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Populäre Irrtümer über Russland und die NATO

Derzeit kursiert in den sozialen Medien ein offener Brief des Harvard-Ökonomen Jeffrey Sachs an den Bundeskanzler. Der eher linke Wirtschaftswissenschaftler, dessen Auffassungen nicht immer den Beifall seiner Fachkollegen finden, wagt sich darin auf die Gebiete der Geopolitik und des Völkerrechts. Er fordert den Bundeskanzler auf, die russischen Sicherheitsinteressen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt zu berücksichtigen und die europäische Sicherheitsarchitektur nicht im Rahmen der NATO zu denken, sondern der OSZE, die eben wieder als zentrales Forum für europäische Sicherheit, Vertrauensbildung und Rüstungskontrolle dienen solle, und nicht Sicherheit allein im Rahmen der NATO zu suchen. Dabei wirft er der NATO und Deutschland vor, die Zusage gegenüber Russland nicht eingehalten zu haben, die NATO nicht weiter in Richtung Osten zu erweitern, als dies am Ende des kalten Krieges der Fall war. Das sind durchaus schwere Vorwürfe. Sie beruhen jedoch auf einer Wahrnehmung historischer Fakten und des Völkerrechts, die nicht unwidersprochen bleiben kann.

Indessen findet er in den sozialen Medien durchaus Zustimmung, natürlich in erster Linie seitens grundsätzlich den USA gegenüber kritisch eingestellten Zeitgenossen. Da liest man schon einmal, Russland könne zumindest analog das Notwehrrecht aus § 32 StGB für sich in Anspruch nehmen. Derartiges können Juristen natürlich nicht in die Welt setzen, denn zum einen ist eine solche Strafvorschrift auf das Verhältnis der Staaten untereinander nicht anwendbar, und zum anderen würde es auch dann am unmittelbaren, andauernden und rechtswidrigen Angriff fehlen, gegen den sich der Betroffene nach dieser Vorschrift des deutschen Strafgesetzbuches mit angemessenen Mitteln zur Wehr setzen darf. Von ähnlicher Qualität dürften die Ergebnisse des Laien sein, der einen Starkstromanschluss legen oder ein Medikament zusammenmischen will.

Wortbruch NATO-Osterweiterung?

Jeffrey Sachs bemüht das Narrativ von der Zusage der amerikanischen und deutschen Außenminister Baker bzw. Genscher gegenüber dem damaligen sowjetrussischen Präsidenten Gorbatschow, die NATO werde sich selbstverständlich nicht weiter nach Osten ausdehnen, als dies gegenwärtig der Fall sei. Nun ist diese Geschichte nicht urkundlich belegt und auch bestrritten. Sollte sie sich so zugetragen haben, wäre es in der Tat eine völkerrechtlich nicht ganz bedeutungslose Erklärung von führenden NATO-Repräsentanten gegenüber der Sowjetunion. Indessen kann eine solche informelle Zusicherung zwar Rechtswirkungen erzeugen, geht aber keinesfalls vertraglichen Regelungen vor. Denn schon nach den geltenden Rechtsregeln ist ein Vertrag stets als lex specialis zu den Regeln von Treu und Glauben zu sehen. Maßgeblich ist im Völkerrecht insoweit die Wiener Vertragsrechtskonvention von 1969. Hier ist definiert, wann ein völkerrechtlicher Vertrag vorliegt. Nach Art. 2 Abs. 1 a) dieser Konvention ist ein Vertrag eine in Schriftform geschlossene und vom Völkerrecht bestimmte internationale Übereinkunft zwischen Staaten, gleichviel ob sie in einer oder mehreren zusammenhängenden Urkunden enthalten ist, und welche besondere Bezeichnung sie hat. Selbst wenn man die häufig zitierten verbalen Zusicherungen bezüglich einer nicht angestrebten NATO-Osterweiterung aus den frühen neunziger Jahren von westlichen Politikern wie Clinton, Baker und Genscher unter das völkerrechtliche estoppel-Prinzip (das Verbot widersprüchlichen Verhaltens, venire contra factum proprium) subsumieren wollte, wäre das nicht entscheidend. Der Rechtsgültigkeit dieser Erklärungen stünde auch das lex posterior bzw. contractus posterior-Prinzip entgegen, wonach später geschaffene Rechtssätze und Verträge frühere entgegenstehende Regelungen aufheben.

Denn Russland hat danach am 27.5.1997 mit der NATO eine umfassende Vereinbarung, die Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit, geschlossen. Dieser Vertrag enthält unter anderem den Passus, daß die Vertragsparteien, also die NATO und Russland, sich dazu verpflichten, ihre Beziehungen an den nachfolgend genannten Grundlagen auszurichten, zu denen ausdrücklich gehört: „Achtung der Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit aller Staaten sowie ihres naturgegebenen Rechtes, die Mittel zur Gewährleistung ihrer eigenen Sicherheit sowie der Unverletzlichkeit von Grenzen und des Selbstbestimmungsrechts der Völker, wie es in der Schlussakte von Helsinki und anderen OSZE-Dokumenten verankert ist, selbst zu wählen.“ Das heißt also, daß beide Parteien dritten Staaaten das Recht zubilligen, zur Gewährleistung ihrer eigenen Sicherheit zu tun, was sie für notwendig halten. Dazu gehört zweifellos auch der Beitritt zu einem Militärbündnis. Zu diesem Zeitpunkt war Vladimir Putin stellvertretender Kanzleileiter des damaligen russischen Präsidenten Boris Jelzin. Vladimir Putin ist studierter Jurist, und hat seine Diplomarbeit auf dem Gebiet des Völkerrechts geschrieben. Er kennt somit tatsächlich das Völkerrecht, im Gegensatz etwa zu unserer früheren Außenministerin, die nur nach eigenen Angaben „aus dem Völkerrecht kommt“, das indessen mit keinem Universitätsabschluss belegen kann. Am 12.3.1999 traten Polen, die Tschechische Republik und Ungarn der NATO bei. Mitte August 1999 wurde Putin Ministerpräsident und am 31.12.1999 Präsident Russlands. Einwendungen Russlands gegen diese Osterweiterung der NATO wurden ebenso wenig laut, wie gegen den 2004 erfolgten Beitritt der baltischen Staaten, der Slowakei, Rumäniens, Bulgariens und Sloweniens. Putin gratulierte noch 2004 den baltischen Staaten zum Beitritt. So sagte er am 2. April 2004: „Hinsichtlich der NATO-Erweiterung haben wir keine Sorgen mit Blick auf die Sicherheit der Russischen Föderation.“ Ein Blick auf die Landkarte zeigt, daß damit die NATO unmittelbar an Russland angrenzt.

Mit Unterzeichnung durch den selben Präsidenten Putin trat am 31. Dezember 2015 Ukas 683 und damit eine neue Militärdoktrin in Kraft, welche erstmals die USA sowie deren Alliierte, die NATO und die EU, als Bedrohung für Russland und seine Nachbarn benannte. Die OSZE indessen sah er nicht mehr als Verkörperung der Friedensordnung in Europa an. Vor allem aber rechtfertigen auch gebrochene Zusagen und Verträge, auch wenn sie als Bedrohung der eigenen Sicherheit wahrgenommen werden, nicht die Verletzung des Gewaltverbots aus Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta. Diese Grundregel des Völkerrechts wird in dem offenen Brief des Professors Sachs nicht einmal erwähnt. Insoweit spielt auch nach allgemeiner Rechtsansicht keine Rolle, daß die NATO 1999 einen von der UNO nicht erlaubten Krieg gegen Serbien geführt hat. Denn es gibt keinen Grundsatz der Gleichbehandlung im Unrecht. Allerdings gibt es dazu keine Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag, der ja nun einmal verbindlich feststellt, was Völkerrecht ist und was nicht. Er hat sich seinerzeit für nicht zuständig erklärt.

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen

Zu Recht weist Professor Sachs darauf hin, daß auch die USA das Völkerrecht missachten, und auch früher schon missachtet haben. Als Beispiel mag der Fall Nicaragua dienen, der sich nun in Venezuela nahezu gleich wiederholt hat. Doch muss in diesem Zusammenhang gefragt werden, ob das Völkerrecht überhaupt allgemeinverbindliche Regeln aufzustellen und vor allem durchzusetzen vermag. Bei näherer Betrachtung muss man leider feststellen, daß wir gerade kein allgemein verbindliches Völkerrecht, geschweige denn Völkerstrafrecht haben. Der Westfälische Friede von 1648 wurde seinerzeit von allen beteiligten Staaten noch als verbindliche Regelung für die Zukunft betrachtet. Indessen ließ der nächste Krieg trotz dieser auf ewig angelegten Friedensordnung nicht lange auf sich warten. 40 Jahre später, 1688 begann der Pfälzische Erbfolgekrieg, der wiederum halb Europa verheerte und erst 1697 endete. Mehr als 200 Jahre später einigten sich die Staaten dann auf die Haager Landkriegsordnung vom 18.10.1907, die zwar Regeln für die Kriegführung in humanitärer Hinsicht aufstellte, indessen kein ausdrückliches, insbesondere kein strafbewehrtes Verbot des Angriffskrieges enthält. Das vielfach als Geburtsstunde des modernen Völkerstrafrechts gerühmte Londoner Abkommen vom 8.8.1945, auf dessen Grundlage die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse von den alliierten Siegermächten gegen die überlebenden Repräsentanten des nationalsozialistischen Regimes in Deutschland geführt wurden, kann schwerlich als allgemeinverbindliche Regel des Völkerrechts angesehen werden, denn es verhält sich ausdrücklich nur zu den Strafverfahren gegen eben diese Personen, und nach dem Eingeständnis des Chefanklägers Jackson diente das Verfahren auch nicht zur Rechtsfindung. Denn auf die Frage des Vorsitzenden Richters, welche Ziele die USA damit verfolgten, antwortete er: „Wir wollen Deutschland und der Welt beweisen, daß die Nazi-Regierung so schlecht und so verbrecherisch war, wie wir sie dargestellt haben. Wir wollen den Deutschen klarmachen, weshalb unsere Politik ihnen gegenüber auf lange Jahre eine sehr harte sein muß.“

Das Glashaus zertrümmern auch die anderen

Das, sagen wir einmal, spezielle Verhältnis der Großmacht USA zum Völkerrecht finden wir natürlich auch bei den beiden anderen. Russland zeigt ja derzeit mit seinem Versuch, die Ukraine zu erobern, welchen Stellenwert das Recht, insbesondere das Völkerrecht, für seine Führung hat. Das war früher natürlich auch nicht anders, wie unter anderem die Teilnahme der Sowjetunion an dem erwähnten Nürnberger Kriegsverbrecherverfahren zeigt. Aber auch schon in früheren Jahren zeigte sich die von Russland dominierte Sowjetunion insoweit nicht zimperlich. 1918 besetzte die Rote Armee zunächst Estland, dann Lettland. 1920 annektierte die Sowjetunion Georgien. Entsprechend dem Hitler/Stalin-Pakt vom 29.8.1939 griff die Sowjetunion am 15.9.1939 Polen an und warf es im Verein mit Deutschland in einem raschen Feldzug nieder, um dann Ostpolen zu annektieren, wie das mit dem von Hitler geführten Deutschland vereinbart war. Anschließend griff sie am 30.11.1939 Finnland an. In jüngerer Zeit zeigte sich Russland immer wieder gewillt, militärisch einzuschreiten, wo es notwendig erschien. So marschierte die russische Armee am 7.8.2008 in Georgien ein, um die zu Georgien gehörenden Kaukasusrepubliken Südossetien und Abchasien zu russischen Satellitenstaaten zu machen. Schon 1921 hatte die Sowjetunion Georgien annektiert. Das sollte genügen.

Doch auch China läßt sich vom Völkerrecht keine Fesseln anlegen. Im September 1969 besetzten seine Truppen eine Insel im Fluß Ussuri, der dort die Grenze zwischen beiden Staaten bildet. Der Sowjetunion gelang es jedoch, diesen Angriff zurückzuschlagen. Anfang 1979 zog China an der Nordgrenze Vietnams Truppen in der Stärke von rund 600.000 Mann und ca. 400 Panzern zusammen, um dann am 17.2.1979 anzugreifen. Zuvor war Vietnam in Kabodscha einmarschiert, was den Zorn der chinesischen Führung erregt hatte. Nach beträchtlichen Geländegewinnen und Zerstörung der Infrastruktur erklärte China am 6.3.1979, seine Kriegsziele erreicht zu haben und zog 10 Tage später seine Truppen über die Grenze zurück. Derzeit erhebt China unverhohlen Ansprüche auf die nördlich von Taiwan gelegenen japanischen Senkaku-Inseln, chinesische Bezeichnung Diaoyu-Inseln. Chinesische Kriegsschiffe patrouillieren um die Inseln herum, auch unter Verletzung der Dreimeilenzone. Auf die Erklärung der japanischen Ministerpräsidentin, ein chinesischer Angriff auf Taiwan und damit auch diese Inseln könnte militärische Maßnahmen Japans auslösen, reagierte der chinesische Generalkonsul in Osaka mit der höchst undiplomatischen Erklärung, er würde nicht zögern der Ministerpräsidentin „den dreckigen Hals abzuschneiden“, denn „wer den Kopf herausstreckt, dem wird er abgeschnitten“. Seit Jahren droht China unverhohlen mit der militärischen Besetzung Taiwans, das es völkerrechtswidrig als chinesische Provinz betrachtet.

Der exklusive Club der Großmächte

China betrachtet eben Ost-Asien und den westlichen Pazifik als seine Einflussregion, wie das die USA bezüglich der westlichen Hemisphäre mit der Monroe-Doktrin tun, die sie ja erst jüngst mit der neu formulierten nationalen Sicherheitsstrategie vom November 1925 präzisiert haben. Die Russische Föderation sieht sich in der Tradition des Zarenreichs und der Sowjetunion, was entsprechende Gebietsansprüche mit sich bringt. Dazu passt, daß diese drei Großmächte dem Römischen Statut über den Internationalen Strafgerichtshof nicht beigetreten sind. Sie können dort also nicht angeklagt werden. Art. 12 Abs. 1 dieses Statuts legt fest, daß (nur) ein Staat, der Vertragspartei dieses Statuts wird, damit die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs bezüglich der dort in Art. 5 genannten Verbrechen anerkennt. Man muss also nüchtern feststellen, daß das Völkerrecht, insbesondere das Völkerstrafrecht, eine Sache für die juristischen Lehrstühle der Universitäten in aller Welt, internationale Konferenzen und Gerichtsverfahren in Den Haag gegen Kriegsverbrecher aus unbedeutenden Staaten ist. Auch Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs zu völkerrechtlichen Verträgen und Streitfragen scheren weder die USA noch Russland. Präsident Reagan soll nach der Nicaragua-Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs gegen die USA vom 27.6.1986 süffisant erklärt haben, das habe ihm nicht einmal das Frühstück verdorben. Russland blieb sowohl von den Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 2.3. und 24.3.2022, als auch von der Resolution des UN-Menschenrechtsrats vom 4.3.2022 unbeeindruckt und scherte sich auch nicht um die einstweilige Anordnung des Europäischen Gerichtshofs für die Menschenrechte vom 1.3.2022, der Russland in dieser Entscheidung dazu aufgefordert hatte, militärische Angriffe auf Zivilisten und zivile Objekte zu unterlassen. Die drei Großmächte haben im UN-Sicherheitsrat als ständige Mitglieder ein Veto-Recht. Mithin kann die UNO gegen den Willen einer der Großmächte nichts entscheiden. Das beruht natürlich darauf, daß die Satzung der Vereinten Nationen die geopolitische Lage und die Machtverhältnisse am Ende des Zweiten Weltkriegs abbildet und festschreibt. Daß auch Großbritannien und Frankreich als weitere ständige Mitglieder davon profitieren, ist an sich unerheblich. Denn über diese Rechtsposition hinaus spielen beide geopolitisch keine Rolle.

Die Interessenssphären der Großmächte zählen – sonst nichts

Aber auch geopolitisch greift Jeffrey Sachs zu kurz, wenn er fordert, die europäische Sicherheit, die doch nur global gedacht werden kann, allein im Rahmen der OSZE zu organisieren. Diese Forderung lässt außer acht, daß Europa zumindest in der derzeitigen politischen und militärischen Verfassung keine Großmacht ist. Europa ist zwar ein Wirtschaftsraum von beachtlicher Kaufkraft, bedeutender Industrieproduktion und damit auch wichtiger Akteur im Welthandel. Auch wenn die ständige Präsenz der EU-Kommissionspräsidentin und des EU-Ratsvorsitzenden in internationalen Konferenzen den Eindruck erwecken kann, die Europäische Union verhandle auf Augenhöhe mit den Großmächten, ist das nichts anderes als eine optische Täuschung. Die Europäische Union ist ungeachtet ihrer dinosaurierhaften Bürokratie kein handlungsfähiger Staat, sie verfügt nicht über Streitkräfte unter dem Befehl etwa der Kommissionspräsidentin. Auch wenn ihre Mitglieder Großbritannien und Frankreich über Atomwaffen verfügen, so fehlt ihnen doch die Zweitschlagskapazität, wie sie die Großmächte besitzen. Insoweit haben sie allenfalls das Gewicht von auch-Atomwaffenbesitzern wie Indien und Pakistan. Die USA können es auch niemals zulassen, daß auf dem europäischen Kontinent eine größere Macht als Russland entsteht, entweder aus eigenen Ressourcen der europäischen Staaten westlich von Russland oder gar im Wege der Ausweitung des russischen Machtbereichs bis zum Atlantik. Das ist im Übrigen die beste Garantie der europäischen Staaten dafür, daß sie nicht unter die Knute eines totalitären russischen Regimes in der Art der Sowjetunion geraten können. Auch wenn die USA den Europäern unmissverständlich erklären, daß sie in erster Linie für ihre Verteidigung selbst zu sorgen haben, werden sie in letzter Konsequenz stets militärisch intervenieren, wenn die ernsthafte Sorge entstehen könnte, Russland werde sich sein westliches Vorfeld entweder einverleiben oder an sich abhängig machen.

Die deutsche Option

Ungeachtet dessen, daß selbstverständlich politische und vor allem wirtschaftliche Beziehungen auch mit Russland für Deutschland und die übrigen europäischen Staaten sinnvoll und zweckmäßig sind, kann das aber keine Option dafür sein, die „russische Karte zu spielen“, und ins Lager dieser Großmacht zu wechseln. Vielmehr kann es nur im deutschen Interesse liegen, weiterhin nicht nur Teil der westlichen Wertegemeinschaft, – auch wenn damit gelegentlich Torheiten wie der Wokismus einhergehen, denn so etwas geht vorbei -, sondern auch des geostrategischen Vorfelds der USA zu bleiben. Nicht nur die wirtschaftlichen Vorteile – der Markt USA ist um ein Vielfaches größer und lukrativer, als der Markt Russland–, sondern auch Schutz davor, eines Tages in einer Demokratie einzuschlafen und in einer Diktatur wieder aufzuwachen, lassen Deutschland keine vernünftige Handlungsalternative. Die nüchterne Lagebeurteilung anhand der objektiven Interessen des Landes kann kein anderes Ergebnis haben. Das gilt auch für die Unterstützung der Ukraine, was mit Art. 51 der UN-Charta im Einklang steht, aber eben auch notwendig ist, weil wir im NATO-Geleitzug mitfahren, der – sit venia verbo – von den USA befehligt wird. Auch wenn mancher meint, die Selbstachtung verbiete so etwas doch, muß man halt mit den Wölfen heulen. Eine realistische Alternative dazu besteht für Bauern auf dem weltpolitischen Schachbrett nicht. Wer insoweit von „Kriegstreiberei“ schwurbelt, hat schlicht und einfach nichts verstanden. Selbst wer mental immer noch in den Schützengräben des Zweiten Weltkriegs hockt, sollte sich auch daran erinnern, daß er seinen Karabiner 98 k damals sowohl ostwärts als auch westwärts in Anschlag bringen musste. Historisch sollte die Erkenntnis Bismarcks weiterhin Geltung haben, daß Russland in seinem Spiel mit fünf Bällen immer die problematische Kugel war. Insoweit kann die Überschrift des offenen Briefs von Professor Sachs in der Tat die Entscheidung erleichtern: Sicherheit ist unteilbar – und Geschichte zählt.

Die blaue Null

Am 29.10.2025diskutierten in der Sendung „Münchner Runde“ des Bayerischen Fernsehens unter Leitung des Moderators Christian Nitsche die Teilnehmer Manfred Weber, CSU, Partei- und Fraktionsvorsitzender der EVP, Tino Chrupalla, AfD, Bundessprecher und Vorsitzender der Fraktion im Bundestag, Oberst André Wüstner, Vorsitzender des Deutschen Bundeswehrverbands, Prof. Peter R. Neumann, Politikwissenschaftler, King’s College London und Gesine Dornblüth, Journalistin, Autorin, ehem. Auslandskorrespondentin in Moskau über das Thema „Angst vor Eskalation – wie gefährlich ist Putin?

