Archiv für den Monat: Februar 2016

Satire aus der Hallertau

Staatsanwälte sind arm dran. Wenn andere Fasching feiern, sich über Büttenreden und mehr oder weniger lustige Motivwagen in Karnevalsumzügen amüsieren, müssen sie schon mal völlig humorlos prüfen, ob da nicht über Verbotenes gelacht wird. So zum Beispiel über einen Weltkrieg II Panzer aus Pappmaschee mit der unsinnigen Aufschrift „Ilmtaler Asylabwehr“, der im Faschingszug des Dörfchens Steinkirchen in der Hallertau mitrollte. Volksverhetzung! schallt es da politisch korrekt aus den meisten medialen Lautsprechern. Strafanzeigen flattern den Staatsanwälten auf den Tisch. Üble Hetze gegen Flüchtlinge, die Aufforderung, Asylanten zusammenzuschießen und was noch mehr in diesen Beitrag der Karnevalisten aus der Provinz hinein interpretiert wird.

Die Staatsanwälte werden sich natürlich mit § 130 StGB befassen müssen. Diese Strafvorschrift hat natürlich das im Visier, was in ihrer Überschrift steht, die Volksverhetzung. Allerdings setzt das voraus, daß in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung usw. zum Haß aufgestachelt und zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen aufgefordert wird, oder das ganze die Menschenwürde der genannten Gruppen in den Dreck zieht. Nach ganz allgemeiner Auffassung der Juristen hat die Vorschrift, wie schon ihr erster Satz zeigt, die Wahrung des öffentlichen Friedens als Schutzgut. D.h., Geschmacklosigkeiten, dummes Gerede etc. fallen durch den Rost. Um den öffentlichen Frieden zu gefährden, muß viel mehr passieren. Vor allem aber ist natürlich auch ein Strafgesetz im Lichte der Verfassung auszulegen, die nun einmal die Meinungsfreiheit schützt. Und hier sind wir bei der Satire. Was darf Satire? Die Antwort lautet mit Tucholsky: Alles! Wie war das noch mit den Mohammed- Karikaturen? Und wie war das eigentlich mit Charlie Hebdo? Betrachtet man gerade die Karikaturen dieses französischen Satiremagazins, dann fällt einem gerade als Jurist doch hin und wieder § 130 oder 166 (Beschimpfung von Religionsgemeinschaften) StGB ein. Indessen wird weder in Frankreich noch in Deutschland ein Staatsanwalt mit einer Ausgabe dieses Satiremagazins in der Hand eine Ermittlungsakte gegen seine Redakteure anlegen lassen.

Man kann vielleicht noch fragen, ob Satire ein bestimmtes Maß an intellektueller Qualität haben muß. Das ist eine gefährliche Frage. Da kommen wir ins Geschmäcklerische. Man muß auch, das mag jetzt arrogant klingen, auch den einfachen Leuten ihrer Art von Satire lassen. Bös gemeint war es sicher nicht.

Mein Rat: keine Aufregung! Laßt die Gouvernanten Gouvernanten sein und gönnt den Staatsanwälten ihre Freizeit!

Das Ergebnis liegt auf der Hand

Die deutsche Politik ringt um die Lösung des Flüchtlingsproblems. Eine Lösung ist weit und breit nicht in Sicht. Nicht in Sicht? Es gibt eine Lösung. Die Grünen haben sie. Sie heißt Integration. Die zu Millionen hereinströmenden Menschenmassen aus Afrika und dem Orient müssen natürlich integriert werden. Sind sie integriert, gibt es kein Problem mehr. Das liegt auf der Hand.

Dumm nur, daß die Integration gerade der Zuwanderer aus Afrika, vor allem Nordafrika und dem Orient, bislang nur mäßig erfolgreich war. Das wirft natürlich die Frage auf, wie das bei den im Vergleich zur bisherigen Einwanderung in vervielfachter Zahl und Geschwindigkeit hereinströmenden Muslimen gelingen soll. Eben mit verstärkten Integrationsanstrengungen, so die Grünen. Aber wie? Dazu muß man sich ganz einfach nur anschauen, was bisher versucht worden ist. Man hat eben versucht, diese Leute in unsere Gesellschaft zu integrieren. Das hat offenbar nicht oder nicht so richtig geklappt. Somit stellt sich die Frage, wie man das gewünschte Ergebnis Integration doch noch erreichen kann, insbesondere unter zugegebenermaßen erschwerten Bedingungen.

