Giordano Bruno, Galileo Galilei, und nun Ulrich Kutschera

Nein, der Scheiterhaufen wird nicht der Ort sein, auf dem Ulrich Kutschera sein Leben beenden wird, und er wird auch nicht nach lebenslangem Hausarrest diese Welt verlassen. Die Strafen des 16. Jahrhunderts für Ketzerei gehören nun einmal der Vergangenheit an. Und es ist auch nicht mehr eine allmächtige Kirche, die jede Abweichung von ihren Lehren unnachsichtig ahndet. Wir leben ja schließlich in einem aufgeklärten Rechtsstaat, in dem die Wissenschaften und ihre Vertreter in höchstem Ansehen stehen. Die Freiheit der Wissenschaft gilt viel. Die allermeisten Menschen in unserem Lande sind auch davon überzeugt, daß der wissenschaftliche Fortschritt unsere Lebensgrundlagen garantiert und fortlaufend verbessert. Niemanden käme es daher in den Sinn, der Wissenschaft religiöse oder ideologische Fesseln anzulegen.

Was ist Wissenschaft?

Wie in Stein gemeißelt steht somit virtuell über allem wisssenschaftlichen Bemühen der Satz des Bundesverfassungsgerichts:

Wesensmerkmal der Wissenschaft ist ihre prinzipielle Unvollständigkeit und Unabgeschlossenheit, die ihr trotz des für sie konstitionellen Wahrheitsbezuges eignet. Ihre Ergebnisse sind daher stets vorläufig und der Korrektur auf Grund besserer Erkenntnis zugänglich.

Die strafrechtliche Verfolgung eines Naturwissenschaftlers wegen seiner Forschungsergebnisse ist daher in unserer Zeit nicht mehr denkbar. Kritik daran wird ausschließlich im wissenschaftlichen Diskurs formuliert. Jeder, der mit seinen wissenschaftlichen Forschungsergebnissen an die öffentlichkeit tritt, muß sich der fachlichen Kritik seiner Kollegen und den Fragen des Publikums stellen. Staatsanwälte und Richter interessieren sich dafür, wenn überhaupt, nur privat wie jeder andere. 

Die Inquisition kehrt zurück

Doch halt! Findet da nicht gerade vor dem Amtsgericht zu Kassel ein Prozeß gegen den Evolutionsbiologen Professor Ulrich Kutschera statt? Soll er sich strafbar gemacht haben, weil er seine wissenschaftlich begründete Überzeugung publiziert hat, gleichgeschlechtliche Paare seien nicht fähig, Kinder aufzuziehen, weil sie ja grundsätzlich keine gemeinsamen Kinder haben können, im Gegenteil, diesen Kindern tue es nicht gut, in einer solchen Beziehungaufzuwachsen, ja sie seien sogar pädophilen Nachstellungen ausgesetzt? Angesichts der gesellschaftlich und politisch vorherrschenden Anschauungen zur Homosexualität, die ja nun zur Einführung der Ehe von gleichgeschlechtlichen Sexualpartnern und sogar zum Recht dieser Eheleute neuer Art auf die Adoption von Kindern geführt hat, fürwahr eine zumindest ungewöhnliche Erkenntnis oder vielleicht auch nur Theorie.

Indessen findet eine wissenschaftliche Debatte der Thesen des Professors nicht statt. Vielmehr hat sich die Staatsanwaltschaft der Sache angenommen und ihn wegen Volksverhetzung angeklagt. Volksverhetzung – was ist das eigentlich? Betrug, Diebstahl oder Mord sind Straftatbestände, die jedenfalls in Grundzügen jedermann geläufig sind. Volksverhetzung, § 130 StGB, indessen ist eine Vorschrift, die im Rechtsleben eine nur untergeordnete Rolle spielt. Wer etwa als „Justiztourist“ durch die Flure der Gerichte streift und die Aushänge vor den Sitzungssälen studiert, wird so gut wie nie auf eine Verhandlung wegen dieses Delikts stoßen. Deswegen will ich einmal den Grundtatbestand der Volksverhetzung, wie er in § 130 Abs. 1 StGB formuliert ist, zitieren:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder einen einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Haß aufgestachelt, zu Gewalt-oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er eine vorbezeichneten Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ohne vertieft in die juristischen Probleme dieser Vorschrift einzusteigen, soll doch die Frage aufgeworfen werden, ob homosexuelle Menschen als Gruppe unter diese Vorschrift fallen. Durch ihre Nation, Rasse, Religion oder ethnische Herkunft bestimmt sind sie nicht. Denn in allen diesen abgrenzbaren Gruppen sind sie vertreten. Die Gerichte werden also zunächst einmal die Frage beantworten müssen, ob hier überhaupt eine abgrenzbare Gruppe im Sinne des Gesetzes betroffen ist. In der Vergangenheit wurde das zum Beispiel für Punker bejaht, für Fans von Schalke 04 und die GSG 9 verneint. Auf die letztinstanzliche Entscheidung in dieser Sache darf man also schon deswegen gespannt sein.

Inquisition gegen Aufklärung

Wesentlich bedeutsamer ist indessen, daß wir uns hier im Bereich von Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit bewegen. Deswegen wollen wir auch den Wortlaut des Art. 5 GG zitieren:

1.Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

2. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der    allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

3. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Zu den allgemeinen Gesetzen, in deren Schranken sich Meinungs-und Wissenschaftsfreiheit bewegen, gehört natürlich auch das Strafgesetzbuch. Beleidigungen sind von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt, auch wenn öffentlich-rechtlich alimentierte Grimassenschneider und Faxenmacher bisweilen meinen, vor laufender Fernsehkamera gelte das Strafgesetzbuch nicht. Somit kann durchaus einmal gefragt werden, ob die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse generell geeignet sein kann, Strafgesetze zu verletzen. Denn die Einschränkung des Art. 5 Nr. 2 GG steht nun mal nach der Definition der Meinungsfreiheit und bezieht sich somit vom Wortlaut der Verfassung her auf diese, nicht jedoch auf die erst danach aufgezählte Freiheit von Wissenschaft und Forschung. Somit findet die Wissenschaftsfreiheit ihre Grenze erst dort, wo Grundrechte Dritter berührt sind. In Betracht käme im vorliegenden Fall natürlich die Menschenwürde des angesprochenen Personenkreises, die nach Art. 1 Abs. 1 GG dem Schutz durch die staatlichen Gewalten, zu denen natürlich auch die Justiz gehört, anvertraut ist. Kommen wir damit aber unserem Problem näher? Können die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung überhaupt die Menschenwürde auch nur berühren? Ist die Menschenwürde verletzt, wenn Wissenschaftler einer bestimmten Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer Forschungsergebnisse Eigenschaften zuschreiben, etwa eine genetisch bedingte Alkoholintoleranz?

Die Freiheit der Wissenschaft

Das Bundesverfassungsgericht musste sich in der Vergangenheit mit Problemen der Wissenschaftsfreiheit vor allem bei Fragen der neueren Geschichte, etwa des Holocaust, auseinandersetzen. Der Ansatzpunkt der Karlsruher Richter ist hier die Definition der wissenschaftlichen Forschung überhaupt. Nur dann, wenn ernsthafte wissenschaftliche Arbeit dahintersteckt, die ihrerseits ergebnisoffen ist und nicht etwa nur vorgefassten Meinungen einen wissenschaftlichen Anstrich geben will, steht das Ergebnis unter dem Schutz von Art. 5 Abs. 3 GG. Handelt es sich um Wissenschaft, ist das eben so hinzunehmen, auch wenn es die Gefühle und Befindlichkeiten Betroffener verletzt. Eine Prüfung am Maßstab der Strafgesetze findet dann erst gar nicht statt. Handelt es sich jedoch nicht um Wissenschaft, sondern nur um eine Meinungsäußerung so greift natürlich das Strafgesetzbuch in seiner Funktion als Begrenzung der Meinungsfreiheit. Im vorliegenden Falle sollte also die Frage im Vordergrund stehen, ob die inkriminierten Thesen des Professors dem wissenschaftlichen Anspruch genügen, oder aber nur die wissenschaftliche Verbrämung einer gesellschaftspolitischen Meinung festgestellt werden muß. Das sollte eigentlich durch Sachverständige zu klären sein. Denn die Frage, ob hier eine wissenschaftliche Leistung vorliegt oder nicht, sollte ausschließlich objektiv beantwortet werden können, nicht aber ideologisch aus dem Zeitgeist heraus. Doch selbst dann, wenn es sich nur um eine Meinung ohne wissenschaftlichen Wert handeln sollte, müßte doch der liberale Grundsatz gelten, daß auch unbequeme, viellecht sogar manchen Menschen unerträgliche Meinungen frei geäußert werden dürfen. Denn das gehört zum Wesen einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung.

Es ist allerdings zu befürchten, daß dieses Verfahren völlig anders laufen wird. Allein schon die Tatsache, daß der Sachverhalt zu einer Anklage und ihrer Zulassung bei Gericht geführt hat, läßt Schlimmes befürchten. Auch die Juristen denken nicht im luftleeren Raum, sondern sind Kinder ihrer Zeit und von deren Vorstellungen geprägt. War das in früheren Jahrhunderten die Religion, so ist dies heute die Weltanschauung. Die Ideologie von Liberalität und Toleranz beherrscht das Denken unserer und der nachfolgenden Generation. Wir sind mit dem Dogma groß geworden, daß die Freiheit des Menschen grenzenlos ist. Sich in jeder Hinsicht ausleben zu dürfen, erscheint als Quintessenz der Freiheitsrechte unserer Verfassung. Selbstverständlich gehört auch die Freiheit, sein Geschlechtsleben so zu gestalten, wie es einem beliebt, zu den nicht hinterfragbaren Grundrechten. Allerdings doch nur soweit, als nicht die Grundrechte anderer beeinträchtigt werden. Die sexuelle Belästigung anderer steht zu Recht unter Strafdrohung, was für den Exhibitionismus genauso gilt wie für die Vergewaltigung. Die Freiheitsrechte schützen eben nicht das Ausleben jedweder sexuellen Neigungen. So ist es heute völlig unstrittig, daß nach Jahrhunderten der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen nunmehr auch für sie gilt, was für alle anderen Menschen gilt.

Die moderne Zivilreligion

Eine völlig andere Frage ist es jedoch, wie der Staat familiäre Beziehungen regelt, etwa Ehe und Adoption. Sexuelle Beziehungen einerseits und gesetzlich geregelte familiäre Verhältnisse andererseits mögen zwar Überschneidungen aufweisen, sind jedoch grundsätzlich unterschiedliche Lebenssachverhalte, die nicht denknotwendig kausal verknüpft sind. Deswegen sind zum Beispiel sexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe fraglos normal. Das war ja nicht immer so. In früheren Jahrhunderten gebot eine allmächtige Kirche die Eheschließung vor der Aufnahme sexueller Beziehungen, von allen anderen Beschränkungen des Privatlebens in dieser Hinsicht einmal ganz abgesehen. Heute indessen scheint es umgekehrt zu sein. Die alles beherrschende Vorstellung von einem Menschenrecht auf „anything goes“ gebietet mit der gleichen Strenge, wie sie einst religiösen Geboten eigen war, die unbegrenzte Toleranz, ja sogar Akzeptanz als gleich in jeder Hinsicht. Zwar verlangt der Gleichheitssatz in Art. 3 des Grundgesetzes nur, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Indessen gilt es als menschenrechtswidrig, biologische Unterschiede zwischen den Menschen überhaupt nur anzusprechen, wie es zur Zeit die unsägliche Rassismusdebatte zeigt. Das gilt natürlich auch für sexuelle Veranlagungen und deren  Auswirkungen auf die Rechtsstellung, zumal es in weiten Kreisen der Bevölkerung inzwischen schon zum Glaubenssatz geworden ist, daß es nicht etwa sexuelle Veranlagungen, sondern nur willentlich gesteuerte sexuelle Neigungen gibt, und es somit hier keine Ungleichheit unter den Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Neigungen geben kann.

Diese Vorstellungen werden mit der gleichen  Inbrunst propagiert und durchgesetzt, wie seinerzeit religiöse Vorstellungen, auch solche von der Gestalt der Erde und dem Sexualleben der Menschen. Wer etwa Zweifel daran äußert, daß die Ehe von gleichgeschlechtlichen Menschen ein gesellschaftlicher Fortschritt ist, weil er etwa meint, daß sexuelle Beziehungen zwischen Männern und Frauen zwar das gleiche wie solche zwischen Männern und Männern bzw. Frauen und Frauen, aber nicht dasselbe sind, weil nur die erstgenannten zur Gründung einer Familie im hergebrachten Sinne mit gemeinsamen Kindern der Eheleute führen können, der muß sich heute der sogenannten Homophobie zeihen lassen und steht im gesellschaftlichen Abseits. Thesen wie die des Professors Kutschera lösen demgemäß öffentliche Empörung aus. Haben solche Abweichungen vom Glauben einen Giordano Bruno noch auf den real lodernden Scheiterhaufen gebracht, so bringen sie den Ketzer heute auf den virtuellen Scheiterhaufen der gesellschaftlichen Verfemung. Da nimmt es nicht wunder, daß dann auch die Konsequenz der strafrechtlichen Verfolgung eintritt. Denn, wie gesagt, auch Juristen sind Kinder ihrer Zeit. Und so wird dem mutigen Professor zwar nicht der Scheiterhaufen drohen, auch nicht der lebenslange Hausarrest. Man wird ihn auch nicht zum Widerruf zwingen können. Es ist jedoch zu befürchten, daß am Ende eine strafrechtliche Verurteilung und damit gesellschaftliche Ächtung einer unbequemen wissenschaftlichen Meinung stehen wird. Jedenfalls wird Ulrich Kutschera in guter Gesellschaft sein. Im Laufe der Jahrhunderte sind Giordano Bruno und Galileo Galilei von verfemten Außenseitern zu wissenschaftlichen Ikonen geworden. Ob dies bei Ulrich Kutschera ebenso sein wird, werden spätere Generationen entscheiden.


 


Die Flagellanten sind wieder da

Über viele seltsame Bräuche ist die Geschichte hinweggegangen. So zum Beispiel über das Flagellantentum (flagellare, lat. schlagen, peitschen, geißeln). Das ganze Mittelalter hindurch war es in nahezu ganz Europa populär, sich zur Buße selbst zu geißeln oder geißeln zu lassen. Ganze Geißlerzüge bewegten sich durch die Städte und boten den Umstehenden das bizarre Schauspiel der kollektiven Selbstbestrafung für den sündhaften Lebenswandel der Teilnehmer. Natürlich war diese Praxis gerade in den Klöstern sehr verbreitet, fand aber auch Vorläufer in vorchristlicher Zeit. Offenbar treten solche kollektiven abergläubischen Anwandlungen von Zeit zu Zeit bei den Menschen auf. Heute sind wir offenbar wieder soweit.

Der nichtige Anlaß

Waren es im Mittelalter noch die wirklichen oder auch nur eingebildeten Sünden derjenigen, die sich da selbst öffentlich, bisweilen exzessiv, mit der Körperstrafe der Geißelung belegten, so sind wir heute natürlich deutlich weiter gekommen. Gebüßt wird nicht individuelle, sondern kollektive Schuld, natürlich eingebildete Schuld, wie noch darzulegen sein wird. Seit dem, sagen wir einmal, Mord an einem US-amerikanischen Kleinkriminellen – dieser Teil seines Lebenslaufs rechtfertigt natürlich nicht im mindesten, was jene ebenfalls kriminellen Polizeibeamten ihm angetan haben, ebensowenig wie der weit überproportionale Anteil von „People of Color“ an den Gewaltdelikten in der US-Kriminalstatistik– seither also schwappt aus den USA eine Welle von modernem Flagellantentum um den Erdball. Unter der Parole „Black Lifes Matter!“ beugen landauf, landab Weiße ihr Knie – vor was eigentlich? Vor den Menschen schwarzer Hautfarbe, pardon, die Bezeichnung ist nicht mehr politisch korrekt, vor den „People of Color“ muß es heißen, ob anwesend oder nicht. Bei kulturellen Ereignissen, Sportveranstaltungen und natürlich den diversen Demonstrationen gegen die angeblich andauernde Unterdrückung eben jener „People of Color“, allgegenwärtig ist der demonstrative Kniefall, ein non verbales „Nostra culpa, nostra maxima culpa!“ Dabei herrscht offenbar ein unhinterfragter Gruppenzwang, der zur Befolgung dieses quasireligiösen Ritus nötigt. Ob etwa Fußballprofis oder Formel-1-Rennfahrer sich vertiefte Gedanken zu diesem Thema machen, wollen wir einmal dahingestellt sein lassen. Doch zeichnen sich diese Teile der Bevölkerung im allgemeinen nicht dadurch aus, daß sie sich vertieft mit politischen oder gesellschaftlichen Problemen befassen. So dürfte der geistige Horizont des durchschnittlichen Rennfahrers eher nur die drei großen M abdecken: Motoren, Mädels und Moneten.

