Archiv der Kategorie: Nachrichten aus Absurdistan

Hurz!

Hape Kerkeling war viele Jahre ein begnadeter Komiker. Sein Lokalredakteur Horst Schlämmer, die niederländische Königin Beatrix auf Staatsbesuch beim Bundespräsidenten und die Nummer als polnischer Opernsänger, der seine Darbietung mit dem so herrlich unsinnigen Ausruf „Hurz!“ beendet, das war komische Unterhaltung vom feinsten. Auch die literarische Verarbeitung seiner Pilgerreise auf dem Jakobsweg war durchaus beachtlich und vor allem auch ein Publikumserfolg. Von alledem hat sich Herr Kerkeling schon lange verabschiedet. Inzwischen ist der „Kampf gegen rechts“ sein Metier geworden. In gewisser Weise passt ein Komiker auch da hinein, denn dieser Kampf ist mehr ein Krampf als eine ernst zu nehmende politische Betätigung.

Gestern Abend hatte er Gelegenheit, sich in Szene zu setzen. Die Fraktion der Linken im Landtag von Thüringen hatte eine Anhörung zu der Frage beantragt, ob die AfD als verfassungsfeindliche Partei verboten werden müsse, und deswegen ein entsprechendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in die Wege zu leiten sei. Dem Antrag musste stattgegeben und eine solche Veranstaltung durchgeführt werden. Zwar war die ganze Veranstaltung von vornherein völlig unsinnig, denn den Antrag an das Bundesverfassungsgericht, eine politische Partei zu verbieten, können nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die Bundesländer sind schlicht nicht zuständig, weswegen die Befassung eines Landtages mit dem Thema auch zu keinem Ergebnis führen kann, das dann etwa zu einem Verbotsantrag führen könnte. Doch solche juristischen Formalitäten spielen für politische Überzeugungstäter wie die Linkspartei bekanntlich keine Rolle. Die Fraktionen konnten dazu jeweils Sachverständige vorladen, die dann im Justizausschuss des Landtages ihre Statements abgaben und sich den Fragen der anwesenden Abgeordneten stellten. Bei diesen Sachverständigen handelte es sich natürlich durchweg um Verfassungsjuristen. Wenig überraschend fielen deren Stellungnahmen dann so aus, wie das je nach einladender Fraktion zu erwarten war. Allerdings eben juristisch fundiert, wenn natürlich auch teilweise krass daneben, wie das eben so ist, wenn das Recht politisch instrumentalisiert wird. Das wollen wir hier einmal auf sich beruhen lassen.

Bemerkenswert war eben, daß der juristische Laie Kerkeling eingeladen worden war, wenig überraschend natürlich von der Partei Die Linke. Immerhin erklärte er aber gleich bei seiner Vorstellung, nicht als Verfassungsrechtsexperte hier zu sein, sondern als Nachkomme eines NS-Verfolgten. Und er unternahm nicht einmal den Versuch zu erläutern, warum die AfD seines Erachtens verfassungsfeindlich ist und deswegen ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen sie eingeleitet werden muss. Vielmehr unterstellte er das ganz einfach und verfehlte damit bereits das Thema. Denn es sollte doch Sinn dieser Veranstaltung sein, juristische Argumente für bzw. auch gegen ein solches Verbotsverfahren zu sammeln, was denknotwendig voraussetzt, daß man nicht das Ergebnis vorwegnehmen und auf dieser Basis dann von der notwendigen Verteidigung der Demokratie faseln kann.

Besonders peinlich ist es, seine selbstverständlich „antifaschistische“ Haltung damit zu untermalen, daß schließlich der Großvater von den Nazis ins KZ geworfen und dort natürlich misshandelt worden sei. Weil das so schön und erhebend ist, hatte man ja anlässlich der Veranstaltung zum 81. Jahrestag der Befreiung des KZ Buchenwald eben diesen Herrn Kerkeling als Redner eingeladen, der auch dort diese Geschichte dem ergriffenen Publikum vortrug. Ja, in der Tat wurde Hermann Kerkeling im Dezember 1933 vom Oberlandesgericht Hamm wegen „Vorbereitung des Hochverrats“ verurteilt, nachdem er Flugblätter gegen das Regime gedruckt und verteilt hatte. Indessen war er bereits einige Monate zuvor wegen bandenmäßigen Diebstahls als Anführer einer Gruppe von Einbrechern zu einer Zuchthausstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Die Flugblattaktion brachte ihm lediglich eine Erhöhung der Haftstrafe um ein weiteres Jahr ein. In der Tat musste er diese dann im KZ Buchenwald verbüßen, was sicherlich auch mit Folter und überhaupt schrecklichen Haftbedingungen verbunden war. (Quelle: Münsterland Zeitung 28.08.2026).

Indessen eignet sich unter diesen Umständen dieser Mann nicht als Vorbild für Demokraten. Immerhin war er ja überzeugter Kommunist. Kommunismus und Nationalsozialismus sind gleichermaßen menschenverachtende Ideologien. Natürlich kämpfte damals ein Kommunist selbstverständlich gegen die Nationalsozialisten. Indessen machte ihn das nicht zum rechtschaffenen Kämpfer für die Demokratie. Vor allem aber ist es eben nur die halbe Wahrheit, seinen Widerstand gegen das NS-Regime zu preisen, seine kriminelle Karriere jedoch zu verschweigen. Bewundernswerte Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime gab es gottlob, und zwar ohne jeden Makel. Sie gab es natürlich keineswegs in jeder Familie. Ganz im Gegenteil, diesen Mut hatten nur wenige, wie das in solchen brutalen Diktaturen nun einmal so war und ist. Und wenn man mit seiner Familiengeschichte nicht wirklich punkten kann, dann schweigt man darüber. Wenn man dann in diesem Zusammenhang Vorbilder benennen will, dann gibt es ja Stauffenberg, die Geschwister Scholl und viele weniger prominente, gleichwohl bewundernswerte tapfere Gegner des Regimes.

Wir müssen allerdings davon ausgehen, daß die Medien und die übergroße Mehrzahl der Politiker unseres Landes Herrn Kerkeling ob seines entschiedenen Eintretens für die Demokratie und gegen den heraufdämmernden Nationalsozialismus 2.0 lobpreisen werden. Leider gibt das intellektuelle Niveau unserer politischen Klasse nicht mehr her.

Doch trösten wir uns mit Marcel Reich-Ranicki: Wenn Sie etwas Dummes hören wollen, dann fragen Sie einen Künstler nach seiner politischen Meinung.

Berlin ist nicht mehr zu helfen

Am 20. September 2020 haben die Berliner mehrheitlich die Linke gewählt, mit 25,7 % der abgegeben gültigen Stimmen. Diese Partei hatte unter Führung ihrer Spitzenkandidatin Elif Eralp im Wahlkampf versprochen, für „bezahlbare“ Mieten zu sorgen. Gemeint ist dabei natürlich die durchgängige Herabsetzung der in der Tat sehr hohen Wohnungsmieten, die sich Geringverdiener oder große Familien häufig nicht leisten können. Damit konnte sie offensichtlich vor allem junge Leute für ihre Partei gewinnen. Ihre Rezepte dafür sind zum einen ein sogenannter Mietendeckel, und zum anderen die „Vergesellschaftung“ der großen Immobiliengesellschaften, denen ein erheblicher Teil der Berliner Mietwohnungen gehört. Das freundliche Wort Vergesellschaftung bedeutet indessen nichts anderes als Enteignung. Sind diese beiden Rezepte geeignet, das Berliner Wohnungsproblem zu lösen?

Der Berliner Mietendeckel

Unter einem Mietendeckel versteht man die Begrenzung des Mietanstieges, sodaß die Wohnungsmieten tendenziell langsamer steigen als die Inflation. Das ist auf die Dauer für die Eigentümer dieser Wohnungen fatal, denn insbesondere bankfinanzierte Immobilien können so auf die Dauer nicht mehr gehalten werden. Auch wird die Kapitalrendite auf die Immobilie, die häufig die Altersversorgung dieser Vermieter darstellt, geschmälert. Das sind indessen Gesichtspunkte, die für linksradikale Politiker keine Rolle spielen, denn ihre Klientel sind die sogenannten „kleinen Leute“. Indessen hat Frau Eralp mit diesem Versprechen ihren Wählern Sand in die Augen gestreut, besser gesagt, sie angelogen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 25.3.2021 entschieden, daß der sogenannte Berliner Mietendeckel verfassungswidrig war (BVerfG E 157, 223 ff.). Der Bund hat nämlich bezüglich der Kompetenzzuweisung im Grundgesetz von der konkurrierenden Zuständigkeit für das Mietrecht mit den §§ 556-561 BGB abschließend Gebrauch gemacht. Das heißt, die Bundesländer können auf dem Gebiete des Mietrechts keine Regelungen treffen. Tun sie es dennoch, ist das betreffende Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit unwirksam.

Die Enteignung

Art. 14 Abs. 3 GG ermöglicht dem Staat in eng umgrenzten Ausnahmefällen durchaus die Enteignung. Klassisch ist hier die Situation, in der dem Bau einer Straße, also einem Projekt von öffentlichem Interesse, die Weigerung eines Grundeigentümers entgegensteht, das hierfür benötigte Grundstück zu verkaufen. Dann kann grundsätzlich eine Enteignung verfügt werden, allerdings gegen Entschädigung des Eigentümers. Diese Entschädigung bemisst sich nach dem Marktwert der Immobilie im Zeitpunkt des Eigentumsüberganges. Die Enteignung von Wohnimmobilien zum Zwecke der Preisgestaltung durch die öffentliche Hand dürfte wohl eher nicht unter die Regelung des Art. 14 Abs. 3 GG fallen. Vor allem aber hat sich der Koalitionsausschuss aus Union und SPD im Juli dieses Jahres darauf verständigt, die Enteignung großer Immobilienkonzerne auf Landesebene per Bundesgesetz zu verbieten. Mit diesem Gesetz ist also zu rechnen.

