen die Europäer einschließlich ihrer Nachkommen in anderen Teilen dieser Erde, insbesondere Amerika und Ozeanien mit Australien und Neuseeland, also in der altmodischen Rassenterminologie gegen die Weißen überhaupt. Insoweit gilt der Satz von Michael Klonovsky: „Wenn man sämtliche Schöpfungen des weißen Mannes von diesem Planeten entfernte, besäßen seine Ankläger weder Zeit noch Mittel, ja nicht einmal Begriffe, um ihn mit Vorwürfen zu überhäufen.“ Die Verifizierung dieses Satzes wird spätestens deutlich, wenn man die Verteilung der Patentanmeldungen und erteilten Patente auf dieser Erde betrachtet.

Ist die EU Europa?

Die Europäische Union nimmt für sich in Anspruch,  Europa zu sein, mindestens seine Zukunft. Daran bestehen nicht nur deswegen erhebliche Zweifel, weil diese Organisation keineswegs von  allen europäischen Ländern getragen wird. Daran bestehen noch sehr viel größere Zweifel, wenn man ihre Aktivitäten betrachtet.  Das gilt insbesondere hinsichtlich der Wahrung der europäischen Identität, gerade auch in ihrer Vielfalt  der nationalen Traditionen. Ihren Schwerpunkt scheint sie zwischenzeitlich anderswo zu suchen.

Das Europäische Parlament als Gouvernante Europas

Nachzulesen zum Beispiel in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 zu den Grundrechten von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa. In der europäischen juristischen Dokumenten eigenen verquasten und das Verständnis erschwerenden Gesetzgebungstechnik, in der nicht nur die Rechtsgrundlagen einer Entschließung, eines Beschlusses oder eines Gesetzes angegeben werden, sondern Hinweise auf unterschiedlichste Dokumente, in diesem Falle 19 an der Zahl, und zugrunde liegende Erwägungen, in diesem Falle 21 an der Zahl, gibt es den Mitgliedsstaaten Vorgaben für den Umgang mit Menschen afrikanischer Abstammung in Europa, die es tatsächlich in sich haben. Es ist hier nicht der Platz, diese in vollem Umfang zu dokumentieren. Es lohnt sich allerdings diese Entschließung 2018/2899 (ASP) im Volltext nachzulesen. Die aus meiner Sicht auffallendsten Forderungen an die Mitgliedstaaten dokumentiere und kommentiere ich nachstehend:

Die Mär vom Rassismus

Das Parlament fordert die Mitgliedstaaten und EU-Organe auf, anzuerkennen, daß Menschen afrikanischer Abstammung besonders stark Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit ausgesetzt sind und ihre Menschen- und Grundrechte im allgemeinen nicht in gleichem Maße wahrnehmen können, was strukturellem Rassismus gleichkommt, und daß sie als Einzelpersonen und auch als Gruppe Anspruch auf Schutz vor diesen Ungleichheiten haben, einschließlich positiver Maßnahmen zur Förderung ihrer Rechte sowie zur Gewährleistung der uneingeschränkten und gleichberechtigten Wahrnehmung.

Kommentar:

Damit wird den Adressaten angesonnen, die Beurteilung des Parlaments der Lebenssituation von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa zu übernehmen. Eine eigene Beurteilung des Sachverhalts  steht den Mitgliedstaaten danach offenbar nicht zu. Es wird schlicht unterstellt, daß die Menschen afrikanischer Herkunft in Europa besonders stark, also stärker als Menschen anderer Herkunft, Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit ausgesetzt sind. Besonders perfide ist der Vorwurf des sogenannten strukturellen Rassismus. Denn dies bedeutet, daß sämtliche gesellschaftliche Regeln, aber auch staatliche Vorschriften, Menschen afrikanischer Herkunft in Europa systematisch benachteiligen. Ein Staat, der auf sich hält, wird sich diesen Schuh nicht anziehen. Zu befürchten ist allerdings, daß sich Deutschland den Schuh anziehen wird, und zwar in bereitwilliger Demut. Denn zu den Staaten, die auf sich halten, gehört Deutschland derzeit sicherlich nicht. Vielmehr beten seine in ihrer Selbstwahrnehmung Eliten das Confiteor öffentlich bei jeder Gelegenheit, besonders inbrünstig die Worte „mea culpa, mea maxima culpa“.

Geschichte hat sich nicht ereignet, sie wird verordnet

Das Parlament fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, die Geschichte der Menschen afrikanischer Abstammung – einschließlich vergangener und andauernder Ungerechtigkeiten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, zum Beispiel Sklaverei und transatlantischer Sklavenhandel, oder Ungerechtigkeiten und Verbrechen, die im Rahmen des europäischen Kolonialismus begangen wurden, aber auch der gewaltigen Errungenschaften und positiven Beiträge von Menschen afrikanischer Abstammung – in Europa offiziell anzuerkennen und ihr zu gedenken, indem sie den Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer der Sklaverei und des transatlantischen Sklavenhandels auf europäischer und nationaler Ebene offiziell anerkennen und sogenannte „Monate der schwarzen Geschichte“  einführen.

Kommentar:

Das ist ein geradezu klassisches Beispiel für amtliche Geschichtsklitterung. Unwillkürlich kommt mir der spöttische Satz in den Sinn, wo der Unterschied zwischen Gott und den Historikern liegt. Gott kann die Geschichte eben nicht verändern. Hier wird  entgegen der historischen Wahrheit insinuiert, daß die Sklaverei auf dem afrikanischen Kontinent ausschließlich eine Angelegenheit der Europäer – im übrigen unterschiedslos, ob frühere Kolonialmacht oder nicht – gewesen sei. Daß dies im wesentlichen eine Angelegenheit  der muslimischen Araber, aber auch der Schwarzafrikaner selbst gewesen ist, kommt hier selbstverständlich nicht vor. Denn es paßt nicht in das Bild  von der weißen Sklavenhaltergesellschaft. Daß viele europäische Länder, denken wir etwa an die Skandinavier oder Osteuropäer, keinerlei koloniale Vergangenheit, auch nicht in Afrika, haben, scheint aus dieser Resolution ebenfalls nicht auf. Denn sie richtet sich an alle Mitglieder der Europäischen Union. Welche „gewaltigen Errungenschaften und positiven Beiträge von Menschen afrikanischer Abstammung“ in Europa festzustellen sind,  bleibt im Dunkeln. Nicht eine einzige Erfindung, wissenschaftliche Entdeckung oder kulturelle Leistung in Literatur oder Musik fällt mir dazu ein. Es gibt sie schlicht und einfach nicht.

Europäer, öffnet eure Brieftaschen!

Das Europäische Parlament erinnert daran, daß einige Mitgliedstaaten – unter Berücksichtigung der nachhaltigen Auswirkungen der Gegenwart – sinnvolle und wirksame Maßnahmen zur Wiedergutmachung vergangener Ungerechtigkeiten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die sich gegen Menschen afrikanischer Abstammung richteten, ergriffen haben. Es fordert  die EU-Organe und die verbliebenen Mitgliedstaaten auf, diesem Beispiel, das bestimmte Formen der Entschädigung, etwa öffentliche Entschuldigungen und die Rückgabe gestohlener Artefakte an die Herkunftsländer beinhalten kann, zu folgen.

Kommentar:

Sicherlich ist die koloniale Vergangenheit gerade der großen europäischen Kolonialmächte wie Frankreich und Großbritannien, aber auch Italien und Belgien, in weitaus geringerem Umfang schon aus zeitlichen Gründen auch Deutschland, in humanitärer Hinsicht nicht immer ein Ruhmesblatt gewesen.  Allerdings steht demgegenüber auch die Entwicklung einer  Infrastruktur und die Heranführung wenigstens der Eliten an die europäische Kultur. Wenn überhaupt, können sich Aufforderungen zu einer selbstkritischen Auseinandersetzung mit der kolonialen Vergangenheit nur an die ehemaligen Kolonialmächte, nicht aber an die übrigen europäischen Staaten richten. Völlig ausgeblendet wird der Kolonialismus der arabischen Welt gegenüber der schwarzafrikanischen. In diesem Zusammenhang mehr als 150 Jahre nach dem Ende der Sklaverei, die zwar auf dem amerikanischen Kontinent ihre Nutznießer sah,  jedoch im wesentlichen von den Schwarzafrikanern selbst und ihren arabischen Peinigern ausging, und viele Jahrzehnte nach dem Ende der Kolonialherrschaft finanzielle Forderungen zu formulieren, ist schlicht abwegig. Denn auch das größte Unrecht wird irgendwann zur bloßen Geschichte, mindestens dann, wenn seither mehrere Generationen ins Dasein getreten sind und sich in die Ewigkeit verabschiedet haben.

Laßt sie laufen, denn ihr wollt doch keine Rassisten sein!

Das Europäische Parlament fordert die Mitgliedstaaten auf, die Erstellung von Profilen auf der Grundlage der Rasse oder der ethnischen Zugehörigkeit in allen Formen der Strafverfolgung, der Terrorismusbekämpfung und der Einwanderungskontrolle zu beenden und die Praktiken der unrechtmäßigen Diskriminierung und Gewalt offiziell anzuerkennen und zu bekämpfen, indem in den Behörden Anti-Rassismus-Schulungen sowie Schulungen zur Beseitigung von Vorurteilen abgehalten werden

Kommentar:

Hier wird nicht weniger gefordert, als die Arbeit der Polizei zu behindern. Es ist nun einmal eine unbestreitbare Tatsache, daß Menschen aufgrund ihrer äußeren Merkmale  zu erkennen und zu unterscheiden sind. Jede Täterbeschreibung bezieht sich auf äußere Merkmale, nicht aber auf  Gedanken und Vorstellungen der beschriebenen Person. Ja, ohne die Beschreibung äußerer Merkmale kann eine Person nicht identifiziert werden. Die Aussage eines Zeugen, die eine Person ohne Benennung ihrer äußeren Merkmale (Statur, Hautfarbe, Haarfarbe, Kleidung, Sprache etc.) beschreibt, ist für die ermittelnden Beamten schlicht wertlos. In diesem Zusammenhang von Rassismus zu reden, ist nicht nur  sachwidrig, sondern entwertet im Übrigen auch den Begriff des Rassismus, der nun wirklich der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit vorbehalten sein sollte. Es verhält sich hier wie mit allen anderen modischen Schmähungen: wer allen und jedem attestiert, ein Nazi zu sein, verharmlost  die historischen Nationalsozialisten bis zur Unkenntlichkeit.

Laßt sie alle zu uns kommen!

Das Europäische Parlament fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter Berücksichtigung der bestehenden Rechtsvorschriften und Verfahren dafür zu sorgen, daß Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber auf sicherem und legalem Wege  in die EU einreisen können.

Kommentar:

Hier läßt man die Katze aus dem Sack. Gewissermaßen als Wiedergutmachung für all die behaupteten Verbrechen und Ungerechtigkeiten an der afrikanischen Bevölkerung sollen die Europäer dafür sorgen, daß Afrikaner ungehindert auf sicherem und legalem Wege in die EU einreisen können. Dem sollen keinerlei kleinliche Vorschriften wie etwa Asylgründe, Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention oder dergleichen entgegenstehen. Jedenfalls ist davon in dieser Entschließung nicht die Rede. Daß damit Millionen von Armutsflüchtlingen in die europäischen Sozialsysteme einreisen und  die europäischen Steuerzahler mit  Billionen von Euro belasten würden, ficht die edlen europäischen Parlamentarier offenbar nicht an. Angesichts ihrer üppigen  finanziellen Ausstattung während und nach ihrer parlamentarischen Zeit muß sie das persönlich auch nicht sorgen.

Wessen Interessen vertritt eigentlich das Europäische Parlament? Die Interessen der Europäer jedenfalls  nicht.


Vollpfosten an jeder Ecke

Nun sind seit dem Attentat, Amoklauf, Terrorangriff oder wie man auch immer diese wahnwitzige Aktion eines 27-jährigen Wirrkopfs in Halle an der Saale nennen will, einige Tage vergangen. Der äußere Ablauf der Tat ebenso wie das Motiv stehen mit wohl hinreichender Sicherheit fest, so daß man sich dazu einigermaßen seriös äußern kann. Und, wie nicht anders zu erwarten, die üblichen Erklärungsmuster für solche Taten wurden auch diesmal von Politikern und Journalisten hervorgeholt und mit aktuellem Datum versehen als Erkenntnisse serviert. Natürlich hilft das alles auch in diesem Fall nicht weiter. Wir wollen den Fall also einer genaueren und sorgfältigeren Betrachtung unterziehen.

Beginnen wir bei Tat und Täter. 

Voll daneben

Gäbe es einen Preis für stümperhaft ausgeführte Verbrechen, jener Stephan Balliet hätte ihn sicherlich in seiner höchsten Kategorie verdient. Es fehlte bei der Ausführung dieser Tat alles, was zum „Gelingen“ (angesichts der Monströsität eines solchen Verbrechens sträubt sich die PC-Tastatur gegen diese Buchstabenfolge, jedoch gibt es keine andere Umschreibung) notwendig wäre. So hatte der Täter die Synagoge in Halle und ihre nähere Umgebung offensichtlich zuvor nicht einmal erkundet, denn er wußte weder um die besonders robuste Eingangstür noch hatte er andere Zuwege ausfindig gemacht, weswegen er erst nach dem ergebnislosen Versuch, die Tür „aufzuschießen“ nach alternativen Zugängen zur Synagoge suchte. Seine Schußwaffen hatte er aus im Internet angebotenen Bausätzen bzw. mit 3-D Drucker zusammengebastelt. Allem Anschein nach waren auch die mitgeführten Sprengladungen Selbstlaborate des abgebrochenen Chemiestudenten. Das laienhafte Vorgehen des Täters zeigte sich unter anderem gerade an seinem Versuch, die Tür in der Mauer um das Synagogengelände, die einen sehr massiven Eindruck macht, „aufzuschießen“. Weder mit Maschinenpistolenmunition des Kalibers 9 mm Parabellum, noch mit Flintengeschossen ist das möglich, es sei denn man verfügt über Spezialanfertigungen besonders gehärteter schwerer Flintengeschosse, die aber von den Herstellern ausschließlich an Behörden geliefert werden, und deswegen auch auf dem schwarzen Markt nicht zu haben sein dürften. Alles in allem ein stümperhaftes Vorgehen, das nur kläglich scheitern konnte. Zu beklagen ist natürlich, daß der Täter nach dem Scheitern seines Angriffs offenbar aus blinder Wut auf unbeteiligte Personen geschossen und zwei davon getötet hat.

