Archiv der Kategorie: Nachrichten aus Absurdistan

Der Fetisch

Leider war es zu erwarten. Die Ritter von der Pandemie, unsere besten Politiker aller Zeiten, klammern sich an ihren Status als unentbehrliche Kämpfer der Pandemie. Und deswegen muß auch die Symbolik bleiben. Das ist in erster Linie der sogenannte Mund-/Nasenschutz, in Bayern vorzugsweise in der Variante FFP 2, gern auch streng riechend aus China.

Die Lage hat sich geändert,

Die Inzidenzzahl, die als schlagzeilentaugliche Messgröße zum Maß aller Dinge gemacht worden war, sie ist nicht mehr, was sie einmal war. Weit unter alle politisch gezogenen Linien ist sie gesunken, irgendwo unter 20, vielfach unter 10. Doch die Gefahr, sie droht allerorten, wir wissen es nur nicht. Aber Professor Lauterbach kennt alle Mutanten persönlich, aus Harvard, versteht sich. Und deswegen müssen wir uns maskieren auf Teufel komm raus. Das selbst dann, wenn wir von einer Covid 19 Erkrankung genesen sind, oder seit mehr als 14 Tagen zweimal geimpft sind. Zwar sagt die große Mehrheit der Wissenschaftler, daß von solchen Menschen keine Infektionsgefahr mehr ausgehen kann, und sie sich selbstverständlich auch nicht mehr infizieren können. Wenn überhaupt, dann in einem vernachlässigbaren Ausmaß. Wozu im Übrigen sollten wir uns eigentlich impfen lassen?

doch die Politik hat den Schuß nicht gehört.

Das absurde Theater zeigte sich gerade jüngst anlässlich der Fußball-Europameisterschaft. Wo offensichtlich allgemein normal gedacht wird, zum Beispiel in Ungarn, war das Stadion proppenvoll. Die Leute trugen trotz regierungsamtlicher Empfehlungen nahezu alle keine Masken und hielten auch keineswegs irgendwelche Abstandsregelungen ein. Hier zeigt sich, was die Leute über den regierungsamtlichen Corona-Stuss denken. In Deutschland ist das natürlich ein wenig anders. Das Olympiastadion in München war nur zu einem Fünftel besetzt, natürlich mit größeren Abständen von Besucher zu Besucher. Wir sind ja schließlich in Deutschland. Allerdings trugen, wenn man den Fernsehbildern trauen darf, die allermeisten Besucher eben auch keine dieser Masken. Wozu auch? Einlaß erhielten ja nur die berühmten 3G, also geimpft, genesen oder frisch getestet. Dazu fand das Ganze ja unter freiem Himmel statt. Wir wissen von den  Aerosolforschern, daß man sich da ohnehin nicht infizieren kann. Den Leuten ist das klar, und deswegen denken sie nicht daran, blödsinnige Vorschriften zu befolgen.

Die unheilige Allianz der Funktionäre aus Politik und Sport

Der bayerische Ministerpräsident und seine Entourage sowie die DFB-Funktionäre trugen indessen dieses Utensil, Söder natürlich mit bayerischem Rautenmuster. Der Franke ist ja Ober-Bayer. Die DFB-Funktionäre, von allerlei Skandalen und Ränken geplagt, kriechen ohnehin auf der Schleimspur der Politik. Hier gibt es ja seit Jahren ein parasitäres Verhältnis. Die Politik bedient sich schmarotzend der Popularität des Fußballs wie der Parasit der Lebenskraft seines Wirtstiers. Die DFB Funktionäre indessen erhoffen sich von ihrer Nähe zur Politik den ein oder anderen kleinen milliardenschweren Vorteil.

Weil nicht sein kann, was nicht sein darf

Was das ganze soll? Nun, ein sachlicher Grund für die Maskenpflicht ist mindestens unter freiem Himmel, aber auch sonst, nicht mehr vorhanden. Jedenfalls unter dem Blickwinkel des Grundgesetzes – Verhältnismäßigkeitsgrundsatz! – läßt sich die Maskerade nicht mehr aufrechterhalten. Sogar die Bundesjustizministerin hat sich in diesem Sinne geäußert, ebenso der bekanntermaßen verfassungsfeste Wolfgang Kubicki. Doch für die Politik gilt der Satz des Tempelherrn aus dem Drama Lessings: „Tut nichts, der Jude wird verbrannt!“ Denn wichtig ist das Symbol. Maskentragende Bürger zeigen weithin sichtbar ihre Unterwerfung unter jede noch so unsinnige Regel, die von diesen Knalltüten in Bundes- und Landesregierungen über die Bevölkerung ausgegossen wird, wie Jauchekübel über den Acker. Und deswegen haben die Bürger den Gesslerhut zu grüßen. Nichts anderes ist die weiter bestehende Maskenpflicht. Leider kann man diesen Unfug praktisch nur mit der Verfassungsbeschwerde angreifen. Was dieser Rechtsbehelf wert ist, haben wir in den letzten Wochen erlebt.

Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht

Auch dafür gibt es Gründe. In früheren Jahrzehnten pflegten parteinahe oder sogar aus der Politik kommende Richter des Bundesverfassungsgerichts ihre politischen Loyalitäten an der Garderobe abzugeben, wenn sie in die rote Robe schlüpften. Solche Richter scheint es wohl nur noch wenige zu geben. Der neue Typus wird verkörpert durch den aktuellen Präsidenten des Gerichts, der eine beeindruckende Karriere als Politiker unter der Machtarchitektin Angela Merkel aufzuweisen hat. Von solchen Richtern kann nicht erwartet werden, daß sie selbst bei massiven Verfassungsverstößen hineingrätschen, um sprachlich wieder zur Fußball-Europameisterschaft zurückzukehren. Aus dem Fußball könnte die Politik allerdings lernen, daß man auch verlieren kann, selbst aus der Position des auf dem Papier übermächtigen Favoriten. Auf das normale Leben übertragen heißt das, daß die kleinen Leute am Ende vielleicht doch den großen Politikern die lange Nase drehen könnten.


Auf politischer Geisterfahrt

Wenn man den Nachrichten glauben darf, dann will Deutschland tatsächlich über 1 Milliarde € an Namibia zahlen, und zwar als Wiedergutmachung für den gleichzeitig anerkannten Völkermord an den Stämmen der Herero und Nama im Jahre 1904. Dieses Abkommen ist maßgeblich von dem abgehalfterten CDU-Funktionär Ruprecht Polenz, der ansonsten nur durch eine ausgeprägte Dextrophobie behandlungsbedürftigen Ausmaßes auffällt, ausgehandelt und von Außenminister Heiko Maas, jener roten Null, die man allenfalls als Politikerdarsteller in einer Seifenoper einsetzen kann, gebilligt worden. Wie man die Grundbefindlichkeit der deutschen Politik kennt, wird dieser Wahnsinn auch mit großer Mehrheit im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Selbst der damalige grüne Außenminister Fischer hatte derartigen Ansinnen Namibias noch eine Absage erteilt.

Kein Völkermord im Rechtssinne

Abgesehen davon, daß hier in rechtlicher Hinsicht von einem Völkermord keine Rede sein kann, was bei historischer Betrachtung völlig klar wird, muß in rechtlicher Hinsicht auch darauf hingewiesen werden, daß der Völkermord erst in der einschlägigen Konvention der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948 als völkerstrafrechtlich zu ahndendes Delikt anerkannt worden ist. Von daher können Geschehnisse aus dem Jahr 1904 schlechterdings nicht juristisch unter diesen Begriff gefaßt werden, noch viel weniger kann ein Staat dafür rechtlich in die Haftung genommen werden. Es fehlt allerdings auch nach der Definition in der Völkermordkonvention an dem hierfür erforderlichen zielgerichteten Versuch eines Staates, ein Volk oder Teile desselben auszurotten. Denn die deutsche Reichsregierung hatte derartiges niemals angeordnet, vielmehr handelt es sich um ein eigenmächtiges Kriegsverbrechen des örtlichen Kommandeurs der Schutztruppe, General von Trotha. Als seine blutrünstigen Befehle in Berlin bekannt wurden, wurde er auch von der Reichsregierung zurückgepfiffen.

Die Bürger des Landes werden wieder einmal angelogen

Wer sich mit den Vorgängen befaßt, muß auch erhebliche Zweifel daran haben, daß hier überhaupt derartig viele Menschen durch die deutsche Schutztruppe zu Tode gekommen sind, wie das hier nun behauptet wird, nämlich rund 65.000 Herero und 10.000 Nahma. Das beginnt schon damit, daß für jene Zeit verlässliche Bevölkerungsstatistiken nicht vorliegen, das geht weiter mit der Feststellung, daß man nach der Schlacht am Waterberg und der Flucht von Herero und Nama in die Wüste keineswegs solche Mengen an Leichen irgendwo gefunden hat. Vielmehr muß davon ausgegangen werden, daß die einheimischen Stämme aufgrund ihrer exzellenten Ortskenntnis, insbesondere von den Wasserstellen, zum großen Teil lebend entkommen konnten, wenn auch sowohl in den Kämpfen und danach, als auch beim Zug durch die Wüste sehr viele dieser Menschen ums Leben gekommen sind. Es ist doch mehr als zweifelhaft, ob es einer Truppe von rund 1600 Soldaten mit einem Dutzend Maschinengewehren gelingen konnte, eine vielfache Übermacht durchaus kampferprobter Krieger derartig zu dezimieren.

Für die deutsche politische Klasse und ihre medialen Büchsenspanner indessen haben die genannten Zahlen von 65.000 getöteten Herero und 10.000 getöteten Nama, und zwar in Genozidabsicht, nahezu sakrale Bedeutung. Daran kann nicht gerüttelt werden, Einzelheiten der Kriegführung sind nicht mehr zu hinterfragen. Auch nicht die durchaus dokumentierten Grausamkeiten der Aufständischen gegenüber der dortigen deutschen Zivilbevölkerung. Vielmehr gilt nur noch das Narrativ vom deutschen Völkermord an den Herero und Nama.

