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Nur die allerdümmsten Kälber

wählen ihre Metzger selber. Dieses, Bert Brecht zugeschriebene, doch tatsächlich viel ältere Bonmot im wahrsten Sinne des Wortes ging mir durch den Kopf, als ich den Entwurf des Wahlprogramms der Grünen für die kommende Bundestagswahl durchgelesen habe. Dieses Programm sollte mit einem Aufkleber versehen werden, auf dem der Warnhinweis des Arzneimittel-Beipackzettels, natürlich abgewandelt, zu lesen ist. Denn zu den Risiken und Nebenwirkungen der geplanten Umgestaltung unserer Gesellschaft nach grünem Muster können nicht Arzt oder Apotheker kraft ihrer beruflichen Fachkenntnis, sondern lebenserfahrene und klar denkende Menschen kraft ihres nüchternen Verstandes Auskunft geben.

Einige Highlights des Irrsinns

Wie der sprichwörtliche rote Faden zieht sich durch das grüne Wahlprogramm die Forderung nach Gleichheit, gesellschaftlich und wirtschaftlich. So heißt es schon in der Vorrede: „Es ist möglich, Ungleichheit zu verringern, gleichwertige Lebensverhältnisse auf dem Dorf, in der Kleinstadt und in der Metropole herzustellen.“  Klargestellt wird: „Hohe Einkommen und Vermögen sollen mehr zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen, denn Gesellschaften, in denen die Ungleichheit gering ist, sind zufriedenere Gesellschaften.“ Denknotwendig bedeutet die Ablehnung der Ungleichheit die Forderung nach Gleichheit. Ein besonderes Anliegen ist den Grünen natürlich die Gleichstellung und nicht bloß Gleichberechtigung der Geschlechter. Deswegen heißt es: „Frauen an die Spitze.“ Verpflichtende Quoten für Führungspositionen in den Unternehmen, und zwar ganz konkret ein Drittel Frauen in den Vorständen, 40 % in den Aufsichtsräten und Parität, also 50 % “ in den Betriebsstrukturen“ der Unternehmen mit Staatsbeteiligung oder in Staatsbesitz. Also sind dort alle Führungspositionen je zur Hälfte mit Männern und Frauen zu besetzen. Nicht Qualifikation und Leistung, und schon gar nicht die Eigentümer des Unternehmens, sondern der Staat entscheidet, wer welche Führungsposition im Unternehmen übernimmt. Vergessen haben die Autoren dieses Abschnitts offenbar das besonders gehätschelte Klientel der Grünen, nämlich die Menschen mit allen möglichen Abweichungen ihrer sexuellen Veranlagung vom Durchschnitt, was im modischen Politsprech „Queere Personen“ heißt. Die Mittel zur Erzielung dieser Gleichheit im Ergebnis, verschleiernd und verschwiemelnd umschrieben mit Gemeinsamkeit, Teilhabe und neuen sozialen Sicherheitsversprechen, sind natürlich die Einführung nivellierender Steuern, wobei schon Vermögen in der Größenordnung des Einfamilienhauses zuzüglich eines kleinen Wertpapierdepots besteuert werden sollen, und Besserverdiener schon nahezu die Hälfte ihres Einkommens allein über die Einkommensteuer abzuführen haben, von ihrer überdurchschnittlichen Beteiligung am Aufkommen der Konsumsteuern wie der Mehrwertsteuer einmal ganz abgesehen. Dem korrespondiert auf der anderen Seite die Ablösung von Hartz IV durch ein Garantieeinkommen, selbstverständlich „sanktionslos“, was ja nichts anderes heißt, als daß nicht nur unverschuldet in Not geratene Arbeitnehmer, sondern auch hartnäckige Arbeitsverweigerer eine staatliche Alimentierung erhalten sollen, die ihnen ein Leben ermöglicht, das ansonsten nur mit Arbeit finanziert werden könnte. Selbstverständlich muß dann auch die Mietpreisbremse „entfristet und nachgeschärft“ werden. Ein besonderes Schmankerl ist das sogenannte Verantwortungseigentum. Wörtlich: „Wir setzen uns für die Einführung einer Unternehmensform für Verantwortungseigentum ein. Immer mehr Unternehmer*innen (ohne Genderstern können Grüne nicht schreiben) verstehen ihr Unternehmen nicht als individuell konsumierbares Vermögen. Sie wollen, dass der Zweck Ihres Unternehmens nicht dem kurzfristigen Shareholder-Value dient, sondern langfristig dem Sinn und Zweck des Unternehmens. Dafür brauchen sie eine Rechtsform, die eine 100-prozentige Vermögensbindung an das Unternehmen ermöglicht und ansonsten die Flexibilität der GmbH beibehält. Gewinne werden reinvestiert oder gespendet. Die Stimmrechte so einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen können von den Beschäftigten im Kollektiv oder von einzelnen treuhänderisch gehalten werden – sie werden nicht meistbietend verkauft, sondern, ähnlich wie in anwaltlichen Partnerschaften, immer an aktiv mit dem Unternehmen verbundene Personen weitergegeben.“

Hier soll also eine Gesellschaftsform sich in der Wirtschaft etablieren, bei der die Gewinne entweder im Unternehmen bleiben müssen oder gespendet werden – vielleicht an „Flüchtlingshelfer“ oder die Amadeu-Antonio Stiftung? Denn es gilt natürlich „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“. Wem der Satz bekannt vorkommt: Er findet sich im Parteiprogramm der NSDAP vom 24.02.1920. Es ist natürlich klar, daß dann langfristig diese Gesellschaftsform die gewinnorientierten Gesellschaftsformen wie Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft etc. ersetzen wird. Dann haben wir den volkseigenen Betrieb (VEB) unseligen DDR-Angedenkens wieder.

Das probate Mittel der Manipulation: Begriffe bekommen einen neuen Inhalt

Man will eben weg von der Definition des Wohlstandes als finanzielle Grundlage eines angenehmen und guten Lebens. Deswegen erklärt man: „Wohlstand definiert sich nicht allein durch Wachstum des BIP, sondern lässt sich viel breiter als Lebensqualität verstehen. Wir wollen den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands und der Unternehmen nicht nur an Wachstum und Rendite, sondern auch anhand sozialer, ökologischer und gesellschaftlicher Kriterien messen und die Wirtschaftsförderung entsprechend ausrichten.“

Erwartungsgemäß finden sich in diesem Programmentwurf dann lange Passagen zur Förderung der Migration, zur nahezu unbegrenzten Verpflichtung Deutschlands, Zuwanderer aller Art und aller Motivation aufnehmen zu müssen, zur Nivellierung gesellschaftlicher Unterschiede bis hinein in die sexuellen Veranlagungen, Stichwort: „Queerpolitik“. Nicht nur in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht soll die Gleichstellung vorangetrieben werden, womit die Grünen über den klassischen Sozialismus hinausgehen, den sie selbstverständlich vorantreiben wollen, wie das die wenigen Beispiele zeigen, die ich hier zitiert habe. Natürlich weiß man, daß ein Großteil der Wähler in Deutschland – aus ihrer Sicht leider immer noch – den Sozialismus irgendwie nicht mag. Er hat ja stets nur Armut, Unterdrückung, Unfreiheit und Tod gebracht. Auch da, wo er ohne Diktatur auskam, brachte und bringt er wirtschaftlichen Niedergang und soziale Not. Deswegen muß man das gesellschaftliche Bewusstsein mittel- und langfristig verändern.

Auf ausgetretenen Pfaden

Wie das geht, zeigt ein maßgeblich von der unsäglichen Claudia Roth mitinitiierter Vorstoß, die sogenannte Chancengleichheit für alle gesellschaftlichen Gruppen als hoheitlichen Auftrag in der Verfassung zu verankern und ein Ministerium „für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ zu schaffen. Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes soll um den Satz ergänzt werden: „Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Der Verwirklichung dieses Ziels soll dann die Gründung des erwähnten Ministeriums für gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen. Dort sollen die Themen Antidiskriminierung, Frauen, Einwanderung, Migration und Flucht, Queerpolitik, Behindertenpolitik, Familie, Senioren, Jugend und Demokratieförderung gebündelt werden. Daneben soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu einem zentralen Akteur werden, der neben seiner Funktion als Angebots- und Beratungsstelle zukünftig auch Antidiskriminierungsmaßnahmen begleitet, berät und monitort, was immer das auch heißen mag. Ein solches Bundesverblödungsministerium wird also die moderne Version des Ministeriums für Volksaufklärung und Propaganda sein. Als Nachfolgerin von Dr. Joseph Goebbels steht sicherlich Claudia Roth bereit. Schöne neue Welt, kann man da nur sagen.

Nicht tot zu kriegen: der Menschheitsirrtum Sozialismus

Erstaunlich ist nur, wie hartnäckig sich der Menschheitsirrtum Sozialismus als Ideologie in den Köpfen vor allem geisteswissenschaftlich geprägter Akademiker hält. Die banale Erkenntnis Winston Churchills: „Sozialismus ist die Philosophie des Versagens, das Credo der Ignoranz und das Glaubensbekenntnis des Neides; seine inhärente Tugend ist es, das Elend gleich zu teilen“, ist einer gewissen Spezies von Intellektuellen nach wie vor verschlossen, wird von klar denkenden Menschen indessen geteilt, weswegen schon von Anbeginn klar war, daß der Sozialismus nur mit Gewalt durchgesetzt werden kann. Ein erstes Beispiel lieferte die Pariser Kommune vor nunmehr genau 150 Jahren im Frühjahr 1871, von Marx und Engels begeistert begrüßt. Eine Herrschaft des Pöbels, gewalttätig und selbstverständlich mit beschleunigter Verelendung der Bevölkerung einhergehend. Der ebenso kalt wie klar denkende Revolutionär Lenin wusste daher, daß nur die physische Vernichtung der Eliten und Errichtung der Diktatur des Proletariats die Schaffung einer sozialistischen, genauer gesagt kommunistischen Gesellschaft ermöglichen würden. Perfektioniert von Stalin und Mao Zedong, in die Menschheitsgeschichte eingeschrieben mit rund 100 Millionen Opfern dieser Wahnsinnsideologie. Gegründet ist sie, wie das unter anderem Churchill erkannt hat, auf dem Neid der Versager.

Philosophie statt Marxismus – die Erkenntnis ist so alt wie das Böse 

Friedrich Nietzsche, Zeitgenosse von Karl Marx, hat das in seinem berühmten „Also sprach Zarathustra“ mit der ihm eigenen Sprachgewalt metaphorisch formuliert:

„Siehe, das ist der Tarantel Höhle! Willst du sie selber sehen? Hier hängt ihr Netz: Rühre daran, daß es erzittert. Da kommt sie willig: willkommen, Tarantel! Schwarz sitzt auf deinem Rücken dein Dreieck und Wahrzeichen; und ich weiß auch, was in deiner Seele sitzt.

Rache sitzt in deiner Seele; wohin du beißest, da wächst schwarzer Schorf; mit Rache macht dein Gift die Seele drehend!

Also rede ich zu euch im Gleichnis, die ihr die Seelen drehend macht, ihr Prediger der Gleichheit! Taranteln seid ihr mir und versteckte Rachsüchtige!

Aber ich will eure Verstecke schon ans Licht bringen: darum lache ich euch ins Antlitz mein Gelächter der Höhe. Darum reiße ich an eurem Netze, daß eure Wut euch aus eurer Lügen-Höhle locke, und eure Rache hervorspringe hinter eurem Wort >Gerechtigkeit<.

Denn daß der Mensch erlöst werde von der Rache: das ist mir die Brücke zur höchsten Hoffnung und ein Regenbogen nach langen Unwettern.

Aber anders wollen es freilich die Taranteln. > Das gerade heiße uns Gerechtigkeit, daß die Welt voll werde von den Unwettern unserer Rache< – also reden sie miteinander. > Rache wollen wir üben und Beschimpfungen an allen, die uns nicht gleich sind< – so geloben sich die Tarantel-Herzen. > Und Wille zur Gleichheit – das selber soll fürderhin der Name für Tugend werden; und gegen alles, was Macht hat, wollen wir unser Geschrei erheben!<

Ihr Prediger der Gleichheit, der Tyrannen-Wahnsinn der Ohn-Macht schreit also aus euch nach > Gleichheit< : Eure heimlichsten Tyrannen-Gelüste vermummen sich also in Tugend-Worte! Vergrämter Dünkel, verhaltener Neid, vielleicht eurer Väter Dünkel und Neid: aus euch bricht’s als Flamme heraus und Wahnsinn der Rache.

Was der Vater schwieg, das kommt im Sohne zum Reden; und oft fand ich den Sohn als des Vaters entblößtes Geheimnis. Den Begeisterten gleichen sie: aber nicht das Herz ist es, was sie begeistert – sondern die Rache. Und wenn sie fein und kalt werden, ist’s nicht der Geist, sondern der Neid, der sie fein und kalt macht.

Ihre Eifersucht führt sie auch auf der Denker Pfade; und dies ist das Merkmal ihrer Eifersucht – immer gehen sie zu weit: daß ihre Müdigkeit sich zuletzt noch auf Schnee schlafen legen muß. Aus jeder ihrer Klagen tönt Rache, in jedem ihrer Lobsprüche ist ein Wehetun; und Richter sein scheint Ihnen Seligkeit.

Also aber rate ich euch, meine Freunde: mißtraut allen, in welchen der Trieb, zu strafen, mächtig ist! Das ist ein Volk schlechter Art und Abkunft; aus ihren Gesichtern blickt der Henker und der Spürhund. Mißtraut allen denen, die viel von ihrer Gerechtigkeit reden! Wahrlich, ihren Seelen fehlt es nicht nur an Honig. Und wenn sie sich selber > die Guten und Gerechten< nennen, so vergeßt nicht, daß ihnen zum Pharisäer nichts fehlt als – Macht!

Meine Freunde, ich will nicht vermischt und verwechselt werden. Es gibt solche, die predigen meine Lehre vom Leben: und zugleich sind sie Prediger der Gleichheit und Taranteln. Daß sie dem Leben zu Willen reden, ob sie gleich in ihrer Höhle sitzen, diese Gift-Spinnen, und abgekehrt vom Leben: das macht, sie wollen damit wehetun.

………….

Gut und böse, und reich und arm, und hoch und gering, und alle Namen der Werte: Waffen sollen es sein und klirrende Merkmale davon, daß das Leben sich immer wieder selber überwinden muß! In die Höhe will sich es bauen mit Pfeilern und Stufen, das Leben selber: in weite Ferne will es blicken und hinaus nach seligen Schönheiten – darum braucht es Höhe! Und weil es Höhe braucht, braucht es Stufen und Widerspruch der Stufen und Steigenden! Steigen will das Leben und steigend sich überwinden.

…….

Daß Kampf und Ungleiches auch noch in der Schönheit sei, und Krieg um Macht und Übermacht: das lehrt er uns hier im deutlichsten Gleichnis. Wie sich göttlich hier Gewölbe und Bogen brechen, im Ringkampfe: wie mit Licht und Schatten sie wider einander streben, die göttlich Strebenden – also sicher und schön laßt uns auch Feinde sein, meine Freunde! Göttlich wollen wir wider einander streben!

Also sprach Zarathustra


Wie lange noch, Ihr Politiker….