Die Erbsünde des weißen Mannes

Die durchweg linksgrün bis linksextrem gestrickten Verfechter der BLM (Black Lifes Matter) Bewegung verfolgen ja ganz eindeutig das Ziel, unsere hoch entwickelte Industriegesellschaft mit der weit entwickelten Freiheit des einzelnen Menschen und einem allgemeinen Wohlstand, der sich so nun einmal nur in den Industrieländern herausbilden konnte, im Sinne ihrer sozialistischen Träumereien radikal zu verändern. Da dies auf direktem Wege bisher immer gescheitert ist, fällt man nun nicht mehr den Bürgern mit der Tür ins Haus und predigt ganz offen Marx und Lenin. Stattdessen bedient man sich vordergründig menschenfreundlicher Themen wie Umweltschutz, Gleichberechtigung, Völkerverständigung und, man höre und staune, Demokratie. Hinzugekommen ist nun das vordergründige Eintreten für angeblich „strukturell benachteiligte“ Bevölkerungsgruppen. Von Rassen darf da natürlich nicht geredet werden, weil es solche angeblich nicht gibt, wohl aber Rassismus. Denn die Benachteiligten dieser Erde sind vorwiegend eben die „People of Color“. Schuld sind natürlich die Weißen, und zwar konkret die weißen Männer, denn ihre Frauen waren und sind natürlich auch benachteiligt und unterdrückt. Feminismus ist eben universal. Weil das so ist, haben die weißen Männer nunmehr ihre Knie real und symbolisch zu beugen und natürlich diese angeblich strukturelle Benachteiligung abzubauen, vorzugsweise dadurch, daß den „People of Color“ gewissermaßen zum Ausgleich nun Begünstigungen und Vorteile gewährt werden, die es in einer nach demokratischen Grundsätzen funktionierenden Gesellschaft nicht geben kann. Aber was soll’s. Jahrhunderte der Sklaverei, Ausbeutung und Unterdrückung müssen eben wieder wettgemacht werden. Da müssen die alten weißen Männer eben mal eine Weile zurückstehen.

Wie war es denn wirklich?

Als die Europäer daran gingen, den afrikanischen Kontinent südlich der Sahara zu erobern und zu kolonisieren, stießen sie auf unterentwickelte Kulturen. Unterentwickelt im Vergleich zur eigenen Kultur, sowohl hinsichtlich der Staatsorganisation, der Wirtschaft, der Gesellschaft und unter anderem auch der militärischen Leistungsfähigkeit. Sie fanden auch die Sklaverei bereits vor. Abgesehen davon, daß die ohne staatliche Organisation in bloßen Stammesverbänden lebenden Einheimischen sich wechselseitig versklavten, betrieben die Araber dort einen schwunghaften Sklavenhandel. Allein aus Ostafrika wurden im 18. und 19. Jahrhundert ca. 17 Millionen Menschen als Sklaven in die arabischen Länder und nach Amerika deportiert. So hart es klingt, hatte das jedenfalls im Falle der nach Nordamerika verkauften Sklaven zur Folge, daß sich Bildung, Kultur und Lebensstandard ihrer Nachkommen dort deutlich höher entwickelten, als dies in ihren Heimatländern weiterhin der Fall war. Tatsächlich unterscheiden sich die afrikanischen Stammesgesellschaften auch heute noch sehr wenig von den Zuständen, welche die europäischen Kolonisatoren seinerzeit angetroffen haben. Und wenn man davon ausgeht, daß diese während der Zeit ihrer Kolonialherrschaft kaum ein Interesse daran hatten, ihre Kolonien zu entwickeln und auf das Niveau der europäischen Länder anzuheben, so muß man feststellen, daß sich seit der Entlassung in die Unabhängigkeit Mitte des vergangenen Jahrhunderts dort wenig zum besseren entwickelt hat. Als Zwischenergebnis kann festgehalten werden, daß der weiße Mann weder für die Verhältnisse vor der Kolonisierung, noch danach verantwortlich ist. Tatsachen indessen interessieren linke Ideologen niemals. Wenn die Tatsachen mit einer Ideologie nicht vereinbar sind, dann ist das eben schlecht für die Tatsachen.

Wer soll eigentlich vor wem knien?

Die Geschichte der Menschheit ist auch eine Geschichte der Unterdrückung,  der Gewaltherrschaft und der Völkermorde. Erinnert sei zum Beispiel an die blutige Eroberung des Vorderen Orients und Nordafrikas durch Mohammed und seine Nachfolger. Dabei ließen die frommen Söhne Allahs nicht selten alle männlichen Einwohner einer Stadt über die Klinge springen und führten ihre Frauen und Kinder in die Sklaverei. Aus der Sicht von BLM Aktivisten müßte man natürlich sagen, daß auch dies Untaten weißer Männer waren. Denn die Araber sind nach der groben Rasseneinteilung nun einmal Weiße. Auf jeden Fall müßten dann die Araber eine Kollektivscham gegenüber den Schwarzen, pardon, People of Color pflegen und ihr Knie beugen. Linke pflegen dies allerdings zu ignorieren, zählen dafür aber die ebenfalls semitischen Juden zu den Weißen. Und zwar zu den ganz bösen, die unter anderem für den Kapitalismus und die Unterdrückung der Palästinenser verantwortlich sind.

Aber beim Völkermord waren die Schwarzen auch schon mal unter sich. Denken wir an den Völkermord der Hutu an den Tutsi in Ruanda 1994 mit ca. 800.000-1.000.000 Opfern. Wo bleiben da die Kniebeugen? Aber auch der weiße Mann war gegen seinesgleichen noch niemals zimperlich. Dem Völkermord der Türken an völkischen Minderheiten in den Jahren 1914-1921 fielen ca. 1,5 Millionen Armenier und ca. 500.000 Griechen zum Opfer. Ob allerdings etwa Herr Erdogan deswegen jemals sein Knie vor Armeniern oder Griechen beugen wird, muß doch sehr bezweifelt werden. Der Holocaust an den europäischen Juden mit rund 6 Millionen Opfern sah auf beiden Seiten Weiße, nämlich die großdeutschen Nationalsozialisten mit ihren Helfershelfern aus osteuropäischen Ländern auf Täterseite und die europäischen Juden auf Opferseite. Das dürfte allerdings der einzige Völkermord sein, zu dem sich die Nachkommen der Täter bekannt haben. Nicht dazu bekannt haben sich die Nachkommen der Tschechen und Polen, die 1945 ihre deutschen Nachbarn nicht nur enteignet und verjagt, sondern zwischen 1,5 und 2 Millionen davon auch ermordet haben. Auch hier also Vökermord von Weißen an Weißen.Wo bleibt der Kniefall?

Die berühmte Schlacht im Teutoburger Wald im Jahr 9 nach Christus, die von römischen Geschichtsschreibern zutreffend Clades Variana, die Varus-Niederlage, genannt wird, endete mit der Niedermetzelung von rund 15.000-20.000 römischen Legionären. Wollen wir nicht endlich vor den Italienern niederknien? Und welche Völker Europas müssen die Knie vor den Nachkommen derer beugen, die im 30-jährigen Krieg von der einen oder anderen europäischen Kriegspartei niedergemetzelt wurden, ca. 7 bis 10 Millionen an der Zahl?

Blickt man zurück in die Geschichte, so findet man nicht wenige Fälle von Völkermorden innerhalb des eigenen Volkes. Der merowingische Hausmeier Karlmann ließ im Jahr 746 mehrere Tausend Alemannen niedermetzeln, die sich der Unterwerfung widersetzten. Bekannter ist das Blutgericht von Verden, wie der Rachefeldzug Karls des Großen im Jahre 782 genannt wird, dem rund 4.500 Sachsen zum Opfer fielen. Wer muß eigentlich in Deutschland nun vor wem niederknien? Deutsche, fallt auf die Knie! Wer muß eigentlich in Frankreich vor wem niederknien, wo doch die Truppen der ersten französischen Republik während des Aufstandes der Landbevölkerung in der Vendee über 300.000 Menschen niedergemacht und ihre Siedlungen vernichtet haben? Und wie ist es eigentlich mit dem vom sowjetischen Diktator Stalin zu verantwortenden Holodomor, während dessen an die 10 Millionen Menschen dem Hungertod überantwortet wurden? Sollen die Russen vor den Ukrainern niederknien? Immerhin war Stalin Georgier. Einfacher ist es wohl mit Maos großer Kulturrevolution, die von 1966-1976 bis zu 100 Millionen Chinesen das Leben gekostet hat. Man könnte da einfach symbolisch kollektiv das Knie voreinander beugen. Der Blick in die Geschichte zeigt eben, wie absurd das gegenwärtige Theater um die angebliche Schuld des weißen Mannes am wirklichen oder auch nur vermeintlichen Elend des schwarzen Mannes, pardon, der „People of Color“ in Wahrheit ist.

Die Herrschaft über die Begriffe

Es fällt auf, daß die Linke auch in diesem Thema die Sprachherrschaft übernommen hat. Das zeigt sich am Beispiel des sogenannten „racial profiling“. Dabei handelt es sich um einen Begriff aus der englischen Sprache, wahrscheinlich amerikanischen Ursprungs. Dennoch wird er auch hierzulande sogar offiziell gebraucht. Gemeint ist damit die gezielte Kontrolle nichtweißer bzw. nicht mitteleuropäisch aussehender Menschen durch die Polizei ohne konkreten Anlaß. Die linken Antreiber der BLM Bewegung wollen uns weismachen, die Polizei bei uns sei durch und durch rassistisch und kontrolliere schikanös dunkelhäutige bzw. nordafrikanisch aussehende junge Männer ohne konkreten Anlaß oder gar Verdacht. Man will natürlich erreichen, daß die Polizei sich künftig genau umgekehrt verhält und diese Bevölkerungsgruppe mehr oder weniger unbehelligt läßt. Daß zum Beispiel der Drogenhandel weitgehend in der Hand schwarzafrikanischer Dealer ist, bleibt dabei ebenso außen vor wie der statistisch weit überproportionale Anteil arabischstämmiger Täter bei Gewalt- und Sexualdelikten. Wer der Polizei insoweit gedanklich Handschellen angelegt, der erreicht damit natürlich, daß zumindest präventiv die Bekämpfung dieser Deliktsfelder vernachlässigt wird. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt. Dem Ziel der radikalen Umgestaltung unserer Gesellschaft kommt man dadurch allerdings ein gutes Stück näher.

Man kann nur dazu aufrufen, seinerseits Farbe ins Spiel zu bringen. Die rote Karte für Black Lifes Matter!


Der Feind, den auch Elitesoldaten nicht besiegen können

Die Verteidigungsministerin greift durch. Rechte Umtriebe im KSK werden abgestellt. Und zwar gründlich. Bei der Entlassung, mindestens Versetzung, von Soldaten bleibt sie nicht stehen. Nein, es wird gleich eine der sechs Einsatzkompanien aufgelöst, und es wird die Auflösung des gesamten Kommandos für den Fall angedroht, daß sich die Verhältnisse dort nicht bis Oktober dieses Jahres (!) Grundlegend ändern. Und die Truppe wird aus allen Einsätzen zurückgezogen.

Was muß geschehen sein, daß eine solche Reaktion der obersten Befehlshabern erfolgt? Hat die Truppe geputscht? Drohte gar die Machtübernahme rechter Revolutionäre? Hitler ante portas?

Eine Bestandsaufnahme

Mitte Mai dieses Jahres wurde das Hausgrundstück eines offenbar schon längere Zeit vom MAD (Militärischer Abschirmdienst – das ist gewissermaßen der bundeswehreigene Verfassungsschutz) beobachteten Oberstabsfeldwebels in Sachsen von Polizei und Staatsanwaltschaft durchsucht. Neben nationalsozialistischen Devotionalien fanden die Ermittler erhebliche Mengen an Munition und Sprengmitteln sowie militärische Waffen. Zweifellos ein schwerwiegender Fall. Hier ist von Straftaten einer Qualität auszugehen, die mit einer langjährigen Freiheitsstrafe gesühnt werden dürften. Und es wird zu ermitteln sein, ob und in welchem Umfang es Mittäter gibt. Daß dieser Soldat, sollte sich der dringende Tatverdacht vor Gericht bestätigen, keine Minute länger noch Angehöriger der Bundeswehr bleiben kann, steht außer Frage.

Gegen eine Reihe von Soldaten des KSK laufen gerichtliche Disziplinarverfahren. Was ihnen vorgeworfen wird, unterliegt zunächst einmal der Vertraulichkeit des Verfahrens. Spekulationen sollte man nicht anstellen, will man sich nicht dem Vorwurf aussetzen, unseriösen Sensationsjournalismus oder politischen Haltungsjournalismus zu betreiben. Das will ich gerne den Mainstream-Medien wie Bild oder der Arroganzpostille von der Hamburger Relotiusspitze überlassen.

Es gibt aber auch offensichtlich ein gerichtliches Disziplinarverfahren gegen einen Offizier des KSK, das bereits durch ein Urteil des Truppendienstgerichts in erster Instanz abgeschlossen worden ist. Der Offizier war mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert worden, und der Dienstherr hatte ihm verboten, die Uniform in der Öffentlichkeit zu tragen. Seine disziplinarischen Verfehlungen sollen wohl von der Art gewesen sein, die hier in Rede steht – „rechte“ Umtriebe eben. Das Truppendienstgericht indessen fand das Vorgehen des Dienstherrn rechtswidrig und hob die Disziplinarmaßnahme auf. Ob die Bundeswehr dagegen das zulässige Rechtsmittel eingelegt hat, ist mir nicht bekannt. Zuständig für die Entscheidung wäre das Bundesverwaltungsgericht.

In den Medien ist von Saufgelagen mit merkwürdigen Ritualen wie das Werfen von Schweineköpfen, absingen „rechter“ Lieder, Hitlergruß und Nazi-Devotionalien die Rede, man raunt sogar von Verschwörungen und finsteren Plänen gegen Politiker bis hin zu deren Liquidierung. Belegt ist davon nichts, jedenfalls nicht so, daß man damit in einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren oder einem Prozeß vor dem Truppendienstgericht etwas anfangen könnte.

