Volker Beck ist mit Drogen erwischt worden. Jetzt versteht man vieles besser. Der Herr hat dann erklärt, seine Ämter umgehend niederzulegen. Die Ehrenämter hat er auch tatsächlich an den Nagel gehängt. Die Ehre, na ja. Aber das gut bezahlte Parlamentsmandat behält er natürlich. Wer viel Zeit hat, braucht auch viel Geld. Vor allem als Junkie. Als Trost bleibt uns, deren Steuergelder in seine Taschen fließen, nur die begründete Hoffnung, daß wir diesen widerlichen Kerl nicht mehr so oft auf der Mattscheibe sehen müssen. Nur noch hinten.
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Ja, wo samma denn?
Bayern gilt in Deutschland in vielerlei Hinsicht als ganz besonderes Land. Unter anderen wird dort bekanntlich nicht selten eine deutliche, auch schon einmal derbe Sprache gepflegt. Je nach Betroffenheit und Standpunkt wird das dann begrüßt oder bekrittelt. Gleichgültig ist es den Leuten in der Regel nicht. Für Unterhaltung ist gesorgt. Diesen spezifischen Charakter der Menschen in seinem Sendegebiet abzubilden, ist natürlich auch eine der Aufgaben des Bayerischen Rundfunks. Eine gute Gelegenheit, diesen Auftrag zu entsprechen, hat er am 1. März dieses Jahres verpaßt.
In der wöchentlichen Münchener Runde moderierte Sigmund Gottlieb die Diskussion von vier Gesprächspartnern zum Thema Flüchtlingskrise: Schafft Merkel noch die Wende? Was denn sonst in diesen Tagen! Eingeladen waren der Bundesentwicklungsminister Gerd Müller, der frühere griechische Außenminister Dimitris Droutsas, die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth und der Publizist Henryk M. Broder. Gerade das Aufeinandertreffen der, zurückhaltend formuliert, emotionsgesteuerten Claudia Roth und des scharfzüngigen Henryk M. Broder hätte ein unterhaltsames Wortgefecht garantiert. Indessen wurde Broder kurzfristig wieder ausgeladen. Seine Rückfrage bei der zuständigen Redakteurin des Bayerischen Rundfunks ergab, daß Claudia Roth sich geweigert hatte, an der Sendung teilzunehmen, wenn Broder mit am Tisch sitzen werde. Der Bayerische Rundfunk entschied sich dann dafür, Roth nachzugeben und Broder wieder auszuladen. An seiner Stelle wurde der Politik- und Medienwissenschaftler Norbert Bolz eingeladen, der zwar mit durchaus klugen Beiträgen das leistete, was man von einem seriösen Experten erwarten darf, aber doch etwas blaß blieb.
Der Vorgang ist erstaunlich und alarmierend zugleich. Merkmal einer freien und unabhängigen Presse, wozu sich gerade unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk gerne zählt, ist es unter anderem, Wünschen oder gar Pressionen von Politikern unter keinen Umständen nachzugeben. Die richtige Entscheidung in diesem Sinne wäre es natürlich gewesen, der Politikerin Roth zu bedeuten, daß die Zusammensetzung der Diskussionsrunde nun einmal Sache des veranstaltenden Senders sei. Geladene Gäste hätten natürlich die Möglichkeit, zu kommen oder auch nicht. Wenn die Frau Bundestagsvizepräsidentin sich mit Herrn Broder nicht an einen Tisch setzen wolle, dann sei das ihr gutes Recht, sie müsse dann aber auch nicht kommen. Und wenn die Frau Spitzentörin ihrer Partei dann bockig geblieben wäre, hätte man halt jemand anders eingeladen. So aber wurde der fatale Eindruck erweckt, daß jedenfalls höherrangige amtierende Politiker gewisse Sonderrechte genießen, hinter die das Informationsinteresse der Fernsehzuschauer ebenso zurücktreten muß, wie der Anstand gegenüber einem geladenen Gast, der eben keine Extrawurst gebraten haben will, auf der Strecke bleibt.
Henryk M. Broder ist nun einmal wie gesagt ein außerordentlich scharfzüngiger, aber auch scharfsinniger Teilnehmer am politischen Diskurs in diesem Lande. Nach eigenem Bekunden hätte er bei dieser Gelegenheit Claudia Roth gerne gefragt, was sie sich eigentlich dabei denke, wenn sie bei Demonstrationszügen hinter Parolen hergehe wie: Deutschland verrecke! Oder: Deutschland, du mieses Stück Scheiße! Eine solche Frage ist nicht nur berechtigt, sondern auch notwendig. Wer sich sonst vor Sorge über allgegenwärtige Verletzungen der Menschenwürde nicht einkriegen kann, der muß sich gerade solche Fragen gefallen lassen. Diese Fragen führen dann auch unausweichlich zu Überlegungen, wo und wie Claudia Roth ihre Abneigungen, ihr Mitgefühl und ihre Sympathie zu verteilen pflegt. Nach Sachlage jedenfalls am wenigsten zu Gunsten der inzwischen sogenannten „Urdeutschen“, die in unserem Lande immer noch und gottlob die erdrückende Mehrheit der Bevölkerung stellen. Das inoffizielle Amt der Bundesempörungsbeauftragten übt sie keinesfalls unparteiisch aus. Wenn Broder sie deswegen teils mit harschen Formulierungen an der Grenzlinie zwischen Unhöflichkeit und Flapsigkeit bedenkt, dann ist das vor diesem Hintergrund durchaus nicht unangebracht. Zieht man des weiteren in Betracht, daß die Lösungskompetenz dieses Parlamentspapageis – was sich nicht nur auf den von ihr bevorzugten Modestil bezieht – gegen null geht, dann liege ich wohl mit meiner Charakterisierung als hysterische Doppel-Null aus Babenhausen mit der Lizenz zum Dummschwätzen richtig. Auf ein Fernsehduell Henryk M. Boder gegen Claudia Roth müssen wir jedoch leider immer noch warten.
Die Saat geht auf
Politiker der im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Parteien werden seit Wochen nicht müde, vor den „Hetzern“ zu warnen. Und auch ihre Büchsenspanner in den gedruckten wie den gesendeten Medien wettern unablässig gegen die „Hetzer“. „Gehetzt“ wird natürlich gegen Flüchtlinge. „Gehetzt“ wird natürlich von „Rechts“. Deswegen ruft man auch zum „Kampf gegen Rechts“ auf.
Ein Vokabular, das sich um Begriffe wie Kampf und Hetze dreht, deutet auf aufgewühlte politische Leidenschaften hin. Einer nüchternen und sachlichen Befassung mit Aufgaben, Herausforderungen und Problemen ist eine solche Sprache fremd. Hier erwartet man Analysen, Definitionen und Lösungsvorschläge.