Quo usque tqndem abutere, Catilina, patientia nostra? Dieser berühmte Satz, mit dem Cicero am 8. November 63 v.Chr. die erste seiner vier Reden gegen Catilina, den der Planung des Staatsstreichs verdächtigen Senator, begann, dieses: wie lange noch willst du unsere Geduld mißbrauchen? kann, nein muß den Politikern unseres Landes zugerufen, nein, entgegen geschleudert werden, die immer noch und unbeirrt ihr Volk der Freiheit berauben, die ihm nicht etwa von den Regierenden gewährt wird, sondern den Bürgern gehört wie ihre Haut.   

Der vollständige Sieg muß her, koste es, was es wolle

Gesellschaft und Wirtschaft sind buchstäblich am Boden gefesselt. Nichts anderes bedeutet der Begriff des „lockdown“. Es wird alles  heruntergefahren und dann dort zugeschlossen. Die effiziente Bekämpfung der Pandemie und Verhinderung des massenhaften Sterbens lasse alternativlos keine andere Strategie zu. Um zu überleben, müssen wir uns isolieren wie die Pestkranken vergangener Jahrhunderte. Heute wissen wir, daß die Isolierung der Pestkranken nur die Hoffnung auf den Sieg über die Seuche fördern, nicht aber ursächlich die Pandemie bekämpfen konnte. Denn daß ein Bakterium über die Rattenpopulation der Städte die Menschen infizierte, konnte man seinerzeit noch nicht wissen. Bereits Erkrankte unter Quarantäne zu stellen, konnte die Verbreitung des Krankheitserregers eben nicht mehr verhindern. Die Pest kam und ging eben, wie sie wollte.

Daran erinnere ich mich unwillkürlich, wenn ich Politiker, aber auch einen Teil der Wissenschaftler höre, die uns erklären, daß das Heil in der Reduzierung von – höchst zweifelhaften – Inzidenzzahlen liegt, verstärkt natürlich durch eine beginnende Immunisierung durch Impfung. Daß alle diese Zahlenspiele nur solche sind und wenig mit Wissenschaft zu tun haben, allenfalls mit wissenschaftlichem Streit, dringt nur langsam durch. Wer seine Gedanken anspannt, und sich zurück erinnert, der wird finden, daß Erklärungen und Bekämpfungsstrategien der Politik rasch wechselten, in sich widersprüchlich waren und sind und vor allem eins hervorgebracht haben: Einschränkungen des öffentlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens, ohne daß jeweils im Einzelnen sicher gesagt werden kann, welche der Maßnahmen das Übel ursächlich bekämpft. Die flächendeckende, unterschiedslose Abschaltung des öffentlichen Lebens mag durchaus dazu beitragen, die Pandemie einzudämmen. Doch gibt es inzwischen genügend Beispiele und auch wissenschaftliche Vorschläge, wie man das anders, und vor allem besser machen kann. Die gezielte Isolierung von Ausbruchsherden bei gleichzeitiger Wiederherstellung der Freiheit in jeder Beziehung ist jedenfalls nach Auffassung nicht weniger Wissenschaftler die bessere und auch effizientere Lösung. Um das zu erfahren, muß man in Deutschland allerdings über die Grenzen schauen und etwa Zeitungen aus anderen Ländern lesen oder Erklärungen von Wissenschaftlern ausländischer Universitäten zur Kenntnis nehmen.

Äußern Sie bloß keine falsche Meinung!

Hier zeigt sich wieder einmal, daß in Deutschland eine tragende Säule der Demokratie eingestürzt ist, nämlich die Meinungsfreiheit. Denn abweichende Meinungen in Wissenschaft und Publizistik werden rigoros ausgegrenzt. Sie werden als toxisch angesehen. Beispiele gibt es genug. Wenn etwa ein Wissenschaftler im bayerischen Ethikrat eine abweichende Meinung öffentlich vertritt, hat er eben den Ethikrat zu verlassen. Wenn ein so genannter Wirtschaftsweiser, also ein Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, eine wissenschaftliche Meinung vertritt, die der Regierungspolitik nicht entspricht, dann hat er eben diesen Sachverständigenrat zu verlassen. Wer etwa als Virologe anderer Ansicht ist, als seine Kollegen, die von der herrschenden politischen Klasse als Kronzeugen für ihre Politik zur Bekämpfung der Pandemie genannt werden, der findet in den Medien, insbesondere den öffentlich-rechtlichen, einfach nicht mehr statt. Es ist schon ein wenig so, wie es der Jurist und Historiker Alexis de Tocqueville 1840 in seinem berühmten Buch über die Demokratie in Amerika beschrieben hat. Wer eben von der Auffassung der Mehrheit abweicht, der erleidet letztendlich den sozialen Tod. Sein physisches Leben belässt man ihn, doch er hat aufgehört, als soziales Wesen zu existieren. Niemand will mehr etwas mit ihm zu tun haben, denn er weicht ja von allem ab, was die Mehrheit als richtig und gut erkannt hat.

Weiter, immer weiter!

Was man inzwischen zu der zukünftigen Corona-Politik, um das einmal schlagwortartig zu formulieren, lesen muß, stimmt nicht eben hoffnungsfroher. Menschen, die gegen das Virus geimpft sind, sind wohl nicht nur vor Ansteckung geschützt, sondern mit großer Wahrscheinlichkeit ihrerseits nicht mehr ansteckend. Jedenfalls legen das wissenschaftliche Erkenntnisse aus Israel nahe, dem Land, das nun schon weitgehend „durchgeimpft“ ist.  Daß im Übrigen Deutschland, jenes einstmals so wunderbar organisierte Land, hier weit hinterherhinkt, ist nur eine weitere ärgerliche Facette in dem Bild, das sich dem Betrachter leider bietet. Nun beginnt eine unsägliche Diskussion über die Gewährung von Freiheiten für Geimpfte, möglicherweise auch für Genesene. Kann ein Impfpaß den Menschen die Freiheit wiedergeben? Nein, so schallt es aus den Büros der Pandemiebekämpfer, nein, die Solidarität mit den noch nicht Geimpften erfordere es, daß auch die Geimpften weiter alle Beschränkungen auf sich zu nehmen haben, die man für erforderlich hält, um den Inzidenzwert gegen Null zu drücken. Daß es nicht in der Macht einer Regierung liegt, den Bürgern Freiheiten zu gewähren, sondern sie ganz im Gegenteil Freiheiten nur vorübergehend einschränken dürfen, wenn dies zur Abwehr größerer Übel unumgänglich ist, will weder Merkel, Söder und Co. noch ihren medialen Steigbügelhaltern in den Sinn. Grundrechte heißen ja so, weil sie von Grund auf dem Menschen eigen sind. Ihre Einschränkung ist nur durch Gesetz möglich, und nur durch Gesetze, die notwendig sind, um eine allgemeine Gefahr abzuwenden. Wenn diese allgemeine Gefahr nicht mehr besteht, dann dürfen solche Gesetze auch nicht mehr angewandt werden.

Dem großen Ziel ist alles, wirklich alles, unterzuordnen

Allein die Vorstellung, daß eine Krankheit vollständig von der Erde getilgt werden kann, ist abenteuerlich. Nicht einmal die Pest ist von der Erde vollständig verschwunden, es gibt nach wie vor kleinere Ausbrüche. Virologen, die bescheiden bekennen, daß auch sie eine Krankheit wie Covid-19 niemals ganz vollständig in den Griff bekommen können, werden natürlich in der Öffentlichkeit kaum gehört. In den öffentlich-rechtlichen Medien wie in den linientreuen Tageszeitungen wird über sie nicht berichtet. Und dennoch gibt es sie. Vor allem gibt es solche mutigen Wissenschaftler, die auch über den Tellerrand ihrer Fachdisziplin hinaus blicken und das sprichwörtliche große Ganze im Auge haben. Die Sorgen und Nöte der Eltern um ihre Kinder, die mit Distanzunterricht und ähnlichen Hilfskonstruktionen des Schulbetriebes weder in dem Umfang lernen können, wie das vor der Pandemie der Fall war, noch die unbedingt notwendigen Sozialkontakte mit anderen Kindern haben. Die Sorgen und Nöte dieser Eltern, wie sie es denn trotz der Notwendigkeit ihren Beruf nachzugehen um das Familieneinkommen zu erwirtschaften, auch noch das sogenannte Homeschooling durchführen sollen. Die Sorgen und Nöte verantwortungsbewusster Kommunalpolitiker, die feststellen müssen, daß in den sogenannten bildungsfernen Schichten, insbesondere den migranttischen Milieus, die Vermittlung des Schulwissens praktisch völlig ausfällt. Die Sorgen und Nöte der kleinen Selbständigen, der Handwerksbetriebe, der mittelständischen Einzelhändler, aber auch all der Angestellten dieser Firmen, die allesamt nicht wissen, wie sie im nächsten Monat ihre Miete bezahlen sollen, weil eben schon der letzte Bankkredit aufgebraucht ist. Die Verzweiflung der alten Menschen in den Heimen, denen praktisch sämtliche Kontakte zu Kindern und Enkeln abgeschnitten sind, was sie buchstäblich an gebrochenem Herzen sterben lässt. Die Verzweiflung der in die Insolvenz getriebenen Unternehmer und der in die Arbeitslosigkeit getriebenen Angestellten, die zur Zunahme von seelischen Erkrankungen, und sogar Selbstmorden führt. Die Reihe ließe sich fortsetzen über die Einstellung des Kulturbetriebes, den Wegfall von Gastronomie und Freizeitindustrie, trotz durchgeplanter und kostenintensiver Hygienekonzepte.

Bange machen gilt doch!

Das wirklich Schlimme ist, daß die ganz offen zu Beginn der Pandemie vom Bundesinnenministerium kommunizierte Angststrategie gewirkt hat. Die Verfasser jenes Papiers aus dem Februar 2020 haben klar erkannt, daß man jedenfalls in einer Demokratie einschneidende Maßnahmen zur Erreichung eines Zieles nur dann durchsetzen kann, wenn die Bevölkerung mitzieht. Und sie haben weiter erkannt, daß sachliche Argumente deutlich weniger Überzeugungskraft haben, als die Angst. Also ist das probate Mittel die Erzeugung von Angst. Und so wurde ja auch verfahren. Nicht anders ist zu erklären, daß auch heute noch ein großer Teil der Bevölkerung freiheitsbeschränkende Maßnahmen nicht einmal hinterfragt, sondern brav glaubt, was der Gesundheitsminister und der Präsident des RKI täglich verkünden. Sehr deutlich zeigt sich das an der Akzeptanz der Maskenpflicht. Sie, deren Notwendigkeit monatelang von der Politik in Abrede gestellt wurde, dient heute ganz offensichtlich dazu, die Befolgung der Vorschriften öffentlich sichtbar zu machen. Sie ist gewissermaßen das Symbol der Gefolgschaft. Wer sie allerorten trägt, signalisiert: ich weiß um die Gefahr, und deswegen nehme ich das auf mich. Nur so ist zu erklären, daß Menschen allein in ihrem Auto sitzen, und die Maske tragen, auch wenn sie zum Beispiel durch die Waschanlage oder über die Autobahn fahren. Nur so ist zu erklären, daß Menschen im Wald spazieren gehen und dabei die Maske tragen. Dabei ist es evident, daß man sich bei diesen Gelegenheiten auch ohne Maske keinesfalls infizieren kann. Doch gibt das Regierungen die Handhabe, ein allgemeines Maskengebot auch dort anzuordnen, wo es gesünder wäre, die frische Luft ungefiltert einzuatmen. Und da ist es auch möglich, solch absurde Vorschriften zu verlassen, wie ein Verweilverbot auf Parkbänken.

Es geht eben auch anders

Und das alles mit Blick auf die inzwischen immer deutlicher werdenden Zweifel daran, ob auch alle diese Maßnahmen nicht nur in sich schlüssig, dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgend, aber vor allem auch geeignet und notwendig sind, die Pandemie nachhaltig zu bekämpfen. Es mag ja durchaus sein, daß man auch mit flächendeckendem „lockdown“ zur Eindämmung der Pandemie beitragen kann. Wer im Krieg eine Stadt bombardiert, trifft natürlich auch die Kaserne am Stadtrand. Er trifft sie aber auch, wenn er nur sie und nicht die restliche Bebauung ins Visier nimmt. Damit ist die Frage bereits beantwortet, ob es unbedingt notwendig ist, flächendeckend vorzugehen. Denn wenn es Alternativen gibt, sind freiheitsbeschränkende Maßnahmen nicht mehr zulässig, weil eben mildere Mittel ausreichen. Ganz und gar zweifelhaft  wird die unverdrossene Fortführung des flächendeckenden „lockdowns“, wenn man den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anwendet, der jedoch unser Verfassungsrecht überwölbt wie der Himmel die Erde.

Wo Flexibilität einfach nicht möglich ist

Es scheint jedoch so zu sein, daß unsere wirtschaftlich wie mental völlig verbeamtete politische Klasse so weit entfernt von der Wirklichkeit des Lebens ihrer Untertanen ist, daß deren Nöte und Sorgen ihr einfach nicht bekannt sind, und daß sie auch nicht imstande ist, flexibel zu denken wie etwa ein Unternehmer. Ich zitiere abschließend aus dem Leitartikel von Peter A. Fischer in der NZZ vom 27. Februar:

„Anscheinend fehlt es den gewählten Regierungsmitgliedern und den Behördenvertretern mit ihren sicheren Arbeitsstellen an Unternehmergeist. Dasselbe scheint leider auch für viele in der Corona-Task-Force versammelten Vertretern der Wissenschaft zu gelten, die primär Angszenarien kommunizieren. Vielleicht ist es ja tatsächlich sinnvoll, mit weiteren Lockerungen noch einen Monat länger zu warten, bis alles besser wird, wenn endlich die Hochrisikopatienten durchgeimpft sind. Unser künftiger Wohlstand aber nährt sich nicht von staatlichen Hilfsprogrammen und dirigistischen Behörden. Er braucht wieder mehr Freiräume, Verhältnismäßigkeit und eine klare Ausstiegsperspektive. Dazu gehört auch die Akzeptanz dessen, daß Fallzahlen temporär wieder steigen können und es zwar gilt, Leid zu minimieren, aber nicht jeder Todesfall verhindert werden kann. Ein Jahr nach dem Ausbruch ist es höchste Zeit, einzusehen, daß es überall Zielkonflikte gibt und wir dieser Pandemie möglichst gezielt, innovativ und wieder freiheitlicher Herr werden müssen:“


fiat iustitia?

Vor dem Landgericht Itzehoe findet nun ein Strafverfahren gegen eine 95-jährige Angeklagte statt. Angesichts dieses Lebensalters fragt man sich natürlich unwillkürlich, unter welchen Umständen überhaupt ein Mensch dieses Lebensalters vor Gericht gestellt werden kann oder gar muß. Wer Deutschland etwas besser kennt, vermutet allerdings gleich, daß es sich hier um einen Fall aus dem unseligen Dritten Reich handeln muß. Denn in den letzten Jahren hatten wir ja eine Reihe von derartigen Fällen, sei es, daß es um Kriegsverbrechen ging, oder sei es, daß die Untaten in den KZs nach Jahr und Tag juristisch aufgearbeitet wurden.

