Carl Schmitt hat übernommen

Diese Überschrift wird die meisten Leser zunächst einmal ratlos machen. Die einen, weil sie mit dem Namen Carl Schmitt nichts anfangen können, die anderen, weil sie ihn gut kennen. Also der Reihe nach.

Wer war oder ist dieser Carl Schmitt?

Carl Schmitt (1888-1985) war ein deutscher Jurist, Staatsrechtslehrer und Politikwissenschaftler, bevor es diese Disziplin an den deutschen Universitäten überhaupt gab. Er befasste sich eben nicht nur mit den rechtlichen Grundlagen des Staates, sondern auch mit seinem politischen Wesen. Berühmt geworden ist seine Schrift „Der Begriff des Politischen“, in 1. Aufl. 1927 erschienen. Sie gilt seither als eine der klassischen Schriften des staatsphilosophischen Denkens in der Tradition von Nicolo Macchiavelli und Thomas Hobbes, um nur zwei der berühmten Vorläufer Schmitts aus früheren Jahrhunderten zu nennen. Seine schonungslose Analyse der politischen Wirkungsmechanismen gipfelt in seiner Definition des Wesens der Politik. 

Die spezifisch politische Unterscheidung, auf welche sich die politischen Handlungen und Motive zurückführen lassen, ist die Unterscheidung von Freund und Feind…. Die Unterscheidung von Freund und Feind hat den Sinn,  den äußersten Intensitätsgrad einer Verbindung oder Trennung, einer Assoziation oder Dissoziation zu bezeichnen; sie kann theoretisch und praktisch bestehen, ohne daß gleichzeitig alle jene moralischen, ästhetischen, ökonomischen oder anderen Unterscheidungen zur Anwendung kommen müßten. Der politische Feind braucht nicht moralisch böse, er braucht nicht ästhetisch häßlich zu sein; er muß nicht als wirtschaftlicher Konkurrent auftreten, und es kann vielleicht sogar vorteilhaft scheinen, mit ihm Geschäfte zu machen. Er ist eben der andere, der Fremde, und es genügt zu seinem Wesen, daß er in einen besonders intensiven Sinne existenziell etwas anderes und Fremdes ist, so daß im extremen Fall Konflikte mit ihm möglich sind, die weder durch eine im Voraus getroffene generelle Normierung, noch durch den Spruch eines „unbeteiligten“ und daher „unparteiischen“ Dritten entschieden werden können…. Den extremen Konfliktsfall können nur die Beteiligten selbst unter sich ausmachen; namentlich kann jeder von ihnen nur selbst entscheiden, ob das Anderssein des Fremden im konkret vorliegenden Konfliktsfalle die Negation der eigenen Art Existenz bedeutet und deshalb abgewehrt oder bekämpft wird, um die eigene, seinsmäßige Art von Leben zu bewahren.“

Das ist weit entfernt von aller gefühligen „Friede, Freude, Eierkuchen-Mentalität“, aber auch in gewisser Weise ehrlich, vor allem nüchtern und kalt.

Wer war der Mann, der solche Sätze geschrieben hat?

Carl Schmitt schrieb seine bekannten Werke, darunter eben dieses, in der Zeit der Weimarer Republik. Deren politische Turbulenzen hatten sicherlich Einfluß auf sein Denken. Er vertrat eine konsequent auf Entscheidungen und weniger auf demokratischen Konsens zulaufende Staatstheorie (Dezisionismus). Insoweit arbeitete er auch daran mit, eine mögliche Machtergreifung der Nationalsozialisten durch eine weitere Stärkung der Rechte des Reichspräsidenten zu verhindern. Zu seinen Charakterzügen gehörte ein skrupelloser Opportunismus. War er noch bis zum 30. Januar 1933 ein entschiedener Gegner des Nationalsozialismus und verachtete Hitler, änderte sich dies dann sehr schnell. Nach der Machtergreifung Hitlers, vor allem als nach der sogenannten Verordnung zum Schutz von Volk und Reich vom 29. Februar 1933 und dem Ausgang der Reichstagswahl im März jedem klar sein mußte, wer in Zukunft das Sagen haben würde. Ab diesem Zeitpunkt wandelte er sich zum entschiedenen Parteigänger, trat sogar in die NSDAP ein und fiel durch einen radikalen Antisemitismus auf. Der Volksmund nannte solche Leute, die ab März 1933 massenhaft in die NSDAP eintraten, spöttisch die „Märzgefallenen“. Zu diesen gehörte also auch Carl Schmitt. Das war letztlich auch der Grund dafür, daß er Konkurrenten wie Erich Kaufmann oder Hans Kelsen wegen deren jüdischer Herkunft mobbte, allerdings auch mit dem Hintergedanken, lästige Konkurrenten loszuwerden. Berühmt geworden ist seine Verteidigung der politischen Morde Hitlers an der SA-Führung 1934 (Röhm-Putsch). Mit dem Satz: „Der Führer schützt das Recht“, leitete er seine Rechtfertigung des Mordes zum Machterhalt ein. Das brachte ihm zunächst einmal einen rasanten beruflichen Aufstieg ein. Die Vielzahl seiner Ämter rechtfertigt die Bezeichnung als „Kronjurist“ des Nationalsozialismus. Indessen war sein Opportunismus dann auch wieder sein Problem. Insbesondere aus den Kreisen der SS schlug ihm scharfe Ablehnung entgegen, was 1936 zu einem Verlust sämtlicher von Hitlers Gnaden erlangten Ämter bis auf den Lehrstuhl an der Berliner Universität führte. Aber nicht einmal nach dem Ende des Dritten Reiches wollte er sich eindeutig vom Nationalsozialismus distanzieren, insbesondere seinem Antisemitismus frönte er weiterhin.

So bleibt das Bild eines Mannes von ungewöhnlicher intellektueller Brillianz, aber auch von mindestens schwachem Charakter. „Von der Parteien Gunst und Hass verwirrt schwankt sein Bild in der Geschichte“ urteilt Schiller über Wallenstein. Auf Carl Schmitt trifft dies sicher ebenso zu.

Dennoch hatte er auch ohne Lehrstuhl oder sonstige Funktion im Wissenschaftsbetrieb der Bundesrepublik Deutschland weiterhin nicht geringen Einfluß auf das rechtswissenschaftliche und das staatsphilosophische Denken in Deutschland und Europa. Das beschränkte sich auch nicht auf das rechte politische Spektrum, sondern er fand seine Schüler durchaus auch bis weit in das linke Spektrum hinein. Denn seine staatstheoretischen Lehren, wie etwa das hier besprochene Freund/Feind-Denken in der Politik können ja sowohl von rechten wie von linken Politikern angewandt werden. Sie sind gewissermaßen Betriebsanleitungen für die Politik und staatliche Herrschaftssysteme. Zu seinen Schülern aus der Vor- und Nachkriegszeit gehören so bekannte Namen aus der Rechtswissenschaft wie Forsthoff, Friesenhahn, Böckenförde und Isensee, durchaus nicht alles Juristen mit gewissermaßen braunem Stallgeruch. Der spätere Verfassungsrichter Böckenförde gilt nun einmal als einer der Kronjuristen der bundesdeutschen Demokratie. Sein Satz: „Der demokratische Rechtsstaat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen kann“, gehört nun einmal zu den gewissermaßen kanonischen Sätzen des Verfassungsrechts. Es dürfte auch letztlich auf den Einfluß von Carl Schmitt zurückgehen, daß das Grundgesetz anders als die Weimarer Verfassung das Element der wehrhaften Demokratie enthält, was in der Unmöglichkeit der Abwahl des Bundeskanzlers ohne gleichzeitige Wahl eines neuen Kanzlers (konstruktives Mißtrauenesvotum), und vor allem in der Möglichkeit des Parteienverbots gemäß Art. 21 GG deutlich sichtbar ist.

Hat Carl Schmitt recht?

Für die meisten dürfte es schlicht und einfach undenkbar sein, die Lehren eines Carl Schmitt überhaupt zur Kenntnis zu nehmen, geschweige denn ihnen einen aktuellen politischen Wert beizumessen, oder gar in ihnen Mechanismen demokratischer Staaten wie Deutschland zu erkennen. Doch scheint mir die zugegeben provokante Überschrift dieses Aufsatzes durchaus nicht abwegig zu sein. Generell ist der wissenschaftliche Wert eines Gedankens unabhängig von den charakterlichen Eigenschaften dessen, auf den er zurückgeht. Im Falle Carl Schmitt waren sowohl seine juristischen Lehren als auch seine staatsphilosophischen Gedanken von offensichtlicher Stringenz, die noch weit über seinen Tod hinaus viele Anhänger und Schüler fanden.

Die Spaltung der Gesellschaft in Freund und Feind

In diesen Tagen liest man immer wieder davon, daß wir in den westlichen Demokratien – wozu selbstverständlich auch die osteuropäischen Länder gehören – eine Spaltung der Gesellschaft feststellen müssen. Die Gesellschaft sei tief gespalten in zwei Lager. Das eine zeichne sich durch Liberalität, Toleranz, Weltoffenheit und wissenschaftliche Durchdringung aktueller Problemstellungen wie Klimawandel und Zuwanderung aus. Hier finden sich im wesentlichen die sogenannten Eliten aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Publizistik, jedenfalls was die formalen Qualifikationen und die eigene Selbsteinschätzung angeht. Das andere Lager bilden die aus der Sicht jener politisch Korrekten zurückgebliebenen, unterkomplex denkenden und grobschlächtigen Populisten, regelmäßig ohne akademische Qualifikationen. Berühmt geworden ist die Bezeichnung der unterlegenen Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton aus dem Jahr 2016 für die Anhänger ihres Kontrahenten Donald Trump als „deplorables“, Erbärmliche also.

Ein Begriff, der all die Überheblichkeit und Verachtung der abgehobenen politischen Klasse für die sogenannten einfachen Leute zum Ausdruck bringt, die zum Beispiel im Schweiße ihres Angesichts die verstopfte Toilette in der Luxuswohnung der Literaturwissenschaftlerin in Ordnung bringen, aber weder mit ihrer beruflichen Tätigkeit, noch ihren linksgrünen politischen Überzeugungen etwas anfangen können, ja nicht einmal Begrifflichkeiten wie „Heteronormativität“, „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ oder „gender-pay-gap“ kennen geschweige denn verstehen. In der Tat hat sich im Laufe der letzten zwei bis drei Jahrzehnte eine tiefe Kluft zwischen diesen gesellschaftlichen Gruppen aufgetan. Das ist auch die Ursache dafür, daß in den USA ein ausgesprochener Antipolitiker und Antiintellektueller wie Donald Trump gewählt werden konnte. Und das ist auch letztendlich die Ursache für den Erfolg von politischen Parteien, die eben diese abgehobene Politikerkaste kritisieren, wobei hier nicht selten auch Strömungen mitfließen, die von einer simplifizierenden Radikalität sind. Indessen ist nicht alles, was man als populistisch abqualifiziert, tatsächlich politisch unseriös. Häufig ist es eben nur das Gegenteil von dem, was jene politische Klasse erstrebt. Die politische Diskussion in der Sache wird dann durch die Bekämpfung des politischen Gegners mittels solcher Totschlagargumente wie Populismus oder gar Rechtsextremismus ersetzt.

Aus dem politischen Konkurrenzverhältnis wird das Freund/Feind-Verhältnis

Das Überlegenheitsgefühl der politisch medialen Klasse, ihre tiefe Überzeugung, die wahre Humanität, den wissenschaftlichen Fortschritt und die Grundwerte der Demokratie exklusiv zu besitzen und zu vertreten, ist von einer religiösen Qualität. Religiös deswegen, weil hier ein geschlossenes Weltbild verinnerlicht wird, von dem abzuweichen nur unmoralisch und inhuman sein kann. So, wie das eben bei Religionen insbesondere in ihrer Frühphase ist. Der Glaube ist von der Qualität des Wissens, jedenfalls subjektiv. Man muß unbedingt dafür eintreten. Es fehlt lediglich der transzendentale Bezug, alles andere findet seine Parallele in tiefer Religiosität. Das bedingt selbstverständlich eine geradezu physische Abscheu vor Überzeugungen und Weltbildern, die dieser Zivilreligion entgegenstehen. Dies wiederum führt unweigerlich zur Wahrnehmung des anderen als Feind im Sinne der Definition von Carl Schmitt. Religionsgeschichtlich gesprochen zur Wahrnehmung als Ketzer. Mit Ketzern spricht man nicht von gleich zu gleich. Solch ein Natterngezücht ist schlicht und einfach auszumerzen.

Der geistige Bürgerkrieg

Carl Schmitt sieht in der Konsequenz des Freund/Feind-Verhältnisses letztendlich die Möglichkeit des Krieges, auch des Bürgerkrieges. Nichts anderes findet statt, wenn es nicht darum geht, Abweichler, politische Gegner, schlicht „die Anderen“, zu überzeugen, sondern aus der Gesellschaft auszuschließen, wobei es schon genügt, einen solchen Ketzer zu kennen („Kontaktschuld“).