Die Sendung war durchaus aufschlussreich. Vor allem dahingehend, daß man danach nicht mehr im Unklaren darüber sein kann, daß Herr Chrupalla für politische Spitzenämter bei weitem nicht geeignet ist. Es fehlen die grundlegenden Kenntnisse der Außen- und Sicherheitspolitik, und angesichts seiner Diskussionsbeiträge muß man auch konstatieren, daß hier seine intellektuellen Grenzen offengelegt wurden. Das mag ein hartes Urteil sein, ich kann es aber gut begründen.

Um einige Aspekte herauszugreifen:

Chrupalla drückt sich in nahezu peinlicher Weise um die Beantwortung der Frage herum, ob Putin ein Aggressor, Diktator und Kriegsverbrecher sei. Seine Begründung für diese ausweichende Haltung, man könne doch nicht mit jemanden verhandeln, dem man solche Prädikate zuspreche, trägt natürlich nicht. Zum einen sind Diskussionsbeiträge in einer Gesprächsrunde nicht von diplomatischer Qualität, wie etwa offizielle Verlautbarungen der Bundesregierung. Zum anderen wissen Diktatoren wie der chinesische Machthaber Xi oder der türkische Präsident Erdogan und erst recht Putin selbstverständlich sehr genau, wie sie und ihre Regime in den westlichen Ländern eingestuft werden. Das hindert sie nicht daran, mit ihnen Gespräche zu führen und über wirtschaftliche Dinge zu verhandeln. Denn in der großen Politik geht es um Interessen, nicht um Befindlichkeiten. Dann auch noch zu erklären, schließlich hätten auch andere Staaten immer wieder Kriegsverbrechen begangen – angespielt wird dabei offenbar auf die USA – ist natürlich mindestens schief. Denn die Kriegsverbrechen der USA etwa in Vietnam oder dem Irak sind sowohl qualitativ als auch quantitativ meilenweit entfernt von dem, was Russland in den letzten drei Jahren in der Ukraine tut, und beispielsweise auch in den Tschetschenien-Kriegen gezeigt hat.

Die geopolitische Rolle Deutschlands

Das sind allerdings Kleinigkeiten, verglichen mit der zutage getretenen Einschätzung der geopolitischen Rolle Deutschlands. Chrupalla scheint sich allen Ernstes vorzustellen, eine enge Zusammenarbeit, um nicht zu sagen ein Bündnis, zwischen Russland und Deutschland sei der Westbindung, wie sie seit 1949 besteht, vorzuziehen. Offenbar kennt er die Geschichte nicht. Weder die westeuropäischen Staaten wie Großbritannien und Frankreich, noch gar die USA können eine solche Machtagglomeration in Zentraleuropa dulden. Nicht zuletzt war dies ja der Grund dafür, daß diese Mächte im Ersten und Zweiten Weltkrieg der erstarkenden europäischen Zentralmacht Deutschland mit militärischen Mitteln entgegengetreten sind, um sie auf die heutige Größe zurecht zu stutzen. Unbeschadet dessen, daß dies jedenfalls für den Ersten Weltkrieg als klar rechtswidrig einzustufen ist, und für den Zweiten Weltkrieg jedenfalls festgestellt werden muß, daß der geostrategische Dilettant Hitler diesen Mächten mit seiner aggressiven Politik die Möglichkeit verschafft hat, das im Ersten Weltkrieg noch unvollendete Werk fertig zu stellen, ist das eben aus der Sicht der USA, Großbritanniens und Frankreich eine geopolitische Notwendigkeit gewesen. Eine Allianz Russlands mit Deutschland könnte durchaus entsprechende Überlegungen in den USA wiederbeleben.

Abgesehen davon liefe Deutschland als enger verbündeter Russlands Gefahr, auch nach und nach dessen politisches System zu übernehmen, wie das ja auch im Zuge der Westbindung geschehen ist, als Deutschland sich auch politisch als Demokratie westlichen Zuschnitts entwickelt hat. Ich möchte jedenfalls nicht in einem Land leben, in dem man gelegentlich als Oppositioneller auch einmal vom Balkon fallen kann oder sonst wie verschwindet, gerne auch einmal in einem Schauprozess von einem nur scheinbar unabhängigen Gericht zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wird. Da ist unsere Verfassungswirklichkeit unbeschadet ihrer Mängel im Detail doch bei weitem vorzuziehen.

Russland war nie Deutschlands Freund

Chrupalla müsste eigentlich auch wissen, daß Russland in der Geschichte beider Länder noch niemals wirklich Deutschlands Freund gewesen ist. Im Siebenjährigen Krieg stand es lange gegen Preußen, bis eben 1762 mit Peter III. ein Bewunderer Friedrichs des Großen den Zarenthron bestieg. In der Julikrise 1914 waren Russland und Frankreich die entschiedensten Kriegstreiber gegen Deutschland. Über den Zweiten Weltkrieg und seine Folgen muß insoweit kein weiteres Wort mehr verloren werden. Kein Wunder, daß Bismarck Russland stets misstraute. Davon gänzlich unberührt sind natürlich die kulturellen Leistungen russischer Komponisten und Dichter. Natürlich ist die russische Kultur Teil der abendländischen Kultur insgesamt. Machtpolitik und Kultur sind indessen zwei Welten.

Chrupalla verschließt auch fest die Augen vor der militärischen Bedrohung durch Russland. Diese besteht schlicht und einfach zum einen in den militärischen Möglichkeiten, und zum anderen in der aggressiven Haltung Russlands. Nicht nur der völkerrechtswidrige Krieg gegen die Ukraine, sondern auch das Vorgehen in Georgien und die Aussagen Putins zu seiner Rolle als Vollender des Werks Peters des Großen und die Bewertung des Untergangs der Sowjetunion als größte Katastrophe in der jüngeren russischen Geschichte lassen doch nur die Einschätzung zu, daß Putin gegebenenfalls auch mit militärischen Mitteln seine Gebietsansprüche durchsetzen will. Richtig ist nur, daß man selbst mit Blick darauf nicht davon absehen darf, auch Gespräche zu führen und zu verhandeln. Allerdings wohlwissend, mit wem man es zu tun hat, und aus der Position der militärischen Stärke heraus. Wer das für Kriegstreiberei hält, hat das Wesen der Außen- und Sicherheitspolitik nicht verstanden.

Der Bruch des Völkerrechts kann nicht kleingeredet werden

Chrupalla weist zwar mit einer gewissen Berechtigung darauf hin, daß die Vorgeschichte des russischen Angriffs auf die Ukraine betrachtet werden muß. Indessen liegt er schon damit falsch, daß er behauptet, die NATO habe sich entgegen früher gemachten Zusagen nach Osten ausgedehnt, in dem sie frühere Warschauer Pakt Staaten aufgenommen habe. Insoweit weist er sogar den Hinweis der Journalistin Gesine Dornblüth auf die Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der NATO und der Russischen Föderation vom 27.5.1997 zurück. Denn darin sei ja von der Ukraine nicht die Rede. Das ist falsch, weil in diesem Vertrag ausdrücklich der Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander oder gegen irgend einen anderen Staat, seine Souveränität, territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit festgehalten ist, ebenso wie die Achtung der Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit aller Staaten sowie ihres naturgegebenen Rechts, die Mittel zur Gewährleistung ihrer eigenen Sicherheit sowie der Unverletzlichkeit von Grenzen und des Selbstbestimmungsrechts der Völker, wie das in der Schlussakte von Helsinki und anderen OSZE-Dokumenten verankert ist, selbst zu wählen. Zu diesem Zeitpunkt war Wladimir Putin bereits Präsident der Russischen Föderation. Mehr noch, es gibt eine Reihe von Verträgen, die speziell das Verhältnis zwischen Russland und der Ukraine regeln. Noch zu Zeiten der Sowjetunion, am 19.11.1990, erkannten beide Staaten gegenseitig ihre territoriale Integrität und ihre gegenwärtigen Grenzen in dem Vertrag über Freundschaft, gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit an. Der Vertrag trat am 14.6.1991 in Kraft und wurde mit dem russisch-ukrainischen Vertrag über gegenseitige Beziehungen vom 21.6.1992 bekräftigt. Ich habe das in meinem knapp gehaltenen, aber mit einem Anhang, der die einschlägigen Verträge wiedergibt, kurz nach Beginn des Ukrainekrieges veröffentlichten Buch „Tatort Ukraine“, erschienen im Verlag Book Today, übersichtlich dargelegt.

Keine Ahnung von der NATO

Chrupalla erklärt auf Fragen von Professor Peter Neumann zum Verhältnis seiner Partei zur NATO, sie stehe selbstverständlich zur NATO, allerdings mit der Einschränkung, „als Verteidigungsbündnis ja, aber leider sei sie in Teilen kein Verteidigungsbündnis, sie beteilige sich an Kriegen“, wobei er ausdrücklich auf die Ukraine Bezug nimmt. Das ist mit Verlaub gesagt Unsinn, in der Diktion von Frau Ministerin Bärbel Bas Bullshit. Die NATO ist selbstverständlich ein reines Verteidigungsbündnis. Sie führt nirgends einen Angriffskrieg. Auch das militärische Eingreifen in den jugoslawischen Bürgerkrieg wurde seinerzeit mit dem völkerrechtlichen Nothilferecht begründet, wenn auch im Ergebnis wohl zu Unrecht. Der Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Gebiets bedarf grundsätzlich der vorherigen Erlaubnis des Deutschen Bundestages, was das Bundesverfassungsgericht in seinem bekannten Out-of-Aerea-Urteil von 1994 festgeschrieben hat. Indessen ist dort auch nachzulesen, daß wegen Art. 24 Abs. 3 des Grundgesetzes Deutschland sich auch militärisch im Rahmen kollektiver Sicherheitssysteme wie UNO und NATO engagieren darf. Mehr aber nicht, denn dem steht Art. 87a des Grundgesetzes entgegen. Die Beteiligung Deutschlands an einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg wäre verfassungsrechtlich gar nicht möglich. Eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes dürfte nicht einmal mit einer Zweidrittelmehrheit möglich sein, denn dem dürfte das Verbot der wesentlichen Veränderung tragender Verfassungsbestimmungen entgegenstehen. Die wolkigen und naturgemäß nicht näher belegten Äußerungen Chrupallas, die NATO sei in Teilen kein Verteidigungsbündnis mehr, disqualifizieren ihn als Politiker nachhaltig.

Opposition tut not, man muß das aber auch können

Natürlich ist es Aufgabe der Opposition, eine Alternative zur Regierungspolitik darzustellen, und einer Partei, die sich ausdrücklich Alternative für Deutschland nennt, steht das auch gut zu Gesicht. Indessen kann sich auch eine Opposition nur im Rahmen des Grundkonsenses der deutschen Politik bewegen. Dazu gehört eben die Mitgliedschaft unseres Landes in den Vereinten Nationen und in dem Nordatlantischen Bündnis. Ausdrücklich ist in unserer Verfassung ja auch geregelt, und zwar in Art. 24, daß mit dieser Mitgliedschaft jeweils auch in begrenztem Umfang staatliche Souveränität auf eben diese internationalen Organisationen übertragen wird. Wer dagegen anreitet wie Don Quichotte gegen die Windmühlenflügel, gibt eben damit genau dieses Bild des Ritters von der traurigen Gestalt auf der politischen Bühne unseres Landes. Indessen braucht unser Land selbstverständlich wie alle anderen Länder auch eine tatkräftige, überzeugende und seriöse Opposition. Mit Politikern wie Herrn Chrupalla an der Spitze kann das eine Partei nicht wirklich leisten. Der Mann mag möglicherweise einen ordentlichen Mittelstandspolitiker abgeben können, mit dem Vorsitz in Partei und Fraktion ist er indessen bei weitem überfordert. Gewogen, und für zu leicht befunden.

Das Stadtbild

Wäre der Vorgang nicht so ernstzunehmen als Sinnbild der Ohnmacht der vor langer Zeit einmal die deutsche Politik bürgerlich prägenden Unionsparteien, man müßte Witze machen über diesen Ritter von der traurigen Gestalt Don Frederico aus dem Sauerland, der da wie Don Quichotte immer wieder tapfer seine Lanze einlegt und gegen die Windmühlen des linken Zeitgeistes anreitet, um dann doch immer wieder umzukehren. Sagt er mal was richtiges, bricht der Shitstorm von links los, und der wackere Friedrich knickt ein. Wenn nicht er selbst, so doch seine hasenfüßigen Parteifreunde, wie derzeit wieder einmal schön zu beobachten ist. Und man kann darauf warten, daß er bald zunächst relativiert und dann zurückrudert. Spätestens dann, wenn ihm die linke Journaille täglich aufs Brot schmiert, er spreche die Sprache der AfD. Doch wollen wir die Hoffnung nicht aufgeben, daß es diesmal anders ist.

Der Shitstorm von links

Die linken Lügenbeutel, die leider die Medien dominieren und den Kanzler in der Koalition an der kurzen Leine führen, unterstellen ihm natürlich in gewohnt diffamierender Weise, pauschal Ausländer und Migranten zum Problem zu erklären. Indessen geht es ersichtlich nicht um die Leute, die zu uns gekommen sind, weil sie unsere Art zu leben, unsere Freiheit, unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schätzen und so werden wollen, wie wir. Um die Leute, die als Facharbeiter, Handwerker, Freiberufler, Manager und Unternehmer dieses Land voranbringen. Um die Leute, die mit ihren Kindern Deutsch sprechen, um die Leute, die sich in ihren Lebensgewohnheiten so gut wie nicht von ihrer einheimischen Umgebung unterscheiden. Um die Leute, die ihrerseits vor kriminellen Migranten Angst haben. Um die Leute, die in der Tat teilweise sogar AfD wählen, was Herrn Merz wohl missfallen dürfte. Die Leute, die das gewohnte Stadtbild nicht verändert haben.

Was richtig ist!

Natürlich ist der Hinweis darauf zutreffend, daß wir ein Problem mit der Zuwanderung haben, das sich im Stadtbild zeigt, und zwar nicht nur im Bundeshauptslum oder in Duisburg-Marxloh. Es sind nicht nur die Merkel-Poller, mit denen inzwischen jeder Weihnachtsmarkt und jede Kirmes geschützt werden muß, es ist nicht nur die aus der amtlichen Kriminalstatistik nicht mehr wegzuretuschierende weit überproportionale Delinquenz von Ausländern, gerade auch Asylbewerbern und Flüchtlingen. Es ist nicht nur das Gefühl der Unsicherheit, das Frauen bundesweit zögern lässt, abends auszugehen oder den Heimweg durch Straßen und Gassen abseits der hell beleuchteten Plätze und Hauptstraßen anzutreten. Es ist nicht nur das mitunter brutale Mobbing vor allem unserer einheimischen Mädchen in den Schulen durch muslimische Flegel. Es ist nicht nur die Vermüllung gewisser Stadtviertel. Es ist nicht nur der immer häufiger werdender Anblick vollverschleierter Frauen. Es ist nicht nur das fordernde, klar antisemitische Auftreten arabischer Demonstranten pro Hamas. Es sind nicht nur die immer häufiger werdenden verbalen und vor allem physischen Attacken arabischer Jugendlicher gegen Juden. Es ist nicht nur die zur Schau getragene Verachtung präpotenter muslimischer Jugendlicher gegenüber unserer gewachsenen Kultur und Lebensart. Es sind nicht nur die offen zur Schau getragenen Symbole des islamistischen Terrors. Es sind nicht nur die zahllosen Sexualdelikte, vor allem arabisch/muslimischer Männer gegen einheimische Frauen. Es ist nicht nur das Benehmen muslimischer junger Männer in den öffentlichen Schwimmbädern, das Mädchen und Frauen davon abhält, ins Freibad zu gehen. Es sind nicht nur die kaum noch zu zählenden Mordtaten messerschwingender muslimischer Männer gegen die einheimische Bevölkerung, manchmal sogar auch gegen Menschen ihrer eigenen Herkunft. Es ist nicht nur das Verschwinden der einheimischen Bevölkerung und ihrer Bäcker, Metzger und Einzelhandelsgeschäfte aus dem Straßenbild zugunsten arabischer bzw. arabischstämmiger Bevölkerung, abzulesen nicht nur an der Kleidung ihrer Frauen, sondern an den Schildern über den Läden in der Straße. Es sind nicht nur die exorbitanten Kosten für die Alimentierung arbeitsunwilliger oder auch arbeitsunfähiger Zuwanderer, die sich im Laufe der Jahre zu mehr als 5 Billionen (!) Euro aufsummieren werden, wie das uns Professor Raffelhüschen vorgerechnet hat. Man könnte diese Aufzählung ad nauseam fortsetzen, muß es aber wirklich nicht.

Die Wahrheit ist nicht rechtsextrem

Wer Augen hat zu sehen, wer Ohren hat zu hören, wer ein Hirn hat zu denken, der muß dem Ritter von der traurigen Gestalt aus dem Sauerland durchaus zustimmen. Ja, wir haben ein Problem mit dem Stadtbild. Und das ist eben keine rassistische oder menschenfeindliche Sichtweise. Es ist schlicht die Wirklichkeit. Und sie ist geeignet, bei der einheimischen Bevölkerung ein Gefühl des Unwohlseins, des sich nicht mehr zu-Hause-Fühlens hervorzurufen. Denn es ist keineswegs menschenverachtend oder rassistisch, das Gefühl der Geborgenheit auch daran festzumachen, daß man in vertrauter Umgebung lebt. Das sind keine rechtsextremen Gedanken, sondern ich finde mich hier in der Gemeinschaft mit dem Bundesverfassungsgericht und den angesehensten Verfassungsrechtslehrern unseres Landes. Die hysterisch schreienden Demonstranten, die natürlich schon wieder die Gefahr der Wiederkehr des Nationalsozialismus halluzinieren, und die sich ausschließlich aus dem biodeutschen, weißen linken Gesocks von Amadeu Antonio Stiftung, Omas gegen rechts und dergleichen linksdrehenden NGOs zusammensetzen – die Masse der angesprochenen Zuwanderer aus dem arabisch-muslimischen Raum interessiert das ganze überhaupt nicht, sie fühlen sich eh völlig überlegen – liegen natürlich auch verfassungsrechtlich völlig daneben. Der Hinweis auf die offenkundigen Probleme der völlig aus dem Ruder gelaufenen Zuwanderung ist nicht menschenverachtend, nicht rassistisch, sondern schlicht zutreffend.

Das Migrantenproblem im Lichte der Verfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat im Maastricht-Urteil die relative Homogenität eines Volkes jedenfalls in kultureller Hinsicht als Voraussetzung für demokratische Legitimation bezeichnet. Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Professor Ernst-Wolfgang Böckenförde hat das Thema so umschrieben:

„Der spezifische Charakter der demokratischen Gleichheit… zielt – über die formelle rechtliche Zugehörigkeit, die die Staatsangehörigkeit vermittelt, hinausweisend – auf ein bestimmtes inhaltliches Substrat, zuweilen substantielle Gleichheit genannt, auf dem die Staatsangehörigkeit aufruht. Hier meint Gleichheit eine vor-rechtliche Gemeinsamkeit. Diese begründet die relative Homogenität, auf deren Grundlage allererst eine auf der strikten Gleichheit der politischen Mitwirkungsrechte aufbauende demokratische Staatsorganisation möglich wird; die Bürger wissen sich in den Grundsatzfragen politischer Ordnung ,gleich‘ und einig, erfahren und erleben Mitbürger nicht als existenziell anders oder fremd und sind – auf dieser Grundlage – zu Kompromissen und loyaler Hinnahme der Mehrheitsentscheidungen bereit“. (Ernst-Wolfgang Böckenförde, Demokratie als Verfassungsprinzip, HStR II, 3. Aufl.2004, RNr. 47).

Demgemäß weist der Verfassungsrechtler Rupert Scholz auch auf die Notwendigkeit einer gewissen Identitätswahrung hin:

Sollte die Einwanderung solche Ausmaße annehmen, daß dessen (des Staatsvolkes) Identität sich verändert, dann ist das mit dem Grundgesetz wohl nicht mehr zu vereinbaren.“ (Rupert Scholz, „Das schwächt die Verfassung“, Interview mit Moritz Schwarz, Junge Freiheit 21.06.2019, S.3).