Ein KZ-Prozeß

So ist es auch hier. Die Angeklagte soll – während eines Strafverfahrens hat man als Kommentator, insbesondere als Jurist, insofern nicht von einem festgestellten Sachverhalt auszugehen – in dem KZ Stutthof als Sekretärin des Lagerkommandanten gearbeitet haben, und zwar in den Jahren 1943-1945. Sie ist 1926 geboren. Deswegen ist sie auch vor einer Jugendkammer angeklagt, und es ist das Jugendgerichtsgesetz auf diesen Fall anzuwenden. Die Anklage legt ihr kurz gesagt zur Last, als Sekretärin des Lagerkommandanten gewußt zu haben, was dort geschah, und in dieser Eigenschaft auch für das Funktionieren der Vernichtungsmaschinerie notwendig gewesen zu sein, wie jedes andere kleine Rädchen im Getriebe auch. Nach der neueren Rechtsprechung in derartigen Fällen ist es ja nicht mehr erforderlich, daß der Angeklagte auf das Mordgeschehen bestimmenden Einfluß haben mußte. Das sprichwörtliche kleine Rädchen im Getriebe gewesen zu sein, genügt für den Vorwurf der Beihilfe zum zigtausendfachen Mord. So zuletzt der Bundesgerichtshof in dem Strafverfahren gegen Oskar Gröning.

Wir wissen nicht, was wirklich geschehen ist

Nun will ich mangels genauerer Aktenkenntnis keine Spekulationen darüber anstellen, was die Angeklagte damals tatsächlich gewußt hat, wie sie überhaupt Sekretärin des Lagerkommandanten werden konnte, ob freiwillig oder mehr oder weniger genötigt. Auch nicht, ob sie ernsthaft die Möglichkeit gehabt hätte, diesen Dienst umgehend zu quittieren, und was dergleichen Dinge mehr sind, die von der Verteidigung sicherlich vorgebracht werden können.

Warum strafen wir überhaupt?

Hier stellt sich eine ganz andere Frage. Wie auch in ähnlichen Fällen erhebt sich die Frage nach dem Sinn der Strafe und des Strafverfahrens. Hier noch verschärft dadurch, daß wir es mit einem Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz zu tun haben. Der Zweck der Strafe ist dort allein die Einwirkung auf den jugendlichen Täter, um ihm das Verwerfliche seines Tuns vor Augen zu halten und erzieherisch auf ihn einzuwirken, damit er künftig keine Straftaten mehr begeht. Dazu kann in schweren Fällen auch eine mehrjährige Freiheitsstrafe dienlich sein, die bei schweren Straftaten wie Mord auch verhängt werden muß. Das Höchstmaß ist im Jugendstrafrecht allerdings eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren, auch bei Mord, auch bei Völkermord oder sonstigen Massenmorden wie etwa im Rahmen des Holocaust. Können diese Strafzwecke bei einem Menschen erreicht werden, der nicht nur das Jugendalter schon lange hinter sich gelassen hat, sondern mit 95 Jahren bereits am Rande des Grabes steht?

Die Menschenwürde ist nicht nur unveräußerlich, sie hat jeder Mensch…

Doch es gibt noch weitere Fragen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es die überragende Stellung des Schutzes der Menschenwürde in unserem Grundgesetz, einen Menschen zum bloßen Objekt behördlichen oder richterlichen Handelns zu machen. Diese Frage stellt sich in Strafverfahren gegen betagte und kranke Angeklagte in aller Schärfe. Bekannt geworden ist der Fall des früheren DDR-Staatschefs Erich Honecker. Er war während seines Verfahrens im Jahr 1992 bereits betagt aber auch schwer krank. Die Ärzte schätzten seine Lebenserwartung auf nur noch wenige Monate. Tatsächlich starb er ja auch bereits 1994. Der Berliner Verfassungsgerichtshof entschied am 12.01.1993, daß der Angeklagte aus der Haft zu entlassen und das Verfahren gegen ihn einzustellen sei. Es sei eben mit der Menschenwürde eines bereits am Rande des Grabes stehenden Angeklagten nicht vereinbar, ihn in Haft zu behalten und zu einer voraussichtlich sehr langen Freiheitsstrafe zu verurteilen, sodaß er keine Aussicht mehr haben würde, sein Leben in Freiheit zu beschließen.

…ungeachtet der Schwere seiner Schuld

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 24.04.1986 erklärt, daß der in diesem Falle bereits 89-jährige Beschwerdeführer jedenfalls in Bälde aus der Strafhaft zu entlassen sei, auch wenn seine Verfassungsbeschwerde gegen die Fortdauer der Haft gemäß Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 05.06.1985 zurückgewiesen wurde. Der Fall lag so, daß der Beschwerdeführer in der Tat aktiv an der Vernichtungsmaschinerie des KZ Auschwitz und seiner Nebenlager beteiligt war. Hinzu kam, daß er im Laufe der Jahrzehnte nie Reue gezeigt hatte, vielmehr seine Tat teils bestritten, teils kleingeredet hatte. Dennoch durfte man ihn nicht dauerhaft zum bloßen Objekt eines Verfahrens machen und die zuerkannte, als durchaus gerecht empfundene Strafe bis zum letzten Atemzug des Verurteilten vollstrecken. Dem stehe die unveräußerliche Menschenwürde entgegen, die auch Tätern wie diesem eigene.

Es ist einer Kulturnation nicht würdig, die Menschenwürde des Täters zu ignorieren

Wenn man hingegen ein Strafverfahren nur deswegen durchführt, weil man zum einen das Geschehen strafrechtlich aufarbeiten will, wie das gern formuliert wird, und zum anderen das Gesetz nun einmal keine Altersgrenzen kennt, und deswegen nach Feststellung von Tat und Schuld die Strafe ausgesprochen werden muß, dann wird der Angeklagte zum bloßen Objekt der Rechtspflege, vielleicht sogar der Geschichtsforschung. Selbst schwerstkriminelle politische Täter wie Honecker oder der SS-Scherge im Falle des Bundesverfassungsgerichts haben ihre Menschenwürde. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. So legt es Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes fest. Und das geschieht eben nicht, um dem betreffenden Angeklagten etwa Schonung zu gewähren, weil man angesichts seiner Lebenssituation Mitleid fühlt, und das geschieht auch nicht, weil die Tat des Angeklagten Jahrzehnte zurückliegt und daher vielleicht nicht mehr so schwer zu wiegen scheint, wie das sonst der Fall ist, wenn die Strafe praktisch auf dem Fuße folgt. Nein, die Achtung der Menschenwürde ist nach unserem Grundgesetz eine maßgebliche Grundlage dieses Staatswesens, ja unserer Kultur überhaupt. Und deswegen muß sie ohne Ansehen der Person beachtet werden, auch wenn ihr Träger im Einzelfall ein Mensch ist, der zu Recht Abscheu und Verachtung bei seinen Mitmenschen hervorruft, weil er selbst die Menschenwürde anderer mit Füßen getreten hat. Es geht in der Tat um den Grundsatz. Wollen wir in einer Rechtsordnung leben, die ohne Ansehen der Person die Menschenwürde immer oben anstellt? Wollen wir eine Kultur pflegen, deren Fundament der abendländische Humanismus ist, der eben in der Achtung der Menschenwürde jedes Menschen kulminiert?

Deswegen ist es auch im vorliegenden Falle völlig gleichgültig, ob die 95-jährige Angeklagte als 17-jähriges Mädchen naiv in diese „Anstellung“ hinein gestolpert ist, ob sie fanatische Anhängerin des „Führers“ war oder nicht, ob sie eine Chance hatte, den Dienst im KZ zu quittieren oder nicht. Es geht allein darum, daß wir als Kulturnation grundsätzlich die Menschenwürde achten. Und dazu gehört es, einen Menschen am Rande des Grabes nicht mehr vor Gericht zu stellen.


Recht und Politik – zwei Welten begegnen sich

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat. Das ist so in Art. 20 des Grundgesetzes festgelegt. Eine Änderung dieses Grundsatzes, egal mit welcher Mehrheit, ist nach Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes ausgeschlossen. Ausprägung dieses Grundsatzes ist unter anderem, daß die Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind, Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes.

Die Verfassung lebt

Angesichts der politischen Verwerfungen in unserem Lande erscheint es angebracht, auf diesen tragenden Grundsatz unserer Verfassung hinzuweisen und weiter darauf, daß es sich dabei auch nicht lediglich um hehre Verfassungslyrik handelt, sondern daß dies auch in der Realität so ist. Allerdings muß leider auch gesagt werden, daß die überwiegende Mehrheit der Akteure in Politik und Medien das anders sieht, wenngleich diese Leute es selbstverständlich empört zurückweisen, wenn man ihnen diesen Spiegel vorhält. Denn sie, denen es um nichts anderes als die Macht geht, halten sich gern die Larve der Rechtsstaatlichkeit vor das hässliche Gesicht des Machtmenschen.

Der Brandstifter ruft nach der Feuerwehr

Einer der übelsten Demokratieheuchler dieser Art ist der bayerische Ministerpräsident Söder. Er gehört zu denen, die den politischen Gegner statt mit sachlichen Argumenten zu widerlegen gerne als Rechtsextremisten und damit Verfassungsfeind diffamieren. Das erspart natürlich die politische Auseinandersetzung in der Sache, die ja immer das Risiko in sich birgt, Teile der Wählerschaft eben nicht zu überzeugen und damit dem politischen Gegner den Raum zu geben, der ihm in unserer rechtsstaatlichen Verfassungsordnung zusteht. Dazu gehört auch das Mittel der Übertreibung bis hin zur glatten Lüge. So wird ganz aktuell in Richtung der Leute, die mit den Corona-Bekämpfungsmaßnahmen von Bund und Ländern aus den unterschiedlichsten Gründen so nicht einverstanden sind, die Warnung ausgesprochen, da könne sich ein „zunehmend aggressiver und sogar gewalttätiger Corona-Mob aus dem Umfeld der AfD“ bilden. Sogar eine Art Corona-RAF. Gerade diesen Begriff muß man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Die RAF, seinerzeit auch Baader-Meinhof-Bande genannt, zog in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts eine Blutspur durch Deutschland mit dem Ziel, den demokratischen Rechtsstaat durch eine kommunistische Diktatur zu ersetzen. Solches Gerede kann man als politische Wahnvorstellung einstufen, im vorliegenden Falle muß man es jedoch als eiskalte Taktik und Meinungsmanipulation bewerten. Natürlich darf auch der Sturm von ebenso fanatischen wie dummen Anhängern des abgewählten amerikanischen Präsidenten auf das Capitol in diesem Zusammenhang nicht fehlen. Wenn es den Teufel real nicht gibt, muß er halt an die Wand gemalt werden. Die von den Medien täglich indoktrinierten Bürger werden’s schon glauben.

Mit der Unverfrorenheit des abgebrühten Politikers ruft dieser selbsternannte Verteidiger einer weit und breit nicht angegriffenen Demokratie nach dem Verfassungsschutz, der den Teufel beobachten soll, den er höchstpersönlich gerade eben an die Wand gemalt hat. Daß ihm eine weitestgehend gleichförmig aufgestellte Presse, die eine Gleichschaltung, wie sie in Diktaturen üblich ist, deswegen entbehrlich macht, nicht widerspricht, sondern begeistert zustimmt, gehört leider zur Lebenswirklichkeit unserer Tage. Eine wirklich auch geistig-innerlich freie, gerne auch regierungskritische Presse hatten wir im vor-Merkel’schen Deutschland. Heute haben wir die Propaganda-Abteilungen der Mainstream-Politik.

Nur die Gerichte schützen die Grundrechte

Man kann tatsächlich nur hoffen, daß die Politik nun endlich ihre Drohung wahr macht, die AfD und möglicherweise auch solche diffusen Gruppierungen wie die sogenannte Querdenker-Bewegung förmlich zu beobachten. Denn wenn dann dagegen geklagt wird, hört das dumme Geschwätz auf und die juristische Beurteilung des Sachverhalts beginnt. Das kann ich aus meiner Erfahrung als Anwalt sagen, und führe nachstehend auch Fälle aus meiner Praxis auf. Die Gerichte werden dann die Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden überprüfen, ob die jeweils als Verdachtsfall einer verfassungsfeindlichen Organisation beobachtete Partei oder Gruppe tatsächlich verfassungsfeindliche Aktivitäten betreibt oder nicht. Nur das würde die Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechtfertigen, denn nur dann sieht das Gesetz dies auch vor. Die Meinung des politisch Andersdenkenden indessen ist insoweit ohne Belang. Selbst die Kritik an einem Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung muß als bloße Kritik unberücksichtigt bleiben. Anders ist es nur dann, wenn diese Kritik verbunden ist mit der Ankündigung konkreter Aktivitäten zur Beseitigung dieses Verfassungsgrundsatzes oder mit der Aufforderung zu solchen Aktivitäten. Weiteres qualifizierendes Merkmal der Bestrebung in diesem Sinne ist das Hinzutreten finalen Handelns (Agitation, vorbereitende Handlungen, Gewalttaten). Bestrebungen gehen über politische Meinungen hinaus, da allein die Gesinnung des politisch Andersdenkenden den Verfassungsschutz nicht zu interessieren hat.

Aus der aktuellen Rechtsprechung

Das ist auch nicht etwa bloß meine private Rechtsauffassung, sondern das hat das Verwaltungsgericht München in einem Urteil vom 17.07.2020 so formuliert. Mit dieser Entscheidung hat es den bayerischen Verfassungsschutz in seine Schranken gewiesen. Dieses Amt hat – sicher nicht ohne politischen Einfluß – einen Verein, der sich mit zeitgeschichtlichen Themen befaßt, als „geschichtsrevisionistisch“ und damit auch rechtsextremistisch eingestuft, beobachtet und dies auch in seinem Verfassungsschutzbericht so veröffentlicht. Die Rechtsfindung erfolgte in diesem Falle ausschließlich auf der Grundlage offener Quellen, also ohne Auswertung von Informationen, die nur mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlangt werden können. Es gibt eben einen himmelweiten Unterschied zwischen politisch nicht genehmen Meinungen einerseits und verfassungsfeindlichen Umtrieben andererseits. Hier greift eben der Grundsatz der Meinungsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 des Grundgesetzes. Der Schutz dieses Grundrechts wird, wie auch eine Reihe von anderen Fällen in den letzten Jahren zeigen, ausschließlich von den Gerichten gewährleistet. Gerade weil sie die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit besitzen, sind sie in der Lage, Entscheidungen zu fällen, die der Politik nicht gefallen, und tun es auch.

Es muß also in jedem Falle vom Gericht geprüft werden, ob von der Organisation, die gegen ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz klagt, tatsächlich Bestrebungen zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausgehen. Bloß vom politischen Mainstream abweichende Meinungen indessen können niemals die Einstufung als verfassungsfeindliche Organisation rechtfertigen. Denn, wie gesagt, allein die Gesinnung des politisch Andersdenkenden hat den Verfassungsschutz nicht zu interessieren.

Von den kleinen Schmutzeleien

Wie bedenkenlos die herrschende politische Klasse bereit ist, geltendes Recht zu brechen, um auf diesem Wege die politische Arbeit der verhassten Konkurrenz zu behindern, zeigen auch aktuelle Entscheidungen der bayerischen Verwaltungsgerichte zum Kommunalverfassungsrecht. Nach den Kommunalwahlen in Bayern stand jeweils die Konstituierung der Gemeinde- und Kreisräte an. Wie auch in den Bundes- und Landesparlamenten gibt es dort Ausschüsse, die teilweise nicht nur Beschlüsse der Gemeinderäte vorbereiten, sondern als beschließende Ausschüsse an deren Stelle treten. Die AfD, die nun im politischen System unseres Landes die Rolle des Parias besetzt und von den übrigen Parteien ausgegrenzt wird wie ein Pestkranker, diese Partei hatte in vielen Städten, Gemeinden und Landkreisen Mandate errungen.

