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Die Mär vom Überfall

In wenigen Tagen jährt sich zum 80. Male der Tag, an dem die deutschen Streitkräfte zum Angriff auf die Sowjetunion angetreten sind. In den Medien und den Reden der Politiker wird wie immer vom Überfall die Rede sein. Der Bundespräsident wird mit dem Gehabe eines Altbischofs salbungsvolle Worte zur ewigen Schuld Deutschlands am Zweiten Weltkrieg im allgemeinen und dem Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion im speziellen in die Kameras und Mikrofone sprechen, natürlich zur besten Sendezeit. Die grüne Völkerrechtlerin, die sich nun auf der Woge der medialen Sympathien in das Kanzleramt tragen lassen will, wird uns über das völkerrechtliche Verbrechen des Angriffskrieges belehren, dessen sich Deutschland am 22.06.1941 schuldig gemacht hat.

Die Ausgangslage und was man darüber nachlesen kann

Nun kann von einem Überfall weder im Rechtssinne, noch im militärischen Sinne die Rede sein. Unter Juristen gilt seit dem Urteil des Reichsgerichts vom 11.05.1931, daß man unter einem Überfall den plötzlichen und unerwarteten Angriff auf einen Ahnungslosen versteht. Die Vorstellung, die an der Demarkationslinie zwischen dem von Deutschland einerseits und der Sowjetunion andererseits besetzten Polen zum Angriff auf Deutschland aufmarschierte Rote Armee sei über die Angriffsabsichten der auf der anderen Seite ebenfalls zum Angriff aufmarschierten Wehrmacht auch nur im Unklaren gewesen, ist schlicht abwegig. Es ist schon ohne exakte Kenntnis der jeweiligen Truppendislozierung offensichtlich, daß auf beiden Seiten die ungeheure Massierung von Truppen in unmittelbarer Nähe der Grenze bekannt gewesen sein muß, und jedenfalls für die verantwortlichen Offiziere auf beiden Seiten in nächster Zeit der Angriff des Feindes zu erwarten war. Wer sich militärhistorisch kundig machen will, dem seien die einschlägigen Bücher von Heinz Magenheimer und Bernd Schwipper empfohlen. Kürzere, jedoch nicht weniger überzeugende Arbeiten haben Historiker wie Stefan Scheil und Walter Post vorgelegt. Allerdings werden diese Arbeiten von den gewissermaßen offiziellen deutschen Historikern ignoriert. Denn die Berücksichtigung der dort aufgeführten Fakten macht es unmöglich, das geradezu staatstragende Narrativ vom verbrecherischen Überfall auf die Sowjetunion aufrechtzuerhalten. Doch dazu später.

Der Maßstab, der an seriöse Geschichtserzählung anzulegen ist

Seriöse Geschichtserzählung zeichnet sich durch sorgfältige Tatsachenfeststellung und darauf beruhende Einordnung in historische Zusammenhänge aus. Der große Leopold von Ranke forderte, daß der Historiker seinem Untersuchungsgegenstand gegenüber objektiv sein und seine Quellen kritisch ohne Verfälschung und unvoreingenommen untersuchen solle. Seine Aufgabe sei die Vergegenwärtigung der vollen Wahrheit. Unbeschadet dessen, daß damit ein nahezu unerreichbares Maß an Genauigkeit der Geschichtsschreibung beschrieben und gefordert wird, sollte doch zumindest das Bemühen erkennbar sein, diesem Maßstab genügen zu wollen. Für die Geschichtswissenschaft in Deutschland gilt indessen, daß sie keine Wissenschaft mehr ist, sondern eine soziale Bewegung, so der kanadische Politikwissenschaftler und Historiker Prof. Bruce Gilley. Folgerichtig heißt das Militärgeschichtliche Forschungsamt der Bundeswehr seit 2013 auch Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften. Zur Ermittlung der objektiven Wahrheit gehört in allererster Linie die sorgfältige Feststellung der Fakten. Wenn es um einen Krieg geht, dann kommt man eben nicht an der militärhistorischen Auswertung von Aufmarschplänen, Lagekarten und Kriegstagebüchern vorbei. Das setzt natürlich die Fähigkeit voraus, diese Quellen auch militärfachlich interpretieren zu können. Wer das als Historiker ohne militärische Qualifikation nicht leisten kann, wird nicht umhin können, insoweit militärfachliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Es ist ja auch sonst nicht unüblich, daß wissenschaftliche Arbeit interdisziplinär geleistet wird. Gerade der Gegenstand, um den es hier geht, erfordert eben auch die Fähigkeit, militärische Tatsachen fachlich bewerten zu können.

Die Fakten

Schon die Betrachtung des Kräfteverhältnisses beider Seiten am 22.06.1941 sollte sogar dem militärischen Laien klar werden lassen, daß es sich um Kriegsvorbereitungen gehandelt haben muß. Die deutschen Truppen waren mit einer Mannschaftsstärke von 3,05 Millionen Mann mit 3.332 Panzern, 7.146 Artilleriegeschützen und 2.253 Flugzeugen aufmarschiert. Die Rote Armee trat zwischen Leningrad und dem Schwarzen Meer mit 4,9 Millionen Mann, 12.379 Panzern, 34.700 Artilleriegeschützen und 8.240 Flugzeugen an, mit einer Massierung an der Demarkationslinie in Polen. Das heißt, die Mannschaftsstärke der Wehrmacht lag bei rund 60 % dessen, was die Gegenseite aufgeboten hatte. Die Überlegenheit der Roten Armee bei den Panzern betrug das 3,7-fache, bei den Artilleriegeschützen das 4,8-fache und bei den Flugzeugen das 3,6-fache der jeweiligen Waffensysteme des Gegners. Die Vorstellung von der Ahnungslosigkeit der sowjetischen Truppen wird noch absurder, wenn man sieht, wie nahe an der Grenze sie massiert waren. Es ist völlig ausgeschlossen, daß man die bis auf wenige Kilometer an die Grenze herangeführten feindlichen Truppen nicht erkannt hätte. Vielmehr war das ja wohl schon auf dem Boden mit dem Fernglas erkennbar, von der Beobachtung aus dem Flugzeug einmal ganz abgesehen. Es wäre auch naiv zu glauben, daß man nicht auf beiden Seiten auch Spione bzw. ortsansässige Informanten benutzt hätte. Tatsächlich war man ziemlich genau über Aufmarsch und Stärke des jeweiligen Gegners im Bilde. Noch klarer wird dies natürlich, wenn man weiß, daß die Rote Armee ihrerseits zum Angriff angetreten war. Dies ergibt sich eindeutig schon aus der Gliederung und Dislozierung, jedenfalls für den militärischen Fachmann.

Aus der Gliederung folgt die Absicht

Das sollte heute eigentlich alles nicht mehr strittig sein. Tatsächlich wollte Stalin auch Mitte Juli 1941 angreifen, was insbesondere Bernd Schwipper minutiös auf der Grundlage der von ihm ausgewerteten Befehle, Pläne und den Anordnungen Stalins herausgearbeitet hat, die er in den russischen Archiven einsehen konnte. Schwipper selbst ist insofern besonders kompetent, als er General der NVA war und natürlich deswegen auch eine Generalstabsausbildung an der sowjetischen Militärakademie absolviert hat. Leider hat Schwipper sein grundlegendes Werk über die Kriegsvorbereitungen der Sowjetunion bis zum Aufmarsch an der Demarkationslinie in einem Verlag veröffentlicht, der seit Jahren von den Verfassungsschutzbehörden als rechtsextremistisch bewertet wird. Deswegen wird kein beamteter Historiker, nicht einmal ein freier Historiker, der weiterhin seine Bücher gut verkaufen will, dieses Buch auch nur anfassen, geschweige denn damit arbeiten und es in seinen Büchern oder Artikeln zitieren. Angesichts der hohen fachlichen Qualität des Werks ist das zu bedauern, allerdings für Deutschland leider typisch. Es sollte doch allein darauf ankommen, was jemand schreibt, und nicht, wer er ist und wo er veröffentlicht. Aber auch die Untersuchungen des langjährigen Lehrers für Militärgeschichte an der österreichischen Verteidigungsakademie, Heinz Magenheimer, kommen zum selben Ergebnis. Natürlich ist das alles auch in Deutschland bekannt, jedenfalls auch in der Bundeswehr. Ich selbst erinnere mich noch gut an meinen Fähnrichlehrgang, der uns jungen Reserveoffizieranwärtern die Grundlagen der Taktik vermittelte. Der Taktiklehrer war als junger Offizier 1941 dabei. Er berichtete uns davon, daß die Wehrmacht in einen zum Angriff aufmarschierten Feind gestoßen sei. Das erläuterte er uns natürlich auch. Die Artillerie sei weit vorne eingegliedert gewesen, ebenso wie man Feldflugplätze in der Reichweite der eigenen Artillerie festgestellt habe, also in einer Entfernung von lediglich 10-15 km von der Grenze. Auch die Massierung der feindlichen Panzertruppe direkt an der Grenze statt einer hinter Sperren eingegrabenen Infanterie und dahinter für Gegenstöße bereitgehaltenen Panzertruppe habe klar die Angriffsaufstellung dokumentiert. Magenheimer weist auch darauf hin, daß die Rote Armee früher vorhandene Sperren vor den eigenen Truppen sogar abgebaut habe. Es ist ja klar, daß man beim Angriff nicht erst noch eigene Minenfelder und sonstige Sperren überwinden will. Die Vorbereitung zur Verteidigung sieht anders aus.

Präventivkrieg oder Zufall?

Natürlich stellt sich angesichts dieser militärischen Fakten die Frage, ob die Wehrmacht am 22.06.1941 einfach zufällig dem bevorstehenden  Angriff der Roten Armee zuvorgekommen ist, oder zu diesem Zeitpunkt angegriffen hat, um dem bevorstehenden Angriff der Roten Armee zuvorzukommen. Dann hätte es sich um einen Präventivkrieg gehandelt. Es gibt überlieferte Äußerungen von Hitler, die dafür sprechen, daß man in der Tat dem Gegner zuvorkommen wollte. Aus militärischer Sicht war das sogar zwingend geboten. Denn die zum Angriff aufmarschierte Wehrmacht wäre in dieser Situation nicht imstande gewesen, einen Angriff des weit überlegenen Gegners abzuwehren. Tatsächlich ermöglichte ja die Angriffsgliederung der Roten Armee der Wehrmacht, sie trotz zahlenmäßiger Überlegenheit rasch zu werfen und weit nach Osten vorzustoßen. Gegen einen zur Verteidigung eingerichteten Feind, dazu noch in erheblicher Überzahl, wäre das nicht möglich gewesen. Erklärtermaßen mußte der Russlandfeldzug auch rasch beendet werden, um dann mit aller Kraft die entscheidende Auseinandersetzung mit Großbritannien und den USA erfolgreich bewältigen zu können.

Die finalen Absichten der Kriegsparteien

Doch damit ist die Frage nicht beantwortet, warum Hitler überhaupt die Sowjetunion angegriffen hat, und auch die Frage nicht, warum Stalin Deutschland angreifen wollte. Fraglos handelte es sich bei beiden Regimen um extrem aggressive Ideologien, die jeweils die räumliche Ausweitung ihres Herrschaftsgebiets planten und auch aktiv umsetzten. Für zwei solcher Regime war in Europa kein Platz, eines mußte weichen. Im Falle der Sowjetunion kam der ideologische Auftrag der Weltrevolution hinzu. Im Sinne Lenins hatte jeder seiner Nachfolger darauf hinzuwirken, den Kommunismus zur Weltherrschaft zu führen. Im Falle Hitlers liegen die Dinge auch völlig klar. Schon in seinem programmatischen Buch „Mein Kampf“ hatte er dargelegt, daß Deutschland sich nach Osten ausdehnen müsse. Damit hatte er ja auch schon begonnen, indem er die Tschechoslowakei und halb Polen gewaltsam in den deutschen Herrschaftsbereich eingegliedert hatte. Über kurz oder lang mussten die jeweiligen Angriffsvorbereitungen auch umgesetzt werden. Die Volkswirtschaften beider Systeme waren mit der Aufrüstung bis an die Grenzen ihrer materiellen und personellen Ressourcen angespannt. Das lässt sich nicht über viele Jahre hinweg aufrecht erhalten, sondern muß relativ bald in den alles entscheidenden, am besten sehr kurzen Krieg führen. Festzuhalten ist also, daß beide Seiten den Krieg wollten, und zwar bald. Daß bei dieser Sachlage die militärische Logik es erforderte, dem jeweiligen Gegner mit dem Angriff zuvorzukommen, um nicht selbst ins Hintertreffen zu geraten, ist an und für sich klar.

Die Debatte um den Präventivkrieg ist überflüssig

Die Frage ist allerdings müßig. Politisch wird daran jedoch die sogenannte Schuldfrage geknüpft. Deutschland saß deswegen ja auch 1945/46 auf der Anklagebank des IMT. Indessen handelte es sich dabei um einen politischen Prozeß. 1941 war der Angriffskrieg völkerstrafrechtlich noch nicht verboten. Das ist er erst seit Inkrafttreten und Ratifizierung des Römischen Statuts über den Internationalen Strafgerichtshof vor wenigen Jahren. Das Urteil von Nürnberg ist jedenfalls im Anklagepunkt Planung und Führung eines Angriffskrieges juristisch nicht haltbar. Ich habe das in meinem Buch „Keine Sternstunde des Rechts“ nachgewiesen. Im Übrigen hatten bis dahin ja auch alle anderen beteiligten Mächte nicht selten Angriffskriege geführt, und tun das bis in die jüngste Zeit hinein weiter. In Deutschland indessen hält man am Narrativ vom verbrecherischen Überfall eisern fest. Denn dies ist Teil der Gedächtnispolitik, die in unserem Lande unter dem Einfluß von politischen Philosophen, insbesondere Jürgen Habermas, den Umgang mit der Geschichte prägt. Habermas verlangte, daß in der medialen Öffentlichkeit ein gedächtnispolitisch erzeugtes Bild von der deutschen Vergangenheit gelten müsse, weil daran die politische Orientierung der Bundesrepublik hänge. Die Verdammungsformeln deutscher Politiker und Publizisten wirken denn auch sehr bemüht, wenn man so will, auch hilflos. Man hat sich über die Jahre hinweg an diese Geschichtsdeutungen geklammert, weil man hoffte, nach dieser Beichte die Absolution der Weltöffentlichkeit zu erhalten. Indessen scheint die Weltöffentlichkeit daran immer weniger interessiert zu sein. Mehr als ein Menschenalter nach jenem Tag beginnt auch das Bild des Zweiten Weltkrieges zu verblassen. Die Bilder von den aktuellen Kriegen und Bürgerkriegen verstellen den Blick auf die Vergangenheit. Die Menschheit hat schlicht andere Probleme.

Das Dilemma

Die Lage in unserem Lande ist so, daß die Bürger sie ihren gewählten Vertretern buchstäblich um die Ohren hauen müssten. Man kann hinschauen wo man will. In Deutschland funktioniert so gut wie nichts, außer natürlich einer überbordenden Bürokratie. Darin sind natürlich eine Reihe von Problemen begründet, die allerdings nur dann gelöst werden könnten, wenn die Bürger des Landes zu grundsätzlichen Änderungen bereit wären. Das aber würde voraussetzen, daß die Bürger sich auch einmal selbst der Dinge annehmen würden, mindestens genau hinschauen würden. Und genau darin liegt das Problem. Die Demokratie braucht Demokraten. Also Staatsbürger, die auch den Willen haben, die öffentlichen Dinge zu regeln. Nichts anderes heißt ja dieses Wort, das aus den Bestandteilen Demos für Volk und kratein für herrschen zusammengesetzt ist.