Auch in Namibia ist das etwas anders, Herr Maas

Bemerkenswert ist im übrigen der Umgang in der namibischen Öffentlichkeit mit dem Thema. Die namibische Regierung wird von den an den damaligen Vorgängen überhaupt nicht beteiligten Ovambo geführt. Deren Interesse, Gelder aus Deutschland an die von Ihnen verachteten und damals blutig bekämpften Herero und Nama weiterzuleiten, dürfte sehr überschaubar sein. In den vergangenen Jahrzehnten war es jedenfalls in Namibia noch üblich, daß schwarze Politiker an Denkmälern für die deutsche Schutztruppe Kränze niederlegten und die Nachfahren der damaligen Aufständischen mit Respekt von den militärischen Leistungen ihrer damaligen deutschen Gegner sprachen. Aber jetzt geht es eben ums Geld.

Und auch hier gilt: selber denken!

Wer sich wirklich informieren will, der sollte allerdings nicht auf amtliche Publikationen zurückgreifen. Es gibt durchaus seriöse, unabhängige Forschungen. Man muß nur ein wenig im Internet herumsuchen, um auf solche zu stoßen, auch in Buchform. Es ist ja heute leider so, daß historische Sachverhalte, die in irgendeiner Weise politisiert werden, regelmäßig verfälscht dargestellt werden, jedenfalls soweit die Politik hier ihren Einfluß geltend machen kann. Die Bürger können derartiges nur mit Misstrauen betrachten und sind gut beraten, sich ausschließlich auf die Forschungsergebnisse unabhängiger Wissenschaftler zu verlassen.

Ein Präzedenzfall für unbegrenzte Forderungen aller an alle

Der Vorgang hat allerdings auch noch eine fatale Signalwirkung. Man wird alle möglichen unerfreulichen Vorgänge aus vergangenen Jahrhunderten daraufhin abklopfen können, ob sich daraus finanzielle Ansprüche von irgend jemanden gegen Deutschland ableiten lassen. Nachdem es dazu ja keinerlei Verjährungsregeln gibt, kann man weit in die Vergangenheit zurückgehen. Vielleicht kommt jemanden in Rom der Gedanke, die notorisch klammen Staatskassen Italiens mit Entschädigungszahlungen Deutschlands für die Vernichtung der drei Legionen des Feldherrn Varus im Teutoburger Wald im Jahr 9 nach Christus aufzufüllen? Sollte man nicht den Peruanern raten, die Spanier wegen der Raubzüge ihrer Konquistadoren auf Wiedergutmachung in Anpruch zu nehmen, item den Mexikanern? Wieso schreiben wir den Schweden eigentlich keine Rechnungen für den Dreißigjährigen Krieg? Sollten wir nicht endlich Frankreich für die Zerstörung des Heidelberger Schlosses durch die Franzosen im pfälzischen Erbfolgekrieg Ende des 17. Jahrhunderts bezahlen lassen? Und sollten die Kongolesen nicht endlich die Belgier für die Greueltaten ihres Königs im 19. Jahrhundert zur Kasse bitten? Und wenn wir schon beim Völkermord sind: Zahlungen der Türken an die Armenier wegen des Völkermordes 1915 wären ja nun wirklich überfällig.

Die böse Stiefmutter unserer Soldaten

Vorab an alle Zensursulas und Gesinnungskontrolleure in dieser Internet-Welt: auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.

Im ehrwürdigen Gebäude des Reichstages mussten sich die Mitglieder der darin tagenden Parlamente schon so manches anhören. Ganz neu ist allerdings, daß die Sitzungspräsidentin einen Abgeordneten mit einem Ordnungsruf maßregelt, weil er befreundeten Streitkräften Soldatenglück in ihrem aktuellen Kriegseinsatz gewünscht hat.

Am 19.05.2021 trat der Abgeordnete Rüdiger Lucassen, seines Zeichens ehemaliger Hubschrauberpilot und Oberst im Generalstab der Bundeswehr, ans Rednerpult. Er befasste sich zunächst mit dem Einsatz der Bundeswehr in Mali, vor allem der skandalösen Tatsache, daß die Bundeswehr selbst keine sanitätsdienstliche Versorgung im Kampfgebiet sicherstellen kann. Das sei, so der fachkundige ehemalige Offizier, bislang in der Geschichte der Bundeswehr niemals so gewesen. Erstmalig sei nicht sichergestellt, daß die Soldaten nach Verwundung aus einer Kampfzone evakuiert werden könnten. Die dafür eingesetzten zivilen Firmen verfügten nicht über die notwendige Bewaffnung ihrer Hubschrauber. Das ist an und für sich schon Skandal genug. Doch es kommt noch dicker.

Der Oberst a.D. bezog sich auf den derzeitigen Einsatz der israelischen Luftwaffe im Kampf mit der radikal islamistischen Terrororganisation Hamas. Dies zeige, wie wichtig in jeder Hinsicht einsatzbereite Streitkräfte für die Verteidigung eines Landes seien. Den israelischen Streitkräften wünschte er, was aus dem Munde eines Soldaten ganz selbstverständlich ist, viel Soldatenglück, und bei ihrer Jagd auf die Anführer der Terrororganisation eine gute Jagd und fette Beute, was in diesem Zusammenhang für einen Soldaten sicherlich eine angemessene Ausdrucksweise ist.

Die amtierende Sitzungspräsidentin, eine Politikerin der SPD, nahm das allerdings zum Anlaß, dem Abgeordneten einen Ordnungsruf wegen seiner Ausdrucksweise zu erteilen. Das ist unfassbar. Die Dame zeigt damit keinerlei Verständnis für Soldaten überhaupt, auch nicht für die Soldaten ihres Landes. Ganz abgesehen davon, daß zwischen der Bundeswehr und den israelischen Streitkräften freundschaftliche Beziehungen bestehen, die zu gemeinsamen Übungen geführt haben, ist es doch gerade die Partei der Frau Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, die in den letzten Jahrzehnten beginnend mit dem Krieg im Kosovo die deutschen Streitkräfte immer wieder in Kampfeinsätze geschickt hat und sicherlich noch weiter schicken wird. Offenbar tut man das nur aus außenpolitischen Rücksichten und Erwägungen. Das Schicksal der eigenen Soldaten ist dabei offenbar völlig gleichgültig, wie die skandalösen Verhältnisse um die Sicherstellung der Sanitätsdienstversorgung im Einsatzgebiet zeigen. Für das Militärische überhaupt scheint ohnehin kaum Verständnis vorhanden. Weinerlicher Pazifismus indessen, gern auch mit Kirchentagsromantik garniert, dürfte da jedoch offene Ohren finden.

Es sollte sich niemand darüber wundern, daß ich Politiker, die so gestrickt sind, abgrundtief verachte. Meine Hochachtung indessen gilt dem geradlinigen Abgeordneten Lucassen.

Inklusion

Schule für alle

Es ist soweit. die Menschenwürde gilt nun auch uneingeschränkt in den Gymnasien. Menschen mit Handicap, was ihre intellektuellen Fähigkeiten angeht, werden nicht mehr ausgegrenzt. Vielmehr werden auch Kinder mit dieser angeborenen Benachteiligung in die Gymnasien aufgenommen und nehmen am Regelunterricht ihrer Klassen teil. Inwieweit dann noch eine besondere Förderung durch zusätzlichen Unterricht und dergleichen stattfinden kann, dürfte wohl weniger an den Ressourcen hierfür, als vielmehr an der gewichtigen ideologischen Frage liegen, ob dies wiederum nicht diskriminierend wäre. Konsequent weiter gedacht darf natürlich auch bei den Abiturprüfungen dann künftig keine Benachteiligung stattfinden, die auf der tatsächlich angeborenen, nach grünlinker Überzeugung jedoch gesellschaftlich verursachten Behinderung beruht. Die Hochschulreife wird eben attestiert, auch wenn nicht einmal einfache Algebra und die Grundzüge der deutschen Grammatik beherrscht werden. Es muß natürlich dann auch gefordert werden, daß sich dies bei den Studienabschlüssen fortsetzt. Minderleistungen dürfen dem Magisterabschluß oder der Promotion nicht entgegenstehen.

Nicht bei den allgemein bildenden Schulen stehenbleiben!

Doch sollten wir auch an dieser Stelle nicht stehenbleiben. Die Menschenwürde hat nun einmal eine so zentrale Stellung in unserer Verfassung, daß dahinter alles andere nun wirklich zurückbleiben muß. So sollten wir etwa bei der Pilotenausbildung von der überkommenen Vorstellung wegkommen, daß hierfür anspruchsvolle Voraussetzungen hinsichtlich der physischen, psychischen und intellektuellen Eignung der künftigen Piloten erfüllt sein müssen. Vielmehr muß auch hier ein angemessener Anteil von Menschen berücksichtigt werden, die hinter diesen Anforderungen weit zurückbleiben. Nur dann haben wir wirklich echte Inklusion. Natürlich muß auch hier der Grundgedanke der Gleichheit gelten, also nicht gleiche Chancen für alle, sondern Gleichheit im Ergebnis. Die Prüfung hat also auch dann als bestanden zu gelten, wenn der Absturz der Maschine beim Prüfungsflug nur durch das beherzte Eingreifen des Prüfers verhindert worden ist. Ich schlage allerdings weiter vor, daß beim ersten selbständigen Flug solcher „Piloten mit besonderen Herausforderungen“ die Passagiere der Maschine samt und sonders aus der Politik kommen.

Inklusion in der Politik

Natürlich muß man sich auch Gedanken darüber machen, ob bei der Zusammensetzung unserer Parlamente und Regierungen ebenfalls nach den Regeln der Inklusion verfahren werden soll. Ein Blick in die Arbeit der Regierungen und der Parlamente zeigt indessen, daß die Inklusion dort schon Einzug gehalten hat. Es scheint sogar so, daß der Anteil der Politiker mit besonderen Herausforderungen bereits überproportional ist. Jedenfalls legen die Ergebnisse der politischen Entscheidungen in den letzten 15 Jahren dieser Annahme nahe. Und so segelt das Narrenschiff durch die Zeitläufte. Wir aber sorgen dafür, daß seine Besatzung stets inklusiv ergänzt wird.