Die Kommunalpolitiker der etablierten Parteien in den Kommunalparlamenten nahmen sich dann ein Beispiel an ihren großen Vorbildern aus dem Deutschen Bundestag, die ja bis heute entgegen parlamentarischem Brauch der AfD den Posten eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages verweigern. Mit diversen Geschäftsordnungstricks stellte man sicher, daß den Vertretern jener Partei mit dem höllischen Schwefelgeruch kein Sitz in den Ausschüssen zufiel. Dabei war man durchaus phantasievoll. Ansonsten politisch sich spinnefeind gegenüberstehende Kleinstparteien bildeten sogenannte Ausschussgemeinschaften, die dann zahlenmäßig vor den Jüngern Luzifers rangierten, und so die entscheidenden Ausschußsitze besetzen konnten. Daß die jeweiligen Wähler sich eine solche Kumpanei bei der Wahl nicht hatten träumen lassen, hatte dabei natürlich keine Rolle zu spielen. Eine weitere Stellschraube am Manipulationsapparat ist das Zählverfahren, von denen es drei gibt, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. In einem Falle verstieg man sich sogar dazu, zwei verschiedene Zählverfahren je nach zu besetzendem Gremium anzuwenden, alles mit dem ganz offen kommunizierten Ziel, diesen angeblichen Antidemokraten den Einzug in die Ausschüsse der Kommunalparlamente zu verwehren, was natürlich deren politische Arbeit und damit einhergehend, deren Wahrnehmung als Politiker in der Öffentlichkeit erheblich beeinträchtigt.

Wie der Herr, so das Gescherr

Natürlich waren auch die Parteisoldaten des selbsternannten Feldherrn im Krieg gegen den erklärten Verfassungsfeind, Generalfeldmarschall Markus Söder, tschädderedäng, hier an vorderster Stelle zu finden. Indessen riefen die Jünger des Satans die Verwaltungsgerichte an und fanden dort auch je nach Sach- und Rechtslage Gehör. Die in der Geschäftsordnung des Gemeinderats getroffenen Organisations- oder Verfahrensregelungen sind nämlich nach allgemeiner Auffassung der Gerichte willkürlich und daher unzulässig, wenn sie sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richten und das alleinige oder vorrangige Ziel verfolgen, deren Tätigkeit zu beeinträchtigen oder sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten. Auch das ist ein Zitat aus einer Entscheidung eines bayerischen Verwaltungsgerichts.

Die Parteisoldaten des Herrn Söder und seiner Kollegen aus der politischen Oberklasse unseres Landes müssen sich jetzt zum Beispiel in Nürnberg wohl oder übel mit der Sachpolitik ihrer „Schmutzkonkurrenz“ auseinandersetzen und den Bürgern dieser Stadt jeweils im einzelnen erläutern, warum ihre eigenen politischen Rezepte besser sind als die jener Satansjünger. Man nennt das auch Demokratie.

Videant iudices (frei übersetzt: die Richter sollen sehen und entscheiden)

Derartiges sollte sich auch herumsprechen. Denn es ist zum einen wichtig, daß die Bürger unseres Landes weiterhin Vertrauen in den Rechtsstaat setzen können. Nichts kann dieses Vertrauen mehr stärken, als Entscheidungen der Gerichte, die der politisch motivierten Willkür Einhalt gebieten. Und es ist zum anderen wichtig, daß die Grundlagen unserer Demokratie nicht zur Disposition der Politik stehen, sondern unter dem Schutz der unabhängigen Gerichte.



Wollen Sie sich informieren? Meiden Sie Tagesschau und heute!

Die Nachricht, die nicht in den Hauptnachrichtensendungen des öffentlich.rechtlichen Rundfunks gebracht wurde

Am Freitagmorgen kam es bundesweit zu Abseilaktionen von Autobahnbrücken durch sogenannte Umweltaktivisten – richtig: Linksextremisten -, unter anderem von „Extinction Rebellion“, der sattsam bekannten ökomarxistischen, durchaus gewaltaffinen Bewegung unter dem Motto: „Block Friday“. Wie passend, daß gleichzeitig der Einzelhandel eine bundesweite Rabattaktion unter dem aus Amerika importierten dümmlichen Motto „Black Friday“ durchführte. Ob die wackeren Verkaufsstrategen im deutschen Einzelhandel sich vielleicht Gedanken darüber gemacht haben, daß der historische Schwarze Freitag von 1929 das größte Weltwirtschaftsdesaster aller Zeiten nach sich gezogen hat, wage ich einmal zu bezweifeln. Bildung und Kultur sind im allgemeinen keine nachgefragten Kompetenzen von Marketing-Experten. Aber zurück zum Thema.

Nachdem es schon im Oktober eine derartige Blockade- und Abseil-Aktion auf der A3 zwischen Idstein und Bad Camberg gegeben hatte, die einen urplötzlichen Stau nach sich zog, dessen Ende ein Autofahrer eben zu spät bemerkte und sich beim dadurch unausweichlich gewordenen Auffahrunfall lebensgefährlich verletzte, musste wohl von den Ökomarxisten nachgelegt werden. Der verletzte Autofahrer liegt im Übrigen immer noch auf der Intensivstation. Nun aber traf es gleich sieben Autobahnen, nämlich die A7 zwischen Kassel-Ost und Kassel Mitte, die A485 bei Gießen, die A4 bei Dresden, die A2 bei Braunschweig und bei Hannover, die A 20 bei Tribsees in Mecklenburg-Vorpommern und die A7 bei Schleswig. In jedem dieser Fälle seilten sich Angehörige dieser kriminellen Gruppe von Autobahnbrücken ab und blockierten damit den Verkehr. Ihr Ziel kommunizieren sie auch ganz offen. Der Autoverkehr soll schlicht und einfach weg, wie man sich da auszudrücken pflegt. Die Verhinderung des Baus einer Autobahn durch den Dannenröder Forst ist lediglich das plakativ in den Vordergrund gestellte Nahziel, das wegen seines vorgeblich dem Naturschutz dienen sollenden Ziels vor allem naive Naturschützer zur Unterstützung der Öko-Terroristen motivieren soll. Das klappt ja auch.

Das Ziel der ökomarxistischen Terroristen

Es handelt sich also um die Durchsetzung eines radikalen gesellschaftlichen Umbaukonzepts mit kriminellen Methoden, was für Extremisten aller Art typisch ist. Im vorliegenden Falle eben für Linksextremisten.

Das Schweigen der objektivsten und seriösesten Medien, die wir jemals hatten

Noch bemerkenswerter als der Vorgang an sich ist indessen seine Behandlung in den Hauptnachrichtensendungen des deutschen Fernsehens. Weder heute um 19:00 Uhr noch Tagesschau um 20:00 Uhr erwähnten diese kriminelle Aktion auch nur mit einem Wort, von ausführlicher Berichterstattung, die ein so ungeheuerlicher Vorgang eigentlich erzwingt, ganz zu schweigen. Nichts, niente, rien. Man stelle sich vor: in halb Deutschland werden gleichzeitig sieben Autobahnen in krimineller Weise blockiert, es entstehen erhebliche Gefahren für Leib und Leben, von erheblichen Verkehrsstaus ganz abgesehen. Für die Redaktionen der Hauptnachrichtensendungen der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, die für sich in Anspruch nehmen, den gesetzlichen Informationsauftrag als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge zu erfüllen, diese Garanten der Grundversorgung mit sachlicher und richtiger Information, ohne die Demokratie einfach nicht funktionieren kann, für diese maßgeblichen Meinungsbildner ist ein solcher Vorgang nicht berichtenswert! Im Laufe des Tages konnten jedoch aufmerksame Rundfunkhörer jedenfalls in Bayern davon erfahren. Anders ein Teil der unabhängigen Medien. Immerhin berichtete Bild online ausführlich, sodaß man erwarten kann, daß dies auch in der gedruckten Ausgabe morgen zu lesen sein wird. Natürlich findet man den Vorgang auch in seriösen alternativen Internet-Medien wie Tichys Einblick.

Was wäre gewesen wenn….

Ist schon die Tatsache an sich erstaunlich, daß ein solcher Vorgang mit keinem Sterbenswörtchen in den Hauptnachrichtensendungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens erwähnt wird, so wird die Sache noch bemerkenswerter, wenn man sich nur ein paar Sekunden lang vorstellt, statt einer linksextremistischen Organisation hätten irgendwelche Vollpfosten aus der rechtsextremistischen Ecke ihren Forderungen mit einer solchen Aktion öffentliche Aufmerksamkeit verschafft. Nicht nur, daß die Hauptnachrichtensendungen sich der Sache ausführlich angenommen hätten, es wären anschließend die üblichen Sondersendungen („Brennpunkt“) gefolgt. Natürlich nicht ohne die üblichen Schuldzuweisungen an die AfD und die Forderung, die Mittel für den „K(r)ampf gegen Rechts“ drastisch zu erhöhen.

Was ist eigentlich mit dem „Kampf gegen Links“?

In diesem Zusammenhang fragt man sich als Bürger und Steuerzahler, ob man mit seinen Steuern vielleicht auch einen „Kampf gegen Links“ mitfinanziert, so es ihn denn überhaupt gibt. Es gibt ihn natürlich nicht, und noch viel weniger Finanzmittel dafür. Die Herrschaften von Extinction Rebellion, Ende Gelände und wie diese linken Kriminellen sich sonst so zu bezeichnen pflegen, können ruhig schlafen und am nächsten Morgen frisch und munter an die nächste gemeingefährliche Straftat gehen. Angesichts der offenbar auf niedrigstem Level betriebenen Beobachtung durch Kriminalpolizei und Verfassungsschutz müssen sie auch nicht ernsthaft mit Entdeckung, Verhaftung und Bestrafung rechnen. Und so können sie sich weiter auch nicht ganz zu Unrecht als diejenigen fühlen, die eigentlich nur etwas robust exekutieren, was die linksgrüne Mehrheit in Politik und Medien ohnehin will. Und so arbeiten sie weiter an ihrem Ziel, das der leider zu früh davongegangene Professor Sieferle so treffend formuliert hat: finis, Germania.

Carl Schmitt hat übernommen

Diese Überschrift wird die meisten Leser zunächst einmal ratlos machen. Die einen, weil sie mit dem Namen Carl Schmitt nichts anfangen können, die anderen, weil sie ihn gut kennen. Also der Reihe nach.

Wer war oder ist dieser Carl Schmitt?

Carl Schmitt (1888-1985) war ein deutscher Jurist, Staatsrechtslehrer und Politikwissenschaftler, bevor es diese Disziplin an den deutschen Universitäten überhaupt gab. Er befasste sich eben nicht nur mit den rechtlichen Grundlagen des Staates, sondern auch mit seinem politischen Wesen. Berühmt geworden ist seine Schrift „Der Begriff des Politischen“, in 1. Aufl. 1927 erschienen. Sie gilt seither als eine der klassischen Schriften des staatsphilosophischen Denkens in der Tradition von Nicolo Macchiavelli und Thomas Hobbes, um nur zwei der berühmten Vorläufer Schmitts aus früheren Jahrhunderten zu nennen. Seine schonungslose Analyse der politischen Wirkungsmechanismen gipfelt in seiner Definition des Wesens der Politik. 

Die spezifisch politische Unterscheidung, auf welche sich die politischen Handlungen und Motive zurückführen lassen, ist die Unterscheidung von Freund und Feind…. Die Unterscheidung von Freund und Feind hat den Sinn,  den äußersten Intensitätsgrad einer Verbindung oder Trennung, einer Assoziation oder Dissoziation zu bezeichnen; sie kann theoretisch und praktisch bestehen, ohne daß gleichzeitig alle jene moralischen, ästhetischen, ökonomischen oder anderen Unterscheidungen zur Anwendung kommen müßten. Der politische Feind braucht nicht moralisch böse, er braucht nicht ästhetisch häßlich zu sein; er muß nicht als wirtschaftlicher Konkurrent auftreten, und es kann vielleicht sogar vorteilhaft scheinen, mit ihm Geschäfte zu machen. Er ist eben der andere, der Fremde, und es genügt zu seinem Wesen, daß er in einen besonders intensiven Sinne existenziell etwas anderes und Fremdes ist, so daß im extremen Fall Konflikte mit ihm möglich sind, die weder durch eine im Voraus getroffene generelle Normierung, noch durch den Spruch eines „unbeteiligten“ und daher „unparteiischen“ Dritten entschieden werden können…. Den extremen Konfliktsfall können nur die Beteiligten selbst unter sich ausmachen; namentlich kann jeder von ihnen nur selbst entscheiden, ob das Anderssein des Fremden im konkret vorliegenden Konfliktsfalle die Negation der eigenen Art Existenz bedeutet und deshalb abgewehrt oder bekämpft wird, um die eigene, seinsmäßige Art von Leben zu bewahren.“

Das ist weit entfernt von aller gefühligen „Friede, Freude, Eierkuchen-Mentalität“, aber auch in gewisser Weise ehrlich, vor allem nüchtern und kalt.

Wer war der Mann, der solche Sätze geschrieben hat?

Carl Schmitt schrieb seine bekannten Werke, darunter eben dieses, in der Zeit der Weimarer Republik. Deren politische Turbulenzen hatten sicherlich Einfluß auf sein Denken. Er vertrat eine konsequent auf Entscheidungen und weniger auf demokratischen Konsens zulaufende Staatstheorie (Dezisionismus). Insoweit arbeitete er auch daran mit, eine mögliche Machtergreifung der Nationalsozialisten durch eine weitere Stärkung der Rechte des Reichspräsidenten zu verhindern. Zu seinen Charakterzügen gehörte ein skrupelloser Opportunismus. War er noch bis zum 30. Januar 1933 ein entschiedener Gegner des Nationalsozialismus und verachtete Hitler, änderte sich dies dann sehr schnell. Nach der Machtergreifung Hitlers, vor allem als nach der sogenannten Verordnung zum Schutz von Volk und Reich vom 29. Februar 1933 und dem Ausgang der Reichstagswahl im März jedem klar sein mußte, wer in Zukunft das Sagen haben würde. Ab diesem Zeitpunkt wandelte er sich zum entschiedenen Parteigänger, trat sogar in die NSDAP ein und fiel durch einen radikalen Antisemitismus auf. Der Volksmund nannte solche Leute, die ab März 1933 massenhaft in die NSDAP eintraten, spöttisch die „Märzgefallenen“. Zu diesen gehörte also auch Carl Schmitt. Das war letztlich auch der Grund dafür, daß er Konkurrenten wie Erich Kaufmann oder Hans Kelsen wegen deren jüdischer Herkunft mobbte, allerdings auch mit dem Hintergedanken, lästige Konkurrenten loszuwerden. Berühmt geworden ist seine Verteidigung der politischen Morde Hitlers an der SA-Führung 1934 (Röhm-Putsch). Mit dem Satz: „Der Führer schützt das Recht“, leitete er seine Rechtfertigung des Mordes zum Machterhalt ein. Das brachte ihm zunächst einmal einen rasanten beruflichen Aufstieg ein. Die Vielzahl seiner Ämter rechtfertigt die Bezeichnung als „Kronjurist“ des Nationalsozialismus. Indessen war sein Opportunismus dann auch wieder sein Problem. Insbesondere aus den Kreisen der SS schlug ihm scharfe Ablehnung entgegen, was 1936 zu einem Verlust sämtlicher von Hitlers Gnaden erlangten Ämter bis auf den Lehrstuhl an der Berliner Universität führte. Aber nicht einmal nach dem Ende des Dritten Reiches wollte er sich eindeutig vom Nationalsozialismus distanzieren, insbesondere seinem Antisemitismus frönte er weiterhin.

