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Fürst Maasernich

Wir leben in einer Zeit der Umwertung von Werten. Das nächste Opfer dieser Entwicklung könnte das Recht sein. Perfider Weise soll nun im Rahmen der Bekämpfung des Unrechts das Recht gefesselt und geknebelt werden. Zu keinem anderen Ergebnis kann kommen, wer den neuesten Geistesblitz unseres Zensurministerleins namens Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG – einer Überprüfung unterzieht. Da sollen nun die Telemediendiensteanbieter – das zielt auf Facebook, Twitter und dergleichen – auf Beschwerden irgendwelcher Personen über angeblich rechtswidrige Inhalte von Texten, die Dritte auf diesen Plattformen einstellen, unverzüglich von solchen Beschwerden Kenntnis nehmen und prüfen, ob der Inhalt rechtswidrig und zu entfernen oder der Zugang zu ihm zu sperren ist, und dann einen – nach Meinung des Prüfers, wer auch immer das ist, welche Qualifikation er hat oder nicht hat, – offensichtlich rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernen oder den Zugang sperren. Der Beschwerdeführer und der Nutzer sind über diese Entscheidung unverzüglich zu informieren. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muß mit Geldbuße bis zu 5 Millionen € rechnen. Das ganze Verfahren soll von dem Bundesamt für Justiz betrieben werden. Gegen den Bußgeldbescheid kann dann natürlich Einspruch eingelegt werden und auf diese Weise eine gerichtliche Überprüfung herbeigeführt werden.

Die Gerichte werden also nur dann zuständig, wenn ein Bußgeld gegen Facebook und Co. verhängt wird, weil sie einen sogenannten Haßkommentar auf Beschwerde nicht gelöscht haben. Wenn indessen gelöscht wird, hat der Verfasser nach diesem Gesetz überhaupt keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Das ist der klassische Fall der Zensur. Wir fallen damit zurück in die Zeiten vor der Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849. Fürst Metternich hätte es nicht besser machen können. Man reibt sich die Augen. Ausgerechnet der Justizminister, der von Amts wegen ein Auge darauf haben muß, daß die Verfassung eingehalten wird, ausgerechnet dieser Minister geht daran, ein offensichtlich verfassungsfeindliches Gesetz auf den Weg zu bringen. Ein Verfassungsminister als Verfassungsfeind! Denn es ist völlig klar, daß das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG damit in weiten Teilen praktisch aufgehoben wäre. Zur Erinnerung sei der Text hier wiedergegeben:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Demgemäß wird nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dieses Grundrecht von alters her zu den Wesensmerkmalen einer freiheitlichen Rechtsordnung gezählt. Jeder Jurastudent kennt spätestens nach dem dritten Semester das sogenannte „Lüth-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts vom 15.01.1958, veröffentlicht im siebten Band der amtlichen Sammlung des Gerichts Seiten 198 ff. Dort heißt es: „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l’homme nach Art 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789)….es ist in gewissem Sinne die Grundlage jeder Freiheit überhaupt“. Es handelt sich also um einen jener fundamentalen Verfassungsgrundsätze, die das Wesen des freiheitlichen Rechtsstaates ausmachen. Dagegen gerichtete Bestrebungen sind verfassungsfeindlich, was sich gerade aus dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen NPD zum wiederholten Male entnehmen läßt.

Auch wenn man es kaum noch glauben mag, Maas ist Jurist, Volljurist sogar. Man muß also unterstellen, daß er weiß was er tut. Seine Beamten wissen es natürlich auch, sind jedoch weisungsgebunden. D.h., sie müssen jeden Unfug in Gesetzesform gießen und dem Bundestag zur Beschlussfassung vorlegen, den ihr Herr und Meister im Bundesgesetzblatt lesen will. Finster entschlossen – in der Tat finster – alle ihm missliebigen Meinungen zu unterdrücken, meint er einen Sumpf trocken legen zu müssen. Denn diese missliebigen Meinungen gefährden aus seiner Sicht den eigenen politischen Erfolg. Wenn unabhängige Geister unkontrolliert abweichende politische Meinungen millionenfach verbreiten können, dann ist das für ihn unerträglich. Dann wird die politische Landschaft zum Sumpf von Lüge und Hetze. Dieser Sumpf ist für ihn das Internet mit seinen sogenannten sozialen Medien. Doch diese sind in rechtlicher Hinsicht allenfalls mit dem Wirtshaus und dem Marktplatz zu vergleichen, wo auch jeder sagen kann was er will, soweit er damit nicht die Gesetze unseres Landes verletzt. Und da liegt der Hund begraben. Wenn man schon nicht neben jeden Bürger einen Beamten der Meinungspolizei stellen kann, der ihm das Wort verbietet, sobald es sich ins politisch Unerwünschte bewegt, dann muß man das doch wenigstens auf den virtuellen Marktplätzen und an den elektronischen Stammtischen tun können. Und weil es sich ums politisch Unerwünschte und nicht etwa um Straftaten handelt, braucht man als Zensurminister auch keine Staatsanwälte und Polizeibeamten, sondern eine Gesinnungspolizei mit Stasi-Erfahrung. Denn wenn es tatsächlich um die Ahndung und damit mittelbar die Unterbindung von Straftaten ginge, dann gäbe es keinerlei Gesetzgebungsbedarf. Denn schon nach geltendem Recht sind die Staatsanwaltschaften gehalten, Ermittlungen aufzunehmen, wenn ihnen strafbare Handlungen, auch in den sozialen Medien, angezeigt werden. Der Schutz der Verfassung ist Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten anvertraut, und nicht obskuren Firmen und Grüppchen, die sich personell aus dem Spektrum linksradikaler Krawallos speisen, sehr zum Wohlgefallen des Zensurministerleins aus dem Saarland und seiner Sirene von der Ostsee. Und es wäre durchaus zu wünschen, daß dies öfter geschähe. Gerade diese Zeitgenossen, die offenbar großen Gefallen daran finden, anonym verbale Fäkalien, politisch verfärbte Schauermärchen und menschenverachtenden Sprachmüll abzusondern, gerade diese Zeitgenossen würden es sich mit der Zeit mehr als dreimal überlegen, mit ihrem Tun fortzufahren, wenn wöchentlich Berichte aus den Gerichtssälen veröffentlicht würden, in denen die soundsovielste Verurteilung eines dieser Vollpfosten zu einer saftigen Strafe im Mittelpunkt stünde. Doch darum geht es unserem modernen Metternich nicht. Ihm geht es vielmehr darum, politisch missliebige Meinungen wie berechtigte Kritik an der Flüchtlingspolitik, der Klimapolitik, oder der Europapolitik der Bundesregierung, zu unterbinden. Und es ist auch offensichtlich, daß diese missliebigen Kommentare in den sozialen Netzwerken häufig zwar unappetitlich, aber eben nicht rechtswidrig sind. Und das ist das Problem der politisch korrekten Volkserzieher vom Schlage Maas und Schwesig.

