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J.D.Vance über die Demokratie in Deutschland

US Vizepräsident J.D. Vance hat gestern auf der Münchner Sicherheitskonferenz eine bemerkenswerte Ansprache an die dort versammelten Spitzenpolitiker, Diplomaten, Militärs und Journalisten gerichtet. Entgegen allen Erwartungen hat er nicht zum eigentlichen Thema der Konferenz gesprochen, sondern den Deutschen und mittelbar den übrigen Europäern buchstäblich die Leviten gelesen. Er brachte seine Sorge über den Zustand der Demokratie in unserem Lande, insbesondere was die Meinungsfreiheit angeht, deutlich zum Ausdruck. Sehr zum Missvergnügen der deutschen politischen Klasse forderte er auch ausdrücklich dazu auf, die sogenannte Brandmauer zur AfD niederzueißen.

Die Empörung der „Anständigen

Das Echo in Politik und Medien war dann genau so, wie es zu erwarten war. Wütende Angriffe in den Medien mit dem einhelligen Tenor, was sich Herr Vance da eigentlich erlaube! Es gehe gar nicht an, sich in innere Angelegenheiten anderer Länder einzumischen. Gleichlautend die Politik. Friedrich Merz erklärte scheinheilig, Deutschland akzeptiere doch auch die Wahlergebnisse in den USA, folglich sollten die USA dies auch bezüglich Deutschland tun. Der selbe Tenor bestimmt die Berichterstattung in den Medien seit gestern Abend. Unmittelbar im Anschluss an die Rede des US Vizepräsidenten meldete sich dann auch gleich der deutsche Verteidigungsminister, dessen Arbeit ich im Übrigen sehr schätze, zu Wort und erklärte die Ausführungen seines Vorredners für nicht akzeptabel. Wir wollen also nüchtern betrachten, ob Herr Vance in der Sache selbst richtig oder falsch liegt, und weiter prüfen, ob er von den internationalen Gepflogenheiten im Hinblick auf Kritik an innenpolitischen Entwicklungen in anderen Ländern abgewichen ist.

Wie steht es denn um die Meinungsfreiheit in Deutschland?

Die ehrliche Antwort auf diese Frage kann nur lauten: schlecht. Wie könnte es sonst sein, daß das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren immer häufiger Veranlassung sieht, dem Grundrecht der Meinungsfreiheit zum Durchbruch zu verhelfen? Dies vor allem in sogenannten politischen Verfahren. Aus der Fülle von Entscheidungen will ich nur beispielhaft die Entscheidung vom 4.2.2020 anführen, wonach die sogenannte „Aktion Ausländerrückführung“ in Augsburg und ihre Bewerbung nicht wegen Volksverhetzung strafbar waren, und die Entscheidung vom 11.4.2024, wonach der Journalist Julian Reichelt durchaus polemisch schreiben durfte: „Deutschland zahlt Millionen an die Taliban“, auch wenn das in Ansehung des Sachverhalts eine überspitzte Formulierung war. Die Reihe ließe sich ad nauseam fortsetzen. Doch das betrifft nicht nur die Versuche von Behörden und ihnen im Ergebnis zu Unrecht folgender Instanzgerichte, unliebsame Meinungen als Straftaten zu behandeln, sondern noch mehr das Gehabe der nur in ihrer Eigenwahrnehmung anständigen in diesem Lande, abweichende Meinungen als nicht nur falsch, sondern demokratiegefährdend, menschenverachtend und was der Diffamierungen mehr sind, zu brandmarken. Schon Begrifflichkeiten wie „Aufstand der Anständigen“, den ein früherer Bundeskanzler ausgerufen hatte, um die Menschen massenhaft auf die Straße zu bringen, weil er meinte die imaginierte Wiedergeburt des Nationalsozialismus verhindern zu müssen, haben letztendlich das Ziel, die Reichweite der Meinungsfreiheit erheblich einzuschränken.

Die undiplomatische Wirklichkeit

Tatsächlich ist es geradezu gang und gäbe, daß sich Politiker, Journalisten sowieso, in die Innenpolitik anderer Länder einmischen. Deswegen ist der oben zitierte Satz von Friedrich Merz auch so scheinheilig. Deutsche Politiker haben sich in den letzten US-amerikanischen Wahlkampf intensiv eingemischt. Und das auch nicht zum ersten Mal. Der Kandidat Trump wurde nicht nur in den Medien regelrecht niedergeschrieben, sondern auch von deutschen Politikern vielfach als Gefahr für die Demokratie in seinem Lande und für die internationalen Beziehungen geschmäht, seine Konkurrentin Kamala Harris indessen als Wunschkandidatin behandelt. Auch die deutsche Politik und ihre journalistischen Fußtruppen verhalten sich nicht nur hinsichtlich der US-amerikanischen Innenpolitik in dieser Weise. Vielmehr gilt das auch für andere Länder, etwa Frankreich. Es gehört doch in Deutschland gewissermaßen zum guten Ton, die rechte französische Politikerin Marine Le Pen zu verteufeln, und den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán als Antidemokraten zu diffamieren, von Politikern wie Geert Wilders in den Niederlanden oder Herbert Kickl in Österreich ganz abgesehen. Selbst die italienische Ministerpräsidentin Georgia Meloni muß sich in den deutschen Medien als „Postfaschistin“, was eine nur dürftige Tarnung für Rechtsextremistin ist, beschimpfen lassen, natürlich mit der Billigung der deutschen politischen Linken von SPD bis Die Linke. Unvergessen ist auch die Verteufelung des österreichischen Politikers Jörg Haider, was sich auch nach seinem Tode hinsichtlich seiner Partei FPÖ fortsetzt. Auch hinsichtlich wirklich kritikwürdiger Zustände in anderen Ländern, denken wir nur an die Diktaturen aller Schattierungen, gehört es gewissermaßen zum guten Ton, völlig undiplomatisch Klartext zu sprechen. Auch wenn man dem zustimmen kann, so sollte das doch auf eben diese Diktaturen beschränkt bleiben.

Die historische Kontinuität

Gerade im Hinblick auf die Kritik eines führenden US amerikanischen Politikers darf nicht vergessen werden, daß schon die Gründung der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Arbeit an ihrer Verfassung nachgerade unter der Vormundschaft der USA stattgefunden hat. Soweit ersichtlich, hat das in Deutschland nie jemand kritisiert, sehen wir einmal von rechtsextremen Außenseitern wie der NPD ab.

Nicht Regelverletzung, sondern therapeutischer Eingriff

Die Kritik an der Rede des amerikanischen Vizepräsidenten vor der Münchner Sicherheitskonferenz ist geschichtsvergessen, in höchstem Maße scheinheilig und in der Sache absolut unbegründet. Herr Vance legt den Finger in die Wunde. Das ist immer schmerzhaft, auch im übertragenen Sinne. Tut es der Arzt physisch, ist das der Auftakt zur Heilbehandlung. Tut es ein prominenter Kritiker metaphorisch, so sollte das ebenfalls der Auftakt zur Heilbehandlung sein. Daß die Demokratie in Deutschland derer dringend bedarf, ist ebenso zutreffend wie die Analyse der Demokratie in Amerika von Alexis der Toqueville vor 190 Jahren. Mir scheint, daß seine Kritik durchaus auf fruchtbaren Boden gefallen ist, denn was die Meinungsfreiheit angeht, sind die USA Deutschland meilenweit voraus.

Der Heuchler

Die Sitzung des Deutschen Bundestages am 31.1.2025 wird als eine der denkwürdigsten in die Geschichte unseres Landes eingehen. In zweiter Lesung wurde das von der CDU/CSU Fraktion schon im September 2024 eingebrachte Zustrombegrenzungsgesetz behandelt, ein Gesetz, mit dem im wesentlichen das geltende Aufenthaltsgesetz geändert werden sollte. Der wesentliche Inhalt dieser Gesetzesänderung sollte zum einen sein, daß die Zielsetzungen des geltenden Aufenthaltsgesetzes wieder die Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern werden, nachdem im Jahre 2023 der Gesetzeszweck der Begrenzung entfallen war. Ferner sollte der Familiennachzug von Menschen mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus, also Migranten, die keine Kriegsflüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind, ausgesetzt werden. Und schließlich sollten die Befugnisse der Bundespolizei dahingehend erweitert werden, daß sie etwa an Bahnhöfen aufgegriffene ausreisepflichtige Personen aufgreifen und für ihre Abschiebung sorgen sollen. Für alle diese Änderungspunkte gab und gibt es in der Bevölkerung unseres Landes einen sehr großen Rückhalt.

Die voraufgegangene Entschließung des Bundestages

Schon am 29.1.2025 hatte der Deutsche Bundestag auf Antrag der Unionsfraktion eine Entschließung gefasst, die im wesentlichen ebenfalls auf diese Begrenzung der Zuwanderung beinhaltete, allerdings noch nicht in Gesetzesform. Der sogenannte 5-Punkte-Plan umfaßt

Der Fünf-Punkte-Plan umfasst:

  1. Dauerhafte Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen
  2. Konsequente Zurückweisung aller Versuche illegaler Einreise
  3. Faktisches Einreiseverbot für Personen ohne gültige Dokumente
  4. Sofortige Inhaftierung von ausreisepflichtigen Personen
  5. Verschärfung des Aufenthaltsrechts für Straftäter und Gefährder

Außerdem sieht er vor, daß Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können.

Dieser Plan wurde dann auch mit einer knappen Mehrheit des Bundestages beschlossen. Bis dahin nichts besonderes. Doch diesem Plan hatte die Fraktion der AfD zugestimmt, was schon im Vorfeld klar war. Die Medien und die Politik links von der Union und der FDP überboten sich in Skandaliseren dieses Vorganges. Die „Brandmauer“ zur AfD sei eingerissen worden. Die Gemeinsamkeit der Demokraten sei aufgegeben worden und weitere Verdammungsurteile dieser Art. Nun sollte also zwei Tage später ein Gesetz beschlossen werden, das letztendlich diese Entschließung teilweise umsetzt.

