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Es reicht!

Es ist gekommen, wie es kommen mußte. Ein viele Tonnen schwerer Sattelzug rast durch einen Berliner Weihnachtsmarkt, am Steuer ein so genannter Soldat des „Islamischen Staates“. Jedenfalls brüstet sich dieses Verbrecherpack mit der Tat. Ein Dutzend Menschen sind tot, noch viel mehr teils schwer verletzt. In der Fahrerkabine findet die Polizei Papiere, die auf einen Täter mutmaßlich tunesischer Staatsangehörigkeit hindeuten. Was man weiter erfährt, verschlägt einem doch die Sprache. Dieser Mitmensch reist seit 2012 in Europa unter ca. zehn verschiedenen Namen umher. Aus Italien gekommen, beantragt er in Deutschland Asyl. Erfolglos. Er soll abgeschoben werden. Sogar in Gewahrsam soll er deswegen gewesen sein. Aber man konnte ihn nicht abschieben, weil er keine gültigen tunesischen Papiere hatte. In Gewahrsam halten konnte man ihn offenbar auch nicht bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Papiere eintreffen würden. Letzteres ist tatsächlich heute, am 21.12.2016 endlich geschehen. Der hilfsbedürftige Flüchtling indessen ist längst über alle Berge. Vermutlich hat er den Anschlag in Berlin verübt.

Ein solches Land wie Deutschland muß für alle Asylbetrüger, Wirtschaftsflüchtlinge und vor allem auch islamistische Terroristen als das gelobte Land erscheinen. Es gewährt großzügig Gastfreundschaft ohne Ansehen der Person. Auch wenn man nicht weiß wer er ist, woher er kommt und mit welcher Berechtigung er den Flüchtlingsstatus oder gar Asyl beantragt, er bekommt einen Aufenthaltsstatus oder wird mindestens geduldet. Das geht natürlich mit den Segnungen des deutschen Sozialstaates einher. Natürlich muß ein Mindestmaß an Bürokratie auch den Wahnsinn einrahmen. Diese Herrschaften erhalten einen Ausweis. In schönstem Amtsdeutsch heißt es darin:

Die Personendaten beruhen auf den eigenen Angaben des Antragstellers. Der Inhaber dieses Reiseausweises ist Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.“

D.h. also, der Flüchtlingsstatus wird jedem zuerkannt, der ihn haben will, vorausgesetzt, er hat keine Papiere. Merkwürdigerweise werden tausendfach Menschen aus dem Mittelmeer gefischt oder kommen über irgendwelche grünen Grenzen, die angeblich alles verloren haben, insbesondere ihre Papiere. Niemals verlieren sie jedoch ihre Smartphones und ihr Geld. Hony soit qui mal y pense! Wer etwa im richtigen Leben, also so ganz außerhalb der staatlich verordneten humanitätsduseligen Flüchtlingsbemutterung, als Angeklagter oder Zeuge einem Gericht eine so haarsträubende Geschichte erzählt, kann mit allem rechnen, nur nicht damit, daß das Gericht ihm davon auch nur eine Silbe glaubt. Gießen Sie sich vielleicht einmal auf dem Weihnachtsmarkt 3-4 Tassen Glühwein hinter die Binde und erzählen anschließend dem Polizisten, der sie in das berühmte Röhrchen hat blasen lassen, Sie hätten gemeint, Kinderpunsch zu trinken, weil Ihre Kollegen Ihnen die Tasse immer wieder mit der Erklärung gereicht hätten, es handele sich um Kinderpunsch wie bestellt. Der Mann wird Sie nicht etwa weiterfahren lassen, sondern erst fragen, ob sie ihn verarschen wollen, Ihnen sodann den Führerschein abnehmen und Sie im Streifenwagen zur Blutabnahme fahren.

Was dem ganzen die Krone aufsetzt, ist das Verhalten unserer Politiker, jedenfalls derjenigen, die das Sagen haben. Für die besteht nämlich kein Anlaß, irgendwas an der Flüchtlingspolitik zu ändern oder beispielsweise Überwachungsmaßnahmen zu optimieren. Vielmehr bekommen wir den gutgemeinten Rat, daß wir uns von den Terroristen nicht beirren lassen sollen. Denn dann hätten „die“ ja gewonnen. Ein Land, das derart miserabel regiert wird, ist natürlich ein Paradies für Verbrecher und Terroristen aller Art. Politiker, die immer noch von Willkommenskultur, Nächstenliebe und offener Gesellschaft faseln, haben vielleicht das Zeug zum Weihnachtsmann bei der Obdachlosenbescherung. Zum Regieren, und sei es nur als Zaunkönig eines Bonsai-Ländchens wie das Saarland oder einer versifften Bankrottmetropole wie Berlin, taugen sie nicht. Das Problem ist aber, daß die meisten Leute in unserem Land das einfach nicht kapieren und in der Wahlkabine immer noch ihr Kreuzchen bei den gleichen Pappnasen machen, bei denen sie es schon immer gemacht haben. Und deswegen brauchen sich zum Beispiel die Obergangster des IS nicht zu sorgen, daß ihr Operationsgebiet Deutschland etwa zu einem gefährlichen Pflaster für ihre sogenannten Soldaten werden könnte. Es könnte allerdings sein, daß sich diese Herrschaften über Deutschland totlachen. Also wirklich biologisch und am Lachkrampf sterben. Damit wäre uns wenigstens ein bißchen geholfen. Aber darauf können wir ebenso wenig hoffen, wie auf die Ankunft des Engels Aloysius in den Räumen der bayerischen Staatsregierung, um ihr die göttlichen Ratschläge zu überbringen. Bekanntlich sitzt er bis heute vor seiner Maß im Hofbräuhaus. Die göttlichen Ratschläge werden somit weder der bayerischen Staatsregierung noch irgend einem anderen Politiker zuteil. Difficile erat satiram non scribere!

Von Aktivisten und Populisten

Der Krieg ist der Vater aller Dinge, wissen wir von Heraklit. Der alte Philosoph erkannte schon damals, daß der Krieg generell die Dinge vorantreibt, ob immer zum Guten, steht auf einem anderen Blatt. Der Krieg in Syrien, ob Bürgerkrieg, oder Stellvertreterkrieg der globalen wie auch regionalen Großmächte, oder aber ein mixtum compositum von alledem, läßt eine längst vergessene Vokabel aus der jüngsten Geschichte wieder an die Oberfläche kommen. Nahezu täglich hören wir Berichte aus Aleppo, und sehen sogar vor der Kamera die Berichterstatter: Aktivisten. Der Aktivist. Jüngere Menschen, humanistische Bildung vorausgesetzt, erschließen sich den Begriff aus dem Wortfeld agere, wo es nun einmal das Adjektiv activus gibt, und das meint tätig. Greift man zum guten alten „Wasserzieher“, so findet man den Aktivisten als eifrig tätigen Parteianhänger definiert. Und das führt zwanglos zu dem uns Älteren noch aus der untergegangenen DDR bekannten Aktivisten. Der Aktivist, gewissermaßen die vom kommunistischen Regime erwünschte Endstufe des werktätigen Genossen, der Aktivist war eine genuin sozialistische Wortschöpfung. Die Affinität der Sozialisten aller Schattierungen zu Dritte-Welt-Rebellen aller Art ist für Linke aller Schattierungen in den Ländern der ersten Welt gewissermaßen Persönlichkeitsmerkmal. Und deswegen überrascht es auch nicht, wenn die Aktivisten aus Aleppo sich bei näherem Hinsehen schlicht und einfach als Terroristen aller Art erweisen, seien sie für den sogenannten Islamischen Staat oder andere Gruppen und Grüppchen tätig, die aus der Sicht westeuropäischer Intellektueller eben Revolutionäre sind.

