Morokratie – zu deutsch: Die Herrschaft der Deppen

Die jüngsten Blähungen des Gesetzgebungsapparates in unserem Lande sind symptomatisch für den Umgang der politischen Klasse mit den Problemen unseres Landes. Doch der Reihe nach.

In Deutschland kommt es immer häufiger zu Straftaten wie Körperverletzungen und Tötungsdelikten, wobei das Tatwerkzeug ein Messer ist. In den Polizeiberichten und den Medien werden die Täter üblicherweise als „Männer“ oder „Jugendliche“ beschrieben. Nur wenn es gar nicht anders geht, wird dem geneigten Publikum mitgeteilt, daß es sich bei dem Täter um einen Asylbewerber, Flüchtling, Nordafrikaner, Schwarzafrikaner oder Afghanen handelt. Handelt es sich bei den Opfern ebenfalls um Menschen dieser Herkunft, wird das schon auch gut kommuniziert. Handelt es sich bei den Opfern indessen um Menschen, „die schon länger hier leben“, wie Frau Merkel ihr Staatsvolk zu nennen beliebt, dann kann dieses Detail der Nachricht gerne auch schon mal unter den Tisch fallen.

Nachdem diese Messerattacken nicht nur in der Wirklichkeit, sondern auch in der Welt der Medien an Zahl und Bedeutung zunehmen, entsteht für die Politik natürlich der berühmte „Handlungsbedarf“. Nun fällt Politikern selbst im Allgemeinen zur Lösung von Problemen wenig ein, sie reden ja lieber darüber, am liebsten, wenn sie damit wirkliche oder nur behauptete Versäumnisse des politischen Gegners anprangern und damit für sich nutzbar machen können. Oder auch nur glauben, das bewirken zu können. Fürs Fachliche hat man ja seine Beamten, und wenn das  nicht reicht, auch noch externe Berater. Frau von der Leyen und die Firma Mc Kinsey lassen grüßen. Und so nahmen offensichtlich Beamte aus den Innenministerien  in Bremen und Niedersachsen die Gelegenheit war, aus ihrer kleinen und unbedeutenden  Existenz einmal hervortreten und etwas bewegen zu können. Ihren Ministern legten sie einen Gesetzentwurf vor, der das Übel vorgeblich an der Wurzel packt, also einer radikalen Lösung zuführt.  Wohlwissend, daß man  an die Täter aus den unübersehbaren Scharen von Merkels Gästen nicht herankommt, kam man auf die wirklich frappierende Idee, einfach das Tatwerkzeug wenn schon nicht aus der Welt, so doch aus der bundesdeutschen Öffentlichkeit zu schaffen.

Überall da, wo es zu Menschenansammlungen kommen kann, ob bei Veranstaltungen, kritischen Lokalitäten wie Bahnhöfen oder Diskotheken, dürfen Messer erst gar nicht mitgeführt werden. Und damit die Sicherheit des deutschen Michels auch flächendeckend gewährleistet  wird, dürfen auch sonst nur noch Messerchen mit einer Klingenlänge von weniger als 6 cm mitgeführt werden. Denn, so sollen es  jedenfalls  die verängstigten Leute bei der Lektüre der Morgenzeitung oder beim Betrachten der Tagesschau glauben: wo es keine Messer gibt, da gibt es auch keine Messerstecher. Und wenn das Messerchen doch nur dazu taugt, daß Opa damit fürs Enkelkind ein Stöckchen schnitzt, dann kann damit doch niemandem weh getan werden, geschweige denn eine tödliche Verletzung zugefügt werden.

Das ist natürlich hanebüchener Unsinn. Zum einen kann man selbstverständlich mit einer nur wenige Zentimeter langen, dafür rasiermesserscharfen Klinge Menschen tödliche Verletzungen zufügen. Zum anderen  sind derartige Verbote völlig nutzlos. Es ist schon nicht möglich, die Einhaltung eines solchen Verbots wirklich zu kontrollieren. Die Messerstecher, um die es hier geht, pflegen ihr Tatwerkzeug nicht offen zu tragen. Man müßte ja überall Scanner wie an den Flughäfen aufstellen und jeden „filzen“, der stark frequentierte Orte aufsucht. Eine absurde Vorstellung, schlicht undurchführbar. Die Männer aus Afrika und dem Orient mit den locker sitzenden Messern gehören auch zu der Art von Zeitgenossen, die sich für aus ihrer Sicht lächerliche Vorschriften überhaupt nicht interessieren.

Sollte dieser Unfug wirklich Gesetz werden, so kann man getrost hohe Wetteinsätze dafür bieten, daß so gut wie nie jemand wegen unerlaubten Mitführens eines Messers bestraft werden wird. Und wenn, sind natürlich auch die angedrohten Geldstrafen nicht  geeignet, gerade Merkels willkommene Gäste aus Afrika und dem Orient davon abzuhalten, ihre Messer mitzuführen, wo auch immer sie das wollen. Und auch wenn sie die Mordwerkzeuge einsetzen und  dabei erwischt und vielleicht sogar bestraft werden, so wird der Tatbestand des unerlaubten Mitführens einer Stichwaffe regelmäßig nicht einmal Gegenstand der Anklage werden.  Denn  unwesentliche Delikte neben  der Haupttat, etwa Totschlag oder Mord, erhöhen nicht einmal  die Strafe. Deswegen nimmt man sie erst gar nicht in die Anklage auf. Jedenfalls habe ich als junger Rechtsreferendar von unserem damaligen Arbeitsgemeinschaftsleiter Strafprozeß  gelernt, daß man neben dem Mord gemäß § 211 StGB nicht auch noch „Schießen an bewohnten Orten“ gemäß damals geltendem § 367 Abs. 1 Nr. 8 StGB anklagt. Der Verfahrensaufwand stehe halt in keinem Verhältnis zum Ertrag im Sinne einer merklichen Erhöhung des Strafmaßes.

Doch die wackeren Vorlagenschreiber in den Innenministerien baden nun in dem wohligen Gefühl, Millionen von Bürgern schikanieren zu können. Ihre Minister verkünden dem staunenden Volk die Lösung eines Problems, ohne daß hierfür auch nur ein Euro aufgewandt werden müsse. Suchte man indessen die Lösung des Problems in effektiven Kontrollen von Kriminalitätsschwerpunkten, oder gar in der konsequenten Ausweisung der gewalttätigen Gäste unserer Kanzlerin, dann würde man sich damit wohl nur politisches Ungemach einhandeln. Insbesondere der Aufschrei des grün-linken akademischen, künstlerischen und kirchlichen Milieus wäre ohrenbetäubend. Daß man mit dem lächerlichen Messerchen-Paragrafen alleine die rechtstreuen Bürger aus den Reihen derer, „die schon länger hier leben“ treffen wird, ist aus Politikersicht unproblematisch. Denn Millionen von Bürgern besitzen zwar Messer, die sie auch zu Freizeitaktivitäten nutzen, etwa bei der Brotzeit auf einer Wanderung.  Die Klinge ist regelmäßig länger als 6 cm und es ist auch nicht selten eine feststehende Klinge. Das gute alte Fahrtenmesser aus unserer Jugend, das gewissermaßen zur bayerischen Tracht gehörende Messer in der Seitentasche  der Krachledernen wie auch der Jagdnicker des Weidmanns, sie alle fallen unter das geplante Verbotsgesetz. Betroffen sind jedoch nur die gesetzestreuen Bürger, die sich selbstverständlich zähneknirschend auch den blödsinnigsten Vorschriften unterwerfen. Nicht betroffen sind Merkels willkommene Gäste, die sich einen feuchten Kehricht um unsere Gesetze scheren, es sei denn,  diese Gesetze füllen ihre Brieftaschen.  Auch wenn die absolute Zahl der Betroffenen keineswegs gering ist, so dürfte doch die Mehrzahl der Wähler davon persönlich nicht berührt sein, und auch mangels Sachkenntnis der Politik auf den Leim gehen und ebenfalls glauben, die Verbannung der Messer aus der Öffentlichkeit führe zuverlässig dazu, daß damit dann auch nicht mehr zugestochen wird. 

Es ist eben die Herrschaft der Deppen, die den  Bürgern das Leben schwer macht.  An dieser Stelle muß ich die Überschrift dieses Beitrages noch erläutern. Morokratie heißt nicht etwa die Herrschaft der Mohren. Der Rassismusalarm kann gleich wieder abgeblasen werden.  „Moros“ bedeutet im Altgriechischen einfältig, stumpfsinnig, töricht, dumm. Die Morokratie ist also die Herrschaft der Einfältigen, bayerisch formuliert, der Deppen. Das allerdings scheint mir nicht nur mit Blick auf das geplante Messerverbot eine zutreffende Beschreibung unserer politischen Wirklichkeit zu sein. Herr, schmeiß Hirn runter! 


Der Spezialdemokrat

Der Münchner OB Dieter Reiter weiß schon, welche Stadt er regiert. Das rot-grüne politisch korrekte Milieu in seinen teuer sanierten Altbauwohnungen achtet nun einmal sehr darauf,  daß in seiner hippen Stadt kein brauner Schmutz das Bild  der weltoffenen, toleranten, Kunst und Kultur zugetanen Zivilgesellschaft  verunstaltet.  In dieses Idyll passen auf keinen Fall politische Stinkbomben  wie Björn Höcke und die Jugendorganisation der AfD. Denn  diese Jünger des Satans werden ja vom Verfassungsschutz  als Verdachtsfall eingestuft. Und weil in der Politik, anders als vor Gericht, die Unschuldsvermutung nicht gilt, genügt eben der Verdacht, und man braucht kein Urteil eines unabhängigen Gerichts, um solchen Schwefelbuben die Tür zu weisen.

