Archiv der Kategorie: Nachrichten aus Absurdistan

Dumm, dümmer, Merz

Es war zu erwarten. Friedrich Merz hat – offenbar im Alleingang, aber sicher nach Rücksprache mit oder gar auf Drängen der SPD – erklärt, Deutschland werde Israel keine Waffen mehr liefern, die im Gaza Streifen eingesetzt werden können. Damit hat er sich und unser Land bis auf die Knochen blamiert.

Schauen wir auf die Fakten

Es trifft natürlich zu, daß der internationale Druck auf Israel, den Krieg gegen die Hamas – ja, was nun, einzustellen, zurückhaltender, unter weitgehender Schonung der Zivilbevölkerung zu führen? – immer mehr zunimmt. Es trifft auch zu, daß in der israelischen Bevölkerung vieles umstritten ist, was die Regierung in Sachen Gaza tut. Es trifft auch zu, daß selbst der oberste Soldat des Landes das Ziel der vollständigen Eroberung des Gaza Streifens für unrealistisch hält.

Doch welchen Sinn kann diese Ankündigung des deutschen Bundeskanzlers denn haben? Um welche Waffen kann es sich handeln? Um diese Fragen zu beantworten, muß man zunächst prüfen, welche Waffen Deutschland bisher Israel geliefert hat. Das sind in erster Linie Kriegschiffe. Die israelische Marine kämpft indessen nicht im Gaza Streifen. Sie riegelt allenfalls das Gebiet von See her ab, um etwa Waffenlieferungen an die Hamas auf diesem Wege zu unterbinden. Der Feldzug gegen die Hamas wird von Heer und Luftwaffe geführt. Die Hauptwaffensysteme des israelischen Heeres, Kampfpanzer, Schützenpanzer und Artillerie, kommen aber nicht aus Deutschland. Kampf- und Schützenpanzer sowie deren Munition stammen aus israelischer Produktion, die Artilleriegeschütze zum wesentlichen Teil aus US-amerikanischer. Dazu kommt ein Raketenwerfer aus israelischer Produktion. Die Handfeuerwaffen und deren Munition werden ebenfalls in Israel entwickelt und hergestellt. Die israelischen Kampfflugzeuge sind US-amerikanische Modelle, zum Teil in Israel weiterentwickelt.

Was macht Israel militärisch so stark?

Nota bene beruht die militärische Stärke Israels vor allem auf der im Volk tief verankerten Entschlossenheit, sich zu verteidigen. Das zeigt sich unter anderem an der geltenden Wehrpflicht mit einer Dienstzeit von 36 Monaten für Männer und 24 Monaten für Frauen. Wehrdienstverweigerung gibt es nicht. Wer den Dienst in den Streitkräften nicht leisten will, muß damit rechnen, im Gefängnis zu landen. Entgegen der Darstellung in unseren Medien ist auch der Krieg in Gaza in der israelischen Bevölkerung populär, wie einer schreibt, der es wissen muß: Chaim Noll, in CATO 5/2025 S. 20 ff. Die europäischen Befindlichkeiten sind denn auch den meisten Israelis wurscht. Auch insoweit unterscheidet sich dieses Volk grundlegend von den europäischen Völkern, insbesondere dem deutschen Volk. Es ist auch nicht so vergreist, vielmehr sind 55 % der Israelis unter 35 Jahren alt, die Geburtenrate beträgt 3,1 Kinder pro Frau, in Europa 1,7. Bei uns sind 41,2 % der Bevölkerung unter 40 Jahre alt, die Geburtenrate beträgt gerade mal 1,35 Kinder pro Frau. Wir haben es also mit einem wehrhaften, weil wehrwilligen, dazu noch vitalen Volk zu tun. Dagen nimmt sich Deutschland als ein Jammertal voller ängstlicher älterer Leute aus.

Wir stellen also fest, daß Israel schon jetzt keine Waffen aus Deutschland bekommt, die im Gaza Streifen eingesetzt werden, bzw. eingesetzt werden können. Israel braucht keine deutschen Waffen. Selbst seine Marine könnte sich anderweitig eindecken. Was soll also dieses Geschwätz des Bundeskanzlers? Dazu später.

Das Eigentor

Deutschland indessen braucht israelische Waffen. Das gilt weniger für die vorzügliche Mschinenpistole Uzi, die jeder kennt, der einmal Soldat der Bundeswehr war, sondern vor allem für die Luftabwehr. Weltweit kann nur das israelische Luftabwehrsystem Iron Dome zuverlässig anfliegende Raketen und Drohnen abwehren. Das auch bei uns vorhandene US-amerikanische System Patriot kann dies nur unzureichend. Auch das sehr gute deutsche System Iris-T deckt nur einen Teil der Luftabwehr ab. Wie stehen wir da, wenn die Israelis diese Ankündigung des Bundeskanzlers zum Anlass nehmen, ihrerseits keine Luftabehrsysteme mehr zu liefern?

Die Ursache der deutschen Misere

Warum gibt Merz offenbar dem Drängen der deutschen und internationalen Linken nach? Nun hat die Linke seit vielen Jahren die Diskurshoheit in Politik und Medien. Ihre Affinität zu den Palestinensern, genauer gesagt, zu den arabisch-islamischen Terroristen, ist unübersehbar. Merz und die Union haben sich mit ihrer Dextrophobie, auf derem Morast so etwas wie die Brandmauer erbaut werden konnte, auf Gedeih und Verderb der SPD und ihren natürlichen Bundesgenossen aller roten und grünen Schattierungen ausgeliefert. Der Tag wird kommen, an dem sie – zu spät – einsehen müssen, daß sie gehandelt haben wie es der alte Kommunist Bertolt Brecht vorhergesagt hat: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber!“ Dagegen kann man insbesondere nicht einwenden, daß die AfD als Koalitionspartner nicht in Frage komme, Nazis und so. Natürlich gibt es Juristen in den Verfassungsschutzämtern, die das behaupten. Das sind aber weisungsunterworfene Beamte. Die erhalten ihre Weisungen von Politikern. Also ganz neutral, nicht wahr? Und es gibt sicher auch unter den Richtern links grundierte Juristen, die dann eben so judizieren, wie das in den diversen AfD-Verfahren teilweise gesschieht. Dafür sorgen schon linksdrehende Jura-Professoren wie die Kandidatinnen für das Bundesverfassungsgericht oder Prof. Fischer-Lescano aus Bremen. Indessen könnten Unionspolitiker mit dem sprichwörtlichen Arsch in der Hose das auch anders machen, und wenn die Köter in der Pressemeute noch so laut heulen. Doch sind solche Leute dort weit und breit nicht in Sicht. Die Karriere ist alles, das Wohl des Volkes nichts.

Die Dummheit des Friedrich Merz ist unionstypisch. Gewissermaßen liegt sie dort in den Genen.

Ein Schulbeispiel der deutschen Krankheit

Wenn man den Geisteszustand von Politikern und sogenannten Medienschaffenden in Deutschland einordnen und bewerten soll, dann ist der Umgang dieser Leute mit dem Strafprozess gegen Simeon Ravi Trux vor dem zuständigen Gericht in Budapest aufschlussreich. Manche Leser dieses Blogs werden an dieser Stelle fragen: „Simeon wer?“, denn in der Berichterstattung über diesen Fall wird der Angeklagte nur als „Maja T.“ bezeichnet. Die Auflösung dieses Rätsels ist, daß der Angeklagte nach seiner Auslieferung an die ungarische Justiz und Antritt der Untersuchungshaft auf die Idee gekommen ist, sich im modischen Politsprech als „non binär“ zu bezeichnen und nunmehr Maja zu heißen. Bekanntlich ist es in Deutschland inzwischen möglich, auf der Grundlage des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes beim zuständigen Standesamt den Eintrag seines Geschlechts und den oder die Vornamen ändern zu lassen. Das ist im vorliegenden Fall jedoch offensichtlich nicht geschehen, denn dieser Antrag muss mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt gestellt werden, und es gelten Fristen, die in diesem Verfahren eingehalten werden müssen. Das ist im vorliegenden Falle nicht geschehen – anderenfalls hätte das Herr Trux doch hinausposaunt -, sodaß der Angeklagte von Rechts wegen nach wie vor ein Mann ist und mit Vornamen Simeon Ravi heißt. Der Angeklagte ist auch ganz offensichtlich auf diese Idee verfallen, um seine Haftbedingungen zu verbessern. Ein Phänomen, das des Öfteren zu beobachten ist, und schon dazu geführt hat, daß derartige Straftäter etwa in Großbritannien in Frauenhaftanstalten eingeliefert worden sind, wo sie die Gelegenheit genutzt haben, weibliche Gefangene zu vergewaltigen.

Obgleich eine rechtlich zu beachtende Änderung des Geschlechts nicht vorliegt, haben die ungarischen Behörden entschieden, den Untersuchungshäftling in Einzelhaft zu nehmen, um ihn vor seinen Mitgefangenen zu schützen, denn in solchen Fällen muss befürchtet werden, daß es seitens der Mitgefangenen zu Übergriffen auf die betreffende Person kommt.

Die Lesart der Linken und ihrer politischen Dienstboten

Die deutsche politische Klasse indessen, und zwar nicht nur ihr linksradikaler Teil, springt bereitwillig über das Stöckchen, das der Angeklagte ihr hinhält. Nicht nur, daß ausschließlich von einer „Maja T.“ die Rede ist, deutsche Politiker und Medienvertreter pilgern regelrecht nach Budapest um dem Angeklagten beizustehen. Der deutsche Außenminister erklärt sogar, bei der ungarischen Regierung vorstellig werden zu wollen, um die Überstellung des Angeklagten nach Deutschland zu erreichen.

und die Wirklichkeit

Hintergrund ist offenbar, daß der Angeklagte in der Tat vor seiner Auslieferung nach Ungarn, wo er seine Taten begangen hat- was unzweifelhaft die Zuständigkeit der ungarischen Justiz begründet -, beim Bundesverfassungsgericht beantragt hat, die Auslieferung nach Ungarn wenigstens aufzuschieben, wenn nicht ganz zu untersagen. Indessen ist der beantragte Beschluss zwar ergangen, allerdings erst Stunden nach Ankunft des Angeklagten in Ungarn. Damit ist er gegenstandslos. Dennoch hören wir von Politikern und Journalisten ständig, der Angeklagte habe in Ungarn kein rechtsstaatliches Verfahren zu erwarten und die Haftbedingungen seien menschenrechtswidrig. Das ist völlig aus der Luft gegriffen. Im Gegenteil. Nach der Auffassung des Generalsanwalts beim Europäischen Gerichtshof kann die Auslieferung nach Ungarn nicht aufgrund unmenschlicher Haftbedingungen verweigert werden. Und auch das Oberlandesgericht Celle hat in einem Auslieferungsverfahren bereits mit Beschluss vom 21.7.2021, Aktenzeichen 2 AR (Ausl) 40/21 ausdrücklich festgestellt:

1. Das in der Vergangenheit durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das CPT (European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment) festgestellte erhebliche Überbelegungsproblem in ungarischen Haftanstalten wurde sowohl durch gesetzliche, als auch organisatorische und bauliche Maßnahmen beseitigt.

