Archiv der Kategorie: kritisch betrachtet

Rette uns, wer kann!

Deutschland ist in größter Gefahr. Der Bundesinnenminister klärt uns darüber auf, daß derzeit etwa 12.700 gewaltbereite Rechtsextremisten festgestellt worden sind. Sie seien so gefährlich, wie  die Reichsbürger und  der islamistische Terrorismus. Die Rote Armee Fraktion (RAF) unseligen Angedenkens ist zurück, allerdings nun als braune Brigade. Den Fernsehzuschauern werden mit Sturmgewehren schließende Männer präsentiert,  die unter kryptischen Bezeichnungen wie zum Beispiel „Combat 18“ firmieren, was in dieser Szene die Bezugnahme auf ihren entrückten  Führer bedeutet. Der erste und der achte Buchstabe des Alphabets sind nun einmal seine Initialen.

Die Lage ist ernst, sagt der oberste Hüter unserer Sicherheit. Hervorgebracht haben diese tickenden Zeitbomben, so wird uns suggeriert, Haß und Hetze in den sozialen Medien. Auch er fordert daher wie der ehemalige CDU-Generalsekretär Peter Tauber, endlich Art. 18 des Grundgesetzes anzuwenden und den Hetzern ihre Grundrechtezu entziehen. Daß so ein Unfug ernsthaften Juristen nicht über die Lippen kommen kann, steht auf einem anderen Blatt. Heiko Maas, eigentlich für die Außenpolitik unseres Landes zuständig, besinnt sich auf seine Zeit als Zensurministerlein und fordert die Deutschen auf, gegen die Haßprediger und Hetzer auf die Straße zu gehen. Zum Friday for Future müsse nun der Donnerstag der Demokratie kommen. Journalisten eifern beim Ausmalen entsprechender Horrorszenarien um die Wette. Man weiß natürlich von  körperlichen Attacken und Mordversuchen „Rechter“ auf demokratische Politiker zu berichten.

Die Blumen auf dem Grab des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke sind noch nicht verwelkt, da erfahren wir bereits  die Ergebnisse der öffentlichen Fahndung und Spurenauswertung – nicht seitens der Polizei, sondern in den Redaktionsstuben. Ein wegen dringenden Tatverdachts in Untersuchungshaft genommener Mann mit offensichtlich rechtsextremer Vergangenheit hat natürlich nicht allein gehandelt. Ein neuer NSU war am Werk. Ob all diese Ermittlungen und öffentlichen Ergebnismeldungen der Polizei bei ihrer Arbeit helfen, muß doch wohl sehr in Frage gestellt werden. Eigentlich sollte die Regel doch lauten, daß man Näheres zu einem Fall erst dann öffentlich erklärt, wenn die polizeilichen Ermittlungen wenigstens bis zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft gediehen sind. Doch in dieser Lage gilt das nicht, denn die „rechte Gefahr“ lauert überall. Heiko Maas tritt auch hier mit bestechender Analyse hervor und deckt auf, daß hier die gleichen Geister wirken, wie im Dritten Reich.

Geht’s noch?

Nur mal so nachgefragt: 12.700 „gewaltbereite“ Rechtsextreme. Was soll das heißen? Was bedeutet diese Bezeichnung, und wer definiert das? Sind das mit Waffen und Kampfmitteln ausgerüstete Terroristen mit klaren Einsatzaufträgen? Gibt es da Organisationen und Strukturen? Gar einen Führer? Oder sitzen diese 12.700 potentiellen Gewalttäter einzeln unorganisiert in ihrem stillen Kämmerlein und überlegen sich gerade, welches Objekt sie in die Luft sprengen und welchen Politiker sie umbringen wollen? Und wenn es so viele sind, warum haben nicht wenigstens einige von ihnen, sagen wir mal 0,5 % – das wären gut 60 Mann, der NSU bestand aus drei Leuten und ein paar Unterstützern – mit dem Terror begonnen? Bislang war es ja wohl nur einer, wenn überhaupt. Und wenn „gewaltbereit“ bedeuten soll, daß die betreffenden Personen Straftaten wenigstens schon vorbereiten, wenn nicht sogar mit der Ausführung  beginnen, warum hören und lesen wir nichts von Verhaftungen? Wartet man ab, bis die Täter zugeschlagen haben, um sie dann vor Gericht stellen zu können?

Fragen über Fragen. Doch Politik und Medien werfen uns einfach eine solche Zahl hin. Was will man damit bezwecken? Angst erzeugen? Ist es das Kalkül, daß ängstliche Bürger eher bereit sind, staatliche Repressionen hinzunehmen, die mit dem Etikett der Gefahrenabwehr, ja der Terrorismusbekämpfung versehen sind? Wiegen sich Politiker wie Maas, Seehofer und Tauber in der Gewissheit, daß die Leute eher bereit sind, sogar Einschränkungen ihrer Grundrechte zu akzeptieren,  wenn’s ums Ganze geht? Geht es nicht wenigstens auch, wenn nicht gar in erster Linie darum, „rechte“ Blogger, Publizisten und vor allem die verhaßte AfD, die einem die Stammwähler gestohlen hat, auszugrenzen und nieder zu machen? Man schlägt den Sack und meint den Esel?

Warum eigentlich wird in der Öffentlichkeit nicht kommuniziert, daß die Gewaltbereitschaft der extremen Ränder keineswegs nur von rechts außen, sondern auch von links außen kommt? Wer sich informieren will, der wird auch von der Bundesregierung informiert. So hat die Bundesregierung jüngst auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zu den gewalttätigen Angriffen auf Politiker für das erste Quartal 2019 aus der polizeilichen Kriminalstatistik berichtet. Demnach gab es in diesem Zeitraum insgesamt 183 Angriffe auf Politiker, die sich nach Parteien aufgliedern wie folgt: AfD 114, SPD 21, Grüne 19, CDU 15, Linke 9, CSU 1, Sonstige 4. In 62,3 % der Fälle waren also Politiker der AfD Opfer gewalttätiger, politisch motivierter Angriffe. Die Annahme dürfte naheliegend sein, daß es sich bei den Tätern jedenfalls in diesen Fällen nicht um Rechtsextremisten gehandelt hat. Der islamistische Terror bildet sich hier nicht ab, ist jedoch leider weiterhin virulent.

Unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Sicherheit  ist es jedoch mehr als fahrlässig,  die begrenzten Ressourcen der Polizei nun nahezu ausschließlich zur Aufdeckung und Bekämpfung des rechtsextremen Terrors einzusetzen, weil diese Kräfte dann dort fehlen, wo sie offensichtlich ebenfalls gebraucht werden. Vielmehr sollte die Polizei proportional zur tatsächlichen Gefährdung aus den verschiedenen Richtungen  eingesetzt werden.

Jenseits der unsäglichen Auslassungen von Politikern muß allerdings der Kampf auch gegen den rechten Terrorismus konsequent geführt werden. Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß man mit allen Mitteln verhindern muß, daß sich eine Situation wiederholt wie in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, als Deutschland in der Tat unter den Schlägen des roten Terrorismus erzitterte. Wir haben damals mit rechtsstaatlichen Mitteln diesen Terror in den Griff bekommen. Sollte tatsächlich ein rechter Terrorismus sich in der Entstehensphase befinden, so ist er eben mit rechtsstaatlichen Mitteln konsequent zu bekämpfen.

Was wir hingegen nicht brauchen, ist  eine Einschränkung unserer Grundrechte, insbesondere der Meinungsfreiheit.  Es liegt auf der Hand, daß  Feinde der Freiheit wie Maas die vermeintlich gute Gelegenheit beim Schopf ergreifen wollen, das ungeliebte rechte, konservative Milieu unter Generalverdacht zu stellen und gleich mit abzuräumen. Solchen Leuten sei jedoch die Mahnung des Altbundespräsidenten Gauck ins Stammbuch geschrieben, wonach in einer Demokratie Toleranz auch gegenüber ungeliebten Meinungen vonnöten ist,  auch solchen gegenüber, die man selbst überhaupt nicht mag.  Die Grenzen ziehen allein Verfassung und Strafgesetzbuch. Und das ist Sache der Gerichte, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts und nicht etwa  der politischen Konkurrenz die sich, das Wortspiel sei erlaubt, „anmaassen“, die politischen Meinungen der Bürger in erlaubt und nicht erlaubt  einzuteilen.

Doch auch wo  die Terrorismusbekämpfung und  das Strafgesetzbuch enden, ist für die Verfechter von Demokratie und Rechtsstaat, was gerade Konservativen ein Anliegen ist, einiges zu tun. Es gibt  in der Tat Haßrede und Hetze, die  für jeden rechtschaffenen Bürger und Demokraten nur abstoßend und ekelerregend sind. Im Zusammenhang mit dem Fall Lübcke sind in den letzten Tagen ja reichlich derartige Zitate aus dem Internet über die Bildschirme geflimmert. Leute, die ihre zerebralen Flatulenzen über die Tastatur ihres PC absondern, haben mit  konservativen Patrioten keinerlei Gemeinsamkeit. Genauso wenig, wie seinerzeit auf der anderen Seite aufrechte Sozialdemokraten irgendetwas mit den roten Terroristen der RAF gemein hatten. Daß, nebenbei bemerkt, gewisse Linksintellektuelle da anders gestrickt waren, steht dem nicht entgegen. Die demokratische Linke hat seit Jahrzehnten  ein massives Problem mit dem linken akademischen Narrensaum. Die demokratische Rechte hingegen muß stets auf der Hut sein, sich ein gleichartiges Problem mit Rechtsextremen einzuhandeln, seien sie Anhänger so abseitiger Verschwörungstheorien wie die Reichsbürger und  ähnliche Verrückte, seien sie esoterische Wotansjünger, träumten von einem rassisch reinen Volk und was es der Narreteien mehr gibt.

Es ist in der Politik manchmal eben so wie mit dem Garten. Bäume, Büsche und Rosen müssen ausgelichtet und beschnitten werden, wenn sie gesund wachsen und einen schönen Anblick bieten sollen. Parteien und Vereine müssen ihre Mitgliederbestände immer wieder  sichten, bewerten und bereinigen. Da gilt eben auch die gar nicht so neue Erkenntnis von Joachim Gauck, daß gegenüber der Intoleranz eben seitens der Toleranten Intoleranz geübt werden muß. Früher hieß das mal: „Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit!“

Demokratie ist anstrengend. Demokraten können sich eben nicht zurücklehnen und den lieben Gott einen guten Mann sein lassen. Sie sind Anfechtungen von zwei Seiten ausgesetzt. Wer gerade die Macht hat, neigt dazu, sie möglichst zu behalten, und wenn es mit unfairen Mitteln ist. Jeder Versuch, die Macht mit unlauteren Mitteln aufrechtzuerhalten, beginnt erfahrungsgemäß mit der Einschränkung der freien Rede. Hier gilt es  wach zu sein und  den Anfängen  zu wehren. Auf der anderen Seite versuchen auch die Feinde der Demokratie auf demokratischem Wege die Macht zu erlangen, um sie dann abzuschaffen. Das gilt für Extremisten aller Schattierungen, linksextremen wie rechtsextremen und auch unter dem Deckmantel einer Religion, die in der Tat nichts anderes ist, als eine aggressive Unterwerfungsideologie, jedenfalls in ihrem historischen Erscheinungsbild und dem Wortlaut ihrer Texte.

Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit. Das ist der Wahlspruch der NATO. In den glücklicherweise längst vergangenen Zeiten der Bedrohung unserer Freiheit durch eine kommunistische Weltmacht hatte das brennende Aktualität und war für jedermann einsichtig. In einer scheinbar friedlichen Welt muß man das doch immer wieder in Erinnerung rufen.






Was bewirkt eigentlich Greta?

Nun beendet also die Klima-Grete mit Abschluß der neunten Klasse ihre Schulausbildung. Stattdessen schickt man die Klimaaktivistin zu Konferenzen genannten Propagandaveranstaltungen in New York und Santiago de Chile. Sie soll dort für die sogenannten Klimaziele werben, die vor allem eine massive Reduktion des CO2-Ausstoßes durch menschliche Aktivitäten bewirken sollen. Wie realistisch das ist, wollen wir einmal näher betrachten.

Publikumswirksam wird auch erklärt, daß Greta keinesfalls fliegen wird, wegen des CO2-Ausstoßes versteht sich, sondern sie wird wohl per Schiff ihre Zielorte ansteuern. Das insinuiert natürlich, daß damit diese Reisen deutlich umweltverträglicher, insbesondere hinsichtlich der CO2-Bilanz sein werden, als dies der Fall wäre, wenn Greta jeweils das Flugzeug nähme.  Nun kann man ohne weiteres auf einschlägigen Portalen recherchieren, wie viel Kilogramm CO2 pro Person bei der Benutzung welches Verkehrsmittels entstehen. Ein Flug von Stockholm nach New York und zurück zum Beispiel produziert 3.493 kg CO2 pro Person, wenn man mit einem modernen Airbus Typ A 340-500 fliegt. Nimmt man ein Schiff, so fallen je nach Größe des Schiffs und Tagen auf See pro Person Werte zwischen 2.800 und 4.000 kg CO2 an. Jedoch ist es damit nicht getan, was die Umweltverschmutzung angeht. Auf der Internetseite des Bundesumweltamtes lesen wir:

Die Meeresumwelt generell wird durch die Seeschifffahrt erheblich belastet. Umweltgefährliche Chemikalien im Schiffsanstrich, das Einschleppen von standortfremden Organismen mit dem Ballastwasser, das Einbringen von Abwasser und Abfällen ins Meer sowie die Schadstoffe aus Abgasen oder Ölverunreinigungen beeinträchtigen den Zustand der Meeresumwelt. So ist der Schiffsverkehr auf den Weltmeeren schon heute für über 2 % der klimaschädlichen CO2-Emissionen verantwortlich.  2012 betrugen diese ca. 950 Millionen t CO2. Das sind mehr als die gesamten Emissionen Deutschlands im Jahre 2012 in Höhe von 926 Millionen t CO2. Schätzungen deuten darauf hin, daß ohne politische Gegenmaßnahmen CO2-Emissionen des Seeverkehrs in Abhängigkeit von der ökonomischen Entwicklung bis 2050 sogar um 50-250 % im Vergleich zu 2012 ansteigen könnten (Third IMO GHG Study 2014).

Der Anteil der Luftfahrt am CO2-Ausstoß liegt aktuell bei 2,69 %, also nur geringfügig über dem, was die Seeschifffahrt beiträgt. Nimmt man jedoch die übrigen umweltschädlichen Begleiterscheinungen hinzu, wie sie das Bundesumweltamt aufführt, dann kann man nicht ernsthaft behaupten, eine Seereise sei umweltschonender als eine Flugreise. Doch die CO2-Verteufelungspropaganda der Klimaaktivisten hat sich nun einmal auf die Luftfahrt eingeschossen. Wenn Greta publikumswirksam das Flugzeug meidet, dann ist das für die Gläubigen der Klimareligion das leuchtende Beispiel, dem es zu folgen gilt. Von den Dogmen der linksgrünen Klimareligion überzeugte Journalisten und Politiker propagieren denn auch landauf landab politische Maßnahmen zur Verteuerung, letztendlich Einschränkung der Luftfahrt. Daß dieses Verkehrsmittel jedenfalls bei größeren Entfernungen alternativlos ist, wenn die Reisedauer ein maßgeblicher Gesichtspunkt für die Entscheidung ist, welches Verkehrsmittel man in Anspruch nimmt, hat im linksgrünen Weltbild keinen Platz. Denn Geschäftsreisende und Fernurlauber rekrutieren sich ohnehin vorwiegend aus den Reihen der weißen Mittel- und Oberschicht, so wird es jedenfalls suggeriert. Daß dies für die Bürger der prosperierenden asiatischen Länder ebenso gilt, wird gerne ausgeblendet. Aber auch die gehören ja für linksdrehende Patrone der Dritten Welt schon zu den fiesen Ausbeutern. Außerdem hat die Rettung des Weltklimas doch absoluten Vorrang.

