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Ultra vires

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 zum Programm der Europäischen Zentralbank (EZB), wonach sie Staatsanleihen in einer Größenordnung von 3 Billionen € ankaufen kann, um damit praktisch die Insolvenz der südeuropäischen Staaten zu verhindern, hat hohe Wellen geschlagen. Eine Kontroverse zwischen dem Europäischen Gerichtshof und dem deutschen Bundesverfassungsgericht hatte sich ja schon lange angekündigt, jedoch war nicht unbedingt zu erwarten, daß das Bundesverfassungsgericht letztendlich dem europäischen Gerichtshof die Gefolgschaft verweigert.

Wofür sind EUGH und BVerfG eigentlich zuständig?

In diesem Zusammenhang herrscht weithin Unkenntnis darüber, in welchem Verhältnis eigentlich der Europäische Gerichtshof und die nationalen obersten Gerichte, im vorliegenden Falle das Bundesverfassungsgericht, stehen. Die Frage gewinnt an Brisanz dadurch, daß die europäischen Institutionen, voran die Präsidentin der Europäischen Kommission, unverblümt Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren angedroht haben, weil aus ihrer Sicht kein Mitgliedstaat durch irgend eine seiner Institutionen, sei es seine Regierung oder etwa sein höchstes Gericht, die Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung der europäischen Verträge – und damit mittelbar den Einfluß der europäischen Institutionen auf die Mitgliedsländer – infrage zu stellen oder gar schlicht selbst zu entscheiden hat, was europäisches Recht ist oder nicht ist.

Dazu ist zunächst einmal ein Blick auf das Konstrukt Europäische Union zu werfen. Entgegen den in Brüssel und bei nicht wenigen Europapolitikern in den Mitgliedsländern vorherrschenden Vorstellungen ist die Europäische Union (nur) ein Staatenbund. Das heißt, es gibt keine europäische Regierung, kein europäisches Parlament mit einer Gesetzgebungskompetenz, wie sie die Parlamente der Mitgliedstaaten aufgrund allgemeinen und freien Wahlrechts haben, und natürlich auch kein europäisches Gericht, das umfassend innerstaatliche Fragen entscheiden kann. Grundlage sind die Römischen Verträge von 1957 in Gestalt ihrer Ergänzungen in den Verträgen von Maastricht (1992) und Lissabon (2007). Dazu eine Fülle von Verträgen, etwa der über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die Rechtsgrundlage für die Mitgliedschaft Deutschlands in der EU ist Art. 23 des Grundgesetzes. Danach kann die Bundesrepublik Deutschland der EU Hoheitsrechte übertragen, um so an der Entwicklung der Europäischen Union mitzuwirken. Genau deswegen können dann europäische Rechtssetzungsakte für die Mitgliedsländer, darunter Deutschland, Gesetzeskraft haben. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann das im Einzelfall dazu führen, daß europäische Gesetze unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten, ohne daß die Mitgliedstaaten diese europäischen Rechtsakte in nationales Recht transferiert haben.

Europäisches Recht stellt der Europäische Gerichtshof fest, logisch

Über die Auslegung der europäischen Verträge wacht der Europäische Gerichtshof. Er legt verbindlich fest, was europäisches Recht ist. Seine Entscheidungen binden Exekutive, Legislative und auch Judikative in den Mitgliedsländern. So müssen zum Beispiel die nationalen obersten Gerichte Fragen von europäischer Bedeutung zur Vorabentscheidung dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Dieser entscheidet dann verbindlich, wie die europäischen Verträge in der Anwendung auf den konkreten Rechtsfall auszulegen sind. Daran sind die nationalen Gerichte gebunden. So hatte der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 entschieden, daß die hier streitgegenständlichen Ankaufsprogramme der Europäischen Zentralbank mit den europäischen Verträgen im Einklang stehen. Das Bundesverfassungsgericht hätte somit Verfassungsbeschwerden gegen die Billigung der Ankaufprogramme der Europäischen Zentralbank seitens der deutschen Bundesregierung zurückweisen müssen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. Mai 2020 jedoch abgelehnt.

Die tragenden Gründe der Entscheidung vom 5. Mai 2020

Zur Begründung dieser Entscheidung hat es im wesentlichen ausgeführt, Art. 123 Abs. 1 AEUV verbiete der EZB und auch den Zentralbanken der Mitgliedstaaten, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Einrichtungen der Union und der Mitgliedstaaten Überziehungs- oder andere Kreditfazitilitäten zu gewähren oder unmittelbar von ihnen Schuldtitel zu erwerben. Folglich verbietet diese Bestimmung nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts jede finanzielle Unterstützung des ESZB (Europäisches System der Zentralbanken) zugunsten eines Mitgliedstaats, ohne indessen in allgemeiner Weise die für das ESZB stehende Möglichkeit auszuschließen, von Gläubigern eines solchen Staates Schuldtitel zu erwerben, die dieser Staat zuvor ausgegeben hat. Was das Bundesverfassungsgericht hier vermisst, ist die Rechtsgrundlage für die Übertragung von Hoheitsrechten, die hier ersichtlich nicht gegeben war. Denn das ganze lief ja nicht über parlamentarische Gesetzgebung.

Alle Macht geht vom Staatsvolk aus, nicht von der Europäischen Union

Das Grundgesetz ermächtigt die deutsche Staatsorgane nicht, Hoheitsrechte derart zu übertragen, daß aus ihrer Ausübung heraus eigenständig weitere Zuständigkeiten für die Europäische Union begründet werden können. Es untersagt die Übertragung der Kompetenz-Kompetenz. Art und Umfang der Übertragung von Hoheitsrechten müssen demokratischen Grundsätzen entsprechen. Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG, (die Gewissensfreiheit des Abgeordneten) schützt die Wahlberechtigten vor einem Substanzverlust ihrer im verfassungsstaatlichen Gefüge maßgeblichen Herrschaftsgewalt dadurch, daß Rechte des Bundestages wesentlich geschmälert werden und damit die Gestaltungsmacht desjenigen Verfassungsorgans beeinträchtigt wird, das nach den Grundsätzen freier und gleicher Wahl zustande kommt. Dem Deutschen Bundestag müssen auch bei einer Übertragung von Hoheitsrechten nach Art. 23 Abs. 1 GG eigene Aufgaben und Befugnisse von substantiellem politischen Gewicht verbleiben (RNr. 103 des Urteils). Mit anderen Worten, europäische Organe haben nicht die Kompetenz, originäre Rechte der nationalen Parlamente an sich zu ziehen. Vielmehr handelten sowohl die EZB als auch der Europäische Gerichtshof in diesem Falle “ ultra vires“ (RNr.111 des Urteils). Vis ist ein lateinischer Begriff für Kraft, Macht, Gewalt, was in diesem Begriffsfeld unterschiedliche spezielle Bedeutungen haben kann, wie etwa auch die Zeugungskraft. Der Plural ist eben „vires“, „ultra“ bedeutet darüber hinaus, jenseits von. Also besagt die Verwendung dieses Begriffes durch das Bundesverfassungsgericht, daß der Europäische Gerichtshof hier seine Kompetenzen überschritten hat, die ihm in den europäischen Verträgen zugemessen worden sind. Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundrechte der deutschen Staatsbürger zu wahren, in diesem Falle das aus Art. 38 GG folgende Recht, daß sie mit ihrer Stimme bei den Wahlen unmittelbar auf die wesentlichen Entscheidungen ihres Parlaments Einfluß haben. Wird durch europäische Rechtssetzungsakte dies unterlaufen, muß das Bundesverfassungsgericht substantiierten Rügen eines ultra-vires-Handelns von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union nachgehen.

Die Balance von nationalem und europäischem Recht

Diese Pflicht ist mit der vertraglich dem Europäischen Gerichtshof übertragenen Aufgaben zu koordinieren, die Verträge auszulegen und anzuwenden und dabei die Einheit und Kohärenz des Unionsrechts zu wahren. Das Bundesverfassungsgericht sieht durchaus, daß in dieser Befugnis der nationalen obersten Gerichte die Gefahr begründet ist, daß die Einheitlichkeit der Rechtsauslegung auf europäischer Ebene gefährdet wird. Die ultra-vires-Kontrolle ist demgemäß zurückhaltend und europafreundlich durchzuführen. Die Auslegung und Anwendung des Unionsrechts einschließlich der Bestimmung der dabei anzuwendenden Methode ist danach zuvörderst Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs. Indessen muß das Bundesverfassungsgericht hier gewissermaßen hineingrätschen, wenn der Europäische Gerichtshof seine Kompetenzen überschreitet und damit im Kern die Souveränität eines Mitgliedstaates, fußend auf dem demokratischen Wahlrecht seiner Bürger, aushebelt.

Was heißt eigentlich Kompetenzüberschreitung?

Die Frage der Kompetenzüberschreitung eines Gerichts stellt sich natürlich in der Regel kaum einma, genau genommen nie. Bilden wir daher ein Kathederbeispiel. Vor einem Arbeitsgericht geht es darum, ob ein Arbeitnehmer zu Recht fristlos entlassen worden ist, weil er Geld seines Arbeitgebers unterschlagen hat. Das Gericht stellt zweifelsfrei diesen Sachverhalt fest. Es wird dann die Klage des Arbeitnehmers gegen die fristlose Kündigung zurückweisen. Würde es ihn nun gleich auch wegen Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe verurteilen, so hätte es damit seine Kompetenz überschritten. Denn dafür ist ein Arbeitsgericht eben schlicht nicht zuständig. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte. Das Arbeitsgericht hätte hier also jenseits seiner Kompetenz, ultra vires, geurteilt. Der Vorwurf im vorliegenden Falle wiegt nicht ganz so schwer. Doch dürfte es einmalig sein, daß ein nationales Verfassungsgericht dem Europäischen Gerichtshof vorhält, er habe das europäische Recht nicht nur falsch ausgelegt und angewandt, sondern er habe gewissermaßen in freier Rechtsschöpfung an den europäischen Verträgen vorbei judiziert. Das wiegt kaum weniger schwer.

Die Klatsche

Das Beispiel zeigt natürlich auch, welche Klatsche das Bundesverfassungsgericht hier seinen europäischen Kollegen verpaßt hat. Der Vorwurf der Kompetenzüberschreitung ist der schwerste Vorwurf, den man einem Gericht machen kann. Im Grunde genommen ist es der Vorwurf der Rechtsbeugung. Hinzu kommt, daß die Europapolitiker aller Couleur (mit Ausnahme der europäischen Rechtsparteien, etwa der deutschen AfD) ob dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geradezu in Schnappatmung geraten sind. Die unverhüllte Drohung der Kommissionspräsidenten Ursula von der Leyen, nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, spricht Bände. Natürlich kann ein solches Verfahren durchgeführt werden, und letztendlich entscheidet über die Frage der Vertragsverletzung wie auch über die rechtlichen Folgen derselben wiederum der Europäische Gerichtshof. Und damit landet man bei der Frage, welche Konsequenzen eine derartige Widerborstigkeiteines nationalen Obersten Gerichts dann haben kann. Natürlich muß die Politik des Mitgliedslandes sich dann irgendwann entscheiden, ob man die Kompetenzanmaßung europäischer Institutionen billigt und sich dem unterwirft, oder ob man die Sinnfrage stellt. Die Sinnfrage dahingehend, ob eine Europäische Union des Zuschnitts, wie ihn EZB und EuGH vorgeben, noch die Europäische Union ist, in die man vor Jahrzehnten eingetreten ist, und die von den Bürgern des eigenen Landes noch gewollt ist. Letztendlich also wird politisch entschieden werden, welche Souveränitätsrechte an die europäischen Institutionen abgetreten werden, und was an Souveränität dem eigenen Staat noch bleiben soll. Angesichts der Europa-Euphorie der politischen Klasse in Deutschland kann die Prognose nicht sonderlich schwer sein. Aus meiner Sicht ist sie nicht erfreulich.


Corona – Beurteilung der Lage am 3. Mai 2020

Wer Entscheidungen von großer Tragweite zu treffen hat, muß umsichtig handeln. Vor allem muß er seinen Entscheidungen eine möglichst breite Basis von Erkenntnissen, also Tatsachen, und soweit diese für sich alleine eine Beurteilung nicht ermöglichen, den Rat von Experten zugrundelegen. Mit anderen Worten: die Lage ist fortlaufend zu beurteilen. Ändert sich die Lage, muß sich zwangsläufig eine Änderung zuvor getroffener Entscheidungen anschließen. Ob unsere verantwortlichen Politiker diese Regel durchweg befolgen, ist zweifelhaft.

Mehr Berater, und mehr Fachrichtungen!

Natürlich stützen sich die Bundesregierung wie auch die Regierungen der Bundesländer auf den Rat von Experten. Allerdings entsteht der Eindruck, daß der Kreis dieser Experten sehr klein ist. Das gilt sowohl für die Fachrichtungen, als auch für die Berater aus diesen Fachrichtungen. Man gewinnt den Eindruck, daß nahezu ausschließlich die Virologen befragt werden, und hier nur wenige. Nahezu jeder aufmerksame Zeitungsleser und Fernsehzuschauer vermag die immer gleichen Virologen schon mit Namen zu nennen. Spötter meinen, der durchschnittliche Fernsehzuschauer erkenne die maßgeblichen Virologen schon von hinten an der Frisur. Nun gibt es natürlich eine Vielzahl von hoch qualifizierten medizinischen Experten. Wir haben in Deutschland 36 medizinische Fakultäten mit einer unterschiedlich großen Anzahl an Instituten und Lehrstühlen der verschiedenen Disziplinen.

Die Virologen

So gibt es im Fachgebiet Virologie 37 Institute bzw. Abteilungen an deutschen Universitäten, dazu noch 15 sonstige gleichartige Institutionen. Die Fachgesellschaft für Virologie in Deutschland, Österreich und der Schweiz hat etwa 1.000 Mitglieder. Da wäre die Politik doch gut beraten, die Zahl der befragten Virologen deutlich zu vergrößern, insbesondere den unterschiedlichen Auffassungen auch in dieser Disziplin Rechnung zu tragen.