Vollpfosten Nr. 1

Alles was wir über den Täter inzwischen wissen, deutet auf eine gebrochene, narzisstische und zu normalen zwischenmenschlichen Kontakten nicht fähige Persönlichkeit hin. Er selbst bezeichnet sich in dem mittels Helmkamera aufgenommenen und unmittelbar ins Internet gestellten Video als „Loser“, der er ja auch ganz offensichtlich ist. Imponieren wollte er ersichtlich Gleichgesinnten, die in entsprechenden Internetforen miteinander kommunizieren. Wer nicht dazugehört, interessiert sich für diese Leute auch nicht. Umgekehrt kann auch nicht angenommen werden, daß sie sich von rationalen Überlegungen leiten lassen, etwa politische Argumente, von wem auch immer, rational erwägen, ablehnen oder übernehmen. Sein Weltbild ist abstrus, in sich widersprüchlich und mit keinem Programm irgendeiner demokratischen Partei auch nur im Ansatz kompatibel. Es ist ebenso abstrus und wirr wie etwa das des schwedischen Massenmörders Anders Breivik, über dessen strafrechtliche Zurechnungsfähigkeit die forensischen Sachverständigen geteilter Meinung waren. Das zeigt sich zum einen an dem stereotypen Antisemitismus, wonach „der Jude“ an allem möglichen Schuld sein soll, aber auch die Muslime, und überhaupt finstere Mächte unsere Geschicke lenken. Eine rationale Befassung mit derartigen zerebralen Flatulenzen ist nicht möglich. Wenn überhaupt, eröffnet sich hier ein Betätigungsfeld für Psychiater und Psychotherapeuten. Oder, wie Michael Klonovsky wieder einmal unübertrefflich formuliert: „Dder Attentäter von Halle gehört, wie das von ihm selbst verfertigte Video zeigt, der momentan am schnellsten wachsenden Gruppe in kein–schöner–Land an: den geistig Minderbemittelten.“

Vollpfosten Nr. 2

Wenden wir uns nun den Reaktionen in Politik und Medien zu. Sie sind ausgefallen, wie es zu erwarten war. So hat sich der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, ein gelernter Jurist und Diplomat namens Dr. Felix Klein, zu der Behauptung verstiegen, die AfD sei mit Schuld daran, daß Attentäter wie der von Halle ihr wirres Gedankengut verinnerlichen und dann Verbrechen begehen. Er stelle nämlich bei der AfD einen „sekundären Antisemitismus“ fest. Was das sein soll, muß er natürlich erklären und tut es auch dahingehend, daß dies der Vorwurf gegenüber den Juden sei, sie arbeiteten daran, daß wir Deutschen nur an den Holocaust denken müssen. Selbstverständlich belegt er das nicht, weder aus dem geschriebenen Parteiprogramm, noch mit Zitaten führender Politiker dieser Partei. Der Karriere des wackeren Beamten wird das jedoch sicherlich förderlich sein.

Wer Verfassung und Gesetz durchsetzen will, ist antisemitisch

Des weiteren sieht er den Antisemitismus dieser Partei darin, daß sie zum Beispiel das Schächtungsverbot auch gegenüber den Juden durchsetzen will, wie auch das Verbot der Beschneidung Minderjähriger. Nun ist der Tierschutz in Art. 20a GG statuiert, hat somit Verfassungsrang. Demgemäß verbietet § 4a des Tierschutzgesetzes das Schächten von Säugetieren, also die Tötung der Schlachttiere durch Kehlschnitt ohne vorherige Betäubung. Tatsächlich kann von diesem Verbot in Deutschland Dispens erteilt werden, wenn das aus religiösen Gründen begehrt wird, und zwar sowohl für Juden wie für Muslime. Es ist jedoch absurd, einer Partei, die durchsetzen will, was in der Verfassung und in einem förmlichen Gesetz steht, Antisemitismus zu unterstellen. An und für sich zeichnet sich ein Rechtsstaat eher dadurch aus, daß die Gesetze für jedermann gelten, ohne Ansehen der Person und natürlich auch der Religion. Niemand würde es verstehen, wenn etwa die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß aus religiösen Gründen gestattet würde. Das Thema Beschneidung ist in Deutschland ja bekanntlich nach einer juristisch eindeutig zutreffenden landgerichtlichen Entscheidung dann zu Gunsten der Juden und Muslime gesetzlich geregelt worden, obgleich die Menschenwürde und das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Kinder Vorrang vor dem Erziehungsrecht und Recht der Religionsausübung ihrer Eltern haben sollten, wenn man juristisch klar denkt.

Ist jüdisches Leben nur nach strengem religiösen Gesetz möglich?

Jener wackere Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung stößt dann auch in das Horn der institutionellen Vertreter der jüdischen Gemeinden, wenn er deren Klage aufnimmt, jüdisches Leben in Deutschland sei nicht mehr möglich, wenn das Schächtungsverbot auch ausnahmslos für Juden gelte. Damit übergeht man zum einen die Tatsache, daß ein nicht unerheblicher Teil der Juden nicht religiös lebt, in Israel selbst sind dies ca. 40 %. Für die Juden in Deutschland dürfte kaum etwas anderes gelten. Zum anderen ist es durchaus möglich, Fleisch zu importieren, das den religiösen Vorschriften entspricht. Es ist auch keineswegs zwingend, daß demokratische Rechtsstaaten in jeder Hinsicht Besonderheiten von Religionsgemeinschaften berücksichtigen, wie etwa das Schächtungsgebot. In Norwegen, Dänemark, Island, Liechtenstein und der Schweiz ist das eben nicht der Fall.

Vollpfosten Nr. 3,4,5 usw.

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Bluttat von Halle den politischen Parteien in Deutschland – außer der AfD natürlich – geradezu willkommen war, weil sie die vermeintlich wunderbare Möglichkeit bietet, die AfD als rechtsextrem, antisemitisch und verfassungsfeindlich darzustellen, genau genommen, zu diffamieren. So fordern der Generalsekretär der SPD wie auch der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Der Bundesinnenminister, den der wunderbare bayerische Kabarettist Bruno Jonas gerne schon einmal den Vollhorst nennt, findet sich ebenfalls als Vollpfosten im Lattenzaun der Welterklärer, die uns sowohl die wahre Ursache für den Amoklauf von Halle als auch die Medizin dagegen präsentieren. Es war halt die rechtsextreme, antisemitische AfD, die den Acker gedüngt hat, auf dem dann solche Giftpflanzen gedeihen konnten. Fehlen darf auch nicht der Bonsai-Hitler aus Thüringen ebenso wenig wie der völkische Guru aus Schnellroda. Man übersieht dabei großzügig, daß Figuren wie jener Stefan Balliet die esoterischen, in der Regel äußerst anspruchsvollen Publikationen aus Schnellroda nicht lesen, auch nicht lesen können, weil sie das intellektuell heillos überfordern würde. Ebenso wenig interessieren sich solche Vollpfosten für Parteiprogramme oder Redebeiträge von Abgeordneten der AfD in den Parlamenten. Sie leben vielmehr in ihrer Filterblase, voll gefüllt mit kruden Verschwörungstheorien und martialischen Phantasien.

Die Verantwortung von Politikern der demokratischen Rechten

Allerdings haben Politiker und Stichwortgeber der AfD durchaus eine Verpflichtung dahingehend, daß sie für das geistige Klima in unserem Lande ebenso mitverantwortlich sind, wie alle anderen Politiker und  Journalisten. Es ist unvertretbar, daß etwa ein Björn Höcke kaum eine Distanz zum Nationalsozialismus erkennen läßt, vielmehr offenbar mit rhetorischen Versatzstücken aus jener Zeit jongliert. Michael Klonovsky nennt ihn daher zu Recht den Bonsai-Hitler. Vielmehr ist es die Aufgabe gerade nationaler, aber auch sonst konservativer Politiker, der Jugend die klaren und unübersteigbaren Grenzen zwischen unserer humanen, demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaft einerseits und dem völkisch-nationalistischen, ausgrenzenden Menschenbild von Faschismus und Nationalsozialismus aufzuzeigen, Ideologien, die auch zu Recht gescheitert sind. Versuche, sie wiederzubeleben, sind nicht nur lächerlich, sie schaden dem berechtigten Anliegen des Konservativismus, den die Unionsparteien nun einmal entsorgt haben, und der deswegen heute nur noch in der AfD eine politische Stimme hat.

Über den rosa Elefanten im Wohnzimmer spricht niemand

Wenn man bei der Suche nach den Ursachen für Antisemitismus in Deutschland wirklich fündig werden will, dann muß man natürlich auch den Blick auf die Muslime in unserem Lande richten. Unstrittig steht der Koran den Juden feindlich gegenüber. Wir erleben tagtäglich antisemitische Pöbeleien, teils auch körperliche Angriffe von muslimischen Jugendlichen gegen Juden. Vor kurzem erst hat ein junger Moslem versucht, in eine Berliner Synagoge mit einem Messer einzudringen. Die Reaktion der Berliner Justiz war indessen fatal. Der Mann ist weiter auf freiem Fuß. Überhaupt hat man den Eindruck, daß Politik und Medien sich scheuen, den massiven Antisemitismus sowohl der seit Jahren in Deutschland ansässigen als auch der im Zuge der unkontrollierten Zuwanderung der letzten Jahre hier lebenden Muslime überhaupt nur zu benennen. Auch dies mag dazu geeignet sein, rechtsextremen Antisemiten das Gefühl zu vermitteln, daß Antisemitismus in Deutschland geduldet wird.

Wer bellt, muß auch beißen wollen und können

Ob diese Strategie der politisch korrekten Parteien und Medien gegen die ungeliebte, ja verhasste Konkurrenz AfD aufgehen wird, muß bezweifelt werden. Wenn man es ernst meinte, dann müßte man eigentlich einen Verbotsantrag gegen sie beim Bundesverfassungsgericht stellen. Weil aber der Ausgang dieses Verfahrens schon von jedem Jurastudenten im sechsten Semester sicher vorhergesagt werden kann, unterbleibt das. Denn man will unter allen Umständen vermeiden, daß die Partei der Jünger des Satans die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Karlsruhe erhält.

Fahren Sie vorsichtig! Vollpfosten überall!


National oder völkisch?

Die Debatte um „rechtslastige“ politische Weltanschauungen erinnert ein wenig an die Diskussionen zwischen Gesundheitsaposteln und Genußmenschen, vor allem zum Thema Alkohol. Ist für die einen das Glas Wein nichts als 2 cl Droge, so ist es für die anderen Gaumenerlebnis, für manche sogar kulturelles Leitfossil – ohne Glas Wein kein vollständiger kulinarischer Genuß.  Sehen jene Volksfeste wie das Oktoberfest als organisierte Besäufnisse, präziser formuliert massenhaften Drogenkonsum, so erleben jene sie mit Goethe als Kulminationspunkte menschlicher Lebensfreude -„Hier bin ich Mensch, hier kann ich’s sein“.

Die Mogelpackung

Der „Kampf gegen Rechts“, in dem es ja weniger um die Bekämpfung des Rechtsextremismus geht, als vor alllem um die Diskreditierung traditioneller bürgerlicher Wertvorstellungen, darunter auch des Patriotismus, gleicht in der Tat dem Kreuzzug der „tugendhaften“ Abstinenzler gegen den „dekadenten“ Hedonismus. Kann man diesen jedoch belächeln, weil er aus vielen Gründen chancenlos ist, so muß man jenen bitterernst nehmen, denn er hat zum einen große politisch-mediale Schlagkraft, und zum anderen zielt er auf die Grundlagen unserer Lebensart, so wie sie sich über Jahrtausende in der Organisationsform des Nationalstaates und der dort kultivierten Lebensweisen entwickelt hat, die sich von der anderen Orts eben unterscheidet. Oft sehen wir hier grundsätzliche Unterschiede, betrachten wir etwa religiös-fundamentalistische Ordnungssysteme wie die islamischen Staaten oder eine Kastengesellschaft wie im hinduistischen Indien. Alle diese Gesellschaftsordnungen, unsere eigene eingeschlossen, können ihre Eigenheit nur erhalten und verteidigen, wenn sie sich einen organisatorischen Rahmen, eben eine staatliche Ordnung geben. Nach Arnold Gehlen ist der Staat somit „die rational organisierte Selbsterhaltung eines geschichtlich irgendwie zustande gekommenen Zusammenhangs von Territorium und Bevölkerung“. 

Nichts am Begriff der Nation ist anrüchig


Als Zwischenergebnis halten wir also fest: Die Nation ist keine „rechte“ oder „linke“ ideologische Begrifflichkeit, sondern sie ist Wesensmerkmal staatlicher Organisation. Nicht zufällig sind die allermeisten Staaten dieser Erde auch klassische Nationalstaaten in diesem Sinne. Die wenigen Ausnahmen wie etwa Belgien haben denn auch manchmal spezifische Probleme, die sich genau daraus speisen. An und für sich handelt es sich bei der Definition Arnold Gehlens daher auch um eine Binsenweisheit. Jeder Student der Rechtswissenschaften lernt daher, daß ein Staat drei wesentliche Bestandteile hat, ohne die man eben nicht von einem solchen sprechen kann: Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt. Das ist auch im wesentlichen unstrittig, der Streit geht allein um den Begriff des Staatsvolkes, mehr noch des Volkes an sich. Angesichts dessen, daß sowohl die Präambel des Grundgesetzes als auch die Inschrift über dem Reichstagsgebäude das Deutsche Volk als Träger der Staatlichkeit ausweisen, erscheint die derzeitige Debatte in Deutschland absurd, abgesehen davon, daß es sie in der Tat auch nur in Deutschland gibt.