Als ich heute Morgen erwachte, deuchte es mich, im Traume über dem Justizministerium zu Berlin eine weiße Wolke gesehen zu haben. Darauf saßen zwei Amtsvorgänger des Ministers aus den 40er und 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts und kommentierten beifällig sein neuestes Machwerk. Der Engel Aloysius, Sie wissen schon, der auf dem Weg ist vom Himmel nach München, um der bayerischen Staatsregierung die göttlichen Eingebungen zu überbringen, schwebte vorüber und erschrak darob so sehr, daß er beschloß, sein inneres Gleichgewicht mittels einer guten Maß Bier im Hofbräuhaus wiederherzustellen. Es muß nachhaltig erschüttert sein, denn bekanntlich sitzt er dort noch heute.

 

 

Wer sind wir, und wenn ja, wieviele?

Die Frau Bundeskanzlerin hat geruht, grundsätzliches von sich zu geben. Für ihren Geschmack wird wohl zu viel darüber geredet, wer eigentlich zu uns gehört, und wer nicht. Sie scheint besonders zu stören, daß viele Deutsche die Leute, die von Frau Merkel eingeladen und willkommen geheißen worden sind, einfach nicht zum deutschen Volk zählen wollen. Darum hat sie ganz in der Tradition ihres Vorgängers Schröder einen Basta-Spruch losgelassen. Und der lautet: „Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt.“ Jeder, der in diesem Land lebt? Anerkannte, abgelehnte und geduldete Asylbewerber, Leute mit und ohne Papiere, die sich als Kriegsflüchtling ausgeben, oder es vielleicht auch sind. Legal, illegal,sch…egal, lautete früher einmal ein Sponti-Spruch. Kommt alles nicht so genau, irgendwie sind wir doch alle Menschen.

Doch halt, so einfach ist es doch nicht. 2007 hat ein populärer Philosoph eine Betrachtung unter dem Titel „Wer bin ich, und wenn ja, wie viele?“ veröffentlicht. Dieser Titel kam mir spontan in den Sinn, als ich diese Sottise unserer Kanzlerin gelesen habe. Wer sind wir, und wenn ja, wie viele? Die Antwort darauf gibt wenig überraschend das Grundgesetz. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG bestimmt, daß das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland Träger und Subjekt der Staatsgewalt ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 31.10.1990 festgestellt, das Staatsvolk, von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, werde nach dem Grundgesetz von den Deutschen, also den deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 116 Abs. 1 GG gleichgestellten Personen gebildet. Die letztgenannte Bestimmung hat heute keine Bedeutung mehr, denn sie betraf Flüchtlinge und Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit, die in den Grenzen des Deutschen Reiches vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hatten. Maßgeblich ist also die Staatsangehörigkeit. Bekanntlich wird man deutscher Staatsangehöriger durch Geburt. Wer von deutschen Eltern abstammt, ist automatisch Deutscher. Dieses Staatsangehörigkeitsprinzip des ius sanguinis, wie die Juristen sagen, wird teilweise durchbrochen durch die Regelung, daß auch Kinder ausländischer Eltern, die auf deutschem Boden geboren werden, die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen (ius soli),vorausgesetzt, ein Elternteil lebt seit mindestens acht Jahren berechtigt in Deutschland. Ferner können Ausländer unter bestimmten Bedingungen, vor allem nach mindestens achtjähriger Aufenthaltszeit und dem Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse, auf Antrag die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

Es besteht also durchaus ein rechtlicher Unterschied zwischen dem deutschen Volk und der Bevölkerung, die sich auf seinem Staatsgebiet aufhält. Es gibt eine Bevölkerung dieses Landes. Diese besteht aus Angehörigen des deutschen Volkes und aus Menschen, die sich dauerhaft auf dem deutschen Staatsgebiet aufhalten. Frau Merkel ist keine Juristin. Sie ist Physikerin. Vielleicht erläutert ihr jemand einmal diese Unterschiede. An Juristen mangelt es ja weder im Kanzleramt, noch in ihrer Fraktion. Zu dieser Erläuterung gehört natürlich die Belehrung darüber, daß die demokratischen Mitwirkungsrechte und damit zum Beispiel die grundsätzliche Entscheidung für oder gegen Zuwanderung, und auch die Art und Weise der Ausgestaltung von Zuwanderung, Sache des Volkes und nicht der Bevölkerung sind. Wer das anders sieht, verwirklicht den Titel des bekanntesten Buches von Thilo Sarrazin: Deutschland schafft sich ab. Der Amtseid der Kanzlerin stünde dem jedoch entgegen. Gemäß Art. 56 des Grundgesetzes lautet er bekanntlich: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So war mir Gott helfe.“ Sie hat ihr Amt also im Interesse des deutschen Volkes auszuüben, nicht im Interesse einer irgendwie hier lebenden Bevölkerung. Sie hat das Grundgesetz zu wahren und zu verteidigen. Und dieses und nicht etwa die Kanzlerin legt eben fest, wer das deutsche Volk ist. Daß man darauf hinweisen muß, kann wohl nur in Deutschland passieren.

Männer und Frauen sind gleichberechtigt

Im Land von Kraft und Freunden offenbar nicht. Dort hat man mit rot-grüner Mehrheit ein Gesetz erlassen und umgesetzt, wonach Frauen bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Von einer im wesentlichen gleichen Qualifikation ist nach § 19 Abs. 6 Satz 3 des Landesbeamtengesetzes von Nordrhein-Westfalen bereits dann auszugehen, wenn die aktuelle dienstliche Beurteilung der Frau und des Mannes ein gleichwertiges Gesamturteil aufweist. Der Feminismus blüht in Nordrhein-Westfalen also nicht nur dort, wo er gehegt und gepflegt wird,nämlich in der Kölner Emma-Redaktion unter Alice Schwarzer. Nein, er wird auch von der herrschenden rot-grünen Mehrheit in diesem an Problemen reichen, an Geldmitteln jedoch armen Lande den Bürgern sogar in Gesetzesform aufs Auge gedrückt.

