Am vergangenen Mittwoch wurde der konservativ-patriotische politische Aktivist Charles (Charlie) James Kirk auf dem Campus der Universität Utah während einer Diskussionsveranstaltung von einem offenbar von wirren antifaschistischen und transgender Ideen befallenen 22-jährigen Studenten erschossen. Er wurde 31 Jahre alt und hinterlässt seine junge Ehefrau mit den zwei gemeinsamen Kindern, 3 und 1 Jahr alt. Jedenfalls nach deutschem Strafrecht ein Mord, denn die Tat weist zwei der gesetzlichen Mordmerkmale auf: Heimtücke, denn das Opfer war ersichtlich arg- und wehrlos, sowie niedrige Beweggründe, denn politischer Hass ist zweifelsfrei ein niedriger Beweggrund. Darüber hinaus ein alarmierendes Zeichen für den Niedergang, oder soll man besser sagen, das Verschwinden der demokratischen Kultur. Herr Kirk war sicherlich ein sehr weit rechts stehender, zweifellos jedoch demokratisch gesinnter Mann. Sein Credo war, daß man in der Demokratie durch das Argument überzeugt. So hieß dann auch die Veranstaltungsreihe, die er an verschiedenen Universitäten durchführte, „prove me wrong“, frei übersetzt: beweise mir, daß ich falsch liege. Kirk gehörte zu den wichtigen Unterstützern des amerikanischen Präsidenten Donald Trump und war auch ein persönlicher Freund des Vizepräsidenten J.D. Vance. Entsprechend fiel die Anteilnahme der amerikanischen Staatsspitze aus.
Die Reaktionen in Europa einerseits, in Deutschland andererseits
Auch vernünftige Stimmen aus Europa waren zu hören, allerdings nur vereinzelt, wie noch auszuführen sein wird. So veröffentlichte die NZZ einen durchaus angemessenen Nachruf. Der britische Premier Keir Starmer und die italienische Ministerpräsidentin Georgia Meloni bekundeten öffentlich ihr Beileid. In Deutschland indessen herrscht in der Politik insoweit vorwiegend dröhnendes Schweigen. Weder der Bundespräsident noch der Bundeskanzler haben sich überhaupt geäußert. Lediglich die Politiker Wolfgang Kubicki und Carsten Linnemann haben sich zu dem Fall so geäußert, wie es sich gehört.
Dazu gehört offenbar jedoch schon Mut. Wie es einem als Politikerin ergehen kann, wenn man nur den Anstand wahrt und sich fair über den Fall äußert, musste die CDU-Nachwuchspolitikerin Caroline Bosbach erfahren. Ich zitiere mal den ansonsten nicht für seine Wahrheitsliebe berühmten Spiegel: „Die CDU-Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach hat den getöteten rechtsradikalen US-Aktivisten Charlie Kirk in einem Instagram-Beitrag als »Kämpfer für westliche Werte« bezeichnet. Nachdem Kritik an dieser Darstellung laut wurde, hat die Politikerin den Post wieder gelöscht. In dem ursprünglichen Beitrag betonte Bosbach Kirks Bereitschaft zur Diskussion mit politischen Gegnern: »Kaum jemand stand so für freie Debatte wie er. Kirk grenzte Andersdenkende nicht aus, sondern reiste durch ganz Amerika, um mit ihnen ins Gespräch zu kommen«, schrieb sie. Mit Kirk sterbe eine der »einflussreichsten jungen konservativen Stimmen weltweit«.
Die Wirklichkeit des „herrschaftsfreien Diskurses“
So viel Wahrheitsliebe geht eben in Deutschland nicht, wenn man politisch überleben will. Vielmehr zeichnet sich die deutsche politisch-mediale Klasse insoweit durch ausgesprochene Niederträchtigkeit aus. Beispielhaft will ich die ZDF Moderatorin Dunja Hayali zitieren, die sich dazu verstiegen hat, ohne jeden Beleg für diese Behauptungen zu erklären, der Ermordete sei mit oftmals abscheulichen, rassistischen, sexistischen und menschenfeindlichen Aussagen hervorgetreten und sei ein radikal-religiöser Verschwörungsanhänger gewesen. Noch krasser der USA-Korrespondent des Senders, Elmar Theveßen: Er verstieg sich wahrheitswidrig zu Behauptungen wie, Kirk habe gesagt, man solle Homosexuelle steinigen, man müsse vor einem schwarzen Piloten Angst haben und Schwarze hätten Weißen die Jobs weggenommen. Daß dies Lügen sind, ist bekannt, bzw. kann von jedermann leicht recherchiert werden. Diesen famosen öffentlich-rechtlichen Journalisten wird indessen nichts passieren, nicht einmal eine arbeitsrechtliche Abmahnung. Im Gegenteil, hier winken Fernsehpreise.
Äußert sich indessen ein bekannter Sportler menschlich anrührend und offenbar von seinem christlichen Glauben getragen zum Mordfall Kirk mit den Worten: „Möge der Herr der Familie Kirk in dieser Zeit mit besonderer Gnade beistehen. Jesus ist der wahre Weg zu Frieden und Liebe. Die Ermordung eines zweifachen Vaters und Ehemanns, eines Mannes, der friedlich für seine Überzeugungen und Werte einsteht, ist wirklich böse und zeigt, wie nötig wir Jesus brauchen“, dann bricht der Shitstorm der politisch korrekten woken Mischpoke los. Und das ist nicht etwa auf die üblichen Verdächtigen in den Medien beschränkt, nein, sogar die Verantwortlichen des Fußballklubs Borussia Dortmund, bei dem der Spieler Felix Nmecha unter Vertrag steht, missbilligt das und erklärt öffentlich, ihn einzubestellen und über die Sache mit ihm reden zu wollen. Unter diesem Druck hat Herr Nmecha den zweiten Satz dieser Erklärung bereits gelöscht. Vielleicht sollte man Herrn Nmecha raten, das nächstbeste Angebot eines ausländischen Fußballclubs anzunehmen.
Der Vorgang zeigt unter anderem die ganze Scheinheiligkeit der Linken in Politik und Medien. Es zeigt sich gerade an diesem Fall wieder einmal schlagend, daß der von ihrem Übervater Jürgen Habermas geforderte „herrschaftsfreie Diskurs“ nur innerhalb ihrer Filterblase willkommen ist, jede Meinung rechts vom linken Flügel der SPD indessen in die Tonne getreten wird. Alleine schon die anmaßende Formulierung, auch in Verfassungsschutzberichten, jemand wolle den „Bereich des Sagbaren nach rechts verschieben“, spricht Bände. Was man sagen darf, bestimmt die politische Linke. Die Habermas’sche Formulierung vom herrschaftsfreien Diskurs bedeutet in guter Orwell’scher Manier in Wirklichkeit die Herrschaft des linken Diskurses. Die linksgrüne Kaste ist, wie der Fall zeigt, bar jeder Menschlichkeit. Das Andenken des Ermordeten wird schon mit Dreck beworfen, bevor seine Leiche kalt ist.
Es sollte klar sein, warum ich die woke Mischpoke in unserem Lande so abgrundtief verachte.
Wir haben in Deutschland seit längerem eine Tendenz, die politische Auseinandersetzung in die Gerichtssäle zu verlagern. Die wachsende Zustimmung des Wahlvolks zu den politischen Forderungen der Partei Alternative für Deutschland macht offensichtlich die – noch – herrschende Mehrheit der politischen Klasse in Deutschland nervös. Die aktuellen Umfragewerte weisen Zustimmungsraten von rund 25 % mit steigender Tendenz auf. In Sachsen-Anhalt „droht“ gar eine parlamentarische Mehrheit dieser Partei. Auf der anderen Seite werden die Stellungnahmen der Verfassungsschutzbehörden, die ja den Weisungen der Innenminister Folge leisten müssen, immer absurder.
Erstes Beispiel
Es sei an die Stellungnahme der Verfassungsschutzabteilung des Innenministeriums von Rheinland-Pfalz vom 29.7.2025 in der Sache des Ludwigshafener Kandidaten für die Wahl zum Oberbürgermeister, Joachim Paul, erinnert. Dort findet sich neben tadelnden Hinweisen auf Vorstellungen des Kandidaten zur sogenannten Remigration, bei der ihm selbstverständlich eine menschenrechtswidrige und damit verfassungsfeindliche Interpretation dieses Begriffs unterstellt wird, der Hinweis darauf, daß er doch in einem Beitrag für das österreichische Magazin „Freilich“ eine Rezension der Amazon-Serie „Die Ringe der Macht“ – eine Fortführung von J.R.R. Tolkiens Herr der Ringe – Parallelen zum Nationalismus (nicht: Nationalsozialismus) und der von der Neuen Rechten angeblich verfolgten (sic!), gemeint ist wohl als Programm verinnerlichten „Konservativen Revolution“, gezogen habe. Zitiert wird er mit dem Text: „Tatsächlich spiegelt das gesamte Werk Tolkiens eine konservative Geisteshaltung wider, die gerade weil sie ohne weiteres in die Breite wirkt, von besonderem Wert für den zeitgenössischen Konservatismus ist. Die Protagonisten im „Herrn der Ringe“ kämpfen für eine Sache, die größer ist als sie selbst, die Heimat, den Fortbestand ihrer Kultur, eine gerechte Ordnung, die Abwehr einer Weltgefahr. Sie sind bereit, ihr Leben dafür aufs Spiel zu setzen. Auch wenn sie sich frei für diesen Weg entscheiden, spüren sie eine tiefe Verpflichtung ihrem Volk, ihrer Kultur, ihren Vorvätern gegenüber.“ Daran macht der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz unter anderem „das Nichtvorliegen der Verfassungstreue des Bewerbers Paul“ fest.
Ein weiterer Vorwurf lautet: „Im Januar 2023 veröffentlichte das Freilich-Magazin einen Artikel von Joachim Paul unter dem Titel „Eine Warnung“. Die Warnung sprach Joachim Paul gegenüber Migranten – vor allem mit islamischem Hintergrund – aus. Diese seien laut Paul grundsätzlich von asozialem Gruppenegoismus geprägt, der sich in Form von Kleinstrukturen äußern würde. Sein Feindbild definiere er dabei sehr klar: „Die Wahrheit ist: die Gewalt in Berlin und anderswo hat ein Gesicht. Sie ist jung, sie ist männlich, sie ist orientalisch.“ Joachim Paul mache in dem Artikel zudem deutlich, daß hauptsächlich kulturelle Unterschiede, wie beispielsweise fehlende Bildung bei Migranten, zu mehr Gewalt führen würden. Nun mag jeder selbst beurteilen, ob diese Analyse von Herrn Paul mit der Wirklichkeit ganz oder wenigstens zu großen Teilen übereinstimmt. Jedenfalls hat am 21.6.2024 die Polizeipräsidentin von Berlin, Dr. Barbara Slowik, zu diesem Thema erklärt: „Zugespitzt formuliert: Nach unseren Zahlen ist die Gewalt in Berlin jung, männlich und hat einen nicht-deutschen Hintergrund. Das gilt auch für Messergewalt.“ Merke: wenn zwei das selbe sagen, ist es noch lange nicht das selbe. Bei Frau Slowik hui, bei Herrn Paul pfui.