Betrachten wir also erst einmal ganz unaufgeregt die gängigen lexikalischen Definitionen des Begriffes Volk. Dabei ist es auch hilfreich, einen Blick in die Vergangenheit zu werfen, denn die Gültigkeit von Definitionen kann man unter anderem daran messen, ob sie dem Zeitgeist unterworfen sind oder nicht. Im Großen Brockhaus von 1957 finden wir zum Stichwort Volk diese Definition: “ Ein Volk ist durch gemeinsame geistige und kulturelle Entwicklung, in die das Erbe von Generationen eingegangen ist, meist – aber nicht notwendig, zum Beispiel die Schweiz – durch eine gemeinsame Sprache verbunden; dazu tritt in steigendem Maße das Streben nach politischer Einheit (-  Staat). Stämme und Völker – biologisch-morphologisch soweit wir sehen stets Mischungen von Elementen verschiedener Rassen – werden unter den Bedingungen ihrer naturhaften Umwelt durch geschichtliche Ereignisse geprägt: Wanderungsbewegungen, Überschichtungen, Reichsgründungen, politische Katastrophen; in neuester Zeit haben Zu- und Abwanderung, Kolonisation, erzwungene Umsiedlung manche Völker stark gewandelt.“ Schauen wir aktuell in das populäre Internet-Lexikon Wikipedia, so finden wir dort: „Der Begriff Volk bezeichnet Gruppen von Menschen, die aufgrund bestimmter kultureller Gemeinsamkeiten und enger Beziehungen sowie zahlreicher Verwandtschaftsgruppen miteinander verbunden sind.“ (Wikipedia, Abruf 28.9.2019) Wir sehen also, daß der Begriff jenseits allen politischen Streits durchaus präzise und allgemeingültig ist. Und, hier kommt der erste Aufreger, der Begriff hat eine biologische Komponente insoweit, als Wesensmerkmal eines Volkes eben auch die gemeinsame Abstammung ist – im Großen Brockhaus Generationen, in Wikipedia Verwandtschaftsgruppen.  Der zweite Aufreger findet sich auch in beiden Definitionen, nämlich die gewachsene kulturelle Gemeinsamkeit.

Wer „rechts“ sagt, will betrügen

Der Vorwurf gegen als „rechts“ bezeichnete, in Wahrheit eher beschimpfte, Politiker geht dahin ihnen zu unterstellen, mittels einer exklusiv-biologischen Definition, gemeinhin als völkisch bezeichnet, vor allem Zuwanderer generell aus der Volksgemeinschaft ausschließen zu wollen, ihnen gewissermaßen die Fähigkeit zur Integration abzusprechen, so, wie die Nationalsozialisten seinerzeit dekretiert hatten, daß ein Jude nicht Volksgenosse sein könne. Und gerade diese biologistische Auffassung vom Staatsvolk wird denn auch gerne dem nationalkonservativen politischen Gegner zugeschrieben, ob er sie tatsächlich vertritt oder auch nicht. Als Ausdruck dieser Überzeugung wird es dann angesehen, wenn Begriffe wie Überfremdung benutzt werden. Wer die in linksliberalen, grünen, aber auch kirchlichen Kreisen, von links drehenden „Kulturschaffenden“ erst gar nicht zu reden, als allein demokratisch propagierte Multi-Kulti-Ideologie ablehnt, weil er die gewachsene Kultur des deutschen Volkes in seinen eigenen Vorstellungen von Lebensart und Gesellschaft dem Multikulturalismus vorzieht, der wird dann eben in einem Atemzug mit den Nationalsozialisten genannt. Das ist diffamierend, und das ist auch eine durchsichtige Strategie. Der Nationalsozialismus ist für alle Zeiten tot, das bezweifelt eigentlich niemand. Er muß daher auch nicht mehr bekämpft werden. Wer den sogenannten „Kampf gegen Rechts“ führt, führt ihn deswegen auch nicht wirklich gegen einen wiedererstehenden Nationalsozialismus, sondern führt ihn gegen die traditionelle bürgerliche Gesellschaft.

Das Maß aller Dinge in der Politik ist das Grundgesetz

Die Grenze zwischen national-konservativem Denken und nationalsozialistischer Ideologie zieht das Grundgesetz. Die freiheitliche demokratische Grundordnung schützt sowohl die demokratische Organisation des Staatswesens, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, und durch die Gewaltenteilung geprägt ist, und wonach alle Menschen ihre unveräußerliche Würde haben, und alle Deutschen die in der Verfassung festgeschriebenen Freiheitsrechte genießen. Was das im Einzelnen bedeutet, haben natürlich die Gerichte festzulegen, wenn Streit darüber entsteht. Das ist nicht selten der Fall. Zu unserem Thema gibt es dazu die Parteiverbots-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts betreffend die NSDAP-Nachfolger wie auch die KPD. Aber auch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte unterhalb der Parteiverbotsverfahren, etwa dazu, ob die Verfassungsschutzämter Personen und Organisationen beobachten dürfen, und was diese Beobachtung rechtlich überhaupt bedeutet, ist dazu aufschlußreich.

Virulent wurde das zum Beispiel im Falle der national ausgerichteten Partei „Die Republikaner“. Sie wurde als Verdachtsfall von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet. Die Frage war, ob Bürger in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat, im vorliegenden Falle Soldaten, Ämter und Funktionen in dieser Partei übernehmen durften, ohne sich dem Vorwurf auszusetzen, nicht stets die Gewähr dafür zu bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung unseres Landes eintreten zu wollen. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage in seinem Urteil vom 18.05.2001 bejaht. Der Sachverhalt fiel auch in einem Zeitraum, der von einer hitzigen öffentlichen Debatte über das Asylrecht geprägt war. Infolge des Balkan-Krieges kamen seinerzeit ja sehr viele Flüchtlinge nach Deutschland, die hier um Asyl nachsuchten, was teilweise zu chaotischen Verhältnissen geführt hatte. Deswegen wurde ja damals das Asylrecht im Grundgesetz geändert, und zwar im Sinne eines erschwerten Zuganges. Die nachfolgend zitierten Sätze aus diesem Urteil haben daher eine verblüffende Aktualität:

Als programmatische Ziele der REP im Bereich der Ausländer- und Asylpolitik lassen sich aus einer Gesamtschau der Nachweise in Verbindung mit dem Parteiprogramm vom 26./27.06.1993 („Ausländerpolitik“ und „Asylrecht“) und mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme des Senats in der Berufungshauptverhandlung die Wahrung der geschichtlich gewachsenen nationalen Identität und der deutschen Interessen, die Verhinderung einer multi-ethnischen, multikulturellen Gesellschaft, bzw. von „Überfremdung“ und von deren vermeintlichen negativen Begleiterscheinungen wie dem Verlust der demokratischen Selbstbestimmung infolge Mehrheitsverlust, dem Verlust der nationalen Identität durch die europäische Integration, einer Werteverschiebung, von zunehmender Gewalt und Kriminalität, von zusätzlichen gesellschaftlichen Konflikten, finanziellen Belastungen des Staates und dem Verlust von Arbeitsplätzen und Wohnungen für die deutsche Bevölkerung ersehen. So angreifbar sie in der Sache auch erscheinen mögen, weil sie auf entsprechende Ressentiments in der Bevölkerung zielen, verstoßen weder diese programmatischen Ziele noch die vorgesehenen Mittel gegen die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung… Da nach den zu Art. 5 Absatz 1 Satz 1 GG dargelegten Grundsätzen auch nicht zu beanstanden ist, daß politische Vorstellungen und Positionen im öffentlichen Meinungskampf in populistischer oder dramatisierender, drastischer, plakativ-vereinfachender oder polemischer Weise vorgetragen werden, ist es der REP in den die Öffentlichkeit besonders berührenden Fragen einer erheblichen Einwanderung in Deutschland und der dadurch bedingten Phänomene nicht verwehrt, zum Beispiel einen „Verlust der nationalen Identität“ durch „Überfremdung“ und die Aushöhlung des „Abstammungsprinzips“ zu beklagen, die Art und Weise der Bewältigung der deutschen Vergangenheit nach dem Zweiten Weltkrieg zu problematisieren sowie die Frage nach der Ausländern geschuldeten Solidarität anzusprechen.“

Von Verfassungs wegen sind also Positionen, wie sie von Vertretern politisch sehr weit rechts zu verortender Strömungen vorgetragen werden, zunächst einmal unbedenklich. Die Grenze dürfte da zu ziehen sein, wo die Menschenwürde eindeutig verletzt wird. Das ist dann der Fall, wenn Zuwanderern generell die Fähigkeit abgesprochen wird, sich zu integrieren und Bestandteil des deutschen Volkes zu werden, so wie es über die Jahrhunderte eben auch durch Zuwanderung geworden ist. Der Multi-Multi-Ideologie zu widersprechen ist jedoch durchaus verfassungskonform. Wer in Sorge vor kultureller Überfremdung und Veränderung des gewachsenen Volkscharakters ist, verläßt damit gerade nicht den Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, solange er eben nicht biologistisch argumentiert und jedem Zuwanderer aus biologischen Gründen die Fähigkeit abspricht, sich in das deutsche Volk zu integrieren. Es ist eben in jeder Hinsicht das „meden agan“, die Warnung vor der Maßlosigkeit, die als Inschrift über dem Portal des Apollo-Tempels in Delphi angebracht war, was uns auch im politischen Urteil leiten soll. Weder die nationalistische Unbedingtheit, wie sie aus manchen Verlautbarungen von Ideologen der rechten Szene durchscheint, noch die Aufnahme von Massen kulturfremder, sich auch in unsere Kultur gar nicht integrieren wollender Zuwanderer können toleriert werden. 

Völkische Vorstellungen sind auch realtätsfremd

Die Vorstellung, in Deutschland so etwas wie eine völkische Homogenität zu bewahren oder gar wiederherzustellen, ist nicht nur mit dem tragenden Verfassungsgrundsatz aus Art. 1 GG, dem Schutz der Menschenwürde, unvereinbar, wie oben ausgeführt. Sie ist auch mehr als weltfremd. Von den derzeit rund 83 Millionen Einwohnern unseres Landes sind 20,8 Millionen Zuwanderer der ersten oder der Folgegenerationen, also keine sogenannten Biodeutschen. 40,6 % der Kinder unter fünf Jahren haben diese Familiengeschichte. Die Tendenz jedenfalls in den alten Bundesländern, auf die rund 95 % der Einwohner mit Migrationshintergrund fallen, zeigt einen rasch zunehmenden Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund. Mit anderen Worten: der von Nationalromantikern wie etwa der Identitären Bewegung beklagte „große Austausch“ findet schon längst statt, und es gibt auch keine Möglichkeit, jedenfalls keine in einem demokratischen Rechtsstaat diskussionswürdige, dies zu ändern. Wer mit Recht die gewachsene Identität unseres Volkes mit seinen Traditionen und eingebettet in die abendländische Kultur aufrecht erhalten und fortführen will, der muß sich eben mit der wirklichen Integration dieser  Bevölkerungsgruppe befassen. Das Ziel kann natürlich nur die Integration sein, wie sie in früheren Jahrhunderten immer wieder erfolgreich geschehen ist.  Das klassische Beispiel sind hier die aus Frankreich zugewanderten Hugenotten. Zuzugeben ist, daß die Integration von Menschen aus außereuropäischen Kulturkreisen sehr viel schwieriger ist, im Falle des islamischen Kulturkreises schon infolge seiner Abgeschlossenheit nahezu unmöglich. Dennoch ist diese Aufgabe anzugehen.

Integration tut not und ist möglich

Daß dies grundsätzlich möglich ist, zeigen Menschen wie Imad Karim, Leila Mirzo und Bassam Tibi, um nur wenige, dazu noch prominente Deutsche mit ilamischem Zuwanderungshintergrund zu nennen. Damit es gelingt, solche persönlichen Entwicklungen anzustoßen und zu fördern, muß man bei den Kindern vom Vorschulalter an beginnen. Man muß eben in der Öffentlichkeit energisch darauf hinweisen, daß Grundschulklassen mit einem erheblichen Anteil von Kindern, deren Muttersprache eben nicht deutsch ist,  für die Entwicklung aller Schüler schädlich sind. Es ist eben nicht rassistisch, nach den Voraussetzungen für jeden Schulerfolg zu rufen, der nur gelingen kann, wenn von der Kita an die Gruppen gemischt werden, wobei der Anteil der Kinder mit deutscher Muttersprache weit überwiegen muß, damit die deutsche Sprache auf einem Niveau erlernt und eingeübt wird, das dann den Unterricht in den anderen Fächern überhaupt erst ermöglicht. Es ist eben nicht rassistisch, auf die erheblichen Kosten hinzuweisen, die mit der lebenslangen Alimentierung  von  unqualifizierten und auch nicht wirklich qualifizierbaren Zuwanderern verbunden sind, und schon aus diesem Grunde die regellose Zuwanderung unter humanitären Gesichtspunkten durch eine geregelte Zuwanderung unter Nützlichkeitsgesichtspunkten zu fordern. Es ist eben nicht rassistisch, auf die überproportionale Kriminalität von Ausländern, auch von Zuwanderern, im Bereich der Gewalt-und Sexualdelikte hinzuweisen und auch darauf, welche nicht nur finanziellen Belastungen von Polizei und Justiz daraus entstehen. Man muß eben die Dinge vom Ende her denken. Wir wollen eben im Ergebnis eine funktionierende Gesellschaft, die eben nach aller Lebenserfahrung ein gewisses Maß an Homogenität voraussetzt. Eben diese Homogenität gilt es herzustellen, was natürlich erheblicher gesellschaftlicher Anstrengungen bedarf. Sie allein durch Abschottung erreichen zu wollen, ist nicht nur illusorisch, es ist unmöglich, und zwar nicht nur, weil dieser Zug schon längst abgefahren ist.

Wider die Diffamierung!

Aber es kann auch nicht hingenommen werden, daß die Äußerung berechtigter Sorge, wie sie im zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beschrieben wird, als rechtsextremistisch und verfassungsfeindlich denunziert und diffamiert wird. Wir sollten uns hüten, den Feinden unserer Freiheit auf den Leim zu gehen. Dazu gehört auch, nicht jedem, der die Zustände in Deutschland kritisiert, zu unterstellen, ein verkappter Nazi zu sein. Und dazu gehört auch, dieser Diffamierung stets und überall energisch entgegenzutreten. Keine Scheu vor dem Widerspruch! Nehmen wir die Habermas-Anhänger beim Wort und verlangen, daß das bessere Argument und nicht das medial am meisten gehypte sich durchsetzt! Wer in Beruf und Familie täglich seine Leistung bringt, hat keinen Grund, Minderwertigkeitskomplexe gegenüber politischen Schwätzern und politisch korrekten Schreiberlingen zu entwickeln, ganz im Gegenteil.   