Nicht anders zu erklären sind Erscheinungsformen des politischen Lebens wie etwa die Verhinderung des normalen parlamentarischen Betriebes mittels scheinjuristischer Methoden, vor allem im Wege des Missbrauchs von Verfahrensregeln. Wir erinnern uns an das unwürdige Schauspiel im Deutschen Bundestag, dessen Mehrheit entgegen parlamentarischem Brauch der Oppositionspartei AfD den ihr zustehenden Posten eines Vizepräsidenten mehrfach verweigerte. Aktuell konnten wir erleben, daß der Stadtrat von Nürnberg den Abgeordneten der AfD den Einzug in die Ausschüsse und damit den Fraktionsstatus mit juristischen Taschenspielertricks versagen wollte. Nun ist Deutschland immer noch ein Rechtsstaat, und die wackeren Spezialdemokraten des Nürnberger Stadtrates scheiterten mit ihrem Ansinnen vor den Verwaltungsgerichten.

In dieses Schema gehört auch die Umfunktionierung der populären Fernseh-Talkshows in Tribunale. Wenn schon ein Vertreter des „Rechtspopulismus“ eingeladen wird, dann steht der Satansjünger einer geschlossenen Phalanx von Vertretern des  Wahren, Guten und Schönen gegenüber, und die Moderation weckt ungute Erinnerungen an die (Un-)heilige Inquisition. Bemerkenswert ist der Umgang, den diverse Innenminister und Polizeipräsidenten mit den sogenannten Querdenker-Demonstrationen pflegen. Nicht nur, daß auch hier die Verwaltungsgerichte regelmäßig das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung durchsetzen müssen, nein, die Polizei wird vielfach angewiesen, bei Bagatellverstößen von Demonstranten rigide zu ahnden, was sie selbstverständlich bei massiven Straftaten von Linksextremisten nicht so ohne weiteres tut.

Als gelehriger Schüler von Carl Schmitt zeigt sich derzeit der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, der die sogenannten Querdenkerdemos nun von den Verfassungsschutzbehörden beobachten lassen will. Zwar gibt es am Rande dieser Demonstrationen auch extremistische Mitläufer, vielleicht auch den ein oder anderen sogenannten Reichsbürger. Die große Masse aber sind, was sich jeder auf den Videos dieser Demonstrationen anschauen kann, offensichtlich harmlose Bürger, die nun einmal von ihrem Grundrecht Gebrauch machen, Kritik an den Maßnahmen ihrer Regierung zu üben. In das Schema von Freund und Feind gehörte das bisher nur in autoritären Staaten. Nicht von ungefähr gehören die Werke von Carl Schmitt zur bevorzugten Lektüre chinesischer Politiker.

Der geistige Bürgerkrieg hat begonnen

Wirklich grotesk ist der Vorwurf an die sogenannten Rechtspopulisten, die Gesellschaft zu spalten. Wenn jemand die Gesellschaft spaltet, dann derjenige, der den demokratischen Diskurs unterbindet, weil er den politischen Mitbewerber zum Feind erklärt und mit allen Mitteln auszugrenzen sucht. Wenn dann, wie das bei uns nun leider der Fall ist, die Medien und die Vertreter der Geisteswissenschaften nahezu einhellig hinter den politisch Herrschenden stehen, dann wird dieser geistige Bürgerkrieg auch mit ungleichen Mitteln jenseits jeglicher Fairness geführt. Was daraus letztendlich entstehen kann, werden diejenigen verantworten müssen, die auf dem hohen Ross der politischen Moral auf das Schlachtfeld des Bürgerkrieges reiten.

 




Lassen wir doch einfach die Kirche im Dorf

Die Präsidentschaftswahlen – und die Teilwahlen zum Kongress – in den USA sind nun vorbei. Das Ergebnis scheint nun klar. Der Herausforderer Joe Biden hat gewonnen. Das ist jedenfalls der derzeitige Sachstand. Daran ändern kann sich nur etwas, wenn Wahlanfechtungen bei den Gerichten zu einem anderen Ergebnis führen.

Eine zwischenbilanz

Zeit, eine vorläufige Bilanz zu ziehen. Zum einen hinsichtlich des Ergebnisses und seines Bestandes. Zum anderen hinsichtlich des Ergebnisses und seiner Folgen für Deutschland.

Kann sich noch etwas ändern?

Beginnen wir mit den Zweifeln am Wahlergebnis, die ja Noch-Präsident Trump publikumswirksam äußert. Nun ist es grundsätzlich so, daß knappe Wahlergebnisse nach einer Wiederholung der Auszählung rufen, nicht nur in diesem Falle. Ob das nun in all den US-Bundesstaaten zu einer Umkehrung des Ergebnisses führen wird, in denen die Wahl knapp zugunsten von Biden ausgegangen ist, darf füglich bezweifelt werden. Auch da, wo es knapp gewesen ist, sind die absoluten Zahlen doch sehr hoch. Nach dem derzeitigen Ergebnis hat Biden 290, Trump 214 Stimmen im entscheidenden Gremium auf sich vereinigen können. Die Ergebnisse in den sogenannten Swingstates, die durchaus knapp ausgefallen sind, Arizona (11f Stimmen) 17.131; Pennsylvania (20) 45.565; Michigan (16) 146.123; Georgeia (16) 10.610; Wisconsin (10) 20.540 Stimmen Differenz, lassen es natürlich möglich erscheinen, daß sich beim Nachzählen rechnerisch etwas ändert oder gar eine gerichtliche Kontrolle Betrügereien in einem solchen Ausmaß aufdeckt, daß sich das Ergebnis im jeweiligen Staat umkehrt.

Wahlbetrug ist leicht behauptet, doch schwer zu beweisen

Doch erscheint das sehr unwahrscheinlich. Zum einen sind die absoluten Zahlen sehr hoch, auch wenn sie im Verhältnis zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen gering erscheinen. Selbst bloße 10.610 Stimmen Unterschied dürften beim Nachzählen nicht vollständig unter den Tisch fallen, von größeren Differenzen wie 45.565 oder gar 146.123 ganz abgesehen. Was muß geschehen, daß etwa 20.000 Stimmen falsch gezählt werden? Das gleiche gilt für den Vorwurf des Wahlbetruges. Abgesehen davon, daß dieser Vorwurf natürlich nur dann der gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist, wenn er konkretisiert wird. D.h., der Kläger müßte konkrete Sachverhalte behaupten, die den Vorwurf des Wahlbetruges tragen. Etwa die Behauptung, in einer bestimmten, namentlich genannten Zahl von Wahllokalen seien Stimmzettel vor dem Auszählen vernichtet worden, oder es sein Stimmzettel von außen in das Wahllokal gebracht worden, die zu Gunsten des Gegners ausgefüllt waren. es genügt jedoch nicht, dass etwa die Briefwahl in einigen Staaten derartig mangelhaft organisiert ist, dass der Manipulationstür und Tor geöffnet ist, zum Beispiel deswegen, weil Wahlbenachrichtigungen anhand schlecht geführter Melderegister auch an bereits Verstorbene geschickt werden. die Möglichkeit der Manipulation beweist jedoch nicht, dass sie auch stattgefunden hat. Wenn das Opfer des Mordes mit der Pistole des Verdächtigen erschossen worden ist, dann ist das  für sich allein kein ausreichender Beweis für dessen Täterschaft.Doch damit nicht genug. Dieser Betrugsvorwurf muß dann auch mit Beweismitteln belegt sein, die nach Überprüfung dem zuständigen Gericht die Überzeugung vermitteln, der Vortrag des Klägers habe sich als wahr herausgestellt. Das allerdings könnte nur dann in der Sache selbst Erfolg haben, wenn der Betrug ein Ausmaß hätte, das zu einer Änderung des Wahlergebnisses führt, also wenn etwa in unserem Beispiel Arizona von den 17.131 Stimmen, die der Herausforderer mehr erhalten hat als der Amtsinhaber, 50 % plus eine Stimme als Fälschungen feststünden. Dann würden die elf Wahlmänner dieses Staates eben nicht Herrn Biden, sondern Herrn Trump zugerechnet. Und das gilt mindestens für alle sogenannten Swingsstates, die in unserem Beispiel insgesamt 73 Stimmen im Wahlmännergremium – in dem natürlich auch Frauen sitzen – ausmachen, bei einem Vorsprung von 76 Stimmen zugunsten von Herrn Biden. Es müssen also auch noch aus den weniger umkämpften Staaten vier weitere Stimmen hinzukommen. Allein schon diese Zahlenbeispiele sollten ausreichen, um auch die theoretischen Chancen einer Wahlanfechtung seitens des Amtsinhabers als praktisch aussichtslos zu qualifizieren.

Warum sollten Wahlhelfer sich verschwören?

Es kommt eine Überlegung hinzu. Die Wahlhelfer in den Wahllokalen, die mit der Auszählung der abgegebenen Stimmen betraut worden sind, arbeiten nicht nur ehrenamtlich und sind schon deswegen recht unabhängig, sondern sie arbeiten gemeinsam vor aller Augen in diesem Wahllokal, also zusammen mit ihren Kollegen und unter den Augen der Wahlbeobachter. Ich habe mir selbst einmal eine solche Stimmenauszählung dort angesehen, wo ich selbst meine Stimme abgegeben hatte. Es ist völlig ausgeschlossen, daß dabei manipuliert wird, es sei denn alle Beteiligten – so um die zehn Personen – teilweise beobachtet durch Wähler, die von ihrem Recht Gebrauch machen, der Auszählung beizuwohnen, ließen Stimmen unter den Tisch fallen, brächten manipulierte Stimmzettel zur Auszählung und ähnliches mehr. Die Vorstellung ist absurd. Und nicht zuletzt muß ja auch in diesem Falle gelten, was tragendes Prinzip des bürgerlichen Rechts ist: von jedem setzt man voraus, daß er gut ist, solange das Gegenteil noch nicht bewiesen ist. Nur aus polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Sicht gilt das Gegenteil, wonach zunächst einmal jeder verdächtig ist, bis das Gegenteil bewiesen ist.

Juristen können nicht zur Anfechtung raten

Alles das wissen ja auch die Anwälte von Herrn Trump. Sie können bei dieser Sachlage, und gestützt auf ihre berufliche Erfahrung ihrem Mandanten nur erklären, daß er auf dem Rechtswege mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur unterliegen kann. Jedenfalls meine ich das aufgrund meiner eigenen jahrzehntelangen Erfahrung als gerichtserfahrener Anwalt sagen zu können. Die Probleme des Beweises sind in jeder Rechtsordnung gleich, sodaß die Erfahrungen in Deutschland in diesem Punkt ohne weiteres auf die Rechtslage in den USA übertragen werden können.

Ändert sich was?

Es wird also dabei bleiben, dass in den nächsten vier Jahren Joe Biden die USA regieren wird. Was bedeutet das eigentlich für uns? Es wird ja sowohl von den Anhängern wie von den Gegnern des amtierenden Präsidenten behauptet, daß hier eine Zeitenwende anstehe. Die Gegner von Trump behaupten ja stets und ständig, dieser Präsident habe außer leeren Versprechungen nichts aufzuweisen. Das hält der Nachprüfung nicht stand. Er hat in seiner Amtszeit – bis zur Coronakrise – durchaus zum Wohle seines Landes regiert. Die Wirtschaft nahm einen steilen Aufschwung, die Arbeitslosigkeit ging erheblich zurück. Außenpolitisch konnte er im Nahen Osten durchaus Erfolge vorweisen, vor allem ist er wohl der erste Präsident der USA, in dessen Amtszeit kein Krieg begonnen worden ist. Negativ fällt bei ihm natürlich ins Gewicht, daß seine persönliche Art schwer erträglich war und ist. Der Mann ist in meinen Augen ein Prolet reinsten Wassers. Das Ansehen seines Landes hat er insoweit durchaus beschädigt. Auf der anderen Seite kann nicht ernsthaft erwartet werden, daß die Amtszeit von Herrn Biden außer atmosphärischen Verbesserungen und einem doch eher präsidialen Regierungsstil große sachliche Änderungen für uns bringen könnte. Er ist ebenso wie sein Vorgänger ein Gegner der Gaspipeline North Stream 2 durch die Ostsee. Er wird ebenso wie sein Vorgänger und auch dessen Vorgänger Deutschland mit Nachdruck zur Einhaltung des 2 %-Ziels bei der Streitkräftefinanzierung anhalten. Und ob der teilweise Truppenabzug, den Trump angekündigt hat, von Biden wieder abgesagt werden wird, ist mehr als zweifelhaft. Alles in allem hat das Wahlergebnis für uns Deutsche keine große Bedeutung

Lassen wir halt einfach die Kirche im Dorf. Schau’n mer mal.

Nun denunziert mal schön

Die natürliche Autorität der Persönlichkeit

Von unserem ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss wird die Anekdote berichtet, er habe anlässlich seines ersten Besuchs bei der neu geschaffenen Bundeswehr den übenden Soldaten launig zugerufen: „Nun siegt mal schön!“ Theodor Heuss erfreute sich eines sehr hohen Ansehens und großer Beliebtheit bei den Bürgern unseres Landes. Das war wohl nicht zuletzt seiner Leutseligkeit geschuldet, gründete aber auch in seinem Ansehen als Gelehrter. In seiner Person verkörperte er den Gegensatz zum voraufgegangenen Nazi-Regime, dessen führende Politiker, Hitler zumal, in jeder Hinsicht das Gegenteil dessen darstellten, was Theodor Heuss als Intellektueller, Demokrat und Republikaner verkörperte. Damit war aber auch das Format vorgegeben, das künftige Bundespräsidenten ausfüllen sollten: Eine Persönlichkeit, die dem Amt Glanz verleiht.

