Archiv des Autors: 73687496

Unsere tägliche Lüge gebe uns

könnten wir blasphemisch formulieren, wenn wir die öffentlich-rechtlichen Nachrichtensendungen einschalten und zum Frühstück die Tageszeitung aufschlagen. Meistens ist ein gewisser Rechercheaufwand notwendig, um festzustellen, daß man gerade wieder einmal belogen worden ist. Inzwischen scheint es unseren Politikern und ihren journalistischen Steigbügelhaltern jedoch gleichgültig zu sein, ob man ihnen nur mit Mühe auf die Schliche kommen kann, oder ob sie beim nächsten Mausklick am PC bereits ertappt werden.

Der jüngste Fall:

Am 4. Januar bestieg Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck eine Fähre, um von seinem Urlaubsdomizil auf der Hallig Hooge aufs Festland zum Anleger in Schlüttsiel zu fahren. Das war den derzeit protestierenden Bauern bekannt geworden. Etwa 100 von ihnen fuhren mit ihren Treckern und Landmaschinen zum Anleger, um den Minister dort in Empfang zu nehmen und mit ihm zu sprechen. Der Vorgang ist glücklicherweise vollständig per Video dokumentiert worden. Es war auch Polizei anwesend, rund 30 Beamte. Die Polizei stellte sich vor den Anleger und es kam zu Gesprächen zwischen den Demonstranten und der Polizei. Dem Ansinnen, mit dem Minister auf der Fähre sprechen zu wollen, war der Einsatzleiter offenbar durchaus zugeneigt, erklärte jedoch den Demonstranten, daß aus Sicherheitsgründen vielleicht zwei oder drei Personen auf die Fähre kommen dürften, um mit dem Minister zu sprechen. Das war den Bauern offenbar nicht genug, sondern sie wollten halt alle den Minister sehen, weswegen die Sache dann scheiterte. Vor allem erbrachte die Anfrage des polizeilichen Einsatzleiters bei der Fährenbesatzung, daß auch von Seiten des Ministers keine Bereitschaft bestand, hier und heute mit des Demonstranten zu sprechen. Die Fähre legte dann wieder ab, wobei in der Tat dann einige Bauern auf den Anleger drängten, und von den Polizeibeamten aufgehalten wurden. Gewalttätig wurde offensichtlich niemand. Vielmehr hat man bei betrachten des Videos den Eindruck, daß sowohl die Demonstranten als auch die Polizei keinerlei Aggressivität zeigten, sondern freundlich miteinander umgingen.

Die Version der Medien

In den Nachrichten und den Tageszeitungen wurde das allerdings ganz anders dargestellt. Es war von Nötigung und Landfriedensbruch die Rede, unisono erklärten Politik und Medien, hier sei die Grenze zur Strafbarkeit überschritten worden, und die Diskussionskultur in Deutschland zeichne sich inzwischen durch Gewalttätigkeit aus. Natürlich muß nach Sachlage angesichts der Berichte die Staatsanwaltschaft erst einmal ein Ermittlungsverfahren einleiten, wenn behauptet wird, daß Straftaten begangen worden seien. Angesichts des im Internet von jedermann einzusehenden Videos dürften die Ermittlungen jedoch bald eingestellt werden.

Bemerkenswert ist natürlich, daß hier die Medien offenbar den Wünschen der Politik entsprechen, Demonstrationen gegen ihre Entscheidungen als gewalttätig, ungesetzlich und demokratieschädlich darzustellen. In keinem Medienbeitrag oder Presseartikel war zu lesen, daß das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG auch spontane Versammlungen ohne vorherige Anmeldung ermöglicht. Natürlich müssen alle Demonstrationen friedlich und gewaltfrei verlaufen. Das aber war hier offensichtlich der Fall. Nur freie Medien im Internet wie der Kanal des ehemaligen Bildchefs Julian Reichelt geben dem interessierten Bürger die Chance, sich selbst ein Bild von dem Vorgang zu machen. Wer indessen alleine auf die öffentlich-rechtlichen Medien und linientreuen Zeitungen angewiesen ist, muß davon ausgehen, daß hier in strafbarer Weise die Bewegungsfreiheit eines Mitgliedes der Bundesregierung eingeschränkt worden ist.

Vigilia pretium libertatis

Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit, diese Erkenntnis Thomas Jeffersons, die zum Wahlspruch der NATO geworden ist, gilt in dieser Zeit auch und gerade innenpolitisch. Leider ist die Berichterstattung rund um den Vorgang vom 4. Januar 2024 im Schleswig-Holsteinischen Schlüttsiel wohl keine Ausnahme. Daß die gewissermaßen amtlichen Medien selektiv berichten, und durchaus schon einmal faustdicke Lügen nicht zur Entschuldigung des betreffenden Presseorgans führen, sondern der Autor auch noch mit Preisen überhäuft wird, wenn es nur in die politisch erwünschten Narrative paßt, wissen wir seit der Affäre Spiegel/Relotius ja nun einmal zu gut. Um so wichtiger ist es, sich selbst ein Bild zu machen. Dem Titel dieses Blogs „sapere aude“ (wage es zu denken) wäre also inzwischen hinzuzufügen: dubitando ad veritatem pervenimus (durch Zweifeln gelangen wir zur Wahrheit).

Nachtrag:

Am 12.01.2024 meldet der NDR, es habe keine Erstürmung der Fähre, auch nicht den Versuch dazu gegeben. Das muß man nicht kommentieren.

Warum das Grundgesetz unsere Verfassung ist

Zu den nicht totzukriegenden populären Irrtümern gehört jedenfalls in sich besonders patriotisch gebärdenen Kreisen die Überzeugung, das Grundgesetz sei keine Verfassung, demgemäß hätten wir auch keine, und folglich existiere die Bundesrepublik Deutschland als Staat überhaupt nicht, vielmehr bestehe von Rechts wegen das Deutsche Reich von 1871, wahlweise auch von 1919, weiter fort. Wer sich zu den sogenannten Reichsbürgern zählt, erkennt in der Konsequenz dieser Auffassung die staatliche Ordnung unseres Landes nicht an, hält dann auch das Ganze für eine im Prvatrecht angesiedelte GmbH und dergleichen mehr. Wohl nur nolens volens zahlt er dann trotzdem Steuern, hält die Regeln der Straßenverkehrsordnung ein und nimmt die Dienste von Ämtern in Anspruch.

Wir wollen also einmal prüfen, was es mit diesen Theorien eigentlich auf sich hat und einen Blick in die Verfassungsgeschichte werfen.

Vorbemerkung

Unter den Verfechtern dieser Überzeugung finden sich keine Juristen. Das ist zunächst einmal erstaunlich. Indessen gibt es wohl keine andere akademische Disziplin, nicht einmal außerakademische Fachgebiete, wo Hinz und Kunz meinen, es besser zu wissen, als die studierten und praktizierenden Juristen. Zwar käme niemand auf den Gedanken, einen anderen Menschen am Herzen zu operieren, ohne zuvor Medizin studiert und Facharzt für Chirurgie geworden zu sein, es käme auch niemand auf den Gedanken, eine Autobahnbrücke zu konstruieren, ohne zuvor ein Ingenieurstudium absolviert und vertiefte Kenntnisse der Statik erlangt zu haben. Auch würde niemand etwa einen Steuerberater mit der Entwicklung eines Arzneimittels betrauen, zumindest das auf diesem Wege entstandener Arzneimittel tunlichst nicht einnehmen. Der Gedanke, daß ein juristischer Laie ein Rechtsproblem lösen kann, oder sogar die Königsdisziplin der Jurisprudenz, das Verfassungsrecht, beherrscht, sollte damit eigentlich hinreichend ad absurdum geführt worden sein. Indessen zeigt mir als Rechtsanwalt das praktische Leben oft genug, daß juristische Laien glauben, die Rechtslage selbst einschätzen zu können. Und die Existenz kruder Theorien über die Existenz oder Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Verfassung zeigt schlagend, daß offenbar jedermann, der des Lesens und Schreibens mächtig ist, meint, mit Rechtstexten umgehen zu können. Dabei sollte doch klar sein, daß das wörtliche Verständnis von Texten über das Verständnis der inhaltlichen Bedeutung nichts aussagen muß. Wer etwa einen medizinischen Befund trotz der vielfach verwendeten lateinischen Fachausdrücke zu entziffern vermag, hat damit noch lange nicht verstanden, was der Verfasser damit festgestellt hat. Nur ein Gesetzestext oder gar ein Verfassungsgerichtsurteil scheint indessen ohne die Hilfe von Fachleuten für juristische Laien sonnenklar zu sein.

Wer also wirklich wissen will, was es mit dem Grundgesetz und der Bundesrepublik Deutschland auf sich hat, der kann sich nun kundig machen und weiterlesen. Wer indessen sich in seiner Fantasiewelt des Deutschen Reiches ganz eigener Art wohlig eingerichtet hat, der mag dort bleiben.

Die Paulskirchenverfassung vom 28.3.1848

Als Mutter aller nachfolgenden deutschen Verfassungen gilt die sogenannte Paulskirchenverfassung. Sie wurde von der Frankfurter Nationalversammlung beschlossen. Es handelte sich dabei um gewählte Abgeordnete aus den Einzelstaaten des damaligen Deutschen Bundes. Dieser war auf dem Wiener Kongress nach der Niederlage Napoleons und Befreiung der unterworfenen Staaten entstanden. Rechtliche Grundlage war die sogenannte Bundesakte vom 8.6.1815. Sie war nicht etwa von einer Nationalversammlung beschlossen worden, sondern es handelte sich um einen völkerrechtlichen Vertrag der deutschen Einzelstaaten mit Billigung der übrigen europäischen Länder. Die starken Bestrebungen im gesamten deutschen Sprachraum, endlich zu einer nationalen Einigung und damit einem Staat aller Deutschen zu kommen, waren begleitet von dem ebenso starken Streben nach einem demokratischen Staatswesen, mindestens aber einer Zurückdrängung der Monarchie, weswegen es ja dann auch zur konstitutionellen Monarchie kam. Zwar war die Verfassung von 1848 populär und auch in den kleineren Staaten akzeptiert, die großen Bundesstaaten wie Preußen und Österreich wollten davon aber nichts wissen. Somit blieb die Paulskirchenverfassung ein achtbarer Versuch, wurde jedoch nicht zur Verfassung eines deutschen Staates, den es ja auch noch gar nicht gab. Ihre Grundzüge indessen finden sich in den nachfolgenden Verfassungen bis in unser Grundgesetz hinein.

Die Verfassung des deutschen Kaiserreichs

Nach dem Sieg über Frankreich im Krieg von 1870/71, den man auch als den letzten der Einigungskriege bezeichnen kann, proklamierten die versammelten Fürsten des Deutschen Bundes mit Ausnahme von Österreich den König von Preußen am 18.1.1871 zum deutschen Kaiser. Damit war die deutsche Einigung vollendet, wenn auch nur mit der sogenannten kleindeutschen Lösung unter Ausschluss Österreichs. Was noch fehlte, war eine Verfassung für den neuen Staat. Zunächst wurde am 3.3.1871 die erste gesamtdeutsche Wahl zum Reichstag durchgeführt. Am 14.4.1871 verabschiedete der Reichstag dann eine Verfassung, die in weiten Bereichen auf der Paulskirchenverfassung aufbaute. Indessen fehlte ein Grundrechtsteil, wie er noch in der preußischen Verfassung von 1850 enthalten war. Zweifellos muß man diese Verfassung als demokratisch zustandegekommen ansehen, auch wenn sie inhaltlich weitgehend von den staatsrechtlichen Vorstellungen Bismarcks geprägt war. Denn der Reichstag war, jedenfalls nach damaligen Vorstellungen, durch allgemeine und freie Wahlen zustande gekommen. Zwar konnten Frauen noch nicht wählen, und in Preußen galt sogar noch das Dreiklassenwahlrecht mit unterschiedlicher Gewichtung je nach Einkommen und Vermögen. Im internationalen Vergleich, auch mit als Mutterländern der Demokratie angesehenen Staaten wie Frankreich, Großbritannien und den USA, kann man darin keine wesentlichen demokratischen Defizite sehen, vielmehr entsprach das damals noch dem Zeitgeist. Großbritannien führte das Wahlrecht für Frauen erst 1918 ein, die USA 1920 und Frankreich erst 1944. Schwarze, oder wie das heute politisch korrekt heißt, People of Colour, können in den USA erst seit 1965 wählen. Und auch die in unseren Augen je nach Geschmack skurril oder diskriminierend anmutende Leseprüfung für schwarze Wähler entfiel erst 1964.

Die Weimarer Verfassung

Nachdem die deutschen Fürsten einschließlich des Kaisers 1919 abgedankt hatten – heute würde man sagen, zurückgetreten waren -, gab es die in der Verfassung festgeschriebene konstitutionelle Monarchie nicht mehr. Schon deswegen war es an der Zeit, eine neue Verfassung zu beschließen, denn die Staatsorganisation von 1871 existierte ja nicht mehr. Am 19.1. / 2.2.1919 kam es zur Wahl einer Nationalversammlung, die auch ausdrücklich als verfassunggebende Versammlung konzipiert war. Sie trat am 6.2.1919 in Weimar zusammen. In ihren Beratungen spielte natürlich auch die Paulskirchenverfassung ebenso eine Rolle, wie der damalige Stand der verfassungsrechtlichen Lehre in den juristischen Fakultäten. Staatsrechtlich wurde ein republikanischer Staatsaufbau gewählt, hinzu trat ein Grundrechtskatalog. Der Verfassungstext wurde von den hierzu berufenen Vertretern der verfassunggebenden Versammlung am 11.8.1919 unterzeichnet. Die nach ihrem Entstehungsort Weimarer Verfassung genannte Verfassung des Deutschen Reiches gilt heute unter Verfassungsrechtlern als durchaus respektables Werk und hat auch mit dem heute geltenden Grundgesetz sehr viele Gemeinsamkeiten. Sie blieb bis zum Zusammenbruch der staatlichen Ordnung Deutschlands am 8.5.1945 in Kraft, wenngleich sie faktisch bereits am 28.2.1933 mit der sogenannten Reichstagsbrandverordnung auf Wunsch, besser Befehl, Hitlers durch den Reichspräsidenten von Hindenburg außer Kraft gesetzt worden war.

Das Grundgesetz

Der 8.5.1945 führte mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht nicht nur das Ende der Kampfhandlungen herbei, sondern die staatliche Ordnung war nicht mehr existent. Es existierte keine Reichsregierung mehr, und auch die nachgeordneten Staatsgewalten waren entweder weggefallen oder ohne Legitimation. Zwar arbeiteten tatsächlich die Verwaltungsbehörden auf unterer Ebene weiter. Die Staatsgewalt war jedoch völkerrechtlich gemäß Art. 42 der Haager Landkriegsordnung auf die Besatzungsmächte übergegangen (occupatio bellica). Art. 43 HLKO bestimmt für diesen Fall: „Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrecht zu erhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“ Somit war nicht nur eine ordnungsgemäße staatliche Verwaltung und Rechtsprechung zu gewährleisten, was ja auch tatsächlich geschah, unbeschadet dessen, daß durch die Kontrollratsgesetze der Alliierten als nationalsozialistisch kontaminiert erkannte Gesetze außer Kraft gesetzt worden waren. Es war auch die öffentliche Ordnung in Gestalt der Staatsorganisation wiederherzustellen. Grundlage jeder modernen Staatsorganisation ist eine Verfassung. Der einfachste Weg dazu wäre natürlich gewesen, es bei der rechtlich nach wie vor existenten Weimarer Verfassung zu belassen. Indessen hielten es die Alliierten für geboten, eine neue Verfassung beschließen zu lassen, natürlich unter ihrer Aufsicht und unter Beachtung ihrer Vorstellungen von einem demokratischen und gewissermaßen von Geburt an gegen das nationalsozialistische Virus immunen Deutschland. Die weitreichenden Rechte des Reichspräsidenten verdächtigten sie als Einfallstor für Diktatoren, obgleich doch die Stellung des Präsidenten in den USA noch stärker ist, als die des deutschen Reichspräsidenten jemals war, sieht man von den sogenannten Notverordnungen ab, die man jedoch aus der Verfassung hätte streichen können.

Nachdem die deutschen Länder politisch, teilweise in neuen Grenzen, wiederhergestellt waren und über demokratisch gewählte Parlamente verfügten, wurde aus insgesamt 65 Abgeordneten der Länderparlamente ein Parlamentarischer Rat genannter Verfassungssausschuss gegründet. Er konstituierte sich am 1.9.1948 in Bonn. Seine Beratungen bauten auf dem Verfassungskonvent von Herrenchiemsee auf, der von den Ministerpräsidenten der Länder einberufen worden war. Er tagte vom 10. bis 23.8.1948 und leistete in dieser kurzen Zeit die Vorarbeit für den späteren Verfassungstext. Ihm gehörten natürlich die maßgeblichen deutschen Verfassungsjuristen jener Zeit an. Der Parlamentarische Rat hatte einen ausdrücklich vorläufigen Charakter, wie auch die zu beschließende Verfassung selbst. Das beruhte auf der allgemeinen Überzeugung in Deutschland, daß wegen der inzwischen bereits faktisch eingetretenen Teilung infolge der Abspaltung des sowjetisch besetzten Teils Deutschlands nur in den Besatzungszonen der Westalliierten ein demokratisches Staatswesen errichtet werden konnte. Die Wiedervereinigung indessen war fest ins Auge gefasst und wurde auch in der neuen Verfassung festgeschrieben. Um diesen provisorischen Charakter des Unternehmens auch sprachlich zu kennzeichnen, sprach man nicht von einer Verfassunggebenden Versammlung, sondern von einem Parlamentarischen Rat, und nannte die Verfassung auch nicht so, sondern Grundgesetz. Es trat bekanntlich am 23.5.1949 in Kraft. Auch wenn die Staatsgewalt damals noch gemäß Art. 43 HLKO in den Händen der Alliierten lag, gab sich das deutsche Volk in den Besatzungsgebieten der Westalliierten durch gewählte Volksvertreter eine Verfassung im materiellen Sinne. Ihre Rechtsgültigkeit kann nicht infrage gestellt werden. Zwar ist es allgemeine Auffassung, daß die Befugnis zur Erstellung einer Verfassung in einer Demokratie nur beim Volk liegen kann. Indessen ist nirgendwo geregelt, in welcher Form diese Befugnis ausgeübt wird. In einer repräsentativen Massendemokratie kann das nur eine gewählte Vertreterversammlung sein; über die Art und Weise der Wahl und Auswahl gibt es einfach keine allgemein verbindlichen Regelungen. Sicher ist nur, daß nicht in jedem Falle eigens eine verfassunggebende Versammlung gewählt werden muß, wie schon die Befugnis des Bundestages und Bundesrates zur Änderung der Verfassung zeigt. Der pouvoir constituant kann demgemäß durchaus eine Abordnung gewählter Parlamentarier sein.