Wer wählt, muß wissen

Wer herrschen will, muß erst einmal wissen was zu tun ist, bevor er sich für die eine oder andere Option entscheidet und sie dann auch durchsetzt, also seine Herrschaft ausübt. In der repräsentativen Demokratie geschieht das durch Wahlen, also die Bestellung bzw. Abberufung von Vertretern, oder durch Abstimmungen, also die Entscheidung einer Volksversammlung für oder gegen ein bestimmtes Vorhaben. In den klassischen Demokratien des alten Griechenlands war das bei der durchaus überschaubaren Zahl der Stimmbürger rein technisch unproblematisch. Aber auch dort hatte man schon seine Schwierigkeiten mit der Demokratie in Reinkultur. Die Idealvorstellung des Bürgers war das zoon politikon, also das politische Wesen, wörtlich übersetzt, was nichts anderes heißen will, als der Mensch, der sich um die Belange der Gemeinschaft kümmert. Das war aber offenbar nur eine Idealvorstellung, wie schon der Begriff des Idiotes zeigt, aus dem unser Fremdwort Idiot hergeleitet ist. Das war im Gegensatz zu den gewählten Amtsträgern, also den Leuten, die sich um das Gemeinwesen kümmerten, ein gewöhnlicher, niedriger Mann, auch in der Bedeutung ungelehrt, jemand dem Kunst und Wissenschaft fremd sind und was der negativen Eigenschaften mehr sind. Das waren also auch schon damals die Leute, die entweder überhaupt keinerlei Interesse an den Belangen der Gemeinschaft hatten, oder aber infolge ihrer Uninteressiertheit und Beschränktheit leicht zu manipulieren waren. Volksentscheide, wie die Verurteilung ihres größten Staatsmannes Perikles und ihres größten Philosophen Sokrates durch aus hunderten von wahlberechtigten Bürgern gebildeten Gremien oder der Ostrakismos, zu deutsch das Scherbengericht über Themistokles, den Sieger von Salamis, zeigen das ganze Elend der Volksherrschaft, wenn sie denn zur Herrschaft des Pöbels wird, zur Ochlokratie.

Politiker sind nur Vertreter der Wähler

Die repräsentative Demokratie, so wie sie sich zunächst in Großbritannien und dann in der übrigen abendländischen Welt entwickelt hat, wollte nicht zuletzt die Risiken minimieren, die in der reinen Volksherrschaft altgriechischen Musters begründet sind. Sie hat über Jahrhunderte lang sehr gut funktioniert und tut es im allgemeinen weltweit immer noch leidlich. Das Problem sind eben die Demokraten, die Träger aller Staatsgewalt, das Volk. Ist es träge, unwissend und uninteressiert, so gibt es am Wahltag nicht nur seine Stimme für seine Vertreter ab, sondern schickt auch seinen Verstand in Urlaub.

Die Demokratie braucht Demokraten

Kaum anders ist zu erklären, daß zum Beispiel nach den Umfragen derzeit nur 30 % der Deutschen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung und der Landesregierungen für unangemessen halten. Dies, obwohl sie regelmäßig und reihenweise von den Gerichten verworfen werden, und obwohl es erfolgreiche andere Modelle des Pandemie-Managements gibt. Anders kann auch nicht erklärt werden, daß die Umfragen zu den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, aber auch für die Bundestagswahl am 26. September die Regierungsparteien und die Grünen, die ja schon längst keine Opposition mehr sind, sondern Teil des Machtgefüges, mit traumhaften Mehrheiten ausstatten. Man kann getrost davon ausgehen, daß die weit überwiegende Mehrheit der Bürger schlicht und einfach glaubt, was Regierungsprecher, Tagesschausprecher und Zeitungsredakteure Ihnen berichten und erklären. Das Weltbild der Deutschen läßt sich 1 : 1 aus der Tagesschau extrahieren. Was dort nicht berichtet, dargestellt und kommentiert wird, existiert für die große Mehrheit der Deutschen eben nicht. So wird man kaum jemanden antreffen können, der von erfolgreichen alternativen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie überhaupt nur gehört hat. Kritische Wissenschaftler wie etwa Professor Streeck, der die Probleme ja keineswegs kleinredet, aber andere Lösungswege aufzeigt, kommen in den regierungstreuen Medien, und andere gibt es ja praktisch nicht, erst gar nicht vor. Das setzt sich fort in der Unkenntnis von Gesetzgebungsvorhaben, auch solche mit einem  kaum unglaublichen Irrsinnsfaktor wie etwa dem Gesetz zur Neuregelung des Geschlechtseintrags. Danach werden künftig Kinder ab 14 Jahren nach vorheriger „Beratung“ durch selbstverständlich der LBGTQ-Bewegung nahestehende Experten auf ihren Wunsch, gegebenenfalls auch gegen den Willen ihrer Eltern, mit einem anderen Geschlecht im Melderegister eingetragen werden, als mit dem sie geboren sind.

Man muß sich halt kümmern

Man mache einmal das Experiment, etwa Nachbarn oder Arbeitskollegen nach diesem Gesetzesvorhaben zu fragen, oder etwa zu fragen, was LBGTQ eigentlich heißt oder ist. In 99 % der Fälle wird die Antwort sein: weiß ich nicht. Und dann erklären Sie diesen Leuten, um was es sich dabei handelt. Die Leute werden es ihnen nicht glauben. In den Medien hört man davon nichts. Also wissen die Leute es auch nicht. In Bundestag und Bundesrat wird so etwas buchstäblich bei Nacht und Nebel entschieden, wenn die Tageschau schon längst vorbei ist, und auch kaum noch ein Journalist im Saale ist. Zwischen Politik und Medien besteht hier auch so eine artstillschweigendes Übereinkommen, das über derartiges doch besser nicht berichtet wird. Das Volk braucht so etwas nicht zu wissen. Das Volk hat das dann später schlicht hinzunehmen und sich auch solchen Gesetzen zu beugen.

Leute, gebraucht endlich euren Verstand!

Zur Klarstellung: das ist kein Fehler des Systems. Das demokratische System unseres Grundgesetzes ist gut und richtig. Das Problem ist die geistige Trägheit der Bürger. Falls bis hierher ein Freund der sogenannten geschlechtergerechten Sprache diesen Text gelesen hat: Nach überkommener und richtiger deutscher Grammatik sind Bürger selbstverständlich Menschen beiderlei Geschlechts, nach der neuesten Kapriole der politischen Klasse unseres Landes auch des dritten Geschlechts (divers). Als Demokrat kann man nichts anderes tun, als sich zu bemühen, Aufklärung zu leisten, insbesondere die träge Masse zu bewegen, so wie es als Motto über dem Eingangsportal der Führungsakademie der Bundeswehr steht: Mens agitat molem.


Meinungsmanipulation

Skandalös, aber nicht skandalisiert

Als das Bundesinnenministerium sein Strategiepapier vom März 2020 zur Corona-Krise, wie das damals noch hieß, ins Internet stellte, blieb der allgemeine Aufschrei in den Medien nahezu vollständig aus. Nun ist bekannt geworden, daß die politische Spitze des Ministeriums Wissenschaftler sogar ausdrücklich dazu aufgefordert hat, die Bedrohungen durch Corona möglichst dramatisch darzustellen, damit drastische Bekämpfungsmaßnahmen in der Bevölkerung große Akzeptanz finden können. Das scheint gefruchtet zu haben, denn die Politik argumentiert ja seither mit wissenschaftlichen Stellungnahmen, allerdings stets von den gleichen Wissenschaftlern. Die Medien schließen sich dem diensteifrig an. Kritische Medien gibt es jedenfalls innerhalb der deutschen Grenzen kaum noch, sieht man von den als rechte Verschwörungsplattformen diffamierten Publikationen ab wie Junge Freiheit, Tichys Einblick, Publico, achgut, acta diurna, Epoch Times usw. Wer sich unabhängig informieren will, und dabei auf traditionelle Zeitungen zurückgreifen will, muß sich schon im Ausland bedienen. Das ist das neue Westfernsehen.

Wie unsere Politiker uns einschätzen

Das Erstaunliche an diesem Vorgang ist, daß er zwar skandalös ist, in unseren Medien aber nicht skandalisiert wird. Es wird ja unverblümt in diesem Strategiepapier die Manipulation der Meinungsbildung in der Bevölkerung vorgeschlagen, wobei man sich unwillkürlich an die Arbeiten des US-amerikanischen Soziologen Walter Lippmann erinnert, die in seinem 1922 erschienenen Werk über die öffentliche Meinung kulminierten. Dazu später. Die Autoren des Strategiepapiers setzen ganz unverblümt auf eine Angststrategie und wollen eine Schockwirkung erzielen. Das liest sich dann tatsächlich so:

Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden:

Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in Lebensgefahr schwebenden Angehörigen zu helfen, ebenfalls. Die Bilder aus Italien sind verstörend.

„Kinder werden kaum unter der Epidemie leiden“: Falsch. Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.

Folgeschäden: Auch wenn wir bisher nur Berichte über einzelne Fälle haben, zeichnen sie doch ein alarmierendes Bild. Selbst anscheinend Geheilte nach einem milden Verlauf können anscheinend jederzeit Rückfälle erleben, die dann ganz plötzlich tödlich enden, durch Herzinfarkt oder Lungenversagen, weil das Virus unbemerkt den Weg in die Lunge oder das Herz gefunden hat. Dies mögen Einzelfälle sein, werden aber ständig wie ein Damoklesschwert über denjenigen schweben, die einmal infiziert waren. Eine viel häufigere Folge ist monate- und wahrscheinlich jahrelang anhaltende Müdigkeit und reduzierte Lungenkapazität, wie dies schon oft von SARS-Überlebenden berichtet wurde und auch jetzt bei COVID-19 der Fall ist, obwohl die Dauer natürlich noch nicht abgeschätzt werden kann.

Außerdem sollte auch historisch argumentiert werden, nach der mathematischen Formel: 2019 = 1919 + 1929. Man braucht sich nur die oben dargestellten Zahlen zu veranschaulichen bezüglich der anzunehmenden Sterblichkeitsrate (mehr als 1 % bei optimaler Gesundheitsversorgung, also weit über 3 % durch Überlastung bei Durchseuchung), im Vergleich zu 2 % bei der Spanischen Grippe, und bezüglich der zu erwartenden Wirtschaftskrise bei Scheitern der Eindämmung, dann wird diese Formel jedem einleuchten.

(Das Deutsch der Seehofer-Beamten übertrifft noch das Merkel-Deutsch.)

Diese beiden Jahreszahlen werden ja ganz bewußt zitiert. Die Spanische Grippe 1919, eine Viruskrankheit, forderte rund 50 Millionen Menschenleben. Die Weltwirtschaftskrise 1929 mit dem berühmten schwarzen Freitag an der New Yorker Börse gehört zu den wenigen historischen Ereignissen, die auch den Menschen heute noch geläufig sind. Diese beiden Ereignisse gewissermaßen zu addieren, um damit ein bisher unvorstellbares Katastrophenszenario herzustellen, und eine entsprechende Panik unter der Bevölkerung auszulösen, kann getrost als geniale Strategie im Sinne Walter Lippmanns, aber auch dämonischer Volksverführer vom Schlage eines Joseph Goebbels bezeichnet werden.

Die Wahrnehmung der Wirklichkeit als Grundlage der Meinungsbildung

Zu den ältesten Erkenntnissen über die Möglichkeiten der Manipulation des Menschen gehört sicher das berühmte Höhlengleichnis des griechischen Philosophen Platon. Seine bildhafte Darstellung der gefesselten Menschen in der Höhle, die ausschließlich eine Scheinwirklichkeit wahrnehmen können, die durch Schattenbilder an der Wand hergestellt wird, gehört zur humanistischen Schulbildung wie das mühselige Pauken der altgriechischen und lateinischen Vokabeln, ist aber „dank“ des Zurückdrängens der klassischen Bildung inzwischen zu einer Art Geheimwissen geworden. Darauf aufbauend haben – nicht von ungefähr in den USA – Soziologen wie Edward Bernays, Arthur W. Page, Harold Lasswell, John W. Hill, Don Knowlton, Ivy Lee und vor allem Walter Lippmann die Lehre von der öffentlichen Meinung und ihrer Beeinflussbarkeit entwickelt. Sie ist von Politikern und Wirtschaftsmagnaten geradezu begierig aufgegriffen worden, denn sie ist in der Tat das perfekte Instrument zur Entmündigung der Bürger, sowohl als Wähler wie auch als Verbraucher. Einer der Kernsätze Walter Lippmanns lautet:

Nur die politische Elite ist in der Lage, die Komplexität der Wirklichkeit in höherem und angemessenem Maße zu verstehen. Man schlägt daher vor, daß „eine spezialisierte Gruppe von Menschen“ ihre Erkenntnisse den Entscheidungsträgern unterbreitet. Diese wiederum beherrschen „die Kunst der Überzeugung“, um der Öffentlichkeit die Entscheidungen zu vermitteln und akzeptabel erscheinen zu lassen, die sie betreffen.

Die theoretischen Erkenntnisse Lippmanns haben John W. Hill und Don Knowlton in die Praxis umgesetzt und das bis heute erfolgreichste PR-Unternehmen der Welt im Jahre 1927 gegründet. Hill + Knowlton wird von den Mächtigen dieser Welt beauftragt, wenn es gilt, aus schwarz weiß zu machen um der Bevölkerung zu suggerieren, die von den Auftraggebern der Agentur gewünschte politische Entscheidung oder Marktentwicklung sei das Ergebnis der freien Entscheidung der Bürger und Konsumenten.

Einige Beispiele:

Schon in den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts lag es bereits auf der Hand, daß Rauchen in höchstem Maße gesundheitsgefährdend ist, insbesondere Kehlkopf- und Lungenkrebs hervorruft. Die Gewinnmargen der Tabakindustrie indessen waren so gewaltig, daß man diese sprudelnde Quelle nahezu mühelos erzielten Reichtums auf keinen Fall versiegen lassen wollte. Also ging man eben zu Hill + Knowlton. Die Agentur wusste natürlich Rat und startete eine Kampagne, die man durchaus als Grundmuster für alle späteren PR-Kampagnen sehen darf. Nichts ist überzeugender als wissenschaftliche Erkenntnisse. Also muß man wissenschaftliche Erkenntnisse produzieren, die das gewünschte Ergebnis tragen. In diesem Falle war also die an sich unbestreitbare Gefährlichkeit des Rauchens wissenschaftlich mindestens kleinzureden oder gar zu widerlegen. Dazu muß man eben Wissenschaftler einkaufen, die dann wissenschaftlich anmutende Studien verfassen und in Umlauf bringen, wonach das Rauchen nicht so gefährlich ist, wie allgemein behauptet wird. Zur Verstärkung dieses Effekts ist es zweckmäßig, Wissenschaftler irgendwie zu diskreditieren, die eben nicht in die gewünschte Richtung publizieren. Man sucht und findet vielleicht irgendwelche peinlichen Geschichten aus dem Privatleben der missliebigen Wissenschaftler und tritt sie öffentlich breit. In wohl eher ungewollter Ehrlichkeit nannte man das treffend „Science-Twisting“, gewissermaßen die verfeinerte Form der Wahrheitsverdrehung. Darüber hinaus muß man natürlich die gesellschaftliche Akzeptanz des Rauchens dadurch fördern, daß gesellschaftliche Vorbilder stets mit der Zigarette in der Hand abgebildet werden. Wer sich an Film und Fernsehen der fünfziger und sechziger Jahre erinnert, dem fällt doch auf, daß die Schauspieler stets mit qualmender Zigarette auftraten. Auch der vor Kraft und Vitalität nahezu berstende Actionheld war ohne qualmende Zigarette nicht vorstellbar. Natürlich rauchte auch James Bond. Rauchen gehörte zum guten Ton.