2. Das Rechtshilfeverbot gem. § 73 IRG steht der Zulässigkeit der Auslieferung vor diesem Hintergrund derzeit nicht entgegen, wenn die ungarischen Behörden bezüglich der im Falle der Auslieferung zu erwartenden Haftbedingungen eine allgemeine Zusicherung dahingehend abgeben, dass der Verfolgte für die gesamte Haftzeit nach Überstellung kontinuierlich EMRK-konforme Bedingungen vorfinden wird.

Auch nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für die Menschenrechte kann der ungarischen Justiz die Rechtsstaatlichkeit nicht abgesprochen werden. Jedoch hat dieser Gerichtshof mehrfach Deutschland wegen seiner Haftbedingungen verurteilt, so etwa die Inhaftierung in einer Einzelzelle („Beruhigungszelle“) über mehrere Tage in unbekleidetem Zustand gerügt. Da mutet es doch seltsam an, wenn deutsche Politiker und Journalisten von rechtsstaatswidriger Justiz und unmenschlichen Haftbedingungen in Ungarn faseln. Faseln sage ich deswegen, weil keinerlei Fakten benannt werden, die ein solches Urteil stützen könnten. Selbstverständlich erleben wir ständig Demonstrationen der linksradikalen Szene zugunsten jenes Herrn. Lediglich die sogenannten alternativen Medien berichten objektiv über diesen Fall. Diese Bewertung meine ich durchaus geben zu können, denn ich habe umfassend zu diesem Fall recherchiert.

Zum Sachverhalt:

Am 12.2.2023 fand wie jedes Jahr in den Budapest der sogenannte „Tag der Ehre“ statt. An diesem Tag begeht die rechtsradikale Szene Europas das Gedenken an die Endkämpfe um Budapest im Zweiten Weltkrieg. Damals leistete die deutsche Wehrmacht hinhaltenden Widerstand gegen die Übermacht der Roten Armee. Man kann die Vereinnahmung dieses geschichtlichen Ereignisses durch die rechtsradikale Szene gut finden oder nicht. Jedenfalls fällt das sowohl in Ungarn als auch in Deutschland unter die Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. An diesem Tage reisten aber auch Mitglieder der sogenannten Hammerbande aus Deutschland an, um Jagd auf Menschen zu machen, die sie aufgrund ihres Aussehens und ihrer Kleidung für Rechtsextremisten hielten. Sie griffen diese Leute jeweils hinterrücks an, brachten sie zu Boden, hielten sie fest und schlugen mit Schlagstöcken und anderen Gegenständen wie Hämmern auf Kopf und Gelenke ein. Die betroffenen Opfer wurden jeweils schwer verletzt. Nach Sachlage war es den Tätern offensichtlich gleichgültig, ob ihre Opfer an den erlittenen Verletzungen sterben würden oder nicht. Den Tod des Opfers dürften sie wohl eher billigend in Kauf genommen haben, wie die juristische Formel für den bedingten Vorsatz lautet. Das kann man deswegen juristisch nicht nur als schwere Körperverletzung, sondern auch als versuchtes Tötungsdelikt werten, wobei möglicherweise auch die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe zu prüfen sind. Wegen dieses Sachverhalts klagte die Staatsanwaltschaft in Budapest unter anderem jenen Simeon Ravi Trux an und beantragte seine Auslieferung. Das Kammergericht in Berlin gab diesem Antrag auch statt. Das Strafverfahren gegen Trux und andere wurde dann eröffnet. Das Gericht verlas u. a. Unterlagen deutscher Strafverfolgungsbehörden, wonach gegen Simeon Ravi Trux seit 2017 insgesamt acht Strafverfahren (!) eingeleitet wurden. Neben mehreren Gewaltverbrechen wurden ihm Drogenhandel und ein bewaffnet verübter Raub zur Last gelegt.

Inzwischen wird gegen Herrn Trux auch wegen des Überfalls der sogenannten Hammerbande Ende April 2022 auf einen Erfurter Bekleidungsladen ermittelt. In diesem Ladengeschäft wurde unter anderem Bekleidung der Marke Thor Steinar angeboten, die sich in rechtsradikalen Kreisen offenbar großer Beliebtheit erfreut. Die Täter trafen im Laden eine junge Verkäuferin an und schlugen sie halbtot, ähnlich wie das am 12.2.2023 in Budapest geschehen war. Bei der Verkäuferin handelte es sich natürlich nicht um eine Angehörige der rechtsextremen Szene, sondern ganz einfach um eine alleinerziehende junge Mutter, die mit diesem Job ihren Lebensunterhalt bestreiten musste. Indessen haben wirkliche oder auch nur vermeintliche „Nazis“ aus der Sicht von Herrn Trux und seiner Genossen kein Recht, zu leben.

Was wir glauben sollen

Ganz anders indessen die Darstellung des Sachverhalts seitens unserer fantastischen Politiker und Medienschaffenden. Da verfolgt und drangsaliert offenbar das ungarische Unrechtsregime des Halbdiktators Viktor Orbán eine „Transperson“, die nichts anderes getan hat, als sich Rechtsextremisten entgegenzustellen, wenn auch möglicherweise dabei über das Ziel hinaus geschossen sein könnte. Diese Lesart der Antifa scheint in Deutschland maßgeblich zu sein. Erstaunlich ist vor allem, daß Politiker, die es eigentlich besser wissen müssten wie der ehemalige Richter und Rechtsanwalt Friedrich Merz und der Rechtsanwalt Dr. Johann Wadepfuhl, diese Lesart übernehmen und sich für einen linksextremen Gewalttäter einsetzen. Seine Erklärung kann dies nur darin finden, daß zu den gewissermaßen genetisch bedingten Merkmalen der Unionsparteien eine beträchtliche Konfliktscheu, ja sogar Feigheit gehört. Man will es sich auf gar keinen Fall mit den einflussreichen Medien verderben. Was die Schreiberlinge der Arroganzpostille von der Hamburger Relotiusspitze oder der Münchener Alpen-Prawda vorgeben, plappert man beflissen nach. Das ist eben die deutsche politische Krankheit. Nicht die Wirklichkeit, nicht das Recht sind maßgeblich. Maßgeblich ist allein, was das linke politische Spektrum vorschreibt. Darauf ist die Union inzwischen ja auch angewiesen, denn sie hat sich mit der Errichtung einer sogenannten „Brandmauer gegen rechts“ den linken Parteien auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Und gegen diese Krankheit gibt es auch nix von ratiopharm.

Schützt das Bundesverfassungsgericht die Verfassung oder gestaltet es die Politik?

Die Debatte um die „geplatzte“, tatsächlich aufgeschobene Wahl von drei Nachfolgern ausscheidender Richter des Bundesverfassungsgerichts wirft Fragen auf, die weit über die Eignung oder Nichteignung der beiden von der SPD nominierten Kandidatinnen Prof. Brosius-Gersdorf unf Prof. Kaufhold hinausgehen.

Die fragwürdigen Positionen der Kandidatinnen

Frau Professor Brosius-Gersdorf ist vor allem wegen ihrer Haltung zur Abtreibung kritisiert worden, meines Erachtens zu Recht. Sie hat zwar nicht expressis verbis gefordert, die Abtreibung bis zum Geburtstermin zu erlauben. Indessen hat sie gefordert, die Abtreibung für straffrei zu erklären, also § 218 StGB gänzlich zu streichen. Dies, um rechtlich zweifelsfrei die Bezahlung durch die Krankenkassen zu gewährleisten, denn ansonsten bestünde ja ein nicht aufzulösender Wertungswiderspruch zwischen staatlichen Leistungen für die Abtreibung und deren grundsätzlicher Strafbarkeit. Allerdings steht das Lebensrecht des ungeborenen Kindes grundsätzlich zur Disposition, wenn es nicht strafrechtlich geschützt ist, sondern das Ob und die Zeit der Abtreibung nur noch verwaltungsrechtlich geregelt werden. Sie hat aber auch erklärt, es gebe gute Gründe dafür, daß die Menschenwürdegarantie erst ab der Geburt Geltung haben sollte. Betrachtet man diese Positionen, so muss man feststellen, daß in ihren Augen das Lebensrecht des ungeborenen Kindes mindestens infrage steht, jedenfalls bei der Abwägung mit Belangen seiner (künftigen) Mutter. Daß sie auch andere fragwürdige Positionen vertritt, so etwa muslimischen Juristinnen das Tragen eines Kopftuches im Gerichtssaal zu gestatten – ein klarer Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot -, sei am Rande erwähnt.

Frau Professor Kaufhold ist in der Vergangenheit als, sagen wir einmal, engagierte Klimaschützerin hervorgetreten. Allein schon das ist schlecht mit der Neutralität vereinbar, die ein Mitglied des Bundesverfassungsgerichts auszeichnen sollte. In einem Vortrag an der Ludwig-Maximilians-Universität in München am 29.11.2023 hat sie zur Rolle von Parlamenten und Gerichten unter anderem folgendes geäußert: „Ein häufig thematisiertes Defizit von Parlamenten mit Blick auf Klimaschutz ist die Tatsache, daß sie auf Wiederwahl angewiesen sind. In der Folge tendieren sie wohl dazu, unpopuläre Maßnahmen nicht zu unterstützen. Gerichte auf der anderen Seite sind unabhängig. Damit eignen sie sich zunächst einmal besser, unpopuläre Maßnahmen anzuordnen.“ Das ist doch ein eigenartiges Verständnis des demokratischen Rechtsstaats. Demokratisch vom Wählerwillen legitimierte Beschlüsse der Parlamente müssen eben notfalls durch Gerichtsentscheidungen korrigiert werden, wobei Gerichte wohl nicht nur über Recht und Unrecht zu entscheiden haben, sondern Anordnungen treffen sollen, die gewährleisten, daß etwa Klimaschutzziele durchgesetzt werden, die von der Mehrheit der Bürger nicht oder nicht so gewünscht werden. Frau Kaufhold war auch an der Formulierung des geplanten Berliner Vergesellschaftungsgesetzes betreffend die Enteignung von großen Wohnungsunternehmen mit dem Ziel „bezahlbarer“ Mieten beteiligt. Das Verständnis der Frau Professor für Grundrechte, insbesondere das Grundrecht auf Eigentum, ist doch wohl recht eigenartig.

Neue Kandidatinnen?

Möglicherweise wird die SPD eine oder beide Kandidatinnen austauschen. Doch was geschieht dann? Offensichtlich ist die SPD daran interessiert, sehr weit links stehende Juristen in das Verfassungsgericht zu entsenden, auch mit Blick auf die informellen Koalitionspartner Grüne und Linke. Warum? Nun ja, das desaströse Ergebnis der Bundestagswahl mit 16,4 % wird derzeit noch verschlimmert durch Umfragewerte von um die 13 %. Das Wählerpotenzial links mit 12 % die Grünen, 12 % Die Linke und 4 % BSW will man wohl im wesentlichen für sich gewinnen. Da scheint eine stramm linke Politik angezeigt. Wenn man dafür im Parlament keine Mehrheit hat, dann muss es wohl das Bundesverfassungsgericht richten.

Das erklärt die Nominierung zweier politisch offenbar sehr weit links stehender Juristinnen. Ihre fachliche Qualifikation, beide haben Lehrstühle für Verfassungsrecht inne, steht außer Frage. Indessen möchte ich keine von beiden auf dem Stuhl eines Richters in Karlsruhe sehen. Ihre Vorstellungen über Demokratie und Rechtsstaat, Grundrechte und Freiheit sind doch weit von Geist und Buchstaben des Grundgesetzes entfernt.

