Archiv der Kategorie: Nachrichten aus Absurdistan

Die Narren sind los

Nein, es geht nicht um die närrische Jahreszeit. Es geht um Politik. Dort geht es ganzjährig närrisch zu. Närrisch allerdings weniger im Sinne von fröhlicher Ausgelassenheit, als im Sinne von intellektuellen Defekten. Und die finden sich nota bene bei Politikern aller Parteien.

Eine Nachricht aus Sachsen

Im sächsischen Zwickau hat der Stadtrat am Montag dieser Woche ein Werbeverbot für die Bundeswehr auf allen städtischen Liegenschaften und Veranstaltungen sowie auf Fahrzeugen kommunaler Betriebe – also auch die Verkehrsbetriebe mit ihrer Straßenbahn – verhängt. Wie die Medien berichten, ist Zwickau damit die erste deutsche Stadt, die es der Bundeswehr verbietet, bei städtischen Veranstaltungen neue Mitglieder anzuwerben. Auslöser der Debatte war eine Straßenbahn, die wie auch überall sonst in Deutschland in Tarnfarben, Bundeswehrjargon: Flecktarn, für den Dienst in den Streitkräften wirbt. Eingebracht hatte den Antrag das BSW. Zugestimmt haben von 30 Stadträten deren 24, darunter, man glaubt es kaum, die Stadträte der AfD. Das ist erst einmal erstaunlich, denn im Programm der AfD für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.2.2025 heißt es zum Thema Bundeswehr unter anderem:

Damit dem Hauptauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung
wieder Rechnung getragen werden kann, muss unsere Bundeswehr
nicht nur finanziell gut ausgestattet sein, sondern ihr muss auch
die Einsatzbereitschaft insbesondere bei Material und Personal
zurückgegeben werden. Daher wollen wir die Wehrpflicht wieder
einsetzen. Diese beinhaltet gemäß aktueller Gesetzeslage auch den
Ersatzdienst.

Also sieht man in der Bundespartei durchaus die Notwendigkeit einer starken Bundeswehr zur Sicherung der Verteidigungsfähigkeit unseres Landes. Die Landesverteidigung ist indessen natürlich nicht auf das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt, sondern findet auch an den Außengrenzen der NATO statt. Die NATO garantiert auch die Sicherheit Deutschlands. Die wackeren Stadträte der AfD in Zwickau sehen das offenbar völlig anders. Ein im Internet verfügbarer Mitschnitt der Stadtratssitzung vom vergangenen Montag zeigt das überdeutlich. Es wird dort ein, zurückhaltend formuliert, simpler Pazifismus zur Schau gestellt, den man sonst nur von den üblichen Verdächtigen aus der sogenannten Friedensbewegung kennt. Da erklärt eine besorgte Mama, sie möchte nicht, daß ihre Kinder „für irgendwelche ideologischen Ideen an irgendeiner Grenze verheizt werden“, und zitiert das berühmte Wort zum Krieg von Bertolt Brecht: „Stell dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin!“, lässt aber die zweite Hälfte des Zitats weg, die ja bekanntlich lautet: „dann kommt der Krieg zu euch!“ Einer ihrer Kollegen wartet mit der Weisheit auf: „Wenn die Politiker ihre Kinder in den Krieg schicken müssten, dann wäre er sofort vorbei.“ Da fehlt auch nicht der mokante Hinweis auf die Rheinmetall-Aktien von Frau Strack-Zimmermann. Wie viele davon diese Dame in ihrem Depot hält, weiß jener Stadtrat wohl ebenso wenig wie ich. Und glaubt der wackere Stadtrat wirklich, jemand würde eine staatspolitische Grundsatzentscheidung wie die Unterstützung eines Landes gegen den Angriff eines anderen Landes mit Rücksicht auf seine eigenen Finanzen treffen? Anders gewendet: sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages von Abstimmungen ausgeschlossen, deren Auswirkungen möglicherweise auch finanziell zu ihrem Vorteil sein könnten?

Die große Politik ist nichts für den kleinen Verstand

Natürlich fehlt diesen Stadträten offenbar das Wissen, aber auch das Denkvermögen, das man nun einmal braucht, um mit Problemen von der Bedeutung umzugehen, die nun einmal die Sicherheits- und Verteidigungspolitik hat. Die Mütter und Väter unserer Verfassung haben durchaus mit Bedacht in Art. 28 Abs. 2 GG geregelt, daß die Gemeinden für die örtlichen Belange zuständig sind, was im Umkehrschluss bedeutet, daß sie nicht etwa für Wohl und Wehe der Republik verantwortlich sind. Deswegen hat zum Beispiel das Bundesverwaltungsgericht schon vor 35 Jahren der Stadt München verboten, sich zur sogenannten atomwaffenfreien Zone zu erklären. Unsere Verfassung verpflichtet den Staat zwar in der Tat auf den Frieden, gibt ihm allerdings mit der Wehrverfassung auch das Instrument an die Hand, den Frieden zu wahren. Das ist Ausfluss der altrömischen Weisheit si vis pacem para bellum. Nur ein wehrhafter Staat kann in Frieden leben, weil er völkerrechtswidrigen Angriffen die Stirn bieten kann, was nota bene auch die Charta der Vereinten Nationen allen Staaten der Welt erlaubt, insbesondere in Art. 51.

Ein bißchen Nachhilfe

Die Diskrepanz zwischen der Position zur Verteidigungspolitik im Wahlprogramm der Bundespartei und dem Verhalten ihrer örtlichen Stadträte in Zwickau könnte kaum größer sein. Einerseits steht man auf Bundesebene im Einklang mit der allgemeinen Auffassung, propagiert sogar die aus meiner Sicht bitter notwendige Rückkehr zur allgemeinen Wehrpflicht, andererseits sitzt man im schönen Städtchen Zwickau bräsig in seinem Krähwinkel und räsoniert darüber, wie lebensgefährlich doch Krieg ist, wovor man doch bitte schön seine Kinder bewahren will. Dabei übersieht man unter anderem auch, daß es alleine Sache der volljährigen jungen Männer ist, der Bundeswehr beizutreten oder nicht, sei es freiwillig, sei es aufgrund der Wehrpflicht. Die Eltern können das gut finden oder auch nicht. Man weiß offenbar auch nicht, daß es nicht im Belieben der einzelnen Staatsbürger steht, darüber zu befinden, wann und wozu die Bundeswehr eingesetzt wird. Ebenso wenig kann der Steuerzahler in Person bestimmen, wofür seine Steuern verwendet werden. Alles in allem haben wir es hier mit einer intellektuellen Minderleistung zu tun, was aber derzeit nicht allein auf die Stadträte von BSW und AfD in Zwickau zutrifft.

Fasching in Bayern, das Narrenschiff im Rosenmontagszug

In Bayern klagt nun eine bunt gemischte Gesellschaft gegen das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern. Dieses Gesetz hält unter anderem die Hochschulen an, mit Einrichtungen der Bundeswehr zusammenzuarbeiten, und die Schulen, mit den Jugendoffizieren der Bundeswehr bei der politischen Bildung zusammenzuwirken. Jugendoffiziere waren schon immer auf Anforderung der Schulen im Einsatz, um die Sicherheitspolitik und die Rolle der Bundeswehr darin zu erklären. Selbstverständlich wirkt sich der wissenschaftliche Fortschritt zum Beispiel in der Luft- und Raumfahrttechnik in den Technischen Hochschulen auch auf die Rüstungsindustrie aus. Beides ist notwendig, und beides wird nun in Bayern verstärkt. Nun wissen wir schon lange, daß linke Pazifisten aller Schattierungen dagegen agieren und polemisieren. Bei der erwähnten Klage ist nun die nahezu vollständige Besatzung des linken Narrenschiffs an Bord. Die Nürnberger Zeitung berichtet heute, daß mehr als 200 Namen von Privatpersonen, Gewerkschaften und Verbänden sich in der Klageschrift finden, darunter Vertreter beider großen Kirchen, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften, der Bund für Geistesfreiheit, die Partei Die Linke, das Friedensmuseum Nürnberg und das Nürnberger Evangelische Forum für den Frieden. Natürlich darf auch die ehemalige evangelische Landesbischöfin Margot Käßmann da nicht fehlen. Der Staat treibe die Militarisierung voran sagte sie, und beklagte, daß „Friedensgruppen“ keinen Zugang zu den Schulen bekämen.

Ich gehe doch einmal davon aus, daß der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Kirche im Dorf lässt und den Klägern ins Stammbuch schreibt, daß die Landesverteidigung nun einmal eine der Kernaufgaben des Staates ist, der deswegen auch die Verpflichtung hat, diese effizient zu organisieren.

Lassen wir die Narren gerne Narren sein, wenn es um den Karneval geht. Das wirkliche Leben ist jedoch kein Spaß.

Wie ein Strafrechtslehrer an der Erfassung des Sachverhalts scheitert

Professor Matthias Jahn gehört zu den angesehenen und bekannten Strafrechtslehrern in Deutschland. Und deswegen hat das Juristenportal LTO mit ihm über den angeblichen Hitlergruß des amerikanischen Multimilliardärs Elon Musk gesprochen, der derzeit die Gemüter vor allem in der linken Filterblase der deutschen Gesellschaft erhitzt. Anlass war der neueste Klamauk der für ihre zumeist geschmacklosen und häufig strafbaren Aktionen bekannten Gruppe, die sich „Zentrum für politische Schönheit“ nennt. Diese Zeitgenossen hatten ein Foto, das Herrn Musk mit schräg zur Seite ausgestrecktem Arm zeigt, auf ein Gebäude seiner Tesla-Fabrik in Brandenburg projiziert, und vor dem Firmennamen auch das Wort „Heil“ auf diese Weise plaziert, so daß nun dort zu lesen war: Heil Tesla“. Ersichtlich wollen diese fanatischen Kämpfer gegen rechts den ihnen verhassten Unternehmer Musk als Sympathisanten des Nationalsozialismus denunzieren.

Der Schnellschuss des Professors

LTO Interessierte nun, ob sich die Beteiligten, vor allem Herr Musk, hier wegen Verstoßes gegen § 86a StGB strafbar gemacht haben können, eine Strafvorschrift, die unter anderem das Zeigen des sogenannten Hitlergrußes mit Geld- bzw. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht. Nach Sachlage könnte der Vorgang für die Akteure des sogenannten Zentrums für politische Schönheit durchaus diese Konsequenz haben. Indessen war von größerer Bedeutung offenbar die Frage, inwieweit sich Herr Musk nach dieser Vorschrift strafbar gemacht haben könnte. Denn das interessiert sowohl das durchaus im links anwerfenden Mainstream schwimmende Juristenportal als auch offenbar den Herrn Professor. Nachstehend ein Ausschnitt aus dem Interview:

Hat Elon Musk denn einen Hitlergruß gezeigt? Er sagte vorher „my heart goes out to you“ und  behauptet, mit der Armbewegung dem Publikum nur sein Herz zugeworfen zu haben.

Was Musk behauptet, würde ein deutscher Strafrichter wohl als Schutzbehauptung verbuchen. Typischerweise lassen sich Beschuldigte dahingehend ein, das sei ja gar nicht so gemeint, sondern von den Zuschauern falsch verstanden. Es ist hier eindeutig zu sehen, dass Musk seine rechte Hand zum sogenannten deutschen Gruß erhebt. Hier haben die Gerichte schon vielfach entschieden, dass das unter § 86a StGB fällt.

Die kenntnisfreie Beurteilung des Sachverhalts

Interessant ist, daß Matthias Jahn in diesem Interview einräumt, den Bericht über den Auftritt von Herrn Musk vor seinen Anhängern, der ihn dabei zeigt, wie er die rechte Hand auf sein Herz legt und dann dann mit einer schwungvollen Geste weg nach rechts oben bis nahe zur Streckung des Arms seitwärts führt, was offensichtlich den theatralischen Worten: „Mein Herz geht hinaus zu euch“ die dazu passende Geste folgen lässt, nicht gesehen zu haben, sondern nur ein Foto. Das ist nicht nur interessant, sondern so bemerkenswert wie bedenklich. Herr Professor Jahn ist zweifellos ein herausragender Strafrechtler, aber eben Wissenschaftler. Seine strafrechtlichen Schriften sind lesenswert. Das ist aber Wissenschaft, und nicht Strafrechtspraxis. Der praktisch in der Justiz tätige Jurist, Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter, lernt von Beginn an den Merksatz: die Arbeit des Juristen beginnt am Sachverhalt. Will heißen: bevor ich juristische Überlegungen anstelle, muß ich erst einmal genau wissen, was wirklich geschehen ist und dann erst dieses Geschehen an den infrage kommenden Rechtsvorschriften messen. Das bedeutet auch, daß das Ergebnis der Rechtsprüfung immer dann falsch sein muß, wenn der vom Juristen zugrunde gelegte Sachverhalt nicht zutrifft.