Die „ölige“ Wahrheit

Daß die Erdölindustrie im Umgang mit der Umwelt nicht gerade zimperlich ist, wissen wir alle. Daß aber auch hier die segensreiche Tätigkeit von Hill + Knowlton die schlimmsten Auswüchse verschleiert, wissen wir schon weniger. Deswegen ist kaum bekannt, was sich fast 30 Jahre lang im Amazonas-Urwald Ecuadors zugetragen hat. Der US-amerikanische Ölkonzern Chevron-Texaco förderte dort Erdöl mit Methoden, die zu einer unglaublichen und voraussichtlich Jahrhunderte anhaltenden Vergiftung weiter Landstriche geführt haben. Das führte natürlich auch zu Klagen Betroffener vor amerikanischen Gerichten. Das US-amerikanische Justizsystem ist jedoch gerade wegen seiner sehr demokratischen Struktur anfällig für politische Einflussnahme von außen. Also musste hier angesetzt werden. Es ist in solchen Fällen schon viel gewonnen, wenn die Dauer der Verfahren extrem verzögert wird. Wenn es dann noch gelingt, die Verfahren zuständigkeitshalber in eine Bananenrepublik mit korruptionsanfälliger Justiz zu verlagern, dann ist das Problem schon fast gelöst. Und genau das ist hier gelungen. Dazu hat es aber auch gehört, die Öffentlichkeit entsprechend zu beeinflussen. Denn gerade im Falle von Umweltschäden dieses Ausmaßes kann der Druck der öffentlichen Meinung auf die Gerichte in den USA zu horrenden Schadensersatzzahlungen führen. Das probate Mittel war dann wenig überraschend vor allem auch wiederum das „Science-Twisting“. Denn nichts ist überzeugender als das Ergebnis wissenschaftlicher Forschung.

Pro und contra Kernkraft – ohne Manipulation geht nichts

Nur die wenigsten erinnern sich noch an die Havarie eines Reaktors im US-amerikanischen Atomkraftwerk „Three Mile Island“ bei Harrisburg/ Pennsylvania. Das war 1979, also 7 Jahre vor Tschernobyl. Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl ist auch heute noch jedermann geläufig, Harrisburg hingegen offenbar völlig vergessen. Warum? Nun, auch hier wurden massive PR-Kampagnen gefahren. Auch hier war Hill + Knowlton federführend tätig. Auch hier kam das berüchtigte „Science-Twisting“ zum Einsatz. Die juristische Problematik wurde über Zahlungen an Kläger gelöst, die man durchaus auch als Schweigegelder einstufen kann. Das in den Medien vergleichsweise wenig behandelte Thema ist eben deswegen heute kaum jemanden noch in Erinnerung. Allerdings kann man gerade im Zusammenhang mit solchen Großkatastrophen auch sehen, wie politisch in die Gegenrichtung manipuliert werden kann. Der Fall Fukushima hat ja bekanntlich in Deutschland dazu geführt, daß die Politik unter der Führung der Bundeskanzlerin eine energiepolitische Wende um 180°, den sogenannten Atomausstieg sofort, eingeleitet hatte. In anderen Ländern war das nicht so, jedenfalls nicht so krass. Woran lag das? Nun, in Deutschland berichteten die Medien nahezu ausschließlich über die Auswirkungen des Tsunami auf das Kernkraftwerk in Fukushima. Über die rund 22.000 Toten, die der Tsunami direkt bewirkt hatte, hörte und las man kaum etwas, wohl aber über die wenigen Menschen, die durch die freigesetzte Strahlung erkrankten, wovon einer zu Tode kam, und noch mehr darüber, daß das Reaktorgelände und die Umgebung auf unabsehbare Zeit verstrahlt seien. Die Medien in Frankreich, Großbritannien und anderen Ländern indessen legten den Schwerpunkt der Berichterstattung auf den Tsunami und seine direkten Folgen, ohne die Tatsache der teilweisen Zerstörung des Kernkraftwerks völlig außen vor zu lassen. Die Folgen sind bekannt. Die deutsche Kanzlerin zeigt sich als die gelehrigste Schülerin Greta Thunbergs, Deutschland bezieht nach der Abschaltung seiner Kernkraftwerke Atomstrom aus Frankreich und Tschechien und hat die höchsten Energiekosten weltweit. Die Deutschen sind jedoch überzeugt davon, daß ihre Kanzlerin sie vor den unausweichlichen Atomkatastrophen bewahrt hat, die der Weiterbetrieb der Kernkraftwerke mit sich gebracht hätte.

Wer will schon Krieg?

Die Beeinflussung der öffentlichen Meinung ist unverzichtbar, wenn es um die ganz großen Dinge geht. Und das größte aller Dinge ist doch die Frage von Krieg und Frieden. Seit die meisten Staaten dieser Erde nicht mehr autokratisch, sondern demokratisch regiert werden, kann eben nicht mehr die einsame Entscheidung eines Herrschers über die Frage von Krieg und Frieden befinden. Vielmehr muß man, wie der moderne Politsprech das ausdrückt, „die Menschen mitnehmen“. Wir sollten uns einmal an die unsägliche Kriegspropaganda vor und während des Ersten Weltkrieges erinnern. Hier taten sich insbesondere die Briten hervor. Ihre Kampagne gegen Deutschland, vor allem zu Beginn des Weltkrieges, sollte in Erinnerung gerufen werden. Der fraglos völkerrechtswidrige Einfall Deutschlands in Belgien wurde von der britischen Regierung zum Anlaß genommen, bei der eigenen Bevölkerung die Bereitschaft zu wecken, ihre Söhne in den Krieg gegen die „Hunnen“ zu schicken. Dazu mussten natürlich aus den Deutschen die blutrünstigen „Hunnen“ gemacht werden. Geschichten über Greueltaten der deutschen Soldaten gegen die belgische Zivilbevölkerung wurden erfunden, propagiert und, weil gar nicht nachprüfbar, von der eigenen Bevölkerung auch geglaubt. So war es dann nicht nur patriotische, sondern sogar humanitäre Pflicht, gegen die Bestien in den Krieg zu ziehen, die nicht davor zurückschreckten, kleinen Kindern Hände und Füße abzuhacken. Hill + Knowlton war noch nicht gegründet, und Walter Lippmann hatte sein grundlegendes Werk noch nicht geschrieben. Die erfolgreiche Kriegspropaganda unter der Ägide des britischen Lords Beaverbrook dürfte aber ihre anregende Wirkung auf diese Virtuosen der Meinungsmanipulation nicht verfehlt haben.

Ihr Meisterstück haben sie dann auch auf dem Gebiet der Kriegspropaganda abgeliefert. Die meisten von uns werden sich noch daran erinnern. Vor Beginn des ersten Golfkrieges machten Schreckensmeldungen die Runde, wonach der Irak nicht nur das kleine Kuwait überfallen habe, sondern die irakischen Soldaten sich unglaublicher Kriegsgreuel schuldig gemacht hätten. Sie seien zum Beispiel in Krankenhäuser eingedrungen und hätten die Frühgeburten aus den Brutkästen gerissen, um sie unter ihren Stiefeln auf dem Fußboden zu zertreten. Die Geschichte wurde über die Fernsehkanäle der Welt den entsetzten Bürgern frei Haus geliefert, die ob der tränenreich vorgetragenen Lügengeschichte einer angeblichen kuwaitischen Krankenschwester dann selbst in Tränen ausbrachen. Da blieb doch nichts anderes übrig, als diese Unmenschen unter Einsatz der ganzen militärischen Gewalt der USA und ihrer Verbündeten zu unterwerfen wie einst die Nazis und ihr Regime mit Stumpf und Stiel auszurotten, um sodann diesem Volk die Segnungen der Demokratie amerikanischen Musters zu bringen. Was daraus geworden ist, wissen wir, leider wissen wir aber auch, daß wir damals einer skrupellosen PR-Kampagne aufgesessen sind. Ob man übrigens beim zweiten Golfkrieg die Dienste von Hill + Knowlton auch benötigt hat, oder ob das Donald Rumsfeld alleine geschafft hat, kann offen bleiben.

Weitere Beispiele der erfolgreichen Tätigkeit dieser Agentur ließen sich beliebig viele aufzählen. Zu ihren Auftraggebern zählen schließlich so seriöse Institutionen wie das Internationale Olympische Komitee, Saudi-Arabien, aber auch kleinere afrikanische Diktaturen. Daß allerdings dem Vernehmen nach die WHO Hill + Knowlton mit der strategischen Kommunikation der Corona-Pandemie beauftragt haben soll, sollte nachdenklich machen.

Die Arroganz der Herrschenden braucht die Trägheit der Beherrschten

Die aufgezählten Beispiele erfolgreich betriebener PR mögen besonders krasse Fälle sein. Indessen ist das Grundmuster das, was eigentlich beunruhigen sollte. Natürlich benötigt jeder Mensch Erkenntnisse und Wissen, um rationale Entscheidungen treffen zu können. Diese Erkenntnisse und dieses Wissen kann er sich in aller Regel nicht erarbeiten, ohne auf die Ergebnisse von wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen zurückgreifen zu können. Und man benötigt einfach ein objektives Wissen über das, was auf dieser Erde so alles vorgeht. Also benötigt man ein gewisses Grundvertrauen in die Arbeit von Journalisten. Spätestens seit dem Fall Relotius ist dieses Grundvertrauen jedenfalls in Deutschland stark erschüttert. Gerade der Umgang der deutschen Politik, aber auch der deutschen sogenannten Qualitätsmedien mit der Corona-Krise zeigt jedoch, daß der Wunsch der Mächtigen, das Denken der Bürger zu manipulieren, offenbar übermächtig ist. Man meint, das Denken der Menschen mit einer Angststrategie in die gewünschte Richtung lenken zu müssen. Man traut den Bürgern seines Landes offenbar nicht zu, selbst denken zu können, und selbst zu den richtigen Ergebnissen zu gelangen. Da ist man doch seit der Zeit des Absolutismus nicht weitergekommen. Es bleibt vielmehr bei der Erkenntnis des seinerzeitigen preußischen Innenministers Gustav von Rochow:  „Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen“.

Wie aus der Welt gefallen mutet dagegen die Maxime seines Zeitgenossen Immanuel Kant an: „Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.“ Mir scheint, nicht der große preußische Philosoph, sondern der völlig in Vergessenheit geratene preußische Innenminister hat das Denken der Menschen unserer Tage nachhaltig und erfolgreich beeinflusst. Vielleicht liegt das daran, daß es so anstrengend ist, selbst zu denken und sich um die Ermittlung der Wahrheit zu bemühen. Das wussten schon die Mächtigen im alten Rom. Deswegen stellten sie ihr Volk mit Brot und Spielen ruhig. Wem seine leiblichen Bedürfnisse und die Wünsche seines Gemüts erfüllt werden, der stellt keine weiteren Fragen. Frau Merkel und ihre Entourage können beruhigt sein.






Das Gedenken an das Undenkbare

Die Geschichte ohne Hitler

Am 27. Januar gedenkt nicht nur Deutschland, sondern die Welt des Menschheitsverbrechens, dessen Bezeichnung als Holocaust, sinngemäß übersetzt ganz und gar verbrannt, seine Ungeheuerlichkeit, aber auch gleichzeitig das Fehlschlagen der Absichten seiner Initiatoren benennt, denn ganz und gar wurde das Volk, das man doch von der Erde tilgen wollte, eben nicht vernichtet. Wir werden zu diesem Anlaß die üblichen Reden hören und die Leitartikel in den Zeitungen lesen, die von der einzigartigen Schuld des „Tätervolks“ künden. Wir werden natürlich auch, wenn auch in abnehmender Zahl, Verharmlosungen oder gar das Kleinreden des Geschehenen zur Kenntnis nehmen müssen. Das alles droht zur ermüdenden Routine zu werden. Mir scheint, daß man das Gedenken neu denken muß.

Man stelle sich einen Augenblick vor, Hitler wäre seinerzeit beim Marsch auf die Feldherrnhalle ebenso unter den Kugeln der bayerischen Polizei gefallen, wie eine Reihe seiner Anhänger. Die NSDAP hätte wohl bald aufgehört zu existieren, denn diese Partei war in extremer Weise auf die Person ihres Anführers zugeschnitten. Ohne ihn hätte sie auf keinen Fall eine maßgebliche Rolle in der deutschen Politik spielen können, von einer Regierungsübernahme, auch nur der Beteiligung daran ganz zu schweigen. Mithin wäre es auch nicht zur Entrechtung, Verfolgung und Ermordung der Juden in Deutschland und Europa gekommen. Denn auch der in Teilen der Bevölkerung unseres Landes damals virulente Antisemitismus hatte nicht entfernt das Potenzial zu dem, was Hitler dann tatsächlich ins Werk gesetzt hat.

Literatur statt Wirklichkeit

Hätte ein Schriftsteller sich derartiges ausgedacht und niedergeschrieben, dann hätten die Leser dies wohl ähnlich eingeordnet wie auch Orwells 1984 und ähnliche Dystopien. Literaturwissenschaftler hätten sich Gedanken über die Abgründe der menschlichen Seele und die Verfügbarkeit der Massen gemacht, auch Parallelen zu blutrünstigen Ereignissen wie den französischen  und russischen Revolutionen gezogen. Als Beschreibung einer real zu erwartenden Zukunft hätte man das ob seiner Monströsität wohl kaum aufgefasst. Die Vorstellung, daß einem ganzen Volk gewissermaßen eine genetische Mutation zugeschrieben wird, die jeden Angehörigen dieses Volkes zu einem gefährlichen Schädling macht, den man deswegen vernichten muß, weil man sonst selbst sein Opfer würde, eine solche Vorstellung ist in der Tat derartig abstrus und monströs, daß man sie allenfalls in der überbordenden Fantasie eines Schriftstellers verortet, im realen Leben jedoch nicht für möglich hält. Und dennoch hat uns die Geschichte eines Schlechteren belehrt.

Das „Denkmal der Schande“

Wenden wir uns nun der Gedenkkultur, aber auch Unkultur in unserem Lande zu. Dazu gehören auch Gedanken über das Holocaustdenkmal in Berlin wie auch die Diskussionen darüber. Fangen wir mit letzteren an. Björn Höcke hat es ein Denkmal der Schande genannt. Dies wohl eher abwertend in dem Sinne, daß nur wir Deutschen ein solches Denkmal errichtet haben. Klarstellend hat er nachgeschoben, es erinnere an die Schande, die der Holocaust für Deutschland nun einmal ist. Andere verweisen eben darauf, daß die Erinnerung an eben diese Schande wach gehalten werden muß.

