Archiv der Kategorie: kritisch betrachtet

Eine halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge

An und für sich ist die Lage zum verzweifeln. Nicht für uns, aber für die Politiker, denen die Coronakrise abhanden kommt. Und damit verschwindet die Möglichkeit, sich als kompetenter Problemlöser dem Wahlvolk zu präsentieren. Und das ist zur Zeit das wichtigste überhaupt. Das ist wohl der wahre Grund dafür, daß die vollständigen Zahlen zu Inzidenzen, Erkrankungen und Todesfällen in den Medien, jedenfalls den sogenannten Mainstream-Medien wie öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Fernsehen und den Zeitungen nicht genannt werden. Stattdessen werden wir täglich mit der Entwicklung der sogenannten 7-Tages-Inzidenz beglückt bzw. erschreckt. Denn diese Zahl steigt in der Tat nach einem dramatischen Sinkflug seit Mitte April dieses Jahres von 144.759 auf 4.340 Anfang Juli wieder an und liegt Ende der 31. Kalenderwoche bei 19.965. Also müssen die angeblich bewährten Maßnahmen im Kampf gegen das Virus fortgeführt werden. Dazu gehört natürlich das weithin sichtbare Symbol dieses nationalen Kampfes unter der weisen Führung Merkels, Söders und ihrer Entourage, nämlich die FFP-2-Maske im Gesicht jedes Bürgers, beim Einkaufen, in Restaurants jedenfalls bis zum Tisch und auf der Toilette, beim Behördengang und in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Lage ist ernst, der Krieg noch lange nicht gewonnen. Das scheint auch zu funktionieren, denn nach wie vor ist die Mehrheit der Bürger damit einverstanden, daß sie in ihren Grundfreiheiten eingeschränkt werden.

Wie ist es denn wirklich?

Doch stimmt das wirklich? Wenn eine epidemische Krankheit so schlimm ist, daß sie außerordentliche öffentliche Gegenmaßnahmen erfordert, dann doch nur, wenn sich dies in vermehrten Krankenhauseinweisungen und Todesfällen zeigt. Ferner, wenn das Gesundheitssystem damit an den Rand oder über die Grenzen seiner Belastbarkeit gebracht wird. Schauen wir uns also diese Zahlen an. Die hospitalisierten Fälle gingen von Mitte April dieses Jahres bis Anfang Juli drastisch zurück, nämlich von 7.996 bis auf 310. Sie sind seither leicht angestiegen, verharren aber in den Kalenderwochen 30 und 31 bei 636 bzw. 613 Fällen. Noch überraschender ist die Entwicklung bei den Todesfällen. Sie lag Ende April bei 1.573, um seither kontinuierlich abzusinken und Anfang Juli bei 19 anzulangen, und seither trotz steigender Infektionszahlen weiter abzusinken. In der 31. Kalenderwoche waren es dann nur noch 6 (!) Fälle. Lag die Zahl der Corona-Intensiv Patienten Anfang Mai Jahres noch bei 5.000, so sank sie bis zum 22. Juli auf 350. Am 9. August wurden intensivmedizinisch 450 Covid-19 Patienten behandelt, weitere 18.086 Patienten mußten wegen anderer Krankheiten intensivmedizinisch betreut werden. Also machten die Covid-19 Patienten gerade mal 2,43 % der Intensivpatienten in unseren Krankenhäusern aus. Damit ist unser Gesundheitssystem aber immer noch nicht ausgelastet, denn am 9. August gab es 3.959 freie Intensivbetten. Die Notfallreserve wurde an diesem Tage mit 10.243 Betten angegeben.

Das Maß der Gefahr läßt sich natürlich auch an dem Verhältnis der Gesamtzahl Verstorbener zu den an Covid-19 verstorbenen Menschen ablesen. Täglich sterben in Deutschland zwischen 2.500 und 2.700 Menschen. Im Juli 2021 sind insgesamt in Deutschland 76.544 Menschen verstorben. Davon an Covid-19 genau 88 Personen. Das sind ca. 0,11 % der Verstorbenen.

Der Blick nach Schweden

Was wir in den Medien auch nicht hören und lesen, sind die Zahlen aus Schweden. Bekanntlich hat Schweden von Anfang an eine völlig andere Strategie zur Bekämpfung der ansteckenden Krankheit Covid 19 verfolgt als Deutschland. Es gab keinen Lockdown, das Alltagsleben der Menschen wurde kaum beeinträchtigt. Man muß dabei natürlich berücksichtigen, daß Schweden deutlich kleiner ist als Deutschland. Seine Bevölkerungszahl liegt bei 10,4 Millionen, die in unserem Lande bei 83,3 Millionen. Also beträgt die Zahl der Schweden etwa 12,5 % der Einwohnerzahl unseres Landes. Während der gesamten Corona Krise sind bisher in Deutschland 91.871 Menschen an dieser Krankheit verstorben, in Schweden 14.658. Das sind 0,14 % der Bevölkerung, bei uns, wie gesagt, 0,11 % der Bevölkerung. Allerdings liegt bei uns auch die Impfquote höher als in Schweden. Sie beträgt (vollständige Impfung) 57 %, in Schweden 47,45 %. Aussagekräftig ist indessen die Entwicklung der Todesfälle in Schweden im Vergleich zu Deutschland. Seit Ende April dieses Jahres ist der wöchentliche Mittelwert der Todesfallzahlen im Zusammenhang mit Corona von 24 Verstorbenen kontinuierlich gesunken und liegt seit der 31. Kalenderwoche durchgängig bei Null. Und das, wie gesagt, ganz ohne rigide Bekämpfungsmaßnahmen wie Lockdown und Maskenzwang auf Schritt und Tritt.

Die Angst der Politiker vor der Wahrheit

Zwar wird in der Tat seit einigen Wochen immer wieder von einzelnen Politikern und Journalisten darauf hingewiesen, daß die sogenannte 7-Tages-Inzidenz nicht mehr das alleinige Kriterium sein kann, an dem die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Bekämpfung der „Pandemie“ festgemacht werden kann. Nebulös wird von weiteren Kriterien gesprochen. Welche das sind, habe ich vorstehend dargestellt. Indessen scheuen die Politik und ihre journalistische Helferschar die Bekanntgabe dieser Zahlen wie der Teufel das Weihwasser. Denn angesichts dieser Zahlen wird man den Bürgern nicht mehr mit Erfolg weismachen können, die bisher geltenden Einschränkungen des täglichen Lebens seien noch erforderlich, um die Verbreitung des Virus zu unterbinden. (Falls sie das überhaupt jemals waren, siehe Schweden). Die Zahlen machen klar, daß es die Krankheit zwar gibt, aber sie im Gesamtgeschehen deutlich relativiert werden muß, insbesondere keinerlei Alarmismus mehr angebracht ist. Vor allem die Tatsache, daß die Zahl der Krankenhauseinweisungen ebenso wie die Todesfallzahl weiter sinkt, und zwar schon auf sehr sehr niedrigem Niveau, obgleich die Infektionen zunehmen, wie ja die von der Politik mit bedeutungschwerem Unterton gemeldeten 7-Tage-Inzidenzen ja zeigen, dürfte den Medienkonsumenten klarmachen, daß es keinen vernünftigen Grund mehr gibt, sie zu schikanieren. Und damit ist völlig klar, warum diese Zahlen jedenfalls bis zur Bundestagswahl nicht verbreitet werden, sondern nur dem bekannt werden, der sich die Mühe macht, etwa auf statista und beim Robert-Koch-Institut nachzusehen. Nicht nur, daß man offensichtlich die wackeren Problemlöser aus den Ministerien nicht mehr braucht. Vielmehr würde es den Leuten wie Schuppen von den Augen fallen und sie würden erkennen, daß sie von den Politikern, die gerade um ihre Stimmen werben, seit geraumer Zeit belogen werden. Belogen deswegen, weil es eben nur die halbe Wahrheit ist, daß die Inzidenzzahlen wieder ansteigen, die ganze Wahrheit indessen ist, daß diese Inzidenzzahlen mit den Hospitalisierungs- und Todesfallzahlen nichts zu tun haben, letztere vielmehr weiter sinken. Ja, das alte Sprichwort trifft zu. Eine halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge. Wer will denn schon Lügner wählen?


Selber denken!

Wer unbefangen darüber nachdenkt, was staatliche Gesundheitsvorsorge eigentlich leisten soll, der kommt rasch zu dem Ergebnis, daß es nur darum gehen kann, für uns alle ausreichende und auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand befindliche medizinische Versorgung bereit zu stellen. Dazu gehören natürlich auch Maßnahmen zur Eindämmung von ansteckenden Krankheiten, etwa durch flächendeckende Impfung, im Extremfalle verpflichtende Impfungen oder sogar, wie in fast vergessenen Zeiten, Isolierung von Patienten, etwa mit Tuberkulose. Dieser einfache Grundsatz scheint jedoch angesichts der Covid 19 Pandemie in Vergessenheit geraten zu sein, jedenfalls in Politik und Medien.

Der untaugliche Maßstab

Wie kann es anders erklärt werden, daß ausschließlich die sogenannte Sieben-Tages-Inzidenz als Maßstab für die Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung gilt. Ihr Verlauf wird kommuniziert wie die Frontberichte in Kriegszeiten. Bewegt sie sich nach oben und überschreitet von der Politik willkürlich festgelegte Grenzen, werden Maßnahmen ergriffen, die in ihren Auswirkungen auf das tägliche Leben, die Schulbildung unserer Kinder und die Produktivität der Wirtschaft eine fatale Ähnlichkeit mit dem haben, was der Bevölkerung früher in Kriegszeiten zugemutet werden musste.

Statistik statt Presse

Das evoziert die Frage, ob man als Bürger es dabei bewenden lassen kann, seine Informationen zur Pandemie aus den gängigen Medien und dem Mund der Politiker zu beziehen, oder ob es nicht klüger ist, sich selbst zu informieren, und zwar aus allgemein zugänglichen, indessen nicht sehr populären Quellen. Wer sich die geringe Mühe macht, etwa bei Statista, immerhin auch eine amtliche Quelle, nachzusehen, dem bietet sich ein Lagebild fernab aller alarmistischen Warnungen mit erhobenem Zeigefinger, etwa der Herren Professoren Wieler und Lauterbach.

Die wirklich aussagekräftigen Zahlen

Von größtem Interesse sollte es in diesem Zusammenhang doch sein, ob die Kapazität unserer Krankenhäuser ausreicht, mit dem Anfall an Covid-19 Patienten zurechtzukommen oder nicht. Entscheidend dürfte dabei sein, ob die Behandlung schwerer Fälle, also intensivmedizinisch zu versorgender Patienten, gewährleistet, gefährdet oder nicht mehr möglich ist. Dazu finden wir bei Statista zum Stichtag 9. Juli 2021 folgende Zahlen:

Intensivbetten

Intensivbetten insgesamt 21.179, davon belegt mit Covid-19 Patienten 453, insgesamt noch freie Betten 4.481. D.h., es gibt derzeit noch ca. zehnmal so viele freie Intensivbetten, wie derzeit von Covid-19 Patienten genutzt werden. Von Covid-19 Patienten belegt sind 2,14 % der Intensivbetten insgesamt.