Was kann denn erwartet werden?

Indessen muss man natürlich auch sehen, was denn zu erwarten wäre, wenn die SPD andere Kandidatinnen oder auch zur Abwechslung einmal Kandidaten, ins Rennen schicken würde. Auch hier würde die Union selbstverständlich zustimmen, da sei der Koalitionsfriede vor. Wesentlich andere juristische und politische Vorstellungen dürften diese neuen Kandidaten auch nicht haben. Denn die akademische Wellt driftet immer weiter nach links, davon ist leider die Juristerei nicht ausgenommen. Mit anderen Worten: die geplante Linksverschiebung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird eintreten, ob Frau Brosius-Gersdorf und Frau Kaufhold die rote Robe anziehen oder nicht. Denn die Union wird in jedem Falle mitwirken, sie will ja unbedingt an der Macht bleiben. Die Option, schlicht und einfach die Seiten zu wechseln und eine Koalition mit der AfD einzugehen – Union und AfD hätten derzeit mit zusammen 360 Mandaten von 630 eine stabile Mehrheit im Deutschen Bundestag – , existiert leider nicht. Das verhindert der schon pathologische Hass von Friedrich Merz und seinen Paladinen gegen die AfD. Verstärkt wird dieser Hass offensichtlich noch durch die Einsicht, daß ein Verbot dieser Partei durch das Bundesverfassungsgericht keinesfalls zu erwarten wäre. Der Marsch in die linke Republik wird zwar von der SPD dirigiert, die doppelt so große Union trottet indessen in ihr Schicksal ergeben mit. Finis Germania.

Fundstück

Ich gebe es zu. Auch ich habe bisher geglaubt, der woke Wahnsinn in unseren Universitäten sei auf die Geisteswissenschaften beschränkt. Den nun wirklich in der realen Welt lebenden Naturwissenschaftlern und Ingenieuren traut man ja eher nicht zu, in den Wolkenkuckucksheimen der Humanwissenschaften herumzuirren. Nachdem indessen selbst manche Juristen davon angekränkelt zu sein scheinen, und die Politik sich aufgemacht hat, alle Lebensbereiche mit diesem Unsinn zu durchdringen, begräbt diese Welle des Wahnsinns auch die Naturwissenschaften unter sich. Wer es immer noch nicht glaubt, lese die nachstehende Ausschreibung der Hochschule Bielefeld:

Der Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Mathematik besetzt eine

W2-Professur Gender-Gerechtigkeit in der Angewandten Mathematik

IHRE AUFGABEN AN DER HSBI

  • Sie lehren und forschen im Bereich der Gender-Gerechtigkeit in der Angewandten Mathematik mit einem besonderen Fokus auf Methoden der Data Science, Künstlichen Intelligenz, Diskreten Simulation und Optimierung.
  • Ihre Lehrtätigkeit erstreckt sich auf das Lehrgebiet Angewandte Mathematik, orientiert an den entsprechenden Modulen des Bachelorstudiengangs Angewandte Mathematik und des Masterstudiengangs Optimierung und Simulation.
  • In weiteren Studiengängen des Fachbereichs übernehmen Sie zudem Lehrveranstaltungen in den Grundlagen­fächern.
  • Darüber hinaus engagieren Sie sich in der Weiter­entwicklung unseres Studienangebots und treiben Ihre eigenen Forschungsaktivitäten innerhalb des Fachbereichs aktiv voran.
  • Ein weiterer wichtiger Bestandteil Ihrer Tätigkeit ist die Einwerbung von Drittmitteln zur Unterstützung Ihrer Forschungsprojekte.
  • Neben der wissenschaftlichen Arbeit bringen Sie sich in akademische Gremien und die Selbstverwaltung der Hochschule ein.
  • Ihr Engagement für den Theorie-Praxis-Transfer in die Region Ostwestfalen-Lippe rundet Ihr Aufgabenspektrum ab.

DAS BRINGEN SIE MIT

  • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium in Mathematik sowie eine qualifizierte Promotion in einem der Fachgebiete Mathematik, Informatik, Natur-, Wirtschafts- oder Ingenieurwissenschaften.
  • Umfangreiche Erfahrungen in der Entwicklung und Anwendung von Methoden in Industrie und Wirtschaft mit Bezug zur Thematik Gender-Gerechtigkeit zeichnen Sie aus.
  • Zusätzlich zeichnet Sie eine anerkannte Forschungs- und Publikationstätigkeit im relevanten Lehrgebiet aus und Sie besitzen bereits Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln.
  • Sie haben besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erbracht, die während einer mindestens fünfjährigen berufspraktischen Tätigkeit entstanden sind. Dabei haben Sie mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs in einem Fachgebiet gearbeitet, das der ausgeschriebenen Professur entspricht.*

WIR WÜNSCHEN UNS

  • Sie identifizieren sich mit der Hochschule Bielefeld und können sich vorstellen, in Bielefeld oder der näheren Umgebung zu wohnen.
  • Ihre Bereitschaft zur Teilnahme an Weiterbildungs­maßnahmen sowie zur regelmäßigen Anleitung und Beratung von Studierenden ist uns besonders wichtig.
  • Darüber hinaus setzen Sie Diversity- und Gender­kompetenz gezielt in Lehre und Forschung ein.
  • Sie stellen sich gern der studentischen Veranstaltungs­kritik.
  • Internationale Austauschstudierende betreuen Sie fachlich und sind zudem bereit, Ihre Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache anzubieten.
  • Sie verfügen über hervorragende pädagogische und didaktische Kompetenzen, die Sie idealerweise durch Lehrerfahrungen an Hochschulen nachweisen können.
  • In der Zusammenarbeit mit Ihren Kolleg:innen an der Hochschule Bielefeld legen Sie Wert auf interdisziplinäre Kooperation und tragen aktiv zur fächerübergreifenden Zusammenarbeit an der Hochschule bei.

* An die Stelle der Voraussetzungen nach § 36 Abs. 1 Nr. 5 HG NRW können zusätzliche wissenschaftliche Leistungen treten (erbracht im Rahmen einer Juniorprofessur, einer Habilitation, einer Tätigkeit als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungs­einrichtung oder im Rahmen einer wissen­schaftlichen Tätigkeit in Wirtschaft oder Verwaltung oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland).

DAS BIETEN WIR IHNEN

  • Für die Entwicklung und Fortführung Ihrer individuellen Themenschwerpunkte bieten wir Ihnen viele Möglich­keiten.
  • Wir unterstützen Sie mit unserer Forschungsberatung bei Drittmittelanträgen und wirtschaftlichen Projekten.
  • Die HSBI fördert mithilfe eines hochschulweiten Fonds gezielt Forschungsvorhaben neuberufener Professor:innen.
  • Wir unterstützen Sie bei Open-Access-Publikationen, Patenten und beim Forschungsdatenmanagement.
  • Ergänzen Sie – in Absprache mit dem Dekanat – Ihre Präsenzlehre durch digitale Lehrveranstaltungen.
  • Profitieren Sie von vielfältigen Partnerschaften und Forschungskooperationen in einer der wirtschaftsstärksten Regionen Deutschlands.
  • Sie arbeiten an einer weltoffenen Hochschule mit starker Ausrichtung auf Nachhaltigkeit, Vielfalt und Inter­nationalität.
  • Wir unterstützen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z. B. durch unsere Betriebskita und eine Ferienbetreuung für Kinder von Mitarbeitenden.
  • Wir ermöglichen Ihnen eine persönliche und berufliche Weiterentwicklung – z. B. durch Sabbaticals sowie Forschungs- und Praxissemester.
  • Act2Sustain: Für unsere hochschulweiten Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit haben wir den Deutschen Arbeitgeberpreis für Bildung erhalten.

Sie möchten mehr erfahren? Alle Angebote für Professor*innen an der HSBI.

SIE HABEN INTERESSE?

Wir freuen uns auf Ihre vollständige Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 3/2025/4A bis zum 08.05.2025 per Post oder per E-Mail an:

Hochschule Bielefeld
Dekan des Fachbereichs Ingenieurwissenschaften und Mathematik
Prof. Dr.-Ing. Rolf Naumann
Interaktion 1
33619 Bielefeld
bewerbung.dekan.ium@hsbi.de

Fragen zum Inhalt der ausgeschriebenen Stelle beantwortet Ihnen gerne Prof. Dr.-lng. Rolf Naumann
(rolf.naumann@hsbi.de oder +49.521.106-7252).

Bei Fragen zum formellen Ablauf des Berufungsverfahrens steht Ihnen Bastian Meerkamm
(bastian.meerkamm@hsbi.de oder +49.521.106-7725) zur Verfügung.

Sie haben außerdem jederzeit die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen an die stellvertretende dezentrale Gleichstellungsbeauftragte, Andrea Knieps (andrea.knieps@hsbi.de oder +49.521.106-7371) zu wenden.

Ausführliche Informationen zu den formalen Einstellungsvoraussetzungen für HAW-Professor:innen, zum Ablauf des Bewerbungs- und Berufungsverfahrens und zur Hochschule Bielefeld als Arbeitgeberin finden Sie hier.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Hochschule Bielefeld ist für ihre Erfolge in der Gleichstellung mehrfach ausgezeichnet und zugleich als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Sie freut sich über Bewerbungen von Frauen. Dies gilt in besonderem Maße im wissenschaftlichen Bereich. Sie behandelt Bewerbungen in Übereinstimmung mit dem Landesgleichstellungsgesetz.

Auch Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen bevorzugt eingestellt.

Wir freuen uns, wenn Sie uns mitteilen, wo Sie
auf unser Stellenangebot aufmerksam geworden sind.

Warten wir also die Ergebnisse dieser Forschung ab. Vielleicht schreiben wir dann den berühmten Satz des Pythagoras so: a*² + b*² = c*². Bleibt nur, mit Shakespeare zu konstatieren: „Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode.“

Die Freiheit der Wissenschaft bedeutet unter anderem, daß natürlich jeder jeden Unsinn treiben darf, wenn er denn als wissenschaftliche Forschung daherkommt. Daran will niemand rütteln. Indessen bedeutet die Freiheit der Wissenschaft nicht, daß derartiges auch mit dem Geld der Steuerzahler finanziert werden muss. Vielmehr verlangt ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem Geld der Bürger, daß es nur für sinnvolle Dinge eingesetzt wird, nicht aber für derartigen Unfug wie die Gender-Forschung in der Mathematik. Man sollte eher Forschungsarbeiten dazu unterstützen, ob derartiges nicht unter die Definition der Geisteskrankheiten nach ICD 10 der WHO fällt.

Die Narren sind los

Nein, es geht nicht um die närrische Jahreszeit. Es geht um Politik. Dort geht es ganzjährig närrisch zu. Närrisch allerdings weniger im Sinne von fröhlicher Ausgelassenheit, als im Sinne von intellektuellen Defekten. Und die finden sich nota bene bei Politikern aller Parteien.

