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Der ganz heiße Scheiß

Eine NGO mit dem orwellesken Namen „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ erregt derzeit die mediale Aufmerksamkeit. Orwellesk ist der Name, weil diese linksdrehende NGO selbstverständlich nicht die Freiheit verteidigt, sondern zu den politischen Vorfeldorganisationen der Grünen gehört, die uns das betreute Denken verordnen wollen.

Die GFF

Wer sind diese Leute? Aufschlussreich ist ein Blick auf die führenden Funktionäre. Da wäre zum Beispiel Nora Markard, Vorständin dieser Gesellschaft und Professorin für Internationales Öffentliches Recht mit den Schwerpunkten unter anderem im Migrationsrecht und „Legal Gender Studies“. Von 2015-2019 leitete sie die „Refugee Law Clinic Hamburg“, die nach ihren Angaben „Studierende für die ehrenamtliche Flüchtlingsberatung ausbildet.“ Da haben wir weiter Dana-Sophia Valentiner, auch sie ihres Zeichens Professorin für Öffentliches Recht an der Helmut Schmidt-Universität Hamburg. „Sie forscht und lehrt zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht, insbesondere den Grundrechten, den Legal-Gender-Studies und dem Recht der sozial-ökologischen Transformation“, lässt sie uns wissen. Auf der Leitungsebene finden wir ferner Felix Reda, von 2014-2019 Abgeordneter der Grünen im Europaparlament. Generalsekretär des Vereins ist Malte Spitz, der sieben Jahre im Bundesvorstand der Grünen saß und anschließend acht Jahre in deren Parteirat. Wir finden hier gehäuft die Scharlatane der Wissenschaft, die absurde Genderideologie, den schon angestaubten Feminismus und die Migrationspropaganda. Diese Leute treiben offenbar die Veränderung der Gesellschaft im links-grünen Sinne voran und bedienen sich dafür rechtswissenschaftlicher Methoden, denn der Staat, seine Organisation und seine Gesetze sind nun einmal die ureigenste Domäne der Juristen.

Was ist die Absicht?

Dazu paßt auch der neueste heiße Scheiß – man sehe mir den flapsigen Ausdruck aus der Umgangssprache nach -, nämlich das mit großem Mediengetöse vorgestellte „Gutachten“ zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD. Die muß nämlich unbedingt verboten werden, denn sonst könnten die Leute diese Nazis ja womöglich mit dem Stimmzettel an die Macht bringen. Und dann erhebt sich Hitler aus seinem Grab und zieht in die Reichskanzlei, äh, das Kanzleramt ein, im Fackelschein der marschierenden SA-Kolonnen unter den Hakenkreuzfahnen, die sie vom Dachboden geholt und die Motten rausgeschüttelt haben. Denn man hat nun nichts geringeres bewerkstelligt, als die Verfassungsfeindlichkeit der AfD nachzuweisen, und zwar mit einer Stringenz, die ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht als so aussichtsreich erscheinen lässt, daß man es unbedingt einleiten muss. Oha! Was die Verfassungsschutzbehörden auch unter stärksten Druck der Politiker von CDUCSUSPDGrünen bislang nicht geschafft haben, und was nach Meinung der zuständigen Verwaltungsgerichte auch keineswegs feststeht, diese Leuchten der Rechtswissenschaft und unterstützender Geschwätzdisziplinen haben es bewerkstelligt.

Die fachliche Qualität des sogenannten Gutachtens

Wer hat diese grundstürzenden Erkenntnisse aus dem verborgenen Inneren dieser Partei ans Tageslicht geholt? Lassen wir diese Organisation das selbst erklären, und ertragen wir das Selbstlob, das von einem so peinlichen Ausmaß ist, daß es sich deswegen in sein Gegenteil verkehrt:

„Ein Experten-Team aus vier Jurist*innen, einer Soziologin, einem Ethnologen, einem Datenanalyst und einem Recherche-Experten haben das Gutachten verfasst. Der Projektleiter und Legal Director der GFF Dr. Bijan Moini hat bereits mehrfach Verfassungsbeschwerden der GFF vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Zwei weitere Jurist*innen haben verfassungsrechtliche Dissertationen verfasst. Darüber hinaus haben zahlreiche Referendar*innen und Praktikant*innen der GFF sowie punktuell diverse Ehrenamtliche das Projekt unterstützt.“ Und weiter: „2,9 Millionen Social-Media-Posts, 77.000 Parlamentsdokumente, 55.000 Pressemitteilungen: Diesen Datenberg haben wir ausgewertet. Auf dieser Grundlage haben wir die AfD nach wissenschaftlichen Maßstäben juristisch untersucht.“

Diese unglaubliche Datenmenge wissenschaftlich auszuwerten, insbesondere eine ordnungsgemäße juristische Subsumtion durchzuführen, erscheint jedenfalls in der kurzen Zeit zwischen dem Start der „Begutachtung“ vor einem Jahr und der nun mit dem üblichen Mediengetöse erfolgten Vorstellung des sogenannten Gutachtens kaum möglich zu sein. Der bekannte Medienanwalt Professor Dr. Ralf Höcker gibt dazu auch folgende Einschätzung:

„Das neue AfD-Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das einen Verbotsantrag vorbereiten soll, wurde mit KI erstellt. Und zwar im absoluten Kernbereich juristischer Tätigkeit, nämlich der Subsumtion. Die Prompts werden dabei ebenso wenig offen gelegt wie der Umfang der Überarbeitung. Damit ist das Gutachten bereits methodisch derart fehlerhaft, daß es schlicht unbrauchbar ist.“ Zur Erläuterung: Ein KI-Prompt (Prompt = Aufforderung) ist eine Reihe von Anweisungen oder eine Anfrage, die an ein System der künstlichen Intelligenz (KI) gestellt wird. Ein Prompt gibt die Aufgabe an, die die KI ausführen soll, und kann relevante Hintergrundinformationen, Beispiele und andere Details enthalten, die der KI helfen, die Aufgabe zu verstehen und effektiv zu erledigen. Die Auffassung des erfahrenen Juristen Professor Höcker wird auch vom Text des sogenannten Gutachtens gestützt, der in der Tat die Einschätzung nahelegt, daß hier wenigstens maßgeblich die KI zum Einsatz gekommen ist.

Im Übrigen ist der Begriff des Gutachtens hier völlig verfehlt. Ein Gutachten wird allgemein, insbesondere in der Rechtspraxis, dahingehend definiert, daß es sich um die Stellungnahme eines Sachverständigen auf einem bestimmten Gebiet zu einer Fragestellung handelt, die ihm von einem Auftraggeber vorgelegt worden ist. Wer ohne Auftrag eines Dritten mit einer Stellungnahme an die Öffentlichkeit tritt, veröffentlicht kein Gutachten, sondern seine Meinung. Noch viel weniger handelt es sich hier um ein unabhängiges Gutachten, wie das diese famose Gesellschaft erklärt. Abgesehen von dem sprachlichen Lapsus, daß nicht ein Gutachten, sondern allenfalls sein Verfasser unabhängig sein kann, trifft diese Bewertung ausschließlich auf Gutachten zu, die im Auftrage eines Gerichts erstellt werden. Nur ein Gericht ist eine wirklich unabhängige Instanz. Nur ein Sachverständiger, der sein Gutachten für ein Gericht erstellt, muss auf keinerlei Interessen Rücksicht nehmen, seien sie wirtschaftlicher oder politischer Natur. Das alles ist hier nicht der Fall. Dieses sogenannte unabhängige Gutachten ist nichts anderes als ein politisches Pamphlet.

Wo kommt das Geld her?

Man fragt sich natürlich, wie eine derartige Hervorbringung, die auf jeden Fall erhebliche personelle und zeitliche Ressourcen in Anspruch genommen hat, denn finanziert worden sein kann. Dazu erklärt die Vereinigung: „Das Gutachten wurde vollständig unabhängig und durch private Spenden von über 20.000 Menschen finanziert, die die GFF 2025 zu diesem Zweck gesammelt hatte. Das ursprüngliche Spendenaufkommen betrug fast eine Million Euro. Bei der Spendenakquise wurde die GFF auch von den Partnerorganisationen Demokratie-Stiftung Campact, Volksverpetzer, innn.it, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Postmigrantischer Jurist*innenbund, Frag den Staat und Bleibt stabil unterstützt. Mehr als 4.900 Fördermitglieder und tausende Spender*innen finanzieren unsere Arbeit für die Freiheitsrechte. Wir nehmen keinerlei staatliche Gelder entgegen, wodurch wir unsere parteipolitische Unabhängigkeit bewahren.“ Eine etwas unvollständige Aufzählung des politischen Narrensaums unserer Gesellschaft. Nun ja, so ganz staatsfrei ist die GFF nicht, denn sie ist gemeinnützig, weswegen Spenden an sie von der Einkommensteuer abgesetzt werden können. Die Gemeinnützigkeit wird nach § 51 der Abgabenordnung vom zuständigen Finanzamt zuerkannt, aber auch aberkannt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dazu nicht mehr vorliegen, etwa wenn man eine gewisse politische Einseitigkeit feststellt. Meines Erachtens ist das hier der Fall, so wie das auch in der bekannten Attac-Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 10.01.2019 festgelegt worden ist. Ob das dann die Spendenbereitschaft des links-grünen Milieus ernsthaft beeinträchtigen würde, sei dahingestellt. Wir haben es hier mit einem bekanntermaßen durchaus finanzkräftigen Klientel aus zumeist doppelverdienenden Akademikern zu tun, die möglicherweise gern bereit sind, den ein oder anderen Hunderter auf dem Altar ihrer politischen Obsessionen zu verbrennen.

Was will man herausgefunden haben?

