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Jahrestage 2021

Am ersten Tage eines neuen Jahres richtet sich der Blick auf den Kalender. Was wird das neue Jahr wohl bringen? Wir wissen es nicht. Wohl wissen wir aber, oder sollten wissen, was frühere Jahre gebracht haben, vor allem, wenn man an runde Jubiläen denkt.

Der 18. Januar

Gerade in diesem Jahr wird der 18. Januar ein Tag der Erinnerung sein. In der deutschen Geschichte fallen auf diesen Tag zwei herausragende Ereignisse mit Wirkung bis in unsere Tage und sicher weit darüber hinaus.

Preußen

Am 18. Januar 1701 setzte sich Friedrich III, Kurfürst von Brandenburg, in Königsberg die Krone des Staates auf, der von nun an Preußen hieß. Aus staatsrechtlichen Gründen, die wir an dieser Stelle nicht im einzelnen vertiefen wollen, war er nun zunächst Friedrich I, König in Preußen, statt von Preußen. Bemerkenswert in der Rückschau ist allerdings, wie fortschrittlich und aufgeklärt gerade dieser Staat im Vergleich zu anderen großen Ländern in Europa war. Der unbestritten bedeutendste der preußischen Könige, Friedrich der Große, schaffte 1740 mit einer seiner ersten Amtshandlungen die Folter ab, die zu diesem Zeitpunkt im übrigen Europa noch fester Bestandteil der Rechtspflege war. Um bei der Rechtspflege zu bleiben: in diesem angeblichen Musterbeispiel eines autoritären und undemokratischen Staates gab es unabhängige Gerichte. Ja, jeder Untertan des Königs konnte auch ihn verklagen, wie der berühmt gewordene Fall des Müllers Arnold zeigt. Dieser Staat führte bereits 1717 die allgemeine Schulpflicht ein. In England geschah dies erst 1880, in Frankreich 1882. Damit wollen wir es bewenden lassen. Eine Aufzählung all der Dinge, die aus unserer Sicht fortschrittlich waren, würde den Rahmen dieser Betrachtung sprengen. Natürlich müsste man an dieser Stelle auch wenigstens die bedeutendsten Fürstentümer und Königreiche in Deutschland nennen, wie Bayern, Württemberg, Sachsen, Baden und Hannover. Indessen spielt hier der 18. Januar keine Rolle. Es würde auch den Rahmen dieser Abhandlung sprengen, auch die durchaus bemerkenswerte wie stolze Geschichte dieser deutschen Teilstarten wenigstens zu streifen.

Das Deutsche Reich

Am 18. Januar 1871 riefen die versammelten deutschen Fürsten im Spiegelsaal des Schlosses zu Versailles den preußischen König Wilhelm I zum deutschen Kaiser aus. Unbeschadet dessen, daß Zeitpunkt und Ort unglücklich gewählt waren, war dies die Geburtsstunde eines im internationalen Vergleich bemerkenswert erfolgreichen Staates. Eben das Deutsche Reich, in dem unter Ausschluß Österreichs, das im Zuge der Gründung von Nationalstaaten im 19. Jahrhundert den damals schon anachronistisch gewordenen Vielvölkerstaat beibehalten wollte, und sich somit in einen deutschen Nationalstaat nicht eingliedern konnte, nun die Deutschen gefunden hatten, was Briten, Franzosen, Italiener und Spanier teils schon seit Jahrhunderten hatten, nämlich die Einheit von Nation und Staat. Weil man unseren Kindern und Enkeln offiziell und offiziös im Bildungswesen wie in den Medien seit Jahren weismachen will, dieses Deutsche Reich sei rückständig, undemokratisch und militaristisch gewesen, wollen wir an dieser Stelle auf einige wenige Fakten hinweisen. Dieses Deutsche Reich hatte seit 1871 bereits das allgemeine Wahlrecht, was allerdings wie auch überall sonst auf der Erde, das Frauenwahlrecht noch nicht einschloss. In Großbritannien zum Beispiel wurde das allgemeine Wahlrecht für die männliche Bevölkerung erst 1918 eingeführt. Das allgemeine Wahlrecht für Frauen kam in Deutschland erst 1918. Dieses „erst“ ist jedoch richtigerweise dahingehend zu verstehen, daß es in Deutschland zuerst kam. In den USA, die allgemein als das Musterland der Demokratie gelten, kam es erst 1920, in Großbritannien, dem Mutterland der parlamentarischen Demokratie, erst 1928, Italien zog 1946 nach, Frankreich 1948 und somit erst 159 Jahre nach der französischen Revolution, gleichzeitig mit Belgien. Die Schweiz, allgemein doch als Bastion der Demokratie angesehen, führte das Frauenwahlrecht erst 1971 ein. Genau 63 Jahre nach dem Deutschen Reich.

Das Deutsche Reich wurde kulturell von Preußen dominiert, was nicht weiter wunder nimmt, weil Preußen nun sowohl von der Fläche als von der Bevölkerung der der bei weitem größte seiner Bundesstaaten war. Sein Bildungswesen wurde dann auch rasch von den übrigen deutschen Ländern übernommen, soweit sie es nicht schon zuvor den Preußen gleich getan hatten. Damit war das Deutsche Reich auf diesem Gebiet weltweit führend, wie zum Beispiel der Anteil der Analphabeten an der jeweiligen Bevölkerung im Jahre 1900 zeigt. Im Deutschen Reich waren das gerade mal 0,9 %, in England 9,6 %, in Frankreich 10 %, in den USA 12 % (unter den Farbigen, die man heute politisch korrekt wohl mit dem englischen Begriff People of Color bezeichnen muß, betrug der Anteil der Analphabeten allerdings 49 %), im k. und k. Österreich immerhin 21 %, wobei das in den deutschsprachigen Reichsteilen nur 1,2 % waren, und in Italien 47 %. Da nimmt es nicht weiter wunder, daß bis 1918  von den Nobelpreisen in Medizin und Naturwissenschaften 14 nach Deutschland gingen. Frankreich zählte bis 1918 in diesen Disziplinen 11 Laureaten, Großbritannien deren 8, die in den späteren Jahrzehnten dominierenden USA hingegen nur 2.

„Militarismus“

Was den angeblichen preußischen Militarismus und die stets als historisches Kontinuum behauptete deutsche Aggressivität angeht, so kann das auf seinen Wahrheitsgehalt überprüft werden, wenn man einfach nachzählt, in welchem Prozentsatz ausgewählte Staaten an Kriegen beteiligt waren. In der Zeit von 1701-1933 waren an Kriegen beteiligt: Frankreich mit 28 %, England mit 23 %, Russland mit 21 %, Österreich mit 19 %, die Türkei mit 15 %, Polen mit 11 %, Preußen/Deutschland mit 8 %. Die Bedeutung des Militärischen für die Gesellschaft eines Staates zeigt sich auch an dem Anteil der Bevölkerung, der in seiner Armee dient. Vor 1914 waren das in Frankreich 1,53 %, in Deutschland 0,79 %. Wer angesichts dieser Zahlen weiter von einem deutschen Militarismus spricht, dem ist nicht mehr zu helfen.

Die staatsrechtliche Kontinuität

Wenn wir über das Deutsche Reich sprechen, sollten wir nicht übersehen, daß dieses Deutsche Reich staatsrechtlich tatsächlich bis heute besteht. Dies natürlich nicht in dem Sinne, in dem das Zeitgenossen verstehen wollen, die sich „Reichsbürger“ nennen. Auf deren juristisch unhaltbare Vorstellungen wollen wir an dieser Stelle erst gar nicht eingehen. Tatsache ist, daß das Deutsche Reich sich alsbald nach seiner Gründung am 16. April 1871 eine Verfassung gab. In dieser Verfassung war unter anderem das Budgetrecht des Parlaments festgeschrieben. Man spricht insoweit auch vom Königsrecht der Parlamente. Von Anfang an hatte das Deutsche Reich also ein frei gewähltes Parlament, das über die Staatsfinanzen verfügte. Diese Verfassung kannte natürlich auch eine unabhängige Justiz. Das Reich war eine bundesstaatlich verfasste konstitutionelle Monarchie. In seinen rechtsstaatlichen Strukturen deutete übrigens nichts darauf hin, daß in diesem Reich bereits die Hitler’sche Diktatur angelegt gewesen wäre. An dieser Stelle muß natürlich ein Wort über diese zwölf Jahre verloren werden, die in der Tat ein Fremdkörper in der historischen Entwicklung unseres Landes sind, nichtsdestoweniger bis heute eine Belastung des nationalen Selbstbewusstseins verursachen. Man kann das nicht ungeschehen machen, jedoch richtig einordnen, wie das Papst Benedikt XVI bei seinem Besuch in Auschwitz getan hat. Vor der Weltöffentlichkeit erklärte er: „Ich komme als Sohn des Volkes, über das eine Schar von Verbrechern mit lügnerischen Versprechungen, mit der Verheißung der Größe, des Wiedererstehens der Ehre der Nation und ihrer Bedeutung, mit der Verheißung des Wohlergehens und auch mit Terror und Einschüchterung Macht gewonnen hatte, sodaß unser Volk zum Instrument ihrer Wut des Zerstörens und des Herrschens gebraucht und missbraucht werden konnte.“

Die Weimarer Reichsverfassung – Fortschreibung und nicht Neugründung

Die Abdankung des Kaisers und der Reichsfürsten am 9. November 1918 änderte am staatsrechtlichen Bestand des Reiches nichts. Es gab sich am 11. August 1919 lediglich eine neue Verfassung, die aber ausdrücklich die Kontinuität in staatsrechtlicher Hinsicht betont. In ihrem Art. 178 wird zwar die Verfassung vom 16. April 1871 aufgehoben, die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben jedoch in Kraft, soweit ihnen diese neue Verfassung nicht entgegensteht. Diese Weimarer Reichsverfassung ist auch entgegen landläufiger Auffassung durch die Nationalsozialisten nicht aufgehoben worden, vielmehr ließ sich Hitler innerhalb des Verfassungsrahmens Vollmachten geben, die ein diktatorisches Regime ermöglichten. Eine förmliche Aufhebung der Verfassung war somit nicht notwendig, und wurde auch nicht vorgenommen.

Das Grundgesetz – ebenfalls Fortschreibung und nicht Neugründung

Unser Grundgesetz vom 23. Mai 1949 hat nicht etwa einen neuen Staat aus der Taufe gehoben, sondern hat dem keineswegs als Völkerrechtssubjekt untergegangenen Deutschen Reich nur zum zweiten Mal eine neue Verfassung gegeben, worauf das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung von Anfang an immer wieder hingewiesen hat, und was schon die Meinung der Mehrheit der Mitglieder des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee im August 1948 war. In ihren Grundzügen weist die heutige Verfassung auch große Ähnlichkeit mit ihren Vorgängerinnen auf. So ist Deutschland weiterhin ein Bundesstaat, was ja nun auch in seinem Namen zum Ausdruck kommt. Das Grundgesetz ist auch nicht nur der bloße Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Diktatur, sondern es ist eben die Fortschreibung der deutschen Verfassungstradition und damit eo ipso das Gegenteil der nationalsozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung. Aus der konstitutionellen Monarchie von 1871 hat sich in den vergangenen 150 Jahren nun die parlamentarische Demokratie entwickelt, die wir auch gegen alle Angriffe von innen wie von außen verteidigen wollen. Perstet et aeterna pace fruatur (es bestehe fort und erfreue sich ewigen Friedens), wollen wir also unserem Lande wünschen. Denn wir haben allen Grund, auf unsere Vorfahren stolz zu sein, die dieses Land in der Tradition von Humanismus und Aufklärung geschaffen und entwickelt haben.







Vom Nutzen der Geschichte

Konservative bewahren nun einmal gerne, was des Bewahrens wert ist. Die Übersetzung des lateinischen Wortes conservare lautet nun einmal: bewahren. Das unterscheidet sie von denen, die sich den Generationen ihrer Vorfahren in jeder Hinsicht überlegen dünken und nur schätzen, was sie selbst in ihrer Generation ersonnen haben. Und so läuft der Konservative schon einmal Gefahr, sich allzu sehr an der Vergangenheit zu orientieren und ihre Wiederkehr zu wünschen. Das ist ja wohl auch der Hintergrund um die Diskussionen über das Politikverständnis Alexander Gaulands, dem man nachsagt, Bismarck nicht nur zu bewundern, sondern seine politischen Rezepte auf heute anwenden zu wollen. Ob das wirklich so ist, weiß ich nicht, muß es aber bezweifeln.

Der Maßstab zur Bewertung des Handelns früherer Generationen

Denn generell kann unsere Zeit nicht mit den Maßstäben vergangener Zeiten gemessen werden, ebenso wenig wie man die Maßstäbe unserer Zeit an vergangene Zeiten anlegen kann. Es ist ja gerade der grundlegende Mangel an historischem Verständnis vieler Zeitgenossen, daß sie vergangene Zeiten mit den Maßstäben unserer Zeit zu bewerten suchen. So kann man die außenpolitische Klugheit Bismarcks bewundern, muß jedoch feststellen, daß sie so nur unter jenen Umständen zum Erfolg führen konnte, die Bismarck eben vorfand. So wird man Kaiser Friedrich II, dessen Regierung für das hohe Mittelalter aus unserer Sicht verblüffend fortschrittlich war, sicherlich loben dürfen, jedoch keineswegs als Maßstab für gutes Regieren in unserer Zeit heranziehen können. Und so wird man die in gewisser Weise liberale Weltsicht des preußischen Königs Friedrichs des Großen ebenso wie seine Regierungskunst auch in wirtschaftspolitischer Hinsicht loben müssen. Als absolutistischer Fürst indessen kann er natürlich nicht Vorbild demokratisch gewählter Kanzler und Präsidenten sein. Und so wird man die griechischen Philosophen bewundern, obgleich ihnen die Sklaverei selbstverständlich war. Das klassische Altertum wegen seiner grundlegend anderen gesellschaftspolitischen Verhältnisse auf den Müllhaufen der Geschichte zu werfen, wird keinem vernünftigen Menschen einfallen, auch wenn unsere Universitäten derzeit von Zeitgenossen bevölkert werden, die alle Erkenntnisse und Leistungen der europäischen Zivilisation unter dem Blickwinkel der Verbrechensgeschichte betrachten und am liebsten aus dem Gedächtnis tilgen möchten.