Merkels letzter Sieg

Adieu, Angela, du hast es geschafft!

Angela Merkel wird sich nach Bildung der neuen Bundesregierung unter Armin Laschet im Herbst dieses Jahres aus der Politik zurückziehen. Ihr Feld hat sie bestellt. Ihre Arbeit hinter den Kulissen hat sich ausgezahlt. Die knappe Mehrheit der Delegierten des CDU-Parteitages, die ihren Wunschkandidaten Laschet dann doch gewählt haben, war natürlich keine Zufallsmehrheit. Es ist davon auszugehen, daß sie jeden einzelnen Delegierten bearbeitet und ihm bzw. ihr vor allem eine lukrative Karriere in der Politik garantiert hat, falls Laschet ihr Erbe antreten kann. Denn, da machen wir uns nichts vor, so und nicht anders geht Politik.

Wenn sich dann diese Versprechungen nicht alle erfüllen, weil dann wieder andere Ehrgeizlinge eingekauft werden müssen, dann ist das eben so. So und nicht anders geht Politik.

Der lange Marsch ist beendet

Bei den Grünen knallen jetzt nicht die Sektkorken. Es sind natürlich Champagnerkorken, die nun in den luxussanierten Altbauwohnungen des grünen Milieus an die Decke knallen. Sie können sicher sein, daß sie nicht nur in der kommenden Bundesregierung Laschet/Baerbock personell überproportional vertreten sein werden, sondern daß dort reinrassige grüne Politik gemacht werden wird. Abgesehen davon, daß diese Politik ganz im Sinne Merkels ist, was sich ja in den letzten Jahren insbesondere an der Flüchtlings– pardon, Migrationspolitik – gezeigt hat, abgesehen davon ist doch die Union in den letzten Jahren mehr und mehr zur Hure der Politik geworden. Wie die echte Hure für Geld jeden Wunsch ihres Freiers erfüllt, so erfüllt die Union jeden politischen Wunsch, wenn sie dafür nur Macht und lukrative Ämter erhält. Frei nach dem Motto: es ist völlig egal, was gemacht wird, entscheidend ist, daß wir es machen.

Am Katzentisch

Wer als Konservativer noch einen Funken Hoffnung darin gesetzt hatte, daß ein CDU-Vorsitzender Friedrich Merz die Lawine noch aufhalten werde, die einst von den Achtundsechzigern als kleiner Schneeball von der Zugspitze gerollt wurde, und nun Deutschland in die Tiefe reißt, muß sich Gedanken darüber machen, wo sein Platz in diesem Lande und in dieser Gesellschaft künftig noch sein kann. Das wird wohl nur noch ein Klappsitz auf dem Oberrang des Absurditätentheaters sein, auf dessen Spielplan die Stücke stehen werden, die grüne Evangelisten dem schwarzen Regisseur geschrieben haben. Falls es das Schicksal dann doch gnädig mit unserem Lande meinen sollte, werden sie vielleicht in 10 bis20 Jahren zuschauen können, wie der bunte Zirkuswagen mit dem Zeitgeist am Steuer an einem massiven Brückenpfeiler aus dem Granit der Wirklichkeit zerschellt. Vielleicht wird dann eine tatkräftige Generation Deutschland erneut wieder aufbauen, so wie es nach den beiden Weltkriegen geschehen ist.

Finis Germania

Ich habe fertig, so beendete Giovanni Trappatoni seine berühmte Wutrede beim FC Bayern. Das ist auch eine gute Umschreibung für das, was man für Deutschland ab jetzt sagen kann. Auch mit dieser Grammatik, denn klassische Bildung und Kultur werden zu den Dingen gehören, die künftig in Deutschland keinerlei Stellenwert mehr haben werden. Nicht nur der Niedergang der Wirtschaft, sondern auch die Aufgabe des Restes von nationalem Selbstbewusstsein werden zwangsläufig der grünen Agenda geschuldet sein. Dann wird es nur noch Symbolkraft haben, wenn die Inschrift „Dem deutschen Volke“ auf dem Tympanon des Reichstages entweder ersatzlos weggemeißelt oder durch irgendeine schwachsinnige Parole in „gendergerechter“ Sprache ersetzt wird.

Deutschland hat fertig.




Aus dem Rathaus von Schilda

Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona Virus werden seit Beginn des Herbstes in atemberaubendem Tempo und unglaublichem Ausmaß verschärft. Daran haben wir uns gewöhnt. Man schaut sich inzwischen schon mit der Gelassenheit des Naturforschers die Debatten im Deutschen Bundestag zu diesem Thema an. Mit Gleichmut nimmt man aus den Nachrichten zur Kenntnis, was man nicht ändern kann und staunt allenfalls über den Einfallsreichtum der Kanzlerin und ihrer Ministerpräsidenten. Damit die Ergebnisse dieser Kungelrunde, die in der Verfassung gar nicht vorgesehen ist, irgendwie einen legalen Anstrich bekommen können, hat man nun das sogenannte dritte Bevölkerungsschutzgesetz gegen die Bedenken einer Reihe von prominenten Verfassungsjuristen und des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages im Schnellverfahren beschlossen.

Man informiert sich aus erster Hand….


Dazu gab es dann heute eine Regierungserklärung mit anschließender Debatte, wie üblich. Natürlich hielt sich die Kritik an den Maßnahmen der BePaZ (besten Politiker aller Zeiten) in Grenzen und kam natürlich vorwiegend von der Reinkarnation der NSDAP, jedenfalls in der Einstufung der Verfechter des Wahren, Guten und Schönen. Da ich mir das selbständige Denken immer noch nicht abgewöhnen kann, auch wenn das Merkel, Söder, Kleber und Restle gerne hätten, fiel mir dabei etwas auf.

...und kommt aus dem Staunen nicht heraus…

Die Abgeordneten im Plenarsaal ebenso wie die Politiker auf der Regierungsbank saßen dort im empfohlenen Abstand von rund eineinhalb Metern. So gut wie keiner von ihnen trug einen Mund/Nasenschutz, allgemein auch Alltagsmaske genannt. Ging jedoch jemand von seinem Platz im Plenarsaal nach vorne zum Rednerpult, so wurde die Maske aufgesetzt, am Rednerpult aber wieder abgenommen. Der Weg vom Abgeordnetensitz zum Rednerpult vergrößerte also den Abstand zu den übrigen Abgeordneten. Dennoch war auf diesem Weg offensichtlich Maskenpflicht angeordnet, ebenso wie natürlich auf dem Weg vom Rednerpult zurück auf den Platz im Plenum. Also ist die Infektionsgefahr aus der Sicht des Bundestagspräsidiums am größten, wenn der Abstand zu den Kollegen am größten ist, und am geringsten, wenn dieser Abstand am geringsten ist.

…doch geht einem dann doch ein Licht auf…

Man könnte so etwas auch unfreiwillige Komik nennen. Der Vorgang ist aber symptomatisch für die vielen in sich widersprüchlichen und logisch nicht nachvollziehbaren Regelungen, die mit diesem sogenannten dritten Bevölkerungsschutzgesetz eingeführt worden sind. So ist in der Tat nicht einsichtig, warum wir in den öffentlichen Verkehrsmitteln zwar mit Maske, aber eng zusammengepfercht, teils minutenlang, teils stundenlang der Infektionsgefahr ausgesetzt sind, es hingegen verboten ist, in Gaststätten weit voneinander an entsprechend auseinandergestellten Tischen zu sitzen und zu speisen, selbst wenn der Weg zum Tisch und vom Tisch weg wiederum mit Maske zurückgelegt werden muß. So ist es unverständlich, daß wir beim Einkaufen im Supermarkt zwar mit Maske im Gesicht, doch unvermeidlich nahe aneinander vorbeigehen und in die Regale greifen dürfen, an der Kasse auch brav im Abstand von eineinhalb Metern anstehen, wenn man Skilifte und Seilbahnen bei gleichem Reglement, Abstand wenigstens eineinhalb Meter, Maske auf und an der frischen Luft, nicht nutzen darf, vom Skifahren selbst ganz abgesehen, wo man ja grundsätzlich weitaus größere Abstände hat als die besagten eineinhalb Meter. So ist es unverständlich, auf jeden Fall aber absolut unverhältnismäßig, die Schulen eine Woche vor Weihnachten (welche Eltern haben da noch nicht verbrauchte Urlaubstage?) zu schließen, um, wie unsere BePaZ erklären, das „Infektionsgeschehen“ einzudämmen, die Kinder bei offenem Fenster frieren zu lassen und bei einem positiv getesteten Kind gleich die ganze Klasse zu Hause zu lassen und auf Fernunterricht umzuschalten. Das ist deswegen so unverständlich, weil inzwischen nachgewiesen ist, daß gerade die Kinder weder die Infektion weitertragen, noch in nennenswertem Umfang überhaupt das Virus aufweisen, selbst wenn sie Antikörper aufweisen, weil ihre Eltern infiziert sind (australische Studie). Eine Studie dreier bayerischer Kinderkliniken an mehr als 110.000 kindlichen Patienten ergab, daß nur rund 0,5 % der getesteten Kinder positiv waren. Dabei gab es keine Hinweise auf eine hohe Dunkelziffer, und auch keine Hinweise auf Ansteckungen in der Schule, vielmehr ist nach Meinung der beteiligten Wissenschaftler anzunehmen, daß Kinder sich wenn überhaupt, außerhalb der Schule infizieren, also bei Erwachsenen.

….leider aber nicht unseren besten Politikern aller Zeiten!