Wie es wirklich war, damals und heute

Der vorliegende Fall ist ein Paradebeispiel dafür. Wenn man sich das Video der Rede von Herrn Musk und die hier zu beurteilende Szene anschaut, so hat das natürlich keinerlei Ähnlichkeit mit dem sogenannten Hitlergruß. Schon diese Bezeichnung ist ja falsch. Im Dritten Reich hieß dieser Gruß „deutscher Gruß“. Ihn hatten sich die Nationalsozialisten kurzerhand bei Mussolini und den Faschisten abgekupfert, wo er „römischer Gruß“ hieß. Der Gruß wurde so ausgeführt, daß der rechte Arm aus seiner nach unten hängenden Position in einer raschen Bewegung ausgestreckt nach vorne bis etwa in Augenhöhe gehoben wurde, wobei die Handfläche nach unten zeigte. Was Herr Musk gezeigt hat, hat damit nicht einmal eine Ähnlichkeit.

Der juristische Kardinalfehler

Nun sind nach § 86a StGB auch solche Kennzeichnungen – darunter fallen auch Gesten wie der sogenannte deutsche Gruß – strafbar, die der verbotenen zum verwechseln ähnlich sind. Wohl gemerkt, zum verwechseln ähnlich. Denn es gilt im Strafrecht das sogenannte Analogieverbot, wonach ein Straftatbestand exakt beschreiben muß, was strafbar ist und was nicht (nulla poena sine lege certa et stricta) was in Art. 7 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes und in § 1 des Strafgesetzbuches auch so festgelegt ist. Deswegen wird bei der Auslegung dieser Strafvorschrift die Annahme einer strafbaren Verwendung einer Geste, die der verbotenen zum verwechseln ähnlich ist, nur sehr zurückhaltend erfolgen dürfen. Im vorliegenden Falle ist die Geste des Herrn Musk alles andere als zum verwechseln ähnlich. Die Auffassung des Juristen Matthias Jahn, jeder Strafrichter würde es für eine Schutzbehauptung des Angeklagten halten, würde er diese Geste so erläutern, wie sie tatsächlich gezeigt und auch gemeint war, ist vom Sachverhalt nicht gedeckt. Ganz im Gegenteil. Die Staatsanwaltschaft müsste auf eine entsprechende Anzeige hin nach Inaugenscheinnahme des Videofilms von der Veranstaltung das Verfahren umstandslos nach § 170 Abs. 2 StPO einstellen, weil nicht einmal der Anfangsverdacht einer Straftat besteht.

Alles schon mal dagewesen

Ähnliches hatten wir doch in Bayern vor einigen Jahren. Ein Politiker der AfD streckte während einer Ansprache seinen rechten Arm schräg, leicht angewinkelt und mit offener Handfläche nach vorn seinem Publikum zu. Allzu eifrige Strafverfolger mussten dann darauf hingewiesen werden, daß dies die typische Geste des römischen Redners während einer Ansprache an sein Volk oder seine Soldaten war, die adlocatio. Eine Statue des Augustus in den vatikanischen Museen zeigt ihn bei eben dieser adlocatio. Wer diese Geste, und noch mehr die des Herrn Musk für eine dem sogenannten Hitlergruß zum verwechseln ähnliche Geste hält, muß wohl unter der Zwangsvorstellung leiden, sogenannte Rechte neigten zur Hitlerverehrung. Das Wörtchen Heil findet sich in vielen Wortverbindungen, unter anderem Heilmittel, Heilbehandlung und Heilanstalt. So mancher, der nun nach der Bestrafung des Herrn Musk verlangt, benötigt wohl, was damit beschrieben wird. Sollte Herr Professor Jahn inzwischen das Originalvideo gesehen haben, dürfte er sich wohl über sich selbst ärgern, und zwar vor allem darüber, daß er eine Grundregel der juristischen Arbeit missachtet hat.

Und wieder ein Skandal, der keiner war

Die fränkische Universitäts- und Siemensstadt Erlangen kann man getrost als wohlhabendes, bildungsbürgerliches und deswegen links-grünes Biotop betrachten. Wenig überraschend wird sie von einem SPD-Oberbürgermeister mit der Unterstützung eines mehrheitlich links-grünen Stadtrates regiert. Darauf kommen wir noch zurück. Nun wurde im Stadtrat am 16.1.2025 der Haushalt für das laufende Jahr behandelt und letztendlich beschlossen. Dazu leisteten jeweils die Vorsitzenden der Fraktionen und Gruppen einen Redebeitrag. So auch für die AfD der Stadtrat Siegfried Ermer. Natürlich werden in einer derartigen Rede grundsätzliche Dinge angesprochen, in diesem Falle auch eine Äußerung des Fraktionsvorsitzenden der SPD in der Haushaltsrede des vergangenen Jahres, wonach es sich bei der AfD angeblich um eine „offen nationalsozialistische Partei“ handele. Nicht fehlen durfte dann auch die Behandlung der unsäglichen Correctiv-Recherche über das angebliche Geheimtreffen finsterer rechter Gesellen in Potsdam. Herr Ermer erlaubte sich dann darauf hinzuweisen, daß es in einer Demokratie eine demokratische Rechte wie eine demokratische Linke gebe. Was die NSDAP angehe, als deren Nachfolger im Geiste seine Partei von dem Fraktionsvorsitzenden der SPD diffamiert worden war, erlaubte sich der Stadtrat Ermer dann den Hinweis auf die Selbstzuschreibung führender Nazis eine linke Partei zu sein, zum Beispiel seitens Joseph Goebbels, und zitierte aus der Gauzeitung der Berliner NSDAP vom 6.12.1931: „Der Idee der NSDAP entsprechend sind wir die deutsche Linke. Nichts ist uns verhasster als der rechtsstehende nationale Besitzbürgerblock.“ Das führte zu nachgerade hysterischen Reaktionen bei den anderen Parteien, die geschlossen den Sitzungssaal verließen und der Aussage des Oberbürgermeisters Florian Janik, derartige Nazi-Parolen werde er auf keinen Fall dulden. Na jka, Linke haben es nicht so mit der Meinungsfreiheit, außer mit ihrer eigenen.

Tatsächlich deutet ja schon der Name „Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei“ auf einen sozialistischen Bestandteil der Parteiideologie hin. Bereits das 25-Punkte-Programm der NSDAP vom 24.2.1920 enthält eine Reihe von Punkten, die man nicht anders als sozialistisch bezeichnen kann, etwa „Abschaffung des arbeits- und mühelosen Einkommens. Brechung der Zinsknechtschaft!“ Oder „wir fordern die Verstaatlichung aller (bisher) bereits vergesellschafteten (Trust) Betriebe. „Gemeinnutz vor Eigennutz“. Zwar sah Hitler zweifellos im „Bolschewismus“ seinen Hauptgegner. Jedoch rühmte er sich, die „Reaktion“, also die bürgerlich-aristokratischen und nationalkonservativen Kräfte nicht weniger erfolgreich beseitigt zu haben als die „Rotfront“. Die Nazis betrachteten den Kapitalismus, den sie mit dem Liberalismus, der Demokratie und dem sogenannten Finanzjudentum assoziierten, als ihren Gegner. Daß die eliminatorische Rassenideologie das prägende und von anderen Ideologien unterscheidende Element des Nationalsozialismus war, ist natürlich unstreitig. Indessen waren die gesellschaftspolitischen Vorstellungen Hitlers und seiner Anhänger gleichmacherisch, also sozialistisch.

Daß Hitler vor und während des Krieges sich die sogenannten Ruhrbarone als Träger der Kriegswirtschaft nutzbar machte, steht nicht wirklich im Widerspruch dazu. Denn offensichtlich benutzte er diese „Kapitalisten“ einfach nur für seine Zwecke. Die Auffassung, daß die Nationalsozialisten eben auch tatsächlich nicht nur nach ihrer Selbstzuschreibung, sondern nach ihren gesellschaftspolitischen Vorstellungen (auch) Sozialisten gewesen seien, ist keineswegs eine rechte Verschwörungstheorie, wie die halbgebildeten Flachdenker im Erlanger Stadtrat meinen. Vielmehr hat etwa Arnulf Baring, der über jeden Verdacht, ein Rechtsextremer zu sein, Zeit seines Lebens erhaben war, dies immer wieder vertreten. Und auch der britische Historiker Brendan Simms, der 2019 eine vorzügliche Hitlerbiographie vorgelegt hat, betätigt in einem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung am 15.2.2022 genau diese Einschätzung.

Der Vorfall im Erlanger Stadtrat am 16.1.2025 wirft ein Schlaglicht auf das Verständnis der nur nach ihrer Selbstzuschreibung Demokraten von Freiheit, insbesondere Meinungsfreiheit nach unserem Grundgesetz. Schon der Ansatz einer differenzierten Darstellung muß unterbunden werden. Dabei spielt es keine Rolle, daß es selbstverständlich auch nicht strafbar ist, einen Autor wie Joseph Goebbels zu zitieren, um eine politische Einschätzung der NSDAP zu begründen. Daß dies natürlich fernab der einschlägigen Vorschriften im Strafgesetzbuch einzuordnen ist, spielt natürlich auch keine Rolle.

Wenn man aber weiß, daß der Oberbürgermeister Florian Janik offensichtlich ein, sagen wir einmal, etwas gebrochenes Verhältnis zu Recht und Gesetz hat, dann kann man den Vorgang einordnen. Diesem Spezialdemokraten hat das Verwaltungsgericht Ansbach zweimal hintereinander untersagen müssen, in seiner amtlichen Eigenschaft über die AfD herzuziehen. Das hat seinen Furor im Kampf gegen die vermeintlichen Epigonen der NSDAP nicht zu dämpfen vermocht. Zum einen hat er, wie gesagt, ein Jahr nach der ersten Verurteilung zur Unterlassung solcher Diffamierungen in amtlicher Eigenschaft erneut, diesmal sogar im Internet, die AfD diffamiert. Nachdem ihm dies vom Verwaltungsgericht verboten worden war, löschte er nicht umgehend diesen Eintrag auf seiner Internetseite, sondern ließ ihn noch tagelang stehen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof setzte dann auch wegen dieser hartnäckigen Missachtung eines gerichtlichen Verbots ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000,00 € gegen die Stadt Erlangen fest. Denn nach der Rechtslage in Bayern haftet eben die Gemeinde für derartige Eskapaden ihres Bürgermeisters. Auch für die in solchen Prozessen angefallenen Kosten. Die Erlanger Steuerzahler haben allen Grund, sich bei ihrem famosen Oberbürgermeister zu bedanken.

Wir fassen zusammen: Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet die Meinungsfreiheit. Danach kann jeder allen Orts und zu jeder Zeit sagen, was er auch immer will, solange er nicht gegen die Strafgesetze verstößt. Dieses Grundrecht ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Demokratie schlechthin konstituierend. Den rechtlich völlig unbedenklichen Redebeitrag in einer Gemeinderatssitzung abzuschneiden, zeugt von einer erheblichen Fehlvorstellung des betreffenden Oberbürgermeisters von Demokratie und Recht.

Was noch schwerer wiegt, ist daß die Presse in ihrer Berichterstattung ausschließlich die Sichtweise des Spezialdemokraten Janik zugrunde gelegt hat, über die Hintergründe und die Rechtslage jedoch kein Wort verloren hat. Vielmehr hat man den Vorgang begeistert für den allfälligen „Kampf gegen rechts“ instrumentalisiert. Die regionale Presse tat sich hier natürlich besonders hervor. Die offenbar für Erlangen im allgemeinen und die dortige AfD im besonderen zuständige Reporterin zeichnet sich nicht nur dadurch aus, daß sie offenbar die Fähigkeit besitzt, über Vorgänge zu berichten, bei denen sie nicht anwesend war. Vielmehr kann man ihr einen besonders ausgeprägten Furor im Kampf gegen die AfD bescheinigen. Angesichts der von ihrem Verlag propagierten Haltung kann man wohl pronostizieren, daß ihr Arbeitsplatz dort sehr sicher ist.

