Es ist schon seltsam. In der aktuellen Debatte um die Wehrpflicht stellt sich nun ausgerechnet die AfD gegen den Pflichtwehrdienst für alle, jedenfalls alle jungen Männer, solange dies von der Verfassung vorgegeben wird. Bislang gehörte die AfD zu denen, die sich insoweit eindeutig für die Wiederaufnahme des Wehrdienstes positioniert hatten. Ja, es gab nicht wenige Stimmen aus dieser Partei, die insoweit von der DNA ihrer Partei sprachen.
Ex oriente lux? Wohl kaum.
Das hat sich jetzt geändert. Offensichtlich vorwiegend auf Betreiben von Herrn Chrupalla und den maßgeblichen Vertretern der Landesverbände aus den östlichen Bundesländern wird nun die Position vertreten, zumindest solange Krieg in der Ukraine herrsche, könne man eine Wehrpflicht in Deutschland nicht einführen. Mindestens müsste sichergestellt werden, daß Wehrpflichtige nicht in sogenannten fremden Kriegen eingesetzt würden. Zu letzterem ist schlicht zu bemerken, daß nach geltender Rechtslage Wehrpflichtige ohnehin nur zur Landesverteidigung und nicht in Auslandseinsätzen verwendet werden dürfen. Das war während der Einsätze der Bundeswehr in den Ländern des ehemaligen Jugoslawien und Afghanistan allgemein bekannt.
Hier bricht sich offenbar ein seltsamer rechter Pazifismus Bahn, wenn zum Beispiel der thüringische Landesvorsitzende Björn Höcke, selbst aus dem Westen stammender ehemaliger Wehrdienstleistender, Sätze absondert wie: Es dürfe nicht sein, ruft er, daß „unsere wenigen Söhne, die wir noch haben, daß die für fremde Kriege in fremden Ländern, für fremde Interessen zerschossen, zerfetzt, verbrannt werden.“ Dann: „Meine Söhne, unsere Söhne, kriegt Ihr nicht.“ Vielleicht hatte er dabei den bekannten Chanson von Reinhard Mey in den Ohren, dem man als Künstler solche Verirrungen gerne nachgesehen hat. Im Übrigen entscheidet immer noch der Sohn und nicht der Vater darüber, ob er Soldat wird oder nicht.
Was immer bleibt
Für jeden klar denkenden Menschen gilt jedoch der seit der Antike unveränderte Satz: Si vis pacem para bellum. Bertolt Brecht wird der Satz zugeschrieben: „Stell dir vor, es ist Krieg, und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu euch:“ Daß hier der Co-Vorsitzende der AfD aus dem Osten, Tino Chrupalla, diese Position in seiner Partei vertritt, ist nicht weiter verwunderlich. Den linken Pazifismus in der alten Bundesrepublik hat er sicherlich nicht gekannt. Ist er doch erst 1975 geboren und war somit am Tage des Mauerfalles erst 14 Jahre alt, dazu noch außer der Reichweite des „Westfernsehens“ aufgewachsen, wie man später spöttisch gesagt hat, im Tal der Ahnungslosen. Tatsächlich hat uns damals nur eine kriegstüchtige NATO, natürlich mit maßgeblicher Beteiligung der Bundeswehr, vor einem Angriff des Warschauer Pakts unter Führung der Sowjetunion und Beteiligung der DDR bewahrt. Das mußte bei uns damals durchaus politisch auch immer wieder gegen die pazifistische Linke, die weit in die SPD hineinreichte, durchgesetzt werden. Herr Chrupalla fällt ohnehin immer wieder durch, vorsichtig gesagt, merkwürdige außen- und sicherheitspolitische Positionen auf. Seine Aussagen zur Politik Russlands sind regelmäßig geeignet, Kopfschütteln hervorzurufen. Freundlich ausgedrückt, ist das amateurhaft, präzise gesagt ist es abwegig. Das muß man ihm angesichts seiner schulischen und beruflichen Qualifikationen auch gar nicht übelnehmen. Damit wäre er etwa als Mittelstandspolitiker seiner Partei gut aufgestellt. Mit der Außen- und Sicherheitspolitik ist der Mann jedoch klar überfordert.
Wirre Gedanken scheinen ansteckend zu sein
Nun soll sogar Frau Weidel ihre frühere Position zum Thema geräumt und die von Herrn Chrupalla übernommen haben. Das mag daran liegen, daß es sich dabei nicht um das Politikfeld handelt, welches sie mit ihrer Kernkompetenz souverän abdeckt, nämlich die Wirtschaftspolitik. Insoweit sollte sie sich den Sachverstand ihrer Parteifreunde mit militär- und sicherheitspolitische Kompetenz wie Rüdiger Lucasssen und Gerald Otten zu Nutze machen.
Sachzwänge kann man nicht ignorieren
Herr Chrupalla und die anderen sicherheitspolitischen Dilettanten in seiner Partei übersehen natürlich auch, daß die Notwendigkeit einer starken Armee und damit auch der Wehrpflicht nicht temporär wechselnd danach beurteilt werden kann, ob und welcher Krieg gerade irgendwo herrscht. Denn hier geht es um lange Zeiträume. Die Ausbildung eines jungen Mannes vom Abiturienten zum Stabsoffizier nimmt nun einmal mindestens 15 Jahre in Anspruch. Die Ausbildung zum Feldwebel, der eine Handvoll Soldaten führen soll, auch rund vier Jahre. Der Aufbau ausreichend abwehr- und durchhaltefähiger Streitkräfte dauert Jahre. Wir sehen doch, daß die seit 20-30 Jahren grob fahrlässig heruntergewirtschaftete Bundeswehr eine Regenerationsphase von mehreren Jahren benötigt, um wieder die nötige personelle Stärke und die dafür auch nötige Infrastruktur zu bekommen. Tagespolitische Überlegungen zu diesem Thema sind daher grundsätzlich abwegig.
Tatsächlich führt an der Wiederaufnahme der Wehrpflicht – sie ist ja nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt – kein Weg vorbei. Nicht nur, daß nach einem geflügelten Wort jedes Land seine Armee hat, entweder die eigene oder eine fremde, nicht nur, daß nach wie vor der Satz Scharnhorsts an der Wende vom absolutistischen Staat zur Demokratie Mitte des 19. Jahrhunderts gilt: „Alle Bürger eines Staates sind geborene Verteidiger desselben“, es kann ja auch nur auf der Grundlage der Wehrpflicht eine ausreichend starke Bundeswehr entstehen. Nicht einmal Verteidigungsminister Pistorius glaubt ernsthaft daran, daß die von der NATO geforderten und tatsächlich mindestens notwendigen weiteren 80.000 Soldaten anders als über die Wehrpflicht gewonnen werden können. Soweit im Übrigen insoweit von der Union an ein Losverfahren gedacht wird, ist das für diese nicht-Fisch-nicht-Fleisch-Partei typisch. Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass, hat noch nie funktioniert. Ein Losverfahren würde bei den betroffenen jungen Männern das Gefühl auslösen, ein Pechvogel zu sein, den es halt erwischt habe. Allein richtig ist es, die besten je nach Bedarf einzuberufen. Das heißt, diejenigen, die bei der Musterung am besten abgeschnitten haben, und möglicherweise bereits zusätzliche Qualifikationen mitbringen, werden einberufen. Die Latte liegt dann je nach personellen Bedarf höher oder tiefer. In jedem Falle hat der einberufene junge Mann dann das Gefühl, zur Elite zu gehören. Das ist doch etwas ganz anderes als das dumme Gefühl, Pech gehabt zu haben. Eine solche Einstellung zum Wehrdienst setzt allerdings auch bei den Eltern und Großeltern der jungen Männer und vor allem bei den Politikern die Überzeugung voraus, daß der Wehrdienst für das Vaterland ein ehrenvoller Dienst ist, wie auch der freiwillige Dienst bei der Feuerwehr, in Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder der DLRG.
Es darf im Übrigen auch daran erinnert werden, daß seinerzeit in der „alten“ Bundeswehr mehr als 40 % des Nachwuchses für die Soldaten auf Zeit und die Berufssoldaten aus den bereits dienenden Wehrpflichtigen gewonnen wurde. Beispiele aus dem persönlichen Freundes- und Bekanntenkreis könnte ich hier zur Genüge anführen, kann das aus naheliegenden Gründen von Rechts wegen nicht. Dabei sind Karrieren vom wehrpflichtigen Rekruten zum General. Auch ich selbst wäre seinerzeit wohl ohne Wehrpflicht nicht zur Bundeswehr gegangen, weil ich doch Jura studieren wollte. Statt dann 18 Monate als Wehrpflichtiger zu dienen, habe ich den freiwilligen Dienst für 24 Monate gewählt. Es war wohl für die Bundeswehr nicht das schlechteste, denn ich habe sie nach einer Reihe von Wehrübungen als Oberst der Reserve verlassen.
Herr, schmeiß‘ Hirn runter!
Ich habe an dieser Stelle nun schon des öfteren im Zusammenhang mit der angeblichen Recherche zu einem angeblichen Geheimtreffen „rechter“ Kreise in Potsdam über die Lügenagentur „correctiv“ berichtet. Das erste mal gleich nach der Veröffentlichung dieses Schauermärchens in der Tagesschau am Folgetag. Inzwischen gibt es mehr als ein dutzend Gerichtsentscheidungen gegen diese Firma, aber auch die willfährig ihre Lügen weiterverbreitenden Medien, auch Fernsehsender. Nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Berlin darf man diese Räuberpistole eine „dreckige Lüge“ nennen.
Indesssen lieben Politik und Medien in Deutschland dieses Schauermärchen so sehr, daß sie gegen die darin wahrheitswidrig beschworene Verschwörung gegen Deutschland nicht nur hunderttausende von Menschen auf die Straße gebracht haben, sondern es werden nun auch die „künstlerischen“ Verarbeitungen dieser gigantischen lüge abgefeiert, daß man sich als Beobachter des Zeitgeschehens die Augen reibt. Vorneweg natürlich die ARD. Sie hat mit großem Tamtam eine filmische Hervorbringung als „Dokumentarfilm“ verbreitet, die jene Lügengeschichte über den grünen Klee lobt. Natürlich unter dem Beifall der üblichen Verdächtigen, darunter, wen wundert’s noch, die Deutsche Bischofskonferenz. Gegen die berechtigte Kritik wehren sich die Exzellenzen heftig, wie aus dem nachstehenden Bericht aus der – vorzüglichen – Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT zu entnehmen ist, den ich so sehr zur Lektüre empfehle, daß ich ihn einfach wörtlich wiedergebe:
BONN. Trotz gerichtlich bestätigter Falschbehauptungen hat die Deutsche Bischofskonferenz die Vergabe des Katholischen Medienpreises 2025 für den ARD-Dokumentarfilm „Masterplan“ zum angeblichen Geheimtreffen in Potsdam verteidigt. Das Gremium sehe „keine faktische Grundlage für die Behauptung, der Film verbreite als solcher Unwahrheiten“, teilte der Pressesprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, auf Nachfrage der Berliner Zeitung am Montag mit.