Sterberate

Wichtig ist natürlich auch zu wissen, wie hoch die sogenannte Letalitätsrate bei Covid-19 ist, also der Anteil derjenigen, die an dieser Krankheit sterben. In Deutschland sind das mit Stand 09.07.2021 2,44 %. Die Vergleichszahl für Schweden ist 1,34 %. Bekanntlich hat Schweden seit Beginn der Pandemie einen ganz anderen Weg eingeschlagen als Deutschland. Der sogenannte Lockdown war für die Schweden nicht das Mittel der Wahl. Das Leben der Menschen dort verläuft weitestgehend ohne Einschränkungen. Was wir allerdings aus dem Munde unserer Politiker und ihrer journalistischen Sprechpuppen hören, ist die offensichtlich unzutreffende Behauptung, der schwedische Weg führe zu unvertretbar hohen Erkrankungs- und Todeszahlen.

Ein weißer Rabe

Nun gibt es auch unter Politikern, wenn auch selten, Leute die selber denken, statt die regierungsamtliche Angstmacherei mitzumachen. Dazu gehört Oskar Lafontaine. In einem bemerkenswerten Interview hat er unter anderem harte Kritik daran geübt, daß die Politik alle ihre Maßnahmen allein an der sogenannten Sieben-Tages-Inzidenz festmacht. Er stellt dazu fest, daß es nur als Scharlatanerie gesehen werden kann, wenn diese Inzidenzzahl ohne Bezug zur Zahl der getesteten Personen genannt wird. Es ist auch offensichtlich so, daß diese Zahl steigen oder fallen muß, wenn die Zahl der getesteten Personen steigt oder fällt. Hinzu kommt die Unzuverlässigkeit der Tests, was ja nun allgemein bekannt sein sollte. Allein wegen steigender Inzidenzzahlen, dazu noch gewissermaßen gepfeffert mit dem Anteil der sogenannten Delta-Mutante daran, Ängste auszulösen, ist unverantwortlich. Insbesondere hat das zur tatsächlichen Gefahrenlage keinerlei Bezug, wie die oben referierten Zahlen zur Belegung der Intensivbetten und der Letalitätsrate zeigen.

Die Konsequenz für mündige Bürger

Diese Internetseite steht unter dem Motto sapere aude!, volkstümlich übersetzt: selber denken! Der Umgang der deutschen, wie aber auch der meisten internationalen Politiker mit Corona zeigt, wie notwendig es ist, sich an diesen Grundsatz zu halten. 5 Minuten Internetrecherche, an den richtigen Stellen natürlich, haben einen vielfach höheren Informationswert, als die Lektüre der Mainstream-Medien und die Berieselung mit den Produkten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens.


Die Hierarchie der Opfer

Am vergangenen Freitag, dem 25.6.2021 ermordete der Somalier Abdirahman J., der seit 2015 als abgelehnter Asylbewerber in Deutschland sogenannten subsidiären Schutz genießt, also im Klartext trotz fehlender Asylberechtigung bzw. Flüchtlingsstatus geduldet (und alimentiert) wird, drei Frauen und verletzte sieben weitere schwer. Der Täter hatte eindeutig ein islamistisches Motiv, wahrscheinlich hat er darüber hinaus psychische Probleme, wobei insoweit das eine vom anderen beeinflusst sein mag. Über die Tat ist viel geschrieben worden. Auch darüber, daß sich ähnliche Taten in Deutschland seit 2015 in beunruhigendem Ausmaß häufen. Doch will ich hier einen anderen Aspekt beleuchten.

Die Politiker bei der Trauerfeier

Natürlich gab es auch in Würzburg eine Trauerfeier. Neben dem Oberbürgermeister der Stadt, dessen weinerliche aber politisch korrekte Reaktion auf den Vorfall ich bereits kommentiert habe, waren der bayerische Ministerpräsident und die Präsidentin des bayerischen Landtages anwesend, daneben Vertreter, oder soll man nicht besser sagen Funktionäre, der Religionsgemeinschaften. Was die Politiker dabei so von sich gegeben haben, ist schon erstaunlich. Der Schwerpunkt scheint in den Warnungen davor zu liegen, doch um Gottes Willen eine solche Tat nicht zu instrumentalisieren und eine Art Generalverdacht gegen Ausländer und Flüchtlinge zu haben. Also der übliche K(r)ampf gegen rääächts. Die Trauer um die Opfer wurde natürlich durchaus deutlich gemacht, über die Ursachen derartiger Taten, insbesondere im Zusammenhang mit der katastrophalen Flüchtlingspolitik Deutschlands, verlor man natürlich kein Wort.

Wer kennt die Namen?

Man sollte eigentlich meinen, daß das Schicksal der Ermordeten und ihrer Familien genauso wie das Schicksal der Verletzten die Aufmerksamkeit von Politik und Medien gefunden und sich entsprechend umfangreich und deutlich in den Nachrichtensendungen und den Pressekommentaren niedergeschlagen hätte. Davon allerdings war wenig zu sehen und zu hören. Die Namen der Opfer werden kaum erwähnt, ihre Bilder erschienen in keiner Nachrichtensendung und zierten auch nicht die Titelseiten der Tageszeitungen. Daß für sie am Tatort etwa Gedenktafeln, Stolpersteine oder ähnliches angebracht werden könnten, um Ihnen auf Dauer ein ehrendes Gedenken zu geben, kann man in Deutschland nicht erwarten.

Die Namen der wichtigen Opfer

Ganz anders indessen bei ähnlich gelagerten Verbrechen in den letzten Jahren, allerdings mit dem kleinen aber offenbar entscheidenden Unterschied, daß dort jeweils die Täter Deutsche und die Opfer wenigstens überwiegend Nichtdeutsche, zumindestens nicht Herkunftsdeutsche waren. Nehmen wir etwa die Mordserie des NSU aus dem Jahr 1999. Bis auf die deutsche Polizeibeamtin Kiesewetter handelte es sich um Opfer mit Migrationshintergrund vorwiegend aus der Türkei, aber auch aus Griechenland. Ihre Namen waren in aller Munde, und damit das so bleibt, hat man ihnen an ihren Wohnorten Denkmäler gesetzt bzw. Gedenktafeln angebracht. Die Trauerbekundungen aus dem Munde unserer höchsten staatlichen Repräsentanten sind kaum zu zählen.

Nur die Opfer deutscher Täter sind wirklich wichtig

Als am 9. Oktober 2019 in Halle an der Saale ein offensichtlich ebenso verwirrter wie rechtsextremer Täter versuchte, in die dortige Synagoge einzudringen um dort ein Blutbad anzurichten, dabei scheiterte und dann stattdessen unbeteiligte Passanten, dabei auch solche mit Migrationshintergrund, erschoss, erlebte Deutschland den medialen und politischen Ausnahmezustand. Schon am nächsten Tag war der Bundespräsident vor Ort, und die Bundeskanzlerin besuchte als Zeichen der Solidarität eine Synagoge in Berlin. Selbstverständlich wurde der Opfer mit entsprechenden Gedenktafeln gedacht und des Anschlages selbst mittels einer Erinnerungs-Installation mit der von den Schüssen des Täters beschädigten Synagogentür dauerhaft gedacht. Am 19. Februar 2020 erschoss ein sicherlich rechtsextremer, aber auch ersichtlich psychisch gestörte Täter in Hanau mehrere Personen, samt und sonders mit Migrationshintergrund, anschließend sich selbst und seine Mutter. Auch dieses tragische Ereignis – denn der Tod unschuldiger Menschen durch eine solche Tat ist tragisch – rief die erwartbaren Reaktionen in Medien und Politik hervor. An der zentralen Trauerfeier für die Opfer nahmen der Bundespräsident Steinmeier und die Bundeskanzlerin Merkel – natürlich – teil. Schon eine Woche später wurde eine Gedenktafel mit den Namen der Opfer enthüllt. Und selbst dann, wenn glücklicherweise Menschen nicht zu Schaden kommen, zeigt die Frau Bundeskanzlerin „Haltung“. Am 26.09.2016 wurde ein Sprengstffanschlag auf eine Moschee in Dresden verübt, wobei es glücklicherweise beim Sachschaden verblieb. Eine Woche später besuchte Frau Merkel den in der Moschee wohnhaften Imam und seine Familie, um ihr Mitgefühl einerseits und selbstverständlich ihren konsequenten Kampf gegen „rechts“ zu demonstrieren.

Die Schande

Die Opfer von Würzburg werden voraussichtlich namenlos bleiben. Weder der Bundespräsident noch die Bundeskanzlerin haben bisher den Weg nach Würzburg gefunden. Es bedarf keiner prophetischen Gaben vorherzusagen, daß sie ihn auch nicht finden werden.

Kann man es Bürgern dieses Landes verdenken, wenn sie auf ihre höchsten politischen Repräsentanten mit Verachtung blicken?



Widerliche Heuchelei

Berichte aus Deutschland sind Berichte aus der Anstalt. Also nicht der öffentlich-rechtlichen Medienanstalt. Sondern aus der Irrenanstalt. Auf der nach oben offenen Irrsinnsskala sind die öffentlichen Bekundungen politischer Korrektheit, etwa der peinliche Kniefall wegen „Black Lifes Matter“- was mit Deutschland nun wirklich nichts, aber auch gar nichts, zu tun hat – nun auch seitens der deutschen Fußballnationalmannschaft, nur der vorläufige Höhepunkt. Sie sind aber auch von einer unglaublichen Verlogenheit und Heuchelei. Daß eigene Probleme nicht Gegenstand öffentlicher Anteilnahme unserer politisch instrumentalisierten Fußball-Bubis sind, ist nur am Rande interessant. Denn die Bluttat von Würzburg ist keine Kniebeuge eines Fußballers, natürlich aber auch keine Traueransprache oder gar einen Besuch bei Angehörigen seitens der besten Kanzlerin aller Zeiten wert.

Wo man mal die Menschenrechte ansprechen könnte…

Wohlfeil ist es natürlich auf ein kleines, wirtschaftlich schwaches Land wie Ungarn einzudreschen, das im Übrigen die Menschenrechte nicht verletzt, sondern dessen konservative Politik dem linksgrünen Mainstream nur querliegt. Wie wäre es denn, liebe Fußballmillionäre, wenn man einmal in das Land des Veranstalters der nächsten Fußball-WM schauen würde. Qatar. Bei der laufenden Fußball-EM sind die Werbeschriftzüge an der Bande nicht zu übersehen, sowohl für das Land Qatar als auch seine staatliche Fluglinie. Doch wie schaut es dort denn mit den Menschenrechten aus? Auf homosexueller Betätigung steht halt die Todesstrafe, wie in vielen anderen muslimischen Ländern auch. Und wo wir doch bei den wirtschaftlichen Beziehungen sind. Deutschland war in den beiden letzten Jahren der wichtigste Handelspartner der Islamischen Republik Iran. Auch dort steht auf ausgelebter Homosexualität die Todesstrafe, gern auch einmal durch Hängen am Baukran vollstreckt, selbstverständlich öffentlich. Nach § 83 des dortigen Strafgesetzbuches ist bei Ehebruch die Todesstrafe vorgesehen, vollzogen durch Steinigung.