Nun haben sich erwartungsgemäß eine Reihe von männlichen Beamten dieses wohl nur an Einwohnern größten Bundeslandes gegen solchen Unfug auf dem Rechtsweg zur Wehr gesetzt. Schon aus einem im Auftrage der FDP-Fraktion des nordrhein-westfälischen Landtages erholten Gutachten des Juristen Prof. Dr. Janbernd Oebbeke war ersichtlich, daß dieses Gesetz scheitern müsse, denn nach Auffassung dieses Sachverständigen hat ein Bundesland für ein solches Gesetz nicht einmal die verfassungsmäßige Rechtssetzungskompetenz. Die Verwaltungsgerichte im Lande von Kraft und Freunden hatten bereits in mehreren Verfahren, die von männlichen Beamten gegen die Bevorzugung einer weiblichen Mitbewerberin angestrengt worden waren, einschlägigen Anträgen auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung stattgegeben, wonach dem Land der Vollzug der beabsichtigten Beförderung einer Mitbewerberin untersagt wurde. Nun hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 21.02.2017 entschieden, daß die einschlägige Vorschrift im Landesbeamtengesetz gegen den verfassungsmäßig festgeschriebenen Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) verstößt. Auswahlentscheidungen dürften nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen. Hierzu gehöre der Aspekt der Frauenförderung nicht. Wiesen die dienstlichen Beurteilungen dasselbe Gesamturteil aus, müssten zunächst die Inhalte der aktuellen Beurteilungen und bei dann noch gegebenem Qualifikationsgleichstand ältere dienstliche Beurteilungen berücksichtigt werden.

Recht verstanden, tut diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auch tüchtigen Frauen im öffentlichen Dienst keinerlei Tort an. Denn es ist durchaus möglich, ja sogar geboten, bei der dienstlichen Beurteilung einer Beamtin zu berücksichtigen, ob und in welcher Weise sie sowohl ihren dienstlichen Obliegenheiten nachkommt, als das auch mit ihren familiären Verpflichtungen unter den sprichwörtlichen Hut bringt. Denn es ist nicht nur eine menschlich anerkennenswerte Leistung, sondern durchaus auch für einen Arbeitgeber interessant, wenn eine Mitarbeiterin beides vorbildlich leistet. Wer auf beiden Feldern gute Ergebnisse erzielt, eignet sich gerade für Führungsaufgaben. Wer allerdings als „Single“, lesbisch oder nicht, eine solche Herausforderung nicht zu meistern hat, hebt sich eben nicht aus der Masse der Bewerber (m/w) heraus, auch wenn sie damit dem „modernen“ Menschenbild rot-grüner Genderideologie entspricht. Was hingegen Feministinnen wollen, und ihnen nahestehende Politiker zum Gesetz machen, ist die Bevorzugung von Frauen wegen ihres Geschlechts. Genau das verbietet Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, wo es ja heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Jedenfalls die Richter des OVG Münster wissen das noch.

Darauf muß man erst mal kommen!

Ungeachtet dessen, daß es in dieser Szene durchaus höchst gefährliche Narren gibt, denen man dann wenigstens ihre legalen Waffen wegnehmen muß, ohne damit verhindern zu können, daß sie illegal aufrüsten, sorgen die sogenannten Reichsbürger immer wieder für skurrile Situationen. Man hat sich ja schon daran gewöhnt, daß sie staatliche Zahlungsaufforderungen aller Art ignorieren, und vor allem die Vollstreckungsgerichte mit einer Unzahl von völlig unsinnigen Rechtsbehelfen belästigen. Sie meinen ja, in einem Land zu leben, dessen Behörden ihnen nichts zu sagen haben, weil sie Bürger eines anderen Landes seien, nämlich des Deutschen Reiches. An der Theorie vom Fortbestand des Deutschen Reiches ist allerdings nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lediglich richtig, daß es am 8. Mai 1945 nicht untergegangen ist. Weder hat die deutsche Reichsregierung kapituliert – kapituliert hat nur die Wehrmacht –, noch gingen selbst die Alliierten von der sogenannten debellatio aus, also dem völligen Aufhören jeglicher Staatlichkeit des besiegten Landes. Zwar hatte es keine Regierung mehr, nachdem diese zehn Tage nach Kriegsende verhaftet worden war. Die Behörden auf unterer Ebene indessen arbeiteten, ja sogar die Gerichte. Die Alliierten beauftragten sie sogar, Verbrechen der Nazis strafrechtlich zu verfolgen, was sie auch in großem Umfang taten. Dies parallel zu den von den Alliierten selbst durchgeführten Prozessen, wie etwa denen von Nürnberg. Das Deutsche Reich existierte auf einer kleineren Fläche fort, nachdem ihm große Gebiete gewissermaßen amputiert worden waren. Eine demokratisch zustande gekommene verfassungsgebende Versammlung gab ihm dann 1949 auch eine neue Verfassung, sodaß in der Tat die Bundesrepublik Deutschland nicht etwa bloßer Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, sondern mit ihm identisch. So kann man die Rechtslage kurz zusammenfassen.

Das ist eigentlich so simpel und so völlig klar, und vor allem unter Juristen völlig unumstritten, daß eine solche Szene wie die Reichsbürger erst gar nicht entstehen dürfte. Es handelt sich demgemäß auch regelmäßig um Leute ohne irgendeine juristische Ausbildung, insbesondere nicht zum Volljuristen. Solche Leute können natürlich auch krause Gedanken in ihren Gehirnen wälzen und ihren Wahn in einer Scheinwelt ausleben, einschließlich Wappen, Fahne und Regierung. Im allgemeinen ist das skurril und wird vom Rest der Welt mit achselzuckendem Lächeln abgetan. Nur manchmal, wie leider vor nicht langer Zeit im fränkischen Georgensgmünd, muß dann auch einmal ein Polizeibeamter sterben, weil einer dieser – wohl nicht im medizinischen Sinne, aber tatsächlich – Gestörten geschossen hat.