Die Jury habe sich in ihrer Begründung auf die „Validität der Berichterstattung“ gestützt, die in Gänze weder Gegenstand der betreffenden Urteile des Oberlandesgerichts Hamburg gewesen sei, noch „dadurch in Zweifel gezogen werden“ könne. „Nach Informationen, die uns über den Gerichtsbeschluß vorliegen, ist das Urteil längst durch einen geringfügigen Umschnitt des Films erfüllt worden.“
Kardinal Marx lobt die Preisträger
Am Donnerstag hatte die Jury während einer Zeremonie in München den mit 5.000 Euro dotierten Preis an den für den „Masterplan“ verantwortlichen Regisseur Volker Heise vergeben. Der Jury zufolge liege seine besondere Leistung darin, daß er „nicht nur eine aufsehenerregende Recherche“ dokumentiere, sondern deren weitreichende gesellschaftliche Folgen aufzeige.
Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, lobte alle Ausgezeichneten dafür, daß sie für „Gerechtigkeit, Humanität und Veränderung“ einstünden und damit gesellschaftlicher Spaltung entgegenwirkten. „Besonders in Zeiten zunehmender Polarisierung des öffentlichen Diskurses, in denen Kommunikation und die Verbreitung von Information durch Haß, Hetze und Herabwürdigung geprägt sind, braucht es einen qualitativ hochwertigen und verantwortungsbewußten Journalismus, der Irrtümer und Mißstände aufdeckt und die Anliegen der Schwächsten und Ausgegrenzten in den Blick nimmt.“
Zentrale Behauptungen zum „Geheimtreffen“ waren falsch
Bereits im Juni hatte das Hamburger Oberlandesgericht zentrale Passagen im „Masterplan“ verboten (JF berichtete). Konkret stellten die Richter fest, durch einen irreführenden Zusammenschnitt werde der Eindruck erweckt, Staatsrechtler Ulrich Vosgerau habe dem Verfassungsschutz unterstellt, das „Geheimtreffen“ abgehört und Inhalte an Correctiv weitergeleitet zu haben. Dies sei nicht nur aus dem Zusammenhang gerissen, sondern in der Sache falsch.
Vosgerau war im November 2023 als Referent bei dem Treffen in Potsdam aufgetreten. Der Blog Correctiv veröffentlichte im Januar 2024 den Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“ und schrieb, dort sei über Pläne zur massenhaften Ausweisung von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund diskutiert worden. Nach mehreren Gerichtsurteilen mußte das Medium diese sowie andere Behauptungen zurückziehen. (kuk)
Nun habe ich selbst seinerzeit mit einer Reihe von Teilnehmern dieser ganz und gar nicht geheimen Konferenz gesprochen. Daher bin ich mir ganz sicher, daß diese Geschichte „erstunken und erlogen“ ist, wie ich das nach einer Gerichtsverhandlung in Köln den anwesenden Journalisten in die Notizblöcke diktiert habe. Was die Deutsche Bischofskonferenz angeht, so muß man leider davon ausgehen, daß auch die katholische Kirche heutzutage nur noch eine von vielen linken NGO’s ist, die mit gewaltigen Zahlungen aus dem Steuersäckel am leben gehalten wird. Doch ist die Kirche als Institution weitaus größer, als die lächerlichen Zwerge, die dort derzeit das sagen haben. Das wird vorübergehen, genauso, wie auch die Borgia-Päpste längst Geschichte geworden sind. Der Fels bemerkt nicht einmal, daß ein Hund das Bein an ihm hebt.
Bundesfamilienministerin Karin Prien hat jüngst in einem Podcast der Funke-Mediengruppe erklärt: „Wenn die AfD den Bundeskanzler stellt, dann werde ich sicherlich vorher Deutschland verlassen.“ Zur Begründung erklärte sie unter anderem, „daß es dem deutschen Staat schon heute nicht mehr gelinge, Jüdinnen und Juden wirklich wirksam zu schützen vor den Angriffen auf der Straße.“ Und weiter: „Juden, die als Juden gelesen werden, also die durch Kippa, durch das Tragen eines Davidsterns erkennbar sind, werden auf offener Straße diskriminiert, werden angespuckt, werden angegriffen.“
Nun ist leider tatsächlich festzustellen, daß gerade seit dem 7.10.2023 in Deutschland zunehmend antiisraelische, antisemitische und klar judenfeindliche Demonstrationen und Aktionen zu registrieren sind. Dies jedoch der AfD zuzurechnen, und das tut Frau Prien ja offensichtlich, wenn sie mit dieser Begründung Deutschland verlassen will, wenn die AfD den Kanzler stellt, ist absolut wirklichkeitsfremd.
Schauen wir uns zunächst die Fakten an.
Nach antisemitischen Erfahrungen gefragt, gingen nach Einschätzung der befragten Juden 62 Prozent der Beleidigungen und 81 Prozent der körperlichen Angriffe von Muslimen aus. Zwar war die Datenbasis relativ klein, aber eine Tendenz lässt sich durchaus ablesen (WELT vom 14.6.2021). Der Jahresbericht 2024 des Bundesverbandes Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus e.V. (RIAS) weist insgesamt 8627 antisemitische Vorfälle in Deutschland auf, davon mit rechtsextremem Hintergrund 544, also 6,3 %. Das ist das ganze Spektrum von Beleidigungen und Propagandadelikten bis zu schweren Körperverletzungen. Wer die Fernsehbilder von propalästinensischen Demonstrationen seit dem 7.10.2023 aufmerksam betrachtet, wird neben palästinensischen Fahnen diverse Fahnen linksextremer Organisationen einschließlich der Antifa, in keinem Falle jedoch dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnende Fahnen oder Symbole feststellen.
Das Verhältnis der AfD zu Israel und den Juden
Was die AfD angeht, so will ich nur zwei Aussagen ihrer führenden Politiker zu dem mörderischen Angriff der Hamas vom 7.10.2023 zitieren. „Dieser barbarische Angriff mit fast ausschließlich zivilen Opfern muss radikal beantwortet werden.“ (Dr. Alexander Gauland am 12.10.2023 im Deutschen Bundestag). In der Gedenkveranstaltung des Deutschen Bundestages ein Jahr später sprach der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Dr. Bernd Baumann von „Islamisten und Mördern, die wir verabscheuen, die Israel auslöschen, die alle Juden ins Meer treiben wollen“. Denen halte man entgegen: „Wir stehen für das Existenzrecht Israels, zum Lebensrecht des jüdischen Volkes.“ Baumann prangerte offenen Judenhass in Deutschland an: „Die Lage in Deutschland eskaliert, Straftaten gegen Juden haben sich verdoppelt, zu 90 Prozent muslimisch, religiös motiviert.“ An Universitäten würden Juden von radikalen Muslimen bedrängt „und einem linksradikalen Mob, der sich mit ihnen verbündet“. Das sei eine klare Folge der Migrationspolitik der 16 Jahre der Unionsregierung. Diese Schlussfolgerung ist durchaus naheliegend, denn der ungeregelte und unbegrenzte Zuzug insbesondere junger muslimischer Männer hat ersichtlich das Potenzial des Antisemitismus in Deutschland erheblich verstärkt.
Der intellektuelle Supergau der Ministerin
Wie unter diesen Umständen jemand wie Frau Prien, immerhin Volljuristin und erfahrene Rechtsanwältin, die grassierende Judenfeindlichkeit rechts verorten kann, ist unerfindlich. Noch unverständlicher ist es, für den Fall einer AfD-Kanzlerschaft zu befürchten, Juden könnten in Deutschland dann nicht mehr sicher leben. Entweder ist die Dame strunzdumm oder völlig vernagelt. Ihre Erklärung ist genauso verpeilt wie die Zuordnung des Hitlergrußes eines Hamas-Sympathisanten auf einer Palästinenser Demo zur politisch motivierten Kriminalität rechts. Leider wirft das ganze auch ein Schlaglicht auf das Personaltableau unserer Politik. Wenn man mit so viel Unverstand Bundesministerin werden kann, dann ist Deutschland wirklich am Ende.
Paralipomena
Zum guten Schluss noch die Übersetzung der Überschrift dieses Beitrages, damit nicht etwa ein des Lateinischen nicht mächtiger Staatsanwalt gegen mich wegen eines Delikts nach §§ 185, 188 StGB ermittelt: das heißt nicht „die dümmste“, das heißt vielmehr „am dümmsten“, charakterisiert also nicht eine Person, sondern ein Verhalten.
Am 24.2.2022 hat Russland die Ukraine angegriffen. Damit hat es ein Verbrechen nach Art. 5 Abs. 1 d) des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs begangen. Ich habe das in meinem Buch „Tatort Ukraine“ ausführlich dargelegt. Zwar gehört Russland nicht zu den Unterzeichnern dieses Statuts. Indessen ändert das nichts daran, daß der Angriffskrieg (die Aggression, wie es im Statut heißt) nicht nur nach dem Briand-Kellogg-Pakt vom 27.8.1928 und Art. 1 Nr. 1 der UN Charta kein erlaubtes Mittel der Politik, sondern nach dem oben zitierten Art. 5 Absatz 1 d) des Römischen Statuts auch strafbar ist. Russland ist dem Römischen Statut nicht beigetreten. Eine Strafverfolgung wegen dieses Verbrechens durch den Internationalen Strafgerichtshof ist deswegen derzeit nicht möglich. Wohl aber wegen der vielfältigen Kriegsverbrechen, die von Russland in diesem Krieg seither zu verantworten sind.
Berechtigte russische Interessen?