Eine Nachricht aus Sachsen

Im sächsischen Zwickau hat der Stadtrat am Montag dieser Woche ein Werbeverbot für die Bundeswehr auf allen städtischen Liegenschaften und Veranstaltungen sowie auf Fahrzeugen kommunaler Betriebe – also auch die Verkehrsbetriebe mit ihrer Straßenbahn – verhängt. Wie die Medien berichten, ist Zwickau damit die erste deutsche Stadt, die es der Bundeswehr verbietet, bei städtischen Veranstaltungen neue Mitglieder anzuwerben. Auslöser der Debatte war eine Straßenbahn, die wie auch überall sonst in Deutschland in Tarnfarben, Bundeswehrjargon: Flecktarn, für den Dienst in den Streitkräften wirbt. Eingebracht hatte den Antrag das BSW. Zugestimmt haben von 30 Stadträten deren 24, darunter, man glaubt es kaum, die Stadträte der AfD. Das ist erst einmal erstaunlich, denn im Programm der AfD für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.2.2025 heißt es zum Thema Bundeswehr unter anderem:

Damit dem Hauptauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung
wieder Rechnung getragen werden kann, muss unsere Bundeswehr
nicht nur finanziell gut ausgestattet sein, sondern ihr muss auch
die Einsatzbereitschaft insbesondere bei Material und Personal
zurückgegeben werden. Daher wollen wir die Wehrpflicht wieder
einsetzen. Diese beinhaltet gemäß aktueller Gesetzeslage auch den
Ersatzdienst.

Also sieht man in der Bundespartei durchaus die Notwendigkeit einer starken Bundeswehr zur Sicherung der Verteidigungsfähigkeit unseres Landes. Die Landesverteidigung ist indessen natürlich nicht auf das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt, sondern findet auch an den Außengrenzen der NATO statt. Die NATO garantiert auch die Sicherheit Deutschlands. Die wackeren Stadträte der AfD in Zwickau sehen das offenbar völlig anders. Ein im Internet verfügbarer Mitschnitt der Stadtratssitzung vom vergangenen Montag zeigt das überdeutlich. Es wird dort ein, zurückhaltend formuliert, simpler Pazifismus zur Schau gestellt, den man sonst nur von den üblichen Verdächtigen aus der sogenannten Friedensbewegung kennt. Da erklärt eine besorgte Mama, sie möchte nicht, daß ihre Kinder „für irgendwelche ideologischen Ideen an irgendeiner Grenze verheizt werden“, und zitiert das berühmte Wort zum Krieg von Bertolt Brecht: „Stell dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin!“, lässt aber die zweite Hälfte des Zitats weg, die ja bekanntlich lautet: „dann kommt der Krieg zu euch!“ Einer ihrer Kollegen wartet mit der Weisheit auf: „Wenn die Politiker ihre Kinder in den Krieg schicken müssten, dann wäre er sofort vorbei.“ Da fehlt auch nicht der mokante Hinweis auf die Rheinmetall-Aktien von Frau Strack-Zimmermann. Wie viele davon diese Dame in ihrem Depot hält, weiß jener Stadtrat wohl ebenso wenig wie ich. Und glaubt der wackere Stadtrat wirklich, jemand würde eine staatspolitische Grundsatzentscheidung wie die Unterstützung eines Landes gegen den Angriff eines anderen Landes mit Rücksicht auf seine eigenen Finanzen treffen? Anders gewendet: sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages von Abstimmungen ausgeschlossen, deren Auswirkungen möglicherweise auch finanziell zu ihrem Vorteil sein könnten?

Die große Politik ist nichts für den kleinen Verstand

Natürlich fehlt diesen Stadträten offenbar das Wissen, aber auch das Denkvermögen, das man nun einmal braucht, um mit Problemen von der Bedeutung umzugehen, die nun einmal die Sicherheits- und Verteidigungspolitik hat. Die Mütter und Väter unserer Verfassung haben durchaus mit Bedacht in Art. 28 Abs. 2 GG geregelt, daß die Gemeinden für die örtlichen Belange zuständig sind, was im Umkehrschluss bedeutet, daß sie nicht etwa für Wohl und Wehe der Republik verantwortlich sind. Deswegen hat zum Beispiel das Bundesverwaltungsgericht schon vor 35 Jahren der Stadt München verboten, sich zur sogenannten atomwaffenfreien Zone zu erklären. Unsere Verfassung verpflichtet den Staat zwar in der Tat auf den Frieden, gibt ihm allerdings mit der Wehrverfassung auch das Instrument an die Hand, den Frieden zu wahren. Das ist Ausfluss der altrömischen Weisheit si vis pacem para bellum. Nur ein wehrhafter Staat kann in Frieden leben, weil er völkerrechtswidrigen Angriffen die Stirn bieten kann, was nota bene auch die Charta der Vereinten Nationen allen Staaten der Welt erlaubt, insbesondere in Art. 51.

Ein bißchen Nachhilfe

Die Diskrepanz zwischen der Position zur Verteidigungspolitik im Wahlprogramm der Bundespartei und dem Verhalten ihrer örtlichen Stadträte in Zwickau könnte kaum größer sein. Einerseits steht man auf Bundesebene im Einklang mit der allgemeinen Auffassung, propagiert sogar die aus meiner Sicht bitter notwendige Rückkehr zur allgemeinen Wehrpflicht, andererseits sitzt man im schönen Städtchen Zwickau bräsig in seinem Krähwinkel und räsoniert darüber, wie lebensgefährlich doch Krieg ist, wovor man doch bitte schön seine Kinder bewahren will. Dabei übersieht man unter anderem auch, daß es alleine Sache der volljährigen jungen Männer ist, der Bundeswehr beizutreten oder nicht, sei es freiwillig, sei es aufgrund der Wehrpflicht. Die Eltern können das gut finden oder auch nicht. Man weiß offenbar auch nicht, daß es nicht im Belieben der einzelnen Staatsbürger steht, darüber zu befinden, wann und wozu die Bundeswehr eingesetzt wird. Ebenso wenig kann der Steuerzahler in Person bestimmen, wofür seine Steuern verwendet werden. Alles in allem haben wir es hier mit einer intellektuellen Minderleistung zu tun, was aber derzeit nicht allein auf die Stadträte von BSW und AfD in Zwickau zutrifft.

Fasching in Bayern, das Narrenschiff im Rosenmontagszug

In Bayern klagt nun eine bunt gemischte Gesellschaft gegen das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern. Dieses Gesetz hält unter anderem die Hochschulen an, mit Einrichtungen der Bundeswehr zusammenzuarbeiten, und die Schulen, mit den Jugendoffizieren der Bundeswehr bei der politischen Bildung zusammenzuwirken. Jugendoffiziere waren schon immer auf Anforderung der Schulen im Einsatz, um die Sicherheitspolitik und die Rolle der Bundeswehr darin zu erklären. Selbstverständlich wirkt sich der wissenschaftliche Fortschritt zum Beispiel in der Luft- und Raumfahrttechnik in den Technischen Hochschulen auch auf die Rüstungsindustrie aus. Beides ist notwendig, und beides wird nun in Bayern verstärkt. Nun wissen wir schon lange, daß linke Pazifisten aller Schattierungen dagegen agieren und polemisieren. Bei der erwähnten Klage ist nun die nahezu vollständige Besatzung des linken Narrenschiffs an Bord. Die Nürnberger Zeitung berichtet heute, daß mehr als 200 Namen von Privatpersonen, Gewerkschaften und Verbänden sich in der Klageschrift finden, darunter Vertreter beider großen Kirchen, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften, der Bund für Geistesfreiheit, die Partei Die Linke, das Friedensmuseum Nürnberg und das Nürnberger Evangelische Forum für den Frieden. Natürlich darf auch die ehemalige evangelische Landesbischöfin Margot Käßmann da nicht fehlen. Der Staat treibe die Militarisierung voran sagte sie, und beklagte, daß „Friedensgruppen“ keinen Zugang zu den Schulen bekämen.

Ich gehe doch einmal davon aus, daß der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Kirche im Dorf lässt und den Klägern ins Stammbuch schreibt, daß die Landesverteidigung nun einmal eine der Kernaufgaben des Staates ist, der deswegen auch die Verpflichtung hat, diese effizient zu organisieren.

Lassen wir die Narren gerne Narren sein, wenn es um den Karneval geht. Das wirkliche Leben ist jedoch kein Spaß.

Wie ein Strafrechtslehrer an der Erfassung des Sachverhalts scheitert

Professor Matthias Jahn gehört zu den angesehenen und bekannten Strafrechtslehrern in Deutschland. Und deswegen hat das Juristenportal LTO mit ihm über den angeblichen Hitlergruß des amerikanischen Multimilliardärs Elon Musk gesprochen, der derzeit die Gemüter vor allem in der linken Filterblase der deutschen Gesellschaft erhitzt. Anlass war der neueste Klamauk der für ihre zumeist geschmacklosen und häufig strafbaren Aktionen bekannten Gruppe, die sich „Zentrum für politische Schönheit“ nennt. Diese Zeitgenossen hatten ein Foto, das Herrn Musk mit schräg zur Seite ausgestrecktem Arm zeigt, auf ein Gebäude seiner Tesla-Fabrik in Brandenburg projiziert, und vor dem Firmennamen auch das Wort „Heil“ auf diese Weise plaziert, so daß nun dort zu lesen war: Heil Tesla“. Ersichtlich wollen diese fanatischen Kämpfer gegen rechts den ihnen verhassten Unternehmer Musk als Sympathisanten des Nationalsozialismus denunzieren.

Der Schnellschuss des Professors

LTO Interessierte nun, ob sich die Beteiligten, vor allem Herr Musk, hier wegen Verstoßes gegen § 86a StGB strafbar gemacht haben können, eine Strafvorschrift, die unter anderem das Zeigen des sogenannten Hitlergrußes mit Geld- bzw. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht. Nach Sachlage könnte der Vorgang für die Akteure des sogenannten Zentrums für politische Schönheit durchaus diese Konsequenz haben. Indessen war von größerer Bedeutung offenbar die Frage, inwieweit sich Herr Musk nach dieser Vorschrift strafbar gemacht haben könnte. Denn das interessiert sowohl das durchaus im links anwerfenden Mainstream schwimmende Juristenportal als auch offenbar den Herrn Professor. Nachstehend ein Ausschnitt aus dem Interview:

Hat Elon Musk denn einen Hitlergruß gezeigt? Er sagte vorher „my heart goes out to you“ und  behauptet, mit der Armbewegung dem Publikum nur sein Herz zugeworfen zu haben.

Was Musk behauptet, würde ein deutscher Strafrichter wohl als Schutzbehauptung verbuchen. Typischerweise lassen sich Beschuldigte dahingehend ein, das sei ja gar nicht so gemeint, sondern von den Zuschauern falsch verstanden. Es ist hier eindeutig zu sehen, dass Musk seine rechte Hand zum sogenannten deutschen Gruß erhebt. Hier haben die Gerichte schon vielfach entschieden, dass das unter § 86a StGB fällt.