Die Lösung liegt auf der Hand. Man muß nicht mehr versuchen, die vorwiegend muslimischen Zuwanderer in unsere Gesellschaft zu integrieren. Man muß vielmehr die hiesige Gesellschaft in die Zuwanderergesellschaft integrieren. Bei Lichte besehen, ist das auch kein Problem. Von den rund 80 Millionen Einwohnern dieses Landes sind ca. 47 Millionen Mitglieder der großen christlichen Kirchen. Bei Lichte besehen, zu 90 % allerdings nur auf dem Papier. Bleiben höchstens 4-5 Millionen Deutsche, die tatsächlich Christen sind. Das ist ungefähr die Zahl derjenigen Menschen in unserem Lande, die sich zum Islam bekennen. Bei denen darf man auch getrost davon ausgehen, daß das nicht nur auf dem Papier steht. Für den Rest ist es eigentlich egal, an wen seine Kirchensteuer fließt. Wir werden schlicht und einfach alle Moslems. Das hätte unter anderem den Vorteil, daß wir endlich aus diesem deutschen Streß herauskämen, der uns immer wieder zu Fleiß, Höchstleistung und Disziplin zwingt. Die Ärzte warnen davor sowieso. Die orientalische Leichtigkeit des Lebens ohne diesen fiesen Zwang zur Disziplin wird uns doch wirklich gut tun. Über solche Kleinigkeiten wie irgendwelche blöden Bekleidungsvorschriften für unsere Mädels und das Alkoholverbot werden wir schon so ähnlich hinwegkommen, wie die liberalen Großstädter in Istanbul oder Antalya, da kennen wir Deutschen uns doch aus.

Die Zuwanderer aus Nordafrika und dem Orient werden zwar mit der Zeit mit verminderten Sozialleistungen leben müssen, weil ihre neue Heimat dann irgendwann nicht mehr so viel Geld hat, wie damals, als man sich dem Zug ins Paradies angeschlossen hat. Doch das ist dann nicht so schlimm, Allah hat es eben so bestimmt. Inschallah.

Moment, da war noch ein kleines Problem. Wie man hört, will die Bundesregierung die nordafrikanischen Länder zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten erklären. Dagegen laufen die Grünen Sturm und weisen darauf hin, daß in solchen Ländern Homosexualität strafbar ist. Das geht natürlich nicht. Wenn dort Schwule und Lesben strafrechtlich verfolgt werden, und welche Zustände dort in den Knästen herrschen, das weiß man ja, dann muß man die natürlich in Deutschland aufnehmen. Aber wenn in Deutschland dann auch die Scharia gilt, dann werden die bei uns ja auch verfolgt. Was machen wir denn da, Herr Beck?

Ja das ist so eine Sache, wenn man über die Sinnhaftigkeit grüner Vorschläge nachdenkt. Es ist wie mit dem doppelseitig benutzten Toilettenpapier. Das Ergebnis liegt auf der Hand.

Wenn aus Verzweiflung Haß wird…

Die Zustimmung für die Flüchtlingspolitik der großen Koalition schwindet mit atemberaubender Geschwindigkeit. Wenn man den veröffentlichten Umfragen, und etwas anderes haben wir ja nicht, glauben darf, dann sind inzwischen 81 % der Befragten der Auffassung, daß die Bundesregierung die Lage nicht mehr unter Kontrolle hat. In gleichem Maße sinkt auch das Vertrauen in die Parteien der Großen Koalition. Deren Umfragewerte stürzen ab.