In der politischen Debatte ist indessen vielfach, etwa von Politikern der AfD, aber auch anderen Stimmen aus dem rechten politischen Spektrum unseres Landes zu hören, man müsse ungeachtet dessen doch über die wahren Ursachen dieses Krieges sprechen. Gemeint sind damit die Sicherheitsinteressen Russlands, das zum Beispiel ein NATO-Mitglied Ukraine als Bedrohung wahrnehmen würde. Verwiesen wird auch darauf, daß offensichtlich die USA seit Jahren daran arbeiten, mit teilweise fragwürdigen Methoden die Ukrainer davon zu überzeugen, daß sie im westlichen Lager besser aufgehoben wären, als in ihrer seitherigen Neutralität. Letztendlich sind wohl aus diesem Grund die Friedensbemühungen in Gestalt der Minsker Abkommen vom 5.9.2014 und 12.2.2015 gescheitert. Das ist jedoch der sprichwörtliche Schnee von gestern. Indessen wird unverdrossen gefordert, statt die Ukraine weiter militärisch zu unterstützen und damit den Krieg zu verlängern, solle man doch Friedensverhandlungen führen.
Interessen versus Recht
Nun ist es immer richtig, den Frieden anzustreben. Indessen kann es nicht richtig sein, einen Frieden um jeden Preis zu wollen. Vor allem aber lässt der Hinweis auf die aus russischer Sicht berechtigten, aus neutraler Sicht verständlichen Sorgen über eine Veränderung der geostrategischen Lage den entscheidungserheblichen Punkt außer Betracht. Auch die schärfsten Kritiker der militärischen Unterstützung des Abwehrkampfs der Ukraine räumen ein, daß der russische Angriff völkerrechtswidrig war. Das ist aber der entscheidende Gesichtspunkt. Das völkerrechtliche Verbot des Angriffskrieges kennt keine Ausnahme. Wohl gemerkt, des Angriffskrieges. Ersichtlich aus diesem Grunde hat Russland ja zu Beginn des Krieges erklärt, der militärischen Bedrohung durch die Ukraine begegnen zu müssen. Ganz offensichtlich ist das jedoch ohne tatsächliche Grundlage. Angriffsvorbereitungen der Ukraine gab es nicht, insbesondere stand ein solcher Angriff nicht unmittelbar bevor. Nur das hätte unter dem Gesichtspunkt des Präventivkrieges einen Angriff völkerrechtlich zulässig gemacht. Nicht einmal die Voraussetzungen eines Präemptivkrieges, der einem Staat möglicherweise das Recht gibt, schon dann militärisch gegen den Nachbarn einzuschreiten, wenn dieser militärisch so mächtig zu werden droht, daß man über kurz oder lang von ihm erfolgreich angegriffen werden könnte, nicht einmal das war gegeben.
Die rote Linie
Russland hat eben am 24.2.2022 die rote Linie des Völkerrechts überschritten. Damit wurden alle Überlegungen zu legitimen Sicherheitsinteressen des Landes gegenstandslos. Das blendet die Debatte in Deutschland über die Notwendigkeit von Friedensbemühungen statt der Unterstützung des angegriffenen Landes völlig aus. Diese Unterstützung findet im Übrigen völkerrechtlich ihre Grundlage darin, daß natürlich einem Mitglied der Vereinten Nationen das Recht zusteht, sich gegen einen völkerrechtswidrigen bewaffneten Angriff zu verteidigen. Das liegt im Falle der Ukraine unzweifelhaft vor. Somit ist auch die militärische, auf jeden Fall aber die logistische Unterstützung dieser Landesverteidigung durch Drittstaaten wie Deutschland völkerrechtlich zweifellos zulässig.
Die Rechtslage
Die Außerachtlassung dieses Gesichtspunkts liefe letztendlich darauf hinaus, den Rechtsbruch hinzunehmen und im Wege eines Friedensvertrages zu heilen. Das ist in der Geschichte natürlich immer wieder vorgekommen. Die drastischen Gebietsveränderungen in Europa nach 1945, insbesondere zulasten Deutschlands, sind nur ein Beispiel. Doch selbst unter der Voraussetzung, daß Deutschland einen völkerrechtlich nicht erlaubten Angriffskrieg gegen Polen und Russland geführt hat, war die anschließende Landnahme durch die Sieger nicht gerechtfertigt. Indessen wird man auf dieser Erde kaum eine Grenze finden, die nicht das Ergebnis kriegerischer Auseinandersetzungen ist.
Die Anerkennung der Ergebnisse eines Angriffskrieges kann nur dann toleriert werden, wenn das nicht zu verhindern und nicht zu ändern ist. Solange indessen die militärische Option besteht, den Aggressor zurückzuweisen, besteht damit die Möglichkeit, das Völkerrecht durchzusetzen. Daran muss uns allen gelegen sein, denn auch insoweit gilt der römische Grundsatz: iustitia fundamentum regnorum.
Am vergangenen Mittwoch wurde der konservativ-patriotische politische Aktivist Charles (Charlie) James Kirk auf dem Campus der Universität Utah während einer Diskussionsveranstaltung von einem offenbar von wirren antifaschistischen und transgender Ideen befallenen 22-jährigen Studenten erschossen. Er wurde 31 Jahre alt und hinterlässt seine junge Ehefrau mit den zwei gemeinsamen Kindern, 3 und 1 Jahr alt. Jedenfalls nach deutschem Strafrecht ein Mord, denn die Tat weist zwei der gesetzlichen Mordmerkmale auf: Heimtücke, denn das Opfer war ersichtlich arg- und wehrlos, sowie niedrige Beweggründe, denn politischer Hass ist zweifelsfrei ein niedriger Beweggrund. Darüber hinaus ein alarmierendes Zeichen für den Niedergang, oder soll man besser sagen, das Verschwinden der demokratischen Kultur. Herr Kirk war sicherlich ein sehr weit rechts stehender, zweifellos jedoch demokratisch gesinnter Mann. Sein Credo war, daß man in der Demokratie durch das Argument überzeugt. So hieß dann auch die Veranstaltungsreihe, die er an verschiedenen Universitäten durchführte, „prove me wrong“, frei übersetzt: beweise mir, daß ich falsch liege. Kirk gehörte zu den wichtigen Unterstützern des amerikanischen Präsidenten Donald Trump und war auch ein persönlicher Freund des Vizepräsidenten J.D. Vance. Entsprechend fiel die Anteilnahme der amerikanischen Staatsspitze aus.
Die Reaktionen in Europa einerseits, in Deutschland andererseits
Auch vernünftige Stimmen aus Europa waren zu hören, allerdings nur vereinzelt, wie noch auszuführen sein wird. So veröffentlichte die NZZ einen durchaus angemessenen Nachruf. Der britische Premier Keir Starmer und die italienische Ministerpräsidentin Georgia Meloni bekundeten öffentlich ihr Beileid. In Deutschland indessen herrscht in der Politik insoweit vorwiegend dröhnendes Schweigen. Weder der Bundespräsident noch der Bundeskanzler haben sich überhaupt geäußert. Lediglich die Politiker Wolfgang Kubicki und Carsten Linnemann haben sich zu dem Fall so geäußert, wie es sich gehört.
Dazu gehört offenbar jedoch schon Mut. Wie es einem als Politikerin ergehen kann, wenn man nur den Anstand wahrt und sich fair über den Fall äußert, musste die CDU-Nachwuchspolitikerin Caroline Bosbach erfahren. Ich zitiere mal den ansonsten nicht für seine Wahrheitsliebe berühmten Spiegel: „Die CDU-Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach hat den getöteten rechtsradikalen US-Aktivisten Charlie Kirk in einem Instagram-Beitrag als »Kämpfer für westliche Werte« bezeichnet. Nachdem Kritik an dieser Darstellung laut wurde, hat die Politikerin den Post wieder gelöscht. In dem ursprünglichen Beitrag betonte Bosbach Kirks Bereitschaft zur Diskussion mit politischen Gegnern: »Kaum jemand stand so für freie Debatte wie er. Kirk grenzte Andersdenkende nicht aus, sondern reiste durch ganz Amerika, um mit ihnen ins Gespräch zu kommen«, schrieb sie. Mit Kirk sterbe eine der »einflussreichsten jungen konservativen Stimmen weltweit«.
Die Wirklichkeit des „herrschaftsfreien Diskurses“
So viel Wahrheitsliebe geht eben in Deutschland nicht, wenn man politisch überleben will. Vielmehr zeichnet sich die deutsche politisch-mediale Klasse insoweit durch ausgesprochene Niederträchtigkeit aus. Beispielhaft will ich die ZDF Moderatorin Dunja Hayali zitieren, die sich dazu verstiegen hat, ohne jeden Beleg für diese Behauptungen zu erklären, der Ermordete sei mit oftmals abscheulichen, rassistischen, sexistischen und menschenfeindlichen Aussagen hervorgetreten und sei ein radikal-religiöser Verschwörungsanhänger gewesen. Noch krasser der USA-Korrespondent des Senders, Elmar Theveßen: Er verstieg sich wahrheitswidrig zu Behauptungen wie, Kirk habe gesagt, man solle Homosexuelle steinigen, man müsse vor einem schwarzen Piloten Angst haben und Schwarze hätten Weißen die Jobs weggenommen. Daß dies Lügen sind, ist bekannt, bzw. kann von jedermann leicht recherchiert werden. Diesen famosen öffentlich-rechtlichen Journalisten wird indessen nichts passieren, nicht einmal eine arbeitsrechtliche Abmahnung. Im Gegenteil, hier winken Fernsehpreise.
Äußert sich indessen ein bekannter Sportler menschlich anrührend und offenbar von seinem christlichen Glauben getragen zum Mordfall Kirk mit den Worten: „Möge der Herr der Familie Kirk in dieser Zeit mit besonderer Gnade beistehen. Jesus ist der wahre Weg zu Frieden und Liebe. Die Ermordung eines zweifachen Vaters und Ehemanns, eines Mannes, der friedlich für seine Überzeugungen und Werte einsteht, ist wirklich böse und zeigt, wie nötig wir Jesus brauchen“, dann bricht der Shitstorm der politisch korrekten woken Mischpoke los. Und das ist nicht etwa auf die üblichen Verdächtigen in den Medien beschränkt, nein, sogar die Verantwortlichen des Fußballklubs Borussia Dortmund, bei dem der Spieler Felix Nmecha unter Vertrag steht, missbilligt das und erklärt öffentlich, ihn einzubestellen und über die Sache mit ihm reden zu wollen. Unter diesem Druck hat Herr Nmecha den zweiten Satz dieser Erklärung bereits gelöscht. Vielleicht sollte man Herrn Nmecha raten, das nächstbeste Angebot eines ausländischen Fußballclubs anzunehmen.
