Lügt sie oder schwätzt sie nur dumm daher?

Angela Merkel hat sich am 26. Januar dieses Jahres in ihrer Videoansprache zum Weltwirtschaftsgipfel mit dem Thema Klimawandel befaßt. Dieses Thema ist für sie offenbar sehr wichtig, so wichtig, daß es trotz der Corona-Krise auf der Agenda bleiben muß. Und das ist eine sehr spezielle Agenda, wie man schon daran erkennen kann, welche Tatsachenbehauptungen sie aufstellt, natürlich um daran ihre Politik für die nächsten Jahre auszurichten. Für die nächsten Jahre auch als Auftrag für ihren Nachfolger. Sie kann natürlich sicher sein, daß ihr Nachfolger, ob er nun Laschet oder Söder heißen wird, ihre Politik fortsetzen wird. Beide gehören offensichtlich zu ihren glühenden Fans.

Ich mach mir die Welt so wie sie mir gefällt

Schauen wir uns also an, was Merkel ihrem Publikum als Fakten verkauft. Das beginnt mit den behaupteten Erfolgen in Sachen „regenerative Energien“. Übrigens auch so eine typische Vokabel aus dem politischen Dummsprech. Regenerativ sind natürlich nicht Energien. Energie entsteht aus der Nutzung von Energieträgern. Die können in dem Sinne regenerativ sein, daß sie aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen werden, oder bei der Energieerzeugung erhalten bleiben, wie etwa das Wasser, das Turbinen antreibt, die elektrische Energie erzeugen, von der ein Teil genutzt wird, das Wasser wieder nach oben zu pumpen. Aber offenbar ist die Politik auf so eine Schlagzeilensprache angewiesen. Denn präzise Erläuterungen passen eben nicht in griffige und kurze Formulierungen, sondern beanspruchen ein größeres Textvolumen. Das möchten Politiker ihrem Volk allerdings nicht zumuten, vor allem möchten sie nicht in die Gefahr geraten, sachliche Aussagen begründen zu müssen und dann dabei Fehler zu machen, die das Volk bemerkt.

Die angebliche Quote der „regenerativen Energien“

Deutschland habe inzwischen mehr als 40 % der Energieerzeugung aus regenerativen Energien, behauptet die Kanzlerin. Um ihr Volk gefügig dafür zu machen, für das hehre Ziel des Klimawandels weitere Opfer zu bringen, insbesondere in Gestalt weiter steigender Kosten für den Energieverbrauch, verbindet sie Lob und Forderung. „Aber wir wissen auch, welche Anstrengungen damit verbunden sind. Wenn wir die Verwundbarkeit durch den Klimawandel wirklich überwinden wollen, dann müssen wir harte politische Maßnahmen durchführen, bei denen wir die Menschen mitnehmen müssen.“ Wenn Politiker davon sprechen, die Menschen „mitnehmen“ zu wollen, ist das nichts anderes als die Umschreibung von Zumutungen. Die Zahl 40 % ist indessen so falsch, daß man nur von bewusster Irreführung, besser gesagt, Lüge sprechen muß. Tatsächlich betrug der Anteil dieser sogenannten regenerativen Energien – Wind- und Solarenergie, Wasserkraft, Gas und Kraftstoffe aus Biomasse – am Primärenergieverbrauch laut Branchenverband BDEW im vergangenen Jahr gerade mal 14,9 %. Die behaupteten 40 % beziehen sich ausschließlich auf Elektroenergie. Das ist nur ein kleiner Teil der insgesamt verbrauchten Energie. Der Großteil des Primärenergieverbrauchs entfällt auf Wärmeerzeugung und Verkehr. Rund 35 % macht das Mineralöl aus, dann kommen Gase mit etwa 25 %, die sogenannten regenerativen Energien mit knapp 15 %, Kohle mit 9 %, Kernkraft mit 6 %. Hinzu kommen kleinere Energiequellen wie Wasserkraft und Abfallverwertung. Das sind im übrigen offizielle Zahlen des Umweltbundesamtes.

Der sprachliche Taschenspielertrick

Weil die wirklichen Zahlen für die politische Propaganda nicht taugen, reden Politiker und ihre journalistischen Wasserträger gerne von Energie, wenn sie tatsächlich von der Stromproduktion sprechen. Denn die Zahlen zeigen ja deutlich, daß auch noch mehr als 20 Jahre nach Verkündung des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) rund 85 % der Energie eben nicht aus den sogenannten erneuerbaren Energieträgern stammen. Und das trotz vieler hundert Milliarden Euro, die in diese sogenannte Energiewende geflossen sind. Entgegen der amtlichen Propaganda ist Deutschland auch kein Vorreiter auf diesem Gebiet. Denn diese 15 % am Gesamtenergieverbrauch liegen deutlich unter dem, was EU- Durchschnitt ist. Das sind gut 20 %.

Der Mittelwert ist kein wirklicher Wert

Die propagandistisch beworbenen 40 % stehen allerdings nicht gleichmäßig zur Verfügung. Das liegt daran, daß man Strom nicht speichern kann, auch wenn z.B. Frau Baerbock uns das weismachen will. Der Anteil des Wind-, Solar-und Biogasstroms an der Elektro-Energieerzeugung schwankt monatlich erheblich. So waren das im Februar 2020 61,6 % und im Januar 2021 34,2 %. Aber auch das sind nur Durchschnittszahlen. Es gibt immer wieder Tage, in denen regenerative Quellen so gut wie nichts zur Stromerzeugung in Deutschland beigetragen haben. Und weil man Strom nicht speichern kann, müssen Windräder auch bei starkem Wind abgeschaltet werden, wenn der so erzeugte Strom zu einem Überangebot von anderweitig erzeugtem Strom kommt. Wegen der in Deutschland verbreiteten Atomphobie wird auch eisern verschwiegen, daß an vielen Tagen vor allem im deutschen Südwesten die Stromversorgung nur aufrechterhalten werden kann, weil in französischen Atomkraftwerken erzeugter Strom importiert wird.

Die Energiewende kommt uns teuer

Merkel spricht geheimnisvoll von großen Anstrengungen, die dafür – für das Erreichen des sogenannten Klimaziels – nötig sind. Nirgendwo in Europa ist der Strom für den Endverbraucher so teuer wie in Deutschland. Die EEG Umlage beläuft sich seit Januar 2021 auf 6,5  Cent pro Kilowattstunde. Sie müsste höher sein. Doch wird ein Teil dieser Kosten aus dem allgemeinen Haushalt, also aus Steuermitteln, finanziert. Noch 2011 versicherte Frau Merkel ihrem Volk, die EEG Umlage werde bis 2020 nicht höher als 3,5 Cent pro Kilowattstunde betragen.

EU und Europa

Daß Merkel zu den glühendsten Anhängern der Europa-Religion gehört, wissen wir. Zu deren Glaubensinhalten gehört die Gleichsetzung von EU und Europa, was natürlich blühender Unsinn ist. Die Fläche der EU umfaßt weniger als die Hälfte der gesamten Fläche des Kontinents Europa. Die Bevölkerung der EU liegt bei 447 Millionen, die Europas hingegen bei 741 Millionen. An diesen Fakten muß auch der weitere Text gemessen werden, den Merkel ihrem Publikum zumutet: „Die Europäische Union hat das getan, was erwartet wird. In einem ersten Schritt haben wir unser europäisches Ziel für die CO2 Reduktionen bezüglich des Jahres 2030 von 40 % auf 55 % erhöht. Wir haben uns zur Klimaneutralität für das Jahr 2050 verpflichtet, was, wenn wir das erreichen, dazu führen kann, daß Europa der erste klimaneutrale Kontinent wird.“ Was die Europäische Union tut oder nicht tut, tut das übrige Europa keineswegs. Selbst wenn die merkel’schen 40 % nicht die Elektrizität, sondern die Energieerzeugung insgesamt beträfen, wie nicht, würde damit auf keinen Fall erreicht werden können, daß Europa der erste „klimaneutrale“ Kontinent werden kann. Das weiß sie auch. Weder Berlin noch Brüssel können bestimmen, welche Energiepolitik Russland, die Ukraine, Belarus, die Schweiz, Norwegen, Großbritannien und andere Nicht-EU-Staaten machen.

Die Verlagerung des Energieverbrauchs

Merkel verschweigt natürlich auch, woran der Rückgang des Energieverbrauchs in der EU tatsächlich liegt. Das ist die Verlagerung der Industrieproduktion vor allem im Elektronik- und Textilbereich nach Fernost. In den letzten 20 Jahren stieg der Energieverbrauch und damit die CO2-Emission Chinas deutlich schneller, als diese Kennziffern in der EU sanken. Denn die Chinesen produzieren nicht nur für den eigenen, rasch wachsenden Markt an Konsumgütern, sondern auch für ihre europäische Kundschaft, sowohl in der EU als auch im übrigen Europa. Wenn man sich schon mit einer sogenannten Energiebilanz schmücken will, dann muß man nicht nur angeben, wie viel CO2 die EU in die Luft bläst, sondern auch welche Menge CO2 im Handelssaldo mit Ostasien steckt, vor allem mit China. Sowohl die EU als auch ihr größtes Mitglied Deutschland führen seit Jahren deutlich mehr aus China ein, als sie dort hin exportieren. Deswegen wird es auch nicht möglich sein, die EU 2050 „klimaneutral“ zu machen, noch weniger wird Europa ein „klimaneutraler“ Kontinent. Nicht einmal die erhebliche Reduzierung der Industrieproduktion im Zuge der Corona-Krise konnte dieses Ziel auch nur greifbar machen. 2020 ging der globale menschengemachte CO2 Ausstoß nur um 6,4 % zurück.

Klimaneutral heißt in Wirklichkeit ohne menschliche Aktivität

Nimmt man den Rückgang des menschengemachten CO2 Ausstoßes im Jahr 2020 als Beleg dafür, was die Einschränkung der Industrieproduktion für die sogenannte Klimaneutralität bedeutet, dann wird schnell klar, was eigentlich passieren muß, um dieses Ziel zu erreichen. Der einzige „klimaneutrale“ Kontinent ist die Antarktis. Dort gibt es aber weder Bevölkerung noch Industrie. Das Rezept ist aus dem Alten Testament bekannt. Angesichts des sündhaften Lebenswandels der Menschen hatte sich Gott bekanntlich entschlossen, sie mittels Sintflut vom Planeten zu tilgen. Damit wäre die Sünde aus der Welt gewesen. Er hat es sich dann im letzten Moment doch noch anders überlegt und Noah geheißen, eine Arche zu bauen um damit wenigstens die gerechten unter den Menschen samt fürs Überleben notwendiger Tierwelt vor dem Untergang zu retten. Es wäre interessant zu erfahren, wer nach Meinung Merkels und ihrer Bewunderer auf der „klimaneutralen“ Erde dann noch weiterleben darf.

Ein Gedankenexperiment – Merkel im Gerichtssaal

Wir dürfen wohl getrost davon ausgehen, daß Merkel durchaus weiß, daß sie objektiv die Unwahrheit sagt. Sie redet ja nicht voraussetzungslos daher, wie das sprichwörtliche Lieschen Müller, das seine Weisheiten aus dem Tratsch der Nachbarinnen und den Überschriften der Bild-Zeitung bezieht. Heerscharen von hoch bezahlten Beratern versorgen sie mit Informationen. Es ist daher ausgeschlossen, daß sie etwa die oben genannten Zahlen nicht kennt. Nun stellen wir uns einen Augenblick vor, Merkel habe nicht vor dem Weltwirtschaftsforum gesprochen, sondern in einem Gerichtssaal als Partei eine Erklärung abgegeben oder gar als Zeugin eine Aussage gemacht. Nicht nur die gute Kinderstube, sondern auch das Gesetz verpflichtet die Verfahrensbeteiligten außer dem Angeklagten im Strafprozeß zu wahrheitsgemäßen Angaben. So liest man es zum Beispiel in § 138 Abs. 1 ZPO. Jeder, der schon einmal an einer Gerichtsverhandlung teilgenommen und dabei die Vernehmung von Zeugen erlebt hat, weiß, daß hier strenge Maßstäbe gelten. Das gilt nicht nur im Falle der Beeidigung der Zeugen, die damit gleich das Risiko des Meineides entstehen läßt, sondern das gilt auch für Aussagen unbeeidigter Zeugen. Denn § 153 StGB lautet : „Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ Objektiv muß also die Angabe falsch sein, subjektiv muß Vorsatz vorliegen. Vorsatz liegt allerdings immer schon dann vor, wenn man es auch nur für möglich hält, daß man gerade die Unwahrheit sagt, das aber in Kauf nimmt, weil man aus welchen Gründen auch immer diese Angaben machen will. Hätte Frau Merkel also den Text ihrer Rede vor dem Weltwirtschaftsgipfel am 26. Januar 2021 etwa als Zeugin in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuß oder vor Gericht vorgetragen, so hätte sie sich fraglos wegen falscher uneidlicher Aussage nach § 153 StGB strafbar gemacht. Eine Freiheitsstrafe wäre wohl unausweichlich fällig gewesen.