Allerdings lohnt es sich auch, den menschlichen Beitrag zur Emission von CO2, sei es durch die Atemluft, sei es durch industrielle Aktivitäten, einmal genauer anzuschauen. Auf Deutschland entfällt davon ca. 2,23 %. China ist mit 28,21 % dabei, die USA mit 15,99 %, Indien mit 6,24 % und Rußland mit 4,57 %. Noch interessanter ist die Betrachtung der jährlichen Steigerung bzw., soweit überhaupt feststellbar, Senkung des CO2-Ausstoßes. China hat 2018 den CO2-Ausstoß um 4,7 % gegenüber dem Vorjahr erhöht, Indien um 6,3 %, die USA um 2,5 %. In der EU ist ein leichter Rückgang um 0,7 % festzustellen, beim CO2 Musterknaben Deutschland allerdings ein solcher um 4,5 %.

Ebenso interessant ist ein Blick auf den pro Kopf-Ausstoß von CO2. Hier liegt das arabische Emirat Katar mit 30,77 t CO2 pro Kopf an der Spitze. In Saudi-Arabien sind es 19,7 t, in Australien 16,5 t, in Kanada 15,5 t, in den USA 15 t,  in Japan 9,8 t,  in Deutschland 8,9 t, in Südafrika 8,3 t, in China 7,2 t und in Indien 1,8 t CO2 pro Kopf der Bevölkerung. Angesichts des Bevölkerungswachstums gerade der Länder im Übergang vom Entwicklungsland zum Industrieland, Schwellenländer genannt, wie China, Indien und Südafrika, liegt es auf der Hand, daß prozentual noch so beeindruckende Senkungen des CO2-Ausstoßes in Ländern wie Deutschland oder Schweden, jeweils mit rückläufiger Bevölkerung, dafür aber immer strikter befolgter Klimareligion, am gesamten CO2-Ausstoß der Menschheit nichts, aber auch gar nichts ändern können.

Wenn zum Beispiel Deutschland seine sogenannten Klimaziele erreichen würde, wonach der CO2-Ausstoß 2020 mindestens 40 %, 2030 mindestens 55 % und im Jahr 2050 mindestens 80 % – erstrebt jedoch 95% -, im Verhältnis zu 1990 geringer sein soll, dann kämen Industrie und Verkehr nahezu vollständig zum Erliegen, mit allen Konsequenzen für seine Volkswirtschaft. Unter anderem einer Arbeitslosigkeit von einem Ausmaß, das mit Unterstützungsleistungen aus Sozialkassen und dem Steueraufkommen auch nicht annähernd den Lebensunterhalt weitester Teile der Bevölkerung sicherstellen könnte. Woher sollen Steuern und Sozialabgaben denn kommen, wenn nichts mehr erwirtschaftet wird? Der Beitrag zur Reduzierung des menschengemachten CO2-Ausstoßes indessen wäre gleich Null. Die Ideologen der Klimareligion, die letztendlich nur das angeblich menschenfreundliche Gesicht eines neuen Sozialismus ist, hätten dann ihr Ziel erreicht, den bösen Kapitalismus abzuschaffen. Denn dieser ist ja ein Kind der Industrialisierung. Ohne eine auf industrieller Produktion beruhende Wirtschaft kann es eine kapitalistische Wirtschaftsordnung nicht geben. Die bloße Subsistenzwirtschaft, die gerade eben die Nahrungsmittel für die bäuerliche Gesellschaft auf eigenem Grund und Boden erzeugen kann, benötigt den Kapitalismus nicht. Karl Marx hat dann sein Ziel erreicht, Reinhard Marx wird applaudieren.

Die Absurdität der modischen CO2-Hysterie wäre damit an sich hinreichend dargestellt. Berücksichtigt man indessen weiter, daß der natürliche Anteil von CO2 in der Atmosphäre bei 0,038 % liegt, wovon 96 % von Natur aus vorhanden, und lediglich 4 % durch Emissionen der Menschheit, sei es Atemluft oder Abgase, erzeugt werden, dann wird es noch toller. Selbst wenn CO2 in der Atmosphäre tatsächlich einen Treibhauseffekt bewirken würde, der das Klima auf dieser Erde wenigstens teilweise beeinflusst, dann wäre der menschliche Einfluß auf das Klima mit diesen 0,000152 % des gesamten CO2 in der Atmosphäre im Ergebnis vernachlässigbar. Der deutsche Beitrag mit ca. 0,0000033 % liegt im Bereich starker homöopathischer Verdünnung, was wohl auch hinsichtlich der Intelligenz unserer Klimapropheten gesagt werden kann. Natürliche Ursachen, wie etwa die Sonnenaktivitäten, die unrunde Erdrotation und dergleichen, haben schon immer für einen Klimawandel gesorgt. Das kann man heute ja zweifelsfrei feststellen, und zwar mittels Untersuchungen von Gestein oder Fossilien. Klimaereignisse wie etwa dieWarmzeit zwischen 830 und 1100 n. Chr. in Europa, oder auch die sogenannte kleine Eiszeit von ca. 1500 n. Chr. bis etwa Mitte des 19. Jahrhunderts, können schlichtweg nicht unter dem Einfluß industriell verursachter CO2-Emissionen entstanden sein, denn die Industrialisierung auf dieser Erde hat Mitte des 19. Jahrhunderts überhaupt erst begonnen.

Zu den Ungereimtheiten der Klimareligion gehört auch, daß in der Heimat ihrer Heiligen die Energieerzeugung zu einem weit größeren Anteil auf Kernkraft beruht, als dies in Deutschland der Fall ist. Die Bruttostromerzeugung in Deutschland wurde 2018 zu 11,8 % aus Kernenergie generiert, in Schweden zu 33 %. Gemäß Erklärung der schwedischen Regierung aus dem Jahr 2016 sollen zehn alte Reaktoren durch zehn neue ersetzt werden. Aufgrund seiner topographischen Beschaffenheit verfügt das Land natürlich auch über einen erheblichen Anteil an Wasserkraft und deckt einen weiteren nicht geringen Anteil seines Energiebedarfs aus Biomasse.

Gerade das Thema Kernenergie indessen ist in Deutschland bekanntlich tabu. Gretas Jünger hierzulande beziehen den Strom für ihre Smartphones und Tablets natürlich aus der Steckdose. Dort hinein gelangt er allerdings zu einem erheblichen Anteil aus Kernkraftwerken in den Nachbarländern Frankreich und Tschechien, die sich das auch teuer bezahlen lassen. Die Strompreise in Deutschland sind deswegen auch im Weltmaßstab mit die höchsten. Ob die freitags während der Schulzeit für die Rettung des Klimas demonstrierenden Schüler das in der Schule auch lernen, darf eher bezweifelt werden. Sie leben wohl eher nach dem alten Sponti-Motto der achtundsechziger Bewegung: „Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts!“ Doch wer die Welt vor ihrem bevorstehenden Untergang retten muß, der kann sich mit solchen Kleinigkeiten nicht aufhalten.

Man sollte sich als überzeugter Klimaaktivist auch nicht zu intensiv mit der jüngeren Vergangenheit befassen. Man müßte dann ja feststellen, daß zum Beispiel im Jahre 2007 von diversen angeblich führenden Wissenschaftlern auf dieser Erde prognostiziert wurde, spätestens im Jahre 2013 wären infolge des Klimawandels die Polkappen abgeschmolzen. Das sind sie bekanntlich immer noch nicht, und auch die Eisbären sind nicht weniger, sondern mehr geworden. Man müßte ferner feststellen, daß 1981 zwar ein Waldsterben prognostiziert wurde, das binnen fünf Jahren zum Verschwinden der Wälder in Deutschland führen werde. Das ist aber dann ausgeblieben und im Jahre 2003 von der grünen Umweltministerin Renate Künast offiziell für beendet erklärt worden. Doch darüber denkt man als Klimaaktivist lieber nicht nach, denn dann könnte man ja vom Glauben abfallen.


Notre Dame brennt, Europa besinnt sich

Die Bilder der brennenden Kathedrale von Notre-Dame in Paris haben sich in die Herzen vieler Menschen des europäischen Abendlandes eingebrannt. Ja europäisches Abendland, denn die großen gotischen Dome Europas sind ein wesentlicher Teil des steinernen Kulturerbes unserer abendländischen Welt. Sie umfaßt außer Europa natürlich auch die von europäischen Auswanderern geprägten Kontinente Amerika und Australien/Neuseeland. Ja vielen Menschen in Europa und seinen in diesem Sinne Tochterkontinenten ist durch dieses Brandunglück schlagartig klar geworden, daß hier ein Stück ihres eigenen Wesens in Flammen stand, ganz unabhängig davon, ob der einzelne Fernsehzuschauer nun gläubiger Christ, nur noch traditionell dem Christentum als Religion seiner Vorfahren verbundener moderner Mensch, oder gar nur irgendwie von der europäischen Kultur lediglich unbewußt geprägter Zeitgenosse ist.

So bewahrheitet sich auch in diesem Falle die Volksweisheit, wonach in jedem Unglück auch ein Quentchen Glück zu finden ist. In diesem Falle eben, daß wohl der übergroßen Mehrheit der Bürger in den abendländischen Kulturstaaten bewußt geworden ist, daß die Kultur und die kulturellen Leistungen ihrer Vorfahren untrennbar mit ihnen selbst verbunden sind, daß all diese Dome, Schlösser, Statuen und Gemälde wie auch die unsterblichen Schöpfungen der großen Komponisten doch ein Teil ihres eigenen Wesens sind. Also das sprichwörtliche Glück im Unglück.

Demgemäß waren auch die Reaktionen sowohl der führenden Politiker als auch der sprichwörtlichen Menschen auf der Straße einhellig. Mit der Bekundung des Schmerzes über den zunächst befürchteten Totalverlust dieses einmaligen Kulturdenkmals, der nun glücklicherweise auch dank des Einsatzes der örtlichen Feuerwehren abgewendet werden konnte, ging auch die Bekundung des festen Willens einher, Notre-Dame so schnell wie möglich im alten Glanz wieder erstehen zu lassen. Die Spendenbereitschaft der Franzosen, wie sie schon wenige Stunden nach Ausbruch des Brandes offenbar wurde, ist überwältigend. Daß sich hier auch und gerade die Reichen des Landes mit ihren Möglichkeiten entsprechenden Großspenden in der ersten Reihe finden, ist ein Zeichen dafür, daß die nationale Solidarität in der Tat ein Wert ist, der gerade in solchen Zeiten sichtbar wird. Die Solidaritätsbekundungen der abendländischen Politiker ließen auch nicht auf sich warten und waren in ihrer Eindeutigkeit und Klarheit von einer Aussagekraft, die ihren üblichen politischen Bekundungen leider regelmäßig fehlt. Daß deutsche Journalisten und Politiker ganz selbstverständlich vom französischen Volk gesprochen haben, was ihnen beim deutschen Volk nicht so leicht fällt, und bei ihrem linken Teil sogar verpönt ist, sei nur am Rande vermerkt. Vielleicht setzt bei Habeck & Co. ein Denkvorgang ein.

Ebenso bemerkenswert ist allerdings, was nicht zu bemerken war. Dröhnendes Schweigen klingt aus der muslimischen Welt, soweit es die politische und religiöse Prominenz betrifft. Hämische Kommentare in den sozialen Netzwerken, jeweils unter arabisch klingenden Namen, zeigen nicht unerwartet, was man dort wirklich von der abendländischen, selbstverständlich christlich grundierten, Kultur hält. Bestenfalls nichts. Und das ist auch angesichts des im Koran festgeschriebenen Überlegenheitsanspruchs des Islam gegenüber allen anderen Religionen, insbesondere den älteren Buchreligionen Judentum und Christentum, auch nicht anders zu erwarten. Wir wollen an dieser Stelle nicht die vielen einschlägigen  Vorschriften aus dem Koran zitieren, die über das Gebot, sich von den „Ungläubigen“ fernzuhalten, weit hinausgehen, denn dort wird unverblümt zur Tötung der Nichtmuslime aufgerufen. In diesem Zusammenhang ist es allerdings auch bemerkenswert, daß die jüdische Gemeinde in Paris bereits Spenden für den Wiederaufbau von Notre-Dame angekündigt hat. Auch wenn die Floskel von der christlich-jüdischen Prägung des europäischen Abendlandes insofern eine gewisse Schieflage hat, als der jüdische Anteil dieser Prägung quantitativ recht gering ist, so zeigt das doch zum wiederholten Male, daß die Juden eben doch ein integraler Teil der abendländischen Gesellschaft sind. Von den Muslimen indessen kann man das nicht sagen.

Wenn Gefahr, Not und Unglück zusammenschweißen, haben sie letztendlich ihr Gutes. Das zeigt dieser Fall sehr deutlich.

Der Heilige Narr

Es ist an der Zeit, sich mit dem amtierenden Papst kritisch zu befassen. Da ich katholisch bin, wenn auch von der Art, die mit dem Bodenpersonal des Herrn ganz und gar nicht zufrieden ist, denke ich auch dazu berechtigt und verpflichtet zu sein. Gläubige Katholiken sprechen den Papst traditionell mit der Anrede Heiliger Vater an. Das ist eine jener ehrwürdigen Traditionen, die dem derzeitigen Inhaber des höchsten Amtes der katholischen Kirche allerdings offenbar wenig bedeuten. Er fiel ja schon bei der Amtsübernahme dadurch auf, daß er es ablehnte, die in Jahrtausende alter Tradition entwickelten liturgischen Gewänder anzuziehen. Stattdessen zog er es vor, im „schlichten“ Weiß auf die Loggia des Petersdoms zu treten, und das auch in seinen ausgetretenen schwarzen Schuhen, statt in den zeremoniellen roten Schuhen des Pontifex maximus in der Tradition eben jenes höchsten religiösen Amtes der Römer, das die Christen seinerzeit mit Bedacht übernommen hatten. Franziskus indessen hat offensichtlich für die Tradition seiner Kirche, insbesondere in ihrer in Teilen auch prunkvollen Außendarstellung, die in den Jahrtausenden ihrer Geschichte den Gläubigen einen Abglanz des Himmelreichs zeigen wollte, nichts übrig. Statt demütig das Joch der zeremoniellen Lasten zu tragen, wie es alle seine Vorgänger taten, zieht er es vor, seine persönliche Befindlichkeit in den Vordergrund zu stellen und sich als armer Diener Gottes zu stilisieren. Damit offenbart er ein Verständnis seines Amtes, das seine persönliche Befindlichkeit in den Vordergrund, und das Amt selbst, das sich über die Jahrtausende in seiner auch äußerlichen Ausprägung entwickelt hat, in den Hintergrund stellt.

Das beschränkt sich nicht auf Äußerlichkeiten, wie die Ablehnung des zeremoniellen Prunks. Das zeigt sich von Jahr zu Jahr deutlicher in seinen Äußerungen, weniger hinsichtlich der religiösen Kerninhalte des christlichen Glaubens und der katholischen Dogmatik, vielmehr hinsichtlich der weltlichen Tagespolitik. Auch hier weicht er von der Tradition seiner Vorgänger ab, die mit den Ausnahmen, auf die wir noch kommen werden, sich in der Regel an das Christuswort gehalten haben: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt“. Das unterscheidet im Übrigen das Christentum ja auch fundamental vom Islam, der sich ausdrücklich auch als weltliche Ideologie mit einer Fülle von Gesetzen für das irdische leben versteht. Immer dann, wenn die katholische Kirche vergessen hat, daß ihr Auftrag eben nicht die Regelung der weltlichen Ordnung ist, sie sich etwa als politische Macht geriert hat, hat sie langfristig davon Schaden genommen. In dem Maße, in dem sie nach weltlicher Herrschaft strebte, ging sie ihrer spirituellen Kraft verlustig. Genau damit hat sie ja Reformation und Kirchenspaltung hervorgerufen.