Die Epidemiologen

Entsprechendes gilt für die Epidemiologie. Auch hier gibt es natürlich eine Fachgesellschaft mit entsprechend vielen Lehrstuhlinhabern und Institutsdirektoren. Die Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie hat in ihrer aktuellen Stellungnahme zur Corona-Krise vom 27. April 2020 unter anderem die Frage beantwortet, was bei einer Beibehaltung der aktuell implementierten Maßnahmen passieren würde. In der Antwort heißt es: „Hierbei muß zunächst klargestellt werden, daß die Beibehaltung der Maßnahmen mit erheblichen Einschränkungen der Bürgerrechte und mit erheblichen sozialen, wirtschaftlichen und auch gesundheitlichen Belastungen für die Menschen und Unternehmen unseres Landes verbunden sind. Deshalb stellt das Szenario der langfristigen Beibehaltung der Maßnahmen keinen gangbaren Weg dar. Es muß vielmehr eine Situation geschaffen werden, in der die Zahl der neu infizierten Personen so weit reduziert wird, daß die Nachverfolgung dieser Fälle und ihrer Kontakte und anschließende Quarantäne durch die Gesundheitsbehörden möglich wird.“ Nachdem wir inzwischen bei weniger als 1.000 Neuinfizierten pro Tag angelangt sind, sollte dies möglich sein. Nicht zuletzt deswegen will man ja die Nachverfolgung mittels einer sogenannten Handy-App großflächig ermöglichen.

Die Lungenspezialisten

Die durch das Coronavirus hervorgerufene Krankheit Covid-19 ist eine Erkrankung der Lunge und der Atemwege. Hier finden sich die Experten in der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin. Diese Fachgesellschaft hat – Stand September 2019 – 4.344 Mitglieder. Sie hat am 27. April 2020 die häufig gestellte Frage beantwortet, welche Patienten am stärksten gefährdet sind, einen schweren CovVid-19-Verlauf zu haben. Die Antwort ist aufschlussreich: „Aus den aktuell vorliegenden Daten geht hervor, daß ältere Menschen (> 65 Jahre alt) und Patienten mit kardiovaskulären Erkrankungen und/oder Diabetes das größte Risiko für schwere Covid-19-Verläufe haben. Europäische und amerikanische Daten zeigen, daß Adipositas ein zusätzlicher Risikofaktor ist. Chronische Lungen-, Nieren- und Leber-Erkrankungen, das Vorliegen einer Immundefizienz und Zigarettenrauchen werden als weitere Risikofaktoren genannt, wenngleich hier die Datenlage noch dünn ist. Das Vorliegen von mehr als einer chronischen Erkrankung scheint das Risiko deutlich zu erhöhen. In einer amerikanischen Fallserie hatten die hospitalisierten Patienten im Median 4 Komorbiditäten. Eine besondere Risikogruppe mit hohem Letalitäts-Risiko stellen Patienten in Pflegeheimen dar, aufgrund des hohen Alters und des häufigen Vorliegens mehrerer chronischer Erkrankungen. Auch breitet sich der Erreger in Pflegeheimen aufgrund der Zuständigkeit des Pflegepersonals für viele Bewohner und des engen körperlichen Kontaktes sehr schnell aus.“ Auch das muß alles mindestens bei der Prüfung beachtet werden, ob Grundrechtseinschränkungen, dazu noch flächendeckend, verhältnismäßig sind.

Die Pathologen

Woran ein Mensch verstorben ist, finden Pathologen heraus. Wir haben in Deutschland in dieser Fachrichtung derzeit 37 Lehrstühle. Inwieweit hier gezielt untersucht wird, ob Patienten an Covid-19 verstorben sind, oder ihr Tod maßgeblich auch auf diese Erkrankung zurückzuführen ist, wissen wir nicht. Bekannt geworden ist lediglich der Hamburger Pathologe Prof. Püschel. Er hat über 100 Verstorbene obduziert und nach der Todesursache Covid 19 gesucht. Für seine Feststellung, daß die auf diese Krankheit zurückzuführenden Todesfälle nahezu ausschließlich Patienten mit schweren Vorerkrankungen und in hohem Lebensalter getroffen hätten, mußte er sich allerhand anhören.

Die Statistiker

Aufschluß können natürlich auch Statistiken geben. Hier geht es um die sogenannte Übersterblichkeit. D.h., ein Ansteigen der Todesfälle über den langjährigen Durchschnitt hinaus, das offensichtlich auf eine Krankheit zurückzuführen ist, die es in den voraufgegangenen Jahren nicht gegeben hat. Das Statistische Bundesamt hat diese Zahlen bis einschließlich 5. April 2020 veröffentlicht. Hier greife ich jeweils den 5. März und den 5. April heraus. Denn in dieser Zeit sind bekanntlich die Erkrankungen wie auch die Todeszahlen im Zusammenhang mit der Covid 19 Erkrankung stark zurückgegangen. Hier die Zahlen:

5. März 2017: 2.785; 5. März 2018: 3.932; 5. März 2019: 2.981; 5. März 2020: 2.748.

5. April 2017: 2.519; 5. April 2018: 2.909; 5. April 2019: 2.675; 5. April 2020: 2.753.

Es ist schon erstaunlich, daß die Todeszahlen im laufenden Jahr 2020 eben nicht signifikant höher sind, als in den Vorjahren. Auffallend ist sie lediglich eine enorme Steigerung im März 2018. Die Zahl für den März 2020 hält sich jedoch im Rahmen dessen, was in den anderen Jahren festgestellt worden ist. Die Zahl für den April 2020 fügt sich in die Vorjahreszahlen ein. Allerdings hatten wir 2017/2018 eine Grippewelle.

Erkenntnisse über den Verlauf der Corona-Krise gewinnt man natürlich auch aus den amtlichen Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Das Institut zählt insgesamt 162.496 Infizierte, davon 130.600 Genesene. Mithin geht von nur 31.896 Personen noch eine Ansteckungsgefahr aus. Die Zahl der Toten wird bis heute mit 6.649 angegeben. Interessant ist die Entwicklung der Neuinfektionen. So lag diese an dem Tag, an dem die weitreichenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verfügt worden sind, dem 23. März 2020, bei 4.062 Personen, am 24. März 2020 bei 4.764 Personen, heute, am 3. Mai 2020 bei nur noch 793 Personen. Die einschlägige Grafik auf der Internetseite des RKI zeigt dann auch eine stetige Abflachung der Kurve. In diesem Zusammenhang ist auch die veröffentlichte Zahl der Reproduktionsrate, also des Verhältnisses von infizierten Personen zur Zahl derer, die sie anstecken können, von Interesse. Lag diese zu Beginn der Krise noch im Bereich von 1:2,5 bzw. 1:3, liegt sie seit Wochen stabil unter 1:1, und das zu allem Überfluss bereits seit drei Tagen vor Anordnung der einschneidenden Maßnahmen.

Die Wirtschaftswissenschaftler

Der sogenannte Lockdown, also die nahezu vollständige Lahmlegung des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft, hat unbestritten erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaft und Finanzen unseres Landes. Indessen sehen wir in den Expertengremien, die Bundesregierung und Länderregierungen beraten, weder die sogenannten Wirtschaftsweisen noch die Chefs der bekannten Institute wie die Professoren Fratzscher und Fuest oder den angesehenen Professor Sinn. Das wäre jedoch durchaus sinnvoll.

Die Mediziner sehen selbst die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen

Selbst die Virologen und Epidemiologen weisen auf die wirtschaftlichen Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie hin. So hat jüngst der Virologe Professor Alexander Kekulé erklärt: „Wir können nicht auf einen Impfstoff warten und für weitere 6-12 Monate im Lockdown-Modus bleiben. Wenn wir das tun würden, würde unsere Gesellschaft und unsere Kultur zerstört.“ In die gleiche Kerbe schlägt Professor Dr. Gérard Krause, Leiter des Bereichs Epidemiologie am Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung: „Diese schwerwiegenden gesamtgesellschaftlichen Maßnahmen (Kontaktsperren und Ausgangsbeschränkungen) müssen wir so kurz und niedrig intensiv wie möglich halten, denn sie könnten möglicherweise mehr Krankheits- und Todesfälle erzeugen als das Coronavirus selbst… Wir wissen, daß zum Beispiel Arbeitslosigkeit Krankheit und sogar erhöhte Sterblichkeit erzeugt. Sie kann Menschen auch in den Suizid treiben. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit hat vermutlich auch weitere negative Auswirkungen auf die Bevölkerung.“ Prof. Dr. Ansgar Lohse, Direktor des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf fordert kurz und knapp, Kitas und Schulen sollten baldmöglichst wieder geöffnet werden.

Das Verfassungsrecht

Alle diese Fakten sind natürlich auch an dem Maßstab zu messen, den unsere Verfassung an alles Regierungshandeln, insbesondere an Eingriffe in die Grundrechte der Bürger legt. Die Zulässigkeit von Grundrechtseingriffen zur Verwirklichung von Zielen, die der Staat legitimerweise verfolgt, hängt von drei Kriterien ab, die sämtlich erfüllt sein müssen. Die Maßnahme muß geeignet sein, das erstrebte Ziel zu erreichen, sie muß erforderlich sein, d.h., ein weniger intensiver Eingriff in die Grundrechte führt nicht zum Ziel, und sie muß verhältnismäßig sein. An dieser Stelle muß sowohl die Intensität der Maßnahme als auch das damit erstrebte Ziel gegeneinander abgewogen werden, als auch eine Abwägung des erstrebten Ziels mit anderen ebenfalls geschützten Grundrechtspositionen erfolgen muß.

Offenkundige Verfassungsverletzungen

Die Bundesregierung stützt ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie  auf das Bundesinfektionsschutzgesetz. Das leuchtet zunächst einmal ein. Weli dieses Gesetz in der bisherigen Fassung nicht ausreichte, hat der Bundestag am 25. März 2020 in aller Eile ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Dieses Gesetz wird von diversen Verfassungsrechtlern allerdings als verfassungswidrig angesehen, insbesondere weil es die Gesetzesbindung der Exekutive zur Disposition stellt und den Bundesgesundheitsminister zu Abweichungen von gesetzlichen Normen ermächtigt. Ähnliche Mängel weisen auch etliche von den Ländern und Kommunen erlassene Rechtsverordnungen und andere Rechtsakte auf. Der angesehene Verfassungsjurist Professor Dietrich Murswiek formuliert die verfassungsrechtlichen Probleme einleuchtend:

Der verfassungsrechtliche Dreiklang

Geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr…

„Um die Frage beantworten zu können, wie weit staatliche Grundrechtseinschränkungen zum Corona – Schutz reichen dürfen, muß man zunächst wissen, daß die grundrechtlich geschützte Freiheit niemals unbegrenzt ist. Der Gesetzgeber darf sie einschränken, soweit dies zur Verwirklichung von Gemeinwohlzielen geboten ist. Sogar Grundrechte, die nicht ausdrücklich unter Gesetzesvorbehalt stehen, dürfen begrenzt werden, wenn sich dies zum Schutz anderer Verfassungsgüter rechtfertigen läßt. In der Coronakrise geht es um den Schutz von Leben und Gesundheit, also um den Schutz von Gütern, deren Integrität grundrechtlich garantiert ist und die der Staat nicht nur schützen darf, sondern zu deren Schutz er auch verfassungsrechtlich verpflichtet ist. Das Ziel, Leben und Gesundheit zu schützen, kann daher die Einschränkung grundrechtlicher Freiheiten rechtfertigen. Entscheidend ist, ob die zum Schutz vor dem Corona-Virus ergriffenen Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels erstens geeignet und zweitens erforderlich sind und ob sie drittens auch im Sinne einer Vorteils- und Nachteilsabwägung dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen.“ Kontaktverbote und ähnliches sind sicherlich geeignet, das erstrebte Ziel zu erreichen. Es geht ja um die Verlangsamung der Ausbreitung des Virus so lange, bis sichergestellt ist, daß die medizinische Versorgung der Corvid-19 Patienten gewährleistet ist, insbesondere die nötige Zahl von Intensiv Betten zur Verfügung steht. Dies ist derzeit bei weitem der Fall. Die Kliniken können inzwischen dazu übergehen, einen Großteil der intensivmedizinischen Kapazitäten wieder für andere Patienten bereitzustellen, die ihrer dringend bedürfen. Schon dies zeigt, daß die verfügten Maßnahmen wie Schul- und Kindergärtenschließungen, Betriebsverbote für Läden und Gaststätten, Ausgangsbeschränkungen und sozialen Kontaktverbote geeignet waren, die Verbreitung des Virus erheblich zu verlangsamen. Damit sind Menschenleben gerettet worden und werden es weiterhin.

….müssen dazu auch erfoderlich sein

Die weitere Frage ist jedoch, ob der gesellschaftliche und ökonomische Lockdown auch erforderlich ist und ob damit die zweite Voraussetzung der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung erfüllt ist. Das ist nach Auffassung von Professor Murswiek durchaus zweifelhaft. Eine Maßnahme ist rechtlich nicht erforderlich, wenn das Ziel mit weniger freiheitseinschränkenden Mitteln erreicht werden kann. In diesem Zusammenhang müssen natürlich auch die oben referierten medizinischen Fakten gesehen werden. Dazu gehört auch, daß die allermeisten an Covid-19 erkrankten Menschen mehrfache Vorerkrankungen aufwiesen und im Durchschnitt etwa 80 Jahre alt waren. Es muß also aus verfassungsrechtlicher Sicht mindestens geprüft werden, ob nicht andere, weniger einschneidende Maßnahmen genügen, das erstrebte Ziel zu erreichen. So beispielsweise die Konzentration der Schutzmaßnahmen auf die Risikogruppen, wie das manche Virologen fordern. Die Hochrisikogruppe der sehr alten und kranken Menschen gefährdet nur sich selbst, wenn sie sich durch soziale Kontakte dem Infektionsrisiko aussetzt. Hier sind wir aber auch bei der Eigenverantwortung des Menschen für sein Wohl und Wehe angelangt. Zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 2 Abs. 1 GG, gehört es auch, mit großen Risiken zu leben, ja sich bewußt erheblichen Gefahren auszusetzen. Es wird auch gesellschaftlich akzeptiert, daß Menschen Risikosportarten betreiben oder ungesund leben. Die Gesellschaft nimmt es sogar in Kauf, daß diese Menschen das System der medizinischen Versorgung belasten und ihre Kosten in die Höhe treiben.