Ein ganz besonders bizarrer Fall aus der Szene wurde vor kurzem vor dem Sozialgericht Bremen verhandelt. Einer dieser Reichsbürger, der allerdings erstaunlicherweise vor Gericht erklärte, keiner zu sein, hatte gegenüber dem Versorgungsamt Bremen geltend gemacht, das deutsche Reich bestehe fort, Deutschland sei besetztes Gebiet, die Bundesrepublik Deutschland sei ein Pseudostaat, ein Verwaltungskonstrukt, und er selbst sei Kriegsgefangener. Als Kriegsgefangener habe er aber nach der Haager Landkriegsordnung Anspruch darauf, so behandelt zu werden wie die Soldaten der Besatzungsarmee. Damit war die Bundeswehr gemeint. Somit habe er Anspruch auf Sold mindestens wie ein einfacher Soldat, also nach seiner Berechnung auf 1.955,27 € monatlich. (Da lag er nicht ganz richtig. Galt nämlich gem. Art. 23 HLKO nur für Offiziere, und das nur bis zum Inkrafttreten des III. Genfer Übereinkommens über die Behandlung der Kriegsgefangenen vom 12.08.1949. Aber als Reichsbürger ist man da schon mal großzügig.) Das Versorgungsamt lehnte natürlich ab, sodaß die Sache vor dem Sozialgericht landete. Das wurde dann für den wackeren Reichsbürger teuer. Das Sozialgericht erklärte sich für unzuständig und wies die Klage mit dem Bemerken ab, es sei nur der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Man sei eben nicht zuständig. Weil die Klage derartig mutwillig war, wurde der Kläger auch in die Verfahrenskosten verurteilt. Das machte beim angenommenen Streitwert von 11.731,63 € allein für die Gerichtskosten schon mal schlappe 801,00 € aus. Ob sich die Behörde anwaltlich hat vertreten lassen, oder gar der Kläger auch, ist hier nicht bekannt. Dann wäre es um ein mehrfaches teurer geworden.

Der Reichsbürger wird jetzt reichlich Gelegenheit haben, weitere Kosten zu produzieren. Wenn er sich gegen die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten wehrt, kann er ja reichlich unbegründete Rechtsmittel einlegen. Wenn er dem Hinweis des Sozialgerichts folgt, und nun vor dem Verwaltungsgericht klagt, wird es weiter hübsch teuer. Die Frage ist eigentlich nur, ob und gegebenenfalls ab welchem Zeitpunkt eine ärztliche Untersuchung des Mannes auf seine Prozeßfähigkeit angeordnet werden muß. Das wird er dann erst gar nicht verstehen. Aber vielleicht trifft er dann später in einer gut gesicherten Anstalt einige Mitglieder der Reichsregierung wieder.

Da fing sie an zu weinen….

Unfassbares ist geschehen. Unsere braven, sympathischen Tennismädchen stehen in Trump-Country auf einem Centre-Court. Es ist eine internationale Veranstaltung. Mit Flaggen, Hymnen und allem drum und dran. Stolz und Freude in den jungen Gesichtern. Und da hebt der Sänger mit der deutschen Nationalhymne an. Oh Schreck! „Deutschland, Deutschland über alles!“ schallt es über den Platz. Die jungen Damen sind geschockt, eine Spielerin beginnt zu weinen.

Ja, es muß wohl für junge Deutsche, denen in der Schule recht wenig über ihr Land beigebracht worden ist, außer, daß es eine recht üble jüngere Vergangenheit hat, schockierend sein, nun eine Darbietung zu hören, die sie, ihrer schulischen und medialen Sozialisation entsprechend, nur den finstersten Zeiten der Geschichte ihres Landes zuordnen können. Die jungen Damen will ich daher gar nicht schelten. Zum wiederholten Male allerdings ist der Hinweis angebracht, daß der Geschichtsunterricht in unseren Schulen ebenso wie die Darstellung der Geschichte unseres Landes in den Medien, leider auch durch maßgebliche Politiker, in der Regel falsch, unvollständig und vor allem unangemessen ist. Das Lied der Deutschen, wie es sein Textdichter Hoffmann von Fallersleben genannt hat, atmet in seinem ursprünglichen Text die Sehnsucht der Deutschen, endlich in einem vereinten Vaterland leben zu dürfen, wie das anderen Nationen auch vergönnt war. Auch andere Nationen hatten zu jener Zeit damit begonnen, Teilung und Zerstrittenheit zu überwinden. Hier sind zum Beispiel Polen und Italien zu nennen, deren Bemühen um nationale Einigung im 19. Jahrhundert heute in Deutschland allgemein bewundert wird. Mit den Bemühungen unserer Vorfahren selbst um die Einigung ihrer Nation in einem Staat ist es da schon schlechter bestellt. Wenn es halbwegs gut geht, wird darüber mit der bekannten Überheblichkeit unserer Volkspädagogen berichtet, wenn es noch schlechter geht, wird geschichtsklitternd behauptet, hier sei der Grundstein für Nationalismus und Militarismus gelegt worden, der schnurstracks zur Machtergreifung der Nazis und dem militärischen „Überfall“ auf die Nachbarländer geführt habe.

Da nehmen solche Bilder nicht Wunder, wie die eingangs geschilderte Szene. Und da nimmt es nicht Wunder, daß deutsche Polizeibeamte Leute verhaften wollen, weil sie die erste Strophe der Nationalhymne gesungen haben. Sie wissen ja nicht, daß nach wie vor die deutsche Nationalhymne aus den drei Strophen besteht, die Hoffmann von Fallersleben seinerzeit geschrieben hat. Sie wissen auch nicht, daß Theodor Heuss als erster Bundespräsident das Lied der Deutschen zur Nationalhymne erklärt hat, und dabei verfügt hat, bei offiziellen Anlässen solle nur die dritte Strophe gesungen werden. Für jeden, der der deutschen Sprache hinreichend mächtig ist bedeutet das auch, daß privat die gesamte Hymne gesungen werden darf. Es ist schon erstaunlich, daß man auf solche Banalitäten überhaupt hinweisen muß.

Daß dem amerikanischen Sänger, dem man das Notenblatt mit Text der ersten Strophe des Deutschland-Liedes hingelegt hat, da nichts auffallen konnte, liegt ja wohl auf der Hand. Außerhalb unseres Landes mit seiner neurotischen Beziehung zur eigenen Geschichte kann man sich wohl nirgends vorstellen, daß zwei Drittel einer Nationalhymne verpönt sein sollen. Den jungen Damen unseres Tennisteams indessen ist zu wünschen, daß ein wohlmeinender Mensch sie endlich einmal über die deutsche Geschichte im allgemeinen und ihre Nationalhymne im speziellen ordentlich aufklärt. Vielleicht kann Ihnen jemand diesen Blog auf ihr iPad senden.