Die unsägliche Debatte

Das ist der Hintergrund der hitzigen Debatte im Deutschen Bundestag am 31.1.2025. Dabei trat der eigentliche Anlass für diese geplante Gesetzesänderung in den Hintergrund, nämlich die in jüngerer Zeit gehäuften Morde, die alle gemeinsam haben, daß sie in der Öffentlichkeit stattfanden, die Täter durchweg junge Männer aus der arabisch-muslimischen Welt waren, teilweise, wie etwa der Täter von Aschaffenburg, illegal im Lande waren, und das Tatwerkzeug fast immer ein Messer war. Im Falle Aschaffenburg waren die Todesopfer ein zweijähriges Kind und ein 41-jähriger Mann, der den Täter stoppen wollte, schwer verletzt wurden ein weiteres zweijähriges Kind und ein 72-jähriger Mann, der ebenfalls dem Täter in den Arm fallen wollte. Die Debatte um dieses Gesetz hätte eine Sternstunde des Parlaments werden können. Erlebt haben wir indessen einen Tiefpunkt der parlamentarischen Kultur in unserem Lande. Inhalt und Sinn des Gesetzes gerieten im Laufe der Debatte immer mehr in den Hintergrund, gestritten wurde um etwas ganz anderes. Gestritten wurde darum, ob die sogenannten demokratischen Parteien einem Gesetz zustimmen dürfen, dem auch die AfD zustimmt. Denn damit würde doch die sogenannte Brandmauer fallen. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion verstieg sich sogar zu der rhetorischen Absurdität, damit würden die Tore zur Hölle geöffnet. Letztendlich scheiterte das Gesetz bekanntlich knapp, und zwar deswegen, weil sowohl zwölf Abgeordnete der Union – wohl aus dem leider immer noch starken Lager der Merkelaner – und sechzehn Abgeordnete der FDP an der Abstimmung erst gar nicht teilnahmen, und weitere fünf Abgeordnete der FDP sich enthielten, zwei sogar mit Nein stimmten. Insgesamt hatten 338 Abgeordnete mit Ja gestimmt, 349 mit Nein. Hätten die erwähnten Abgeordneten von Union und FDP ihrer Fraktionsführung Folge geleistet, wäre das Gesetz in zweiter Lesung beschlossen worden. Die anschließende dritte Lesung wäre dann wohl nur noch Formsache gewesen.

Warum lief die Debatte derartig aus dem Ruder?

Nun muß man immer nach der Ursache fragen. Sie liegt im vorliegenden Falle auf der Hand, ja in grellem Licht. Die Debatte im Bundestag drehte sich, wie gesagt, vorwiegend darum, ob man überhaupt einem Gesetz zustimmen darf (!), wenn die AfD ihm auch zustimmt. Das klingt nicht nur absurd, sondern ist es auch. Man sollte doch eigentlich davon ausgehen, daß man ein Gesetz in das Parlament einbringt, weil man inhaltlich dahinter steht. Ob und wer sonst noch zustimmt oder ablehnt, ist belanglos. In Deutschland ist das anders. Seit Jahren wird die AfD von den übrigen Parteien in Deutschland als undemokratische, rassistische, ja heimlich nationalsozialistische Partei diffamiert. Der Sprachgebrauch geht dann auch dahin, daß man von den „demokratischen Parteien“ einerseits und der AfD andererseits spricht, die natürlich dann auch nicht nur rassistisch, sondern auch zutiefst undemokratisch sein soll. Es nützt ihr nichts, daß sich weder in ihren Programmen, noch in den Redebeiträgen ihrer führenden Politiker in den Parlamenten und auf den Marktplätzen derartige Positionen finden. Es geht vielmehr um das Narrativ, daß hier eine Wiederauferstehung des Nationalsozialismus im Gange ist, obgleich sich dafür keine Fakten finden lassen, es sei denn, man nehme ernst, was irgendwelche grenzdebilen Anhänger oder Mitglieder dieser Partei an den Stammtischen rülpsen.

Wenn der Verfassungsschutz auf politsch korrekter Linie ist und sogar Gerichte mitmachen

Zwar darf nach dem nicht rechtskräftigen, weil mit der Revision angefochtenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.5.2024 das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten, weil es diese Partei als sogenannten Verdachtsfall einstuft, denn es sieht dort Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Diese Beobachtung dient der Klärung dieses Verdachts. Allerdings darf das Amt dies auch der Öffentlichkeit mitteilen, worin das eigentliche Problem liegt. Eine solche Partei steht dann eben am Pranger. Die Begründung des Oberverwaltungsgerichts ist indessen vage und strotzt vor Verschwörungstheorien. Zitat aus dem Urteil:

„Weder im Parteiprogramm noch in sonstigen Veröffentlichungen oder Äußerungen der Klägerin oder ihr zurechenbaren Anhängern finden sich eindeutige Forderungen nach einer rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund. Hinreichende Anhaltspunkte für dahingehende Bestrebungen bieten aber auch abwertende Äußerungen, die kein konkretes Ziel benennen, aber deutlich machen, daß deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund nicht als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft angesehen werden, wenn diese Äußerungen im Zusammenhang mit der politischen Betätigung der Klägerin abgegeben werden und sich aus dem Kontext ergibt, daß der Migrationshintergrund als solcher als Problem gesehen wird und nicht lediglich – rechtlich zulässig – eine fehlende Integration beklagt oder für eine restriktive Migration und Einbürgerungspolitik geworben werden soll. Da die Klägerin als politische Partei grundsätzlich darauf ausgerichtet ist, die nach ihrer Überzeugung bestehenden Problemlagen nicht nur zu benennen, sondern etwaigen Fehlentwicklungen mit politischen und rechtlichen Mitteln aktiv entgegenzusteuern, rechtfertigt dies zumindest den Verdacht, daß die wahren Zielsetzungen aus taktischen Kalkül bewusst nicht vollständig offengelegt werden.“ Diese Passage kann man mit Fug und Recht als Verschwörungstheorie bezeichnen, denn sie gründet lediglich auf einer Vermutung über die Motivation der zitierten Mitglieder dieser Partei. Ähnlich klingt auch die Schlussfolgerung nach dem Zitat weiterer Aussagen zur Definition des Volkes, wenn es heißt: „Diese Aussagen stellen für sich genommen keine Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen dar. Sie schließen aber auch nicht aus, daß zur Bewahrung der ethnisch-kulturellen Identität gegebenenfalls auch diskriminierende Maßnahmen gegenüber deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund herangezogen werden sollen.“

Von gleicher Qualität sind die Begründungen der Verfassungsschutzbehörden dafür, daß diese Partei angeblich bestrebt ist, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen. Festgemacht wird dies an der nicht einmal gesetzlich definierten „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“, die schon dann gegeben sein soll, wenn jemand Witze über Regierungsmitglieder macht. Der intellektuelle Lapsus liegt darin, daß man die Person eines Regierungsmitgliedes mit der verfassungsmäßigen Funktion des Regierungsamtes verwechselt oder gleichsetzt. Derartiges kennen wir an und für sich nur aus Diktaturen, leider auch in der Vergangenheit unseres Landes.

Die deutsche Psychose

Auf dieser Grundlage hat sich in den letzten Jahren eine geradezu hysterische Haltung zu dieser Partei entwickelt. Der sogenannte Kampf gegen rechts treibt die Menschen zu zigtausenden auf die Straße. Auch jetzt, wo ich diese Zeilen schreibe, laufen wieder zehntausende hinter den modernen Rattenfängern, nicht von Hameln, sondern aus der linken „Community“ nach und demonstrieren „gegen rechts“.

Das ist das Szenario, vor dessen Hintergrund auch diese Debatte im Deutschen Bundestag stattgefunden hat. Und das erklärt auch, warum Friedrich Merz sich so verhalten hat, wie wir das erlebt haben. Denn er hat dadurch die Positonen der linken Parteien gestärkt, daß er sich eindeutig dem Mainstream in der deutschen Politik angeschlossen, und seit seinem Amtsantritt den hysterischen Kampf gegen rechts mitgetragen hat, indem er beispielsweise jegliche Sachgespräche mit der AfD, geschweige denn Koalitionsverhandlungen kategorisch ausschließt. Seine Rhetorik in der Debatte am 31.1.2025 unterschied sich insoweit nicht von dem, was Linke, Grüne und SPD meinten sagen zu müssen. Eine Formulierung wie etwa: mit „denen da“ machen wir keine gemeinsame Sache, zeigt aber auch die Widersprüchlichkeit auf, die sein Verhalten prägt. Wenn es ihm wirklich allein um die Durchsetzung des Zustrombegrenzungsgesetzes gegangen wäre, dann hätte er unbeirrt dabei bleiben müssen, daß es völlig gleichgültig sei, ob andere Parteien, auch die AfD, dem zustimmen. Vor allem hätte er davon absehen müssen, weiterhin dieses Verteufeln und dieses Ausgrenzen zu betreiben. Denn damit bestärkte er doch alle diejenigen, auch in seiner Partei, die jene Partei als Wiedergeburt der NSDAP darstellen. Einer solchen Partei gegenüber muß man dann auch als aufrechter Demokrat, so das Narrativ, den größtmöglichen Abstand halten. Dann ist es natürlich gleichgültig, ob diese Partei in einem Punkt, über den gerade abgestimmt wird, etwas an sich vollkommen Richtiges fordert, was man ja auch selbst fordert. Statt zu sagen, ein richtiges Gesetz wird nicht dadurch zum falschen Gesetz, weil außer uns auch die AfD zustimmt, und deswegen ist es mir wurscht, ob ihr darin eine Annäherung an die AfD seht, die AfD sieht das halt richtig, ergingen er und die übrigen Redner seiner Partei sich in ausufernder Abgrenzungsrhetorik. Das war auch deswegen widersprüchlich, weil auch die Unionsfraktion am gleichen Tage den Antrag einer großen Gruppe von Abgeordneten abgelehnt hatte, der Bundestag möge beschließen, ein Verfahren zum Verbot der AfD beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten. Dies deswegen, weil man einem solchen Antrag beim Bundesverfassungsgericht keinerlei Chance einräumt, also auch nach der Rechtsauffassung von CDU und CSU die AfD eben keine verfassungsfeindliche Partei ist.

Worum es nicht nur Merz wirklich geht

Offenbar ist die Furcht davor, der Zusammenarbeit mit der AfD bezichtigt zu werden, größer, als die Sorge um unser Land. Statt darauf zu vertrauen, daß die große Mehrheit der Wähler es begrüßt, daß endlich wirksame Gesetze gegen die überbordene, sicherheitsrechtlich nicht mehr beherrschbare Zuwwanderung und den Missbrauch des Asylrechts und der Regelungen zum Schutz von Kriegsflüchtlingen erlassen werden, ist man ängstlich darauf bedacht, nur ja weiter zu den angeblich allein demokratischen Parteien zu gehören. Daß dies in allen anderen Ländern rund um Deutschland völlig anders ist, kommt Herrn Merz und seinen Parteifreunden nicht in den Sinn. Vielmehr geht man doch letztendlich der vereinigten Linken auf den Leim, die in der Art der Volksfront unseligen Angedenkens aus den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts alle linken und links der Mitte – dazu gehört seit Merkel auch die CDU -angesiedelten politischen Bestrebungen und Parteien zusammenfassen will, um Mehrheiten auf der rechten Seite des politischen Spektrums dauerhaft zu verhindern. Und was das demokratische Bewusstsein angeht, so kann man doch nicht wirklich dauerhaft gut 20 % der Wähler aus der Gemeinschaft der Demokraten ausschließen.