Was ist los in Deutschland? Betrachten wir stellvertretend für viele andere zwei Ereignisse des heutigen 28. Februar 2016. In Stuttgart demonstrieren ca. 4.500 Menschen, angeführt von Politikern, Publizisten und einem katholischen Geistlichen im Bischofsornat gegen Pläne der dortigen Landesregierung, im Schulunterricht und in der öffentlichen Verwaltung flächendeckend vom Kindergarten an ein Verständnis von Sexualität zu verbreiten, besser, zu verordnen, das jedenfalls den herkömmlichen Vorstellungen kraß zuwiderläuft. Ich habe mich in meinem Artikel „Baden-Württemberg unter dem Regenbogen“ im März des vergangenen Jahres dazu geäußert. Eine solche Veranstaltung kann in Deutschland allerdings nicht stattfinden, ohne daß massiv und gewalttätig dagegen agiert wird. Mit einem massiven Aufgebot von mehreren Hundertschaften und zahlreichen berittenen Kräften mußte die Polizei die Kundgebung vor Angriffen aggressiver linker Gewalttäter schützen. Linkspartei, Grünen-Jugend, Jusos, Gewerkschaften, linksextremistische Organisationen sowie eine Reihe von mit Steuergeldern finanzierten Kultureinrichtungen hatten zu insgesamt acht Gegenkundgebungen mit mehreren hundert Teilnehmern aufgerufen. Mit Schlagstock und Pfefferspray mußte die Polizei gewaltbereite Gegendemonstranten abwehren, darunter maskierte Linksextremisten der sogenannten Antifa. Dabei wurden drei Polizeibeamte verletzt. Um den Ablauf des Demonstrationszuges sicherzustellen, mußten die Einsatzkräfte Sitzblockaden räumen. Zweiter Vorfall: Während einer nicht-öffentlichen Sitzung der Bundesprogrammkommission der Alternative für Deutschland in einem Hotel in Kassel betraten am Sonntag nach Angaben von Parteisprecher Christian Lüth zwei verkleidete Männer den Raum. Einer von ihnen sang „Happy Birthday“. Dann warf er eine Sahnetorte auf die beiden stellvertretenden AfD-Vorsitzenden Beatrix von Storch und Albrecht Glaser. Der zweite Mann hat die Aktion offenbar gefilmt. Kurze Zeit später tauchte eine Video-Aufnahme der Attacke auf YouTube auf.
Diese Vorgänge sind nur die letzten Glieder in einer langen Kette von Straftaten gegen Politiker dieser Partei, wie das Beschmieren von Wohnhäusern ihrer Politiker mit Farbe, Brandanschläge auf Büros und Autos sowie massenhaften Diebstahl bzw. Zerstörung von Plakaten. Die Reaktionen seitens der etablierten Parteien wie auch der verbreiteten Medien sind so gut wie nicht wahrnehmbar. Was indessen täglich dröhnend die Nachrichten beherrscht, sind Politiker und Journalisten, die jeden, der die Politik der großen Koalition in Berlin, die ja nun auch von der Opposition mit Nachdruck unterstützt wird, kritisiert, ob vorsichtig oder grundsätzlich, als Hetzer, rechtsradikal, mindestens halben Nazi verdammt. Selbstverständlich stellen diese Herolde des Edlen und Guten einen Ursachenzusammenhang zwischen der Randale eines rechtsradikalen Mobs, darunter Straftaten wie Brandstiftungen, und der berechtigten Kritik an der verantwortungslosen Flüchtlingspolitik der Bundesregierung her. Von diesen Diffamierungen ist nicht einmal die CSU ausgenommen, die Politiker der AfD und die wenigen ihnen zustimmenden Journalisten trifft sie indessen in voller Wucht. Gleichzeitig wird nach einer Verstärkung des sogenannten „Kampfs gegen Rechts“ gerufen und die Aufstockung der Mittel für sogenannte zivilgesellschaftliche Gruppen, tatsächlich häufig jenes Gesindel, das als „Schwarzer Block“ die Straßen terrorisiert und deswegen getrost die moderne SA genannt werden darf, verlangt. Leider mit Erfolg. Genau diese Leute sind natürlich an vorderster Front, wenn es um Aktionen, genau gesagt Straftaten, wie die heutigen geht. Hier geht die Saat der Hetze von Politikern wie Gabriel, Hofreiter, Maas und Oppermann auf. Daß ausgerechnet ein Politiker wie Maas, der immerhin derzeit das Amt des Bundesministers der Justiz bekleidet, sich als Hetzer betätigt, indem er andere zu Unrecht mit diesen Invektiven belegt, wirft ein düsteres Licht auf die gegenwärtige politische Verfassung unserer Gesellschaft. Denn Maas und seine skrupellosen Mitstreiter wissen ganz genau, daß der Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit gegen die AfD und ihre publizistischen Unterstützer nicht nur einfach falsch, sondern völlig abwegig und diffamierend ist. Bezeichnend ist ja, daß ständig von „rechts“ die Rede ist, ohne zwischen rechts, rechtsradikal und rechtsextrem zu unterscheiden. Vielmehr wird das alles in einen Topf geworfen. Wenn überhaupt irgendetwas in dem Bereich rechts von den Unionsparteien unter demokratischen und juristischen Gesichtspunkten zu beanstanden sein kann, dann muß man das Grundgesetz zu Rate ziehen, was denn sonst. Die Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates, die für alle politischen Parteien wie auch uns Bürger verbindlich sind, werden in Art. 20 GG genannt. Diese Grundsätze fallen im übrigen unter die sogenannte Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG. D.h., daß sie nicht einmal mit einer verfassungsändernden Mehrheit Parlaments oder durch Volksabstimmung abgeschafft oder auch nur reduziert werden können. Betrachten wir sie im einzelnen:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Bisher jedenfalls haben die genannten Kritiker der Flüchtlingspolitik unserer Bundesregierung noch nicht eine einzige Forderung erhoben, die mit den vorstehend zitierten im Grundgesetz festgelegten Grundlagen unseres Staates nicht vereinbar wäre. Keiner der von unserem Justizministerlein und seinen Lautsprechern als Hetzer diffamierten Politiker hat jemals auch nur andeutungsweise das demokratische System in Frage gestellt. Aus diesem Grunde hat sich ja auch der Präsident des Bundesamtes für den Verfassungsschutz gegen das Ansinnen jener Regierungspolitiker verwahrt, etwa die AfD von seiner Behörde überwachen zu lassen. Dafür bestehe jedenfalls derzeit keine Veranlassung. Nun muß man davon ausgehen, daß ein Bundesminister der Justiz mit erfolgreich abgelegtem großen juristischen Staatsexamen ebenso wie ein ehemaliger Verwaltungsrichter auch ganz genau weiß, daß diese Partei auch nicht einen Hauch von Verfassungsfeindlichkeit aufweist. Man muß also feststellen, daß hochrangige Politiker dieses Landes, der für das Recht und die Gesetzgebung zuständige Minister vorneweg, bewußt und wahrheitswidrig eine ungeliebte politische Konkurrenz als verfassungsfeindlich verleumden. Gäbe es in der Politik ein Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, wie das auf dem Gebiete der Wirtschaft seit 100 Jahren existiert, so würde es Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Unterlassungsurteile auf die Berliner politische Szene nur so hageln. Solche Gesetze existieren für das Gebiet der Politik nicht. Sowohl die Verfasser des Grundgesetzes als auch der Gesetze im Range darunter sind davon ausgegangen, daß auf dem Gebiet der Politik die Regeln des Anstandes genügen. Die Verrohung der politischen Sitten, wie wir sie nun konstatieren müssen, haben sie nicht vorausgesehen.