Welche Erkenntnisse will die GFF gewonnen haben, die bislang den Verfassungsschutzbehörden verborgen geblieben sind? Natürlich keine neuen, sondern man meint zum Beispiel belegen zu können, daß die AfD tatsächlich die Demokratie abschaffen will. Dies beweise die Partei damit, daß einzelne ihrer Führungsfiguren öffentlich nach dem Staatsanwalt gerufen haben, um etwa die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen diverser Straftaten vor den zuständigen Gerichten anzuklagen. Nun mag man derartige Forderungen für schräg, unsinnig, ungehörig oder auch einfach nur abwegig halten, oder auch für berechtigt, egal. In jedem Falle bewegt sich der betreffende Politiker im Rahmen unserer Verfassung, wenn er ein behauptetes strafrechtliches Fehlverhalten etwa des Bundeskanzlers von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden aufarbeiten lassen will. Denn es ist das gute Recht eines jeden Bürgers, andere Leute wegen tatsächlicher oder auch nur vermeintlicher Straftaten anzuzeigen. Im Falle einer völlig unbegründeten Strafanzeige, um deren Unbegründetheit man auch weiß, läuft man allerdings Gefahr, sich selbst nach § 164 StGB strafbar zu machen. Aus diesem Grunde sind derartige Strafanzeigen wohl auch bislang unterblieben. Steile Politikerparolen und flapsige Thekensprüche indessen führen in der Regel nicht zur Strafverfolgung, denn wäre das der Fall, würden die Staatsanwaltschaften unter der Arbeitsbelastung mit solchem Unfug zusammenbrechen. Und noch weniger berühren sie die Grundlagen unserer Verfassung auch nur. Denn insoweit kann man ja getrost die Metapher von der deutschen Eiche und dem Wildschwein zitieren.

Ein weiterer Beleg für die Verbotswürdigkeit dieser Partei soll darin bestehen, daß man dort gerade mit Blick auf die Zuwanderung in Deutschland ein sogenanntes ethnokulturelles Menschenbild pflegt, wonach es ethnische Deutsche einerseits und (bloße) deutsche Staatsbürger andererseits gebe, was eben nicht immer zusammenfalle. Ein Mensch etwa, der aus Syrien stammt und die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, werde damit eben ethnisch nicht Deutscher, wohl aber deutscher Staatsbürger. Letzteres zieht die AfD bekanntlich nicht in Zweifel. Indessen wird das als sogenanntes völkisches Menschenbild diffamiert und denunziatorisch verkündet, dies sei nah an den Vorstellungen der ehemaligen NPD und damit der NSDAP unseligen Angedenkens. Was Zeitgenossen wie die sogenannten Gutachter der GFF nicht zur Kenntnis nehmen wollen, ist die Rechtslage. In den diversen Verfahren über die Einstufungen der AfD durch die Verfassungsschutzbehörden als rechtsextremistischer Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistisch haben die Verwaltungsgerichte nun klar gesagt, daß ein sogenannter ethnischer Volksbegriff für sich allein durchaus verfassungskonform ist. Denn schon das Grundgesetz kennt den Unterschied zwischen deutschen Staatsbürgern und Staatsbürgern anderer Länder, indessen deutschen Volkstums. Daß eine solche Diskussion in anderen Ländern dieser Erde als völlig absurd empfunden wird, sei hier nur am Rande bemerkt. Verfassungsfeindlich indessen ist es, an die bloße Tatsache, daß ein deutscher Staatsbürger kein ethnischer Deutscher ist, Rechtsfolgen knüpfen zu wollen, etwa ihn allein aus diesem Grunde von der Verbeamtung auszuschließen. Unter dieses Verdikt fallen allerdings nicht politische Forderungen nach der Einschränkung von finanziellen Leistungen für Asylanten oder Kriegsflüchtlinge unter wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten. Denn damit werden diese Forderungen mit einem sachlichen Grund unterlegt, der eben nicht an die ethnische Herkunft anknüpft.

Wenn die fantastischen Juristen der GFF verfassungsfeindliche Forderungen dieser Art finden wollen, dann sei ihnen empfohlen, doch einmal die jüngsten Äußerungen von Bärbel Bas zu den „einheitsbraunen“ Deutschen und der daraus erwachsenden Notwendigkeit weiterer Zuwanderung, die ja dann wohl zu mindestens zu einer Verdünnung oder sogar Auflösung dieser braunen Volksmasse zugunsten einer „bunten“ Ethnie führen soll, einer verfassungsrechtlichen Prüfung zu unterziehen. Damit also eine administrative Regelung, die ausschließlich an die ethnische Herkunft des allergrößten Teils der deutschen Staatsbürger anknüpft. Man nennt so etwas auch Rassismus.

Spezialdemokraten

In diesen Tagen erleben wir, daß Politik sich zunehmend von der Wirklichkeit entfernt. Beispiele dafür gibt es leider genug. Etwa die Behauptung von Bärbel „Bullshit“ Bas, es gebe keine Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme. Oder die standhafte Weigerung der maßgeblichen deutschen Politiker, zur Atomenergie zurückzukehren, wobei sie die Augen offenbar fest geschlossen halten, wenn sie in die umliegenden Nachbarländer blicken.

Ein besonders augenfälliges Beispiel sind die törichten Äußerungen von Spitzenpolitikern der AfD zur Wiedereinführung der Wehrpflicht. Zwar steht das im Parteiprogramm, nach Auffassung der Herren Chrupalla und Höcke soll das aber nicht gelten, solange in Deutschland Politiker an der Macht sind, die im Krieg zwischen Russland und der Ukraine dem völkerrechtswidrig angegriffenen Land Unterstützung leisten und vor allem gesellschaftspolitische Torheiten wie das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz oder ähnlichen woken Unsinn propagieren. Dazu habe ich mich in meinem Beitrag vom 5.12.2025 – „Eine Geschichte aus dem Irrenhaus“ – wohl hinreichend deutlich positioniert.

Eine Stufe weiter auf der nach oben offenen Skala des Irrsinns ist gestern der Co-Vorsitzende der Grünen, Felix Banascak, gestiegen. In einem Podcast des YouTubers Tilo Jung animierte er junge Männer zur Fahnenflucht für den Fall, daß es einen Verteidigungsminister von der AfD geben sollte. Auf die entsprechende Frage des YouTubers antwortete er tatsächlich: „Dann können sie immer noch desertieren.“ Die Nachfragen des ob dieser ungeheuerlichen Antwort offensichtlich sehr erstaunten Journalisten versetzten Banacsak offenbar in große Verlegenheit, denn er druckste und stotterte herum, um dies wiederum damit zu erklären, auf eine solche Frage sei er wirklich nicht vorbereitet gewesen. Wir nehmen also zur Kenntnis, daß der Co-Vorsitzende einer Partei, die seit Jahren in Bund und Ländern immer wieder Regierungsverantwortung trägt, offenbar nicht imstande ist, auf Fragen vernünftig zu antworten, mit denen er inhaltlich überrascht wird. Von einem Spitzenpolitiker erwartet man an sich zu Recht, daß er auch ohne Vorbereitung eine Frage zur aktuellen deutschen Politik aus dem Stegreif ohne herumzueiern beantworten kann. So viel zur Eignung von Herrn Banascak für sein Parteiamt.

Die Antwort dieses famosen Grünen-Politikers ist vor allem deswegen so ungeheuerlich, weil er damit unverblümt junge Wehrpflichtige zur Begehung einer schweren Straftat aufruft. Denn insoweit gilt die nachstehend zitierte gesetzliche Regelung:

Wehrstrafgesetz (WStG)
§ 16 Fahnenflucht

(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Sind die oben zitierten Äußerungen der AfD-Politiker Chrupalla und Höcke nur ausgesprochen dämlich, weil man eine so grundlegende und mit langfristigen Auswirkungen verbundene Frage wie die Organisation der Landesverteidigung mit oder ohne Wehrpflicht ganz offensichtlich nicht von der Tagespolitik abhängig machen kann, weil die Ausbildung der Soldaten, insbesondere des Führungspersonals sehr lange Zeit, teilweise viele Jahre in Anspruch nimmt, erreicht Herr Banascak eine Stufe von ganz anderer Qualität. So töricht die Forderung der genannten AfD-Spitzenpolitiker auch ist, sie hält sich im Rahmen der geltenden Gesetze. Herr Banascak indessen ruft ganz offen für den von ihm offenbar mit Schaudern erwarteten Dienstantritt eines Verteidigungsministers von der AfD zur massenhaften Begehung einer schweren Straftat auf.

In einer Beziehung allerdings können sich die genannten Herren die Hand reichen. Übereinstimmend verachten sie offenbar einen tragenden Grundsatz der Verfassung, nämlich die Ablösbarkeit der Regierung durch die Opposition. Der in freier Wahl manifestierte Wille des Volkes gilt ihnen nichts, wenn das Ergebnis nicht passt. Da kann man nur mit dem letzten sächsischen König Friedrich August III sagen: „Ihr seid mir schöne Demokraten!“ Spezialdemokraten sind sie auf jeden Fall.

Dümmer geht’s nimmer

Die USA und Israel haben nun den schon lange fälligen Enthauptungsschlag gegen das widerliche islamistische Mullah-Regime im Iran geführt. Alle besonnenen und verantwortungsbewußten Politiker, Journalisten und Intellektuellen begrüßen das. In diese Reihe gehören die Linken aller Schattierungen nicht, deswegen sind ihre Stellungnahmen durchweg unterirdisch.

Völlig neben der Kappe ist die Stellungnahme der AfD. Damit übertrifft sie ihre bisherigen außenpolitischen Dummheiten noch einmal weit. Ihre offenbaren Denkblockaden immer dann, wenn der Westen, besonders die USA und Israel beteiligt sind, können wohl nur von einem Tiefenpsychologen analytisch eingeordnet werden. Tröstlich ist nur, daß sie all diesen Unsinn in keiner denkbaren Koalition durchsetzen könnte. Von einer Alleinregierung mit einem – horribile dictu – Außenminister Chrupalla kann sie ja nicht einmal träumen.