Von ähnlicher Qualität sind die weiteren Vorwürfe in dieser gutachterlichen Stellungnahme, oder soll ich nicht eher sagen in diesem Pamphlet, des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes vom 29.7.2025, wobei dem Kandidaten unter anderem zur Last gelegt wird, mit wem er spricht, wer in seinen Veranstaltungen auftreten darf etc. pp.
Das grundsätzliche Problem
Was mich als Juristen, vor allem als praktizierendem Anwalt vor den Gerichten, daran so besonders stört, ist die offensichtlich zu Tage tretende Tendenz, die juristische Professionalität zugunsten politischer Loyalität beiseite zu schieben. So geschehen auch im Falle des Herrn Paul. Sein Antrag, die Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Ludwigshafen, ihn nicht zur Wahl des Oberbürgermeisters zuzulassen, aufzuheben, wurde von den zuständigen Verwaltungsgerichten in Rheinland-Pfalz durch zwei Instanzen abgelehnt. Tragende Begründung war letztendlich, es liege jedenfalls kein offensichtlich rechtswidriges Handeln des Wahlausschusses vor. Deswegen sei der Antragsteller auf die Wahlanfechtung nach der Wahl verwiesen.
Ein Musterbeispiel juristischer Unprofessionalität
Nach Sachlage gründet die Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Ludwigshafen jedoch auf einem offensichtlich mehr als fadenscheinigen Gutachten des Verfassungsschutzes, für dessen Inhalt seine Autoren sich eigentlich schämen müssten. Eine alte Juristenweisheit besagt, daß die Arbeit des Juristen am Sachverhalt beginnt. Dieser ist festzustellen und dann an den einschlägigen Rechtsvorschriften zu messen, was juristisch auch Subsumtion genannt wird. Die beiden referierten Vorwürfe tragen nicht entfernt eine Einstufung als verfassungsfeindlich. Wer etwa der Herr der Ringe-Saga eine konservativ-patriotische Wertigkeit beimisst, kann recht oder unrecht haben, berührt indessen die Grundwerte der Verfassung, insbesondere die absolut geschützte Menschenwürde, nicht. Wer zutreffend die Ursachen für die Gewalt auf unseren Straßen inhaltlich übereinstimmend mit der Polizeipräsidentin von Berlin beschreibt, berührt ebenso wenig die Grundsätze unserer Verfassung. Insbesondere ist das nicht Ausdruck der sogenannten gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, um einmal den beliebten links-grünen Politsprech zu benutzen, sondern benennt ein akutes Problem.
Zweites Beispiel
Ein weiteres Beispiel für die Qualität der Gesinnungspolizei im Staate Absurdistan: Der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg hat nun die AfD in diesem Bundesland vom „Verdachtsfall“ zur „gesichert rechtsextremistischen“ Partei „hochgestuft“. Auch hier finden wir neben klassischen Verschwörungstheorien eine groteske Begründung. Der Brandenburger Verfassungsschutz führt in seinem Hochstufungsvermerk zur AfD einen Deko-Adler an und schreibt, dieser vermittle „ikonografisch NS-Ästhetik“. Der Adler ist bekanntlich seit Jahrhunderten das Wappentier Deutschlands und ziert das offizielle Wappen der Bundesrepublik Deutschland. Als Beleg dient der auf dem untenstehenden Foto vor dem Abgeordneten stehende Porzellanvogel:
Es kann sich jeder selbst Gedanken dazu machen, welche Nähe oder Ferne dieser Porzellanadler zu seinem Artgenossen hat, der in der Nazizeit das Hakenkreuz in seinen Fängen hielt, oder zum Weißkopfadler im Großen Siegel der Vereinigten Staaten von Amerika, oder schlicht mit jedem Adler in der Natur. Wer hier von NS-Ästhetik oder Symbolik faselt, bedarf wohl einer gründlichen Psychotherapie. Doch damit wären wir bereits bei der grassierenden Dextrophobie in unserer politisch-medialen Klasse. Und das wäre einer eigenen Betrachtung wert. Ich kann gut nachvollziehen, daß die Neue Zürcher Zeitung dieses Gutachten, natürlich nicht nur wegen dieser Sottise, eher als Beitrag in dem Satiremagazin „Titanic“ verorten wollte.
In einem normalen Land würde eine solche Fehlleistung einer Behörde dazu führen, daß ihr Leiter und die für diesen Unfug verantwortlichen Mitarbeiter umgehend geschasst würden, wie das so schön heißt. In unserem Absurdistan indessen können die wackeren Gesinnungspolizisten aus Brandenburg auf Beförderung hoffen.
Drittes Beispiel
Doch der Niedergang der juristischen Professionalität in Deutschland ist leider nicht auf Verfassungsschutzbehörden und (manche) Verwaltungsgerichte beschränkt. Die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften, als deren herausstechende Eigenschaft mir als jungem Studenten noch eine unbestechliche Objektivität vermittelt wurde, zeigen sich leider vermehrt als verlängerter Arm der Politik. Jeder kennt zwischenzeitlich die Justizposse um das sogenannte Schwachkopf-Meme, das auf Geheiß (Strafantrag) des so verspotteten Politikers Robert Habeck zu einer frühmorgendlichen Hausdurchsuchung bei einem unterfränkischen Rentner geführt hat. Nicht einmal die einschlägig bekannten Bamberger Staatsanwälte haben dann Anklage gegen den Rentner erhoben, und das aus gutem Grund. Selbst wenn man, wie nicht, das Schwachkopf-Meme in dem Bereich der Formalbeleidigung verorten wollte, so wäre sie ja nicht anlasslos erfolgt, sondern vielmehr angesichts der unglaublichen Fehlleistungen des Wirtschaftsministers Habeck und der von ihm zu verantwortenden Vernichtung von zig Milliarden Steuergeldern mit dem OLG Hamm („Dummschwätzer-Urteil“) durchaus als harsche, aber zulässige Polemik einzustufen.
Viertes Beispiel
Nicht wenige Leser dieses Blogs haben ja den Bericht über die drei niedersächsischen Staatsanwälte gesehen, die sich vor laufender Kamera über die Leute lustig gemacht haben, bei denen sie wegen angeblicher „Hasskriminalität“ Handys und Laptops konfizieren ließen. Nachdem dieser Bericht von einem US-amerikanischen Fernsehsender produziert und verbreitet worden ist, haben wir Deutschen uns damit auch weltweit gehörig blamiert. Das lässt sich allerdings toppen, wie das nachstehende Beispiel zeigt:
Fünftes Beispiel
Ein Landtagsabgeordneter der angeblich „gesichert rechtsextremistischen“ AfD hat im Wahlkampf 2024 unter anderem ein Plakat kleben lassen, auf dem eine Frau und ein Mann symbolisch mit ihren Armen ein Dach über Kindern bildeten. Im Wortsinne plakativ war das die Botschaft: „Wir schützen eure Kinder“, die dann auch in Worten darüber stand.
Die Staatsanwaltschaft sieht dahinter einen getarnten Hitlergruß. Wie absurd das ist, zeigt die Abbildung des Plakats.
Auf diesem Wahlplakat sieht die Staatsanwaltschaft einen Hitlergruß.
Nach Presseberichten hat gegen den AfD-Landtagsabgeordneten und Oberbürgermeisterkandidaten der AfD aus Frankfurt (Oder), Wilko Möller, sowie einen Grafiker die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Symbole erhoben. Dies nicht etwa zum zuständigen Amtsgericht, sondern zum Landgericht. Dies ist deswegen grotesk, weil das Landgericht erst dann zuständig wird, wenn die zu erwartende Strafe mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe beträgt. Gemäß § 86a StGB wird die Verbreitung nationalsozialistischer Symbole mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. In der Praxis liegen die Strafen regelmäßig im unteren Bereich der Geldstrafen, also zwischen 60 und 120 Tagessätzen. Normalerweise müsste also das Landgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens vor der Strafkammer ablehnen und die Sache an die Staatsanwaltschaft mit dem Bemerken zurückgeben, hier sei der Strafrichter beim Amtsgericht zuständig. Aber vor allem liegt ersichtlich nicht einmal der Tatbestand des Gesetzes vor. Zumindest aber wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur rechtlichen Einordnung von mehrdeutigen Begriffen auch bei Abbildungen diejenige Interpretation zu wählen, die aus der Strafbarkeit hinausführt. Doch hier gelten offenbar andere Maßstäbe, denn es geht gegen die Verfassungsfeinde von der AfD im „K(r)ampf gegen rechts“.
Anzeige erstattet hatte damals die Kreisvorsitzende Frankfurt (Oder) der offenbar zur Gemeinschaft der Demokraten gehörenden Linkspartei, Anja Kreisel. Sie begründete damals auf Instagram die Anzeige damit, daß auf dem Plakat „zwei Erwachsene in einer Pose, die Assoziationen zu verbotenen Gesten weckt und möglicherweise gegen § 86a StGB verstößt“ gezeigt werden. Dieser Argumentation konnte die Staatsanwaltschaft offenbar folgen.