Das sind nur wenige auffallende Punkte. Widersprüchlich ist fast alles, unverhältnismäßig ebenfalls. Es scheint auch bis jetzt so zu sein, daß die verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, wenn es denn überhaupt wirklich eine Pandemie ist, jedenfalls kaum greifen. Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz, deren Aussagekraft ohnehin zweifelhaft ist, ist eben weiterhin um ein Vielfaches höher als im Sommer. Vielleicht kann es doch sein, daß das Virus sich in der kalten Jahreszeit weitaus rasanter verbreitet, als in der warmen Jahreszeit. Das allerdings können auch unsere BePaZ nicht beeinflussen, auch wenn sie uns gebetsmühlenartig erzählen, das Klima zum angeblich Guten verändern zu können. Es ist eben nicht alles machbar, Herr Nachbar. Wir schaffen das eben nicht, genauso wenig wie wir über 1 Million sogenannter Flüchtlinge integriert haben.

Doch wie war das noch mit den Bürgern von Schilda?



Nazi-Alarm beim Seifenkistenrennen

Die kranke Seele der Deutschen hat der leider zu früh verstorbene Journalist Johannes Gross einst mit dem treffenden Bonmot beschrieben: „Je länger das Dritte Reich tot ist, umso stärker wird der Widerstand gegen Hitler und die Seinen.“ Demgemäß treibt der allgegenwärtige „K(r)ampf gegen Rechts“ immer absurdere Blüten. Beispiel gefällig?

Kein harmloses Vergnügen

In Nürnberg fand am letzten September-Wochenende eines der beliebten Familienvergnügen namens Seifenkistenrennen statt. Nun hat auch hier bereits die Kommerzialisierung Einzug gehalten. Die Rennwagen aus Sperrholz und Pappe der kleinen Nachwuchs-Formel 1-Piloten zieren inzwischen allerhand Aufkleber von Sponsoren, was natürlich die Brieftaschen der Eltern entlastet, wenn sie ihrem Sprössling ein wirklich wettbewerbsfähiges Fahrzeug zur Verfügung stellen wollen. Die kleinen Rennfahrer, ihre Familien und die Zuschauer am Rand der zur Rennpiste umfunktionierten abschüssigen Straße hatten ihren Spaß. Damit hätte es an und für sich sein Bewenden haben können. Doch dem war leider nicht so.

Der Blockwart paßt auf

Denn in unserer Zeit ist es erste Bürgerpflicht, seine Umgebung aufmerksam zu beobachten und vor allem nach Rechten zu suchen. Nein nein, nicht nach dem Rechten zu sehen, sondern nach „Rechten“ zu suchen. Schließlich haben Politik und Medien als größte Gefahr für den Bestand der Republik und gefährlichstes Gift für die geistige Gesundheit des Volkes, äh, der schon länger hier lebenden, den Rechtsextremismus/-radikalismus/- populismus, kurz und gut alles kritische Denken rechts von Merkelsöder erkannt. Der gute Deutsche zeichnet sich demgemäß dadurch aus, daß er diesen gefährlichen Feind allüberall und jederzeit bekämpft. Das ist die Mentalität des Blockwarts und des Stasispitzels aus unseligen Zeiten. Sie feiert nun fröhliche Urständ. Wie wir noch sehen werden, gedeiht diese Mentalität besonders gut auf schlecht gedüngtem Boden, sprich ungebildetem Geist.

Nazi-Alarm!

So erblickte dann ein Zeitgenosse mit wiederbelebter IM- bzw. Blockwartmentalität auf einem der Spielzeug-Boliden ein Logo der Bekleidungsmarke „Troublemaker“. Das zierte eine Seite des Gefährts, auf der anderen Seite war der Schriftzug eines bekannten Nürnberger Cafés zu sehen, dessen Inhaber auch in einer populären Fernsehsendung dem geneigten Publikum zeigt, wie man leckere Torten bäckt. So sehr dem wackeren Jünger der political correctness der Anblick der Werbung für das auch von ihm gern besuchte Tortenparadies gefiel, so sehr erzürnte ihn der Anblick des Schriftzuges „Troublemaker“. Denn das, so erinnerte er sich, war doch eine Marke, die sich vor Jahren in Neonazikreisen großer Beliebtheit erfreute, und doch seinerzeit von einem Neonazi mit Verbindungen zur Terrorgruppe NSU gegründet worden war. Demgemäß war das Kleidung und Erkennungszeichen der neuen Nazis. Und das in Nürnberg, und das beim Seifenkistenrennen, dazu noch in Verbindung mit der Werbung für sein Lieblingscafé! Um Himmels willen!

Der gute Demokrat schreitet zur Tat

Da mußte er aktiv werden. Der Konditor bekam Post von ihm. Auch der Veranstalter des Seifenkistenrennens mußte sich dann mit diesen „rechten Umtrieben“ befassen. Natürlich wußte keiner von beiden, welchen Skandal der wackere Blockwart da eben aufgedeckt hatte. Treuherzig erklärte der Rennveranstalter, daß doch dieses Gefährt mit der gleichen Werbung in Österreich an Rennen teilgenommen und sogar den Weltmeistertitel davongetragen habe. Der Konditor beeilte sich zu versichern, daß in seinem Betrieb „Nazigut“ keinen Nährboden habe. Jaja, wer zu Unrecht beschuldigt wird, muß seine Unschuld beweisen. Jedenfalls gilt das im praktischen Leben unserer Tage, auch wenn in der Strafprozessordnung das Gegenteil steht. Natürlich kommt die Reklame für „Naziklamotten“ jetzt weg. So gut funktioniert in Deutschland der „K(r)ampf gegen Rechts“.

Was ein Blockwart nicht wissen muß

Doch wollen wir ein wenig genauer hinschauen. In der Tat wurde das Textilunternehmen mit dem Namen Troublemaker, zu deutsch Unruhestifter, von einem Menschen gegründet, der zur rechtsextremen Hooliganszene mit Verbindungen bis in das NSU-Umfeld gehörte. Seit sieben Jahren jedoch gehört es einem anderen Geschäftsmann, der mit seinem Sortiment in der Tat die Szene der Rockfans, Fußballfans und spätpubertären Möchtegern- Helden bedient. Zu den Motiven auf T-Shirts und Mützen gehören Totenköpfe, auch gerne mal mit grimmigem „Gesichtsausdruck“, Baseballschläger, Kampfmesser, gerne auch mit der Umschrift „snitches get stitches“, was ja so viel heißt wie „Verräter werden abgestochen“, und was solche spätpubertären Einfaltspinsel mit schwach entwickelter Persönlichkeit sonst so lieben, weil sie glauben, mit solchem Outfit in ihren Kreisen als „harter Hund“ wahrgenommen zu werden. Dazu gehört dann auch ein Logo wie „Kategorie C“. Den meisten Lesern wird der Begriff überhaupt nichts sagen. Tatsächlich handelt es sich dabei um einen Begriff aus der Polizeiarbeit, nämlich von der „Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze“. Diese führt drei Kategorien von problematischen Fußballfans. Die Kategorie C steht für gewaltsuchende Fans, also Leute, die nicht des Spieles wegen zum Fußball gehen, sondern weil sie Streit suchen und andere verprügeln wollen. Kompliziert wird das Ganze dadurch, daß vor Jahren in Bremen eine Rockband im rechtsextremen Umfeld gegründet wurde, die ebenfalls diesen Namen führt. Man kann sich also aussuchen, welches Maß an Unappetitlichkeit man einem solchen Logo auf T-Shirt oder Baseballmütze beimessen will. Aber der geschäftstüchtige Inhaber dieser Firma vertreibt auch Artikel, auf denen der Schriftzug A.C.A.B. („All Cops Are Bastards“ – zu deutsch „Alle Bullen sind Bastarde“) prangt. Bekanntlich sind diese vier Buchstaben bei linksradikalen Randalierern sehr beliebt, so beliebt, daß sie damit allenthalben die Wände besprühen. Das Sortiment dieser Firma spricht also Leute an, um die die meisten Menschen gerne einen Bogen machen, allerdings auf beiden extremen Seiten der politischen Ideologien und vor allem in der Hooligan-Subkultur.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (im Strafgesetzbuch steht es anders!)

Nun mag man einwenden können, daß derartige “ Klamotten“ nun auch von Rechtsradikalen oder gar Rechtsextremisten gern getragen werden. Doch heißt das noch lange nicht, daß jeder Träger eines solchen Textils diesen Kreisen zuzurechnen ist. Verboten sind all diese Logos auch nicht. Politisch korrekten Blockwarten indessen ist natürlich jeder verdächtig, der auch in Unkenntnis all dieser Zusammenhänge sogenannte Szenekleidung trägt. Vor Jahren wurde das am Beispiel einer Bekleidungsmarke namens „Thor Steinar“ vorexerziert. Hemden dieser Marke waren in der Tat in solchen „rechten“ Kreisen beliebt, wurden aber auch vielfach von anderen Leuten getragen, die sich dann aggressive Sprüche anhören mußten. Selbst wer ahnungslos ein Hemd mit einem solchen Logo im Gebrauchtwarenladen erstanden hatte, mußte sich als Neonazi beschimpfen lassen. Daß die meisten Menschen von solchen Zusammenhängen nichts wissen, und deswegen etwa angesichts eines solchen Schriftzuges gar nichts denken, kommt auf den „K(r)ampf gegen Rechts“ fixierten Zeitgenossen nicht in den Sinn. Treffen kann das im übrigen jeden. So geriet vor Jahren auch jeder in den Verdacht, Neonazi zu sein, der Laufschuhe der Marke „New Balance“ an den Füßen hatte. Denn dort prangte an den Seiten jeweils ein großes „N“, so wie die berühmten drei Streifen der Marke Adidas. Flugs wurde dies als geheimes Erkennungszeichen von Neonazis gedeutet, denn was sonst sollte ein „N“ denn signalisieren, als das Signal an Gleichgesinnte: „Ich bin einer von euch, ein Nationaler“, also in Wirklichkeit ein Nationalsozialist.