Es ist also offensichtlich, daß die schrecklichen Taten von Aschaffenburg, Mannheim, Solingen, Brokstedt und vielen anderen Orten nicht im Vordergrund des politischen Interesses von Herrn Merz und der Unionsfraktion stehen, der übrigen Fraktionen außer der AfD ohnehin nicht, sondern allein der Wahlkampf und die politische Imagepflege. Was insbesondere die Grünen angeht, so genügt ein Blick auf das Selfie, das sie anlässlich einer auch von ihnen angezettelten Demo „gegen rechts“ drei Tage nach der schrecklichen Tat von Aschaffenburg ins Netz gestellt haben. Darauf sieht man fröhlich lachende Parteigrößen, Demonstranten mit selbstgemalten Schildern und im Hintergrund den Reichstag. So sieht also bei diesen Spezialdemokraten die Trauer um die Opfer derartiger Gewalttaten aus. Solchen Leuten dient Herr Merz sich an. Und so drehte sich die politische Debatte im Bundestag nahezu ausschließlich darum, ob man mit den „Rechtsextremen“ gemeinsame Sache machen dürfe oder nicht. Die schreckliche Tat von Aschaffenburg war nur der Aufhänger dafür. Die Anteilnahme für die Opfer und die Absicht, endlich an die Bekämpfung der Ursachen solcher Taten zu gehen, waren nur geheuchelt. Leider muß man also davon ausgehen, daß auch im kommenden Deutschen Bundestag keine durchgreifenden Maßnahmen gegen die nicht mehr steuerbare und nicht mehr begrenzbare Zuwanderung erfolgen werden, die eben auch eine Vielzahl von potentiellen Tätern von der Art zu uns bringt, die eine tödliche Gefahr für uns alle darstellen. Stattdessen werden wir weiter das Mantra vom „Kampf gegen rechts“ hören müssen.

Die Feinde der Meinungsfreiheit

Der Ausgangspunkt meiner Überlegungen ist das in unserer Verfassung garantierte Recht der Meinungsfreiheit, so wie es vom Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung seit 1958 immer wieder definiert wird.

Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l“homme nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, „the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freedom“ (Cardozo). [Cardozo war ein seinerzeit berühmter Richter des US Supreme Courts]

Zitat aus dem sog. Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.Januar 1958, Az.: 1 BvR 400/51.

Der Maßstab

Ich habe dieses Zitat aus dem grundlegenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bedeutung der Meinungsfreiheit meinen Ausführungen vorangestellt. Denn es gibt den Maßstab vor, der alle staatliche Gewalt im Umgang mit den Freiheitsrechten der Bürger beschränkt. Hervorzuheben sind dabei vor allem zwei Gesichtspunkte: Zum einen handelt es sich hier um das meines Wissens erste und einzige Mal, wo das Bundesverfassungsgericht zur Begründung seiner Rechtsauffassung Zitate in der Originalsprache neben der deutschen Übersetzung benutzt. Gerade der Rückgriff auf die allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus der französischen Revolution belegt, welch grundsätzliche Bedeutung das Gericht dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit einräumt. Zum anderen ist auch der Ausgangspunkt dieser Entscheidung für ihre Einordnung in unser Rechtssystem erhellend. Ein hoher Beamter des Hamburger Senats hatte privat, nicht amtlich, zum Boykott eines Spielfilms des Regisseurs Veit Harlan aufgerufen. Nun verstoßen Boykottaufrufe, jedenfalls dann, wenn sie nachteilige wirtschaftliche Folgen für Dritte nach sich ziehen können, klar gegen § 826 BGB, der die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung Dritter verbietet. Deswegen verurteilte das Landgericht Hamburg jenen Herrn Lüth, der dem zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts unfreiwillig seinen Namen gegeben hat, mit Urteil vom 22.11.1951 zur Unterlassung eines solchen Boykottaufrufs. Doch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts hatte das Landgericht zu Unrecht angenommen, Herr Lüth habe damit gegen ein allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5 GG verstoßen, nämlich die zitierte Vorschrift des BGB. Denn bei der Auslegung auch von Normen unterhalb des Grundgesetzes müßten die Grundrechte beachtet werden. Wörtlich: „Eine Meinungsäußerung, die eine Aufforderung zum Boykott enthält, verstößt nicht notwendig gegen die guten Sitten im Sinne des § 826 BGB; sie kann bei Abwägung aller Umstände des Falles durch die Freiheit der Meinungsäußerung verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein“. Das war nach Auffassung des Gerichts hier der Fall, denn die inkriminierte Meinungsäußerung des Herrn Lüth, wenige Jahre nach Beendigung der nationalsozialistischen Diktatur, der sich eben dieser Regisseur Veit Harlan in nachgerade peinlicher Weise angedient hatte, und unter anderem den berüchtigten antisemitischen Hetzfilm „Jud Süß“ in die Kinos gebracht hatte, könne man nicht ausgerechnet in Deutschland einen Film dieses Regisseurs in die Kinos bringen, war eben nicht von niedrigen Beweggründen getragen, wie dies bei Boykottaufrufen in der Regel der Fall ist, sondern von einem beachtenswerten Motiv.

Unberührt davon bleiben natürlich Äußerungen, die eindeutig gegen die Strafgesetze verstoßen.

Eine Zeitenwende ganz eigener Natur

Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht über Jahrzehnte durchgehalten, bis heute. Das war aber auch ersichtlich Konsens in Politik und Medien. Doch die Zeiten haben sich wohl geändert. Man beginnt, Meinungsäußerungen, die eindeutig nicht gegen Strafgesetze verstoßen, sondern einfach nur nicht genehm sind, zu unterbinden. Es geht offensichtlich darum, die Meinungshoheit der, man muß es wohl so sagen, herrschenden politisch-medialen Kaste jeder öffentlichen Kritik zu entziehen.

Diese Tendenz zeigt sich in den nachstehend aufgeführten Äußerungen:

In einer Runde des Spartensenders Phoenix erklärte vor kurzem ein Maik Fielitz, Leiter der Abteilung Rechtsextremismus- und Demokratieforschung am „Institut für Demokratieforschung und Zivilgesellschaft“ (IDZ), worin er die größte Gefahr für die Demokratie sieht und deutete auch an, wie er sich die Abwehr dieser Bedrohung vorstellt. Bevor es um seine Institution, ihre Struktur und ihren Zweck geht, soll Fielitz selbst zu Wort kommen. Denn er spricht aus, was nicht nur ein paar subalterne Personen im IDZ denken. In der Sendung beklagte er, daß auf X „bestimmte Menschen halt über Formate einfach auch größere Reichweiten als Qualitätsmedien erreichen und somit auch jenseits von editorischen Standards da kommunizieren können. Ich glaube, das ist halt auch alles, was eben Regulation angeht, da kann es einfach nicht auf Strafen und so weiter stehenbleiben, sondern da muss sich eigentlich eine EU überlegen, okay, wie wird einfach das digitale Mediensystem gestaltet? Kann jeder einfach mit einem Massenpublikum halt kommunizieren? Ist wirklich jeder sich der Verantwortung bewusst, und ist es einer Demokratie zuträglich?“

Dieses Institut wird, wenig überraschend, von der berüchtigten Amadeu-Antonio-Stiftung getragen. Deren linksradikale politische Ausrichtung setze ich als allgemein bekannt voraus. Gewissermaßen in ihren Genen steckt die Mentalität der Stasi unseligen Angedenkens, denn ihre Gründerin war jahrelang sogenannte IM des berüchtigten Inlandsgeheimdienstes der untergegangenen DDR, dessen Aufgabe es war, die Bürger zu bespitzeln, um sogenannte Klassenfeinde auszumachen.

Das zweifelhafte Grundrechtsverständnis (auch) der CDU

Aber auch führende Politiker unseres Landes arbeiten an der Einschränkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit. Zitieren wir den wohl künftigen Bundeskanzler Friedrich Merz aus seiner aktuellen „MerzMail“:

„Die Aufregung schon über die Diskussion darüber, ob und gegebenenfalls wie die sozialen Medien von heute im digitalen Zeitalter denn kontrolliert werden sollen, ist dagegen groß. Bis in deutsche Tageszeitungen hinein wird allein der Versuch, einen Rechtsrahmen für die Plattformen zu schaffen, die strafbare Handlungen in der Lage wären zu unterbinden, schon als Anschlag auf die Meinungsfreiheit gesehen. Und es wird die Entscheidung von Mark Zuckerberg geradezu bejubelt, nach dem Vorbild von X nun auch auf Facebook und Instagram auf die Zusammenarbeit mit externen Faktencheck-Redaktionen zu verzichten.

Zugegeben, es ist eine Gratwanderung. Aber ist es wirklich so, dass die Meinungsfreiheit nur dann gewährleistet ist, wenn jeder alles schreiben und senden darf, was er will, egal ob richtig oder falsch? Ja, „richtig“ und „falsch“ mögen die falschen Kategorien sein, anhand derer Inhalte geprüft werden. Aber soll deshalb alles erlaubt sein? Grobe Falschmeldungen, KI-generierte, täuschend echt aussehende, aber grob gefälschte Memes mit Aussagen, die der vermeintliche Verfasser nie gemacht hat? Einflussversuche ausländischer Regierungen und ganzer Trollarmeen, die beständig die Plattformen fluten mit Propaganda und Fake News? Sollen wir resignieren und uns allenfalls selbst auf das Niveau von Propaganda und Fake News begeben, um dem Meinungskrieg auf den Plattformen wenigstens etwas entgegenzusetzen?“

Gerade der Volljurist und ehemalige Richter Friedrich Merz sollte doch wissen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs auch falsche, unsinnige und sogar unvertretbare Meinungen unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen. Der Staat hat auch kritische und polemische Meinungsäußerungen auszuhalten, was das Bundesverfassungsgericht erst im vergangenen Jahr entschieden hat. Das gilt natürlich generell für die Politiker, denen wir derartige Gesetze wie das Gesetz über digitale Dienste verdanken. Sie bieten die Instrumente dafür, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung schleichend auszuhöhlen und letztendlich zu einem rechtlich bedeutungslosen Programmsatz herabzustufen. Man könnte hier über den Tatbestand der verfassungsfeindlichen Bestrebungen nach dem Gesetz über den Bundesverfassungsschutz nachdenken.