Die kenntnisfreie Beurteilung des Sachverhalts

Interessant ist, daß Matthias Jahn in diesem Interview einräumt, den Bericht über den Auftritt von Herrn Musk vor seinen Anhängern, der ihn dabei zeigt, wie er die rechte Hand auf sein Herz legt und dann dann mit einer schwungvollen Geste weg nach rechts oben bis nahe zur Streckung des Arms seitwärts führt, was offensichtlich den theatralischen Worten: „Mein Herz geht hinaus zu euch“ die dazu passende Geste folgen lässt, nicht gesehen zu haben, sondern nur ein Foto. Das ist nicht nur interessant, sondern so bemerkenswert wie bedenklich. Herr Professor Jahn ist zweifellos ein herausragender Strafrechtler, aber eben Wissenschaftler. Seine strafrechtlichen Schriften sind lesenswert. Das ist aber Wissenschaft, und nicht Strafrechtspraxis. Der praktisch in der Justiz tätige Jurist, Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter, lernt von Beginn an den Merksatz: die Arbeit des Juristen beginnt am Sachverhalt. Will heißen: bevor ich juristische Überlegungen anstelle, muß ich erst einmal genau wissen, was wirklich geschehen ist und dann erst dieses Geschehen an den infrage kommenden Rechtsvorschriften messen. Das bedeutet auch, daß das Ergebnis der Rechtsprüfung immer dann falsch sein muß, wenn der vom Juristen zugrunde gelegte Sachverhalt nicht zutrifft.

Wie es wirklich war, damals und heute

Der vorliegende Fall ist ein Paradebeispiel dafür. Wenn man sich das Video der Rede von Herrn Musk und die hier zu beurteilende Szene anschaut, so hat das natürlich keinerlei Ähnlichkeit mit dem sogenannten Hitlergruß. Schon diese Bezeichnung ist ja falsch. Im Dritten Reich hieß dieser Gruß „deutscher Gruß“. Ihn hatten sich die Nationalsozialisten kurzerhand bei Mussolini und den Faschisten abgekupfert, wo er „römischer Gruß“ hieß. Der Gruß wurde so ausgeführt, daß der rechte Arm aus seiner nach unten hängenden Position in einer raschen Bewegung ausgestreckt nach vorne bis etwa in Augenhöhe gehoben wurde, wobei die Handfläche nach unten zeigte. Was Herr Musk gezeigt hat, hat damit nicht einmal eine Ähnlichkeit.

Der juristische Kardinalfehler

Nun sind nach § 86a StGB auch solche Kennzeichnungen – darunter fallen auch Gesten wie der sogenannte deutsche Gruß – strafbar, die der verbotenen zum verwechseln ähnlich sind. Wohl gemerkt, zum verwechseln ähnlich. Denn es gilt im Strafrecht das sogenannte Analogieverbot, wonach ein Straftatbestand exakt beschreiben muß, was strafbar ist und was nicht (nulla poena sine lege certa et stricta) was in Art. 7 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes und in § 1 des Strafgesetzbuches auch so festgelegt ist. Deswegen wird bei der Auslegung dieser Strafvorschrift die Annahme einer strafbaren Verwendung einer Geste, die der verbotenen zum verwechseln ähnlich ist, nur sehr zurückhaltend erfolgen dürfen. Im vorliegenden Falle ist die Geste des Herrn Musk alles andere als zum verwechseln ähnlich. Die Auffassung des Juristen Matthias Jahn, jeder Strafrichter würde es für eine Schutzbehauptung des Angeklagten halten, würde er diese Geste so erläutern, wie sie tatsächlich gezeigt und auch gemeint war, ist vom Sachverhalt nicht gedeckt. Ganz im Gegenteil. Die Staatsanwaltschaft müsste auf eine entsprechende Anzeige hin nach Inaugenscheinnahme des Videofilms von der Veranstaltung das Verfahren umstandslos nach § 170 Abs. 2 StPO einstellen, weil nicht einmal der Anfangsverdacht einer Straftat besteht.

Alles schon mal dagewesen

Ähnliches hatten wir doch in Bayern vor einigen Jahren. Ein Politiker der AfD streckte während einer Ansprache seinen rechten Arm schräg, leicht angewinkelt und mit offener Handfläche nach vorn seinem Publikum zu. Allzu eifrige Strafverfolger mussten dann darauf hingewiesen werden, daß dies die typische Geste des römischen Redners während einer Ansprache an sein Volk oder seine Soldaten war, die adlocatio. Eine Statue des Augustus in den vatikanischen Museen zeigt ihn bei eben dieser adlocatio. Wer diese Geste, und noch mehr die des Herrn Musk für eine dem sogenannten Hitlergruß zum verwechseln ähnliche Geste hält, muß wohl unter der Zwangsvorstellung leiden, sogenannte Rechte neigten zur Hitlerverehrung. Das Wörtchen Heil findet sich in vielen Wortverbindungen, unter anderem Heilmittel, Heilbehandlung und Heilanstalt. So mancher, der nun nach der Bestrafung des Herrn Musk verlangt, benötigt wohl, was damit beschrieben wird. Sollte Herr Professor Jahn inzwischen das Originalvideo gesehen haben, dürfte er sich wohl über sich selbst ärgern, und zwar vor allem darüber, daß er eine Grundregel der juristischen Arbeit missachtet hat.

Und wieder ein Skandal, der keiner war

Die fränkische Universitäts- und Siemensstadt Erlangen kann man getrost als wohlhabendes, bildungsbürgerliches und deswegen links-grünes Biotop betrachten. Wenig überraschend wird sie von einem SPD-Oberbürgermeister mit der Unterstützung eines mehrheitlich links-grünen Stadtrates regiert. Darauf kommen wir noch zurück. Nun wurde im Stadtrat am 16.1.2025 der Haushalt für das laufende Jahr behandelt und letztendlich beschlossen. Dazu leisteten jeweils die Vorsitzenden der Fraktionen und Gruppen einen Redebeitrag. So auch für die AfD der Stadtrat Siegfried Ermer. Natürlich werden in einer derartigen Rede grundsätzliche Dinge angesprochen, in diesem Falle auch eine Äußerung des Fraktionsvorsitzenden der SPD in der Haushaltsrede des vergangenen Jahres, wonach es sich bei der AfD angeblich um eine „offen nationalsozialistische Partei“ handele. Nicht fehlen durfte dann auch die Behandlung der unsäglichen Correctiv-Recherche über das angebliche Geheimtreffen finsterer rechter Gesellen in Potsdam. Herr Ermer erlaubte sich dann darauf hinzuweisen, daß es in einer Demokratie eine demokratische Rechte wie eine demokratische Linke gebe. Was die NSDAP angehe, als deren Nachfolger im Geiste seine Partei von dem Fraktionsvorsitzenden der SPD diffamiert worden war, erlaubte sich der Stadtrat Ermer dann den Hinweis auf die Selbstzuschreibung führender Nazis eine linke Partei zu sein, zum Beispiel seitens Joseph Goebbels, und zitierte aus der Gauzeitung der Berliner NSDAP vom 6.12.1931: „Der Idee der NSDAP entsprechend sind wir die deutsche Linke. Nichts ist uns verhasster als der rechtsstehende nationale Besitzbürgerblock.“ Das führte zu nachgerade hysterischen Reaktionen bei den anderen Parteien, die geschlossen den Sitzungssaal verließen und der Aussage des Oberbürgermeisters Florian Janik, derartige Nazi-Parolen werde er auf keinen Fall dulden. Na jka, Linke haben es nicht so mit der Meinungsfreiheit, außer mit ihrer eigenen.

Tatsächlich deutet ja schon der Name „Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei“ auf einen sozialistischen Bestandteil der Parteiideologie hin. Bereits das 25-Punkte-Programm der NSDAP vom 24.2.1920 enthält eine Reihe von Punkten, die man nicht anders als sozialistisch bezeichnen kann, etwa „Abschaffung des arbeits- und mühelosen Einkommens. Brechung der Zinsknechtschaft!“ Oder „wir fordern die Verstaatlichung aller (bisher) bereits vergesellschafteten (Trust) Betriebe. „Gemeinnutz vor Eigennutz“. Zwar sah Hitler zweifellos im „Bolschewismus“ seinen Hauptgegner. Jedoch rühmte er sich, die „Reaktion“, also die bürgerlich-aristokratischen und nationalkonservativen Kräfte nicht weniger erfolgreich beseitigt zu haben als die „Rotfront“. Die Nazis betrachteten den Kapitalismus, den sie mit dem Liberalismus, der Demokratie und dem sogenannten Finanzjudentum assoziierten, als ihren Gegner. Daß die eliminatorische Rassenideologie das prägende und von anderen Ideologien unterscheidende Element des Nationalsozialismus war, ist natürlich unstreitig. Indessen waren die gesellschaftspolitischen Vorstellungen Hitlers und seiner Anhänger gleichmacherisch, also sozialistisch.

Daß Hitler vor und während des Krieges sich die sogenannten Ruhrbarone als Träger der Kriegswirtschaft nutzbar machte, steht nicht wirklich im Widerspruch dazu. Denn offensichtlich benutzte er diese „Kapitalisten“ einfach nur für seine Zwecke. Die Auffassung, daß die Nationalsozialisten eben auch tatsächlich nicht nur nach ihrer Selbstzuschreibung, sondern nach ihren gesellschaftspolitischen Vorstellungen (auch) Sozialisten gewesen seien, ist keineswegs eine rechte Verschwörungstheorie, wie die halbgebildeten Flachdenker im Erlanger Stadtrat meinen. Vielmehr hat etwa Arnulf Baring, der über jeden Verdacht, ein Rechtsextremer zu sein, Zeit seines Lebens erhaben war, dies immer wieder vertreten. Und auch der britische Historiker Brendan Simms, der 2019 eine vorzügliche Hitlerbiographie vorgelegt hat, betätigt in einem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung am 15.2.2022 genau diese Einschätzung.

Der Vorfall im Erlanger Stadtrat am 16.1.2025 wirft ein Schlaglicht auf das Verständnis der nur nach ihrer Selbstzuschreibung Demokraten von Freiheit, insbesondere Meinungsfreiheit nach unserem Grundgesetz. Schon der Ansatz einer differenzierten Darstellung muß unterbunden werden. Dabei spielt es keine Rolle, daß es selbstverständlich auch nicht strafbar ist, einen Autor wie Joseph Goebbels zu zitieren, um eine politische Einschätzung der NSDAP zu begründen. Daß dies natürlich fernab der einschlägigen Vorschriften im Strafgesetzbuch einzuordnen ist, spielt natürlich auch keine Rolle.

Wenn man aber weiß, daß der Oberbürgermeister Florian Janik offensichtlich ein, sagen wir einmal, etwas gebrochenes Verhältnis zu Recht und Gesetz hat, dann kann man den Vorgang einordnen. Diesem Spezialdemokraten hat das Verwaltungsgericht Ansbach zweimal hintereinander untersagen müssen, in seiner amtlichen Eigenschaft über die AfD herzuziehen. Das hat seinen Furor im Kampf gegen die vermeintlichen Epigonen der NSDAP nicht zu dämpfen vermocht. Zum einen hat er, wie gesagt, ein Jahr nach der ersten Verurteilung zur Unterlassung solcher Diffamierungen in amtlicher Eigenschaft erneut, diesmal sogar im Internet, die AfD diffamiert. Nachdem ihm dies vom Verwaltungsgericht verboten worden war, löschte er nicht umgehend diesen Eintrag auf seiner Internetseite, sondern ließ ihn noch tagelang stehen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof setzte dann auch wegen dieser hartnäckigen Missachtung eines gerichtlichen Verbots ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000,00 € gegen die Stadt Erlangen fest. Denn nach der Rechtslage in Bayern haftet eben die Gemeinde für derartige Eskapaden ihres Bürgermeisters. Auch für die in solchen Prozessen angefallenen Kosten. Die Erlanger Steuerzahler haben allen Grund, sich bei ihrem famosen Oberbürgermeister zu bedanken.