Das gilt besonders für die SPD, die sich den weiter steigenden Werten der AfD nähert. Statt die eigene Position inhaltlich zu überdenken, schlägt man in blinder Wut auf den politischen Gegner ein. Mangels überzeugender Sachargumente tut man das dann mit der „bewährten“ Nazikeule. Nur so ist die Medienkampagne gegen die Damen Petry und von Storch zu erklären. Man legt diesen Politikerinnen wahrheitswidrig in den Mund, einen Schießbefehl an der Grenze gefordert zu haben. Wer etwa das Interview mit Frauke Petry im Mannheimer Morgen vom 30.01.2016 nachliest, das ja nun immer noch im Internet nachzulesen ist, der wird eine solche Forderung dieser Politikerin dort nicht finden. Allerdings wird er dort nachlesen können, in welcher Weise die Redakteure des Mannheimer Morgen versucht haben, ihr das Wort im Mund herumzudrehen und sie als Befürworterin des Schußwaffengebrauchs gegen Flüchtlinge, aber auch als eine Politikerin erscheinen zu lassen, die rassistische Meinungen in ihrer Partei unbeanstandet läßt. Was daraus in den Medien in der Zwischenzeit gemacht worden ist, kann als Musterbeispiel für eine Rufmordkampagne dienen. Aber auch dafür, daß immer noch die alte Weisheit gilt: „Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht das gleiche.“ So hat der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Die Grünen) in einem Interview am 22.10.2015 bereits dafür plädiert, die EU-Außengrenzen zu schließen, notfalls bewaffnet. Einen Sturm der Entrüstung über diese Äußerung haben wir nicht feststellen können. Ob im übrigen die veröffentlichte Fassung des Interviews von Frau Petry mit dem Mannheimer Morgen wirklich wiedergibt, was sie gesagt hat, muß zumindest bezweifelt werden. Ein damals ebenfalls anwesender Journalist hat jedenfalls am 02.02.2016 erklärt, Frau Petri habe auf mehrfache insistierende Fragen wörtlich erklärt: „Wir müssen die Grenzen sichern und ich hoffe, es kommt nie so weit, daß ein Polizist von seiner Waffe Gebrauch macht.“ Diese Formulierung war den wackeren Unterstützern der Großen Koalition in der Redaktion des Mannheimer Morgen wohl zu harmlos.

Man orientiert sich in der Gangart gegen die unerwünschte Konkurrenz offensichtlich mehr am Vorsitzenden der SPD. Dieser hat ja kürzlich eine wirklich völlig unvertretbare, umgangssprachlich gesagt, bescheuerte Äußerung eines AfD-Kreisvorsitzenden kurzerhand zur Politik dieser Partei erklärt. Jener politische Amokläufer hatte gefordert, die Todesstrafe wieder einzuführen, damit man die deutschen Politiker an die Wand stellen könne. Der Mann wurde selbstverständlich umgehend aus der Partei ausgeschlossen. Herr Gabriel hingegen erklärt die AfD zu einer rechtsradikalen Partei, mit der man nicht mehr reden könne weil sie solche Auffassungen vertrete. Damit sind nicht nur die Grenzen des Anstandes, sondern auch des demokratischen Wettbewerbs um die Wählerstimmen weit überschritten worden. Denn man wird selbstverständlich in jeder politischen Partei oder Organisation Typen finden, die einen Unsinn verzapfen, daß es einem die sprichwörtlichen Schuhe auszieht. Selbst verständlich findet man auch in linken Parteien Leute, die etwa von der Enteignung der Kapitalisten faseln. Unanständig wäre es jedoch, solche Äußerungen den jeweiligen Parteien oder Gewerkschaften als programmatische Äußerungen zuzuschreiben.

Letztendlich wird diese Art der Diffamierung des politischen Gegners denjenigen auf die Füße fallen, die sich davon politischen Gewinn versprechen. Denn die Mehrheit in diesem Lande kann immer noch selber denken.