Vom Wert des historischen Wissens

Und dennoch ist die Kenntnis der Geschichte unverzichtbar. Das geflügelte Wort von Theodor Heuss: „nur wer weiß, wo er herkommt, weiß wohin er geht“, ist zeitlos gültig. Leider ist diese Erkenntnis heute nicht mehr Allgemeingut. Die Deutschen unserer Zeit dürften die geschichtsloseste Generation sein, die seit dem Beginn mündlicher und schriftlicher Überlieferungen in diesem Lande lebt. Daß es dennoch Vergangenheitsnostalgiker gibt, die das andere Ende der Skala markieren, kann nur Zeitgenossen irritieren, denen Meinungsvielfalt ein Greuel ist. Das richtige Verständnis von Geschichte formuliert mit der ihm eigenen Sprachgewalt Friedrich Schiller in seiner Jenaer Antrittsvorlesung vom 26. Mai 1789, die er unter die Überschrift gestellt hat: „Was heißt und zu welchem Ende studiert man Universalgeschichte?“ In der Zusammenfassung seiner Gedanken am Ende der Vorlesung heißt es über die Geschichte:

„Sie heilt uns von der übertriebenen Bewunderung des Altertums und von der kindischen Sehnsucht nach vergangenen Zeiten; und indem sie uns auf unsere eigenen Besitzungen aufmerksam macht, läßt sie uns die gepriesenen goldenen Zeiten Alexanders und Augusts nicht zurückwünschen. Unser menschliches Jahrhundert herbeizuführen, haben sich – ohne es zu wissen oder zu erzielen – alle vorhergehenden Zeitalter angestrengt. Unser sind alle Schätze, welche Fleiß und Genie, Vernunft und Erfahrung im langen Alter der Welt endlich heimgebracht haben. Aus der Geschichte erst werden Sie lernen, einen Wert auf die Güter zu legen, denen Gewohnheit und unangefochtener Besitz so gern unsere Dankbarkeit rauben: kostbare teure Güter, an denen das Blut der Besten und Edelsten klebt, die durch die schwere Arbeit so vieler Generationen haben errungen werden müssen! Und welcher unter Ihnen, bei dem sich ein heller Geist mit einem empfindenden Herzen gattet, könnte dieser hohen Verpflichtung eingedenk sein, ohne daß sich ein stiller Wunsch in ihm regte, an das kommende Geschlecht die Schuld zu entrichten, die er dem vergangenen nicht mehr abtragen kann? Ein edles Verlangen muß in uns entglühen, zu dem reichen Vermächtnis von Wahrheit, Sittlichkeit und Freiheit, das wir von der Vorwelt überkamen und reicht vermehrt an die Folgewelt wieder abgeben müssen, auch aus unseren Mitteln einen Beitrag zu legen und an dieser unvergänglichen Kette, die durch alle Menschengeschlechter sich windet, unser fliehendes Dasein zu befestigen“.

Unsere historische Verpflichtung

Wir sind also dazu aufgerufen, uns die Geschichte anzueignen, die Leistungen unserer Vorfahren zu schätzen, ihre Fehler nicht zu wiederholen und auf dem aufzubauen, was sie geschaffen und uns überlassen haben, damit unsere Nachkommen fortführen können, was wir Ihnen übergeben werden. Wäre das nur dies, was Generationen vor uns geschaffen haben, ohne daß wir es fortgeführt, vervollständigt und verbessert hätten, müßten sich unsere Nachkommen des Unverstandes ihrer unmittelbaren Vorfahren schämen.


Lassen wir doch einfach die Kirche im Dorf

Die Präsidentschaftswahlen – und die Teilwahlen zum Kongress – in den USA sind nun vorbei. Das Ergebnis scheint nun klar. Der Herausforderer Joe Biden hat gewonnen. Das ist jedenfalls der derzeitige Sachstand. Daran ändern kann sich nur etwas, wenn Wahlanfechtungen bei den Gerichten zu einem anderen Ergebnis führen.

Eine zwischenbilanz

Zeit, eine vorläufige Bilanz zu ziehen. Zum einen hinsichtlich des Ergebnisses und seines Bestandes. Zum anderen hinsichtlich des Ergebnisses und seiner Folgen für Deutschland.

Kann sich noch etwas ändern?

Beginnen wir mit den Zweifeln am Wahlergebnis, die ja Noch-Präsident Trump publikumswirksam äußert. Nun ist es grundsätzlich so, daß knappe Wahlergebnisse nach einer Wiederholung der Auszählung rufen, nicht nur in diesem Falle. Ob das nun in all den US-Bundesstaaten zu einer Umkehrung des Ergebnisses führen wird, in denen die Wahl knapp zugunsten von Biden ausgegangen ist, darf füglich bezweifelt werden. Auch da, wo es knapp gewesen ist, sind die absoluten Zahlen doch sehr hoch. Nach dem derzeitigen Ergebnis hat Biden 290, Trump 214 Stimmen im entscheidenden Gremium auf sich vereinigen können. Die Ergebnisse in den sogenannten Swingstates, die durchaus knapp ausgefallen sind, Arizona (11f Stimmen) 17.131; Pennsylvania (20) 45.565; Michigan (16) 146.123; Georgeia (16) 10.610; Wisconsin (10) 20.540 Stimmen Differenz, lassen es natürlich möglich erscheinen, daß sich beim Nachzählen rechnerisch etwas ändert oder gar eine gerichtliche Kontrolle Betrügereien in einem solchen Ausmaß aufdeckt, daß sich das Ergebnis im jeweiligen Staat umkehrt.

Wahlbetrug ist leicht behauptet, doch schwer zu beweisen

Doch erscheint das sehr unwahrscheinlich. Zum einen sind die absoluten Zahlen sehr hoch, auch wenn sie im Verhältnis zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen gering erscheinen. Selbst bloße 10.610 Stimmen Unterschied dürften beim Nachzählen nicht vollständig unter den Tisch fallen, von größeren Differenzen wie 45.565 oder gar 146.123 ganz abgesehen. Was muß geschehen, daß etwa 20.000 Stimmen falsch gezählt werden? Das gleiche gilt für den Vorwurf des Wahlbetruges. Abgesehen davon, daß dieser Vorwurf natürlich nur dann der gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist, wenn er konkretisiert wird. D.h., der Kläger müßte konkrete Sachverhalte behaupten, die den Vorwurf des Wahlbetruges tragen. Etwa die Behauptung, in einer bestimmten, namentlich genannten Zahl von Wahllokalen seien Stimmzettel vor dem Auszählen vernichtet worden, oder es sein Stimmzettel von außen in das Wahllokal gebracht worden, die zu Gunsten des Gegners ausgefüllt waren. es genügt jedoch nicht, dass etwa die Briefwahl in einigen Staaten derartig mangelhaft organisiert ist, dass der Manipulationstür und Tor geöffnet ist, zum Beispiel deswegen, weil Wahlbenachrichtigungen anhand schlecht geführter Melderegister auch an bereits Verstorbene geschickt werden. die Möglichkeit der Manipulation beweist jedoch nicht, dass sie auch stattgefunden hat. Wenn das Opfer des Mordes mit der Pistole des Verdächtigen erschossen worden ist, dann ist das  für sich allein kein ausreichender Beweis für dessen Täterschaft.Doch damit nicht genug. Dieser Betrugsvorwurf muß dann auch mit Beweismitteln belegt sein, die nach Überprüfung dem zuständigen Gericht die Überzeugung vermitteln, der Vortrag des Klägers habe sich als wahr herausgestellt. Das allerdings könnte nur dann in der Sache selbst Erfolg haben, wenn der Betrug ein Ausmaß hätte, das zu einer Änderung des Wahlergebnisses führt, also wenn etwa in unserem Beispiel Arizona von den 17.131 Stimmen, die der Herausforderer mehr erhalten hat als der Amtsinhaber, 50 % plus eine Stimme als Fälschungen feststünden. Dann würden die elf Wahlmänner dieses Staates eben nicht Herrn Biden, sondern Herrn Trump zugerechnet. Und das gilt mindestens für alle sogenannten Swingsstates, die in unserem Beispiel insgesamt 73 Stimmen im Wahlmännergremium – in dem natürlich auch Frauen sitzen – ausmachen, bei einem Vorsprung von 76 Stimmen zugunsten von Herrn Biden. Es müssen also auch noch aus den weniger umkämpften Staaten vier weitere Stimmen hinzukommen. Allein schon diese Zahlenbeispiele sollten ausreichen, um auch die theoretischen Chancen einer Wahlanfechtung seitens des Amtsinhabers als praktisch aussichtslos zu qualifizieren.

Warum sollten Wahlhelfer sich verschwören?

Es kommt eine Überlegung hinzu. Die Wahlhelfer in den Wahllokalen, die mit der Auszählung der abgegebenen Stimmen betraut worden sind, arbeiten nicht nur ehrenamtlich und sind schon deswegen recht unabhängig, sondern sie arbeiten gemeinsam vor aller Augen in diesem Wahllokal, also zusammen mit ihren Kollegen und unter den Augen der Wahlbeobachter. Ich habe mir selbst einmal eine solche Stimmenauszählung dort angesehen, wo ich selbst meine Stimme abgegeben hatte. Es ist völlig ausgeschlossen, daß dabei manipuliert wird, es sei denn alle Beteiligten – so um die zehn Personen – teilweise beobachtet durch Wähler, die von ihrem Recht Gebrauch machen, der Auszählung beizuwohnen, ließen Stimmen unter den Tisch fallen, brächten manipulierte Stimmzettel zur Auszählung und ähnliches mehr. Die Vorstellung ist absurd. Und nicht zuletzt muß ja auch in diesem Falle gelten, was tragendes Prinzip des bürgerlichen Rechts ist: von jedem setzt man voraus, daß er gut ist, solange das Gegenteil noch nicht bewiesen ist. Nur aus polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Sicht gilt das Gegenteil, wonach zunächst einmal jeder verdächtig ist, bis das Gegenteil bewiesen ist.

Juristen können nicht zur Anfechtung raten

Alles das wissen ja auch die Anwälte von Herrn Trump. Sie können bei dieser Sachlage, und gestützt auf ihre berufliche Erfahrung ihrem Mandanten nur erklären, daß er auf dem Rechtswege mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur unterliegen kann. Jedenfalls meine ich das aufgrund meiner eigenen jahrzehntelangen Erfahrung als gerichtserfahrener Anwalt sagen zu können. Die Probleme des Beweises sind in jeder Rechtsordnung gleich, sodaß die Erfahrungen in Deutschland in diesem Punkt ohne weiteres auf die Rechtslage in den USA übertragen werden können.

Ändert sich was?

Es wird also dabei bleiben, dass in den nächsten vier Jahren Joe Biden die USA regieren wird. Was bedeutet das eigentlich für uns? Es wird ja sowohl von den Anhängern wie von den Gegnern des amtierenden Präsidenten behauptet, daß hier eine Zeitenwende anstehe. Die Gegner von Trump behaupten ja stets und ständig, dieser Präsident habe außer leeren Versprechungen nichts aufzuweisen. Das hält der Nachprüfung nicht stand. Er hat in seiner Amtszeit – bis zur Coronakrise – durchaus zum Wohle seines Landes regiert. Die Wirtschaft nahm einen steilen Aufschwung, die Arbeitslosigkeit ging erheblich zurück. Außenpolitisch konnte er im Nahen Osten durchaus Erfolge vorweisen, vor allem ist er wohl der erste Präsident der USA, in dessen Amtszeit kein Krieg begonnen worden ist. Negativ fällt bei ihm natürlich ins Gewicht, daß seine persönliche Art schwer erträglich war und ist. Der Mann ist in meinen Augen ein Prolet reinsten Wassers. Das Ansehen seines Landes hat er insoweit durchaus beschädigt. Auf der anderen Seite kann nicht ernsthaft erwartet werden, daß die Amtszeit von Herrn Biden außer atmosphärischen Verbesserungen und einem doch eher präsidialen Regierungsstil große sachliche Änderungen für uns bringen könnte. Er ist ebenso wie sein Vorgänger ein Gegner der Gaspipeline North Stream 2 durch die Ostsee. Er wird ebenso wie sein Vorgänger und auch dessen Vorgänger Deutschland mit Nachdruck zur Einhaltung des 2 %-Ziels bei der Streitkräftefinanzierung anhalten. Und ob der teilweise Truppenabzug, den Trump angekündigt hat, von Biden wieder abgesagt werden wird, ist mehr als zweifelhaft. Alles in allem hat das Wahlergebnis für uns Deutsche keine große Bedeutung

Lassen wir halt einfach die Kirche im Dorf. Schau’n mer mal.

Nun denunziert mal schön

Die natürliche Autorität der Persönlichkeit

Von unserem ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss wird die Anekdote berichtet, er habe anlässlich seines ersten Besuchs bei der neu geschaffenen Bundeswehr den übenden Soldaten launig zugerufen: „Nun siegt mal schön!“ Theodor Heuss erfreute sich eines sehr hohen Ansehens und großer Beliebtheit bei den Bürgern unseres Landes. Das war wohl nicht zuletzt seiner Leutseligkeit geschuldet, gründete aber auch in seinem Ansehen als Gelehrter. In seiner Person verkörperte er den Gegensatz zum voraufgegangenen Nazi-Regime, dessen führende Politiker, Hitler zumal, in jeder Hinsicht das Gegenteil dessen darstellten, was Theodor Heuss als Intellektueller, Demokrat und Republikaner verkörperte. Damit war aber auch das Format vorgegeben, das künftige Bundespräsidenten ausfüllen sollten: Eine Persönlichkeit, die dem Amt Glanz verleiht.