Was es zu verhindern gilt

Das gesellschaftliche Problem der Zukunft wird ein anderes sein, als es uns die Stichwortgeber in den Medien suggerieren wollen. Es ist durchaus möglich, nicht einmal unwahrscheinlich, daß sich gerade entlang der Abstammungslinien von einheimischer Bevölkerung einerseits und zugewanderter Bevölkerung andererseits auch eine soziologische und ökonomische  Grenze bildet, höchst wahrscheinlich auch mit nur geringer Durchlässigkeit. Eine Zweiteilung der Gesellschaft in die in jeder Hinsicht dominierende Minderheit der Herkunftsdeutschen, die im Besitz der überlegenen Kulturtechniken sind, und die strukturell unterlegene große Mehrheit, die bildungsfern in archaischen Gesellschaftsmustern lebt. In der Geschichte haben wir das Beispiel Sparta mit einer vergleichsweise überschaubaren elitären, herrschenden Schicht der Vollbürger auf der einen Seite, und die außerhalb dieser Gesellschaft stehenden rechtlosen Heloten und Sklaven. In abgemildeter Form haben wir das entgegen der insoweit demokratischen und humanistischen Verfassung  in der Wirklichkeit der USA. Der dominierenden Bevölkerungsschicht der sogenannten WASPs (White Anglo Saxonian Protestants) steht die ökonomisch und sozial vorwiegend in prekären Verhältnissen lebende, jedoch zahlenmäßig weitaus größere Gruppe der Zuwanderer aus dem afrikanischen Raum und den mittel-und südamerikanischen Ländern gegenüber. Über das elitäre Kastenwesen Indiens haben wir bereits gesprochen.

Vor allem die Zuwanderer aus dem islamischen Kulturkreis verweigern zu einem großen Teil die Integration in die einheimische Bevölkerung, was sich nicht nur darin äußert, daß sie in aller Regel nur innerhalb ihrer Gruppe heiraten, sondern auch darin, daß sie in aller Regel entweder gar keine oder nur sehr niedrige Bildungsabschlüsse anstreben und erzielen. Demgemäß finden wir sie vorwiegend als ungelernte Arbeitskräfte oder kleine Selbstständige, wie Inhaber von Gemüseständen auf dem Wochenmarkt oder Betreiber von Dönerbuden. Die positiven Gegenbeispiele sind überschaubar. Hier entsteht eine Klasse von Heloten, mindestens aber Fellachen, die eine Durchlässigkeit nach oben nicht einmal anstrebt, allenfalls plakativ zur Schau getragenen Reichtum anstrebt, wie die Autokorsi türkische Hochzeitsgesellschaften zeigen, die vorwiegend aus PS-starken aufgemotzten Nobelkarossen bestehen. Ein Verhalten, das von der Mehrheitsgesellschaft je nach Laune belächelt oder als Belästigung empfunden wird.

Eine gescheiterte Theorie kann nicht erkenntnisleitend sein

Nicht zielführend sind politikwissenschaftlich-historische Abhandlungen über die sogenannte konservative Revolution der zwanziger und dreißiger Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Natürlich ist es wissenschaftlich legitim, auch  diese historische politische Strömung zu untersuchen. Nur kann das nicht mit dem Ziel geschehen, hieraus einen Ertrag für unsere Zeit gewinnen zu wollen. Denn  es handelt sich in aller Regel um Staatsphilosophien autoritären Charakters, wobei  der Faschismus  der zwanziger und dreißiger Jahre, der in Italien, Spanien und Portugal auch lange Jahre die Politik dominiert hat, eine große Anziehungskraft auf die Theoretiker der sogenannten konservativen Revolution ausgeübt hat. Zu Unrecht wird im Übrigen in diesem Zusammenhang Ernst Jünger genannt. Der größte Schriftsteller des 20. Jahrhunderts stand weit über der Politik.  Den Nationalsozialismus etwa verachtete er abgrundtief, was er in seinen Marmorklippen eindrucksvoll bewiesen hat. Phantasmagorien der Art, wie sie in nicht wenigen Publikationen aus Schnellroda aufscheinen, können nicht einmal Steinbruch  für zielführende Denkansätze, auf keinen Fall Handlungsanweisungen für unsere Zeit sein. Vielmehr besteht die Gefahr, daß die Feinde einer bürgerlichen, auch national-konservativ grundierten Politik sie mit dem Hinweis  auf die Nähe zu solchen Traumtänzern diskreditieren können. Auch solchen Schalmeienklängen sollte man nicht folgen, es sei denn, man wolle sich aus dem politischen Diskurs auf Nimmerwiedersehen verabschieden wie die Kinder in der Sage vom Rattenfänger von Hameln.

Was ist zu tun?

Wem daran gelegen ist, die herkömmliche bürgerliche Leistungs-, Wissens- und Kulturgesellschaft aufrecht zu erhalten, der muß eben Mehrheiten finden. Mit esoterischen Gedankengebäuden und völkischem Raunen lockt man niemanden hinter dem sprichwörtlichen Ofen hervor.  Gerade die täglich in ihren beruflichen und familiären Aufgaben bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit geforderten Menschen unseres Landes haben für derartiges in der Regel keinen Sinn. Wohl aber werden sie hellhörig, wenn es um ihre finanzielle Belastung geht, etwa die irrsinnigen Kosten der sogenannten Energiewende und der CO2-Hysterie, aber auch der zig Milliarden Euro, die jährlich für die Zuwanderung in die Sozialsysteme aufgewandt werden müssen, oder auch  mit Blick  auf die immer weiter steigenden Mieten, weil Wohnraum in großem Umfang auch für Zuwanderer bereitgestellt werden muss, die ihrerseits keinen ökonomischen Beitrag leisten. Und sie werden hellhörig, wenn  eine  schon im Ansatz verfehlte Europapolitik unsere Steuergelder in die Sozialsysteme der südeuropäischen Länder lenkt. Man will zwar, daß Europa sich einig ist, wenn es um wichtige Fragen geht, man will aber nicht, daß sich die europäischen Länder zu einem europäischen Staat entwickeln, dem nicht nur alle Merkmale eines Nationalstaates fehlen, sondern der mit Sicherheit am Ende auf dem niedrigsten finanziellen gemeinsamen Nenner  daherdümpeln würde. Auf allen diesen Feldern gibt es viel zu tun, vor allem brauchen die mit ihrer täglichen Arbeit reichlich ausgelasteten  Bürger Vordenker und Meinungsbildner – bei der Jugend heißt das heute ja  Influencer – die ihnen eine Stimme geben und der linksliberalen Einheitsmeinung in Politik und Medien unüberhörbar die Alternative der Vernunft entgegensetzen.

Meden agan. Oder, wie es in der Sprache unserer Vorfahren vor langer Zeit geheißen hat, wahrt die „Masze“. Und wen das alles gesellschaftspolitisch und  demokratietheoretisch nicht überzeugt,  der sollte sich Gedanken darüber machen, was realistisch möglich ist. Vor allem aber sollte er beachten, was  das Grundgesetz möglich macht, und was nicht. Ganz sicher nicht sind wesentliche Änderungen am demokratischen Staatsaufbau möglich. Dagegen steht nun einmal die sogenannte Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG. Deswegen sind im Übrigen Vokabeln wie „System“ im Zusammenhang mit der Kritik an den Zuständen in unserem Land kontraproktiv, denn sie spielen den Feinden des bürgerlich-nationalkonservativen Lagers in die Hände. Es ist nicht das „System“ zu überwinden, sondern es sind die Mängel und Schwächen der Staats- und Gesellschaftsordnung zu korrigieren und zum besseren zu entwickeln. Wer das anders sieht, ist schlicht und einfach ein Phantast und darüber hinaus zu Recht ein Fall für  den Verfassungsschutz. Energien in diese Richtung zu verschwenden, ist nicht nur unsinnig,  es ist für die Sache derjenigen, die Deutschland in seiner gewachsenen Eigenheit erhalten und ausbauen wollen,  schlicht kontraproduktiv. Mit Blick auf die fehlenden Bodenschätze einerseits und den hohen wissenschaftlich-technischen Standard unseres Landes wird oft davon gesprochen, daß der „Rohstoff Geist“ unser kostbarstes Gut ist. Das gilt natürlich nicht nur mit Blick auf Wissenschaft und Technik, sondern auch mit Blick auf staats- und gesellschaftspolitische Erwägungen. Sapere aude!





   

Die Klimarevolution

Fridays for Future – das beherrschende Thema unserer Zeit

Wer die Zeitung aufschlägt, das Radio einschaltet, im Fernseher Nachrichten oder Talkshows, aber auch Unterhaltungssendungen einschaltet, dem springt förmlich allenthalben das Thema Klima entgegen. Und das mit stets gleichem Tenor. Der Klimawandel ist da, er beschleunigt sich immer mehr, seine Folgen werden in absehbarer Zeit eintreten, wenn sie nicht schon da sind, auf jeden Fall sind sie furchtbar, unsere Erde wird über kurz oder lang unbewohnbar werden, unsere Zukunft ist düster, wenn nicht, ja wenn nicht der Mensch sein Leben radikal ändert, denn den Klimawandel verursacht ganz allein der Mensch in den Industrieländern, indem er mittels industrieller Warenproduktion und Energiegewinnung „Treibhausgase“, insbesondere CO2, produziert.

Eine Massenbewegung namens „Fridays for Future“, die weit über das organisierte Schulschwänzen hinausgeht, beansprucht die öffentliche Aufmerksamkeit in einem Maße, das alle anderen Probleme verdrängt, ob Migrationskrise, Schuldenkrise, Nahostkonflikt, heraufziehende Wirtschaftskrise, soziale Probleme wie Pflegenotstand, Altersarmut, Brexit, Bandenkriminalität, um einmal eine Aufzähhlung der Themen zu versuchen, die uns wirklich beunruhigen sollten. Die Medien springen willig auf den Zug auf und verbreiten Schreckensmeldungen. Selbst auf dem Bildschirm im U-Bahnhof erscheinen grafisch animierte Karten, auf denen die Küstenlinie viele Kilometer landeinwärts wandert, wenn die Durchschnittstemperatur nur um 0,5 % ansteigt.  Kinder werden bereits im Kindergarten,ja sogar in der Kita darüber „aufgeklärt“, daß es immer wärmer wird, weil Papa ein großes Auto fährt, und es doch viel besser ist, wenn er das Fahrrad nimmt. Flugscham, Fleischscham, Avocadoscham und was alles sonst geeignet sein könnte, den Menschen ein schlechtes Gewissen zu machen, wird im Namen der Klimarettung den Menschen eingeredet. Nur wenn wir alle Veganer werden, die zu ihrem Arbeitsplatz am Webstuhl radeln, kann die Menschheit noch gerettet werden. Da verwundert es nicht, wenn mehr als 60 % der Befragten den Klimawandel als ihre größte Sorge  bezeichnen. Und noch weniger verwundert es, daß die Politik auf diesen Zug aufspringt und allerhand Maßnahmen zur Klimarettung beschließt, auch wenn damit den Bürgern massiv in ihren Geldbeutel gegriffen wird. Noch ist deren Angst vor dem Weltuntergang anscheinend größer, als ihre Furcht vor steigenden finanziellen Belastungen.

Gehen wir der Sache doch auf den Grund.

Wir haben es hier offensichtlich mit einer recht einfach strukturierten Ideologie zu tun. Der Klimawandel wird als monokausales Problem dargestellt. Somit ist es leicht fassbar, denn wenn es nur eine Ursache gibt, liegt die Lösung natürlich auf der Hand. Das Thema erfährt eine gewaltige Aufladung durch die damit verknüpfte Katastrophenangst. Der Klimawandel soll ja über kurz oder lang dazu führen, daß die Erde unbewohnbar wird. Somit wird eine Endzeitangst erzeugt. Das Bestechende an dieser Ideologie ist natürlich die Behauptung, die alleinige Ursache für die zu erwartende Apokalypse habe der Mensch selbst gesetzt. Es ist also die klassische Sündenfalltheologie, die der Sache erst so richtig Brisanz verleiht. Der Mensch versündigt sich an der Natur, die Strafe folgt auf dem Fuß. Weil das so ist, liegt die Lösung auf der Hand: „Kehret um! Sündigt fortan nicht mehr!“ In die Gegenwart transformiert: „Hört auf, Treibhausgase  zu produzieren!“ Nur dann kann das Unheil noch abgewandt werden. Nur dann werden wir überleben. Industriell, jedenfalls unter Freisetzung von CO2 produzierte Güter brauchen wir nicht mehr. Adam und Eva im Paradies ebenso wie die Menschen in der Bronzezeit lebten ohne all dies glücklich und zufrieden.

Einfache Erklärungen sind meistens falsch und irreführend

Wie alle einfachen Erklärungen ist das natürlich falsch,  genau genommen stupender Irrsinn. Zunächst einmal wollen wir uns die gängige wissenschaftliche Definition des Begriffs Klima ansehen. Es handelt sich dabei um das 30-jährige statistische Mittel von Wetterelementen wie Temperatur, Windgeschwindigkeit und Niederschlag. Und dies ist von jeher einem stetigen Wandel unterworfen.  So gab es in der Wechsel-Kaltzeit von ca. 120.000–10.000 v. Chr. Klimasprünge von mehreren Grad Celsius während eines Menschenlebens. Hannibal konnte 218 v. Chr. die Alpen mit seinen Kriegselefanten überqueren, weil die Alpengletscher nahezu vollständig abgeschmolzen waren. Die Fundamente der Steinernen Brücke in Regensburg konnten 1135 n. Chr. im trockenen Flussbett der Donau gelegt werden, weil zu jener Zeit eben extreme Dürreperioden an der Tagesordnung waren.  Der mittelalterlichen Warmzeit  von ca. 1000-1300 n. Chr., während der die Felder reiche Frucht trugen und die Menschen gut lebten, folgte bekanntlich die kleine Eiszeit von ca. 1400-1800 n. Chr. mit Hungersnöten. Generell war es während der letzten ca. 10.000 Jahre zu etwa zwei Drittel der Zeit wärmer als heute.