Gewissermaßen der Antagonist des Aktivisten ist der Populist. Jedenfalls legen das die Kommentare der Mainstream-Medien und das besorgte Raunen der politischen Klasse nahe. Nun leitet sich die Vokabel von populus, lateinisch: das Volk, her. Warum Demokraten etwas gegen das Volk haben sollen, erschließt sich zumindest philologisch zunächst nicht. Heißt doch Demokratie Volksherrschaft. Und wer ein Populist ist, der ist im Wortsinne doch ein Verfechter der Volksherrschaft, oder nicht? Das würde auch sicherlich so kommuniziert, hätte der Populist nicht in aller Regel einen schwerwiegenden Makel. Denn in aller Regel ist er ein Rechtspopulist. Also letztendlich einer, der den Rechten zur Herrschaft verhelfen will. Und das wäre ja nun die Herrschaft des Bösen. Rechts ist und bleibt für rechtschaffene europäische Intellektuelle nichts anderes als die Umschreibung für autoritär, nationalistisch und überhaupt irgendwie rückständig.

Was lernen wir daraus? Wir können Nachrichten nebenbei hören und Zeitungen überfliegen. Hören oder lesen wir Aktivist oder Populist, dann brauchen wir den Rest nicht mehr genauer anzuschauen. Die beiden Vokabeln sind gewissermaßen die Leitfossilien des Politsprech unserer Tage. Wie der Paläontologe beim Auffinden bestimmter Versteinerungen davon auf das Zeitalter schließen kann, das da seine Spuren im Boden hinterlassen hat, kann der aufmerksame Beobachter des politischen Geschehens unserer Tage anhand der Verwendung dieser Begriffe auf Inhalt und Aussage des gesamten Textes schließen.

Vielen Dank, ihr lieben Mainstream-Journalisten. Ihr macht uns das Leben einfacher!

Selig träumte die kleine Cathy vom gestohlenen Märchenprinzen

So müßte die Überschrift des dpa-Artikels lauten, der zur Zeit den Tageszeitungen in Deutschland angeboten wird. Nachzulesen z.B. in der Nürnberger Zeitung vom 17.12.2016.

Und die Geschichte geht so: Als Cathy Hinz ein Kind war, war der Wandteppich in ihrem Elternhaus im US-amerikanischen Minneapolis wie ein Bilderbuch voller Geheimnisse und Märchen. Im Traum war sie die Prinzessin im blauen Kleid. Neben ihr kniend ihr Märchenprinz. Ihr Vater hatte das Stück mit der Szene einer höfischen Gesellschaft 1945 mit nach Hause gebracht – als Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg, in dem er als Offizier mithalf, Deutschland von den Nazis zu befreien. Soweit die Geschichte, wie sie die kleine Cathy damals erlebte.

Die Rede ist von der Rückgabe eines Wandteppichs, den jener amerikanischer Offizier Anfang Mai 1945 aus dem Kehlsteinhaus bei Berchtesgaden „mitgehen“ ließ, nachdem sein Truppenteil den Obersalzberg eingenommen hatte. Seiner kleinen Tochter hat er erzählt, damals einen seiner Soldaten gebeten zu haben, für ihn ein kleines Erinnerungsstück zu finden. Er habe an einen Löffel oder eine Tasse gedacht, aber es sei dann ein Teppich gewesen. Diese Tapisserie wurde um 1500 in Flandern aus Wolle gewirkt, und zeigt einen Flötenspieler, einen knienden Mann und zwei Frauen in prächtigen Kleidern, vielleicht mit Noten in den Händen. Weiterhin Männer bei der Jagd. Erst ab der Zeit um das Jahr 1900 ist seine Geschichte bekannt. Der Münchner Malerfürst Franz von Lenbach erwarb ihn in der Kunst- und Antiquitätenhandlung Bernheimer und schmückte damit seine berühmte Künstlervilla. 1931 kaufte die Firma die Tapisserie zurück, außerdem wurde das Werk in das Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter aufgenommen. Am 21. September 1938 kam ein Kunde und wollte den Wandteppich haben. 24.000 Reichsmark blätterte der Architekt Heinrich Michaelis dafür hin. Nach Auffassung des Beauftragten für Provenienzforschung in Bayern war das ein stolzer Preis.

Also handelte es sich hier nicht um einen jener häufigen Fälle, in denen jüdische Kunsthändler unter Druck weit unter Preis verkaufen mußten. Diese Kunstwerke werden heute unter dem Begriff der Raubkunst geführt. Im Falle des Wandteppichs aus dem Kehlsteinhaus war das eben nicht der Fall. Auch der Enkel des Kunsthändlers Bernheimer erhebt deswegen keine Ansprüche auf diesen Wandteppich. Michaelis kaufte damals im Auftrage der Reichskanzlei Kunstwerke ein, die Hitler am 20. April 1939 zu seinem 50. Geburtstag geschenkt wurden. Auch das Kehlsteinhaus selbst erhielt der Diktator von der Partei zum Geschenk. Auch wenn die Geschichte des Erwerbs der Liegenschaft Obersalzberg eine solche von Erpressung und Raub ist: der Wandteppich, um den es hier geht, gehört nicht in diese Geschichte, jedenfalls was die rechtliche Beurteilung angeht.

Am 4. April 1945 nahmen die amerikanischen Streitkräfte auch das Obersalzberggelände ein. Wie üblich, plünderten die Soldaten. Man muß von plündern sprechen, denn es wurde nicht etwa beschlagnahmt und registriert, wie das der Fall gewesen wäre, wenn man von Amts wegen Vermögen des besiegten Feindes sichergestellt hätte. Nein, es war damals auch bei den amerikanischen Streitkräften gang und gäbe, daß sich die Soldaten privat am Eigentum der gefangenen deutschen Soldaten wie auch der Zivilbevölkerung vergriffen. Heute ist in Deutschland zwar immer noch das Bild vom Soldaten der Roten Armee in den Köpfen, dessen Unterarme links und rechts mit gestohlenen Armbanduhren umschlossen sind. Doch genau dieses Bild boten nach tausenden von Zeitzeugenberichten auch die Soldaten der US-Armee. Nun war natürlich auch nach amerikanischem Recht der Diebstahl strafbar. Diebstahl am Eigentum der besiegten Nazis – nach der amerikanischen Propaganda waren ja alle deutschen Nazis – wurde offensichtlich mindestens geduldet.

In diesem Zusammenhang ist es durchaus von Interesse, wie das auf der anderen Seite gesehen und gehandhabt wurde. Im Soldbuch – das entspricht heute dem Truppenausweis – eines jeden deutschen Soldaten waren die sogenannten Zehn Gebote des deutschen Soldaten eingeklebt. Diese enthielten kurz und prägnant Verhaltensanweisungen, auch bezüglich des Umganges mit der Zivilbevölkerung in besetzten Ländern und mit den gefangen genommenen feindlichen Soldaten. Klipp und klar regelten die Ziffern 4 und 7 dieser zehn Gebote, daß auf keinen Fall geplündert werden, und auch das Privateigentum der gefangenen feindlichen Soldaten nicht angerührt werden dürfe. Dem entsprach § 129 des damals geltenden Militärstrafgesetzbuches. Daran hielten sich die deutschen Soldaten auch in aller Regel, sei es aus Anstand, sei es aus Furcht vor Strafe. Denn die Truppe ahndete das Delikt der Plünderung grundsätzlich. Die angedrohten Strafen waren auch von abschreckender Härte. Grundsätzlich stand auf Plünderung Gefängnis oder Festungshaft, wobei eine Obergrenze nicht vorgesehen war. In besonders schweren Fällen hatte das Kriegsgericht auf Todesstrafe oder auf lebenslanges oder zeitiges Zuchthaus zu erkennen. Gerade gegen Ende des Krieges hat man, wohl nicht zuletzt zur Aufrechterhaltung der Disziplin, dieses Gesetz in aller Strenge angewandt. Generalfeldmarschall Kesselring ließ im Verlaufe des Krieges in Italien mehrfach Todesurteile wegen Plünderung vollstrecken.