Der Vorgang zeigt unter anderem die ganze Scheinheiligkeit der Linken in Politik und Medien. Es zeigt sich gerade an diesem Fall wieder einmal schlagend, daß der von ihrem Übervater Jürgen Habermas geforderte „herrschaftsfreie Diskurs“ nur innerhalb ihrer Filterblase willkommen ist, jede Meinung rechts vom linken Flügel der SPD indessen in die Tonne getreten wird. Alleine schon die anmaßende Formulierung, auch in Verfassungsschutzberichten, jemand wolle den „Bereich des Sagbaren nach rechts verschieben“, spricht Bände. Was man sagen darf, bestimmt die politische Linke. Die Habermas’sche Formulierung vom herrschaftsfreien Diskurs bedeutet in guter Orwell’scher Manier in Wirklichkeit die Herrschaft des linken Diskurses. Die linksgrüne Kaste ist, wie der Fall zeigt, bar jeder Menschlichkeit. Das Andenken des Ermordeten wird schon mit Dreck beworfen, bevor seine Leiche kalt ist.
Es sollte klar sein, warum ich die woke Mischpoke in unserem Lande so abgrundtief verachte.
Wir haben in Deutschland seit längerem eine Tendenz, die politische Auseinandersetzung in die Gerichtssäle zu verlagern. Die wachsende Zustimmung des Wahlvolks zu den politischen Forderungen der Partei Alternative für Deutschland macht offensichtlich die – noch – herrschende Mehrheit der politischen Klasse in Deutschland nervös. Die aktuellen Umfragewerte weisen Zustimmungsraten von rund 25 % mit steigender Tendenz auf. In Sachsen-Anhalt „droht“ gar eine parlamentarische Mehrheit dieser Partei. Auf der anderen Seite werden die Stellungnahmen der Verfassungsschutzbehörden, die ja den Weisungen der Innenminister Folge leisten müssen, immer absurder.
Erstes Beispiel
Es sei an die Stellungnahme der Verfassungsschutzabteilung des Innenministeriums von Rheinland-Pfalz vom 29.7.2025 in der Sache des Ludwigshafener Kandidaten für die Wahl zum Oberbürgermeister, Joachim Paul, erinnert. Dort findet sich neben tadelnden Hinweisen auf Vorstellungen des Kandidaten zur sogenannten Remigration, bei der ihm selbstverständlich eine menschenrechtswidrige und damit verfassungsfeindliche Interpretation dieses Begriffs unterstellt wird, der Hinweis darauf, daß er doch in einem Beitrag für das österreichische Magazin „Freilich“ eine Rezension der Amazon-Serie „Die Ringe der Macht“ – eine Fortführung von J.R.R. Tolkiens Herr der Ringe – Parallelen zum Nationalismus (nicht: Nationalsozialismus) und der von der Neuen Rechten angeblich verfolgten (sic!), gemeint ist wohl als Programm verinnerlichten „Konservativen Revolution“, gezogen habe. Zitiert wird er mit dem Text: „Tatsächlich spiegelt das gesamte Werk Tolkiens eine konservative Geisteshaltung wider, die gerade weil sie ohne weiteres in die Breite wirkt, von besonderem Wert für den zeitgenössischen Konservatismus ist. Die Protagonisten im „Herrn der Ringe“ kämpfen für eine Sache, die größer ist als sie selbst, die Heimat, den Fortbestand ihrer Kultur, eine gerechte Ordnung, die Abwehr einer Weltgefahr. Sie sind bereit, ihr Leben dafür aufs Spiel zu setzen. Auch wenn sie sich frei für diesen Weg entscheiden, spüren sie eine tiefe Verpflichtung ihrem Volk, ihrer Kultur, ihren Vorvätern gegenüber.“ Daran macht der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz unter anderem „das Nichtvorliegen der Verfassungstreue des Bewerbers Paul“ fest.
Ein weiterer Vorwurf lautet: „Im Januar 2023 veröffentlichte das Freilich-Magazin einen Artikel von Joachim Paul unter dem Titel „Eine Warnung“. Die Warnung sprach Joachim Paul gegenüber Migranten – vor allem mit islamischem Hintergrund – aus. Diese seien laut Paul grundsätzlich von asozialem Gruppenegoismus geprägt, der sich in Form von Kleinstrukturen äußern würde. Sein Feindbild definiere er dabei sehr klar: „Die Wahrheit ist: die Gewalt in Berlin und anderswo hat ein Gesicht. Sie ist jung, sie ist männlich, sie ist orientalisch.“ Joachim Paul mache in dem Artikel zudem deutlich, daß hauptsächlich kulturelle Unterschiede, wie beispielsweise fehlende Bildung bei Migranten, zu mehr Gewalt führen würden. Nun mag jeder selbst beurteilen, ob diese Analyse von Herrn Paul mit der Wirklichkeit ganz oder wenigstens zu großen Teilen übereinstimmt. Jedenfalls hat am 21.6.2024 die Polizeipräsidentin von Berlin, Dr. Barbara Slowik, zu diesem Thema erklärt: „Zugespitzt formuliert: Nach unseren Zahlen ist die Gewalt in Berlin jung, männlich und hat einen nicht-deutschen Hintergrund. Das gilt auch für Messergewalt.“ Merke: wenn zwei das selbe sagen, ist es noch lange nicht das selbe. Bei Frau Slowik hui, bei Herrn Paul pfui.
Von ähnlicher Qualität sind die weiteren Vorwürfe in dieser gutachterlichen Stellungnahme, oder soll ich nicht eher sagen in diesem Pamphlet, des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes vom 29.7.2025, wobei dem Kandidaten unter anderem zur Last gelegt wird, mit wem er spricht, wer in seinen Veranstaltungen auftreten darf etc. pp.
Das grundsätzliche Problem
Was mich als Juristen, vor allem als praktizierendem Anwalt vor den Gerichten, daran so besonders stört, ist die offensichtlich zu Tage tretende Tendenz, die juristische Professionalität zugunsten politischer Loyalität beiseite zu schieben. So geschehen auch im Falle des Herrn Paul. Sein Antrag, die Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Ludwigshafen, ihn nicht zur Wahl des Oberbürgermeisters zuzulassen, aufzuheben, wurde von den zuständigen Verwaltungsgerichten in Rheinland-Pfalz durch zwei Instanzen abgelehnt. Tragende Begründung war letztendlich, es liege jedenfalls kein offensichtlich rechtswidriges Handeln des Wahlausschusses vor. Deswegen sei der Antragsteller auf die Wahlanfechtung nach der Wahl verwiesen.
Ein Musterbeispiel juristischer Unprofessionalität
Nach Sachlage gründet die Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Ludwigshafen jedoch auf einem offensichtlich mehr als fadenscheinigen Gutachten des Verfassungsschutzes, für dessen Inhalt seine Autoren sich eigentlich schämen müssten. Eine alte Juristenweisheit besagt, daß die Arbeit des Juristen am Sachverhalt beginnt. Dieser ist festzustellen und dann an den einschlägigen Rechtsvorschriften zu messen, was juristisch auch Subsumtion genannt wird. Die beiden referierten Vorwürfe tragen nicht entfernt eine Einstufung als verfassungsfeindlich. Wer etwa der Herr der Ringe-Saga eine konservativ-patriotische Wertigkeit beimisst, kann recht oder unrecht haben, berührt indessen die Grundwerte der Verfassung, insbesondere die absolut geschützte Menschenwürde, nicht. Wer zutreffend die Ursachen für die Gewalt auf unseren Straßen inhaltlich übereinstimmend mit der Polizeipräsidentin von Berlin beschreibt, berührt ebenso wenig die Grundsätze unserer Verfassung. Insbesondere ist das nicht Ausdruck der sogenannten gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, um einmal den beliebten links-grünen Politsprech zu benutzen, sondern benennt ein akutes Problem.
Zweites Beispiel
Ein weiteres Beispiel für die Qualität der Gesinnungspolizei im Staate Absurdistan: Der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg hat nun die AfD in diesem Bundesland vom „Verdachtsfall“ zur „gesichert rechtsextremistischen“ Partei „hochgestuft“. Auch hier finden wir neben klassischen Verschwörungstheorien eine groteske Begründung. Der Brandenburger Verfassungsschutz führt in seinem Hochstufungsvermerk zur AfD einen Deko-Adler an und schreibt, dieser vermittle „ikonografisch NS-Ästhetik“. Der Adler ist bekanntlich seit Jahrhunderten das Wappentier Deutschlands und ziert das offizielle Wappen der Bundesrepublik Deutschland. Als Beleg dient der auf dem untenstehenden Foto vor dem Abgeordneten stehende Porzellanvogel:
Es kann sich jeder selbst Gedanken dazu machen, welche Nähe oder Ferne dieser Porzellanadler zu seinem Artgenossen hat, der in der Nazizeit das Hakenkreuz in seinen Fängen hielt, oder zum Weißkopfadler im Großen Siegel der Vereinigten Staaten von Amerika, oder schlicht mit jedem Adler in der Natur. Wer hier von NS-Ästhetik oder Symbolik faselt, bedarf wohl einer gründlichen Psychotherapie. Doch damit wären wir bereits bei der grassierenden Dextrophobie in unserer politisch-medialen Klasse. Und das wäre einer eigenen Betrachtung wert. Ich kann gut nachvollziehen, daß die Neue Zürcher Zeitung dieses Gutachten, natürlich nicht nur wegen dieser Sottise, eher als Beitrag in dem Satiremagazin „Titanic“ verorten wollte.
In einem normalen Land würde eine solche Fehlleistung einer Behörde dazu führen, daß ihr Leiter und die für diesen Unfug verantwortlichen Mitarbeiter umgehend geschasst würden, wie das so schön heißt. In unserem Absurdistan indessen können die wackeren Gesinnungspolizisten aus Brandenburg auf Beförderung hoffen.
