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Eine Geschichte aus dem Irrenhaus

Zu den Aufregern in der politischen Debatte unserer Tage gehört die Diskussion um die Wehrpflicht. Das erstaunliche daran ist vor allem, daß diese Diskussion nicht entlang der bekannten politischen Linien verläuft. Die Ablehnung des verpflichtenden Wehrdienstes, ja der Bundeswehr überhaupt, war jahrzehntelang eine Domäne der Linken unter dem Segen der christlichen Kirchen. Das hat sich geändert. Inzwischen geht der Riss sogar durch die AfD. Eine Fraktion um den Kyffhäuser-Romantiker Björn Höcke, wenig überraschend mit dem Segen des mit seinem Amt erkennbar intellektuell überforderten Co-Parteivorsitzenden Tino Chrupalla, wendet sich mit unfassbar blödsinnigen Argumenten gegen die Wehrpflicht. O-Ton Höcke aus dem Thüringer Landtag:

„Bevor auch ein einziger junger Mensch in diesem Land zwangsweise wieder in Uniform antreten soll, muß dieser Staat endlich wieder ein Staat für die Deutschen werden.“ Er warf den Parteien „von CDU bis Linke“ vor, den Patriotismus zu verachten, den es dafür benötige. „Die Menschen draußen spüren, daß es eben nicht um die Verteidigung der eigenen Lebensart geht.“ Neben „Drag-Queen-Auftritten in Kindergärten“ zählte er in diesem Zusammenhang unter anderem die „Deindustrialisierung“, die „Plünderung der Sozialversicherungssysteme“, den „Schuldstolz“ und die Einwanderungspolitik auf.

Die notwendige Entgegnung

Diesem Schwachsinn ist in der heutigen Debatte des Deutschen Bundestages zum Wehrpflichtgesetz der AfD-Abgeordnete Rüdiger Lucassen mit einer stringenten Argumentation entgegengetreten. Es lohnt sich, diesen kurzen Redebeitrag anzuhören. Er ist natürlich wie alle im Bundestag gehaltenen Reden dokumentiert. Unter anderem führte er aus: „Was hätten wohl die Männer und Frauen der Befreiungskriege dazu gesagt? Sie wären diesem Befund niemals gefolgt.“ Herr Lucassen versteht im Gegensatz zu Herrn Höcke auch etwas von der Materie, und offensichtlich auch mehr von der deutschen Geschichte als dieser romantische Träumer. Er war Berufssoldat, zuletzt Oberst im Generalstab und hat in der Folgezeit erfolgreich ein Unternehmen geführt. Der Thüringer AfD-Chef beklagte daraufhin, er habe sich in den vergangenen zwölf Jahren „viele Anwürfe“ gefallen lassen. „Der Vorwurf mangelnder Vaterlandsliebe war allerdings nicht darunter.“ Gleichwohl müsse klar sein, Deutschland werde nicht von außen existentiell bedroht, sondern von innen. Dazu kann ich nur sagen, daß es möglicherweise in der Tat Herrn Höcke nicht an Vaterlandsliebe mangelt, indessen jedoch an Intelligenz. Gerade als studierter Historiker, dem jahrelang die Bildung von Gymnasiasten im Schulfach Geschichte anvertraut war, sollte er eigentlich wissen, was der Urgrund der Wehrpflicht in einem demokratischen Staat ist.

Was immer gilt

Die allgemeine Wehrpflicht ist in gesellschafts- und staatspolitischer Hinsicht ein Wert an sich. Das gilt ganz besonders in einer Demokratie. Historisch hat sie ihr Vorbild in der Antike. Das Bürgerrecht des griechischen polites wie des civis romanus war untrennbar mit der persönlichen, nicht einmal delegierbaren Pflicht verbunden, Dienst in Heer und Flotte zu leisten. Der civis atque miles in der römischen Republik konnte ebenso wie in der griechischen Polis nur der freie Bürger sein. Das galt für alle Gesellschaftsschichten, auch und gerade den Patrizier. Zum cursus honorum, der staatlichen Ämterlaufbahn, gehörte der Dienst in der Armee, in jüngeren Jahren als tribunus militaris, als Krönung der Ämterlaufbahn der Befehl über eine Legion (legatus), als Konsul sodann der Oberbefehl über die römische Streitmacht. Noch die Heere des Mittelalters in Europa sahen in ihren Reihen vorwiegend zum Dienst verpflichtete Bürger, die eben in Kriegszeiten zu den Waffen eilen mußten, daneben den Ritterstand, der im Gegenzug zur Belehnung mit Land und Leibeigenen Kriegsdienst leistete. Erst die heraufziehende Neuzeit sah Heere von besoldeten Kriegern, Söldner oder Landsknechte geheißen. In den Kabinettskriegen des 18. Jahrhunderts kämpften in der Tat vorwiegend bisweilen nicht ganz freiwillig dienende Söldner. Erst die sich immer mehr zu Demokratien entwickelnden Nationalstaaten stellten dann Armeen aus wehrpflichtigen Bürgern auf. Der demokratische Staat, ideell und materiell auf den Schultern seiner freien Bürger ruhend, gab ihnen als Pendant zu ihrer bürgerlichen Freiheit auf, das Gemeinwesen wirtschaftlich durch Steuern und militärisch durch Dienst in den Streitkräften zu sichern. Das war der Grund für das Diktum Scharnhorsts, der Bürger sei der geborene Verteidiger des Vaterlandes.

Die derzeitige Diskussion um das Wiederaufleben der Wehrpflicht, soweit das rechte politische Spektrum – dazu gehört selbstverständlich die AfD – sie führt, krankt an einer fatalen Blickverengung. Unbeschadet der sachlichen Einwände gegen die derzeitige globale und deutsche Politik ist allein zu prüfen, ob ein Staat wie die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich Streitkräfte benötigt, und ob diese Streitkräfte im wesentlichen die Bürger des Landes oder professionelle Krieger sein sollen, wobei selbstverständlich wie auch in allen voraufgegangenen Jahrhunderten mit Wehrpflichtarmeen, die Offiziere und älteren Unteroffiziere schon wegen der notwendigen Professionalität Berufssoldaten sein müssen. Allerdings, und dafür spricht ja unsere Erfahrung in der Bundeswehr wie auch anderswo, ergänzt um entsprechend ausgebildete Offiziere und Unteroffiziere der Reserve. In diesem Zusammenhang hat die Tagespolitik grundsätzlich keine Rolle zu spielen. Zunächst einmal kann nicht übersehen werden, daß es für eine notwendige Vermehrung der Armee deutlich zu spät ist, wenn diese erst in Angriff genommen wird, nachdem eine Krise heraufzieht, die eine militärische Auseinandersetzung in Kürze erwarten läßt. Ich muß wohl gerade den Mitgliedern und Wählern der AfD nicht erläutern, daß etwa die Ausbildung eines Abiturienten zum Kompaniechef gut und gerne mindestens sechs Jahre in Anspruch nimmt, einschließlich der notwendigen Erfahrungen in den Vorverwendungen als Gruppen- und Zugführer. Als Bataillonskommandeur wurde ich erst 23 Jahre nach meinem Abitur verwendet. Daraus folgt, daß die notwendige Größe der Bundeswehr ausschließlich mit Blick auf die geostrategische Lage des Landes, und zwar langfristig, festgelegt werden kann. Dabei sind die militärischen und wirtschaftlichen Kapazitäten in Frage kommender Gegner in Rechnung zu ziehen. Auch hier wäre es fatal, tagespolitisch zu denken. Vielmehr muß, etwa mit Blick auf Russland, geprüft werden, welche politischen und militärischen Entwicklungen mittel- und langfristig, also in den nächsten 20, 30, 40 Jahren möglich sein könnten, nicht notwendigerweise mit Sicherheit eintreten werden. 

Tagespolitik kann für langfristige Aufgaben keine Rolle spielen

Noch viel weniger kann es eine Rolle spielen, ob zum Beispiel der Krieg in der Ukraine auch oder ganz im Interesse der USA geführt wird. Nicht nur, daß dies ein bloß tagespolitisches Thema ist, das Argument läßt völlig außer acht, daß die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes ein Wert an sich ist, der stets und dauerhaft gewährleistet werden muß. Deswegen ist es auch völlig unerheblich, ob Russland aktuell beabsichtigt, Deutschland anzugreifen oder nicht. Die abstrakte Bedrohungslage ist maßgeblich. Es kommt also allein darauf an, ob Russland möglicherweise über kurz oder lang Deutschland angreifen könnte. Ob das nach Sachlage erfolgversprechend sein kann oder nicht, spielt schon deswegen keine Rolle, weil auch eine Niederlage Russlands in einem solchen Krieg gegen Deutschland und seine Verbündeten das unermessliche Leid eines jeden Krieges auch über unser Land bringen würde. Auch wenn derzeit angesichts der militärischen Stärkeverhältnisse ein Angriff Russlands auf die Verbündeten in unserem östlichen Glacis und unser Land mit größter Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben müßte, so lehrt uns die Geschichte, daß nicht selten ein an Zahl unterlegener Angreifer erfolgreich war. Schauen wir auf Alexanders Feldzüge gegen die personell weit überlegenen Perser und die glänzenden Siege Friedrichs des Großen im Siebenjährigen Krieg. Der Russlandfeldzug im Zweiten Weltkrieg ist nur ein Beispiel aus der jüngeren Geschichte, auch wenn er dann letztendlich gescheitert ist. Die Anfangserfolge waren überwältigend, Tod und Zerstörung zuerst im Land des Feindes und dann in unserem Lande aber auch. Es kann eben leider nicht ausgeschlossen werden, daß ein wenig rational denkender Diktator derartige militärische Abenteuer unternimmt. Deswegen bleibt es bei der alten Weisheit: si vis pacem para bellum. 

Ich halte es auch im Übrigen für unhistorisch, Russland grundsätzlich lautere Absichten gegenüber Deutschland zuzubilligen. Mit Ausnahme des sprichwörtlich gewordenen Mirakels des Hauses Brandenburg am 5. Mai 1762 im Frieden von St. Petersburg, als Russlands Zar Peter III. die Seiten wechselte und statt Österreich Preußen unterstützte, hatte Deutschland von Russland noch nie etwas Gutes zu erwarten. Für Bismarck war in seinem außenpolitischen „Spiel mit fünf Kugeln“ die russische die heikelste. In der Juli-Krise 1914 war nach heute in der seriösen Geschichtswissenschaft herrschenden Meinung Russland neben Frankreich der ärgste Kriegstreiber gegen Deutschland. Über die Rolle des zur Sowjetunion gewordenen Russland im Zweiten Weltkrieg, insbesondere im Jahre 1945, zum Nachteil Deutschlands muß kein Wort mehr verloren werden.   