Bemerkenswert an dem dpa Artikel ist, daß der rechtliche Aspekt völlig ausgeblendet wird. Der unbefangene Leser unserer Tage, der weder die Geschichte des Zweiten Weltkrieges auch nur annähernd vollständig kennt, noch über das Recht im Kriege informiert ist, muß annehmen, daß es völlig normal gewesen ist, wenn alliierte Soldaten „Souvenirs“ aller Art mit nach Hause brachten. Und wenn die dann auch noch den „Nazis“ weggenommen worden waren, dann war das wohl völlig in Ordnung. Angesichts der Berichte über die Kriege und Bürgerkriege unserer Tage müssen die Leute ja ohnehin davon ausgehen, daß es im Kriege kein Recht gibt, und sich Soldaten oder auch irreguläre Kämpfer dann alles erlauben können. Gerade die Vorstellung, daß ein amerikanischer Soldat sich mit gutem Recht von den Deutschen nehmen konnte, was ihm gefiel, paßt so recht in das Geschichtsverständnis unserer Tage. Danach war der Zweite Weltkrieg eine Auseinandersetzung zwischen Gut und Böse. Wer die Guten, und wer die Bösen waren, ist ja klar. Und die Bösen müssen natürlich einsehen, daß alles, was ihnen widerfahren ist, letztendlich von ihnen selbst verursacht und damit auch verschuldet worden ist. Die Deutschen in ihrer Mehrheit sollen glauben und tun es auch, daß ihren Vorfahren nur die gerechte Strafe zuteil geworden ist, als man ihre Häuser geplündert, ihre Städte in Schutt und Asche gelegt und die Frauen und Mädchen ihres Volkes massenhaft vergewaltigt hat. Deswegen kommt ja heute auch kein Bericht über die Bombardierung von Dresden oder Nürnberg ohne den Hinweis auf die alles erklärende, ja rechtfertigende deutsche Schuld am Kriege aus.

Historiker und vor allem Juristen sollten sich damit nicht zufrieden geben. Abgesehen davon, daß es in keinem Kriege nur ausschließlich Gute und nur ausschließlich Böse gibt, und daß selbstverständlich immer auf beiden Seiten Kriegsverbrechen einerseits und menschliche Größe andererseits zu finden sind, sollte die Herrschaft des Rechts als die größte Errungenschaft der Zivilisation unangefochten die Beurteilung auch kriegerischer Ereignisse prägen. Und wenn dies generell gilt, dann natürlich auch speziell für die Zeit des Zweiten Weltkrieges. Jeder Student der Rechte lernt, daß der Dieb bestohlen und der Mörder ermordet werden kann. Und so legten die Librettisten von Beethovens Fidelio, uraufgeführt am 20.11.1805, dem Gefängnisdirektor Pizzarro, der sich anschickte, den Florestan aus Rache zu ermorden, die berühmten Worte in den Mund: „Nun ist es mir geworden, den Mörder selbst zu morden!“ Ob bewußt oder unbewußt, juristisch beraten oder mit dem natürlichen Sinn für das Rechte oder Unrechte: Nicht des Reimes wegen, sondern aus dem natürlichen, unhinterfragbaren Bewußtsein, daß über Leben und Tod kein Mensch einfach entscheiden kann, es sei denn, man habe ihn zum Richter über Leben und Tod bestellt, wurden diese Zeilen geschrieben.

Aus Cathy ist nun eine würdige ältere Dame geworden. Sie hat bekundet, froh darüber zu sein, daß der Wandteppich nun in guten Händen ist. Als liebende Tochter ihres Vaters meint sie auch, er habe sich verpflichtet gefühlt, auf die wertvolle Tapisserie aufzupassen. Sie wisse, er wäre sehr stolz auf sie gewesen, wenn er es noch hätte erleben können, daß der Wandteppich seinem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben wird. Wir haben keinen Grund anzunehmen, dass Cathy Hinz das nicht auch so meint. Wir haben allerdings allen Grund anzunehmen, daß beim Verfassen des besprochenen dpa Artikels die Geschichtsauffassung, die unter maßgeblicher Anleitung US-amerikanischer Offiziere und Beamter („reeducation“) das Geschichtsverständnis der deutschen Nachkriegsgenerationen geprägt hat, einer historisch und juristisch zutreffenden Darstellung unüberwindbar im Wege stand. Doch auch für die Geschichte gilt Schopenhauers Feststellung: „Die Wahrheit kann warten, denn sie hat ein langes Leben vor sich.“ Gut möglich, daß die Geschichte von Cathy und dem Märchenprinzen auf dem flandrischen Wandteppich aus der Zeit um 1500 n. Chr. in 100 Jahren ganz anders erzählt werden wird.

Ist irgend jemand überrascht?

Ein zwölfjähriger Junge aus Ludwigshafen –“Deutsch-Iraker“- steht unter dem dringenden Verdacht, zweimal einen offenbar dilettantisch gebastelten Sprengsatz an Orten deponiert zu haben, wo naturgemäß viele Menschen sind. Einmal am Rathaus, und ein andermal auf dem Weihnachtsmarkt. Die Reaktionen von Politik und Medien zeigen nun das erwartete Muster. Natürlich ist man zunächst entsetzt bzw. fassungslos. Wenigstens sucht man nach den Hintermännern des kindlichen Bombenbastlers. Die Auswertung seines Mobiltelefons hat dem Vernehmen nach eindeutige Ergebnisse erbracht: der verhinderte Attentäter wurde vom IS ferngesteuert.

Wer klar zu denken vermag, ist weder fassungslos noch entsetzt. Nebenbei bemerkt, möchte ich überhaupt nicht von Leuten regiert werden, die angesichts eines Terroranschlages, eines Mordanschlages oder sonstigen Gewaltausbruchs regelmäßig mit „Fassungslosigkeit“ und „Entsetzen“ reagieren. Denn von solchen Weicheiern kann ich nicht erwarten, daß sie entschlossen den Kampf gegen Verbrechen und Terror aufnehmen. Viel lieber wäre ich von Leuten regiert, die in solchen Situationen den Drahtziehern der Anschläge bedeuten: „Ihr werdet uns noch kennenlernen!“

Was wir gerade erleben, ist schlicht und einfach der Einsatz von Kindersoldaten auch bei uns. Im Orient und in den Bürgerkriegsgebieten Afrikas ist das seit Jahrzehnten völlig normal. Das Khomeini-Regime des Iran hatte seinerzeit im Krieg gegen den Irak massenhaft Kinder und Jugendliche an die Front geschickt. Die dreckigen Halsabschneider, die sich „Islamischer Staat“ nennen, setzen im Irak und in Syrien Kindersoldaten ein, auch und vor allem als Selbstmordattentäter. Nach ihrer Interpretation des Islam tun sie damit ein gottgefälliges Werk. Für unsere kultivierten, verständnisvollen und weltoffenen Politiker und Publizisten indessen hat das alles mit dem Islam natürlich nichts zu tun. Die gleichen Leute würden allerdings die Behauptung mit Empörung zurückweisen, die Hexenverbrennungen im Europa des 16. und 17. Jahrhunderts oder gar die „heilige“ Inquisition mit ihren Autodafes des 14. und 15. Jahrhunderts hätten nichts mit dem Christentum zu tun gehabt. Gottlob hat das Christentum diese und andere Irrlehren unter der reinigenden Dusche der Aufklärung von sich abgewaschen wie der Bergmann den Kohlenstaub nach der Schicht. Dem Islam indessen muß man nach der Lektüre des Koran attestieren, daß ihm die Gewalttätigkeit wesensimmanent ist. Um in der Metapher zu bleiben, wird es da mit der äußerlichen Wäsche nicht getan sein, wenn diese Religion irgendwann einmal in der aufgeklärten zivilisierten Welt ankommen will.

Die Reaktionen der Politik sind vorhersehbar. Man wird zunächst natürlich von einem Einzelfall sprechen, und das Kind womöglich in eine Psychotherapie geben. Daß wir es hier schlicht und einfach mit einer Methode der Kriegführung des islamischen Terrorismus zu tun haben, die nun auch bei uns angewandt wird, wird man mit der Attitüde der berühmten drei Affen – nichts sehen, nichts hören, nichts sagen – dröhnend beschweigen. Denn, so schloß Palmström messerscharf, daß nicht sein kann, was nicht sein darf.

Schuster, bleib bei deinen Leisten!