Die Enteignung der Berliner Wohnungsbaugesellschaften wäre aber auch keinesfalls finanzierbar. Der Berliner Rechnungshof hat vor kurzem ermittelt, mit welchen Kosten für das Land Berlin dann zu rechnen wäre. Er kam auf rund 42 Milliarden €. Allein der Wohnungsbestand der größten Wohnbaugesellschaft Vonovia und ihrer Tochtergesellschaft Deutsche Wohnen hat nach deren Angaben einen Wert von ca. 23,5 Milliarden €. Der gesamte Haushalt des Landes Berlin für das laufende Jahr beläuft sich auf 45.528.278.000,00 €. Davon sind 5 Milliarden € Zuschüsse des Bundes für Sicherheit und Kultur, weitere knapp 4 Milliarden € kommen aus dem Länderfinanzausgleich. 20 % des Haushalts werden also schon vom Land Berlin nicht selbst aufgebracht. Nebenbei bemerkt: der Freistaat Bayern zahlt in den Länderfinanzausgleich aktuell 9,77 Milliarden €. Es ist also völlig unmöglich, die geplanten Enteignungen auch nur annähernd zu finanzieren, selbst wenn sich der Vorgang über mehrere Jahre erstrecken würde. Hinzu kommt, daß in allen Fällen die betroffenen Wohnungsbaugesellschaften die Gerichte anrufen würden. Es wäre dann mit jahrelangen Rechtsstreitigkeiten durch drei Instanzen, am Ende natürlich auf mit der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts, zu rechnen. Eine Zeitachse von gut zehn Jahren und mehr ist hier realistisch. Und dann gäbe bes auch nicht eine einzige Wohnung mehr in Berlin, als vor der Enteignung.

Auch in diesem Punkt lügt Frau Eralp ihre Wähler an. Man muss auch den harten Ausdruck Lüge benutzen, denn Frau Eralp ist Volljuristin, weiß also alles das, was ich hier vortrage, sehr gut. Wissentlich die Unwahrheit zu sagen, nennt man eben lügen. Das verwundert bei einer Politikerin der ehemaligen SED auch nicht. Zwar hat sie erklärt, ihre Partei habe den Stalinismus längst hinter sich gelassen. Marx und Lenin indessen sind nach wie vor die Gründungsväter der sozialistischen Bewegung, die ja zum Kommunismus führen soll, was ja in den Augen all dieser Linksintellektuellen zu einer Art Paradies auf Erden führen wird. Lenin soll zu dem Thema Lüge und Politik verächtlich bemerkt haben, die Wahrheit sagen zu müssen, sei ein bürgerliches Vorurteil. Frau Eralp ist offenbar seine gelehrige Schülerin. Sie spricht auch offenbar nicht nur das ökonomische, sondern auch das intellektuelle Prekariat an. Denn mehr als 25 % der Berliner Wähler glauben offensichtlich diesen Stuss. Angesichts der seit Jahrzehnten existenten Bildungskatastrophe in Deutschland, vor allem auch in Berlin, nimmt das nicht weiter Wunder. Bekanntlich rangiert Berlin in den PISA-Studien regelmäßig auf den hinteren Plätzen.

Aber det is Berlin…

Kulturbanausen oder Volksfeinde?

Das Berliner Schloss, einstmals Residenz der preußischen Könige und deutschen Kaiser, hatte den Zweiten Weltkrieg einigermaßen überstanden. Eine Kulturnation hätte es in einem angemessenen Zeitraum restauriert. Bekanntlich kam es anders. Es lag im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands, der sich 1949 DDR nannte. Die kommunistische Führung dieses Staates ließ das Schloss abreißen. An seine Stelle trat der sogenannte Palast der Republik, der architektonisch genau jenen kleinbürgerlichen Mief verströmte, der das Regime neben seiner ausgesprochenen Brutalität kennzeichnete. Der sprichwörtliche Berliner Witz fand dafür den Spitznamen „Erichs Lampenladen“. Nach der Wende fanden sich viele Bürger, die unter Führung des verdienstvollen Wilhelm von Boddien viele Millionen Euro sammelten, um damit eine Teilherstellung des Schlosses, jedenfalls seiner Fassaden (mit Ausnahme der beton-brutal im modernen Allerweltsstil gestalteten Ostfassade) zu finanzieren und voranzutreiben.

Das ganze konnte natürlich nicht privat bleiben, schließlich handelte es sich um eine staatliche Liegenschaft. Wiederaufbau und Betrieb des Schlosses wurden daher einer Stiftung mit dem Namen Humboldt Forum übertragen. Hier haben Bund, Land Berlin und ausgewählte Institutionen aus dem Kulturbereich das Sagen. Schon während der gesamten Bauzeit zeichnete sich diese Stiftung dadurch aus, daß sie ständig als Quertreiber auftrat. Den politisch Verantwortlichen passte eben die ganze Richtung nicht. Das war halt alles zu traditionell, zu preußisch, zu patriotisch. Dennoch gelang es Wilhelm von Boddien und seiner Mannschaft, wenigstens die äußere Anmutung des einstigen Berliner Stadtschlosses wiederherzustellen.

Nun ist das Schloss fertig und „in Betrieb genommen“. Der Förderverein hat seine Gelder an die Stiftung ausgezahlt. Umgehend hat man ihn dann auch mit Wirkung vom 31.3.2026 an die frische Luft gesetzt. Und das ist mehr als ein bloßes „der Mohr hat seine Schuldigkeit getan“. Man ist endlich diese konservativen Preußenverehrer los. Und nun kann man endlich alles tun, um den Wiederaufbau des Schlosses wenn schon nicht zunichte zu machen, so doch es im Stadtbild möglichst zu verstecken und im Übrigen durch entsprechende Accessoires zu verschandeln. Es soll tatsächlich eine Bepflanzung mit schnell wachsenden Birken rund um das Schloss, natürlich nicht um die beton-brutale modernistische Ostfassade, aber um die drei anderen wiederhergestellten Fassaden erfolgen. Vor dem Schloss und in seinem repräsentativen Schlüterhof wurden überdimensionierte, scheußliche, billige Plastikmöbel und ebensolche Sonnenschirme in rot und rosa aufgestellt. Ganz offensichtlich ist das ein Kontrastprogramm zur Architektur und der Geschichte des Schlosses. Das ganze sieht mehr nach permanentem Christopher Street Day aus, als nach dem historischen Ort, der das Schloss der ehemaligen preußischen und deutschen Herrscher nun einmal ist.

Und hier sind wir beim Problem. Diese Kulturschande fügt sich nahtlos in der Gesellschaftspolitik ein, die unsere Geschichte möglichst wenn nicht ungeschehen machen, so doch mit Ausnahme der Aufständischen in den Bauernkriegen und der Sozialisten aller Schattierungen als grandiose Fehlentwicklung denunziert und diffamiert. Wir Deutschen, jedenfalls die in der Diktion der unseligen Frau Merkel schon länger hier lebenden, haben ja wohl das Nazi-Gen im Blut. Nach diversen linken Publizisten hat uns nun Bärbel Bas darüber belehrt. Denn wir sind eben „einheitsbraun“, weswegen die Zuwanderung aus Schwarzafrika und dem Orient unbedingt nötig ist, damit wir „bunter“ werden. Bisher haben sich linke Politiker insoweit offenbar zurückgehalten. Es blieb der ebenso ungebildeten wie brutalen Bärbel Bas vorbehalten, das endlich auszusprechen. Ob sie sich lediglich verplappert hat, oder damit eine Absicht verfolgt hat, will ich einmal offenlassen.

Das ist nun einmal die deutsche Besonderheit im Umgang mit der eigenen Geschichte. Die Schichten der Bevölkerung, die eigentlich ihre Eliten sein sollten, zeichnen sich durch einen ungezügelten Hass auf die eigene Geschichte und damit auch auf die eigene Identität aus. Das ist weltweit einmalig. Nirgends werden die problematischen Seiten der eigenen Geschichte so sehr in den Vordergrund gestellt, wie bei uns. Dabei haben alle anderen Völker natürlich auch ihre problematischen Abschnitte in der Geschichte. Nehmen wir nur die Kolonialpolitik der Briten und Franzosen, die an Völkermord grenzende Kriegführung der Italiener in Äthiopien und Lybien, oder die Ausrottung der indigenen Völker durch die spanischen Eroberer. Auch wenn man die Größenordnung der Nazi-Verbrechen betrachtet, so stehen quantitativ und qualitativ die Verbrechen der kommunistischen Regime Russlands und Chinas durchaus vergleichbar daneben. Niemandem dort würde es jedoch einfallen, etwa den Buckingham-Palast, den Palast der französischen Könige in Versailles, Schloss Schönbrunn bei Wien, die Zaren-Schlösser in und bei Sankt Petersburg oder die Palastanlagen der verbotenen Stadt in Beijing derartig zu verschandeln, wie das die Verantwortlichen des Humboldt Forums nun tun.