Angesichts der im rechten politischen Spektrum überproportional vorhandenen militärischen Sachkunde überrascht mich das Argument, unsere wehrpflichtige Jugend sollte nicht für sogenannte fremde Kriege zur Verfügung stehen, also etwa in der Ukraine eingesetzt werden. Gerade das genannte Beispiel der Einsätze auf dem Balkan und in Afghanistan zeigt doch überdeutlich, daß wehrpflichtige Soldaten der Bundeswehr niemals in solche Einsätze geschickt worden sind. Die Rechtslage war insoweit eindeutig, was ja jeder wissen sollte, der in den letzten 25 Jahren als Soldat oder Reservist in der Bundeswehr gedient hat. Selbstverständlich gilt dies weiterhin, wenn die Wehrpflicht wieder auflebt. Dieses Argument muß ich also als unsachlich und bloß polemisch zurückweisen.

Noch viel weniger können innenpolitische Entwicklungen, und seien sie noch so sehr abzulehnen, einen Einfluß auf die Wehrverfassung des Landes haben. Denn die Reaktion darauf kann in einer Demokratie nur die Abwahl der schlechten Politiker sein, in der Diktatur der Umsturz. Rüdiger Lucassen hat zu Recht darauf hingewiesen, daß die Bundeswehr nicht die Auftritte von Drag Queens in Kindergärten schützt, sondern die Kinder unseres Landes. Man kann ja auch nicht die Zahlung seiner Steuern ganz oder teilweise einstellen, weil man mit der Politik der Regierung nicht zufrieden ist. Man stelle sich vor, jemand behalte den Betrag seiner Steuer ein, der dem Prozentsatz des, sagen wir einmal Entwicklungshilfe-Etats am Gesamthaushalt von Bund, Ländern und Gemeinden entspricht. Und nicht zuletzt ist eine solche Argumentation kurzatmig. Wer der schlechten Regierung von heute die Steuereinnahmen oder Soldaten wegnimmt, nimmt sie auch der guten Regierung von morgen. Das ist derartig banal, daß man am hinreichenden intellektuellen Leistungsvermögen von Politikern wie Björn Höcke zweifeln muss, die mit solch kruder Argumentation die vornehmste Pflicht des Bürgers gegenüber seinem Staat, und damit seinen Mitmenschen, davon abhängig machen, ob die Regierung aktuell kluge oder dumme Politik macht. Gerade von Menschen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium erwartet man einen solchen Schwachsinn, wie ihn Herr Höcke und seine Anhänger derzeit propagieren, auf keinen Fall.

Man mag zwar angesichts der US-amerikanischen Außenpolitik, vor allem unter den letzten von den Demokraten gestellten Präsidenten gut beraten sein, auch einmal auf die deutschen Interessen zu schauen. Diese schließen es allerdings nicht aus, sondern erfordern sogar eine aktive Außenpolitik einschließlich der notwendigen militärischen Komponente, ohne die ein Staat so wenig ernst genommen werden kann, wie ein Liebhaber mit fehlender Potenz. Der platte rechte Pazifismus ist eben nicht nur in seiner Begründung unterkomplex, sondern auch grundfalsch, so falsch wie das Einfüllen von Dieselkraftstoff in den Tank eines Fahrzeuges mit Ottomotor. Denn er negiert die Grundlage jeder Staatlichkeit, nämlich die Rechtstreue seiner Bürger, im Falle einer Demokratie das konsensuale Mehrheitsprinzip. Und damit auch eine tragende Säule der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Herr, schmeiß Hirn runter!

Wer die Wählbarkeit seiner Partei über einen überschaubaren Kreis von esoterischen Träumern von der „teutschen“ Nation hinaus sicherstellen will, muss solche Spinner wie Höcke und Co. erst einmal an die frische Luft setzen.

Dextrophobie

Die Brandmauer-Politik in Deutschland ist ja nicht nur mehr als fragwürdig, sie bringt auch absonderliche Begebenheiten mit sich.

Aus dem Rathaus zu Schilda

So jüngst in Kiel. Dort hat sich eine Eulenspiegelei ganz eigener Art begeben. Im Bauausschuss des Stadtrates hatten die Grünen einen Antrag eingebracht, wonach ein bisheriger Beschluss zur Umgestaltung einer Straße zurückgenommen werden sollte. Also leicht erkennbar eine völlig unpolitische Angelegenheit, denn schwarze, grüne, rote oder blaue Straßen gibt es nicht. SPD und CDU stimmten gegen den Vorschlag, jedoch ging er mit sieben Stimmen durch. Davon kamen vier von den Grünen, je einer vom SSW, Fraktion Die Linke/Die Partei und, Teufel auch, von der AfD. Das wurde von den Grünen dann heftig bedauert. So etwas dürfe nicht passieren. Das sei ein schwerer Fehler! Seitens der CDU erging der Vorwurf an die Grünen, wenn man keine gemeinsamen Beschlüsse mit der AfD fassen wolle, müsse man das im Vorfeld organisieren, damit das nicht passieren kann.

Spiel nicht mit den Schmuddelkindern!

Das ist die Brandmaurerei in Reinkultur. Es ist völlig gleichgültig, zu welchen Themen welche Beschlüsse gefasst werden. Sie dürfen auf keinen Fall zustande kommen, wenn das nur mit den Stimmen der Satansjünger möglich ist. Vielleicht sollte der wackere Vertreter von CDU/SPD/FDP/Grüne/Linke in der Kantine den bereits bestellten Espresso zurückgehenlassen, sobald er bemerkt, daß am Nebentisch ein Vertreter der AfD ebenfalls einen Espresso bestellt hat. Wie sollen sich denn die Diener des Wahren, Guten und Schönen in den selbsternannten demokratischen Parteien verhalten, wenn etwa die dringend notwendige Finanzierung einer baufälligen Brücke beschlossen werden soll, und bekannt wird, daß die AfD-Fraktion zustimmen will, weil es eben nötig ist, und es ohne sie auch nicht geht? Soll dann die Finanzierung nicht beschlossen und die baufällige Brücke dann eben leider Gottes gesperrt werden? Letzteres kann ja die Verwaltung alleine ohne Gemeinderatsbeschluss.

Das Krankheitsbild

Das ist nichts anderes als eine behandlungsbedürftige psychische Störung aus dem Bereich der Phobien. Das Portal Psylex definiert die einschlägige psychische Erkrankung namens Dextrophobie als Angst vor Dingen, die sich auf der rechten Seite befinden. Man könne allerdings auch die Angst vor rechten Parteien und Gesinnungen hier aufführen. Die Psychotherapie hält Behandlungsmöglichkeiten bereit. Die Methode der Wahl ist hier die kognitive Verhaltenstherapie. Sie hilft dem Patienten sich über seine Gedanken, Einstellungen und Erwartungen klar zu werden. Das Ziel ist, falsche und belastende Überzeugungen zu erkennen und zu verändern. Herr Merz auf der Couch des Therapeuten, eine reizende Vorstellung, nicht wahr? Haben wir eigentlich genug Therapeuten für die Vielzahl von Patienten?

In der Tat liegt es nahe, hier von einer psychischen Störung, und zwar einer kollektiven Störung, zu sprechen. Wer bei klarem Verstand ist, kann sich nicht so verhalten, denn es gibt keinen sachlichen Grund dafür. Jenen Spezialdemokraten muß man wohl sagen, daß nach unserer Verfassung alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, Art. 20 Abs. 3 Satz 1 GG. In unserer repräsentativen Demokratie übt das Volk diese Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen aus. Die gewählten Abgeordneten sind somit die nicht nur legitimen, sondern die gesetzlichen Vertreter des Souveräns namens Volk. Sie alle haben den Willen des Volkes umzusetzen. Dieser geht ja auch dahin, daß alle gewählten Volksvertreter die gleichen Rechte und Pflichten haben. Klassisch organisieren sich diese Volksvertreter in den gesetzgebenden Körperschaften – Parlamenten – in die jeweilige Regierung tragende und sie als Opposition kontrollierende Fraktionen. In Gemeinderäten gibt es genau genommen nicht einmal das. Beschlüsse werden dort nach Sachgesichtspunkten, gegebenenfalls auch mit wechselnden Mehrheiten, gefasst. Weder für die gesetzgebenden Körperschaften – Parlamente – noch für die Gemeinderäte ist von Verfassungs wegen vorgesehen, daß es gewählte Abgeordnete erster und zweiter Klasse gibt, wobei nur die erstgenannten Mehrheitsbeschlüsse fassen und parlamentarische Ämter wie Präsidenten oder Ausschussvorsitze besetzen dürfen, letztere indessen zwar Sitz und Stimme im Plenum haben, aber für die politische Willensbildung im Hause so wichtig sind, wie die Polsterung der Bestuhlung. Das ist auch die Arroganz der Macht. Diesen scheinheiligen Pharisäern muß man allerdings auch sagen, daß die Arroganz die Zwillingsschwester der Ignoranz ist, oder, mit einem schönen alten deutschen Sprichwort: Dummheit und Stolz wachsen auf dem selben Holz.

Dieser Umgang mit dem Wählerwillen ist auch verräterisch

Dieses Verhalten der übrigen Parteien gegenüber dem ungeliebten Neuling ist nicht nur verfassungswidrig. Es ist auch eine Missachtung, ja sogar Verachtung der Wähler. Man bedeutet ihm, daß er wählen kann wen auch immer, indessen die Wahl von Abgeordneten der AfD eine Wahl zweiter Klasse ist. Man könnte auch sagen, daß es eben Wähler erster und zweiter Klasse gibt. Die einen haben ein in der praktischen Auswirkung unbeschränktes Wahlrecht, die anderen indessen ein nur beschränktes Wahlrecht, denn sie können nur Abgeordnete zweiter Klasse wählen.