Das Denkmal der Tauer

Das greift alles zu kurz. Der Mord hat einen Täter, und er hat ein Opfer. Das Ruchlose der Tat ist untrennbar verbunden mit dem Leid des Opfers und seiner Angehörigen. Übertragen auf den Holocaust heißt das, daß nicht nur die Verdammung der Täter Bestandteil der Erinnerung an den Holocaust sein darf, sondern daß ebenso die Trauer um die Opfer im Bewußtsein bleiben muß.

Beginnen wir mit der Trauer. Denn das kommt jedenfalls in Deutschland im Zusammenhang mit Gedenktagen wie diesem zu kurz. In Deutschland ist man sehr auf die Verurteilung der Täter und leider auch auf eine kollektive Schuldzuschreibung fixiert, eine Schuldzuschreibung zu Lasten einer ganzen Generation. Das Gerede vom Tätervolk insinuiert ja, daß die Deutschen jener unseligen Jahre nicht nur zu einem erheblichen Anteil an diesen Untaten schuldhaft beteiligt gewesen seien, sondern sich auch in der Form schuldig gemacht hätten, daß sie nicht den Aufstand gewagt und das Grauen beendet haben. Wer so redet, verkennt das Wesen von Diktaturen wie in Russland seit 1917 und in Deutschland seit 1933. Damit wollen wir es an dieser Stelle bewenden lassen, denn dies ist ein eigenes Thema und seine auch nur kursorische Behandlung würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen.

Wenn einem selbst das zustößt…

Es ist nicht allein die schiere Zahl der Opfer jenes Staatsverbrechens. Es ist vor allem die Ideologie zu betrachten, die ein solch monströses Verbrechen möglich machen konnte. Die Vorstellung, ein Mensch sei kraft seiner Geburt, nicht etwa wegen seiner persönlichen Eigenschaften, seiner Religion oder seiner politischen Überzeugung, sondern nur weil er eben von diesen und keinen anderen Eltern und Großeltern und Urgroßeltern abstammt, nicht nur minderwertig, sondern eine Gefahr für die Allgemeinheit („die Juden sind unser Unglück“), diese Vorstellung allein ist schon schlicht unmenschlich. Man stelle sich einmal vor, selbst zu denen zu gehören, denen andere Menschen diese unabänderliche Eigenschaft zuschreiben. Man sei eben unabänderlich schlecht, gewissermaßen ein Coronavirus auf zwei Beinen. Man gehöre deswegen eigentlich nicht zu diesem Volk, man habe da nichts zu suchen, mehr noch, am besten sei es, man existiere erst gar nicht. Und das vielleicht noch vor dem Hintergrund, daß man sich selbst durchaus als guter deutscher Patriot fühlt, wie so viele deutsche Juden in den zwanziger und dreißiger Jahren, auch mit Blick auf die eigenen Leistungen als Soldat im Ersten Weltkrieg. Man hält dem Pöbel von der SA sein Eisernes Kreuz entgegen und muß sich anhören: „Juda verrecke!“ Man muß sich als Arzt anhören, man sei einfach unwürdig, „Arier“ zu behandeln. Man muß sich als angesehener Rechtsanwalt darauf verweisen lassen, künftig nur noch als „Judenkonsulent“ sein Brot verdienen zu dürfen. Schon das allein sprengt doch das Vorstellungsvermögen des normal denkenden Menschen. Und dann wird das alles bis zur unvorstellbaren Konsequenz des Völkermordes umgesetzt.

Es war ein Verbrechen an unserem Volk, denn die Opfer gehörten zu ihm wie die Täter

Die Menschen, denen solches widerfahren ist, verdienen ein ehrendes Gedenken. Das unterstreicht, daß nicht einmal dieses unvorstellbare Verbrechen ihnen ihre Menschenwürde nehmen konnte. Wir geben ihnen daher ihre Menschenwürde nicht zurück, wenn wir ihrer gedenken, nein, sie bleiben für uns schlicht und einfach Menschen wie alle anderen auch, Menschen allerdings, die Opfer eines Menschheitsverbrechens geworden sind. Wir denken nicht zuletzt daran, daß dies ja, soweit sie nicht Polen oder Franzosen oder Niederländer waren, Deutsche waren. Sie waren Nachbarn, Kollegen, Freunde. Sie waren je nach persönlicher Begabung, glänzende Wissenschaftler, begnadete Künstler, erfolgreiche Unternehmer und Selbständige, aber auch einfache Leute, Handwerker und Angestellte, kurzum eben unsere Leute. So sahen sie sich selbst, und so sahen sie ihre Nachbarn. Es sind ja nicht etwa Fremde entrechtet und ermordet worden. Es sind Bürger unseres Landes so behandelt worden. Auch das macht die Gedanken daran schwer, nimmt aber nichts vom Abscheu vor der Tat auch zu Lasten Angehöriger anderer Nationen.

Über die Täter muß kein Wort mehr verloren werden

Über die Täter, also jene politischen Schwerstverbrecher, die nicht nur diese unglaubliche Tat zu verantworten haben, sondern auch diejenigen, in deren Namen sie zu sprechen und zu herrschen vorgaben, in schlimmster Weise unterjocht haben, über sie ist schon so viel geschrieben worden, daß wir an dieser Stelle dazu nichts weiter sagen müssen, als daß sie Schande über unser Land gebracht haben.

Schande und was sie bedeutet

Ja das alles hat Schande über uns gebracht, und somit ist auch der Schande zu gedenken. Welche Schande das war, das haben kurz nach dem Kriege die Richter formuliert, die über Verbrechen der Nationalsozialisten zu urteilen hatten. Ich zitiere aus dem Urteil eines Landgerichts, das über die Anführer der Pogrome vom 9. November 1938 zu richten hatte.: „Die Schändung, die die Täter ihren unglücklichen Opfern zudachten, hat sich auf sie selbst und, was schlimmer ist, auf das ganze deutsche Volk zurück gewandt. Daran kann bei der strafrechtlichen Würdigung so wenig vorbeigegangen werden, wie an der unheilvollen geschichtlichen Bedeutung dieser Taten, die ein Markstein waren auf dem Wege in Rechtlosigkeit, Gewalt, Greuel und Untergang.“ Und in einem anderen Falle bescheinigte der Richter einen solchen Angeklagten: „Er hat tätigen Anteil an der Schändung des deutschen Namens in der Welt.“ Die Geschichte beläßt alle Ereignisse an ihrem Ort und in ihrer Zeit. Auch die Schande dieser Taten bleibt an den Tätern haften und verunstaltet nicht das Antlitz ihrer Opfer aus dem eigenen Volk, noch weniger das ihrer Nachkommen. Aber damit alleine ist es nicht getan, man muß, wie ausgeführt, auch um die Ermordeten trauern. Und man muß sich dessen bewußt sein, daß offenbar die menschliche Natur auch Abgründe hat, in die man nur mit Schaudern blicken kann.

Das Datum 27. Januar ist nicht gut gewählt

Man hat den Gedenktag auf das Datum gelegt, das die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau durch die Rote Armee markiert. Das ist nicht unbedingt das Datum, das dieses Verbrechen symbolisiert. Man hätte eher das Datum der Wannseekonferenz am 20. Januar 1942 nehmen sollen. Denn an diesem Tag wurde die sogenannte Endlösung der Judenfrage, also die Ingangsetzung des Holocaust, beschlossen. Man hätte auch die Verkündung der sogenannten Nürnberger Gesetze am 15. September 1935 als Datum eines Gedenktages festschreiben können. Denn damit begann förmlich die Entrechtung der Juden in Deutschland. Daten wie diese zwingen zur Auseinandersetzung mit der unmenschlichen Ideologie, die solches ermöglicht hat.

Ein würdigeres Denkmal wäre besser gewesen

Man hat in Berlin nach langen Diskussionen ein Denkmal errichtet, das zu Recht umstritten ist. Nicht die Tatsache, daß man ein Denkmal errichtet hat, nicht der Ort, nämlich die Hauptstadt unseres Landes, in der damals die Täter herrschten, sondern die konkrete Ausgestaltung wirft Fragen auf. Der künstlerische Gedanke, die Monströsität der Tat optisch auch quantitativ zu erfassen, mag ja legitim sein. Doch zeigt der tatsächliche Umgang mit dem Denkmal, daß es seine Aufgabe, ein Ort des Gedenkens und der Trauer zu sein, verfehlt. Herumliegende Bierflaschen und Cola-Dosen künden von einem ganz anderen Umgang des Publikums mit dem Denkmal, als sich Künstler und Auftraggeber erwartet haben. Ich halte es auch für unmöglich, der Monströsität des Verbrechens dadurch entsprechen zu wollen, daß man ein überdimensioniertes Areal, angefüllt mit Betonblöcken, mitten in die belebte Innenstadt von Berlin setzt, umbraust vom Straßenverkehr und vorgeführt als touristische Sehenswürdigkeit.

Einen Begriff davon, wie man der namenlosen Trauer um die zahllosen Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft einen Ort geben kann, gibt uns die ebenso ergreifend schlichte wie ausdrucksstarke Plastik von Käthe Kollwitz in der Neuen Wache zu Berlin. Der Ort eines Waldes oder eines Parks, in dem der Betrachter vor einem schlichten Denkmal seinen Gedanken hingegeben verweilt, erscheint mir angemessener als ein touristisches Highlight mitten in einer Großstadt, wo sich eben das ehrende und stille Gedenken nur sehr schwer gegen die Umgebungseindrücke durchzusetzen vermag. Doch es ist nun so, wie es ist. Wir müssen eben Gedenktage und Denkmäler hinnehmen, wie sie uns einfachen Bürgern von der Politik gegeben werden. Es liegt an uns selbst, wie wir mit der Geschichte umgehen. Betreuungsangebote aus Politik und Medien benötigen wir nicht. Wir bedienen uns lieber unseres eigenen Verstandes, wie uns das wirklich kluge Leute vom Schlage eines Horaz oder Kant geraten haben.


Jahrestage 2021

Am ersten Tage eines neuen Jahres richtet sich der Blick auf den Kalender. Was wird das neue Jahr wohl bringen? Wir wissen es nicht. Wohl wissen wir aber, oder sollten wissen, was frühere Jahre gebracht haben, vor allem, wenn man an runde Jubiläen denkt.

Der 18. Januar

Gerade in diesem Jahr wird der 18. Januar ein Tag der Erinnerung sein. In der deutschen Geschichte fallen auf diesen Tag zwei herausragende Ereignisse mit Wirkung bis in unsere Tage und sicher weit darüber hinaus.

Preußen

Am 18. Januar 1701 setzte sich Friedrich III, Kurfürst von Brandenburg, in Königsberg die Krone des Staates auf, der von nun an Preußen hieß. Aus staatsrechtlichen Gründen, die wir an dieser Stelle nicht im einzelnen vertiefen wollen, war er nun zunächst Friedrich I, König in Preußen, statt von Preußen. Bemerkenswert in der Rückschau ist allerdings, wie fortschrittlich und aufgeklärt gerade dieser Staat im Vergleich zu anderen großen Ländern in Europa war. Der unbestritten bedeutendste der preußischen Könige, Friedrich der Große, schaffte 1740 mit einer seiner ersten Amtshandlungen die Folter ab, die zu diesem Zeitpunkt im übrigen Europa noch fester Bestandteil der Rechtspflege war. Um bei der Rechtspflege zu bleiben: in diesem angeblichen Musterbeispiel eines autoritären und undemokratischen Staates gab es unabhängige Gerichte. Ja, jeder Untertan des Königs konnte auch ihn verklagen, wie der berühmt gewordene Fall des Müllers Arnold zeigt. Dieser Staat führte bereits 1717 die allgemeine Schulpflicht ein. In England geschah dies erst 1880, in Frankreich 1882. Damit wollen wir es bewenden lassen. Eine Aufzählung all der Dinge, die aus unserer Sicht fortschrittlich waren, würde den Rahmen dieser Betrachtung sprengen. Natürlich müsste man an dieser Stelle auch wenigstens die bedeutendsten Fürstentümer und Königreiche in Deutschland nennen, wie Bayern, Württemberg, Sachsen, Baden und Hannover. Indessen spielt hier der 18. Januar keine Rolle. Es würde auch den Rahmen dieser Abhandlung sprengen, auch die durchaus bemerkenswerte wie stolze Geschichte dieser deutschen Teilstarten wenigstens zu streifen.

Das Deutsche Reich

Am 18. Januar 1871 riefen die versammelten deutschen Fürsten im Spiegelsaal des Schlosses zu Versailles den preußischen König Wilhelm I zum deutschen Kaiser aus. Unbeschadet dessen, daß Zeitpunkt und Ort unglücklich gewählt waren, war dies die Geburtsstunde eines im internationalen Vergleich bemerkenswert erfolgreichen Staates. Eben das Deutsche Reich, in dem unter Ausschluß Österreichs, das im Zuge der Gründung von Nationalstaaten im 19. Jahrhundert den damals schon anachronistisch gewordenen Vielvölkerstaat beibehalten wollte, und sich somit in einen deutschen Nationalstaat nicht eingliedern konnte, nun die Deutschen gefunden hatten, was Briten, Franzosen, Italiener und Spanier teils schon seit Jahrhunderten hatten, nämlich die Einheit von Nation und Staat. Weil man unseren Kindern und Enkeln offiziell und offiziös im Bildungswesen wie in den Medien seit Jahren weismachen will, dieses Deutsche Reich sei rückständig, undemokratisch und militaristisch gewesen, wollen wir an dieser Stelle auf einige wenige Fakten hinweisen. Dieses Deutsche Reich hatte seit 1871 bereits das allgemeine Wahlrecht, was allerdings wie auch überall sonst auf der Erde, das Frauenwahlrecht noch nicht einschloss. In Großbritannien zum Beispiel wurde das allgemeine Wahlrecht für die männliche Bevölkerung erst 1918 eingeführt. Das allgemeine Wahlrecht für Frauen kam in Deutschland erst 1918. Dieses „erst“ ist jedoch richtigerweise dahingehend zu verstehen, daß es in Deutschland zuerst kam. In den USA, die allgemein als das Musterland der Demokratie gelten, kam es erst 1920, in Großbritannien, dem Mutterland der parlamentarischen Demokratie, erst 1928, Italien zog 1946 nach, Frankreich 1948 und somit erst 159 Jahre nach der französischen Revolution, gleichzeitig mit Belgien. Die Schweiz, allgemein doch als Bastion der Demokratie angesehen, führte das Frauenwahlrecht erst 1971 ein. Genau 63 Jahre nach dem Deutschen Reich.