Leute ohne juristische Kenntnisse vertreten vielfach die Meinung, wir hätten schon deswegen keine Verfassung, weil doch Art. 146 des Grundgesetzes lautete bis 1990:

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Eine solche Verfassung gebe es bis heute nicht. Das ist natürlich Unsinn. Im Einigungsvertrag vom 31.8.1990, der am 20.9.1990 von Bundestag und Volkskammer der DDR angenommen worden ist, wurde die Wiedervereinigung Deutschlands nicht auf der Grundlage einer neu beschlossenen Verfassung verwirklicht, sondern man wählte bewusst den Weg über Art. 23 GG, der den Beitritt deutscher Länder zum Geltungsbereich des Grundgesetzes regelte. Das hatte den rechtlichen Vorteil der Kontinuität der bestehenden Verfassung und damit auch, worauf wir noch kommen werden, der Identität der nun größer gewordenen Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich, das von Rechts wegen am 8.5.1945 eben nicht untergegangen ist. Das ist jedenfalls einhellige Auffassung der Juristen, die dann auch bereits am 31.7.1973 vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR festgehalten worden ist. Denn, so das Gericht:

„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte, noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe, selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt ‚verankert‘. Verantwortung für ‚Deutschland als Ganzes‘ tragen – auch – die vier Mächte. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, sodaß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfasst also, was ihr Staatsgebiet und ihr Staatsvolk angeht, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“, fühlt sich aber auch verantwortlich für das gesamte Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sogenannten Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.“ (Die jeweils vom Gericht zitierten Belegstellen habe ich der leichteren Lesbarkeit wegen weggelassen.)

Soweit die maßgeblichen Passagen in diesem Urteil zum hier behandelten Thema. Anzumerken ist, daß hier bereits die rechtliche Gestaltung der Wiedervereinigung 1990 über Art. 23 GG vorgezeichnet worden ist.

Folgerichtig beschloss der Deutsche Bundestag mit verfassungsändernder Mehrheit die Neufassung des Art. 146 GG, der nunmehr lautet:

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Zum einen ist damit festgehalten, daß das Grundgesetz von 1949 weiterhin gilt, nur auf dem inzwischen größer gewordenen Staatsgebiet. Zum anderen wird damit die an sich banale Tatsache deklaratorisch festgehalten, daß dieses Grundgesetz wie jedes andere Gesetz und auch jeder andere Verfassung, durch eine nachfolgende neue Verfassung aufgehoben und ersetzt werden kann. Dies folgt aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz lex posterior derogat legi priori, für Nichtlateiner: das spätere Gesetz setzt das voraufgegangene Gesetz außer Kraft. Dieser Grundsatz gilt seit Alters her auf allen Rechtsgebieten einschließlich des Staats- und Völkerrechts. Jedenfalls unter Juristen gibt es darüber keinen Streit.

Ein allgemeiner Rechtsgrundsatz ist auch, daß durch ständige Beachtung von Verträgen, Rechtsvorschriften und Institutionen Gewohnheitsrecht entsteht und verfestigt wird. Die Staatsordnung des Grundgesetzes ist seit 1949 in unzähligen Wahlen vom Volk immer wieder bestätigt worden. Denn wenn auf der Grundlage der damals beschlossenen Verfassung namens Grundgesetz immer wieder Parlamente gewählt, von Ihnen erlassene Gesetze befolgt und die Urteile der von dieser Verfassung geschaffenen Gerichte beachtet werden, dann kann man durchaus von einer opinio communis, also einer allgemeinen Überzeugung ausgehen, daß dieser Staat in dieser Form existiert. Diese Verfassung stellt sich seit 1949 immer wieder dem Plebiszit. Selbst wenn man der abwegigen Auffassung wäre, die Verfassung von 1949 sei nicht rechtmäßig zustande gekommen, dann müsste man unter Anwendung des allgemeinen Rechtsgrundsatzes, daß auch vollmachtloses Handeln durch Genehmigung legitimiert wird, eben diese Genehmigung durch das Volk über Jahrzehnte hinweg feststellen.

Namen sind Schall und Rauch

Selbst ernannte Verfassungsjuristen mit Reichsbürgerqualität verweisen gern triumphierend darauf, daß wir ja nur ein Grundgesetz und keine Verfassung haben. Dieses Argument ist, zurückhaltend ausgedrückt, unbehelflich. Zur rechtlichen Qualität als Staatswesen gehören nach allgemeiner Anschauung die drei Elemente Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Ob ein solcher Staat eine Verfassung hat oder nicht, ob sie Verfassung heißt oder nicht, ist völkerrechtlich ohne jeden Belang. Die nach allgemeiner Auffassung älteste Demokratie der Welt, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, besitzt ebenso wenig eine geschriebene Verfassung wie etwa Israel und Neuseeland. Die Verfassung Dänemarks heißt Grundgesetz, Schweden hat eine Verfassungsgrundlage, die wörtlich übersetzt „Regierungsform“ heißt. Die griechische Verfassung heißt Syntagma, was so viel wie „Zusammenordnung“ bedeutet, im altgriechischen auch ein Wort für Heerbann oder Kontingent. Auch wenn inzwischen der provisorische Charakter des Staates Bundesrepublik Deutschland und seiner Grundgesetz genannten Verfassung weggefallen sind, und deswegen auch, seinem materiellen Gehalt entsprechend, die Bezeichnung Grundgesetz ohne weiteres durch das Wort Verfassung ersetzt werden könnte, es würde sich nichts ändern. Die Wiedervereinigung der nach den kriegsbedingten und völkerrechtlich festgeschriebenen Gebietsverlusten verbliebenen deutschen Länder und der Wegfall der alliierten Vorbehalte im 2 + 4 Vertrag haben das Deutsche Reich von den Kriegsfolgen mit Ausnahme der Gebietsverluste befreit. Sein neuer Name Bundesrepublik Deutschland spiegelt nicht nur seine staatsrechtliche Organisation wieder, sondern entspricht auch eher seiner verminderten politischen und geographischen Größe, als der doch mächtig daher kommende Name Deutsches Reich.

Wie Irre zu Staatsfeinden mutieren

Nach der Tagesschau am 7.12.2022 konnten sich die Deutschen den Angstschweiß von der Stirn wischen, den dieser Bericht Ihnen zunächst auf die Stirn getrieben hatte. Unsere tüchtigen Sicherheitsbehörden hatten offensichtlich in letzter Minute einen gewaltsamen Umsturz, getragen von einer Gruppe von gefährlichen Reichsbürgern mit militärischer Eliteausbildung und Zugang zu Waffen verhindert. Rund 5.000 Polizeibeamte, davon ein beträchtlicher Anteil von Spezialkräften in Kampfausrüstung, drangen vor laufender Kamera in die Wohnungen der Verdächtigen ein und nahmen sie fest. Die Verstrickung der AfD in diesen Putschversuch schien wohl offensichtlich, weswegen die Bundesinnenministerin Faeser und andere Politiker auch als erste Konsequenz ankündigten, hier anzusetzen. Vor allem das Dienstrecht der Beamten und Soldaten sei zu ändern, um die Feinde des Rechtsstaates leichter und schneller aus dem Dienst entfernen zu können. Und es sei klar, daß die AfD nun ihr wahres Gesicht zeige. So kann man die diversen Statements der Politiker zusammenfassen. Nach den ersten 25 verhafteten Rädelsführern wurden dann noch weitere Verschwörer verhaftet. Nun hat letzte Woche der Generalbundesanwalt Anklage gegen27 Verschwörer erhoben. Unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB und Hochverrats nach § 83 StGB.

Wir werden also in den nächsten Monaten, voraussichtlich sogar in den nächsten Jahren, immer wieder mit diesen Mammutprozessen um die Bewältigung eines Umsturzversuches finsterer Mächte konfrontiert werden. Grund genug, einmal vorläufig einen Blick auf die Rechtslage zu werfen. Das bedingt natürlich auch, den bislang bekannten Sachverhalt wenigstens kursorisch darzustellen, denn die Arbeit des Juristen beginnt am Sachverhalt. Auf seiner Grundlage erfolgt die rechtliche Prüfung. Verändert sich auch nur ein Detail am Sachverhalt, führt dies regelmäßig auch zu einer veränderten rechtlichen Bewertung. Deswegen ist eben die Sachverhaltsermittlung ebenso wichtig, wie die anschließende juristische Prüfung der Rechtslage.

Der Vorgang muß auch vor dem Hintergrund des politischen Klimas in unserem Lande gesehen werden. Wenn man Politik und Medien glauben darf, gehört zu ihren wichtigsten Aufgaben der Kampf gegen rechts, unter anderem natürlich gegen den angeblichen parlamentarischen Arm des Rechtsextremismus, die AfD. Und das erst recht, seit dem gut 20 % der Wahlberechtigten in den Umfragen konstant als Wähler dieser Partei geführt werden, was etwa 10 Millionen erwachsene Bundesbürger sind. Man braucht wenig Phantasie sich vorzustellen, daß etwa Frau Faeser angesichts der Berichte des Verfassungsschutzes, daß zu den Verschwörern auch Politiker der AfD, an der Spitze eine Bundestagsabgeordnete gehörten, ihrer Verzückung mit orgiastischen Schreien freien Lauf ließ.

Zu den bis jetzt bekannten Fakten:

Der Plan

Schlicht und einfach die Machtergreifung. Auf jeden Fall wollten die Verschwörer während einer Sitzung des Bundestages in das Reichstagsgebäude eindringen und mit einem Kommando von 16 bewaffneten Kämpfern einzelne Bundesminister und den Kanzler festnehmen. Die Macht im Staate sollte gleichzeitig mit Hilfe von bis zu 286 Heimatschutzkompanien gesichert werden. Nach einigen Angaben auch mithilfe von Außerirdischen, die Bestandteil einer Allianz von irdischen und außerirdischen Mächten sein sollte. Zu diesen irdischen sollte wohl auch Russland gehören. Überhaupt sollte das ganze erst umgesetzt werden, nachdem diese Allianz sich anschicken würde, Deutschland zu unterwerfen. Was etwas genauer geplant zu sein schien, war die Zusammensetzung der neuen deutschen Regierung mit dem Anführer, oder sollen wir sagen Führer, der Gruppe, Heinrich XIII. Prinz Reuß an der Spitze.

Die Rentnerbande

Die Verschwörergruppe besteht ersichtlich vorwiegend aus, sagen wir einmal, älteren Semestern. Sowohl Prinz Reuß als auch der als Führer des sogenannten militärischen Arms der Gruppe geführte Rüdiger von Pescatore sind über 70 Jahre alt. Aber auch die weiteren verhafteten ehemaligen Soldaten wie Maximilian Eder und Peter Wörner haben ihre Jugendjahre, ja sogar das sogenannte beste Alter schon hinter sich. Was sie allerdings in den Augen der Bürger dieses Landes so gefährlich machen soll, ist eben ihre Vergangenheit als Offiziere. Diese wird dann weit übertrieben als die von Elitesoldaten dargestellt. Tatsächlich hat der ehemalige Oberstleutnant Rüdiger von Pescatore ebenso wenig wie der ehemalige Oberst Maximilian Eder eine Ausbildung als Elitesoldat des KSK. Beide waren lediglich in der Aufstellungsphase des KSK als Planer im Aufstellungsstab tätig. Doch man kann der heutzutage der im wesentlichen militärfernen Öffentlichkeit sehr leicht die Vorstellung vermitteln, bei ehemaligen Soldaten handele es sich grundsätzlich um gefährliche, weil im Umgang mit Waffen und Kampftechniken geschulte Zeitgenossen. Das ist ungefähr so seriös, als wenn man Franz Beckenbauer heute noch die Fähigkeit zuschreiben würde, seine Gegenspieler auf dem Platz auszuspielen wie seinerzeit in den siebziger Jahren. Nach diesen naiven Vorstellungen bin auch ich selbst wohl ein ganz gefährlicher Zeitgenosse, denn ich bin nicht nur an den diversen Infanteriewaffen ausgebildet worden, sondern habe darüber hinaus den Umgang mit Sprengstoff und Minen erlernt. Difficile est, satiram non scribere!

Von einer militärischen Organisation kann auch nicht einmal in Ansätzen die Rede sein. Sie mag in den Köpfen dieser Leute herumgespukt haben, umgesetzt worden ist davon offenbar nichts. Das gilt vor allem für die geplanten Heimatschutzkompanien. Hat man sich tatsächlich vorgestellt, 286 dieser Kompanien aufzustellen, so wären das bei einer Stärke von nur 100 Soldaten pro Kompanie doch immerhin 28.600 Mann. Gut ausgebildet und zum Zusammenwirken im Kompanierahmen qualifiziert, was nun einmal gut und gerne ein Jahr dauert. Von der notwendigen Führungs- und Logistikstruktur ganz zu schweigen, für die man mehr als die doppelte Zahl braucht, um diese Kampfeinheiten einsetzen zu können. Bis zum 7.12.2022 existierte nicht eine dieser Kompanien. Von der erforderlichen übergeordneten Organisation mit entsprechenden Stäben, geführt von erfahrenen Stabsoffizieren, ganz zu schweigen. Wo sollten die auch herkommen? Rekrutierungsversuche, soweit es sie überhaupt gab, waren offensichtlich ohne jeden Erfolg. Was die Bewaffnung angeht, so sollen ja nun etwa an die 400 Schusswaffen sichergestellt worden sein, und auch einige 1.000 Schuss Munition. Dabei handelte es sich jedoch um Jagdgewehre und Sportwaffen. Von den Stichwaffen und Armbrüsten wollen wir einmal schweigen. Bei den sichergestellten Schusswaffen fanden sich keine Kriegswaffen und es gab nicht ein einziges Sturmgewehr, geschweige denn Handgranaten, Maschinengewehre, Granatmaschinenwaffen oder gar Maschinenkanonen, die doch zur Bewaffnung auch leichter Infanteriekräfte der Bundeswehr und anderer Armeen gehören.

Der „Feind“

Mit welchem Gegner wollte es diese „Truppe“ aufnehmen? Die 16 wackeren Kämpfer, die zur Erstürmung des Reichstages vorgesehen waren, wären dann zunächst einmal auf die Polizei des Bundestages getroffen. Diese besteht aus 187 Beamten, allerdings nur mit polizeitypischer Bewaffnung, im wesentlichen Pistolen, aber im Gegensatz zu den Eindringlingen mit bester Ortskenntnis. Natürlich wären auch tausende von Berliner Polizeibeamten sofort verfügbar gewesen. Doch ist auch die Bundespolizei mit ihren Einsatzkräften, darunter die GSG 9 ebenso wie die Landespolizeien einschließlich ihrer SEKs in Rechnung zu stellen. Vor allem aber wäre im Falle einer von der Polizei nicht mehr beherrschbaren nationalen Notlage die Bundeswehr einzusetzen. Ihre Stärke beträgt aktuell ca. 183.000 Soldaten, die man natürlich nicht alle im und rund um den Reichstag einsetzen kann, nicht nur, weil man sich dann buchstäblich gegenseitig auf den Füßen stünde. Ihre Panzer und Lkws müsssten sie ohnehin in den Kasernen lassen, denn dafür fehlt es schlicht am Platz. Doch schon der Einsatz etwa einer Heeresbrigade wie etwa der hier infrage kommenden Luftlandebrigade 1 mit ca. 4.400 Soldaten und entsprechender Bewaffnung und Ausrüstung wäre noch weit überzogen gewesen, um diese lächerliche Aktion abzubrechen. Schon ein Infanteriebataillon mit ca. 900 Soldaten, ausgerüstet mit Sturmgewehren, Maschinengewehren, Maschinenpistolen, Granatmaschinenpistolen, Maschinenkanonen 20 mm, Kampfmitteln wie Handgranaten usw. hätte genügt, diesem Spuk schnellstens ein Ende zu machen. Ganz zu schweigen von dem für solche Zwecke natürlich ausgebildeten KSK, das innerhalb 1 Stunde mit hunderten von erstklassig ausgebildeten und bewaffneten Elitesoldaten dort hätte eingesetzt werden können.

Die Rechtslage

Die Pläne der Beschuldigten, und seien sie noch so unausgegoren, kann man natürlich unter die Strafvorschriften der Gründung einer terroristischen Vereinigung und des Hochverrats subsumieren. Was sich diese Kandidaten für einen dauerhaften Aufenthalt in der geschlossenen Psychiatrie vorgestellt haben, erfüllt objektiv diese Tatbestände. Das ist auch nicht das Problem.

Versuch versus straflose Vorbereitungshandlung

Der Staatsstreich ist ja nun nicht durchgeführt worden. Nicht einmal der Beginn der Ausführung ist festzustellen. Somit kommt der Versuch der Begehung dieser Delikte in Betracht. Geregelt ist der Versuch der Begehung einer Straftat in § 22 StGB. Die Vorschrift lautet: „Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt“. Davon abzugrenzen ist die sogenannte straflose Vorbereitungshandlung, die sich eben dadurch vom Versuch der Tatbegehung unterscheidet, daß der Täter zwar die Tat geplant, und dazu notwendige Vorbereitungshandlungen umgesetzt, jedoch die Tat selbst noch nicht begonnen hat. In der Rechtspraxis ist es häufig schwierig, das eine vom anderen zu unterscheiden. Juristen orientieren sich hier wie sonst natürlich an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Sie ist gerade für dieses Problem verständlicherweise umfangreich. Ich will das einmal anschaulich an zwei Beispielen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erläutern. In einem Falle hatte sich ein Autodieb „in diebischer Absicht“, wie die Richter das formuliert haben, den Nachschlüssel für ein Kfz besorgt, das er vom Gelände eines Autohauses stehlen wollte. Die Sache flog auf, und die Polizei stellte den Nachschlüssel bei dem Angeklagten sicher. Entgegen der Vorinstanz, die bereits darin den Versuch des Diebstahls erblickt hatte, war der Bundesgerichtshof anderer Meinung und konnte darin eben nicht das unmittelbare Ansetzen zur Tat erkennen. Das sei erst dann gegeben, wenn der Täter in seiner Vorstellung mehr tut, und es nun für ihn heißt: „Jetzt geht’s los“. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn der Täter mit dem Nachschlüssel in der Hosentasche sich dem Auto nähert, das er nun auf diese Weise stehlen will. Ein anderer Fall: der Täter wollte eine Frau entführen, um von ihrer Familie ein hohes Lösegeld zu erpressen. Als er an der Haustür klingelte und die Frau mit ihrem Kleinkind auf dem Arm die Tür öffnete, gab er sein Vorhaben auf und verließ das Anwesen. Damit hatte er nach Auffassung des Bundesgerichtshofs eben nicht zur unmittelbaren Verwirklichung seines kriminellen Vorhabens angesetzt.

