Die Konsequenz

Politische Strafverteidigung war schon immer Politik mit den Mitteln des Rechts. Man nutzt das Forum, das der Gerichtssaal unserer Zeit bietet, in der Art und Weise des Forum Romanum, auf dessen Rostra der römische Jurist seine Klienten verteidigte und politische Reden hielt.  überhaupt waren die Grenzen zwischen politischer Agitation einerseits und der eigentlichen Verteidigung des Angeklagten nicht selten fließend bis gar nicht erkennbar. So etwa der Prozeß gegen die Mörder des Clodius, die Cicero aus politischem Kalkül so geschickt verteidigte, daß sie freigesprochen wurden, was bei Fulvia, der Witwe des Ermordeten, einen derart unbändigen Haß gegen ihn ausgelöst hatte, daß sie sich der Überlieferung nach bei einem Festbankett den Kopf des ermordeten Cicero bringen ließ, um dessen Zunge mit einer Haarnadel zu durchbohren. Wenige Beispiele aus der Geschichte sollten genügen. Der von Oliver Cromwell gegen Charles I. angestrengte Hochverratsprozeß und das Tribunal gegen Danton in der französischen Revolution stehen uns vor Augen, wie die Affäre Dreyfus und die stalinistischen Schauprozesse, aber auch der brillante Strafverteidiger Hans Litten, der den Zeugen Adolf Hitler in arge Erklärungsnöte brachte, was ja nun sein eigentliches Ziel war.

Der Prozeß, der publikumswirksame zumal, bietet nun einmal die perfekte Bühne für die Propagierung politischer Ziele. Nicht von ungefähr ist der Berufsstand des Juristen in den Reihen der Politiker auch heute weit überrepräsentiert, vergleicht man  die Juristenquote iin der Politik mit ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung. Gerade unsere Zeit, die man mit Fug und Recht das Zeitalter der Medien nennen könnte, bietet sich dafür an, Prozesse  zu Tribunalen mit politischer Zielrichtung umzufunktionieren. Wir haben das in den letzten Jahrzehnten nicht selten gesehen. Erinnert sei  an die ursprünglich Bader-Meinhof- Prozesse genannten Verfahren gegen linksextreme Terroristengruppen. Die Verteidiger in diesen Verfahren, nicht selten gleichzeitig politische Sympathisanten ihrer Mandanten, versuchten stets über die klassische Strafverteidigung hinaus die politischen Ziele  ihrer Mandanten mit den Mitteln des Prozesses und der Berichterstattung darüber medial breit zu vertreten.

Wir erleben heute natürlich ebenfalls politische Prozesse, und zwar solche, welche die politischen Debatten unserer Zeit widerspiegeln. Mit zu den umstrittensten Politikfeldern gehört die Flüchtlingsproblematik, insbesondere im Zusammenhang mit der überproportionalen Kriminalität dieser Bevölkerungsgruppe, untrennbar verbunden, aber auch instrumentalisiert im Rahmen des allgegenwärtigen „Kampfs gegen Rechts“. In dieser Gemengelage findet derzeit vor dem Landgericht Chemnitz, allerdings im Gebäude des Oberlandesgerichts Dresden, der Prozeß gegen einen syrischen Flüchtlinge statt, dem zur Last gelegt wird, am 26. August 2018 gemeinsam mit einem flüchtigen Mittäter am Rande des Chemnitzer Stadtfestes den Tischler Daniel Hillig im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung erstochen zu haben. Doch haben wir seit diesem Tage erlebt, daß die Aufmerksamkeit der Medien und  des linken politischen Spektrums, also von CDU bis Linke, weniger dem Opfer und seinen Angehörigen, schon gar nicht den weiteren lediglich schwer verletzten Opfern, sondern der sogenannten Instrumentalisierung der Tat durch „Rechte“ gilt. Die Mär von der Hetzjagd  auf Ausländer hat nicht etwa die Urheberin dieser Mär, sondern  den Präsidenten  des Verfassungsschutzes, der eben diese Mär als solche entlarvt hatte, sein Amt gekostet. Folgerichtig geht es im laufenden Strafprozeß auch vor allen Dingen darum, den „Kampf gegen Rechts“ im Gerichtssaal und vor den laufenden Fernsehkameras zu führen.

Diese Situation bietet  für die Verteidigerin des Angeklagten, eine aufstrebende junge Anwältin, die sich bereits in der  arabischen „Community“ einen Namen gemacht hat, die Chance, sich endgültig als Verteidigerin des Rechtsstaates und mutige Kämpferin gegen „Rechts“ zu profilieren. Was war zu tun? Zunächst einmal feuert man die ganz große Kanone ab und beantragt, das Verfahren an das Landgericht eines anderen Bundeslandes zu verweisen, weil man doch die Befürchtung hegen muß, daß die Richter des Landgerichts Chemnitz „rechtes“ Gedankengut teilen könnten. Natürlich hatte dieser Antrag nicht den Hauch einer Chance. Doch die Jeanne d‘ Arc der Demokratie ließ nun die Hakenbüchsen Reihenfeuer schießen und stellte den Antrag, daß sowohl die Berufsrichter als auch die Schöffen einen Fragenkatalog zu ihren politischen Einstellungen beantworten sollten. Der Katalog enthält Fragen wie etwa: Sind Sie Mitglied der AfD? Sympathisieren Sie mit Pro Chemnitz? Haben Sie sich öffentlich zu der sogenannten Flüchtlingskrise geäußert? Wie ist Ihre Einstellung zu Flüchtlingen? Haben Sie nach den Vorfällen in Chemnitz an Kundgebungen teilgenommen? Haben Sie Kränze oder Blumen an dem Gedenkstein niedergelegt? Diese Fragen, so die Verteidigerin, müßten gestellt werden, damit sie prüfen könne, „ob das Gericht ordentlich besetzt sei“. Es bestehe doch die Besorgnis, daß Richter und Schöffen aus dem Raum Chemnitz dem Verfahren nicht unvoreingenommen gegenüberstünden. Der offenbar mit der Situation völlig überforderte Staatsanwalt erklärte dann eingeschüchtert, das Bundesverfassungsgericht lasse Fragen nach dem persönlichen Hintergrund des Gerichts nur in Grenzen zu, Fragen zur allgemeinen Weltanschauung – hier konkret zu Flüchtlingen – gingen zu weit. Fragen in Bezug auf den Rest, also eine Mitgliedschaft in der AfD oder die Teilnahme an Demos, sehe auch er als gerechtfertigt an.

Nun muß sich der Staatsanwalt keine Sorgen machen. Das Gericht wird nach der Strafprozeßordnung diesen Fragenkatalog nicht zulassen. Richter sind auch nicht befangen, weil sie dieser oder jener Partei, Religion oder Weltanschauungsgemeinschaft angehören, nicht einmal wenn sie zu allgemein interessierenden Themen publizistisch tätig geworden sind. Wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden können sie nur dann, wenn sie den Eindruck erwecken, im konkreten Falle einem Prozeßbeteiligten, etwa dem Angeklagten gegenüber, voreingenommen zu sein.

Der Sachverhalt ist indessen symptomatisch für das politische Klima dieses Landes. Über den Vorgang wurde zwar in den Zeitungen berichtet, jedoch eher lustlos und um der Chronistenpflicht zu genügen. Es regt offenbar niemanden in den Medien auf, wenn der durchsichtige Versuch unternommen wird, die Justiz zu politisieren dergestalt, daß Richter auf ihre politische Gesinnung überprüft und in der Konsequenz dann natürlich je nach Ergebnis aus dem Verfahren genommen werden. Kurz gesagt, „rechte“ Richter darf es nicht geben. Das läßt sich natürlich auch auf andere Prozesse als Verfahren gegen mutmaßliche Straftäter erstrecken. Wie wäre es denn, wenn etwa in einem Verfahren, in dem es um politische Meinungsäußerungen geht, mit der gleichen Systematik vorgegangen werden würde?  Nehmen wir an, ein nationalkonservativer Journalist, ein Politiker der AfD oder ein streitbarer Professor äußern sich hart am Rande des nach Art. 5 Abs. 1 GG zulässigen über die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Wäre es da nicht zweckmäßig, auf die Besetzung der Richterbank mittels Gesinnungs-TÜV Einfluß zu nehmen? War nicht in der DDR der „Klassenstandpunkt“ und war nicht im Dritten Reich die „Treue zum Führer“ Auswahlkriterium für die Besetzung der Richterbank? Es hat ja auch funktioniert, gottlob nicht allzu lange. Diese Erfahrung müssen wir nicht noch einmal machen, darum auch hier: principiis obsta!

70 Jahre nach George Orwell

Im Jahre 1948 veröffentlichte George Orwell seinen weltberühmten Roman über eine perfekte Diktatur. Ihr Herrschaftssystem beruhte auf der vollständigen Kontrolle des Denkens der Bevölkerung. Eine politische Oligarchie hatte ein System entwickelt, das auf dem Ersatz von Wahrheit und Wirklichkeit durch Lüge und Fiktion zur Aufrechterhaltung und Sicherung der Herrschaft eben jener herrschenden Clique aufgebaut war. Orwell hatte ganz offensichtlich die Diktaturen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vor Augen, die eben auch die Herrschaft entweder eines Diktators (Hitler) oder einer politischen Oligarchie (Politbüro der Kommunistischen Partei) durch den Terror einer effizienten Geheimpolizei einerseits, und durch die Manipulation der Presse, der Wissenschaften und des Kulturbetriebes andererseits ermöglichten und garantierten.

Wir sind heute offensichtlich weiter. Diktatoren und Politbüros haben ausgedient, wenn man von nostalgisch-skurrilen Regimen wie in Nordkorea oder auf Kuba einmal absieht. An deren Stelle ist die Herrschaft einer zahlenmäßig kaum überschaubaren und organisatorisch eher lose verknüpften politischen Klasse getreten, deren Machterhalt allerdings auf einer stringenten Ideologie beruht, sodaß Abweichler sehr leicht zu erkennen und daher auszusondern sind. Wer dazugehören will, muß die herrschende Überzeugung von der historischen Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung weg von Völkern und Staaten hin zur Weltgesellschaft und zum Weltstaat so verinnerlicht haben, daß er alle aktuellen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Fragestellungen sicher in dieses Raster einordnen kann, und bereit sein, dies in jedem Zusammenhang zu kommunizieren. Das ist unabhängig von der jeweiligen beruflichen Position, etwa als Politiker, Journalist oder Wissenschaftler. Soweit persönlich Unsicherheiten empfunden werden, hilft die Verinnerlichung der regierungsamtlichen Verlautbarungen, der Berichte und Kommentare in den Leitmedien und der von den Lehrstühlen unserer Universitäten herab verkündeten wissenschaftlichen Erkenntnisse, und seien sie auch so falsch wie das geozentrische Weltbild des Mittelalters.

