Archiv für den Monat: Juli 2020

Giordano Bruno, Galileo Galilei, und nun Ulrich Kutschera

Nein, der Scheiterhaufen wird nicht der Ort sein, auf dem Ulrich Kutschera sein Leben beenden wird, und er wird auch nicht nach lebenslangem Hausarrest diese Welt verlassen. Die Strafen des 16. Jahrhunderts für Ketzerei gehören nun einmal der Vergangenheit an. Und es ist auch nicht mehr eine allmächtige Kirche, die jede Abweichung von ihren Lehren unnachsichtig ahndet. Wir leben ja schließlich in einem aufgeklärten Rechtsstaat, in dem die Wissenschaften und ihre Vertreter in höchstem Ansehen stehen. Die Freiheit der Wissenschaft gilt viel. Die allermeisten Menschen in unserem Lande sind auch davon überzeugt, daß der wissenschaftliche Fortschritt unsere Lebensgrundlagen garantiert und fortlaufend verbessert. Niemanden käme es daher in den Sinn, der Wissenschaft religiöse oder ideologische Fesseln anzulegen.

Was ist Wissenschaft?

Wie in Stein gemeißelt steht somit virtuell über allem wisssenschaftlichen Bemühen der Satz des Bundesverfassungsgerichts:

Wesensmerkmal der Wissenschaft ist ihre prinzipielle Unvollständigkeit und Unabgeschlossenheit, die ihr trotz des für sie konstitionellen Wahrheitsbezuges eignet. Ihre Ergebnisse sind daher stets vorläufig und der Korrektur auf Grund besserer Erkenntnis zugänglich.

Die strafrechtliche Verfolgung eines Naturwissenschaftlers wegen seiner Forschungsergebnisse ist daher in unserer Zeit nicht mehr denkbar. Kritik daran wird ausschließlich im wissenschaftlichen Diskurs formuliert. Jeder, der mit seinen wissenschaftlichen Forschungsergebnissen an die öffentlichkeit tritt, muß sich der fachlichen Kritik seiner Kollegen und den Fragen des Publikums stellen. Staatsanwälte und Richter interessieren sich dafür, wenn überhaupt, nur privat wie jeder andere. 

Die Inquisition kehrt zurück

Doch halt! Findet da nicht gerade vor dem Amtsgericht zu Kassel ein Prozeß gegen den Evolutionsbiologen Professor Ulrich Kutschera statt? Soll er sich strafbar gemacht haben, weil er seine wissenschaftlich begründete Überzeugung publiziert hat, gleichgeschlechtliche Paare seien nicht fähig, Kinder aufzuziehen, weil sie ja grundsätzlich keine gemeinsamen Kinder haben können, im Gegenteil, diesen Kindern tue es nicht gut, in einer solchen Beziehungaufzuwachsen, ja sie seien sogar pädophilen Nachstellungen ausgesetzt? Angesichts der gesellschaftlich und politisch vorherrschenden Anschauungen zur Homosexualität, die ja nun zur Einführung der Ehe von gleichgeschlechtlichen Sexualpartnern und sogar zum Recht dieser Eheleute neuer Art auf die Adoption von Kindern geführt hat, fürwahr eine zumindest ungewöhnliche Erkenntnis oder vielleicht auch nur Theorie.

Indessen findet eine wissenschaftliche Debatte der Thesen des Professors nicht statt. Vielmehr hat sich die Staatsanwaltschaft der Sache angenommen und ihn wegen Volksverhetzung angeklagt. Volksverhetzung – was ist das eigentlich? Betrug, Diebstahl oder Mord sind Straftatbestände, die jedenfalls in Grundzügen jedermann geläufig sind. Volksverhetzung, § 130 StGB, indessen ist eine Vorschrift, die im Rechtsleben eine nur untergeordnete Rolle spielt. Wer etwa als „Justiztourist“ durch die Flure der Gerichte streift und die Aushänge vor den Sitzungssälen studiert, wird so gut wie nie auf eine Verhandlung wegen dieses Delikts stoßen. Deswegen will ich einmal den Grundtatbestand der Volksverhetzung, wie er in § 130 Abs. 1 StGB formuliert ist, zitieren:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder einen einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Haß aufgestachelt, zu Gewalt-oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er eine vorbezeichneten Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ohne vertieft in die juristischen Probleme dieser Vorschrift einzusteigen, soll doch die Frage aufgeworfen werden, ob homosexuelle Menschen als Gruppe unter diese Vorschrift fallen. Durch ihre Nation, Rasse, Religion oder ethnische Herkunft bestimmt sind sie nicht. Denn in allen diesen abgrenzbaren Gruppen sind sie vertreten. Die Gerichte werden also zunächst einmal die Frage beantworten müssen, ob hier überhaupt eine abgrenzbare Gruppe im Sinne des Gesetzes betroffen ist. In der Vergangenheit wurde das zum Beispiel für Punker bejaht, für Fans von Schalke 04 und die GSG 9 verneint. Auf die letztinstanzliche Entscheidung in dieser Sache darf man also schon deswegen gespannt sein.

Inquisition gegen Aufklärung

Wesentlich bedeutsamer ist indessen, daß wir uns hier im Bereich von Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit bewegen. Deswegen wollen wir auch den Wortlaut des Art. 5 GG zitieren:

1.Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

2. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der    allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

3. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Zu den allgemeinen Gesetzen, in deren Schranken sich Meinungs-und Wissenschaftsfreiheit bewegen, gehört natürlich auch das Strafgesetzbuch. Beleidigungen sind von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt, auch wenn öffentlich-rechtlich alimentierte Grimassenschneider und Faxenmacher bisweilen meinen, vor laufender Fernsehkamera gelte das Strafgesetzbuch nicht. Somit kann durchaus einmal gefragt werden, ob die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse generell geeignet sein kann, Strafgesetze zu verletzen. Denn die Einschränkung des Art. 5 Nr. 2 GG steht nun mal nach der Definition der Meinungsfreiheit und bezieht sich somit vom Wortlaut der Verfassung her auf diese, nicht jedoch auf die erst danach aufgezählte Freiheit von Wissenschaft und Forschung. Somit findet die Wissenschaftsfreiheit ihre Grenze erst dort, wo Grundrechte Dritter berührt sind. In Betracht käme im vorliegenden Fall natürlich die Menschenwürde des angesprochenen Personenkreises, die nach Art. 1 Abs. 1 GG dem Schutz durch die staatlichen Gewalten, zu denen natürlich auch die Justiz gehört, anvertraut ist. Kommen wir damit aber unserem Problem näher? Können die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung überhaupt die Menschenwürde auch nur berühren? Ist die Menschenwürde verletzt, wenn Wissenschaftler einer bestimmten Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer Forschungsergebnisse Eigenschaften zuschreiben, etwa eine genetisch bedingte Alkoholintoleranz?