Omnia habent ortus sua – Alles hat seinen Ursprung, wie die Inschrift unter dem Ochsen auf der Nürnberger Fleischbrücke anhebt

Natürlich muß man auch hier sehen, daß alles seine Ursache hat. Wenn die führenden Repräsentanten eines Landes sich dadurch hervortun, daß sie in ihrem Zeloteneifer, alles zu verdammen, was in Deutschland vor dem 8. Mai 1945 gesagt, geschrieben und getan worden ist, und dabei sich nicht entblöden die Geschichte zu verfälschen und etwa eine gerade Linie von der Gründung des Deutschen Reiches am 18. Januar 1871 bis zur Machtergreifung Hitlers zu ziehen, dann muß man sich nicht wundern, daß jedenfalls der unbedarfte Teil ihrer Bürger, besser Untertanen, ihnen nachzueifern sucht. Man will ja schließlich ein guter Demokrat sein. Leider weiß man aber nichts, und glaubt daher alles, was aus präsidialem Munde kommt. Brav und unbedarft, politisch korrekt und tapfer im Kampf gegen die Phantome aus der Vergangenheit, wenn es hoch kommt gegen die 2-3 % Verrückten, die es übrigens nicht nur in Deutschland gibt. Man merkt dabei nicht, daß es stets zur Strategie von Diktatoren gehört hat, eine kleine Minderheit von Staatsfeinden in dieser Größenordnung zu imaginieren, was beispielsweise in Wahlergebnissen von 97 % für die Staatspartei zum Ausdruck kam. Damit war ja klar, daß es Staatsfeinde gibt, allerdings nur rund 3 %, deren Bekämpfung für niemanden ein Risiko darstellen, aber für jeden eine plakativ zu erfüllende staatsbürgerliche Pflicht sein konnte. Und so war man sich des Wohlwollens der Obrigkeit sicher.

Deutschland gehört auf die Couch des Psychtherapeuten

Das zeigt, wie krank die deutsche Gesellschaft inzwischen geworden ist. Dabei verbindet sich natürlich auch politisch korrekter Untertanengeist mit unzureichender Bildung und mangelnder Sachkenntnis. Da wird dann auch schon einmal die Swastika in einem jahrhundertealten Kirchenfenster als NS-Symbol gedeutet und das Singen der ersten Strophe des Deutschlandliedes als strafbare Verwendung nationalsozialistischer Symbole „erkannt“. Natürlich sind solche Zeitgenossen sich ihrer intellektuellen Minderleistung nicht bewußt. Das Problem des Dummen ist ja, daß er seine Dummheit nicht erkennen kann. Doch die scheint in unserem Lande so langsam der Standard zu werden. Der treffliche Johannes Gross hat das schon vor vielen Jahren erkannt und formuliert: „Deutschland ist das Land, wo die Ungebildeten anmaßend sein dürfen.“


Der offene Betrug

Wesensmerkmal des Betruges ist die Verdeckung der wahren Absichten des Betrügers. Er täuscht, um in seinem Opfer eine irrige Vorstellung zu erregen, aufgrund derer es nun seine Vermögenswerte an den Betrüger übermittelt. Der Asylbetrug geht anders, wie wir das nun bei den Ereignissen auf der griechischen Insel Lesbos um das Flüchtlingslager Moria sehen. Hand in Hand arbeiten die Anführer der Flüchtlingsgruppen und die sogenannten NGOs vor den Augen der Öffentlichkeit. Das ganze unter dem Beifall der Vereinten Nationen und der Europäischen Union. Wer’s nicht glaubt, lese weiter.

Die Brandstiftung

Nur am Rande erfahren wir aus Tagesschau und Tageszeitungen, daß der Brand im Flüchtlingslager Moria vorsätzlich gelegt worden ist, gelegentlich sogar, daß Bewohner des Lagers die Brandstifter waren. Was uns hingegen in aller Breite vor Augen geführt wird, ist das Elend der Menschen, die nun unter freiem Himmel kampieren. Jedenfalls sehen wir Bilder davon und sollen glauben, das sei das Schicksal wenn nicht aller, so doch der übergroßen Mehrheit der einstigen Lagerbewohner. Was wir nicht sehen, sind junge Männer in schicken Markenklamotten, die durch die Geschäftsstraßen der Inselhauptstadt flanieren, und allesamt aus eben diesem Flüchtlingslager kommen. Was wir nicht sehen, sind die Mitarbeiter, besser gesagt die Einpeitscher der NGOs aus Deutschland und anderen europäischen Ländern. Hin und wieder wird uns einer dieser edlen Flüchtlingshelfer von einer dieser angeblich humanitären Schlepperorganisationen in der Tagesschau vorgestellt, der dort auf die Tränendrüsen der arglosen Zuschauer drücken darf. Was wir nicht sehen, sind die Flüchtlinge, die am Tage nach dem großen Brand die umliegenden „wilden“ Zeltlager angesteckt haben, damit nur ja niemand von den ehemaligen Lagerinsassen dort bleiben kann. Was wir auch nicht sehen, sind Eisenstangen und Macheten, mit denen die jungen Männer aus den Lagern wie Moria die Olivenbäume der Bauern zu Brennholz zerkleinern und ihr Vieh auf der Weide schlachten, um es im Lager am offenen Feuer zu braten. Was wir auch nicht gesehen haben, sind die Lagerbewohner, die unmittelbar nach Ausbruch des Großbrandes das Lager mit gepackten Koffern verlassen haben, also über den Ausbruch und den Zeitpunkt vorher Bescheid gewusst haben. Was wir auch nicht gesehen haben, sind Lagerbewohner, die die Feuerwehr massiv beim Löschen behindert haben, etwa mit Steinwürfen. Was wir immerhin gesehen haben, sind feinsäuberlich beschriftete Transparente in englischer Sprache, mit Parolen wie „Wir brauchen Frieden und Freiheit“. Wer ein wenig nachdenkt, muß sich angesichts solcher Bilder fragen, woher obdach- und mittellose Flüchtlinge eigentlich das Material für solche Transparente, Spraydosen mit verschiedenen Farben und Schablonen zur Beschriftung haben, und weiter, wie es denn sein kann, daß die größtenteils des Lesens und Schreibens nicht kundigen,  allenfalls ihrer Muttersprache mächtigen Flüchtlinge Parolen in fehlerfreiem Englisch auf die Transparente malen können.

Welches Spiel wird hier gespielt?

Es ist völlig klar, daß die Brandstifter und vor allem ihre Hintermänner das Ziel verfolgen, die rund 12.000 Lagerbewohner zunächst auf das griechische Festland bringen zu lassen, und dann in eines der wohlhabenden EU-Länder, in erster Linie Deutschland (Germany=Ger-Money). Und das wird Ihnen auch gelingen, denn in diesen Ländern, vor allem natürlich in Deutschland, wird die eigene Bevölkerung derzeit medial sturmreif geschossen. Die Nachrichtensendungen zeigen ausschließlich Flüchtlinge, am liebsten Kinder, in mißlicher Lage und verlieren kein Wort über die Strategie, die hinter der Brandstiftung steckt. Das bewährte Mittel der Brennpunktsendungen, in denen vorwiegend auf die Tränendrüsen der naiven Bundesbürger gedrückt wird, begleitet von den salbungsvollen Appellen der Kirchenfunktionäre (man scheut sich langsam, die Amtsbezeichnung Bischof zu benutzen) wird über kurz oder lang den gewünschten Erfolg haben. Katrin Göring-Eckardts verzücktes „Ich freu‘ mich drauf“ von 2015 wird seine Erfüllung finden. Entgegen den noch zu hörenden Beteuerungen von Politikern wie Seehofer wird sich 2015 wiederholen, und zwar in weitaus größerem Ausmaß. Das ist nicht schwer vorherzusagen, denn im Bundestag formiert sich parteiübergreifend bis auf die einzige aus der Reihe tanzende Oppositionspartei eine Einheitsfront pro Migration. Und damit sind wir bei der Wahrheit angelangt.

Der Umbau der Welt

Wir haben vor zwei Jahren mit ansehen müssen, wie die Staaten der Erde den sogenannten UN-Migrationspakt unterzeichnet haben, und zwar unter maßgeblicher Führung der deutschen Bundesregierung. In dieser völkerrechtlichen Vereinbarung verpflichten sich die wohlhabenden und gut organisierten Staaten dieser Erde nun einmal, die Migration aus den armen Ländern dieser Erde im größtmöglichen Umfang nicht nur zuzulassen, sondern zu fördern. Zwar hat man uns im Vorfeld dieses Vertragsschlusses wortreich erklärt, der Pakt verpflichte zu nichts. Das war nichts anderes als eine dreiste Lüge. Es war auch aus dem Vertragstext völlig eindeutig ersichtlich, das er die Unterzeichner verpflichtet. Nicht umsonst taucht in dem 43 DIN A4 Seiten starken Text insgesamt 54 Mal die Formulierung auf: „Wir verpflichten uns“ bzw. „Um diese Verpflichtung zu verwirklichen“. Nachdem dann der Pakt unterzeichnet war, haben wir natürlich von unserer Regierung und den sie stützenden Medien fortlaufend gehört, nun sei Deutschland ja verpflichtet, sich entsprechend zu verhalten.