Franziskus gefällt sich offenbar in der Rolle des moralischen Praeceptor Mundi. Insbesondere die Flüchtlingspolitik scheint es ihm angetan zu haben. Er propagiert ganz offen das von der weltlichen Linken behauptete Menschenrecht, dort leben zu können, wo man will, egal woher man kommt, egal ob mit oder ohne Paß und Visum, egal ob legal oder illegal. Politiker hingegen, die die Grenzen ihrer Länder vor solch ungeordneten Zuzug sichern wollen, finden vor seinen Augen keine Gnade. Das große Migrationsproblem, wie er es nennt, sei von den Europäern nicht durch Schließung der Grenzen, sondern durch Großmut zu lösen, sagte er jüngst auf dem Rückflug von seinem Staatsbesuch in Marokko. Es sei zwar wahr, daß nicht ein Land allein die ganze Welt aufnehmen könne, aber Migranten könnten ja auf ganz Europa verteilt werden. Die Aufnahme der Einwanderer solle mit offenem Herzen erfolgen, später müsse es um Integration gehen. Mauern zur Grenzsicherung spalteten die Gesellschaft und führten zu Haß, man tue damit doch das Werk des Teufels. Angesichts der Grenze, mit der Spanien seine afrikanischen Enklaven Ceuta und Mellila sichert, habe er geweint. So viel Grausamkeit wolle ihm weder in den Kopf noch ins Herz.

So viel naives Gutmenschentum aus dem Munde des Oberhauptes der mit Abstand größten christlichen Kirche mit über 1 Milliarde Mitgliedern erstaunt. Wem Gott gibt ein Amt, dem gibt er auch Verstand, sagt der Volksmund. Diese Regel scheint Ausnahmen zu haben, eine davon steht in Gestalt des Papstes Franziskus vor uns. Früher einmal galt es als ausgemacht, daß der Jesuitenorden besonders hohe Anforderungen an die Intelligenz seiner Novizen stellt. Vielleicht gilt auch hier, daß es keine Regel ohne Ausnahme gibt. Denn es sollte jedem Menschen von nur durchschnittlicher Intelligenz doch klar sein, daß es kein Menschenrecht darauf geben kann, Wohnung nehmen zu können, wo auch immer man will. Denn die Menschen haben von Anfang an Stämme, Völker und Staaten gebildet, die eben dies ausgeschlossen haben. Nur Verwandschaft begründet Solidarpflichten, und zwar in jeder Größenordnung, ob Familie, Sippe oder Volk. Die Aufnahme Fremder in das eigene Volk und Land war immer die Ausnahme. Noch viel weniger ist es heute möglich, und eigentlich gibt auch Franziskus zu, daß nicht jedermann in jedes Land einreisen kann um dort zu bleiben, dazu noch in unbegrenzter Zahl. Die Annahme indessen, man könne das in Europa etwa dadurch lösen, daß alle Einwanderer, egal wie viele, gleichmäßig auf die europäischen Länder verteilt werden, ist von einer atemberaubenden Naivität. Und es gehört ein gehöriges Maß an Weltfremdheit dazu, den Staaten dieser Erde anzusinnen, solchen Empfehlungen Folge zu leisten, und wenn sie auch aus dem Munde des Menschen kommen, dessen Amt mit dem des Stellvertreters Gottes auf Erden bezeichnet wird.

Begeisterte Zustimmung findet Franziskus natürlich im leider sehr breiten Narrensaum der Gesellschaft, in Deutschland bei Grünen und Linken aller Schattierungen, natürlich auch bei der inzwischen sozialdemokratisch durchgefärbten Union. Habent Papam etiam stulti.

Der Kinderkreuzzug

Mit der im Wortsinne Galionsfigur Greta Thunberg demonstrieren inzwischen wohl weltweit Schüler am Freitagvormittag mit dem hohen Ziel, das Weltklima zu retten. Galionsfigur deswegen, weil schon angesichts des Umfanges dieser Aktionen und der notwendigerweise dahinter stehenden Logistik ein schlichter Schülerprotest hier nicht stattfinden kann. Inzwischen dürfte „Friday for Future“ zu einer veritablen Gelddruckmaschine geworden sein. Einschlägige Berichte finden sich inzwischen im Internet, in den Mainstream-Medien natürlich nicht.

Die Protagonistin Greta Thunberg, eine inzwischen 16-jährige Gymnasiastin aus Schweden, erscheint dabei wie die Inkarnation der Romanfigur Oskar Matzerath aus der Blechtrommel  von Günter Grass. Nur eben diesmal weiblich, und statt der kleinen Blechtrommel schlägt die allseits verehrte Greta die große Medientrommel. Auch sind gewisse Ähnlichkeiten zwischen der Romanfigur, dem aus Protest gegen das Naziregime nicht weiter gewachsenen kleinen Jungen Oskar, der zwanghaft  die Blechtrommel rührt und mit seiner über dem hörbaren Bereich intensiven Stimme Glas zum Bruch bringt, und der  zur Ikone der Klimarettung stilisierten Greta Thunberg unübersehbar. Für eine 16-jährige  ist sie zunächst einmal auffallend klein, ihr Gesicht ist eher das eines 12-jährigen Mädchens als einer 16-jährigen jungen Dame. Ihre sparsame bis nicht vorhandene Mimik läßt ihr Gesicht auch dann ausdruckslos erscheinen, wenn sie flammende Appelle an die Welt der Erwachsenen richtet. Dem Vernehmen nach hat sie selbst erklärt, Autistin zu sein und deswegen  zum Beispiel bestimmte Dinge intensiver zu erleben als andere.

Schaut man sich  die Fernsehbilder  von den Freitagsdemonstrationen an, so muß man schon erschrecken. Da erklären Zehnjährige vor laufender Kamera, daß sie die Erwachsenen zwingen wollen, nun endlich  die Klimaschutzziele, die doch auf den Konferenzen ihrer Politiker beschlossen worden sind, tatsächlich einzuhalten. Sie äußern die wahrscheinlich tatsächlich subjektiv gefühlte Sorge, in 20-30 Jahren auf diesem Planeten nicht mehr leben zu können, weil der selbstverständlich menschengemachte Klimawandel ihn dann unbewohnbar gemacht haben werde. Niemandem scheint aufzufallen, daß es schlicht unmöglich ist, in diesem Alter auch nur einen groben Überblick über physikalische Zusammenhänge allgemein und hinsichtlich des Klimas im speziellen zu haben. Allenfalls ist es möglich, eingelernte Phasen wiederzugeben, was bei der Monotonie der skandierten Sprüche auch naheliegt.

Wer auch nur ein Mindestmaß an historischem uund literarischem Wissen hat, wird bei diesen Bildern abwechselnd an den Rattenfänger von Hameln und den Kinderkreuzzug des Jahres 1212 erinnert. Beides sind Schreckbilder der Verführbarkeit von Kindern und Jugendlichen. Das Gefährliche in solchen Fällen liegt in der kindlichen Natur. Kinder sind nun einmal so leicht zu begeistern wie zu ängstigen. Das führt dann auch zu einer Unbedingtheit des Wollens, gepaart mit dem seit Urzeiten in diesem Alter virulenten Anspruch, es ohnehin besser zu wissen als die  Erwachsenen. Die Kinder sollte man daher nicht schelten, wohl aber die Erwachsenen, die diese Mechanismen der kindlichen Psyche für ihre eigenen Zwecke mißbrauchen. Schaut man in die Gesichter dieser entschlossen die Rettung der Welt ins Auge fassenden Kinder, dann sieht man auch bereits den Nachwuchs für die linksradikalen Jugend- und Studenten-Organisationen, die dann zum Beispiel mißliebige akademische Lehrer terrorisieren und in ihrer Überheblichkeit sich anmaßen, die Inhalte von Lehre und Forschung bestimmen zu wollen, bevor sie überhaupt erst Vordiplome bestanden haben. Auch das liegt im Kalkül derjenigen, die Greta Thunberg und ihre Fridays for Future Kids diskret aus dem Hintergrund  steuern.

Der eigentliche Skandal liegt darin, daß Politiker wie die Bundeskanzlerin und die Masse der politisch korrekten Medien diese kindlichen Kreuzzügler anhimmeln und sich bei ihnen buchstäblich einschleimen, statt endlich diesem Spuk ein Ende zu bereiten und die Kinder konsequent in ihre Schulen zu schicken.  Doch man meint zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen zu können. Zum einen will man die Orgie von Verboten und Vorschriften, die zur Rettung des Klimas  angeblich unumgänglich sind, nicht beenden. Denn damit würde man ein Gutteil seines Daseinszwecks obsolet werden lassen. (Man könnte seine Energien allerdings auch in wirklich vernünftige Politik investieren. Doch dies setzte Vernunft voraus.) Und zum anderen verspricht man sich eine neue Generation von Wählern zu gewinnen, bevor sie überhaupt  wahlberechtigt ist. Man könnte allerdings auch von politischem Kindesmißbrauch sprechen. Politisch Lied, ein garstig Lied!  (Goethe).

Das Sprachgesetzbuch wird wieder mal novelliert

Wenn ein Gesetz ergänzt oder geändert wird, dann sprechen die Juristen von einer Gesetzesnovelle, will heißen, das Gesetz wird erneuert, also novelliert. Das ist bei deutschen Gesetzen, aber auch anderswo, übliche Praxis. Die großen Kodifikationen wie das Bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, aber auch das Grundgesetz, werden nahezu jährlich novelliert. Gleiches gilt aber offenbar auch für das Sprachgesetzbuch. Ja, Sie lesen richtig, das Sprachgesetzbuch. Dieses Gesetzbuch werden Sie in keiner juristischen Buchhandlung finden, und auch bei Amazon, Booklooker und anderen Internetbuchhändlern werden Sie es vergeblich suchen. Denn es ist keine Kodifikation im klassischen Sinne, vielmehr handelt es sich um die informelle, aber offenbar verbindliche Sprachregelung der politisch-medialen Klasse. Hier wird festgelegt, was man sagen oder schreiben darf. Jeder kennt zum Beispiel das Schnitzel mit dem verbotenen Namen, der sich deswegen auf keiner Speisekarte wiederfindet, anders als der Zigeunerbaron, der sich mit diesem rassistischen Namen immer noch auf den Spielplänen der deutschen Musiktheater findet. Auch werden Sie beim Konditor ebenso wenig wie im Kaufhaus an der süßen Theke einen Mohrenkopf oder Negerkuß finden, zwar die sahnige Süßigkeit mit Schoko-Überzug, jedoch mit politisch korrekter Bezeichnung wie etwa Schokokuss. 

Die Hüter der politisch korrekten Sprache schreiben ihr Sprachgesetzbuch auch ständig fort. im Fasching 2017 verschlug es offenbar einen Sprachpolizisten in den Bayerischen Wald, wo in der kleinen Gemeinde Kirchberg für den jährlichen „Neger Ball“ geworben wurde, eine Faschingsveranstaltung, deren Reinerlös sozialen Projekten in Afrika  zugute kommt. Das ging ja gar nicht, und nach Belehrung über den politisch korrekten Sprachgebrauch  knickten die sonst als doch recht widerborstig und heimatstolz beschriebenen Bayerwaldler ein und nannten ihren Faschingsball fortan „Mega Ball“. Heuer ist nun der traditionelle Chinesen Fasching in Dietfurt im schönen Altmühltal an der Reihe. Nachdem sich zwei offenbar vietnamesischstämmige Journalistinnen, vielleicht auch Bloggerinnen, über die rassistischen  Verkleidungen der wackeren Dietfurter Karnevalisten echauffiert haben, muß wohl damit gerechnet werden, daß  dieser traditionelle Faschingsumzug künftig entfällt, mindestens aber die Dietfurter darauf verzichten müssen, sich die Gesichter gelb anzumalen und chinesische oder auch nur pseudochinesische Kostüme spazieren zu tragen.

Überhauptwird der Begriff des Rassismus heutzutage inflationär und losgelöst von seinem ursprünglichen Bedeutungsinhalt  gebraucht. Er kommt ohne den klassischen Rassenbegriff aus. Alle Gruppen mit irgend einem, insbesondere körperlichen Merkmal, stehen unter dem Schutz der selbst ernannten Rassismuswächter. Ob Hautfarbe, Körperumfang („Dicke“), Minderwuchs, Behinderung oder sonst ein äußerlich sichtbares Merkmal, alles unterliegt der politisch korrekten Sprachregelung, über die eine Sprachpolizei wacht, deren Reviere man beim Gang durch die Stadt nicht sieht, es sei denn, man kommt gerade an einer Zeitungsredaktion, einem Universitätsgebäude oder bei einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk- oder Fernsehsender vorbei. Da wird dann verbissen definiert, deklariert und dekretiert, was gesagt werden darf und was nicht. Weil der Ausdruck „Behinderter“ den betreffenden Menschen auf seine Behinderung reduziert (auf diesen Blödsinn muß man erst mal kommen) muß es heißen „Mensch mit einer Behinderung“ oder „Mensch mit Assistenzbedarf“. Der nunmehr korrekt mit Kleinwüchsiger bezeichnete Liliputaner wird davon allerdings auch nicht größer. Alte Bräuche, wie etwa das Erscheinen des Heiligen Nikolaus mit seinem Begleiter, werden politisch korrekt geprüft. Heißt der Begleiter wie etwa inden Niederlanden „de zwarte Piet“, und ist dazu noch im Gesicht schwarz angemalt, dann geht das eben gar nicht. Gleiches gilt für die Heiligen Drei Könige, in deren Verkleidung Kinder seit Menschengedenken durch Städte und Dörfer ziehen, sobald traditionell einer von ihnen  im Gesicht schwarz angemalt ist. Hier bei uns in Deutschland ist die Sprachpolizei insoweit auch tatsächlich erfolgreich. In den letzten Jahren habe ich keinen schwarz angemalten Darsteller des  Kaspar mehr gesehen. Der Rassismusverdacht fällt inzwischen auch auf die populäre Fernsehserie „Die Simpsons“. Da gibt es nun den ersichtlich indischstämmigen Apu Nahusapeemapetilon, und das ist natürlich rassistisch. Selbst Asterix läuft Gefahr, als kulturelle Stereotypisierung und damit  rassistische Charakterisierung  auf dem Index der verbotenen  Bücher zu landen. Die Rothäute in den Büchern von Karl May werden aus dem gleichen Grunde alsbald wohl umbenannt werden müssen, und die Figur des Massa Bob wird wohl überhaupt nicht zu halten sein. Ob künftig die Mainzer Dachdeckerfirma Ernst Neger den Namen ihres bekanntesten Inhabers noch führen darf, steht in den Sternen. Ihr Firmenlogo ist bereits heftig umstritten.

Dieser politisch korrekte Schwachsinn –  Entschuldigung, Tautologie – ist natürlich die Frucht der Politisierung solcher akademischen Fächer wie Germanistik und Psychologie, natürlich auch Politologie und Soziologie. Seit die Ideologie der Achtundsechziger ihren Siegeszug durch diese Fakultäten angetreten hat, sind einstmals seriöse Wissenschaften zu infantilem Humbug mutiert. Als – vorläufige – Endstufe dieses Wahnsinns kann die Etablierung der sogenannten Gender-Lehrstühle an unseren Universitäten betrachtet werden. Vielleicht wäre es gut, wenn sich diese Koprologen fest in ihren Instituten einschließen und die Fenster dicht schließen würden. Nichts, was sie irritieren könnte, dränge von außen herein. Wenn ihre zerebralen Flatulenzen ihnen dann auch  zunächst unmerklich, dann aber wirkungsvoll den Sauerstoff nähmen, könnte vielleicht doch noch die Hoffnung auf  die Rückkehr der Wissenschaftlichkeit universitären Arbeitens aufkeimen. Denn die Wirkungen des Sauerstoffentzuges auf den menschlichen Körper sind nun einmal final. Einstweilen  muß ich mich wohl mit dem Gedanken trösten, daß es mir noch nie etwas ausgemacht hat, wenn zum Beispiel der damals populäre Schlagersänger Billy Mo im Jahre 1965 gesungen hat: „Ich kauf mir lieber einen Tirolerhut“ und sich diesen auf seinen schwarzen Kopf gesetzt hat. Und ich habe bis heute nichts dagegen,  wenn sich Menschen aller möglichen Hautfarben auf dem Münchner Oktoberfest in bayerische Trachten oder was sie dafür halten werfen. Von mir aus können sich schwarze Kinder als Heilige Drei Könige auch weiß anmalen. Rassistisch beleidigt fühle ich mich nicht, im Gegenteil. Es ist halt lustig. Lustig ist allerdings eine Kategorie, die in diametralem Gegensatz zur bierernsten und sauertöpfischen political correctness steht.