Beim Geld hört die Freundschaft auf

Europa stößt an seine Grenzen. Es stößt an die Grenzen der europäischen Idee. Nicht zufällig geschieht das in einer Zeit, in der Europas Grenzen ihre Funktion zum großen Teil verloren haben. Sie halten die unkontrolliert hereinströmenden Menschenmassen aus Afrika und dem mittleren Osten nicht mehr auf. Das führt zu Belastungen der europäischen Staaten, die sie mehrheitlich nicht tragen wollen. Da ist zum einen die rapide anwachsende Belastung der Staatshaushalte und Sozialsysteme mit den Kosten für Unterbringung, Ernährung, Lebensunterhalt, medizinische Versorgung und schulische wie berufliche Bildung der hereinflutenden Einwanderermassen. Das ist ganz unabhängig davon, ob es sich im einzelnen um wirkliche Kriegsflüchtlinge oder politisch Verfolgte handelt oder doch um Menschen, die ganz einfach ein besseres Leben in Europa erwarten. Eine Mehrheit der europäischen Staaten will diese Belastungen ihren Bürgern nicht zumuten, zumal sie sich selbst für diese Entwicklung zu Recht nicht verantwortlich sehen. Schließlich war es ja ganz unstrittig Deutschland, das die Tore weit geöffnet hat. Also soll Deutschland auch zahlen. Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.

Die meisten europäischen Staaten, nicht nur in Osteuropa, weigern sich auch diese Massen an Zuwanderern bei sich anzusiedeln. Jedenfalls nach immer noch geltendem Völkerrecht kann jeder Staat sich entscheiden, ob und in welchem Umfange er Zuwanderung akzeptiert. Das gilt selbst für die von Rechts wegen nur vorübergehende Aufnahme von Kriegsflüchtlingen. Ihrer Meinung nach soll dann das Land diese Menschenmassen auch aufnehmen, das für die Quasi-Abschaffung der Grenzen verantwortlich ist. Das ist nach allgemeiner Anschauung Deutschland. Diese Haltung ist auch keineswegs unverständlich. Auf das private Leben übertragen bedeutet sie doch nichts anderes, als daß jeder Vermieter entscheiden kann, welchen Mieter er in sein Haus einziehen läßt. Ja sogar die Frage, ob er überhaupt seine Wohnungen vermieten will, entscheidet er in eigener Verantwortung.

Die europäische Idee wird scheitern, wenn das Zuwanderungsproblem nicht grundsätzlich gelöst wird. Nach einer europäischen Lösung sieht es nicht aus. In diesem Zusammenhang tritt jedoch noch klarer zutage, daß auch das Billionengrab namens Euro vielleicht bald einen neuen Grabstein bekommen wird, auf dem statt Euro Europa steht.

Europa, das war der Traum der Politiker, die nach den Weltkriegen glaubten, eine dauerhafte Friedensordnung schaffen zu können, indem sie die von ihnen erkannte Ursache beseitigten, nämlich die in ewiger Konkurrenz zueinander existierenden Nationalstaaten. Dieser Traum der Adenauer, de Gasperi und Monnet war eben nicht mehr als ein Traum, denn ihm fehlte die reale Grundlage. Nicht die schiere Existenz von Nationalstaaten führte zwangsläufig zu den Kriegen des 19. und 20. Jahrhunderts. Es war vielmehr die irrige Vorstellung, mittels territorialer Ausdehnung Sicherheit und Dominanz gewinnen zu können. Sowohl die Entwicklung der Waffentechnik als auch in noch stärkerem Maße die internationale Vernetzung der Wirtschaft ließen diese Vorstellungen schlicht aus der Zeit fallen. Hinzu kam das Auftreten ganz neuer Weltmächte außerhalb Europas, nämlich der USA und China. Auch ein neues Staatsgebilde in Gestalt eines europäischen Bundes- oder gar Zentralstaates würde daran nichts ändern. Eher im Gegenteil, denn eine tripolare Welt ist grundsätzlich weniger sicher als eine bipolare.

