Archiv der Kategorie: Nachrichten aus Absurdistan

Aus dem Irrenhaus

Die Ampelkoalition hat nun in der vergangenen Woche eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, wonach wir ab 1. Oktober diesen Jahres wieder schikaniert werden. Maskenpflicht, Zutrittsbeschränkungen etc., der ganze Wahnsinn kommt wieder. Lauterbach hat sich eben durchgesetzt. Trotz seines offenbar unangefochtenen Status in der deutschen Politik, der ihn doch eigentlich vor Selbstbewusstsein strotzen lassen müsste, reagiert er mehr als dünnhäutig auf Kritik. Er hat Strafanzeige wegen Beleidigung gegen die Abgeordnete Beatrix von Storch erstattet. Sie soll in ihrem Redebeitrag zu ihm gewandt ausgerufen haben: „Sie sind völlig irre!“ Der amtierende Sitzungspräsident Wolfgang Kubicki hat indessen erklärt, der Ausruf habe gelautet: „Das ist doch völlig irre!“. So ist es auch protokolliert.

Beleidigung oder Tatsachenbehauptung?

Doch wollen wir einmal genau hinsehen. Hätte Frau von Storch tatsächlich nicht den Gesetzentwurf Lauterbachs als völlig irre bezeichnet, sondern ihn selbst, hätte das dann den Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB erfüllt? Nein. Denn das ist nicht einfach eine herabsetzende, ehrverletzende Bezeichnung, sondern eine Tatsachenbehauptung. Es kann nachgeprüft werden, ob Herr Lauterbach irre ist, was eine volkstümliche Umschreibung dafür ist, daß jemand an einer krankhaften Störung seiner Geistestätigkeit leidet. Der Wahrheitsbeweis dafür kann geführt werden, er liegt auf der Hand. Wer zum Beispiel davon faselt, daß er es nicht ertragen kann, wenn täglich rund 100 Menschen in Deutschland an Corona sterben, von den vielen offensichtlichen Falschbehauptungen des Herrn Lauterbach im Zusammenhang mit Corona ganz abgesehen, der kann nicht ganz richtig im Kopf sein.

Ein wenig Statistik

Wenn wir uns die amtlichen Statistiken ansehen, dann stellen wir fest, daß der Anteil der Verstorbenen an den Menschen, die an Corona erkrankt sind, seit 4.8.2022 stabil bei 0,46 % liegt, in den Wochen und Monaten zuvor kaum höher. In der Woche vom 9. bis 16.9.2022 hatten wir durchschnittlich 89 Corona-Tote pro Tag, bei einer Sterberate von rund 2.900 Menschen pro Tag. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die amtlichen Statistiken nicht zwischen den Menschen unterscheiden, die an Covid-19 sterben, und denen, die einer anderen tödlichen Krankheit zum Opfer fallen, aber auch mit dem Corona-Virus infiziert sind. Doch wir wissen inzwischen, daß nur etwa die Hälfte der als Corona-Tote gezählten Menschen tatsächlich an dieser Krankheit gestorben sind. Das hat ausgerechnet ein grüner Gesundheitsminister leichtsinnigerweise Anfang Juli diesen Jahres verraten. Setzen wir also ca. 45 an Covid-19 verstorbene Personen pro Tag in Bezug zu den täglich rund 2.900 Verstorbenen, dann kommen wir auf etwa 1,6 %. Die Gesamtzahl der bis zum 2.9.2022 in Deutschland als an Covid-19 verstorben gezählten Personen beträgt 147.739. Davon entfallen auf die Altersgruppen über 70 Jahre 125.270. In der Altersgruppe über 80 Jahre sind das 95.084. Auch diese Zahlen muß man eigentlich durch zwei teilen. Für das prozentuale Ergebnis spielt das allerdings keine Rolle. Es ist nun mal so, daß ab 70 Jahren, und mehr noch ab 80 Jahren, der Zeitpunkt näher rückt, zu dem man sich von dieser Erde verabschiedet. So sind in Deutschland 2020 985.572 Menschen verstorben, davon waren über 70 Jahre alt 780.453, über 80 Jahre alt 578.497. Weil wir im Durchschnitt auch immer älter werden, steigen die absoluten Todeszahlen jährlich auch um ca. 4% an. So starben 2019 in Deutschland 939.520 Menschen, 2020 985.572 und 2021 1.023.723 Menschen. Im Jahre 2004 waren es „nur“ 818.271.

Nun ist Covid-19, wie Corona richtig heißt, nicht die einzige ansteckende Krankheit, die zu einer sogenannten Übersterblichkeit führen kann. Der Influenza, also der durch Viren übertragenen Grippe, fielen 2016 in Deutschland rund 22.900, und 2017 und 25.100 Menschen zum Opfer. Einen staatlichen „Kampf gegen die Pandemie“ gab es dennoch nicht. Nicht einmal eine staatliche Impfkampagne, obgleich es gegen die Influenza in ihren jährlich wechselnden Varianten hochwirksame und bewährte Impstoffe gibt. Hilfreich ist dabei ein Blick auf Vergleichszahlen. Nachdem wir aktuell die 38. Kalenderwoche vor uns haben, nehmen wir die Zahlen für diese Woche in den letzten Jahren. Es verstarben in der 38. KW 2017 in Deutschland 16.505 Personen, 2018 16.651, 2019 16.500, 2020 17.555 (darunter an Covid-19: 54) 2021 18.157 (darunter Covid-19: 406). Wie gesagt, müssen die Covid-19 Zahlen dabei stets durch zwei geteilt werden. So kommen wir dann bei der 38. KW 2021 auf 1,12 % Corona-Tote, bei der 38. KW 2020 auf 0,3 %. Betrachten wir indessen die Übersterblichkeit wegen der Influenza, die in den Jahren 2016/2017 bei gut 2,6 % der Bevölkerung lag, dann wird deutlich, daß wir nicht einmal auf dem Höhepunkt der Corona-Welle im Jahr 2021 durch diese Krankheit annähernd so gefährdet waren, wie in den Jahren 2016/17 durch die Influenza.

Das untrügliche Indiz für die Geisteskrankheit

Der Bundesgesundheitsminister hat natürlich Zugang zu allen statistischen Daten, was die sogenannte Pandemie angeht. Unter anderem auch zu der Studie des Wissenschaftsministeriums, deren Inhalt glücklicherweise durchgestochen worden ist. Die Bundesregierung hält sie ja unter Verschluß. Nach dieser Studie haben wir Deutschen zu 95 % Antikörper gegen das Corona-Virus in uns. Somit besteht nach allgemeiner Ansicht praktisch keine Ansteckungsgefahr mehr. Das paßt natürlich nicht zur öffentlichen Panikmache des Herrn Lauterbach.

Bemerkenswert ist ja auch, daß in den Ländern rund um Deutschland, aber auch anderswo wie etwa in Neuseeland oder Israel die Coronamaßnahmen seit Wochen und Monaten abgeschafft worden sind. Andere Länder, wie Schweden, haben von Anfang an darauf verzichtet. Nach der Logik des Herrn Lauterbach müssten in diesen Ländern die Inzidenz- und Todesfallzahlen rasant ansteigen. Das ist indessen nicht der Fall. Allein Deutschland beharrt auf den Einschränkungen der persönlichen Freiheit seiner Bürger durch unsinnige Maßnahmen, die nur noch ein Phantom bekämpfen können. Doch soll wohl hier wie einst am deutschen Wesen die Welt genesen. Und so wird man bei der Reise nach Deutschland, von wo auch immer, im Zug eine Maske aufsetzen müssen, sobald die deutschen Grenzen passiert sind. Willkommen in Absurdistan!

Wer also trotz massiv entgegenstehender Fakten darauf beharrt, die Bürger des Landes zu schikanieren, um sie vor einer praktisch nicht mehr existenten Bedrohung zu schützen, der ist offenbar nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Volkstümlich ausgedrückt, er ist irre. Hätte Frau von Storch tatsächlich Herrn Lauterbach im Bundestag das zugerufen, hätte sie lediglich eine wahrheitsgemäße Feststellung getroffen. Der Strafanzeige des Herrn Lauterbach gegen Frau von Storch ist somit keine Folge zu geben, gleichgültig ob sie ausgerufen hat, was Lauterbach ihr vorwirft, oder gesagt hat, was Herr Kubicki hat protokollieren lassen. Einen Irren als solchen zu benennen ist eben keine Beleidigung.

Soldat:innen

Der Kommandeur der 10. Panzerdivision ist erst 55 Jahre alt und schon ein Jahr in dieser Verwendung. Da ist klar mehr drin. Doch wie kann man sich von den konkurrierenden Kameraden der gleichen Altersgruppe und im selben Dienstgrad Generalmajor abheben? Durch Leistung? Schwierig. Das tun die anderen auch. Wo kann man ein Alleinstellungsmerkmal finden? Richtig. Im Politischen. Wer herrscht in Deutschland, bzw welche Ideologie herrscht vor? Richtig. Grün. Was ist das Liebelingsthema, ja, das Erkennungsmerkmal der Grünen? Richtig. Das Gendern. Also gendert der Herr General und begründet das auch öffentlich. Ja, so wird das was mit dem dritten und dem vierten Stern!