Und dann gibt es da noch den sogenannten Brandbrief eines Hauptmanns an die Verteidigungsministerin, in dem er sich über rechtsextreme Umtriebe im KSK beklagt, und der wohl mitursächlich für den hektischen Aktionismus ist, der nun im Hause Kramp-Karrenbauer ausgebrochen ist. Nun sollte man wissen, daß es sich bei diesem Offizier nicht um einen Soldaten des KSK handelt, sondern um einen Teilnehmer am Auswahlverfahren des KSK, der dieses nicht bestanden hat. Das ist natürlich keine Schande, denn an diesem Auswahlverfahren scheitern die meisten Bewerber, weil die Anforderungen in der Tat extrem hoch sind. Die Kommandosoldaten sollen ja im Einsatz auch extreme Leistungen bringen. Nur fragt man sich doch, wie glaubhaft die Schilderungen eines bloßen Lehrgangsteilnehmers über die Verhältnisse in der Truppe sein können, und wie glaubwürdig ein Soldat ist, dem man soeben bescheinigt hat, den Anforderungen des Dienstes in diesem Eliteverband nicht gewachsen zu sein? Und wie glaubwürdig ist ein Offizier, der in Kenntnis des Beschwerderechts an der Truppenhierarchie vorbei die Ministerin anschreibt, statt sich an den nächsten Disziplinarvorgesetzten zu wenden? Jeder Staatsanwalt, der in einem solchen Falle nach Bejahung eines Anfangsverdachts, wenn es den denn hier überhaupt gäbe, die Ermittlungen aufnimmt, würde erst einmal umfangreich Zeugen vernehmen, Vorgesetzte befragen und vor allem die Ermittlungen absolut verschwiegen führen. Hier ist das jedoch anders. Der Satz: „Rechte Vorkommnisse in der Bundeswehr“ löst zuverlässig ein gewaltiges Medienecho aus. Der Vorwurf rechtsextremer Tendenzen in einem Eliteverband schlägt in der Politik ein wie eine Bombe. Verteidigungsvorbringen der betroffenen Soldaten wird uns weder vom Ministerium noch von seinen Lautsprechern in den Medien mitgeteilt. Braucht man auch nicht. Es geht ja um den “ Kampf gegen Rechts“. Da brechen alle rechtsstaatlichen Dämme.

Ein Wort zu den Pflichten eines Vorgesetzten

Das Soldatengesetz ist gewissermaßen die innere Verfassung der Bundeswehr. Es regelt eben die Rechte und Pflichten der Soldaten sowohl untereinander als auch gegenüber dem Dienstherrn. Die Pflichten des Vorgesetzten werden in § 10 geregelt. In ihrem ersten Absatz verlangt die Vorschrift, daß der Vorgesetzte in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben soll. Abs. 3 lautet schlicht: Er hat für seine Untergebenen zu sorgen. Man spricht auch von der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und des Vorgesetzten. Aus dieser Fürsorgepflicht haben die Gerichte unter anderen abgeleitet, daß der Vorgesetzte seine Untergebenen nicht der Gefahr disziplinarischer oder strafrechtlicher Maßregelung aussetzen darf. Er hat vielmehr den Untergebenen vor der Begehung von Dienstpflichtverletzungen zu bewahren. Das gilt zum Beispiel auch im Falle der Mitgliedschaft des Soldaten in einer rechtsextremistischen Vereinigung. Im vorliegenden Fall hat man nichts davon gehört, daß Disziplinarvorgesetzte (Kompaniechefs, Kommandeur KSK bzw. Kommandeur Division Schnelle Kräfte) dieser Fürsorgepflicht in der Weise nachgekommen wären, daß sie in verstärktem Maße einzelne Soldaten oder auch Teileinheiten belehrt, ermahnt oder auch schlichtweg auf dem Gebiete der Staatsbürgerkunde besser ausgebildet hätten. Veranlassung dazu hätte ja bestanden, wenn immer wieder derartige Vorfälle in der Öffentlichkeit bekannt werden, zumindest darüber geredet wird. Erst wenn all das keine Änderung zum besseren bringt, haben die Disziplinarvorgesetzten die Mittel der Wehrdisziplinarordnung anzuwenden, die nun einmal vom bloßen Verweis bis zur Entfernung aus dem Dienst reichen.

Das Rechtsverständnis der Verteidigungsministerin

Im vorliegenden Falle jedoch ist es offenbar so, daß einzelne, vorbehaltlich gerichtlicher Prüfung vermutlich gravierende Fälle die Verteidigungsministerin dazu bewogen haben, den sprichwörtlich ganz großen Hammer zu schwingen und den Truppenteil kollektiv zu bestrafen. Natürlich handelt es sich hier nicht um eine Strafe im juristischen Sinn. Aber es handelt sich um eine Maßnahme, die weit schwerer wiegt. Es wird ein Generalverdacht gegen sämtliche Soldaten des Kommandos Spezialkräfte nicht nur formuliert, sondern auf dieser Basis eine Maßnahme getroffen, die einem öffentlichen Pranger nahekommt. Die Auflösung einer Kompanie und Androhung der Auflösung des kompletten Verbandes KSK ist eine Maßnahme, die selbstverständlich weder in der Wehrdisziplinarordnung noch im Wehrstrafgesetz vorgesehen ist. Möglicherweise wird sie genau deswegen ergriffen, denn Rechtsmittel dagegen gibt es nicht. Wie sowohl der Fall des vor dem Truppendienstgericht erfolgreichen Oberstleutnants als auch eine Reihe von Fällen in der Vergangenheit zeigen, die noch unter der Ägide der Vorgängerin von Frau Kramp-Karren Bauer spielten, bringt die gerichtliche Nachprüfung der von der Verteidigungsministerin skandalisierten Vorgänge nicht selten zu Tage, daß an den Vorwürfen nichts dran ist. Ja, Frau von der Leyen mußte sich ja von einem schwäbischen Staatsanwalt darüber belehren lassen, daß hier voreilig völlig substanzlose Vorwürfe gegen Soldaten erhoben worden seien. Unter anderem hat sich ja der mit großem Aufwand des Ministeriums in den Medien inszenierte Skandal um einen Oberleutnant, der in der Tat kriminelle Handlungen begangen hat, zum Beispiel sich unter Vorspiegelung einer falschen Identität Sozialhilfe erschlichen hat, mehr als Groteske denn als die herbeifantasierte Terrorgefahr erwiesen. Frau Kramp-Karrenbauer erweist sich hier in der Tat als würdige Nachfolgerin der unsäglichen Ursula von der Leyen. Unsäglich deswegen, weil sie in ihrem Furor der Teufelsaustreibung die gesamte Bundeswehr unter den Generalverdacht nationalsozialistischer Tendenzen gestellt und dann in einer beispiellosen Aktion Truppenunterkünfte nach Wehrmachtsdevotionalien und sonstigen verdächtigen Dingen hat durchsuchen lassen, dabei auch nicht davor zurückgeschreckt ist, Spinde von Soldaten in deren Abwesenheit durchsuchen zu lassen, wobei auch schon mal ein Vorhängeschloss geknackt werden musste. Für das Klima in der Truppe, für das natürlich die Ministerin verantwortlich ist, ist bezeichnend, daß es in keinem Falle ein Soldat gewagt hat, Strafanzeige gegen unmittelbare Vorgesetzte oder gar gegen die verantwortliche Ministerin zu erstatten.

Wie schwer müssen die Verfehlungen einer Truppe sein, daß man sie nur noch auflösen kann?

Die Verteidigungsministerin und mit ihr offenbar auch die Kanzlerin und die führenden Repräsentanten unseres Landes, sekundiert von einer Presse, der jegliche Kritik an Regierung und Parlamentsmehrheit fern liegt, ja, die man eigentlich mit Fug und Recht als Abteilung Agitation und Propaganda der Politik bezeichnen kann, sie alle halten die Kollektivstrafe der Auflösung einer Kompanie und nachfolgend des gesamten KSK für die angemessene Reaktion auf, ja was denn? Dazu wollen wir uns ein paar Gedanken machen.

Die offensichtlich auch inmitten liegenden Straftaten einzelner Soldaten müssen hier nicht betrachtet werden. Sie sind und bleiben Straftaten einzelner Soldaten. Dem Verband wird recht unspezifiziert vorgeworfen, „rechte“ Tendenzen bei seinen Soldaten zu dulden, etwa in Form des Absingens „rechter“ Lieder oder Glorifizierung der Wehrmacht. Es ist leicht erkennbar, daß hier schwer greifbare Sachverhalte benannt werden, und noch leichter erkennbar, daß all das weit entfernt von strafbaren Handlungen ist, und auch häufig nicht einmal Dienstvergehen im Sinne des Soldatengesetzes vorliegen. Bei dieser Gelegenheit muß daran erinnert werden, daß auch für die Soldaten unserer Bundeswehr Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes gilt. Danach hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äußern und zu verbreiten. Das findet seine Schranken nur in den allgemeinen Gesetzen, vor allem im Strafgesetzbuch. In besonderem Maße gilt dies natürlich für die politische Meinungsbildung und sogar die politische Betätigung. An das Vorliegen eines Dienstvergehens sind dabei sehr hohe Anforderungen zu stellen. Das mußte seinerzeit Rudolf Scharping als Verteidigungsminister offenbar schmerzhaft erfahren. Das Bundesverwaltungsgericht hatte wie schon die Vorinstanz festgestellt, daß ein Major und ein Hauptfeldwebel sich keiner Dienstpflichtverletzung schuldig gemacht hatten, indem sie für die Partei „Die Republikaner“ als Funktionäre tätig waren und sogar für Parlamente kandidiert hatten. Denn ungeachtet der damals strittigen Einstufung als verfassungsfeindlich oder nicht, mußte man diesen beiden Soldaten zu Gute halten, daß sie sich nach ihrem Vorbringen jeweils für eine gemäßigte Politik ihrer Partei eingesetzt hatten. Der Minister soll nach Lektüre des Urteils einen Wutanfall bekommen haben. Frau Kramp-Karrenbauer wird das wohl erspart bleiben, denn ihre Maßnahmen sind leider nicht gerichtlich nachprüfbar.

Erkennbar ist allerdings, daß das Ministerium die Disziplinarvorgesetzten dazu anhält, alles als Dienstvergehen einzustufen, was vom politischen Mainstream abweicht, allerdings nur wenn das nach nach rechts geht. Selbst harmlose Dinge wie etwa, daß ein Soldat auf seiner Facebook Seite einen Beitrag „liked“, den die Bundeswehr, natürlich auf Anweisung der politischen Leitung, als „rechts“ einstuft, führen zur disziplinarischen Bestrafung, und zwar im oberen Rahmen. Natürlich kann so etwas vor Gericht keinen Bestand haben. So hat erst jüngst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, daß der Verfassungsschutz einen Kommunalpolitiker nicht deswegen als Rechtsextremisten einstufen und beobachten darf, weil er Facebookbeiträge Dritter, die für sich genommen wohl durchaus als rechtsextremistisch eingestuft werden müssen, „geliked“ hat. Denn wer erklärt, ein Beitrag gefalle ihm, muß deswegen noch nicht die gleichen Bestrebungen verfolgen, wie der Autor. Und es dürfte wohl kaum vor Gericht Bestand haben, einen Soldaten dafür zu bestrafen, daß er anlässlich eines feuchtfröhlichen Kompanieabends Schweineköpfe wirft oder Wehrmachtslieder singt. Wir halten also fest, daß ein Großteil dessen, was nun von der Ministerin unter dem Beifall der Medien als rechtsextreme Umtriebe skandalisiert wird, bei Lichte besehen allenfalls als geschmacklos oder ungehörig eingestuft werden kann. Jedenfalls von Rechts wegen. Das scheint allerdings eine Kategorie zu sein, der sich Politiker nur mit säuerlich verzogenen Gesichtszügen nähern.

Die historische Dimension

Wie gesagt, ist die Auflösung eines Truppenteils als Reaktion auf Fehlverhalten eine ganz außerordentliche, vor allem ganz außerordentlich seltene Maßnahme. In der Geschichte finden wir diese Kollektivstrafe etwa im alten Rom. So hat Kaiser Vespasian vier Legionen aufgelöst, weil sie in der Schlacht ihre Feldzeichen verloren hatten. Das galt als größte Schande, die über einen Truppenteil kommen konnte. Friedrich der Große hatte dem Regiment Bernburg die Säbel und die Tressen an den Uniformen nehmen lassen und ihm verboten, den Grenadiermarsch zu spielen, weil das Regiment 1760 bei Dresden versagt hatte, als die dort belagerten Österreicher einen Ausfall machten. Er hat also das Regiment nicht aufgelöst, sondern bei seiner Ehre gepackt. Die Wirkung war auch entsprechend. In der nachfolgenden Schlacht bei Liegnitz schlug sich das Regiment derart tapfer, daß der König es in alle seine alten Rechte wieder einsetzte. Charles de Gaulle löste das 1. Fallschirmjäger Regiment der Fremdenlegion auf, als es sich während des Putsches von Teilen der französischen Armee im Algerienkrieg 1961, wobei unter anderem ein Attentat auf den Staatspräsidenten inmitten lag, auf die Seite der putschenden Generäle gestellt hatte. Wir haben also hier in allen historischen Fällen Sachverhalte, die nicht entfernt einen Vergleich mit dem aushalten, was hier beim Kommando Spezialkräfte wirklich oder auch nur vermeintlich vorgekommen ist. Nun zeigt aber auch ein Vergleich der handelnden Personen, nehmen wir etwa Friedrich den Großen und Charles de Gaulle, mit der Kanzlerin und der Verteidigungsministerin, den Unterschied zwischen Staatsmännern historischer Größe und Politikerinnen vom Format einer Sachbearbeiterin in der Führerscheinbehörde. Und sie fallen auch im Vergleich mit Vorgängern durch den Rost, die ihr Amt noch ernst genommen und vor allem vom Wesen des Soldaten etwas verstanden haben, wie etwa Franz Josef Strauß, Helmut Schmidt, Georg Leber und Manfred Wörner.

Worum es wirklich geht

Die Vorgänge um das KSK sind nur eine weitere Arabeske des allgegenwärtigen „Kampfs gegen Rechts“. Auch hier wird bewußt unscharf formuliert, wenn mal von rechts, mal von rechtsextrem die Rede ist. Das Ziel ist es ja, alles als verfassungsfeindlich, damit unvertretbar und außerhalb der Gemeinschaft der Demokraten angesiedelt zu verteufeln, was rechts vom politischen Mainstream existiert. Eine demokratische Rechte darf es nicht geben, denn diese könnte die de facto Mehrheit des grünlinken Milieus gefährden. Zu diesem gehört auch die ehemals konservative Union, die heute nur noch den linksgrünen Meinungsführern blöde hinterher dackelt. So lange jedenfalls, bis sie sich selbst in deren Augen überflüssig gemacht hat. Die Medien spielen dabei in der Tat die Rolle der Abteilung Agitation und Propaganda. Dies zeigt gerade die aktuelle Groteske um das KSK sehr deutlich.

Nirgends wird auch nur ein Hauch von Kritik geäußert, wo doch solche Kritik geboten wäre. Schließlich ist es doch Aufgabe der Medien, die Politik, vor allem die Politik der Regierung, kritisch zu begleiten. Stattdessen übt man sich in dem, was früher einmal bildungsbürgerlich Panegyrik genannt wurde, umgangssprachlich eben Lobhudelei. Leider muß man dies aktuell auch in Texten solcher Journalisten feststellen, die früher einmal durchaus eine scharfe Klinge gegen Frau Merkel und ihren Hofstaat geschlagen haben, wie Klaus Kelle in seinem Kommentar zur KSK-Affäre leider beweist.

Welche Art von Bundeswehr will die Politik überhaupt?

Hört man sich die Statements diverser Politiker zu dieser sogenannten Affäre an, so beschleicht einen doch das Gefühl, daß ein nicht geringer Teil des politischen Spektrums hier eine willkommene Gelegenheit sieht, wenn nicht schon die Bundeswehr insgesamt, so doch ihren militärischen „Spirit“ abzuschaffen. Die linksgrüne Mehrheit in Politik und Medien hält von Militär und Soldaten ohnehin wenig bis nichts. Wenn überhaupt, dann sind linke Revolutionsgarden historische Highlights. Hinzu kommt, daß in der Tat Streitkräfte wie auch die Polizei Angehörige des linksgrünen Milieus weniger anziehen, als eher konservativ geprägte junge Männer und inzwischen auch Frauen. Wer selbst als Soldat gedient hat oder vielleicht auch als Polizeibeamter seine Pflicht tut, der wird aus seiner Erfahrung bestätigen können, daß linksgrün geprägte Kameraden eher die Ausnahme sind. Der wütende Kampf gegen jegliche soldatische Tradition ist ja auch davon getragen. Es soll eben möglichst nichts an die soldatischen Leistungen früherer Generationen erinnern, denn sie haben aus der Sicht des linksgrünen deutschen akademichen Milieus mindestens auf der falschen Seite der Geschichte gestanden, auf jeden Fall jedoch ein Soldatenbild verkörpert, das man heute rundweg ablehnt. Das zeigt sich in der aktuell laufenden Diskussion um die letzten verbliebenen Namen von früheren Soldaten an den Kasernentoren. Gerade solchen Politikern wie etwa der Dame, die Forderungen nach der Abschaffung des KSK vor laufender Kamera über ihre gepiercten Lippen bringt, könnte allenfalls eine Che Guevara Kaserne in ihr Weltbild passen. Den militärischen Nachwuchs dafür wird sie allerdings nicht bei den Fridays for Future Demonstranten und den sanften Flüchtlingsbetreuern finden, auch wenn sie ein solches Persönlichkeitsprofil des künftigen deutschen Soldaten anstrebt. Daß man mit solchen Soldaten nicht einmal einen Hochwassereinsatz bestreiten kann, von einem Kampfeinsatz gegen Terrorkommandos des IS ganz abgesehen, spielt dabei keine Rolle. Der neue Mensch muß her, auch in den Streitkräften, solange man die überhaupt noch hat.