Die Freiheit der Wissenschaft

Das Bundesverfassungsgericht musste sich in der Vergangenheit mit Problemen der Wissenschaftsfreiheit vor allem bei Fragen der neueren Geschichte, etwa des Holocaust, auseinandersetzen. Der Ansatzpunkt der Karlsruher Richter ist hier die Definition der wissenschaftlichen Forschung überhaupt. Nur dann, wenn ernsthafte wissenschaftliche Arbeit dahintersteckt, die ihrerseits ergebnisoffen ist und nicht etwa nur vorgefassten Meinungen einen wissenschaftlichen Anstrich geben will, steht das Ergebnis unter dem Schutz von Art. 5 Abs. 3 GG. Handelt es sich um Wissenschaft, ist das eben so hinzunehmen, auch wenn es die Gefühle und Befindlichkeiten Betroffener verletzt. Eine Prüfung am Maßstab der Strafgesetze findet dann erst gar nicht statt. Handelt es sich jedoch nicht um Wissenschaft, sondern nur um eine Meinungsäußerung so greift natürlich das Strafgesetzbuch in seiner Funktion als Begrenzung der Meinungsfreiheit. Im vorliegenden Falle sollte also die Frage im Vordergrund stehen, ob die inkriminierten Thesen des Professors dem wissenschaftlichen Anspruch genügen, oder aber nur die wissenschaftliche Verbrämung einer gesellschaftspolitischen Meinung festgestellt werden muß. Das sollte eigentlich durch Sachverständige zu klären sein. Denn die Frage, ob hier eine wissenschaftliche Leistung vorliegt oder nicht, sollte ausschließlich objektiv beantwortet werden können, nicht aber ideologisch aus dem Zeitgeist heraus. Doch selbst dann, wenn es sich nur um eine Meinung ohne wissenschaftlichen Wert handeln sollte, müßte doch der liberale Grundsatz gelten, daß auch unbequeme, viellecht sogar manchen Menschen unerträgliche Meinungen frei geäußert werden dürfen. Denn das gehört zum Wesen einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung.

Es ist allerdings zu befürchten, daß dieses Verfahren völlig anders laufen wird. Allein schon die Tatsache, daß der Sachverhalt zu einer Anklage und ihrer Zulassung bei Gericht geführt hat, läßt Schlimmes befürchten. Auch die Juristen denken nicht im luftleeren Raum, sondern sind Kinder ihrer Zeit und von deren Vorstellungen geprägt. War das in früheren Jahrhunderten die Religion, so ist dies heute die Weltanschauung. Die Ideologie von Liberalität und Toleranz beherrscht das Denken unserer und der nachfolgenden Generation. Wir sind mit dem Dogma groß geworden, daß die Freiheit des Menschen grenzenlos ist. Sich in jeder Hinsicht ausleben zu dürfen, erscheint als Quintessenz der Freiheitsrechte unserer Verfassung. Selbstverständlich gehört auch die Freiheit, sein Geschlechtsleben so zu gestalten, wie es einem beliebt, zu den nicht hinterfragbaren Grundrechten. Allerdings doch nur soweit, als nicht die Grundrechte anderer beeinträchtigt werden. Die sexuelle Belästigung anderer steht zu Recht unter Strafdrohung, was für den Exhibitionismus genauso gilt wie für die Vergewaltigung. Die Freiheitsrechte schützen eben nicht das Ausleben jedweder sexuellen Neigungen. So ist es heute völlig unstrittig, daß nach Jahrhunderten der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen nunmehr auch für sie gilt, was für alle anderen Menschen gilt.

Die moderne Zivilreligion

Eine völlig andere Frage ist es jedoch, wie der Staat familiäre Beziehungen regelt, etwa Ehe und Adoption. Sexuelle Beziehungen einerseits und gesetzlich geregelte familiäre Verhältnisse andererseits mögen zwar Überschneidungen aufweisen, sind jedoch grundsätzlich unterschiedliche Lebenssachverhalte, die nicht denknotwendig kausal verknüpft sind. Deswegen sind zum Beispiel sexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe fraglos normal. Das war ja nicht immer so. In früheren Jahrhunderten gebot eine allmächtige Kirche die Eheschließung vor der Aufnahme sexueller Beziehungen, von allen anderen Beschränkungen des Privatlebens in dieser Hinsicht einmal ganz abgesehen. Heute indessen scheint es umgekehrt zu sein. Die alles beherrschende Vorstellung von einem Menschenrecht auf „anything goes“ gebietet mit der gleichen Strenge, wie sie einst religiösen Geboten eigen war, die unbegrenzte Toleranz, ja sogar Akzeptanz als gleich in jeder Hinsicht. Zwar verlangt der Gleichheitssatz in Art. 3 des Grundgesetzes nur, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Indessen gilt es als menschenrechtswidrig, biologische Unterschiede zwischen den Menschen überhaupt nur anzusprechen, wie es zur Zeit die unsägliche Rassismusdebatte zeigt. Das gilt natürlich auch für sexuelle Veranlagungen und deren  Auswirkungen auf die Rechtsstellung, zumal es in weiten Kreisen der Bevölkerung inzwischen schon zum Glaubenssatz geworden ist, daß es nicht etwa sexuelle Veranlagungen, sondern nur willentlich gesteuerte sexuelle Neigungen gibt, und es somit hier keine Ungleichheit unter den Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Neigungen geben kann.