Zu den Ärgernissen dieser Zeit gehört die mit Steuermitteln betriebene linksradikale Propaganda im sogenannten Netz gegen Nazis. Diese Aktion wird betrieben von der Amadeu Antonio Stiftung. Diese besser Anschwärz-Stiftung genannte Organisation unter der Leitung der früheren Stasi-Mitarbeiterin Annetta Kahahne diffamiert auf ihrer Internetseite unzweifelhaft demokratisch gesinnte Journalisten und Blogger. Unter der Rubrik „Digitale Hass-Quellen“ verweist sie auf sogenannte rechtspopulistische Websites und Blogs. Hier finden sich Namen wie Roger Köppel, Roland Tichy, Vera Lengsfeld, Hendryk M. Broder, Joachim Steinhöfel, Cora Stephan, Oswald Metzger, Gunnar Heinsohn und Tilo Sarrazin. Diese durchweg renommierten Persönlichkeiten werden also als Autoren von Nazi-Propaganda diffamiert, denn nichts anderes bedeutet es, wenn man von einem „Netz gegen Nazis“ an den Pranger gestellt wird.
Nun nimmt es kaum Wunder, daß eine linksradikale Organisation wie die erwähnte Anschwärz-Stiftung Konservative aller Schattierungen von national bis liberal diffamiert. Das gehört nun einmal zur linksradikalen Lebensweise. Auch muß man sich heute nicht mehr darüber wundern, daß eine solche Organisation vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Leitung der SPD-Politikerin Manuela Schleswig gefördert wird, und zwar mit vielen Millionen Euro. Man hat sich auch schon daran gewöhnt, daß diese Schnüffel- und Spitzeltruppe von unserem Zensurministerlein für rechtswidrige Löschaktionen in den sozialen Netzwerken, rechtswidrig weil ohne Beteiligung der Justiz, eingesetzt wird.

Durchaus überraschende Erkenntnisse bietet jedoch ein Blick auf den Unterstützerkreis des sogenannten „Netz gegen Nazis“. Neben der Postille für von akademischem Dünkel durchdrungene Liberale (Die Zeit) finden sich dort der DFB, die DFL, der DOSB, und, man lese und staune, der Deutsche Feuerwehrverband. Nun sind sicher auch Sportler und Feuerwehrleute Bürger und außerhalb des Sports und der Brandbekämpfung (hoffentlich) auch politisch interessierte Menschen. Doch Politik hat im Sport bekanntermaßen nichts zu suchen. Es gibt nun einmal keine sozialdemokratische Flanke und keinen christsozialen Elfmeter. Im Gegenteil. Selbst Politiker, die im Plenarsaal verbal aufeinander eindreschen, finden sich im Stadion einträglich nebeneinander und feuern ihre Mannschaft an. Und den wackeren Feuerwehrlern ist es ganz sicher völlig egal, ob sie gerade den Brand am Haus eines Gemeinderates von den Freien Wählern oder von der CSU löschen. Und deswegen haben eigentlich Sportverbände ebenso wenig wie der Feuerwehrverband etwas bei irgendwelchen politischen Aktionen zu suchen. Offensichtlich sind die wackeren Funktionäre auch mit diesen Dingen überfordert. Ob etwa der Geschäftsführer der Deutschen Fußball Liga überhaupt weiß, wer Annetta Kahane ist, und ob etwa die Vorstände des Deutschen Fußballbundes die Unterschiede zwischen konservativ, rechts, rechtsradikal und rechtsextrem überhaupt fehlerfrei definieren können, möchte ich doch füglich bezweifeln. Ob die genannten Herrschaften überhaupt diese Internetseite gelegentlich lesen, geschweige denn regelmäßig kritisch überprüfen, wenn sie dazu überhaupt die nötigen Vorkenntnisse haben, darf ebenfalls bezweifelt werden. Man kann nur das schöne alte deutsche Sprichwort zitieren: Schuster, bleib bei deinen Leisten! Man muß hinzufügen, daß man sich auch nicht blamiert, wenn man sich daran hält. Wenn man sich allerdings auf Felder begibt, die einem nicht bekannt sind, und sich mit Dingen befaßt, von denen man nichts versteht, dann läuft man doch Gefahr, für zumindest naiv gehalten zu werden. Denken schadet nicht. Man sollte also damit anfangen.

Il y a des juges à Karlsruhe

Die zum geflügelten Wort und damit Bestandteil unserer deutschen Kultur gewordene Antwort des Müllers von Sancoussi auf die Drohung seines Königs, die Mühle, die ihn so sehr störte, auch gegen seinen Willen abreißen zu lassen, steht für unser über Jahrhunderte gewachsenes rechtsstaatliches Bewußtsein. Der Müller war sich sicher, daß die Richter in Berlin dem despotischen Willen seines Königs Grenzen setzen würden. Und darum schleuderte er ihm das berühmte: „Es gibt Richter in Berlin!“ entgegen, selbstverständlich für die damalige Zeit typisch in französischer Sprache.

Ja es gibt bisweilen Richter, und auch an unserem höchsten Gericht. Offenbar unberührt von allen politisch korrekten Pressionen haben deutsche Richter bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht dem Ansinnen islamischer, besser gesagt islamistischer, Kreise eine Absage erteilt, ihren mittelalterlich geprägten Lebensvorstellungen Vorrang vor unseren Vorstellungen von gesellschaftlichem Zusammenleben, wie es in unseren Schulen – noch – gelehrt wird, einzuräumen.

Zum Sachverhalt:

Die Eltern der seinerzeit 11 bzw.12 Jahre alten Schülerin verboten ihr die Teilnahme am Schwimmunterricht in der Schule, weil dieser für die Mädchen und Buben der Klasse gemeinschaftlich erteilt wurde. Nicht einmal in dem grottenhässlichen Textil namens Burkini sollte sie teilnehmen dürfen. Denn schließlich habe der Koran verboten, daß fremde Männer den Körper einer Frau mit ihren lüsternen Blicken taxieren dürften. Auch sei es einer Muslimin nicht zumutbar, leicht bekleidete junge Männer oder auch nur Jungen anschauen zu müssen. Mit diesem Ansinnen waren sie zunächst bei der Schulleitung, und dann auf dem Rechtsweg durch die Instanzen der Verwaltungsgerichte gescheitert. Unverdrossen ließen sie ihr Kind dagegen Verfassungsbeschwerde einlegen, die das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 08.11.2016 wegen Aussichtslosigkeit nicht zur Entscheidung angenommen hat.

Zum Inhalt der Entscheidung:

Obwohl das Gericht nach dem Gesetz einen solchen Beschluß nicht begründen muß, hat es dies dankenswerter Weise im vorliegenden Falle getan. Zum Teil allerdings jedoch nur aus formalrechtlichen Gründen, etwa insoweit, als auch das Erziehungsrecht ihrer Eltern angeblich in verfassungswidriger Weise verletzt worden sei. Denn die Eltern waren ja gar nicht Partei im Verfahren. Auch vermissten die Richter auch in anderer Hinsicht eine den Anforderungen des Verfassungsbeschwerderechts genügende Begründung. Jedoch stellten sie klar, daß ihren religiösen Vorstellungen – genauer gesagt, den Vorstellungen der hinter der Klage offensichtlich stehenden islamistischen Kreise – doch damit Genüge getan werden könne, wenn sie in einem sogenannten Burkini am Schwimmunterricht teilnehme. Denn dieses Kleidungsstück verberge wohl ausreichend auch im nassen Zustand die Formen ihres Körpers. Als nicht nachvollziehbar erklärten die Richter die Behauptung, daß die Beschwerdeführerin beim Tragen eines Burkinis immer damit rechnen müsse, daß dieser verrutsche und bei Bewegungen oder Übungen Körperformen abbilde. Der Veröffentlichung dieser Entscheidung verdanken wir also unter anderem auch die Erkenntnis, welch krause Gedankengänge und abstruse Vorstellungen in den Köpfen von Islamfunktionären entstehen und dann auch noch ernsthaft vor den Gerichten geltend gemacht werden. Besonders pikant wird diese Argumentation, wenn man dann aus der Entscheidung entnimmt, daß die Beschwerdeführerin im folgenden Schuljahr am gemeinschaftlichen Schwimmunterricht ihrer Klasse teilgenommen hat, allerdings dabei das häßliche Textil namens Burkini getragen hat. Auch die Rüge, die Ausgangsgerichte hätten verkannt, daß es der Beschwerdeführerin im Schwimmunterricht anders als im sonstigen Alltag nicht möglich sei, den ihren religiösen Überzeugungen widerstrebenden Anblick leicht bekleideter Männer und Jungen durch Niederschlagen ihres Blicks zu vermeiden, sei nicht näher ausgeführt. Sie gehe auch an den Gründen der letztinstanzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorbei. Das Bundesverwaltungsgericht habe mit ausführlicher Begründung die Auffassung vertreten, die Glaubensfreiheit der Beschwerdeführerin müsse insoweit hinter den schulischen Wirkungsauftrag zurücktreten. Auch die Besorgnis hinsichtlich möglicher Übergriffe durch Mitschüler hielt das Bundesverfassungsgericht offensichtlich für abwegig. Denn die Verwaltungsgerichte hatten insoweit auf die umsichtige Leitung des Unterrichts durch die Lehrer sowie auf die schlichte Lebenserfahrung zurückgegriffen, daß jede Frau durch eigenes Verhalten diese Gefahr im täglichen Leben auf ein hinnehmbares Maß zurückführen kann. Schließlich war auch nicht ausreichend dargetan, warum insoweit eine ausdrückliche gesetzliche Regelung erforderlich sein sollte.