Meine Empfehlung an den mündigen Bürger kann daher nur lauten: Glauben Sie nichts, was aus Berlin und aus den Redaktionsstuben kommt, wenn Sie es nicht selbst überprüft haben. Fehlt Ihnen dazu die Möglichkeit, dann gehen Sie davon aus, daß hier mit großer Wahrscheinlichkeit gelogen wird.

Dieser Beitrag ist zuerst auf der Internetseite der gemeinnützigen GmbH Hallo Meinung – Interessenvertretung Bürgerforum erschienen. Es lohnt sich immer, einmal auf diesen Seiten nachzusehen! Hier wird das Tagesgeschehen in erfrischend unkonventioneller Weise aufgespießt, und auch der sprichwörtliche Mann (natürlich auch die Frau!) von der Straße kommt zu Wort.

Der Heuchler

Nun hat also der Bundespräsident sich zu den Vorgängen am Wochenende in Stuttgart geäußert. Wie erinnerlich, hat ein rasender Mob von hunderten “ junger Männer“, was inzwischen für jeden, der zwischen den Zeilen lesen kann und will, nichts anderes bedeutet als “ junge Männer mit Migrationshintergrund, vorwiegend aus dem muslimischen Kulturkreis“ in der Stuttgarter Innenstadt marodiert, geplündert, Polizeibeamte niedergeschlagen und gezeigt, wer da Herr Im Hause ist. Neu ist allerdings, daß nun gewissermaßen als Hefe die Schlägertrupps der Antifa die Gärung vorantreiben. Was in Stuttgart tatsächlich geschehen ist, kann als Auftakt zu bürgerkriegsartigen Verhältnissen gesehen werden. Auf der einen Seite ein Gebräu aus kulturell orientalisch geprägten jungen Männern und westlich sozialisierten linksextremen Antifa-Kämpfern, auf der anderen Seite die rechtstreuen Bürger dieses Landes, (noch) geschützt von ihrer Polizei.

Die Pflichtübung für das vergeßliche Volk

Herr Steinmeier sah sich in dieser Lage bemüßigt, unserer Polizei beizuspringen. Neben der pflichtgemäßen „scharfen Verurteilung“ der gewaltsamen Ausschreitungen, wörtlich: „Gewalt, Vandalismus, schiere Brutalität – wie am Wochenende in Stuttgart gesehen – müssen mit aller Härte des Rechtsstaats verfolgt und bestraft werden“, erklang dann das Hohe Lied von der Solidarität mit unserer Polizei. Denn wer Polizistinnen und Polizisten angreife, wer sie verächtlich mache oder den Eindruck erwecke, sie gehörten „entsorgt“, dem „müssen wir uns entschieden entgegenstellen.“ Mit dem Hinweis auf die „Entsorgung“ von Polizeibeamten war die unsägliche Äußerung einer sogenannten Journalistin des grünen Leib- und Magenblättchens „taz“ gemeint, die hier einfach deswegen nicht zitiert werden soll, weil der Text derartig beleidigend und auch so weit unter dem Niveau meiner Leser ist, daß ich ihn auch aus diesem Grunde nicht zitieren kann, ebenso wenig wie ich ihren Namen nennen möchte, denn jeder Text, in dem dieser Name nicht erscheint, ist schon deswegen ein guter Text.

Hätte diese Verurteilung der gewaltsamen Ausschreitungen in Stuttgart und diese Solidaritätsbekundungen mit unseren Polizeibeamten ein Politiker ausgesprochen, der sich durch Wort und Tat in den letzten Jahren als eindeutiger Verteidiger des Rechtsstaats und unserer Polizei erwiesen hat, so wäre das natürlich vollkommen in Ordnung und vor allem glaubhaft gewesen. Bei Herrn Steinmeier ist es das nicht.

Zur Erinnerung:

Wir sollten uns daran erinnern, daß Herr Steinmeier im November 2018 die sogenannten Musiker diverser Bands gelobt hat, die sich verbal in der übelsten Weise über unsere Polizei hergemacht haben. Mit dem Segen des Präsidenten gab es anläßlich der angeblichen „Hetzjagden“ von Chemnitz mal wieder „Rock gegen Rechts“. So zum Beispiel eine Formation namens „Feine Sahne Fischfilet“, die ob ihrer linksextremen Tendenzen vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Das ist allgemein bekannt, natürlich auch Herrn Steinmeier. Diese Gruppe grölte anlässlich dieser hochkulturellen Sternstunde des engagierten „Kampfs gegen Rechts“ Texte wie: „Wir stellen unsere eigenen Trupps zusammen und schicken den Mob dann auf euch drauf. Die Bullenhelme, sie sollen fliegen/eure Knüppel kriegt ihr in die Fresse rein/Punk heißt es gegen Vaterland/Deutschland verrecke, das wäre wunderbar/Deutschland ist Scheiße/Deutschland ist Dreck!“. Dazu eine sogenannte Künstlerin, die es ebenfalls nicht verdient, daß ihr Name verbreitet wird: „Mein Bugatti fährt 410, schwupp, die Scheißbullen haben mich nicht gesehen… Ich bin schwarz, ich bin schwarz, ich brauch Gras, ich fick‘ deine Bitch, hab einen Heidenspaß… Brauchst du Gras, ich hab Gras!“

Wer solche Feinde des Rechtsstaats lobt, der hat das Recht verwirkt, sich vor unsere Polizei zu stellen. Man glaubt es ihm auch nicht.

Diese sogenannten Künstler erfreuten das Präsidentenherz offenbar so ungemein, daß er sie ausdrücklich lobte und für ihre Konzerte warb. Das war nun einmal das glatte Gegenteil der Haltung, die er nun anlässlich der Stuttgarter Ereignisse seinem Volk vorspielt. Diese Heuchelei ist widerlich und unerträglich. Geht es um den allüberall zu führenden „Kampf gegen Rechts“, sind ihm wohl die übelsten Hilfstruppen willkommen, auch solche, die ihren Haß auf unsere Polizei  lautstark herausgrölen. Erscheint es hingegen populär, öffentlichkeitswirksam die präsidiale Hand über unsere Polizei zu halten, dann wird eben diese Nummer gegeben.

Der Mann ist die krasseste Fehlbesetzung im Amt des Bundespräsidenten, die wir jemals hatten. Ich glaube das mit gutem Gewissen sagen zu können, denn ich habe sie alle erlebt, auch noch Theodor Heuss in meiner sehr frühen Jugendzeit.

Corona – über den Tag hinaus gedacht

Die Coronakrise ist nun seit gut drei Monaten das beherrschende, ja das alles überwältigende Thema unserer Tage. Unser tägliches Leben hat sich in einem Ausmaß verändert, das man zuvor nicht für möglich gehalten hat. Quarantäne, Abstandsgebote, Versammlungsverbote, Reiseverbote – alles Dinge, die man in einem freien Land nie für möglich gehalten hätte. Man konnte sterbende Angehörige im Pflegeheim nicht mehr besuchen, Schulen wurden geschlossen, Spielplätze und Schwimmbäder waren nicht mehr zugänglich, der Kulturbetrieb brach vollends zusammen, denn Theater, Kinos und Konzertsäle waren geschlossen. Gemeinsame Unternehmungen, von der Grillparty bis zum Chorgesang, waren gestrichen. Der Besuch von Läden und Gasthäusern war nur unter ganz ungewöhnlichen Vorsichtsmaßnahmen und sehr  eingeschränkt möglich. Die Wirtschaft des Landes erlebte einen Einbruch wie sonst nur in Kriegszeiten.

Das Ende der Krise sollte der Beginn des Nachdenkens werden

Langsam und nach und nach verfügt die Politik sogenannte Lockerungen. Inzwischen kann man nun seine Angehörigen wieder besuchen, jedenfalls draußen vor dem Café seinen Espresso genießen und auch die Kinder können in eingeschränktem Umfang Schulen und Kindergärten wieder besuchen. Es ist gefühlt wie am Ende eines Krieges: das Donnergrollen des Artilleriebeschusses läßt nach und der Abzug des Feindes beginnt.

Natürlich haben wir die Vorschriften eingehalten. Nichts anderes steht dem Bürger des Rechtsstaates an, unabhängig davon, ob er die jeweiligen Vorschriften selbst für richtig oder falsch hält. Alles andere wäre auch Anarchie. Erfahrungsgemäß hat diese immer Chaos, Mord und Totschlag und danach die blutige Diktatur nach sich gezogen. Auch deswegen kann man die Bürger dafür loben, daß sie den Gesetzesgehorsam dem Rebellieren vorziehen.

Was machte eigentlich das Krisenmanagement aus?

Doch nach diesen ersten Monaten einer Krise, wie wir sie noch niemals hatten, ist es angebracht, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Wir wissen nun, daß Bundes- und Landesregierungen viel zu spät die Zeichen der Zeit erkannt haben, und das, obgleich es aus Studien und Katastrophenübungen ausreichend deutliche Hinweise dafür gegeben hat, daß eine solche Krise jederzeit kommen könnte, und auch, wie man sich auf sie vorbereiten kann. Angesichts der Erkenntnisse über die ersten Wochen des Verlaufs der Epidemie in den zuerst betroffenen Ländern war es schlicht und einfach dumm und unvertretbar, noch Ende Februar davon zu faseln, von einer Epidemie oder gar einer Pandemie könne bei weitem nicht die Rede sein, das sei, na klar, eine rechte Verschwörungstheorie. Nicht zuletzt deswegen fielen dann wohl die Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in unserem Lande so harsch und tiefgreifend aus. Es wurde gewissermaßen mit dem großen Hammer zugeschlagen. Ein differenziertes Vorgehen, etwa von vornherein örtlich beschränkt auf Infektionsschwerpunkte, kam offenbar nicht in Betracht. Und auch wenn man den führenden Politikern unterstellen darf, mit guter Absicht gehandelt zu haben, so dürfte es nicht völlig abwegig sein, dem ein oder anderen von Ihnen auch zu unterstellen, sich in der Rolle des harten und smarten Krisenmanagers gefallen zu haben mit dem Hintergedanken, daß solche Krisenmanager bei Wahlen besonders gut abschneiden. Es waren eben „Gummistiefeltage“, eingedenk der Auftritte Gerhard Schröders bei der Flutkatastrophe an der Oder mitten im Wahlkampf, was ihm ja bekanntlich die zweite Amtszeit gerettet hat.

Was richtig oder falsch war, bleibt der Nachbetrachtung vorbehalten

Es ist sicher derzeit viel dazu zu sagen, daß der Kurs der deutschen Regierung, aber auch vieler anderer Regierungen, nur möglicherweise der einzig richtige war. Ob nicht etwa der schwedische Weg genauso erfolgreich ist, vielleicht sogar erfolgreicher, können wir heute nicht wissen. Von Taiwan, Südkorea und Singapur ganz zu schweigen. Das ist auch das Problem. Wer angesichts einer völlig neuen Herausforderung eine Entscheidung trifft, statt zuzuwarten, handelt richtig, selbst wenn die Entscheidung sich am Ende als falsch oder zumindest nicht optimal herausstellt. Er gleicht ja dem Autofahrer, der in der Nacht ohne Licht fahren muß. Was allerdings im Falle Deutschland durchaus zu beanstanden ist: die Politik verläßt sich offensichtlich auf eine einzige Schule der Virologen, angeführt von Professor Drosten und fleißig sekundiert vom Robert-Koch-Institut, einer Behörde, die dem Bundesgesundheitsministerium nachgeordnet ist. Wer die Arbeitsweise von Ministerien und nachgeordneten Behörden kennt, macht sich dazu seine eigenen Gedanken. Unabhängige, dem Minister auch schon mal widersprechende Geister findet man da in der Regel nicht. Andere Fachleute werden ersichtlich nicht konsultiert. Inzwischen wissen wir, daß die Auffassungen der Virologen, Epidemiologen und Lungenfachärzte durchaus kontrovers und vielfältig sind. An und für sich erwartet man in einer solchen Lage, daß Entscheider mehrere Expertenmeinungen hören, abwägen und auf ihre Plausibilität und innere Logik prüfen, bevor sie sich für eine Maßnahme entscheiden. Auch darüber wird noch in Zukunft zu sprechen sein.

Der ökonomische Super-GAU

Über die wirtschaftlichen Folgen des sogenannten Lockdown, also der nahezu vollständigen Stilllegung der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens, ist viel geschrieben worden. Nicht zu Unrecht vergleichen Volkswirte das mit den Kosten eines verlorenen großen Krieges. Die Billionen von Euro, Dollar und anderen Leitwährungen dieser Welt, die nun aus dem Nichts genommen werden, um die Wirtschaft wieder zum Laufen zu bringen, müssen ja nun irgendwann real erwirtschaftet werden. Nach allen Erfahrungen aus den letzten Jahrhunderten bedeutet das Inflation und ein langanhaltendes Absinken des Lebensstandards. Das bezweifelt niemand. Aber auch das ist in Zukunft zu bedenken.

Lernen wir aus der Krise, und wenn ja, was?

Diese Krise in bisher nie da gewesenem Ausmaß, allenfalls vergleichbar mit der Weltwirtschaftskrise von 1929 und dem nachfolgenden Zweiten Weltkrieg, sollte uns nachdenklich machen. Der naheliegendste Gedanke ist natürlich, daß eine zweite Krise dieser Art und dieses Ausmaßes jedenfalls in den nächsten Jahrzehnten nicht eintreten darf, ohne daß Wirtschaft und Gesellschaft endgültig kollabieren, falls ihre Bekämpfung nach dem Muster von 2020 erfolgt. Das wirft Fragen auf. Zunächst einmal die Frage, wie wir reagieren sollen, ja müssen, wenn eine vergleichbare Epidemie oder Pandemie auftritt. Einfach das gleiche zu tun, wie im März 2020, verbietet sich von selbst. Wie gesagt, würde die Volkswirtschaft das nicht überstehen. Ob die Bürger des Landes ein zweites Mal derartige Einschränkungen hinnehmen würden, obgleich in der voraufgegangenen Krise nur vergleichsweise wenige Menschen gestorben sind, gleichgültig, ob das wegen der ergriffenen Maßnahmen so war, oder ob das nicht auch ohne diese Maßnahmen ähnlich gewesen wäre: ein großer Teil der Bürger würde nicht mehr bereit sein, derartiges noch einmal mitzumachen. Dazu braucht man nicht viel Phantasie. Es war ja damals, 2020, am Ende auch nicht so schlimm, werden die Leute denken.

Warum waren wir alle so brav?

Man muß sich allerdings auch fragen, warum die Bürger nicht nur unseres Landes, sondern eigentlich in allen entwickelten Ländern dieser Erde, bereitwillig jede Einschränkung hingenommen haben, in der Hoffnung, dann von Krankheit und Tod verschont zu bleiben. Hier gilt es, tiefer zu graben.