Eine demokratisch tragfähige Begründung für dieses Verhalten gibt es natürlich nicht. Die Ausrede der etablierten Politiker lautet ja bekanntlich, man habe als Abgeordneter doch die freie Wahl, und sei nur seinem Gewissen unterworfen, auch was die Wahlen innerhalb des Hohen Hauses, etwa zur Vizepräsidentin oder zum Ausschussvorsitzenden angehe. Nun wissen jedenfalls die Juristen unter ihnen, daß es nicht nur den Buchstaben der Verfassung, sondern auch ihren Geist gibt. Deswegen gab es ja auch bis zum Einzug der Teufelsanbeter in die Parlamente auch ungeschriebene Regeln, an die sich alle gehalten haben. Eine politische Partei kann nur aus dem politischen Spiel genommen werden, wenn sie vom Bundesverfassungsgericht verboten wird. Ein solcher Antrag könnte ja mit der übergroßen Mehrheit der übrigen Parteien jederzeit beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden. Man tut es bekanntlich nicht, weil man von der übergroßen Mehrheit der Juristen stets hört, daß ein solches Verfahren wohl aussichtslos sei. Die Aufklärung über die Rechtslage scheint nicht zu genügen. Es muß offensichtlich erst einmal der Gang zum Psychotherapeuten beschritten werden, damit nach dem Heilungserfolg Normalität in die deutsche Politik einkehren kann.

Buchempfehlung

Es ist selten, daß ich an dieser Stelle ein Buch empfehle. Heute will ich das ein weiteres Mal tun. Es handelt sich um eine Arbeit des Historikers Peter Hoeres mit dem Titel: Rechts und links. Zur Karriere einer folgenreichen Unterscheidung in Geschichte und Gegenwart. Der Autor lehrt Neueste Geschichte an der Universität Würzburg. Das Buch nennt er selbst bescheiden einen Essay. Das mag der relativ kurz und knapp gehaltene Text auf 190 Seiten bei einem Satzspiegel im Postkartenformat rechtfertigen. Inhaltlich ist das Werk außerordentlich dicht geschrieben, stringent formuliert und in der Sache uneingeschränkt zustimmungsfähig.

Peter Hoeres gehört zu den Wissenschaftlern, die wegen ihrer hartnäckigen Ignoranz des sogenannten Zeitgeistes von links massiv angefeindet werden. Insoweit verweise ich auf meinen Beitrag vom 22.6.2025 an dieser Stelle unter dem Titel: Die Freiheit der Wissenschaft ist in Gefahr.

Der Autor untersucht zunächst einmal die Geschichte der politischen Begrifflichkeiten rechts und links, was auch für kundige Leser immer wieder neue Erkenntnisse zeitigt. So klärt er unter anderem über die politische Natur des Nationalsozialismus auf, der insbesondere nach den Bekundungen seiner Protagonisten Hitler und Goebbels weder rechts noch links, sondern etwas völlig Neues sein wollte. Das trifft nach der gut begründeten Ansicht des Verfassers auch zu. Damit wird er zuverlässig sowohl bei Rechten wie bei Linken anecken. Der Platz des seriösen Chronisten und Wissenschaftlers ist indessen stets zwischen den Stühlen. Zum Schluss seiner Betrachtungen befasst er sich mit dem neurotischen Kampf gegen Rechts der politischen Linken, aber auch der sich zu Unrecht immer noch als bürgerlich bezeichnenden Unionsparteien. Dieser Abschnitt ist ebenfalss außerordentlich lesenswert.

Das Buch ist also kurz und handlich, es eignet sich sowohl als Reiselektüre im Zug als auch als sinnvolle Beschäftigung an einem verregneten Sonntag.

Peter Hoeres, Rechts und links – Zur Karriere einer folgenschweren Unterscheidung in Geschichte und Gegenwart. Verlag zu Klampen, D-31832 Springe 2025, ISBN 978-3-98737-043-4

Die blaue Null

Am 29.10.2025diskutierten in der Sendung „Münchner Runde“ des Bayerischen Fernsehens unter Leitung des Moderators Christian Nitsche die Teilnehmer Manfred Weber, CSU, Partei- und Fraktionsvorsitzender der EVP, Tino Chrupalla, AfD, Bundessprecher und Vorsitzender der Fraktion im Bundestag, Oberst André Wüstner, Vorsitzender des Deutschen Bundeswehrverbands, Prof. Peter R. Neumann, Politikwissenschaftler, King’s College London und Gesine Dornblüth, Journalistin, Autorin, ehem. Auslandskorrespondentin in Moskau über das Thema „Angst vor Eskalation – wie gefährlich ist Putin?

Die Sendung war durchaus aufschlussreich. Vor allem dahingehend, daß man danach nicht mehr im Unklaren darüber sein kann, daß Herr Chrupalla für politische Spitzenämter bei weitem nicht geeignet ist. Es fehlen die grundlegenden Kenntnisse der Außen- und Sicherheitspolitik, und angesichts seiner Diskussionsbeiträge muß man auch konstatieren, daß hier seine intellektuellen Grenzen offengelegt wurden. Das mag ein hartes Urteil sein, ich kann es aber gut begründen.

Um einige Aspekte herauszugreifen:

Chrupalla drückt sich in nahezu peinlicher Weise um die Beantwortung der Frage herum, ob Putin ein Aggressor, Diktator und Kriegsverbrecher sei. Seine Begründung für diese ausweichende Haltung, man könne doch nicht mit jemanden verhandeln, dem man solche Prädikate zuspreche, trägt natürlich nicht. Zum einen sind Diskussionsbeiträge in einer Gesprächsrunde nicht von diplomatischer Qualität, wie etwa offizielle Verlautbarungen der Bundesregierung. Zum anderen wissen Diktatoren wie der chinesische Machthaber Xi oder der türkische Präsident Erdogan und erst recht Putin selbstverständlich sehr genau, wie sie und ihre Regime in den westlichen Ländern eingestuft werden. Das hindert sie nicht daran, mit ihnen Gespräche zu führen und über wirtschaftliche Dinge zu verhandeln. Denn in der großen Politik geht es um Interessen, nicht um Befindlichkeiten. Dann auch noch zu erklären, schließlich hätten auch andere Staaten immer wieder Kriegsverbrechen begangen – angespielt wird dabei offenbar auf die USA – ist natürlich mindestens schief. Denn die Kriegsverbrechen der USA etwa in Vietnam oder dem Irak sind sowohl qualitativ als auch quantitativ meilenweit entfernt von dem, was Russland in den letzten drei Jahren in der Ukraine tut, und beispielsweise auch in den Tschetschenien-Kriegen gezeigt hat.

Die geopolitische Rolle Deutschlands

Das sind allerdings Kleinigkeiten, verglichen mit der zutage getretenen Einschätzung der geopolitischen Rolle Deutschlands. Chrupalla scheint sich allen Ernstes vorzustellen, eine enge Zusammenarbeit, um nicht zu sagen ein Bündnis, zwischen Russland und Deutschland sei der Westbindung, wie sie seit 1949 besteht, vorzuziehen. Offenbar kennt er die Geschichte nicht. Weder die westeuropäischen Staaten wie Großbritannien und Frankreich, noch gar die USA können eine solche Machtagglomeration in Zentraleuropa dulden. Nicht zuletzt war dies ja der Grund dafür, daß diese Mächte im Ersten und Zweiten Weltkrieg der erstarkenden europäischen Zentralmacht Deutschland mit militärischen Mitteln entgegengetreten sind, um sie auf die heutige Größe zurecht zu stutzen. Unbeschadet dessen, daß dies jedenfalls für den Ersten Weltkrieg als klar rechtswidrig einzustufen ist, und für den Zweiten Weltkrieg jedenfalls festgestellt werden muß, daß der geostrategische Dilettant Hitler diesen Mächten mit seiner aggressiven Politik die Möglichkeit verschafft hat, das im Ersten Weltkrieg noch unvollendete Werk fertig zu stellen, ist das eben aus der Sicht der USA, Großbritanniens und Frankreich eine geopolitische Notwendigkeit gewesen. Eine Allianz Russlands mit Deutschland könnte durchaus entsprechende Überlegungen in den USA wiederbeleben.

Abgesehen davon liefe Deutschland als enger verbündeter Russlands Gefahr, auch nach und nach dessen politisches System zu übernehmen, wie das ja auch im Zuge der Westbindung geschehen ist, als Deutschland sich auch politisch als Demokratie westlichen Zuschnitts entwickelt hat. Ich möchte jedenfalls nicht in einem Land leben, in dem man gelegentlich als Oppositioneller auch einmal vom Balkon fallen kann oder sonst wie verschwindet, gerne auch einmal in einem Schauprozess von einem nur scheinbar unabhängigen Gericht zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wird. Da ist unsere Verfassungswirklichkeit unbeschadet ihrer Mängel im Detail doch bei weitem vorzuziehen.

Russland war nie Deutschlands Freund

Chrupalla müsste eigentlich auch wissen, daß Russland in der Geschichte beider Länder noch niemals wirklich Deutschlands Freund gewesen ist. Im Siebenjährigen Krieg stand es lange gegen Preußen, bis eben 1762 mit Peter III. ein Bewunderer Friedrichs des Großen den Zarenthron bestieg. In der Julikrise 1914 waren Russland und Frankreich die entschiedensten Kriegstreiber gegen Deutschland. Über den Zweiten Weltkrieg und seine Folgen muß insoweit kein weiteres Wort mehr verloren werden. Kein Wunder, daß Bismarck Russland stets misstraute. Davon gänzlich unberührt sind natürlich die kulturellen Leistungen russischer Komponisten und Dichter. Natürlich ist die russische Kultur Teil der abendländischen Kultur insgesamt. Machtpolitik und Kultur sind indessen zwei Welten.

Chrupalla verschließt auch fest die Augen vor der militärischen Bedrohung durch Russland. Diese besteht schlicht und einfach zum einen in den militärischen Möglichkeiten, und zum anderen in der aggressiven Haltung Russlands. Nicht nur der völkerrechtswidrige Krieg gegen die Ukraine, sondern auch das Vorgehen in Georgien und die Aussagen Putins zu seiner Rolle als Vollender des Werks Peters des Großen und die Bewertung des Untergangs der Sowjetunion als größte Katastrophe in der jüngeren russischen Geschichte lassen doch nur die Einschätzung zu, daß Putin gegebenenfalls auch mit militärischen Mitteln seine Gebietsansprüche durchsetzen will. Richtig ist nur, daß man selbst mit Blick darauf nicht davon absehen darf, auch Gespräche zu führen und zu verhandeln. Allerdings wohlwissend, mit wem man es zu tun hat, und aus der Position der militärischen Stärke heraus. Wer das für Kriegstreiberei hält, hat das Wesen der Außen- und Sicherheitspolitik nicht verstanden.