Die Randalierer von Stuttgart wie der Tortenwerfer von Kassel fühlen sich natürlich als den Erzengeln gleiche tapfere Kämpfer gegen Luzifers braunen Ungeist. Diese Haltung generieren ja Politiker wie Maas und Konsorten. Sie alle eint die Gewissheit, das Wahre, Gute und Schöne zu verteidigen. In Wahrheit zerstören sie die politische Kultur in diesem Lande und leisten Straftaten Vorschub. Deswegen kommt es ihnen auch nicht in den Sinn, sich dafür zu schämen. Das Phänomen ist allerdings nicht neu. Schon im ersten Jahrhundert vor Christus formulierte der römische Schriftsteller Publilius Syrus: Geminat peccatum, quem delicti non pudet. Es verdoppelt also seine Verfehlung, wer sich für das Vergehen nicht einmal schämt. Wenn die Schande als Tugend gilt, dann ist die Verlotterung des Gemeinwesens vollkommen.
Knigge für Einheimische
Eckental ist eine Marktgemeinde am nördlichen Rand von Nürnberg und ein paar Kilometer westlich von Erlangen. 1972 im Rahmen der bayerischen Gebietsreform aus einigen bis dahin eigenständigen Bauerndörfern als Großgemeinde gebildet, nahm der Ort die Entwicklung, die durch seine wirtschaftsgeographische Lage auch vorgegeben war. In seinen Grenzen wuchsen die typischen Eigenheimsiedlungen, die den Angestellten der prosperierenden Industrie (Siemens!) und den Bediensteten der Hochschulen und Verwaltungen des Raums Nürnberg-Erlangen Heimstätten boten. Die soziologische Struktur des gut 14.000 Einwohner zählenden Marktfleckens kann somit als mittelständisch-bildungsbürgerlich beschrieben werden.
Auch die Region Nürnberg hat in unserer Zeit natürlich viele Migranten, Asylsuchende und Bürgerkriegsflüchtlinge eingeschlossen, aufzunehmen. Allenthalben bilden sich auch ehrenamtliche Strukturen, die den zuständigen Behörden helfen wollen, zu einem großen Teil auch wertvolle Hilfe leisten. In Eckental hat sich nun eine Flüchtlingsinitiative Eckental – FLEck e.V. – gebildet. Sie entfaltet allerhand Aktivitäten von der Hilfestellung bei Behördengängen bis zu Sprachkursen und sonstigen Integrationsbemühungen. Das Ganze ist ziemlich professionell aufgezogen. Natürlich hat man eine eigene Internetseite, auf der jedermann nachlesen kann, was die Leute so tun und was ihr Vorstand für wichtig hält. Unter anderem gibt es Informationsseiten für Asylsuchende einerseits und Einheimische andererseits. Die erstgenannte bietet Hinweise und Informationen vorwiegend zum Asylverfahren und sonstigem behördlichen Alltag. Darüber hinaus informiert er in verschiedenen Sprachen über die Regeln des Zusammenlebens in Deutschland. Die „Für Einheimische“ übertitelte Seite überrascht aber inhaltlich doch sehr. Neben den Hinweisen auf ein Bürgertelefon, die Caritas etc. findet sich ein Abschnitt mit der Überschrift:
Übrigens: hätten Sie’s gewusst?
Um Menschen aus anderen Kulturkreisen besser verstehen zu können und um ihnen mit Respekt begegnen zu können, muss man sich zunächst über Nicht-Selbstverständlichkeiten bewusst werden. Hier ein paar Beispiele als AugenÖffner. Die Liste könnte fortgesetzt werden.
In manchen Regionen in Afrika…
… nimmt man keine gebrauchten Kleider an. Denn man geht davon aus, dass der Geist des Vorbesitzers noch in den Kleidern wohnt.
Kommentar:
Das ist sicher eine interessante Information für uns Einheimische. Indessen fehlt die Anregung, eben jenen Afrikanern zu erklären, daß dies bei uns nicht so gesehen wird. Das einzige, was vom Vorbesitzer in den Kleidern möglicherweise noch „gewohnt“ hat, nämlich der Geruch seines Körpers und vielleicht der zuletzt besuchten verrauchten Schafkopfrunde, ist nach der Wäsche bzw. Reinigung nicht mehr da. Wir haben deswegen keine Vorbehalte gegen Kleidung, die schon jemand anders getragen hat. Wer von uns zum Beispiel Soldat gewesen ist, hat während seiner Dienstzeit viele Kleidungsstücke getragen, die zuvor andere Soldaten getragen hatten.
Zum Thema „etwas umsonst bekommen“:
Im Internationalen Café für Flüchtlinge möchten iranische junge Männer nichts essen und nichts trinken. Die Erklärung: es kostet nichts! Denn das bedeutet für sie, dass man im Gegenzug etwas von ihnen will, wie Auskünfte geben oder Tätigkeiten tun, die sie eigentlich nicht machen wollen.
Kommentar:
Es mag in der Tat im Iran so sein, daß man grundsätzlich nichts umsonst bekommt. Gerade weil Asylsuchende und Flüchtlinge bei uns eigentlich alles ohne Gegenleistung bekommen, muß man ihnen natürlich auch sagen, daß dies auch in jenem Flüchtlingscafé so ist. Man sollte ihnen natürlich auch klarmachen, daß es unhöflich gegenüber dem Gastgeber ist, seine Freigebigkeit zurückzuweisen.
Begrüßung in vielen Teilen der Welt:
Händeschütteln wird als fremdartig empfunden. Männer und Frauen, die nicht verwandt sind, geben sich nicht die Hand.