Wir haben das nicht geschafft

und wir werden das auch in Zukunft nicht schaffen. Der schon sprichwörtlich gewordene Satz der Kanzlerin vom 31. August 2015 „Wir schaffen das!“ wird sicher auch noch in hundert Jahren zitiert werden, wenn die Rede von ihrer Kanzlerschaft sein wird. Ebenso sicher wird er in die Liste der größten Irrtümer aufgenommen werden, in der sich so bekannte Fehleinschätzungen finden wie „Ich glaube an das Pferd. Das Auto ist eine vorübergehende Erscheinung.“ (Wilhelm II.), „Atomenergie läßt sich weder zivil noch militärisch nutzen.“ (Nicola Tesla, 1865-1943, Physiker und Erfinder) oder „Maschinen, die schwerer als Luft sind, können niemals fliegen.“ (Lord William Kelvin, britischer Physiker 1895). Eine der vielen feinen Ironien der Geschichte ist es wohl auch, daß diese Beispiele das Irrtumspotential auch von Regierenden und Naturwissenschaftlern zeigen. Frau Merkel ist bekanntlich beides. Rückschlüsse auf ein doppeltes Irrtumspotential wären natürlich frivol. 

Uwe Brandl, seit 1993 Bürgermeister der niederbayerischen Kleinstadt Abensberg, hat sicher reichhaltige kommunalpolitische Erfahrung. Er ist aber auch Präsident des Städte- und Gemeindebundes. Seine öffentlichen Verlautbarungen haben damit doch erhebliches Gewicht. Wer dieses Amt innehat, ist auch im politischen System Deutschlands fest verankert. Politische Außenseiter haben nicht den Hauch einer Chance, diese Position besetzen zu können. Nun hat ausgerechnet dieser Mann vor wenigen Tagen der WELT ein Interview gegeben, in dem er unter anderem gefragt wurde, ob die Eingliederung von Flüchtlingen und anderen Zuwanderern im Merkel’schen Sinne „geschafft“ worden sei. Seine Antwort: „Geschafft ist sie natürlich nicht. Das ist und bleibt eine Daueraufgabe. Wir haben aber zügig funktionstüchtige Strukturen entwickelt, um die Personen, die als Gäste zu uns kamen, zu versorgen und zu betreuen. Aber ich sage auch ganz ehrlich: das Thema Integration ist für mich sehr zwiespältig. Denn funktionierende Integration setzt auch das Wollen voraus, aktiv mitzumachen. Ich sehe in meiner kleinen Stadt, daß es nur einen verschwindend geringen Prozentsatz echter Integrationswilliger gibt. Der Großteil der Zugewanderten hat an unseren Angeboten kein Interesse. Da werden Sprachkurse geschwänzt oder Auflagen der Behörden nicht eingehalten.“ 

Das ist bemerkenswert. Und das in mehrfacher Hinsicht. Allein 2015 sind etwa 1 Million Zuwanderer nach Deutschland gekommen, ungeordnet, unkontrolliert und ungezählt, weshalb hier auch nur mit Schätzungen gearbeitet werden kann. Diese Leute kamen samt und sonders nicht aus unserem Kulturkreis, sie sind in ihrer weit überwiegenden Zahl beruflich unqualifiziert, sie sprechen in der Regel unsere Sprache nicht, wenn sie in unser Land kommen, und sie sind, wie wir von Herrn Brandl erfahren, in aller Regel nicht einmal interessiert daran, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Das hat Auswirkungen in mehrfacher Hinsicht.

Beginnen wir mit dem finanziellen Aspekt. Das Bonner Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit hat bereits 2016 eine Berechnung angestellt, was die erwähnte 1 Million Zuwanderer aus dem Jahr 2015 den Staat langfristig kosten könnten – unabhängig davon, wie die Integration in den Arbeitsmarkt gelingt.  Selbst wenn ein Teil der Flüchtlinge am Ende zu Fachkräften würde, könnte die humanitäre Zuwanderung den Staat alles in allem 150-250 Milliarden € mehr kosten, als sie über die Wirtschaftsleistung dieser Zuwanderer in Form von gezahlten Steuern und Produktivität einbringt. Nachzulesen etwa auf ZEIT online vom 22.09.2016. Allein für das Jahr 2016 sind nach einer Berechnung des Instituts für Weltwirtschaft rund 20 Milliarden Euro an Kosten einzustellen. Nach einer offiziellen Verlautbarung der Bundesregierung vom 30.05.2018 beläuft sich der Betrag für das Jahr 2017 auf 20,8 Milliarden €. Das ist vor dem Hintergrund zu sehen, daß die Steuereinnahmen in den nächsten Jahren sinken werden. Die aktuellen Prognosen sehen hier für die nächsten fünf Jahre einen Rückgang um rund 25 Milliarden € vor. Gleichzeitig werden erhebliche Engpässe im sozialen Bereich (Krankenkassen, Renten, Sozialhilfe) auftreten. Mit 20 Milliarden € jährlich könnten hier für die Bürger unseres Landes soziale Leistungen finanziert werden. Von weiteren Dingen wie eine besseren digitalen Infrastruktur, Ausstattung der Schulen und Verbesserung der inneren Sicherheit, wie auch von der wohl auf den Sankt Nimmerleinstag verschobenen Erfüllung des 2 % Versprechens gegenüber der NATO ganz zu schweigen. Das birgt ein erhebliches Potential für gesellschaftliche und politische Verwerfungen.

Die mangelnde Integrationsbereitschaft  von Zuwanderern ist jedoch nicht auf die Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge und Wirtschaftsflüchtlinge, wobei letztere den Löwenanteil der Zuwanderer der letzten Jahre stellen, beschränkt. Auch die schon länger hier lebenden (auch eine der Merkel’schen Formulierungen, die das Zeug zum geflügelten Wort haben) Zuwanderer mit und ohne deutschen Paß zeigen dieses Verhalten, jedenfalls soweit sie nicht aus Europa, Amerika oder Fernost kommen. Vor kurzem erst sind die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung der Stadt Duisburg bekannt geworden. Von den künftigen ABC-Schützen können gerade mal 8,2 % fehlerfrei Deutsch, 16,4 % können die deutsche Sprache überhaupt nicht. Somit können die allermeisten, nämlich 75,4 %, Deutsch nur radebrechen. 49,9 %  der Schulanfänger sind in Elternhäusern mit Deutsch als so genannter Erstsprache – für mich heißt das immer noch Muttersprache – aufgewachsen, 50,1 % demzufolge in Familien, in denen eine andere Sprache als Deutsch gesprochen wird. In bestimmten Stadtteilen wie Marxloh haben 74,4 % dieser Schulanfänger eine andere Muttersprache als Deutsch. Natürlich  wirkt sich das auch auf die Möglichkeit, besser gesagt Unmöglichkeit der Kommunikation mit den Eltern dieser Kinder aus. Die Schulen können diese Leute schlicht und einfach nicht erreichen. Vor allem aber fragt man sich, wie es denn möglich sein soll, diese  Kinder ordnungsgemäß  zu unterrichten. Das gilt dann auch für die Kinder mit deutscher Muttersprache, die in den Klassen dann eine Minderheit darstellen. Denn der Unterricht orientiert sich naturgemäß  an den jeweils schwächsten Schülern, also an denen, die Deutsch entweder gar nicht oder nur bruchstückhaft können.

Wie man überhaupt Klassen unterrichten soll, in denen die Mehrzahl der Kinder eine andere Muttersprache als Deutsch hat, dazu noch ganz unterschiedliche Muttersprachen, erschließt sich mir nicht. Ein erheblicher Teil der jüngst ins Land geströmten Menschen stammt aus Afghanistan. Dort wird eine Vielzahl von Sprachen gesprochen. Die verbreitetsten sind Dari, Pashtu, Usbekisch, Turkmenisch, Belutschisch, Pashai, Nuristani und Urdu. Dazu kommt eine Vielzahl von Dialekten, wobei die Kenntnisse der jeweils „offiziellen“ Sprachen dann  allenfalls rudimentär ist. Nicht besser sieht es im Falle Pakistan aus, wo man Panjabi, Urdu, Belutschisch, und eine Reihe anderer Idiome nutzt. Nicht wenige der „Schutzsuchenden“ kommen aus Eritrea. Die verbreitetsten sprachen dort sind Arabisch, Bedscha, Blin, Kunama, Tigre, Tigrinya und Saho. In Nigeria, auf dessen Bewohner Deutschland offenbar ebenfalls eine ungeheure Anziehungskraft ausübt, gibt es über 500 einheimische Sprachen. Diese Menschen beherrschen auch nur zu einem Teil die offiziellen Amtssprachen Englisch, Hausa, Igbo und Yornba. Die Muttersprachen der hier schon länger lebenden wie auch der neu hinzugekommenen Türken, Libanesen, Iraker und Syrer sind Arabisch, Türkisch und Kurdisch. Damit soll es mit der Schilderung der babylonischen Sprachverwirrung in deutschen Grundschulen erst einmal sein Bewenden haben.

Eine weitere, nicht nur auffallende, sondern zutiefst beunruhigende Entwicklung zeigt der Blick auf die polizeilichen Kriminalstatistiken. Nach der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes (PKS) für 2017 waren von insgesamt 2.698 Tatverdächtigen der Rubrik Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen 57,7 % Deutsche und  42,3 % Nicht-Deutsche. Die Statistik kennt nur Staatsangehörigkeit, nicht jedoch Herkunftsländer. 12 % der deutschen Staatsbürger haben nach Angabe der Bundeszentrale für die politische Bildung einen Migrationshintergrund. Der Ausländeranteil in Deutschland betrug 2017 nach der amtlichen Bevölkerungsstatistik 11,6 %. Rechnen kann jeder selbst. Die  täglichenMeldungen über Sexualdelikte  können bei aller Neigung der Behörden und Medien, möglichst keinen Hinweis auf den Zuwanderungshintergrund von Tatverdächtigen zu geben, doch nicht verdecken, daß eben diese Gruppe überproportional beteiligt ist. So wurden zum Beispiel im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken 2017 im Bereich Sexualdelikte 712 Tatverdächtige registriert, davon 482 Deutsche =  67,7 % und 230 Nicht-Deutsche = 32,3 %, davon 96 Zuwanderer, deren Anteil also 13,5 % der Tatverdächtigen beträgt. Der Bezirk hatte im Juni 2017 insgesamt 1.754.998 Einwohner, darunter ca. 37.500 Zuwanderer, das sind ca. 0,2 %.  Davon wurden als Tatverdächtige in allen Deliktsgruppen gezählt 4.331 Personen. Tatverdächtige mit deutschem  Paß waren 25.448 Personen, also 1,46 % der Bevölkerung. Bei den Zuwanderern waren es 11,55 %.  

Über die Ursachen dieser enormen Unterschiede will man in Politik und Medien möglichst nicht sprechen. Und wenn, dann wird verständnisvoll von Traumatisierungen durch Kriegs- und Fluchterlebnisse gefaselt, wobei das im Einzelfall auch zutreffen mag. Die Annahme, daß ein Mensch zur Verrohung neigt, wenn er von Kindesbeinen nichts anderes als Gewalt, Mord und Vergewaltigung kennengelernt hat, ist erst einmal nicht abwegig. Indessen hat nur eine Minderheit der Zuwanderer eine solche Lebensgeschichte. Vor allem erklärt auch das nicht die Unwilligkeit, sich zu integrieren, also unsere Lebensgewohnheiten anzunehmen und unsere Gesetze einzuhalten.

Die allermeisten Zuwanderer kommen aus afrikanischen Ländern wie Nigeria und Eritrea, aber auch den Maghrebstaaten und vor allem aus Afghanistan, Irak, Pakistan und Syrien. Ihre Religion ist in der Regel der Islam in einer seiner vielen Varianten. Es ist in Deutschland, jedenfalls in der politischen Diskussion, üblich geworden, aus der Korrelation zweier Sachverhalte auf die Kausalität des einen für den anderen zu schließen. Daß zum Beispiel der Klimawandel vom Menschen verursacht worden sei, wird im allgemeinen damit erklärt, daß der Temperaturanstieg mit dem Maß der Industrialisierung gleichlaufe. Auf eine naturwissenschaftliche Erklärung etwa der physikalischen Wirkungen von CO2 auf die Temperaturen unseres Planeten glaubt man dann offenbar verzichten zu können. Somit müßte es schon genügen, auf den religiösen Hintergrund der Masse unserer Zuwanderer zu verweisen, um damit deren Verhalten „wissenschaftlich“ zu erklären. Indessen scheint es mir doch wichtig zu sein, auch nach Ursachen zu suchen. Sie finden sich auch in den Lehren bzw. Vorschriften  des Islam. Die Bildung von regelrechten Ghettos, die Abschottung gegenüber den einheimischen Deutschen, das Beharren auf der mitgebrachten Lebensweise, all das läßt sich zwanglos auch aus dem Koran herleiten. Der Koran verbietet nun einmal dem gläubigen Moslem, sich mit den sogenannten Ungläubigen einzulassen. „O ihr, die ihr glaubt, nehmt nicht die Ungläubigen zu Freunden vor den Gläubigen.“ (Sure 4, Vers 144)., Denn: „Siehe, schlimmer als das Vieh sind bei Allah die Ungläubigen, die nicht glauben.“ (Sure 8, Vers 55). Und das wird keinesfalls als historischer Text ohne große Bedeutung für unsere Zeit verstanden, sondern es ist verbindlich auch in unserer Zeit. Ayatollah Khomeini ist zweifellos eine unbestrittene islamische Autorität. Er erklärt in seinem 1979 erschienenen Buch „Politische, philosophische, soziale und religiöse Prinzipien: „Elf Dinge sind unrein: Urin, Kot, Sperma, Blut, Hunde, Schweine, ein Nichtmuslim und eine Nichtmuslimin, Wein, Bier, Schweiß eines Kamels, das Abfall frißt. Der ganze Körper eines Nichtmuslims ist unrein, sogar seine Haare, Nägel und alle körperlichen Ausscheidungen. Ein minderjähriges Kind ist unrein, wenn es keinen Muslim als Vorfahren hat.“ Man stelle sich einmal vor, eine solche Verachtung Andersgläubiger oder Nichtgläubiger lehrte das Christentum oder sei Bestandteil säkularer Lebensanschauungen! Einschlägige Bücher würden verboten, Verfahren wegen Volksverhetzung beschäftigten die Gerichte und unsere Bundesempörungsbeauftragte müßte mit starken Blutdruck senkenden Medikamenten dauerhaft behandelt werden. Beim Islam indessen stört das unsere Politiker, Medienfürsten, Künstler, Kirchenmänner (und -frauen natürlich), Professor*innen (ja, hier muß gegendert werden) Bessermenschen und sonstigen Klugsch… nicht.

