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Ein Blick ins Gesetz

erleichtert die Rechtsfindung ungemein, ist ein alter Juristenscherz.

Das heißt natürlich, daß man zur Lösung eines Rechtsfalles tunlichst das Gesetz heranziehen sollte. Für die Medienkampagne gegen die AfD wegen der angeblichen Forderung ihrer Vorsitzenden, an unseren Grenzen gegen Flüchtlinge doch Schußwaffen einzusetzen, gilt das aber offensichtlich nicht. So hat es der ARD „Starmoderator“ Thomas Roth heute Abend geschafft, von den 30 Minuten seiner Tagesthemen 11 Minuten diesem angeblichen Skandal zu widmen, und mit Hilfe eines Kollegen, dessen Namen unwichtig ist, diese Partei samt ihrer Vorsitzenden als Wiedergeburt der NSDAP, angereichert durch Honeckers Schießbefehl, erscheinen zu lassen. Das nahm also ein gutes Drittel der Sendezeit ein, kam aber völlig ohne ein einziges Wort über die Rechtslage aus. Nachdem diese Internetseite in ihrer Unterzeile die Aufforderung zum Selberdenken enthält, will ich mich darauf beschränken, einfach einmal das Gesetz zu zitieren. Wenn schon die Medien die Bürger ohne juristisches Staatsexamen nicht aufklären, dann will ich den Lesern dieser Internetseite wenigstens die Gelegenheit geben, das Gesetz zur Kenntnis zu nehmen, um sich dann eigenständige Gedanken zum Thema machen zu können.

Ausgangspunkt ist § 11 des UzWG, in Worten: Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes. Dieser Paragraph ist übertitelt „Schußwaffengebrauch im Grenzdienst“ und lautet:

(1) Die in § 9 Nr. 1,2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten – dazu gehört die Bundespolizei, R.T. – können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes-und Landesaufgaben, die den in Abs. 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.

§ 10 Abs. 2 dieses Gesetzes regelt den Schußwaffengebrauch gegen eine Menschenmenge und lautet:
Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.

§ 12 des Gesetzes – Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch – lautet:
(1) Schußwaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Waffenwirkung gegen Sachen erreicht wird.
(2) Der Zweck des Schußwaffengebrauchs darf nur sein, angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Es ist verboten, zu schießen, wenn durch den Schußwaffengebrauch für die Vollzugsbeamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden, außer wenn es sich beim Einschreiten gegen eine Menschenmenge (§ 10 Abs. 2) nicht vermeiden läßt.
(3) Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.

Das ist die Rechtslage. Das Gesetz ist weder aus dem Dritten Reich noch aus der DDR übrig geblieben. Vielmehr stammt es vom 10.03.1961 und steht mit diesem Wortlaut nach einigen Änderungen seit dem 31.08.2015 im Bundesgesetzblatt.

Bitte nicht schießen!

„Empörung über Petrys Schußwaffenforderung“ und ähnlich schallt es aus den gesendeten und gedruckten Medien. „AfD-Chefin: Polizisten sollen notfalls auf Flüchtinge schießen“ – Empörung auf allen Kanälen.

Um Gottes Willen! Sie will auf Flüchtlinge schießen lassen! Jetzt ist doch die Katze aus dem Sack! Da sieht man doch, wessen Geistes Kind diese Petry und ihre Leute sind. Auf Flüchtlinge schießen! Da tauchen doch vor dem sprichwörtlichen geistigen Auge die schrecklichsten Bilder auf. Herzige Flüchtlingskinder, von Maschinengewehrgaben zerrissen. Kaltblütig in die Menge feuernde Männer in schwarzen (ja, tatsächlich schwarzen!) Uniformen. SS reloaded. Und schon beeilt sich ein Polizeigewerkschafter zu versichern, daß Polizei natürlich niemals auf Flüchtlinge schießen würde. Und ein Koalitionspolitiker ruft ganz schnell Mauer und Schießbefehl an der Grenze zwischen Deutschland und Deutschland in Erinnerung..

