Geschichtsstunde, öffentlich-rechtlich

Die Zuschauer des Bayerischen Fernsehens wurden am vergangenen Mittwoch (11.05.2016) mit einer Geschichtsstunde der besonderen Art beglückt. Unter der programmatischen Überschrift „Akte D – das Versagen der Nachkriegsjustiz“ wurden sie darüber belehrt, daß ihre Vorfahren zur Zeit des Zweiten Weltkrieges zu einem erheblichen Prozentsatz an den Massenmorden und Kriegsverbrechen des Nazi-Regimes entweder beteiligt waren, oder doch davon gewußt haben. Damit nicht genug. In den fünfziger und sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts hätten an den Schaltstellen der Justiz dieselben Juristen gesessen, die schon im Dritten Reich als Ministerialbeamte, Staatsanwälte und Richter dem Unrechtsregime gedient hatten. Aus diesem Grunde seien nach dem Kriege auch nur vergleichsweise wenige NS-Täter ihrer gerechten Strafe zugeführt worden.

Der Beitrag beginnt mit der Behauptung, nach neuesten Forschungen – die allerdings nicht referiert werden – hätten mehr als 500.000 Deutsche an Tötungsverbrechen und Massenmorden des NS-Regimes mitgewirkt. Im weiteren Verlauf der Sendung kommt ein amerikanischer Archivdirektor zu Wort, der von sage und schreibe 13 Millionen NS-Tätern spricht. Es heißt dann eingangs weiter, die Alliierten hätten mehr als 50.000 davon vor Gericht gestellt. Zur Illustration zeigt man eine Hinrichtung, möglicherweise in Landsberg/Lech, bei der das Gesicht des Verurteilten auf dem Schafott nicht verpixelt wird. Das tut man ja sonst im deutschen Fernsehen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit wird aber schon gleich zu Beginn die Gangart vorgegeben. NS-Verbrecher haben eben keine Persönlichkeitsrechte. Dazu paßt dann auch, von vornherein Konrad Adenauer, aber auch alle folgenden Bundeskanzler und ihre Regierungen als Bremser und Verhinderer in Sachen juristische Aufklärung der NS-Vergangenheit darzustellen. Adenauer, so wörtlich, „buhlte um die Gunst der Deutschen“, indem er sich gegen die weitere Strafverfolgung von NS-Tätern gewandt habe. Dieser Sprachgebrauch ist bemerkenswert verräterisch. Demokratische Politiker buhlen also um die Gunst ihrer Wähler. Abwertender kann man das Bemühen von Politikern, den Wünschen ihrer Wähler zu entsprechen, kaum formulieren. Überflüssig zu sagen, daß es Wesensmerkmal der Demokratie ist, daß die gewählten Politiker den Willen des Volkes umsetzen, das sie gewählt hat. Für die Autoren der Sendung ist es allerdings offenbar so, daß Demokratie nur dann stattfindet, wenn Politik in ihrem Sinne gemacht wird. Dazu gehört natürlich nicht eine Amnestie von NS-Tätern, denen lediglich minder schwere Vergehen zur Last gelegt werden. Vielmehr darf nach Auffassung der Autoren im Falle von NS-Unrecht auf gar keinen Fall Gnade vor Recht ergehen, auch wenn es sich nur um verhältnismäßig minder schwere Vergehen oder Verbrechen handelt.

Man kommt dann rasch zum eigentlichen Anliegen der Sendung. Demnach gab es eine personelle Kontinuität des juristischen Personals vom Reichsjustizministerium der NS-Zeit bis in das Bundesministerium der Justiz der fünfziger und sechziger Jahre hinein. Genau diese Juristen hätten dann durch eine geschickte Formulierung des sogenannten 131er Gesetzes dafür gesorgt, daß auch ehemalige Gestapoleute wieder als Beamte eingestellt werden konnten, indem sie scheinheilig formulierten, daß als nicht belastet gilt, wer von Amts wegen zur Gestapo versetzt worden war. Verschwiegen hätten sie den Abgeordneten aber, daß dies fast alle gewesen seien. Und so habe man es dann auch 1968 geschafft, dem Deutschen Bundestag ein Gesetz gewissermaßen unterzujubeln, das die meisten Beteiligten an NS-Untaten von Strafverfolgung freistellte. Unter der Ägide des früheren NS-Staatsanwaltes Dr. Eduard Dreher, der federführend im Justizministerium daran gearbeitet habe, sei im Zuge der Schaffung des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten gewissermaßen klammheimlich eine Regelung in das Strafgesetzbuch geschmuggelt worden, die automatisch zur Verjährung führen mußte, weil dann bei den allermeisten Tätern nicht Mord, sondern nur Totschlag anzunehmen wäre. Damit seien dann gerade die Schreibtischtäter aus dem Reichssicherheitshauptamt aus der juristischen Schußlinie genommen worden. Das sei dann durch die Änderung des § 50 StGB erfolgt, wonach beim Fehlen besonderer persönlicher Merkmale, welche die Strafbarkeit des Täters begründen, beim Teilnehmer die Strafe nach den Vorschriften über den Versuch zu mildern ist. Es ist aber so, daß diese Vorschrift im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages ausgiebig beraten worden ist, und zwar unter Vorsitz des SPD-Abgeordneten Martin Hirsch, später Richter des Bundesverfassungsgerichts, der Juristin Elisabeth Schwarzhaupt, des Juristen und späteren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ernst Benda und weiterer profilierter Juristen wie des Vorsitzenden dieses Ausschusses, Dr. Hans Wilhelm und des weiteren Mitgliedes Prof. Dr. Eduard Wahl. Will denn jemand im Ernst behaupten, allen diesen sicherlich vorzüglichen Juristen habe man irgend eine Formulierung unterjubeln können, deren Tragweite sie nicht erfaßt hätten? Und ist es denn nicht auch so, daß Strafgesetze allgemeine Gesetze sind, die nicht nur für NS-Gewaltverbrechen gelten? Daß damit auch bei sozusagen gewöhnlichen Straftaten jeder Beteiligte nach seiner individuellen Schuld zu beurteilen ist, die natürlich unterschiedlich sein kann? Daß dies auch weiter gilt, wenn die NS-Täter schon lange nicht mehr leben? Der Zuschauer der Sendung mußte in diesem Zusammenhang zu dem Schluß kommen, daß hier eine kleine Clique finsterer Altnazis im Justizministerium eine Gruppe von juristischen Klippschülern im Rechtsausschuß des Bundestages über den Tisch gezogen hat. Aber vielleicht waren das ja auch mindestens Sympathisanten der alten Nazis, denn im weiteren Fortgang der Sendung erfährt der Zuschauer, daß immerhin 26 ehemalige Bundesminister und zwei ehemalige Bundespräsidenten Mitglieder der NSDAP gewesen seien. Was selbstverständlich nicht erläutert wird, ist die Tatsache, daß Millionen von Deutschen der Mitgliedschaft in der NSDAP kaum ausweichen konnten. Hätte man die Zuschauer darüber aufgeklärt, dann hätte natürlich nicht der offenbar gewünschte Eindruck entstehen können, daß in jener Zeit eine Fronde von alten Nazis und deren jungen Gefolgsleuten die Geschicke der Bundesrepublik Deutschland bestimmt hat.