Dem folgen dann auch Taten. Der hessische Innenminister Roman Posek (CDU) hat mit Blick auf die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 eine „Offensive gegen Desinformation“ angekündigt. In seinen Ausführungen fällt ein Begriff besonders auf: „ungefilterte Meinungen“. Dieser Politiker befürchtet, daß sich falsche Nachrichten ungehindert ausbreiten könnten. Besonders soziale Medien seien eine Brutstätte dieser ungefilterten Meinungen. Deswegen habe man in Hessen nun eine Sonderauswertungseinheit beim Landesamt für Verfassungsschutz eingerichtet, die Informationen bündeln und Informationskampagnen schneller erkennen soll. Wohlgemerkt geht es nicht um strafbare Inhalte und Meinungen. Es geht offensichtlich um solche Meinungsäußerungen, die dem politischen Mainstream zuwiderlaufen. Die Bürger sollen sie am besten erst gar nicht zur Kenntnis nehmen können, denn damit wird zuverlässig die Gefahr ausgeschaltet, daß die Bürger anders denken, als sie nach Meinung der politisch-medialen Kaste unseres Landes denken sollen. Das erfordert dann eben die erwünschten „gefilterten“ Meinungen im Netz. Diese Geisteshaltung ist mit dem Menschenbild unseres Grundgesetzes nicht vereinbar. Wie gerade die Art. 2 (Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit) und Art. 5 (Meinungsfreiheit) zeigen, sieht unsere Verfassung die Bürger des Landes als mündige Bürger an, die insbesondere keiner Bevormundung dürfen, gerade auch was ihre Meinungsbildung angeht. In der Demokratie geht ja nun nach der unabänderlichen Vorschrift des Art. 20 GG alle Staatsgewalt vom Volke aus. Das bedingt, daß die Bürger selbst sich ihre Meinung bilden, auf deren Grundlage sie Politiker mit Macht auf Zeit ausstatten und nicht etwa, daß die Regierung den Bürgern bei der Meinungsbildung auch nur behilflich ist, geschweige denn sie steuert. Die Meinungsbildung in der Demokratie vollzieht sich von unten nach oben und nicht umgekehrt. Genau deswegen will die politisch-mediale Kaste diese Meinungsbildung steuern.

Das Zensurgesetz des Internetzeitalters

Zur Umsetzung der staatlich gesteuerten Meinungsbildung dient dann natürlich auch die Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste, welches auf der Grundlage der einschlägigen EU-Richtlinie aus dem Jahr 2022 bereits zwei Jahre später Anfang 2024 vom Deutschen Bundestag mit überwältigender Mehrheit beschlossen worden ist. Aus der Sicht der Politik soll dieses Gesetz natürlich die Nutzer der digitalen Medien schützen, nämlich vor „irreführenden Nachrichten“. Das Gesetz über digitale Dienste erleichtert nach Auffassung der Europäischen Union und der Bundesregierung die Entfernung illegaler Inhalte und schützt die Grundrechte der „Nutzerinnen und Nutzer“. Es verpflichtet im Ergebnis die Plattformbetreiber dazu, Meinungsäußerungen ausdrücklich unterhalb der Strafbarkeitsschwelle zu blockieren, wenn sie eben kritisch etwa gegenüber der Einwanderungspolitik oder dem sogenannten Klimaschutz argumentieren. Letztendlich wird es dann derartigen Institutionen ermöglicht, auf der Basis von Meldungen sogenannter Faktenchecker oder „Trusted Flagger“ wie der unsäglichen Desinformationsagentur correctiv oder der fragwürdigen NGO REspect derartige Beiträge zu löschen. Nicht die Gerichte, sondern weder gesetzlich noch demokratisch legitimierte Personen entscheiden dann darüber, was veröffentlicht werden darf, und was nicht. Dabei ist nach Sachlage garantiert, daß an diesen Stellen nur handverlesene, „vertrauenswürdige“ Personen mit der „richtigen“ Gesinnung sitzen. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit wird hier eindeutig ausgehebelt. Das ist nicht nur ein glasklarer Verstoß gegen unsere Verfassung. Dazu der renommierte Verfassungsrechtler Professor Dr. Josef Franz Lindner:

„Wenn man später einmal den Niedergang der Meinungsfreiheit in Deutschland und den Einstieg in den Zensurstaat rekonstruieren will, wird dem Leitfaden der Bundesnetzagentur für die zertifizierten Meldestellen (den sogenannten Trusted Flaggern, welche etwaige Verstöße prüfen und diese Plattformbetreibern melden), die Rolle eines Schlüsseldokuments zukommen.“

Principiis obsta!

Wir sind nicht nur technisch weiter, als es zu Zeiten des Fürsten Metternich überhaupt denkbar war. Seine Mentalität indessen feiert fröhliche Urständ. Die Installierung derartiger privater Zensurbehörden ist geeignet, langfristig eine Mentalität in der Bevölkerung zu generieren, in der die Freiheitsrechte des Grundgesetzes keine Rolle mehr spielen, sondern die Bürger sich in scheinbarer Freiwilligkeit dem autoritären bis diktatorischen Staat unterwerfen. Dieser Weg kann ohne weiteres in ein System münden, das etwa, wie vor kurzem in Russland geschehen, unbotmäßige Rechtsanwälte in Straflager schickt. Wehret den Anfängen, sagten schon die Römer. Am 23. Februar 2025 haben die Deutschen Gelegenheit, den Anfängen zu wehren.

Kurz und klar

Kaum ein Thema bewegt die Gemüter mehr, als die Migration. Dieses Thema wird auch den gerade begonnenen Bundestagswahlkampf prägen, neben der desolaten Wirtschaft unseres Landes. Es gibt aber auch kaum ein anderes Thema, das in der Debatte von so viel Unschärfe und Missverständnissen geprägt ist wie dieses. Deswegen in aller Kürze, und somit auch für Nichtjuristen verständlich:

Sowohl das undifferenzierte Bejubeln jeder Art von Zuwanderung, gleichgültig ob es um berechtigte oder unberechtigte Asylgewährung, um berechtigte oder unberechtigte Geltendmachung eines Flüchtlingsstatus nach den Regeln der Vereinten Nationen, oder schlicht um die Suche nach einem besser bezahlten Job geht, als auch die pauschale Ablehnung der Zuwanderung aufgrund der Herkunft oder Religion von Menschen sind objektiv falsch. Einzig die Ablehnung des Rechtsmissbrauchs zum Zwecke der Zuwanderung in die Sozialsysteme ist grundsätzlich richtig. Das aber nuß man individuell feststellen.

Naive linke Träumereien und linker Rassismus

Was die Zuwanderungseuphorie linker Politiker und Journalisten angeht (Stichwort: „Es kommen Menschen zu uns!“), so braucht dazu eigentlich nichts mehr gesagt zu werden. Über die Gründe solcher Migrationslobbyisten brauchen wir auch kein Wort zu verlieren. Absicht (Stichwort: „Deutschland muß bunter werden!“) oder Dummheit, es genügt, daß eine solche Politik ganz offensichtlich falsch ist.

Auch der Dummheit setzt die Verfassung Grenzen

Was die Ablehnung der Zuwanderung von rechts angeht, so erscheint es offenbar notwendig zu sein, diesen Leuten das Einmaleins des demokratischen Rechtsstaats zu erläutern. Es ist zwar zwischenzeitlich unter Juristen nicht mehr streitig, daß es Völker (Ethnien) gibt. Es ist auch nicht streitig, daß sie durch Herkunft und Kultur bestimmt werden, und deswegen auch unterscheidbar sind. Bestandteil der Kultur sind Sprache, Bräuche, und auch religiöse Vorstellungen. Es ist auch nicht zu beanstanden, daß die Förderung der traditionellen Kultur auch eine staatliche Aufgabe sein darf. Im Gegenteil. Was man schätzt, fördert man, was man nicht schätzt, toleriert man nur, soweit es im Rahmen der Gesetze bleibt. Die Schulen nicht nur in Deutschland vermitteln auch diese Kultur, vor allem Sprache, Geschichte und gesellschaftliche Standards. Und selbstverständlich wird das allen Schulkindern vermittelt, gleichgültig, ob sie aus seit Generationen hier ansässigen oder eben erst ins Land gekommenen Familien stammen.

Verallgemeinerungen sind halt immer falsch

Es ist auch unübersehbar und deswegen ebenfalls unstreitig, daß die ungeregelte, ob ihrer schieren Masse nicht administratierbare Zuwanderung erhebliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Probleme mit sich bringt. Ebenso wenig kann bestritten werden, daß diese Probleme je nach Herkunft der Zuwanderer unterschiedlich sind, von praktisch nicht vorhanden bis massiv. Indessen geht es gar nicht an, aus dieser Tatsache zu schlussfolgern und die politische Forderung abzuleiten, Zuwanderer aus bestimmten Regionen grundsätzlich nicht zuzulassen bzw. umstandslos zurückzuschicken. Denn damit wird ein Kriterium angewandt, das der Menschenwürde widerspricht. Sie ist nicht nur wegen ihrer Stellung im Grundgesetz, sondern nach Überzeugung der großen Mehrheit in diesem Lande, der Juristen ohnehin, ein tragender Grundsatz unserer Verfassung. Die Menschenwürde wird von der Verfassung als unveräußerlich beschrieben, haftet also jedem Menschen kraft Geburt an, und er kann nicht einmal selbst darüber verfügen. Daraus folgt natürlich zwingend, daß man einen Menschen weder positiv noch negativ allein aufgrund seiner schieren Existenz beurteilen darf, sondern ausschließlich aufgrund seines Verhaltens und seiner Überzeugungen, die er ja jederzeit und in jede Richtung verändern kann. Seine Herkunft indessen ist von ihm nicht zu beeinflussen. Daraus folgt, daß es eben gegen die Menschenwürde verstößt, bestimmten Gruppen pauschal allein aufgrund ihrer Existenz und ihrer Herkunft die Eignung abzusprechen, sich in unsere Gesellschaft einfügen zu können. Abgesehen davon, daß es natürlich sehr viele Beispiele für das Gegenteil gibt, würde man damit Menschen allein deswegen, weil sie aus einer anderen Kultur kommen, eine andere Herkunft haben, oder auch eine andere Religion, die Fähigkeit absprechen, einen eigenen Willen zu bilden und danach zu handeln. Religiöse Überzeugungen und gesellschftliches Verhalten kann man ändern, seine Herkunft nicht. Genau das aber macht den Menschen aus und unterscheidet ihn vom Tier.

Sachpolitik versus Ideologie

Das ist auch nicht damit zu verwechseln, daß jeder Staat das Recht, möglicherweise auch die Pflicht hat, solche Menschen, die sich an seine Rechtsordnung nicht halten, gegebenenfalls wieder außer Landes zu schicken. Und auch nicht damit, daß jeder Staat das Recht hat, die Zuwanderung nach wirtschaftlichen Kriterien zu steuern, sowohl von der Zahl her, als auch der Qualifikation. Das sind alles sachliche Gesichtspunkte, die nicht an die unveränderlichen Eigenschaften eines Menschen kraft Geburt, sondern an außerhalb seiner Person liegende Kriterien anknüpfen, etwa daran, ob ein Staat daran interessiert ist, daß seine Bevölkerung wächst oder nicht wächst, oder in einem bestimmten Maß, daß seine Bürger möglichst hoch qualifiziert sind, daß die Zahl der straffälligen Bürger möglichst schon präventiv reguliert wird, und deswegen bereits niedrigschwellige Rechtsverletzungen und gesellschaftliche Unverträglichkeiten, wie etwa ein archaisches, und sei es religiös begründetes, Menschenbild dem friedlichen Zusammenleben im Lande entgegenstehen.

