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Dextrophobie

Die Brandmauer-Politik in Deutschland ist ja nicht nur mehr als fragwürdig, sie bringt auch absonderliche Begebenheiten mit sich.

Aus dem Rathaus zu Schilda

So jüngst in Kiel. Dort hat sich eine Eulenspiegelei ganz eigener Art begeben. Im Bauausschuss des Stadtrates hatten die Grünen einen Antrag eingebracht, wonach ein bisheriger Beschluss zur Umgestaltung einer Straße zurückgenommen werden sollte. Also leicht erkennbar eine völlig unpolitische Angelegenheit, denn schwarze, grüne, rote oder blaue Straßen gibt es nicht. SPD und CDU stimmten gegen den Vorschlag, jedoch ging er mit sieben Stimmen durch. Davon kamen vier von den Grünen, je einer vom SSW, Fraktion Die Linke/Die Partei und, Teufel auch, von der AfD. Das wurde von den Grünen dann heftig bedauert. So etwas dürfe nicht passieren. Das sei ein schwerer Fehler! Seitens der CDU erging der Vorwurf an die Grünen, wenn man keine gemeinsamen Beschlüsse mit der AfD fassen wolle, müsse man das im Vorfeld organisieren, damit das nicht passieren kann.

Spiel nicht mit den Schmuddelkindern!

Das ist die Brandmaurerei in Reinkultur. Es ist völlig gleichgültig, zu welchen Themen welche Beschlüsse gefasst werden. Sie dürfen auf keinen Fall zustande kommen, wenn das nur mit den Stimmen der Satansjünger möglich ist. Vielleicht sollte der wackere Vertreter von CDU/SPD/FDP/Grüne/Linke in der Kantine den bereits bestellten Espresso zurückgehenlassen, sobald er bemerkt, daß am Nebentisch ein Vertreter der AfD ebenfalls einen Espresso bestellt hat. Wie sollen sich denn die Diener des Wahren, Guten und Schönen in den selbsternannten demokratischen Parteien verhalten, wenn etwa die dringend notwendige Finanzierung einer baufälligen Brücke beschlossen werden soll, und bekannt wird, daß die AfD-Fraktion zustimmen will, weil es eben nötig ist, und es ohne sie auch nicht geht? Soll dann die Finanzierung nicht beschlossen und die baufällige Brücke dann eben leider Gottes gesperrt werden? Letzteres kann ja die Verwaltung alleine ohne Gemeinderatsbeschluss.

Das Krankheitsbild

Das ist nichts anderes als eine behandlungsbedürftige psychische Störung aus dem Bereich der Phobien. Das Portal Psylex definiert die einschlägige psychische Erkrankung namens Dextrophobie als Angst vor Dingen, die sich auf der rechten Seite befinden. Man könne allerdings auch die Angst vor rechten Parteien und Gesinnungen hier aufführen. Die Psychotherapie hält Behandlungsmöglichkeiten bereit. Die Methode der Wahl ist hier die kognitive Verhaltenstherapie. Sie hilft dem Patienten sich über seine Gedanken, Einstellungen und Erwartungen klar zu werden. Das Ziel ist, falsche und belastende Überzeugungen zu erkennen und zu verändern. Herr Merz auf der Couch des Therapeuten, eine reizende Vorstellung, nicht wahr? Haben wir eigentlich genug Therapeuten für die Vielzahl von Patienten?

In der Tat liegt es nahe, hier von einer psychischen Störung, und zwar einer kollektiven Störung, zu sprechen. Wer bei klarem Verstand ist, kann sich nicht so verhalten, denn es gibt keinen sachlichen Grund dafür. Jenen Spezialdemokraten muß man wohl sagen, daß nach unserer Verfassung alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, Art. 20 Abs. 3 Satz 1 GG. In unserer repräsentativen Demokratie übt das Volk diese Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen aus. Die gewählten Abgeordneten sind somit die nicht nur legitimen, sondern die gesetzlichen Vertreter des Souveräns namens Volk. Sie alle haben den Willen des Volkes umzusetzen. Dieser geht ja auch dahin, daß alle gewählten Volksvertreter die gleichen Rechte und Pflichten haben. Klassisch organisieren sich diese Volksvertreter in den gesetzgebenden Körperschaften – Parlamenten – in die jeweilige Regierung tragende und sie als Opposition kontrollierende Fraktionen. In Gemeinderäten gibt es genau genommen nicht einmal das. Beschlüsse werden dort nach Sachgesichtspunkten, gegebenenfalls auch mit wechselnden Mehrheiten, gefasst. Weder für die gesetzgebenden Körperschaften – Parlamente – noch für die Gemeinderäte ist von Verfassungs wegen vorgesehen, daß es gewählte Abgeordnete erster und zweiter Klasse gibt, wobei nur die erstgenannten Mehrheitsbeschlüsse fassen und parlamentarische Ämter wie Präsidenten oder Ausschussvorsitze besetzen dürfen, letztere indessen zwar Sitz und Stimme im Plenum haben, aber für die politische Willensbildung im Hause so wichtig sind, wie die Polsterung der Bestuhlung. Das ist auch die Arroganz der Macht. Diesen scheinheiligen Pharisäern muß man allerdings auch sagen, daß die Arroganz die Zwillingsschwester der Ignoranz ist, oder, mit einem schönen alten deutschen Sprichwort: Dummheit und Stolz wachsen auf dem selben Holz.

Dieser Umgang mit dem Wählerwillen ist auch verräterisch

Dieses Verhalten der übrigen Parteien gegenüber dem ungeliebten Neuling ist nicht nur verfassungswidrig. Es ist auch eine Missachtung, ja sogar Verachtung der Wähler. Man bedeutet ihm, daß er wählen kann wen auch immer, indessen die Wahl von Abgeordneten der AfD eine Wahl zweiter Klasse ist. Man könnte auch sagen, daß es eben Wähler erster und zweiter Klasse gibt. Die einen haben ein in der praktischen Auswirkung unbeschränktes Wahlrecht, die anderen indessen ein nur beschränktes Wahlrecht, denn sie können nur Abgeordnete zweiter Klasse wählen.

Eine demokratisch tragfähige Begründung für dieses Verhalten gibt es natürlich nicht. Die Ausrede der etablierten Politiker lautet ja bekanntlich, man habe als Abgeordneter doch die freie Wahl, und sei nur seinem Gewissen unterworfen, auch was die Wahlen innerhalb des Hohen Hauses, etwa zur Vizepräsidentin oder zum Ausschussvorsitzenden angehe. Nun wissen jedenfalls die Juristen unter ihnen, daß es nicht nur den Buchstaben der Verfassung, sondern auch ihren Geist gibt. Deswegen gab es ja auch bis zum Einzug der Teufelsanbeter in die Parlamente auch ungeschriebene Regeln, an die sich alle gehalten haben. Eine politische Partei kann nur aus dem politischen Spiel genommen werden, wenn sie vom Bundesverfassungsgericht verboten wird. Ein solcher Antrag könnte ja mit der übergroßen Mehrheit der übrigen Parteien jederzeit beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden. Man tut es bekanntlich nicht, weil man von der übergroßen Mehrheit der Juristen stets hört, daß ein solches Verfahren wohl aussichtslos sei. Die Aufklärung über die Rechtslage scheint nicht zu genügen. Es muß offensichtlich erst einmal der Gang zum Psychotherapeuten beschritten werden, damit nach dem Heilungserfolg Normalität in die deutsche Politik einkehren kann.

Das Stadtbild

Wäre der Vorgang nicht so ernstzunehmen als Sinnbild der Ohnmacht der vor langer Zeit einmal die deutsche Politik bürgerlich prägenden Unionsparteien, man müßte Witze machen über diesen Ritter von der traurigen Gestalt Don Frederico aus dem Sauerland, der da wie Don Quichotte immer wieder tapfer seine Lanze einlegt und gegen die Windmühlen des linken Zeitgeistes anreitet, um dann doch immer wieder umzukehren. Sagt er mal was richtiges, bricht der Shitstorm von links los, und der wackere Friedrich knickt ein. Wenn nicht er selbst, so doch seine hasenfüßigen Parteifreunde, wie derzeit wieder einmal schön zu beobachten ist. Und man kann darauf warten, daß er bald zunächst relativiert und dann zurückrudert. Spätestens dann, wenn ihm die linke Journaille täglich aufs Brot schmiert, er spreche die Sprache der AfD. Doch wollen wir die Hoffnung nicht aufgeben, daß es diesmal anders ist.

Der Shitstorm von links

Die linken Lügenbeutel, die leider die Medien dominieren und den Kanzler in der Koalition an der kurzen Leine führen, unterstellen ihm natürlich in gewohnt diffamierender Weise, pauschal Ausländer und Migranten zum Problem zu erklären. Indessen geht es ersichtlich nicht um die Leute, die zu uns gekommen sind, weil sie unsere Art zu leben, unsere Freiheit, unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schätzen und so werden wollen, wie wir. Um die Leute, die als Facharbeiter, Handwerker, Freiberufler, Manager und Unternehmer dieses Land voranbringen. Um die Leute, die mit ihren Kindern Deutsch sprechen, um die Leute, die sich in ihren Lebensgewohnheiten so gut wie nicht von ihrer einheimischen Umgebung unterscheiden. Um die Leute, die ihrerseits vor kriminellen Migranten Angst haben. Um die Leute, die in der Tat teilweise sogar AfD wählen, was Herrn Merz wohl missfallen dürfte. Die Leute, die das gewohnte Stadtbild nicht verändert haben.

Was richtig ist!

Natürlich ist der Hinweis darauf zutreffend, daß wir ein Problem mit der Zuwanderung haben, das sich im Stadtbild zeigt, und zwar nicht nur im Bundeshauptslum oder in Duisburg-Marxloh. Es sind nicht nur die Merkel-Poller, mit denen inzwischen jeder Weihnachtsmarkt und jede Kirmes geschützt werden muß, es ist nicht nur die aus der amtlichen Kriminalstatistik nicht mehr wegzuretuschierende weit überproportionale Delinquenz von Ausländern, gerade auch Asylbewerbern und Flüchtlingen. Es ist nicht nur das Gefühl der Unsicherheit, das Frauen bundesweit zögern lässt, abends auszugehen oder den Heimweg durch Straßen und Gassen abseits der hell beleuchteten Plätze und Hauptstraßen anzutreten. Es ist nicht nur das mitunter brutale Mobbing vor allem unserer einheimischen Mädchen in den Schulen durch muslimische Flegel. Es ist nicht nur die Vermüllung gewisser Stadtviertel. Es ist nicht nur der immer häufiger werdender Anblick vollverschleierter Frauen. Es ist nicht nur das fordernde, klar antisemitische Auftreten arabischer Demonstranten pro Hamas. Es sind nicht nur die immer häufiger werdenden verbalen und vor allem physischen Attacken arabischer Jugendlicher gegen Juden. Es ist nicht nur die zur Schau getragene Verachtung präpotenter muslimischer Jugendlicher gegenüber unserer gewachsenen Kultur und Lebensart. Es sind nicht nur die offen zur Schau getragenen Symbole des islamistischen Terrors. Es sind nicht nur die zahllosen Sexualdelikte, vor allem arabisch/muslimischer Männer gegen einheimische Frauen. Es ist nicht nur das Benehmen muslimischer junger Männer in den öffentlichen Schwimmbädern, das Mädchen und Frauen davon abhält, ins Freibad zu gehen. Es sind nicht nur die kaum noch zu zählenden Mordtaten messerschwingender muslimischer Männer gegen die einheimische Bevölkerung, manchmal sogar auch gegen Menschen ihrer eigenen Herkunft. Es ist nicht nur das Verschwinden der einheimischen Bevölkerung und ihrer Bäcker, Metzger und Einzelhandelsgeschäfte aus dem Straßenbild zugunsten arabischer bzw. arabischstämmiger Bevölkerung, abzulesen nicht nur an der Kleidung ihrer Frauen, sondern an den Schildern über den Läden in der Straße. Es sind nicht nur die exorbitanten Kosten für die Alimentierung arbeitsunwilliger oder auch arbeitsunfähiger Zuwanderer, die sich im Laufe der Jahre zu mehr als 5 Billionen (!) Euro aufsummieren werden, wie das uns Professor Raffelhüschen vorgerechnet hat. Man könnte diese Aufzählung ad nauseam fortsetzen, muß es aber wirklich nicht.