Aufgrund der Aufregung um den möglichen Hitlergruß auf dem Wahlplakat hängte die Polizei zusammen mit der Feuerwehr die Wahlplakate bereits mehrere Wochen vor der Landtagswahl ab. Auf Nachfrage des rbb verwies die Polizei darauf, daß sie allein aufgrund der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, es handele sich um das Zeigen eines rechtswidrigen Kennzeichens, verpflichtet sei, aktiv zu werden „unabhängig davon, ob ein Ermittlungsverfahren geführt wird und wie dieses ausgeht.“
An dieser Stelle wiederhole ich nochmals den alten juristischen Grundsatz: die Arbeit des Juristen beginnt am Sachverhalt. Es ist also nach Eingang dieser Anzeige zu prüfen, ob tatsächlich ein Kennzeichen des Nationalsozialismus verwendet wird. Der sogenannte Hitlergruß gehört nach ständiger Rechtsprechung zu diesen verbotenen Kennzeichen. Es kommt also darauf an, ob er auf diesem Wahlplakat tatsächlich zu sehen ist. Das mag jeder Leser selbst beurteilen. Aus meiner Sicht ist das krass abwegig. Wer nicht bei dem Wort Hitlergruß das zutreffende Bild eines Menschen mit stracks nach vorne oben ausgestrecktem rechten Arm vor Augen hat, kann unzählige Darstellungen dieser Art im Internet unter dem Stichwort „Hitlergruß“ googeln. Ich habe mir durchaus überlegt, ein Beispiel abzubilden. Gemäß § 86a Abs. 3 in Verbindung mit § 86 Abs. 4 StGB wäre das auch zulässig. Denn in diesem Kontext greift eben die Ausnahmeregelung, daß derartige Abbildungen dann zulässig sind, wenn sie in anderem Zusammenhang, insbesondere der Berichterstattung über das Zeitgeschehen, erfolgen. Dies ist hier ja offensichtlich der Fall. Indessen habe ich von der Übernahme einer solchen Abbildung abgesehen, weil ich die Ressourcen der Justiz nicht sinnlos in Anspruch nehmen und vergeuden will. Denn eine politisch korrekte und übereifrige Staatsanwaltschaft könnte das zum Anlass nehmen, gegen mich ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und Anklage zu erheben. Diese dürfte wohl mit Sicherheit schon beim Amtsgericht, mindestens aber irgendwann im Instanzenzug scheitern. Gerade als Anwalt denke ich aber, daß die Ressourcen der Justiz für wichtigere Dinge genutzt werden sollten.
Sechstes Beispiel:
In einem auf Entlassung aus dem Dienst gerichteten Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten legt ihm die Bundeswehr zum Beleg seiner angeblich nicht gegebenen Verfassungstreue zur Last, die Abbildung eines Wahlplakats der seinerzeitigen DNVP (Deutschnationale Volkspartei) von 1920 auf seinem PC gespeichert zu haben. Das sei ja wohl ein Hinweis auf Sympathien für den Nationalsozialismus. Nun hatte diese Partei nit der NSDAP nichts zu tun, stand vielmehr in politischer Konkurrenz zu ihr, unbeschadet dessen, daß 13 Jahre später ihr Vorsitzender Hugenberg meinte, sie in einer Koalition disziplinieren zu können. Das ging bekanntlich schief. Vor allem aber war diese Partei die politische Heimat von späteren Widerstandskämpfern wie Goerdeler. Diese beflissenen Diener ihres Herrn von der Wehrdisziplinaranwaltschaft sind offensichtlich historisch und politisch beklagenswert ungebildet. Somit scheitert ihre zutreffende juristische Beurteilung des Sachverhalts bereits an der damit notwendigerweise unrichtigen Feststellung des Sachverhalts. Es ist nur zu hoffen, daß die uniformierten Kameraden dieser zivilen Bundeswehrjuristen ihr Handwerk besser beherrschen als sie.
Was lernen wir daraus?
Die Tendenz, die aus den beschriebenen Sachverhalten erkennbar ist, ruft Besorgnis hervor. Natürlich ist unsere Justiz nach wie vor grundsätzlich und im allgemeinen neutral und hoch professionell allein dem Gesetz verpflichtet und arbeitet nach den Regeln der Rechtswissenschaft. Indessen ist leider immer öfter zu erkennen, daß sich einzelne Juristen, im Falle der Verfassungsschutzämter dieser gesamte Bereich, politisch in die Pflicht nehmen lassen, zumindest eine Art vorauseilenden Gehorsam gegenüber der Politik erkennen lassen. Nun gilt grundsätzlich der Primat der Politik, dem sich Beamte unterordnen müssen. Gerichte grundsätzlich nicht. Indessen beobachten wir in den Universitäten seit geraumer Zeit eine Entwicklung, die ausgesprochen linke Wissenschaftler auf Lehrstühle bringt. Der seinerzeit von den 68ern propagierte „Marsch durch die Institutionen“ in die Zentralen der Macht lässt grüßen. Wer etwa als Student Vorlesungen zum Verfassungsrecht von Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf oder Frau Prof. Kaufhold hört, erhält als junger Jurist ein Bild von unserer Verfassung, insbesondere den Grundrechten, das die Freiheitsrechte als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat nicht mehr zeigt, stattdessen den bevormundenden Leviathan, der seine Macht weniger durch demokratisch zustande gekommene Gesetze, sondern durch allenfalls mittelbar demokratisch legitimierte Gerichte und demokratisch überhaupt nicht legitimierte Institutionen wie Banken oder internationale Organisationen ausübt, und zwar im Sinne derjenigen, die sich im Besitze der Wahrheit wähnen, wie das bei den Sozialisten seit eh und je der Fall ist. Kommt dann noch der Blick auf die eigene Karriere dazu, ist der willfährige Diener des politischen Zeitgeistes in Richterrobe perfekt.
Wenn man den Geisteszustand von Politikern und sogenannten Medienschaffenden in Deutschland einordnen und bewerten soll, dann ist der Umgang dieser Leute mit dem Strafprozess gegen Simeon Ravi Trux vor dem zuständigen Gericht in Budapest aufschlussreich. Manche Leser dieses Blogs werden an dieser Stelle fragen: „Simeon wer?“, denn in der Berichterstattung über diesen Fall wird der Angeklagte nur als „Maja T.“ bezeichnet. Die Auflösung dieses Rätsels ist, daß der Angeklagte nach seiner Auslieferung an die ungarische Justiz und Antritt der Untersuchungshaft auf die Idee gekommen ist, sich im modischen Politsprech als „non binär“ zu bezeichnen und nunmehr Maja zu heißen. Bekanntlich ist es in Deutschland inzwischen möglich, auf der Grundlage des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes beim zuständigen Standesamt den Eintrag seines Geschlechts und den oder die Vornamen ändern zu lassen. Das ist im vorliegenden Fall jedoch offensichtlich nicht geschehen, denn dieser Antrag muss mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt gestellt werden, und es gelten Fristen, die in diesem Verfahren eingehalten werden müssen. Das ist im vorliegenden Falle nicht geschehen – anderenfalls hätte das Herr Trux doch hinausposaunt -, sodaß der Angeklagte von Rechts wegen nach wie vor ein Mann ist und mit Vornamen Simeon Ravi heißt. Der Angeklagte ist auch ganz offensichtlich auf diese Idee verfallen, um seine Haftbedingungen zu verbessern. Ein Phänomen, das des Öfteren zu beobachten ist, und schon dazu geführt hat, daß derartige Straftäter etwa in Großbritannien in Frauenhaftanstalten eingeliefert worden sind, wo sie die Gelegenheit genutzt haben, weibliche Gefangene zu vergewaltigen.
Obgleich eine rechtlich zu beachtende Änderung des Geschlechts nicht vorliegt, haben die ungarischen Behörden entschieden, den Untersuchungshäftling in Einzelhaft zu nehmen, um ihn vor seinen Mitgefangenen zu schützen, denn in solchen Fällen muss befürchtet werden, daß es seitens der Mitgefangenen zu Übergriffen auf die betreffende Person kommt.
Die Lesart der Linken und ihrer politischen Dienstboten…
Die deutsche politische Klasse indessen, und zwar nicht nur ihr linksradikaler Teil, springt bereitwillig über das Stöckchen, das der Angeklagte ihr hinhält. Nicht nur, daß ausschließlich von einer „Maja T.“ die Rede ist, deutsche Politiker und Medienvertreter pilgern regelrecht nach Budapest um dem Angeklagten beizustehen. Der deutsche Außenminister erklärt sogar, bei der ungarischen Regierung vorstellig werden zu wollen, um die Überstellung des Angeklagten nach Deutschland zu erreichen.
…und die Wirklichkeit
Hintergrund ist offenbar, daß der Angeklagte in der Tat vor seiner Auslieferung nach Ungarn, wo er seine Taten begangen hat- was unzweifelhaft die Zuständigkeit der ungarischen Justiz begründet -, beim Bundesverfassungsgericht beantragt hat, die Auslieferung nach Ungarn wenigstens aufzuschieben, wenn nicht ganz zu untersagen. Indessen ist der beantragte Beschluss zwar ergangen, allerdings erst Stunden nach Ankunft des Angeklagten in Ungarn. Damit ist er gegenstandslos. Dennoch hören wir von Politikern und Journalisten ständig, der Angeklagte habe in Ungarn kein rechtsstaatliches Verfahren zu erwarten und die Haftbedingungen seien menschenrechtswidrig. Das ist völlig aus der Luft gegriffen. Im Gegenteil. Nach der Auffassung des Generalsanwalts beim Europäischen Gerichtshof kann die Auslieferung nach Ungarn nicht aufgrund unmenschlicher Haftbedingungen verweigert werden. Und auch das Oberlandesgericht Celle hat in einem Auslieferungsverfahren bereits mit Beschluss vom 21.7.2021, Aktenzeichen 2 AR (Ausl) 40/21 ausdrücklich festgestellt:
1. Das in der Vergangenheit durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das CPT (European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment) festgestellte erhebliche Überbelegungsproblem in ungarischen Haftanstalten wurde sowohl durch gesetzliche, als auch organisatorische und bauliche Maßnahmen beseitigt.
2. Das Rechtshilfeverbot gem. § 73 IRG steht der Zulässigkeit der Auslieferung vor diesem Hintergrund derzeit nicht entgegen, wenn die ungarischen Behörden bezüglich der im Falle der Auslieferung zu erwartenden Haftbedingungen eine allgemeine Zusicherung dahingehend abgeben, dass der Verfolgte für die gesamte Haftzeit nach Überstellung kontinuierlich EMRK-konforme Bedingungen vorfinden wird.
Auch nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für die Menschenrechte kann der ungarischen Justiz die Rechtsstaatlichkeit nicht abgesprochen werden. Jedoch hat dieser Gerichtshof mehrfach Deutschland wegen seiner Haftbedingungen verurteilt, so etwa die Inhaftierung in einer Einzelzelle („Beruhigungszelle“) über mehrere Tage in unbekleidetem Zustand gerügt. Da mutet es doch seltsam an, wenn deutsche Politiker und Journalisten von rechtsstaatswidriger Justiz und unmenschlichen Haftbedingungen in Ungarn faseln. Faseln sage ich deswegen, weil keinerlei Fakten benannt werden, die ein solches Urteil stützen könnten. Selbstverständlich erleben wir ständig Demonstrationen der linksradikalen Szene zugunsten jenes Herrn. Lediglich die sogenannten alternativen Medien berichten objektiv über diesen Fall. Diese Bewertung meine ich durchaus geben zu können, denn ich habe umfassend zu diesem Fall recherchiert.