Bitte denken!

So viel Differenzierungsvermögen muß man einfach verlangen, auch von Politikern. Wer sich anders äußert und verhält, darf sich nicht wundern, wenn er in den Berichten des Verfassungsschutzes auftaucht und wenn er Glück hat, nur als Intellektueller Minderleister belächelt wird, wenn er Pech hat, von ihm keiner das sprichwörtliche Stück Brot haben will.

Hitler ante portas!

Mangels Feind muß ein Feindbild her!

Deutschland, genauer gesagt, seine politisch-mediale Kaste findet sich seit geraumer Zeit gefühlt in einem Abwehrkampf gegen eine heraufziehende rechtsextreme Diktatur von der Qualität des unseligen Dritten Reiches. Nachdem nun die historischen Nationalsozialisten schon lange tot sind und damit als Todfeind der Demokratie nicht mehr verfügbar, der Feind indessen auf jeden Fall rechts stehen muß, ist dann eben eine Partei, die politisch durchaus rechts von den Unionsparteien steht, zumindest als Feinddarstellung tauglich, nach eigener Überzeugung jedoch als veritabler Verfassungsfeind zu bekämpfen, obgleich das nur ein Popanz ist. Ihr ist eben die Eigenschaft als demokratische Partei abzusprechen, zwischen der Gemeinschaft der Demokraten und diesen verfassungsfeindlichen Gesellen muß dann eben eine „Brandmauer“ errichtet werden. Ihre Mitglieder unterliegen als Parias der demokratischen Gesellschaft einer Quarantäne, die bis in die Kantinen der Rathäuser wirkt und sogar die flüchtigsten gesellschaftlichen Kontakte und grundlegenden Höflichkeitsformen ausschließt, sodaß es bereits als Verstoß gegen die Quarantäneregeln gilt, wenn sich ein Vertreter der „demokratischen Parteien“ auf eine Tasse Kaffee an dem Tisch niederlässt, an dem bereits ein heimlicher Nazi sitzt.

Die Verschwörungstheorie

Da nützt es dieser Partei namens Alternative für Deutschland nichts, daß sich weder in ihrem Programm noch in irgend einer Äußerung eines führenden Politikers Bestrebungen zur Einschränkung oder gar Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung finden. Vielmehr unterstellt man schlichtweg derartige Bestrebungen. So wird von den Verfassungsschutzbehörden, die nun einmal Teil der Exekutive sind, wie auch teilweise bereits von den Gerichten, man kann es nicht anders sagen, die Verschwörungstheorie vertreten, daß diese Partei ein dem Schutz der Menschenwürde in Art. 1 GG zuwiderlaufendes völkisches Menschenbild vertritt, demzufolge etwa Zuwanderer alleine aus ethnischen Gründen nicht Teil des deutschen Volkes sein könnten, und nicht etwa lediglich deswegen, weil sie unabhängig von ihrer Herkunft die hiesigen Gesetze nicht einhalten oder eben langfristig nicht einmal Anstalten machen, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Auch wenn das in Programmen und Äußerungen führender Politiker nirgends zu lesen ist, wird das eben schlicht unterstellt. So zum Beispiel in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.5.2024 betreffend die Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als sogenannter Verdachtsfall. So heißt es dort wörtlich unter anderem:

„Weder in dem Parteiprogramm noch in sonstigen Veröffentlichungen oder Äußerungen der Klägerin oder ihr zurechenbarer Anhänger finden sich eindeutige Forderungen nach einer rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund. Hinreichende Anhaltspunkte für dahingehende Bestrebungen bieten aber auch abwertende Äußerungen, die kein konkretes Ziel benennen, aber deutlich machen, daß deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund nicht als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft angesehen werden, wenn diese Äußerungen im Zusammenhang mit der politischen Betätigung der Klägerin abgegeben werden und sich aus dem Kontext ergibt, daß der Migrationshintergrund als solcher als Problem gesehen wird und nicht lediglich – rechtlich zulässig – eine fehlende Integration beklagt oder für eine restriktive Migrations- und Einbürgerungspolitik geworben werden soll. Da die Klägerin als politische Partei grundsätzlich darauf ausgerichtet ist, die nach ihrer Überzeugung bestehenden Problemlagen nicht nur zu benennen, sondern etwaigen Fehlentwicklungen mit politischen und rechtlichen Mitteln aktiv entgegen zu steuern, rechtfertigt dies zumindest den Verdacht, daß die wahren Zielsetzungen aus taktischem Kalkül bewußt nicht vollständig offengelegt werden. (RNr. 211)

Selbst die unmissverständliche programmatische Formulierung: „Unabhängig davon, welchen ethnisch-kulturellen Hintergrund jemand hat, wie kurz oder lang seine Einbürgerung oder die seiner Vorfahren zurückliegt, er ist vor dem Gesetz genauso deutsch wie der Abkömmling einer seit Jahrhunderten in Deutschland lebenden Familie, genießt dieselben Rechte und hat dieselben Pflichten. Staatsbürger erster und zweiter Klasse gibt es für uns nicht.“ ist aus der Sicht dieses Gerichts nicht geeignet, den Verdacht zu zerstreuen, die AfD vertrete ein ganz anderes Menschenbild, in dem Zuwanderer eben tatsächlich Staatsbürger zweiter Klasse seien. Nach Zitaten der Aussagen führender Politiker der Partei (Gauland, Höcke) stellt das Gericht fest: „Diese Aussagen stellen für sich genommen keine Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen dar. Sie schließen aber auch nicht aus, daß zur Bewahrung der ‚ethnisch-kulturellen Identität‘ gegebenenfalls auch diskriminierende Maßnahmen gegenüber deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund herangezogen werden sollen.“ (RNrn. 219, 221). Damit verstößt das Oberverwaltungsgericht klar gegen die Auslegungsregel des Bundesverfassungsgerichts, wonach bei mehrdeutigen Äußerungen zugunsten desjenigen, dessen Äußerung rechtlich beanstandet wird, stets die Auslegung zu wählen ist, die aus dem rechtlich verbotenen Bereich herausführt. Hier interpretiert das Gericht nicht einmal eine Äußerung der Klägerin als rechtlich beanstandenswert, sondern stellt ganz im Gegenteil fest, daß die Äußerung an sich rechtlich unbedenklich ist, indessen doch der Verdacht gerechtfertigt sei, die Klägerin verfolge in Wahrheit verfassungsfeindliche Absichten. Dieser, mit Verlaub gesagt, verschwörungstheoretische Ansatz durchzieht die Urteilsbegründung wie der sprichwörtliche rote Faden.

Das erinnert doch fatal an die berühmte Szene in der Ringparabel des Dichters Heinrich von Kleist, wo der fanatisch antisemitische Patriarch die Verteidigung des Juden Nathan durch den jungen Tempelritter brüsk mit den Worten abschneidet: „Tut nichts, der Jude wird verbrannt!“

Der Staatsfeind wird geschaffen

Es herrscht also faktenwidrig in der politisch-medialen Kaste unseres Landes die Auffassung vor, bei der AfD handele es sich gewissermaßen um die Wiedergeburt des Nationalsozialismus. Somit müsse unter allen Umständen verhindert werden, daß sie „die Macht ergreift“, eine Formulierung nota bene, die bewußt an 1933 anknüpft. Hitler ante portas.

Warum sich 1933 nicht wiederholen kann

Unterstellen wir einmal für einen Augenblick, auch in der Wirklichkeit hätte eine eindeutig verfassungsfeindliche Partei die Bundestagswahl gewonnen und könnte die Regierung bilden. Wie 1933 würde sie ganz sicher binnen weniger Wochen die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen und eine Diktatur errichten. Ginge das überhaupt? Dazu muß man einen rechtsvergleichenden Blick auf die 1933 geltende Weimarer Verfassung einerseits und die aktuelle Verfassung unseres Landes andererseits richten. Dann fallen zwei wesentliche Unterschiede ins Auge. Zum einen kannte die Weimarer Reichsverfassung noch kein Verfassungsgericht mit den weitreichenden Befugnissen, die das Bundesverfassungsgericht hat. So kann das Bundesverfassungsgericht jederzeit auf Antrag einer politischen Partei, einer Anzahl von Abgeordneten oder auch einer Fraktion des Bundestages ein Gesetz für null und nichtig erklären. Unterhalb des Gesetzes kann dies auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ein „Ermächtigungsgesetz“ wie das am 24.3.1933 von der Reichstagsmehrheit, die bereits von der NSDAP dominiert war, beschlossene „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ würde heute auf Antrag unverzüglich vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden. Alle Behörden, die Polizei und notfalls auch die Bundeswehr, wären natürlich verpflichtet, diese Entscheidung des höchsten Gerichts auch durchzusetzen. Der Versuch, auf rechtsförmigem Wege die Verfassung abzuschaffen, wäre gescheitert.

Aber auch ein am Gesetz vorbei mit Gewalt vollzogener Umsturz wäre heute nicht möglich. Die elementaren Grundsätze unserer Verfassung, zu denen sowohl der Schutz der Menschenwürde als auch vor allem die freiheitliche demokratische Grundordnung einschließlich des Rechtsstaats gehören, können bekanntlich auf legalem Wege niemals abgeschafft werden, Art. 79 Abs. 3 GG. Gemäß Art. 20 Abs. 4 GG hat darüber hinaus jedermann das Widerstandsrecht. „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Das bedeutet nicht nur, daß man in einem solchen Falle als Bürger den Diktator frank und frei zur Rede stellen und gegebenenfalls festnehmen dürfte. Vielmehr hat dieses Recht ja ausdrücklich jeder Deutsche, mithin jeder Polizeibeamte und jeder Soldat. Der große Roman Herzog hat in seiner Kommentierung dieser Verfassungsbestimmung ausgeführt, daß selbstverständlich auch die Soldaten der Bundeswehr in Ausübung dieses Widerstandsrechts sich aller Mittel bedienen dürfen, die ihnen zur Verfügung stehen, gerade auch ihrer Waffen und ihrer militärischen Organisation. Ein moderner Hitler hätte jedenfalls im Zeitpunkt seines Putschs Polizei und Militär (noch) nicht in seiner Hand, sondern gegen sich. Wer also Hitler ante Portas schreit, kennt entweder die unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen damals und heute nicht, oder er kennt sie doch, führt aber bewusst die Öffentlichkeit in die Irre. Auch wenn man mit Fug und Recht bezweifeln darf, daß ein großer Teil unserer Politiker und Journalisten hinreichende Kenntnisse in Geschichte und Recht hat, so gehe ich doch davon aus, daß hier die Absicht vorherrscht, den ungeliebten, ja verhassten politischen Gegner zu diffamieren. Hier liegt auch der Grund dafür, daß auch heute noch die Münchhausiade vom Geheimtreffen Rechtsextremer zu Potsdam im November 2023 von Politik und Medien als unumstößliche Tatsache vom Range des heliozentrischen Weltbildes behandelt wird, obgleich inzwischen Dutzende von Gerichtsentscheidungen das Gegenteil bestätigt haben.