Der Bruch des Völkerrechts kann nicht kleingeredet werden

Chrupalla weist zwar mit einer gewissen Berechtigung darauf hin, daß die Vorgeschichte des russischen Angriffs auf die Ukraine betrachtet werden muß. Indessen liegt er schon damit falsch, daß er behauptet, die NATO habe sich entgegen früher gemachten Zusagen nach Osten ausgedehnt, in dem sie frühere Warschauer Pakt Staaten aufgenommen habe. Insoweit weist er sogar den Hinweis der Journalistin Gesine Dornblüth auf die Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der NATO und der Russischen Föderation vom 27.5.1997 zurück. Denn darin sei ja von der Ukraine nicht die Rede. Das ist falsch, weil in diesem Vertrag ausdrücklich der Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander oder gegen irgend einen anderen Staat, seine Souveränität, territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit festgehalten ist, ebenso wie die Achtung der Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit aller Staaten sowie ihres naturgegebenen Rechts, die Mittel zur Gewährleistung ihrer eigenen Sicherheit sowie der Unverletzlichkeit von Grenzen und des Selbstbestimmungsrechts der Völker, wie das in der Schlussakte von Helsinki und anderen OSZE-Dokumenten verankert ist, selbst zu wählen. Zu diesem Zeitpunkt war Wladimir Putin bereits Präsident der Russischen Föderation. Mehr noch, es gibt eine Reihe von Verträgen, die speziell das Verhältnis zwischen Russland und der Ukraine regeln. Noch zu Zeiten der Sowjetunion, am 19.11.1990, erkannten beide Staaten gegenseitig ihre territoriale Integrität und ihre gegenwärtigen Grenzen in dem Vertrag über Freundschaft, gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit an. Der Vertrag trat am 14.6.1991 in Kraft und wurde mit dem russisch-ukrainischen Vertrag über gegenseitige Beziehungen vom 21.6.1992 bekräftigt. Ich habe das in meinem knapp gehaltenen, aber mit einem Anhang, der die einschlägigen Verträge wiedergibt, kurz nach Beginn des Ukrainekrieges veröffentlichten Buch „Tatort Ukraine“, erschienen im Verlag Book Today, übersichtlich dargelegt.

Keine Ahnung von der NATO

Chrupalla erklärt auf Fragen von Professor Peter Neumann zum Verhältnis seiner Partei zur NATO, sie stehe selbstverständlich zur NATO, allerdings mit der Einschränkung, „als Verteidigungsbündnis ja, aber leider sei sie in Teilen kein Verteidigungsbündnis, sie beteilige sich an Kriegen“, wobei er ausdrücklich auf die Ukraine Bezug nimmt. Das ist mit Verlaub gesagt Unsinn, in der Diktion von Frau Ministerin Bärbel Bas Bullshit. Die NATO ist selbstverständlich ein reines Verteidigungsbündnis. Sie führt nirgends einen Angriffskrieg. Auch das militärische Eingreifen in den jugoslawischen Bürgerkrieg wurde seinerzeit mit dem völkerrechtlichen Nothilferecht begründet, wenn auch im Ergebnis wohl zu Unrecht. Der Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Gebiets bedarf grundsätzlich der vorherigen Erlaubnis des Deutschen Bundestages, was das Bundesverfassungsgericht in seinem bekannten Out-of-Aerea-Urteil von 1994 festgeschrieben hat. Indessen ist dort auch nachzulesen, daß wegen Art. 24 Abs. 3 des Grundgesetzes Deutschland sich auch militärisch im Rahmen kollektiver Sicherheitssysteme wie UNO und NATO engagieren darf. Mehr aber nicht, denn dem steht Art. 87a des Grundgesetzes entgegen. Die Beteiligung Deutschlands an einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg wäre verfassungsrechtlich gar nicht möglich. Eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes dürfte nicht einmal mit einer Zweidrittelmehrheit möglich sein, denn dem dürfte das Verbot der wesentlichen Veränderung tragender Verfassungsbestimmungen entgegenstehen. Die wolkigen und naturgemäß nicht näher belegten Äußerungen Chrupallas, die NATO sei in Teilen kein Verteidigungsbündnis mehr, disqualifizieren ihn als Politiker nachhaltig.

Opposition tut not, man muß das aber auch können

Natürlich ist es Aufgabe der Opposition, eine Alternative zur Regierungspolitik darzustellen, und einer Partei, die sich ausdrücklich Alternative für Deutschland nennt, steht das auch gut zu Gesicht. Indessen kann sich auch eine Opposition nur im Rahmen des Grundkonsenses der deutschen Politik bewegen. Dazu gehört eben die Mitgliedschaft unseres Landes in den Vereinten Nationen und in dem Nordatlantischen Bündnis. Ausdrücklich ist in unserer Verfassung ja auch geregelt, und zwar in Art. 24, daß mit dieser Mitgliedschaft jeweils auch in begrenztem Umfang staatliche Souveränität auf eben diese internationalen Organisationen übertragen wird. Wer dagegen anreitet wie Don Quichotte gegen die Windmühlenflügel, gibt eben damit genau dieses Bild des Ritters von der traurigen Gestalt auf der politischen Bühne unseres Landes. Indessen braucht unser Land selbstverständlich wie alle anderen Länder auch eine tatkräftige, überzeugende und seriöse Opposition. Mit Politikern wie Herrn Chrupalla an der Spitze kann das eine Partei nicht wirklich leisten. Der Mann mag möglicherweise einen ordentlichen Mittelstandspolitiker abgeben können, mit dem Vorsitz in Partei und Fraktion ist er indessen bei weitem überfordert. Gewogen, und für zu leicht befunden.

Das Stadtbild

Wäre der Vorgang nicht so ernstzunehmen als Sinnbild der Ohnmacht der vor langer Zeit einmal die deutsche Politik bürgerlich prägenden Unionsparteien, man müßte Witze machen über diesen Ritter von der traurigen Gestalt Don Frederico aus dem Sauerland, der da wie Don Quichotte immer wieder tapfer seine Lanze einlegt und gegen die Windmühlen des linken Zeitgeistes anreitet, um dann doch immer wieder umzukehren. Sagt er mal was richtiges, bricht der Shitstorm von links los, und der wackere Friedrich knickt ein. Wenn nicht er selbst, so doch seine hasenfüßigen Parteifreunde, wie derzeit wieder einmal schön zu beobachten ist. Und man kann darauf warten, daß er bald zunächst relativiert und dann zurückrudert. Spätestens dann, wenn ihm die linke Journaille täglich aufs Brot schmiert, er spreche die Sprache der AfD. Doch wollen wir die Hoffnung nicht aufgeben, daß es diesmal anders ist.

Der Shitstorm von links

Die linken Lügenbeutel, die leider die Medien dominieren und den Kanzler in der Koalition an der kurzen Leine führen, unterstellen ihm natürlich in gewohnt diffamierender Weise, pauschal Ausländer und Migranten zum Problem zu erklären. Indessen geht es ersichtlich nicht um die Leute, die zu uns gekommen sind, weil sie unsere Art zu leben, unsere Freiheit, unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schätzen und so werden wollen, wie wir. Um die Leute, die als Facharbeiter, Handwerker, Freiberufler, Manager und Unternehmer dieses Land voranbringen. Um die Leute, die mit ihren Kindern Deutsch sprechen, um die Leute, die sich in ihren Lebensgewohnheiten so gut wie nicht von ihrer einheimischen Umgebung unterscheiden. Um die Leute, die ihrerseits vor kriminellen Migranten Angst haben. Um die Leute, die in der Tat teilweise sogar AfD wählen, was Herrn Merz wohl missfallen dürfte. Die Leute, die das gewohnte Stadtbild nicht verändert haben.

Was richtig ist!

Natürlich ist der Hinweis darauf zutreffend, daß wir ein Problem mit der Zuwanderung haben, das sich im Stadtbild zeigt, und zwar nicht nur im Bundeshauptslum oder in Duisburg-Marxloh. Es sind nicht nur die Merkel-Poller, mit denen inzwischen jeder Weihnachtsmarkt und jede Kirmes geschützt werden muß, es ist nicht nur die aus der amtlichen Kriminalstatistik nicht mehr wegzuretuschierende weit überproportionale Delinquenz von Ausländern, gerade auch Asylbewerbern und Flüchtlingen. Es ist nicht nur das Gefühl der Unsicherheit, das Frauen bundesweit zögern lässt, abends auszugehen oder den Heimweg durch Straßen und Gassen abseits der hell beleuchteten Plätze und Hauptstraßen anzutreten. Es ist nicht nur das mitunter brutale Mobbing vor allem unserer einheimischen Mädchen in den Schulen durch muslimische Flegel. Es ist nicht nur die Vermüllung gewisser Stadtviertel. Es ist nicht nur der immer häufiger werdender Anblick vollverschleierter Frauen. Es ist nicht nur das fordernde, klar antisemitische Auftreten arabischer Demonstranten pro Hamas. Es sind nicht nur die immer häufiger werdenden verbalen und vor allem physischen Attacken arabischer Jugendlicher gegen Juden. Es ist nicht nur die zur Schau getragene Verachtung präpotenter muslimischer Jugendlicher gegenüber unserer gewachsenen Kultur und Lebensart. Es sind nicht nur die offen zur Schau getragenen Symbole des islamistischen Terrors. Es sind nicht nur die zahllosen Sexualdelikte, vor allem arabisch/muslimischer Männer gegen einheimische Frauen. Es ist nicht nur das Benehmen muslimischer junger Männer in den öffentlichen Schwimmbädern, das Mädchen und Frauen davon abhält, ins Freibad zu gehen. Es sind nicht nur die kaum noch zu zählenden Mordtaten messerschwingender muslimischer Männer gegen die einheimische Bevölkerung, manchmal sogar auch gegen Menschen ihrer eigenen Herkunft. Es ist nicht nur das Verschwinden der einheimischen Bevölkerung und ihrer Bäcker, Metzger und Einzelhandelsgeschäfte aus dem Straßenbild zugunsten arabischer bzw. arabischstämmiger Bevölkerung, abzulesen nicht nur an der Kleidung ihrer Frauen, sondern an den Schildern über den Läden in der Straße. Es sind nicht nur die exorbitanten Kosten für die Alimentierung arbeitsunwilliger oder auch arbeitsunfähiger Zuwanderer, die sich im Laufe der Jahre zu mehr als 5 Billionen (!) Euro aufsummieren werden, wie das uns Professor Raffelhüschen vorgerechnet hat. Man könnte diese Aufzählung ad nauseam fortsetzen, muß es aber wirklich nicht.