Ursula unterm Regenbogen

IBUK öffnet Bw für LSBTTIQ* – so ist im korrekten Bürokraten-Neudeutsch das jüngste Vorhaben der Oberbefehlshaberin der Streitkräfte von Absurdistan zu formulieren. Für die weder mit der allen Soldaten vertrauten Abkürzeritis noch mit dem neumodischen Politiksprech vertrauten Leser hier die Auflösung: Die Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt (gem. Art. 65a GG die Bezeichnung des Grundgesetzes für den Bundesminister der Verteidigung) öffnet die Bundeswehr für lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, transgender, intersexuell, queer und *(steht für alle 384 weiteren Geschlechter) veranlagten, orientierten, sich ständig oder zeitweise so fühlenden und überhaupt irgendwie anders gestrickten Menschen. Die Ministerin hat dazu schon die ersten Schritte unternommen und zunächst einmal die Abgeordneten, Spitzenmilitärs und -beamten entsprechend sensibilisiert. In der modernen Organisationswissenschaft heißt das auch „top-down-approach“. Ist ja in einer Armee auch klar. Alles Gute kommt von oben, äh, wird befohlen.

Nach der Öffnung der Bundeswehr für Bewerber auch aus Nicht-EU Staaten, EU-Staaten ohnehin, der Senkung sowohl der intellektuellen als auch der physischen Anforderungen kommt nun konsequenterweise und politisch korrekt die Öffnung für den Personenkreis, der bekanntlich alle Linken und Grünen in unserem Lande besonders am Herzen liegt. Wer das noch nicht so genau weiß, der sollte sich in den Bundesländern umsehen, in denen die Grünen in der Regierung sitzen. Die Sexualdemokratisierung der Gesellschaft, und zwar von Kindesbeinen an, wird dort zügig vorangetrieben.

Und ein weiteres Lieblingsprojekt des künftigen Koalitionspartners ist ja durch die Öffnung der Truppe für Ausländer ohnehin schon auf den Weg gebracht worden: die Internationalisierung der deutschen Bevölkerung (deutsches Volk gibt es ja nicht). Die nur auf den ersten Blick schwierig erscheinende Integration der Kamerad*innen aus fremden Ländern wegen der mangelnden Deutschkenntnisse kann ganz einfach dadurch gewährleistet werden, daß man auf den Gebrauch der deutschen Sprache im Dienst ganz verzichtet. Arbeitssprache in der NATO und der UNO ist ohnehin Englisch. Die Sprachkompetenz gerade der Kamerad*innen mit dem etwas niedrigeren IQ wird natürlich dadurch auf den nötigen Level gehoben, daß man eben nur noch Englisch miteinander spricht. Dann funktioniert das auch in den Einsätzen Seit‘ an Seit‘ mit den Kameraden aus Indien oder Kenia. Joe Kaeser, der als CEO von Siemens Englisch zur Arbeitssprache gemacht hat und Günther Oettinger, von dem wir gelernt haben, daß auch englisch mit stärkstem schwäbischen Akzent bedenkenlos vor internationalem Publikum gesprochen werden kann,  können hier ja durchaus hilfreiche Hinweise geben.

Der jüngste Vorschlag der Ministerin hat allerdings bei Lichte gesehen durchaus seine Vorzüge. Die stets unterfinanzierte Truppe kann hier nun richtig Geld sparen. Denn nach dem Einzug der LSBTTIQ*-Menschen in die Kasernen kann, ja muß auf teure Parallelstrukturen verzichtet werden. Getrennte Unterkunftsbereiche für die Menschen, die man früher unzutreffend für Männlein und Weiblein gehalten hat, braucht man nicht mehr. Das gilt besonders für die teuren Sanitärräume. Die Einführung der Unisex-Toiletten in öffentliche Gebäude wird gerade von dem neuen Berliner Senat vorangetrieben, der ja bekanntlich einem Gemeinwesen vorsteht, das nur verstockte Konservative für eine versiffte Pleite-City halten, das aber tatsächlich in allen wichtigen Belangen an der Spitze des Fortschritts marschiert, sei es in der Kriminalitätsstatistik, bei der Schuldenhöhe, in der Arbeitslosenstatistik, in der Zahl der Schlaglöcher pro m² Straße, bei der Zahl der fehlenden Klassenzimmer und Lehrer, oder im Verschmutzungsranking.

Und ein weiterer Aspekt darf gerade bei einer Armee nicht unter den Tisch fallen. Das Abschreckungspotential einer solchen Truppe kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Wie soll sich denn ein Feind auf Soldaten einstellen, von denen er nicht weiß, was sie sind, und die jedenfalls nach der Statistik der WHO (Weltgesundheitsorganisation) zu einem weit überdurchschnittlichen Prozentsatz als lebende biologische Kampfmittel eingestuft werden müssen, weil sie das Aids-Virus in sich tragen. Mit so jemanden möchte man natürlich nicht ins Handgemenge kommen.

Ja, unsere Ursula von der Leine blickt weit voraus. Und so ganz nebenbei können die Grünen für einen ihrer Leuchttürme eine neue Verwendung finden, nachdem er dem nächsten Deutschen Bundestag nicht mehr angehören wird. Denn diese neu konfigurierte Bundeswehr braucht natürlich auch einen dazu passenden Wehrbeauftragten. Volker Beck steht bereit.

Ist’s auch Wahnsinn, so hat es doch Methode

Man konnte es nicht länger verschweigen. Nachdem diverse Medien bereits heute Vormittag gemeldet hatten, daß sieben dringend des Mordversuchs an einem Obdachlosen im U-Bahnhof Schönleinstraße in Berlin Verdächtige festgenommen worden seien, und daß es sich dabei um sechs Syrer und einen Libyer, Jugendliche zwischen 15 und 21 Jahren handele, mußte nun auch die Tagesschau in ihrer Hauptausgabe heute um 20:00 Uhr diese Meldung bringen. Bemerkenswert ist außer dieser auffallenden zeitlichen Verzögerung die Art und Weise der Berichterstattung. Obwohl nach Freigabe durch die Polizei die ausnahmsweise außerordentlich guten Aufnahmen einer Überwachungskamera viele Stunden lang im Internet zu sehen waren, was sicherlich auch noch während der Tagesschau der Fall war, wurden die dringend Tatverdächtigen hier nur verpixelt gezeigt. Selbst wenn man in diesem Falle den Persönlichkeitsschutz der nicht nur mutmaßlichen, sondern höchstwahrscheinlichen Täter zu beachten hätte: diese Verpixelung von Personen, die sich jeder viele Stunden lang im Internet ausgiebig unverpixelt ansehen konnte, ist schlicht und einfach nur noch lächerlich.