Im vorliegenden Falle werden die Gerichte also zu entscheiden haben, ob die Angeklagten überhaupt schon zu der Tat, wie sie sich in ihren Planungen darstellte, unmittelbar angesetzt hatten. Das wäre etwa dann der Fall gewesen, wenn ihre – bis dato nicht einmal existenten – Kämpfer begonnen hätten, bewaffnet in das Reichstagsgebäude einzudringen. Man darf also gespannt sein, was die Hauptverhandlungen vor den drei mit dem Fall befassten Oberlandesgerichten Frankfurt, Stuttgart und München ergeben werden.

Der untaugliche Versuch

Sollten die Oberlandesgerichte dennoch zu dem Ergebnis kommen, die Täter hätten unmittelbar zur Tat angesetzt und daher sei auf jeden Fall der Versuch der Begehung jener Straftaten gegeben, wäre eine weitere rechtliche Prüfung anzustellen. Denn nicht jeder Versuch der Tatbegehung ist überhaupt geeignet, zum Erfolg zu führen und Rechtsgüter Dritter zu verletzen. Denn insoweit greift die Strafvorschrift über den untauglichen Versuch, § 23 Abs. 3 StGB. Diese Vorschrift lautet: „Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2)“. Letztere Vorschrift ermöglicht es dem Gericht die fällige Strafe bis zum gesetzlichen Mindestmaßzu reduzieren oder statt einer Freiheitsstrafe eine Geldstrafe zu verhängen. Dieser Fall wird vielleicht häufig vorliegen, aber wohl sehr selten überhaupt zur Anklage und Verurteilung führen. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt der Täter aus grobem Unverstand nur dann, wenn er trotz ungeeigneten Mittels den Taterfolg für möglich hält, weil er bei der Tatausführung von völlig abwegigen Vorstellungen über gemeinhin bekannte Ursachenzusammenhänge ausgeht. Dabei muss der Irrtum nicht nur für fachkundige Personen, sondern für jeden Menschen mit durchschnittlichem Erfahrungswissen offenkundig, ja geradezu handgreiflich sein. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Falle verneint, indem die Angeklagte ihren Ehemann mittels Insektengift, das sie aus einer Spraydose auf sein Vesperbrot gesprüht hatte, töten wollte. Indessen war das Insektengift in einer so starken Verdünnung in der versprühten Flüssigkeit enthalten, daß der Mann wohl 50 solcher Vesperbrote hätte vertilgen müssen, bevor er an dem Gift gestorben wäre. Dennoch verneinte der Bundesgerichtshof in diesem Falle den untauglichen Versuch im Sinne des Gesetzes, denn die Angeklagte habe hier nicht über die grundsätzliche Eignung von Insektengift zur Tötung irrige Vorstellungen gehabt, ihre Fehlvorstellung habe sich lediglich auf die tatsächliche Beschaffenheit des von ihr gewählten und in seiner giftigen Konzentration für ausreichend gehaltenen Mittels geirrt. Es habe sich um einen Irrtum über die erforderliche Dosis, nicht jedoch über die Eignung des Giftes überhaupt gehandelt. Grober Unverstand im Sinne dieser Vorschrift ist wohl nur dann gegeben, wenn man beispielsweise ein Tatmittel auswählt, das unter gar keinen Umständen zur Tatausführung taugt, etwa jemanden mit einer an der Spitze abgerundeten Nagelfeile erstechen will.

Im vorliegenden Fall indessen liegt der grobe Unverstand im Sinne des Gesetzes auf der Hand. Mit den wenigen Mitgliedern der Verschwörergruppe wäre es nicht einmal entfernt möglich gewesen, so etwas ähnliches wie einen Staatsstreich durchzuführen. Selbst wenn es möglich gewesen wäre, den Reichstag mit ein paar Bewaffneten zu stürmen und einige Politiker festzunehmen, so wäre man von der angestrebten „Machtergreifung“ immer noch Lichtjahre entfernt gewesen. Die gesamte Sicherheitsstruktur des Staates wäre damit immer noch intakt gewesen und imstande, diesem Spuk ein rasches Ende zu machen. Die erhoffte Auslösung und Unterstützung des Staatsstreichs durch die nur in der Pantasie kranker Hirne existierende Allianz aus außerirdischen und irdischen Mächten wie Russland, zu deren Machtmitteln dann auch eine Armee aus Außerirdischen gehören sollte (Klingonen, Orgs oder doch Luzifers unheilige Schar?), hatte sich noch nicht einmal gezeigt. Da ihr Eingreifen überhaupt Voraussetzung des Staatsstreichs gewesen sein soll, war seine Ausführung mindestens ungewiss, und hätte vielleicht das Anbrechen des jüngsten Tages vorausgesetzt. Aber solche Wahnvorstellungen passen natürlich zu Leuten wie den Beschuldigten, die ja absurde esoterische Vorstellungen von geheimnisvollen Mächten haben, die unterirdisch Kinder gefangen halten, um sie zu töten und von ihrem Blut zu trinken, wovon sie sich ewige Jugend versprechen. Mit grober Unverstand ist auch nur zurückhaltend umschrieben, was von den Vorstellungen der beteiligten ehemaligen Stabsoffiziere zu halten ist. Das gesamte Konstrukt des sogenannten militärischen Arms mit Heimatschutzkompanien ist so hanebüchen, daß man ernstliche Zweifel daran haben muß, ob diese ehemaligen Stabsoffiziere überhaupt nur noch einen Rest ihrer militärischen Kenntnisse in ihre Wahnwelt hinüber gerettet haben.

Hilfreich ist auch ein Blick in die Geschichte. Was ein wirklicher Putschversuch ist, wird am Beispiel des gescheiterten Putschs von Teilen der spanischen Streitkräfte im Jahr 1981 deutlich. Hier haben tatsächlich eine Reihe von höheren Offizieren bis hinein in die Generalität mit der Befehlsgewalt über tatsächlich existierende Truppen versucht, die Macht zu übernehmen. Sie scheiterten letztendlich daran, daß der junge König Juan Carlos sich ihnen entschlossen entgegenstellte und öffentlich seine Treue zur Verfassung bekundete, was dann die überwiegende Anzahl der spanischen Offiziere veranlasste, sich gegen die Putschisten zu stellen. Die Hoffnungen der Putschgeneräle, der von Diktator Franco erzogene König werde die Gelegenheit beim Schopf ergreifen, die demokratische Verfassung zu suspendieren und statt als konstitutioneller als absoluter Monarch mit diktatorischen Vollmachten wie sein Mentor Franco regieren zu können, zerplatzten damit wie eine Seifenblase. Zwar gab es im Lande durchaus damals noch nicht wenige Anhänger des Franco-Regimes, doch war das die Minderheit im Volk wie in den Streitkräften. Die Putschisten hatten also zumindest aus ihrer Sicht reelle Aussichten, sowohl den König als auch einen nicht geringen Teil der Bevölkerung für ihre Sache gewinnen zu können, und sie verfügten zumindest über Teile der Armee und der Polizei. Das war also durchaus ernst zu nehmen, auch wenn die Fernsehbilder von den in das Plenum des Parlaments eingedrungenen Offizieren, die dann theatralisch Löcher in die Decke schossen, jedenfalls im Nachhinein eher tragisch-komisch wirken. Der Plan jener esoterischen Spinner um den merkwürdigen Prinzen Heinrich XIII. Reuß indessen mutet dagegen an wie der Fiebertraum eines Geisteskranken.

Warum dann aber eine Anklage?

An und für sich sollte man bei dieser Sach- und Rechtslage annehmen, die Ermittlungen gegen die Möchtegern-Putschisten wären von der Staatsanwaltschaft mangels hinreichendem Tatverdachts eingestellt worden. Denn mit einer Verurteilung sei eben nicht ernsthaft zu rechnen. Ich lehne mich durchaus so weit aus dem Fenster zu sagen, daß dies geschehen wäre, wenn es sich dabei nicht um einen „rechten“ Putschversuch, besser gesagt, dessen schlechte Karikatur, gehandelt hätte. Man muß ja wissen, daß die Staatsanwaltschaften in Deutschland keine richterliche Unabhängigkeit besitzen, sondern den Weisungen der jeweiligen Justizminister Folge leisten müssen. Somit können Politiker auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren Einfluss nehmen. Und sie widerstehen der Versuchung nicht, auch die Staatsanwaltschaften für ihre Strategie einzusetzen, den verhassten politischen Gegner von der Rechten mit administrativen Mitteln zu bekämpfen, statt auf die Kraft des besseren Arguments, jedenfalls in den eigenen Augen besseren Arguments, zu setzen. Es bedarf allerdings nur geringer Vorstellungskraft, auch zu erwarten, daß die angerufenen Oberlandesgerichte die jeweiligen Anklagen zur Hauptverhandlung zulassen werden. Zum einen besteht in dieser Phase des Verfahrens für die Staatsanwaltschaften und Gerichte ein relativ großer Beurteilungsspielraum dahingehend, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, der sich ja dann in der Hauptverhandlung bei sorgfältiger Tatsachenermittlung entweder bestätigt oder zerschlägt. Zum anderen sind auch Richter Kinder ihrer Zeit und von den gesellschaftlich vorherrschenden Meinungen geprägt. Man spricht insoweit auch vom Vorverständnis des Richters, das zum Beispiel bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe oder sprachlich mehrdeutiger Worte entscheidend ist. So wird der Begriff der Sitten heute anders verstanden als vor 100 Jahren. Und so wird das Selbstbestimmungsrecht des Bürgers heute auch in rechtlicher Hinsicht völlig anders gesehen, als in früheren Zeiten, als es diesen Begriff genau genommen nicht einmal gab. Und nicht zuletzt darf man die öffentliche, vor allem veröffentlichte Meinung und ihren Einfluss auch auf Richter nicht zu gering schätzen. Der Rechtsextremismus wird ja nun vielfach weit über seinen politisch-rechtlichen Gehalt hinaus dämonisiert. Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, daß am Ende eine rechtskräftige Verurteilung im Sinne der Anklage stehen wird. Dazu ist das ganze doch zu grotesk.

Was uns aber blüht

Schon die medienwirksam zelebrierte Verhaftungsaktion, jeweils an Ort und Stelle mit rechtzeitig herangekarrten Kamerateams aufgenommen, läßt ahnen, worum es wirklich geht. Die Reaktionen der Politiker im unmittelbaren Anschluss sprechen schon Bände. Es geht um nichts anderes, als den allfälligen Kampf, besser Krampf, gegen rechts. Alle politischen Vorstellungen rechts von den Unionsparteien müssen den Wählern nachhaltig ausgetrieben werden. Die politische Schmutzkonkurrenz namens AfD muß nachhaltig diskreditiert werden, wenn man sie schon nicht verbieten lassen kann. Wenn die begriffsstutzigen Bürger schon nicht begreifen wollen, daß es sich dabei um die wiederauferstandene Nazipartei handelt, dann müssen sie jetzt endlich merken, daß es sich dabei um die Speerspitze des Rechtsextremismus handelt, mit der die Demokratie beseitigt und die rechte Diktatur installiert werden soll. Das hat man doch gerade noch verhindert. Und das muß man möglichst lange möglichst oft in den Medien breit treten wie Quark, insbesondere in den Zeiten vor den Wahlen. Und da passt es ja, daß in einem halben Jahr Europawahlen und in einem dreiviertel Jahr Landtagswahlen und dann im Herbst 2025 Bundestagswahlen stattfinden werden. Über diese Zeit hinweg muß den Bürgern stets das Gefühl vermittelt werden, in Deutschland drohe die Machtübernahme von Hitlers geistigen Enkeln. Und das möglichst Live aus dem Gerichtssaal. Doch wer übertreibt, erreicht nichts. Eine derart offensichtlich überzogene Inszenierung sollte das Gegenteil dessen bewirken, was die Mehrheit der Politiker und ihre medialen Propagandatruppen erreichen wollen.

Lagebeurteilung

Der Krieg in der Ukraine geht nun in den zweiten Kriegswinter. Grund genug, erneut in die Beurteilung der Lage einzutreten. Nicht in erster Linie hinsichtlich der Lage im Kriegsgebiet. Sondern in erster Linie hinsichtlich der Folgen dieses Krieges für Deutschland, seiner Handlungsoptionen und nicht zuletzt der Frage: was ist zu tun?

Das Bild des Krieges im Frühjahr 2022

Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine am 24.2.2022 war die politische wie auch die militärische Bewertung recht eindeutig. Es ließ sich auch ein weit überwiegender Konsens in Deutschland feststellen. Natürlich war und ist der Krieg Russlands gegen die Ukraine ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht. Natürlich ist es auch völkerrechtliche Verpflichtung unseres Landes wie aller anderen Staaten, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine vorübergehend aufzunehmen. Im vorliegenden Falle kam der allgemeine Konsens hinzu, daß die ausgebombten, vor Krieg und Zerstörung geflohenen Menschen aus der Ukraine auch unser Mitgefühl verdienten. Man sah es als selbstverständlich an, daß sie nicht den rechtlichen Beschränkungen unterliegen sollten, die für alle anderen Kriegsflüchtlinge und Asylsuchenden bei uns gelten, auch wenn diese Beschränkungen im internationalen Vergleich kaum spürbar sind. Die kulturelle Nähe der Ukrainer zu Mitteleuropa ganz im Gegensatz zur Kulturferne der Zuwanderer aus Schwarzafrika und dem muslimischen vorderen Orient und Nordafrika tat ein übriges. Man konnte davon ausgehen, daß sich diese neuen Bewohner unseres Landes sehr rasch integrieren würden.

Die Lage hat sich geändert

Nun, ein dreiviertel Jahr später, stellen wir ernüchtert fest, daß die kulturelle Integration der ukrainischen Flüchtlinge durchaus gelingt, die Integration in den Arbeitsmarkt indessen sehr zu wünschen übrig lässt. Lediglich knapp 20 % der zugewanderten arbeitsfähigen Ukrainer gehen einer Erwerbstätigkeit nach, gut 80 % beziehen Bürgergeld in gleicher Höhe wie deutsche Staatsbürger. Unter den nun hier vorübergehend (?) lebenden Ukrainern sind allem Anschein nach erstaunlich viele Männer im wehrfähigen Alter. Das verwundert jedenfalls auf den ersten Blick deswegen, weil man zu Beginn des Krieges hörte, daß Ukrainer im wehrfähigen Alter überhaupt nicht ausreisen dürfen, sondern in die ukrainischen Streitkräfte eingezogen werden. Dies scheint durchaus nicht der Fall zu sein. Das sollte uns jedenfalls nach der ersten Phase des Mitgefühls nicht weiter überraschen. Handelt es sich doch bei der Ukraine um eines der korruptesten Länder der Welt. Warum sollte nicht gerade in Kriegszeiten die Korruption bei den dortigen Wehrersatzbehörden blühen? ist es sehr überraschend, wenn Flüchtlinge aus diesem Land ihre Kultur des Abzockens mitbringen? Kann man sich dann noch darüber wundern, daß ein Großteil dieser Leute lieber die üppigen deutschen Sozialleistungen, die unter dem Strich ein Einkommen nahe am Erwerbseinkommen ermöglichen, für sich in Anspruch nehmen, als sich eine Arbeit zu suchen? Muß man dann nicht den Rechtsstatus dieser Kriegsflüchtlinge überdenken?

Die Kosten der Solidarität

Deutschland hat sich sehr rasch dazu entschieden, die Ukraine auch durch Waffenlieferungen und Ausbildung von Soldaten an modernen westlichen Waffen zu unterstützen. Diese Militärhilfe in Gestalt von Waffen, Gefechtsfahrzeugen und Munition beläuft sich im laufenden Jahr auf rund 5,4 Milliarden €. Für 2024 ist ein Betrag von rund 8 Milliarden € vorgesehen. Die Lieferung von militärischer Ausrüstung an die Ukraine hat Vorrang vor der Beschaffung für die Bundeswehr. Ähnlich engagieren sich die übrigen NATO-Länder, allen voran natürlich die USA. Daß letztere nota bene auch ein erhebliches Eigeninteresse daran haben, Russland an der Eroberung dieses Landes zu hindern und es in den eigenen Bündnisbereich und Wirtschaftsraum zu integrieren, liegt auf der Hand, ist jedoch weltpolitisch durchaus normal. Ebenso normal ist es, daß wir Deutschen als Verbündete in der NATO den USA in den Grundlinien der Politik folgen. Vernünftige Alternativen sind weit und breit nicht zu sehen.

Das Kriegsziel Russlands ist wohl nicht mehr das gleiche wie zu Beginn

Zu Beginn des Krieges schien es durchaus so, daß Russland sich eine blutige Nase holen würde. Das lag vor allem daran, daß die von Putin großsprecherisch als militärische Spezialoperation bezeichnete Besetzung und Unterwerfung der Ukraine sich sehr bald als stümperhaft durchgeführte Invasion einer Armee von Tölpeln herausstellte. Wir haben noch die Bilder von der endlosen Schlange der Kampfpanzer, Artilleriegeschütze und sonstigen Gefechtsfahrzeuge von der russischen Grenze bis kurz vor Kiew vor Augen, die allenthalben von ukrainischen Panzern zusammengeschossen wurden. Bei dieser Sachlage schien es nur eine Frage der Zeit, bis dieser Angriff völlig zusammenbrechen und anschließend von den ukrainischen Verteidigern über die Landesgrenze zurückgeworfen würde.

Der Stellungskrieg nach dem Muster des I. Weltkrieges

Inzwischen sehen wir ein anderes Bild. Aus dem verlustreich vorgetragenen Angriff einer Armee aus dem Kalten Krieg ist nun ein Stellungskrieg an den Grenzen der schon seit 2014 von nur schlecht aus solchen getarnten russischen Truppen besetzten östlichen Randgebiete der Ukraine mit russischstämmiger Bevölkerung geworden. Hier kommt man seit Monaten beiderseits nicht von der Stelle. Vielmehr bietet sich das Bild eines Stellungskrieges nach dem Muster des Ersten Weltkrieges in Frankreich. Keine der beiden Seiten kann mehr als bescheidene Frontkorrekturen im Bereich von wenigen Kilometern Tiefe, und das auch offenbar nur vorübergehend, erzielen. Russland ist von der Eroberung der Ukraine genauso weit entfernt wie die Ukraine von der Wiedergewinnung der besetzten Gebiete einschließlich der Halbinsel Krim. Offensichtlich ist Putin auch unter dem Zwang der Verhältnisse von der Vorstellung abgerückt, die Ukraine unterwerfen zu können. Vielmehr scheint das neue Kriegsziel darin zu bestehen, das seit Jahren besetzte Gelände nun endgültig in das russische Staatsgebiet einzuverleiben und das auch am Ende des Krieges in einem völkerrechtlichen Vertrag festschreiben zu können.