Die Wahrheit ist nicht rechtsextrem

Wer Augen hat zu sehen, wer Ohren hat zu hören, wer ein Hirn hat zu denken, der muß dem Ritter von der traurigen Gestalt aus dem Sauerland durchaus zustimmen. Ja, wir haben ein Problem mit dem Stadtbild. Und das ist eben keine rassistische oder menschenfeindliche Sichtweise. Es ist schlicht die Wirklichkeit. Und sie ist geeignet, bei der einheimischen Bevölkerung ein Gefühl des Unwohlseins, des sich nicht mehr zu-Hause-Fühlens hervorzurufen. Denn es ist keineswegs menschenverachtend oder rassistisch, das Gefühl der Geborgenheit auch daran festzumachen, daß man in vertrauter Umgebung lebt. Das sind keine rechtsextremen Gedanken, sondern ich finde mich hier in der Gemeinschaft mit dem Bundesverfassungsgericht und den angesehensten Verfassungsrechtslehrern unseres Landes. Die hysterisch schreienden Demonstranten, die natürlich schon wieder die Gefahr der Wiederkehr des Nationalsozialismus halluzinieren, und die sich ausschließlich aus dem biodeutschen, weißen linken Gesocks von Amadeu Antonio Stiftung, Omas gegen rechts und dergleichen linksdrehenden NGOs zusammensetzen – die Masse der angesprochenen Zuwanderer aus dem arabisch-muslimischen Raum interessiert das ganze überhaupt nicht, sie fühlen sich eh völlig überlegen – liegen natürlich auch verfassungsrechtlich völlig daneben. Der Hinweis auf die offenkundigen Probleme der völlig aus dem Ruder gelaufenen Zuwanderung ist nicht menschenverachtend, nicht rassistisch, sondern schlicht zutreffend.

Das Migrantenproblem im Lichte der Verfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat im Maastricht-Urteil die relative Homogenität eines Volkes jedenfalls in kultureller Hinsicht als Voraussetzung für demokratische Legitimation bezeichnet. Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Professor Ernst-Wolfgang Böckenförde hat das Thema so umschrieben:

„Der spezifische Charakter der demokratischen Gleichheit… zielt – über die formelle rechtliche Zugehörigkeit, die die Staatsangehörigkeit vermittelt, hinausweisend – auf ein bestimmtes inhaltliches Substrat, zuweilen substantielle Gleichheit genannt, auf dem die Staatsangehörigkeit aufruht. Hier meint Gleichheit eine vor-rechtliche Gemeinsamkeit. Diese begründet die relative Homogenität, auf deren Grundlage allererst eine auf der strikten Gleichheit der politischen Mitwirkungsrechte aufbauende demokratische Staatsorganisation möglich wird; die Bürger wissen sich in den Grundsatzfragen politischer Ordnung ,gleich‘ und einig, erfahren und erleben Mitbürger nicht als existenziell anders oder fremd und sind – auf dieser Grundlage – zu Kompromissen und loyaler Hinnahme der Mehrheitsentscheidungen bereit“. (Ernst-Wolfgang Böckenförde, Demokratie als Verfassungsprinzip, HStR II, 3. Aufl.2004, RNr. 47).

Demgemäß weist der Verfassungsrechtler Rupert Scholz auch auf die Notwendigkeit einer gewissen Identitätswahrung hin:

Sollte die Einwanderung solche Ausmaße annehmen, daß dessen (des Staatsvolkes) Identität sich verändert, dann ist das mit dem Grundgesetz wohl nicht mehr zu vereinbaren.“ (Rupert Scholz, „Das schwächt die Verfassung“, Interview mit Moritz Schwarz, Junge Freiheit 21.06.2019, S.3).

Martin Wagener („Kulturkampf um das Volk“) zitiert Paul Kirchhof, der seines Erachtens klarstellt, daß es im Rahmen der freiheitlichen Ordnung des Grundgesetzes natürlich zur Entfaltung unterschiedlicher Kulturen kommen könne. Kirchhof sieht allerdings auch eine Grenze, die zu beachten die Aufgabe des Staates sei:

„Würde das Stichwort der Multikulturalität hingegen als ein Wettbewerb gegenläufiger Kulturen gedeutet, dessen Ergebnis sich der nur beobachtende Staat zu eigen machte, so wäre die Freiheitlichkeit gelegen und missverstanden…. Zu der rechtlich vorgefundenen Wirklichkeit, die der Staat zu achten und auszugestalten hat, gehört das Staatsvolk, die Nation, die den konkreten Verfassungsstaat rechtfertigt, seine Aufgaben und Maßstäbe bestimmt.“ (Paul Kirchof, Der Staat als Organisationsform politischer Herrschaft und rechtlicher Bindung, DVBl 99, 642).

Wagener leitet daraus ab, daß es im vorrechtlichen Raum nicht nur eine kulturelle Identität gibt, sondern auch einen Ursouverän, der diese kreiert hat. Das deutsche Volk hat sich somit als Kulturnation nach den Einigungskriegen einen eigenen Staat geschaffen.

Was einen Kanzler wirklich ausmacht

Friedrich Merz könnte sich auf seinen großen Vorgänger Helmut Schmidt berufen. Der hatte bekanntlich noch Schneid, auch und gerade gegenüber der linken Mehrheit in seiner Partei. Der bestand auf seiner richtigen Entscheidung zur Nachrüstung, auch mit der Konsequenz, darüber seine Kanzlerschaft zu verlieren. So viel Charakter ist in der Politik selten. Zu diesem Thema hat er sich mehrfach klar und unmißverstädlich geäußert. Er erklärte bereits im Jahre 1981, noch als amtierender Bundeskanzler:

„Wir können nicht mehr Ausländer verdauen, das gibt Mord und Totschlag.“

Damals betrug der Ausländeranteil in der Bundesrepublik Deutschland gerade einmal 6,5 %, Ende 2015 waren es gut 10 %. (Derzeit sind es 16,9 %, zählt man alle Menschen mit Einwanderungsgeschichte -das sind derzeit 21,2 Millionen- beträgt deren Anteil an der Gesamtbevölkerung 25,4 %). 1992 erklärte Helmut Schmidt:

Die Vorstellung, daß eine moderne Gesellschaft in der Lage sein müßte, sich als multikulturelle Gesellschaft zu etablieren, mit möglichst vielen kulturellen Gruppen, halte ich für abwegig. Man kann aus Deutschland mit immerhin einer tausendjährigen Geschichte seit Otto I. nicht nachträglich einen Schmelztiegel machen.“

In diese Kerbe hieb er erneut im Jahre 2004:

„Das Ideal einer multikulturellen Gesellschaft ist in demokratischen Staaten wie Deutschland nicht durchsetzbar. Insofern war es ein Fehler, daß wir zu Beginn der sechziger Jahre Gastarbeiter aus fremden Kulturen ins Land holten.“

Und im Jahre 2005 erklärte er klipp und klar:

Wir müssen eine weitere Zuwanderung aus fremden Kulturen unterbinden.“

In seinem letzten großen Fernsehinterview, wenige Monate vor seinem Tod, erklärte er in eindringlichen Worten, wo seines Erachtens die Probleme liegen:

„Zuwanderung aus fremden Zivilisationen schafft uns mehr Probleme, als es uns auf dem Arbeitsmarkt an positiven Faktoren bringen kann. Zuwanderung aus verwandten Zivilisationen, zum Beispiel aus Polen, ist problemlos. Zum Beispiel aus Tschechien, ist problemlos. Zum Beispiel aus Österreich ist problemlos. Aus Italien, ist problemlos. Es fängt an bei etwas südlicheren Gegenden. Zuwanderung aus Anatolien ist nicht ganz problemlos. Zuwanderung aus Afghanistan bringt erhebliche Probleme mit sich. Zuwanderung aus Kasachstan bringt Probleme mit sich. Das sind andere Zivilisationen. Nicht wegen ihrer anderen Gene, nicht wegen ihrer anderen Abstammung, aber wegen der Art und Weise wie sie als Säugling, wie sie als Kleinkind, wie sie als Schulkind, wie sie als Kind in der Familie erzogen worden sind.“

Das Problem

Das Problem von Herrn Merz und seinen ehemals bürgerlichen Parteifreunden ist schlicht und einfach die Angst vor der linken Journaille und der Minderheit der linken Parteien SPD, Grüne und die Linke. Wenn er nur so etwas ähnliches sagt, wie die AfD, die in punkto Zuwanderung nun wirklich die Dinge beim Namen nennt, und auch, soweit es aus der Opposition heraus möglich ist, Vorschläge zur Lösung der Probleme macht, dann bezieht er Prügel, duckt sich weg und zieht sich zurück, anstatt souverän zu erklären, er mache das Richtige, und wenn andere ebenfalls das Richtige machten, dann sei das halt in Ordnung. Käme dazu noch die Erklärung, man könne ja zur Abwechslung einmal Mehrheiten rechts der CDU/CSU, statt links davon suchen, hätten wir es endlich einmal mit einem Staatsmann zu tun. Darauf müssen wir leider wohl noch lange warten.

Verirrte Hirten

Ich habe an dieser Stelle nun schon des öfteren im Zusammenhang mit der angeblichen Recherche zu einem angeblichen Geheimtreffen „rechter“ Kreise in Potsdam über die Lügenagentur „correctiv“ berichtet. Das erste mal gleich nach der Veröffentlichung dieses Schauermärchens in der Tagesschau am Folgetag. Inzwischen gibt es mehr als ein dutzend Gerichtsentscheidungen gegen diese Firma, aber auch die willfährig ihre Lügen weiterverbreitenden Medien, auch Fernsehsender. Nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Berlin darf man diese Räuberpistole eine „dreckige Lüge“ nennen.

Indesssen lieben Politik und Medien in Deutschland dieses Schauermärchen so sehr, daß sie gegen die darin wahrheitswidrig beschworene Verschwörung gegen Deutschland nicht nur hunderttausende von Menschen auf die Straße gebracht haben, sondern es werden nun auch die „künstlerischen“ Verarbeitungen dieser gigantischen lüge abgefeiert, daß man sich als Beobachter des Zeitgeschehens die Augen reibt. Vorneweg natürlich die ARD. Sie hat mit großem Tamtam eine filmische Hervorbringung als „Dokumentarfilm“ verbreitet, die jene Lügengeschichte über den grünen Klee lobt. Natürlich unter dem Beifall der üblichen Verdächtigen, darunter, wen wundert’s noch, die Deutsche Bischofskonferenz. Gegen die berechtigte Kritik wehren sich die Exzellenzen heftig, wie aus dem nachstehenden Bericht aus der – vorzüglichen – Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT zu entnehmen ist, den ich so sehr zur Lektüre empfehle, daß ich ihn einfach wörtlich wiedergebe:

BONN. Trotz gerichtlich bestätigter Falschbehauptungen hat die Deutsche Bischofskonferenz die Vergabe des Katholischen Medienpreises 2025 für den ARD-Dokumentarfilm „Masterplan“ zum angeblichen Geheimtreffen in Potsdam verteidigt. Das Gremium sehe „keine faktische Grundlage für die Behauptung, der Film verbreite als solcher Unwahrheiten“, teilte der Pressesprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, auf Nachfrage der Berliner Zeitung am Montag mit.