Die Fehlgriffe

Auch in der Reihe seiner inzwischen elf Nachfolger finden wir durchweg angesehene, im Einzelfall durchaus überragende Vertreter des politischen Establishments der Republik. Allerdings gibt es auch hier unrühmliche Ausnahmen. Schon der Nachfolger von Theodor Heuss, Heinrich Lübke, fiel gegenüber seinem Vorgänger in jeder Beziehung merklich ab. Seine nicht nur sprachliche Unbeholfenheit führte dazu, daß im Volk über ihn Witze kursierten wie etwa, daß er bei einem Staatsbesuch in Liberia 1962 eine Ansprache mit der Begrüßungsformel eingeleitet habe: „Meine Damen und Herren, liebe Neger!“ Heinrich Lübke gelangte in das höchste Staatsamt, weil Konrad Adenauer es nicht wollte, und auch sonst kein führender Unionspolitiker mit dem zwar ehrenvollen, aber völlig machtlosen Amt des Bundespräsidenten seine politische Karriere zu beenden gedachte. Ein solcher Kompromisskandidat war auch der Kurzzeit-Bundespräsident Christian Wulff, dem letztendlich sein allzu enges Verhältnis zur Presse zum Verhängnis wurde, und von dem nur sein unsäglicher Satz in Erinnerung geblieben ist, daß der Islam zu Deutschland gehöre.

Es geht aber auch noch schlimmer

Auch der amtierende Bundespräsident Steinmeier ist ja als Verlegenheitslösung von den Spitzen der großen Koalition ausgekungelt worden. Nicht nur, daß er mit dem Charisma des subalternen Bürokraten ausgestattet ist, sondern vor allem sein geradezu krampfhaftes Bemühen, sich an die Spitze des deutschen Politikern offenbar zur ersten Amtspflicht gewordenen „Kampfs gegen Rechts“ zu stellen, prägen seine Amtsführung in einer Art und Weise, die unserem Land keineswegs zur Ehre gereicht. Seine Geschichtsklitterungsrede zum 30. Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung ist ja vielfach kritisch gewürdigt worden, so etwa kenntnisreich von Alexander Wendt. In unguter Erinnerung ist noch seine Werbung für ein sogenanntes Konzert gegen Rechts in Chemnitz am 03.09.2018. Dort fand sich der gesamte linksradikale Narrensaum der deutschen Rockmusik auf der Bühne ein, um mit seinen „künstlerischen“ Mitteln die Machtergreifung der Nazis zu verhindern. Steinmeier war sich nicht zu schade, für linksradikale Bands wie „Feine Sahne Fischfilet“, „K. I. Z.“ oder die Vulgärrapperin „Nura“ Werbung zu machen. Die Texte dieser sogenannten Künstler lassen an Brutalität insbesondere gegenüber der Polizei („haut den Bullen in die Fresse“) und vulgärer Sexualität jenseits der Zitierfähigkeit keine Wünsche deren speziellen Publikums offen. Es ist ausgeschlossen, daß Steinmeier von seinen Beamten nicht darüber aufgeklärt worden ist, bevor er sich dazu hergab, für solche Wortmüll-Produzenten Werbung zu machen. In einem kultivierten Volk sollte so etwas genügen, den Rücktritt eines solchen Präsidenten zu fordern. Derartige Forderungen sind allerdings in den Leitmedien nicht laut geworden, was sehr viel über den geistigen Zustand unserer sogenannten Eliten aussagt.

Die Peinlichkeitsskala dieses Präsidenten ist nach oben offen

Wer allerdings glaubt, daß dieser Bundespräsident sich nicht noch weiter ins Negative steigern könnte, sah sich getäuscht. Am 27.10.2020 gab dieser unwürdige Nachfolger von Theodor Heuss dem Spiegel ein Interview, in dem er die Soldaten der Bundeswehr ausdrücklich dazu aufrief, ihre Kameraden zu denunzieren. Natürlich ging es ihm wie immer um den „K(r)ampf gegen Rechts“. Er appellierte an die Soldaten, sich an der Aufdeckung extremistischer Aktivitäten in den Streitkräften zu beteiligen, natürlich ausdrücklich nur bezogen auf den Rechtsextremismus. „Es ist sehr gut, wenn Soldatinnen und Soldaten von sich aus Vorschläge machen, wie man Rechtsextremismus in den eigenen Reihen bekämpfen kann… Die Bundeswehr darf in den eigenen Reihen kein Klima dulden, in dem rechtsextreme Netzwerke entstehen oder sogar größer werden.“

Die selektive Wahrnehmung einer eingebildeten Gefahr

Daß es wie überall im Lande auch in der Bundeswehr außer Problemen mit dem Rechtsextremismus auch solche mit sonstigen Extremisten gibt, etwa auch Islamisten, scheint den wackeren Streiter gegen Rechts nicht zu scheren. Ein Blick in den Jahresbericht 2019 des Militärischen Abschirmdienstes MAD belehrt uns jedoch eines Besseren. Die Verfassungsschützer der Bundeswehr gingen in 363 Fällen dem Verdacht rechtsextremistischer, in 77 Fällen dem Verdacht islamistischer, in 17 Fällen dem Verdacht der Tätigkeit für ausländische extremistische Organisationen, in 9 Fällen dem Verdacht linksextremistischer Tätigkeit und in 16 Fällen den Verdacht, Soldaten gehörten zur Bewegung der Reichsbürger bzw. Selbstverwalter nach. Für eine gewisse Übersensibilisierung der Führung dieses Geheimdienstes, die natürlich politisch begründet ist, spricht das Ergebnis dieser Ermittlungen. Denn als erkannte Extremisten werden geführt 8 Rechtsextremisten, 4 Islamisten und 2 Reichsbürger. Bei derzeit 214.258 Soldaten (184.258 Aktive, 30.000 Reservisten) haben wir also rund 0,007 % Extremisten dieser Spielarten insgesamt, Rechtsextremisten unglaubliche 0,0037%. Alerta, alerta, fascista! Hätte sich Herr Steinmeier an der Wirklichkeit orientiert, statt sich an der allgemeinen Hysterie gegen „Rechts“ zu beteiligen, so hätte er wenigstens ein bis zwei Worte über die Gefahr des Islamismus auch in der Bundeswehr verlieren müssen.

Nun denunziert mal schön!

„Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant!“ Dieses Heinrich Hoffmann von Fallersleben zugeschriebene Zitat aus der Zeit, in der eine dem Untergang des alten Regimes entgegenzitternde Obrigkeit Freiheit, Demokratie und nationale Einigkeit mit allen Mitteln zu verhindern suchte, auch durch die Förderung des Denunziantentums, dieses Zitat ist Herrn Steinmeier offenbar zur Handlungsmaxime geworden. Statt die Kameradschaft hochzuhalten, die doch die Grundlage des Lebens in der Truppe und die Bedingung der militärischen Leistungsfähigkeit ist, sollen unsere Soldaten auf höchsten Wunsch ein Klima des Misstrauens und der Unsicherheit schaffen, in dem jeder jeden argwöhnisch beäugt. Niemand soll davor sicher sein, nicht wegen irgendeiner harmlosen Bemerkung oder gar einer politisch abweichenden Meinung denunziert zu werden. „Herr Hauptmann, ich weiß was, der Uffz Müller hat gesagt….“ Wie soll ein Soldat im Gefecht das unbedingte Vertrauen auf seinen Kameraden haben können, wenn er stets besorgen muß, von eben diesem Kameraden denunziert zu werden? Wichtiger als eine verschworene Kampfgemeinschaft – alle für einen, einer für alle – ist diesem Wiederbegründer der unheiligen Inquisition und des servilen Radfahrertums obrigkeitsstaatlicher Spießergesellschaften offenbar die politische Reinheit der Armee, besser gesagt, nur noch militärähnlichen Organisation. Die Einführung von Politoffizieren in der Tradition der NVA bzw. weiter zurückgehend, NSFOs wie in der Wehrmacht nach dem 20. Juli 1944 wäre wohl der konsequente nächste Schritt.

Die Diktatur braucht Denunziation und Verrat, die Demokratie Solidarität und Vertrauen

An und für sich ist historisch die Denunziation ein Mittel der Herrschaftssicherung in Staatswesen vordemokratischer Zeit. In der von den Intrigen der mächtigen Familien geschüttelten Republik Venedig organisierte man die Denunziation vermeintlicher und wirklicher Staatsfeinde durch die Errichtung eines Briefkastens, den ein Löwenkopf zierte. Durch dessen geöffnetes Maul konnten anonym Zettel eingeworfen werden, deren sich dann die Geheimpolizei annahm. Diese Bocca di Leone verschlang also die Zettel, auf denen die Namen derer standen, die anschließend in den Bleikammern der venezianischen Justiz verschwanden, oder auf den Stufen des Dogenpalastes ihren Kopf verloren.

Der Rechtsstaat ruft seine Bürger nur im Kampf gegen gemeingefährliche Kriminaltät zur Mithilfe auf, die Gedankenfreiheit ist ihm heilig

Steinmeier ist, was man angesichts seiner Amtsführung kaum glauben kann, Volljurist. Als solcher weiß er, daß unsere Rechtsordnung die Bürger keineswegs verpflichtet, ihre Nachbarn wegen allem und jedem anzuzeigen. Lediglich Straftaten von erheblicher Bedeutung und Gefahr für die Allgemeinheit muß gem. § 138 StGB anzeigen, wer von ihrer Planung erfährt. Das gilt allerdings nur für solch schwerwiegende Dinge wie Hoch- und Landesverrat, Mord, Totschlag, Brandstiftung, Freiheitsberaubung, Raub und dergleichen. Um beim Thema zu bleiben: erst wenn erhebliche Straftaten geplant werden, wie etwa die Bildung einer kriminellen Vereinigung zum Zwecke der Machtergreifung in unserem Lande, oder aber zum Zwecke der Tötung von missliebigen Personen, dann ist die Pflicht des Mitwissers begründet, solche kriminellen Planungen der Polizei zur Kenntnis zu bringen. Gesinnungsschnüffelei hingegen ist dem Gesetz als Bürgerpflicht unbekannt. Im Gegenteil. Das Grundgesetz schützt in seinem Art. 5 die Meinungsfreiheit bis zur Grenze der Bestrebungen zum verfassungsfeindlichen Umsturz. Schnüffler, Petzer, Blockwarte und Spitzel hingegen sind unverzichtbare Bestandteile von Diktaturen. Dem sollte der erste Mann eines demokratischen Staates nicht Vorschub leisten. Nur wer unter der Psychose leidet, welche die Wahnvorstellung hervorruft, allüberall erhebe sich der Nationalsozialismus aus den Gräbern, nur solche Verblendeten können auf Gedanken kommen, wie sie dieser Bundespräsident leider hegt. Das Prädikat des schlechtesten Bundespräsidenten in der noch jungen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist ihm jetzt schon sicher.

Volk, Nation, Staatsvolk, Bevölkerung

Eine notwendige Klärung

Die Diskussionen um den Begriff des Volkes oder auch der Nation begleiten die Politik in Deutschland seit Gründung der Bundesrepublik. Insbesondere im Zusammenhang mit richtungsweisenden Entscheidungen, etwa im Rahmen der Bündnisse NATO und EU, in jüngster Zeit aber auch im Zusammenhang mit den internen Richtungskämpfen der AfD. Auf der einen Seite die Vertreter einer mal völkisch, mal patriotisch-sozial genannten Politik, auf der anderen Seite die Verächter alles Nationalen, die lieber heute als morgen die Auflösung der Nationalstaaten, insbesondere des deutschen, sehen würden. An Schärfe gewinnt diese Debatte dadurch, daß seit dem sog. zweiten NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 immer wieder behauptet wird, das Bundesverfassungsgericht habe mit diesem Urteil praktisch das deutsche Volk als politische Größe abgeschafft. Nicht mehr das deutsche Volk, sondern eine amorphe, disparate Masse von Inhabern deutscher Personalausweise sei das neue Staatsvolk. Grund genug, eine Begriffsklärung zu versuchen und den rechtlichen Gehalt dieser Vorwürfe zu untersuchen.

Eine juristische Untersuchung oder: was steht denn drin?

Zunächst einmal ist also das erwähnte Urteil des Bundesverfassungsgerichts daraufhin zu untersuchen, ob und mit welchem Inhalt das Gericht den Volksbegriff festlegt. Es tut dies auf Seite 185 des 263 Seiten umfassenden amtlichen Textes in RNrn. 690, 691. Schon der schiere Umfang der Entscheidungsgründe zeigt, daß dieses Thema nicht so einfach ist. Man muß sich wenigstens die Mühe machen, den Urteilstext ganz zu lesen. Besser ist es noch, ein Studium der Rechtswissenschaften zu absolvieren und dabei die Vorlesungen und sonstigen Lehrveranstaltungen im Verfassungsrecht mit besonderer Aufmerksamkeit zu verfolgen. Natürlich ist es auch hilfreich, den vorliegenden Text sorgfältig zu lesen, und sich dabei darauf einzulassen, einem erfahrenen Juristen auch zuzutrauen, daß er das Thema sachkundig darstellt. Wir wollen daher diesen Teil der Urteilsbegründung wörtlich zitieren:

Der von der Antragsgegnerin (NPD, d.Verf.) vertretene Volksbegriff ist verfassungsrechtlich unhaltbar. Das Grundgesetz kennt einen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Begriff des Volkes nicht. Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG das Volk, von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, „von den deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 116 Abs. 1 gleichgestellten Personen“ (BVerfGE 83, 37 <51>) gebildet wird. Für die Zugehörigkeit zum deutschen Volk und den daraus sich ergebenden staatsbürgerlichen Status ist demgemäß die Staatsangehörigkeit von entscheidender Bedeutung. Dabei überlässt das Grundgesetz dem Gesetzgeber, wie sich aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 2 und Art. 116 Abs. 1 GG ergibt, die Regelungen der Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit. Er kann insbesondere bei einer erheblichen Zunahme des Anteils der Ausländer an der Gesamtbevölkerung des Bundesgebietes dem Ziel einer Kongruenz zwischen den Inhabern demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft staatlicher Herrschaft unterworfenen durch eine Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer, die sich rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 83, 37 <51 f.>). Die Auffassung der Antragsgegnerin, der Gesetzgeber sei bei der Konzeption des Staatsangehörigkeitsrechts streng an den Abstammungsgrundsatz gebunden, findet demgegenüber im Grundgesetz keine Stütze. Demgemäß kommt bei der Bestimmung des „Volkes“ im Sinne des Grundgesetzes ethnischen Zuordnungen keine exkludierende Bedeutung zu. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, ist aus Sicht der Verfassung unabhängig von seiner ethnischen Herkunft Teil des Volkes. Diese verfassungsrechtliche Vorgabe steht in deutlichem Gegensatz zur Auffassung der Antragsgegnerin, nach deren Überzeugung der Erwerb der Staatsangehörigkeit nicht dazu führt, daß der Eingebürgerte Teil des deutschen Volkes wird.