Korrelation statt Kausalität

Die Klima-Ideologen unserer Tage argumentieren gerade nicht mit naturwissenschaftlichen Beweisketten, etwa unter Laborbedingungen durchgeführten Experimenten und physikalischen bzw. chemischen Formeln und Berechnungen. Vielmehr soll der Beweis für die Behauptung, die vom Menschen seit Einsetzen der industriellen Produktion Mitte des 19. Jahrhunderts verursachte und einen immer größer werdenden Umfang annehmende Erzeugung von CO2 führe zum Klimawandel, dadurch geführt werden, daß eine Korrelation zwischen industrieller Produktion, damit einhergehendem Verbrauch fossiler Energien und Veränderungen des Klimas festzustellen sei. Damit liege die Kausalität doch auf der Hand.  Indessen ist auch das nicht richtig, wie die vorstehenden Beispiele zeigen. Tatsächlich sollte man auch nicht nur von Korrelation, sondern genauer von Koinzidenz sprechen, denn die jeweils miteinander verknüpften Erscheinungen hängen nicht voneinander ab, sondern finden zufällig gleichzeitig statt. Doch das stört Ideologen nicht.

Gehen da Jugendliche spontan auf die Straße?

Fridays for Future  ist alles andere als eine spontane Jugendbewegung. Dahinter steht eine unheilige Allianz von sozialistischen Ideologen und Umweltindustrie. Schon  die Allgegenwärtigkeit dieser Bewegung, ihr Organisationsgrad und ihre Medienpräsenz lassen bereits erhebliche Zweifel an einem naiven Schülerprotest aufkommen. Können tatsächlich ein paar Schüler die administrativen und logistischen Anforderungen von Großdemonstrationen erfüllen und von Konferenz zu Konferenz durch die Welt jetten? Können das Kinder mit ihrem Taschengeld finanzieren? Hier muß mehr dahinter stecken. Und das ist auch der Fall.

Wer steckt dahinter, und wer profitiert davon?

Eine Antwort auf die Frage, woher die immensen finanziellen Mittel kommen,  mit denen Fridays for Future am Leben erhalten und so die öffentliche  Debatte bis in die Regierungen und Parlamente  bestimmt wird, zeigt ein Blick auf die Unternehmen und Organisationen, die dahinter stecken. Das wird im Übrigen nicht einmal mehr verborgen. Es handelt sich natürlich um die Umweltindustrie, die Produzenten und Betreiber von Windrädern und Windparks,  Solaranlagen und die Produzenten sogenannter nachwachsender Rohstoffe. Hier werden Milliarden verdient. Es lohnt sich also, eine wirkmächtige Bewegung wie Fridays for Future anzustoßen und zu finanzieren, um  so  Einfluß auf die Gesetzgebung zugunsten einer immer  größeren Ausweitung des sogenannten alternativen Energiesektors zu nehmen.

Was ideologisch die Bewegung trägt, zeigt sich in zunehmendem Maße schon an den Beschriftungen der mitgeführten Transparente. So konnte man während der Demonstrationen zur diesjährigen Internationalen Automobilausstellung in Frankfurt auf einem Transparent lesen: „Burn capitalism not coal!“ Ein Beispiel nur von vielen. Ausgewiesene Sozialisten wie etwa der UN-Generalsekretär Antonio Guterres unterstützen diese Bewegung ebenso wie linksradikale Milliardäre vom Schlage eines Maurice Strong oder des allenthalben zerstörerisch wirkenden Georges Soros, der bezeichnenderweise nicht mit für die Menschheit sinnvoller wirtschaftlicher Tätigkeit, sondern mit Währungsspekulationen immensen Reichtum angehäuft hat, ebenso wie von solchen Drahtziehern gelenkte Politiker vom Schlage eines Al Gore. Daß auch reiche Menschen Sozialisten sein können, weiß man ja spätestens seit Friedrich Engels. Nebenbei bemerkt, ein Beweis dafür, daß die Marx’sche These: „Das Sein bestimmt das Bewusstsein“, genauso falsch ist wie seine gesamte Lehre.

Warum gibt es eigentlich den Sozialismus immer noch?

Das erstaunlichste am Sozialismus ist, das muß in diesem Zusammenhang kurz bemerkt werden, seine Überlebensfähigkeit trotz vielfach dokumentiertem Scheitern in der Praxis. Noch nie hat der Sozialismus erreicht, was er den Menschen verspricht, nämlich ein Leben in persönlicher Freiheit und Wohlstand. Stets hat er das Gegenteil gezeitigt, während der verhasste Kapitalismus den Menschen gebracht hat, was ihnen der Sozialismus versprochen hat. Woran das liegt, ist des Nachdenkens wert. Fündig werden wir vielleicht bei Ludwig von Mises, dem Altmeister der Volkswirtschaft. In seinem Aufsatz „Liberalismus“ sprach er im Jahre 1927 von der Geisteskrankheit namens Sozialismus. Dem ist beizutreten, wobei diese Geisteskrankheit offensichtlich hochinfektiös ist. Das erklärt, warum zum Beispiel gut zwei Drittel der Journalisten linksgrün konditioniert sind, wobei die grüne Ideologie nichts anderes als eine Spielart des Sozialismus ist, wie ihre Herkunft aus der 68er Bewegung beweist.

Jugend ist leicht zu beeinflussen

Derartige Ideologien, seien sie religiös oder profan, gerade wenn ihr Strickmuster so einfach wie möglich ist, hatten schon immer eine große Anziehungskraft auf Kinder und Jugendliche. Ihre Beeinflussbarkeit ist sehr hoch, insbesondere durch griffige und einfache Ideologien. Historische Beispiele dafür gibt es zuhauf. Betrachten wir etwa den Kinderkreuzzug von 1212 n. Chr., der natürlich in einer Katastrophe endete und tausende von Kindern und Jugendlichen ihr junges Leben kostete. Vielleicht ließ diese Menschheitserfahrung die Sage vom Rattenfänger von Hameln  im Jahre 1284 entstehen. Ganz real war die Schreckensherrschaft des Bußpredigers Girolamo Savonarola in Florenz von 1494-1498. Dieser nach einem „Erweckungserlebnis“ vom Medizinstudenten zum radikalen Mönch gewordene  Zeitgenosse Christoph Columbus‘ gewann mit seinen flammenden Predigten über die Sündhaftigkeit der Menschen, insbesondere  der herrschenden Adeligen und Kaufleute, und das deswegen drohende Strafgericht des Himmels vor allem jugendliche Anhänger. Weil ihr Idol das forderte, pressten sie den Erwachsenen ihre kostbaren Kleider und Kunstschätze ab, um sie  auf dem Florentiner Marktplatz dem Feuer zu übergeben. Die Ironie der Geschichte wollte es, daß Savonarola selbst, nachdem er am 23. Mai 1498 auf eben diesem Marktplatz von den wieder zu Verstand gekommenen Florentinern gehenkt worden war, auch dort dem Feuer übergeben wurde. Ein Beispiel für die Entflammbarkeit der Jugend mit wirren revolutionären Gedanken waren auch die Roten Garden Mao Tsetungs in der Zeit von 1966-1976.  Auch hier ging es darum, die Jugend mit einer angeblich reinen Lehre zu infizieren, die gerade das dem Glück der Menschheit entgegenstehende, von der reinen kommunistischen Lehre abweichende Leben der Erwachsenen im Visier hatte. Bis der Spuk mit dem Tode Maos 1976 sein Ende nahm, hatten etwa 1 Million Chinesen das mit ihrem Leben büßen und viele Millionen mit  absoluter Verarmung bezahlen müssen. Ein ähnliches Phänomen war 1979 im Iran zu beobachten, als der radikale Prediger Ayatollah Khomeini vor allem die Jugend für eine  blutige Revolution gegen die in seinen Augen gottlose Gesellschaft mobilisieren konnte.

Wie überzeugend kann eine Jugendreligion denn sein?

Auch der Furor der Jugendlichen „Klimaaktivisten“, vor allem ihre radikale Forderung nach Deindustrialisierung, zielt direkt auf den Lebensentwurf ihrer Eltern und Großeltern, der ohne energieintensive Industrien nicht möglich wäre. Sie müssen also umkehren, damit ihre Kinder und Enkel eine lebenswerte Zukunft haben können. Eine Folgenabschätzung dahingehend, was diese radikalen Forderungen an wirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen nach sich ziehen würden,  wird nicht angestellt, und würde Jugendliche Protestierer auch hinsichtlich ihrer naturwissenschaftlichen und  wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnisse überfordern. Es geht aber um die reine Lehre.  Fanatismus und nüchternes Denken schließen einander aus. Mit 16 Jahren kann man aber auch noch nicht über das Wissen verfügen, das  zur Beurteilung komplexer naturwissenschaftlicher und ökonomischer Zusammenhänge unbedingt erforderlich ist. Erstaunlicherweise fällt dies all den Unterstützern dieser Kinder in Politik und Medien nicht auf. Würden sich Frau Merkel oder Herr Prantl von einem 16-jährigen Schüler am Herzen operieren oder auch nur einen Weisheitszahn ziehen lassen? Würden sie einer 16-jährigen Schülerin den Auftrag geben, die Statik eines Hochhauses zu berechnen? Ist das alles so viel einfacher, als die Klimaforschung?

Was ist zu erwarten?

Ob Fridays for Future so enden wird wie einst die Roten Garden Maos und die Tugendbewegung Savonarolas, wird sich zeigen. Eine gewisse historische Gesetzmäßigkeit spricht dafür. Am Ende ziehen die Menschen doch immer die Freiheit der Unfreiheit vor. Ein Leben in Askese halten die wenigsten auf Dauer für erstrebenswert. Somit besteht eine gewisse Hoffnung, daß auch diese geistige Verwirrung in absehbarer Zeit ihr Ende finden wird.


1. September 1939 – 80 Jahre danach

Heute vor 80 Jahren, in den frühen Morgenstunden des 1. September 1939, griff die deutsche Wehrmacht auf breiter Front Polen an. In der deutschen Öffentlichkeit wird dies allgemein mit dem Begriff des Überfalls benannt. Mit diesem Begriff ist durchaus absichtsvoll eine Kriminalisierung verbunden, denn er stammt aus dem Strafgesetzbuch und definiert ihn als eine Variante der gefährlichen Körperverletzung, § 224 StGB. Die Rechtsprechung definiert den Überfall von Alters her als einen Angriff auf den Verletzten, dessen er sich nicht versieht und auf den er sich nicht vorbereiten kann. Schon an dieser Stelle ist also eine kritische Betrachtung des Sprachgebrauchs, neudeutsch ein Faktencheck, angebracht.

Der Krieg kam nicht aus heiterem Himmel

Am 1. September 1939 standen sich die Armeen beider Staaten hochgerüstet gegenüber. Daß der deutsche Diktator Hitler angreifen wollte, ergab sich nicht nur aus der klaren Angriffsgliederung der mit rund 1,3 Millionen Soldaten aufmarschierten Wehrmacht, sondern es entsprach ja auch seiner langfristigen politischen Strategie, dem deutschen Volk Lebensraum im Osten zu verschaffen. In seinem programmatischen Buch „Mein Kampf“ formuliert er dazu auf Seite 728: „Die Außenpolitik des völkischen Staates hat die Existenz der durch den Staat zusammengefassten Rasse auf diesem Planeten sicherzustellen, indem sie zwischen der Zahl und dem Wachstum des Volkes einerseits und der Größe und Güte des Grund und Bodens andererseits ein gesundes, lebensfähiges, natürliches Verhältnis schafft.“ Diese Möglichkeiten sieht er ausschließlich im Osten und führt auf Seite 742 aus: „Damit ziehen wir Nationalsozialisten bewusst einen Strich unter die außenpolitische Richtung unserer Vorkriegszeit. Wir setzen dort an, wo man vor sechs Jahrhunderten endete. Wir stoppen den ewigen Germanenzug nach dem Süden und Westen Europas und weisen den Blick nach dem Land im Osten.“

Polen indessen hatte diesen Angriff seit langem erwartet und war mit rund 1,1 Millionen Soldaten ebenfalls grenznah aufmarschiert. Die Dislozierung der Truppen deutete weniger auf die Absicht einer nachhaltigen Verteidigung, denn auf die Absicht mindestens einer Verteidigung im Wege des Gegenangriffes hin, wenn nicht überhaupt aggressive Absichten vorherrschten. Denn sowohl die extremen Phantasien nationalistischer Kreise in Polen, in denen Landkarten kursierten, in welchen Deutschland bis zur Elbe, teilweise darüber hinaus, als ursprünglich polnisches Land dargestellt wurde, als auch die Kriegsrhetorik polnischer Politiker sprachen für aggressive Absichten auch der polnischen Seite. Nicht nur, daß der polnische Oberbefehlshaber Marschall Rydz-Smigly anlässlich einer Parade seiner Truppen am 3. Mai 1939 in Warschau den Polen versprach, die Deutschen im Grunewald (!) „in Fetzen zu schlagen“, sondern auch die Äußerung des polnischen Botschafters in Paris, Lucasiewicz, gegenüber dem französischen Außenminister Bonnet: „Wir werden von Kriegsbeginn an Deutschland besetzen“, sind eben historische Fakten. Tatsächlich hatte der französische General Weygand den Polen vorgeschlagen, die Verteidigungslinie weit ins Landesinnere zurückzunehmen, womit die Überdehnung der grenznahen Stellung vermieden, die Umfassung von Norden und Süden zumindest erschwert und wegen des Vorteils der inneren Linie eine Massierung der eigenen Truppen und die Möglichkeit der raschen Schwerpunktbildung gegen den Hauptstoß des Feindes ermöglicht worden wäre. Doch dann hätte man keine Angriffsoption mehr gehabt.

Warum verlor Polen so schnell und so gründlich?

Man ist heute nur allzu leicht geneigt, aus dem tatsächlichen Kriegsverlauf zu schließen, daß die Erzählung von dem armen kleinen wehrlosen polnischen Volk, das von dem skrupellosen übermächtigen, vom blanken Vernichtungswillen beseelten deutschen Volk überfallen, geknechtet und massakriert worden sei, tatsächlich die Wirklichkeit in Gänze wiedergibt. In der Tat kapitulierte Polen bereits am 30. September 1939. Der rasche und vollständige Sieg Deutschlands war allerdings drei Ursachen geschuldet, über die politisch korrekte Zeitgenossen heute nicht mehr gerne sprechen.