Wo Allah das Sagen hat

Überhaupt zeigt ein Blick in die Länder, in denen die Religion des Friedens und der Völkerverständigung namens Islam Staatsreligion ist, daß nicht nur die Todesstrafe gängig ist, sondern auch auf Ehebruch oder homosexuellen Handlungen steht. Strafbar überhaupt ist das in allen muslimischen Ländern, aber auch in afrikanischen Staaten wie Ghana, Gambia, Äthiopien usw. Mit allen diesen Ländern hat Deutschland beste Beziehungen, mit Entwicklungshilfe, die natürlich vor allem bei den politischen Eliten ankommt, korrupt wie sie eben landestypisch sind.

Ja, Deutschland ist weltmeister. Im Heucheln. Aber es rechnet sich.

Wie wäre es denn, wenn der Deutsche Fußballbund nicht nur mit dem Regenbogenfähnchen der Berufshomosexuellen wedelte, sondern die Menschenrechte aller Homosexuellen zu verteidigen begänne, seien sie begeisterte Teilnehmer des schrillen Tuntenfaschings namens Christopher Street Day, oder seien sie wie die große Mehrheit dieser Menschen bedacht darauf, ihr Privatleben eben privat zu lassen? Aber da seien doch die wirtschaftlichen Interessen vor. Schließlich ist Fußball ein Milliardengeschäft und der Deutsche Fußballbund mittendrin. Wie viel Werbegelder gingen den Fernsehanstalten und gedruckten Medien verloren, würde etwa die Weltmeisterschaft in Qatar wegen der dortigen Menschenrechtslage boykottiert? Da schlägt man doch lieber ein wenig auf die wehrlosen Ungarn ein, streicht ihnen am liebsten noch ein paar Euro EU-Subventionen, macht aber fröhlich mit den Henkern aus Teheran und Riad milliardenschwere Geschäfte.

„Fußball ist unser Leben“, sang der einst die deutsche Fußballnationalmannschaft brav in die Mikrofone. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Da gibt es doch einen anderen Schlager. „Money money, money, must be funny in a rich mans world“. Oder einfach klassich mit Kaiser Vespasian im alten Rom: „Pecunia non olet!“


Es reicht

Als Mensch mit Lebenserfahrung neigt man an sich dazu, Nachsicht zu üben. Es ist nun einmal das Privileg der jüngeren Generationen, sich wie Pippi Langstrumpf ihre Welt zu basteln, jedenfalls solange, bis sie die harte Wirklichkeit einholt. Und da dürfen  allerlei  Torheiten ausgelebt werden, was man dann mit einem Lächeln quittiert. Indessen gilt das dann nicht mehr, wenn die Dinge überhandnehmen und die jugendliche Spaßgesellschaft in eine verbiesterte Gesinnungsdiktatur umschlägt.

Die political correctness erreicht ihren Höhepunkt

Dieser Punkt ist nun erreicht. Nicht nur, daß wir seit Jahr und Tag mit dem unsinnigen „Gendersprech“ belästigt werden, nicht nur daß allenthalben politisch korrektes Verhalten angemahnt wird, nicht nur daß die gesellschaftspolitischen Experimente linker Phantasten den Wissensstand unserer Schüler und Studenten inzwischen ernsthaft beeinträchtigen, und nicht zuletzt die nicht wegzuleugnende Tatsache, daß die umweltpolitischen Experimente der Grünen uns inzwischen die höchsten Strompreise Europas, dafür aber die schlechteste Energieversorgung weit und breit beschert haben.

Das moderne Confiteor

Große Mode sind nun Bekenntnisse geworden, Bekenntnisse zur Schuld am Kolonialismus vergangener Jahrhunderte, Bekenntnisse, eigentlich allüberall rassistisch zu sein, Bekenntnisse sexuelle Minderheiten (wahrscheinlich ist schon dieser Begriff diskriminierend) allüberall zu diskriminieren. Und das muß dann plakativ manifestiert werden, wo auch immer der Blick hin fällt. Sportler haben pflichtschuldigst politisch korrekte Botschaften zu verbreiten, am besten während der laufenden Fernsehübertragung bedeutender Sportereignisse, zum Beispiel nach dem Abspielen der Nationalhymne und vor dem Anpfiff beim Länderspiel. Fußballvereine haben selbstverständlich politisch korrekte Logos zu präsentieren und allüberall zu erklären, sie seien gegen Rassismus und für sexuelle Vielfalt. Auch die Wirtschaft muß sich in den Chor einreihen und das Lied von „Gender and Diversity“ und sonstigen Blödsinn lauthals mitsingen. Untertänigst zelebriert man einen ganzen Monat lang die Unterwerfung unter die Regenbogenideologie und vollführt den Kotau vor den Funktionären aller möglichen sexuellen Minderheiten.

Die Herrschaft der Mikro-Minderheiten

Es ist eigentlich nicht zu fassen, daß die übergroße Mehrheit der Gesellschaft sich von radikalen, nervigen und eigentlich übergriffigen Minderheiten diktieren läßt, was die Leute zu tun und zu lassen haben. Natürlich gibt es Menschen, die etwa weder dem einen noch dem anderen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können. Deswegen hat ja auch das Bundesverfassungsgericht vor knapp vier Jahren entschieden, daß diesen Menschen im Personalausweis und in Stellenanzeigen ein eigener Buchstabe zustehen soll, neben „m“ für männlich und „w“ für weiblich eben „d“ für divers. Interessant ist allerdings, wie diese Entscheidung zustande gekommen ist. Die durchaus rührige und lautstarke Lobby dieser Leute hat dem Bundesverfassungsgericht weismachen können, dieses Problem betreffe ca. 160.000 Menschen in Deutschland. Nachdem das nun in Kraft getreten ist, hat die Evaluierung ergeben, daß tatsächlich nur ca. 1600 Menschen betroffen sind, also um den Faktor 100 weniger, als diese Lobby lautstark getrommelt hat, sage und schreibe 0,0019 % der Bevölkerung. Ähnliches gilt für Menschen, die nach medizinischer Begutachtung einem anderen Geschlecht zugehören, als dem, das man bei ihrer Geburt festgestellt hat. Das sind tatsächlich ca. 0,00043 % der Bevölkerung, also auch eine Gruppe in homöopathischer Größenordnung. Dennoch hat man den Eindruck, es gebe kaum etwas wichtigeres in Deutschland und der übrigen Welt, als die wirklichen oder auch nur eingebildeten Probleme jener sogenannten LGBT-Community. Daß es tatsächlich um massive Gesellschaftsveränderung geht, die Abschaffung der traditionellen Familie zugunsten einer amorphen Masse von beliebig manipulierbaren Einzelwesen, diesem uralten Traum aller Sozialisten, aber auch maßloser Kapitalisten, dazu braucht es allerdings fundierter Bildung. Die sollen unsere Kinder und Enkel natürlich möglichst nicht bekommen, denn das würde dieses Ziel gefährden.

Bringt es zu Ende!

Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht. Wer überzieht, muß über kurz oder lang scheitern. Ich bin mir sicher, daß diese wahnsinnig übertriebene Zeitgeistbewegung scheitern muß, und zwar an sich selbst. Irgendwann wird es den Leuten buchstäblich auf den Geist gehen, ständig und überall mit diesen Dingen konfrontiert zu werden, die der eigenen Lebenswelt eigentlich völlig fremd sind. Aber man wird dazu gezwungen, mitzumachen, weil man ansonsten ja als ewig Gestriger, „Homophober“, Rassist, Sexist und was weiß ich bezeichnet wird. Wenn man indessen dem nicht klar entgegentritt, läuft man tatsächlich Gefahr, jedenfalls eine geraume Zeit ins gesellschaftliche Abseits gestellt zu werden. Es tritt dann die absurde Situation ein, daß eine winzige Minderheit die übergroße Mehrheit des Landes zwingt, ihrer Befindlichkeit zu entsprechen und sich ihrer Ideologie zu unterwerfen. Nebenbei bemerkt dürfte auch eine große Mehrheit homosexueller Menschen, oder auch solcher mit unklarer Veranlagung von diesem schrillen Getue abgestoßen werden, wie es etwa dieser, ja ich schreibe es, Tuntenfasching ist, der jährlich als so genannter Christopher Street Day daherkommt. Denn für Menschen, denen ihre Menschenwürde etwas gilt, für solche Menschen ist es schlicht nicht denkbar, sich derart zum Affen zu machen, wie das von diesen „queeren“ Propagandisten gefordert wird.

Gehet hin und tuet desgleichen!

Ich jedenfalls werde

kein Stadion besuchen, in dem irgendwelche politischen Parolen zu lesen sind oder Sportler niederknien (und auch das Fernsehgerät ausschalten, sobald derartiges auf dem Bildschirm erscheint),

kein Ladengeschäft und kein Restaurant oder Hotel betreten, vor dem die Regenbogenflagge  flattert,

kein Industrieprodukt kaufen, dessen Firmenlogo in Regenbogenfarben schillert,

keinen Genderstern benutzen oder sonstige Sprachverhunzungen mitmachen,

kein Buch und keine Zeitung lesen, in dem ich derartigen sprachlichen Unfug finde.

Wer außer mir noch einen Rest Selbstachtung hat, den kann ich nur dazu aufrufen, ebenso zu handeln. Nur wer Persönlichkeit zeigt, wird auch als solche wahrgenommen. Mit hängender Zunge dem Zeitgeist hinterher zu hecheln, wollen wir doch den Politikern und Schreiberlingen überlassen. So wie sich diese Zünfte derzeit darstellen, sind sie auch von dieser Qualität.



Nur die allerdümmsten Kälber

wählen ihre Metzger selber. Dieses, Bert Brecht zugeschriebene, doch tatsächlich viel ältere Bonmot im wahrsten Sinne des Wortes ging mir durch den Kopf, als ich den Entwurf des Wahlprogramms der Grünen für die kommende Bundestagswahl durchgelesen habe. Dieses Programm sollte mit einem Aufkleber versehen werden, auf dem der Warnhinweis des Arzneimittel-Beipackzettels, natürlich abgewandelt, zu lesen ist. Denn zu den Risiken und Nebenwirkungen der geplanten Umgestaltung unserer Gesellschaft nach grünem Muster können nicht Arzt oder Apotheker kraft ihrer beruflichen Fachkenntnis, sondern lebenserfahrene und klar denkende Menschen kraft ihres nüchternen Verstandes Auskunft geben.