So bleibt das Bild eines Mannes von ungewöhnlicher intellektueller Brillianz, aber auch von mindestens schwachem Charakter. „Von der Parteien Gunst und Hass verwirrt schwankt sein Bild in der Geschichte“ urteilt Schiller über Wallenstein. Auf Carl Schmitt trifft dies sicher ebenso zu.

Dennoch hatte er auch ohne Lehrstuhl oder sonstige Funktion im Wissenschaftsbetrieb der Bundesrepublik Deutschland weiterhin nicht geringen Einfluß auf das rechtswissenschaftliche und das staatsphilosophische Denken in Deutschland und Europa. Das beschränkte sich auch nicht auf das rechte politische Spektrum, sondern er fand seine Schüler durchaus auch bis weit in das linke Spektrum hinein. Denn seine staatstheoretischen Lehren, wie etwa das hier besprochene Freund/Feind-Denken in der Politik können ja sowohl von rechten wie von linken Politikern angewandt werden. Sie sind gewissermaßen Betriebsanleitungen für die Politik und staatliche Herrschaftssysteme. Zu seinen Schülern aus der Vor- und Nachkriegszeit gehören so bekannte Namen aus der Rechtswissenschaft wie Forsthoff, Friesenhahn, Böckenförde und Isensee, durchaus nicht alles Juristen mit gewissermaßen braunem Stallgeruch. Der spätere Verfassungsrichter Böckenförde gilt nun einmal als einer der Kronjuristen der bundesdeutschen Demokratie. Sein Satz: „Der demokratische Rechtsstaat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen kann“, gehört nun einmal zu den gewissermaßen kanonischen Sätzen des Verfassungsrechts. Es dürfte auch letztlich auf den Einfluß von Carl Schmitt zurückgehen, daß das Grundgesetz anders als die Weimarer Verfassung das Element der wehrhaften Demokratie enthält, was in der Unmöglichkeit der Abwahl des Bundeskanzlers ohne gleichzeitige Wahl eines neuen Kanzlers (konstruktives Mißtrauenesvotum), und vor allem in der Möglichkeit des Parteienverbots gemäß Art. 21 GG deutlich sichtbar ist.

Hat Carl Schmitt recht?

Für die meisten dürfte es schlicht und einfach undenkbar sein, die Lehren eines Carl Schmitt überhaupt zur Kenntnis zu nehmen, geschweige denn ihnen einen aktuellen politischen Wert beizumessen, oder gar in ihnen Mechanismen demokratischer Staaten wie Deutschland zu erkennen. Doch scheint mir die zugegeben provokante Überschrift dieses Aufsatzes durchaus nicht abwegig zu sein. Generell ist der wissenschaftliche Wert eines Gedankens unabhängig von den charakterlichen Eigenschaften dessen, auf den er zurückgeht. Im Falle Carl Schmitt waren sowohl seine juristischen Lehren als auch seine staatsphilosophischen Gedanken von offensichtlicher Stringenz, die noch weit über seinen Tod hinaus viele Anhänger und Schüler fanden.

Die Spaltung der Gesellschaft in Freund und Feind

In diesen Tagen liest man immer wieder davon, daß wir in den westlichen Demokratien – wozu selbstverständlich auch die osteuropäischen Länder gehören – eine Spaltung der Gesellschaft feststellen müssen. Die Gesellschaft sei tief gespalten in zwei Lager. Das eine zeichne sich durch Liberalität, Toleranz, Weltoffenheit und wissenschaftliche Durchdringung aktueller Problemstellungen wie Klimawandel und Zuwanderung aus. Hier finden sich im wesentlichen die sogenannten Eliten aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Publizistik, jedenfalls was die formalen Qualifikationen und die eigene Selbsteinschätzung angeht. Das andere Lager bilden die aus der Sicht jener politisch Korrekten zurückgebliebenen, unterkomplex denkenden und grobschlächtigen Populisten, regelmäßig ohne akademische Qualifikationen. Berühmt geworden ist die Bezeichnung der unterlegenen Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton aus dem Jahr 2016 für die Anhänger ihres Kontrahenten Donald Trump als „deplorables“, Erbärmliche also.

Ein Begriff, der all die Überheblichkeit und Verachtung der abgehobenen politischen Klasse für die sogenannten einfachen Leute zum Ausdruck bringt, die zum Beispiel im Schweiße ihres Angesichts die verstopfte Toilette in der Luxuswohnung der Literaturwissenschaftlerin in Ordnung bringen, aber weder mit ihrer beruflichen Tätigkeit, noch ihren linksgrünen politischen Überzeugungen etwas anfangen können, ja nicht einmal Begrifflichkeiten wie „Heteronormativität“, „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ oder „gender-pay-gap“ kennen geschweige denn verstehen. In der Tat hat sich im Laufe der letzten zwei bis drei Jahrzehnte eine tiefe Kluft zwischen diesen gesellschaftlichen Gruppen aufgetan. Das ist auch die Ursache dafür, daß in den USA ein ausgesprochener Antipolitiker und Antiintellektueller wie Donald Trump gewählt werden konnte. Und das ist auch letztendlich die Ursache für den Erfolg von politischen Parteien, die eben diese abgehobene Politikerkaste kritisieren, wobei hier nicht selten auch Strömungen mitfließen, die von einer simplifizierenden Radikalität sind. Indessen ist nicht alles, was man als populistisch abqualifiziert, tatsächlich politisch unseriös. Häufig ist es eben nur das Gegenteil von dem, was jene politische Klasse erstrebt. Die politische Diskussion in der Sache wird dann durch die Bekämpfung des politischen Gegners mittels solcher Totschlagargumente wie Populismus oder gar Rechtsextremismus ersetzt.

Aus dem politischen Konkurrenzverhältnis wird das Freund/Feind-Verhältnis

Das Überlegenheitsgefühl der politisch medialen Klasse, ihre tiefe Überzeugung, die wahre Humanität, den wissenschaftlichen Fortschritt und die Grundwerte der Demokratie exklusiv zu besitzen und zu vertreten, ist von einer religiösen Qualität. Religiös deswegen, weil hier ein geschlossenes Weltbild verinnerlicht wird, von dem abzuweichen nur unmoralisch und inhuman sein kann. So, wie das eben bei Religionen insbesondere in ihrer Frühphase ist. Der Glaube ist von der Qualität des Wissens, jedenfalls subjektiv. Man muß unbedingt dafür eintreten. Es fehlt lediglich der transzendentale Bezug, alles andere findet seine Parallele in tiefer Religiosität. Das bedingt selbstverständlich eine geradezu physische Abscheu vor Überzeugungen und Weltbildern, die dieser Zivilreligion entgegenstehen. Dies wiederum führt unweigerlich zur Wahrnehmung des anderen als Feind im Sinne der Definition von Carl Schmitt. Religionsgeschichtlich gesprochen zur Wahrnehmung als Ketzer. Mit Ketzern spricht man nicht von gleich zu gleich. Solch ein Natterngezücht ist schlicht und einfach auszumerzen.

Der geistige Bürgerkrieg

Carl Schmitt sieht in der Konsequenz des Freund/Feind-Verhältnisses letztendlich die Möglichkeit des Krieges, auch des Bürgerkrieges. Nichts anderes findet statt, wenn es nicht darum geht, Abweichler, politische Gegner, schlicht „die Anderen“, zu überzeugen, sondern aus der Gesellschaft auszuschließen, wobei es schon genügt, einen solchen Ketzer zu kennen („Kontaktschuld“).

Nicht anders zu erklären sind Erscheinungsformen des politischen Lebens wie etwa die Verhinderung des normalen parlamentarischen Betriebes mittels scheinjuristischer Methoden, vor allem im Wege des Missbrauchs von Verfahrensregeln. Wir erinnern uns an das unwürdige Schauspiel im Deutschen Bundestag, dessen Mehrheit entgegen parlamentarischem Brauch der Oppositionspartei AfD den ihr zustehenden Posten eines Vizepräsidenten mehrfach verweigerte. Aktuell konnten wir erleben, daß der Stadtrat von Nürnberg den Abgeordneten der AfD den Einzug in die Ausschüsse und damit den Fraktionsstatus mit juristischen Taschenspielertricks versagen wollte. Nun ist Deutschland immer noch ein Rechtsstaat, und die wackeren Spezialdemokraten des Nürnberger Stadtrates scheiterten mit ihrem Ansinnen vor den Verwaltungsgerichten.

In dieses Schema gehört auch die Umfunktionierung der populären Fernseh-Talkshows in Tribunale. Wenn schon ein Vertreter des „Rechtspopulismus“ eingeladen wird, dann steht der Satansjünger einer geschlossenen Phalanx von Vertretern des  Wahren, Guten und Schönen gegenüber, und die Moderation weckt ungute Erinnerungen an die (Un-)heilige Inquisition. Bemerkenswert ist der Umgang, den diverse Innenminister und Polizeipräsidenten mit den sogenannten Querdenker-Demonstrationen pflegen. Nicht nur, daß auch hier die Verwaltungsgerichte regelmäßig das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung durchsetzen müssen, nein, die Polizei wird vielfach angewiesen, bei Bagatellverstößen von Demonstranten rigide zu ahnden, was sie selbstverständlich bei massiven Straftaten von Linksextremisten nicht so ohne weiteres tut.

Als gelehriger Schüler von Carl Schmitt zeigt sich derzeit der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, der die sogenannten Querdenkerdemos nun von den Verfassungsschutzbehörden beobachten lassen will. Zwar gibt es am Rande dieser Demonstrationen auch extremistische Mitläufer, vielleicht auch den ein oder anderen sogenannten Reichsbürger. Die große Masse aber sind, was sich jeder auf den Videos dieser Demonstrationen anschauen kann, offensichtlich harmlose Bürger, die nun einmal von ihrem Grundrecht Gebrauch machen, Kritik an den Maßnahmen ihrer Regierung zu üben. In das Schema von Freund und Feind gehörte das bisher nur in autoritären Staaten. Nicht von ungefähr gehören die Werke von Carl Schmitt zur bevorzugten Lektüre chinesischer Politiker.

Der geistige Bürgerkrieg hat begonnen

Wirklich grotesk ist der Vorwurf an die sogenannten Rechtspopulisten, die Gesellschaft zu spalten. Wenn jemand die Gesellschaft spaltet, dann derjenige, der den demokratischen Diskurs unterbindet, weil er den politischen Mitbewerber zum Feind erklärt und mit allen Mitteln auszugrenzen sucht. Wenn dann, wie das bei uns nun leider der Fall ist, die Medien und die Vertreter der Geisteswissenschaften nahezu einhellig hinter den politisch Herrschenden stehen, dann wird dieser geistige Bürgerkrieg auch mit ungleichen Mitteln jenseits jeglicher Fairness geführt. Was daraus letztendlich entstehen kann, werden diejenigen verantworten müssen, die auf dem hohen Ross der politischen Moral auf das Schlachtfeld des Bürgerkrieges reiten.

 




Corona-Zahlen im Vergleich

Zahlen können faszinieren. Das gilt ganz besonders dann, wenn sie politisch benutzt werden, um das böse Wort von der Manipulation zu vermeiden.

Erst mal die Zahlen

Ich habe einmal die heute im Internet für jedermann sichtbaren Statistiken angesehen und willkürlich die Corona-Fallzahlen Deutschlands denen willkürlich und zufällig ausgesuchten anderer Länder gegenübergestellt. Die Länder habe ich dann nach Einwohnerzahl in Mio absteigend aufgeführt und ihnen dann die Fallzahlen und Todeszahlen zugeordnet, absolut und pro 100 Tausend Einwohner. Das sieht so aus:

Land             EW     Fälle               Fälle/100Tsd. Tote      Tote./100 Tsd.

DEU                83,1  403.874         486,01            9.960           11,98

Südkorea      51,2     25.698           50,19               455              0,89

Taiwan          23,7           548              2,31                   7              0,03

Belgien         11,51  270.132      2.346,93          10.588           70,12

Bolivien        11,50  140.445      1.221,26            8.584           74,64

Tschechien  10,70  231.146      2.160,24            1.941            18,14

Griechenld.  10,70   28.216          263,70               549              5,13

Schweden    10,32 110.954       1.075,14            5.983            57,49

Portugal       10,29 112.440       1.092,71            2.276            22,12

Und jetzt die nähere Betrachtung

Einige Zahlen und Korrelationen springen ins Auge. Sowohl die absoluten Zahlen als auch die Zahl pro 100.000 Einwohner sind bei den ostasiatischen Staaten Taiwan und Südkorea im Vergleich mit allen übrigen untersuchten Ländern auffallend niedrig. Auch Griechenland hebt sich gegenüber dem Rest der untersuchten Staaten positiv. Natürlich sind gerade die Fallzahlen pro 100.000 aussagekräftig. Nachdenklich macht aber auch, dass bei nahezu gleicher Einwohnerzahl von Griechenland, Tschechien, Portugal und Schweden die griechischen Zahlen exorbitant niedriger sind. Noch ungünstiger schneiden die kaum größeren Länder Belgien und Bolivien ab. Deutschland liegt vergleichsweise nicht einmal schlecht, was die relativen Zahlen angeht.

Und dann die Fragen

Woran es liegt, daßs diese Zahlen so unterschiedlich ausfallen, wäre einer gründlichen Untersuchung wert. Hier wären die Epidemiologen, auch die Virologen und die Statistiker gefragt, die Maßnahmen der einzelnen Staaten miteinander vergleichen und das wiederum an den obigen Zahlen messen. Eines jedoch fällt besonders auf. Taiwan und Südkorea haben von Beginn der Krise an ihre Grenzen scharf kontrolliert und jeden, der einreist, ob eigene Staatsbürger, Touristen oder Geschäftsleute, erst einmal 14 Tage in Quarantäne geschickt. Taiwan ist eine Insel, Südkorea eine Halbinsel mit einer undurchlässigen Grenze im Norden zu Nordkorea. Die Wirtschaft in beiden Ländern, so hört man, floriert. Griechenland besteht aus Inseln, das Festland hat nur im Norden eine Landgrenze. Diese Fakten lassen die Behauptungen der deutschen Politiker und ihrer medialen Propagandisten schlecht aussehen, die Schließung der Grenzen bewirke nichts. Gerade die Leute, die schon bloße Korrelationen gelten lassen, wo sie nach Kausalitäten erst gar nicht fragen wollen, sondern sogar mit bloßen Koinzidenzen zufrieden sind, gerade diese Leute sollten über diese Evidenz nachdenken.

Eine weitere Frage stellt sich. Wenn Länder mit vergleichbarer Corona-Bekämpfungsstrategie wie Belgien und Portugal so unterschiedlich erfolgreich sind, muß dann nicht gefragt werden, ob diese Strategien an sich wenig wert sind, sondern die Verbreitung des Virus Gesetzen folgt, die wir nicht kennen? Und warum liegt Schweden mit seiner völlig andersartigen Strategie immer noch besser als Belgien und Bolivien? Nur mal so gefragt.