Hinzu kommt die geradezu religiöse Überhöhung der herrschenden Ideologien als Inbegriff des Guten, Wahren und Schönen. Es ist natürlich unmoralisch, etwa daran zu zweifeln, daß die Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin und ihrer Unterstützer eine zutiefst humanitäre Verpflichtung Deutschlands und der wohlhabenden nordeuropäischen Staaten ist. Eine robuste Grenzsicherung, wie sie zum Beispiel Ungarn oder auch Australien praktizieren, erscheint in den Augen der Hohen Priester der Humanität als nahe an den Menschheitsverbrechen der Nationalsozialisten. Naive Sentimentalität an der Stelle nüchterner Sachlichkeit gilt als höchste Tugend. Wer in den Chor nicht einstimmen will, wird nicht auf die Bühne gelassen, wer falsche Töne singt, wird nicht wie früher vom Chorleiter, sondern von den perfekt eingestimmten anderen Choristen der Bühne verwiesen. Wer indessen im Sinne der herrschenden politischen Klasse funktioniert und ihre Ideologie internalisiert hat, muß sich um sein gesellschaftliches Ansehen und seine wirtschaftliche Sicherheit keine Sorgen machen.

Wer glaubt, das sei nicht so, weil wir doch in der freiesten aller Gesellschaften seit Menschengedenken lebten, dem wollen wir an einigen Beispielen aufzeigen, daß George Orwells Überwachungsstaat eine primitive Organisation im Vergleich zu dem war, was sich seither, insbesondere in den letzten 20 Jahren in Deutschland, aber auch anderswo, entwickelt hat.

Es gilt insbesondere in Deutschland als Konsens, daß die Klimaveränderung nicht nur stattfindet, sondern menschengemacht ist. Schuld ist nach allgemeiner Meinung der Ausstoß von CO2, was nun einmal der Industrialisierung und Motorisierung beginnend ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts geschuldet sei. Zum Beweis dessen wird regelmäßig auf eine Vielzahl von Studien und Berechnungsmodellen verwiesen, die seit dieser Zeit einen merklichen Anstieg der langjährigen Durchschnittstemperaturen ausweisen, der ungebrochen anhält. Der kausale Nexus soll dann auch auf der Hand liegen, denn erst seither gibt es die CO2 Emission von Menschenhand. Wenn im gleichen Maße die Durchschnittstemperaturen steigen, wie menschliche Technik CO2 emittiert, dann ist der Ursachenzusammenhang eben offensichtlich. Wenn dies dann mit der wissenschaftlichen Autorität von Lehrstuhlinhabern, Forschungsinstituten und gar einem Weltklimarat gewissermaßen ex cathedra verkündet und von der Politik unter eifrigem Beifall der Medien zur Grundlage weitreichender politischer Entscheidungen gemacht wird, dann haben alle Zweifler zu verstummen. Gläubige Jugendliche skandieren mit religiöser Inbrunst wie ihre Vorläufer im Kinderkreuzzug des Jahres 1212 auf den Straßen Europas radikale Forderungen zur Rettung der Welt. Mag auch zum Beispiel die Automobilindustrie, von der die Wirtschaftskraft Deutschlands und damit der Wohlstand seiner Bevölkerung abhängt, daran zu Grunde gehen, es ist dann eben für das Überleben der Menschheit unabdingbar notwendig, vergleichbar mit der in grauer Vorzeit erkannten Notwendigkeit, Jungfrauen zu opfern, um den Zorn der Götter zu besänftigen.

Wer hier wider den Stachel löckt und beispielsweise darauf hinweist, daß all diese Forschungsreihen und Studien die Klimaverläufe der Jahrhunderte und Jahrtausende vor Beginn der Industrialisierung erst gar nicht abbilden, geschweige denn auswerten, der wird als Ketzer gebrandmarkt und aus dem wissenschaftlichen Diskurs wie aus der politischen Debatte verbannt. Die unwissende und perfekt manipulierte Bevölkerung erkennt in ihm entsprechend ihrer Programmierung einen Geisteskranken, den man allerdings nicht einmal in einer geschlossenen Anstalt verwahren muß. Er stellt ja keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr dar, weil niemand mehr auf ihn hört, und deswegen auch nicht die Gefahr besteht, daß sich seine falschen Meinungen – Erkenntnisse können es ja nicht sein – im Bewußtsein der Bevölkerung festsetzenund die Gefahr begründen, daß sich die herrschende Ideologie zunächst Zweifeln ausgesetzt sieht und dann möglicherweise die Bevölkerung den falschen Propheten folgt, was natürlich zum Machtverlust der herrschenden politischen Klasse führen könnte.

Die Methode ist relativ einfach. Man muß natürlich Wissenschaftler dazu bringen, die gewünschten Ergebnisse zu verkünden und zu erklären. Obgleich Wissenschaftler an und für sich absolut rational denken und alles, was nicht empirisch und experimentell nachgeprüft werden kann, als zumindest noch nicht bewiesen zunächst verwerfen, hilft den politischen Ideologen die Schwäche des menschlichen Charakters weiter. Der Mensch ist nicht selten korrupt. Die Korruption funktioniert in diesen Fällen so, daß nur diejenigen auf staatliche Fördermittel rechnen können, deren Forschungsergebnisse den Erwartungen der politischen Klasse entsprechen. So können Klimaforscher wie Latif, Rahmstorf oder Schellnhuber mit üppigen Mitteln für ihre Institute rechnen und damit hohe Gehälter für sich selbst generieren. Wer hingegen zu anderen Ergebnissen kommt, kann nicht auf Fördermittel rechnen und muß damit rechnen, daß er gemobbt wird, seine Veröffentlichungen unterdrückt und sein Institut vielleicht sogar geschlossen wird. Beispielhaft sind die Fälle Prof. Mangini in Heidelberg oder Wellmer von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Hannover. Der allgemeine Konsens über den menschengemachten Klimawandel bleibt so ungestört.

Die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin und weiter Teile der Opposition wird von der politischen Klasse und der sie stützenden Medien nach wie vor als moralisch und politisch alternativlos gehandelt. Insbesondere wird dem staunenden Volk immer wieder erläutert, eine wirksame Begrenzung des Zugzuges ebenso wie eine effiziente Schließung der Grenzen seien gar nicht möglich. Wer etwa als Wissenschaftler eine andere Position vertritt, kann im Universitätsbetrieb nicht auf eine Karriere rechnen. Ulrich Vosgerau etwa, habilitierter Jurist und bekannter Kritiker der herrschenden Flüchtlingspolitik, wird trotz unbestreitbar hoher wissenschaftlicher Qualifikation jedenfalls in Deutschland keinen Lehrstuhl erhalten. Schon die Veröffentlichung seines Buches „Die Herrschaft des Unrechts“ konnte zunächst nur im Selbstverlag erfolgen, weil auch Verlage es sich nicht mit der herrschenden politischen Klasse verderben können. An die Stelle einer Hochschulkarriere ist die Anwaltstätigkeit getreten, wobei angenommen werden kann, daß der vielfache und systematische Rechtsbruch unserer politischen Klasse einem exzellenten Verfassungsrechtler in der Anwaltsrobe ein reiches Tätigkeitsfeld bietet.

Martin Wagener, der an einer Hochschule des Bundes angehende Geheimdienstbeamte in die einschlägigen Rechtsgebiete einweist, hat bekanntlich ein Buch über die Problematik der Grenzsicherung unter dem Titel „Deutschlands unsichere Grenze – Plädoyer für einen neuen Schutzwall“ veröffentlicht, auch zunächst im Selbstverlag. Nachdem Prof. Wagener ja nun schon unkündbarer Hochschullehrer ist, mußte man nach anderen Mitteln und Wegen suchen, ihn unschädlich zu machen. So prüfte man ganz offiziell, ob Wagener mit dieser Veröffentlichung nicht etwa ein Dienstvergehen begangen habe, indem er rechtsextremistische Auffassungen verbreitete, und kommunizierte das auch. Man habe zwar nicht feststellen können, daß der Professor rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet habe, und somit werde auch kein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Doch zeigt gerade dieser Vorgang, wie perfide die Methode ist. Es wird ein Gerücht in die Welt gestreut, dazu noch ganz offiziell, und gleich wieder dementiert. Doch das bleibt hängen. Wenn jemand erst einmal in den Geruch – der entsteht durch das Gerücht – bräunlicher Gesinnung kommt, der kann täglich dreimal duschen und sich mit duftenden Ölen einreiben: der Schwefelgeruch bleibt ihm. Audacter calumniare, semper aliquid haeret (Nur wacker verleumden, es bleibt immer etwas hängen) wußten schon die alten Römer.

Das Verhalten der Meute, die eben jeden wegbeißt, der nicht mit den Wölfen heult, ist naturgemäß in den Medien besonders ausgeprägt. Eva Herman, Roland Tichy,Matthias Matussek, Joachim Fest, Michael Klonovsky und viele andere stehen eben für diesen Mechanismus, der die „Reinhaltung“ des deutschen Journalismus gewährleistet, einen berufsmäßigen Lügner wie Relotius aber geradezu zwangsläufig gebiert. Möglicherweise ist das Monopol der politikhörigen Medien durch die Erfindung des Internets und das Aufkommen der sozialen Medien gebrochen. Unabhängige elektronische Medien haben eben Breschen in den Schutzwall geschlagen, den die Leitmedien um die politische Klasse errichtet haben und besetzen nun die Brückenköpfe, von denen aus sie sich nach und nach auf dem Schlachtfeld des politischen Meinungskampfes voran arbeiten.