Einige Highlights des Irrsinns

Wie der sprichwörtliche rote Faden zieht sich durch das grüne Wahlprogramm die Forderung nach Gleichheit, gesellschaftlich und wirtschaftlich. So heißt es schon in der Vorrede: „Es ist möglich, Ungleichheit zu verringern, gleichwertige Lebensverhältnisse auf dem Dorf, in der Kleinstadt und in der Metropole herzustellen.“  Klargestellt wird: „Hohe Einkommen und Vermögen sollen mehr zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen, denn Gesellschaften, in denen die Ungleichheit gering ist, sind zufriedenere Gesellschaften.“ Denknotwendig bedeutet die Ablehnung der Ungleichheit die Forderung nach Gleichheit. Ein besonderes Anliegen ist den Grünen natürlich die Gleichstellung und nicht bloß Gleichberechtigung der Geschlechter. Deswegen heißt es: „Frauen an die Spitze.“ Verpflichtende Quoten für Führungspositionen in den Unternehmen, und zwar ganz konkret ein Drittel Frauen in den Vorständen, 40 % in den Aufsichtsräten und Parität, also 50 % “ in den Betriebsstrukturen“ der Unternehmen mit Staatsbeteiligung oder in Staatsbesitz. Also sind dort alle Führungspositionen je zur Hälfte mit Männern und Frauen zu besetzen. Nicht Qualifikation und Leistung, und schon gar nicht die Eigentümer des Unternehmens, sondern der Staat entscheidet, wer welche Führungsposition im Unternehmen übernimmt. Vergessen haben die Autoren dieses Abschnitts offenbar das besonders gehätschelte Klientel der Grünen, nämlich die Menschen mit allen möglichen Abweichungen ihrer sexuellen Veranlagung vom Durchschnitt, was im modischen Politsprech „Queere Personen“ heißt. Die Mittel zur Erzielung dieser Gleichheit im Ergebnis, verschleiernd und verschwiemelnd umschrieben mit Gemeinsamkeit, Teilhabe und neuen sozialen Sicherheitsversprechen, sind natürlich die Einführung nivellierender Steuern, wobei schon Vermögen in der Größenordnung des Einfamilienhauses zuzüglich eines kleinen Wertpapierdepots besteuert werden sollen, und Besserverdiener schon nahezu die Hälfte ihres Einkommens allein über die Einkommensteuer abzuführen haben, von ihrer überdurchschnittlichen Beteiligung am Aufkommen der Konsumsteuern wie der Mehrwertsteuer einmal ganz abgesehen. Dem korrespondiert auf der anderen Seite die Ablösung von Hartz IV durch ein Garantieeinkommen, selbstverständlich „sanktionslos“, was ja nichts anderes heißt, als daß nicht nur unverschuldet in Not geratene Arbeitnehmer, sondern auch hartnäckige Arbeitsverweigerer eine staatliche Alimentierung erhalten sollen, die ihnen ein Leben ermöglicht, das ansonsten nur mit Arbeit finanziert werden könnte. Selbstverständlich muß dann auch die Mietpreisbremse „entfristet und nachgeschärft“ werden. Ein besonderes Schmankerl ist das sogenannte Verantwortungseigentum. Wörtlich: „Wir setzen uns für die Einführung einer Unternehmensform für Verantwortungseigentum ein. Immer mehr Unternehmer*innen (ohne Genderstern können Grüne nicht schreiben) verstehen ihr Unternehmen nicht als individuell konsumierbares Vermögen. Sie wollen, dass der Zweck Ihres Unternehmens nicht dem kurzfristigen Shareholder-Value dient, sondern langfristig dem Sinn und Zweck des Unternehmens. Dafür brauchen sie eine Rechtsform, die eine 100-prozentige Vermögensbindung an das Unternehmen ermöglicht und ansonsten die Flexibilität der GmbH beibehält. Gewinne werden reinvestiert oder gespendet. Die Stimmrechte so einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen können von den Beschäftigten im Kollektiv oder von einzelnen treuhänderisch gehalten werden – sie werden nicht meistbietend verkauft, sondern, ähnlich wie in anwaltlichen Partnerschaften, immer an aktiv mit dem Unternehmen verbundene Personen weitergegeben.“

Hier soll also eine Gesellschaftsform sich in der Wirtschaft etablieren, bei der die Gewinne entweder im Unternehmen bleiben müssen oder gespendet werden – vielleicht an „Flüchtlingshelfer“ oder die Amadeu-Antonio Stiftung? Denn es gilt natürlich „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“. Wem der Satz bekannt vorkommt: Er findet sich im Parteiprogramm der NSDAP vom 24.02.1920. Es ist natürlich klar, daß dann langfristig diese Gesellschaftsform die gewinnorientierten Gesellschaftsformen wie Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft etc. ersetzen wird. Dann haben wir den volkseigenen Betrieb (VEB) unseligen DDR-Angedenkens wieder.

Das probate Mittel der Manipulation: Begriffe bekommen einen neuen Inhalt

Man will eben weg von der Definition des Wohlstandes als finanzielle Grundlage eines angenehmen und guten Lebens. Deswegen erklärt man: „Wohlstand definiert sich nicht allein durch Wachstum des BIP, sondern lässt sich viel breiter als Lebensqualität verstehen. Wir wollen den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands und der Unternehmen nicht nur an Wachstum und Rendite, sondern auch anhand sozialer, ökologischer und gesellschaftlicher Kriterien messen und die Wirtschaftsförderung entsprechend ausrichten.“

Erwartungsgemäß finden sich in diesem Programmentwurf dann lange Passagen zur Förderung der Migration, zur nahezu unbegrenzten Verpflichtung Deutschlands, Zuwanderer aller Art und aller Motivation aufnehmen zu müssen, zur Nivellierung gesellschaftlicher Unterschiede bis hinein in die sexuellen Veranlagungen, Stichwort: „Queerpolitik“. Nicht nur in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht soll die Gleichstellung vorangetrieben werden, womit die Grünen über den klassischen Sozialismus hinausgehen, den sie selbstverständlich vorantreiben wollen, wie das die wenigen Beispiele zeigen, die ich hier zitiert habe. Natürlich weiß man, daß ein Großteil der Wähler in Deutschland – aus ihrer Sicht leider immer noch – den Sozialismus irgendwie nicht mag. Er hat ja stets nur Armut, Unterdrückung, Unfreiheit und Tod gebracht. Auch da, wo er ohne Diktatur auskam, brachte und bringt er wirtschaftlichen Niedergang und soziale Not. Deswegen muß man das gesellschaftliche Bewusstsein mittel- und langfristig verändern.

Auf ausgetretenen Pfaden

Wie das geht, zeigt ein maßgeblich von der unsäglichen Claudia Roth mitinitiierter Vorstoß, die sogenannte Chancengleichheit für alle gesellschaftlichen Gruppen als hoheitlichen Auftrag in der Verfassung zu verankern und ein Ministerium „für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ zu schaffen. Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes soll um den Satz ergänzt werden: „Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Der Verwirklichung dieses Ziels soll dann die Gründung des erwähnten Ministeriums für gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen. Dort sollen die Themen Antidiskriminierung, Frauen, Einwanderung, Migration und Flucht, Queerpolitik, Behindertenpolitik, Familie, Senioren, Jugend und Demokratieförderung gebündelt werden. Daneben soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu einem zentralen Akteur werden, der neben seiner Funktion als Angebots- und Beratungsstelle zukünftig auch Antidiskriminierungsmaßnahmen begleitet, berät und monitort, was immer das auch heißen mag. Ein solches Bundesverblödungsministerium wird also die moderne Version des Ministeriums für Volksaufklärung und Propaganda sein. Als Nachfolgerin von Dr. Joseph Goebbels steht sicherlich Claudia Roth bereit. Schöne neue Welt, kann man da nur sagen.

Nicht tot zu kriegen: der Menschheitsirrtum Sozialismus

Erstaunlich ist nur, wie hartnäckig sich der Menschheitsirrtum Sozialismus als Ideologie in den Köpfen vor allem geisteswissenschaftlich geprägter Akademiker hält. Die banale Erkenntnis Winston Churchills: „Sozialismus ist die Philosophie des Versagens, das Credo der Ignoranz und das Glaubensbekenntnis des Neides; seine inhärente Tugend ist es, das Elend gleich zu teilen“, ist einer gewissen Spezies von Intellektuellen nach wie vor verschlossen, wird von klar denkenden Menschen indessen geteilt, weswegen schon von Anbeginn klar war, daß der Sozialismus nur mit Gewalt durchgesetzt werden kann. Ein erstes Beispiel lieferte die Pariser Kommune vor nunmehr genau 150 Jahren im Frühjahr 1871, von Marx und Engels begeistert begrüßt. Eine Herrschaft des Pöbels, gewalttätig und selbstverständlich mit beschleunigter Verelendung der Bevölkerung einhergehend. Der ebenso kalt wie klar denkende Revolutionär Lenin wusste daher, daß nur die physische Vernichtung der Eliten und Errichtung der Diktatur des Proletariats die Schaffung einer sozialistischen, genauer gesagt kommunistischen Gesellschaft ermöglichen würden. Perfektioniert von Stalin und Mao Zedong, in die Menschheitsgeschichte eingeschrieben mit rund 100 Millionen Opfern dieser Wahnsinnsideologie. Gegründet ist sie, wie das unter anderem Churchill erkannt hat, auf dem Neid der Versager.

Philosophie statt Marxismus – die Erkenntnis ist so alt wie das Böse 

Friedrich Nietzsche, Zeitgenosse von Karl Marx, hat das in seinem berühmten „Also sprach Zarathustra“ mit der ihm eigenen Sprachgewalt metaphorisch formuliert:

„Siehe, das ist der Tarantel Höhle! Willst du sie selber sehen? Hier hängt ihr Netz: Rühre daran, daß es erzittert. Da kommt sie willig: willkommen, Tarantel! Schwarz sitzt auf deinem Rücken dein Dreieck und Wahrzeichen; und ich weiß auch, was in deiner Seele sitzt.

Rache sitzt in deiner Seele; wohin du beißest, da wächst schwarzer Schorf; mit Rache macht dein Gift die Seele drehend!

Also rede ich zu euch im Gleichnis, die ihr die Seelen drehend macht, ihr Prediger der Gleichheit! Taranteln seid ihr mir und versteckte Rachsüchtige!

Aber ich will eure Verstecke schon ans Licht bringen: darum lache ich euch ins Antlitz mein Gelächter der Höhe. Darum reiße ich an eurem Netze, daß eure Wut euch aus eurer Lügen-Höhle locke, und eure Rache hervorspringe hinter eurem Wort >Gerechtigkeit<.

Denn daß der Mensch erlöst werde von der Rache: das ist mir die Brücke zur höchsten Hoffnung und ein Regenbogen nach langen Unwettern.

Aber anders wollen es freilich die Taranteln. > Das gerade heiße uns Gerechtigkeit, daß die Welt voll werde von den Unwettern unserer Rache< – also reden sie miteinander. > Rache wollen wir üben und Beschimpfungen an allen, die uns nicht gleich sind< – so geloben sich die Tarantel-Herzen. > Und Wille zur Gleichheit – das selber soll fürderhin der Name für Tugend werden; und gegen alles, was Macht hat, wollen wir unser Geschrei erheben!<

Ihr Prediger der Gleichheit, der Tyrannen-Wahnsinn der Ohn-Macht schreit also aus euch nach > Gleichheit< : Eure heimlichsten Tyrannen-Gelüste vermummen sich also in Tugend-Worte! Vergrämter Dünkel, verhaltener Neid, vielleicht eurer Väter Dünkel und Neid: aus euch bricht’s als Flamme heraus und Wahnsinn der Rache.