Zum einen war die deutsche Wehrmacht der polnischen Armee in allen Belangen weit überlegen, was moderne Ausrüstung, gründliche Ausbildung und eine exzellente Führung bewirkten. Zum anderen überschritt in den frühen Morgenstunden des 17. September 1939 die sowjetische Rote Armee die polnische Ostgrenze in ihrer ganzen Breite entsprechend den Abmachungen, die zwischen Hitler und Stalin am 23. August 1939 in Moskau getroffen worden waren. Und nicht zuletzt konnte die deutsche Wehrmacht mit nahezu ihrer gesamten Stärke den Polenfeldzug führen, weil Frankreich und Großbritannien ihre Zusagen, im Falle eines deutschen Angriffs auf Polen ihrerseits Deutschland im Westen angreifen zu wollen, nicht eingehalten hatten. Hätte man zu seinem Wort gestanden, so hätte Deutschland den größten Teil seiner Kräfte im Westen zur Abwehr eines solchen Angriffs einsetzen müssen. Doch im Westen hatte man keine Lust zum „mourir pour Dantzig“ wie es in Frankreich vielsagend hieß.

Der Angriffskrieg war generell Mittel der Politik

Das alles ändert natürlich nichts daran, daß Deutschland unter der Diktatur Hitlers eben absichtsvoll angegriffen hat. Indessen waren zu jener Zeit Angriffskriege Mittel der Außenpolitik. Der Angriff Deutschlands auf Polen setzte eine lange Reihe von Angriffskriegen fort, die nach dem Ersten Weltkrieg geführt worden waren, auch zum Beispiel von der Sowjetunion, die unter anderem (Finnland!) auch in diesem Falle als Angreifer auf den Plan getreten war. Auch von Polen selbst, das zum Beispiel im Jahr 1920 die damals noch militärisch schwache Sowjetunion angegriffen hatte, um sich weite Gebiete ihres Territoriums einzuverleiben. Das will heute niemand mehr wissen. Alles überstrahlt die von den alliierten Siegermächten am 08.08.1945 im Nachhinein installierte Rechtsordnung, wonach der Angriff auf ein anderes Land als völkerrechtliches und strafrechtliches Verbrechen anzusehen sei, allerdings, nur soweit die Angreifer unterlegene Staaten wie Deutschland und Japan waren. Sich selbst wollte man nicht auf die Anklagebank setzen, denn man saß ja bereits auf den Bänken der Ankläger und der Richter.

Das Geschichtsbild des offiziellen Deutschland

So nimmt es nicht weiter wunder, daß in Deutschland heute allgemein ein Geschichtsbild vorherrscht, in dem es einen bösen Buben, also Deutschland, und seine unschuldigen Opfer, zum Beispiel Polen und Italien gibt. Beispielhaft hierfür ist der Auftritt des Bundespräsidenten Steinmeier vor einer Woche in der polnischen Kleinstadt Wielun, die in der Tat am ersten Kriegstag von der deutschen Luftwaffe angegriffen worden war. Indessen handelte es sich völkerrechtlich nicht etwa um einen unerlaubten Angriff auf eine allein von Zivilbevölkerung bewohnte Stadt. Vielmehr lag in ihr und um sie herum wenigstens eine polnische Infanteriedivision. Damit war sie im Kriegsfall ein legitimes Angriffsziel. Notwendigerweise kamen dann auch Zivilisten ums Leben. Von polnischer Seite wird die Zahl von 1200 Toten genannt, realistisch dürfte die Zahl von rund 150 Toten sein, was zwar absolut natürlich viele Menschen sind, im Verhältnis zur Einwohnerzahl von rund 16.000 jedoch dem entspricht, womit im Falle einer Beschießung oder Bombardierung einfach zu rechnen war. Wer die Verantwortung dafür trägt, angesichts eines heraufziehenden Krieges Truppen in dieser Stadt zu stationieren, trägt damit auch die Verantwortung dafür, daß unbeteiligte Zivilbevölkerung zu Tode gekommen ist.

Herr Steinmeier glaubte indessen ausführen zu müssen:

„Wielun war ein Fanal, ein Terrorangriff der deutschen Luftwaffe und ein Vorzeichen für alles, was in den kommenden sechs Jahren folgen sollte. Wir nennen es Krieg, weil wir um einen Begriff verlegen sind für das Grauen jener Jahre. Wir nennen es Krieg – diesen wütenden, entfesselten Vernichtungswillen, der mehr auslöschen sollte, als nur diese Stadt, ihre Bewohner und ihre Geschichte. Er sollte die polnische, die europäische Kultur ausradieren, um Platz zu schaffen für die Wahnvorstellungen eines Verbrechers. Der Angriff auf Wielun hatte kein anderes Ziel als die Erprobung der Mittel, die diese Zerstörung ins Werk setzen sollten. Der Zynismus der deutschen Angreifer war grenzenlos, ihr Handeln unmenschlich, die Folgen furchtbar für die Bewohner dieser Stadt.“

Political correctness und geschichtliche Wahrheit

Mit der Wirklichkeit hat das alles wenig zu tun, wenn auch richtig ist, daß Hitler für „sein“ Volk, das er im Übrigen angesichts des am Ende verloren gegangenen Krieges von der Erde verschwinden sehen wollte, weil es eben sich als das schwächere Volk erwiesen habe, zu Lasten der osteuropäischen Völker Raum zur Ansiedlung gewinnen wollte. Indessen handelte es sich völkerrechtlich eben nicht um einen Terrorangriff der deutschen Luftwaffe, der sich wie die wirklichen Terrorangriffe der britischen und amerikanischen Bomberflotten wenige Jahre später ausschließlich gegen die Zivilbevölkerung richtete. Auch ist es geradezu lächerlich anzunehmen, die deutsche Luftwaffe habe erst im Kriege ihre Fähigkeiten getestet und deswegen dieses Städtchen bombardiert. Natürlich hat auch sie, wie alle anderen Streitkräfte, sich vor dem Krieg auf ihren Einsatz vorbereitet.

Ob Hitler die polnische Kultur ausradieren wollte, darüber kann man vielleicht streiten, nicht aber darüber, daß er keineswegs die europäische Kultur ausradieren wollte, denn selbst er sah die deutsche Kultur als Teil der europäischen Kultur, die es zu bewahren galt, wie etwa seine Weisungen zur Kriegführung in Italien 1944 zeigen, wonach die historischen italienischen Städte möglichst nicht bombardiert oder beschossen werden sollten. Doch im Furor der Verurteilung der Generation unserer Väter und Großväter – er spricht ausdrücklich nicht von den Nationalsozialisten, sondern von den Deutschen – verliert das politisch korrekte Milieu unseres Landes, als dessen Frontmann Herr Steinmeier sich sieht, Maß und Ziel. Es genügt eben nicht, daß der Mörder gemordet hat, nein, er muß sein Opfer zuvor noch vergewaltigt und hernach die Leiche zerstückelt haben.

 In diesem Geiste agiert die deutsche Politik seit Jahren auch gegenüber Italien, was nicht zuletzt der unsägliche Bericht der deutsch-italienischen Historikerkommission aus dem Jahre 2012 beweist, der an Einseitigkeit und Geschichtsklitterung kaum zu übertreffen ist. Auch Steinmeiers Auftritt in dem Dorf Fivizzano in der Toskana vor einigen Wochen paßt nahtlos in dieses Schema: „Ich stehe heute vor Ihnen als deutscher Bundespräsident und empfinde ausschließlich Scham über das, was Deutsche Ihnen angetan haben“. Sicher war es ein Kriegsverbrechen, einen voraufgegangenen Partisanenüberfall, der 16 deutsche Soldaten das Leben gekostet hatte, und der völkerrechtlich zweifellos als Kriegsverbrechen galt, mit dem Tod von 400 Zivilisten, wenn denn diese umstrittene Zahl zutrifft, zu sühnen. Es ist in der Tat von einem Exzess einer grundsätzlich völkerrechtlich zulässigen Sühnemaßnahme auszugehen, weil dann schlicht und einfach die Zahl der getöteten Zivilisten in keinem rechtlich noch akzeptablen Verhältnis zur Zahl der ermordeten deutschen Soldaten stand. Wären es indessen, wie aus anderen Quellen zu entnehmen, 51 Hingerichtete gewesen, so wäre es zwar grausam, aber völkerrechtlich zulässig gewesen. Indessen aber ausschließlich schambeladen vor den Nachkommen der Ermordeten zu stehen, ohne daran zu erinnern, daß auch sie allen Grund haben, sich für ihre Vorfahren zu schämen, die als Partisanen oder ihre Helfer den Mord an tausenden von deutschen Soldaten zu verantworten hatten, ist nicht nur Geschichtsklitterung, es ist auch eine Mißachtung der eigenen Vorfahren und somit auch des eigenen Volkes.

Die Unwahrheit über die Vorfahren zerstört das Selbstwertgefühl der Nachfahren

Den Flachdenkern und politisch korrekten Schreiberlingen, die Gedanken wie die vorstehenden für revisionistisch, unzulässige Aufrechnung und Verharmlosung deutscher Untaten halten, sei in gebotener Kürze gesagt:

Um alles das geht es gerade nicht. Es geht schlicht und einfach darum, daß die Nachgeborenen das Recht haben, die ganze Wahrheit zu erfahren, und daß sie auch das Recht haben, ihre Vorfahren unbefangen selbst beurteilen zu können, auch und gerade unter Anlegung der politischen und juristischen Maßstäbe, die damals galten. Wäre es anders, so müßten wir beispielsweise die Menschen der klassischen Antike in Athen und Rom in Grund und Boden verdammen, weil sie nicht nur den Krieg als selbstverständliches Mittel der Politik betrachteten, sondern zum Beispiel auch die Sklaverei als natürliche wirtschaftliche Ressource wahrnahmen. Dabei sprachen sie den Sklaven nicht nur die Menschenwürde und das Recht auf Leben ab, sondern ihre menschliche Natur an sich. Die griechische Vokabel für den Sklaven – anthropodon – die ja wörtlich übersetzt „Menschenfuß“ bedeutet, besagt ja nichts anderes, als daß der Sklave kein Mensch, sondern nur etwas menschenähnliches ist. Von einer Verdammung der alten Griechen und Römer hat man indessen noch nie gehört, vielmehr gilt uns die Kultur der Antike zu Recht als einer der Höhepunkte menschlicher Kultur überhaupt.

Wer indessen die Deutschen jener Zeit ausschließlich an Kriegsverbrechen und Völkermord messen will, ohne auf die technischen, wissenschaftlichen und auch kulturellen Leistungen der Deutschen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts auch nur hinzuweisen, der versündigt sich an den heute aufwachsenden jungen Deutschen, denen damit doch eingeimpft wird, Abkömmlinge eines barbarischen Verbrechervolkes zu sein. Da nimmt es auch wenig Wunder, daß etwa junge türkischstämmige Bürger dieses Landes mit oder ohne deutschen Pass es für nicht sonderlich erstrebenswert halten, zu den Deutschen zu gehören. Und es kann nicht darum gehen, Unrecht Recht oder Recht Unrecht zu nennen. Und es kann nicht darum gehen, die Leiden insbesondere der Zivilbevölkerung, die von den Kriegshandlungen betroffen war, zu verschweigen. Aber auch die Empathie für die leidende Zivilbevölkerung jener grauenvollen Jahre muß auch die leidende Zivilbevölkerung in Deutschland während des Krieges und auch in der Nachkriegszeit betreffen. Hier wäre von polnischer Seite – wenn man schon keine förmliche Entschuldigungüber die Lippen bringt – so doch das Eingeständnis der Wahrheit angebracht. Denn auch die in die Millionen zählenden deutschen Opfer von Flucht und Vertreibung sollten des ehrenden Gedenkens auch der Nachfahren derjenigen wert sein, die sich an ihnen schuldig gemacht haben.






Patriotismus und Verfassung

Die in unserer Geschichte bisher beispiellose Zuwanderung aus dem Nahen Osten und Afrika hat ein Thema in den Vordergrund der gesellschaftlichen, aber auch verfassungspolitischen Diskussion gerückt, das vor 2015 zwar durchaus zu Kontroversen geführt hatte, jedoch nie so grell beleuchtet und so heftig umstritten war, wie das heute der Fall ist. Denn die massive, in weiten Teilen ungeregelte, nicht einmal kontrollierte Zuwanderung aus den genannten Regionen dieser Erde bringt Probleme mit sich, die wir zuvor nicht kannten. Es wandern hunderttausende von Menschen zu, die zum allergrößten Teil niemals nennenswert zum Bruttosozialprodukt unseres Landes beitragen werden, also auf Dauer alimentiert werden müssen.

Die unkontrollierte Massenzuwanderung aus dem nahen Osten und Afrika überfordert unser Land

Das ist zunächst einmal ein großes finanz- und volkswirtschaftliches Problem. Summen von 20-50 Milliarden Euro pro Jahr, je nach volkswirtschaftlicher Betrachtung mit und ohne Krankenversicherung, mit und ohne Rentenversicherung, mit und ohne zusätzliche Kosten für Kindergärten und Schulen, mit und ohne erhebliche zusätzliche Kosten für Polizei, Justiz und Justizvollzug, mit und ohne Kosten für Wohnungsbau, das alles ist für sich allein schon ausreichend, heftige Diskussionen über die Sozialverträglichkeit dieser Zuwanderung auszulösen. Nimmt man noch die jüngst vom Bundeskriminalamt veröffentlchten erschreckenden Zahlen über die Straffälligkeit von Zuwanderern, insbesondere im Bereich der Gewalt- Drogen- und Sexualdlikte hinzu, dann kommt man an der Erkenntnis nicht vorbei, daß die Innere Sicherheit unseres Landes durch diese Zuwanderung in einem Maße verloren gegangen ist, das man sich vor dem Herbst 2015 nicht vorstellen konnte. Hinzu kommt das Problem der kulturellen Andersartigkeit, anders gewendet, der Integration.

Gerade beim Umfang dieser Zuwanderung ist das natürlich auch ein großes Problem. Der derzeitige bayerische Ministerpräsident hat dazu in einem Interview mit dem Münchner Merkur am 11.11.2015 – also Jahre vor seiner Ergrünung – wörtlich erklärt: „Wenn in diesem Jahr mehr Menschen zuwandern, als hier geboren werden, wirkt sich das auf die kulturelle Statik einer Gesellschaft aus. Ich glaube, daß sich Deutschland in diesen Tagen verändert.“ Auf die Frage: „Viele Bürger fürchten Kontrollverlust und Überfremdung. Teilen Sie das? Sprechen Sie das aus?“ antwortete er: „Ich habe Verständnis dafür und bin selbst besorgt.“ Lebensgewohnheiten und Glaubensüberzeugungen der Zuwanderer aus dem muslimischen Kulturkreis  sind generell nicht mit unseren Vorstellungen, insbesondere nicht mit den tragenden Grundsätzen unserer Verfassung, vereinbar. Das gilt jedenfalls für diejenigen Zuwanderer, die an diesen Vorstellungen hängen, sie auch hier leben und keinesfalls unsere liberalen Wertvorstellungen übernehmen wollen.