Ganz nüchtern juristisch zum Sachverhalt: Die Jugendorganisation der AfD hat für Sonntag zu einem sogenannten politischen Frühschoppen geladen – ein in Bayern beliebtes Format der Selbstdarstellung politischer Parteien. Veranstaltungsort soll eine Gaststätte im Münchner Süden sein. Die liegt nun auf dem Gelände einer städtischen Sportanlage, und ist, wie das bei solchen Sportgaststätten üblich ist, an einen Wirt verpachtet. Das geht ja gar nicht, dachten sich Reiter und seine Knappen im Rathaus. Kurzerhand wiesen sie den Pächter an, Höcke und den anderen Beobachtungsobjekten des Verfassungsschutzes Hausverbot zu erteilen. Damit war der  politische Frühschoppen der Satansjünger seine Attraktion los und würde wohl abgesagt werden, so die offensichtliche Spekulation des schlauen Münchner OB. Genau das wollte er auch, wie er der Presse mit der  moralischen Attitüde des Verteidigers der Demokratie  erklärte: „Veranstaltungen, die Rassismus und Antisemitismus schüren, die Grundwerte unserer Verfassung angreifen oder den Nationalsozialismus relativieren wollen, haben in städtischen Räumen keinen Platz.“

Natürlich sind diese Auslassungen sachlich bodenlos und halten keiner gerichtlichen Überprüfung stand. Darum geht es Reiter selbstverständlich nicht, sondern es geht ihm darum, sich bei seiner rot-grünen Wählerschaft als wackerer Kämpfer „gegen Rechts“ zu profilieren.

Nun müßte Reiter eigentlich wissen, daß Städte und Gemeinden verpflichtet sind, politischen Parteien ihre Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. In frischer Erinnerung müßte ihm auch sein, daß er vom Verwaltungsgericht München in einem ähnlich gelagerten Fall vor noch nicht langer Zeit schon einmal eine Klatsche bekommen hat. Das Gericht verpflichtete die Stadt München mit Urteil vom 03.07.2018, Aktenzeichen 4 C 18.1224, der AfD tatsächlich auch Zugang zum angemieteten städtischen Veranstaltungsraum zu gewähren. Denn, so belehrte das Gericht die Stadt München, sind alle Parteien nach Art. 21 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 GG, wiederum in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 1 des Parteiengesetzes, gleich zu behandeln. Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Weil das so ist, entscheiden das in ähnlich gelagerten Fällen die Verwaltungsgerichte landauf, landab. So zum Beispiel das Verwaltungsgericht Stade mit Beschluß vom 31.05.2016, Aktenzeichen 1 B 1062/16.Wörtlich:

„Der Grundsatz der Gleichbehandlung politischer Parteien schließt es aus, daß Parteien unter Hinweis auf eine inhaltlich mißliebige oder unerwünschte Zielsetzung benachteiligt werden. Allein eine verfassungswidrige Ausrichtung, die nur durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt werden dürfte (Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG), wäre in dieser Hinsicht ein zulässiges Unterscheidungskriterium. Die Antragsgegnerin kann eine Benachteiligung des Antragstellers auch nicht erfolgreich damit rechtfertigen, daß sie oder die Beigeladene (die Saalvermieterin, d. Verf.) einen Reputationsverlust bei ausländischen Kunden erleiden würden.“

Tatsächlich hatte in jedem Fall die Stadt auch offensichtlich ins Blaue hinein argumentiert, bei Firmen aus dem Ausland könnten ihr Ruf bzw. der Ruf ihrer Tochterunternehmen leiden, wenn dort bekannt würde, daß sie ihre Räumlichkeiten der angeblich ausländerfeindlichen AfD zur Verfügung gestellt habe. In diesem Falle hatte das Gericht auch Veranlassung, der Stadtverwaltung ins Stammbuch zu schreiben, daß auch Tricksereien wie etwa die nachträgliche Vermietung der Veranstaltungsräume an Dritte oder das Vorschieben technischer Gründe nicht geeignet seien, die Vermietung der Veranstaltungsräume an unliebsame politische Parteien, im konkreten Fall der AfD, zu verweigern.

Deswegen kamen Reiters juristische Knappen auch wohl auf die „brillante“ Idee, nicht etwa die Veranstaltung als solche zu verbieten, oder aber den  Pächter anzuweisen, seine Räume den politischen Dreckspatzen nicht zur Verfügung zu stellen, sondern ganz einfach die  Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte dadurch zu umgehen, daß man nicht die Veranstaltung verbietet, sondern den vorgesehenen Rednern Hausverbot erteilt. Das ist nun mal so durchsichtig wie eine blankgeputzte Fensterscheibe. Es ist nicht vorstellbar, daß Richter auf einen derart plumpen Taschenspielertrick hereinfallen könnten. Denn eine Gerichtsverhandlung ist kein Kindergeburtstag, auf dem Papa schon mal mit den simpelsten Zaubertricks vor Staunen offene Münder der lieben Kleinen verursachen kann. Wahrscheinlich werden sie wie ihre Kollegen vom Verwaltungsgericht Stade den wackeren Verteidiger von Demokratie und Rechtsstaat in gesetzten Worten  darauf hinweisen, daß die Umgehung von Gesetzen ebenso verboten ist, wie der direkte  Verstoß dagegen.

Nun ist Reiter kein Jurist, was für sich allein ja keine Schande ist. Dafür hat er ja nicht schlecht bezahlte juristische Beamte  in seinem Rathaus. Die müßten ihm eigentlich erklärt haben, daß nach unserer Verfassung und dem Parteiengesetz politische Parteien gleich zu behandeln sind, solange sie nicht verboten sind. Verbieten kann eine politische Partei grundsätzlich jedoch nur das Bundesverfassungsgericht. Wenn der Verfassungsschutz eine Partei oder Teile davon oder auch nur einzelne Personen einer Partei beobachtet, um dem Verdacht nachzugehen, sie arbeiteten an der Abschaffung  unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dann ist das eben nicht das Parteiverbot nach Art. 21 GG. Anders gewendet:  wenn  die Polizei  gegen irgendjemanden ermittelt, weil eine Anzeige vorliegt, dann ist das juristisch noch gar nichts. Nicht einmal eine Anklage, ja nicht einmal ein nicht rechtskräftiges Urteil einer unteren Instanz beseitigen die von der Verfassung  festgeschriebene Unschuldsvermutung. Also ist auch die AfD, ist ihre Jugendorganisation, ist auch Herr Höcke, und seien sie allesamt für die rot-grünen Gutmenschen in ihren luxussanierten Schwabinger Altbauwohnungen igitigitt wie was man hier nicht schreiben kann, von Verfassungs wegen vom politischen Leben nicht auszuschließen. So ist das nun mal, werter Herr Reiter.

Der Jurist Johann Wolfgang von Goethe, der sowohl als Anwalt wie auch als  leitender Verwaltungsbeamter seines fürstlichen Freundes Recht und Politik scharf beobachtete, dürfte die Summe seiner  diesbezüglichen Erfahrungen formuliert haben, als er schrieb: „Politika, ein garstig Lied“.

Dieter Reiter wird das alles wissen. Er wird mit fliegenden Fahnen vor dem Verwaltungsgericht untergehen. Seiner rot-grünen Gemeinde  wird er dann etwas von politisch unbedarften Paragraphenreitern erzählen und  dann natürlich beteuern,  daß man sich als Demokrat selbstverständlich einer gerichtlichen Entscheidung beugen wird. Ein Spezialdemokrat eben.

Nachtrag

Das Verwaltungsgericht München hat heute, am 04.05.2019, auf Antrag des Veranstalters das Hausverbot der Stadt München gegen Herrn Höcke, Frau Ebner-Steiner u.a. aufgehoben. Herr Reiter hat erklärt, das Urteil respektieren zu wollen. Wenn’s halt net anders geht…

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Auf zu neuen Ufern!

Passend zum 1. Mai hat Kevin Kühnert in einem Interview erklärt, wie er sich das künftige Deutschland vorstellt. Kevin Kühnert ist nicht irgendjemand. Er ist Bundesvorsitzender der Jusos. In diesem Amt fällt man natürlich nicht durch Besonnenheit und Zurückhaltung auf. Kühnert indessen ist seit seinem Amtsantritt 2017 regelmäßig mit radikalen Forderungen aufgefallen. Doch nun hat er die Katze endgültig aus dem Sack gelassen.

Seine Partei propagiert eine Gesellschaftsordnung, die sie als demokratischen Sozialismus bezeichnet. Kühnert hat nun definiert, was das seines Erachtens bedeutet. Danach ist ohne Kollektivierung eine Überwindung des Kapitalismus nicht denkbar. Zur Erinnerung: der Kapitalismus, bei uns in der Form der sozialen Marktwirtschaft, sichert seit Jahrzehnten den Wohlstand der Deutschen. Schon die Forderung nach der Überwindung des Kapitalismus muß für jeden Menschen mit klarem Verstand völlig abwegig erscheinen. Jedenfalls Großunternehmen können nach seiner Ansicht künftig nicht mehr kapitalistische Unternehmen sein. Wie das im einzelnen zu organisieren sei, ließ er offen, denn: “ Mir ist weniger wichtig, ob am Ende auf dem Klingelschild von BMW ’staatlicher Automobilbetrieb‘ steht oder ‚genossenschaftlicher Automobilbetrieb‘, oder ob das Kollektiv entscheidet, daß es BMW in dieser Form nicht mehr braucht.“ Entscheidend sei, daß die Verteilung der Profite demokratisch kontrolliert werde. Hier ist schon der Sprachgebrauch verräterisch. “ Profite“, das ist Klassenkampf pur. „Das schließt aus, daß es einen kapitalistischen Eigentümer dieses Betriebs gibt.“

Gedanken darüber, daß unsere Verfassung das Privateigentum und damit eben die kapitalistische Wirtschaftsordnung garantiert (nur in Ausnahmefällen kann, selbstverständlich gegen Wertersatz, enteignet werden) macht sich Kühnert offenbar nicht. Eine Enteignung der gesamten deutschen Industrie gegen die vorgeschriebene Entschädigung wäre nicht entfernt finanzierbar. Das weiß er auch. Somit kann er nur wollen, daß diese Enteignung ohne Entschädigung der Aktionäre erfolgen soll. Auf demokratischem Wege ist derartiges noch nie geschehen. Vielmehr geht das nur im Wege der Revolution. Eine solche Revolution kann auch nur mit Gewalt durchgesetzt werden. Das bedeutet Bürgerkrieg.