Um was es wirklich geht, zeigt auch die zuvor im Jahr 2010 veröffentlichte sogenannte EU-Resettlement-Studie. Danach soll der Bevölkerungsüberschuss vor allem Afrikas, aber auch Asiens in die wohlhabenden Länder exportiert werden. Wo wir gerade bei Griechenland sind: seine Bevölkerung soll demnach von 11 Millionen Einwohnern auf 120 Millionen Einwohner anwachsen können, und zwar allein durch Zuwanderung. Für Deutschland geht man davon aus, daß seine Bevölkerung von derzeit 83 Millionen auf 274 Millionen mittels Zuwanderung wachsen kann bzw. soll. Die EU mit ihren 27 Mitgliedsländern soll von derzeit knapp 448 Millionen Einwohnern auf sage und schreibe 3,8 Milliarden „wachsen“. Daß damit Sicherheit und Wohlstand der europäischen Länder endgültig verloren gingen, und die Massen von Neubürgern sich in einer Umgebung wiederfinden würden, die sie erst gerade auf der Suche nach dem gelobten Land verlassen haben, wird einer der vielen Treppenwitze der Geschichte sein. Es gilt ja die zeitlos richtige Feststellung von Peter Scholl-Latour: „Wer halb Kalkutta bei sich aufnimmt, wird bald selbst Kalkutta.“

Die Ideologie hinter der Migrationspolitik

Wer die Parolen dersogenannten NGO’s – welche Irreführung liegt schon in dieser Bezeichnung, wo diese Organisationen doch umfangreich aus Steuermitteln gefördert werden – aufmerksam liest und ihren Sprechern zuhört, dem kann nicht verborgen bleiben, um was es eigentlich geht. „No Borders, no Nations“, da wird klar, wie die Welt aussehen soll, die diese Leute bauen wollen. Eine Welt ohne Grenzen und ohne Nationen, stattdessen ein grenzenloser Raum für eine gleichförmige Masse von Individuen mit Einheitskultur und nach wenigen Generationen auch einheitlichem Aussehen infolge der Vermischung der dann auch real nicht mehr existierenden Rassen, die es ja heute schon politisch korrekt gar nicht mehr geben soll. Das ganze natürlich dann auch – nachdem es keine Nationen mehr gibt – unter einer Weltregierung, die für einheitliche Lebensbedingungen aller sorgt, also für Sozialismus in Reinkultur. Wer all den Unsinn zur Kenntnis nimmt, der aus den Universitäten an die Außenwelt dringt, dem ist auch klar, woher der geistige Unterbau stammt, auf dem die Gedankengebäude der Menschheitsbeglücker wie Carola Rackete und all der anderen Flüchtlingsschlepper errichtet sind. Neben der angeblichen Rettung des Weltklimas durch Abschaffung der industriellen Produktion ist die Auflösung der Nationen und daraus folgend die endgültige Verhinderung von der Möglichkeit des Krieges der zweite Weg, der konsequent in den Sozialismus führt und auch führen soll. Natürlich hat diese einheitliche Welt Kriege nicht mehr nötig. Dafür bekommen die Menschen dann die diktaturübliche Unterdrückung und das Mordregime Stalins und Maos in potenzierter Form. Damit wird dann am Ende auch gewährleistet, daß das Wachstum der Menschheitauch ohne Krieg und Hungersnöte begrenzt bleibt.

Schöne neue Welt.

Giordano Bruno, Galileo Galilei, und nun Ulrich Kutschera

Nein, der Scheiterhaufen wird nicht der Ort sein, auf dem Ulrich Kutschera sein Leben beenden wird, und er wird auch nicht nach lebenslangem Hausarrest diese Welt verlassen. Die Strafen des 16. Jahrhunderts für Ketzerei gehören nun einmal der Vergangenheit an. Und es ist auch nicht mehr eine allmächtige Kirche, die jede Abweichung von ihren Lehren unnachsichtig ahndet. Wir leben ja schließlich in einem aufgeklärten Rechtsstaat, in dem die Wissenschaften und ihre Vertreter in höchstem Ansehen stehen. Die Freiheit der Wissenschaft gilt viel. Die allermeisten Menschen in unserem Lande sind auch davon überzeugt, daß der wissenschaftliche Fortschritt unsere Lebensgrundlagen garantiert und fortlaufend verbessert. Niemanden käme es daher in den Sinn, der Wissenschaft religiöse oder ideologische Fesseln anzulegen.

Was ist Wissenschaft?

Wie in Stein gemeißelt steht somit virtuell über allem wisssenschaftlichen Bemühen der Satz des Bundesverfassungsgerichts:

Wesensmerkmal der Wissenschaft ist ihre prinzipielle Unvollständigkeit und Unabgeschlossenheit, die ihr trotz des für sie konstitionellen Wahrheitsbezuges eignet. Ihre Ergebnisse sind daher stets vorläufig und der Korrektur auf Grund besserer Erkenntnis zugänglich.

Die strafrechtliche Verfolgung eines Naturwissenschaftlers wegen seiner Forschungsergebnisse ist daher in unserer Zeit nicht mehr denkbar. Kritik daran wird ausschließlich im wissenschaftlichen Diskurs formuliert. Jeder, der mit seinen wissenschaftlichen Forschungsergebnissen an die öffentlichkeit tritt, muß sich der fachlichen Kritik seiner Kollegen und den Fragen des Publikums stellen. Staatsanwälte und Richter interessieren sich dafür, wenn überhaupt, nur privat wie jeder andere. 

Die Inquisition kehrt zurück

Doch halt! Findet da nicht gerade vor dem Amtsgericht zu Kassel ein Prozeß gegen den Evolutionsbiologen Professor Ulrich Kutschera statt? Soll er sich strafbar gemacht haben, weil er seine wissenschaftlich begründete Überzeugung publiziert hat, gleichgeschlechtliche Paare seien nicht fähig, Kinder aufzuziehen, weil sie ja grundsätzlich keine gemeinsamen Kinder haben können, im Gegenteil, diesen Kindern tue es nicht gut, in einer solchen Beziehungaufzuwachsen, ja sie seien sogar pädophilen Nachstellungen ausgesetzt? Angesichts der gesellschaftlich und politisch vorherrschenden Anschauungen zur Homosexualität, die ja nun zur Einführung der Ehe von gleichgeschlechtlichen Sexualpartnern und sogar zum Recht dieser Eheleute neuer Art auf die Adoption von Kindern geführt hat, fürwahr eine zumindest ungewöhnliche Erkenntnis oder vielleicht auch nur Theorie.

Indessen findet eine wissenschaftliche Debatte der Thesen des Professors nicht statt. Vielmehr hat sich die Staatsanwaltschaft der Sache angenommen und ihn wegen Volksverhetzung angeklagt. Volksverhetzung – was ist das eigentlich? Betrug, Diebstahl oder Mord sind Straftatbestände, die jedenfalls in Grundzügen jedermann geläufig sind. Volksverhetzung, § 130 StGB, indessen ist eine Vorschrift, die im Rechtsleben eine nur untergeordnete Rolle spielt. Wer etwa als „Justiztourist“ durch die Flure der Gerichte streift und die Aushänge vor den Sitzungssälen studiert, wird so gut wie nie auf eine Verhandlung wegen dieses Delikts stoßen. Deswegen will ich einmal den Grundtatbestand der Volksverhetzung, wie er in § 130 Abs. 1 StGB formuliert ist, zitieren:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder einen einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Haß aufgestachelt, zu Gewalt-oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er eine vorbezeichneten Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ohne vertieft in die juristischen Probleme dieser Vorschrift einzusteigen, soll doch die Frage aufgeworfen werden, ob homosexuelle Menschen als Gruppe unter diese Vorschrift fallen. Durch ihre Nation, Rasse, Religion oder ethnische Herkunft bestimmt sind sie nicht. Denn in allen diesen abgrenzbaren Gruppen sind sie vertreten. Die Gerichte werden also zunächst einmal die Frage beantworten müssen, ob hier überhaupt eine abgrenzbare Gruppe im Sinne des Gesetzes betroffen ist. In der Vergangenheit wurde das zum Beispiel für Punker bejaht, für Fans von Schalke 04 und die GSG 9 verneint. Auf die letztinstanzliche Entscheidung in dieser Sache darf man also schon deswegen gespannt sein.

Inquisition gegen Aufklärung

Wesentlich bedeutsamer ist indessen, daß wir uns hier im Bereich von Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit bewegen. Deswegen wollen wir auch den Wortlaut des Art. 5 GG zitieren:

1.Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

2. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der    allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

3. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Zu den allgemeinen Gesetzen, in deren Schranken sich Meinungs-und Wissenschaftsfreiheit bewegen, gehört natürlich auch das Strafgesetzbuch. Beleidigungen sind von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt, auch wenn öffentlich-rechtlich alimentierte Grimassenschneider und Faxenmacher bisweilen meinen, vor laufender Fernsehkamera gelte das Strafgesetzbuch nicht. Somit kann durchaus einmal gefragt werden, ob die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse generell geeignet sein kann, Strafgesetze zu verletzen. Denn die Einschränkung des Art. 5 Nr. 2 GG steht nun mal nach der Definition der Meinungsfreiheit und bezieht sich somit vom Wortlaut der Verfassung her auf diese, nicht jedoch auf die erst danach aufgezählte Freiheit von Wissenschaft und Forschung. Somit findet die Wissenschaftsfreiheit ihre Grenze erst dort, wo Grundrechte Dritter berührt sind. In Betracht käme im vorliegenden Fall natürlich die Menschenwürde des angesprochenen Personenkreises, die nach Art. 1 Abs. 1 GG dem Schutz durch die staatlichen Gewalten, zu denen natürlich auch die Justiz gehört, anvertraut ist. Kommen wir damit aber unserem Problem näher? Können die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung überhaupt die Menschenwürde auch nur berühren? Ist die Menschenwürde verletzt, wenn Wissenschaftler einer bestimmten Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer Forschungsergebnisse Eigenschaften zuschreiben, etwa eine genetisch bedingte Alkoholintoleranz?