Jeder blamiert sich, so gut er kann

Immer wenn du meinst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her. Diese treuherzige Volksweisheit meinte ja damals, als die Worte noch so verstanden wurden, wie sie ohne Interpretation, genauer, Hineingeheimnissen, gemeint und zu verstehen waren, die Hoffnung, ja Lebenserfahrung, daß selbst aussichtslos erscheinende Situationen letztendlich im Guten aufgelöst werden würden. Recht war eben Recht, Unrecht war eben Unrecht. Regierung, Polizei und Verwaltung arbeiteten verlässlich daran, daß Schaden von den Bürgern des Landes abgewendet wurde. Doch Lummerland ist abgebrannt. Der gute alte Vater Staat hat abgedankt. An seine Stelle ist der Leviathan des Staatsphilosophen Thomas Hobbes getreten. Er will unser Denken und Tun bestimmen. Was er nicht will, sind freie Bürger. Was er will, ist die Unterwerfung unter seinen Willen und den Gruß seines Gesslerhuts. Wie anders soll man die folgenden Nachrichten aus dem Staate Absurdistan verstehen?

3,4 cm Terrorgefahr

Bekanntlich hat unsere fantastische Innenministerin unter dem Eindruck der tödlichen Messerattacke eines Islamisten in Mannheim Messerverbotszonen in den deutschen Innenstädten eingeführt. Offenbar sind demnach die Polizeibeamten angewiesen, auch das Mitführen von kleinen Schweizer Messern mit einer Klingenlänge von 3,4 cm als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen und natürlich diese furchterregenden Mordwerkzeuge zu beschlagnahmen. Offensichtlich ist in der Ausführungsverordnung nicht nach Klingenlänge differenziert worden, wie das ansonsten allgemein im Waffenrecht der Fall ist. Gewöhnliche, nicht zu arrentierende Taschenmesser und feststehende Messer bis zu einer Klingenlänge von 12 cm dürfen außer in den sogenannten Messerverbotszonen überall mitgeführt werden. Der Schutz der Bevölkerung vor messerschwingenden Islamisten indessen gebietet wohl, auch solche Messerchen unter das Mitführungsverbot fallen zu lassen, von denen nicht einmal in den Händen eines Terroristen wirklich eine Gefahr ausgehen kann. Jeder Spazierstock ist in den Händen eines entschlossenen Täters gefährlicher, als solche Federmesser, mit denen man zwar Briefe öffnen, aber nicht einmal problemlos Orangen schälen kann.

Glauben Sie nicht? Derzeit geht ein Video vom Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen viral durch das Internet. Dort kann man sehen, wie eine Polizeistreife eine ältere Dame anhält und auffordert, einen Blick in ihre Handtasche werfen zu können, um eventuell mitgeführte Waffen festzustellen und zu beschlagnahmen. Tatsächlich findet sich in der Handtasche ein kleines Schweizer Messer. Der Polizeibeamte stellt auch fest, daß die Klinge etwa so lang ist wie ein kleiner Finger. Allerdings muß er die Dame darüber belehren, daß sie damit gegen das Messerverbot an diesem Ort verstoßen hat. Das Messer muß er leider beschlagnahmen und der Dame überdies ankündigen, daß sie demnächst einen Bußgeldbescheid in ihrem Briefkasten vorfinden wird.

Ich selbst habe vor kurzem Gelegenheit gehabt, die Handhabung des Messerverbots durch die bayerische Polizei überprüfen zu können. Letzte Woche war ich mit meiner Frau in der Stadt, um Weihnachtseinkäufe zu erledigen. Spontan wollte sie dann noch auf den Christkindlesmarkt. Wie man weiß, ist auch dieser Bereich in Nürnberg Messerverbotszone. Nun hängt an meinem Schlüsselbund die Miniaturausführung des Schweizer Messers mit einer Klingenlänge von immerhin 3,4 cm. Ich konnte mir also vorstellen, daß die Polizei angewiesen ist, auch solche Mordwaffen zu konfiszieren und wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein Bußgeldverfahren gegen den Besitzer einzuleiten. Also sprach ich die vor dem Weihnachtsmarkt diensthabenden Polizeibeamten an und zeigte ihnen meinen Schlüsselbund mit dem kleinen Schweizer Messer vor, verbunden mit der Frage, ob ich dieses Messer auf den Christkindlesmarkt mitnehmen dürfe, oder aber die Beamten freundlicherweise bereit wären, dieses Messer während meines Besuchs auf dem Christkindlesmarkt in ihre Obhut zu nehmen. Das bejahten die Beamten recht freundlich, wobei man ihnen ansah, was sie von dieser Vorschrift hielten.

Natürlich ist es völlig klar. Der Gewinn an an innerer Sicherheit dieses unterschiedslose Verbotes für uns von Messern aller Art in bestimmten Bereichen ist glatt null. Abgesehen davon, daß die Einhaltung dieser Vorschrift durch die Bevölkerung praktisch nicht kontrolliert werden kann, geht von einem Großteil der davon betroffenen Messer keinerlei ernsthafte Gefahr aus. Es wäre auch jedem Juristen, schon dem blutigsten Berufsanfänger, durchaus möglich eine derartige Vorschrift mit der nötigen Differenzierung zu versehen. Man müsste nur die Länge der Klinge in die Vorschrift schreiben, etwa 12 cm aufwärts. Das ist auch für jeden Polizeibeamten mit Leichtigkeit zu überprüfen. Notfalls führt er eben einen Maßstab von der erlaubten Länge mit sich, den er kurz an die Klinge des zu begutachtenden Messers hält. Warum im Übrigen die eingangs besagte ältere Dame kontrolliert wurde, hat natürlich den Hintergrund, daß Polizeibeamte in solchen Situationen sich dem Vorwurf des sogenannten racial profiling aussetzen, wenn sie solche Menschen überprüfen, die eben so aussehen, wie derartige Attentäter aus dem vorderen Orient eben im Allgemeinen aussehen. Also kontrollieren wir erst einmal drei ältere Damen mit offensichtlich biodieutschem Aussehen, und erst dann schauen wir uns einen jungen Mann von orientalischem Aussehen an.

Majestätsbeleidigung 2.0

Der Leviathan ist nicht nur allgewaltig. Er regelt nicht nur alle Lebensbereiche. Er ist auch außerordentlich ehrpusselig. Der nun unrühmlich im Meer der bundesdeutschen Geschichte versunkenen Ampelkoalition war es vorbehalten, die moderne Version der Majestätsbeleidigung unter Strafe zu stellen. Sie führte 2021 eine Änderung des § 188 StGB ein, wonach nicht nur wie bisher unwahre und ehrenrührige Tatsachenbehauptungen über Inhaber politischer Ämter strafbar sind, sondern auch bloße Beleidigungen, dazu noch zum Schutze völlig bedeutungsloser Politiker wie etwa Gemeinderäte. Es bedarf für die Strafverfolgung nicht einmal eines Strafantrages seitens des Verletzten. Vielmehr ist auch eine an sich harmlose, jedoch möglicherweise verletzende Äußerung über einen einfachen Gemeinderat, von Ministern ganz zu schweigen, von Amts wegen durch Polizei und Staatsanwaltschaften zu verfolgen und vor Gericht zu bringen. Das ist eben der juristische Hintergrund von „Habeck-Gate“ bzw. der sogenannten Schwachkopf Affäre. Offensichtlich sind die Staatsanwaltschaften auch angewiesen, hier auch bis in den Bagatellbereich hinunter alles zu verfolgen, was an Unbotmäßigkeiten dieser Art bekannt wird. Und offensichtlich entblöden unsere Politiker sich letztlich auch nicht, bloße Geschmacklosigkeiten strafrechtlich verfolgen zu lassen.

Die Weiterverbreitung des sogenannten Schwachkopf-Memes durch einen unterfränkischen Rentner hat ja sogar dazu geführt, daß das Amtsgericht Bamberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg einen Durchsuchungsbeschluss gegen den Mann erlassen hat, der dann auch nach allen Regeln der polizeilichen Kunst ausgeführt wurde, natürlich morgens um 6:00 Uhr. Und vor kurzem ist bekannt geworden, daß auf den Strafantrag der Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern ein Strafbefehl gegen einen Ingenieur erlassen worden ist, der diese fantastische Politikerin in einer an sie gerichteten E-Mail Märchenerzählerin genannt und ihr vorgeworfen hat, den Menschen dummes Zeug zu verkaufen. Im Strafbefehl wurde eine Geldstrafe in Höhe von immerhin 3.000,00 € festgesetzt. Weil der gute Mann nicht formgerecht Einspruch dagegen eingelegt hatte, wurde der Strafbefehl auch rechtskräftig. Und weil der „Täter“ nicht zahlen wollte, wurde er an seinem Arbeitsplatz verhaftet und zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen in eine JVA verbracht. Anschließend, wenig überraschend, verlor er auch seinen Job.

Was wird hier bezweckt?

Was mich als Rechtsanwalt angesichts dieser Fälle schon die Augenbrauen hochziehen und die Stirn in Falten legen lässt, ist die offensichtliche Unprofessionalität der beteiligten Staatsanwälte und Richter. Wir haben eigentlich alle das gleiche im Studium gelernt. Auch § 188 StGB, der Tatbestand der Majestätsbeleidigung unserer Zeit, setzt zunächst einmal das Vorliegen einer Beleidigung im Sinne von § 185 StGB voraus. Dieser Tatbestand ist ganz sicher in den Fällen der sogenannten Formalbeleidigung von der Qualität des „berühmten“ A-Worts gegeben. Sowohl die Märchentante als auch der Schwachkopf erfüllen diesen Tatbestand bei weitem nicht. Wenn derartiges gleichwohl von der Staatsanwaltschaft aufgegriffen und ein Haftbefehl beim zuständigen Amtsgericht beantragt wird, dann kann dies nur auf einer Weisung von ganz oben beruhen, wonach jegliche harsche Kritik an Politikern, gleichgültig ob Formalbeleidigung oder nicht, eben zu verfolgen ist. Und es gibt dann offensichtlich auch Richter, die dies entweder unbesehen durchwinken oder zumindest innerlich nicht ganz unabhängig sind, und sei es nur mit dem Hintergedanken des persönlichen Fortkommens. Natürlich wird jeder der beteiligten Richter und Staatsanwälte diesen Verdacht entrüstet von sich weisen, und jeder Justizminister entrüstet darauf hinweisen, daß wir schließlich in einem Rechtsstaat leben. Wirklich?

Der Unterschied zwischen einem Souverän und einem Kleingeist

Angesichts der Böhmermann/Erdogan Affäre wurde in Deutschland vielfach zu Recht verlangt, eine so antiquierte Strafvorschrift wie den § 188 StGB auch in der damaligen Form ersatzlos zu streichen. Die Majestätsbeleidigung sei eben doch ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten. Wie wir wissen, fand das in Berlin keinen Widerhall. Vielmehr wurde der Tatbestand der Majestätsbeleidigung erheblich ausgeweitet. Die Weisheit der seinerzeitigen Ampelkoalition hat nun jedem Amtsträger vom Gemeinderat bis zum Bundespräsidenten ein wenig Majestätsgefühl beschert. Und das wird offenbar freudig angenommen und „Riesenpolitiker“ (Franz Josef Strauß über Jürgen Möllemann) wie Agnes Strack-Zimmermann, Robert Habeck, Annalena Baerbock und Manuela Schwesig treten Lawinen von Strafanträgen über Deutschland los. Ein wirklicher Souverän im Wortsinn geht mit Schmähungen seiner Person anders um. Friedrich der Große gibt uns Beispiel und Maßstab. Es wurde ihm eines Tages von seinen Höflingen zugetragen, daß an den Ästen der Alleebäume der Prachtstraßen in Berlin Plakate voller Schmähungen des Königs hingen. Und sie erbaten seine Befehle, was nun zu geschehen habe. Zu ihrem großen Erstaunen verfügte der König knapp: „Niedriger hängen!“ Ja, warum denn, fragten die Höflinge. Die Antwort des Königs: „Damit sich die Leute nicht so die Hälse verrenken müssen.“

Der Abstand zwischen einem wirklichen Souverän, der eben auch souverän handelt, und bundesrepublikanischen Politikern unserer Zeit könnte nicht größer sein. Wir sollten uns indessen daran erinnern, daß der Souverän unseres Landes das Volk ist, und die sich als souverän wähnenden Politiker unsere Diener sind. Vielleicht spricht sich das auch noch bei unseren Gerichten herum. Art 20 GG wird ja nun im Jurastudium eingehend behandelt. Fazit für heute: Wir haben immerhin ein Gleichgewicht. Fachliche Unfähigkeit und fehlende Souveränität halten sich bei der Mehrheit unserer Politiker die Waage.