Auch private Vermietungen solle es im „Optimalfall“ nicht mehr geben. Kühnert bekennt sich zu einem sozialistischen Wohnungsmodell. Dies sei auch mit dem derzeitigen privaten Wohnungsmarkt nicht vereinbar. Seine moralische Bewertung der derzeitigen Rechts- und Gesellschaftsordnung wird deutlich, wenn er in diesem Zusammenhang erklärt: „Ich finde nicht, daß es ein legitimes Geschäftsmodell ist, mit dem Wohnraum anderer Menschen seinen Lebensunterhalt zu verdienen.“ Konsequent zu Ende gedacht, sollte jeder maximal den Wohnraum besitzen, in dem er selbst wohnt.

Also will Kühnert weitergehend als die Berliner SPD, die Grünen und ihre Sympathisanten in den Medien nicht nur die großen Wohnungsunternehmen enteignen, sondern das Privateigentum an Wohnraum vollständig abschaffen. Auch hier gilt zur finanziellen Seite, was ich oben zur Enteignung der Industrieunternehmen gesagt habe. Unbezahlbar, und daher nur entschädigungslos durchführbar. Das bedeutet also auch, daß Leute, die sich als Ergänzung zu ihrer Altersrente ein oder zwei Eigentumswohnungen zwecks Vermietung angeschafft haben, diese entschädigungslos an den Staat Kühnert‘ schen Zuschnitts abzugeben haben. Auch das kann nur im Wege der Revolution, also des Bürgerkrieges, durchgesetzt werden.

Kühnert distanziert sich von bisherigen Formen des Staatssozialismus wie in der DDR. In solchen Modellen habe es meistens einen eklatanten Mangel an demokratischer Mitbestimmung gegeben. Aus seiner Sicht sei dagegen „demokratischer Sozialismus“ ein untrennbares Begriffspaar. Sozialismus sei kein autoritäres Konzept.

Da kommt nun der linke Chaot zum Vorschein. Wenn schon sozialistische Gesellschaftsordnungen wie in der DDR, in der doch alles kollektiviert war, in der die Arbeiter und Bauern den kollektiven Besitz gemeinschaftlich verwalteten, wenn schon das nicht den Vorstellungen des Herrn Kühnert über demokratische Mitbestimmung entspricht, dann kann als Modell doch wohl nur das Chaos studentischer Gremien und Vollversammlungen in Frage kommen. Da geht es wirklich absolut antiautoritär zu, und vor lauter Mitbestimmung wird am Ende gar nichts bestimmt. Das ist die Welt, aus der Kühnert kommt.

Man könnte mit einem Achselzucken über dieses Geschwafel hinweggehen. Typisch linksradikaler Student eben. Doch der Mann ist nun einmal Vorsitzender der Jugendorganisation seiner Partei. Nicht selten haben diese Leute später wichtige Partei- und Staatsämter bekleidet. Ich denke an Hans-Jürgen Wischnewski, Holger Börner, Gerhard Schröder und die derzeitige Parteivorsitzende Andrea Nahles. Es ist also keineswegs bedeutungslos, welches Weltbild der Juso-Vorsitzende propagiert. Vielmehr muß man leider annehmen, daß diese Gedanken gute Chancen haben, sich in sehr vielen, hoffentlich nicht den meisten, Köpfen seiner Genossen festzusetzen.

Allerdings kann man ja wählen. Und nach einem Hofpoeten der Partei Kühnerts gilt: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.“ Dennoch sollte Herr Haldenwang schon mal vorsorglich eine Akte Kevin Kühnert anlegen lassen. Beim Beobachten von Politikern ist er ja flott. Hier allerdings garantiert nicht. Wetten?

Angst essen Seele auf

Es gibt Titel, die als geflügelte Worte Bücher oder Filme überdauern.  Die unerträgliche Leichtigkeit des Seins von Milan Kundera aus dem Jahre 1984 gehört dazu wie auch Rainer Werner Fassbinders Melodram über die unglückliche Liebe zwischen einer in die Jahre gekommenen einheimischen Deutschen und einem viel jüngeren Mann aus Nordafrika, dessen Stoßseufzer über seine Befindlichkeit diesem Film aus dem Jahr 1974 seinen Titel gegeben hat: Angst essen Seele auf. Besser kann man in einem geflügelten Wort kaum umschreiben, was in den Menschen vorgeht, die mit geradezu religiöser Inbrunst das Klima dieser Erde retten wollen, um den ansonsten unausweichlichen Untergang wenn nicht der Erde selbst, so doch der Menschheit zu verhindern.

Politik, Medien und ihnen ebenso verpflichtete wie sie in ihrem Glauben berfeuernde Wissenschaftler haben in den letzten Jahren das Narrativ vom menschengemachten Klimawandel zur nahezu unumschränkt herrschenden Meinung hochgeschrieben, in unzähligen Konferenzen als wissenschaftliche Wahrheit festgestellt und immer stringentere Maßnahmen zur Klimarettung beschlossen. Schüler gehen zu tausenden auf die Straße, zur Verstärkung der öffentlichen Wirkung vorzugsweise während der Schulzeit, um die Welt der Erwachsenen, repräsentiert durch die gewählten Politiker, mit allem Nachdruck und einem Fanatismus, zu dem nur sehr junge Menschen fähig sind, dazu anzuhalten, ja zu erpressen,  zeitnah die doch von ihnen selbst propagierten und beschlossenen Maßnahmen zur Rettung des Klimas auch umzusetzen. Ob absurde Abgaswerte,  Einschränkung der Energieerzeugung im Wege der Abschaltung von Kraftwerken oder auch Reduzierung des  Individualverkehrs und der industriellen Produktion: Egal, vor dem Furor der Kinder, die um ihre Zukunft, ja um ihr Leben bangen, kann nichts Bestand haben, was in ihren Augen die Rettung des Klimas gefährdet.

Betrachtet man den kindlichen Ernst dieser zum großen Teil noch vorpubertären Schüler, betrachtet man weiter die Attitüde des Bußpredigers, mit der die Klimapäpste mit den wissenschaftlichen Weihen von  Promotion und Habilitation vor den Fernsehkameras agieren, betrachtet man die panegyrische Prosa einer erdrückenden Mehrheit der Journalisten, mit der sie die Predigten eines modernen Abraham a Santa Clara wie Schellnhuber kommentieren, und betrachtet man die unterwürfigen Gesten, mit denen Politiker die Offenbarungen der von ihnen selbst mit Fördermitteln gut ausgestatteten Wissenschaftler annehmen, dann liegt der Vergleich mit einer Religion und ihren Gläubigen sehr nahe.

Gerade das Element der Angst, die offenbar ein wesentlicher Bestandteil der Klimapolitik ist, lenkt den Blick auf die Struktur der Religionen. Ein nahezu in allen Religionen zu findendes Element ist die Angst vor der Verdammnis, die zu umso strengerer Befolgung religiöser Vorschriften führt, als der Weg in die Hölle denjenigen bereitet zu sein scheint, die entweder gar nicht glauben, oder die strengen Vorschriften der Heiligen Schriften mißachten. Diese Angst macht es den Menschen möglich, auf viele Dinge zu verzichten, die sie ohne Höllenfurcht selbstverständlich und mit Freuden genießen würden. Sie machte es ihnen zum Beispiel in den ersten Jahrhunderten nach Christi Geburt aber auch möglich, furchtbare Qualen, ja den Tod dem objektiv wohlfeilen Bekenntnis vorzuziehen, daß auch der Kaiser von göttlicher Natur sei. Sie macht es ihnen aber auch heute möglich, in Erfüllung eines angeblichen göttlichen Gebotes sich selbst in die Luft zu sprengen, um dabei möglichst viele „Ungläubige“ mit in den Tod zu reißen, denen natürlich die ewige Verdammnis sicher ist, ihnen selbst jedoch das Paradies bereitet ist.

In der Tat finden wir in den Religionen mit  Ausnahme des Konfuzianismus die Vorstellungen von Himmel und Hölle, also dem ewigen Leben in Herrlichkeit für die Gläubigen und dem ewigen Leben unter Höllenqualen für die Ungläubigen. Das ist natürlich eine sehr verkürzte und pauschalisierende, meines Erachtens im Kern jedoch zutreffende Zusammenfassung der wesentlichen Lehren der großen Religionen. Ein wesentliches Element ist jeweils die Furcht vor der Strafe Gottes, die eben denjenigen droht, die nicht an ihn glauben oder seine Gebote nicht befolgen.

Judentum und Christentum fußen auf den biblischen Offenbarungen. Wir lesen etwa in Psalm 37,20: „Denn die Gottlosen werden umkommen und die Feinde des Herrn, wenn sie auch sind wie prächtige Auen, werden sie doch vergehen, wie der Rauch vergeht“. Die Strenge des Herrn beschreibt der Prophet Jeremia 17,27: „Werdet ihr aber nicht auf mein Gebot hören, den Sabbatstag zu heiligen und keine Last am Sabbatstag zu tragen durch die Tore Jerusalems, so will ich ein Feuer in ihren Toren anzünden, das die festen Häuser Jerusalems verzehrt und nicht gelöscht werden kann.“ In dieser Tradition ist auch der Evangelist Johannes, wenn er in Offenbarung 20,10 ff. über die Gläubigen schreibt, die im Buch des Lebens eingetragen sind, und über diejenigen, deren Namen sich dort nicht finden: „Und wenn jemand nicht gefunden wurde geschrieben in dem Buch des Lebens, der wurde geworfen in den ewigen Pfuhl.“ Auch wenn die alttestamentarische Strenge im Christentum durch die Lehre von  der Erbsünde,  von der eben durch Christi Opfertod die Menschen erlöst worden sind, eine Abmilderung erfahren hat, so bleibt doch die Schwelle des Glaubens. Nicht im Alten Testament, aber im Tanach ist die Prophezeiung des Maleachi zu finden: „Siehe, es kommt ein Tag, der brennen soll wie ein Ofen. Da werden alle Verächter und Gottlosen Stroh sein, und der kommende Tag wird sie anzünden, spricht der Herr Zebaoth, und er wird ihnen weder Wurzel noch Zweig lassen.“ (3,19). Soweit eine kleine Auswahl der biblischen Aussagen über die letzten Dinge.