Es bestand wohl Konsens darüber, daß der Staat verpflichtet sei, alles, aber auch wirklich alles zu unternehmen, um jedes, aber auch wirklich jedes Leben zu schützen. Der Hinweis kritischer Geister, die sogenannte Übersterblichkeit, also der Überschuß von auf durch allein von CoVid 19 verursachten Sterbefällen im Vergleich zur durchschnittlichen Sterberate, sei praktisch nicht messbar, nach allem, was man wisse, handle es sich bei den Verstorbenen, die man auf das Konto dieses Virus buche, nahezu ausschließlich um Menschen in hohem Lebensalter mit schweren Erkrankungen wie Herzinfarkten, Krebs im Endstadium und ähnlichem, wurde regelmäßig damit abgetan, zum einen stürben ja auch junge und gesunde Menschen an dem Virus, und zum anderen könne man doch wirklich nicht sehenden Auges Menschen sterben lassen, deren Leben man mit zugegeben radikalen Schutzmaßnahmen retten könne. Es wurde sogar die Verfassung bemüht und erklärt, das Grundgesetz verpflichte den Staat, jedes Menschenleben vor dem Tod durch ansteckende Krankheiten zu retten. Natürlich ist das nicht richtig. „Das Leben ist der Güter höchstes nicht“, läßt Schiller den Chor am Schluß der Braut von Messina singen. Und die Gestalt des Kriegers, des Kämpfers für die Freiheit oder sonst ein edles Gut, der sein Leben einsetzt, war doch auch in unserer Kultur lange Zeit das Maß allen irdischen Wertes. Die spartanische Mutter, die ihrem Sohn beim Abmarsch in die Schlacht zuruft, er solle mit seinem Schild oder auf ihm (also aufgebahrt) zurückkehren, erscheint uns Heutigen in der Tat unwirklich, ein Bild aus der Sage. Schon die Vorstellung, daß wir in einem Krieg zur Verteidigung unserer Landesgrenzen Tausende von Gefallenen betrauern müßten, ist in unserer Zeit wohl schon nicht mehr vermittelbar. Die Bereitschaft unserer Vorfahren, das Leben von Millionen Soldaten aufs Spiel zu setzen, selbst wenn es über die bloße Verteidigung des Landes hinausging, können die meisten Menschen unserer Zeit schlicht nicht mehr verstehen. Das Grundgesetz schützt die Würde des Menschen, wozu im Übrigen auch ein würdiger Tod gehört, nicht aber sein Leben unter allen Umständen. Wäre es so, müßte der Staat alles verbieten, was Leben gefährden kann, Autorennen, Bergsteigen und Rauchen, jedes Risiko ausschließen und in der Tat auf jede Grippewelle mit Quarantäne reagieren.

Was ist der Urgrund der Angst?

Warum aber haben wir Deutschen – und nicht nur wir Deutschen – in der Krise so reagiert? Warum diese Angst, die Menschen in freier Natur eine Mund-/Nasenschutzmaske tragen läßt? Warum diese Angst, die vielen Menschen schon bescheidene Lockerungen des Corona-Regimes ablehnen läßt?

Ein Blick zurück in die Menschheitsgeschichte

Ich will versuchen, Antworten zu geben. Blicken wir zunächst zurück in die Menschheitsgeschichte. Die Menschheitsgeschichte ist – auch – eine Geschichte von Not und Tod, Krankheit und Elend, Krieg und Katastrophen, Hilflosigkeit vor der Natur und ständiger Furcht vor dem Verderben. Dennoch hat die Menschheit überlebt. Aus jeder Katastrophe ist sie gestärkt hervorgegangen. Krieg und Völkermord stellten die Fortexistenz so manchen Volkes infrage. Dennoch überlebte beispielsweise das jüdische Volk seine nahezu vollständige Vernichtung im Krieg gegen die Römer ebenso wie die voraufgegangene babylonische Gefangenschaft. Die deutschen Vertriebenen mußten millionenfachen Mord, entschädigungslose Enteignung und den Verlust der angestammten Heimat erdulden. Wer das überlebt hatte, hatte daraus offenbar die Kraft gezogen, nicht nur einfach weiterzuleben, sondern eine neue Existenz aufzubauen. Über die Jahrhunderte dezimierten Pest und Cholera ganze Landstriche. Die Verstorbenen wurden achtlos entsorgt, vom allgegenwärtigen Tod abgestumpfte und durch das Leid entkräftete Menschen hatten für Trauerfeierlichkeiten weder Kraft noch Sinn. Die Spanische Grippe forderte während und nach dem Ersten Weltkrieg  nach Schätzungen ca. 25-50.000.000 Tote, eine Zahl, die jedenfalls um ein Vielfaches über der Zahl derer liegt, die unmittelbar ursächlich Folge der Kampfhandlungen für Soldaten und Zivilisten war. Die großen Kriege forderten Opfer in einem Umfang, den zu Beginn der Corona-Krise nicht einmal die größten Pessimisten für den schlimmsten denkbaren Verlauf prognostiziert hatten. Dem 30-jährigen Krieg fiel in Deutschland gut ein Drittel der Bevölkerung zum Opfer. Über die beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts muß man nicht sprechen, ebensowenig über die Opfer der brutalen Diktaturen. Alleine den kommunistischen Diktaturen opferte diese wahnwitzige Ideologie bis zu 100 Millionen Menschen. Die Aufzählung ließe sich ad infinitum fortsetzen.

Die Bewohner des Paradieses wurden unsanft aufgeweckt

Von alledem sind wir nun seit 75 Jahren verschont geblieben. Die Erinnerung an diese Zeit verblaßt. Das persönliche Erleben hatten noch unsere Großeltern, zum Teil noch unsere Eltern. Wir sind großgeworden in einer Zeit, in der wir Hunger und Krieg, Not und Tod, Krankheit und Elend nur noch aus Büchern und Filmen kennen, nein nicht wirklich kennen, sondern davon hören und lesen. Das Gefühl des Ausgeliefertseins, der Hilflosigkeit, die Furcht vor dem Unglück, die Angst vor dem Unsagbaren, das alles haben wir in das Reich der Literatur verbannt, wenn nicht überhaupt verdrängt. Wo unseren Vorfahren Krankheit und Tod noch ständige Begleiter waren, was sie zu ertragen, ja als Bestandteil des Lebens zu begreifen wußten, wobei der Glaube an Gott und ein ewiges Leben eine ganz entscheidende Rolle spielten, da ist bei uns vielfach – nichts. „Sie starb versehen mit den Tröstungen der Hl. kath. Kirche im Kreise ihrer Familie“ – wer kennt noch solche Todesanzeigen oder hat dies noch selbst miterlebt? Wir leben auf das Diesseits fixiert, ein Jenseits entzieht sich der Ratio des Menschen, der mit dem Lebensgenuß völlig ausgefüllt ist. Der Mensch beherrscht die Natur, der Wissenschaft ist nichts unmöglich. Krankheiten, die in früheren Jahrhunderten und noch vor Jahrzehnten unweigerlich zum raschen Tod geführt haben, werden heute medizinisch routiniert beherrscht, manchmal genügt ein Gang in die Apotheke. Die Lebenserwartung ist in einem – aus der Sicht der Menschen etwa des 18. und 19. Jahrhunderts – atemberaubenden Umfang gestiegen. Die Zahl der 100-jährigen, die offensichtlich quietschfidel ihren Angehörigen vor laufender Kamera zuprosten, steigt und prägt nicht unwesentlich unbewußt unser Bild vom Alter, das sich so auch formatfüllend vor das Unausweichliche – ja wir umschreiben das gern – stellt, das Unausweichliche, das doch eigentlich Tod heißt. Was sich dann doch nicht vermeiden läßt, wird in die Anonymität der Pflegheime und Hospize entsorgt im wahrsten Sinne des Wortes. Die Sterbenden zu umsorgen wird bezahlten, familienfremden Kräften übertragen. Hernach wird der Bestatter bezahlt und das Erbe angetreten.

Die Fähigkeit zur Resilienz hatten noch unsere Vorfahren

Unsere Vorfahren haben das alles, was uns so undenkbar, so unwirklich, mindestens so unendlich fern ist, erlebt, ertragen und überstanden. Not und Tod, Elend und Krankheit, Krieg und Katastrophe waren ihre ständigen Begleiter. Sie lebten mit und unter diesen Umständen. Für sie war aber auch zumeist sicher, daß die Verstorbenen nicht einfach aufgehört hatten zu leben, sondern in ein anderes Leben gegangen waren, wohin sie ihnen natürlich über kurz oder lang folgen würden. Das nahm all den Schrecknissen der Welt sehr viel, es begründete die Hoffnung, daß es auch wiederum besser werden würde, und sei es im Jenseits. Mit jedem Unglück, das man lebend überstanden hatte, wuchs die Erfahrung und begründete die Hoffnung, vielleicht das nächste doch auch zu überstehen, bevor das übernächste Unglück die Tür zum Jenseits öffnen würde. Das ist eine Befindlichkeit, ein Lebensentwurf, der unserer Zeit fremd geworden ist. Man spricht heute gern von Resilienz, also der Fähigkeit, Widerstand gegen Belastendes zu entwickeln. Ich denke, davon hatten unsere Vorfahren reichlich. Unsere Zeit hingegen ist davon gekennzeichnet, daß der Mensch diese Fähigkeit nur noch selten hat. Begünstigt wird das auch durch eine Gesellschaft, die vom Staat erwartet, daß er alle denkbaren Risiken zumindest minimiert, wenn nicht gar ausschaltet. Die Vorstellung, selbst kraftvoll den Herausforderungen des Lebens zu trotzen, ist gesellschaftlich vielfach nicht einmal mehr erwünscht. Das Idealbild vom harten, notfalls auch tapferen Mann ist dem politisch korrekten Bild vom sanften Allesversteher gewichen, der es schrecklich findet, wenn für seine Mahlzeit ein Tier sterben muß. Unseren Studenten mutet man vielerorts schon nicht mehr zu, im Studium mit Lehrinhalten konfrontiert zu werden, die, wie etwa im Fach Geschichte, nicht selten die ganze Brutalität des Menschen zeigen, und nicht nur in der Kriegsgeschichte. So ist etwa die Geschichte der Hexenverbrennungen nichts für zart besaitete Gemüter. Doch ist es symptomatisch für unsere Zeit, daß auf diese Generation  „Schneeflöckchen“ Rücksicht genommen wird, obgleich es doch eigentlich angebracht wäre, all diese Kinder aus behüteten Elternhäusern auf die brutale Wirklichkeit des Lebens und die Herausforderungen der Welt schonungslos vorzubereiten.

Zurück zu den Wurzeln!

Wenn wir ein zweites, ein drittes und viertes Mal Großkatastrophen wie Pandemien, Naturkatastrophen oder gar Kriege überleben wollen, dann müssen wir zunächst unser Bild vom Leben, unsere Einstellung zu Entbehrung und Luxus, zu Freud und Leid, zu Armut und Wohlstand, ja zu Leben und Tod gründlich überdenken und zu dem zurückfinden, was die Generationen vor uns befähigt hat, mit all diesen Dingen zu leben und zu überleben. Nur dann werden wir in der Lage sein, die Dinge richtig einzuordnen, abzuwägen und Entscheidungen zu treffen, die unser langfristiges Überleben erst ermöglichen. Nur dann leben wir ohne Furcht, nur dann leben wir im ursprünglichen Sinne.




Black Lives Matter – zwischen Politshow, Medienhype und Wirklichkeit

Das – juristisch mit der derzeit gebotenen Zurückhaltung formuliert – Tötungsdelikt zu Lasten des Schwarzafrikaners George Floyd am 25.05.2020 in Minneapolis, USA, beherrscht derzeit die öffentliche Debatte in einem Ausmaß, das sogar die Corona-Krise in den Schatten stellt und Fridays for Future gänzlich vergessen läßt. Die Trauerfeier für das Opfer ist bis jetzt schon zweimal durchgeführt, besser gesagt, inszeniert worden, jedes Mal mit gewaltigem Medienecho. Demonstrationen, keineswegs friedlich, sondern regelmäßig in Krawalle ausgeartet, finden nicht nur in Minneapolis, sondern überall in den USA, und nicht nur das, sondern in vielen Ländern dieser Erde statt, natürlich auch in Deutschland. So hat am 6. Juni in Berlin eine Demonstration mit rund 15.000 Teilnehmern stattgefunden, vorwiegend junge Leute aus dem linken Spektrum, theatralisch schwarz gekleidet und unter anderem die Parole der US-amerikanischen Schwarzenbewegung „Black Lives Matter“ skandieren, aber auch die üblichen linksradikalen Parolen wie „Nazis raus!“. Die Bilanz am Ende des Tages: 28 leicht verletzte Polizeibeamte, 93 Festnahmen wegen Landfriedensbruchs, Widerstands und tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte, versuchter Gefangenenbefreiung, Hausfriedensbruchs und Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, denn Abstandsgebot und Maskenpflicht sind für linke Demonstranten nicht.

Politiker in den USA, allen voran der Bürgermeister von Minneapolis, zeigen ihre Solidarität oder was auch immer damit gemeint sein soll, durch Kniefälle vor schwarzen Teilnehmern an den Trauerfeierlichkeiten. Politiker allüberall, natürlich vor allem in Deutschland, ergehen sich in Mutmaßungen über die Ursachen US-amerikanischer Polizeigewalt, verurteilen sie natürlich, und zeigen mit den Fingern auf die Rassisten im rechten Lager, assistiert von der Einheitsfront in den Medien, die sich, wie sollte es auch anders sein, die Gelegenheit nicht entgehen läßt, auf den amerikanischen Präsidenten einzuschlagen und ihn als Oberrassisten für die offenbar strukturelle und systemische Gewalttätigkeit amerikanischer Polizeibeamte gegenüber Schwarzen verantwortlich zu machen. Natürlich muß der Rassismus überhaupt, der offenbar auch in Deutschland in der Mitte der Gesellschaft zu Hause ist, hier an den Pranger gestellt und am besten ein für alle Mal ausgemerzt werden.

Was ist wirklich geschehen?

Grund genug also, die Dinge einmal nüchtern zu betrachten und abseits aller medialen und politischen Erregung zu prüfen, was eigentlich geschehen ist. Dabei kann selbst verständlich dem Strafprozeß gegen die beteiligten Polizeibeamten, insbesondere gegen den mutmaßlichen Haupttäter Derek Chauvin, nicht vorgegriffen werden. Natürlich ist bei diesem Einsatz so ziemlich alles falsch gelaufen, was überhaupt falsch laufen kann. Das beginnt damit, daß vier bewaffnete Polizeibeamte einen unbewaffneten Kleinkriminellen meinten zu Boden bringen und minutenlang fixieren zu müssen, dazu noch in einer Weise, die zum Tode des festgenommenen Verdächtigen führen mußte. Das wirft schon die Frage nach der fachlichen Qualifizierung der beteiligten Beamten auf und schließt damit die weitere Frage danach an, ob sie hier überhaupt noch dienstlich motiviert gehandelt haben, oder, vorsichtig ausgedrückt, private Emotionen vorgeherrscht haben. Das Bildmaterial lässt auch die juristische Beurteilung als vorsätzliches Tötungsdelikt zu, mindestens mit bedingtem Vorsatz. Möglicherweise kann nach deutschen Rechtsmaßstäben auch von Mord wegen der grausamen Begehungsweise gesprochen werden. Über die Motive der beteiligten Polizeibeamten will ich nicht spekulieren. Das überlasse ich gerne Politikern, Journalisten und linksdrehenden Demonstranten.

Zu den Fakten:

Weil hier von strukturellem Rassismus gesprochen wird, und in diesem Zusammenhang der amerikanische Präsident beschuldigt wird, muß ein Wort zu der Zuständigkeit für die Polizei gesagt werden. Im vorliegenden Fall geht es um die städtische Polizei von Minneapolis. Auf sie hat die Bundesregierung in Washington keinerlei Einfluß. Sie untersteht dem Bürgermeister dieser Stadt. Das ist derzeit Jacob Frey, Politiker von der Democratic Farmer Labor Party, die seit 1978 durchgängig die Bürgermeister dieser Großstadt stellt. Politisch kann man sie in etwa mit unserer SPD, vielleicht ergänzt um die Grünen, vergleichen. Auch dieser Politiker hielt es für angemessen, vor der schwarzen Trauergemeinde für George Floyd auf die Knie zu fallen. Sollte die Polizei seiner Stadt tatsächlich rassistisch sein, dann verantwortet das mit Sicherheit seine Partei, nicht aber der politische Gegner, und noch weniger der seit 2016 in Washington regierende Donald Trump.