Die Wahrheit ist nicht rechtsextrem

Wer Augen hat zu sehen, wer Ohren hat zu hören, wer ein Hirn hat zu denken, der muß dem Ritter von der traurigen Gestalt aus dem Sauerland durchaus zustimmen. Ja, wir haben ein Problem mit dem Stadtbild. Und das ist eben keine rassistische oder menschenfeindliche Sichtweise. Es ist schlicht die Wirklichkeit. Und sie ist geeignet, bei der einheimischen Bevölkerung ein Gefühl des Unwohlseins, des sich nicht mehr zu-Hause-Fühlens hervorzurufen. Denn es ist keineswegs menschenverachtend oder rassistisch, das Gefühl der Geborgenheit auch daran festzumachen, daß man in vertrauter Umgebung lebt. Das sind keine rechtsextremen Gedanken, sondern ich finde mich hier in der Gemeinschaft mit dem Bundesverfassungsgericht und den angesehensten Verfassungsrechtslehrern unseres Landes. Die hysterisch schreienden Demonstranten, die natürlich schon wieder die Gefahr der Wiederkehr des Nationalsozialismus halluzinieren, und die sich ausschließlich aus dem biodeutschen, weißen linken Gesocks von Amadeu Antonio Stiftung, Omas gegen rechts und dergleichen linksdrehenden NGOs zusammensetzen – die Masse der angesprochenen Zuwanderer aus dem arabisch-muslimischen Raum interessiert das ganze überhaupt nicht, sie fühlen sich eh völlig überlegen – liegen natürlich auch verfassungsrechtlich völlig daneben. Der Hinweis auf die offenkundigen Probleme der völlig aus dem Ruder gelaufenen Zuwanderung ist nicht menschenverachtend, nicht rassistisch, sondern schlicht zutreffend.

Das Migrantenproblem im Lichte der Verfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat im Maastricht-Urteil die relative Homogenität eines Volkes jedenfalls in kultureller Hinsicht als Voraussetzung für demokratische Legitimation bezeichnet. Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Professor Ernst-Wolfgang Böckenförde hat das Thema so umschrieben:

„Der spezifische Charakter der demokratischen Gleichheit… zielt – über die formelle rechtliche Zugehörigkeit, die die Staatsangehörigkeit vermittelt, hinausweisend – auf ein bestimmtes inhaltliches Substrat, zuweilen substantielle Gleichheit genannt, auf dem die Staatsangehörigkeit aufruht. Hier meint Gleichheit eine vor-rechtliche Gemeinsamkeit. Diese begründet die relative Homogenität, auf deren Grundlage allererst eine auf der strikten Gleichheit der politischen Mitwirkungsrechte aufbauende demokratische Staatsorganisation möglich wird; die Bürger wissen sich in den Grundsatzfragen politischer Ordnung ,gleich‘ und einig, erfahren und erleben Mitbürger nicht als existenziell anders oder fremd und sind – auf dieser Grundlage – zu Kompromissen und loyaler Hinnahme der Mehrheitsentscheidungen bereit“. (Ernst-Wolfgang Böckenförde, Demokratie als Verfassungsprinzip, HStR II, 3. Aufl.2004, RNr. 47).

Demgemäß weist der Verfassungsrechtler Rupert Scholz auch auf die Notwendigkeit einer gewissen Identitätswahrung hin:

Sollte die Einwanderung solche Ausmaße annehmen, daß dessen (des Staatsvolkes) Identität sich verändert, dann ist das mit dem Grundgesetz wohl nicht mehr zu vereinbaren.“ (Rupert Scholz, „Das schwächt die Verfassung“, Interview mit Moritz Schwarz, Junge Freiheit 21.06.2019, S.3).

Martin Wagener („Kulturkampf um das Volk“) zitiert Paul Kirchhof, der seines Erachtens klarstellt, daß es im Rahmen der freiheitlichen Ordnung des Grundgesetzes natürlich zur Entfaltung unterschiedlicher Kulturen kommen könne. Kirchhof sieht allerdings auch eine Grenze, die zu beachten die Aufgabe des Staates sei:

„Würde das Stichwort der Multikulturalität hingegen als ein Wettbewerb gegenläufiger Kulturen gedeutet, dessen Ergebnis sich der nur beobachtende Staat zu eigen machte, so wäre die Freiheitlichkeit gelegen und missverstanden…. Zu der rechtlich vorgefundenen Wirklichkeit, die der Staat zu achten und auszugestalten hat, gehört das Staatsvolk, die Nation, die den konkreten Verfassungsstaat rechtfertigt, seine Aufgaben und Maßstäbe bestimmt.“ (Paul Kirchof, Der Staat als Organisationsform politischer Herrschaft und rechtlicher Bindung, DVBl 99, 642).

Wagener leitet daraus ab, daß es im vorrechtlichen Raum nicht nur eine kulturelle Identität gibt, sondern auch einen Ursouverän, der diese kreiert hat. Das deutsche Volk hat sich somit als Kulturnation nach den Einigungskriegen einen eigenen Staat geschaffen.

Was einen Kanzler wirklich ausmacht

Friedrich Merz könnte sich auf seinen großen Vorgänger Helmut Schmidt berufen. Der hatte bekanntlich noch Schneid, auch und gerade gegenüber der linken Mehrheit in seiner Partei. Der bestand auf seiner richtigen Entscheidung zur Nachrüstung, auch mit der Konsequenz, darüber seine Kanzlerschaft zu verlieren. So viel Charakter ist in der Politik selten. Zu diesem Thema hat er sich mehrfach klar und unmißverstädlich geäußert. Er erklärte bereits im Jahre 1981, noch als amtierender Bundeskanzler:

„Wir können nicht mehr Ausländer verdauen, das gibt Mord und Totschlag.“

Damals betrug der Ausländeranteil in der Bundesrepublik Deutschland gerade einmal 6,5 %, Ende 2015 waren es gut 10 %. (Derzeit sind es 16,9 %, zählt man alle Menschen mit Einwanderungsgeschichte -das sind derzeit 21,2 Millionen- beträgt deren Anteil an der Gesamtbevölkerung 25,4 %). 1992 erklärte Helmut Schmidt:

Die Vorstellung, daß eine moderne Gesellschaft in der Lage sein müßte, sich als multikulturelle Gesellschaft zu etablieren, mit möglichst vielen kulturellen Gruppen, halte ich für abwegig. Man kann aus Deutschland mit immerhin einer tausendjährigen Geschichte seit Otto I. nicht nachträglich einen Schmelztiegel machen.“

In diese Kerbe hieb er erneut im Jahre 2004:

„Das Ideal einer multikulturellen Gesellschaft ist in demokratischen Staaten wie Deutschland nicht durchsetzbar. Insofern war es ein Fehler, daß wir zu Beginn der sechziger Jahre Gastarbeiter aus fremden Kulturen ins Land holten.“

Und im Jahre 2005 erklärte er klipp und klar:

Wir müssen eine weitere Zuwanderung aus fremden Kulturen unterbinden.“

In seinem letzten großen Fernsehinterview, wenige Monate vor seinem Tod, erklärte er in eindringlichen Worten, wo seines Erachtens die Probleme liegen:

„Zuwanderung aus fremden Zivilisationen schafft uns mehr Probleme, als es uns auf dem Arbeitsmarkt an positiven Faktoren bringen kann. Zuwanderung aus verwandten Zivilisationen, zum Beispiel aus Polen, ist problemlos. Zum Beispiel aus Tschechien, ist problemlos. Zum Beispiel aus Österreich ist problemlos. Aus Italien, ist problemlos. Es fängt an bei etwas südlicheren Gegenden. Zuwanderung aus Anatolien ist nicht ganz problemlos. Zuwanderung aus Afghanistan bringt erhebliche Probleme mit sich. Zuwanderung aus Kasachstan bringt Probleme mit sich. Das sind andere Zivilisationen. Nicht wegen ihrer anderen Gene, nicht wegen ihrer anderen Abstammung, aber wegen der Art und Weise wie sie als Säugling, wie sie als Kleinkind, wie sie als Schulkind, wie sie als Kind in der Familie erzogen worden sind.“

Das Problem

Das Problem von Herrn Merz und seinen ehemals bürgerlichen Parteifreunden ist schlicht und einfach die Angst vor der linken Journaille und der Minderheit der linken Parteien SPD, Grüne und die Linke. Wenn er nur so etwas ähnliches sagt, wie die AfD, die in punkto Zuwanderung nun wirklich die Dinge beim Namen nennt, und auch, soweit es aus der Opposition heraus möglich ist, Vorschläge zur Lösung der Probleme macht, dann bezieht er Prügel, duckt sich weg und zieht sich zurück, anstatt souverän zu erklären, er mache das Richtige, und wenn andere ebenfalls das Richtige machten, dann sei das halt in Ordnung. Käme dazu noch die Erklärung, man könne ja zur Abwechslung einmal Mehrheiten rechts der CDU/CSU, statt links davon suchen, hätten wir es endlich einmal mit einem Staatsmann zu tun. Darauf müssen wir leider wohl noch lange warten.

Wer gegen die Wehrpflicht ist, gefährdet die Sicherheit unseres Landes

Es ist schon seltsam. In der aktuellen Debatte um die Wehrpflicht stellt sich nun ausgerechnet die AfD gegen den Pflichtwehrdienst für alle, jedenfalls alle jungen Männer, solange dies von der Verfassung vorgegeben wird. Bislang gehörte die AfD zu denen, die sich insoweit eindeutig für die Wiederaufnahme des Wehrdienstes positioniert hatten. Ja, es gab nicht wenige Stimmen aus dieser Partei, die insoweit von der DNA ihrer Partei sprachen.

Ex oriente lux? Wohl kaum.

Das hat sich jetzt geändert. Offensichtlich vorwiegend auf Betreiben von Herrn Chrupalla und den maßgeblichen Vertretern der Landesverbände aus den östlichen Bundesländern wird nun die Position vertreten, zumindest solange Krieg in der Ukraine herrsche, könne man eine Wehrpflicht in Deutschland nicht einführen. Mindestens müsste sichergestellt werden, daß Wehrpflichtige nicht in sogenannten fremden Kriegen eingesetzt würden. Zu letzterem ist schlicht zu bemerken, daß nach geltender Rechtslage Wehrpflichtige ohnehin nur zur Landesverteidigung und nicht in Auslandseinsätzen verwendet werden dürfen. Das war während der Einsätze der Bundeswehr in den Ländern des ehemaligen Jugoslawien und Afghanistan allgemein bekannt.