Demgemäß hat allein der Druck aus dem Ausland die Bundesrepublik Deutschland dazu gezwungen, Ermittlungen gegen ehemalige NS-Täter durchzuführen. Daß dies dann nur mit halber Kraft geschehen sei, folge daraus, daß von den ca. 500.000 Tätern tatsächlich nur rund 900 verurteilt worden seien. Diese Behauptung ist derartig grob falsch, daß man hier schon den Begriff Lüge verwenden muß. Denn gerade die in der Sendung vorgestellten Historiker und Juristen kennen die tatsächlichen Zahlen ganz genau. Der in der Sendung genannte erste Leiter der Zentralstelle der Justiz zur Aufklärung von NS-Verbrechen, Oberstaatsanwalt Adalbert Rückerl, hat in seinem Standardwerk „NS-Verbrechen vor Gericht. Versuch einer Vergangenheitsbewältigung“ eine Statistik veröffentlicht, welche die rechtskräftigen Verurteilungen wegen NS-Verbrechen durch Gerichte der Bundesrepublik Deutschland (bis 1949 der Bundesländer) in der Zeit von 1945-1982 auflistet. Es sind deren 6.465! Sieben mal so viele! Ebenso sachlich unzutreffend wird dann unter anderem behauptet, gegen Mitte der fünfziger Jahre sei die strafrechtliche Ahndung von NS-Verbrechen praktisch zum Erliegen gekommen. Tatsächlich listet Rückerl für die Zeit von 1954-1982 allein 664 rechtskräftige Verurteilungen auf. Prof. Dr. Horst Möller, fast zwei Jahrzehnte lang Leiter des Instituts für Zeitgeschichte in München, schrieb in einem Aufsatz unter der Überschrift „Unser letzter Stolz“ in der FAZ vom 09.06.2012 zu diesem Thema: „Legenden dienen politischen Zwecken. Dies gilt auch für die zählebige Behauptung, eine wirkliche Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Diktatur habe erst in der Bundesrepublik mit der Studentenbewegung am Ende der sechziger Jahre begonnen. Bis dahin seien das nationalsozialistische Regime und seine Verbrechen verdrängt worden. Jede Behauptung dieser Art ist so falsch, daß sie mit Unwissen allein nicht zu erklären ist.“ Für den Zeitraum von 1945-1949 hält er fest, daß allein in diesen viereinhalb Jahren in Deutschland mehr Verbrecher des Nazi-Regimes von alliierten und deutschen Gerichten in rechtsstaatlichen Verfahren zur Rechenschaft gezogen worden seien, als in jeder anderen postdiktatorischen Gesellschaft.

Juristisch fehlerhaft ist auch die Behauptung, die Rechtslage in Deutschland habe jedenfalls seit 1968 die Strafverfolgung von NS-Gewaltverbrechern, etwa aus den Vernichtungslagern, verhindert. Denn auch die Gesetzesänderung von 1968 hat es ja weiterhin ermöglicht, einem KZ-Schergen die bewußte Teilnahme an Morden nachzuweisen. Anders wäre ja Strafverfolgung etwa von Demjanjuk oder Gröning nicht möglich geworden. Ohne hier in die juristischen Einzelheiten gehen zu wollen, sei lediglich darauf hingewiesen, daß die nach dem individuellen Tatbeitrag fragende Rechtsprechung des Auschwitz-Verfahrens in dem Urteil des Landgerichts München II gegen Demjanjuk nicht aufgegeben worden ist. Denn das Gericht hat lediglich zutreffend festgestellt, daß derjenige, der in einem Lager, in dem ausschließlich Menschen umgebracht worden sind, und nicht etwa auch Arbeitskommandos beaufsichtigt wurden, oder aber Personen vorübergehend gefangen gehalten wurden, natürlich nichts anderes getan haben kann, als bewußt und willentlich an der Vernichtung dieser Menschen mitzuwirken.

Die fantastischen Zahlen von NS-Tätern in dieser Sendung finden in den Fakten keine Grundlage. Wenn man wohl zutreffend die Gesamtzahl der Angehörigen der SS-Totenkopfverbände, denen die Bewachung und der Betrieb der Vernichtungslager oblag, mit rund 45.000 Mann annimmt, dann ist das weit entfernt von jenen 500.000 oder gar 13 Millionen die in der Sendung genannt werden. Aber es soll ja offensichtlich auch hier die Botschaft verkündet werden, daß unsere Vorfahren allesamt entweder Naziverbrecher waren, oder wenigstens von diesen Verbrechen gewußt und sie gebilligt haben. Und das begründet dann natürlich auch die nach dem Krieg in Gang gesetzte Umerziehung der Deutschen von verstockten Militaristen, Nationalisten und autoritätshörigen Untertanen in friedliche und weltoffene Demokraten. Dabei ist dann allerdings das Urteilsvermögen arg beschädigt worden. Bei den Autoren und Beiträgern dieser Sendung ist das ja auch offenbar gut gelungen.

Wenn man sich allerdings die Mühe macht, auch einmal in die Archive zu gehen, dann findet man beispielsweise Aussagen wie diese eines ehemaligen Gewerkschafters und KZ-Häftlings: „Man hätte jeden, der die Öffentlichkeit von solchen Geschehnissen in Kenntnis setzte, für einen Schurken oder einen Wahnsinnigen gehalten. Weshalb denn auch Menschen, die diese Dinge nicht tagtäglich mit angesehen und erlitten haben, heute noch nicht glauben wollen, daß sie tatsächlich geschehen sind. Ja, mir selbst erscheint es oft traumhaft unwirklich, wenn ich mich in Rückerinnerung an die furchtbaren Exzesse, deren Zeuge ich während meiner fünfjährigen Lagerhaft sein mußte, die Gewißheit ihres Geschehens zu verschaffen suche.“ Der Mann war offensichtlich nicht in einem Vernichtungslager, sondern „nur“ in einem „normalen“ KZ. Es sollte jedenfalls den in der Sendung zitierten Historikern und Juristen auch bekannt sein, welch strenge Geheimhaltungsvorschriften das Regime damals hatte, gerade im Hinblick auf die Vernichtungslager, die im übrigen samt und sonders auf dem Gebiet des eben unterworfenen Polen lagen. Da kam eh so gut wie kein Deutscher außer eben den SS-Schergen hin. Die Wehrmacht kämpfte ja schon in Rußland. Die Auswahl der Juristen, die in der Sendung zu Wort kommen, ist allerdings sehr einseitig. Es kommen ausschließlich solche zu Wort, die in NS-Verfahren als Ankläger oder Nebenklägervertreter aufgetreten sind oder entsprechend kritische Literatur veröffentlicht haben. Da nimmt es dann nicht Wunder, daß auch der offenbar als beispielhaft aufgeführte Fall Engel nicht zutreffend dargestellt wird. Die Verurteilung dieses SS-Angehörigen durch das Landgericht Hamburg wegen Mordes zu einer vergleichsweise niedrigen Freiheitsstrafe von sieben Jahren wird zwar halbwegs zutreffend geschildert. Die nach damaligem Recht zulässige Erschießung von Sühnegefangenen wurde nach Auffassung des Landgerichts Hamburg allerdings nicht nur wegen des Umstandes, daß die Delinquenten jeweils mit ansehen mußten, wie ihre unglücklichen Vorgänger erschossen wurden, als Mord (Tatbestandsmerkmal grausam) qualifiziert. Das Urteil ist allerdings nicht, wie in der Sendung behauptet, vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Vielmehr hat der Bundesgerichtshof das Verfahren eingestellt, weil seines Erachtens vom Landgericht nicht festgestellt worden war, ob der Angeklagte auch subjektiv die Mordmerkmale verwirklicht hatte. Eine Aufhebung und Zurückverweisung an das Landgericht wollte man jedoch nicht verfügen, weil der Angeklagte bereits im 95. Lebensjahr stand, und deswegen nicht zu erwarten sei, daß er das Ende des Verfahrens noch erleben werde. Man könnte natürlich auch sagen, daß der Bundesgerichtshof sich um den nach seiner Rechtsauffassung eigentlich zwingenden Freispruch herumdrücken wollte. Nicht wenige juristische Kommentatoren haben das so ausgedrückt.