Schöne neue Welt

Ist es eigentlich moralisch gerechtfertigter, vor der Weltöffentlichkeit zu lügen, als im Gerichtssaal? Für Politiker vom Schlage Merkels offenbar schon. Für sie gilt nämlich der Grundsatz: „Der Zweck heiligt die Mittel“. Wer solche Politiker wählt, hat tätigen Anteil am Niedergang unserer Kultur. Zu deren Grundlagen haben bisher unter anderem die zehn Gebote aus der Bibel gehört. Dort heißt es ja bekanntlich: „Du sollst nicht lügen“. Die Agenda der Linken einschließlich Merkel geht aber offensichtlich dahin, die überkommene Kultur über Bord zu werfen. In der angestrebten schönen neuen Welt ohne Nationen und ihre Kulturen hat sie ja offenbar nichts zu suchen.





Das Gedenken an das Undenkbare

Die Geschichte ohne Hitler

Am 27. Januar gedenkt nicht nur Deutschland, sondern die Welt des Menschheitsverbrechens, dessen Bezeichnung als Holocaust, sinngemäß übersetzt ganz und gar verbrannt, seine Ungeheuerlichkeit, aber auch gleichzeitig das Fehlschlagen der Absichten seiner Initiatoren benennt, denn ganz und gar wurde das Volk, das man doch von der Erde tilgen wollte, eben nicht vernichtet. Wir werden zu diesem Anlaß die üblichen Reden hören und die Leitartikel in den Zeitungen lesen, die von der einzigartigen Schuld des „Tätervolks“ künden. Wir werden natürlich auch, wenn auch in abnehmender Zahl, Verharmlosungen oder gar das Kleinreden des Geschehenen zur Kenntnis nehmen müssen. Das alles droht zur ermüdenden Routine zu werden. Mir scheint, daß man das Gedenken neu denken muß.

Man stelle sich einen Augenblick vor, Hitler wäre seinerzeit beim Marsch auf die Feldherrnhalle ebenso unter den Kugeln der bayerischen Polizei gefallen, wie eine Reihe seiner Anhänger. Die NSDAP hätte wohl bald aufgehört zu existieren, denn diese Partei war in extremer Weise auf die Person ihres Anführers zugeschnitten. Ohne ihn hätte sie auf keinen Fall eine maßgebliche Rolle in der deutschen Politik spielen können, von einer Regierungsübernahme, auch nur der Beteiligung daran ganz zu schweigen. Mithin wäre es auch nicht zur Entrechtung, Verfolgung und Ermordung der Juden in Deutschland und Europa gekommen. Denn auch der in Teilen der Bevölkerung unseres Landes damals virulente Antisemitismus hatte nicht entfernt das Potenzial zu dem, was Hitler dann tatsächlich ins Werk gesetzt hat.

Literatur statt Wirklichkeit

Hätte ein Schriftsteller sich derartiges ausgedacht und niedergeschrieben, dann hätten die Leser dies wohl ähnlich eingeordnet wie auch Orwells 1984 und ähnliche Dystopien. Literaturwissenschaftler hätten sich Gedanken über die Abgründe der menschlichen Seele und die Verfügbarkeit der Massen gemacht, auch Parallelen zu blutrünstigen Ereignissen wie den französischen  und russischen Revolutionen gezogen. Als Beschreibung einer real zu erwartenden Zukunft hätte man das ob seiner Monströsität wohl kaum aufgefasst. Die Vorstellung, daß einem ganzen Volk gewissermaßen eine genetische Mutation zugeschrieben wird, die jeden Angehörigen dieses Volkes zu einem gefährlichen Schädling macht, den man deswegen vernichten muß, weil man sonst selbst sein Opfer würde, eine solche Vorstellung ist in der Tat derartig abstrus und monströs, daß man sie allenfalls in der überbordenden Fantasie eines Schriftstellers verortet, im realen Leben jedoch nicht für möglich hält. Und dennoch hat uns die Geschichte eines Schlechteren belehrt.

Das „Denkmal der Schande“

Wenden wir uns nun der Gedenkkultur, aber auch Unkultur in unserem Lande zu. Dazu gehören auch Gedanken über das Holocaustdenkmal in Berlin wie auch die Diskussionen darüber. Fangen wir mit letzteren an. Björn Höcke hat es ein Denkmal der Schande genannt. Dies wohl eher abwertend in dem Sinne, daß nur wir Deutschen ein solches Denkmal errichtet haben. Klarstellend hat er nachgeschoben, es erinnere an die Schande, die der Holocaust für Deutschland nun einmal ist. Andere verweisen eben darauf, daß die Erinnerung an eben diese Schande wach gehalten werden muß.

Das Denkmal der Tauer

Das greift alles zu kurz. Der Mord hat einen Täter, und er hat ein Opfer. Das Ruchlose der Tat ist untrennbar verbunden mit dem Leid des Opfers und seiner Angehörigen. Übertragen auf den Holocaust heißt das, daß nicht nur die Verdammung der Täter Bestandteil der Erinnerung an den Holocaust sein darf, sondern daß ebenso die Trauer um die Opfer im Bewußtsein bleiben muß.

Beginnen wir mit der Trauer. Denn das kommt jedenfalls in Deutschland im Zusammenhang mit Gedenktagen wie diesem zu kurz. In Deutschland ist man sehr auf die Verurteilung der Täter und leider auch auf eine kollektive Schuldzuschreibung fixiert, eine Schuldzuschreibung zu Lasten einer ganzen Generation. Das Gerede vom Tätervolk insinuiert ja, daß die Deutschen jener unseligen Jahre nicht nur zu einem erheblichen Anteil an diesen Untaten schuldhaft beteiligt gewesen seien, sondern sich auch in der Form schuldig gemacht hätten, daß sie nicht den Aufstand gewagt und das Grauen beendet haben. Wer so redet, verkennt das Wesen von Diktaturen wie in Russland seit 1917 und in Deutschland seit 1933. Damit wollen wir es an dieser Stelle bewenden lassen, denn dies ist ein eigenes Thema und seine auch nur kursorische Behandlung würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen.

Wenn einem selbst das zustößt…

Es ist nicht allein die schiere Zahl der Opfer jenes Staatsverbrechens. Es ist vor allem die Ideologie zu betrachten, die ein solch monströses Verbrechen möglich machen konnte. Die Vorstellung, ein Mensch sei kraft seiner Geburt, nicht etwa wegen seiner persönlichen Eigenschaften, seiner Religion oder seiner politischen Überzeugung, sondern nur weil er eben von diesen und keinen anderen Eltern und Großeltern und Urgroßeltern abstammt, nicht nur minderwertig, sondern eine Gefahr für die Allgemeinheit („die Juden sind unser Unglück“), diese Vorstellung allein ist schon schlicht unmenschlich. Man stelle sich einmal vor, selbst zu denen zu gehören, denen andere Menschen diese unabänderliche Eigenschaft zuschreiben. Man sei eben unabänderlich schlecht, gewissermaßen ein Coronavirus auf zwei Beinen. Man gehöre deswegen eigentlich nicht zu diesem Volk, man habe da nichts zu suchen, mehr noch, am besten sei es, man existiere erst gar nicht. Und das vielleicht noch vor dem Hintergrund, daß man sich selbst durchaus als guter deutscher Patriot fühlt, wie so viele deutsche Juden in den zwanziger und dreißiger Jahren, auch mit Blick auf die eigenen Leistungen als Soldat im Ersten Weltkrieg. Man hält dem Pöbel von der SA sein Eisernes Kreuz entgegen und muß sich anhören: „Juda verrecke!“ Man muß sich als Arzt anhören, man sei einfach unwürdig, „Arier“ zu behandeln. Man muß sich als angesehener Rechtsanwalt darauf verweisen lassen, künftig nur noch als „Judenkonsulent“ sein Brot verdienen zu dürfen. Schon das allein sprengt doch das Vorstellungsvermögen des normal denkenden Menschen. Und dann wird das alles bis zur unvorstellbaren Konsequenz des Völkermordes umgesetzt.

Es war ein Verbrechen an unserem Volk, denn die Opfer gehörten zu ihm wie die Täter

Die Menschen, denen solches widerfahren ist, verdienen ein ehrendes Gedenken. Das unterstreicht, daß nicht einmal dieses unvorstellbare Verbrechen ihnen ihre Menschenwürde nehmen konnte. Wir geben ihnen daher ihre Menschenwürde nicht zurück, wenn wir ihrer gedenken, nein, sie bleiben für uns schlicht und einfach Menschen wie alle anderen auch, Menschen allerdings, die Opfer eines Menschheitsverbrechens geworden sind. Wir denken nicht zuletzt daran, daß dies ja, soweit sie nicht Polen oder Franzosen oder Niederländer waren, Deutsche waren. Sie waren Nachbarn, Kollegen, Freunde. Sie waren je nach persönlicher Begabung, glänzende Wissenschaftler, begnadete Künstler, erfolgreiche Unternehmer und Selbständige, aber auch einfache Leute, Handwerker und Angestellte, kurzum eben unsere Leute. So sahen sie sich selbst, und so sahen sie ihre Nachbarn. Es sind ja nicht etwa Fremde entrechtet und ermordet worden. Es sind Bürger unseres Landes so behandelt worden. Auch das macht die Gedanken daran schwer, nimmt aber nichts vom Abscheu vor der Tat auch zu Lasten Angehöriger anderer Nationen.

Über die Täter muß kein Wort mehr verloren werden

Über die Täter, also jene politischen Schwerstverbrecher, die nicht nur diese unglaubliche Tat zu verantworten haben, sondern auch diejenigen, in deren Namen sie zu sprechen und zu herrschen vorgaben, in schlimmster Weise unterjocht haben, über sie ist schon so viel geschrieben worden, daß wir an dieser Stelle dazu nichts weiter sagen müssen, als daß sie Schande über unser Land gebracht haben.

Schande und was sie bedeutet

Ja das alles hat Schande über uns gebracht, und somit ist auch der Schande zu gedenken. Welche Schande das war, das haben kurz nach dem Kriege die Richter formuliert, die über Verbrechen der Nationalsozialisten zu urteilen hatten. Ich zitiere aus dem Urteil eines Landgerichts, das über die Anführer der Pogrome vom 9. November 1938 zu richten hatte.: „Die Schändung, die die Täter ihren unglücklichen Opfern zudachten, hat sich auf sie selbst und, was schlimmer ist, auf das ganze deutsche Volk zurück gewandt. Daran kann bei der strafrechtlichen Würdigung so wenig vorbeigegangen werden, wie an der unheilvollen geschichtlichen Bedeutung dieser Taten, die ein Markstein waren auf dem Wege in Rechtlosigkeit, Gewalt, Greuel und Untergang.“ Und in einem anderen Falle bescheinigte der Richter einen solchen Angeklagten: „Er hat tätigen Anteil an der Schändung des deutschen Namens in der Welt.“ Die Geschichte beläßt alle Ereignisse an ihrem Ort und in ihrer Zeit. Auch die Schande dieser Taten bleibt an den Tätern haften und verunstaltet nicht das Antlitz ihrer Opfer aus dem eigenen Volk, noch weniger das ihrer Nachkommen. Aber damit alleine ist es nicht getan, man muß, wie ausgeführt, auch um die Ermordeten trauern. Und man muß sich dessen bewußt sein, daß offenbar die menschliche Natur auch Abgründe hat, in die man nur mit Schaudern blicken kann.