Die Fehlgriffe

Auch in der Reihe seiner inzwischen elf Nachfolger finden wir durchweg angesehene, im Einzelfall durchaus überragende Vertreter des politischen Establishments der Republik. Allerdings gibt es auch hier unrühmliche Ausnahmen. Schon der Nachfolger von Theodor Heuss, Heinrich Lübke, fiel gegenüber seinem Vorgänger in jeder Beziehung merklich ab. Seine nicht nur sprachliche Unbeholfenheit führte dazu, daß im Volk über ihn Witze kursierten wie etwa, daß er bei einem Staatsbesuch in Liberia 1962 eine Ansprache mit der Begrüßungsformel eingeleitet habe: „Meine Damen und Herren, liebe Neger!“ Heinrich Lübke gelangte in das höchste Staatsamt, weil Konrad Adenauer es nicht wollte, und auch sonst kein führender Unionspolitiker mit dem zwar ehrenvollen, aber völlig machtlosen Amt des Bundespräsidenten seine politische Karriere zu beenden gedachte. Ein solcher Kompromisskandidat war auch der Kurzzeit-Bundespräsident Christian Wulff, dem letztendlich sein allzu enges Verhältnis zur Presse zum Verhängnis wurde, und von dem nur sein unsäglicher Satz in Erinnerung geblieben ist, daß der Islam zu Deutschland gehöre.

Es geht aber auch noch schlimmer

Auch der amtierende Bundespräsident Steinmeier ist ja als Verlegenheitslösung von den Spitzen der großen Koalition ausgekungelt worden. Nicht nur, daß er mit dem Charisma des subalternen Bürokraten ausgestattet ist, sondern vor allem sein geradezu krampfhaftes Bemühen, sich an die Spitze des deutschen Politikern offenbar zur ersten Amtspflicht gewordenen „Kampfs gegen Rechts“ zu stellen, prägen seine Amtsführung in einer Art und Weise, die unserem Land keineswegs zur Ehre gereicht. Seine Geschichtsklitterungsrede zum 30. Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung ist ja vielfach kritisch gewürdigt worden, so etwa kenntnisreich von Alexander Wendt. In unguter Erinnerung ist noch seine Werbung für ein sogenanntes Konzert gegen Rechts in Chemnitz am 03.09.2018. Dort fand sich der gesamte linksradikale Narrensaum der deutschen Rockmusik auf der Bühne ein, um mit seinen „künstlerischen“ Mitteln die Machtergreifung der Nazis zu verhindern. Steinmeier war sich nicht zu schade, für linksradikale Bands wie „Feine Sahne Fischfilet“, „K. I. Z.“ oder die Vulgärrapperin „Nura“ Werbung zu machen. Die Texte dieser sogenannten Künstler lassen an Brutalität insbesondere gegenüber der Polizei („haut den Bullen in die Fresse“) und vulgärer Sexualität jenseits der Zitierfähigkeit keine Wünsche deren speziellen Publikums offen. Es ist ausgeschlossen, daß Steinmeier von seinen Beamten nicht darüber aufgeklärt worden ist, bevor er sich dazu hergab, für solche Wortmüll-Produzenten Werbung zu machen. In einem kultivierten Volk sollte so etwas genügen, den Rücktritt eines solchen Präsidenten zu fordern. Derartige Forderungen sind allerdings in den Leitmedien nicht laut geworden, was sehr viel über den geistigen Zustand unserer sogenannten Eliten aussagt.

Die Peinlichkeitsskala dieses Präsidenten ist nach oben offen

Wer allerdings glaubt, daß dieser Bundespräsident sich nicht noch weiter ins Negative steigern könnte, sah sich getäuscht. Am 27.10.2020 gab dieser unwürdige Nachfolger von Theodor Heuss dem Spiegel ein Interview, in dem er die Soldaten der Bundeswehr ausdrücklich dazu aufrief, ihre Kameraden zu denunzieren. Natürlich ging es ihm wie immer um den „K(r)ampf gegen Rechts“. Er appellierte an die Soldaten, sich an der Aufdeckung extremistischer Aktivitäten in den Streitkräften zu beteiligen, natürlich ausdrücklich nur bezogen auf den Rechtsextremismus. „Es ist sehr gut, wenn Soldatinnen und Soldaten von sich aus Vorschläge machen, wie man Rechtsextremismus in den eigenen Reihen bekämpfen kann… Die Bundeswehr darf in den eigenen Reihen kein Klima dulden, in dem rechtsextreme Netzwerke entstehen oder sogar größer werden.“

Die selektive Wahrnehmung einer eingebildeten Gefahr

Daß es wie überall im Lande auch in der Bundeswehr außer Problemen mit dem Rechtsextremismus auch solche mit sonstigen Extremisten gibt, etwa auch Islamisten, scheint den wackeren Streiter gegen Rechts nicht zu scheren. Ein Blick in den Jahresbericht 2019 des Militärischen Abschirmdienstes MAD belehrt uns jedoch eines Besseren. Die Verfassungsschützer der Bundeswehr gingen in 363 Fällen dem Verdacht rechtsextremistischer, in 77 Fällen dem Verdacht islamistischer, in 17 Fällen dem Verdacht der Tätigkeit für ausländische extremistische Organisationen, in 9 Fällen dem Verdacht linksextremistischer Tätigkeit und in 16 Fällen den Verdacht, Soldaten gehörten zur Bewegung der Reichsbürger bzw. Selbstverwalter nach. Für eine gewisse Übersensibilisierung der Führung dieses Geheimdienstes, die natürlich politisch begründet ist, spricht das Ergebnis dieser Ermittlungen. Denn als erkannte Extremisten werden geführt 8 Rechtsextremisten, 4 Islamisten und 2 Reichsbürger. Bei derzeit 214.258 Soldaten (184.258 Aktive, 30.000 Reservisten) haben wir also rund 0,007 % Extremisten dieser Spielarten insgesamt, Rechtsextremisten unglaubliche 0,0037%. Alerta, alerta, fascista! Hätte sich Herr Steinmeier an der Wirklichkeit orientiert, statt sich an der allgemeinen Hysterie gegen „Rechts“ zu beteiligen, so hätte er wenigstens ein bis zwei Worte über die Gefahr des Islamismus auch in der Bundeswehr verlieren müssen.

Nun denunziert mal schön!

„Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant!“ Dieses Heinrich Hoffmann von Fallersleben zugeschriebene Zitat aus der Zeit, in der eine dem Untergang des alten Regimes entgegenzitternde Obrigkeit Freiheit, Demokratie und nationale Einigkeit mit allen Mitteln zu verhindern suchte, auch durch die Förderung des Denunziantentums, dieses Zitat ist Herrn Steinmeier offenbar zur Handlungsmaxime geworden. Statt die Kameradschaft hochzuhalten, die doch die Grundlage des Lebens in der Truppe und die Bedingung der militärischen Leistungsfähigkeit ist, sollen unsere Soldaten auf höchsten Wunsch ein Klima des Misstrauens und der Unsicherheit schaffen, in dem jeder jeden argwöhnisch beäugt. Niemand soll davor sicher sein, nicht wegen irgendeiner harmlosen Bemerkung oder gar einer politisch abweichenden Meinung denunziert zu werden. „Herr Hauptmann, ich weiß was, der Uffz Müller hat gesagt….“ Wie soll ein Soldat im Gefecht das unbedingte Vertrauen auf seinen Kameraden haben können, wenn er stets besorgen muß, von eben diesem Kameraden denunziert zu werden? Wichtiger als eine verschworene Kampfgemeinschaft – alle für einen, einer für alle – ist diesem Wiederbegründer der unheiligen Inquisition und des servilen Radfahrertums obrigkeitsstaatlicher Spießergesellschaften offenbar die politische Reinheit der Armee, besser gesagt, nur noch militärähnlichen Organisation. Die Einführung von Politoffizieren in der Tradition der NVA bzw. weiter zurückgehend, NSFOs wie in der Wehrmacht nach dem 20. Juli 1944 wäre wohl der konsequente nächste Schritt.

Die Diktatur braucht Denunziation und Verrat, die Demokratie Solidarität und Vertrauen

An und für sich ist historisch die Denunziation ein Mittel der Herrschaftssicherung in Staatswesen vordemokratischer Zeit. In der von den Intrigen der mächtigen Familien geschüttelten Republik Venedig organisierte man die Denunziation vermeintlicher und wirklicher Staatsfeinde durch die Errichtung eines Briefkastens, den ein Löwenkopf zierte. Durch dessen geöffnetes Maul konnten anonym Zettel eingeworfen werden, deren sich dann die Geheimpolizei annahm. Diese Bocca di Leone verschlang also die Zettel, auf denen die Namen derer standen, die anschließend in den Bleikammern der venezianischen Justiz verschwanden, oder auf den Stufen des Dogenpalastes ihren Kopf verloren.

Der Rechtsstaat ruft seine Bürger nur im Kampf gegen gemeingefährliche Kriminaltät zur Mithilfe auf, die Gedankenfreiheit ist ihm heilig

Steinmeier ist, was man angesichts seiner Amtsführung kaum glauben kann, Volljurist. Als solcher weiß er, daß unsere Rechtsordnung die Bürger keineswegs verpflichtet, ihre Nachbarn wegen allem und jedem anzuzeigen. Lediglich Straftaten von erheblicher Bedeutung und Gefahr für die Allgemeinheit muß gem. § 138 StGB anzeigen, wer von ihrer Planung erfährt. Das gilt allerdings nur für solch schwerwiegende Dinge wie Hoch- und Landesverrat, Mord, Totschlag, Brandstiftung, Freiheitsberaubung, Raub und dergleichen. Um beim Thema zu bleiben: erst wenn erhebliche Straftaten geplant werden, wie etwa die Bildung einer kriminellen Vereinigung zum Zwecke der Machtergreifung in unserem Lande, oder aber zum Zwecke der Tötung von missliebigen Personen, dann ist die Pflicht des Mitwissers begründet, solche kriminellen Planungen der Polizei zur Kenntnis zu bringen. Gesinnungsschnüffelei hingegen ist dem Gesetz als Bürgerpflicht unbekannt. Im Gegenteil. Das Grundgesetz schützt in seinem Art. 5 die Meinungsfreiheit bis zur Grenze der Bestrebungen zum verfassungsfeindlichen Umsturz. Schnüffler, Petzer, Blockwarte und Spitzel hingegen sind unverzichtbare Bestandteile von Diktaturen. Dem sollte der erste Mann eines demokratischen Staates nicht Vorschub leisten. Nur wer unter der Psychose leidet, welche die Wahnvorstellung hervorruft, allüberall erhebe sich der Nationalsozialismus aus den Gräbern, nur solche Verblendeten können auf Gedanken kommen, wie sie dieser Bundespräsident leider hegt. Das Prädikat des schlechtesten Bundespräsidenten in der noch jungen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist ihm jetzt schon sicher.

Corona-Zahlen im Vergleich

Zahlen können faszinieren. Das gilt ganz besonders dann, wenn sie politisch benutzt werden, um das böse Wort von der Manipulation zu vermeiden.

Erst mal die Zahlen

Ich habe einmal die heute im Internet für jedermann sichtbaren Statistiken angesehen und willkürlich die Corona-Fallzahlen Deutschlands denen willkürlich und zufällig ausgesuchten anderer Länder gegenübergestellt. Die Länder habe ich dann nach Einwohnerzahl in Mio absteigend aufgeführt und ihnen dann die Fallzahlen und Todeszahlen zugeordnet, absolut und pro 100 Tausend Einwohner. Das sieht so aus:

Land             EW     Fälle               Fälle/100Tsd. Tote      Tote./100 Tsd.

DEU                83,1  403.874         486,01            9.960           11,98

Südkorea      51,2     25.698           50,19               455              0,89

Taiwan          23,7           548              2,31                   7              0,03

Belgien         11,51  270.132      2.346,93          10.588           70,12

Bolivien        11,50  140.445      1.221,26            8.584           74,64

Tschechien  10,70  231.146      2.160,24            1.941            18,14

Griechenld.  10,70   28.216          263,70               549              5,13

Schweden    10,32 110.954       1.075,14            5.983            57,49

Portugal       10,29 112.440       1.092,71            2.276            22,12

Und jetzt die nähere Betrachtung

Einige Zahlen und Korrelationen springen ins Auge. Sowohl die absoluten Zahlen als auch die Zahl pro 100.000 Einwohner sind bei den ostasiatischen Staaten Taiwan und Südkorea im Vergleich mit allen übrigen untersuchten Ländern auffallend niedrig. Auch Griechenland hebt sich gegenüber dem Rest der untersuchten Staaten positiv. Natürlich sind gerade die Fallzahlen pro 100.000 aussagekräftig. Nachdenklich macht aber auch, dass bei nahezu gleicher Einwohnerzahl von Griechenland, Tschechien, Portugal und Schweden die griechischen Zahlen exorbitant niedriger sind. Noch ungünstiger schneiden die kaum größeren Länder Belgien und Bolivien ab. Deutschland liegt vergleichsweise nicht einmal schlecht, was die relativen Zahlen angeht.