Was ist geschehen? Die Vorsitzende der AfD hat auf eine entsprechende Frage erklärt: „Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur ultima ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Wenn ein Grenzübertritt durch Worte und Maßnahmen nicht verhindert werden kann, dann muß im Notfall eben auch von der Schußwaffe Gebrauch gemacht werden. So steht es im Gesetz.“

Wenn die Empörung am größten ist, sollte größte Gelassenheit einkehren. Was hat die Dame eigentlich gesagt? Sie hat erst einmal gesagt, daß kein Polizist und sie selber auch nicht auf Flüchtlinge schießen wolle. Das ist selbstverständlich. In der medialen Öffentlichkeit muß man aber wohl auch Selbstverständliches betonen. Sie hat dann weiter gesagt, daß im Notfall, wenn also gar nichts anderes mehr geht, auch von der Schußwaffe Gebrauch gemacht werden kann. Eben als ultima ratio, was ja auf deutsch nichts anderes heißt, als letzte Wahl unter den überhaupt zur Verfügung stehenden Mitteln. Politiker mit juristischen Staatsexamina und Polizisten, die sich eifrig am Ölen der Empörungsmaschinerie beteiligen, sei ein Blick ins Gesetz angeraten. Den empfiehlt ja auch Frau Petry. Wenn es um die Grenzen geht, geht es natürlich um Vollzugsbeamte des Bundes. Für die gilt § 10 Abs. 2 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG). Und da heißt es: „Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.“ D.h. also, wenn etwa eine Menschenmenge drauf und dran ist, gewaltsam einen Grenzzaun niederzureißen und die dahinter postierten Bundespolizisten niederzutrampeln, dann werden sie ihre Schußwaffen einsetzen dürfen, wenn sie dieser Lage anders nicht Herr werden können. Natürlich muß dann immer erst einmal zur Warnung in die Luft geschossen werden, und danach möglichst nur in die Beine. Das steht nun einmal im Gesetz.

Worüber regt man sich eigentlich auf? Die Aufregung scheint mir künstlich zu sein und das Zitat der Politikerin ihren Feinden in den etablierten Parteien und Medien wie gerufen gekommen zu sein. Zwar hat sie sich vor ein paar Tagen bei Sandra Maischberger schon ähnlich geäußert, dazu noch in Anwesenheit solcher politischen Todfeinde wie Ralf Stegner und Jakob Augstein, ohne daß die mediale Entrüstungsmaschinerie umgehend angeworfen wurde. Nun hat Frau Petry den Medien den Gefallen getan, im Prinzip das gleiche noch einmal zu sagen. Besonders pfiffig war das natürlich nicht. Sie müßte eigentlich wissen, daß man stets bemüht ist, ihr das Hitlerbärtchen anzukleben. Klug wäre es daher, derart durchsichtige Fragemanöver zu durchkreuzen und etwa zu verlangen, nach realen Sachverhalten und nicht nach vielleicht theoretisch denkbaren Situationen gefragt zu werden, schließlich sei man nicht in der mündlichen Prüfung zum Polizeirecht.

Sei’s drum. Politiker, die aus der Sicht der etablierten Parteien Schmutzkonkurrenz und aus der Sicht der ihnen hörigen Medien rechtspopulistisch bis rechtsradikal sind, können an und für sich sagen was sie wollen. Man wird es ihnen immer so auslegen, daß es der eigenen Strategie nützt. Ein schönes deutsches Sprichwort sagt dazu: „Dem Reinen ist alles rein. Dem Schweine ist alles Schwein.“

 