Das Datum 27. Januar ist nicht gut gewählt

Man hat den Gedenktag auf das Datum gelegt, das die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau durch die Rote Armee markiert. Das ist nicht unbedingt das Datum, das dieses Verbrechen symbolisiert. Man hätte eher das Datum der Wannseekonferenz am 20. Januar 1942 nehmen sollen. Denn an diesem Tag wurde die sogenannte Endlösung der Judenfrage, also die Ingangsetzung des Holocaust, beschlossen. Man hätte auch die Verkündung der sogenannten Nürnberger Gesetze am 15. September 1935 als Datum eines Gedenktages festschreiben können. Denn damit begann förmlich die Entrechtung der Juden in Deutschland. Daten wie diese zwingen zur Auseinandersetzung mit der unmenschlichen Ideologie, die solches ermöglicht hat.

Ein würdigeres Denkmal wäre besser gewesen

Man hat in Berlin nach langen Diskussionen ein Denkmal errichtet, das zu Recht umstritten ist. Nicht die Tatsache, daß man ein Denkmal errichtet hat, nicht der Ort, nämlich die Hauptstadt unseres Landes, in der damals die Täter herrschten, sondern die konkrete Ausgestaltung wirft Fragen auf. Der künstlerische Gedanke, die Monströsität der Tat optisch auch quantitativ zu erfassen, mag ja legitim sein. Doch zeigt der tatsächliche Umgang mit dem Denkmal, daß es seine Aufgabe, ein Ort des Gedenkens und der Trauer zu sein, verfehlt. Herumliegende Bierflaschen und Cola-Dosen künden von einem ganz anderen Umgang des Publikums mit dem Denkmal, als sich Künstler und Auftraggeber erwartet haben. Ich halte es auch für unmöglich, der Monströsität des Verbrechens dadurch entsprechen zu wollen, daß man ein überdimensioniertes Areal, angefüllt mit Betonblöcken, mitten in die belebte Innenstadt von Berlin setzt, umbraust vom Straßenverkehr und vorgeführt als touristische Sehenswürdigkeit.

Einen Begriff davon, wie man der namenlosen Trauer um die zahllosen Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft einen Ort geben kann, gibt uns die ebenso ergreifend schlichte wie ausdrucksstarke Plastik von Käthe Kollwitz in der Neuen Wache zu Berlin. Der Ort eines Waldes oder eines Parks, in dem der Betrachter vor einem schlichten Denkmal seinen Gedanken hingegeben verweilt, erscheint mir angemessener als ein touristisches Highlight mitten in einer Großstadt, wo sich eben das ehrende und stille Gedenken nur sehr schwer gegen die Umgebungseindrücke durchzusetzen vermag. Doch es ist nun so, wie es ist. Wir müssen eben Gedenktage und Denkmäler hinnehmen, wie sie uns einfachen Bürgern von der Politik gegeben werden. Es liegt an uns selbst, wie wir mit der Geschichte umgehen. Betreuungsangebote aus Politik und Medien benötigen wir nicht. Wir bedienen uns lieber unseres eigenen Verstandes, wie uns das wirklich kluge Leute vom Schlage eines Horaz oder Kant geraten haben.


Merkels letzter Sieg

Adieu, Angela, du hast es geschafft!

Angela Merkel wird sich nach Bildung der neuen Bundesregierung unter Armin Laschet im Herbst dieses Jahres aus der Politik zurückziehen. Ihr Feld hat sie bestellt. Ihre Arbeit hinter den Kulissen hat sich ausgezahlt. Die knappe Mehrheit der Delegierten des CDU-Parteitages, die ihren Wunschkandidaten Laschet dann doch gewählt haben, war natürlich keine Zufallsmehrheit. Es ist davon auszugehen, daß sie jeden einzelnen Delegierten bearbeitet und ihm bzw. ihr vor allem eine lukrative Karriere in der Politik garantiert hat, falls Laschet ihr Erbe antreten kann. Denn, da machen wir uns nichts vor, so und nicht anders geht Politik.

Wenn sich dann diese Versprechungen nicht alle erfüllen, weil dann wieder andere Ehrgeizlinge eingekauft werden müssen, dann ist das eben so. So und nicht anders geht Politik.

Der lange Marsch ist beendet

Bei den Grünen knallen jetzt nicht die Sektkorken. Es sind natürlich Champagnerkorken, die nun in den luxussanierten Altbauwohnungen des grünen Milieus an die Decke knallen. Sie können sicher sein, daß sie nicht nur in der kommenden Bundesregierung Laschet/Baerbock personell überproportional vertreten sein werden, sondern daß dort reinrassige grüne Politik gemacht werden wird. Abgesehen davon, daß diese Politik ganz im Sinne Merkels ist, was sich ja in den letzten Jahren insbesondere an der Flüchtlings– pardon, Migrationspolitik – gezeigt hat, abgesehen davon ist doch die Union in den letzten Jahren mehr und mehr zur Hure der Politik geworden. Wie die echte Hure für Geld jeden Wunsch ihres Freiers erfüllt, so erfüllt die Union jeden politischen Wunsch, wenn sie dafür nur Macht und lukrative Ämter erhält. Frei nach dem Motto: es ist völlig egal, was gemacht wird, entscheidend ist, daß wir es machen.

Am Katzentisch

Wer als Konservativer noch einen Funken Hoffnung darin gesetzt hatte, daß ein CDU-Vorsitzender Friedrich Merz die Lawine noch aufhalten werde, die einst von den Achtundsechzigern als kleiner Schneeball von der Zugspitze gerollt wurde, und nun Deutschland in die Tiefe reißt, muß sich Gedanken darüber machen, wo sein Platz in diesem Lande und in dieser Gesellschaft künftig noch sein kann. Das wird wohl nur noch ein Klappsitz auf dem Oberrang des Absurditätentheaters sein, auf dessen Spielplan die Stücke stehen werden, die grüne Evangelisten dem schwarzen Regisseur geschrieben haben. Falls es das Schicksal dann doch gnädig mit unserem Lande meinen sollte, werden sie vielleicht in 10 bis20 Jahren zuschauen können, wie der bunte Zirkuswagen mit dem Zeitgeist am Steuer an einem massiven Brückenpfeiler aus dem Granit der Wirklichkeit zerschellt. Vielleicht wird dann eine tatkräftige Generation Deutschland erneut wieder aufbauen, so wie es nach den beiden Weltkriegen geschehen ist.

Finis Germania

Ich habe fertig, so beendete Giovanni Trappatoni seine berühmte Wutrede beim FC Bayern. Das ist auch eine gute Umschreibung für das, was man für Deutschland ab jetzt sagen kann. Auch mit dieser Grammatik, denn klassische Bildung und Kultur werden zu den Dingen gehören, die künftig in Deutschland keinerlei Stellenwert mehr haben werden. Nicht nur der Niedergang der Wirtschaft, sondern auch die Aufgabe des Restes von nationalem Selbstbewusstsein werden zwangsläufig der grünen Agenda geschuldet sein. Dann wird es nur noch Symbolkraft haben, wenn die Inschrift „Dem deutschen Volke“ auf dem Tympanon des Reichstages entweder ersatzlos weggemeißelt oder durch irgendeine schwachsinnige Parole in „gendergerechter“ Sprache ersetzt wird.

Deutschland hat fertig.




Recht und Politik – zwei Welten begegnen sich

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat. Das ist so in Art. 20 des Grundgesetzes festgelegt. Eine Änderung dieses Grundsatzes, egal mit welcher Mehrheit, ist nach Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes ausgeschlossen. Ausprägung dieses Grundsatzes ist unter anderem, daß die Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind, Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes.

Die Verfassung lebt

Angesichts der politischen Verwerfungen in unserem Lande erscheint es angebracht, auf diesen tragenden Grundsatz unserer Verfassung hinzuweisen und weiter darauf, daß es sich dabei auch nicht lediglich um hehre Verfassungslyrik handelt, sondern daß dies auch in der Realität so ist. Allerdings muß leider auch gesagt werden, daß die überwiegende Mehrheit der Akteure in Politik und Medien das anders sieht, wenngleich diese Leute es selbstverständlich empört zurückweisen, wenn man ihnen diesen Spiegel vorhält. Denn sie, denen es um nichts anderes als die Macht geht, halten sich gern die Larve der Rechtsstaatlichkeit vor das hässliche Gesicht des Machtmenschen.

Der Brandstifter ruft nach der Feuerwehr

Einer der übelsten Demokratieheuchler dieser Art ist der bayerische Ministerpräsident Söder. Er gehört zu denen, die den politischen Gegner statt mit sachlichen Argumenten zu widerlegen gerne als Rechtsextremisten und damit Verfassungsfeind diffamieren. Das erspart natürlich die politische Auseinandersetzung in der Sache, die ja immer das Risiko in sich birgt, Teile der Wählerschaft eben nicht zu überzeugen und damit dem politischen Gegner den Raum zu geben, der ihm in unserer rechtsstaatlichen Verfassungsordnung zusteht. Dazu gehört auch das Mittel der Übertreibung bis hin zur glatten Lüge. So wird ganz aktuell in Richtung der Leute, die mit den Corona-Bekämpfungsmaßnahmen von Bund und Ländern aus den unterschiedlichsten Gründen so nicht einverstanden sind, die Warnung ausgesprochen, da könne sich ein „zunehmend aggressiver und sogar gewalttätiger Corona-Mob aus dem Umfeld der AfD“ bilden. Sogar eine Art Corona-RAF. Gerade diesen Begriff muß man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Die RAF, seinerzeit auch Baader-Meinhof-Bande genannt, zog in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts eine Blutspur durch Deutschland mit dem Ziel, den demokratischen Rechtsstaat durch eine kommunistische Diktatur zu ersetzen. Solches Gerede kann man als politische Wahnvorstellung einstufen, im vorliegenden Falle muß man es jedoch als eiskalte Taktik und Meinungsmanipulation bewerten. Natürlich darf auch der Sturm von ebenso fanatischen wie dummen Anhängern des abgewählten amerikanischen Präsidenten auf das Capitol in diesem Zusammenhang nicht fehlen. Wenn es den Teufel real nicht gibt, muß er halt an die Wand gemalt werden. Die von den Medien täglich indoktrinierten Bürger werden’s schon glauben.

Mit der Unverfrorenheit des abgebrühten Politikers ruft dieser selbsternannte Verteidiger einer weit und breit nicht angegriffenen Demokratie nach dem Verfassungsschutz, der den Teufel beobachten soll, den er höchstpersönlich gerade eben an die Wand gemalt hat. Daß ihm eine weitestgehend gleichförmig aufgestellte Presse, die eine Gleichschaltung, wie sie in Diktaturen üblich ist, deswegen entbehrlich macht, nicht widerspricht, sondern begeistert zustimmt, gehört leider zur Lebenswirklichkeit unserer Tage. Eine wirklich auch geistig-innerlich freie, gerne auch regierungskritische Presse hatten wir im vor-Merkel’schen Deutschland. Heute haben wir die Propaganda-Abteilungen der Mainstream-Politik.