Das Gericht definiert ex negativo

Wir sehen also, daß das Gericht in diesem Urteil lediglich definiert, was der Begriff des Volkes im Grundgesetz nicht bedeutet. Er bedeutet eben nicht, daß Deutscher im Sinne des Grundgesetzes nur sein kann, wer ethnisch Deutscher ist. Letzteres ist im übrigen auch kein einfacher Begriff. Klar ist dabei doch nur, daß ethnisch Deutscher ist, wer seinerseits von Eltern abstammt, die schon als Deutsche in diesem Sinne geboren sind. Doch wie weit muß diese „reine“ Abstammungslinie zurückreichen? Eine Generation, zwei Generationen, drei Generationen oder wie viele mehr? Und ab wann, zurückgerechnet, dürfen dann ethnisch Nichtdeutsche dabei sein, und wenn ja, mit welchem Prozentsatz? Die Fragestellung zeigt die ganze Absurdität des ethnischen Volksgedankens, wie er ja im Antisemitismus der Nationalsozialisten bis zur lächerlichen Karikatur seiner selbst, wenn man das Thema angesichts seiner grauenhaften Konsequenzen überhaupt ins Lächerliche ziehen kann, durchdekliniert worden ist. War man als „Vierteljude“, oder erst als „AchteljJude“, vielleicht erst ab „Sechzehnteljude“ wehrwürdig?

Was steht im Grundgesetz? Und was nicht?

Diese Negativdefinition des Volksbegriffs findet sich im Grundgesetz wörtlich nicht. Das Grundgesetz verwendet lediglich den Begriff des deutschen Volkes, ohne ihn inhaltlich näher zu umschreiben. Wie bei so vielen anderen Begriffen, wie etwa Ehe und Familie, setzt der Verfassungsgeber einfach voraus, daß diese Begriffe eine allgemein bekannte und akzeptierte Bedeutung haben. Darüber hinaus entnimmt das Bundesverfassungsgericht den tragenden Bestimmungen der Verfassung, welchen Inhalt der Begriff des Volkes nicht haben kann, weil er sonst mit eben diesen tragenden Bestimmungen in einem unauflöslichen Widerspruch stünde. Eine exkludierende Bedeutung des Volksbegriffs wäre mit der Verpflichtung des Staates, die unantastbare Würde des Menschen zu achten und zu schützen, nicht vereinbar. Denn wenn ein Mensch alleine wegen seiner ethnischen Herkunft unter keinen Umständen Teil des deutschen Volkes werden könnte, selbst wenn er kulturell ethnisch deutschen Vertretern der geistigen Elite gleich stünde, ja sie insoweit sogar übertreffen würde. („Ein Jude kann nicht Reichsbürger sein“, § 4 Abs. 1 Satz 1 der 1.Verordnung zum Reichsbürgersetz vom 14.11.1935) verstieße das gegen die Menschenwürde. Zu ihr gehört es eben unabdingbar, daß der Mensch eben sein Schicksal in der Hand hat. Das muß er willentlich gestalten können, und nicht etwa von Geburt an nicht dürfen. Danach konnte also selbst Albert Einstein nicht Reichsbürger und damit Deutscher sein. Es sollte also klar sein, daß ein ethnischer Volksbegriff nicht nur verfassungswidrig, sondern auch absurd wäre.

Wer ist von Verfassungs wegen Deutscher?

Nachdem feststeht, wie das deutsche Volk juristisch nicht zu definieren ist, muß natürlich geprüft werden, wie es im Sinne unserer Verfassung zu verstehen ist. Das Bundesverfassungsgericht weist ja in dem zitierten Abschnitt seines Urteils unter anderem auf Art. 116 Abs. 1 GG hin. Dieser Artikel im Abschnitt über die Übergangs-und Schlussvorschriften der Verfassung legt fest:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. 

Neben dieser selbsterklärenden Definition enthält diese Vorschrift eine Öffnungsklausel dahingehend, daß das Staatsangehörigkeitsrecht zur Disposition des Gesetzgebers steht. Zum einen steht damit fest, daß das Grundgesetz nur die deutsche Staatsangehörigkeit regelt, nicht aber weitergehend etwa die Volkszugehörigkeit. Zum anderen wird statuiert, daß es letztendlich im Belieben des Gesetzgebers, und damit der politischen Mehrheit steht, die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu regeln. Davon hat der Gesetzgeber auch schon vor Inkrafttreten des Grundgesetzes Gebrauch gemacht, und zwar im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz. Dieses Gesetz vom 22.07.1913, also noch im deutschen Kaiserreich entstanden, ist in den folgenden Jahrzehnten mehrfach geändert worden, zuletzt auch in seinem Namen, denn seit dem 1. August 1999 heißt es nur noch Staatsangehörigkeitsgesetz, was ja zu diesem Zeitpunkt wohl eine überfällige redaktionelle Änderung war, nachdem es ja seit dem 08.05.1945 das Deutsche Reich staats- und völkerrechtlich nicht mehr gab. Aber auch inhaltlich hat sich das Staatsangehörigkeitsrecht seit 1913 erheblich geändert. Die gravierendste Änderung war der Übergang vom Abstammungsprinzip (ius sanguinis) zum Geburtsortprinzip (ius soli). Über die mitunter außerordentlich komplizierten Einzelheiten dieser auch weiterhin dynamischen Gesetzgebung soll hier nicht referiert werden. Maßgeblich für unser Thema ist nur, daß die Staatsangehörigkeit im Sinne des Grundgesetzes eben keinen vorgegebenen, insbesondere nicht biologisch definierten Inhalt hat.

Ein Blick in die Verfassungsgeschichte

Das war auch früher nicht wesentlich anders. Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919, auch Weimarer Reichsverfassung genannt, enthält in ihren Artikeln 109 ff. Regelungen zur Staatsangehörigkeit, deren Einzelheiten festzulegen ebenso wie im Grundgesetz dem einfachen Gesetzgeber überlassen ist. Ansonsten ist der Begriff des Deutschen nicht definiert, sondern offenbar vorausgesetzt. Die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 ist in dieser Beziehung völlig anders aufgebaut. Sie beschränkt sich darauf, in Art. 3 ein sogenanntes gemeinsames Indeginat zu konstituieren. Das bedeutet, daß die Staatsangehörigen der Bundesstaaten (Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg etc.) auch in den jeweils anderen Bundesstaaten als Inländer gelten. Ebenso zurückhaltend ist in diesem Punkt die Paulskirchenverfassung von 1848, die ja bekanntlich letztendlich nicht zum Tragen kam, jedoch als demokratischer Vorläufer der Weimarer Reichsverfassung und des Bonner Grundgesetzes gilt. In ihrem § 57 heißt es: „Der Reichsgewalt liegt es ob, die gesetzlichen Normen über den Erwerb des Reichs- und Staatsbürgerrechts festzusetzen.“

Was aber ist denn das Deutsche Volk?

Auch wenn, wie wir gesehen haben, sowohl unsere aktuelle Verfassung als auch ihre Vorläuferinnen lediglich festlegen, wer zum deutschen Staatsvolk gehört, die inhaltliche Ausgestaltung dieser Regelungen jedoch dem einfachen Gesetzgeber überlässt, so ist es doch wesentlich zu wissen, wie das Deutsche Volk zu definieren ist. Denn in der Präambel des Grundgesetzes ist ausdrücklich davon die Rede, daß das deutsche Volk sich kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben hat. Und es ist eben nicht zu übersehen, daß die Inschrift im Tympanon des Reichstages weithin sichtbar lautet: „DEM DEUTSCHEN VOLKE“.

Die populäre Definition, wie sie zum Beispiel der Duden wiedergibt, lautet: „große, meist geschlossen siedelnde Gemeinschaft von Menschen mit gleicher Abstammung, Geschichte, Sprache und Kultur, die ein politisches Staatswesen bilden“. Diese Definition gibt kurz und prägnant das Wesentliche wieder. Eine ausführliche und präzise Definition gibt der seinerzeit sehr angesehene Verfassungsrechtler Gerhard Leibholz. In seinem Aufsatz „Volk, Nation und Staat im 20. Jahrhundert“, erschienen in dem Sammelband „Schicksalsfragen der Gegenwart, Handbuch politisch-historischer Bildung“ von 1957 führt er unter anderem aus:

Neben der gemeinsamen Abstammung und dem gemeinsamen Raum sind es die gemeinsamen kulturellen Güter, wie die gemeinsame Sprache, das gemeinsame kulturelle Leben, die gemeinsame Literatur, die gemeinsame Kirche, die das natürliche Volk aus seiner naturhaften elementaren Sphäre herausführen, es zu einer individuellen Wertegemeinschaft zusammenschließen und eine konkret-individuelle geschichtliche Gestalt annehmen lassen. Schließlich sind es aber auch noch die gemeinsamen geschichtlichen Erfahrungen, die ihrerseits integrieren und wieder auf die Völker zurückwirken und diese von sich aus zu einer Einheit zusammenschließen. Dabei mag es sein, ist aber nicht notwendig, daß diese gemeinsamen geschichtlichen Erfahrungen in einem staatlichen Verband gesammelt werden. In der Regel sprechen wir von einem Volk und einer Volksgemeinschaft und verwenden wir Begriffe wie zum Beispiel Volksbewußtsein, Volksgeist, Volkstum, Volksgefühl nur, wenn die eben erwähnten objektiven Konstitutionselemente eines Volkes, nämlich gemeinsame Abstammung, gemeinsame territoriale Basis, gemeinsame Sprache und Kultur und gemeinsame Geschichte, sich in einer menschlichen Gruppe wechselseitig miteinander verbunden haben.

Volk, Nation, Staat – von der Entität zum Völkerrechtssubjekt

Um jedoch als Gemeinschaft überleben zu können, ist es unabdingbar, sich politisch als Staat zu organisieren, was allerdings über die Eigenschaft als Volk hinaus ein gemeinsames Bewusstsein erfordert. Das erst macht ein Volk zu einer Nation, die den Nationalstaat bildet. Auch hier ist die von Leibholz in diesem Aufsatz gegebene Definition hilfreich:

Wodurch wird nun ein Volk zur Nation? Die lateinischen Worte „nasci“ (geboren werden) und „natus“ (geboren), von denen sich im philologischen Sinne die Nation herleitet, darf uns nicht darüber täuschen, daß das Zusammengeboren- und Zusammengewachsensein ein Volk noch nicht zu einer Nation macht. Auch die gemeinsame Sprache, obwohl sie als nationsbildender Faktor in ihrem Gewicht – wie der große Einfluß Herders insbesondere auf die slawischen Völker gezeigt hat – nicht unterschätzt werden soll, vermag die Nationwerdung der Völker nicht zu erklären. In Wirklichkeit wird vielmehr ein Volk erst dadurch zur Nation, daß es sich seines politisch-kulturellen Eigenwertes bewußt wird und gefühlsmäßig seine Existenz als selbständige konkrete Ganzheit bejaht. Ein Volk erweitert sich somit zur Nation durch einen Akt des Selbstbewußtseins und des Willens und nicht, wie man gelegentlich behauptet hat, durch Mystifikation einer angeblich irrationalen Substanz.

Wie wird man also Deutscher?

Auch diese Definitionen des angesehenen Verfassungsjuristen Gerhard Leibholz beschreiben die Eigenschaften von Volk und Nation, lassen jedoch offen, wie der Einzelne Teil dieser Gemeinschaft werden kann. Sowohl die bloße Abstammung als auch die Aufnahme in die Gemeinschaft des Volkes bzw. der Nation begründen die Eigenschaft als Deutscher im Sinne der Soziologie. Die Staatsbürgerschaft, welche die Eigenschaft als Angehöriger des Staatsvolkes im Sinne der Verfassung begründet, wird durch einen Rechtsakt begründet, nämlich entweder die Anerkennung des Neugeborenen als deutscher Staatsbürger bei Eintragung in das Personenstandsregister oder aber durch förmliche Einbürgerung des bis dahin Angehörigen eines fremden Staates. Daß dies bei Angehörigen des deutschen Volkes respektive der deutschen Nation im Sinne der vorstehenden Definition von Leibholz gewissermaßen automatisch geschieht, ist eine Rechtstatsache und den natürlichen Gegebenheiten geschuldet. Daß dies im Wege der Einbürgerung geschehen kann, ist der zivilisatorischen Errungenschaft geschuldet, die in der Anerkennung der unveräußerlichen Menschenwürde durch die Verfassung zu sehen ist.

Wer war Gerhard Leibholz?

In diesem Zusammenhang sei ein Wort zur Person des Verfassungsjuristen Gerhard Leibholz gesagt. Er ist nämlich ein sehr gutes Beispiel dafür, daß ein ethnisch eingeengter Volksbegriff, wie ihn die Antragstellerin des hier besprochenen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, die NPD, vertritt, in die Irre führt und nicht haltbar ist. Gerhard Leibholz stammte aus einer ursprünglich jüdischen, später jedoch zum Christentum konvertierten Familie. Schon im Alter von 28 Jahren wurde er ordentlicher Professor für Staats- und Verfassungsrecht. Familiär war er mit den später im Widerstand gegen das NS-Regime stehenden Hans von Dohnanyi und Dietrich Bonhoeffer verbunden. Seine Ehefrau war eine Zwillingsschwester Dietrich Bonhoeffers. Hans von Dohnanyi war ebenfalls mit einer Schwester Dietrich Bonhoeffers verheiratet. Leibholz und von Dohnanyi waren überdies Studienfreunde. Wegen seiner jüdischen Wurzeln wurde Leibholz 1935 sein Lehrstuhl genommen. Er konnte 1938 noch rechtzeitig emigrieren. Seine Freunde Dietrich Bonhoeffer und Hans von Dohnanyi bezahlten bekanntlich den Widerstand gegen das Hitler-Regime mit ihrem Leben. Gerhard Leibholz war nach dem Kriege von 1951-1971 Richter am Bundesverfassungsgericht. Er trat ferner mit vielen beachtlichen Veröffentlichungen auf dem Gebiete des Verfassungsrechts hervor. Unter anderen war er einer der Verfasser des Standardkommentars zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Wer einem solchen Manne, gerade auch angesichts der oben zitierten Äußerungen die Eigenschaft des Deutschen abspricht, sollte eigentlich schamrot anlaufen. Die Menschen in seinem Umfeld müssen sich wohl Gedanken über seine intellektuelle Ausstattung machen.