Stets ist die Verhältnismäßigkeit zu prüfen

Noch problematischer als die Erforderlichkeit der grundrechtseinschränkenden Maßnahmen ist deren Verhältnismäßigkeit, also die Vorteils-und Nachteilsabwägung. Diese dritte verfassungsrechtliche Rechtfertigungsoraussetzung ist anscheinend von der Politik bislang überhaupt nicht beachtet worden. Man hat den Eindruck, daß Bundesregierung und Landesregierungen unter dem Diktat der Virologen, und zwar einer Denkschule dieser Fachrichtung stehen, die im wesentlichen vom Robert-Koch-Institut, aber auch von Professor Drosten repräsentiert wird. Dem Ziel, die Zahl der Neuinfektionen zu reduzieren und die Infektionskurve abzuflachen, wird offensichtlich alles andere untergeordnet. Die „Nebenwirkungen“ dieser Therapie, insbesondere in der Volkswirtschaft, aber auch beispielsweise der Verlust der Sozialkontakte, die Vereinsamung alter, allein lebender Menschen mit allen daraus resultierenden Folgen scheinen nicht im Blickfeld der politischen Entscheider zu sein, und wenn dann allenfalls ganz am Rande. Aber genau hier setzt die Verhältnismäßigkeitsprüfung ein. Der Präsident des Deutschen Bundestages hat juristisch korrekt darauf hingewiesen, daß der Staat nicht verpflichtet ist, unter allen Umständen zu vermeiden, daß Menschen an Krankheiten sterben. Kein Bürger hat gegen den Staat einen Anspruch darauf, daß er ihn unter allen Umständen vor dem Tode bewahrt. Aber er hat einen Anspruch darauf, daß der Staat seine Freiheitsrechte respektiert.

Die Lage hat sich verändert

So notwendig und deswegen richtig es war, der bis dato in ihrer Art und ihrem Ausmaß kaum einzuschätzenden Gefahr einer Pandemie mit drastischen Maßnahmen zu begegnen, so notwendig und allein richtig ist es nun, eine gründliche Neubewertung der Lage vorzunehmen. Denn wir sehen, daß die Gefahr bei weitem nicht das Ausmaß angenommen hat, das anfangs befürchtet werden mußte. Daß dies auch auf die verfügten Maßnahmen zurückgeht, liegt nahe, ändert aber nichts an dieser Tatsache. Wir sehen, daß die Infektionskurve so weit abgeflacht ist, und zwar offensichtlich dauerhaft, daß die medizinische Versorgung der Corvid 19 Patienten absolut gesichert ist, ja das medizinische System ausreichende Kapazitäten hat, sowohl die ohne Covid 19 Patienten zu bewältigenden Aufgaben zu lösen, als auch die zu den sonstigen Intensivpatienten hinzutretenden – relativ wenigen – Covid 19 Patienten auf Dauer zu versorgen. Das gilt selbst im Falle eines spürbaren Anstiegs der Neuinfektionen. Die Auswirkungen des Lockdown indessen treten immer deutlicher hervor. Die Neubewertung der Lage muß also zwingend zu einer weitgehenden Aufhebung der ursprünglich einmal sinnvollen Grundrechtsbeschränkungen führen.

Corona – lernen wir daraus?

Die Corona-Krise ist sicherlich die größte Herausforderung für unser Land seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Sie lehrt uns, bisher für selbstverständlich gehaltenes zu hinterfragen. Sie zeigt uns die Verletzlichkeit unseres hochkomplexen Gesellschafts-,Staats-, und Wirtschaftssystems. Sie zeigt uns allerdings auch die Versäumnisse der Vergangenheit. Daraus sollten wir lernen.

Klar ist, daß die Regeln eingehalten werden

Es ist ganz sicher nicht richtig, sich den Maßnahmen zur Eingrenzung der Infektionen mit dem Corona Virus zu verweigern, weil man etwa glaubt, sie seien falsch oder gar schädlich. Man mag so etwas meinen. Auch in dieser Lage gilt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit uneingeschränkt. Aber dieses Recht gewährleistet nur, daß man eine Meinung nicht nur haben, sondern auch äußern kann, egal ob sie richtig oder falsch, irreführend oder zielführend, wertvoll oder wertlos ist. Dieses Grundrecht geht aber nicht darüber hinaus, insbesondere gibt es niemandem das Recht, geltende Gesetze und Verordnungen zu ignorieren oder gar zu sabotieren. Alles andere bedeutete Anarchie und Chaos. Daran kann niemand ein Interesse haben.

Es werden manche Grundrechte eingeschränkt, die Meinungsfreiheit nicht

Ebenso wichtig ist es allerdings, daß die Meinungsfreiheit uns Bürgern auch erlaubt, Fehler und Versäumnisse der Regierungen und Parlamente anzusprechen. Wesensmerkmal der Demokratie ist es nach unserem Grundgesetz nun einmal auch, daß Regierungen in freien Wahlen abgewählt werden können. Daraus folgt, daß die öffentliche Kritik an ihren Maßnahmen stets zulässig ist, solange sie Kritik bleibt und nicht etwa zum Ungehorsam gegen rechtmäßig zustandegekommene Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsmaßnahmen aufruft. Man könnte auch sagen, kritische Loyalität zeichnet den mündigen Staatsbürger aus. Er hält sich auch an die Gesetze, deren Abschaffung er fordert. Und das selbst dann, wenn es daran auch fundierte Kritik von Verfassungsjuristen gibt. Denn, und darin sind sich alle, auch die kritischsten, Verfassungsjuristen einig: Der Widerstandsfall nach Art. 20 Abs. 4 GG liegt bei weitem nicht vor.

Die Krise traf ein völlig unvorbereitetes Land

Kritik ist auch gegenwärtig notwendig. Wir haben mit Erstaunen festgestellt, wie unvorbereitet die Corona-Krise unser Land getroffen hat. Nicht nur, daß die Ausbreitungsgeschwindigkeit und die Gefährlichkeit des Erregers zunächst von Politik und Medien unterschätzt, ja kleingeredet wurden. Es hat sich leider herausgestellt, daß es so gut wie keine Vorsorgemaßnahmen wie etwa eine angemessene Bevorratung von Schutzausstattung, Notfallpläne für die rasche Vermehrung von Klinikkapazitäten, und das Hochfahren der Arzneimittelproduktion in Deutschland gab. Ebensowenig gab es Planungen für die Unterbrechung der Infektionsketten durch Einschränkung oder Unterbindung menschlicher Kontakte. Man mußte den Eindruck gewinnen, daß die Politik hektisch auf die sich täglich verschlimmernde Lage zu reagieren versuchte. Es scheint bis heute so, daß die Entscheidungen von den Wissenschaftlern getroffen werden, die doch eigentlich lediglich beratend tätig sein sollen und wollen. Die Virologen und Epidemiologen sind offenbar weit über ihr Fachgebiet hinaus gefordert, entsprechen diesen Herausforderungen aber auch, indem sie zum Beispiel sich auch Gedanken darüber machen, inwieweit die vorgeschlagenen Maßnahmen verhältnismäßig sind, auch und gerade mit Blick auf die Volkswirtschaft. Denn wir wollen ja nicht in dem Wasser ertrinken, mit dem wir das Feuer löschen.

Man hätte sich vorbereiten können

Das ist deswegen so erstaunlich, weil zu Beginn der Krise bereits seit sieben (!) Jahren die Bundestagsdrucksache 17/12051 vorlag, die indessen offensichtlich in irgendwelchen Schubladen vor sich hin vergilbte, wie das bei Gutachten und Expertenpapieren nun einmal so üblich ist. In diesem Expertenbericht werden zwei Katastrophenszenarien vorgestellt, ihre Ursachen, ihr Verlauf und die notwendigen Maßnahmen zu ihrer Bewältigung beschrieben. Das eine ist eine Hochwasserkatastrophe, und das andere ist eine Epidemie, ausgelöst durch ein Virus aus der Corona-Familie. Das Szenario ist beeindruckend, der Verlauf der Katastrophe, insbesondere hinsichtlich der Sterblichkeitsrate erschreckend, und reicht weit über das hinaus, was wir derzeit erleben. Allerdings verbreitet sich das Virus in diesem Szenario weitaus schneller, als es bei uns derzeit zu beobachten ist. Aber es wird in diesem Expertenpapier auch vorgeschlagen, was in einem solchen Falle zu tun ist, vor allem, wie die Vorbereitung für eine solche Lage aussehen sollte. Auf Seite 73 des Gutachtens wird gefordert, wie die Krankenhäuser sich auf eine solche Pandemie vorbereiten sollten, und es wird darauf hingewiesen, daß die Herstellung von Medizinprodukten, persönlichen Schutzmasken und ähnlichem in Deutschland sichergestellt sein muß. Also all das, was die Wissenschaftler nunmehr von der Politik fordern. Sie haben es auch damals schon gefordert, denn an der Erstellung dieser Bundestagsdrucksache hat unter anderem das Robert-Koch-Institut mitgewirkt. Geschehen ist allerdings nichts.

Die Gesetze sind längst da

Das ist auch deswegen so erstaunlich, weil schon seit Jahrzehnten außer dem Bundesimmissionsschutzgesetz, das die rechtliche Handhabe für Maßnahmen der Behörden unter Einschränkung einer Reihe von verfassungsmäßigen Grundrechten im Katastrophenfall wie dem vorliegenden, das Bundesleistungsgesetz gibt, auf Grund dessen die dann notwendige Ausrüstung auch im Wege der Beschlagnahmung bei den Unternehmen beschafft werden kann. Dieses Gesetz ist für Ausnahmesituationen wie den Verteidigungsfall, aber auch nationale Katastrophen, geschaffen worden. In der Zeit des kalten Krieges wurde das sogar geübt. Infrage kommende Unternehmen hatten dann zum Beispiel LKWs oder Baumaschinen aufgrund eines Leistungsbescheides zur Verfügung zu stellen. Gegebenenfalls wurden auch die Maschinenbediener zum Wehrdienst mit einberufen. Auf diese Weise war es möglich, die Bundeswehr von ihrer Friedensstärke – 495.000 Mann – auf ihre Kriegsstärke – 1,3 Millionen Mann – zu bringen und vor allem auch mit Fahrzeugen und Gerät auszurüsten. Mit dem typischen Soldatenhumor nannten wir damals derartig ausgerüstete Truppenteile „Coca-Cola Bataillon“, denn die zivilen Fahrzeuge wurden erst gar nicht mit olivgrüner Farbe getarnt, sondern blieben wie sie waren. Das hatte nebenbei durchaus eine Tarnwirkung, denn man konnte davon ausgehen, daß die feindliche Luftaufklärung „zivil“ lackierte LKWs nicht als militärische Einsatzfahrzeuge identifizieren würde.

Die Politik hat versagt

Was wir also erlebt haben, ist ein Versagen der Politik. Trotz Kenntnis gerade des wirklich eingetretenen Katastrophenszenarios seit sieben Jahren, und trotz Vorhandensein der gesetzlichen Instrumente wurde keinerlei spezifische Vorsorge für diesen Fall getroffen.

Was wir daraus lernen

Was lernen wir daraus? Neben der reichlich redundanten Erkenntnis, daß die grundsätzliche Unzulänglichkeit des menschlichen Geistes eben auch den Politikern eigen ist, doch vor allem eins: es muß eine Grundausstattung an medizinischer Schutzkleidung, Schutzmasken und notwendigem Gerät wie etwa Beatmungsvorrichtungen vorgehalten werden. Es muß dafür gesorgt werden, daß im Katastrophenfall die Produktion dieser Dinge rasch hochgefahren werden kann, und zwar in Deutschland und nicht etwa in China oder Indien. Wir dürfen nicht davon abhängig sein, daß Lieferungen aus dem Ausland zur rechten Zeit und in ausreichendem Umfang erfolgen. Natürlich muß die Vorhaltung solcher Produktionskapazitäten in der Industrie, aber auch die Möglichkeit, Kliniken rasch für die Katastrophenmedizin zu optimieren, mit entsprechender finanzieller Entschädigung der betroffenen Unternehmen einhergehen. Dies wird dann immer noch weitaus weniger Geld kosten, als wir heute für die Folgen der verschleppten Pandemie ausgeben, und vor allem für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen noch ausgeben müssen. Und nicht zuletzt werden wir sorgfältig zu prüfen haben, wer sich an verantwortlicher Stelle in dieser Lage bewährt hat oder auch nicht. Daraus werden wir dann Konsequenzen ziehen. Die Corona-Krise wird enden, die Demokratie nicht.


Die AfD verspielt ihre Wählbarkeit

Als Angela Merkel ihre desaströse Währungspolitik in der Euro-Krise für alternativlos erklärte, war die Stunde gekommen, diese nicht nur unlogische, sondern auch antidemokratische Erklärung mit der Gründung einer neuen Partei zu beantworten. Schließlich gibt es nach den Gesetzen der Logik in jedem Falle eine Alternative. Ob sie richtig oder falsch ist, steht auf einem anderen Blatt. Vor allem aber kann es in einer Demokratie niemals nur eine einzige Möglichkeit des politischen Handelns geben. Immer muß es Alternativen geben, denn der Demokratie ist es gerade wesenseigen, die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Handlungsoptionen abzuwägen. Nahezu immer gibt es unter den Bürgern wie auch ihren gewählten Vertretern unterschiedliche Auffassungen über den richtigen Weg, zuweilen auch über das anzustrebende Ziel. Eine Regierungschefin, die ihre Handlungsweise für alternativlos erklärt, bekundet damit gewollt oder ungewollt auch ihre Verachtung für den demokratischen Entscheidungsprozeß.

Die Alternative besetzte ihren Platz

Es nimmt deshalb nicht Wunder, daß die neu gegründete Partei die Anmaßung der Alternativlosigkeit demonstrativ in ihre Namensgebung aufnahm und sich ausdrücklich als „Alternative für Deutschland“ bezeichnete. Weil Frau Merkel gleichzeitig die Unionsparteien immer weiter nach links rückte, denn sie hielt dies für politisch opportun, öffnete sie auf der rechten Seite des politischen Spektrums ein immer größer werdendes Vakuum, in das die neue politische Alternative eindringen und zur größten Oppositionspartei im Deutschen Bundestag werden konnte, und das gerade einmal vier Jahre nach ihrer Gründung. Obgleich die anderen Parteien sie zunehmend und immer bösartiger werdend als politischen Paria behandelten, bewirkte allein ihre Existenz doch, daß die von ihr vertretenen Anliegen insbesondere in der Europa- und Migrationspolitik von den Regierungsparteien aufgegriffen und durchaus auch in ihrem Sinn entschieden wurden. Das gilt vor allem für die Migrationspolitik. Insoweit konnte die AfD der Mehrheitsmeinung in weiten Teilen eine Stimme geben.

Der Störenfried versalzt die Suppe

Störend wirkte allerdings die organisatorische Verfestigung und zunehmende Radikalisierung des rechten Flügels der Partei, der sich dann auch mit einer gewissen Chuzpe ganz offiziell als „Flügel“ bezeichnete und begann sich zur Partei in der Partei zu entwickeln. Die dort vertretenen Positionen machten es auch möglich, daß der Verfassungsschutz seine Beobachtung bekannt machen konnte. Ob dem am Ende die Gerichte folgen werden, kann man natürlich heute nicht sagen, vor allem deswegen nicht, weil es sich hier ja auch um einen dynamischen Prozeß handelt. Je mehr sich Höcke, Kalbitz und Consorten in Richtung NPD entwickeln, umso eher werden die Gerichte ihrer Beobachtung durch den Verfassungsschutz zustimmen.