Nur die Gerichte schützen die Grundrechte

Man kann tatsächlich nur hoffen, daß die Politik nun endlich ihre Drohung wahr macht, die AfD und möglicherweise auch solche diffusen Gruppierungen wie die sogenannte Querdenker-Bewegung förmlich zu beobachten. Denn wenn dann dagegen geklagt wird, hört das dumme Geschwätz auf und die juristische Beurteilung des Sachverhalts beginnt. Das kann ich aus meiner Erfahrung als Anwalt sagen, und führe nachstehend auch Fälle aus meiner Praxis auf. Die Gerichte werden dann die Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden überprüfen, ob die jeweils als Verdachtsfall einer verfassungsfeindlichen Organisation beobachtete Partei oder Gruppe tatsächlich verfassungsfeindliche Aktivitäten betreibt oder nicht. Nur das würde die Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechtfertigen, denn nur dann sieht das Gesetz dies auch vor. Die Meinung des politisch Andersdenkenden indessen ist insoweit ohne Belang. Selbst die Kritik an einem Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung muß als bloße Kritik unberücksichtigt bleiben. Anders ist es nur dann, wenn diese Kritik verbunden ist mit der Ankündigung konkreter Aktivitäten zur Beseitigung dieses Verfassungsgrundsatzes oder mit der Aufforderung zu solchen Aktivitäten. Weiteres qualifizierendes Merkmal der Bestrebung in diesem Sinne ist das Hinzutreten finalen Handelns (Agitation, vorbereitende Handlungen, Gewalttaten). Bestrebungen gehen über politische Meinungen hinaus, da allein die Gesinnung des politisch Andersdenkenden den Verfassungsschutz nicht zu interessieren hat.

Aus der aktuellen Rechtsprechung

Das ist auch nicht etwa bloß meine private Rechtsauffassung, sondern das hat das Verwaltungsgericht München in einem Urteil vom 17.07.2020 so formuliert. Mit dieser Entscheidung hat es den bayerischen Verfassungsschutz in seine Schranken gewiesen. Dieses Amt hat – sicher nicht ohne politischen Einfluß – einen Verein, der sich mit zeitgeschichtlichen Themen befaßt, als „geschichtsrevisionistisch“ und damit auch rechtsextremistisch eingestuft, beobachtet und dies auch in seinem Verfassungsschutzbericht so veröffentlicht. Die Rechtsfindung erfolgte in diesem Falle ausschließlich auf der Grundlage offener Quellen, also ohne Auswertung von Informationen, die nur mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlangt werden können. Es gibt eben einen himmelweiten Unterschied zwischen politisch nicht genehmen Meinungen einerseits und verfassungsfeindlichen Umtrieben andererseits. Hier greift eben der Grundsatz der Meinungsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 des Grundgesetzes. Der Schutz dieses Grundrechts wird, wie auch eine Reihe von anderen Fällen in den letzten Jahren zeigen, ausschließlich von den Gerichten gewährleistet. Gerade weil sie die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit besitzen, sind sie in der Lage, Entscheidungen zu fällen, die der Politik nicht gefallen, und tun es auch.

Es muß also in jedem Falle vom Gericht geprüft werden, ob von der Organisation, die gegen ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz klagt, tatsächlich Bestrebungen zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausgehen. Bloß vom politischen Mainstream abweichende Meinungen indessen können niemals die Einstufung als verfassungsfeindliche Organisation rechtfertigen. Denn, wie gesagt, allein die Gesinnung des politisch Andersdenkenden hat den Verfassungsschutz nicht zu interessieren.

Von den kleinen Schmutzeleien

Wie bedenkenlos die herrschende politische Klasse bereit ist, geltendes Recht zu brechen, um auf diesem Wege die politische Arbeit der verhassten Konkurrenz zu behindern, zeigen auch aktuelle Entscheidungen der bayerischen Verwaltungsgerichte zum Kommunalverfassungsrecht. Nach den Kommunalwahlen in Bayern stand jeweils die Konstituierung der Gemeinde- und Kreisräte an. Wie auch in den Bundes- und Landesparlamenten gibt es dort Ausschüsse, die teilweise nicht nur Beschlüsse der Gemeinderäte vorbereiten, sondern als beschließende Ausschüsse an deren Stelle treten. Die AfD, die nun im politischen System unseres Landes die Rolle des Parias besetzt und von den übrigen Parteien ausgegrenzt wird wie ein Pestkranker, diese Partei hatte in vielen Städten, Gemeinden und Landkreisen Mandate errungen.

Die Kommunalpolitiker der etablierten Parteien in den Kommunalparlamenten nahmen sich dann ein Beispiel an ihren großen Vorbildern aus dem Deutschen Bundestag, die ja bis heute entgegen parlamentarischem Brauch der AfD den Posten eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages verweigern. Mit diversen Geschäftsordnungstricks stellte man sicher, daß den Vertretern jener Partei mit dem höllischen Schwefelgeruch kein Sitz in den Ausschüssen zufiel. Dabei war man durchaus phantasievoll. Ansonsten politisch sich spinnefeind gegenüberstehende Kleinstparteien bildeten sogenannte Ausschussgemeinschaften, die dann zahlenmäßig vor den Jüngern Luzifers rangierten, und so die entscheidenden Ausschußsitze besetzen konnten. Daß die jeweiligen Wähler sich eine solche Kumpanei bei der Wahl nicht hatten träumen lassen, hatte dabei natürlich keine Rolle zu spielen. Eine weitere Stellschraube am Manipulationsapparat ist das Zählverfahren, von denen es drei gibt, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. In einem Falle verstieg man sich sogar dazu, zwei verschiedene Zählverfahren je nach zu besetzendem Gremium anzuwenden, alles mit dem ganz offen kommunizierten Ziel, diesen angeblichen Antidemokraten den Einzug in die Ausschüsse der Kommunalparlamente zu verwehren, was natürlich deren politische Arbeit und damit einhergehend, deren Wahrnehmung als Politiker in der Öffentlichkeit erheblich beeinträchtigt.

Wie der Herr, so das Gescherr

Natürlich waren auch die Parteisoldaten des selbsternannten Feldherrn im Krieg gegen den erklärten Verfassungsfeind, Generalfeldmarschall Markus Söder, tschädderedäng, hier an vorderster Stelle zu finden. Indessen riefen die Jünger des Satans die Verwaltungsgerichte an und fanden dort auch je nach Sach- und Rechtslage Gehör. Die in der Geschäftsordnung des Gemeinderats getroffenen Organisations- oder Verfahrensregelungen sind nämlich nach allgemeiner Auffassung der Gerichte willkürlich und daher unzulässig, wenn sie sich gegen eine bestimmte politische Gruppierung richten und das alleinige oder vorrangige Ziel verfolgen, deren Tätigkeit zu beeinträchtigen oder sie als unerwünschte politische Kraft auszuschalten. Auch das ist ein Zitat aus einer Entscheidung eines bayerischen Verwaltungsgerichts.

Die Parteisoldaten des Herrn Söder und seiner Kollegen aus der politischen Oberklasse unseres Landes müssen sich jetzt zum Beispiel in Nürnberg wohl oder übel mit der Sachpolitik ihrer „Schmutzkonkurrenz“ auseinandersetzen und den Bürgern dieser Stadt jeweils im einzelnen erläutern, warum ihre eigenen politischen Rezepte besser sind als die jener Satansjünger. Man nennt das auch Demokratie.

Videant iudices (frei übersetzt: die Richter sollen sehen und entscheiden)

Derartiges sollte sich auch herumsprechen. Denn es ist zum einen wichtig, daß die Bürger unseres Landes weiterhin Vertrauen in den Rechtsstaat setzen können. Nichts kann dieses Vertrauen mehr stärken, als Entscheidungen der Gerichte, die der politisch motivierten Willkür Einhalt gebieten. Und es ist zum anderen wichtig, daß die Grundlagen unserer Demokratie nicht zur Disposition der Politik stehen, sondern unter dem Schutz der unabhängigen Gerichte.



Jahrestage 2021

Am ersten Tage eines neuen Jahres richtet sich der Blick auf den Kalender. Was wird das neue Jahr wohl bringen? Wir wissen es nicht. Wohl wissen wir aber, oder sollten wissen, was frühere Jahre gebracht haben, vor allem, wenn man an runde Jubiläen denkt.

Der 18. Januar

Gerade in diesem Jahr wird der 18. Januar ein Tag der Erinnerung sein. In der deutschen Geschichte fallen auf diesen Tag zwei herausragende Ereignisse mit Wirkung bis in unsere Tage und sicher weit darüber hinaus.

Preußen

Am 18. Januar 1701 setzte sich Friedrich III, Kurfürst von Brandenburg, in Königsberg die Krone des Staates auf, der von nun an Preußen hieß. Aus staatsrechtlichen Gründen, die wir an dieser Stelle nicht im einzelnen vertiefen wollen, war er nun zunächst Friedrich I, König in Preußen, statt von Preußen. Bemerkenswert in der Rückschau ist allerdings, wie fortschrittlich und aufgeklärt gerade dieser Staat im Vergleich zu anderen großen Ländern in Europa war. Der unbestritten bedeutendste der preußischen Könige, Friedrich der Große, schaffte 1740 mit einer seiner ersten Amtshandlungen die Folter ab, die zu diesem Zeitpunkt im übrigen Europa noch fester Bestandteil der Rechtspflege war. Um bei der Rechtspflege zu bleiben: in diesem angeblichen Musterbeispiel eines autoritären und undemokratischen Staates gab es unabhängige Gerichte. Ja, jeder Untertan des Königs konnte auch ihn verklagen, wie der berühmt gewordene Fall des Müllers Arnold zeigt. Dieser Staat führte bereits 1717 die allgemeine Schulpflicht ein. In England geschah dies erst 1880, in Frankreich 1882. Damit wollen wir es bewenden lassen. Eine Aufzählung all der Dinge, die aus unserer Sicht fortschrittlich waren, würde den Rahmen dieser Betrachtung sprengen. Natürlich müsste man an dieser Stelle auch wenigstens die bedeutendsten Fürstentümer und Königreiche in Deutschland nennen, wie Bayern, Württemberg, Sachsen, Baden und Hannover. Indessen spielt hier der 18. Januar keine Rolle. Es würde auch den Rahmen dieser Abhandlung sprengen, auch die durchaus bemerkenswerte wie stolze Geschichte dieser deutschen Teilstarten wenigstens zu streifen.

Das Deutsche Reich

Am 18. Januar 1871 riefen die versammelten deutschen Fürsten im Spiegelsaal des Schlosses zu Versailles den preußischen König Wilhelm I zum deutschen Kaiser aus. Unbeschadet dessen, daß Zeitpunkt und Ort unglücklich gewählt waren, war dies die Geburtsstunde eines im internationalen Vergleich bemerkenswert erfolgreichen Staates. Eben das Deutsche Reich, in dem unter Ausschluß Österreichs, das im Zuge der Gründung von Nationalstaaten im 19. Jahrhundert den damals schon anachronistisch gewordenen Vielvölkerstaat beibehalten wollte, und sich somit in einen deutschen Nationalstaat nicht eingliedern konnte, nun die Deutschen gefunden hatten, was Briten, Franzosen, Italiener und Spanier teils schon seit Jahrhunderten hatten, nämlich die Einheit von Nation und Staat. Weil man unseren Kindern und Enkeln offiziell und offiziös im Bildungswesen wie in den Medien seit Jahren weismachen will, dieses Deutsche Reich sei rückständig, undemokratisch und militaristisch gewesen, wollen wir an dieser Stelle auf einige wenige Fakten hinweisen. Dieses Deutsche Reich hatte seit 1871 bereits das allgemeine Wahlrecht, was allerdings wie auch überall sonst auf der Erde, das Frauenwahlrecht noch nicht einschloss. In Großbritannien zum Beispiel wurde das allgemeine Wahlrecht für die männliche Bevölkerung erst 1918 eingeführt. Das allgemeine Wahlrecht für Frauen kam in Deutschland erst 1918. Dieses „erst“ ist jedoch richtigerweise dahingehend zu verstehen, daß es in Deutschland zuerst kam. In den USA, die allgemein als das Musterland der Demokratie gelten, kam es erst 1920, in Großbritannien, dem Mutterland der parlamentarischen Demokratie, erst 1928, Italien zog 1946 nach, Frankreich 1948 und somit erst 159 Jahre nach der französischen Revolution, gleichzeitig mit Belgien. Die Schweiz, allgemein doch als Bastion der Demokratie angesehen, führte das Frauenwahlrecht erst 1971 ein. Genau 63 Jahre nach dem Deutschen Reich.