Wir fassen zusammen: Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet die Meinungsfreiheit. Danach kann jeder allen Orts und zu jeder Zeit sagen, was er auch immer will, solange er nicht gegen die Strafgesetze verstößt. Dieses Grundrecht ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Demokratie schlechthin konstituierend. Den rechtlich völlig unbedenklichen Redebeitrag in einer Gemeinderatssitzung abzuschneiden, zeugt von einer erheblichen Fehlvorstellung des betreffenden Oberbürgermeisters von Demokratie und Recht.

Was noch schwerer wiegt, ist daß die Presse in ihrer Berichterstattung ausschließlich die Sichtweise des Spezialdemokraten Janik zugrunde gelegt hat, über die Hintergründe und die Rechtslage jedoch kein Wort verloren hat. Vielmehr hat man den Vorgang begeistert für den allfälligen „Kampf gegen rechts“ instrumentalisiert. Die regionale Presse tat sich hier natürlich besonders hervor. Die offenbar für Erlangen im allgemeinen und die dortige AfD im besonderen zuständige Reporterin zeichnet sich nicht nur dadurch aus, daß sie offenbar die Fähigkeit besitzt, über Vorgänge zu berichten, bei denen sie nicht anwesend war. Vielmehr kann man ihr einen besonders ausgeprägten Furor im Kampf gegen die AfD bescheinigen. Angesichts der von ihrem Verlag propagierten Haltung kann man wohl pronostizieren, daß ihr Arbeitsplatz dort sehr sicher ist.

Jeder blamiert sich, so gut er kann

Immer wenn du meinst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her. Diese treuherzige Volksweisheit meinte ja damals, als die Worte noch so verstanden wurden, wie sie ohne Interpretation, genauer, Hineingeheimnissen, gemeint und zu verstehen waren, die Hoffnung, ja Lebenserfahrung, daß selbst aussichtslos erscheinende Situationen letztendlich im Guten aufgelöst werden würden. Recht war eben Recht, Unrecht war eben Unrecht. Regierung, Polizei und Verwaltung arbeiteten verlässlich daran, daß Schaden von den Bürgern des Landes abgewendet wurde. Doch Lummerland ist abgebrannt. Der gute alte Vater Staat hat abgedankt. An seine Stelle ist der Leviathan des Staatsphilosophen Thomas Hobbes getreten. Er will unser Denken und Tun bestimmen. Was er nicht will, sind freie Bürger. Was er will, ist die Unterwerfung unter seinen Willen und den Gruß seines Gesslerhuts. Wie anders soll man die folgenden Nachrichten aus dem Staate Absurdistan verstehen?

3,4 cm Terrorgefahr

Bekanntlich hat unsere fantastische Innenministerin unter dem Eindruck der tödlichen Messerattacke eines Islamisten in Mannheim Messerverbotszonen in den deutschen Innenstädten eingeführt. Offenbar sind demnach die Polizeibeamten angewiesen, auch das Mitführen von kleinen Schweizer Messern mit einer Klingenlänge von 3,4 cm als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen und natürlich diese furchterregenden Mordwerkzeuge zu beschlagnahmen. Offensichtlich ist in der Ausführungsverordnung nicht nach Klingenlänge differenziert worden, wie das ansonsten allgemein im Waffenrecht der Fall ist. Gewöhnliche, nicht zu arrentierende Taschenmesser und feststehende Messer bis zu einer Klingenlänge von 12 cm dürfen außer in den sogenannten Messerverbotszonen überall mitgeführt werden. Der Schutz der Bevölkerung vor messerschwingenden Islamisten indessen gebietet wohl, auch solche Messerchen unter das Mitführungsverbot fallen zu lassen, von denen nicht einmal in den Händen eines Terroristen wirklich eine Gefahr ausgehen kann. Jeder Spazierstock ist in den Händen eines entschlossenen Täters gefährlicher, als solche Federmesser, mit denen man zwar Briefe öffnen, aber nicht einmal problemlos Orangen schälen kann.

Glauben Sie nicht? Derzeit geht ein Video vom Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen viral durch das Internet. Dort kann man sehen, wie eine Polizeistreife eine ältere Dame anhält und auffordert, einen Blick in ihre Handtasche werfen zu können, um eventuell mitgeführte Waffen festzustellen und zu beschlagnahmen. Tatsächlich findet sich in der Handtasche ein kleines Schweizer Messer. Der Polizeibeamte stellt auch fest, daß die Klinge etwa so lang ist wie ein kleiner Finger. Allerdings muß er die Dame darüber belehren, daß sie damit gegen das Messerverbot an diesem Ort verstoßen hat. Das Messer muß er leider beschlagnahmen und der Dame überdies ankündigen, daß sie demnächst einen Bußgeldbescheid in ihrem Briefkasten vorfinden wird.

Ich selbst habe vor kurzem Gelegenheit gehabt, die Handhabung des Messerverbots durch die bayerische Polizei überprüfen zu können. Letzte Woche war ich mit meiner Frau in der Stadt, um Weihnachtseinkäufe zu erledigen. Spontan wollte sie dann noch auf den Christkindlesmarkt. Wie man weiß, ist auch dieser Bereich in Nürnberg Messerverbotszone. Nun hängt an meinem Schlüsselbund die Miniaturausführung des Schweizer Messers mit einer Klingenlänge von immerhin 3,4 cm. Ich konnte mir also vorstellen, daß die Polizei angewiesen ist, auch solche Mordwaffen zu konfiszieren und wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein Bußgeldverfahren gegen den Besitzer einzuleiten. Also sprach ich die vor dem Weihnachtsmarkt diensthabenden Polizeibeamten an und zeigte ihnen meinen Schlüsselbund mit dem kleinen Schweizer Messer vor, verbunden mit der Frage, ob ich dieses Messer auf den Christkindlesmarkt mitnehmen dürfe, oder aber die Beamten freundlicherweise bereit wären, dieses Messer während meines Besuchs auf dem Christkindlesmarkt in ihre Obhut zu nehmen. Das bejahten die Beamten recht freundlich, wobei man ihnen ansah, was sie von dieser Vorschrift hielten.

Natürlich ist es völlig klar. Der Gewinn an an innerer Sicherheit dieses unterschiedslose Verbotes für uns von Messern aller Art in bestimmten Bereichen ist glatt null. Abgesehen davon, daß die Einhaltung dieser Vorschrift durch die Bevölkerung praktisch nicht kontrolliert werden kann, geht von einem Großteil der davon betroffenen Messer keinerlei ernsthafte Gefahr aus. Es wäre auch jedem Juristen, schon dem blutigsten Berufsanfänger, durchaus möglich eine derartige Vorschrift mit der nötigen Differenzierung zu versehen. Man müsste nur die Länge der Klinge in die Vorschrift schreiben, etwa 12 cm aufwärts. Das ist auch für jeden Polizeibeamten mit Leichtigkeit zu überprüfen. Notfalls führt er eben einen Maßstab von der erlaubten Länge mit sich, den er kurz an die Klinge des zu begutachtenden Messers hält. Warum im Übrigen die eingangs besagte ältere Dame kontrolliert wurde, hat natürlich den Hintergrund, daß Polizeibeamte in solchen Situationen sich dem Vorwurf des sogenannten racial profiling aussetzen, wenn sie solche Menschen überprüfen, die eben so aussehen, wie derartige Attentäter aus dem vorderen Orient eben im Allgemeinen aussehen. Also kontrollieren wir erst einmal drei ältere Damen mit offensichtlich biodieutschem Aussehen, und erst dann schauen wir uns einen jungen Mann von orientalischem Aussehen an.

Majestätsbeleidigung 2.0

Der Leviathan ist nicht nur allgewaltig. Er regelt nicht nur alle Lebensbereiche. Er ist auch außerordentlich ehrpusselig. Der nun unrühmlich im Meer der bundesdeutschen Geschichte versunkenen Ampelkoalition war es vorbehalten, die moderne Version der Majestätsbeleidigung unter Strafe zu stellen. Sie führte 2021 eine Änderung des § 188 StGB ein, wonach nicht nur wie bisher unwahre und ehrenrührige Tatsachenbehauptungen über Inhaber politischer Ämter strafbar sind, sondern auch bloße Beleidigungen, dazu noch zum Schutze völlig bedeutungsloser Politiker wie etwa Gemeinderäte. Es bedarf für die Strafverfolgung nicht einmal eines Strafantrages seitens des Verletzten. Vielmehr ist auch eine an sich harmlose, jedoch möglicherweise verletzende Äußerung über einen einfachen Gemeinderat, von Ministern ganz zu schweigen, von Amts wegen durch Polizei und Staatsanwaltschaften zu verfolgen und vor Gericht zu bringen. Das ist eben der juristische Hintergrund von „Habeck-Gate“ bzw. der sogenannten Schwachkopf Affäre. Offensichtlich sind die Staatsanwaltschaften auch angewiesen, hier auch bis in den Bagatellbereich hinunter alles zu verfolgen, was an Unbotmäßigkeiten dieser Art bekannt wird. Und offensichtlich entblöden unsere Politiker sich letztlich auch nicht, bloße Geschmacklosigkeiten strafrechtlich verfolgen zu lassen.

Die Weiterverbreitung des sogenannten Schwachkopf-Memes durch einen unterfränkischen Rentner hat ja sogar dazu geführt, daß das Amtsgericht Bamberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg einen Durchsuchungsbeschluss gegen den Mann erlassen hat, der dann auch nach allen Regeln der polizeilichen Kunst ausgeführt wurde, natürlich morgens um 6:00 Uhr. Und vor kurzem ist bekannt geworden, daß auf den Strafantrag der Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern ein Strafbefehl gegen einen Ingenieur erlassen worden ist, der diese fantastische Politikerin in einer an sie gerichteten E-Mail Märchenerzählerin genannt und ihr vorgeworfen hat, den Menschen dummes Zeug zu verkaufen. Im Strafbefehl wurde eine Geldstrafe in Höhe von immerhin 3.000,00 € festgesetzt. Weil der gute Mann nicht formgerecht Einspruch dagegen eingelegt hatte, wurde der Strafbefehl auch rechtskräftig. Und weil der „Täter“ nicht zahlen wollte, wurde er an seinem Arbeitsplatz verhaftet und zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen in eine JVA verbracht. Anschließend, wenig überraschend, verlor er auch seinen Job.

Was wird hier bezweckt?

Was mich als Rechtsanwalt angesichts dieser Fälle schon die Augenbrauen hochziehen und die Stirn in Falten legen lässt, ist die offensichtliche Unprofessionalität der beteiligten Staatsanwälte und Richter. Wir haben eigentlich alle das gleiche im Studium gelernt. Auch § 188 StGB, der Tatbestand der Majestätsbeleidigung unserer Zeit, setzt zunächst einmal das Vorliegen einer Beleidigung im Sinne von § 185 StGB voraus. Dieser Tatbestand ist ganz sicher in den Fällen der sogenannten Formalbeleidigung von der Qualität des „berühmten“ A-Worts gegeben. Sowohl die Märchentante als auch der Schwachkopf erfüllen diesen Tatbestand bei weitem nicht. Wenn derartiges gleichwohl von der Staatsanwaltschaft aufgegriffen und ein Haftbefehl beim zuständigen Amtsgericht beantragt wird, dann kann dies nur auf einer Weisung von ganz oben beruhen, wonach jegliche harsche Kritik an Politikern, gleichgültig ob Formalbeleidigung oder nicht, eben zu verfolgen ist. Und es gibt dann offensichtlich auch Richter, die dies entweder unbesehen durchwinken oder zumindest innerlich nicht ganz unabhängig sind, und sei es nur mit dem Hintergedanken des persönlichen Fortkommens. Natürlich wird jeder der beteiligten Richter und Staatsanwälte diesen Verdacht entrüstet von sich weisen, und jeder Justizminister entrüstet darauf hinweisen, daß wir schließlich in einem Rechtsstaat leben. Wirklich?

