Geistig verwirrt oder bösartig?

Der Mord – vorläufig muß wohl vom Vorliegen der Mordmerkmale „heimtückisch“ und „niedrige Beweggründe“ – beim gewaltsamen Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke ausgegangen werden, wird leider politisch instrumentalisiert und damit mißbraucht. Wie das mit Anstand und Pietät zu vereinbaren sein soll, müssen sich allerdings diejenigen fragen, die jetzt ihre irrwitzigen Schuldzuschreibungen in die Welt hinaus plärren. Vorläufig den Vogel abgeschossen hat Peter Tauber, weiland Generalsekretär der CDU, ein Amt, das er ausschließlich krankheitsbedingt aufgeben mußte. Nachdem seine Gesundheit einigermaßen wiederhergestellt war, aber nicht so weit, daß er dieses stressige Amt weiter ausüben konnte, bekam er in Anbetracht seiner Verdienste um die CDU den Posten eines Frühstücksdirektors (Parlamentarischer Staatssekretär) im Hause von der Leyen. Der Job scheint ihn aber nun doch nicht ganz auszufüllen, weswegen er sich nun wieder grundsätzlichen Dingen zuwendet. 

Mitschuldig am Tod Walter Lübckes seien „rechte“ Politiker, deren  Sprache enthemme und zur Gewalt führe . Genannt werden Erika Steinbach, Björn Höcke, Alice Weidel, Max Otte und überhaupt die AfD, aber auch die „namenlosen Wichtigtuer von der Werteunion“. Wer sich eben derart gegen die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin stelle, der verwirke seine Grundrechte, und die müssten ihm dann eben aberkannt werden.

Tatsächlich gibt es im Grundgesetz einen Artikel, der genau das zum Gegenstand hat. Art. 18 GG erklärt, daß derjenige, welcher die Grundrechte der Freiheit der Meinungsäußerung, der Pressefreiheit, der Versammlungsfreiheit, der Vereinigungsfreiheit und einige mehr zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, eben diese Grundrechte verwirkt. Das tun wohl die von diesem wackeren Verteidiger der Demokratie und des Rechtsstaats als Verfassungsfeinde ausgemachten Personen und Parteien. Diese Vorschrift, so meint er, sei ja bisher noch niemals angewandt worden. Nun aber sei es dafür höchste Zeit. So hat er sich tatsächlich in einem Interview mit der WELT geäußert.

Was hat der Mann nur geraucht oder getrunken, bevor er den Journalisten diesen unsäglichen Quatsch in die Notizblöcke bzw. Aufnahmegeräte diktiert hat? Woher nimmt der gelernte Historiker Tauber die Rechtskenntnisse, die zum Verständnis des Grundgesetzes erforderlich sind? Welche konkreten Äußerungen der inkriminierten Personen und Parteien sind denn seines Erachtens ein Missbrauch von Grundrechten zum Zwecke des Kampfes gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung? Weiß Tauber überhaupt, was das ist? Hätte er nicht lieber mal jemanden fragen sollen, der davon etwas versteht? Das Ministerium, in dem er seine Sinekure versieht, hat unter seinen tausenden von Beamten Volljuristen mindestens in Regimentsstärke. Wenigstens einen davon hätte er vorher fragen können. Doch das hat er wohl lieber nicht getan, wohl ahnend, daß er dann seine Phrasenschleuder nicht mit solchen stinkenden Pferdeäpfeln laden können würde.

Seine Beamten hätten ihm sicherlich erklärt, daß Art. 18 GG in der Vergangenheit durchaus bereits angewandt worden ist. Zum Beispiel vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 15.01.1969, Az.: 1 BvR 438/65. Da ging es um einen der verbotenen KPD angehörenden Journalisten. Dem hatte ein Strafgericht unter anderem untersagt, den Beruf als Redakteur oder Verleger auf die Dauer von fünf Jahren auszuüben. Der Fall ging durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht. Das bescheinigte ihm jedoch, daß ein Berufsverbot gerade mit Blick auf Art. 18 GG im vorliegenden Falle verhängt werden durfte. Der Mann hatte ja die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit dazu missbraucht, weiterhin Propaganda für die vom Bundesverfassungsgericht einige Jahre zuvor verbotene KPD zu machen.

Seine Beamten hätten ihm dann bei dieser Gelegenheit auch gleich erläutert, daß nach Art. 18 Satz 2 des Grundgesetzes die Verwirkung der Grundrechte und das Ausmaß der Verwirkung durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. Ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß etwa das Grundrecht der Meinungsfreiheit oder der Versammlungsfreiheit bzw. das grundsätzliche Recht aller Bürger, sich in politischen Parteien zusammenzuschließen, im Einzelfalle verwirkt worden ist, und vor allem warum das der Fall ist, und welche Folgen daran zu knüpfen sind, das alles ist eben  allein vom Bundesverfassungsgericht festzustellen, nicht aber von Herrn Tauber. Wie im übrigen gerade der Fall des KPD-Journalisten zeigt, hängen die Trauben hier außerordentlich hoch. Denn gerade weil es sich hier um die Verwirkung von Grundrechten handelt, wie dem der Meinungsfreiheit, das nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von Anbeginn an als tragende Säule der Demokratie angesehen wird, gerade deswegen macht das Bundesverfassungsgericht von der Möglichkeit des Art. 18 GG nur sehr selten und nur sehr zurückhaltend Gebrauch.

So hat es am 08.12.2010 (Az.: 1 BvR 1106/08) entschieden, daß es nicht rechtens sei, einem zwar rechtskräftig wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und ähnlich unappetitlichen Delikten verurteilten Neonazi auf die Dauer von fünf Jahren ein Publikationsverbot für die Verbreitung rechtsextremistischen oder nationalsozialistischen Gedankenguts aufzuerlegen. Denn die Begriffe des rechtsextremen bzw. nationalsozialistischen Gedankenguts seien zu schwammig und unbestimmt, als daß man darauf eine so einschneidende Beschränkung der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers stützen könne. Ob die Beamten aus dem Hause von der Leyen Herrn Tauber das aber so deutlich gesagt hätten, muß bezweifelt werden. Denn Rechtsfragen mit politischem Hintergrund oder gar mit politischer Bedeutung werden von den Beamten gegenüber ihren vorgesetzten Politikern natürlich eher in deren Sinne, notfalls gar nicht beantwortet, als nach Gesetz und Recht, wenn die Antwort der Frau Ministerin oder dem Herrn Staatssekretär vielleicht nicht gefallen könnte. Wer setzt denn schon gerne seine Karriere aufs Spiel, nur weil er seinem fachlichen Gewissen folgt? Gerade die Vorstellungen der Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt von Recht und Gesetz sind ja, zurückhaltend ausgedrückt, abenteuerlich, soweit es um angeblich „rechte“ Umtriebe in der Truppe geht, der sie insoweit ja schon einmal ein Haltungsproblem attestiert hat.

Die Frage in der Überschrift harrt einer Antwort. Auch wenn das Gerede Taubers inhaltlich die Diagnose der geistigen Verwirrtheit zu stützen scheint, so dürften die Dinge doch anders liegen. Dem CDU-Politiker Tauber brennen beim Blick auf die Wahlergebnisse  und Umfragewerte seiner Partei alle Sicherungen durch. Nachdem hier auch im wesentlichen eine Wählerwanderung von der Union zur AfD zu erkennen ist, meint nicht nur Tauber, hier die größten Geschütze auffahren zu müssen. Die sachliche Auseinandersetzung und die Diskussion politischer Themen im herkömmlichen Rahmen genügen in dieser Existenzkrise offenbar nicht mehr. Der als ungemein gefährlich erkannte Gegner, was sage ich, Feind, muß vernichtet werden, koste es was es wolle, und sei es die eigene Glaubwürdigkeit als Demokrat. Genau deswegen verkünden Politiker der Union – von linksgrün ganz zu schweigen – landauf landab beispielsweise, die AfD leugne den Klimawandel, obgleich diese Partei in allen ihren Verlautbarungen zu diesem Thema wie die übrigen Parteien von der Tatsache des Klimawandels ausgeht, lediglichdaran Zweifel äußert, daß dieser Klimawandel vom Menschen verursacht wird, vor allem durch CO2-ausstoßende industrielle Tätigkeiten. Aus dem gleichen Grunde diffamiert man die Kritik der AfD an der Flüchtlingspolitik Merkels als völkisch motiviert, obgleich dafür weder in den Programmen noch in den Verlautbarungen ihrer Spitzenpolitiker Belege gefunden werden können, selbst wenn man Herrn Höcke insoweit unklares Geschwurbel attestieren muß.

Die Verzweiflung muß gewaltig sein, wenn man sich nicht mehr anders zu helfen weiß, als durch Diffamierung und Beleidigung des politischen Gegners. Die Verzweiflung ist natürlich ein schlechter Ratgeber, denn sie hindert am klaren Denken. Nur wessen Denken schon so vergiftet ist, daß die Unterschiede zwischen dumm und klug, anständig und unanständig, glaubwürdig und verlogen verloren gegangen sind, nur der greift zu solchen Argumenten und erhebt derart abstruse Forderungen. Das ist eben bösartig. Allerdings werden Herr Tauber und seine übrigen Mitstreiter auf verlorenem Posten über kurz oder lang erkennen müssen, daß ihnen kaum jemand noch solchen Unsinn abnimmt. Die Folge wird ein weiterer Abstieg der Union sein. Herr Tauber hat daran dann kräftig mitgearbeitet.


   

Aristoteles trifft Greta Thunberg

Man setzt sich als schon etwas gereifter Mensch leicht dem Vorwurf aus, die Jugend nicht zu verstehen, wenn man darauf hinweist, daß Gretas Jünger wohl kaum den großen Überblick haben können, weil sie halt jünger sind als diejenigen, denen nun einmal Staat und Wirtschaft anvertraut sind, aus ihrer Sicht möglicherweise nur beherrscht, gelenkt, mißbraucht oder was immer werden. Auch wenn wohl nur solche Leute daran glauben können, daß „Fridays for Future“ allein von Greta erfunden und allein von jugendlichen Eiferern von der 10. Klasse bis zum Erstsemester organisiert  (und auch finanziert) wird, die auch daran glauben, daß Zitronenfalter Zitronen falten, so hat diese Bewegung doch eine Wirkmächtigkeit entwickelt, die einfach bei allen politischen Erwägungen in Rechnung gezogen werden muß. Aber genau deswegen muß man auch prüfen, welche Relevanz so etwas tatsächlich haben kann oder darf. 

Man macht es sich sicher zu einfach, wenn man der Jugend schlicht ihre Ernsthaftigkeit abspricht und es ablehnt, mit den Grünschnäbeln zu sprechen. Das Unwohlsein, das uns Ältere überkommt, wenn wir sehen, daß die politischen Entscheidungsträger sich ganz offensichtlich von Schülerdemos beindrucken und beeinflussen lassen, bedarf zu seiner überzeugenden Artikulation einer überzeugenden Begründung.

Rat finde ich beim Philosophen Aristoteles. Er schreibt in seiner Nikomachischen Ethik, die uns den Weg zum ethischen Handeln aufzeigt, auch über die Zielgruppe seiner Handreichung Nachdenkenswertes:

Jeder beurteilt das zutreffend, wovon er ein Wissen hat, und ist hierin ein guter Richter. Auf einem begrenzten Gebiet urteilt also der darin Geschulte richtig, umfassend aber der allseitig Ausgebildete. Für Vorträge über Staatswissenschaft ist daher als Hörer nicht geeignet der Jüngling. Er hat ja noch keine Erfahrung im wirklichen Leben. Gerade von diesem aber gehen die Vorträge aus und dieses haben sie zum Gegenstand. Da der junge Mann ferner noch ganz zu Gefühl und Leidenschaften neigt, kann er nur zweck- und nutzlos zuhören, denn das Ziel ist hier nicht Erkenntnis, sondern Handeln. Dabei ist es ganz gleichgültig, ob er an Jahren jung oder dem Charakter nach unfertig ist. Denn nicht an der Zahl der Jahre hängt das Ungenügen, sondern daran, daß die jungen Leute unter dem Einfluß der Leidenschaft leben und unter diesem Einfluß ihre jeweiligen Ziele verfolgen. Solchen bleibt, wie den haltlosen Menschen, die Erkenntnis ohne Frucht. Wer aber sein Streben und Handeln nach klarem Plan einrichtet, dem bringt das Wissen von diesen Gegenständen hohen Nutzen.“ (1095a 8)

Wer in diesem Text neben dem Jüngling das Mädchen vermißt  und darauf den antiken Verfasser des  Sexismus schelten will, halte kurz inne und denke daran, daß im vierten Jahrhundert vor Christus tatsächlich ausschließlich Männer den  Philosophen zuhörten, Frauen  indessen damals der Platz zu Hause zugewiesen war. Das hat natürlich Aristoteles nicht zu vertreten. Und somit sind für den heutigen Leser – natürlich auch die Leserin – in diesem Text nicht nur die jungen Männer, sondern auch die jungen Frauen angesprochen.