Diese Vorstellungen werden mit der gleichen  Inbrunst propagiert und durchgesetzt, wie seinerzeit religiöse Vorstellungen, auch solche von der Gestalt der Erde und dem Sexualleben der Menschen. Wer etwa Zweifel daran äußert, daß die Ehe von gleichgeschlechtlichen Menschen ein gesellschaftlicher Fortschritt ist, weil er etwa meint, daß sexuelle Beziehungen zwischen Männern und Frauen zwar das gleiche wie solche zwischen Männern und Männern bzw. Frauen und Frauen, aber nicht dasselbe sind, weil nur die erstgenannten zur Gründung einer Familie im hergebrachten Sinne mit gemeinsamen Kindern der Eheleute führen können, der muß sich heute der sogenannten Homophobie zeihen lassen und steht im gesellschaftlichen Abseits. Thesen wie die des Professors Kutschera lösen demgemäß öffentliche Empörung aus. Haben solche Abweichungen vom Glauben einen Giordano Bruno noch auf den real lodernden Scheiterhaufen gebracht, so bringen sie den Ketzer heute auf den virtuellen Scheiterhaufen der gesellschaftlichen Verfemung. Da nimmt es nicht wunder, daß dann auch die Konsequenz der strafrechtlichen Verfolgung eintritt. Denn, wie gesagt, auch Juristen sind Kinder ihrer Zeit. Und so wird dem mutigen Professor zwar nicht der Scheiterhaufen drohen, auch nicht der lebenslange Hausarrest. Man wird ihn auch nicht zum Widerruf zwingen können. Es ist jedoch zu befürchten, daß am Ende eine strafrechtliche Verurteilung und damit gesellschaftliche Ächtung einer unbequemen wissenschaftlichen Meinung stehen wird. Jedenfalls wird Ulrich Kutschera in guter Gesellschaft sein. Im Laufe der Jahrhunderte sind Giordano Bruno und Galileo Galilei von verfemten Außenseitern zu wissenschaftlichen Ikonen geworden. Ob dies bei Ulrich Kutschera ebenso sein wird, werden spätere Generationen entscheiden.


 


Die Flagellanten sind wieder da

Über viele seltsame Bräuche ist die Geschichte hinweggegangen. So zum Beispiel über das Flagellantentum (flagellare, lat. schlagen, peitschen, geißeln). Das ganze Mittelalter hindurch war es in nahezu ganz Europa populär, sich zur Buße selbst zu geißeln oder geißeln zu lassen. Ganze Geißlerzüge bewegten sich durch die Städte und boten den Umstehenden das bizarre Schauspiel der kollektiven Selbstbestrafung für den sündhaften Lebenswandel der Teilnehmer. Natürlich war diese Praxis gerade in den Klöstern sehr verbreitet, fand aber auch Vorläufer in vorchristlicher Zeit. Offenbar treten solche kollektiven abergläubischen Anwandlungen von Zeit zu Zeit bei den Menschen auf. Heute sind wir offenbar wieder soweit.

Der nichtige Anlaß

Waren es im Mittelalter noch die wirklichen oder auch nur eingebildeten Sünden derjenigen, die sich da selbst öffentlich, bisweilen exzessiv, mit der Körperstrafe der Geißelung belegten, so sind wir heute natürlich deutlich weiter gekommen. Gebüßt wird nicht individuelle, sondern kollektive Schuld, natürlich eingebildete Schuld, wie noch darzulegen sein wird. Seit dem, sagen wir einmal, Mord an einem US-amerikanischen Kleinkriminellen – dieser Teil seines Lebenslaufs rechtfertigt natürlich nicht im mindesten, was jene ebenfalls kriminellen Polizeibeamten ihm angetan haben, ebensowenig wie der weit überproportionale Anteil von „People of Color“ an den Gewaltdelikten in der US-Kriminalstatistik– seither also schwappt aus den USA eine Welle von modernem Flagellantentum um den Erdball. Unter der Parole „Black Lifes Matter!“ beugen landauf, landab Weiße ihr Knie – vor was eigentlich? Vor den Menschen schwarzer Hautfarbe, pardon, die Bezeichnung ist nicht mehr politisch korrekt, vor den „People of Color“ muß es heißen, ob anwesend oder nicht. Bei kulturellen Ereignissen, Sportveranstaltungen und natürlich den diversen Demonstrationen gegen die angeblich andauernde Unterdrückung eben jener „People of Color“, allgegenwärtig ist der demonstrative Kniefall, ein non verbales „Nostra culpa, nostra maxima culpa!“ Dabei herrscht offenbar ein unhinterfragter Gruppenzwang, der zur Befolgung dieses quasireligiösen Ritus nötigt. Ob etwa Fußballprofis oder Formel-1-Rennfahrer sich vertiefte Gedanken zu diesem Thema machen, wollen wir einmal dahingestellt sein lassen. Doch zeichnen sich diese Teile der Bevölkerung im allgemeinen nicht dadurch aus, daß sie sich vertieft mit politischen oder gesellschaftlichen Problemen befassen. So dürfte der geistige Horizont des durchschnittlichen Rennfahrers eher nur die drei großen M abdecken: Motoren, Mädels und Moneten.

Die Erbsünde des weißen Mannes

Die durchweg linksgrün bis linksextrem gestrickten Verfechter der BLM (Black Lifes Matter) Bewegung verfolgen ja ganz eindeutig das Ziel, unsere hoch entwickelte Industriegesellschaft mit der weit entwickelten Freiheit des einzelnen Menschen und einem allgemeinen Wohlstand, der sich so nun einmal nur in den Industrieländern herausbilden konnte, im Sinne ihrer sozialistischen Träumereien radikal zu verändern. Da dies auf direktem Wege bisher immer gescheitert ist, fällt man nun nicht mehr den Bürgern mit der Tür ins Haus und predigt ganz offen Marx und Lenin. Stattdessen bedient man sich vordergründig menschenfreundlicher Themen wie Umweltschutz, Gleichberechtigung, Völkerverständigung und, man höre und staune, Demokratie. Hinzugekommen ist nun das vordergründige Eintreten für angeblich „strukturell benachteiligte“ Bevölkerungsgruppen. Von Rassen darf da natürlich nicht geredet werden, weil es solche angeblich nicht gibt, wohl aber Rassismus. Denn die Benachteiligten dieser Erde sind vorwiegend eben die „People of Color“. Schuld sind natürlich die Weißen, und zwar konkret die weißen Männer, denn ihre Frauen waren und sind natürlich auch benachteiligt und unterdrückt. Feminismus ist eben universal. Weil das so ist, haben die weißen Männer nunmehr ihre Knie real und symbolisch zu beugen und natürlich diese angeblich strukturelle Benachteiligung abzubauen, vorzugsweise dadurch, daß den „People of Color“ gewissermaßen zum Ausgleich nun Begünstigungen und Vorteile gewährt werden, die es in einer nach demokratischen Grundsätzen funktionierenden Gesellschaft nicht geben kann. Aber was soll’s. Jahrhunderte der Sklaverei, Ausbeutung und Unterdrückung müssen eben wieder wettgemacht werden. Da müssen die alten weißen Männer eben mal eine Weile zurückstehen.