Wie die Justiz zum Büttel wird

Vorab: Ich bin nicht Mitglied der AfD. Ich halte den Umgang der Politik mit dieser Partei jedoch für eine schwere Beschädigung des demokratischen Rechtsstaats. Hatte man sich schon in den letzten Jahren daran gewöhnt, daß etwa die Mehrheit der Parteien des Deutschen Bundestages entgegen allen parlamentarischen Regeln dieser Partei das ihr zustehende Amt eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages konstant verweigerte, und dann in der laufenden Legislaturperiode diese undemokratische Haltung sich noch versteifte und man ihr nun auch die Ämter der Ausschussvorsitzenden nicht gab, indem man einfach ihre Kandidaten nicht wählte, so war mit dieser den demokratischen Gepflogenheiten hohnsprechenden Verhaltensweise im Deutschen Bundestag noch lange nicht Schluß. Vielmehr weigert man sich nun auch noch mit der übergroßen Mehrheit des Hauses, der dieser Partei nahestehenden politischen Stiftung die ihr nach dem für alle geltenden Verteilungsschlüssel zustehenden Finanzmittel zuzuweisen. Und gewissermaßen als Krone des Ganzen läßt man auch den Verfassungsschutz diese Partei als sogenannten Verdachtsfall verfassungsfeindlicher Bestrebungen beobachten, was dann natürlich auch bekannt gemacht werden muß. Letzteres ist, nota bene, überhaupt der Sinn der Beobachtung einer politischen Partei als Verdachtsfall ebenso wie ihre Einstufung als gesichert verfassungsfeindlich. Die meisten anderen Staaten dieser Erde haben so etwas nicht.

Der Fall

Es mag dieses politische Grundrauschen sein, das nun auch eine Oberstaatsanwältin in München dazu bewogen hat, strafrechtliche Ermittlungen gegen den bayerischen AfD-Politiker Bystron aufzunehmen und den Deutschen Bundestag zu ersuchen, die parlamentarische Immunität des Abgeordneten aufzuheben, was natürlich auch geschehen ist, weil einer solchen Bitte der Staatsanwaltschaft grundsätzlich entsprochen wird. Doch was hat dieser Abgeordnete getan, daß die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen ihn aufgenommen hat? Der Mann soll öffentlich den Hitlergruß gezeigt haben. Derartiges hat von Amts wegen die Staatsanwaltschaften zu interessieren, denn es handelt sich um eine Straftat nach § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen), wobei Abs. 2 dieser Vorschrift ausdrücklich auch Grußformen erwähnt. Darauf steht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Nun ist es von vornherein kaum vorstellbar, daß ein erfahrener Politiker, dazu noch mit einem abgeschlossenen Politologiestudium, sich als Sympathisant des Nationalsozialismus zeigt, zum einen, weil man annehmen muß, daß derartiges einem solchen Menschen absolut fremd sein dürfte, und zum anderen weil ein Mann mit diesem Hintergrund und dieser Lebenserfahrung, selbst wenn er Sympathien für die Hitlerei hätte, nicht so – sit venia verbo – dämlich sein kann, in aller Öffentlichkeit während einer Rede an die Bevölkerung den Hitlergruß zu zeigen. Dennoch meint eine leibhaftige Oberstaatsanwältin, genau das sei geschehen. Wie kommt sie darauf? Glücklicherweise ist die Szene im Internet für jedermann einsehbar. Hier: https://www.youtube.comwatch?v=5CwQUxrzy5c

Der Verfall der politischen Kultur

Ja, man reibt sich die Augen und kratzt sich am Kopf. Wie kann jemand auf die Idee kommen, diese Geste des Politikers als Hitlergruß zu identifizieren? Wenn diese Geste überhaupt ein historisches Vorbild hat, dann findet man es in den vatikanischen Museen in Gestalt der Statue des Augustus von Primaporta. Die Geste des Kaisers ist jedenfalls früheren Schülern humanistischer Gymnasien als adlocutio bekannt. Sie steht ikonographisch für die Haltung des Feldherrn während seiner Ansprache an seine Soldaten vor der Schlacht. Dieses „Vorwärts!, Aufwärts!“ paßt natürlich auch immer wieder als Geste zur Unterstreichung politischer Parolen.

Wie kann es denn sein, daß eine bayerische Oberstaatsanwältin aufgrund dieses Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat? Die Unterstellung, es handele sich um den sogenannten Hitlergruß, ist abenteuerlich, abwegig, abstrus, um in der Wortwahl (noch) höflich zu bleiben. Eine Erklärung kann dies sicherlich nicht in mangelhafter intellektueller Ausstattung oder fehlender beruflicher Qualifikation und/oder Erfahrung haben. Als seit Jahrzehnten in Bayern praktizierender Rechtsanwalt weiß ich ja, daß die bayerische Justiz bei der Auswahl ihrer Bewerber für die Laufbahn der Richter und Staatsanwälte (das ist in Bayern eine Laufbahn, man ist mal Richter, mal Staatsanwalt) sehr wählerisch ist, vor allem gute Examensnoten verlangt. Ohne zwei Prädikatsexamina geht da nichts. Der Rang eines Oberstaatsanwalts ist auch schon die zweite Beförderungsstufe in der staatsanwaltlichen Hierarchie. Nach Staatsanwalt und Staatsanwalt als Gruppenleiter kommt dann eben das Amt des Oberstaatsanwalts, verbunden mit der Leitung einer Abteilung einer Staatsanwaltschaft. Die Dame ist also mit Sicherheit hoch qualifiziert. Es gibt also zwei Möglichkeiten:

Die Wahnvorstellung

Entweder sie ist ganz privat absolut davon überzeugt, daß es sich bei der AfD um eine verfassungsfeindliche, rechtsextreme Partei handelt, die mit allen Mitteln bekämpft werden muß. Eine solche Überzeugung können Menschen durchaus gewinnen, gerade wenn sie den Umgang der Politik mit dieser Partei, insbesondere den Missbrauch des Verfassungsschutzes als Fortsetzung der Politik  gegen die „Schmutzkonkurrenz“ mit anderen Mitteln zur Kenntnis nehmen und es für einen Beweis demokratischer Tugend halten, den „Kampf gegen Rechts“ mit allen Mitteln zu führen, auch ohne in rechtlicher Hinsicht besonders pingelig zu sein. Frei nach dem Motto, wo gehobelt wird, da fallen Späne. Juristen sollten zwar nüchtern und sachlich urteilen. Indessen leben Juristen nicht im luftleeren Raum, sondern auch sie werden durch ihre Umwelt geprägt. Man spricht dabei auch vom Vorverständnis des Juristen, auf dessen Grundlage er seine juristischen Erwägungen anstellt. Bei der Dauerberieselung mit diesem AfD-Bashing kann dann schon einmal der Fehlschluss generiert werden, Politiker dieser Partei neigten zum Nationalsozialismus und eine solche Geste könne dann nur als Hitlergruß gemeint sein.

Beflissenes Radfahren

Oder aber wir haben es hier mit dem klassischen Fall des vorauseilenden Gehorsams zu tun. Man weiß, was die politische Führung gerne sieht. Man könnte das auch Radfahrerei nennen („Herr Hauptmann, ich weiß was, im Keller brennt Licht! Herr Hauptmann ich weiß noch was, ich hab’s schon ausgemacht!“). Auch das wäre nicht unbedingt dazu angetan, diese Oberstaatsanwältin als Zierde ihres Standes zu betrachten.

Der demokratische Rechtsstaat verkommt zur Ochlokratie

Man mag von der AfD halten was man will. Jedenfalls programmamatisch und in den Äußerungen ihrer führenden Politiker findet man nichts, was die Beurteilung als extremistisch rechtfertigen könnte. Natürlich gibt es auch Figuren in dieser Partei, die sich besser auf das Plakate kleben und Prospekte verteilen beschränken sollten, weil eben ihr Denkvermögen offensichtlich auch beschränkt ist, was dann dazu führt, daß sie gelegentlich Sentenzen absondern, die nur für den politischen Müllhaufen taugen. Natürlich gibt es auch Führungsfiguren wie den unsäglichen Höcke, die einfach nicht begreifen, daß schon ihre Art zu reden und sich zu geben die meisten Leute einfach abstößt, selbst wenn im Einzelfall inhaltlich von Rechtsextremismus nicht entfernt die Rede sein kann. Doch das ist hier nicht das Thema. Das Thema ist, daß unsere Demokratie zu verludern droht, wenn das Recht dazu missbraucht wird, den politischen Gegner klein zu halten, weil die Wähler, diese Vollpfosten, es einfach nicht geschnallt haben. Da muß man als Demokrat doch nachhelfen, nicht wahr? Und da  schlüpft dann eine Oberstaatsanwältin in die Rolle des Büttels. Ganz nach dem Vorbild des famosen Verfassungsschutzpräsidenten Haldenwang, der sich als beflissener Büttel seiner Antifa-Freundin auf dem Stuhl der Innenministerin zeigt. Denn in Deutschland herrscht der Haltungszwang, und das kontrolliert Herr Haldenwang. Da kann man in der Münchner Staatsanwaltschaft offenbar nicht abseits stehen. Die klassischen politischen Organisationsformen Monarchie, Aristokratie und Demokratie beschreiben den aktuellen Zustand unseres Landes nicht mehr. Vielmehr sind wir nun wohl in der Ochlokratie angekommen.


Von Absurdistan zu Perversien

Die Entwicklung vor allem der gesellschaftspolitischen Debatten in Deutschland rechtfertigt seit vielen Jahren bereits die Forderung nach einer Änderung der Landesbezeichnung in Bundesrepublik Absurdistan. Inzwischen trifft das den Kern schon nicht mehr. Wir sind auf dem Weg ins Land Perversien. Weite Teile des grün-linken politischen Spektrums arbeiten an einer nachhaltigen Zerstörung von Familie und Gesellschaft. Hier soll erklärtermaßen kein Stein auf dem anderen bleiben, denn nach der Überzeugung dieser „woken“ Kreise rührt alles Übel unserer Geschichte daher, daß die Menschen – natürlich völlig zu Unrecht –  ganz selbstverständlich davon ausgingen, die Menschheit bestehe aus Männern und Frauen, die eben Familien gründeten, in deren festem Verband Kinder aufwuchsen. Das sind aus der Sicht dieser Kulturmarxisten natürlich sogenannte patriarchalische Strukturen, die geradewegs in den Faschismus geführt haben, natürlich auch in den Kolonialismus, Militarismus, Kapitalismus und was sonst alles diesen Abirrungen des menschlichen Geistes als unheilstiftend erscheint.