Das Deutsche Reich wurde kulturell von Preußen dominiert, was nicht weiter wunder nimmt, weil Preußen nun sowohl von der Fläche als von der Bevölkerung der der bei weitem größte seiner Bundesstaaten war. Sein Bildungswesen wurde dann auch rasch von den übrigen deutschen Ländern übernommen, soweit sie es nicht schon zuvor den Preußen gleich getan hatten. Damit war das Deutsche Reich auf diesem Gebiet weltweit führend, wie zum Beispiel der Anteil der Analphabeten an der jeweiligen Bevölkerung im Jahre 1900 zeigt. Im Deutschen Reich waren das gerade mal 0,9 %, in England 9,6 %, in Frankreich 10 %, in den USA 12 % (unter den Farbigen, die man heute politisch korrekt wohl mit dem englischen Begriff People of Color bezeichnen muß, betrug der Anteil der Analphabeten allerdings 49 %), im k. und k. Österreich immerhin 21 %, wobei das in den deutschsprachigen Reichsteilen nur 1,2 % waren, und in Italien 47 %. Da nimmt es nicht weiter wunder, daß bis 1918  von den Nobelpreisen in Medizin und Naturwissenschaften 14 nach Deutschland gingen. Frankreich zählte bis 1918 in diesen Disziplinen 11 Laureaten, Großbritannien deren 8, die in den späteren Jahrzehnten dominierenden USA hingegen nur 2.

„Militarismus“

Was den angeblichen preußischen Militarismus und die stets als historisches Kontinuum behauptete deutsche Aggressivität angeht, so kann das auf seinen Wahrheitsgehalt überprüft werden, wenn man einfach nachzählt, in welchem Prozentsatz ausgewählte Staaten an Kriegen beteiligt waren. In der Zeit von 1701-1933 waren an Kriegen beteiligt: Frankreich mit 28 %, England mit 23 %, Russland mit 21 %, Österreich mit 19 %, die Türkei mit 15 %, Polen mit 11 %, Preußen/Deutschland mit 8 %. Die Bedeutung des Militärischen für die Gesellschaft eines Staates zeigt sich auch an dem Anteil der Bevölkerung, der in seiner Armee dient. Vor 1914 waren das in Frankreich 1,53 %, in Deutschland 0,79 %. Wer angesichts dieser Zahlen weiter von einem deutschen Militarismus spricht, dem ist nicht mehr zu helfen.

Die staatsrechtliche Kontinuität

Wenn wir über das Deutsche Reich sprechen, sollten wir nicht übersehen, daß dieses Deutsche Reich staatsrechtlich tatsächlich bis heute besteht. Dies natürlich nicht in dem Sinne, in dem das Zeitgenossen verstehen wollen, die sich „Reichsbürger“ nennen. Auf deren juristisch unhaltbare Vorstellungen wollen wir an dieser Stelle erst gar nicht eingehen. Tatsache ist, daß das Deutsche Reich sich alsbald nach seiner Gründung am 16. April 1871 eine Verfassung gab. In dieser Verfassung war unter anderem das Budgetrecht des Parlaments festgeschrieben. Man spricht insoweit auch vom Königsrecht der Parlamente. Von Anfang an hatte das Deutsche Reich also ein frei gewähltes Parlament, das über die Staatsfinanzen verfügte. Diese Verfassung kannte natürlich auch eine unabhängige Justiz. Das Reich war eine bundesstaatlich verfasste konstitutionelle Monarchie. In seinen rechtsstaatlichen Strukturen deutete übrigens nichts darauf hin, daß in diesem Reich bereits die Hitler’sche Diktatur angelegt gewesen wäre. An dieser Stelle muß natürlich ein Wort über diese zwölf Jahre verloren werden, die in der Tat ein Fremdkörper in der historischen Entwicklung unseres Landes sind, nichtsdestoweniger bis heute eine Belastung des nationalen Selbstbewusstseins verursachen. Man kann das nicht ungeschehen machen, jedoch richtig einordnen, wie das Papst Benedikt XVI bei seinem Besuch in Auschwitz getan hat. Vor der Weltöffentlichkeit erklärte er: „Ich komme als Sohn des Volkes, über das eine Schar von Verbrechern mit lügnerischen Versprechungen, mit der Verheißung der Größe, des Wiedererstehens der Ehre der Nation und ihrer Bedeutung, mit der Verheißung des Wohlergehens und auch mit Terror und Einschüchterung Macht gewonnen hatte, sodaß unser Volk zum Instrument ihrer Wut des Zerstörens und des Herrschens gebraucht und missbraucht werden konnte.“

Die Weimarer Reichsverfassung – Fortschreibung und nicht Neugründung

Die Abdankung des Kaisers und der Reichsfürsten am 9. November 1918 änderte am staatsrechtlichen Bestand des Reiches nichts. Es gab sich am 11. August 1919 lediglich eine neue Verfassung, die aber ausdrücklich die Kontinuität in staatsrechtlicher Hinsicht betont. In ihrem Art. 178 wird zwar die Verfassung vom 16. April 1871 aufgehoben, die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben jedoch in Kraft, soweit ihnen diese neue Verfassung nicht entgegensteht. Diese Weimarer Reichsverfassung ist auch entgegen landläufiger Auffassung durch die Nationalsozialisten nicht aufgehoben worden, vielmehr ließ sich Hitler innerhalb des Verfassungsrahmens Vollmachten geben, die ein diktatorisches Regime ermöglichten. Eine förmliche Aufhebung der Verfassung war somit nicht notwendig, und wurde auch nicht vorgenommen.

Das Grundgesetz – ebenfalls Fortschreibung und nicht Neugründung

Unser Grundgesetz vom 23. Mai 1949 hat nicht etwa einen neuen Staat aus der Taufe gehoben, sondern hat dem keineswegs als Völkerrechtssubjekt untergegangenen Deutschen Reich nur zum zweiten Mal eine neue Verfassung gegeben, worauf das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung von Anfang an immer wieder hingewiesen hat, und was schon die Meinung der Mehrheit der Mitglieder des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee im August 1948 war. In ihren Grundzügen weist die heutige Verfassung auch große Ähnlichkeit mit ihren Vorgängerinnen auf. So ist Deutschland weiterhin ein Bundesstaat, was ja nun auch in seinem Namen zum Ausdruck kommt. Das Grundgesetz ist auch nicht nur der bloße Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Diktatur, sondern es ist eben die Fortschreibung der deutschen Verfassungstradition und damit eo ipso das Gegenteil der nationalsozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung. Aus der konstitutionellen Monarchie von 1871 hat sich in den vergangenen 150 Jahren nun die parlamentarische Demokratie entwickelt, die wir auch gegen alle Angriffe von innen wie von außen verteidigen wollen. Perstet et aeterna pace fruatur (es bestehe fort und erfreue sich ewigen Friedens), wollen wir also unserem Lande wünschen. Denn wir haben allen Grund, auf unsere Vorfahren stolz zu sein, die dieses Land in der Tradition von Humanismus und Aufklärung geschaffen und entwickelt haben.







Vom Nutzen der Geschichte

Konservative bewahren nun einmal gerne, was des Bewahrens wert ist. Die Übersetzung des lateinischen Wortes conservare lautet nun einmal: bewahren. Das unterscheidet sie von denen, die sich den Generationen ihrer Vorfahren in jeder Hinsicht überlegen dünken und nur schätzen, was sie selbst in ihrer Generation ersonnen haben. Und so läuft der Konservative schon einmal Gefahr, sich allzu sehr an der Vergangenheit zu orientieren und ihre Wiederkehr zu wünschen. Das ist ja wohl auch der Hintergrund um die Diskussionen über das Politikverständnis Alexander Gaulands, dem man nachsagt, Bismarck nicht nur zu bewundern, sondern seine politischen Rezepte auf heute anwenden zu wollen. Ob das wirklich so ist, weiß ich nicht, muß es aber bezweifeln.

Der Maßstab zur Bewertung des Handelns früherer Generationen

Denn generell kann unsere Zeit nicht mit den Maßstäben vergangener Zeiten gemessen werden, ebenso wenig wie man die Maßstäbe unserer Zeit an vergangene Zeiten anlegen kann. Es ist ja gerade der grundlegende Mangel an historischem Verständnis vieler Zeitgenossen, daß sie vergangene Zeiten mit den Maßstäben unserer Zeit zu bewerten suchen. So kann man die außenpolitische Klugheit Bismarcks bewundern, muß jedoch feststellen, daß sie so nur unter jenen Umständen zum Erfolg führen konnte, die Bismarck eben vorfand. So wird man Kaiser Friedrich II, dessen Regierung für das hohe Mittelalter aus unserer Sicht verblüffend fortschrittlich war, sicherlich loben dürfen, jedoch keineswegs als Maßstab für gutes Regieren in unserer Zeit heranziehen können. Und so wird man die in gewisser Weise liberale Weltsicht des preußischen Königs Friedrichs des Großen ebenso wie seine Regierungskunst auch in wirtschaftspolitischer Hinsicht loben müssen. Als absolutistischer Fürst indessen kann er natürlich nicht Vorbild demokratisch gewählter Kanzler und Präsidenten sein. Und so wird man die griechischen Philosophen bewundern, obgleich ihnen die Sklaverei selbstverständlich war. Das klassische Altertum wegen seiner grundlegend anderen gesellschaftspolitischen Verhältnisse auf den Müllhaufen der Geschichte zu werfen, wird keinem vernünftigen Menschen einfallen, auch wenn unsere Universitäten derzeit von Zeitgenossen bevölkert werden, die alle Erkenntnisse und Leistungen der europäischen Zivilisation unter dem Blickwinkel der Verbrechensgeschichte betrachten und am liebsten aus dem Gedächtnis tilgen möchten.

Vom Wert des historischen Wissens

Und dennoch ist die Kenntnis der Geschichte unverzichtbar. Das geflügelte Wort von Theodor Heuss: „nur wer weiß, wo er herkommt, weiß wohin er geht“, ist zeitlos gültig. Leider ist diese Erkenntnis heute nicht mehr Allgemeingut. Die Deutschen unserer Zeit dürften die geschichtsloseste Generation sein, die seit dem Beginn mündlicher und schriftlicher Überlieferungen in diesem Lande lebt. Daß es dennoch Vergangenheitsnostalgiker gibt, die das andere Ende der Skala markieren, kann nur Zeitgenossen irritieren, denen Meinungsvielfalt ein Greuel ist. Das richtige Verständnis von Geschichte formuliert mit der ihm eigenen Sprachgewalt Friedrich Schiller in seiner Jenaer Antrittsvorlesung vom 26. Mai 1789, die er unter die Überschrift gestellt hat: „Was heißt und zu welchem Ende studiert man Universalgeschichte?“ In der Zusammenfassung seiner Gedanken am Ende der Vorlesung heißt es über die Geschichte:

„Sie heilt uns von der übertriebenen Bewunderung des Altertums und von der kindischen Sehnsucht nach vergangenen Zeiten; und indem sie uns auf unsere eigenen Besitzungen aufmerksam macht, läßt sie uns die gepriesenen goldenen Zeiten Alexanders und Augusts nicht zurückwünschen. Unser menschliches Jahrhundert herbeizuführen, haben sich – ohne es zu wissen oder zu erzielen – alle vorhergehenden Zeitalter angestrengt. Unser sind alle Schätze, welche Fleiß und Genie, Vernunft und Erfahrung im langen Alter der Welt endlich heimgebracht haben. Aus der Geschichte erst werden Sie lernen, einen Wert auf die Güter zu legen, denen Gewohnheit und unangefochtener Besitz so gern unsere Dankbarkeit rauben: kostbare teure Güter, an denen das Blut der Besten und Edelsten klebt, die durch die schwere Arbeit so vieler Generationen haben errungen werden müssen! Und welcher unter Ihnen, bei dem sich ein heller Geist mit einem empfindenden Herzen gattet, könnte dieser hohen Verpflichtung eingedenk sein, ohne daß sich ein stiller Wunsch in ihm regte, an das kommende Geschlecht die Schuld zu entrichten, die er dem vergangenen nicht mehr abtragen kann? Ein edles Verlangen muß in uns entglühen, zu dem reichen Vermächtnis von Wahrheit, Sittlichkeit und Freiheit, das wir von der Vorwelt überkamen und reicht vermehrt an die Folgewelt wieder abgeben müssen, auch aus unseren Mitteln einen Beitrag zu legen und an dieser unvergänglichen Kette, die durch alle Menschengeschlechter sich windet, unser fliehendes Dasein zu befestigen“.

Unsere historische Verpflichtung

Wir sind also dazu aufgerufen, uns die Geschichte anzueignen, die Leistungen unserer Vorfahren zu schätzen, ihre Fehler nicht zu wiederholen und auf dem aufzubauen, was sie geschaffen und uns überlassen haben, damit unsere Nachkommen fortführen können, was wir Ihnen übergeben werden. Wäre das nur dies, was Generationen vor uns geschaffen haben, ohne daß wir es fortgeführt, vervollständigt und verbessert hätten, müßten sich unsere Nachkommen des Unverstandes ihrer unmittelbaren Vorfahren schämen.


Lassen wir doch einfach die Kirche im Dorf

Die Präsidentschaftswahlen – und die Teilwahlen zum Kongress – in den USA sind nun vorbei. Das Ergebnis scheint nun klar. Der Herausforderer Joe Biden hat gewonnen. Das ist jedenfalls der derzeitige Sachstand. Daran ändern kann sich nur etwas, wenn Wahlanfechtungen bei den Gerichten zu einem anderen Ergebnis führen.

Eine zwischenbilanz

Zeit, eine vorläufige Bilanz zu ziehen. Zum einen hinsichtlich des Ergebnisses und seines Bestandes. Zum anderen hinsichtlich des Ergebnisses und seiner Folgen für Deutschland.

Kann sich noch etwas ändern?

Beginnen wir mit den Zweifeln am Wahlergebnis, die ja Noch-Präsident Trump publikumswirksam äußert. Nun ist es grundsätzlich so, daß knappe Wahlergebnisse nach einer Wiederholung der Auszählung rufen, nicht nur in diesem Falle. Ob das nun in all den US-Bundesstaaten zu einer Umkehrung des Ergebnisses führen wird, in denen die Wahl knapp zugunsten von Biden ausgegangen ist, darf füglich bezweifelt werden. Auch da, wo es knapp gewesen ist, sind die absoluten Zahlen doch sehr hoch. Nach dem derzeitigen Ergebnis hat Biden 290, Trump 214 Stimmen im entscheidenden Gremium auf sich vereinigen können. Die Ergebnisse in den sogenannten Swingstates, die durchaus knapp ausgefallen sind, Arizona (11f Stimmen) 17.131; Pennsylvania (20) 45.565; Michigan (16) 146.123; Georgeia (16) 10.610; Wisconsin (10) 20.540 Stimmen Differenz, lassen es natürlich möglich erscheinen, daß sich beim Nachzählen rechnerisch etwas ändert oder gar eine gerichtliche Kontrolle Betrügereien in einem solchen Ausmaß aufdeckt, daß sich das Ergebnis im jeweiligen Staat umkehrt.