Armes Deutschland!

Geht’s noch?

Die Leser dieses Blogs wissen ja schon lange, daß die politische Klasse unseres Landes auf die Couch des Therapeuten gehört. Diese Diagnose bestätigt sie täglich. Ein besonders schönes Beispiel war nun jüngst in Erlangen zu besichtigen. Was war geschehen?

Der Kaminabend

Die Mittelstands-Union, so nennt sich die Arbeitsgemeinschaft der mittelständischen Unternehmer innerhalb der CSU, dürfte wohl als eines der Kernelemente dieser Partei zu betrachten sein. Ist doch traditionell die soziale Marktwirtschaft eine wesentliche ideologische Grundlage der Unionsparteien und sind traditionell mittelständische Unternehmer überproportional dort vertreten. Genau aus diesem Grunde gibt es diese Arbeitsgemeinschaft in beiden Unionsparteien. Ihre örtliche Untergliederung, die Mittelstands-Union Mittelfranken, hatte für Freitag, den 23. August 2024 den Rechtsanwalt und Privatdozenten an der Universität Köln für Verfassungsrecht, Dr. Ulrich Vosgerau, zu einer als „Kamingespräch“ bezeichneten Veranstaltung in das Hotel Bayerischer Hof in Erlangen eingeladen. Man wollte von Herrn Vosgerau als ausgewiesenem Verfassungsrechtler seine Ansicht zu den europäischen Verträgen im Spannungsfeld zum deutschen Grundgesetz hören. Dazu gibt es in der juristischen Literatur in der Tat Kontroversen, an denen sich eben auch der Verfassungsrechtler Dr. Vosgerau beteiligt. Er ist der Auffassung, daß die europäischen Verträge in verschiedenen Punkten mit dem Grundgesetz, etwa seiner Eigentumsgarantie, kollidieren.

Der Referent aus dem Reich des Bösen

Also eine Veranstaltung in der Höhenluft des Verfassungsrechts mit entsprechenden Anforderungen an die Rechtskenntnisse, aber auch das Verfassungsverständnis der Zuhörer. Veranstaltungen dieser Art haben für gewöhnlich auch keinen Widerhall in der Presse, dafür ist das Thema zu trocken. Im vorliegenden Falle war das indessen völlig anders. Nicht wegen des Themas. Nein, der Referent war der Stein des Anstoßes. Denn der Rechtsanwalt Dr. Vosgerau verteidigt den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke in dessen Strafverfahren wegen angeblicher Verwendung nationalsozialistischer Symbole gemäß § 86a StGB („Alles für Deutschland!“). Die Einladung eines solchen Anwalts ist in den Augen der örtlichen politischen Parteien von CSU bis links außen ein Skandal. Schon im Vorfeld der Veranstaltung berichteten die Zeitungen der Verlagsgruppe Nürnberger Presse unter der Überschrift „Höcke-Anwalt eingeladen“ über diesen offensichtlich als Skandal eingestuften Vorgang. Die örtliche CSU ließ verlauten, man sehe mit großem Bedauern, daß sich die Führung der Mittelstandsunion in einer Stoßrichtung positioniere, die deutlich außerhalb des von der CSU Erlangen – und im übrigen auch der Mittelstands-Union auf Landesebene – vertretenen liberal-konservativen Spektrums stehe. Es folgten dann Mandatsniederlegungen von Funktionären der Erlanger Mittelstandsunion und Forderungen des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann, in Erlangen Bezirksvorsitzender der CSU, nach einer klaren Abgrenzung zur AfD. ZUr Erinnerung: Joachim Herrmann ist von Amts wegen Hüter der Verfassung in Bayern und natürlich auch Volljurist. Tatsächlich. Nicht fehlen durften Forderungen der sogenannten Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg, diesem Treiben entgegenzutreten. Ihr durch ständige Hetze gegen alles, was seinem linksradikalen Weltbild entgegensteht auffallender Vorsitzender forderte den Minister auf, diese angeblich demokratiefeindliche Veranstaltung zu unterbinden. Dabei durfte auch das längst von den Fakten widerlegte Gefasel von einem „Remigrationstreffen“ von Rechtsextremen in Potsdam nicht fehlen.

Die öffentliche Empörung

Über die Veranstaltung selbst berichteten dann die Zeitungen des VNP auf immerhin einer halben Zeitungsseite unter der Überschrift „Empörung über Auftritt von Höckes Anwalt“, wobei prominent der SPD-Oberbürgermeister von Erlangen in Wort und Bild erwähnt wurde. Er wurde mit der Aussage zitiert, die Mehrheit der CSU lehne solche Veranstaltungen ab. Ob die Leser des Blattes sich Gedanken darüber gemacht haben, mit welcher Kompetenz ein SPD-Politiker über das Meinungsbild in der CSU berichtet, wollen wir einmal offen lassen. Vielleicht ist das ja auch nur die Allparteienkoalition gegen die AfD als Manifestation des Bösen. Zu dem Erlanger OB Florian Janik sei allerdings noch einmal darauf hingewiesen, daß dieser Herr in der Vergangenheit dadurch aufgefallen ist, daß ihn Recht und Gesetz wenig scheren, wenn es darum geht, politische Propaganda zu machen. So hat ihm das Verwaltungsgericht Ansbach zweimal hintereinander untersagt, in amtlicher Eigenschaft über die AfD herzuziehen. Daß das Politikern, die in amtlicher Eigenschaft auftreten, nicht erlaubt ist, war ihm natürlich bekannt, denn das Bundesverfasssungsgericht hatte das zuvor drei Mal prominenten Politikern, an der Spitze die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel, untersagt. Er darf auch für sich in Anspruch nehmen, als vermutlich einziger prominenter Politiker ein gerichtliches Unterlassungsverbot ignoriert zu haben, weswegen ihm dann auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein Ordnungsgeld auferlegt worden ist. Natürlich nicht ihm in Person, sondern der Stadt Erlangen, also letztendlich den Erlanger Steuerzahlern. Ein solcher Spezialdemokrat und Politiker mit einem gebrochenen Verhältnis zum Recht wird von der örtlichen Presse gefeiert, ein Lokalpolitiker der CSU indessen, der sich erdreistet, einen Rechtsanwalt zu einer Veranstaltung einzuladen, der unter anderen einen prominenten-AfD-Politiker anwaltlich vertreten hat hingegen wird dafür beschimpft und wenn nicht wörtlich, so doch sinngemäß als Rechtsextremist diffamiert.

Verkehrte Welt

Man muß sich das in der Tat auf der Zunge zergehen lassen. Ein Anwalt, der nichts anderes getan hat, als seinen Berufspflichten nachzukommen, wird genau deswegen als Unperson beschrieben, mit der ein anständiger demokratischer Politiker nichts zu tun haben darf. Insoweit erinnere ich jedoch an die vom Gesetz definierte Stellung des Rechtsanwaltes und zitiere nachstehend die einschlägige Vorschrift aus der Bundesrechtsanwaltsordnung:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
§ 3 Recht zur Beratung und Vertretung

(1) Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.

(2) Sein Recht, in Rechtsangelegenheiten aller Art vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden aufzutreten, kann nur durch ein Bundesgesetz beschränkt werden.

(3) Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.

Wenn man Herrn Janik und den Journalisten des Verlags Nürnberger Presse glauben darf, dann ist der Strafverteidiger, der etwa einen Kinderschänder vor Gericht vertritt, nicht einfach ein Anwalt, der seine Pflicht tut, sondern naja, eben „auch so einer“. Das Verständnis solcher Politiker und Journalisten von Demokratie und Rechtsstaat ist, gelinde gesagt, erstaunlich. Statt unter der Überschrift „Empörung über Auftritt von Höckes Anwalt“ die Mär vom rechten Anwalt und nicht vom Rechtsanwalt breitzutreten, hätte es den selbst ernannten Verteidigern der Demokratie und des Rechtsstaates wohl angestanden, derartigen Verächtern von Demokratie und Rechtsstaat wie dem Oberhetzer von der sogenannten Allianz gegen Rechtsextremismus wie auch dem Oberbürgermeister von Erlangen auszubuchstabieren, was Demokratie und Rechtsstaat eigentlich sind. Doch solange der „Krampf gegen rechts“ und nicht die sachliche Berichterstattung als Kernaufgabe des Journalismus angesehen wird, werden wir leider noch mehr solche Sumpfblüten auf dem mit politischem Odel überreich kontaminierten Feld der Medien sehen müssen.

Recht, Politik und Sommerhitze

Nein, wir leben gerade nicht im Sommerloch. Aber in der Sommerhitze. Und da ist offenbar möglich, was unter normalen Umständen hinter den Mauern der Anstalten bleibt, in denen die Wohnräume der Insassen innen keine Klinken haben, und deren Insassen auch schon mal Jacken tragen, deren Ärmel vorne verschlossen sind und die die von ihrem Träger nicht geöffnet werden können.

Der Skandal

Anders kann der Vorgang wohl nicht erklärt werden, den wir uns heute ein wenig näher anschauen wollen. Was ist geschehen? Die AfD hat im laufenden Thüringer Wahlkampf auf ein Heimatgedicht aus dem Jahr 1911 zurückgegriffen. Hier der Text:

Erntegruß

Rauscht ihr noch ihr alten Wälder
hoch vom Rennstieg euren holden Sang?
Wiegt ihr noch durch goldne Felder
graue Dome euren Feierklang?
Und du wunderkühle Sagenquelle
liebe Saale, spiegelst du noch helle
Berg und Burg und reifen, reifen Rebenhang?

Ja. es taucht aus trauten Fluren
und es glänzt mir her vom klaren Fluß
Vaterhaus und Wanderspuren
Schlägerklang und rascher Turnergruß
Hörselberg, aufspringt die wilde Pforte
Locken wehn im Wind und Mädchenworte
und die Lippe blüht vom ersten, ersten Kuß

Jahre, die da hingezogen
eure Pulse fühl ich warm und klar
und des Lebens bunter Bogen
überspringt was jung und selig war
Volle Ernte wogt zu meinen Füßen
und ihr rauscht, den Abend mir zu grüßen
Heimatwälder, auf mein weißes Haar.