Dem Anspruch des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Deutschland, seriös zu informieren, wird diese Sendung auch nicht entfernt gerecht. Vielmehr handelt es sich um Geschichtsklitterei der übelsten Sorte. Die allermeisten Zuschauer haben nicht die Informationen und verfügen nicht über das historische und juristische Wissen, das man nun einmal braucht, um solche Desinformation zu entlarven. Und dafür zahlt man auch noch zwangsweise Gebühren.

Sprachregelung

Die etablierten politischen Parteien CDU/CSU und SPD haben sich angesichts der Wahlerfolge der AfD und deren Bestätigung – mit wachsender Tendenz – in den Umfragen offenbar entschlossen, die bisher gepflogene Verteufelung dieser Partei aufzugeben und einen sachlichen Umgang mit ihr einzufordern. Von der Linken und den Grünen hört man so etwas (noch) nicht. Herr Lindner wartet wie immer erst einmal ab, wohin die Kompanie marschiert, um dann hinterher zu laufen. In den Talkshows beobachtet man zunehmend einen sachlichen Umgang mit den Vertretern dieser Partei, der sicherlich zum Teil auch dem Umstand geschuldet ist, daß sie eher peinliche Gestalten wie Herrn Höcke wohl davon überzeugen konnte, solchen Gesprächsrunden künftig fern zu bleiben. Endgültig in der Normalität ist die AfD in Bayern angekommen, nachdem ihr Vorsitzender an Helmut Markworts Sonntagsstammtisch teilnehmen durfte und sich nicht nur wacker geschlagen hat, sondern als Gast wie alle anderen behandelt wurde.

Nur bei den Nachrichtenredaktionen ist wohl immer noch nicht angekommen, daß die AfD gleichberechtigt am politischen Diskurs teilnimmt, was ja gerade einschließt, daß sie sich harten Sachdiskussionen stellen muß. Man nennt das auch, liebe Chefredakteure unserer Nachrichtensendungen, Demokratie. Demokraten zeichnen sich dadurch aus, daß sie mündige Bürger sind. Diese politische Mündigkeit zeigt sich vor allem daran, daß man selber denken kann, ganz im Sinne Immanuel Kants „sapere aude“, das ich zum Untertitel dieser Website erkoren habe. Selberdenker können und wollen selber beurteilen, in welche Ecke sie Politiker und Parteien zu stellen haben. Gouvernanten und Nachhilfelehrer brauchen sie dazu nicht. Darum, liebe Chefredakteure, laßt künftig einfach solche Eigenschaftswörter wie „rechtspopulistisch“ einfach weg, und laßt Eure Nachrichtenableser einfach von der AfD sprechen, wie von der CDU oder der SPD. Übrigens: Wer Populismus sagt, beweist damit nur seine Arroganz. Die aber ist bekanntlich die Zwillingsschwester der Ignoranz. Oder mit einem schönen deutschen Sprichwort: Dummheit und Stolz wachsen auf dem selben Holz.

Wem nützt es denn?

Nun kommt es endlich ans Tageslicht. Was man bisher nur ahnte, wird zur Gewißheit: TTIP soll ein völkerrechtliches Regelwerk werden, von dem nahezu ausschließlich US-amerikanische Konzerne profitieren. Und genauso klar wird nun, warum die amerikanische Seite so verbissen auf Geheimverhandlungen bestanden hat. Die entwürdigenden Umstände, unter denen deutsche Regierungsmitglieder und Parlamentsabgeordnete ein wenig in den Verhandlungspapieren herumlesen dürfen, sind für sich alleine schon ein Skandal erster Ordnung. Eine Regierung, die auf sich und ihr Land etwas hält, hätte dieses Ansinnen eines Verhandlungspartners mit der nötigen Bestimmtheit zurückgewiesen. Angebracht wäre die Geste des Vercingetorix gewesen, mit der er Caesar sein Schwert vor die Füße warf. Der Hinweis der Bundesregierung und der amerikanischen Seite, auch etwa Tarifverhandlungen oder Verhandlungen zwischen Unternehmen unterlägen doch der Geheimhaltung, verfängt nicht. Vielmehr handelt es sich dabei um eine ebenso dreiste wie faule Ausrede. Hier geht es schließlich um Regelungen, die für das tägliche Leben der Bürger in den USA und in Europa von großer Bedeutung sind. Schließlich geht es jeden einzelnen Bürger etwas an, von welcher Qualität etwa Lebensmittel oder Kraftfahrzeuge sind. Leben und Gesundheit hängen nun einmal auch davon ab. Auch Friedensverhandlungen und sonstige wichtige Konferenzen finden durchaus nicht stets unter strikter Geheimhaltung statt. Vielmehr weiß man in der Öffentlichkeit durchaus, um was es geht, und welche Positionen jeweils vertreten werden. Alles andere wäre ja auch unserem Verständnis von Demokratie fremd.

Man muß jetzt immerhin zugeben, daß die amerikanische Seite auf eine signifikante Absenkung europäischer, insbesondere deutscher Standards hinwirkt. Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob bereits seriöse Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit eines Lebensmittels dazu führen, daß es nicht für den Verzehr von Menschen freigegeben wird, oder ob dies erst dann gilt, wenn bereits Schadensfälle (sprich: Todesfälle) eingetreten sind, und der Ursachenzusammenhang zwischen dem Verzehr eines Lebensmittels und der Gesundheitsbeschädigung oder gar dem Tod des Konsumenten wissenschaftlich zweifelsfrei bewiesen worden ist.

Gerade in diesem Zusammenhang hat die nach wie vor beinhart vertretene Forderung der amerikanischen Seite ein besonderes Geschmäckle, eine sogenannte Investorenschutzklausel durchzusetzen. Diese Klausel soll nichts anderes bewirken, als den Anteilseignern etwa US-amerikanischer Agrarkonzerne die Sicherheit zu geben, daß ihre Investitionen sich rentieren, weil etwaige Verbote europäischer Staaten, ihren Schund zum Verzehr freizugeben, von ihnen vor privaten Schiedsgerichten angefochten werden können. Solche Schiedsgerichte gibt es natürlich schon jetzt. Zu Richtern werden dort in aller Regel Juristen aus den großen internationalen Anwaltskanzleien berufen. Diese Kanzleien haben in aller Regel ihren Hauptsitz in den USA und werden entsprechend amerikanisch dominiert, auch wenn sie Niederlassungen in europäischen Ländern haben, in denen selbstverständlich auch in diesen Ländern bei den Gerichten zugelassene einheimische Anwälte arbeiten. Diese großen Kanzleien vertreten natürlich die Interessen ihrer Klienten, zu denen gerade jene Agrarkonzerne gehören. Man wird doch nicht allen Ernstes behaupten wollen, daß etwa ein Anwalt aus einer dieser Kanzleien, der in ein solches Schiedsgericht berufen wird, nicht wenigstens unbewußt die Interessen jenes Unternehmens berücksichtigt, das häufig Klient seiner Kanzlei und heute nun einmal Partei in einem Schiedsgerichtsverfahren ist, indem er als Richter amtiert. Es soll also sichergestellt werden, daß nicht nur die Bestimmungen jenes beabsichtigten internationalen Handelsabkommens zwischen den USA und der EU die Vorstellungen US-amerikanischer Konzerne hinreichend berücksichtigen, sondern es soll darüber hinaus sichergestellt werden, daß eventuell unbotmäßige europäische Staaten von den Schiedsgerichten ihrer eigenen Anwälte zur Ordnung gerufen werden.