Bemerkenswert sind auch die Lagebeurteilungen westlicher Militärs, die von dem ursprünglichen Optimismus nur noch wenig übrig lassen, vielmehr davon ausgehen, daß auch die Ukraine ihre Kriegsziele nicht mehr erreichen kann. Noch bemerkenswerter ist nun ein Aufsatz des ukrainischen Oberkommandierenden, General Zaluzhnyi. Er beschreibt ausführlich die militärische Lage in diesem Stellungskrieg und zeigt dabei die Mängel an Waffen und Ausrüstung auf, die es unmöglich machen, vom Stellungskrieg zum Bewegungskrieg überzugehen, der allein ja zur Rückeroberung der russisch besetzten Gebiete führen könnte. Was nach wohl zutreffender Auffassung des Generals erforderlich wäre, wird die NATO wohl kaum liefern können, wohl auch nicht wollen.

Die personellen und militärischen Ressourcen

Hinzu kommt die Ungleichheit der Ressourcen auf beiden Seiten. Das beginnt bei der Einwohnerzahl der kriegführenden Parteien. Russland hat derzeit 143.556.000 Einwohner, die Ukraine 41.400.000. Der Angreifer kann also seine personelle Ergänzung aus einem mehr als dreimal so großen Bevölkerungsreservoir gewinnen, wie der Verteidiger. Das militärische Personal beider Seiten bietet ein ähnliches Bild. 1.330.900 Angehörigen der Streitkräfte einschließlich der Reserven in Russland stehen in der Ukraine ca. 500.000 gegenüber. Das ist deswegen so wichtig, weil natürlich die immensen Verluste in diesem Krieg einen erheblichen Ergänzungsbedarf im Personalbereich mit sich bringen. Es liegt auf der Hand, daß dies einem etwa dreieinhalb mal so viel Einwohner zählenden Lande wesentlich weniger Probleme bereiten wird, als dem so viel kleineren Gegner. Zu berücksichtigen ist dabei natürlich auch, daß für jeden gefallenen oder schwer verwundeten Soldaten ein gleichwertig ausgebildeter Soldat nicht sofort verfügbar ist, sondern eine Ausbildung schon als Mannschaftsdienstgrad mehrere Monate in Anspruch nimmt, bei Unteroffizieren und den unteren Offiziersrängen schon wenigstens eineinhalb Jahre, über die höheren Offiziersränge wollen wir gar nicht erst reden.

Lehren aus der Kriegsgeschichte

Das ist deswegen so wichtig, weil es ja nun offenbar darum geht, daß die Ukraine in der Position des Angreifers ist, der einen Feind, der sich hinter einem System von riesigen Minensperren und Feuerräumen seiner Artillerie verschanzt hat, angreifen und werfen will. Allgemein bedarf es dazu einer personellen Überlegenheit von wenigstens drei zu eins, wenn nicht mehr. Natürlich ist die Kriegsgeschichte voll von Beispielen, die es auf den ersten Blick auch möglich erscheinen lassen, daß der personell unterlegene Angreifer siegt. Denken wir etwa an Alexander den Großen, der die Schlachten von Gaugamela und Issos jeweils aus der Unterzahl beeindruckend gewonnen hat. Oder an Hannibal, der die berühmte Schlacht bei Cannae aus der Unterzahl ebenso wie seinen beeindruckenden Sieg am Trasimenischen See gewonnen hat. Auch der historische Sieg Friedrichs des Großen in der Schlacht bei Leuthen ist ein Beispiel dafür. Napoleon tat es ihm mehrfach gleich. Aus jüngerer Zeit wären der Frankreichfeldzug und die Eroberung Kretas zu nennen. Deutschland war in beiden Fällen personell nicht klar überlegen. Im Frankreichfeldzug war der Gegner bei der Artillerie im Verhältnis zwei zu eins, bei den Panzern im Verhältnis drei zu zwei und auch bei der Luftwaffe im Verhältnis 4,5 zu 3,5 überlegen. Natürlich war es in diesen Fällen regelmäßig dem militärischen Genie der jeweiligen Feldherren, aber auch der besseren Ausbildung und Disziplin der siegreichen Truppe geschuldet, daß dies gelingen konnte. Indessen zeigt der Blick auf den jeweiligen Krieg im ganzen, daß einzelne grandiose Siege letztendlich den Krieg nicht entschieden haben. Vielmehr setzte sich am Ende zumeist durch, wer über die deutlich größere Armee verfügte. Die Punier unterlagen deswegen letztendlich den Römern, Napoleon der Übermacht seiner verbündeten Feinde. Friedrich der Große obsiegte im Siebenjährigen Krieg allein deswegen, weil nach dem Tod der russischen Zarin Elisabeth am 5. Januar 1762 ihr Nachfolger Peter III. das Bündnis mit Österreich aufkündigte und von nun an Preußen unterstützte („Das Mirakel des Hauses Brandenburg“). Auch die deutsche Wehrmacht mußte letztendlich der zahlenmäßiegen Überlegenheit des zumeist schlechter kämpfenden Feindes unterliegen. Die Lehren aus der Kriegsgeschichte stehen der Erwartung eines ukrainischen Erfolges somit doch klar entgegen.

Eine neue Lage erfordert einen neuen Entschluß

Somit erhebt sich für die Unterstützer der Ukraine, auch Deutschland, die Frage, ob dieser Beurteilung der Lage nicht zwingend eine neue Bewertung des Verhältnisses zur Ukraine folgen muß und man nolens volens darauf dringen muß, das militärische Ergebnis des Krieges zu akzeptieren und die Grenzen neu zu ziehen. Zwar hätte sich damit der Aggressor letztendlich, wenn auch nur zum geringen Teil, durchgesetzt und das Völkerrecht wäre zum wiederholten Male der Gewalt gewichen. Indessen ist dies historisch der Normalfall. Gerade wir Deutschen wissen das doch nur zu gut.

Es erhebt sich aber auch schon jetzt die Frage, ob man nicht die Unterstützung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auf eine neue, der Wirklichkeit angepasste Basis stellen muß. Es geht hier im laufenden Jahr um rund 2,75 Milliarden € nach rund 2 Milliarden € im vergangenen Jahr. Es geht aber auch darum, daß ein Großteil dieser Flüchtlinge durchaus beruflich qualifiziert ist und auf dem deutschen Arbeitsmarkt problemlos eingegliedert werden kann. Nettoausgaben in Milliardenhöhe könnten umgewandelt werden in Wertschöpfung durch diese Arbeitskräfte in mindestens gleichem Umfang.

Ändert sich die Lage, muß sich auch der Entschluß ändern, so lernt es der Offizier in seiner Ausbildung. Sollten unsere Politiker imstande sein, nüchtern und sachlich zu denken, müssten sie sich genauso verhalten.

Der Blick über den Tellerrand

Der Gaza-Krieg, um einmal diesen unpräzisen, jedoch allgemeinverständlichen Begriff zu benutzen, ist tatsächlich nur eine weitere Eskalation eines Konflikts, der älter ist als der Staat Israel, und der nur dann gelöst werden kann, wenn insbesondere auf palestinensicher Seite Vernunft den – religiös grundierten – Fanatismus ersetzt. Einen auf offenbar profunder Kenntnis der Geschichte beruhenden Überblick gibt der Autor dieses Artikels in der Neuen Zürcher Zeitung. Ich kann die Lektüre dieses Artikels nur dringend empfehlen. Er bestätigt im Übrigen eindrucksvoll das Kernargument für die Befassung mit der Geschichte: Nur wer weiß, was geschehen ist, versteht, was heute geschieht, und kann die Zukunft gut gestalten.

Das Narrativ der Dekolonialisierung ist gefährlich und falsch – es beschreibt weder die Gründung Israels noch die Tragödie der Palästinenser richtig

Israel hat den Gazastreifen nicht kolonialisiert. Die Hamas hat dort einen homophoben, antisemitischen Einparteistaat eingerichtet.

Der Frieden im israelisch-palästinensischen Konflikt war schon vor dem barbarischen Angriff der Hamas am 7. Oktober und der militärischen Reaktion Israels schwer zu erreichen. Jetzt scheint er fast unmöglich. Doch die Form eines solchen Friedens ist klar wie nie: Letztlich geht es um eine Verhandlung zur Schaffung eines sicheren Israel neben einem sicheren palästinensischen Staat.

Ungeachtet der enormen Komplexität und der Herausforderungen, die mit dem Erreichen einer solchen Zukunft verbunden sind, sollte eine Wahrheit für jeden anständigen Menschen offensichtlich sein: Die Tötung von 1400 Menschen und die Entführung von mehr als 200 Personen, unter ihnen zahlreiche Zivilisten, waren zutiefst falsch.

Der Hamas-Angriff glich einem mittelalterlichen mongolischen Raubzug, bei dem es um Schlachtung und menschliche Trophäen ging – nur dass er in Echtzeit aufgezeichnet und in den sozialen Netzwerken veröffentlicht worden ist. Doch seit dem 7. Oktober haben westliche Akademiker, Studenten, Künstler und Aktivisten die Morde einer terroristischen Sekte, die ein antijüdisches Völkermordprogramm verkündet, geleugnet, entschuldigt oder sogar gefeiert. Manches davon geschieht in aller Öffentlichkeit, manches hinter der Maske von Humanität und Gerechtigkeit und manches in verschlüsselter Form. Am bekanntesten ist der Slogan «Vom Fluss bis zum Meer», der die Tötung oder Deportation von neun Millionen Israeli implizit gutheisst. Es scheint merkwürdig, dass man das sagen muss: Das Töten von Zivilisten, alten Menschen, sogar von Babys ist immer falsch. Aber heute muss man es sagen.

Die Mythologie der Entkolonialisierung

Wie können gebildete Menschen eine solche Gefühllosigkeit rechtfertigen und eine solche Unmenschlichkeit gutheissen? Hier sind alle möglichen Dinge im Spiel, aber ein Grossteil der Rechtfertigung für das Töten von Zivilisten basiert auf einer modischen Ideologie, der «Entkolonialisierung», die, wenn man sie für bare Münze nimmt, die Verhandlung zweier Staaten – die einzige wirkliche Lösung für diesen Jahrhundertkonflikt – ausschliesst und die ebenso gefährlich wie falsch ist.

Ich habe mich immer über die linken Intellektuellen gewundert, die Stalin unterstützten, und über jene aristokratischen Sympathisanten und Friedensaktivisten, die Hitler entschuldigten.

Die heutigen Hamas-Apologeten und Grausamkeitsverweigerer mit ihren roboterhaften Anprangerungen des «Siedlerkolonialismus» stehen in derselben Tradition. Aber sie sind noch schlimmer: Sie haben reichlich Beweise für das Abschlachten von alten Menschen, Jugendlichen und Kindern, aber im Gegensatz zu jenen Dummköpfen der 1930er Jahre, die langsam zur Wahrheit fanden, haben sie ihre Ansichten kein Jota geändert.

Der Mangel an Anstand und Respekt vor dem menschlichen Leben ist erstaunlich: Fast unmittelbar nach dem Hamas-Angriff tauchte eine Legion von Leuten auf, die das Gemetzel herunterspielten oder leugneten, dass es überhaupt Greueltaten gegeben hat, als ob die Hamas nur eine herkömmliche Militäroperation gegen Soldaten durchgeführt hätte. Die Leugner des 7. Oktober befinden sich wie die Holocaust-Leugner in einer besonders dunklen Ecke.

Das Narrativ der Entkolonialisierung hat die Israeli in einem Masse entmenschlicht, dass ansonsten rationale Menschen die Barbarei entschuldigen, leugnen oder unterstützen. Es besagt, dass Israel eine «imperialistisch-kolonialistische» Macht ist, dass Israeli «Siedlerkolonialisten» sind und dass die Palästinenser das Recht haben, ihre Unterdrücker zu beseitigen. Was das bedeutet, haben wir am 7. Oktober alle gelernt. Israeli werden als «weiss» oder «weiss-angepasst» und Palästinenser als «people of colour» dargestellt.

Marxistische Theorie und sowjetische Propaganda

Diese Ideologie ist gerade in der akademischen Welt mächtig. Ihre ernsthafte Infragestellung aber längst überfällig. Es ist eine giftige, historisch unsinnige Mischung aus marxistischer Theorie, sowjetischer Propaganda und traditionellem Antisemitismus aus dem Mittelalter und dem 19. Jahrhundert. Ihr aktueller Motor ist jedoch die neue Identitätsanalyse, die die Geschichte durch ein Konzept der Rasse betrachtet, welches auf die amerikanische Erfahrung zurückgeht. Das Argument lautet, dass es für die «Unterdrückten» fast unmöglich ist, selbst rassistisch zu sein, genauso wie es im Umkehrschluss für einen «Unterdrücker» unmöglich ist, Gegenstand von Rassismus zu werden.

Juden können also nicht unter Rassismus leiden, weil sie als «weiss» und privilegiert gelten; während sie keine Opfer sein können, können sie andere, weniger privilegierte Menschen ausbeuten. Dem Narrativ entsprechend tun sie dies im Westen durch die Sünden des «ausbeuterischen Kapitalismus», im Nahen Osten durch den «Kolonialismus».

Diese linke Analyse mit ihrer Hierarchie der unterdrückten Identitäten – und ihrem einschüchternden Jargon, einem Hinweis auf ihren Mangel an sachlicher Strenge – hat in weiten Teilen der akademischen Welt und der Medien traditionelle universalistische linke Werte ersetzt. Dazu gehören auch internationale Standards des Anstands, der Achtung des menschlichen Lebens und der Sicherheit unschuldiger Zivilisten. Doch wenn diese unbeholfene Analyse mit den Realitäten des Nahen Ostens kollidiert, verliert sie jeden Bezug zu den historischen Fakten.

In der Tat bedarf es eines erstaunlichen Sprungs ahistorischer Verblendung, um die Bilanz des antijüdischen Rassismus in den zwei Jahrtausenden seit dem Fall des Judäischen Tempels im Jahr 70 n. Chr. zu ignorieren. Schliesslich steht das Massaker vom 7. Oktober in einer Reihe mit den mittelalterlichen Massentötungen von Juden in christlichen und islamischen Gesellschaften, den Chmelnizki-Massakern in der Ukraine von 1640, den russischen Pogromen von 1881 bis 1920 – und dem Holocaust. Sogar der Holocaust wird heute manchmal – wie von der Schauspielerin Whoopi Goldberg – als «nicht rassistisch» missverstanden, ein ebenso ignoranter wie abstossender Ansatz.

Entgegen dem Narrativ der Entkolonialisierung ist der Gazastreifen technisch gesehen nicht von Israel besetzt – nicht im üblichen Sinne von Soldaten vor Ort. Israel evakuierte den Streifen 2005 und räumte seine Siedlungen. Im Jahr 2007 ergriff die Hamas die Macht und tötete ihre Fatah-Rivalen in einem kurzen Bürgerkrieg. Die Hamas errichtete einen Einparteistaat, der die palästinensische Opposition in seinem Gebiet unterdrückt, gleichgeschlechtliche Beziehungen verbietet, Frauen unterdrückt und sich offen für die Tötung aller Juden einsetzt.

Eine sehr seltsame Gesellschaft für Linke

Natürlich haben einige Demonstranten, die «Vom Fluss bis zum Meer» skandieren, vielleicht keine Ahnung, was sie da fordern; sie sind unwissend und glauben, dass sie einfach nur «Freiheit» befürworten. Andere leugnen, dass sie für die Hamas sind, und bestehen darauf, dass sie einfach für die Palästinenser sind, haben aber das Bedürfnis, das Massaker der Hamas als verständliche Reaktion auf die israelisch-jüdische «koloniale» Unterdrückung darzustellen. Wieder andere sind bösartige Leugner, die den Tod israelischer Zivilisten herbeisehnen.

Die Giftigkeit dieser Ideologie ist inzwischen offensichtlich. Einst angesehene Intellektuelle haben schamlos darüber debattiert, ob 40 Babys zerstückelt wurden oder ob einer geringeren Zahl lediglich die Kehle durchgeschnitten oder sie lebendig verbrannt wurden. Studenten reissen jetzt regelmässig Plakate von Kindern ab, die als Geiseln der Hamas gehalten werden. Es ist schwer, diese herzlose Unmenschlichkeit zu verstehen. Unsere Definition von Hassverbrechen wird ständig erweitert, aber wenn dies kein Hassverbrechen ist, was ist es dann? Was geschieht in unserer Gesellschaft? Irgendetwas ist schiefgelaufen.

In einer weiteren rassistischen Wendung werden die Juden nun der Verbrechen beschuldigt, die sie selbst erlitten haben. Daher die ständige Behauptung eines «Völkermordes», obwohl kein Völkermord stattgefunden hat oder beabsichtigt war. Israel hat zusammen mit Ägypten eine Blockade über den Gazastreifen verhängt, seit die Hamas die Macht übernommen hat, und hat den Streifen als Vergeltung für regelmässige Raketenangriffe selbst regelmässig bombardiert.

Nachdem die Hamas und ihre Verbündeten mehr als 4000 Raketen auf Israel abgefeuert hatten, führte der Gazakrieg 2014 zu mehr als 2000 palästinensischen Todesopfern. Mehr als 7000 Palästinenser, unter ihnen viele Kinder, sind nach Angaben der Hamas bisher in diesem Krieg gestorben. Das ist eine Tragödie – aber es ist kein Völkermord, ein Wort, das durch seinen metaphorischen Missbrauch inzwischen so abgewertet wurde, dass es bedeutungslos geworden ist.

Ich sollte auch sagen, dass die israelische Herrschaft über die besetzten Gebiete im Westjordanland meiner Meinung nach unannehmbar, unhaltbar und ungerecht ist. Die Palästinenser im Westjordanland müssen seit 1967 eine harte, ungerechte und unterdrückerische Besatzung ertragen. Siedler unter der schändlichen Regierung Netanyahus haben Palästinenser im Westjordanland schikaniert und verfolgt: 146 Palästinenser im Westjordanland und in Ostjerusalem wurden im Jahr 2022 und mindestens 153 im Jahr 2023 vor dem Hamas-Anschlag getötet, und mehr als 90 seitdem. Nochmals: Dies ist entsetzlich und inakzeptabel, aber kein Völkermord.

Eine Tragödie, ja, aber kein Völkermord

Obwohl es einen starken Instinkt gibt, dies zu einem «Völkermord» zu machen, ist es keiner: Die Palästinenser leiden unter vielen Dingen: militärischer Besatzung, Einschüchterung und Gewalt durch Siedler, korrupter politischer Führung, herzloser Vernachlässigung durch ihre Brüder in mehr als zwanzig arabischen Staaten, der Ablehnung von Kompromissplänen durch den verstorbenen Palästinenserführer Yasir Arafat, die die Schaffung eines unabhängigen palästinensischen Staates vorgesehen hätten, und so weiter. Nichts von alledem stellt einen Völkermord oder etwas, das einem Völkermord ähnelt, dar.