Dumm ist nur, daß die Allparteienalternative zur Alternative für Deutschland in summa natürlich das größere Übel ist.

Ich glaube, ich brauche jetzt erst mal einen Schnaps!

Geht’s noch?

Immer, wenn du glaubst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her. Dieser Kalenderspruch fand sich in meiner Jugendzeit tatsächlich auf so manchem Wandkalender und natürlich auch in den damals beliebten Poesiealben. Das ist lange her. In einer aktuellen Abwandlung indessen ist der Spruch immer noch brauchbar. Immer, wenn du glaubst es geht nicht mehr, kommt von irgendwo noch mehr Blödsinn her.

Moderne Zeiten

Wir leben ja in einer Zeit, die von der sogenannten Transformation gekennzeichnet ist. Gemeint sind damit Bestrebungen der linksdrehenden intellektuellen Kaste, die Gesellschaftsordnung völlig umzuwandeln, um auf diesem Wege das uralte sozialistische Ziel zu erreichen: die Schaffung des neuen Menschen. Denn nur der neue Mensch, der eben neu denkt und nicht mehr in den alten Vorstellungen verhaftet ist, die das Denken von vielen Generationen geprägt haben, auch noch, ich gebe es zu, meins. Zum Beispiel, daß es nur zwei Geschlechter gibt, zum Beispiel, daß die Menschen nicht gleich sind, indessen gleiche Rechte haben. An dieser Stelle wird es etwas kompliziert. Denn gleiche Rechte zu haben, bedeutet, daß Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist, wie das in unserer Verfassung festgeschrieben ist. Zu den offenbar altbackenen Vorstellungen gehört es auch, daß Wertschöpfung und Wirtschaft am besten privat organisiert werden, die sogenannte Vergesellschaftung der Produktionsmittel, seit Karl Marx die Grundvoraussetzung für die Erreichung der klassenlosen Gesellschaft gleicher und glücklicher Individuen, in allen ihren ungezählten Varianten immer nur wirtschaftliche Not und persönliche Unfreiheit mit sich gebracht hat.

Geschlecht ist nur eine Vorstellung

Zu den Glaubenssätzen der modernen Linken gehört demgemäß die Auflösung des überkommenen Familienbildes und die Verneinung der Existenz natürlicher Geschlechter. Nebenbei bemerkt, auch die Verneinung der von Geburt an unterschiedlichen Intelligenz (wobei es der Linken leider nicht gelingen kann, unterschiedliche körperliche Veranlagungen von Geburt an zu leugnen, denn das sieht man eben). So werden wir nun seit Jahren damit traktiert, daß neugeborene Kinder eben nicht einfach männlich oder weiblich sind. Vielmehr wird einem Menschen sein Geschlecht bei der Geburt zugewiesen, wie uns das von den Lehrstühlen der Geschwätzwissenschaften unserer Universitäten herab erklärt wird. Weil das mit dem gewöhnlichen Denkvermögen nicht geleistet werden kann, benötigen wir ja dazu die Anleitung durch „die“ Wissenschaft.

Der ganz normale Wahnsinn in der deutschen Politik

Man sollte meinen, solche Narretei bliebe auf akademische Zirkel und links-grüne Stuhlkreise beschränkt. Dem ist leider nicht so. Vielmehr ist die beschriebene Transformation Teil der Agenda weiter Teile der Politik, nicht nur der für jeden, aber auch wirklich jeden Unfug guten Grünen. Glauben Sie nicht? Nun, hier der Beweis: zu den vielen Aufgaben des auswärtigen Amtes gehört natürlich auch die Betreuung deutscher Staatsbürger im Ausland. Wenn sie Kinder bekommen, möchten sie diesen natürlich regelmäßig die deutsche Staatsbürgerschaft verschaffen, die sie an und für sich ja von Rechts wegen mit der Geburt erwerben. Aber das muss ja auch wirklich mit Brief und Siegel bestätigt werden. Dazu muss ein „Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister (§ 36 PStG“) gestellt werden. Natürlich gibt es dafür auch ein Formular, das von den zuständigen Auslandsvertretungen bereitgehalten wird, und das man auch, wie das heute so ist, gleich im Internet herunterladen kann. Dann stellt man überraschendes fest.

In dem Teil „Angaben über die leibliche Mutter“ finden sich überraschende Formulierungen. In der Version November 2020 wird der Begriff leibliche Mutter ergänzt um den Begriff „1. Elternteil“, was in der aktuellen Version seit Mai 2025 nicht mehr der Fall ist. In diesem Antwortfeld kann die leibliche Mutter nun unter der Rubrik „Geschlecht“ ankreuzen „weiblich“, „männlich“, „divers“ oder “ keine Angaben“. Zum Familienstand der Mutter stehen zur Auswahl „ledig“, „verheiratet“, „in einer Lebenspartnerschaft lebend“, „geschieden“, „verwitwet“, „Lebenspartnerschaft aufgehoben“, und „Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst“. So weit, so bürokratisch. Aber dann ist anzugeben „Anzahl aller Ehen/Lebenspartnerschaften“, 0,1, 2,3 und mehr.

Auch der Vater/2. Elternteil(ggf. Ehegatte/Ehegattin der Mutter) hat Angaben zu machen. Für ihn stehen bei der Geschlechtsangabe ebenfalls zur Wahl männlich, weiblich, divers oder auch keine Angaben.

Wenig überraschend kann bei den Angaben über das Kind das Geschlecht mit weiblich, männlich, divers bzw. „keine Angaben“ ausgefüllt werden.

Sie meinen, Sie sind ein Mann? Oder eine Frau? Vergessen Sie’s!

Nach den Vorstellungen der zuständigen Beamten in unserem Außenministerium kann also die leibliche Mutter/1. Elternteil eines Kindes ein Mann und der Vater eine Frau sein, und sie kann in drei oder mehr Ehen leben. Zwar ist die Bigamie, erst recht die Polygamie bei uns verboten. Aber für die Verfasser dieses Formulars eine offenbar durchaus vorkommende Lebensform, weswegen dafür in diesem Formular auch Raum sein muss. Das biologische Geschlecht männlich oder weiblich scheint hier bereits „überwunden“ zu sein. Nach den Vorstellungen dieser Beamten können ja Männer von Frauen gezeugte Kinder gebären, denen dann auch ein Geschlecht mit der Bezeichnung divers „zugewiesen“ werden kann. Ich gebe zu, beim erstmaligen Lesen dieses Formulars spontan den Verdacht gehabt zu haben, es handle sich hier um eine KI-generierte Falschinformation zwecks Diskreditierung der unermüdlich zu unserer aller Wohle schaffenden Bundesregierung, selbstverständlich von finsteren rechten Kreisen ausgebrütet. Indessen handelt es sich wirklich um amtliche Formulare, auf die man auch von dem auswärtigen Amt bei der Recherche weitergeleitet wird, auch von den deutschen Botschaften. Also kein Fake, vielmehr Wirklichkeit.

Die linksgrüne Union

Nun wird das Außenministerium seit Mai vergangenen Jahres von einem CDU-Politiker geführt. Zu den Zeiten des grünen Irrlichts Annalena Baerbock konnte man so etwas durchaus erwarten. Jedoch muss man feststellen, daß derartiges unter Führung der CDU durchaus immer noch möglich ist. Links ist vorbei, hat Friedrich Merz vor der Wahl getönt. Links feiert tatsächlich fröhliche Urständ, was in einer CDU, die den Regierenden Bürgermeister von Berlin in ihren Reihen weiß, der fröhlich Regenbogenfähnchen am Christopher Street Day schwenkt, an und für sich doch zu erwarten ist.

Wer also genau wissen will, was er von den Unionsparteien zu erwarten hat, der mache sich auf den Seiten des auswärtigen Amtes kundig. Finis Germania.

Kadavergehorsam

Die Nachrichten aus Absurdistan in diesem Blog reißen leider nicht ab. Der hysterische K(r)ampf gegen rechts der politisch-medialen Klasse unseres Landes treibt immer seltsamere Blüten. An dieser Stelle habe ich schon vor Jahren über die groteske Unkenntnis der deutschen Geschichte, gerade auch bezüglich Nationalhymne und Nationalflagge berichtet, etwa am 22.3.2018. Hatten doch tatsächlich Teilnehmer einer Versammlung öffentlich das Deutschlandlied mit allen Strophen gesungen. Das rief Polizei und Staatsanwaltschaft auf den Plan. Erst dem zuständigen Amtsgericht blieb es vorbehalten, die übrigen Beteiligten darüber zu belehren, daß auch die erste Strophe des Deutschlandliedes nicht verboten ist, insbesondere keinen Straftatbestand nach § 86a StGB (Verwenden nationalsozialistischer Symbole) darstellt.

Es wird allerdings, und hier sei flapsige Ausdruck einmal gestattet, immer bekloppter. So hatte jüngst eine Politikerin in Mecklenburg-Vorpommern deutsche Fahnen von Gebäuden gerissen, weil – O-Ton – „diese Dinger“ doch nur von Rechtsextremisten für ihre Propaganda benutzt würden. Aber auch das lässt sich noch steigern.

So wird berichtet, daß vor kurzem bei einer Weihnachtsfeier in der Heeresunteroffiziersschule der – zivile! – DJ statt der dritten Strophe des Deutschlandliedes, die ja alleine unsere Nationalhymne ist, die erste Strophe abspielte. Natürlich war das falsch. Der Schulkommandeur schritt auch ein und ordnete an, die korrekte Hymne zu spielen. Doch damit nicht genug. Er meldete den „Zwischenfall“ sogleich seinen Vorgesetzten. Nach Angaben eines Heeressprechers wurden jetzt „umfangreiche disziplinarische Ermittlungen“ aufgenommen.