Eine Muslima darf keinen Mann außerhalb der einzig gottgefälligen Glaubensgemeinschaft heiraten, da sonst nicht sichergestellt werden kann, daß die Kinder aus dieser Ehe auch Muslime werden. Tatsächlich finden wir in Deutschland nur sehr selten Ehen zwischen Muslimen und Menschen anderen oder gar keinen Glaubens. Es kommt hinzu, daß  selbst unter den schon seit drei Generationen hier lebenden Türken, Kurden und Arabern der Einfluß des Islams, und zwar in seiner konservativen, schriftgläubigen Ausprägung, weiter zunimmt. Die Umfragen, wonach ein erheblicher Teil dieser Menschen, die doch zumeist die deutsche Staatsangehörigkeit haben, die Vorschriften des Koran über die deutschen Gesetze stellt, sind bekannt. Man fühlt sich eben trotz Geburt in Deutschland und deutschem Paß als Türke und bejubelt daher den Sieg der türkischen Fußballnationalmannschaft, während der Sieg der deutschen Fußballnationalmannschaft, der gerne auch mal „Kartoffeln“ genannten Kuffar (Ungläubigen), gleichgültig registriert wird.

In diesem Milieu der abgeschotteten „Communities“ sind auch die berüchtigten kriminellen Clans entstanden, die sich aus arabischen und kurdischen Großfamilien rekrutieren und denen Polizei und Justiz praktisch nicht beikommen können. Auch das ist eine Folge der Zuwanderungspolitik in Deutschland.

Die Probleme, die mit der Zuwanderung, insbesondere in dieser ungesteuerten, unkontrollierten und teils sogar unregistrierten Art und Weise einhergehen, sind bekannt, weil unübersehbar. Es ist jedoch leider nicht erkennbar, daß sich  die Politik auch nur im Ansatz darum bemühen würde, dieses Problem ursächlich anzugehen. Wer die Situation mit klarem Verstand beurteilt, muß doch erkennen, daß hier erst einmal ein Mengenproblem vorliegt. Es ist ganz offensichtlich, daß die schiere Zahl der Zuwanderer ein Problem für sich darstellt. Wenn eben hunderttausende von Menschen überhaupt nicht integriert werden können, weil sie es nicht wollen, und weil sie auch vielfach die Voraussetzungen dazu nicht mitbringen, dann muß man eben den Zustrom dieser Leute erst einmal stoppen. Im zweiten Schritt  muß man sich bemühen, diese Leute wenigstens zu einem großen Teil wieder loszuwerden. Denn auch die Aufnahme von schutzsuchenden Menschen kann nicht in unbegrenztem Maße Pflicht eines Staates sein. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kosten übersteigen früher oder später die Wirtschaftskraft und gesellschaftliche Integrationsfähigkeit. Schon die alten Römer hatten  den Rechtsgrundsatz: Nemo ultra posse obligatur, was auf Deutsch nichts anderes heißt, als daß niemand über sein Leistungsvermögen hinaus verpflichtet werden kann. Weil dies eine Binsenweisheit ist, wird es nicht einmal von unseren migrationsverliebten Kirchenfürsten beiderlei Konfession in Abrede gestellt.  Keiner von ihnen hat jedoch bisher sagen können oder wollen, wie viele Zuwanderer Deutschland verträgt. Vielmehr erwecken diese Leute wie auch Politiker und Medien, von unseren famosen Kunstunstschaffenden ganz zu schweigen, stets den Eindruck, als seien diese Grenzen noch lange nicht erreicht. Und hier liegt das Problem.

Solange so getan wird,  als seien wir doch in der Lage, „das“ zu schaffen,  solange wird man nichts anderes tun, als an Symptomen herumzukurieren und wohlfeile Integrationsphrasen zu dreschen. Noch viel weniger wird man daran gehen, die Integration in unsere Gesellschaft wirklich mit Nachdruck zu fordern und durchzusetzen. Dazu gehört vor allem, die Einhaltung unserer Gesetze einzufordern und gegebenenfalls zu erzwingen. Dazu gehört ganz besonders, die Befolgung religiöser Gebote, wo sie mit unseren gesellschaftlichen Konventionen oder gar Gesetzen nicht übereinstimmen, zu unterbinden. Stattdessen erleben wir doch, daß sogenannte Frauenbadetage in öffentlichen Schwimmbädern eingeführt werden, islamische Speisevorschriften auf das Speisenangebot in Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen durchschlagen und die offensive  Zurschaustellung religiöser Kleidung nicht zurückgedrängt, sondern  verständnisvoll geduldet wird. Dazu würde auch gehören, wenn man schon über das Zusammenleben von Muslimen und Nicht-Muslimen verhandelt, daß man seine Gesprächspartner eben nicht bei den  einschlägigen, in der Regel streng konservativen Islamverbänden sucht, sondern gerade diesen Feinden unserer Gesellschaftsordnung durch die Auswahl der Gesprächspartner aus den Reihen der liberalen, westlichen Wertvorstellungen aufgeschlossenen Muslime signalisiert, daß man nicht gewillt ist, unsere freiheitliche Rechts- und Gesellschaftsordnung zugunsten dieses rückständigen Islam auch nur infrage zu stellen.

Zu befürchten ist jedoch, daß sich an der Situation in unserem Lande erst einmal wenig bis nichts ändern wird. Indessen lassen sich die Fakten nicht dauerhaft unterdrücken. Wenn gerade die  ärmeren einheimischen Bevölkerungsschichten immer mehr erkennen, daß der Staat viel Geld  für Zuwanderer ausgibt, die sich nicht integrieren wollen und die mangels Qualifikation auch keine irgendwie brauchbaren Arbeitskräfte sein können, dann sind Unruhen die Folge. Wenn Teile unserer Städte nur noch afrikanisch/orientalisch geprägt sind und in den Schulen die deutsche Sprache nur noch von den Lehrern gesprochen wird, dann werden sich die Deutschen fragen, warum man das auch noch bezahlen soll. Wenn Einheimische in ihren Stadtvierteln zur ethnischen Minderheit werden, die sich jedoch die teuren Wohnungen in  weiterhin deutsch gebliebenen Vierteln nicht mehr leisten können, dann entstehen soziale Unruhen. Wenn sich Frauen und Mädchen immer häufiger abends und nachts nicht mehr auf die Straße trauen, weil sie nicht zu Unrecht befürchten, Opfer sexueller Übergriffe von zugewanderten Männern, zumeist muslimischen Glaubens, zu werden, dann  verschwindet das Vertrauen in die Fähigkeit des Staates, für die Sicherheit seiner Bürgerinnen zu sorgen. Wenn die Polizei in den „orientalischen“ Stadtteilen nur noch in gepanzerten Fahrzeugen patrouillieren kann, ohne unvertretbare Risiken für die eingesetzten Beamten einzugehen, dann entstehen Räume, die tatsächlich außerhalb des deutschen Rechtsstaates liegen. Kurz gesagt, wir laufen Gefahr, daß dieses Land auseinanderbricht. Was dann folgt, will man sich lieber nicht ausmalen.  Das Deutschland, in dem wir aufgewachsen sind, wird es jedenfalls nicht mehr sein. Das haben wir dann geschafft.




Anstand und Respekt

Eigentlich wollte ich nicht schon wieder etwas im Zusammenhang mit der AfD schreiben müssen. Doch wenn man sich mit dem politischen Tagesgeschehen befaßt, dann muß man eben auf Vorgänge reagieren, die das Tagesgeschehen prägen.

Heute, am 23. Januar 2019, fand im bayerischen Landtag die jährliche Gedenkfeier für die Opfer des Nationalsozialismus statt. Für alle Demokraten ist das ein Anlaß, in Ansehung des Terrors der Nazi-Diktatur zusammen zu stehen, der Opfer zu gedenken und je nach Weltbild Gott oder dem Schicksal dafür zu danken, daß uns heute von jener Zeit nicht nur der kalendarische Abstand, sondern Lichtjahre trennen, was die gesellschaftliche und politische Lage betrifft. Denn eher durchschritte das biblische Kamel jenes gleichnishafte Nadelöhr, als daß sich in Deutschland eine Weltanschauung wie der Nationalsozialismus noch einmal breit machen könnte. Leider kam es anders.

Der bayerische Landtag hatte sich als Hauptrednerin der Gedenkveranstaltung die Präsidentin der israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Frau Charlotte Knobloch, eingeladen. Frau Knobloch hielt es für richtig, die anwesenden Abgeordneten der AfD zu beleidigen. „Heute und hier ist eine Partei vertreten, die die Verbrechen der Nationalsozialisten verharmlost und enge Verbindungen ins rechtsextreme Milieu unterhält. Sie gründet ihre Politik auf Haß und Ausgrenzung und steht nicht nur für mich nicht auf dem Boden unserer Verfassung.“  

Die solchermaßen beleidigten Abgeordneten verließen dann mehrheitlich unter Protest den Plenarsaal. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder bezeichnete dieses Verhalten der Abgeordneten als respektlos. Das ist eine groteske Fehlbewertung des Vorganges. Tatsächlich hat es Frau Knobloch an Respekt vor den gewählten Abgeordneten fehlen lassen. Sie hat die Gedenkfeier für die Ermordeten zur Polemik gegen eine demokratische Partei mißbraucht. Inhaltlich ist ihre Aussage schlicht verleumderisch. Eine Verharmlosung der Verbrechen Hitlers und seiner Mordgesellen kann man in den Verlautbarungen der Partei nicht finden, noch weniger lassen sich die behaupteten Verbindungen ins rechtsextreme Milieu feststellen. Daß sie ihre Politik auf Hass und Ausgrenzung gründet, wie Frau Knobloch zu Unrecht meint, kann man mit einigem Wohlwollen noch unter die übliche parteipolitische Polemik rechnen, die von den meisten Medien leider kräftig geschürt wird. Die Beurteilung indessen, daß die AfD nicht auf dem Boden unserer Verfassung stehe, ist schlicht und einfach bodenlos. Woher die 86-jährige ehemalige Anwaltsgehilfin die juristische Kompetenz nimmt, eine solche verfassungsrechtliche Bewertung vorzunehmen, erschließt sich nicht. Somit muß angenommen werden, daß sie insoweit nur nachplappert, was andere, die es eigentlich besser wissen müßten, eben wider besseres Wissen öffentlich verbreiten.

Der Vorgang ist ein Beleg für die Verwilderung der politischen Sitten in Deutschland. An die Stelle der sachlichen Auseinandersetzung tritt die Polemik bis hin zur Beleidigung. Dem Ansehen der parlamentarischen Demokratie ist damit nicht gedient.  Allerdings muß man auch feststellen, daß dies nicht auf das Konto der zu Unrecht angegriffenen Partei, sondern ausschließlich auf das Konto der polemisierenden Angreifer geht.

Meinungsfreiheit, Menschenwürde, Verfassungsschutz

Die öffentliche Erklärung des Bundesamtes für den Verfassungsschutz, die AfD zum Prüffall zu erklären und einzelne ihrer Politiker zu beobachten, wirft natürlich Fragen danach auf, was Politiker öffentlich sagen dürfen oder nicht, wenn sie nicht in das Visier des Verfassungsschutzes geraten wollen. Mit anderen Worten: wie weit reicht die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes? Kollidiert etwa dieses Grundrecht mit den Grundrechten Dritter, insbesondere mit der Pflicht des Staates, die Menschenwürde umfassend zu schützen?

Nun ist es unumstritten, daß auch die Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat, und so steht es ja auch in Art. 5 Abs. 2 des Grundgesetzes. Die Rechte Dritter, insbesondere ihre Menschenwürde, dürfen durch Meinungsäußerungen nicht verletzt werden. Ob das immer so durchgehalten wird, kann man angesichts der Rechtsprechung zur Kunstfreiheit, insbesondere zur Satire, allerdings füglich bezweifeln. Zu erinnern ist hier aktuell an die unsäglichen und nicht nur geschmacklosen Auslassungen des Herrn Böhmermann über den türkischen Staatspräsidenten. Weil das so ist, muß natürlich auch untersucht werden, was der Begriff der Menschenwürde im Grundgesetz eigentlich bedeutet. Denn nur dann kann man einigermaßen sicher bestimmen, wann im Einzelfall sie durch Meinungsäußerungen berührt oder gar verletzt werden kann.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser Satz steht an der Spitze des Grundrechtskatalogs unserer Verfassung, der wiederum selbst in ihren ersten 19 Artikeln niedergelegt ist. Danach erst folgt der staatsorganisatorische Teil mit zur Zeit 175 Artikeln, wobei Art. 103 – das Recht, vor Gericht angehört zu werden – auch ein Grundrecht ist. Allein schon diese Reihenfolge macht deutlich, wie sehr es den Müttern und Vätern unserer Verfassung, wie die Mitglieder des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee in schon fast sakraler Verklärung nicht zu Unrecht bezeichnet werden, darauf ankam, den Menschen und nicht den Staat zum Maßstab der neuen Ordnung nach dem mörderischen Irrweg des Nationalsozialismus und im Angesicht der fortbestehenden kommunistischen Unrechtsregime in Osteuropa zu machen. Das muß man sich stets vor Augen halten, wenn man sich mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Landes befaßt, die nun einmal Maßstab und Richtschnur allen staatlichen Handelns ist.  Aber auch die Ausübung der übrigen Grundrechte muß sich an diesem Maßstab orientieren. So finden auch Freiheitsrechte der Bürger wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ihre Grenzen da, wo die Menschenwürde Dritter verletzt wird.        

Das leuchtet auch wohl jedem ein. Doch was ist denn die Menschenwürde, was sind ihre Merkmale, und wann wird sie verletzt? Bei diesem Begriff handelt es sich also um den klassischen Fall eines unbestimmten Rechtsbegriffs, wie die Juristen sagen.  Unbestimmte Rechtsbegriffe finden sich vielfach in Gesetzen und bedürfen daher für ihre konkrete Anwendung der Auslegung durch die Gerichte. Einige Beispiele: Eignung (§ 8 des Bundesbeamtengesetzes), Zuverlässigkeit (§ 4 Nr. 1 des Gaststättengesetzes), erhebliche Belange der Bundesrepublik (§ 7 Nr. 1 des Paßgesetzes), Treu und Glauben (§ 242 BGB), gute Sitten (§ 138 BGB), wichtiger Grund (§§ 543, 626, 649 BGB). Lediglich im Strafrecht soll es unbestimmte Rechtsbegriffe nicht geben, denn hier gilt der Grundsatz, daß strafwürdiges Verhalten gesetzlich präzise normiert werden muß, um bei einem Verstoß dagegen strafrechtliche Sanktionen auszulösen (nulla poena sine lege scripta et stricta).

Dies vorausgeschickt, wollen wir uns einmal näher ansehen, was es mit der Menschenwürde im Grundgesetz auf sich hat. Das erscheint auch notwendig, denn die aktuelle Diskussion um die Beobachtung der AfD und einzelner ihrer Politiker durch den Verfassungsschutz entzündet sich ja gerade an der Frage, ob diese Partei und einzelne ihrer Politiker verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, insoweit als ihre politischen Forderungen mit dem absoluten Schutz der Menschenwürde nach dem Grundgesetz nicht vereinbar seien. Genau das wird ihnen  ja  mehr oder weniger unverblümt vorgeworfen, auch wenn erklärt wird, man prüfe erst einmal, ob die Beobachtung veranlaßt ist, bzw. man beobachte um festzustellen, ob verfassungsfeindliche Bestrebungen erkennbar sind.

Dabei ist zunächst einmal zu prüfen, was denn überhaupt die Aufgabe der Verfassungsschutzämter ist. Das ist  der Schutz der Bundesrepublik Deutschland vor verfassungsfeindlichen Aktivitäten und Bestrebungen.  Also ist der Maßstab die Verfassung, genauer gesagt,  die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Denn nicht jede Bestimmung der Verfassung hat die Qualität einer tragenden Säule, um einmal eine  solche Metapher zu wählen. Viele Bestimmungen gehören in diesem Bild eher zu den Zwischenwänden, Fensterbänken oder Stuckdecken, deren Einbau oder auch Entfernung  für den Bestand des Gebäudes unerheblich sind. Der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung konkretisiert worden. Zuletzt und grundlegend hat das Bundesverfassungsgericht dies in seiner NPD-Entscheidung vom 17.01.2017 getan. Der Begriff beschränkt sich auf die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat schlechthin unverzichtbaren Grundsätze, wobei das Prinzip der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG im Vordergrund steht. Nicht von ungefähr betont das Gericht auch in dieser Entscheidung wie in allen anderen voraufgegangenen Entscheidungen, die dieses Thema behandeln, daß die freiheitliche demokratische Grundordnung eine wertgebundene Ordnung ist. Sie ist das Gegenteil des totalen Staates, der als ausschließliche Herrschaftsmacht Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt. Damit  hat man den Begriff aber noch nicht mit Leben erfüllt. Deswegen hat das Gericht in dieser Entscheidung versucht, einen Katalog von Elementen zu formulieren, die jeweils tragende Säulen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind. 