Kommentar:
Hier vermisse ich die Aufforderung an die Einheimischen, ihre Gäste aus aller Herren Länder darüber aufzuklären, daß es bei uns zu den selbstverständlichen Höflichkeitsformen gehört, sich mit Händedruck zu begrüßen und zu verabschieden. Selbstverständlich gilt das bei uns für Männer und Frauen gleichermaßen, ob miteinander verwandt oder nicht. Wer sich an diese Umgangsformen nicht hält, der gilt als Stoffel. Mehr noch, wer in Kenntnis der hiesigen Höflichkeitsformen es ablehnt, sich daran zu halten, kann nicht erwarten, akzeptiert zu werden.
In die Augen schauen:
Bei einigen muslimisch geprägten Kulturen sieht man sich bei einem Gespräch nicht in die Augen – das würde als äußerst unhöflich empfunden. Wenn eine Frau einem Mann in die Augen sieht oder umgekehrt, könnte dies als sexuelles Interesse verstanden werden.
Kommentar:
Ich vermisse die Aufforderung an die angesprochenen Einheimischen, ihren Gästen aus den genannten muslimisch geprägten Kulturen klar zu machen, daß deren geschilderte Umgangsformen bei uns als grob unhöflich empfunden werden. Die Vorstellung, man blicke seinem bzw. seiner Gegenüber aus sexuellem Interesse in die Augen, werde bei uns als Ausprägung krankhafter sexueller Phantasien empfunden. Wer bei uns willkommen sein wolle, der müsse sich schon auch insoweit an unsere Umgangsformen gewöhnen und sie praktizieren.
Die Sache mit den Schuhen…
In vielen Ländern üblich: vor Betreten der Wohnung oder des Hauses werden die Schuhe ausgezogen.
Kommentar:
Hier überschneiden sich wohl die Gewohnheiten von Einheimischen und Migranten. Allerdings ist es bei uns so, daß man sich in aller Regel einfach erst einmal darüber verständigt, wie man das halten will. Absolutes Dreckwetter natürlich ausgenommen. Auch diese Feinheiten unserer Umgangsformen sollte beherrschen, wer hier auf Dauer heimisch werden will.
Die Sache mit der Zeit….
Die Deutschen haben die Uhren, andere haben die Zeit. Das Zeitverständnis in vielen Kulturen richtet sich nach Jahreszeiten, Tageszeiten oder anderen Gegebenheiten, jedoch nicht nach der Uhr. Pünktlichkeit wird daher nicht großgeschrieben. Und das Verständnis für Zeitvorgaben ist nur wenig vorhanden.
Kommentar:
Natürlich ist das so. Allerdings erlaube ich mir die Bemerkung, daß die Rückständigkeit jener Länder, insbesondere ihre bescheidene wirtschaftliche Leistungskraft unter anderem auch auf die beschriebenen Eigenheiten zurückzuführen ist. Würden wir das übernehmen, wäre damit wohl langfristig das Problem der massenhaften Zuwanderung gelöst. Denn die wirtschaftliche Attraktivität unseres Landes würde mehr und mehr schwinden. An die Einheimischen sollte daher nach dieser Beschreibung die Aufforderung gerichtet werden, ihre Gäste darüber aufzuklären, daß unser Wohlstand zu einem guten Teil darauf beruht, daß wir die Uhren nicht nur haben, sondern auch benutzen, und die Probleme jener Länder, die sie mangels Perspektive verlassen haben, unter anderem darauf beruhen, daß man dort die Zeit hat, ohne sie zu nutzen.
… Krankheit…
In vielen Kulturen spricht man mit den Kranken nicht über ihre Krankheit. Üblich in vielen Ländern ist, dass man den Kranken Unklaren über seine Erkrankungen lässt.
Kommentar:
Es mag in Einzelfällen ein Akt der Barmherzigkeit sein, mit dem Kranken nicht über seine Krankheit zu sprechen. Vor allem dann nicht, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht. An die Einheimischen sollte jedoch die Empfehlung ausgesprochen werden, ihren Gästen zu erläutern, warum das bei uns völlig anders ist. Neben der menschlichen Neugier, die selbstverständlich im Small Talk über Wehwehchen eine Rolle spielt, ist das Gespräch über die Krankheit des Gegenüber durchaus sinnvoll, zum Beispiel im Hinblick auf die Empfehlung von bestimmten Ärzten, Krankenhäusern oder Therapien. Wir sind eben eine offene Gesellschaft, die sich vor allem auch als Informationsgesellschaft nicht nur in der Förderung des wirtschaftlichen Erfolges, sondern auch in der Verbesserung des Alltagslebens abgeschlossenen archaischen Gesellschaften als überlegen erweist.
Die Sache mit den Einladungen und Besuchen…
Üblich in vielen Ländern ist: Man geht einfach jemanden besuchen. Die Notwendigkeit einer Terminabsprache wird nicht verstanden. In der Regel ist es so: Egal wann man jemanden besucht, man bekommt immer etwas angeboten. In der Tür stehen und sich unterhalten ist nicht üblich.
Kommentar:
Es fehlt die Empfehlung an die Einheimischen, diese Information dazu zu benutzen, ihre Gäste über die völlig andere Kultur des Zusammenlebens bei uns zu informieren, und dabei vor allem die Vorteile der bei uns üblichen Verhaltensweisen aufzuzeigen. Das gilt nicht nur für die allgemein als unhöflich empfundenen unangekündigten Besuche, sondern vermehrt auch für die Unabdingbarkeit von Terminabsprachen in einer durchorganisierten und zeitlich eng getakteten Lebenswelt.
Es zeigt: wir brauchen AugenÖffner, die helfen Missverständnisse aufzuklären und ein beidseitiges Verstehen fördern.
Kommentar:
In der Tat brauchen wir „Augenöffner“, die helfen Mißverständnisse aufzuklären und ein beidseitiges Verstehen fördern. Die oben zitierte Handreichung ohne die aus meiner Sicht unbedingt notwendigen Empfehlungen für die Einheimischen zum Umgang mit ihren Gästen, die ja (hoffentlich) aus Gästen zu Einheimischen werden wollen, ist eher kontraproduktiv. Denn damit wird doch gefordert, die Kultur der Zuwanderer dem Zusammenleben mit ihnen zugrunde zu legen. Mit anderen Worten: nicht die Zuwanderer, sondern die Einheimischen müssen sich anpassen. Paradox. Dabei nützt es wenig, daß es auf der Internetseite des Vereins ja auch einen Katalog gibt, der über das Leben in Deutschland aufklärt. Denn es ist keineswegs sicher, daß er von einer nennenswerten Zahl der Adressaten überhaupt gelesen wird. Schließlich sind nicht wenige von Ihnen nicht einmal imstande, Texte in ihrer Muttersprache zu lesen oder gar zu verstehen. Vielmehr ist es wichtig, daß die Einheimischen jede Gelegenheit nutzen, den Migranten zu erklären, wie es bei uns zugeht und warum. So aber wird den Einheimischen der Eindruck vermittelt, man müsse die Eigenheiten der Zuwanderer verstehen und alles werde gut. Davon haben beide Seiten nichts.