Drittes Beispiel
Doch der Niedergang der juristischen Professionalität in Deutschland ist leider nicht auf Verfassungsschutzbehörden und (manche) Verwaltungsgerichte beschränkt. Die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften, als deren herausstechende Eigenschaft mir als jungem Studenten noch eine unbestechliche Objektivität vermittelt wurde, zeigen sich leider vermehrt als verlängerter Arm der Politik. Jeder kennt zwischenzeitlich die Justizposse um das sogenannte Schwachkopf-Meme, das auf Geheiß (Strafantrag) des so verspotteten Politikers Robert Habeck zu einer frühmorgendlichen Hausdurchsuchung bei einem unterfränkischen Rentner geführt hat. Nicht einmal die einschlägig bekannten Bamberger Staatsanwälte haben dann Anklage gegen den Rentner erhoben, und das aus gutem Grund. Selbst wenn man, wie nicht, das Schwachkopf-Meme in dem Bereich der Formalbeleidigung verorten wollte, so wäre sie ja nicht anlasslos erfolgt, sondern vielmehr angesichts der unglaublichen Fehlleistungen des Wirtschaftsministers Habeck und der von ihm zu verantwortenden Vernichtung von zig Milliarden Steuergeldern mit dem OLG Hamm („Dummschwätzer-Urteil“) durchaus als harsche, aber zulässige Polemik einzustufen.
Viertes Beispiel
Nicht wenige Leser dieses Blogs haben ja den Bericht über die drei niedersächsischen Staatsanwälte gesehen, die sich vor laufender Kamera über die Leute lustig gemacht haben, bei denen sie wegen angeblicher „Hasskriminalität“ Handys und Laptops konfizieren ließen. Nachdem dieser Bericht von einem US-amerikanischen Fernsehsender produziert und verbreitet worden ist, haben wir Deutschen uns damit auch weltweit gehörig blamiert. Das lässt sich allerdings toppen, wie das nachstehende Beispiel zeigt:
Fünftes Beispiel
Ein Landtagsabgeordneter der angeblich „gesichert rechtsextremistischen“ AfD hat im Wahlkampf 2024 unter anderem ein Plakat kleben lassen, auf dem eine Frau und ein Mann symbolisch mit ihren Armen ein Dach über Kindern bildeten. Im Wortsinne plakativ war das die Botschaft: „Wir schützen eure Kinder“, die dann auch in Worten darüber stand.
Die Staatsanwaltschaft sieht dahinter einen getarnten Hitlergruß. Wie absurd das ist, zeigt die Abbildung des Plakats.
Auf diesem Wahlplakat sieht die Staatsanwaltschaft einen Hitlergruß.
Nach Presseberichten hat gegen den AfD-Landtagsabgeordneten und Oberbürgermeisterkandidaten der AfD aus Frankfurt (Oder), Wilko Möller, sowie einen Grafiker die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Symbole erhoben. Dies nicht etwa zum zuständigen Amtsgericht, sondern zum Landgericht. Dies ist deswegen grotesk, weil das Landgericht erst dann zuständig wird, wenn die zu erwartende Strafe mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe beträgt. Gemäß § 86a StGB wird die Verbreitung nationalsozialistischer Symbole mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. In der Praxis liegen die Strafen regelmäßig im unteren Bereich der Geldstrafen, also zwischen 60 und 120 Tagessätzen. Normalerweise müsste also das Landgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens vor der Strafkammer ablehnen und die Sache an die Staatsanwaltschaft mit dem Bemerken zurückgeben, hier sei der Strafrichter beim Amtsgericht zuständig. Aber vor allem liegt ersichtlich nicht einmal der Tatbestand des Gesetzes vor. Zumindest aber wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur rechtlichen Einordnung von mehrdeutigen Begriffen auch bei Abbildungen diejenige Interpretation zu wählen, die aus der Strafbarkeit hinausführt. Doch hier gelten offenbar andere Maßstäbe, denn es geht gegen die Verfassungsfeinde von der AfD im „K(r)ampf gegen rechts“.
Anzeige erstattet hatte damals die Kreisvorsitzende Frankfurt (Oder) der offenbar zur Gemeinschaft der Demokraten gehörenden Linkspartei, Anja Kreisel. Sie begründete damals auf Instagram die Anzeige damit, daß auf dem Plakat „zwei Erwachsene in einer Pose, die Assoziationen zu verbotenen Gesten weckt und möglicherweise gegen § 86a StGB verstößt“ gezeigt werden. Dieser Argumentation konnte die Staatsanwaltschaft offenbar folgen.
Aufgrund der Aufregung um den möglichen Hitlergruß auf dem Wahlplakat hängte die Polizei zusammen mit der Feuerwehr die Wahlplakate bereits mehrere Wochen vor der Landtagswahl ab. Auf Nachfrage des rbb verwies die Polizei darauf, daß sie allein aufgrund der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, es handele sich um das Zeigen eines rechtswidrigen Kennzeichens, verpflichtet sei, aktiv zu werden „unabhängig davon, ob ein Ermittlungsverfahren geführt wird und wie dieses ausgeht.“
An dieser Stelle wiederhole ich nochmals den alten juristischen Grundsatz: die Arbeit des Juristen beginnt am Sachverhalt. Es ist also nach Eingang dieser Anzeige zu prüfen, ob tatsächlich ein Kennzeichen des Nationalsozialismus verwendet wird. Der sogenannte Hitlergruß gehört nach ständiger Rechtsprechung zu diesen verbotenen Kennzeichen. Es kommt also darauf an, ob er auf diesem Wahlplakat tatsächlich zu sehen ist. Das mag jeder Leser selbst beurteilen. Aus meiner Sicht ist das krass abwegig. Wer nicht bei dem Wort Hitlergruß das zutreffende Bild eines Menschen mit stracks nach vorne oben ausgestrecktem rechten Arm vor Augen hat, kann unzählige Darstellungen dieser Art im Internet unter dem Stichwort „Hitlergruß“ googeln. Ich habe mir durchaus überlegt, ein Beispiel abzubilden. Gemäß § 86a Abs. 3 in Verbindung mit § 86 Abs. 4 StGB wäre das auch zulässig. Denn in diesem Kontext greift eben die Ausnahmeregelung, daß derartige Abbildungen dann zulässig sind, wenn sie in anderem Zusammenhang, insbesondere der Berichterstattung über das Zeitgeschehen, erfolgen. Dies ist hier ja offensichtlich der Fall. Indessen habe ich von der Übernahme einer solchen Abbildung abgesehen, weil ich die Ressourcen der Justiz nicht sinnlos in Anspruch nehmen und vergeuden will. Denn eine politisch korrekte und übereifrige Staatsanwaltschaft könnte das zum Anlass nehmen, gegen mich ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und Anklage zu erheben. Diese dürfte wohl mit Sicherheit schon beim Amtsgericht, mindestens aber irgendwann im Instanzenzug scheitern. Gerade als Anwalt denke ich aber, daß die Ressourcen der Justiz für wichtigere Dinge genutzt werden sollten.
Sechstes Beispiel:
In einem auf Entlassung aus dem Dienst gerichteten Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten legt ihm die Bundeswehr zum Beleg seiner angeblich nicht gegebenen Verfassungstreue zur Last, die Abbildung eines Wahlplakats der seinerzeitigen DNVP (Deutschnationale Volkspartei) von 1920 auf seinem PC gespeichert zu haben. Das sei ja wohl ein Hinweis auf Sympathien für den Nationalsozialismus. Nun hatte diese Partei nit der NSDAP nichts zu tun, stand vielmehr in politischer Konkurrenz zu ihr, unbeschadet dessen, daß 13 Jahre später ihr Vorsitzender Hugenberg meinte, sie in einer Koalition disziplinieren zu können. Das ging bekanntlich schief. Vor allem aber war diese Partei die politische Heimat von späteren Widerstandskämpfern wie Goerdeler. Diese beflissenen Diener ihres Herrn von der Wehrdisziplinaranwaltschaft sind offensichtlich historisch und politisch beklagenswert ungebildet. Somit scheitert ihre zutreffende juristische Beurteilung des Sachverhalts bereits an der damit notwendigerweise unrichtigen Feststellung des Sachverhalts. Es ist nur zu hoffen, daß die uniformierten Kameraden dieser zivilen Bundeswehrjuristen ihr Handwerk besser beherrschen als sie.
Was lernen wir daraus?
Die Tendenz, die aus den beschriebenen Sachverhalten erkennbar ist, ruft Besorgnis hervor. Natürlich ist unsere Justiz nach wie vor grundsätzlich und im allgemeinen neutral und hoch professionell allein dem Gesetz verpflichtet und arbeitet nach den Regeln der Rechtswissenschaft. Indessen ist leider immer öfter zu erkennen, daß sich einzelne Juristen, im Falle der Verfassungsschutzämter dieser gesamte Bereich, politisch in die Pflicht nehmen lassen, zumindest eine Art vorauseilenden Gehorsam gegenüber der Politik erkennen lassen. Nun gilt grundsätzlich der Primat der Politik, dem sich Beamte unterordnen müssen. Gerichte grundsätzlich nicht. Indessen beobachten wir in den Universitäten seit geraumer Zeit eine Entwicklung, die ausgesprochen linke Wissenschaftler auf Lehrstühle bringt. Der seinerzeit von den 68ern propagierte „Marsch durch die Institutionen“ in die Zentralen der Macht lässt grüßen. Wer etwa als Student Vorlesungen zum Verfassungsrecht von Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf oder Frau Prof. Kaufhold hört, erhält als junger Jurist ein Bild von unserer Verfassung, insbesondere den Grundrechten, das die Freiheitsrechte als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat nicht mehr zeigt, stattdessen den bevormundenden Leviathan, der seine Macht weniger durch demokratisch zustande gekommene Gesetze, sondern durch allenfalls mittelbar demokratisch legitimierte Gerichte und demokratisch überhaupt nicht legitimierte Institutionen wie Banken oder internationale Organisationen ausübt, und zwar im Sinne derjenigen, die sich im Besitze der Wahrheit wähnen, wie das bei den Sozialisten seit eh und je der Fall ist. Kommt dann noch der Blick auf die eigene Karriere dazu, ist der willfährige Diener des politischen Zeitgeistes in Richterrobe perfekt.
Es war zu erwarten. Friedrich Merz hat – offenbar im Alleingang, aber sicher nach Rücksprache mit oder gar auf Drängen der SPD – erklärt, Deutschland werde Israel keine Waffen mehr liefern, die im Gaza Streifen eingesetzt werden können. Damit hat er sich und unser Land bis auf die Knochen blamiert.
Schauen wir auf die Fakten
Es trifft natürlich zu, daß der internationale Druck auf Israel, den Krieg gegen die Hamas – ja, was nun, einzustellen, zurückhaltender, unter weitgehender Schonung der Zivilbevölkerung zu führen? – immer mehr zunimmt. Es trifft auch zu, daß in der israelischen Bevölkerung vieles umstritten ist, was die Regierung in Sachen Gaza tut. Es trifft auch zu, daß selbst der oberste Soldat des Landes das Ziel der vollständigen Eroberung des Gaza Streifens für unrealistisch hält.