Wahlbetrug ist leicht behauptet, doch schwer zu beweisen

Doch erscheint das sehr unwahrscheinlich. Zum einen sind die absoluten Zahlen sehr hoch, auch wenn sie im Verhältnis zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen gering erscheinen. Selbst bloße 10.610 Stimmen Unterschied dürften beim Nachzählen nicht vollständig unter den Tisch fallen, von größeren Differenzen wie 45.565 oder gar 146.123 ganz abgesehen. Was muß geschehen, daß etwa 20.000 Stimmen falsch gezählt werden? Das gleiche gilt für den Vorwurf des Wahlbetruges. Abgesehen davon, daß dieser Vorwurf natürlich nur dann der gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist, wenn er konkretisiert wird. D.h., der Kläger müßte konkrete Sachverhalte behaupten, die den Vorwurf des Wahlbetruges tragen. Etwa die Behauptung, in einer bestimmten, namentlich genannten Zahl von Wahllokalen seien Stimmzettel vor dem Auszählen vernichtet worden, oder es sein Stimmzettel von außen in das Wahllokal gebracht worden, die zu Gunsten des Gegners ausgefüllt waren. es genügt jedoch nicht, dass etwa die Briefwahl in einigen Staaten derartig mangelhaft organisiert ist, dass der Manipulationstür und Tor geöffnet ist, zum Beispiel deswegen, weil Wahlbenachrichtigungen anhand schlecht geführter Melderegister auch an bereits Verstorbene geschickt werden. die Möglichkeit der Manipulation beweist jedoch nicht, dass sie auch stattgefunden hat. Wenn das Opfer des Mordes mit der Pistole des Verdächtigen erschossen worden ist, dann ist das  für sich allein kein ausreichender Beweis für dessen Täterschaft.Doch damit nicht genug. Dieser Betrugsvorwurf muß dann auch mit Beweismitteln belegt sein, die nach Überprüfung dem zuständigen Gericht die Überzeugung vermitteln, der Vortrag des Klägers habe sich als wahr herausgestellt. Das allerdings könnte nur dann in der Sache selbst Erfolg haben, wenn der Betrug ein Ausmaß hätte, das zu einer Änderung des Wahlergebnisses führt, also wenn etwa in unserem Beispiel Arizona von den 17.131 Stimmen, die der Herausforderer mehr erhalten hat als der Amtsinhaber, 50 % plus eine Stimme als Fälschungen feststünden. Dann würden die elf Wahlmänner dieses Staates eben nicht Herrn Biden, sondern Herrn Trump zugerechnet. Und das gilt mindestens für alle sogenannten Swingsstates, die in unserem Beispiel insgesamt 73 Stimmen im Wahlmännergremium – in dem natürlich auch Frauen sitzen – ausmachen, bei einem Vorsprung von 76 Stimmen zugunsten von Herrn Biden. Es müssen also auch noch aus den weniger umkämpften Staaten vier weitere Stimmen hinzukommen. Allein schon diese Zahlenbeispiele sollten ausreichen, um auch die theoretischen Chancen einer Wahlanfechtung seitens des Amtsinhabers als praktisch aussichtslos zu qualifizieren.

Warum sollten Wahlhelfer sich verschwören?

Es kommt eine Überlegung hinzu. Die Wahlhelfer in den Wahllokalen, die mit der Auszählung der abgegebenen Stimmen betraut worden sind, arbeiten nicht nur ehrenamtlich und sind schon deswegen recht unabhängig, sondern sie arbeiten gemeinsam vor aller Augen in diesem Wahllokal, also zusammen mit ihren Kollegen und unter den Augen der Wahlbeobachter. Ich habe mir selbst einmal eine solche Stimmenauszählung dort angesehen, wo ich selbst meine Stimme abgegeben hatte. Es ist völlig ausgeschlossen, daß dabei manipuliert wird, es sei denn alle Beteiligten – so um die zehn Personen – teilweise beobachtet durch Wähler, die von ihrem Recht Gebrauch machen, der Auszählung beizuwohnen, ließen Stimmen unter den Tisch fallen, brächten manipulierte Stimmzettel zur Auszählung und ähnliches mehr. Die Vorstellung ist absurd. Und nicht zuletzt muß ja auch in diesem Falle gelten, was tragendes Prinzip des bürgerlichen Rechts ist: von jedem setzt man voraus, daß er gut ist, solange das Gegenteil noch nicht bewiesen ist. Nur aus polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Sicht gilt das Gegenteil, wonach zunächst einmal jeder verdächtig ist, bis das Gegenteil bewiesen ist.

Juristen können nicht zur Anfechtung raten

Alles das wissen ja auch die Anwälte von Herrn Trump. Sie können bei dieser Sachlage, und gestützt auf ihre berufliche Erfahrung ihrem Mandanten nur erklären, daß er auf dem Rechtswege mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur unterliegen kann. Jedenfalls meine ich das aufgrund meiner eigenen jahrzehntelangen Erfahrung als gerichtserfahrener Anwalt sagen zu können. Die Probleme des Beweises sind in jeder Rechtsordnung gleich, sodaß die Erfahrungen in Deutschland in diesem Punkt ohne weiteres auf die Rechtslage in den USA übertragen werden können.

Ändert sich was?

Es wird also dabei bleiben, dass in den nächsten vier Jahren Joe Biden die USA regieren wird. Was bedeutet das eigentlich für uns? Es wird ja sowohl von den Anhängern wie von den Gegnern des amtierenden Präsidenten behauptet, daß hier eine Zeitenwende anstehe. Die Gegner von Trump behaupten ja stets und ständig, dieser Präsident habe außer leeren Versprechungen nichts aufzuweisen. Das hält der Nachprüfung nicht stand. Er hat in seiner Amtszeit – bis zur Coronakrise – durchaus zum Wohle seines Landes regiert. Die Wirtschaft nahm einen steilen Aufschwung, die Arbeitslosigkeit ging erheblich zurück. Außenpolitisch konnte er im Nahen Osten durchaus Erfolge vorweisen, vor allem ist er wohl der erste Präsident der USA, in dessen Amtszeit kein Krieg begonnen worden ist. Negativ fällt bei ihm natürlich ins Gewicht, daß seine persönliche Art schwer erträglich war und ist. Der Mann ist in meinen Augen ein Prolet reinsten Wassers. Das Ansehen seines Landes hat er insoweit durchaus beschädigt. Auf der anderen Seite kann nicht ernsthaft erwartet werden, daß die Amtszeit von Herrn Biden außer atmosphärischen Verbesserungen und einem doch eher präsidialen Regierungsstil große sachliche Änderungen für uns bringen könnte. Er ist ebenso wie sein Vorgänger ein Gegner der Gaspipeline North Stream 2 durch die Ostsee. Er wird ebenso wie sein Vorgänger und auch dessen Vorgänger Deutschland mit Nachdruck zur Einhaltung des 2 %-Ziels bei der Streitkräftefinanzierung anhalten. Und ob der teilweise Truppenabzug, den Trump angekündigt hat, von Biden wieder abgesagt werden wird, ist mehr als zweifelhaft. Alles in allem hat das Wahlergebnis für uns Deutsche keine große Bedeutung

Lassen wir halt einfach die Kirche im Dorf. Schau’n mer mal.

Nun denunziert mal schön

Die natürliche Autorität der Persönlichkeit

Von unserem ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss wird die Anekdote berichtet, er habe anlässlich seines ersten Besuchs bei der neu geschaffenen Bundeswehr den übenden Soldaten launig zugerufen: „Nun siegt mal schön!“ Theodor Heuss erfreute sich eines sehr hohen Ansehens und großer Beliebtheit bei den Bürgern unseres Landes. Das war wohl nicht zuletzt seiner Leutseligkeit geschuldet, gründete aber auch in seinem Ansehen als Gelehrter. In seiner Person verkörperte er den Gegensatz zum voraufgegangenen Nazi-Regime, dessen führende Politiker, Hitler zumal, in jeder Hinsicht das Gegenteil dessen darstellten, was Theodor Heuss als Intellektueller, Demokrat und Republikaner verkörperte. Damit war aber auch das Format vorgegeben, das künftige Bundespräsidenten ausfüllen sollten: Eine Persönlichkeit, die dem Amt Glanz verleiht.

Die Fehlgriffe

Auch in der Reihe seiner inzwischen elf Nachfolger finden wir durchweg angesehene, im Einzelfall durchaus überragende Vertreter des politischen Establishments der Republik. Allerdings gibt es auch hier unrühmliche Ausnahmen. Schon der Nachfolger von Theodor Heuss, Heinrich Lübke, fiel gegenüber seinem Vorgänger in jeder Beziehung merklich ab. Seine nicht nur sprachliche Unbeholfenheit führte dazu, daß im Volk über ihn Witze kursierten wie etwa, daß er bei einem Staatsbesuch in Liberia 1962 eine Ansprache mit der Begrüßungsformel eingeleitet habe: „Meine Damen und Herren, liebe Neger!“ Heinrich Lübke gelangte in das höchste Staatsamt, weil Konrad Adenauer es nicht wollte, und auch sonst kein führender Unionspolitiker mit dem zwar ehrenvollen, aber völlig machtlosen Amt des Bundespräsidenten seine politische Karriere zu beenden gedachte. Ein solcher Kompromisskandidat war auch der Kurzzeit-Bundespräsident Christian Wulff, dem letztendlich sein allzu enges Verhältnis zur Presse zum Verhängnis wurde, und von dem nur sein unsäglicher Satz in Erinnerung geblieben ist, daß der Islam zu Deutschland gehöre.

Es geht aber auch noch schlimmer

Auch der amtierende Bundespräsident Steinmeier ist ja als Verlegenheitslösung von den Spitzen der großen Koalition ausgekungelt worden. Nicht nur, daß er mit dem Charisma des subalternen Bürokraten ausgestattet ist, sondern vor allem sein geradezu krampfhaftes Bemühen, sich an die Spitze des deutschen Politikern offenbar zur ersten Amtspflicht gewordenen „Kampfs gegen Rechts“ zu stellen, prägen seine Amtsführung in einer Art und Weise, die unserem Land keineswegs zur Ehre gereicht. Seine Geschichtsklitterungsrede zum 30. Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung ist ja vielfach kritisch gewürdigt worden, so etwa kenntnisreich von Alexander Wendt. In unguter Erinnerung ist noch seine Werbung für ein sogenanntes Konzert gegen Rechts in Chemnitz am 03.09.2018. Dort fand sich der gesamte linksradikale Narrensaum der deutschen Rockmusik auf der Bühne ein, um mit seinen „künstlerischen“ Mitteln die Machtergreifung der Nazis zu verhindern. Steinmeier war sich nicht zu schade, für linksradikale Bands wie „Feine Sahne Fischfilet“, „K. I. Z.“ oder die Vulgärrapperin „Nura“ Werbung zu machen. Die Texte dieser sogenannten Künstler lassen an Brutalität insbesondere gegenüber der Polizei („haut den Bullen in die Fresse“) und vulgärer Sexualität jenseits der Zitierfähigkeit keine Wünsche deren speziellen Publikums offen. Es ist ausgeschlossen, daß Steinmeier von seinen Beamten nicht darüber aufgeklärt worden ist, bevor er sich dazu hergab, für solche Wortmüll-Produzenten Werbung zu machen. In einem kultivierten Volk sollte so etwas genügen, den Rücktritt eines solchen Präsidenten zu fordern. Derartige Forderungen sind allerdings in den Leitmedien nicht laut geworden, was sehr viel über den geistigen Zustand unserer sogenannten Eliten aussagt.

Die Peinlichkeitsskala dieses Präsidenten ist nach oben offen

Wer allerdings glaubt, daß dieser Bundespräsident sich nicht noch weiter ins Negative steigern könnte, sah sich getäuscht. Am 27.10.2020 gab dieser unwürdige Nachfolger von Theodor Heuss dem Spiegel ein Interview, in dem er die Soldaten der Bundeswehr ausdrücklich dazu aufrief, ihre Kameraden zu denunzieren. Natürlich ging es ihm wie immer um den „K(r)ampf gegen Rechts“. Er appellierte an die Soldaten, sich an der Aufdeckung extremistischer Aktivitäten in den Streitkräften zu beteiligen, natürlich ausdrücklich nur bezogen auf den Rechtsextremismus. „Es ist sehr gut, wenn Soldatinnen und Soldaten von sich aus Vorschläge machen, wie man Rechtsextremismus in den eigenen Reihen bekämpfen kann… Die Bundeswehr darf in den eigenen Reihen kein Klima dulden, in dem rechtsextreme Netzwerke entstehen oder sogar größer werden.“

Die selektive Wahrnehmung einer eingebildeten Gefahr

Daß es wie überall im Lande auch in der Bundeswehr außer Problemen mit dem Rechtsextremismus auch solche mit sonstigen Extremisten gibt, etwa auch Islamisten, scheint den wackeren Streiter gegen Rechts nicht zu scheren. Ein Blick in den Jahresbericht 2019 des Militärischen Abschirmdienstes MAD belehrt uns jedoch eines Besseren. Die Verfassungsschützer der Bundeswehr gingen in 363 Fällen dem Verdacht rechtsextremistischer, in 77 Fällen dem Verdacht islamistischer, in 17 Fällen dem Verdacht der Tätigkeit für ausländische extremistische Organisationen, in 9 Fällen dem Verdacht linksextremistischer Tätigkeit und in 16 Fällen den Verdacht, Soldaten gehörten zur Bewegung der Reichsbürger bzw. Selbstverwalter nach. Für eine gewisse Übersensibilisierung der Führung dieses Geheimdienstes, die natürlich politisch begründet ist, spricht das Ergebnis dieser Ermittlungen. Denn als erkannte Extremisten werden geführt 8 Rechtsextremisten, 4 Islamisten und 2 Reichsbürger. Bei derzeit 214.258 Soldaten (184.258 Aktive, 30.000 Reservisten) haben wir also rund 0,007 % Extremisten dieser Spielarten insgesamt, Rechtsextremisten unglaubliche 0,0037%. Alerta, alerta, fascista! Hätte sich Herr Steinmeier an der Wirklichkeit orientiert, statt sich an der allgemeinen Hysterie gegen „Rechts“ zu beteiligen, so hätte er wenigstens ein bis zwei Worte über die Gefahr des Islamismus auch in der Bundeswehr verlieren müssen.

Nun denunziert mal schön!

„Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant!“ Dieses Heinrich Hoffmann von Fallersleben zugeschriebene Zitat aus der Zeit, in der eine dem Untergang des alten Regimes entgegenzitternde Obrigkeit Freiheit, Demokratie und nationale Einigkeit mit allen Mitteln zu verhindern suchte, auch durch die Förderung des Denunziantentums, dieses Zitat ist Herrn Steinmeier offenbar zur Handlungsmaxime geworden. Statt die Kameradschaft hochzuhalten, die doch die Grundlage des Lebens in der Truppe und die Bedingung der militärischen Leistungsfähigkeit ist, sollen unsere Soldaten auf höchsten Wunsch ein Klima des Misstrauens und der Unsicherheit schaffen, in dem jeder jeden argwöhnisch beäugt. Niemand soll davor sicher sein, nicht wegen irgendeiner harmlosen Bemerkung oder gar einer politisch abweichenden Meinung denunziert zu werden. „Herr Hauptmann, ich weiß was, der Uffz Müller hat gesagt….“ Wie soll ein Soldat im Gefecht das unbedingte Vertrauen auf seinen Kameraden haben können, wenn er stets besorgen muß, von eben diesem Kameraden denunziert zu werden? Wichtiger als eine verschworene Kampfgemeinschaft – alle für einen, einer für alle – ist diesem Wiederbegründer der unheiligen Inquisition und des servilen Radfahrertums obrigkeitsstaatlicher Spießergesellschaften offenbar die politische Reinheit der Armee, besser gesagt, nur noch militärähnlichen Organisation. Die Einführung von Politoffizieren in der Tradition der NVA bzw. weiter zurückgehend, NSFOs wie in der Wehrmacht nach dem 20. Juli 1944 wäre wohl der konsequente nächste Schritt.

