Dokumentation

Sehr geehrter Herr Holetschek,

Sie haben sich nach dem gestrigen Spiel der deutschen Fußball-Nationalmannschaft in München befremdet darüber geäußert,daß die Zuschauer in der Allianz-Arena zum größten Teil keinen Mund-/Nasenschutz getragen, und sich auch vielfach nicht an die Abstandsregeln gehalten haben. Sie haben daran die Erwartung geknüpft, daß die verantwortlichen Fußballfunktionäre künftig auf die Einhaltung der Corona-Regeln dringen sollten und derartiges zu unterbinden hätten.

Sie zeigen damit, mit Verlaub gesagt, ein eigenartiges Verständnis von unseren Grundrechten. Sie als Jurist sollten eigentlich wissen, daß unser Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG dem Menschen kraft seiner Existenz unveräußerlich anhaftet. Einschränkungen dieses und anderer Grundrechte darf der Staat nur aus zwingenden Gründen anordnen, und auch nur, solange diese zwingenden Gründe keine andere Wahl lassen. Soweit eine Güterabwägung erforderlich ist, was eigentlich immer der Fall ist, ist gemäß Art.20 Abs. 3 GG der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Der Staat hat also die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit keine andere Wahl lassen, als das Tragen einer Maske auch im Freien vorzuschreiben. Einlaß in das Stadion erhalten jedoch meines Wissens nur Personen, die entweder von einer Covid-19 Erkrankung genesen sind, zweifach geimpft sind oder einen ganz aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. Diese Menschen können praktisch niemanden mehr anstecken oder von jemanden angesteckt werden. Nun wissen wir ferner von den Aerosolforschern, daß sich das Corona-Virus unter freiem Himmel so rasch nach oben verflüchtigt, daß die Ansteckungsgefahr im Freien ohnehin gegen Null geht. Dies gilt bei derderzeitigen Inzidenzlage, wo kaum noch jemand infiziert ist, erst recht.

Wer bei dieser Sachlage die persönliche Freiheit der Bürger einschränken will, der muß überzeugende Beweise dafür vorlegen, daß diese Freiheitsbeschränkung zwingend notwendig ist, um die Gefahr der Infektion mit dem Corona-Virus zu unterbinden. Dabei muß wie gesagt natürlich der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Die bloße denkbare Möglichkeit, daß der ein oder andere sich vielleicht doch infizieren könnte, kann bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit nicht zulasten derGrundrechte durchschlagen. Das kann nur dann der Fall sein, wenn nur durchdiese Maßnahme die Gefahr der massiven Verbreitung des Virus unterbunden werden kann.

Mir ist bisher keine einzige wissenschaftliche Evaluierung solcher Maßnahmen bekannt, die den Nachweis führt, daß selbst geimpfte, genesene und aktuell negativ getestete Personen einer massiven Gefahr der Ansteckung mit dem Virus ausgesetzt sind, oder andere anstecken, wenn sie keine Masken tragen, auch unter freiem Himmel. Sollten Ihnen derartige wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich insoweit in Kenntnis setzen würden, gern auch im Wege der Veröffentlichung. Allerdings sollte gleichzeitig bekannt gegeben werden, wieviele derartiger wissenschaftlichen Evaluierungen es gibt, und inwieweit sie voneinander differieren. Denn nur dann besteht für uns Bürger die Möglichkeit,selbst nachzuvollziehen, was der Stand der Wissenschaft ist, und zu prüfen, ob unsere gewählten Volksvertreter ihrer Aufgabe mit der gebotenen Sorgfalt nachkommen.

Soweit Sie dieses Schreiben beantworten wollen, bitte ich davon abzusehen, dies im Wege eines der üblichen Referentenschreiben zu tun, die regelmäßig aus vorgefertigten Textbausteinen nichtssagenden Inhalts bestehen. Angesichts der Qualität regierungsamtlicher Verlautbarungen und begleitender Medienunterstützung kann ich im Übrigen nur dringend dazu raten, die Phrasendreschmaschine zu verschrotten. Demokratische Debatte auf Augenhöhe erfordert ein weitaus höheres Niveau. Die Zeiten, in denen das Volk noch mit gläubigem Augenaufschlag an den Lippen seiner Oberen hing, um deren Weistümer zu verinnerlichen, sollten eigentlich vorbei sein.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Thesen

Am 22.06.2021 um 15:05 schrieb Servicestelle@stmgp.bayern.de:

Sehr geehrter Herr Thesen,

 Herr Staatsminister Holetschek bedankt sich für Ihr Schreiben vom 20.06.2021 zur Maskenpflicht. Er hat uns gebeten Ihnen zu antworten.

 Es ist uns ein wichtiges Anliegen zu verdeutlichen, dass keine der Entscheidungen zu Maßnahmen, die die Bayerische Staatsregierung in den vergangenen Monaten zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger beschlossen hat, leichtfertig getroffen wurde. Sowohl die Staatsregierung wie auch die Entscheidungsträger auf Bundesebene haben dabei stets auch Einzelschicksale im Blick und wägen sorgfältig und kritisch ab, welche mitunter einschneidenden Maßnahmen geeignet und notwendig sind, um die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu verlangsamen und damit Menschenleben zu retten.

 Von Seiten der Bayerischen Staatsregierung wird zudem sichergestellt, dass laufend überprüft wird, ob und welche Regelungen weiterhin erforderlich sind. Sie werden Schritt für Schritt so angepasst, wie es nach der jeweils aktuellen pandemischen Lage erforderlich ist. Aus diesem Grund sind die zur Bewältigung der Pandemie getroffenen Maßnahmen stets zeitlich befristet.

 Wir bedanken uns bei Ihnen und wünschen Ihnen Kraft und Gesundheit in der für uns alle schwierigen Zeit.

 Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für Ihre Gesundheit

 Ihre Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

 

Von: Rainer Thesen <primipilaris@gmx.de>
Datum: 20. Juni 2021 um 12:04:05 MESZ
An: „Holetschek Klaus, MdL“ <klaus.holetschek@csu-landtag.de>
Betreff: Maskenpflicht

Sehr geehrter Herr Holetschek,

im Anhang finden Sie mein heutiges Schreiben mit der Bitte um Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Thesen

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Antwort. Leider ist sie von der Art, die in politischen Stäben stets fabriziert wird, wenn Bürger Fragen stellen, insbesondere substantiiert. Sie beantworten keine meiner Fragen, erst recht nicht unter Anführung wissenschaftlicher Ergebnisse bzw. Studien. Vielmehr haben Sie die Phrasendreschmaschine angeworfen. Meine Wertschätzung der Arbeit von Politikern und Ministerien hat das nicht gefördert.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Thesen

Ein Gedanke zu „Dokumentation

  1. Hüber

    Welche Firma könnte sich die Dreistigkeit dieser regierungsamtlichen Antwort leisten? Wenn man wegen einer faulen Tomate in der Verpackung zum Beispiel an Lidl eine E-Mail schickt, bekommt man eine höfliche, sachliche Antwort und dazu noch eine Gutschrift.
    Die Politiker und ihre unterwürfigen Behörden haben nicht kapiert, dass sie unsere Dienstleister sind und von uns Steuerzahlern finanziert werden.
    Die Arroganz der Macht, die sich darin zeigt, den Bürger überhaupt nicht ernstzunehmen, sobald er keinen Kniefall macht, ist eine schamlose Unverschämtheit. Bayrisch: Pfui Deibel!

    Antworten

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