Die Aufdeckung des Skandals

Das gefiel dem Grünen-Politiker Bernhard Stengele, derzeit Minister für Umwelt, Energie und Naturschutz in Thüringen und Schauspieler von Beruf, überhaupt nicht. (Nicht daß ich Schauspielern generell die Fähigkeit absprechen wollte, politisch wirken zu können. Seit Ronald Reagan wissen wir, daß das auch schon mal gutgehen kann.) Deswegen ließ er die Kanzlei des Würzburger Anwalts Chan-jo Jun gegen die Vorsitzenden der Thüringer AfD, Björn Höcke und Stefan Möller, Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstatten. Schließlich sei der Verfasser des Gedichts Franz Langheinrich (1864 – 1945) ein Nazi gewesen. Ein Gedicht aus der Feder dieses Nazis, dazu noch von der in seinen Augen neuen Nazipartei im Wahlkampf verwendet, könne nur der Verherrlichung des NS-Regimes dienen und sei daher auch geeignet, den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer des NS-Regimes verletzenden Weise zu stören. Daß ein Thüringer Grünen-Politiker sich einer Würzburger Anwaltskanzlei bedient, ist insofern nicht weiter überraschend, als der Kollege Jun auf Vorschlag der Grünen das ehrenvolle Amt eines stellvertretenden nichtrichterlichen Mitgliedes des bayerischen Verfassungsgerichtshofs ausübt. Der im IT- und Äußerungsrecht ausgewiesene Anwalt fällt aber auch schon einmal durch abstruse Äußerungen auf, wie die, von den finsteren Vertreibungsplänen der Potsdamer Geheimkonferenz sei natürlich auch er als Abkömmling koreanischer Einwanderer betroffen und müsse dann, wenn diese Leute an die Macht kämen, wohl mit seiner Ausweisung rechnen. So jedenfalls hat er sich sinngemäß kurz nach Bekanntwerden der Lügengeschichte von Correctiv über das angebliche Potsdamer Geheimtreffen vom 23.11.2023 geäußert. Nun sind ja bekanntlich Einwanderer aus Ostasien nicht nur in Deutschland, sondern überall im westlichen Kulturkreis bestens integriert, weisen regelmäßig excellente Berufs- und Studienabschlüsse auf und tragen die Wirtschaft ihrer neuen Heimatländer zu einem erheblichen Teil. Was man von den Zwanderern aus Afrika und dem Orient, vor allem den Muslimen, nur eher selten sagen kann. Deswegen werden Zuwanderer aus dem ostasiatischen Raum gerade auch von den grundsätzlich migrationskritischen Parteien gewissermaßen als Musterbeispiele gelungener Integration von Migranten geschätzt. Auch Herrn Jun kann das nicht verborgen geblieben sein. Also muß sein erwähnter Thread als bullshit bezeichnet werden, um einmal in das gerade bei den Grünen so beliebte englisch zu wechseln.

Politik und Recht – zwei Welten begegnen sich

Es lohnt sich also, der Sache auch juristisch auf den Grund zu gehen, zumal Kollege Jun ja für sich ganz unbescheiden, wie es seine Art ist, in Anspruch nimmt, Rechtsverstöße auch da zu erkennen, wo andere sie nicht einmal vermuten. Schauen wir uns also zunächst die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches an:

§ 1 StGB lautet: „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“

Das ist der gesetzliche Ausdruck des in allen zivilisierten Ländern der Welt, insbesondere des europäischen Kulturkreises, geltenden lateinischen Rechtsgrundsatzes nulla poena sine lege.

Die Langfassung der lateinischen Formel nullum crimen, nulla poena sine lege scripta, praevia, certa et stricta umschreibt die vier Einzelprinzipien des Gesetzlichkeitsprinzips:

Notwendigkeit zur schriftlichen Fixierung der Strafbarkeit (Verbot strafbegründenden Gewohnheitsrechtsnulla poena sine lege scripta)

Notwendigkeit der Fixierung vor Begehung der Tat (strafrechtliches Rückwirkungsverbotnulla poena sine lege praevia)

Notwendigkeit hinreichender Bestimmtheit des Gesetzes (strafrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatznulla poena sine lege certa)

Verbot von Analogie zu Lasten des Täters über den Wortlaut des Gesetzes hinaus (Analogieverbot im Strafrecht, nulla poena sine lege stricta)

Vor allem dem Bestimmtheitsgrundsatz wollen wir unsere Aufmerksamkeit schenken. Er ist nicht nur im europäischen, sondern auch im amerikanischen Rechtskreis von Bedeutung, denn nach einer Entscheidung des Supreme Court muß jeder Bürger vor Begehung einer Tat aus dem Gesetz entnehmen können, was verboten und was erlaubt ist. Vereinfacht ausgedrückt: das richtige Verständnis des Gesetzes muß mit dem gesunden Menschenverstand möglich sein, Recht darf keine Geheimwissenschaft sein. Das gilt auch für die Vorschrift, die der Abdruck des inkriminierten Gedichts im Wahlprogramm der Thüringer AfD verletzen soll, nämlich § 130 Abs. 4 StGB. Er lautet:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, daß er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht ooder rechtfertigt.“

Nun fehlt diesem Gedicht jeglicher Bezug zur nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Selbst in den Augen des Anzeigeerstatters Stengele und seines Anwalts Jun ist das Gedicht vielleicht kitschig, sentimental, melancholisch-heimattümeld und schwülstig, aber ansonsten völlig unbedenklich. Es braucht also offenbar einen erheblichen Begründungsaufwand, dennoch den Straftatbestand des § 130 Abs. 4 StGB als erfüllt anzusehen. Dieses Kunststück gelingt dem politisierenden Schauspieler und seinem ebenfalls politikaffinen Anwalt auf die Weise, daß die Person des Dichters ebenso wie die Partei, die es für ihren Wahlkampf verwendet, in den gesetzlichen Tatbestand gewissermaßen hineingelesen werden. Denn immerhin war Franz Langheinrich ein glühender Unterstützer des nationalsozialistischen Regimes. Und die AfD wird von Leuten der politischen Denkungsart des Anzeigeerstatters und seines Anwalts als gewissermaßen NSDAP des 21. Jahrhunderts gesehen. Mit anderen Worten: wenn ein heimattümelndes Gedicht eines Nazi-Dichters von einer Nazipartei im Wahlkampf verwendet wird, dann wird damit die NS- Gewalt-und Willkürherrschaft mindestens gebilligt, wenn nicht verherrlicht, was selbstverständlich die Würde der Opfer des Regimes verletzt und den öffentlichen Frieden stört.

Wie geht eigentlich Rechtsklitterung? Rechtsanwalt Jun weiß das.

Doch mit welchem Wort wird hier überhaupt nur auf den Nationalsozialismus Bezug genommen, geschweige denn dieses Terrorregime gebilligt oder gar verherrlicht? Und warum soll das bei einem Gedicht aus dem Jahre 1911 der Fall sein, einem Gedicht von einem Verfasser, den niemand kennt? Mir jedenfalls war dieser Dichter bis zum Bekanntwerden dieser Posse völlig unbekannt. Dabei habe ich mich mit der Geschichte des Nationalsozialismus durchaus beschäftigt und glaube mit Fug und Recht sagen zu können, daß mein Wissensstand insoweit überdurchschnittlich ist. Auch die Lebensdaten des Dichters (1864-1945) sind für sich allein genommen kein Hinweis darauf, daß er das NS-Regime unterstützt hat.

Die Argumentationstechnik des Kollegen Jun ist in zweifacher Hinsicht mit dem Bestimmtheitsgrundsatz des § 1 StGB nicht vereinbar. Er entnimmt den NS-Bezug des inkriminierten Gedichts ausschließlich solchen Umständen, die im Gesetzeswortlaut nicht beschrieben werden. Ein juristisch unverfänglicher Text wird durch die Person seines Verfassers und durch seinen Verwender in einem bestimmten Kontext (Wahlkampf) zum Rechtsverstoß, zur strafbaren Volksverhetzung. Und diese Erkenntnis kann nur gewinnen, wer Umstände außerhalb dieses Textes kennt und „richtig“ einordnet.

An alle Jurastudenten: Bitte nicht im Examen sowas schreiben!

Wäre das richtig, so dürften zum Beispiel die Filme von Leni Riefenstahl, die sie vor den bekannten Filmen über die Reichsparteitage und die Olympischen Spiele gedreht hat, nicht mehr gezeigt werden, insbesondere aber nicht von Veranstaltern, die der sogenannten rechten Szene zugeordnet werden. Denn dann dienten ihre Bergfilme ja nur der Verherrlichung des NS-Regimes, das es nota bene zum Zeitpunkt ihrer Entstehung noch gar nicht gab, wie das auch hier mit dem Entstehungsjahr des inkriminierten Gedichts der Fall ist. Auch dürften Skulpturen des Bildhauers Arno Breker entweder gar nicht oder auf keinen Fall von Veranstaltern ausgestellt werden, denen man eine Nähe zur Identitären Bewegung, zur AfD oder vom Verfassungsschutz braun angestrichenen Vereinigungen nachsagen kann. Schließlich hat Hitler den Künstler Arno Breker sehr geschätzt. Und die ganz spannende Frage: darf sich Björn Höcke einen Schäferhund anschaffen und mit ihm spazieren gehen? Bekanntlich hatte Hitler einen Schäferhund. Diese Beispielsfälle zeigen wohl hinreichend deutlich, wie absurd die Argumentationslinie dieses grünen Kronanwalts ist. Dazu fällt mir eigentlich nur der Meister des subtilen Spotts Harald Schmidt ein: „Er hat Autobahn gesagt!“

Geben Sie Gedankenfreiheit, Sire!

Einer der erschütterndsten Sätze der Weltliteratur ist die Bitte des Marquis von Posa an König Philipp II. von Spanien in Schillers Don Carlos: „Geben Sie Gedankenfreiheit.“ Die beiden Sätze davor lauten: „Gehen Sie Europens Königen voran. Ein Federzug von dieser Hand, und neu erschaffen wird die Erde.“ Was für eine Welt war das, in der eine solche Bitte entstehen konnte? Hieß es doch schon in den Digesten (XLVIII, 19,18) des Corpus Juris Civilis des (ost)römischen Kaisers Justinian (482 bis 565): „Für seine Gedanken wird niemand bestraft“ („Cogitationis poenam nemo patitur“). Es war die geistige Enge des spanischen Hofs, der Gegenreformation und der Inquisition. Leben wir erneut in einer solchen Zeit?

Die Meinungsfreiheit ist für die Demokratie schlechthin konstitutiv

Unsere Verfassung, von der gerade Bürgerliche und Konservative sehr viel halten, gibt uns als eines der zentralen und die Freiheit erst ermöglichenden Grundrechte Meinungs- Wissenschafts- und Pressefreiheit. Das ist die Quintessenz des Lüth-Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 1958, auf das sich das Gericht seither immer wieder bezieht. Auch wenn Steinmeier, Faeser und andere in der Wolle gefärbte Linksradikale das nicht hören wollen: Sozialismus und Meinungsfreiheit schließen einenander aus.

Das vergiftete Meinungsklima

Seit Jahren, beginnend mit der Kanzlerschaft der zu Unrecht vielfach gelobten Frau Merkel, erleben wir immer neue staatliche Repression unter der Überschrift „wehrhafte Demokratie“, tatsächlich jedoch die Vergiftung des politischen Meinungsklimas. Der Verfassungschutz unter Führung von Herrn Haldenwang ist da nur ausführendes Organ, allerdings durchaus kreativ, wenn man an die Schaffung eines neuen Aufgabenbereichs namens „verfassungsschutzrelevante Deligitimierung des Staates“ am Gesetz vorbei mit der Anmaßung des Gesetzgebers denkt. Die Technik der scheinbar rechtskonformen Brandmarkung des politsch Andersdenkenden besteht einfach darin, einen unbestimmten Rechtsbegriff wie die Menschenwürde so auszulegen, daß schon die Kritik an Mißständen wie der ungesteuerten und unkontrollierten Zuwanderung als menschenwürdewidrig ausgelegt und damit in den Bereich der Verfassungsfeindlichkeit verschoben wird.

Der Abgrund ist näher

Nun sind wir seit heute einen Schritt weiter. Die Zerstörerin der Verfassung, die sich in Orwell’scher Manier als ihre Hüterin aufspielt, hat heute morgen dem Herausgeber des Magazins „Compact“ eine Verbotsverfügung zustellen lassen, nicht durch einen Zustellungsbeamten oder Postboten, wie das bei Verwaltungsakten üblich ist, sondern durch bis an die Zähne bewaffnete Polizeibeamte eines Sondereinsatzkommandos. Und das vor den laufenden Kameras der rechtzeitig informierten Fernsehanstalten, was ja zum Erziehungskonzept des fürsorglichen Staates gehört. Das wissen wir ja seit der „Reichsbürger“- Aktion vom 7.12.2022.

Das Wesen der Demokratie

Nun muß man Herrn Elsässer und seine Publikationen nicht mögen. Auch ich gehöre mitnichten zu seinen Anhängern. Indessen gilt der Voltaire zugeschriebene Satz: „Ich hasse, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, daß du es sagen darfst“. Das ist nämlich das Lebenselixier der Demokratie: Wir tauschen uns über widerstreitende Meinungen aus und finden im freien Diskurs allgemein akzeptierte Lösungen. Und das geht von Verfassungs wegen sehr weit. Entgegen der Verlautbarungen von Faeser und ihren journalistischen Büchsenspannern ist auch Kritik, sogar fundamentale Kritik an unserer Verfassung bis zum Ruf nach ihrer Abschaffung zulässig, solange das nicht zu Aktivitäten, vor allem gewaltsamer Natur führt, die zur Gefahr für den Bestand unserer freiheitlichen Grundordnung führen. Mosern und Räsonnieren im Stile eines Herrn Elsässer und ähnlicher Randfiguren auf der politischen Bühne gehören nicht dazu.