Die Freiheit der Wissenschaft

Das Bundesverfassungsgericht musste sich in der Vergangenheit mit Problemen der Wissenschaftsfreiheit vor allem bei Fragen der neueren Geschichte, etwa des Holocaust, auseinandersetzen. Der Ansatzpunkt der Karlsruher Richter ist hier die Definition der wissenschaftlichen Forschung überhaupt. Nur dann, wenn ernsthafte wissenschaftliche Arbeit dahintersteckt, die ihrerseits ergebnisoffen ist und nicht etwa nur vorgefassten Meinungen einen wissenschaftlichen Anstrich geben will, steht das Ergebnis unter dem Schutz von Art. 5 Abs. 3 GG. Handelt es sich um Wissenschaft, ist das eben so hinzunehmen, auch wenn es die Gefühle und Befindlichkeiten Betroffener verletzt. Eine Prüfung am Maßstab der Strafgesetze findet dann erst gar nicht statt. Handelt es sich jedoch nicht um Wissenschaft, sondern nur um eine Meinungsäußerung so greift natürlich das Strafgesetzbuch in seiner Funktion als Begrenzung der Meinungsfreiheit. Im vorliegenden Falle sollte also die Frage im Vordergrund stehen, ob die inkriminierten Thesen des Professors dem wissenschaftlichen Anspruch genügen, oder aber nur die wissenschaftliche Verbrämung einer gesellschaftspolitischen Meinung festgestellt werden muß. Das sollte eigentlich durch Sachverständige zu klären sein. Denn die Frage, ob hier eine wissenschaftliche Leistung vorliegt oder nicht, sollte ausschließlich objektiv beantwortet werden können, nicht aber ideologisch aus dem Zeitgeist heraus. Doch selbst dann, wenn es sich nur um eine Meinung ohne wissenschaftlichen Wert handeln sollte, müßte doch der liberale Grundsatz gelten, daß auch unbequeme, viellecht sogar manchen Menschen unerträgliche Meinungen frei geäußert werden dürfen. Denn das gehört zum Wesen einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung.

Es ist allerdings zu befürchten, daß dieses Verfahren völlig anders laufen wird. Allein schon die Tatsache, daß der Sachverhalt zu einer Anklage und ihrer Zulassung bei Gericht geführt hat, läßt Schlimmes befürchten. Auch die Juristen denken nicht im luftleeren Raum, sondern sind Kinder ihrer Zeit und von deren Vorstellungen geprägt. War das in früheren Jahrhunderten die Religion, so ist dies heute die Weltanschauung. Die Ideologie von Liberalität und Toleranz beherrscht das Denken unserer und der nachfolgenden Generation. Wir sind mit dem Dogma groß geworden, daß die Freiheit des Menschen grenzenlos ist. Sich in jeder Hinsicht ausleben zu dürfen, erscheint als Quintessenz der Freiheitsrechte unserer Verfassung. Selbstverständlich gehört auch die Freiheit, sein Geschlechtsleben so zu gestalten, wie es einem beliebt, zu den nicht hinterfragbaren Grundrechten. Allerdings doch nur soweit, als nicht die Grundrechte anderer beeinträchtigt werden. Die sexuelle Belästigung anderer steht zu Recht unter Strafdrohung, was für den Exhibitionismus genauso gilt wie für die Vergewaltigung. Die Freiheitsrechte schützen eben nicht das Ausleben jedweder sexuellen Neigungen. So ist es heute völlig unstrittig, daß nach Jahrhunderten der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen nunmehr auch für sie gilt, was für alle anderen Menschen gilt.

Die moderne Zivilreligion

Eine völlig andere Frage ist es jedoch, wie der Staat familiäre Beziehungen regelt, etwa Ehe und Adoption. Sexuelle Beziehungen einerseits und gesetzlich geregelte familiäre Verhältnisse andererseits mögen zwar Überschneidungen aufweisen, sind jedoch grundsätzlich unterschiedliche Lebenssachverhalte, die nicht denknotwendig kausal verknüpft sind. Deswegen sind zum Beispiel sexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe fraglos normal. Das war ja nicht immer so. In früheren Jahrhunderten gebot eine allmächtige Kirche die Eheschließung vor der Aufnahme sexueller Beziehungen, von allen anderen Beschränkungen des Privatlebens in dieser Hinsicht einmal ganz abgesehen. Heute indessen scheint es umgekehrt zu sein. Die alles beherrschende Vorstellung von einem Menschenrecht auf „anything goes“ gebietet mit der gleichen Strenge, wie sie einst religiösen Geboten eigen war, die unbegrenzte Toleranz, ja sogar Akzeptanz als gleich in jeder Hinsicht. Zwar verlangt der Gleichheitssatz in Art. 3 des Grundgesetzes nur, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Indessen gilt es als menschenrechtswidrig, biologische Unterschiede zwischen den Menschen überhaupt nur anzusprechen, wie es zur Zeit die unsägliche Rassismusdebatte zeigt. Das gilt natürlich auch für sexuelle Veranlagungen und deren  Auswirkungen auf die Rechtsstellung, zumal es in weiten Kreisen der Bevölkerung inzwischen schon zum Glaubenssatz geworden ist, daß es nicht etwa sexuelle Veranlagungen, sondern nur willentlich gesteuerte sexuelle Neigungen gibt, und es somit hier keine Ungleichheit unter den Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Neigungen geben kann.

Diese Vorstellungen werden mit der gleichen  Inbrunst propagiert und durchgesetzt, wie seinerzeit religiöse Vorstellungen, auch solche von der Gestalt der Erde und dem Sexualleben der Menschen. Wer etwa Zweifel daran äußert, daß die Ehe von gleichgeschlechtlichen Menschen ein gesellschaftlicher Fortschritt ist, weil er etwa meint, daß sexuelle Beziehungen zwischen Männern und Frauen zwar das gleiche wie solche zwischen Männern und Männern bzw. Frauen und Frauen, aber nicht dasselbe sind, weil nur die erstgenannten zur Gründung einer Familie im hergebrachten Sinne mit gemeinsamen Kindern der Eheleute führen können, der muß sich heute der sogenannten Homophobie zeihen lassen und steht im gesellschaftlichen Abseits. Thesen wie die des Professors Kutschera lösen demgemäß öffentliche Empörung aus. Haben solche Abweichungen vom Glauben einen Giordano Bruno noch auf den real lodernden Scheiterhaufen gebracht, so bringen sie den Ketzer heute auf den virtuellen Scheiterhaufen der gesellschaftlichen Verfemung. Da nimmt es nicht wunder, daß dann auch die Konsequenz der strafrechtlichen Verfolgung eintritt. Denn, wie gesagt, auch Juristen sind Kinder ihrer Zeit. Und so wird dem mutigen Professor zwar nicht der Scheiterhaufen drohen, auch nicht der lebenslange Hausarrest. Man wird ihn auch nicht zum Widerruf zwingen können. Es ist jedoch zu befürchten, daß am Ende eine strafrechtliche Verurteilung und damit gesellschaftliche Ächtung einer unbequemen wissenschaftlichen Meinung stehen wird. Jedenfalls wird Ulrich Kutschera in guter Gesellschaft sein. Im Laufe der Jahrhunderte sind Giordano Bruno und Galileo Galilei von verfemten Außenseitern zu wissenschaftlichen Ikonen geworden. Ob dies bei Ulrich Kutschera ebenso sein wird, werden spätere Generationen entscheiden.


 


Die Flagellanten sind wieder da

Über viele seltsame Bräuche ist die Geschichte hinweggegangen. So zum Beispiel über das Flagellantentum (flagellare, lat. schlagen, peitschen, geißeln). Das ganze Mittelalter hindurch war es in nahezu ganz Europa populär, sich zur Buße selbst zu geißeln oder geißeln zu lassen. Ganze Geißlerzüge bewegten sich durch die Städte und boten den Umstehenden das bizarre Schauspiel der kollektiven Selbstbestrafung für den sündhaften Lebenswandel der Teilnehmer. Natürlich war diese Praxis gerade in den Klöstern sehr verbreitet, fand aber auch Vorläufer in vorchristlicher Zeit. Offenbar treten solche kollektiven abergläubischen Anwandlungen von Zeit zu Zeit bei den Menschen auf. Heute sind wir offenbar wieder soweit.

Der nichtige Anlaß

Waren es im Mittelalter noch die wirklichen oder auch nur eingebildeten Sünden derjenigen, die sich da selbst öffentlich, bisweilen exzessiv, mit der Körperstrafe der Geißelung belegten, so sind wir heute natürlich deutlich weiter gekommen. Gebüßt wird nicht individuelle, sondern kollektive Schuld, natürlich eingebildete Schuld, wie noch darzulegen sein wird. Seit dem, sagen wir einmal, Mord an einem US-amerikanischen Kleinkriminellen – dieser Teil seines Lebenslaufs rechtfertigt natürlich nicht im mindesten, was jene ebenfalls kriminellen Polizeibeamten ihm angetan haben, ebensowenig wie der weit überproportionale Anteil von „People of Color“ an den Gewaltdelikten in der US-Kriminalstatistik– seither also schwappt aus den USA eine Welle von modernem Flagellantentum um den Erdball. Unter der Parole „Black Lifes Matter!“ beugen landauf, landab Weiße ihr Knie – vor was eigentlich? Vor den Menschen schwarzer Hautfarbe, pardon, die Bezeichnung ist nicht mehr politisch korrekt, vor den „People of Color“ muß es heißen, ob anwesend oder nicht. Bei kulturellen Ereignissen, Sportveranstaltungen und natürlich den diversen Demonstrationen gegen die angeblich andauernde Unterdrückung eben jener „People of Color“, allgegenwärtig ist der demonstrative Kniefall, ein non verbales „Nostra culpa, nostra maxima culpa!“ Dabei herrscht offenbar ein unhinterfragter Gruppenzwang, der zur Befolgung dieses quasireligiösen Ritus nötigt. Ob etwa Fußballprofis oder Formel-1-Rennfahrer sich vertiefte Gedanken zu diesem Thema machen, wollen wir einmal dahingestellt sein lassen. Doch zeichnen sich diese Teile der Bevölkerung im allgemeinen nicht dadurch aus, daß sie sich vertieft mit politischen oder gesellschaftlichen Problemen befassen. So dürfte der geistige Horizont des durchschnittlichen Rennfahrers eher nur die drei großen M abdecken: Motoren, Mädels und Moneten.