Die Diktatur braucht Denunziation und Verrat, die Demokratie Solidarität und Vertrauen

An und für sich ist historisch die Denunziation ein Mittel der Herrschaftssicherung in Staatswesen vordemokratischer Zeit. In der von den Intrigen der mächtigen Familien geschüttelten Republik Venedig organisierte man die Denunziation vermeintlicher und wirklicher Staatsfeinde durch die Errichtung eines Briefkastens, den ein Löwenkopf zierte. Durch dessen geöffnetes Maul konnten anonym Zettel eingeworfen werden, deren sich dann die Geheimpolizei annahm. Diese Bocca di Leone verschlang also die Zettel, auf denen die Namen derer standen, die anschließend in den Bleikammern der venezianischen Justiz verschwanden, oder auf den Stufen des Dogenpalastes ihren Kopf verloren.

Der Rechtsstaat ruft seine Bürger nur im Kampf gegen gemeingefährliche Kriminaltät zur Mithilfe auf, die Gedankenfreiheit ist ihm heilig

Steinmeier ist, was man angesichts seiner Amtsführung kaum glauben kann, Volljurist. Als solcher weiß er, daß unsere Rechtsordnung die Bürger keineswegs verpflichtet, ihre Nachbarn wegen allem und jedem anzuzeigen. Lediglich Straftaten von erheblicher Bedeutung und Gefahr für die Allgemeinheit muß gem. § 138 StGB anzeigen, wer von ihrer Planung erfährt. Das gilt allerdings nur für solch schwerwiegende Dinge wie Hoch- und Landesverrat, Mord, Totschlag, Brandstiftung, Freiheitsberaubung, Raub und dergleichen. Um beim Thema zu bleiben: erst wenn erhebliche Straftaten geplant werden, wie etwa die Bildung einer kriminellen Vereinigung zum Zwecke der Machtergreifung in unserem Lande, oder aber zum Zwecke der Tötung von missliebigen Personen, dann ist die Pflicht des Mitwissers begründet, solche kriminellen Planungen der Polizei zur Kenntnis zu bringen. Gesinnungsschnüffelei hingegen ist dem Gesetz als Bürgerpflicht unbekannt. Im Gegenteil. Das Grundgesetz schützt in seinem Art. 5 die Meinungsfreiheit bis zur Grenze der Bestrebungen zum verfassungsfeindlichen Umsturz. Schnüffler, Petzer, Blockwarte und Spitzel hingegen sind unverzichtbare Bestandteile von Diktaturen. Dem sollte der erste Mann eines demokratischen Staates nicht Vorschub leisten. Nur wer unter der Psychose leidet, welche die Wahnvorstellung hervorruft, allüberall erhebe sich der Nationalsozialismus aus den Gräbern, nur solche Verblendeten können auf Gedanken kommen, wie sie dieser Bundespräsident leider hegt. Das Prädikat des schlechtesten Bundespräsidenten in der noch jungen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist ihm jetzt schon sicher.

Volk, Nation, Staatsvolk, Bevölkerung

Eine notwendige Klärung

Die Diskussionen um den Begriff des Volkes oder auch der Nation begleiten die Politik in Deutschland seit Gründung der Bundesrepublik. Insbesondere im Zusammenhang mit richtungsweisenden Entscheidungen, etwa im Rahmen der Bündnisse NATO und EU, in jüngster Zeit aber auch im Zusammenhang mit den internen Richtungskämpfen der AfD. Auf der einen Seite die Vertreter einer mal völkisch, mal patriotisch-sozial genannten Politik, auf der anderen Seite die Verächter alles Nationalen, die lieber heute als morgen die Auflösung der Nationalstaaten, insbesondere des deutschen, sehen würden. An Schärfe gewinnt diese Debatte dadurch, daß seit dem sog. zweiten NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 immer wieder behauptet wird, das Bundesverfassungsgericht habe mit diesem Urteil praktisch das deutsche Volk als politische Größe abgeschafft. Nicht mehr das deutsche Volk, sondern eine amorphe, disparate Masse von Inhabern deutscher Personalausweise sei das neue Staatsvolk. Grund genug, eine Begriffsklärung zu versuchen und den rechtlichen Gehalt dieser Vorwürfe zu untersuchen.

Eine juristische Untersuchung oder: was steht denn drin?

Zunächst einmal ist also das erwähnte Urteil des Bundesverfassungsgerichts daraufhin zu untersuchen, ob und mit welchem Inhalt das Gericht den Volksbegriff festlegt. Es tut dies auf Seite 185 des 263 Seiten umfassenden amtlichen Textes in RNrn. 690, 691. Schon der schiere Umfang der Entscheidungsgründe zeigt, daß dieses Thema nicht so einfach ist. Man muß sich wenigstens die Mühe machen, den Urteilstext ganz zu lesen. Besser ist es noch, ein Studium der Rechtswissenschaften zu absolvieren und dabei die Vorlesungen und sonstigen Lehrveranstaltungen im Verfassungsrecht mit besonderer Aufmerksamkeit zu verfolgen. Natürlich ist es auch hilfreich, den vorliegenden Text sorgfältig zu lesen, und sich dabei darauf einzulassen, einem erfahrenen Juristen auch zuzutrauen, daß er das Thema sachkundig darstellt. Wir wollen daher diesen Teil der Urteilsbegründung wörtlich zitieren:

Der von der Antragsgegnerin (NPD, d.Verf.) vertretene Volksbegriff ist verfassungsrechtlich unhaltbar. Das Grundgesetz kennt einen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Begriff des Volkes nicht. Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG das Volk, von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, „von den deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 116 Abs. 1 gleichgestellten Personen“ (BVerfGE 83, 37 <51>) gebildet wird. Für die Zugehörigkeit zum deutschen Volk und den daraus sich ergebenden staatsbürgerlichen Status ist demgemäß die Staatsangehörigkeit von entscheidender Bedeutung. Dabei überlässt das Grundgesetz dem Gesetzgeber, wie sich aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 2 und Art. 116 Abs. 1 GG ergibt, die Regelungen der Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit. Er kann insbesondere bei einer erheblichen Zunahme des Anteils der Ausländer an der Gesamtbevölkerung des Bundesgebietes dem Ziel einer Kongruenz zwischen den Inhabern demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft staatlicher Herrschaft unterworfenen durch eine Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer, die sich rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 83, 37 <51 f.>). Die Auffassung der Antragsgegnerin, der Gesetzgeber sei bei der Konzeption des Staatsangehörigkeitsrechts streng an den Abstammungsgrundsatz gebunden, findet demgegenüber im Grundgesetz keine Stütze. Demgemäß kommt bei der Bestimmung des „Volkes“ im Sinne des Grundgesetzes ethnischen Zuordnungen keine exkludierende Bedeutung zu. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, ist aus Sicht der Verfassung unabhängig von seiner ethnischen Herkunft Teil des Volkes. Diese verfassungsrechtliche Vorgabe steht in deutlichem Gegensatz zur Auffassung der Antragsgegnerin, nach deren Überzeugung der Erwerb der Staatsangehörigkeit nicht dazu führt, daß der Eingebürgerte Teil des deutschen Volkes wird.

Das Gericht definiert ex negativo

Wir sehen also, daß das Gericht in diesem Urteil lediglich definiert, was der Begriff des Volkes im Grundgesetz nicht bedeutet. Er bedeutet eben nicht, daß Deutscher im Sinne des Grundgesetzes nur sein kann, wer ethnisch Deutscher ist. Letzteres ist im übrigen auch kein einfacher Begriff. Klar ist dabei doch nur, daß ethnisch Deutscher ist, wer seinerseits von Eltern abstammt, die schon als Deutsche in diesem Sinne geboren sind. Doch wie weit muß diese „reine“ Abstammungslinie zurückreichen? Eine Generation, zwei Generationen, drei Generationen oder wie viele mehr? Und ab wann, zurückgerechnet, dürfen dann ethnisch Nichtdeutsche dabei sein, und wenn ja, mit welchem Prozentsatz? Die Fragestellung zeigt die ganze Absurdität des ethnischen Volksgedankens, wie er ja im Antisemitismus der Nationalsozialisten bis zur lächerlichen Karikatur seiner selbst, wenn man das Thema angesichts seiner grauenhaften Konsequenzen überhaupt ins Lächerliche ziehen kann, durchdekliniert worden ist. War man als „Vierteljude“, oder erst als „AchteljJude“, vielleicht erst ab „Sechzehnteljude“ wehrwürdig?

Was steht im Grundgesetz? Und was nicht?

Diese Negativdefinition des Volksbegriffs findet sich im Grundgesetz wörtlich nicht. Das Grundgesetz verwendet lediglich den Begriff des deutschen Volkes, ohne ihn inhaltlich näher zu umschreiben. Wie bei so vielen anderen Begriffen, wie etwa Ehe und Familie, setzt der Verfassungsgeber einfach voraus, daß diese Begriffe eine allgemein bekannte und akzeptierte Bedeutung haben. Darüber hinaus entnimmt das Bundesverfassungsgericht den tragenden Bestimmungen der Verfassung, welchen Inhalt der Begriff des Volkes nicht haben kann, weil er sonst mit eben diesen tragenden Bestimmungen in einem unauflöslichen Widerspruch stünde. Eine exkludierende Bedeutung des Volksbegriffs wäre mit der Verpflichtung des Staates, die unantastbare Würde des Menschen zu achten und zu schützen, nicht vereinbar. Denn wenn ein Mensch alleine wegen seiner ethnischen Herkunft unter keinen Umständen Teil des deutschen Volkes werden könnte, selbst wenn er kulturell ethnisch deutschen Vertretern der geistigen Elite gleich stünde, ja sie insoweit sogar übertreffen würde. („Ein Jude kann nicht Reichsbürger sein“, § 4 Abs. 1 Satz 1 der 1.Verordnung zum Reichsbürgersetz vom 14.11.1935) verstieße das gegen die Menschenwürde. Zu ihr gehört es eben unabdingbar, daß der Mensch eben sein Schicksal in der Hand hat. Das muß er willentlich gestalten können, und nicht etwa von Geburt an nicht dürfen. Danach konnte also selbst Albert Einstein nicht Reichsbürger und damit Deutscher sein. Es sollte also klar sein, daß ein ethnischer Volksbegriff nicht nur verfassungswidrig, sondern auch absurd wäre.

Wer ist von Verfassungs wegen Deutscher?

Nachdem feststeht, wie das deutsche Volk juristisch nicht zu definieren ist, muß natürlich geprüft werden, wie es im Sinne unserer Verfassung zu verstehen ist. Das Bundesverfassungsgericht weist ja in dem zitierten Abschnitt seines Urteils unter anderem auf Art. 116 Abs. 1 GG hin. Dieser Artikel im Abschnitt über die Übergangs-und Schlussvorschriften der Verfassung legt fest:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. 

Neben dieser selbsterklärenden Definition enthält diese Vorschrift eine Öffnungsklausel dahingehend, daß das Staatsangehörigkeitsrecht zur Disposition des Gesetzgebers steht. Zum einen steht damit fest, daß das Grundgesetz nur die deutsche Staatsangehörigkeit regelt, nicht aber weitergehend etwa die Volkszugehörigkeit. Zum anderen wird statuiert, daß es letztendlich im Belieben des Gesetzgebers, und damit der politischen Mehrheit steht, die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu regeln. Davon hat der Gesetzgeber auch schon vor Inkrafttreten des Grundgesetzes Gebrauch gemacht, und zwar im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz. Dieses Gesetz vom 22.07.1913, also noch im deutschen Kaiserreich entstanden, ist in den folgenden Jahrzehnten mehrfach geändert worden, zuletzt auch in seinem Namen, denn seit dem 1. August 1999 heißt es nur noch Staatsangehörigkeitsgesetz, was ja zu diesem Zeitpunkt wohl eine überfällige redaktionelle Änderung war, nachdem es ja seit dem 08.05.1945 das Deutsche Reich staats- und völkerrechtlich nicht mehr gab. Aber auch inhaltlich hat sich das Staatsangehörigkeitsrecht seit 1913 erheblich geändert. Die gravierendste Änderung war der Übergang vom Abstammungsprinzip (ius sanguinis) zum Geburtsortprinzip (ius soli). Über die mitunter außerordentlich komplizierten Einzelheiten dieser auch weiterhin dynamischen Gesetzgebung soll hier nicht referiert werden. Maßgeblich für unser Thema ist nur, daß die Staatsangehörigkeit im Sinne des Grundgesetzes eben keinen vorgegebenen, insbesondere nicht biologisch definierten Inhalt hat.

Ein Blick in die Verfassungsgeschichte

Das war auch früher nicht wesentlich anders. Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919, auch Weimarer Reichsverfassung genannt, enthält in ihren Artikeln 109 ff. Regelungen zur Staatsangehörigkeit, deren Einzelheiten festzulegen ebenso wie im Grundgesetz dem einfachen Gesetzgeber überlassen ist. Ansonsten ist der Begriff des Deutschen nicht definiert, sondern offenbar vorausgesetzt. Die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 ist in dieser Beziehung völlig anders aufgebaut. Sie beschränkt sich darauf, in Art. 3 ein sogenanntes gemeinsames Indeginat zu konstituieren. Das bedeutet, daß die Staatsangehörigen der Bundesstaaten (Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg etc.) auch in den jeweils anderen Bundesstaaten als Inländer gelten. Ebenso zurückhaltend ist in diesem Punkt die Paulskirchenverfassung von 1848, die ja bekanntlich letztendlich nicht zum Tragen kam, jedoch als demokratischer Vorläufer der Weimarer Reichsverfassung und des Bonner Grundgesetzes gilt. In ihrem § 57 heißt es: „Der Reichsgewalt liegt es ob, die gesetzlichen Normen über den Erwerb des Reichs- und Staatsbürgerrechts festzusetzen.“

Was aber ist denn das Deutsche Volk?

Auch wenn, wie wir gesehen haben, sowohl unsere aktuelle Verfassung als auch ihre Vorläuferinnen lediglich festlegen, wer zum deutschen Staatsvolk gehört, die inhaltliche Ausgestaltung dieser Regelungen jedoch dem einfachen Gesetzgeber überlässt, so ist es doch wesentlich zu wissen, wie das Deutsche Volk zu definieren ist. Denn in der Präambel des Grundgesetzes ist ausdrücklich davon die Rede, daß das deutsche Volk sich kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben hat. Und es ist eben nicht zu übersehen, daß die Inschrift im Tympanon des Reichstages weithin sichtbar lautet: „DEM DEUTSCHEN VOLKE“.