Der Unterschied zwischen einem Souverän und einem Kleingeist

Angesichts der Böhmermann/Erdogan Affäre wurde in Deutschland vielfach zu Recht verlangt, eine so antiquierte Strafvorschrift wie den § 188 StGB auch in der damaligen Form ersatzlos zu streichen. Die Majestätsbeleidigung sei eben doch ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten. Wie wir wissen, fand das in Berlin keinen Widerhall. Vielmehr wurde der Tatbestand der Majestätsbeleidigung erheblich ausgeweitet. Die Weisheit der seinerzeitigen Ampelkoalition hat nun jedem Amtsträger vom Gemeinderat bis zum Bundespräsidenten ein wenig Majestätsgefühl beschert. Und das wird offenbar freudig angenommen und „Riesenpolitiker“ (Franz Josef Strauß über Jürgen Möllemann) wie Agnes Strack-Zimmermann, Robert Habeck, Annalena Baerbock und Manuela Schwesig treten Lawinen von Strafanträgen über Deutschland los. Ein wirklicher Souverän im Wortsinn geht mit Schmähungen seiner Person anders um. Friedrich der Große gibt uns Beispiel und Maßstab. Es wurde ihm eines Tages von seinen Höflingen zugetragen, daß an den Ästen der Alleebäume der Prachtstraßen in Berlin Plakate voller Schmähungen des Königs hingen. Und sie erbaten seine Befehle, was nun zu geschehen habe. Zu ihrem großen Erstaunen verfügte der König knapp: „Niedriger hängen!“ Ja, warum denn, fragten die Höflinge. Die Antwort des Königs: „Damit sich die Leute nicht so die Hälse verrenken müssen.“

Der Abstand zwischen einem wirklichen Souverän, der eben auch souverän handelt, und bundesrepublikanischen Politikern unserer Zeit könnte nicht größer sein. Wir sollten uns indessen daran erinnern, daß der Souverän unseres Landes das Volk ist, und die sich als souverän wähnenden Politiker unsere Diener sind. Vielleicht spricht sich das auch noch bei unseren Gerichten herum. Art 20 GG wird ja nun im Jurastudium eingehend behandelt. Fazit für heute: Wir haben immerhin ein Gleichgewicht. Fachliche Unfähigkeit und fehlende Souveränität halten sich bei der Mehrheit unserer Politiker die Waage.

Armes Deutschland!

Geht’s noch?

Die Leser dieses Blogs wissen ja schon lange, daß die politische Klasse unseres Landes auf die Couch des Therapeuten gehört. Diese Diagnose bestätigt sie täglich. Ein besonders schönes Beispiel war nun jüngst in Erlangen zu besichtigen. Was war geschehen?

Der Kaminabend

Die Mittelstands-Union, so nennt sich die Arbeitsgemeinschaft der mittelständischen Unternehmer innerhalb der CSU, dürfte wohl als eines der Kernelemente dieser Partei zu betrachten sein. Ist doch traditionell die soziale Marktwirtschaft eine wesentliche ideologische Grundlage der Unionsparteien und sind traditionell mittelständische Unternehmer überproportional dort vertreten. Genau aus diesem Grunde gibt es diese Arbeitsgemeinschaft in beiden Unionsparteien. Ihre örtliche Untergliederung, die Mittelstands-Union Mittelfranken, hatte für Freitag, den 23. August 2024 den Rechtsanwalt und Privatdozenten an der Universität Köln für Verfassungsrecht, Dr. Ulrich Vosgerau, zu einer als „Kamingespräch“ bezeichneten Veranstaltung in das Hotel Bayerischer Hof in Erlangen eingeladen. Man wollte von Herrn Vosgerau als ausgewiesenem Verfassungsrechtler seine Ansicht zu den europäischen Verträgen im Spannungsfeld zum deutschen Grundgesetz hören. Dazu gibt es in der juristischen Literatur in der Tat Kontroversen, an denen sich eben auch der Verfassungsrechtler Dr. Vosgerau beteiligt. Er ist der Auffassung, daß die europäischen Verträge in verschiedenen Punkten mit dem Grundgesetz, etwa seiner Eigentumsgarantie, kollidieren.

Der Referent aus dem Reich des Bösen

Also eine Veranstaltung in der Höhenluft des Verfassungsrechts mit entsprechenden Anforderungen an die Rechtskenntnisse, aber auch das Verfassungsverständnis der Zuhörer. Veranstaltungen dieser Art haben für gewöhnlich auch keinen Widerhall in der Presse, dafür ist das Thema zu trocken. Im vorliegenden Falle war das indessen völlig anders. Nicht wegen des Themas. Nein, der Referent war der Stein des Anstoßes. Denn der Rechtsanwalt Dr. Vosgerau verteidigt den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke in dessen Strafverfahren wegen angeblicher Verwendung nationalsozialistischer Symbole gemäß § 86a StGB („Alles für Deutschland!“). Die Einladung eines solchen Anwalts ist in den Augen der örtlichen politischen Parteien von CSU bis links außen ein Skandal. Schon im Vorfeld der Veranstaltung berichteten die Zeitungen der Verlagsgruppe Nürnberger Presse unter der Überschrift „Höcke-Anwalt eingeladen“ über diesen offensichtlich als Skandal eingestuften Vorgang. Die örtliche CSU ließ verlauten, man sehe mit großem Bedauern, daß sich die Führung der Mittelstandsunion in einer Stoßrichtung positioniere, die deutlich außerhalb des von der CSU Erlangen – und im übrigen auch der Mittelstands-Union auf Landesebene – vertretenen liberal-konservativen Spektrums stehe. Es folgten dann Mandatsniederlegungen von Funktionären der Erlanger Mittelstandsunion und Forderungen des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann, in Erlangen Bezirksvorsitzender der CSU, nach einer klaren Abgrenzung zur AfD. ZUr Erinnerung: Joachim Herrmann ist von Amts wegen Hüter der Verfassung in Bayern und natürlich auch Volljurist. Tatsächlich. Nicht fehlen durften Forderungen der sogenannten Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg, diesem Treiben entgegenzutreten. Ihr durch ständige Hetze gegen alles, was seinem linksradikalen Weltbild entgegensteht auffallender Vorsitzender forderte den Minister auf, diese angeblich demokratiefeindliche Veranstaltung zu unterbinden. Dabei durfte auch das längst von den Fakten widerlegte Gefasel von einem „Remigrationstreffen“ von Rechtsextremen in Potsdam nicht fehlen.

Die öffentliche Empörung

Über die Veranstaltung selbst berichteten dann die Zeitungen des VNP auf immerhin einer halben Zeitungsseite unter der Überschrift „Empörung über Auftritt von Höckes Anwalt“, wobei prominent der SPD-Oberbürgermeister von Erlangen in Wort und Bild erwähnt wurde. Er wurde mit der Aussage zitiert, die Mehrheit der CSU lehne solche Veranstaltungen ab. Ob die Leser des Blattes sich Gedanken darüber gemacht haben, mit welcher Kompetenz ein SPD-Politiker über das Meinungsbild in der CSU berichtet, wollen wir einmal offen lassen. Vielleicht ist das ja auch nur die Allparteienkoalition gegen die AfD als Manifestation des Bösen. Zu dem Erlanger OB Florian Janik sei allerdings noch einmal darauf hingewiesen, daß dieser Herr in der Vergangenheit dadurch aufgefallen ist, daß ihn Recht und Gesetz wenig scheren, wenn es darum geht, politische Propaganda zu machen. So hat ihm das Verwaltungsgericht Ansbach zweimal hintereinander untersagt, in amtlicher Eigenschaft über die AfD herzuziehen. Daß das Politikern, die in amtlicher Eigenschaft auftreten, nicht erlaubt ist, war ihm natürlich bekannt, denn das Bundesverfasssungsgericht hatte das zuvor drei Mal prominenten Politikern, an der Spitze die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel, untersagt. Er darf auch für sich in Anspruch nehmen, als vermutlich einziger prominenter Politiker ein gerichtliches Unterlassungsverbot ignoriert zu haben, weswegen ihm dann auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein Ordnungsgeld auferlegt worden ist. Natürlich nicht ihm in Person, sondern der Stadt Erlangen, also letztendlich den Erlanger Steuerzahlern. Ein solcher Spezialdemokrat und Politiker mit einem gebrochenen Verhältnis zum Recht wird von der örtlichen Presse gefeiert, ein Lokalpolitiker der CSU indessen, der sich erdreistet, einen Rechtsanwalt zu einer Veranstaltung einzuladen, der unter anderen einen prominenten-AfD-Politiker anwaltlich vertreten hat hingegen wird dafür beschimpft und wenn nicht wörtlich, so doch sinngemäß als Rechtsextremist diffamiert.

Verkehrte Welt

Man muß sich das in der Tat auf der Zunge zergehen lassen. Ein Anwalt, der nichts anderes getan hat, als seinen Berufspflichten nachzukommen, wird genau deswegen als Unperson beschrieben, mit der ein anständiger demokratischer Politiker nichts zu tun haben darf. Insoweit erinnere ich jedoch an die vom Gesetz definierte Stellung des Rechtsanwaltes und zitiere nachstehend die einschlägige Vorschrift aus der Bundesrechtsanwaltsordnung:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
§ 3 Recht zur Beratung und Vertretung

(1) Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.

(2) Sein Recht, in Rechtsangelegenheiten aller Art vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden aufzutreten, kann nur durch ein Bundesgesetz beschränkt werden.

(3) Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.

Wenn man Herrn Janik und den Journalisten des Verlags Nürnberger Presse glauben darf, dann ist der Strafverteidiger, der etwa einen Kinderschänder vor Gericht vertritt, nicht einfach ein Anwalt, der seine Pflicht tut, sondern naja, eben „auch so einer“. Das Verständnis solcher Politiker und Journalisten von Demokratie und Rechtsstaat ist, gelinde gesagt, erstaunlich. Statt unter der Überschrift „Empörung über Auftritt von Höckes Anwalt“ die Mär vom rechten Anwalt und nicht vom Rechtsanwalt breitzutreten, hätte es den selbst ernannten Verteidigern der Demokratie und des Rechtsstaates wohl angestanden, derartigen Verächtern von Demokratie und Rechtsstaat wie dem Oberhetzer von der sogenannten Allianz gegen Rechtsextremismus wie auch dem Oberbürgermeister von Erlangen auszubuchstabieren, was Demokratie und Rechtsstaat eigentlich sind. Doch solange der „Krampf gegen rechts“ und nicht die sachliche Berichterstattung als Kernaufgabe des Journalismus angesehen wird, werden wir leider noch mehr solche Sumpfblüten auf dem mit politischem Odel überreich kontaminierten Feld der Medien sehen müssen.