Das israelische Ziel in Gaza ist es – unter anderem aus praktischen Gründen –, die Zahl der getöteten palästinensischen Zivilisten zu minimieren. Die Hamas und gleichgesinnte Organisationen haben im Laufe der Jahre mehr als deutlich gemacht, dass es in ihrem strategischen Interesse liegt, die Zahl der palästinensischen Opfer zu maximieren.

Wenn wir von Zahlen sprechen, bedenken Sie: Die jüdische Weltbevölkerung ist aufgrund der Shoah immer noch kleiner als im Jahr 1939. Die palästinensische Bevölkerung ist gewachsen, und sie wächst weiter. Das Schrumpfen der Bevölkerung ist ein offensichtliches Zeichen für Völkermord. Insgesamt wurden seit 1860 etwa 120 000 Araber und Juden im Konflikt um Palästina und Israel getötet. Im Gegensatz dazu wurden im syrischen Bürgerkrieg seit seinem Beginn im Jahr 2011 mindestens 500 000 Menschen, hauptsächlich Zivilisten, getötet.

Wenn die Ideologie der Entkolonialisierung, die an unseren Universitäten als Geschichtstheorie gelehrt und auf unseren Strassen als selbstverständlich richtig gepriesen wird, die gegenwärtige Realität stark verfälscht, spiegelt sie dann die Geschichte Israels so wider, wie sie es zu tun vorgibt? Das tut sie nicht. In der Tat beschreibt sie weder die Gründung Israels noch die Tragödie der Palästinenser richtig. Laut den Dekolonialisatoren ist und war Israel immer ein illegitimer Freistaat, weil es vom britischen Imperium gefördert wurde und weil einige seiner Gründer in Europa geborene Juden waren.

In diesem Narrativ ist Israel zweifach beschmutzt: mit dem gebrochenen Versprechen des imperialen Britannien, den Arabern die Unabhängigkeit zu geben, und mit dem gehaltenen Versprechen, eine «nationale Heimstätte für das jüdische Volk» zu unterstützen, wie es in der Balfour-Erklärung von 1917 heisst. Dabei geht gerne vergessen: Das angebliche Versprechen an die Araber war in Wirklichkeit ein zweideutiges Abkommen von 1915 mit dem Scherifen Hussein von Mekka, der wollte, dass seine haschemitische Familie die gesamte Region beherrscht. Zum Teil erhielt er dieses neue Reich nicht, weil seine Familie viel weniger regionale Unterstützung hatte, als er behauptete. Dennoch übergab Grossbritannien der Familie schliesslich drei Königreiche – Irak, Jordanien und Hedschas, ein Gebiet im heutigen Saudiarabien.

Die Versprechen der Imperien

Die imperialen Mächte – Grossbritannien und Frankreich – machten verschiedenen Völkern alle möglichen Versprechen, um dann doch die eigenen Interessen voranzustellen. Die Versprechen an die Juden und die Araber während des Ersten Weltkriegs waren typische Beispiele dafür. Danach wurden den Kurden, den Armeniern und anderen Völkern ähnliche Versprechen gemacht, von denen keines in Erfüllung ging.

Aber die zentrale Aussage, dass Grossbritannien die arabischen Versprechen verraten und die jüdischen unterstützt hat, ist unvollständig. In den 1930er Jahren wandte sich Grossbritannien gegen den Zionismus, und es strebte von 1937 bis 1939 einen arabischen Staat an, ohne dass es einen jüdischen gäbe. Es war eine bewaffnete jüdische Revolte von 1945 bis 1948 gegen das imperiale Grossbritannien, die den Staat zustande brachte.

Die Existenz Israels ist diesem Aufstand und dem internationalen Recht und der Zusammenarbeit zu verdanken, an die die Linke einst glaubte. Die Idee eines jüdischen «Heimatlandes» wurde in drei Erklärungen Grossbritanniens, Frankreichs und der Vereinigten Staaten vorgeschlagen und dann in einer Resolution des Völkerbundes vom Juli 1922 verkündet. Die britischen «Mandate» über Palästina und den Irak wurden entsprechend den französischen «Mandaten» über Syrien und Libanon geschaffen. Im Jahr 1947 beschlossen die Vereinten Nationen die Teilung des britischen Mandatsgebiets Palästina in zwei Staaten, einen arabischen und einen jüdischen.

Auch die Ausgliederung solcher Staaten aus diesen Mandaten war keine Ausnahme. Am Ende des Zweiten Weltkriegs gewährte Frankreich den neu geschaffenen Nationalstaaten Syrien und Libanon die Unabhängigkeit. Grossbritannien schuf auf ähnliche Weise den Irak und Jordanien. Die meisten Länder der Region, mit Ausnahme Ägyptens, wurden von imperialen Mächten entworfen.

Auch das kaiserliche Versprechen getrennter Heimatländer für verschiedene Ethnien oder Sekten war nicht einzigartig. Die Franzosen hatten den Drusen, Alawiten, Sunniten und Maroniten unabhängige Staaten versprochen, sie aber schliesslich in Syrien und Libanon zusammengefasst. Alle diese Staaten waren von 1517 bis 1918 «Vilayets» und «Sanjaks» (Provinzen) des von Konstantinopel aus regierten türkisch-osmanischen Reiches.

Das Konzept der «Teilung» wird im Narrativ der Entkolonialisierung als böser imperialer Trick betrachtet. Bei der Schaffung von Nationalstaaten im 20. Jahrhundert, die in der Regel aus untergegangenen Imperien hervorgegangen sind, war dies jedoch völlig normal. Und leider war die Gründung von Nationalstaaten häufig von Bevölkerungstausch, grossen Flüchtlingsströmen, ethnischer Gewalt und Kriegen geprägt. Man denke nur an den griechisch-türkischen Krieg von 1921/22 oder die Teilung Indiens im Jahr 1947. Auch in diesem Sinne war Israel-Palästina keine Ausnahme.

Heiliges Land und Heimat

Im Zentrum der Entkolonialisierungsideologie steht die Einstufung aller Israeli, historisch und gegenwärtig, als «Kolonialisten». Dies ist schlichtweg falsch. Die meisten Israeli stammen von Menschen ab, die zwischen 1881 und 1949 in das Heilige Land eingewandert sind. Sie waren nicht völlig neu in der Region. Das jüdische Volk hat tausend Jahre lang judäische Königreiche regiert und im Jerusalemer Tempel gebetet und war dann in den folgenden zweitausend Jahren in geringerer Zahl immer wieder dort präsent.

Mit anderen Worten: Die Juden sind im Heiligen Land beheimatet, und wenn man an die Rückkehr von Menschen im Exil in ihre Heimat glaubt, dann ist die Rückkehr der Juden genau das. Selbst diejenigen, die diese Geschichte leugnen oder sie als irrelevant für die heutige Zeit betrachten, müssen anerkennen, dass Israel heute die einzige Heimat von neun Millionen Israeli ist. Die meisten leben dort seit vier, fünf oder sogar sechs Generationen.

Als Vergleich: Die meisten Einwanderer, die beispielsweise in das Vereinigte Königreich oder die Vereinigten Staaten einwandern, werden im Laufe ihres Lebens als Briten oder Amerikaner angesehen. Die Politik in beiden Ländern ist voll von prominenten Führungspersönlichkeiten – Suella Braverman und David Lammy, Kamala Harris und Nikki Haley –, deren Eltern oder Grosseltern aus Indien, Westafrika oder Südamerika eingewandert sind. Keiner würde sie als «Siedler» bezeichnen.

Doch israelische Familien, die seit einem Jahrhundert in Israel leben, werden als «Siedlerkolonialisten» bezeichnet, die aus diesem Grund verstümmelt und gar ermordet werden dürfen. Und entgegen der Ansicht der Hamas-Apologeten rechtfertigt die ethnische Zugehörigkeit von Tätern oder Opfern niemals Greueltaten. Es ist bestürzend, dass es oft selbsternannte «Antirassisten» sind, die jetzt genau dieses Morden nach ethnischer Zugehörigkeit rechtfertigen, manchmal gar befürworten.

Die Linken sind der Meinung, dass Migranten, die vor Verfolgung fliehen, willkommen geheissen werden sollten und ihnen erlaubt werden sollte, sich anderswo ein Leben aufzubauen. Fast alle Vorfahren der heutigen Israeli sind vor Verfolgung geflohen.

Der Anspruch der Palästinenser

Auch wenn die «Siedlerkolonialisten»-Erzählung nicht stimmt, so ist es doch wahr, dass der Konflikt das Ergebnis der brutalen Rivalität und des Kampfes um Land zwischen zwei ethnischen Gruppen ist, die beide das Recht haben, dort zu leben. Als immer mehr Juden in die Region zogen, fühlten sich die palästinensischen Araber, die dort seit Jahrhunderten lebten und die eindeutige Mehrheit darstellten, durch diese Einwanderer bedroht. Der Anspruch der Palästinenser auf das Land wird nicht angezweifelt, ebenso wenig wie die Authentizität ihrer Geschichte oder ihr legitimer Anspruch auf einen eigenen Staat.

Ursprünglich strebten die jüdischen Einwanderer jedoch keinen Staat an, sondern wollten lediglich in dem vagen «Heimatland» leben und wirtschaften. 1918 traf sich der Zionistenführer Chaim Weizmann mit dem haschemitischen Prinzen Faisal bin Hussein, um über die Juden zu sprechen, die unter dessen Herrschaft als König von Grosssyrien lebten. Der heutige Konflikt war nicht unvermeidlich. Er wurde zu einem solchen, als sich die Gemeinschaften weigerten, miteinander zu teilen und zu koexistieren, und dann zu den Waffen griffen.

Noch absurder als das Etikett «Kolonisator» ist das «Weisssein»-Trophema, das der Schlüssel zur Ideologie der Entkolonialisierung ist. Auch hier gilt: einfach falsch. In Israel gibt es eine grosse Gemeinschaft äthiopischer Juden, und etwa die Hälfte aller Israeli – das sind etwa fünf Millionen Menschen – sind Mizrachim, Nachkommen von Juden aus arabischen und persischen Ländern, Menschen aus dem Nahen Osten. Sie sind keine weissen Europäer, sondern seit vielen Jahrhunderten, ja Jahrtausenden Einwohner von Bagdad und Kairo und Beirut, die nach 1948 vertrieben wurden.

Ein Wort zum Jahr 1948, dem Jahr des israelischen Unabhängigkeitskrieges und der palästinensischen Nakba, zu Deutsch: Katastrophe, die im Dekolonialisierungsdiskurs als ethnische Säuberung bezeichnet wird. In der Tat kam es auf beiden Seiten zu heftiger ethnischer Gewalt, als arabische Staaten in das Gebiet eindrangen und zusammen mit palästinensischen Milizen versuchten, die Gründung eines jüdischen Staates zu verhindern. Sie scheiterten. Und was sie letztlich verhinderten, war die Gründung eines palästinensischen Staates, wie er von den Vereinten Nationen vorgesehen war.

In den Gebieten, die die arabische Seite eroberte, etwa Ostjerusalem, wurde jeder Jude vertrieben. Denn die arabische Seite strebte die Tötung oder Vertreibung der gesamten jüdischen Gemeinschaft an – auf genau die mörderische Art und Weise, die wir am 7. Oktober gesehen haben.

In diesem brutalen Krieg haben die Israeli tatsächlich einige Palästinenser aus ihren Häusern vertrieben. Andere flohen vor den Kämpfen, wieder andere blieben und sind jetzt israelische Araber, die in der israelischen Demokratie das Stimmrecht haben. Zusammen mit den Drusen machen die Araber heute etwa 25 Prozent der Bevölkerung aus.

Etwa 700 000 Palästinenser verloren damals ihr Zuhause. Das ist eine enorme Zahl und eine historische Tragödie. Ab 1948 verloren etwa 900 000 Juden ihr Zuhause in islamischen Ländern, und die meisten von ihnen zogen nach Israel. Diese Ereignisse sind nicht direkt miteinander vergleichbar, und ich möchte nicht einen Wettbewerb der Tragödien oder eine Hierarchie der Opferschaft aufstellen. Aber die Vergangenheit ist viel komplizierter, als die Entkolonialisierer glauben machen wollen.

Aus diesem Wirrwarr ist ein Staat entstanden, Israel, und einer nicht, Palästina. Seine Gründung ist längst überfällig.

Christen, Kreuzritter und Koran

Es ist bizarr, dass ein kleiner Staat im Nahen Osten im Westen so viel leidenschaftliche Aufmerksamkeit erregt, dass Schüler durch kalifornische Schulen laufen und «Free Palestine» rufen. Aber das Heilige Land nimmt in der westlichen Geschichte einen besonderen Platz ein. Es ist in unser kulturelles Bewusstsein eingebettet, dank der hebräischen und der christlichen Bibel, der Geschichte des Judentums, der Gründung des Christentums, dem Koran und der Entstehung des Islams sowie den Kreuzzügen, die alle zusammen dafür gesorgt haben, dass sich die Menschen im Westen an seinem Schicksal beteiligt fühlen.

Der britische Premierminister David Lloyd George, der eigentliche Architekt der Balfour-Erklärung, pflegte zu sagen, dass die Namen der Orte in Palästina «mir vertrauter waren als die der Orte an der Westfront». Diese besondere Verbundenheit mit dem Heiligen Land wirkte sich zunächst zugunsten der jüdischen Rückkehr aus, in letzter Zeit jedoch gegen Israel. Menschen aus dem Westen, die darauf erpicht sind, die Verbrechen des euro-amerikanischen Imperialismus aufzudecken, aber nicht in der Lage sind, Abhilfe zu schaffen, haben sich, oft ohne wirkliche Kenntnis der tatsächlichen Geschichte, um Israel und Palästina als das weltweit anschaulichste Beispiel für imperialistische Ungerechtigkeit geschart.

Die offene Welt der liberalen Demokratien – oder der Westen, wie man ihn früher nannte – ist heute durch eine gelähmte Politik, kleinliche, aber bösartige kulturelle Fehden über Identität und Geschlecht und Schuldgefühle über historische Erfolge und Sünden polarisiert.

Eine Schuld, die auf bizarre Weise dadurch gesühnt wird, dass man Sympathie für die Feinde unserer demokratischen Werte zeigt und sie sogar anzieht. In diesem Szenario sind westliche Demokratien immer schlechte Akteure, heuchlerisch und neoimperialistisch, während ausländische Autokratien oder Terrorsekten wie die Hamas Feinde des Imperialismus und damit aufrichtige Kräfte des Guten sind.

In diesem auf den Kopf gestellten Szenario ist Israel eine lebende Metapher und Busse für die Sünden des Westens. Das Ergebnis sind eine intensive Betrachtung Israels und die Art und Weise, wie es beurteilt wird, wobei Massstäbe angelegt werden, die selten von einer Nation im Krieg erreicht werden, auch nicht von den Vereinigten Staaten.

Aber das Narrativ der Entkolonialisierung ist viel schlimmer als eine Studie über Doppelmoral; es entmenschlicht eine ganze Nation und entschuldigt, ja feiert sogar den Mord an unschuldigen Zivilisten. Wie die letzten zwei Wochen gezeigt haben, gilt die Entkolonialisierung in vielen unserer Schulen und vermeintlich humanitären Einrichtungen sowie unter Künstlern und Intellektuellen als autorisierte Version der Geschichte.

Mit seiner autoritären Erzählung von Bösewichten und Opfern hat ein solches Narrativ aber nur in einer Landschaft Bestand, in der ein Grossteil der realen Geschichte unterdrückt wird und in der alle westlichen Demokratien bösgläubige Akteure sind. Obwohl dem Narrativ das Raffinement der marxistischen Dialektik fehlt, zwingt es mit seiner selbstgerechten moralischen Gewissheit einer komplexen, unlösbaren Situation einen moralischen Rahmen auf, den manche vielleicht als tröstlich empfinden.

An dieser Stelle eine Warnung: Wann immer Sie ein Buch oder einen Artikel lesen, in dem der Begriff «Siedlerkolonialist» verwendet wird, haben Sie es mit ideologischer Polemik zu tun, nicht mit Geschichte.

«Eine erfundene Vergangenheit kann niemals benutzt werden», schrieb James Baldwin. «Sie zerbricht und zerbröckelt unter dem Druck des Lebens wie Lehm.» Letztlich ist diese ideologische Erzählung eine moralische und politische Sackgasse. Sie führt zu Gemetzel und Stillstand. Selbst wenn das Wort Entkolonialisierung nicht vorkommt, ist diese Ideologie in die parteiische Medienberichterstattung über den Konflikt eingebettet und durchzieht die jüngsten Verurteilungen Israels.

Die Freude der Studenten aus Harvard, der University of Virginia und anderen Universitäten an dem Gemetzel, die Unterstützung der Hamas durch Künstler und Schauspieler sowie die abfälligen Äusserungen der Verantwortlichen einiger der berühmtesten Forschungseinrichtungen Amerikas zeugen von einem schockierenden Mangel an Moral, Menschlichkeit und grundlegendem Anstand.

Tilda Swintons Brief

Ein besonders abstossendes Beispiel war ein offener Brief, der von Tausenden von Künstlern unterzeichnet wurde, unter ihnen berühmte britische Schauspieler wie Tilda Swinton und Steve Coogan. Darin wurde vor drohenden israelischen Kriegsverbrechen gewarnt und der Casus Belli, das Abschlachten von 1400 Menschen, völlig ignoriert.

Die Journalistin Deborah Ross schrieb in einem eindringlichen Artikel in der «Times», sie sei «zutiefst erschüttert», dass der Brief «keine Erwähnung der Hamas» und keine Erwähnung der «Entführung und Ermordung von Babys, Kindern, Grosseltern, jungen Menschen, die friedlich auf einem Friedensfestival tanzten» enthalte. «Das Fehlen von grundlegendem Mitgefühl und Menschlichkeit, das ist es, was mich so unglaublich zu Boden gebracht hat. Ist das so schwer? Die palästinensischen Bürger zu unterstützen und mit ihnen zu fühlen – und gleichzeitig den unbestreitbaren Horror der Hamas-Angriffe anzuerkennen?» Dann fragte sie diese thesenhafte Parade der moralischen Nichtigkeiten: «Was soll so ein Brief bringen? Und warum sollte ihn jemand unterschreiben?»

Der israelisch-palästinensische Konflikt ist verzweifelt schwer zu lösen, und die Rhetorik der Entkolonialisierung macht einen Verhandlungskompromiss, der der einzige Ausweg ist, noch unwahrscheinlicher.