Es passt ja auch, daß an der Spitze dieser Barbaren der als Kulturstaatsminister fungierende Herr Weimer steht. Der Herr ist ja bislang nur durch besondere Geschäftstüchtigkeit, eine nie dagewesene Vermengung von Amt und privatem Unternehmen sowie einen mehr als befremdlichen Umgang mit den Urheberrechten Dritter aufgefallen. Wie der Herr, so‘ s Gscherr, heißt es ja im Sprichwort. An und für sich müsste man die Verantwortlichen für diese Barbarei mit Vokabeln aus der Fäkalsprache, vielleicht auch diagnostischen Begriffen aus dem Bereich der psychischen Abnormitäten belegen. Das dumme ist nur: man kann es damit nicht bewenden lassen. Die politische Klasse dieses Landes, insbesondere soweit sie akademisch sozialisiert ist, ist nun leider das Gegenteil dessen, was ein Land braucht, um sich gesellschaftlich, wirtschaftlich und als Staat im internationalen Gefüge zu behaupten.

Finis Germania.

Politik aus dem Komödienstadel

Kauzige Typen auf der Bühne, ein frisches Bier auf dem Tisch und man amüsiert sich über menschliches und allzu menschliches – der Komödienstadel im Bayerischen Fernsehen steht seit Jahrzehnten für leichte Unterhaltung am Feierabend. In den letzten Jahren bekommt er allerdings zunehmend Konkurrenz von den zuvor ausgestrahlten Tagesnachrichten. Denn was man dort geboten bekommt, ist nicht selten von derart allerdings unfreiwilliger Komik, daß schon damit der Bedarf an Bespassung hinreichend gedeckt wird, und es sich damit erübrigt, zur Zerstreuung eine Komödie anzuschauen.

Die Grünen…

In der Vergangenheit fielen hier ja häufig die grünen Damen auf, bei denen die intellektuelle Ausstattung regelmäßig weit hinter dem politischen Anspruch zurückbleibt. Beispielhaft sei hier an die zwischenzeitlich auf dem politischen Altenteil angekommenen Claudia Roth und Katrin Göring-Eckardt erinnert. Und auch die legendären Sprachunfälle der inzwischen zur UNO entsorgten ehemaligen Außenministerin Annalena Baerbock wie zum Beispiel die Forderung nach einer Wende um 360° oder die hunderttausende von Kliometern entfernten Länder sorgten doch stets für Heiterkeit. Doch die Grünen haben keineswegs das Monopol auf unfreiwillige Auftritte im Komödienstadel der Politik.

die Blauen…

Nehmen wir doch mal den von den Medien und der politischen Konkurrenz zur Reinkarnation des „Führers“ hochgejazzten Björn Höcke. Der gibt doch ganz überzeugend den Frosch aus der Fledermaus, wenn er tölpelhaft sein Deutschlandfähnchen über die Sessellehne im Talkshowstudio oder über das Rednerpult beim Parteitag drapiert und läuft zu ganz großer Komikerklasse auf, wenn er davon faselt, nur die Deutschen in den neuen Bundesländern seien „richtige“ Deutsche, ihre Landsleute in den alten Bundesländern hingegen seien doch nur deutsch sprechende Amerikaner. In diese Kategorie gehört natürlich auch seine Schnapsidee, Wehrpflichtigen könne man nicht zumuten, Leib und Leben für Deutschland einzusetzen, solange das Land von den derzeit tonangebenden politischen Kräften regiert werde. Also Wehrpflicht nicht nach dem Grundgesetz, sondern je nach Regierungsmehrheit. Sein Talent als Komiker beweist natürlich auch Parteifreund Tino Chrupalla mit seiner verquasten pazifistischen Rhetorik bezüglich des Ukraine-Konflikts, der NATO und des Verhältnisses zu Russland bzw. den USA. Man kann das damit erklären, daß die außenpolitische Kompetenz des wackeren sächsischen Handwerkers an den Grenzen des Landkreises Görlitz endet und auch der Ex-Zivi Tino Chrupalla bar jeglicher Kenntnis militärischer Dinge ist. Harald Martenstein hat das mit durchaus angebrachtem Spott aufgespießt und formuliert, ein Pazifist, der Wladimir Putin verteidige, wirke so tragisch, wie eine Maus, die sexuell auf Katzen fixiert ist.

die Roten…

Nicht ohne ist in dieser Beziehung auch die Krawallschachtel der SPD, Bärbel Bas. Denn ihre Behauptung, niemand wandere in die deutschen Sozialsysteme ein, hat ja nicht einmal einen Rest an Ernsthaftigkeit. Ob man das nun in die Rubrik unfreiwillige Komik oder als Ausfluss kognitiver Dissonanz einordnen muss, sei einmal dahingestellt. Vielleicht fallen derartige Sottisen aber auch immer in beide Kategorien, wie ihre Äußerungen über die einheitsbraunen Deutschen zeigt, deren Hitler-Gen wohl nur durch Verdünnung auf nicht mehr nachweisbare Niedrigpotenzen mittels millionenfacher Vermischung mit Orientalen und Schwarzafrikanern „weggemendelt“ werden kann. Natürlich wird diese komische Alte des Berliner Komödienstadels den Rassismusvorwurf weit von sich weisen. Denn in der Vorstellungswelt unserer politischen Klasse ist der nun mal für die „Rechten“ reserviert.

und die Schwarzen.

Aber da hat natürlich auch der Koalitionspartner CSU etwas zu bieten. Dem stets hölzern wirkenden Manfred Weber traut man eigentlich nicht unbedingt komisches Talent zu. Weit gefehlt! Den Mann treibt offenbar die Sorge darüber um, die Bundeswehr könne unter das Kommando der AfD geraten. Wenn man ihm glauben darf, gibt es viele Menschen in Europa, die vor einer stark aufgerüsteten deutschen Armee unter Kontrolle der AfD Angst haben. Wird dann wohl nachgeholt, was Hitler mißlungen ist und Europa unterworfen? Weil es nun einmal eine Katastrophe wäre, wenn eine stark aufgerüstete Bundeswehr unter dem Kommando der AfD stünde, müsse nun endlich eine europäische Armee geschaffen werden, die dann nicht mehr unter dem Kommando eines AfD-Verteidigungsministers, im Kriegsfalle einer AfD-Kanzlerin, stünde. Abgesehen davon, daß es schon völlig abwegig ist, die parteipolitische Verortung der Regierung, unter deren Kommando nun einmal jede Armee auf dieser Welt steht, überhaupt nur im Zusammenhang mit den Aufgaben einer Armee zu erwähnen, ist es nach unserer Verfassung auch gar nicht möglich, die Kontrolle über die Streitkräfte, insbesondere ihren kriegerischen Einsatz, der Verantwortung des Parlaments zu entziehen. Nichts anderes bedeutete ja die Schaffung einer europäischen Armee an der Stelle der nationalen Streitkräfte unter dem Kommando der EU. Indessen ist nach Art. 87a Absatz 4 Satz 2 des Grundgesetzes die Bundeswehr eine Parlamentsarmee, denn der Einsatz von Streitkräften ist danach einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen. Abgesehen davon gehört die Befugnis, über Krieg und Frieden zu entscheiden, zum Kernbestand jeglicher Staatlichkeit. Daran ändert auch die Regelung in Art. 24 GG nichts, wonach der Bund Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen und sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen kann. Dabei kann er in Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, was denknotwendig bedeutet, daß er diese nicht völlig auf die NATO oder die EU oder sonst wen übertragen kann. Davon streng zu unterscheiden ist die Zusammenarbeit, sei es bei der Rüstung, sei es im Wege der Integration von nationalen Truppenkontingenten in supranationale Verbände wie etwa das deutsch-niederländische Korps und die Organisation der gemeinsamen Verteidigung des NATO-Gebiets wie etwa derzeit in Litauen. Auch wenn man als gelernter Ingenieur keinerlei juristische Kenntnisse hat, insbesondere verfassungs- und völkerrechtlicher Art, und als wehrpflichtiger Mannschaftsdienstgrad die Lage auf dem Gefechtsfeld nur in den Grenzen der Sichtweite seines Fernglases erkennen konnte, so sollte man als Politiker auf seiner Verwendungshöhe doch wenigstens Grundkenntnisse auf diesen Gebieten erworben haben, bevor man sich zu grundlegenden Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik äußert.

Ob es nur peinlich oder wenigstens ein bißchen komisch ist, wenn in einem Interview zu diesem Thema dann der imaginierte Eintritt der Katastrophe einer Bundeswehr unter dem Kommando der AfD damit begründet wird, im Wahlprogramm der AfD stehe, die Bundeswehr müsse die besten Traditionen der deutschen Militärgeschichte leben. Denn das sei nicht Stauffenberg, das sei purer Nationalismus. Der Mann hat seinerzeit in der Schule wohl auch gelegentlich den Geschichtsunterricht geschwänzt. Sonst wüsste er, daß Stauffenberg in dem Entwurf der dann später nicht mehr zur Verlesung gelangten Proklamation der Verschwörer des 20. Juli 1944 geschrieben hat: „Wir bekennen uns im Geist und in der Tat zu den großen Überlieferungen unseres Volkes, die durch die Verschmelzung hellenischer und christlicher Ursprünge in germanischem Wesen das abendländische Menschentum schufen. Wir wollen eine Neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt, verachten aber die Gleichheitslüge und fordern die Anerkennung der naturgegebenen Ränge. Wir wollen ein Volk, das in der Erde der Heimat verwurzelt den natürlichen Mächten nahe bleibt, das im Wirken in den gegebenen Lebenskreisen sein Glück und sein Genüge findet und in freiem Stolze die niederen Triebe des Neides und der Missgunst überwindet.“ Dagegen sind naive Nationalromantiker wie Björn Höcke doch linksliberale Bundesrepublikaner von echtem Schrot und Korn. Eine Lachnummer ist dieses Interview des Riesenpolitikers (O-Ton Franz Josef Strauß) Manfred Weber in der Welt am Sonntag vom 12.7.2026 allemal.