Das Deutsche Reich wurde kulturell von Preußen dominiert, was nicht weiter wunder nimmt, weil Preußen nun sowohl von der Fläche als von der Bevölkerung der der bei weitem größte seiner Bundesstaaten war. Sein Bildungswesen wurde dann auch rasch von den übrigen deutschen Ländern übernommen, soweit sie es nicht schon zuvor den Preußen gleich getan hatten. Damit war das Deutsche Reich auf diesem Gebiet weltweit führend, wie zum Beispiel der Anteil der Analphabeten an der jeweiligen Bevölkerung im Jahre 1900 zeigt. Im Deutschen Reich waren das gerade mal 0,9 %, in England 9,6 %, in Frankreich 10 %, in den USA 12 % (unter den Farbigen, die man heute politisch korrekt wohl mit dem englischen Begriff People of Color bezeichnen muß, betrug der Anteil der Analphabeten allerdings 49 %), im k. und k. Österreich immerhin 21 %, wobei das in den deutschsprachigen Reichsteilen nur 1,2 % waren, und in Italien 47 %. Da nimmt es nicht weiter wunder, daß bis 1918  von den Nobelpreisen in Medizin und Naturwissenschaften 14 nach Deutschland gingen. Frankreich zählte bis 1918 in diesen Disziplinen 11 Laureaten, Großbritannien deren 8, die in den späteren Jahrzehnten dominierenden USA hingegen nur 2.

„Militarismus“

Was den angeblichen preußischen Militarismus und die stets als historisches Kontinuum behauptete deutsche Aggressivität angeht, so kann das auf seinen Wahrheitsgehalt überprüft werden, wenn man einfach nachzählt, in welchem Prozentsatz ausgewählte Staaten an Kriegen beteiligt waren. In der Zeit von 1701-1933 waren an Kriegen beteiligt: Frankreich mit 28 %, England mit 23 %, Russland mit 21 %, Österreich mit 19 %, die Türkei mit 15 %, Polen mit 11 %, Preußen/Deutschland mit 8 %. Die Bedeutung des Militärischen für die Gesellschaft eines Staates zeigt sich auch an dem Anteil der Bevölkerung, der in seiner Armee dient. Vor 1914 waren das in Frankreich 1,53 %, in Deutschland 0,79 %. Wer angesichts dieser Zahlen weiter von einem deutschen Militarismus spricht, dem ist nicht mehr zu helfen.

Die staatsrechtliche Kontinuität

Wenn wir über das Deutsche Reich sprechen, sollten wir nicht übersehen, daß dieses Deutsche Reich staatsrechtlich tatsächlich bis heute besteht. Dies natürlich nicht in dem Sinne, in dem das Zeitgenossen verstehen wollen, die sich „Reichsbürger“ nennen. Auf deren juristisch unhaltbare Vorstellungen wollen wir an dieser Stelle erst gar nicht eingehen. Tatsache ist, daß das Deutsche Reich sich alsbald nach seiner Gründung am 16. April 1871 eine Verfassung gab. In dieser Verfassung war unter anderem das Budgetrecht des Parlaments festgeschrieben. Man spricht insoweit auch vom Königsrecht der Parlamente. Von Anfang an hatte das Deutsche Reich also ein frei gewähltes Parlament, das über die Staatsfinanzen verfügte. Diese Verfassung kannte natürlich auch eine unabhängige Justiz. Das Reich war eine bundesstaatlich verfasste konstitutionelle Monarchie. In seinen rechtsstaatlichen Strukturen deutete übrigens nichts darauf hin, daß in diesem Reich bereits die Hitler’sche Diktatur angelegt gewesen wäre. An dieser Stelle muß natürlich ein Wort über diese zwölf Jahre verloren werden, die in der Tat ein Fremdkörper in der historischen Entwicklung unseres Landes sind, nichtsdestoweniger bis heute eine Belastung des nationalen Selbstbewusstseins verursachen. Man kann das nicht ungeschehen machen, jedoch richtig einordnen, wie das Papst Benedikt XVI bei seinem Besuch in Auschwitz getan hat. Vor der Weltöffentlichkeit erklärte er: „Ich komme als Sohn des Volkes, über das eine Schar von Verbrechern mit lügnerischen Versprechungen, mit der Verheißung der Größe, des Wiedererstehens der Ehre der Nation und ihrer Bedeutung, mit der Verheißung des Wohlergehens und auch mit Terror und Einschüchterung Macht gewonnen hatte, sodaß unser Volk zum Instrument ihrer Wut des Zerstörens und des Herrschens gebraucht und missbraucht werden konnte.“

Die Weimarer Reichsverfassung – Fortschreibung und nicht Neugründung

Die Abdankung des Kaisers und der Reichsfürsten am 9. November 1918 änderte am staatsrechtlichen Bestand des Reiches nichts. Es gab sich am 11. August 1919 lediglich eine neue Verfassung, die aber ausdrücklich die Kontinuität in staatsrechtlicher Hinsicht betont. In ihrem Art. 178 wird zwar die Verfassung vom 16. April 1871 aufgehoben, die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben jedoch in Kraft, soweit ihnen diese neue Verfassung nicht entgegensteht. Diese Weimarer Reichsverfassung ist auch entgegen landläufiger Auffassung durch die Nationalsozialisten nicht aufgehoben worden, vielmehr ließ sich Hitler innerhalb des Verfassungsrahmens Vollmachten geben, die ein diktatorisches Regime ermöglichten. Eine förmliche Aufhebung der Verfassung war somit nicht notwendig, und wurde auch nicht vorgenommen.

Das Grundgesetz – ebenfalls Fortschreibung und nicht Neugründung

Unser Grundgesetz vom 23. Mai 1949 hat nicht etwa einen neuen Staat aus der Taufe gehoben, sondern hat dem keineswegs als Völkerrechtssubjekt untergegangenen Deutschen Reich nur zum zweiten Mal eine neue Verfassung gegeben, worauf das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung von Anfang an immer wieder hingewiesen hat, und was schon die Meinung der Mehrheit der Mitglieder des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee im August 1948 war. In ihren Grundzügen weist die heutige Verfassung auch große Ähnlichkeit mit ihren Vorgängerinnen auf. So ist Deutschland weiterhin ein Bundesstaat, was ja nun auch in seinem Namen zum Ausdruck kommt. Das Grundgesetz ist auch nicht nur der bloße Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Diktatur, sondern es ist eben die Fortschreibung der deutschen Verfassungstradition und damit eo ipso das Gegenteil der nationalsozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung. Aus der konstitutionellen Monarchie von 1871 hat sich in den vergangenen 150 Jahren nun die parlamentarische Demokratie entwickelt, die wir auch gegen alle Angriffe von innen wie von außen verteidigen wollen. Perstet et aeterna pace fruatur (es bestehe fort und erfreue sich ewigen Friedens), wollen wir also unserem Lande wünschen. Denn wir haben allen Grund, auf unsere Vorfahren stolz zu sein, die dieses Land in der Tradition von Humanismus und Aufklärung geschaffen und entwickelt haben.







Der deutsche Pazifismus

Da Ist er wieder, der deutsche Pazifismus. Die Weigerung der SPD, trotz Regelung im Koalitionsvertrag der Anschaffung von Kampfdrohnen zuzustimmen, ist ja nur mit dem tief verinnerlichten Pazifismus linker und kirchlicher Kreise nicht nur in dieser Partei zu erklären. Krieg bedingt ein Ja zum töten. Das ist nicht schön, aber eben unumgänglich. Deswegen kann nur ein Pazifist daran Anstoß nehmen, daß eine ferngesteuerte unbemannte Drohne von ihrem Bedienungspersonal ohne persönliches Risiko eingesetzt werden kann, auch zum zielgenauen Abfeuern tödlicher Waffen. Für den Pazifisten wird damit die „Hemmschwelle zum Töten“ herabgesetzt, für den verantwortungsvollen Politiker oder General das Leben der eigenen Soldaten im Gefecht geschützt. Realpolitik ist eben kein Wunschkonzert. Doch woher kommt dieser realitätsfremde Pazifismus eigentlich?

Ist der Pazifismus relgiös, vor allem christlich begründet?

Pazifisten sind schnell mit der Bibel zur Hand, auch wenn sie sonst vielleicht gar nicht religiös sind. Denn das fünfte Gebot (nach christlicher Zählung) lautet nun einmal unmissverständlich: „Du sollst nicht töten“. Wirklich?

Ein Blick in die Urtexte und ihre Übersetzungen

In der Tat heißt es in allen deutschen Bibelübersetzungen so. Töten ist aber ein umfassender Begriff für alle Tötungshandlungen, gleichgültig in welcher Absicht, in welcher Weise, in welcher Situation, und auf welcher Grundlage, etwa Rechtsgrundlage. Das Wort beschreibt den Vorgang von seinem Erfolg her, also final. Jede Tätigkeit, die zum Tode eines Lebewesens führt, ist ganz allgemein gesprochen, Tötung. Das gilt für die fahrlässige Tötung, etwa durch den unachtsamen Kraftfahrer im Straßenverkehr wie für den Mörder, der jemanden heimtückisch aus niedrigen Beweggründen getötet hat. Das gilt für den Henker, der das Todesurteil eines ordentlichen Gerichts vollstreckt ebenso wie für den Soldaten, der im Gefecht den feindlichen Soldaten tötet. Weil das so ist, haben alle Sprachen auch unterschiedliche Worte für diese unterschiedlichen Sachverhalte entwickelt. So kennen wir in der deutschen Sprache neben dem Wort „töten“, das gewissermaßen den Oberbegriff für alle Formen und Umstände von Tötungshandlungen darstellt, zum Beispiel das Wort „hinrichten“ für die Tötungshandlungen des Henkers, oder auch das Wort „morden“ für die Tötung eines Menschen unter den Bedingungen, die unser Strafgesetzbuch in § 211 definiert, etwa die Heimtücke oder die niedrigen Beweggründe. Sowohl in rechtlicher als auch in ethischer Hinsicht gibt es hier also bedeutende Unterschiede. Gäbe es diese sprachliche Differenzierung nicht, so wäre es mindestens schwer, wenn nicht nahezu unmöglich, auch in der Sache zu differenzieren. Die Sprache gibt den Dingen einen Namen. An diesem Namen erkennen wir die Natur der Dinge.

Die Regeln der Flüsterpost

Es ist daher durchaus sinnvoll und zweckmäßig, die deutsche Übersetzung des fünften Gebots einmal auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dazu zum hebräischen Urtext und seinen Übersetzungen erst in das Altgriechische, dann in das Lateinische und später in das Deutsche zu gehen. Dabei kann passieren, was wir aus dem beliebten Kinderspiel „Flüsterpost“ alle kennen.

Was schrieb Moses?

Das fünfte – nach jüdischer Zählung sechste – Gebot findet sich im zweiten Buch Mose, Exodus, 20,13, je nach späterer Übersetzung auch 20,15. Im hebräischen Urtext findet sich das Wort „ratzach“ bzw. „ratsah“, je nach phonetischer Umschrift des hebräischen Alphabets, das wir hier an dieser Stelle aus praktischen Gründen nicht wiedergeben. Zum philologischen Verständnis ist das auch nicht unbedingt erforderlich. Aus den gleichen Gründen werden nachstehend die griechischen Vokabeln in phonetischer Umschrift wiedergegeben. Die zitierte Vokabel aus dem hebräischen Urtext bedeutet jedoch „morden“. Töten in seiner allgemeinen Bedeutung wird im hebräischen durch das Verb „harag“ ausgedrückt. Wir stellen also fest, daß Moses, nach jüdischer und christlicher Glaubensgewissheit, Gott selbst, formuliert hat: „Du sollst nicht morden.“ Das Alte Testament, also der Teil der Bibel, der vor dem Wirken Jesu Christi entstanden ist, aber nach seiner eindeutigen Weisung voll und ganz Teil seiner göttlichen Offenbarung ist, dieses Alte Testament enthält eben auch die zehn Gebote. Nachdem insbesondere durch das Wirken des Apostels Paulus die Ausbreitung des Christentums nicht auf das Volk der Juden beschränkt werden, sondern alle Völker dieser Erde zum christlichen Glauben bekehrt werden sollten, wie das auch Jesus selbst angeordnet hat, mußte natürlich das Alte Testament in die damaligen Verkehrssprachen übersetzt werden. Das war in erster Linie das Altgriechische, das in der hellenistisch gewordenen Welt des vorderen Orients gewissermaßen Lingua Franca war. Hinzu kam mit Blick auf die Verbreitung des Glaubens nach Westen die Staats- und Verkehrssprache des römischen Reichs, Latein.