Und dann die Fragen

Woran es liegt, daßs diese Zahlen so unterschiedlich ausfallen, wäre einer gründlichen Untersuchung wert. Hier wären die Epidemiologen, auch die Virologen und die Statistiker gefragt, die Maßnahmen der einzelnen Staaten miteinander vergleichen und das wiederum an den obigen Zahlen messen. Eines jedoch fällt besonders auf. Taiwan und Südkorea haben von Beginn der Krise an ihre Grenzen scharf kontrolliert und jeden, der einreist, ob eigene Staatsbürger, Touristen oder Geschäftsleute, erst einmal 14 Tage in Quarantäne geschickt. Taiwan ist eine Insel, Südkorea eine Halbinsel mit einer undurchlässigen Grenze im Norden zu Nordkorea. Die Wirtschaft in beiden Ländern, so hört man, floriert. Griechenland besteht aus Inseln, das Festland hat nur im Norden eine Landgrenze. Diese Fakten lassen die Behauptungen der deutschen Politiker und ihrer medialen Propagandisten schlecht aussehen, die Schließung der Grenzen bewirke nichts. Gerade die Leute, die schon bloße Korrelationen gelten lassen, wo sie nach Kausalitäten erst gar nicht fragen wollen, sondern sogar mit bloßen Koinzidenzen zufrieden sind, gerade diese Leute sollten über diese Evidenz nachdenken.

Eine weitere Frage stellt sich. Wenn Länder mit vergleichbarer Corona-Bekämpfungsstrategie wie Belgien und Portugal so unterschiedlich erfolgreich sind, muß dann nicht gefragt werden, ob diese Strategien an sich wenig wert sind, sondern die Verbreitung des Virus Gesetzen folgt, die wir nicht kennen? Und warum liegt Schweden mit seiner völlig andersartigen Strategie immer noch besser als Belgien und Bolivien? Nur mal so gefragt.

Nazi-Alarm beim Seifenkistenrennen

Die kranke Seele der Deutschen hat der leider zu früh verstorbene Journalist Johannes Gross einst mit dem treffenden Bonmot beschrieben: „Je länger das Dritte Reich tot ist, umso stärker wird der Widerstand gegen Hitler und die Seinen.“ Demgemäß treibt der allgegenwärtige „K(r)ampf gegen Rechts“ immer absurdere Blüten. Beispiel gefällig?

Kein harmloses Vergnügen

In Nürnberg fand am letzten September-Wochenende eines der beliebten Familienvergnügen namens Seifenkistenrennen statt. Nun hat auch hier bereits die Kommerzialisierung Einzug gehalten. Die Rennwagen aus Sperrholz und Pappe der kleinen Nachwuchs-Formel 1-Piloten zieren inzwischen allerhand Aufkleber von Sponsoren, was natürlich die Brieftaschen der Eltern entlastet, wenn sie ihrem Sprössling ein wirklich wettbewerbsfähiges Fahrzeug zur Verfügung stellen wollen. Die kleinen Rennfahrer, ihre Familien und die Zuschauer am Rand der zur Rennpiste umfunktionierten abschüssigen Straße hatten ihren Spaß. Damit hätte es an und für sich sein Bewenden haben können. Doch dem war leider nicht so.

Der Blockwart paßt auf

Denn in unserer Zeit ist es erste Bürgerpflicht, seine Umgebung aufmerksam zu beobachten und vor allem nach Rechten zu suchen. Nein nein, nicht nach dem Rechten zu sehen, sondern nach „Rechten“ zu suchen. Schließlich haben Politik und Medien als größte Gefahr für den Bestand der Republik und gefährlichstes Gift für die geistige Gesundheit des Volkes, äh, der schon länger hier lebenden, den Rechtsextremismus/-radikalismus/- populismus, kurz und gut alles kritische Denken rechts von Merkelsöder erkannt. Der gute Deutsche zeichnet sich demgemäß dadurch aus, daß er diesen gefährlichen Feind allüberall und jederzeit bekämpft. Das ist die Mentalität des Blockwarts und des Stasispitzels aus unseligen Zeiten. Sie feiert nun fröhliche Urständ. Wie wir noch sehen werden, gedeiht diese Mentalität besonders gut auf schlecht gedüngtem Boden, sprich ungebildetem Geist.

Nazi-Alarm!

So erblickte dann ein Zeitgenosse mit wiederbelebter IM- bzw. Blockwartmentalität auf einem der Spielzeug-Boliden ein Logo der Bekleidungsmarke „Troublemaker“. Das zierte eine Seite des Gefährts, auf der anderen Seite war der Schriftzug eines bekannten Nürnberger Cafés zu sehen, dessen Inhaber auch in einer populären Fernsehsendung dem geneigten Publikum zeigt, wie man leckere Torten bäckt. So sehr dem wackeren Jünger der political correctness der Anblick der Werbung für das auch von ihm gern besuchte Tortenparadies gefiel, so sehr erzürnte ihn der Anblick des Schriftzuges „Troublemaker“. Denn das, so erinnerte er sich, war doch eine Marke, die sich vor Jahren in Neonazikreisen großer Beliebtheit erfreute, und doch seinerzeit von einem Neonazi mit Verbindungen zur Terrorgruppe NSU gegründet worden war. Demgemäß war das Kleidung und Erkennungszeichen der neuen Nazis. Und das in Nürnberg, und das beim Seifenkistenrennen, dazu noch in Verbindung mit der Werbung für sein Lieblingscafé! Um Himmels willen!

Der gute Demokrat schreitet zur Tat

Da mußte er aktiv werden. Der Konditor bekam Post von ihm. Auch der Veranstalter des Seifenkistenrennens mußte sich dann mit diesen „rechten Umtrieben“ befassen. Natürlich wußte keiner von beiden, welchen Skandal der wackere Blockwart da eben aufgedeckt hatte. Treuherzig erklärte der Rennveranstalter, daß doch dieses Gefährt mit der gleichen Werbung in Österreich an Rennen teilgenommen und sogar den Weltmeistertitel davongetragen habe. Der Konditor beeilte sich zu versichern, daß in seinem Betrieb „Nazigut“ keinen Nährboden habe. Jaja, wer zu Unrecht beschuldigt wird, muß seine Unschuld beweisen. Jedenfalls gilt das im praktischen Leben unserer Tage, auch wenn in der Strafprozessordnung das Gegenteil steht. Natürlich kommt die Reklame für „Naziklamotten“ jetzt weg. So gut funktioniert in Deutschland der „K(r)ampf gegen Rechts“.

Was ein Blockwart nicht wissen muß

Doch wollen wir ein wenig genauer hinschauen. In der Tat wurde das Textilunternehmen mit dem Namen Troublemaker, zu deutsch Unruhestifter, von einem Menschen gegründet, der zur rechtsextremen Hooliganszene mit Verbindungen bis in das NSU-Umfeld gehörte. Seit sieben Jahren jedoch gehört es einem anderen Geschäftsmann, der mit seinem Sortiment in der Tat die Szene der Rockfans, Fußballfans und spätpubertären Möchtegern- Helden bedient. Zu den Motiven auf T-Shirts und Mützen gehören Totenköpfe, auch gerne mal mit grimmigem „Gesichtsausdruck“, Baseballschläger, Kampfmesser, gerne auch mit der Umschrift „snitches get stitches“, was ja so viel heißt wie „Verräter werden abgestochen“, und was solche spätpubertären Einfaltspinsel mit schwach entwickelter Persönlichkeit sonst so lieben, weil sie glauben, mit solchem Outfit in ihren Kreisen als „harter Hund“ wahrgenommen zu werden. Dazu gehört dann auch ein Logo wie „Kategorie C“. Den meisten Lesern wird der Begriff überhaupt nichts sagen. Tatsächlich handelt es sich dabei um einen Begriff aus der Polizeiarbeit, nämlich von der „Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze“. Diese führt drei Kategorien von problematischen Fußballfans. Die Kategorie C steht für gewaltsuchende Fans, also Leute, die nicht des Spieles wegen zum Fußball gehen, sondern weil sie Streit suchen und andere verprügeln wollen. Kompliziert wird das Ganze dadurch, daß vor Jahren in Bremen eine Rockband im rechtsextremen Umfeld gegründet wurde, die ebenfalls diesen Namen führt. Man kann sich also aussuchen, welches Maß an Unappetitlichkeit man einem solchen Logo auf T-Shirt oder Baseballmütze beimessen will. Aber der geschäftstüchtige Inhaber dieser Firma vertreibt auch Artikel, auf denen der Schriftzug A.C.A.B. („All Cops Are Bastards“ – zu deutsch „Alle Bullen sind Bastarde“) prangt. Bekanntlich sind diese vier Buchstaben bei linksradikalen Randalierern sehr beliebt, so beliebt, daß sie damit allenthalben die Wände besprühen. Das Sortiment dieser Firma spricht also Leute an, um die die meisten Menschen gerne einen Bogen machen, allerdings auf beiden extremen Seiten der politischen Ideologien und vor allem in der Hooligan-Subkultur.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (im Strafgesetzbuch steht es anders!)

Nun mag man einwenden können, daß derartige “ Klamotten“ nun auch von Rechtsradikalen oder gar Rechtsextremisten gern getragen werden. Doch heißt das noch lange nicht, daß jeder Träger eines solchen Textils diesen Kreisen zuzurechnen ist. Verboten sind all diese Logos auch nicht. Politisch korrekten Blockwarten indessen ist natürlich jeder verdächtig, der auch in Unkenntnis all dieser Zusammenhänge sogenannte Szenekleidung trägt. Vor Jahren wurde das am Beispiel einer Bekleidungsmarke namens „Thor Steinar“ vorexerziert. Hemden dieser Marke waren in der Tat in solchen „rechten“ Kreisen beliebt, wurden aber auch vielfach von anderen Leuten getragen, die sich dann aggressive Sprüche anhören mußten. Selbst wer ahnungslos ein Hemd mit einem solchen Logo im Gebrauchtwarenladen erstanden hatte, mußte sich als Neonazi beschimpfen lassen. Daß die meisten Menschen von solchen Zusammenhängen nichts wissen, und deswegen etwa angesichts eines solchen Schriftzuges gar nichts denken, kommt auf den „K(r)ampf gegen Rechts“ fixierten Zeitgenossen nicht in den Sinn. Treffen kann das im übrigen jeden. So geriet vor Jahren auch jeder in den Verdacht, Neonazi zu sein, der Laufschuhe der Marke „New Balance“ an den Füßen hatte. Denn dort prangte an den Seiten jeweils ein großes „N“, so wie die berühmten drei Streifen der Marke Adidas. Flugs wurde dies als geheimes Erkennungszeichen von Neonazis gedeutet, denn was sonst sollte ein „N“ denn signalisieren, als das Signal an Gleichgesinnte: „Ich bin einer von euch, ein Nationaler“, also in Wirklichkeit ein Nationalsozialist.

Omnia habent ortus sua – Alles hat seinen Ursprung, wie die Inschrift unter dem Ochsen auf der Nürnberger Fleischbrücke anhebt

Natürlich muß man auch hier sehen, daß alles seine Ursache hat. Wenn die führenden Repräsentanten eines Landes sich dadurch hervortun, daß sie in ihrem Zeloteneifer, alles zu verdammen, was in Deutschland vor dem 8. Mai 1945 gesagt, geschrieben und getan worden ist, und dabei sich nicht entblöden die Geschichte zu verfälschen und etwa eine gerade Linie von der Gründung des Deutschen Reiches am 18. Januar 1871 bis zur Machtergreifung Hitlers zu ziehen, dann muß man sich nicht wundern, daß jedenfalls der unbedarfte Teil ihrer Bürger, besser Untertanen, ihnen nachzueifern sucht. Man will ja schließlich ein guter Demokrat sein. Leider weiß man aber nichts, und glaubt daher alles, was aus präsidialem Munde kommt. Brav und unbedarft, politisch korrekt und tapfer im Kampf gegen die Phantome aus der Vergangenheit, wenn es hoch kommt gegen die 2-3 % Verrückten, die es übrigens nicht nur in Deutschland gibt. Man merkt dabei nicht, daß es stets zur Strategie von Diktatoren gehört hat, eine kleine Minderheit von Staatsfeinden in dieser Größenordnung zu imaginieren, was beispielsweise in Wahlergebnissen von 97 % für die Staatspartei zum Ausdruck kam. Damit war ja klar, daß es Staatsfeinde gibt, allerdings nur rund 3 %, deren Bekämpfung für niemanden ein Risiko darstellen, aber für jeden eine plakativ zu erfüllende staatsbürgerliche Pflicht sein konnte. Und so war man sich des Wohlwollens der Obrigkeit sicher.

Deutschland gehört auf die Couch des Psychtherapeuten

Das zeigt, wie krank die deutsche Gesellschaft inzwischen geworden ist. Dabei verbindet sich natürlich auch politisch korrekter Untertanengeist mit unzureichender Bildung und mangelnder Sachkenntnis. Da wird dann auch schon einmal die Swastika in einem jahrhundertealten Kirchenfenster als NS-Symbol gedeutet und das Singen der ersten Strophe des Deutschlandliedes als strafbare Verwendung nationalsozialistischer Symbole „erkannt“. Natürlich sind solche Zeitgenossen sich ihrer intellektuellen Minderleistung nicht bewußt. Das Problem des Dummen ist ja, daß er seine Dummheit nicht erkennen kann. Doch die scheint in unserem Lande so langsam der Standard zu werden. Der treffliche Johannes Gross hat das schon vor vielen Jahren erkannt und formuliert: „Deutschland ist das Land, wo die Ungebildeten anmaßend sein dürfen.“


Wer uns nicht vertritt

Daß die „politisch korrekte“ Nomenklatura in Politik und Medien nicht in Anspruch nehmen kann, für alle Deutschen zu sprechen, beweist immer wieder der Bundespräsident unserer Tage. Dieser Mann, der unter Schröder so eine Art Büroleiter war, und dazu passend auch mit dem Charme einer Büroklammer ausgestattet ist, dieser Mann ist allerdings immer wieder imstande, sich selbst zu übertreffen. Das hat er jüngst mit seiner Rede zum 30. Jahrestag der Deutschen Einheit eindrucksvoll bewiesen. Alexander Wendt hat das mit der ihm eigenen sachlichen Kompetenz und sprachlichen Brillanz beschrieben. Besser kann man es wohl nicht sagen. Daher empfehle ich, diesem Link https://www.publicomag.com/2020/10/der-geschichtsschinder-geht-um/ zu folgen und verspreche dabei ein ganz besonderes Lesevergnügen!