Man räsoniert also nicht einfach, wenn man den demonstrierenden Schülern vorhält, daß sie mit einem naturgemäß allzu geringen Wissen an die Sache herangehen. Denn was sie in der Schule zum Thema gelernt haben, man ihnen vielleicht auch nur eingetrichtert hat,  können sie aufgrund ihrer Jugend noch nicht mit ihrer Lebenserfahrung abgleichen. Sie haben eben noch nicht erlebt, daß Vorhersagen über Weltuntergangszenarien  sich nach dem Umgange einiger Jahre in Luft aufgelöst haben, mithin tatsächlich nichts anderes als heiße Luft gewesen sind. Sie können die wirtschaftlichen Zusammenhänge noch nicht so sicher beurteilen wie Menschen, die das Scheitern utopischer Theorien bereits erlebt haben. Und sie haben auch noch nicht die Zeit gehabt, ein so komplexes Thema  wie den Klimawandel  in dem Umfang zu untersuchen, der ihm angemessen ist. Doch sind sie  naturgemäß gerade in ihrem jugendlichen Alter  idealistisch gesinnt  und leicht entflammbar. Daß die Erkenntnis des Philosophen Aristoteles nun schon rund 2500 Jahre alt ist, macht sie nicht etwa obsolet, sondern unterstreicht ihre zeitlose Gültigkeit. Wir können also mit guten Gründen auch unter Berufung auf Aristoteles sagen, daß  man sein Handeln auf dem Gebiet der Staatskunst, wie sich Aristoteles ausdrückt, an Lebenserfahrung und Erkenntnis ausrichten muß. Nur das ist ethisch verantwortbar.


Wir brauchen Eier!

Oliver Kahns berühmte Forderung an seine Mannschaftskameraden ist längst zum geflügelten Wort geworden. Jeder weiß, was damit gemeint ist: Man braucht eben Schneid, wenn’s  brenzlig wird, Mut, Kraft, und den unbedingten Willen, sich durchzusetzen. Die Begriiflichkeit ist offensichtlich aus dem als negativ empfundenen Gegenbeispiel abgeleitet, des unmännlichen Mannes, des „Schlappschwanzes“ ohne Testikel, wie die für die Sexualfunktion unverzichtbare Ausstattung des männlichen Körpers medizinisch heißt, und die im machohaft ordinären Sprachgebrauch nun einmal Eier heißen.    

Diese Forderung des Titanen kommt mir unwillkürlich in den Sinn, wenn ich lese, daß das Oberverwaltungsgericht Koblenz das Verbot der Stadt Koblenz, in ihren öffentlichen Bädern im sogenannten Burkini zu schwimmen, aufgehoben hat. Denn diese Entscheidung hat natürlich ihre Vorgeschichte. Und sie zeigt, wo bei uns in Deutschland der Schuh wirklich drückt. Zum Sachverhalt, wie der Jurist sagt: 

Wie auch in manch anderer deutschen Stadt wurden auch die Koblenzer Bürger in ihrern Schwimmbädern mit dem Anblick weiblicher Badegäste konfrontiert, die statt der üblichen Badekleidung eine nur Gesicht, Hände und Füße unbedeckt lassende textile Verhüllung („Burkini“) trugen und so ins Schwimmbecken stiegen. Offenbar gab es dann Unmutsäußerungen der indigenen Bevölkerung, der „Biodeutschen“ also, und zwar in einem solchen Ausmaß, daß der Stadtrat Handlungsbedarf sah. Man ergänzte die einschlägige Badeordnung um einen Passus, der es den Badegästen, im Ergebnis natürlich nur den weiblichen, untersagte, in einem solchen Kleidungsstück das Schwimmbecken zu benutzen. In Kenntnis der juristischen Probleme, die ein solches Verbot wegen der religiösen Begründung für die Benutzung des inkriminierten Textils mit sich bringt, verfiel man auf die vermeintlich besonders schlaue Idee, diese Problematik dadurch zu umgehen, daß man hygienische Gründe vorschob. Und dabei haben sich die Schlaumeier vom Koblenzer Stadtrat in einem Maße blamiert, das zum Fremdschämen ist. Weil, so die oberschlaue Begründung des Verbots, die Kontrolle, ob die Badegäste unter anstoßerregenden oder meldepflichtigen Krankheiten im Sinne des Bundesseuchengesetzes, offenen Wunden oder Hautausschlägen litten, bei Burkini-Trägerinnen nicht möglich sei, müsse man eben (leider?) verbieten, diese Badekleidung in den öffentlichen Bädern der Stadt zu tragen.

Das wäre wohl noch rechtlich zulässig gewesen, wenn diese Bestimmung so gewissermaßen in Reinform in die Badeordnung geschrieben worden wäre. Indessen galt sie ausdrücklich nicht für den Schwimmunterricht von Schulklassen. Die den strengen Regeln des Koran unterworfenen Schulmädchen durften sich weiterhin im ebenso hässlichen wie korankonformen Burkini in das Wasser der städtischen Badeanstalten begeben. Den Leistungssportlern der örtlichen Schwimmvereine war es auch weiterhin gestattet, die ebenfalls den ganzen Körper bedeckenden Neoprenanzüge als Kälteschutz zu benutzen. Diese Begründung war aber nicht wasserdicht, um ein dem Gegenstand angemessenes Bild zu benutzen. Vielamehr lag die Verfassungswidrigkeit dieser Bestimmung auf der Hand, denn hier wurde ja gleiches ungleich behandelt. Sowohl der Neoprenanzug als auch der Burkini machen es dem Bademeister unmöglich, zu überprüfen, ob die Haut des Menschen darunter etwa von Ausschlag befallen oder gar der betreffende Mensch unter meldepflichtigen Hautkrankheiten im Sinne des Bundesseuchengesetzes leidet. Und warum die den Gesetzen Allahs unterworfenen Mädchen im Schwimmunterricht korankonform ins Wasser gehen durften, nach der Schule aber nicht, konnte man ganz offensichtlich überhaupt nicht begründen.

Es dauerte natürlich nicht lange, bis die Islamverbände reagierten und eine aus Syrien stammende Frau gegen das Burkiniverbot in der Badesatzung klagte. Naturgemäß drang sie damit auch durch. Die Richter des Oberverwaltungsgerichts Koblenz kippten das Burkiniverbot mit der nach Sachlage zwingenden Begründung, es verstoße gegen den Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1, des Grundgesetzes. Denn es sei nicht einzusehen, warum im einen Falle (Burkini) hygienische Gründe entgegenstünden, im anderen Falle (Neoprenanzug) eben nicht. Noch weniger sei einsichtig, wenn danach unterschieden werde, ob das betreffende Mädchen während des Schulunterrichts im Burkini schwimmt, oder nach dem Unterricht in seiner Freizeit.

Dieses Ergebnis war vorhersehbar, sicherlich auch den juristischen Beamten der Stadtverwaltung, denen ich unterstelle, daß sie schlicht und einfach trotz geäußerter Bedenken die Vorgaben des Stadtparlaments umgesetzt haben. Schelte verdienen jedoch die Koblenzer Kommunalpolitiker. Man war offensichtlich zu feige, die wahre Begründung für das Burkiniverbot auch zu nennen und offensiv zu vertreten. Nur dann hätten die Richter sich damit befassen müssen. Stattdessen zu einer Schlaumeierrei zu greifen, die an Peinlichkeit wie Dümmlichkeit kaum zu übertreffen ist, zeigt jedoch das ganze Dilemma, das die Diskussion um religiöse Bräuche, insbesondere des unserer hergebrachten Kultur völlig fremden Islam, kennzeichnet.   

Natürlich steht Art. 4 Abs. 2 des Grundgesetzes, der nun einmal die freie Religionsausübung garantiert, massiv und unübersehbar wie ein altägyptischer Obelisk in der juristischen Landschaft. Doch ist genau hier anzusetzen. Jede Bestimmung des Gesetzes, auch der Verfassung, ist vor ihrer Anwendungnicht nur zu prüfen, also zu untersuchen, ob ihr Regelungsgehalt den zu entscheidenden Sachverhalt trifft, sondern sie ist auch zu hinterfragen. Zu hinterfragen insoweit, als man gerade im Hinblick auf die sich ständig ändernden Zeitläufte, die Juristen sprechen auch von Verfassungswirklichkeit, immer fragen muß, ob die Regelung, vielleicht auch nur ihre überkommene Auslegung, noch richtig ist. Richtig in dem Sinne, als Rechtsregeln kein Selbstzweck sind, sondern das Zusammenleben der Menschen in deren Interesse in geordneten Bahnen ermöglichen sollen. Mit anderen Worten: was will und was soll eine Verfassungsbestimmung, die es den Angehörigen von Religionsgemeinschaften ermöglicht, ihre Religion nicht nur zu haben, sondern auch öffentlich auszuüben?

Natürlich gehört es zu den Merkmalen eines demokratischen Staatswesens, daß seine Bürger entsprechend ihren religiösen  Überzeugungen leben und dies auch nach außen kund tun können. Indessen kann dies nicht unbeschränkt und unbegrenzt gelten. Die Geschichte der Menschheit kennt Religionen und religiöse Bräuche, die mit unseren heutigen Vorstellungen, insbesondere von der Menschenwürde, schlechthin unvereinbar sind. Dabei muß man nicht unbedingt auf die in früheren Zeiten und in glücklicherweise  untergegangenen Religionen weit verbreiteten Menschenopfer zurückgreifen. Aber gerade an diesem in der Tat krassen Beispiel wird deutlich, daß nicht alles, was Religionen vorschreiben, auch vom Staat toleriert, oder sogar geschützt werden muß.

Zu untersuchen ist meines Erachtens stets, inwieweit religiöse Vorstellungen von Minderheiten mit den Lebensgewohnheiten und Anschauungen der Mehrheit kompatibel sind. Das Dilemma zeigt sich ja unter anderem an dem religiös begründeten Schächtungsgebot, das dem von der übergroßen Mehrheit der Deutschen befürworteten Tierschutzgedanken zuwiderläuft. Gesetzgebung und Rechtsprechung dazu sind jedoch in sich widersprüchlich. Die Regelungen dazu sind der gewissermaßen in Gesetzesform erstarrte Eiertanz der Politiker, die weder den engagierten Tierfreunden noch den streng religiösen Muslimen und Juden auf die Füße treten wollen. Das gleiche gilt für die juristischen Verrenkungen mit denen das Verbot sogenannter muslimischer Bekleidung wie Kopftuch, Burka oder Niquab wenigstens partiell durchgesetzt werden soll. Warum etwa eine Lehrerin ein Kopftuch nicht tragen dürfen soll, wenn die Schülerinnen ihrer Klasse es tragen dürfen, ist juristisch nur schwer zu begründen. Es hilft wohl nur der Hinweis auf das Neutralitätsgebot für Amtsträger.

Somit gelangt man zwangsläufig zur Frage, ob auch der Religionsausübung Schranken gesetzt werden können, und zwar von Verfassungs wegen. Dafür gibt es durchaus juristische Argumente. Wenn auch derzeit noch, hoffe ich doch sagen zu können, das Bundesverfassungsgericht die Freiheit der Religionsausübung schrankenlos gewährleistet, so gibt es doch beachtliche Mindermeinungen in der Rechtswissenschaft, wonach das durchaus auch anders gesehen werden kann. Denn unser Grundgesetz übernimmt in seinem Art. 140 die Bestimmungen seiner Vorgängerin, der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919. Deren Art. 136,137,138,139 und 141 sind danach Bestandteil dieses Grundgesetzes. Die hier interessierenden Artikel der Weimarer Reichsverfassung lauten: Art. 136 Abs. 1 „Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.“ Art. 137 Abs. 3 „Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.“ Also kann die Ausübung einer Religion, insbesondere die Darstellung ihrer äußeren Formen, in der Öffentlichkeit eingeschränkt werden, soweit sonstiges Recht entgegensteht. Davon unberührt bleibt natürlich die Glaubensfreiheit an sich. Denn was Menschen glauben, das ist ein innerer Vorgang. Erst die äußerlich erkennbare Befolgung religiöser Vorschriften berührt das öffentliche Leben. Nur insoweit stellt sich überhaupt die Frage nach der Duldung seitens der anderen Bürger oder gar des staatlichen Schutzes religiösen Lebens. 