Man reibt sich die Augen, wenn man das liest. Doch fügt sich diese Groteske nahtlos in den auch in der Bundeswehr pflichtgemäß geführten Kampf gegen rechts ein, der ja in der Vergangenheit schon solche Sumpfblüten hervorgebracht hat, wie den Bildersturm der unsäglichen Ministerin Ursula von der Leyen, in dessen Verlauf schon einmal das Porträt Helmut Schmidts in Wehrmachtsuniform in einem Gebäude der nach ihm benannten Bundeswehruniversität abgehängt werden musste. Man kann sich als Soldat disziplinarrechtliche Ermittlungen einhandeln, wenn man etwa ein antiquarisches Buch besitzt, auf dessen Deckel ein Hakenkreuz zu sehen ist, allerdings nur mit einer Lupe. Man kann dienstliche Nachteile erleiden, wenn ruchbar wird, daß man vor vielen Jahren als Jugendlicher im rechtsextremen Milieu unterwegs war und einem einschlägigen Rockerclub angehört hat, auch wenn man inzwischen der CDU angehört. Schon die Teilnahme an einer Demonstration der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften aber nicht verbotenen Identitären Bewegung führt unter dem Gesichtspunkt der Kontaktschuld dann zur Entfernung aus dem Dienst. Seitens des Bundesministeriums der Verteidigung wird insoweit, und das musste ich mir schon in einem Gerichtssaal anhören, eine „Null-Toleranz-Linie“ gefahren, die keineswegs strafbare Verhaltensweisen in jungen Jahren, wie die Mitgliedschaft in der Jahre später verbotenen NPD, noch nach Jahr und Tag, wenn eine Straftat im selben Zeitraum schon mehrfach verjährt gewesen wäre, als dem Ansehen der Bundeswehr abträglich einstuft, und deswegen die Bundeswehr diesen Reservisten nicht mehr einberuft.

Der wackere Schulkommandeur hat mit Blick auf seine weitere Karriere hier tatsächlich alles richtig gemacht. Hätte er sich nämlich verhalten wie ein vernünftiger Mensch, der die Dinge richtig einzuordnen weiß und vor allem auch die Entstehungsgeschichte des Deutschlandliedes kennt und deswegen ganz sicher ausschließen kann, daß hier nationalsozialistische Symbolik im Sinne von § 86a StGB vorliegt, dann hätte er sich darauf beschränkt, den Fehler zu korrigieren. Aber das darf ein Offizier in dieser Armee nicht. Sie verlangt jedenfalls in diesem Zusammenhang, konsequent „auf Linie“ zu bleiben, eine Haltung, die man ansonsten mit Blick auf die Wehrmacht als Kadavergehorsam in die Tonne tritt. Eine Haltung, in der man Rückgrat gerade nicht haben darf. Denn wer als Kommandeur in einer solchen Situation gelassen und souverän handelt, wird von den Kettenhunden der political correctness im BMVG alsbald abgelöst. Finis Germania.

Eine Geschichte aus dem Irrenhaus

Zu den Aufregern in der politischen Debatte unserer Tage gehört die Diskussion um die Wehrpflicht. Das erstaunliche daran ist vor allem, daß diese Diskussion nicht entlang der bekannten politischen Linien verläuft. Die Ablehnung des verpflichtenden Wehrdienstes, ja der Bundeswehr überhaupt, war jahrzehntelang eine Domäne der Linken unter dem Segen der christlichen Kirchen. Das hat sich geändert. Inzwischen geht der Riss sogar durch die AfD. Eine Fraktion um den Kyffhäuser-Romantiker Björn Höcke, wenig überraschend mit dem Segen des mit seinem Amt erkennbar intellektuell überforderten Co-Parteivorsitzenden Tino Chrupalla, wendet sich mit unfassbar blödsinnigen Argumenten gegen die Wehrpflicht. O-Ton Höcke aus dem Thüringer Landtag:

„Bevor auch ein einziger junger Mensch in diesem Land zwangsweise wieder in Uniform antreten soll, muß dieser Staat endlich wieder ein Staat für die Deutschen werden.“ Er warf den Parteien „von CDU bis Linke“ vor, den Patriotismus zu verachten, den es dafür benötige. „Die Menschen draußen spüren, daß es eben nicht um die Verteidigung der eigenen Lebensart geht.“ Neben „Drag-Queen-Auftritten in Kindergärten“ zählte er in diesem Zusammenhang unter anderem die „Deindustrialisierung“, die „Plünderung der Sozialversicherungssysteme“, den „Schuldstolz“ und die Einwanderungspolitik auf.

Die notwendige Entgegnung

Diesem Schwachsinn ist in der heutigen Debatte des Deutschen Bundestages zum Wehrpflichtgesetz der AfD-Abgeordnete Rüdiger Lucassen mit einer stringenten Argumentation entgegengetreten. Es lohnt sich, diesen kurzen Redebeitrag anzuhören. Er ist natürlich wie alle im Bundestag gehaltenen Reden dokumentiert. Unter anderem führte er aus: „Was hätten wohl die Männer und Frauen der Befreiungskriege dazu gesagt? Sie wären diesem Befund niemals gefolgt.“ Herr Lucassen versteht im Gegensatz zu Herrn Höcke auch etwas von der Materie, und offensichtlich auch mehr von der deutschen Geschichte als dieser romantische Träumer. Er war Berufssoldat, zuletzt Oberst im Generalstab und hat in der Folgezeit erfolgreich ein Unternehmen geführt. Der Thüringer AfD-Chef beklagte daraufhin, er habe sich in den vergangenen zwölf Jahren „viele Anwürfe“ gefallen lassen. „Der Vorwurf mangelnder Vaterlandsliebe war allerdings nicht darunter.“ Gleichwohl müsse klar sein, Deutschland werde nicht von außen existentiell bedroht, sondern von innen. Dazu kann ich nur sagen, daß es möglicherweise in der Tat Herrn Höcke nicht an Vaterlandsliebe mangelt, indessen jedoch an Intelligenz. Gerade als studierter Historiker, dem jahrelang die Bildung von Gymnasiasten im Schulfach Geschichte anvertraut war, sollte er eigentlich wissen, was der Urgrund der Wehrpflicht in einem demokratischen Staat ist.

Was immer gilt

Die allgemeine Wehrpflicht ist in gesellschafts- und staatspolitischer Hinsicht ein Wert an sich. Das gilt ganz besonders in einer Demokratie. Historisch hat sie ihr Vorbild in der Antike. Das Bürgerrecht des griechischen polites wie des civis romanus war untrennbar mit der persönlichen, nicht einmal delegierbaren Pflicht verbunden, Dienst in Heer und Flotte zu leisten. Der civis atque miles in der römischen Republik konnte ebenso wie in der griechischen Polis nur der freie Bürger sein. Das galt für alle Gesellschaftsschichten, auch und gerade den Patrizier. Zum cursus honorum, der staatlichen Ämterlaufbahn, gehörte der Dienst in der Armee, in jüngeren Jahren als tribunus militaris, als Krönung der Ämterlaufbahn der Befehl über eine Legion (legatus), als Konsul sodann der Oberbefehl über die römische Streitmacht. Noch die Heere des Mittelalters in Europa sahen in ihren Reihen vorwiegend zum Dienst verpflichtete Bürger, die eben in Kriegszeiten zu den Waffen eilen mußten, daneben den Ritterstand, der im Gegenzug zur Belehnung mit Land und Leibeigenen Kriegsdienst leistete. Erst die heraufziehende Neuzeit sah Heere von besoldeten Kriegern, Söldner oder Landsknechte geheißen. In den Kabinettskriegen des 18. Jahrhunderts kämpften in der Tat vorwiegend bisweilen nicht ganz freiwillig dienende Söldner. Erst die sich immer mehr zu Demokratien entwickelnden Nationalstaaten stellten dann Armeen aus wehrpflichtigen Bürgern auf. Der demokratische Staat, ideell und materiell auf den Schultern seiner freien Bürger ruhend, gab ihnen als Pendant zu ihrer bürgerlichen Freiheit auf, das Gemeinwesen wirtschaftlich durch Steuern und militärisch durch Dienst in den Streitkräften zu sichern. Das war der Grund für das Diktum Scharnhorsts, der Bürger sei der geborene Verteidiger des Vaterlandes.

Die derzeitige Diskussion um das Wiederaufleben der Wehrpflicht, soweit das rechte politische Spektrum – dazu gehört selbstverständlich die AfD – sie führt, krankt an einer fatalen Blickverengung. Unbeschadet der sachlichen Einwände gegen die derzeitige globale und deutsche Politik ist allein zu prüfen, ob ein Staat wie die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich Streitkräfte benötigt, und ob diese Streitkräfte im wesentlichen die Bürger des Landes oder professionelle Krieger sein sollen, wobei selbstverständlich wie auch in allen voraufgegangenen Jahrhunderten mit Wehrpflichtarmeen, die Offiziere und älteren Unteroffiziere schon wegen der notwendigen Professionalität Berufssoldaten sein müssen. Allerdings, und dafür spricht ja unsere Erfahrung in der Bundeswehr wie auch anderswo, ergänzt um entsprechend ausgebildete Offiziere und Unteroffiziere der Reserve. In diesem Zusammenhang hat die Tagespolitik grundsätzlich keine Rolle zu spielen. Zunächst einmal kann nicht übersehen werden, daß es für eine notwendige Vermehrung der Armee deutlich zu spät ist, wenn diese erst in Angriff genommen wird, nachdem eine Krise heraufzieht, die eine militärische Auseinandersetzung in Kürze erwarten läßt. Ich muß wohl gerade den Mitgliedern und Wählern der AfD nicht erläutern, daß etwa die Ausbildung eines Abiturienten zum Kompaniechef gut und gerne mindestens sechs Jahre in Anspruch nimmt, einschließlich der notwendigen Erfahrungen in den Vorverwendungen als Gruppen- und Zugführer. Als Bataillonskommandeur wurde ich erst 23 Jahre nach meinem Abitur verwendet. Daraus folgt, daß die notwendige Größe der Bundeswehr ausschließlich mit Blick auf die geostrategische Lage des Landes, und zwar langfristig, festgelegt werden kann. Dabei sind die militärischen und wirtschaftlichen Kapazitäten in Frage kommender Gegner in Rechnung zu ziehen. Auch hier wäre es fatal, tagespolitisch zu denken. Vielmehr muß, etwa mit Blick auf Russland, geprüft werden, welche politischen und militärischen Entwicklungen mittel- und langfristig, also in den nächsten 20, 30, 40 Jahren möglich sein könnten, nicht notwendigerweise mit Sicherheit eintreten werden. 