Von der Freiheit des Gesetzgebers, die Staatsangehörigkeit im wohlverstandenen Interesse des Staatsvolkes zu regeln

Gerade weil die Verfassung es dem einfachen Gesetzgeber überläßt, die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft und damit gewissermaßen den Eintritt in die Gemeinschaft des Staatsvolkes zu regeln, ist auch klar, daß dies nach Gesichtspunkten erfolgen kann, die aus der Sicht der politischen Mehrheit zweckmäßig sind. So ist es ganz sicher legitim und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit einerseits an die Geburt von deutschen Eltern oder andererseits von ausländischen Eltern auf deutschem Boden, die sich seit mehr als acht Jahren legal hier aufhalten, zu knüpfen. Ebenso legitim und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist es, wenn man bei der Einbürgerung von Ausländern strenge Kriterien dahingehend aufstellt, daß sie sich kulturell in die deutsche Nation einfügen, und sowohl willens als auch in der Lage sind, dauerhaft für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen und ihren Beitrag zum Bruttosozialprodukt zu leisten. Denn dies sind Forderungen, die jeder Mensch grundsätzlich erfüllen kann. Und damit ist man eben nicht von Geburt an gehindert, Teil des Volkes zu werden, dem man angehören will. Nicht mehr und nicht weniger verlangt der Schutz der unveräußerlichen Menschenwürde durch den Staat. Man kann einer Nation in dem Sinne, wie sie Leibholz definiert, schlicht und einfach nicht ansinnen, auch solche Menschen rechtlich in sie aufzunehmen, die ihre Kultur und Werte ablehnen und am liebsten durch die mitgebrachte, völlig andere Kultur und Werteordnung ersetzen möchten. Keine Nation kann zum kulturellen Selbstmord verpflichtet sein. Unbeschadet dessen hat es jede Nation natürlich in der Hand, sich im Laufe der Zeit auch kulturell zu verändern. Historisch war das bislang immer eine Bewegung nach oben, wie der Aufstieg des römischen Bauernvolks zur Hochkultur zeigt. Auch wir Deutschen haben eine solche Entwicklung aufzuweisen. Diese Entwicklung nun umzukehren, ist jedenfalls von Verfassungs wegen nicht geboten, auch wenn gewisse Wirrköpfe in unserem Lande solche Hirngespinste pflegen.

Und was ist dann die Bevölkerung?

Unabhängig hiervon ist der Begriff der Bevölkerung. Er ist natürlich nicht, wie dies zum Beispiel Horst Seehofer gerne tut, synonym mit Volk oder Nation zu verwenden. Er bezeichnet vielmehr die Gesamtheit der auf dem Staatsgebiet dauerhaft lebenden Menschen. Unsere Verfassung begründet auch für die nicht dem Staatsvolk angehörende Bevölkerung Grundrechte, wie zum Beispiel das der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) oder das Recht, im Rahmen der allgemeinen Gesetze seine Meinung frei und unzensiert äußern zu können (Art. 5 Abs. 1 GG).

Auch wenn es linksgrüne Intellektuelle schmerzen mag: Bayerisch ausgedrückt: Mia san mia!

Ein populärer Verfasser philosophischer Alltagsliteratur hat eines seiner Bücher mit dem sprachlich paradoxen, aber einprägsamen Titel versehen „Wer bin ich, – und wenn ja wie viele?“ Für unser Thema wäre das als die Frage zu formulieren: „Wer sind wir, und wie viele sind wir?“ Den ersten Teil der Frage haben wir beantwortet. Der zweite Teil der Frage ergibt sich aus der fortlaufenden amtlichen Bevölkerungsstatistik.


Der Heuchler

Nun hat also der Bundespräsident sich zu den Vorgängen am Wochenende in Stuttgart geäußert. Wie erinnerlich, hat ein rasender Mob von hunderten “ junger Männer“, was inzwischen für jeden, der zwischen den Zeilen lesen kann und will, nichts anderes bedeutet als “ junge Männer mit Migrationshintergrund, vorwiegend aus dem muslimischen Kulturkreis“ in der Stuttgarter Innenstadt marodiert, geplündert, Polizeibeamte niedergeschlagen und gezeigt, wer da Herr Im Hause ist. Neu ist allerdings, daß nun gewissermaßen als Hefe die Schlägertrupps der Antifa die Gärung vorantreiben. Was in Stuttgart tatsächlich geschehen ist, kann als Auftakt zu bürgerkriegsartigen Verhältnissen gesehen werden. Auf der einen Seite ein Gebräu aus kulturell orientalisch geprägten jungen Männern und westlich sozialisierten linksextremen Antifa-Kämpfern, auf der anderen Seite die rechtstreuen Bürger dieses Landes, (noch) geschützt von ihrer Polizei.

Die Pflichtübung für das vergeßliche Volk

Herr Steinmeier sah sich in dieser Lage bemüßigt, unserer Polizei beizuspringen. Neben der pflichtgemäßen „scharfen Verurteilung“ der gewaltsamen Ausschreitungen, wörtlich: „Gewalt, Vandalismus, schiere Brutalität – wie am Wochenende in Stuttgart gesehen – müssen mit aller Härte des Rechtsstaats verfolgt und bestraft werden“, erklang dann das Hohe Lied von der Solidarität mit unserer Polizei. Denn wer Polizistinnen und Polizisten angreife, wer sie verächtlich mache oder den Eindruck erwecke, sie gehörten „entsorgt“, dem „müssen wir uns entschieden entgegenstellen.“ Mit dem Hinweis auf die „Entsorgung“ von Polizeibeamten war die unsägliche Äußerung einer sogenannten Journalistin des grünen Leib- und Magenblättchens „taz“ gemeint, die hier einfach deswegen nicht zitiert werden soll, weil der Text derartig beleidigend und auch so weit unter dem Niveau meiner Leser ist, daß ich ihn auch aus diesem Grunde nicht zitieren kann, ebenso wenig wie ich ihren Namen nennen möchte, denn jeder Text, in dem dieser Name nicht erscheint, ist schon deswegen ein guter Text.

Hätte diese Verurteilung der gewaltsamen Ausschreitungen in Stuttgart und diese Solidaritätsbekundungen mit unseren Polizeibeamten ein Politiker ausgesprochen, der sich durch Wort und Tat in den letzten Jahren als eindeutiger Verteidiger des Rechtsstaats und unserer Polizei erwiesen hat, so wäre das natürlich vollkommen in Ordnung und vor allem glaubhaft gewesen. Bei Herrn Steinmeier ist es das nicht.

Zur Erinnerung:

Wir sollten uns daran erinnern, daß Herr Steinmeier im November 2018 die sogenannten Musiker diverser Bands gelobt hat, die sich verbal in der übelsten Weise über unsere Polizei hergemacht haben. Mit dem Segen des Präsidenten gab es anläßlich der angeblichen „Hetzjagden“ von Chemnitz mal wieder „Rock gegen Rechts“. So zum Beispiel eine Formation namens „Feine Sahne Fischfilet“, die ob ihrer linksextremen Tendenzen vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Das ist allgemein bekannt, natürlich auch Herrn Steinmeier. Diese Gruppe grölte anlässlich dieser hochkulturellen Sternstunde des engagierten „Kampfs gegen Rechts“ Texte wie: „Wir stellen unsere eigenen Trupps zusammen und schicken den Mob dann auf euch drauf. Die Bullenhelme, sie sollen fliegen/eure Knüppel kriegt ihr in die Fresse rein/Punk heißt es gegen Vaterland/Deutschland verrecke, das wäre wunderbar/Deutschland ist Scheiße/Deutschland ist Dreck!“. Dazu eine sogenannte Künstlerin, die es ebenfalls nicht verdient, daß ihr Name verbreitet wird: „Mein Bugatti fährt 410, schwupp, die Scheißbullen haben mich nicht gesehen… Ich bin schwarz, ich bin schwarz, ich brauch Gras, ich fick‘ deine Bitch, hab einen Heidenspaß… Brauchst du Gras, ich hab Gras!“

Wer solche Feinde des Rechtsstaats lobt, der hat das Recht verwirkt, sich vor unsere Polizei zu stellen. Man glaubt es ihm auch nicht.

Diese sogenannten Künstler erfreuten das Präsidentenherz offenbar so ungemein, daß er sie ausdrücklich lobte und für ihre Konzerte warb. Das war nun einmal das glatte Gegenteil der Haltung, die er nun anlässlich der Stuttgarter Ereignisse seinem Volk vorspielt. Diese Heuchelei ist widerlich und unerträglich. Geht es um den allüberall zu führenden „Kampf gegen Rechts“, sind ihm wohl die übelsten Hilfstruppen willkommen, auch solche, die ihren Haß auf unsere Polizei  lautstark herausgrölen. Erscheint es hingegen populär, öffentlichkeitswirksam die präsidiale Hand über unsere Polizei zu halten, dann wird eben diese Nummer gegeben.

Der Mann ist die krasseste Fehlbesetzung im Amt des Bundespräsidenten, die wir jemals hatten. Ich glaube das mit gutem Gewissen sagen zu können, denn ich habe sie alle erlebt, auch noch Theodor Heuss in meiner sehr frühen Jugendzeit.

Corona – über den Tag hinaus gedacht

Die Coronakrise ist nun seit gut drei Monaten das beherrschende, ja das alles überwältigende Thema unserer Tage. Unser tägliches Leben hat sich in einem Ausmaß verändert, das man zuvor nicht für möglich gehalten hat. Quarantäne, Abstandsgebote, Versammlungsverbote, Reiseverbote – alles Dinge, die man in einem freien Land nie für möglich gehalten hätte. Man konnte sterbende Angehörige im Pflegeheim nicht mehr besuchen, Schulen wurden geschlossen, Spielplätze und Schwimmbäder waren nicht mehr zugänglich, der Kulturbetrieb brach vollends zusammen, denn Theater, Kinos und Konzertsäle waren geschlossen. Gemeinsame Unternehmungen, von der Grillparty bis zum Chorgesang, waren gestrichen. Der Besuch von Läden und Gasthäusern war nur unter ganz ungewöhnlichen Vorsichtsmaßnahmen und sehr  eingeschränkt möglich. Die Wirtschaft des Landes erlebte einen Einbruch wie sonst nur in Kriegszeiten.

Das Ende der Krise sollte der Beginn des Nachdenkens werden

Langsam und nach und nach verfügt die Politik sogenannte Lockerungen. Inzwischen kann man nun seine Angehörigen wieder besuchen, jedenfalls draußen vor dem Café seinen Espresso genießen und auch die Kinder können in eingeschränktem Umfang Schulen und Kindergärten wieder besuchen. Es ist gefühlt wie am Ende eines Krieges: das Donnergrollen des Artilleriebeschusses läßt nach und der Abzug des Feindes beginnt.

Natürlich haben wir die Vorschriften eingehalten. Nichts anderes steht dem Bürger des Rechtsstaates an, unabhängig davon, ob er die jeweiligen Vorschriften selbst für richtig oder falsch hält. Alles andere wäre auch Anarchie. Erfahrungsgemäß hat diese immer Chaos, Mord und Totschlag und danach die blutige Diktatur nach sich gezogen. Auch deswegen kann man die Bürger dafür loben, daß sie den Gesetzesgehorsam dem Rebellieren vorziehen.

Was machte eigentlich das Krisenmanagement aus?

Doch nach diesen ersten Monaten einer Krise, wie wir sie noch niemals hatten, ist es angebracht, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Wir wissen nun, daß Bundes- und Landesregierungen viel zu spät die Zeichen der Zeit erkannt haben, und das, obgleich es aus Studien und Katastrophenübungen ausreichend deutliche Hinweise dafür gegeben hat, daß eine solche Krise jederzeit kommen könnte, und auch, wie man sich auf sie vorbereiten kann. Angesichts der Erkenntnisse über die ersten Wochen des Verlaufs der Epidemie in den zuerst betroffenen Ländern war es schlicht und einfach dumm und unvertretbar, noch Ende Februar davon zu faseln, von einer Epidemie oder gar einer Pandemie könne bei weitem nicht die Rede sein, das sei, na klar, eine rechte Verschwörungstheorie. Nicht zuletzt deswegen fielen dann wohl die Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in unserem Lande so harsch und tiefgreifend aus. Es wurde gewissermaßen mit dem großen Hammer zugeschlagen. Ein differenziertes Vorgehen, etwa von vornherein örtlich beschränkt auf Infektionsschwerpunkte, kam offenbar nicht in Betracht. Und auch wenn man den führenden Politikern unterstellen darf, mit guter Absicht gehandelt zu haben, so dürfte es nicht völlig abwegig sein, dem ein oder anderen von Ihnen auch zu unterstellen, sich in der Rolle des harten und smarten Krisenmanagers gefallen zu haben mit dem Hintergedanken, daß solche Krisenmanager bei Wahlen besonders gut abschneiden. Es waren eben „Gummistiefeltage“, eingedenk der Auftritte Gerhard Schröders bei der Flutkatastrophe an der Oder mitten im Wahlkampf, was ihm ja bekanntlich die zweite Amtszeit gerettet hat.