Hamas will keine Zweistaatenlösung

Seit ihrer Gründung im Jahr 1987 hat die Hamas mit der Ermordung von Zivilisten jede Chance auf eine Zweistaatenlösung zunichtegemacht. Mit ihren Selbstmordattentaten auf israelische Zivilisten wollte sie 1993 das Zwei-Staaten-Abkommen von Oslo zerstören, in dem Israel und Palästina anerkannt wurden. Diesen Monat haben die Hamas-Terroristen ihr Gemetzel entfesselt, um einen Frieden mit Saudiarabien zu untergraben, der die palästinensische Politik und den Lebensstandard verbessert und den sklerotischen Rivalen der Hamas, die Palästinensische Autonomiebehörde, gestärkt hätte.

Zum Teil dienten sie Iran, um die Ermächtigung Saudiarabiens zu verhindern, und ihre Greueltaten waren natürlich eine spektakuläre Falle, um eine Überreaktion Israels zu provozieren. Höchstwahrscheinlich geht ihr Wunsch in Erfüllung, aber dafür missbrauchen sie auf zynische Weise unschuldige Palästinenser als Opfer für politische Zwecke, ein zweites Verbrechen an der Zivilbevölkerung. Ebenso macht die Ideologie der Entkolonialisierung, die das Existenzrecht Israels und das Recht seines Volkes auf ein sicheres Leben leugnet, einen palästinensischen Staat unwahrscheinlicher, wenn nicht gar unmöglich.

Das Problem des Westens ist lösbar

Das Problem in unseren Ländern ist leichter zu lösen: Die zivile Gesellschaft und die schockierte Mehrheit sollten sich jetzt durchsetzen. Die radikalen Verrücktheiten der Studenten sollten uns nicht allzu sehr beunruhigen; Studenten sind immer von revolutionären Extremen begeistert. Aber die unanständigen Feiern in London, Paris und New York City und der offensichtliche Widerwille der Verantwortlichen an den grossen Universitäten, die Morde zu verurteilen, haben gezeigt, wie teuer es ist, dieses Thema zu vernachlässigen und zuzulassen, dass die «Entkolonialisierung» unsere Hochschulen kolonialisiert.

Eltern und Studenten können auf Universitäten ausweichen, die nicht von Zweideutern geleitet und von Leugnern und Leichenfledderern bewacht werden; Spender können ihre Grosszügigkeit massenhaft zurückziehen, und das beginnt in den Vereinigten Staaten. Philanthropen können die Finanzierung von humanitären Stiftungen zurückziehen, die von Leuten geleitet werden, die Kriegsverbrechen gegen die Menschlichkeit, gegen rassisch ausgewählte Opfer, unterstützen.

Das Publikum kann sich leicht entscheiden, keine Filme mit Schauspielern zu sehen, die das Töten von Kindern ignorieren; die Studios müssen sie nicht engagieren. Und in unseren Akademien ist diese giftige Ideologie, der die Böswilligen und Dummen, aber auch die Modernen und Wohlmeinenden folgen, zu einer Standardposition geworden. Sie muss ihre Seriosität einbüssen, ihre fehlende Authentizität als Geschichte. Ihre moralische Nichtigkeit ist für alle sichtbar geworden.

Wiederum müssen Wissenschafter, Lehrer und unsere Zivilgesellschaft sowie die Institutionen, die Universitäten und Wohltätigkeitsorganisationen finanzieren und regulieren, eine giftige, unmenschliche Ideologie infrage stellen, die keine Grundlage in der realen Geschichte oder Gegenwart des Heiligen Landes hat und die ansonsten rationale Menschen dazu berechtigt, die Zerstückelung von Babys zu entschuldigen.

Selbst der saudische Staatsmann Prinz Turki bin Faisal verurteilt die Hamas

Israel hat viele harte und schlimme Dinge getan. Die Regierung Netanyahu, die schlechteste in der Geschichte Israels, ist ebenso unfähig wie unmoralisch und fördert einen maximalistischen Ultranationalismus, der sowohl inakzeptabel als auch unklug ist. Jeder hat das Recht, gegen die Politik und die Handlungen Israels zu protestieren, aber nicht, Terrorsekten, die Tötung von Zivilisten und die Verbreitung eines bedrohlichen Antisemitismus zu fördern.

Die Palästinenser haben berechtigte Beschwerden und haben viel brutale Ungerechtigkeit ertragen müssen. Die Palästinensische Autonomiebehörde, die 40 Prozent des Westjordanlandes beherrscht, ist marode, korrupt, unfähig und allgemein verachtet – und ihre Führer sind ebenso miserabel wie die Israels.

Die Hamas ist eine teuflische Mördersekte, die sich unter der Zivilbevölkerung versteckt, die sie auf dem Altar des Widerstands opfert – wie gemässigte arabische Stimmen in den letzten Tagen offen erklärt haben, und zwar viel schärfer als die Apologeten der Hamas im Westen. «Ich verurteile kategorisch, dass die Hamas Zivilisten ins Visier nimmt», erklärte der langjährige saudische Staatsmann Prinz Turki bin Faisal letzte Woche in bewegenden Worten. «Ich verurteile die Hamas auch dafür, dass sie einer israelischen Regierung, die sogar von der Hälfte der israelischen Öffentlichkeit gemieden wird, den höheren moralischen Rang einräumt. Ich verurteile die Hamas dafür, dass sie den Versuch Saudiarabiens sabotiert, eine friedliche Lösung für die Notlage des palästinensischen Volkes zu finden.»

In einem Interview mit Khaled Meshaal, einem Mitglied des Hamas-Politbüros, hob die arabische Journalistin Rasha Nabil hervor, dass die Hamas ihre eigenen Leute für ihre politischen Interessen opfert. Meshaal argumentierte, dass dies nur der Preis des Widerstands sei: «Dreissig Millionen Russen sind gestorben, um Deutschland zu besiegen», sagte er.

Nabil ist ein Beispiel für westliche Journalisten, die es kaum wagen, die Hamas und ihre Massaker infrage zu stellen. Nichts ist herablassender und sogar orientalistischer als die Romantisierung der Schlächter der Hamas, die viele Araber verachten. Die Leugnung ihrer Greueltaten durch so viele im Westen ist ein Versuch, aus einer Organisation, die Babys zerstückelt und die Körper ermordeter Mädchen schändet, akzeptable Helden zu machen. Dies ist ein Versuch, die Hamas vor sich selbst zu retten. Vielleicht sollten die Hamas-Apologeten des Westens auf gemässigte arabische Stimmen hören anstatt auf eine fundamentalistische Terrorsekte.

Die Greueltaten der Hamas machen sie, wie den Islamischen Staat und al-Kaida, zu einer nicht tolerierbaren Abscheulichkeit. Israel hat wie jeder andere Staat das Recht, sich zu verteidigen, aber es muss dabei sehr vorsichtig vorgehen und die Verluste unter der Zivilbevölkerung so gering wie möglich halten, und es wird selbst bei einem vollständigen militärischen Einmarsch schwer sein, die Hamas zu vernichten. In der Zwischenzeit muss Israel seine Ungerechtigkeiten im Westjordanland eindämmen – oder es riskiert, sich selbst zu zerstören –, denn schliesslich muss es mit gemässigten Palästinensern verhandeln.

Der einzige Weg

So nimmt der Krieg einen tragischen Verlauf. Während ich diese Zeilen schreibe, sterben durch die Bombardierung des Gazastreifens jeden Tag palästinensische Kinder, und das ist unerträglich. Während Israel immer noch seine Verluste betrauert und seine Kinder begräbt, beklagen wir die Tötung israelischer Zivilisten ebenso wie die Tötung palästinensischer Zivilisten. Wir lehnen die Hamas ab, die böse und unfähig ist, zu regieren, aber wir verwechseln die Hamas nicht mit dem palästinensischen Volk, dessen Verluste wir ebenso beklagen wie den Tod aller Unschuldigen.

Im weiteren Verlauf der Geschichte können manchmal schreckliche Ereignisse befestigte Positionen erschüttern: Anwar Sadat und Menachem Begin schlossen nach dem Jom-Kippur-Krieg Frieden; Yitzhak Rabin und Yasir Arafat schlossen nach der Intifada Frieden. Die teuflischen Verbrechen des 7. Oktober werden nie vergessen werden, aber vielleicht werden Israeli und Palästinenser in den kommenden Jahren, wenn die Hamas zerschlagen und der Netanyahuismus nur noch eine katastrophale Erinnerung ist, die Grenzen ihrer Staaten, die durch 75 Jahre des Tötens und durch das Gemetzel der Hamas an einem Wochenende erschüttert wurden, in gegenseitiger Anerkennung ziehen. Es gibt keinen anderen Weg.

Simon Sebag Montefiore ist der Autor mehrerer historischer Bücher. Dazu gehören «Jerusalem. Die Biographie» (2011) und «Die Welt. Eine Familiengeschichte der Menschheit» (2023). Dieser Artikel erschien zuerst am 27. Oktober im amerikanischen Magazin «The Atlantic».

Was darf Israel in Gaza?

Die Debatte nicht nur in Deutschland über die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten militärischen Mittel im Kampf gegen die Hamas ist weitgehend von Unkenntnis des Kriegsvölkerrechts geprägt. Es ist daher notwendig, die wesentlichen rechtlichen Grundlagen anzusprechen, die auch in einem solchen bewaffneten Konflikt gelten.

Anwendungsbereich der Haager Landkriegsordnung und des IV. Genfer Abkommens zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949 und seiner Zusatzprotokolle I und II:

War noch das IV. Haager Abkommen von 18. Oktober 1907 mit seiner Anlage Haager Landkriegsordnung in seinem sachlichen Geltungsbereich noch auf Kriege zwischen Staaten beschränkt, so hat dieser Geltungsbereich durch die Genfer Abkommen vom 12.8.1949 eine Ausweitung erfahren. Das war notwendig, weil das Kriegsgeschehen nach dem Zweiten Weltkrieg im wesentlichen davon geprägt ist, daß nicht nur Staaten als vielmehr sogenannte Befreiungsbewegungen ohne die Qualität des Völkerrechtssubjekts kriegerische Akteure sind. Deswegen heißt es in Art. 2 des IV. Genfer Abkommens auch, daß es nicht nur Anwendung in allen Fällen eines erklärten Krieges, sondern auch in den Fällen eines anderen bewaffneten Konflikts findet. Dies unabhängig davon, ob eine der am Konflikt beteiligten Mächte Vertragspartei dieses Abkommens ist oder nicht. Gemäß Art. 3 des Abkommens gilt das auch für den Fall eines bewaffneten Konflikts, der keinen internationalen Charakter hat und auf dem Gebiet einer der Hohen Vertragsparteien entsteht. Somit gelten diese Regeln des Kriegsvölkerrechts auch in diesem bewaffneten Konflikt, denn der Gazastreifen wird nach allgemeiner Ansicht von Israel kontrolliert, unbeschadet dessen, daß seit 2005 dort keine israelischen Truppen mehr stationiert sind. Israel ist Vertragsstaat.Somit gelten die Regeln des Kriegsvölkerrechts auch für die auf dem Gebiet agierenden nichtstaatlichen Kräfte, über das es völkerrechtlich seine Hoheit hat. Auch Art. 1 Abs. 1 des II. Zusatzprotokolls stellt klar, daß seine Regeln auf alle bewaffneten Konflikte Anwendung finden, die vom I. Zusatzprotokoll nicht erfasst sind und die im Hoheitsgebiet einer Hohen Vertragspartei zwischen deren Streitkräften und abtrünnigen Streitkräften oder anderen organisierten bewaffneten Gruppen stattfinden, die unter einer verantwortlichen Führung eine solche Kontrolle über einen Teil des Hoheitsgebiets der Hohen Vertragspartei ausüben, daß sie anhaltende, koordinierte Kampfhandlungen durchführen und dieses Protokoll anzuwenden vermögen. Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Falle zu. Ohnehin sind die wesentlichen Grundsätze des humanitären Kriegsvölkerrechts wohl auch als Gewohnheitsrecht im Sinne einer allgemeinen Überzeugung in den zivilisierten Staaten anzusehen.

Die wesentlichen Regeln:

Der Schutz der Zivilbevölkerung wird bereits in der Haager Landkriegsordnung in verschiedener Hinsicht geregelt. Das gilt für das Verbot, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschießen (Art. 25), Städte oder Ansiedlungen selbst wenn sie im Sturm genommen sind, der Plünderung preiszugeben (Art. 28), und die Regelungen über die Ausübung militärischer Gewalt auf besetztem feindlichen Gebiet im III. Abschnitt der HLKO. Präzisiert und ausgeweitet wird das dann in den Zusatzprotokollen, insbesondere im Kapitel II des Zusatzprotokolls I, in Art. 57 Abs. 1, wonach bei Kriegshandlungen stets darauf zu achten ist, daß die Zivilbevölkerung, Zivilpersonen und zivile Objekte verschont bleiben, sowie das präzisierte Verbot unverteidigte Orte anzugreifen in Art. 59 des ZP I. Indessen wird an mehreren Stellen festgelegt, daß dieser Schutz der Zivilbevölkerung auch verwirkt werden kann.

Verwirkung:

Gemäß Art. 59 Abs. 7 ZP I 1977 verliert ein Ort seinen Status als unverteidigter Ort, wenn er die Voraussetzungen des vorausgehenden Abs. 2 nicht erfüllt, nämlich, daß der Ort wirklich von bewaffneten Militär und militärischen Anlagen oder Einrichtungen frei ist. So wird gemäß Art. 19 des IV. Genfer Abkommens der den Zivilkrankenhäusern gebührende Schutz verwirkt, wenn sie außerhalb ihrer humanitären Bestimmung dazu verwendet werden, den Feind schädigende Handlungen zu begehen. Grundsätzlich dürfen gemäß Art. 12 Abs. 4 ZP I 1977 Sanitätseinheiten unter keinen Umständen für den Versuch benutzt werden, militärische Ziele vor Angriffen abzuschirmen. Ggemäß Art. 51 Abs. 7 ZP I 1977 dürfen die Anwesenheit oder Bewegungen der Zivilbevölkerung oder einzelner Zivilpersonen nicht dazu benutzt werden, Kriegshandlungen von bestimmten Punkten oder Gebieten fernzuhalten, insbesondere durch Versuche, militärische Ziele vor Angriffen abzuschirmen oder Kriegshandlungen zu decken, zu begünstigen oder zu behindern. Die am Konflikt beteiligten Parteien dürfen Bewegungen der Zivilbevölkerung oder einzelner Zivilpersonen nicht zu dem Zweck lenken, militärische Ziele vor Angriffen abzuschirmen oder Kriegshandlungen zu decken. Unbeschadet der Zulässigkeit herkömmlicher Kriegslisten (Art. 24 HLKO) ist es nach allgemeiner Ansicht unzulässig, eine besondere Schutzsituation, etwa durch den Missbrauch des Rot-Kreuzzeichens, vorzutäuschen.

Leider müssen wir sehen, daß die Hamas sich an keine der geltenden kriegsvölkerrechtlichen Regeln hält. Vielmehr missbraucht sie die Zivilbevölkerung in ihrem Machtbereich als Schutzschild. Ihre militärischen Einrichtungen und Kampfverbände sind nicht nur in unmittelbarer Nähe von zivilen Wohnhäusern, sondern vielfach direkt in diesen Häusern disloziert. Nach unbestrittenen Berichten befindet sich zum Beispiel eine Kommandozentrale, im Sprachgebrauch der Bundeswehr Gefechtsstand, direkt unterhalb einem der größten Krankenhäuser der Stadt Gaza. Unter diesen Umständen ist auch die Angabe Israels glaubhaft, ein von seinen Soldaten beschossener Krankentransportwagen sei zum Transport von bewaffneten Kämpfern, im militärischen Sprachgebrauch also als Mannschaftstransportwagen, benutzt worden. Somit ist nach den zitierten wichtigsten Regelungen des aktuell geltenden internationalen Kriegsvölkerrechts die Bekämpfung solcher Ziele rechtmäßig.

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:

Breiten Raum in der gegenwärtigen Debatte nimmt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ein. Nun ist das zunächst einmal ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, der bei jeder Anwendung staatlicher Gewalt zu beachten ist. Er besagt, daß auch im Kriege beim Einsatz von Machtmitteln und der Anwendung militärischer Gewalt stets geprüft werden muß, ob der angestrebte militärische Erfolg in einem angemessenen Verhältnis zu dem Schaden steht, der dadurch bei der unbeteiligten Zivilbevölkerung entsteht. Deswegen darf bei Angriffen gegen militärische Ziele die Zivilbevölkerung nicht unterschiedslos in Mitleidenschaft gezogen werden. Angriffe gegen militärische Ziele sind unzulässig, wenn der zivile Schaden außer Verhältnis zu dem zu erwartenden unmittelbaren militärischen Nutzen stehen würde. Das ist in ZP I 1977, Art. 48 ff. kodifiziert und in Einzelheiten weiter entwickelt worden. Indessen kann die Schonung der Zivilbevölkerung nur erwartet werden, soweit von ihr keine Schädigungshandlungen ausgehen. Die militärische Gewaltanwendung darf auch nicht unterschiedslos die Zivilbevölkerung und die feindlichen Soldaten bzw. Kämpfer treffen. So sind Flächenbombardements verboten, Angriffe müssen möglichst zielgenau durchgeführt werden. Soweit wegen der Nähe zu militärischen Objekten die Zivilbevölkerung unvermeidbar mit betroffen wird (Kollateralschäden), hindert das die Anwendung militärischer Gewalt nicht. Allerdings gilt auch hier das Verhältnismäßigkeitsprinzip.

Die Besonderheiten der Kriegführung auf Seiten der Terrororganisation Hamas bringen es allerdings mit sich, daß auch die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kaum eine der israelischen Kampfhandlungen als Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht erscheinen lassen kann. Die Hamas benutzt offensichtlich planmäßig die Zivilbevölkerung als Schutzschild. Sie verhindert offenbar sogar, daß die Zivilbevölkerung vollständig aus dem Kampfgebiet abzieht, offenbar deswegen, weil sie sonst dieses Schutzschildes verlustig ginge. Auch die Einrichtung und Nutzung des weitverzweigten Tunnelsystems teilweise direkt unter den Städten und Dörfern lässt die darüberliegende Wohnbebauung als Schutzschild für diese unterirdischen Kampfeinrichtungen erscheinen. So ist es aus militärischer Sicht absolut verhältnismäßig, etwa eine sogenannte Kommandozentrale unter einem Krankenhaus durch den gezielten Beschuss mit Raketen hoher Durchschlags- und Sprengkraft auszuschalten. Denn eine führungslos gemachte Truppe hat dann nur noch einen sehr geringen Gefechtswert, was wiederum der angreifenden Truppe das Erreichen ihres militärischen Ziels sehr erleichtert. Die im Verhältnis dazu eingetretene Schädigung der Zivilbevölkerung ist dann eben nicht unverhältnismäßig, denn dieser Beschuss ist zur Erreichung des militärischen Ziels notwendig. Eine zumutbare, weil etwa ebenso sichere und das Leben der eigenen Soldaten schonende Alternative dazu gibt es leider nicht. Hinzu tritt, daß der Missbrauch eines Krankenhauses als Schutzschild darunter liegender militärischer Anlagen zur Verwirkung des völkerrechtlichen Schutzes führt. Dies ist allein von der Hamas zu verantworten. Diese Art von Kriegführung wird allgemein als Kriegsverbrechen der Seite angesehen, die ihre eigene Zivilbevölkerung als Schutzschild missbraucht.