Recht, Politik und Sommerhitze

Nein, wir leben gerade nicht im Sommerloch. Aber in der Sommerhitze. Und da ist offenbar möglich, was unter normalen Umständen hinter den Mauern der Anstalten bleibt, in denen die Wohnräume der Insassen innen keine Klinken haben, und deren Insassen auch schon mal Jacken tragen, deren Ärmel vorne verschlossen sind und die die von ihrem Träger nicht geöffnet werden können.

Der Skandal

Anders kann der Vorgang wohl nicht erklärt werden, den wir uns heute ein wenig näher anschauen wollen. Was ist geschehen? Die AfD hat im laufenden Thüringer Wahlkampf auf ein Heimatgedicht aus dem Jahr 1911 zurückgegriffen. Hier der Text:

Erntegruß

Rauscht ihr noch ihr alten Wälder
hoch vom Rennstieg euren holden Sang?
Wiegt ihr noch durch goldne Felder
graue Dome euren Feierklang?
Und du wunderkühle Sagenquelle
liebe Saale, spiegelst du noch helle
Berg und Burg und reifen, reifen Rebenhang?

Ja. es taucht aus trauten Fluren
und es glänzt mir her vom klaren Fluß
Vaterhaus und Wanderspuren
Schlägerklang und rascher Turnergruß
Hörselberg, aufspringt die wilde Pforte
Locken wehn im Wind und Mädchenworte
und die Lippe blüht vom ersten, ersten Kuß

Jahre, die da hingezogen
eure Pulse fühl ich warm und klar
und des Lebens bunter Bogen
überspringt was jung und selig war
Volle Ernte wogt zu meinen Füßen
und ihr rauscht, den Abend mir zu grüßen
Heimatwälder, auf mein weißes Haar.

Die Aufdeckung des Skandals

Das gefiel dem Grünen-Politiker Bernhard Stengele, derzeit Minister für Umwelt, Energie und Naturschutz in Thüringen und Schauspieler von Beruf, überhaupt nicht. (Nicht daß ich Schauspielern generell die Fähigkeit absprechen wollte, politisch wirken zu können. Seit Ronald Reagan wissen wir, daß das auch schon mal gutgehen kann.) Deswegen ließ er die Kanzlei des Würzburger Anwalts Chan-jo Jun gegen die Vorsitzenden der Thüringer AfD, Björn Höcke und Stefan Möller, Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstatten. Schließlich sei der Verfasser des Gedichts Franz Langheinrich (1864 – 1945) ein Nazi gewesen. Ein Gedicht aus der Feder dieses Nazis, dazu noch von der in seinen Augen neuen Nazipartei im Wahlkampf verwendet, könne nur der Verherrlichung des NS-Regimes dienen und sei daher auch geeignet, den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer des NS-Regimes verletzenden Weise zu stören. Daß ein Thüringer Grünen-Politiker sich einer Würzburger Anwaltskanzlei bedient, ist insofern nicht weiter überraschend, als der Kollege Jun auf Vorschlag der Grünen das ehrenvolle Amt eines stellvertretenden nichtrichterlichen Mitgliedes des bayerischen Verfassungsgerichtshofs ausübt. Der im IT- und Äußerungsrecht ausgewiesene Anwalt fällt aber auch schon einmal durch abstruse Äußerungen auf, wie die, von den finsteren Vertreibungsplänen der Potsdamer Geheimkonferenz sei natürlich auch er als Abkömmling koreanischer Einwanderer betroffen und müsse dann, wenn diese Leute an die Macht kämen, wohl mit seiner Ausweisung rechnen. So jedenfalls hat er sich sinngemäß kurz nach Bekanntwerden der Lügengeschichte von Correctiv über das angebliche Potsdamer Geheimtreffen vom 23.11.2023 geäußert. Nun sind ja bekanntlich Einwanderer aus Ostasien nicht nur in Deutschland, sondern überall im westlichen Kulturkreis bestens integriert, weisen regelmäßig excellente Berufs- und Studienabschlüsse auf und tragen die Wirtschaft ihrer neuen Heimatländer zu einem erheblichen Teil. Was man von den Zwanderern aus Afrika und dem Orient, vor allem den Muslimen, nur eher selten sagen kann. Deswegen werden Zuwanderer aus dem ostasiatischen Raum gerade auch von den grundsätzlich migrationskritischen Parteien gewissermaßen als Musterbeispiele gelungener Integration von Migranten geschätzt. Auch Herrn Jun kann das nicht verborgen geblieben sein. Also muß sein erwähnter Thread als bullshit bezeichnet werden, um einmal in das gerade bei den Grünen so beliebte englisch zu wechseln.

Politik und Recht – zwei Welten begegnen sich

Es lohnt sich also, der Sache auch juristisch auf den Grund zu gehen, zumal Kollege Jun ja für sich ganz unbescheiden, wie es seine Art ist, in Anspruch nimmt, Rechtsverstöße auch da zu erkennen, wo andere sie nicht einmal vermuten. Schauen wir uns also zunächst die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches an:

§ 1 StGB lautet: „Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“

Das ist der gesetzliche Ausdruck des in allen zivilisierten Ländern der Welt, insbesondere des europäischen Kulturkreises, geltenden lateinischen Rechtsgrundsatzes nulla poena sine lege.

Die Langfassung der lateinischen Formel nullum crimen, nulla poena sine lege scripta, praevia, certa et stricta umschreibt die vier Einzelprinzipien des Gesetzlichkeitsprinzips:

Notwendigkeit zur schriftlichen Fixierung der Strafbarkeit (Verbot strafbegründenden Gewohnheitsrechtsnulla poena sine lege scripta)

Notwendigkeit der Fixierung vor Begehung der Tat (strafrechtliches Rückwirkungsverbotnulla poena sine lege praevia)

Notwendigkeit hinreichender Bestimmtheit des Gesetzes (strafrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatznulla poena sine lege certa)

Verbot von Analogie zu Lasten des Täters über den Wortlaut des Gesetzes hinaus (Analogieverbot im Strafrecht, nulla poena sine lege stricta)

Vor allem dem Bestimmtheitsgrundsatz wollen wir unsere Aufmerksamkeit schenken. Er ist nicht nur im europäischen, sondern auch im amerikanischen Rechtskreis von Bedeutung, denn nach einer Entscheidung des Supreme Court muß jeder Bürger vor Begehung einer Tat aus dem Gesetz entnehmen können, was verboten und was erlaubt ist. Vereinfacht ausgedrückt: das richtige Verständnis des Gesetzes muß mit dem gesunden Menschenverstand möglich sein, Recht darf keine Geheimwissenschaft sein. Das gilt auch für die Vorschrift, die der Abdruck des inkriminierten Gedichts im Wahlprogramm der Thüringer AfD verletzen soll, nämlich § 130 Abs. 4 StGB. Er lautet:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, daß er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht ooder rechtfertigt.“

Nun fehlt diesem Gedicht jeglicher Bezug zur nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Selbst in den Augen des Anzeigeerstatters Stengele und seines Anwalts Jun ist das Gedicht vielleicht kitschig, sentimental, melancholisch-heimattümeld und schwülstig, aber ansonsten völlig unbedenklich. Es braucht also offenbar einen erheblichen Begründungsaufwand, dennoch den Straftatbestand des § 130 Abs. 4 StGB als erfüllt anzusehen. Dieses Kunststück gelingt dem politisierenden Schauspieler und seinem ebenfalls politikaffinen Anwalt auf die Weise, daß die Person des Dichters ebenso wie die Partei, die es für ihren Wahlkampf verwendet, in den gesetzlichen Tatbestand gewissermaßen hineingelesen werden. Denn immerhin war Franz Langheinrich ein glühender Unterstützer des nationalsozialistischen Regimes. Und die AfD wird von Leuten der politischen Denkungsart des Anzeigeerstatters und seines Anwalts als gewissermaßen NSDAP des 21. Jahrhunderts gesehen. Mit anderen Worten: wenn ein heimattümelndes Gedicht eines Nazi-Dichters von einer Nazipartei im Wahlkampf verwendet wird, dann wird damit die NS- Gewalt-und Willkürherrschaft mindestens gebilligt, wenn nicht verherrlicht, was selbstverständlich die Würde der Opfer des Regimes verletzt und den öffentlichen Frieden stört.

Wie geht eigentlich Rechtsklitterung? Rechtsanwalt Jun weiß das.

Doch mit welchem Wort wird hier überhaupt nur auf den Nationalsozialismus Bezug genommen, geschweige denn dieses Terrorregime gebilligt oder gar verherrlicht? Und warum soll das bei einem Gedicht aus dem Jahre 1911 der Fall sein, einem Gedicht von einem Verfasser, den niemand kennt? Mir jedenfalls war dieser Dichter bis zum Bekanntwerden dieser Posse völlig unbekannt. Dabei habe ich mich mit der Geschichte des Nationalsozialismus durchaus beschäftigt und glaube mit Fug und Recht sagen zu können, daß mein Wissensstand insoweit überdurchschnittlich ist. Auch die Lebensdaten des Dichters (1864-1945) sind für sich allein genommen kein Hinweis darauf, daß er das NS-Regime unterstützt hat.

Die Argumentationstechnik des Kollegen Jun ist in zweifacher Hinsicht mit dem Bestimmtheitsgrundsatz des § 1 StGB nicht vereinbar. Er entnimmt den NS-Bezug des inkriminierten Gedichts ausschließlich solchen Umständen, die im Gesetzeswortlaut nicht beschrieben werden. Ein juristisch unverfänglicher Text wird durch die Person seines Verfassers und durch seinen Verwender in einem bestimmten Kontext (Wahlkampf) zum Rechtsverstoß, zur strafbaren Volksverhetzung. Und diese Erkenntnis kann nur gewinnen, wer Umstände außerhalb dieses Textes kennt und „richtig“ einordnet.

An alle Jurastudenten: Bitte nicht im Examen sowas schreiben!

Wäre das richtig, so dürften zum Beispiel die Filme von Leni Riefenstahl, die sie vor den bekannten Filmen über die Reichsparteitage und die Olympischen Spiele gedreht hat, nicht mehr gezeigt werden, insbesondere aber nicht von Veranstaltern, die der sogenannten rechten Szene zugeordnet werden. Denn dann dienten ihre Bergfilme ja nur der Verherrlichung des NS-Regimes, das es nota bene zum Zeitpunkt ihrer Entstehung noch gar nicht gab, wie das auch hier mit dem Entstehungsjahr des inkriminierten Gedichts der Fall ist. Auch dürften Skulpturen des Bildhauers Arno Breker entweder gar nicht oder auf keinen Fall von Veranstaltern ausgestellt werden, denen man eine Nähe zur Identitären Bewegung, zur AfD oder vom Verfassungsschutz braun angestrichenen Vereinigungen nachsagen kann. Schließlich hat Hitler den Künstler Arno Breker sehr geschätzt. Und die ganz spannende Frage: darf sich Björn Höcke einen Schäferhund anschaffen und mit ihm spazieren gehen? Bekanntlich hatte Hitler einen Schäferhund. Diese Beispielsfälle zeigen wohl hinreichend deutlich, wie absurd die Argumentationslinie dieses grünen Kronanwalts ist. Dazu fällt mir eigentlich nur der Meister des subtilen Spotts Harald Schmidt ein: „Er hat Autobahn gesagt!“