Was der Vater schwieg, das kommt im Sohne zum Reden; und oft fand ich den Sohn als des Vaters entblößtes Geheimnis. Den Begeisterten gleichen sie: aber nicht das Herz ist es, was sie begeistert – sondern die Rache. Und wenn sie fein und kalt werden, ist’s nicht der Geist, sondern der Neid, der sie fein und kalt macht.

Ihre Eifersucht führt sie auch auf der Denker Pfade; und dies ist das Merkmal ihrer Eifersucht – immer gehen sie zu weit: daß ihre Müdigkeit sich zuletzt noch auf Schnee schlafen legen muß. Aus jeder ihrer Klagen tönt Rache, in jedem ihrer Lobsprüche ist ein Wehetun; und Richter sein scheint Ihnen Seligkeit.

Also aber rate ich euch, meine Freunde: mißtraut allen, in welchen der Trieb, zu strafen, mächtig ist! Das ist ein Volk schlechter Art und Abkunft; aus ihren Gesichtern blickt der Henker und der Spürhund. Mißtraut allen denen, die viel von ihrer Gerechtigkeit reden! Wahrlich, ihren Seelen fehlt es nicht nur an Honig. Und wenn sie sich selber > die Guten und Gerechten< nennen, so vergeßt nicht, daß ihnen zum Pharisäer nichts fehlt als – Macht!

Meine Freunde, ich will nicht vermischt und verwechselt werden. Es gibt solche, die predigen meine Lehre vom Leben: und zugleich sind sie Prediger der Gleichheit und Taranteln. Daß sie dem Leben zu Willen reden, ob sie gleich in ihrer Höhle sitzen, diese Gift-Spinnen, und abgekehrt vom Leben: das macht, sie wollen damit wehetun.

………….

Gut und böse, und reich und arm, und hoch und gering, und alle Namen der Werte: Waffen sollen es sein und klirrende Merkmale davon, daß das Leben sich immer wieder selber überwinden muß! In die Höhe will sich es bauen mit Pfeilern und Stufen, das Leben selber: in weite Ferne will es blicken und hinaus nach seligen Schönheiten – darum braucht es Höhe! Und weil es Höhe braucht, braucht es Stufen und Widerspruch der Stufen und Steigenden! Steigen will das Leben und steigend sich überwinden.

…….

Daß Kampf und Ungleiches auch noch in der Schönheit sei, und Krieg um Macht und Übermacht: das lehrt er uns hier im deutlichsten Gleichnis. Wie sich göttlich hier Gewölbe und Bogen brechen, im Ringkampfe: wie mit Licht und Schatten sie wider einander streben, die göttlich Strebenden – also sicher und schön laßt uns auch Feinde sein, meine Freunde! Göttlich wollen wir wider einander streben!

Also sprach Zarathustra


Wie lange noch, Ihr Politiker….

Quo usque tqndem abutere, Catilina, patientia nostra? Dieser berühmte Satz, mit dem Cicero am 8. November 63 v.Chr. die erste seiner vier Reden gegen Catilina, den der Planung des Staatsstreichs verdächtigen Senator, begann, dieses: wie lange noch willst du unsere Geduld mißbrauchen? kann, nein muß den Politikern unseres Landes zugerufen, nein, entgegen geschleudert werden, die immer noch und unbeirrt ihr Volk der Freiheit berauben, die ihm nicht etwa von den Regierenden gewährt wird, sondern den Bürgern gehört wie ihre Haut.   

Der vollständige Sieg muß her, koste es, was es wolle

Gesellschaft und Wirtschaft sind buchstäblich am Boden gefesselt. Nichts anderes bedeutet der Begriff des „lockdown“. Es wird alles  heruntergefahren und dann dort zugeschlossen. Die effiziente Bekämpfung der Pandemie und Verhinderung des massenhaften Sterbens lasse alternativlos keine andere Strategie zu. Um zu überleben, müssen wir uns isolieren wie die Pestkranken vergangener Jahrhunderte. Heute wissen wir, daß die Isolierung der Pestkranken nur die Hoffnung auf den Sieg über die Seuche fördern, nicht aber ursächlich die Pandemie bekämpfen konnte. Denn daß ein Bakterium über die Rattenpopulation der Städte die Menschen infizierte, konnte man seinerzeit noch nicht wissen. Bereits Erkrankte unter Quarantäne zu stellen, konnte die Verbreitung des Krankheitserregers eben nicht mehr verhindern. Die Pest kam und ging eben, wie sie wollte.

Daran erinnere ich mich unwillkürlich, wenn ich Politiker, aber auch einen Teil der Wissenschaftler höre, die uns erklären, daß das Heil in der Reduzierung von – höchst zweifelhaften – Inzidenzzahlen liegt, verstärkt natürlich durch eine beginnende Immunisierung durch Impfung. Daß alle diese Zahlenspiele nur solche sind und wenig mit Wissenschaft zu tun haben, allenfalls mit wissenschaftlichem Streit, dringt nur langsam durch. Wer seine Gedanken anspannt, und sich zurück erinnert, der wird finden, daß Erklärungen und Bekämpfungsstrategien der Politik rasch wechselten, in sich widersprüchlich waren und sind und vor allem eins hervorgebracht haben: Einschränkungen des öffentlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens, ohne daß jeweils im Einzelnen sicher gesagt werden kann, welche der Maßnahmen das Übel ursächlich bekämpft. Die flächendeckende, unterschiedslose Abschaltung des öffentlichen Lebens mag durchaus dazu beitragen, die Pandemie einzudämmen. Doch gibt es inzwischen genügend Beispiele und auch wissenschaftliche Vorschläge, wie man das anders, und vor allem besser machen kann. Die gezielte Isolierung von Ausbruchsherden bei gleichzeitiger Wiederherstellung der Freiheit in jeder Beziehung ist jedenfalls nach Auffassung nicht weniger Wissenschaftler die bessere und auch effizientere Lösung. Um das zu erfahren, muß man in Deutschland allerdings über die Grenzen schauen und etwa Zeitungen aus anderen Ländern lesen oder Erklärungen von Wissenschaftlern ausländischer Universitäten zur Kenntnis nehmen.

Äußern Sie bloß keine falsche Meinung!

Hier zeigt sich wieder einmal, daß in Deutschland eine tragende Säule der Demokratie eingestürzt ist, nämlich die Meinungsfreiheit. Denn abweichende Meinungen in Wissenschaft und Publizistik werden rigoros ausgegrenzt. Sie werden als toxisch angesehen. Beispiele gibt es genug. Wenn etwa ein Wissenschaftler im bayerischen Ethikrat eine abweichende Meinung öffentlich vertritt, hat er eben den Ethikrat zu verlassen. Wenn ein so genannter Wirtschaftsweiser, also ein Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, eine wissenschaftliche Meinung vertritt, die der Regierungspolitik nicht entspricht, dann hat er eben diesen Sachverständigenrat zu verlassen. Wer etwa als Virologe anderer Ansicht ist, als seine Kollegen, die von der herrschenden politischen Klasse als Kronzeugen für ihre Politik zur Bekämpfung der Pandemie genannt werden, der findet in den Medien, insbesondere den öffentlich-rechtlichen, einfach nicht mehr statt. Es ist schon ein wenig so, wie es der Jurist und Historiker Alexis de Tocqueville 1840 in seinem berühmten Buch über die Demokratie in Amerika beschrieben hat. Wer eben von der Auffassung der Mehrheit abweicht, der erleidet letztendlich den sozialen Tod. Sein physisches Leben belässt man ihn, doch er hat aufgehört, als soziales Wesen zu existieren. Niemand will mehr etwas mit ihm zu tun haben, denn er weicht ja von allem ab, was die Mehrheit als richtig und gut erkannt hat.

Weiter, immer weiter!

Was man inzwischen zu der zukünftigen Corona-Politik, um das einmal schlagwortartig zu formulieren, lesen muß, stimmt nicht eben hoffnungsfroher. Menschen, die gegen das Virus geimpft sind, sind wohl nicht nur vor Ansteckung geschützt, sondern mit großer Wahrscheinlichkeit ihrerseits nicht mehr ansteckend. Jedenfalls legen das wissenschaftliche Erkenntnisse aus Israel nahe, dem Land, das nun schon weitgehend „durchgeimpft“ ist.  Daß im Übrigen Deutschland, jenes einstmals so wunderbar organisierte Land, hier weit hinterherhinkt, ist nur eine weitere ärgerliche Facette in dem Bild, das sich dem Betrachter leider bietet. Nun beginnt eine unsägliche Diskussion über die Gewährung von Freiheiten für Geimpfte, möglicherweise auch für Genesene. Kann ein Impfpaß den Menschen die Freiheit wiedergeben? Nein, so schallt es aus den Büros der Pandemiebekämpfer, nein, die Solidarität mit den noch nicht Geimpften erfordere es, daß auch die Geimpften weiter alle Beschränkungen auf sich zu nehmen haben, die man für erforderlich hält, um den Inzidenzwert gegen Null zu drücken. Daß es nicht in der Macht einer Regierung liegt, den Bürgern Freiheiten zu gewähren, sondern sie ganz im Gegenteil Freiheiten nur vorübergehend einschränken dürfen, wenn dies zur Abwehr größerer Übel unumgänglich ist, will weder Merkel, Söder und Co. noch ihren medialen Steigbügelhaltern in den Sinn. Grundrechte heißen ja so, weil sie von Grund auf dem Menschen eigen sind. Ihre Einschränkung ist nur durch Gesetz möglich, und nur durch Gesetze, die notwendig sind, um eine allgemeine Gefahr abzuwenden. Wenn diese allgemeine Gefahr nicht mehr besteht, dann dürfen solche Gesetze auch nicht mehr angewandt werden.