Die Zivilbevölkerung im Gazastreifen kann sich dafür bei ihren Herren – man scheut sich, von einer demokratisch gewählten Regierung zu sprechen – bedanken. Daß diese Leute ihr verbrecherisches Handeln auch noch gottgefällig finden, macht die Sache nicht besser. Ob die von der Hamas unterjochte, geschundene und als Kanonenfutter missbrauchte Bevölkerung des Gazastreifens jemals erkennen wird, daß es sich bei ihren Herren nicht um Diener Gottes, sondern Kreaturen Beelzebubs handelt, und sich ihrer entledigt, ist leider wohl kaum zu erwarten.

Recht und Politik, zwei Welten

Wir lesen, daß Politiker, allen voran der amerikanische Präsident, Israel laufend an die Einhaltung des Kriegsvölkerrechts, insbesondere die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots, erinnern. Das mag den innenpolitischen Debatten und Verhältnissen geschuldet sein. Indessen handelt es sich beim Verhältnismäßigkeitsgrundsatz um eine juristische Binsenweisheit, von einer derartigen Selbstverständlichkeit, daß man darüber eigentlich nicht sprechen müsste. Es ist auch nicht ersichtlich, daß Israel bei seiner Kriegführung diesen Grundsatz nicht beachten würde. Allenfalls die kurzfristige Weigerung, die Belieferung mit Strom, Wasser und Lebensmitteln zuzulassen, kann unter diesem Gesichtspunkt geprüft werden. Aber auch hier muß dann in Rechnung gestellt werden, daß auch dies nur unter Beachtung der notwendigen Vorsichtsmaßnahmen geschehen kann. Schließlich kann man angesichts der Art und Weise, wie die Terrororganisation Hamas diesen bewaffneten Konflikt führt, nicht vorsichtig genug sein. Diesen Leuten ist ja zuzutrauen, daß sie auch Waffen und Munition in Lebensmitteltransporten verstecken und Lieferungen von Wasser und Energie an der Zivilbevölkerung vorbei an ihre bewaffneten Kämpfer lenken.

Auch wenn das Kriegsvölkerrecht die Hamas grundsätzlich nicht interessiert, entbindet dies Israel natürlich nicht von seiner Anwendung beim eigenen Vorgehen. Soweit ersichtlich, hält man sich daran auch. Daß man aber ausgerechnet die offenbar rechtstreuen israelischen Streitkräfte ermahnt, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten, derartige Ermahnungen gegenüber der Hamas aber nicht zu hören sind, ist schon erstaunlich.

Die Schinderhütte am Mittelmeer

Die Nachrichten von den Ereignissen in Israel seit dem vergangenen Samstag lassen erschaudern. Eine Soldateska übelster Sorte, die Mordbrenner früherer Zeiten mühelos in den Schatten stellt, quält offenbar mit Inbrunst Menschen zu Tode, schreckt nicht davor zurück, kleinen Kindern die Köpfe abzuschneiden und junge Frauen zu Tode zu vergewaltigen. Die Mordlust dieser aufgeputschten Terroristen hat einen noch schlimmeren Charakter, als die leidenschaftslose Handwerklichkeit der Schergen des Hitler-Regimes und die zynische Kälte der Administratoren des Holodomor. In der metaphorischen Erzählung „Auf den Marmorklippen“ zeichnet Ernst Jünger das Grauen der nationalsozialistischen Vernichtungslager bildhaft als „Schinderhütte“. Den Menschentypus, der das Grauen produziert, läßt er bildhaft enstehen: „Stankhöhlen grauenhafter Sorte, darinnen auf alle Ewigkeit verworfenes Gelichter sich an der Schändung der Menschenwürde und Menschenfreiheit schauerlich ergötzt.“ Im aktuellen Falle der Hamas kommt hinzu, daß die Täter in blasphemischer Perversion einen göttlichen Auftrag zu erfüllen behaupten, denn sie berufen sich auf den Koran.

Was es festzuhalten gilt:

Angesichts eines Menschheitsverbrechens kann nur unmissverständlich Position bezogen werden. Die Dinge liegen, auch wenn manche Kommentare auch in Deutschland das anders darstellen, sehr klar. Ob man nun von einem Krieg spricht, den die Hamas begonnen hat, oder ob man von bloßem Terrorismus spricht, in beiden Fällen gibt es nicht den Hauch einer Berechtigung der Hamas, Israel überhaupt anzugreifen, geschweige denn in dieser Art und Weise. Selbst wenn die von palästinensischer Seite und ihnen sekundierend eine Reihe von arabischen Staaten vorgetragenen Gründe, vor allem die angebliche Notwendigkeit, die Palästinenser vom Joch Israels zu befreien, wenigstens in geringem Umfang begründet wären: das Gewaltverbot der UN-Charta und nicht nur das steht einem solchen Angriff grundsätzlich entgegen.

Wider die Geschichtsklitterung

Selbst wenn, wie die Palästinenser nicht müde werden zu behaupten, mit der Gründung des Staates Israel 1948 ihnen ihr Land weggenommen worden wäre, selbst dann könnte das heute, 75 Jahre später, nicht den Hauch einer Rechtfertigung dafür geben, nunmehr diesen Staat zu vernichten. Sicher war Palästina jahrhundertelang kein Staat der Juden. Im Jahre 70 nach Christus endete mit der Eroberung und Unterwerfung durch die Römer die eigene Staatlichkeit des jüdischen Volkes. An deren Stelle trat indessen kein Palästinenserstaat. Vielmehr war Palästina im Laufe der Jahrhunderte immer nur Bestandteil bzw. Territorium eines anderen Staates, zuletzt des osmanischen Reiches und dann britisches Mandatsgebiet. Mit der Balfour Erklärung vom 2. November 1917 erklärte sich dann Großbritannien bereit, dem Wunsch der Zionisten zu entsprechen und Palästina künftig zur nationalen Heimstätte der Juden zu machen. Das wurde dann bekanntlich 30 Jahre später umgesetzt. Ob es klug war, dabei nicht gleich auch einen Palästinenserstaat zu schaffen, kann dahinstehen. Denn die Palästinenser lehnten im Gegensatz zu den Israelis die Schaffung zweier Staaten in Palästina von vornherein ab. Man hat ihnen eben nicht ihr Staatsgebiet genommen, denn sie hatten keins. Vielmehr ist beginnend mit der Balfour Deklaration 1917 und dann der Gründung des Staates völkerrechtlich die Existenz Israels festgeschrieben worden. In der Folgezeit ist dann ja auch rasch die Anerkennung durch die Vereinten Nationen und nahezu alle Staaten der Erde erfolgt.

Alle haben sich mit dem Unrecht irgendwann arrangiert. Nur die Palestinenser nicht.

In der Geschichte sind immer wieder Staatsgrenzen verschoben, Staaten erheblich verkleinert, unterworfen oder sogar aufgelöst worden. In aller Regel nicht im Einvernehmen, sondern unfriedlich und mit Gewalt gegen alles Völkerrecht. Indessen ist das jeweils immer mit der Zeit als Rechtsänderung angesehen worden. Daher rührt ja der Begriff von der normativen Kraft des Faktischen. Die jeweils betroffenen Völker und Staaten haben sich dann eben mit der Situation abgefunden. Das kennen wir ja nun sehr gut aus unserer Geschichte. Die Gebietsverluste Deutschlands auf der Grundlage des Versailler Vertrages, den heute niemand mehr als ausgewogenen oder gar gerechten Friedensvertrag ansieht, noch mehr die Gebietsverluste Deutschlands nach dem Zweiten Weltkriege, zunächst ohne vertragliche Regelung bis zum 2 + 4 Vertrag 1990, waren zunächst nun wirklich himmelschreiendes Unrecht, vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg einhergehend mit millionenfachem Mord an der deutschen Bevölkerung. Hätten sich die Deutschen dann ebenso verhalten wie die Palästinenser, dann säßen unsere Flüchtlinge und Vertriebenen immer noch in Lagern. Stattdessen ging man zügig daran, Flüchtlinge und Vertriebene in das verbliebene Deutschland zu integrieren. In der Regel fühlten sich schon die Kinder der Flüchtlinge und Vertriebenen nicht mehr als Ostpreußen, Schlesier oder Sudetendeutsche, sondern als Bayern, Schwaben oder Niedersachsen. Dies ungeachtet der Traditionspflege und der im Laufe der Jahrzehnte immer leiser werdenden Rufe ihrer Funktionäre nach Restitution. Was uns Deutschen gelungen ist, hätten die Palästinenser sicherlich ebenfalls erreichen können, wobei allerdings offensichtlich auch der Unwille der arabischen Brüder (die Schwestern haben ja nichts zu sagen), ihre Landsleute und Glaubensgenossen aufzunehmen und zu integrieren, ein übriges getan hat.

Verteidigung muß nachhaltig sein

Mit der Situation umzugehen, ist natürlich nicht unsere Sache, sondern allein Sache Israels. Wir hingegen können uns lediglich politisch positionieren und, soweit überhaupt erforderlich, logistische Hilfe leisten. Militärische Unterstützung braucht die beste Armee der Welt nicht. Was sie allerdings auch nicht braucht, sind Belehrungen und Ermahnungen, was die Kriegführung gegen die Hamas betrifft. Zum einen ist gerade nicht zu beanstanden, daß nun im dicht besiedelten Gazastreifen zivile Ziele bekämpft werden. Denn bei Lichte besehen handelt es sich nicht um zivile Ziele im Sinne des Kriegsvölkerrechts. Die Hamas hat Führungsstäbe und Munitionsdepots in Wohnblocks untergebracht, missbraucht also die Wohnbevölkerung als Schutzschild für ihre militärischen Einrichtungen. Das sind dann von Rechts wegen eben militärische Ziele. Zum anderen wird es unumgänglich sein, diesen Feind nicht lediglich niederzuwerfen, sondern zu vernichten. Diese fanatischen Terroristen, die noch das menschliche Niveau des Mordgesindels unterschreiten, das Ernst Jünger gleichnishaft beschreibt, haben sich ihrer Menschenwürde selbst entäußert, bis auf den in Art. 1 des Grundgesetzes festgeschriebenen Kernbestand, der zum Beispiel eine angemessen würdige Bestattung erheischt, und sich auf eine Gefahr, eine tödliche Gefahr für die israelische Bevölkerung reduziert. Eine solche Gefahr muß schlicht beseitigt werden, wie etwa ein Baum, der auf eine stark befahrene Straße zu stürzen droht, wie etwa ein Wolf, der die Kühe der Bauern auf den Almen und ihre Schafe auf den Weiden reißt. Die israelische Bevölkerung hat das Recht, künftig in Frieden ohne Furcht leben zu können, und ihr Staat hat die Pflicht, dies zu gewährleisten. Was von der Hamas nach den Kampfhandlungen noch übrig bleibt, wird man wohl so lange hinter Gitter bringen müssen, bis von diesen Terroristen aus Altersgründen keine Gefahr mehr ausgehen kann.

In existentieller Gefahr müssen alle zusammenstehen

Dieser Krieg wird viele Opfer kosten. Leider dürfte Israel keine andere Wahl haben. Die Zerstörung von Kommandozentralen und Munitionsdepots allein wird das Problem nicht lösen. Es wird wohl der Gazastreifen Haus für Haus zu erobern sein. Hinzu kommt, daß dieses Gelände untertunnelt ist wie ein Ameisenhaufen. Vor eine Aufgabe dieser Schwierigkeit ist bislang wohl noch keine Armee gestellt worden. Doch ich sehe keine andere Möglichkeit, die Gefahr nachhaltig und endgültig zu beseitigen. Wohl auch deshalb hat man ja nun eine Regierung der nationalen Einheit für die Dauer des Krieges gebildet. Denn was ein Staat in dieser Situation sicher nicht brauchen kann, sind politische Debatten über die Zweckmäßigkeit der Kriegführung, angebliche oder auch wirkliche Versäumnisse der Generalität und dergleichen Misshelligkeiten mehr. So jedenfalls hat sich die politische Lage zu Beginn des Ersten Weltkrieges in Deutschland dargestellt, als Kaiser Wilhelm II den berühmten Satz sprach: „Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche!“

Unsere Hausaufgaben

Natürlich ist zu wünschen, daß dieser Krieg sehr bald beendet wird, und damit die Zahl der Opfer, auch unter der Zivilbevölkerung im Kampfgebiet, begrenzt bleibt. Indessen muß leider mit Blick auf die palästinensische Bevölkerung gesagt werden, daß sie ja offenbar hinter ihrer fanatischen Führung steht. Das zeigen ja die unsäglichen Demonstrationen auch auf unseren Straßen. Ursache ist dabei nicht nur das verstockte Beharren auf angeblichen Rechtspositionen, sondern auch der Islam. Denn im Koran werden durchgängig die Juden als minderwertig, als Feinde der Rechtgläubigen dargestellt. Somit sind sie mindestens zu unterwerfen, wenn nicht mehr. Arabische Kinder lernen bereits in der Schule, daß Israel vernichtet werden muß. Wer das alles noch unter Religionsfreiheit im Sinne unseres Grundgesetzes rechnen will, dem ist nicht mehr zu helfen. Nur weil eine menschenverachtende Ideologie mit dem Etikett der Religion versehen ist, kann sie nicht den Schutz des Grundgesetzes genießen. Wir sollten daher von unseren Politikern erwarten können, daß sie dem in unserem Land entgegentreten. Indessen müssen wir erleben, daß Deutschland israelfeindliche Demonstrationen mit klar verfassungsfeindlicher Zielrichtung zuläßt, nach wie vor palästinensische Organisationen finanziell unterstützt, und auch die Europäische Union sich hier unrühmlich hervortut. Diese Finanzierung muß umgehend beendet werden. Wenn dagegen eingewandt wird, damit treffe man die Ärmsten der Armen in Palästina, dann geht das fehl. Diese Gelder fließen in erster Linie in die weiten Taschen der dortigen korrupten Politiker und Funktionseliten. Das was übrig bleibt, geht in die Rüstung und an die bewaffneten Kämpfer. Wer das anders sieht, ist entweder unglaublich naiv oder betreibt wissentlich das Geschäft der Hamas.

Denken führt zur Erkenntnis

Vielleicht öffnet dieser Krieg so manchen auch in Deutschland endlich die Augen. Vielleicht beginnt auch mancher darüber nachzudenken, warum das linke bis linksextreme Spektrum in Deutschland stets für Hamas, Hisbollah und ähnliche Terrororganisationen eintritt, die politische Rechte indessen nicht. Die angeblichen Nazis von der AfD zum Beispiel haben heute im Deutschen Bundestag verlangt, diese Terrorfinanzierung umgehend einzustellen.

Der Spezialdemokrat

Ob es daran liegt, daß er nicht mehr in der ersten Reihe der Grünen steht, oder ob es einfach seine Natur ist: hin und wieder muß er einen ‚raushauen. So ist er halt, der Hofreiter Toni. Was ihm derzeit offenbar tierisch auf den Geist geht, das sind Wahlerfolge und Umfragewerte der AfD, für ihn natürlich die Wiedergeburt der Nazi-Partei, was zu seinem Kummer indessen immer weniger Leute in Deutschland glauben. Wie anders wäre es auch zu erklären, daß inzwischen gut ein Fünftel der wahlberechtigten Bürger in Umfragen erklären, diese Partei bei der nächsten Bundestagswahl wählen zu wollen? Himmiherrgottzackrament! Zefixhallelujah! Da muß doch was gescheh’n!

Die Idee

Und da fällt ihm natürlich was ein. Parteien kann man bekanntlich nicht so einfach verbieten. Aber austrocknen, indem man ihnen Mitglieder nimmt, das wäre doch ein Weg! Würde man schon alle Beamten und sonstigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes aus dieser Partei verjagen können, dann bliebe ja nicht mehr viel, so denkt sich der erfahrene Politiker. Also sind sämtliche Mitglieder der AfD aus dem Staatsdienst zu entfernen. So erklärt er der Berliner Morgenpost, die AfD sei eine weitgehend rechtsradikale Partei. Sie werde von Verfassungsschutz überwacht. Daher hätten AfD-Mitglieder im Staatsapparat nichts zu suchen. Auch in den Kommunen sei eine „klare Trennwand“ zu ziehen. Friedrich Merzens Brandmauer läßt grüßen.

Ja so einfach ist das. Wird bekannt, daß Herr Meier oder Frau Müller Mitglied jener Partei sind, schwupps, fliegen sie aus dem Dienst. Seine Freundin im Geiste Nancy Faeser hat es ja schon erklärt. Das umständliche jahrelange Disziplinarverfahren bei den Gerichten, wo der Diensther ja erst einmal beantragen muß, den mißliebigen, pardon, verfassungsfeindlichen Beamten aus dem Dienst zu entfernen, taugt natürlich nichts im Kampf gegen rechts. Das Verfahren muß umgedreht werden. Das Gericht kann erst nach dem Rausschmiss angerufen werden. Ob dann nach Jahr und Tag die Wiedereinstellung erfolgt, bleibt zweifelhaft. Darauf kann sich kein Beamter oder Angestellter einlassen. Also vermeidet er jeden Angriffspunkt, vor allem tritt er aus der AfD aus oder erst gar nicht ein.

Ach, das Grundgesetz! Brauchen wir das überhaupt?

Dumm nur, daß da die Verfassung entgegensteht. Jeder hat nun einmal das Recht, Vereinen oder politischen Parteien seiner Wahl beizutreten. Jeder, das sind nun einmal auch Angehörige des öffentlichen Dienstes. Solange Vereinigungen oder politische Parteien nicht verboten sind, geht es den Dienstherrn nichts an, ob seine Beamten und Angestellten dort Mitglied sind, möglicherweise sogar führende Funktionäre. Erst die Mitgliedschaft in einer vom Bundesverfassungsgericht – das dafür allein zuständig ist – verbotenen politischen Partei oder einem vom Bundesinnenministerium verbotenen Verein, wobei dieses Verbot gerichtlich bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht überprüft werden kann, begründet Zweifel an der Verfassungstreue des Beamten bzw. Soldaten oder Richters. Wenn sich diese Zweifel in der Person des betreffenden Beamten oder Soldaten bzw. auch Richters so verdichten, daß die zuständigen Gerichte davon ausgehen müssen, daß er eben nicht jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten gewillt ist, erst dann kann das Gericht die Entfernung aus dem Dienstverhältnis anordnen. Wie gesagt, als Instrument im Kampf gegen rechts nach dem Geschmack von Herrn Hofreiter und Konsorten taugt das nicht.