Wie war es denn wirklich?

Als die Europäer daran gingen, den afrikanischen Kontinent südlich der Sahara zu erobern und zu kolonisieren, stießen sie auf unterentwickelte Kulturen. Unterentwickelt im Vergleich zur eigenen Kultur, sowohl hinsichtlich der Staatsorganisation, der Wirtschaft, der Gesellschaft und unter anderem auch der militärischen Leistungsfähigkeit. Sie fanden auch die Sklaverei bereits vor. Abgesehen davon, daß die ohne staatliche Organisation in bloßen Stammesverbänden lebenden Einheimischen sich wechselseitig versklavten, betrieben die Araber dort einen schwunghaften Sklavenhandel. Allein aus Ostafrika wurden im 18. und 19. Jahrhundert ca. 17 Millionen Menschen als Sklaven in die arabischen Länder und nach Amerika deportiert. So hart es klingt, hatte das jedenfalls im Falle der nach Nordamerika verkauften Sklaven zur Folge, daß sich Bildung, Kultur und Lebensstandard ihrer Nachkommen dort deutlich höher entwickelten, als dies in ihren Heimatländern weiterhin der Fall war. Tatsächlich unterscheiden sich die afrikanischen Stammesgesellschaften auch heute noch sehr wenig von den Zuständen, welche die europäischen Kolonisatoren seinerzeit angetroffen haben. Und wenn man davon ausgeht, daß diese während der Zeit ihrer Kolonialherrschaft kaum ein Interesse daran hatten, ihre Kolonien zu entwickeln und auf das Niveau der europäischen Länder anzuheben, so muß man feststellen, daß sich seit der Entlassung in die Unabhängigkeit Mitte des vergangenen Jahrhunderts dort wenig zum besseren entwickelt hat. Als Zwischenergebnis kann festgehalten werden, daß der weiße Mann weder für die Verhältnisse vor der Kolonisierung, noch danach verantwortlich ist. Tatsachen indessen interessieren linke Ideologen niemals. Wenn die Tatsachen mit einer Ideologie nicht vereinbar sind, dann ist das eben schlecht für die Tatsachen.

Wer soll eigentlich vor wem knien?

Die Geschichte der Menschheit ist auch eine Geschichte der Unterdrückung,  der Gewaltherrschaft und der Völkermorde. Erinnert sei zum Beispiel an die blutige Eroberung des Vorderen Orients und Nordafrikas durch Mohammed und seine Nachfolger. Dabei ließen die frommen Söhne Allahs nicht selten alle männlichen Einwohner einer Stadt über die Klinge springen und führten ihre Frauen und Kinder in die Sklaverei. Aus der Sicht von BLM Aktivisten müßte man natürlich sagen, daß auch dies Untaten weißer Männer waren. Denn die Araber sind nach der groben Rasseneinteilung nun einmal Weiße. Auf jeden Fall müßten dann die Araber eine Kollektivscham gegenüber den Schwarzen, pardon, People of Color pflegen und ihr Knie beugen. Linke pflegen dies allerdings zu ignorieren, zählen dafür aber die ebenfalls semitischen Juden zu den Weißen. Und zwar zu den ganz bösen, die unter anderem für den Kapitalismus und die Unterdrückung der Palästinenser verantwortlich sind.

Aber beim Völkermord waren die Schwarzen auch schon mal unter sich. Denken wir an den Völkermord der Hutu an den Tutsi in Ruanda 1994 mit ca. 800.000-1.000.000 Opfern. Wo bleiben da die Kniebeugen? Aber auch der weiße Mann war gegen seinesgleichen noch niemals zimperlich. Dem Völkermord der Türken an völkischen Minderheiten in den Jahren 1914-1921 fielen ca. 1,5 Millionen Armenier und ca. 500.000 Griechen zum Opfer. Ob allerdings etwa Herr Erdogan deswegen jemals sein Knie vor Armeniern oder Griechen beugen wird, muß doch sehr bezweifelt werden. Der Holocaust an den europäischen Juden mit rund 6 Millionen Opfern sah auf beiden Seiten Weiße, nämlich die großdeutschen Nationalsozialisten mit ihren Helfershelfern aus osteuropäischen Ländern auf Täterseite und die europäischen Juden auf Opferseite. Das dürfte allerdings der einzige Völkermord sein, zu dem sich die Nachkommen der Täter bekannt haben. Nicht dazu bekannt haben sich die Nachkommen der Tschechen und Polen, die 1945 ihre deutschen Nachbarn nicht nur enteignet und verjagt, sondern zwischen 1,5 und 2 Millionen davon auch ermordet haben. Auch hier also Vökermord von Weißen an Weißen.Wo bleibt der Kniefall?

Die berühmte Schlacht im Teutoburger Wald im Jahr 9 nach Christus, die von römischen Geschichtsschreibern zutreffend Clades Variana, die Varus-Niederlage, genannt wird, endete mit der Niedermetzelung von rund 15.000-20.000 römischen Legionären. Wollen wir nicht endlich vor den Italienern niederknien? Und welche Völker Europas müssen die Knie vor den Nachkommen derer beugen, die im 30-jährigen Krieg von der einen oder anderen europäischen Kriegspartei niedergemetzelt wurden, ca. 7 bis 10 Millionen an der Zahl?

Blickt man zurück in die Geschichte, so findet man nicht wenige Fälle von Völkermorden innerhalb des eigenen Volkes. Der merowingische Hausmeier Karlmann ließ im Jahr 746 mehrere Tausend Alemannen niedermetzeln, die sich der Unterwerfung widersetzten. Bekannter ist das Blutgericht von Verden, wie der Rachefeldzug Karls des Großen im Jahre 782 genannt wird, dem rund 4.500 Sachsen zum Opfer fielen. Wer muß eigentlich in Deutschland nun vor wem niederknien? Deutsche, fallt auf die Knie! Wer muß eigentlich in Frankreich vor wem niederknien, wo doch die Truppen der ersten französischen Republik während des Aufstandes der Landbevölkerung in der Vendee über 300.000 Menschen niedergemacht und ihre Siedlungen vernichtet haben? Und wie ist es eigentlich mit dem vom sowjetischen Diktator Stalin zu verantwortenden Holodomor, während dessen an die 10 Millionen Menschen dem Hungertod überantwortet wurden? Sollen die Russen vor den Ukrainern niederknien? Immerhin war Stalin Georgier. Einfacher ist es wohl mit Maos großer Kulturrevolution, die von 1966-1976 bis zu 100 Millionen Chinesen das Leben gekostet hat. Man könnte da einfach symbolisch kollektiv das Knie voreinander beugen. Der Blick in die Geschichte zeigt eben, wie absurd das gegenwärtige Theater um die angebliche Schuld des weißen Mannes am wirklichen oder auch nur vermeintlichen Elend des schwarzen Mannes, pardon, der „People of Color“ in Wahrheit ist.