Nahezu inflationär droht der Koran den Ungläubigen nicht nur Hölle und Verdammnis, sondern verpflichtet die Gläubigen, die Ungläubigen zu unterdrücken, ja zu töten. Schon am Anfang des Korans in der bedeutenden Sure 2 heißt es: „Denen, die ungläubig sind, ist es gleich, ob du sie warnst, oder nicht. Sie glauben so oder so nicht. Gott hat ihnen das Herz und das Gehör versiegelt, und ihr Gesicht ist verhüllt. Sie haben dereinst eine gewaltige Strafe zu erwarten“. Und weiter in Vers 191: „Und tötet sie, wo immer ihr sie zu fassen bekommt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben. Der Versuch Gläubige zum Abfall vom Islam zu verführen ist schlimmer als Töten“. Vers 193: „Und kämpft gegen sie, bis niemand mehr versucht, Gläubige zum Abfall vom Islam zu verführen, und bis nur noch Gott verehrt wird!“ Die Verpflichtung der Gläubigen, die Ungläubigen zu bekämpfen, ist ein immer wiederkehrendes Gebot, so etwa in Sure 8, Vers 12: „Ich werde denjenigen, die ungläubig sind, Schrecken einjagen. Haut ihnen mit dem Schwert auf den Nacken und schlagt zu auf jeden Finger von ihnen“. Vers 38: „Sag zu denjenigen, die ungläubig sind: Wenn sie mit ihrem gottlosen Treiben aufhören, wird ihnen vergeben, was bereits geschehen ist. Aber wenn sie es künftig wieder tun – nun schon in der Vorzeit ist gegen die früheren Generationen in der bekannten Weise verfahren worden. Auch sie wird dann dasselbe Los treffen. Und kämpft gegen sie, bis niemand mehr versucht Gläubige zum Abfall vom Islam zu verführen bis nur noch Gott verehrt wird“. Unmissverständlich in Sure 9, Vers 5: „Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo immer ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf!“ Und ähnlich an vielen Stellen. Selbstverständlich wird nur den Gläubigen das Paradies bereitet sein, die Ungläubigen erwartet im Jenseits nichts Besseres, als die Gläubigen ihnen im Diesseits zu bereiten haben.

Himmel und Hölle spielen,  überträgt man die Glaubensvorstellungen der Hindus über Seelenwanderung und Erlösung in die abendländische Vorstellungswelt, durchaus eine Rolle. Glaube und ein Leben nach den religiösen Lehren sichern  die Erlösung. Im Umkehrschluß kann sie nicht erlangen, wer eben nicht glaubt. Auch hier ist also die Furcht vor Nachteilen im Jenseits Bestandteil religiöser Überzeugung.

Auch wenn unter den großen Religionen der Buddhismus  als die liberalste erscheint, so kennt auch er die Heilserwartung wie auch  die Furcht vor ewigem Unheil. Angesichts der vielen Varianten gerade buddhistischer Glaubensrichtungen erscheint es kaum möglich, sie näher zu beschreiben, Religionswissenschaftler haben aber dies als kleinsten gemeinsamen Nenner  herausgearbeitet.

Heilserwartungen, soweit sie daran geknüpft sind, daß man glaubt und darüber hinaus auch ein gottgefälliges Leben führt, bedingen denknotwendig auch die Furcht vor ewiger Verdammnis, die dann ebenso denknotwendig davon befeuert werden kann, daß diese ewige Verdammnis die Strafe für eigenes Fehlverhalten sein wird. Und damit sind wir bei dem Glauben an Prophezeiungen höchst irdischer Seher, die den Menschen schon in ihrem Erdenleben Höllenqualen in Aussicht stellen,  wenn sie nicht die Regeln befolgen, die nach ihrer Lehre allein geeignet sind, den Eintritt dieser Apokalypse zu verhindern. Diese Furcht  setzt offenbar gewaltige Energien frei, ebenso wie sie das  klare, eigenverantwortliche und nüchterne Denken ausschließt. Letzteres Phänomen  geht ja regelmäßig mit übertrieben ausgeprägter Religiosität einher und generiert Verhaltensweisen wie das Märtyrerturm einerseits, aber auch die blutige Verfolgung von Abweichlern (Inquisition!) und  den Dschihadismus.

Angst essen Seele auf. Furcht verdunkelt den Verstand. Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen, forderte 1784 der große Immanuel Kant. Das ist im übrigen dem gläubigen Christen nicht verboten, anders als dem gläubigen Muslim. Merkwürdigerweise ist die angstgetriebene Klimareligion unter Muslimen jedoch nicht verbreitet. Dieser Bazillus befällt offenbar  exklusiv die abendländischen Völker, ob Christen oder Atheisten. Bei letzteren ist das noch am ehesten verständlich, denn in punkto Angst ist da ja eine Leerstelle zu besetzen. Bei den Christen war das zumindest in früheren Jahrhunderten noch anders als heute. Da schien Geltung zu haben, was der alte Marschall Blücher einst gesagt haben soll: „Wir Preußen  fürchten Gott und sonst nichts auf der Welt!“ Ich meine, da müssen wir wieder hin. Dann klappt das auch wieder mit dem Denken.




 

 

 



Feindlage

Wer in die Gedankenwelt des politisch korrekten akademischen Milieus unseres Landes eindringen will, dem sei die Lektüre der jüngst vorgestellten Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung über rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2018/2019 empfohlen. Schon der Titel dieser 320 Seiten starken Publikation, die im Gewande einer wissenschaftlichen Untersuchung daherkommt, verrät, um was es dem Autoren und der Herausgeberin geht: „Verlorene Mitte – feindselige Zustände“. Schon dies suggeriert, in Deutschland treibe die Gesellschaft auf bürgerkriegsartige Zustände zu. Feindseligkeit ist nun einmal eine völlig andere Befindlichkeit und Qualität, als bloße politische Gegnerschaft oder gar nur das demokratische Ringen um die beste Lösung aufgetretener Probleme. Nun stehen die Verfasser, ein Team um den Bielefelder Professor Andreas Zick, schon ausweislich ihrer früheren einschlägigen Publikationen für eine dezidiert linke Sicht der Dinge. Daß die Parteistiftung der SPD ausgerechnet diese Wissenschaftler mit der Erstellung einer Studie über die politischen Einstellungen der Bevölkerung in Deutschland beauftragt, gibt einen deutlichen Hinweis auf die Richtung der politischen Grundströmung in dieser Partei. Das Ergebnis dieser Studie, die ja nichts anderes als ein umfangreiches Gutachten ist, kann man nach den üblichen Gepflogenheiten auch durchaus als erwünschtes Ergebnis betrachten, wie das bei Auftragsgutachten in der Regel der Fall ist. Hier gilt ja nicht nur die alte Volksweisheit: „Wes Brot ich eß, des Lied ich sing“, sondern dies ist Sinn und Zweck bestellter Gutachten und Studien. Ein erfahrener Wirtschaftsjurist erzählte mir vor Jahren, daß Auftragsgespräche bei dem vorgesehenen Sachverständigen von letzterem mit zwei Fragen eingeleitet zu werden pflegten. Die erste habe stets gelautet: „Was darf es denn kosten?“ Wenn diese Frage von den Unternehmensvertretern richtig beantwortet wurde, kam die zweite Frage. Und diese habe stets gelautet: „Was soll denn drin stehen?“. Im Falle Andreas Zick und seines Bielefelder Instituts kommt hinzu, daß Auftraggeber und Auftragnehmer ideologisch im Gleichschritt marschieren. Doch ist natürlich auch das Interesse an weiteren finanziell lukrativen Aufträgen der mit Steuermitteln üppig ( 2018 immerhin 176 Mio €) ausgestatteten Stiftung offensichtlich und damit also „erkenntnisleitend“.

Die verlorene Mitte im Titel dieser Studie soll nach alledem nicht etwa eine soziologische Größe sein, etwa der Mittelstand, sondern gemeint ist die politische Mitte im Sinne einer politisch gemäßigten Einstellung zwischen den Extremen. Die soll also, so suggeriert es bereits der Titel der Studie, in Deutschland verloren gegangen sein. An ihre Stelle sind demnach rechtsextreme Einstellungen getreten.

Nun erhebt sich doch zunächst einmal die Frage, was „rechtsextrem“ in diesem Kontext überhaupt bedeuten soll. Mit anderen Worten, was verstehen die Autoren unter rechtsextremen Einstellungen? Auf Seiten 117 ff. versuchen die Autoren darzulegen, was sie unter rechtsextrem verstehen. Das ist nicht die gängige Definition, wonach die politischen Extreme auf der rechten wie auf der linken Seite verfassungsfeindlich sind. Also die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht nur ablehnen, sondern auch aktiv bekämpfen, wie dies das Bundesverfassungsgericht zuletzt in seinem bekannten NPD-Urteil aus dem Jahre 2017 definiert hat. Dazu gehören Bestrebungen, das demokratische System, beruhend auf allgemeinen, freien und gleichen Wahlen abzuschaffen wie auch den Schutz der Menschenwürde gemäß Art. 1 des Grundgesetzes als bestimmendes Leitmotiv der Verfassung durch eine biologistisch-nationalistische, mit anderen Worten völkische, Gesellschaftspolitik zu ersetzen. Für Zick und seine Assistenten ersichtlich keine taugliche Definition des Rechtsextremismus, offensichtlich deswegen, weil eine solche Einstellung in Deutschland kaum anzutreffen ist. Das Ziel der Studie ist jedoch die Diffamierung und Denunzierung bürgerlicher, konservativer und vor allem migrationskritischer Einstellungen in der Bevölkerung.