Pappnasen

Nicht daß der Karneval, der rheinische zumal, gänzlich unpolitisch wäre. Im Gegenteil. Aus den uralten Fastnachtsbräuchen des Volkes entwickelte sich vor allem in Mainz im 19. Jahrhundert ein Karneval, der neben dem geselligen Vergnügen auch das Aufbegehren gegen die Obrigkeit in humorvoller Form zelebrierte. Die Büttenreden nahmen seither stets auch die große und kleine Politik aufs Korn, ohne dabei die völlig unpolitische Alltagskomik zu vernachlässigen. Diese Darbietungen der Merkwürdigkeiten und Tücken des täglichen Lebens erfreuen sich auch zu Recht der größten Beliebtheit. Ihre Protagonisten wie der unvergleichliche Michl Müller füllen auch außerhalb des Faschings große Veranstaltungssäle. Inzwischen sind aber auch die politischen Büttenreden ein fester Bestandteil der großen Faschingsveranstaltungen auch in Bayern geworden. Die bayerischen Bundes- und Landespolitiker kommen nicht umhin, den Elferräten in Veitshöchheim und anderswo ihre Referenz zu erweisen. Ja, die Nichterwähnung in den Büttenreden wird als ebenso schmachvolle Zuschreibung der Bedeutungslosigkeit empfunden, wie dies beim Starkbieranstich auf dem Nockherberg der Fall ist.

Hatten die klassischen Büttenreden im rheinischen Karneval früher durchaus noch Eleganz und Witz, so scheint das heute nicht mehr so zu sein. Statt mit gutmütigem Spott Politiker durch den sprichwörtlichen Kakao zu ziehen und gelegentlich auch schon einmal mit spitzen Bemerkungen Mißstände zu kommentieren, wird nunmehr mit dem Dreschflegel auf mißliebige Politiker eingeschlagen. Und das ausschließlich auf eine einzige politische Partei und völlig spaßfrei. So durfte anläßlich der Verleihung des „Ordens wider den tierischen Ernst“ in Aachen ein vollfetter Possenreißer, der ernsthaften Kabarettisten wie etwa Bruno Jonas oder Django Asül das Wasser nicht reichen kann, einen Abfallkübel diffamierender Vokabeln über der Partei Alternative für Deutschland ausleeren. Die im Saal versammelte Mattscheibenbevölkerung aus Politikern, darstellenden Künstlern aller Art und dazugehörigen Claqueuren zollte diesem Möchtegernkabarettisten auch pflichtschuldigst Beifall. Es ist ja so, daß hier ein beachtlicher Gruppenzwang herrscht. Die politisch-mediale Klasse hat nun einmal jene Partei zum Gottseibeiuns erklärt. Das wird so lange wiederholt, bis die Leute es auch glauben. Zweck der Übung ist natürlich, daß man sich mit Sachargumenten nicht mehr aufhalten muß. Das will man vor allem deswegen nicht, weil dabei die Bevölkerung vor der Mattscheibe möglicherweise feststellen würde, daß diese Partei zum Beispiel in der Flüchtlingspolitik ganz ähnliche Positionen vertritt, wie etwa die CSU und die Regierungen diverser europäischer Staaten aller Himmelsrichtungen. Von verfassungsfeindlich, rechtsradikal und ähnlichen Eigenschaften kann ohnehin nicht die Rede sein.

Nicht daß früher alles besser gewesen wäre. Lustiger war es allemal. Man wurde nicht so penetrant und gouvernantenhaft belehrt. Pflichtlachen war noch nicht angesagt.

Was unterscheidet die Politik vom Fußball?

Auf den ersten Blick erscheint diese Frage so abwegig wie die nach dem katholischen Bahnhof. Doch die Ereignisse der letzten Tage rund um die noch junge Partei Alternative für Deutschland lassen es durchaus reizvoll erscheinen, Fußball und Politik miteinander zu vergleichen.

Vergleichbar sind allerdings derzeit wohl nur die negativen Erscheinungsformen.

