Die Verfassungsfeindin

Die unverbrüchliche Treue unserer Innenministerin zum Grundgesetz beweist sie bekanntlich unter anderem dadurch, daß sie mit der Antifa sympathisiert. Das zeigt ihr Beitrag im Antifa-Magazin der linksextremistischen VVN-BdA aus dem Jahr 2021. Diese Organisation wird bekanntlich vom bayerischen Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft.(Verfassungsschutzbericht 2020, Seite 258. Auch im Verfassungsschutzbericht 2021 wird diese Organisation im Zusammenhang mit dem Linksextremismus, wenn auch nur noch umschreibend, erwähnt). Was sie von den Freiheitsgrundrechten der Bürger hält, kann man unter anderem daran ablesen, daß sie offensichtlich den Präsidenten des Bundesamtes für den Verfassungsschutz, Haldenwang, bei seinem Kreuzzug gegen politisch nicht korrekte Meinungsäußerungen unterstützt. Der glatte Verfassungsbruch indessen wäre es, wenn sie ihre Ankündigung wahrmachen würde, die Beweislast umzukehren, wenn es um die Prüfung der Verfassungstreue von Beamten, Richtern und Soldaten geht. Das hat sie am 16.3.2022 im Deutschen Bundestag erklärt. Wörtlich: „Wir wollen insbesondere im Disziplinarrecht und wahrscheinlich auch im Beamtenrecht eine Möglichkeit schaffen, die Beweislast umzukehren.“. Inhaltsgleich äußerte sie sich am 7.12.2022 in der Talkshow Maischberger. 

Ein neues Kampfmittel „gegen rechts“

Natürlich ist das ihrem verbissen geführten „Kampf gegen rechts“ geschuldet, der sich aus der in Deutschland wohl weitverbreiteten Psychose einer hypertrophen Dextrophobie speist. Die wiederum kommt Leuten sehr zupass, denen es gar nicht um die Bekämpfung des wirklichen Rechtsextremismus geht, sondern um die Zurückdrängung aller bürgerlich-konservativen Strömungen um so die linksgrüne Dominanz auszubauen. Und dazu wäre es zweifellos nützlich, könnte man im öffentlichen Dienst einfach nach Gusto Mitarbeiter unter dem Vorwand rechtsextremistischer Gesinnung entlassen. Sie müssten ja dann vor den Verwaltungsgerichten klagen und dabei den Beweis führen, daß sie keine verfassungsfeindliche Gesinnung haben. Nicht nur, daß dies durch die Instanzen Jahre dauert, während derer sie natürlich kein Gehalt bekommen, sondern auch, daß dieser Beweis wohl nicht immer zu führen sein wird, mindestens aber in den Augen des einen oder anderen Gerichts nicht ausreichend erbracht wird. Die wirkliche Rechtslage, die natürlich auch auf den Grundentscheidungen der Verfassung für die Meinungsfreiheit und die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums beruht, ist genau gegenteilig. Wenn der Staat meint, einem seiner Bediensteten eine verfassungsfeindliche Einstellung attestieren zu können, dann muß er das auch beweisen, und zwar im disziplinargerichtlichen Verfahren, das er gegen diesen Beamten, Richter oder Soldaten anstrengt. Und hier gilt darüber hinaus dann auch der Zweifelssatz. Wenn also nicht zweifelsfrei nachgewiesen wird, daß der betreffende Bedienstete, sei es Beamter, Richter oder Soldat, verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, dann ist zu seinen Gunsten anzunehmen, daß er dies gerade nicht tut mit der Folge, daß er nicht entlassen werden kann. Natürlich läuft das Gehalt während der Dauer des Verfahrens weiter.

Doch es regt sich Widerstand

Das erklärt, warum die Äußerungen der Verfassungsministerin (!) In der Öffentlichkeit und den sozialen Netzwerken einen solchen Wirbel gemacht haben. Das ist umso mehr verständlich, als sie vor kurzem ja auch einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der die anlasslose und massenhafte Überwachung von E-Mails und Chatrooms vorsieht. Glücklicherweise stoßen diese Bestrebungen der Antifa-Freundin auf dem Sessel der Bundesinnenministerin nicht nur in den sozialen Medien auf Widerstand. Selbst in der verbreitetsten und damit jedem Juristen bekannten Fachzeitschrift NJW (Neue Juristische Wochenschrift) findet sich in Heft 52/2022 ein Artikel des bekannten Strafverteidigers RA Dr. Gerhard Strate, in dem diese Absichten der Frau Faeser harsch kritisiert werden. Wörtlich: „Zurück bleibt der Eindruck des verantwortungslosen Zündelns an den Grundlagen des Rechtsstaats. Wer derart bedenkenlos die Lunte durch die Talkshows trägt, sollte zunächst die eigene Verfassungstreue auf einen strengen Prüfstand stellen.“


Ein Gedanke zu „Die Verfassungsfeindin

  1. Robert Meyer

    Diese Umkehr der Beweislast existiert doch, zumindest faktisch, längst. Nach § 55 Abs. 5 Soldatengesetz können Zeitsoldaten bis zum Ablauf von vier Jahren seit Dienstantritt fristlos entlassen werden und müssen sich mühsam und ohne Bezüge wieder einklagen. Diese Frist soll jetzt sogar auf acht Jahre verlängert werden. Und selbstverständlich fällt darunter auch die Sippenhaft durch Mitgliedschaft oder Unterstützung einer durch das BfV als extremistisch denunzierten Vereinigung.

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