Kein Stein soll auf dem anderen bleiben

Genau deswegen muß nach deren Fieberphantasien die Gesellschaft grundlegend verändert und umgebaut werden. Beginnen muß man dann folgerichtig bei dem Menschenbild, das entsprechend der Biologie nun einmal zwei Geschlechter und sonst nichts kennt. Wir werden dann von dem sogenannten Queer-Beauftragten der Bundesregierung darüber belehrt, daß dies natürlich eine völlig überholte Vorstellung ist. Am Penis könne kein Arzt einen Mann erkennen, und eine Gebärmutter mache noch lange keine Frau zur solchen. Vermutlich geht er wegen seiner Prostata auch zur Gynäkologin. Doch gehört gerade diese Schießbudenfigur von Politiker zu denen, die mit aller Macht das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ durchdrücken.

Die Lobby des Wahnsinns

Die offenbar außerordentlich rührige und durchsetzungsfähige Lobby der Transsexuellen hat es ja nicht nur geschafft, mit zwei ihrer Exemplare in den Deutschen Bundestag einzuziehen, wobei, welche Ironie des Schicksals, ein Herr Ganserer aus Nürnberg auf einem aussichtsreichen Frauenplatz der Grünen-Bundestagsliste erfolgreich war. Dieser Mensch lehnt es bis heute ab, das Verfahren nach dem geltenden Transsexuellengesetz zu durchlaufen und nach ärztlicher Begutachtung einen Antrag auf Personenstandsänderung zu stellen. Deswegen kann man ihn nach Recht und Gesetz durchaus weiterhin als Mann bezeichnen und ansprechen. Die gesamte Politik und Verwaltung indessen, ja sogar die christlichen Kirchen, kriechen auf der Schleimspur dieses Gesellschaftsklempners und behandeln ihn in offiziellen Schriftstücken als Frau, die er nach wie vor nicht ist.

Nicht wer man ist, sondern was man sein will

Indessen betreibt dieser Mensch mit vielen anderen, auch dem oben erwähnten Queer-Beauftragten der Bundesregierung, der – wie könnte es anders sein – auch seiner Partei angehört, die Änderung des Transsexuellengesetzes in das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“. Danach können Menschen grundsätzlich ohne irgendwelche ärztliche Begutachtung und ohne ein Verfahren zu durchlaufen durch einfache Erklärung (im modischen Neusprech: „Sprechakt“) ihren Personenstand ändern, darüber hinaus auch – selbstverständlich auch auf Kosten der Krankenkassen – hormonelle und chirurgische Behandlungen durchführen lassen mit dem Ziel, wenigstens äußerlich dem angestrebten anderen Geschlecht zu entsprechen.

Verbrechen an Leib und Seele unserer Kinder

Skandalös daran ist, daß dies bereits 14-jährigen Kindern ohne Zustimmung oder Einspruchsrecht der Eltern und ohne neutrale ärztliche Beratung gestattet werden soll. Dabei ist gerade wegen der geradezu dröhnenden Propaganda in den Medien für die Transsexualität davon auszugehen, daß ein Großteil dieser Mädchen schlicht und einfach die üblichen Pubertätsprobleme hat, die unter anderem dann zu dem abstrusen Wunsch nach Änderung des Geschlechts führen. Dafür spricht auch, daß in den letzten Jahren die Wünsche nach Geschlechtsänderung bei jungen Mädchen explosionsartig zugenommen haben, in Schweden etwa in den letzten zehn Jahren um 1.500 % (!) bei den 13-17-jährigen Mädchen. Es ist geradezu verbrecherisch, dem Vorschub zu leisten, denn auf diese Weise wird unwiederbringlich die Persönlichkeit dieser jungen Menschen zerstört. Kommt mit der charakterlichen Reifung als Erwachsener die Reue über die voreilige Veränderung des Körpers, dann kommt auch die verstörende Erkenntnis, daß dies nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

Die Lüge von der gesellachaftlichen Relevanz

Tatsächlich gab es nach Angaben der Lobby-Organisation Trans-Ident e.V. in den Jahren 1991-2011 nur eine verschwindend geringe Zahl von Anträgen nach dem Transsexuellengesetz, sodaß man von etwa 0,01413 % der Bevölkerung sprechen konnte, die ein solches Problem hatten. Allerdings sind in den letzten Jahren die Fallzahlen gestiegen, nicht zuletzt gerade wegen der Debatte und Propaganda in einschlägigen Medien und Kreisen. So sollen die Fallzahlen in Deutschland von 2016 mit 1.868 bis 2020 auf 2.687 Personen jährlich gestiegen sein. Auch dies ist natürlich eine verschwindend geringe Minderheit, die in ihrer mikroskopischen Winzigkeit jedoch in einem grotesk umgekehrten Verhältnis zum Propagandalärm in den Medien steht. Dort gewinnt man ja den Eindruck, vor allem wenn man solche Propagandisten wie die erwähnten Grünen-Politiker hört, es handele sich um ein wirkliches Problem, das einen beachtlichen Teil der Bevölkerung betreffe. Die Medien springen teils aus Sensationsgier, teils wegen ihrer Geistesverwandtschaft zu diesem Milieu auf diesen Zug und rühren fleißig die Werbetrommel. Selbst im öffentlich-rechtlichen Fernsehen wird in Sendungen für Kinder, etwa der bekannten „Sendung mit der Maus“, für die Transsexualität und das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz Werbung gemacht. Einfach nur ekelhaft!

Je dreister man lügt, um so erfolgreicher ist man

Es ist aber auch bemerkenswert, wie es dieser Lobby gelingt, ihre eigene Bedeutung ins Riesenhafte aufzublasen. Es ist sehr ähnlich, wie seinerzeit nach der Änderung des Personenstandsgesetzes dahingehend, daß man nun das Recht hat, statt der Geschlechtsangabe „männlich“ oder „weiblich“ auch „divers“ eintragen zu lassen. Im Gesetzgebungsverfahren hatte die „queere“ Lobby noch den Bundestag glauben machen können, es gebe rund 160.000 Personen, die vom Problem betroffen seien, wovon rund 53.000 möglicherweise eine entsprechende Erklärung abgeben könnten. Laut einer „Organization Intersex International“ sollten sogar allein in Deutschland bis zu 1,4 Millionen Personen betroffen sein. Tatsächlich hat die Evaluierung des am 20.12.2018 in Kraft getretenen Gesetzes ergeben, daß bis 31.12.2020 gerade einmal 394 Personen, entsprechend 0,00043 % der Bevölkerung, einen solchen Antrag gestellt hatten! Hier ist also vom Bundesverfassungsgericht bis zum Bundestag die Elite der staatlichen Institutionen diesen Propagandisten der familienzerstörenden Gesellschaftsveränderer auf den Leim gegangen, selbstverständlich unter tatkräftiger Mithilfe der Medien.

Zeigt diesen Politikern die Rote Karte

Bei den Propagandisten dieser Gesellschaftszerstörung, anders kann man es nicht nennen, handelt es sich teils um wirkliche politische Schwerstkriminelle und teils um politische Psychopathen. Beide gemeingefährlichen Tätergruppen sollten sich dauerhaft in einem Gebäude wiederfinden, dessen Zimmertüren innen keine Klinke haben. Daß im Übrigen auch Politiker bürgerlicher Parteien wie etwa der Bundesjustizminister solche Dinge vorantreiben, zeigt deutlich, daß auch ein sicherlich exzellenter Rechtstechniker vollkommen ohne geistig-moralischen Kompass auskommt. Wer auch nur ein wenig von den geistigen Grundlagen unserer abendländischen humanistischen Kultur mitbekommen hat, der kann derartige Dinge nicht propagieren. Indessen sind diese Grundlagen leider auch bei uns Juristen kein Prüfungsgegenstand. Die übergroße Mehrheit des Deutschen Bundestages wird voraussichtlich dem sogenannten Selbstbestimmungsgesetz, das ich nur als schändliches Verbrechen an Körper und Seele unserer Kinder brandmarken kann, zustimmen. Das zeigt zum wiederholten Male, daß auch die bisher als bürgerlich angesehenen Parteien CDU/CSU und FDP diese Bezeichnung nicht mehr verdienen. Man kann nur dazu aufrufen, auch diese Parteien nicht mehr zu wählen. Ich werde das gerade gegenüber denjenigen in meinem Familien- und Bekanntenkreis nachhaltig tun, von denen ich weiß, daß sie diese Parteien bisher gewählt haben. Bei Politikern hilft eben halt nur, daß man ihnen ihre Pfründe nimmt.


Zweierlei Maß

Das Gesetz legt den Soldaten der Bundeswehr nicht wenige Pflichten auf. Neben der Grundpflicht, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, was im Kriegsfalle den Einsatz von Leben und Gesundheit erfordert, muß der Soldat die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten. Noch weiter gehen die Pflichten des Vorgesetzten, der durch Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel zu geben hat. Das Verhalten von Soldaten, insbesondere aber auch solchen höheren Ranges, muß dem Ansehen der Bundeswehr sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Dienst als Soldat erfordern. Außer Dienst haben sie sich auch außerhalb der Kasernen so zu verhalten, daß sie das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die ihre dienstliche Stellung erfordern, nicht ernsthaft beeinträchtigt werden. Das sind Pflichten, die der Staat keiner anderen Berufsgruppe, geschweige denn den Bürgern in ihrem Privatleben auferlegt.

Der Durchsetzung dieser Verpflichtungen dient das Disziplinarrecht. Jeder, der selbst Soldat ist oder gewesen ist, kennt dies zur Genüge. Ein Dienstvergehen zieht eben eine disziplinarische Strafe nach sich. Nun sollte man meinen, daß der strenge Maßstab, der an das Verhalten der Soldaten gelegt wird, auch einheitlich ist. Indessen scheint dies inzwischen nicht mehr der Fall zu sein.

Liederlich, na und?