Dem großen Ziel ist alles, wirklich alles, unterzuordnen

Allein die Vorstellung, daß eine Krankheit vollständig von der Erde getilgt werden kann, ist abenteuerlich. Nicht einmal die Pest ist von der Erde vollständig verschwunden, es gibt nach wie vor kleinere Ausbrüche. Virologen, die bescheiden bekennen, daß auch sie eine Krankheit wie Covid-19 niemals ganz vollständig in den Griff bekommen können, werden natürlich in der Öffentlichkeit kaum gehört. In den öffentlich-rechtlichen Medien wie in den linientreuen Tageszeitungen wird über sie nicht berichtet. Und dennoch gibt es sie. Vor allem gibt es solche mutigen Wissenschaftler, die auch über den Tellerrand ihrer Fachdisziplin hinaus blicken und das sprichwörtliche große Ganze im Auge haben. Die Sorgen und Nöte der Eltern um ihre Kinder, die mit Distanzunterricht und ähnlichen Hilfskonstruktionen des Schulbetriebes weder in dem Umfang lernen können, wie das vor der Pandemie der Fall war, noch die unbedingt notwendigen Sozialkontakte mit anderen Kindern haben. Die Sorgen und Nöte dieser Eltern, wie sie es denn trotz der Notwendigkeit ihren Beruf nachzugehen um das Familieneinkommen zu erwirtschaften, auch noch das sogenannte Homeschooling durchführen sollen. Die Sorgen und Nöte verantwortungsbewusster Kommunalpolitiker, die feststellen müssen, daß in den sogenannten bildungsfernen Schichten, insbesondere den migranttischen Milieus, die Vermittlung des Schulwissens praktisch völlig ausfällt. Die Sorgen und Nöte der kleinen Selbständigen, der Handwerksbetriebe, der mittelständischen Einzelhändler, aber auch all der Angestellten dieser Firmen, die allesamt nicht wissen, wie sie im nächsten Monat ihre Miete bezahlen sollen, weil eben schon der letzte Bankkredit aufgebraucht ist. Die Verzweiflung der alten Menschen in den Heimen, denen praktisch sämtliche Kontakte zu Kindern und Enkeln abgeschnitten sind, was sie buchstäblich an gebrochenem Herzen sterben lässt. Die Verzweiflung der in die Insolvenz getriebenen Unternehmer und der in die Arbeitslosigkeit getriebenen Angestellten, die zur Zunahme von seelischen Erkrankungen, und sogar Selbstmorden führt. Die Reihe ließe sich fortsetzen über die Einstellung des Kulturbetriebes, den Wegfall von Gastronomie und Freizeitindustrie, trotz durchgeplanter und kostenintensiver Hygienekonzepte.

Bange machen gilt doch!

Das wirklich Schlimme ist, daß die ganz offen zu Beginn der Pandemie vom Bundesinnenministerium kommunizierte Angststrategie gewirkt hat. Die Verfasser jenes Papiers aus dem Februar 2020 haben klar erkannt, daß man jedenfalls in einer Demokratie einschneidende Maßnahmen zur Erreichung eines Zieles nur dann durchsetzen kann, wenn die Bevölkerung mitzieht. Und sie haben weiter erkannt, daß sachliche Argumente deutlich weniger Überzeugungskraft haben, als die Angst. Also ist das probate Mittel die Erzeugung von Angst. Und so wurde ja auch verfahren. Nicht anders ist zu erklären, daß auch heute noch ein großer Teil der Bevölkerung freiheitsbeschränkende Maßnahmen nicht einmal hinterfragt, sondern brav glaubt, was der Gesundheitsminister und der Präsident des RKI täglich verkünden. Sehr deutlich zeigt sich das an der Akzeptanz der Maskenpflicht. Sie, deren Notwendigkeit monatelang von der Politik in Abrede gestellt wurde, dient heute ganz offensichtlich dazu, die Befolgung der Vorschriften öffentlich sichtbar zu machen. Sie ist gewissermaßen das Symbol der Gefolgschaft. Wer sie allerorten trägt, signalisiert: ich weiß um die Gefahr, und deswegen nehme ich das auf mich. Nur so ist zu erklären, daß Menschen allein in ihrem Auto sitzen, und die Maske tragen, auch wenn sie zum Beispiel durch die Waschanlage oder über die Autobahn fahren. Nur so ist zu erklären, daß Menschen im Wald spazieren gehen und dabei die Maske tragen. Dabei ist es evident, daß man sich bei diesen Gelegenheiten auch ohne Maske keinesfalls infizieren kann. Doch gibt das Regierungen die Handhabe, ein allgemeines Maskengebot auch dort anzuordnen, wo es gesünder wäre, die frische Luft ungefiltert einzuatmen. Und da ist es auch möglich, solch absurde Vorschriften zu verlassen, wie ein Verweilverbot auf Parkbänken.

Es geht eben auch anders

Und das alles mit Blick auf die inzwischen immer deutlicher werdenden Zweifel daran, ob auch alle diese Maßnahmen nicht nur in sich schlüssig, dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgend, aber vor allem auch geeignet und notwendig sind, die Pandemie nachhaltig zu bekämpfen. Es mag ja durchaus sein, daß man auch mit flächendeckendem „lockdown“ zur Eindämmung der Pandemie beitragen kann. Wer im Krieg eine Stadt bombardiert, trifft natürlich auch die Kaserne am Stadtrand. Er trifft sie aber auch, wenn er nur sie und nicht die restliche Bebauung ins Visier nimmt. Damit ist die Frage bereits beantwortet, ob es unbedingt notwendig ist, flächendeckend vorzugehen. Denn wenn es Alternativen gibt, sind freiheitsbeschränkende Maßnahmen nicht mehr zulässig, weil eben mildere Mittel ausreichen. Ganz und gar zweifelhaft  wird die unverdrossene Fortführung des flächendeckenden „lockdowns“, wenn man den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anwendet, der jedoch unser Verfassungsrecht überwölbt wie der Himmel die Erde.

Wo Flexibilität einfach nicht möglich ist

Es scheint jedoch so zu sein, daß unsere wirtschaftlich wie mental völlig verbeamtete politische Klasse so weit entfernt von der Wirklichkeit des Lebens ihrer Untertanen ist, daß deren Nöte und Sorgen ihr einfach nicht bekannt sind, und daß sie auch nicht imstande ist, flexibel zu denken wie etwa ein Unternehmer. Ich zitiere abschließend aus dem Leitartikel von Peter A. Fischer in der NZZ vom 27. Februar:

„Anscheinend fehlt es den gewählten Regierungsmitgliedern und den Behördenvertretern mit ihren sicheren Arbeitsstellen an Unternehmergeist. Dasselbe scheint leider auch für viele in der Corona-Task-Force versammelten Vertretern der Wissenschaft zu gelten, die primär Angszenarien kommunizieren. Vielleicht ist es ja tatsächlich sinnvoll, mit weiteren Lockerungen noch einen Monat länger zu warten, bis alles besser wird, wenn endlich die Hochrisikopatienten durchgeimpft sind. Unser künftiger Wohlstand aber nährt sich nicht von staatlichen Hilfsprogrammen und dirigistischen Behörden. Er braucht wieder mehr Freiräume, Verhältnismäßigkeit und eine klare Ausstiegsperspektive. Dazu gehört auch die Akzeptanz dessen, daß Fallzahlen temporär wieder steigen können und es zwar gilt, Leid zu minimieren, aber nicht jeder Todesfall verhindert werden kann. Ein Jahr nach dem Ausbruch ist es höchste Zeit, einzusehen, daß es überall Zielkonflikte gibt und wir dieser Pandemie möglichst gezielt, innovativ und wieder freiheitlicher Herr werden müssen:“


fiat iustitia?

Vor dem Landgericht Itzehoe findet nun ein Strafverfahren gegen eine 95-jährige Angeklagte statt. Angesichts dieses Lebensalters fragt man sich natürlich unwillkürlich, unter welchen Umständen überhaupt ein Mensch dieses Lebensalters vor Gericht gestellt werden kann oder gar muß. Wer Deutschland etwas besser kennt, vermutet allerdings gleich, daß es sich hier um einen Fall aus dem unseligen Dritten Reich handeln muß. Denn in den letzten Jahren hatten wir ja eine Reihe von derartigen Fällen, sei es, daß es um Kriegsverbrechen ging, oder sei es, daß die Untaten in den KZs nach Jahr und Tag juristisch aufgearbeitet wurden.

Ein KZ-Prozeß

So ist es auch hier. Die Angeklagte soll – während eines Strafverfahrens hat man als Kommentator, insbesondere als Jurist, insofern nicht von einem festgestellten Sachverhalt auszugehen – in dem KZ Stutthof als Sekretärin des Lagerkommandanten gearbeitet haben, und zwar in den Jahren 1943-1945. Sie ist 1926 geboren. Deswegen ist sie auch vor einer Jugendkammer angeklagt, und es ist das Jugendgerichtsgesetz auf diesen Fall anzuwenden. Die Anklage legt ihr kurz gesagt zur Last, als Sekretärin des Lagerkommandanten gewußt zu haben, was dort geschah, und in dieser Eigenschaft auch für das Funktionieren der Vernichtungsmaschinerie notwendig gewesen zu sein, wie jedes andere kleine Rädchen im Getriebe auch. Nach der neueren Rechtsprechung in derartigen Fällen ist es ja nicht mehr erforderlich, daß der Angeklagte auf das Mordgeschehen bestimmenden Einfluß haben mußte. Das sprichwörtliche kleine Rädchen im Getriebe gewesen zu sein, genügt für den Vorwurf der Beihilfe zum zigtausendfachen Mord. So zuletzt der Bundesgerichtshof in dem Strafverfahren gegen Oskar Gröning.

Wir wissen nicht, was wirklich geschehen ist

Nun will ich mangels genauerer Aktenkenntnis keine Spekulationen darüber anstellen, was die Angeklagte damals tatsächlich gewußt hat, wie sie überhaupt Sekretärin des Lagerkommandanten werden konnte, ob freiwillig oder mehr oder weniger genötigt. Auch nicht, ob sie ernsthaft die Möglichkeit gehabt hätte, diesen Dienst umgehend zu quittieren, und was dergleichen Dinge mehr sind, die von der Verteidigung sicherlich vorgebracht werden können.

Warum strafen wir überhaupt?

Hier stellt sich eine ganz andere Frage. Wie auch in ähnlichen Fällen erhebt sich die Frage nach dem Sinn der Strafe und des Strafverfahrens. Hier noch verschärft dadurch, daß wir es mit einem Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz zu tun haben. Der Zweck der Strafe ist dort allein die Einwirkung auf den jugendlichen Täter, um ihm das Verwerfliche seines Tuns vor Augen zu halten und erzieherisch auf ihn einzuwirken, damit er künftig keine Straftaten mehr begeht. Dazu kann in schweren Fällen auch eine mehrjährige Freiheitsstrafe dienlich sein, die bei schweren Straftaten wie Mord auch verhängt werden muß. Das Höchstmaß ist im Jugendstrafrecht allerdings eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren, auch bei Mord, auch bei Völkermord oder sonstigen Massenmorden wie etwa im Rahmen des Holocaust. Können diese Strafzwecke bei einem Menschen erreicht werden, der nicht nur das Jugendalter schon lange hinter sich gelassen hat, sondern mit 95 Jahren bereits am Rande des Grabes steht?

Die Menschenwürde ist nicht nur unveräußerlich, sie hat jeder Mensch…

Doch es gibt noch weitere Fragen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es die überragende Stellung des Schutzes der Menschenwürde in unserem Grundgesetz, einen Menschen zum bloßen Objekt behördlichen oder richterlichen Handelns zu machen. Diese Frage stellt sich in Strafverfahren gegen betagte und kranke Angeklagte in aller Schärfe. Bekannt geworden ist der Fall des früheren DDR-Staatschefs Erich Honecker. Er war während seines Verfahrens im Jahr 1992 bereits betagt aber auch schwer krank. Die Ärzte schätzten seine Lebenserwartung auf nur noch wenige Monate. Tatsächlich starb er ja auch bereits 1994. Der Berliner Verfassungsgerichtshof entschied am 12.01.1993, daß der Angeklagte aus der Haft zu entlassen und das Verfahren gegen ihn einzustellen sei. Es sei eben mit der Menschenwürde eines bereits am Rande des Grabes stehenden Angeklagten nicht vereinbar, ihn in Haft zu behalten und zu einer voraussichtlich sehr langen Freiheitsstrafe zu verurteilen, sodaß er keine Aussicht mehr haben würde, sein Leben in Freiheit zu beschließen.