Martin Wagener („Kulturkampf um das Volk“) zitiert Paul Kirchhof, der seines Erachtens klarstellt, daß es im Rahmen der freiheitlichen Ordnung des Grundgesetzes natürlich zur Entfaltung unterschiedlicher Kulturen kommen könne. Kirchhof sieht allerdings auch eine Grenze, die zu beachten die Aufgabe des Staates sei:

„Würde das Stichwort der Multikulturalität hingegen als ein Wettbewerb gegenläufiger Kulturen gedeutet, dessen Ergebnis sich der nur beobachtende Staat zu eigen machte, so wäre die Freiheitlichkeit gelegen und missverstanden…. Zu der rechtlich vorgefundenen Wirklichkeit, die der Staat zu achten und auszugestalten hat, gehört das Staatsvolk, die Nation, die den konkreten Verfassungsstaat rechtfertigt, seine Aufgaben und Maßstäbe bestimmt.“ (Paul Kirchof, Der Staat als Organisationsform politischer Herrschaft und rechtlicher Bindung, DVBl 99, 642).

Wagener leitet daraus ab, daß es im vorrechtlichen Raum nicht nur eine kulturelle Identität gibt, sondern auch einen Ursouverän, der diese kreiert hat. Das deutsche Volk hat sich somit als Kulturnation nach den Einigungskriegen einen eigenen Staat geschaffen.

Was einen Kanzler wirklich ausmacht

Friedrich Merz könnte sich auf seinen großen Vorgänger Helmut Schmidt berufen. Der hatte bekanntlich noch Schneid, auch und gerade gegenüber der linken Mehrheit in seiner Partei. Der bestand auf seiner richtigen Entscheidung zur Nachrüstung, auch mit der Konsequenz, darüber seine Kanzlerschaft zu verlieren. So viel Charakter ist in der Politik selten. Zu diesem Thema hat er sich mehrfach klar und unmißverstädlich geäußert. Er erklärte bereits im Jahre 1981, noch als amtierender Bundeskanzler:

„Wir können nicht mehr Ausländer verdauen, das gibt Mord und Totschlag.“

Damals betrug der Ausländeranteil in der Bundesrepublik Deutschland gerade einmal 6,5 %, Ende 2015 waren es gut 10 %. (Derzeit sind es 16,9 %, zählt man alle Menschen mit Einwanderungsgeschichte -das sind derzeit 21,2 Millionen- beträgt deren Anteil an der Gesamtbevölkerung 25,4 %). 1992 erklärte Helmut Schmidt:

Die Vorstellung, daß eine moderne Gesellschaft in der Lage sein müßte, sich als multikulturelle Gesellschaft zu etablieren, mit möglichst vielen kulturellen Gruppen, halte ich für abwegig. Man kann aus Deutschland mit immerhin einer tausendjährigen Geschichte seit Otto I. nicht nachträglich einen Schmelztiegel machen.“

In diese Kerbe hieb er erneut im Jahre 2004:

„Das Ideal einer multikulturellen Gesellschaft ist in demokratischen Staaten wie Deutschland nicht durchsetzbar. Insofern war es ein Fehler, daß wir zu Beginn der sechziger Jahre Gastarbeiter aus fremden Kulturen ins Land holten.“

Und im Jahre 2005 erklärte er klipp und klar:

Wir müssen eine weitere Zuwanderung aus fremden Kulturen unterbinden.“

In seinem letzten großen Fernsehinterview, wenige Monate vor seinem Tod, erklärte er in eindringlichen Worten, wo seines Erachtens die Probleme liegen:

„Zuwanderung aus fremden Zivilisationen schafft uns mehr Probleme, als es uns auf dem Arbeitsmarkt an positiven Faktoren bringen kann. Zuwanderung aus verwandten Zivilisationen, zum Beispiel aus Polen, ist problemlos. Zum Beispiel aus Tschechien, ist problemlos. Zum Beispiel aus Österreich ist problemlos. Aus Italien, ist problemlos. Es fängt an bei etwas südlicheren Gegenden. Zuwanderung aus Anatolien ist nicht ganz problemlos. Zuwanderung aus Afghanistan bringt erhebliche Probleme mit sich. Zuwanderung aus Kasachstan bringt Probleme mit sich. Das sind andere Zivilisationen. Nicht wegen ihrer anderen Gene, nicht wegen ihrer anderen Abstammung, aber wegen der Art und Weise wie sie als Säugling, wie sie als Kleinkind, wie sie als Schulkind, wie sie als Kind in der Familie erzogen worden sind.“

Das Problem

Das Problem von Herrn Merz und seinen ehemals bürgerlichen Parteifreunden ist schlicht und einfach die Angst vor der linken Journaille und der Minderheit der linken Parteien SPD, Grüne und die Linke. Wenn er nur so etwas ähnliches sagt, wie die AfD, die in punkto Zuwanderung nun wirklich die Dinge beim Namen nennt, und auch, soweit es aus der Opposition heraus möglich ist, Vorschläge zur Lösung der Probleme macht, dann bezieht er Prügel, duckt sich weg und zieht sich zurück, anstatt souverän zu erklären, er mache das Richtige, und wenn andere ebenfalls das Richtige machten, dann sei das halt in Ordnung. Käme dazu noch die Erklärung, man könne ja zur Abwechslung einmal Mehrheiten rechts der CDU/CSU, statt links davon suchen, hätten wir es endlich einmal mit einem Staatsmann zu tun. Darauf müssen wir leider wohl noch lange warten.

Wer gegen die Wehrpflicht ist, gefährdet die Sicherheit unseres Landes

Es ist schon seltsam. In der aktuellen Debatte um die Wehrpflicht stellt sich nun ausgerechnet die AfD gegen den Pflichtwehrdienst für alle, jedenfalls alle jungen Männer, solange dies von der Verfassung vorgegeben wird. Bislang gehörte die AfD zu denen, die sich insoweit eindeutig für die Wiederaufnahme des Wehrdienstes positioniert hatten. Ja, es gab nicht wenige Stimmen aus dieser Partei, die insoweit von der DNA ihrer Partei sprachen.

Ex oriente lux? Wohl kaum.

Das hat sich jetzt geändert. Offensichtlich vorwiegend auf Betreiben von Herrn Chrupalla und den maßgeblichen Vertretern der Landesverbände aus den östlichen Bundesländern wird nun die Position vertreten, zumindest solange Krieg in der Ukraine herrsche, könne man eine Wehrpflicht in Deutschland nicht einführen. Mindestens müsste sichergestellt werden, daß Wehrpflichtige nicht in sogenannten fremden Kriegen eingesetzt würden. Zu letzterem ist schlicht zu bemerken, daß nach geltender Rechtslage Wehrpflichtige ohnehin nur zur Landesverteidigung und nicht in Auslandseinsätzen verwendet werden dürfen. Das war während der Einsätze der Bundeswehr in den Ländern des ehemaligen Jugoslawien und Afghanistan allgemein bekannt.

Hier bricht sich offenbar ein seltsamer rechter Pazifismus Bahn, wenn zum Beispiel der thüringische Landesvorsitzende Björn Höcke, selbst aus dem Westen stammender ehemaliger Wehrdienstleistender, Sätze absondert wie: Es dürfe nicht sein, ruft er, daß „unsere wenigen Söhne, die wir noch haben, daß die für fremde Kriege in fremden Ländern, für fremde Interessen zerschossen, zerfetzt, verbrannt werden.“ Dann: „Meine Söhne, unsere Söhne, kriegt Ihr nicht.“ Vielleicht hatte er dabei den bekannten Chanson von Reinhard Mey in den Ohren, dem man als Künstler solche Verirrungen gerne nachgesehen hat. Im Übrigen entscheidet immer noch der Sohn und nicht der Vater darüber, ob er Soldat wird oder nicht.

Was immer bleibt

Für jeden klar denkenden Menschen gilt jedoch der seit der Antike unveränderte Satz: Si vis pacem para bellum. Bertolt Brecht wird der Satz zugeschrieben: „Stell dir vor, es ist Krieg, und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu euch:“ Daß hier der Co-Vorsitzende der AfD aus dem Osten, Tino Chrupalla, diese Position in seiner Partei vertritt, ist nicht weiter verwunderlich. Den linken Pazifismus in der alten Bundesrepublik hat er sicherlich nicht gekannt. Ist er doch erst 1975 geboren und war somit am Tage des Mauerfalles erst 14 Jahre alt, dazu noch außer der Reichweite des „Westfernsehens“ aufgewachsen, wie man später spöttisch gesagt hat, im Tal der Ahnungslosen. Tatsächlich hat uns damals nur eine kriegstüchtige NATO, natürlich mit maßgeblicher Beteiligung der Bundeswehr, vor einem Angriff des Warschauer Pakts unter Führung der Sowjetunion und Beteiligung der DDR bewahrt. Das mußte bei uns damals durchaus politisch auch immer wieder gegen die pazifistische Linke, die weit in die SPD hineinreichte, durchgesetzt werden. Herr Chrupalla fällt ohnehin immer wieder durch, vorsichtig gesagt, merkwürdige außen- und sicherheitspolitische Positionen auf. Seine Aussagen zur Politik Russlands sind regelmäßig geeignet, Kopfschütteln hervorzurufen. Freundlich ausgedrückt, ist das amateurhaft, präzise gesagt ist es abwegig. Das muß man ihm angesichts seiner schulischen und beruflichen Qualifikationen auch gar nicht übelnehmen. Damit wäre er etwa als Mittelstandspolitiker seiner Partei gut aufgestellt. Mit der Außen- und Sicherheitspolitik ist der Mann jedoch klar überfordert.

Wirre Gedanken scheinen ansteckend zu sein

Nun soll sogar Frau Weidel ihre frühere Position zum Thema geräumt und die von Herrn Chrupalla übernommen haben. Das mag daran liegen, daß es sich dabei nicht um das Politikfeld handelt, welches sie mit ihrer Kernkompetenz souverän abdeckt, nämlich die Wirtschaftspolitik. Insoweit sollte sie sich den Sachverstand ihrer Parteifreunde mit militär- und sicherheitspolitische Kompetenz wie Rüdiger Lucasssen und Gerald Otten zu Nutze machen.

Sachzwänge kann man nicht ignorieren

Herr Chrupalla und die anderen sicherheitspolitischen Dilettanten in seiner Partei übersehen natürlich auch, daß die Notwendigkeit einer starken Armee und damit auch der Wehrpflicht nicht temporär wechselnd danach beurteilt werden kann, ob und welcher Krieg gerade irgendwo herrscht. Denn hier geht es um lange Zeiträume. Die Ausbildung eines jungen Mannes vom Abiturienten zum Stabsoffizier nimmt nun einmal mindestens 15 Jahre in Anspruch. Die Ausbildung zum Feldwebel, der eine Handvoll Soldaten führen soll, auch rund vier Jahre. Der Aufbau ausreichend abwehr- und durchhaltefähiger Streitkräfte dauert Jahre. Wir sehen doch, daß die seit 20-30 Jahren grob fahrlässig heruntergewirtschaftete Bundeswehr eine Regenerationsphase von mehreren Jahren benötigt, um wieder die nötige personelle Stärke und die dafür auch nötige Infrastruktur zu bekommen. Tagespolitische Überlegungen zu diesem Thema sind daher grundsätzlich abwegig.

Tatsächlich führt an der Wiederaufnahme der Wehrpflicht – sie ist ja nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt – kein Weg vorbei. Nicht nur, daß nach einem geflügelten Wort jedes Land seine Armee hat, entweder die eigene oder eine fremde, nicht nur, daß nach wie vor der Satz Scharnhorsts an der Wende vom absolutistischen Staat zur Demokratie Mitte des 19. Jahrhunderts gilt: „Alle Bürger eines Staates sind geborene Verteidiger desselben“, es kann ja auch nur auf der Grundlage der Wehrpflicht eine ausreichend starke Bundeswehr entstehen. Nicht einmal Verteidigungsminister Pistorius glaubt ernsthaft daran, daß die von der NATO geforderten und tatsächlich mindestens notwendigen weiteren 80.000 Soldaten anders als über die Wehrpflicht gewonnen werden können. Soweit im Übrigen insoweit von der Union an ein Losverfahren gedacht wird, ist das für diese nicht-Fisch-nicht-Fleisch-Partei typisch. Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass, hat noch nie funktioniert. Ein Losverfahren würde bei den betroffenen jungen Männern das Gefühl auslösen, ein Pechvogel zu sein, den es halt erwischt habe. Allein richtig ist es, die besten je nach Bedarf einzuberufen. Das heißt, diejenigen, die bei der Musterung am besten abgeschnitten haben, und möglicherweise bereits zusätzliche Qualifikationen mitbringen, werden einberufen. Die Latte liegt dann je nach personellen Bedarf höher oder tiefer. In jedem Falle hat der einberufene junge Mann dann das Gefühl, zur Elite zu gehören. Das ist doch etwas ganz anderes als das dumme Gefühl, Pech gehabt zu haben. Eine solche Einstellung zum Wehrdienst setzt allerdings auch bei den Eltern und Großeltern der jungen Männer und vor allem bei den Politikern die Überzeugung voraus, daß der Wehrdienst für das Vaterland ein ehrenvoller Dienst ist, wie auch der freiwillige Dienst bei der Feuerwehr, in Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder der DLRG.

Es darf im Übrigen auch daran erinnert werden, daß seinerzeit in der „alten“ Bundeswehr mehr als 40 % des Nachwuchses für die Soldaten auf Zeit und die Berufssoldaten aus den bereits dienenden Wehrpflichtigen gewonnen wurde. Beispiele aus dem persönlichen Freundes- und Bekanntenkreis könnte ich hier zur Genüge anführen, kann das aus naheliegenden Gründen von Rechts wegen nicht. Dabei sind Karrieren vom wehrpflichtigen Rekruten zum General. Auch ich selbst wäre seinerzeit wohl ohne Wehrpflicht nicht zur Bundeswehr gegangen, weil ich doch Jura studieren wollte. Statt dann 18 Monate als Wehrpflichtiger zu dienen, habe ich den freiwilligen Dienst für 24 Monate gewählt. Es war wohl für die Bundeswehr nicht das schlechteste, denn ich habe sie nach einer Reihe von Wehrübungen als Oberst der Reserve verlassen.

Herr, schmeiß‘ Hirn runter!

Kriegstreiberei oder Klugheit?

Zu den Merkwürdigkeiten unserer Zeit gehört der derzeit grassierende Pazifismus von rechts. Nicht nur die gemäß Art. 51 der UN-Charta zulässige Unterstützung eines völkerrechtswidrig angegriffenen Staates bei seiner Selbstverteidigung wird mit dem Verdikt der Kriegstreiberei belegt. Dabei kann die bloße Lieferung von Waffen an das angegriffene Land nicht als Teilnahme am militärischen Konflikt gewertet werden. Ich habe das unter Angabe von Belegstellen aus der völkerrechtlichen Literatur in meinem kurz nach Kriegsbeginn erschienenen, knapp gehaltenen Büchlein „Tatort Ukraine“ auf S. 55 ff. erläutert. Auch die Aufrüstung der NATO als Reaktion auf die aggressive Politik Russlands sehen selbst viele Zeitgenossen so, die während des kalten Krieges die Verteidigungsanstrengungen des Westens als eher unzureichend kritisiert haben. Das gibt nun doch Veranlassung, die oben formulierte Frage zu stellen und zu prüfen, was die Antwort darauf sein muß. An dieser Stelle wird nicht geprüft, ob und in welchem Umfang die finanzielle und militärische Unterstützung der Ukraine in unserem eigenen Interesse liegt.

Die militärischen Kräfteverhältnisse

Außer den üblichen pazifistischen „lieber rot als tot“ Parolen wird als vermeintlich rationales Argument angeführt, die militärischen Kräfteverhältnisse seien doch so, daß Russland der NATO militärisch weit unterlegen sei. Russland sei daher erst gar nicht in der Lage, die NATO anzugreifen. Also könne die Aufrüstung der NATO nur den Sinn haben, einen Angriff auf Russland vorzubereiten. Man kann man gegen Angstparolen wie „lieber rot als tot“ sachlich nicht argumentieren. Leute die so reden, bedürfen vielleicht des tröstenden Zuspruchs ihrer Oma oder der Kirche. Mit den Argumenten zu den militärischen Kräfteverhältnissen kann man sich jedoch rational auseinandersetzen, und das werde ich nun tun.

Auch ganz unabhängig von der aggressiven Rhetorik Putins und seiner Paladine ist stets und fortlaufend zu prüfen, wie die militärischen Kräfteverhältnisse sind, und welche Optionen potentiellen Gegnern daraus erwachsen. Das beginnt natürlich bei der geopolitischen Lage, die hinsichtlich Europas und Amerikas einerseits mit der Herzland-Theorie des britischen Geographen Halford Mackinder (1861 – 1947) und andererseits in den Betrachtungen zur Seemacht des US-amerikanischen Admirals Alfred Thayer Mahan (1840 – 1914) gut dargestellt werden. Zwar ist es grundsätzlich richtig, daß ein potentieller Angreifer über überlegene Kräfte und Mittel verfügen muss. Indessen zeigt die Kriegsgeschichte, daß dies keineswegs immer der Fall gewesen ist. Vielmehr haben machtbewusste Herrscher immer wieder auch aus der Position der numerischen Unterlegenheit heraus Kriege begonnen und bisweilen auch erfolgreich beendet.

Die aktuellen Zahlen

Vordergründig trifft es natürlich zu, daß die NATO Russland und seinem Satelliten Belarus militärisch weit überlegen ist. Wenn man das gesamte militärische Personal (aktive Soldaten und Reservisten sowie paramilitärische Kräfte) beider Seiten in den Blick nimmt, so stellt man derzeit auf Seiten der NATO 8.658.382 Angehörige der Streitkräfte, auf Seiten Russlands einschließlich Belarus 3.904.870 Waffenträger fest. Putin kann also nur über etwa 45 % der Truppenstärke verfügen, die ihm auf Seiten der NATO gegenübersteht. Indessen zeigt die Kriegsgeschichte, daß dies nicht entscheidend sein muss.

Was uns die Kriegsgeschichte lehrt

Beginnen wir mit einem Beispiel aus der neueren Geschichte. Als Hitler am 10.5.1940 den Frankreichfeldzug begann, zählten die deutschen Streitkräfte 2.760.000 Soldaten, die der verbündeten Franzosen und Briten deren 3.740.000. Das Ergebnis ist bekannt. Trotz einer numerischen Unterlegenheit von 73 % schlug die Wehrmacht Frankreich binnen sechs Wochen vernichtend und jagte das britische Expeditionskorps über den Ärmelkanal nach Hause. Auch in dem kleineren Maßstab eines Kriegsschauplatzes oder auch nur einer Schlacht zeigt sich regelmäßig, daß der militärische Erfolg nicht unbedingt von den Kräfteverhältnissen abhängt. Die deutsche Wehrmacht eroberte zwischen dem 20. Mai und dem 1.Juni 1941 mit einer Streitmacht von nur 22.000 Soldaten die von 42.600 britischen und neuseeländischen Soldaten, unterstützt von griechischen Partisanen, verteidigte Insel Kreta. Das Kräfteverhältnis lag also zu Ungunsten der Deutschen bei 51,7 % der feindlichen Truppen.

Gehen wir etwas weiter in der Geschichte zurück. Napoleon besiegte am 2.12.1805 bei Austerlitz die vereinigten russisch-österreichischen Truppen, 85.400 Mann stark, mit lediglich 73.000 Soldaten, also nur 85 % der Truppenstärke, über die der Feind verfügte. Friedrich der Große siegte mit nur 35.000 Soldaten in der Schlacht bei Leuthen am 5.12.1757 gegen das mit 66.000 Mann nahezu doppelt starke Heer der mit Württemberg und Bayern verbündeten Österreicher. Alexander der Große besiegte in der Schlacht am Granikos 334 v. Chr. mit seinen 37.000 makedonischen und griechischen Hopliten die ca. 100.000 Mann starke persische Streitmacht. Drei Jahre später war er in der Schlacht bei Gaugamela trotz noch ungünstigeren numerischen Kräfteverhältnisses von 47.000 eigenen Soldaten und an die 200.000 Soldaten des Perserkönigs Darius III. erfolgreich, also mit lediglich 23 % der Soldaten, die der Feind aufbieten konnte. Und auch der Erfolg Hannibals in der berühmten Schlacht bei Cannae 216 v. Chr. zeigt, daß es nicht auf die schiere Zahl der Soldaten ankommt, sondern auch das militärische Können des Feldherrn den Ausschlag geben kann. Denn den ca. 86.000 römischen Legionären standen lediglich etwa 50.000 Karthager gegenüber, also gerade mal 58 % der Truppenstärke des Feindes.

Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit

Es ist auch die Pflicht der Offiziere in den Planungsstäben aller Armeen der Welt, die Entwicklung der Streitkräfte rundum in den Blick zu nehmen und die daraus erwachsenden militärischen Optionen nüchtern zu beurteilen. Auf dieser Basis müssen sie ihre Regierungen beraten und selbstverständlich unter Zugrundelegung des Worst Case Szenario Vorschläge zu Aufwuchs und Ausrüstung der Streitkräfte machen. Denn die Geschichte lehrt, daß auch machtpolitisch gilt: Gelegenheit macht Diebe. Nichts anderes tun derzeit die Generäle und Stabsoffiziere der Bundeswehr. Wenn sie als die militärischen Fachleute zu dem Ergebnis kommen, daß Russland in wenigen Jahren über eine Angriffskapazität verfügen wird, dann muss man insbesondere angesichts einer außenpolitisch aggressiven Führung dieses Landes entsprechende Vorbereitungen treffen. Denn schon die Römer wussten: si vis pacem, para bellum. Weder weiß man genau im Voraus, wen der Gegner angreifen wird, noch wer einem zu Hilfe eilen wird. Wer das für Kriegstreiberei hält, versteht von der Materie offensichtlich wenig bis nichts. Wenn sich gelernte Militärs für derartige Kampagnen hergeben, dann müssen sie über ihr fachliches Wissen hinwegsehen. Das muss man dann so einstufen, wie die regelmäßig falschen volkswirtschaftlichen Prognosen von Marcel Fratzscher und Claudia Kemfert, die ja mehr von der politischen Einstellung als der fachlichen Qualifikation getragen sind.

Die Freiheit der Wissenschaft ist in Gefahr

Dies ist die Textfassung meines Vortrages, den ich am 21.6.2025 vor der Zeitgeschichtlichen Forschungsstelle Ingolstadt gehalten habe. Die Diktion des Vortrages ist beibehalten. Die darin enthaltenen Zitate werden in Fußnoten belegt.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren!

Der Einladung, das Thema der Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit in diesen Tagen näher zu beleuchten, bin ich gerne gefolgt. Ebenso wie die Meinungsfreiheit stört das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit im sogenannten „Kampf gegen rechts“, natürlich insbesondere da, wo sie partout nicht die politisch erwünschten Deutungen der Zeitgeschichte liefert. Der Einladung bin ich erst recht gerne gefolgt, weil Ihre Vereinigung nach Auffassung der halbgebildeten Flachdenker im Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz, besser gesagt, im Bayerischen Landesamt für Verdachtsschöpfung, als sogenannter rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden muß. Ob auf der Grundlage des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes zu Recht, ist derzeit noch nicht entschieden. Was jedoch unübersehbar ist, ist die Tatsache, daß gerade die Verfassungsschutzbehörden emsig an den Grundrechten der Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 GG sägen. Das sollte uns alle alarmieren, denn diese Freiheitsrechte sind, wie das Bundesverfassungsgericht schon in seinem berühmten Lüth-Urteil vom 15.1.1958[1] festgestellt hat, für die Demokratie schlechthin konstituierend. Diese grundlegenden Freiheitsrechte haben die Mütter und Väter unserer Verfassung so formuliert:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5 

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Ergänzt wird das durch die Versammlungsfreiheit in Art. 8 GG, womit das Bild des mündigen Bürgers gezeichnet wird, das unsere Politiker so gerne in Sonntagsreden malen, das sie aber, gemessen an ihren Handlungen, offenbar in Wirklichkeit gar nicht lieben. Gläubige und leicht manipulierbare Massen lieben auch vorgebliche Demokraten genauso wie echte Autokraten. In der Corona-Zeit haben uns das die Politiker unseres Landes, assistiert von ihren Medienpapageien, eindrucksvoll und unvergeßlich vorgeführt.

Wir wollen im nachfolgenden beleuchten, in welchem Ausmaß aktuell das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit in Frage gestellt, seines Wesensgehalts beraubt und zu dem zweifelhaften Recht deformiert wird, denken und sagen zu dürfen, was allgemeiner Konsens ist oder sein sollte. Daß es mit den beiden anderen Grundrechten dieses Artikels, der Meinungs-, und der Pressefreiheit auch nicht besser steht, soll hier nur erwähnt werden. Die gültige Definition der Wissenschaftsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 11.01.1994[2] gegeben:

Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG erklärt Wissenschaft, Forschung und Lehre für frei. Damit wird nicht nur eine objektive Grundsatznorm für den Bereich der Wissenschaft aufgestellt. Ebensowenig erschöpft sich das Grundrecht in einer auf wissenschaftliche Institutionen und Berufe bezogenen Gewährleistung der Funktionsbedingungen professionell betriebener Wissenschaft. Als Abwehrrecht sichert es vielmehr jedem, der sich wissenschaftlich betätigt, Freiheit von staatlicher Beschränkung zu (vgl. BVerfGE 15, 256 <263>). Gegenstand dieser Freiheit sind vor allem die auf wissenschaftlicher Eigengesetzlichkeit beruhenden Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen bei der Suche nach Erkenntnissen, ihrer Deutung und Weitergabe. Damit sich die Wissenschaft ungehindert an dem für sie kennzeichnenden Bemühen um Wahrheit ausrichten kann, ist sie zu einem von staatlicher Fremdbestimmung freien Bereich autonomer Verantwortung erklärt worden (vgl. BVerfGE 35, 79 <112 f.>; 47, 327 <367 f.>). Jeder, der wissenschaftlich tätig ist, genießt daher Schutz vor staatlichen Einwirkungen auf den Prozeß der Gewinnung und Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG schützt aber nicht eine bestimmte Auffassung von Wissenschaft oder eine bestimmte Wissenschaftstheorie. Das wäre mit der prinzipiellen Unvollständigkeit und Unabgeschlossenheit unvereinbar, die der Wissenschaft trotz des für sie konstitutiven Wahrheitsbezugs eignet (vgl. BVerfGE 35, 79 <113>; 47, 327 <367 f.>). Der Schutz dieses Grundrechts hängt weder von der Richtigkeit der Methoden und Ergebnisse ab noch von der Stichhaltigkeit der Argumentation und Beweisführung oder der Vollständigkeit der Gesichtspunkte und Belege, die einem wissenschaftlichen Werk zugrunde liegen. Über gute und schlechte Wissenschaft, Wahrheit oder Unwahrheit von Ergebnissen kann nur wissenschaftlich geurteilt werden (vgl. BVerfGE 5, 85 <145>); Auffassungen, die sich in der wissenschaftlichen Diskussion durchgesetzt haben, bleiben der Revision und dem Wandel unterworfen. Die Wissenschaftsfreiheit schützt daher auch Mindermeinungen sowie Forschungsansätze und -ergebnisse, die sich als irrig oder fehlerhaft erweisen. Ebenso genießt unorthodoxes oder intuitives Vorgehen den Schutz des Grundrechts. Voraussetzung ist nur, daß es sich dabei um Wissenschaft handelt; darunter fällt alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter Versuch zur Ermittlung von Wahrheit anzusehen ist (vgl. BVerfGE 35, 79 <113>; 47, 327 <367> „Hochschul-Urteil“).

Dem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG liegt der Gedanke zugrunde, daß eine Wissenschaft, die frei von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen ist, dem Staat und der Gesellschaft im Ergebnis am besten dient[3]

Aus dem Hochschulurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29.5.1973[4]:

Das in Art. 5 Abs. 3 GG enthaltene Freiheitsrecht schützt als Abwehrrecht die wissenschaftliche Betätigung gegen staatliche Eingriffe und steht jedem zu, der wissenschaftlich tätig ist oder tätig werden will (vgl. BVerfGE 15, 256 [263]). Dieser Freiraum des Wissenschaftlers ist grundsätzlich ebenso vorbehaltlos geschützt, wie die Freiheit künstlerischer Betätigung gewährleistet ist. In ihm herrscht absolute Freiheit von jeder Ingerenz öffentlicher Gewalt. In diesen Freiheitsraum fallen vor allem die auf wissenschaftlicher Eigengesetzlichkeit beruhenden Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen bei dem Auffinden von Erkenntnissen, ihrer Deutung und Weitergabe. Jeder, der in Wissenschaft, Forschung und Lehre tätig ist, hat – vorbehaltlich der Treuepflicht gemäß Art. 5 Abs. 3 Satz 2 GG – ein Recht auf Abwehr jeder staatlichen Einwirkung auf den Prozeß der Gewinnung und Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Damit sich Forschung und Lehre ungehindert an dem Bemühen um Wahrheit als „etwas noch nicht ganz Gefundenes und nie ganz Aufzufindendes“ (Wilhelm von Humboldt) ausrichten können, ist die Wissenschaft zu einem von staatlicher Fremdbestimmung freien Bereich persönlicher und autonomer Verantwortung des einzelnen Wissenschaftlers erklärt worden. Damit ist zugleich gesagt, daß Art. 5 Abs. 3 GG nicht eine bestimmte Auffassung von der Wissenschaft oder eine bestimmte Wissenschaftstheorie schützen will. Seine Freiheitsgarantie erstreckt sich vielmehr auf jede wissenschaftliche Tätigkeit, d.h. auf alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist. Dies folgt unmittelbar aus der prinzipiellen Unabgeschlossenheit jeglicher wissenschaftlichen Erkenntnis.

Der gemeinsame Oberbegriff  „Wissenschaft“ bringt den engen Bezug von Forschung und Lehre zum Ausdruck. Forschung als „die geistige Tätigkeit mit dem Ziele, in methodischer, systematischer und nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen“ (Bundesbericht Forschung III BTDrucks. V/4335 S. 4) bewirkt angesichts immer neuer Fragestellungen den Fortschritt der Wissenschaft; zugleich ist sie die notwendige Voraussetzung, um den Charakter der Lehre als der wissenschaftlich fundierten Übermittlung der durch die Forschung gewonnenen Erkenntnisse zu gewährleisten. Andererseits befruchtet das in der Lehre stattfindende wissenschaftliche Gespräch wiederum die Forschungsarbeit.

Wie auch die Geschichte der Wissenschaftsfreiheit bestätigt, umfaßt die Freiheit der Forschung insbesondere die Fragestellung und die Grundsätze der Methodik sowie die Bewertung des Forschungsergebnisses und seine Verbreitung; die Freiheit der Lehre insbesondere deren Inhalt, den methodischen Ansatz und das Recht auf Äußerung von wissenschaftlichen Lehrmeinungen (vgl. § 3 des Entwurfs eines Hochschulrahmengesetzes in der Fassung vom 15. Juni 1972 – BTDrucks. VI/3506).

Mit dieser Definition der Wissenschaft durch das Bundesverfassungsgericht ist natürlich die Auffassung unserer politisch-medialen Klasse unvereinbar, wonach die Mehrheitsmeinung in den Kreisen der Wissenschaftler „die“ Wissenschaft im Sinne der endgültigen Wahrheit ist. Man hat das ja in der Corona-Zeit ständig behauptet („follow the science“) und tut dies noch mehr in der Klima-Debatte, die tatsächlich nicht einmal eine solche ist, sondern als zivilreligiöse Dogmatik angesehen werden muß. Da halte ich es doch lieber mit Galileo Galilei, der bemerkt hat, daß die Mehrheit eben nicht die Wahrheit ist.

Die Bedrohungen der Wissenschaftsfreiheit:

Bedroht wird die Wissenschaftsfreiheit aktuell zum einen durch eine als Managerialism bezeichnete Tendenz, die Hochschulen immer unvermittelter in den Dienst der Wirtschaft zu stellen, sie wie Unternehmen zu organisieren und zur Finanzierung ihrer Forschung vermehrt auf die Einwerbung sogenannter Drittmittel zu verweisen. Zum anderen geraten die Wissenschaftler zusehends unter den Druck einer alle Bereiche erfassenden Ideologisierung, welche die denkbaren Forschungsthemen, -methoden und -ergebnisse im Sinne politischer Korrektheit einzuschränken trachtet und inzwischen in einer regelrechten Cancel Culture, einer „Kultur“ des Zensierens und Löschens, gipfelt. Der lebendige Geist der Wissenschaft wird durch diese Entwicklungen erstickt. Der Grundgedanke Wilhelm von Humboldts, wonach die Universität ihren Mitgliedern eine mit der Lehre untrennbar verbundene Forschung in Einsamkeit und Freiheit ermöglichen kann, verschwindet damit.[5] 

Die Professorinnen Heike Egner und Anke Uhlenwinkel haben unter dem vielsagenden Titel „Wer stört, muß weg!“ dazu eine Studie vorgelegt, die aufzeigt, welche Entwicklungen im Hochschulbereich in den letzten Jahrzehnten das Humboldt`sche Ideal von der Freiheit der Wissenschaft, aber auch seine grundgesetzliche Ausprägung bedrohen. Sie selbst sind Opfer dieser Entwicklung geworden. Die Verwirklichung dieses Ideals war bis in die achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts dadurch gewährleistet, daß die Professoren als die Träger von Forschung und Lehre in persönlicher Sicherheit und Unabhängigkeit leben und arbeiten konnten. Dies wurde durch Verbeamtung und angemessene Besoldung sowie durch ausreichende Ausstattung der jeweiligen Lehrstühle aus staatlichen Mitteln, also Steuergeldern, gewährleistet. Hier ist in den letzten Jahrzehnten eine Änderung eingetreten, die eben dieses nicht mehr ohne weiteres gewährleistet. Die Zahl der mit Zeitverträgen oder befristeten Verbeamtungen oder im Angestelltenverhältnis beschäftigten Wissenschaftler steigt ebenso an, wie die Bedeutung der sogenannten Drittmittel-Finanzierung. Nicht mehr wertfreie und ergebnisoffene Forschung, sondern Forschung auf ein vorgegebenes Ziel, sei es im Interesse der Wirtschaft, sei es im Interesse gesellschaftlich vorherrschender Ideologien, trägt in zunehmendem Maße die akademische Welt. Die folgenden Beispiele  sind einer breiteren Öffentlichkeit  bekannt geworden.  Die tatsächliche Zahl  ist  deutlich größer. Für die Zeit von 1994-2024  geben  Egner und Uhlenwinkel  60 Fälle an, wobei sie immerhin 10 von ihnen dem wirklichen Entlassungsgrund „ideologische Unbotmäßigkeit“ zuordnen. Einige dieser Fälle will ich Ihnen vorstellen. Auch solche, die nicht direkt zur Entlassung der betreffenden Wissenschaftler geführt, jedoch sie in erhebliche Schwierigkeiten gebracht haben. Dazu gehören aus meiner Sicht auch die Fälle, in denen Hochschullehrer von linksextremen Studenten drangsaliert werden, denen die klassische Wissenschaftsfreiheit lediglich Ausdruck des verhaßten kapitalistischen Systems ist. Das ist auch nicht neu. Vielmehr war das wesentlicher Bestandteil der sogenannten achtundsechziger Bewegung. Ich selbst habe an der LMU in München erlebt, wie der Strafrechtler Bockelmann von den sogenannten roten Zellen an den Pranger gestellt wurde, ohne daß  die Universität wirksam dagegen eingeschritten wäre. Diese achtundsechziger Bewegung hatte letztendlich auch die Gründung des Bundes Freiheit der Wissenschaft zur Folge. Nicht wenige bedeutende Wissenschaftler zogen damals von den Universitäten im Norden und Westen unseres Landes nach Süden, weil dort der Einfluss der Linksradikalen in Politik und Studentenschaft noch vergleichsweise gering war.

Fall Prof. Dr. Jörg Baberowski

Der Historiker an der Berliner Humboldt-Universität ist seit 2015 erst mit seiner Kritik an der Migrationspolitik Angela Merkels und dann mit seiner vom politischen Mainstream abweichenden Haltung zur Ukraine in die Kritik geraten und gilt seither als umstritten. Auch er vertritt zur Frage der Definition eines Volkes unabhängig von der Staatsbürgerschaft eine vom deutschen politischen Mainstream abweichende Meinung. In einem Essay 2015 in der FAZ führte er aus:

Der Bundeskanzlerin fällt zu dieser Frage (also der Integration von hunderttausenden Zuwanderern aus fremden Kulturen) nur eine Wahlkampffloskel ein: „Wir schaffen es“. Und sie fügt hinzu, daß Deutschland sich in den nächsten Jahren bis zur Unkenntlichkeit verändern werde. Als ob es die Aufgabe der Politik wäre, die Krise nur zu verwalten. Und als ob es einerlei wäre, was die Bürger dieses Landes darüber denken. Natürlich kann die jährliche Einwanderung von 500.000 Menschen technisch bewältigt werden. Aber wollen wir sie auch bewältigen? Diese Frage hat niemand gestellt. Hat überhaupt ein Politiker je darüber nachgedacht, was das Gerede von der Willkommenskultur bewirkt? Es hat sich in den Krisenregionen dieser Welt inzwischen herumgesprochen, daß man für die Einreise nach Deutschland keinen Pass benötigt, daß der Wohlfahrtsstaat eine Versorgung gewährt, die in Pakistan oder Albanien nicht einmal für Menschen erreichbar ist, die in Lohn und Brot stehen. Solange der deutsche Sozialstaat der ganzen Welt Angebote macht, dürfen seine Repräsentanten sich nicht darüber beklagen, daß Menschen, die nichts haben, sie annehmen.

Die Politik hat entschieden, daß Deutschland ein Vielvölkerstaat werden soll. Nun gut. Dann soll sie aber auch Vorkehrungen dafür treffen, diesen Staat so zu organisieren, daß alle Menschen in Frieden und Einvernehmen mit ihm leben können. Die Integration von mehreren Millionen Menschen in nur kurzer Zeit unterbricht den Überlieferungszusammenhang, in dem wir stehen und der einer Gesellschaft Halt gibt und Konsistenz verleiht. Wenn uns mit vielen Menschen nichts mehr verbindet, wenn wir einander nichts mehr zu sagen haben, weil wir gar nicht verstehen, aus welcher Welt der andere kommt und worin dessen Sicht auf die Welt wurzelt, dann gibt es auch kein Fundament mehr, das uns zum Einverständnis über das Selbstverständliche ermächtigt. Gemeinsam Erlebtes, Gelesenes und Gesehenes – das war der soziale Kitt, der unsere Gesellschaft einmal zusammengehalten hat.

Solche Sätze lösen bei unseren woken Akademikern Schnappatmung aus. Die Aktionen linksextremer Studenten gegen Lehrveranstaltungen Baberowskis sind letztendlich wohl die Ursache dafür, daß ein von ihm geplantes Institut für Diktaturforschung an der Humboldt-Universität gescheitert ist. Nicht gefeuert, aber eingeschränkt.

Fall Dr. Ulrich Vosgerau

Der habilitierte Verfassungsrechtler mußte feststellen, daß eine akademische Karriere heutzutage nicht nur von der Qualifikation abhängt. Nach den üblichen Lehrstuhlvertretungen vor einer Berufung auf einen Lehrstuhl, mindestens aber eine Professur W 2, kam das Ende der Karriere, als er während der Flüchtlingskrise 2015 Bundeskanzlerin Merkel kritisierte. Mit dem Aufsatz Herrschaft des Unrechts in der Zeitschrift Cicero prägte er im Dezember 2015 einen Begriff, den der bayerische Innenminister Horst Seehofer dann aufgegriffen und der Kanzlerin vorgehalten hat. Unter diesem Titel hat Vosgerau dann im Jahr 2018 ein Buch vorgelegt, in dem er seine Kritik vertieft, wobei er auf die weitere Entwicklung eingeht.[6] Der politische Mainstream hat ihn dann als Rechtsextremisten eingestuft und anschließend geriet er durch seine anwaltliche Tätigkeit unter anderem für die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht weiter in den Ruch, ein „Rechter“ zu sein. Glücklicherweise hat er sich von all diesen Anfeindungen des links-grünen Establishments nicht beeindrucken lassen und gehört heute zu den profiliertesten Kritikern dieser Politik. Zu den bemerkenswerten Fäulniserscheinungen der bundesrepublikanischen Politikgesellschaft gehört auch, daß in der öffentlichen Berichterstattung nach wie vor behauptet wird, er habe an einem sogenannten „Geheimtreffen mit Rechtsextremen“ in der Art einer Wannseekonferenz 2.0 teilgenommen, bei der es um die millionenfache Vertreibung von Deutschen mit Migrationshintergrund gegangen sei („Geheimplan gegen Deutschland“). Bekanntlich hat daran auch eine Reihe von rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen gegen den Urheber dieser Räuberpistole, die in erheblichem Maße steuerfinanzierte NGO correctiv, die man mit Fug und Recht eine Lügenagentur nennen kann, in der veröffentlichten Meinung nichts geändert.

Der Fall ist in die Fallgruppe „ideologische Unbotmäßigkeit“ einzustufen, wie sie Egner/Uhlenwinkel definieren.