Wenn jedoch die Freiheit der Religionsausübung nach Art. 4 Abs. 2 des Grundgesetzes keinerlei Beschränkung unterliegt, dann läuft Art. 136 Abs. 1 WRV völlig leer. Es kann jedoch nicht sein, daß ein Verfassungsartikel den anderen praktisch gegenstandslos macht. Man kann dem Verfassungsgesetzgeber nicht unterstellen, bewußt eine derart in sich widersprüchliche Regelung getroffen zu haben. Denn hätte der Verfassungsgestzgeber tatsächlich die Freiheit der Religionsausübung schrankenlos gewährleisten wollen, dann hätte er in Art. 4 Abs. 2 GG eine ausdrückliche Änderung des Art. 136 Abs. 1 WRV statuiert oder diese Vorschrift in Art. 140 GG gar nicht erst aufgenommen. Darüber hinaus läßt sich gut damit argumentieren, daß der Gesetzesvorbehalt als Gegengewicht zum weiten Schutzbereichsverständnis des Art. 4 Abs. 2 GG notwendig ist. Doch auch dann, wenn man ihn als vorbehaltlos gewährtes Grundrecht auffaßt, so muß man dann doch auf die verfassungsimmanenten Schranken verweisen, die jeglicher Grundrechtsausübung entgegenstehen.

Das sind zum einen die Grundrechte Dritter, und zum anderen sonstige Rechtsgüter mit Verfassungsrang. Letzteres kann zum Beispiel der öffentliche Friede sein. Wenn die Ausübung einer Minderheitenreligion für die große Mehrheit der Bevölkerung anstößig erscheint, dann ist meines Erachtens der Staat verpflichtet, den Stein des Anstoßes wegzuräumen und der Religionsausübung insoweit Schranken zu setzen. Doch auch die Grundrechte Dritter können dem Grundrecht religiöser Minderheiten auf schrankenlose Ausübung ihrer Religion entgegenstehen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht findet seinen Ausdruck zum Beispiel auch in der negativen Religionsfreiheit, die Art. 4 GG ausdrücklich garantiert. Niemand darf gezwungen werden, sich religiös zu betätigen. Doch darf aus meiner Sicht auch niemand gezwungen werden, die Ausübung ihm lästiger oder gar bedrohlich erscheinender religiöser Bräuche wahrnehmen zu müssen.

Mich persönlich zum Beispiel stört es, den sichtbaren Ausdruck der Minderwertigkeit der Frau gegenüber dem Mann, wie sie im Koran an vielen Stellen festgeschrieben ist, auf Schritt und Tritt wahrnehmen zu müssen. Diese Minderwertigkeit der Frau gegenüber dem Mann ist mit den tragenden Grundsätzen unserer Verfassung wie dem Schutz der Menschenwürde und dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar. Wer als Angehöriger einer anderen Religion, etwa einer christlichen Religionsgemeinschaft, oder gar als religionsloser Mensch damit konfrontiert wird, verspürt ein gewisses Unbehagen. Diese plakativ zur Schau getragene Unterwerfung der Frau unter den Mann signalisiert den Geltungs- und Herrschaftsanspruch einer Religion, die unserer hergebrachten und im übrigen gerade gegen die alle Lebensbereiche durchdringende Dominanz des Christentums mittelalterlicher Stringenz erkämpften freiheitlichen Ordnung diametral entgegensteht.

Die Einschränkung der Religionsausübung ist auch grundsätzlich unserer Rechtsordnung nicht fremd. Das Geläut der Kirchenglocken zum Beispiel muß nur innerhalb der Grenzen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und seiner Lärmschutzregelungen geduldet werden, Brauchtum und Tradition hin oder her. Wenn man jedoch schon das seit vielen Jahrhunderten zu unserer Kultur gehörende Läuten der Kirchenglocken von Verfassungs wegen reglementieren kann, um wie viel mehr muß es dann möglich sein, die Erscheinungsformen einer Religion zu reglementieren, die erst seit wenigen Jahrzehnten, und dazu noch von gerade mal rund 5 % der Bevölkerung bei uns ausgeübt wird. Von überkommenem Brauchtum und ehrwürdigen Traditionen kann man da ganz sicher nicht sprechen. Ich halte es daher für zulässig, aber auch geboten, das öffentliche Zelebrieren muslimischer Glaubensvorschriften einschließlich Bekleidungsvorschriften zu reglementieren bis hin zur Untersagung im Einzelfalle. Warum etwa das Tragen religiöser Bekleidung nicht auf den Gottesdienst in Sakralgebäuden beschränkt werden kann, erschließt sich bei näherem Hinsehen nicht. Insbesondere dann nicht, wenn diese Regelung dem öffentlichen Frieden dient.

Wie gesagt, die Auslegung von Gesetzen, auch unserer Verfassung, ist dem steten Wandel unterworfen. Allerdings braucht man dazu, was Oliver Kahn gefordert hat: Eier. Unsere politische Klasse indessen besteht leider vorwiegend aus Eunuchen, um im Bilde zu bleiben. Vielleicht müssen erst einmal erhebliche Verwerfungen des gesellschaftlichen Friedens auftreten, bevor dann auch Politiker beiderlei Geschlechts gewählt werden, die  den Anforderungen Oliver Kahns entsprechen, die ja nicht biologisch, sondern psychologisch gemeint waren.




   

Kriegt Deutschland jetzt die Kurve?

Die politische Diskussion in Deutschland ist seit Beginn der Flüchtlingskrise im Herbst 2015 und dann verstärkt durch die Klimahysterie seit dem medialen Hype um ein schwedisches Schulmädchen außer Rand und Band geraten. Das links-grüne Milieu, das sich wegen seiner akademischen Sozialisation ohnehin im Besitz von Wahrheit und Weisheit wähnt, verfolgt in seinem Glaubenseifer jede Abweichung vom Pfad der Tugend unnachsichtig. Wer anderer Meinung ist, wird zum Beispiel als „Klimaleugner“ gebrandmarkt, was natürlich ebenso verachtenswürdig ist, wie Holocaustleugner. Wer die nahezu unkontrollierte Aufnahme von hunderttausenden in der Regel ungebildeten, beruflich unqualifizierten und integrationsunwilligen Menschen, die behaupten, Kriegsflüchtlinge oder asylberechtigt zu sein, tatsächlich aber nur wegen der im internationalen Vergleich geradezu märchenhaften Sozialleistungen unseres Landes hierher kommen, mit eben dieser Begründung kritisiert, der macht sich der „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ schuldig. Das soll dann der Fall sein, wenn Menschen auf Grund eines oft einzigen gemeinsamen Merkmals in Gruppen eingeteilt und diese abgewertet und ausgegrenzt werden. Dieses Etikett, mit dem Leute gekennzeichnet, ja gebrandmarkt werden, die tatsächlich nur mit Augenmaß und Vernunft an die Probleme unseres Landes herangehen, stammt wenig überraschend aus linken Denkfabriken wie etwa dem „Bielefelder Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung“ – was ja nun schon mit seinem Namen unterstellt, die Menschen, deren Einstellungen man zu erforschen vorgibt, tatsächlich aber zu diffamieren gewillt ist, neigten dazu, gesellschaftliche Konflikte mit Gewalt zu lösen. Dabei geht es natürlich nicht um die Menschen einer Gruppe, sondern um ihr in der Tat zu mißbilligendes Verhalten. Nicht der Mensch wird abgewertet, sondern sein Verhalten, und das zu Recht. Und davon sollen sie auch nicht mit Gewalt abgehalten, sondern davon überzeugt werden, daß ihr Verhalten unerwünscht, weil bei uns sozial unverträglich ist. Wer das etwa als „rassistisch“ bezeichnet, ist entweder dumm oder böswillig, möglicherweise auch beides.  Nicht von ungefähr übernimmt denn auch die Bundeszentrale für die politische Bildung auf ihrer Internetseite diesen Begriff und läßt ihn von einschlägig bekannten linksdrehenden Sozialwissenschaftlern erläutern.

Damit hat man ein politisches Klima erzeugt, in dem sich eine Haltung entwickeln konnte, die vorgeblich minderwertige politisch-gesellschaftliche Meinungen dem Reich des Bösen zuordnet, die eigene Meinung jedoch, nicht zuletzt deswegen, weil sie in Politik und Medien weit überwiegend vertreten wird, für ethisch und moralisch allein vertretbar bewertet. Wer anderer Meinung ist, ist eben moralisch minderwertig, ja, er ist ein Nazi. Es ist eben nicht mehr so, daß die demokratische Diskussion die jeweils andere Meinung als schlicht falsch, die eigene hingegen als natürlich richtig darstellt. Nein, die Diskussion ist ethisch-moralisch aufgeladen. An die Stelle von richtig und falsch sind gut und böse getreten. Und weil die Bösen auch deutlich in der Minderheit sind, erscheint es vielen opportun, sich auf die Seite der Guten zu schlagen. Und weil die Bösen so schlimme Dinge tun, wie sich etwa der Rettung des Weltklimas entgegenzustellen, und damit den Weltuntergang herbeizuführen, wenn man ihnen nicht in den Arm fällt. Oder aber weil sie in ihrer „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ drauf und dran sind, den Nationalsozialismus wiederzubeleben, dessen herausragendes Merkmal ja eben diese gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit war, die in ihrer tödlichen Konsequenz zur Vernichtung der ausgegrenzten Gruppen führte. Genau deswegen meint man als Verteidiger des Guten, Wahren und Schönen diese Nazis ausgrenzen, isolieren und wenigstens mundtot machen zu müssen, bevor sie an die Macht gelangen und die Schrecken des Dritten Reiches wiederkehren.

Diese in der Tat aberwitzige Ideologie hat weite Teile der Bevölkerung, leider vor allem derjenigen – man muß schon sagen – befallen, die doch an und für sich mit ihrer intellektuellen Ausstattung und wissenschaftlichen Kompetenz unser Land führen und weiterbringen sollten. Das gilt für den universitären Bereich ebenso wie für Künstler und Kulturschaffende wie auch für diejenigen, die zu geistlichen Hirten ihrer Gläubigen berufen sind, ihren Verlautbarungen nach jedoch die Hirne von Schafen haben müssen. In diesem Meinungsklima entstehen Hexenjagden mittelalterlichen Formats. Nichtige Anlässe genügen, um eine Gruppenhysterie zu erzeugen, die auf den Zuruf: „Steinigt ihn!“ zur Tat bereit ist. Milgrams Experiment, jenes berühmte Lehrbeispiel, in dem eine harmlose Schulklasse zum gewalttätigen Mob mutiert, der bereit ist, den Sündenbock niederzumachen, läßt grüßen.