Die populäre Definition, wie sie zum Beispiel der Duden wiedergibt, lautet: „große, meist geschlossen siedelnde Gemeinschaft von Menschen mit gleicher Abstammung, Geschichte, Sprache und Kultur, die ein politisches Staatswesen bilden“. Diese Definition gibt kurz und prägnant das Wesentliche wieder. Eine ausführliche und präzise Definition gibt der seinerzeit sehr angesehene Verfassungsrechtler Gerhard Leibholz. In seinem Aufsatz „Volk, Nation und Staat im 20. Jahrhundert“, erschienen in dem Sammelband „Schicksalsfragen der Gegenwart, Handbuch politisch-historischer Bildung“ von 1957 führt er unter anderem aus:

Neben der gemeinsamen Abstammung und dem gemeinsamen Raum sind es die gemeinsamen kulturellen Güter, wie die gemeinsame Sprache, das gemeinsame kulturelle Leben, die gemeinsame Literatur, die gemeinsame Kirche, die das natürliche Volk aus seiner naturhaften elementaren Sphäre herausführen, es zu einer individuellen Wertegemeinschaft zusammenschließen und eine konkret-individuelle geschichtliche Gestalt annehmen lassen. Schließlich sind es aber auch noch die gemeinsamen geschichtlichen Erfahrungen, die ihrerseits integrieren und wieder auf die Völker zurückwirken und diese von sich aus zu einer Einheit zusammenschließen. Dabei mag es sein, ist aber nicht notwendig, daß diese gemeinsamen geschichtlichen Erfahrungen in einem staatlichen Verband gesammelt werden. In der Regel sprechen wir von einem Volk und einer Volksgemeinschaft und verwenden wir Begriffe wie zum Beispiel Volksbewußtsein, Volksgeist, Volkstum, Volksgefühl nur, wenn die eben erwähnten objektiven Konstitutionselemente eines Volkes, nämlich gemeinsame Abstammung, gemeinsame territoriale Basis, gemeinsame Sprache und Kultur und gemeinsame Geschichte, sich in einer menschlichen Gruppe wechselseitig miteinander verbunden haben.

Volk, Nation, Staat – von der Entität zum Völkerrechtssubjekt

Um jedoch als Gemeinschaft überleben zu können, ist es unabdingbar, sich politisch als Staat zu organisieren, was allerdings über die Eigenschaft als Volk hinaus ein gemeinsames Bewusstsein erfordert. Das erst macht ein Volk zu einer Nation, die den Nationalstaat bildet. Auch hier ist die von Leibholz in diesem Aufsatz gegebene Definition hilfreich:

Wodurch wird nun ein Volk zur Nation? Die lateinischen Worte „nasci“ (geboren werden) und „natus“ (geboren), von denen sich im philologischen Sinne die Nation herleitet, darf uns nicht darüber täuschen, daß das Zusammengeboren- und Zusammengewachsensein ein Volk noch nicht zu einer Nation macht. Auch die gemeinsame Sprache, obwohl sie als nationsbildender Faktor in ihrem Gewicht – wie der große Einfluß Herders insbesondere auf die slawischen Völker gezeigt hat – nicht unterschätzt werden soll, vermag die Nationwerdung der Völker nicht zu erklären. In Wirklichkeit wird vielmehr ein Volk erst dadurch zur Nation, daß es sich seines politisch-kulturellen Eigenwertes bewußt wird und gefühlsmäßig seine Existenz als selbständige konkrete Ganzheit bejaht. Ein Volk erweitert sich somit zur Nation durch einen Akt des Selbstbewußtseins und des Willens und nicht, wie man gelegentlich behauptet hat, durch Mystifikation einer angeblich irrationalen Substanz.

Wie wird man also Deutscher?

Auch diese Definitionen des angesehenen Verfassungsjuristen Gerhard Leibholz beschreiben die Eigenschaften von Volk und Nation, lassen jedoch offen, wie der Einzelne Teil dieser Gemeinschaft werden kann. Sowohl die bloße Abstammung als auch die Aufnahme in die Gemeinschaft des Volkes bzw. der Nation begründen die Eigenschaft als Deutscher im Sinne der Soziologie. Die Staatsbürgerschaft, welche die Eigenschaft als Angehöriger des Staatsvolkes im Sinne der Verfassung begründet, wird durch einen Rechtsakt begründet, nämlich entweder die Anerkennung des Neugeborenen als deutscher Staatsbürger bei Eintragung in das Personenstandsregister oder aber durch förmliche Einbürgerung des bis dahin Angehörigen eines fremden Staates. Daß dies bei Angehörigen des deutschen Volkes respektive der deutschen Nation im Sinne der vorstehenden Definition von Leibholz gewissermaßen automatisch geschieht, ist eine Rechtstatsache und den natürlichen Gegebenheiten geschuldet. Daß dies im Wege der Einbürgerung geschehen kann, ist der zivilisatorischen Errungenschaft geschuldet, die in der Anerkennung der unveräußerlichen Menschenwürde durch die Verfassung zu sehen ist.

Wer war Gerhard Leibholz?

In diesem Zusammenhang sei ein Wort zur Person des Verfassungsjuristen Gerhard Leibholz gesagt. Er ist nämlich ein sehr gutes Beispiel dafür, daß ein ethnisch eingeengter Volksbegriff, wie ihn die Antragstellerin des hier besprochenen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, die NPD, vertritt, in die Irre führt und nicht haltbar ist. Gerhard Leibholz stammte aus einer ursprünglich jüdischen, später jedoch zum Christentum konvertierten Familie. Schon im Alter von 28 Jahren wurde er ordentlicher Professor für Staats- und Verfassungsrecht. Familiär war er mit den später im Widerstand gegen das NS-Regime stehenden Hans von Dohnanyi und Dietrich Bonhoeffer verbunden. Seine Ehefrau war eine Zwillingsschwester Dietrich Bonhoeffers. Hans von Dohnanyi war ebenfalls mit einer Schwester Dietrich Bonhoeffers verheiratet. Leibholz und von Dohnanyi waren überdies Studienfreunde. Wegen seiner jüdischen Wurzeln wurde Leibholz 1935 sein Lehrstuhl genommen. Er konnte 1938 noch rechtzeitig emigrieren. Seine Freunde Dietrich Bonhoeffer und Hans von Dohnanyi bezahlten bekanntlich den Widerstand gegen das Hitler-Regime mit ihrem Leben. Gerhard Leibholz war nach dem Kriege von 1951-1971 Richter am Bundesverfassungsgericht. Er trat ferner mit vielen beachtlichen Veröffentlichungen auf dem Gebiete des Verfassungsrechts hervor. Unter anderen war er einer der Verfasser des Standardkommentars zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Wer einem solchen Manne, gerade auch angesichts der oben zitierten Äußerungen die Eigenschaft des Deutschen abspricht, sollte eigentlich schamrot anlaufen. Die Menschen in seinem Umfeld müssen sich wohl Gedanken über seine intellektuelle Ausstattung machen.

Von der Freiheit des Gesetzgebers, die Staatsangehörigkeit im wohlverstandenen Interesse des Staatsvolkes zu regeln

Gerade weil die Verfassung es dem einfachen Gesetzgeber überläßt, die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft und damit gewissermaßen den Eintritt in die Gemeinschaft des Staatsvolkes zu regeln, ist auch klar, daß dies nach Gesichtspunkten erfolgen kann, die aus der Sicht der politischen Mehrheit zweckmäßig sind. So ist es ganz sicher legitim und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit einerseits an die Geburt von deutschen Eltern oder andererseits von ausländischen Eltern auf deutschem Boden, die sich seit mehr als acht Jahren legal hier aufhalten, zu knüpfen. Ebenso legitim und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist es, wenn man bei der Einbürgerung von Ausländern strenge Kriterien dahingehend aufstellt, daß sie sich kulturell in die deutsche Nation einfügen, und sowohl willens als auch in der Lage sind, dauerhaft für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen und ihren Beitrag zum Bruttosozialprodukt zu leisten. Denn dies sind Forderungen, die jeder Mensch grundsätzlich erfüllen kann. Und damit ist man eben nicht von Geburt an gehindert, Teil des Volkes zu werden, dem man angehören will. Nicht mehr und nicht weniger verlangt der Schutz der unveräußerlichen Menschenwürde durch den Staat. Man kann einer Nation in dem Sinne, wie sie Leibholz definiert, schlicht und einfach nicht ansinnen, auch solche Menschen rechtlich in sie aufzunehmen, die ihre Kultur und Werte ablehnen und am liebsten durch die mitgebrachte, völlig andere Kultur und Werteordnung ersetzen möchten. Keine Nation kann zum kulturellen Selbstmord verpflichtet sein. Unbeschadet dessen hat es jede Nation natürlich in der Hand, sich im Laufe der Zeit auch kulturell zu verändern. Historisch war das bislang immer eine Bewegung nach oben, wie der Aufstieg des römischen Bauernvolks zur Hochkultur zeigt. Auch wir Deutschen haben eine solche Entwicklung aufzuweisen. Diese Entwicklung nun umzukehren, ist jedenfalls von Verfassungs wegen nicht geboten, auch wenn gewisse Wirrköpfe in unserem Lande solche Hirngespinste pflegen.

Und was ist dann die Bevölkerung?

Unabhängig hiervon ist der Begriff der Bevölkerung. Er ist natürlich nicht, wie dies zum Beispiel Horst Seehofer gerne tut, synonym mit Volk oder Nation zu verwenden. Er bezeichnet vielmehr die Gesamtheit der auf dem Staatsgebiet dauerhaft lebenden Menschen. Unsere Verfassung begründet auch für die nicht dem Staatsvolk angehörende Bevölkerung Grundrechte, wie zum Beispiel das der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) oder das Recht, im Rahmen der allgemeinen Gesetze seine Meinung frei und unzensiert äußern zu können (Art. 5 Abs. 1 GG).

Auch wenn es linksgrüne Intellektuelle schmerzen mag: Bayerisch ausgedrückt: Mia san mia!

Ein populärer Verfasser philosophischer Alltagsliteratur hat eines seiner Bücher mit dem sprachlich paradoxen, aber einprägsamen Titel versehen „Wer bin ich, – und wenn ja wie viele?“ Für unser Thema wäre das als die Frage zu formulieren: „Wer sind wir, und wie viele sind wir?“ Den ersten Teil der Frage haben wir beantwortet. Der zweite Teil der Frage ergibt sich aus der fortlaufenden amtlichen Bevölkerungsstatistik.


Der Heuchler

Nun hat also der Bundespräsident sich zu den Vorgängen am Wochenende in Stuttgart geäußert. Wie erinnerlich, hat ein rasender Mob von hunderten “ junger Männer“, was inzwischen für jeden, der zwischen den Zeilen lesen kann und will, nichts anderes bedeutet als “ junge Männer mit Migrationshintergrund, vorwiegend aus dem muslimischen Kulturkreis“ in der Stuttgarter Innenstadt marodiert, geplündert, Polizeibeamte niedergeschlagen und gezeigt, wer da Herr Im Hause ist. Neu ist allerdings, daß nun gewissermaßen als Hefe die Schlägertrupps der Antifa die Gärung vorantreiben. Was in Stuttgart tatsächlich geschehen ist, kann als Auftakt zu bürgerkriegsartigen Verhältnissen gesehen werden. Auf der einen Seite ein Gebräu aus kulturell orientalisch geprägten jungen Männern und westlich sozialisierten linksextremen Antifa-Kämpfern, auf der anderen Seite die rechtstreuen Bürger dieses Landes, (noch) geschützt von ihrer Polizei.

Die Pflichtübung für das vergeßliche Volk

Herr Steinmeier sah sich in dieser Lage bemüßigt, unserer Polizei beizuspringen. Neben der pflichtgemäßen „scharfen Verurteilung“ der gewaltsamen Ausschreitungen, wörtlich: „Gewalt, Vandalismus, schiere Brutalität – wie am Wochenende in Stuttgart gesehen – müssen mit aller Härte des Rechtsstaats verfolgt und bestraft werden“, erklang dann das Hohe Lied von der Solidarität mit unserer Polizei. Denn wer Polizistinnen und Polizisten angreife, wer sie verächtlich mache oder den Eindruck erwecke, sie gehörten „entsorgt“, dem „müssen wir uns entschieden entgegenstellen.“ Mit dem Hinweis auf die „Entsorgung“ von Polizeibeamten war die unsägliche Äußerung einer sogenannten Journalistin des grünen Leib- und Magenblättchens „taz“ gemeint, die hier einfach deswegen nicht zitiert werden soll, weil der Text derartig beleidigend und auch so weit unter dem Niveau meiner Leser ist, daß ich ihn auch aus diesem Grunde nicht zitieren kann, ebenso wenig wie ich ihren Namen nennen möchte, denn jeder Text, in dem dieser Name nicht erscheint, ist schon deswegen ein guter Text.

Hätte diese Verurteilung der gewaltsamen Ausschreitungen in Stuttgart und diese Solidaritätsbekundungen mit unseren Polizeibeamten ein Politiker ausgesprochen, der sich durch Wort und Tat in den letzten Jahren als eindeutiger Verteidiger des Rechtsstaats und unserer Polizei erwiesen hat, so wäre das natürlich vollkommen in Ordnung und vor allem glaubhaft gewesen. Bei Herrn Steinmeier ist es das nicht.

Zur Erinnerung:

Wir sollten uns daran erinnern, daß Herr Steinmeier im November 2018 die sogenannten Musiker diverser Bands gelobt hat, die sich verbal in der übelsten Weise über unsere Polizei hergemacht haben. Mit dem Segen des Präsidenten gab es anläßlich der angeblichen „Hetzjagden“ von Chemnitz mal wieder „Rock gegen Rechts“. So zum Beispiel eine Formation namens „Feine Sahne Fischfilet“, die ob ihrer linksextremen Tendenzen vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Das ist allgemein bekannt, natürlich auch Herrn Steinmeier. Diese Gruppe grölte anlässlich dieser hochkulturellen Sternstunde des engagierten „Kampfs gegen Rechts“ Texte wie: „Wir stellen unsere eigenen Trupps zusammen und schicken den Mob dann auf euch drauf. Die Bullenhelme, sie sollen fliegen/eure Knüppel kriegt ihr in die Fresse rein/Punk heißt es gegen Vaterland/Deutschland verrecke, das wäre wunderbar/Deutschland ist Scheiße/Deutschland ist Dreck!“. Dazu eine sogenannte Künstlerin, die es ebenfalls nicht verdient, daß ihr Name verbreitet wird: „Mein Bugatti fährt 410, schwupp, die Scheißbullen haben mich nicht gesehen… Ich bin schwarz, ich bin schwarz, ich brauch Gras, ich fick‘ deine Bitch, hab einen Heidenspaß… Brauchst du Gras, ich hab Gras!“

Wer solche Feinde des Rechtsstaats lobt, der hat das Recht verwirkt, sich vor unsere Polizei zu stellen. Man glaubt es ihm auch nicht.

Diese sogenannten Künstler erfreuten das Präsidentenherz offenbar so ungemein, daß er sie ausdrücklich lobte und für ihre Konzerte warb. Das war nun einmal das glatte Gegenteil der Haltung, die er nun anlässlich der Stuttgarter Ereignisse seinem Volk vorspielt. Diese Heuchelei ist widerlich und unerträglich. Geht es um den allüberall zu führenden „Kampf gegen Rechts“, sind ihm wohl die übelsten Hilfstruppen willkommen, auch solche, die ihren Haß auf unsere Polizei  lautstark herausgrölen. Erscheint es hingegen populär, öffentlichkeitswirksam die präsidiale Hand über unsere Polizei zu halten, dann wird eben diese Nummer gegeben.

Der Mann ist die krasseste Fehlbesetzung im Amt des Bundespräsidenten, die wir jemals hatten. Ich glaube das mit gutem Gewissen sagen zu können, denn ich habe sie alle erlebt, auch noch Theodor Heuss in meiner sehr frühen Jugendzeit.