Die unfreiwillige Komik ist doch die schönste!

Der ganz heiße Scheiß

Eine NGO mit dem orwellesken Namen „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ erregt derzeit die mediale Aufmerksamkeit. Orwellesk ist der Name, weil diese linksdrehende NGO selbstverständlich nicht die Freiheit verteidigt, sondern zu den politischen Vorfeldorganisationen der Grünen gehört, die uns das betreute Denken verordnen wollen.

Die GFF

Wer sind diese Leute? Aufschlussreich ist ein Blick auf die führenden Funktionäre. Da wäre zum Beispiel Nora Markard, Vorständin dieser Gesellschaft und Professorin für Internationales Öffentliches Recht mit den Schwerpunkten unter anderem im Migrationsrecht und „Legal Gender Studies“. Von 2015-2019 leitete sie die „Refugee Law Clinic Hamburg“, die nach ihren Angaben „Studierende für die ehrenamtliche Flüchtlingsberatung ausbildet.“ Da haben wir weiter Dana-Sophia Valentiner, auch sie ihres Zeichens Professorin für Öffentliches Recht an der Helmut Schmidt-Universität Hamburg. „Sie forscht und lehrt zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht, insbesondere den Grundrechten, den Legal-Gender-Studies und dem Recht der sozial-ökologischen Transformation“, lässt sie uns wissen. Auf der Leitungsebene finden wir ferner Felix Reda, von 2014-2019 Abgeordneter der Grünen im Europaparlament. Generalsekretär des Vereins ist Malte Spitz, der sieben Jahre im Bundesvorstand der Grünen saß und anschließend acht Jahre in deren Parteirat. Wir finden hier gehäuft die Scharlatane der Wissenschaft, die absurde Genderideologie, den schon angestaubten Feminismus und die Migrationspropaganda. Diese Leute treiben offenbar die Veränderung der Gesellschaft im links-grünen Sinne voran und bedienen sich dafür rechtswissenschaftlicher Methoden, denn der Staat, seine Organisation und seine Gesetze sind nun einmal die ureigenste Domäne der Juristen.

Was ist die Absicht?

Dazu paßt auch der neueste heiße Scheiß – man sehe mir den flapsigen Ausdruck aus der Umgangssprache nach -, nämlich das mit großem Mediengetöse vorgestellte „Gutachten“ zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD. Die muß nämlich unbedingt verboten werden, denn sonst könnten die Leute diese Nazis ja womöglich mit dem Stimmzettel an die Macht bringen. Und dann erhebt sich Hitler aus seinem Grab und zieht in die Reichskanzlei, äh, das Kanzleramt ein, im Fackelschein der marschierenden SA-Kolonnen unter den Hakenkreuzfahnen, die sie vom Dachboden geholt und die Motten rausgeschüttelt haben. Denn man hat nun nichts geringeres bewerkstelligt, als die Verfassungsfeindlichkeit der AfD nachzuweisen, und zwar mit einer Stringenz, die ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht als so aussichtsreich erscheinen lässt, daß man es unbedingt einleiten muss. Oha! Was die Verfassungsschutzbehörden auch unter stärksten Druck der Politiker von CDUCSUSPDGrünen bislang nicht geschafft haben, und was nach Meinung der zuständigen Verwaltungsgerichte auch keineswegs feststeht, diese Leuchten der Rechtswissenschaft und unterstützender Geschwätzdisziplinen haben es bewerkstelligt.

Die fachliche Qualität des sogenannten Gutachtens

Wer hat diese grundstürzenden Erkenntnisse aus dem verborgenen Inneren dieser Partei ans Tageslicht geholt? Lassen wir diese Organisation das selbst erklären, und ertragen wir das Selbstlob, das von einem so peinlichen Ausmaß ist, daß es sich deswegen in sein Gegenteil verkehrt:

„Ein Experten-Team aus vier Jurist*innen, einer Soziologin, einem Ethnologen, einem Datenanalyst und einem Recherche-Experten haben das Gutachten verfasst. Der Projektleiter und Legal Director der GFF Dr. Bijan Moini hat bereits mehrfach Verfassungsbeschwerden der GFF vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Zwei weitere Jurist*innen haben verfassungsrechtliche Dissertationen verfasst. Darüber hinaus haben zahlreiche Referendar*innen und Praktikant*innen der GFF sowie punktuell diverse Ehrenamtliche das Projekt unterstützt.“ Und weiter: „2,9 Millionen Social-Media-Posts, 77.000 Parlamentsdokumente, 55.000 Pressemitteilungen: Diesen Datenberg haben wir ausgewertet. Auf dieser Grundlage haben wir die AfD nach wissenschaftlichen Maßstäben juristisch untersucht.“

Diese unglaubliche Datenmenge wissenschaftlich auszuwerten, insbesondere eine ordnungsgemäße juristische Subsumtion durchzuführen, erscheint jedenfalls in der kurzen Zeit zwischen dem Start der „Begutachtung“ vor einem Jahr und der nun mit dem üblichen Mediengetöse erfolgten Vorstellung des sogenannten Gutachtens kaum möglich zu sein. Der bekannte Medienanwalt Professor Dr. Ralf Höcker gibt dazu auch folgende Einschätzung:

„Das neue AfD-Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das einen Verbotsantrag vorbereiten soll, wurde mit KI erstellt. Und zwar im absoluten Kernbereich juristischer Tätigkeit, nämlich der Subsumtion. Die Prompts werden dabei ebenso wenig offen gelegt wie der Umfang der Überarbeitung. Damit ist das Gutachten bereits methodisch derart fehlerhaft, daß es schlicht unbrauchbar ist.“ Zur Erläuterung: Ein KI-Prompt (Prompt = Aufforderung) ist eine Reihe von Anweisungen oder eine Anfrage, die an ein System der künstlichen Intelligenz (KI) gestellt wird. Ein Prompt gibt die Aufgabe an, die die KI ausführen soll, und kann relevante Hintergrundinformationen, Beispiele und andere Details enthalten, die der KI helfen, die Aufgabe zu verstehen und effektiv zu erledigen. Die Auffassung des erfahrenen Juristen Professor Höcker wird auch vom Text des sogenannten Gutachtens gestützt, der in der Tat die Einschätzung nahelegt, daß hier wenigstens maßgeblich die KI zum Einsatz gekommen ist.

Im Übrigen ist der Begriff des Gutachtens hier völlig verfehlt. Ein Gutachten wird allgemein, insbesondere in der Rechtspraxis, dahingehend definiert, daß es sich um die Stellungnahme eines Sachverständigen auf einem bestimmten Gebiet zu einer Fragestellung handelt, die ihm von einem Auftraggeber vorgelegt worden ist. Wer ohne Auftrag eines Dritten mit einer Stellungnahme an die Öffentlichkeit tritt, veröffentlicht kein Gutachten, sondern seine Meinung. Noch viel weniger handelt es sich hier um ein unabhängiges Gutachten, wie das diese famose Gesellschaft erklärt. Abgesehen von dem sprachlichen Lapsus, daß nicht ein Gutachten, sondern allenfalls sein Verfasser unabhängig sein kann, trifft diese Bewertung ausschließlich auf Gutachten zu, die im Auftrage eines Gerichts erstellt werden. Nur ein Gericht ist eine wirklich unabhängige Instanz. Nur ein Sachverständiger, der sein Gutachten für ein Gericht erstellt, muss auf keinerlei Interessen Rücksicht nehmen, seien sie wirtschaftlicher oder politischer Natur. Das alles ist hier nicht der Fall. Dieses sogenannte unabhängige Gutachten ist nichts anderes als ein politisches Pamphlet.

Wo kommt das Geld her?

Man fragt sich natürlich, wie eine derartige Hervorbringung, die auf jeden Fall erhebliche personelle und zeitliche Ressourcen in Anspruch genommen hat, denn finanziert worden sein kann. Dazu erklärt die Vereinigung: „Das Gutachten wurde vollständig unabhängig und durch private Spenden von über 20.000 Menschen finanziert, die die GFF 2025 zu diesem Zweck gesammelt hatte. Das ursprüngliche Spendenaufkommen betrug fast eine Million Euro. Bei der Spendenakquise wurde die GFF auch von den Partnerorganisationen Demokratie-Stiftung Campact, Volksverpetzer, innn.it, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Postmigrantischer Jurist*innenbund, Frag den Staat und Bleibt stabil unterstützt. Mehr als 4.900 Fördermitglieder und tausende Spender*innen finanzieren unsere Arbeit für die Freiheitsrechte. Wir nehmen keinerlei staatliche Gelder entgegen, wodurch wir unsere parteipolitische Unabhängigkeit bewahren.“ Eine etwas unvollständige Aufzählung des politischen Narrensaums unserer Gesellschaft. Nun ja, so ganz staatsfrei ist die GFF nicht, denn sie ist gemeinnützig, weswegen Spenden an sie von der Einkommensteuer abgesetzt werden können. Die Gemeinnützigkeit wird nach § 51 der Abgabenordnung vom zuständigen Finanzamt zuerkannt, aber auch aberkannt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dazu nicht mehr vorliegen, etwa wenn man eine gewisse politische Einseitigkeit feststellt. Meines Erachtens ist das hier der Fall, so wie das auch in der bekannten Attac-Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 10.01.2019 festgelegt worden ist. Ob das dann die Spendenbereitschaft des links-grünen Milieus ernsthaft beeinträchtigen würde, sei dahingestellt. Wir haben es hier mit einem bekanntermaßen durchaus finanzkräftigen Klientel aus zumeist doppelverdienenden Akademikern zu tun, die möglicherweise gern bereit sind, den ein oder anderen Hunderter auf dem Altar ihrer politischen Obsessionen zu verbrennen.