Aufsehen erregt hat der Fall eines Oberstleutnants, der bundesweit so bekannt ist, und auch unter seinem vollen Namen öffentlich auftritt, daß die Nennung des Namens keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen kann. Oberstleutnant Biefang hat schon vor geraumer Zeit öffentlich gemacht, daß er transsexuell ist und die Änderung seines Geschlechts von Mann zu Frau auch offiziell nach dem Transsexuellengesetz betreibt. Dies ist dann auch geschehen. Dagegen wäre nichts einzuwenden, wenn er/sie dies in seinem Privatleben belassen und nicht an die große Glocke gehängt hätte. Tatsächlich indessen meinte er/sie, das Thema der Transsexualität offensiv in der Öffentlichkeit behandeln zu müssen. Dabei hat er/sie von Anfang an nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks bei weitem überschritten, sondern sich meines Erachtens auch nicht so verhalten, wie es das Soldatengesetz verlangt.

Zum Sachverhalt:

OTL Biefang hat es zunächst für richtig gehalten, seine Geschlechtsumwandlung der Öffentlichkeit auch in einem Fernsehbericht mitzuteilen, in dem von einer privaten Festivität anlässlich dieser Geschlechtsumwandlung berichtet wurde, unter dem wohl in der Szene goutierten Begriff der „Schwanz-ab-Party“. Anlässlich seiner/ihrer Ablösung als Bataillonskommandeur ließ er/sie sich auf einem Transportfahrzeug, das an den Seiten jeweils mit einem riesigen Einhorn in Regenbogenfarben – was allgemein als Symbol der sog. „queeren“ Szene gilt -, dekoriert war, an der angetretenen Truppe vorbei aus der Kaserne fahren. Daß dies eine Zumutung für die unterstellten Soldaten war, fiel ihr dabei wohl nicht auf.  Einem einschlägig für einen öffentlich einsehbaren Youtubekanal tätigen Moderator gab sie später ein Interview, in dem sie unter anderem erklärte, „sie lasse sich gerne im Darkroom vögeln“ und ließ sich dann vor laufender Kamera von diesem Moderator an ihre Brüste fassen. Ihren Körper als Ergebnis der Arbeit eines Meisters der plastischen Chirurgie präsentierte sie dabei auch offenbar lustvoll in lasziver Haltung.

Das alles war natürlich den Disziplinarvorgesetzten bekannt geworden. Disziplinarrechtliche Schritte erfolgten nicht. Erst als sie in dem geschlossenen Dating-Portal Tinder annonciert hatte und dort ein Profilbild von sich in sitzender Pose mit erkennbaren Gesichtszügen und unter Verwendung ihres tatsächlichen Vornamens eingestellt hatte und mit dem Text: „spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome“ für sich geworben hatte, reagierte der zuständige Disziplinarvorgesetzte mit einem Verweis. Das ist die geringste einfache Disziplinarmaßnahme, die vom Disziplinarvorgesetzten verhängt werden kann. Darüber rangieren in aufsteigender Reihenfolge der strenge Verweis, die Disziplinarbuße, die Ausgangsbeschränkung und der Disziplinarrest. Das Gesetz sieht jedoch weitaus härtere Disziplinarmaßnahmen vor, die indessen nur vom Wehrdisziplinargericht verhängt werden können als da sind die Kürzung der Dienstbezüge, das Beförderungsverbot, die Herabsetzung in der Besoldungsgruppe, die Dienstgradherabsetzung und die Entfernung aus dem Dienstverhältnis. Selbst gegen frühere Soldaten, die als Soldaten im Ruhestand gelten, können von den Wehrdisziplinargerichten empfindliche Disziplinarmaßnahmen verhängt werden, nämlich die Kürzung des Ruhegehalts, die Herabsetzung in der Besoldungsgruppe, die Dienstgradherabsetzung und die Aberkennung des Ruhegehalts, wobei das dann auch für Angehörige der Reserve gilt, soweit sie gleichzeitig Soldaten im Ruhestand sind. Wir sehen also, daß dieser Auftritt der nunmehrigen Soldatin gerade mal die geringstmögliche disziplinarische Strafe nach sich gezogen hat, die vorherigen Eskapaden indessen für sie disziplinarrechtlich folgenlos geblieben sind. Ungeachtet dessen hat sie gegen die Verhängung der Disziplinarmaßnahme beim Truppendienstgericht geklagt, wo sie jedoch erfolglos blieb. Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß des Truppendienstgerichts wies nun das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 25.05.2022 zurück.

In der Begründung kommt der Wehrdienstsenat anders als das Truppendienstgericht nicht zu einem Verstoß gegen Dienstpflichten insoweit, als das Verhalten der Soldatin in der Öffentlichkeit der Bundeswehr als Ganzes zugerechnet werden könnte. Auch habe das Truppendienstgericht nicht genügend die Bedeutung der Grundrechte im Bereich der privaten Lebensführung gewürdigt. Denn das allgemeine Persönlichkeit aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG enthalte ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Dazu gehöre, daß der einzelne über seine geschlechtlichen Beziehungen frei bestimmen und sich für eine promiskuitives Sexualverhalten entscheiden könne. Der Schutz dieses Grundrechts erstrecke sich nicht nur auf die Intim-und Privatsphäre, sondern schließe das Recht ein, in der Sozialsphäre, d. h. im Internet, Kontakte mit Gleichgesinnten zu suchen. Die Entscheidung des Truppendienstgerichts erweise sich jedoch im Ergebnis als richtig. Denn die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht verlange, daß eine Soldatin in der besonders hervorgehobenen dienstlichen Stellung einer Bataillonskommandeurin mit Personalverantwortung für ca. 1000 Personen bei der Wahl der verwendeten Worte und Bilder im Internet Rücksicht auf ihre berufliche Stellung nehme. Sie müsse daher Formulierungen vermeiden, die den falschen Eindruck eines wahllosen Sexuallebens und eines erheblichen Mangels an charakterlicher Integrität erweckten. Die Worte „Offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome“ erweckten auch aus der Sicht eines verständigen Betrachters Zweifel an der erforderlichen charakterlichen Integrität, weswegen diese Formulierung durch einen Verweis als mildeste Disziplinarmaßnahme beanstandet werden durfte.

Läßliche Sünde!

Zunächst überrascht die Wertung der Bundesrichter, wonach das Verhalten der Soldatin nicht der Bundeswehr zugerechnet werde. Sie hat ja nun nach Kräften daran gearbeitet, daß sie bundesweit bekannt geworden ist, weswegen ja auch das Bundesverwaltungsgericht sie in der Ankündigung der Entscheidung als „im Bereich der Bundeswehr überdurchschnittlich bekannte Kommandeurin“ bezeichnet hat. Natürlich wird das Verhalten dieser Soldatin der Bundeswehr als Ganzes zugerechnet, gerade wegen ihrer herausgehobenen Dienststellung. Unverständlich ist diese Argumentation aber auch deswegen, weil gerade von Soldaten in Vorgesetztenfunktion insoweit vom Gesetz eine besondere Zurückhaltung verlangt wird.

Der eigentliche Skandal besteht aber darin, daß die Bundeswehr, und diese Formulierung muß gewählt werden, nachdem offensichtlich verschiedene Disziplinarvorgesetzte bis dahin zu dem Verhalten ihrer Untergebenen geschwiegen und die Eskapaden der Soldatin unbeanstandet hingenommen haben, hier nicht schon von Anfang an dieses unanständige, schamlose und auch unkameradschaftliche Verhalten zu unterbinden gesucht hat. Auch die Verhängung der mildesten möglichen Disziplinarmaßnahme in diesem Fall ist skandalös. Die Gerichte hatten ja nur zu prüfen, ob diese Disziplinarmaßnahme zu Recht oder zu Unrecht verhängt worden war, nicht aber zu entscheiden, ob nicht vielleicht eine schwerere Disziplinarstrafe rechtens gewesen wäre. Meines Erachtens hat diese Soldatin immerhin im Range eines Stabsoffiziers, dazu noch derzeit in einer Verwendung im Generalstabsdienst, zuvor als Bataillonskommandeur, dem Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit massiv geschadet. Man muß eben unterscheiden zwischen der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Persönlichkeit, die natürlich im Privatleben alles, auch ein promiskuitives Verhalten, ermöglicht, und dem Verhalten in der Öffentlichkeit.

Zweierlei Recht

Indessen zeigt die Bundeswehr in anderen Fällen bei der Anwendung des Wehrdisziplinarrechts ein völlig anderes Gesicht. Vergleichsweise harmlose Dinge, wie Tätowierungen und das sogenannte „Liken“ von Facebook-Einträgen Dritter werden gnadenlos disziplinarisch verfolgt, wenn sie aus der Sicht entsprechend instruierter Vorgesetzter und Wehrdisziplinaranwälte den Verdacht „rechter“ Gesinnung nahelegen. So hatte ein Oberstabsfeldwebel sich auf den Armen diverse Symbole tätowieren lassen,  darunter die Odalrune, die Midgardschlange und die Triskele. Prompt witterte der MAD einen rechtsextremen Geruch und teilte der personalführenden Stelle des Soldaten mit, daß er als sogenannte Verdachtsperson geführt werde, da gegen ihn vorhaltbare Erkenntnisse mit Bezug zum Extremismus vorlägen. Außer den erwähnten Tätowierungen lege man ihm zur Last, Facebook-Beiträge der AfD, Verschwörungstheorien und grenzwertige kritische Beiträge zur Flüchtlingsproblematik geteilt zu haben. Eilfertig ordnete der Kommandeur dann ein Verbot der Ausübung des Dienstes an und verhängte ein Uniformtrageverbot.