Daß unter diesen Umständen die Bundesregierung unbeirrt erklärt, das beabsichtigte Abkommen sei für unser Land vorteilhaft und müsse deswegen auch in Kraft gesetzt werden, ist unglaublich. Man erliegt hier offenbar den Einflüsterungen der Wirtschaft. Natürlich gehört es zu den Grundgesetzen der Betriebswirtschaft, daß Unternehmen Gewinne machen müssen. Und es gehört auch zu diesen Regeln, daß möglichst hohe Gewinne gemacht werden. Somit haben die Manager und Verbandssprecher der Wirtschaft nichts anderes im Sinn, als möglichst viel zu verdienen.

Politiker, die ihr Volk vertreten und geschworen haben, von ihm Schaden abzuwenden, können jedoch nicht ausschließlich die Interessen der Wirtschaft im Auge haben. Natürlich ist ohne eine florierende Wirtschaft alles nichts. Indessen leben wir auch jetzt bereits recht ordentlich, um es zurückhaltend auszudrücken. Im internationalen Vergleich sogar sehr ordentlich. Es liegt also nicht im Gesamtinteresse unseres Landes, daß seine Unternehmen immer mehr verdienen, unabhängig davon, womit. Im Gesamtinteresse unseres Landes liegt vielmehr auch, daß seine Bürger die hohe Lebensqualität eines Landes genießen können, das unter anderem dafür Sorge trägt, daß nur sichere Produkte in den Verkehr gelangen. Oder mit der Weisheit der nahezu völlig ausgerotteten Indianer zu sprechen: „Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluß vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, daß man Geld nicht essen kann.“

Islam und Grundgesetz

Eines der beherrschenden Themen in der politischen Debatte dieser Tage ist die angebliche Islamophobie, die sich nach Meinung politisch korrekter Kommentatoren und islamischer Funktionäre insbesondere in den Anträgen zum bevorstehenden Programmparteitag der AfD hemmungslos Bahn bricht, aber auch in dem Entwurf eines Islamgesetzes der CSU. Zur Versachlichung der Debatte ist es hilfreich, die Vereinbarkeit von Islam und Grundgesetz einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Nun hört man vielfach, den Islam gebe es eigentlich nicht. Daran ist richtig, daß es im Islam keinen Papst gibt, der wie in der katholischen Kirche ex cathedra Glaubenssätze mit allgemein verbindlicher Wirkung verkünden kann. Schon in den übrigen christlichen Kirchen fehlt es an einer zentralen Glaubensautorität, wenn auch eine gewisse Einheitlichkeit durch die Bibel vorgegeben ist. Anders ist es in der Tat im Islam. Zwar sollte man meinen, der Koran als in Schriftform gegossenes Gesetz Allahs lasse keine Interpretationen zu. Wir wissen, daß dem nicht so ist. Abgesehen von den großen Strömungen Sunna und Schia, kleineren wie der alevitischen Glaubensrichtung und der Ahmadiyya Sekte gibt es selbst innerhalb der quantitativ bei weitem bedeutendsten Richtung der Sunna eine Reihe so genannter Rechtsschulen. In Saudi-Arabien ist der Wahabismus bekanntlich die von Staats wegen allein gültige Auslegung des Islam. Hinzu kommt die Scharia, gewissermaßen eine Konkretisierung des Islam. Dennoch darf man festhalten, daß Koran und Scharia das Wesen des Islam ausmachen, und somit für alle Gläubigen verbindlich sind, gleichgültig, in welchem Ausmaß sie sich wirklich daran halten.

Das Bundesverwaltungsgericht steht nicht in dem Verdacht, sich am politischen Meinungsstreit zu beteiligen, insbesondere nicht etwa dem sogenannten Rechtspopulismus zu frönen. Es hat jedoch mit seinem Urteil vom 14.05.2014, Aktenzeichen 6 A 3/13, eine salafistische Vereinigung verboten. Der Salafismus ist eine besonders strenge und nach eigenem Verständnis allein am ursprünglichen Islam ausgerichtete Glaubensrichtung. Sie beruft sich auf den Wortlaut des Korans ebenso wie die allgemein verbindlichen Regelungen der Scharia. Das Bundesverwaltungsgericht stellt dazu fest:

Den von der Vereinigung…… vertretenen und verbreiteten Lehren liegt nach den Feststellungen des Gerichts eine Werteordnung zu Grunde, die im Widerspruch zu derjenigen des Grundgesetzes steht. Von besonderem Gewicht sei dabei die Nichtanerkennung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG durch die Propagierung von in der Scharia vorgesehenen grausamen Strafen. Die Bestrafung der Handamputation bei qualifiziertem Diebstahl, des Kreuzigens und Tötens bei raubähnlichen Delikten, des Auspeitschens bei religiösen Verfehlungen und bei unzüchtigem Verhalten sowie des Steinigens bei Ehebruch würden nach dieser Lehre als gerecht, praktikabel, logisch und im eigenen Interesse der Delinquenten liegend geschildert. Hinzu komme die Befürwortung von gleichfalls aus Vorgaben der Scharia abgeleiteten Verhaltensweisen, die dem Verfassungsgebot der Gleichberechtigung von Frauen und Männern aus Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG zuwiderlaufen. Das Verständnis der Scharia als eines von Gott gesetzten und deshalb allen staatlichen Gesetzen übergeordneten Rechts stehe im Widerspruch zu den grundgesetzlichen Prinzipien des Rechtsstaats bzw. der Demokratie.

Das Bundesverwaltungsgericht hat zusätzlich den Verbotsgrund des Zuwiderhandelns gegen den Gedanken der Völkerverständigung bejaht (§ 3 Abs. 1 Alt. 3 VereinsG). Es hat dies in tatsächlicher Hinsicht aus Reden, Bittgebeten und Liedern abgeleitet, in denen unter anderem haßerfüllte Vernichtungswünsche gegen Amerika, Juden, Christen und Schiiten ausgestoßen werden, teilweise verbunden mit dem ausdrücklichen Appell, sich dem gewaltsamen Dschihad anzuschließen und auch vor dem Märtyrertod nicht zurückzuschrecken.