Zum Sachverhalt:
Am 12.2.2023 fand wie jedes Jahr in den Budapest der sogenannte „Tag der Ehre“ statt. An diesem Tag begeht die rechtsradikale Szene Europas das Gedenken an die Endkämpfe um Budapest im Zweiten Weltkrieg. Damals leistete die deutsche Wehrmacht hinhaltenden Widerstand gegen die Übermacht der Roten Armee. Man kann die Vereinnahmung dieses geschichtlichen Ereignisses durch die rechtsradikale Szene gut finden oder nicht. Jedenfalls fällt das sowohl in Ungarn als auch in Deutschland unter die Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. An diesem Tage reisten aber auch Mitglieder der sogenannten Hammerbande aus Deutschland an, um Jagd auf Menschen zu machen, die sie aufgrund ihres Aussehens und ihrer Kleidung für Rechtsextremisten hielten. Sie griffen diese Leute jeweils hinterrücks an, brachten sie zu Boden, hielten sie fest und schlugen mit Schlagstöcken und anderen Gegenständen wie Hämmern auf Kopf und Gelenke ein. Die betroffenen Opfer wurden jeweils schwer verletzt. Nach Sachlage war es den Tätern offensichtlich gleichgültig, ob ihre Opfer an den erlittenen Verletzungen sterben würden oder nicht. Den Tod des Opfers dürften sie wohl eher billigend in Kauf genommen haben, wie die juristische Formel für den bedingten Vorsatz lautet. Das kann man deswegen juristisch nicht nur als schwere Körperverletzung, sondern auch als versuchtes Tötungsdelikt werten, wobei möglicherweise auch die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe zu prüfen sind. Wegen dieses Sachverhalts klagte die Staatsanwaltschaft in Budapest unter anderem jenen Simeon Ravi Trux an und beantragte seine Auslieferung. Das Kammergericht in Berlin gab diesem Antrag auch statt. Das Strafverfahren gegen Trux und andere wurde dann eröffnet. Das Gericht verlas u. a. Unterlagen deutscher Strafverfolgungsbehörden, wonach gegen Simeon Ravi Trux seit 2017 insgesamt acht Strafverfahren (!) eingeleitet wurden. Neben mehreren Gewaltverbrechen wurden ihm Drogenhandel und ein bewaffnet verübter Raub zur Last gelegt.
Inzwischen wird gegen Herrn Trux auch wegen des Überfalls der sogenannten Hammerbande Ende April 2022 auf einen Erfurter Bekleidungsladen ermittelt. In diesem Ladengeschäft wurde unter anderem Bekleidung der Marke Thor Steinar angeboten, die sich in rechtsradikalen Kreisen offenbar großer Beliebtheit erfreut. Die Täter trafen im Laden eine junge Verkäuferin an und schlugen sie halbtot, ähnlich wie das am 12.2.2023 in Budapest geschehen war. Bei der Verkäuferin handelte es sich natürlich nicht um eine Angehörige der rechtsextremen Szene, sondern ganz einfach um eine alleinerziehende junge Mutter, die mit diesem Job ihren Lebensunterhalt bestreiten musste. Indessen haben wirkliche oder auch nur vermeintliche „Nazis“ aus der Sicht von Herrn Trux und seiner Genossen kein Recht, zu leben.
Was wir glauben sollen
Ganz anders indessen die Darstellung des Sachverhalts seitens unserer fantastischen Politiker und Medienschaffenden. Da verfolgt und drangsaliert offenbar das ungarische Unrechtsregime des Halbdiktators Viktor Orbán eine „Transperson“, die nichts anderes getan hat, als sich Rechtsextremisten entgegenzustellen, wenn auch möglicherweise dabei über das Ziel hinaus geschossen sein könnte. Diese Lesart der Antifa scheint in Deutschland maßgeblich zu sein. Erstaunlich ist vor allem, daß Politiker, die es eigentlich besser wissen müssten wie der ehemalige Richter und Rechtsanwalt Friedrich Merz und der Rechtsanwalt Dr. Johann Wadepfuhl, diese Lesart übernehmen und sich für einen linksextremen Gewalttäter einsetzen. Seine Erklärung kann dies nur darin finden, daß zu den gewissermaßen genetisch bedingten Merkmalen der Unionsparteien eine beträchtliche Konfliktscheu, ja sogar Feigheit gehört. Man will es sich auf gar keinen Fall mit den einflussreichen Medien verderben. Was die Schreiberlinge der Arroganzpostille von der Hamburger Relotiusspitze oder der Münchener Alpen-Prawda vorgeben, plappert man beflissen nach. Das ist eben die deutsche politische Krankheit. Nicht die Wirklichkeit, nicht das Recht sind maßgeblich. Maßgeblich ist allein, was das linke politische Spektrum vorschreibt. Darauf ist die Union inzwischen ja auch angewiesen, denn sie hat sich mit der Errichtung einer sogenannten „Brandmauer gegen rechts“ den linken Parteien auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Und gegen diese Krankheit gibt es auch nix von ratiopharm.
Ich gebe es zu. Auch ich habe bisher geglaubt, der woke Wahnsinn in unseren Universitäten sei auf die Geisteswissenschaften beschränkt. Den nun wirklich in der realen Welt lebenden Naturwissenschaftlern und Ingenieuren traut man ja eher nicht zu, in den Wolkenkuckucksheimen der Humanwissenschaften herumzuirren. Nachdem indessen selbst manche Juristen davon angekränkelt zu sein scheinen, und die Politik sich aufgemacht hat, alle Lebensbereiche mit diesem Unsinn zu durchdringen, begräbt diese Welle des Wahnsinns auch die Naturwissenschaften unter sich. Wer es immer noch nicht glaubt, lese die nachstehende Ausschreibung der Hochschule Bielefeld:
Der Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Mathematik besetzt eine
W2-Professur Gender-Gerechtigkeit in der Angewandten Mathematik
IHRE AUFGABEN AN DER HSBI
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Ihre Lehrtätigkeit erstreckt sich auf das Lehrgebiet Angewandte Mathematik, orientiert an den entsprechenden Modulen des Bachelorstudiengangs Angewandte Mathematik und des Masterstudiengangs Optimierung und Simulation.
In weiteren Studiengängen des Fachbereichs übernehmen Sie zudem Lehrveranstaltungen in den Grundlagenfächern.
Darüber hinaus engagieren Sie sich in der Weiterentwicklung unseres Studienangebots und treiben Ihre eigenen Forschungsaktivitäten innerhalb des Fachbereichs aktiv voran.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil Ihrer Tätigkeit ist die Einwerbung von Drittmitteln zur Unterstützung Ihrer Forschungsprojekte.
Neben der wissenschaftlichen Arbeit bringen Sie sich in akademische Gremien und die Selbstverwaltung der Hochschule ein.
Ihr Engagement für den Theorie-Praxis-Transfer in die Region Ostwestfalen-Lippe rundet Ihr Aufgabenspektrum ab.
DAS BRINGEN SIE MIT
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium in Mathematik sowie eine qualifizierte Promotion in einem der Fachgebiete Mathematik, Informatik, Natur-, Wirtschafts- oder Ingenieurwissenschaften.
Umfangreiche Erfahrungen in der Entwicklung und Anwendung von Methoden in Industrie und Wirtschaft mit Bezug zur Thematik Gender-Gerechtigkeit zeichnen Sie aus.
Zusätzlich zeichnet Sie eine anerkannte Forschungs- und Publikationstätigkeit im relevanten Lehrgebiet aus und Sie besitzen bereits Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln.
Sie haben besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erbracht, die während einer mindestens fünfjährigen berufspraktischen Tätigkeit entstanden sind. Dabei haben Sie mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs in einem Fachgebiet gearbeitet, das der ausgeschriebenen Professur entspricht.*
WIR WÜNSCHEN UNS
Sie identifizieren sich mit der Hochschule Bielefeld und können sich vorstellen, in Bielefeld oder der näheren Umgebung zu wohnen.
Ihre Bereitschaft zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen sowie zur regelmäßigen Anleitung und Beratung von Studierenden ist uns besonders wichtig.
Darüber hinaus setzen Sie Diversity- und Genderkompetenz gezielt in Lehre und Forschung ein.
Sie stellen sich gern der studentischen Veranstaltungskritik.
Internationale Austauschstudierende betreuen Sie fachlich und sind zudem bereit, Ihre Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache anzubieten.
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In der Zusammenarbeit mit Ihren Kolleg:innen an der Hochschule Bielefeld legen Sie Wert auf interdisziplinäre Kooperation und tragen aktiv zur fächerübergreifenden Zusammenarbeit an der Hochschule bei.
* An die Stelle der Voraussetzungen nach § 36 Abs. 1 Nr. 5 HG NRW können zusätzliche wissenschaftliche Leistungen treten (erbracht im Rahmen einer Juniorprofessur, einer Habilitation, einer Tätigkeit als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in Wirtschaft oder Verwaltung oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland).
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Wir ermöglichen Ihnen eine persönliche und berufliche Weiterentwicklung – z. B. durch Sabbaticals sowie Forschungs- und Praxissemester.
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Warten wir also die Ergebnisse dieser Forschung ab. Vielleicht schreiben wir dann den berühmten Satz des Pythagoras so: a*² + b*² = c*². Bleibt nur, mit Shakespeare zu konstatieren: „Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode.“
Die Freiheit der Wissenschaft bedeutet unter anderem, daß natürlich jeder jeden Unsinn treiben darf, wenn er denn als wissenschaftliche Forschung daherkommt. Daran will niemand rütteln. Indessen bedeutet die Freiheit der Wissenschaft nicht, daß derartiges auch mit dem Geld der Steuerzahler finanziert werden muss. Vielmehr verlangt ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem Geld der Bürger, daß es nur für sinnvolle Dinge eingesetzt wird, nicht aber für derartigen Unfug wie die Gender-Forschung in der Mathematik. Man sollte eher Forschungsarbeiten dazu unterstützen, ob derartiges nicht unter die Definition der Geisteskrankheiten nach ICD 10 der WHO fällt.