Tagespolitik kann für langfristige Aufgaben keine Rolle spielen

Noch viel weniger kann es eine Rolle spielen, ob zum Beispiel der Krieg in der Ukraine auch oder ganz im Interesse der USA geführt wird. Nicht nur, daß dies ein bloß tagespolitisches Thema ist, das Argument läßt völlig außer acht, daß die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes ein Wert an sich ist, der stets und dauerhaft gewährleistet werden muß. Deswegen ist es auch völlig unerheblich, ob Russland aktuell beabsichtigt, Deutschland anzugreifen oder nicht. Die abstrakte Bedrohungslage ist maßgeblich. Es kommt also allein darauf an, ob Russland möglicherweise über kurz oder lang Deutschland angreifen könnte. Ob das nach Sachlage erfolgversprechend sein kann oder nicht, spielt schon deswegen keine Rolle, weil auch eine Niederlage Russlands in einem solchen Krieg gegen Deutschland und seine Verbündeten das unermessliche Leid eines jeden Krieges auch über unser Land bringen würde. Auch wenn derzeit angesichts der militärischen Stärkeverhältnisse ein Angriff Russlands auf die Verbündeten in unserem östlichen Glacis und unser Land mit größter Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben müßte, so lehrt uns die Geschichte, daß nicht selten ein an Zahl unterlegener Angreifer erfolgreich war. Schauen wir auf Alexanders Feldzüge gegen die personell weit überlegenen Perser und die glänzenden Siege Friedrichs des Großen im Siebenjährigen Krieg. Der Russlandfeldzug im Zweiten Weltkrieg ist nur ein Beispiel aus der jüngeren Geschichte, auch wenn er dann letztendlich gescheitert ist. Die Anfangserfolge waren überwältigend, Tod und Zerstörung zuerst im Land des Feindes und dann in unserem Lande aber auch. Es kann eben leider nicht ausgeschlossen werden, daß ein wenig rational denkender Diktator derartige militärische Abenteuer unternimmt. Deswegen bleibt es bei der alten Weisheit: si vis pacem para bellum. 

Ich halte es auch im Übrigen für unhistorisch, Russland grundsätzlich lautere Absichten gegenüber Deutschland zuzubilligen. Mit Ausnahme des sprichwörtlich gewordenen Mirakels des Hauses Brandenburg am 5. Mai 1762 im Frieden von St. Petersburg, als Russlands Zar Peter III. die Seiten wechselte und statt Österreich Preußen unterstützte, hatte Deutschland von Russland noch nie etwas Gutes zu erwarten. Für Bismarck war in seinem außenpolitischen „Spiel mit fünf Kugeln“ die russische die heikelste. In der Juli-Krise 1914 war nach heute in der seriösen Geschichtswissenschaft herrschenden Meinung Russland neben Frankreich der ärgste Kriegstreiber gegen Deutschland. Über die Rolle des zur Sowjetunion gewordenen Russland im Zweiten Weltkrieg, insbesondere im Jahre 1945, zum Nachteil Deutschlands muß kein Wort mehr verloren werden.   

Angesichts der im rechten politischen Spektrum überproportional vorhandenen militärischen Sachkunde überrascht mich das Argument, unsere wehrpflichtige Jugend sollte nicht für sogenannte fremde Kriege zur Verfügung stehen, also etwa in der Ukraine eingesetzt werden. Gerade das genannte Beispiel der Einsätze auf dem Balkan und in Afghanistan zeigt doch überdeutlich, daß wehrpflichtige Soldaten der Bundeswehr niemals in solche Einsätze geschickt worden sind. Die Rechtslage war insoweit eindeutig, was ja jeder wissen sollte, der in den letzten 25 Jahren als Soldat oder Reservist in der Bundeswehr gedient hat. Selbstverständlich gilt dies weiterhin, wenn die Wehrpflicht wieder auflebt. Dieses Argument muß ich also als unsachlich und bloß polemisch zurückweisen.

Noch viel weniger können innenpolitische Entwicklungen, und seien sie noch so sehr abzulehnen, einen Einfluß auf die Wehrverfassung des Landes haben. Denn die Reaktion darauf kann in einer Demokratie nur die Abwahl der schlechten Politiker sein, in der Diktatur der Umsturz. Rüdiger Lucassen hat zu Recht darauf hingewiesen, daß die Bundeswehr nicht die Auftritte von Drag Queens in Kindergärten schützt, sondern die Kinder unseres Landes. Man kann ja auch nicht die Zahlung seiner Steuern ganz oder teilweise einstellen, weil man mit der Politik der Regierung nicht zufrieden ist. Man stelle sich vor, jemand behalte den Betrag seiner Steuer ein, der dem Prozentsatz des, sagen wir einmal Entwicklungshilfe-Etats am Gesamthaushalt von Bund, Ländern und Gemeinden entspricht. Und nicht zuletzt ist eine solche Argumentation kurzatmig. Wer der schlechten Regierung von heute die Steuereinnahmen oder Soldaten wegnimmt, nimmt sie auch der guten Regierung von morgen. Das ist derartig banal, daß man am hinreichenden intellektuellen Leistungsvermögen von Politikern wie Björn Höcke zweifeln muss, die mit solch kruder Argumentation die vornehmste Pflicht des Bürgers gegenüber seinem Staat, und damit seinen Mitmenschen, davon abhängig machen, ob die Regierung aktuell kluge oder dumme Politik macht. Gerade von Menschen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium erwartet man einen solchen Schwachsinn, wie ihn Herr Höcke und seine Anhänger derzeit propagieren, auf keinen Fall.

Man mag zwar angesichts der US-amerikanischen Außenpolitik, vor allem unter den letzten von den Demokraten gestellten Präsidenten gut beraten sein, auch einmal auf die deutschen Interessen zu schauen. Diese schließen es allerdings nicht aus, sondern erfordern sogar eine aktive Außenpolitik einschließlich der notwendigen militärischen Komponente, ohne die ein Staat so wenig ernst genommen werden kann, wie ein Liebhaber mit fehlender Potenz. Der platte rechte Pazifismus ist eben nicht nur in seiner Begründung unterkomplex, sondern auch grundfalsch, so falsch wie das Einfüllen von Dieselkraftstoff in den Tank eines Fahrzeuges mit Ottomotor. Denn er negiert die Grundlage jeder Staatlichkeit, nämlich die Rechtstreue seiner Bürger, im Falle einer Demokratie das konsensuale Mehrheitsprinzip. Und damit auch eine tragende Säule der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Herr, schmeiß Hirn runter!

Wer die Wählbarkeit seiner Partei über einen überschaubaren Kreis von esoterischen Träumern von der „teutschen“ Nation hinaus sicherstellen will, muss solche Spinner wie Höcke und Co. erst einmal an die frische Luft setzen.

Dextrophobie

Die Brandmauer-Politik in Deutschland ist ja nicht nur mehr als fragwürdig, sie bringt auch absonderliche Begebenheiten mit sich.

Aus dem Rathaus zu Schilda

So jüngst in Kiel. Dort hat sich eine Eulenspiegelei ganz eigener Art begeben. Im Bauausschuss des Stadtrates hatten die Grünen einen Antrag eingebracht, wonach ein bisheriger Beschluss zur Umgestaltung einer Straße zurückgenommen werden sollte. Also leicht erkennbar eine völlig unpolitische Angelegenheit, denn schwarze, grüne, rote oder blaue Straßen gibt es nicht. SPD und CDU stimmten gegen den Vorschlag, jedoch ging er mit sieben Stimmen durch. Davon kamen vier von den Grünen, je einer vom SSW, Fraktion Die Linke/Die Partei und, Teufel auch, von der AfD. Das wurde von den Grünen dann heftig bedauert. So etwas dürfe nicht passieren. Das sei ein schwerer Fehler! Seitens der CDU erging der Vorwurf an die Grünen, wenn man keine gemeinsamen Beschlüsse mit der AfD fassen wolle, müsse man das im Vorfeld organisieren, damit das nicht passieren kann.

Spiel nicht mit den Schmuddelkindern!

Das ist die Brandmaurerei in Reinkultur. Es ist völlig gleichgültig, zu welchen Themen welche Beschlüsse gefasst werden. Sie dürfen auf keinen Fall zustande kommen, wenn das nur mit den Stimmen der Satansjünger möglich ist. Vielleicht sollte der wackere Vertreter von CDU/SPD/FDP/Grüne/Linke in der Kantine den bereits bestellten Espresso zurückgehenlassen, sobald er bemerkt, daß am Nebentisch ein Vertreter der AfD ebenfalls einen Espresso bestellt hat. Wie sollen sich denn die Diener des Wahren, Guten und Schönen in den selbsternannten demokratischen Parteien verhalten, wenn etwa die dringend notwendige Finanzierung einer baufälligen Brücke beschlossen werden soll, und bekannt wird, daß die AfD-Fraktion zustimmen will, weil es eben nötig ist, und es ohne sie auch nicht geht? Soll dann die Finanzierung nicht beschlossen und die baufällige Brücke dann eben leider Gottes gesperrt werden? Letzteres kann ja die Verwaltung alleine ohne Gemeinderatsbeschluss.