Ein Beispiel dafür konnte man jüngst in der kleinen Gemeinde Schwarzenbruck im Süden von Nürnberg beobachten. Dort lebt ein angesehener und erfolgreicher Unternehmer, der in seiner naturgemäß gering bemessenen freien Zeit das Zeitgeschehen in den sozialen Netzwerken kommentiert. Seine temperamentvoll, jedoch niemals verletzend vorgetragene Kritik an den von der Politik unserer Bundesregierung zu verantwortenden Mißständen in unserem Lande findet auf YouTube zigtausende von Zuhörern. Für die Verfechter des Guten, Wahren und Schönen aus dem linksgrünen Milieu indessen ist das nichts als „rechte Hetze“. Als er nun plante, seine private Geburtstagsfeier in eine Wohltätigkeitsveranstaltung umzuwandeln, und dabei einen bekannten Schlagersänger auftreten zu lassen, um dann die zu erwartenden Überschüsse – er selbst sprach von wenigstens 35.000,00 €, die er der Gemeinde spenden wollte – für soziale Zwecke zur Verfügung zu stellen, und dies natürlich im Gemeinderat erörtert wurde, erhob sich im Zuschauerraum des Gemeindesaals ein veritabler Shitstorm. Der Mann sei doch als rechter Hetzer im Internet bekannt, von so einem Braunen dürfe die Gemeinde kein Geld nehmen. Man sieht, sogenannte Nazis haben natürlich keine Menschenwürde. Ein schlimmeres Unwerturteil über einen Menschen kann man ja nicht formulieren, als die Forderung, von „so einem“ dürfe man kein Geld annehmen. Bürgermeister und Gemeinderat beugten sich unter dem Zorn der Gerechten, tatsächlich jedoch nur Selbstgerechten, und wiesen jegliche Zusammenarbeit mit dem Unternehmer zurück, insbesondere werde man von ihm keine Spenden entgegennehmen. Die Meute hatte ihr Opfer gefunden und zur Strecke gebracht. Wer anderer Meinung ist, als die alleinigen Verfechter des Guten, Wahren und Schönen, und auch noch die Frechheit besitzt, das zigtausendfach in den sozialen Netzwerken zu verbreiten, der muß eben zur Strecke gebracht werden. Jedem, der mit dem Gedanken spielt, etwas anderes zu glauben als es die Prediger des politisch korrekten Zeitgeistes von den Kanzeln verkünden, dem soll das zur Warnung dienen. Er muß wissen, daß ihm Ausstoßung und Verachtung, letztendlich der soziale Tod gewiß sein werden. Und so wird letztendlich die von Diskussionen und Meinungsvielfalt geprägte Demokratie in das himmlische Reich der Harmonie des allgemeinen Glaubens an das Gute, Wahre und Schöne überführt. George Orwells 1984 läßt grüßen.

Doch die Glaubenseiferer hatten ihre Rechnung ohne den sprichwörtlichen Wirt gemacht. Der Schwarzenbrucker Unternehmer ließ sich nicht unterkriegen, sondern wehrte sich. Dies so erfolgreich, daß Bürgermeister und Gemeinderat wenige Tage später öffentlich und vor laufender Kamera eine Ehrenerklärung für ihn abgaben und sich ausdrücklich für ihr Verhalten ihm gegenüber entschuldigten. Denn, so das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, seine Äußerungen in den sozialen Netzwerken begründeten nicht einmal den Anfangsverdacht strafbarer Handlungen. Auch wenn man inhaltlich nicht immer seiner Meinung sei, so müsse er selbstverständlich doch eben diese Meinung sagen, auch öffentlich verbreiten dürfen.

Möglicherweise ist auch dieser Vorgang ein Anzeichen für ein Umdenken in unserer Gesellschaft. Altbundespräsident Joachim Gauck hat sich jüngst gegen dieses politische Eiferertum gewandt und einen sachlichen Umgang miteinander angemahnt. Zwar warnt er vor einem neuen Nationalismus, der die eigene Nation an die erste Stelle setzen und Fremdenhaß, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit schüre. Ob so etwas in Deutschland tatsächlich in einem besorgniserregenden Umfang der Fall ist, muß allerdings füglich bezweifelt werden. Gauck ist jedoch offenbar klar, daß die Gegner solcher Überzeugungen inzwischen Maß und Ziel verloren haben. Denn er warnte davor, zu schnell kritische Anfragen pauschal als „rechts“ ( was auch immer das sein mag) zu charakterisieren und den Dialog abzubrechen. Er werbe bewußt für eine erweiterte Toleranz in Richtung rechts. Man müsse zwischen rechts – im Sinne von konservativ – und rechtsextremistisch oder rechtsradikal unterscheiden. Toleranz, so der studierte Theologe weiter, sei auch eine Zumutung, denn, so wörtlich, „sie fordert viele– und auch mich – immer wieder heraus, auszuhalten, was uns nicht gefällt“. Und beispielsweise nicht jeden, der „schwer konservativ ist“, für eine Gefahr für die Demokratie zu halten und aus dem demokratischen Spiel am liebsten hinauszudrängen. Andererseits müsse man auch lernen ,“mutiger intolerant zu sein“, wenn „Menschen diskriminiert werden oder Recht und Gesetz missachten“ – gemeint ist wohl missachtet werden. Zutreffend sagt er auch, Toleranz enthalte das Gebot zur Intoleranz gegenüber Intoleranten, gleichgültig, ob sich diese politisch links oder rechts verorten oder dem islamischen Fundamentalismus angehören. Das erinnert doch stark an den wohlbekannten Satz in Richtung kommunistischer Agitatoren in den sechziger und siebziger Jahren: „Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit“. Bemerkenswert ist auch seine Äußerung zum Thema Migration, denn man müsse auch darüber reden können, daß Zuwanderung in diesem Maße nicht nur Bereicherung sei. Zwar sei auch in diesem Bereich vor Hysterie zu warnen, jedoch nicht ernsthaft aufzugreifen, was den Bürgern Sorgen mache „und den jungen Frauen, die in der Kölner Silvesternacht unterwegs waren“, sei ein Fehler. Vielleicht gehe die Gesellschaft, so Gauck, auch manchmal zu lax mit Regelverstößen um, „weil wir fortschrittlich sein wollen, liberal, anständig, demokratisch“. Probleme nicht anzusprechen, funktioniere aber nicht. Also ist es nach Auffassung des Altbundespräsidenten gerade nicht Hassrede, wenn man Dinge beim Namen nennt, wie die weit überproportionale Delinquenz von Zuwanderern in den Bereichen von Körperverletzungs- und Sexualdelikten. Und es ist eben keine Hassrede, wenn man das intolerante Verhalten von streng religiösen Muslimen gegenüber unserer westlichen Lebensweise beanstandet und für unvereinbar mit unseren Grundregeln hält.

Vielleicht kriegt Deutschland jetzt endlich die Kurve. Vielleicht besinnen sich auch die Eiferer des Wahren, Guten und Schönen darauf, daß nach für uns alle verbindlicher Auffassung des Bundesverfassungsgerichts die Meinungsfreiheit für die Demokratie schlechthin konstitutv ist, mit anderen Worten Demokratie ohne Meinungsfreiheit nicht existieren kann. Vielleicht ist es jetzt endlich möglich, daß die unsägliche Ausgrenzung einer demokratisch in die Parlamente gewählten Partei – und damit ihrer nach Millionen zählenden Wähler – beendet wird. Vielleicht hört jetzt endlich die Verteufelung der Andersdenkenden auf. Vielleicht müssen wir nicht mehr Bilder von Farbschmierereien an Häusern missliebiger Politiker und zerstörter Plakate nur einer Partei in Wahlkämpfen sehen. Vielleicht ist es auch den politisch korrekten Moralathleten aus dem Bundestag dann möglich, mit den Kollegen aus der „Schwefelfraktion“ Fußball zu spielen. Vielleicht werden wir schlicht und einfach endlich normal.


Wir schaffen auch das – oder etwa nicht?

Warum eigentlich ist der Glaube an einen von uns Menschen verursachten Wandel des Weltklimas so populär? Liegt das alleine daran, daß Politik und Medien diese Theorie als allein zutreffend behandeln und entsprechend den Diskurs darüber führen? Immerhin gibt es ja auch andere wissenschaftliche Begründungen dafür, die jedoch von Politik und Medien nahezu einhellig als falsch abgelehnt werden. Mehr noch, im öffentlichen Diskurs spielen sie praktisch keine Rolle, weil es offensichtlich eine stillschweigende Übereinkunft der Meinungsführer gibt, darüber erst gar nicht zu reden. Vielmehr spricht man sachlich unzutreffend  von Klimaleugnern, was ja sprachlich wie sachlich unsinnig ist. Natürlich leugnet niemand, daß es ein Klima gibt, und es leugnet auch  soweit ersichtlich niemand, daß es einen Klimawandel gibt. Das wäre auch merkwürdig, denn einen solchen hat es schon immer gegeben, was wohl nicht einmal die Verfechter der Theorie vom menschengemachten Klimawandel in Abrede stellen.  Schließlich weiß jedes Kind spätestens nach der Grundschule, daß es Eiszeiten gegeben hat ebenso wie tropisches Klima etwa in  Mitteleuropa.

Doch die durchaus messbaren Veränderungen des Klimas auf dieser Erde  werden nun wenn nicht ausschließlich, so doch im Wesentlichen auf menschliche Aktivitäten zurückgeführt, zuvörderst die Industrialisierung und den motorisierten Verkehr zu Lande, zu Wasser und in der Luft.  Die Verbrennung  fossiler Energieträger wie Kohle und Erdölprodukte ist nach allgemeinener Meinung als Ursache dafür ausgemacht. Wer daran zweifelt, ist eben ein Klimaleugner.

Doch warum ist diese Theorie so populär?

Die Antwort darauf findet sich in der Geistesgeschichte der Menschheit. Schon in der Bibel findet sich ganz am Anfang der berühmte Satz : „Machet euch die Erde untertan“ (Genesis 1,28). Das war gewissermaßen der Programmsatz für die Überzeugung der Menschheit, die Herrschaft über die Erde (dominium terrae) zu besitzen. Allerdings  war dieser Glaube bis zum Zeitalter der Aufklärung und großen Erfindungen nicht sehr ausgeprägt, was eben aus diesem Grunde leicht verständlich ist. Die Naturgewalten wurden als schicksalhaft und unbeherrschbar empfunden. Man sah nun einmal eher  das Walten der Götter, des Einen Gottes  oder sonstiger überirdischer Mächte, dem der Mensch ausgesetzt war.

Das änderte sich dann wie gesagt mit zunehmender Einsicht  in die Naturgesetze und die daraus erwachsenen Entdeckungen und Erfindungen. Nicht von ungefähr war es der Mathematiker und Philosoph René Descartes (1596-1650), der in seinem „Discours de la Methode“ für die damalige Zeit recht keck formulierte: „Die Menschen sind Herrscher und Besitzer der Natur.“ Der menschliche Verstand sei imstande, alles zu ergründen und auch zu steuern. Das Denken mache den Menschen eben aus (cogito ergo sum – ich denke, also bin ich). Die Aufklärung, in englischer Sprache so schön „age of enlightment – Zeitalter der Erleuchtung“ genannt, brachte eben den Abschied von dem Glauben an das Schicksal und das Walten höherer Mächte.   „Sapere aude – wage weise zu sein!“ rief Immanuel Kant  seinen Zeitgenossen zu. Und sie taten es gründlich. Die Entwicklung von Naturwissenschaften und Technik nahm immer schneller Fahrt auf. Krankheiten, ja sogar Epidemien, lernte die Medizin zu beherrschen. Wo noch wenige Jahrhunderte zuvor Pest und Cholera ganze Landstriche entvölkert hatten, wo junge Mütter reihenweise dem Kindbettfieber erlegen waren, wo dem Wundstarrkrampf auf dem Schlachtfeld wenigstens genauso viele Soldaten  wie der direkten Waffenwirkung erlegen waren, um nur einige Beispiele aufzuzählen, stellten die Menschen erst mit Erstaunen, dann immer mehr als Selbstverständlichkeit fest,  daß sie  Krankheit und Siechtum, fast sogar den Tod beherrschten. Die Erfindung der Dampfmaschine, des Verbrennungsmotors und des Flugzeuges ermöglichte die industrielle Produktion und damit eine geradezu explosionsartige Entwicklung des allgemeinen Wohlstandes. So konnte zum Beispiel erst die maschinengestützte  landwirtschaftliche Produktion unbegrenzt viele Menschen ernähren. Der Bauer, der mit der Hacke wenige Quadratmeter Land bearbeitete und  seine Feldfrüchte auf dem Rücken zum Markt in der nächsten kleinen Stadt trug, taugte nur noch zum romantisch verklärten Bild von der „guten alten Zeit“. Wie von Zyklopenhand errichtete gewaltige Staumauern ermöglichten die Gewinnung elektrischer Energie und boten damit das Bild  der vom Menschen beherrschten Naturgewalt. Die Schwerkraft schien aufgehoben, als die Menschen sich in ihren Flugzeugen in die Luft erhoben und im Fluge die Vögel weit hinter sich ließen. Selbst die Zerstörungskraft des Menschen hatte Ausmaße angenommen, die  bis dato allenfalls in den Vorstellungen von der Apokalypse Platz gehabt hatten. Ja in der Tat, der Mensch war Herrscher und Besitzer der Natur geworden.