Doch die Redaktion der Tagesschau kann sich immer noch selbst übertreffen. Unmittelbar im Anschluß an diese Meldung kam dann in gefühlt dreifacher Länge ein Bericht darüber, daß leider und unverständlicherweise eine in der Koalition beschlossene Regelung über die Einzelfallprüfung der Duldung von sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, vor allem des Familiennachzuges dieser hilfsbedürftigen jungen Menschen von den zuständigen Ministerien und Behörden nicht umgesetzt werde. In der Tat, für alle Gut- Besser- und Heiligmenschen in unserem Lande eine bestürzende Nachricht. Statt einmal nachzufragen, wieso eigentlich diese Jugendlichen hierher kommen und ihre Eltern oder sonstigen erwachsenen nahen Verwandten nicht, wird die Fackel der Menschenrechte entzündet. Statt einmal darüber nachzudenken, ob Jugendliche überhaupt politisch verfolgt sein können, wo sie doch in diesem Alter in der Regel alles außer Politik interessiert, ist man offenbar gern bereit, ihnen politische Verfolgung abzunehmen. Statt einmal darüber nachzudenken, ob diese Jugendlichen nicht bei ihren Eltern oder erwachsenen nahen Angehörigen genauso sicher vor Verfolgung sind, wie diese selbst – denn sonst wären diese mit Sicherheit auch hier – läßt man Frontmänner der Sozialindustrie und Mitleidsbranche zu Wort kommen.

Auf den weiteren Fortgang der Angelegenheit darf man gespannt sein. Wer indessen schon länger hier in Absurdistan lebt, der kann sich durchaus vorstellen, wie es weitergeht. Es wäre schon sehr verwunderlich, wenn den verhinderten Pennerverbrennern nicht ihre Traumatisierung im Bürgerkrieg, ihre Perspektivlosigkeit in Deutschland und der Umgang mit „denen, die schon länger hier leben“ (O-Ton Merkel) erfahrene soziale Kälte entschuldigend angerechnet würde. Nachdem auch die Berliner Justiz hier zuständig sein wird, kann mit phantasievollen erzieherischen Maßnahmen bis hin zum Erlebnisurlaub gerechnet werden. Und daß man zur Stabilisierung der Persönlichkeit nun endlich auch Mama und Papa, die vielen Geschwisterlein und vielleicht auch noch die Oma nachholt, ist doch klar.

Es reicht!

Es ist gekommen, wie es kommen mußte. Ein viele Tonnen schwerer Sattelzug rast durch einen Berliner Weihnachtsmarkt, am Steuer ein so genannter Soldat des „Islamischen Staates“. Jedenfalls brüstet sich dieses Verbrecherpack mit der Tat. Ein Dutzend Menschen sind tot, noch viel mehr teils schwer verletzt. In der Fahrerkabine findet die Polizei Papiere, die auf einen Täter mutmaßlich tunesischer Staatsangehörigkeit hindeuten. Was man weiter erfährt, verschlägt einem doch die Sprache. Dieser Mitmensch reist seit 2012 in Europa unter ca. zehn verschiedenen Namen umher. Aus Italien gekommen, beantragt er in Deutschland Asyl. Erfolglos. Er soll abgeschoben werden. Sogar in Gewahrsam soll er deswegen gewesen sein. Aber man konnte ihn nicht abschieben, weil er keine gültigen tunesischen Papiere hatte. In Gewahrsam halten konnte man ihn offenbar auch nicht bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Papiere eintreffen würden. Letzteres ist tatsächlich heute, am 21.12.2016 endlich geschehen. Der hilfsbedürftige Flüchtling indessen ist längst über alle Berge. Vermutlich hat er den Anschlag in Berlin verübt.

Ein solches Land wie Deutschland muß für alle Asylbetrüger, Wirtschaftsflüchtlinge und vor allem auch islamistische Terroristen als das gelobte Land erscheinen. Es gewährt großzügig Gastfreundschaft ohne Ansehen der Person. Auch wenn man nicht weiß wer er ist, woher er kommt und mit welcher Berechtigung er den Flüchtlingsstatus oder gar Asyl beantragt, er bekommt einen Aufenthaltsstatus oder wird mindestens geduldet. Das geht natürlich mit den Segnungen des deutschen Sozialstaates einher. Natürlich muß ein Mindestmaß an Bürokratie auch den Wahnsinn einrahmen. Diese Herrschaften erhalten einen Ausweis. In schönstem Amtsdeutsch heißt es darin:

Die Personendaten beruhen auf den eigenen Angaben des Antragstellers. Der Inhaber dieses Reiseausweises ist Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.“

D.h. also, der Flüchtlingsstatus wird jedem zuerkannt, der ihn haben will, vorausgesetzt, er hat keine Papiere. Merkwürdigerweise werden tausendfach Menschen aus dem Mittelmeer gefischt oder kommen über irgendwelche grünen Grenzen, die angeblich alles verloren haben, insbesondere ihre Papiere. Niemals verlieren sie jedoch ihre Smartphones und ihr Geld. Hony soit qui mal y pense! Wer etwa im richtigen Leben, also so ganz außerhalb der staatlich verordneten humanitätsduseligen Flüchtlingsbemutterung, als Angeklagter oder Zeuge einem Gericht eine so haarsträubende Geschichte erzählt, kann mit allem rechnen, nur nicht damit, daß das Gericht ihm davon auch nur eine Silbe glaubt. Gießen Sie sich vielleicht einmal auf dem Weihnachtsmarkt 3-4 Tassen Glühwein hinter die Binde und erzählen anschließend dem Polizisten, der sie in das berühmte Röhrchen hat blasen lassen, Sie hätten gemeint, Kinderpunsch zu trinken, weil Ihre Kollegen Ihnen die Tasse immer wieder mit der Erklärung gereicht hätten, es handele sich um Kinderpunsch wie bestellt. Der Mann wird Sie nicht etwa weiterfahren lassen, sondern erst fragen, ob sie ihn verarschen wollen, Ihnen sodann den Führerschein abnehmen und Sie im Streifenwagen zur Blutabnahme fahren.