Schwaben können alles, außer Hochdeutsch….
…ist bei Leibe nicht die einzige stolze Selbstbeschreibung unserer wackeren Häuslebauer aus dem Südwesten. Sprüche wie den eingangs zitierten, mit dem sie ihr Selbstbewusstsein vor sich her tragen wie ein anstürmendes Kavallerieregiment seine Standarte, haben sie zu ihrem eigenen Schutz offenbar auch bitter nötig. Denn dieses sympathische fleißige Völkchen ist leider mit Repräsentanten geschlagen, um die der Rest der Republik sie kaum beneidet. Ein Landesvater, der hinter bieder-bürgerlicher Fassade stets bedächtig schwäbelnd zu verbergen sucht, welch unappetitliche Politik seine Partei den Bürgern zumutet, denken wir etwa an die Implementierung des kompletten Gender-Wahnsinns in die Bildungspolitik, diverse Skandale um Banken und Benz. Und dann noch dieser Oettinger. Man hat noch den peinlichen Auftritt vor einigen Jahren in Berlin vor Augen, wo diese Leuchte der deutschen Politik ans Rednerpult trat, und in unfreiwillig kabarettreifer Art radebrechend englisch schwäbelte. Und das vor einem Publikum, dessen Muttersprache durchgängig Englisch war. Der Lacherfolg des umgehend ins Netz gestellte YouTube Videos hielt monatelang an. Das ganze paßt natürlich gar nicht zu seinem stets derartig griesgrämigen Gesicht, daß man bei seiner Betrachtung ernste Sorgen über den Gesundheitszustand dieses Ritters von der traurigen Gestalt aus der Merkel-Truppe haben muß. Sowohl der Magensäurespiegel als auch die Größe der Gallensteine scheinen sich in der Physiognomie dieses Herrn stets widerzuspiegeln. Und doch schafft er es, mit seinem seltsamen Humor sich selbst zu übertreffen. Jedenfalls war es bisher selbst in den Niederungen von Bierzeltreden nicht zu hören, daß ein Politiker öffentlich erklärte, er würde sich umgehend erschießen, wäre er mit einer namentlich genannten anderen Politikerin verheiratet. Intellekt und Charakter dieses Vollpfostens schließen es natürlich aus, daß er erkennt, sich daneben benommen zu haben und sich dafür womöglich zu entschuldigen.
Wir wünschen unseren schwäbischen Landsleuten den Humor, den man braucht, um solche Repräsentanten seines Stammes ertragen zu können.
Satire aus der Hallertau
Staatsanwälte sind arm dran. Wenn andere Fasching feiern, sich über Büttenreden und mehr oder weniger lustige Motivwagen in Karnevalsumzügen amüsieren, müssen sie schon mal völlig humorlos prüfen, ob da nicht über Verbotenes gelacht wird. So zum Beispiel über einen Weltkrieg II Panzer aus Pappmaschee mit der unsinnigen Aufschrift „Ilmtaler Asylabwehr“, der im Faschingszug des Dörfchens Steinkirchen in der Hallertau mitrollte. Volksverhetzung! schallt es da politisch korrekt aus den meisten medialen Lautsprechern. Strafanzeigen flattern den Staatsanwälten auf den Tisch. Üble Hetze gegen Flüchtlinge, die Aufforderung, Asylanten zusammenzuschießen und was noch mehr in diesen Beitrag der Karnevalisten aus der Provinz hinein interpretiert wird.
Die Staatsanwälte werden sich natürlich mit § 130 StGB befassen müssen. Diese Strafvorschrift hat natürlich das im Visier, was in ihrer Überschrift steht, die Volksverhetzung. Allerdings setzt das voraus, daß in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung usw. zum Haß aufgestachelt und zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen aufgefordert wird, oder das ganze die Menschenwürde der genannten Gruppen in den Dreck zieht. Nach ganz allgemeiner Auffassung der Juristen hat die Vorschrift, wie schon ihr erster Satz zeigt, die Wahrung des öffentlichen Friedens als Schutzgut. D.h., Geschmacklosigkeiten, dummes Gerede etc. fallen durch den Rost. Um den öffentlichen Frieden zu gefährden, muß viel mehr passieren. Vor allem aber ist natürlich auch ein Strafgesetz im Lichte der Verfassung auszulegen, die nun einmal die Meinungsfreiheit schützt. Und hier sind wir bei der Satire. Was darf Satire? Die Antwort lautet mit Tucholsky: Alles! Wie war das noch mit den Mohammed- Karikaturen? Und wie war das eigentlich mit Charlie Hebdo? Betrachtet man gerade die Karikaturen dieses französischen Satiremagazins, dann fällt einem gerade als Jurist doch hin und wieder § 130 oder 166 (Beschimpfung von Religionsgemeinschaften) StGB ein. Indessen wird weder in Frankreich noch in Deutschland ein Staatsanwalt mit einer Ausgabe dieses Satiremagazins in der Hand eine Ermittlungsakte gegen seine Redakteure anlegen lassen.
Man kann vielleicht noch fragen, ob Satire ein bestimmtes Maß an intellektueller Qualität haben muß. Das ist eine gefährliche Frage. Da kommen wir ins Geschmäcklerische. Man muß auch, das mag jetzt arrogant klingen, auch den einfachen Leuten ihrer Art von Satire lassen. Bös gemeint war es sicher nicht.
Mein Rat: keine Aufregung! Laßt die Gouvernanten Gouvernanten sein und gönnt den Staatsanwälten ihre Freizeit!
Das Ergebnis liegt auf der Hand
Die deutsche Politik ringt um die Lösung des Flüchtlingsproblems. Eine Lösung ist weit und breit nicht in Sicht. Nicht in Sicht? Es gibt eine Lösung. Die Grünen haben sie. Sie heißt Integration. Die zu Millionen hereinströmenden Menschenmassen aus Afrika und dem Orient müssen natürlich integriert werden. Sind sie integriert, gibt es kein Problem mehr. Das liegt auf der Hand.
Dumm nur, daß die Integration gerade der Zuwanderer aus Afrika, vor allem Nordafrika und dem Orient, bislang nur mäßig erfolgreich war. Das wirft natürlich die Frage auf, wie das bei den im Vergleich zur bisherigen Einwanderung in vervielfachter Zahl und Geschwindigkeit hereinströmenden Muslimen gelingen soll. Eben mit verstärkten Integrationsanstrengungen, so die Grünen. Aber wie? Dazu muß man sich ganz einfach nur anschauen, was bisher versucht worden ist. Man hat eben versucht, diese Leute in unsere Gesellschaft zu integrieren. Das hat offenbar nicht oder nicht so richtig geklappt. Somit stellt sich die Frage, wie man das gewünschte Ergebnis Integration doch noch erreichen kann, insbesondere unter zugegebenermaßen erschwerten Bedingungen.