Die Herrschaft über die Begriffe

Es fällt auf, daß die Linke auch in diesem Thema die Sprachherrschaft übernommen hat. Das zeigt sich am Beispiel des sogenannten „racial profiling“. Dabei handelt es sich um einen Begriff aus der englischen Sprache, wahrscheinlich amerikanischen Ursprungs. Dennoch wird er auch hierzulande sogar offiziell gebraucht. Gemeint ist damit die gezielte Kontrolle nichtweißer bzw. nicht mitteleuropäisch aussehender Menschen durch die Polizei ohne konkreten Anlaß. Die linken Antreiber der BLM Bewegung wollen uns weismachen, die Polizei bei uns sei durch und durch rassistisch und kontrolliere schikanös dunkelhäutige bzw. nordafrikanisch aussehende junge Männer ohne konkreten Anlaß oder gar Verdacht. Man will natürlich erreichen, daß die Polizei sich künftig genau umgekehrt verhält und diese Bevölkerungsgruppe mehr oder weniger unbehelligt läßt. Daß zum Beispiel der Drogenhandel weitgehend in der Hand schwarzafrikanischer Dealer ist, bleibt dabei ebenso außen vor wie der statistisch weit überproportionale Anteil arabischstämmiger Täter bei Gewalt- und Sexualdelikten. Wer der Polizei insoweit gedanklich Handschellen angelegt, der erreicht damit natürlich, daß zumindest präventiv die Bekämpfung dieser Deliktsfelder vernachlässigt wird. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt. Dem Ziel der radikalen Umgestaltung unserer Gesellschaft kommt man dadurch allerdings ein gutes Stück näher.

Man kann nur dazu aufrufen, seinerseits Farbe ins Spiel zu bringen. Die rote Karte für Black Lifes Matter!


Der Feind, den auch Elitesoldaten nicht besiegen können

Die Verteidigungsministerin greift durch. Rechte Umtriebe im KSK werden abgestellt. Und zwar gründlich. Bei der Entlassung, mindestens Versetzung, von Soldaten bleibt sie nicht stehen. Nein, es wird gleich eine der sechs Einsatzkompanien aufgelöst, und es wird die Auflösung des gesamten Kommandos für den Fall angedroht, daß sich die Verhältnisse dort nicht bis Oktober dieses Jahres (!) Grundlegend ändern. Und die Truppe wird aus allen Einsätzen zurückgezogen.

Was muß geschehen sein, daß eine solche Reaktion der obersten Befehlshabern erfolgt? Hat die Truppe geputscht? Drohte gar die Machtübernahme rechter Revolutionäre? Hitler ante portas?

Eine Bestandsaufnahme

Mitte Mai dieses Jahres wurde das Hausgrundstück eines offenbar schon längere Zeit vom MAD (Militärischer Abschirmdienst – das ist gewissermaßen der bundeswehreigene Verfassungsschutz) beobachteten Oberstabsfeldwebels in Sachsen von Polizei und Staatsanwaltschaft durchsucht. Neben nationalsozialistischen Devotionalien fanden die Ermittler erhebliche Mengen an Munition und Sprengmitteln sowie militärische Waffen. Zweifellos ein schwerwiegender Fall. Hier ist von Straftaten einer Qualität auszugehen, die mit einer langjährigen Freiheitsstrafe gesühnt werden dürften. Und es wird zu ermitteln sein, ob und in welchem Umfang es Mittäter gibt. Daß dieser Soldat, sollte sich der dringende Tatverdacht vor Gericht bestätigen, keine Minute länger noch Angehöriger der Bundeswehr bleiben kann, steht außer Frage.

Gegen eine Reihe von Soldaten des KSK laufen gerichtliche Disziplinarverfahren. Was ihnen vorgeworfen wird, unterliegt zunächst einmal der Vertraulichkeit des Verfahrens. Spekulationen sollte man nicht anstellen, will man sich nicht dem Vorwurf aussetzen, unseriösen Sensationsjournalismus oder politischen Haltungsjournalismus zu betreiben. Das will ich gerne den Mainstream-Medien wie Bild oder der Arroganzpostille von der Hamburger Relotiusspitze überlassen.

Es gibt aber auch offensichtlich ein gerichtliches Disziplinarverfahren gegen einen Offizier des KSK, das bereits durch ein Urteil des Truppendienstgerichts in erster Instanz abgeschlossen worden ist. Der Offizier war mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert worden, und der Dienstherr hatte ihm verboten, die Uniform in der Öffentlichkeit zu tragen. Seine disziplinarischen Verfehlungen sollen wohl von der Art gewesen sein, die hier in Rede steht – „rechte“ Umtriebe eben. Das Truppendienstgericht indessen fand das Vorgehen des Dienstherrn rechtswidrig und hob die Disziplinarmaßnahme auf. Ob die Bundeswehr dagegen das zulässige Rechtsmittel eingelegt hat, ist mir nicht bekannt. Zuständig für die Entscheidung wäre das Bundesverwaltungsgericht.

In den Medien ist von Saufgelagen mit merkwürdigen Ritualen wie das Werfen von Schweineköpfen, absingen „rechter“ Lieder, Hitlergruß und Nazi-Devotionalien die Rede, man raunt sogar von Verschwörungen und finsteren Plänen gegen Politiker bis hin zu deren Liquidierung. Belegt ist davon nichts, jedenfalls nicht so, daß man damit in einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren oder einem Prozeß vor dem Truppendienstgericht etwas anfangen könnte.