Die Jury habe sich in ihrer Begründung auf die „Validität der Berichterstattung“ gestützt, die in Gänze weder Gegenstand der betreffenden Urteile des Oberlandesgerichts Hamburg gewesen sei, noch „dadurch in Zweifel gezogen werden“ könne. „Nach Informationen, die uns über den Gerichtsbeschluß vorliegen, ist das Urteil längst durch einen geringfügigen Umschnitt des Films erfüllt worden.“

Kardinal Marx lobt die Preisträger

Am Donnerstag hatte die Jury während einer Zeremonie in München den mit 5.000 Euro dotierten Preis an den für den „Masterplan“ verantwortlichen Regisseur Volker Heise vergeben. Der Jury zufolge liege seine besondere Leistung darin, daß er „nicht nur eine aufsehenerregende Recherche“ dokumentiere, sondern deren weitreichende gesellschaftliche Folgen aufzeige.

Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, lobte alle Ausgezeichneten dafür, daß sie für „Gerechtigkeit, Humanität und Veränderung“ einstünden und damit gesellschaftlicher Spaltung entgegenwirkten. „Besonders in Zeiten zunehmender Polarisierung des öffentlichen Diskurses, in denen Kommunikation und die Verbreitung von Information durch Haß, Hetze und Herabwürdigung geprägt sind, braucht es einen qualitativ hochwertigen und verantwortungsbewußten Journalismus, der Irrtümer und Mißstände aufdeckt und die Anliegen der Schwächsten und Ausgegrenzten in den Blick nimmt.“

Zentrale Behauptungen zum „Geheimtreffen“ waren falsch

Bereits im Juni hatte das Hamburger Oberlandesgericht zentrale Passagen im „Masterplan“ verboten (JF berichtete). Konkret stellten die Richter fest, durch einen irreführenden Zusammenschnitt werde der Eindruck erweckt, Staatsrechtler Ulrich Vosgerau habe dem Verfassungsschutz unterstellt, das „Geheimtreffen“ abgehört und Inhalte an Correctiv weitergeleitet zu haben. Dies sei nicht nur aus dem Zusammenhang gerissen, sondern in der Sache falsch.

Vosgerau war im November 2023 als Referent bei dem Treffen in Potsdam aufgetreten. Der Blog Correctiv veröffentlichte im Januar 2024 den Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“ und schrieb, dort sei über Pläne zur massenhaften Ausweisung von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund diskutiert worden. Nach mehreren Gerichtsurteilen mußte das Medium diese sowie andere Behauptungen zurückziehen. (kuk)

Nun habe ich selbst seinerzeit mit einer Reihe von Teilnehmern dieser ganz und gar nicht geheimen Konferenz gesprochen. Daher bin ich mir ganz sicher, daß diese Geschichte „erstunken und erlogen“ ist, wie ich das nach einer Gerichtsverhandlung in Köln den anwesenden Journalisten in die Notizblöcke diktiert habe. Was die Deutsche Bischofskonferenz angeht, so muß man leider davon ausgehen, daß auch die katholische Kirche heutzutage nur noch eine von vielen linken NGO’s ist, die mit gewaltigen Zahlungen aus dem Steuersäckel am leben gehalten wird. Doch ist die Kirche als Institution weitaus größer, als die lächerlichen Zwerge, die dort derzeit das sagen haben. Das wird vorübergehen, genauso, wie auch die Borgia-Päpste längst Geschichte geworden sind. Der Fels bemerkt nicht einmal, daß ein Hund das Bein an ihm hebt.

Stultissime

Bundesfamilienministerin Karin Prien hat jüngst in einem Podcast der Funke-Mediengruppe erklärt: „Wenn die AfD den Bundeskanzler stellt, dann werde ich sicherlich vorher Deutschland verlassen.“ Zur Begründung erklärte sie unter anderem, „daß es dem deutschen Staat schon heute nicht mehr gelinge, Jüdinnen und Juden wirklich wirksam zu schützen vor den Angriffen auf der Straße.“ Und weiter: „Juden, die als Juden gelesen werden, also die durch Kippa, durch das Tragen eines Davidsterns erkennbar sind, werden auf offener Straße diskriminiert, werden angespuckt, werden angegriffen.“

Nun ist leider tatsächlich festzustellen, daß gerade seit dem 7.10.2023 in Deutschland zunehmend antiisraelische, antisemitische und klar judenfeindliche Demonstrationen und Aktionen zu registrieren sind. Dies jedoch der AfD zuzurechnen, und das tut Frau Prien ja offensichtlich, wenn sie mit dieser Begründung Deutschland verlassen will, wenn die AfD den Kanzler stellt, ist absolut wirklichkeitsfremd.

Schauen wir uns zunächst die Fakten an.

Nach antisemitischen Erfahrungen gefragt, gingen nach Einschätzung der befragten Juden 62 Prozent der Beleidigungen und 81 Prozent der körperlichen Angriffe von Muslimen aus. Zwar war die Datenbasis relativ klein, aber eine Tendenz lässt sich durchaus ablesen (WELT vom 14.6.2021). Der Jahresbericht 2024 des Bundesverbandes Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus e.V. (RIAS) weist insgesamt 8627 antisemitische Vorfälle in Deutschland auf, davon mit rechtsextremem Hintergrund 544, also 6,3 %. Das ist das ganze Spektrum von Beleidigungen und Propagandadelikten bis zu schweren Körperverletzungen. Wer die Fernsehbilder von propalästinensischen Demonstrationen seit dem 7.10.2023 aufmerksam betrachtet, wird neben palästinensischen Fahnen diverse Fahnen linksextremer Organisationen einschließlich der Antifa, in keinem Falle jedoch dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnende Fahnen oder Symbole feststellen.

Das Verhältnis der AfD zu Israel und den Juden

Was die AfD angeht, so will ich nur zwei Aussagen ihrer führenden Politiker zu dem mörderischen Angriff der Hamas vom 7.10.2023 zitieren. „Dieser barbarische Angriff mit fast ausschließlich zivilen
Opfern muss radikal beantwortet werden.“ (Dr. Alexander Gauland am 12.10.2023 im Deutschen Bundestag). In der Gedenkveranstaltung des Deutschen Bundestages ein Jahr später sprach der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Dr. Bernd Baumann von „Islamisten und Mördern, die wir verabscheuen, die Israel auslöschen, die alle Juden ins Meer treiben wollen“. Denen halte man entgegen: „Wir stehen für das Existenzrecht Israels, zum Lebensrecht des jüdischen Volkes.“ Baumann prangerte offenen Judenhass in Deutschland an: „Die Lage in Deutschland eskaliert, Straftaten gegen Juden haben sich verdoppelt, zu 90 Prozent muslimisch, religiös motiviert.“ An Universitäten würden Juden von radikalen Muslimen bedrängt „und einem linksradikalen Mob, der sich mit ihnen verbündet“. Das sei eine klare Folge der Migrationspolitik der 16 Jahre der Unionsregierung. Diese Schlussfolgerung ist durchaus naheliegend, denn der ungeregelte und unbegrenzte Zuzug insbesondere junger muslimischer Männer hat ersichtlich das Potenzial des Antisemitismus in Deutschland erheblich verstärkt.

Der intellektuelle Supergau der Ministerin

Wie unter diesen Umständen jemand wie Frau Prien, immerhin Volljuristin und erfahrene Rechtsanwältin, die grassierende Judenfeindlichkeit rechts verorten kann, ist unerfindlich. Noch unverständlicher ist es, für den Fall einer AfD-Kanzlerschaft zu befürchten, Juden könnten in Deutschland dann nicht mehr sicher leben. Entweder ist die Dame strunzdumm oder völlig vernagelt. Ihre Erklärung ist genauso verpeilt wie die Zuordnung des Hitlergrußes eines Hamas-Sympathisanten auf einer Palästinenser Demo zur politisch motivierten Kriminalität rechts. Leider wirft das ganze auch ein Schlaglicht auf das Personaltableau unserer Politik. Wenn man mit so viel Unverstand Bundesministerin werden kann, dann ist Deutschland wirklich am Ende.

Paralipomena

Zum guten Schluss noch die Übersetzung der Überschrift dieses Beitrages, damit nicht etwa ein des Lateinischen nicht mächtiger Staatsanwalt gegen mich wegen eines Delikts nach §§ 185, 188 StGB ermittelt: das heißt nicht „die dümmste“, das heißt vielmehr „am dümmsten“, charakterisiert also nicht eine Person, sondern ein Verhalten.

Der Tiefpunkt

Wir haben in Deutschland seit längerem eine Tendenz, die politische Auseinandersetzung in die Gerichtssäle zu verlagern. Die wachsende Zustimmung des Wahlvolks zu den politischen Forderungen der Partei Alternative für Deutschland macht offensichtlich die – noch – herrschende Mehrheit der politischen Klasse in Deutschland nervös. Die aktuellen Umfragewerte weisen Zustimmungsraten von rund 25 % mit steigender Tendenz auf. In Sachsen-Anhalt „droht“ gar eine parlamentarische Mehrheit dieser Partei. Auf der anderen Seite werden die Stellungnahmen der Verfassungsschutzbehörden, die ja den Weisungen der Innenminister Folge leisten müssen, immer absurder.

Erstes Beispiel

Es sei an die Stellungnahme der Verfassungsschutzabteilung des Innenministeriums von Rheinland-Pfalz vom 29.7.2025 in der Sache des Ludwigshafener Kandidaten für die Wahl zum Oberbürgermeister, Joachim Paul, erinnert. Dort findet sich neben tadelnden Hinweisen auf Vorstellungen des Kandidaten zur sogenannten Remigration, bei der ihm selbstverständlich eine menschenrechtswidrige und damit verfassungsfeindliche Interpretation dieses Begriffs unterstellt wird, der Hinweis darauf, daß er doch in einem Beitrag für das österreichische Magazin „Freilich“ eine Rezension der Amazon-Serie „Die Ringe der Macht“ – eine Fortführung von J.R.R. Tolkiens Herr der Ringe – Parallelen zum Nationalismus (nicht: Nationalsozialismus) und der von der Neuen Rechten angeblich verfolgten (sic!), gemeint ist wohl als Programm verinnerlichten „Konservativen Revolution“, gezogen habe. Zitiert wird er mit dem Text: „Tatsächlich spiegelt das gesamte Werk Tolkiens eine konservative Geisteshaltung wider, die gerade weil sie ohne weiteres in die Breite wirkt, von besonderem Wert für den zeitgenössischen Konservatismus ist. Die Protagonisten im „Herrn der Ringe“ kämpfen für eine Sache, die größer ist als sie selbst, die Heimat, den Fortbestand ihrer Kultur, eine gerechte Ordnung, die Abwehr einer Weltgefahr. Sie sind bereit, ihr Leben dafür aufs Spiel zu setzen. Auch wenn sie sich frei für diesen Weg entscheiden, spüren sie eine tiefe Verpflichtung ihrem Volk, ihrer Kultur, ihren Vorvätern gegenüber.“ Daran macht der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz unter anderem „das Nichtvorliegen der Verfassungstreue des Bewerbers Paul“ fest.