Doch welchen Sinn kann diese Ankündigung des deutschen Bundeskanzlers denn haben? Um welche Waffen kann es sich handeln? Um diese Fragen zu beantworten, muß man zunächst prüfen, welche Waffen Deutschland bisher Israel geliefert hat. Das sind in erster Linie Kriegschiffe. Die israelische Marine kämpft indessen nicht im Gaza Streifen. Sie riegelt allenfalls das Gebiet von See her ab, um etwa Waffenlieferungen an die Hamas auf diesem Wege zu unterbinden. Der Feldzug gegen die Hamas wird von Heer und Luftwaffe geführt. Die Hauptwaffensysteme des israelischen Heeres, Kampfpanzer, Schützenpanzer und Artillerie, kommen aber nicht aus Deutschland. Kampf- und Schützenpanzer sowie deren Munition stammen aus israelischer Produktion, die Artilleriegeschütze zum wesentlichen Teil aus US-amerikanischer. Dazu kommt ein Raketenwerfer aus israelischer Produktion. Die Handfeuerwaffen und deren Munition werden ebenfalls in Israel entwickelt und hergestellt. Die israelischen Kampfflugzeuge sind US-amerikanische Modelle, zum Teil in Israel weiterentwickelt.
Was macht Israel militärisch so stark?
Nota bene beruht die militärische Stärke Israels vor allem auf der im Volk tief verankerten Entschlossenheit, sich zu verteidigen. Das zeigt sich unter anderem an der geltenden Wehrpflicht mit einer Dienstzeit von 36 Monaten für Männer und 24 Monaten für Frauen. Wehrdienstverweigerung gibt es nicht. Wer den Dienst in den Streitkräften nicht leisten will, muß damit rechnen, im Gefängnis zu landen. Entgegen der Darstellung in unseren Medien ist auch der Krieg in Gaza in der israelischen Bevölkerung populär, wie einer schreibt, der es wissen muß: Chaim Noll, in CATO 5/2025 S. 20 ff. Die europäischen Befindlichkeiten sind denn auch den meisten Israelis wurscht. Auch insoweit unterscheidet sich dieses Volk grundlegend von den europäischen Völkern, insbesondere dem deutschen Volk. Es ist auch nicht so vergreist, vielmehr sind 55 % der Israelis unter 35 Jahren alt, die Geburtenrate beträgt 3,1 Kinder pro Frau, in Europa 1,7. Bei uns sind 41,2 % der Bevölkerung unter 40 Jahre alt, die Geburtenrate beträgt gerade mal 1,35 Kinder pro Frau. Wir haben es also mit einem wehrhaften, weil wehrwilligen, dazu noch vitalen Volk zu tun. Dagen nimmt sich Deutschland als ein Jammertal voller ängstlicher älterer Leute aus.
Wir stellen also fest, daß Israel schon jetzt keine Waffen aus Deutschland bekommt, die im Gaza Streifen eingesetzt werden, bzw. eingesetzt werden können. Israel braucht keine deutschen Waffen. Selbst seine Marine könnte sich anderweitig eindecken. Was soll also dieses Geschwätz des Bundeskanzlers? Dazu später.
Das Eigentor
Deutschland indessen braucht israelische Waffen. Das gilt weniger für die vorzügliche Mschinenpistole Uzi, die jeder kennt, der einmal Soldat der Bundeswehr war, sondern vor allem für die Luftabwehr. Weltweit kann nur das israelische Luftabwehrsystem Iron Dome zuverlässig anfliegende Raketen und Drohnen abwehren. Das auch bei uns vorhandene US-amerikanische System Patriot kann dies nur unzureichend. Auch das sehr gute deutsche System Iris-T deckt nur einen Teil der Luftabwehr ab. Wie stehen wir da, wenn die Israelis diese Ankündigung des Bundeskanzlers zum Anlass nehmen, ihrerseits keine Luftabehrsysteme mehr zu liefern?
Die Ursache der deutschen Misere
Warum gibt Merz offenbar dem Drängen der deutschen und internationalen Linken nach? Nun hat die Linke seit vielen Jahren die Diskurshoheit in Politik und Medien. Ihre Affinität zu den Palestinensern, genauer gesagt, zu den arabisch-islamischen Terroristen, ist unübersehbar. Merz und die Union haben sich mit ihrer Dextrophobie, auf derem Morast so etwas wie die Brandmauer erbaut werden konnte, auf Gedeih und Verderb der SPD und ihren natürlichen Bundesgenossen aller roten und grünen Schattierungen ausgeliefert. Der Tag wird kommen, an dem sie – zu spät – einsehen müssen, daß sie gehandelt haben wie es der alte Kommunist Bertolt Brecht vorhergesagt hat: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber!“ Dagegen kann man insbesondere nicht einwenden, daß die AfD als Koalitionspartner nicht in Frage komme, Nazis und so. Natürlich gibt es Juristen in den Verfassungsschutzämtern, die das behaupten. Das sind aber weisungsunterworfene Beamte. Die erhalten ihre Weisungen von Politikern. Also ganz neutral, nicht wahr? Und es gibt sicher auch unter den Richtern links grundierte Juristen, die dann eben so judizieren, wie das in den diversen AfD-Verfahren teilweise gesschieht. Dafür sorgen schon linksdrehende Jura-Professoren wie die Kandidatinnen für das Bundesverfassungsgericht oder Prof. Fischer-Lescano aus Bremen. Indessen könnten Unionspolitiker mit dem sprichwörtlichen Arsch in der Hose das auch anders machen, und wenn die Köter in der Pressemeute noch so laut heulen. Doch sind solche Leute dort weit und breit nicht in Sicht. Die Karriere ist alles, das Wohl des Volkes nichts.
Die Dummheit des Friedrich Merz ist unionstypisch. Gewissermaßen liegt sie dort in den Genen.
Zu den Merkwürdigkeiten unserer Zeit gehört der derzeit grassierende Pazifismus von rechts. Nicht nur die gemäß Art. 51 der UN-Charta zulässige Unterstützung eines völkerrechtswidrig angegriffenen Staates bei seiner Selbstverteidigung wird mit dem Verdikt der Kriegstreiberei belegt. Dabei kann die bloße Lieferung von Waffen an das angegriffene Land nicht als Teilnahme am militärischen Konflikt gewertet werden. Ich habe das unter Angabe von Belegstellen aus der völkerrechtlichen Literatur in meinem kurz nach Kriegsbeginn erschienenen, knapp gehaltenen Büchlein „Tatort Ukraine“ auf S. 55 ff. erläutert. Auch die Aufrüstung der NATO als Reaktion auf die aggressive Politik Russlands sehen selbst viele Zeitgenossen so, die während des kalten Krieges die Verteidigungsanstrengungen des Westens als eher unzureichend kritisiert haben. Das gibt nun doch Veranlassung, die oben formulierte Frage zu stellen und zu prüfen, was die Antwort darauf sein muß. An dieser Stelle wird nicht geprüft, ob und in welchem Umfang die finanzielle und militärische Unterstützung der Ukraine in unserem eigenen Interesse liegt.
Die militärischen Kräfteverhältnisse
Außer den üblichen pazifistischen „lieber rot als tot“ Parolen wird als vermeintlich rationales Argument angeführt, die militärischen Kräfteverhältnisse seien doch so, daß Russland der NATO militärisch weit unterlegen sei. Russland sei daher erst gar nicht in der Lage, die NATO anzugreifen. Also könne die Aufrüstung der NATO nur den Sinn haben, einen Angriff auf Russland vorzubereiten. Man kann man gegen Angstparolen wie „lieber rot als tot“ sachlich nicht argumentieren. Leute die so reden, bedürfen vielleicht des tröstenden Zuspruchs ihrer Oma oder der Kirche. Mit den Argumenten zu den militärischen Kräfteverhältnissen kann man sich jedoch rational auseinandersetzen, und das werde ich nun tun.
Auch ganz unabhängig von der aggressiven Rhetorik Putins und seiner Paladine ist stets und fortlaufend zu prüfen, wie die militärischen Kräfteverhältnisse sind, und welche Optionen potentiellen Gegnern daraus erwachsen. Das beginnt natürlich bei der geopolitischen Lage, die hinsichtlich Europas und Amerikas einerseits mit der Herzland-Theorie des britischen Geographen Halford Mackinder (1861 – 1947) und andererseits in den Betrachtungen zur Seemacht des US-amerikanischen Admirals Alfred Thayer Mahan (1840 – 1914) gut dargestellt werden. Zwar ist es grundsätzlich richtig, daß ein potentieller Angreifer über überlegene Kräfte und Mittel verfügen muss. Indessen zeigt die Kriegsgeschichte, daß dies keineswegs immer der Fall gewesen ist. Vielmehr haben machtbewusste Herrscher immer wieder auch aus der Position der numerischen Unterlegenheit heraus Kriege begonnen und bisweilen auch erfolgreich beendet.
Die aktuellen Zahlen
Vordergründig trifft es natürlich zu, daß die NATO Russland und seinem Satelliten Belarus militärisch weit überlegen ist. Wenn man das gesamte militärische Personal (aktive Soldaten und Reservisten sowie paramilitärische Kräfte) beider Seiten in den Blick nimmt, so stellt man derzeit auf Seiten der NATO 8.658.382 Angehörige der Streitkräfte, auf Seiten Russlands einschließlich Belarus 3.904.870 Waffenträger fest. Putin kann also nur über etwa 45 % der Truppenstärke verfügen, die ihm auf Seiten der NATO gegenübersteht. Indessen zeigt die Kriegsgeschichte, daß dies nicht entscheidend sein muss.
Was uns die Kriegsgeschichte lehrt
Beginnen wir mit einem Beispiel aus der neueren Geschichte. Als Hitler am 10.5.1940 den Frankreichfeldzug begann, zählten die deutschen Streitkräfte 2.760.000 Soldaten, die der verbündeten Franzosen und Briten deren 3.740.000. Das Ergebnis ist bekannt. Trotz einer numerischen Unterlegenheit von 73 % schlug die Wehrmacht Frankreich binnen sechs Wochen vernichtend und jagte das britische Expeditionskorps über den Ärmelkanal nach Hause. Auch in dem kleineren Maßstab eines Kriegsschauplatzes oder auch nur einer Schlacht zeigt sich regelmäßig, daß der militärische Erfolg nicht unbedingt von den Kräfteverhältnissen abhängt. Die deutsche Wehrmacht eroberte zwischen dem 20. Mai und dem 1.Juni 1941 mit einer Streitmacht von nur 22.000 Soldaten die von 42.600 britischen und neuseeländischen Soldaten, unterstützt von griechischen Partisanen, verteidigte Insel Kreta. Das Kräfteverhältnis lag also zu Ungunsten der Deutschen bei 51,7 % der feindlichen Truppen.