Maskerade

Die im Alltag ebenso einschneidendste wie auch auffallendste Vorschrift des Corona-Reglements ist wohl die Maskenpflicht. Nachfolgend stelle ich einfach erst einmal die Fakten dar. Über Sinn oder Unsinn dieser immerhin mit nicht geringen Bußgeldern bewehrten Vorschrift mag sich jeder und natürlich auch jede (oder auch jedes, so viel Genderei muß sein) seine (ihre, ihres) eigenen Gedanken machen. Überflüssig zu sagen, daß es nicht darum geht, die Gefährlichkeit von Covid 19 kleinzureden oder Vorsichtsmaßnahmen gänzlich zu negieren. Denn zum einen ist Covid 19 je nach Verlauf eine schwere oder gar tödliche Krankheit, und das Sars CoV 2 Virus ist ernst zu nehmen, zumal es bislang noch keine Impfung und noch kein wirklich wirksames Medikament dagegen gibt. Allerdings müssen die Maßnahmen dagegen auch geeignet und auch erforderlich sein, Erkrankungen in größerem Umfang zu verhindern. Vor allem aber ist die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen fortlaufend zu prüfen, d.h. die Vor- und Nachteile der Maßnahme bzw. des Unterbleibens der Maßnahme gegeneinander abzuwägen. Um sich dazu eine fundierte und belastbare Meinung zu bilden, ist die Kenntnis der Fakten unerlässlich.

Ein Eingriff in das allegemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 GG

Das verpflichtende Tragen einer Mund/Nasenschutzmaske, gleichgültig welcher Machart, ob FFP 1, 2 oder 3 oder auch behelfsmäßig hergestellt, stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, weil es nicht der freien Entscheidung des betroffenen Menschen unterliegt, sein Gesicht mit einer Maske zu bedecken und beim Atmen ständig feuchte und erhitzte Luft auf der Haut zu spüren. Es treten Atembeschwerden, Kopfschmerzen und Müdigkeit unter anderem durch permanente forcierte CO2-Rückatmung auf. Ein solcher Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützten Freiheitsrechte ist nur zulässig, wenn gewichtige Gründe ihn erfordern und es keine milderen Mittel gibt, um das erstrebte Ziel zu erreichen.

Die psychischen Wirkungen

Nach einer Studie des Leibniz Instituts für psychologische Information, Universitätsring 15, 54296 Trier, hat „die Maske“ das Potential, aggressionsstarke psychovegetative Stressreaktionenzu bahnen, die signifikant mit dem Grad belastender Nachwirkungen korrelieren. Folgen können demnach sein eine stark reduzierte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (bis hin zur Vermeidung von Arztterminen) oder die Verstärkung vorbestandener gesundheitlicher Probleme (posttraumatische Belastungsstörungen, Herpes, Migräne). In einer größeren Anzahl von wissenschaftlichen Studien über die medizinische Bewertung von Mund-Nasen-Bedeckungen wird dargelegt, daß es keine Beweise für die Wirksamkeit von Stoffmasken gegen Virusinfektionen oder Übertragungen gibt, so zum Beispiel gemäß einer Überprüfung des Oxford Centre for Evidence-Based Medicine, veröffentlicht am23.07.2020.

Die Schutzwirkung geht gegen Null

Nach einer von der US-amerikanischen CDC (Center for Disease Control and Prevention – eine Behörde des US-amerikanischen Gesundheitsministeriums zur Kontrolle von und Vorbeugung vor Krankheiten) veröffentlichten Metastudie zur Influenza-Pandemie vom Mai 2020 ist die Schutzwirkung der „Alltagsmaske“ gleich Null. Danach hatten Gesichtsmasken weder als persönliche Schutzausrüstung noch zur Reduktion der Verbreitung eine Wirkung.

Eine aktuelle länderübergreifende europäische Covid-19-Studie der University of East Anglia ergab, daß eine Maskennutzung keinen Effekt hat und sogar das Infektionsrisiko erhöhen kann.

Eine Überprüfung von zwei US-amerikanischen Professoren für Atemwegserkrankungen und Infektionskrankheiten an der Universität von Illinois im April 2020 ergab, daß Gesichtsmasken im Alltag keine Auswirkungen haben, weder als Selbstschutz noch zum Schutz Dritter.

Nach einemArtikel im New England Journal of Medicine vom 21.05.2020 haben Stoffmasken im Alltag kaum oder gar keinen Schutz zu bieten.

Eine Überprüfung der Norwich School of Medicine im April 2020 ergab, daß „die Evidenz nicht stark genug ist, um die weit verbreitete Verwendung von Gesichtsmasken zu unterstützen“, aber die Verwendung von Masken durch „besonders gefährdete Personen in vorübergehenden Situationen mit höherem Risiko“ unterstützt.

Eine Studie japanischer Forscher vom Juli 2020 ergab, daß Stoffmasken aufgrund ihrer großen Porengröße und ihrer im allgemeinen schlechten Passform „keinen Schutz gegen Coronaviren bieten“.

Eine Studie aus dem Jahr 2015 im British Medical Journal BMJ Open ergab, daß Stoffmasken von  97 % der Partikel durchdrungen wurden und das Infektionsrisiko durch Beibehaltung der Feuchtigkeit oder wiederholte Verwendung erhöhen können.

Das gewissermaßen amtliche Zeugnis der Wirkungslosigkeit

Das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stuft die „Alltagsmaske“ als nahezu wirkungslos ein. Wörtlich: „Träger der beschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen können sich nicht darauf verlassen, daß diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-C OV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.“

Weder praktikabel noch überprüfbar

Das Institut macht ihre Wirkung, wenn sie denn auch nur in diesem geringen Maß gegeben sein sollte, von einer Vielzahl von Bedingungen abhängig, die halt in der Praxis nicht funktionieren und auch nicht kontrolliert werden können:

Die Masken sollte nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.

Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, sind weiterhin einzuhalten.

Auch mit Maske sollte der vom RKI empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Menschen eingehalten werden. (Anmerkung: ist dann der Sicherheitsabstand ohne Maske nutzlos?)

Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, daß die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden. (Anmerkung: wer kann sich etwa vor Betreten eines Kaufhauses erst die Hände waschen und dann die Maske anlegen, und dabei darauf achten, daß er die Innenseite mit seinen Händen nicht berührt?)

Die Maske muß richtig über Mund, Nase und Wangen plaziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren. (Anmerkung: leistet das eigentlich jede in Heimarbeit gefertigte Maske?)

Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern. (Anmerkung: je weniger Luft sie durchlässt, umso besser hindert sie Tröpfchen von innen oder außen durchzutreten. Aber umso höher ist auch der CO2-Stau vor Mund und Nase des Trägers und seine Atemnot).

Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und gegebenenfalls ausgetauscht werden. (Anmerkung: also muß man vorsichtshalber immer mehrere Masken mit sich führen. Wer tut das?)

Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potenziell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden. (Anmerkung: wer schafft es immer, beim Absetzen der Maske deren Außenseite keinesfalls zu berühren?)

Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens20-30 Sekunden mit Seife). (Anmerkung: also muß man, wo man geht und steht, zügig das nächste Waschbecken ansteuern und sich dann aber auch medizinisch korrekt die Hände waschen).

Die Maske sollte nach dem Abnehmen in  einem Beutel oder ähnlichem luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden. (Anmerkung: sehr gut, aber praktisch kaum durchführbar, vor allem nicht bei längerer Abwesenheit von zu Hause, etwa auf Reisen).

Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95°, mindestens aber bei 60° gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist. (Anmerkung: also nach einmaliger Nutzung, und wenn man am Tag mehrfach die Maske wechseln muß, die Masken also täglich waschen und trocknen. Wer tut das?)

Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden. (Anmerkung: diese Forderung ist so realistisch wie der Rat der Arzneimittelhersteller, doch bitte vor erster Einnahme des Medikaments den Beipackzettel vollständig zu lesen).

Quod erat demonstrandum

Wer nach alledem die Verpflichtung zum Tragen derartiger Masken für unsinnig hält, hat wohl die zutreffende Schlussfolgerung aus den vorstehend referierten Fakten gezogen. Warum die Politik in Kenntnis dieser Fakten so vehement auf der Maskenpflicht besteht, erschließt sich nicht, provoziert indessen alle möglichen Verschwörungstheorien. Intelligente Politik sieht anders aus.


Der Feind, den auch Elitesoldaten nicht besiegen können

Die Verteidigungsministerin greift durch. Rechte Umtriebe im KSK werden abgestellt. Und zwar gründlich. Bei der Entlassung, mindestens Versetzung, von Soldaten bleibt sie nicht stehen. Nein, es wird gleich eine der sechs Einsatzkompanien aufgelöst, und es wird die Auflösung des gesamten Kommandos für den Fall angedroht, daß sich die Verhältnisse dort nicht bis Oktober dieses Jahres (!) Grundlegend ändern. Und die Truppe wird aus allen Einsätzen zurückgezogen.

Was muß geschehen sein, daß eine solche Reaktion der obersten Befehlshabern erfolgt? Hat die Truppe geputscht? Drohte gar die Machtübernahme rechter Revolutionäre? Hitler ante portas?

Eine Bestandsaufnahme

Mitte Mai dieses Jahres wurde das Hausgrundstück eines offenbar schon längere Zeit vom MAD (Militärischer Abschirmdienst – das ist gewissermaßen der bundeswehreigene Verfassungsschutz) beobachteten Oberstabsfeldwebels in Sachsen von Polizei und Staatsanwaltschaft durchsucht. Neben nationalsozialistischen Devotionalien fanden die Ermittler erhebliche Mengen an Munition und Sprengmitteln sowie militärische Waffen. Zweifellos ein schwerwiegender Fall. Hier ist von Straftaten einer Qualität auszugehen, die mit einer langjährigen Freiheitsstrafe gesühnt werden dürften. Und es wird zu ermitteln sein, ob und in welchem Umfang es Mittäter gibt. Daß dieser Soldat, sollte sich der dringende Tatverdacht vor Gericht bestätigen, keine Minute länger noch Angehöriger der Bundeswehr bleiben kann, steht außer Frage.

Gegen eine Reihe von Soldaten des KSK laufen gerichtliche Disziplinarverfahren. Was ihnen vorgeworfen wird, unterliegt zunächst einmal der Vertraulichkeit des Verfahrens. Spekulationen sollte man nicht anstellen, will man sich nicht dem Vorwurf aussetzen, unseriösen Sensationsjournalismus oder politischen Haltungsjournalismus zu betreiben. Das will ich gerne den Mainstream-Medien wie Bild oder der Arroganzpostille von der Hamburger Relotiusspitze überlassen.

Es gibt aber auch offensichtlich ein gerichtliches Disziplinarverfahren gegen einen Offizier des KSK, das bereits durch ein Urteil des Truppendienstgerichts in erster Instanz abgeschlossen worden ist. Der Offizier war mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert worden, und der Dienstherr hatte ihm verboten, die Uniform in der Öffentlichkeit zu tragen. Seine disziplinarischen Verfehlungen sollen wohl von der Art gewesen sein, die hier in Rede steht – „rechte“ Umtriebe eben. Das Truppendienstgericht indessen fand das Vorgehen des Dienstherrn rechtswidrig und hob die Disziplinarmaßnahme auf. Ob die Bundeswehr dagegen das zulässige Rechtsmittel eingelegt hat, ist mir nicht bekannt. Zuständig für die Entscheidung wäre das Bundesverwaltungsgericht.

In den Medien ist von Saufgelagen mit merkwürdigen Ritualen wie das Werfen von Schweineköpfen, absingen „rechter“ Lieder, Hitlergruß und Nazi-Devotionalien die Rede, man raunt sogar von Verschwörungen und finsteren Plänen gegen Politiker bis hin zu deren Liquidierung. Belegt ist davon nichts, jedenfalls nicht so, daß man damit in einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren oder einem Prozeß vor dem Truppendienstgericht etwas anfangen könnte.

Und dann gibt es da noch den sogenannten Brandbrief eines Hauptmanns an die Verteidigungsministerin, in dem er sich über rechtsextreme Umtriebe im KSK beklagt, und der wohl mitursächlich für den hektischen Aktionismus ist, der nun im Hause Kramp-Karrenbauer ausgebrochen ist. Nun sollte man wissen, daß es sich bei diesem Offizier nicht um einen Soldaten des KSK handelt, sondern um einen Teilnehmer am Auswahlverfahren des KSK, der dieses nicht bestanden hat. Das ist natürlich keine Schande, denn an diesem Auswahlverfahren scheitern die meisten Bewerber, weil die Anforderungen in der Tat extrem hoch sind. Die Kommandosoldaten sollen ja im Einsatz auch extreme Leistungen bringen. Nur fragt man sich doch, wie glaubhaft die Schilderungen eines bloßen Lehrgangsteilnehmers über die Verhältnisse in der Truppe sein können, und wie glaubwürdig ein Soldat ist, dem man soeben bescheinigt hat, den Anforderungen des Dienstes in diesem Eliteverband nicht gewachsen zu sein? Und wie glaubwürdig ist ein Offizier, der in Kenntnis des Beschwerderechts an der Truppenhierarchie vorbei die Ministerin anschreibt, statt sich an den nächsten Disziplinarvorgesetzten zu wenden? Jeder Staatsanwalt, der in einem solchen Falle nach Bejahung eines Anfangsverdachts, wenn es den denn hier überhaupt gäbe, die Ermittlungen aufnimmt, würde erst einmal umfangreich Zeugen vernehmen, Vorgesetzte befragen und vor allem die Ermittlungen absolut verschwiegen führen. Hier ist das jedoch anders. Der Satz: „Rechte Vorkommnisse in der Bundeswehr“ löst zuverlässig ein gewaltiges Medienecho aus. Der Vorwurf rechtsextremer Tendenzen in einem Eliteverband schlägt in der Politik ein wie eine Bombe. Verteidigungsvorbringen der betroffenen Soldaten wird uns weder vom Ministerium noch von seinen Lautsprechern in den Medien mitgeteilt. Braucht man auch nicht. Es geht ja um den “ Kampf gegen Rechts“. Da brechen alle rechtsstaatlichen Dämme.

Ein Wort zu den Pflichten eines Vorgesetzten

Das Soldatengesetz ist gewissermaßen die innere Verfassung der Bundeswehr. Es regelt eben die Rechte und Pflichten der Soldaten sowohl untereinander als auch gegenüber dem Dienstherrn. Die Pflichten des Vorgesetzten werden in § 10 geregelt. In ihrem ersten Absatz verlangt die Vorschrift, daß der Vorgesetzte in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben soll. Abs. 3 lautet schlicht: Er hat für seine Untergebenen zu sorgen. Man spricht auch von der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und des Vorgesetzten. Aus dieser Fürsorgepflicht haben die Gerichte unter anderen abgeleitet, daß der Vorgesetzte seine Untergebenen nicht der Gefahr disziplinarischer oder strafrechtlicher Maßregelung aussetzen darf. Er hat vielmehr den Untergebenen vor der Begehung von Dienstpflichtverletzungen zu bewahren. Das gilt zum Beispiel auch im Falle der Mitgliedschaft des Soldaten in einer rechtsextremistischen Vereinigung. Im vorliegenden Fall hat man nichts davon gehört, daß Disziplinarvorgesetzte (Kompaniechefs, Kommandeur KSK bzw. Kommandeur Division Schnelle Kräfte) dieser Fürsorgepflicht in der Weise nachgekommen wären, daß sie in verstärktem Maße einzelne Soldaten oder auch Teileinheiten belehrt, ermahnt oder auch schlichtweg auf dem Gebiete der Staatsbürgerkunde besser ausgebildet hätten. Veranlassung dazu hätte ja bestanden, wenn immer wieder derartige Vorfälle in der Öffentlichkeit bekannt werden, zumindest darüber geredet wird. Erst wenn all das keine Änderung zum besseren bringt, haben die Disziplinarvorgesetzten die Mittel der Wehrdisziplinarordnung anzuwenden, die nun einmal vom bloßen Verweis bis zur Entfernung aus dem Dienst reichen.