Zur Bedeutung der Entscheidung:

Die Entscheidung läßt, wenn auch in begrenztem Maße, die Hoffnung aufkommen, daß zumindest die Auswüchse des Islam in unserem Lande an juristische Grenzen kommen können. Die Entscheidung läßt allerdings genügend Raum dafür, daß in dem einen oder anderen Punkt auch zugunsten der religiösen Vorstellungen entschieden werden könnte, wenn nur juristisch hinreichend gut argumentiert würde. Insofern ist in Sachen Islamisierung des gesellschaftlichen Klimas mit Hilfe der Rechtsordnung noch keineswegs das letzte Wort gesprochen. Denn solange das Grundrecht auf freie Religionsausübung ohne jede Einschränkung auch für die abstrusesten religiösen Vorstellungen Geltung beanspruchen kann, muß auch mit entsprechenden Gerichtsentscheidungen gerechnet werden. Erst wenn sich in der juristischen Welt bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht die Auffassung durchsetzt, daß dem Grundrecht auf freie Religionsausübung nicht alle möglichen Lebenssachverhalte zugeordnet werden können, und insbesondere auch die entgegenstehenden Grundrechte anderer auf Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte stärker berücksichtigt werden, kann dieser Entwicklung Einhalt geboten werden. Es ist wirklich nicht einzusehen, daß Angehörige anderer Religionen oder gar die große Zahl religiös nicht gebundener Menschen in unserem Lande Einschränkungen ihrer Lebensweise hinnehmen müssen, weil eine radikale Minderheit von Muslimen ihre Lebensvorstellungen nach und nach in das Alltagsleben implementiert, und zwar mit dem Segen von Behörden und Gerichten. Es ist auch zwingend geboten, die Definition von Religion immer wieder darauf hin zu überprüfen, ob es sich tatsächlich um Religion im ursprünglichen, in unserer Kultur überkommenen Sinne handelt, nämlich den Glauben an das Jenseits und die Beziehung des Menschen dazu. Sobald indessen Vorstellungen hinzutreten, die das Leben der Menschen auf der Erde verbindlich mit dem Anspruch auf Befolgung wie staatliche Gesetze regeln, ist der Bereich der Religion jedenfalls nach unserem aufgeklärten Verständnis verlassen. Das bedeutet in der rechtlichen Konsequenz, daß damit auch der Schutzbereich der Verfassung verlassen ist. Hinzu kommt im Falle des Islam, daß es sich dabei in großen Teilen um eine politische Ideologie handelt. Es ist die Aufgabe unserer Zeit, diesen Erkenntnissen in der öffentlichen Diskussion Bahn zu brechen, damit sie Eingang in das Denken der Juristen finden. Denn das Rechtsverständnis wird vom Vorverständnis der Tatsachen bestimmt. Nur dann klingt das Wort ermutigend: „Es gibt Richter in Karlsruhe!“

postfaktisch

Nun hat das Establishment zurückgeschlagen. Lange genug haben sich Politiker und Medienschaffende anhören müssen, sie verdrehten die Fakten und belögen das Volk. Die politischen Entscheidungen fußten nicht auf Fakten, sondern auf Ideologie oder seien lediglich interessegeleitet. Wie wir seit gestern wissen, ist das alles ganz anders. „Postfaktisch“ ist das Wort des Jahres. Kreiert von der Gesellschaft für deutsche Sprache nach der Vorlage von Angela Merkel. Der Begriff postfaktisch verweist nach deren Begründung für diese Wahl darauf, daß es in politischen und gesellschaftlichen Diskussionen heute zunehmend um Emotionen anstelle von Fakten geht. Immer größere Bevölkerungsschichten sind danach in ihrem Widerwillen gegen „die da oben“ bereit, Tatsachen zu ignorieren und sogar offensichtliche Lügen bereitwillig zu akzeptieren. Nicht der Anspruch auf Wahrheit, sondern das Aussprechen der „gefühlten Wahrheit“ führe im „postfaktischen Zeitalter“ zum Erfolg.

Da haben wir’s. Der Bürger glaubt lieber an Märchen, als daß er seinen Politikern und ihren Paladinen mit dem Federkiel vertraut und singt fröhlich vor sich hin: „Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt!“ Und weil der Simpel es ohnehin nicht so mit den Tatsachen hat, deren Erkenntnis ja nun einmal das Sammeln von Informationen und deren intellektuelle Durchdringung voraussetzt, sondern lieber aus dem Bauch heraus entscheidet und am liebsten glaubt, was er mit seinem Spatzenhirn selber so denkt, ignoriert er souverän die Wirklichkeit und läuft irgendwelchen, natürlich vorzugsweise „rechtspopulistischen“, Rattenfängern nach.

Immer wenn etwas mit großem medialen Tamtam in Tagesschau, Heute und auf den Titelseiten der Zeitungen verbreitet wird, ist nicht nur Vorsicht geboten, sondern es ist auch ratsam, nachzuschauen, von wem eigentlich die Nachricht stammt. Für die Wahl des Wortes wie auch des Unwortes des Jahres ist die Gesellschaft für deutsche Sprache zuständig. Dabei handelt es sich um eine Einrichtung in der Rechtsform des eingetragenen Vereins, der hauptsächlich von der deutschen Kultusministerkonferenz und dem Kulturstaatsminister der Bundesregierung finanziert wird. Diesem Verein kann man also alles andere als eine kritische Distanz zur Politik, vielmehr eine Abhängigkeit von den Regierungen des Bundes und der Länder nachsagen. Man tritt ihm wohl nicht zu nahe, wenn man seine Aufgabe unter anderem darin sieht, die politischen Sprachregelungen zu formulieren und, wenn irgend möglich, auch populär zu machen. Vielleicht die subtile Variante des Orwell’schen Wahrheitsministeriums. Die Wahl von Wort des Jahres 2015 – Flüchtlinge – und Unwort des Jahres 2015 – Gutmensch – belegt diese Einschätzung überzeugend. Auch das nun kreierte Wort des Jahres 2016 dient dazu, die Kritik vor allem an der Flüchtlings- und Europapolitik der herrschenden schwarzgelbrotgrünstasiroten Politikerkaste zu diskreditieren. Sie ist halt nicht ernst zu nehmen, weil „postfaktisch“, will heißen lediglich von – natürlich dumpfen – Emotionen getragen.