Es mag zuzugeben sein, daß Salafisten und andere Islamisten einen besonders radikalen (radikal heißt nun einmal von der Wurzel her) Islam vertreten. Niemand jedoch wird bestreiten, daß alle genannten Vorschriften nun einmal im Koran und in der Scharia enthalten sind. Und ein Blick auf Länder, in denen der Islam sein Ziel erreicht hat und Staatsreligion geworden ist (Iran, Saudi-Arabien) zeigt mit nicht zu überbietender Klarheit, was sein Wesen ist. Mit unserer demokratischen, liberalen und rechtsstaatlichen Verfassung ist das alles nicht vereinbar, wie das Bundesverwaltungsgericht zutreffend feststellt. Politisch korrekte Zeitgenossen und Islamfunktionäre mögen daher die Richter der Islamophobie zeihen. Zu wünschen ist jedoch, daß die übergroße Mehrheit der Entscheidungsträger in diesem Lande mit dem Vorwurf der Islamophobie gut leben können, wenn sie den Islam hierzulande allenfalls in homöopathischer Verdünnung zulassen.

Die rote Null

Die bayerische Staatsregierung hat nun endlich ein Integrationsgesetz in den Landtag eingebracht. Dieses Gesetz soll dazu beitragen, daß Zuwanderer aus fremden Kulturen sich in unser Volk integrieren, zu deutsch: einfügen. Dazu enthält es eine Reihe von vernünftigen Maßnahmen, die darauf hinauslaufen, daß Zuwanderer auch die bayerische Leitkultur annehmen. Auch der Bundesrepublik Deutschland stünde ein solches Gesetz nicht nur gut an, es wäre dringend notwendig. Man muß das insbesondere angesichts der Vorkommnisse der letzten Monate nicht weiter vertiefen. Die Kölner Silvesternacht muß man nicht eigens erwähnen. Erwähnen muß man jedoch die sich häufenden Übergriffe und die häufig zu erlebende Weigerung, die hier üblichen Höflichkeitsformen zu praktizieren.

Für den Vorsitzenden der SPD-Fraktion im bayerischen Landtag, Markus Rinderspacher, ist das jedoch ein Abschottungsgesetz. Damit wollte dieser politische Leichtmatrose wohl zum Ausdruck bringen, daß dieses Gesetz abzulehnen sei, wofür er auch – sachlich völlig verfehlt – die bayerische Verfassung und das Grundgesetz für sich in Anspruch nahm. Bei Lichte besehen, ist die Einstufung als Abschottungsgesetz nicht einmal als Kritik, sondern eher als Lob zu werten. Von gewissen Einstellungen und Verhaltensweisen der Zuwanderer aus dem Orient und Schwarzafrika müssen wir uns abschotten. Das xenophile Geplapper solcher Flachdenker wie Rinderspacher bewegt sich klaftertief unterhalb des intellektuellen Niveaus, das für die zutreffende Analyse und zielführende Vorschläge zur Lösung des derzeit wohl größten Problemes unseres Landes erreicht werden muß.

Der politische Leichtmatrose Rinderspacher sollte sich, so er kann, an einem verstorbenen Parteigenossen orientieren, der mehrere Jahre als Kapitän auf der Brücke des deutschen Staatsschiffs gestanden und es durch viele Untiefen sicher gesteuert hat. Die Rede ist von Helmut Schmidt. Er hat im Jahre 2004 gegenüber der Süddeutschen Zeitung, die sicherlich Pflichtlektüre des Herrn Rinderspacher und seiner Genossen ist, erklärt: „Die multikulturelle Gesellschaft ist eine Illusion von Intellektuellen.“ Auch wenn ich mich ehrlich gesagt damit schwer tue, Leute wie Herrn Rinderspacher unter die Intellektuellen zu rechnen: einen solchen Satz sollte sich dieser politische Leichtmatrose hinter die Ohren schreiben. Helmut Schmidt hat eben klar erkannt, welches Problem wir uns mit der ungesteuerten Zuwanderung ins Land geholt haben. Am 11. Juni 2005 erklärte er in einem FOCUS-Interview: „Wir müssen eine weitere Zuwanderung aus fremden Kulturen unterbinden. Als Mittel gegen die Überalterung kommt Zuwanderung nicht infrage. Die Zuwanderung von Menschen aus dem Osten Anatoliens oder aus Schwarzafrika löst das Problem nicht. Es schafft nur ein zusätzliches dickes Problem.“ Deutschland habe sich damit in den vergangenen 15 Jahren (also seit 1990) übernommen, erklärte der Altkanzler weiter. „Wir sind nicht in der Lage gewesen, alle diese Menschen wirklich zu integrieren. 7 Millionen Ausländer in Deutschland sind eine fehlerhafte Entwicklung, für die die Politik verantwortlich ist.“ Es sei deshalb falsch, Ausländer für die Arbeitslosigkeit verantwortlich zu machen. Diejenigen, die sich nicht in die deutsche Gesellschaft integrieren wollten oder könnten, hätte man besser draußen gelassen.

Vor zehn Jahren konnte der Altkanzler noch nicht ahnen, in welchen Schlamassel seine Nach-Nach- Nachfolgerin unser Land einst stürzen würde. Von seinen bayerischen Genossen hat er in der Regel nicht viel gehalten. Deren heutige Führungsriege könnte er wohl nicht mehr ernst nehmen. Über deren Einstufung etwa durch Franz Josef Strauß wollen wir erst gar nicht nachdenken. Seine Vergleiche aus dem Tierreich waren doch häufig zu drastisch, auch wenn sie in der Sache berechtigt waren.

Alles schon mal dagewesen

Michael Klonovsky hat dankenswerter Weise seine acta diurna wieder geöffnet und weist gleich darauf hin, daß alles schon mal dagewesen ist, um ein Bonmot des berühmten Rabbi Ben Akiba (50-137 n. Chr.) zu bemühen. Seit Monaten hören wir immer wieder von Übergriffen „nordafrikanisch aussehender“ junger Männer auf Mädchen und Frauen, auch in Schwimmbädern. Wir hören und lesen auch, daß diese Täter für gewöhnlich in Horden auftreten und gegenüber Ordnungskräften, sagen wir einmal, sehr selbstbewußt auftreten. Michael Klonovsky verlinkt dazu auf einen Spiegel-Artikel aus dem Jahre 1964 (!). Es lohnt sich, ihn zu zitieren:

„Den Pariserinnen wird das Plätschern vergällt. Wo ein vereinzelter Bikini im Frei-Bassin paddelt, ist er bald von bräunlichen Schwimmern eingekreist und angetaucht. Zehn,zwanzig Algerier-Hände zerren an den Verschlüssen des Badekostüms und rauben der Trägerin das Textil. Vor allem am Wochenende beherrschen die souverän gewordenen Nordafrikaner die Pariser Bassins, das auf Seine-Pontons schwimmende Feudal-Bad Deligny ebenso wie das Vorstadt-Becken von Puteaux. Folge: Die Bademädchen meiden die Wässer an solchen Tagen, ihr männlicher Anhang bleibt fern. Energische Bademeister, die gegen die Freibeuter einzuschreiten wagen, werden nach Dienstschluß auf dem Trockenen von feindseligen Rotten bedroht. Von den Algeriern aus Algerien verjagt, sehen sich die Franzosen nunmehr von den Siegern auch aus den Schwimmbecken ihrer Hauptstadt gedrängt. Auf Abhilfe ist nicht zu rechnen. Denn Tag für Tag verlassen an die 600 Algerier das von Arbeitslosigkeit und Inflation geplagte Land Ben Bellas, um beim ehemaligen Kolonialherren jenseits des Meeres Brot zu suchen. Der leergefegte französische Arbeitsmarkt konnte etliche Tausend ohne weiteres aufnehmen. Doch der Strom schwoll ständig an: 1956 lebten 300.000 Algerier in Frankreich, Anfang 1964 waren es fast 600.000.30.000 von ihnen sind heute arbeitslos und leben von der französischen Sozialversicherung. 13.000 französische Krankenbetten sind von Algeriern belegt.