Maskerade

Die im Alltag ebenso einschneidendste wie auch auffallendste Vorschrift des Corona-Reglements ist wohl die Maskenpflicht. Nachfolgend stelle ich einfach erst einmal die Fakten dar. Über Sinn oder Unsinn dieser immerhin mit nicht geringen Bußgeldern bewehrten Vorschrift mag sich jeder und natürlich auch jede (oder auch jedes, so viel Genderei muß sein) seine (ihre, ihres) eigenen Gedanken machen. Überflüssig zu sagen, daß es nicht darum geht, die Gefährlichkeit von Covid 19 kleinzureden oder Vorsichtsmaßnahmen gänzlich zu negieren. Denn zum einen ist Covid 19 je nach Verlauf eine schwere oder gar tödliche Krankheit, und das Sars CoV 2 Virus ist ernst zu nehmen, zumal es bislang noch keine Impfung und noch kein wirklich wirksames Medikament dagegen gibt. Allerdings müssen die Maßnahmen dagegen auch geeignet und auch erforderlich sein, Erkrankungen in größerem Umfang zu verhindern. Vor allem aber ist die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen fortlaufend zu prüfen, d.h. die Vor- und Nachteile der Maßnahme bzw. des Unterbleibens der Maßnahme gegeneinander abzuwägen. Um sich dazu eine fundierte und belastbare Meinung zu bilden, ist die Kenntnis der Fakten unerlässlich.

Ein Eingriff in das allegemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 GG

Das verpflichtende Tragen einer Mund/Nasenschutzmaske, gleichgültig welcher Machart, ob FFP 1, 2 oder 3 oder auch behelfsmäßig hergestellt, stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, weil es nicht der freien Entscheidung des betroffenen Menschen unterliegt, sein Gesicht mit einer Maske zu bedecken und beim Atmen ständig feuchte und erhitzte Luft auf der Haut zu spüren. Es treten Atembeschwerden, Kopfschmerzen und Müdigkeit unter anderem durch permanente forcierte CO2-Rückatmung auf. Ein solcher Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützten Freiheitsrechte ist nur zulässig, wenn gewichtige Gründe ihn erfordern und es keine milderen Mittel gibt, um das erstrebte Ziel zu erreichen.

Die psychischen Wirkungen

Nach einer Studie des Leibniz Instituts für psychologische Information, Universitätsring 15, 54296 Trier, hat „die Maske“ das Potential, aggressionsstarke psychovegetative Stressreaktionenzu bahnen, die signifikant mit dem Grad belastender Nachwirkungen korrelieren. Folgen können demnach sein eine stark reduzierte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (bis hin zur Vermeidung von Arztterminen) oder die Verstärkung vorbestandener gesundheitlicher Probleme (posttraumatische Belastungsstörungen, Herpes, Migräne). In einer größeren Anzahl von wissenschaftlichen Studien über die medizinische Bewertung von Mund-Nasen-Bedeckungen wird dargelegt, daß es keine Beweise für die Wirksamkeit von Stoffmasken gegen Virusinfektionen oder Übertragungen gibt, so zum Beispiel gemäß einer Überprüfung des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine, veröffentlicht am23.07.2020.

Die Schutzwirkung geht gegen Null

Nach einer von der US-amerikanischen CDC (Center for Disease Control and Prevention – eine Behörde des US-amerikanischen Gesundheitsministeriums zur Kontrolle von und Vorbeugung vor Krankheiten) veröffentlichten Metastudie zur Influenza-Pandemie vom Mai 2020 ist die Schutzwirkung der „Alltagsmaske“ gleich Null. Danach hatten Gesichtsmasken weder als persönliche Schutzausrüstung noch zur Reduktion der Verbreitung eine Wirkung.

Eine aktuelle länderübergreifende europäische Covid-19-Studie der University of East Anglia ergab, daß eine Maskennutzung keinen Effekt hat und sogar das Infektionsrisiko erhöhen kann.

Eine Überprüfung von zwei US-amerikanischen Professoren für Atemwegserkrankungen und Infektionskrankheiten an der Universität von Illinois im April 2020 ergab, daß Gesichtsmasken im Alltag keine Auswirkungen haben, weder als Selbstschutz noch zum Schutz Dritter.

Nach einemArtikel im New England Journal of Medicine vom 21.05.2020 haben Stoffmasken im Alltag kaum oder gar keinen Schutz zu bieten.

Eine Überprüfung der Norwich School of Medicine im April 2020 ergab, daß „die Evidenz nicht stark genug ist, um die weit verbreitete Verwendung von Gesichtsmasken zu unterstützen“, aber die Verwendung von Masken durch „besonders gefährdete Personen in vorübergehenden Situationen mit höherem Risiko“ unterstützt.

Eine Studie japanischer Forscher vom Juli 2020 ergab, daß Stoffmasken aufgrund ihrer großen Porengröße und ihrer im allgemeinen schlechten Passform „keinen Schutz gegen Coronaviren bieten“.

Eine Studie aus dem Jahr 2015 im British Medical Journal BMJ Open ergab, daß Stoffmasken von  97 % der Partikel durchdrungen wurden und das Infektionsrisiko durch Beibehaltung der Feuchtigkeit oder wiederholte Verwendung erhöhen können.

Das gewissermaßen amtliche Zeugnis der Wirkungslosigkeit

Das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stuft die „Alltagsmaske“ als nahezu wirkungslos ein. Wörtlich: „Träger der beschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen können sich nicht darauf verlassen, daß diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-C OV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.“

Weder praktikabel noch überprüfbar

Das Institut macht ihre Wirkung, wenn sie denn auch nur in diesem geringen Maß gegeben sein sollte, von einer Vielzahl von Bedingungen abhängig, die halt in der Praxis nicht funktionieren und auch nicht kontrolliert werden können:

Die Masken sollte nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.

Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, sind weiterhin einzuhalten.

Auch mit Maske sollte der vom RKI empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Menschen eingehalten werden. (Anmerkung: ist dann der Sicherheitsabstand ohne Maske nutzlos?)

Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, daß die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden. (Anmerkung: wer kann sich etwa vor Betreten eines Kaufhauses erst die Hände waschen und dann die Maske anlegen, und dabei darauf achten, daß er die Innenseite mit seinen Händen nicht berührt?)

Die Maske muß richtig über Mund, Nase und Wangen plaziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren. (Anmerkung: leistet das eigentlich jede in Heimarbeit gefertigte Maske?)

Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern. (Anmerkung: je weniger Luft sie durchlässt, umso besser hindert sie Tröpfchen von innen oder außen durchzutreten. Aber umso höher ist auch der CO2-Stau vor Mund und Nase des Trägers und seine Atemnot).

Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und gegebenenfalls ausgetauscht werden. (Anmerkung: also muß man vorsichtshalber immer mehrere Masken mit sich führen. Wer tut das?)

Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potenziell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden. (Anmerkung: wer schafft es immer, beim Absetzen der Maske deren Außenseite keinesfalls zu berühren?)

Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens20-30 Sekunden mit Seife). (Anmerkung: also muß man, wo man geht und steht, zügig das nächste Waschbecken ansteuern und sich dann aber auch medizinisch korrekt die Hände waschen).

Die Maske sollte nach dem Abnehmen in  einem Beutel oder ähnlichem luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden. (Anmerkung: sehr gut, aber praktisch kaum durchführbar, vor allem nicht bei längerer Abwesenheit von zu Hause, etwa auf Reisen).

Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95°, mindestens aber bei 60° gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist. (Anmerkung: also nach einmaliger Nutzung, und wenn man am Tag mehrfach die Maske wechseln muß, die Masken also täglich waschen und trocknen. Wer tut das?)

Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden. (Anmerkung: diese Forderung ist so realistisch wie der Rat der Arzneimittelhersteller, doch bitte vor erster Einnahme des Medikaments den Beipackzettel vollständig zu lesen).

Quod erat demonstrandum

Wer nach alledem die Verpflichtung zum Tragen derartiger Masken für unsinnig hält, hat wohl die zutreffende Schlussfolgerung aus den vorstehend referierten Fakten gezogen. Warum die Politik in Kenntnis dieser Fakten so vehement auf der Maskenpflicht besteht, erschließt sich nicht, provoziert indessen alle möglichen Verschwörungstheorien. Intelligente Politik sieht anders aus.


Der offene Betrug

Wesensmerkmal des Betruges ist die Verdeckung der wahren Absichten des Betrügers. Er täuscht, um in seinem Opfer eine irrige Vorstellung zu erregen, aufgrund derer es nun seine Vermögenswerte an den Betrüger übermittelt. Der Asylbetrug geht anders, wie wir das nun bei den Ereignissen auf der griechischen Insel Lesbos um das Flüchtlingslager Moria sehen. Hand in Hand arbeiten die Anführer der Flüchtlingsgruppen und die sogenannten NGOs vor den Augen der Öffentlichkeit. Das ganze unter dem Beifall der Vereinten Nationen und der Europäischen Union. Wer’s nicht glaubt, lese weiter.

Die Brandstiftung

Nur am Rande erfahren wir aus Tagesschau und Tageszeitungen, daß der Brand im Flüchtlingslager Moria vorsätzlich gelegt worden ist, gelegentlich sogar, daß Bewohner des Lagers die Brandstifter waren. Was uns hingegen in aller Breite vor Augen geführt wird, ist das Elend der Menschen, die nun unter freiem Himmel kampieren. Jedenfalls sehen wir Bilder davon und sollen glauben, das sei das Schicksal wenn nicht aller, so doch der übergroßen Mehrheit der einstigen Lagerbewohner. Was wir nicht sehen, sind junge Männer in schicken Markenklamotten, die durch die Geschäftsstraßen der Inselhauptstadt flanieren, und allesamt aus eben diesem Flüchtlingslager kommen. Was wir nicht sehen, sind die Mitarbeiter, besser gesagt die Einpeitscher der NGOs aus Deutschland und anderen europäischen Ländern. Hin und wieder wird uns einer dieser edlen Flüchtlingshelfer von einer dieser angeblich humanitären Schlepperorganisationen in der Tagesschau vorgestellt, der dort auf die Tränendrüsen der arglosen Zuschauer drücken darf. Was wir nicht sehen, sind die Flüchtlinge, die am Tage nach dem großen Brand die umliegenden „wilden“ Zeltlager angesteckt haben, damit nur ja niemand von den ehemaligen Lagerinsassen dort bleiben kann. Was wir auch nicht sehen, sind Eisenstangen und Macheten, mit denen die jungen Männer aus den Lagern wie Moria die Olivenbäume der Bauern zu Brennholz zerkleinern und ihr Vieh auf der Weide schlachten, um es im Lager am offenen Feuer zu braten. Was wir auch nicht gesehen haben, sind die Lagerbewohner, die unmittelbar nach Ausbruch des Großbrandes das Lager mit gepackten Koffern verlassen haben, also über den Ausbruch und den Zeitpunkt vorher Bescheid gewusst haben. Was wir auch nicht gesehen haben, sind Lagerbewohner, die die Feuerwehr massiv beim Löschen behindert haben, etwa mit Steinwürfen. Was wir immerhin gesehen haben, sind feinsäuberlich beschriftete Transparente in englischer Sprache, mit Parolen wie „Wir brauchen Frieden und Freiheit“. Wer ein wenig nachdenkt, muß sich angesichts solcher Bilder fragen, woher obdach- und mittellose Flüchtlinge eigentlich das Material für solche Transparente, Spraydosen mit verschiedenen Farben und Schablonen zur Beschriftung haben, und weiter, wie es denn sein kann, daß die größtenteils des Lesens und Schreibens nicht kundigen,  allenfalls ihrer Muttersprache mächtigen Flüchtlinge Parolen in fehlerfreiem Englisch auf die Transparente malen können.

Welches Spiel wird hier gespielt?