Die erste Übersetzung ist noch richtig

Die bedeutendste Übersetzung des Alten Testaments in das Altgriechische ist die sogenannte Septuaginta. Dort wird in Kapitel 20, Vers 15 des zweiten Buch Mose dieses Gebot formuliert mit „ou phoneuseis“ (phonetisch). Und das heißt: „Du sollst nicht morden“. Denn „phoneo“ heißt nun einmal Mörder sein oder morden. Für den allgemeinen, eher neutralen Begriff für töten stehen andere Vokabeln, wie etwa „thanateo, diaseio, apokteino, skotono“. Man erkennt daran, daß die wörtliche Übersetzung häufig nicht weiterhilft, sondern eine Herleitung aus dem Textzusammenhang erforderlich ist. Denn nicht selten haben gerade Vokabeln aus den alten Sprachen mehrere, zum Teil sich sogar  wechselseitig ausschließende Bedeutungen.

Die zweite Übersetzung ist schon mehrdeutig

Grundlage für die Übersetzung in die lateinische Sprache war neben der verbreiteten Septuaginta auch der hebräische Urtext, soweit dem jeweiligen Übersetzer bekannt und auch geläufig. Die bedeutendste lateinische Übersetzung stammt von dem Kirchenlehrer Hieronymus und ist unter dem Namen Vulgata bekannt. Dort heißt es im zweiten Buch Mose, Kapitel 20, Vers 13: „non occides“. Die Vokabel „occidere“ kann je nach Sachzusammenhang einfach „töten“ bedeuten, etwa in der Schlacht, aber auch das verwerfliche einer Tötungshandlung zum Ausdruck bringen, und damit „morden“ bedeuten. Ebenso sind zunächst die Begriffe „necare“, Interficere“ oder „iugulare“ mit „töten“ zu übersetzen, können aber im Sachzusammenhang aber auch anders gelesen werden.

Die dritte Übersetzung ist falsch

Erst in der Luther-Bibel findet sich die Formulierung: „Du sollst nicht töten“. Seither lautet das fünfte Gebot in deutscher Sprache eben: „Du sollst nicht töten“ und nicht: „Du sollst nicht morden.“ Daß Luther dies bewußt so getan hat, etwa um jeden Tötungsakt, auch den staatlichen mittels Gerichtsurteil oder durch die Hand des Soldaten am Feinde, zur Sünde zu erklären, muß bezweifelt werden. Denn bekanntlich hat Luther dem Staat durchaus das Schwert in die Hand gegeben. Und er hat in seiner Schrift: „Ob die Kriegsleute in seligem Stande sein können“ aus dem Jahre 1526 die Kriegführung unter gewissen Umständen gebilligt. Philipp Melanchthon hat in Art. 16 der Confessio Augustana denn auch erklärt, daß Christen ohne Sünde im Obrigkeits-, Fürsten- und Richteramt sein mögen, nach kaiserlichen und anderen üblichen Rechten urteilen und Recht zu sprechen, Übeltäter mit dem Schwert zu bestrafen, rechtmäßige Kriege zu führen, zu streiten etc. Demnach war Luther jedenfalls kein Pazifist.

Töten oder morden – Recht oder Verbrechen

Die Frage der richtigen Übersetzung „töten“ oder „morden“ ist gerade hinsichtlich der christlichen Bewertung des Krieges und der Soldaten von entscheidender Bedeutung. Denn ein absolutes Tötungsverbot ließe keinen Raum für staatliche Gewaltanwendung, insbesondere nicht im Kriege. Es würde bei radikaler Auslegung sogar die Tötung im Wege der Notwehr oder Nothilfe ausschließen.

Was hat Jesus dazu gesagt?

Für den Christen ist insoweit die höchste Autorität natürlich Christus selbst. Schauen wir nach im Neuen Testament bei Lukas, Kapitel 3, Vers 14. Die Stelle beginnt damit, daß ihn (Jesus) Soldaten fragten: „Was sollen wir tun?“ Die Antwort lautet im griechischen Text: „medena diaseisete, mede sykophantesete“(wiederum phonetisch). Der Evangelist Lukas war ein gebildeter Mann und in der hellenistischen Welt zu Hause. Er benutzte die griechische Sprache. Wir können also davon ausgehen, daß er geschrieben hat, was er auch sagen wollte. Die Vokabel „diasein“ ist natürlich wie fast alle griechischen Vokabeln mehrdeutig und daher aus dem Sachzusammenhang heraus auszulegen. In der Grundbedeutung „heftig schütteln“ kann sie in diesem Zusammenhang nur bedeuten: „jemanden etwas heftig abpressen“, was hinsichtlich des Verhaltens von Soldaten im Krieg zu damaliger Zeit ohne weiteres mit „plündern“ übersetzt werden kann, zumal es im nächsten Halbsatz heißt, sie sollten mit ihrem Sold zufrieden sein. Die weitere Aufforderung, „mede sykophantesete“, zu deutsch niemanden falsch zu beschuldigen, mag aus heutiger Sicht schwer verständlich sein, könnte aber im Hinblick auf die Rechtspflege der damaligen Zeit, in der Soldaten eben auch zu polizeilichen Zwecken eingesetzt wurden, durchaus ebenfalls dahingehend verstanden werden, daß die Soldaten eben nicht durch unredliches Handeln ungerechtfertigte persönliche Vorteile anstreben sollten. In der lateinischen Vulgata finden wir dann an dieser Stelle die Aufforderung Christi an die Soldaten übersetzt mit: „neminem concutiatis, neque calumniam faciatis“. Concutere heißt erschüttern, schütteln, erschrecken, ängstigen. In diesem Zusammenhang also durchaus auch ein Verhalten gegenüber der Bevölkerung in einem eroberten Gebiet, das in der Abnötigung von Wirtschaftsgütern, sprich: plündern, besteht. Die zweite Aufforderung, keine falschen Anschuldigungen zu machen, ist hier vom Altgriechischen wörtlich ins Lateinische übertragen worden. Vor allem aber finden wir in der Antwort Jesu an die Soldaten nicht den mindesten Hinweis darauf, daß er ihre Kernaufgabe, den Feind im Gefecht zu töten, auch nur missbilligt, geschweige es ihnen verbietet. Das nimmt er vielmehr hin, er bedingt sich aber ein diszipliniertes Verhalten aus, das die Ausübung von Gewalt auf den eigentlichen militärischen Zweck beschränkt. Daß die Menschen untereinander Gewalt anwenden, nimmt er offenbar jedenfalls im staatlichen Bereich hin.

Die Bibel kennt den Pazifismus nicht. Das fünfte Gebot begründet ihn nicht.

Man mag mit allerlei Erwägungen den Pazifismus erklären oder begründen können. Aus der Bibel herleiten kann man ihn jedoch nicht. Gute Bibelübersetzungen sollten auch zum Urtext zurückkehren. Das läßt sich auch zwanglos aus dem achten Gebot herleiten. „Du sollst nicht lügen“, bzw. „Du sollst nicht falsch Zeugnis ablegen wider deinen Nächsten“, und was der mehr oder weniger urtextnahen Formulierungen mehr sind. Es ist schlicht und einfach das Wahrheitsgebot. Und an dieses sollte sich der redliche Übersetzer halten. So aber ergibt sich der fatale Eindruck, daß gewisse Theologen schon mit der Übersetzung ihre theologische Überzeugung vermitteln wollen. Der theologisch begründete Pazifismus steht jedenfalls auf tönernen Füßen. Die Gewaltanwendung als Ultima Ratio des Staates indessen läßt sich zwanglos auch aus der Bibel begründen, sowohl aus dem Alten wie auch aus dem Neuen Testament.


Richtigstellung

Unser derzeitiger Bundespräsident, der bisher schlechteste, hat bekanntlich zum 30. Jahrestag der Wiedervereinigung Deutschlands eine Ansprache gehalten, die von Geschichtsklitterungen, ja von Geschichtsfälschungen, nur so strotzt. Allerdings beweist er damit nicht nur seine intellektuelle Mittelmäßigkeit, sondern auch seine feste Verankerung im politisch-medialen Establishment unserer Zeit. Dazu gehört es ja, das Zweite Kaiserreich von 1871-1918 komplett in die Tonne zu treten.

Geschichtsfälschung von Amts wegen

Zu den vielen Unwahrheiten – angesichts der akademischen Bildung des Herrn Präsidenten, immerhin ist der Mann promovierter Jurist, muß man davon ausgehen, daß er diese wissentlich vorgetragen hat, mithin gelogen hat – gehört auch die Behauptung: „Katholiken, Sozialisten, Juden galten als Reichsfeinde, wurden verfolgt, ausgegrenzt, eingesperrt, Frauen von politischer Mitbestimmung ausgeschlossen.“ Davon ist nichts, zumindest in dieser Allgemeinheit, richtig. Beispielhaft will ich mich im folgenden mit der Lage der Juden im Kaiserreich befassen.

Die Mär von der Judenverfolgung schon im Kaiserreich

Der Begriff der Verfolgung legt gerade angesichts der Verbrechen des Nationalsozialismus nahe, daß Juden während des Kaiserreichs pogromartige Drangsalierungen erdulden mußten. Davon kann nicht entfernt die Rede sein. Nicht ein einziger Fall ist bekannt geworden, in dem jemand allein deswegen, weil er Jude war, verfolgt, eingesperrt, misshandelt oder getötet worden wäre. Schon deswegen ist diese Formulierung des Herrn Präsidenten eine Unverschämtheit gegenüber seinem Volk, das ja schließlich in seiner übergroßen Mehrheit immer noch von den Leuten abstammt, denen er die Verfolgung der Juden wahrheitswidrig zur Last gelegt. Daß sie gewissermaßen amtlich zu Reichsfeinden erklärt worden wären, ist eine ebenso dreiste Lüge und findet selbstverständlich in der Geschichte nicht den Hauch einer Bestätigung.

Wie es denn gewesen ist…

Kommen wir also zur angeblichen Ausgrenzung. Tatsächlich ist in der Reichsverfassung von 1871 nachzulesen, daß die Juden gleichberechtigte Staatsbürger des Reiches sind, denn sie enthält für keine  Minderheit unter den Staatsangehörigen irgendwelche Beschränkungen. Anders war dies noch in der preußischen Verfassung von 1850, welche den Juden den Zugang zu höheren Staatsämtern und den Offiziersrängen versagte. Tatsächlich waren Juden nicht nur in der Wirtschaft häufig sehr erfolgreich, vor allem im Bankwesen. Legendär ist Bismarks Bankier Gerson von Bleichröder, der in seiner Person beweist, daß sogar der Aufstieg in den Adel möglich war. Der jüdische Reeder Albert Ballin, Gründer der legendären Hapag, stand bei Kaiser Wilhelm II in hohem Ansehen. Eduard von Simson machte nicht nur in der Politik Karriere und stieg bis zum Präsidenten des Deutschen Reichstages auf, um anschließend Präsident des Reichsgerichts zu werden. Seine jüdische Herkunft war für Siegfried Sommer, Schulfreund des Kaisers, kein Hindernis. Er brachte es zum Präsidenten eines Oberlandesgerichts. Der Kaiser selbst beteiligte sich mit einer namhaften Summe an der Ausstattung einer Berliner Synagoge. Er entließ sogar seinen Hofprediger, weil ihm dessen penetranter Antisemitismus zu viel geworden war. Die große Zahl der jüdischen Offiziere im Ersten Weltkrieg, die proportional nicht geringer war, als ihrer christlichen Kameraden, insbesondere bei den Reserveoffizieren, spricht für sich.