Das Rechtsverständnis der Verteidigungsministerin

Im vorliegenden Falle jedoch ist es offenbar so, daß einzelne, vorbehaltlich gerichtlicher Prüfung vermutlich gravierende Fälle die Verteidigungsministerin dazu bewogen haben, den sprichwörtlich ganz großen Hammer zu schwingen und den Truppenteil kollektiv zu bestrafen. Natürlich handelt es sich hier nicht um eine Strafe im juristischen Sinn. Aber es handelt sich um eine Maßnahme, die weit schwerer wiegt. Es wird ein Generalverdacht gegen sämtliche Soldaten des Kommandos Spezialkräfte nicht nur formuliert, sondern auf dieser Basis eine Maßnahme getroffen, die einem öffentlichen Pranger nahekommt. Die Auflösung einer Kompanie und Androhung der Auflösung des kompletten Verbandes KSK ist eine Maßnahme, die selbstverständlich weder in der Wehrdisziplinarordnung noch im Wehrstrafgesetz vorgesehen ist. Möglicherweise wird sie genau deswegen ergriffen, denn Rechtsmittel dagegen gibt es nicht. Wie sowohl der Fall des vor dem Truppendienstgericht erfolgreichen Oberstleutnants als auch eine Reihe von Fällen in der Vergangenheit zeigen, die noch unter der Ägide der Vorgängerin von Frau Kramp-Karren Bauer spielten, bringt die gerichtliche Nachprüfung der von der Verteidigungsministerin skandalisierten Vorgänge nicht selten zu Tage, daß an den Vorwürfen nichts dran ist. Ja, Frau von der Leyen mußte sich ja von einem schwäbischen Staatsanwalt darüber belehren lassen, daß hier voreilig völlig substanzlose Vorwürfe gegen Soldaten erhoben worden seien. Unter anderem hat sich ja der mit großem Aufwand des Ministeriums in den Medien inszenierte Skandal um einen Oberleutnant, der in der Tat kriminelle Handlungen begangen hat, zum Beispiel sich unter Vorspiegelung einer falschen Identität Sozialhilfe erschlichen hat, mehr als Groteske denn als die herbeifantasierte Terrorgefahr erwiesen. Frau Kramp-Karrenbauer erweist sich hier in der Tat als würdige Nachfolgerin der unsäglichen Ursula von der Leyen. Unsäglich deswegen, weil sie in ihrem Furor der Teufelsaustreibung die gesamte Bundeswehr unter den Generalverdacht nationalsozialistischer Tendenzen gestellt und dann in einer beispiellosen Aktion Truppenunterkünfte nach Wehrmachtsdevotionalien und sonstigen verdächtigen Dingen hat durchsuchen lassen, dabei auch nicht davor zurückgeschreckt ist, Spinde von Soldaten in deren Abwesenheit durchsuchen zu lassen, wobei auch schon mal ein Vorhängeschloss geknackt werden musste. Für das Klima in der Truppe, für das natürlich die Ministerin verantwortlich ist, ist bezeichnend, daß es in keinem Falle ein Soldat gewagt hat, Strafanzeige gegen unmittelbare Vorgesetzte oder gar gegen die verantwortliche Ministerin zu erstatten.

Wie schwer müssen die Verfehlungen einer Truppe sein, daß man sie nur noch auflösen kann?

Die Verteidigungsministerin und mit ihr offenbar auch die Kanzlerin und die führenden Repräsentanten unseres Landes, sekundiert von einer Presse, der jegliche Kritik an Regierung und Parlamentsmehrheit fern liegt, ja, die man eigentlich mit Fug und Recht als Abteilung Agitation und Propaganda der Politik bezeichnen kann, sie alle halten die Kollektivstrafe der Auflösung einer Kompanie und nachfolgend des gesamten KSK für die angemessene Reaktion auf, ja was denn? Dazu wollen wir uns ein paar Gedanken machen.

Die offensichtlich auch inmitten liegenden Straftaten einzelner Soldaten müssen hier nicht betrachtet werden. Sie sind und bleiben Straftaten einzelner Soldaten. Dem Verband wird recht unspezifiziert vorgeworfen, „rechte“ Tendenzen bei seinen Soldaten zu dulden, etwa in Form des Absingens „rechter“ Lieder oder Glorifizierung der Wehrmacht. Es ist leicht erkennbar, daß hier schwer greifbare Sachverhalte benannt werden, und noch leichter erkennbar, daß all das weit entfernt von strafbaren Handlungen ist, und auch häufig nicht einmal Dienstvergehen im Sinne des Soldatengesetzes vorliegen. Bei dieser Gelegenheit muß daran erinnert werden, daß auch für die Soldaten unserer Bundeswehr Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes gilt. Danach hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild zu äußern und zu verbreiten. Das findet seine Schranken nur in den allgemeinen Gesetzen, vor allem im Strafgesetzbuch. In besonderem Maße gilt dies natürlich für die politische Meinungsbildung und sogar die politische Betätigung. An das Vorliegen eines Dienstvergehens sind dabei sehr hohe Anforderungen zu stellen. Das mußte seinerzeit Rudolf Scharping als Verteidigungsminister offenbar schmerzhaft erfahren. Das Bundesverwaltungsgericht hatte wie schon die Vorinstanz festgestellt, daß ein Major und ein Hauptfeldwebel sich keiner Dienstpflichtverletzung schuldig gemacht hatten, indem sie für die Partei „Die Republikaner“ als Funktionäre tätig waren und sogar für Parlamente kandidiert hatten. Denn ungeachtet der damals strittigen Einstufung als verfassungsfeindlich oder nicht, mußte man diesen beiden Soldaten zu Gute halten, daß sie sich nach ihrem Vorbringen jeweils für eine gemäßigte Politik ihrer Partei eingesetzt hatten. Der Minister soll nach Lektüre des Urteils einen Wutanfall bekommen haben. Frau Kramp-Karrenbauer wird das wohl erspart bleiben, denn ihre Maßnahmen sind leider nicht gerichtlich nachprüfbar.

Erkennbar ist allerdings, daß das Ministerium die Disziplinarvorgesetzten dazu anhält, alles als Dienstvergehen einzustufen, was vom politischen Mainstream abweicht, allerdings nur wenn das nach nach rechts geht. Selbst harmlose Dinge wie etwa, daß ein Soldat auf seiner Facebook Seite einen Beitrag „liked“, den die Bundeswehr, natürlich auf Anweisung der politischen Leitung, als „rechts“ einstuft, führen zur disziplinarischen Bestrafung, und zwar im oberen Rahmen. Natürlich kann so etwas vor Gericht keinen Bestand haben. So hat erst jüngst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, daß der Verfassungsschutz einen Kommunalpolitiker nicht deswegen als Rechtsextremisten einstufen und beobachten darf, weil er Facebookbeiträge Dritter, die für sich genommen wohl durchaus als rechtsextremistisch eingestuft werden müssen, „geliked“ hat. Denn wer erklärt, ein Beitrag gefalle ihm, muß deswegen noch nicht die gleichen Bestrebungen verfolgen, wie der Autor. Und es dürfte wohl kaum vor Gericht Bestand haben, einen Soldaten dafür zu bestrafen, daß er anlässlich eines feuchtfröhlichen Kompanieabends Schweineköpfe wirft oder Wehrmachtslieder singt. Wir halten also fest, daß ein Großteil dessen, was nun von der Ministerin unter dem Beifall der Medien als rechtsextreme Umtriebe skandalisiert wird, bei Lichte besehen allenfalls als geschmacklos oder ungehörig eingestuft werden kann. Jedenfalls von Rechts wegen. Das scheint allerdings eine Kategorie zu sein, der sich Politiker nur mit säuerlich verzogenen Gesichtszügen nähern.

Die historische Dimension

Wie gesagt, ist die Auflösung eines Truppenteils als Reaktion auf Fehlverhalten eine ganz außerordentliche, vor allem ganz außerordentlich seltene Maßnahme. In der Geschichte finden wir diese Kollektivstrafe etwa im alten Rom. So hat Kaiser Vespasian vier Legionen aufgelöst, weil sie in der Schlacht ihre Feldzeichen verloren hatten. Das galt als größte Schande, die über einen Truppenteil kommen konnte. Friedrich der Große hatte dem Regiment Bernburg die Säbel und die Tressen an den Uniformen nehmen lassen und ihm verboten, den Grenadiermarsch zu spielen, weil das Regiment 1760 bei Dresden versagt hatte, als die dort belagerten Österreicher einen Ausfall machten. Er hat also das Regiment nicht aufgelöst, sondern bei seiner Ehre gepackt. Die Wirkung war auch entsprechend. In der nachfolgenden Schlacht bei Liegnitz schlug sich das Regiment derart tapfer, daß der König es in alle seine alten Rechte wieder einsetzte. Charles de Gaulle löste das 1. Fallschirmjäger Regiment der Fremdenlegion auf, als es sich während des Putsches von Teilen der französischen Armee im Algerienkrieg 1961, wobei unter anderem ein Attentat auf den Staatspräsidenten inmitten lag, auf die Seite der putschenden Generäle gestellt hatte. Wir haben also hier in allen historischen Fällen Sachverhalte, die nicht entfernt einen Vergleich mit dem aushalten, was hier beim Kommando Spezialkräfte wirklich oder auch nur vermeintlich vorgekommen ist. Nun zeigt aber auch ein Vergleich der handelnden Personen, nehmen wir etwa Friedrich den Großen und Charles de Gaulle, mit der Kanzlerin und der Verteidigungsministerin, den Unterschied zwischen Staatsmännern historischer Größe und Politikerinnen vom Format einer Sachbearbeiterin in der Führerscheinbehörde. Und sie fallen auch im Vergleich mit Vorgängern durch den Rost, die ihr Amt noch ernst genommen und vor allem vom Wesen des Soldaten etwas verstanden haben, wie etwa Franz Josef Strauß, Helmut Schmidt, Georg Leber und Manfred Wörner.

Worum es wirklich geht

Die Vorgänge um das KSK sind nur eine weitere Arabeske des allgegenwärtigen „Kampfs gegen Rechts“. Auch hier wird bewußt unscharf formuliert, wenn mal von rechts, mal von rechtsextrem die Rede ist. Das Ziel ist es ja, alles als verfassungsfeindlich, damit unvertretbar und außerhalb der Gemeinschaft der Demokraten angesiedelt zu verteufeln, was rechts vom politischen Mainstream existiert. Eine demokratische Rechte darf es nicht geben, denn diese könnte die de facto Mehrheit des grünlinken Milieus gefährden. Zu diesem gehört auch die ehemals konservative Union, die heute nur noch den linksgrünen Meinungsführern blöde hinterher dackelt. So lange jedenfalls, bis sie sich selbst in deren Augen überflüssig gemacht hat. Die Medien spielen dabei in der Tat die Rolle der Abteilung Agitation und Propaganda. Dies zeigt gerade die aktuelle Groteske um das KSK sehr deutlich.

Nirgends wird auch nur ein Hauch von Kritik geäußert, wo doch solche Kritik geboten wäre. Schließlich ist es doch Aufgabe der Medien, die Politik, vor allem die Politik der Regierung, kritisch zu begleiten. Stattdessen übt man sich in dem, was früher einmal bildungsbürgerlich Panegyrik genannt wurde, umgangssprachlich eben Lobhudelei. Leider muß man dies aktuell auch in Texten solcher Journalisten feststellen, die früher einmal durchaus eine scharfe Klinge gegen Frau Merkel und ihren Hofstaat geschlagen haben, wie Klaus Kelle in seinem Kommentar zur KSK-Affäre leider beweist.

Welche Art von Bundeswehr will die Politik überhaupt?

Hört man sich die Statements diverser Politiker zu dieser sogenannten Affäre an, so beschleicht einen doch das Gefühl, daß ein nicht geringer Teil des politischen Spektrums hier eine willkommene Gelegenheit sieht, wenn nicht schon die Bundeswehr insgesamt, so doch ihren militärischen „Spirit“ abzuschaffen. Die linksgrüne Mehrheit in Politik und Medien hält von Militär und Soldaten ohnehin wenig bis nichts. Wenn überhaupt, dann sind linke Revolutionsgarden historische Highlights. Hinzu kommt, daß in der Tat Streitkräfte wie auch die Polizei Angehörige des linksgrünen Milieus weniger anziehen, als eher konservativ geprägte junge Männer und inzwischen auch Frauen. Wer selbst als Soldat gedient hat oder vielleicht auch als Polizeibeamter seine Pflicht tut, der wird aus seiner Erfahrung bestätigen können, daß linksgrün geprägte Kameraden eher die Ausnahme sind. Der wütende Kampf gegen jegliche soldatische Tradition ist ja auch davon getragen. Es soll eben möglichst nichts an die soldatischen Leistungen früherer Generationen erinnern, denn sie haben aus der Sicht des linksgrünen deutschen akademichen Milieus mindestens auf der falschen Seite der Geschichte gestanden, auf jeden Fall jedoch ein Soldatenbild verkörpert, das man heute rundweg ablehnt. Das zeigt sich in der aktuell laufenden Diskussion um die letzten verbliebenen Namen von früheren Soldaten an den Kasernentoren. Gerade solchen Politikern wie etwa der Dame, die Forderungen nach der Abschaffung des KSK vor laufender Kamera über ihre gepiercten Lippen bringt, könnte allenfalls eine Che Guevara Kaserne in ihr Weltbild passen. Den militärischen Nachwuchs dafür wird sie allerdings nicht bei den Fridays for Future Demonstranten und den sanften Flüchtlingsbetreuern finden, auch wenn sie ein solches Persönlichkeitsprofil des künftigen deutschen Soldaten anstrebt. Daß man mit solchen Soldaten nicht einmal einen Hochwassereinsatz bestreiten kann, von einem Kampfeinsatz gegen Terrorkommandos des IS ganz abgesehen, spielt dabei keine Rolle. Der neue Mensch muß her, auch in den Streitkräften, solange man die überhaupt noch hat.

Meine Empfehlung an den mündigen Bürger kann daher nur lauten: Glauben Sie nichts, was aus Berlin und aus den Redaktionsstuben kommt, wenn Sie es nicht selbst überprüft haben. Fehlt Ihnen dazu die Möglichkeit, dann gehen Sie davon aus, daß hier mit großer Wahrscheinlichkeit gelogen wird.

Dieser Beitrag ist zuerst auf der Internetseite der gemeinnützigen GmbH Hallo Meinung – Interessenvertretung Bürgerforum erschienen. Es lohnt sich immer, einmal auf diesen Seiten nachzusehen! Hier wird das Tagesgeschehen in erfrischend unkonventioneller Weise aufgespießt, und auch der sprichwörtliche Mann (natürlich auch die Frau!) von der Straße kommt zu Wort.