Doch sind dies jedenfalls vorerst nur vordergründige, aber nicht systemische Veränderungen des hyperorwellschen Systems. Denn seine Effizienz und Macht beruht ja auf der Gehirnwäsche ebenso wie auf der Disziplinierung all derer, die sich nicht damit begnügen wollen, als hedonistische Konsumenten angepaßt zu leben. Wer indessen etwa als junger Beamter oder Wissenschaftler vorankommen will, der registriert sehr sorgfältig, in welchem politischen Klima er lebt. Erfahrungen etwa mit dem Mobbing von politisch mißliebigen Professoren wie Baberowski, Rauscher, Bauch und sogar des ansonsten so kanzlerinfrommen Münkler durch linksradikale Studenten, deren Funktion fürdie politische Klasse die einer modernen SA – modern, weil nicht uniformiert – ist, wirken ebenso nachhaltig abschreckend wie das kalte Abservieren von Wissenschaftlern mit abweichender Meinung, wie oben dargestellt. Die Einleitung von Disziplinarverfahren, deren Dauer auf absurde Länge hinausgezogen wird, so daß schon dadurch alleine die berufliche Laufbahn des betroffenen Beamten oder Soldaten nachhaltig geknickt wird, auch wenn am Ende wie etwa im Falle Wagener ein offizieller Freispruch steht, wie auch die rechtswidrig öffentliche Verkündung, man prüfe, ob eine mißliebige politische Partei vom Verfassungsschutz beobachtet werden soll, alles das schafft ein Klima in unserem Lande, das eine tragende Säule unserer Demokratie, nämlich die Freiheit der Meinungsäußerung und der Wissenschaft angreift wie Schwefelsäure. Die nachhaltige Schwächung der Statik eines Bauwerks wie auch der Statik des demokratischen Systems führt in beiden Fällen zum Einsturz. Es ist an der Zeit, gegenzusteuern.

Principiis obsta (Wehret den Anfängen) , sagten die Römer. Leider müssen wir schon nicht mehr den Anfängen wehren, wir sind vielmehr mitten im Kampf. Diesen Kampf können aus guten und  nachvollziehbaren Gründen nicht die eben angesprochenen jungen Beamten und Wissenschaftler führen. Sie müssen ihre Position im Leben erst einmal finden und die finanzielle Sicherheit für sich und ihre Familien  an die erste Stelle setzen. Die Älteren indessen, die in sicheren Positionen ihre gut datierte Pension erwarten oder gar schon beziehen, die Freiberufler, die keinen Weisungen  eines Dienstherrn unterworfen sind, aber auch die abhängig Beschäftigten in unkündbaren Arbeitsverhältnissen, die keine Karriereambtionen (mehr) haben, alle diese wirklich Unabhängigen können und müssen ihre Stimme erheben. Ich selbst scheue mich nicht davor, den Feinden der freien Gesellschaft meine Feindschaft und tief empfundene Verachtung zu versichern. Nur dem entschlossenen Krieger winkt der Sieg.


Friday for Future – Opa hat da ein paar Fragen

Liebe Greta Thunberg, liebe Ronja Thein und all Ihr anderen mit glühenden Wangen für Eure Zukunft streikenden, ja wie soll ich Euch denn nur korrekt nennen? Früher, also als ich noch in die Schule gegangen bin, haben die Erwachsenen einfach Schüler zu uns gesagt. Das ist heute wohl politisch nicht mehr korrekt. Schüler und Schülerinnen scheint aber auch nicht mehr zu gehen, weil die Genderforschung herausgefunden hat, daß es zum einen gut 384 Geschlechter gibt, und zum anderen diese auch nicht angeboren sind, sondern wohl nur  eingebildet, wobei sich das auch von Zeit zu Zeit ändern kann oder so. Deswegen gibt es ja nun auch ganz offiziell das sogenannte dritte Geschlecht, weswegen ich in der Zeitung Stellenanzeigen lese, in denen etwa „Bäcker m/w/d“ gesucht werden, wobei „d“ divers heißen soll.  Entsprechend sollen in Euren Schulen dann auch nicht nur für Mädchen und Buben Toiletten zur Verfügung stehen, sondern auch für diejenigen, die sich für keines der beiden Geschlechter oder was das auch immer sein mag, entscheiden können. Man macht Euch das Leben schon verdammt schwer! Also sage ich mal Kinder, denn soweit ich weiß, ist das ein Plural, der rein gendermäßig auf alle paßt und daher politisch  korrekt ist. Und bei dem Altersunterschied zwischen uns von weit mehr als 50 Jahren dürfte es auch o. k. sein, wenn ich Euch duze, vom Siezen hält Eure Generation ohnehin nicht viel. 

Heute habt Ihr ja auch wieder die Schule sausen lassen und wichtigeres getan, meint Ihr jedenfalls. Ihr wollt uns Erwachsene mit Nachdruck dazu anhalten, nun endlich die Bewohnbarkeit der Erde auch für Euch sicherzustellen und nicht nur für die paar Jährchen, die wir noch zu leben haben. Und dazu muß, davon seid Ihr felsenfest überzeugt, erst einmal das Klima gerettet werden. Denn, so verstehe ich das Ganze, haben wir Erwachsenen (und schon unsere Großeltern und Eltern) durch die auf fossile Brennstoffe aufgebaute Industrialisierung und motorisierte Mobilität einen Klimawandel herbeigeführt,  der schnurstracks in die Klimakatastrophe führen wird mit der Folge, daß unsere gute alte Erde für Euch jedenfalls in zwanzig, dreißig Jahren nicht mehr bewohnbar sein wird. Das wird Euch jedenfalls von  anscheinend ganz schlauen Wissenschaftlern, noch schlaueren Politikern und sowieso immer empörten Künstlern so erklärt und, nachdem man das Euren Lehrern auch schon so erklärt hat, auch von diesen beigebracht.

Nun habe ich als junger Erwachsener in einer Zeit studiert, in der es uns nahegelegt worden ist,  nicht einfach alles zu glauben, was Professoren lehrten und Zeitungen schrieben, sondern alles zu „hinterfragen“. Hinterfragen ist natürlich eine ganz tolle Methode, denn, wie das Wort schon sagt, fragt man hinter die Behauptungen und begnügt sich nicht mit scheinbar vordergründigen  Antworten. Das ist an sich gar nicht so falsch, denn darauf sind Philosophen schon sehr viel früher gekommen, etwa Horaz oder Kant. Sie haben dazu aufgerufen, einfach selber zu denken. Das finde auch ich richtig gut, und deswegen hat dieser Blog  ja auch die Überschrift sapere aude (für die Nichtlateiner, und das sind zu meinem Bedauern wohl die allermeisten von Euch, hier die Übersetzung: „Wage zu denken“, etwas flapsiger und freier übersetzt eben: „Selber denken!“

Damit ich mir dann wirklich mal selber Gedanken zu dem Thema machen kann, muß ich mich kundig machen.  Nachdem Ihr  mit einer so starken Überzeugung und offenbar dem sprichwörtlichen heiligen Zorn Eure Transparente durch die Straßen unserer Städte tragt und Eure Furcht vor  der Klimakatastrophe lauthals als griffige Parolen skandiert, wißt Ihr doch sicher  Bescheid. Ich hätte da also mal ein paar Fragen.

Zunächst einmal ist mir nicht klar, welche chemische Reaktion  von CO2 und den übrigen Bestandteilen der Luft – bekanntlich 78 % Stickstoff, 21 % Sauerstoff und 1% Argon- abläuft. Ja, die Addition  der vorgenannten Prozentzahlen ergibt bereits 100. Sie sind aber nicht ganz exakt, daneben gibt es noch Spurenelemente, wie ich in der Schule gelernt habe. Dazu gehört CO2 mit einem Anteil von ca. 0,038 %. Es heißt immer, CO2 sei ein Treibhausgas. Das ist zwar eine flotte Formulierung, jedoch keine Beschreibung des Vorganges und der Kausalität, wie wir das doch sonst im Chemieunterricht gelernt haben, bzw. wie Ihr es im Chemieunterricht lernen würdet, der heute vielleicht  streikbedingt ausgefallen ist.

Wenn ich weiß, welche Reaktion da abläuft,  kann ich mir vielleicht auch Gedanken darüber machen, welche Auswirkungen es hat, daß 96 % von diesem CO2 von Natur aus in der Luft sind, weitere maximal 4 % (das Umweltbundesamt schätzt 1,2 %) auf menschliche Aktivitäten einschließlich des Atmens zurückgehen, also 0,00152%. Auch hätte ich gern mal gewußt, wie viel Prozent des von Menschen verursachten CO2 Eintrages in die Atmosphäre schlicht durch Ausatmen von Mensch und Tier entstehen, und wie viel Prozent durch die Nutzung von fossilen Brennstoffen.

Natürlich frage ich mich auch, was wir Deutschen eigentlich zur Gesamtbilanz beitragen können, auch  was das Einsparen angeht. Ich habe gelesen, daß  von dem weltweiten  CO2 Eintrag in die Atmosphäre China 28,21 %, die USA 15,99 %, Indien 6,24 %, Russland 4,57 % und Deutschland 2,23 %  beitragen. Also der deutsche Anteil sozusagen 0,00004712  % der Luft, bestehend aus  Stickstoff, Sauerstoff usw., Ihr wisst schon, ausmacht. Nachdem die Chinesen, Inder usw. alle auch Auto fahren wollen, aber noch längst nicht alle auch eines haben, kann man sich die weitere Entwicklung ausmalen.

Ja, und dann habe ich auch noch gehört,  daß  es in der Erdgeschichte immer wieder große Klimaschwankungen gegeben haben soll. So soll es zur Römerzeit  hier deutlich wärmer gewesen sein als heute.  Eine sogenannte Warmzeit hat es wohl  auch von 830-1100 nach Christus gegeben, im Mittelalter hingegen die sogenannte kleine Eiszeit. Vor rund 250 Millionen Jahren war Deutschland  überschwemmt, also sozusagen ein Meer. Dafür sprechen ja auch Fossilfunde von Fischsaurieren auf der schwäbischen Alb.  War eigentlich dieser Klimawandel jeweils auch CO2-verursacht oder mitverursacht oder wie? Ihr könnt mir das bestimmt sagen.

Und dann interessiert mich noch, was die Entwicklung der Bevölkerungszahl auf dieser Erde für die Beeinflussung des Klimas durch CO2 Ausstoß  bedeutet. Denn unstrittig atmen wir wie auch unsere Haustiere und Nutztiere aller Art, vom Wild wollen wir mal nicht reden, CO2 aus. Auf dieser Erde lebten um Christi Geburt ca. 300 Millionen Menschen, um 1800 980 Millionen, um 1900 1,65 Milliarden, 1950 2,54 Milliarden, 1970 3,70 Milliarden, 1980 4,46 Milliarden, 2000 6,15 Milliarden und jetzt über 7,5 Milliarden Menschen. Sollte also  tatsächlich das von Menschen irgendwie generierte CO2, sei es durch das Ausatmen, sei es  dadurch, daß Mama ihren SUV startet und Euch zur Schule fährt, den Klimawandel beeinflussen, dann  müßte man auch diese beiden Ursachen irgendwie in ein Verhältnis stellen.