Fall Prof. Dr. Martin Wagener

Geradezu das Paradebeispiel für den Kampf des Verfassungsschutzes gegen die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit ist der Fall Professor Dr. Martin Wagener. Der Politikwissenschaftler hat eine Professur an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Berlin, Fachbereich Nachrichtendienste. Seine Lehrtätigkeit indessen kann er seit Oktober 2021 nicht ausüben, weil ihn der Verfassungsschutz als Rechtsextremisten einstuft und deswegen die Hochschule ein Betretungsverbot für das Hörsaalgebäude erteilt hat, das im Sicherheitsbereich liegt. Der Grund dafür waren Veröffentlichungen des Politikwissenschaftlers im Jahr 2018, nämlich zunächst das Buch „Deutschlands unsichere Grenze“, in dem die Zuwanderungspolitik der Bundesregierung scharf kritisiert wird, aber auch Möglichkeiten aufgezeigt werden, die deutschen Grenzen effizient zu schützen. Der zweite Sündenfall war dann das Buch „Kulturkampf um das Volk“ im Jahr 2021. In diesem vorzüglichen Buch setzt sich Wagener mit dem ethnischen Volksbegriff auseinander und zeigt auf, daß die Auffassung des Verfassungsschutzes dazu falsch und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Das beginnt damit, daß die Präambel des Grundgesetzes denknotwendig die Existenz eines deutschen Volkes vor Inkrafttreten des Grundgesetzes voraussetzt, in Art. 116 ausdrücklich das deutsche Volk jenseits der Staatsbürgerschaft definiert und hinsichtlich der Erlangung der Staatsbürgerschaft bei Geburt ausdrücklich neutral ist, also sowohl das Abstammungsprinzip (ius sanguinis) als auch das Geburtsortsprinzip (ius soli) dem einfachen Gesetzgeber zur Auswahl stellt. 50 Jahre lang, von 1949-1999, galt in Deutschland das Abstammungsprinzip. Folgt man den juristischen Minderleistern in den Verfassungsschutzämtern, dann bestanden die Parlamentsmehrheiten in diesen 50 Jahren ausnahmslos aus Verfassungsfeinden. Ich frage mich wirklich, wie diese Leute die Hürden zweier juristischer Staatsprüfungen überwunden haben. Ghostwriter? Dennoch ist man eben aus Sicht unserer Verfassungsschützer ein Rechtsextremist, wenn man den ethnischen Volksbegriff vertritt, obgleich das OVG Münster in seinem Urteil vom 13.5.2024[7] ausgeführt hat, daß jedenfalls die deskriptive Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs im Rechtssinn weder richtig noch falsch, sondern eine von persönlichen Wertungen abhängige Zustandsbeschreibung ist, die zum Beispiel soziologische, ethnologische oder historische Differenzierungen einbeziehen kann. Erst wenn jemand daraus schlußfolgert, deutschen Staatsbürgern je nach Ethnie unterschiedliche Rechte zuweisen zu dürfen oder gar zu müssen, ist die Grenze zur Verletzung des Schutzes der Menschenwürde in der Verfassung und damit der Verfassungsfeindlichkeit überschritten. Wagener tut das nirgends. Seine Analysen in diesem Buch mißfallen zwar der politischen Klasse und ihrem Kettenhund Verfassungsschutz, sind jedoch juristisch völlig unbedenklich. Wäre das zuständige Bundesinnenministerium von der juristischen Bewertung des Verfassungsschutzes überzeugt, müßte es in der Konsequenz ein Disziplinarverfahren gegen den Professor einleiten mit dem Ziel, ihn aus dem Dienst zu entfernen. Das hat man bisher nicht getan, sodaß die absurde Situation besteht, in der Wagener zwar den wesentlichen Teil seiner Arbeitsleistung nicht erbringen darf, indessen sein volles Gehalt bezieht. Aber mit solchen Kleinigkeiten, wie dem Vorwurf, Steuergelder vollen Händen aus dem Fenster zu werfen, hält sich die gutbezahlte politische Klasse unseres Landes erst gar nicht auf.

Ein klarer Fall von ideologischer Unbotmäßigkeit.

Fall Professor Dr. Michael Meyen

Professor Meyen ist wohl der klassische Fall des unbequemen Wissenschaftlers. Sein Forschungsgebiet sind die Medien, insbesondere ihre Wirkung auf die Willensbildung der Bevölkerung. Sein Sündenfall war, wie auch bei vielen seiner Kollegen, eine kritische Betrachtung der Corona-Maßnahmen, insbesondere die Rolle der Medien dabei. Prompt wurde er dann in die sogenannte rechte Ecke gestellt und zum Verschwörungstheoretiker gemacht.

Meyen kritisiert eine von ihm wahrgenommene gezielte Einflußnahme von Medien auf die Gesellschaft und beschreibt, daß die „Mächtigen“ die Kommunikation im Internet „kontrollieren“ würden. Im Zuge der COVID-19-Pandemie warf Meyen den Medien vor, mit der ständigen Berichterstattung über COVID-19 einen politischen Handlungsdruck erzeugt zu haben und so für den zweiten Lockdown mitverantwortlich gewesen zu sein sowie abweichende Meinungen nicht zu berücksichtigen. Am 25. März 2021 wurde in den Zeitungen Die WeLT und Der Freitag im Kontext der Debatte über die Corona-Politik ein „Manifest der offenen Gesellschaft“ veröffentlicht, dessen Unterzeichner unter anderem Meyen war. Dieser beklagt in seinem Statement zum Manifest die Notwendigkeit eines Raumes der offenen Gesellschaft zur Verhandlung von Themenkomplexen ohne Vorurteilsbildung („Verschwörer“, „Nazi“, „Antisemit“) und ohne Angst um Leib und Leben haben zu müssen. Im Oktober 2021 beteiligte Meyen sich an Volker Bruchs YouTube-Video-Aktion #allesaufdentisch und äußerte sich kritisch zu journalistischen „Faktenceckern“, die er als „Propagandamaschinen“ bezeichnete.[8]

Ich kann Professor Meyen insoweit nur beitreten. Indessen führten seine Aktivitäten dazu, daß zum einen der Münchner Stadtrat keine Räumlichkeiten mehr zur Verfügung stellte, um die Kampagne für die Meinungsfreiheit durchzuführen, und zum anderen sogar eine Gehaltskürzung um 10 % erfolgt sein soll.

Auch dieser Fall gehört in die Fallgruppe „ideologische Unbotmäßigkeit“.

Fall Professorin Dr. Ulrike Guérot:

Einst auf ausdrücklichen Wunsch des seinerzeitigen Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Dr. Jürgen Rüttgers, wegen ihrer europapolitischen Kompetenz, die sich unter anderem in einer Tätigkeit als Mitarbeiterin des früheren EU-Kommissionspräsidenten Jacques Delors und des seinerzeitigen Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert gezeigt hatte, auf eine Professur für Politikwissenschaften der Uni Bonn berufen, kam auch sie in Verruf und wurde ins rechte Abseits gestellt, als sie sich eine kritische Meinung zu den Corona-Maßnahmen der meisten Regierungen leistete und anschließend überdies die Ukraine-Politik des politischen Mainstreams in Frage stellte. Da half es ihr auch nicht, daß sie durchaus feministische und pazifistische Sichtweisen formulierte. Denn wer aus dem politisch-gesellschaftlichen Generalkonsens ausbricht, verläßt die Gemeinschaft der Rechtgläubigen. Er wird gemieden und ausgegrenzt wie ein Aussätziger. Und er trägt fortan das Kainsmal des Staatsfeindes auf der Stirn.  Deswegen wurde sie von ihrer Universität ausdrücklich öffentlich gerügt. Das genügte allerdings nicht für disziplinarische Maßnahmen. So traf es sich dann gut, daß zufällig im Juni 2022 ein Kollege von der Universität Trier Plagiatsvorwürfe gegen sie erhob, und zwar im Zusammenhang mit den im Zuge ihrer Bewerbung an der Universität Bonn vorgelegten Monographien, und dann der in solchen Zusammenhängen unvermeidliche Patrick Bahners von der FAZ das Haberfeldtreiben gegen sie erst richtig in Gang setzte. Das führte dann zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses seitens der Universität (Frau Guérot ist nicht auf Lebenszeit verbeamtete, sondern lediglich angestellte Professorin). Erstaunlicherweise bestätigte das Arbeitsgericht Bonn in erster Instanz diese Kündigung. Erstaunlicherweise deswegen, weil sie nicht nur aus meiner Sicht nicht tragfähig begründet werden kann. Mehr will ich dazu nicht sagen, das Verfahren läuft derzeit in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Köln, und ich bin am Verfahren als einer ihrer Anwälte beteiligt. Im vergangenen Jahr ist dazu eine Fallstudie erschienen[9], sie selbst hat  jüngst dazu  Stellung genommen[10]. Der Fall ist lehrreich, denn er zeigt, mit welcher Menschenverachtung gerade in der akademischen Welt  behandelt wird, wer vom „Pfad der Tugend“ abweicht. Die Metapher von der Schlangengrube ist dafür noch zu farblos. 

Fall Doktorandin Marie-Luise Vollbrecht

Frau Vollbrecht ist  Biologin mit einem Abschluß als Master of Science in Biodiversität und Naturschutz. Derzeit  promoviert sie über  das Thema „Die Folgen von Sauerstoffmangel für die Zellproliferation der Gehirnzellen, die Neurogenese und kognitive Leistungsfähigkeit  bei schwach elektrischen Fischen“. So weit so gut,  und  in keiner Weise aufregend. Indessen  veröffentlichte am 1.6.2022 Welt online den Gastbeitrag einer Gruppe von Autoren, darunter eben auch Frau Vollbrecht, in dem diese kritisierten, daß in Sendungen  des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die „wissenschaftliche Erkenntnis der Zweigeschlechtlichkeit in Frage gestellt“ und die Fehlinformation der „Vielgeschlechtlichkeit“ verbreitet werde. Das rief natürlich in der akademischen Filterblase, insbesondere in Teilen der sogenannten LGBT- Bewegung große Aufregung hervor und wurde als „Hetze gegen geschlechtliche Minderheiten“ verurteilt. Bekanntlich ist die sogenannte „Transfeindlichkeit“ derzeit eines der schlimmsten Gedankenverbrechen in Deutschland.

Für den 2.7.2022 plante die Humboldt-Universität, an der Frau Vollbrecht promoviert, in der sogenannten langen Nacht der Wissenschaften vor einem geladenen Publikum von im wesentlichen fachlichen Laien ihr Gelegenheit zu geben, in einem Vortrag ihre Position zu vertreten. Der Titel lautete „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht – Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt“. Nach dem heute wohl dominierenden linksradikalen Wissenschaftsverständnis an unseren Universitäten geht so etwas nicht. So kündigte ein sogenannter „Arbeitskreis kritischer Jurist*innen an der Humboldt-Universität zu Berlin“ Proteste gegen den Vortrag an. Denn die Thesen der Doktorandin seien nicht nur unwissenschaftlich, sondern auch „menschenverachtend“ und „queer-  und transfeindlich“. Daraufhin knickte die Universität ein und sagte den Vortrag aufgrund von Sicherheitsbedenken ab. Frau Vollbrecht veröffentlichte darauf den Vortrag, und konnte ihn dann am 14.7.2022 doch in der Universität halten. Dennoch erklärte die Universität in einer Pressemitteilung die Absage des Vortages für begründet und distanzierte sich von ihr. Das Statement erweckte den Eindruck, Frau Vollbrecht bewege sich mit ihren Meinungen in ihrer Gesamtheit außerhalb des Leitbildes und der Werte der Universität. Das wurde jedoch vom Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluß vom 1.12.2023 für rechtswidrig erklärt.[11] Das Gericht untersagte es der Universität, den Passus aus ihrer Pressemitteilung „Die Meinungen, die Frau Vollbrecht in einem „Welt“-Artikel am 1. Juni 2022 vertreten hat, stehen nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten“ weiter zu verbreiten.

Das Verständnis von Wissenschaftsfreiheit dieser Universität mußte also von einem Gericht beanstandet werden. Dem genius loci geschuldet ist die abschließende Bewertung des Müllers von Sanssouci „Il y à des juges a Berlin“.

Fall Professor Dr. Ulrich Kutschera 

Prof. Dr. Ulrich Kutschera war bis 2021 Professor am Institut für Biologie der Universität Kassel und arbeitete seit 2007 zusätzlich als Visiting Scientist in Palo Alto, Kalifornien, USA. Er ist überzeugter Atheist und engagiert sich demgemäß gegen den Einfluß des Kreationismus. Dies sowie insbesondere seine Äußerungen und Publikationen zu den Themen Gender Studies und gleichgeschlechtliche Ehe, seine Kritik an den Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie sowie seine Position zur nach Meinung des politischen Mainstream und der diesen stützenden Wissenschaftler durch den Menschen verursachten globalen Erwärmung und zum Klimawandel machten ihn auch außerhalb seiner akademischen Tätigkeit bekannt. 2018 wurde er Mitglied im Kuratorium der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung, die er nach eigenen Angaben drei Jahre später wieder verließ. Auf Grund von Äußerungen, in denen er Homosexuellen eine verstärkte Neigung zur Pädophilie nachsagte („Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmißbrauch auf uns zukommen.“) Ferner soll er in gleichgeschlechtlichen Ehen lebende Kinder als „bemitleidenswerte Befruchtungs-Produkte“ bezeichnet haben, deren Erziehung in Form „geistiger Vergewaltigung“ erfolge“.). Er wurde 2020 gerichtlich belangt und in einem Verfahren über drei Instanzen letztlich freigesprochen. Die amtlichen Leitsätze der Entscheidung des Landgerichts Kassel[12] zeigen vorbildlich die Grenzen der Strafbarkeit von Äußerungen auf, die durch das Grundgesetz gezogen werden:

Eine Menschenwürdeverletzung kommt nur in Betracht, wenn sich eine Äußerung nicht lediglich gegen einzelne Persönlichkeitsrechte richtet, sondern einer konkreten Person den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit abspricht. Der angegriffenen Person muß ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als minderwertiges Wesen behandelt werden. (BVerfG vom 19.5.2020 – 1 BvR 2397/19).

Der Schutz von Äußerungen durch die Meinungsfreiheit besagt nicht, daß diese als inhaltlich akzeptabel mit Gleichgültigkeit in der öffentlichen Diskussion aufzunehmen sind. Die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes setzt vielmehr darauf, daß solchen Äußerungen, die für eine demokratische Öffentlichkeit schwer erträglich sein können, grundsätzlich nicht durch Verbote, sondern in der öffentlichen Auseinandersetzung entgegengetreten wird. Die Meinungsfreiheit findet erst dann ihre Grenzen im Strafrecht, wenn die Äußerungen in einen unfriedlichen Charakter umschlagen (BVerfG vom 22.6.2018 – 1 BvR 2083/15 zu § 130 Abs. 3 StGB).

Bei der Anwendung von § 185 StGB auf herabsetzende Äußerungen unter einer Sammelbezeichnung ist stets zu prüfen, ob durch sie überhaupt die „persönliche“ Ehre der einzelnen Gruppenangehörigen beeinträchtigt wird, und zu beachten, daß es nicht zur Unterdrückung kritischer Äußerungen über politische und soziale Erscheinungen oder Einrichtungen kommen darf, für die der Schutz der Meinungsfreiheit in besonderer Weise gilt.

Darüber hinaus muß es sich um eine abgrenzbare und überschaubare Gruppe handeln; herabsetzende Äußerungen über unüberschaubar große Gruppen (wie alle Katholiken oder Protestanten, alle Gewerkschaftsmitglieder, alle Frauen, und wohl auch „alle Homosexuellen“) schlagen nicht auf die persönliche Ehre jedes einzelnen Angehörigen der Gruppe durch. (BVerfG vom 10.10.1995 – 1 BVR 1476/91, 1980/91, 102/92, 221/92)

Auch muß die herabsetzende Äußerung an ein Merkmal anknüpfen müssen, das bei allen Angehörigen des Kollektivs vorliegt, während die Anknüpfung an Merkmale, die zwar auf einige, offenkundig aber nicht auf alle Mitglieder zutreffen, die persönliche Ehre jedes einzelnen Mitglieds nicht mindert. Wenn jedem Adressaten einer solchen Äußerung klar ist, daß nicht alle gemeint sein können, bestimmte Personen aber nicht genannt sind, wird durch eine solche Äußerung niemand beleidigt (BGH St 36, 83).

Kutscheras Haltung zur Genderforschung führte im April 2016 dazu, daß ein geplanter Vortrag an der Philipps-Universität Marburg über die Grundlagen der Evolutionsbiologie für die Veranstaltungsreihe „Studium Generale“ nicht zustande kam. Auf Veranlassung der Frauenbeauftragten der Universität hatte sich deren Präsidentin für eine Ausladung Kutscheras ausgesprochen. Laut Kutschera selbst kam er der Ausladung durch eine Absage zuvor, da er im Vorfeld erfahren habe, daß Studentenvertreter beabsichtigten, die Veranstaltung zu stören. Der Fachbereichsrat der Marburger Fachschaft Biologie kritisierte die Begründung der Ausladungsempfehlung und äußerte seine Besorgnis darüber, daß die Universität Marburg „in der Öffentlichkeit unter den Verdacht der Zensur kritischer Positionen geraten ist“.

Der Fall ist in mehrfacher Hinsicht für unser Thema interessant. Zum einen, weil sich doch seine Universität hinter diesen herausragenden Wissenschaftler gestellt hat. Ob das heute noch so möglich wäre, will ich einmal offen lassen. Haß und Hetze als Vergehen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze waren noch nicht bekannt. Auch die Wokeness hatte den Weg über den Atlantik noch nicht angetreten. Jedenfalls war Professor Kutschera auf Lebenszeit verbeamtet, sodaß eine Entlassung, ohne daß ein entsprechend schweres Dienstvergehen vorlag, ohnehin nicht möglich war. Auch knickte die Hochschulleitung noch nicht vor den linksradikalen Studenten ein, wie das heute leider die Regel zu sein scheint. Zum anderen, weil die Strafgerichte in diesem Falle sich vorbehaltlos der Rechtsprechung des  Bundesverfassungsgerichts zur Auslegung von Äußerungen angeschlossen haben, einschließlich der restriktiven Bestimmung des passiv beleidigungsfähigen Kollektivs im Sinne der „Soldaten sind Mörder“ Entscheidung.  

Fall Professor Dr. Peter Hoeres / Dr. Benjamin Hasselhorn

Professor Hoeres ist Inhaber des Lehrstuhls für Neueste Geschichte an der Julius-Maximilians-Universität zu Würzburg. Dr. Hasselhorn ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an diesem Lehrstuhl. Linke Studenten erhoben Mitte März dieses Jahres Vorwürfe gegen die beiden Wissenschaftler. Angeblich hätten die beiden Wissenschaftler eine, wie es hieß, „neurechte Diskursverschiebung“ in der Lehre vorgenommen und Kontakte in „offen rechtsextreme Kreise“ unterhalten. Letzteres wurde daran festgemacht, daß Dr. Hasselhorn in der Zeitschrift Sezession im Jahre 2014 Aufsätze veröffentlicht hatte. Die Zeitschrift wurde damals vom Institut für Staatspolitik in Schnellroda herausgegeben, welches maßgeblich von Götz Kubitschek bestimmt wird. Es wurde dann seit 2021 vom Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt als rechtsextrem eingestuft. Die Klage des Instituts dagegen wies das Verwaltungsgericht Magdeburg indessen zurück. Die Begründung des Urteils folgt dem derzeit wohl herrschenden Gedankenkonstrukt, daß die Propagierung eines ethnischen Volksbegriffs zumindest den Verdacht begründet, wenn nicht gar die sichere Einschätzung als verfassungsfeindliche Bestrebungen rechtfertigt. Das ist natürlich Unsinn, was ich dann auch als anwaltlicher Prozessvertreter des Instituts ausführlich dargelegt habe. Das Institut wurde danach aufgelöst und die Herausgeberschaft der Sezession übernahm die neu gegründete Metapolitik Verlags UG, natürlich mit der gleichen Mannschaft. Hasselhorns Beiträge aus dem Jahr 2014, in dem noch lange nicht die Rede davon war, daß das Institut für Staatspolitik verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge, hatten auch nach Bekunden von Götz Kubitschek keinerlei programmatische Ausrichtung. Hasselhorn hat sich dann auch später von dem Institut und der Zeitschrift distanziert, weil deren Kurs ab 2014 („Pegida-freundlich, Höcke-nah, grundsätzlich, nicht liberal konservativ, politisch-romantisch, expressiv“) seinen Vorstellungen nicht mehr entsprach.