Was richtig oder falsch war, bleibt der Nachbetrachtung vorbehalten

Es ist sicher derzeit viel dazu zu sagen, daß der Kurs der deutschen Regierung, aber auch vieler anderer Regierungen, nur möglicherweise der einzig richtige war. Ob nicht etwa der schwedische Weg genauso erfolgreich ist, vielleicht sogar erfolgreicher, können wir heute nicht wissen. Von Taiwan, Südkorea und Singapur ganz zu schweigen. Das ist auch das Problem. Wer angesichts einer völlig neuen Herausforderung eine Entscheidung trifft, statt zuzuwarten, handelt richtig, selbst wenn die Entscheidung sich am Ende als falsch oder zumindest nicht optimal herausstellt. Er gleicht ja dem Autofahrer, der in der Nacht ohne Licht fahren muß. Was allerdings im Falle Deutschland durchaus zu beanstanden ist: die Politik verläßt sich offensichtlich auf eine einzige Schule der Virologen, angeführt von Professor Drosten und fleißig sekundiert vom Robert-Koch-Institut, einer Behörde, die dem Bundesgesundheitsministerium nachgeordnet ist. Wer die Arbeitsweise von Ministerien und nachgeordneten Behörden kennt, macht sich dazu seine eigenen Gedanken. Unabhängige, dem Minister auch schon mal widersprechende Geister findet man da in der Regel nicht. Andere Fachleute werden ersichtlich nicht konsultiert. Inzwischen wissen wir, daß die Auffassungen der Virologen, Epidemiologen und Lungenfachärzte durchaus kontrovers und vielfältig sind. An und für sich erwartet man in einer solchen Lage, daß Entscheider mehrere Expertenmeinungen hören, abwägen und auf ihre Plausibilität und innere Logik prüfen, bevor sie sich für eine Maßnahme entscheiden. Auch darüber wird noch in Zukunft zu sprechen sein.

Der ökonomische Super-GAU

Über die wirtschaftlichen Folgen des sogenannten Lockdown, also der nahezu vollständigen Stilllegung der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens, ist viel geschrieben worden. Nicht zu Unrecht vergleichen Volkswirte das mit den Kosten eines verlorenen großen Krieges. Die Billionen von Euro, Dollar und anderen Leitwährungen dieser Welt, die nun aus dem Nichts genommen werden, um die Wirtschaft wieder zum Laufen zu bringen, müssen ja nun irgendwann real erwirtschaftet werden. Nach allen Erfahrungen aus den letzten Jahrhunderten bedeutet das Inflation und ein langanhaltendes Absinken des Lebensstandards. Das bezweifelt niemand. Aber auch das ist in Zukunft zu bedenken.

Lernen wir aus der Krise, und wenn ja, was?

Diese Krise in bisher nie da gewesenem Ausmaß, allenfalls vergleichbar mit der Weltwirtschaftskrise von 1929 und dem nachfolgenden Zweiten Weltkrieg, sollte uns nachdenklich machen. Der naheliegendste Gedanke ist natürlich, daß eine zweite Krise dieser Art und dieses Ausmaßes jedenfalls in den nächsten Jahrzehnten nicht eintreten darf, ohne daß Wirtschaft und Gesellschaft endgültig kollabieren, falls ihre Bekämpfung nach dem Muster von 2020 erfolgt. Das wirft Fragen auf. Zunächst einmal die Frage, wie wir reagieren sollen, ja müssen, wenn eine vergleichbare Epidemie oder Pandemie auftritt. Einfach das gleiche zu tun, wie im März 2020, verbietet sich von selbst. Wie gesagt, würde die Volkswirtschaft das nicht überstehen. Ob die Bürger des Landes ein zweites Mal derartige Einschränkungen hinnehmen würden, obgleich in der voraufgegangenen Krise nur vergleichsweise wenige Menschen gestorben sind, gleichgültig, ob das wegen der ergriffenen Maßnahmen so war, oder ob das nicht auch ohne diese Maßnahmen ähnlich gewesen wäre: ein großer Teil der Bürger würde nicht mehr bereit sein, derartiges noch einmal mitzumachen. Dazu braucht man nicht viel Phantasie. Es war ja damals, 2020, am Ende auch nicht so schlimm, werden die Leute denken.

Warum waren wir alle so brav?

Man muß sich allerdings auch fragen, warum die Bürger nicht nur unseres Landes, sondern eigentlich in allen entwickelten Ländern dieser Erde, bereitwillig jede Einschränkung hingenommen haben, in der Hoffnung, dann von Krankheit und Tod verschont zu bleiben. Hier gilt es, tiefer zu graben.

Es bestand wohl Konsens darüber, daß der Staat verpflichtet sei, alles, aber auch wirklich alles zu unternehmen, um jedes, aber auch wirklich jedes Leben zu schützen. Der Hinweis kritischer Geister, die sogenannte Übersterblichkeit, also der Überschuß von auf durch allein von CoVid 19 verursachten Sterbefällen im Vergleich zur durchschnittlichen Sterberate, sei praktisch nicht messbar, nach allem, was man wisse, handle es sich bei den Verstorbenen, die man auf das Konto dieses Virus buche, nahezu ausschließlich um Menschen in hohem Lebensalter mit schweren Erkrankungen wie Herzinfarkten, Krebs im Endstadium und ähnlichem, wurde regelmäßig damit abgetan, zum einen stürben ja auch junge und gesunde Menschen an dem Virus, und zum anderen könne man doch wirklich nicht sehenden Auges Menschen sterben lassen, deren Leben man mit zugegeben radikalen Schutzmaßnahmen retten könne. Es wurde sogar die Verfassung bemüht und erklärt, das Grundgesetz verpflichte den Staat, jedes Menschenleben vor dem Tod durch ansteckende Krankheiten zu retten. Natürlich ist das nicht richtig. „Das Leben ist der Güter höchstes nicht“, läßt Schiller den Chor am Schluß der Braut von Messina singen. Und die Gestalt des Kriegers, des Kämpfers für die Freiheit oder sonst ein edles Gut, der sein Leben einsetzt, war doch auch in unserer Kultur lange Zeit das Maß allen irdischen Wertes. Die spartanische Mutter, die ihrem Sohn beim Abmarsch in die Schlacht zuruft, er solle mit seinem Schild oder auf ihm (also aufgebahrt) zurückkehren, erscheint uns Heutigen in der Tat unwirklich, ein Bild aus der Sage. Schon die Vorstellung, daß wir in einem Krieg zur Verteidigung unserer Landesgrenzen Tausende von Gefallenen betrauern müßten, ist in unserer Zeit wohl schon nicht mehr vermittelbar. Die Bereitschaft unserer Vorfahren, das Leben von Millionen Soldaten aufs Spiel zu setzen, selbst wenn es über die bloße Verteidigung des Landes hinausging, können die meisten Menschen unserer Zeit schlicht nicht mehr verstehen. Das Grundgesetz schützt die Würde des Menschen, wozu im Übrigen auch ein würdiger Tod gehört, nicht aber sein Leben unter allen Umständen. Wäre es so, müßte der Staat alles verbieten, was Leben gefährden kann, Autorennen, Bergsteigen und Rauchen, jedes Risiko ausschließen und in der Tat auf jede Grippewelle mit Quarantäne reagieren.

Was ist der Urgrund der Angst?

Warum aber haben wir Deutschen – und nicht nur wir Deutschen – in der Krise so reagiert? Warum diese Angst, die Menschen in freier Natur eine Mund-/Nasenschutzmaske tragen läßt? Warum diese Angst, die vielen Menschen schon bescheidene Lockerungen des Corona-Regimes ablehnen läßt?

Ein Blick zurück in die Menschheitsgeschichte

Ich will versuchen, Antworten zu geben. Blicken wir zunächst zurück in die Menschheitsgeschichte. Die Menschheitsgeschichte ist – auch – eine Geschichte von Not und Tod, Krankheit und Elend, Krieg und Katastrophen, Hilflosigkeit vor der Natur und ständiger Furcht vor dem Verderben. Dennoch hat die Menschheit überlebt. Aus jeder Katastrophe ist sie gestärkt hervorgegangen. Krieg und Völkermord stellten die Fortexistenz so manchen Volkes infrage. Dennoch überlebte beispielsweise das jüdische Volk seine nahezu vollständige Vernichtung im Krieg gegen die Römer ebenso wie die voraufgegangene babylonische Gefangenschaft. Die deutschen Vertriebenen mußten millionenfachen Mord, entschädigungslose Enteignung und den Verlust der angestammten Heimat erdulden. Wer das überlebt hatte, hatte daraus offenbar die Kraft gezogen, nicht nur einfach weiterzuleben, sondern eine neue Existenz aufzubauen. Über die Jahrhunderte dezimierten Pest und Cholera ganze Landstriche. Die Verstorbenen wurden achtlos entsorgt, vom allgegenwärtigen Tod abgestumpfte und durch das Leid entkräftete Menschen hatten für Trauerfeierlichkeiten weder Kraft noch Sinn. Die Spanische Grippe forderte während und nach dem Ersten Weltkrieg  nach Schätzungen ca. 25-50.000.000 Tote, eine Zahl, die jedenfalls um ein Vielfaches über der Zahl derer liegt, die unmittelbar ursächlich Folge der Kampfhandlungen für Soldaten und Zivilisten war. Die großen Kriege forderten Opfer in einem Umfang, den zu Beginn der Corona-Krise nicht einmal die größten Pessimisten für den schlimmsten denkbaren Verlauf prognostiziert hatten. Dem 30-jährigen Krieg fiel in Deutschland gut ein Drittel der Bevölkerung zum Opfer. Über die beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts muß man nicht sprechen, ebensowenig über die Opfer der brutalen Diktaturen. Alleine den kommunistischen Diktaturen opferte diese wahnwitzige Ideologie bis zu 100 Millionen Menschen. Die Aufzählung ließe sich ad infinitum fortsetzen.

Die Bewohner des Paradieses wurden unsanft aufgeweckt

Von alledem sind wir nun seit 75 Jahren verschont geblieben. Die Erinnerung an diese Zeit verblaßt. Das persönliche Erleben hatten noch unsere Großeltern, zum Teil noch unsere Eltern. Wir sind großgeworden in einer Zeit, in der wir Hunger und Krieg, Not und Tod, Krankheit und Elend nur noch aus Büchern und Filmen kennen, nein nicht wirklich kennen, sondern davon hören und lesen. Das Gefühl des Ausgeliefertseins, der Hilflosigkeit, die Furcht vor dem Unglück, die Angst vor dem Unsagbaren, das alles haben wir in das Reich der Literatur verbannt, wenn nicht überhaupt verdrängt. Wo unseren Vorfahren Krankheit und Tod noch ständige Begleiter waren, was sie zu ertragen, ja als Bestandteil des Lebens zu begreifen wußten, wobei der Glaube an Gott und ein ewiges Leben eine ganz entscheidende Rolle spielten, da ist bei uns vielfach – nichts. „Sie starb versehen mit den Tröstungen der Hl. kath. Kirche im Kreise ihrer Familie“ – wer kennt noch solche Todesanzeigen oder hat dies noch selbst miterlebt? Wir leben auf das Diesseits fixiert, ein Jenseits entzieht sich der Ratio des Menschen, der mit dem Lebensgenuß völlig ausgefüllt ist. Der Mensch beherrscht die Natur, der Wissenschaft ist nichts unmöglich. Krankheiten, die in früheren Jahrhunderten und noch vor Jahrzehnten unweigerlich zum raschen Tod geführt haben, werden heute medizinisch routiniert beherrscht, manchmal genügt ein Gang in die Apotheke. Die Lebenserwartung ist in einem – aus der Sicht der Menschen etwa des 18. und 19. Jahrhunderts – atemberaubenden Umfang gestiegen. Die Zahl der 100-jährigen, die offensichtlich quietschfidel ihren Angehörigen vor laufender Kamera zuprosten, steigt und prägt nicht unwesentlich unbewußt unser Bild vom Alter, das sich so auch formatfüllend vor das Unausweichliche – ja wir umschreiben das gern – stellt, das Unausweichliche, das doch eigentlich Tod heißt. Was sich dann doch nicht vermeiden läßt, wird in die Anonymität der Pflegheime und Hospize entsorgt im wahrsten Sinne des Wortes. Die Sterbenden zu umsorgen wird bezahlten, familienfremden Kräften übertragen. Hernach wird der Bestatter bezahlt und das Erbe angetreten.

Die Fähigkeit zur Resilienz hatten noch unsere Vorfahren

Unsere Vorfahren haben das alles, was uns so undenkbar, so unwirklich, mindestens so unendlich fern ist, erlebt, ertragen und überstanden. Not und Tod, Elend und Krankheit, Krieg und Katastrophe waren ihre ständigen Begleiter. Sie lebten mit und unter diesen Umständen. Für sie war aber auch zumeist sicher, daß die Verstorbenen nicht einfach aufgehört hatten zu leben, sondern in ein anderes Leben gegangen waren, wohin sie ihnen natürlich über kurz oder lang folgen würden. Das nahm all den Schrecknissen der Welt sehr viel, es begründete die Hoffnung, daß es auch wiederum besser werden würde, und sei es im Jenseits. Mit jedem Unglück, das man lebend überstanden hatte, wuchs die Erfahrung und begründete die Hoffnung, vielleicht das nächste doch auch zu überstehen, bevor das übernächste Unglück die Tür zum Jenseits öffnen würde. Das ist eine Befindlichkeit, ein Lebensentwurf, der unserer Zeit fremd geworden ist. Man spricht heute gern von Resilienz, also der Fähigkeit, Widerstand gegen Belastendes zu entwickeln. Ich denke, davon hatten unsere Vorfahren reichlich. Unsere Zeit hingegen ist davon gekennzeichnet, daß der Mensch diese Fähigkeit nur noch selten hat. Begünstigt wird das auch durch eine Gesellschaft, die vom Staat erwartet, daß er alle denkbaren Risiken zumindest minimiert, wenn nicht gar ausschaltet. Die Vorstellung, selbst kraftvoll den Herausforderungen des Lebens zu trotzen, ist gesellschaftlich vielfach nicht einmal mehr erwünscht. Das Idealbild vom harten, notfalls auch tapferen Mann ist dem politisch korrekten Bild vom sanften Allesversteher gewichen, der es schrecklich findet, wenn für seine Mahlzeit ein Tier sterben muß. Unseren Studenten mutet man vielerorts schon nicht mehr zu, im Studium mit Lehrinhalten konfrontiert zu werden, die, wie etwa im Fach Geschichte, nicht selten die ganze Brutalität des Menschen zeigen, und nicht nur in der Kriegsgeschichte. So ist etwa die Geschichte der Hexenverbrennungen nichts für zart besaitete Gemüter. Doch ist es symptomatisch für unsere Zeit, daß auf diese Generation  „Schneeflöckchen“ Rücksicht genommen wird, obgleich es doch eigentlich angebracht wäre, all diese Kinder aus behüteten Elternhäusern auf die brutale Wirklichkeit des Lebens und die Herausforderungen der Welt schonungslos vorzubereiten.