Ein Dorn im Auge der Autoren ist natürlich die AfD. Ihre Einstufung als rechtspopulistisch, wie das in den Medien gängig ist, genügt offensichtlich nicht. Sie muß mindestens teilweise in den Bereich des Rechtsextremismus gerückt werden, weswegen man zu erkennen glaubt: „Rechtsextreme Parteien bedienen sich rechtspopulistischer Rhetorik, vormals als rechtspopulistisch eingestufte Parteien rechtsextremer Ideologie bis hin zu kaum verklausulierter Vernichtungsrhetorik. Dies macht es selbst für die Politikwissenschaft schwer, diese klar zuzuordnen, erst recht, wenn neue oder wiederkehrende Akteur_innen des rechten Spektrums die Bühne betreten, erstarken und an Einfluß gewinnen. (Anm. d. Verf.: Für das politisch korrekte linke Milieu ist die Gender-Grammatik offenbar unverzichtbar). Dazu gehören insbesondere auch neue Entwicklungen, die an die Neue Rechte anknüpfen (die sich ihrerseits in die Tradition des Präfaschismus der Weimarer Zeit stellen), die strategisch als „Wolf im Schafspelz“ auftreten (sie selbst nutzen den Begriff der Mimikry) und mit modernen Begrifflichkeiten und ideologischen Vorstellungen arbeiten, letztlich aber alte rechtsextrem-völkische Gedanken transportieren. Die Entwicklung von neuen Parteien wie der AfD in Deutschland ist ein gutes Beispiel, wie schwer die Verortung im Spektrum zwischen populistisch, extremistisch und konservativ ist. In den wenigen Jahren ihrer Erscheinung hat sie sich so rasant gewandelt, daß es nunmehr gute Gründe gibt, sie nicht mehr nur als rechtspopulistische, sondern als rechtsextreme Partei, zumindest aber auf dem Scheideweg dorthin, zu verorten.“

Damit ist klar, daß das Ziel der Studie, Positionen rechts von Merkel als rechtsextrem zu denunzieren und diffamieren, sich auch ausdrücklich auf die AfD erstreckt. Dazu muß ein hierfür tauglicher Begriff des Rechtsextremismus gedrechselt werden. Zu diesem Zweck greift man auf ähnliche sogenannte Mitte-Studien verschiedener Autoren seit dem Jahre 2002 zurück. Das nennt man dann Konsensdefinitionen von Wissenschaftler_innen (sic!). Demnach setzt sich eine rechtsextreme Orientierung aus sechs sogenannten Einstellungsdimensionen zusammen, nämlich:

der Befürwortung einer rechtsgerichteten Diktatur,

einem nationalen Chauvinismus,

der Verharmlosung des Nationalsozialismus,

einer fremdenfeindlichen Einstellung,

dem Antisemitismus,

einer Befürwortung eines soziobiologischen bzw. rassistischen Sozialdarwinismus.

Nationaler Chauvinismus ist aus der Geschichte bekannt als das Bestreben, anderen Völkern im Verhältnis zum eigenen eine gewisse Minderwertigkeit zuzuschreiben, und sie aus diesem Grunde dann auch möglichst zu dominieren, und sei es unter Einsatz militärischer Mittel. Eine solche Einstellung sucht man in Deutschland vergebens. Die Macher der Studie präsentieren deswegen auch eine neuartige Definition. Danach hat der Chauvinismus einen übersteigerten Nationalismus zum Inhalt, der mit der Forderung nach einem starken Durchsetzen deutscher Interessen verbunden ist. Demnach ist es bereits chauvinistisch, wenn man eine Industriepolitik betreibt, die sich an den Exportinteressen etwa der deutschen Automobilindustrie orientiert. Wenig überraschend mokieren sich die Autoren auch darüber, daß 39 % der Befragten der Aussage zustimmen: „Wir sollten endlich wieder Mut zu einem starken Nationalgefühl haben.“ Es ist schwer vorstellbar, daß etwa französische Politikwissenschaftler oder Soziologen sich an solchen Antworten ihrer Landsleute stoßen könnten. Von den USA oder China wollen wir in diesem Zusammenhang erst gar nicht sprechen.

Man wird auch in der Wirklichkeit hierzulande kaum noch jemanden finden, der den Nationalsozialismus verharmlost. Die Zeiten, in denen man noch hören konnte, immerhin habe Hitler doch die Autobahnen gebaut, sind schon lange vorbei. Wer es allerdings, wie die Verfasser der Studie, für eine Verharmlosung des Nationalsozialismus hält, wenn man auf die seinerzeit überragenden militärischen Leistungen der Wehrmacht hinweist, liefert damit nur den Beweis seiner intellektuellen Unzulänglichkeit und ungenügenden Geschichtskenntnis.  Allerdings gehört es zu den klassischen linken Diffamierungsmustern, die 18 Millionen deutschen Soldaten des Zweiten Weltkrieges pauschal zu Nazis umzufälschen.

Was man allerdings unter fremdenfeindlichen Einstellungen zu verstehen hat, findet man in den Fragestellungen der Studie durchaus auch. Als fremdenfeindliche Einstellung gilt bereits die Überzeugung, daß die Mehrzahl der Asylbewerber ohne wirklichen Asylgrund nach Deutschland kommt. Das ist für diese Autoren Indiz einer rechtsextremen Einstellung, obgleich die Behörden, bestätigt durch die Verwaltungsgerichte, genau das laufend feststellen. So wird eine kritische Betrachtung der Zuwanderung von Sinti und Roma vor allem aus Rumänien ebenfalls als Bestandteil des „Syndroms gruppenfeindlicher Menschenfeindlichkeit“, einer angeblichen Ideologie der Ungleichwertigkeit, gewertet. Daß dies angesichts der Zustände in den Unterkünften dieser Zigeunersippen eine verständliche Aversion der einheimischen Bevölkerung sein könnte, kommt diesen Autoren nicht in den Sinn. Denn sie betrachten diese und andere Einstellungen der Befragten ja mit dem Blick des Psychiaters. Syndrom ist nun einmal der medizinische Begriff für Krankheitsbild. Das ist ja nun auch bezeichnend für die Arroganz und unverhohlene Verachtung, mit der das akademische politisch korrekte Milieu insbesondere dem Mittelstand vom Facharbeiter bis zum Unternehmer gegenübertritt, der allerdings nota bene die finanziellen Mittel erwirtschaftet, von denen dieses Milieu lebt, und zwar nicht schlecht. Doch das ist eben der gefühlte Feind dieses Milieus, weswegen man diese Studie in der Tat als Beurteilung der Feindlage einstufen muß, um einmal einen Vergleich aus dem militärischen Bereich heranzuziehen.  

Tatsächlich rechtfertigen die Befunde der Studie im einzelnen keineswegs die reißerische Überschrift. Selbst wenn man die schlicht abwegige Definition des Rechtsextremismus zugrundelegt, auf der diese Untersuchung basiert, kann von einer „verlorenen Mitte“ nicht die Rede sein. Denn auch die von den Autoren gemessenen rechtsextremen Einstellungen sind marginal, dazu auf der Zeitachse auch noch stark rückläufig. So sinkt die Zahl der Befürworter einer rechtsautoritären Diktatur von 7,7 % im Jahr 2002 auf 3,3 % im Zeitraum 2018/19. Auch hier lohnte es sich, näher zu untersuchen, was die Autoren eigentlich unter Befürwortung rechtsautoritärer Diktatur verstehen. Eine autoritäre Staatsorganisation ist nach herkömmlichem Verständnis noch keine Diktatur. Insofern ist die Begrifflichkeit „rechtsautoritäre Diktatur“ unscharf, wohl auch bewußt unscharf.  Als zweites Element des diagnostizierten „Syndroms gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“, ein Begriff, dessen Urheberschaft die Autoren exklusiv für sich beanspruchen können, steht die Fremdenfeindlichkeit an sich. Offenbar wiederum etwas anderes, eine Teilmenge vielleicht, der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Sie eignete von 2002-2012 um die 25-27 % der Bevölkerung, sank jedoch auf 7,5 % bis 8,9 % von 2014-2018/19 ab. Wer genau antisemitische Einstellungen hat, bleibt im Dunkeln, was nicht weiter verwundert, weil die manifeste Judenfeindlichkeit der Muslime nicht untersucht wird.

Bemerkenswert ist das Gesamtergebnis. Danach entwickelte sich die Zustimmung zum „Gesamtindex rechtsextremer Orientierung“ von 9,7 % im Jahre 2002 kontinuierlich abwärts um aktuell 2018/19 bei 2,4 % anzukommen.

Wohlgemerkt, diese Zahlen beruhen auf der Definition des Rechtsextremismus, die Zick und seine Mitarbeiter der Studie zugrunde gelegt haben, und zwar aus ganz durchsichtigen Gründen. Hätte man die Verfassungsfeindlichkeit als Synonym für Rechtsextremismus zu Grunde gelegt, wäre man bei Zahlen gelandet, die man sonst nur aus der Homöopathie kennt. Bemerkenswert ist allerdings auch, daß die Migrationskrise ab Herbst 2015 ganz offensichtlich keinen Anstieg der rechtsextremen Orientierung, ja sogar einen deutlichen Rückgang der Fremdenfeindlichkeit ausgelöst hat. Wenn die Studie von der SPD und dem ihr nahestehenden politischen Milieu dazu eingesetzt werden soll, bei den Deutschen eine eher einwanderungsfreundliche Stimmung zu erzeugen, dann wird sie diesen Zweck jedenfalls bei denen verfehlen, die sich nicht damit begnügen, die mehr oder weniger oberflächlichen Berichte darüber in den Medien zur Kenntnis zu nehmen, sondern sich die Mühe machen, dieses aufgeblähte Elaborat zu lesen und auszuwerten. Letzteres wird allerdings nur bei sehr wenigen Menschen in unserem Lande zutreffen. Der allgemeine Eindruck wird sein, daß hier wissenschaftlich festgestellt worden ist, der Rechtsextremismus sei in Deutschland auf dem Vormarsch. Die Hoffnung des linken Milieus ist natürlich, daß die breite Mitte der Gesellschaft aus lauter Schreck über diese Erkenntnis dann eben SPD, Grüne oder zumindest Merkel wählt.

Demokratie ist leider anstrengend. Man muß sich halt die Mühe machen, Fakten zu recherchieren und auch mal mehr zu lesen, als die Tageszeitung. Doch die Anstrengung ist notwendig, will man nicht in der Gesellschaft landen, die sich das linke Milieu dieser Republik erträumt.