Was will man herausgefunden haben?

Welche Erkenntnisse will die GFF gewonnen haben, die bislang den Verfassungsschutzbehörden verborgen geblieben sind? Natürlich keine neuen, sondern man meint zum Beispiel belegen zu können, daß die AfD tatsächlich die Demokratie abschaffen will. Dies beweise die Partei damit, daß einzelne ihrer Führungsfiguren öffentlich nach dem Staatsanwalt gerufen haben, um etwa die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen diverser Straftaten vor den zuständigen Gerichten anzuklagen. Nun mag man derartige Forderungen für schräg, unsinnig, ungehörig oder auch einfach nur abwegig halten, oder auch für berechtigt, egal. In jedem Falle bewegt sich der betreffende Politiker im Rahmen unserer Verfassung, wenn er ein behauptetes strafrechtliches Fehlverhalten etwa des Bundeskanzlers von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden aufarbeiten lassen will. Denn es ist das gute Recht eines jeden Bürgers, andere Leute wegen tatsächlicher oder auch nur vermeintlicher Straftaten anzuzeigen. Im Falle einer völlig unbegründeten Strafanzeige, um deren Unbegründetheit man auch weiß, läuft man allerdings Gefahr, sich selbst nach § 164 StGB strafbar zu machen. Aus diesem Grunde sind derartige Strafanzeigen wohl auch bislang unterblieben. Steile Politikerparolen und flapsige Thekensprüche indessen führen in der Regel nicht zur Strafverfolgung, denn wäre das der Fall, würden die Staatsanwaltschaften unter der Arbeitsbelastung mit solchem Unfug zusammenbrechen. Und noch weniger berühren sie die Grundlagen unserer Verfassung auch nur. Denn insoweit kann man ja getrost die Metapher von der deutschen Eiche und dem Wildschwein zitieren.

Ein weiterer Beleg für die Verbotswürdigkeit dieser Partei soll darin bestehen, daß man dort gerade mit Blick auf die Zuwanderung in Deutschland ein sogenanntes ethnokulturelles Menschenbild pflegt, wonach es ethnische Deutsche einerseits und (bloße) deutsche Staatsbürger andererseits gebe, was eben nicht immer zusammenfalle. Ein Mensch etwa, der aus Syrien stammt und die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, werde damit eben ethnisch nicht Deutscher, wohl aber deutscher Staatsbürger. Letzteres zieht die AfD bekanntlich nicht in Zweifel. Indessen wird das als sogenanntes völkisches Menschenbild diffamiert und denunziatorisch verkündet, dies sei nah an den Vorstellungen der ehemaligen NPD und damit der NSDAP unseligen Angedenkens. Was Zeitgenossen wie die sogenannten Gutachter der GFF nicht zur Kenntnis nehmen wollen, ist die Rechtslage. In den diversen Verfahren über die Einstufungen der AfD durch die Verfassungsschutzbehörden als rechtsextremistischer Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistisch haben die Verwaltungsgerichte nun klar gesagt, daß ein sogenannter ethnischer Volksbegriff für sich allein durchaus verfassungskonform ist. Denn schon das Grundgesetz kennt den Unterschied zwischen deutschen Staatsbürgern und Staatsbürgern anderer Länder, indessen deutschen Volkstums. Daß eine solche Diskussion in anderen Ländern dieser Erde als völlig absurd empfunden wird, sei hier nur am Rande bemerkt. Verfassungsfeindlich indessen ist es, an die bloße Tatsache, daß ein deutscher Staatsbürger kein ethnischer Deutscher ist, Rechtsfolgen knüpfen zu wollen, etwa ihn allein aus diesem Grunde von der Verbeamtung auszuschließen. Unter dieses Verdikt fallen allerdings nicht politische Forderungen nach der Einschränkung von finanziellen Leistungen für Asylanten oder Kriegsflüchtlinge unter wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten. Denn damit werden diese Forderungen mit einem sachlichen Grund unterlegt, der eben nicht an die ethnische Herkunft anknüpft.

Wenn die fantastischen Juristen der GFF verfassungsfeindliche Forderungen dieser Art finden wollen, dann sei ihnen empfohlen, doch einmal die jüngsten Äußerungen von Bärbel Bas zu den „einheitsbraunen“ Deutschen und der daraus erwachsenden Notwendigkeit weiterer Zuwanderung, die ja dann wohl zu mindestens zu einer Verdünnung oder sogar Auflösung dieser braunen Volksmasse zugunsten einer „bunten“ Ethnie führen soll, einer verfassungsrechtlichen Prüfung zu unterziehen. Damit also eine administrative Regelung, die ausschließlich an die ethnische Herkunft des allergrößten Teils der deutschen Staatsbürger anknüpft. Man nennt so etwas auch Rassismus.

Spezialdemokraten

In diesen Tagen erleben wir, daß Politik sich zunehmend von der Wirklichkeit entfernt. Beispiele dafür gibt es leider genug. Etwa die Behauptung von Bärbel „Bullshit“ Bas, es gebe keine Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme. Oder die standhafte Weigerung der maßgeblichen deutschen Politiker, zur Atomenergie zurückzukehren, wobei sie die Augen offenbar fest geschlossen halten, wenn sie in die umliegenden Nachbarländer blicken.

Ein besonders augenfälliges Beispiel sind die törichten Äußerungen von Spitzenpolitikern der AfD zur Wiedereinführung der Wehrpflicht. Zwar steht das im Parteiprogramm, nach Auffassung der Herren Chrupalla und Höcke soll das aber nicht gelten, solange in Deutschland Politiker an der Macht sind, die im Krieg zwischen Russland und der Ukraine dem völkerrechtswidrig angegriffenen Land Unterstützung leisten und vor allem gesellschaftspolitische Torheiten wie das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz oder ähnlichen woken Unsinn propagieren. Dazu habe ich mich in meinem Beitrag vom 5.12.2025 – „Eine Geschichte aus dem Irrenhaus“ – wohl hinreichend deutlich positioniert.

Eine Stufe weiter auf der nach oben offenen Skala des Irrsinns ist gestern der Co-Vorsitzende der Grünen, Felix Banascak, gestiegen. In einem Podcast des YouTubers Tilo Jung animierte er junge Männer zur Fahnenflucht für den Fall, daß es einen Verteidigungsminister von der AfD geben sollte. Auf die entsprechende Frage des YouTubers antwortete er tatsächlich: „Dann können sie immer noch desertieren.“ Die Nachfragen des ob dieser ungeheuerlichen Antwort offensichtlich sehr erstaunten Journalisten versetzten Banacsak offenbar in große Verlegenheit, denn er druckste und stotterte herum, um dies wiederum damit zu erklären, auf eine solche Frage sei er wirklich nicht vorbereitet gewesen. Wir nehmen also zur Kenntnis, daß der Co-Vorsitzende einer Partei, die seit Jahren in Bund und Ländern immer wieder Regierungsverantwortung trägt, offenbar nicht imstande ist, auf Fragen vernünftig zu antworten, mit denen er inhaltlich überrascht wird. Von einem Spitzenpolitiker erwartet man an sich zu Recht, daß er auch ohne Vorbereitung eine Frage zur aktuellen deutschen Politik aus dem Stegreif ohne herumzueiern beantworten kann. So viel zur Eignung von Herrn Banascak für sein Parteiamt.

Die Antwort dieses famosen Grünen-Politikers ist vor allem deswegen so ungeheuerlich, weil er damit unverblümt junge Wehrpflichtige zur Begehung einer schweren Straftat aufruft. Denn insoweit gilt die nachstehend zitierte gesetzliche Regelung:

Wehrstrafgesetz (WStG)
§ 16 Fahnenflucht

(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Sind die oben zitierten Äußerungen der AfD-Politiker Chrupalla und Höcke nur ausgesprochen dämlich, weil man eine so grundlegende und mit langfristigen Auswirkungen verbundene Frage wie die Organisation der Landesverteidigung mit oder ohne Wehrpflicht ganz offensichtlich nicht von der Tagespolitik abhängig machen kann, weil die Ausbildung der Soldaten, insbesondere des Führungspersonals sehr lange Zeit, teilweise viele Jahre in Anspruch nimmt, erreicht Herr Banascak eine Stufe von ganz anderer Qualität. So töricht die Forderung der genannten AfD-Spitzenpolitiker auch ist, sie hält sich im Rahmen der geltenden Gesetze. Herr Banascak indessen ruft ganz offen für den von ihm offenbar mit Schaudern erwarteten Dienstantritt eines Verteidigungsministers von der AfD zur massenhaften Begehung einer schweren Straftat auf.