Das Krankheitsbild

Das ist nichts anderes als eine behandlungsbedürftige psychische Störung aus dem Bereich der Phobien. Das Portal Psylex definiert die einschlägige psychische Erkrankung namens Dextrophobie als Angst vor Dingen, die sich auf der rechten Seite befinden. Man könne allerdings auch die Angst vor rechten Parteien und Gesinnungen hier aufführen. Die Psychotherapie hält Behandlungsmöglichkeiten bereit. Die Methode der Wahl ist hier die kognitive Verhaltenstherapie. Sie hilft dem Patienten sich über seine Gedanken, Einstellungen und Erwartungen klar zu werden. Das Ziel ist, falsche und belastende Überzeugungen zu erkennen und zu verändern. Herr Merz auf der Couch des Therapeuten, eine reizende Vorstellung, nicht wahr? Haben wir eigentlich genug Therapeuten für die Vielzahl von Patienten?

In der Tat liegt es nahe, hier von einer psychischen Störung, und zwar einer kollektiven Störung, zu sprechen. Wer bei klarem Verstand ist, kann sich nicht so verhalten, denn es gibt keinen sachlichen Grund dafür. Jenen Spezialdemokraten muß man wohl sagen, daß nach unserer Verfassung alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, Art. 20 Abs. 3 Satz 1 GG. In unserer repräsentativen Demokratie übt das Volk diese Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen aus. Die gewählten Abgeordneten sind somit die nicht nur legitimen, sondern die gesetzlichen Vertreter des Souveräns namens Volk. Sie alle haben den Willen des Volkes umzusetzen. Dieser geht ja auch dahin, daß alle gewählten Volksvertreter die gleichen Rechte und Pflichten haben. Klassisch organisieren sich diese Volksvertreter in den gesetzgebenden Körperschaften – Parlamenten – in die jeweilige Regierung tragende und sie als Opposition kontrollierende Fraktionen. In Gemeinderäten gibt es genau genommen nicht einmal das. Beschlüsse werden dort nach Sachgesichtspunkten, gegebenenfalls auch mit wechselnden Mehrheiten, gefasst. Weder für die gesetzgebenden Körperschaften – Parlamente – noch für die Gemeinderäte ist von Verfassungs wegen vorgesehen, daß es gewählte Abgeordnete erster und zweiter Klasse gibt, wobei nur die erstgenannten Mehrheitsbeschlüsse fassen und parlamentarische Ämter wie Präsidenten oder Ausschussvorsitze besetzen dürfen, letztere indessen zwar Sitz und Stimme im Plenum haben, aber für die politische Willensbildung im Hause so wichtig sind, wie die Polsterung der Bestuhlung. Das ist auch die Arroganz der Macht. Diesen scheinheiligen Pharisäern muß man allerdings auch sagen, daß die Arroganz die Zwillingsschwester der Ignoranz ist, oder, mit einem schönen alten deutschen Sprichwort: Dummheit und Stolz wachsen auf dem selben Holz.

Dieser Umgang mit dem Wählerwillen ist auch verräterisch

Dieses Verhalten der übrigen Parteien gegenüber dem ungeliebten Neuling ist nicht nur verfassungswidrig. Es ist auch eine Missachtung, ja sogar Verachtung der Wähler. Man bedeutet ihm, daß er wählen kann wen auch immer, indessen die Wahl von Abgeordneten der AfD eine Wahl zweiter Klasse ist. Man könnte auch sagen, daß es eben Wähler erster und zweiter Klasse gibt. Die einen haben ein in der praktischen Auswirkung unbeschränktes Wahlrecht, die anderen indessen ein nur beschränktes Wahlrecht, denn sie können nur Abgeordnete zweiter Klasse wählen.

Eine demokratisch tragfähige Begründung für dieses Verhalten gibt es natürlich nicht. Die Ausrede der etablierten Politiker lautet ja bekanntlich, man habe als Abgeordneter doch die freie Wahl, und sei nur seinem Gewissen unterworfen, auch was die Wahlen innerhalb des Hohen Hauses, etwa zur Vizepräsidentin oder zum Ausschussvorsitzenden angehe. Nun wissen jedenfalls die Juristen unter ihnen, daß es nicht nur den Buchstaben der Verfassung, sondern auch ihren Geist gibt. Deswegen gab es ja auch bis zum Einzug der Teufelsanbeter in die Parlamente auch ungeschriebene Regeln, an die sich alle gehalten haben. Eine politische Partei kann nur aus dem politischen Spiel genommen werden, wenn sie vom Bundesverfassungsgericht verboten wird. Ein solcher Antrag könnte ja mit der übergroßen Mehrheit der übrigen Parteien jederzeit beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden. Man tut es bekanntlich nicht, weil man von der übergroßen Mehrheit der Juristen stets hört, daß ein solches Verfahren wohl aussichtslos sei. Die Aufklärung über die Rechtslage scheint nicht zu genügen. Es muß offensichtlich erst einmal der Gang zum Psychotherapeuten beschritten werden, damit nach dem Heilungserfolg Normalität in die deutsche Politik einkehren kann.

Das Stadtbild

Wäre der Vorgang nicht so ernstzunehmen als Sinnbild der Ohnmacht der vor langer Zeit einmal die deutsche Politik bürgerlich prägenden Unionsparteien, man müßte Witze machen über diesen Ritter von der traurigen Gestalt Don Frederico aus dem Sauerland, der da wie Don Quichotte immer wieder tapfer seine Lanze einlegt und gegen die Windmühlen des linken Zeitgeistes anreitet, um dann doch immer wieder umzukehren. Sagt er mal was richtiges, bricht der Shitstorm von links los, und der wackere Friedrich knickt ein. Wenn nicht er selbst, so doch seine hasenfüßigen Parteifreunde, wie derzeit wieder einmal schön zu beobachten ist. Und man kann darauf warten, daß er bald zunächst relativiert und dann zurückrudert. Spätestens dann, wenn ihm die linke Journaille täglich aufs Brot schmiert, er spreche die Sprache der AfD. Doch wollen wir die Hoffnung nicht aufgeben, daß es diesmal anders ist.

Der Shitstorm von links

Die linken Lügenbeutel, die leider die Medien dominieren und den Kanzler in der Koalition an der kurzen Leine führen, unterstellen ihm natürlich in gewohnt diffamierender Weise, pauschal Ausländer und Migranten zum Problem zu erklären. Indessen geht es ersichtlich nicht um die Leute, die zu uns gekommen sind, weil sie unsere Art zu leben, unsere Freiheit, unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schätzen und so werden wollen, wie wir. Um die Leute, die als Facharbeiter, Handwerker, Freiberufler, Manager und Unternehmer dieses Land voranbringen. Um die Leute, die mit ihren Kindern Deutsch sprechen, um die Leute, die sich in ihren Lebensgewohnheiten so gut wie nicht von ihrer einheimischen Umgebung unterscheiden. Um die Leute, die ihrerseits vor kriminellen Migranten Angst haben. Um die Leute, die in der Tat teilweise sogar AfD wählen, was Herrn Merz wohl missfallen dürfte. Die Leute, die das gewohnte Stadtbild nicht verändert haben.

Was richtig ist!

Natürlich ist der Hinweis darauf zutreffend, daß wir ein Problem mit der Zuwanderung haben, das sich im Stadtbild zeigt, und zwar nicht nur im Bundeshauptslum oder in Duisburg-Marxloh. Es sind nicht nur die Merkel-Poller, mit denen inzwischen jeder Weihnachtsmarkt und jede Kirmes geschützt werden muß, es ist nicht nur die aus der amtlichen Kriminalstatistik nicht mehr wegzuretuschierende weit überproportionale Delinquenz von Ausländern, gerade auch Asylbewerbern und Flüchtlingen. Es ist nicht nur das Gefühl der Unsicherheit, das Frauen bundesweit zögern lässt, abends auszugehen oder den Heimweg durch Straßen und Gassen abseits der hell beleuchteten Plätze und Hauptstraßen anzutreten. Es ist nicht nur das mitunter brutale Mobbing vor allem unserer einheimischen Mädchen in den Schulen durch muslimische Flegel. Es ist nicht nur die Vermüllung gewisser Stadtviertel. Es ist nicht nur der immer häufiger werdender Anblick vollverschleierter Frauen. Es ist nicht nur das fordernde, klar antisemitische Auftreten arabischer Demonstranten pro Hamas. Es sind nicht nur die immer häufiger werdenden verbalen und vor allem physischen Attacken arabischer Jugendlicher gegen Juden. Es ist nicht nur die zur Schau getragene Verachtung präpotenter muslimischer Jugendlicher gegenüber unserer gewachsenen Kultur und Lebensart. Es sind nicht nur die offen zur Schau getragenen Symbole des islamistischen Terrors. Es sind nicht nur die zahllosen Sexualdelikte, vor allem arabisch/muslimischer Männer gegen einheimische Frauen. Es ist nicht nur das Benehmen muslimischer junger Männer in den öffentlichen Schwimmbädern, das Mädchen und Frauen davon abhält, ins Freibad zu gehen. Es sind nicht nur die kaum noch zu zählenden Mordtaten messerschwingender muslimischer Männer gegen die einheimische Bevölkerung, manchmal sogar auch gegen Menschen ihrer eigenen Herkunft. Es ist nicht nur das Verschwinden der einheimischen Bevölkerung und ihrer Bäcker, Metzger und Einzelhandelsgeschäfte aus dem Straßenbild zugunsten arabischer bzw. arabischstämmiger Bevölkerung, abzulesen nicht nur an der Kleidung ihrer Frauen, sondern an den Schildern über den Läden in der Straße. Es sind nicht nur die exorbitanten Kosten für die Alimentierung arbeitsunwilliger oder auch arbeitsunfähiger Zuwanderer, die sich im Laufe der Jahre zu mehr als 5 Billionen (!) Euro aufsummieren werden, wie das uns Professor Raffelhüschen vorgerechnet hat. Man könnte diese Aufzählung ad nauseam fortsetzen, muß es aber wirklich nicht.