Wenn ein Gesetz ergänzt oder geändert wird, dann sprechen die Juristen von einer Gesetzesnovelle, will heißen, das Gesetz wird erneuert, also novelliert. Das ist bei deutschen Gesetzen, aber auch anderswo, übliche Praxis. Die großen Kodifikationen wie das Bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, aber auch das Grundgesetz, werden nahezu jährlich novelliert. Gleiches gilt aber offenbar auch für das Sprachgesetzbuch. Ja, Sie lesen richtig, das Sprachgesetzbuch. Dieses Gesetzbuch werden Sie in keiner juristischen Buchhandlung finden, und auch bei Amazon, Booklooker und anderen Internetbuchhändlern werden Sie es vergeblich suchen. Denn es ist keine Kodifikation im klassischen Sinne, vielmehr handelt es sich um die informelle, aber offenbar verbindliche Sprachregelung der politisch-medialen Klasse. Hier wird festgelegt, was man sagen oder schreiben darf. Jeder kennt zum Beispiel das Schnitzel mit dem verbotenen Namen, der sich deswegen auf keiner Speisekarte wiederfindet, anders als der Zigeunerbaron, der sich mit diesem rassistischen Namen immer noch auf den Spielplänen der deutschen Musiktheater findet. Auch werden Sie beim Konditor ebenso wenig wie im Kaufhaus an der süßen Theke einen Mohrenkopf oder Negerkuß finden, zwar die sahnige Süßigkeit mit Schoko-Überzug, jedoch mit politisch korrekter Bezeichnung wie etwa Schokokuss.
Die Hüter der politisch korrekten Sprache schreiben ihr Sprachgesetzbuch auch ständig fort. im Fasching 2017 verschlug es offenbar einen Sprachpolizisten in den Bayerischen Wald, wo in der kleinen Gemeinde Kirchberg für den jährlichen „Neger Ball“ geworben wurde, eine Faschingsveranstaltung, deren Reinerlös sozialen Projekten in Afrika zugute kommt. Das ging ja gar nicht, und nach Belehrung über den politisch korrekten Sprachgebrauch knickten die sonst als doch recht widerborstig und heimatstolz beschriebenen Bayerwaldler ein und nannten ihren Faschingsball fortan „Mega Ball“. Heuer ist nun der traditionelle Chinesen Fasching in Dietfurt im schönen Altmühltal an der Reihe. Nachdem sich zwei offenbar vietnamesischstämmige Journalistinnen, vielleicht auch Bloggerinnen, über die rassistischen Verkleidungen der wackeren Dietfurter Karnevalisten echauffiert haben, muß wohl damit gerechnet werden, daß dieser traditionelle Faschingsumzug künftig entfällt, mindestens aber die Dietfurter darauf verzichten müssen, sich die Gesichter gelb anzumalen und chinesische oder auch nur pseudochinesische Kostüme spazieren zu tragen.
Überhauptwird der Begriff des Rassismus heutzutage inflationär und losgelöst von seinem ursprünglichen Bedeutungsinhalt gebraucht. Er kommt ohne den klassischen Rassenbegriff aus. Alle Gruppen mit irgend einem, insbesondere körperlichen Merkmal, stehen unter dem Schutz der selbst ernannten Rassismuswächter. Ob Hautfarbe, Körperumfang („Dicke“), Minderwuchs, Behinderung oder sonst ein äußerlich sichtbares Merkmal, alles unterliegt der politisch korrekten Sprachregelung, über die eine Sprachpolizei wacht, deren Reviere man beim Gang durch die Stadt nicht sieht, es sei denn, man kommt gerade an einer Zeitungsredaktion, einem Universitätsgebäude oder bei einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk- oder Fernsehsender vorbei. Da wird dann verbissen definiert, deklariert und dekretiert, was gesagt werden darf und was nicht. Weil der Ausdruck „Behinderter“ den betreffenden Menschen auf seine Behinderung reduziert (auf diesen Blödsinn muß man erst mal kommen) muß es heißen „Mensch mit einer Behinderung“ oder „Mensch mit Assistenzbedarf“. Der nunmehr korrekt mit Kleinwüchsiger bezeichnete Liliputaner wird davon allerdings auch nicht größer. Alte Bräuche, wie etwa das Erscheinen des Heiligen Nikolaus mit seinem Begleiter, werden politisch korrekt geprüft. Heißt der Begleiter wie etwa inden Niederlanden „de zwarte Piet“, und ist dazu noch im Gesicht schwarz angemalt, dann geht das eben gar nicht. Gleiches gilt für die Heiligen Drei Könige, in deren Verkleidung Kinder seit Menschengedenken durch Städte und Dörfer ziehen, sobald traditionell einer von ihnen im Gesicht schwarz angemalt ist. Hier bei uns in Deutschland ist die Sprachpolizei insoweit auch tatsächlich erfolgreich. In den letzten Jahren habe ich keinen schwarz angemalten Darsteller des Kaspar mehr gesehen. Der Rassismusverdacht fällt inzwischen auch auf die populäre Fernsehserie „Die Simpsons“. Da gibt es nun den ersichtlich indischstämmigen Apu Nahusapeemapetilon, und das ist natürlich rassistisch. Selbst Asterix läuft Gefahr, als kulturelle Stereotypisierung und damit rassistische Charakterisierung auf dem Index der verbotenen Bücher zu landen. Die Rothäute in den Büchern von Karl May werden aus dem gleichen Grunde alsbald wohl umbenannt werden müssen, und die Figur des Massa Bob wird wohl überhaupt nicht zu halten sein. Ob künftig die Mainzer Dachdeckerfirma Ernst Neger den Namen ihres bekanntesten Inhabers noch führen darf, steht in den Sternen. Ihr Firmenlogo ist bereits heftig umstritten.
Dieser politisch korrekte Schwachsinn – Entschuldigung, Tautologie – ist natürlich die Frucht der Politisierung solcher akademischen Fächer wie Germanistik und Psychologie, natürlich auch Politologie und Soziologie. Seit die Ideologie der Achtundsechziger ihren Siegeszug durch diese Fakultäten angetreten hat, sind einstmals seriöse Wissenschaften zu infantilem Humbug mutiert. Als – vorläufige – Endstufe dieses Wahnsinns kann die Etablierung der sogenannten Gender-Lehrstühle an unseren Universitäten betrachtet werden. Vielleicht wäre es gut, wenn sich diese Koprologen fest in ihren Instituten einschließen und die Fenster dicht schließen würden. Nichts, was sie irritieren könnte, dränge von außen herein. Wenn ihre zerebralen Flatulenzen ihnen dann auch zunächst unmerklich, dann aber wirkungsvoll den Sauerstoff nähmen, könnte vielleicht doch noch die Hoffnung auf die Rückkehr der Wissenschaftlichkeit universitären Arbeitens aufkeimen. Denn die Wirkungen des Sauerstoffentzuges auf den menschlichen Körper sind nun einmal final. Einstweilen muß ich mich wohl mit dem Gedanken trösten, daß es mir noch nie etwas ausgemacht hat, wenn zum Beispiel der damals populäre Schlagersänger Billy Mo im Jahre 1965 gesungen hat: „Ich kauf mir lieber einen Tirolerhut“ und sich diesen auf seinen schwarzen Kopf gesetzt hat. Und ich habe bis heute nichts dagegen, wenn sich Menschen aller möglichen Hautfarben auf dem Münchner Oktoberfest in bayerische Trachten oder was sie dafür halten werfen. Von mir aus können sich schwarze Kinder als Heilige Drei Könige auch weiß anmalen. Rassistisch beleidigt fühle ich mich nicht, im Gegenteil. Es ist halt lustig. Lustig ist allerdings eine Kategorie, die in diametralem Gegensatz zur bierernsten und sauertöpfischen political correctness steht.
Schon der Führer wußte es. In Zeiten der Not muß man zusammenrücken. Die Volksgemeinschaft ist unüberwindlich. Da leistet jeder seinen Beitrag. Dem gemeinsamen Ziel ist alles unterzuordnen. Kleinliche Regelungen und Vorschriften werden hinweggewischt.
In dieser Lage sieht sich offensichtlich die politische Klasse unseres Landes. Zwar steht nicht der Feind an den Grenzen, wenn auch Putin und Trump schon bedenklich agieren. Doch im Innern, da wühlt der Feind. Er ist heimtückisch, raffiniert und tarnt sich als Demokrat. Seine braune Uniform hängt noch versteckt hinter dem alten Wintermantel, den man eigentlich doch schon entsorgen wollte, im Kleiderschrank. Doch er arbeitet auf den Tag hin, da er sie aus dem Schrank nehmen, anziehen und stolz auf der Straße tragen kann. Die Fahne hoch, die Reihen fest geschlossen!
Angesichts dieser tödlichen Gefahr für die Demokratie müssen eben alle Demokraten zusammen stehen. Egal, auf welchen Platz Wähler oder Institutionen sie gestellt haben, nun gilt es herauszutreten und Haltung zu zeigen! HaltungsJournalismus haben wir ja schon. Prantl, Reschke,Relotius und Co. tun ihr verdienstvolles Werk an der Medienfront. Äh, Relotius ist schon gefallen, als preiswürdiger politischer Münchhausen hat ihn aber Menasse abgelöst. Die politische Klasse selbst hat sich ohnehin schon formiert. Nun müssen die Hilfstruppen rekrutiert und formiert werden. Erste Ansätze sind in der Fußball-Bundesliga bereits erfolgreich umgesetzt worden. Fußballfunktionäre, deren Namen bis dahin allerdings kaum jemand kannte, traten mit der Verbannung von Mitgliedern und Wählern der Partei des Satans hervor, was kluge Trainer mit Blick auf ihre Verträge gutgeheißen haben. Wirtschaft und Verbände formieren sich nun auch, wenn auch noch etwas zögerlich. Vorangegangen ist der Bannerträger unserer international aufgestellten Wirtschaft, der nebenbei den Siemens-Konzern führt. Seine klare Positionierung hat Nachahmer gefunden. Dem Unternehmen kann es ja nur nützen, wenn die Sprüche des Chefs im Kanzleramt mit Wohlgefallen gehört werden.
Nun reihen sich die Verbände aus dem vorpolitischen Raum in die Formation ein. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund ist zwar eigentlich nur die Lobby-Organisation der Kommunen, wie sein Name schon sagt. Die wackeren Oberbürgermeister, Landräte und Bürgermeister haben hier die Organisation, die mit einer Stimme sprechen und damit einen gewissen Einfluß auf die hohe Politik nehmen kann. An der Spitze dieser hochwohllöblichen Vereinigung steht derzeit der Jurist Dr. Gerd Landsberg. Ungeachtet der auch für diesen Verband wie alle anderen derartigen Vereinigungen, seien sie kommunal, regional, Tarifvertragsparteien, Wirtschaftsverbände, Bauernverbände oder Automobilclubs geltenden Grundregel der parteipolitischen Neutralität meinte dieser famose Funktionär seine Landsleute davor warnen zu müssen, künftig die Partei des Bösen, der Lüge und der Hässlichkeit zu wählen. Denn der Schaden für unser Land, vor allem sein Ansehen im Ausland, werde unermesslich sein.