Faesers Aktion ist greifbar verfassungswidrig

Nicht unerwartet haben sich heute schon besonnene Stimmen aus dem Bereich der Verfassungsjuristen, allen voran der Nestor des Verfassungsrechts Prof. Rupert Scholz, erhoben und auf die Verfassungswidrigkeit dieser Aktion hingewiesen. Und es ist nicht nur die mangelnde Zuständigkeit des Bundes für Vereinsverbote wie das vorliegende, es ist vor allem auch das Zensurverbot des Grundgesetzes wie auch der Europäischen Menschenrechtskonvention, die der Verbotsverfügung unserer forschen Innenministerin entgegenstehen. Hätte im Übrigen der damalige Innenminister Seehofer angesichts eines Beitrages der damaligen hessischen SPD-Vorsitzenden Faeser in einer Zeitschrift der Antfa ähnlich forsch reagiert wie seine Nachfolgerin Faeser, so hätte er ja mindestens ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz anordnen müssen. Das hat er nicht getan, und das war richtig. Wir Bürger können schon selbst beurteilen, was da so alles in die politische Landschaft gerufen wird. Es hat auch jeder das Recht, sich zu blamieren, Frau Faeser ebenso wie Herr Elsässer. Es hat jedoch niemand das Recht, unsere Verfassung zu brechen. Die gerichtliche Reaktion auf diese Aktion Faesers wird eindeutig sein.

Der Spezialdemokrat

Es ist Freitag der 8. Juli 2022. Der Stadtrat von Erlangen begeht sein jährliches Sommerfest. Dr. Florian Janik, seit 2014 Oberbürgermeister, hat zu diesem geselligen Abend geladen, in dessen Rahmen auch die langjährige Bürgermeisterin der Stadt verabschiedet und gewürdigt wird. Im Schmuck der Amtskette tritt der OB ans Rednerpult und hebt zur Laudatio an, die zunächst ganz im Rahmen des erwarteten bleibt und die Leistungen der ausscheidenden Kommunalpoltikerin aufzählt, verbunden mit großem Lob und persönlichen Worten. Doch dann verknüpft der OB dieses Lob mit der Parteipolitik und preist den Einsatz der Geehrten für Demokratie, für Menschenwürde, und ihren Einsatz dafür. Wörtlich: „Daß man die Feinde der Demokratie nicht ignorieren darf, sondern, daß wenn die Feinde der Demokratie und ob sie NPD heißen ob sie Dritter Weg heißen ob sie als die AfD heißen, wie auch immer sie heißen mögen, daß man diesen Feinden der Demokratie niemals das Feld überlassen darf, daß man den Mut haben muß, sich gegen sie zu stellen, daß man den Mut haben muß ihnen immer wieder deutlich zu machen, daß das wofür sie eintreten nicht nur irgendeine politische Meinung ist, daß ihre politische Meinung darauf abzielt alle anderen politischen Meinungen und alle die andere politische Meinung am Ende mundtot zu machen.“ (Original aus Redemitschrift)

Die Sache geht zu Gericht

Abgesehen davon, daß derartige Beschimpfungen des politischen Gegners in einer offiziellen Laudatio nichts zu suchen haben, und daß die gelöste Stimmung eines Sommerfestes ohnehin derart scharfe Rhetorik nicht verträgt, ist die Rechtslage in Deutschland glasklar. Es gilt das Gebot der strikten Trennung von Staatsamt und Parteifunktion. Mag der Politiker als Repräsentant seiner Partei noch so rüde über den politischen Gegner herziehen dürfen, in seiner Funktion als Amtsträger darf er das nicht. Das ist auch allgemein bekannt, insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht in drei (!) bekannten Urteilen vor diesem Auftritt des Erlanger OB klipp und klar diese Rechtslage bestätigt und die Bundesminister Wanka mit Urteil vom 27.2.2018 und Seehofer mit Urteil vom 9.6.2020 dazu verurteilt, es künftig zu unterlassen, in amtlicher Eigenschaft den politischen Gegner schlecht zu machen. Es handelte sich, angesichts der derzeitigen politischen Großwetterlage wenig überraschend, jeweils um den politischen Gegner AfD. Der Erlanger OB hält es offenbar auch für den Ausdruck seiner besonders demokratischen Haltung, die Stadträte der AfD während der Sitzungen grundsätzlich nur mit bürgerlichem Namen anzusprechen, die übrigen Stadträte jedoch mit „Frau Kollegin“ bzw. „Herr Kollege“. Das ist nicht demokratisch, das ist schlicht flegelhaft. Auch hatten in den Jahren zuvor eine Reihe von Verwaltungsgerichten jeweils Kommunalpolitikern untersagt, in amtlicher Eigenschaft über ihren politischen Gegner AfD herzuziehen. Und mit Aufsehen erregendem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.6.2022, also gerade einmal rund drei Wochen vor dieser Veranstaltung der Stadt Erlangen, wurde der seinerzeitigen Bundeskanzlerin Angela Merkel gleiches ins Stammbuch geschrieben, nachdem sie anlässlich einer Auslandsreise als Bundeskanzlerin den Landtag von Thüringen dazu aufgefordert hatte, die soeben erfolgte Wahl eines FDP-Politikers zum Ministerpräsidenten mit den Stimmen der AfD rückgängig zu machen.

Rechtsblind und stur

Mit anderen Worten, Janik wusste was er tat, und er tat es trotzdem. Der Vorgang ist schon für sich genommen skandalös genug. Doch dabei ließ dieser hoffnungsvolle Nachwuchspolitiker (Jahrgang 1980) der SPD es nicht bewenden. Die örtliche AfD forderte ihn im Anschluss an die Veranstaltung auf, derartiges künftig zu unterlassen, und insoweit auch eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dazu konnte sich der Herr Oberbürgermeister nicht verstehen, sodaß der örtliche Kreisverband die Stadt Erlangen vor dem zuständigen Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach verklagte. Das Gericht solle der Stadt per Urteil untersagen, durch ihren Oberbürgermeister im Rahmen offizieller Veranstaltungen bezüglich des Klägers (AfD-Kreisverband) im Rahmen offizieller Veranstaltungen zu erklären: „Die Feinde der Demokratie, ob sie NPD heißen, ob sie Dritter Weg heißen oder ob sie AfD heißen“. Obwohl die Rechtslage keinen Zweifel daran zuließ, daß die Klage Erfolg haben würde, ließ der OB seine Stadtverwaltung gegen den Unterlassungsanspruch argumentieren und Klageabweisung beantragen. Naturgemäß erging dann am 23.3.2023 ein Urteil entsprechend dem Klageantrag. Offenbar waren die städtischen Juristen nach Lektüre des Urteils der Auffassung, ein Rechtsmittel werde kaum erfolgreich sein können, weswegen dann auch das Urteil rechtskräftig wurde.

Soweit, so gut, mag man denken. Weit gefehlt.

Wem das Recht gleichgültig ist…

Am 10.1.2024 berichtete die Tagesschau in sensationeller Aufmachung über ein sogenanntes Geheimtreffen „rechter“ Kreise, das am 23. November des Vorjahres in Potsdam stattgefunden habe. Es seien dabei Pläne zur millionenfachen Vertreibung von Migranten mit und ohne deutschen Pass geschmiedet worden, um einmal diese Räuberpistole in wenige Worte zu fassen. Bekanntlich führte das in den Wochen danach zu massenhaften Demonstrationen auf den Straßen und Plätzen der Republik, die sich ganz eindeutig vor allem gegen die AfD richteten. Dies unbeschadet dessen, daß sehr bald schon die Urheber dieser Sensationsgeschichte zurückruderten und erklärten, von massenhaften Vertreibungen sei eigentlich nicht die Rede gewesen. Doch da lief die absichtsvoll in Gang gesetzte Empörungsmaschinerie schon auf vollen Touren. Der Erlanger OB musste sich da natürlich in seiner Stadt an die Spitze der Proteste setzen. Auf seiner amtlichen Homepage rief er zu einer für Freitag, den 19.1.2024 geplanten Kundgebung auf und „motivierte“ die Bürger seiner Stadt dazu mit den Worten: „Die Enthüllungen des Rechercheteams von Correctiv sind erschreckend, aber nicht überraschend. Schon lange ist klar, daß die AfD eine rechtsextreme Partei ist. Nun liegt es schwarz auf weiß vor: Die Alternative für Deutschland plant gemeinsam mit Neonazis, Rechtsextremen, Funktionären der CDU-nahen Werteunion und einer Gruppe von Unternehmern die massenhafte Deportation von Menschen mit Migrationshintergrund – ob mit oder ohne deutschen Pass. Mut macht in diesen Zeiten, daß Tausende Menschen in Deutschland aufstehen und auf großen Kundgebungen für Rechtsstaat, Demokratie und Freiheit eintreten. Auch in Erlangen ist eine solche Kundgebung geplant. Sie findet am Freitag, dem 19. Januar ab 16:00 Uhr auf dem Hugenottenplatz statt. Erlangen ist offen aus Tradition und wir erleben die Vielfalt unserer Stadtgesellschaft jeden Tag als Bereicherung. Zeigen wir das auch!“

Erregte Politiker treffen auf kühle Juristen

Nun ist abgesehen von dem erschreckend niedrigen politischen Niveau dieser Aussage vor allem bemerkenswert, daß hier jemand vorgibt, für den Rechtsstaat einzutreten, der auf denselben offensichtlich pfeift. Nicht nur, daß dem Oberbürgermeister einer deutschen Großstadt von Amts wegen klar sein muß, daß er Amt und Parteipolitik streng voneinander zu trennen hat, sondern auch der Umstand, daß gerade ihm als Oberbürgermeister von Erlangen mit Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 23.3.2023 weniger als ein Jahr zuvor persönlich klargemacht worden war, daß er so etwas nicht darf, macht an sich sprachlos. Es bleibt nur die Feststellung, daß dieser Spezialdemokrat für sich in Anspruch nimmt, an Recht und Gesetz nicht gebunden zu sein.

Der Erlanger Kreisverband der AfD mahnte also die Stadt Erlangen dieserhalb ab und forderte sie mit Anwaltsschreiben vom 26.1.2024 zur Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, also der Erklärung, künftiges nicht wiederholen zu wollen, bei Meidung einer Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung. Dem kam die Stadt Erlangen, man muß schon sagen, erwartungsgemäß nicht nach. Deswegen beantragte der Anwalt des Kreisverbandes am 1.2.2024 beim Verwaltungsgericht in Ansbach, der Stadt Erlangen bei Meidung eines auf Antrag des Antragstellers vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes zu untersagen, durch ihren Oberbürgermeister öffentlich erklären zu lassen: „Die Enthüllungen des Rechercheteams von Correctiv sind erschreckend, aber nicht überraschend. Schon lange ist klar, daß die AfD eine rechtsextreme Partei ist. Nun liegt es schwarz auf weiß vor: die Alternative für Deutschland plant gemeinsam mit Neonazis, Rechtsextremen, Funktionären der CDU-nahen Werteunion und einer Gruppe von Unternehmern die massenhafte Deportation von Menschen mit Migrationshintergrund – ob mit oder ohne deutschen Pass.“ Der Oberbürgermeister wies seine Verwaltung erwartungsgemäß an, dem entgegenzutreten, was mit Schriftsatz vom 5.2.2023 auch geschah. Indessen konnte sie damit das Gericht nicht überzeugen. Mit Beschluss vom 6.2.2024 verurteilte es die Stadt Erlangen antragsgemäß.

Als „wahrer“ Demokrat pfeift man auf die Gerichte – Haltung ist Alles!