Black Lives Matter – zwischen Politshow, Medienhype und Wirklichkeit

Das – juristisch mit der derzeit gebotenen Zurückhaltung formuliert – Tötungsdelikt zu Lasten des Schwarzafrikaners George Floyd am 25.05.2020 in Minneapolis, USA, beherrscht derzeit die öffentliche Debatte in einem Ausmaß, das sogar die Corona-Krise in den Schatten stellt und Fridays for Future gänzlich vergessen läßt. Die Trauerfeier für das Opfer ist bis jetzt schon zweimal durchgeführt, besser gesagt, inszeniert worden, jedes Mal mit gewaltigem Medienecho. Demonstrationen, keineswegs friedlich, sondern regelmäßig in Krawalle ausgeartet, finden nicht nur in Minneapolis, sondern überall in den USA, und nicht nur das, sondern in vielen Ländern dieser Erde statt, natürlich auch in Deutschland. So hat am 6. Juni in Berlin eine Demonstration mit rund 15.000 Teilnehmern stattgefunden, vorwiegend junge Leute aus dem linken Spektrum, theatralisch schwarz gekleidet und unter anderem die Parole der US-amerikanischen Schwarzenbewegung „Black Lives Matter“ skandieren, aber auch die üblichen linksradikalen Parolen wie „Nazis raus!“. Die Bilanz am Ende des Tages: 28 leicht verletzte Polizeibeamte, 93 Festnahmen wegen Landfriedensbruchs, Widerstands und tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte, versuchter Gefangenenbefreiung, Hausfriedensbruchs und Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, denn Abstandsgebot und Maskenpflicht sind für linke Demonstranten nicht.

Politiker in den USA, allen voran der Bürgermeister von Minneapolis, zeigen ihre Solidarität oder was auch immer damit gemeint sein soll, durch Kniefälle vor schwarzen Teilnehmern an den Trauerfeierlichkeiten. Politiker allüberall, natürlich vor allem in Deutschland, ergehen sich in Mutmaßungen über die Ursachen US-amerikanischer Polizeigewalt, verurteilen sie natürlich, und zeigen mit den Fingern auf die Rassisten im rechten Lager, assistiert von der Einheitsfront in den Medien, die sich, wie sollte es auch anders sein, die Gelegenheit nicht entgehen läßt, auf den amerikanischen Präsidenten einzuschlagen und ihn als Oberrassisten für die offenbar strukturelle und systemische Gewalttätigkeit amerikanischer Polizeibeamte gegenüber Schwarzen verantwortlich zu machen. Natürlich muß der Rassismus überhaupt, der offenbar auch in Deutschland in der Mitte der Gesellschaft zu Hause ist, hier an den Pranger gestellt und am besten ein für alle Mal ausgemerzt werden.

Was ist wirklich geschehen?

Grund genug also, die Dinge einmal nüchtern zu betrachten und abseits aller medialen und politischen Erregung zu prüfen, was eigentlich geschehen ist. Dabei kann selbst verständlich dem Strafprozeß gegen die beteiligten Polizeibeamten, insbesondere gegen den mutmaßlichen Haupttäter Derek Chauvin, nicht vorgegriffen werden. Natürlich ist bei diesem Einsatz so ziemlich alles falsch gelaufen, was überhaupt falsch laufen kann. Das beginnt damit, daß vier bewaffnete Polizeibeamte einen unbewaffneten Kleinkriminellen meinten zu Boden bringen und minutenlang fixieren zu müssen, dazu noch in einer Weise, die zum Tode des festgenommenen Verdächtigen führen mußte. Das wirft schon die Frage nach der fachlichen Qualifizierung der beteiligten Beamten auf und schließt damit die weitere Frage danach an, ob sie hier überhaupt noch dienstlich motiviert gehandelt haben, oder, vorsichtig ausgedrückt, private Emotionen vorgeherrscht haben. Das Bildmaterial lässt auch die juristische Beurteilung als vorsätzliches Tötungsdelikt zu, mindestens mit bedingtem Vorsatz. Möglicherweise kann nach deutschen Rechtsmaßstäben auch von Mord wegen der grausamen Begehungsweise gesprochen werden. Über die Motive der beteiligten Polizeibeamten will ich nicht spekulieren. Das überlasse ich gerne Politikern, Journalisten und linksdrehenden Demonstranten.

Zu den Fakten:

Weil hier von strukturellem Rassismus gesprochen wird, und in diesem Zusammenhang der amerikanische Präsident beschuldigt wird, muß ein Wort zu der Zuständigkeit für die Polizei gesagt werden. Im vorliegenden Fall geht es um die städtische Polizei von Minneapolis. Auf sie hat die Bundesregierung in Washington keinerlei Einfluß. Sie untersteht dem Bürgermeister dieser Stadt. Das ist derzeit Jacob Frey, Politiker von der Democratic Farmer Labor Party, die seit 1978 durchgängig die Bürgermeister dieser Großstadt stellt. Politisch kann man sie in etwa mit unserer SPD, vielleicht ergänzt um die Grünen, vergleichen. Auch dieser Politiker hielt es für angemessen, vor der schwarzen Trauergemeinde für George Floyd auf die Knie zu fallen. Sollte die Polizei seiner Stadt tatsächlich rassistisch sein, dann verantwortet das mit Sicherheit seine Partei, nicht aber der politische Gegner, und noch weniger der seit 2016 in Washington regierende Donald Trump.

Lassen wir einen Kenner des Polizeiwesens, insbesondere in den USA, den Kriminologen Thomas Jahn zu Wort kommen:

Erster deutscher Medienmythos: „Die schießwütige US-Polizei besteht mehrheitlich aus brutalen weißen Rassisten.“

Realität: im Gegensatz zur US-Army existiert keine einheitliche US-Polizei. Allein auf Bundesebene tummeln sich über 70 verschiedene Polizeibehörden. Dazu kommen die Staatspolizeien von 49 Bundesstaaten (nur Hawaii hat keine Staatspolizei), über 3.000 Sheriff-Departments sowie über 13.000 unabhängige Polizeibehörden auf kommunaler Ebene. Jede dieser insgesamt über 16.000 Behörden wird eigenständig geführt und entscheidet in eigener Kompetenz wie Polizeibeamte rekrutiert, ausgebildet und gegebenenfalls diszipliniert werden. Dementsprechend existieren zwischen den vielen Polizeibehörden große Unterschiede, auch innerhalb eines Bundesstaats, was schon allein dieser Größenvergleich zeigt: beim NYPD (Stadtpolizei von New York City) sind über 40.000 Polizeibeamte beschäftigt, bei der Gemeinde Sodus Village, die ebenfalls im Bundesstaat New York liegt, nur ein einziger. Beide Polizeibehörden verfügen aber im Gebiet der jeweiligen Kommune über dieselben Befugnisse und denselben Pflichtenkreis.

Zweiter deutscher Medienmythos: „US-Präsident Trump ist für Rassismus und Polizeibrutalität verantwortlich.“

Realität: der rechtliche oder tatsächliche Einfluß von Präsident Trump auf die Polizeibehörden der Kommunen, der Countys (Landkreise) oder der einzelnen Bundesstaaten ist gleich Null. Die Staatspolizeien unterstehen den jeweiligen Gouverneuren oder Ressortleitern auf der Ebene der Bundesstaaten, die kommunalen Polizeien unterstehen den jeweiligen Bürgermeistern. Der gewaltsame Tod des Afroamerikaners George Floyd ereignete sich in der Stadt Minneapolis. Alle derzeitigen Ermittlungen deuten auf einen besonders gravierenden Fall von Polizeibrutalität hin. Das Police-Department von Minneapolis stand schon wegen ähnlicher Vorfälle in der Vergangenheit in der Kritik. So wurde beispielsweise 2017 die weiße Einwohnerin Justin Damond von dem somalisch-stämmigen Polizisten Mohamed Noor grundlos getötet. Politisch verantwortlich für die Zustände bei der Polizei von Minneapolis ist allein der dortige Bürgermeister….“

Dritter deutscher Medienmythos: „US-Präsident Trump ist für die Ausschreitungen verantwortlich, weil er die Proteste anheizt. Er möchte friedliche Demonstrationen mit massiven Polizeiaufgebot unterbinden.“

Realität: der US-Präsident kann weder die US-Army ( deren Oberbefehlshaber er ist), noch die US-Nationalgarde ohne Zustimmung der jeweils betroffenen Bundesstaaten, also der zuständigen dortigen Regierungschefs (Gouverneure), einsetzen. Was Trump zu Recht anprangert, ist die Brutalität und die große Zahl von Gewaltausbrüchen, die mit Protesten gegen angebliche Rassendiskriminierungen überhaupt nichts zu tun haben. Warum die USA bei ähnlichen Anlässen, wie zum Beispiel 1992 wegen der Misshandlung des Afroamerikaners Rodney King, in diesen Ausmaßen von Unruhen erschüttert werden, hat seine Ursache auch darin, daß in weiten Teilen des Landes keine ausreichend starken Polizeikräfte zusammengezogen werden können. Das liegt zum einen an den sehr großen Entfernungen, zum anderen an der oben dargestellten dezentralen Polizeistruktur. So fehlen in den meisten Bundesstaaten Bereitschaftspolizeikräfte, wie wir sie in Deutschland kennen. Werden Polizeikräfte an einem Ende der Stadt zusammengezogen, fehlen sie anderswo, sodaß Gewalttäter leider oft freie Bahn haben. Auch diese Probleme können nur auf der Ebene der jeweiligen Bundesstaaten gelöst werden, weil die US-Verfassung eine Zuständigkeit für Bundespolizeikräfte oder des US-Militärs in diesen Fällen überhaupt nicht vorsieht.“

Ergänzend zu diesen Ausführungen des Kriminologen Thomas Jahn ist zu bemerken, daß US-amerikanische Polizisten natürlich nicht durchgehend weiß sind. Vielmehr gibt es eine große Zahl schwarzer Polizeibeamter. Auch diese werden im Dienst immer wieder mit schwarzen Tatverdächtigen konfrontiert. Denknotwendig geht sogenannte „Polizeigewalt“ auch von schwarzen Polizeibeamten aus. Selbstverständlich gibt es auch Schwarze in Führungspositionen der diversen Polizeibehörden in den USA. So ist zum Beispiel der Chef der Polizei von Chicago der Schwarzamerikaner Eddie T. Johnson.

Die Statistiken

Wer sich mit dem Themenkreis Kriminalität und Polizei befaßt, der muß sich natürlich die Statistiken ansehen. Aus der Kriminalstatistik des FBI entnehme ich für das Jahr 2018 unter anderen folgende Daten für das Delikt Mord:

Zahl der Opfer: 6.570 insgesamt. Davon weiß 3.315. Täter waren in diesen Fällen, nach Rassenzugehörigkeit aufgeschlüsselt (ja, das FBI benutzt den Ausdruck „Race“) 2.677 Weiße, 514 Schwarze, 61 andererund 63 unbekannter Rassenzugehörigkeit. D.h., 44,3 % der Mordopfer wurden von einem weißen Täter ums Leben gebracht, 47,4 % von einem schwarzen. 80,8% der weißen Opfer wurden von einem weißen Täter ums Leben gebracht, 15,5 % von einem schwarzen.

Schwarze fielen 2.925 Mördern zum Opfer. Davon waren weiß 234, schwarz 2.600,17 anderer Rassenzugehörigkeit und 74 unbekannter Rassenzugehörigkeit. 8% der schwarzen Opfer wurden also von einem weißen Täter ermordet, 88,9 % von einem schwarzen.

Diese Zahlen muß man nun im Verhältnis der Bevölkerungsgruppen, das FBI spricht von Rassen, betrachten. Bei einer Gesamtbevölkerung von 328.239.523 Personen am 01.07.2019 ergibt die Aufschlüsselung 60,4 % Weiße, 18,3 % Hispanics/Latinos, 13,4 % Schwarze, 5,9 % Asiaten und 2,7 %, die sich zwei oder mehr Rassen zurechnen. Wegen Überschneidungen in den Angaben ergibt das etwas über 100 %. Die Quote der weißen Täter mit 44,3 % unterschreitet den Bevölkerungsanteil der Weißen von 60,4 % erheblich, ebenso wie die Quote der schwarzen Täter von 47,4 % den Bevölkerungsanteil von 13,4 % erheblich überschreitet. Sie ist dreieinhalb mal so groß wie der Anteil der Schwarzen an der Gesamtbevölkerung.

Nach Angabe des statistischen Bundesamtes kamen bei Polizeieinsätzen in den USA in den Jahren 2015-2018 insgesamt 3.934 Personen ums Leben, davon waren weiß 1.873, schwarz 944 und sogenannte Hispanics 675. 47,6% waren also weiß, 24% schwarz. Das ist also jeweils disproportional zum Bevölkerungsanteil, allerdings bei weitem nicht in dem Ausmaß wie das bei der Delinquenz der Fall ist. Hinzu kommt, daß nach einer Studie der Washington Post die meisten Todesopfer bei solchen Polizeieinsätzen Waffen bei sich trugen, sei es Schusswaffen, sei es Messer oder Schlagwaffen. Fast alle waren kriminell bzw. wegen Drogenmissbrauchs oder psychischer Krankheiten auffällig. Gemessen an der Gesamtzahl der Bevölkerung von gut 328 Millionen liegt die Zahl der von Polizeibeamten im Einsatz getöteten Personen im Bereich der homöopathischen Verdünnung. Damit soll das Thema nicht kleingeredet, jedoch im zutreffenden Maßstab beschrieben werden.

Nicht zuletzt ist das Risiko der Polizeibeamten, im Einsatz getötet zu werden, zu betrachten. Nach einer Statistik des US-Medienkonzerns CNBC wurden in den Jahren 2007 bis 2019-jährlich durchschnittlich knapp 50 Polizeibeamte im Einsatz getötet. Wie oft also Polizeibeamte in wirklicher oder auch nur vermeintlicher Notwehr geschossen haben, kann aus den Statistiken nicht errechnet werden. Die Annahme ist jedoch begründet, daß diese Quote sehr hoch sein muß.

Der politische Mißbrauch

Bemerkenswert ist allerdings, was der Vorfall vom 25.05.2020 in Politik und Medien ausgelöst hat, und was dies wiederum an Demonstrationen und veritablen Unruhen nach sich zieht. Betrachtet man die Demonstranten und Randalierer näher, so findet man über die teilweise ehrliche Betroffenheit hinaus die üblichen linksradikalen Parolen. Der teilweise berechtigte Protest gegen vorhandene Mißstände auch in der Polizei ist schon sehr früh von der linksradikalen Szene bis hin zur kriminellen, verfassungsfeindlichen Antifa gekapert worden. Mehr als bedenklich ist es, daß man aus Politik und Medien auch in Deutschland keine kritische Stimme vernehmen kann, die wenigstens hinterfragt, was sich da auf den Straßen abspielt. Den Medienkonsumenten wird keine differenzierte Darstellung der Kriminalität in den einzelnen amerikanischen Bevölkerungsgruppen gegeben, ebenso wenig wie ein differenziertes Bild der amerikanischen Polizei. Dem US-Präsidenten faktenwidrig wirkliches wie auch nur vermeintliches Fehlverhalten amerikanischer Polizeibeamter aus angeblich rassistischen Motiven zuzurechnen, unterschreitet den Standard seriöser journalistischer Arbeit erheblich. Man muß den Eindruck gewinnen, daß die übergroße Mehrheit der Journalisten in Deutschland meint die Gelegenheit beim Schopf ergreifen zu müssen, den verhassten Donald Trump vorführen zu können. Und man wird den Eindruck nicht los, daß die politische Linke, zu der nicht nur der größte Teil der Journalisten, sondern auch der politischen Parteien einschließlich der CDU/CSU gehört, dem Narrativ vom bösen weißen Mann huldigt, der an allem Elend dieser Welt schuldig ist, vor allem die Unterdrückung der Schwarzen, der Moslems und aller angeblich benachteiligten Gruppen betreibt. Der bei weitem größte Staat der Erde scheint inzwischen Absurdistan zu sein.