Indessen hielt das die linksradikalen Studenten in Würzburg nicht davon ab, gegen die beiden Wissenschaftler zu polemisieren und sogar ein alternatives Lehrangebot am Lehrstuhl vorbei zu fordern. Erbärmlich ist in diesem Zusammenhang das Verhalten der Universitätsleitung. Der Rektor konnte sich zunächst nicht dazu verstehen, sich eindeutig hinter die beiden Wissenschaftler zu stellen. Jedoch erklärten sich hunderte Wissenschaftler in einem Aufruf solidarisch mit den beiden. Zu den Unterzeichnern des Aufrufs gehörten auch namhafte Historiker wie Jörg Barberowski und Andreas Rödder, immerhin seinerzeit Vorsitzender der CDU-Programm-Kommission. Dann bestellte das bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowohl den Rektor Professor Paul Pauli und Professor Peter Hoeres zu einer Anhörung ein. Ergebnis war, daß in einer gemeinsamen Erklärung von Hochschulleitung und Lehrstuhlinhaber festgestellt wurde, die von Teilen der Studenten kritisierten Äußerungen und Publikationen seien in keiner Weise zu beanstanden. Die Hochschulleitung werde auch in Zukunft ihre Fürsorgepflicht vollumfänglich wahrnehmen und die Freiheit von Forschung und Lehre gewährleisten. Vereinbart wurde zudem, das Lehrangebot nur im Einvernehmen mit Professor Hoeres zu erweitern.[13]

Es ist also gerade mal noch gut gegangen. Ich bin mir nicht sicher, ob sich der Fall in einem anderen Bundesland genauso entwickelt hätte, insbesondere Norden und im Westen unseres Landes.

Lehrbeauftragter Patrik Baab

Der Journalist Patrik Baab recherchiert vorwiegend in Geheimdienstangelegenheiten. Weil er durch seine Anwesenheit als Wahlbeobachter bei den allgemein als Scheinreferenden in den russisch besetzten Gebieten der Ukraine zur Legitimation der „völkerrechtswidrigen und inhumanen Scheinreferenden, die Teil einer imperialistischen Politik und eines verbrecherischen Krieges sind“ sowie der Legitimation von „Mord, Folter, Verstößen gegen die Humanität und das Völkerrecht“ beigetragen haben sollte, wurde Baab 2022 von der Christian-Albrechts-Universität Kiel der Lehrauftrag entzogen. Eine Entscheidung, die jedoch 2023 vom Verwaltungsgericht Schleswig als rechtswidrig verworfen wurde. Seit 2014 war er dort Lehrbeauftragter für Journalismus. Sein 2023 veröffentlichtes Buch Auf beiden Seiten der Front im russisch-ukrainischen Krieg sorgte für Kritik und Kontroverse.

Wer stört, muß weg! Wer eben zu zentralen Überzeugungen der deutschen politischen Klasse quer liegt, stört. Daß Wissenschaft ihrem Wesen nach nicht selten quer liegt, spielt in Deutschland keine Rolle. Glücklicherweise greifen immer noch die Gerichte ein, wo die sogenannten gesellschaftlichen Eliten versagen.

Kurz einige weitere Fälle:

Professor Dr. Ulrich Fröschle

Professor Fröschle ist Germanist und hat sich in seiner Promotion mit den Brüdern Ernst und Franz Georg Jünger ausführlich befaßt. Aufmerksamkeit erlangte Fröschle auch durch seine Nähe zu Personen der sog. Neuen Rechten. Bereits 2018 hatte er in einem Interview mit einem seiner ehemaligen Studenten für das Dresdner Kulturmagazin erklärt, den Verleger Götz Kubitschek zu kennen und für „einen integren Mann“ zu halten. Ebenfalls betonte er seinen Respekt für die umstrittene – also bemerkenswerte – Publizistin Vera Lengsfeld. Im Februar 2024 nahm Fröschle laut Berichten der einschlägig bekannten NGO „Recherche Nord“ bei einer Veranstaltung des vom Bundesamt für Verfassungsschutz 2023 als rechtsextrem eingestuften Institut für Staatspolitik teil. Seit spätestens Oktober 2024 ist er als Mitarbeiter des AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla tätig. Damit gehört er ganz sicher nicht mehr zur Gemeinschaft der Heiligen.  

Nach Bekanntwerden dieser Recherche distanzierte sich die TU Dresden von ihm. Er werde im Wintersemester nicht lehren, teilte die TU mit. Die Entscheidung sei im Rahmen der Lehrplanung gefallen. Für ein disziplinarisches Vorgehen gebe es im Rahmen der dienstlichen Pflichten und auf Basis der vorliegenden Informationen keinen Anlaß und keine Möglichkeit. Im universitären Umfeld sei keine Wortäußerung oder Handlung von Fröschle bekannt, die diese begründen würde, heißt es. Das Rektorat habe sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe ernsthaft und reflektiert mit dieser Situation auseinandergesetzt und dabei auch verschiedene Perspektiven und Stimmen aus der Universität einbezogen.

Man darf gespannt sein, wie sich das weiterentwickelt, zumal Professor Dr. Fröschle „nur“ außerplanmäßig lehrt und nicht auf Lebenszeit verbeamtet ist.

Professor Dr. Bernhard Krötz Universität Paderborn

Der Professor trat in’s Fettnäpfchen, als er in der Mitteilung an eine Arbeitsgruppe seiner Studenten, die aufgelöst wurde, auf das alte Kinderlied von den zehn kleinen Negerlein Bezug nahm, und das böse N-Wort auch noch ausschrieb. Das führte zum Aufstand der Studenten, glücklicherweise nicht zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Der Spiegel berichtete, auf Anfrage betone die Universität, eine weltoffene Forschungs- und Bildungseinrichtung zu sein. Auf dem Campus würden keinerlei Formen von Rassismus, Intoleranz oder andere Formen von Diskriminierung und Gewalt geduldet. In dem genannten Fall erkenne man allerdings »kein strafrechtlich relevantes Verhalten«, heißt es gegenüber dem SPIEGEL: »Die Universität behält sich vor dem Hintergrund ihres Werteverständnisses jedoch persönliche Gespräche ausdrücklich vor, wenn sie dieses in irgendeiner Form tangiert sieht.«  Zu möglichen personalrechtlichen Schritten könne man keine Auskunft geben.[14]

Professor Dr. Stephan Maninger

Er ist Professor für Sicherheitspolitik an der Bundespolizeiakademie Lübeck. Nun wirft unter anderem die „taz“ dem Wissenschaftler vor, sich seit Jahren in sog. „rechten Netzwerken engagiert“ zu haben. Er habe in einschlägigen Publikationen veröffentlicht, darunter- horribile dictu – die Junge Freiheit. In seinen Artikeln habe er vor einem „Ethnosuizid an den Frontlinien in multiethnischen Städten“ gewarnt. In einer Lehrveranstaltung habe er zum Thema der gleichgeschlechtlichen Ehe abfällig gemeint, da könne man künftig ja auch sein Hausschwein heiraten.[15]

Indessen hat sich die Hochschule hinter den Professor gestellt. Von sogenannten rechtsgerichteten Aktivitäten vor 2021 sei ihr nichts bekannt. Auch eine Innenrevision der Bundespolizei kam in einer Untersuchung zu dem Ergebnis, die Vorfälle seien nicht gewichtig, und auch zu lange her. Auf die genannten Publikationen ging man erst gar nicht ein. Eine Untersuchung des Bundesinnenministeriums ergab ebenfalls nichts. Ich selbst bin der Auffassung, daß auch bei Wahrunterstellung dieser Vorwürfe ein disziplinarisches Vorgehen der Hochschule nicht erforderlich wäre, denn Dienstvergehen liegend ersichtlich nicht vor. Auch wenn es der linksdrehenden veröffentlichten Meinung zuwiderläuft: Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit gewährleisten auch die unbeanstandete Äußerung von Meinungen, die nicht jedem gefallen.

Fazit:

Diese wenigen Beispiele sind alarmierend. Das ungesunde Meinungsklima  in Deutschland, die sogenannte Cancel Culture, die Intoleranz  gegenüber  Meinungen und sogar wissenschaftlichen Arbeiten, die der linken Einheitsmeinung widersprechen, gefährden den demokratischen Rechtsstaat.  Die mahnenden Worte des Bundesverfassungsgerichts im Lüth Urteil von 1958 sollten wie ein  Menetekel über den Eingangsportalen unserer Hochschulen stehen: Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l“homme nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, „the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freedom“ (Cardozo).


[1] Az.: 1 BvR 400/51

[2] Az.: 1 BvR 434/87 „Walendy“

[3] Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.7.2010, Az.: 1 BvR 786/06

[4] Az.: 1 BvR 424/71

[5] Gerd Morgenthaler in Heike Egner/Anke Uhlenwinkel „Wer stört, muß weg!“ , S. 8

[6] Ulrich Vosgerau, Die Herrschaft des Unrechts, Kopp Verlag Rottenburg/Neckar 2018

[7] Az.: 5 A 1218/22, RNr. 206

[8] Wikipedia, abgerufen 30.5.2025

[9] Gabriele Gysi, Der Fall Ulrike Guerot, Westend Verlag Neu-Isenburg

[10] Ulrike Guérot, Zeitenwenden, Westend Verlag Neu-Isenburg; „Die autoritäre Schließung der Gesellschaft“, Junge Freiheit Nr. 16/25 vom 16.4.2025, Seite 3

[11] Verwaltungsgericht Berlin, Beschluß vom 01.12.2023, Az.: 12 L 399/22

[12] LG Kassel, Urt. V. 2.3.2021, Az.: 7 Ns 1622 Js 25245/17

[13] https://www.nzz.ch/feuilleton/die-historiker-peter-hoeres-und-benjamin-hassselhorn-sindvon-der-universitaet-wuerzburg-umfaenglich-rehabilitiert-worden 9.5.2025

[14] https://www.spiegel.de/start/uni-paderborn-professor-sorgt-mit-rassistischer-e-mail-fuer-protest-der-studierenden-a-d4959a3a-55fd-4b49-a19f-9b33935ee8d5

[15] https://taz.de/Rechter-Dozent-an-Bundespolizeiakademie/!6068891/


Seid ihr noch bei Trost?

Die künftigen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD sind drauf und dran, im Eiltempo eine Staatsverschuldung in der Größenordnung von nahezu 1 Billion € zu beschließen, natürlich an der geltenden Verfassung vorbei. Das Eiltempo ist dem Umstand geschuldet, daß im neuen Bundestag die dafür notwendige verfassungsändernde Mehrheit dafür wohl nicht zu haben ist, wohl aber, allerdings auch nicht ganz sicher, im noch amtierenden. Über die verfassungsrechtliche Problematik dieses Vorhabens will ich an dieser Stelle nichts sagen. Nicht wenige Verfassungsrechtler haben allerdings schon Bedenken geäußert, andere halten es für unbedenklich. Das Bundesverfassungsgericht wird also in Kürze darüber entscheiden.

Begründet wird dieser Verschuldungs-Tsunami mit zwei Argumenten:

Plötzlich und unerwartet?

Zum einen erhebt sich offenbar plötzlich die zwingende Notwendigkeit, die Lücke zu füllen, die durch den möglichen Rückzug der USA aus der Bündnisverteidigung entstehen könnte, jedenfalls insoweit, als die USA sich möglicherweise aus der konventionellen Verteidigung Europas zurückziehen und das den europäischen NATO-Verbündeten überlassen. Das erfordert dann in der Tat eine massive Aufrüstung der europäischen NATO Partner einschließlich Deutschlands. Eine Steigerung der Verteidigungskosten auf eine Größenordnung von etwa 5 % des Bruttoinlandsprodukts dürfte dann auch unausweichlich sein.

Zum anderen ist die marode Infrastruktur unseres Landes nicht mehr zu übersehen und erfordert gewaltige Investitionen, insbesondere in Straßen, Brücken und Bahnstrecken. Auch hier muß kurzfristig wohl ein mehrfaches von dem investiert werden, was in der Vergangenheit jährlich zur Verfügung stand.

Auf den ersten Blick erscheint es also in der Tat unumgänglich, viele Milliarden zusätzlich aufzubringen, um auch nur die notwendigsten und dringendsten Aufgaben angehen zu können. Doch auf den zweiten und dritten Blick ergeben sich doch Fragen. Die erste Frage ist doch die, ob das alles erst über Nacht über uns hereingebrochen ist. Natürlich nicht. Herr Trump ist nicht etwa kurz nach der Bundestagswahl Ende Februar völlig überraschend amerikanischer Präsident geworden. Daß er amerikanischen Interessen, so wie er sie versteht, den absoluten Vorrang vor allem anderen einräumt, ist seit Jahren bekannt. Das gilt auch für seine Forderung an die Europäer, im Grunde genommen ihre Verteidigung unterhalb des Nuklearschirms in die eigenen Hände zu nehmen und auch zu bezahlen. Vielmehr ist spätestens seit seiner Wahl am 5.11.2024 klar, daß insoweit auch auf uns Deutsche gewaltige Kosten zukommen werden. Auch der Zustand unserer Bundeswehr, sowohl in personeller Hinsicht als auch hinsichtlich ihrer Ausrüstung und Bewaffnung, ist schon lange bekannt. Schließlich hat man in Deutschland nach der Wende 1990 die Bundeswehr nach und nach kaputt gespart und geglaubt, die sogenannte Friedensdividende einstreichen zu können. Straßen und Brücken sind auch nicht über Nacht marode geworden. Vielmehr sind diese Zustände seit vielen Jahren offenkundig.

Fritze Wendehals und Markus Drehhofer halten uns zum Narren

In Kenntnis all dessen haben Friedrich Merz und Markus Söder geradezu mantraartig stets betont, eine Lockerung oder gar Aufhebung der in Art. 109 des Grundgesetzes verankerten Schuldenbremse komme für sie nicht in Betracht. Wenn man dann bereits wenige Tage nach der Wahl insoweit eine Wende um 180° vollführt, mehr noch, Schulden in einer Größenordnung machen zu wollen, die bis dahin in Deutschland schlicht nicht denkbar war, dann darf man sich nicht darüber beschweren, wenn von Wahlbetrug, Wählertäuschung und Charakterlosigkeit gesprochen wird. Die Glaubwürdigkeit jedenfalls der führenden Politiker der Unionsparteien ist nachhaltig zerstört. Ich sehe auch nicht, wie sie wiederhergestellt werden könnte. Denn, so haben wir es doch alle schon als Kinder gelernt, wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht. Aber auch die Sozialdemokraten müssen sich sagen lassen, daß sie insoweit jahrelang beschönigt und gelogen haben, was das Zeug hält.

Sparen!

Wovon überhaupt nicht die Rede ist, was aber zu prüfen ist, bevor man Schulden macht, um Dinge zu finanzieren, die man für notwendig hält, ist eine effiziente Haushaltsführung und vor allem, Sparen. Gerade Letzteres wäre dringend geboten, auch ohne die nun angeblich über Nacht aufgetretenen Finanzierungsprobleme. Sowohl eine strenge Aufgabenkritik, als auch eine ebenso strenge Prüfung der Effizienz von Ausgaben wäre vonnöten. Müssen wir beispielsweise, um bei Kleinigkeiten zu beginnen, Friseure, Visagisten und Fotografen unserer Politiker aus Steuermitteln bezahlen? In der Bundesrepublik des Wirtschaftswunders wäre niemand auf einen so abwegigen Gedanken gekommen. Aber gehen wir von diesen Petitessen dahin, wo es auch weh tut. Auf die Gefahr hin, als Banause und Ketzer beschimpft zu werden, frage ich durchaus, ob man wirklich alles aus Steuermitteln bezahlen muß, was unsere Hochkultur ausmacht? Der Anteil öffentlicher Mittel an der Kulturförderung in Deutschland liegt bei ca. 80 %. Demgegenüber liegt er in den USA bei 13 %, private Spender tragen 43 % bei und die restlichen 44 % müssen die jeweiligen Kultureinrichtungen erwirtschaften. Nun kann man nicht sagen, die USA lebten kulturell in der Steinzeit. Metropolitan Opera und Carnegie Hall beispielsweise zeigen ein anderes Bild. Betrachten wir zusätzlich die öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland und ihre private Konkurrenz, so ergäbe sich auch hier ein gewaltiges Einsparpotenzial, denn über die sogenannte Grundversorgung mit Nachrichten hinaus können alle Programmsparten doch durchaus von privaten Unternehmen getragen werden, was die vielen kommerziellen Sender ja täglich beweisen. Natürlich ist hohe Qualität ohne Rücksichtnahme auf Wirtschaftlichkeit und Freiheit von politischen Einflüssen gerade in den Medien wichtig. Genau an dieser Stelle kommen aber doch bei Betrachtung der öffentlich-rechtlichen Sender erhebliche Zweifel auf. Kurz und gut, wenn sich der Staat aus weiten Bereichen der Kultur in finanzieller Hinsicht zurückzieht, wird sehr viel Geld für andere Zwecke frei. Wieso eigentlich muß aus Steuermitteln alles finanziert werden, was unsere Universitäten tun zu müssen glauben? Brauchen wir wirklich Gender-Lehrstühle und dergleichen Allotria? Die Freiheit von Wissenschaft und Lehre bedeutet nicht, daß der Staat auch alles finanzieren muß, was erlaubt ist. Wieso eigentlich muß der Staat die sogenannten Nichtregierungsorganisationen teilweise ganz, teilweise zu erheblichen Teilen finanzieren? Abgesehen davon, daß es doch ein Widerspruch in sich ist, wenn sich solche Vereinigungen Nichtregierungsorganisationen nennen, aber von den Regierungen mindestens teilweise finanziert werden, steht damit doch ihre behauptete Unabhängigkeit mehr als infrage. Wieso muß angebliches Bürgerengagement vom Staat finanziert werden? Ein noch sehr viel größeres Potenzial ergibt sich aber auch im sozialen Bereich. Stichworte Bürgergeld, Kosten und Folgekosten der überbordenden Migration.

Wir stehlen das Geld unserer Kinder und Enkel

Auch hier lasse ich mich gerne als Ketzer beschimpfen, doch ist es gerade mit Blick auf die nachfolgenden Generationen moralisch überhaupt vertretbar, etwa unsere Enkelkinder die Autobahnbrücken bezahlen zu lassen, über die wir jetzt fahren wollen, oder die Landesverteidigung finanzieren zu lassen, von der wir zu unseren Lebzeiten profitieren? Haben wir nicht jahrzehntelang das Steueraufkommen zu großen Teilen schlicht verfrühstückt, statt es zu investieren? Sind wir nicht selbst schuld, wenn unsere Politiker uns das Schlaraffenland mit unserem Geld finanziert haben? Müssen wir nicht diese Versäumnisse in der Vergangenheit und Gegenwart nun schleunigst dadurch ausgleichen, daß wir jetzt endlich persönlich Verzicht üben und die notwendigen Investitionen in Infrastruktur und Landesverteidigung selbst bezahlen, sprich, auf die öffentliche Finanzierung schöner Dinge mit Schulden verzichten und notfalls, wenn drastische Sparmaßnahmen nicht ausreichen, auch höhere Steuern zahlen, und zwar alle, Arm und Reich? Denn unsere Kinder und Enkel werden künftig ebenfalls vor großen Problemen stehen, die sie doch nur dann finanziell bewältigen können, wenn sie nicht auch noch die Schulden ihrer dummen und faulen Eltern und Großeltern bezahlen müssen.

Das Grundübel der schwerfälligen und ineffizienten deutschen Bürokratie

Natürlich ist auch ein kritischer Blick auf die Misswirtschaft geboten, die den effizienten Einsatz finanzieller Mittel in Deutschland verhindert. Es ist ein offenes Geheimnis, daß zum Beispiel die Rüstungsausgaben in Ländern wie Israel, aber auch den USA und selbst Russland um ein mehrfaches effektiver sind, als bei uns. Gerade das Beschaffungswesen der Bundeswehr ist das abschreckende Beispiel dafür, wie man es nicht machen soll. Nicht nur die im internationalen Vergleich sehr lange Dauer der Beschaffung von Rüstungsgütern, sondern auch das krasse Missverhältnis zwischen aufgewendeten Kosten und dem Gegenwert von Waffensystemen rufen nach einer grundlegenden Veränderung in diesem Bereich. Der alte militärische Grundsatz, wonach im Kriege nur das einfache Erfolg hat, gilt natürlich auch für das Beschaffungssystem. Warum muß in Deutschland stets die sogenannte Goldrandlösung gewählt werden, die sprichwörtliche eierlegende Wollmilchsau in Gestalt eines Waffensystems, das alles mögliche kann, auch das was es nicht unbedingt können muß? Warum kann man selbst dann, wenn ein bereits in anderen Streitkräften bewährtes Waffensystem gekauft wird, nicht einfach das Serienprodukt kaufen, und nicht noch eine Vielzahl von Sonderwünschen ordern, die möglicherweise dann noch einmal einen längeren Entwicklungszeitraum und natürlich explodierende Kosten nach sich ziehen?