Ein weiterer Vorwurf lautet: „Im Januar 2023 veröffentlichte das Freilich-Magazin einen Artikel von Joachim Paul unter dem Titel „Eine Warnung“. Die Warnung sprach Joachim Paul gegenüber Migranten – vor allem mit islamischem Hintergrund – aus. Diese seien laut Paul grundsätzlich von asozialem Gruppenegoismus geprägt, der sich in Form von Kleinstrukturen äußern würde. Sein Feindbild definiere er dabei sehr klar: „Die Wahrheit ist: die Gewalt in Berlin und anderswo hat ein Gesicht. Sie ist jung, sie ist männlich, sie ist orientalisch.“ Joachim Paul mache in dem Artikel zudem deutlich, daß hauptsächlich kulturelle Unterschiede, wie beispielsweise fehlende Bildung bei Migranten, zu mehr Gewalt führen würden. Nun mag jeder selbst beurteilen, ob diese Analyse von Herrn Paul mit der Wirklichkeit ganz oder wenigstens zu großen Teilen übereinstimmt. Jedenfalls hat am 21.6.2024 die Polizeipräsidentin von Berlin, Dr. Barbara Slowik, zu diesem Thema erklärt: „Zugespitzt formuliert: Nach unseren Zahlen ist die Gewalt in Berlin jung, männlich und hat einen nicht-deutschen Hintergrund. Das gilt auch für Messergewalt.“ Merke: wenn zwei das selbe sagen, ist es noch lange nicht das selbe. Bei Frau Slowik hui, bei Herrn Paul pfui.

Von ähnlicher Qualität sind die weiteren Vorwürfe in dieser gutachterlichen Stellungnahme, oder soll ich nicht eher sagen in diesem Pamphlet, des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes vom 29.7.2025, wobei dem Kandidaten unter anderem zur Last gelegt wird, mit wem er spricht, wer in seinen Veranstaltungen auftreten darf etc. pp.

Das grundsätzliche Problem

Was mich als Juristen, vor allem als praktizierendem Anwalt vor den Gerichten, daran so besonders stört, ist die offensichtlich zu Tage tretende Tendenz, die juristische Professionalität zugunsten politischer Loyalität beiseite zu schieben. So geschehen auch im Falle des Herrn Paul. Sein Antrag, die Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Ludwigshafen, ihn nicht zur Wahl des Oberbürgermeisters zuzulassen, aufzuheben, wurde von den zuständigen Verwaltungsgerichten in Rheinland-Pfalz durch zwei Instanzen abgelehnt. Tragende Begründung war letztendlich, es liege jedenfalls kein offensichtlich rechtswidriges Handeln des Wahlausschusses vor. Deswegen sei der Antragsteller auf die Wahlanfechtung nach der Wahl verwiesen.

Ein Musterbeispiel juristischer Unprofessionalität

Nach Sachlage gründet die Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Ludwigshafen jedoch auf einem offensichtlich mehr als fadenscheinigen Gutachten des Verfassungsschutzes, für dessen Inhalt seine Autoren sich eigentlich schämen müssten. Eine alte Juristenweisheit besagt, daß die Arbeit des Juristen am Sachverhalt beginnt. Dieser ist festzustellen und dann an den einschlägigen Rechtsvorschriften zu messen, was juristisch auch Subsumtion genannt wird. Die beiden referierten Vorwürfe tragen nicht entfernt eine Einstufung als verfassungsfeindlich. Wer etwa der Herr der Ringe-Saga eine konservativ-patriotische Wertigkeit beimisst, kann recht oder unrecht haben, berührt indessen die Grundwerte der Verfassung, insbesondere die absolut geschützte Menschenwürde, nicht. Wer zutreffend die Ursachen für die Gewalt auf unseren Straßen inhaltlich übereinstimmend mit der Polizeipräsidentin von Berlin beschreibt, berührt ebenso wenig die Grundsätze unserer Verfassung. Insbesondere ist das nicht Ausdruck der sogenannten gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, um einmal den beliebten links-grünen Politsprech zu benutzen, sondern benennt ein akutes Problem.

Zweites Beispiel

Ein weiteres Beispiel für die Qualität der Gesinnungspolizei im Staate Absurdistan: Der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg hat nun die AfD in diesem Bundesland vom „Verdachtsfall“ zur „gesichert rechtsextremistischen“ Partei „hochgestuft“. Auch hier finden wir neben klassischen Verschwörungstheorien eine groteske Begründung. Der Brandenburger Verfassungsschutz führt in seinem Hochstufungsvermerk zur AfD einen Deko-Adler an und schreibt, dieser vermittle „ikonografisch NS-Ästhetik“. Der Adler ist bekanntlich seit Jahrhunderten das Wappentier Deutschlands und ziert das offizielle Wappen der Bundesrepublik Deutschland. Als Beleg dient der auf dem untenstehenden Foto vor dem Abgeordneten stehende Porzellanvogel:

Es kann sich jeder selbst Gedanken dazu machen, welche Nähe oder Ferne dieser Porzellanadler zu seinem Artgenossen hat, der in der Nazizeit das Hakenkreuz in seinen Fängen hielt, oder zum Weißkopfadler im Großen Siegel der Vereinigten Staaten von Amerika, oder schlicht mit jedem Adler in der Natur. Wer hier von NS-Ästhetik oder Symbolik faselt, bedarf wohl einer gründlichen Psychotherapie. Doch damit wären wir bereits bei der grassierenden Dextrophobie in unserer politisch-medialen Klasse. Und das wäre einer eigenen Betrachtung wert. Ich kann gut nachvollziehen, daß die Neue Zürcher Zeitung dieses Gutachten, natürlich nicht nur wegen dieser Sottise, eher als Beitrag in dem Satiremagazin „Titanic“ verorten wollte.

In einem normalen Land würde eine solche Fehlleistung einer Behörde dazu führen, daß ihr Leiter und die für diesen Unfug verantwortlichen Mitarbeiter umgehend geschasst würden, wie das so schön heißt. In unserem Absurdistan indessen können die wackeren Gesinnungspolizisten aus Brandenburg auf Beförderung hoffen.

Drittes Beispiel

Doch der Niedergang der juristischen Professionalität in Deutschland ist leider nicht auf Verfassungsschutzbehörden und (manche) Verwaltungsgerichte beschränkt. Die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften, als deren herausstechende Eigenschaft mir als jungem Studenten noch eine unbestechliche Objektivität vermittelt wurde, zeigen sich leider vermehrt als verlängerter Arm der Politik. Jeder kennt zwischenzeitlich die Justizposse um das sogenannte Schwachkopf-Meme, das auf Geheiß (Strafantrag) des so verspotteten Politikers Robert Habeck zu einer frühmorgendlichen Hausdurchsuchung bei einem unterfränkischen Rentner geführt hat. Nicht einmal die einschlägig bekannten Bamberger Staatsanwälte haben dann Anklage gegen den Rentner erhoben, und das aus gutem Grund. Selbst wenn man, wie nicht, das Schwachkopf-Meme in dem Bereich der Formalbeleidigung verorten wollte, so wäre sie ja nicht anlasslos erfolgt, sondern vielmehr angesichts der unglaublichen Fehlleistungen des Wirtschaftsministers Habeck und der von ihm zu verantwortenden Vernichtung von zig Milliarden Steuergeldern mit dem OLG Hamm („Dummschwätzer-Urteil“) durchaus als harsche, aber zulässige Polemik einzustufen.

Viertes Beispiel

Nicht wenige Leser dieses Blogs haben ja den Bericht über die drei niedersächsischen Staatsanwälte gesehen, die sich vor laufender Kamera über die Leute lustig gemacht haben, bei denen sie wegen angeblicher „Hasskriminalität“ Handys und Laptops konfizieren ließen. Nachdem dieser Bericht von einem US-amerikanischen Fernsehsender produziert und verbreitet worden ist, haben wir Deutschen uns damit auch weltweit gehörig blamiert. Das lässt sich allerdings toppen, wie das nachstehende Beispiel zeigt:

Fünftes Beispiel

Ein Landtagsabgeordneter der angeblich „gesichert rechtsextremistischen“ AfD hat im Wahlkampf 2024 unter anderem ein Plakat kleben lassen, auf dem eine Frau und ein Mann symbolisch mit ihren Armen ein Dach über Kindern bildeten. Im Wortsinne plakativ war das die Botschaft: „Wir schützen eure Kinder“, die dann auch in Worten darüber stand.

Die Staatsanwaltschaft sieht dahinter einen getarnten Hitlergruß. Wie absurd das ist, zeigt die Abbildung des Plakats.

Auf diesem Wahlplakat sieht die Staatsanwaltschaft einen Hitlergruß.

Nach Presseberichten hat gegen den AfD-Landtagsabgeordneten und Oberbürgermeisterkandidaten der AfD aus Frankfurt (Oder), Wilko Möller, sowie einen Grafiker die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Symbole erhoben. Dies nicht etwa zum zuständigen Amtsgericht, sondern zum Landgericht. Dies ist deswegen grotesk, weil das Landgericht erst dann zuständig wird, wenn die zu erwartende Strafe mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe beträgt. Gemäß § 86a StGB wird die Verbreitung nationalsozialistischer Symbole mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. In der Praxis liegen die Strafen regelmäßig im unteren Bereich der Geldstrafen, also zwischen 60 und 120 Tagessätzen. Normalerweise müsste also das Landgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens vor der Strafkammer ablehnen und die Sache an die Staatsanwaltschaft mit dem Bemerken zurückgeben, hier sei der Strafrichter beim Amtsgericht zuständig. Aber vor allem liegt ersichtlich nicht einmal der Tatbestand des Gesetzes vor. Zumindest aber wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur rechtlichen Einordnung von mehrdeutigen Begriffen auch bei Abbildungen diejenige Interpretation zu wählen, die aus der Strafbarkeit hinausführt. Doch hier gelten offenbar andere Maßstäbe, denn es geht gegen die Verfassungsfeinde von der AfD im „K(r)ampf gegen rechts“.

Anzeige erstattet hatte damals die Kreisvorsitzende Frankfurt (Oder) der offenbar zur Gemeinschaft der Demokraten gehörenden Linkspartei, Anja Kreisel. Sie begründete damals auf Instagram die Anzeige damit, daß auf dem Plakat „zwei Erwachsene in einer Pose, die Assoziationen zu verbotenen Gesten weckt und möglicherweise gegen § 86a StGB verstößt“ gezeigt werden. Dieser Argumentation konnte die Staatsanwaltschaft offenbar folgen.