Und dann gibt es da noch den sogenannten Brandbrief eines Hauptmanns an die Verteidigungsministerin, in dem er sich über rechtsextreme Umtriebe im KSK beklagt, und der wohl mitursächlich für den hektischen Aktionismus ist, der nun im Hause Kramp-Karrenbauer ausgebrochen ist. Nun sollte man wissen, daß es sich bei diesem Offizier nicht um einen Soldaten des KSK handelt, sondern um einen Teilnehmer am Auswahlverfahren des KSK, der dieses nicht bestanden hat. Das ist natürlich keine Schande, denn an diesem Auswahlverfahren scheitern die meisten Bewerber, weil die Anforderungen in der Tat extrem hoch sind. Die Kommandosoldaten sollen ja im Einsatz auch extreme Leistungen bringen. Nur fragt man sich doch, wie glaubhaft die Schilderungen eines bloßen Lehrgangsteilnehmers über die Verhältnisse in der Truppe sein können, und wie glaubwürdig ein Soldat ist, dem man soeben bescheinigt hat, den Anforderungen des Dienstes in diesem Eliteverband nicht gewachsen zu sein? Und wie glaubwürdig ist ein Offizier, der in Kenntnis des Beschwerderechts an der Truppenhierarchie vorbei die Ministerin anschreibt, statt sich an den nächsten Disziplinarvorgesetzten zu wenden? Jeder Staatsanwalt, der in einem solchen Falle nach Bejahung eines Anfangsverdachts, wenn es den denn hier überhaupt gäbe, die Ermittlungen aufnimmt, würde erst einmal umfangreich Zeugen vernehmen, Vorgesetzte befragen und vor allem die Ermittlungen absolut verschwiegen führen. Hier ist das jedoch anders. Der Satz: „Rechte Vorkommnisse in der Bundeswehr“ löst zuverlässig ein gewaltiges Medienecho aus. Der Vorwurf rechtsextremer Tendenzen in einem Eliteverband schlägt in der Politik ein wie eine Bombe. Verteidigungsvorbringen der betroffenen Soldaten wird uns weder vom Ministerium noch von seinen Lautsprechern in den Medien mitgeteilt. Braucht man auch nicht. Es geht ja um den “ Kampf gegen Rechts“. Da brechen alle rechtsstaatlichen Dämme.

Ein Wort zu den Pflichten eines Vorgesetzten

Das Soldatengesetz ist gewissermaßen die innere Verfassung der Bundeswehr. Es regelt eben die Rechte und Pflichten der Soldaten sowohl untereinander als auch gegenüber dem Dienstherrn. Die Pflichten des Vorgesetzten werden in § 10 geregelt. In ihrem ersten Absatz verlangt die Vorschrift, daß der Vorgesetzte in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben soll. Abs. 3 lautet schlicht: Er hat für seine Untergebenen zu sorgen. Man spricht auch von der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und des Vorgesetzten. Aus dieser Fürsorgepflicht haben die Gerichte unter anderen abgeleitet, daß der Vorgesetzte seine Untergebenen nicht der Gefahr disziplinarischer oder strafrechtlicher Maßregelung aussetzen darf. Er hat vielmehr den Untergebenen vor der Begehung von Dienstpflichtverletzungen zu bewahren. Das gilt zum Beispiel auch im Falle der Mitgliedschaft des Soldaten in einer rechtsextremistischen Vereinigung. Im vorliegenden Fall hat man nichts davon gehört, daß Disziplinarvorgesetzte (Kompaniechefs, Kommandeur KSK bzw. Kommandeur Division Schnelle Kräfte) dieser Fürsorgepflicht in der Weise nachgekommen wären, daß sie in verstärktem Maße einzelne Soldaten oder auch Teileinheiten belehrt, ermahnt oder auch schlichtweg auf dem Gebiete der Staatsbürgerkunde besser ausgebildet hätten. Veranlassung dazu hätte ja bestanden, wenn immer wieder derartige Vorfälle in der Öffentlichkeit bekannt werden, zumindest darüber geredet wird. Erst wenn all das keine Änderung zum besseren bringt, haben die Disziplinarvorgesetzten die Mittel der Wehrdisziplinarordnung anzuwenden, die nun einmal vom bloßen Verweis bis zur Entfernung aus dem Dienst reichen.

Das Rechtsverständnis der Verteidigungsministerin

Im vorliegenden Falle jedoch ist es offenbar so, daß einzelne, vorbehaltlich gerichtlicher Prüfung vermutlich gravierende Fälle die Verteidigungsministerin dazu bewogen haben, den sprichwörtlich ganz großen Hammer zu schwingen und den Truppenteil kollektiv zu bestrafen. Natürlich handelt es sich hier nicht um eine Strafe im juristischen Sinn. Aber es handelt sich um eine Maßnahme, die weit schwerer wiegt. Es wird ein Generalverdacht gegen sämtliche Soldaten des Kommandos Spezialkräfte nicht nur formuliert, sondern auf dieser Basis eine Maßnahme getroffen, die einem öffentlichen Pranger nahekommt. Die Auflösung einer Kompanie und Androhung der Auflösung des kompletten Verbandes KSK ist eine Maßnahme, die selbstverständlich weder in der Wehrdisziplinarordnung noch im Wehrstrafgesetz vorgesehen ist. Möglicherweise wird sie genau deswegen ergriffen, denn Rechtsmittel dagegen gibt es nicht. Wie sowohl der Fall des vor dem Truppendienstgericht erfolgreichen Oberstleutnants als auch eine Reihe von Fällen in der Vergangenheit zeigen, die noch unter der Ägide der Vorgängerin von Frau Kramp-Karren Bauer spielten, bringt die gerichtliche Nachprüfung der von der Verteidigungsministerin skandalisierten Vorgänge nicht selten zu Tage, daß an den Vorwürfen nichts dran ist. Ja, Frau von der Leyen mußte sich ja von einem schwäbischen Staatsanwalt darüber belehren lassen, daß hier voreilig völlig substanzlose Vorwürfe gegen Soldaten erhoben worden seien. Unter anderem hat sich ja der mit großem Aufwand des Ministeriums in den Medien inszenierte Skandal um einen Oberleutnant, der in der Tat kriminelle Handlungen begangen hat, zum Beispiel sich unter Vorspiegelung einer falschen Identität Sozialhilfe erschlichen hat, mehr als Groteske denn als die herbeifantasierte Terrorgefahr erwiesen. Frau Kramp-Karrenbauer erweist sich hier in der Tat als würdige Nachfolgerin der unsäglichen Ursula von der Leyen. Unsäglich deswegen, weil sie in ihrem Furor der Teufelsaustreibung die gesamte Bundeswehr unter den Generalverdacht nationalsozialistischer Tendenzen gestellt und dann in einer beispiellosen Aktion Truppenunterkünfte nach Wehrmachtsdevotionalien und sonstigen verdächtigen Dingen hat durchsuchen lassen, dabei auch nicht davor zurückgeschreckt ist, Spinde von Soldaten in deren Abwesenheit durchsuchen zu lassen, wobei auch schon mal ein Vorhängeschloss geknackt werden musste. Für das Klima in der Truppe, für das natürlich die Ministerin verantwortlich ist, ist bezeichnend, daß es in keinem Falle ein Soldat gewagt hat, Strafanzeige gegen unmittelbare Vorgesetzte oder gar gegen die verantwortliche Ministerin zu erstatten.