Das war natürlich rechtswidrig, weswegen der Soldat mit seiner Beschwerde beim Truppendienstgericht auch Recht bekam. Es sollte eigentlich zum Allgemeinwissen auch politisch korrekter Soldaten und Wehdisziplinaranwälte gehören, daß die sogenannte Odalrune nicht zwingend auf nationalsozialistische Anschauungen seines Trägers hinweist, ebenso wenig wie die sogenannte Triskele oder die Midgartschlange und andere Symbole aus der nordischen Mythologie. Die Odalrune beispielsweise ist ja bekanntlich das Dienstgradabzeichen des Hauptfeldwebels. Die Triskele findet sich nicht nur in den Stadtwappen von Füssen und Döhlau, sondern auch im Wappen der Isle of Man. Was grundsätzlich den Nazi-Verdacht bei der Midgardschlange hervorrufen soll, erschließt sich ohnehin nicht. Vor allem aber fällt auf, welcher Verfolgungseifer hier angesichts des Verdachts einer rechtsextremen Gesinnung an den Tag gelegt wird, einer bloßen Gesinnung wohlgemerkt.

Ein weiteres Beispiel. Der bekannte ehemalige AfD-Politiker Uwe Junge, Oberstleutnant a.D., hatte sich als Vorgesetzter gegenüber einer offen lesbisch lebenden Soldatin nach deren Ansicht despektierlich geäußert, ferner auch mit harschen Worten die Bundeskanzlerin wegen ihrer Asylpolitik kritisiert. Damit soll er seine Pflichten aus dem Soldatengesetz sowohl als Soldat auch als Vorgesetzter verletzt haben. Der Dienstherr strebte deswegen eine der schweren Disziplinarmaßnahmen an, die nur vom Gericht verhängt werden kann, blieb indessen beim Truppendienstgericht wie auch beim Bundesverwaltungsgericht erfolglos.

Auch ein Oberstleutnant des Kommandos Spezialkräfte sollte wegen der nachstehend geschilderten Sachverhalte vorläufig des Dienstes enthoben werden, natürlich wurde ihm das Tragen der Uniform verboten und erst einmal 20 % der Dienstbezüge einbehalten. Seine „Vergehen“ bestanden wohl darin, daß er sich kritisch zur Traditionspflege in der Bundeswehr, insbesondere dem Verbot des Mottos „Treue um Treue“ geäußert hatte, passives Mitglied einer Facebook Gruppe „Ernst von Salomon“ gewesen sei und eine Facebook-Seite der „konservativen Revolution“ geliked  und sogar die Bundesregierung aufgefordert habe, endlich die deutschen Grenzen gemäß den rechtlichen Vorgaben zu sichern, schlussendlich sich auch zum Beispiel über die Einsatzlage der Bundeswehr mokiert zu haben. Als besonderes Schmankerl kann man erwähnen, daß er angeblich ein Foto bei Facebook gepostet habe, auf dessen Buchdeckel für den Betrachter erkennbar eine Swastika abgebildet sei. Letzteres war allerdings wohl nur bei starker Vergrößerung überhaupt erkennbar, weswegen ja auch die Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts eingestellt hatte. Natürlich war das alles rechtlich unerheblich und kein Verstoß gegen die Pflichten aus dem Soldatengesetz, was das Truppendienstgericht richtig festgestellt hat.

Obgleich es nach der Rechtsprechung feststeht, daß das bloße „Liken“ von Beiträgen Dritter keinen Schluss auf eine extreme Gesinnung zulässt, meint man derartiges grundsätzlich disziplinarisch verfolgen zu müssen, und zwar mit den schärfsten Disziplinarmaßnahmen. Natürlich handelt es sich dann um Beiträge, die man als „rechtsextrem“ einstuft.

Der „Kampf gegen Rechts“ in der „diversen“ Bundeswehr 

Das soll erst einmal genügen. Mir sind natürlich weitere derartige Fälle bekannt. Ihnen allen ist gemeinsam, daß hier die unheilige Inquisition mit dem Eifer des fanatischen Glaubenskämpfers durchgeführt wird, die seinerzeit von der ehemaligen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen begonnen worden ist. Diese grandioseste Fehlbesetzung im Amt des Bundesverteidigungsministers hat ja die Bundeswehr so nachhaltig ruiniert, daß es noch Jahre dauern wird, bis man wieder von einer Armee sprechen kann, die ihren Aufgaben gerecht wird. Es wird bei geringfügigen bis rechtlich unbedenklichen Verstößen gegen soldatische Pflichten oder auch nur die Regeln des guten Geschmacks mit den schärfsten Mitteln reagiert. Die behauptete Nähe zu rechtsextremen Organisationen, nicht einmal die Mitgliedschaft, führt dann zu Anträgen auf Entfernung aus dem Dienst, sogar bei Soldaten der Reserve. Auf der anderen Seite wird ein Verhalten wie im Falle OTL Biefang offensichtlich erst einmal gedeckt, in der öffentlichen Darstellung als erfreuliches Maß an „Diversität“ auch in der Bundeswehr gefeiert und erst dann, wenn es anscheinend nicht mehr anders geht, eine lächerliche Disziplinarmaßnahme in Gestalt eines bloßen Verweises verhängt.

Wer bestraft eigentlich die Ministerin?

Man ist versucht darüber nachzudenken, ob nicht auch die Führung der Bundeswehr an dem Maßstab zu messen ist, daß auch sie der Achtung und des Vertrauens sich würdig erweisen muß, die höchsten Amtsträgern unseres Landes entgegengebracht werden. Leider unterliegen Politiker nicht dem Disziplinarrecht. 


Alle Staatsgewalt geht vom Bundesverfassungsgericht aus

Aber halt! Steht nicht im Grundgesetz etwas anderes? In der Tat. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes lautet: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Auch die Macht der Gerichte ist dem nachgeordnet, wie nicht nur die Urteilsformel: „Im Namen des Volkes“ zeigt, sondern auch die Regelung in Art. 20 Abs. 2 Satz 2, wonach diese Staatsgewalt auch durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung ausgeübt wird zeigt, daß Behörden und Gerichte nur die Gewalt ausüben, die vom Volke ausgeht.

Gewohnheitsrecht ist biegsam

Betrachtet man indessen die Entwicklung von Demokratie und Rechtsordnung in unserem Lande, so könnten Zweifel daran aufkommen, ob das Grundgesetz in diesem Kernbereich des demokratischen Staatsverständnisses überhaupt noch gilt. Natürlich sind diese Sätze nach wie vor im Text unserer Verfassung zu lesen. An diesen Formulierungen ist kein Jota geändert. Indessen will dies wenig besagen, denn nach allgemeiner Anschauung unter Juristen ist das Gewohnheitsrecht gleichgewichtig mit dem geschriebenen Recht, jedenfalls da wo es sich als allgemeine Übung der Gerichte zeigt und als allgemeine Überzeugung der Bürger besteht. Das ist ein uralter Verfassungsgrundsatz, um insoweit mit dem angesehenen Verfassungsjuristen Roman Herzog zu sprechen, der dies in dem Standardkommentar zum Grundgesetz schreibt, und dessen fachliche Qualifikation nicht zuletzt durch sein Amt als langjähriger Präsident des Bundesverfassungsgerichts unterstrichen wird.

Im Bundestag gibt es einen Katzentisch – mit dem Segen aus Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat nun heute über einen Antrag der Oppositionspartei AfD im Deutschen Bundestag entschieden, mit dem sie erreichen wollte, daß die skandalöse Praxis der Bundestagsmehrheit als verfassungswidrig verboten wird, entgegen jahrzehntelanger Übung im Parlament grundsätzlich keinen Abgeordneten zum Vizepräsidenten des Hauses zu wählen, der von ihr vorgeschlagenen wurde. Man begründet das mit dem natürlich auch in der Verfassung festgeschriebenen Selbstverwaltungsrecht des Parlaments. Das Präsidium werde eben gewählt. Daß damit der Wille von etwa 10 % der Wähler, die eben die Abgeordneten dieser Partei in das Parlament entsandt haben, keine Rolle spielt, ist völlig klar, und wird wohl auch aus diesem Grunde in der Entscheidung nicht thematisiert. Wenn eben aus der Sicht der politischen Priesterkaste, deren Angehörige auch im Bundesverfassungsgericht mehrheitlich vertreten sind, das Volk, dieser große Lümmel, die Jünger Luzifers statt der politisch korrekten Künder des Wahren, Guten und Schönen in den Bundestag wählt, dann muß man ihm eben klarmachen, daß es damit nur Abgeordnete zweiter Klasse gewählt hat. Und weiter soll ihm klar sein, daß man auch Bürger zweiter Klasse ist, solange man die Falschen wählt, und deswegen auch der Belehrung darüber bedarf, was eigentlich Demokratie bedeutet. Natürlich hätte man das auch anders machen können. Man hätte ohne weiteres ein Gewohnheitsrecht aller Fraktionen feststellen können, daß ihnen von der Mehrheit des Hauses ein Sitz im Präsidium eingeräumt und deswegen entsprechend gewählt wird. Insoweit seien Gleichbehandlungsgrundsatz und Gewohnheitsrecht in der Geschäftsordnung des Bundestages zu berücksichtigen. Das war ja nun einmal langjährige Übung und Überzeugung im Hause.

Der Vorteil des ungeschriebenen Rechts

Es ist somit nicht einmal notwendig, die Verfassung etwa um einen Art. 20 Abs. 3 Satz 2 zu ergänzen, der da lautet: „Über Anträge auf Gewährung der in diesem Gesetz beschriebenen Grundrechte entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“ Dieser Satz gilt als ungeschriebenes Gesetz, was ja nun auch den Vorzug hat, daß es einer Verfassungsänderung nicht bedarf, die wohl wegen Art. 79 Abs. 3 GG, der sogenannten Ewigkeitsgarantie der tragenden Verfassungsgrundsätze, nicht wirksam beschlossen werden könnte. Doch vielleicht hätten auch insoweit die Verfassungsrichter mit dem modernen, „woken“ Verfassungsverständnis kein Problem damit, eine solche Bestimmung durchzuwinken.