Die Pariser Polizei sah sich bald vor der Aufgabe, mit einer Kolonie von 200.000 Algeriern fertig zu werden, die zwar nur 3 % der hauptstädtischen Bevölkerung ausmacht, auf deren Konto jedoch im vergangenen Jahr
– 32 % der Morde,
– 39 % der Autodiebstähle und
– 58 % der Diebstähle mit Schusswaffengebrauch
gingen. Ein Teil der Einwanderer importierte überdies die Gewohnheiten ihrer sanitär unterentwickelten Heimat samt den dort in Blüte stehenden Gebrechen – Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten – nach Frankreich. Die französischen Gesundheitsbehörden konnten gegen die unhygienische Flut ebensowenig mit Sondermaßnahmen vorgehen wie die Pariser Polizei gegen die Kriminalität der Braunen: Nach den Verträgen von Evian genießen die Algerier die gleichen Rechte wie die Franzosen, insbesondere uneingeschränkte Freizügigkeit. Erst 1965 müssen sich die 600.000 Einwanderer entschieden haben, ob sie für Frankreich oder für Algeriern optieren wollen. Dann können Ben Bellas Untertanen als Ausländer behandelt und beispielsweise einer besonderen gesundheitspolizeilichen Überwachung unterworfen werden.

In Marseille, dem wichtigsten Importort, waren die Ankömmlinge bislang schon medizinisch gesichtet worden, jedoch so behutsam, dass von einer wirksamen Kontrolle nicht die Rede sein konnte: Um des algerischen Erdöls und der algerischen Atombomben-Terrains willen vermeidet die Pariser Regierung alles, was nach Diskriminierung der in Frankreich lebenden Algerier aussehen könnte.Wer überdies nicht via Marseille, sondern über Spanien, Italien oder einen Flughafen nach Frankreich einreiste, blieb gänzlich unkontrolliert.

Um Algerien vor der Entvölkerung und Frankreich vor weiterem Zustrom einigermaßen zu bewahren, vereinbarten Paris und Algier jedoch Mitte April, die Auswanderer künftig schon in der Heimat zu sieben: Ein in den algerischen Großstädten eingerichteter Gesundheits-Service wird die Frankreich-Fahrer ab 1. Juli auf Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten prüfen. So entfällt die Frage des Rücktransports abgewiesener, oft mittelloser Einwanderer, und Frankreich erspart sich das Odium, arme Unterentwickelte von seinen Küsten ins Meer zu stoßen.

In den hauptstädtischen Schwimmwässern werden die Braunen sich weiterhin tummeln, um die Baigneusen anzutauchen und abzutasten. Der für Muselmanen ungewohnte Anblick knapper Bikinis läßt die Schwimmer Freuden ahnen, die sie sonst schwer finden: Unter den 600.000 Frankreich-Algeriern sind nur 40.000 Frauen.“

52 Jahre später hat sich nichts geändert. Ob allerdings der Spiegel von heute es wagen würde, einen solchen Bericht mit diesem Sprachgebrauch zu veröffentlichen, dürfte wohl kaum mit Ja zu beantworten sein. Weiter will ich das nicht kommentieren, denn dieser Blog hat ja den Untertitel: sapere aude! Meine Leser können eben selber denken.

Duo cum faciunt idem, non est idem

Wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht dasselbe, textete einst bissig der römische Dichter Terenz. Damit hat er eine jener unsterblichen Weisheiten formuliert, die in der Tat immer wieder auf Sachverhalte des privaten wie des öffentlichen Lebens zutreffen. Das können wir aktuell wieder an der Aufregung um die Anträge auf dem bevorstehenden Satzungsparteitag der AfD beobachten, die eine Eindämmung des Islams in der deutschen Öffentlichkeit bezwecken. Unter anderem wird wohl beschlossen werden, ein Verbot des Imports von Imamen und der Finanzierung von Moscheen aus dem Ausland in die Satzung der Partei aufzunehmen. Darob hat sich nun allenthalben ein Sturm der Entrüstung erhoben. Der Vorwurf der Islamfeindlichkeit ist noch der harmloseste. Eine SPD-Politikerin, die beinahe unsere Bundespräsidentin geworden wäre wie auch der ebenso unvermeidliche wie unsägliche Aiman Mayzek stellten das in eine Reihe mit der Judenverfolgung durch die Nazis.

Abgesehen davon, daß dies natürlich hanebüchener Unsinn ist, wollen wir zu diesem Thema doch einmal kurz in die jüngsten Pressemeldungen schauen. So erfahren wir heute aus der Welt am Sonntag und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, daß in deutschen Moscheen derzeit rund 970 Imame predigen, die von der türkischen Religionsbehörde entsandt worden sind. Ihre Aufenthaltsdauer in Deutschland liege in der Regel bei fünf Jahren, schreibt die Welt am Sonntag unter Berufung auf die türkisch-islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib). Das geht selbst dem Grünen-Chef Cem Özdemir zu weit. Zwar gebe es in diesen Moscheen durchaus viele engagierte Gemeindemitglieder, die seines Erachtens „tolle Arbeit“ leisteten. Der Dachverband selbst aber sei der verlängerte Arm des türkischen Staates. Ankara mache die Ditib immer mehr zu einer politischen Vorfeldorganisation der regierenden AKP. Darüber hinaus sieht Özdemir vor allem den Einfluß des Wahabismus als großes Problem. Der Wahabismus ist nun einmal tatsächlich ein Steinzeit-Islam, eher aber ein authentischer Islam, der zum Beispiel Frauen verbietet, Auto zu fahren und Todesurteile auf den Marktplätzen durch Kopfabschlagen vollstrecken läßt. Aber auch die Bürgermeisterin des Berliner Bezirks Neukölln, eine SPD-Politikerin, sieht es kritisch, wenn Moscheevereine fremdgesteuert sind und dort Imame predigen, die nicht nach dem deutschen Werteverständnis ausgebildet und hier aufgewachsen sind. Der SPD-Vorsitzende Gabriel hat dem auch entsprochen, indem er im Dezember des vergangenen Jahres Saudi-Arabien vor der Finanzierung von Extremismus gewarnt hat. Die Finanzierung wahabitischer Moscheen in aller Welt aus Saudi-Arabien sieht er äußerst kritisch und fordert gar ein radikales Vorgehen. Dieser radikale Fundamentalismus, der sich in salafistischen Moscheen abspielt, ist nicht minder gefährlich als der Rechtsradikalismus, so Gabriel, wobei ihm SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann ausdrücklich beispringt. Auch der Präsident des Bundesamtes für den Verfassungsschutz hat im März dieses Jahres vor der Radikalisierung von Flüchtlingen in Moscheen gewarnt. Überhaupt hat er vor der wachsenden Zahl nicht moderater arabischsprachiger Moscheen in Deutschland gewarnt. Der Bau dieser Moscheen werde zum Teil durch private Spenden aus Saudi-Arabien gefördert. Die kritische Haltung der CSU zu diesen fremdfinanzierten und fremdgesteuerten Moscheen ist bekannt. Ein Totalausfall ist ersichtlich nur die Linke. Deren religionspolitische Sprecherin im Bundestag hat betont, es dürfe keine sogenannte Sonderbehandlung einzelner Religionen geben. Deshalb brauche Deutschland auch kein Islamgesetz, wie das in Österreich gilt.