Zurück zu den Wurzeln!

Wenn wir ein zweites, ein drittes und viertes Mal Großkatastrophen wie Pandemien, Naturkatastrophen oder gar Kriege überleben wollen, dann müssen wir zunächst unser Bild vom Leben, unsere Einstellung zu Entbehrung und Luxus, zu Freud und Leid, zu Armut und Wohlstand, ja zu Leben und Tod gründlich überdenken und zu dem zurückfinden, was die Generationen vor uns befähigt hat, mit all diesen Dingen zu leben und zu überleben. Nur dann werden wir in der Lage sein, die Dinge richtig einzuordnen, abzuwägen und Entscheidungen zu treffen, die unser langfristiges Überleben erst ermöglichen. Nur dann leben wir ohne Furcht, nur dann leben wir im ursprünglichen Sinne.




Wozu braucht man eigentlich Fachleute?

Es gibt wohl keine akademische Disziplin, die für Außenstehende so überflüssig ist, wie die Juristerei. Denn auf diesem Gebiet ist offenbar jeder kompetent. Zum einen kann wirklich jeder, der des Lesens kundig ist, Gesetze und Gerichtsurteile lesen. Lesen heißt natürlich auch verstehen. Wer etwa die Zeitung oder die Gebrauchsanleitung für seine Waschmaschine gelesen hat, hat ja nun auch verstanden, was er gelesen hat. Denkt er und auch sie jedenfalls. Zum anderen ist man täglich eigentlich ununterbrochen mit Rechtsfragen konfrontiert, auf die man eine Antwort haben muß. So muß jeder prüfen und entscheiden, ob eine Rechnung zu bezahlen ist, ob er auf der Autobahn langsamer fahren muß, weil dort ein Schild steht, wonach bei Nässe nur noch 80 km/h gefahren werden darf, oder ob er den Gehsteig streuen muß, weil sich dort Glatteis bildet. Kurz und gut, das Recht umgibt und fordert uns ständig. Und deswegen sind wir da doch alle firm. Die Juristen mit ihren Spitzfindigkeiten sind eigentlich nur eine Landplage.

Was Recht ist, weiß man ja

Weil das so ist, kann man nicht nur nach der Tagesschau den Freispruch in einem Mordprozeß zutreffend kommentieren, sondern man kann selbstverständlich auch feststellen, was das Grundgesetz so alles anordnet und regelt. Vor allem kann man ja schon am Wortlaut feststellen, daß das Grundgesetz keine Verfassung ist, denn sonst müsste sie ja so heißen.

Der unerledigte Verfassungsauftrag eine neue Verfassung zu schaffen

Immer wieder liest man deswegen mal kurze und prägnante, mal langatmige und umständliche Ausführungen von Zeitgenossen über die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, ihre Identität oder Nichtidentität mit dem Deutschen Reich oder auch die Schaffung und Inkraftsetzung einer neuen Verfassung gemäß Art. 146 GG. Das steht nach Meinung dieser Rechtsexperten noch aus. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wird diese Vorschrift des Grundgesetzes einfach nicht umgesetzt. Wer und auf welchem Wege für diese Umsetzung zuständig ist, bleibt dabei im Dunkeln. Wenn man nun statt eigener Überlegungen dazu einfach einmal Juristen befragen würde, bekäme man auch eine klare Antwort. Das Thema ist für examinierte Juristen, selbst ohne Spezialisierung auf das Verfassungsrecht, unproblematisch.

Wer ist der pouvoir constituant?

Eine neue Verfassung kann das deutsche Volk sich natürlich geben. Dazu ist allerdings die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung erforderlich. Das Grundgesetz selbst schweigt darüber, wer dafür zuständig ist. Somit gelten die allgemeinen Regeln. Wenn schon für verfassungsändernde Gesetze eine Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat erforderlich ist, dann sicherlich auch für die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung. Wer diese Mehrheit organisieren kann, ist realistisch nicht abzusehen. Unter den Abgeordneten wird man jedenfalls derzeit niemanden finden, der sich mit einer solchen Frage überhaupt befassen würde.

Wäre eine neue Verfassung grundlegend anders?

Eine neue Verfassung wäre bei Lichte besehen eine Änderung der vorhandenen Verfassung. Dabei wäre allerdings gemäß Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes zu beachten, daß die tragenden Grundsätze der geltenden Verfassung, nämlich die Verpflichtung des Staates zur Achtung der Menschenwürde, konkretisiert in den Grundrechten, und das Demokratie- und Rechtsstaatsgebot nicht aufgehoben werden dürfen. Also wäre auch eine neue Verfassung in ihren wesentlichen Grundzügen ähnlich wie die geltende Verfassung. Etwas anderes könnte nur im Falle eines gewaltsamen Umsturzes Platz greifen. Mit anderen Worten: nur eine Revolution könnte sich über die Schranken des Art. 79 Abs. 3 GG hinwegsetzen. Dann hätten wir allerdings, wie das nach Revolutionen schon immer gewesen ist, eine Diktatur.

Ist Deutschland ein souveräner Staat?

Das ist auch völlig losgelöst von der Verfassungsgeschichte. So sind etwa Art. 133 und 139 GG ganz offensichtlich nur noch Rechtsgeschichte. Auch spielt es keine Rolle mehr, ob und mit welchen Intentionen die Alliierten seinerzeit auf die Gründung der Bundesrepublik Deutschland und den Text ihrer Verfassung Einfluß genommen haben. Die Frage der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland stellt sich jedenfalls nach dem geltenden Verfassungstext nicht. Auch das ist völlig klar. Ich habe noch nie von einem Verfassungsrechtler etwas gegenteiliges gehört. Daran ändert auch die sagenhafte “ Kanzlerakte“, soweit sie überhaupt existiert, nichts. Denn für die Gesetzgebung, und damit auch für die Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge, ist das Parlament zuständig. Selbst wenn der Bundeskanzler sich per Unterschrift gegenüber den USA zu irgendetwas verpflichtet, bindet das den Gesetzgeber nicht. Inwieweit allerdings ein Staat wie Deutschland im Verhältnis zu Weltmächten wie den USA souverän ist, kann nur politisch beurteilt werden. Völkerrechtlich stünde etwa einem Austritt Deutschlands aus der NATO nichts entgegen. Politisch wäre das natürlich Harakiri.

Offenbar sind nur die Juristen nicht rechtskundig

Soweit darüber räsoniert wird, daß ein Verfassungsauftrag aus Art. 146 GG immer noch der Erledigung harrt, findet sich diese Auffassung nur außerhalb der juristischen Profession. Mir ist jedenfalls kein Jurist, insbesondere kein Verfassungsrechtslehrer an einer deutschen Hochschule oder Verfassungsrichter bekannt, der diese Auffassung auch nur zuneigen würde. Für Juristen ist die Sache also klar.

Frage an alle Nichtjuristen, die anderer Auffassung als die Juristen sind: würden Sie sich eigentlich von einem Juristen den Blinddarm herausnehmen, oder ihr Magengeschwür therapieren  lassen?


Steinmeier zum 8. Mai 1945

Als Deutscher, der das Zeitgeschehen mit dem Wissen um die Tragik der deutschen Geschichte beobachtet, hätte man gern von seinem Präsidenten zum 75. Jahrestag der Kapitulation und damit des Kriegsendes in Europa eine Ansprache gehört, die der historischen Dimension des Jahrestages gerecht wird. An dieser Aufgabe ist Herr Steinmeier gescheitert.

Die falsche Gewichtung

Nicht daß der Bundespräsident in seiner Ansprache am 8. Mai 2020 wesentliche Aspekte völlig unterschlagen hätte. Nein, er wies zutreffend darauf hin, daß dieses Datum für die Deutschen das Ende von Bombennächten und Todesmärschen markierte. Was die Todesmärsche angeht, so gab es solche sowohl für die letzten Insassen der KZs, als auch für die Vertriebenen, etwa den berüchtigten Todesmarsch von Brünn. Wir wollen einmal unterstellen, daß Herr Steinmeier auch diese Todesmärsche gemeint hat. „Wir wollten erinnern“, so fuhr der Bundespräsident fort, – „auch mit den Älteren in unserem Land, die jene Zeit selbst erlebt haben. Hunger, Flucht, Gewalt, Vertreibung – alles das haben sie als Kinder durchlitten. Nach dem Krieg haben sie dieses Land aufgebaut, im Osten wie im Westen.“ Nun klingt darin wenigstens an, was den Deutschen widerfahren ist. Doch hätte man gerade im Hinblick auf die ausführliche Beschreibung des Leides, das anderen angetan worden ist, hier eine ausführlichere Darstellung erwartet.

Was den Deutschen widerfahren ist

Denn der 8. Mai 1945 steht auch für

ca. 1,5 Millionen deutsche Zivilisten, die durch die völkerrechtswidrige Bombardierung der deutschen Städte und den Beschuß von Tieffliegern ums Leben gekommen sind,

für ca. 3 Millionen deutsche Kriegsgefangene, die diese Gefangenschaft nicht überlebt haben, um das einmal ohne juristische Bewertung zu sagen,

für ca. 14 Millionen Vertriebene, die unter grausamsten Bedingungen davongejagt wurden, ihr Hab und Gut zurücklassen mußten und von denen ca. 2 Millionen Menschen Opfer des entmenschten Pöbels wurden, den gewissenlose Politikverbrecher wie Eduard Benesch aufgehetzt hatten,

ca. 2,5 Millionen deutsche Frauen, die von alliierten Soldaten vergewaltigt wurden, wobei sich unter den Tätern auch hunderttausende von Soldaten der Westalliierten befanden,

den Verlust von ca. 24 % des deutschen Staatsgebietes ohne Berücksichtigung von Elsass-Lothringen,

die Demontage, genauer gesagt, den Raub von Maschinen und Wirtschaftsgütern im Wert von rund 500 Milliarden $,

den Raub von Patenten und Rechten im Wert von ca. 5 Billionen $,

den Raub sämtlicher Goldreserven Deutschlands.

Von alledem sagte er nichts, außer der bereits zitierten blassen Andeutung. Statt dessen halluzinierte er eine Gefahr der Wiederkunft des Bösen, die sich in aufkommendem Nationalismus und virulenter Fremdenfeindlichkeit ankündige. Dagegen helfe, na was denn, Europa. Als ob irgend jemand in Deutschland ernsthaft die Wiederkehr der NS-Zeit herbeiwünschte! Thema verfehlt, aber die politischen Oberlehrer zufrieden gestellt. 

Betrachtungen zu Schuldfragen sind an einem solchen Tag deplaziert

An einem solchen Gedenktag sollte auch nicht darüber gerichtet werden, ob und in welchem Ausmaß Deutschland sich schuldig gemacht hat. Schuldig machen können sich Völker ohnehin nicht. Schuldig machen können sich wenn überhaupt nur ihre Unterdrücker. Unter ihnen leiden in erster Linie ihre eigenen Völker. Natürlich auch die, auf die sich ihre Wut richtet. Im Falle Deutschlands eben in erster Linie die Juden, welcher Nationalität auch immer. Daß in ihrer Wahrnehmung der Holocaust formatfüllend die historische Szene beherrscht, ist verständlich. Denn für die Familie des Ermordeten ist kein Mord diesem gleich. Dies gilt dann aber auch für die anderen Familien, um im Bilde zu bleiben. Zum Beispiel für die Sudetendeutschen und ihr Leid. Im Falle der Sowjetunion eben alle, die als Klassenfeinde eingestuft wurden. Im Falle Chinas ebenso. Was Deutschland im speziellen angeht, so ist heute wohl nicht mehr strittig, daß von den ca. 80 Millionen Deutschen nur etwa 200.000 aktiv in die Mordmaschinerie der Nazis eingebunden waren. Hier von einer Schuld „der Deutschen“ schlechthin zu sprechen, ist einfach abwegig. Benedikt XVI. hat das seinerzeit in Auschwitz auf den Punkt gebracht : „Ich komme als Sohn des Volkes, über das eine Schar von Verbrechern mit lügenhaften Versprechungen, mit der Verheißung der Größe, des Wiedererstehens der Ehre der Nation und ihrer Bedeutung, mit der Verheißung des Wohlergehens und auch mit Terror und Einschüchterung Macht gewonnen hatte, sodaß unser Volk zum Instrument ihrer Wut des Zerstörens und des Herrschens gebraucht und missbraucht werden konnte.“

Das historische Vorbild

Der erste Bundespräsident Theodor Heuss, ein wirklicher Staatsmann und Gelehrter und nicht bloßer Parteipolitiker, ein Mann, der den Aufstieg der Nationalsozialisten, ihre verbrecherische Herrschaft und ihr Ende mit wachen Augen beobachtet hatte, formulierte am 8. Mai 1949: “ Im Grunde genommen bleibt dieser 8. Mai 1945 die tragischste und fragwürdigste Paradoxie der Geschichte für jeden von uns. Warum denn? Weil wir erlöst und vernichtet in einem gewesen sind.“ Mit diesen wenigen Worten ist Theodor Heuss eindrucksvoll gelungen, woran Frank-Walter Steinmeier kläglich gescheitert ist. Theodor Heuss verstand sich jedoch auch noch als Deutscher in der Kontinuität der Geschichte mit ihren Höhen und Tiefen. Vom verdrucksten Wesen der political correctness, die in den Deutschen auf ewig das Volk mit dem Tätergen sehen will, konnte Heuss noch nichts wissen. Das ist auch mehr was für Zwerge.