Die heilsame Operation

Es wurde daher allgemein als gutes Zeichen angesehen, daß der Bundesvorstand der Partei mit überwältigender Mehrheit (elf Pro, eine Contra, eine Enthaltung) die Auflösung des sogenannten Flügels verlangte, und Höcke dem auch nachzukommen versprach. Diesem ersten Schritt in die richtige Richtung ließ dann der Parteivorsitzende Prof. Jörg Meuthen in einem Interview am 1.4.2020 den logischen zweiten Schritt folgen und plädierte dafür, daß die Anhänger des Flügels die Partei verlassen sollten. Denn es gebe doch schon lange in der Partei zwei Parteien, eine freiheitlich-konservativ-marktwirtschaftlich ausgerichtete Mehrheit und eben den völkisch-etatistisch-kollektivistisch ausgerichteten Flügel. Aus diesen Kreisen hört man ja auch die Eigendefinition „national-sozial“, was nun einmal sprachlich eine fatale Nähe zu „national-sozialistisch“ aufweist. Auch inhaltlich ist das nicht sehr weit von den Vorstellungen der Nationalsozialisten entfernt, was ja auch mit der von Meuthen gewählten Formulierung zutreffend beschrieben wird. Die Existenz dieser Strömung in der Partei führte jedoch nicht nur zur Beobachtung durch den Verfassungsschutz, sondern stand der weiteren Entwicklung zur Volkspartei entgegen. Mehr als 15 % konnten die Umfragewerte auch in den besten Phasen nicht erreichen. Seither sinken sie, und das nicht nur wegen der alles überstrahlenden Corona-Krise. Zu diesem Thema später.

Die stalinistische Selbstkritik eines Vorsitzenden

Um so überraschender und auch verstörender war, daß am 6.4.2020 der Bundesvorstand bekannt gab, Jörg Meuthen habe sich von den Ausführungen in dem Interview am 1.4.2020 distanziert und Selbstkritik geübt. Das sei ein großer Fehler gewesen. Es gehe hier um die Einheit der Partei. Diese müsse auf jeden Fall gewahrt bleiben. Ich kann mich nicht daran erinnern, daß es so etwas in unserem Lande schon einmal gegeben hätte, jedenfalls nicht in der Demokratie. Wohl aber sind uns solche Vorgänge aus der Geschichte der totalitären Regime, auch in Deutschland, bekannt. Insbesondere die kommunistischen Parteien in stalinistischer Zeit kannten die öffentliche Selbstkritik von sogenannten Abweichlern, was dann auch nicht selten Stilmittel der Schauprozesse war. In einer Demokratie indessen ist das ein unmöglicher Vorgang. Sicherlich ist es normal, daß Politiker ihre Entscheidungen überdenken und korrigieren. Öffentliche Selbstkritik in diesem Stile indessen hat in einer Demokratie nichts zu suchen. Das ist Stalinismus reinsten Wassers. Unabhängig davon kann auch nicht die Einheit einer Partei ihr wichtigstes Anliegen sein. Wichtiger als die Einheit ist der politische Inhalt. Wenn eben die Abweichung einer Strömung in der Partei derart weit von der Hauptströmung verläuft, ja sogar unvereinbar damit ist, dann kann es nur die Trennung geben. Ob es für einen Parteiausschluß reicht oder nicht, ist dabei gleichgültig. Entweder wird man diese Leute über parteiinterne Wahlen los, oder sie gehen eben von selbst, weil sie einsehen müssen, daß sie mit ihren Vorstellungen innerparteilich keine Mehrheit finden, kurz gesagt, in der falschen Partei sind.

Der Flügel verschwindet, die Flügellanten bleiben

Der fatale Eindruck in der Öffentlichkeit ist, abgesehen vom stalinistischen Geruch, daß die inhaltlichen Positionen des sogenannten Flügels eben innerhalb der Partei bestehen bleiben, und somit jeder, der sie wählt, auch diese Positionen billigt, zumindest toleriert. Die von Herrn Meuthen zu Recht als freiheitlich-konservativ-marktwirtschaftlich orientierten Wähler können ihre Stimme einer Partei nicht geben, die nicht imstande ist, sich einer völkisch-etatistisch-kollektivistischen Strömung auch personell zu entledigen. Voraussichtlich wird die Partei daher in kommenden Wahlen, jedenfalls in den westlichen Bundesländern, die nun einmal rund 85 % der Wähler stellen, allenfalls die Fünf-Prozent-Hürde knapp nehmen können, wenn nicht in vielen Fällen daran auch scheitern. Das Projekt einer freiheitlich-konservativen und marktwirtschaftlichen Alternative zur unseligen Politik des Merkelismus wird dann gescheitert sein. Für Deutschland ist das keine erfreuliche Entwicklung. Ob es gelingt, den nachdenklichen bürgerlichen Wählern eine neue Alternative zur Wahl anzubieten, muß ebenso offen bleiben wie die Frage, ob sich die Union nach Merkel von ihrem fatalen Linkskurs lossagen und zu ihren Wurzeln zurückfinden kann.

Die nicht bestandene Reifeprüfung

Die politische Unreife der Vorstände und Mandatsträger der AfD zeigt sich nun leider auch im Umgang mit der Corona-Krise. Es geht einfach nicht an, vor laufender Kamera in Sitzungen des Bundestages und der Landesparlamente demonstrativ eng beieinander zu sitzen, wenn ganz Deutschland den empfohlenen „sozialen Abstand“ einhält. Und es geht nicht an, daß Politiker wie der bayerische AfD-Abgeordnete Hansjörg Müller öffentlich erklären: „88 % der Corona-Toten, die aus Italien gemeldet sind, sind keine Corona-Toten. Da werden andere Tote untergeschoben, um die Statistik nach oben zu jubeln. Und selbst von den 12 %, die dann noch übrig bleiben, sind die meisten nicht an Corona gestorben, sondern mit Corona.“ Abgesehen von dem unangemessen flapsigen Sprachgebrauch ist eine solche Äußerung absolut unvertretbar. Zum einen gibt der Herr Abgeordnete nicht an, aus welcher Quelle er diese Erkenntnis hat, insbesondere ob es sich dabei um eine wissenschaftlich seriöse Quelle handelt. Man kennt das von den Verschwörungstheoretikern, die derzeit ja überall um die Ecke kommen. Und zum anderen fehlt es an einer Auseinandersetzung mit den Erkenntnissen der Wissenschaft, die uns nun einmal von den Fachleuten vermittelt werden. Etwa diese: „Letztendlich führt diese Corona-Virus-Infektion dazu, daß man eine Lungenentzündung kriegt, im schlimmsten Fall ein Lungenversagen und darauf basierend an Herzversagen stirbt. Aber die Ursache ist ganz klar die Infektion mit dem Corona Virus.“ (Prof. Ulrike Protzer, TU München). Davon unberührt bleibt natürlich, daß auch die Opposition gemeinsam mit der Regierung nach den richtigen Maßnahmen zur Krisenbewältigung sucht und diese auch diskutiert. Das hat aber im Parlament und in Gremien zu geschehen, und zwar ganz ohne Besserwisserei.

Wir wollen sein ein einig Volk von Brüdern…

läßt Schiller die Eidgenossen auf dem Rütli schwören. Und das trifft die Lage, die von Not und Gefahr für die Gemeinschaft geprägt ist. Da wollen wir nicht nur, da müssen wir sein ein einig Volk.

Es mag ja sein, daß es auch andere wissenschaftlich vertretbare, vielleicht sogar am Ende bessere Strategien im Kampf gegen die vom Corona-Virus ausgelöste Krankheit Covid-19 gibt. Vielleicht wird das irgendwann von den Virologen so gesehen, oder auch nicht. Was aber gar nicht geht, ist eine Verweigerungshaltung in der Situation, in der Staat und Gesellschaft alle Kräfte aufbieten und anspannen müssen, der ungeheuren Gefahr zu begegnen, die in Gestalt dieses Virus aufgetreten ist. Der französische Präsident Macron hat die Situation mit dem Kriegsfall verglichen. In einer solchen Situation versammelt sich ein Volk hinter seinen verantwortlichen Regierenden, seien sie demokratisch gewählt oder nicht. Ein Beispiel aus der Geschichte. Bekanntlich stand die Sozialdemokratie in einem scharfen politischen Gegensatz zum Kaiser und der bürgerlich-konservativen Regierung. Als jedoch der Erste Weltkrieg ausbrach, stand Deutschland jedoch über die politischen Lager hinweg geschlossen hinter dem Kaiser. Deswegen konnte er dann am 4.8.1914 im Reichstag sagen: „Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche.“ In dieser Situation kann man vernünftigerweise nichts anderes tun, als den dazu noch auf wissenschaftlichem Rat beruhenden Anweisungen der Regierung geschlossen Folge zu leisten. Denn alles andere würde diese Maßnahmen verwässern und damit ihren Erfolg schon deswegen gefährden. Und ganz sicher ist keine Zeit, in einer solchen Situation noch wochenlange Diskussionen zu führen, bis man dann endlich zu einem Entschluß gelangt und beginnt ihn umzusetzen. In der Zwischenzeit gehen den Kliniken die Beatmungsgeräte und den Bestattern die Särge aus. Das sollte eigentlich auch politischen Neulingen klar sein. Wer anders handelt, muß sich nicht wundern, wenn sich seine Umfragewerte im freien Fall befinden.


Therapie-Empfehlung

Die aktuelle Lage rund um die Corona-Krise legt es nahe, sich auch hinsichtlich anderer Probleme einer Metaphorik aus dem medizinischen Vokabular zu bedienen. Die Patienten in diesem Falle heißen AfD und Demokratie.

Die Amputation

Zur Sache. Der Bundesvorstand der AfD hat mit begrüßenswerter Klarheit – von 13 Vorstandsmitgliedern 11 ja, 1 nein, 1 Enthaltung – entschieden, daß sich der „Flügel“ um Björn Höcke unverzüglich, das heißt bis zum 30.04.2020, aufzulösen hat. Das ist angesichts der organisatorischen Verfestigung, die diese Partei in der Partei im Laufe der Zeit erreicht hat, ein realistisches Datum. Es genügt ja nicht, diesen Beschluß mit einem braven Kopfnicken zu quittieren. So begrüßenswert, ja überfällig dieser Schritt nicht nur aus der Sicht der bürgerlichen Parteimitglieder, die ja nun ganz offensichtlich die große Mehrheit der Mitglieder stellen – das Abstimmungsergebnis im Bundesvorstand läßt ja an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig – sondern auch im Sinne der Millionen von bürgerlichen Wählern und Sympathisanten der Partei auch ist: es kann sich dabei nur um den ersten Schritt auf dem Weg zu einer grundsätzlich für jedermann wählbaren Partei handeln. Der demoskopisch gemessene dramatische Niedergang ihrer Zustimmungswerte sollte ihre Führung aufrütteln. Ein :“Weiter so!“ kann nur zum Marsch in die Bedeutungslosigkeit führen. Die „Republikaner“ lassen grüßen.

Das politische Corona-Virus

Genau das, nämlich die Klarstellung der Bürgerlichkeit und Aussonderung der völkischen Nostalgiker, fürchtet allerdings das linksliberale Lager von Union bis Grüne mitsamt seiner Hilfstruppen in den Medien von ARD bis SZ wie der Teufel das Weihwasser. Und deswegen folgte diesem Schritt unverzüglich die Sprachregelung, wonach das am rechtsextremen Charakter der AfD als Ganzes nichts ändere, vielmehr davon ausgegangen werden müsse, daß die rechtsextremen Netzwerke um Höcke und Kalbitz jetzt eben von innen heraus ohne die Farben des „Flügels“ im Wappen zu führen, die Macht in der Partei übernehmen würden. Und das sei noch viel gefährlicher als die bisherige Lage, weswegen der Verfassungsschutz nun die AfD als Ganzes zu beobachten und selbstverständlich alsbald zur Beurteilung als verfassungsfeindlich zu kommen habe. In seiner grenzenlosen Dummheit und Überheblichkeit hat Höcke dieser Denkfigur auch noch reichlich Nahrung gegeben, indem er im Interview mit seinem Mentor Kubitschek genau solche Phantasien abgesondert hat.

Wenn dir dein rechtes Auge zum Ärgernis wird, so reiß‘ es heraus

In Anlehnung an die zitierte Bibelstelle Matth. 5, 29 und mehrfach redundant bei anderen Evangelisten kann man der AfD nur raten, sich solcher Figuren wie Höcke und Kalbitz schnellstmöglich zu entledigen, idealtiter bei den nächsten parteiinternen Wahlen, aber auch ungeachtet der bekannten Rechtsprobleme mit Parteiausschlussverfahren, solche Verfahren gegen diese parteischädigenden Gestalten aus dem Gruselkabinett der deutschen Politik und Politikgeschichte umgehend einzuleiten, allein schon wegen der Außenwirkung solcher Verfahren. Manchmal klappt das ja auch, wie die Fälle der dubiosen Fürstin Sayn-Wittgenstein und des bizarren Julius Streicher Wiedergängers Wolfgang Gedeon zeigen, eines Arztes, der wohl selbst der Therapie bedarf, allerdings aus der Fachrichtung Psychiatrie.  