Goethe und Hoffmann von Fallersleben wußten es schon: Politisch Lied, ein garstig Lied!

Si vis pacem para bellum: der Wahrheitsbeweis

Zu den Standardargumenten von linken Pazifisten wie auch bürgerlichen Bundeswehrverächtern gehörte während des Kalten Krieges die Behauptung, Deutschland benötige eigentlich keine Armee, auf gar keinen Fall die Wehrpflicht. Denn die äußere Sicherheit werde allein durch die Atomwaffen der USA garantiert. Ich selbst habe von solchen Argumenten nie etwas gehalten. Bestätigt wurde ich in meiner Einschätzung fünf Jahre nach dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes. Und zwar aus erster Hand.

Zu Besuch in der Vergangenheit

Im Mai 1994 nahm ich in meiner damaligen Eigenschaft als Kommandeur eines nichtaktiven Pionierbataillons der Bundeswehr an einer Kommandeurtagung meiner Truppengattung teil. Für Nichtmilitärs: Unter nichtaktiven Truppenteilen versteht man solche, deren Waffen und Gerät vorhanden, deren Soldaten indessen als Reservisten nicht präsent sind, sondern bei Bedarf einberufen werden. Im sogenannten Kalten Krieg bis zum Zusammenbruch des Warschauer Paktes verfügte die Bundeswehr über derartige nichtaktive Truppenteile in großem Umfang, dazu über Personalersatz für die präsenten, aktiven Truppenteile, so daß zu den ständig präsenten mehr als 500.000 aktiven Soldaten rund 700.000 gut ausgebildete Reservisten kamen. Das ist heute ganz anders. Noch mehr als die aktive Truppe ist die Reserve zusammengeschrumpft. Dies liegt vor allem an der Aussetzung der Wehrpflicht seit 2011. Ohne deren Wiederaufleben wird eine die effiziente Landesverteidigung erst ermöglichende Schaffung von nichtaktiven Truppenteilen zur Ergänzung der präsenten Armee nicht möglich sein.

Der ehemalige Feind und heutige Kamerad berichtet

Diese Kommandeurtagung fand auf dem Truppenübungsplatz Klietz statt, zwischen Elbe und Havel teils in Sachsen-Anhalt, teils in Brandenburg gelegen. Dieser Übungsplatz ermöglicht wegen seiner geographischen Lage unter anderem das Üben des taktisch außerordentlich anspruchsvollen Angriffs über Gewässer, natürlich auch die Verteidigung dagegen. Das war seine Hauptfunktion für die Streitkräfte des Warschauer Paktes. So berichtete es mir der damalige stellvertretende Kommandant dieses Übungsplatz, der noch wenige Jahre zuvor als Oberstleutnant der NVA Kommandant, und nunmehr als Major der Bundeswehr eben stellvertretender Kommandant dieses Truppenübungsplatzes war. Jedes Jahr habe es eine Großübung von Truppen der NVA, der Roten Armee und weiterer Bündnisarmeen dort gegeben. Geübt worden sei jeweils der Angriff von Osten nach Westen, zunächst über die Havel, und dann über die Elbe. Das sei in kleinem Maßstab die Darstellung des Angriffs auf die NATO über die Elbe und dann über den Rhein gewesen. Dieses Manöver war offenbar jeweils so wichtig, daß es von prominenten Politikern und Generälen des Warschauer Paktes beobachtet wurde. Allerdings hätte der leitende General dieses Manövers jedes Mal am Ende den anwesenden politischen und militärischen Führern des Warschauer Paktes gemeldet, daß das Übungsziel nicht erreicht worden sei. Denn bei realistischer Annahme der Stärke und Gefechtsführung des Feindes sei man auch dieses Mal wieder zu dem Ergebnis gekommen, daß, so wörtlich, „es nicht geht“.

Wir haben alles richtig gemacht

Das war in die Tat die Bestätigung dessen, daß die NATO so stark war, daß sie einem konventionellen Angriff der Truppen des Warschauer Paktes standhalten konnte. Weil in dem geübten Szenario als Problemlösung die nukleare Option nicht beinhaltet war, konnte ich daraus nur schließen, daß diese Option von den Generälen des Warschauer Pakts seinerzeit nicht wirklich als realistisch angesehen worden war. Was jahrzehntelang in Deutschland von sich für klug und gut informiert haltenden Zeitgenossen belächelt worden war, erwies sich tatsächlich als erfolgreiche Abschreckung. Und auch als die historisch zum gefühlt tausendsten Male aufs Neue bestätigte römische Erkenntnis: si vis pacem, para bellum.

Werft das alte Denken über Bord!

Die Wahlen in den USA und in den ostdeutschen Bundesländern, aber auch das Scheitern der Ampel-Koalition, geben deutliche Hinweise auf einen tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel, der jedoch jedenfalls in Deutschland von der großen Mehrheit der Politiker und Journalisten offenbar nicht gesehen wird. Vielmehr scheint das „Weiter so!“ die Devise zu sein. Doch wir folgen dieser Devise schon viel zu lange. Vor jeder Entscheidung ist jedoch eine Beurteilung der Lage notwendig, denn sonst entscheidet man an der Realität vorbei.

Wer hat wen warum gewählt?

Die jüngsten Wahlergebnisse in Deutschland und den USA werden allgemein als „Rechtsruck“ interpretiert. Indessen bleibt man allgemein dabei stehen, ohne nach den Ursachen zu fragen. Es fällt zunächst einmal auf, daß sowohl die Wähler von Donald Trump als auch die Wähler der AfD in ihrer Zusammensetzung gerade nicht den Klischees entsprechen, die man über Jahre hinweg propagiert hat. Die Wähler sogenannter rechtspopulistischer Parteien und Politiker sind keineswegs durchweg die sprichwörtlichen alten weißen Männer von hinterwäldlerischer Denkungsart und niedrigem Bildungsgrad. Wir hören aus den USA, daß erstaunlich viele Frauen, junge Leute, Latinos und sogar Schwarze Donald Trump und nicht Kamala Harris gewählt haben. Wir hören, daß die Grundlage ihrer Wahlentscheidung regelmäßig die Sorgen um die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse und damit auch um die Wirtschaft des Landes überhaupt, die Probleme der ungezügelten Zuwanderung und ein tiefsitzendes Misstrauen gegen die Eliten der Gesellschaft waren.

Betrachtet man das Wahlverhalten der unter 30-jährigen in Deutschland am Beispiel der Wahl in Thüringen vom 1.9.2024, dann stellt man fest, daß 35 % die AfD, 15 % die Linke, 13 % die CDU, 12 % das BSW, 9 % die SPD und 6 % die Grünen gewählt haben. Betrachtet man CDU, SPD und Grüne als staatstragende Parteien, als die sie sich selbst sehen, dann entfiel auf sie in dieser Altersgruppe ein Wähleranteil von nur 28 %. Rechnet man das BSW ebenfalls zu den populistischen Parteien, allerdings eher linkspopulistisch, dann finden die sogenannten Populisten bei den unter 30-jährigen in Thüringen bei immerhin 47 % der Wähler Zustimmung. Einer von dem Meinungsforschungsinstitut statista am 11.7.2024 veröffentlichten Umfrage zum Wählerprofil der AfD nach Altersgruppen und Geschlecht 2024 zufolge wählten in der Altersgruppe über 60 Jahre nur 15 % der Männer und nur 7 % der Frauen AfD, während es bei den 18 bis 29-jährigen 18 % bzw. 9 %, bei den 30 bis 44-jährigen 23 % bzw. 15 % und bei den 45 bis 59-jährigen 25 % der Männer und 12 % der Frauen waren. Dazu paßt, daß bei der Europawahl die 16 bis 24-jährigen zu 17 % AfD gewählt haben, bei einem Gesamtergebnis von 15,9 %.

Die wirklichen Probleme unseres Landes

Wenn man von den Programmen der Parteien auf die Zustimmung bei den Wählern schließen darf, dann haben auch in Deutschland vor allem die als Rechtspopulisten gescholtenen AfD-Politiker erfolgreich die Wünsche vor allem junger Wähler bedient. In erster Linie die Sorge um den Wirtschaftsstandort Deutschland und damit verbunden die eigene finanzielle Zukunft. Aber auch das Problem der ungeregelten und überbordenden, zum großen Teil illegalen Immigration, gerade mit ihren Folgen für die innere Sicherheit. Wenn man beim abendlichen Zug um die Häuser und durch die Diskotheken stets im Hinterkopf haben muß, daß man attackiert, belästigt, vergewaltigt oder gar abgestochen wird, dann macht das was mit einem, wie man so schön sagt. Und wenn Politik und Medien daran offensichtlich nichts ändern wollen, was schon beim Sprachgebrauch in der Berichterstattung beginnt (Täter werden irreführend lediglich als „Männer“ bezeichnet, und nicht zutreffend als junge Männer muslimischen Glaubens aus dem Orient), dann fühlt man sich eben allein gelassen. Hinzu kommt das Misstrauen gegen staatliche Institutionen, insbesondere die Sorge um den Verlust der Meinungsfreiheit. Es sollte doch zu denken geben, daß auch unter jungen Leuten nicht wenige durchaus nicht grundlos glauben, daß man in Deutschland nicht mehr alles sagen kann/darf. Das ist ähnlich wie in den USA ein Misstrauen gegen die Politik und die gesellschaftlich bestimmenden Eliten, die in Wahrheit nur in ihrer Selbstwahrnehmung Eliten sind, indessen glauben, ihre abgehobenen Vorstellungen über die Welt dem Rest der Menschheit aufoktroyieren zu können.