Und dann interessiert mich auch noch, ob wir Deutschen auch  bei  absoluter  Abstinenz  von CO2 ausstoßender Energieerzeugung überhaupt einen messbaren Beitrag zur Reduzierung  des menschengemachten CO2 Ausstoßes generell, und dem durch Nutzung fossiler Energieträger insbesondere leisten können. Denn jedenfalls diejenigen, die für unsere Lebensgrundlagen, also das große Ganze einschließlich der Arbeitsplätze in Energiewirtschaft,  Industrie und Landwirtschaft zuständig sind, müssen bei ihren  regulierenden Maßnahmen immer auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Das klingt für Euch vielleicht dröge, uncool und  spießig, ist aber wirklich wichtig. Würde man zum Beispiel zur Vermeidung von Verkehrsunfällen den motorisierten Straßenverkehr völlig einstellen, dann würde in der Tat kaum noch jemand auf der Straße sterben, wenn er nicht gerade ohne Helm radelt und sich beim Sturz vom Fahrrad das Genick bricht.  Die Ernährung von 82 Millionen Menschen, und so viele sind wir in Deutschland, wäre jedoch ohne motorisierten Straßenverkehr nicht möglich. Ihr könnt das ja mal Eure Lehrer, vielleicht sogar Eure Eltern fragen. Also wenn das Ergebnis praktisch Null, der Schaden aber groß ist, ja dann kann man das wohl nicht machen, oder?

Und dann frage ich mich noch, wo Eure Sorge um Umwelt und Klima bleibt, wenn Ihr morgens mit dem Coffee to go Plastikbecher in der Hand  zur Schule schlurft, die Plastikstöpsel Eures Smartphones im Ohr habt, Euch von Mama im SUV von der Schule abholen und dann auf eurem Waveboard (auch nicht aus unbehandelten Holz) über die Gehsteige flitzt, daß unsereiner flink zur Seite springen muß, auch wenn das Kreuz schon gewaltig zwickt. Und wie das Ganze mit den Flug nach Australien oder Kalifornien in den Urlaub zusammen geht, von den ganzen Plastik Klamotten mal ganz abgesehen. Und wieso laßt Ihr euch alles in Plastik einwickeln und eintüten und einschweißen oder macht das eigentlich alles nix, weil es ja doch auf den Müll kommt?

Bin mal gespannt, ob jemand von Euch mir das alles erklären will oder vielleicht sogar kann!

Nix für ungut!

Einer von Euren Opas



Religionsfreiheit in einer freien Gesellschaft

Bei mir kann ein jeder nach seiner Fasson selig werden, so der Überlieferung nach Friedrich der Große, der aufgeklärte  Herrscher auf dem Preußenthron. Diese Bekundung von religiöser Toleranz des Staates gehört seither zu den Grundüberzeugungen der Deutschen, was das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften angeht. Das erstreckt sich aber auch auf das Verhältnis von Zivilgesellschaft und Religionsgemeinschaften. Es mag jeder glauben oder auch nicht glauben, was er will. Religion ist, so die allgemeine Überzeugung, Privatsache.

Das war und ist vor allem dann unproblematisch, wenn entweder eine Religion in einem Lande nahezu konkurrenzlos herrscht, oder aber, wenn die Ausübung der Religion privat bleibt und die Öffentlichkeit nicht berührt. Homogene Gesellschaften, wie etwa im Saudi-Arabien unserer Zeit oder im Deutschland des Mittelalters kennen und kannten interreligiöse Probleme oder gar Konflikte naturgemäß nicht. Selbst vor 70 Jahren, als der Parlamentarische Rat in den westlichen Besatzungszonen in die Beratungen über eine neue Verfassung eintrat, war die Gesellschaft in Deutschland religiös homogen. Es gab eben die beiden großen christlichen Konfessionen, religiöse Minderheiten daneben waren kaum wahrzunehmen. Vor diesem Hintergrund ist natürlich auch Art. 4 des Grundgesetzes zu lesen. In seinem ersten Absatz legt er fest:

Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Im nächsten Absatz heißt es:

Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Diese Regelung in der Verfassung des aus den Trümmern des Dritten Reiches erwachsenen neuen deutschen Saates ist natürlich auch vor dem Hintergrund zu sehen, daß die Nationalsozialisten das Judentum zu vernichten trachteten, wenn auch aus von ihnen imaginierten rassischen Gründen. Es erschien daher selbstverständlich, die religiöse Toleranz des großen Preußenkönigs als Grundrecht in der Verfassung des neuen Staates festzuschreiben, zumal es so ja auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erst wenige Monate zuvor von den Vereinten Nationen beschlossen worden war.

Über Jahrzehnte hinweg ergaben sich insoweit auch keine Konflikte. Erst mit der Verbreitung des Islam in Deutschland traten Probleme auf, von denen sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes mit Sicherheit keine Vorstellung gemacht haben, auch nicht machen konnten, denn es gab ja bis dato so gut wie keine Anhänger der Religion Mohammeds in Deutschland, weswegen man auch keine Veranlassung hatte, sich mit dieser Religion näher zu befassen.

Das ist bekanntlich inzwischen ganz anders. Der unserer Kultur völlig fremde Islam stellt Gebote und Verbote auf, die mit unserer Verfassung in vielfältiger Weise kollidieren, aber auch im täglichen Leben der Bürger zu Konflikten führen. Die Befolgung religiöser Bekleidungsvorschriften verändert das Straßenbild. Für die meisten Menschen in Deutschland keineswegs zum positiven. Die immer häufigeren Versuche, religiöse Speisevorschriften in den Alltag auch da zu implementieren, wo davon in erheblichem Maße, ja mehrheitlich die nicht-muslimische Bevölkerung betroffen ist, führen zu Konflikten. Die Versuche, religiöse Vorschriften wie die rituellen Gebete zu bestimmten Tageszeiten auch in der Schule, natürlich in Anwesenheit der nicht-muslimischen Schüler, befolgen zu dürfen, die Forderung, während der religiös gebotenen Fastenzeit (Ramadan) vom Sportunterricht in der Schule befreit zu werden, die Weigerung muslimischer Eltern, ihre Töchter am Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen, wenn dort Mädchen und Jungen gemeinsam schwimmen lernen, all das sind Szenarien, die 1949 in Deutschland schlicht und einfach noch nicht vorstellbar waren.

Staat und Gesellschaft, aber auch die Gerichte und die Rechtswissenschaft, stehen dieser Problematik weitgehend hilflos gegenüber. Eine grundsätzlich tolerante Gesellschaft und eine als Grundrecht ausgestaltete Freiheit der ungestörten Religionsausübung scheinen die Deutschen wehrlos gegen einen immer aggressiver auftretenden Islam zu machen, auch da, wo er beansprucht, das Alltagsleben dominieren zu können, und die Einhaltung seiner Gebote nicht nur von den Angehörigen der eigenen Religionsgemeinschaft sondern dadurch, daß diese auch da Geltung beanspruchen, wo sie mit den Lebensgewohnheiten und Vorstellungen der Nichtmuslime kollidieren, gewissermaßen reflexhaft eben auch für diese gelten. Das Leben richtet sich dann eben nach den islamischen Vorschriften, wenn ihre Einhaltung letztendlich auch den Nichtmuslim betrifft, der etwa in der Betriebskantine nur noch Fleischgerichte ohne Schweinefleischanteil bekommt. Es betrifft aber auch die Lebenswirklichkeit, wenn ich als Nichtmuslim auf Schritt und Tritt mit der objektiv hässlichen islamischen Frauenkleidung vom typischen Haar und Hals bedeckenden Kopftuch bis hin zur Vollverschleierung konfrontiert werde. Und es betrifft mich dann, wenn ich ein öffentliches Bad nicht besuchen kann, weil es für eine bestimmte Zeit nur Frauen zugänglich ist.

Die Problematik reicht allerdings noch sehr viel weiter. Wir erinnern uns an den Skandal um die sogenannten Mohammed-Karikaturen. Die Intoleranz des mehrheitlich gelebten Islam zeigte sich hier ganz deutlich. Man versuchte allgemein, die eigenen, einer toleranten Gesellschaft völlig unangemessenen Vorstellungen über die Heiligkeit religiöser Vorschriften, hier über das Verbot bildlicher, vor allem aber auch karikierender Darstellungen des Propheten allgemein durchzusetzen, ja sogar damit, daß ganz offen mit der Ermordung von Karikaturisten gedroht wurde. Glücklicherweise bestand seinerzeit in Europa weitgehend Konsens darüber, daß hier die Meinungs- und Kunstfreiheit Vorrang vor als übergriffig empfundener Religiosität haben müsse. In diesem Punkt konnte sich die Mehrheitsgesellschaft noch durchsetzen. Ob das auch noch der Fall wäre, wenn die muslimische Minderheit zur Mehrheit erstarkt wäre, darf füglich bezweifelt werden. Hinsichtlich anderer Eigenheiten dieser Religion, wie vorstehend beschrieben, ist die Gesellschaft vielfach bereit, Dinge zu tolerieren, ja zu akzeptieren, die nicht nur mit unserer Kultur unvereinbar sind, sondern sie dann bereits verändern.

Angesichts der weiteren Verbreitung des Islam in Deutschland, einhergehend mit einer immer deutlicheren Radikalisierung im Sinne der konservativen, wörtlichen Auslegung des Koran, die dort ja auch festgeschrieben ist, muß man darüber nachdenken, ob die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung durch unser Grundgesetz noch uneingeschränkt aufrechterhalten werden kann, oder ob nicht doch gewichtige Gesichtspunkte dafür sprechen, der Religionsausübung doch gewisse Grenzen zu setzen. Nun enthält Art. 4  GG keine Einschränkung dahingehend, daß die Religionsfreiheit wie auch die Freiheit der Religionsausübung Schranken in den allgemeinen Gesetzen finden, wie das zum Beispiel hinsichtlich der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG der Fall ist. Dennoch kann die Freiheit der ungestörten Religionsausübung nicht gänzlich schrankenlos sein. Denn für alle Grundrechte gilt ja, daß es verfassungsimmanente Schranken gibt. Die Ausübung von Grundrechten findet ihre Grenze natürlich immer dort, wo damit die Grundrechte anderer beeinträchtigt werden. Aus diesem Grunde kann zum Beispiel das Geläut von Kirchenglocken reglementiert werden. Insbesondere das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG, das jedem Bürger die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit garantiert, verpflichtet meines Erachtens den Staat dann einzugreifen, wenn die Forderung nach schrankenloser Ausübung einer Religion, hier der Durchsetzung von Kleidungs- und Speisevorschriften in der Öffentlichkeit, mit dem Grundrecht Dritter auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit kollidiert.