Die Frage nach der Verteidigung unserer Werteordnung

Dieser massive Einbruch des Fremden in unser Alltagsleben hat naturgemäß bei vielen Menschen die Frage aufgeworfen, ob wir das alles so hinnehmen sollen oder gar wollen, was natürlich erst einmal eine Vergewisserung darüber voraussetzt, wer und was wir selbst eigentlich sind. Mit anderen Worten: was macht es eigentlich aus, Deutscher zu sein, Bürger dieses Landes zu sein? Das führt sehr schnell über die ganz unstrittigen  Grundrechte, die kulturellen Glanzlichter aus Literatur und Kunst, den auf Wissenschaft und Technik basierenden allgemeinen Wohlstand zu der Frage, was macht überhaupt uns als Nation aus? Und wenn wir das wissen, dürfen oder müssen wir das auch verteidigen? Natürlich nicht nur nach außen, sondern auch nach innen? Das Thema Patriotismus, aber auch Internationalität und Weltläufigkeit und nicht zuletzt die Frage, wo hört der heimatverbundene, auf Herkommen und Tradition gegründete Patriotismus auf, und wo beginnt  der ausgrenzende, ja feindselige Nationalismus?

Der Streit um Patriotismus oder Nationalismus

Diese Fragen werden derzeit in Deutschland mit einer Schärfe diskutiert, die man bisher nicht kannte. Auf der einen Seite stehen die Ideologen der Multikulturalität, der Negation  des Nationalen schlechthin, die im allgemeinen im linksgrünen Milieu zuhause sind, auf der anderen Seite die unduldsamen Vertreter eines völkischen Nationalismus, der zumindest eine überzeugende Abgrenzung zur Blut- und Bodenideologie des gottlob untergegangenen Nationalsozialismus vermissen läßt.

Natürlich wird das in der politischen Auseinandersetzung instrumentalisiert, und zwar durchaus auch in unlauterer Weise. Denn eine unbequeme politische Konkurrenz als Wiedergänger des Nationalsozialismus entlarven zu können,  enthebt der Mühe, Sachargumente des politischen Gegners widerlegen zu müssen.  Auf der anderen Seite steht die Versuchung für die geistigen Epigonen eben jener Nationalsozialisten, auf den Zug der berechtigten Kritik an der Zuwanderungspolitik nicht nur unserer Regierung, sondern auch weiter Teile der Opposition und der Medien aufzuspringen und auf dem Trittbrett mitzufahren. Festgemacht wird die Problematik derzeit zu Recht an dem Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke und seinem sogenannten Flügel ebenso wie an der auch in Deutschland aktiven Identitären Bewegung. Es ist daher geboten, sich Klarheit darüber zu verschaffen, wo unsere Verfassung die Grenzen zwischen dem Erlaubten und dem nicht mehr Erlaubten zieht. Denn für Demokraten und Befürworter des Rechtsstaates gibt es keinen  anderen Maßstab.

Der Streit um die Identitäre Bewegung 

Die sogenannte Identitäre Bewegung, mit der ersichtlich auch Herr Höcke und sein Flügel sympathisieren, was ihnen wiederum von Politik, Medien und dem Verfassungsschutz angekreidet wird,  vertritt einen sogenannten Ethnopluralismus. Dieser Begriff, der zunächst einmal auf Deutsch nichts anderes bedeutet, als den Pluralismus der Ethnien, oder auch das Existieren der Vielzahl von Völkern, ist zum Prüfstein der Verfassungstreue geworden.  Wie nicht anders zu erwarten,  ist jedoch bereits die Auslegung des Begriffs strittig. Auf ihrer offiziellen Internetseite definiert die Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) diesen Begriff so:

„Unter Ethnopluralismus verstehen wir die Vielfalt der Völker, wie sie sich über die Jahrtausende entwickelt hat. Wir setzen diesen Begriff bewußt als positiven Gegenentwurf zur heutigen One-World-Doktrin ein, um zu verdeutlichen, daß eine rücksichtslose  globalistische Entgrenzung diese Vielfalt bedroht. Es gibt ein Recht auf Verschiedenheit. Jede Ethnie hat das Recht, ihre Kultur, ihre Bräuche und Traditionen, also ihre ethnokulturelle Identität,  zu erhalten. Wir treten für diesen Erhalt ein, hierzulande und in der Welt. Immer wieder wird der Begriff Ethnopluralismus fälschlicherweise als weltweite Apartheid ausgelegt. Das ist ungefähr so richtig, als wenn man den amerikanischen Ureinwohnern Rassismus vorwerfen wollte, weil sie sich gegen die Landnahme der Europäer wehrten. Ethnopluralismus bedeutet lediglich bewahren, nicht zerstören, Unterschiede wertschätzen, nicht nivellieren.“

Das klingt zunächst einmal unverfänglich. Es ist sicherlich nichts dagegen einzuwenden, daß man Völkern zubilligt, ihre Eigenheit  bewahren zu wollen. Indessen kann man das auch anders interpretieren.

Das Bundesamt für den Verfassungsschutz begründet die Beobachtung dieser Bewegung unter anderem mit der Erklärung: „Die IBD bekennt sich offen zum Konzept des Ethnopluralismus, wonach die Idealvorstellung einer staatlichen bzw. gesellschaftlichen Ordnung in einen ethnisch und kulturell homogenen Staat besteht. Vor diesem Hintergrund lehnt die IBD den sogenannten Multikulturalismus ab, da dieser bewußt eine Heterogenisierung der Gesellschaft fördere  und das Konzept der Integration aushebele. Die IBD will Zuwanderung vielmehr nach ethnischen und völkisch-abstammungsmäßigen Kriterien steuern. Die IBD fordert eine „identitäre“ im Gegensatz zur bestehenden repräsentativen Demokratie.“ Nun findet sich letzteres nicht in der oben zitierten eigenen Definition des Ethnopluralismus.  Das Bundesamt für den Verfassungsschutz muß sich hier wohl auf eine andere Quelle stützen.

Nationalität, Abstammung und Menschenwürde

Falls das zutrifft, wäre eine solche Vorstellung von Demokratie in der Tat mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Denn diese Vorstellung würde das Wahlrecht nicht an die Staatsangehörigkeit, sondern  an eine „Identität“, was auch immer das sei, knüpfen. Wenn damit ein an die Abstammung gebundener Nationalitätsbegriff gemeint wäre, wäre dies natürlich eine mit unserer Verfassung nicht zu vereinbarende Ideologie, weil unsere Verfassung eben die Staatsbürgerschaft nicht nur durch Geburt, sondern auch durch Einbürgerung vermittelt, wobei letztere nach unserer Verfassung an keine Bedingungen, insbesondere nicht an eine bestimmte Herkunft knüpft.

Das Problem liegt hier natürlich in der Feststellung, welche Ideologie hier tatsächlich vertreten wird. Natürlich muß man dazu grundlegende Texte der IBD  analysieren. Dieser Mühe müssen sich nun die  zuständigen Verwaltungsgerichte unterziehen. Derzeit laufen wegen der Aufnahme dieser Bewegung in den  Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2016 vier Verfahren  vor den Verwaltungsgerichten in Berlin und Köln. Man wird sehen, was am Ende dabei herauskommen wird. Bislang liegt nicht einmal eine erstinstanzliche Entscheidung vor. Nach den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht wird dann sicherlich auch noch das Bundesverfassungsgericht angerufen werden, sodaß eine verbindliche gerichtliche Bewertung der IBD  wohl frühestens in 5-6 Jahren vorliegen wird.

Allerdings gibt es bereits eine  verwaltungsgerichtliche Entscheidung zur verfassungsrechtlichen Bewertung des Ethnopluralismus. Das Verwaltungsgericht München hatte auf Antrag des AfD-Politikers Peter Bystron zu entscheiden, ob er wegen geäußerter Sympathien für die Identitäre Bewegung im bayerischen Verfassungsschutzbericht genannt werden darf. Die bayerischen Verfassungsschützer dürfen es nach dem Beschluß des Verwaltungsgerichts Münchens  27.07.2017 nicht mehr.  Denn es lasse sich keineswegs eindeutig feststellen, daß der Begriff des Ethnopluralismus in der Weise zu verstehen sei, wie es der Verfassungsschutz vorgetragen habe. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müsse jedoch eine Äußerung, die in dem einen oder auch entgegengesetzten anderen Sinne verstanden werden könne, von Rechts wegen immer so ausgelegt werden, daß die Aussage rechtlich unbedenklich erscheint. Im Falle des Ethnopluralismus eben nicht dahingehend, daß Menschen nichtdeutscher Abstammung bei uns keinen Platz hätten. Die Entscheidung ist nicht angefochten worden, also rechtskräftig.

Auf der anderen Seite hat jüngst das Verwaltungsgericht Ansbach dem Bundesvorsitzenden der IBD die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen und die Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde bestätigt, die waffen-und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse des Klägers zu widerrufen. Zur Begründung wird ausgeführt, die Aufnahme eben dieser IBD in die Verfassungsschutzberichte führe dazu, daß die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, die eine besondere Voraussetzung für das Recht zum Waffenbesitz darstellt, nicht mehr gegeben sei. Das Gesetz verlangt nun einmal vom Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis eine besondere Zuverlässigkeit. Im Falle des Klägers kam allerdings hinzu, daß er auch schon strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Mithin gibt diese Entscheidung, auch wenn die Medien das gerne anders darstellen, für die Frage der eventuellen Verfassungsfeindlichkeit der IBD wenig bis gar nichts her.

Der Verfassungsschutz ist eben kein unabhängiges Organ

In diesem Zusammenhang muß natürlich auch klargestellt werden, daß die Beobachtung von Personen oder Organisationen durch die Verfassungsschutzbehörden noch keine endgültige Antwort darauf gibt, ob die Betroffenen tatsächlich außerhalb der Verfassung stehen oder nicht. Denn das ist eine Entscheidung, die den Gerichten, letztendlich dem Bundesverfassungsgericht, vorbehalten ist. Im Falle der politischen Parteien eben im Verbotsverfahren nach Art. 21 GG. Bei einer bloßen Bewegung wie der IBD ist dieser Weg nicht eröffnet. Es leuchtet auch ein, daß eine Entscheidung von solcher politischen Brisanz nur von unabhängigen Gerichten getroffen werden kann. Denn Beamte, zumal sog. politische Beamte, zu denen die Präsidenten der Verfassungsschutzämter naturgemäß gehören, sind eben nicht unabhängig, sondern sogar in hohem Maße vom Wohlwollen der politischen Entscheider abhängig. Das hat sich ja gerade im Falle der Beobachtung der AfD, bzw. der Prüfung, ob beobachtet werden soll, und der Veröffentlichung dieses Vorgehens gezeigt. Hatte der frühere Präsident des Bundesamtes für den Verfassungsschutz Maaßen dies noch abgelehnt, sah das sein Nachfolger Haldenwang, der die politische Windrichtung offenbar „richtiger“ erkannte, als sein Vorgänger, ganz anders. Die Korrektur kam dann ziemlich rasch vom Verwaltungsgericht Köln, das schon die Rechtsgrundlage für eine solche Veröffentlichung mit Prangerwirkung vermißte. 

Die Abgrenzung zulässiger politischer Auffassungen von verfassungsfeindlichen Bestrebungen 

Man muß also im Sinne Immanuel Kants – „selber denken!“ – erst einmal die Frage selbst beantworten, ob man Teilnehmer am öffentlichen Diskurs zu Fragen von Nation, Zuwanderung und ähnlichem für verfassungsfeindlich hält oder nicht. Das gilt insbesondere für nationalistisch-völkische Standpunkte. Völlig klar ist, daß Patriotismus an dieser Stelle nicht einmal zu untersuchen ist. Denn Wesensmerkmal des Patriotismus ist die Liebe zum Vaterland, was eine eher poetische Bezeichnung für seine Wertschätzung ist. Das sagt nichts darüber aus, wer dieses Vaterland sein eigen nennen darf, ob nur die hier Geborenen, ob nur die Nachfahren der vor langer Zeit hier Geborenen, ob und welche Neubürger dazu gehören oder nicht, und schon gar nichts darüber, wie es der Patriot mit Ausländern hält. Patrioten stehen eben zu ihrem Land und sind froh, daß sie dort und nicht anderswo leben dürfen. Deswegen setzen sie sich auch für ihr Heimatland ein, wenn das denn geboten ist. Für die meisten Menschen, auch in Deutschland, sind das alles völlig unstrittige Dinge. Für die meisten Menschen ist schon die Frage unverständlich, zu welchem Volk sie gehören, noch mehr, ob es denn Völker überhaupt gebe. Solcher Unfug wird, soweit ersichtlich, wirklich nur in Deutschland gedacht, vorwiegend natürlich von grünen Dummschwätzern wie Robert Habeck.

Die Antwort gibt das Grundgesetz

Die Frage, wer dazu gehört, und wer nicht, berührt natürlich die Menschenwürde. Art. 1 unseres Grundgesetzes stellt die Achtung und den Schutz der Menschenwürde über alle anderen Aufgaben des Staates. Daraus folgt natürlich auch für jeden einzelnen, daß dies sein oberster Wertmaßstab sein muß, wenn es um die Beurteilung anderer Menschen geht. Die Verpflichtung des Staates zum Schutz der Menschenwürde gehört ebenso wie das Prinzip der demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung zu den Verfassungsgrundsätzen, die auch im Wege der parlamentarischen Verfassungsänderung oder auch des Volksentscheides nicht aufgehoben werden können. Mit anderen Worten: Auf friedlichem Wege können diese tragenden Säulen unserer Verfassung nicht angetastet werde, nur ein gewaltsamer Umsturz könnte auch sie zum Einsturz bringen. Damit wäre dann eben das demokratisch verfaßte Deutschland untergegangen.