Seit über 300 Jahren gehört es zum Lebensgefühl des modernen Menschen, man könnte fast sagen zu seiner DNA, daß er die Natur beherrscht. Die Vorstellung jedoch, es gebe  Naturereignisse, die der Mensch nicht doch am Ende irgendwie beherrschen kann, wie etwa die Überflutungen weiter Landstriche durch das Hochwasser mittels Errichtung gewaltiger Dämme, oder den Abgang von Lawinen in den Bergen  durch entsprechenden Verbau, diese Vorstellung ist mit dem Selbstbild des Menschen als Herrscher und Besitzer der Natur nicht vereinbar. Sie ist vielmehr dem modernen Menschen unerträglich.

Und somit kann nicht sein, was nicht sein darf. Wenn sich die klimatischen Verhältnisse auf dieser Erde ändern, ob zum Positiven oder zum Negativen, dann muß der Mensch das steuern können. Es kann nicht anders sein, als daß er das verursacht hat. Und wenn er das verursacht hat, dann kann er das auch  steuern und verändern. Und deswegen glaubt man so gerne, daß  es auch so ist. Wenn wir Menschen doch in der Lage sind, wenn schon nicht den Globus zum Absturz zu bringen,  so doch die Erde in eine atomare Wüste zu verwandeln und damit unbewohnbar zu machen, warum sollten wir dann nicht in der Lage sein,  eine so kleine Korrektur vorzunehmen, wie die Erzeugung eines simplen Gases wie des CO2 einzuschränken oder gar völlig einzustellen? Wir können doch alles, warum nicht auch das? Wir ersetzen einfach die Energieerzeugung mittels Verbrennung fossiler Energieträger durch die Erzeugung alternativer Energien (sprachlich natürlich ebenfalls falsch, wir erzeugen keine Energien, sondern nutzen Energieträger). Jedenfalls machen uns das angeblich 97 % der Wissenschaftler klar. Daß es sich bei diesem Quorum allerdings nur um 76 von über 10.000 weit überwiegend amerikanischen Wissenschaftlern handelt, wird im öffentlichen Diskurs natürlich auch nicht erwähnt.

Die menschliche Hybris wird mit einer solchen Theorie gut bedient.  Allerdings ebenso die Zukunftsangst, die naturgemäß eher junge Menschen als  solche im letzten Drittel ihres Lebens umtreibt. Wenn sich etwa in dreißig Jahren herausgestellt haben wird, daß die nahezu vollständige Einstellung des CO2-Ausstoßes den Klimawandel nicht aufgehalten, dafür aber die Industrie in Deutschland zerstört hat, so daß die heutige Generation Fridays for Future auf vorindustriellem Niveau leben muß, dann sind die Scharlatane  der Klimareligion wie Schellnhuber, Latif und Co. nicht mehr unter uns. Sie wird niemand zur Verantwortung ziehen können. Die Zerstörung der Lebensgrundlagen  wird nachhaltig sein. Hinzu kommt, daß vernünftige Maßnahmen zur wenigstens teilweisen Beherrschung der Folgen des naturgegebenen Klimawandels unterblieben sind, was das Leben künftiger Generationen jedenfalls in Deutschland und anderen Heimstätten der Narretei erheblich erschweren wird.

Anderswo auf dieser Erde, etwa in China, wird das Leben so weitergehen, wie es heute ist, nur wird man dort  Wissenschaft und Technik zur Beherrschung der Folgen  des unvermeidlichen Klimawandels einsetzen. Vielleicht lesen die Kinder dort in den Schulbüchern  dann auch etwas über jenes merkwürdige Volk in Mitteleuropa, das einmal der Motor der wissenschaftlich-technischen Entwicklung auf dieser Erde gewesen ist, inzwischen aber in seinen Restbeständen die Früchte des Feldes mit Ochsengespannen in die Scheunen  bringt. Ob den Herrgottswinkel in der Bauernstube auch ein Bild der Heiligen Greta ziert, werden wir jedenfalls zu Lebzeiten nicht mehr erfahren.


Was bewirkt eigentlich Greta?

Nun beendet also die Klima-Grete mit Abschluß der neunten Klasse ihre Schulausbildung. Stattdessen schickt man die Klimaaktivistin zu Konferenzen genannten Propagandaveranstaltungen in New York und Santiago de Chile. Sie soll dort für die sogenannten Klimaziele werben, die vor allem eine massive Reduktion des CO2-Ausstoßes durch menschliche Aktivitäten bewirken sollen. Wie realistisch das ist, wollen wir einmal näher betrachten.

Publikumswirksam wird auch erklärt, daß Greta keinesfalls fliegen wird, wegen des CO2-Ausstoßes versteht sich, sondern sie wird wohl per Schiff ihre Zielorte ansteuern. Das insinuiert natürlich, daß damit diese Reisen deutlich umweltverträglicher, insbesondere hinsichtlich der CO2-Bilanz sein werden, als dies der Fall wäre, wenn Greta jeweils das Flugzeug nähme.  Nun kann man ohne weiteres auf einschlägigen Portalen recherchieren, wie viel Kilogramm CO2 pro Person bei der Benutzung welches Verkehrsmittels entstehen. Ein Flug von Stockholm nach New York und zurück zum Beispiel produziert 3.493 kg CO2 pro Person, wenn man mit einem modernen Airbus Typ A 340-500 fliegt. Nimmt man ein Schiff, so fallen je nach Größe des Schiffs und Tagen auf See pro Person Werte zwischen 2.800 und 4.000 kg CO2 an. Jedoch ist es damit nicht getan, was die Umweltverschmutzung angeht. Auf der Internetseite des Bundesumweltamtes lesen wir:

Die Meeresumwelt generell wird durch die Seeschifffahrt erheblich belastet. Umweltgefährliche Chemikalien im Schiffsanstrich, das Einschleppen von standortfremden Organismen mit dem Ballastwasser, das Einbringen von Abwasser und Abfällen ins Meer sowie die Schadstoffe aus Abgasen oder Ölverunreinigungen beeinträchtigen den Zustand der Meeresumwelt. So ist der Schiffsverkehr auf den Weltmeeren schon heute für über 2 % der klimaschädlichen CO2-Emissionen verantwortlich.  2012 betrugen diese ca. 950 Millionen t CO2. Das sind mehr als die gesamten Emissionen Deutschlands im Jahre 2012 in Höhe von 926 Millionen t CO2. Schätzungen deuten darauf hin, daß ohne politische Gegenmaßnahmen CO2-Emissionen des Seeverkehrs in Abhängigkeit von der ökonomischen Entwicklung bis 2050 sogar um 50-250 % im Vergleich zu 2012 ansteigen könnten (Third IMO GHG Study 2014).

Der Anteil der Luftfahrt am CO2-Ausstoß liegt aktuell bei 2,69 %, also nur geringfügig über dem, was die Seeschifffahrt beiträgt. Nimmt man jedoch die übrigen umweltschädlichen Begleiterscheinungen hinzu, wie sie das Bundesumweltamt aufführt, dann kann man nicht ernsthaft behaupten, eine Seereise sei umweltschonender als eine Flugreise. Doch die CO2-Verteufelungspropaganda der Klimaaktivisten hat sich nun einmal auf die Luftfahrt eingeschossen. Wenn Greta publikumswirksam das Flugzeug meidet, dann ist das für die Gläubigen der Klimareligion das leuchtende Beispiel, dem es zu folgen gilt. Von den Dogmen der linksgrünen Klimareligion überzeugte Journalisten und Politiker propagieren denn auch landauf landab politische Maßnahmen zur Verteuerung, letztendlich Einschränkung der Luftfahrt. Daß dieses Verkehrsmittel jedenfalls bei größeren Entfernungen alternativlos ist, wenn die Reisedauer ein maßgeblicher Gesichtspunkt für die Entscheidung ist, welches Verkehrsmittel man in Anspruch nimmt, hat im linksgrünen Weltbild keinen Platz. Denn Geschäftsreisende und Fernurlauber rekrutieren sich ohnehin vorwiegend aus den Reihen der weißen Mittel- und Oberschicht, so wird es jedenfalls suggeriert. Daß dies für die Bürger der prosperierenden asiatischen Länder ebenso gilt, wird gerne ausgeblendet. Aber auch die gehören ja für linksdrehende Patrone der Dritten Welt schon zu den fiesen Ausbeutern. Außerdem hat die Rettung des Weltklimas doch absoluten Vorrang.

Allerdings lohnt es sich auch, den menschlichen Beitrag zur Emission von CO2, sei es durch die Atemluft, sei es durch industrielle Aktivitäten, einmal genauer anzuschauen. Auf Deutschland entfällt davon ca. 2,23 %. China ist mit 28,21 % dabei, die USA mit 15,99 %, Indien mit 6,24 % und Rußland mit 4,57 %. Noch interessanter ist die Betrachtung der jährlichen Steigerung bzw., soweit überhaupt feststellbar, Senkung des CO2-Ausstoßes. China hat 2018 den CO2-Ausstoß um 4,7 % gegenüber dem Vorjahr erhöht, Indien um 6,3 %, die USA um 2,5 %. In der EU ist ein leichter Rückgang um 0,7 % festzustellen, beim CO2 Musterknaben Deutschland allerdings ein solcher um 4,5 %.

Ebenso interessant ist ein Blick auf den pro Kopf-Ausstoß von CO2. Hier liegt das arabische Emirat Katar mit 30,77 t CO2 pro Kopf an der Spitze. In Saudi-Arabien sind es 19,7 t, in Australien 16,5 t, in Kanada 15,5 t, in den USA 15 t,  in Japan 9,8 t,  in Deutschland 8,9 t, in Südafrika 8,3 t, in China 7,2 t und in Indien 1,8 t CO2 pro Kopf der Bevölkerung. Angesichts des Bevölkerungswachstums gerade der Länder im Übergang vom Entwicklungsland zum Industrieland, Schwellenländer genannt, wie China, Indien und Südafrika, liegt es auf der Hand, daß prozentual noch so beeindruckende Senkungen des CO2-Ausstoßes in Ländern wie Deutschland oder Schweden, jeweils mit rückläufiger Bevölkerung, dafür aber immer strikter befolgter Klimareligion, am gesamten CO2-Ausstoß der Menschheit nichts, aber auch gar nichts ändern können.

Wenn zum Beispiel Deutschland seine sogenannten Klimaziele erreichen würde, wonach der CO2-Ausstoß 2020 mindestens 40 %, 2030 mindestens 55 % und im Jahr 2050 mindestens 80 % – erstrebt jedoch 95% -, im Verhältnis zu 1990 geringer sein soll, dann kämen Industrie und Verkehr nahezu vollständig zum Erliegen, mit allen Konsequenzen für seine Volkswirtschaft. Unter anderem einer Arbeitslosigkeit von einem Ausmaß, das mit Unterstützungsleistungen aus Sozialkassen und dem Steueraufkommen auch nicht annähernd den Lebensunterhalt weitester Teile der Bevölkerung sicherstellen könnte. Woher sollen Steuern und Sozialabgaben denn kommen, wenn nichts mehr erwirtschaftet wird? Der Beitrag zur Reduzierung des menschengemachten CO2-Ausstoßes indessen wäre gleich Null. Die Ideologen der Klimareligion, die letztendlich nur das angeblich menschenfreundliche Gesicht eines neuen Sozialismus ist, hätten dann ihr Ziel erreicht, den bösen Kapitalismus abzuschaffen. Denn dieser ist ja ein Kind der Industrialisierung. Ohne eine auf industrieller Produktion beruhende Wirtschaft kann es eine kapitalistische Wirtschaftsordnung nicht geben. Die bloße Subsistenzwirtschaft, die gerade eben die Nahrungsmittel für die bäuerliche Gesellschaft auf eigenem Grund und Boden erzeugen kann, benötigt den Kapitalismus nicht. Karl Marx hat dann sein Ziel erreicht, Reinhard Marx wird applaudieren.