Das muß selbstverständlich auch für das Recht gelten, sich über eine Religion kritisch, gegebenenfalls auch satirisch, äußern zu dürfen. Seine Grenze findet dieses Recht in den einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches. Doch lassen diese Vorschriften ausdrücklich die Kritik an Religionsgemeinschaften zu. § 166 des Strafgesetzbuches, der die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen unter Strafe stellt, wird nicht verletzt, wenn jemand religiöse Inhalte ablehnt oder verneint, auch mittels scharfer Kritik. Erst dann, wenn auf diese Weise der öffentliche Friede gefährdet wird, muß der Staatsanwalt auf den Plan treten. Das ist ein deutlicher Hinweis darauf, daß unsere Rechtsordnung durchaus auf der weltanschaulichen Neutralität des Staates fußt. Das bedeutet aber auch, daß der Staat es unterbinden muß, daß Religionsgemeinschaften ihre gesellschaftlichen Vorstellungen in einer Weise für allgemeinverbindlich erklären wollen, daß das öffentliche Leben davon wenigstens teilweise bestimmt wird. Dabei darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß in der modernen abendländischen Gesellschaft der Stellenwert der Religion immer geringer wird. Auch wenn Deutschland durchaus historisch christlich geprägt ist, so wird allgemein die Einhaltung christlicher Gebote nicht mehr als verbindlicher Lebensentwurf verstanden. Vielmehr sehen selbst gläubige Christen die Religion als sehr private Angelegenheit des einzelnen an.

Die christlichen  Kirchen beanspruchen auch heute nicht mehr, daß sich das gesellschaftliche Leben nach ihren Geboten richtet. Hinzu kommt, daß die Zahl der religionslosen oder religiös indifferenten Deutschen immer größer wird und heute schon die Zahl der praktizierenden Christen bei weitem übertrifft. Das hat Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben. Eine Ausrichtung des öffentlichen Lebens nach islamischen Regeln steht dem diametral entgegen. Daraus folgt die Pflicht des Staates, allen Versuchen entgegenzutreten, das Alltagsleben der Bürger religiösen Vorschriften zu unterwerfen. Es steht natürlich jedem frei, nach seiner Religion zu leben. Es steht ihm allerdings nicht frei, damit andere zu belästigen. Das demonstrative Befolgen religiöser Vorschriften in der Öffentlichkeit kann in seiner Penetranz durchaus unangenehm berühren. Damit ist aber der Bereich des von der Verfassung ebenfalls geschützten Persönlichkeitsrechts Dritter berührt. Dem muß der Staat dann eben Einhalt gebieten. Nur so kann angesichts einer immer vielfältigeren Gesellschaft der soziale Friede dauerhaft aufrecht erhalten werden.


Das Sprachgesetzbuch wird wieder mal novelliert

Wenn ein Gesetz ergänzt oder geändert wird, dann sprechen die Juristen von einer Gesetzesnovelle, will heißen, das Gesetz wird erneuert, also novelliert. Das ist bei deutschen Gesetzen, aber auch anderswo, übliche Praxis. Die großen Kodifikationen wie das Bürgerliche Gesetzbuch, das Strafgesetzbuch, aber auch das Grundgesetz, werden nahezu jährlich novelliert. Gleiches gilt aber offenbar auch für das Sprachgesetzbuch. Ja, Sie lesen richtig, das Sprachgesetzbuch. Dieses Gesetzbuch werden Sie in keiner juristischen Buchhandlung finden, und auch bei Amazon, Booklooker und anderen Internetbuchhändlern werden Sie es vergeblich suchen. Denn es ist keine Kodifikation im klassischen Sinne, vielmehr handelt es sich um die informelle, aber offenbar verbindliche Sprachregelung der politisch-medialen Klasse. Hier wird festgelegt, was man sagen oder schreiben darf. Jeder kennt zum Beispiel das Schnitzel mit dem verbotenen Namen, der sich deswegen auf keiner Speisekarte wiederfindet, anders als der Zigeunerbaron, der sich mit diesem rassistischen Namen immer noch auf den Spielplänen der deutschen Musiktheater findet. Auch werden Sie beim Konditor ebenso wenig wie im Kaufhaus an der süßen Theke einen Mohrenkopf oder Negerkuß finden, zwar die sahnige Süßigkeit mit Schoko-Überzug, jedoch mit politisch korrekter Bezeichnung wie etwa Schokokuss. 

Die Hüter der politisch korrekten Sprache schreiben ihr Sprachgesetzbuch auch ständig fort. im Fasching 2017 verschlug es offenbar einen Sprachpolizisten in den Bayerischen Wald, wo in der kleinen Gemeinde Kirchberg für den jährlichen „Neger Ball“ geworben wurde, eine Faschingsveranstaltung, deren Reinerlös sozialen Projekten in Afrika  zugute kommt. Das ging ja gar nicht, und nach Belehrung über den politisch korrekten Sprachgebrauch  knickten die sonst als doch recht widerborstig und heimatstolz beschriebenen Bayerwaldler ein und nannten ihren Faschingsball fortan „Mega Ball“. Heuer ist nun der traditionelle Chinesen Fasching in Dietfurt im schönen Altmühltal an der Reihe. Nachdem sich zwei offenbar vietnamesischstämmige Journalistinnen, vielleicht auch Bloggerinnen, über die rassistischen  Verkleidungen der wackeren Dietfurter Karnevalisten echauffiert haben, muß wohl damit gerechnet werden, daß  dieser traditionelle Faschingsumzug künftig entfällt, mindestens aber die Dietfurter darauf verzichten müssen, sich die Gesichter gelb anzumalen und chinesische oder auch nur pseudochinesische Kostüme spazieren zu tragen.

Überhauptwird der Begriff des Rassismus heutzutage inflationär und losgelöst von seinem ursprünglichen Bedeutungsinhalt  gebraucht. Er kommt ohne den klassischen Rassenbegriff aus. Alle Gruppen mit irgend einem, insbesondere körperlichen Merkmal, stehen unter dem Schutz der selbst ernannten Rassismuswächter. Ob Hautfarbe, Körperumfang („Dicke“), Minderwuchs, Behinderung oder sonst ein äußerlich sichtbares Merkmal, alles unterliegt der politisch korrekten Sprachregelung, über die eine Sprachpolizei wacht, deren Reviere man beim Gang durch die Stadt nicht sieht, es sei denn, man kommt gerade an einer Zeitungsredaktion, einem Universitätsgebäude oder bei einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk- oder Fernsehsender vorbei. Da wird dann verbissen definiert, deklariert und dekretiert, was gesagt werden darf und was nicht. Weil der Ausdruck „Behinderter“ den betreffenden Menschen auf seine Behinderung reduziert (auf diesen Blödsinn muß man erst mal kommen) muß es heißen „Mensch mit einer Behinderung“ oder „Mensch mit Assistenzbedarf“. Der nunmehr korrekt mit Kleinwüchsiger bezeichnete Liliputaner wird davon allerdings auch nicht größer. Alte Bräuche, wie etwa das Erscheinen des Heiligen Nikolaus mit seinem Begleiter, werden politisch korrekt geprüft. Heißt der Begleiter wie etwa inden Niederlanden „de zwarte Piet“, und ist dazu noch im Gesicht schwarz angemalt, dann geht das eben gar nicht. Gleiches gilt für die Heiligen Drei Könige, in deren Verkleidung Kinder seit Menschengedenken durch Städte und Dörfer ziehen, sobald traditionell einer von ihnen  im Gesicht schwarz angemalt ist. Hier bei uns in Deutschland ist die Sprachpolizei insoweit auch tatsächlich erfolgreich. In den letzten Jahren habe ich keinen schwarz angemalten Darsteller des  Kaspar mehr gesehen. Der Rassismusverdacht fällt inzwischen auch auf die populäre Fernsehserie „Die Simpsons“. Da gibt es nun den ersichtlich indischstämmigen Apu Nahusapeemapetilon, und das ist natürlich rassistisch. Selbst Asterix läuft Gefahr, als kulturelle Stereotypisierung und damit  rassistische Charakterisierung  auf dem Index der verbotenen  Bücher zu landen. Die Rothäute in den Büchern von Karl May werden aus dem gleichen Grunde alsbald wohl umbenannt werden müssen, und die Figur des Massa Bob wird wohl überhaupt nicht zu halten sein. Ob künftig die Mainzer Dachdeckerfirma Ernst Neger den Namen ihres bekanntesten Inhabers noch führen darf, steht in den Sternen. Ihr Firmenlogo ist bereits heftig umstritten.

Dieser politisch korrekte Schwachsinn –  Entschuldigung, Tautologie – ist natürlich die Frucht der Politisierung solcher akademischen Fächer wie Germanistik und Psychologie, natürlich auch Politologie und Soziologie. Seit die Ideologie der Achtundsechziger ihren Siegeszug durch diese Fakultäten angetreten hat, sind einstmals seriöse Wissenschaften zu infantilem Humbug mutiert. Als – vorläufige – Endstufe dieses Wahnsinns kann die Etablierung der sogenannten Gender-Lehrstühle an unseren Universitäten betrachtet werden. Vielleicht wäre es gut, wenn sich diese Koprologen fest in ihren Instituten einschließen und die Fenster dicht schließen würden. Nichts, was sie irritieren könnte, dränge von außen herein. Wenn ihre zerebralen Flatulenzen ihnen dann auch  zunächst unmerklich, dann aber wirkungsvoll den Sauerstoff nähmen, könnte vielleicht doch noch die Hoffnung auf  die Rückkehr der Wissenschaftlichkeit universitären Arbeitens aufkeimen. Denn die Wirkungen des Sauerstoffentzuges auf den menschlichen Körper sind nun einmal final. Einstweilen  muß ich mich wohl mit dem Gedanken trösten, daß es mir noch nie etwas ausgemacht hat, wenn zum Beispiel der damals populäre Schlagersänger Billy Mo im Jahre 1965 gesungen hat: „Ich kauf mir lieber einen Tirolerhut“ und sich diesen auf seinen schwarzen Kopf gesetzt hat. Und ich habe bis heute nichts dagegen,  wenn sich Menschen aller möglichen Hautfarben auf dem Münchner Oktoberfest in bayerische Trachten oder was sie dafür halten werfen. Von mir aus können sich schwarze Kinder als Heilige Drei Könige auch weiß anmalen. Rassistisch beleidigt fühle ich mich nicht, im Gegenteil. Es ist halt lustig. Lustig ist allerdings eine Kategorie, die in diametralem Gegensatz zur bierernsten und sauertöpfischen political correctness steht.