Das sind die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Ferner die Vereinigungsfreiheit, der aus dem Mehrparteienprinzip fließende Parlamentarismus, das Erfordernis freier Wahlen mit regelmäßiger Wiederholung in relativ kurzen Zeitabständen und die Anerkennung von Grundrechten, wobei das Gericht die Menschenwürde als obersten und unantastbaren Wert in der freiheitlichen Demokratie besonders herausgestellt hat. Im Verlauf seiner Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht dann auch  als Elemente der freiheitlich-demokratischen Grundordnung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, den freien und offenen Prozeß der Meinungs-und Willensbildung des Volkes, die Rundfunk-, Presse- und Informationsfreiheit, das Bekenntnis zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität, und die Religionsfreiheit benannt.

Ihren Ausgangspunkt findet die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG). Damit wird nach Auffassung des Gerichts dem Staat und seiner Rechtsordnung jede Absolutheit und jeder „natürliche“ Vorrang genommen. Die Garantie der Menschenwürde umfaßt insbesondere die Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität sowie die elementare Rechtsgleichheit. Dem liegt eine Vorstellung vom Menschen zugrunde, die diesen als Person begreift, die in Freiheit über sich selbst bestimmen und ihr Schicksal eigenverantwortlich gestalten kann. Mit der Subjektqualität des Menschen ist ein sozialer Wert-und Achtungsanspruch verbunden, der es verbietet, den Menschen zum „bloßen Objekt“ staatlichen Handelns zu degradieren. Insbesondere stellt die unbedingte Unterordnung einer Person unter ein Kollektiv, eine Ideologie oder eine Religion eine Mißachtung des Wertes dar, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins zukommt. Sie verletzt seine Subjektqualität und stellt einen Eingriff in die Garantie der Menschenwürde dar, der fundamental gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstößt. Dem stehen beispielsweise Rechtsordnungen wie Diktaturen, seien sie ideologisch oder religiös begründet, diametral entgegen. Die Menschenwürde ist egalitär, sie gründet ausschließlich in der Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung, unabhängig von Merkmalen wie Herkunft, Rasse, Lebensalter oder Geschlecht. Mit der Menschenwürde sind daher ein rechtlich abgewerteter Status oder demütigende Ungleichbehandlungen nicht vereinbar. Antisemitische oder auf rassistische Diskriminierung zielende Konzepte sind damit nicht vereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.

Das NPD-Urteil  zeigt denn auch an  Beispielen sehr deutlich und geradezu schulmäßig auf, was alles diesem Begriff der Menschenwürde in unserer Verfassung entgegensteht. Der von der NPD propagierte Begriff der „Volksgemeinschaft“ als Staatsorganisation  ist  mit der Garantie der Menschenwürde, wie sie oben definiert ist, nicht vereinbar. Denn dieser Begriff ist ethnisch definiert und schließt damit alle Personen aus, die  nach der Definition der Volksgemeinschaft nicht dazu gehören. Das zeigt sich nach Auffassung des Gerichts zum Beispiel an dem eingeschränkten Bekenntnis zur Menschenwürde im Parteiprogramm, wenn es heißt:  „Die Würde des Menschen als soziales Wesen verwirklicht sich vor allem in der Volksgemeinschaft.. Oberstes Ziel deutscher Politik muß daher die Erhaltung des durch Abstammung, Sprache, geschichtliche Erfahrungen und Wertvorstellungen geprägten deutschen Volkes sein.“ Anzustreben sei die Einheit von Volk und Staat und die Verhinderung einer Überfremdung Deutschlands, ob mit oder ohne Einbürgerung. Das politische Konzept der NPD, so die Feststellung des Gerichts, sei vor allem auf die strikte Exklusion und weitgehende Rechtlosstellung aller ethnisch Nichtdeutschen gerichtet. Die Geltung der Grundrechte wird generell und nicht nur im Einzelfall auf alle Deutschen bezogen und auch auf sie beschränkt. So hätten familienunterstützende Maßnahmen des Staates ausschließlich deutsche Familien zu fördern. Eigentum an deutschem Grund und Boden könne nur von Deutschen erworben werden. Ausländer seien aus dem deutschen Sozialversicherungswesen auszugliedern. Auch an der zu schaffenden einheitlichen Rentenkasse („Volksrente“) sollten Ausländer nicht teilhaben. Integration sei Völkermord. Das Grundrecht auf Asyl aus Art. 16a GG sei ersatzlos zu streichen. Die gemeinsame Unterrichtung deutscher und ausländischer Schüler sei abzulehnen. Die Abgrenzung der Schüler verlaufe dabei nicht entlang der Sprachkompetenz, sondern entlang der Volkszugehörigkeit. Ein Volksentscheid über die Wiedereinführung der Todesstrafe und den vollständigen Vollzug lebenslanger Freiheitsstrafen sei herbeizuführen. Die polizeiliche Kriminalstatistik sei um eine weitere Rubrik für eingebürgerte Ausländer neben der bisherigen Ausländerkriminalstatistik zu ergänzen. Auch müsse eine deutschlandweite, öffentlich einsehbare Sexualstraftäter-Datei so wie die gesetzliche Möglichkeit der Kastration von Pädophilen geschaffen werden.

Alle diese Forderungen seien mit der Garantie der Menschenwürde nicht vereinbar. Vor allem aber ziele das Parteiprogramm auf einen rechtlich abgewerteten, nahezu rechtlosen Status aller, die der ethnisch definierten Volksgemeinschaft im Sinne der NPD nicht angehören. Grundlage ist der Ausschluß der Nichtdeutschen aus dem Geltungsbereich der Grundrechte. Dies bekräftigten  führende Mitglieder  dieser Partei mit öffentlichen Äußerungen wie: „Deutscher ist, wer deutscher Herkunft ist und damit in die ethnisch-kulturelle Gemeinschaft des deutschen Volkes hineingeboren wurde. Ein Afrikaner, Asiate oder Orientale wird nie Deutscher werden können, weil die Verleihung bedruckten Papiers (des BRD-Passes) ja nicht die biologischen Erbanlagen verändert, die für die Ausprägung körperlicher, geistiger und seelischer Merkmale von einzelnen Menschen und Völkern verantwortlich sind. Angehörige anderer Rassen bleiben deshalb körperlich, geistig und seelisch immer Fremdkörper, egal, wie lange sie in Deutschland leben. Sie mutieren durch die Verleihung eines Passes ja nicht zu Deutschen… Deutscher ist, wer deutsche Eltern hat, also wer deutscher Abstammung ist. Deutsch ist eine ethnische Herkunftsbezeichnung und keine Bezeichnung des zufälligen Geburtsorts, momentanen Wohnorts oder des Passes…. Deutscher ist man von Geburt – oder eben nicht; aber man wird es nicht durch Annahme der Staatsbürgerschaft.… Die Staatsbürgerschaft muß an die Volkszugehörigkeit gebunden sein… Wie sagt auch der Volksmund: Blut ist dicker als Tinte.… Heute haben fast 9 Millionen Nichtdeutsche die deutsche Staatsbürgerschaft und können so wirkungsvoll ihre Interessen gegen die Deutschen durchsetzen… „Deutsche afrikanischer Herkunft“ oder „Afro-Ddeutsche“ kann es ebenso wenig geben wie schwangere Jungfrauen… Staatsangehörigkeit muß an Volkszugehörigkeit gebunden sein – für Europäer kann es Ausnahmen geben.… Deutscher ist man durch sein Blut und durch nichts anderes!“

Die Reihe ähnlicher Äußerungen im Urteil ist lang, zur Veranschaulichung der Grundbefindlichkeit ihrer Funktionäre sollen noch zwei weitere Zitate gebracht werden. „Gerade auch der Blick auf den selbst öffentlich nicht länger wegzuleugnenden, sich stärker und schneller vollziehenden Austauschs unseres angestammten Volkes gegen Angehörige fremder Kulturen und Religionen auf deutschem Territorium beweist, wie sehr die Souveränität eines Reichskörpers als Bollwerk und Schild vonnöten wäre… Es blieb dem 20. Jahrhundert und der Volksgemeinschaft der dreißiger und vierziger Jahre vorbehalten, sozialpolitisch zu vollenden, wofür Bismarck den Weg gebahnt hatte.“ Oder auch: „Es gibt kein Land oder keine Stadt auf der Welt, wo Multi-Kulti und Rassenmischung irgendwie gutgegangen wäre. Im Gegenteil ist Südafrika zielsicher auf dem Weg ins Chaos seit Aufhebung der Rassentrennung. Und es wird weitergehen bis zur Vernichtung Europas!“

Das Gericht stellt dazu fest: „Die Antragsgegnerin vertritt also das Konzept einer ethnisch definierten Volksgemeinschaft und eines rechtlich abgewerteten und mit der Menschenwürdegarantie unvereinbaren Status aller, die dieser Gemeinschaft abstammungsmäßig nicht angehören.… Der von der Antragsgegnerin vertretene Volksbegriff ist verfassungsrechtlich unhaltbar. Das Grundgesetz kennt einen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Begriff des Volkes nicht. Für die Zugehörigkeit zum deutschen Volk und den sich daraus ergebenden staatsbürgerlichen Status ist demgemäß die Staatsangehörigkeit von entscheidender Bedeutung.“ Das Bundesverfassungsgericht erläutert in diesem Zusammenhang auch, was der Begriff des Volkes in der Verfassung bedeutet. Er bestimmt sich danach eben nicht vor allem oder auch nur überwiegend aus der ethnischen Zuordnung. Dem stehe auch der bekannte „Teso-Beschluß“ des Gerichts aus dem Jahr 1988 nicht entgegen. In diesem Beschluß hatte das Gericht lediglich darüber zu befinden, ob der Erwerb der Staatsbürgerschaft der DDR durch eine Person, die von einem italienischen Vater abstammte, zugleich den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Grundgesetzes zur Folge hatte. Daß das Gericht dies – unabhängig von der ethnischen Zuordnung – bejahte, dokumentiert die fehlende Ausschließlichkeit der ethnischen Herkunft für die Bestimmung der Zugehörigkeit zum deutschen Volk. Denn wir waren und sind tatsächlich schon immer eine Abstammungs- Erlebnis- und Kulturgemeinschaft, jedoch offen für Menschen die dazukamen und dazugehören wollten.

Auch soweit grundsätzlich legitim auf Mißstände hingewiesen werde, etwa im Bereich des Mißbrauchs des Asylrechts, der Umtriebe von muslimischen Extremisten und dergleichen, sei eben die Pauschalität der Äußerungen, die sich gegen Asylbewerber und Migranten in ihrer Gesamtheit ohne Ausnahme richteten, mit der Menschenwürde  der Betroffenen nicht vereinbar. Ebenso stellt das Gericht  eine antisemitische Grundhaltung der Antragsgegnerin fest, die in sich auch aus Äußerungen führender Politiker ergebe. So wird beispielsweise der Historiker Michael Wolffsohn als „jüdischer Politoffizier der MüKoProf/Bundeswehrhochschule“ bezeichnet, der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland als „frecher Chefhebräer“ beschimpft und die sicherlich berechtigte Kritik an der sogenannten Frankfurter Schule ausschließlich an der jüdischen Herkunft ihrer Protagonisten wie Adorno und Horkheimer festgemacht.

Schlussendlich stellt das Gericht auch fest, daß sich aus dem Programm der NPD ein Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie, zum Grundsatz der Opposition oder zum Mehrparteiensystem nicht entnehmen läßt.  An alledem wird deutlich, wie das Bundesverfassungsgericht die Menschenwürde im Hinblick auf die Zugehörigkeit zum deutschen Volk definiert.  Der streng völkische Ansatz der NPD, wonach ausschließlich  die Abstammung von deutschen Eltern, die ihrerseits bereits Deutsche in diesem Sinne waren, die Zugehörigkeit zum deutschen Volk vermittelt, und Angehörige fremder Völker und Rassen niemals Deutsche werden können, steht in einem unüberbrückbaren Gegensatz zur Feststellung des Gerichts, daß unsere Verfassung einen solchen Volksbegriff nicht kennt und deswegen der Volksbegriff der NPD mit der Menschenwürde derjenigen Deutschen, die nicht als solche geboren sind, nicht vereinbar ist. Somit verfolgt diese Partei jedenfalls in diesem Punkt Ziele, die mit dem wichtigsten Grundrecht unserer Verfassung unvereinbar sind. Daß sie darüber hinaus auchmit dem Demokratieprinzip und der Gewaltenteilung auf Kriegsfuß steht, was unter anderem durch zustimmende Äußerungen führender Vertreter dieser Partei zum Herrschaftssystem des Nationalsozialismus zum Ausdruck gekommen sei, begründet insgesamt das Verdikt der Verfassungsfeindlichkeit dieser Partei.

Damit ist der Maßstab beschrieben, der für die Prüfung der Verfassungsfeindlichkeit von programmatischen oder sonst gewichtigen Äußerungen einer Partei oder deren führenden Politikern gilt. Es ist die Eindeutigkeit, mit der die freiheitlich-demokratische Grundordnung von der NPD abgelehnt wird, was nicht zuletzt im in der Tat menschenverachtenden Sprachgebrauch deutlich wird, der für die zitierten Äußerungen führender Funktionäre dieser Partei typisch ist. Selbstverständlich sind Programme der AfD und Äußerungen ihrer führenden Politiker an diesem Maßstab zu messen. Nur wenn dabei festzustellen wäre, daß in mindestens ähnlicher, auf jeden Fall aber gleichgewichtiger Weise die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland abgelehnt und stattdessen ein autoritäres bis diktatorisches Herrschaftssystem, dazu noch auf ethnisch reinrassiger Grundlage angestrebt wird, dann, aber auch nur dann wäre die Beobachtung durch den Verfassungsschutz veranlaßt, die dann auch konsequenterweise in einem Verbotsverfahren nach Art. 21 des Grundgesetzes münden müßte. Alles, was unter dieser Schwelle liegt, rechtfertigt nicht einmal die Beobachtung. Betrachtet man sich Grundsatz- und Wahlprogramme der AfD, findet sich dort nichts, was mit dem Parteiprogramm oder den erwähnten sonstigen Verlautbarungen der NPD auch nur ernsthaft vergleichbar wäre. Vielmehr findet sich dort stets das eindeutige Bekenntnis zum Grundgesetz. Ebenso wenig sind Äußerungen von führenden Politiker dieser Partei bekannt geworden, die auch nur in die Nähe der vom Bundesverfassungsgericht referierten Verlautbarungen führender NPD Politiker kämen. Soweit hin und wieder von Parteimitgliedern oder Sympathisanten Vokabular wie „Umvolkung“ benutzt wird, ist das offensichtlich die Sprache von Leuten, auf die der Begriff Dummvolk paßt. Die AfD ist gut beraten, wenn sie Leute aus ihren Reihen hinauskomplimentiert, die meinen, sich eines solchen Sprachgebrauchs befleißigen zu müssen.