Im Sinne der Gemeinschaft der Demokraten – die Volksgemeinschaft der neuen Zeit – kann es nur sein, daß alle gesellschaftlichen Gruppen, Verbände, Institutionen und Organisationen im Gleichschritt hinter der Führerin aus dem Kanzleramt und ihren Paladinen hermarschieren. Dahinter steht das Volk, Quatsch, die schon länger hier leben und die, die erst kürzlich dazugekommen sind oder auch nur mal ein wenig hier wohnen, fest zusammen. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts wie die Präsidenten der obersten Bundesgerichte, die Vorstände der AOK und der Rentenversicherung, der Generalinspekteur der Bundeswehr sowieso, die Präsidenten der Universitäten und der Finanzämter, der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen wie auch die Kommandanten der Feuerwehren, niemand an verantwortlicher Stelle wird vergessen, was sein Klassenauftrag, pardon, Demokratenauftrag ist. Täglich wird das staunende Volk in den Hauptnachrichtensendungen und auf den ersten Seiten der Qualitätspresse den Aufruf einer bedeutenden Persönlichkeit sehen oder lesen, künftig doch mit dem Blick auf die freiheitlich demokratische Grundordnung, den Weltfrieden und die deutsche Exportwirtschaft richtig zu wählen und damit die Partei des Gottseibeiuns aus den Parlamenten zu fegen. Da müßte es doch mit dem Teufel zugehen, wenn derselbe sich darob nicht zu Tode erschreckte. Deutschland, du bist gerettet!
Das Unerwartete ist manchmal nicht bloß überraschend, sondern einfach gut. Klares Denken und das Aussprechen einfacher Wahrheiten haben bei uns in Deutschland einen solchen Seltenheitswert, daß die Konfrontation damit zu eben solchen unerwarteten Erlebnissen führt. So geschehen letzte Woche in Nürnberg.
Anläßlich einer der zahllosen Belehrungsveranstaltungen, durch die dem tumben Volk das politisch korrekte Denken eingetrichtert werden soll, meldete sich auch der Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg (IKGN) zu Wort. Seine Wortmeldung wurde indessen in der Presse offenbar falsch – er selbst spricht höflich von missverständlich – zitiert. Seine dann in der Nürnberger Zeitung abgedruckte Klarstellung ist bemerkenswert und soll deswegen hier erst einmal unverändert zitiert werden:
Jo-Achim Hamburger habe bei einer Veranstaltung des Präventionsnetzwerks gegen religiös begründete Radikalisierung die Frage gestellt, was die Deutschen aus dem Holocaust gelernt hätten, und selbst die Antwort gegeben, heißt es im Text. Zitiert wird er mit dem Wort „Nichts“. „Die Frage habe ich anders formuliert und selbst anders bentwortet“, schreibt Hamburger in seiner Stellungnahme an die Redaktion. „Was ich gesagt habe, ist: Was kann man aus dem Holocaust lernen, was können wir ‚Deutsche‘ aus dem Holocaust lernen? Darauf habe ich geantwortet: Nichts. Sie sehen schon, die Fragestellung ist völlig verschieden, ein völlig anderer Sinn, ich sagte auch wir Deutsche.“ Die Begründung seiner Antwort habe gelautet: „Haben wir die Shoa gebraucht, um zu wissen, dass man Millionen Menschen nicht berauben, entrechten und industriell ermorden darf? Haben wir den Angriffskrieg gebraucht mit mehr als 50 Millionen Toten, um zu wissen, dass dies Unrecht ist? Daraus lassen sich keine ‚Lehren‘ ziehen, das weiß man vorher und hat es immer gewusst.“ Und weiter schreibt er: „Wir neigen dazu, uns nachträglich zu den moralischen Siegern zu küren, die jetzt der ganzen Welt Moral und Ethik beibringen dürfen, weil wir ja ‚gelernt‘ haben. Die Deutschen als Weltfriedensstifter und Moralisten. Eine gewisse Bescheidenheit und Zurückhaltung wäre angebrachter. Was waren die Gründe für den fast totalen moralisch-ethischen Bankrott in unserem Lande und wie kann so etwas in Zukunft ein für alle Mal verhindert werden?“
Diese Stellungnahme enthält zwei Kernaussagen. Zum einen ist es für Herrn Hamburger selbstverständlich, daß es nicht erst der Greuel der Nazizeit bedurft hätte, um zu erkennen, daß man Menschen nicht rechtlos machen und ermorden darf. Das gehört in der Tat vielmehr zu den Grundregeln des menschlichen Zusammenlebens, was ja nun spätestens seit ihrer Kodifizierung im profanen Teil der zehn Gebote (Gebote 4-10) jedem Menschen klar ist. Zum anderen charakterisiert er in begrüßenswerter Klarheit die moralische Überheblichkeit des deutschen juste milieu, die es in seiner Verblendung aus der Einbildung zieht, mit weltweit einzigartiger Einsicht in die Schuld seines Volkes an einem historisch einzigartigen Menschheitsverbrechen moralisch auf einer Gipfelhöhe zu stehen, von der herab es die übrige Menschheit über Recht und Unrecht nicht nur belehren darf sondern muß.
Die Frage im letzten Satz dieses Beitrages kann ebenso einfach und klar beantwortet werden, wie sie gestellt ist. Es war nun einmal eine fatale Kombination von virulentem Antisemitismus – nicht nur in Deutschland –, der politisch mehr als unklugen Knebelung Deutschlands durch den Versailler Diktatfrieden und des wirtschaftlichen Elends der Hyperinflation der Zwanzigerjahre und danach folgenden Weltwirtschaftskrise, die eine Clique von politischen Verbrechern, gestützt durch uneinsichtige Teile des Bürgertums, an die Macht bringen konnte. In dieser Antwort auf die Frage nach den Gründen für den fast totalen moralisch-ethischen Bankrott in unserem Lande, die Herr Hamburger stellt, liegt auch schon die Antwort auf seine weitere Frage, wie so etwas in Zukunft ein für alle Mal verhindert werden kann. Glücklicherweise hat sich die Welt weiter gedreht. Zum einen ist eine solche Konstellation nicht mehr vorstellbar, und zum anderen ist gerade in unserer Zivilisation eine so schwachsinnige Ideologie wie der Antisemitismus, dazu in einer eliminatorischen Variante, allenfalls noch in randständigen Zirkeln überlebensfähig. Bei anderen Zivilisationen auf unserem Globus bin ich mir da allerdings nicht so sicher. Aber wir sprechen hier ja von Deutschland und seiner autochthonen Bevölkerung.
Deutsche Historiker glaubten lange Zeit, und zum Teil glauben sie es heute noch, der deutschen Politik seit Gründung des Kaiserreichs vorwerfen zu müssen, einen Sonderweg gegangen zu sein. Mithin also gesellschaftlich und außenpolitisch abseits der Wege gegangen zu sein, die andere Völker eingeschlagen hätten. Darin habe die Wurzel allen Übels gelegen, das dann auch folgerichtig Deutschland über die Welt gebracht habe. Wir wissen, daß das falsch ist und auf Prämissen beruht, die mit der historischen Wahrheit nicht in Einklang gebracht werden können. Herausgegriffen sei hier nur die unsägliche Debatte über die Schuld am Ersten Weltkrieg, deren intellektuelle Dürftigkeit sich bereits daran zeigt, daß es eine Schuld an einem Kriege nicht geben kann, allenfalls eine Verursachung, wobei es sich regelmäßig um Verursachungsbeiträge der Beteiligten handelt. Letzteres ist hinsichtlich des Ersten Weltkrieges zwischenzeitlich glücklicherweise Gemeingut auch bei den meisten deutschen Historikern.
Tatsächlich einen Sonderweg des Umganges mit der eigenen Geschichte geht die politische Klasse in Deutschland. Keine Nation auf dieser Erde zieht in Ansehung der dunklen Seiten der eigenen Geschichte so bereitwillig das Büßerhemd an, wie die Deutschen. Natürlich nicht die Deutschen in ihrer Gesamtheit, sondern diejenigen, die sich infolge ihrer akademischen Bildung und ethischen Reinheit dazu berufen fühlen, der Weltöffentlichkeit ein zerknirscht-stolzes mea culpa zuzurufen. Alles politische Handeln ihres Landes muß aus dieser Bussfertigkeit begründet werden, weswegen die Ablehnung alles dessen, was andere Nationen selbstverständlich tun, mit dem Satz eingeleitet wird: „Angesichts unserer Vergangenheit…“
Es ist erfreulich, daß ein deutscher Jude, dessen Wort kraft seines Amtes natürlich besonderes Gewicht hat, seinen Landsleuten hier einmal diese einfachen Tatsachenfeststellungen ins Stammbuch geschrieben hat. Indessen muß leider damit gerechnet werden, daß diejenigen, an die er diese Worte gerichtet hat, wegen ihrer ausgeprägten Leseschwäche auf diesem Gebiet diese Erkenntnisse nicht gewinnen und deswegen unverdrossen auf dem Sonderweg des Umganges mit der eigenen Geschichte fürbaß schreiten werden.
Josef Kraus ist ein scharfsichtiger Beobachter des Zeitgeschehens. 30 Jahre lang war er Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, daneben leitete er viele Jahre ein Gymnasium. Man kann also sagen, daß er von Erziehung etwas versteht. Sein Ruhestand ist glücklicherweise eher ein Unruhestand. Er teilt seine Beobachtungen einem breiteren Publikum mit, vor allem auf Tichys Einblick. Seine Beiträge liest man gern und mit Gewinn.
Nun berichtet er wirklich Unglaubliches von dem Narrenschiff, zu dem die akademische Welt offenbar geworden ist. An einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, wie die Fachhochschulen inzwischen heißen, im idyllischen Coburg, lehrt eine Professorin namens Claudia Lohrenscheit. Studenten, im Neusprech: Studierende, hören dort Vorlesungen über „Internationale soziale Arbeit“ und “ Menschenrechte“. Nun fragt man sich angesichts dieses doch offenbar sehr schmalen Gebiets von Lehre und Forschung, ob das auch eine Professur mit entsprechendem personellen und sachlichen Apparat rechtfertigt. Mir scheint doch, daß es sich dabei um einen kleinen Ausschnitt der Politikwissenschaften mit einem soziologischen Einsprengsel handelt. Als Jurist wundere ich mich darüber hinaus darüber, wie man als Nichtjuristin über ein Rechtsthema wie die Menschenrechte akademisch dozieren kann. Frau Lohrenscheit würde es sicherlich nicht wagen, ohne komplettes Jurastudium und zwei Staatsexamina etwa über Grundpfandrechte, Vermögensdelikte oder das öffentliche Baurecht akademisch zu lehren. Bei den Menschenrechten scheint ihr das möglich zu sein, weswegen man auch den Verdacht hegen muß, daß es sich dabei eher um politisches Gelaber handelt.