Die Lösung liegt auf der Hand. Man muß nicht mehr versuchen, die vorwiegend muslimischen Zuwanderer in unsere Gesellschaft zu integrieren. Man muß vielmehr die hiesige Gesellschaft in die Zuwanderergesellschaft integrieren. Bei Lichte besehen, ist das auch kein Problem. Von den rund 80 Millionen Einwohnern dieses Landes sind ca. 47 Millionen Mitglieder der großen christlichen Kirchen. Bei Lichte besehen, zu 90 % allerdings nur auf dem Papier. Bleiben höchstens 4-5 Millionen Deutsche, die tatsächlich Christen sind. Das ist ungefähr die Zahl derjenigen Menschen in unserem Lande, die sich zum Islam bekennen. Bei denen darf man auch getrost davon ausgehen, daß das nicht nur auf dem Papier steht. Für den Rest ist es eigentlich egal, an wen seine Kirchensteuer fließt. Wir werden schlicht und einfach alle Moslems. Das hätte unter anderem den Vorteil, daß wir endlich aus diesem deutschen Streß herauskämen, der uns immer wieder zu Fleiß, Höchstleistung und Disziplin zwingt. Die Ärzte warnen davor sowieso. Die orientalische Leichtigkeit des Lebens ohne diesen fiesen Zwang zur Disziplin wird uns doch wirklich gut tun. Über solche Kleinigkeiten wie irgendwelche blöden Bekleidungsvorschriften für unsere Mädels und das Alkoholverbot werden wir schon so ähnlich hinwegkommen, wie die liberalen Großstädter in Istanbul oder Antalya, da kennen wir Deutschen uns doch aus.
Die Zuwanderer aus Nordafrika und dem Orient werden zwar mit der Zeit mit verminderten Sozialleistungen leben müssen, weil ihre neue Heimat dann irgendwann nicht mehr so viel Geld hat, wie damals, als man sich dem Zug ins Paradies angeschlossen hat. Doch das ist dann nicht so schlimm, Allah hat es eben so bestimmt. Inschallah.
Moment, da war noch ein kleines Problem. Wie man hört, will die Bundesregierung die nordafrikanischen Länder zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten erklären. Dagegen laufen die Grünen Sturm und weisen darauf hin, daß in solchen Ländern Homosexualität strafbar ist. Das geht natürlich nicht. Wenn dort Schwule und Lesben strafrechtlich verfolgt werden, und welche Zustände dort in den Knästen herrschen, das weiß man ja, dann muß man die natürlich in Deutschland aufnehmen. Aber wenn in Deutschland dann auch die Scharia gilt, dann werden die bei uns ja auch verfolgt. Was machen wir denn da, Herr Beck?
Ja das ist so eine Sache, wenn man über die Sinnhaftigkeit grüner Vorschläge nachdenkt. Es ist wie mit dem doppelseitig benutzten Toilettenpapier. Das Ergebnis liegt auf der Hand.
Ein Blick ins Gesetz
erleichtert die Rechtsfindung ungemein, ist ein alter Juristenscherz.
Das heißt natürlich, daß man zur Lösung eines Rechtsfalles tunlichst das Gesetz heranziehen sollte. Für die Medienkampagne gegen die AfD wegen der angeblichen Forderung ihrer Vorsitzenden, an unseren Grenzen gegen Flüchtlinge doch Schußwaffen einzusetzen, gilt das aber offensichtlich nicht. So hat es der ARD „Starmoderator“ Thomas Roth heute Abend geschafft, von den 30 Minuten seiner Tagesthemen 11 Minuten diesem angeblichen Skandal zu widmen, und mit Hilfe eines Kollegen, dessen Namen unwichtig ist, diese Partei samt ihrer Vorsitzenden als Wiedergeburt der NSDAP, angereichert durch Honeckers Schießbefehl, erscheinen zu lassen. Das nahm also ein gutes Drittel der Sendezeit ein, kam aber völlig ohne ein einziges Wort über die Rechtslage aus. Nachdem diese Internetseite in ihrer Unterzeile die Aufforderung zum Selberdenken enthält, will ich mich darauf beschränken, einfach einmal das Gesetz zu zitieren. Wenn schon die Medien die Bürger ohne juristisches Staatsexamen nicht aufklären, dann will ich den Lesern dieser Internetseite wenigstens die Gelegenheit geben, das Gesetz zur Kenntnis zu nehmen, um sich dann eigenständige Gedanken zum Thema machen zu können.
Ausgangspunkt ist § 11 des UzWG, in Worten: Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes. Dieser Paragraph ist übertitelt „Schußwaffengebrauch im Grenzdienst“ und lautet:
(1) Die in § 9 Nr. 1,2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten – dazu gehört die Bundespolizei, R.T. – können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes-und Landesaufgaben, die den in Abs. 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.
§ 10 Abs. 2 dieses Gesetzes regelt den Schußwaffengebrauch gegen eine Menschenmenge und lautet:
Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.
§ 12 des Gesetzes – Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch – lautet:
(1) Schußwaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Waffenwirkung gegen Sachen erreicht wird.
(2) Der Zweck des Schußwaffengebrauchs darf nur sein, angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Es ist verboten, zu schießen, wenn durch den Schußwaffengebrauch für die Vollzugsbeamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden, außer wenn es sich beim Einschreiten gegen eine Menschenmenge (§ 10 Abs. 2) nicht vermeiden läßt.
(3) Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.
Das ist die Rechtslage. Das Gesetz ist weder aus dem Dritten Reich noch aus der DDR übrig geblieben. Vielmehr stammt es vom 10.03.1961 und steht mit diesem Wortlaut nach einigen Änderungen seit dem 31.08.2015 im Bundesgesetzblatt.