Gehen wir etwas weiter in der Geschichte zurück. Napoleon besiegte am 2.12.1805 bei Austerlitz die vereinigten russisch-österreichischen Truppen, 85.400 Mann stark, mit lediglich 73.000 Soldaten, also nur 85 % der Truppenstärke, über die der Feind verfügte. Friedrich der Große siegte mit nur 35.000 Soldaten in der Schlacht bei Leuthen am 5.12.1757 gegen das mit 66.000 Mann nahezu doppelt starke Heer der mit Württemberg und Bayern verbündeten Österreicher. Alexander der Große besiegte in der Schlacht am Granikos 334 v. Chr. mit seinen 37.000 makedonischen und griechischen Hopliten die ca. 100.000 Mann starke persische Streitmacht. Drei Jahre später war er in der Schlacht bei Gaugamela trotz noch ungünstigeren numerischen Kräfteverhältnisses von 47.000 eigenen Soldaten und an die 200.000 Soldaten des Perserkönigs Darius III. erfolgreich, also mit lediglich 23 % der Soldaten, die der Feind aufbieten konnte. Und auch der Erfolg Hannibals in der berühmten Schlacht bei Cannae 216 v. Chr. zeigt, daß es nicht auf die schiere Zahl der Soldaten ankommt, sondern auch das militärische Können des Feldherrn den Ausschlag geben kann. Denn den ca. 86.000 römischen Legionären standen lediglich etwa 50.000 Karthager gegenüber, also gerade mal 58 % der Truppenstärke des Feindes.
Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit
Es ist auch die Pflicht der Offiziere in den Planungsstäben aller Armeen der Welt, die Entwicklung der Streitkräfte rundum in den Blick zu nehmen und die daraus erwachsenden militärischen Optionen nüchtern zu beurteilen. Auf dieser Basis müssen sie ihre Regierungen beraten und selbstverständlich unter Zugrundelegung des Worst Case Szenario Vorschläge zu Aufwuchs und Ausrüstung der Streitkräfte machen. Denn die Geschichte lehrt, daß auch machtpolitisch gilt: Gelegenheit macht Diebe. Nichts anderes tun derzeit die Generäle und Stabsoffiziere der Bundeswehr. Wenn sie als die militärischen Fachleute zu dem Ergebnis kommen, daß Russland in wenigen Jahren über eine Angriffskapazität verfügen wird, dann muss man insbesondere angesichts einer außenpolitisch aggressiven Führung dieses Landes entsprechende Vorbereitungen treffen. Denn schon die Römer wussten: si vis pacem, para bellum. Weder weiß man genau im Voraus, wen der Gegner angreifen wird, noch wer einem zu Hilfe eilen wird. Wer das für Kriegstreiberei hält, versteht von der Materie offensichtlich wenig bis nichts. Wenn sich gelernte Militärs für derartige Kampagnen hergeben, dann müssen sie über ihr fachliches Wissen hinwegsehen. Das muss man dann so einstufen, wie die regelmäßig falschen volkswirtschaftlichen Prognosen von Marcel Fratzscher und Claudia Kemfert, die ja mehr von der politischen Einstellung als der fachlichen Qualifikation getragen sind.
Wenn man den Geisteszustand von Politikern und sogenannten Medienschaffenden in Deutschland einordnen und bewerten soll, dann ist der Umgang dieser Leute mit dem Strafprozess gegen Simeon Ravi Trux vor dem zuständigen Gericht in Budapest aufschlussreich. Manche Leser dieses Blogs werden an dieser Stelle fragen: „Simeon wer?“, denn in der Berichterstattung über diesen Fall wird der Angeklagte nur als „Maja T.“ bezeichnet. Die Auflösung dieses Rätsels ist, daß der Angeklagte nach seiner Auslieferung an die ungarische Justiz und Antritt der Untersuchungshaft auf die Idee gekommen ist, sich im modischen Politsprech als „non binär“ zu bezeichnen und nunmehr Maja zu heißen. Bekanntlich ist es in Deutschland inzwischen möglich, auf der Grundlage des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes beim zuständigen Standesamt den Eintrag seines Geschlechts und den oder die Vornamen ändern zu lassen. Das ist im vorliegenden Fall jedoch offensichtlich nicht geschehen, denn dieser Antrag muss mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt gestellt werden, und es gelten Fristen, die in diesem Verfahren eingehalten werden müssen. Das ist im vorliegenden Falle nicht geschehen – anderenfalls hätte das Herr Trux doch hinausposaunt -, sodaß der Angeklagte von Rechts wegen nach wie vor ein Mann ist und mit Vornamen Simeon Ravi heißt. Der Angeklagte ist auch ganz offensichtlich auf diese Idee verfallen, um seine Haftbedingungen zu verbessern. Ein Phänomen, das des Öfteren zu beobachten ist, und schon dazu geführt hat, daß derartige Straftäter etwa in Großbritannien in Frauenhaftanstalten eingeliefert worden sind, wo sie die Gelegenheit genutzt haben, weibliche Gefangene zu vergewaltigen.
Obgleich eine rechtlich zu beachtende Änderung des Geschlechts nicht vorliegt, haben die ungarischen Behörden entschieden, den Untersuchungshäftling in Einzelhaft zu nehmen, um ihn vor seinen Mitgefangenen zu schützen, denn in solchen Fällen muss befürchtet werden, daß es seitens der Mitgefangenen zu Übergriffen auf die betreffende Person kommt.
Die Lesart der Linken und ihrer politischen Dienstboten…
Die deutsche politische Klasse indessen, und zwar nicht nur ihr linksradikaler Teil, springt bereitwillig über das Stöckchen, das der Angeklagte ihr hinhält. Nicht nur, daß ausschließlich von einer „Maja T.“ die Rede ist, deutsche Politiker und Medienvertreter pilgern regelrecht nach Budapest um dem Angeklagten beizustehen. Der deutsche Außenminister erklärt sogar, bei der ungarischen Regierung vorstellig werden zu wollen, um die Überstellung des Angeklagten nach Deutschland zu erreichen.
…und die Wirklichkeit
Hintergrund ist offenbar, daß der Angeklagte in der Tat vor seiner Auslieferung nach Ungarn, wo er seine Taten begangen hat- was unzweifelhaft die Zuständigkeit der ungarischen Justiz begründet -, beim Bundesverfassungsgericht beantragt hat, die Auslieferung nach Ungarn wenigstens aufzuschieben, wenn nicht ganz zu untersagen. Indessen ist der beantragte Beschluss zwar ergangen, allerdings erst Stunden nach Ankunft des Angeklagten in Ungarn. Damit ist er gegenstandslos. Dennoch hören wir von Politikern und Journalisten ständig, der Angeklagte habe in Ungarn kein rechtsstaatliches Verfahren zu erwarten und die Haftbedingungen seien menschenrechtswidrig. Das ist völlig aus der Luft gegriffen. Im Gegenteil. Nach der Auffassung des Generalsanwalts beim Europäischen Gerichtshof kann die Auslieferung nach Ungarn nicht aufgrund unmenschlicher Haftbedingungen verweigert werden. Und auch das Oberlandesgericht Celle hat in einem Auslieferungsverfahren bereits mit Beschluss vom 21.7.2021, Aktenzeichen 2 AR (Ausl) 40/21 ausdrücklich festgestellt:
1. Das in der Vergangenheit durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das CPT (European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment) festgestellte erhebliche Überbelegungsproblem in ungarischen Haftanstalten wurde sowohl durch gesetzliche, als auch organisatorische und bauliche Maßnahmen beseitigt.
2. Das Rechtshilfeverbot gem. § 73 IRG steht der Zulässigkeit der Auslieferung vor diesem Hintergrund derzeit nicht entgegen, wenn die ungarischen Behörden bezüglich der im Falle der Auslieferung zu erwartenden Haftbedingungen eine allgemeine Zusicherung dahingehend abgeben, dass der Verfolgte für die gesamte Haftzeit nach Überstellung kontinuierlich EMRK-konforme Bedingungen vorfinden wird.
Auch nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für die Menschenrechte kann der ungarischen Justiz die Rechtsstaatlichkeit nicht abgesprochen werden. Jedoch hat dieser Gerichtshof mehrfach Deutschland wegen seiner Haftbedingungen verurteilt, so etwa die Inhaftierung in einer Einzelzelle („Beruhigungszelle“) über mehrere Tage in unbekleidetem Zustand gerügt. Da mutet es doch seltsam an, wenn deutsche Politiker und Journalisten von rechtsstaatswidriger Justiz und unmenschlichen Haftbedingungen in Ungarn faseln. Faseln sage ich deswegen, weil keinerlei Fakten benannt werden, die ein solches Urteil stützen könnten. Selbstverständlich erleben wir ständig Demonstrationen der linksradikalen Szene zugunsten jenes Herrn. Lediglich die sogenannten alternativen Medien berichten objektiv über diesen Fall. Diese Bewertung meine ich durchaus geben zu können, denn ich habe umfassend zu diesem Fall recherchiert.