Diese Dame fordert nun ganz aktuell das Wahlrecht für Grundschüler. Ja, Sie lesen richtig. Grundschüler sollen Gemeinderäte wie auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Bezirksräte wie auch Abgeordnete der Landtage wählen. Das impliziert, daß sie dies selbstverständlich selbständig und geheim tun sollen. Mit dem allgemeinen und freien Wahlrecht wäre es schließlich unvereinbar, wenn etwa die Eltern ihren Kindern dabei in der Wahlkabine oder im Falle der Briefwahl am Küchentisch helfen würden. Im Falle von Frau Prof. Dr. Lohrenscheit kann ich mir allerdings vorstellen, daß ihr eine Wahlhilfe durch Organisationen wie die Rosa-Luxemburg-Stiftung, der sie offenbar so nahe steht, daß sie auf ihrer Homepage erwähnt wird, oder, besser noch, durch die Amadeu-Antonio-Stiftung lieber wäre. Denn dann wäre ja gewährleistet, daß die lieben Kleinen „antifaschistisch“ wählen und ihr Wahlverhalten nicht an dem ihrer „reaktionären“ Eltern ausrichten..
Denn Frau Professor hat ausweislich der Internetseite ihrer Hochschule da ganz spezielle Interessens- und Wissensgebiete, wie die angekündigten Lehrveranstaltungen zeigen:
„Politik und Menschenrechte“, „Interkulturelle Öffnung“, „Gender, Inklusion, Diversity“, „Anti-Rassismus“, „Diskriminierungsschutz“ und „Sexuelle Selbstbestimmungsrechte“.
Die Frage, ob diese famose Wissenschaftlerin vielleicht selbst Kinder hat, an deren Entwicklung sie in natura studieren könnte, ob man im Alter zwischen sechs und zehn Jahren überhaupt begreift, was Politik und was demokratische Wahlen sind, kann man sich wohl eher sparen. Denn Frau Prof. Lohrenscheit gehört nach ihren Angaben dem Verein intersexueller Menschen an. Dagegen ist an sich nichts zu erinnern. Sie selbst erklärt in einem Wahlaufruf zur bayerischen Landtagswahl, daß es sich bei der Intersexualität um eine Spielart von Mutter Natur handelt, weswegen man an solchen Menschen auch tunlichst nicht herumoperieren oder medikamentös therapieren sollte. Doch ist es eben eine sehr sehr seltene Spielart von Mutter Natur. Man könnte auch sagen, Mutter Natur hat diesen Menschen einen Streich gespielt, einen üblen zumal. Denn die Abweichung von der im mathematisch-statistischen Sinne Normalität ist für die betroffenen Menschen regelmäßig eher eine Last als ein Gewinn an Lebensqualität. Man muß halt damit leben, und kann damit auch in Würde leben, ohne diese Veranlagung, oder sollen wir sagen, Abweichung, wie eine Monstranz vor sich her zu tragen und daraus politische Forderungen abzuleiten.
Es ist sicherlich nicht einfach, damit fertig zu werden, daß die Natur einem ein Familienleben versagt hat, wie es die allermeisten Menschen führen, jedenfalls führen können. Hilfskonstrukte, wie die Adoption fremder Kinder, oder gar per künstlicher Befruchtung der Partnerin erzeugter Kinder, können das zum einen nicht aufwiegen, zum anderen halte ich das auch für einen überheblichen Versuch, die Schöpfung zu korrigieren, von der damit einhergehenden Belastung dieser Kinder mit einer mindestens sehr komplizierten Biografie einmal ganz abgesehen. Indessen erleben wir es ja auch bei der Homosexuellenbewegung, daß es Leute gibt, die diesen biologischen Nachteil und daraus nicht selten resultierenden Minderwertigkeitskomplex damit kompensieren wollen, daß sie daraus ein politisches Programm, selbstverständlich im Sinne von Emanzipation und Liberalität machen, statt schlicht und einfach selbstbewußt zu sagen, ich bin nun mal so, und so ist es eben.
Doch ist der Vorgang symptomatisch für die Narretei, die sich über die Hochschulen, ausgenommen natürlich die sogenannten MINT- Fächer, in die Gesellschaft verbreitet hat wie ein Hochwasser in den Flußauen. Nicht einmal vor der Juristerei macht dergleichen Narretei halt, wie man an der Person der Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Susanne Baer sehen kann. Ärgerlich und bedenklich dabei ist, daß inzwischen Generationen von Studenten durch solche Dozenten geprägt und verdorben werden. Denn was ex kathedra verkündet wird, ist nicht nur für den gläubigen Katholiken Richtschnur, sondern was vom Katheder im Hochschulhörsaal verkündet wird, ist für die künftigen Akademiker ebenso verbindlich, nicht zuletzt, weil man es eben in der Prüfung so und nicht anders zu Papier bringen muß. Wenn man dergleichen geistige Prägung überhaupt einmal ablegt, so dauert das Jahre. Denn man ist schließlich damit beschäftigt, erst einmal beruflich Fuß zu fassen. Ein kritisches Hinterfragen des Gelernten kommt, wenn überhaupt, erst Jahre später.
Nicht nur aus Sparsamkeitsgründen wäre eine kritische Durchsicht des Lehrstoffs unserer Hochschulen mehr als notwendig. Letztendlich geht es um die Prägung unserer jungen Generationen. Und da ist es unverantwortlich, sie mit politmodischem Unfug zu indoktrinieren.
Wer gedacht hatte, im „K(r)ampf gegen Rechts“ sei keine Steigerung des Schwachsinns mehr möglich, der ist jüngst eines, nein, nicht besseren, sondern schlechteren belehrt worden.
Zum Sachverhalt:
Am 9. November dieses Jahres feierte eine Gruppe von Nachwuchspolitikern der CDU (Junge Union) aus den Kreisverbänden Limburg und Rheingau-Taunus in einer Berliner Kneipe zum Abschluß einer der üblichen Bildungsreisen, die nun einmal dem Nachwuchs der im Bundestag vertretenen Parteien angeboten werden. Natürlich ging es wohl feucht-fröhlich zu, und es wurde gesungen. Ob bei einigen Teilnehmern die Erinnerung an die Bundeswehrzeit den Wunsch aufkommen ließ, das Lied vom schönen Westerwald zu singen, dürfte heute, acht Jahre nach Aussetzung der Wehrpflicht, eher zweifelhaft sein. Doch ganz sicher war es der Heimatstolz der Westerwälder, der unter anderem dieses Lied erklingen ließ.
Nun kann man offenbar in einer Berliner Kneipe nicht so einfach singen, was einem in den Sinn kommt. Denn dort muß man damit rechnen, daß solche politisch korrekten Zeitgenossen im Raum sind, wie eine Kunststudentin. Diese junge Dame fühlte sich von dem „dominanten weißen männlichen Verhalten“ gestört, als das derartige bierselige Fröhlichkeit junger Männer von politisch korrekten, ganz sicher feministisch begeisterten, dafür aber intellektuell eher unterdurchschnittlichen und mit engem Bildungshorizont ausgestatteten Absolventinnen deutscher Bildungseinrichtungen nun einmal wahrgenommen wird. Deswegen griff sie dann auch gleich zum Smartphone und filmte die Gruppe, natürlich mit Ton. Persönlichkeitsrechte, wie etwa das Recht am eigenen Bild, Datenschutz etc. mußten dann auch hintanstehen, denn im K(r)ampf gegen Rechts gelten die üblichen Gesetze und Regeln nicht. Nein, man filmt die unerhörte Szene, spielt sie in bester Gestapo- und Stasi Manier den Wächtern über die political correctness zu, als die sich nicht wenige Medien fühlen. Zu diesen gehört natürlich der Berliner Tagesspiegel. Dort wird so etwas mit Jauchzen aufgenommen und daraus eine Story über rechtslastige Nachwuchspolitiker gestrickt. Das Generationen von deutschen Soldaten, aber auch Schülern, Wanderern und Liebhabern von Fernsehsendungen mit Heino bekannte Lied vom schönen Westerwald wird denn auch als Nazi-Lied vorgestellt, das ja schließlic bei Reichswehr, Wehrmacht „oder so ähnlich“ gesungen worden sei. Die JU-ler haben das dann auch in der Diktion des famosen Herrn Alexander Fröhlich, so heißt diese Leuchte des deutschen Journalismus, nicht gesungen, sondern gegrölt, versteht sich.
Schaut man sich näher an, welche Journalisten sich an diesem Schmierenstück beteiligt haben, dann stößt man auf linksradikale Schreiberlinge, ach was, Zeitungsschmierer, die auf der anderen Seite des politischen Spektrums zum Beispiel in Jubel darüber ausbrechen, daß linksextreme Demonstranten mit einem Spruchband auftreten, auf dem zu lesen ist: „Deutschland, du mieses Stück Scheiße!“ Hinter einem solchen Spruchband marschieren natürlich auch gerne schon mal Grüne her, wie die unsägliche Claudia Roth.
Man sucht natürlich nach Erklärungen für so etwas. Die einfache Erklärung ist die, daß solche Zeitungsschmierer einfach nicht wissen, wovon sie schreiben. Man kann davon ausgehen, daß diese Zeitgenossen nicht in der Bundeswehr gedient haben. Denn sonst könnten sie ja auch nicht behaupten, es handele sich um ein Wehrmachtslied, das in der Bundeswehr nicht erlaubt sei. Die Unkenntnis über alles, was mit Tradition, Vergangenheit,, insbesondere mit Militär zu tun hat, ist ja nun leider gerade unter den sogenannten Medienschaffenden und Künstlern weit verbreitet. Nicht von ungefähr hat sich ja hier eine Kunststudentin als Denunziantin hervorgetan.
Doch das ist zu kurz gegriffen. Es ist durchaus davon auszugehen, daß auch diese Zeitungsschmierer genau wußten, daß das Lied vom schönen Westerwald absolut unverfänglich ist. Seine Wurzeln liegen in einem Volkslied, das natürlich irgendwann einmal in den dreißiger Jahren zum Marschlied geworden ist. Es war in der Tat in der Wehrmacht beliebt, aber später auch in der Bundeswehr. Und es ist dort entgegen den unwahren Behauptungen dieser Zeitungsschmierer keineswegs verboten, wenn es auch sicherlich zu dem Liedgut gehört, das der grandiosen Fehlbesetzung auf dem Sessel des Verteidigungsministers mißfällt, die am liebsten jede Erinnerung an die Armeen vor Gründung der Bundeswehr aus dem Gedächtnis der Soldaten tilgen möchte.