Faktenfreie Empörung

Matteo Salvini gehört für die politisch korrekten Moralathleten, Richtigmeiner und Verteidiger der Menschenrechte zweifellos zu den Dunkelmännern Europas. In der Rangfolge der Teufelsanbeter kommt er wohl gleich nach Victor Orbán und Alexander Gauland. Nicht überraschend ist die Empörung groß, wenn seine Flüchtlingspolitik tatsächlich zu einer deutlichen Verringerung der Einwanderung in Italien führt. Soeben erst hat er nicht ohne – aus meiner Sicht berechtigten – Stolz darauf hingewiesen, daß die Zahl der illegalen Einwanderer in Italien mit nur noch 262 Personen in den ersten beiden Monaten dieses Jahres um rund 95 % niedriger liegt, als im gleichen Zeitraum des Jahres 2018, wo noch 5.247 illegale Einwanderer gezählt wurden. Im Jahre 2018 ist im Vergleich zum voraufgegangenen Jahr die Zahl der Einwanderer um insgesamt 80,4 % gesunken, die Abschiebungen in den ersten beiden Monaten dieses Jahres liegen viermal so hoch wie die Zahl der Einreisenden. Zu berücksichtigen ist bei diesen Zahlen, gerade für 2018, daß die derzeitige Koalition, zu der wesentlich Salvinis Lega Nord gehört, erst am 1. Juni 2018 die Regierungsarbeit aufgenommen hat.

Die Bekanntgabe dieser Zahlen hat in Italien Proteste der üblichen Verdächtigen ausgelöst. In Deutschland werden wir diese Zahlen vielleicht nur einmal in der Tagesschau gehört haben, und dann nicht mehr. Denn damit führt Salvini den Beweis, daß der Zuzug von Flüchtlingen, egal welchen rechtlichen Status sie haben oder zugebilligt bekommen, durchaus massiv eingeschränkt werden kann. Bekanntlich hat Italien seine Grenzen für Bootsflüchtlinge geschlossen. Von italienischen Schiffen aufgegriffene, je nach Lesart auch gerettete Personen werden grundsätzlich nicht in Italien aufgenommen, sondern entweder in aufnahmewilligen Ländern angelandet oder wieder nach Nordafrika zurückgeführt.  Wir Deutschen indessen müssen weiter damit leben, daß die Bundeskanzlerin und ihre Paladine faktenwidrig behaupten, man könne die deutschen Grenzen, von den europäischen Außengrenzen ganz zu schweigen, nicht so sichern, daß der Zuzug von Flüchtlingenaller Art, insbesondere der Armuts- und Wirtschaftsflüchtlinge signifikant zurückgeht.

Um die Flüchtlingspolitik der italienischen Regierung zutreffend einzuordnen, muß ein vergleichender Blick auf die Situation in Europa und darüber hinaus geworfen werden. Einen gewissen Anhaltspunkt für die Belastung der jeweiligen Staaten  mit Migranten bietet die Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bezüglich der Asylanträge in Europa und ausgewählten sonstigen Staaten. Diese Statistik muß man natürlich auch interpretieren, denn die bloße Zahl sagt wenig, wenn sie zum Beispiel nicht in ihrer Dynamik betrachtet wird. Nur dann erkennen wir, ob es eine Entwicklung in dieser oder jener Richtung gibt. Beispielhaft greifen wir die  Zahlen für die Monate Januar und August 2018 heraus. Hier liegt die Zahl der Asylanträge in Deutschland im Januar bei 19.095, im August bei 16.565. Das ist ein Rückgang um knapp 14 %. In Italien suchten im Januar 2008 genau 6.825 Personen Asyl, im August nur noch 2.370, ein Rückgang um nahezu zwei Drittel. Die italienische Politik wurde wohl sehr konsequent durchgeführt, denn ein Rückgang um ca. 95 % bei den illegalen Einwanderern innerhalb eines Jahres ist wirklich sehr beachtlich.

Einen Hinweis auf die Attraktivität von Zielländern für Asylsuchende geben auch die Antragstellerzahlen, ins Verhältnis gesetzt zur Einwohnerzahl des Landes. So kam eben in Deutschland im Januar 2018 auf 4.997,89 Einwohner ein Asylbewerber, in Österreich auf 8.160,93  Einwohner, in Frankreich  auf 6.735,57 Einwohner, in Spanien auf  12.051,61 Einwohner, in Großbritannien auf deren 21.435, in Australien auf 10.517,32, in Norwegen auf 17.823,73 Einwohner, in den USA auf 40.886,27 Einwohner, bei unseren Nachbarn in Tschechien auf 78.370,37 Einwohner, bei unseren Nachbarn in Polen auf 135.607,14 Einwohner, in Neuseeland auf 133.166,67 Einwohner, und in Ungarn auf 391.240 Einwohner je ein Asylantragsteller.

Diese großen Unterschiede müssen Ursachen haben. Wenn die Zahl der Einwohner eines Landes  pro Antragsteller von knapp 50 % mehrals in Deutschland wie in Frankreich bis hinauf zu dem rund 78-fachen wie es in Ungarn der Fall ist differiert, dann kann das nicht lediglich an der Entfernung oder der mehr oder weniger schönen Landschaft liegen. Vielmehr gibt das einen klaren Hinweis darauf, wie die verschiedenen Länder schon die Einreise von Migranten kontrollieren, mehr noch darauf, welche  sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen sie ihnen bieten. Ganz offensichtlich gehört Deutschland zu den besonders attraktiven Zielländern wie eben auch Luxemburg, wo auf nur 2.568,12 Einwohner ein Antragsteller kommt, oder auch Schweden, bei dem das Verhältnis mit 5112,53 pro Antragsteller ähnlich ist wie in Deutschland. Eines aber kann man mit Sicherheit nicht sagen. Es ist eben halt kein Ausweis von Demokratie und Anerkennung der Menschenrechte, wenn in einem Lande die Antragsquote hoch ist, in einem anderen niedrig bis verschwindend gering.  Denn daß zum Beispiel in Norwegen etwa dreieinhalb mal mehr Einwohner auf einen Antragsteller kommen als in Deutschland, kann auf keinen Fall daran liegen, daß Norwegen etwa weniger demokratisch wäre oder gar den Menschenrechten eine geringere Bedeutung beimäße. Und wenn im Mutterland der Menschenrechte, dort, wo mit der Virginia Declaration of Rights 1776 erstmals die Menschenrechte verbindlich formuliert worden sind, gut acht mal mehr Einwohnerauf einen Asylbewerber kommen, wie in Deutschland, dann kann man nicht ernsthaft behaupten, eine restriktive Migrationspolitik verletze die Menschenrechte. Vielmehr muß man dann feststellen, daß es in anderen Ländern im Gegensatz zu Deutschland eine verantwortungsvolle Politik gibt, welche die ureigenste Aufnahme eines jeden Staates,  für seine Bürger zu sorgen, an die erste Stelle setzt, und erst danach im Rahmen der gesellschaftlichen und ökonomischen Möglichkeiten humanitären Aufgaben nachkommt. Dies vor dem Hintergrund der sicherlich  bedauerlichen Tatsache, daß die Zahl der Menschen, die unter humanitären Erwägungen Aufnahme in geordneten, sicheren und wohlhabenden Ländern finden müßten, die Aufnahmekapazitäten dieser Länder  um ein Vielfaches übersteigt. Niemandem wäre geholfen, stattdessen würde sich das Diktum von Peter Scholl Latour bewahrheiten, wonach eine Stadt, die halb Kalkutta aufnimmt, dann selbst zu Kalkutta wird.

Wer Salvini, Orbán und andere umsichtige Politiker beschuldigt, die Menschenrechte mit Füßen zu treten, argumentiert faktenfrei. Wer, wie die Bundeskanzlerin und ihre Bewunderer behauptet, man könne die Grenzen unseres Landes und/oder die europäischen Außengrenzen nicht schließen, um unerwünschte Migranten von der Einreise abzuhalten, argumentiert ebenfalls faktenfrei. Quod erat demonstrandum.


Prima Klima

Am 1. März ist wieder mal Freitag. Aufgeklärte, politisch interessierte und um ihre Zukunft besorgte Schüler werden wieder für das Klima demonstrieren, selbstverständlich während der Unterrichtszeit. Und sie werden den denkfaulen Erwachsenen klar machen, daß es fünf vor zwölf ist und danach schreien, doch  verdammt noch mal in dreißig, vierzig, fünfzig Jahren, wenn die doofen Erwachsenen schon alle tot sind, noch leben zu wollen. Ihre schwedische Ikone macht es erfolgreich vor. Inwieweit sie wiederum von interessierten Kreisen gesteuert wird, bleibt im Dunkeln.

Schnell zu begeisternde Jugendliche werden denn auch mit einprägsamen Zahlenreihen motiviert. Eine Korrelation zwischen der Emission von „Treibhausgasen“, vor allem CO2, hervorgerufen durch die Nutzung fossiler Energieträger, und der Erderwärmung erscheint so plausibel, daß sie mit einer naturwissenschaftlichen Beweisführung verwechselt wird und letztere deswegen auch überflüssig macht. Nun ist die Korrelation, also die Wechselbeziehung zwischen zwei Ereignissen, mathematisch genauer gesagt der zufällige Zusammenhang zweier Ereignisse, eher der Koinzidenz, also dem zufälligen Zusammenfallen zweier Ereignisse nahe, als der Kausalität. Letztere ist nun einmal die im Laborversuch nachvollziehbare Folge von Ursache und Wirkung. Doch selbst fehlende Korrelation vermag die Klima-Alarmisten nicht zu besänftigen. Zwischen 1997 und 2016 stiegen die anthropogenen CO2 Emissionen von 25 auf 36 Milliarden t jährlich. Die globalen Temperaturen änderten sich während dieser Zeit jedoch nicht.