Grundrechte gelten für alle, auch für angebliche Nazis

Vielmehr würde ein solches Verfahren nach dem Geschack von Herrn Hofreiter das von der Verfassung garantierte Grundrecht aller Deutschen, Vereine und Gesellschaften zu bilden, in seinem Wesensgehalt aushöhlen. Das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit wäre dann auf kaltem Wege abgeschafft. Das scheint auch das Ziel des famosen Herrn Hofreiter zu sein. Die Grundrechte gelten eben nur für die braven, politisch korrekten Bürger des Landes. Für angebliche oder auch wirkliche Rechtsradikale gelten sie eben nicht. Das ist doch ein sehr spezielles Verständnis von Demokratie und Rechtsstaat, ein grünes eben.

Offenbar hat es Herrn Hofreiter auch tief getroffen, daß vor einigen Tagen in Thüringen ein Gesetz gegen die von seinen Freunden gestellte Landesregierung mit den Stimmen von CDU, FDP und – verdammt noch mal! – der AfD zustande gekommen ist. „Eine demokratische Partei darf sich nicht davon abhängig machen, die eigene Idee mit den Stimmen der AfD durchzubringen.“ Wenn beispielsweise eine neue Turnhalle nur mit Stimmen der AfD gebaut werden könne, und diese würde dafür stimmen, „sollte man sie nicht bauen“. Also kommt es nicht darauf an, ob ein Beschluss oder ein Gesetz für die Bürger gut oder schlecht ist, sondern alleine darauf, ob es ohne die Teufelsanbeter von der AfD nicht hätte zustande kommen können. Das ist natürlich Demokratie in Reinform, jedenfalls nach dem Geschmack von Toni Hofreiter und seinen (Gesinnungs-)genossen.

Auch hier wird die Verfassung auf den Kopf gestellt. Das demokratische Grundprinzip, wonach die Mehrheit bestimmt, und die Minderheit nur Schutz vor Willkür genießt, vor allem wonach die gewählten Abgeordneten ihr Mandat frei und unabhängig ausüben, all das wirft der Spezialdemokrat Hofreiter auf den Müllhaufen der Geschichte. Moderne Demokratie geht eben anders. Nicht die Mehrheit, sondern die „richtige“ Gesinnung entscheidet.

Wehret den Anfängen!

Nun ist ja Hofreiter nicht irgendwer. Seine Auslassungen und Äußerungen sind von Gewicht. Lässt man ihn gewähren, so wächst die Gefahr, daß seine zutiefst undemokratischen Ansichten sich auf Dauer durchsetzen. Man könnte das auch im Sinne der Verfassungsschutzgesetze Bestrebungen zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nennen. Nichts anderes ist hier festzustellen. Damit ist der gesetzliche Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes eröffnet. Für Behörden gilt das Legalitätsprinzip. Das heißt, sie haben tätig zu werden, wenn ihr Aufgabenbereich betroffen ist.

Herr Haldenwang, übernehmen Sie!

Von Kriegstreibern und Putin-Verstehern

Der Krieg in der Ukraine währt nun schon mehr als eineinhalb Jahre. Schon in Vergessenheit geraten sind die damaligen Prognosen über die voraussichtliche Dauer des Krieges. Ausgehend vom Kriegsbild, das die Planungen im Kalten Krieg von 1947 (Truman Doktrin) bis 1991 (Ende der Sowjet-Union) bestimmt hatte, dachte man allgemein, der Krieg werde schon nach höchstens drei bis vier Wochen zu Ende sein. Sowohl die personellen als noch mehr die materiellen Ressourcen der Kriegsparteien wären dann erschöpft. Es werde dann schlicht und einfach die Munition ausgegangen sein. Heute wissen wir, daß diese Annahme falsch war, denn das Kriegsbild auch in einem Konflikt zwischen hochgerüsteten Industriestaaten ist nun ein völlig anderes.

Wir wissen zu wenig

Das ist aber wohl das einzige, was wir über diesen Krieg wirklich wissen. Je weniger man weiß, umso trefflicher läßt es sich über die Dinge streiten. Das gilt nicht nur für den Kriegsverlauf im engeren Sinne, also den Verlauf der Gefechte und Kämpfe entlang der Frontlinien und die Luftangriffe auf militärische und zivile Ziele weitab vom Kampfgeschehen auf dem Boden, sowohl in der Ukraine als auch gelegentlich in Russland. Auch das Thema Kriegsverbrechen entzieht sich derzeit noch einer realistischen Bewertung. Eindeutig sind die Luftangriffe auf zivile Ziele Kriegsverbrechen. Eindeutig ist die Hinrichtung von Kriegsgefangenen jeweils ein Kriegsverbrechen. Eindeutig ist die Entführung ukrainischer Kinder nach Russland ein Kriegsverbrechen, dazu noch mit genozidalem Charakter. Allerdings wissen wir über diese Fälle viel zu wenig, insbesondere auch seitens ukrainischer Truppen, die es natürlich gibt und aller Erfahrung nach auch geben muß, ebenso wie das auf russischer Seite offensichtlich der Fall ist. Das gilt vermehrt für die Kriegsziele beider Seiten und in noch stärkerem Maße für die Auswirkungen auf die internationale Politik. Sogar die Rechtslage scheint jedenfalls in der öffentlichen Diskussion nicht unumstritten zu sein. Wir haben es also mit einer recht unübersichtlichen Gemengelage aus geopolitischen Gegebenheiten, machtpolitischen Motiven, militärischen Möglichkeiten und juristischen Fragen zu tun. Gemessen daran ist indessen die öffentliche Debatte häufig unterkomplex.

Der Streit um die Ursachen des Krieges

Beginnen wir mit den Ursachen des Krieges. Nach wie vor herrscht jedenfalls in Teilen der öffentlichen Debatte Uneinigkeit auch in diesem Punkt.

Die russische Auffassung, wie sie insbesondere in den Reden Putins vom 21. und 24. Februar 2022 zum Ausdruck kommt, aber auch seither immer wieder neu formuliert wird ist die, daß Russland gewissermaßen die Notbremse ziehen mußte, um das weitere Heranrücken der NATO an seine Grenzen aufzuhalten. Ungeachtet der einschlägigen Verträge zwischen Russland und der Ukraine sowie Russland und der NATO sei darin ein massiver Wortbruch zu sehen, denn im Zusammenhang mit der Auflösung der Sowjetunion habe der Westen doch Russland garantiert, sich nicht auf das Gebiet des ehemaligen Warschauer Pakts auszudehnen. Zwar habe man dann später einschlägige Verträge unterschrieben, doch, so Putin wörtlich: man hat uns reingelegt. Darüber hinaus sei in der Ukraine ein Nazi-Regime an die Macht gekommen, das den russischstämmigen Teil der Bevölkerung unterdrücke. Somit habe man reagieren und eine „militärische Spezialoperation“ beginnen müssen.

Diametral dazu steht die ukrainische Auffassung. Man sei unter Bruch bestehenden Völkerrechts angegriffen worden. Die Beschuldigungen, ein Nazi-Regime errichtet zu haben und die russischstämmige Bevölkerung zu unterdrücken, seien haltlos. Die eigenen Bemühungen, Teil der westlichen Völkergemeinschaft zu werden seien legitim, die russische Vorstellung hingegen, die Ukraine sei mehr oder weniger ein historisch gewachsener Bestandteil der russischen Welt, beginnend mit den Kiewer Rus im frühen Mittelalter, sei historisch nicht haltbar und im übrigen mit dem Recht eines jeden souveränen Staates, sich Bündnissen und Gemeinschaften seiner Wahl anschließen zu können, unvereinbar. In dieser Auffassung wird die Ukraine auch von einem wesentlichen Teil der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, vor allem der NATO und der EU unterstützt. Die Haltung anderer Länder, insbesondere der BRICS-Staaten, dazu ist ersichtlich eher abwartend bis ablehnend.

Soweit in Kürze die Skizzierung der unterschiedlichen Standpunkte. Treten wir nun in die Sachprüfung ein.

Die Rechtslage:

„Nimm das Recht weg, was ist der Staat dann anderes als eine Räuberbande?“. Dieser berühmte Satz des Kirchenlehrers Augustinus beschreibt in lakonischer Kürze unser Staatsverständnis, vor allem die Legitimierung staatlicher Gewalt. Beginnend mit der klassischen Antike in Athen und Rom ist bei uns – in anderen Regionen dieser Erde ist das durchaus anders – ein Gesellschafts- und Staatsverständnis gewachsen, in dem das Recht eine entscheidende Rolle spielt. Das gilt sowohl für das innere Gefüge der Staaten, Stichwort demokratischer Rechtsstaat, als auch die Beziehungen der zivilisierten Staaten untereinander, Stichwort Völkerrecht. Somit zieht unbeschadet aller übrigen Gesichtspunkte einschließlich der von der geographischen Lage der Länder bestimmten geostrategischen Interessen das Völkerrecht die Grenzen der außen- und machtpolitischen Spielräume ihrer Regierungen. Das ist, soweit ersichtlich, auch allgemeiner Konsens mit Ausnahme natürlich der russischen Staatsführung. Selbst die Unterstützer Russlands, die sein Vorgehen als legitime Selbstverteidigung gegen die Expansionsbestrebungen des Westens sehen, räumen ein, daß der Angriff vom 24. Februar 2022 gegen geltendes Völkerrecht verstoßen hat.

Jenseits des Völkerrechts

Unbeschadet dessen, daß die völkerrechtliche Lage insoweit klar ist, findet die Debatte zu den Ursachen des Krieges und vor allem über die Möglichkeiten einer Konfliktlösung nicht im luftleeren Raum statt. Indessen beschränkt sie sich im allgemeinen auf die Wiedergabe des eigenen Standpunktes, was denknotwendig mit dem Ansinnen an die jeweilige Gegenseite verbunden ist, ihre gegenteilige Auffassung eben aufzugeben. Je nach Standpunkt hat dann die Ukraine aufzuhören, als unabhängiger Staat zu existieren, oder aber Russland sich vollständig aus der Ukraine einschließlich der seit 2014 okkupierten Gebiete zurückzuziehen. Es sollte unstrittig sein, daß man auf diese Weise keine Lösung finden kann, es sei denn, eine Seite würde militärisch vollständig unterliegen. Derzeit deutet darauf aber nichts hin.

Die militärische Lage

Beginnen wir also mit der militärischen Lage. Zwar sind Zeitungen und Fernsehkanäle voll von Berichten über den Kriegsverlauf. Indessen ist die Faktenbasis jeweils sehr dünn, insbesondere gibt es keine neutralen Beobachter im Kriegsgebiet, die zuverlässig über die tatsächliche Entwicklung der Gefechte, Geländegewinne und Personal- und Materialsituation der jeweiligen Streitkräfte berichten könnten. Wir können lediglich die große Lage sehen, also ob sich die Frontlinien wesentlich verschieben oder nicht. Auf dieser unklaren Faktenbasis sind alle Prognosen über den weiteren Kriegsverlauf unsicher.

Was spricht für Verhandlungen?

Dennoch spricht alles dafür, nach Friedensverhandlungen der Parteien zu rufen. Vor allem das Schicksal der vom Krieg betroffenen Zivilbevölkerung, aber auch der Blutzoll, den die Streitkräfte beider Seiten entrichten müssen, rechtfertigen alle Anstrengungen, endlich zu einem Frieden zu kommen. Indessen muß es sich dabei um einen Verständigungsfrieden handeln. Und ein solcher Verständigungsfrieden kann nur zustande kommen, wenn die Kriegsparteien auf Augenhöhe miteinander verhandeln. Wesentlich zu kurz greift, wer einfach meint, wenn die Ukraine nicht mehr mit Waffen und Munition beliefert werde, wäre ein Friedensvertrag nicht mehr weit. Denn in einem solchen Falle käme es natürlich nur zu einem Diktatfrieden nach dem Muster von Versailles oder einer Kapitulation nach dem Muster von Berlin-Karlshorst. Gerade wir Deutschen wissen aus unserer Geschichte, was das zu bedeuten hat. Eine solche Unterwerfung unter das Diktat des Siegers ist der Ukraine schlicht und einfach nicht zumutbar. Es zeugt daher nicht etwa von mangelndem Friedenswillen, wenn aktuell ein Friedensangebot der Ukraine von Russland zurückgewiesen wird. Denn ganz unabhängig davon, welche konkreten Vorschläge jeweils gemacht werden, ist es Verhandlungen aller Art wesenseigen, daß am Beginn der Vorschlag einer Partei steht, der von der anderen Partei zurückgewiesen wird und umgekehrt, bis die dann in der Folge immer weiter veränderten Vorschläge der Parteien nahe genug beieinanderliegen, daß eine Einigung möglich erscheint. Wer das anders sieht, und das lediglich als Beleg für die Verhandlungsunwilligkeit einer Seite ansieht, hat offensichtlich noch niemals Verhandlungen geführt, und sei es über die umstrittene Höhe einer geschuldeten Kaufpreiszahlung.

Atomkriegsgefahr?

Wenig überzeugend ist auch das Argument, Deutschland begebe sich durch seine Unterstützungsleistungen in die Gefahr, selbst Kriegspartei zu werden mit der Folge, eventuell sogar einem russischen Atomschlag ausgesetzt zu sein. Nicht nur, daß das Völkerrecht zweifellos die Unterstützung eines zu unrecht angegriffenen Staates zulässt, sogar im Wege der Unterstützung mit eigenen Streitkräften, sondern auch die geschichtliche Erfahrung, daß die bloße Lieferung von Waffen bisher noch nie von einem kriegführenden Staat als militärische Einmischung angesehen worden ist, und weiter, daß die Sowjetunion wie alle anderen Atommächte auch nur für den Fall des Angriffs auf eigenes Staatsgebiet oder als ultima ratio in einem konventionellen Krieg den Einsatz von Atomwaffen für möglich erklärt haben, lassen es ausgeschlossen erscheinen, daß Russland Deutschland wegen seiner Unterstützung der Ukraine atomar bedrohen könnte.

Wann wird verhandelt?

Ob, wann und unter welchen Umständen Friedensverhandlungen geführt werden, ist natürlich in erster Linie Sache der beiden Kriegsparteien. Natürlich spielen dabei geopolitische Interessen Dritter eine große Rolle, insbesondere der USA auf Seiten der Ukraine. Dies in Abrede zu stellen, wäre naiv. Entsprechend groß ist auch die Verantwortung der USA (und ihrer Verbündeten in der NATO) für eine Verhandlungsführung mit Augenmaß, auch wenn man selbst nicht physisch am Verhandlungstisch präsent ist. Und es ist ganz offensichtlich so, daß die Lage an der Front die Verhandlungsmöglichkeiten der Kriegsparteien bestimmt. Noch niemals ist ein Krieg am Verhandlungstisch entschieden worden, vielmehrhat jeweils die Entscheidung auf dem Schlachtfeld, vor allem dann, wenn sie für beide Beteiligte jeweils nur ein Teilerfolg war, die Grundlage für anschließende Friedensverhandlungen erzeugt.

Erst einmal verbal abrüsten!

Wenig hilfreich ist in diesem Zusammenhang die Art und Weise, in der die öffentliche Debatte zu diesem Thema geführt wird. Schon der Sprachgebrauch auf Stammtischniveau entwertet die jeweiligen Debattenbeiträge aus den beiderseitigen Unterstützungslagern. Es ist einfach nicht hilfreich, aber auch intellektuell defizitär, etwa die Befürworter von Waffenlieferungen an die Ukraine hysterisch als Kriegstreiber zu beschimpfen. Denn ein Krieg wird grundsätzlich auf beiden Seiten befeuert. Im vorliegenden Falle kommt hinzu, daß die Ukraine ohne Hilfe des Westens in Gestalt von Waffenlieferungen und damit einhergehender Ausbildung von Soldaten an eben diesen Waffen alsbald kapitulieren müsste. Danach gäbe es eben keinen Friedensvertrag, sondern nur eine Unterwerfung. Das kann niemand ernsthaft wünschen. ebenso wenig trägt es zur Versachlichung bei.

Der Sache nicht dienlich sind auch hämische Bemerkungen über die persönliche Integrität der handelnden Personen. Sowohl Russland als auch die Ukraine gehören zu den korruptesten Ländern in Europa. Nicht von ungefähr hat sich der Begriff des Oligarchen sowohl für die russische als auch die ukrainische Machtelite eingebürgert. Die jeweiligen mehr oder weniger demokratisch an die Macht gelangten und gebliebenen Staatsführer können davon nicht ausgenommen sein. Unabhängig davon muß man jedoch mit Bismarck konstatieren, daß man mit den Leuten reden muß, die man eben vor sich hat.

Ebenso wenig ist es hilfreich, aber auch intellektuell defizitär, denjenigen, die auf geostrategische Interessen Russlands hinweisen, einfach das Etikett Putinversteher anzuheften. So ist es unbeschadet der völkerrechtlichen Lage, wonach mangels von den Vereinten Nationen anerkannter Volksabstimmungen in offensichtlich vorwiegend von russischstämmiger Bevölkerung bewohnten Gebieten wie der Halbinsel Krim der Rechtsanspruch der Ukraine auf diesen Teil ihres Staatsgebiets unangefochten ist, doch im Sinne einer nachhaltigen Befriedung der Situation zu prüfen, ob insoweit nicht eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. Diese einvernehmliche Lösung kann auch nicht ohne Beteiligung der jeweils betroffenen Bevölkerung gefunden werden. Daß man damit in ein Wespennest sticht, ist klar. Die UNO meidet daher auch Volksabstimmungen in ähnlichen Konstellationen wie der Teufel das sprichwörtliche Weihwasser, denken wir nur an Konfliktregionen wie Katalonien und das Baskenland in Spanien, aber auch die nach wie vor ungelösten ethnischen Konflikte entlang der willkürlich gezogenen kolonialen Grenzen heute souveräner Staaten in Afrika oder den schon klassisch gewordenen Konflikt zwischen Indien und Pakistan um Kaschmir. Verhandlungen indessen, die diese Bezeichnung verdienen, müssen auch das scheinbar Unmögliche angehen. Leider stehen imperiale Bestrebungen und wirtschaftliche Interessen, vor allem der beteiligten Großmächte, dem berechtigten Friedenswunsch der betroffenen Bevölkerungen im Wege. Wirkliche Verhandlungskunst und ehrlicher Wille auf beiden Seiten zeigen sich daran, inwieweit man willens und in der Lage ist, auch solche Probleme zu lösen und dabei jeweils über den eigenen Schatten zu springen. Am Beginn steht die verbale Abrüstung. Vokabeln aus dem Wörterbuch der Boulevardpresse wie Kriegstreiber und Putin-Versteher müssen dann dem Vergessen anheimfallen.