Es ist völlig klar, daß die Brandstifter und vor allem ihre Hintermänner das Ziel verfolgen, die rund 12.000 Lagerbewohner zunächst auf das griechische Festland bringen zu lassen, und dann in eines der wohlhabenden EU-Länder, in erster Linie Deutschland (Germany=Ger-Money). Und das wird Ihnen auch gelingen, denn in diesen Ländern, vor allem natürlich in Deutschland, wird die eigene Bevölkerung derzeit medial sturmreif geschossen. Die Nachrichtensendungen zeigen ausschließlich Flüchtlinge, am liebsten Kinder, in mißlicher Lage und verlieren kein Wort über die Strategie, die hinter der Brandstiftung steckt. Das bewährte Mittel der Brennpunktsendungen, in denen vorwiegend auf die Tränendrüsen der naiven Bundesbürger gedrückt wird, begleitet von den salbungsvollen Appellen der Kirchenfunktionäre (man scheut sich langsam, die Amtsbezeichnung Bischof zu benutzen) wird über kurz oder lang den gewünschten Erfolg haben. Katrin Göring-Eckardts verzücktes „Ich freu‘ mich drauf“ von 2015 wird seine Erfüllung finden. Entgegen den noch zu hörenden Beteuerungen von Politikern wie Seehofer wird sich 2015 wiederholen, und zwar in weitaus größerem Ausmaß. Das ist nicht schwer vorherzusagen, denn im Bundestag formiert sich parteiübergreifend bis auf die einzige aus der Reihe tanzende Oppositionspartei eine Einheitsfront pro Migration. Und damit sind wir bei der Wahrheit angelangt.

Der Umbau der Welt

Wir haben vor zwei Jahren mit ansehen müssen, wie die Staaten der Erde den sogenannten UN-Migrationspakt unterzeichnet haben, und zwar unter maßgeblicher Führung der deutschen Bundesregierung. In dieser völkerrechtlichen Vereinbarung verpflichten sich die wohlhabenden und gut organisierten Staaten dieser Erde nun einmal, die Migration aus den armen Ländern dieser Erde im größtmöglichen Umfang nicht nur zuzulassen, sondern zu fördern. Zwar hat man uns im Vorfeld dieses Vertragsschlusses wortreich erklärt, der Pakt verpflichte zu nichts. Das war nichts anderes als eine dreiste Lüge. Es war auch aus dem Vertragstext völlig eindeutig ersichtlich, das er die Unterzeichner verpflichtet. Nicht umsonst taucht in dem 43 DIN A4 Seiten starken Text insgesamt 54 Mal die Formulierung auf: „Wir verpflichten uns“ bzw. „Um diese Verpflichtung zu verwirklichen“. Nachdem dann der Pakt unterzeichnet war, haben wir natürlich von unserer Regierung und den sie stützenden Medien fortlaufend gehört, nun sei Deutschland ja verpflichtet, sich entsprechend zu verhalten.

Um was es wirklich geht, zeigt auch die zuvor im Jahr 2010 veröffentlichte sogenannte EU-Resettlement-Studie. Danach soll der Bevölkerungsüberschuss vor allem Afrikas, aber auch Asiens in die wohlhabenden Länder exportiert werden. Wo wir gerade bei Griechenland sind: seine Bevölkerung soll demnach von 11 Millionen Einwohnern auf 120 Millionen Einwohner anwachsen können, und zwar allein durch Zuwanderung. Für Deutschland geht man davon aus, daß seine Bevölkerung von derzeit 83 Millionen auf 274 Millionen mittels Zuwanderung wachsen kann bzw. soll. Die EU mit ihren 27 Mitgliedsländern soll von derzeit knapp 448 Millionen Einwohnern auf sage und schreibe 3,8 Milliarden „wachsen“. Daß damit Sicherheit und Wohlstand der europäischen Länder endgültig verloren gingen, und die Massen von Neubürgern sich in einer Umgebung wiederfinden würden, die sie erst gerade auf der Suche nach dem gelobten Land verlassen haben, wird einer der vielen Treppenwitze der Geschichte sein. Es gilt ja die zeitlos richtige Feststellung von Peter Scholl-Latour: „Wer halb Kalkutta bei sich aufnimmt, wird bald selbst Kalkutta.“

Die Ideologie hinter der Migrationspolitik

Wer die Parolen dersogenannten NGO’s – welche Irreführung liegt schon in dieser Bezeichnung, wo diese Organisationen doch umfangreich aus Steuermitteln gefördert werden – aufmerksam liest und ihren Sprechern zuhört, dem kann nicht verborgen bleiben, um was es eigentlich geht. „No Borders, no Nations“, da wird klar, wie die Welt aussehen soll, die diese Leute bauen wollen. Eine Welt ohne Grenzen und ohne Nationen, stattdessen ein grenzenloser Raum für eine gleichförmige Masse von Individuen mit Einheitskultur und nach wenigen Generationen auch einheitlichem Aussehen infolge der Vermischung der dann auch real nicht mehr existierenden Rassen, die es ja heute schon politisch korrekt gar nicht mehr geben soll. Das ganze natürlich dann auch – nachdem es keine Nationen mehr gibt – unter einer Weltregierung, die für einheitliche Lebensbedingungen aller sorgt, also für Sozialismus in Reinkultur. Wer all den Unsinn zur Kenntnis nimmt, der aus den Universitäten an die Außenwelt dringt, dem ist auch klar, woher der geistige Unterbau stammt, auf dem die Gedankengebäude der Menschheitsbeglücker wie Carola Rackete und all der anderen Flüchtlingsschlepper errichtet sind. Neben der angeblichen Rettung des Weltklimas durch Abschaffung der industriellen Produktion ist die Auflösung der Nationen und daraus folgend die endgültige Verhinderung von der Möglichkeit des Krieges der zweite Weg, der konsequent in den Sozialismus führt und auch führen soll. Natürlich hat diese einheitliche Welt Kriege nicht mehr nötig. Dafür bekommen die Menschen dann die diktaturübliche Unterdrückung und das Mordregime Stalins und Maos in potenzierter Form. Damit wird dann am Ende auch gewährleistet, daß das Wachstum der Menschheitauch ohne Krieg und Hungersnöte begrenzt bleibt.

Schöne neue Welt.

Volk, Nation, Staatsvolk, Bevölkerung

Eine notwendige Klärung

Die Diskussionen um den Begriff des Volkes oder auch der Nation begleiten die Politik in Deutschland seit Gründung der Bundesrepublik. Insbesondere im Zusammenhang mit richtungsweisenden Entscheidungen, etwa im Rahmen der Bündnisse NATO und EU, in jüngster Zeit aber auch im Zusammenhang mit den internen Richtungskämpfen der AfD. Auf der einen Seite die Vertreter einer mal völkisch, mal patriotisch-sozial genannten Politik, auf der anderen Seite die Verächter alles Nationalen, die lieber heute als morgen die Auflösung der Nationalstaaten, insbesondere des deutschen, sehen würden. An Schärfe gewinnt diese Debatte dadurch, daß seit dem sog. zweiten NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 immer wieder behauptet wird, das Bundesverfassungsgericht habe mit diesem Urteil praktisch das deutsche Volk als politische Größe abgeschafft. Nicht mehr das deutsche Volk, sondern eine amorphe, disparate Masse von Inhabern deutscher Personalausweise sei das neue Staatsvolk. Grund genug, eine Begriffsklärung zu versuchen und den rechtlichen Gehalt dieser Vorwürfe zu untersuchen.

Eine juristische Untersuchung oder: was steht denn drin?

Zunächst einmal ist also das erwähnte Urteil des Bundesverfassungsgerichts daraufhin zu untersuchen, ob und mit welchem Inhalt das Gericht den Volksbegriff festlegt. Es tut dies auf Seite 185 des 263 Seiten umfassenden amtlichen Textes in RNrn. 690, 691. Schon der schiere Umfang der Entscheidungsgründe zeigt, daß dieses Thema nicht so einfach ist. Man muß sich wenigstens die Mühe machen, den Urteilstext ganz zu lesen. Besser ist es noch, ein Studium der Rechtswissenschaften zu absolvieren und dabei die Vorlesungen und sonstigen Lehrveranstaltungen im Verfassungsrecht mit besonderer Aufmerksamkeit zu verfolgen. Natürlich ist es auch hilfreich, den vorliegenden Text sorgfältig zu lesen, und sich dabei darauf einzulassen, einem erfahrenen Juristen auch zuzutrauen, daß er das Thema sachkundig darstellt. Wir wollen daher diesen Teil der Urteilsbegründung wörtlich zitieren:

Der von der Antragsgegnerin (NPD, d.Verf.) vertretene Volksbegriff ist verfassungsrechtlich unhaltbar. Das Grundgesetz kennt einen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Begriff des Volkes nicht. Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG das Volk, von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, „von den deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 116 Abs. 1 gleichgestellten Personen“ (BVerfGE 83, 37 <51>) gebildet wird. Für die Zugehörigkeit zum deutschen Volk und den daraus sich ergebenden staatsbürgerlichen Status ist demgemäß die Staatsangehörigkeit von entscheidender Bedeutung. Dabei überlässt das Grundgesetz dem Gesetzgeber, wie sich aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 2 und Art. 116 Abs. 1 GG ergibt, die Regelungen der Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit. Er kann insbesondere bei einer erheblichen Zunahme des Anteils der Ausländer an der Gesamtbevölkerung des Bundesgebietes dem Ziel einer Kongruenz zwischen den Inhabern demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft staatlicher Herrschaft unterworfenen durch eine Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer, die sich rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 83, 37 <51 f.>). Die Auffassung der Antragsgegnerin, der Gesetzgeber sei bei der Konzeption des Staatsangehörigkeitsrechts streng an den Abstammungsgrundsatz gebunden, findet demgegenüber im Grundgesetz keine Stütze. Demgemäß kommt bei der Bestimmung des „Volkes“ im Sinne des Grundgesetzes ethnischen Zuordnungen keine exkludierende Bedeutung zu. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, ist aus Sicht der Verfassung unabhängig von seiner ethnischen Herkunft Teil des Volkes. Diese verfassungsrechtliche Vorgabe steht in deutlichem Gegensatz zur Auffassung der Antragsgegnerin, nach deren Überzeugung der Erwerb der Staatsangehörigkeit nicht dazu führt, daß der Eingebürgerte Teil des deutschen Volkes wird.

Das Gericht definiert ex negativo

Wir sehen also, daß das Gericht in diesem Urteil lediglich definiert, was der Begriff des Volkes im Grundgesetz nicht bedeutet. Er bedeutet eben nicht, daß Deutscher im Sinne des Grundgesetzes nur sein kann, wer ethnisch Deutscher ist. Letzteres ist im übrigen auch kein einfacher Begriff. Klar ist dabei doch nur, daß ethnisch Deutscher ist, wer seinerseits von Eltern abstammt, die schon als Deutsche in diesem Sinne geboren sind. Doch wie weit muß diese „reine“ Abstammungslinie zurückreichen? Eine Generation, zwei Generationen, drei Generationen oder wie viele mehr? Und ab wann, zurückgerechnet, dürfen dann ethnisch Nichtdeutsche dabei sein, und wenn ja, mit welchem Prozentsatz? Die Fragestellung zeigt die ganze Absurdität des ethnischen Volksgedankens, wie er ja im Antisemitismus der Nationalsozialisten bis zur lächerlichen Karikatur seiner selbst, wenn man das Thema angesichts seiner grauenhaften Konsequenzen überhaupt ins Lächerliche ziehen kann, durchdekliniert worden ist. War man als „Vierteljude“, oder erst als „AchteljJude“, vielleicht erst ab „Sechzehnteljude“ wehrwürdig?

Was steht im Grundgesetz? Und was nicht?

Diese Negativdefinition des Volksbegriffs findet sich im Grundgesetz wörtlich nicht. Das Grundgesetz verwendet lediglich den Begriff des deutschen Volkes, ohne ihn inhaltlich näher zu umschreiben. Wie bei so vielen anderen Begriffen, wie etwa Ehe und Familie, setzt der Verfassungsgeber einfach voraus, daß diese Begriffe eine allgemein bekannte und akzeptierte Bedeutung haben. Darüber hinaus entnimmt das Bundesverfassungsgericht den tragenden Bestimmungen der Verfassung, welchen Inhalt der Begriff des Volkes nicht haben kann, weil er sonst mit eben diesen tragenden Bestimmungen in einem unauflöslichen Widerspruch stünde. Eine exkludierende Bedeutung des Volksbegriffs wäre mit der Verpflichtung des Staates, die unantastbare Würde des Menschen zu achten und zu schützen, nicht vereinbar. Denn wenn ein Mensch alleine wegen seiner ethnischen Herkunft unter keinen Umständen Teil des deutschen Volkes werden könnte, selbst wenn er kulturell ethnisch deutschen Vertretern der geistigen Elite gleich stünde, ja sie insoweit sogar übertreffen würde. („Ein Jude kann nicht Reichsbürger sein“, § 4 Abs. 1 Satz 1 der 1.Verordnung zum Reichsbürgersetz vom 14.11.1935) verstieße das gegen die Menschenwürde. Zu ihr gehört es eben unabdingbar, daß der Mensch eben sein Schicksal in der Hand hat. Das muß er willentlich gestalten können, und nicht etwa von Geburt an nicht dürfen. Danach konnte also selbst Albert Einstein nicht Reichsbürger und damit Deutscher sein. Es sollte also klar sein, daß ein ethnischer Volksbegriff nicht nur verfassungswidrig, sondern auch absurd wäre.

Wer ist von Verfassungs wegen Deutscher?

Nachdem feststeht, wie das deutsche Volk juristisch nicht zu definieren ist, muß natürlich geprüft werden, wie es im Sinne unserer Verfassung zu verstehen ist. Das Bundesverfassungsgericht weist ja in dem zitierten Abschnitt seines Urteils unter anderem auf Art. 116 Abs. 1 GG hin. Dieser Artikel im Abschnitt über die Übergangs-und Schlussvorschriften der Verfassung legt fest:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. 