Regieren mit verteilten Rollen

Überhaupt ist der Schulterschluss zwischen der Politikerkaste in den Parlamenten und im Bundesverfassungsgericht eng und fest. Wenn es einmal in den Rang des politischen Glaubensbekenntnisses erhoben worden ist, daß eine von der Politik angeordnete Maßnahme, und sei sie auch eine Freiheitsbeschränkung, für das Wohl und Wehe des Volkes unabdingbar ist, dann kann sie nicht mit Verweis auf Freiheitsrechte im Grundgesetz, etwa das Recht auf körperliche Unversehrtheit, vom Bundesverfassungsgericht verworfen werden. So hat das Gericht mit Beschluß vom 11. Februar dieses Jahres festgestellt, daß jedenfalls Eilanträge gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht durchdringen können. Zwar sei es durchaus gut möglich, daß die betroffenen Bürger in ihren Freiheitsrechten verletzt würden, wenn sie faktisch gezwungen seien, sich gegen ihre Überzeugung gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Indessen wiege es schwerer, daß selbst unter der Herrschaft des sogenannten Omikron-Virus alte Leute etwa in den Pflegeheimen und Krankenhäusern vor Ansteckung geschützt werden müssten. Großzügig übergeht man dabei, daß selbst nach Meinung regierungsnaher Virologen die Impfung nicht verhindert, daß Geimpfte Dritte mit dem Virus infizieren. Den betroffenen Klägern sei es zuzumuten, sich dann eben vorübergehend einen anderen Job zu suchen

Ex oriente lux?

Der Jurist mußs alles begründen können, auch das Gegenteil. Mag auch die Begründung jeweils juristisch vertretbar sein, Ausfluss eines freiheitlichen Verfassungsverständnisses ist das nicht. Auch wenn Karlsruhe im Westen unseres Landes liegt: es weht aus der „Residenz des Rechts“, in der zu amtieren eine so hohe Ehre ist, ein Wind der frösteln lässt, so als käme er aus dem Osten jenseits der NATO-Grenzen, wie das Verfassungsverständnis mancher politischen Juristen. Vielleicht würde Clausewitz,käme er denn wieder, seinen berühmten Satz dahingehend abwandeln, daß nicht der Krieg, sondern daß die Verfassungsrechtsprechung die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln ist.

Die Wiederkehr des crimen laesae maiestatis

Die im Verhältnis zur Verfassungstradition unseres Landes nun erheblich ausgeweitete Mcht der Politiker kommt ja neuerdings auch im strafrechtlichen Schutz ihrer Ehre zum Ausdruck. Wir haben seit Herbst vergangenen Jahres eine neue Bestimmung im Strafgesetzbuch, wonach die Beleidigung von Politikern aller Ebenen bis hinunter zur Gemeinde mit einer besonderen Strafdrohung versehen ist, ganz unabhängig davon, daß dieselben Leute ihren Ehrenschutz ja wie jeder Bürger aus den Vorschriften der Paragrafen 185,186 und 187 des Strafgesetzbuches gewährleistet wissen könnten. Doch der majestätischen Macht muß auch der Ehrenschutz der Majestät entsprechen. Das ist von alters her so. Schließlich ist es schon in Art. 132 der Constitutio Criminalis Bambergensis, zu deutsch der Bamberger Peinlichen  Halsgerichtsordnung von 1507 geregelt, daß die Beleidigung der Majestät an Ehre, Leben und Tod zu bestrafen sei. Das setzte sich fort in § 95 des Reichsstrafgesetzbuches von 1871, wonach die Beleidigung des Kaisers oder des Fürsten eines Bundesstaates mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren Festungshaft und Ehrenstrafen belegt war. Flankiert wurde das von § 102, der auch die Beleidigung von Beamten besonders unter Strafe stellte, unabhängig von den allgemeinen Beleidigungsdelikten. Das fiel dann nach dem Ende der Monarchie weg. Es blieb nur noch die strafbare Verunglimpfung des Reichspräsidenten wie heute des Bundespräsidenten nach § 90 des Strafgesetzbuches. Die ebenfalls strafbare Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter nach § 103 des Strafgesetzbuches wurde indessen 2017 abgeschafft, und zwar aus aktuellem Anlaß. Ein dubioser Possenreißer hatte auf seine Art des türkischen Staatspräsidenten angenommen. Daß ausgerechnet der einen besonderen Ehrenschutz genießen soll, ist in Deutschland wohl schwer vermittelbar. Wie das indessen bei einem in Deutschland allgemein verehrten ausländischen Staatsoberhaupt, zum Beispiel Herrn Obama, gewesen wäre, wollen wir einmal dahinstehen lassen.

Meinungsfreiheit oder Untertanengeist?

Nun haben wir also den Tatbestand der Politikerbeleidigung nach § 188 StGB. Was man da zu vergegenwärtigen hat, zeigt die heutige bundesweite Razzia. Unzählige Posts in den sozialen Netzwerken, vor allem aus der Zeit vor der letzten Bundestagswahl, schienen Staatsanwälten und Ermittlungsrichtern jedenfalls den sogenannten Anfangsverdacht einer Straftat zu begründen. Damit war der Weg frei für Hausdurchsuchungen in großem Ausmaß. Wir werden sehen, was davon nach Hauptverhandlungen vor den zuständigen Gerichten übrig bleiben wird. Die Warnung indessen an Bürger, die in den sozialen Netzwerken über die Stränge schlagen, ist eindeutig. Sicherlich sind unter den inkriminierten Texten solche, die nicht nur geschmacklos oder schlicht und einfach dämlich sind, und in jeder Hinsicht unter dem Strich liegen, sondern auch solche, die schon nach den für alle geltenden Beleidigungsvorschriften strafbar wären. Man wird sehen, inwieweit die neue Strafvorschrift in der Auslegung der Gerichte überhaupt im Rahmen der allgemeinen Beleidigungsdelikte bleiben wird, oder ob tatsächlich dies die Wiederkehr der Majestätsbeleidigung ist, wobei an die Stelle der gekrönten Majestät die gewählte „Majestät“ getreten ist. Ist in einer Demokratie nicht eigentlich der Souverän das Volk und sind nicht in einer Demokratie die gewählten Abgeordneten die Diener des Souveräns?

Man kann sich des Eindrucks kaum erwehren, daß die Priesterkaste des Wahren, Schönen und Guten sich nicht nur allwissend glaubt, sondern auch allmächtig. Sie wissen nicht nur allein, was für das Volk gut ist. Sie opfern sich vielmehr in heiligmäßiger Askese für das genussüchtige dumme Volk auf. Solch edle Anführer mit Dreck zu bewerfen, das ist nun einmal ein Sakrileg und muß dann auch dessen Folgen haben.


Die Angsthasen-Kolonie

Schockstarre Bürger, die selbst auf dem Klo nur noch mit Maske…

Karikatur, Cartoon: Angsthase mit Coronaangst © Roger Schmidt

Das deutsche Wappentier ist bekanntlich der Bundesadler. Wehrhaft, in strengem Schwarz, die roten Klauen bereit zum Beutegreifen gespreizt, den roten Schnabel geöffnet, um sogleich zuzubeißen, so ziert der König der Lüfte das Bundeswappen. Jahrhundertelang stand der Adler auch für das Selbstgefühl eines Volkes, das sich an Wehrhaftigkeit von niemandem übertreffen lassen wollte.

Die Angsthasenkolonie

Doch das ist Geschichte. Zu dem Volk, besser gesagt der Bevölkerung, die das arg geschrumpfte deutsche Staatsgebiet bewohnt, paßt dieses Wappentier nicht mehr. Das hervorstechende kollektive Merkmal, man könnte auch sagen Volksmerkmal, womit man allerdings schon in das Visier des Verfassungsschutzes gerät, die hervorstechende Charaktereigenschaft der Bewohner dieses Landstrichs ist die Ängstlichkeit. Die Furcht vor einem Unglück unvorstellbaren Ausmaßes, wenn eines der deutschen Atomkraftwerke aus welchen Gründen auch immer explodieren werde – vielleicht, weil ihm wie in den einzigen Ängsten der wackeren Gallier in den Asterix-Heften der Himmel aufs Dach fallen würde – diese Furcht ergriff die Bewohner des Landes D, als 2011 im fernen Japan eine gewaltige Flutwelle unter anderem auch ein am Strand errichtetes Kernkraftwerk unter sich begrub und die zurückströmenden Fluten das Zerstörungswerk vollendeten. Es trat erwartungsgemäß Radioaktivität aus, indessen starb daran niemand, wohl aber starben Hunderte von Menschen direkt durch die Flutwelle. Nachzutragen ist, daß tatsächlich im vergangenen Jahr ein Mensch an den Spätfolgen der aufgenommenen Strahlendosis verstorben ist.

„German Angst“ heißt das im Ausland

In Deutschland löste der Vorgang Panik aus. Entgegen der seitherigen Planung der Bundesregierung verfügte die Kanzlerin den umgehenden „Atomausstieg“, also die Abkehr von einer sicheren und umweltfreundlichen Energieerzeugung hin zu witterungsabhängigen sogenannten erneuerbaren Energien und für eine Übergangszeit die Nutzung von Kohle und Gas zur Energieerzeugung. Dabei ließ sich die Kanzlerin von den Meinungsumfragen leiten, die in der Tat zutage förderten, daß die Deutschen in ihrer übergroßen Mehrheit den sofortigen Ausstieg aus der Kernenergie zu Gunsten „risikoarmer“ Energieträger wünschten. Wir wissen ja inzwischen, daß diese Dame ihr Regierungshandeln ausschließlich an den Meinungsumfragen ausgerichtet hat. Und so verfügte sie eben in der sicheren Erwartung ihrer Wiederwahl den „Atomausstieg“.