Indessen war die inkriminierte Äußerung des OB auch nach Zustellung dieser Entscheidung noch wochenlang auf seiner offiziellen Homepage unverändert für jedermann lesbar. Der Kreisverband der AfD ließ deswegen mit Schriftsatz seines Anwalts vom 16. Februar 2024 beim Verwaltungsgericht beantragen, wegen dieses Verstoßes gegen den Beschluss des Gerichts vom 6.2.2024 ein Ordnungsgeld festzusetzen. Dem trat die Stadt Erlangen mit dem merkwürdigen Argument entgegen, man sei ja nicht zur Löschung, sondern nur zur Unterlassung dieser Aussage verurteilt worden. Erstaunlicherweise fand sie mit diesem Argument beim Verwaltungsgericht Gehör, das den Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes zurückwies. Dagegen war natürlich Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen, was der Anwalt des Kreisverbandes mit Schriftsatz vom 22.2.2024 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung der obersten Gerichte in Deutschland auch tat. Mit Beschluss vom 18.3.2024 setzte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach gegen die Stadt Erlangen ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 € fest. Denn im vorliegenden Falle handele es sich ja bei dem streitgegenständlichen Post auf der Homepage des OB der Stadt Erlangen um eine Dauerhandlung. Wer zur Unterlassung einer Dauerhandlung verpflichtet ist, kann diese Verpflichtung natürlich nur dadurch erfüllen, daß er dafür sorgt, daß sie niemanden mehr zur Kenntnis gelangt. Eine zu unterlassende Äußerungen im Internet kann also nur durch löschen eines solchen Posts ungeschehen gemacht werden.

Für die Erlanger Steuerzahler sind die beschriebenen Eskapaden ihres Oberbürgermeisters nicht ganz billig. Nicht nur das Ordnungsgeld in Höhe von immerhin 1.000 €, sondern auch die Verfahrenskosten schlagen zu Buche. Auch wenn es sich dabei nicht um gewaltige Beträge handelt, so wäre das Geld doch etwa in der Möbilierung von städtischen Spielplätzen oder in der Beschaffung von Schulbüchern weitaus besser angelegt. Vor allem aber muß man konstatieren, daß sich jener famose Kommunalpolitiker offenbar herausnimmt, mit Recht und Gesetz „nach Gutsherrenart“ umzugehen. Ein Spezialdemokrat eben. Wer in Deutschland gefährdet eigentlich den demokratischen Rechtsstaat?

Die Gedankenpolizei

Heinrich Hoffmann von Fallersleben ist nicht nur der Schöpfer des Textes unserer Nationalhymne, des Deutschlandliedes, sondern hat auch das alte Volkslied „Die Gedanken sind frei“ in seine endgültige Fassung gebracht. Ich stelle die erste Strophe meinen nachfolgenden Überlegungen voran.

Musiknoten zum Lied - Die Gedanken sind frei

Es ist leider an der Zeit, dieser Melodie einen neuen Text zu unterlegen. Unsere wackere Kämpferin gegen den wieder auferstandenen Nationalsozialismus, als die sie sich offenbar unter dem Beifall des woken, linksgrünen Publikums sieht, die unvergleichliche Nancy Faeser, arbeitet offensichtlich an dem dringend notwendigen Staatssicherheitsgesetz. In der albernen Diktion der typischen Ampelgesetze wird es wohl „Gutes Denken Förderungsgesetz“ heißen. Sein Vorläufer ist der soeben vorgestellte 13-Punkte-Plan unter der Überschrift „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen – Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen“. Durchweg in Orwell’schem Neusprech gehalten, wird skizziert, was künftig Art. 5 des Grundgesetzes ersetzen soll.

Es geht natürlich ausschließlich gegen „Rechts“, Faesers Freunde von der Antifa, die ja schon gerne mal sogenannten Rechten, aber auch schon mal Unbeteiligten mit dem Hammer die Knie- oder Fußgelenke zertrümmern, sind natürlich ebensowenig gemeint, wie IS-Anhänger, Salafisten oder sonstige Islamisten, ob gewalttätig oder „nur“ wortradikal. Einige Beispiele:

So sollen beispielsweise die zuständigen Ordnungsbehörden Maßnahmen vor Ort ergreifen – etwa in Form gaststättenrechtlicher oder sonstiger gewerberechtlicher Maßnahmen oder durch das ordnungsrechtliche Einschreiten gegen rechtsextremistische Veranstaltungen. Nun ist Rechtsextremismus kein gesetzlicher Tatbestand, sondern wird von den Verfassungsschutzbehörden mit dem Segen der zuständigen Politiker jeweils definiert. Ein Verein, eine Partei oder einfach ein Stammtisch kann dann jedenfalls aus dem öffentlichen Leben verbannt werden, denn auf diesem Wege können Gaststätten oder auch Vermieter von Veranstaltungshallen angehalten werden, diese Leute auszuschließen, selbstverständlich bei entsprechender Strafdrohung.

Die kapitalbezogenen Strukturen und Zusammenhänge des rechtsextremistischen Spektrums werden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz systematisch analysiert. Dies umfasst unter anderem Unternehmensstrukturen oder Finanzierungsnetzwerke, um so Trends, Muster und Vorgehensweisen herausarbeiten zu können. In vorauseilendem Gehorsam hat das ja vor kurzem eine mittelfränkische Sparkasse vorexerziert und einem Kunden mit der Kontosperrung gedroht, der eine Spende an eine politische Partei überwiesen hatte. Geplant ist auch, die angeblich zu hohe Hürde des Verhetzungs -und Gewaltsbezugs für Aktivitäten des Verfassungsschutzes in § 8a des Bundesverfassungsschutzgesetzes durch einen auf das Gefährdungspotenzial abstellenden Ansatz zu ersetzen. D.h. nichts anderes, als daß anstelle des bisher erforderlichen Nachweises verfassungsfeindlicher Bestrebungen nun die bloße Annahme einer Gefährdung in dieser Richtung ausreichen soll, mit geheimdienstlichen Mitteln gegen Vereinigungen und Personen vorzugehen, und dies dann auch öffentlich zu machen, also diese Leute an den Pranger zu stellen. Ebenfalls soll ein erleichterter Zugriff auf Bankdaten und ein noch einzurichtendes Immobilientransaktionsregister ermöglicht werden. Das ist natürlich die Vorstufe zu Enteignungen und Vermögenseinzug.

Der wackeren Verteidigerin der Verfassung ist es natürlich auch ein Dorn im Auge, daß sogenannte Rechtsextremisten ein- und ausreisen können wie sie wollen. Das soll künftig verhindert werden.

Ein besonderes Steckenpferd der Ministerin und ihrer Gesinnungsgenossen ist der sogenannte Hass (kein gesetzlicher Straftatbestand!) im Netz, allerdings nur wenn er „rechtsextrem“ ist. Daß in dieser Szene bis hinein ins öffentlich-rechtliche Rundfunkwesen dergleichen sehr beliebt ist, hat ja jüngst der Karl Eduard von Schnitzler des ZDF namens Jan Böhmermann vorgeführt, der nichts weniger gefordert hat, als das Keulen von Rechtsextremisten, die er natürlich Nazis nennt. Bemerkenswert ist nicht nur der unbedingte Vernichtungswille, sondern auch der Sprachgebrauch. Bisher versteht man unter Keulen die Tötung von Tierbeständen, die von einer Seuche befallen sind. Das ist für den auch bei Faeser sehr beliebten Herrn Böhmermann wohl die richtige Methode des Umganges mit Leuten, die anderer politischer Meinung sind, für ihn und seine Freunde indessen Nazis. Faeser will deswegen schon so genannte inkriminierte Inhalte, offensichtlich unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, löschen lassen. Zur Erinnerung: Art. 5 zieht die Grenzen der Meinungsfreiheit beim Gesetzesverstoß, vor allem beim Verstoß gegen Strafgesetze.

Besonders wichtig ist der Polizeiministerin die Säuberung des öffentlichen Dienstes, im Orwell’schen Neusprech Entfernung von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst. Es heißt in ihrem Programm: „Um eine deutliche Beschleunigung der Verfahren zu erreichen, werden künftig alle Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der statusrechtlichen Entfernungen und andere statusrelevante Disziplinarmaßnahmen, durch Disziplinarverfügung ausgesprochen. Das langwierige Disziplinarklageverfahren, mit dem der Dienstherr statusrelevante disziplinarische Maßnahmen vor Gericht beantragen musste, entfällt.“ Im Klartext: unbotmäßige Staatsdiener fliegen durch einfachen Brief der vorgesetzten Dienststelle raus. Sie können dann ja klagen. Das dauert Jahre. Zwischenzeitlich kann man ja vom Bürgergeld leben, oder sich beim Aldi an die Kasse setzen.

Um künftig einen bewaffneten Umsturz in der Art der Rollatorrevolution des Prinzen Reuß zu verhindern, muß natürlich auch das Waffenrecht geändert werden. So soll künftig schon die Mitgliedschaft in einer Organisation, die vom Verfassungsschutz als „bloßer“ Verdachtsfall geführt wird, bereits zuverlässigkeitsschädlich sein und damit zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis führen. Damit die potentiellen rechten Putschisten auch keine vertieften Fertigkeiten im Umgang mit gefährlichen Waffen erwerben können, soll die Nutzung von Schießplätzen eingeschränkt werden, sodaß erlaubnisfreies Schießen für jedermann nur noch mit bestimmten Waffen gestattet werden soll. Ich gehe mal davon aus, daß das mit dem Luftgewehr künftig wohl noch möglich sein wird, mehr aber nicht.

Diese kleine Auswahl soll genügen. Wir werden dann in einem anderen Land leben, jedenfalls nicht mehr in einem freien Land. Und wir werden dann, jedenfalls wenn wir sicher sind, daß kein Fremder in der Nähe ist, singen:

Die Gedanken Polizei

sie wird uns verraten.

Sie kommet vorbei

wie nächtliche Schatten.

Kein Tyrann kann sie missen,

kein Bürger begrüßen.

Es faesert herbei

die Gedanken Polizei.

McCarthy hat übernommen

Das politische Klima in Deutschland entwickelt sich zunehmend weg von der freiheitlichen Gesellschaft. Bezeichnend ist unter anderem die Wortwahl in Politik und Medien, aber auch seitens der Verfassungsschutzbehörden. So wirft man politisch missliebigen Personen und Vereinigungen häufig vor, „die Grenzen des Sagbaren“ verschieben zu wollen. Daran schließen sich dann konkrete Vorwürfe an, die eine verfassungsfeindliche Grundeinstellung der Betroffenen dokumentieren, oder zumindest einen entsprechenden Verdacht begründen sollen. Dieser Sprachgebrauch ist verräterisch. Denn wer so denkt, hält es für richtig und rechtens, daß man nicht alles sagen darf, sondern bestimmte Meinungen nicht nur politisch unerwünscht sind – was ja wohl immer nur einen Teil des politischen Spektrums betreffen kann, denn der jeweils andere Teil wird das genau umgekehrt sehen –, sondern auch von Rechts wegen nicht geäußert werden dürfen.

Die zentrale Bedeutung der Meinungsfreiheit für die Demokratie

Dazu muß man in aller Kürze darauf hinweisen, daß unsere Verfassung in Art. 5 GG die Meinungsfreiheit schützt. Es handelt sich dabei um das für den Bestand jeder Demokratie unverzichtbare Bürgerrecht. In seinem berühmten Lüth-Urteil vom 15.1.1958 hat das Bundesverfassungsgericht dazu ausgeführt: „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l‘ homme nach Art. 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, „the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freeedom“ (Cardozo).“ Damit formuliert das Bundesverfassungsgericht den überragenden Stellenwert dieses Grundrechts. Es benutzt in diesem Urteil übrigens zum ersten und einzigen Male das Stilmittel, tragende Gründe seiner Entscheidung auch in anderen Sprachen zu formulieren. Das muß natürlich bei der Auslegung der allgemeinen Gesetze stets so durchschlagen, daß im Zweifel der Freiheit der Vorrang vor allen anderen Belangen gebührt. Ihre Grenzen findet sie nur in den allgemeinen Gesetzen, also dem Strafgesetzbuch, aber auch an den Persönlichkeitsrechten anderer Menschen. Die Verleumdung mag eine Meinungsäußerung sein, sie ist aber gerade aus diesem Grunde nicht zulässig. Politische Meinungen indessen sind nach unserer Verfassung ebenso frei wie etwa Meinungen zu künstlerischen Darbietungen oder der Qualität von Wein. Innerhalb der so von der Verfassung definierten Meinungsfreiheit gibt es eben keine „Grenzen des Sagbaren“. So dient schon der Vorwurf, die Grenzen des Sagbaren verschieben zu wollen, genau genommen der Einschüchterung.