Aufgrund der Aufregung um den möglichen Hitlergruß auf dem Wahlplakat hängte die Polizei zusammen mit der Feuerwehr die Wahlplakate bereits mehrere Wochen vor der Landtagswahl ab. Auf Nachfrage des rbb verwies die Polizei darauf, daß sie allein aufgrund der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, es handele sich um das Zeigen eines rechtswidrigen Kennzeichens, verpflichtet sei, aktiv zu werden „unabhängig davon, ob ein Ermittlungsverfahren geführt wird und wie dieses ausgeht.“

An dieser Stelle wiederhole ich nochmals den alten juristischen Grundsatz: die Arbeit des Juristen beginnt am Sachverhalt. Es ist also nach Eingang dieser Anzeige zu prüfen, ob tatsächlich ein Kennzeichen des Nationalsozialismus verwendet wird. Der sogenannte Hitlergruß gehört nach ständiger Rechtsprechung zu diesen verbotenen Kennzeichen. Es kommt also darauf an, ob er auf diesem Wahlplakat tatsächlich zu sehen ist. Das mag jeder Leser selbst beurteilen. Aus meiner Sicht ist das krass abwegig. Wer nicht bei dem Wort Hitlergruß das zutreffende Bild eines Menschen mit stracks nach vorne oben ausgestrecktem rechten Arm vor Augen hat, kann unzählige Darstellungen dieser Art im Internet unter dem Stichwort „Hitlergruß“ googeln. Ich habe mir durchaus überlegt, ein Beispiel abzubilden. Gemäß § 86a Abs. 3 in Verbindung mit § 86 Abs. 4 StGB wäre das auch zulässig. Denn in diesem Kontext greift eben die Ausnahmeregelung, daß derartige Abbildungen dann zulässig sind, wenn sie in anderem Zusammenhang, insbesondere der Berichterstattung über das Zeitgeschehen, erfolgen. Dies ist hier ja offensichtlich der Fall. Indessen habe ich von der Übernahme einer solchen Abbildung abgesehen, weil ich die Ressourcen der Justiz nicht sinnlos in Anspruch nehmen und vergeuden will. Denn eine politisch korrekte und übereifrige Staatsanwaltschaft könnte das zum Anlass nehmen, gegen mich ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und Anklage zu erheben. Diese dürfte wohl mit Sicherheit schon beim Amtsgericht, mindestens aber irgendwann im Instanzenzug scheitern. Gerade als Anwalt denke ich aber, daß die Ressourcen der Justiz für wichtigere Dinge genutzt werden sollten.

Sechstes Beispiel:

In einem auf Entlassung aus dem Dienst gerichteten Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten legt ihm die Bundeswehr zum Beleg seiner angeblich nicht gegebenen Verfassungstreue zur Last, die Abbildung eines Wahlplakats der seinerzeitigen DNVP (Deutschnationale Volkspartei) von 1920 auf seinem PC gespeichert zu haben. Das sei ja wohl ein Hinweis auf Sympathien für den Nationalsozialismus. Nun hatte diese Partei nit der NSDAP nichts zu tun, stand vielmehr in politischer Konkurrenz zu ihr, unbeschadet dessen, daß 13 Jahre später ihr Vorsitzender Hugenberg meinte, sie in einer Koalition disziplinieren zu können. Das ging bekanntlich schief. Vor allem aber war diese Partei die politische Heimat von späteren Widerstandskämpfern wie Goerdeler. Diese beflissenen Diener ihres Herrn von der Wehrdisziplinaranwaltschaft sind offensichtlich historisch und politisch beklagenswert ungebildet. Somit scheitert ihre zutreffende juristische Beurteilung des Sachverhalts bereits an der damit notwendigerweise unrichtigen Feststellung des Sachverhalts. Es ist nur zu hoffen, daß die uniformierten Kameraden dieser zivilen Bundeswehrjuristen ihr Handwerk besser beherrschen als sie.

Was lernen wir daraus?

Die Tendenz, die aus den beschriebenen Sachverhalten erkennbar ist, ruft Besorgnis hervor. Natürlich ist unsere Justiz nach wie vor grundsätzlich und im allgemeinen neutral und hoch professionell allein dem Gesetz verpflichtet und arbeitet nach den Regeln der Rechtswissenschaft. Indessen ist leider immer öfter zu erkennen, daß sich einzelne Juristen, im Falle der Verfassungsschutzämter dieser gesamte Bereich, politisch in die Pflicht nehmen lassen, zumindest eine Art vorauseilenden Gehorsam gegenüber der Politik erkennen lassen. Nun gilt grundsätzlich der Primat der Politik, dem sich Beamte unterordnen müssen. Gerichte grundsätzlich nicht. Indessen beobachten wir in den Universitäten seit geraumer Zeit eine Entwicklung, die ausgesprochen linke Wissenschaftler auf Lehrstühle bringt. Der seinerzeit von den 68ern propagierte „Marsch durch die Institutionen“ in die Zentralen der Macht lässt grüßen. Wer etwa als Student Vorlesungen zum Verfassungsrecht von Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf oder Frau Prof. Kaufhold hört, erhält als junger Jurist ein Bild von unserer Verfassung, insbesondere den Grundrechten, das die Freiheitsrechte als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat nicht mehr zeigt, stattdessen den bevormundenden Leviathan, der seine Macht weniger durch demokratisch zustande gekommene Gesetze, sondern durch allenfalls mittelbar demokratisch legitimierte Gerichte und demokratisch überhaupt nicht legitimierte Institutionen wie Banken oder internationale Organisationen ausübt, und zwar im Sinne derjenigen, die sich im Besitze der Wahrheit wähnen, wie das bei den Sozialisten seit eh und je der Fall ist. Kommt dann noch der Blick auf die eigene Karriere dazu, ist der willfährige Diener des politischen Zeitgeistes in Richterrobe perfekt.

Principiis obsta!


Dumm, dümmer, Merz

Es war zu erwarten. Friedrich Merz hat – offenbar im Alleingang, aber sicher nach Rücksprache mit oder gar auf Drängen der SPD – erklärt, Deutschland werde Israel keine Waffen mehr liefern, die im Gaza Streifen eingesetzt werden können. Damit hat er sich und unser Land bis auf die Knochen blamiert.

Schauen wir auf die Fakten

Es trifft natürlich zu, daß der internationale Druck auf Israel, den Krieg gegen die Hamas – ja, was nun, einzustellen, zurückhaltender, unter weitgehender Schonung der Zivilbevölkerung zu führen? – immer mehr zunimmt. Es trifft auch zu, daß in der israelischen Bevölkerung vieles umstritten ist, was die Regierung in Sachen Gaza tut. Es trifft auch zu, daß selbst der oberste Soldat des Landes das Ziel der vollständigen Eroberung des Gaza Streifens für unrealistisch hält.

Doch welchen Sinn kann diese Ankündigung des deutschen Bundeskanzlers denn haben? Um welche Waffen kann es sich handeln? Um diese Fragen zu beantworten, muß man zunächst prüfen, welche Waffen Deutschland bisher Israel geliefert hat. Das sind in erster Linie Kriegschiffe. Die israelische Marine kämpft indessen nicht im Gaza Streifen. Sie riegelt allenfalls das Gebiet von See her ab, um etwa Waffenlieferungen an die Hamas auf diesem Wege zu unterbinden. Der Feldzug gegen die Hamas wird von Heer und Luftwaffe geführt. Die Hauptwaffensysteme des israelischen Heeres, Kampfpanzer, Schützenpanzer und Artillerie, kommen aber nicht aus Deutschland. Kampf- und Schützenpanzer sowie deren Munition stammen aus israelischer Produktion, die Artilleriegeschütze zum wesentlichen Teil aus US-amerikanischer. Dazu kommt ein Raketenwerfer aus israelischer Produktion. Die Handfeuerwaffen und deren Munition werden ebenfalls in Israel entwickelt und hergestellt. Die israelischen Kampfflugzeuge sind US-amerikanische Modelle, zum Teil in Israel weiterentwickelt.

Was macht Israel militärisch so stark?

Nota bene beruht die militärische Stärke Israels vor allem auf der im Volk tief verankerten Entschlossenheit, sich zu verteidigen. Das zeigt sich unter anderem an der geltenden Wehrpflicht mit einer Dienstzeit von 36 Monaten für Männer und 24 Monaten für Frauen. Wehrdienstverweigerung gibt es nicht. Wer den Dienst in den Streitkräften nicht leisten will, muß damit rechnen, im Gefängnis zu landen. Entgegen der Darstellung in unseren Medien ist auch der Krieg in Gaza in der israelischen Bevölkerung populär, wie einer schreibt, der es wissen muß: Chaim Noll, in CATO 5/2025 S. 20 ff. Die europäischen Befindlichkeiten sind denn auch den meisten Israelis wurscht. Auch insoweit unterscheidet sich dieses Volk grundlegend von den europäischen Völkern, insbesondere dem deutschen Volk. Es ist auch nicht so vergreist, vielmehr sind 55 % der Israelis unter 35 Jahren alt, die Geburtenrate beträgt 3,1 Kinder pro Frau, in Europa 1,7. Bei uns sind 41,2 % der Bevölkerung unter 40 Jahre alt, die Geburtenrate beträgt gerade mal 1,35 Kinder pro Frau. Wir haben es also mit einem wehrhaften, weil wehrwilligen, dazu noch vitalen Volk zu tun. Dagen nimmt sich Deutschland als ein Jammertal voller ängstlicher älterer Leute aus.

Wir stellen also fest, daß Israel schon jetzt keine Waffen aus Deutschland bekommt, die im Gaza Streifen eingesetzt werden, bzw. eingesetzt werden können. Israel braucht keine deutschen Waffen. Selbst seine Marine könnte sich anderweitig eindecken. Was soll also dieses Geschwätz des Bundeskanzlers? Dazu später.

Das Eigentor

Deutschland indessen braucht israelische Waffen. Das gilt weniger für die vorzügliche Mschinenpistole Uzi, die jeder kennt, der einmal Soldat der Bundeswehr war, sondern vor allem für die Luftabwehr. Weltweit kann nur das israelische Luftabwehrsystem Iron Dome zuverlässig anfliegende Raketen und Drohnen abwehren. Das auch bei uns vorhandene US-amerikanische System Patriot kann dies nur unzureichend. Auch das sehr gute deutsche System Iris-T deckt nur einen Teil der Luftabwehr ab. Wie stehen wir da, wenn die Israelis diese Ankündigung des Bundeskanzlers zum Anlass nehmen, ihrerseits keine Luftabehrsysteme mehr zu liefern?

Die Ursache der deutschen Misere

Warum gibt Merz offenbar dem Drängen der deutschen und internationalen Linken nach? Nun hat die Linke seit vielen Jahren die Diskurshoheit in Politik und Medien. Ihre Affinität zu den Palestinensern, genauer gesagt, zu den arabisch-islamischen Terroristen, ist unübersehbar. Merz und die Union haben sich mit ihrer Dextrophobie, auf derem Morast so etwas wie die Brandmauer erbaut werden konnte, auf Gedeih und Verderb der SPD und ihren natürlichen Bundesgenossen aller roten und grünen Schattierungen ausgeliefert. Der Tag wird kommen, an dem sie – zu spät – einsehen müssen, daß sie gehandelt haben wie es der alte Kommunist Bertolt Brecht vorhergesagt hat: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber!“ Dagegen kann man insbesondere nicht einwenden, daß die AfD als Koalitionspartner nicht in Frage komme, Nazis und so. Natürlich gibt es Juristen in den Verfassungsschutzämtern, die das behaupten. Das sind aber weisungsunterworfene Beamte. Die erhalten ihre Weisungen von Politikern. Also ganz neutral, nicht wahr? Und es gibt sicher auch unter den Richtern links grundierte Juristen, die dann eben so judizieren, wie das in den diversen AfD-Verfahren teilweise gesschieht. Dafür sorgen schon linksdrehende Jura-Professoren wie die Kandidatinnen für das Bundesverfassungsgericht oder Prof. Fischer-Lescano aus Bremen. Indessen könnten Unionspolitiker mit dem sprichwörtlichen Arsch in der Hose das auch anders machen, und wenn die Köter in der Pressemeute noch so laut heulen. Doch sind solche Leute dort weit und breit nicht in Sicht. Die Karriere ist alles, das Wohl des Volkes nichts.

Die Dummheit des Friedrich Merz ist unionstypisch. Gewissermaßen liegt sie dort in den Genen.