Der ganz normale Wahnsinn in Deutschland

Nur beispielhaft will ich dazu die sogenannte Gender-Politik und ihre angeblich wissenschaftliche Begründung anführen. Schon der Sprachgebrauch dieser akademisch sozialisierten Kaste ist verräterisch. Ebenso typisch wie für diese Gruppe prägend ist die amerikanische irgendwas mit Kultur, Soziologie und Medien-Wissenschaftlerin Judith Butler, die gemeinhin als Gründerin der sogenannten Gender-Wissenschaften gilt. Weitab von der Lebenswirklichkeit ist zum Beispiel Butlers Theorie der Performativität. Und das klingt so: „Die Geschlechterrealität ist performativ, was ganz einfach bedeutet, daß sie nur insoweit real ist, als sie performt wird“. Butler geht sogar so weit, zu behaupten, daß Geschlecht als objektives, natürliches Phänomen nicht existiere. Die politische Klasse in den westlichen Ländern saugt so etwas auch noch begierig auf mit der Folge, daß man Schwierigkeiten bekommt, wenn man auf die biologische Tatsache hinweist, daß es nur zwei Geschlechter gibt. Dann wird einer Biologin (!) von einer Universität untersagt, einen Vortrag mit diesem Inhalt zu halten. So etwas versteht der größte Teil der Bevölkerung schon sprachlich nicht, vom inhaltlichen ganz abgesehen. Indessen wird das weltweit in die Gesetzgebung eingebracht, wie in Deutschland jüngst das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz gezeigt hat. Es gibt dann Politiker, selbstverständlich linksgrün, die etwa behaupten, es gebe Frauen mit Penis. Da werfen die Anhängerinnen solcher Theorien mit Begriffen wie TERF um sich, die selbstverständlich auch außerhalb ihrer Filterblase niemand versteht. TERF ist nach Wikipedia „ein Akronym für englisch Trans-Exclusionary Radical Feminist („Trans-ausschließende(r) Radikalfeminist(in)“. Es soll ausdrücken, daß die damit bezeichnete Person transgender Personen, insbesondere trans Frauen, diskriminiert. Ich bin mir sicher, daß selbst die zitierte Definition außerhalb der linksgrünen akademischen Filterblase nur selten überhaupt sprachlich verstanden, geschweige denn inhaltlich akzeptiert wird. Meinen denn unsere Politiker und Ihre journalistischen Steigbügelhalter wirklich, die Arbeiterin am Fließband bei VW und der Dachdecker auf der Baustelle um die Ecke wüssten überhaupt nur, über was da gesprochen wird? Oder das etwa wichtig finden? Sogar notwendig?

Das Versagen der Politik

Die Wirtschaft unseres Landes stürzt derzeit in atemberaubendem Tempo ab. Nahezu täglich lesen wir in den Zeitungen und hören in den Nachrichten von Massenentlassungen, geplanten Werksschließungen und Verlagerung der Produktion ins Ausland. Zur Begründung wird regelmäßig angeführt, daß in Deutschland die Energie viel zu teuer, die Bürokratie überbordend und die Steuern viel zu hoch sind. Die politische Klasse dieses Landes indessen ist offensichtlich weder fähig noch willens, die Ursachen zu benennen und dann auch zu beseitigen, im Grunde genommen das Land wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Auch wenn die Spatzen von den Dächern pfeifen, daß die irrsinnigen Energiekosten wesentlich auf die wahnhafte Klimapolitik zurückzuführen sind, die zur Abschaltung sämtlicher Kernkraftwerke und damit ebenso preisgünstiger wie umweltfreundlicher Energieproduktion in Deutschland geführt hat, während rund um unser Land und selbstverständlich auch sonst in der Welt der Bau von Kernkraftwerken boomt, und der Ersatz durch Flüssiggas aus Übersee nicht nur unglaublich teuer, sondern selbstverständlich auch alles andere als umweltschonend ist, die politische Klasse unseres Landes sieht darin das Heil. Nicht die Wirtschaftswissenschaftler und Vorstandsvorsitzenden bestimmen insoweit die politische Debatte, sondern die Dummschwätzer und Klugscheißer vom Schlage Luisa Neubauer und Jakob Blasel. Davor ist nicht einmal der Oppositionsführer und voraussichtlich künftige Kanzler Friedrich Merz gefeit, der jüngst davon gesprochen hat, die sogenannte Klimawende sei irreversibel.

Zwar ist für einen großen, wenn nicht sogar den allergrößten Teil der Wähler die Zuwanderung, insbesondere die illegale Einwanderung, eines der wesentlichen Probleme unserer Zeit. Indessen reagiert die Politik nur mit halbherzigen Maßnahmen, die dann natürlich auch nur zu überschaubaren Ergebnissen führen. Hatte man 1993 noch wenigstens den Mut, das Grundgesetz zu ändern, um den massenhaften Missbrauch des Asylrechts wenigstens einzugrenzen, so ist das heute leider nicht mehr so, obgleich es verfassungsrechtlich unproblematisch wäre. Obgleich spätestens mit Putins Angriff auf die Ukraine am 24. Februar 2022, tatsächlich jedoch bereits seit 2014 mit der Besetzung der Krim und von Teilen des Donbass, der Krieg nach Europa zurückgekommen ist, bleibt die notwendige Vergrößerung und Wiederaufrüstung der Bundeswehr auf ein Maß, das für die Landesverteidigung unerlässlich ist, weiter aus. Statt 2 % des Bruttosozialprodukts müssten es wenigstens 3-4 % sein, so wie seinerzeit während des Kalten Krieges. Statt der derzeit rund 180.000 präsenten Soldaten müßte es eigentlich die doppelte Menge sein, plus rund 300-400.000 gut ausgebildeten und sofort verfügbaren Reservisten. Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß die dafür notwendige Wehrpflicht nicht wieder in Vollzug gesetzt wird, und Beschaffung von Panzern und Artillerie nur in dem bescheidenen Umfang, wie wir ihn vor 20 Jahren hatten, zwischen 40 und 100 Jahren dauern wird, wenn das Tempo nicht erheblich erhöht wird.

Umdenken tut not

Indessen fehlt es bereits an der nüchternen und vorurteilslosen Lagebeurteilung. Denn dazu müssten die Deutschen erst einmal umdenken und ihr altes, verstaubtes, in einer Endlosschleife verharrendes Denken über Bord werfen. Es darf keine Tabus geben. Was in der Vergangenheit als der Weisheit letzter Schluss gegolten hat, muß gegebenenfalls als Irrweg erkannt werden. Gerade in der Ausgabenpolitik des Staates ist die Aufgabenkritik zunächst ansetzen. Warum in aller Welt fördern wir mit unglaublichen Finanzmitteln die sogenannten NGO’s, darunter solche Negativbeispiele wie die Desinformationszentrale Correctiv? Warum in aller Welt bezahlen wir Bürger die Kosmetikerin der Außenministerin und den Fotografen des Wirtschaftsministers? Warum in aller Welt bezahlen wir Radwege in Peru und „Genderprojekte“ in Afrika? Auch wenn das jeweils im Einzelfall keine großen Summen, gemessen an den Staatsausgaben sind, die ja insgesamt auf den Billionenbereich zugehen, kann man derartiges nicht vernachlässigen, sondern sollte eigentlich damit anfangen, das zu ändern, denn nur so wird ein Bewusstsein für sparsame Haushaltsführung entwickelt.

Das gilt aber auch für den gesellschaftspolitischen Irrsinn, der schon in die Gesetzbücher eingedrungen ist. Es wird ja inzwischen bestraft, wer wahrheitsgemäß benennt, daß es sich bei laut Einwohnerregister Frau Julia Müller (mit Penis und ohne Gebärmutter) jedenfalls bis dahin um Herrn Julius Müller gehandelt hat. Und es wird nicht etwa in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen, wer seiner minderjährigen Tochter einflüstert, sie sei in Wirklichkeit ein Junge, weil das Kind in seinen schlechten Träumen davon fantasiert hat, und dann noch weitergehend das Kind dazu ermuntert, sich die Brüste abschneiden zu lassen, damit die „Transformation“ auch wirklich gelingt.

Nur dem Mutigen gehört die Zukunft

Wir müssen hier nicht den legendären Spruch von Oliver Kahn zitieren. Es braucht offenbar Mut dazu, radikale Veränderungen durchzusetzen, vor allem für Berufspolitiker, die leider offenbar mehr die Fortdauer ihrer Karriere, als das Staatswohl im Auge haben. Natürlich wird man so manche unpopuläre Maßnahme, insbesondere in den Augen der linksgrünen Journalistenblase, ergreifen müssen. Daß dies aber möglich ist, hat beispielsweise Gerhard Schröder mit seiner Agenda 2010 bewiesen. Sie hat ihn durchaus erwartbar das Amt gekostet, die finanzielle und wirtschaftliche Stabilität des Landes jedoch auf Jahre gesichert. Allerdings war es Schröder seinerzeit wohl auch gelungen, sowohl seine Partei als auch den Koalitionspartner davon zu überzeugen, daß es anders eben nicht mehr geht. Wenn wir in der Geschichte unseres Landes weiter zurückgehen, dann stellen wir fest, daß auch die Grundentscheidung Konrad Adenauers für die Westbindung der Bundesrepublik eine mutige Entscheidung war. Denn sie war in weiten Teilen der Bevölkerung nicht populär, insbesondere die damit verbundene Notwendigkeit der Wiederaufrüstung. Daß dies heute noch so wäre, ist offen, ist aber den Versuch nicht nur wert, sondern unerlässlich.

Wer Veränderungen will, darf keine Tabus ernst nehmen

Zu den Tabus, die einfach gebrochen werden müssen, damit aus dem kranken Mann Europas, der Deutschland in den Augen seiner Nachbarn inzwischen ist, wieder die führende Wirtschaftsnation werden kann, gehört auch der Umgang mit den sogenannten Populisten, zuvörderst der AfD. Außerhalb Deutschlands versteht man nicht, daß eine Partei, die auch bundesweit gegen 20 % der Wähler hinter sich hat, völlig aus dem politischen Leben ausgegrenzt wird. Abgesehen davon, daß damit ja auch diesen 20 % der Wähler der Status des Demokraten aberkannt wird, verbaut sich das bürgerliche Lager in der Politik damit den Weg zu stabilen Mehrheiten nachhaltig. Sehr zur Freude der Linken aller Schattierungen, die allein auf diesem Wege zu eigenen Mehrheiten, teils in politisch absurden Konstellationen, gelangen können. Sowohl im Bund als auch in den Bundesländern hätte eine schwarz-blaue Koalition eine solide Mehrheit. Es ist natürlich abwegig anzunehmen, damit würde etwa eine Politik des Nationalsozialismus in Deutschland Einkehr halten können. Weder aus dem Parteiprogramm noch aus den Äußerungen führender Politiker der AfD ist so etwas auch nur in Ansätzen herzuleiten. Aus diesem Grunde wird ja auch erst gar kein Parteiverbotsverfahren gegen sie eingeleitet. Soweit dort Standpunkte vertreten werden, die mit der Mehrheitsmeinung im Lande nicht vereinbar sind, ist das natürlich Sache der Koalitionsverhandlungen. Niemand geht aus Koalitionsverhandlungen mit einem Regierungsprogramm heraus, mit dem er in sie hineingegangen ist. Vor allem der jeweils kleinere Koalitionspartner muß regelmäßig einen erheblichen Teil seiner Forderungen fallen lassen. Das ist zwar alles ganz offensichtlich, indessen sprechen Unionspolitiker mit nahezu religiöser Inbrunst von der Notwendigkeit einer „Brandmauer“ gegen die angeblichen Demokratieverächter. Das ist altes, verstaubtes Denken in der Endlosschleife der political correctness. Mehr noch, man kann das nur noch als albern bezeichnen. Auch das ist rund um Deutschland herum in Europa völlig anders. Denn in vielen Ländern sind die sogenannten Rechtspopulisten selbstverständlicher Teil des politischen Spektrums und stehen nicht selten auch in Regierungsverantwortung. Schon wieder mal ein deutscher Sonderweg.