Der Schwede schneuzt sich, der Deutsche verkriecht sich

Als Anfang 2020 bekannt wurde, daß ein Virus aus China verantwortlich für eine in der Tat sehr gefährliche Erkrankung der Atemwege mit häufiger Todesfolge war, und, wie wir heute wissen, ganz bewusst verbreitete Fernsehbilder mit Massengräbern und auf Armeelastwagen abtransportierten Särgen die Stimmungslage der Bevölkerung weit über die reale Gefahr hinaus beeinflussten, schlicht und einfach Angst erzeugten, wie das auch in einem Strategiepapier des Innenministeriums als zweckmäßig zur Bekämpfung der alsbald Pandemie genannten Krankheit vorgeschlagen wurde, als diese Lage geschaffen war, reagierte die Kanzlerin und mit ihr die Runde der Ministerpräsidenten mit umfangreichen Verboten und Quarantänemaßnahmen, gerade so, als gelte es die mittelalterliche Pest zu bekämpfen. Ungeachtet dessen, daß diese Krankheit jedenfalls in den ersten Monaten des Jahres 2020, vielleicht auch im Winter 20/21 durchaus effiziente Bekämpfungsmaßnahmen erforderte, leiten ließen sich Merkel und die übrigen Politiker von der panischen Angst ihrer Untertanen. Meinungsumfragen spiegelten regelmäßig den Wunsch der Bevölkerungsmehrheit wieder,  die Politik möge doch mit möglichst  rigorosen Maßnahmen die Pandemie bekämpfen.

Und ist die Seuche auch vorbei, wir impfen bis zum 8. Mai

Auch als sich mit der Zeit der Pulverdampf über dem Schlachtfeld auflöste und man – jedenfalls mit klarem Blick – erkennen konnte, daß immer harmlosere Virusvarianten das Infektionsgeschehen bestimmten, und auch Länder wie Schweden, die längst nicht so rigorose Maßnahmen ergriffen hatten, keineswegs das große Bevölkerungssterben erleben mussten, da blieb in Deutschland alles weiterhin im Kriegsmodus, im Krieg gegen das Virus natürlich. Auch jetzt noch, wo umliegende Staaten wie die Schweiz, Luxemburg und Dänemark sämtliche Corona-Maßnahmen eingestellt haben, ist in Deutschland immer noch ein großer Teil seiner Einwohner von Angst geplagt und begrüßt die Fortführung der Pandemiebekämpfung nach den Rezepten des „Wirrologen“ Prof. Lauterbach, dieses Doktor Eisenbarth des 21. Jahrhunderts. Genaugenommen: es lässt sich willig schikanieren, in der Hoffnung, der bittere Kelch von schwerer Krankheit oder gar Tod werde an ihm vorübergehen. Und deswegen trägt man brav den Maulkorb namens „Mund-Nasen-Schutz“ überall, mutterseelein allein im Auto und auf der Straße, auch beim Jagen und Fischen, beim Joggen und vielleicht auch beim…  

Verteidigen? – Nur auf dem Fußballplatz!

Die Vorstellung im Übrigen, die Deutschen könnten sich im Falle eines Angriffs auf ihr Land so tapfer zeigen, wie die Ukrainer, wird jeder klarsichtige Beobachter des Geschehens als völlig realitätsfremd beurteilen müssen. Diese Bevölkerung wird sich eher jedem Aggressor, und sei er noch so brutal, unterwerfen, als zu kämpfen, denn dabei kann man natürlich auch fallen. (Fallen ist der Begriff für das Sterben der Soldaten im Krieg. In Deutschland ist der Begriff allerdings politisch kontaminiert (die deutsche Geschichte, Sie wissen schon) und deswegen ungebräuchlich.

Also wechseln wir den Adler gegen den Angsthasen aus

So sollten wir in der Tat den Bundesadler aus dem Staatswappen nehmen und durch einen Hasen ersetzen, und zwar den Angsthasen. Ein grafischer Vorschlag ist diesem Blog vorangestellt. Besser wäre vielleicht sogar ein fliehender Hase, der sich mit erkennbar ängstlichem Gesichtsausdruck nach seinem Verfolger umblickt. Der Adler indessen wird dann nur noch in anderen Staatswappen vertreten sein, Staatswappen von Ländern, deren Staatsvolk sich seine überlebenswichtige Wehrhaftigkeit bewahrt hat. Für Deutschland hingegen könnte mittelfristig ein Staatswappen ohnehin entbehrlich werden.

Der Skandal, der niemanden interessiert

Es ist nun schon drei Wochen her. Es hatte das Zeug zu einem Skandal, aber es redet niemand mehr darüber, denn in der Ukraine herrscht seit 27. Februar Krieg. Natürlich überstrahlt das alles, nicht zuletzt weil diese Strahlen ganz leicht nukleare Strahlen werden können. Ein Kernkraftwerk hat Putins Armee ja bereits beschossen.

Was ist passiert?

Eine berühmte Regisseurin feiert ihren 80. Geburtstag. Da gratuliert der Bundespräsident. Das ist völlig klar. Doch diese Gratulation hatte es in sich. Frau von Trotta  hat eine Reihe von Filmen über großartige oder auch nur unvergesslich in Erscheinung getretene Frauen gemacht. Das war nun einmal ihr besonderes Thema. Es liegt nahe, in einer Würdigung der Regisseurin auch Frauen zu erwähnen, deren Leben sie ein filmisches Denkmal gesetzt hat. Dabei gibt man natürlich darauf acht, wer die jeweilige Heldin ihrer Filme war, und was sie im Guten wie im Schlechten ausgezeichnet hat. Steinmeier findet offenbar, daß alle Frauen, deren Leben Frau von Trotta verfilmt hat, einfach großartig waren. Wörtlich:

„Mit der Ihnen eigenen Handschrift ermöglichen Sie neue Sichtweisen, insbesondere auf große Frauen der Weltgeschichte, die sich den Brüchen und Zumutungen ihrer Zeit mit großer Intelligenz, persönlicher Stärke und einem ausgeprägten Willen zur Veränderung der gesellschaftlichen als auch politischen Verhältnisse stellen. Sei es das Leben von Gudrun Ensslin, Rosa Luxemburg, Hildegard von Bingen oder Hannah Arendt – allen diesen Frauen und vielen anderen haben sie unvergessliche filmische Porträts gewidmet.“

Eine große Frau. Mit Blut an den Händen.

Moment mal. Gudrun Ensslin. War da nicht was? Ja da war was. Gudrun Ensslin gehörte zur sogenannten „Rote Armee Fraktion“, im Volksmund auch Baader-Meinhof Bande genannt. Sie war eine mehrfache Mörderin und endete wie ihre Genossen durch Selbstmord. In gewisser Weise war sie „groß“, nämlich eine große Verbrecherin. Und diese Linksterroristin nennt unser Bundespräsident – ja, der Mann ist derzeit unser Bundespräsident – diesen Todesengel im Namen von Marx und Lenin nennt sie in einer Reihe mit Rosa Luxemburg, zu der sie gerade noch passt, aber auch mit Hildegard von Bingen und Hannah Arendt, wobei die Terroristin auch gleich als erste aufgezählt wird, was ja nun auch als Einordnung in eine Rangfolge verstanden werden kann. Von den großen Frauen die größte.

Beim alten Sozi kommt der junge Linksradikale wieder durch

Man weiß nicht genau, was Herrn Steinmeier da geritten hat. Man weiß allerdings, daß der Student Frank Walter Steinmeier Redakteur und Autor einer Zeitschrift war, die der DKP, also der Ersatzorganisation für die verbotene KPD, nahe stand. Dieses Blatt erschien auch im Pahl-Rugenstein Verlag, den man, weil aus der Kapitale des Kommunismus, was Moskau seinerzeit war, finanziert wurde, auch den Pahl-Rubelschein Verlag nannte. Vielleicht lebt tief in seinem Inneren noch der alte linke Revoluzzer, dem seinerzeit wie vielen anderen Linken in Deutschland auch, die Baader-Meinhof Bande sympathisch war, und allenfalls in der Wahl der Methoden kritisiert werden konnte. Denn das war die Haltung weiter Teile des linken Spektrums in der Bundesrepublik Deutschland, auch und gerade in den Medien.

Es ist eben immer gut, was links ist…

Doch der Skandal liegt weniger darin, daß bei einem Altlinken, der es sich im politischen Haus Bundesrepublik Deutschland mit den Jahren bequem gemacht hat, die Träume seiner Jugend wiedergekommen und ihm die Feder bei der Würdigung des Lebenswerks der Regisseurin von Trotta geführt haben. Der Skandal liegt darin, daß Steinmeier sich für diese unglaubliche Entgleisung nicht entschuldigt hat, geschweige denn zurückgetreten ist. Eine flaue Entschuldigung kam zwar aus dem Bundespräsidialamt, und der Name Gudrun Ensslin wurde auch von der Internetseite des Amtes gelöscht. Steinmeier selbst schweigt bis heute. Niemand hat auch seinen Rücktritt gefordert.

Was wäre gewesen, wenn…

Man stelle sich nur für ein paar Sekunden vor, irgend ein deutscher Politiker, und sei es ein Landrat aus der tiefsten niederbayerischen oder niedersächsischen Provinz, hätte einen bekannten Rechtsterroristen in ähnlicher Weise gewürdigt, etwa Karl-Heinz Hoffmann („Wehrsport Hoffmann“), oder, wenn es denn eine Frau sein soll, Beate Zschäpe. Spätestens nach einer Stunde wäre die Meldung über alle Sender gegangen, Politiker aus allen Parteien hätten den umgehenden Rücktritt des nunmehr als heimlichen Nazi enttarnten Dummkopfs verlangt. Sondersendungen nach „heute“ und „Tagesschau“ hätten tagelang das Volk über die rechten Umtriebe „aufgeklärt“. Der Rücktritt noch am gleichen Tage wäre selbstverständlich erfolgt.