Ein Schulbeispiel der deutschen Krankheit

Wenn man den Geisteszustand von Politikern und sogenannten Medienschaffenden in Deutschland einordnen und bewerten soll, dann ist der Umgang dieser Leute mit dem Strafprozess gegen Simeon Ravi Trux vor dem zuständigen Gericht in Budapest aufschlussreich. Manche Leser dieses Blogs werden an dieser Stelle fragen: „Simeon wer?“, denn in der Berichterstattung über diesen Fall wird der Angeklagte nur als „Maja T.“ bezeichnet. Die Auflösung dieses Rätsels ist, daß der Angeklagte nach seiner Auslieferung an die ungarische Justiz und Antritt der Untersuchungshaft auf die Idee gekommen ist, sich im modischen Politsprech als „non binär“ zu bezeichnen und nunmehr Maja zu heißen. Bekanntlich ist es in Deutschland inzwischen möglich, auf der Grundlage des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes beim zuständigen Standesamt den Eintrag seines Geschlechts und den oder die Vornamen ändern zu lassen. Das ist im vorliegenden Fall jedoch offensichtlich nicht geschehen, denn dieser Antrag muss mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt gestellt werden, und es gelten Fristen, die in diesem Verfahren eingehalten werden müssen. Das ist im vorliegenden Falle nicht geschehen – anderenfalls hätte das Herr Trux doch hinausposaunt -, sodaß der Angeklagte von Rechts wegen nach wie vor ein Mann ist und mit Vornamen Simeon Ravi heißt. Der Angeklagte ist auch ganz offensichtlich auf diese Idee verfallen, um seine Haftbedingungen zu verbessern. Ein Phänomen, das des Öfteren zu beobachten ist, und schon dazu geführt hat, daß derartige Straftäter etwa in Großbritannien in Frauenhaftanstalten eingeliefert worden sind, wo sie die Gelegenheit genutzt haben, weibliche Gefangene zu vergewaltigen.

Obgleich eine rechtlich zu beachtende Änderung des Geschlechts nicht vorliegt, haben die ungarischen Behörden entschieden, den Untersuchungshäftling in Einzelhaft zu nehmen, um ihn vor seinen Mitgefangenen zu schützen, denn in solchen Fällen muss befürchtet werden, daß es seitens der Mitgefangenen zu Übergriffen auf die betreffende Person kommt.

Die Lesart der Linken und ihrer politischen Dienstboten

Die deutsche politische Klasse indessen, und zwar nicht nur ihr linksradikaler Teil, springt bereitwillig über das Stöckchen, das der Angeklagte ihr hinhält. Nicht nur, daß ausschließlich von einer „Maja T.“ die Rede ist, deutsche Politiker und Medienvertreter pilgern regelrecht nach Budapest um dem Angeklagten beizustehen. Der deutsche Außenminister erklärt sogar, bei der ungarischen Regierung vorstellig werden zu wollen, um die Überstellung des Angeklagten nach Deutschland zu erreichen.

und die Wirklichkeit

Hintergrund ist offenbar, daß der Angeklagte in der Tat vor seiner Auslieferung nach Ungarn, wo er seine Taten begangen hat- was unzweifelhaft die Zuständigkeit der ungarischen Justiz begründet -, beim Bundesverfassungsgericht beantragt hat, die Auslieferung nach Ungarn wenigstens aufzuschieben, wenn nicht ganz zu untersagen. Indessen ist der beantragte Beschluss zwar ergangen, allerdings erst Stunden nach Ankunft des Angeklagten in Ungarn. Damit ist er gegenstandslos. Dennoch hören wir von Politikern und Journalisten ständig, der Angeklagte habe in Ungarn kein rechtsstaatliches Verfahren zu erwarten und die Haftbedingungen seien menschenrechtswidrig. Das ist völlig aus der Luft gegriffen. Im Gegenteil. Nach der Auffassung des Generalsanwalts beim Europäischen Gerichtshof kann die Auslieferung nach Ungarn nicht aufgrund unmenschlicher Haftbedingungen verweigert werden. Und auch das Oberlandesgericht Celle hat in einem Auslieferungsverfahren bereits mit Beschluss vom 21.7.2021, Aktenzeichen 2 AR (Ausl) 40/21 ausdrücklich festgestellt:

1. Das in der Vergangenheit durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das CPT (European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment) festgestellte erhebliche Überbelegungsproblem in ungarischen Haftanstalten wurde sowohl durch gesetzliche, als auch organisatorische und bauliche Maßnahmen beseitigt.

2. Das Rechtshilfeverbot gem. § 73 IRG steht der Zulässigkeit der Auslieferung vor diesem Hintergrund derzeit nicht entgegen, wenn die ungarischen Behörden bezüglich der im Falle der Auslieferung zu erwartenden Haftbedingungen eine allgemeine Zusicherung dahingehend abgeben, dass der Verfolgte für die gesamte Haftzeit nach Überstellung kontinuierlich EMRK-konforme Bedingungen vorfinden wird.

Auch nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für die Menschenrechte kann der ungarischen Justiz die Rechtsstaatlichkeit nicht abgesprochen werden. Jedoch hat dieser Gerichtshof mehrfach Deutschland wegen seiner Haftbedingungen verurteilt, so etwa die Inhaftierung in einer Einzelzelle („Beruhigungszelle“) über mehrere Tage in unbekleidetem Zustand gerügt. Da mutet es doch seltsam an, wenn deutsche Politiker und Journalisten von rechtsstaatswidriger Justiz und unmenschlichen Haftbedingungen in Ungarn faseln. Faseln sage ich deswegen, weil keinerlei Fakten benannt werden, die ein solches Urteil stützen könnten. Selbstverständlich erleben wir ständig Demonstrationen der linksradikalen Szene zugunsten jenes Herrn. Lediglich die sogenannten alternativen Medien berichten objektiv über diesen Fall. Diese Bewertung meine ich durchaus geben zu können, denn ich habe umfassend zu diesem Fall recherchiert.

Zum Sachverhalt:

Am 12.2.2023 fand wie jedes Jahr in den Budapest der sogenannte „Tag der Ehre“ statt. An diesem Tag begeht die rechtsradikale Szene Europas das Gedenken an die Endkämpfe um Budapest im Zweiten Weltkrieg. Damals leistete die deutsche Wehrmacht hinhaltenden Widerstand gegen die Übermacht der Roten Armee. Man kann die Vereinnahmung dieses geschichtlichen Ereignisses durch die rechtsradikale Szene gut finden oder nicht. Jedenfalls fällt das sowohl in Ungarn als auch in Deutschland unter die Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. An diesem Tage reisten aber auch Mitglieder der sogenannten Hammerbande aus Deutschland an, um Jagd auf Menschen zu machen, die sie aufgrund ihres Aussehens und ihrer Kleidung für Rechtsextremisten hielten. Sie griffen diese Leute jeweils hinterrücks an, brachten sie zu Boden, hielten sie fest und schlugen mit Schlagstöcken und anderen Gegenständen wie Hämmern auf Kopf und Gelenke ein. Die betroffenen Opfer wurden jeweils schwer verletzt. Nach Sachlage war es den Tätern offensichtlich gleichgültig, ob ihre Opfer an den erlittenen Verletzungen sterben würden oder nicht. Den Tod des Opfers dürften sie wohl eher billigend in Kauf genommen haben, wie die juristische Formel für den bedingten Vorsatz lautet. Das kann man deswegen juristisch nicht nur als schwere Körperverletzung, sondern auch als versuchtes Tötungsdelikt werten, wobei möglicherweise auch die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe zu prüfen sind. Wegen dieses Sachverhalts klagte die Staatsanwaltschaft in Budapest unter anderem jenen Simeon Ravi Trux an und beantragte seine Auslieferung. Das Kammergericht in Berlin gab diesem Antrag auch statt. Das Strafverfahren gegen Trux und andere wurde dann eröffnet. Das Gericht verlas u. a. Unterlagen deutscher Strafverfolgungsbehörden, wonach gegen Simeon Ravi Trux seit 2017 insgesamt acht Strafverfahren (!) eingeleitet wurden. Neben mehreren Gewaltverbrechen wurden ihm Drogenhandel und ein bewaffnet verübter Raub zur Last gelegt.

Inzwischen wird gegen Herrn Trux auch wegen des Überfalls der sogenannten Hammerbande Ende April 2022 auf einen Erfurter Bekleidungsladen ermittelt. In diesem Ladengeschäft wurde unter anderem Bekleidung der Marke Thor Steinar angeboten, die sich in rechtsradikalen Kreisen offenbar großer Beliebtheit erfreut. Die Täter trafen im Laden eine junge Verkäuferin an und schlugen sie halbtot, ähnlich wie das am 12.2.2023 in Budapest geschehen war. Bei der Verkäuferin handelte es sich natürlich nicht um eine Angehörige der rechtsextremen Szene, sondern ganz einfach um eine alleinerziehende junge Mutter, die mit diesem Job ihren Lebensunterhalt bestreiten musste. Indessen haben wirkliche oder auch nur vermeintliche „Nazis“ aus der Sicht von Herrn Trux und seiner Genossen kein Recht, zu leben.

Was wir glauben sollen

Ganz anders indessen die Darstellung des Sachverhalts seitens unserer fantastischen Politiker und Medienschaffenden. Da verfolgt und drangsaliert offenbar das ungarische Unrechtsregime des Halbdiktators Viktor Orbán eine „Transperson“, die nichts anderes getan hat, als sich Rechtsextremisten entgegenzustellen, wenn auch möglicherweise dabei über das Ziel hinaus geschossen sein könnte. Diese Lesart der Antifa scheint in Deutschland maßgeblich zu sein. Erstaunlich ist vor allem, daß Politiker, die es eigentlich besser wissen müssten wie der ehemalige Richter und Rechtsanwalt Friedrich Merz und der Rechtsanwalt Dr. Johann Wadepfuhl, diese Lesart übernehmen und sich für einen linksextremen Gewalttäter einsetzen. Seine Erklärung kann dies nur darin finden, daß zu den gewissermaßen genetisch bedingten Merkmalen der Unionsparteien eine beträchtliche Konfliktscheu, ja sogar Feigheit gehört. Man will es sich auf gar keinen Fall mit den einflussreichen Medien verderben. Was die Schreiberlinge der Arroganzpostille von der Hamburger Relotiusspitze oder der Münchener Alpen-Prawda vorgeben, plappert man beflissen nach. Das ist eben die deutsche politische Krankheit. Nicht die Wirklichkeit, nicht das Recht sind maßgeblich. Maßgeblich ist allein, was das linke politische Spektrum vorschreibt. Darauf ist die Union inzwischen ja auch angewiesen, denn sie hat sich mit der Errichtung einer sogenannten „Brandmauer gegen rechts“ den linken Parteien auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Und gegen diese Krankheit gibt es auch nix von ratiopharm.

Schützt das Bundesverfassungsgericht die Verfassung oder gestaltet es die Politik?

Die Debatte um die „geplatzte“, tatsächlich aufgeschobene Wahl von drei Nachfolgern ausscheidender Richter des Bundesverfassungsgerichts wirft Fragen auf, die weit über die Eignung oder Nichteignung der beiden von der SPD nominierten Kandidatinnen Prof. Brosius-Gersdorf unf Prof. Kaufhold hinausgehen.