Die Absurdität der modischen CO2-Hysterie wäre damit an sich hinreichend dargestellt. Berücksichtigt man indessen weiter, daß der natürliche Anteil von CO2 in der Atmosphäre bei 0,038 % liegt, wovon 96 % von Natur aus vorhanden, und lediglich 4 % durch Emissionen der Menschheit, sei es Atemluft oder Abgase, erzeugt werden, dann wird es noch toller. Selbst wenn CO2 in der Atmosphäre tatsächlich einen Treibhauseffekt bewirken würde, der das Klima auf dieser Erde wenigstens teilweise beeinflusst, dann wäre der menschliche Einfluß auf das Klima mit diesen 0,000152 % des gesamten CO2 in der Atmosphäre im Ergebnis vernachlässigbar. Der deutsche Beitrag mit ca. 0,0000033 % liegt im Bereich starker homöopathischer Verdünnung, was wohl auch hinsichtlich der Intelligenz unserer Klimapropheten gesagt werden kann. Natürliche Ursachen, wie etwa die Sonnenaktivitäten, die unrunde Erdrotation und dergleichen, haben schon immer für einen Klimawandel gesorgt. Das kann man heute ja zweifelsfrei feststellen, und zwar mittels Untersuchungen von Gestein oder Fossilien. Klimaereignisse wie etwa dieWarmzeit zwischen 830 und 1100 n. Chr. in Europa, oder auch die sogenannte kleine Eiszeit von ca. 1500 n. Chr. bis etwa Mitte des 19. Jahrhunderts, können schlichtweg nicht unter dem Einfluß industriell verursachter CO2-Emissionen entstanden sein, denn die Industrialisierung auf dieser Erde hat Mitte des 19. Jahrhunderts überhaupt erst begonnen.

Zu den Ungereimtheiten der Klimareligion gehört auch, daß in der Heimat ihrer Heiligen die Energieerzeugung zu einem weit größeren Anteil auf Kernkraft beruht, als dies in Deutschland der Fall ist. Die Bruttostromerzeugung in Deutschland wurde 2018 zu 11,8 % aus Kernenergie generiert, in Schweden zu 33 %. Gemäß Erklärung der schwedischen Regierung aus dem Jahr 2016 sollen zehn alte Reaktoren durch zehn neue ersetzt werden. Aufgrund seiner topographischen Beschaffenheit verfügt das Land natürlich auch über einen erheblichen Anteil an Wasserkraft und deckt einen weiteren nicht geringen Anteil seines Energiebedarfs aus Biomasse.

Gerade das Thema Kernenergie indessen ist in Deutschland bekanntlich tabu. Gretas Jünger hierzulande beziehen den Strom für ihre Smartphones und Tablets natürlich aus der Steckdose. Dort hinein gelangt er allerdings zu einem erheblichen Anteil aus Kernkraftwerken in den Nachbarländern Frankreich und Tschechien, die sich das auch teuer bezahlen lassen. Die Strompreise in Deutschland sind deswegen auch im Weltmaßstab mit die höchsten. Ob die freitags während der Schulzeit für die Rettung des Klimas demonstrierenden Schüler das in der Schule auch lernen, darf eher bezweifelt werden. Sie leben wohl eher nach dem alten Sponti-Motto der achtundsechziger Bewegung: „Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts!“ Doch wer die Welt vor ihrem bevorstehenden Untergang retten muß, der kann sich mit solchen Kleinigkeiten nicht aufhalten.

Man sollte sich als überzeugter Klimaaktivist auch nicht zu intensiv mit der jüngeren Vergangenheit befassen. Man müßte dann ja feststellen, daß zum Beispiel im Jahre 2007 von diversen angeblich führenden Wissenschaftlern auf dieser Erde prognostiziert wurde, spätestens im Jahre 2013 wären infolge des Klimawandels die Polkappen abgeschmolzen. Das sind sie bekanntlich immer noch nicht, und auch die Eisbären sind nicht weniger, sondern mehr geworden. Man müßte ferner feststellen, daß 1981 zwar ein Waldsterben prognostiziert wurde, das binnen fünf Jahren zum Verschwinden der Wälder in Deutschland führen werde. Das ist aber dann ausgeblieben und im Jahre 2003 von der grünen Umweltministerin Renate Künast offiziell für beendet erklärt worden. Doch darüber denkt man als Klimaaktivist lieber nicht nach, denn dann könnte man ja vom Glauben abfallen.


Die Grünen lassen die Hosen runter

Wer die Denkmuster der politischen Parteien kennenlernen will, der wird in den Publikationen ihrer Unterstützer eher fündig, als in den von tagespolitischen Zwängen bestimmten Verlautbarungen ihrer maßgeblichen Politiker. Im Falle der Grünen kann man in der Regel davon ausgehen, daß die aktuellen wie auch vor allem die künftigen Grundüberzeugungen des grünen Milieus vor allem in der taz nachgelesen werden können. Und deswegen lohnt es sich, den jüngsten Meinungsartikel in der taz vom 01.06.2019 sorgfältig zu lesen. Unter der Überschrift: „Rentner, gebt das Wahlrecht ab!“ und der vorweggenommenen Zusammenfassung: „Und den Führerschein gleich mit. Denn für beides gilt: Die Alten gefährden die Jungen. Was wir brauchen, ist eine Epistokratie der Jugend.“ fordert eine Redakteurin namens Johanna Roth nichts weniger als einen Umbau unserer Demokratie in ein System, in dem letztendlich nur noch die Generation unter 60 die Politik bestimmt, allerdings offensichtlich auch nur der Teil davon, der über das überlegene Wissen verfügt, das man wohl braucht, um die drängenden Probleme dieser Welt erfolgreich zu lösen. Erfolgreich vor allem für die Generation unter 30, deren Zukunft vor allem durch die angebliche Klimakatastrophe und den ihnen vorgeworfenen verantwortungslosen Umgang der älteren Generationen mit der Umwelt („Zugemüllt mit Kohlekraftwerken und Plastiktüten“) akut bedroht ist. Denn nur die junge Generation habe bei den letzten Wahlen richtig gewählt, die Grünen natürlich, während die Generation über 60 sich nach wie vor von wirtschaftlichen Erwägungen, wie der Sicherung von Arbeitsplätzen und der Schaffung von Wohlstand habe leiten lassen.

Es lohnt sich, den Artikel sorgfältig zu lesen, besser dreimal als zweimal. Es wird dann klar, was gerade geschieht. Die Grünen und ihr ideologisches Umfeld können angesichts der jüngsten Umfrageergebnisse, die sie bereits auf Platz 1 vor der Union sehen, vor Kraft nicht mehr laufen. Deswegen meint man nun, auch sagen zu können, was man wirklich denkt und will. Dazu kann man nur mit dem Alten Fritz sagen: „Niedriger hängen!“ Niedriger hängen hatte er gesagt, als ihm seine Hofbeamten berichteten, in Berlin hingen Plakate an den Bäumen und Laternenmasten, auf denen seine Majestät geschmäht werde. Denn der kluge König war eben der Meinung, daß das Publikum sich nicht die Hälse verrenken sollte, um diese Pamphlete lesen und sich eine eigene Meinung dazu bilden zu können.

Allein schon die präpotente Arroganz, mit der diese Johanna Roth ihre Sentenzen formuliert, ist der näheren Betrachtung und Analyse wert. Schon die Benutzung des Begriffs der „Epistokratie der Jugend“, die nun wohl kommen müsse, um das drohende Unheil für die junge Generation noch in letzter Minute abwenden zu können, spricht Bände. Die wenigsten der Menschen, die in unserem Lande seit Jahrzehnten das Bruttosozialprodukt erwirtschaften, werden mit der Vokabel „Epistokratie“ etwas anfangen können. Der Begriff meint die Herrschaft der  Weisen und Wissenden und beschreibt in der Philosophie das von Platon in seiner Politeia ersonnene System der Herrschaft eines Philosophenkönigs, der kraft seiner Weisheit und seines Wissens die Gewähr dafür bietet, daß die Herrschaft über den Staat auf die klügste Weise ausgeübt wird, und damit den Bürgern das bestmögliche Leben bereitet. Der Prozentsatz der Bürger unseres Landes, der sich in Schule oder Studium mit der altgriechischen Philosophie beschäftigt hat, dürfte kaum über 1% bis 2 % liegen. Und der Prozentsatz derjenigen, die Jahre und Jahrzehnte später davon noch wissen, dürfte weit darunter liegen. Allein darin kommt aber schon die Geringschätzung der großen Mehrheit insbesondere der Generation über 60 Jahre zum Ausdruck, deren Akademiesierungsgrad prozentual deutlich geringer ist, als dies in den nachfolgenden Generationen der Fall ist. Und auch dort können nur diejenigen, die sich mit den Geistes- und Kulturwissenschaften befassen, damit etwas anfangen, und damit auch die große Mehrheit der Universitätsabsolventen eben nicht.

Verschärft wird diese Ausgrenzung dadurch, daß ausdrücklich von einer notwendigen Epistokratie der Jugend die Rede ist. Die Formulierung impliziert natürlich, daß die den Epistokraten abverlangten Fähigkeiten durchaus auch in der Generation über 60 Jahren vorhanden sind, aber gerade nicht benötigt werden. Denn diese Gruppe entspricht gerade dem Feindbild des linksgrünen jungen akademischen Milieus. Das sind eben die Konservativen, möglicherweise sogar National-Konservativen, die grundsätzlich die Unionsparteien oder gar, Teufel auch, die AfD wählen.

Der Verfasserin ist auch klar, daß eine solche Epistokratie auf demokratischem Wege nicht herbeigeführt werden kann, denn sie ist ja ein System, das im Gegensatz zur Herrschaft des Volkes, des gesamten Volkes wohlgemerkt steht. Es ist  die Herrschaft der Elite, die hier gefordert wird. Sie ist ebenso undemokratisch, wie andere Systeme der Elitenherrschaft, etwa die Aristokratie (wörtlich: Herrschaft der Besten), die Plutokratie (wörtlich: die Herrschaft der Reichen) oder die Monarchie (wörtlich: die Herrschaft eines Einzelnen). Und genau deswegen beschreibt sie auch den Weg zur ersehnten Herrschaft der Weisen und Wissenden. Man muß schlicht und einfach der unbelehrbaren, versteinerten Generation der über 60-jährigen das Wahlrecht nehmen, und im Gegenzug das Wahlalter auch noch weiter nach unten verschieben. Denn die Jugendlichen, teilweise noch kindlichen Demonstranten der Greta-Thunberg-Bewegung „Fridays for Future“ sind ja in ihrer übergroßen Mehrheit noch nicht wahlmündig.

Daß die Alten dann auch gleich noch ihren Führerschein abgeben sollen, ist zum einen sicherlich der präpotenten Arroganz der Verfasserin geschuldet, für die in der Tat auf Trotteligkeit oder altersbedingten Verlust von Reaktionsfähigkeit und Sehkraft zurückzuführende Verkehrsunfälle pars pro toto für die Unfähigkeit der Menschen über 60 Jahren stehen, den Anforderungen des modernen Lebens zu entsprechen. Zum anderen scheint sie es durchaus für möglich zu halten, daß derartiges gesetzlich und auf dem Verwaltungswege durchgesetzt werden kann. Die alten Trottel sollen ihre letzten Jährchen noch bei Kaffee und Kuchen auf dem Sofa mit bestickten Kissen und am Tisch mit Spitzendeckchen verbringen, vielleicht noch die Enkelkinder hüten, allerdings nur so lange, als die noch nicht durch reaktionäre Reden ihrer Großeltern in ihrer Entwicklung nachteilig beeinflußt werden können.

Wir haben es hier mit einer Variante des Hasses auf die sogenannten alten weißen Männer zu tun. Sie sind ja nach linksgrüner Auffassung für alles Übel dieser Welt verantwortlich, von der Unterwerfung indigener Völker und dem darauf aufbauenden Kolonialismus, über die Erfindung allerhand todbringender Waffen und die Umwelt zerstörender Technologien bis hin zu allen Kriegen der Vergangenheit und Gegenwart. Die Mütter und Großmütter indessen spielen ja nur als Heimchen am Herd, duldende Gebärmaschinen und unreflektiert reaktionäre Gesellschaftsvorstellungen lebende unbedarfte Arbeitsbienen eine Rolle. Die Verachtung für die eigenen Vorfahren könnte nicht größer sein.