Das gilt nicht nur im militärischen Bereich, sondern generell für das öffentliche Beschaffungswesen, womit wieder bei unserer Infrastruktur wären. Auch hier ließe sich vor allem durch Entbürokratisierung und Vereinfachung sehr viel Geld sparen. Ein Beispiel ist doch gerade der Wohnungsbau, dessen Kosten nicht zuletzt wegen immer höher steigender technischer Anforderungen derart gestiegen sind, daß bezahlbarer Wohnraum vielfach gar nicht mehr gebaut werden kann. Wo man sich indessen ein Herz genommen und technische Spezifikationen auf das einfache und notwendige reduziert hat, sind dann beispielsweise die Kosten für den Quadratmeter Wohnraum um 25-30 % gesunken. Die Reihe ließ sich beliebig fortsetzen.

Kehrt endlich um!

Was über die Jahrzehnte hinweg verschlampt, verdummbeutelt und versäumt worden ist, kann nicht in einer Nacht- und Nebel Aktion zwischen zwei Legislaturperioden auf Kosten der Kinder, Enkel und Urenkel der Politiker und ihrer Wähler nachgeholt werden, die für diese Misere verantwortlich sind. Vielmehr ist ein Umdenken angesagt, eine Rückkehr zu den Tugenden, die es unseren Großeltern und deren Eltern ermöglicht haben, das Land aus den Trümmern zweier Weltkriege heraus wieder aufzubauen. Indessen fürchte ich, daß weder eine Blut-, Schweiß- und Tränen Rede eines Winston Churchill noch die Kapuzinerpredigt eines Abraham A Sancta Clara unsere verantwortlichen Politiker zu pflichtgemäßem Handeln bewegen könnten.

Fakten

Der Regierungswechsel in den USA zwingt zu einer Neubewertung der Sicherheitslage in Europa und damit auch der Lage Deutschlands. Der neue amerikanische Präsident legt offensichtlich deutlich weniger Wert auf die Bündnisverpflichtungen seines Landes in der NATO, als das seit Bestehen der NATO amerikanische Politik war. Seine Parole „America first“ muß ernst genommen werden. Das bedeutet für ihn aber in jeder Hinsicht erst einmal festzustellen, was den USA nutzt. Das Verhältnis zu anderen Staaten wird offensichtlich alleine nach Nützlichkeitsgesichtspunkten beurteilt. Dazu zählt sicherlich, welchen Nutzen die US-amerikanische Wirtschaft aus den Beziehungen zu einzelnen Staaten haben kann. Für die eigene Sicherheit gegen Angriffe von dritter Seite brauchen die Amerikaner Europa bzw. die europäischen Staaten wie Deutschland nicht. Indessen ist Europa und damit auch Deutschland ein großer Markt für die amerikanische Industrie. Es ist also im amerikanischen Interesse, daß die europäischen Länder wirtschaftlich prosperieren. Länder unter dem Einfluss Russlands, vor allem mit einem ähnlichen staatlich regulierten Wirtschaftssystem, sind für die amerikanische Wirtschaft nicht von Interesse. Somit kann als Zwischenschritt unserer Überlegungen festgehalten werden, daß die USA ein vitales Interesse daran haben, daß Europa nicht in den Einflussbereich Russlands gerät, jedenfalls nicht die Staaten der Europäischen Union. Dazu gehört die Ukraine nicht.

Verantwortung und Kosten werden neu verteilt

Die neue US-Administration hat deutlich gemacht, daß sie künftig nicht mehr gewillt ist, die Hauptlast der Verteidigung gegen Russland oder wen auch immer zu tragen. Das sollen die Europäer gefälligst selbst tun. Vor diesem Hintergrund sind die Äußerungen auch deutscher Politiker zur Höhe des Verteidigungsetats zu bewerten. Das von den USA seit Jahrzehnten propagierte 2 % Ziel gehört offenbar bereits der Vergangenheit an. Von 3,5 % bis 5 % schwanken die jeweiligen Forderungen auch einheimischer Politiker, sogar von den in ihrer DNA pazifistischen Grünen. Zwar verpflichtet Art. 5 des NATO-Vertrages jeden Mitgliedstaat, im Falle eines Angriffs auf ein anderes Mitglied militärischen Beistand zu leisten. Das war seit Gründung der NATO 1949 allgemeiner Konsens. Indessen muß heute angesichts der America-first-Ideologie des Präsidenten Trump in Zweifel gezogen werden, ob das in jedem Falle Gültigkeit hätte. Ein militärischer Angriff Russlands etwa auf das Baltikum dürfte wohl nicht mehr automatisch das militärische Einschreiten der NATO mit allen ihren Mitgliedsländern, insbesondere der USA auslösen.

Das Kräfteverhältnis

Somit ist zunächst einmal von Interesse, welche militärische Stärke die NATO im Vergleich zu Russland hat, und zwar auch dann, wenn man die USA herausrechnet. Dazu erst einmal ein Blick auf die nachstehende Tabelle (Quelle: statista):

Kräftevergleich

Vergleich der Militärstärke von NATO und Russland im Jahr 2025

MerkmalNATORussland
Personal
Militärisches Personal insgesamt8.658.8823.570.000
aktive Soldaten3.439.1971.320.000
Reserve4.343.0652.000.000
Paramilitärische Einheiten876.620250.000
Luftstreitkräfte
Luftwaffe insgesamt22.3774.957
Jagdflugzeuge/ Abfangjäger3.312833
Flugzeuge für Bodenangriffe1.163689
Transportflugzeuge1.479456
Spezialflugzeuge (z.B. Aufklärung)889141
Tankflugzeuge65819
Hubschrauber insgesamt9.1411.651
Kampfhubschrauber1.416557
Landstreitkräfte
Kampfpanzer11.4955.750
gepanzerte Fahrzeuge971.280131.527
selbstfahrende Artillerie3.9855.168
geschleppte Artillerie6.3258.505
MLRS-Systeme²1.9773.005
Seestreitkräfte
Militärschiffe insgesamt1.143339
Flugzeugträger161
Helikopterträger140
Zerstörer10110
Fregatten12812
Korvetten6783
U-Boote14863
Patrouillenboote488123
Minenboote18147
Nuklearwaffen
nukleare Sprengköpfe¹5.5595.580

Die Streitkräfte der NATO sind denen Russlands um mehr als das Doppelte überlegen. Berücksichtigt man dazu noch die militärische Faustformel, daß der Angreifer eine zahlenmäßige Überlegenheit von 3-4 zu 1 benötigt, um erfolgreich sein zu können, dann wird ganz deutlich, daß Russland in einem Krieg gegen die NATO schlicht und einfach nicht obsiegen könnte. Etwas anderes wäre allerdings zu besorgen, wenn Russland sich damit begnügen würde, etwa ein kleines Land wie Moldawien oder Estland handstreichartig zu besetzen. Es wäre also zu prüfen, ob die NATO ohne die USA genügend Kampfkraft aufbringen könnte, um Russland an solchen Abenteuern zu hindern. Wir sehen, daß die Zahl der Kampfpanzer in der NATO bei 11.495 liegt. Die USA verfügen allein über 4640 Kampfpanzer. Mithin kann die NATO ohne die USA immerhin 6855 Kampfpanzer aufbieten. Dieser Vergleich des Hauptwaffensystems der Landstreitkräfte mag erst einmal genügen. Denn es bleibt ja bei dem alten militärischen Grundsatz, daß man aus der Luft zwar gewaltige Zerstörungen beim Feind anrichten kann, damit aber nicht sein Gebiet besetzt. Oder, wie es bei unseren US-Kameraden so schön heißt: You need boots on the ground. Russland verfügt nach aktuellen Schätzungen (Quelle: Redaktionsnetzwerk Deutschland) über 3417 Kampfpanzer. Ähnliche Größenordnungen gelten auch für die Hauptwaffensysteme auch bezüglich Luftwaffe und Marine. Fazit: auch ohne die USA ist die NATO für Russland ein unüberwindlicher Gegner.

Das deutsche Defizit

Was Deutschland angeht, so besteht hier durchaus erheblicher Nachholbedarf. Denn auch wenn wir hier wieder auf das Hauptwaffensystem Kampfpanzer schauen, dann sehen wir im Bestand der Bundeswehr lediglich 296 davon, bei den türkischen Streitkräften indessen 2238, in Griechenland 1344 und in Polen 614. Selbst Länder wie Rumänien mit 328 und Spanien mit 317 Kampfpanzern liegen vor Deutschland. Wenig tröstlich ist dabei, daß auch Großbritannien mit 277 Kampfpanzern und Frankreich mit deren 215 nicht sonderlich gut aufgestellt sind. Mit Blick auf den inzwischen unsicher gewordenen Beistand der USA im Rahmen der NATO ist hier erheblicher Nachholbedarf in Deutschland, aber auch in Großbritannien und Frankreich festzustellen.

Kriegstüchtigkeit ist ohne Wehrpflicht nicht zu haben

Verteidigungsminister Pistorius hat zu Recht verlangt, daß die Bundeswehr (wieder) kriegstüchtig werden muß. Die Forderung, nun auch die Wehrpflicht wieder in Kraft zu setzen, erscheint vor diesem Hintergrund ohnehin begründet. Die insoweit offensichtlich militärisch gut beratene AfD-Vorsitzende Weidel liegt auch mit ihrer Forderung nach einer Dauer der wieder auflebenden Wehrpflicht von zwei Jahren durchaus richtig. Denn wenn die Bundeswehr als Teil einer schlagkräftigen präsenten NATO Streitmacht den russischen Streitkräften Paroli bieten soll, dann müssen natürlich ihre Soldaten möglichst noch beser ausgebildet sein, als die auf der Gegenseite. Ich habe noch die Erzählungen meines Vaters im Ohr, der den gesamten Zweiten Weltkrieg als Frontsoldat erlebt hat. Seit etwa Mitte des Krieges bis zum Ende seien vermehrt nur kurz und deswegen schlecht ausgebildete Soldaten an die Front gekommen. Deren Lebenserwartung war dann auch proportional zur Dauer ihrer Ausbildung. Als die Bundeswehr noch eine Präsenzarmee im kalten Krieg war, dauerte die Ausbildung eines Mannschaftssoldaten auf jeden Fall ein ganzes Jahr, bis er wirklich einsatzfähig war. Die restlichen damals noch 6 Monate von 18 war er einsatzbereit und wurde in Übung gehalten. Angesichts dessen, daß selbst die Waffensysteme der Infanterie immer komplizierter werden, und auch die Anforderungen des Gefechts der verbundenen Waffen auf dem Gefechtsfeld immer weiter steigen, wäre es ein fataler Irrtum zu glauben, es genüge, einem Soldaten das Schießen beizubringen. Vielmehr erfordert der Einsatz auch des einfachen Soldaten auf dem Gefechtsfeld eine gründliche Ausbildung und auch nicht geringe intellektuelle und kognitive Fähigkeiten.

Was uns der Krieg um die Ukraine lehrt

Weil wir nun auch im Hinblick auf den Ukraine-Krieg lernen müssen, diesen als unsere Angelegenheit zu betrachten, wenn wir nicht eines Morgens statt des Zeitungszustellers russische Soldaten an der Haustür begrüßen wollen, müssen wir wohl oder übel auch nüchtern beurteilen, was dieser Krieg bedeutet, und wie wir ihn, natürlich im Zusammenwirken mit den Ukrainern, möglichst rasch beenden können. Betrachte ich mir indessen die Debatte in Deutschland darüber, so löst das doch schon heftiges Kopfschütteln aus.

Nicht nur der amerikanische Präsident, sondern auch ein beträchtlicher Teil des politischen Spektrums in Deutschland geht mit der Behauptung hausieren, die Ukraine sei selbst schuld an diesem Krieg, denn sie habe durch ihre Hinwendung zu Europa und dem Wunsch, NATO Mitglied zu werden, den Russen keine andere Wahl gelassen, als ihr Land zu besetzen. Das ist, um es klar und deutlich zu sagen, Quatsch. Sicherlich läuft es denn russischen strategischen Interessen zuwider, daß ein großes Nachbarland wie die Ukraine Bestandteil des westlichen Lagers, insbesondere auch der NATO wird. Indessen ist das hinzunehmen. Das Völkerrecht verbietet eben absolut den Angriffskrieg. Darüber muß eigentlich kein Wort verloren werden. Auch wenn der Angreifer noch so gewichtige strategische Interessen an der Besetzung des Nachbarlandes haben mag, es ist absolut unzulässig, dies militärisch durchzusetzen, wenn man weder selbst angegriffen wird, noch ein solcher Angriff unmittelbar bevorsteht. Mithin erübrigen sich alle Diskussionen über die Berechtigung dieses Angriffs. Er ist eben ein Verbrechen gegen den Frieden im Sinne der Charta der Vereinten Nationen und des Statuts über den Internationalen Strafgerichtshof. Allerdings muß auch gesagt werden, daß Russland mit dieser Verachtung des Völkerrechts nicht alleine steht. Ebenso wie Russland haben die USA, China und auch Israel den Vertrag über die Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs nicht unterzeichnet. Ebenso wie die USA haben auch Russland und China in der Vergangenheit gezeigt, daß sie ihre Interessen gegebenenfalls auch militärisch durchsetzen, ob das völkerrechtlich erlaubt ist oder nicht. Der amerikanische Präsident denkt auch öffentlich darüber nach, ob er nicht auch militärisch die Interessen der USA etwa an der Panama-Kanalzone oder Grönland durchsetzt. Letztendlich gilt das Völkerrecht für die Großmächte nicht wirklich, denn der Internationale Strafgerichtshof hat bekanntlich keinen Gerichtsvollzieher. Die Ukraine verteidigt sich zu Recht gegen den russischen Angriff. Länder der NATO einschließlich der USA und Deutschlands unterstützen die Ukraine bei der Abwehr dieses Angriffs mit Waffenlieferungen und finanziellen Hilfen. Das ist nach Art. 51 der UN-Charta auch ihr gutes Recht. Wer das indessen für „Kriegstreiberei“ hält, wie das nicht selten zu lesen ist, liegt völlig falsch und muß sich bescheinigen lassen, weder von Sicherheitspolitik noch vom Völkerrecht eine blasse Ahnung zu haben.

Auf die Integrität der beteiligten Politiker kommt es nicht an

Man hört nicht selten, der ukrainische Präsident Selenskij und seine Entourage bereicherten sich schamlos an diesem Kriege und leiteten einen Großteil der internationalen Finanzhilfe auf ihre Konten. Nun ist die Ukraine zwar eines der korruptesten Länder in Europa. Im „Corruption Perception Index“ von Transpirancy International belegt sie Platz 105 von 180 Staaten dieser Welt. Deutschland hingegen belegt Platz 15 von 180, auf Platz 1 liegt Dänemark. Es wäre naiv anzunehmen, daß der Präsident und die Minister in diesem Lande sich wie unbestechliche preußische Beamte seligen Angedenkens verhalten. Das ändert indessen nichts daran, daß ihr Land überfallen worden ist, und sie die Verantwortung dafür tragen, diesen Angriff möglichst abzuwehren. Der Angreifer selbst, Russland, belegt im Übrigen in diesem Index Platz 154 von 180. Die Welt ist eben so, wie sie ist. Zu den Vorwürfen gegen den ukrainischen Präsidenten gehört inzwischen auch, daß er angeblich nicht (mehr) demokratisch legitimiert sei. Denn er weigere sich, Wahlen auszuschreiben. Auch das ist Quatsch. Die Verfassung des Landes verbietet Wahlen in Kriegszeiten. Das ist im Übrigen nichts außergewöhnliches. Auch bei uns wäre das im Falle eines Krieges nicht möglich, was Art. 115 h des Grundgesetzes ausdrücklich vorschreibt.

Wir wollen den Frieden, aber nicht um den Preis der Selbstaufgabe

Der Ruf nach Waffenstillstandsverhandlungen und einem Friedensschluss wird in Deutschland immer lauter. Natürlich zu Recht. Abgesehen davon, daß der Krieg stets die schlechteste Möglichkeit zur Lösung eines Konflikts ist, auch wenn der Angegriffene keine andere Möglichkeit hat, als sich zu verteidigen, muß inzwischen auch die Sinnhaftigkeit des militärischen Widerstandes gegen den Angreifer kritisch beleuchtet werden. Hatte man zu Beginn des Krieges in den ersten Wochen nach dem 22. Februar 2022 angesichts des stümperhaft vorgetragenen Angriffs der russischen Streitkräfte noch erwarten können, daß es der Ukraine gelingen werde, den Angreifer aus dem Lande zu werfen, so kann das heute nicht mehr ernsthaft angenommen werden. Vielmehr ist es völlig illusorisch zu erwarten, daß es der Ukraine auch mit verstärkter Hilfe des Westens gelingen könnte, die vom Feind besetzten Gebiete zurück zu erobern. Ganz zu schweigen von der seit 2014 von Russland annektierten Halbinsel Krim. Hier gilt einfach die alte Weisheit der Dakota-Indianer: „Wenn du merkst, daß du ein totes Pferd reitest, dann steig ab.“ Das heißt indessen nicht, daß die Ukraine nun einfach die Waffen strecken sollte. Denn damit würde sie aufhören als Staat zu existieren und der Aggressor hätte sein Ziel erreicht. Nein, auch insoweit gilt, daß aussichtsreiche Friedensverhandlungen nur aus einer Position der Stärke heraus geführt werden können. Nur wenn der Aggressor einen Friedensschluss attraktiver finden muß, als die Fortsetzung des Krieges, wird er bereit sein, zu verhandeln. Bekanntlich erleidet Russland erhebliche Verluste in diesem Krieg. Man spricht von mindestens 100.000 gefallenen Soldaten und ca. 3000 zerstörten Kampfpanzern, um nur zwei wichtige Kennzahlen zu nennen. Nur mit ausreichender Waffenhilfe kann es den Ukrainern gelingen, zumindest den status quo zu halten. Das wiederum macht es für Russland jeden Tag weniger attraktiv, gegen die Stellungen der Verteidiger anzurennen. Somit ergibt sich für den Angreifer durchaus wenn nicht der Zwang, so doch die Notwendigkeit zu überlegen, ob man sich nicht vielleicht mit dem zufrieden geben sollte, was man hat, weil mehr wohl mindestens mittelfristig nicht zu erreichen ist. Und auf Seiten des Angegriffenen muß man einfach sehen, daß die Rückeroberung der verlorenen Gebiete völlig aussichtslos ist, auch dann, wenn man noch mehr Waffen von den NATO-Ländern bekommt, als bisher. Wer das für „Kriegstreiberei“ hält, kann nicht ernst genommen werden.

Womit zu rechnen ist

Das ist alles nicht schön. Es ist jedoch zu erwarten, daß es genau darauf hinausläuft, wenn die USA und Russland das Thema nun in Saudi-Arabien miteinander verhandeln. Die Ukraine wird man zu den Verhandlungen hinzu bitten, sobald die Grundzüge der neuen Ordnung im Bereich Russland/Ukraine feststehen. Alles andere wäre schlicht naiv. Deutschland und die übrigen Europäer werden sich dann sicher am Wiederaufbau des Landes beteiligen, und zwar auch mit erheblichen Finanzhilfen. Auf diese Rolle werden sie aber auch beschränkt werden. Die großen Entscheidungen fallen eben in Vier-Augen-Gesprächen der Großmächte.

Außenpolitik mit und ohne Hirn

Es ist schon merkwürdig. In Sachen Krieg und Frieden, Rüstung und Abrüstung sowie Freund und Feind hat sich in den letzten Jahren eine merkwürdige Verschiebung der politischen Einstellungen ergeben.

In den Zeiten des Kalten Krieges waren innenpolitisch bei uns die Fronten klar:

Die Linke aller Schattierungen stand für Pazifismus, zum großen Teil auch an der Seite der sozialistischen/kommunistischen Brüder und Schwestern im Osten. Die Rechte, von den Liberalen über die Bürgerlichen bis hin zu den Nationalen stand für Wehrhaftigkeit und bekannte sich zur NATO. Das ist heute offensichtlich in weiten Teilen genau umgekehrt, in geringeren Teilen mindestens unklar. Darüber sollte man schon ein paar Worte verlieren.