Beginnen wir mit den Fans. Wer hin und wieder ein Fußballstadion besucht, dem wird auffallen, daß es dort keineswegs ausschließlich um den Sport geht. Vielmehr hat eine bestimmte Spezies der Anhänger dieser schönen Sportart Fußball sich eine ganz eigene Parallelwelt geschaffen. Diese sogenannten Fans, die sich selbst nicht selten Ultras nennen oder sogar in ihrer Namensgebung Anleihen im halbkriminellen Milieu machen, fallen nicht nur durch Dauergebrüll, höchst gefährliches hantieren mit Feuerwerkskörpern und wüsten Beschimpfungen von Schiedsrichtern, Spielern und vor allem natürlich gegnerischen Fans auf. Vielmehr tragen sie schon außerhalb der Stadien, manchmal sogar unabhängig davon, ob gleichzeitig Spiele ihrer Mannschaft stattfinden, Schlägereien untereinander aus, überfallen gegnerische Fans oder auch nur harmlose Zuschauer, wobei dann auch eine Reihe von Vorschriften des Strafgesetzbuches „abgearbeitet“ werden. Man hat nicht selten den Eindruck, daß es sich dabei um ein Milieu von intellektuell unterbelichteten Zeitgenossen, in jedem Fall aber um psychisch auffällige Personen handelt. Ein solches Milieu benötigt zwingend Einpeitscher und Anführer.

Ein ähnliches Phänomen findet man heutzutage in der Politik. Die Zeiten, in denen die Leute noch schlicht und einfach politische Parteien gewählt oder nicht gewählt haben, ausnahmsweise auch einmal eine Wahlkampfveranstaltung besucht und Politikern zugehört haben, diese Zeiten gehören wohl der Vergangenheit an. Natürlich gibt es das noch. Aber es gibt inzwischen auch Versammlungen und Aufmärsche, die damit kaum noch den äußeren Anschein gemeinsam haben. Ebenso wie in den Fankurven der Stadien werden dort Parolen skandiert, die in Inhalt und Diktion nur mit dem Prädikat „unterstes Niveau“ belegt werden können. Das gilt im übrigen für die Randbereiche des politischen Spektrums rechts wie links. Ebenso wie in den Fankurven der Stadien benötigt dieser Art von Publikum auch seine Einpeitscher. Diese Rolle scheint bei der AfD Björn Höcke übernommen zu haben, allerdings im Wege der „Geschäftsführung ohne Auftrag“. Er scheint es zu genießen, die Stimmung seines Publikums mit offenbar „zündenden“ Parolen anzuheizen. Das ist an sich schon schlimm genug. Seriöse politische Arbeit sieht anders aus. Vor kurzem hat er sich jedoch selbst übertroffen und eine Reihe von Sentenzen abgesondert, die in der Tat jenseits von gut und böse sind. Über das angeblich genetisch bedingt unterschiedliche Reproduktionsverhalten von Afrikanern und Europäern zu schwadronieren, selbstverständlich ohne auch nur ansatzweise selbst eine Ahnung von humangenetischen Fragen zu haben, ist schlicht und einfach unter dem Strich. Man kann ja fast schon darauf warten, daß er als nächstes angebliche Forschungsergebnisse zu Durchmesser und Länge des erigierten Penis bei Europäern und Schwarzafrikanern referiert. Die nach berechtigter Kritik anschließend hilflos dahergestammelten Beteuerungen über sein vorgeblich christliches Weltbild belegen allenfalls, daß er nicht über die intellektuelle Ausstattung verfügt, die man bei einem Akademiker, einem Lehrer zumal, eigentlich voraussetzen sollte. Da nimmt es auch nicht Wunder, daß ihm nicht in den Sinn kommen konnte, mit derartigem Geschwafel dem politischen Gegner eine Steilvorlage gegeben zu haben, um erneut ein Bild aus dem Fußball zu bemühen.