Wie unsinnig, ja widersinnig dieser eliminatorische Haß auf den weißen Mann ist, formuliert unnachahmlich brillant Michael Klonovsky auf der Startseite seines Blogs „Acta diurna“:

„Wenn man sämtliche Schöpfungen des weißen Mannes von diesem Planeten entfernte, besäßen seine Ankläger weder Zeit noch Mittel, ja nicht einmal Begriffe, um ihn mit Vorwürfen zu überhäufen.“

Die Verfasserin dieses unsäglichen, allerdings für die aktuelle politische Debatte wegweisenden Artikels wird auf der Internetseite ihres Mediums auch hinreichend vorgestellt. Sie ist 29 Jahre alt und ist “ Redakteurin Meinung“ ihres Blattes. Ihr Werdegang führte über die Deutsche Journalistenschule und ein Literatur- und Politikstudium in Bamberg, Paris und Berlin nach einem längeren Aufenthalt in Istanbul in die Redaktion der taz. Nach ihren Angaben schreibt sie am liebsten über Innenpolitik und – bemerkenswert ehrlich formuliert – „Abseitiges“. Was sie im Leben bisher so getan hat, liest sich wie folgt: „Johanna Roth kennt ziemlich viele berufliche Rollen: Bundestagsmitarbeiterin, Lektorin, Kellnerin, Marktforscherin, Postbotin. Und nun kommt: Meinungschefin.“

Man könnte natürlich achselzuckend über derartige zerebralen Flatulenzen einer Redakteurin hinweggehen und sich vermeintlich wichtigeren Dingen zuwenden. Doch hätte man dann den sprichwörtlichen Schuß nicht gehört. Frau Roth ist nur ein typisches Produkt der akademischen Unkultur unserer Zeit. Der Begriff der political correctness,der die Meinungsdiktatur beschreibt, die zum vorherrschenden Merkmal der Gesellschaft des beginnenden 21. Jahrhunderts, jedenfalls in der abendländischen Welt, geworden ist, kommt aus den USA. Das Klima an den dortigen Universitäten ist seit Jahren davon geprägt, daß im Sinne des links grünen Milieus unpassende Meinungen, aber auch Lehrinhalte, als nicht gewünscht, ja schon als Anathema behandelt werden. Einen Höhepunkt dieser Entwicklung konnte man vor kurzem an der immer noch angesehenen Harvard-Universität betrachten. Der Dekan der juristischen Fakultät hatte das Mandat als Verteidiger des wegen vielfacher sexueller Übergriffe auf Schauspielerinnen angeklagten Herrn Weinstein, dessen Opfer in der Hoffnung auf Filmrollen seines Hollywood-Imperiums seinen sexuellen Wünschen nachgekommen waren, angenommen. Nun gilt es in allen zivilisierten Rechtsstaaten dieser Erde als eines der prägenden Merkmale von Rechtsstaatlichkeit, daß jeder Angeklagte, und sei der Tatvorwurf noch so massiv oder gar entsetzlich, das unverbrüchliche Recht auf einen juristisch qualifizierten Verteidiger hat. Die Übernahme einer Strafverteidigung gehört daher zu den selbstverständlichen Pflichten entsprechend qualifizierter Juristen. In der akademischen Welt der USA gilt dies offensichtlich nicht mehr, denn nach Bekanntwerden dieses Mandats ihres Dekans brach unter den Studenten der Fakultät ein Proteststurm los, dem die Fakultät auch nachgab – man müßte eigentlich sagen, sie knickte ein – und den Dekan von seinem Amt entpflichtete. Das paßt auch zu den Berichten darüber, daß etwa Lehrveranstaltungen mit Warnhinweisen versehen werden müssen, wenn die Inhalte dieser Vorlesungen oder Seminare geeignet sein könnten, zartfühlende Studenten innerlich zu verletzen. Das ist also die Generation von Studenten, die in wenigen Jahren nach und nach führende Positionen in den USA einnehmen wird. Daß diese Studenten jüngst der deutschen Bundeskanzlerin enthusiastisch zugejubelt haben, als sie einen Ehrendoktortitel ihrer Universität entgegennahm, der ihr mit der Begründung verliehen worden war, ihre Flüchtlingspolitik 2015 sei eine beispielgebende humanitäre Tat, ist ein weiterer Beleg dafür, wohin sich die akademische Jugend, und zwar nicht nur in den USA, entwickelt. Man muß davon ausgehen, daß die USA, aber auch die europäischen Länder, unter der Führung dieser akademischen Generation eine innerliche Schwäche entwickeln werden, die sie gegenüber robuster Außen-und Wirtschaftspolitik mächtiger Staaten dieser Erde, etwa China, hilf- und wehrlos machen wird. Das Abendland wird im Nebel der Geschichte verschwinden. Das Menetekel ist nicht wie in Heinrich Heines bekannter Ballade von Belsazar an die Wand eines Bankettsaals geschrieben. Der kundige Leser erkennt es auf den Meinungsseiten bestimmter Tageszeitungen und in den Seminararbeiten linksgrün sozialisierter Studenten. Finis Europa. Finis America.




Ein Brief zur Taufe

Vorweg sei gesagt, daß Verfasser wie Adressatin dieses Briefs natürlich fiktiv sind. Jedoch könnte man bei Gelegenheit durchaus einen solchen Brief an ein Kind schreiben. Ob und mit welchen Gedanken dieses Kind sehr viel später diesen Brief lesen würde, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Liebe kleine Johanna,

Diesen Brief wirst Du lesen können, wenn Du groß bist und schon genug gelernt hast, um zu verstehen, was ich Dir hier schreibe. Ob Du das tun wirst, ob Du mich dann noch fragen kannst, was ich damit sagen wollte oder gemeint haben könnte, weiß ich heute natürlich nicht. Denn zu den Dingen des Lebens, von denen Du so nach und nach Kenntnis erlangen wirst, gehört auch, daß wir Menschen wie alle anderen Lebewesen auf dieser Erde eines Tages sterben werden.

Deine Eltern haben Dich heute taufen lassen. Deine ganze Familie, Deine Taufpaten und viele andere Menschen aus der Gemeinde, in der Deine Familie lebt, waren dabei. Natürlich gab es auch eine Feier mit Kaffee und Kuchen, so wie das bei uns seit vielen Jahrhunderten der Brauch ist. Vielleicht wirst Du jetzt, wo Du diesen Brief liest, das Ganze als altmodisches Ritual ansehen, das in Deiner aufgeklärten, fortschrittlichen Welt allenfalls noch als leicht angestaubte Familientradition durchgehen kann. Dennoch will ich Dir meine Gedanken dazu mitteilen und bitte Dich, diesen Brief zu Ende zu lesen und darüber nachzudenken. Was Du dann daraus machst, ist natürlich Deine Sache, womit wir schon bei einem wichtigen Punkt wären.

Du wirst nicht als Mensch zweiter Klasse aufwachsen, nur weil Du ein Mädchen bist, und noch weniger, weil Du christlich getauft worden bist. Deswegen wird zum Beispiel Dein Erbteil genauso groß sein, wie der Deines Bruders, und deswegen wird Deine Zeugenaussage vor Gericht genau so viel Wert sein, wie die Deines Bruders. Und deswegen wirst Du Dich als junges Mädchen mit Jungs Deiner Wahl treffen können, auch ohne Aufsicht Deines großen oder auch kleinen Bruders.

Du wirst nicht an Deinen Genitalien verstümmelt werden, damit Du als Frau keine sexuelle Lust empfinden kannst, wie das jungen Mädchen in islamisch geprägten Ländern millionenfach widerfährt. Auch Dein Bruder, den Deine Eltern in zwei Jahren ganz sicher zur Ersten Heiligen Kommunion schicken werden, wird sich nicht der Genitalverstümmelung, übrigens ohne Betäubung, unterziehen müssen, die man beschönigend als Beschneidung bezeichnet, und die ihm wenigstens teilweise das sexuelle Lustempfinden als geschlechtsreifer Erwachsener rauben wird. 

Du wirst nicht jedes Jahr einen ganzen Monat lang von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang weder etwas essen noch trinken dürfen, nicht einmal einen winzigen Schluck Wasser, und sei der Tag wie im Hochsommer unendlich lang und unerträglich heiß.

Du wirst essen und trinken können, was Du magst, weil die Religion Deiner Eltern, in die sie Dich mit der Taufe aufnehmen ließen, ihren Angehörigen nicht vorschreibt, was sie essen und trinken dürfen und was nicht. Du wirst also mit Appetit in ein Schinkenbrot beißen dürfen, wenn Dir das schmeckt, und Du wirst ein Glas Wein genießen dürfen, wenn Dir danach ist. 

Du wirst Dich kleiden können, wie es Dir gefällt. Du wirst eben nicht unter dem Druck Deiner Familie nach den Vorschriften Deiner Religion häßliche Kleidung tragen müssen, die je nach Interprtation des Koran zur Verhüllung des Haars und des Halses oder des ganzen Körpers zwingt. Denn die Männer werden ja nach  islamischen Vorstellungen angesichts einer in den Augen gläubiger Muslime freizügig gekleideten Frau augenblicklich von „sündhaften“ Gedanken gepackt und von dem dringenden Wunsch beseelt, an dieser Frau ihre sexuelle Lust auszulassen.  

Du wirst die Schule, vielleicht auch die Universität, besuchen können, die Du als die richtige für Dich hältst. Du wirst den Beruf ergreifen können, der Dir erstrebenswert erscheint. Du wirst nicht von frühester Jugend an auf ein Leben als Mutter möglichst vieler Kinder verwiesen sein, die das Haus ohne Begleitung eines männlichen Familienmitglieds nicht verlassen darf, und auch das nur mit ganz oder teilweise verhülltem Körper, weil eben kein anderer Mann sehen soll, wie schön Du bist.

Du wirst nicht von Deiner Familie gezwungen werden, einen Mann zu heiraten, den Du weder kennst, geschweige denn liebst, und der nicht selten Dein Cousin sein kann. Du wirst nicht Deinem Mann nur eine von mehreren Ehefrauen sein dürfen. Du wirst nicht Deinem Mann Gehorsam schulden. Du wirst nicht gesteinigt werden, falls Du aus der Ehe ausbrichst und mit einem anderen Mann eine Liebesbeziehung unterhältst, wie das nicht wenigen Frauen in islamischen Ländern widerfährt. Und Du wirst auch nicht um Deinen Bruder trauern müssen, den man öffentlich an einem Baukran gehängt hat, weil er seine homosexuelle Veranlagung ausgelebt hat.

Du wirst nicht zum Tode verurteilt und öffentlich hingerichtet werden, weil Du Deinen Glauben abgelegt und zu einer anderen Religion übergetreten bist oder gänzlich ohne religiöses Bekenntnis leben willst, wie das in manchen islamischen Ländern nach den Regeln des Korans auch heute noch geschieht. Denn, so steht es ja im Koran, was dort geschrieben steht, ist unabänderlich.

Nun, da Du diesen Brief liest, bist Du vielleicht gläubige Katholikin und gehst regelmäßig in die Kirche, vielleicht siehst Du die Kirche auch nur an hohen Feiertagen und zu Ereignissen wie Deiner Hochzeit, dem Requiem für einen Familienangehörigen oder auch gar nicht von innen, weil Dir die Religion gleichgültig ist. Vielleicht hast Du auch von Deiner Religionsmündigkeit nach dem Erreichen Deines 14. Lebensjahres Gebrauch gemacht und bist aus der Kirche ausgetreten. Das ist alles allein Deine Entscheidung. Für alle Deine Altersgenossen, die in eine archaische, strenge religiöse Kultur hinein geboren wurden, wie sie vor allem islamisch geprägte Gesellschaften aufweisen, ist das leider nicht so. Ihre persönliche Freiheit endet an den engen Grenzen ihrer Religion.

Ja, nun nicht mehr kleine, sondern groß gewordene Johanna, Du kannst Dir nur dazu gratulieren, daß Du hier bei uns, in einer freien Gesellschaft, geboren und aufgewachsen bist. Eine starke Wurzel dieser freien Gesellschaft ist neben der griechischen Philosophie die Religion, nach deren Lehren Du an dem Tag getauft worden bist, an dem ich Dir diesen Brief geschrieben habe. Mein bescheidener Wunsch als Dein Großvater ist, daß Du Dich einfach wenigstens soweit mit den geistigen und kulturellen Grundlagen des Lebens befaßt, daß Du die Unterschiede erkennen kannst. Denn zur Freiheit gehört auch, sich bewußt für eine Art zu leben entscheiden zu können. Ein Großteil der Menschheit kann das nicht, weil er in Unwissenheit gehalten wird, etwa, weil die Religion seiner Eltern das so vorgibt. Darum bitte ich Dich, Deinen geistigen Horizont über die alltäglichen Dinge hinaus zu erweitern, soweit Du darauf noch nicht selbst gekommen bist. Ich bin mir sicher, daß Du dann unter anderem erkennst, daß Du es ganz gut getroffen hast, und woran das liegt.