Die Psychose     

Am Fall AfD zeigt sich allerdings auch, wie krank die Demokratie in Deutschland ist. Seit der von Frau Merkel ausgelöste und stetig forcierte Linksruck der Unionsparteien die deswegen naturgemäß zu erwartende Gründung einer neuen Partei rechts von der Union, dort, wo sie selbst einst stand, ausgelöst hat, seit diesem Tag bekämpft die Union diese Partei mit allen, wirklich allen Mitteln. Daß sie sich dabei gerne von den Parteien des linken Spektrums helfen läßt, zeigt nur das Ausmaß ihrer Panik. Die AfD wäre gut beraten, wenn sie sich zum Thema Umgang mit politischer Konkurrenz etwa mit der Geschichte der Bayernpartei, insbesondere ihrer erfolgreichen Marginalisierung durch die CSU Ende der 50er Jahre befassen würde. Wie man mittels der sog. Spielbankenaffäre eine konkurrierende Partei kriminalisiert, selbstverständlich ohne, daß dies im Einzelnen gerichtsfest nachgewiesen werden kann, auch wenn ein ehemaliger Generalsekretär fortan mit dem Spitznamen „Old Schwurhand“ jahrzehntelang durch die Medien geistert, das kann man alles nachlesen, und man kann sich seine Gedanken über Parallelen in unseren Tagen machen. Denn die einhellige, faktenwidrige Diffamierung als rechtsextrem, unmoralisch, rassistisch, inhuman etc. pp., kann nur auf einem strategischen Masterplan beruhen, der selbstverständlich ebenso informell wie praktisch verbindlich das Handeln und Reden der politisch-medialen Kaste unseres Landes bestimmt. Wie anders kann es möglich sein, daß marktbeherrschende Presseerzeugnisse von FAZ bis WELT sich weigern, eine Anzeige der AfD, in der sie sich unzeifelhaft zum Grundgesetz bekennt, abzuzdrucken? Lieber auf den erklecklichen Umsatz mit einer ganzseitigen Anzeige verzichten, als von der Einheitslinie abzuweichen. Die Ketzerei darf nicht einmal auf den Anzeigenseiten Platz greifen. Bei Meidung der ewigen Verdamnis aus dem Paradies des Guten, Wahren und Schönen, nein, das geht wirklich nicht. Daß eine solche Haltung bei mir eine tiefempfundene Verachtung auslöst, will ich nicht verschweigen. Die natürliche Folge des Ekels ist, daß man sich übergibt. Sonst nimmt der Körper Schaden. Als Demokrat ekelt mich ein solches Verhalten eben an, ebenso wie die allen demokratischen Regeln Hohn sprechende „Anullierung“ der Wahl des Thüringischen Ministerpräsidenten im Februar dieses Jahres. 

Ein demokratisches Therapeuthikum wird gesucht!

Ralph Giordano hat Franz Josef Strauß einst als Zwangsdemokrat bezeichnet. Das wurde ihm dann zu recht von den Verwaltungsgerichten verboten, das Verbot später jedoch vom Bundesverfassungsgericht unter Hinweis auf die Meinungsfreiheit aufgehoben. Doch könnte Frau Merkel nach alledem erfolgreich gegen jemanden klagen, der sie und ihre politischen wie medialen Unterstützer als Scheindemokraten bezeichnete?

Was unsere Demokratie dringend braucht, ist Besonnenheit, das freie Wort und Ehrlichkeit. Eiferer wie Höcke und Co. haben da ebensowenig verloren wie Sykophanten und Speichellecker. Ein Hinweis gerade für überzeugte „Europäer“, tatsächlich nur Jubelperser der Fehlkonstruktion EU: anderswo in Europa ist das politische Spektrum tatsächlich bunt. Alle Spektralfarben sind da auch in der Politik zu sehen, und keiner stört sich dran. Bei uns hingegen sollen jedoch nur die rot-grünen Farbtöne wahrnehmbar sein, mit ein bißchen Nostalgiegelb als Erinnerung an die demokratischen Anfangszeiten. Armes Deutschland!

Corona – nüchtern betrachtet

Das Corona-Virus, um die populäre Bezeichnung zu benutzen, bestimmt das Denken und Handeln weltweit. Kaum ein Land, das nicht betroffen ist, aber auch kaum ein medial aktiver Zeitgenosse, der dazu nichts zu sagen hat. Experte, Politiker oder Journalist, – natürlich m/w/d – soviel sprachliche political correctness muß ja sein, weil kaum noch jemand richtig deutsch kann und z.B. den generisch maskulinen Plural richtig als Bezeichnung für beide oder von mir aus alle biologischen Geschlechter versteht, vielleicht auch nur mißverstehen will, um darauf sein/ihr arg versalzenes politisches Süppchen zu kochen. Soviel Feministinnen/Grünen/Pseudo-Intellektuellen-Bashing muß auch sein.

Die Lage

Doch nun zur Sache. Unbestreitbar haben wir es mit einer Pandemie zu tun. Das Virus verbreitet sich global mit atemberaubender Geschwidigkeit. Ungebremst – auf die Bremsen kommen wir noch – vermag es sich 1:3 zu verbreiten, das heißt, ein Infizierter kann drei weitere Personen anstecken, was in der nächsten Runde eben bereits neun weitere Infizierte ergibt, also bis dahin einschließlich des Ersten 1 + 3 + 9 = 13 und so fort, 40, 160….. Die bekannte Geschichte vom Erfinder des Schachspiels, der sich zur Belohnung von seinem König nur ein Paar Weizenkörner erbat, nämlich auf alle 64 Felder des Schachbretts beginnend auf dem ersten ein Korn, auf dem zweiten zwei und dann immer weiter mit der Verdppelung, was am Ende die Kornvorräte des Reichs bei weitem nicht ausreichen ließ, muß hier nicht zu Ende erzählt werden. Nur, daß es in diesem Falle noch wesentlich drastischer ist, weil es nicht „nur“ um die Verdoppelung, sondern um die Verdreifachung der jeweils erreichten Menge geht. Deswegen sehen wir diese atemberaubende Ausbreitungsgeschwindigkeit, wobei zusätzlich zu bemerken ist, daß die Statistiken wegen unterschiedlicher Zählweise, z.B. mit oder ohne Tote, wegen teils erheblicher Erfassungsprobleme und nicht zuletzt infolge teils nur rudimentärer und/oder nmaroder Verwaltungsstrukturen keineswegs immer aussagekräftig sind. 

Diese Lage ist dazu geeignet, Ängste, irrationale Vorstellungen und diktatorische Maßnahmen ebenso auszulösen, wie die Staaten auf die Probe zu stellen insoweit, als sie ihrer Kernaufgabe nachkommen können und müssen, elementar Daseinsvorsorge zu betreiben. Und nichts ist elementarer als die Existenz schlechthin, verfassungsrechtlich betrachtet, das Recht jedes Menschen auf Leben und Gesundheit.

Helfen uns Außenseiter der Wissenschaft oder gar Verschwörungstheorien?

Betrachten wir zunächst die Reaktionen der Bevölkerung, wie das so unschön bürokratisch zumeist formuliert wird, recte der Bürger unseres Landes. Natürlich ist das die Stunde der Verschwörungstheoretiker, aber auch der wissenschaftlichen Außenseiter. Um mit letzteren zu beginnen: Natürlich ist es legitim, ja sogar dem Wesen der Wissenschaft geschuldet, daß es Mehrheits- und Mindermeinungen gibt, daß es gar überwiegende, ja herrschende Meinungen gibt, ebenso wie Außenseitermeinungen und auch manchmal ganz neue Erkenntnissse, die sich im einen oder anderen Falle bald zur neuen herrschenden Meinung mausern. Doch wie sollen verantwortliche Politiker damit umgehen? Als forensisch tätiger Jurist bin ich gewohnt, Gutachten von Sachverständigen zu lesen, auch zu versuchen sie zu verstehen und sie letztendlich als Tatsache meiner rechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen, wenn ich sie für überzeugend halte, weil die Ermittlung der Beurteilungsgrundlagen, die wissenschaftliche Beweisführung und die darauf fußende Herleitung des Ergebnisses mir plausibel erscheinen. Nicht anders kann die Entscheidungsfindung verantwortlicher Politiker verlaufen, und ich habe den Eindruck, daß dies derzeit auch so ist. 

Der Wert wissenschaftlicher Expertise

Gerade weil ich Sachverhalte und Problemstellungen, zu deren Beurteilung Fachkenntnisse erforderlich sind, über die ich selbst nicht verfüge, eben nur nach diesen Grundsätzen beurteilen kann, sind andere Lösungsansätze für mich nicht überzeugend. Was seriöse wissenschaftliche Mindermeinungen angeht, so vermnag ich erst einmal nicht zu beurteilen, ob es sich dabei tatsächlich um solche und nicht um Scharlatanerie handelt. Handelt es sich tatsächlich um seriöse wissenschaftliche Meinungen, so wird sich irgendwann herausstellen, ob sie richtig oder falsch sind. So lange kann man aber gerade in einer Krisenlage nicht warten. Da muß schlicht und einfach gehandelt werden, und zwar rasch. Es gilt der alte militärische Grundsatz, daß ein falscher Entschluß immer noch besser ist, als kein Entschluß. Und so mag es auch in diesem Falle so sein, daß wir in einigen Jahren wissen, ob die verantwortlichen Politiker weltweit in der Corona-Krise richtig oder falsach gehandelt haben. Wir werden dann wohl auch wissen, ob man etwa mit Nichtstun – Theorie der Herdenimmunität – besser oder schlechter gefahren wäre. 

Vergleichbares und nicht Vergleichbares

Unbrauchbar ist auch der Hinweis auf die wirklich hohen Opferzahlen der Influenza, aber auch auf die Verbreitung der Erkältungsgrippe. Letztere ist ja nicht viral verursacht. Sie verläuft auch in aller Regel harmlos, so die Lebenserfahrung. Die Influenza hingegen wird durch Virus-Infektion übertragen. Doch unbeschadet der ständigen jährlichen Mutation des Grippevirus gibt es dagen jährlich neue und wirksame Impstoffe. Und es gibt Medikamente zur Behandlung der Erkrankten. Somit ist der Vergleich mit der durch das Corona-Virus verursachten Krankheit „Covid-19“ reichlich schief, allenfalls dazu geeignet, die Unterschiede deutlich herauszustellen, was ja im übrigen das Wesen des Vergleichs ist. Auch der Hinweis darauf, daß in Deutschland täglich ohnehin ca. 2500 Menschen eines natürlichen Todes sterben, und daneben die Opfer von Covid-19 kaum noch ins Gewicht fallen, ist unzulässig. Denn zum einen würde die Zahl der Erkrankten und damit die Zahl der Toten exponentiell steigen, würde die Infektionsrate nicht wenigstens wenentlich verlangsamt, und zum anderen führt der Verlauf von Covid-19 zu einer noch nie dagewesenen Zahl von Patienten, die einer intensiven klinischen Behandlung bedürfen, was über kurz oder lang das Gesundheitssystem eines Landes überfordern kann, wie man das derzeit u.a. in Italien leider sehen muß.  

Warum Verschwörungstheorien nie etwas taugen können

Für völlig unbrauchbar halte ich alle Verschwörungstheorien. Darunter fallen natürlich Erklärungen wie die von den finsteren „Finanzfaschisten“, die Finanzwelt beherrschenden Juden, geheimnisvollen, global agierenden Trusts und ähnliche Sottisen. Allen ist gemeinsam, daß sie ohne irgendwelche Beweise oder auch nur Beweisangebote vorgetragen werden. Man kann das eben glauben oder nicht, so wie man glauben kann, nach dem Tode in der Hölle zu landen, wenn man religiöse Speise- bzw. Bekleidungsvorschriften nicht einhält, oder ein Unglück zu erleiden, wenn man an einem Freitag, dem 13. aus dem Hause geht. Wen derartiges umtreibt, dem ist halt nicht zu helfen.

Das Dilemma der Abhängigkeit von Experten

Daß wir auch in dieser Krise vom fachlichen Urteil der Experten abhängen, ist einerseits mißlich, andererseits auch beruhigend. Beruhigend deswegen, weil wir nun einmal in einer Gesellschaft leben, die auf Rationalität beruht, und die deswegen auch – jedenfalls seit der Aufklärung – ihre Entscheidungsprozesse rational, logisch und wissensbasiert organisiert hat. Mißlich deswegen, weil wir in unserer Gesamtheit eben diesem rationalen Urteil unserer Experten unterworfen sind, und mangels besseren Wissens nur auf dieser Grundlage entscheiden und handeln können. Denn damit bleibt immer ein Rest Ungewissheit, zumal wir ja das Erfahrungswissen haben, daß wissenschaftliche Erkenntnisse sich immer wieder wandeln können. Doch die Alternativen sind eben keinesfalls akzeptabel. Aberglaube, Wunderglaube und diffuse Ahnungen taugen eben nicht als Entscheidungsgrundlagen, vor allem dann nicht, wenn es um die Existenz, um Sein oder Nichtsein geht.

Die vorübergehende Einschränkung von Grundrechten ist rechtens

Der Rat der Experten, bis zur Verfügbarkeit von Impfstoff und Medikamenten die Verbreitung der Infektion mit dem Corona-Virus durch weitgehende Unterbindung sozialer Kontakte und damit dem nahezu vollständigen Stillstand des gesellschaftlichen Lebens und vor allem der Wirtschaft zu verhindern, führt natürlich auch zu einer erheblichen Einschränkung unserer Grundrechte. Nicht unerwartet haben Bürger unseres Landes bereits von ihrem Recht Gebrauch gemacht, gegen entsprechende Maßnahmen des Staates die Verwaltungsgerichte anzurufen. Ebenso erwartbar haben die Gerichte durchweg entschieden, daß die angefochtenen grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen rechtens sind. Besondere Lagen erforden eben besondere Maßnahmen. Man muß nicht soweit gehen wie der französische Präsident Macron und feststellen, daß wir uns im Krieg befinden, im Krieg mit einem unsichtbaren, heimtückischen und äußerst gefährlichen Feind. Doch genau deswegen ermöglicht das Bundesinfektionsschutzgesetz als ultima ratio auch solche Maßnahmen, die mit der Einschränkung von Grundrechten wie des Rechts auf Feiheit (Art. 2 Abs. 2 GG), des Rechts auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 2 GG), das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG), des Rechts auf Freizügigkeit (Art. 11 GG) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) verbunden sind. Das sind in der Tat schwerwiegende Eingriffe in unsere Freiheitsrechte, die unsere Vorfahren einst hart erkämpfen mußten. Doch ist es ebenso offensichtlich, daß eine Gesellschaft im Angesicht der Gefahr zusammenstehen muß, und wenn es sein muß, alle Kräfte zur Abwehr des Feindes aufbietet. Vergessen wir nicht, daß es vor noch nicht allzu langer Zeit absolut selbstverständlich war, zur Abwehr der existentiellen Bedrohung des Gemeinwesens durch äußere Feinde auch das eigene Leben einsetzen zu müssen. Man nannte das Krieg. Aus eben diesem Grunde verlangen unsere Gesetze in solchen Ausnahmefällen wie Krieg (Notstandsgesetze!) und Seuchen (Bundesinfektionsschutzgesetz) von den Bürgern außergewöhnliche Anstrengungen einschließlich des – vorübergehenden – Verzichts auf Grundrechte, wenn das zur Gefahrenabwehr notwendig und erfolgversprechend ist.