Zu dem notwendigen Mentalitätswechsel gehört unter anderem die Abschaffung solcher deutschen Besonderheiten wie ein Verfassungsschutz genannter Inlandsgeheimdienst, der sich als Gedankenpolizei präsentiert, unglaublich viel Geld kostet und die wirklichen Gefahren für unser Land, wie sie in Gestalt des islamistischen Terrors auftreten, nicht wirksam bekämpft. Dazu gehört auch, endlich einmal die Nachwirkungen des Dritten Reiches wie die Strafbarkeit von wirklichen oder angeblichen Naziparolen („Alles für Deutschland“) der Rechtsgeschichte zu überantworten. Kann es denn wirklich eine Gefahr für die Demokratie sein, wenn etwa ein Rudel von Deppen hinter einer Hakenkreuzfahne durch die Fußgängerzone stolpert? Reicht es nicht, daß sie sich lächerlich machen und sich die Leute angesichts dieses Schauspiels an die Stirn tippen? Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen Donald Trumps Parole „America first“ und Björn Höckes „Alles für Deutschland“? Diese Bekämpfung des nun wirklich mausetoten Nationalsozialismus ist völlig aus der Zeit gefallen und ruft bei verständigen Menschen hierzulande, im Ausland sowieso, nur noch Kopfschütteln hervor.

Deutschland muß den Staub aus seinen Kleidern schütteln.

Recht schlägt Macht

Julian Assange ist frei. Jenseits der tagespolitischen Diskussionen will ich das grundsätzliche ethische und juristische Problem des Falles kurz anreißen. Die Rechtslage ist ja so, daß Assange zweifelsfrei gegen Gesetze der USA verstoßen hat, die eben militärische Geheimnisse auch mit den Mitteln des Strafrechts schützen. Auf der anderen Seite sind die von ihm aufgedeckten Kriegsverbrechen so unerträglich, daß sich die Frage erhebt, ob ein Staat wirklich für sich in Anspruch nehmen kann, derartige Dinge geheim halten zu dürfen, mit der Folge, daß die Aufdeckung derartiger Kriegsverbrechen nach nationalem Recht jedenfalls als Straftat verfolgt werden muß.

Recht über das Gesetz hinaus

Die deutsche Rechtsordnung kennt das Rechtsinstitut des übergesetzlichen Notstandes, der dann gegeben ist, wenn zwar nach dem Buchstaben des Gesetzes die Handlung des Täters strafbar wäre, er aber aus übergeordneten Gesichtspunkten gegen das Gesetz verstoßen darf. Das gilt nach deutschem Recht allerdings nur für eine gegenwärtige und unmittelbare Gefahr für Leib und Leben Dritter, die nicht anders abgewendet werden kann, als eben durch eine Tat, die nach dem Buchstaben des Gesetzes mit Strafe bedroht ist. Im Falle der von Assange aufgedeckten Kriegsverbrechen ist dies jedoch anders. Indessen erhebt sich die Frage, ob der Rechtsgedanke des übergesetzlichen Notstandes auch dahingehend ausgeweitet werden muß, daß auch dann, wenn zwar nicht unmittelbar Gefahr für Leib und Leben besteht, die nicht anders, als durch Gesetzesverstoß abgewandt werden kann, straffrei ausgehen muß, wer gegen Gesetze verstößt, die im Ergebnis Unrecht verdecken und verhindern, daß Unrecht auch gesühnt wird.

Das scheint mir im vorliegenden Falle so zu sein. Zwar hat Assange gegen amerikanisches Recht verstoßen, das letztendlich zum Schutze der amerikanischen Soldaten dient, allerdings im Ergebnis auch dazu führt, daß es sie vor der Verfolgung von Kriegsverbrechen schützt. Hier stellt sich doch die Frage, ob nicht übergeordnetes Recht es nicht nur erlaubt, sondern sogar erfordert, daß nationales Recht zurücktreten muß, wenn überragende allgemeine Rechtsprinzipien entgegenstehen. Und ein solches überragendes allgemeines Rechtsprinzip ist, daß auch im Kriege Zivilbevölkerung, Kriegsgefangene und sonstige Nichtkombattanten geschützt werden müssen. Wenn die Rechtsordnung eines Staates dem entgegensteht, dann muß nach dem Weltrechtsprinzip diese Rechtsordnung weichen, wenn nicht anders das natürliche Recht durchgesetzt werden kann.

Der Präzedenzfall

Bemerkenswert ist, daß im vorliegenden Falle die Weltmacht Nr. 1, die USA, letztendlich dem Druck der internationalen Gemeinschaft – nicht der rechtlich verfassten Staatengemeinschaft der Vereinten Nationen – sondern der Gemeinschaft der zivilisierten Bürger vieler Länder, aber auch solcher Staaten wie Australien, nachgeben mußte. Dieser Sachverhalt kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Denn er begründet jedenfalls die leise Hoffnung darauf, daß auch künftig jedenfalls in dem ein oder anderen Falle Recht vor Macht gehen kann.

Klarheit

Die Diskussionen um Waffenlieferungen an die Ukraine, aktuell um das Waffensystem Taurus, sind teils verworren, teils unterkomplex und bisweilen intellektuell defizitär.

Die entscheidende Grundlage

Grundlegend ist zunächst einmal die Rechtslage. Alles, was im Zusammenhang mit der Unterstützung der einen oder anderen Kriegspartei zu erwägen ist, muß sich in erster Linie an der Rechtslage orientieren. Erst danach kann überhaupt über politische Argumente nachgedacht werden.

Es sollte allgemein unstrittig sein, daß der Angriff Russlands auf die Ukraine vor zwei Jahren ein glatter Bruch des Völkerrechts, vor allem auch bestehender Verträge zwischen den beiden Staaten, aber auch internationaler Abkommen war. Ich habe das in meinem Buch Tatort Ukraine, erschienen im Oktober 2022, kurz und übersichtlich dargestellt. Es ist damit aber auch unzweifelhaft, daß die Ukraine sich gegen einen unrechtmäßigen Angriff verteidigen darf. So ist das in Art. 51 der UN-Charta eindeutig geregelt. Waffenlieferungen an Kriegsparteien sind völkerrechtlich erst einmal neutral zu werten. Sie machen den Lieferanten nach überwiegender Auffassung im Völkerrecht nicht zur Kriegspartei. Als historisches Beispiel mag die Schweiz dienen. Sie hat im Zweiten Weltkrieg sowohl das Deutsche Reich als auch die Alliierten mit Waffen beliefert. Ihr Status als neutraler Staat wurde deswegen von keiner der Kriegsparteien in Zweifel gezogen.

Dürfen unbeteiligte Staaten Waffen an Kriegsparteien liefern?

Damit beantwortet sich schon fast von selbst die Frage, welche Waffen geliefert werden dürfen. Waffen an sich haben keine rechtliche Qualität. Rechtliche Qualität hat ihr Einsatz. Insbesondere ist es gleichgültig, auf welche Entfernung sie wirken können. Die Debatte um den Marschflugkörper Taurus mit einer Reichweite von rund 500 km ist aus militärischer Sicht auch grotesk. Zweifellos kann die Ukraine mit diesem Waffensystem Ziele tief im russischen Staatsgebiet bekämpfen. Das kann sie allerdings auch mit Artilleriesystemen, die zum Beispiel Reichweiten um die 80 km haben, von der Luftwaffe ganz zu schweigen. Wenn sie in Grenznähe disloziert sind, wirken sie also auch in das Staatsgebiet des Feindes. Es kommt alleine darauf an, ob militärische Ziele oder zivile Ziele bekämpft werden. Letzteres würde gegen das Kriegsvölkerrecht verstoßen, ersteres wäre eine nicht nur legitime, sondern völkerrechtlich auch legale Kriegshandlung. Im übrigen sollte es für klar denkende Menschen auf der Hand liegen, daß die Ukraine mit dem gleichen Recht wie Russland militärische Ziele im jeweils anderen Land bekämpfen darf. Kriegsverbrechen hingegen ist immer die Bekämpfung ziviler Ziele.

Politik

Bemerkenswert ist die heutige Abstimmung im Deutschen Bundestag. Mehrheitlich haben die Abgeordneten beschlossen, an die Ukraine weitreichende Waffensysteme zu liefern. Die Lieferung des weitreichenden Waffensystems Taurus indessen lehnte die Mehrheit der Abgeordneten ab. Politische Entscheidungen sind eben häufig unlogisch und widersprüchlich, Politik eben.

Krieg und Frieden

Eine ganz andere Frage ist, ob die Kriegsparteien nicht endlich zu Friedensverhandlungen kommen sollten. Das ist aber deren Sache, worin wir uns nicht einzumischen haben. Natürlich können wir einen guten Rat geben. Völlig verfehlt indessen sind Vorstellungen, wonach es zum Frieden führen würde, wenn man die Waffenlieferungen an die Ukraine einstellt, und sie so nicht mehr imstande ist, wenigstens den status quo zu verteidigen. Vielmehr ermöglicht nur die Unterstützung der Ukraine mit Waffenlieferungen die Aufnahme von Friedensverhandlungen.

Es liegt im übrigen nahe, daß die Ukraine kein Staat ist, der unseren Vorstellungen von Demokratie und Rechtsstaat genügt. Daß sie ebenso wie Russland zu den korruptesten Ländern der Welt gehört, ist eine Binsenweisheit. Inwieweit die derzeitige Regierung von ihrer Bevölkerung getragen wird, inwieweit allgemeiner Konsens mit der Regierungspolitik herrscht, und inwieweit auch ihre Armee in Kriegsverbrechen involviert ist, wissen wir nicht genau. Gerade zu letzterem gibt es noch keine justizförmigen, vor allem unabhängige Untersuchungen, von förmlichen Gerichtsverfahren ganz zu schweigen. Somit muß man sich mit derartigen Bewertungen zurückhalten. Das ändert aber alles nichts daran, daß völkerrechtlich die Lage ist, wie sie ist. Für Juristen ist das keine Frage. Auch der Dieb kann Opfer eines Diebstahls sein. Beethoven läßt im Fidelio den Pizzaro singen: „Nun ist es mir geworden, den Mörder selbst zu morden!“ Schon damals bestand daran kein Zweifel. Das Recht schützt jeden.