Neben dieser selbsterklärenden Definition enthält diese Vorschrift eine Öffnungsklausel dahingehend, daß das Staatsangehörigkeitsrecht zur Disposition des Gesetzgebers steht. Zum einen steht damit fest, daß das Grundgesetz nur die deutsche Staatsangehörigkeit regelt, nicht aber weitergehend etwa die Volkszugehörigkeit. Zum anderen wird statuiert, daß es letztendlich im Belieben des Gesetzgebers, und damit der politischen Mehrheit steht, die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu regeln. Davon hat der Gesetzgeber auch schon vor Inkrafttreten des Grundgesetzes Gebrauch gemacht, und zwar im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz. Dieses Gesetz vom 22.07.1913, also noch im deutschen Kaiserreich entstanden, ist in den folgenden Jahrzehnten mehrfach geändert worden, zuletzt auch in seinem Namen, denn seit dem 1. August 1999 heißt es nur noch Staatsangehörigkeitsgesetz, was ja zu diesem Zeitpunkt wohl eine überfällige redaktionelle Änderung war, nachdem es ja seit dem 08.05.1945 das Deutsche Reich staats- und völkerrechtlich nicht mehr gab. Aber auch inhaltlich hat sich das Staatsangehörigkeitsrecht seit 1913 erheblich geändert. Die gravierendste Änderung war der Übergang vom Abstammungsprinzip (ius sanguinis) zum Geburtsortprinzip (ius soli). Über die mitunter außerordentlich komplizierten Einzelheiten dieser auch weiterhin dynamischen Gesetzgebung soll hier nicht referiert werden. Maßgeblich für unser Thema ist nur, daß die Staatsangehörigkeit im Sinne des Grundgesetzes eben keinen vorgegebenen, insbesondere nicht biologisch definierten Inhalt hat.

Ein Blick in die Verfassungsgeschichte

Das war auch früher nicht wesentlich anders. Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919, auch Weimarer Reichsverfassung genannt, enthält in ihren Artikeln 109 ff. Regelungen zur Staatsangehörigkeit, deren Einzelheiten festzulegen ebenso wie im Grundgesetz dem einfachen Gesetzgeber überlassen ist. Ansonsten ist der Begriff des Deutschen nicht definiert, sondern offenbar vorausgesetzt. Die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 ist in dieser Beziehung völlig anders aufgebaut. Sie beschränkt sich darauf, in Art. 3 ein sogenanntes gemeinsames Indeginat zu konstituieren. Das bedeutet, daß die Staatsangehörigen der Bundesstaaten (Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg etc.) auch in den jeweils anderen Bundesstaaten als Inländer gelten. Ebenso zurückhaltend ist in diesem Punkt die Paulskirchenverfassung von 1848, die ja bekanntlich letztendlich nicht zum Tragen kam, jedoch als demokratischer Vorläufer der Weimarer Reichsverfassung und des Bonner Grundgesetzes gilt. In ihrem § 57 heißt es: „Der Reichsgewalt liegt es ob, die gesetzlichen Normen über den Erwerb des Reichs- und Staatsbürgerrechts festzusetzen.“

Was aber ist denn das Deutsche Volk?

Auch wenn, wie wir gesehen haben, sowohl unsere aktuelle Verfassung als auch ihre Vorläuferinnen lediglich festlegen, wer zum deutschen Staatsvolk gehört, die inhaltliche Ausgestaltung dieser Regelungen jedoch dem einfachen Gesetzgeber überlässt, so ist es doch wesentlich zu wissen, wie das Deutsche Volk zu definieren ist. Denn in der Präambel des Grundgesetzes ist ausdrücklich davon die Rede, daß das deutsche Volk sich kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben hat. Und es ist eben nicht zu übersehen, daß die Inschrift im Tympanon des Reichstages weithin sichtbar lautet: „DEM DEUTSCHEN VOLKE“.

Die populäre Definition, wie sie zum Beispiel der Duden wiedergibt, lautet: „große, meist geschlossen siedelnde Gemeinschaft von Menschen mit gleicher Abstammung, Geschichte, Sprache und Kultur, die ein politisches Staatswesen bilden“. Diese Definition gibt kurz und prägnant das Wesentliche wieder. Eine ausführliche und präzise Definition gibt der seinerzeit sehr angesehene Verfassungsrechtler Gerhard Leibholz. In seinem Aufsatz „Volk, Nation und Staat im 20. Jahrhundert“, erschienen in dem Sammelband „Schicksalsfragen der Gegenwart, Handbuch politisch-historischer Bildung“ von 1957 führt er unter anderem aus:

Neben der gemeinsamen Abstammung und dem gemeinsamen Raum sind es die gemeinsamen kulturellen Güter, wie die gemeinsame Sprache, das gemeinsame kulturelle Leben, die gemeinsame Literatur, die gemeinsame Kirche, die das natürliche Volk aus seiner naturhaften elementaren Sphäre herausführen, es zu einer individuellen Wertegemeinschaft zusammenschließen und eine konkret-individuelle geschichtliche Gestalt annehmen lassen. Schließlich sind es aber auch noch die gemeinsamen geschichtlichen Erfahrungen, die ihrerseits integrieren und wieder auf die Völker zurückwirken und diese von sich aus zu einer Einheit zusammenschließen. Dabei mag es sein, ist aber nicht notwendig, daß diese gemeinsamen geschichtlichen Erfahrungen in einem staatlichen Verband gesammelt werden. In der Regel sprechen wir von einem Volk und einer Volksgemeinschaft und verwenden wir Begriffe wie zum Beispiel Volksbewußtsein, Volksgeist, Volkstum, Volksgefühl nur, wenn die eben erwähnten objektiven Konstitutionselemente eines Volkes, nämlich gemeinsame Abstammung, gemeinsame territoriale Basis, gemeinsame Sprache und Kultur und gemeinsame Geschichte, sich in einer menschlichen Gruppe wechselseitig miteinander verbunden haben.

Volk, Nation, Staat – von der Entität zum Völkerrechtssubjekt

Um jedoch als Gemeinschaft überleben zu können, ist es unabdingbar, sich politisch als Staat zu organisieren, was allerdings über die Eigenschaft als Volk hinaus ein gemeinsames Bewusstsein erfordert. Das erst macht ein Volk zu einer Nation, die den Nationalstaat bildet. Auch hier ist die von Leibholz in diesem Aufsatz gegebene Definition hilfreich:

Wodurch wird nun ein Volk zur Nation? Die lateinischen Worte „nasci“ (geboren werden) und „natus“ (geboren), von denen sich im philologischen Sinne die Nation herleitet, darf uns nicht darüber täuschen, daß das Zusammengeboren- und Zusammengewachsensein ein Volk noch nicht zu einer Nation macht. Auch die gemeinsame Sprache, obwohl sie als nationsbildender Faktor in ihrem Gewicht – wie der große Einfluß Herders insbesondere auf die slawischen Völker gezeigt hat – nicht unterschätzt werden soll, vermag die Nationwerdung der Völker nicht zu erklären. In Wirklichkeit wird vielmehr ein Volk erst dadurch zur Nation, daß es sich seines politisch-kulturellen Eigenwertes bewußt wird und gefühlsmäßig seine Existenz als selbständige konkrete Ganzheit bejaht. Ein Volk erweitert sich somit zur Nation durch einen Akt des Selbstbewußtseins und des Willens und nicht, wie man gelegentlich behauptet hat, durch Mystifikation einer angeblich irrationalen Substanz.

Wie wird man also Deutscher?

Auch diese Definitionen des angesehenen Verfassungsjuristen Gerhard Leibholz beschreiben die Eigenschaften von Volk und Nation, lassen jedoch offen, wie der Einzelne Teil dieser Gemeinschaft werden kann. Sowohl die bloße Abstammung als auch die Aufnahme in die Gemeinschaft des Volkes bzw. der Nation begründen die Eigenschaft als Deutscher im Sinne der Soziologie. Die Staatsbürgerschaft, welche die Eigenschaft als Angehöriger des Staatsvolkes im Sinne der Verfassung begründet, wird durch einen Rechtsakt begründet, nämlich entweder die Anerkennung des Neugeborenen als deutscher Staatsbürger bei Eintragung in das Personenstandsregister oder aber durch förmliche Einbürgerung des bis dahin Angehörigen eines fremden Staates. Daß dies bei Angehörigen des deutschen Volkes respektive der deutschen Nation im Sinne der vorstehenden Definition von Leibholz gewissermaßen automatisch geschieht, ist eine Rechtstatsache und den natürlichen Gegebenheiten geschuldet. Daß dies im Wege der Einbürgerung geschehen kann, ist der zivilisatorischen Errungenschaft geschuldet, die in der Anerkennung der unveräußerlichen Menschenwürde durch die Verfassung zu sehen ist.

Wer war Gerhard Leibholz?

In diesem Zusammenhang sei ein Wort zur Person des Verfassungsjuristen Gerhard Leibholz gesagt. Er ist nämlich ein sehr gutes Beispiel dafür, daß ein ethnisch eingeengter Volksbegriff, wie ihn die Antragstellerin des hier besprochenen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, die NPD, vertritt, in die Irre führt und nicht haltbar ist. Gerhard Leibholz stammte aus einer ursprünglich jüdischen, später jedoch zum Christentum konvertierten Familie. Schon im Alter von 28 Jahren wurde er ordentlicher Professor für Staats- und Verfassungsrecht. Familiär war er mit den später im Widerstand gegen das NS-Regime stehenden Hans von Dohnanyi und Dietrich Bonhoeffer verbunden. Seine Ehefrau war eine Zwillingsschwester Dietrich Bonhoeffers. Hans von Dohnanyi war ebenfalls mit einer Schwester Dietrich Bonhoeffers verheiratet. Leibholz und von Dohnanyi waren überdies Studienfreunde. Wegen seiner jüdischen Wurzeln wurde Leibholz 1935 sein Lehrstuhl genommen. Er konnte 1938 noch rechtzeitig emigrieren. Seine Freunde Dietrich Bonhoeffer und Hans von Dohnanyi bezahlten bekanntlich den Widerstand gegen das Hitler-Regime mit ihrem Leben. Gerhard Leibholz war nach dem Kriege von 1951-1971 Richter am Bundesverfassungsgericht. Er trat ferner mit vielen beachtlichen Veröffentlichungen auf dem Gebiete des Verfassungsrechts hervor. Unter anderen war er einer der Verfasser des Standardkommentars zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Wer einem solchen Manne, gerade auch angesichts der oben zitierten Äußerungen die Eigenschaft des Deutschen abspricht, sollte eigentlich schamrot anlaufen. Die Menschen in seinem Umfeld müssen sich wohl Gedanken über seine intellektuelle Ausstattung machen.

Von der Freiheit des Gesetzgebers, die Staatsangehörigkeit im wohlverstandenen Interesse des Staatsvolkes zu regeln

Gerade weil die Verfassung es dem einfachen Gesetzgeber überläßt, die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft und damit gewissermaßen den Eintritt in die Gemeinschaft des Staatsvolkes zu regeln, ist auch klar, daß dies nach Gesichtspunkten erfolgen kann, die aus der Sicht der politischen Mehrheit zweckmäßig sind. So ist es ganz sicher legitim und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit einerseits an die Geburt von deutschen Eltern oder andererseits von ausländischen Eltern auf deutschem Boden, die sich seit mehr als acht Jahren legal hier aufhalten, zu knüpfen. Ebenso legitim und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist es, wenn man bei der Einbürgerung von Ausländern strenge Kriterien dahingehend aufstellt, daß sie sich kulturell in die deutsche Nation einfügen, und sowohl willens als auch in der Lage sind, dauerhaft für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen und ihren Beitrag zum Bruttosozialprodukt zu leisten. Denn dies sind Forderungen, die jeder Mensch grundsätzlich erfüllen kann. Und damit ist man eben nicht von Geburt an gehindert, Teil des Volkes zu werden, dem man angehören will. Nicht mehr und nicht weniger verlangt der Schutz der unveräußerlichen Menschenwürde durch den Staat. Man kann einer Nation in dem Sinne, wie sie Leibholz definiert, schlicht und einfach nicht ansinnen, auch solche Menschen rechtlich in sie aufzunehmen, die ihre Kultur und Werte ablehnen und am liebsten durch die mitgebrachte, völlig andere Kultur und Werteordnung ersetzen möchten. Keine Nation kann zum kulturellen Selbstmord verpflichtet sein. Unbeschadet dessen hat es jede Nation natürlich in der Hand, sich im Laufe der Zeit auch kulturell zu verändern. Historisch war das bislang immer eine Bewegung nach oben, wie der Aufstieg des römischen Bauernvolks zur Hochkultur zeigt. Auch wir Deutschen haben eine solche Entwicklung aufzuweisen. Diese Entwicklung nun umzukehren, ist jedenfalls von Verfassungs wegen nicht geboten, auch wenn gewisse Wirrköpfe in unserem Lande solche Hirngespinste pflegen.

Und was ist dann die Bevölkerung?

Unabhängig hiervon ist der Begriff der Bevölkerung. Er ist natürlich nicht, wie dies zum Beispiel Horst Seehofer gerne tut, synonym mit Volk oder Nation zu verwenden. Er bezeichnet vielmehr die Gesamtheit der auf dem Staatsgebiet dauerhaft lebenden Menschen. Unsere Verfassung begründet auch für die nicht dem Staatsvolk angehörende Bevölkerung Grundrechte, wie zum Beispiel das der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) oder das Recht, im Rahmen der allgemeinen Gesetze seine Meinung frei und unzensiert äußern zu können (Art. 5 Abs. 1 GG).