Die Nullkompetenz
In der Silvesternacht worden zwischen Dom und Hauptbahnhof in Köln massenhaft Frauen von jungen Männern aus arabischen Ländern belästigt, begrapscht, sexuell bedrängt, beleidigt und beraubt. Die örtlichen Zeitungen zitieren Opfer dieser Gewalttaten mit Äußerungen wie diesen, daß man ihr buchstäblich in jede Körperöffnung gegriffen habe, ihre Brüste begrabscht und sie auch noch mit dem Schimpfwort „Schlampe“ belegt habe. Das muß sich wohl hundertfach zugetragen haben, denn in der heutigen Tagesschau hat der Polizeipräsident von Köln die Opfer dieser Taten aufgerufen, doch Anzeige zu erstatten, denn bisher seien nur 60 eingegangen. Zu Recht hat die Oberbürgermeisterin von Köln ihr Mitgefühl mit den Opfern ausgedrückt und den Vorgang ungeheuerlich genannt. Daß jedoch ausgerechnet ein Polizeibeamter, nämlich ein Funktionär der Gewerkschaft der Polizei namens Arnold Plickert das größte Problem offensichtlich darin sieht, daß dieser Vorgang die sogenannten Rechten stärken könne, beweist nachdrücklich, daß Deutschland langsam aber sicher seiner Umbenennung in Absurdistan entgegen taumelt. Wörtlich erklärte dieser Nullinger: „Es ist ja schon absehbar, daß das rechte Spektrum genau diesen Sachverhalt nutzen will um zu sagen, seht ihr, das haben wir schon immer gesagt. Wir haben klare Hinweise, daß diese Personen Migrationshintergrund haben. Und deswegen wollen wir genau wissen….“ Abgesehen davon, daß es doch wohl Sache der Polizei ist, solche Straftaten unnachsichtig und ohne Ansehen der Person erst einmal aufzuklären, und die rechtliche, aber auch politische Bewertung dann den dazu berufenen Stellen zu überlassen, offenbart dieser hoffentlich in keiner wichtigen Position verwendete Beamte erhebliche Mängel in seiner politischen Bildung und juristischen Ausbildung.
Er weiß nicht oder will nicht wissen, daß zwischen rechts, rechtsradikal und rechtsextrem sowohl politisch als auch juristisch erhebliche Unterschiede bestehen. Dies ungeachtet dessen, daß dies von Person zu Person auch einmal unscharf sein kann. Aber klar ist, jedenfalls in einer bekannten Definition, die zum Beispiel der Politikwissenschaftler Werner Patzelt gibt:
„Rechts“ ist inhaltlich kaum zu bestimmen, es sei denn, man definiert es dahingehend, daß alles was nicht links oder grün ist, eben rechts ist. Nach den Regeln der politischen Gesäßtopographie ist das auch einleuchtend. Zur Erläuterung dieses flapsigen Begriffs sei bemerkt, daß die Unterscheidung in politisch links und rechts ja aus den Anfängen der französischen Nationalversammlung herrührt, wo eben die revolutionären Kräfte links vom Parlamentspräsidenten und die eher konservativen Kräfte rechts von ihm (in Blickrichtung des Präsidenten) Platz nahmen.
Rechtsradikal hingegen bedeutet, daß Positionen vertreten werden, die in unüberbrückbarem, keinem Kompromiß zugänglichen Gegensatz zu den Positionen von Linken und Grünen stehen. Aber, und das ist maßgeblich, sich im Rahmen der Verfassung bewegen. Mögen ihre Positionen auch noch so radikal sein, ein Fall für den Verfassungsschutz oder gar ein Parteiverbot sind sie nicht.
Rechtsextrem hingegen ist die Definition für solche Positionen und Bestrebungen, die nicht nur radikal sind, sondern weit darüber hinaus gehen, insbesondere die Grenzen der Verfassung überschreiten. Dazu gehört sowohl die Verneinung von Grundrechten wie auch das Bestreben, den demokratischen Rechtsstaat zugunsten einer Diktatur (Führerprinzip) abzuschaffen. Das ist ein Fall für den Verfassungsschutz. Bei Vereinen führt es regelmäßig zu deren Verbot durch den zuständigen Innenminister. Bei politischen Parteien führt es letztendlich zum Verbot durch das Bundesverfassungsgericht, was derzeit zum zweiten Mal in Sachen NPD anhängig ist.
Wer hingegen von einem „rechten Spektrum“ fabuliert und faselt, der hat entweder keine Ahnung, wovon er redet. Oder aber, was noch schlimmer ist, er wirft bewußt Nebelkerzen um die politisch und juristisch glasklaren Unterschiede zwischen diesen drei Begriffen zu verwischen. Dies natürlich in der Absicht, auch die demokratische Rechte, die fest auf dem Boden der Verfassung steht, zu diffamieren. Dies tut man im allgemeinen, wenn man der Diskussion in der Sache aus dem Wege gehen will, weil man zu Recht befürchtet, in dieser Diskussion zweiter Sieger zu bleiben. Diese Taktik ist schäbig. Aus dem Munde eines Gewerkschaftsfunktionäres, der doch eigentlich besonders sensibel für demokratische Rechte aller Beteiligten sein sollte, ist es befremdlich. Man fragt sich, was die Leute geraucht haben, die eine solche Figur zu ihrem Sprecher gemacht haben.
Der Gute erlaubt sich alles
Wir Deutschen mögen es gerne einfach. Deswegen teilen wir auch gerne ein. Hier die Guten, dort die Bösen. Hier die Intelligenten und Kreativen, dort die Dumpfen und Bornierten. Und so läßt sich die sogenannte Flüchtlingsdebatte auch handhaben. Natürlich aus der Sicht der Guten, Intelligenten und Kreativen. Dazu gehören wir doch alle, oder?
So oder ähnlich denken offenbar die Verantwortlichen des Mainzer Staatstheaters. Angesichts einer angemeldeten und – natürlich – nicht verbotenen Demonstration einer politischen Partei auf dem Gutenbergplatz vor dem Staatstheater verfiel man auf die grandiose Idee, einen 120-köpfigen Chor während der Kundgebung die Ode an die Freude von Beethoven/Schiller singen zu lassen. Und das in einer Lautstärke, selbstverständlich bei weit geöffneten Fenstern, daß die Parteivorsitzende während ihrer Rede kaum zu verstehen war. Nicht schwer zu erraten ist, daß es sich bei dieser Partei nicht um die Grünen, sondern um die Alternative für Deutschland handelt, und bei der erwähnten Parteivorsitzenden nicht um Simone Peter, sondern um Frauke Petry. Den Verantwortlichen und wohl auch einer ganzen Anzahl von Mitarbeitern der Mainzer Staatsoper gefällt diese Partei, insbesondere ihre Haltung zur sogenannten Flüchtlingsproblematik, überhaupt nicht. Zur Erläuterung bekannte die Sprecherin des Staatstheaters auch frank und frei: „Wir wollten mit dieser freiwilligen Aktion ein Zeichen setzen. Wir mußten direkt vor unserer Haustür die Kundgebung einer Partei ertragen, die die Ängste vieler Menschen ausnutzt, um daraus Profit zu schlagen. Das haben wir als Provokation empfunden. Wir finden deren Thesen nur schwer erträglich und hatten das dringende Bedürfnis, Stellung zu beziehen. Das Theater ist ja ein Teil der kritischen Öffentlichkeit.“ Auf die Frage, warum man denn nicht einfach an einer Gegendemonstration teilgenommen habe erklärte sie wörtlich: „Wir unterstützen diese Demonstrationen, aber wir wollten mit unseren Mitteln Position beziehen, mit den Mitteln der Musik und mit den Mitteln der Aufklärung. Dieses Musikstück wird von einem unheimlich großen Optimismus getragen. Es sind gerade schwierige Zeiten, viele sehen sich vor gesellschaftliche Herausforderungen gestellt. Es gibt Dinge, für die wir keine Grammatik haben. Unser Ziel war, einen gemeinsamen Optimismus zu entwickeln. Eine neue Kraft und Stärke. Zu zeigen, daß man mit dieser Situation umgehen kann. Das alles vermittelt dieses Lied.“
Damit vermittelt uns diese Dame einen tiefen Einblick in die Denkweise des sogenannten „juste milieu“ in Deutschland, das natürlich gerade unter den Kulturschaffenden viele Mitglieder hat. „Natürlich“ steht man emotional auf der Seite von Flüchtlingen und Verfolgten. Menschen hingegen, die auf die vielen Probleme hinweisen, die mit dieser massenhaften ungesteuerten Zuwanderung verbunden sind, deren Zeugen wir seit Monaten sind, erwecken allenfalls „Ängste“, wenn sie nicht noch Schlimmeres tun. Gegen sie muß also Widerstand geleistet werden. Dabei ist man als Künstler selbstverständlich kreativ und bedient sich in der Eigenwahrnehmung „intelligenter“ Formen des Protestes. Was kann schon Böses an diesem Musikstück sein? Ach Gott, sind wir pfiffig! Daß es sich dabei um ein beträchtliches Maß an Überheblichkeit und Intoleranz handelt, kommt solch wackeren Streitern für eine bessere Welt nicht in den Sinn.