Der Fall wirft ein grelles Licht auf die politische Kultur in Deutschland

Wo ist denn, verdammt noch mal, der Unterschied? Leider besteht der in einem Lande, dessen Justizministerin die größte Gefahr für das Land in der Rechten aller Schattierungen sieht, die sie praktischerweise gleich alle in die Schublade des Rechtsextremismus steckt, eben darin, daß Linksextremismus, sogar Linksterrorismus allenfalls eine harmlose Gedankenverirrung idealistischer junger Leute ist, und man deswegen als Bundespräsident problemlos die Linksterroristin Gudrun Ensslin in eine Reihe mit Hildegard von Bingen und Hannah Arendt stellen darf, alles rechts von der Union indessen nicht nur igitt igitt ist, sondern als verfassungsfeindlich gebrandmarkt und den Häschern des Herrn Haldenwang zur Jagd freigegeben wird.

Schöne neue Welt.

Flegel mit Haltung

Wir wissen ja, daß die Streiter für das Wahre, Gute und Schöne moralisch turmhoch über dem Rest der Menschheit schweben, in Luftverkehrshöhe jedoch über allen „menschenfeindlichen“ Rechten. Der gemeine Zeitungsleser hat sich daran auch gewöhnt. Deswegen muß man als Moralathlet da hin und wieder etwas Neues bringen. So auch geschehen letzten Freitag im Deutschen Bundestag.

Wofür Abgeordnete eigentlich gewählt werden

Die steil in die Höhe schießenden Spritpreise belasten das Budget der Haushalte unterhalb der Einkommensklasse Bundestagsabgeordneter oder grüner NGO Mitarbeiter. Erwartbar sieht man aus dieser Ecke hier auch keinen Handlungsbedarf. Der Tesla und das Elektro-Lasten Fahrrad brauchen ja weder Benzin noch Diesel. Näher an den Problemen der kleinen Leute schien der Abgeordnete Springer von der AfD zu sein und wies auf die Not der Tankstellenpächter im Grenzgebiet zu Polen hin, denen wegen 0,60 € pro Liter niedrigerer Spritpreise im Nachbarland die Kundschaft komplett weggebrochen ist. Warum Deutschland nicht dem polnischen Beispiel folge, und die Mehrwertsteuer auf Benzin und Diesel streichen wolle? Sein grüner „Kollege“ – ich muß das angesichts des nachstehend geschilderten Verhaltens in Anführungszeichen setzen – sieht darin offenbar kein großes Problem und meint, eine Mehrwertsteuersenkung begünstige nur die Mineralölkonzerne, beim Kunden indessen kommen sie nicht an. Das ist angesichts der Fakten schon dreist.

Wie ein Scheindemokrat Demokratie versteht

Springer fasste deswegen nach, und bekam von jenem grünen Abgeordneten namens Autretsch jedoch keine Antwort in der Sache, sondern musste sich folgenden Text anhören: “ Zu einer wehrhaften Demokratie gehört es auch, mit bestimmten Gruppierungen nicht zu sprechen. Das ist der Grundsatz. Und das bedeutet für mich, daß ich mit Rechtsextremisten nicht spreche, mit Rechtsextremisten nicht in einen politischen Dialog gehe.“ Weiter bemerkte er, dies sei auch das einzige, was er Springer antworten könne.

Anschauungsmaterial für uns Wähler – moralisierender Flachdenker versus Problemlöser

Abgesehen davon, daß dies nahtlos in den allfälligen „K(r)ampf gegen rechts“ paßt, in dem an und für sich Entblödungsrekorde  Alltag sind, ist dies typisch für das rot-grüne Milieu. Jener Herr Autretsch (Jahrgang 84), ein Schnösel wie aus dem Bilderbuch mit einer lupenreinen Karriere als grüner Funktionär nach einem Studium von Politik, Soziologie und Publizistik und Tätigkeiten als Journalist und Pressesprecher sowie im politischen Dunstkreis und dann selbst als Politiker, also ohne jemals etwas zum Bruttosozialprodukt oder zum Bestand unseres Landes beigetragen zu haben, jener junge Schnösel dürfte das Rednerpult im Bundestag dann im Hochgefühl des mutigen Extremismusbekämpfers, ja des Katechonten von Hitler redivivus  verlassen haben. Sein Kontrahent Springer indessen, auch nur fünf Jahre älter (Jahrgang 79) hat immerhin zwölf Jahre lang als Zeitsoldat gedient, einen Meisterbrief im Fach Elektrotechnik erworben und dann anschließend ein Studium absolviert und den Weg in die Politik gefunden. Vielleicht liegt es auch daran, daß ihm offenbar an der Sache gelegen ist, die Nöte seiner Wähler nahe gehen und er darüber im Deutschen Bundestag sachlich debattieren möchte.

Die Benotung der Politiker ist gottlob immer noch unsere Sache

Ob man nun die AfD mag oder nicht, sie wählt oder nicht – ein sachlicher Umgang miteinander ist die Grundlage des demokratischen Entscheidungsprozesses im Parlament. Und jeder Abgeordnete ist von uns Wählern dorthin geschickt worden. Und deswegen ist diese Behandlung eines Abgeordnetenkollegen durch so eine Knalltüte wie jenen Herrn Autretsch auch ein Schlag ins Gesicht der Demokratie. Wenn so jemand dann für sich in Anspruch nimmt, Demokrat zu sein, seinen Kollegen hingegen, dessen Politik er nicht mag, als Rechtsextremisten diffamiert, eine Einstufung die von Rechts wegen allein dem Bundesverfassungsgericht obliegt, dann wissen wir Wähler, wer hier die Demokratie gefährdet und wer nicht.

Würdelos

Im Deutschen Bundestag gilt seit Mittwoch die sogenannte 2 G Regel. Das Reichstagsgebäude dürfen somit nur solche Personen betreten, die entweder vollständig geimpft oder genesen sind. Das mag auf den ersten Blick eine nicht unvernünftige Regelung sein. Auch sonst gilt ja in Deutschland vielfach diese Regelung, etwa beim Friseurbesuch oder im Restaurant, hier sogar zusätzlich mit tagesaktuellem Negativtest.

Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandlen, so will es die Verfassung

Indessen muß man hier genauer hinsehen. Der Gang zum Friseur oder das Essen im Restaurant sind nun einmal Privatsache. Es ist die Entscheidung jedes Einzelnen, ob er überhaupt oder unter den obwaltenden Umständen zum Friseur oder ins Restaurant geht. Der Gang zur Behörde oder gar ins Gericht indessen ist nicht die freie Entscheidung des Bürgers. Vielmehr muß er dorthin. Gleiches gilt natürlich für die dort beschäftigten Beamten, Richter oder auch dort tätigen Anwälte. Und genau deswegen gilt dort nicht 2G, erst recht nicht 2G plus. Vielmehr gilt dort in der Regel 3G. Das aber auch nur für Besucher. Für Parteien, Dolmetscher, Anwälte usw. gilt nicht einmal das. So kann ein ungeimpfter Anwalt ohne Corona-Test das Gerichtsgebäude betreten und im Gerichtssaal plädieren. Im Gebäude muß er lediglich die übliche Maske tragen, ob er das im Gerichtssaal auch muß, entscheidet der jeweilige Richter (männlich oder weblich, versteht sich. Diverse habe ich dort noch nicht angetroffen.) Und diese Entscheidungen fallen durchaus unterschiedlich aus, was ich aus eigener Erfahrung weiß.

Die Behinderung der Mandatsausübung des Abgeordneten

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages üben im Reichstagsgebäude ihr Mandat aus. Sie sind also nicht zu ihrem Vergnügen dort, sondern erfüllen ihre gesetzliche Pflicht als Abgeordnete. Das ist durchaus vergleichbar mit dem Aufsuchen einer Behörde oder eines Gerichts zur Erledigung amtlicher Pflichten oder Teilnahme an Gerichtsverhandlungen. Man fragt sich also, welchen Sinn es hat, in den Räumen des Deutschen Bundestages die 2G Regel einzuführen. Ein sachlicher Unterschied ist nicht erkennbar. Allerdings liegt der politische Sachverhalt auf der Hand. Es ist allgemein bekannt, daß ein großer Teil der Abgeordneten der AfD nicht geimpft ist. Die AfD hält es auch offenbar für politisch opportun, sich als scharfer Kritiker der Corona-Regelungen zu gerieren, ob zu Recht oder zu Unrecht. Die übrigen Parteien des Bundestages, allen voran natürlich dessen Präsidium, haben hier offensichtlich eine wohlfeile Chance gesehen, die ihnen verhasste Partei, ja man muß es so sagen, zu piesacken und vorzuführen. Die 2G Regelung trifft soweit ersichtlich ausschließlich die Abgeordneten dieser Partei. Das führt nicht nur dazu, daß sie in den Plenarsitzungen von der Besuchertribüne aus ihr Rederecht ausüben müssen, sondern je nach Ausgestaltung der Tagungsräume können sie dann an Ausschusssitzungen nicht teilnehmen, somit praktisch ihr Mandat nicht ausüben. Ob das einer gerichtlichen Kontrolle standhalten würde, will ich einmal offen lassen.

Zum Fremdschämen!

Auf jeden Fall ist ein solches Verhalten der Mehrheit des Bundestages und seines Präsidiums der Würde des Parlaments nicht angemessen. Man verhält sich gegenüber der verhassten Konkurrenz wie Kinder auf dem Schulhof, die missliebige Klassenkameraden mobben und auslachen. Man vermeint nahezu das „Ätschi-Bätschi“ herauszuhören, wenn das Bundestagspräsidium diese Maßnahme zu rechtfertigen sucht. Und darin liegt eine weitere Schädigung des Ansehens unseres Parlaments. Würde mir beispielsweise die Frau Präsidentin des Deutschen Bundestages persönlich erklären wollen, daß mit dieser Maßnahme allein der Infektionsschutz in den Räumen des Reichstages gesichert werden soll, wäre meine angemessene Antwort darauf doch nur:  „Für wie blöde halten Sie mich eigentlich?“

Doch im Kampf gegen rechts ist jedes Mittel recht. Wer das noch nicht gemerkt hat, dem ist nicht mehr zu helfen.