Die Bundeswehr war wenigstens halbwegs gut finanziert, mehr als 2 % des Bruttosozialprodukts standen zur Verfügung. Mit 595.000 präsenten Soldaten und zusätzlich rund 700.000 sofort verfügbaren Reservisten konnte sie auch einem überraschenden Angriff des Warschauer Pakts ca. 1,3 Millionen gut ausgebildete Soldaten entgegenstellen. Gut ausgebildet, denn auch die wehrpflichtigen Mannschaftsdienstgrade dienten 15 bzw. 18 Monate lang. Heute haben wir 180.000 präsente Soldaten zzgl. 34.000 Reservisten. Hatte die Bundeswehr 1985 noch ca. 4600 Kampfpanzer, so sind es heute nur noch bescheidene 295 Stück. Trotz der vom Bundeskanzler nach dem Einmarsch der russischen Streitkräfte in die Ukraine ausgerufenen Zeitenwende hat sich daran bis jetzt nichts geändert.

Nun ist der Kalte Krieg gottlob vorbei. Wir können mit Recht auch sagen, daß der politische und wirtschaftliche Zusammenbruch des Warschauer Paktes in erster Linie der glaubhaft gestalteten Verteidigung, zu einem nicht geringen Anteil der immer größer werdenden wirtschaftlichen Überlegenheit des Westens und auch dem glaubhaft dokumentierten Willen der Bürger unseres Landes und der verbündeten Staaten geschuldet war. Pazifismus war die Bewegung einer linken Minderheit, stärker im universitären Milieu und den Kirchen, schwach bis bedeutungslos in der Arbeiterschaft und dem Bürgertum.

Das hat sich fundamental geändert. Die Lage ist insoweit äußerst unübersichtlich. Auffallend ist jedoch, daß früher glühende Pazifisten wie die Grünen, die Linke und Teile der SPD nun einer weitgehenden militärischen Unterstützung der Ukraine in ihrem Abwehrkampf gegen Russland das Wort reden, teilweise über die bloße Lieferung von effizienten Waffen hinaus. Auffallend ist auch, daß nicht nur im BSW, seiner von jeher russlandfreundlichen Vorsitzenden Sahra Wagenknecht folgend, sondern auch in der AfD ein entschiedener Pazifismus herrscht, der vor allem einen Friedensschluss um jeden Preis fordert, und mit teils schrillen Tönen davor warnt, daß Deutschland in diesem Krieg hineingezogen werden könnte. Es ist ebenfalls auffallend, daß jedenfalls in Teilen der SPD, der Linken überhaupt, vom BSW ganz abgesehen, mit Blick auf den Konflikt zwischen Israel und den palästinensischen Terrororganisationen, eine dezidiert palästinenserfreundliche und gegenüber Israel mindestens kritische Haltung vorherrscht. Erstaunlich deswegen, weil jedenfalls seit 1949 über Jahrzehnte auch im linken Teil des deutschen politischen Spektrums die uneingeschränkte Unterstützung Israels gegenüber seinen Feinden gewissermaßen zum guten politischen Ton gehörte.

Sicherlich war die gewaltige Bedrohung durch den Warschauer Pakt während des Kalten Krieges die Garantie dafür, daß die politischen Verhältnisse außerordentlich stabil waren. Wer Freund und wer Feind war, daran konnte kein Zweifel bestehen. Heute ist nun die politische Lage volatil und wechselhaft, was natürlich allerorten, auch in Deutschland, zu unklaren Verhältnissen führt. Indessen mag das zwar der Demokratie wesenseigen sein, muss aber nicht in jedem Falle zu begrüßen sein.

Vor allem muss man hinterfragen, was diese gewandelten politischen Überzeugungen betreffend Sicherheit, Verteidigung und Bündnispolitik verursacht hat. Daß etwa das linke politische Spektrum jedenfalls hinsichtlich des Russland/Ukraine Krieges seinen Pazifismus über den Bord geworfen und durch einen entschiedenen Willen zur auch militärischen Unterstützung der Ukraine gesetzt hat, mag zwar zu begrüßen sein. Es ist aber unklar, wie lange das anhält, ob das wirklich letztendlich die Übernahme des Prinzips si vis pacem para bellum ist, oder ob das nicht viel mehr eine tagespolitische Eintagsfliege genannt werden muss, wird abzuwarten sein.

Nicht wirklich nachvollziehbar ist jedenfalls tagesaktuelle Pazifismus in der AfD. Galt es doch früher als ausgemacht, daß nationale, rechte Parteien die Wehrhaftigkeit des Landes gewissermaßen auf ihr Panier geschrieben hatten, so nimmt man heute zur Kenntnis, daß auf dem kommenden Wahlparteitag der AfD höchstwahrscheinlich der Antrag, die 2011 ausgesetzte Wehrpflicht wieder einzuführen, erst gar nicht zur Abstimmung kommen wird. Angesichts etwa eines Anton Hofreiter von den Grünen, der offenbar alle Anstrengungen unternimmt, demnächst zum General h.c. zu avancieren, wirkt der Pazifismus eines Tino Chrupalla von der AfD wie absurdes Theater. Es mag zwar auch sein, daß diese Haltung derzeit in weiten Teilen der Bevölkerung populär ist. Sie sorgt aber erkennbar nicht für entsprechende Wahlchancen, die ja heute nicht größer sind, als sie in der Zeit vor dem Ukraine Krieg immer wieder in den Umfragen abzulesen waren. Viele der Mitglieder und Wähler dieser Partei kommen letztendlich aus den Unionsparteien. Es war aber seit Adenauer die Westbindung Deutschlands gewissermaßen DNA der Union. Die Stationierung von US-amerikanischen Streitkräften einschließlich atomar bestückter Raketen war nicht nur in der Union, sondern auch in weiten Kreisen der politisch weniger gebundenen Bevölkerung selbstverständlicher Bestandteil der bundesdeutschen Existenz. Diese ehemaligen Mitglieder der Unionsparteien und ehemaligen Wähler haben in diesem Punkt sicherlich ihre Auffassungen nicht geändert und sind etwa deswegen Wähler oder Anhänger der AfD geworden. Das waren bekanntlich ganz andere Punkte, zunächst die desaströse Wirtschaftspolitik (Griechenland-Rettung, wachsende Abhängigkeit von Brüssel) der Frau Merkel, dann der Atomausstieg, unter dem wir heute zu leiden haben und vor allem die Zulassung, ja sogar Förderung einer ungeregelten, unkontrollierten und finanziell für Deutschland ruinösen Einwanderung. Aus überzeugten Befürwortern der NATO und der Bundeswehr sind indessen mit Sicherheit keine Pazifisten geworden.

Unabhängig davon, daß der Pazifismus grundsätzlich ein Holzweg ist, ist diese Haltung in der aktuellen Situation noch unverständlicher. Man fasst sich an den Kopf. Russland unter der Führung eines nur schlecht getarnten Diktators greift ein Nachbarland an, um es sich einzuverleiben. Putin erklärt auch unumwunden, der Zusammenbruch der Sowjetunion sei die größte Katastrophe seines Landes gewesen, und er sehe sich nun in der Situation Peters des Großen, der bekanntlich seine Aufgabe darin gesehen hat, die russische Erde zu sammeln, egal, zu welchem Staat sie gerade gehörte. Vor allem aber hat Russland mit dem Angriff auf die Ukraine das völkerrechtlich verbindliche Verbot des Angriffskrieges missachtet. Das ist die sprichwörtliche rote Linie. Dabei ist völlig unerheblich, ob geopolitisch ein gewisses Verständnis für den Wunsch Russlands bestehen könnte, die Westbindung des Nachbarlandes Ukraine zu verhindern. Insoweit weint Herr Putin aber auch Krokodilstränen, denn er hat bis vor zehn Jahren sämtliche Verträge ehemaliger Warschauerpakt-Staaten mit der NATO unterschriftlich gebilligt. Näheres kann man in meinem Buch „Tatort Ukraine“ nachlesen. Die Vorstellung, an der Seite einer autoritär bis diktatorisch regierten Weltmacht namens Russland stehe Deutschland besser da, als an der Seite einer demokratischen und weitgehend rechtsstaatlichen Weltmacht namens USA, ist an Abwegigkeit kaum zu übertreffen. Auch wenn AfD in ihren übrigen Programmpunkten durchaus eine demokratische und seriöse Alternative zu den übrigen politischen Parteien unseres Landes ist, auch wenn diese und ihre medialen Steigbügelhalter uns anderes weismachen wollen, sie wird mit diesem seltsamen Pazifismus nicht wenige potentielle Wähler vergraulen. Man reißt also dort buchstäblich mit dem Gesäß ein, was man vorne mit seinen Händen aufgebaut hat. In diesem Zusammenhang muss über den linken Pazifismus natürlich kein Wort verloren werden. Trifft er auch noch noch mit einer traditionellen Russlandfreundlichkeit zusammen, wie in Teilen der SPD, der gesamten Linken und vor allem bei Sahra Wagenknecht, dann kann man seine Nichtwählbarkeit kaum besser beweisen.

Nebenbei bemerkt. Abgesehen davon, daß wir auf diesem Erdball überhaupt, und in der NATO speziell eine nur überschaubare Bedeutung haben, verspielen wir mit einer solchen Haltung, falls sie jemals die Politik unseres Landes einmal bestimmen sollte, jede Möglichkeit, politischen Einfluss auf unsere Verbündeten zu nehmen, wenn sie das dann überhaupt noch sind.

Intelligenz ist etwas anderes.

Vom Kriege

hat Clausewitz seine Betrachtungen über Grund, Zweck, Erscheinungsformen und Prinzipien der Kriegführung genannt. Sein berühmtes Diktum vom Kriege als bloße Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln will uns ja auch lehren, daß diese äußerste Anspannung der Kräfte kein Selbstzweck ist. Wörtlich heißt es nach dieser Feststellung ersten Kapitel des ersten Buches dieses Werks: „So sehen wir also, daß der Krieg nicht bloß ein politischer Akt, sondern ein wahres politisches Instrument ist, eine Fortsetzung des politischen Verkehrs, ein Durchführen desselben mit anderen Mitteln“. Er betont im siebten Kapitel des achten und letzten Buches: „Also noch einmal: der Krieg ist ein Instrument der Politik; er muß notwendig ihren Charakter tragen, er muß mit ihrem Maße messen; die Führung des Krieges in seinen Hauptumrissen ist daher Politik selbst, welche die Feder mit dem Degen vertauscht, aber darum nicht aufgehört hat, nach ihren eigenen Gesetzen zu denken.“ Daraus folgt denknotwendig auch, daß Sieg oder Niederlage im Kriege nur das vorläufige Ergebnis sein können. Aus der Sicht der Politik hat das Instrument genutzt oder nicht genutzt. Clausewitz formuliert das wenige Seiten vorher so: „Endlich ist selbst die totale Entscheidung eines ganzen Krieges nicht immer für eine absolute anzusehen, sondern der erliegende Staat sieht darin oft nur ein vorübergehendes Übel, für welches in den politischen Verhältnissen späterer Zeiten noch eine Abhilfe gewonnen werden kann.“

Die politische Konfliktlage wird also vom Ergebnis des Krieges in aller Regel wohl nur in den Hintergrund geschoben werden. Wenn die Verhältnisse es zweckmäßig erscheinen lassen, erneut zum Instrument der Kriegführung zu greifen, um das unerwünschte Ergebnis zu korrigieren, so wird das geschehen.

Der Krieg ist die Regel, der Friede die Ausnahme

Die Politik hat ersichtlich allenthalben Gründe, auf das Instrument des Krieges zu setzen. Weil das so ist, hat die Menschheit eine krieglose Zeit nie erlebt. Uns Deutschen, die seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges vom Kriege verschont geblieben sind, wird so langsam deutlich, daß wir bisher wohl nur Glück gehabt haben, weil die politischen Verhältnisse rund um unser Land nicht so waren, daß wir das Instrument des Krieges zur Durchsetzung eigener Machtinteressen – die wir offensichtlich gar nicht haben – noch zur Behauptung gegen Eroberungsgelüste Dritter nutzen mußten. Der Krieg in der Ukraine indessen ist nicht nur ein Krieg gewissermaßen vor unserer Haustür. Das war der Jugoslawien-Krieg auch. Aber selbst unsere marginale Beteiligung daran war weit entfernt davon, daß unser Land ernsthaft mit einer militärischen Bedrohung rechnen mußte.

Neutral können wir nicht sein

Das ist nun anders. Unsere strategische und wirtschaftliche Abhängigkeit von den USA, deren massive Interessen an und in der Ukraine unübersehbar sind, läßt uns praktisch keine andere Wahl, als die Ukraine zu unterstützen, und zwar in dem Maße, das dieser „große Bruder“ wünscht. Ob wir das im Einzelfall für vernünftig halten oder nicht, ist wohl sekundär. Eine wirkliche Alternative haben wir nicht. Wir können uns weder einen Wirtschaftsboykott durch die USA und die übrigen auf ihrer Linie handelnden Staaten, und noch viel weniger die Aufkündigung ihrer militärischen Garantien leisten. Deutschland als neutraler Staat ist weder geostrategisch noch wirtschaftlich denkbar. Weltpolitisch ist ein Ersatz für die USA auch nicht vorstellbar. Selbst wer etwa die USA durch China, Indien oder Russland ersetzen wollte, müsste sich fragen lassen, wie das praktisch möglich wäre, und noch mehr, welche Folgen das für die außenpolitische Sicherheit und noch mehr für die wirtschaftliche Prosperität unseres Landes haben würde. Von der in solchen Fällen zwangsläufig folgenden Angleichung des Gesellschaftssystems ganz zu schweigen. Wer von uns möchte schon Sozialkreditpunkte nach chinesischem Muster oder eine Strafjustiz russischer Art? Was Russland angeht, so stand es historisch nur sehr selten an der Seite Deutschlands. Bismarck misstraute Russland grundsätzlich. Sein Urteilsvermögen ist deutschen Politikern zu wünschen.

Russland denkt imperial

Russland hat mit dem Angriff am 22. Februar 2022 auch unmissverständlich gezeigt, daß es seine Großmachtinteressen ganz selbstverständlich auch mit dem Instrument des Krieges durchzusetzen gedenkt. Das war auch nur der Schlag auf die größere Pauke, denn schon in Tschetschenien, Georgien und mit Inbesitznahme der Krim und des Donbass hat Russland wie selbstverständlich militärische Mittel zur Durchsetzung seiner territorialen Interessen eingesetzt. Damit steht Putin lediglich in der Tradition seiner Vorgänger. Die russischen Zaren, allen voran Katharina die Große und Peter der Große – daß gerade diese beiden imperial denkenden und handelnden Zaren mit dem ehrenden Prädikat „groß“ in die Geschichte ihres Volkes eingegangen sind, spricht Bände – haben Kriege geführt, um Russland zu vergrößern. Putin hat sich auch ausdrücklich in die Tradition Peters des Großen gestellt. Nicht nur die Ukraine, sondern auch Polen und die baltischen Staaten haben in ihrer Geschichte russische Eroberung und Besetzung erfahren. Aber auch Deutschland hat in seiner jüngeren Geschichte die Expansion (Sowjet-) Russlands bis an die Elbe erlebt. Russische Außenpolitik mit dem Instrument des Krieges ist eine historische und auch aktuelle Konstante. Der erfolgreiche Einsatz dieses Instruments könnte also weitere Anwendungsfälle nach sich ziehen. Es liegt somit in unserem Interesse, mindestens den uneingeschränkten Erfolg im vorliegenden Falle zu verhindern.

Nicht zu vergessen: das Recht

Ein drittes kommt hinzu. Unstrittig verstößt Russland mit dem Angriff auf die Ukraine gegen das Völkerrecht. Bekanntlich kann dies jedoch keine juristischen Strafmaßnahmen nach sich ziehen. Denn Russland ist Veto-Macht im UN-Sicherheitsrat. Auch eine Verurteilung durch den Internationalen Strafgerichtshof ist nicht möglich, denn Russland hat das Römische Statut über den Internationalen Strafgerichtshof nicht unterzeichnet und ratifiziert. Auch das Urteil eines möglicherweise einzurichtenden Sonderstrafgerichtshofs hätte ungeachtet der Zweifelhaftigkeit dieser Rechtskonstruktion keine Auswirkungen. Weder hätten die übrigen Weltmächte wie die USA, China und – mit Einschränkungen – Indien ein Interesse an strafgerichtlichen Sanktionen gegen Russland, noch könnten die machtlosen übrigen Staaten dieser Welt ein solches Urteil durchsetzen. Sie sehen sich in der Lage der Maus in der Fabel des Äsop, die der Katze die Schelle umhängen soll. Indessen kann Deutschland ebenso wenig wie die übrigen Rechtsstaaten dieser Erde einen solchen massiven Rechtsbruch dulden. Ohne das Recht ist der Staat nur eine Räuberbande, wie Augustinus das bildhaft ausgedrückt hat. Das Recht ist nun einmal die Grundlage unseres Zusammenlebens – iustitia fundamentum regnorum. Das Selbstverständnis der demokratischen Rechtsstaaten dieser Welt, auch wenn sie eindeutig die Minderheit der UN-Mitglieder sind, lässt nichts anderes zu, als wenigstens anzustreben, daß der Rechtsbruch nicht zum Erfolg führt, sondern im Versuchsstadium stecken bleibt.

Was tun?

Natürlich kann das Ziel nur sein, Frieden zu schaffen, im Idealfall unter Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände. Aber auch Kompromisse, die immer nur die zweitbeste, dafür aber regelmäßig allein realistisch anzustrebende Lösung sein können, sind einer gewaltsamen Lösung vorzuziehen. Indessen liegt das allein in der Hand der kriegführenden Parteien, wobei die Ukraine mit Sicherheit weder allein entscheiden kann noch will. Ob und mit welchen Verhandlungszielen Waffenstillstands- und später Friedensverhandlungen möglich sind, wissen wir nicht. Vor allem aber kann Deutschland als zum einen bündnisgebundener und zum anderen machtloser Akteur auf dem internationalen Parkett keinen eigenständigen Beitrag leisten. Bisher ist nicht einmal erkennbar, ob und welche Kompromisslösungen von den beiden Kriegsparteien angestrebt werden. Dem Wesen des Krieges entsprechend, wird im Falle des durchschlagenden militärischen Erfolges keine der beiden Seiten überhaupt zu Verhandlungen bereit sein.

Über die militärische Lage befinden wir uns im Unklaren. Ob Russland seine gewaltige personelle Überlegenheit und den Umstand, daß die Kampfhandlungen allein die ukrainische Bevölkerung treffen, letztendlich siegen lässt, oder ob trotzalledem die Waffenlieferungen der USA und ihrer Verbündeten am Ende Russland zur Einstellung der Kampfhandlungen zwingen, kann wohl eher nicht seriös prognostiziert werden. Auch sollte man die zitierte Erkenntnis des großen Clausewitz berücksichtigen, daß das militärische Ergebnis des Krieges meist nur ein vorläufiges ist, und sich bei Änderung der Verhältnisse politisch erneut die Frage nach der Nutzung des Instruments Krieg stellt. Somit bleibt das Instrument des Krieges für beide Seiten derzeit noch die naheliegende Option, nicht aber die Rückkehr zur Diplomatie.

Deutsche Dissonanzen

Die Debatte in Deutschland wird der ernsten Lage indessen regelmäßig nicht gerecht. Sie ist gekennzeichnet durch schrille Töne in der einen wie der anderen Richtung. Wer es für die richtige Strategie hält, Russland zu Verhandlungen an den Konferenztisch zu bitten, muß sich als Russland-Freund, Putin-Versteher und was der freundlichen Zuschreibungen mehr sind, bezeichnen lassen. Allerdings fehlt es an realistischen Vorschlägen, wie das denn in die Tat umgesetzt werden könnte. Mit welchem Argumennt könnte man Putin auch nur zu Verhandlungen bewegen, solange die militärische Lage ihn nicht dazu zwingt? Wer es für notwendig hält, die Durchhaltefähigkeit der Ukraine durch Waffenlieferungen und Wirtschaftshilfe aufrecht zu erhalten, muß sich als Kriegstreiber beschimpfen lassen. Doch welche Gebietsverluste würde die Ukraine denn hinnehmen? Ist es auch nur denkbar, geschweige denn realistisch, daß die völkerrechtlichen Grenzen der Ukraine wiederhergestellt werden können? Nun sind allgemein die Ausrufezeichen kein Merkmal sachlicher Argumentation. Es schneidet auch jeder sachliche Diskussion von vornherein den Erfolg ab, wenn der jeweiligen Gegenseite der gute Wille abgesprochen wird. Abgesehen davon, daß wir in Deutschland ohnehin nur theoretische Diskussionen zu dieser Frage führen können, sollten wir schon aus Gründen der Selbstachtung und internationalen Reputation zu einem sachlichen und nüchternen Gesprächsmodus finden, aus dem allein vielleicht auch international beachtete Lösungsvorschläge kommen könnten. Indessen dürfte das angesichts der Qualität unseres politischen Personals und der tiefen Spaltung in unserer Gesellschaft ein frommer Wunsch bleiben.