Die fragwürdigen Positionen der Kandidatinnen

Frau Professor Brosius-Gersdorf ist vor allem wegen ihrer Haltung zur Abtreibung kritisiert worden, meines Erachtens zu Recht. Sie hat zwar nicht expressis verbis gefordert, die Abtreibung bis zum Geburtstermin zu erlauben. Indessen hat sie gefordert, die Abtreibung für straffrei zu erklären, also § 218 StGB gänzlich zu streichen. Dies, um rechtlich zweifelsfrei die Bezahlung durch die Krankenkassen zu gewährleisten, denn ansonsten bestünde ja ein nicht aufzulösender Wertungswiderspruch zwischen staatlichen Leistungen für die Abtreibung und deren grundsätzlicher Strafbarkeit. Allerdings steht das Lebensrecht des ungeborenen Kindes grundsätzlich zur Disposition, wenn es nicht strafrechtlich geschützt ist, sondern das Ob und die Zeit der Abtreibung nur noch verwaltungsrechtlich geregelt werden. Sie hat aber auch erklärt, es gebe gute Gründe dafür, daß die Menschenwürdegarantie erst ab der Geburt Geltung haben sollte. Betrachtet man diese Positionen, so muss man feststellen, daß in ihren Augen das Lebensrecht des ungeborenen Kindes mindestens infrage steht, jedenfalls bei der Abwägung mit Belangen seiner (künftigen) Mutter. Daß sie auch andere fragwürdige Positionen vertritt, so etwa muslimischen Juristinnen das Tragen eines Kopftuches im Gerichtssaal zu gestatten – ein klarer Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot -, sei am Rande erwähnt.

Frau Professor Kaufhold ist in der Vergangenheit als, sagen wir einmal, engagierte Klimaschützerin hervorgetreten. Allein schon das ist schlecht mit der Neutralität vereinbar, die ein Mitglied des Bundesverfassungsgerichts auszeichnen sollte. In einem Vortrag an der Ludwig-Maximilians-Universität in München am 29.11.2023 hat sie zur Rolle von Parlamenten und Gerichten unter anderem folgendes geäußert: „Ein häufig thematisiertes Defizit von Parlamenten mit Blick auf Klimaschutz ist die Tatsache, daß sie auf Wiederwahl angewiesen sind. In der Folge tendieren sie wohl dazu, unpopuläre Maßnahmen nicht zu unterstützen. Gerichte auf der anderen Seite sind unabhängig. Damit eignen sie sich zunächst einmal besser, unpopuläre Maßnahmen anzuordnen.“ Das ist doch ein eigenartiges Verständnis des demokratischen Rechtsstaats. Demokratisch vom Wählerwillen legitimierte Beschlüsse der Parlamente müssen eben notfalls durch Gerichtsentscheidungen korrigiert werden, wobei Gerichte wohl nicht nur über Recht und Unrecht zu entscheiden haben, sondern Anordnungen treffen sollen, die gewährleisten, daß etwa Klimaschutzziele durchgesetzt werden, die von der Mehrheit der Bürger nicht oder nicht so gewünscht werden. Frau Kaufhold war auch an der Formulierung des geplanten Berliner Vergesellschaftungsgesetzes betreffend die Enteignung von großen Wohnungsunternehmen mit dem Ziel „bezahlbarer“ Mieten beteiligt. Das Verständnis der Frau Professor für Grundrechte, insbesondere das Grundrecht auf Eigentum, ist doch wohl recht eigenartig.

Neue Kandidatinnen?

Möglicherweise wird die SPD eine oder beide Kandidatinnen austauschen. Doch was geschieht dann? Offensichtlich ist die SPD daran interessiert, sehr weit links stehende Juristen in das Verfassungsgericht zu entsenden, auch mit Blick auf die informellen Koalitionspartner Grüne und Linke. Warum? Nun ja, das desaströse Ergebnis der Bundestagswahl mit 16,4 % wird derzeit noch verschlimmert durch Umfragewerte von um die 13 %. Das Wählerpotenzial links mit 12 % die Grünen, 12 % Die Linke und 4 % BSW will man wohl im wesentlichen für sich gewinnen. Da scheint eine stramm linke Politik angezeigt. Wenn man dafür im Parlament keine Mehrheit hat, dann muss es wohl das Bundesverfassungsgericht richten.

Das erklärt die Nominierung zweier politisch offenbar sehr weit links stehender Juristinnen. Ihre fachliche Qualifikation, beide haben Lehrstühle für Verfassungsrecht inne, steht außer Frage. Indessen möchte ich keine von beiden auf dem Stuhl eines Richters in Karlsruhe sehen. Ihre Vorstellungen über Demokratie und Rechtsstaat, Grundrechte und Freiheit sind doch weit von Geist und Buchstaben des Grundgesetzes entfernt.

Was kann denn erwartet werden?

Indessen muss man natürlich auch sehen, was denn zu erwarten wäre, wenn die SPD andere Kandidatinnen oder auch zur Abwechslung einmal Kandidaten, ins Rennen schicken würde. Auch hier würde die Union selbstverständlich zustimmen, da sei der Koalitionsfriede vor. Wesentlich andere juristische und politische Vorstellungen dürften diese neuen Kandidaten auch nicht haben. Denn die akademische Wellt driftet immer weiter nach links, davon ist leider die Juristerei nicht ausgenommen. Mit anderen Worten: die geplante Linksverschiebung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird eintreten, ob Frau Brosius-Gersdorf und Frau Kaufhold die rote Robe anziehen oder nicht. Denn die Union wird in jedem Falle mitwirken, sie will ja unbedingt an der Macht bleiben. Die Option, schlicht und einfach die Seiten zu wechseln und eine Koalition mit der AfD einzugehen – Union und AfD hätten derzeit mit zusammen 360 Mandaten von 630 eine stabile Mehrheit im Deutschen Bundestag – , existiert leider nicht. Das verhindert der schon pathologische Hass von Friedrich Merz und seinen Paladinen gegen die AfD. Verstärkt wird dieser Hass offensichtlich noch durch die Einsicht, daß ein Verbot dieser Partei durch das Bundesverfassungsgericht keinesfalls zu erwarten wäre. Der Marsch in die linke Republik wird zwar von der SPD dirigiert, die doppelt so große Union trottet indessen in ihr Schicksal ergeben mit. Finis Germania.

Fundstück

Ich gebe es zu. Auch ich habe bisher geglaubt, der woke Wahnsinn in unseren Universitäten sei auf die Geisteswissenschaften beschränkt. Den nun wirklich in der realen Welt lebenden Naturwissenschaftlern und Ingenieuren traut man ja eher nicht zu, in den Wolkenkuckucksheimen der Humanwissenschaften herumzuirren. Nachdem indessen selbst manche Juristen davon angekränkelt zu sein scheinen, und die Politik sich aufgemacht hat, alle Lebensbereiche mit diesem Unsinn zu durchdringen, begräbt diese Welle des Wahnsinns auch die Naturwissenschaften unter sich. Wer es immer noch nicht glaubt, lese die nachstehende Ausschreibung der Hochschule Bielefeld:

Der Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Mathematik besetzt eine

W2-Professur Gender-Gerechtigkeit in der Angewandten Mathematik

IHRE AUFGABEN AN DER HSBI

  • Sie lehren und forschen im Bereich der Gender-Gerechtigkeit in der Angewandten Mathematik mit einem besonderen Fokus auf Methoden der Data Science, Künstlichen Intelligenz, Diskreten Simulation und Optimierung.
  • Ihre Lehrtätigkeit erstreckt sich auf das Lehrgebiet Angewandte Mathematik, orientiert an den entsprechenden Modulen des Bachelorstudiengangs Angewandte Mathematik und des Masterstudiengangs Optimierung und Simulation.
  • In weiteren Studiengängen des Fachbereichs übernehmen Sie zudem Lehrveranstaltungen in den Grundlagen­fächern.
  • Darüber hinaus engagieren Sie sich in der Weiter­entwicklung unseres Studienangebots und treiben Ihre eigenen Forschungsaktivitäten innerhalb des Fachbereichs aktiv voran.
  • Ein weiterer wichtiger Bestandteil Ihrer Tätigkeit ist die Einwerbung von Drittmitteln zur Unterstützung Ihrer Forschungsprojekte.
  • Neben der wissenschaftlichen Arbeit bringen Sie sich in akademische Gremien und die Selbstverwaltung der Hochschule ein.
  • Ihr Engagement für den Theorie-Praxis-Transfer in die Region Ostwestfalen-Lippe rundet Ihr Aufgabenspektrum ab.

DAS BRINGEN SIE MIT

  • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium in Mathematik sowie eine qualifizierte Promotion in einem der Fachgebiete Mathematik, Informatik, Natur-, Wirtschafts- oder Ingenieurwissenschaften.
  • Umfangreiche Erfahrungen in der Entwicklung und Anwendung von Methoden in Industrie und Wirtschaft mit Bezug zur Thematik Gender-Gerechtigkeit zeichnen Sie aus.
  • Zusätzlich zeichnet Sie eine anerkannte Forschungs- und Publikationstätigkeit im relevanten Lehrgebiet aus und Sie besitzen bereits Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln.
  • Sie haben besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erbracht, die während einer mindestens fünfjährigen berufspraktischen Tätigkeit entstanden sind. Dabei haben Sie mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs in einem Fachgebiet gearbeitet, das der ausgeschriebenen Professur entspricht.*

WIR WÜNSCHEN UNS

  • Sie identifizieren sich mit der Hochschule Bielefeld und können sich vorstellen, in Bielefeld oder der näheren Umgebung zu wohnen.
  • Ihre Bereitschaft zur Teilnahme an Weiterbildungs­maßnahmen sowie zur regelmäßigen Anleitung und Beratung von Studierenden ist uns besonders wichtig.
  • Darüber hinaus setzen Sie Diversity- und Gender­kompetenz gezielt in Lehre und Forschung ein.
  • Sie stellen sich gern der studentischen Veranstaltungs­kritik.
  • Internationale Austauschstudierende betreuen Sie fachlich und sind zudem bereit, Ihre Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache anzubieten.
  • Sie verfügen über hervorragende pädagogische und didaktische Kompetenzen, die Sie idealerweise durch Lehrerfahrungen an Hochschulen nachweisen können.
  • In der Zusammenarbeit mit Ihren Kolleg:innen an der Hochschule Bielefeld legen Sie Wert auf interdisziplinäre Kooperation und tragen aktiv zur fächerübergreifenden Zusammenarbeit an der Hochschule bei.

* An die Stelle der Voraussetzungen nach § 36 Abs. 1 Nr. 5 HG NRW können zusätzliche wissenschaftliche Leistungen treten (erbracht im Rahmen einer Juniorprofessur, einer Habilitation, einer Tätigkeit als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungs­einrichtung oder im Rahmen einer wissen­schaftlichen Tätigkeit in Wirtschaft oder Verwaltung oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland).

DAS BIETEN WIR IHNEN

  • Für die Entwicklung und Fortführung Ihrer individuellen Themenschwerpunkte bieten wir Ihnen viele Möglich­keiten.
  • Wir unterstützen Sie mit unserer Forschungsberatung bei Drittmittelanträgen und wirtschaftlichen Projekten.
  • Die HSBI fördert mithilfe eines hochschulweiten Fonds gezielt Forschungsvorhaben neuberufener Professor:innen.
  • Wir unterstützen Sie bei Open-Access-Publikationen, Patenten und beim Forschungsdatenmanagement.
  • Ergänzen Sie – in Absprache mit dem Dekanat – Ihre Präsenzlehre durch digitale Lehrveranstaltungen.
  • Profitieren Sie von vielfältigen Partnerschaften und Forschungskooperationen in einer der wirtschaftsstärksten Regionen Deutschlands.
  • Sie arbeiten an einer weltoffenen Hochschule mit starker Ausrichtung auf Nachhaltigkeit, Vielfalt und Inter­nationalität.
  • Wir unterstützen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z. B. durch unsere Betriebskita und eine Ferienbetreuung für Kinder von Mitarbeitenden.
  • Wir ermöglichen Ihnen eine persönliche und berufliche Weiterentwicklung – z. B. durch Sabbaticals sowie Forschungs- und Praxissemester.
  • Act2Sustain: Für unsere hochschulweiten Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit haben wir den Deutschen Arbeitgeberpreis für Bildung erhalten.