Was indessen auf gar keinen Fall verfassungsrechtlich zu beanstanden ist, sind sachlich zutreffende Hinweise etwa auf Auffälligkeiten in der polizeilichen Kriminalstatistik, was die Relation von Deliktshäufigkeit und Zuwandererstatus angeht, etwa auf die inzwischen in den Fokus der Polizeibehörden geratene Clan-Kriminalität arabischstämmiger Großfamilien, etwa auf den im Vergleich zu der einheimischen Bevölkerung durchweg sehr niedrigen Bildungs- und Ausbildungsstand von Migranten, etwa auf die immensen Kosten, die zur Bewältigung der Zuwanderung anfallen und dergleichen mehr. Denn das ist alles sachliche Kritik, wenn sie nicht ausschließlich an der Abstammung der betreffenden Bevölkerungsgruppen festgemacht wird. Gerade das geschieht seitens der AfD und ihrer Funktionäre eben nicht. Auch kann es nicht beanstandet werden, wenn gefordert wird, daß sich Zuwanderer, wenn sie auf Dauer bei uns leben oder sogar eingebürgert werden wollen, sich die Werteordnung unserer Verfassung zu eigen machen und sich kulturell anpassen, zum Beispiel unsere gesellschaftlichen Gepflogenheiten übernehmen müssen. Denn damit wird ihnen ihre Menschenwürde gerade nicht abgesprochen, sondern ihnen im Gegenteil bescheinigt, daß ihre ethnische Herkunft für uns keine Rolle spielt, wenn sie diesen Erwartungen entsprechen. Ebensowenig kann eine sachliche Kritik am Islam, insbesondere seinen Erscheinungsformen in Deutschland als verfassungsfeindlich, weil mit der Menschenwürde der Muslime nicht vereinbare Haltung beanstandet werden. Denn dann kollidierten die Schriften seriöser Wissenschaftler und Kritiker wie etwa Bassam Tibi, Hamed Abdel Samad, Seyran Ates, Necla Kelek und Laila Mirzo mit unserer Verfassung und müßten die Einleitung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung nach sich ziehen. Auf diesen abwegigen Gedanken ist noch kein Staatsanwalt in unserem Lande gekommen.

Es wird also mehr als deutlich, daß die an prominenter Stelle in den Hauptnachrichten wie in den gedruckten Medien angekündigten Aktivitäten des Bundesamtes für den Verfassungsschutz gegen die AfD und führende Politiker dieser Partei der verfassungsrechtlichen Begründbarkeit vollständig entbehren. Sie dienen ausschließlich, und dafür ist ihre im Übrigen rechtswidrige öffentliche Verkündung auch ein deutliches Indiz, der Bekämpfung einer verhassten Partei mit juristisch nicht zulässigen Mitteln, weil man auf verfassungsmäßigem Wege, nämlich im Rahmen der demokratischen politischen Auseinandersetzung, nicht weiter kommt. Der Demokratie wird damit ein Bärendienst erwiesen, denn der augenscheinliche Mißbrauch der Verfassungsschutzbehörden zu parteipolitischen Zwecken ist geeignet, die Institutionen unserer Demokratie in den Augen der Bevölkerung zu diskreditieren. Der Fall zeigt aber auch, wie gut es ist, daß die Mütter und Väter des Grundgesetzes den Grundrechten der Bürger den Vorrang vor dem Staat gegeben haben. Denn an den Grundrechten derjenigen, die der Verfassungsschutz beobachtet, ist eben dies zu messen.


Den Deutschen fehlt es am Selbstbewußtsein – warum eigentlich?

Das nationale Selbstbewußtsein ist in Deutschland, vorsichtig gesagt, nur wenig ausgeprägt. Von Stolz auf das eigene Land kann bei den meisten Deutschen nicht die Rede sein. In flapsiger Jugendsprache formuliert: Deutsch ist irgendwie uncool. Da nimmt es nicht Wunder, daß Zuwanderer lieber in ihrer mitgebrachten Kultur verharren, statt die Kultur einer Nation zu übernehmen, die sich ihrer selbst offenbar nicht sicher ist. Symptomatisch dafür sind ja Diskussionen darüber, ob es Nationen überhaupt gibt. Solche Diskussionen sind wohl nur in Deutschland denkbar.

Doch woher rührt dieses  neurotische Verhältnis der Deutschen zu ihrer Nation und damit doch zu sich selbst? Eine Antwort findet man vielleicht dann, wenn man die historische Bildung der Deutschen näher betrachtet. Denn das Verhältnis zur eigenen Nation ist untrennbar mit dem Wissen über ihre Vergangenheit verbunden, sei es objektiv oder nur auf Legenden gestützt.  Anders gesagt: Wenn Elternhaus, Schule und gegebenenfalls auch Universität ein Bild der eigenen Geschichte vermittelt haben, das Leistungen und Erfolge der voraufgegangenen Generationen in den Vordergrund stellt, die weniger glänzenden Seiten jedoch marginalisiert oder gar verschweigt – was auch nicht geschehen sollte -, dann ist natürlich zu erwarten, daß dies ein positives Bild der eigenen Nation verursacht, ja Stolz darauf hervorrufen kann. Werden hingegen die Ereignisse der Vergangenheit, soweit sie das eigene Volk betreffen,  vorwiegend negativ geschildert, tritt natürlich das genaue Gegenteil ein. Aber auch dann, wenn positiv zu wertende Ereignisse der Vergangenheit einfach nicht berichtet werden, entsteht ein unzutreffendes Bild der  Geschichte, das sich  auf  die Wertschätzung der eigenen Nation ungünstig auswirkt. Tatsächlich ist in Deutschland ein verbreitetes Unwissen über die eigene Geschichte festzustellen. Hinzu tritt  eine ungleichgewichtige Wissensvermittlung,  die  unbestreitbar negativ zu bewertende Ereignisse wie den Holocaust in den Vordergrund stellt, positiv zu bewertende Entwicklungen, wie etwa das Bildungswesen ausspart. Wer weiß denn in Deutschland schon, daß im Jahre 1900 das Verhältnis von Analphabeten zur Gesamtbevölkerung im Vergleich zu großen anderen Nationen folgendermaßen aussah:

Deutschland 0,9 %

Großbritannien 9,6 %

Frankreich 10 %

USA 12 %

Es lohnt sich daher, einen Blick auf  den Geschichtsunterricht in unseren Schulen zu werfen. Dabei liegt es nahe, sich auf die Gymnasien zu konzentrieren, denn zum einen werden in unserer Zeit nahezu 50 % der Schüler zum Abitur geführt, und zum anderen  ist dieser Teil der Bevölkerung natürlich für die Meinungsbildung  in der Gesamtbevölkerung maßgeblich. Dabei wird man zunächst einmal prüfen, mit welcher Zielsetzung die Schulbehörden den Geschichtsunterricht  ausgestalten. Bekanntlich liegt in Deutschland die Kulturhoheit und damit die Ausgestaltung des Schulwesens in der Verantwortung der Bundesländer. Somit werden hier unterschiedliche Erkenntnisse zu gewinnen sein. Wir beschränken uns dabei auf die Bundesländer Freistaat Bayern, Land Niedersachsen und Bremen.

Der aktuell genehmigte Lehrplan für das Fach Geschichte in Bayern legt eingangs das Ziel des Unterrichts fest. Es heißt dort: Die Schüler erlangen durch den Unterricht im Fach Geschichte am Gymnasium vertiefte Erkenntnisse über Strukturen, Entwicklungen, Ereignisse und Persönlichkeiten, welche die Vergangenheit geprägt haben und damit auch das Leben in der Gegenwart beeinflussen… Die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit fördert die Bereitschaft, sich mit  dem zeitlich und räumlich Fernen sowie dem Fremden und Ungewohnten auseinanderzusetzen und ihm mit Offenheit zu begegnen. Gleichzeitig erleichtert die Beschäftigung mit Zusammenhängen zwischen Vergangenheit und Gegenwart die Orientierung der Schüler in ihrer eigenen Lebenswelt. Um die Zukunft mit zu gestalten, bedarf es der Erkenntnis, dass die Gegenwart historisch bedingt ist.

Das „Kerncurriculum Geschichte“ des Landes Niedersachsen enthält einen Hinweis darauf, wie man dort Geschichtswissenschaft und gymnasialen Geschichtsunterricht versteht. Es heißt dort unter anderem: Geschichtswissenschaft und Geschichtsschreibung waren in Deutschland vielfältigen Wandlungen ausgesetzt, die sich auch auf den seit rund 200 Jahren bestehenden Geschichtsunterricht auswirkten. Das methodische Objektivitätsideal sowie der Anspruch auf Ideenerkenntnis hoben zunächst das Handeln berühmter Einzelpersönlichkeiten und den Begriff des Staates ins Zentrum des historischen Lernens, das im wesentlichen das Ziel einer affirmierenden Aneignung und Identitätsstiftung verfolgte. Erst ab den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts erweiterte vor allem die historische Sozialwissenschaft in der kritischen Auseinandersetzung mit der Höhenkammwanderung der traditionellen, ereigniszentrierten Politik Geschichte den Gegenstandsbereich des Faches um die Bereiche Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Strukturgeschichte. Zugleich legte sie das gesellschaftskritische Potenzial des Faches frei und führte es einem Modernisierungsdiskurs zu, der vor allem die 1970er Jahre prägte. Seit dem Ende des letzten Jahrhunderts ist in der Geschichtswissenschaft mit der historischen Kulturwissenschaft eine abermalige Wendung eingetreten,  die zugleich einen entscheidenden Pluralisierungsschub bewirkt hat. An die Stelle der schulbildenden  Zuspitzung charakteristischer Gegenstandsbereiche und Erkenntnisinteressen ist eine bunte Vielfalt an perspektivischen Zugriffen in der Rekonstruktion der Vergangenheit getreten. Damit rücken – erneut, aber anders – die Rolle des handelnden und leidenden Subjekts, seine Vorstellungen und Deutungsmuster sowie die von ihm verwendeten Symbole und Praktiken ins Zentrum. Dazu wurde die Theorie der historischen Erkenntnis auf eine neue, konstruktivistische Grundlage gestellt. Und schließlich hat dies zu einer breiteren Kenntnisnahme der historischen Forschungstraditionen anderer Länder geführt.

Es ist nicht zu übersehen, daß der Schwerpunkt weniger auf der  Vermittlung von Faktenwissen, als vielmehr auf der Interpretation unter soziologischen Gesichtspunkten liegt. Nun muß das nicht von vornherein negativ zu bewerten sein, zumal wenn das Faktenwissen erst einmal vermittelt und dann die Interpretation geleistet wird. So läßt sich an den Lehrplänen für die Sekundarstufe 1 in Bayern durchaus ablesen, daß Faktenwissen vermittelt wird. Allerdings ist doch interessant, was offensichtlich nicht Unterrichts- und Prüfungsstoff ist. Deswegen wollen wir einen Blick auf die Themen richten, die Gegenstand der Abiturprüfungen in den Ländern sind.

In Bremen zum Beispiel müssen die Abiturienten mit Prüfungsfragen aus folgenden Themenbereichen rechnen: Die Industrialisierung, Restauration und Revolution im 19. Jahrhundert; Das deutsche Kaiserreich, Imperialismus und erster Weltkrieg; Weimarer Republik und Nationalsozialismus; Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg, der kalte Krieg, Umbruch in der DDR und Wiedervereinigung; Die europäische Einigung; Wendepunkte des 20. Jahrhunderts. Die deutsche Geschichte vor 1870 müssen Bremer Abiturienten offenbar nicht kennen.  In diesem Zusammenhang fällt auf, daß die Bildungssenatoren in diesem Bundesland seit dem 6.6.1945 durchgehend der SPD angehört haben bzw. angehören.

In Bayern liegen die Anforderungen – wenig überraschend – höher. Die Themenbereiche umfassen die Felder: Leben in der Ständegesellschaft des 15.-18. Jahrhunderts; Leben in der entstehenden Industriegesellschaft des 19. Jahrhunderts; Die Weimarer Republik – Demokratie ohne Demokraten?; Hitlers „willige Volksgenossen“? – Die Deutschen und der Holocaust; Die frühe Bundesrepublik – Erfolg der Demokratie durch „Wohlstand für alle“?; Die DDR – eine deutsche Alternative?; Wurzeln europäischer Denkhaltungen und Grundlagen moderner politischer Ordnungsformen; „Volk“ und „Nation“als Identifikationsmuster;  Der Nahe Osten: historische Wurzeln eines weltpolitischen Konflikts; Die USA – von den rebellischen Kolonien zur globalen Supermacht. Daraus kann man natürlich viel machen und wird es auch manchmal tun.

Indessen lohnt es sich natürlich, hier Einzelheiten zu betrachten. So wird in dem Kapitel Die Weimarer Republik – Demokratie ohne Demokraten?  der Abiturient in der Prüfung tunlichst schreiben müssen, daß die antidemokratische Rechte unter anderem faktenwidrig die deutsche Schuld am Kriegsausbruch verleugnet habe. Der aktuelle Stand der Geschichtswissenschaft zu dem Thema der Schuld am Ausbruch des Ersten Weltkriegs, wobei natürlich richtigerweise nicht von Schuld, sondern von Verursachung zu sprechen ist, wird hier immer noch ignoriert. Die längst überholte Fischer-These spukt offenbar immer noch in den Köpfen der verantwortlichen Ministerialräte herum. Nicht erst seit Veröffentlichung von Christopher Clarks „Die Schlafwandler“ herrscht Konsens darüber, daß vor allem Frankreich und Russland im ersten Halbjahr 1914 auf den Krieg hingearbeitet haben, wobei die  aktive Rolle Großbritanniens immer mehr ins Blickfeld gerät, aber auch die  ungeschickte Politik Deutschlands durchaus einen Beitrag geleistet hat. Auch die offenbar nicht tot zu kriegende Legende von der Reichswehr als „Staat im Staate“ gehört offenbar zum Faktenwissen bayerischer Abiturienten. Daß der maßgebliche Soldat der Reichswehr, Generaloberst Hans von Seeckt, das genaue Gegenteil gefordert und 1929 geschrieben hat: „Nicht zum Staat im Staat soll das Heer werden, sondern im Staat dienend aufgehen und selbst zum reinsten Abbild des Staates werden“, wissen bayerische Abiturienten nicht und werden demgemäß ihr ganzes Leben lang davon überzeugt sein, daß die Reichswehr sich als Staat im Staate verstanden hat. Daß ihr Offizierkorps vorwiegend monarchistisch gesinnt war, steht auf einem anderen Blatt, sagt aber nichts über Gehorsam und Loyalität aus.

Zur Zeit des Nationalsozialismus  sollen die Abiturienten unter anderem wissen, daß der Begriff der Volksgemeinschaft für die Nationalsozialisten ein wirksames Propagandamittel zur Ansprache der Unzufriedenen, zur Festigung ihrer Macht sowie zur Vorbereitung der Angriffskriege und der Rassepolitik gewesen sei. Das ist von den Intentionen Hitlers her sicher richtig. Verschwiegen wird indessen, daß dieses Konzept grandios gescheitert war. Man weiß aus den einschlägigen Berichten der Gestapo ebenso wie aus den Berichten der Exil-SPD, daß von einer nationalsozialistischen Volksgemeinschaft tatsächlich keine Rede sein konnte. Warum denn sonst wurde ein gut organisiertes Spitzelsystem eingerichtet, und warum denn sonst sah sich das Regime genötigt, Bürger hart zu bestrafen, die ausländische Radiosender gehört hatten? Bayerische Abiturienten sollen ferner wissen, daß die Deutschen im Dritten Reich über den Holocaust gut informiert gewesen seien, es habe sich sozusagen um ein offenes Geheimnis gehandelt. Daß dem tatsächlich so nicht gewesen ist, sondern hier zu differenzieren ist zwischen dem Wissen um die Entrechtung der Juden durch die Nürnberger Rassengesetze, was ganz offen und unter propagandistischer Begleitung geschah, und der streng geheim gehaltenen sogenannten Endlösung der Judenfrage, soll nicht zum historischen Wissen bayerischer Abiturienten gehören. Daß die Vernichtungslager, anders als die sozusagen gewöhnlichen KZ’s samt und sonders in den vorübergehend eroberten Ostgebieten und somit weitab von den deutschen Städten und Dörfern lagen, ja daß das Regime sogar zu Täuschungsmaßnahmen derart gegriffen hatte, daß man den zur Ermordung bestimmten Juden mittels amtlicher Bescheide vorgaukelte, sie würden nun in Arbeitslager verbracht, wobei sie festes Schuhwerk, warme Kleidung und Arbeitsgerät mitzubringen hätten, das ist zwar belegt, aber in Deutschland weitestgehend unbekannt. Nachdem es sich beim Holocaust in der Tat um das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte handelt, das natürlich für die Selbstwahrnehmung  der Deutschen von größter Bedeutung ist, wäre hier auch eine differenzierte Darstellung notwendig. Denn wenn praktisch zwei Generationen damals lebender Deutschen unterstellt wird, vom Holocaust gewußt zu haben (und dennoch nichts dagegen unternommen zu haben), dann ist das natürlich geeignet, diese Generationen der eigenen Vorfahren in Gänze ausschließlich negativ zu sehen.