Auch wenn es linksgrüne Intellektuelle schmerzen mag: Bayerisch ausgedrückt: Mia san mia!

Ein populärer Verfasser philosophischer Alltagsliteratur hat eines seiner Bücher mit dem sprachlich paradoxen, aber einprägsamen Titel versehen „Wer bin ich, – und wenn ja wie viele?“ Für unser Thema wäre das als die Frage zu formulieren: „Wer sind wir, und wie viele sind wir?“ Den ersten Teil der Frage haben wir beantwortet. Der zweite Teil der Frage ergibt sich aus der fortlaufenden amtlichen Bevölkerungsstatistik.


Die Wahrheit ist ein kleinliches bürgerliches Vorurteil

sagte einst Lenin, der wohl erfolgreichste politische Agitator in der Geschichte der Menschheit, und fuhr fort: „Recht ist, was der politischen Klasse nützt. In der Politik gibt es keine Moral, nur Zweckmäßigkeit.“ In einer Zeit, in der sich die Medien der Aufgabe verschrieben haben, das Volk, pardon, die Bevölkerung, zu moralisch hochwertigem Verhalten zu erziehen, statt einfach zu berichten, was so alles auf dieser Welt passiert, in dieser Zeit müssen Recht und Wahrheit natürlich so geformt werden, daß sie dem hehren Ziel dienlich sein können. Weil aber alles unabhängige, zumal bürgerlich-konservative Denken dem im Wege steht, ist es mit allen Mitteln zu bekämpfen, selbstverständlich auch mit den Instrumenten der Manipulation, der Wahrheitsunterdrückung, der gezielt verbreiteten Unwahrheit und der Diskreditierung als rechtsextrem, was ja nichts anderes als eine Spielart der Verfassungsfeindlichkeit ist. Das geschieht unter dem Motto „Kampf gegen Rechts“, wobei in diesem Satz bereits der semantische Betrug enthalten ist, der darin besteht, daß zweifelsfrei demokratisches Gedankengut politisch rechts von linksgrüner Denkungsart als rechtsextrem diffamiert wird. Ein rhetorisches Stilmittel dazu ist der Sprachgebrauch in den Medien, der mit dem Begriff „rechts“ stets auch „rechtsradikal“ und „rechtsextrem“ meint. Allerdings wird in geeignet erscheinenden Fällen auch schon einmal zum Rechtsextremisten ernannt, wer es gar nicht ist, und einer Nähe zum Rechtsextremismus beschuldigt, wer sich dazu nicht einmal inhaltlich geäußert hat. Ob es dann am Ende stimmt, ist egal, denn insoweit gilt die alte lateinische Regel: audacter calumniare, semper aliquid haeret (nur wacker verleumden, es bleibt immer etwas hängen).

Qualitätsmedien als unheilige Inquisition

Ein Beispiel aus jüngster Zeit. Panorama, das ARD-Magazin, dem man schon in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts spöttisch die Zuständigkeit für die Rotlicht-Bestrahlung der Bevölkerung zugesprochen hat, berichtete am 23. Juli dieses Jahres über den Oberstleutnant iG Marcel Bohnert. Man hielt ihm vor, in den sozialen Medien Beiträge rechtsextremer Autoren mit einem „gefällt mir“ Symbol versehen zu haben. Es wurde der Eindruck erweckt, bei dem Offizier handele es sich um einen Soldaten von rechtsextremer Gesinnung, mindestens aber mangelnder Distanz zu dieser Ideologie. Obgleich der Offizier dies weit von sich wies, legte Panorama am nächsten Tag noch nach und präsentierte dem Fernsehpublikum seine Erkenntnisse darüber, wo der Offizier in der Vergangenheit schon Vorträge gehalten hat. Das sicherlich sehr konservative Studienzentrum Weikersheim ebenso wie eine Münchener Burschenschaft wurden genannt, allerdings im Zusammenhang des Rechtsextremismus. Nun liegt in keinem der beiden Fälle auch nur eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz vor. Und die bloße Tatsache, daß man einen Meinungsbeitrag in den sozialen Medien mit einem „gefällt mir“ Symbol – bei Facebook „liken“ – versieht, ist jedenfalls von Rechts wegen nicht zu beanstanden. So hat erst jüngst der bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluß vom 28.02.2020 erklärt: „Likes“ für Facebook-Seiten sind bloße Sympathiekundgebungen für die Inhalte dieser Seiten. Dadurch wird nicht in irgendeiner Weise dazu aufgefordert, sich den Urhebern dieser Seiten anzuschließen oder für deren Ziele oder Meinungen einzutreten.“ Solche rechtlichen Betrachtungen sind indessen für Haltungsjournalisten irrelevant. Sie halten sich lieber an die Empfehlung des Altmeisters der Manipulation, wie eingangs zitiert.

Spiegeleien

Da durfte dann auch der Spiegel nicht fehlen. Flugs veröffentlichte er am 25. Juli ein Interview mit dem Offizier, das nicht nur der Zweitverwertung der vorgeblichen Sensation eines rechtsextremen Stabsoffiziers dienen, sondern das investigative Leistungsvermögen des von seinem Gründer Rudolf Augstein mit dem Prädikat „Sturmgeschütz der Demokratie“ selbst geadelten Blattes wieder einmal demonstrieren sollte. Inwieweit das mit Demokratie zu tun hat, wollen wir hier einmal dahinstehen lassen. Was die Demokratie wirklich ist, dürfte heute cum grano salis ebenso unbekannt sein wie der Begriff des Sturmgeschützes. Letzteres stand in der Nachkriegszeit nahezu ikonographisch für die Effizienz der Wehrmacht, in der Augstein noch als Offiziersanwärter gedient hatte. In die Redaktion des Spiegel zog es damals ehemalige Offiziere wie Conrad Ahlers, aber auch ehemalige Angehörige von Himmlers SD wie die seinerzeitigen SS-Hauptsturmführer Horst Mahnke und Georg Wolff, wie man liest. Das generierte dann wohl auch eine intensive Hassliebe zur Bundeswehr, die sich in einer seltsamen Melange von Besserwisserei und negativer Berichterstattung niederschlug. Somit paßt die Story von rechtsextremen Tendenzen in der Bundeswehr, festgemacht an jenem Stabsoffizier, in die traditionelle Linie „dieses Blattes“, um einen Ausdruck Herbert Wehners zu zitieren.

Kontaktschuld und „falsche“ Autoren

Zu den angeblichen rechtsextremen Aktivitäten des durch die Mangel gedrehten Stabsoffiziers gehörte dann nach Meinung seiner Inquisitoren auch, daß er als Mitautor eines Sammelwerks mit dem Titel „Soldatentum“ fungiert hat, das 2013 erschienen ist. Vorgehalten wurde ihm, diesen Sammelband habe ein bekennendes Mitglied der „Identitären“ herausgegeben. Und weil man so schön in der Spur war, nannte man auch gleich den Namen dieses Herausgebers, zwar mit abgekürztem Nachnamen, doch leicht identifizierbar, wenn man den Titel des Buches googelt. Nun ist jener Felix Springer keineswegs Mitglied der Identitären. Die Identitäre Bewegung, die in der Tat Beobachtungsobjekt des Bundesverfassungsschutzes ist, ist ein eingetragener Verein. Mitglied eines eingetragenen Vereins ist bekanntlich nur, wer dort förmlich aufgenommen worden ist. Der genannte Felix Springer ist diesem Verein nicht beigetreten. Das interessiert Spiegel-Investigationskriminalisten indessen nicht, auch nicht, daß das Jahr der Erscheinung dieses Buches (2013) zeitlich vor dem Auftreten der Identitären Bewegung in Deutschland liegt. Die Bezeichnung von Herrn Springer als rechtsextremistisch ist auch aus der Luft gegriffen, sachlich falsch und diffamierend. Jedenfalls hat bisher kein Gericht eine solche Feststellung getroffen. Noch sind in Deutschland zu einer solchen Feststellung nur die Gerichte befugt.

Der Spiegel und die Justiz

Der Spiegel müßte also seine Behauptungen auch beweisen, was ihn aber nicht interessieren dürfte, denn man vertraut an der Hamburger Relotiusspitze auf die jahrzehntelange Gerichtserfahrung in Unterlassungsprozessen. Für jeden, der sich zu Unrecht durch einen Spiegel-Bericht diffamiert fühlt, ist der Blick auf die Wirklichkeit des gerichtlichen Verfahrens ernüchternd. Ein Beispiel: Rudolf Augstein schrieb im Spiegel vom 1.4.1964 unter dem Pseudonym Moritz Pfeil über Franz Josef Strauß einen diffamierenden Artikel, in welchem er ihn der Korruption bezichtigte. Dagegen klagte Strauß und bekam beim Landgericht München I am 15.7.1965 recht. Dagegen legte der Spiegel Berufung ein, über die das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 28.7.1966 wiederum zugunsten von Strauß entschied. Unverdrossen legte der Spiegel dagegen Revision ein, die der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 29.10.1968 zurückwies. Damit nicht genug, erhob der Spiegel dagegen Verfassungsbeschwerde, die das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 28.1.1970 verwarf. Das heißt, die Auseinandersetzung über diese von den Gerichten als Diffamierung bewertete Berichterstattung dauerte fünfeinhalb Jahre. Das Kostenrisiko eines solchen juristischen Marathons liegt im hoch fünfstelligen Eurobereich. Kann man unter diesen Umständen Herrn Bohnert oder Herrn Springer empfehlen, sein gutes Recht bei den Gerichten zu suchen und voraussichtlich auch zu finden?

Die Universität der Bundeswehr im „Kampf gegen Rechts“

Interessant in diesem Zusammenhang ist, daß jenes Buch, dessen Herausgeber ein angeblicher Rechtsextremist ist, tatsächlich von drei jungen Offizieren der Universität der Bundeswehr herausgegeben worden ist. In diesem Sammelband haben angesehene Wissenschaftler wie die Professoren Michael Wolffsohn und Carlo Masala Beiträge veröffentlicht, worauf Herr Bohnert seine Inquisitoren auch hingewiesen hat. Doch wenn es um sogenannte rechte Zusammenhänge geht, dann gilt der Satz des Patriarchen aus Lessings Nathan der Weise: „Tut nichts, der Jude wird verbrannt!“ Denn die Herausgeber des Sammelbandes hatten sich schon zuvor mit ihren Artikeln in der Studentenzeitschrift der Uni BW München das Missfallen der Präsidentin Prof. Dr. Merith Niehuss zugezogen. Ihr war das alles zu rechts. Als politisch korrekte Aufseherin der Soldaten- Universität, als die sie nun einmal von dem damaligen Minister Struck installiert worden war, erfüllte sie damit vorbildlich ihre Aufgabe. Denn das effiziente Management einer Universität sollte es wohl weniger sein. Die Dame war bis dahin noch nicht als Managerin oder gar Wissenschaftsmanagerin in Erscheinung getreten. Daß sie wegen ihrer fachlichen Qualifikation als Historikerin berufen worden wäre, muß eher bezweifelt werden. Ihr wissenschaftliches Oeuvre ist außerordentlich schmal und umfaßt außer ihrer Dissertation und ihrer Habilitation nur sehr wenige Herausgeberschaften und ein zusammen mit ihrem Doktorvater Gerhard A. Ritter verfasstes Werk über die Wahlen in Deutschland, sowie ausweislich der Veröffentlichungsliste im Internet noch ein Buch mit dem Titel „Zwischen Seifenkiste und Playmobil – Illustrierte Kindheitsgeschichte des 20. Jahrhunderts.“

Falsch oder nicht – es funktioniert allemal

Der Erfolg von Panorama und Spiegel indessen wird nicht ausbleiben. Der sicherlich hervorragend qualifizierte Generalstabsoffizier Marcel Bohnert wird wohl keine große Karriere mehr vor sich haben. Das Eichenlaub und die Sterne auf seinen Schulterstücken dürften silbern bleiben. Die Vergangenheit lehrt, daß politisches Engagement außerhalb des Mainstreams regelmäßig das Karriereende für Offiziere bedeutet hat, sei es für die Republikaner oder den Bund freier Bürger oder wie die konservativen Parteigründungen rechts von der Union auch alle hießen. Verschärft hat sich dies seit der Amtszeit der Großinquisitorin Ursula von der Leyen. Ihre Nachfolgerin verfolgt diese Linie unbeirrt weiter, wie ihr skandalöser Umgang mit dem KSK zeigt. Der Kampf gegen Rechts kennt keine Gnade. Er wird so unnachsichtig geführt wie ein Flächenbombardement. Kollateralschäden werden nicht nur toleriert, sondern sind Teil der Strategie. Und diese Strategie heißt Abschreckung. In der Tat führt die Bundeswehr Krieg, allerdings einen Krieg gegen sich selbst. Ihre Hilfstruppen findet sie in Medien wie Panorama und Spiegel, aber auch alle anderen, die sich dem Haltungsjournalismus verpflichtet fühlen, stehen hier in Reserve. Ach ja, beinahe hätte ich es vergessen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG). Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20 Abs. 1 GG)“. Doch die Schöpfer dieser wunderbaren Sätze sind schon lange tot.