Wer’s nicht kann, soll’s lassen

Österreichs Rechte hat ihr Skandälchen. Das politisch korrekte Milieu auch in Deutschland frohlockt. Da sieht man doch wieder, aus welchem Holz FPÖ, AfD und Co. geschnitzt sind. Was ist geschehen? Ein Provinzpolitiker, ausgerechnet aus Braunau (!), hat sich als Satiriker versucht und ist dabei kläglich gescheitert. Er hielt es wohl für besonders witzig, das Problem des massenhaften Mißbrauchs der Asyl- und Sozialgesetze an einem Beispiel aus dem Tierreich, dazu noch unter Rückgriff auf die Lebensweise von Rattus Rattus in Knittelversen abzuhandeln. Natürlich hat ihm seine Partei unverzüglich das consilium abeundi erteilt, dem er auch nachgekommen ist. Der publikumswirksamen Intervention des Bundeskanzlers hätte es dazu nicht bedurft. Sie war jedoch auch für ihn unter dem Gesichtspunkt der politischen Hygiene so zweckmäßig, wie es für seinen Koalitionspartner notwendig war, dem tölpelhaften Verseschmied die rote Karte zu zeigen.

Der Vorgang wäre an sich nicht der Rede wert. Doch ist er Anlaß, auf ein Problem hinzuweisen, mit dem sich in erster Linie das rechte politische Spektrum herumschlagen muß. Linke verzapfen natürlich deutlich mehr Schwachsinn, als Rechte. Doch sie verpacken das sprachlich in aller Regel sehr viel besser, von den primitiven Schreihälsen der Antifa und ihrer pubertären Bewunderer und mittelmäßigen Faxenmachern wie dem unsäglichen Herrn Böhmermann einmal abgesehen. Der Typus Schreiberling, der seinem in der Regel berechtigten Anliegen den sprichwörtlichen Bärendienst erweist, tritt epidemisch in den sogenannten sozialen Netzwerken auf. Angesichts der sprachlichen und inhaltlichen Zumutungen, die man bei gelegentlichen Blicken in dieses Unterholz der gesellschaftlichen und politischen Diskussion zur Kenntnis nehmen muß, sollte man besser von asozialen Netzwerken sprechen. Hier sondern Leute ihre kruden Gedanken, häufig auch noch in strafrechtlich relevanten Formulierungen ab, die dabei gar nicht merken, wie sehr sie sich mit ihrem Geschreibsel blamieren. Wenn man sie dem intellektuellen Prekariat zurechnet, liegt man in der Regel richtig. Es scheint so, daß heutzutage jeder, der in der Lage ist, Sätze mit Subjekt, Prädikat und Objekt zu formulieren, sich aufgerufen fühlt, sein Seelenleben öffentlich auszubreiten und allen Unrat, der sich in seinen Gehirnwindungen angesammelt hat, auf Facebook, Twitter und Co. abzukippen. Man weiß meistens nicht, was erbärmlicher ist, der zum Ausdruck gebrachte Gedanke oder seine Formulierung. Meistens ist es beides. Solchen Leuten kann man nur den guten Rat geben, die Finger von der Tastatur ihres PC zu lassen, jedenfalls wenn sie mehr tun, als Seiten oder Texte anzuklicken. Sie sollten erst einmal die Möglichkeiten des Internets, sich wirklich zu informieren, gegebenenfalls sogar systematisch zu lernen, für sich nutzen, bevor sie dann nach erfolgreichen Jahren des Lernens die ersten zaghaften Versuche starten, sich selbst und ihre Gedankenwelt öffentlich mitzuteilen. Wer gerade mal imstande ist, sich ein Steak zu braten, erbietet sich ja auch nicht, im Nobelrestaurant mit wenigstens einem Michelinstern die Menüs zuzubereiten. Warum sollte das eigentlich mit dem Schreiben anders sein?

Dann passieren eben auch nicht solche unglücklichen, ja blamablen Vergleiche wie in dem erwähnten Rattengedicht des Braunauer Provinzpolitikers. Natürlich kann man auch die Ratte als Chiffre benutzen, wenn man ätzende Gesellschaftskritik übt. Doch dann muß das schon auf dem Niveau geschehen, wie in Friedrich Hollaenders Wiener Schmarrn „Rattengift her, Rattengift her“. Das eine ist eben Literatur, das andere Müll.

Ist Einwanderung ein Menschenrecht?

Kritikern der Merkel’schen Migrationspolitik wird neuerdings gerne vorgeworfen, mit ihrer Ablehnung der massenhaften, praktisch kaum kontrollierten Zuwanderung die Menschenwürde der Migranten zu verletzen, gleich ob Asylsuchende, wirkliche oder vermeintliche Bürgerkriegsflüchtlinge oder gar fraglos Armutsflüchtlinge. Schließlich schütze Art. 1 des Grundgesetzes die Menschenwürde aller Menschen, nicht nur der Deutschen, oder gar nur der ethnisch Deutschen. Dieser Vorwurf führt bewußt in die Irre und dient offensichtlich nur dazu, ein berechtigtes politisches Anliegen in den Bereich des Rechtsextremismus zu schieben und damit zu diskreditieren. Doch zeigt die nähere Betrachtung dieser grundlegenden Vorschrift unserer Verfassung die Haltlosigkeit dieses Vorwurfs.

Zunächst einmal muß der Text der Vorschrift gelesen werden:

Art.1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Wie alle Gesetzestexte bedarf auch dieser der Auslegung. Was heißt eigentlich Menschenwürde, was sind eigentlich Menschenrechte? Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich aus der Menschenwürde nach seinem Verständnis  der Anspruch eines jeden Menschen, in allen staatlichen Verfahren stets als Subjekt und nie als bloßes Objekt behandelt zu werden.  Jeder einzelne Mensch hat damit ein Mitwirkungsrecht, er muß staatliches Verhalten, das ihn betrifft, selbst beeinflussen können. Nach Auffassung des Bonner Verfassungsrechtslehrers Matthias Herdegen sind trotz des kategoriealen Würdeanspruchs aller Menschen Art und Maß des Würdeschutzes für Differenzierungen durchaus offen, die den konkreten Umständen Rechnung tragen. Daraus folgt zum Beispiel, daß der Staat seine Entscheidung darüber, ob der einen Einwanderer aufnehmen will, davon abhängig machen kann, ob und in welchem Ausmaß dieser Mensch berufliche Qualifikationen erworben hat, und weiter, ob er sein Verhalten an den Maßstäben ausrichtet, die in diesem Staat allgemein gelten. Damit wird eben dieser einwanderungswillige Mensch nicht zum bloßen Objekt staatlicher Gesetzgebung und Verwaltung gemacht, sondern er wirkt selbst an der Erfüllung der Kriterien mit, die der Staat als Anforderungsprofil für diejenigen aufstellt, die hier dauernd leben und arbeiten wollen. Ebenso stellt es keine Mißachtung der Menschenwürde dar, wenn der Staat rechtliche Kriterien festlegt, die den Anspruch auf Asyl oder Schutz vor Kriegsereignissen nach der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen. Erst recht kann die Menschenwürde nicht dadurch beeinträchtigt sein, daß ein Staat seine Grenzen  kontrolliert und nur  diejenigen einläßt, die nach juristischer Prüfung einen Anspruch auf Einreise haben, sei es weil ihnen nach der innerstaatlichen Rechtslage Asyl zu gewähren ist, sei es weil sie  im Rahmen internationaler Verträge vorübergehend Schutz vor Kriegsereignissen beanspruchen können, und sei es, weil sie vorübergehend zu Zwecken der Ausbildung oder des Broterwerbs einreisen wollen.

Mit dem Anspruch eines jeden Menschen auf Achtung seiner Menschenwürde wäre es lediglich nicht  vereinbar, würde man ihn ausschließlich deswegen abweisen, weil er  eine Eigenschaft hat, die er überhaupt nicht beeinflussen kann, etwa seine Herkunft. Damit würde er ja zum bloßen Objekt herabgewürdigt, anders als der, der nicht eingelassen wird, weil er nicht die Qualifikationen in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht aufweist, die der betreffende Staat, in unserem Falle Deutschland,von den Menschen verlangt,  die Einlaß  begehren. Damit wäre es  also unzulässig, jemanden abzuweisen, weil er Schwarzafrikaner ist, denn das kann er niemals ändern. Zulässig ist es jedoch, jemanden aus Nigeria abzuweisen, weil er weder die rechtliche Qualifikation eines Bürgerkriegsflüchtlings oder politisch Verfolgten  aufweist, noch die berufliche Qualifikation, die von Einwanderern derzeit verlangt wird.