In einer Beziehung allerdings können sich die genannten Herren die Hand reichen. Übereinstimmend verachten sie offenbar einen tragenden Grundsatz der Verfassung, nämlich die Ablösbarkeit der Regierung durch die Opposition. Der in freier Wahl manifestierte Wille des Volkes gilt ihnen nichts, wenn das Ergebnis nicht passt. Da kann man nur mit dem letzten sächsischen König Friedrich August III sagen: „Ihr seid mir schöne Demokraten!“ Spezialdemokraten sind sie auf jeden Fall.

Dümmer geht’s nimmer

Die USA und Israel haben nun den schon lange fälligen Enthauptungsschlag gegen das widerliche islamistische Mullah-Regime im Iran geführt. Alle besonnenen und verantwortungsbewußten Politiker, Journalisten und Intellektuellen begrüßen das. In diese Reihe gehören die Linken aller Schattierungen nicht, deswegen sind ihre Stellungnahmen durchweg unterirdisch.

Völlig neben der Kappe ist die Stellungnahme der AfD. Damit übertrifft sie ihre bisherigen außenpolitischen Dummheiten noch einmal weit. Ihre offenbaren Denkblockaden immer dann, wenn der Westen, besonders die USA und Israel beteiligt sind, können wohl nur von einem Tiefenpsychologen analytisch eingeordnet werden. Tröstlich ist nur, daß sie all diesen Unsinn in keiner denkbaren Koalition durchsetzen könnte. Von einer Alleinregierung mit einem – horribile dictu – Außenminister Chrupalla kann sie ja nicht einmal träumen.

Dumm ist nur, daß die Allparteienalternative zur Alternative für Deutschland in summa natürlich das größere Übel ist.

Ich glaube, ich brauche jetzt erst mal einen Schnaps!

Geht’s noch?

Immer, wenn du glaubst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her. Dieser Kalenderspruch fand sich in meiner Jugendzeit tatsächlich auf so manchem Wandkalender und natürlich auch in den damals beliebten Poesiealben. Das ist lange her. In einer aktuellen Abwandlung indessen ist der Spruch immer noch brauchbar. Immer, wenn du glaubst es geht nicht mehr, kommt von irgendwo noch mehr Blödsinn her.

Moderne Zeiten

Wir leben ja in einer Zeit, die von der sogenannten Transformation gekennzeichnet ist. Gemeint sind damit Bestrebungen der linksdrehenden intellektuellen Kaste, die Gesellschaftsordnung völlig umzuwandeln, um auf diesem Wege das uralte sozialistische Ziel zu erreichen: die Schaffung des neuen Menschen. Denn nur der neue Mensch, der eben neu denkt und nicht mehr in den alten Vorstellungen verhaftet ist, die das Denken von vielen Generationen geprägt haben, auch noch, ich gebe es zu, meins. Zum Beispiel, daß es nur zwei Geschlechter gibt, zum Beispiel, daß die Menschen nicht gleich sind, indessen gleiche Rechte haben. An dieser Stelle wird es etwas kompliziert. Denn gleiche Rechte zu haben, bedeutet, daß Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist, wie das in unserer Verfassung festgeschrieben ist. Zu den offenbar altbackenen Vorstellungen gehört es auch, daß Wertschöpfung und Wirtschaft am besten privat organisiert werden, die sogenannte Vergesellschaftung der Produktionsmittel, seit Karl Marx die Grundvoraussetzung für die Erreichung der klassenlosen Gesellschaft gleicher und glücklicher Individuen, in allen ihren ungezählten Varianten immer nur wirtschaftliche Not und persönliche Unfreiheit mit sich gebracht hat.

Geschlecht ist nur eine Vorstellung

Zu den Glaubenssätzen der modernen Linken gehört demgemäß die Auflösung des überkommenen Familienbildes und die Verneinung der Existenz natürlicher Geschlechter. Nebenbei bemerkt, auch die Verneinung der von Geburt an unterschiedlichen Intelligenz (wobei es der Linken leider nicht gelingen kann, unterschiedliche körperliche Veranlagungen von Geburt an zu leugnen, denn das sieht man eben). So werden wir nun seit Jahren damit traktiert, daß neugeborene Kinder eben nicht einfach männlich oder weiblich sind. Vielmehr wird einem Menschen sein Geschlecht bei der Geburt zugewiesen, wie uns das von den Lehrstühlen der Geschwätzwissenschaften unserer Universitäten herab erklärt wird. Weil das mit dem gewöhnlichen Denkvermögen nicht geleistet werden kann, benötigen wir ja dazu die Anleitung durch „die“ Wissenschaft.

Der ganz normale Wahnsinn in der deutschen Politik

Man sollte meinen, solche Narretei bliebe auf akademische Zirkel und links-grüne Stuhlkreise beschränkt. Dem ist leider nicht so. Vielmehr ist die beschriebene Transformation Teil der Agenda weiter Teile der Politik, nicht nur der für jeden, aber auch wirklich jeden Unfug guten Grünen. Glauben Sie nicht? Nun, hier der Beweis: zu den vielen Aufgaben des auswärtigen Amtes gehört natürlich auch die Betreuung deutscher Staatsbürger im Ausland. Wenn sie Kinder bekommen, möchten sie diesen natürlich regelmäßig die deutsche Staatsbürgerschaft verschaffen, die sie an und für sich ja von Rechts wegen mit der Geburt erwerben. Aber das muss ja auch wirklich mit Brief und Siegel bestätigt werden. Dazu muss ein „Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister (§ 36 PStG“) gestellt werden. Natürlich gibt es dafür auch ein Formular, das von den zuständigen Auslandsvertretungen bereitgehalten wird, und das man auch, wie das heute so ist, gleich im Internet herunterladen kann. Dann stellt man überraschendes fest.

In dem Teil „Angaben über die leibliche Mutter“ finden sich überraschende Formulierungen. In der Version November 2020 wird der Begriff leibliche Mutter ergänzt um den Begriff „1. Elternteil“, was in der aktuellen Version seit Mai 2025 nicht mehr der Fall ist. In diesem Antwortfeld kann die leibliche Mutter nun unter der Rubrik „Geschlecht“ ankreuzen „weiblich“, „männlich“, „divers“ oder “ keine Angaben“. Zum Familienstand der Mutter stehen zur Auswahl „ledig“, „verheiratet“, „in einer Lebenspartnerschaft lebend“, „geschieden“, „verwitwet“, „Lebenspartnerschaft aufgehoben“, und „Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst“. So weit, so bürokratisch. Aber dann ist anzugeben „Anzahl aller Ehen/Lebenspartnerschaften“, 0,1, 2,3 und mehr.

Auch der Vater/2. Elternteil(ggf. Ehegatte/Ehegattin der Mutter) hat Angaben zu machen. Für ihn stehen bei der Geschlechtsangabe ebenfalls zur Wahl männlich, weiblich, divers oder auch keine Angaben.

Wenig überraschend kann bei den Angaben über das Kind das Geschlecht mit weiblich, männlich, divers bzw. „keine Angaben“ ausgefüllt werden.

Sie meinen, Sie sind ein Mann? Oder eine Frau? Vergessen Sie’s!

Nach den Vorstellungen der zuständigen Beamten in unserem Außenministerium kann also die leibliche Mutter/1. Elternteil eines Kindes ein Mann und der Vater eine Frau sein, und sie kann in drei oder mehr Ehen leben. Zwar ist die Bigamie, erst recht die Polygamie bei uns verboten. Aber für die Verfasser dieses Formulars eine offenbar durchaus vorkommende Lebensform, weswegen dafür in diesem Formular auch Raum sein muss. Das biologische Geschlecht männlich oder weiblich scheint hier bereits „überwunden“ zu sein. Nach den Vorstellungen dieser Beamten können ja Männer von Frauen gezeugte Kinder gebären, denen dann auch ein Geschlecht mit der Bezeichnung divers „zugewiesen“ werden kann. Ich gebe zu, beim erstmaligen Lesen dieses Formulars spontan den Verdacht gehabt zu haben, es handle sich hier um eine KI-generierte Falschinformation zwecks Diskreditierung der unermüdlich zu unserer aller Wohle schaffenden Bundesregierung, selbstverständlich von finsteren rechten Kreisen ausgebrütet. Indessen handelt es sich wirklich um amtliche Formulare, auf die man auch von dem auswärtigen Amt bei der Recherche weitergeleitet wird, auch von den deutschen Botschaften. Also kein Fake, vielmehr Wirklichkeit.

Die linksgrüne Union

Nun wird das Außenministerium seit Mai vergangenen Jahres von einem CDU-Politiker geführt. Zu den Zeiten des grünen Irrlichts Annalena Baerbock konnte man so etwas durchaus erwarten. Jedoch muss man feststellen, daß derartiges unter Führung der CDU durchaus immer noch möglich ist. Links ist vorbei, hat Friedrich Merz vor der Wahl getönt. Links feiert tatsächlich fröhliche Urständ, was in einer CDU, die den Regierenden Bürgermeister von Berlin in ihren Reihen weiß, der fröhlich Regenbogenfähnchen am Christopher Street Day schwenkt, an und für sich doch zu erwarten ist.

Wer also genau wissen will, was er von den Unionsparteien zu erwarten hat, der mache sich auf den Seiten des auswärtigen Amtes kundig. Finis Germania.