Zur Demokratie gehört auch die Disziplin

Wir wissen heute nicht ganz sicher, hoffen jedoch begründet, daß unsere Politiker von den Experten zutreffend beraten werden und deswegen auch richtig entscheiden. Als Demokraten müssen wir dann auch so konsequent sein, daß wir die Politiker, die wir durch unsere Wahl dazu bestellt haben, für unser Wohl und Wehe Sorge zu tragen, auch in dieser Aufgabe dadurch unterstützen, daß wir ihren Entscheidungen und Anordnungen nun Folge leisten, ob wir sie für richtig oder falsch halten. Denn es ist der Demokratie wesenseigen, daß die Entscheidungen der auf Zeit gewählten und mit der Entscheidungsgewalt ausgestatteten Regierenden mittelbar unsere eigenen Entscheidungen sind. Diesen Entscheidungen nicht Folge zu leisten wäre daher in höchstem Maße widersprüchlich, ganz abgesehen von der sabotierenden Wirkung solchen Ungehorsams. Wir haben uns ihnen anvertraut und ihnen Vollmacht gegeben. Videant consules sagten die Römer, wenn sie ihre Geschicke in die Hände ihrer gewählten Vertreter legten. Lassen wir sie also tun, wozu wir sie bestellt haben. Tun sie es schlecht, so können wir sie bei nächster Gelegenheit abwählen. Tertium non dabitur.

     

     

Deutschland dackelt hinterher

Nun hat sie es getan. Angela Merkel hat die Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz geschlossen. Das hätte sie natürlich schon vor Wochen tun können, wie das andere Länder getan haben. Die Ausrede, die noch für die Untersagung von Massenveranstaltungen wie Bundesligaspiele, Popkonzerte und Parteitage wohlfeil war, hier sei der Bund gar nicht zuständig, galt dafür nie. Doch auch das ist nur ein Symptom dafür, wie kraftlos, uninspiriert und einfach schlecht dieses Land regiert wird. Der Reihe nach:

Die Blaupause

Im November 2002 brach in China die SARS-Epidemie aus. Es handelte sich um eine ähnliche Virus-Grippe wie nunmehr bei Covid-19, populär Corona genannt. Ursachen und Verlauf haben eine große Ähnlichkeit mit der Corona-Pandemie unserer Tage. Jedes Mal lag der Beginn in China. Und deswegen wurde das erst einmal vertuscht, wie das sich in Diktaturen eben gehört. Dort ist ja alles wunderbar, weil die allmächtige Partei unter Führung ihres allwissenden und begnadeten Vorsitzenden alles im Griff hat und das Glück des Volkes täglich mehrt. Allerdings hat die chinesische Regierung damals wie auch heute rigorose Maßnahmen zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr getroffen, in einem Ausmaß, das in demokratischen Rechtsstaaten so nicht möglich ist. Auch damals sprang das Virus über die Landesgrenzen, weil eben geraume Zeit weder im Lande Quarantänemaßnahmen getroffen, noch die Grenzen geschlossen wurden. Doch als man das alles nachgeholt hatte, ging die Zahl der Erkrankungen erst in China und dann in den anderen betroffenen Ländern wie Kanada drastisch zurück und das Feuer erlosch, weil ihm der Sauerstoff ausging, um eine naheliegende Metapher zu benutzen. Im Juli 2003 war dann der Spuk vorbei.

Lessons learned

Man kann nicht sagen, daß aus dieser Pandemie keine Lehren gezogen worden wären. Auch in Deutschland nicht, wo sie sehr milde verlief. Lediglich neun Menschen hatten sich infiziert, davon starb keiner. Die Wissenschaftler gaben auch der Politik die nötigen Informationen. Diese mündeten in die Bundestagsdrucksache 17/12051 vom 03.01.2013. Sie enthält neben einer Risikoanalyse auf einem ganz anderen Gebiet, nämlich der Hochwasserprophylaxe, eine Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“. Diese Risikoanalyse wurde unter fachlicher Federführung des Robert-Koch-Instituts durchgeführt. Zugrunde liegt ein Szenario, das eine von Asien ausgehende, weltweite Verbreitung eines hypothetischen neuen Virus unterstellt, welches in dieser Studie den Namen Modi-SARS-Virus erhielt. Es beschreibt durchaus drastisch den möglichen Verlauf einer solchen Pandemie, und zwar weitaus schlimmer als dies bei der SARS-Pandemie der Fall war, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Studie ja noch gar nicht bekannt war. Dennoch sind die Parallelen verblüffend. Vor allem werden darin den Politikern Vorsorgemaßnahmen und Handlungsmuster für den Fall des Ausbruchs einer solchen Pandemie an die Hand gegeben. Unter anderem empfehlen die Wissenschaftler Massenansammlungen zu vermeiden, auch die Benutzung des ÖPNV mindestens einzuschränken. Neben einer angemessenen Kommunikation mit der Bevölkerung und Information über den Verlauf gehören behördliche Maßnahmen im Gesundheitswesen wie Absonderung, Isolierung und Quarantäne zu den empfohlenen Handlungsoptionen.

Deutschland dackelt hinterher

Tatsächlich hat Deutschland nun erst Mitte März mit den behördlichen Anordnungen reagiert, die in einem solchen Fall nach den Erfahrungen mit SARS und aufgrund der Empfehlungen in der BT Drucksache 17/12051 notwendig sind. Vom Ausbruch einer neuartigen Grippeepidemie in der Art von SARS wußte man Ende Dezember 2019. Spätestens Mitte Januar 2020 war klar, daß diese neue Corona-Grippe weitaus epidemischer verlief und eine weitaus höhere Zahl von Todesopfern zu erwarten war, als seinerzeit bei SARS. Die meisten europäischen Staaten reagierten auch ähnlich wie China selbst, das sich zwar auch dieses Mal vorhalten lassen muß, in den ersten Wochen den Ausbruch der Epidemie vertuscht zu haben, dann aber rigoros die notwendigen Maßnahmen durchgeführt hat. Vor allem Österreich hat hier rasch und effizient reagiert. Auch andere europäische Staaten, Estland, Polen, Italien, Spanien, Tschechien, Frankreich und Dänemark haben zur Unterbrechung der Infektionsketten ihre Grenzen geschlossen. Deutschland war da noch lange nicht so weit. Auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums konnte man lesen: „Nach dem Pandemieplan des Robert Koch Instituts Teil II werden sog. (sic!) Grenzschließungen nicht als sinnvoll angesehen, um eine Ausbreitung zu verhindern.“ Erst heute Nachmittag, am 15.03.2020 hat Deutschland nun die Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz geschlossen. Immerhin.

Weltoffenheit vor Sicherheit der Deutschen

Kann es sein, daß die Schließung der Grenzen für Angela Merkel ein Schreckgespenst ist? Für die Kanzlerin der „Willkommenskultur“, der offenen Grenzen? Kann es sein, daß man an derartigen Befindlichkeiten Regierungsentscheidungen ausrichtet, die für Gesundheit und Leben der 82 Millionen Bürger dieses Landes von größter Bedeutung sind? Und wie ist das nun eigentlich mit der weiteren Aufnahme von Migranten, die sich zumeist wahrheitswidrig als politisch Verfolgte oder Bürgerkriegsflüchtlinge ausgeben, und von denen man nicht selten nicht einmal weiß, vorher sie eigentlich kommen und wer sie sind? Findet da jetzt wenigstens an der Grenze ein Coronatest statt, wie ihn jeder über sich ergehen lassen muß, der aus einer Gegend einreist, in der die Krankheit grassiert? Davon hat man noch nichts gehört.

Nichtstun statt regieren

Vor allem aber fragt man sich angesichts der mehr als zögerlichen Maßnahmen dieser Regierung, aber auch der für einen Teil der Sicherungsmaßnahmen zuständigen Landesregierungen, inwieweit die Politik dieses Landes überhaupt handlungsfähig ist. Ausgerechnet das bei weitem größte, bevölkerungsreichste, in der geographischen Mitte Europas gelegene Land mit entsprechend vielen Grenzen tut erst einmal wochenlang nichts. Man weiß zwar, daß sich das Virus von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion verbreitet und nicht etwa kilometerweit durch die Luft fliegt. Also kann die Ansteckungsgefahr in der Tat wesentlich verringert werden, wenn die Landesgrenzen eine Zeit lang geschlossen werden. Doch das scheint deutschen Politikern, denen Weltoffenheit alles, Sicherheit offenbar wenig und Abschottung ein Horror ist, nur möglich zu sein, wenn der Druck von außen übermächtig wird. Der hilflose Ruf des Innenministers nach einer europäischen Lösung ist durchaus kennzeichnend für die Befindlichkeit unserer politischen Klasse. Nur ja nichts unangenehmes selbst entscheiden. Ja, am besten sich alles von Brüssel aus vorgeben lassen. Europa ist doch die Lösung. Eben nicht, wie die Corona-Krise zeigt. Nur die Nationalstaaten sind handlungsfähig, und das ist auch gut so. Denn die Probleme sind ungeachtet des Tatbestandes einer Pandemie regional unterschiedlich, und werden daher auch am besten regional, d.h. auf der Ebene der Nationalstaaten und ihrer Untergliederungen gelöst. Darüber hinaus gibt es keine demokratisch legitimierte europäische Staatsgewalt. Nur eine solche demokratisch legitimierte europäische Staatsgewalt hätte auch einerseits eine entsprechende Verantwortung gegenüber ihren Bürgern, und zum anderen auch spiegelbildlich dazu die Akzeptanz ihrer Maßnahmen seitens eben dieser Bürger. Bei den Nationalstaaten ist das der Fall. Ihre Bürger erwarten auch von ihren Regierungen, daß sie ihren Aufgaben auf dem Gebiete der Daseinsvorsorge und der Sicherheitspolitik nachkommen. Bei anderen Ländern funktioniert das auch. In Deutschland hingegen scheint Schwäche ein Qualifikationsmerkmal für die Übernahme von politischen Führungsämtern zu sein. Eine Ablösung auf breiter Front tut not.

Der Aufstand der Unanständigen

Am 4. Oktober 2000 rief Bundeskanzler Gerhard Schröder den „Aufstand der Anständigen“ aus. Die anständigen Deutschen, und das müssen doch eigentlich alle sein, sollten gegen Fremdenfeindlichkeit aufstehen. Anlaß zu diesem Aufruf des Bundeskanzlers waren in der Tat unentschuldbare Straftaten rechtsextremer, man darf wohl sagen, Wirrköpfe. Doch die Politik begann sehr schnell, diese Wirrköpfe für ihre eigene Agenda zu instrumentalisieren.

Was für Menschen sind solche Amokläufer?

Betrachten wir zunächst einmal nüchtern die Lage. Wir haben in der Tat immer wieder einmal furchtbare Mordtaten zu beklagen. Amokläufe mit ganz unterschiedlich motivierten Tätern. Das Interesse des politisch-medialen Komplexes scheint es indessen zu sein, auch psychisch auffälligen Tätern einen braunen Anstrich zu verpassen. Das wurde deutlich, als man die wirklich wirren Begründungen des Stefan Balliet für seine Tat in Halle veröffentlicht hatte. Weil in dem wirren Weltbild des Täters durchaus auch rassistische Bausteine sind, die ihn letztendlich zu dem Angriff auf die Synagoge in Halle bewogen haben, wurde aus Stefan Balliet ein rechtsextremer Terrorist, dessen sich dann natürlich der Generalbundesanwalt annehmen muß. Politik und Medien wurden nicht müde, den rechtsextremistischen Hintergrund der Tat zu beschwören. Zwar haben die Ermittlungen nicht den leisesten Hinweis auf eine Verbindung des Täters zu rechtsextremistischen Gruppen ergeben. Vielmehr haben wir es bei solchen Amokläufern mit gestörten Persönlichkeiten zu tun, unter anderem mit einer Eigenwahrnehmung als Totalversager, sowohl beruflich wie auch privat, nicht zuletzt mit einer verklemmten Sexualität, die ein normales Verhältnis zu Frauen unmöglich macht. Das hindert jedoch Politik und Medien nicht daran, ihre Anti-rechts-Agenda mit eben dieser Tat zu befeuern.

Der „Beweis“

Da kam nun gestern Nacht die Tat des Tobias Rathjen in Hanau gerade recht. Nach pflichtschuldigst abgesetzten Bekundungen der Trauer um die Toten und des Mitgefühls mit ihren Angehörigen, und der besten Wünsche für die Schwerverletzten ging man dann auf breiter Front dazu über, auch diesen Täter in das Schema einzuordnen, wobei vor allem die Grünen, aber auch Teile der Medien eine neue Stufe der Eskalation erklommen haben und direkt die AfD für diese Tat verantwortlich machen. Zwar gibt es auch hier bislang nicht den geringsten Hinweis auf die Einbindung dieses Täters in irgend eine Organisation. Doch darüber hilft man sich mit dem wohlfeilen Argument hinweg, die AfD und ihr nahestehende Publizistik hätten halt den Boden für eine solche Tat bereitet.

Die Logik des Irrenhauses

Das ist an Abwegigkeit nicht mehr zu übertreffen. Was soll das schon heißen, man habe den Boden für eine solche Tat bereitet?  Soll wirklich eine kritische Haltung zur herrschenden Politik, insbesondere in Fragen von Migration und Integration den Boden für Fremdenhaß bis hin zum Massenmord bereiten? Wäre nach dieser Logik nicht auch die Werbung für Bier und Wein der Humus, auf dem der Alkoholismus gedeiht? Wäre nach dieser Logik nicht die Werbung für PS-starke Autos schuld daran, daß junge Männer mit kleinem Hirn und großen Komplexen sich mit PS-starken Autos in den Innenstädten Beschleunigungsrennen liefern, an deren Ende unbeteiligte Tote auf der Straße liegen? Wären nach dieser Logik nicht Jagd und Schießsport die Ursache dafür, daß es Amokläufer gibt, die um sich schießen? Wäre nach dieser Logik nicht die Modeindustrie schuld daran, daß junge Mädchen sich nach einem irren Schönheitsideal halb zu Tode hungern? Verursacht nicht erst die Existenz von Glücksspielen aller Art, auch staatlicher Lotterien, die Spielsucht? Die Reihe ließe sich beliebig fortsetzen. Und stets erhebt sich daraus doch die Frage: Soll man nicht einfach alles verbieten, was zu solchen Auswüchsen führt? Denn dann gäbe es doch auch diese Auswüchse nicht mehr. Kein Amokschütze,keine Alkoholiker, kein Todesfahrer, keine magersüchtigen Mädchen, keine von der Spielsucht des Vaters ruinierte Familie, usw. und so fort.