Wenn aber gefühlt bereits die ursprüngliche Begründung für die Schaffung eines vereinten Europa unter weitestgehender Aufgabe der nationalen Souveränität seiner Mitgliedsländer schwindet, dann ist die Wahrscheinlichkeit, zu scheitern, wenn die ersten ernsthaften Belastungen auftreten, sehr groß. Und diese Zeit scheint gekommen zu sein. Sollte Großbritannien aufgrund eines Referendums aus der Europäischen Union ausscheiden, könnte damit der erste Dominostein fallen, mit den bekannten Folgen. Aber auch wenn die Europäische Union Großbritannien wirklich derartige finanzielle Zugeständnisse machen sollte, daß selbst die eingefleischten Europagegner in diesem Lande damit zufrieden sind, wäre das wohl ebenfalls der Anfang vom Ende. Denn dann würden sich natürlich auch die Bürger Frankreichs, Polens, Dänemarks oder Italiens mit Recht fragen, warum ihre Regierungen nicht gleichartige Sondervorteile für sie aushandeln. Der Wettlauf einer großen Zahl von europäischen Ländern – selbstverständlich Deutschland ausgenommen – um derartige Sondervorteile würde dann die Europäische Union von innen aushöhlen und wie ein Kartenhaus zusammenstürzen lassen.

Wie es auch immer kommen wird, Europa könnte einen Neustart bekommen. Einen Neustart in die Richtung eines Bündnisses von uneingeschränkt souveränen Staaten mit gleichartigen Interessen und gleichstarken Volkswirtschaften. Seine Bedeutung würde nicht an der Zahl der Mitglieder, sondern an ihrer Stärke zu messen sein. Politische Traumtänzer vom Schlage eines Jean-Claude Juncker oder Martin Schulz wären dort auch entbehrlich. Diese zweite Chance haben die Bürger der gut aufgestellten europäischen Völker verdient.

Ein Blick ins Gesetz

erleichtert die Rechtsfindung ungemein, ist ein alter Juristenscherz.

Das heißt natürlich, daß man zur Lösung eines Rechtsfalles tunlichst das Gesetz heranziehen sollte. Für die Medienkampagne gegen die AfD wegen der angeblichen Forderung ihrer Vorsitzenden, an unseren Grenzen gegen Flüchtlinge doch Schußwaffen einzusetzen, gilt das aber offensichtlich nicht. So hat es der ARD „Starmoderator“ Thomas Roth heute Abend geschafft, von den 30 Minuten seiner Tagesthemen 11 Minuten diesem angeblichen Skandal zu widmen, und mit Hilfe eines Kollegen, dessen Namen unwichtig ist, diese Partei samt ihrer Vorsitzenden als Wiedergeburt der NSDAP, angereichert durch Honeckers Schießbefehl, erscheinen zu lassen. Das nahm also ein gutes Drittel der Sendezeit ein, kam aber völlig ohne ein einziges Wort über die Rechtslage aus. Nachdem diese Internetseite in ihrer Unterzeile die Aufforderung zum Selberdenken enthält, will ich mich darauf beschränken, einfach einmal das Gesetz zu zitieren. Wenn schon die Medien die Bürger ohne juristisches Staatsexamen nicht aufklären, dann will ich den Lesern dieser Internetseite wenigstens die Gelegenheit geben, das Gesetz zur Kenntnis zu nehmen, um sich dann eigenständige Gedanken zum Thema machen zu können.

Ausgangspunkt ist § 11 des UzWG, in Worten: Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes. Dieser Paragraph ist übertitelt „Schußwaffengebrauch im Grenzdienst“ und lautet:

(1) Die in § 9 Nr. 1,2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten – dazu gehört die Bundespolizei, R.T. – können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes-und Landesaufgaben, die den in Abs. 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.

§ 10 Abs. 2 dieses Gesetzes regelt den Schußwaffengebrauch gegen eine Menschenmenge und lautet:
Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.

§ 12 des Gesetzes – Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch – lautet:
(1) Schußwaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Waffenwirkung gegen Sachen erreicht wird.
(2) Der Zweck des Schußwaffengebrauchs darf nur sein, angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Es ist verboten, zu schießen, wenn durch den Schußwaffengebrauch für die Vollzugsbeamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden, außer wenn es sich beim Einschreiten gegen eine Menschenmenge (§ 10 Abs. 2) nicht vermeiden läßt.
(3) Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.

Das ist die Rechtslage. Das Gesetz ist weder aus dem Dritten Reich noch aus der DDR übrig geblieben. Vielmehr stammt es vom 10.03.1961 und steht mit diesem Wortlaut nach einigen Änderungen seit dem 31.08.2015 im Bundesgesetzblatt.