Was das Sportliche angeht, so gelten allerdings im Fußball immer noch Regeln. Auf die Blutgrätsche folgt die rote Karte. In der Politik ist das ganz offensichtlich anders. Weil sich die AfD offenbar bei den Wählern so weit etabliert hat, daß flächendeckend Wahlergebnisse deutlich über der 5 % Marke erzielt werden und weiter zu erwarten sind, sucht man nach anderen Wegen, diese Partei zu bekämpfen als mit dem schlichten Argument in den fairen Wettbewerb zu treten, der die Demokratie überhaupt ausmacht. Nein, man geht zum einen den Weg der Verleumdung und unterstellt wahrheitswidrig rechtsextreme Bestrebungen. Eine wahlkämpfende Ministerpräsidentin entblödet sich nicht, Talkshows und Diskussionsrunden zu boykottieren, in denen Politiker eben dieser Partei ebenfalls zu Wort kommen (dürfen). Den Stein der Weisen glaubt man allerdings darin gefunden zu haben, daß man die Finanzierungsquellen der AfD trockenlegt. Diese Partei kann wie alle anderen auch staatliche Parteienfinanzierung nur in der Höhe in Anspruch nehmen, in der sie anderweitige Einnahmen hat. Die seit Jahrzehnten in den Parlamenten dominierenden Parteien haben sich, zum Teil seit 1949, zum Teil unter Rückgriff auf das Vermögen der Staatspartei der DDR (Linkspartei), ansehnliche Vermögen aufgebaut, die in gewinnbringenden Aktivitäten hohe Geldzuflüsse generieren, die zusammen mit erheblichen Spenden dann auch die Auskehrung von staatlichen Finanzierungsmitteln in gleicher Höhe bewirken. Ein Neuling auf dem politischen Parkett hat das alles nicht. Deswegen war die AfD auf die Idee gekommen, mit Gold zu handeln, was ansehnliche Umsätze mit sich bringt, und somit spiegelbildlich entsprechende Finanzmittel aus der Parteienfinanzierung generiert. Dem wollen die im Bundestag vertretenen Parteien, also die gesamte Konkurrenz, nun einen Riegel vorschieben. Mit einem genau auf diesen Fall zugeschnittenen Gesetz soll diese Quelle trockengelegt werden. Nicht mehr der Umfang der wirtschaftlichen Aktivitäten (Umsatz), sondern nur der im Goldhandel vergleichsweise äußerst geringe Gewinn soll der neue Maßstab sein. Damit fließt nicht nur künftig kaum noch Geld aus der Parteienfinanzierung, sondern es wird auch rückwirkend wieder einkassiert, was in den letzten Jahren bezahlt worden ist. Das ist so offensichtlich nicht nur unfair, sondern direkt unanständig, ja dreckig. Der Vergleich mit der Blutgrätsche beim Fußball liegt auf der Hand. Indessen gibt es in der Politik leider keine rote Karte. Ob eine Klage zum Bundesverfassungsgericht gegen ein derartiges Maßnahmegesetz, das die verfassungsgemäß garantierte Teilhabe einer politischen Partei am System der politischen Willensbildung in Frage stellt, am Ende die rote Karte aus Karlsruhe nach sich zieht, muß erst einmal offen bleiben. Noch viel mehr, ob dies im Wege einer einstweiligen Anordnung zeitnah geschehen wird. Denn ein Urteil, das erst nach Jahren ergeht, dürfte in einem solchen Fall wohl eher dem Insolvenzverwalter als einem noch aktiven Parteivorstand zugestellt werden.

Wir sehen, daß die Parallelen zwischen Politik und Fußball nur im Bereich seiner unerfreulichen Randerscheinungen und Regelverstöße gefunden werden können. Im Bereich des FairPlay leider nicht.

kritisch betrachtet

Warum betrachten Politik und Medien Pegida, aber auch die AfD, nahezu einhellig als „igitt!“? Die programmatischen Inhalte können es nicht sein, jedenfalls wenn man sachlich bleibt. Darüber lasse ich auch gerne mit mir reden. Der tiefere Grund liegt woanders. Die Etablierten können es nicht ertragen, daß ihnen die Deutungs- und Erklärungshoheit langsam entgleitet. Daß da plötzlich Außenseiter aus der Mitte der Gesellschaft, im Falle der AfD vorwiegend aus dem akademischen Bereich, dazu noch häufig Fleisch vom eigenen Fleische, Gehör und Gefolgschaft finden. Daß die Grundlinien ihrer Politik nicht mehr „alternativlos“ sind. Deswegen werden Pedida und AfD ungeachtet ihrer großen Unterschiede beide einfach als Schmutzkonkurrenz behandelt. Gegen Schmutz ist natürlich jedes Mittel recht, auch das schärfste, wenn es den Schmutz nur zuverlässig beseitigt. Wir werden sehen, an wem der Schmutz dann kleben bleibt.

19. Januar 2015

Kreta 2010