Nicht einmal, als die Polizei mehrfach die im Vollgefühl ihres Edelmutes aus vollem Halse singenden Mitarbeiter des Staatstheaters aufforderte, Rücksicht auf die Teilnehmer der Kundgebung vor dem Hause zu nehmen, die ja immerhin gekommen waren, um die Ansprache von Frau Petry zu hören, ließen sie von dieser Aktion ab. Und nun nimmt man erstaunt zur Kenntnis, daß die Polizei eine Strafanzeige wegen der Störung einer Demonstration erstattet hat! Offenbar benötigen diese Leute etwas Nachhilfe in Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln, ist ein Grundrecht. Auch jene wackeren Sänger dürften darauf bestehen, demonstrieren zu dürfen. Sie wären auch mit Recht empört, wenn sie bei einer angemeldeten und erlaubten Demonstration von dritter Seite gestört würden, etwa durch akustischen Terror mit Trillerpfeifen. Allerdings kommt es ihnen offenbar überhaupt nicht in den Sinn, daß dieses Grundrecht für alle Deutschen gilt, unabhängig von ihren politischen oder sonstigen Anliegen. Und es gilt auch ganz unabhängig vom politischen Inhalt, der durch diese Demonstration allgemein bekannt gemacht werden soll. Und das gilt selbstverständlich auch für Parteien und Organisationen, die nicht jedermann mag oder gar unterstützen würde. Nein, das gilt auch für solche Demonstranten, deren Anliegen man selbst für unbegründet, falsch oder gar schädlich hält. Man hat es halt zu dulden, weil die Ausübung der Grundrechte eben jedermann freisteht, soweit nicht Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entgegenstehen, oder soweit verfassungsfeindliche Inhalte propagiert werden. Das alles war hier ganz offensichtlich nicht der Fall, weswegen die Polizei zurecht das Verhalten dieser unrühmlichen Mainzer Hofsänger beanstandet und Strafanzeige gegen sie erstattet hat.
Der Vorgang wirft ein Schlaglicht auf das Meinungsklima in Deutschland. Wir erleben einen Gesinnungsterror der in ihrer Selbstwahrnehmung Anständigen, Aufgeklärten und Guten. Wenn nach den Feststellungen des Allensbacher Meinungsforschungsinstituts inzwischen 45 % der Befragten es ablehnen, Antworten auf politische Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang der sogenannten Flüchtlingskrise, zu geben, weil sie befürchten, daß bekannt wird, welche Auffassung sie zu diesen Themen haben, dann sind wir auf dem geraden Wege in die Meinungsdiktatur. In diesem Zusammenhang sei den Verantwortlichen für diese keineswegs intelligente, sondern mit Verlaub gesagt, saudumme Aktion weiter folgendes ins Stammbuch geschrieben:
Woher wissen Sie denn eigentlich, daß alle Sänger Ihres Hauses in der sogenannten Flüchtlingsfrage Ihre Meinung teilen? Könnte es nicht sein, daß nicht wenige unter ihnen entweder gar keine Meinung zu diesem Thema haben, oder eine solche, die nicht sehr weit von dem entfernt ist, was die AfD vertritt? Immerhin vertreten ja auch politische Parteien zur Gänze (CSU) oder in Teilen (CDU) dazu Standpunkte, die nicht weit entfernt von dem der AfD, aber sehr weit entfernt von dem der Bundeskanzlerin und noch viel weiter entfernt von den Vorstellungen gewisser Intellektueller und Kulturschaffender in Deutschland sind. Meinen Sie nicht, daß der Aufruf zu einer solchen „spontanen“ Gesangseinlage so manches Ensemblemitglied unter einen Gruppenzwang setzt, dem man sich einfach nicht entziehen kann? Meinen Sie nicht, daß so manches Ensemblemitglied seine politische Meinung für sich behalten und nicht vor seinen Kollegen rechtfertigen möchte? Welches Menschenbild ist denn das, das jeden, der eine andere Meinung hat, aus dem Kreis der anständigen, aufgeklärten und kultivierten Künstler ausschließt? Und wie ist das eigentlich mit der Neutralitätspflicht des Staates? Ist nicht auch ein Staatstheater wie jede andere staatliche Einrichtung zur politischen Neutralität verpflichtet? Und nicht zuletzt: Sie beschimpfen einen großen Teil der Besucher Ihres Hauses. Denn unter den Mitgliedern, Anhängern und Wählern der AfD sind die Akademiker, Freiberufler und Kulturinteressierten immer noch klar in der Mehrheit, insbesondere in den Jahrgängen jenseits der jugendlichen Konsumenten von Pop und Rock. Letztere allerdings finden sich überproportional unter Anhängern der Grünen und anderer Linksparteien. Überspitzt gesagt, könnte man formulieren: Zwischen den Künstlern und ihrem Publikum ist nicht nur der Orchestergraben!
Im „K(r)ampf gegen Rechts“ ist offenbar alles erlaubt. Herr Staatsanwalt, übernehmen Sie! Der Rechtsstaat muß gelegentlich auch gegen die verteidigt werden, die sich im Recht wähnen, weil sie „Rechte“ bekämpfen, indem sie ihnen ihre Rechte nehmen.