Natürlich gab es auch Klimaphänomene, die tatsächlich naturwissenschaftlich im Sinne von Kausalität erforscht wurden. So zum Beispiel das „berühmte“ Ozonloch. Hier wurde schon beginnend im 19. Jahrhundert die Ursächlichkeit des Eintrags von Fluorkohlenwasserstoffen (FCKW) beobachtet. Das führte dann letztendlich zum Verbot von FCKW im Montrealer Protokoll vom 16. September 1987. Dieser völkerrechtliche Vertrag wurde nicht unmaßgeblich von Politikern wie Margret Thatcher und Ronald Reagan auf den Weg gebracht. Beide sind allerdings alles andere als Ikonen der Grünen und der Klima- Alarmisten. Seit 2016 wird das Ozonloch denn auch kleiner. Klar. Weil FCKW kausal für das Loch ist, muß seine Verringerung zwangsläufig dazu führen, daß das Loch kleiner wird. Läge lediglich eine Korrelation vor, und hätten wir ebenfalls eine Verkleinerung des Ozonlochs, dann wäre damit über den Ursachenzusammenhang nichts gesagt, außer einer Vermutung. Vermutungen indessen sind keine Beweise.

Derzeit wird am lautesten nach der Reduzierung von CO2 gerufen, was natürlich nur durch rigorose Reduzierung der Nutzung von fossilen Energieträgern, vor allem der Nutzung von Verbrennungsmotoren bewirkt werden kann. Daß von dieser Technologie der Wohlstand nicht nur der entwickelten Länder, sondern auch der Schwellenländer und künftig der Entwicklungsländer abhängt, spielt für Klima-Alarmisten keine Rolle. Besser zurück auf die Bäume, als das Klima weiter schädigen, ist ihre Devise. Doch schauen wir uns einmal an, was CO2 quantitativ überhaupt bedeutet. Die Luft besteht zu 78 % aus Stickstoff, zu 21 % aus Sauerstoff und zu 1% aus Argon. Das teuflische CO2 ist nur mit 0,04 % Bestandteil der Luft, gilt daher als sogenanntes Spurenelement. Der deutsche Anteil daran ist im Weltmaßstab so verschwindend gering, daß selbst die rigorosesten Einsparungsmaßnahmen nicht entfernt den Anstieg der CO2 Produktion in den USA und anderen Industriestaaten, von China und Indien ganz zu schweigen, kompensieren können. Vielmehr ist es tendenziell natürlich so, daß der geringe Pro-Kopf-Ausstoß in den genannten Ländern China und Indien in den kommenden Jahren rasant ansteigen wird, und zwar mit der weiteren Industrialisierung. Der deutsche Anteil am Ausstoß von CO2 in die Atmosphäre wird damit immer marginaler, die homöopathische Dosis wird in rascher Folge um Zehnerpotenzen pro Jahr geringer als in der übrigen Welt. Mit anderen Worten: abgesehen von der Frage, ob der CO2 Ausstoß dieser Menschheit überhaupt irgendetwas hinsichtlich der Erderwärmung bewirkt oder nicht, der deutsche Anteil jedenfalls wird immer bedeutungsloser. Nimmt man die Erkenntnis hinzu, daß während der 20 Jahre zwischen 1997 und 2016 trotz eines erheblichen Anstieges dieser Emissionen die globalen Temperaturen unverändert geblieben sind, so stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit der CO2 Reduzierung in aller Schärfe, zumal damit ja eine Deindustrialisierung einhergehen muß, jedenfalls solange es keine wirklich in gleichem Maße einsetzbaren Alternativen gibt. Derartiges ist Klimaalarmisten wie den Grünen natürlich gleichgültig, eher begrüßen sie den Rückfall von der industrialisierten in eine agrarische Gesellschaft.

Die Wissenschaftlichkeit der Klimaforschung, die sich im wesentlichen auf Korrelationen stützt, läßt sich natürlich ohne weiteres auch dadurch messen, daß man andere Parameter in das Korrelationsschema einsetzt. Weil der Zusammenhang zwischen Durchschnittstemperaturen und den Aktivitäten der Grünen doch irgendwie nahe liegt, wollen wir einmal eine Reihe betrachten. Als die Grünen 1994 das erste Mal in den Deutschen Bundestag einzogen, erzielten sie 9,4 % der Wählerstimmen. Die Jahresdurchschnittstemperatur in Deutschland betrug 9,7°. 1998 ging der Wähleranteil der Grünen auf 6,7 % zurück, die Jahresdurchschnittstemperatur in Deutschland auf 9,1°. 2002 stieg der Wähleranteil der Grünen auf 8,6 %, die Durchschnittstemperatur in Deutschland auf 9,6°. 2005 ging der Wähleranteil der Grünen auf 8,1 % zurück, die Durchschnittstemperatur in Deutschland sank auf 9,0°. 2009 stieg der Wähleranteil der Grünen auf 10,7 %, die Durchschnittstemperatur stieg auf 9,2°. 2013 fielen die Grünen auf 8,4 % in der Wählergunst zurück, die Durchschnittstemperatur in Deutschland fiel auf 8,7°. 2017 wiederum stieg der Wähleranteil der Grünen auf 8,9 %, die Jahresdurchschnittstemperatur in Deutschland stieg auf 9,6°. Die Korrelation zwischen Wahlerfolg bzw. Misserfolg der Grünen und Anstieg bzw. Rückgang der Jahrestemperatur in Deutschland ist offensichtlich. Für Klimaforscher müßte damit der Beweis geführt sein, daß sich das Klima in Deutschland mit den Wahlergebnissen der Grünen nach oben und unten verändert. Das ist eben Wissenschaft. Was lernen wir daraus? Völlig klar: wenn wir das Klima in Deutschland retten wollen, müssen wir steigende Wahlergebnisse der Grünen verhindern. Die gegenwärtigen Umfragewerte der Grünen von nahe an 20 % führen schnurstracks in die Klimakatastrophe. Liebe Schüler*innen (soviel Gender muß sein, wenn es um die Grünen geht) wählt auf keinen Fall grün, soweit ihr schon wahlberechtigt seid, und macht euren Eltern klar, daß sie um des lieben Klimas willen nur ja nicht bei der nächsten Bundestagswahl die Grünen wählen dürfen. Wäre doch gelacht, wenn wir den Klimawandel nicht stoppen könnten!

Nachtrag

Leser N.N. weist darauf hin, daß während der sogenannten „Kleinen Eiszeit“ in Europa (15. – 18. Jh.) in Vorderösterreich Hexen verbrannt wurden, denen man natürlich auch diese Klimaveränderung zur Last legte, neben allem anderen bösen Zauber. Das Resultat ist bekannt: Das Klima änderte sich, es wurde wärmer. Koinzidenz, Korrelation, Kausalität? Nach den wissenschaftlichen Standards der „anerkannten“ Klimaforschung jedenfalls Beweis genug. Konsequenz? Also jetzt schreibe ich aber wirklich nicht weiter…



Die verspäteten Suffragetten

In diesen Tagen wird allenthalben daran erinnert, daß vor 100 Jahren, am 19. Februar 1919, erstmals eine Frau im Reichstag das Wort ergreifen durfte, die Abgeordnete Marie Juchacz. In der Tat, ein demokratischer Fortschritt, der auch wie vieles andere den Umwälzungen geschuldet war, welche das Ende des Ersten Weltkrieges nicht nur in Deutschland mit sich gebracht hatte. Mit Fug und Recht sagen viele, mit dem Ende des Ersten Weltkrieges sei eigentlich erst das 19. Jahrhundert beendet worden. Und damit ist auch die alte Gesellschaftsordnung untergegangen. Nicht, daß in Deutschland erst mit diesem Tage die Demokratie in die Welt getreten wäre. Demokratische Bestrebungen gab es ja schon seit langem, erinnert sei nur an das Hambacher Fest 1848 und die Paulskirchenversammlung 1849, in der erstmals eine Verfassung für Deutschland beschlossen wurde. Doch in der Tat nahm die Demokratie in Deutschland ab 1919 gewissermaßen Fahrt auf. Dazu gehörte selbstverständlich, daß auch die Frauen an der demokratischen Willensbildung wie auch an der parlamentarischen Repräsentation des Volkes Anteil nahmen. Ich sage Anteil nahmen, und nicht lediglich hatten. Denn ein Recht, das einem zusteht, muß man auch nutzen, wenn man davon etwas haben will. Nutzt man es nicht, so gibt man damit auch zu verstehen, daß dieses Recht einem vielleicht nicht ganz so wichtig ist.

Der 100. Jahrestag des Auftretens der Abgeordneten Marie Juchacz am Rednerpult des Reichstages zu Berlin treibt nun auch die Vorsitzende der Partei um, welcher Frau Juchacz angehörte. Andrea Nahles, im allgemeinen nicht vom politischen Glück begünstigte aktuelle Vorsitzende der SPD, hält die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, wie sie sich in Deutschland nicht nur von Verfassungs wegen seit langem durchgesetzt hat, für unvollkommen. Denn die Bevölkerung Deutschlands (gemeint ist wohl das deutsche Volk, denn nur deutsche Staatsbürger sind in Deutschland wahlberechtigt), bestehe doch zu rund 52 % aus Frauen. Der Frauenanteil im Deutschen Bundestag liege jedoch bei nur knapp 31 %. Das müsse, so die versätete Suffragette des 21. Jahrhunderts, dringend geändert werden. Und weil das Wahlverhalten wie auch die Neigung, sich überhaupt für politische Ämter zur Verfügung zu stellen, bisher eben nicht zu einer Frauenquote im Parlament geführt habe, die der Frauenquote in der Gesamtbevölkerung entspreche, müsse da der Gesetzgeber ran.