Gewissermaßen zum Buhmann  der politischen Linken, insbesondere ihrer Abteilung Flüchtlingslobby, ist der Österreicher Martin Sellner, Kopf der europaweiten „Identitären Bewegung“ geworden. Ihm und seinen Anhängern unterstellt man, eine völkische Politik zu betreiben, also Menschen alleine nach ihrer ethnischen Zugehörigkeit und nicht nach individuellen, insbesondere auf dem eigenen Verhalten beruhenden Kriterien zu beurteilen. Vielmehr wolle man ethnisch reine Populationen in den jeweiligen Ländern erhalten. Sellner bestreitet dies mit Nachdruck, und die Publikationen seiner Bewegung geben das auch nicht her, jedenfalls nicht ohne weiteres. Auch wenn man sich auf die Autoren der sogenannten konservativen Revolution aus den zwanziger und dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts beruft, so ist damit zumindest nicht eindeutig gesagt, daß man eine Politik der ethnischen Reinhaltung propagiert. Denn das politische Ziel dieser Bewegung, eine unkontrollierte  Masseneinwanderung in die europäischen Länder zu verhindern, welche die Assimilationsgrenzen überschreitet und so Parallelgesellschaften bildet, ist eben nicht zwingend auf der Vorstellung ethnisch reiner Völker gegründet. Denn dieses Ziel  ist durchaus auch mit allgemein anerkannten Vorstellungen vereinbar, wie sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 28. Juli 2017 ergibt, in dem es um die Frage ging, ob  der bayerische AfD-Politiker Peter Bystron vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf, weil er Sympathien für die Identitäre Bewegung geäußert hat. Das Gericht führt dazu aus:

Was den zentralen Bestandteil der Ideologie der Identitären Bewegung, den Ethnopluralismus, angeht, ist dieses Konzept nach deren eigenem Verständnis nicht rassistisch, betont vielmehr in bewußter Abgrenzung zur „Multikulti-Ideologie“ die Bedeutung von „Abstammung“, „Kultur“und „Identität“. Unter Rückgriff auf diese an sich unverfänglichen Begriffe läßt sich eine restriktive Einwanderungspolitik begründen, was für sich betrachtet für die Beurteilung der Verfassungsfeindlichkeit irrelevant wäre, und es bestehen offenkundig auch Schnittmengen mit Konstrukten wie etwa dem Begriff der Leitkultur. Wegen der Fokussierung darauf, daß der Volksbegriff im wesentlichen ethnisch zu definieren sei,  ist das Konzept des Ethnopluralismus aber ersichtlich auch einer Auslegung zugänglich,  die mit der Achtung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und damit dem wesentlichen Element der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar wäre, wenn dies als Begründung für eine Ausgrenzung und Rechtlosstellung von Ausländern oder „nicht ethnisch Deutschen“ herangezogen würde, wie dies etwa bei der Programmatik der NPD der Fall ist.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muß bei ambivalenten Äußerungen zugunsten des sich Äußernden die jeweils rechtlich unbedenkliche Auslegung zugrunde gelegt werden. Hier also eben nicht die „völkische“ Lesart.

Daraus folgt, daß die Begründung einer restriktiven Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik mit Kriterien abseits der bloßen ethnischen Identität sich im Rahmen des Menschenwürdebegriffs unserer Verfassung hält. Auch das Verlangen nach einer Assimilierung von Einwanderern an die einheimische Gesellschaft verstößt gerade nicht gegen den Anspruch, ihre Menschenwürde zu achten. Denn hier wird ein Verhalten eingefordert, und nicht eine individuell nicht veränderbare Eigenschaft des betreffenden Menschen mißbilligt und herabgewürdigt. Die einheimische, gewachsene Bevölkerung kann auch von hinzukommenden Menschen verlangen, sich ihr anzupassen, denn auch ihre Menschenwürde beinhaltet ihren Anspruch darauf, ihre eigene Identität bewahren zu können. Diese Identität äußert sich eben in der hergebrachten Lebensweise und Kultur. Diese auch für Kinder, Enkel und nachfolgende Generationen  bewahren zu wollen, ist ein zutiefst menschliches Anliegen und grenzt niemanden aus. Im Gegenteil, es ist gleichzeitig die Einladung dazu, Teil dieser Gemeinschaft werden zu können.

Man soll sich also von denen, die aus durchsichtigen Gründen den politischen Gegner in die rechtsextreme und damit verfassungsfeindliche Ecke stellen wollen, nicht in das sprichwörtliche Bockshorn jagen lassen. Vielmehr soll man ihre Auslassungen als das werten, was sie sind: dummes Zeug.


Notre Dame brennt, Europa besinnt sich

Die Bilder der brennenden Kathedrale von Notre-Dame in Paris haben sich in die Herzen vieler Menschen des europäischen Abendlandes eingebrannt. Ja europäisches Abendland, denn die großen gotischen Dome Europas sind ein wesentlicher Teil des steinernen Kulturerbes unserer abendländischen Welt. Sie umfaßt außer Europa natürlich auch die von europäischen Auswanderern geprägten Kontinente Amerika und Australien/Neuseeland. Ja vielen Menschen in Europa und seinen in diesem Sinne Tochterkontinenten ist durch dieses Brandunglück schlagartig klar geworden, daß hier ein Stück ihres eigenen Wesens in Flammen stand, ganz unabhängig davon, ob der einzelne Fernsehzuschauer nun gläubiger Christ, nur noch traditionell dem Christentum als Religion seiner Vorfahren verbundener moderner Mensch, oder gar nur irgendwie von der europäischen Kultur lediglich unbewußt geprägter Zeitgenosse ist.

So bewahrheitet sich auch in diesem Falle die Volksweisheit, wonach in jedem Unglück auch ein Quentchen Glück zu finden ist. In diesem Falle eben, daß wohl der übergroßen Mehrheit der Bürger in den abendländischen Kulturstaaten bewußt geworden ist, daß die Kultur und die kulturellen Leistungen ihrer Vorfahren untrennbar mit ihnen selbst verbunden sind, daß all diese Dome, Schlösser, Statuen und Gemälde wie auch die unsterblichen Schöpfungen der großen Komponisten doch ein Teil ihres eigenen Wesens sind. Also das sprichwörtliche Glück im Unglück.

Demgemäß waren auch die Reaktionen sowohl der führenden Politiker als auch der sprichwörtlichen Menschen auf der Straße einhellig. Mit der Bekundung des Schmerzes über den zunächst befürchteten Totalverlust dieses einmaligen Kulturdenkmals, der nun glücklicherweise auch dank des Einsatzes der örtlichen Feuerwehren abgewendet werden konnte, ging auch die Bekundung des festen Willens einher, Notre-Dame so schnell wie möglich im alten Glanz wieder erstehen zu lassen. Die Spendenbereitschaft der Franzosen, wie sie schon wenige Stunden nach Ausbruch des Brandes offenbar wurde, ist überwältigend. Daß sich hier auch und gerade die Reichen des Landes mit ihren Möglichkeiten entsprechenden Großspenden in der ersten Reihe finden, ist ein Zeichen dafür, daß die nationale Solidarität in der Tat ein Wert ist, der gerade in solchen Zeiten sichtbar wird. Die Solidaritätsbekundungen der abendländischen Politiker ließen auch nicht auf sich warten und waren in ihrer Eindeutigkeit und Klarheit von einer Aussagekraft, die ihren üblichen politischen Bekundungen leider regelmäßig fehlt. Daß deutsche Journalisten und Politiker ganz selbstverständlich vom französischen Volk gesprochen haben, was ihnen beim deutschen Volk nicht so leicht fällt, und bei ihrem linken Teil sogar verpönt ist, sei nur am Rande vermerkt. Vielleicht setzt bei Habeck & Co. ein Denkvorgang ein.

Ebenso bemerkenswert ist allerdings, was nicht zu bemerken war. Dröhnendes Schweigen klingt aus der muslimischen Welt, soweit es die politische und religiöse Prominenz betrifft. Hämische Kommentare in den sozialen Netzwerken, jeweils unter arabisch klingenden Namen, zeigen nicht unerwartet, was man dort wirklich von der abendländischen, selbstverständlich christlich grundierten, Kultur hält. Bestenfalls nichts. Und das ist auch angesichts des im Koran festgeschriebenen Überlegenheitsanspruchs des Islam gegenüber allen anderen Religionen, insbesondere den älteren Buchreligionen Judentum und Christentum, auch nicht anders zu erwarten. Wir wollen an dieser Stelle nicht die vielen einschlägigen  Vorschriften aus dem Koran zitieren, die über das Gebot, sich von den „Ungläubigen“ fernzuhalten, weit hinausgehen, denn dort wird unverblümt zur Tötung der Nichtmuslime aufgerufen. In diesem Zusammenhang ist es allerdings auch bemerkenswert, daß die jüdische Gemeinde in Paris bereits Spenden für den Wiederaufbau von Notre-Dame angekündigt hat. Auch wenn die Floskel von der christlich-jüdischen Prägung des europäischen Abendlandes insofern eine gewisse Schieflage hat, als der jüdische Anteil dieser Prägung quantitativ recht gering ist, so zeigt das doch zum wiederholten Male, daß die Juden eben doch ein integraler Teil der abendländischen Gesellschaft sind. Von den Muslimen indessen kann man das nicht sagen.

Wenn Gefahr, Not und Unglück zusammenschweißen, haben sie letztendlich ihr Gutes. Das zeigt dieser Fall sehr deutlich.

Der Heilige Narr

Es ist an der Zeit, sich mit dem amtierenden Papst kritisch zu befassen. Da ich katholisch bin, wenn auch von der Art, die mit dem Bodenpersonal des Herrn ganz und gar nicht zufrieden ist, denke ich auch dazu berechtigt und verpflichtet zu sein. Gläubige Katholiken sprechen den Papst traditionell mit der Anrede Heiliger Vater an. Das ist eine jener ehrwürdigen Traditionen, die dem derzeitigen Inhaber des höchsten Amtes der katholischen Kirche allerdings offenbar wenig bedeuten. Er fiel ja schon bei der Amtsübernahme dadurch auf, daß er es ablehnte, die in Jahrtausende alter Tradition entwickelten liturgischen Gewänder anzuziehen. Stattdessen zog er es vor, im „schlichten“ Weiß auf die Loggia des Petersdoms zu treten, und das auch in seinen ausgetretenen schwarzen Schuhen, statt in den zeremoniellen roten Schuhen des Pontifex maximus in der Tradition eben jenes höchsten religiösen Amtes der Römer, das die Christen seinerzeit mit Bedacht übernommen hatten. Franziskus indessen hat offensichtlich für die Tradition seiner Kirche, insbesondere in ihrer in Teilen auch prunkvollen Außendarstellung, die in den Jahrtausenden ihrer Geschichte den Gläubigen einen Abglanz des Himmelreichs zeigen wollte, nichts übrig. Statt demütig das Joch der zeremoniellen Lasten zu tragen, wie es alle seine Vorgänger taten, zieht er es vor, seine persönliche Befindlichkeit in den Vordergrund zu stellen und sich als armer Diener Gottes zu stilisieren. Damit offenbart er ein Verständnis seines Amtes, das seine persönliche Befindlichkeit in den Vordergrund, und das Amt selbst, das sich über die Jahrtausende in seiner auch äußerlichen Ausprägung entwickelt hat, in den Hintergrund stellt.