Die Hetzer

Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich speien könnte. Der Brechreiz wird mit jeder Minute Medienkonsum stärker, ob Tagesschau, heute, Monitor oder Anne Will im Wege öffentlich-rechtlicher Propaganda, oder auch beim Blick in die gedruckten Erzeugnisse der politisch korrekten Verlage. Wie perfekt dressierte Papageien krächzen sie alle wohlorchrestriert die gleiche misstönende Melodie. Die Bluttat eines Wahnsinnigen wird politisch instrumentalisiert. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die politische Klasse unseres Landes geradezu sehnsüchtig darauf gewartet hat, daß nach dem noch keineswegs vollständig aufgeklärten Mord an Walter Lübcke – die strafrechtliche Qualifizierung als Mord dürfte das einzige sein, was jetzt schon mit einiger Sicherheit feststeht –, dem Amoklauf in Halle eines wirren Täters, über dessen Schuldfähigkeit wohl erst das zuständige Landgericht und wohl auch letztlich der Bundesgerichtshof zu entscheiden haben werden, nun endlich eine weitere Tat begangen wird, die als rechtsextremistisch motiviert bezeichnet werden kann, und wenn noch so wenig dafür spricht. Denn es kommt alleine darauf an, der Bevölkerung vor den Fernsehgeräten und der Morgenzeitung einzuhämmern, in Deutschland habe sich ein gewalttätiger Rechtsextremismus ausgebreitet, vor allen Dingen aber, das alles der einzigen Oppositionspartei in die Schuhe schieben zu können, die sich ausdrücklich gegen den politischen mainstream stellt. Weil diese Partei trotz der konzertierten Hetze in Politik und Medien immer noch um die 12 % Zustimmung in den Umfragen registrieren kann, muß nun der große Knüppel hervorgeholt werden.

Was wissen wir über den mutmaßlichen Täter von Hanau?

Zunächst einmal will ich mich hier an die gängige Regel halten, von einem mutmaßlichen Täter zu sprechen, weil noch kein Gericht festgestellt hat, daß jener Tobias Rathjen diese Tat begangen hat, obgleich nahezu alles dafür spricht. Doch so sind nun einmal die Spielregeln. Bei dem Täter von Halle ist es anders, er hat sich selbst bei der Tat gefilmt. Dann ist es aber eine nicht nachvollziehbare Künstlichkeit, hier beim üblichen Sprachgebrauch zu bleiben. Doch zurück zur Frage. Dieser Mensch hat einen umfangreichen Bekennerbrief und zusätzlich ein bereits längere Zeit vor der Tat veröffentlichtes Video hinterlassen, in welchem er seine in der Tat völlig wirre und wahnsinnige Gedankenwelt offenbart. Zu dieser Gedankenwelt gehören in der Tat auch rassistische Versatzstücke, aber auch andere Wahnvorstellungen wie etwa die, die US-Armee betreibe unterirdische Folterkammern, der Fußballtrainer Jürgen Klopp habe ihm seine Gedanken gestohlen und allerlei Absonderlichkeiten mehr, die man sonst nur von den Patienten psychiatrischer Bezirkskrankenhäuser kennt. Und so nimmt es nicht Wunder, daß es zwischenzeitlich eine Reihe von Stellungnahmen prominenter Psychiater gibt, die diese Äußerungen des Tatverdächtigen als Beleg für eine abnorme, schwerstgestörte Persönlichkeit einstufen. Vor allem aber, und dies erscheint mir sehr wichtig zu sein, gibt es keinerlei Hinweise auf irgendwelche Organisationen, denen der Tatverdächtige angehört hätte, nicht einmal Hinweise auf Mitwisser. Nicht einmal ein bestimmter ideologischer Einfluß von welcher Seite auch immer auf jenen Wirrkopf kann festgestellt und nicht nur herbeiphantasiert werden. Vielmehr haben wir es wohl mit dem klassischen einsamen Wolf zu tun, einem Menschen, der zwar die üblichen gesellschaftlichen Sozialkontakte wie Studium, berufliche Tätigkeit und Mitgliedschaft in einem Verein hatte, offensichtlich jedoch keine Freundschaften pflegte, und ganz offensichtlich auch keine erotischen Beziehungen zu Frauen oder Männern hatte. Auch das ist bei Sonderlingen, die sich immer mehr in ihre eigene Phantasiewelt vergraben, keine Seltenheit.

Die Propagandalüge von der rassistischen Beeinflussung

Unbeschadet dessen, daß man gerade diesen Tobias Rathjen überhaupt nicht in das Schema des fanatischen rechtsextremen Mörders einpassen kann, muß er nun dafür herhalten, weil er zu diesem Zweck dringend gebraucht wird. Der rassistische Baustein im auch sonst aus Wahnvorstellungen errichteten Gedankengebäude im kranken Hirn dieses Menschen reicht dann aus, seine Tat als ausschließlich rassistisch motiviert darzustellen. Das wäre ja noch hinzunehmen, wenn es dabei geblieben wäre. Indessen genügt das der politischen Klasse und ihren Papageien nicht. Der Mörder muß unbedingt angestiftet worden sein. Und der Anstifter darf niemand anders sein, als die AfD und ihr publizistisches Umfeld. Deswegen verkünden die Herolde des Berliner Hofs und trommeln die Redaktionen in einem ohrenbetäubenden Crescendo täglich, nun sei die giftige Saat aufgegangen, die von der AfD und ihrem Umfeld gesät worden sei, mehr noch, einer der Höflinge der Kanzlerin konnte sich in der heutigen Sitzung des Deutschen Bundestages nicht entblöden, in Richtung der AfD-Fraktion zu belfern, dort säßen die geistigen Urheber jener Mordtat.

Das politische Schmierenstück

Unerträglich ist das verlogene Betroffenheitsschauspiel, das unsere politische Klasse hier aufführt. Eine Sondersitzung des Deutschen Bundestages zur Ehrung der Opfer einer fürchterlichen Bluttat mag zwar grundsätzlich angemessen sein. Nach dem Amoklauf des Anis Amri auf dem Berliner Breitscheidplatz konnte man sich dazu nicht verstehen. Nun aber wurde das große Zeremoniell veranstaltet. Die Spitzen der Politik agierten mit betroffen-staatsmännischer Miene. Die Opfer waren Teil der Dramaturgie insoweit, als sie auf der Bühne des Bundestages den hochemotionalen Gegenpart zu den angeblichen Mentoren der Mörder auf der rechten Seite des Hohen Hauses spielen mussten. In ihrem antirassistischen Furor bemerkten die Staatstrauernden jedoch nicht die Widersprüchlichkeit, die sich aus dem anklagenden Satz: „Sie waren keine Fremden“ auf dem hart am Rande des Kitschigen gestalteten Plakat mit brennender Trauerkerze einerseits und den türkischen Flaggen auf den Särgen der Opfer andererseits ergab. Mehr Fremdheit, als die Flagge eines Drittstaates auf den Särgen der Opfer aus einer deutschen Stadt, die doch angeblich keine Fremden gewesen sein sollen, ist kaum denkbar. Abgesehen davon ist es in Deutschland auch nicht üblich, Särge mit der Bundesflagge zu dekorieren, von Trauerfeierlichkeiten für gefallene Soldaten und verstorbene Staatsmänner einmal abgesehen. Doch genau das paßt in die Agenda. Hier die Anständigen, die ehrlich Trauernden, die weltoffenen Deutschen des 21. Jahrhunderts, dort die Unanständigen, die Prediger der Fremdenfeindlichkeit, die Wiederkehr des Nationalsozialismus.

Was ist hier eigentlich rassistisch?

Nur mal zur Klarstellung. Niemand wird im Programm oder den öffentlichen Äußerungen führender Politiker der AfD irgendetwas rassistisches finden. Ihre Gegner vermeiden es denn auch sorgfältig, derartige Belege für ihre diffamierende Behauptung zu benennen, diese Partei sei völkisch/rassistisch. Wenn überhaupt, kann derartiges in das dumme Geschwätz des Herrn Höcke und seiner Flügellanten hineininterpretiert werden. Aber das ist jedenfalls bislang die Minderheit dieser Partei. Was ihre Gegner nicht daran hindert, die Gesamtpartei zu diffamieren, mehr noch, mit ihrer systematischen Diffamierung die Hoffnung zu verbinden,die gemäßigten Kräfte in der Wählerschaft und in der Partei davon abzubringen, sie weiter zu unterstützen. Denn dann bliebe, so das Kalkül, nur noch eine Art NPD neueren Baujahrs übrig, die keine Gefahr mehr für die politische Konkurrenz wäre.

Es ist nicht rassistisch, wenn man auf die ganz offenkundigen Probleme der Zuwanderung hinweist. Unbestritten ist ein Großteil der seit dem Herbst 2015 zugewanderten Menschen unqualifiziert, ungebildet und einem Bild von Mensch und Gesellschaft verhaftet, das mit dem unsrigen, insbesondere so wie es in unserer Verfassung steht, unvereinbar ist. Das hat mit deren Rasse überhaupt nichts zu tun. So sind auch aus dem arabisch-islamischen Kulturkreis über die Jahre Menschen zu uns gekommen, die hochgebildet, hochqualifiziert und bestens integriert sind. Alle diese Wissenschaftler, Ärzte und Schriftsteller hier aufzählen zu wollen, würde den Raum sprengen, der hier zur Verfügung steht.

Es ist nicht rassistisch, wenn man auf die enormen finanziellen Belastungen der deutschen Sozialsysteme hinweist, die eben mit dieser ungeregelten Zuwanderung verbunden sind. 50 Milliarden Euro jährlich sind nun einmal keine vernachlässigbare Größenordnung. Und ob diese Zahl nicht noch zu klein ist, will ich hier einmal offen lassen. Mangelnde Bildung und mangelnde berufliche Qualifikation hängen nicht notwendiger Weise von Geburtsort und Hautfarbe ab. Dafür gibt es in Deutschland ja nun auch eine Vielzahl von Beweisen.

Es ist nicht rassistisch, auf die Kriminalstatistik hinzuweisen. Es ist nun einmal leider so,  daß Zuwanderer, insbesondere aus anderen Kulturkreisen als dem europäischen, in der Kriminalstatistik weitaus überrepräsentiert sind, leider besonders bei den Gewalt-und Sexualdelikten. Und auch das kann schon deswegen nicht rassistisch sein, weil ja auch die sogenannten Biodeutschen in den jeweiligen Deliktsgruppen reichlich vertreten sind. Wenn es dann doch diese augenfälligen statistischen Besonderheiten gibt, dann sind ihre Ursachen nicht in Herkunft und Hautfarbe zu suchen, jedoch ganz sicher in der kulturellen Prägung, denn dies ist das offensichtliche Kriterium.

Es ist nicht rassistisch, die offensichtlich in weiten Teilen bis heute nicht gelungene Integration der Zuwanderer aus dem islamischen Kulturkreis anzusprechen und sie auch einzufordern. Es ist natürlich nicht rassistisch, von diesen Nachkommen der damaligen Gastarbeiter zu verlangen, sich endlich in die Werteordnung unseres Grundgesetzes einzugliedern bzw. sich endlich zu entscheiden, zu welcher der beiden Welten man eigentlich gehören will und daraus die logische Konsequenz zu ziehen.

Was wird hier bezweckt?

Das Manöver ist durchschaubar. Der politischen Linken fehlt auf Bundesebene – noch – die parlamentarische Mehrheit. Deswegen muß an der weiteren Linksverschiebung des politischen Weltbildes der Deutschen gearbeitet werden. Die – noch – bürgerlichen Parteien müssen dazu bewegt werden, sich weiter nach links zu orientieren, denn allein dies vermag sie ausreichend vom Reich des Bösen, also von der Rechten, abzugrenzen. Zur Strategie gehört es denn auch, vereinfachend, ja verfälschend, vom Kampf gegen „Rechts“ zu sprechen, statt präzise vom Kampf gegen den Rechtsextremismus. Denn man weiß nur zu gut, daß die meisten Leute die feinen Unterschiede zwischen rechts (konservativ, patriotisch, marktwirtschaftlich), rechtsradikal (nationalistisch, autoritär) und rechtsextrem (völkisch, demokratiefeindlich) nicht machen. Derartige  Unterscheidungen werden mindestens als feinsinnig, in der Regel jedoch als intellektuell zu anspruchsvolle Gedankenspielereien von Politikwissenschaftlern angesehen. Mit so etwas will man sich nicht abgeben, das kostet Zeit und Mühe. Da ist es doch einfacher, sich sein Weltbild in groben Strichen von ARD, ZDF, Bild und Süddeutscher zeichnen zu lassen. Und in diesem Weltbild, das so wenig der Realität entspricht, wie ein Porträt von Picasso dem Foto der porträtierten Person, liegt eben die politische Rechte insgesamt im Reich des Bösen. Und genau deswegen muß das bürgerliche Lager sich deutlich sichtbar davon abgrenzen und tut dies mit angstgetriebener Besessenheit. Und das kann man überzeugend nur tun, wenn man die von der politischen Propaganda eben dort situierte AfD meidet wie der Teufel das Weihwasser und lautstark in den Chor der Diffamierungen einstimmt. Man tut dies auch in der verzweifelten Hoffnung, jedenfalls den größeren Teil der Wähler dieser Partei zurückzugewinnen, um dann zumindest wieder in die Lage zu kommen, Koalitionen bilden zu können, in denen man die führende Rolle spielt. Daß dies alles mit der Realität nichts zu tun hat, daß hier vielmehr ein politisches Schurkenstück aufgeführt wird, spielt für Machtpolitiker keine Rolle. Vielmehr verfährt man offensichtlich nach dem Motto: der Ehrliche ist immer der Dumme. Daß am Ende vielleicht auch der Schurke der Dumme sein kann, weil man zwischen allen Stühlen sitzt, wenn sich der Vorhang senkt, will man nicht wahrhaben oder begreift es auch nicht. Denn man wird jedenfalls zuverlässig erreichen, daß ein weiterer bürgerlicher Koalitionspartner hinweg intrigiert wird.

Ich muß mich jetzt wirklich übergeben.