Die Erbsünde des weißen Mannes

Die durchweg linksgrün bis linksextrem gestrickten Verfechter der BLM (Black Lifes Matter) Bewegung verfolgen ja ganz eindeutig das Ziel, unsere hoch entwickelte Industriegesellschaft mit der weit entwickelten Freiheit des einzelnen Menschen und einem allgemeinen Wohlstand, der sich so nun einmal nur in den Industrieländern herausbilden konnte, im Sinne ihrer sozialistischen Träumereien radikal zu verändern. Da dies auf direktem Wege bisher immer gescheitert ist, fällt man nun nicht mehr den Bürgern mit der Tür ins Haus und predigt ganz offen Marx und Lenin. Stattdessen bedient man sich vordergründig menschenfreundlicher Themen wie Umweltschutz, Gleichberechtigung, Völkerverständigung und, man höre und staune, Demokratie. Hinzugekommen ist nun das vordergründige Eintreten für angeblich „strukturell benachteiligte“ Bevölkerungsgruppen. Von Rassen darf da natürlich nicht geredet werden, weil es solche angeblich nicht gibt, wohl aber Rassismus. Denn die Benachteiligten dieser Erde sind vorwiegend eben die „People of Color“. Schuld sind natürlich die Weißen, und zwar konkret die weißen Männer, denn ihre Frauen waren und sind natürlich auch benachteiligt und unterdrückt. Feminismus ist eben universal. Weil das so ist, haben die weißen Männer nunmehr ihre Knie real und symbolisch zu beugen und natürlich diese angeblich strukturelle Benachteiligung abzubauen, vorzugsweise dadurch, daß den „People of Color“ gewissermaßen zum Ausgleich nun Begünstigungen und Vorteile gewährt werden, die es in einer nach demokratischen Grundsätzen funktionierenden Gesellschaft nicht geben kann. Aber was soll’s. Jahrhunderte der Sklaverei, Ausbeutung und Unterdrückung müssen eben wieder wettgemacht werden. Da müssen die alten weißen Männer eben mal eine Weile zurückstehen.

Wie war es denn wirklich?

Als die Europäer daran gingen, den afrikanischen Kontinent südlich der Sahara zu erobern und zu kolonisieren, stießen sie auf unterentwickelte Kulturen. Unterentwickelt im Vergleich zur eigenen Kultur, sowohl hinsichtlich der Staatsorganisation, der Wirtschaft, der Gesellschaft und unter anderem auch der militärischen Leistungsfähigkeit. Sie fanden auch die Sklaverei bereits vor. Abgesehen davon, daß die ohne staatliche Organisation in bloßen Stammesverbänden lebenden Einheimischen sich wechselseitig versklavten, betrieben die Araber dort einen schwunghaften Sklavenhandel. Allein aus Ostafrika wurden im 18. und 19. Jahrhundert ca. 17 Millionen Menschen als Sklaven in die arabischen Länder und nach Amerika deportiert. So hart es klingt, hatte das jedenfalls im Falle der nach Nordamerika verkauften Sklaven zur Folge, daß sich Bildung, Kultur und Lebensstandard ihrer Nachkommen dort deutlich höher entwickelten, als dies in ihren Heimatländern weiterhin der Fall war. Tatsächlich unterscheiden sich die afrikanischen Stammesgesellschaften auch heute noch sehr wenig von den Zuständen, welche die europäischen Kolonisatoren seinerzeit angetroffen haben. Und wenn man davon ausgeht, daß diese während der Zeit ihrer Kolonialherrschaft kaum ein Interesse daran hatten, ihre Kolonien zu entwickeln und auf das Niveau der europäischen Länder anzuheben, so muß man feststellen, daß sich seit der Entlassung in die Unabhängigkeit Mitte des vergangenen Jahrhunderts dort wenig zum besseren entwickelt hat. Als Zwischenergebnis kann festgehalten werden, daß der weiße Mann weder für die Verhältnisse vor der Kolonisierung, noch danach verantwortlich ist. Tatsachen indessen interessieren linke Ideologen niemals. Wenn die Tatsachen mit einer Ideologie nicht vereinbar sind, dann ist das eben schlecht für die Tatsachen.

Wer soll eigentlich vor wem knien?

Die Geschichte der Menschheit ist auch eine Geschichte der Unterdrückung,  der Gewaltherrschaft und der Völkermorde. Erinnert sei zum Beispiel an die blutige Eroberung des Vorderen Orients und Nordafrikas durch Mohammed und seine Nachfolger. Dabei ließen die frommen Söhne Allahs nicht selten alle männlichen Einwohner einer Stadt über die Klinge springen und führten ihre Frauen und Kinder in die Sklaverei. Aus der Sicht von BLM Aktivisten müßte man natürlich sagen, daß auch dies Untaten weißer Männer waren. Denn die Araber sind nach der groben Rasseneinteilung nun einmal Weiße. Auf jeden Fall müßten dann die Araber eine Kollektivscham gegenüber den Schwarzen, pardon, People of Color pflegen und ihr Knie beugen. Linke pflegen dies allerdings zu ignorieren, zählen dafür aber die ebenfalls semitischen Juden zu den Weißen. Und zwar zu den ganz bösen, die unter anderem für den Kapitalismus und die Unterdrückung der Palästinenser verantwortlich sind.

Aber beim Völkermord waren die Schwarzen auch schon mal unter sich. Denken wir an den Völkermord der Hutu an den Tutsi in Ruanda 1994 mit ca. 800.000-1.000.000 Opfern. Wo bleiben da die Kniebeugen? Aber auch der weiße Mann war gegen seinesgleichen noch niemals zimperlich. Dem Völkermord der Türken an völkischen Minderheiten in den Jahren 1914-1921 fielen ca. 1,5 Millionen Armenier und ca. 500.000 Griechen zum Opfer. Ob allerdings etwa Herr Erdogan deswegen jemals sein Knie vor Armeniern oder Griechen beugen wird, muß doch sehr bezweifelt werden. Der Holocaust an den europäischen Juden mit rund 6 Millionen Opfern sah auf beiden Seiten Weiße, nämlich die großdeutschen Nationalsozialisten mit ihren Helfershelfern aus osteuropäischen Ländern auf Täterseite und die europäischen Juden auf Opferseite. Das dürfte allerdings der einzige Völkermord sein, zu dem sich die Nachkommen der Täter bekannt haben. Nicht dazu bekannt haben sich die Nachkommen der Tschechen und Polen, die 1945 ihre deutschen Nachbarn nicht nur enteignet und verjagt, sondern zwischen 1,5 und 2 Millionen davon auch ermordet haben. Auch hier also Vökermord von Weißen an Weißen.Wo bleibt der Kniefall?

Die berühmte Schlacht im Teutoburger Wald im Jahr 9 nach Christus, die von römischen Geschichtsschreibern zutreffend Clades Variana, die Varus-Niederlage, genannt wird, endete mit der Niedermetzelung von rund 15.000-20.000 römischen Legionären. Wollen wir nicht endlich vor den Italienern niederknien? Und welche Völker Europas müssen die Knie vor den Nachkommen derer beugen, die im 30-jährigen Krieg von der einen oder anderen europäischen Kriegspartei niedergemetzelt wurden, ca. 7 bis 10 Millionen an der Zahl?

Blickt man zurück in die Geschichte, so findet man nicht wenige Fälle von Völkermorden innerhalb des eigenen Volkes. Der merowingische Hausmeier Karlmann ließ im Jahr 746 mehrere Tausend Alemannen niedermetzeln, die sich der Unterwerfung widersetzten. Bekannter ist das Blutgericht von Verden, wie der Rachefeldzug Karls des Großen im Jahre 782 genannt wird, dem rund 4.500 Sachsen zum Opfer fielen. Wer muß eigentlich in Deutschland nun vor wem niederknien? Deutsche, fallt auf die Knie! Wer muß eigentlich in Frankreich vor wem niederknien, wo doch die Truppen der ersten französischen Republik während des Aufstandes der Landbevölkerung in der Vendee über 300.000 Menschen niedergemacht und ihre Siedlungen vernichtet haben? Und wie ist es eigentlich mit dem vom sowjetischen Diktator Stalin zu verantwortenden Holodomor, während dessen an die 10 Millionen Menschen dem Hungertod überantwortet wurden? Sollen die Russen vor den Ukrainern niederknien? Immerhin war Stalin Georgier. Einfacher ist es wohl mit Maos großer Kulturrevolution, die von 1966-1976 bis zu 100 Millionen Chinesen das Leben gekostet hat. Man könnte da einfach symbolisch kollektiv das Knie voreinander beugen. Der Blick in die Geschichte zeigt eben, wie absurd das gegenwärtige Theater um die angebliche Schuld des weißen Mannes am wirklichen oder auch nur vermeintlichen Elend des schwarzen Mannes, pardon, der „People of Color“ in Wahrheit ist.

Die Herrschaft über die Begriffe

Es fällt auf, daß die Linke auch in diesem Thema die Sprachherrschaft übernommen hat. Das zeigt sich am Beispiel des sogenannten „racial profiling“. Dabei handelt es sich um einen Begriff aus der englischen Sprache, wahrscheinlich amerikanischen Ursprungs. Dennoch wird er auch hierzulande sogar offiziell gebraucht. Gemeint ist damit die gezielte Kontrolle nichtweißer bzw. nicht mitteleuropäisch aussehender Menschen durch die Polizei ohne konkreten Anlaß. Die linken Antreiber der BLM Bewegung wollen uns weismachen, die Polizei bei uns sei durch und durch rassistisch und kontrolliere schikanös dunkelhäutige bzw. nordafrikanisch aussehende junge Männer ohne konkreten Anlaß oder gar Verdacht. Man will natürlich erreichen, daß die Polizei sich künftig genau umgekehrt verhält und diese Bevölkerungsgruppe mehr oder weniger unbehelligt läßt. Daß zum Beispiel der Drogenhandel weitgehend in der Hand schwarzafrikanischer Dealer ist, bleibt dabei ebenso außen vor wie der statistisch weit überproportionale Anteil arabischstämmiger Täter bei Gewalt- und Sexualdelikten. Wer der Polizei insoweit gedanklich Handschellen angelegt, der erreicht damit natürlich, daß zumindest präventiv die Bekämpfung dieser Deliktsfelder vernachlässigt wird. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt. Dem Ziel der radikalen Umgestaltung unserer Gesellschaft kommt man dadurch allerdings ein gutes Stück näher.

Man kann nur dazu aufrufen, seinerseits Farbe ins Spiel zu bringen. Die rote Karte für Black Lifes Matter!