Das beschränkt sich nicht auf Äußerlichkeiten, wie die Ablehnung des zeremoniellen Prunks. Das zeigt sich von Jahr zu Jahr deutlicher in seinen Äußerungen, weniger hinsichtlich der religiösen Kerninhalte des christlichen Glaubens und der katholischen Dogmatik, vielmehr hinsichtlich der weltlichen Tagespolitik. Auch hier weicht er von der Tradition seiner Vorgänger ab, die mit den Ausnahmen, auf die wir noch kommen werden, sich in der Regel an das Christuswort gehalten haben: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt“. Das unterscheidet im Übrigen das Christentum ja auch fundamental vom Islam, der sich ausdrücklich auch als weltliche Ideologie mit einer Fülle von Gesetzen für das irdische leben versteht. Immer dann, wenn die katholische Kirche vergessen hat, daß ihr Auftrag eben nicht die Regelung der weltlichen Ordnung ist, sie sich etwa als politische Macht geriert hat, hat sie langfristig davon Schaden genommen. In dem Maße, in dem sie nach weltlicher Herrschaft strebte, ging sie ihrer spirituellen Kraft verlustig. Genau damit hat sie ja Reformation und Kirchenspaltung hervorgerufen.

Franziskus gefällt sich offenbar in der Rolle des moralischen Praeceptor Mundi. Insbesondere die Flüchtlingspolitik scheint es ihm angetan zu haben. Er propagiert ganz offen das von der weltlichen Linken behauptete Menschenrecht, dort leben zu können, wo man will, egal woher man kommt, egal ob mit oder ohne Paß und Visum, egal ob legal oder illegal. Politiker hingegen, die die Grenzen ihrer Länder vor solch ungeordneten Zuzug sichern wollen, finden vor seinen Augen keine Gnade. Das große Migrationsproblem, wie er es nennt, sei von den Europäern nicht durch Schließung der Grenzen, sondern durch Großmut zu lösen, sagte er jüngst auf dem Rückflug von seinem Staatsbesuch in Marokko. Es sei zwar wahr, daß nicht ein Land allein die ganze Welt aufnehmen könne, aber Migranten könnten ja auf ganz Europa verteilt werden. Die Aufnahme der Einwanderer solle mit offenem Herzen erfolgen, später müsse es um Integration gehen. Mauern zur Grenzsicherung spalteten die Gesellschaft und führten zu Haß, man tue damit doch das Werk des Teufels. Angesichts der Grenze, mit der Spanien seine afrikanischen Enklaven Ceuta und Mellila sichert, habe er geweint. So viel Grausamkeit wolle ihm weder in den Kopf noch ins Herz.

So viel naives Gutmenschentum aus dem Munde des Oberhauptes der mit Abstand größten christlichen Kirche mit über 1 Milliarde Mitgliedern erstaunt. Wem Gott gibt ein Amt, dem gibt er auch Verstand, sagt der Volksmund. Diese Regel scheint Ausnahmen zu haben, eine davon steht in Gestalt des Papstes Franziskus vor uns. Früher einmal galt es als ausgemacht, daß der Jesuitenorden besonders hohe Anforderungen an die Intelligenz seiner Novizen stellt. Vielleicht gilt auch hier, daß es keine Regel ohne Ausnahme gibt. Denn es sollte jedem Menschen von nur durchschnittlicher Intelligenz doch klar sein, daß es kein Menschenrecht darauf geben kann, Wohnung nehmen zu können, wo auch immer man will. Denn die Menschen haben von Anfang an Stämme, Völker und Staaten gebildet, die eben dies ausgeschlossen haben. Nur Verwandschaft begründet Solidarpflichten, und zwar in jeder Größenordnung, ob Familie, Sippe oder Volk. Die Aufnahme Fremder in das eigene Volk und Land war immer die Ausnahme. Noch viel weniger ist es heute möglich, und eigentlich gibt auch Franziskus zu, daß nicht jedermann in jedes Land einreisen kann um dort zu bleiben, dazu noch in unbegrenzter Zahl. Die Annahme indessen, man könne das in Europa etwa dadurch lösen, daß alle Einwanderer, egal wie viele, gleichmäßig auf die europäischen Länder verteilt werden, ist von einer atemberaubenden Naivität. Und es gehört ein gehöriges Maß an Weltfremdheit dazu, den Staaten dieser Erde anzusinnen, solchen Empfehlungen Folge zu leisten, und wenn sie auch aus dem Munde des Menschen kommen, dessen Amt mit dem des Stellvertreters Gottes auf Erden bezeichnet wird.

Begeisterte Zustimmung findet Franziskus natürlich im leider sehr breiten Narrensaum der Gesellschaft, in Deutschland bei Grünen und Linken aller Schattierungen, natürlich auch bei der inzwischen sozialdemokratisch durchgefärbten Union. Habent Papam etiam stulti.

Der Kinderkreuzzug

Mit der im Wortsinne Galionsfigur Greta Thunberg demonstrieren inzwischen wohl weltweit Schüler am Freitagvormittag mit dem hohen Ziel, das Weltklima zu retten. Galionsfigur deswegen, weil schon angesichts des Umfanges dieser Aktionen und der notwendigerweise dahinter stehenden Logistik ein schlichter Schülerprotest hier nicht stattfinden kann. Inzwischen dürfte „Friday for Future“ zu einer veritablen Gelddruckmaschine geworden sein. Einschlägige Berichte finden sich inzwischen im Internet, in den Mainstream-Medien natürlich nicht.

Die Protagonistin Greta Thunberg, eine inzwischen 16-jährige Gymnasiastin aus Schweden, erscheint dabei wie die Inkarnation der Romanfigur Oskar Matzerath aus der Blechtrommel  von Günter Grass. Nur eben diesmal weiblich, und statt der kleinen Blechtrommel schlägt die allseits verehrte Greta die große Medientrommel. Auch sind gewisse Ähnlichkeiten zwischen der Romanfigur, dem aus Protest gegen das Naziregime nicht weiter gewachsenen kleinen Jungen Oskar, der zwanghaft  die Blechtrommel rührt und mit seiner über dem hörbaren Bereich intensiven Stimme Glas zum Bruch bringt, und der  zur Ikone der Klimarettung stilisierten Greta Thunberg unübersehbar. Für eine 16-jährige  ist sie zunächst einmal auffallend klein, ihr Gesicht ist eher das eines 12-jährigen Mädchens als einer 16-jährigen jungen Dame. Ihre sparsame bis nicht vorhandene Mimik läßt ihr Gesicht auch dann ausdruckslos erscheinen, wenn sie flammende Appelle an die Welt der Erwachsenen richtet. Dem Vernehmen nach hat sie selbst erklärt, Autistin zu sein und deswegen  zum Beispiel bestimmte Dinge intensiver zu erleben als andere.

Schaut man sich  die Fernsehbilder  von den Freitagsdemonstrationen an, so muß man schon erschrecken. Da erklären Zehnjährige vor laufender Kamera, daß sie die Erwachsenen zwingen wollen, nun endlich  die Klimaschutzziele, die doch auf den Konferenzen ihrer Politiker beschlossen worden sind, tatsächlich einzuhalten. Sie äußern die wahrscheinlich tatsächlich subjektiv gefühlte Sorge, in 20-30 Jahren auf diesem Planeten nicht mehr leben zu können, weil der selbstverständlich menschengemachte Klimawandel ihn dann unbewohnbar gemacht haben werde. Niemandem scheint aufzufallen, daß es schlicht unmöglich ist, in diesem Alter auch nur einen groben Überblick über physikalische Zusammenhänge allgemein und hinsichtlich des Klimas im speziellen zu haben. Allenfalls ist es möglich, eingelernte Phasen wiederzugeben, was bei der Monotonie der skandierten Sprüche auch naheliegt.

Wer auch nur ein Mindestmaß an historischem uund literarischem Wissen hat, wird bei diesen Bildern abwechselnd an den Rattenfänger von Hameln und den Kinderkreuzzug des Jahres 1212 erinnert. Beides sind Schreckbilder der Verführbarkeit von Kindern und Jugendlichen. Das Gefährliche in solchen Fällen liegt in der kindlichen Natur. Kinder sind nun einmal so leicht zu begeistern wie zu ängstigen. Das führt dann auch zu einer Unbedingtheit des Wollens, gepaart mit dem seit Urzeiten in diesem Alter virulenten Anspruch, es ohnehin besser zu wissen als die  Erwachsenen. Die Kinder sollte man daher nicht schelten, wohl aber die Erwachsenen, die diese Mechanismen der kindlichen Psyche für ihre eigenen Zwecke mißbrauchen. Schaut man in die Gesichter dieser entschlossen die Rettung der Welt ins Auge fassenden Kinder, dann sieht man auch bereits den Nachwuchs für die linksradikalen Jugend- und Studenten-Organisationen, die dann zum Beispiel mißliebige akademische Lehrer terrorisieren und in ihrer Überheblichkeit sich anmaßen, die Inhalte von Lehre und Forschung bestimmen zu wollen, bevor sie überhaupt erst Vordiplome bestanden haben. Auch das liegt im Kalkül derjenigen, die Greta Thunberg und ihre Fridays for Future Kids diskret aus dem Hintergrund  steuern.

Der eigentliche Skandal liegt darin, daß Politiker wie die Bundeskanzlerin und die Masse der politisch korrekten Medien diese kindlichen Kreuzzügler anhimmeln und sich bei ihnen buchstäblich einschleimen, statt endlich diesem Spuk ein Ende zu bereiten und die Kinder konsequent in ihre Schulen zu schicken.  Doch man meint zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen zu können. Zum einen will man die Orgie von Verboten und Vorschriften, die zur Rettung des Klimas  angeblich unumgänglich sind, nicht beenden. Denn damit würde man ein Gutteil seines Daseinszwecks obsolet werden lassen. (Man könnte seine Energien allerdings auch in wirklich vernünftige Politik investieren. Doch dies setzte Vernunft voraus.) Und zum anderen verspricht man sich eine neue Generation von Wählern zu gewinnen, bevor sie überhaupt  wahlberechtigt ist. Man könnte allerdings auch von politischem Kindesmißbrauch sprechen. Politisch Lied, ein garstig Lied!  (Goethe).