In Wirklichkeit fällt dem politisch/medialen Establishment sein eigener Umgang mit der Wahrheit auf die Füße. Die Leute haben es einfach satt, angelogen zu werden. Und das ist in den letzten Jahren immer dreister geschehen. Was hat man uns nicht alles weismachen wollen, von der Bankenrettung über die Eurorettung zur speziellen Griechenlandrettung. Was hat man uns nicht alles weismachen wollen, damit wir freudig dazu applaudieren, daß hunderttausende von Menschen unkontrolliert im wahrsten Sinne des Wortes in unser Land strömen. Ärzte und Ingenieure, Facharbeiter und lernwillige Azubis zuhauf erlösten Deutschland vom Fachkräftemangel und sicherten unsere Renten. Über die tatsächlichen Zustände etwa in den Sammelunterkünften, das Benehmen vieler wirklicher oder auch nur vermeintlicher Flüchtlinge gegenüber deutschen Bürgern und Beamten, und über die mangelnde berufliche Qualifikation nahezu sämtlicher Flüchtlinge  wurde entweder beschönigend oder gar nicht berichtet. Selbst ein Ereignis wie die Kölner Silvesternacht, die inzwischen als Begriff in die Alltagssprache eingegangen ist, kam nur mit beträchtlicher Verzögerung und gewissermaßen scheibchenweise in die Medien. Geradezu ikonographisch in seinem Symbolgehalt war die Aufdeckung der Inszenierung einer Demonstration trauernder Bürger in den Straßen von Paris mit der politischen Prominenz Europas untergehakt in der ersten Reihe, die sich eben als Fälschung herausstellte, als die offenbar aus der Höhe aufgenommenen Bilder über die Fernsehbildschirme gingen, auf denen jeder sehen konnte, daß hinter den untergehakten Politikern nur wenige Statisten hermarschierten. Das hatte man dann in die Tagesschau-Bilder der Demonstration hineinkopiert.

Nein, die Bürger in Europa denken und entscheiden nicht postfaktisch. Politik und Medien agieren contrafaktisch. Sie pflegen mit der Wahrheit den Umgang, den Lenin seinen Genossen anempfohlen hatte: „Die Wahrheit sagen? Das ist ein bürgerliches Vorurteil. Wahrheit ist, was der Partei nützt.“ Dem Establishment fallen seine verlogenen Welterklärungen auf die Füße. Es rekrutiert sich vorwiegend, jedenfalls in seinen führenden Schichten, aus den saturierten Altachtundsechzigern. Ihnen dämmert langsam, daß sie der Meinungsführerschaft verlustig gehen. Besonders ärgerlich ist für sie, daß die Bürger außerhalb ihres Milieus begonnen haben, sie mit ihren eigenen Waffen zu schlagen. Sie haben seinerzeit gefordert, alles zu hinterfragen. Die Leute tun das jetzt. Sie haben seinerzeit den Aufstand gegen das Establishment gepredigt. Nun stellen sie pikiert fest, daß sie in den Augen der Bürger selbst das Establishment geworden sind. Und deswegen ärgert es sie, daß diese in ihren Augen postfaktisch denkenden Dummköpfe sie als das Establishment bezeichnen. Denn was mit dem zu geschehen hat, haben sie damals ja laut genug gerufen und dann begonnen, es in die Tat umzusetzen. Nun sitzen sie im Führerbunker und fühlen die Götterdämmerung heraufziehen.

Ausländer sind nicht krimineller als wir

Zu den beliebtesten Versatzstücken der Beschwichtigungsrhetorik unserer Tage gehört die Behauptung, Ausländer seien grundsätzlich nicht krimineller als Deutsche. Zwar können viele das kaum glauben, und auch das, was man so unter der Hand von Polizeibeamten und anderen beruflich mit der Kriminalität und ihren Folgen befaßten Leuten hört, läßt an dieser Aussage massive Zweifel entstehen. Nun kommt hinzu, daß von Rechts wegen natürlich eingebürgerte Täter sowohl in der Berichterstattung als auch in der Statistik als Deutsche auftauchen. „Der deutsche Staatsbürger Mohammed Ö. Ist dringend verdächtig, die Studentin Anja S. am Morgen des 23. Juli vergewaltigt zu haben…“ Somit sind Statistiken, die nach Deutschen und Nicht-Deutschen unterscheiden, insoweit unscharf, als die ethnische Herkunft der Tatverdächtigen nicht erfaßt wird. Für die meisten Nachrichtenkonsumenten ist indessen weniger wichtig, welchen Reisepaß der Tatverdächtige in der Tasche hat, als die Kenntnis, ob es sich um einen ethnischen Deutschen („der schon länger hier lebt“, O-Ton A. Merkel) oder um einen Zuwanderer handelt.

Mit dieser Einschränkung ist die Lektüre der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2015 durchaus aufschlußreich. Sie unterscheidet zwischen deutschen Tatverdächtigen (dazu zählen also auch alle Migranten mit deutschem Paß) und nicht-deutschen Tatverdächtigen. Die gesamte Zahl der erfaßten Tatverdächtigen beläuft sich auf 2.369.036 Personen. Davon deutsche Tatverdächtige 1.457.172,, das sind 61,5 %, davon nicht-deutsche Tatverdächtige 911.864, das sind 38,49 %. Rechnet man die ausländerrechtlichen Verstöße heraus, so bleiben 27,6 % nicht-deutsche Tatverdächtige. Im Jahre 2011 waren es 20,8 %. Eine Steigerung um immerhin 31,7 % in vier Jahren. Der Anteil der Ausländer im Rechtssinne an der Gesamtbevölkerung in Deutschland beträgt im Jahre 2015 gerade 9,72 %. D.h., der Anteil der nicht-deutschen Tatverdächtigen an der Gesamtzahl der Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße ist fast dreimal so hoch, wie ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung.

Greift man einzelne Deliktsgruppen heraus, so ergibt sich ebenfalls ein überraschendes Bild. Bei den Straftaten gegen das Leben tauchen deutsche Tatverdächtige zu 70,75 % auf, nicht-deutsche zu 29,25 %. Beim Delikt des Totschlages sind die Zahlen 60,32 % deutsche Tatverdächtige und 39,68 % nicht-deutsche Tatverdächtige. Bei Raub und räuberischer Erpressung zählt man 61,56 % deutsche Tatverdächtige und 38,44 % nicht-deutsche Tatverdächtige. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (das geht vom sogenannten „Grabschen“ und der sexuellen Anmache bis zur Gruppenvergewaltigung) zählt die Statistik 79,5 % deutsche Tatverdächtige und 20,5 % nicht-deutsche Tatverdächtige. Bei speziellen Delikten sieht es noch finsterer aus. Der Anteil der deutschen Tatverdächtigen bei (einfacher) Vergewaltigung liegt bei 66,89 %, der Anteil nicht-deutscher Tatverdächtiger bei 33,11 %. Geschah die Vergewaltigung überfallartig, so sind von den Tatverdächtigen 65,75 % Deutsche, 34,25 % Nicht-Deutsche. Die Vergewaltigung durch Gruppen wird zu 53,89 % deutschen Tatverdächtigen, und zu 46,11 % nicht-deutschen Tatverdächtigen zugeschrieben. Im Verhältnis zum Anteil der Nicht-Deutschen an der Gesamtbevölkerung von lediglich 9,72 % haben wir hier bei den schweren Straftaten durchweg das drei bis fast fünffache bei den Tatverdächtigen.

Soweit die amtlichen Zahlen. Klar: Ausländer sind nicht krimineller als wir. Oder vielleicht doch? Richtig ist lediglich, daß auch bei den Ausländern nur eine Minderheit, teilweise allerdings eine beachtliche Minderheit, kriminell ist. Daß der Anteil, gemessen am Anteil an der Gesamtbevölkerung, jedoch signifikant größer ist, kann nicht schöngeredet werden. Doch die Erklärungsmuster unserer Politiker und ihrer medialen Büchsenspanner laufen darauf hinaus, daß die Ursache dieses Ungleichgewichts natürlich ausschließlich in den sozialen Lebensbedingungen zu suchen ist. Armut, Ausgrenzung und Unverständnis der ethnischen Deutschen („die schon länger hier sind“, O-Ton A. Merkel) führen zum proportional höheren Anteil ausländischer Tatverdächtiger. Darüber könnte man nur dann ernsthaft diskutieren, wenn auch der Anteil der Armen und Ausgegrenzten bei den ethnischen Deutschen proportional zur Zahl der deutschen Tatverdächtigen wäre. Das wird vorsichtshalber natürlich nicht untersucht, weil man das zu erwartende Ergebnis scheut. Damit versperrt man sich den Weg zur seriösen Ursachenforschung, der überhaupt erst Wege zur wirksamen Kriminalprävention aufzeichnen kann. Ideologie geht eben vor Sachverstand, das scheint ein Grundgesetz der Politik zu sein.