Ich wünsche Dir von Herzen ein schönes freies Leben!

Dein Opa   

 


   

Warum ist das falsch?

Würde jemand etwa ein mathematisches Modell vorstellen, das auf der Grundannahme fußt, zwei mal zwei sei fünf, dann würde man das lächelnd zur Kenntnis nehmen und, weil es sich offensichtlich um bloße Spielerei handelt, vielleicht sogar mitspielen und Rechenoperationen auf dieser Basis vollziehen, einfach um Spaß zu haben. Doch niemand würde das Ganze ernst nehmen, gar als „neue Mathematk“ preisen und fordern, daß z.B. statische Berechnungen künftig auf dieser Grundlage zu erfolgen hätten.

In der politischen Philosophie, um das einmal so zu benennen, ist indessen das Axiom von der Gleichheit aller Menschen als Grundlage politischer Theorien und darauf aufbauender politischer, insbesondere gesellschaftspolitischer Forderungen weithin anerkannt. Ja, man muß sogar den Eindruck gewinnen, es handele sich dabei um die herrschende Meinung der politisch-medialen Klasse und ihrer Lautsprecher im Kultur- und Kunstbetrieb. Anders läßt es sich kaum erklären, mit welcher Verbissenheit eine Zuwanderungspolitik verteidigt wird, die tatsächlich in großem Umfang Menschen mit für Europa unterdurchschnittlichem Intelligenzquotienten, völlig fehlender oder völlig unzureichender Bildung und kultureller Eigenheiten, die mit den unseren unvereinbar sind, unkontolliert massenhaft in unser Land einreisen und bleiben läßt. Wer das kritisiert und auf die Gefahren für den sozialen Frieden und die wirtschaftliche Prosperität hinweist, die daraus erwachsen, muß sich als Rassist bezeichnen lassen, denn er oder sie (so viel Gleichberechtigung steht gerade denen zu, die von den Gleichheitsaposteln als Rassisten diffamiert werden), verbreitet „gruppenbezogene Vorurteile“, wie uns die Bundeszentrale für politische Bildung in ihrem Traktat über den Rechtsextremismus glauben machen will. Das ist aber in den Augen der politisch korrekten linken Gut- oder gar Bessermenschen nicht einfach eine andere oder eine falsche Meinung, sondern ein Angriff auf die Menschenwürde, eine moralisch unvertretbare Geringschätzung von Menschen, die doch den gleichen Wert haben wie diejenigen, die sie solcherart abwerten. 

Man geht als Linker davon aus, daß die Menschen eben grundsätzlich gleich sind, daher auch gleich begabt, gleich gut und deswegen auch gleiche Rechte an allen Gütern und Ressourcen dieser Erde haben. Unterdrückung, Kolonisation, vor allem durch den weißen Mann, Erziehung, Manipulation, Rollenzuschreibung und was auch immer an Beeinflussungen von außen verhindern nach dieser Ideologie, daß die prinzipielle Gleichheit aller Menschen auch die Lebenswirklichkeit bestimmt. Nur deswegen „performen“ z.B. die Menschen in Afrika nicht so effizient und erfolgreich wie die in Europa, Amerika, Ostasien und Australien. Es ist eben dann nur die Folge der Unterdrückung, daß Wissenschaft und Technik auf dem afrikanischen Kontinent und generell in den islamischen Ländern bedeutungslos sind, was sich z.B. an der Zahl erteilter Patente und zuerkannter Nobelpreise zeigt. 

Doch ist es wirklich so? Und ist die Gleichheit der Menschen wirklich die Grundlage unserer Zivilisation? Ist das der Inhalt der nach unserem Grundgesetz unantastbaren Menschenwürde?

Wo es um definierte, ja in den Rang von Menschenrechten erhobene Eigenschaften der Menschen geht, da hilft ein Blick auf die einschlägigen Erklärungen der maßgebenden Verfassungsgeber.   

Die wohl älteste und deswegen zur Matrix aller Gleichheitspostulate gewordene ist die französiche Erklärung der Menschenrechte vom 26.08.1789. Sie beginnt mit den Worten: „Die Menschen sind und bleiben von Geburt an frei und gleich an Rechten“. Gleich an Rechten wohlgemerkt, nicht aber gleich in jeder Beziehung. Nicht etwa materielle Güter oder gesellschaftliche Positionen stehen jedem kraft seines Menschseins in gleichem Maße zu. Nein, lediglich das Recht steht jedem ohne Ansehen der Person zu, etwa das Recht des einfachen Bürgers, vor Gericht in gleichem Maße Gehör zu finden, wie der Privilegierte, weswegen man den Adel konsequenterweise gleich ganz abschaffte. Nichts anderes sagt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10.08.1948 der Vereinten Nationen: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Von Gleichheit in anderen Beziehungen, etwa einem Anspruch auf gleiche Verteilung von Gütern und Einkünften, ist nicht die Rede. Nicht wenige in Deutschland glauben, „laut Grundgesetz“ seien doch alle Menschen gleich. Aufschlußreich ist das jüngst auf der Internetseite Statista des Bundesamts für Statistik veröffentlichte Umfrageergebnis, wonach 50 % der Befragten in einem Land leben wollen, „in dem möglichst alle gleich viel haben“. Nach dem EuroBarometer erklärten in den Jahren2008/2010 immerhin 19% der Befragten, die Gleichheit sei für sie der wichtigste Wert.

Offenbar kann der fundamentale Irrtum, daß die Gleichheit aller Menschen zu ihrem höchsten Glück führe, nicht nachhaltig ausgerottet werden, auch wenn alle Erfahrung dagegen spricht. Statt vieler Beispiele nur dieses: In China lebten 1981 immerhin 88% der Bevölkerung in extremer Armut. Zu dieser Zeit herrschte der Kommunismus in Reinkultur. Heute sind es nur noch 1%. Das Wirtschafts- und Gesellachftssystem des heutigen China kann man wohl zutreffend als Kapitalismus in einer aufgeklärten Diktatur beschreiben. 

Man soll sich in der Tat davor hüten, den Sirenen der sozialistischen Propaganda zu lauschen und ihren Verheißungen eines besseren Lebens für alle auch noch zu glauben. Selbst wenn man diese Theorie als gut gemeint, aber damit auch schlecht getan charakterisiert, so bleibt unter dem Strich doch stets, daß das Gegenteil ihrer Verheißungen die Wirlichkeit prägt. Nur wenn die Unterschiede der Menschen, Kulturen und Nationen gelebt werden können, ist das Leben lebenswert, vor allem garantiert nur das die Freiheit der Menschen. Paradox indessen ist es, daß ausgerechnet die Feinde der Freiheit stets die Vokabel „Diversity“ im Munde führen, aber im Ergebnis immer die Gleicheit aller anstreben und damit die Unfreiheit herbeiführen. Die Liste der historischen Beweise ist lang und reicht bis in die Gegenwart (Kuba, Nordkorea, Venezuela). 

Und darum ist der Satz so krachend falsch, daß die Menschen gleich seien. Man sieht es nicht nur mit vorurteilslosem Blick, es zeigt sich auch in jeder Beziehung. Nicht ohne Grund findet sich zum Beispiel auch im Manifest Stauffenbergs und seiner Mitstreiter der Satz: „Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutschen zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt, verachten aber die Gleichheitslüge und verbeugen uns vor den naturgegebenen Rängen.“ Also gleiche Rechte für alle in ihrer Ungleichheit. Nun versteht man auch, warum Stauffenberg und seine Mitstreiter von der politischen Linken bis heute nicht wirklich als Vorbilder akzeptiert sind.



Wer anderen eine Grube gräbt…

Wahlkampf ist im allgemeinen eine schmutzige Angelegenheit. Politiker ziehen nun einmal häufig die Polemik den Sachargumenten vor. Gegenwärtig kann man das wieder einmal beobachten. Kaum eine Fernsehdiskussion unter Beteiligung eines Vertreters der AfD, in der nicht von politischen Mitbewerbern, aber auch von den Moderatorinnen wie den Damen Illner, Maischberger oder Will auf unerlaubte Spenden zugunsten dieser Partei hingewiesen wird. In der Tat gibt es derzeit Verfahren gegen die AfD wegen des Vorwurfs unerlaubter Parteispenden. Rechtskräftig ist keines abgeschlossen. Was indessen nicht zur Sprache kommt, sind die vielen Parteispendenskandale der übrigen in unseren Parlamenten vertretenen Parteien.

Zur Erinnerung:

Schon Konrad Adenauer wußte, daß politische Parteien aus ihren Mitgliedsbeiträgen allein ihre meinungsbildende Arbeit nicht finanzieren können. Deswegen sorgte sein Vertrauter aus Kölner Oberbürgermeisterzeiten, der Bankier Robert Pferdmenges, für den nötigen Zufluß von Finanzen, allerdings aus dunklen Kanälen. Das System der schwarzen Kassen wurde etabliert.

1981 erschütterte die Flick-Affäre die Republik. Der Flick-Konzern versorgte alle im Bundestag vertretenen Parteien mit Geld. Eberhard von Brauchitsch, der Generalbevollmächtigte des Konzernchefs, erklärte dazu später unumwunden, die „Pflege der politischen Landschaft“ sei eben notwendig. Ob Helmut Kohl (CDU), Franz Josef Strauß (CSU), Otto Graf Lambsdorff, Hans Friedrichs, Walter Scheel (alle FDP), Hans Matthöfer (SPD), sie alle wurden reichlich mit Finanzen versorgt. Am Ende standen Strafverfahren, Graf Lambsdorff und Friedrichs mußten sogar Geldstrafen bezahlen.

Die nächste Parteispendenaffäre um die CDU ließ nicht lange auf sich warten. Die Ehrenwort-Affäre von Helmut Kohl, der berühmte braune Umschlag mit 100.000,00 DM von Wolfgang Schäuble, aber auch die kreativen Erklärungen des CDU-Schatzmeisters Walter Leisler Kiep sollten den Älteren unter uns noch in Erinnerung sein.

Das zog sich weiter, auch im regionalen Rahmen. Ich erinnere an die Wuppertaler Parteispendenaffäre. Es ging um eine nicht veröffentlichte anonyme Spende von immerhin 500.000,00 DM, was dann – inzwischen war der Euro eingeführt – zu einer vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Strafzahlung in Höhe von 770.000,00 € führte.

Die „segensreiche“ Tätigkeit des Waffenlobbyisten Karl-Heinz Schreiber zu Gunsten der Unionsparteien, aber auch der SPD, sollte ebenfalls noch in Erinnerung sein. Gestalten wie der Ex-Verfassungsschutzpräsident und Ex-Verteidigungsstaatssekretär Holger Pfahls steigen aus dem Nebel der Vergangenheit empor und verbreiten den Geruch des Augiasstalles, den gründlich auszumisten bisher noch niemand unternommen hat. Ein politischer Herakles ist ja auch nicht in Sicht.

Derzeit steht der suspendierte Regensburger OB Joachim Wolbergs (SPD) vor Gericht, weil er nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft einen Immobilienunternehmer begünstigt hatte, der im Gegenzug seiner Partei namhafte Spenden ausreichte. Aber auch sein Vorgänger Hans Schaidinger von der CSU steht wegen Bestechlichkeit im Visier der Staatsanwaltschaft.

Die Aufzählung ist natürlich bei weitem nicht vollständig.

Politiker und Journalisten leben offenbar in dem Irrglauben, die Bürger würden solche Dinge schnell vergessen. Nein, sie vergessen sie nicht. Wenn dann dieselben Leute auf den ungeliebten Neuling zeigen, weil der doch dubiose Spenden angenommen habe, dann drängt sich doch das alte Sprichwort auf: „Wer mit dem Finger auf einen anderen zeigt, der zeigt mit gleich drei Fingern auf sich selbst.“