Das sollten alle bedenken, die davon tagträumen, daß unsere Verfassung auf demokratischem Wege mit entsprechenden Mehrheiten grundlegend umgestaltet werden könnte. Solange unsere Verfassung gilt, gelten also auch diese tragenden Grundsätze. Alle anderen Grundrechte und auch Organisationsregeln können mit verfassungsändernder Mehrheit aufgehoben oder abgeändert werden. Somit ist klar, daß auch die Frage, wer Bürger dieses Landes werden kann, und wer nicht, am Maßstab des Art. 1 GG gemessen werden muß. Es wäre mit dem Schutz der Menschenwürde, also der Achtung vor jedem Menschen als Person, unabhängi von Geburt, Herkommen und sonstiger angeborener Eigenschaften nicht vereinbar, würde man grundsätzlich nur solche Menschen zu deutschen Staatsbürgern machen wollen, die ihrerseits von deutschen Staatsbürgern abstammen. Denn damit würde man die Wertschätzung eines Menschen von einem Faktor abhängig machen, auf den er selbst keinen Einfluß hat. Der Wert eines Menschen, seine Fähigkeit, Mitglied des eigenen Volkes zu werden, wäre damit an eine  unveränderliche Eigenschaft seiner Person geknüpft. Das wäre mit dem Menschenbild des Grundgesetzes, wonach jeder Mensch den gleichen personalen Wert hat, unvereinbar. Zu Recht ist aus diesem Grunde eine Bonner Burschenschaft mit dem Ansinnen gescheitert, auschließlich Mitglieder deutscher Abstammung aufzunehmen, was im konkreten Fall auf einen hier geborenen und aufgewachsenen Studenten chinesischer Abstammung natürlich nicht zutraf. Der Gegenwind aus den anderen Burschenschaften war so gewaltig, daß der Antrag den nächsten Morgen nicht überlebte.

Etwas anderes ist es natürlich, wenn die Aufnahme in das Staatsvolk an Kriterien geknüpft wird, die der einzelne Mensch beeinflussen kann, wie etwa berufliche Qualifikation, finanzielle Leistungsfähigkeit und Akzeptanz gesellschaftlicher Regeln, oder aber auch quantitative Maßstäbe, etwa die Zahl zur Verfügung stehender Wohnungen und Arbeitsplätze. Selbstverständlich gehört zu den Dingen, die jeder Mensch in freier Entscheidung wählen kann, auch die Bereitschaft, sich kulturell einzufügen. So dürften nicht einmal hart gesottene grüne Multikulti Fans ernsthaft fordern, man müsse Muslimen in Deutschland zubilligen, mehrere Ehefrauen zu nehmen. Deswegen bewegt sich selbstverständlich innerhalb des Verfassungsbogens, wer kulturelle Fremdartigkeit, insbesondere dieser Qualität, ablehnt.

Die Grenze zwischen vernünftigem Patriotismus und verfassungswidrigem völkischen Nationalismus verläuft eben da, wo nicht das Verhalten, sondern die Herkunft eines Menschen generell bestimmen, ob er hier aufgenommen werden kann oder nicht. Das heißt im Umkehrschluß allerdings nicht, daß wir verpflichtet wären, jeden Menschen aufzunehmen und gar mit unserer Staatsbürgerschaft auszustatten, der hier von seiner Hände Arbeit lebt und sich integriert, ungeachtet der Zahl derer, die das tun wollen. Erst recht nicht, daß wir auch diejenigen, dazu noch in unbegrenzter Zahl, aufnehmen müssen, die sich weder von ihrer Hände Arbeit ernähren noch in unsere Gesellschaft integrieren wollen. Der Schutz der Menschenwürde heißt eben nicht, daß jeder Mensch auf dieser Erde das Recht hat, nach Deutschland zu reisen und dort auf Dauer Wohnung zu nehmen, erst recht nicht auf Kosten der Deutschen.

Patriotismus tut not!

Wer sein Land schätzt und so wie es ist, bewahren, vielleicht sogar noch ausbauen will, wie es eben ist, der mißachtet damit keineswegs die Menschenrechte. Nur wer behauptet, bei uns leben und vielleicht sogar auch Teil unserer Gesellschaft werden dürfe nur, wer deutscher Abstammung ist, der stellt sich eindeutig außerhalb unserer Verfassung. Die aber wollen wir bewahren und schützen, denn so frei und so sicher wie wir in ihrem Rahmen leben, haben in Deutschland Menschen noch nie gelebt.  Diese Freiheit ist es auch, die Wissenschaft und Kunst in einem Maße gedeihen läßt, das weder in säkularen Diktaturen wie dem Kommunismus, noch in intoleranten, ideologisch bestimmt rückständigen religiösen Regimen möglich ist, wie sie der Islam hervorbringt.  

   




Richtig geht vor Recht!

Die Vorgänge um die Sea Watch 3 und ihre Schiffsführerin – in eigener Diktion Kapitänin – Carola Rackete zeigen zum wiederholten Mal, daß die Rechtsordnung stets den Kürzeren zieht, wenn die Politik im Spiel ist.

In rechtlicher Hinsicht gibt es keinen Zweifel daran, daß Frau Rackete am internationalen Seerecht vorbei und glatt gegen das italienische Recht gehandelt hat, als sie angebliche Flüchtlinge aus angeblicher Seenot „gerettet“ und trotz ausdrücklichen Verbots der italienischen Behörden im Hafen von Lampedusa an Land gebracht hat. Schon die Existenz derartiger selbst ernannter Seenotretter spielt den nordafrikanischen Schleppern in die Hände. Denn sie können deswegen mit einer gewissen Glaubhaftigkeit ihren Kunden versichern, daß sie nach kurzer Zeit im Schlauchboot auf offener See, regelmäßig schon  in den Küstengewässern der nordafrikanischen Staaten, von einem derartigen Schiff aufgenommen und dann in einen italienischen Hafen gebracht werden, von wo sie dann zügig in ihr Wunschland Deutschland reisen können. Dafür zahlen sie dann auch gerne Beträge von 5.000,00-15.000,00 € pro Person. Gäbe es derartige Organisationen, die aus angeblich humanitären, in Wirklichkeit ideologischen Gründen, solche Schiffe vor den nordafrikanischen Küsten kreuzen lassen nicht, dann müßten  die Schlepper nun selbst solche Schiffe beschaffen, ausrüsten, bemannen und unterhalten. Der finanzielle Aufwand wäre erheblich, der Gewinn der Schlepper würde sich entsprechend verringern.

Die Rechtslage steht diesen Aktivitäten eindeutig entgegen. Das Völkerrecht im allgemeinen, wie auch das internationale Seerecht, verpflichten Staaten wie Italien keineswegs dazu,  jedes Schiff in seine Häfen einlaufen zu lassen, auch dann nicht, wenn es Schiffbrüchige an Bord hat. Das hat ja vor kurzem der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte in der Angelegenheit Sea Watch 3 auf die Beschwerde  von Sea Watch und Frau Rackete gegen die Republik Italien so entschieden. Frau Rackete und ihre Unterstützter interessiert das aber offensichtlich nicht. Sie ist bekanntlich nach tagelanger Irrfahrt gegen das ausdrückliche Verbot  der italienischen Regierung in den Hafen von Lampedusa eingelaufen, obgleich sie schon Tage vorher Häfen in Libyen, Tunesien, Ägypten oder den Niederlanden, unter deren Flagge die Sea Watch 3 fährt, hätte anlaufen können. Wie wenig sie das Recht schert, zeigt ja auch ihr Verhalten beim Einlaufen in den Hafen, als sie ein  Boot der italienischen Finanzpolizei einfach zur Seite gedrückt hat. Ihr ging es vielmehr offensichtlich darum, Italien, insbesodere seinen Innenminister Salvini, vorzuführen. Denn dort herrschen ja die menschenfeindlichen rechten Populisten. Gegen dieses Reich des Bösen kämpft mutig die Jeanne d’Arc des 21. Jahrhunderts. Und die kommt natürlich aus dem Reich des Lichts, zu dem sich Deutschland nach dem Untergang des Reichs der Brüder im Geiste Salvinis gewandelt hat.

Was steckt dahinter? Natürlich eine Ideologie.  Frau Rackete und ihre Anhänger in Deutschland bis hinauf zum Bundespräsidenten sind eben der Auffassung, daß aus Seenot Gerettete – sagen wir lieber, von Schlauchbooten auf die Sea Watch 3 umgestiegene  Passagiere – das Menschenrecht haben, in ein Land ihrer Wahl zu reisen und sich dort dauerhaft niederzulassen – die Vorstufe des die Nationen ablösenden Weltstaates. Daß es sich dabei nur um solche Länder handelt, die ein im Weltmaßstab extrem weitherziges Sozialsystem haben, wird schon daran deutlich, daß diese angeblichen  Flüchtlinge vor Krieg, Not und Verfolgung regelmäßig nicht etwa nach  Bulgarien oder Rumänien weiterreisen wollen, auch nicht nach Albanien, Kroatien oder Serbien. Das ist eben die Vorstellung, daß Menschenrechte, über die man selbstverständlich die Interpretationshoheit beansprucht, im Range stets höher stehen, als Verfassungen und Gesetze von Staaten. Das Recht muß dann eben dem Richtigen weichen. Das Recht von Staaten, darüber souverän zu entscheiden, wer einreisen und bleiben darf, steht im Rang eben unter dem selbst definierten Menschenrecht, dort Wohnung nehmen zu können, wo es einem gerade gefällt.

Die Definitionshoheit haben dann eben allein die Menschen, die sich dafür entschieden haben, die Menschenrechte nach eigenem Gusto durchzusetzen. Zwar gibt es dafür eigentlich internationale Verträge, geschriebenes und ungeschriebenes Internationales Recht und vor allem Gerichtshöfe, die darüber zu befinden haben, wie zum Beispiel  der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte. Als Kämpfer für die Menschenrechte kann man das natürlich nicht akzeptieren, denn schon in der Existenz von Gerichten liegt die Möglichkeit begründet, daß sie anders entscheiden, als es  einer Prozeßpartei gefällt.  Und deswegen kann der Richterspruch allenfalls dann akzeptiert werden, wenn er einmal mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmt. Das heißt aber doch, daß im Grunde genommen die Existenz von Gerichten völlig überflüssig ist, weil eben über das Recht allein diejenigen befinden, die sich seine Durchsetzung auf ihre Fahnen geschrieben haben.

Der Beispiele gibt es natürlich mehr. Es ist erst wenige Wochen her, daß sogenannte Klimaaktivisten das Gelände des Braunkohletagebaus Garzweiler besetzt haben, um den laufenden Betrieb des Braunkohletagebaus wenigstens vorübergehend zum Erliegen zu bringen. Die gleichen Leute übrigens, die einige Monate zuvor den angrenzenden Wald besetzt hatten, um zu verhindern, daß dort Bäume gefällt werden, weil der Braunkohletagebau dorthin vorangetrieben werden sollte. Entgegenstehende behördliche und gerichtliche Entscheidungen interessierten diese Leute zunächst einmal nicht. Vielmehr attackierte man die zur Räumung eingesetzten Polizeibeamten mit gefährlichen, teils sogar ekelerregenden Wurfgeschossen, wie Steinen und Fäkalien. Allerdings sah man sich im Besitze des höherrangigen Rechts.

Ein letztes Beispiel. Vor wenigen Wochen zündeten in Köln sogenannte Autonome, genau gesagt linksextreme Verbrecher, auf dem Gelände eines Autohauses mehrere  SUV der Marke Porsche im Wert von jeweils rund 180.000,00 € an. Zur Begründung erklärten sie, auf diese Weise werde unterbunden, daß, so wörtlich „35 Kilo Kind mit 3,5 t Luxusauto zur Schule gebracht werden“, und somit werde verhindert, daß  dabei entsprechende Mengen CO2 ausgestoßen werden. Daß dabei Straftaten wie Sachbeschädigung und Brandstiftung begangen wurden, spielte für die selbst ernannten Retter des Weltklimas natürlich keine Rolle. Öffentliche Rügen aus Politik und Medien waren nicht zu vernehmen. Der Umwelt-Robin Hood darf ja auch mal über die Stränge schlagen.

Das erstaunlichste aber ist, daß Politik und Medien in Deutschland all diesen Aktionen Beifall spenden, ja sie als Beispiele von Bürgersinn und Zivilcourage bejubeln, selbstverständlich wider besseres Wissen, wie im Falle Steinmeier und Maas, beides Juristen (!). Und da entblöden deutsche Spitzenpolitiker sich auch nicht, ihren italienischen Kollegen anzusinnen, auf die Justiz ihres Landes einzuwirken, um die Freilassung der rechtmäßig inhaftierten Piratin Carola Rackete zu bewirken. Von Anstand und Diplomatie, von der Achtung vor der unabhängigen Justiz eines anderen Landes keine Spur. Von hochrangigen Kirchenvertretern wie Bedford-Strohm oder Marx will ich erst gar nicht reden, und schon gar nicht von den Narren aus dem Kultur- und Kunstbetrieb. Einhelliger Tenor all dieser Rechtsverächter ist  die Argumentation, wonach humanitäre Motive weit schwerer wiegen, als – papiernes – Recht.

Wer den „richtigen“ Standpunkt vertritt, wer höherrangige Ziele  verfolgt, wer die Menschen oder die Welt rettet, der kann sich doch nicht damit aufhalten, Anträge bei Behörden zu stellen, Bescheide abzuwarten, möglicherweise sich eine parlamentarische Mehrheit für eine Gesetzesänderung zu suchen und ähnliches mehr. Das sozusagen gewöhnliche Recht sollen selbstverständlich die Bürger in ihrem Alltag befolgen müssen, ebenso selbstverständlich bei Meidung aller Rechtsnachteile und Strafen, die dann fällig werden, wenn sich Frau Meier und Herr Müller über das Recht hinwegsetzen. Wo es aber um Größeres geht, wo „Haltung“ gefragt ist, da müssen dann auch schon mal  bürokratische Hindernisse aus dem Weg geräumt und der Situation nicht gerecht werdende Gesetze ignoriert werden. Ja, man stilisiert sich zu Widerstandskämpfern im Range der Weißen Rose hoch. Wer hingegen auf dem Recht besteht, ja sogar wagt, die Rechtsbrecher des Rechtsbruchs  zu beschuldigen, der muß als Hetzer und Haßredner ausgegrenzt, gegebenenfalls seiner Grundrechte entkleidet werden. Ihm nützt es dann gar nichts, wenn, wie zum Thema unkontrollierter Flüchtlingszuzug geschehen, hoch- und höchstranigige Verfassungsjuristen  oder auch Gerichte den verantwortlichen Politikern Rechtsbruch  bescheinigen. Denn „Richtig“ geht vor Recht.