Quod licet Iovi, non licet bovi

Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt. Dieses altrömische Sprichwort trifft auf die Diskussion über den Populismus, den Rechtspopulismus natürlich, zu. Es lohnt sich daher, einmal die programmatischen Aussagen von Parteien zu aktuellen Themen miteinander zu vergleichen. Hier natürlich insbesondere in den Fragen der Ausländer- und Flüchtlingspolitik. Die CDU ist insoweit die maßgebende Partei in Deutschland, als sie die größte Fraktion im Deutschen Bundestag stellt und die Regierungskoalition mit ihrer Kanzlerin anführt. Ihre programmatischen Aussagen sind damit über den Verdacht des Populismus weit erhaben. Die AfD gilt in Deutschland als die Inkarnation des Rechtspopulismus. Somit ist es wohl erhellend, die offiziellen Positionen dieser beiden Parteien einander gegenüber zu stellen. Die nachfolgenden Zitate und Zusammenfassungen sind aus den Beschlüssen des gerade zu Ende gehenden Bundesparteitages der CDU in Essen einerseits und dem Parteiprogramm der AfD andererseits entnommen.

Besonders heftig umstritten in der politischen Diskussion ist nach wie vor der Begriff der deutschen Leitkultur. Dazu heißt es im Programm der AfD:

„Die Alternative für Deutschland bekennt sich zur deutschen Leitkultur, die sich im wesentlichen aus drei Quellen speist: erstens der religiösen Überlieferung des Christentums, zweitens der wissenschaftlich-humanistischen Tradition, deren antike Wurzeln in Renaissance und Aufklärung erneuert wurden, und drittens dem römischen Recht, auf dem unser Rechtsstaat fußt. Gemeinsam liegen diese Traditionen nicht nur unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu Grunde, sondern prägen auch den alltäglichen Umgang der Menschen miteinander, das Verhältnis der Geschlechter und das Verhalten der Eltern gegenüber ihren Kindern. Die Ideologie des Multikulturalismus, die importierte kulturelle Strömungen auf geschichtsblinde Weise der einheimischen Kultur gleichstellt und deren Werte damit zutiefst relativiert, betrachtet die AfD als ernste Bedrohung für den sozialen Frieden und für den Fortbestand der Nation als kulturelle Einheit. Ihr gegenüber müssen der Staat und die Zivilgesellschaft die deutsche kulturelle Identität als Leitkultur selbstbewußt verteidigen.“

Im soeben beschlossenen Wahlprogramm der CDU heißt es zu diesem Thema unter anderem:

„Je vielfältiger und pluraler eine Gesellschaft ist, desto mehr bedarf sie eines einigenden Bandes – unsere Leitkultur in Deutschland –, das diejenigen miteinander verbindet, die in ein- und demselben Land leben und eine Schicksalsgemeinschaft sind.… Gelingende Integration und Parallelgesellschaften schließen sich aus. Wir wollen deshalb Parallelgesellschaften verhindern. Wer sich der Integration verweigert unsere Rechts- und Werteordnung missachtet, muß mit Sanktionen bis hin zu Leistungskürzungen und Ausweisungen rechnen.“

Heftige Diskussionen löst immer wieder das Thema Vollverschleierung (Burka, Niqab) aus. Dazu heißt es im Programm der AfD:

„Die AfD fordert ein allgemeines Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst. Burka oder Niqab errichten eine Barriere zwischen der Trägerin und ihrer Umwelt und erschweren damit die kulturelle Integration und das Zusammenleben in der Gesellschaft.“

Genau dies hat der Bundesparteitag der CDU heute auch beschlossen.

Nahezu hilflos stehen die europäischen Staaten dem Schlepperunwesen gegenüber. Die Bilder von überladenen, seeuntüchtigen Booten, die von Kriegsschiffen der EU (!) aufgebracht werden, um die Menschen darin aus Seenot zu retten, sind alltäglich. Natürlich entsteht der Eindruck, daß Migranten aus Afrika nur derartige Seelenverkäufer besteigen müssen, um sicher zu gehen, daß sie von den Schiffen der Europäer aufgenommen und auf das sichere europäische Festland gebracht werden. Damit ist ein zumindest langjähriger, wenn nicht dauernder Aufenthalt in einem europäischen Land, vorzugsweise Deutschland, garantiert. Bekanntlich verfahren andere Länder, etwa Australien, anders. Vor der Küste Australiens ertrinkt kein Flüchtling mehr, weil es sich in Südostasien herumgesprochen hat, daß es sinnlos ist, auf dem Seeweg Australien erreichen zu wollen, weil man grundsätzlich aufgegriffen und auf eine der nördlich gelegenen Inseln verbracht wird. Wer das fordert, wird in Deutschland mindestens als herzlos, auf jeden Fall aber als Ausländerfeind, wenn nicht gar Rassist beschimpft. Schauen wir in die Parteiprogramme:

„In der Herkunftsregion von Flüchtlingsbewegungen, wie zum Beispiel Nordafrika, werden Schutz- und Asylzentren in sicheren Staaten eingerichtet. Vorrangiges Ziel ist, solche Aufnahmeeinrichtungen unter UN- oder EU-Mandat zu betreiben. Anträge auf Schutz sollen danach nur noch dort gestellt und entschieden werden. Antragsteller in Deutschland und Europa sind ausnahmslos zur Rückkehr in diese Zentren zu verpflichten.“

Soweit die einschlägige Passage aus dem Programm der AfD. Nun der einschlägige Text aus dem Programm der CDU:

„Unser Ziel besteht darin, die illegale Migration aus afrikanischen Ländern, die vielfach nicht durch Verfolgung und Bürgerkrieg, sondern durch wirtschaftliche und soziale Not bedingt ist, erfolgreich zu bekämpfen und damit zu verhindern, daß zehntausende weiterhin ihr Leben in Gefahr bringen. Zu diesem Zweck wollen wir weitere Abkommen nach dem Vorbild des EU-Türkei-Abkommens auch mit afrikanischen Staaten abschließen. Dafür brauchen wir in Zusammenarbeit mit den internationalen Flüchtlings- und Migrationsorganisationen (IOM, UNHCR) Fluchtalternativen und auf Fangmöglichkeiten „vor Ort“. Dies kann bedeuten, Menschen, die aus den Booten der Schlepper vor dem Ertrinken gerettet werden, zurück an die nordafrikanische Küste zu bringen und sie dort in Absprache mit den betreffenden Ländern, zum Beispiel in regionalen Aufnahmezentren, zu versorgen.“

Ein ständiges Ärgernis ist auch darin zu sehen, daß es kaum Rückführungen oder gar freiwillige Rückreisen rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber oder angeblicher Bürgerkriegsflüchtlinge gibt. Dazu erklärt die CDU in ihrem Programm nun:

„Zu oft scheitert der Vollzug der Ausreisepflicht an Abschiebungshindernissen. Wir wollen, wo notwendig, ergänzende Rechtsgrundlagen schaffen. Konsequente Abschiebungen führen auch zu mehr freiwilligen Ausreisen. Dazu wollen wir folgende Grundsätze möglichst rasch umsetzen:

Der Haftgrund für Abschiebehaft muß erweitert werden, wenn von dem Ausreisepflichtigen eine Gefahr ausgeht.

Die Möglichkeit für den Ausreisegewahrsam muß auf vier Wochen verlängert werden.

Mit vollzogener Abschiebung erfolgt eine Wiedereinreisesperre. In diesen Fällen muß an der Grenze zurückgewiesen bzw. sofort erneut abgeschoben werden können.

Wer falsche Angaben macht oder die Mitwirkung etwa bei der Identitätsfeststellung verweigert, muß den Status eines Geduldeten und die Erlaubnis zur Beschäftigung verlieren, Leistungen werden gekürzt; statt der Duldung gibt es nur noch eine Bescheinigung über die Ausreisepflicht. Das Asylverfahren ist beendet.