Lassen wir einen Kenner des Polizeiwesens, insbesondere in den USA, den Kriminologen Thomas Jahn zu Wort kommen:

Erster deutscher Medienmythos: „Die schießwütige US-Polizei besteht mehrheitlich aus brutalen weißen Rassisten.“

Realität: im Gegensatz zur US-Army existiert keine einheitliche US-Polizei. Allein auf Bundesebene tummeln sich über 70 verschiedene Polizeibehörden. Dazu kommen die Staatspolizeien von 49 Bundesstaaten (nur Hawaii hat keine Staatspolizei), über 3.000 Sheriff-Departments sowie über 13.000 unabhängige Polizeibehörden auf kommunaler Ebene. Jede dieser insgesamt über 16.000 Behörden wird eigenständig geführt und entscheidet in eigener Kompetenz wie Polizeibeamte rekrutiert, ausgebildet und gegebenenfalls diszipliniert werden. Dementsprechend existieren zwischen den vielen Polizeibehörden große Unterschiede, auch innerhalb eines Bundesstaats, was schon allein dieser Größenvergleich zeigt: beim NYPD (Stadtpolizei von New York City) sind über 40.000 Polizeibeamte beschäftigt, bei der Gemeinde Sodus Village, die ebenfalls im Bundesstaat New York liegt, nur ein einziger. Beide Polizeibehörden verfügen aber im Gebiet der jeweiligen Kommune über dieselben Befugnisse und denselben Pflichtenkreis.

Zweiter deutscher Medienmythos: „US-Präsident Trump ist für Rassismus und Polizeibrutalität verantwortlich.“

Realität: der rechtliche oder tatsächliche Einfluß von Präsident Trump auf die Polizeibehörden der Kommunen, der Countys (Landkreise) oder der einzelnen Bundesstaaten ist gleich Null. Die Staatspolizeien unterstehen den jeweiligen Gouverneuren oder Ressortleitern auf der Ebene der Bundesstaaten, die kommunalen Polizeien unterstehen den jeweiligen Bürgermeistern. Der gewaltsame Tod des Afroamerikaners George Floyd ereignete sich in der Stadt Minneapolis. Alle derzeitigen Ermittlungen deuten auf einen besonders gravierenden Fall von Polizeibrutalität hin. Das Police-Department von Minneapolis stand schon wegen ähnlicher Vorfälle in der Vergangenheit in der Kritik. So wurde beispielsweise 2017 die weiße Einwohnerin Justin Damond von dem somalisch-stämmigen Polizisten Mohamed Noor grundlos getötet. Politisch verantwortlich für die Zustände bei der Polizei von Minneapolis ist allein der dortige Bürgermeister….“

Dritter deutscher Medienmythos: „US-Präsident Trump ist für die Ausschreitungen verantwortlich, weil er die Proteste anheizt. Er möchte friedliche Demonstrationen mit massiven Polizeiaufgebot unterbinden.“

Realität: der US-Präsident kann weder die US-Army ( deren Oberbefehlshaber er ist), noch die US-Nationalgarde ohne Zustimmung der jeweils betroffenen Bundesstaaten, also der zuständigen dortigen Regierungschefs (Gouverneure), einsetzen. Was Trump zu Recht anprangert, ist die Brutalität und die große Zahl von Gewaltausbrüchen, die mit Protesten gegen angebliche Rassendiskriminierungen überhaupt nichts zu tun haben. Warum die USA bei ähnlichen Anlässen, wie zum Beispiel 1992 wegen der Misshandlung des Afroamerikaners Rodney King, in diesen Ausmaßen von Unruhen erschüttert werden, hat seine Ursache auch darin, daß in weiten Teilen des Landes keine ausreichend starken Polizeikräfte zusammengezogen werden können. Das liegt zum einen an den sehr großen Entfernungen, zum anderen an der oben dargestellten dezentralen Polizeistruktur. So fehlen in den meisten Bundesstaaten Bereitschaftspolizeikräfte, wie wir sie in Deutschland kennen. Werden Polizeikräfte an einem Ende der Stadt zusammengezogen, fehlen sie anderswo, sodaß Gewalttäter leider oft freie Bahn haben. Auch diese Probleme können nur auf der Ebene der jeweiligen Bundesstaaten gelöst werden, weil die US-Verfassung eine Zuständigkeit für Bundespolizeikräfte oder des US-Militärs in diesen Fällen überhaupt nicht vorsieht.“

Ergänzend zu diesen Ausführungen des Kriminologen Thomas Jahn ist zu bemerken, daß US-amerikanische Polizisten natürlich nicht durchgehend weiß sind. Vielmehr gibt es eine große Zahl schwarzer Polizeibeamter. Auch diese werden im Dienst immer wieder mit schwarzen Tatverdächtigen konfrontiert. Denknotwendig geht sogenannte „Polizeigewalt“ auch von schwarzen Polizeibeamten aus. Selbstverständlich gibt es auch Schwarze in Führungspositionen der diversen Polizeibehörden in den USA. So ist zum Beispiel der Chef der Polizei von Chicago der Schwarzamerikaner Eddie T. Johnson.

Die Statistiken

Wer sich mit dem Themenkreis Kriminalität und Polizei befaßt, der muß sich natürlich die Statistiken ansehen. Aus der Kriminalstatistik des FBI entnehme ich für das Jahr 2018 unter anderen folgende Daten für das Delikt Mord:

Zahl der Opfer: 6.570 insgesamt. Davon weiß 3.315. Täter waren in diesen Fällen, nach Rassenzugehörigkeit aufgeschlüsselt (ja, das FBI benutzt den Ausdruck „Race“) 2.677 Weiße, 514 Schwarze, 61 andererund 63 unbekannter Rassenzugehörigkeit. D.h., 44,3 % der Mordopfer wurden von einem weißen Täter ums Leben gebracht, 47,4 % von einem schwarzen. 80,8% der weißen Opfer wurden von einem weißen Täter ums Leben gebracht, 15,5 % von einem schwarzen.

Schwarze fielen 2.925 Mördern zum Opfer. Davon waren weiß 234, schwarz 2.600,17 anderer Rassenzugehörigkeit und 74 unbekannter Rassenzugehörigkeit. 8% der schwarzen Opfer wurden also von einem weißen Täter ermordet, 88,9 % von einem schwarzen.

Diese Zahlen muß man nun im Verhältnis der Bevölkerungsgruppen, das FBI spricht von Rassen, betrachten. Bei einer Gesamtbevölkerung von 328.239.523 Personen am 01.07.2019 ergibt die Aufschlüsselung 60,4 % Weiße, 18,3 % Hispanics/Latinos, 13,4 % Schwarze, 5,9 % Asiaten und 2,7 %, die sich zwei oder mehr Rassen zurechnen. Wegen Überschneidungen in den Angaben ergibt das etwas über 100 %. Die Quote der weißen Täter mit 44,3 % unterschreitet den Bevölkerungsanteil der Weißen von 60,4 % erheblich, ebenso wie die Quote der schwarzen Täter von 47,4 % den Bevölkerungsanteil von 13,4 % erheblich überschreitet. Sie ist dreieinhalb mal so groß wie der Anteil der Schwarzen an der Gesamtbevölkerung.

Nach Angabe des statistischen Bundesamtes kamen bei Polizeieinsätzen in den USA in den Jahren 2015-2018 insgesamt 3.934 Personen ums Leben, davon waren weiß 1.873, schwarz 944 und sogenannte Hispanics 675. 47,6% waren also weiß, 24% schwarz. Das ist also jeweils disproportional zum Bevölkerungsanteil, allerdings bei weitem nicht in dem Ausmaß wie das bei der Delinquenz der Fall ist. Hinzu kommt, daß nach einer Studie der Washington Post die meisten Todesopfer bei solchen Polizeieinsätzen Waffen bei sich trugen, sei es Schusswaffen, sei es Messer oder Schlagwaffen. Fast alle waren kriminell bzw. wegen Drogenmissbrauchs oder psychischer Krankheiten auffällig. Gemessen an der Gesamtzahl der Bevölkerung von gut 328 Millionen liegt die Zahl der von Polizeibeamten im Einsatz getöteten Personen im Bereich der homöopathischen Verdünnung. Damit soll das Thema nicht kleingeredet, jedoch im zutreffenden Maßstab beschrieben werden.

Nicht zuletzt ist das Risiko der Polizeibeamten, im Einsatz getötet zu werden, zu betrachten. Nach einer Statistik des US-Medienkonzerns CNBC wurden in den Jahren 2007 bis 2019-jährlich durchschnittlich knapp 50 Polizeibeamte im Einsatz getötet. Wie oft also Polizeibeamte in wirklicher oder auch nur vermeintlicher Notwehr geschossen haben, kann aus den Statistiken nicht errechnet werden. Die Annahme ist jedoch begründet, daß diese Quote sehr hoch sein muß.

Der politische Mißbrauch

Bemerkenswert ist allerdings, was der Vorfall vom 25.05.2020 in Politik und Medien ausgelöst hat, und was dies wiederum an Demonstrationen und veritablen Unruhen nach sich zieht. Betrachtet man die Demonstranten und Randalierer näher, so findet man über die teilweise ehrliche Betroffenheit hinaus die üblichen linksradikalen Parolen. Der teilweise berechtigte Protest gegen vorhandene Mißstände auch in der Polizei ist schon sehr früh von der linksradikalen Szene bis hin zur kriminellen, verfassungsfeindlichen Antifa gekapert worden. Mehr als bedenklich ist es, daß man aus Politik und Medien auch in Deutschland keine kritische Stimme vernehmen kann, die wenigstens hinterfragt, was sich da auf den Straßen abspielt. Den Medienkonsumenten wird keine differenzierte Darstellung der Kriminalität in den einzelnen amerikanischen Bevölkerungsgruppen gegeben, ebenso wenig wie ein differenziertes Bild der amerikanischen Polizei. Dem US-Präsidenten faktenwidrig wirkliches wie auch nur vermeintliches Fehlverhalten amerikanischer Polizeibeamter aus angeblich rassistischen Motiven zuzurechnen, unterschreitet den Standard seriöser journalistischer Arbeit erheblich. Man muß den Eindruck gewinnen, daß die übergroße Mehrheit der Journalisten in Deutschland meint die Gelegenheit beim Schopf ergreifen zu müssen, den verhassten Donald Trump vorführen zu können. Und man wird den Eindruck nicht los, daß die politische Linke, zu der nicht nur der größte Teil der Journalisten, sondern auch der politischen Parteien einschließlich der CDU/CSU gehört, dem Narrativ vom bösen weißen Mann huldigt, der an allem Elend dieser Welt schuldig ist, vor allem die Unterdrückung der Schwarzen, der Moslems und aller angeblich benachteiligten Gruppen betreibt. Der bei weitem größte Staat der Erde scheint inzwischen Absurdistan zu sein. 






Die Stunde der Schande

Was sich am 14. Mai 2020 von 20:10 Uhr bis 20:50 Uhr im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes zu Berlin abgespielt hat, kann mit Fug und Recht als Stunde der Schande bezeichnet werden. Auf der Tagesordnung der 160. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages stand der Antrag der AfD-Fraktion, eine zentrale Gedenkstätte für für die deutschen Opfer des Zweiten Weltkrieges und der unmittelbaren Nachkriegszeit in der Bundeshauptstadt Berlin zu schaffen und so an diesem Ort in angemessener Weise an folgende deutsche Opfergruppen des Zweiten Weltkrieges und der Nachkriegszeit zu erinnern:

an die Opfer der alliierten Vertreibungsmaßnahmen;

an die zivilen Opfer des alliierten Bombenkrieges gegen deutsche Städte;

an die deutschen Soldaten, die in der Kriegsgefangenschaft umgekommen sind;

an die im Krieg vermißten deutschen Soldaten;

an die Deutschen, die in die Sowjetunion zwangsverschleppt wurden;

an die im Zuge der Eroberung der ehemaligen Reichsgebiete östlich der Oder-Neiße-Linie umgekommenen oder ermordeten Deutschen;

an die Deutschen, die im Zuge des Einmarsches der Roten Armee und der Einweisung in sowjetische Speziallager in Mitteldeutschlands ums Leben kamen;

an die Millionen von vergewaltigten deutschen Frauen und Mädchen, die insbesondere im Zuge des Einmarsches der Roten Armee in die ehemaligen Ostgebiete und mitteldeutschen Gebiete des Deutschen Reichs zu Tode kamen.

Warum noch ein Denkmal?

Nun mag man sich fragen, ob es angesichts der vielen Kriegerdenkmäler, Gedenksteine und würdig gestalteten Grabanlagen auf Friedhöfen einer zentralen Gedenkstätte für die oben genannten Gruppen von Opfern der Kriegs-und Nachkriegsereignisse bedarf. Dazu ist zunächst ein Blick ins Land hilfreich. Es gibt in der Tat eine große Zahl von Denkmälern für verschiedene, sagen wir einmal, Opfergruppen. So findet man etwa in Nürnberg, einer Stadt, die unter dem völkerrechtswidrigen Bombenkrieg der Alliierten schwer gelitten hat, auf dem Südfriedhof das Mahnmal „Glockenturm“, womit die Stadt an die 6.621 Toten der alliierten Luftangriffe auf Nürnberg erinnert. Ebenfalls in Nürnberg, recht zentral in der Innenstadt, findet man das 1999 vom Freistaat Bayern errichtete Denkmal „Flucht und Vertreibung“. Es nennt die Gruppen der Vertriebenen wie Schlesier, Sudetendeutsche, Siebenbürger Sachsen und überhaupt dann „alle Ostvertriebenen“. Gewidmet ist es laut seiner Inschrift: „Den deutschen Vertriebenen zur Erinnerung an Deportation, Flucht und Vertreibung. Zum Gedenken an ihre Heimat und an ihre Toten. Zum Dank für ihren Einsatz beim Wiederaufbau in Bayern“.

Sucht man nach einer zentralen Gedenkstätte, so findet man im Batterieturm von Schloss Burg/Solingen die Gedenkstätte des deutschen Ostens, im Jahr 1951 vom ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss eingeweiht.

Dezentral gibt es natürlich einzelne Gedenkstätten. So findet man als Spaziergänger an einem Waldweg bei Ursensollen/Oberpfalz einen Gedenkstein, auf dem die Namen der Opfer eines Tieffliegerangriffs auf einen Personenzug kurz vor Kriegsende zu lesen sind, und auf dem auch beschrieben wird, wie sie zu Tode gekommen sind.

Die zentrale Gedenkstätte für alle deutschen Opfer sucht man vergebens

Was man in Deutschland allerdings nicht findet, ist eine öffentliche Gedenkstätte, die allen Opfergruppen gewidmet ist, die sich in dem oben zitierten Antrag finden. Überhaupt gibt es meines Wissens zum Beispiel nirgends ein Denkmal für die Opfer der Vergewaltigungen durch Soldaten der Alliierten Streitkräfte. Auch ist mir kein Denkmal für die Gesamtheit der in alliierter Kriegsgefangenschaft umgekommenen deutschen Soldaten bekannt. Es gibt auch hier nur Einzeldenkmäler wie das für die in den berüchtigten Rheinwiesenlagern umgekommenen Kriegsgefangenen. Ein Denkmal für die Zwangsdeportierten oder in den sowjetischen Speziallagern, die man in ehemaligen NS-Konzentrationslagern eingerichtet hatte, Ermordeten und Verhungerten scheint es ebenfalls nicht zu geben, jedenfalls nicht von überregionaler Bekanntheit. Man sollte daher meinen, daß dieser Antrag gute Aussichten hätte, letztendlich verwirklicht zu werden.

Der „Geburtsfehler“ des Antrags

Doch dem ist nicht so. Der Antrag wurde nach kurzer Debatte an die Ausschüsse verwiesen. Bemerkenswert ist, wie sich die Debatte entwickelt hatte. Denn der Antrag hatte einen offensichtlich schweren Geburtsfehler. Er stammte von der Fraktion der AfD, war also mit beißendem Schwefelgeruch behaftet.