Der neurotische „Kampf gegen Rechts“

Das politische Meinungsklima in Deutschland indessen treibt in die entgegengesetzte Richtung. Die Mehrheitsmeinung erhebt nicht nur den Anspruch, jeweils sachlich zutreffend zu sein, sie maßt sich auch an, abweichende Meinungen als nicht nur sachlich unzutreffend, sondern moralisch verwerflich und staatsgefährdend zu bewerten. Dabei schreckt man auch vor offensichtlichen Verleumdungen nicht zurück, wenn sie nur geeignet erscheinen, die Furcht der Bevölkerung vor Krieg und Tod, Bürgerkrieg und Diktatur und was der diffusen Ängste noch mehr sein mögen, zu fördern. Wir erleben dies gerade im Zusammenhang mit den angeblichen Enthüllungen über eine sogenannte Geheimkonferenz finsterer rechtsextremer Figuren, auf deren Tagesordnung nicht weniger als die millionenfache Deportation von Menschen mit der angeblich falschen Hautfarbe oder Abstammung, und zwar auch mit deutscher Staatsbürgerschaft, gestanden haben soll. Nichts von dem allen ist wahr, wie das auch schon in der Vergangenheit mehrfach der Fall gewesen ist. Erinnert sei an die Fälle der komplett erlogenen Ertränkung eines sechsjährigen Kindes mit Migrationshintergrund durch Neonazis im Freibad von Sebnitz im Sommer 2000, des angeblich rassistischen Mordanschlages auf Ermyas Mulugeta im April 2006, die angebliche Hetzjagd von Mügeln im August 2007, die verleumderische Verfälschung des Textes der Ansprache des Politikers Martin Hohmann vom 3. Oktober 2003, die angebliche Hetzjagd von Chemnitz vom August 2018, den nicht stattgefundenen, jedoch journalistisch gehypten Sturm auf den Reichstag am 29.8.2020 und die Falschmeldung über angebliche Bedrohungen von Angestellten anderer Fraktionen durch Mitarbeiter der AfD-Bundestagsfraktion 2019. Sie alle hatten eins gemeinsam: Sie waren komplett erfunden, erschienen jedoch nützlich im sogenannten Kampf gegen Rechts zu sein, ebenso wie der maßlos aufgebauschte angebliche Reichsbürgerputsch um die verwirrten Zeitgenossen um den merkwürdigen Heinrich XIII. Prinz Reuß. Gleichwohl schaffen es Politiker und Journalisten, nahezu täglich zig-tausende von Bürgern auf die Straße zu treiben, um dort gegen die Wiederkehr Hitlers und seiner Spießgesellen, selbstverständlich in Gestalt der verhassten AfD und anderer angeblicher Umstürzler zu demonstrieren. Die apokalyptischen Reiter der Verleumdung – Furcht, Unwissenheit, Fanatismus und Verunglimpfung, treiben die Massen vor sich her.

Der Verfassungsschutz als Gedankenpolizei

Eine tragende Rolle in diesem bösen Spiel hat das Bundesamt für Verfassungsschutz übernommen, das man seit geraumer Zeit besser Bundesamt für Verdachtschöpfung nennen sollte. Es hat sich ganz offen als Instrument der Politik gezeigt, als sein Präsident unverblümt erklärte, seine Behörde könne es nicht alleine leisten, die Umfragewerte der AfD zu reduzieren. Es hat auch seine gesetzlichen Aufgaben eigenmächtig erweitert, indem es die sogenannte „Delegitimierung des Staates“ seiner Aufgabenbeschreibung in § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes hinzugefügt hat. Das Gesetz selbst weist ihm jedoch nur die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen zu, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, sowie weiter sicherheitsgefährdende, geheimdienstliche und sonstige Bestrebungen, vor allem durch Anwendung von Gewalt, und auch Bestrebungen die gegen den Gedanken der Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind. Von einer „Delegitimierung des Staates“ kann keine Rede sein, auch die ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane ist etwas völlig anderes als die angebliche Delegitimierung. Nachdem die ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Verfassungsorganen bereits im Gesetz steht, und der Angriff gegen die Verfassungsordnung überhaupt ebenso wie gegen die Sicherheit des Staates, kann der neue Begriff nur Aktivitäten und Meinungsäußerungen unterhalb dieser Schwelle betreffen. Sie sind jedoch von dem tragenden Freiheitsrecht des Art. 5 GG geschützt.

Diese Selbstermächtigung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist als Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unseres Landes zu werten. Die Verfassung muß vor diesem Verfassungsschutz geschützt werden. Nicht mehr der Schutz der bürgerlichen Freiheiten vor einem autoritären oder gar diktatorischen System, das sie abschaffen will, steht auf der Agenda des Amtes, sondern man arbeitet daran, den Geist der Freiheit einzusperren.

Nur hilflos oder schon erbärmlich?

Exemplarisch zeigt sich dies nun daran, daß man nun den Vorgänger des heutigen Präsidenten, Herrn Dr. Hans-Georg Maaßen, als Beobachtungsobjekt führt. Nicht nur die Absurdität dieses Sachverhalts als solche, vielmehr die nun öffentlich gemachten Gründe hierfür verdienen eine nähere Betrachtung. Nachdem dies bekannt geworden war, ließ Herr Dr. Maaßen mit Schreiben vom 18.8.2023 über seine Anwälte das Amt auffordern, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erteilen. Dem hat das Amt nun mit Bescheid vom 16.1.2024 entsprochen und auf 20 Seiten dargelegt, welche Daten es aus welchem Grunde über die Person Dr. Hans-Georg Maaßen gespeichert hat. Dieses Dokument ist so bemerkenswert, daß Herr Dr. Maaßen seiner Veröffentlichung zugestimmt hat. Die Lektüre dieses Schreibens gestattet tatsächlich einen Blick in die Gedankenwelt dieser Behörde, die wiederum maßgeblich von der Regierungspolitik bestimmt wird.

Hier werden Denkweisen und Methoden sichtbar, die an die geistigen Grundlagen und Arbeitsmethoden von diktatorischen Systemen erinnern, wie wir sie in unserem Lande leider schon hatten, und wie wir sie heute in Ländern wie Russland und China sehen. Doch auch demokratische Gesellschaften sind vor solchen Entwicklungen nicht sicher. Ein Beispiel aus der neueren Geschichte ist die McCarthy-Ära in den USA. Den meisten Menschen in Deutschland wird der Begriff nichts mehr sagen. Es handelte sich kurz gesagt um eine Kampagne in den USA der frühen fünfziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts, wohl eingebettet in eine hysterische Furcht vor dem Kommunismus. Dem politischen Schwindler Joseph McCarthy war es gelungen, bis zum Senator aufzusteigen und sich die Furcht seiner Landsleute vor dem Erstarken des Kommunismus im gerade begonnenen Kalten Krieg zu Nutze zu machen. Ein Klima, in dem die absurdesten Verdächtigungen gegen Künstler, Intellektuelle, Politiker, aber auch Neid und Missgunst fröhliche Urständ feierten. Abweichende Meinungen konnten sehr schnell als Beleg für kommunistische Verschwörungen angesehen und bewertet werden. Natürlich musste diese kollektive Psychose scheitern, und brach dann auch nach wenigen Jahren zusammen.

Aufschlussreich ist also, was der Verfassungsschutz so alles über seinen früheren Präsidenten gespeichert hat. Verdachtbegründend sind demnach schon Veröffentlichungen Dritter über Maaßen. Besonders verdächtig ist es, wenn Leute etwas über ihn schreiben, die ihrerseits vom Verfassungsschutz der Reichsbürgerbewegung zugerechnet werden, verdächtig ist es aber auch, wenn der Jurist Dr. Maaßen sich über Verhältnismäßigkeit oder Unverhältnismäßigkeit von polizeilichen Maßnahmen äußert. Natürlich darf auch die Verschwörungstheorie unserer Verfassungsschützer nicht fehlen, wonach schon die Wortwahl einer verdächtigen Person den Verdacht des Antisemitismus begründen kann oder gar muß. Dabei greift man zu dem semantischen Taschenspielertrick, dem betreffenden Verfasser zu unterstellen, er meine gar nicht, was die von ihm benutzte Vokabel bedeutet, sondern benutze sie gewissermaßen als Geheimzeichen, wie das in der Ganovensprache, auch Rotwelsch genannt, der Fall ist. Dort gibt es ja nicht nur Vokabeln, die man sonst weder in der Umgangs- noch der Hochsprache findet, sondern auch Vokabeln, die nur für Eingeweihte vertändlich sind, zum Beispiel „Kachny“ (Huhn) oder „schinageln“ (arbeiten). Oder solche, die für Eingeweihte eine andere Bedeutung haben, als für uns. So meinen sie betteln, wenn sie fechten sagen, und Hunger, wenn sie Bock sagen. Die Verschwörungstheoretiker vom Bundesamt für Verdachtschöpfung sprechen dann von „Codes“ und „Chiffren“. Der Begriff des Globalismus, der nun einmal ganz wertneutral für die Bedeutung der weltweiten Wirtschaftsbeziehungen und die Macht der weltumspannenden Konzerne steht, soll dann belegen, daß der Verfasser in Wirklichkeit damit ein antisemitisches Stereotyp bedient, und in der Nachfolge Hitlers von einer jüdischen Weltherrschaft fabuliert. Die Heimtücke dieser Methode besteht natürlich darin, daß bereits die Unterstellung, sich einer Geheimsprache zu bedienen, denknotwendig voraussetzt, daß der Betreffende zu eben den Kreisen gehört, die man als verfassungsfeindlich und/oder kriminell einstuft. Das ist so grotesk und absurd, daß man darüber nachzudenken beginnt, ob die Urheber solcher Verschwörungstheorien nicht doch einer intensiven psychotherapeutischen Behandlung bedürfen.

Aber auch die übliche parteipolitische Kritik, auch Polemik, ist für den Verfassungsschutz offenbar Anlass genug, derartiges zu speichern. Offenbar sieht man sich aufgerufen, insbesondere die Partei Bündnis 90/die Grünen zu schützen, weswegen man Aussagen des Delinquenten dazu speichert. Verdächtig sind dann Äußerungen in Interviews mit Publikationen wie der Züricher Weltwoche, der Neuen Zürcher Zeitung, der Welt, Cato oder auch im Spiegel. Für eine seriöse Informationsquelle hält man aber offenbar die Publikation der linksradikalen Amadeu Antonio Stiftung namens Belltower. Nun gut, diese sogenannte Nichtregierungsorganisation ist ja inzwischen faktisch eine zivilrechtlich verfasste Verfassungsschutzbehörde. Dem Fass schlägt den Boden aus der Hinweis auf das Schreiben eines unbekannten Verfassers von 23.5.2017 an Maaßen als seinerzeitigen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das nach Meinung der Verfasser dieser Recherche in einem für „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ typischen Sprachgebrauch abgefasst sein soll, dicht gefolgt von dem Hinweis auf eine Zusammenstellung von Presseartikeln vom 12.3.2018, zu denen auch ein Bericht des Spiegel vom 10.3.2018 gehören soll. Gewissermaßen zur Entschuldigung beruft sich dann das Autorenkollektiv auf die automatisierte Suche nach Belegen für verfassungsschutzrelevante Nennungen des Namens Maaßen. Die Krone des Ganzen ist allerdings die Erwähnung der E-Mail einer Person an die Bundesministerin des Innern und für Heimat vom 9. Dezember 2022, in welcher der Versender im Zusammenhang mit der „Razzia in der Reichsbürgerszene“ Funktionsträger im öffentlichen Dienst verdächtigt, rechtsextremistische, cyberfaschistische und scientologische Ideologien auszuleben. Wohlgemerkt, es handelt sich bei all diesen „Fundstücken“ nicht etwa um Äußerungen des Beobachtungsobjekts Dr. Maaßen. Es genügt offenbar, wenn eine Suchmaschine Verknüpfungen zwischen Texten dieser Art und dem verfassungsfeindlicher Umtriebe verdächtigten Dr. Hans-Georg Maaßen herstellt. Willkommen in Absurdistan!