Was dem ganzen die Krone aufsetzt, ist das Verhalten unserer Politiker, jedenfalls derjenigen, die das Sagen haben. Für die besteht nämlich kein Anlaß, irgendwas an der Flüchtlingspolitik zu ändern oder beispielsweise Überwachungsmaßnahmen zu optimieren. Vielmehr bekommen wir den gutgemeinten Rat, daß wir uns von den Terroristen nicht beirren lassen sollen. Denn dann hätten „die“ ja gewonnen. Ein Land, das derart miserabel regiert wird, ist natürlich ein Paradies für Verbrecher und Terroristen aller Art. Politiker, die immer noch von Willkommenskultur, Nächstenliebe und offener Gesellschaft faseln, haben vielleicht das Zeug zum Weihnachtsmann bei der Obdachlosenbescherung. Zum Regieren, und sei es nur als Zaunkönig eines Bonsai-Ländchens wie das Saarland oder einer versifften Bankrottmetropole wie Berlin, taugen sie nicht. Das Problem ist aber, daß die meisten Leute in unserem Land das einfach nicht kapieren und in der Wahlkabine immer noch ihr Kreuzchen bei den gleichen Pappnasen machen, bei denen sie es schon immer gemacht haben. Und deswegen brauchen sich zum Beispiel die Obergangster des IS nicht zu sorgen, daß ihr Operationsgebiet Deutschland etwa zu einem gefährlichen Pflaster für ihre sogenannten Soldaten werden könnte. Es könnte allerdings sein, daß sich diese Herrschaften über Deutschland totlachen. Also wirklich biologisch und am Lachkrampf sterben. Damit wäre uns wenigstens ein bißchen geholfen. Aber darauf können wir ebenso wenig hoffen, wie auf die Ankunft des Engels Aloysius in den Räumen der bayerischen Staatsregierung, um ihr die göttlichen Ratschläge zu überbringen. Bekanntlich sitzt er bis heute vor seiner Maß im Hofbräuhaus. Die göttlichen Ratschläge werden somit weder der bayerischen Staatsregierung noch irgend einem anderen Politiker zuteil. Difficile erat satiram non scribere!

Schuster, bleib bei deinen Leisten!

Zu den Ärgernissen dieser Zeit gehört die mit Steuermitteln betriebene linksradikale Propaganda im sogenannten Netz gegen Nazis. Diese Aktion wird betrieben von der Amadeu Antonio Stiftung. Diese besser Anschwärz-Stiftung genannte Organisation unter der Leitung der früheren Stasi-Mitarbeiterin Annetta Kahahne diffamiert auf ihrer Internetseite unzweifelhaft demokratisch gesinnte Journalisten und Blogger. Unter der Rubrik „Digitale Hass-Quellen“ verweist sie auf sogenannte rechtspopulistische Websites und Blogs. Hier finden sich Namen wie Roger Köppel, Roland Tichy, Vera Lengsfeld, Hendryk M. Broder, Joachim Steinhöfel, Cora Stephan, Oswald Metzger, Gunnar Heinsohn und Tilo Sarrazin. Diese durchweg renommierten Persönlichkeiten werden also als Autoren von Nazi-Propaganda diffamiert, denn nichts anderes bedeutet es, wenn man von einem „Netz gegen Nazis“ an den Pranger gestellt wird.
Nun nimmt es kaum Wunder, daß eine linksradikale Organisation wie die erwähnte Anschwärz-Stiftung Konservative aller Schattierungen von national bis liberal diffamiert. Das gehört nun einmal zur linksradikalen Lebensweise. Auch muß man sich heute nicht mehr darüber wundern, daß eine solche Organisation vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Leitung der SPD-Politikerin Manuela Schleswig gefördert wird, und zwar mit vielen Millionen Euro. Man hat sich auch schon daran gewöhnt, daß diese Schnüffel- und Spitzeltruppe von unserem Zensurministerlein für rechtswidrige Löschaktionen in den sozialen Netzwerken, rechtswidrig weil ohne Beteiligung der Justiz, eingesetzt wird.

Durchaus überraschende Erkenntnisse bietet jedoch ein Blick auf den Unterstützerkreis des sogenannten „Netz gegen Nazis“. Neben der Postille für von akademischem Dünkel durchdrungene Liberale (Die Zeit) finden sich dort der DFB, die DFL, der DOSB, und, man lese und staune, der Deutsche Feuerwehrverband. Nun sind sicher auch Sportler und Feuerwehrleute Bürger und außerhalb des Sports und der Brandbekämpfung (hoffentlich) auch politisch interessierte Menschen. Doch Politik hat im Sport bekanntermaßen nichts zu suchen. Es gibt nun einmal keine sozialdemokratische Flanke und keinen christsozialen Elfmeter. Im Gegenteil. Selbst Politiker, die im Plenarsaal verbal aufeinander eindreschen, finden sich im Stadion einträglich nebeneinander und feuern ihre Mannschaft an. Und den wackeren Feuerwehrlern ist es ganz sicher völlig egal, ob sie gerade den Brand am Haus eines Gemeinderates von den Freien Wählern oder von der CSU löschen. Und deswegen haben eigentlich Sportverbände ebenso wenig wie der Feuerwehrverband etwas bei irgendwelchen politischen Aktionen zu suchen. Offensichtlich sind die wackeren Funktionäre auch mit diesen Dingen überfordert. Ob etwa der Geschäftsführer der Deutschen Fußball Liga überhaupt weiß, wer Annetta Kahane ist, und ob etwa die Vorstände des Deutschen Fußballbundes die Unterschiede zwischen konservativ, rechts, rechtsradikal und rechtsextrem überhaupt fehlerfrei definieren können, möchte ich doch füglich bezweifeln. Ob die genannten Herrschaften überhaupt diese Internetseite gelegentlich lesen, geschweige denn regelmäßig kritisch überprüfen, wenn sie dazu überhaupt die nötigen Vorkenntnisse haben, darf ebenfalls bezweifelt werden. Man kann nur das schöne alte deutsche Sprichwort zitieren: Schuster, bleib bei deinen Leisten! Man muß hinzufügen, daß man sich auch nicht blamiert, wenn man sich daran hält. Wenn man sich allerdings auf Felder begibt, die einem nicht bekannt sind, und sich mit Dingen befaßt, von denen man nichts versteht, dann läuft man doch Gefahr, für zumindest naiv gehalten zu werden. Denken schadet nicht. Man sollte also damit anfangen.