Der Anwalt der Vertriebenen spricht

Für die CDU/CSU Fraktion nahm der Abgeordnete Eckhard Pols, seines Zeichens Vorsitzender der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten, zu diesem Antrag Stellung. Zu dieser Vereinigung liest man auf der Internetseite der CDU/CSU Fraktion:

“ Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland unterhält die CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag die soziologische Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten – so auch in der 19. Legislaturperiode. Sie umfasst heute 70 Mitglieder und stellt nach wie vor die Anerkennung des Kriegsfolgenschicksals in den Mittelpunkt ihrer politischen Arbeit. Davon betroffen sind Vertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten gleichermaßen.“

Wenn irgendjemand ein besonderes Interesse an der Errichtung eines solchen zentralen Denkmals haben müßte, dann doch wohl eine solche Vereinigung. Doch Herr Pols äußerte sich völlig anders. Er lehnte den Antrag der AfD-Fraktion mit harschen Worten ab.

„Opfermythos“ und „Relativierung der deutschen Schuld“

Sie wolle doch nur einen „deutschen Opfermythos“ (nur ein Mythos also!) wiederbeleben. Wörtlich: „In Deutschland strebt die politische Rechte unter Führung der AfD eine Neubewertung des Nationalsozialismus an. Bewußt werden einzelne Ereignisse des Weltkrieges wie die Bombardierung Dresdens instrumentalisiert und Deutsche ausschließlich als Opfer thematisiert.“ Dahinter stecke die Strategie, den Fokus auf die Kriegsverbrechen der Alliierten zu werfen, um deutsche Schuld zu relativieren. „Beim Thema der Vertreibung der Deutschen hantieren sie mit höheren Opferzahlen.“ Dabei blende die Partei völlig die Vorgeschichte des Krieges und die Millionen Opfer der Nationalsozialisten aus. Also immer wieder: Die Deutschen waren doch selber schuld, daß es ihnen so ergangen ist! Das ist nicht sehr weit von „Bomber Harris do it again!“ Ein Politiker also, der sich von Amts wegen besonders mit dem Schicksal der deutschen Opfer des Zweiten Weltkrieges zu befassen hat, faselt von einem deutschen Opfermythos.

Zur Diffamierung gehört denknotwendig die Lüge

Dabei schreckt er nicht davor zurück, wahrheitswidrig den Antragstellern zu unterstellen, Deutsche ausschließlich als Opfer zu thematisieren, obgleich in dem Antrag auch zu lesen ist: „Diese Stätte soll nicht dem Aufrechnen von Opfern oder von Schuld dienen, schon gar nicht neuen Unfrieden zwischen längst befreundeten Nationen säen. Die bestehenden Gedenkstätten für die Opfer des NS-Regimes, allen voran das Denkmal für die ermordeten Juden Europas, soll sie – im Sinne einer umfassenden Gedenkkultur – ergänzen, nicht dazu in Konkurrenz treten.“

Von der Gefahr eines sogenannten Erinnerungskrieges, vor dem laut Herrn Pols Historiker warnen, der 75 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges neue Konflikte in Europa schüren könne, ist hier doch keine Spur zu finden. Ganz im Gegenteil. Die Erinnerung an all das, was das NS-Regime anderen angetan hat, soll ungeschmälert bleiben. Daß es sich bei den Chefs und Schergen dieses Regimes um Deutsche gehandelt hat, zieht niemand in Zweifel, auch nicht seine angeblichen Bewunderer in der Fraktion mit dem Schwefelgeruch. Der vollständigen Geschichtsbetrachtung ist es jedoch geschuldet, die ganze Wahrheit auch in der Gedenkkultur sehen zu können.

Wenn zwei das Gleiche tun…

Es ist auch nicht etwa so, daß die Union sich immer geweigert hätte, deutscher Opfer jener Zeit zu gedenken. Das vom CSU-regierten Bayern 1999 in Nürnberg errichtete Denkmal für die Vertriebenen ist ja nun wirklich ausschließlich diesen deutschen Opfern des Zweiten Weltkrieges und der Nachkriegszeit gewidmet. Im Jahr 2010 beantragte die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus ein Denkmal für die ab dem Frühjahr 1945 in Berlin geschändeten Frauen zu errichten. Daraus wurde allerdings nichts, denn die leidenschaftlichen Verfechter der Menschenrechte in den linken Fraktionen SPD, Grüne und Linke konnten sich damit nicht anfreunden. So hat es bei dem Denkmal für die Trümmerfrauen im Volkspark Hasenheide sein Bewenden. Das wurde allerdings schon 1955 errichtet, zu einer Zeit also, als man auch in der SPD noch wußte, daß der Zweite Weltkrieg auch deutsche Opfer gefordert hatte, wobei gerade die Frauen besonders große Lasten zu tragen hatten. Erst Mann oder Vater im Krieg verlieren, dann die Wohnung in Schutt und Asche sinken zu sehen, anschließend von den „Befreiern“ vergewaltigt zu werden und dann noch die Kraft zu haben, mit bloßen Händen wieder aufzubauen, was amerikanische Bomben und russische Granaten zerstört hatten, war und ist ja wohl eines ehrenden Gedenkens wert. Es ist offensichtlich wohl so, daß nicht der Inhalt eines Antrages maßgeblich ist, sondern vielmehr, wer den Antrag stellt. Man kann sich vorstellen, daß auch ein Antrag der AfD, etwa Überstundenvergütungen von Krankenhauspersonal im Zusammenhang mit der aufwendigen Behandlung von Covid 19 Patienten steuerlich zu begünstigen, als blanker Rechtspopulismus diskreditiert würde, allerdings flugs ein Antrag mit ähnlichem Inhalt von den Regierungsfraktionen gestellt würde.

Die Imprägnierung des Politikers

Den wackeren Unionsabgeordneten Eckhard Pols sollte man sich noch etwas näher anschauen. Der Mann ist einer der wenigen Politiker, die nicht die übliche akademische Sozialisation haben. Sein beruflicher Lebenslauf vollzog sich fernab von Vorlesungen über soziologische Entwicklungen der Industriearbeiterschaft unter den Bedingungen des Faschismus, der Ästhetik früharabischer Kalligraphie oder Seminaren zur historischen Kultursoziologie männlicher Subjektformen und ihre Affektivitäten vom Zeitalter der Empfindsamkeit bis zur Postmoderne. Vielmehr ist der Mann selbständiger Glasermeister, Innungs-Obermeister gar, mithin ein Mensch, von dem man annehmen darf, er steht mitten im Leben und geht mit gesundem Menschenverstand an die Dinge heran. Doch ist es offensichtlich so, daß man in der Politik nur reüssieren kann, wenn man mit den Wölfen heult. Auch ein Mann mit der Biografie von Herrn Pols verinnerlicht irgendwann einmal die im politisch-medialen Komplex vorherrschenden Narrative. Man sondert eben Sätze ab, die mithilfe der vorgestanzten Denkschablonen aus den Parteizentralen und als abstratcs aus den Hervorbringungen von Gender und Gedöns-Wissenschaftler*innen (so viel politisch korrekte Schreibe muß in diesem Kontext schon sein!) generiert worden sind. Statt eigenständig denkender Politiker haben wir es weithin mit bloßen Sprechautomaten zu tun.

Keine Sternstunde des deutschen Parlaments

Eine Sternstunde des Parlaments war dieser Abend des 14. Mai 2020 gewiß nicht. Wenn in einem Parlament das Leid des eigenen Volkes von seiner Mehrheit auf das Niveau kleinlichen Gezänks heruntergezogen und einem halluzinierte Aufrechnungsverbot gegen das Leid anderer Völker unterworfen wird, dann gereicht das diesen Politikern eben zur Schande.

Wozu braucht man eigentlich Fachleute?

Es gibt wohl keine akademische Disziplin, die für Außenstehende so überflüssig ist, wie die Juristerei. Denn auf diesem Gebiet ist offenbar jeder kompetent. Zum einen kann wirklich jeder, der des Lesens kundig ist, Gesetze und Gerichtsurteile lesen. Lesen heißt natürlich auch verstehen. Wer etwa die Zeitung oder die Gebrauchsanleitung für seine Waschmaschine gelesen hat, hat ja nun auch verstanden, was er gelesen hat. Denkt er und auch sie jedenfalls. Zum anderen ist man täglich eigentlich ununterbrochen mit Rechtsfragen konfrontiert, auf die man eine Antwort haben muß. So muß jeder prüfen und entscheiden, ob eine Rechnung zu bezahlen ist, ob er auf der Autobahn langsamer fahren muß, weil dort ein Schild steht, wonach bei Nässe nur noch 80 km/h gefahren werden darf, oder ob er den Gehsteig streuen muß, weil sich dort Glatteis bildet. Kurz und gut, das Recht umgibt und fordert uns ständig. Und deswegen sind wir da doch alle firm. Die Juristen mit ihren Spitzfindigkeiten sind eigentlich nur eine Landplage.

Was Recht ist, weiß man ja

Weil das so ist, kann man nicht nur nach der Tagesschau den Freispruch in einem Mordprozeß zutreffend kommentieren, sondern man kann selbstverständlich auch feststellen, was das Grundgesetz so alles anordnet und regelt. Vor allem kann man ja schon am Wortlaut feststellen, daß das Grundgesetz keine Verfassung ist, denn sonst müsste sie ja so heißen.

Der unerledigte Verfassungsauftrag eine neue Verfassung zu schaffen

Immer wieder liest man deswegen mal kurze und prägnante, mal langatmige und umständliche Ausführungen von Zeitgenossen über die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, ihre Identität oder Nichtidentität mit dem Deutschen Reich oder auch die Schaffung und Inkraftsetzung einer neuen Verfassung gemäß Art. 146 GG. Das steht nach Meinung dieser Rechtsexperten noch aus. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wird diese Vorschrift des Grundgesetzes einfach nicht umgesetzt. Wer und auf welchem Wege für diese Umsetzung zuständig ist, bleibt dabei im Dunkeln. Wenn man nun statt eigener Überlegungen dazu einfach einmal Juristen befragen würde, bekäme man auch eine klare Antwort. Das Thema ist für examinierte Juristen, selbst ohne Spezialisierung auf das Verfassungsrecht, unproblematisch.

Wer ist der pouvoir constituant?

Eine neue Verfassung kann das deutsche Volk sich natürlich geben. Dazu ist allerdings die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung erforderlich. Das Grundgesetz selbst schweigt darüber, wer dafür zuständig ist. Somit gelten die allgemeinen Regeln. Wenn schon für verfassungsändernde Gesetze eine Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat erforderlich ist, dann sicherlich auch für die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung. Wer diese Mehrheit organisieren kann, ist realistisch nicht abzusehen. Unter den Abgeordneten wird man jedenfalls derzeit niemanden finden, der sich mit einer solchen Frage überhaupt befassen würde.

Wäre eine neue Verfassung grundlegend anders?

Eine neue Verfassung wäre bei Lichte besehen eine Änderung der vorhandenen Verfassung. Dabei wäre allerdings gemäß Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes zu beachten, daß die tragenden Grundsätze der geltenden Verfassung, nämlich die Verpflichtung des Staates zur Achtung der Menschenwürde, konkretisiert in den Grundrechten, und das Demokratie- und Rechtsstaatsgebot nicht aufgehoben werden dürfen. Also wäre auch eine neue Verfassung in ihren wesentlichen Grundzügen ähnlich wie die geltende Verfassung. Etwas anderes könnte nur im Falle eines gewaltsamen Umsturzes Platz greifen. Mit anderen Worten: nur eine Revolution könnte sich über die Schranken des Art. 79 Abs. 3 GG hinwegsetzen. Dann hätten wir allerdings, wie das nach Revolutionen schon immer gewesen ist, eine Diktatur.

Ist Deutschland ein souveräner Staat?

Das ist auch völlig losgelöst von der Verfassungsgeschichte. So sind etwa Art. 133 und 139 GG ganz offensichtlich nur noch Rechtsgeschichte. Auch spielt es keine Rolle mehr, ob und mit welchen Intentionen die Alliierten seinerzeit auf die Gründung der Bundesrepublik Deutschland und den Text ihrer Verfassung Einfluß genommen haben. Die Frage der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland stellt sich jedenfalls nach dem geltenden Verfassungstext nicht. Auch das ist völlig klar. Ich habe noch nie von einem Verfassungsrechtler etwas gegenteiliges gehört. Daran ändert auch die sagenhafte “ Kanzlerakte“, soweit sie überhaupt existiert, nichts. Denn für die Gesetzgebung, und damit auch für die Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge, ist das Parlament zuständig. Selbst wenn der Bundeskanzler sich per Unterschrift gegenüber den USA zu irgendetwas verpflichtet, bindet das den Gesetzgeber nicht. Inwieweit allerdings ein Staat wie Deutschland im Verhältnis zu Weltmächten wie den USA souverän ist, kann nur politisch beurteilt werden. Völkerrechtlich stünde etwa einem Austritt Deutschlands aus der NATO nichts entgegen. Politisch wäre das natürlich Harakiri.

Offenbar sind nur die Juristen nicht rechtskundig

Soweit darüber räsoniert wird, daß ein Verfassungsauftrag aus Art. 146 GG immer noch der Erledigung harrt, findet sich diese Auffassung nur außerhalb der juristischen Profession. Mir ist jedenfalls kein Jurist, insbesondere kein Verfassungsrechtslehrer an einer deutschen Hochschule oder Verfassungsrichter bekannt, der diese Auffassung auch nur zuneigen würde. Für Juristen ist die Sache also klar.

Frage an alle Nichtjuristen, die anderer Auffassung als die Juristen sind: würden Sie sich eigentlich von einem Juristen den Blinddarm herausnehmen, oder ihr Magengeschwür therapieren  lassen?


Ultra vires

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 zum Programm der Europäischen Zentralbank (EZB), wonach sie Staatsanleihen in einer Größenordnung von 3 Billionen € ankaufen kann, um damit praktisch die Insolvenz der südeuropäischen Staaten zu verhindern, hat hohe Wellen geschlagen. Eine Kontroverse zwischen dem Europäischen Gerichtshof und dem deutschen Bundesverfassungsgericht hatte sich ja schon lange angekündigt, jedoch war nicht unbedingt zu erwarten, daß das Bundesverfassungsgericht letztendlich dem europäischen Gerichtshof die Gefolgschaft verweigert.

Wofür sind EUGH und BVerfG eigentlich zuständig?

In diesem Zusammenhang herrscht weithin Unkenntnis darüber, in welchem Verhältnis eigentlich der Europäische Gerichtshof und die nationalen obersten Gerichte, im vorliegenden Falle das Bundesverfassungsgericht, stehen. Die Frage gewinnt an Brisanz dadurch, daß die europäischen Institutionen, voran die Präsidentin der Europäischen Kommission, unverblümt Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren angedroht haben, weil aus ihrer Sicht kein Mitgliedstaat durch irgend eine seiner Institutionen, sei es seine Regierung oder etwa sein höchstes Gericht, die Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung der europäischen Verträge – und damit mittelbar den Einfluß der europäischen Institutionen auf die Mitgliedsländer – infrage zu stellen oder gar schlicht selbst zu entscheiden hat, was europäisches Recht ist oder nicht ist.

Dazu ist zunächst einmal ein Blick auf das Konstrukt Europäische Union zu werfen. Entgegen den in Brüssel und bei nicht wenigen Europapolitikern in den Mitgliedsländern vorherrschenden Vorstellungen ist die Europäische Union (nur) ein Staatenbund. Das heißt, es gibt keine europäische Regierung, kein europäisches Parlament mit einer Gesetzgebungskompetenz, wie sie die Parlamente der Mitgliedstaaten aufgrund allgemeinen und freien Wahlrechts haben, und natürlich auch kein europäisches Gericht, das umfassend innerstaatliche Fragen entscheiden kann. Grundlage sind die Römischen Verträge von 1957 in Gestalt ihrer Ergänzungen in den Verträgen von Maastricht (1992) und Lissabon (2007). Dazu eine Fülle von Verträgen, etwa der über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die Rechtsgrundlage für die Mitgliedschaft Deutschlands in der EU ist Art. 23 des Grundgesetzes. Danach kann die Bundesrepublik Deutschland der EU Hoheitsrechte übertragen, um so an der Entwicklung der Europäischen Union mitzuwirken. Genau deswegen können dann europäische Rechtssetzungsakte für die Mitgliedsländer, darunter Deutschland, Gesetzeskraft haben. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann das im Einzelfall dazu führen, daß europäische Gesetze unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten, ohne daß die Mitgliedstaaten diese europäischen Rechtsakte in nationales Recht transferiert haben.