Wenn zwei dasselbe tun, ist es noch lange nicht dasselbe. Als Terenz das geschrieben hat, konnte er wohl noch nicht ahnen, daß er damit eine offenbar für alle Zeiten gültige Analyse formuliert hatte. Positioniert sich die als wahlweise rechtsextremistisch, rechtsradikal oder auch „nur“ rechtspopulistisch gescholtene AfD gegen radikalislamische Einflüsse aus dem Ausland, so ist das selbstverständlich wahlweise islamophob, verfassungswidrig oder sonst wie vom Teufel. Kommt dergleichen aus dem Munde eines Vorsitzenden von SPD oder Grünen, ist das ein ernsthafter Beitrag zum politischen Diskurs in Deutschland.

In den mehr als 2000 Jahren, seit Terenz diese Weisheit niedergeschrieben hat, hat sich also nichts geändert.

Beleidigung des Türkentums

Man sollte eigentlich meinen, Musik und Politik hätten nichts miteinander zu tun. In diesen Tagen werden wir eines schlechteren belehrt. Die Türkei hat auf EU-Ebene gegen das Konzertprojekt „Aghet“ der Dresdner Sinfoniker zum Genozid an den Armeniern vor 100 Jahren interveniert. Der türkische Botschafter soll verlangt haben, daß die Europäische Union die finanzielle Förderung für die internationale Produktion einstellt, so der Intendant der Dresdner Sinfoniker. Die Werbung für das Konzert wurde dann auch von der einschlägigen EU-Website gelöscht. In diesem Zusammenhang fällt mir natürlich unwillkürlich ein, daß die EU sich in der Flüchtlingsfrage vom Wohlwollen der Türkei abhängig gemacht hat, was unsere famose Bundeskanzlerin durchgesetzt hat.

Der Umgang der Türkei mit dem Völkermord an den Armeniern vor 100 Jahren ist in der Tat bemerkenswert. Es dürfte in der historischen Wissenschaft inzwischen nahezu nicht mehr streitig sein, daß der Tod von über 1 Million Armeniern im Zuge ihrer Vertreibung aus dem osmanischen Reich als Völkermord im Sinne der einschlägigen Konvention der Vereinten Nationen anzusehen ist. Die Leugnung dieses Völkermordes ist sogar in einigen Staaten Europas strafbar (Schweiz, Griechenland, Slowakei etc.). Umgekehrt ist es in der Türkei strafbar, diesen Völkermord bei seinem Namen zu nennen. Die Handhabe dafür ist der im internationalen Vergleich sicherlich einzigartige Art. 301 des türkischen Strafgesetzbuches („Beleidigung des Türkentums“). Diese Vorschrift dient Herrn Erdogan und seinen Hofschranzen in erster Linie dazu, mißliebige Journalisten und Schriftsteller aburteilen zu lassen. Von einer unabhängigen Justiz kann in diesem Lande ja keine Rede sein.

Welche Maßstäbe indessen in der Europäischen Union herrschen, in die Erdogan sein Land so rasch wie möglich führen will, sollte er sich vielleicht einmal näher ansehen. So hat der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte im Jahre 2013 entschieden, daß die Meinungsfreiheit auch für die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern gilt. Auf der anderen Seite existiert seit 2007 eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit, die ausdrücklich auch die Leugnung und Trivialisierung von Völkermorden verbietet. Die europäische Rechtslage läßt sich somit dahingehend zusammenfassen, daß man den Völkermord an den Armeniern nicht leugnen darf, aber auch nicht bestraft werden darf, wenn man es trotzdem tut.

Man stelle sich nur einen Augenblick lang vor, die Regierung eines europäischen Landes, etwa Deutschlands, stelle den Völkermord an den europäischen Juden (Holocaust) in Abrede und verfolge jeden strafrechtlich, der ihn beim Namen nennt. Abgesehen davon, daß dem in Deutschland natürlich § 130 Abs. 3 StGB entgegensteht, wie das auch in vielen anderen europäischen Ländern der Fall ist, zeigt dieser Vergleich die Unhaltbarkeit der türkischen Position zum Völkermord an den Armeniern auf. Damit wird auch an diesem Detail der türkischen Politik deutlich, daß dieses Land in der Europäischen Union nichts, aber auch gar nichts verloren hat. Nicht nur, daß die Meinungsfreiheit dort mit stiefelbewehrten Füßen getreten wird, nein, selbst die Benennung historischer Tatsachen steht unter Strafe. Man gehört eben zum orientalisch-islamischen Kulturkreis. Glaubensfreiheit, Meinungsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit sind dort unbekannt. Unsere Beziehungen zu diesem Kulturkreis sollten wir daher auf Geschäftsbeziehungen beschränken.

Heimatsuche

Jahrzehntelang fanden die Deutschen in der Parteienlandschaft ihre politische Heimat ohne sie erst suchen zu müssen. Ob sozialdemokratisch, konservativ oder liberal, in der politischen Landschaft waren diese Felder abgesteckt und Parteien zugeordnet. Die Deutschen konnten zwischen Alternativen wählen und Richtungsentscheidungen treffen.

In den letzten zehn Jahren hat sich die Parteienlandschaft verändert. Die Dreifelderwirtschaft ist von einer Monokultur abgelöst worden. Aus der ehemals reich gegliederten politischen Landschaft ist im Wege einer Art von Flurbereinigung eine Savanne geworden, in der sich aller Orten das gleiche Steppengras in der heißen Luft wiegt, die stetig aus dem Munde der geistig gleichgeschalteten Politiker weht. Wo einst bürgerliche Wähler an den Marktständen konservativer und liberaler Politiker christliche, patriotische, freiheitliche, fortschrittliche und soziale Angebote auswählen konnten, finden sie heute nur noch einen Eintopf vor, dessen Zusammensetzung immer gleich ist, auch wenn die Banderole um die Dose schwarz, rot oder grün ist. Das Rezept stammt von Frau Merkel. Die Zutaten sind auf den globalisierten Feldern einer im Wortsinne grenzenlosen Welt aus dem standardisierten Saatgut der supranationalen Agrarindustrie gezogen worden.

Diese politische Flurbereinigung konnte jedoch nicht die gesamte Landschaft erfassen. Weite Teile werden nicht mehr bewirtschaftet, eine ideologische Wüste dehnt sich dort nun aus. Dort, wo einst bürgerliche Wähler aus dem reichen Angebot auswählen konnten, ist nichts mehr.