Zum Sachverhalt:
Am 12.2.2023 fand wie jedes Jahr in den Budapest der sogenannte „Tag der Ehre“ statt. An diesem Tag begeht die rechtsradikale Szene Europas das Gedenken an die Endkämpfe um Budapest im Zweiten Weltkrieg. Damals leistete die deutsche Wehrmacht hinhaltenden Widerstand gegen die Übermacht der Roten Armee. Man kann die Vereinnahmung dieses geschichtlichen Ereignisses durch die rechtsradikale Szene gut finden oder nicht. Jedenfalls fällt das sowohl in Ungarn als auch in Deutschland unter die Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. An diesem Tage reisten aber auch Mitglieder der sogenannten Hammerbande aus Deutschland an, um Jagd auf Menschen zu machen, die sie aufgrund ihres Aussehens und ihrer Kleidung für Rechtsextremisten hielten. Sie griffen diese Leute jeweils hinterrücks an, brachten sie zu Boden, hielten sie fest und schlugen mit Schlagstöcken und anderen Gegenständen wie Hämmern auf Kopf und Gelenke ein. Die betroffenen Opfer wurden jeweils schwer verletzt. Nach Sachlage war es den Tätern offensichtlich gleichgültig, ob ihre Opfer an den erlittenen Verletzungen sterben würden oder nicht. Den Tod des Opfers dürften sie wohl eher billigend in Kauf genommen haben, wie die juristische Formel für den bedingten Vorsatz lautet. Das kann man deswegen juristisch nicht nur als schwere Körperverletzung, sondern auch als versuchtes Tötungsdelikt werten, wobei möglicherweise auch die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe zu prüfen sind. Wegen dieses Sachverhalts klagte die Staatsanwaltschaft in Budapest unter anderem jenen Simeon Ravi Trux an und beantragte seine Auslieferung. Das Kammergericht in Berlin gab diesem Antrag auch statt. Das Strafverfahren gegen Trux und andere wurde dann eröffnet. Das Gericht verlas u. a. Unterlagen deutscher Strafverfolgungsbehörden, wonach gegen Simeon Ravi Trux seit 2017 insgesamt acht Strafverfahren (!) eingeleitet wurden. Neben mehreren Gewaltverbrechen wurden ihm Drogenhandel und ein bewaffnet verübter Raub zur Last gelegt.
Inzwischen wird gegen Herrn Trux auch wegen des Überfalls der sogenannten Hammerbande Ende April 2022 auf einen Erfurter Bekleidungsladen ermittelt. In diesem Ladengeschäft wurde unter anderem Bekleidung der Marke Thor Steinar angeboten, die sich in rechtsradikalen Kreisen offenbar großer Beliebtheit erfreut. Die Täter trafen im Laden eine junge Verkäuferin an und schlugen sie halbtot, ähnlich wie das am 12.2.2023 in Budapest geschehen war. Bei der Verkäuferin handelte es sich natürlich nicht um eine Angehörige der rechtsextremen Szene, sondern ganz einfach um eine alleinerziehende junge Mutter, die mit diesem Job ihren Lebensunterhalt bestreiten musste. Indessen haben wirkliche oder auch nur vermeintliche „Nazis“ aus der Sicht von Herrn Trux und seiner Genossen kein Recht, zu leben.
Was wir glauben sollen
Ganz anders indessen die Darstellung des Sachverhalts seitens unserer fantastischen Politiker und Medienschaffenden. Da verfolgt und drangsaliert offenbar das ungarische Unrechtsregime des Halbdiktators Viktor Orbán eine „Transperson“, die nichts anderes getan hat, als sich Rechtsextremisten entgegenzustellen, wenn auch möglicherweise dabei über das Ziel hinaus geschossen sein könnte. Diese Lesart der Antifa scheint in Deutschland maßgeblich zu sein. Erstaunlich ist vor allem, daß Politiker, die es eigentlich besser wissen müssten wie der ehemalige Richter und Rechtsanwalt Friedrich Merz und der Rechtsanwalt Dr. Johann Wadepfuhl, diese Lesart übernehmen und sich für einen linksextremen Gewalttäter einsetzen. Seine Erklärung kann dies nur darin finden, daß zu den gewissermaßen genetisch bedingten Merkmalen der Unionsparteien eine beträchtliche Konfliktscheu, ja sogar Feigheit gehört. Man will es sich auf gar keinen Fall mit den einflussreichen Medien verderben. Was die Schreiberlinge der Arroganzpostille von der Hamburger Relotiusspitze oder der Münchener Alpen-Prawda vorgeben, plappert man beflissen nach. Das ist eben die deutsche politische Krankheit. Nicht die Wirklichkeit, nicht das Recht sind maßgeblich. Maßgeblich ist allein, was das linke politische Spektrum vorschreibt. Darauf ist die Union inzwischen ja auch angewiesen, denn sie hat sich mit der Errichtung einer sogenannten „Brandmauer gegen rechts“ den linken Parteien auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Und gegen diese Krankheit gibt es auch nix von ratiopharm.
Die Debatte um die „geplatzte“, tatsächlich aufgeschobene Wahl von drei Nachfolgern ausscheidender Richter des Bundesverfassungsgerichts wirft Fragen auf, die weit über die Eignung oder Nichteignung der beiden von der SPD nominierten Kandidatinnen Prof. Brosius-Gersdorf unf Prof. Kaufhold hinausgehen.
Die fragwürdigen Positionen der Kandidatinnen
Frau Professor Brosius-Gersdorf ist vor allem wegen ihrer Haltung zur Abtreibung kritisiert worden, meines Erachtens zu Recht. Sie hat zwar nicht expressis verbis gefordert, die Abtreibung bis zum Geburtstermin zu erlauben. Indessen hat sie gefordert, die Abtreibung für straffrei zu erklären, also § 218 StGB gänzlich zu streichen. Dies, um rechtlich zweifelsfrei die Bezahlung durch die Krankenkassen zu gewährleisten, denn ansonsten bestünde ja ein nicht aufzulösender Wertungswiderspruch zwischen staatlichen Leistungen für die Abtreibung und deren grundsätzlicher Strafbarkeit. Allerdings steht das Lebensrecht des ungeborenen Kindes grundsätzlich zur Disposition, wenn es nicht strafrechtlich geschützt ist, sondern das Ob und die Zeit der Abtreibung nur noch verwaltungsrechtlich geregelt werden. Sie hat aber auch erklärt, es gebe gute Gründe dafür, daß die Menschenwürdegarantie erst ab der Geburt Geltung haben sollte. Betrachtet man diese Positionen, so muss man feststellen, daß in ihren Augen das Lebensrecht des ungeborenen Kindes mindestens infrage steht, jedenfalls bei der Abwägung mit Belangen seiner (künftigen) Mutter. Daß sie auch andere fragwürdige Positionen vertritt, so etwa muslimischen Juristinnen das Tragen eines Kopftuches im Gerichtssaal zu gestatten – ein klarer Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot -, sei am Rande erwähnt.
Frau Professor Kaufhold ist in der Vergangenheit als, sagen wir einmal, engagierte Klimaschützerin hervorgetreten. Allein schon das ist schlecht mit der Neutralität vereinbar, die ein Mitglied des Bundesverfassungsgerichts auszeichnen sollte. In einem Vortrag an der Ludwig-Maximilians-Universität in München am 29.11.2023 hat sie zur Rolle von Parlamenten und Gerichten unter anderem folgendes geäußert: „Ein häufig thematisiertes Defizit von Parlamenten mit Blick auf Klimaschutz ist die Tatsache, daß sie auf Wiederwahl angewiesen sind. In der Folge tendieren sie wohl dazu, unpopuläre Maßnahmen nicht zu unterstützen. Gerichte auf der anderen Seite sind unabhängig. Damit eignen sie sich zunächst einmal besser, unpopuläre Maßnahmen anzuordnen.“ Das ist doch ein eigenartiges Verständnis des demokratischen Rechtsstaats. Demokratisch vom Wählerwillen legitimierte Beschlüsse der Parlamente müssen eben notfalls durch Gerichtsentscheidungen korrigiert werden, wobei Gerichte wohl nicht nur über Recht und Unrecht zu entscheiden haben, sondern Anordnungen treffen sollen, die gewährleisten, daß etwa Klimaschutzziele durchgesetzt werden, die von der Mehrheit der Bürger nicht oder nicht so gewünscht werden. Frau Kaufhold war auch an der Formulierung des geplanten Berliner Vergesellschaftungsgesetzes betreffend die Enteignung von großen Wohnungsunternehmen mit dem Ziel „bezahlbarer“ Mieten beteiligt. Das Verständnis der Frau Professor für Grundrechte, insbesondere das Grundrecht auf Eigentum, ist doch wohl recht eigenartig.
Neue Kandidatinnen?
Möglicherweise wird die SPD eine oder beide Kandidatinnen austauschen. Doch was geschieht dann? Offensichtlich ist die SPD daran interessiert, sehr weit links stehende Juristen in das Verfassungsgericht zu entsenden, auch mit Blick auf die informellen Koalitionspartner Grüne und Linke. Warum? Nun ja, das desaströse Ergebnis der Bundestagswahl mit 16,4 % wird derzeit noch verschlimmert durch Umfragewerte von um die 13 %. Das Wählerpotenzial links mit 12 % die Grünen, 12 % Die Linke und 4 % BSW will man wohl im wesentlichen für sich gewinnen. Da scheint eine stramm linke Politik angezeigt. Wenn man dafür im Parlament keine Mehrheit hat, dann muss es wohl das Bundesverfassungsgericht richten.
Das erklärt die Nominierung zweier politisch offenbar sehr weit links stehender Juristinnen. Ihre fachliche Qualifikation, beide haben Lehrstühle für Verfassungsrecht inne, steht außer Frage. Indessen möchte ich keine von beiden auf dem Stuhl eines Richters in Karlsruhe sehen. Ihre Vorstellungen über Demokratie und Rechtsstaat, Grundrechte und Freiheit sind doch weit von Geist und Buchstaben des Grundgesetzes entfernt.
Was kann denn erwartet werden?
Indessen muss man natürlich auch sehen, was denn zu erwarten wäre, wenn die SPD andere Kandidatinnen oder auch zur Abwechslung einmal Kandidaten, ins Rennen schicken würde. Auch hier würde die Union selbstverständlich zustimmen, da sei der Koalitionsfriede vor. Wesentlich andere juristische und politische Vorstellungen dürften diese neuen Kandidaten auch nicht haben. Denn die akademische Wellt driftet immer weiter nach links, davon ist leider die Juristerei nicht ausgenommen. Mit anderen Worten: die geplante Linksverschiebung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird eintreten, ob Frau Brosius-Gersdorf und Frau Kaufhold die rote Robe anziehen oder nicht. Denn die Union wird in jedem Falle mitwirken, sie will ja unbedingt an der Macht bleiben. Die Option, schlicht und einfach die Seiten zu wechseln und eine Koalition mit der AfD einzugehen – Union und AfD hätten derzeit mit zusammen 360 Mandaten von 630 eine stabile Mehrheit im Deutschen Bundestag – , existiert leider nicht. Das verhindert der schon pathologische Hass von Friedrich Merz und seinen Paladinen gegen die AfD. Verstärkt wird dieser Hass offensichtlich noch durch die Einsicht, daß ein Verbot dieser Partei durch das Bundesverfassungsgericht keinesfalls zu erwarten wäre. Der Marsch in die linke Republik wird zwar von der SPD dirigiert, die doppelt so große Union trottet indessen in ihr Schicksal ergeben mit. Finis Germania.