Europäisches Recht stellt der Europäische Gerichtshof fest, logisch

Über die Auslegung der europäischen Verträge wacht der Europäische Gerichtshof. Er legt verbindlich fest, was europäisches Recht ist. Seine Entscheidungen binden Exekutive, Legislative und auch Judikative in den Mitgliedsländern. So müssen zum Beispiel die nationalen obersten Gerichte Fragen von europäischer Bedeutung zur Vorabentscheidung dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Dieser entscheidet dann verbindlich, wie die europäischen Verträge in der Anwendung auf den konkreten Rechtsfall auszulegen sind. Daran sind die nationalen Gerichte gebunden. So hatte der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 entschieden, daß die hier streitgegenständlichen Ankaufsprogramme der Europäischen Zentralbank mit den europäischen Verträgen im Einklang stehen. Das Bundesverfassungsgericht hätte somit Verfassungsbeschwerden gegen die Billigung der Ankaufprogramme der Europäischen Zentralbank seitens der deutschen Bundesregierung zurückweisen müssen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. Mai 2020 jedoch abgelehnt.

Die tragenden Gründe der Entscheidung vom 5. Mai 2020

Zur Begründung dieser Entscheidung hat es im wesentlichen ausgeführt, Art. 123 Abs. 1 AEUV verbiete der EZB und auch den Zentralbanken der Mitgliedstaaten, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Einrichtungen der Union und der Mitgliedstaaten Überziehungs- oder andere Kreditfazitilitäten zu gewähren oder unmittelbar von ihnen Schuldtitel zu erwerben. Folglich verbietet diese Bestimmung nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts jede finanzielle Unterstützung des ESZB (Europäisches System der Zentralbanken) zugunsten eines Mitgliedstaats, ohne indessen in allgemeiner Weise die für das ESZB stehende Möglichkeit auszuschließen, von Gläubigern eines solchen Staates Schuldtitel zu erwerben, die dieser Staat zuvor ausgegeben hat. Was das Bundesverfassungsgericht hier vermisst, ist die Rechtsgrundlage für die Übertragung von Hoheitsrechten, die hier ersichtlich nicht gegeben war. Denn das ganze lief ja nicht über parlamentarische Gesetzgebung.

Alle Macht geht vom Staatsvolk aus, nicht von der Europäischen Union

Das Grundgesetz ermächtigt die deutsche Staatsorgane nicht, Hoheitsrechte derart zu übertragen, daß aus ihrer Ausübung heraus eigenständig weitere Zuständigkeiten für die Europäische Union begründet werden können. Es untersagt die Übertragung der Kompetenz-Kompetenz. Art und Umfang der Übertragung von Hoheitsrechten müssen demokratischen Grundsätzen entsprechen. Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG, (die Gewissensfreiheit des Abgeordneten) schützt die Wahlberechtigten vor einem Substanzverlust ihrer im verfassungsstaatlichen Gefüge maßgeblichen Herrschaftsgewalt dadurch, daß Rechte des Bundestages wesentlich geschmälert werden und damit die Gestaltungsmacht desjenigen Verfassungsorgans beeinträchtigt wird, das nach den Grundsätzen freier und gleicher Wahl zustande kommt. Dem Deutschen Bundestag müssen auch bei einer Übertragung von Hoheitsrechten nach Art. 23 Abs. 1 GG eigene Aufgaben und Befugnisse von substantiellem politischen Gewicht verbleiben (RNr. 103 des Urteils). Mit anderen Worten, europäische Organe haben nicht die Kompetenz, originäre Rechte der nationalen Parlamente an sich zu ziehen. Vielmehr handelten sowohl die EZB als auch der Europäische Gerichtshof in diesem Falle “ ultra vires“ (RNr.111 des Urteils). Vis ist ein lateinischer Begriff für Kraft, Macht, Gewalt, was in diesem Begriffsfeld unterschiedliche spezielle Bedeutungen haben kann, wie etwa auch die Zeugungskraft. Der Plural ist eben „vires“, „ultra“ bedeutet darüber hinaus, jenseits von. Also besagt die Verwendung dieses Begriffes durch das Bundesverfassungsgericht, daß der Europäische Gerichtshof hier seine Kompetenzen überschritten hat, die ihm in den europäischen Verträgen zugemessen worden sind. Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundrechte der deutschen Staatsbürger zu wahren, in diesem Falle das aus Art. 38 GG folgende Recht, daß sie mit ihrer Stimme bei den Wahlen unmittelbar auf die wesentlichen Entscheidungen ihres Parlaments Einfluß haben. Wird durch europäische Rechtssetzungsakte dies unterlaufen, muß das Bundesverfassungsgericht substantiierten Rügen eines ultra-vires-Handelns von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union nachgehen.

Die Balance von nationalem und europäischem Recht

Diese Pflicht ist mit der vertraglich dem Europäischen Gerichtshof übertragenen Aufgaben zu koordinieren, die Verträge auszulegen und anzuwenden und dabei die Einheit und Kohärenz des Unionsrechts zu wahren. Das Bundesverfassungsgericht sieht durchaus, daß in dieser Befugnis der nationalen obersten Gerichte die Gefahr begründet ist, daß die Einheitlichkeit der Rechtsauslegung auf europäischer Ebene gefährdet wird. Die ultra-vires-Kontrolle ist demgemäß zurückhaltend und europafreundlich durchzuführen. Die Auslegung und Anwendung des Unionsrechts einschließlich der Bestimmung der dabei anzuwendenden Methode ist danach zuvörderst Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs. Indessen muß das Bundesverfassungsgericht hier gewissermaßen hineingrätschen, wenn der Europäische Gerichtshof seine Kompetenzen überschreitet und damit im Kern die Souveränität eines Mitgliedstaates, fußend auf dem demokratischen Wahlrecht seiner Bürger, aushebelt.

Was heißt eigentlich Kompetenzüberschreitung?

Die Frage der Kompetenzüberschreitung eines Gerichts stellt sich natürlich in der Regel kaum einma, genau genommen nie. Bilden wir daher ein Kathederbeispiel. Vor einem Arbeitsgericht geht es darum, ob ein Arbeitnehmer zu Recht fristlos entlassen worden ist, weil er Geld seines Arbeitgebers unterschlagen hat. Das Gericht stellt zweifelsfrei diesen Sachverhalt fest. Es wird dann die Klage des Arbeitnehmers gegen die fristlose Kündigung zurückweisen. Würde es ihn nun gleich auch wegen Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe verurteilen, so hätte es damit seine Kompetenz überschritten. Denn dafür ist ein Arbeitsgericht eben schlicht nicht zuständig. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte. Das Arbeitsgericht hätte hier also jenseits seiner Kompetenz, ultra vires, geurteilt. Der Vorwurf im vorliegenden Falle wiegt nicht ganz so schwer. Doch dürfte es einmalig sein, daß ein nationales Verfassungsgericht dem Europäischen Gerichtshof vorhält, er habe das europäische Recht nicht nur falsch ausgelegt und angewandt, sondern er habe gewissermaßen in freier Rechtsschöpfung an den europäischen Verträgen vorbei judiziert. Das wiegt kaum weniger schwer.

Die Klatsche

Das Beispiel zeigt natürlich auch, welche Klatsche das Bundesverfassungsgericht hier seinen europäischen Kollegen verpaßt hat. Der Vorwurf der Kompetenzüberschreitung ist der schwerste Vorwurf, den man einem Gericht machen kann. Im Grunde genommen ist es der Vorwurf der Rechtsbeugung. Hinzu kommt, daß die Europapolitiker aller Couleur (mit Ausnahme der europäischen Rechtsparteien, etwa der deutschen AfD) ob dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geradezu in Schnappatmung geraten sind. Die unverhüllte Drohung der Kommissionspräsidenten Ursula von der Leyen, nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, spricht Bände. Natürlich kann ein solches Verfahren durchgeführt werden, und letztendlich entscheidet über die Frage der Vertragsverletzung wie auch über die rechtlichen Folgen derselben wiederum der Europäische Gerichtshof. Und damit landet man bei der Frage, welche Konsequenzen eine derartige Widerborstigkeiteines nationalen Obersten Gerichts dann haben kann. Natürlich muß die Politik des Mitgliedslandes sich dann irgendwann entscheiden, ob man die Kompetenzanmaßung europäischer Institutionen billigt und sich dem unterwirft, oder ob man die Sinnfrage stellt. Die Sinnfrage dahingehend, ob eine Europäische Union des Zuschnitts, wie ihn EZB und EuGH vorgeben, noch die Europäische Union ist, in die man vor Jahrzehnten eingetreten ist, und die von den Bürgern des eigenen Landes noch gewollt ist. Letztendlich also wird politisch entschieden werden, welche Souveränitätsrechte an die europäischen Institutionen abgetreten werden, und was an Souveränität dem eigenen Staat noch bleiben soll. Angesichts der Europa-Euphorie der politischen Klasse in Deutschland kann die Prognose nicht sonderlich schwer sein. Aus meiner Sicht ist sie nicht erfreulich.


Steinmeier zum 8. Mai 1945

Als Deutscher, der das Zeitgeschehen mit dem Wissen um die Tragik der deutschen Geschichte beobachtet, hätte man gern von seinem Präsidenten zum 75. Jahrestag der Kapitulation und damit des Kriegsendes in Europa eine Ansprache gehört, die der historischen Dimension des Jahrestages gerecht wird. An dieser Aufgabe ist Herr Steinmeier gescheitert.

Die falsche Gewichtung

Nicht daß der Bundespräsident in seiner Ansprache am 8. Mai 2020 wesentliche Aspekte völlig unterschlagen hätte. Nein, er wies zutreffend darauf hin, daß dieses Datum für die Deutschen das Ende von Bombennächten und Todesmärschen markierte. Was die Todesmärsche angeht, so gab es solche sowohl für die letzten Insassen der KZs, als auch für die Vertriebenen, etwa den berüchtigten Todesmarsch von Brünn. Wir wollen einmal unterstellen, daß Herr Steinmeier auch diese Todesmärsche gemeint hat. „Wir wollten erinnern“, so fuhr der Bundespräsident fort, – „auch mit den Älteren in unserem Land, die jene Zeit selbst erlebt haben. Hunger, Flucht, Gewalt, Vertreibung – alles das haben sie als Kinder durchlitten. Nach dem Krieg haben sie dieses Land aufgebaut, im Osten wie im Westen.“ Nun klingt darin wenigstens an, was den Deutschen widerfahren ist. Doch hätte man gerade im Hinblick auf die ausführliche Beschreibung des Leides, das anderen angetan worden ist, hier eine ausführlichere Darstellung erwartet.

Was den Deutschen widerfahren ist

Denn der 8. Mai 1945 steht auch für

ca. 1,5 Millionen deutsche Zivilisten, die durch die völkerrechtswidrige Bombardierung der deutschen Städte und den Beschuß von Tieffliegern ums Leben gekommen sind,

für ca. 3 Millionen deutsche Kriegsgefangene, die diese Gefangenschaft nicht überlebt haben, um das einmal ohne juristische Bewertung zu sagen,

für ca. 14 Millionen Vertriebene, die unter grausamsten Bedingungen davongejagt wurden, ihr Hab und Gut zurücklassen mußten und von denen ca. 2 Millionen Menschen Opfer des entmenschten Pöbels wurden, den gewissenlose Politikverbrecher wie Eduard Benesch aufgehetzt hatten,

ca. 2,5 Millionen deutsche Frauen, die von alliierten Soldaten vergewaltigt wurden, wobei sich unter den Tätern auch hunderttausende von Soldaten der Westalliierten befanden,

den Verlust von ca. 24 % des deutschen Staatsgebietes ohne Berücksichtigung von Elsass-Lothringen,

die Demontage, genauer gesagt, den Raub von Maschinen und Wirtschaftsgütern im Wert von rund 500 Milliarden $,

den Raub von Patenten und Rechten im Wert von ca. 5 Billionen $,

den Raub sämtlicher Goldreserven Deutschlands.

Von alledem sagte er nichts, außer der bereits zitierten blassen Andeutung. Statt dessen halluzinierte er eine Gefahr der Wiederkunft des Bösen, die sich in aufkommendem Nationalismus und virulenter Fremdenfeindlichkeit ankündige. Dagegen helfe, na was denn, Europa. Als ob irgend jemand in Deutschland ernsthaft die Wiederkehr der NS-Zeit herbeiwünschte! Thema verfehlt, aber die politischen Oberlehrer zufrieden gestellt. 

Betrachtungen zu Schuldfragen sind an einem solchen Tag deplaziert

An einem solchen Gedenktag sollte auch nicht darüber gerichtet werden, ob und in welchem Ausmaß Deutschland sich schuldig gemacht hat. Schuldig machen können sich Völker ohnehin nicht. Schuldig machen können sich wenn überhaupt nur ihre Unterdrücker. Unter ihnen leiden in erster Linie ihre eigenen Völker. Natürlich auch die, auf die sich ihre Wut richtet. Im Falle Deutschlands eben in erster Linie die Juden, welcher Nationalität auch immer. Daß in ihrer Wahrnehmung der Holocaust formatfüllend die historische Szene beherrscht, ist verständlich. Denn für die Familie des Ermordeten ist kein Mord diesem gleich. Dies gilt dann aber auch für die anderen Familien, um im Bilde zu bleiben. Zum Beispiel für die Sudetendeutschen und ihr Leid. Im Falle der Sowjetunion eben alle, die als Klassenfeinde eingestuft wurden. Im Falle Chinas ebenso. Was Deutschland im speziellen angeht, so ist heute wohl nicht mehr strittig, daß von den ca. 80 Millionen Deutschen nur etwa 200.000 aktiv in die Mordmaschinerie der Nazis eingebunden waren. Hier von einer Schuld „der Deutschen“ schlechthin zu sprechen, ist einfach abwegig. Benedikt XVI. hat das seinerzeit in Auschwitz auf den Punkt gebracht : „Ich komme als Sohn des Volkes, über das eine Schar von Verbrechern mit lügenhaften Versprechungen, mit der Verheißung der Größe, des Wiedererstehens der Ehre der Nation und ihrer Bedeutung, mit der Verheißung des Wohlergehens und auch mit Terror und Einschüchterung Macht gewonnen hatte, sodaß unser Volk zum Instrument ihrer Wut des Zerstörens und des Herrschens gebraucht und missbraucht werden konnte.“

Das historische Vorbild

Der erste Bundespräsident Theodor Heuss, ein wirklicher Staatsmann und Gelehrter und nicht bloßer Parteipolitiker, ein Mann, der den Aufstieg der Nationalsozialisten, ihre verbrecherische Herrschaft und ihr Ende mit wachen Augen beobachtet hatte, formulierte am 8. Mai 1949: “ Im Grunde genommen bleibt dieser 8. Mai 1945 die tragischste und fragwürdigste Paradoxie der Geschichte für jeden von uns. Warum denn? Weil wir erlöst und vernichtet in einem gewesen sind.“ Mit diesen wenigen Worten ist Theodor Heuss eindrucksvoll gelungen, woran Frank-Walter Steinmeier kläglich gescheitert ist. Theodor Heuss verstand sich jedoch auch noch als Deutscher in der Kontinuität der Geschichte mit ihren Höhen und Tiefen. Vom verdrucksten Wesen der political correctness, die in den Deutschen auf ewig das Volk mit dem Tätergen sehen will, konnte Heuss noch nichts wissen. Das ist auch mehr was für Zwerge.