…ungeachtet der Schwere seiner Schuld

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 24.04.1986 erklärt, daß der in diesem Falle bereits 89-jährige Beschwerdeführer jedenfalls in Bälde aus der Strafhaft zu entlassen sei, auch wenn seine Verfassungsbeschwerde gegen die Fortdauer der Haft gemäß Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 05.06.1985 zurückgewiesen wurde. Der Fall lag so, daß der Beschwerdeführer in der Tat aktiv an der Vernichtungsmaschinerie des KZ Auschwitz und seiner Nebenlager beteiligt war. Hinzu kam, daß er im Laufe der Jahrzehnte nie Reue gezeigt hatte, vielmehr seine Tat teils bestritten, teils kleingeredet hatte. Dennoch durfte man ihn nicht dauerhaft zum bloßen Objekt eines Verfahrens machen und die zuerkannte, als durchaus gerecht empfundene Strafe bis zum letzten Atemzug des Verurteilten vollstrecken. Dem stehe die unveräußerliche Menschenwürde entgegen, die auch Tätern wie diesem eigene.

Es ist einer Kulturnation nicht würdig, die Menschenwürde des Täters zu ignorieren

Wenn man hingegen ein Strafverfahren nur deswegen durchführt, weil man zum einen das Geschehen strafrechtlich aufarbeiten will, wie das gern formuliert wird, und zum anderen das Gesetz nun einmal keine Altersgrenzen kennt, und deswegen nach Feststellung von Tat und Schuld die Strafe ausgesprochen werden muß, dann wird der Angeklagte zum bloßen Objekt der Rechtspflege, vielleicht sogar der Geschichtsforschung. Selbst schwerstkriminelle politische Täter wie Honecker oder der SS-Scherge im Falle des Bundesverfassungsgerichts haben ihre Menschenwürde. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. So legt es Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes fest. Und das geschieht eben nicht, um dem betreffenden Angeklagten etwa Schonung zu gewähren, weil man angesichts seiner Lebenssituation Mitleid fühlt, und das geschieht auch nicht, weil die Tat des Angeklagten Jahrzehnte zurückliegt und daher vielleicht nicht mehr so schwer zu wiegen scheint, wie das sonst der Fall ist, wenn die Strafe praktisch auf dem Fuße folgt. Nein, die Achtung der Menschenwürde ist nach unserem Grundgesetz eine maßgebliche Grundlage dieses Staatswesens, ja unserer Kultur überhaupt. Und deswegen muß sie ohne Ansehen der Person beachtet werden, auch wenn ihr Träger im Einzelfall ein Mensch ist, der zu Recht Abscheu und Verachtung bei seinen Mitmenschen hervorruft, weil er selbst die Menschenwürde anderer mit Füßen getreten hat. Es geht in der Tat um den Grundsatz. Wollen wir in einer Rechtsordnung leben, die ohne Ansehen der Person die Menschenwürde immer oben anstellt? Wollen wir eine Kultur pflegen, deren Fundament der abendländische Humanismus ist, der eben in der Achtung der Menschenwürde jedes Menschen kulminiert?

Deswegen ist es auch im vorliegenden Falle völlig gleichgültig, ob die 95-jährige Angeklagte als 17-jähriges Mädchen naiv in diese „Anstellung“ hinein gestolpert ist, ob sie fanatische Anhängerin des „Führers“ war oder nicht, ob sie eine Chance hatte, den Dienst im KZ zu quittieren oder nicht. Es geht allein darum, daß wir als Kulturnation grundsätzlich die Menschenwürde achten. Und dazu gehört es, einen Menschen am Rande des Grabes nicht mehr vor Gericht zu stellen.


Recht und Politik – zwei Welten begegnen sich

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat. Das ist so in Art. 20 des Grundgesetzes festgelegt. Eine Änderung dieses Grundsatzes, egal mit welcher Mehrheit, ist nach Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes ausgeschlossen. Ausprägung dieses Grundsatzes ist unter anderem, daß die Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind, Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes.

Die Verfassung lebt

Angesichts der politischen Verwerfungen in unserem Lande erscheint es angebracht, auf diesen tragenden Grundsatz unserer Verfassung hinzuweisen und weiter darauf, daß es sich dabei auch nicht lediglich um hehre Verfassungslyrik handelt, sondern daß dies auch in der Realität so ist. Allerdings muß leider auch gesagt werden, daß die überwiegende Mehrheit der Akteure in Politik und Medien das anders sieht, wenngleich diese Leute es selbstverständlich empört zurückweisen, wenn man ihnen diesen Spiegel vorhält. Denn sie, denen es um nichts anderes als die Macht geht, halten sich gern die Larve der Rechtsstaatlichkeit vor das hässliche Gesicht des Machtmenschen.

Der Brandstifter ruft nach der Feuerwehr

Einer der übelsten Demokratieheuchler dieser Art ist der bayerische Ministerpräsident Söder. Er gehört zu denen, die den politischen Gegner statt mit sachlichen Argumenten zu widerlegen gerne als Rechtsextremisten und damit Verfassungsfeind diffamieren. Das erspart natürlich die politische Auseinandersetzung in der Sache, die ja immer das Risiko in sich birgt, Teile der Wählerschaft eben nicht zu überzeugen und damit dem politischen Gegner den Raum zu geben, der ihm in unserer rechtsstaatlichen Verfassungsordnung zusteht. Dazu gehört auch das Mittel der Übertreibung bis hin zur glatten Lüge. So wird ganz aktuell in Richtung der Leute, die mit den Corona-Bekämpfungsmaßnahmen von Bund und Ländern aus den unterschiedlichsten Gründen so nicht einverstanden sind, die Warnung ausgesprochen, da könne sich ein „zunehmend aggressiver und sogar gewalttätiger Corona-Mob aus dem Umfeld der AfD“ bilden. Sogar eine Art Corona-RAF. Gerade diesen Begriff muß man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Die RAF, seinerzeit auch Baader-Meinhof-Bande genannt, zog in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts eine Blutspur durch Deutschland mit dem Ziel, den demokratischen Rechtsstaat durch eine kommunistische Diktatur zu ersetzen. Solches Gerede kann man als politische Wahnvorstellung einstufen, im vorliegenden Falle muß man es jedoch als eiskalte Taktik und Meinungsmanipulation bewerten. Natürlich darf auch der Sturm von ebenso fanatischen wie dummen Anhängern des abgewählten amerikanischen Präsidenten auf das Capitol in diesem Zusammenhang nicht fehlen. Wenn es den Teufel real nicht gibt, muß er halt an die Wand gemalt werden. Die von den Medien täglich indoktrinierten Bürger werden’s schon glauben.

Mit der Unverfrorenheit des abgebrühten Politikers ruft dieser selbsternannte Verteidiger einer weit und breit nicht angegriffenen Demokratie nach dem Verfassungsschutz, der den Teufel beobachten soll, den er höchstpersönlich gerade eben an die Wand gemalt hat. Daß ihm eine weitestgehend gleichförmig aufgestellte Presse, die eine Gleichschaltung, wie sie in Diktaturen üblich ist, deswegen entbehrlich macht, nicht widerspricht, sondern begeistert zustimmt, gehört leider zur Lebenswirklichkeit unserer Tage. Eine wirklich auch geistig-innerlich freie, gerne auch regierungskritische Presse hatten wir im vor-Merkel’schen Deutschland. Heute haben wir die Propaganda-Abteilungen der Mainstream-Politik.

Nur die Gerichte schützen die Grundrechte

Man kann tatsächlich nur hoffen, daß die Politik nun endlich ihre Drohung wahr macht, die AfD und möglicherweise auch solche diffusen Gruppierungen wie die sogenannte Querdenker-Bewegung förmlich zu beobachten. Denn wenn dann dagegen geklagt wird, hört das dumme Geschwätz auf und die juristische Beurteilung des Sachverhalts beginnt. Das kann ich aus meiner Erfahrung als Anwalt sagen, und führe nachstehend auch Fälle aus meiner Praxis auf. Die Gerichte werden dann die Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden überprüfen, ob die jeweils als Verdachtsfall einer verfassungsfeindlichen Organisation beobachtete Partei oder Gruppe tatsächlich verfassungsfeindliche Aktivitäten betreibt oder nicht. Nur das würde die Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechtfertigen, denn nur dann sieht das Gesetz dies auch vor. Die Meinung des politisch Andersdenkenden indessen ist insoweit ohne Belang. Selbst die Kritik an einem Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung muß als bloße Kritik unberücksichtigt bleiben. Anders ist es nur dann, wenn diese Kritik verbunden ist mit der Ankündigung konkreter Aktivitäten zur Beseitigung dieses Verfassungsgrundsatzes oder mit der Aufforderung zu solchen Aktivitäten. Weiteres qualifizierendes Merkmal der Bestrebung in diesem Sinne ist das Hinzutreten finalen Handelns (Agitation, vorbereitende Handlungen, Gewalttaten). Bestrebungen gehen über politische Meinungen hinaus, da allein die Gesinnung des politisch Andersdenkenden den Verfassungsschutz nicht zu interessieren hat.

Aus der aktuellen Rechtsprechung

Das ist auch nicht etwa bloß meine private Rechtsauffassung, sondern das hat das Verwaltungsgericht München in einem Urteil vom 17.07.2020 so formuliert. Mit dieser Entscheidung hat es den bayerischen Verfassungsschutz in seine Schranken gewiesen. Dieses Amt hat – sicher nicht ohne politischen Einfluß – einen Verein, der sich mit zeitgeschichtlichen Themen befaßt, als „geschichtsrevisionistisch“ und damit auch rechtsextremistisch eingestuft, beobachtet und dies auch in seinem Verfassungsschutzbericht so veröffentlicht. Die Rechtsfindung erfolgte in diesem Falle ausschließlich auf der Grundlage offener Quellen, also ohne Auswertung von Informationen, die nur mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlangt werden können. Es gibt eben einen himmelweiten Unterschied zwischen politisch nicht genehmen Meinungen einerseits und verfassungsfeindlichen Umtrieben andererseits. Hier greift eben der Grundsatz der Meinungsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 des Grundgesetzes. Der Schutz dieses Grundrechts wird, wie auch eine Reihe von anderen Fällen in den letzten Jahren zeigen, ausschließlich von den Gerichten gewährleistet. Gerade weil sie die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit besitzen, sind sie in der Lage, Entscheidungen zu fällen, die der Politik nicht gefallen, und tun es auch.

Es muß also in jedem Falle vom Gericht geprüft werden, ob von der Organisation, die gegen ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz klagt, tatsächlich Bestrebungen zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausgehen. Bloß vom politischen Mainstream abweichende Meinungen indessen können niemals die Einstufung als verfassungsfeindliche Organisation rechtfertigen. Denn, wie gesagt, allein die Gesinnung des politisch Andersdenkenden hat den Verfassungsschutz nicht zu interessieren.