Mit Musik geht alles besser

…hat sich wohl auch der bayerische Oppositionsführer Markus Rinderspacher gedacht. Markus Rinderspacher, das ist dieser SPD-Politiker mit dem verlegenen Dauerlächeln, das aus dem Bewußtsein der Überforderung mit der Aufgabe herrührt, der Opposition im Parlament des einzigen einigermaßen gut funktionierenden deutschen Bundeslandes ein Gesicht zu geben. „Mit Musik geht alles besser“ ist natürlich politisch unkorrekt, denn das ist ein populärer Schlager von 1943 aus der Durchhaltereihe von Joseph Goebbels. „Mit Musik geht alles besser“, möglicherweise auch die Bildung des richtigen politischen Bewußtseins. Und da hapert es ja vor allem in Bayern. Es will den Leuten offenbar nicht so recht in den Kopf, daß sie ihr Glück künftig nur finden werden, wenn die Nationalstaaten im europäischen Bundesstaat aufgehen, und das ganze mit einer kräftigen Dosis Multikulti gewürzt wird. Sie kennen nun mal keinen, der „europäisch“ lesen und schreiben kann, und finden die Sitten und Gebräuche überall in Europa doch sehr verschieden. Und die meisten können auch mit islamischen Kleidungs- und Speisevorschriften gar nichts anfangen. Und überhaupt, die Bayern. Die sagen mehr oder weniger offen: „Mia san mia“, mit Unterschieden im Dialekt, versteht sich. Am besten, so das linksgrüne Credo unserer Zeit, wird das kulturell homogene deutsche Volk aufgebrochen und zu einem Konglomerat unterschiedlicher Nationalitäten und Kulturkreise, selbstverständlich mit einem ordentlichen Schuß Afrika und vorderer Orient, umgeformt. Das unsägliche Arbeitspapier der sogenannten Integrationsbeauftragten der Bundesregierung – selbstverständlich einer Parteifreundin des Herrn Rinderspacher – habe ich kürzlich hier kommentiert.

Und deswegen kam er wohl auf die Idee, der Bayernhymne eine dritte Strophe anzufügen, in der diese strahlende Zukunft der Bayern besungen wird. Das ganze ist natürlich Produkt eines Schülerwettbewerbs, den die bayerische Staatsregierung, man glaubt es kaum, initiiert haben soll. Das löst erhebliche Bedenken dahingehend aus, was alles derzeit in bayerischen Schulen wohl so getrieben wird, ohne daß die Eltern der armen Kinder davon wissen. Also zitieren wir einmal diese Hervorbringung, die das Wohlgefallen des bayerischen Oppositionsführers gefunden hat:

„Gott mit uns und allen Völkern, ganz in Einheit tun wir kund: in der Vielfalt liegt die Zukunft, in Europas Staatenbund. Freie Menschen, freies Leben, gleiches Recht für Mann und Frau! Goldne Sterne, blaue Fahne und der Himmel weiß und blau.“

Irgendwie haben wohl grammatisch die Gender-Sternchen nicht so ganz hineingepaßt. Doch die Richtung stimmt, weswegen Rinderspacher begeistert erklärt: „Der unselige Nationalismus ist überall in Europa auf dem Vormarsch. Da ist ein Bekenntnis Bayerns zur europäischen Zusammenarbeit wichtig und notwendig.“ Besonders gefällt ihm die Zeile: „In der Vielfalt liegt die Zukunft.“ Zukunft, da war doch mal was? Richtig: „…und der Zukunft zugewandt“ hieß es doch in der DDR-Hymne. Die Zukunft wurde dann doch ganz ordentlich, aber ganz anders als von Ulbricht erdacht. Egal, wenn die Leute das oft genug singen, dann glauben sie es irgendwann, nicht war? Mit Musik geht alles besser,lalala.

Wenn dieser Riesenpolitiker, so hätte ihn wohl Franz Josef Strauß genannt, sich einmal in der seriösen politikwissenschaftlichen Literatur zum Thema Nationalstaat kundig machen würde, dann könnte er natürlich zu Einsichten gelangen, die diesem ganzen Europagegaukel, Gendergeschwafel und Multikulti-Stuß den Boden entziehen. So zum Beispiel bei dem frühen Ralf Dahrendorf: „Der Nationalstaat ist das einzige Domizil der repräsentativen Demokratie, das bisher funktioniert hat. Nur er ist in der Lage, Strukturen der Kontrolle, der Rechenschaft und der effizienten Bürgerbeteiligung anzubieten, und zu sichern.“ Eine ganze Nummer größer in den Memoiren von Charles de Gaulle: „Welch tiefer Illusion muß man verfallen, um glauben zu können, europäische Nationen, deren jede ihre eigene Geographie, ihre Geschichte, ihre Sprache, ihre besondere Tradition und Institution hat, könnten ihr Eigenleben ablegen und nur noch ein einziges Volk bilden?“ Über „gender and diversity“ sollte man ohnehin nur reden, wenn auch ein Psychiater hinzugezogen wird.

Das erinnert sehr an die Posse, die unsere österreichischen Nachbarn vor einigen Jahren mit ihrer Bundeshymne aufgeführt haben. Natürlich hatten auch dort seit Jahrzehnten Feministinnen immer wieder Anläufe unternommen, den ihres Erachtens „chauvinistischen“ Text zu ändern, in dem die Frauen nicht genügend gewürdigt werden. Daß im übrigen eine Frau den Text vor Jahrzehnten geschrieben hat, half da nicht. Mit der historischen Bildung haben es moderne Politiker, pardon: „Politiker*innen“, nicht so. Und so hieß es in der Bundeshymne bis zum 31.12.2011: „Heimat bist du großer Söhne“, und seit dem Gesetz vom 27.12.2011 nun „Heimat großer Töchter und Söhne“, was wegen der zusätzlichen Textsilbe natürlich auch eine leichte „Abschrägung“ der Melodie bedingt. Mit dem Spott der halben Welt – der Rest der Welt hat das sicherlich nicht mitbekommen – müssen die Österreicher nun leben. Die Bayern werden wohl von diesem europäisch/multikulti/gendergerechten Zusatz zu ihrer Hymne verschont bleiben, denn die CSU hat schon ihr entschiedenes Veto angekündigt. Dabei könnte es wohl auch bleiben, denn innerhalb der bayerischen Grenzen sieht sie sich offenbar nicht unbedingt verpflichtet, jede Merkelei der SPD mit Gebetbuch, wie man die CDU wohl zutreffend auch bezeichnen könnte, mitzumachen. Aber so ganz kann man der Sache wohl doch nicht trauen, denn Herr Seehofer hat dazu natürlich die üblichen wolkigen Phrasen vom Stapel gelassen. „Man kann doch über alles mal nachdenken“, Sie wissen schon.

Sollte Herr Rinderspacher jedoch den Wunsch verspüren, auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt zu werden, dann könnte er vielleicht die Amerikaner, Briten oder Franzosen fragen, ob sie über derartige zeitgeistige Anpassungen ihrer Nationalhymnen nachdenken wollen. Das sollte er allerdings aus sicherer Entfernung tun. Denn für seine körperliche Unversehrtheit könnte sonst wohl nicht unbedingt garantiert werden. Absurdistan liegt nun einmal innerhalb der deutschen Grenzen.