Natürlich hatte das auch seine Schattenseiten. Von einer vollständigen gesellschaftlichen Gleichstellung konnte noch nicht die Rede sein, trotz vieler glänzender Karrieren und der gesellschaftlichen Stellung jüdischer Bürger. Berühmt geworden ist die Geschichte des unglücklichen Liebespaares Wilhelm und Herta Isenbart. Herta, Tochter eines jüdischen Kaufmannes, verheiratet mit dem wesentlich älteren jüdischen Bankier Carl Pringsheim, verliebte sich als dessen Witwe in den schneidigen Kavallerieoffizier Oberst Wilhelm Isenbart, der ihren Reizen so nachhaltig erlag, daß er sich von seiner Ehefrau scheiden ließ und nun Herta ehelichte. Das hatte für beide gesellschaftliche Folgen. Hertas Familie verstieß sie, fand sie jedoch hinsichtlich des Pflichtteils nach ihrem verstorbenen Ehemann mit der gewaltigen Summe von 12 Millionen Goldmark ab. Auch Oberst Isenbart wußte, was er zu tun hatte. Er ging zu seinem Kaiser, bat um seinen Abschied, der ihm auch gewährt wurde, allerdings mit der gleichzeitigen Beförderung zum Generalmajor. Ihrer unglücklichen Liebe zu ihrem früh verstorbenen Mann setzte Herta dann ein Denkmal in Gestalt des heutigen Schlosshotels Bühlerhöhe im Schwarzwald, das sie als Erholungsheim für alte und kranke Generale errichtet hatte.

Licht und Schatten

Unbeschadet dessen ist festzuhalten, daß gerade im Bereich der Kultur von einer Gleichstellung gesprochen werden muß. Die Vielzahl der berühmten Künstler und Intellektuellen wie Martin Buber, Albert Einstein, Sigmund Freud, Max Liebermann, Gustav Mahler oder Walter Rathenau spricht für sich. Auf den preußischen Gymnasien waren Juden im Jahr 1906 um das sechsfache überrepräsentiert. Daß auf der anderen Seite Männer wie Richard Wagner einem wüsten Antisemitismus frönten, gehört natürlich auch zur vollen Wahrheit. Von einer generellen Ausgrenzung, wie sie der aktuelle Bundespräsident seinem Volk weismachen will, konnte allerdings nicht entfernt die Rede sein.

Was bleibt, ist die schlichte Tatsache, daß die Juden wie andere Minderheiten auch, sich selbst von der nichtjüdischen Welt abgegrenzten. Das war ihrer exklusiven Religion geschuldet, die nun einmal grundsätzlich nur geborene Juden kennt. Zwar ist es nicht ausgeschlossen, zum Judentum zu konvertieren, jedoch ist es schwierig, insbesondere mit einem langwierigen, nahezu akademischen Studium der Religion verbunden. Ganz anders bekanntlich im Christentum, das als missionierende Religion die Taufe von Konvertiten nach relativ kurzer Einweisung über Glaubensgrundsätze zuläßt, ganz zu schweigen vom Islam, dem man durch schlichte Erklärung, Allah als alleinigen Gott anzuerkennen, angehört, soweit man die Religion nicht von seinen Eltern „ererbt“ hat. Eine gewisse Abgrenzung, die natürlich spiegelbildlich auch eine gewisse Fremdheit nach sich zog. Fremdes indessen ist dem Menschen in aller Regel erst einmal suspekt. Von einer Ausgrenzung im Sinne einer Abwertung als Mensch kann indessen nicht die Rede sein.

Wenn oben gelogen wird, muß unten die Wahrheit benannt werden

Angesichts dieser präsidialen Geschichtsklitterung erscheint es notwendiger denn je, den jungen Leuten in unserem Land, die ohnehin kaum noch Geschichtskenntnisse haben, und wenn, dann derartig falsche, wie sie Steinmeier e tutti quanti vermitteln, immer wieder die historische Wahrheit nahe zu bringen. Denn so wie es junge Menschen belasten muß, wenn sie erfahren, daß einer ihrer Vorfahren in der Familie als Mörder unter dem Fallbeil geendet ist, so muß es eine Generation belasten, wenn sie hört, daß eine der Generationen vor ihnen einer Menschenfeindlichkeit frönte, die sich in Verfolgung, Ausgrenzung und Freiheitsberaubung gegenüber Minderheiten äußerte. Genau das scheint mir aber die Absicht dieser selbst ernannten Volkserzieher, in Wahrheit aber Volksverdummer, zu sein. Mit dem Amtseid des Bundespräsidenten, wonach er auch Schaden von seinem Volk abzuwenden hat, ist das jedenfalls nicht vereinbar. Bisweilen bedauert man, daß solche Verstöße gegen die Amtspflicht nicht den Staatsanwalt auf den Plan rufen können.





Vom Nutzen der Geschichte

Konservative bewahren nun einmal gerne, was des Bewahrens wert ist. Die Übersetzung des lateinischen Wortes conservare lautet nun einmal: bewahren. Das unterscheidet sie von denen, die sich den Generationen ihrer Vorfahren in jeder Hinsicht überlegen dünken und nur schätzen, was sie selbst in ihrer Generation ersonnen haben. Und so läuft der Konservative schon einmal Gefahr, sich allzu sehr an der Vergangenheit zu orientieren und ihre Wiederkehr zu wünschen. Das ist ja wohl auch der Hintergrund um die Diskussionen über das Politikverständnis Alexander Gaulands, dem man nachsagt, Bismarck nicht nur zu bewundern, sondern seine politischen Rezepte auf heute anwenden zu wollen. Ob das wirklich so ist, weiß ich nicht, muß es aber bezweifeln.

Der Maßstab zur Bewertung des Handelns früherer Generationen

Denn generell kann unsere Zeit nicht mit den Maßstäben vergangener Zeiten gemessen werden, ebenso wenig wie man die Maßstäbe unserer Zeit an vergangene Zeiten anlegen kann. Es ist ja gerade der grundlegende Mangel an historischem Verständnis vieler Zeitgenossen, daß sie vergangene Zeiten mit den Maßstäben unserer Zeit zu bewerten suchen. So kann man die außenpolitische Klugheit Bismarcks bewundern, muß jedoch feststellen, daß sie so nur unter jenen Umständen zum Erfolg führen konnte, die Bismarck eben vorfand. So wird man Kaiser Friedrich II, dessen Regierung für das hohe Mittelalter aus unserer Sicht verblüffend fortschrittlich war, sicherlich loben dürfen, jedoch keineswegs als Maßstab für gutes Regieren in unserer Zeit heranziehen können. Und so wird man die in gewisser Weise liberale Weltsicht des preußischen Königs Friedrichs des Großen ebenso wie seine Regierungskunst auch in wirtschaftspolitischer Hinsicht loben müssen. Als absolutistischer Fürst indessen kann er natürlich nicht Vorbild demokratisch gewählter Kanzler und Präsidenten sein. Und so wird man die griechischen Philosophen bewundern, obgleich ihnen die Sklaverei selbstverständlich war. Das klassische Altertum wegen seiner grundlegend anderen gesellschaftspolitischen Verhältnisse auf den Müllhaufen der Geschichte zu werfen, wird keinem vernünftigen Menschen einfallen, auch wenn unsere Universitäten derzeit von Zeitgenossen bevölkert werden, die alle Erkenntnisse und Leistungen der europäischen Zivilisation unter dem Blickwinkel der Verbrechensgeschichte betrachten und am liebsten aus dem Gedächtnis tilgen möchten.

Vom Wert des historischen Wissens

Und dennoch ist die Kenntnis der Geschichte unverzichtbar. Das geflügelte Wort von Theodor Heuss: „nur wer weiß, wo er herkommt, weiß wohin er geht“, ist zeitlos gültig. Leider ist diese Erkenntnis heute nicht mehr Allgemeingut. Die Deutschen unserer Zeit dürften die geschichtsloseste Generation sein, die seit dem Beginn mündlicher und schriftlicher Überlieferungen in diesem Lande lebt. Daß es dennoch Vergangenheitsnostalgiker gibt, die das andere Ende der Skala markieren, kann nur Zeitgenossen irritieren, denen Meinungsvielfalt ein Greuel ist. Das richtige Verständnis von Geschichte formuliert mit der ihm eigenen Sprachgewalt Friedrich Schiller in seiner Jenaer Antrittsvorlesung vom 26. Mai 1789, die er unter die Überschrift gestellt hat: „Was heißt und zu welchem Ende studiert man Universalgeschichte?“ In der Zusammenfassung seiner Gedanken am Ende der Vorlesung heißt es über die Geschichte:

„Sie heilt uns von der übertriebenen Bewunderung des Altertums und von der kindischen Sehnsucht nach vergangenen Zeiten; und indem sie uns auf unsere eigenen Besitzungen aufmerksam macht, läßt sie uns die gepriesenen goldenen Zeiten Alexanders und Augusts nicht zurückwünschen. Unser menschliches Jahrhundert herbeizuführen, haben sich – ohne es zu wissen oder zu erzielen – alle vorhergehenden Zeitalter angestrengt. Unser sind alle Schätze, welche Fleiß und Genie, Vernunft und Erfahrung im langen Alter der Welt endlich heimgebracht haben. Aus der Geschichte erst werden Sie lernen, einen Wert auf die Güter zu legen, denen Gewohnheit und unangefochtener Besitz so gern unsere Dankbarkeit rauben: kostbare teure Güter, an denen das Blut der Besten und Edelsten klebt, die durch die schwere Arbeit so vieler Generationen haben errungen werden müssen! Und welcher unter Ihnen, bei dem sich ein heller Geist mit einem empfindenden Herzen gattet, könnte dieser hohen Verpflichtung eingedenk sein, ohne daß sich ein stiller Wunsch in ihm regte, an das kommende Geschlecht die Schuld zu entrichten, die er dem vergangenen nicht mehr abtragen kann? Ein edles Verlangen muß in uns entglühen, zu dem reichen Vermächtnis von Wahrheit, Sittlichkeit und Freiheit, das wir von der Vorwelt überkamen und reicht vermehrt an die Folgewelt wieder abgeben müssen, auch aus unseren Mitteln einen Beitrag zu legen und an dieser unvergänglichen Kette, die durch alle Menschengeschlechter sich windet, unser fliehendes Dasein zu befestigen“.

Unsere historische Verpflichtung

Wir sind also dazu aufgerufen, uns die Geschichte anzueignen, die Leistungen unserer Vorfahren zu schätzen, ihre Fehler nicht zu wiederholen und auf dem aufzubauen, was sie geschaffen und uns überlassen haben, damit unsere Nachkommen fortführen können, was wir Ihnen übergeben werden. Wäre das nur dies, was Generationen vor uns geschaffen haben, ohne daß wir es fortgeführt, vervollständigt und verbessert hätten, müßten sich unsere Nachkommen des Unverstandes ihrer unmittelbaren Vorfahren schämen.


Wollen Sie sich informieren? Meiden Sie Tagesschau und heute!

Die Nachricht, die nicht in den Hauptnachrichtensendungen des öffentlich.rechtlichen Rundfunks gebracht wurde

Am Freitagmorgen kam es bundesweit zu Abseilaktionen von Autobahnbrücken durch sogenannte Umweltaktivisten – richtig: Linksextremisten -, unter anderem von „Extinction Rebellion“, der sattsam bekannten ökomarxistischen, durchaus gewaltaffinen Bewegung unter dem Motto: „Block Friday“. Wie passend, daß gleichzeitig der Einzelhandel eine bundesweite Rabattaktion unter dem aus Amerika importierten dümmlichen Motto „Black Friday“ durchführte. Ob die wackeren Verkaufsstrategen im deutschen Einzelhandel sich vielleicht Gedanken darüber gemacht haben, daß der historische Schwarze Freitag von 1929 das größte Weltwirtschaftsdesaster aller Zeiten nach sich gezogen hat, wage ich einmal zu bezweifeln. Bildung und Kultur sind im allgemeinen keine nachgefragten Kompetenzen von Marketing-Experten. Aber zurück zum Thema.