Von den kleinen Schmutzeleien

Wie bedenkenlos die herrschende politische Klasse bereit ist, geltendes Recht zu brechen, um auf diesem Wege die politische Arbeit der verhassten Konkurrenz zu behindern, zeigen auch aktuelle Entscheidungen der bayerischen Verwaltungsgerichte zum Kommunalverfassungsrecht. Nach den Kommunalwahlen in Bayern stand jeweils die Konstituierung der Gemeinde- und Kreisräte an. Wie auch in den Bundes- und Landesparlamenten gibt es dort Ausschüsse, die teilweise nicht nur Beschlüsse der Gemeinderäte vorbereiten, sondern als beschließende Ausschüsse an deren Stelle treten. Die AfD, die nun im politischen System unseres Landes die Rolle des Parias besetzt und von den übrigen Parteien ausgegrenzt wird wie ein Pestkranker, diese Partei hatte in vielen Städten, Gemeinden und Landkreisen Mandate errungen.

Die Kommunalpolitiker der etablierten Parteien in den Kommunalparlamenten nahmen sich dann ein Beispiel an ihren großen Vorbildern aus dem Deutschen Bundestag, die ja bis heute entgegen parlamentarischem Brauch der AfD den Posten eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages verweigern. Mit diversen Geschäftsordnungstricks stellte man sicher, daß den Vertretern jener Partei mit dem höllischen Schwefelgeruch kein Sitz in den Ausschüssen zufiel. Dabei war man durchaus phantasievoll. Ansonsten politisch sich spinnefeind gegenüberstehende Kleinstparteien bildeten sogenannte Ausschussgemeinschaften, die dann zahlenmäßig vor den Jüngern Luzifers rangierten, und so die entscheidenden Ausschußsitze besetzen konnten. Daß die jeweiligen Wähler sich eine solche Kumpanei bei der Wahl nicht hatten träumen lassen, hatte dabei natürlich keine Rolle zu spielen. Eine weitere Stellschraube am Manipulationsapparat ist das Zählverfahren, von denen es drei gibt, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. In einem Falle verstieg man sich sogar dazu, zwei verschiedene Zählverfahren je nach zu besetzendem Gremium anzuwenden, alles mit dem ganz offen kommunizierten Ziel, diesen angeblichen Antidemokraten den Einzug in die Ausschüsse der Kommunalparlamente zu verwehren, was natürlich deren politische Arbeit und damit einhergehend, deren Wahrnehmung als Politiker in der Öffentlichkeit erheblich beeinträchtigt.

Wie der Herr, so das Gescherr

Natürlich waren auch die Parteisoldaten des selbsternannten Feldherrn im Krieg gegen den erklärten Verfassungsfeind, Generalfeldmarschall Markus Söder, tschädderedäng, hier an vorderster Stelle zu finden. Indessen riefen die Jünger des Satans die Verwaltungsgerichte an und fanden dort auch je nach Sach- und Rechtslage Gehör. Die in der Geschäftsordnung des Gemeinderats getroffenen Organisations- oder Verfahrensregelungen sind nämlich nach allgemeiner Auffassung der Gerichte willkürlich und daher unzulässig, wenn sie sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richten und das alleinige oder vorrangige Ziel verfolgen, deren Tätigkeit zu beeinträchtigen oder sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten. Auch das ist ein Zitat aus einer Entscheidung eines bayerischen Verwaltungsgerichts.

Die Parteisoldaten des Herrn Söder und seiner Kollegen aus der politischen Oberklasse unseres Landes müssen sich jetzt zum Beispiel in Nürnberg wohl oder übel mit der Sachpolitik ihrer „Schmutzkonkurrenz“ auseinandersetzen und den Bürgern dieser Stadt jeweils im einzelnen erläutern, warum ihre eigenen politischen Rezepte besser sind als die jener Satansjünger. Man nennt das auch Demokratie.

Videant iudices (frei übersetzt: die Richter sollen sehen und entscheiden)

Derartiges sollte sich auch herumsprechen. Denn es ist zum einen wichtig, daß die Bürger unseres Landes weiterhin Vertrauen in den Rechtsstaat setzen können. Nichts kann dieses Vertrauen mehr stärken, als Entscheidungen der Gerichte, die der politisch motivierten Willkür Einhalt gebieten. Und es ist zum anderen wichtig, daß die Grundlagen unserer Demokratie nicht zur Disposition der Politik stehen, sondern unter dem Schutz der unabhängigen Gerichte.



Wollen Sie sich informieren? Meiden Sie Tagesschau und heute!

Die Nachricht, die nicht in den Hauptnachrichtensendungen des öffentlich.rechtlichen Rundfunks gebracht wurde

Am Freitagmorgen kam es bundesweit zu Abseilaktionen von Autobahnbrücken durch sogenannte Umweltaktivisten – richtig: Linksextremisten -, unter anderem von „Extinction Rebellion“, der sattsam bekannten ökomarxistischen, durchaus gewaltaffinen Bewegung unter dem Motto: „Block Friday“. Wie passend, daß gleichzeitig der Einzelhandel eine bundesweite Rabattaktion unter dem aus Amerika importierten dümmlichen Motto „Black Friday“ durchführte. Ob die wackeren Verkaufsstrategen im deutschen Einzelhandel sich vielleicht Gedanken darüber gemacht haben, daß der historische Schwarze Freitag von 1929 das größte Weltwirtschaftsdesaster aller Zeiten nach sich gezogen hat, wage ich einmal zu bezweifeln. Bildung und Kultur sind im allgemeinen keine nachgefragten Kompetenzen von Marketing-Experten. Aber zurück zum Thema.

Nachdem es schon im Oktober eine derartige Blockade- und Abseil-Aktion auf der A3 zwischen Idstein und Bad Camberg gegeben hatte, die einen urplötzlichen Stau nach sich zog, dessen Ende ein Autofahrer eben zu spät bemerkte und sich beim dadurch unausweichlich gewordenen Auffahrunfall lebensgefährlich verletzte, musste wohl von den Ökomarxisten nachgelegt werden. Der verletzte Autofahrer liegt im Übrigen immer noch auf der Intensivstation. Nun aber traf es gleich sieben Autobahnen, nämlich die A7 zwischen Kassel-Ost und Kassel Mitte, die A485 bei Gießen, die A4 bei Dresden, die A2 bei Braunschweig und bei Hannover, die A 20 bei Tribsees in Mecklenburg-Vorpommern und die A7 bei Schleswig. In jedem dieser Fälle seilten sich Angehörige dieser kriminellen Gruppe von Autobahnbrücken ab und blockierten damit den Verkehr. Ihr Ziel kommunizieren sie auch ganz offen. Der Autoverkehr soll schlicht und einfach weg, wie man sich da auszudrücken pflegt. Die Verhinderung des Baus einer Autobahn durch den Dannenröder Forst ist lediglich das plakativ in den Vordergrund gestellte Nahziel, das wegen seines vorgeblich dem Naturschutz dienen sollenden Ziels vor allem naive Naturschützer zur Unterstützung der Öko-Terroristen motivieren soll. Das klappt ja auch.

Das Ziel der ökomarxistischen Terroristen

Es handelt sich also um die Durchsetzung eines radikalen gesellschaftlichen Umbaukonzepts mit kriminellen Methoden, was für Extremisten aller Art typisch ist. Im vorliegenden Falle eben für Linksextremisten.

Das Schweigen der objektivsten und seriösesten Medien, die wir jemals hatten

Noch bemerkenswerter als der Vorgang an sich ist indessen seine Behandlung in den Hauptnachrichtensendungen des deutschen Fernsehens. Weder heute um 19:00 Uhr noch Tagesschau um 20:00 Uhr erwähnten diese kriminelle Aktion auch nur mit einem Wort, von ausführlicher Berichterstattung, die ein so ungeheuerlicher Vorgang eigentlich erzwingt, ganz zu schweigen. Nichts, niente, rien. Man stelle sich vor: in halb Deutschland werden gleichzeitig sieben Autobahnen in krimineller Weise blockiert, es entstehen erhebliche Gefahren für Leib und Leben, von erheblichen Verkehrsstaus ganz abgesehen. Für die Redaktionen der Hauptnachrichtensendungen der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, die für sich in Anspruch nehmen, den gesetzlichen Informationsauftrag als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge zu erfüllen, diese Garanten der Grundversorgung mit sachlicher und richtiger Information, ohne die Demokratie einfach nicht funktionieren kann, für diese maßgeblichen Meinungsbildner ist ein solcher Vorgang nicht berichtenswert! Im Laufe des Tages konnten jedoch aufmerksame Rundfunkhörer jedenfalls in Bayern davon erfahren. Anders ein Teil der unabhängigen Medien. Immerhin berichtete Bild online ausführlich, sodaß man erwarten kann, daß dies auch in der gedruckten Ausgabe morgen zu lesen sein wird. Natürlich findet man den Vorgang auch in seriösen alternativen Internet-Medien wie Tichys Einblick.

Was wäre gewesen wenn….

Ist schon die Tatsache an sich erstaunlich, daß ein solcher Vorgang mit keinem Sterbenswörtchen in den Hauptnachrichtensendungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens erwähnt wird, so wird die Sache noch bemerkenswerter, wenn man sich nur ein paar Sekunden lang vorstellt, statt einer linksextremistischen Organisation hätten irgendwelche Vollpfosten aus der rechtsextremistischen Ecke ihren Forderungen mit einer solchen Aktion öffentliche Aufmerksamkeit verschafft. Nicht nur, daß die Hauptnachrichtensendungen sich der Sache ausführlich angenommen hätten, es wären anschließend die üblichen Sondersendungen („Brennpunkt“) gefolgt. Natürlich nicht ohne die üblichen Schuldzuweisungen an die AfD und die Forderung, die Mittel für den „K(r)ampf gegen Rechts“ drastisch zu erhöhen.

Was ist eigentlich mit dem „Kampf gegen Links“?

In diesem Zusammenhang fragt man sich als Bürger und Steuerzahler, ob man mit seinen Steuern vielleicht auch einen „Kampf gegen Links“ mitfinanziert, so es ihn denn überhaupt gibt. Es gibt ihn natürlich nicht, und noch viel weniger Finanzmittel dafür. Die Herrschaften von Extinction Rebellion, Ende Gelände und wie diese linken Kriminellen sich sonst so zu bezeichnen pflegen, können ruhig schlafen und am nächsten Morgen frisch und munter an die nächste gemeingefährliche Straftat gehen. Angesichts der offenbar auf niedrigstem Level betriebenen Beobachtung durch Kriminalpolizei und Verfassungsschutz müssen sie auch nicht ernsthaft mit Entdeckung, Verhaftung und Bestrafung rechnen. Und so können sie sich weiter auch nicht ganz zu Unrecht als diejenigen fühlen, die eigentlich nur etwas robust exekutieren, was die linksgrüne Mehrheit in Politik und Medien ohnehin will. Und so arbeiten sie weiter an ihrem Ziel, das der leider zu früh davongegangene Professor Sieferle so treffend formuliert hat: finis, Germania.