Die Wahrheit ist nicht rechtsextrem

Wer Augen hat zu sehen, wer Ohren hat zu hören, wer ein Hirn hat zu denken, der muß dem Ritter von der traurigen Gestalt aus dem Sauerland durchaus zustimmen. Ja, wir haben ein Problem mit dem Stadtbild. Und das ist eben keine rassistische oder menschenfeindliche Sichtweise. Es ist schlicht die Wirklichkeit. Und sie ist geeignet, bei der einheimischen Bevölkerung ein Gefühl des Unwohlseins, des sich nicht mehr zu-Hause-Fühlens hervorzurufen. Denn es ist keineswegs menschenverachtend oder rassistisch, das Gefühl der Geborgenheit auch daran festzumachen, daß man in vertrauter Umgebung lebt. Das sind keine rechtsextremen Gedanken, sondern ich finde mich hier in der Gemeinschaft mit dem Bundesverfassungsgericht und den angesehensten Verfassungsrechtslehrern unseres Landes. Die hysterisch schreienden Demonstranten, die natürlich schon wieder die Gefahr der Wiederkehr des Nationalsozialismus halluzinieren, und die sich ausschließlich aus dem biodeutschen, weißen linken Gesocks von Amadeu Antonio Stiftung, Omas gegen rechts und dergleichen linksdrehenden NGOs zusammensetzen – die Masse der angesprochenen Zuwanderer aus dem arabisch-muslimischen Raum interessiert das ganze überhaupt nicht, sie fühlen sich eh völlig überlegen – liegen natürlich auch verfassungsrechtlich völlig daneben. Der Hinweis auf die offenkundigen Probleme der völlig aus dem Ruder gelaufenen Zuwanderung ist nicht menschenverachtend, nicht rassistisch, sondern schlicht zutreffend.

Das Migrantenproblem im Lichte der Verfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat im Maastricht-Urteil die relative Homogenität eines Volkes jedenfalls in kultureller Hinsicht als Voraussetzung für demokratische Legitimation bezeichnet. Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Professor Ernst-Wolfgang Böckenförde hat das Thema so umschrieben:

„Der spezifische Charakter der demokratischen Gleichheit… zielt – über die formelle rechtliche Zugehörigkeit, die die Staatsangehörigkeit vermittelt, hinausweisend – auf ein bestimmtes inhaltliches Substrat, zuweilen substantielle Gleichheit genannt, auf dem die Staatsangehörigkeit aufruht. Hier meint Gleichheit eine vor-rechtliche Gemeinsamkeit. Diese begründet die relative Homogenität, auf deren Grundlage allererst eine auf der strikten Gleichheit der politischen Mitwirkungsrechte aufbauende demokratische Staatsorganisation möglich wird; die Bürger wissen sich in den Grundsatzfragen politischer Ordnung ,gleich‘ und einig, erfahren und erleben Mitbürger nicht als existenziell anders oder fremd und sind – auf dieser Grundlage – zu Kompromissen und loyaler Hinnahme der Mehrheitsentscheidungen bereit“. (Ernst-Wolfgang Böckenförde, Demokratie als Verfassungsprinzip, HStR II, 3. Aufl.2004, RNr. 47).

Demgemäß weist der Verfassungsrechtler Rupert Scholz auch auf die Notwendigkeit einer gewissen Identitätswahrung hin:

Sollte die Einwanderung solche Ausmaße annehmen, daß dessen (des Staatsvolkes) Identität sich verändert, dann ist das mit dem Grundgesetz wohl nicht mehr zu vereinbaren.“ (Rupert Scholz, „Das schwächt die Verfassung“, Interview mit Moritz Schwarz, Junge Freiheit 21.06.2019, S.3).

Martin Wagener („Kulturkampf um das Volk“) zitiert Paul Kirchhof, der seines Erachtens klarstellt, daß es im Rahmen der freiheitlichen Ordnung des Grundgesetzes natürlich zur Entfaltung unterschiedlicher Kulturen kommen könne. Kirchhof sieht allerdings auch eine Grenze, die zu beachten die Aufgabe des Staates sei:

„Würde das Stichwort der Multikulturalität hingegen als ein Wettbewerb gegenläufiger Kulturen gedeutet, dessen Ergebnis sich der nur beobachtende Staat zu eigen machte, so wäre die Freiheitlichkeit gelegen und missverstanden…. Zu der rechtlich vorgefundenen Wirklichkeit, die der Staat zu achten und auszugestalten hat, gehört das Staatsvolk, die Nation, die den konkreten Verfassungsstaat rechtfertigt, seine Aufgaben und Maßstäbe bestimmt.“ (Paul Kirchof, Der Staat als Organisationsform politischer Herrschaft und rechtlicher Bindung, DVBl 99, 642).

Wagener leitet daraus ab, daß es im vorrechtlichen Raum nicht nur eine kulturelle Identität gibt, sondern auch einen Ursouverän, der diese kreiert hat. Das deutsche Volk hat sich somit als Kulturnation nach den Einigungskriegen einen eigenen Staat geschaffen.

Was einen Kanzler wirklich ausmacht

Friedrich Merz könnte sich auf seinen großen Vorgänger Helmut Schmidt berufen. Der hatte bekanntlich noch Schneid, auch und gerade gegenüber der linken Mehrheit in seiner Partei. Der bestand auf seiner richtigen Entscheidung zur Nachrüstung, auch mit der Konsequenz, darüber seine Kanzlerschaft zu verlieren. So viel Charakter ist in der Politik selten. Zu diesem Thema hat er sich mehrfach klar und unmißverstädlich geäußert. Er erklärte bereits im Jahre 1981, noch als amtierender Bundeskanzler:

„Wir können nicht mehr Ausländer verdauen, das gibt Mord und Totschlag.“

Damals betrug der Ausländeranteil in der Bundesrepublik Deutschland gerade einmal 6,5 %, Ende 2015 waren es gut 10 %. (Derzeit sind es 16,9 %, zählt man alle Menschen mit Einwanderungsgeschichte -das sind derzeit 21,2 Millionen- beträgt deren Anteil an der Gesamtbevölkerung 25,4 %). 1992 erklärte Helmut Schmidt:

Die Vorstellung, daß eine moderne Gesellschaft in der Lage sein müßte, sich als multikulturelle Gesellschaft zu etablieren, mit möglichst vielen kulturellen Gruppen, halte ich für abwegig. Man kann aus Deutschland mit immerhin einer tausendjährigen Geschichte seit Otto I. nicht nachträglich einen Schmelztiegel machen.“

In diese Kerbe hieb er erneut im Jahre 2004:

„Das Ideal einer multikulturellen Gesellschaft ist in demokratischen Staaten wie Deutschland nicht durchsetzbar. Insofern war es ein Fehler, daß wir zu Beginn der sechziger Jahre Gastarbeiter aus fremden Kulturen ins Land holten.“

Und im Jahre 2005 erklärte er klipp und klar:

Wir müssen eine weitere Zuwanderung aus fremden Kulturen unterbinden.“

In seinem letzten großen Fernsehinterview, wenige Monate vor seinem Tod, erklärte er in eindringlichen Worten, wo seines Erachtens die Probleme liegen:

„Zuwanderung aus fremden Zivilisationen schafft uns mehr Probleme, als es uns auf dem Arbeitsmarkt an positiven Faktoren bringen kann. Zuwanderung aus verwandten Zivilisationen, zum Beispiel aus Polen, ist problemlos. Zum Beispiel aus Tschechien, ist problemlos. Zum Beispiel aus Österreich ist problemlos. Aus Italien, ist problemlos. Es fängt an bei etwas südlicheren Gegenden. Zuwanderung aus Anatolien ist nicht ganz problemlos. Zuwanderung aus Afghanistan bringt erhebliche Probleme mit sich. Zuwanderung aus Kasachstan bringt Probleme mit sich. Das sind andere Zivilisationen. Nicht wegen ihrer anderen Gene, nicht wegen ihrer anderen Abstammung, aber wegen der Art und Weise wie sie als Säugling, wie sie als Kleinkind, wie sie als Schulkind, wie sie als Kind in der Familie erzogen worden sind.“

Das Problem

Das Problem von Herrn Merz und seinen ehemals bürgerlichen Parteifreunden ist schlicht und einfach die Angst vor der linken Journaille und der Minderheit der linken Parteien SPD, Grüne und die Linke. Wenn er nur so etwas ähnliches sagt, wie die AfD, die in punkto Zuwanderung nun wirklich die Dinge beim Namen nennt, und auch, soweit es aus der Opposition heraus möglich ist, Vorschläge zur Lösung der Probleme macht, dann bezieht er Prügel, duckt sich weg und zieht sich zurück, anstatt souverän zu erklären, er mache das Richtige, und wenn andere ebenfalls das Richtige machten, dann sei das halt in Ordnung. Käme dazu noch die Erklärung, man könne ja zur Abwechslung einmal Mehrheiten rechts der CDU/CSU, statt links davon suchen, hätten wir es endlich einmal mit einem Staatsmann zu tun. Darauf müssen wir leider wohl noch lange warten.

Verirrte Hirten

Ich habe an dieser Stelle nun schon des öfteren im Zusammenhang mit der angeblichen Recherche zu einem angeblichen Geheimtreffen „rechter“ Kreise in Potsdam über die Lügenagentur „correctiv“ berichtet. Das erste mal gleich nach der Veröffentlichung dieses Schauermärchens in der Tagesschau am Folgetag. Inzwischen gibt es mehr als ein dutzend Gerichtsentscheidungen gegen diese Firma, aber auch die willfährig ihre Lügen weiterverbreitenden Medien, auch Fernsehsender. Nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Berlin darf man diese Räuberpistole eine „dreckige Lüge“ nennen.