Wie schwer müssen die Verfehlungen einer Truppe sein, daß man sie nur noch auflösen kann?

Die Verteidigungsministerin und mit ihr offenbar auch die Kanzlerin und die führenden Repräsentanten unseres Landes, sekundiert von einer Presse, der jegliche Kritik an Regierung und Parlamentsmehrheit fern liegt, ja, die man eigentlich mit Fug und Recht als Abteilung Agitation und Propaganda der Politik bezeichnen kann, sie alle halten die Kollektivstrafe der Auflösung einer Kompanie und nachfolgend des gesamten KSK für die angemessene Reaktion auf, ja was denn? Dazu wollen wir uns ein paar Gedanken machen.

Die offensichtlich auch inmitten liegenden Straftaten einzelner Soldaten müssen hier nicht betrachtet werden. Sie sind und bleiben Straftaten einzelner Soldaten. Dem Verband wird recht unspezifiziert vorgeworfen, „rechte“ Tendenzen bei seinen Soldaten zu dulden, etwa in Form des Absingens „rechter“ Lieder oder Glorifizierung der Wehrmacht. Es ist leicht erkennbar, daß hier schwer greifbare Sachverhalte benannt werden, und noch leichter erkennbar, daß all das weit entfernt von strafbaren Handlungen ist, und auch häufig nicht einmal Dienstvergehen im Sinne des Soldatengesetzes vorliegen. Bei dieser Gelegenheit muß daran erinnert werden, daß auch für die Soldaten unserer Bundeswehr Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes gilt. Danach hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äußern und zu verbreiten. Das findet seine Schranken nur in den allgemeinen Gesetzen, vor allem im Strafgesetzbuch. In besonderem Maße gilt dies natürlich für die politische Meinungsbildung und sogar die politische Betätigung. An das Vorliegen eines Dienstvergehens sind dabei sehr hohe Anforderungen zu stellen. Das mußte seinerzeit Rudolf Scharping als Verteidigungsminister offenbar schmerzhaft erfahren. Das Bundesverwaltungsgericht hatte wie schon die Vorinstanz festgestellt, daß ein Major und ein Hauptfeldwebel sich keiner Dienstpflichtverletzung schuldig gemacht hatten, indem sie für die Partei „Die Republikaner“ als Funktionäre tätig waren und sogar für Parlamente kandidiert hatten. Denn ungeachtet der damals strittigen Einstufung als verfassungsfeindlich oder nicht, mußte man diesen beiden Soldaten zu Gute halten, daß sie sich nach ihrem Vorbringen jeweils für eine gemäßigte Politik ihrer Partei eingesetzt hatten. Der Minister soll nach Lektüre des Urteils einen Wutanfall bekommen haben. Frau Kramp-Karrenbauer wird das wohl erspart bleiben, denn ihre Maßnahmen sind leider nicht gerichtlich nachprüfbar.

Erkennbar ist allerdings, daß das Ministerium die Disziplinarvorgesetzten dazu anhält, alles als Dienstvergehen einzustufen, was vom politischen Mainstream abweicht, allerdings nur wenn das nach nach rechts geht. Selbst harmlose Dinge wie etwa, daß ein Soldat auf seiner Facebook Seite einen Beitrag „liked“, den die Bundeswehr, natürlich auf Anweisung der politischen Leitung, als „rechts“ einstuft, führen zur disziplinarischen Bestrafung, und zwar im oberen Rahmen. Natürlich kann so etwas vor Gericht keinen Bestand haben. So hat erst jüngst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, daß der Verfassungsschutz einen Kommunalpolitiker nicht deswegen als Rechtsextremisten einstufen und beobachten darf, weil er Facebookbeiträge Dritter, die für sich genommen wohl durchaus als rechtsextremistisch eingestuft werden müssen, „geliked“ hat. Denn wer erklärt, ein Beitrag gefalle ihm, muß deswegen noch nicht die gleichen Bestrebungen verfolgen, wie der Autor. Und es dürfte wohl kaum vor Gericht Bestand haben, einen Soldaten dafür zu bestrafen, daß er anlässlich eines feuchtfröhlichen Kompanieabends Schweineköpfe wirft oder Wehrmachtslieder singt. Wir halten also fest, daß ein Großteil dessen, was nun von der Ministerin unter dem Beifall der Medien als rechtsextreme Umtriebe skandalisiert wird, bei Lichte besehen allenfalls als geschmacklos oder ungehörig eingestuft werden kann. Jedenfalls von Rechts wegen. Das scheint allerdings eine Kategorie zu sein, der sich Politiker nur mit säuerlich verzogenen Gesichtszügen nähern.