Kadavergehorsam

Die Nachrichten aus Absurdistan in diesem Blog reißen leider nicht ab. Der hysterische K(r)ampf gegen rechts der politisch-medialen Klasse unseres Landes treibt immer seltsamere Blüten. An dieser Stelle habe ich schon vor Jahren über die groteske Unkenntnis der deutschen Geschichte, gerade auch bezüglich Nationalhymne und Nationalflagge berichtet, etwa am 22.3.2018. Hatten doch tatsächlich Teilnehmer einer Versammlung öffentlich das Deutschlandlied mit allen Strophen gesungen. Das rief Polizei und Staatsanwaltschaft auf den Plan. Erst dem zuständigen Amtsgericht blieb es vorbehalten, die übrigen Beteiligten darüber zu belehren, daß auch die erste Strophe des Deutschlandliedes nicht verboten ist, insbesondere keinen Straftatbestand nach § 86a StGB (Verwenden nationalsozialistischer Symbole) darstellt.

Es wird allerdings, und hier sei flapsige Ausdruck einmal gestattet, immer bekloppter. So hatte jüngst eine Politikerin in Mecklenburg-Vorpommern deutsche Fahnen von Gebäuden gerissen, weil – O-Ton – „diese Dinger“ doch nur von Rechtsextremisten für ihre Propaganda benutzt würden. Aber auch das lässt sich noch steigern.

So wird berichtet, daß vor kurzem bei einer Weihnachtsfeier in der Heeresunteroffiziersschule der – zivile! – DJ statt der dritten Strophe des Deutschlandliedes, die ja alleine unsere Nationalhymne ist, die erste Strophe abspielte. Natürlich war das falsch. Der Schulkommandeur schritt auch ein und ordnete an, die korrekte Hymne zu spielen. Doch damit nicht genug. Er meldete den „Zwischenfall“ sogleich seinen Vorgesetzten. Nach Angaben eines Heeressprechers wurden jetzt „umfangreiche disziplinarische Ermittlungen“ aufgenommen.

Man reibt sich die Augen, wenn man das liest. Doch fügt sich diese Groteske nahtlos in den auch in der Bundeswehr pflichtgemäß geführten Kampf gegen rechts ein, der ja in der Vergangenheit schon solche Sumpfblüten hervorgebracht hat, wie den Bildersturm der unsäglichen Ministerin Ursula von der Leyen, in dessen Verlauf schon einmal das Porträt Helmut Schmidts in Wehrmachtsuniform in einem Gebäude der nach ihm benannten Bundeswehruniversität abgehängt werden musste. Man kann sich als Soldat disziplinarrechtliche Ermittlungen einhandeln, wenn man etwa ein antiquarisches Buch besitzt, auf dessen Deckel ein Hakenkreuz zu sehen ist, allerdings nur mit einer Lupe. Man kann dienstliche Nachteile erleiden, wenn ruchbar wird, daß man vor vielen Jahren als Jugendlicher im rechtsextremen Milieu unterwegs war und einem einschlägigen Rockerclub angehört hat, auch wenn man inzwischen der CDU angehört. Schon die Teilnahme an einer Demonstration der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften aber nicht verbotenen Identitären Bewegung führt unter dem Gesichtspunkt der Kontaktschuld dann zur Entfernung aus dem Dienst. Seitens des Bundesministeriums der Verteidigung wird insoweit, und das musste ich mir schon in einem Gerichtssaal anhören, eine „Null-Toleranz-Linie“ gefahren, die keineswegs strafbare Verhaltensweisen in jungen Jahren, wie die Mitgliedschaft in der Jahre später verbotenen NPD, noch nach Jahr und Tag, wenn eine Straftat im selben Zeitraum schon mehrfach verjährt gewesen wäre, als dem Ansehen der Bundeswehr abträglich einstuft, und deswegen die Bundeswehr diesen Reservisten nicht mehr einberuft.

Der wackere Schulkommandeur hat mit Blick auf seine weitere Karriere hier tatsächlich alles richtig gemacht. Hätte er sich nämlich verhalten wie ein vernünftiger Mensch, der die Dinge richtig einzuordnen weiß und vor allem auch die Entstehungsgeschichte des Deutschlandliedes kennt und deswegen ganz sicher ausschließen kann, daß hier nationalsozialistische Symbolik im Sinne von § 86a StGB vorliegt, dann hätte er sich darauf beschränkt, den Fehler zu korrigieren. Aber das darf ein Offizier in dieser Armee nicht. Sie verlangt jedenfalls in diesem Zusammenhang, konsequent „auf Linie“ zu bleiben, eine Haltung, die man ansonsten mit Blick auf die Wehrmacht als Kadavergehorsam in die Tonne tritt. Eine Haltung, in der man Rückgrat gerade nicht haben darf. Denn wer als Kommandeur in einer solchen Situation gelassen und souverän handelt, wird von den Kettenhunden der political correctness im BMVG alsbald abgelöst. Finis Germania.

Eine Geschichte aus dem Irrenhaus

Zu den Aufregern in der politischen Debatte unserer Tage gehört die Diskussion um die Wehrpflicht. Das erstaunliche daran ist vor allem, daß diese Diskussion nicht entlang der bekannten politischen Linien verläuft. Die Ablehnung des verpflichtenden Wehrdienstes, ja der Bundeswehr überhaupt, war jahrzehntelang eine Domäne der Linken unter dem Segen der christlichen Kirchen. Das hat sich geändert. Inzwischen geht der Riss sogar durch die AfD. Eine Fraktion um den Kyffhäuser-Romantiker Björn Höcke, wenig überraschend mit dem Segen des mit seinem Amt erkennbar intellektuell überforderten Co-Parteivorsitzenden Tino Chrupalla, wendet sich mit unfassbar blödsinnigen Argumenten gegen die Wehrpflicht. O-Ton Höcke aus dem Thüringer Landtag:

„Bevor auch ein einziger junger Mensch in diesem Land zwangsweise wieder in Uniform antreten soll, muß dieser Staat endlich wieder ein Staat für die Deutschen werden.“ Er warf den Parteien „von CDU bis Linke“ vor, den Patriotismus zu verachten, den es dafür benötige. „Die Menschen draußen spüren, daß es eben nicht um die Verteidigung der eigenen Lebensart geht.“ Neben „Drag-Queen-Auftritten in Kindergärten“ zählte er in diesem Zusammenhang unter anderem die „Deindustrialisierung“, die „Plünderung der Sozialversicherungssysteme“, den „Schuldstolz“ und die Einwanderungspolitik auf.

Die notwendige Entgegnung

Diesem Schwachsinn ist in der heutigen Debatte des Deutschen Bundestages zum Wehrpflichtgesetz der AfD-Abgeordnete Rüdiger Lucassen mit einer stringenten Argumentation entgegengetreten. Es lohnt sich, diesen kurzen Redebeitrag anzuhören. Er ist natürlich wie alle im Bundestag gehaltenen Reden dokumentiert. Unter anderem führte er aus: „Was hätten wohl die Männer und Frauen der Befreiungskriege dazu gesagt? Sie wären diesem Befund niemals gefolgt.“ Herr Lucassen versteht im Gegensatz zu Herrn Höcke auch etwas von der Materie, und offensichtlich auch mehr von der deutschen Geschichte als dieser romantische Träumer. Er war Berufssoldat, zuletzt Oberst im Generalstab und hat in der Folgezeit erfolgreich ein Unternehmen geführt. Der Thüringer AfD-Chef beklagte daraufhin, er habe sich in den vergangenen zwölf Jahren „viele Anwürfe“ gefallen lassen. „Der Vorwurf mangelnder Vaterlandsliebe war allerdings nicht darunter.“ Gleichwohl müsse klar sein, Deutschland werde nicht von außen existentiell bedroht, sondern von innen. Dazu kann ich nur sagen, daß es möglicherweise in der Tat Herrn Höcke nicht an Vaterlandsliebe mangelt, indessen jedoch an Intelligenz. Gerade als studierter Historiker, dem jahrelang die Bildung von Gymnasiasten im Schulfach Geschichte anvertraut war, sollte er eigentlich wissen, was der Urgrund der Wehrpflicht in einem demokratischen Staat ist.

Was immer gilt

Die allgemeine Wehrpflicht ist in gesellschafts- und staatspolitischer Hinsicht ein Wert an sich. Das gilt ganz besonders in einer Demokratie. Historisch hat sie ihr Vorbild in der Antike. Das Bürgerrecht des griechischen polites wie des civis romanus war untrennbar mit der persönlichen, nicht einmal delegierbaren Pflicht verbunden, Dienst in Heer und Flotte zu leisten. Der civis atque miles in der römischen Republik konnte ebenso wie in der griechischen Polis nur der freie Bürger sein. Das galt für alle Gesellschaftsschichten, auch und gerade den Patrizier. Zum cursus honorum, der staatlichen Ämterlaufbahn, gehörte der Dienst in der Armee, in jüngeren Jahren als tribunus militaris, als Krönung der Ämterlaufbahn der Befehl über eine Legion (legatus), als Konsul sodann der Oberbefehl über die römische Streitmacht. Noch die Heere des Mittelalters in Europa sahen in ihren Reihen vorwiegend zum Dienst verpflichtete Bürger, die eben in Kriegszeiten zu den Waffen eilen mußten, daneben den Ritterstand, der im Gegenzug zur Belehnung mit Land und Leibeigenen Kriegsdienst leistete. Erst die heraufziehende Neuzeit sah Heere von besoldeten Kriegern, Söldner oder Landsknechte geheißen. In den Kabinettskriegen des 18. Jahrhunderts kämpften in der Tat vorwiegend bisweilen nicht ganz freiwillig dienende Söldner. Erst die sich immer mehr zu Demokratien entwickelnden Nationalstaaten stellten dann Armeen aus wehrpflichtigen Bürgern auf. Der demokratische Staat, ideell und materiell auf den Schultern seiner freien Bürger ruhend, gab ihnen als Pendant zu ihrer bürgerlichen Freiheit auf, das Gemeinwesen wirtschaftlich durch Steuern und militärisch durch Dienst in den Streitkräften zu sichern. Das war der Grund für das Diktum Scharnhorsts, der Bürger sei der geborene Verteidiger des Vaterlandes.