Indesssen lieben Politik und Medien in Deutschland dieses Schauermärchen so sehr, daß sie gegen die darin wahrheitswidrig beschworene Verschwörung gegen Deutschland nicht nur hunderttausende von Menschen auf die Straße gebracht haben, sondern es werden nun auch die „künstlerischen“ Verarbeitungen dieser gigantischen lüge abgefeiert, daß man sich als Beobachter des Zeitgeschehens die Augen reibt. Vorneweg natürlich die ARD. Sie hat mit großem Tamtam eine filmische Hervorbringung als „Dokumentarfilm“ verbreitet, die jene Lügengeschichte über den grünen Klee lobt. Natürlich unter dem Beifall der üblichen Verdächtigen, darunter, wen wundert’s noch, die Deutsche Bischofskonferenz. Gegen die berechtigte Kritik wehren sich die Exzellenzen heftig, wie aus dem nachstehenden Bericht aus der – vorzüglichen – Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT zu entnehmen ist, den ich so sehr zur Lektüre empfehle, daß ich ihn einfach wörtlich wiedergebe:

BONN. Trotz gerichtlich bestätigter Falschbehauptungen hat die Deutsche Bischofskonferenz die Vergabe des Katholischen Medienpreises 2025 für den ARD-Dokumentarfilm „Masterplan“ zum angeblichen Geheimtreffen in Potsdam verteidigt. Das Gremium sehe „keine faktische Grundlage für die Behauptung, der Film verbreite als solcher Unwahrheiten“, teilte der Pressesprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, auf Nachfrage der Berliner Zeitung am Montag mit.

Die Jury habe sich in ihrer Begründung auf die „Validität der Berichterstattung“ gestützt, die in Gänze weder Gegenstand der betreffenden Urteile des Oberlandesgerichts Hamburg gewesen sei, noch „dadurch in Zweifel gezogen werden“ könne. „Nach Informationen, die uns über den Gerichtsbeschluß vorliegen, ist das Urteil längst durch einen geringfügigen Umschnitt des Films erfüllt worden.“

Kardinal Marx lobt die Preisträger

Am Donnerstag hatte die Jury während einer Zeremonie in München den mit 5.000 Euro dotierten Preis an den für den „Masterplan“ verantwortlichen Regisseur Volker Heise vergeben. Der Jury zufolge liege seine besondere Leistung darin, daß er „nicht nur eine aufsehenerregende Recherche“ dokumentiere, sondern deren weitreichende gesellschaftliche Folgen aufzeige.

Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, lobte alle Ausgezeichneten dafür, daß sie für „Gerechtigkeit, Humanität und Veränderung“ einstünden und damit gesellschaftlicher Spaltung entgegenwirkten. „Besonders in Zeiten zunehmender Polarisierung des öffentlichen Diskurses, in denen Kommunikation und die Verbreitung von Information durch Haß, Hetze und Herabwürdigung geprägt sind, braucht es einen qualitativ hochwertigen und verantwortungsbewußten Journalismus, der Irrtümer und Mißstände aufdeckt und die Anliegen der Schwächsten und Ausgegrenzten in den Blick nimmt.“

Zentrale Behauptungen zum „Geheimtreffen“ waren falsch

Bereits im Juni hatte das Hamburger Oberlandesgericht zentrale Passagen im „Masterplan“ verboten (JF berichtete). Konkret stellten die Richter fest, durch einen irreführenden Zusammenschnitt werde der Eindruck erweckt, Staatsrechtler Ulrich Vosgerau habe dem Verfassungsschutz unterstellt, das „Geheimtreffen“ abgehört und Inhalte an Correctiv weitergeleitet zu haben. Dies sei nicht nur aus dem Zusammenhang gerissen, sondern in der Sache falsch.

Vosgerau war im November 2023 als Referent bei dem Treffen in Potsdam aufgetreten. Der Blog Correctiv veröffentlichte im Januar 2024 den Artikel „Geheimplan gegen Deutschland“ und schrieb, dort sei über Pläne zur massenhaften Ausweisung von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund diskutiert worden. Nach mehreren Gerichtsurteilen mußte das Medium diese sowie andere Behauptungen zurückziehen. (kuk)

Nun habe ich selbst seinerzeit mit einer Reihe von Teilnehmern dieser ganz und gar nicht geheimen Konferenz gesprochen. Daher bin ich mir ganz sicher, daß diese Geschichte „erstunken und erlogen“ ist, wie ich das nach einer Gerichtsverhandlung in Köln den anwesenden Journalisten in die Notizblöcke diktiert habe. Was die Deutsche Bischofskonferenz angeht, so muß man leider davon ausgehen, daß auch die katholische Kirche heutzutage nur noch eine von vielen linken NGO’s ist, die mit gewaltigen Zahlungen aus dem Steuersäckel am leben gehalten wird. Doch ist die Kirche als Institution weitaus größer, als die lächerlichen Zwerge, die dort derzeit das sagen haben. Das wird vorübergehen, genauso, wie auch die Borgia-Päpste längst Geschichte geworden sind. Der Fels bemerkt nicht einmal, daß ein Hund das Bein an ihm hebt.

Stultissime

Bundesfamilienministerin Karin Prien hat jüngst in einem Podcast der Funke-Mediengruppe erklärt: „Wenn die AfD den Bundeskanzler stellt, dann werde ich sicherlich vorher Deutschland verlassen.“ Zur Begründung erklärte sie unter anderem, „daß es dem deutschen Staat schon heute nicht mehr gelinge, Jüdinnen und Juden wirklich wirksam zu schützen vor den Angriffen auf der Straße.“ Und weiter: „Juden, die als Juden gelesen werden, also die durch Kippa, durch das Tragen eines Davidsterns erkennbar sind, werden auf offener Straße diskriminiert, werden angespuckt, werden angegriffen.“

Nun ist leider tatsächlich festzustellen, daß gerade seit dem 7.10.2023 in Deutschland zunehmend antiisraelische, antisemitische und klar judenfeindliche Demonstrationen und Aktionen zu registrieren sind. Dies jedoch der AfD zuzurechnen, und das tut Frau Prien ja offensichtlich, wenn sie mit dieser Begründung Deutschland verlassen will, wenn die AfD den Kanzler stellt, ist absolut wirklichkeitsfremd.

Schauen wir uns zunächst die Fakten an.

Nach antisemitischen Erfahrungen gefragt, gingen nach Einschätzung der befragten Juden 62 Prozent der Beleidigungen und 81 Prozent der körperlichen Angriffe von Muslimen aus. Zwar war die Datenbasis relativ klein, aber eine Tendenz lässt sich durchaus ablesen (WELT vom 14.6.2021). Der Jahresbericht 2024 des Bundesverbandes Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus e.V. (RIAS) weist insgesamt 8627 antisemitische Vorfälle in Deutschland auf, davon mit rechtsextremem Hintergrund 544, also 6,3 %. Das ist das ganze Spektrum von Beleidigungen und Propagandadelikten bis zu schweren Körperverletzungen. Wer die Fernsehbilder von propalästinensischen Demonstrationen seit dem 7.10.2023 aufmerksam betrachtet, wird neben palästinensischen Fahnen diverse Fahnen linksextremer Organisationen einschließlich der Antifa, in keinem Falle jedoch dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnende Fahnen oder Symbole feststellen.

Das Verhältnis der AfD zu Israel und den Juden

Was die AfD angeht, so will ich nur zwei Aussagen ihrer führenden Politiker zu dem mörderischen Angriff der Hamas vom 7.10.2023 zitieren. „Dieser barbarische Angriff mit fast ausschließlich zivilen
Opfern muss radikal beantwortet werden.“ (Dr. Alexander Gauland am 12.10.2023 im Deutschen Bundestag). In der Gedenkveranstaltung des Deutschen Bundestages ein Jahr später sprach der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Dr. Bernd Baumann von „Islamisten und Mördern, die wir verabscheuen, die Israel auslöschen, die alle Juden ins Meer treiben wollen“. Denen halte man entgegen: „Wir stehen für das Existenzrecht Israels, zum Lebensrecht des jüdischen Volkes.“ Baumann prangerte offenen Judenhass in Deutschland an: „Die Lage in Deutschland eskaliert, Straftaten gegen Juden haben sich verdoppelt, zu 90 Prozent muslimisch, religiös motiviert.“ An Universitäten würden Juden von radikalen Muslimen bedrängt „und einem linksradikalen Mob, der sich mit ihnen verbündet“. Das sei eine klare Folge der Migrationspolitik der 16 Jahre der Unionsregierung. Diese Schlussfolgerung ist durchaus naheliegend, denn der ungeregelte und unbegrenzte Zuzug insbesondere junger muslimischer Männer hat ersichtlich das Potenzial des Antisemitismus in Deutschland erheblich verstärkt.

Der intellektuelle Supergau der Ministerin

Wie unter diesen Umständen jemand wie Frau Prien, immerhin Volljuristin und erfahrene Rechtsanwältin, die grassierende Judenfeindlichkeit rechts verorten kann, ist unerfindlich. Noch unverständlicher ist es, für den Fall einer AfD-Kanzlerschaft zu befürchten, Juden könnten in Deutschland dann nicht mehr sicher leben. Entweder ist die Dame strunzdumm oder völlig vernagelt. Ihre Erklärung ist genauso verpeilt wie die Zuordnung des Hitlergrußes eines Hamas-Sympathisanten auf einer Palästinenser Demo zur politisch motivierten Kriminalität rechts. Leider wirft das ganze auch ein Schlaglicht auf das Personaltableau unserer Politik. Wenn man mit so viel Unverstand Bundesministerin werden kann, dann ist Deutschland wirklich am Ende.

Paralipomena

Zum guten Schluss noch die Übersetzung der Überschrift dieses Beitrages, damit nicht etwa ein des Lateinischen nicht mächtiger Staatsanwalt gegen mich wegen eines Delikts nach §§ 185, 188 StGB ermittelt: das heißt nicht „die dümmste“, das heißt vielmehr „am dümmsten“, charakterisiert also nicht eine Person, sondern ein Verhalten.