Verleumdung als Stilmittel der Politik

Doch wo es um Politik geht, gelten andere Regeln, besser gesagt gelten gar keine Regeln. Wenn solche Wahnsinnstaten dafür herhalten müssen, die verhasste politische Konkurrenz zu verteufeln, dann ist der Punkt erreicht, an dem eine demokratische Gesellschaft zerbrechen kann. Wer da meint, hier stünden die Anständigen auf, der hat eben auch ein irres Weltbild, wenn auch gänzlich anderer Art, als derartige Täter. Tatsächlich haben wir es hier mit dem Aufstand der Unanständigen zu tun. Wer ganz offensichtlich ohne den geringsten tatsächlichen Anhaltspunkt derartige Täter einer demokratischen, demokratisch gewählten, allerdings in einer Art politischer Rassismus aus der Gesellschaft ausgeschlossenen Partei zurechnet, ist eben ein Verleumder, ein politischer Verbrecher. Wer so argumentiert, spaltet die Gesellschaft, schürt eine Pogromstimmung gegen Andersdenkende und erweist sich als das Gegenteil von einem Demokraten. Schämt Euch!


Denken heißt vergleichen

Der Mensch, so sagt man, ist ein vernunftbegabtes Wesen. Die Vernunft gründet sich darauf, daß der Mensch im Unterschied zu allen anderen Lebewesen auf dieser Erde über die Fähigkeit verfügt, zu denken. Der Naturwissenschaftler und Philosoph Descartes hat das mit seinem berühmten Satz „Cogito ergo sum“ (Ich denke, also bin ich) auf den Punkt gebracht. Der Naturwissenschaftler, Manager und deutsche Außenminister Walther Rathenau hat das Wesensmerkmal des Denkens so definiert: „Denken heißt vergleichen.“ Dies vorausgeschickt, wollen wir uns mit der aktuellen hysterischen Debatte um die Politikfähigkeit der AfD befassen. Wer sich an der Begrifflichkeit hysterisch in diesem Zusammenhang stößt, dem rate ich, diesen Artikel dennoch zu Ende zu lesen. Danach mag er seine Wertung bestätigen oder verwerfen.

Die „unverzeihliche“ Wahl und die Verfassung

Die Vorgänge um die Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten am 5. Februar 2020 führen zu hitzigen Debatten über den Umgang mit der AfD. Nahezu die gesamte Politik, unterstützt von nahezu allen Medien, lobt den Verfassungsbruch der Bundeskanzlerin, die ja nicht mehr und nicht weniger verlangt hat, als eine demokratische Wahl zu annullieren. Die betroffenen Parteien FDP und CDU haben diesen, man kann schon sagen Befehl, auch unverzüglich befolgt. Ein Verfassungsbruch ist das deswegen, weil damit das Demokratieprinzip aus Art. 20 des Grundgesetzes massiv verletzt worden ist, wobei die Freiheit des Mandats nach Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes schlicht und einfach beiseitegeschoben worden ist, ohne diesen Artikel des Grundgesetzes förmlich aufzuheben. Letzteres wäre ja wegen Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes gar nicht möglich gewesen. Doch der Beifall ihrer Satrapen und Herolde bestärkt die Sonnenkönigin in ihrer Herrschaft.

Zusammenstehen gegen den bösartigen Feind

Diese Herrschaft losgelöst von der dem Buchstaben nach noch immer geltenden Verfassung, getragen von einer breiten Zustimmung, betrachtet man auch heute noch die Umfragewerte der Parteien ihres Hofstaates, die summa summarum immer noch bei 85 % des Wahlvolkes liegen, gründet sich wie immer bei autoritären Regimen und Diktaturen auf die Schaffung eines allgemein anerkannten Feindbildes. Denn nichts führt zu stärkerem Zusammenhalt, als gegen einen Feind zusammenstehen zu müssen. Dieses Feindbild ist im Falle Deutschlands nun schon seit längerem die AfD. Die neue Qualität des Feindbildes besteht darin, daß nun nicht mehr allein der linke Rand der Gesellschaft sie als Wiedergeburt des Nationalsozialismus diffamiert, sondern daß die Spitzen der Politik diesen Sprachgebrauch übernommen haben und nun stets von „Nazis“ sprechen.

Das absolute Böse

Wir können natürlich davon ausgehen, daß ein Großteil der Bevölkerung gar nicht genau weiß, was der Nationalsozialismus eigentlich war. Wir müssen allerdings davon ausgehen, daß die Spitzen der Politik und die Stichwortgeber in den Medien ganz genau wissen, was das war, und noch viel besser wissen, daß sich in dem Lande, das unter eben dem nationalsozialistischen Regime so unglaublich gelitten hat, keine Zuschreibung besser geeignet ist, jemanden der allgemeinen Verachtung anheim zu geben und damit gesellschaftlich und politisch zu vernichten, wie die Bezeichnung als „Nazi“. Am Rande sei bemerkt, daß sich strafbar macht, wer jemanden als Kinderschänder bezeichnet, wenn diese Bezeichnung nicht erweislich wahr ist, jedoch straflos bleibt, wenn er jemanden als Nazi bezeichnet, weil dies – noch – nach Auffassung der Gerichte keine Tatsachenbehauptung ist und somit keine Verleumdung sein kann, sondern als bloße Meinungsäußerung unter den grundgesetzlichen Schutz der Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 GG, fällt.

Was ist bzw. war eigentlich ein „Nazi“?

Es lohnt sich daher, nach der sachlichen Berechtigung der „Nazi“-Etikettierung zu fragen. Kann man tatsächlich die AfD mit der NSDAP gleichsetzen? Denn nur dann ist es gerechtfertigt, sie als Nazipartei zu bezeichnen. Denken heißt vergleichen, hat der große Staatsmann Walter Rathenau gesagt. Denn nur der Vergleich zweier Dinge kann die Unterschiede zwischen ihnen deutlich machen, oder aber ihre übereinstimmenden Merkmale herausarbeiten. Wenn man eine politische Partei beurteilen will, dann muß man natürlich ihr Programm betrachten. Nichts anderes gibt authentisch wieder, was diese Partei will. Selbst wenn die eine oder andere Äußerung eines Parteimitglieds in der Öffentlichkeit diesen Zielen widerspricht oder mindestens von denen abweicht, die im Programm formuliert sind, dann muß man so lange von der Gültigkeit des Programms ausgehen, als nicht die Vielzahl und das Gewicht abweichender Äußerungen den sicheren Schluß zulassen, daß der Wortlaut des Parteiprogramms gegenstandslos geworden ist, weil er ersichtlich weder Vorstände noch einfache Mitglieder noch interessiert. Denn ein Parteiprogramm ist nach langen Diskussionen auf einem Parteitag Punkt für Punkt beschlossen worden. Öffentliche Äußerungen von Politikern hingegen sind zunächst einmal Einzelbeiträge, abgesehen davon, daß sie natürlich unterschiedlich interpretiert werden können.

Das Parteiprogramm der NSDAP

Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, so ihr voller Name, hat sich am 24.02.1920 ein Programm gegeben, das sogenannte 25 Punkte Programm. Authentisch interpretiert hat es Gottfried Feder, Gründungsmitglied der Partei und in ihren Anfangsjahren offenbar auch einflussreicher Berater Adolf Hitlers. Diese kommentierte Ausgabe des Parteiprogramms wurde 1927 in 1. Aufl. von Gottfried Feder herausgegeben und wurde bis zur 166.-169. Aufl., aus der ich hier zitiere, in immerhin 845.000 Exemplaren unters Volk gebracht, und zwar zum Preis von 50 Pfennigen, damit sich auch wirklich jeder Parteigenosse dessen Lektüre widmen konnte. Die Kaufkraft von 50 Pfennigen 1935 entspricht 2,05 € im Jahre 2019. Gratis hat man dieses Heft nicht verteilt, denn auch die führenden Nationalsozialisten, Hitler an der Spitze, waren insoweit durchaus geschäftstüchtig. Allein sein Buch „Mein Kampf“ brachte ihm jährlich 1,5 bis 2 Millionen Reichsmark ein, also rund 6 bis 8 Millionen € umgerechnet auf die Kaufkraft des Euro unserer Tage. Im folgenden will ich mich auf zwei wesentliche Elemente sowohl des Parteiprogramms der NSDAP als auch des aktuell gültigen Programms der AfD beschränken. Natürlich wäre es interessant, eine vollständige Kommentierung und Gegenüberstellung zu schreiben. Das würde jedoch den Rahmen eines Beitrages in einem Blog bei weitem überschreiten.

Das Demokratieprinzip

Zu den unveränderlichen Prinzipien der Demokratie im Sinne unseres Grundgesetzes, die auch von einem verfassungsändernden Gesetzgebernicht wesentlich verändert oder gar abgeschafft werden können, gehört das Demokratieprinzip, wie es in Art. 20 GG formuliert ist. Sie lauten:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Die Nationalsozialisten verachteten die Demokratie, die AfD will sie stärken

In Punkt 6 des Programms der NSDAP heißt es: „Das Recht über Führung und Gesetze des Staates zu bestimmen, darf nur den Staatsbürgern zustehen. Wir bekämpfen die korrumpierte Parlamentswirtschaft einer Stellenbesetzung nur nach Parteigesichtspunkten ohne Rücksicht auf Charakter und Fähigkeiten.“ Feder kommentiert dies amtlich: „Daß mit dem Unfug des parlamentarisch-demokratischen Wahlrechtes aufgeräumt werden wird, ebenso wie man sich dann nach der Übergangszeit einer Diktatur über die äußere Staatsform und das innerstaatliche Gefüge der Länder klar werden muß.“ Demgegenüber heißt es in der Präambel des Grundsatzprogramms der AfD: „Als freie Bürger treten wir ein für direkte Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit, soziale Marktwirtschaft, Subsidiarität, Föderalismus, Familie und gelebte Tradition der deutschen Kultur.“ An anderer Stelle im Programm werden Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild verlangt, allerdings ausdrücklich als Korrektiv und Kontrolle der parlamentarischen Gesetzgebung, deren Fortbestand damit denknotwendig ebenfalls Programm ist. Dies entspricht natürlich exakt Art. 20 Abs. 2 GG, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und von ihm in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung (Parlamente) ausgeübt wird. Die NSDAP hingegen hatte die Verachtung der parlamentarischen Demokratie bereits 1920 zum Programm erhoben, und dann später im Wege des Ermächtigungsgesetzes auch umgesetzt.

Völkisch und rassistisch – in welchem Parteiprogramm findet man das?

Beispiel Staatsbürgerschaftsrecht

Politik und Medien werden nicht müde, der AfD insgesamt eine „völkische“ Politik zu unterstellen, wobei der Begriff des Völkischen nun wohl unstreitig eine Ideologie meint, die in dem Sinne rassistisch ist, als sie den Wert des Menschen und seine persönlichen Eigenschaften allein an seine Abstammung knüpft, und somit eben zum Beispiel die Möglichkeit der menschlichen Natur in Abrede stellt, sich in freier Entscheidung in diese oder jene Richtung politisch, kulturell oder sonstwie zu entwickeln. Dies wiederum widerspricht diametral der Definition  der Menschenwürde, die zu schützen nach Art. 1 Abs. 1 GG die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist. Und dies schlägt natürlich auf alle Bereiche des praktischen Lebens durch. Sie ist auch tragendes Prinzip unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Dieses Prinzip kann selbstverständlich ebenfalls wie auch der demokratische Staatsaufbau nicht auf legalem Wege beseitigt werden. Nun findet man allerdings im Grundsatzprogramm der AfD nirgends auch nur einen schwachen Anhaltspunkt für eine völkische Politik. Das zeigt sich ja ganz besonders daran, daß die AfD wie alle anderen demokratischen Parteien auch Zuwanderern aus anderen Ländern und Regionen dieser Erde ermöglichen will, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Mit anderen Worten, die Möglichkeit deutscher Staatsbürger zu werden, hängt nicht davon ab, ob jemand als Kind deutscher Eltern, womöglich nur solcher, die ihrerseits seit vielen Generationen auch nur deutsche Eltern haben, geboren worden ist. Vielmehr heißt es dort: „Die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft ist Abschluß einer erfolgreichen Integration, nicht aber deren Ausgangspunkt. Gelingende Integration fordert von Einwanderern jeden Alters nach einer angemessenen Zeit die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, die Achtung und gelebte Bejahung unserer Rechts-und Gesellschaftsordnung sowie den Verdienst des eigenen Lebensunterhalts.“ Von „deutschem Blut“ ist nirgends die Rede, vielmehr kann unzweifelhaft jeder Mensch, egal welcher Abstammung, deutscher Staatsbürger werden. Daß man unter anderem als Voraussetzung die Achtung und gelebte Bejahung unserer Rechts-und Gesellschaftsordnung verlangt, ist eine bare Selbstverständlichkeit und zeigt, daß man als deutsche Staatsbürger auch nur überzeugte Demokraten haben will.

Deutschland den Deutschen von deutschem Blut!

Schauen wir demgegenüber in das Programm der NSDAP. Punkt 4: „Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession. Kein Jude kann daher deutscher Volksgenosse sein.“ Punkt 8: „Jede weitere Einwanderung Nicht-Deutscher ist zu verhindern. Wir fordern, daß alle Nicht-Deutschen, die seit 2. August 1914 in Deutschland eingewandert sind, sofort zum Verlassen des Reiches gezwungen werden.“

Besonders fällt schon in diesem Programm aus dem Jahr 1920 der pathologische Antisemitismus der NSDAP auf. So heißt es in der amtlichen Erläuterung Feders unter anderem: “ Die Ausscheidung der Juden und aller Nicht-Deutschen aus allen verantwortlichen Stellen des öffentlichen Lebens…. wer im Juden nur einen >deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens> sieht – und nicht ein artfremdes, streng abgeschlossenes Volk von ausgesprochenen Schmarotzer-Eigenschaften, kann die Unermesslichkeit dieser Forderung nicht verstehen. Wer einen Kohlrabi, der zufällig in einem Erdbeerbeet aufgewachsen ist, für einen Erdbeerbusch erklärt oder glaubt, von ihm durch gutes Zureden Erdbeeren ernten zu können, irrt sich, ebenso derjenige, der glaubt, daß ein junger Löwe, der in eine Schafherde geworfen wurde, zum Schaf werden wird. Eher wird man begreifen, daß ein Deutscher doch nicht gut zum Bezirksamtmann oder Amtsrichter in Indien oder China werden kann, wie wir es auch gewiß nicht gerne sehen würden, wenn ein Chinese oder Hottentotte uns als Finanzamtmann oder als Bürgermeister vor die Nase gesetzt würde.“ Überhaupt ist für die Nationalsozialisten der „Weltfeind: das den Erdkreis überschattende Kapital und sein Träger, der Jude.“ Und weiter: „Antisemitismus ist gewissermaßen der gefühlsmäßige Unterbau unserer Bewegung.“ Im Parteiprogramm einschließlich seiner Kommentierung durch Feder wird das Wort „Jude“ bzw. „jüdisch“ auf 59 Textseiten insgesamt 52 mal in negativem bis herabwürdigendem Kontext benutzt. Insoweit formuliert Feder ja zu Recht, daß „der Antisemitismus gewissermaßen der gefühlsmäßige Unterbau der NS-Bewegung ist.“

Antisemitismus im Programm der AfD – Fehlanzeige

Von alledem findet sich im Programm der AfD natürlich nichts. Vielmehr wird dort ausdrücklich das Menschenrecht auf freie Religionsausübung betont und es findet sich nirgendwo auch nur die Infragestellung der Menschenwürde. Daß es tatsächlich sogar eine Arbeitsgemeinschaft der Juden in der AfD gibt, können oder wollen ihre Feinde zwar nicht wahrhaben, noch weniger begreifen. Es ist aber tatsächlich so.