Nein, es geht diesen linksradikalen Zeitungsschmierern um etwas anderes. Das zeigt ja auch ihre Begeisterung für einen Text wie „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“. Es geht schlicht und einfach darum, jegliche Verbindung der Deutschen zu ihrer Vergangenheit abzuschneiden. Nicht nur das Wissen um die Vergangenheit, vielmehr die Wertschätzung früherer Generationen, von denen man ja immerhin abstammt, und denen man seinen Wohlstand zu einem nicht geringen Teil verdankt, soll vernichtet werden. Das politische Ziel ist der geschichtslose, bindungslose, unwissende und damit vorzüglich manipulierbare Mensch. Am besten als Einheitsmodell im Sinne der „One World“ Ideologie eines Herrn Soros und seiner Jünger, aber auch den Förderern einer unbegrenzten Zuwanderung aus der Dritten Welt, zu denen nicht wenige deutsche Politiker gehören, von unseren Medienschaffenden einmal ganz abgesehen.
Das ist der eigentliche Skandal. Die “ Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ Fraktion in Politik und Medien wird immer größer. Deswegen kommt es darauf an, diesen Leuten immer und überall entgegenzutreten, sie zu demaskieren und an den Pranger zu stellen. Nur so können die ebenso unwissenden wie gutwilligen Bürger dieses Landes erkennen, was tatsächlich gespielt wird, und zwar gegen sie.
In meinen Beiträgen vom 15. Januar und 6. August 2017 habe ich mich bereits mit den Maßnahmen der Bundesministerin der Verteidigung zur Genderisierung der Bundeswehr befassen müssen. Aus der Sicht der Ministerin ist die Bundeswehr auch auf einem guten Wege. In der Außendarstellung wird bereits sichtbar, was die Ministerin will. Wenn zum Beispiel der Stand der Bundeswehr auf einer Landesausstellung (Ostbayernschau) mit Soldaten beschickt wird, von denen eine(r) „transgender“ ist, und statt Uniformhose einen übers Knie reichenden Rock unter dem bärtigen Antlitz trägt, oder ein gerade geschlechtsumgewandelter Stabsoffizier nun als Frau Oberstleutnant vor die Kamera tritt.
Als entschiedene Mitstreiterin der Regenbogen-Ministerin hat sich nun die Präsidentin der Universität der Bundeswehr in Neubiberg, Frau Prof. Dr. Merith Niehuss, öffentlich positioniert. „Bei Diversity-Fragen ist die Bundeswehr der Gesellschaft voraus“ freut sich die Frau Präsidentin. Der Einfluß des Feminismus sei groß. „Nicht nur die Frauen und die Gleichstellungsfrage haben Eingang gefunden, sondern zugleich auch die Diversity-Frage. Damit ist die Bundeswehr dem Rest der Gesellschaft weit voraus, wo diese Frage nicht diskutiert wird… Homosexualität ist im Leistungssport tabu, ein absolutes Tabu. In der Bundeswehr nicht mehr.“ Neben der Einführung von Beauftragten für Homosexualität (kommen die nicht wie überall sonst auch alleine klar?) habe Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen Anfang 2017 einen Workshop „Sexuelle Orientierung und Identität in der Bundeswehr“organisiert, wo sich alle Personen hätten outen lassen, die das wollten. „Es wird sehr oft geoutet“, jubelt die Frau Präsidentin. „Das war ein ganz bemerkenswerter Tag in Berlin, an dem viele Transgender-Personen, auch im Offiziersrang, und ganz viele Homosexuellengruppen aufgetreten sind“ zeigt sich Frau Prof. entzückt. Etwas Wasser tröpfelt in den feministischen Wein, denn sie bedauert im gleichen Interview, daß sich die meisten Studentinnen für typische Frauenstudiengänge wie Erziehungswissenschaften statt Physik oder Ingenieurwissenschaften anmelden. Hier seien Kindergärten und Schulen gefragt, meinte Niehuss. Diese müßten „ein anderes Frauenbild“ vermitteln, damit sie (gemeint die jungen Frauen) sich später Naturwissenschaften zutrauen. „Wenn Sie sich heute einmal eine Spielwarenabteilung angucken, dann haben Sie schon eine Abteilung in rosa für Mädchen und in hellblau für Jungs. Das ist ja furchtbar. Das fängt auch da schon an. Der Junge spielt mit dem Spielzeugsoldaten, das Mädchen mit der Puppe. Ist es andersherum, werden die Eltern alarmiert.“
Sie selbst hat damit offenbar schon begonnen, wie sie am 19. April 2017 in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung erklärte: „Da wir so wenige Professorinnen haben, machen wir nun aus Männern Frauen. Sie bekommen einen Kurs über Dinge wie unbewußte Voreingenommenheit, Diversity und Gender und werden darauf aufmerksam gemacht, worauf es ankommt. Da sind wir auf einem guten Weg.“
Neben dem krausen Inhalt ihrer Gedankengänge fällt die infantile Sprache auf. „Ganz viele“ ist nun einmal Kindersprache und man erwartet als nächste Worte „bunte Smarties“. Die Freude über etwa 6 % der Soldaten – oder sagen wir lieber gendergerecht Militärpersonen – in der Bundeswehr nehmen wir der entschiedenen Verfechterin solchen Unfugs gerne ab, Denn das ist eine Quote, die mehrfach höher ist, als der prozentuale Anteil der Menschen mit abweichenden sexuellen Veranlagungen in der Gesamtbevölkerung. Hier scheint die Bundeswehr aus der Sicht von Frau von der Leyen wie auch von Frau Niehuss in der Tat der Gesellschaft voraus zu sein.
Grund genug, sich diese Vorkämpferin für Gender and Diversity in der Bundeswehr einmal näher anzuschauen. Sie ist noch unter der Ägide des sozialdemokratischen Verteidigungsministers Peter Struck zur Präsidentin der in der Nähe von München gelegenen Bundeswehruniversität ernannt worden. Nach einem Studium der Geschichte mit einem Abschluß als MA studierte sie dann noch Anglistik und Soziologie, was sie mit einem Diplom abgeschlossen hat. Ihre Dissertation hat den Titel: „Arbeiterschaft in Krieg und Inflation. Soziale Schichtung und Lage der Arbeiter in Augsburg und Linz 1910-1920“. Sie erschien 1985. Ihre Habilitationsschrift trägt den Titel: „Familie, Frau und Gesellschaft. Studien zur Strukturgeschichte der Familie in Westdeutschland 1945-1960“. Ansonsten ist die Zahl ihrer wissenschaftlichen Veröffentlichungen überschaubar. „Zwischen Seifenkiste und Playmobil. Illustrierte Kindheitsgeschichte des 20. Jahrhunderts“ erschien im Jahre 2002. Im Jahre 1998 gab sie zusammen mit Ulrike Lindner in der Reihe „Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung“ einen Sammelband heraus, der den Titel trägt: „Bundesrepublik und DDR 1945-1969“. Erneut mit Ulrike Lindner gab sie ein weiteres Werk namens „Ärztinnen – Patientinnen. Frauen im deutschen und britischen Gesundheitswesen des 20. Jahrhunderts“ heraus. In der Schriftenreihe ihrer Universität erschien dann noch 2007 die Arbeit „Scientific research for a safer tomorrow“. Demgemäß muß man ihren Wikipedia-Eintrag für zutreffend halten, wonach die Forschungsschwerpunkte von Niehuss im Bereich der Sozialgeschichte und der „Gender-Forschung“ liegen.
Ein Amt wie das der Präsidentin einer Universität bringt natürlich die ein oder andere Berufung in Gremien mit sich. So gehört sie dem wissenschaftlichen Beirat des NS-Dokumentationszentrums in München an, obgleich sie auf dem Gebiet Nationalsozialismus offenbar weder als Historikerin noch als Soziologin gearbeitet hat. Hier hat sie aber ihre politisch korrekte und reine Gesinnung gezeigt. Schon vor Eröffnung dieses Zentrums gab sie in einem Interview kund, es sei ihr und dem wissenschaftlichen Beirat von Anfang an darum gegangen, München als „Täterstadt“ zu zeigen. Wohlgemerkt, bevor die Forschungen zu diesem Thema überhaupt aufgenommen wurden. Politisch korrekt ist ja die Auffassung, nicht nur die Münchner, sondern die Deutschen insgesamt seien Täter der nationalsozialistischen Verbrechen gewesen, weswegen ein Machwerk wie Daniel Goldhagens „Hitlers willige Vollstrecker“ auch so große Verbreitung in Deutschland und so enthusiastische Besprechungen in den Medien finden konnte, bevor der Mann als Scharlatan entlarvt wurde. Dessen ungeachtet spielen deutsche Historiker weiter diese Melodie, allen voran der unsägliche Wolfgang Benz.
Einem solchen Menschenbild und einer solchen Auffassung vom Wesen einer Armee stehen natürlich traditionelle Vorstellungen über den Soldaten, zum Beispiel dahingehend, daß seine Kernkompetenz nun einmal das Bestehenkönnen im Gefecht ist, diametral entgegen. Wenn dann auch noch ihre Studenten entsprechend publizistisch hervortreten, ja, sich erfrechen in ihrer Studentenzeitung kritische Diskussionen etwa über Frauen in Kampfeinheiten zu führen, dann führt das zur öffentlichen Maßregelung. Konsequent ist es dann auch, aus dem Unterstützerverein des Bayerischen Armeemuseums auszutreten, weil der nun einmal eine traditionelle Auffassung von Militärgeschichte hat. Fürwahr, eine vorzügliche Besetzung an der Spitze einer Universität der Streitkräfte unseres Landes.
Die Bundeswehr unterm Regenbogen, zumal mit chronisch kaputtem Gerät, hat ein ganz spezifisches Abschreckungspotenzial. Sie wird eher als abschreckendes Beispiel dafür gesehen, wie sich eine Armee tunlichst nicht entwickeln sollte. In Russland gilt sie als Lachnummer. Käme es einmal zu einer militärischen Auseinandersetzung zwischen deutschen und russischen Streitkräften, müßten sich die Russen wohl nicht einmal totlachen. Die Deutschen kämen ja aus ihren Kasernen erst gar nicht heraus. Ein guter Teil von ihnen würde es in femininem Sanftmut auch gar nicht wollen.