Bemerkenswert ist auch die Darstellung der Geistesgeschichte. Zur Aufklärung wird zwar auf die Definition Immanuel Kants zurückgegriffen, wonach der aufgeklärte Mensch in der Lage sein soll, selbst zu denken und Dinge zu hinterfragen. Als wichtige Theoretiker der Aufklärung werden jedoch keine Deutschen genannt, sondern John Locke, Charles Montesquieu und Jean-Jacques Rousseau. Die Erkenntnistheorie Immanuel Kants, die Kritik der reinen Vernunft, fehlt in diesem Zusammenhang ebenso wie der Hinweis auf Aufklärer wie Christian Thomasius, der als Rechtslehrer in Halle ab 1687 erstmals Recht und Religion voneinander trennte, wonach die Rechtsnormen eben nicht mehr auf religiösen Geboten, sondern auf einem ethisch fundierten Tugendkanon gründeten, der sich weltlich und aus den Notwendigkeiten menschlichen Zusammenlebens verstehe. Zu nennen wären auch Christian Wolff (1679-1754), der mit Fug und Recht als Vater der Aufklärung bezeichnet werden kann, ebenso wie der Bildungsreformer August Hermann Francke (1663-1727), der unter anderem dafür gesorgt hatte, daß auch Mädchen schulisch und beruflich gefördert wurden.

Der Begriff des Volkes erscheint als Konstrukt eines Geschichtsbildes, was dann am Beispiel des Aminius und der Schlacht im Teutoburger Wald, die hier natürlich Varusschlacht heißt, dargestellt wird. Daß tatsächlich die Völker Abstammungs-, Erlebnis- und Kulturgemeinschaften – dabei offen für die Integration und Assimilierung Fremder – sind, deren Selbstwahrnehmung natürlich unter anderem auch von der Rezeption ihrer Geschichte durch die Nachfahren  der historischen Akteure bestimmt wird, wird nicht thematisiert. Wenn das schon in Bayern so ist, welche Mängel enthalten dann die Curricula anderer Bundesländer? Pars pro toto haben wir Bremen schon erwähnt, ob es anderen Orts viel besser ist, muß mit einem großen Fragezeichen versehen werden.

Vor allem aber fällt auf, was alles offenbar aus der Sicht von Kultusbürokraten, die nun einmal für die Inhalte des Geschichtsunterrichts verantwortlich sind, offenbar so unwichtig ist, daß es nicht in die Curricula aufgenommen wird. Programmatisch ist in diesem Zusammenhang die oben zitierte Stelle aus dem Kerncurriculum Geschichte des niedersächsischen Kultusministeriums, das „als offenbar überwundene Zielsetzung herkömmlichen Geschichtsunterrichts die affirmierende Aneignung und Identitätsstiftung“ betrachtet. Die großen Ereignisse der deutschen Geschichte und die herausragenden Leistungen deutscher Akteure auf der historischen Bühne sind natürlich geeignet, bei jungen Menschen die Identifikation mit der Geschichte des eigenen Volkes zu bewirken. Nichts anderes bedeutet ja die affirmierende Aneignung und Identitätsstiftung, die man jedoch „überwunden“ haben will.

Schon die Aufzählung weniger Beispiele zeigt, worum es eigentlich geht. Der Beginn deutscher Staatlichkeit wird allgemein mit der Könung Heinrich I. zum deutschen König 919 datiert. Das wird auch zumindestens in Bayern auch als Wissen eines Abiturienten vorausgesetzt. Indessen gehört es maßgeblich zur Identitätsstiftung der deutschen Nation, daß es Otto dem Großen gelang, in der Schlacht auf dem Lechfeld am 10. August 955 die Ungarn zu schlagen, die zuvor vier Jahre lang das südliche Bayern drangsaliert und verwüstet hatten. Schüler sollten eigentlich auch wissen, daß die deutschen Könige seither mit der bewußten Anknüpfung an das römische Kaisertum – beginnend mit der Krönung Otto des Großen 963 zum Kaiser – in Gestalt des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation den Geist der Antike, die Universalität des Christentums und die deutschen Stämme zu einem Staatswesen ganz eigener Art verbunden hatten, das über viele Jahrhunderte das Gesicht Europas maßgeblich bestimmen sollte. Wir wollen einmal annehmen, daß wenigstens die kulturellen Leistungen der Deutschen seit dem Mittelalter den Schülern im Kunstunterricht nahe gebracht werden.

Eine Besonderheit wie die Hanse indessen gehört ganz sicherlich in den gymnasialen Geschichtsunterricht. Gerade wenn Europa und die Europäische Union Gegenstand sowohl des Geschichtsunterrichts als auch der Sozialkunde sind, dann wäre es doch reizvoll, eine solch frühe Form der Handelsorganisation über Staatsgrenzen hinweg kennen zu lernen und zu untersuchen. Ein Ereignis von veritabler Weltbedeutung wie die Reformation kann nicht zutreffend dargestellt werden, wenn nicht Martin Luther und Philipp Melanchthon als typische Vertreter des deutschen Geisteslebens im 16. Jahrhundert vorgestellt werden. Daß die Reformation dann auch ausgehend von Deutschland Europa verändert hat, zeigt ebenfalls die Bedeutung Deutschlands für die Entwicklung hin zur aufgeklärten Gesellschaft unserer Tage auf. Sowohl als Beispiel für die Verteidigung der christlich-abendländischen Identität als auch im Hinblick auf das heute wieder zu beobachtende Vordringen des Islam in Europa wären die jahrhundertelangen Abwehrkämpfe der Europäer gegen den Islam unter deutscher Führung – Seeschlacht bei Lepanto 1571 und die erfolgreiche Abwehr der Türken vor Wien 1683 und dann endgültig bei Peterwardein 1716 – sowohl als Ereignisgeschichte als auch im historischen Kontext bis in unsere Tage darzustellen. 

Im 30-jährigen Krieg verlor Deutschland ca. 30 % seiner Bevölkerung. Dennoch konnte es sich von dieser Katastrophe relativ rasch erholen, was für eine beachtliche Moral und Stabilität seiner Bevölkerung spricht. Hier können Parallelen etwa zur Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg gezogen werden.  Anzumerken ist, daß der 30-jährige Krieg keineswegs eine allein innerdeutsche Angelegenheit, und noch weniger ein bloßer Religionskrieg war, vielmehr ausländische Mächte (Frankreich und Schweden) ihre machtpolitischen Interessen zu Lasten Deutschlands durchzusetzen suchten, wobei sie  auf beiden Seiten deutsche Fürsten als Bundesgenossen gewinnen konnten. Das gehört zwar zu den Schattenseiten der deutschen Geschichte, prägt jedoch das kollektive Bewußtsein der Deutschen bis heute.

Die Entwicklung zum aufgeklärten Staat ist nun einmal in Deutschland früher und schneller erfolgt, als das heute im Bewußtsein des Volkes verankert ist. Preußen,  – ja gerade Preußen! – hatte bereits im 18. Jahrhundert  eine unabhängige Justiz, was zum Beispiel Friedrich der Große persönlich erfahren mußte, der bereits bei seinem Regierungsantritt 1740 die Folter abgeschafft hat. Baden folgte 1767, Mecklenburg 1769, Sachsen (und Dänemark) 1770, Österreich 1776. Frankreich war erst mit der französischen Revolution 1789 so weit wie Preußen ein halbes Jahrhundert zuvor, Italien folgte erst 1859. Wurde in der preußischen Armee die Prügelstrafe bereits 1807 nahezu vollständig abgeschafft, so behielten diese Barbarei die Streitkräfte ihrer Majestät der Königin von Großbritannien bis 1907 bei.

Ob  das deutsche Kaiserreich von 1871 wirklich militaristisch, nationalistisch und obrigkeitsstaatlich geprägt war, wie bayerische Schüler in der Sekundarstufe 1 lernen müssen, sollten sie anhand geschichtlicher Fakten selbst beurteilen können. So waren in der Zeit von 1701-1933 an Kriegen beteiligt: Frankreich mit 28 %, England mit 23 %, Russland mit 21 %, Österreich mit 19 %, Türkei mit 15 %, Polen mit 11 %, Preußen/Deutschland mit gerade einmal 8 %. Der Stellenwert des Militärs war in allen Staaten sehr hoch, was angesichts dessen, daß sie sich nahezu ständig in kriegerischen Auseinandersetzungen befanden, doch nur natürlich ist. Die Porträts der Könige und Fürsten zeigen sie über die Jahrhunderte hinweg regelmäßig in den Uniformen ihrer Armeen. Zumeist führten sie diese auch auf dem Schlachtfeld persönlich.  Gerade am Beispiel des „Lernbereichs“ Das Deutsche Kaiserreich wird deutlich, daß die Betrachtung der Geschichte nach heutigen Maßstäben erfolgen soll, was zwangsläufig zu einer Abwertung der Gesellschaftsordnung und Überzeugungen unserer Vorfahren führen muß. Daß man Handlungen und Überzeugungen von Menschen aus ihrer Zeit hraus verstehen muß, um ihnen gerecht zu werden, scheint gerade nicht das Ziel des heutigen Geschichtsunterrichts zu sein. Um den Deutschen jener Zeit gerecht zu werden, ist ferner eine vergleichende Betrachtung notwendig. Sie zeigt zum Beispiel, daß Großbritannien und Frankreich bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges praktisch die halbe Welt erobert hatten, Deutschland hingegen außerhalb seiner traditionellen, mit dem deutschen Sprachgebiet im wesentlichen identischen Grenzen so gut wie keine Gebietseroberungen aufzuweisen hatte. Unter einem nationalistisch und militaristisch geprägten Volkscharakter stellt man sich etwas anderes vor.

Die vollständige Darstellung der deutschen Geschichte bedingt auch die Vermittlung der Technikgeschichte. Bergbau und Handwerk waren bereits im Mittelalter weit entwickelt. Der Buchdruck und das Schießpulver sind in Deutschland erfunden  worden. Beide haben die Welt verändert. Die Vielzahl von deutschen Erfindern im Industriezeitalter hier aufzuzählen, würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen. Die Erfindung des Automobils durch Gottlieb Daimler und Carl Benz – unabhängig voneinander – gehören in diese Reihe ebenso wie die Entdeckungen der Röntgenstrahlen, der Schutzimpfung und der Kernspaltung. Es nimmt daher nicht Wunder, daß Deutschland nach Stiftung des Nobelpreises erst einmal die  mit Abstand führende Nation war, wie die nachstehende Aufstellung für die Jahre 1901-1930 zeigt:

Zahl der Nobelpreisträger             Physik          Chemie      Medizin

Deutschland                                     10                  12                5

Großbritannien                                  7                    5                 3

Frankreich                                           6                    4                 4

USA                                                      3                     1                 0            

Es nimmt nicht wunder, daß nicht Englisch, sondern Deutsch bis zum Zweiten Weltkrieg die Sprache der Wissenschaft war. Weil die grundlegenden Lehrbücher der Chemie in deutscher Sprache verfaßt waren, wurde noch 1950 in den USA die Kenntnis der deutschen Sprache für die Zulassung zum Chemiestudium gefordert. Die führende Stellung Deutschlands gerade in dieser Disziplin zeigt die vorstehende Tabelle recht deutlich. Damit hing auch der Aufstieg Deutschlands zur führenden Industrienation zusammen. Mit synthetischen Farben und Fasern, mit Kunststoffen, mit Arznei und Düngemitteln aus Kohle, Wasser, Kalk und Luft stießen die deutschen Wissenschaftler die Tür zu einem neuen Zeitalter auf, dem Zeitalter der Chemie. Begriffe wie Perlon und Dralon, Plexiglas, Styropor, Buna und Moltopren, Indanthren und Agfa Color, Aspirin, Salvarsan und Bayer 205 wurden weltweit geläufige Begriffe. In diesen Zusammenhang gehört natürlich der Grad der Alphabetisierung in den genannten Ländern, wie eingangs dargestellt. Dies wiederum kann zwanglos auf die Einführung der allgemeinen Schulpflicht zurückgeführt worden, die etwa in Preußen 1717 datiert,in England erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Dazu gehört auch eine Darstellung der Gesellschaftsentwicklung, gerade auch mit Blick auf die Lage der unteren Bevölkerungsschichten. Hier wäre die im internationalen Vergleich beispiellose Sozialgesetzgebung Bismarcks zu nennen ebenso wie etwa die Entwicklung der Arbeitslosigkeit. Aussagekräftig ist immer der internationale Vergleich. Das gilt sowohl für Zeiten allgemeiner wirtschaftlicher Prosperität wie auch für die Auswirkungen kriegerischer oder sonst grundstürzender Ereignisse auf eine Volkswirtschaft.

Dazu nachstehende Tabelle der Arbeitslosenquoten:

Jahr        Deutschland    USA          Großbritannien

1898      0,4 %                  12,4 %        ?

1900      2,0 %                  5,0 %        3,0 %

1905      1,6 %                  4,3 %         5,0 %

1919      3,7 %                  1,4 %          ?              

Anmerkung: 1919, das Jahr 1 nach dem Ersten Weltkrieg!

War 1933 nach der Weltwirtschaftskrise in Deutschland noch 7,4 % der Bevölkerung ohne Arbeit, so waren das 1939, allerdings unter ganz speziellen Umständen, nur noch 0,15 %. In den USA hingegen waren es 1933 9,9 %, 1933 immerhin noch 7,24 %. 

Das allgemeine und gleiche Wahlrecht für Frauen wurde in Deutschland 1919, in Großbritannien 1928 und in Frankreich gar erst 1945 eingeführt. Soviel zur gesellschaftlichen Rückständigkeit Deutschlands.

Wer die deutsche Geschichte kennt, und zwar mit allen Höhen und Tiefen, der hat keinen Grund, beschämt zu sein, ganz im Gegenteil. Über gut 1000 Jahre verlief sie im wesentlichen erfolgreich. Mitten in Europa, im Westen und im Osten ohne natürliche Grenzen und die längste Zeit ohne wirkliche zentrale Staatsgewalt, entwickelte sich dieses Land politisch, wirtschaftlich und kulturell zu einem Staatswesen, das seinen Bürgern zunehmend Sicherheit und Wohlstand gewährleisten konnte. Der Beitrag seiner Naturwissenschaftler und Philosophen zur europäischen Entwicklung war bedeutend. Humanismus und Aufklärung in Europa sind ohne ihre deutschen Protagonisten schlechthin nicht denkbar. Alles das muß  zum präsenten Wissen wenn nicht aller Bürger, so doch der gebildeten Schichten des Volkes gehören. Nur dann kann auch die dunkle Stunde des Nationalsozialismus zutreffend in die Geschichte dieses Landes eingeordnet und bewertet werden.  Die Gesamtbetrachtung der deutschen Geschichte kann nur zu einem natürlichen nationalen Selbstbewusstsein führen. Angesichts der Lehrpläne unserer Gymnasien muß jedoch die Frage erlaubt sein, ob die politische Klasse unseres Landes daran überhaupt interessiert ist.