Die derzeitige Diskussion um das Wiederaufleben der Wehrpflicht, soweit das rechte politische Spektrum – dazu gehört selbstverständlich die AfD – sie führt, krankt an einer fatalen Blickverengung. Unbeschadet der sachlichen Einwände gegen die derzeitige globale und deutsche Politik ist allein zu prüfen, ob ein Staat wie die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich Streitkräfte benötigt, und ob diese Streitkräfte im wesentlichen die Bürger des Landes oder professionelle Krieger sein sollen, wobei selbstverständlich wie auch in allen voraufgegangenen Jahrhunderten mit Wehrpflichtarmeen, die Offiziere und älteren Unteroffiziere schon wegen der notwendigen Professionalität Berufssoldaten sein müssen. Allerdings, und dafür spricht ja unsere Erfahrung in der Bundeswehr wie auch anderswo, ergänzt um entsprechend ausgebildete Offiziere und Unteroffiziere der Reserve. In diesem Zusammenhang hat die Tagespolitik grundsätzlich keine Rolle zu spielen. Zunächst einmal kann nicht übersehen werden, daß es für eine notwendige Vermehrung der Armee deutlich zu spät ist, wenn diese erst in Angriff genommen wird, nachdem eine Krise heraufzieht, die eine militärische Auseinandersetzung in Kürze erwarten läßt. Ich muß wohl gerade den Mitgliedern und Wählern der AfD nicht erläutern, daß etwa die Ausbildung eines Abiturienten zum Kompaniechef gut und gerne mindestens sechs Jahre in Anspruch nimmt, einschließlich der notwendigen Erfahrungen in den Vorverwendungen als Gruppen- und Zugführer. Als Bataillonskommandeur wurde ich erst 23 Jahre nach meinem Abitur verwendet. Daraus folgt, daß die notwendige Größe der Bundeswehr ausschließlich mit Blick auf die geostrategische Lage des Landes, und zwar langfristig, festgelegt werden kann. Dabei sind die militärischen und wirtschaftlichen Kapazitäten in Frage kommender Gegner in Rechnung zu ziehen. Auch hier wäre es fatal, tagespolitisch zu denken. Vielmehr muß, etwa mit Blick auf Russland, geprüft werden, welche politischen und militärischen Entwicklungen mittel- und langfristig, also in den nächsten 20, 30, 40 Jahren möglich sein könnten, nicht notwendigerweise mit Sicherheit eintreten werden. 

Tagespolitik kann für langfristige Aufgaben keine Rolle spielen

Noch viel weniger kann es eine Rolle spielen, ob zum Beispiel der Krieg in der Ukraine auch oder ganz im Interesse der USA geführt wird. Nicht nur, daß dies ein bloß tagespolitisches Thema ist, das Argument läßt völlig außer acht, daß die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes ein Wert an sich ist, der stets und dauerhaft gewährleistet werden muß. Deswegen ist es auch völlig unerheblich, ob Russland aktuell beabsichtigt, Deutschland anzugreifen oder nicht. Die abstrakte Bedrohungslage ist maßgeblich. Es kommt also allein darauf an, ob Russland möglicherweise über kurz oder lang Deutschland angreifen könnte. Ob das nach Sachlage erfolgversprechend sein kann oder nicht, spielt schon deswegen keine Rolle, weil auch eine Niederlage Russlands in einem solchen Krieg gegen Deutschland und seine Verbündeten das unermessliche Leid eines jeden Krieges auch über unser Land bringen würde. Auch wenn derzeit angesichts der militärischen Stärkeverhältnisse ein Angriff Russlands auf die Verbündeten in unserem östlichen Glacis und unser Land mit größter Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben müßte, so lehrt uns die Geschichte, daß nicht selten ein an Zahl unterlegener Angreifer erfolgreich war. Schauen wir auf Alexanders Feldzüge gegen die personell weit überlegenen Perser und die glänzenden Siege Friedrichs des Großen im Siebenjährigen Krieg. Der Russlandfeldzug im Zweiten Weltkrieg ist nur ein Beispiel aus der jüngeren Geschichte, auch wenn er dann letztendlich gescheitert ist. Die Anfangserfolge waren überwältigend, Tod und Zerstörung zuerst im Land des Feindes und dann in unserem Lande aber auch. Es kann eben leider nicht ausgeschlossen werden, daß ein wenig rational denkender Diktator derartige militärische Abenteuer unternimmt. Deswegen bleibt es bei der alten Weisheit: si vis pacem para bellum. 

Ich halte es auch im Übrigen für unhistorisch, Russland grundsätzlich lautere Absichten gegenüber Deutschland zuzubilligen. Mit Ausnahme des sprichwörtlich gewordenen Mirakels des Hauses Brandenburg am 5. Mai 1762 im Frieden von St. Petersburg, als Russlands Zar Peter III. die Seiten wechselte und statt Österreich Preußen unterstützte, hatte Deutschland von Russland noch nie etwas Gutes zu erwarten. Für Bismarck war in seinem außenpolitischen „Spiel mit fünf Kugeln“ die russische die heikelste. In der Juli-Krise 1914 war nach heute in der seriösen Geschichtswissenschaft herrschenden Meinung Russland neben Frankreich der ärgste Kriegstreiber gegen Deutschland. Über die Rolle des zur Sowjetunion gewordenen Russland im Zweiten Weltkrieg, insbesondere im Jahre 1945, zum Nachteil Deutschlands muß kein Wort mehr verloren werden.   

Angesichts der im rechten politischen Spektrum überproportional vorhandenen militärischen Sachkunde überrascht mich das Argument, unsere wehrpflichtige Jugend sollte nicht für sogenannte fremde Kriege zur Verfügung stehen, also etwa in der Ukraine eingesetzt werden. Gerade das genannte Beispiel der Einsätze auf dem Balkan und in Afghanistan zeigt doch überdeutlich, daß wehrpflichtige Soldaten der Bundeswehr niemals in solche Einsätze geschickt worden sind. Die Rechtslage war insoweit eindeutig, was ja jeder wissen sollte, der in den letzten 25 Jahren als Soldat oder Reservist in der Bundeswehr gedient hat. Selbstverständlich gilt dies weiterhin, wenn die Wehrpflicht wieder auflebt. Dieses Argument muß ich also als unsachlich und bloß polemisch zurückweisen.

Noch viel weniger können innenpolitische Entwicklungen, und seien sie noch so sehr abzulehnen, einen Einfluß auf die Wehrverfassung des Landes haben. Denn die Reaktion darauf kann in einer Demokratie nur die Abwahl der schlechten Politiker sein, in der Diktatur der Umsturz. Rüdiger Lucassen hat zu Recht darauf hingewiesen, daß die Bundeswehr nicht die Auftritte von Drag Queens in Kindergärten schützt, sondern die Kinder unseres Landes. Man kann ja auch nicht die Zahlung seiner Steuern ganz oder teilweise einstellen, weil man mit der Politik der Regierung nicht zufrieden ist. Man stelle sich vor, jemand behalte den Betrag seiner Steuer ein, der dem Prozentsatz des, sagen wir einmal Entwicklungshilfe-Etats am Gesamthaushalt von Bund, Ländern und Gemeinden entspricht. Und nicht zuletzt ist eine solche Argumentation kurzatmig. Wer der schlechten Regierung von heute die Steuereinnahmen oder Soldaten wegnimmt, nimmt sie auch der guten Regierung von morgen. Das ist derartig banal, daß man am hinreichenden intellektuellen Leistungsvermögen von Politikern wie Björn Höcke zweifeln muss, die mit solch kruder Argumentation die vornehmste Pflicht des Bürgers gegenüber seinem Staat, und damit seinen Mitmenschen, davon abhängig machen, ob die Regierung aktuell kluge oder dumme Politik macht. Gerade von Menschen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium erwartet man einen solchen Schwachsinn, wie ihn Herr Höcke und seine Anhänger derzeit propagieren, auf keinen Fall.

Man mag zwar angesichts der US-amerikanischen Außenpolitik, vor allem unter den letzten von den Demokraten gestellten Präsidenten gut beraten sein, auch einmal auf die deutschen Interessen zu schauen. Diese schließen es allerdings nicht aus, sondern erfordern sogar eine aktive Außenpolitik einschließlich der notwendigen militärischen Komponente, ohne die ein Staat so wenig ernst genommen werden kann, wie ein Liebhaber mit fehlender Potenz. Der platte rechte Pazifismus ist eben nicht nur in seiner Begründung unterkomplex, sondern auch grundfalsch, so falsch wie das Einfüllen von Dieselkraftstoff in den Tank eines Fahrzeuges mit Ottomotor. Denn er negiert die Grundlage jeder Staatlichkeit, nämlich die Rechtstreue seiner Bürger, im Falle einer Demokratie das konsensuale Mehrheitsprinzip. Und damit auch eine tragende Säule der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Herr, schmeiß Hirn runter!

Wer die Wählbarkeit seiner Partei über einen überschaubaren Kreis von esoterischen Träumern von der „teutschen“ Nation hinaus sicherstellen will, muss solche Spinner wie Höcke und Co. erst einmal an die frische Luft setzen.