Die historische Dimension

Wie gesagt, ist die Auflösung eines Truppenteils als Reaktion auf Fehlverhalten eine ganz außerordentliche, vor allem ganz außerordentlich seltene Maßnahme. In der Geschichte finden wir diese Kollektivstrafe etwa im alten Rom. So hat Kaiser Vespasian vier Legionen aufgelöst, weil sie in der Schlacht ihre Feldzeichen verloren hatten. Das galt als größte Schande, die über einen Truppenteil kommen konnte. Friedrich der Große hatte dem Regiment Bernburg die Säbel und die Tressen an den Uniformen nehmen lassen und ihm verboten, den Grenadiermarsch zu spielen, weil das Regiment 1760 bei Dresden versagt hatte, als die dort belagerten Österreicher einen Ausfall machten. Er hat also das Regiment nicht aufgelöst, sondern bei seiner Ehre gepackt. Die Wirkung war auch entsprechend. In der nachfolgenden Schlacht bei Liegnitz schlug sich das Regiment derart tapfer, daß der König es in alle seine alten Rechte wieder einsetzte. Charles de Gaulle löste das 1. Fallschirmjäger Regiment der Fremdenlegion auf, als es sich während des Putsches von Teilen der französischen Armee im Algerienkrieg 1961, wobei unter anderem ein Attentat auf den Staatspräsidenten inmitten lag, auf die Seite der putschenden Generäle gestellt hatte. Wir haben also hier in allen historischen Fällen Sachverhalte, die nicht entfernt einen Vergleich mit dem aushalten, was hier beim Kommando Spezialkräfte wirklich oder auch nur vermeintlich vorgekommen ist. Nun zeigt aber auch ein Vergleich der handelnden Personen, nehmen wir etwa Friedrich den Großen und Charles de Gaulle, mit der Kanzlerin und der Verteidigungsministerin, den Unterschied zwischen Staatsmännern historischer Größe und Politikerinnen vom Format einer Sachbearbeiterin in der Führerscheinbehörde. Und sie fallen auch im Vergleich mit Vorgängern durch den Rost, die ihr Amt noch ernst genommen und vor allem vom Wesen des Soldaten etwas verstanden haben, wie etwa Franz Josef Strauß, Helmut Schmidt, Georg Leber und Manfred Wörner.

Worum es wirklich geht

Die Vorgänge um das KSK sind nur eine weitere Arabeske des allgegenwärtigen „Kampfs gegen Rechts“. Auch hier wird bewußt unscharf formuliert, wenn mal von rechts, mal von rechtsextrem die Rede ist. Das Ziel ist es ja, alles als verfassungsfeindlich, damit unvertretbar und außerhalb der Gemeinschaft der Demokraten angesiedelt zu verteufeln, was rechts vom politischen Mainstream existiert. Eine demokratische Rechte darf es nicht geben, denn diese könnte die de facto Mehrheit des grünlinken Milieus gefährden. Zu diesem gehört auch die ehemals konservative Union, die heute nur noch den linksgrünen Meinungsführern blöde hinterher dackelt. So lange jedenfalls, bis sie sich selbst in deren Augen überflüssig gemacht hat. Die Medien spielen dabei in der Tat die Rolle der Abteilung Agitation und Propaganda. Dies zeigt gerade die aktuelle Groteske um das KSK sehr deutlich.

Nirgends wird auch nur ein Hauch von Kritik geäußert, wo doch solche Kritik geboten wäre. Schließlich ist es doch Aufgabe der Medien, die Politik, vor allem die Politik der Regierung, kritisch zu begleiten. Stattdessen übt man sich in dem, was früher einmal bildungsbürgerlich Panegyrik genannt wurde, umgangssprachlich eben Lobhudelei. Leider muß man dies aktuell auch in Texten solcher Journalisten feststellen, die früher einmal durchaus eine scharfe Klinge gegen Frau Merkel und ihren Hofstaat geschlagen haben, wie Klaus Kelle in seinem Kommentar zur KSK-Affäre leider beweist.

Welche Art von Bundeswehr will die Politik überhaupt?

Hört man sich die Statements diverser Politiker zu dieser sogenannten Affäre an, so beschleicht einen doch das Gefühl, daß ein nicht geringer Teil des politischen Spektrums hier eine willkommene Gelegenheit sieht, wenn nicht schon die Bundeswehr insgesamt, so doch ihren militärischen „Spirit“ abzuschaffen. Die linksgrüne Mehrheit in Politik und Medien hält von Militär und Soldaten ohnehin wenig bis nichts. Wenn überhaupt, dann sind linke Revolutionsgarden historische Highlights. Hinzu kommt, daß in der Tat Streitkräfte wie auch die Polizei Angehörige des linksgrünen Milieus weniger anziehen, als eher konservativ geprägte junge Männer und inzwischen auch Frauen. Wer selbst als Soldat gedient hat oder vielleicht auch als Polizeibeamter seine Pflicht tut, der wird aus seiner Erfahrung bestätigen können, daß linksgrün geprägte Kameraden eher die Ausnahme sind. Der wütende Kampf gegen jegliche soldatische Tradition ist ja auch davon getragen. Es soll eben möglichst nichts an die soldatischen Leistungen früherer Generationen erinnern, denn sie haben aus der Sicht des linksgrünen deutschen akademichen Milieus mindestens auf der falschen Seite der Geschichte gestanden, auf jeden Fall jedoch ein Soldatenbild verkörpert, das man heute rundweg ablehnt. Das zeigt sich in der aktuell laufenden Diskussion um die letzten verbliebenen Namen von früheren Soldaten an den Kasernentoren. Gerade solchen Politikern wie etwa der Dame, die Forderungen nach der Abschaffung des KSK vor laufender Kamera über ihre gepiercten Lippen bringt, könnte allenfalls eine Che Guevara Kaserne in ihr Weltbild passen. Den militärischen Nachwuchs dafür wird sie allerdings nicht bei den Fridays for Future Demonstranten und den sanften Flüchtlingsbetreuern finden, auch wenn sie ein solches Persönlichkeitsprofil des künftigen deutschen Soldaten anstrebt. Daß man mit solchen Soldaten nicht einmal einen Hochwassereinsatz bestreiten kann, von einem Kampfeinsatz gegen Terrorkommandos des IS ganz abgesehen, spielt dabei keine Rolle. Der neue Mensch muß her, auch in den Streitkräften, solange man die überhaupt noch hat.

Meine Empfehlung an den mündigen Bürger kann daher nur lauten: Glauben Sie nichts, was aus Berlin und aus den Redaktionsstuben kommt, wenn Sie es nicht selbst überprüft haben. Fehlt Ihnen dazu die Möglichkeit, dann gehen Sie davon aus, daß hier mit großer Wahrscheinlichkeit gelogen wird.

Dieser Beitrag ist zuerst auf der Internetseite der gemeinnützigen GmbH Hallo Meinung – Interessenvertretung Bürgerforum erschienen. Es lohnt sich immer, einmal auf diesen Seiten nachzusehen! Hier wird das Tagesgeschehen in erfrischend unkonventioneller Weise aufgespießt, und auch der sprichwörtliche Mann (natürlich auch die Frau!) von der Straße kommt zu Wort.