Wer in dem Land, aus dem er vor Krieg oder Verfolgung geflohen ist, Urlaub macht, verliert seinen Asylstatus und der Reisepaß wird entzogen.“

Inhaltlich gleich, sprachlich ähnlich formuliert die AfD:

„Der wichtigste (Fehl-) Anreiz, über das Asylrecht in das deutsche Sozialsystem einzuwandern, ist bereits seit Jahrzehnten die fehlende Durchsetzung der Ausreisepflicht gegenüber Ausländern, die unter keinem Gesichtspunkt bleibeberechtigt sind… Die AfD will diese Mißachtung des Rechtsstaats beenden. Sie fordert, das Abschieberecht zu ertüchtigen, zu vereinfachen und es konsequent anzuwenden; wo dies nicht geschieht, hat die Rechts- und Fachaufsicht des Bundes sofort einzugreifen.… Alle rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber sind unverzüglich außer Landes zu bringen, sofern sie nicht entsprechende Ausreiseaufforderungen freiwillig befolgen.… Vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern dürfen nicht gleichzeitig Anreize zum Bleiben gegeben werden. Unter anderem ist ihre Sozialhilfe dauerhaft auf ein rechtlich zulässiges Minimum in Sachleistungen zurückzuführen.“

Das große Thema im Ausländerrecht ist die Integration. Dazu aus dem Parteiprogramm der AfD:

„Die multikulturelle Gesellschaft ist gescheitert. Um mit Einwanderern in der Zukunft friedlich zusammen leben zu können, ist deren Integration unerlässlich. Nur so läßt sich auch das weitere Vordringen von Gegen- und Parallelgesellschaften in unserem Land verhindern.“

Bei der CDU heißt das so:

„Gelingende Integration und Parallelgesellschaften schließen sich aus. Wir wollen deshalb Parallelgesellschaften verhindern. Wer sich der Integration verweigert und unsere Rechts- und Werteordnung missachtet, muß mit Sanktionen bis hin zu Leistungskürzungen und Ausweisung rechnen.“

Höchst umstritten in Deutschland ist der sogenannte Doppelpaß, also die automatische Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, auch wenn diese nach dem Recht des Heimatstaates ihrer Eltern deren Staatsangehörigkeit von Geburt an haben. Dazu erklärt die AfD in ihrem Programm:

„Die AfD lehnt den „Doppelpaß“, also den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei gleichzeitigem Fortbestand oder Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit, grundsätzlich ab, was wohlbegründete Sonderfälle aber nicht ausschließt.“

Eben dies hat die CDU auf ihrem Essener Parteitag auch beschlossen.

Ich habe das einfach einmal nebeneinander gestellt. Kommentieren muß ich das nicht. Diese Internetseite hat den Untertitel „sapere aude!“. Deswegen ist auch hier jeder Leser und jede Leserin zum Selberdenken aufgefordert.

Ihr seid unreif!

Wer seine Kindheit in den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts verbracht hat, kennt das noch. Es ist irgendetwas Schlimmes oder auch nur Peinliches in der Nachbarschaft, im Dorf oder gar in der Verwandtschaft passiert. Die Erwachsenen unterhalten sich darüber. Sobald eines der Kinder auftaucht, wechseln sie das Thema oder senken die Stimme. Wenn die Kinder lange Ohren machen, dann heißt es: „Dafür seid ihr noch nicht reif, das ist nichts für Kinder!“

Diese Situation geht mir in letzter Zeit immer öfter durch den Kopf, wenn es um Ereignisse im Zusammenhang mit Ausländern, speziell Flüchtlingen geht. Es entsteht der Eindruck, als ob gewisse Nachrichten entweder überhaupt nicht, oder aber gefiltert, geschönt oder zumindest politisch korrekt erklärt, gedruckt oder gesendet werden. Als Beispiel für viele steht der nun wohl vor der gerichtsfesten Aufklärung stehende Mord an einer Freiburger Studentin. Weil der Tatverdächtige nun ein so genannter unbegleiteter jugendlicher Flüchtling aus Afghanistan ist, konnte sich die Nachricht von seiner Festnahme nur mit Mühe den Weg in die Öffentlichkeit bahnen. Obgleich die Sache wegen ihrer Besonderheiten, insbesondere dem nach der Strafprozeßordnung bestehenden Verbot, die DNA-Analysen auch auf die ethnische Herkunft des Tatverdächtigen bzw. der am Tatort gefundenen Gegenstände auszudehnen, schon zu erregten Diskussionen in der Öffentlichkeit geführt hatte, meinte zum Beispiel die Redaktion der Tagesschau, über den Fall nicht berichten zu müssen, weil einer von ca. 300 Morden in Deutschland pro Jahr nun wirklich keine Nachricht für die Tagesschau sei. Natürlich ist das eine faule Ausrede, so faul, daß sie übel riecht. Natürlich sind die meisten der rund 300 Morde in Deutschland allenfalls eine Nachricht für die Lokalpresse und die Heimatsendungen in Rundfunk und Fernsehen. Der vorliegende Fall hatte allerdings bereits bundesweit für Aufsehen gesorgt, sodaß die Nachricht von der Festnahme eines dringend Tatverdächtigen auf jeden Fall von gesamtdeutschem Interesse war. Dies übrigens auch ganz unabhängig von der Herkunft und dem Status des mutmaßlichen Täters.

Aber es war ja wieder das Ausländer/Flüchtlingsthema berührt. Da herrscht in der politisch-medialen Klasse unseres Landes eine panische Angst davor, daß die Leute, rechtspopulistisch aufgehetzt wie sie sind, alle Ausländer, Flüchtlinge zumal, unter „Generalverdacht“ stellen. Die Vokabel Generalverdacht gehört inzwischen zum Standardrepertoire unserer volkspädagogischen Gouvernanten. Offensichtlich meinen diese Leute, daß wir Bürger nun mal nicht reif genug dazu sind, einfach eine Nachricht zur Kenntnis zu nehmen, und uns dann eigenständig ein abgewogenes Urteil zu bilden. Deswegen muß man gewisse Nachrichten von uns fernhalten. Im Grunde genommen ist das eine Unverschämtheit gerade aus dem Munde derjenigen, die sonst gerne vom mündigen Bürger sprechen. Mündige Bürger sind wir allerdings wohl nur dann, wenn wir so denken und funktionieren, wie das unsere linksgrünen Gouvernanten mit oder ohne Gesangbuch von uns erwarten.

Dabei ist es doch völlig klar, daß in Deutschland auch schon Frauen vergewaltigt und ermordet worden sind, bevor der erste Flüchtling aus dem Orient einen Fuß auf deutschen Boden gesetzt hat. Das wissen wir. Nicht einmal verbohrte NPD- oder Pegida Anhänger sind davon ausgenommen. Richtig ist aber auch, daß eben eine Reihe von Straftaten in Deutschland unterblieben wären, wenn die Täter nicht zu uns gekommen wären. Das Opfer der Freiburger Mordtat würde noch leben, wenn der Täter nicht zu uns gekommen wäre. D.h. eben nicht, daß alle oder auch nur der größte Teil der Flüchtlinge Frauen vergewaltigen und/oder umbringen. Aber es ist Sache jedes einzelnen Bürgers, sich sein Urteil zu diesem Thema selbst zu bilden. Einem demokratischen Rechtsstaat ist es einfach nicht würdig, wenn seine Bürger behandelt werden, wie weiland unmündige Kinder, wenn die Erwachsenen über Unerhörtes tuschelten.

Natürlich gibt es Leute, die sich tatsächlich so verhalten, wie es das politisch korrekte Estabishment offenbar von einer Vielzahl von Bürgern erwartet. Sie nehmen in der Tat jede Nachricht dieser Art zum Anlaß, die Ausweisung aller Ausländer, vor allem Flüchtlinge, zu fordern. In der Regel sind das auch Leute, die – zurückhaltend ausgedrückt – nicht die Allerhellsten sind. Es mag Überwindung kosten, sich mit solchen Leuten auseinanderzusetzen. Es ist jedoch notwendig, dies zu tun. Zum einen muß solchen Fehlmeinungen entgegengetreten werden. Zum anderen können dies erfolgreich, wenn überhaupt, nur rechtschaffen nationalkonservative Bürger tun. Denn den linksgrünliberalen Gouvernanten nehmen rechtsradikale Wutbürger naturgemäß gar nichts ab. Wenn sie überhaupt jemand beeinflussen kann, dann solche Leute, die ersichtlich nicht zum politisch korrekten juste milieu gehören.

Die politische Willensbildung ist bei weitem zu wichtig, als daß man sie intellektuell schlicht strukturierten Wutbürgern, und noch weniger politisch korrekten Gouvernanten überlassen darf.