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SIE HABEN INTERESSE?

Wir freuen uns auf Ihre vollständige Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 3/2025/4A bis zum 08.05.2025 per Post oder per E-Mail an:

Hochschule Bielefeld
Dekan des Fachbereichs Ingenieurwissenschaften und Mathematik
Prof. Dr.-Ing. Rolf Naumann
Interaktion 1
33619 Bielefeld
bewerbung.dekan.ium@hsbi.de

Fragen zum Inhalt der ausgeschriebenen Stelle beantwortet Ihnen gerne Prof. Dr.-lng. Rolf Naumann
(rolf.naumann@hsbi.de oder +49.521.106-7252).

Bei Fragen zum formellen Ablauf des Berufungsverfahrens steht Ihnen Bastian Meerkamm
(bastian.meerkamm@hsbi.de oder +49.521.106-7725) zur Verfügung.

Sie haben außerdem jederzeit die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen an die stellvertretende dezentrale Gleichstellungsbeauftragte, Andrea Knieps (andrea.knieps@hsbi.de oder +49.521.106-7371) zu wenden.

Ausführliche Informationen zu den formalen Einstellungsvoraussetzungen für HAW-Professor:innen, zum Ablauf des Bewerbungs- und Berufungsverfahrens und zur Hochschule Bielefeld als Arbeitgeberin finden Sie hier.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Hochschule Bielefeld ist für ihre Erfolge in der Gleichstellung mehrfach ausgezeichnet und zugleich als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Sie freut sich über Bewerbungen von Frauen. Dies gilt in besonderem Maße im wissenschaftlichen Bereich. Sie behandelt Bewerbungen in Übereinstimmung mit dem Landesgleichstellungsgesetz.

Auch Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen bevorzugt eingestellt.

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auf unser Stellenangebot aufmerksam geworden sind.

Warten wir also die Ergebnisse dieser Forschung ab. Vielleicht schreiben wir dann den berühmten Satz des Pythagoras so: a*² + b*² = c*². Bleibt nur, mit Shakespeare zu konstatieren: „Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode.“

Die Freiheit der Wissenschaft bedeutet unter anderem, daß natürlich jeder jeden Unsinn treiben darf, wenn er denn als wissenschaftliche Forschung daherkommt. Daran will niemand rütteln. Indessen bedeutet die Freiheit der Wissenschaft nicht, daß derartiges auch mit dem Geld der Steuerzahler finanziert werden muss. Vielmehr verlangt ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem Geld der Bürger, daß es nur für sinnvolle Dinge eingesetzt wird, nicht aber für derartigen Unfug wie die Gender-Forschung in der Mathematik. Man sollte eher Forschungsarbeiten dazu unterstützen, ob derartiges nicht unter die Definition der Geisteskrankheiten nach ICD 10 der WHO fällt.

Die Narren sind los

Nein, es geht nicht um die närrische Jahreszeit. Es geht um Politik. Dort geht es ganzjährig närrisch zu. Närrisch allerdings weniger im Sinne von fröhlicher Ausgelassenheit, als im Sinne von intellektuellen Defekten. Und die finden sich nota bene bei Politikern aller Parteien.

Eine Nachricht aus Sachsen

Im sächsischen Zwickau hat der Stadtrat am Montag dieser Woche ein Werbeverbot für die Bundeswehr auf allen städtischen Liegenschaften und Veranstaltungen sowie auf Fahrzeugen kommunaler Betriebe – also auch die Verkehrsbetriebe mit ihrer Straßenbahn – verhängt. Wie die Medien berichten, ist Zwickau damit die erste deutsche Stadt, die es der Bundeswehr verbietet, bei städtischen Veranstaltungen neue Mitglieder anzuwerben. Auslöser der Debatte war eine Straßenbahn, die wie auch überall sonst in Deutschland in Tarnfarben, Bundeswehrjargon: Flecktarn, für den Dienst in den Streitkräften wirbt. Eingebracht hatte den Antrag das BSW. Zugestimmt haben von 30 Stadträten deren 24, darunter, man glaubt es kaum, die Stadträte der AfD. Das ist erst einmal erstaunlich, denn im Programm der AfD für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.2.2025 heißt es zum Thema Bundeswehr unter anderem:

Damit dem Hauptauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung
wieder Rechnung getragen werden kann, muss unsere Bundeswehr
nicht nur finanziell gut ausgestattet sein, sondern ihr muss auch
die Einsatzbereitschaft insbesondere bei Material und Personal
zurückgegeben werden. Daher wollen wir die Wehrpflicht wieder
einsetzen. Diese beinhaltet gemäß aktueller Gesetzeslage auch den
Ersatzdienst.

Also sieht man in der Bundespartei durchaus die Notwendigkeit einer starken Bundeswehr zur Sicherung der Verteidigungsfähigkeit unseres Landes. Die Landesverteidigung ist indessen natürlich nicht auf das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt, sondern findet auch an den Außengrenzen der NATO statt. Die NATO garantiert auch die Sicherheit Deutschlands. Die wackeren Stadträte der AfD in Zwickau sehen das offenbar völlig anders. Ein im Internet verfügbarer Mitschnitt der Stadtratssitzung vom vergangenen Montag zeigt das überdeutlich. Es wird dort ein, zurückhaltend formuliert, simpler Pazifismus zur Schau gestellt, den man sonst nur von den üblichen Verdächtigen aus der sogenannten Friedensbewegung kennt. Da erklärt eine besorgte Mama, sie möchte nicht, daß ihre Kinder „für irgendwelche ideologischen Ideen an irgendeiner Grenze verheizt werden“, und zitiert das berühmte Wort zum Krieg von Bertolt Brecht: „Stell dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin!“, lässt aber die zweite Hälfte des Zitats weg, die ja bekanntlich lautet: „dann kommt der Krieg zu euch!“ Einer ihrer Kollegen wartet mit der Weisheit auf: „Wenn die Politiker ihre Kinder in den Krieg schicken müssten, dann wäre er sofort vorbei.“ Da fehlt auch nicht der mokante Hinweis auf die Rheinmetall-Aktien von Frau Strack-Zimmermann. Wie viele davon diese Dame in ihrem Depot hält, weiß jener Stadtrat wohl ebenso wenig wie ich. Und glaubt der wackere Stadtrat wirklich, jemand würde eine staatspolitische Grundsatzentscheidung wie die Unterstützung eines Landes gegen den Angriff eines anderen Landes mit Rücksicht auf seine eigenen Finanzen treffen? Anders gewendet: sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages von Abstimmungen ausgeschlossen, deren Auswirkungen möglicherweise auch finanziell zu ihrem Vorteil sein könnten?

Die große Politik ist nichts für den kleinen Verstand

Natürlich fehlt diesen Stadträten offenbar das Wissen, aber auch das Denkvermögen, das man nun einmal braucht, um mit Problemen von der Bedeutung umzugehen, die nun einmal die Sicherheits- und Verteidigungspolitik hat. Die Mütter und Väter unserer Verfassung haben durchaus mit Bedacht in Art. 28 Abs. 2 GG geregelt, daß die Gemeinden für die örtlichen Belange zuständig sind, was im Umkehrschluss bedeutet, daß sie nicht etwa für Wohl und Wehe der Republik verantwortlich sind. Deswegen hat zum Beispiel das Bundesverwaltungsgericht schon vor 35 Jahren der Stadt München verboten, sich zur sogenannten atomwaffenfreien Zone zu erklären. Unsere Verfassung verpflichtet den Staat zwar in der Tat auf den Frieden, gibt ihm allerdings mit der Wehrverfassung auch das Instrument an die Hand, den Frieden zu wahren. Das ist Ausfluss der altrömischen Weisheit si vis pacem para bellum. Nur ein wehrhafter Staat kann in Frieden leben, weil er völkerrechtswidrigen Angriffen die Stirn bieten kann, was nota bene auch die Charta der Vereinten Nationen allen Staaten der Welt erlaubt, insbesondere in Art. 51.

Ein bißchen Nachhilfe

Die Diskrepanz zwischen der Position zur Verteidigungspolitik im Wahlprogramm der Bundespartei und dem Verhalten ihrer örtlichen Stadträte in Zwickau könnte kaum größer sein. Einerseits steht man auf Bundesebene im Einklang mit der allgemeinen Auffassung, propagiert sogar die aus meiner Sicht bitter notwendige Rückkehr zur allgemeinen Wehrpflicht, andererseits sitzt man im schönen Städtchen Zwickau bräsig in seinem Krähwinkel und räsoniert darüber, wie lebensgefährlich doch Krieg ist, wovor man doch bitte schön seine Kinder bewahren will. Dabei übersieht man unter anderem auch, daß es alleine Sache der volljährigen jungen Männer ist, der Bundeswehr beizutreten oder nicht, sei es freiwillig, sei es aufgrund der Wehrpflicht. Die Eltern können das gut finden oder auch nicht. Man weiß offenbar auch nicht, daß es nicht im Belieben der einzelnen Staatsbürger steht, darüber zu befinden, wann und wozu die Bundeswehr eingesetzt wird. Ebenso wenig kann der Steuerzahler in Person bestimmen, wofür seine Steuern verwendet werden. Alles in allem haben wir es hier mit einer intellektuellen Minderleistung zu tun, was aber derzeit nicht allein auf die Stadträte von BSW und AfD in Zwickau zutrifft.

Fasching in Bayern, das Narrenschiff im Rosenmontagszug

In Bayern klagt nun eine bunt gemischte Gesellschaft gegen das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern. Dieses Gesetz hält unter anderem die Hochschulen an, mit Einrichtungen der Bundeswehr zusammenzuarbeiten, und die Schulen, mit den Jugendoffizieren der Bundeswehr bei der politischen Bildung zusammenzuwirken. Jugendoffiziere waren schon immer auf Anforderung der Schulen im Einsatz, um die Sicherheitspolitik und die Rolle der Bundeswehr darin zu erklären. Selbstverständlich wirkt sich der wissenschaftliche Fortschritt zum Beispiel in der Luft- und Raumfahrttechnik in den Technischen Hochschulen auch auf die Rüstungsindustrie aus. Beides ist notwendig, und beides wird nun in Bayern verstärkt. Nun wissen wir schon lange, daß linke Pazifisten aller Schattierungen dagegen agieren und polemisieren. Bei der erwähnten Klage ist nun die nahezu vollständige Besatzung des linken Narrenschiffs an Bord. Die Nürnberger Zeitung berichtet heute, daß mehr als 200 Namen von Privatpersonen, Gewerkschaften und Verbänden sich in der Klageschrift finden, darunter Vertreter beider großen Kirchen, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften, der Bund für Geistesfreiheit, die Partei Die Linke, das Friedensmuseum Nürnberg und das Nürnberger Evangelische Forum für den Frieden. Natürlich darf auch die ehemalige evangelische Landesbischöfin Margot Käßmann da nicht fehlen. Der Staat treibe die Militarisierung voran sagte sie, und beklagte, daß „Friedensgruppen“ keinen Zugang zu den Schulen bekämen.

Ich gehe doch einmal davon aus, daß der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Kirche im Dorf lässt und den Klägern ins Stammbuch schreibt, daß die Landesverteidigung nun einmal eine der Kernaufgaben des Staates ist, der deswegen auch die Verpflichtung hat, diese effizient zu organisieren.

Lassen wir die Narren gerne Narren sein, wenn es um den Karneval geht. Das wirkliche Leben ist jedoch kein Spaß.