Hier bricht sich offenbar ein seltsamer rechter Pazifismus Bahn, wenn zum Beispiel der thüringische Landesvorsitzende Björn Höcke, selbst aus dem Westen stammender ehemaliger Wehrdienstleistender, Sätze absondert wie: Es dürfe nicht sein, ruft er, daß „unsere wenigen Söhne, die wir noch haben, daß die für fremde Kriege in fremden Ländern, für fremde Interessen zerschossen, zerfetzt, verbrannt werden.“ Dann: „Meine Söhne, unsere Söhne, kriegt Ihr nicht.“ Vielleicht hatte er dabei den bekannten Chanson von Reinhard Mey in den Ohren, dem man als Künstler solche Verirrungen gerne nachgesehen hat. Im Übrigen entscheidet immer noch der Sohn und nicht der Vater darüber, ob er Soldat wird oder nicht.

Was immer bleibt

Für jeden klar denkenden Menschen gilt jedoch der seit der Antike unveränderte Satz: Si vis pacem para bellum. Bertolt Brecht wird der Satz zugeschrieben: „Stell dir vor, es ist Krieg, und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu euch:“ Daß hier der Co-Vorsitzende der AfD aus dem Osten, Tino Chrupalla, diese Position in seiner Partei vertritt, ist nicht weiter verwunderlich. Den linken Pazifismus in der alten Bundesrepublik hat er sicherlich nicht gekannt. Ist er doch erst 1975 geboren und war somit am Tage des Mauerfalles erst 14 Jahre alt, dazu noch außer der Reichweite des „Westfernsehens“ aufgewachsen, wie man später spöttisch gesagt hat, im Tal der Ahnungslosen. Tatsächlich hat uns damals nur eine kriegstüchtige NATO, natürlich mit maßgeblicher Beteiligung der Bundeswehr, vor einem Angriff des Warschauer Pakts unter Führung der Sowjetunion und Beteiligung der DDR bewahrt. Das mußte bei uns damals durchaus politisch auch immer wieder gegen die pazifistische Linke, die weit in die SPD hineinreichte, durchgesetzt werden. Herr Chrupalla fällt ohnehin immer wieder durch, vorsichtig gesagt, merkwürdige außen- und sicherheitspolitische Positionen auf. Seine Aussagen zur Politik Russlands sind regelmäßig geeignet, Kopfschütteln hervorzurufen. Freundlich ausgedrückt, ist das amateurhaft, präzise gesagt ist es abwegig. Das muß man ihm angesichts seiner schulischen und beruflichen Qualifikationen auch gar nicht übelnehmen. Damit wäre er etwa als Mittelstandspolitiker seiner Partei gut aufgestellt. Mit der Außen- und Sicherheitspolitik ist der Mann jedoch klar überfordert.

Wirre Gedanken scheinen ansteckend zu sein

Nun soll sogar Frau Weidel ihre frühere Position zum Thema geräumt und die von Herrn Chrupalla übernommen haben. Das mag daran liegen, daß es sich dabei nicht um das Politikfeld handelt, welches sie mit ihrer Kernkompetenz souverän abdeckt, nämlich die Wirtschaftspolitik. Insoweit sollte sie sich den Sachverstand ihrer Parteifreunde mit militär- und sicherheitspolitische Kompetenz wie Rüdiger Lucasssen und Gerald Otten zu Nutze machen.

Sachzwänge kann man nicht ignorieren

Herr Chrupalla und die anderen sicherheitspolitischen Dilettanten in seiner Partei übersehen natürlich auch, daß die Notwendigkeit einer starken Armee und damit auch der Wehrpflicht nicht temporär wechselnd danach beurteilt werden kann, ob und welcher Krieg gerade irgendwo herrscht. Denn hier geht es um lange Zeiträume. Die Ausbildung eines jungen Mannes vom Abiturienten zum Stabsoffizier nimmt nun einmal mindestens 15 Jahre in Anspruch. Die Ausbildung zum Feldwebel, der eine Handvoll Soldaten führen soll, auch rund vier Jahre. Der Aufbau ausreichend abwehr- und durchhaltefähiger Streitkräfte dauert Jahre. Wir sehen doch, daß die seit 20-30 Jahren grob fahrlässig heruntergewirtschaftete Bundeswehr eine Regenerationsphase von mehreren Jahren benötigt, um wieder die nötige personelle Stärke und die dafür auch nötige Infrastruktur zu bekommen. Tagespolitische Überlegungen zu diesem Thema sind daher grundsätzlich abwegig.

Tatsächlich führt an der Wiederaufnahme der Wehrpflicht – sie ist ja nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt – kein Weg vorbei. Nicht nur, daß nach einem geflügelten Wort jedes Land seine Armee hat, entweder die eigene oder eine fremde, nicht nur, daß nach wie vor der Satz Scharnhorsts an der Wende vom absolutistischen Staat zur Demokratie Mitte des 19. Jahrhunderts gilt: „Alle Bürger eines Staates sind geborene Verteidiger desselben“, es kann ja auch nur auf der Grundlage der Wehrpflicht eine ausreichend starke Bundeswehr entstehen. Nicht einmal Verteidigungsminister Pistorius glaubt ernsthaft daran, daß die von der NATO geforderten und tatsächlich mindestens notwendigen weiteren 80.000 Soldaten anders als über die Wehrpflicht gewonnen werden können. Soweit im Übrigen insoweit von der Union an ein Losverfahren gedacht wird, ist das für diese nicht-Fisch-nicht-Fleisch-Partei typisch. Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass, hat noch nie funktioniert. Ein Losverfahren würde bei den betroffenen jungen Männern das Gefühl auslösen, ein Pechvogel zu sein, den es halt erwischt habe. Allein richtig ist es, die besten je nach Bedarf einzuberufen. Das heißt, diejenigen, die bei der Musterung am besten abgeschnitten haben, und möglicherweise bereits zusätzliche Qualifikationen mitbringen, werden einberufen. Die Latte liegt dann je nach personellen Bedarf höher oder tiefer. In jedem Falle hat der einberufene junge Mann dann das Gefühl, zur Elite zu gehören. Das ist doch etwas ganz anderes als das dumme Gefühl, Pech gehabt zu haben. Eine solche Einstellung zum Wehrdienst setzt allerdings auch bei den Eltern und Großeltern der jungen Männer und vor allem bei den Politikern die Überzeugung voraus, daß der Wehrdienst für das Vaterland ein ehrenvoller Dienst ist, wie auch der freiwillige Dienst bei der Feuerwehr, in Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder der DLRG.

Es darf im Übrigen auch daran erinnert werden, daß seinerzeit in der „alten“ Bundeswehr mehr als 40 % des Nachwuchses für die Soldaten auf Zeit und die Berufssoldaten aus den bereits dienenden Wehrpflichtigen gewonnen wurde. Beispiele aus dem persönlichen Freundes- und Bekanntenkreis könnte ich hier zur Genüge anführen, kann das aus naheliegenden Gründen von Rechts wegen nicht. Dabei sind Karrieren vom wehrpflichtigen Rekruten zum General. Auch ich selbst wäre seinerzeit wohl ohne Wehrpflicht nicht zur Bundeswehr gegangen, weil ich doch Jura studieren wollte. Statt dann 18 Monate als Wehrpflichtiger zu dienen, habe ich den freiwilligen Dienst für 24 Monate gewählt. Es war wohl für die Bundeswehr nicht das schlechteste, denn ich habe sie nach einer Reihe von Wehrübungen als Oberst der Reserve verlassen.

Herr, schmeiß‘ Hirn runter!

Verirrte Hirten

Ich habe an dieser Stelle nun schon des öfteren im Zusammenhang mit der angeblichen Recherche zu einem angeblichen Geheimtreffen „rechter“ Kreise in Potsdam über die Lügenagentur „correctiv“ berichtet. Das erste mal gleich nach der Veröffentlichung dieses Schauermärchens in der Tagesschau am Folgetag. Inzwischen gibt es mehr als ein dutzend Gerichtsentscheidungen gegen diese Firma, aber auch die willfährig ihre Lügen weiterverbreitenden Medien, auch Fernsehsender. Nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Berlin darf man diese Räuberpistole eine „dreckige Lüge“ nennen.

Indesssen lieben Politik und Medien in Deutschland dieses Schauermärchen so sehr, daß sie gegen die darin wahrheitswidrig beschworene Verschwörung gegen Deutschland nicht nur hunderttausende von Menschen auf die Straße gebracht haben, sondern es werden nun auch die „künstlerischen“ Verarbeitungen dieser gigantischen lüge abgefeiert, daß man sich als Beobachter des Zeitgeschehens die Augen reibt. Vorneweg natürlich die ARD. Sie hat mit großem Tamtam eine filmische Hervorbringung als „Dokumentarfilm“ verbreitet, die jene Lügengeschichte über den grünen Klee lobt. Natürlich unter dem Beifall der üblichen Verdächtigen, darunter, wen wundert’s noch, die Deutsche Bischofskonferenz. Gegen die berechtigte Kritik wehren sich die Exzellenzen heftig, wie aus dem nachstehenden Bericht aus der – vorzüglichen – Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT zu entnehmen ist, den ich so sehr zur Lektüre empfehle, daß ich ihn einfach wörtlich wiedergebe:

BONN. Trotz gerichtlich bestätigter Falschbehauptungen hat die Deutsche Bischofskonferenz die Vergabe des Katholischen Medienpreises 2025 für den ARD-Dokumentarfilm „Masterplan“ zum angeblichen Geheimtreffen in Potsdam verteidigt. Das Gremium sehe „keine faktische Grundlage für die Behauptung, der Film verbreite als solcher Unwahrheiten“, teilte der Pressesprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, auf Nachfrage der Berliner Zeitung am Montag mit.

Die Jury habe sich in ihrer Begründung auf die „Validität der Berichterstattung“ gestützt, die in Gänze weder Gegenstand der betreffenden Urteile des Oberlandesgerichts Hamburg gewesen sei, noch „dadurch in Zweifel gezogen werden“ könne. „Nach Informationen, die uns über den Gerichtsbeschluß vorliegen, ist das Urteil längst durch einen geringfügigen Umschnitt des Films erfüllt worden.“

Kardinal Marx lobt die Preisträger

Am Donnerstag hatte die Jury während einer Zeremonie in München den mit 5.000 Euro dotierten Preis an den für den „Masterplan“ verantwortlichen Regisseur Volker Heise vergeben. Der Jury zufolge liege seine besondere Leistung darin, daß er „nicht nur eine aufsehenerregende Recherche“ dokumentiere, sondern deren weitreichende gesellschaftliche Folgen aufzeige.

Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, lobte alle Ausgezeichneten dafür, daß sie für „Gerechtigkeit, Humanität und Veränderung“ einstünden und damit gesellschaftlicher Spaltung entgegenwirkten. „Besonders in Zeiten zunehmender Polarisierung des öffentlichen Diskurses, in denen Kommunikation und die Verbreitung von Information durch Haß, Hetze und Herabwürdigung geprägt sind, braucht es einen qualitativ hochwertigen und verantwortungsbewußten Journalismus, der Irrtümer und Mißstände aufdeckt und die Anliegen der Schwächsten und Ausgegrenzten in den Blick nimmt.“

Zentrale Behauptungen zum „Geheimtreffen“ waren falsch

Bereits im Juni hatte das Hamburger Oberlandesgericht zentrale Passagen im „Masterplan“ verboten (JF berichtete). Konkret stellten die Richter fest, durch einen irreführenden Zusammenschnitt werde der Eindruck erweckt, Staatsrechtler Ulrich Vosgerau habe dem Verfassungsschutz unterstellt, das „Geheimtreffen“ abgehört und Inhalte an Correctiv weitergeleitet zu haben. Dies sei nicht nur aus dem Zusammenhang gerissen, sondern in der Sache falsch.

Vosgerau war im November 2023 als Referent bei dem Treffen in Potsdam aufgetreten. Der Blog Correctiv veröffentlichte im Januar 2024 den Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“ und schrieb, dort sei über Pläne zur massenhaften Ausweisung von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund diskutiert worden. Nach mehreren Gerichtsurteilen mußte das Medium diese sowie andere Behauptungen zurückziehen. (kuk)

Nun habe ich selbst seinerzeit mit einer Reihe von Teilnehmern dieser ganz und gar nicht geheimen Konferenz gesprochen. Daher bin ich mir ganz sicher, daß diese Geschichte „erstunken und erlogen“ ist, wie ich das nach einer Gerichtsverhandlung in Köln den anwesenden Journalisten in die Notizblöcke diktiert habe. Was die Deutsche Bischofskonferenz angeht, so muß man leider davon ausgehen, daß auch die katholische Kirche heutzutage nur noch eine von vielen linken NGO’s ist, die mit gewaltigen Zahlungen aus dem Steuersäckel am leben gehalten wird. Doch ist die Kirche als Institution weitaus größer, als die lächerlichen Zwerge, die dort derzeit das sagen haben. Das wird vorübergehen, genauso, wie auch die Borgia-Päpste längst Geschichte geworden sind. Der Fels bemerkt nicht einmal, daß ein Hund das Bein an ihm hebt.

Stultissime

Bundesfamilienministerin Karin Prien hat jüngst in einem Podcast der Funke-Mediengruppe erklärt: „Wenn die AfD den Bundeskanzler stellt, dann werde ich sicherlich vorher Deutschland verlassen.“ Zur Begründung erklärte sie unter anderem, „daß es dem deutschen Staat schon heute nicht mehr gelinge, Jüdinnen und Juden wirklich wirksam zu schützen vor den Angriffen auf der Straße.“ Und weiter: „Juden, die als Juden gelesen werden, also die durch Kippa, durch das Tragen eines Davidsterns erkennbar sind, werden auf offener Straße diskriminiert, werden angespuckt, werden angegriffen.“

Nun ist leider tatsächlich festzustellen, daß gerade seit dem 7.10.2023 in Deutschland zunehmend antiisraelische, antisemitische und klar judenfeindliche Demonstrationen und Aktionen zu registrieren sind. Dies jedoch der AfD zuzurechnen, und das tut Frau Prien ja offensichtlich, wenn sie mit dieser Begründung Deutschland verlassen will, wenn die AfD den Kanzler stellt, ist absolut wirklichkeitsfremd.

Schauen wir uns zunächst die Fakten an.

Nach antisemitischen Erfahrungen gefragt, gingen nach Einschätzung der befragten Juden 62 Prozent der Beleidigungen und 81 Prozent der körperlichen Angriffe von Muslimen aus. Zwar war die Datenbasis relativ klein, aber eine Tendenz lässt sich durchaus ablesen (WELT vom 14.6.2021). Der Jahresbericht 2024 des Bundesverbandes Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus e.V. (RIAS) weist insgesamt 8627 antisemitische Vorfälle in Deutschland auf, davon mit rechtsextremem Hintergrund 544, also 6,3 %. Das ist das ganze Spektrum von Beleidigungen und Propagandadelikten bis zu schweren Körperverletzungen. Wer die Fernsehbilder von propalästinensischen Demonstrationen seit dem 7.10.2023 aufmerksam betrachtet, wird neben palästinensischen Fahnen diverse Fahnen linksextremer Organisationen einschließlich der Antifa, in keinem Falle jedoch dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnende Fahnen oder Symbole feststellen.

Das Verhältnis der AfD zu Israel und den Juden

Was die AfD angeht, so will ich nur zwei Aussagen ihrer führenden Politiker zu dem mörderischen Angriff der Hamas vom 7.10.2023 zitieren. „Dieser barbarische Angriff mit fast ausschließlich zivilen
Opfern muss radikal beantwortet werden.“ (Dr. Alexander Gauland am 12.10.2023 im Deutschen Bundestag). In der Gedenkveranstaltung des Deutschen Bundestages ein Jahr später sprach der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Dr. Bernd Baumann von „Islamisten und Mördern, die wir verabscheuen, die Israel auslöschen, die alle Juden ins Meer treiben wollen“. Denen halte man entgegen: „Wir stehen für das Existenzrecht Israels, zum Lebensrecht des jüdischen Volkes.“ Baumann prangerte offenen Judenhass in Deutschland an: „Die Lage in Deutschland eskaliert, Straftaten gegen Juden haben sich verdoppelt, zu 90 Prozent muslimisch, religiös motiviert.“ An Universitäten würden Juden von radikalen Muslimen bedrängt „und einem linksradikalen Mob, der sich mit ihnen verbündet“. Das sei eine klare Folge der Migrationspolitik der 16 Jahre der Unionsregierung. Diese Schlussfolgerung ist durchaus naheliegend, denn der ungeregelte und unbegrenzte Zuzug insbesondere junger muslimischer Männer hat ersichtlich das Potenzial des Antisemitismus in Deutschland erheblich verstärkt.

Der intellektuelle Supergau der Ministerin

Wie unter diesen Umständen jemand wie Frau Prien, immerhin Volljuristin und erfahrene Rechtsanwältin, die grassierende Judenfeindlichkeit rechts verorten kann, ist unerfindlich. Noch unverständlicher ist es, für den Fall einer AfD-Kanzlerschaft zu befürchten, Juden könnten in Deutschland dann nicht mehr sicher leben. Entweder ist die Dame strunzdumm oder völlig vernagelt. Ihre Erklärung ist genauso verpeilt wie die Zuordnung des Hitlergrußes eines Hamas-Sympathisanten auf einer Palästinenser Demo zur politisch motivierten Kriminalität rechts. Leider wirft das ganze auch ein Schlaglicht auf das Personaltableau unserer Politik. Wenn man mit so viel Unverstand Bundesministerin werden kann, dann ist Deutschland wirklich am Ende.

Paralipomena

Zum guten Schluss noch die Übersetzung der Überschrift dieses Beitrages, damit nicht etwa ein des Lateinischen nicht mächtiger Staatsanwalt gegen mich wegen eines Delikts nach §§ 185, 188 StGB ermittelt: das heißt nicht „die dümmste“, das heißt vielmehr „am dümmsten“, charakterisiert also nicht eine Person, sondern ein Verhalten.

Warum ist das falsch?

Am 24.2.2022 hat Russland die Ukraine angegriffen. Damit hat es ein Verbrechen nach Art. 5 Abs. 1 d) des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs begangen. Ich habe das in meinem Buch „Tatort Ukraine“ ausführlich dargelegt. Zwar gehört Russland nicht zu den Unterzeichnern dieses Statuts. Indessen ändert das nichts daran, daß der Angriffskrieg (die Aggression, wie es im Statut heißt) nicht nur nach dem Briand-Kellogg-Pakt vom 27.8.1928 und Art. 1 Nr. 1 der UN Charta kein erlaubtes Mittel der Politik, sondern nach dem oben zitierten Art. 5 Absatz 1 d) des Römischen Statuts auch strafbar ist. Russland ist dem Römischen Statut nicht beigetreten. Eine Strafverfolgung wegen dieses Verbrechens durch den Internationalen Strafgerichtshof ist deswegen derzeit nicht möglich. Wohl aber wegen der vielfältigen Kriegsverbrechen, die von Russland in diesem Krieg seither zu verantworten sind.

Berechtigte russische Interessen?

In der politischen Debatte ist indessen vielfach, etwa von Politikern der AfD, aber auch anderen Stimmen aus dem rechten politischen Spektrum unseres Landes zu hören, man müsse ungeachtet dessen doch über die wahren Ursachen dieses Krieges sprechen. Gemeint sind damit die Sicherheitsinteressen Russlands, das zum Beispiel ein NATO-Mitglied Ukraine als Bedrohung wahrnehmen würde. Verwiesen wird auch darauf, daß offensichtlich die USA seit Jahren daran arbeiten, mit teilweise fragwürdigen Methoden die Ukrainer davon zu überzeugen, daß sie im westlichen Lager besser aufgehoben wären, als in ihrer seitherigen Neutralität. Letztendlich sind wohl aus diesem Grund die Friedensbemühungen in Gestalt der Minsker Abkommen vom 5.9.2014 und 12.2.2015 gescheitert. Das ist jedoch der sprichwörtliche Schnee von gestern. Indessen wird unverdrossen gefordert, statt die Ukraine weiter militärisch zu unterstützen und damit den Krieg zu verlängern, solle man doch Friedensverhandlungen führen.