Nachdem es schon im Oktober eine derartige Blockade- und Abseil-Aktion auf der A3 zwischen Idstein und Bad Camberg gegeben hatte, die einen urplötzlichen Stau nach sich zog, dessen Ende ein Autofahrer eben zu spät bemerkte und sich beim dadurch unausweichlich gewordenen Auffahrunfall lebensgefährlich verletzte, musste wohl von den Ökomarxisten nachgelegt werden. Der verletzte Autofahrer liegt im Übrigen immer noch auf der Intensivstation. Nun aber traf es gleich sieben Autobahnen, nämlich die A7 zwischen Kassel-Ost und Kassel Mitte, die A485 bei Gießen, die A4 bei Dresden, die A2 bei Braunschweig und bei Hannover, die A 20 bei Tribsees in Mecklenburg-Vorpommern und die A7 bei Schleswig. In jedem dieser Fälle seilten sich Angehörige dieser kriminellen Gruppe von Autobahnbrücken ab und blockierten damit den Verkehr. Ihr Ziel kommunizieren sie auch ganz offen. Der Autoverkehr soll schlicht und einfach weg, wie man sich da auszudrücken pflegt. Die Verhinderung des Baus einer Autobahn durch den Dannenröder Forst ist lediglich das plakativ in den Vordergrund gestellte Nahziel, das wegen seines vorgeblich dem Naturschutz dienen sollenden Ziels vor allem naive Naturschützer zur Unterstützung der Öko-Terroristen motivieren soll. Das klappt ja auch.

Das Ziel der ökomarxistischen Terroristen

Es handelt sich also um die Durchsetzung eines radikalen gesellschaftlichen Umbaukonzepts mit kriminellen Methoden, was für Extremisten aller Art typisch ist. Im vorliegenden Falle eben für Linksextremisten.

Das Schweigen der objektivsten und seriösesten Medien, die wir jemals hatten

Noch bemerkenswerter als der Vorgang an sich ist indessen seine Behandlung in den Hauptnachrichtensendungen des deutschen Fernsehens. Weder heute um 19:00 Uhr noch Tagesschau um 20:00 Uhr erwähnten diese kriminelle Aktion auch nur mit einem Wort, von ausführlicher Berichterstattung, die ein so ungeheuerlicher Vorgang eigentlich erzwingt, ganz zu schweigen. Nichts, niente, rien. Man stelle sich vor: in halb Deutschland werden gleichzeitig sieben Autobahnen in krimineller Weise blockiert, es entstehen erhebliche Gefahren für Leib und Leben, von erheblichen Verkehrsstaus ganz abgesehen. Für die Redaktionen der Hauptnachrichtensendungen der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, die für sich in Anspruch nehmen, den gesetzlichen Informationsauftrag als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge zu erfüllen, diese Garanten der Grundversorgung mit sachlicher und richtiger Information, ohne die Demokratie einfach nicht funktionieren kann, für diese maßgeblichen Meinungsbildner ist ein solcher Vorgang nicht berichtenswert! Im Laufe des Tages konnten jedoch aufmerksame Rundfunkhörer jedenfalls in Bayern davon erfahren. Anders ein Teil der unabhängigen Medien. Immerhin berichtete Bild online ausführlich, sodaß man erwarten kann, daß dies auch in der gedruckten Ausgabe morgen zu lesen sein wird. Natürlich findet man den Vorgang auch in seriösen alternativen Internet-Medien wie Tichys Einblick.

Was wäre gewesen wenn….

Ist schon die Tatsache an sich erstaunlich, daß ein solcher Vorgang mit keinem Sterbenswörtchen in den Hauptnachrichtensendungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens erwähnt wird, so wird die Sache noch bemerkenswerter, wenn man sich nur ein paar Sekunden lang vorstellt, statt einer linksextremistischen Organisation hätten irgendwelche Vollpfosten aus der rechtsextremistischen Ecke ihren Forderungen mit einer solchen Aktion öffentliche Aufmerksamkeit verschafft. Nicht nur, daß die Hauptnachrichtensendungen sich der Sache ausführlich angenommen hätten, es wären anschließend die üblichen Sondersendungen („Brennpunkt“) gefolgt. Natürlich nicht ohne die üblichen Schuldzuweisungen an die AfD und die Forderung, die Mittel für den „K(r)ampf gegen Rechts“ drastisch zu erhöhen.

Was ist eigentlich mit dem „Kampf gegen Links“?

In diesem Zusammenhang fragt man sich als Bürger und Steuerzahler, ob man mit seinen Steuern vielleicht auch einen „Kampf gegen Links“ mitfinanziert, so es ihn denn überhaupt gibt. Es gibt ihn natürlich nicht, und noch viel weniger Finanzmittel dafür. Die Herrschaften von Extinction Rebellion, Ende Gelände und wie diese linken Kriminellen sich sonst so zu bezeichnen pflegen, können ruhig schlafen und am nächsten Morgen frisch und munter an die nächste gemeingefährliche Straftat gehen. Angesichts der offenbar auf niedrigstem Level betriebenen Beobachtung durch Kriminalpolizei und Verfassungsschutz müssen sie auch nicht ernsthaft mit Entdeckung, Verhaftung und Bestrafung rechnen. Und so können sie sich weiter auch nicht ganz zu Unrecht als diejenigen fühlen, die eigentlich nur etwas robust exekutieren, was die linksgrüne Mehrheit in Politik und Medien ohnehin will. Und so arbeiten sie weiter an ihrem Ziel, das der leider zu früh davongegangene Professor Sieferle so treffend formuliert hat: finis, Germania.

Aus dem Rathaus von Schilda

Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona Virus werden seit Beginn des Herbstes in atemberaubendem Tempo und unglaublichem Ausmaß verschärft. Daran haben wir uns gewöhnt. Man schaut sich inzwischen schon mit der Gelassenheit des Naturforschers die Debatten im Deutschen Bundestag zu diesem Thema an. Mit Gleichmut nimmt man aus den Nachrichten zur Kenntnis, was man nicht ändern kann und staunt allenfalls über den Einfallsreichtum der Kanzlerin und ihrer Ministerpräsidenten. Damit die Ergebnisse dieser Kungelrunde, die in der Verfassung gar nicht vorgesehen ist, irgendwie einen legalen Anstrich bekommen können, hat man nun das sogenannte dritte Bevölkerungsschutzgesetz gegen die Bedenken einer Reihe von prominenten Verfassungsjuristen und des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages im Schnellverfahren beschlossen.

Man informiert sich aus erster Hand….


Dazu gab es dann heute eine Regierungserklärung mit anschließender Debatte, wie üblich. Natürlich hielt sich die Kritik an den Maßnahmen der BePaZ (besten Politiker aller Zeiten) in Grenzen und kam natürlich vorwiegend von der Reinkarnation der NSDAP, jedenfalls in der Einstufung der Verfechter des Wahren, Guten und Schönen. Da ich mir das selbständige Denken immer noch nicht abgewöhnen kann, auch wenn das Merkel, Söder, Kleber und Restle gerne hätten, fiel mir dabei etwas auf.

...und kommt aus dem Staunen nicht heraus…

Die Abgeordneten im Plenarsaal ebenso wie die Politiker auf der Regierungsbank saßen dort im empfohlenen Abstand von rund eineinhalb Metern. So gut wie keiner von ihnen trug einen Mund/Nasenschutz, allgemein auch Alltagsmaske genannt. Ging jedoch jemand von seinem Platz im Plenarsaal nach vorne zum Rednerpult, so wurde die Maske aufgesetzt, am Rednerpult aber wieder abgenommen. Der Weg vom Abgeordnetensitz zum Rednerpult vergrößerte also den Abstand zu den übrigen Abgeordneten. Dennoch war auf diesem Weg offensichtlich Maskenpflicht angeordnet, ebenso wie natürlich auf dem Weg vom Rednerpult zurück auf den Platz im Plenum. Also ist die Infektionsgefahr aus der Sicht des Bundestagspräsidiums am größten, wenn der Abstand zu den Kollegen am größten ist, und am geringsten, wenn dieser Abstand am geringsten ist.

…doch geht einem dann doch ein Licht auf…

Man könnte so etwas auch unfreiwillige Komik nennen. Der Vorgang ist aber symptomatisch für die vielen in sich widersprüchlichen und logisch nicht nachvollziehbaren Regelungen, die mit diesem sogenannten dritten Bevölkerungsschutzgesetz eingeführt worden sind. So ist in der Tat nicht einsichtig, warum wir in den öffentlichen Verkehrsmitteln zwar mit Maske, aber eng zusammengepfercht, teils minutenlang, teils stundenlang der Infektionsgefahr ausgesetzt sind, es hingegen verboten ist, in Gaststätten weit voneinander an entsprechend auseinandergestellten Tischen zu sitzen und zu speisen, selbst wenn der Weg zum Tisch und vom Tisch weg wiederum mit Maske zurückgelegt werden muß. So ist es unverständlich, daß wir beim Einkaufen im Supermarkt zwar mit Maske im Gesicht, doch unvermeidlich nahe aneinander vorbeigehen und in die Regale greifen dürfen, an der Kasse auch brav im Abstand von eineinhalb Metern anstehen, wenn man Skilifte und Seilbahnen bei gleichem Reglement, Abstand wenigstens eineinhalb Meter, Maske auf und an der frischen Luft, nicht nutzen darf, vom Skifahren selbst ganz abgesehen, wo man ja grundsätzlich weitaus größere Abstände hat als die besagten eineinhalb Meter. So ist es unverständlich, auf jeden Fall aber absolut unverhältnismäßig, die Schulen eine Woche vor Weihnachten (welche Eltern haben da noch nicht verbrauchte Urlaubstage?) zu schließen, um, wie unsere BePaZ erklären, das „Infektionsgeschehen“ einzudämmen, die Kinder bei offenem Fenster frieren zu lassen und bei einem positiv getesteten Kind gleich die ganze Klasse zu Hause zu lassen und auf Fernunterricht umzuschalten. Das ist deswegen so unverständlich, weil inzwischen nachgewiesen ist, daß gerade die Kinder weder die Infektion weitertragen, noch in nennenswertem Umfang überhaupt das Virus aufweisen, selbst wenn sie Antikörper aufweisen, weil ihre Eltern infiziert sind (australische Studie). Eine Studie dreier bayerischer Kinderkliniken an mehr als 110.000 kindlichen Patienten ergab, daß nur rund 0,5 % der getesteten Kinder positiv waren. Dabei gab es keine Hinweise auf eine hohe Dunkelziffer, und auch keine Hinweise auf Ansteckungen in der Schule, vielmehr ist nach Meinung der beteiligten Wissenschaftler anzunehmen, daß Kinder sich wenn überhaupt, außerhalb der Schule infizieren, also bei Erwachsenen.

….leider aber nicht unseren besten Politikern aller Zeiten!

Das sind nur wenige auffallende Punkte. Widersprüchlich ist fast alles, unverhältnismäßig ebenfalls. Es scheint auch bis jetzt so zu sein, daß die verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, wenn es denn überhaupt wirklich eine Pandemie ist, jedenfalls kaum greifen. Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz, deren Aussagekraft ohnehin zweifelhaft ist, ist eben weiterhin um ein Vielfaches höher als im Sommer. Vielleicht kann es doch sein, daß das Virus sich in der kalten Jahreszeit weitaus rasanter verbreitet, als in der warmen Jahreszeit. Das allerdings können auch unsere BePaZ nicht beeinflussen, auch wenn sie uns gebetsmühlenartig erzählen, das Klima zum angeblich Guten verändern zu können. Es ist eben nicht alles machbar, Herr Nachbar. Wir schaffen das eben nicht, genauso wenig wie wir über 1 Million sogenannter Flüchtlinge integriert haben.

Doch wie war das noch mit den Bürgern von Schilda?