Verlassen wir nun diese Metaphern und fragen: was tut not? Die Antwort liegt auf der Hand. Den heimatlos gewordenen bürgerlichen Wählern muß wieder eine politische Heimat gegeben werden. Das betrifft nicht nur die politischen Parteien selbst. Auch die Kirchen, Medien und das kulturelle Angebot gehen mit diesem Merkelismus konform. Das für die Koalition aus Grünen und CDU in Baden-Württemberg gewählte Bild der Kiwi trifft auf das herrschende Meinungsklima in Deutschland zu. Grün mit kleinen schwarzen Punkten, mit einem roten Preisschild daran, das ist die einzige Frucht, die im geistigen Klima unseres Landes noch wächst. Wo zum Beispiel früher die christlichen Kirchen noch das Bild der Familie verbreiteten, wie es in der Bibel steht, werden nunmehr allerlei Bildchen verteilt, auf denen Varianten menschlichen Zusammenlebens bis hin zur Mannesmann-Ehe zu sehen sind. Wo man früher noch für die Missionierung der Heiden und der Andersgläubigen gesammelt hat, wird nun für ein harmonisches Miteinander von Christen und Muslimen geworben. Wo früher von der Kanzel herab über das Reich Gottes gepredigt wurde, finden nun im Kirchenschiff Eine-Welt-Basare statt. Bei Verlautbarungen zu politischen Tagesfragen wird erst nach Nennung des Namens erkennbar, ob es sich bei dem Verfasser um einen Politiker der Grünen, einen Schauspieler oder doch um einen Geistlichen handelt. Nicht anders geht es dem Leser am Zeitungskiosk oder dem Fernsehzuschauer mit der Fernbedienung in der Hand. Ein Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda ist ebenso überflüssig wie Schulungsabende. Die Metapher vom politischen Mainstream trifft den Sachverhalt in der Tat. Der Hauptstrom eines Flusses reißt alles mit sich. Daneben gibt es kein Fortkommen.

Wer die politische Wüste beleben will, die sich topographisch rechts von der Einheitsbewegung ausgedehnt hat, muß wissen, was bürgerliche, konservative und im herkömmlichen Sinne liberale Wähler immer gewollt haben und auch heute immer noch wollen. Sie wollen vor allem in einer Welt leben, die ihnen vertraut ist, ohne sie zum Museum erstarren zu lassen. Sie wollen wirtschaftliche Sicherheit und technischen Fortschritt, aber keine Abenteuer. Sie wollen in ihrem Land nach ihren Regeln und unter Ihresgleichen leben. Sie wollen in Frieden mit ihren Nachbarn leben und Handel und Wandel mit der Welt zu ihrem Nutzen treiben. Sie sind weltoffen, aber nicht offen für alles auf der Welt. Sie lieben ihre reiche Kultur, zu der die Weimarer Klassik ebenso gehört wie die italienische Oper. Sie wollen nicht in der Enge eines europäischen Hauses, sondern in der lichten Weite eines europäischen Dorfes, jeder in seinem Hause, leben. Ganz im Sinne der humanistischen europäischen Kultur haben sie das „meden agan“ (Nichts im Übermaß) der Inschrift über dem Eingang des delphischen Orakels verinnerlicht und sind jeder Übertreibung abhold.

Wer dauerhaft den so beschriebenen politischen Platz besetzen will, der hüte sich vor jeder Übertreibung. In keiner Beziehung soll das sprichwörtliche Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden. So ist es sicherlich verfehlt, einem Isolationismus das Wort zu reden, in dem man laut darüber nachdenkt, etwa aus der NATO auszutreten. So ist es mehr als ungeschickt, einer rechten Esoterik Raum zu geben und etwa über das Reproduktionsverhalten verschiedener Menschenrassen zu brabbeln. Wer dergleichen Flachsinn absondert, muß sich nicht wundern, wenn darob das Nazometer in den Medien heftig ausschlägt.

Es geht eben darum, die große Mehrheit der politisch heimatlos gewordenen Wähler dauerhaft an sich zu binden. Es geht nicht darum, kurzlebigen Protest zu befeuern. Und es geht erst recht nicht darum, einem politischen Absolutheitsanspruch zu frönen. Ein modernes Jakobinertum mit der Stringenz eines Robespierre schreckt bürgerliche Wähler nur ab. Nur der rechtschaffene Ackerbau wird die verödeten Flächen rechts von der Merkel’schen Monokultur wieder zu fruchtbaren Ländereien machen. Das Ausbringen von scharfen Pflanzengiften hingegen würde dieses Land bis ins Grundwasser hinein verderben.

Die Justiz ist gefordert

Im sächsischen Freital hat der Generalbundesanwalt mehrere Personen wegen des dringenden Tatverdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung festnehmen lassen. Ob es wirklich der Gefahrenanalyse oder auch nur dem Bestreben nach medienwirksamer Aktion geschuldet war, daß unter anderem die GSG 9 eingesetzt wurde, kann dahinstehen. Entscheidend ist, daß möglicherweise tatsächlich eine Terrorgruppe unschädlich gemacht worden ist. Die Strafandrohung des einschlägigen § 129a StGB liegt zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe. Sollten in diesem Falle, wofür natürlich sehr viel spricht, auch schwere Brandstiftungen und Sprengstoffanschläge nachgewiesen werden, dürfte der auch dafür identische Strafrahmen insgesamt sehr weit ausgeschöpft werden. Strafrechtler und Kriminologen machen sich zwar über den abschreckenden Wert von Strafen wenig Illusionen. Wichtiger noch als die Höhe der ausgeurteilten Strafen ist vielmehr, daß die Festnahme jedes einzelnen Verdächtigen allen potentiellen Tätern signalisiert: die Gefahr ist groß, daß wir erwischt werden. Die niedrige Aufklärungsquote etwa bei Einbruch ist für viele Straftäter der Anreiz, weitere Straftaten dieser Art zu begehen. Eine hohe Aufklärungsquote im Bereich des Terrorismus ist ganz sicher geeignet, diese Pest einzudämmen. Es ist also zu hoffen, daß diesen Festnahmen weitere folgen werden. Natürlich wäre es zu begrüßen, wenn sich diese Festnahmen am Ende auch als gerechtfertigt herausstellen und entsprechende Strafurteile nach sich ziehen würden.

Etwas ratlos bleibt man allerdings angesichts der vielen nach wie vor offenbar nicht aufgeklärten linksterroristischen Straftaten zurück. Ich spreche ausdrücklich auch hier von Terrorismus, denn die Art und in Intensität, aber auch Häufigkeit von Brandstiftungen mit offenbar linksextremem Hintergrund läßt keine andere Schlußfolgerung zu als die, daß es sich auch hier um bandenmäßige Kriminalität handelt. Wie anders soll der Vorgang in Göttingen gewertet werden, wo offenbar Linksterroristen einen Brandanschlag auf das Haus einer Burschenschaft verübt haben, wobei das Feuer auf ein benachbartes Wohnhaus übersprang und es nur einem Zufall zu verdanken ist, daß in diesem Haus niemand zu Schaden gekommen ist. Nun pflegen diese Täter in der Regel nicht nur am Tatort ihre Visitenkarten in Form von einschlägigen aufgesprühten Parolen zu hinterlassen. Sie brüsten sich ihrer Taten auch regelmäßig anschließend im linksextremen Internetportal Indymedia. Es müßte doch mit dem Teufel zugehen, wenn hier nicht alsbald ähnliche Ermittlungserfolge die Festnahme jener linksextremen Terroristen ermöglichen würden, mit oder ohne GSG 9.

Ob wir es je erleben werden, daß Rechts-und Linksterroristen dann jahrelang gemeinsam im Hochsicherheitstrakt einer JVA beim Kartoffelschälen sitzen, will ich nicht prognostizieren, wünsche es mir aber.