Interessen versus Recht

Nun ist es immer richtig, den Frieden anzustreben. Indessen kann es nicht richtig sein, einen Frieden um jeden Preis zu wollen. Vor allem aber lässt der Hinweis auf die aus russischer Sicht berechtigten, aus neutraler Sicht verständlichen Sorgen über eine Veränderung der geostrategischen Lage den entscheidungserheblichen Punkt außer Betracht. Auch die schärfsten Kritiker der militärischen Unterstützung des Abwehrkampfs der Ukraine räumen ein, daß der russische Angriff völkerrechtswidrig war. Das ist aber der entscheidende Gesichtspunkt. Das völkerrechtliche Verbot des Angriffskrieges kennt keine Ausnahme. Wohl gemerkt, des Angriffskrieges. Ersichtlich aus diesem Grunde hat Russland ja zu Beginn des Krieges erklärt, der militärischen Bedrohung durch die Ukraine begegnen zu müssen. Ganz offensichtlich ist das jedoch ohne tatsächliche Grundlage. Angriffsvorbereitungen der Ukraine gab es nicht, insbesondere stand ein solcher Angriff nicht unmittelbar bevor. Nur das hätte unter dem Gesichtspunkt des Präventivkrieges einen Angriff völkerrechtlich zulässig gemacht. Nicht einmal die Voraussetzungen eines Präemptivkrieges, der einem Staat möglicherweise das Recht gibt, schon dann militärisch gegen den Nachbarn einzuschreiten, wenn dieser militärisch so mächtig zu werden droht, daß man über kurz oder lang von ihm erfolgreich angegriffen werden könnte, nicht einmal das war gegeben.

Die rote Linie

Russland hat eben am 24.2.2022 die rote Linie des Völkerrechts überschritten. Damit wurden alle Überlegungen zu legitimen Sicherheitsinteressen des Landes gegenstandslos. Das blendet die Debatte in Deutschland über die Notwendigkeit von Friedensbemühungen statt der Unterstützung des angegriffenen Landes völlig aus. Diese Unterstützung findet im Übrigen völkerrechtlich ihre Grundlage darin, daß natürlich einem Mitglied der Vereinten Nationen das Recht zusteht, sich gegen einen völkerrechtswidrigen bewaffneten Angriff zu verteidigen. Das liegt im Falle der Ukraine unzweifelhaft vor. Somit ist auch die militärische, auf jeden Fall aber die logistische Unterstützung dieser Landesverteidigung durch Drittstaaten wie Deutschland völkerrechtlich zweifellos zulässig.

Die Rechtslage

Die Außerachtlassung dieses Gesichtspunkts liefe letztendlich darauf hinaus, den Rechtsbruch hinzunehmen und im Wege eines Friedensvertrages zu heilen. Das ist in der Geschichte natürlich immer wieder vorgekommen. Die drastischen Gebietsveränderungen in Europa nach 1945, insbesondere zulasten Deutschlands, sind nur ein Beispiel. Doch selbst unter der Voraussetzung, daß Deutschland einen völkerrechtlich nicht erlaubten Angriffskrieg gegen Polen und Russland geführt hat, war die anschließende Landnahme durch die Sieger nicht gerechtfertigt. Indessen wird man auf dieser Erde kaum eine Grenze finden, die nicht das Ergebnis kriegerischer Auseinandersetzungen ist.

Die Anerkennung der Ergebnisse eines Angriffskrieges kann nur dann toleriert werden, wenn das nicht zu verhindern und nicht zu ändern ist. Solange indessen die militärische Option besteht, den Aggressor zurückzuweisen, besteht damit die Möglichkeit, das Völkerrecht durchzusetzen. Daran muss uns allen gelegen sein, denn auch insoweit gilt der römische Grundsatz: iustitia fundamentum regnorum.

Niederträchtig

Am vergangenen Mittwoch wurde der konservativ-patriotische politische Aktivist Charles (Charlie) James Kirk auf dem Campus der Universität Utah während einer Diskussionsveranstaltung von einem offenbar von wirren antifaschistischen und transgender Ideen befallenen 22-jährigen Studenten erschossen. Er wurde 31 Jahre alt und hinterlässt seine junge Ehefrau mit den zwei gemeinsamen Kindern, 3 und 1 Jahr alt. Jedenfalls nach deutschem Strafrecht ein Mord, denn die Tat weist zwei der gesetzlichen Mordmerkmale auf: Heimtücke, denn das Opfer war ersichtlich arg- und wehrlos, sowie niedrige Beweggründe, denn politischer Hass ist zweifelsfrei ein niedriger Beweggrund. Darüber hinaus ein alarmierendes Zeichen für den Niedergang, oder soll man besser sagen, das Verschwinden der demokratischen Kultur. Herr Kirk war sicherlich ein sehr weit rechts stehender, zweifellos jedoch demokratisch gesinnter Mann. Sein Credo war, daß man in der Demokratie durch das Argument überzeugt. So hieß dann auch die Veranstaltungsreihe, die er an verschiedenen Universitäten durchführte, „prove me wrong“, frei übersetzt: beweise mir, daß ich falsch liege. Kirk gehörte zu den wichtigen Unterstützern des amerikanischen Präsidenten Donald Trump und war auch ein persönlicher Freund des Vizepräsidenten J.D. Vance. Entsprechend fiel die Anteilnahme der amerikanischen Staatsspitze aus.

Die Reaktionen in Europa einerseits, in Deutschland andererseits

Auch vernünftige Stimmen aus Europa waren zu hören, allerdings nur vereinzelt, wie noch auszuführen sein wird. So veröffentlichte die NZZ einen durchaus angemessenen Nachruf. Der britische Premier Keir Starmer und die italienische Ministerpräsidentin Georgia Meloni bekundeten öffentlich ihr Beileid. In Deutschland indessen herrscht in der Politik insoweit vorwiegend dröhnendes Schweigen. Weder der Bundespräsident noch der Bundeskanzler haben sich überhaupt geäußert. Lediglich die Politiker Wolfgang Kubicki und Carsten Linnemann haben sich zu dem Fall so geäußert, wie es sich gehört.

Dazu gehört offenbar jedoch schon Mut. Wie es einem als Politikerin ergehen kann, wenn man nur den Anstand wahrt und sich fair über den Fall äußert, musste die CDU-Nachwuchspolitikerin Caroline Bosbach erfahren. Ich zitiere mal den ansonsten nicht für seine Wahrheitsliebe berühmten Spiegel: „Die CDU-Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach hat den getöteten rechtsradikalen US-Aktivisten Charlie Kirk in einem Instagram-Beitrag als »Kämpfer für westliche Werte« bezeichnet. Nachdem Kritik an dieser Darstellung laut wurde, hat die Politikerin den Post wieder gelöscht. In dem ursprünglichen Beitrag betonte Bosbach Kirks Bereitschaft zur Diskussion mit politischen Gegnern: »Kaum jemand stand so für freie Debatte wie er. Kirk grenzte Andersdenkende nicht aus, sondern reiste durch ganz Amerika, um mit ihnen ins Gespräch zu kommen«, schrieb sie. Mit Kirk sterbe eine der »einflussreichsten jungen konservativen Stimmen weltweit«.

Die Wirklichkeit des „herrschaftsfreien Diskurses“

So viel Wahrheitsliebe geht eben in Deutschland nicht, wenn man politisch überleben will. Vielmehr zeichnet sich die deutsche politisch-mediale Klasse insoweit durch ausgesprochene Niederträchtigkeit aus. Beispielhaft will ich die ZDF Moderatorin Dunja Hayali zitieren, die sich dazu verstiegen hat, ohne jeden Beleg für diese Behauptungen zu erklären, der Ermordete sei mit oftmals abscheulichen, rassistischen, sexistischen und menschenfeindlichen Aussagen hervorgetreten und sei ein radikal-religiöser Verschwörungsanhänger gewesen. Noch krasser der USA-Korrespondent des Senders, Elmar Theveßen: Er verstieg sich wahrheitswidrig zu Behauptungen wie, Kirk habe gesagt, man solle Homosexuelle steinigen, man müsse vor einem schwarzen Piloten Angst haben und Schwarze hätten Weißen die Jobs weggenommen.
Daß dies Lügen sind, ist bekannt, bzw. kann von jedermann leicht recherchiert werden. Diesen famosen öffentlich-rechtlichen Journalisten wird indessen nichts passieren, nicht einmal eine arbeitsrechtliche Abmahnung. Im Gegenteil, hier winken Fernsehpreise.

Äußert sich indessen ein bekannter Sportler menschlich anrührend und offenbar von seinem christlichen Glauben getragen zum Mordfall Kirk mit den Worten: „Möge der Herr der Familie Kirk in dieser Zeit mit besonderer Gnade beistehen. Jesus ist der wahre Weg zu Frieden und Liebe. Die Ermordung eines zweifachen Vaters und Ehemanns, eines Mannes, der friedlich für seine Überzeugungen und Werte einsteht, ist wirklich böse und zeigt, wie nötig wir Jesus brauchen“, dann bricht der Shitstorm der politisch korrekten woken Mischpoke los. Und das ist nicht etwa auf die üblichen Verdächtigen in den Medien beschränkt, nein, sogar die Verantwortlichen des Fußballklubs Borussia Dortmund, bei dem der Spieler Felix Nmecha unter Vertrag steht, missbilligt das und erklärt öffentlich, ihn einzubestellen und über die Sache mit ihm reden zu wollen. Unter diesem Druck hat Herr Nmecha den zweiten Satz dieser Erklärung bereits gelöscht. Vielleicht sollte man Herrn Nmecha raten, das nächstbeste Angebot eines ausländischen Fußballclubs anzunehmen.

Der Vorgang zeigt unter anderem die ganze Scheinheiligkeit der Linken in Politik und Medien. Es zeigt sich gerade an diesem Fall wieder einmal schlagend, daß der von ihrem Übervater Jürgen Habermas geforderte „herrschaftsfreie Diskurs“ nur innerhalb ihrer Filterblase willkommen ist, jede Meinung rechts vom linken Flügel der SPD indessen in die Tonne getreten wird. Alleine schon die anmaßende Formulierung, auch in Verfassungsschutzberichten, jemand wolle den „Bereich des Sagbaren nach rechts verschieben“, spricht Bände. Was man sagen darf, bestimmt die politische Linke. Die Habermas’sche Formulierung vom herrschaftsfreien Diskurs bedeutet in guter Orwell’scher Manier in Wirklichkeit die Herrschaft des linken Diskurses. Die linksgrüne Kaste ist, wie der Fall zeigt, bar jeder Menschlichkeit. Das Andenken des Ermordeten wird schon mit Dreck beworfen, bevor seine Leiche kalt ist.

Es sollte klar sein, warum ich die woke Mischpoke in unserem Lande so abgrundtief verachte.