Denken statt glauben

Denken heißt vergleichen. Der Vergleich der Parteiprogramme ergibt, daß man die beiden Parteien eben nicht gleichsetzen kann. Wer die AfD-Politiker Nazis nennt, setzt jedoch beide Parteien gleich. Folge eines Denkvorganges kann das nicht sein, es sei denn, dieser Denkvorgang wurde mit dem Ziel in Gang gesetzt, diese Partei in größtmöglichem Ausmaß zu diffamieren und außerhalb der demokratischen Gesellschaft zu stellen. Sie gewissermaßen wie Aussätzige unter Quarantäne zu stellen und zu verkünden, daß schon ihre Berührung, wahrscheinlich schon die gleichzeitige Anwesenheit in einem Raum die tödliche Ansteckungsgefahr begründe und somit unweigerlich zum sozialen Tod führen werde.

Demokraten können der deutschen Politik nicht mehr folgen

Ich denke, also bin ich, stellt der Philosoph Descartes zu Beginn der Aufklärung fest. In seiner Nachfolge befand der Philosoph Kant, als er schrieb, man solle den Mut haben, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen. Es ist Merkmal der unveräußerlichen Menschenwürde, frei und unabhängig denken zu können und vor allem zu dürfen. Für freie Menschen und stolze Demokraten ist es daher ausgeschlossen, sich Denkverbote aufzuerlegen, indem man Vorgaben der Politik unkritisch und ungeprüft einfach übernimmt, noch schlimmer, befolgt, nur weil sie „von oben“ kommen. Eine sachlich durch nichts gerechtfertigte Ausgrenzung einer politischen Partei, und der damit motivierte glatte Verfassungsbruch in Gestalt der Anordnung des Rücktritts eines demokratisch gewählten Politikers können bei nachdenklichen Demokraten nur tiefe Verachtung für diejenigen auslösen, die so handeln. Glücklicherweise sind freie und geheime Wahlen noch nicht abgeschafft, und werden es wohl hoffentlich auch niemals werden. Hier kann man sich dann mit Kant seines eigenen Verstandes bedienen, mit Descartes feststellen: „Ich denke, also bin ich“ und sodann sein Kreuz da machen, wo man seine demokratischen Rechte am besten aufgehoben sieht.




Ein Lehrstück

Wer sich über die demokratische Gesinnung von Politikern und Journalisten Gewissheit verschaffen will, der betrachte die Vorgänge um die heutige Wahl des neuen Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen. Bekanntlich hatte die seitherige  Koalition aus Die Linke, SPD und Grünen bei der Landtagswahl ihre Mehrheit verloren. Mangels Zustandekommen einer bürgerlichen Koalition aus AfD, CDU und FDP – die Reihenfolge der Nennung ergibt sich aus den Fraktionsstärken, nicht nur aus dem Alphabet – strebten die Wahlverlierer dennoch eine neue Regierungskoalition ohne rechnerische Mehrheit an und schlossen auch schon einen Koalitionsvertrag. Wegen der politisch korrekten Ausgrenzung der AfD erwartete alle Welt auch, daß der bisherige Ministerpräsident Bodo Ramelow spätestens im dritten Wahlgang gewählt werden würde, denn da braucht man nach der Thüringer Verfassung die absolute Mehrheit nicht, die einfache reicht.

Die Überraschung

Es kam jedoch anders. Überraschend wurde im dritten Wahlgang der Fraktionsvorsitzende der FDP, Thomas Kemmerich, mit 45 Stimmen gewählt, Bodo Ramelow erhielt 44 Stimmen. Im ersten Wahlgang erhielt der Kandidat der AfD drei Stimmen mehr, als die Fraktion Mitglieder zählt. Die Sensation war perfekt. Übrigens verfügt Herr Kemmerich nun über 48 Stimmen, wenn man denn unterstellt, daß die Fraktionen, die ihn gewählt haben, ihn auch künftig im Parlament unterstützen. Herr Ramelow indessen hätte sich auf eine Minderheit von 42 Abgeordneten stützen und sich Mehrheiten fallweise suchen müssen.

Die Reaktionen

Bemerkenswert ist indessen, wie Politiker und Journalisten auf diese überraschende  Wahl reagiert haben. Denn daran kann man ablesen, wie es um die Demokratie in unserem Lande wirklich bestellt ist.

Die Politiker

Die Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Susanne Hennig-Wellsow, absolvierte die pflichtgemäß anzubringende Gratulation beim neuen Ministerpräsidenten in ihrer ganz eigenen Weise. Sie ergriff den bereitliegenden Blumenstrauß, ging auf ihn zu und warf ihm grußlos den Blumenstrauß vor die Füße. Diese Geste ist an Ungehörigkeit nicht mehr zu übertreffen. Man fragt sich unwillkürlich, ob hier die politische Enttäuschung in eine pathologische Befindlichkeit umgeschlagen ist. Katrin Göring-Eckardt, immerhin Fraktionsvorsitzende ihrer Partei im Deutschen Bundestag, sonderte auf Twitter folgende Erklärung ab: „Unfassbar! Die heutige Wahl von Kemmerich zum Ministerpräsidenten mit Stimmen der AfD ist kein Unfall, sondern ein bewusster Verstoß gegen die Grundwerte unseres Landes. Mit Feinden der Demokratie lässt sich keine Zukunft  für Thüringen gestalten.“ Von Respekt für  einen demokratischen Wahlvorgang und vor einem auf diese Weise demokratisch gewählten Politiker keine Spur, ganz abgesehen davon, daß sie damit den Wählern der AfD in Thüringen, die im Übrigen mehr als viermal mehr sind, als die Wähler ihrer Partei, eine demokratiefeindliche Haltung unterstellt. Denn Feinde der Demokratie werden doch wohl nur von  Feinden der Demokratie gewählt, nicht aber von Demokraten.

Natürlich darf auch der Oberflegel der SPD in diesem kakophonischen Konzert nicht fehlen. Ralf Stegner twitterte umgehend: „Der demokratische Anstand verbietet es, sich von Rechtsradikalen wählen zu lassen und diese Wahl auch noch anzunehmen. Wenn CDU + FDP eine Regierung von Höckes Gnaden unterstützen, verabschieden sie sich vom Konsens der Demokraten. Der Schaden reicht weit über Thüringen hinaus.“ Wer sich als Lordsiegelbewahrer der Demokratie  aufspielt, jedoch die Demokratie sofort über Bord wirft, wenn  eine Wahl nicht wunschgemäß ausfällt, der hat sich damit aus  den Reihen der Demokraten verabschiedet.

Die Journaille

Selbstverständlich durften auch die Demokratieerzieher aus den Medien nicht fehlen. Der wegen seiner linksradikalen Vergangenheit wohl aus der Sicht  der ARD-Gewaltigen besonders als Moderator eines politischen Magazins geeignete Georg Restle trieb  die Beschimpfung demokratisch gewählter und unzweifelhaft demokratisch gesinnter Politiker auf die Spitze: „CDU und FDP machen sich zum Büttel von Rechtsextremisten. Nichts gelernt: 75 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz, 75 Jahre nach dem Ende von Faschismus und nationalsozialistischer Schreckensherrschaft: „bürgerliche“ Parteien paktieren in Thüringen wieder offen mit Rechtsextremisten. Das ist mehr als nur ein Tabubruch.“ Hier mit Auschwitz, dem Zweiten Weltkrieg und dem Nationalsozialismus zu hantieren, ist wohl der Tiefpunkt des  bundesdeutschen Journalismus. Wem die Sachargumente ausgehen, greift ja gerne mal zu Beschimpfungen, was wir von Herrn Restle ja sattsam gewohnt sind. Hier aber unterschreitet er die Schamgrenze deutlich, und zwar so weit nach unten, wie man es bisher nicht für möglich gehalten hat. Daß er der AfD Rechtsextremismus unterstellt, gehört natürlich  zu seiner Zwangsvorstellung, wonach politische Positionen rechts von Angela Merkel  außerhalb  der Verfassung liegen, denn nichts anderes heißt rechtsextrem. Ob hier der Besuch beim Psychotherapeuten helfen würde, muß bei einem verbohrten Überzeugungstäter wie Restle natürlich bezweifelt werden.

Der unvermeidliche Ehrabschneider und Besudelungsexperte Jan Böhmermann mußte natürlich auch in diese Kerbe schlagen: „Widerlich. Ein Zivilisationsbruch“. Bislang war diese Vokabel den scheußlichsten Völkermorden wie etwa dem Holocaust  vorbehalten. Bei Böhmermann bin ich mir sicher, daß auch ein Besuch beim Pschotherapeuten keinen Erfolg haben kann. Die Anstalt, aus der er auf Sendung geht, sollte vielleicht doch eine geschlossene sein.

Die Ausnahme

Ein Lob ist der Thüringer Landtagspräsidentin Birgit Keller auszusprechen. Sie nahm den Vorgang mit Würde und waltete ihres Amtes, wie das die Verfassung eben vorschreibt. Nach Verkündigung des überraschenden Wahlergebnisses fragte sie Herrn Kemmerlich, ob er die Wahl annehme.  Als der das bejahte, schritt sie unverzüglich zur Vereidigung des neuen Ministerpräsidenten und gratulierte ihm natürlich auch, wie sich das gehört mit Handschlag, sogar ohne dabei parteipflichtschuldigst wenigstens griesgrämig dreinzuschauen.

Hat nun Luzifer die Engel vertrieben?

Natürlich zieht die Sache nun weitere Kreise, wie das nun einmal ist,  wenn ein Stein ins Wasser geworfen wird. Die SPD stellt dem Vernehmen nach in Berlin bereits die Koalitionsfrage. Die Spitze der CDU ist natürlich „not amused“. Man darf tatsächlich gespannt sein, ob  die Thüringer CDU dem Druck standhält, der nun aus dem Konrad-Adenauer-Haus in Berlin auf sie ausgeübt werden wird. Denn aus der Sicht des politisch korrekten Lagers ist hier etwas Unerhörtes geschehen. Zwar sind die Spielregeln der Demokratie, zwar sind die Regeln der Verfassung eingehalten worden. Diese gelten aber offensichtlich dann nicht mehr, wenn eine Partei nicht nur in die Parlamente einzieht, sondern nun mindestens indirekt an der Macht beteiligt ist,  die nach allgemeiner Auffassung mit allem Unrat und allem Seuchen behaftet ist, welche die deutsche Geschichte bereithält. Der AfD hilft dabei garnichts, daß in ihrem Parteiprogramm nicht der Hauch von Demokratiefeindlichkeit zu finden ist, und auch die Äußerungen der übergroßen Mehrzahl ihrer Mandatsträger und Funktionäre nicht im mindesten den Vorwurf des Rechtsradikalismus, oder sogar des Rechtsextremismus  rechtfertigen können. Daß dem so ist, interessiert Politiker und Journalisten nicht. Sie benötigen den Nazi-Popanz, in erster Linie deswegen, weil sie mit diesem Geschrei von ihren eigenen massiven Fehlern, insbesondere dem Totalversagen in der Migrationspolitik, ablenken wollen. Voraussichtlich wird erst in dem gerade erst begonnenen Gerichtsverfahren wegen der Beobachtung dieser Partei durch den Verfassungsschutz am Ende eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung stehen, wonach  von Verfassungsfeindlichkeit keine Rede sein kann. So war es ja auch bei den Republikanern, an die sich allerdings kaum noch jemand  erinnern dürfte.

Quarantäne für die AfD?

Das absurde Abgrenzungstheater von der AfD könnten die Verfechter des politischen Reinheitsgebot natürlich noch deutlich schriller inszenieren. Man könnte zum Beispiel den Fraktionen in den Landtagen und im Deutschen Bundestag jeweils Räume außerhalb des Plenarsaals zur Teilnahme  an den Sitzungen über Videokonferenz zuweisen, mindestens aber zwischen den Bänken dieser Oppositionspartei und den Sesseln der übrigen Mitglieder  des Hohen Hauses eine spanische Wand aufstellen. Hilfreich wäre es doch auch, eine besondere, weithin sichtbare Kennzeichnung dieser Abgeordneten vorzuschreiben, damit kein braver Demokrat  aus den Reihen der Verteidiger des Rechtsstaats auch nur Gefahr läuft, sich durch zufällige Berührung mit einer dieser Kreaturen Luzifers zu kontaminierten und  vielleicht sogar mit dem antidemokratischen Virus zu infizieren. Nachdem ein Parteiverbotsverfahren natürlich – aus der Sicht von Leuten wie Stegner und Göring-Eckardt leider – aussichtslos wäre, muß man doch wohl über andere Methoden nachsinnen, den erneuten Einzug der Wiedergänger Hitlers und der seinen in die Parlamente zu verhindern. Dabei ist natürlich Kreativität, oder sollte ich besser sagen, kriminelle Energie,  gefragt. Vielleicht fällt Herrn Stegner hierzu etwas ein.

Der Erkenntnisgewinn für die Bürger unseres Landes

Ein Lehrstück ist das Ganze, weil wir Bürger hieraus in der Tat eine Lehre ziehen können. Wer stets die Demokratie im Munde führt, muß nicht unbedingt ein Demokrat sein. Vielmehr kann es gut sein, daß es sich um Menschen mit einem ganz speziellen Demokratieverständnis handelt. Nämlich dahingehend, daß es sich um Demokratie handelt, wenn man selbst die Politik kontrolliert, um  Rechtsextremismus jedoch dann, wenn die politische Konkurrenz auf demokratischem Wege an der Macht teilhaben kann. Als Jurist frage ich mich schon, ob sich nicht hier ein weites Tätigkeitsfeld  für die Verfassungsschutzbehörden eröffnet. Denn da gibt es ja offensichtlich Politiker und Journalisten, die „das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, sowie die Ablösbarkeit der Regierung und ihrer Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung“ abschaffen wollen (§ 4 Abs. 2 a) und d) des Bundesverfassungsschutzgesetzes). Herr Haldenwang, übernehmen Sie!