Diese Forderung kommt also inzwischen nicht mehr nur vom politischen Narrensaum der Gesellschaft, der sich bei den Linken und den Grünen breitgemacht hat, sondern auch von der ältesten deutschen Partei. Anlaß, der Sache auf den Grund zu gehen. Natürlich fragt sich zu allererst, woher diese Differenz zwischen Frauenanteil in der Bevölkerung bzw. dem Wahlvolk und deren Repräsentanz in den Parlamenten eigentlich kommt. Es steht doch jedermann und natürlich auch jederfrau frei, sich politisch zu betätigen, in eine politische Partei einzutreten und sich dort auch als Kandidat bzw. Kandidatin für Abgeordnetenmandate zur Verfügung zu stellen. Betrachten wir daher zunächst einmal die Wirklichkeit.

Der Frauenanteil unter den Mitgliedern der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sieht aus wie folgt (Angaben des Stiatischen Bundesamtes per 31.12.2017):

Grüne:         39,8 %

Linke:           36,5 %

SPD:             32,5 %

CDU:            26,2 %

F.D.P.:          21,9 %

CSU:             20,5 %

AfD:              17,0 %

Der Frauenanteil in den Fraktionen des Deutschen Bundestages sieht aus wie folgt:

Grüne:         58,2 %

Linke:           53,6 %

SPD:             41,8 %

F. D. P.:         23,7 %

CDU/CSU:   19,9 %

AfD:              10,7 %

Offenbar haben es bei der Aufstellung von Kandidaten für die Wahl zum Deutschen Bundestag im Herbst 2017 mehr Frauen bei Grünen, Linken und auch der SPD auf aussichtsreiche Plätze der Kandidatenliste geschafft, als es ihrer Quote unter den Mitgliedern ihrer Parteien entspricht.  Im Falle der Grünen und der Linken ist der Frauenanteil im Parlament sogar höher, als es dem Anteil der Frauen in der Bevölkerung entspricht. Bei der SPD, der Frau Nahles vorsteht, haben es auch mehr weibliche Mitglieder auf aussichtsreiche Listenplätze geschafft, als es ihrer Quote in der Partei entspricht, denn sonst gäbe es ja nicht 9 % mehr Parlamentarierinnen als weibliche Mitglieder. Warum das bei den anderen Parteien wiederum eher umgekehrt ist, kann offen bleiben. Denn die Delegiertenversammlungen haben nun einmal die Kandidaten so bestimmt.

Und damit kommen wir zu des Pudels Kern. Die Vorstellung, die Zusammensetzung eines Parlamentes müsse sich in jeder Beziehung als Spiegelbild der Gesamtgesellschaft zeigen, ist mindestens naiv, wenn nicht sogar absurd. Das gilt nicht nur für das Verhältnis von Männern und Frauen (was ist eigentlich mit den von der sog. Genderforschung entdeckten weiteren Geschlechtern?), sondern konsequent zu Ende gedacht auch für das Verhältnis etwa der Berufsgruppen in der Gesamtbevölkerung einerseits und dem Parlament andererseits, von einem religiösen Proporz, der selbstverständlich auch diejenigen umfassen müsste, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, einmal ganz zu schweigen. Allein schon diese Überlegungen zeigen, wie absurd die Forderung der wackeren SPD-Vorsitzenden ist.

Doch wenn man über das Wahlrecht spricht, können juristische Überlegungen nicht ganz außen vor bleiben. Denn das Wahlrecht ist bei uns in der Verfassung geregelt. Der einschlägige Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes lautet: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Und wenn es um Gleichheit geht, kann Art. 3 des Grundgesetzes nicht unberücksichtigt bleiben, denn er regelt eben dies. Art. 3 Abs. 1 GG lautet: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Art. 3 Abs. 2 GG lautet: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Art. 3 Abs. 3 GG lautet, soweit für unser Thema von Interesse: Niemand darf wegen seines Geschlechtes usw. benachteiligt oder bevorzugt werden.

Wenn aber die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in freier und gleicher Wahl bestimmt werden, dann bedeutet das für Sie, liebe Leser, und mich als Wähler doch, daß wir es uns aussuchen können, wen von den Kandidaten, natürlich auch Kandidatinnen, wir wählen, und auch frei darin sind, unter diesen auszuwählen. Und nebenbei bemerkt: diese Abgeordneten sind nach der Verfassung ja Vertreter des ganzen Volkes, also auch beider Geschlechter, in unserer verrückten Zeit von mir aus auch aller Geschlechter. Wenn nach Art. 3 Abs. 1 GG alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, dann bedeutet das natürlich auch in ihrer Eigenschaft als Kandidaten wie auch als Wähler. Wenn Männer und Frauen nach Art. 3 Abs. 2 GG gleichberechtigt sind, dann gilt das natürlich auch für die Ausübung des Wahlrechts, aktiv wie passiv. Und wenn niemand gemäß Art. 3 Abs. 3 GG wegen seines Geschlechtes benachteiligt oder bevorzugt werden darf, dann gilt das selbstverständlich auch für Wähler und Kandidaten. Kurz und gut, Forderungen dieser Art wie sie nun auch Frau Nahles erhebt, sind schlicht und einfach mit unserer Verfassung unvereinbar. Aus diesem Grunde hat ja auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit Urteil vom 26.03.2018, Az.: Vf. 15-VII-16 solchen Forderungen eine klare Absage erteilt und festgestellt, daß jedenfalls die bayerische Verfassung dem in Bayern geltenden Wahlrecht nicht entgegensteht. Auch in Bayern verhindert dieses Wahlrecht nicht, daß die Frauenquote im Parlament bei weitem nicht derjenigen in der Gesamtbevölkerung entspricht. Allerdings ist gerade das bayerische Wahlrecht insoweit noch demokratischer, als das Bundeswahlrecht, als man bei der Wahl nicht an die Kandidatenreihung gebunden ist, welche die Delegierten der Parteien in ihren Versammlungen beschlossen haben und die sich deswegen auf den Wahlzetteln wiederfindet. Vielmehr können die Wähler in Bayern das in der Wahlkabine nach ihrem Geschmack ändern und beispielsweise einen Menschen, der am Ende des Wahlvorschlages einer Partei steht, ganz nach vorne schieben. Ob Frau Nahles eine solche Regelung begrüßen würde, muß bezweifelt werden. Denn sie ermöglicht zumindest, daß die Listen von Parteien, welche die weiblichen Kandidaten auf den ersten Plätzen aufweisen, von den Wählern zum Nachteil eben dieser Damen geändert werden.

All diese Dinge sind eigentlich selbstverständlich. Frau Nahles hat unter anderem während der 20 Semester, die sie an der Bonner Uni studiert hat, nach allgemein zugänglichen Angaben unter anderem politische Wissenschaft gehört. Dazu gehört natürlich auch das Wahlrecht. Wie ihre Forderung zeigt, hat sie in den einschlägigen Vorlesungen und Seminaren wohl nicht besonders gut hingehört. Vielleicht, weil sie ihr Hauptfach neuere und ältere Germanistik mehr interessiert hat, vielleicht weil dieses Fach auch mehr für ihr spezielles Interesse zu bieten hat. Ihre Magisterarbeit hat sie jedenfalls zum Thema „Funktion von Katastrophen in Serien-Liebesromanen“ abgeliefert. Ob ihre Amtsführung als Parteivorsitzende der SPD auch als Katastrophe einzustufen ist, weil sie sich zum Beispiel in derartige Fantastereien wie die Frauenquote im Parlament verirrt, ist für die Mitglieder ihrer Partei sicher eine interessante Frage. Daran ändert es im übrigen auch nichts, daß in einigen europäischen Ländern wie etwa Frankreich, Spanien oder auch Kroatien ähnliche Regelungen gelten, wie sie Frau Nahles anstrebt. Denn zum einen gilt bei uns eben unsere Verfassung, und zum anderen kann man ja von fremden Ländern manches lernen, Unfug muß man jedoch nicht übernehmen.


Stütze für Alle?

Zu den heiß umstrittenen Themen im Zusammenhang mit der Zuwanderung von Asylsuchenden, Bürgerkriegsflüchtlingen und der Masse derjenigen, die wegen unserer – im internationalen Vergleich üppigen – Sozialleistungen zu uns kommen, gehört die Frage, ob Deutschland bei der Gewährung von Sozialleistungen zwischen Deutschen und Ausländern differenzieren darf oder nicht. Das ist in der Tat eine Grundsatzfrage, und sie bedarf deswegen auch einer grundsätzlichen Antwort. Im Deutschland unserer Tage wird eine Antwort auf diese Frage dadurch erschwert, daß man diese Frage einerseits auf Deutschland beschränkt, und darüber hinaus schon jede Überlegung in Richtung einer Differenzierung als völkisch und damit als Verstoß gegen die Verpflichtung unseres Staates zum Schutz der Menschenwürde diffamiert.

Somit wollen wir unseren Überlegungen erst einmal die simple Tatsache voranstellen, daß es sich bei der Bundesrepublik Deutschland schlicht und einfach um einen Staat wie jeden anderen auf dieser Erde handelt, mithin die Frage so zu stellen ist:  „Warum soll ein Staat für seine Bürger sorgen müssen, für Bürger fremder Staaten aber nicht?“

Ist ein Staat denn nicht die Organisation der auf seinem Gebiet dauerhaft ansässigen Menschen, die sich durch diese Organisation gegen Gefahren aller Art, auch zum Beispiel der unverschuldeten Verarmung, schützen wollen? Die Ausdehnung dieser Staatsaufgabe unterschiedslos auf alle, die auf seinem Territorium leben, ohne seine Bürger zu sein, hebt doch dieses Organisationsmodell auf. Dem steht nicht entgegen, daß der Staat damit, daß er die innere und äußere Sicherheit für seine Staatsbürger garantiert, gewissermaßen reflexhaft seine Schutzaufgabe auch  auf Leute ausdehnt, die nur vorübergehend auf seinem Gebiet leben, ohne seine (dauerhaften) Staatsbürger zu sein. So wirkt die Existenz und Arbeit der Polizei automatisch auch zugunsten des Ausländers, der etwa im Anwesen Bahnhofstraße 12 der Gemeinde Musterstadt wohnt, weil ihre Patrouillen eben allen Anwohnern der Bahnhofstraße nützen. Die Zahlung von Sozialleistungen aus Umlage- wie auch aus Steuermitteln hingegen geht gezielt an Individuen, welche die rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen. Das sind eben grundsätzlich die Bürger dieses Staates, auch wenn zum Beispiel ausländische Arbeitnehmer zum Teil ebenfalls über von ihnen gezahlte Sozialabgaben und Steuern anspruchsberechtigt werden. Jedoch nicht zum Beispiel Zugezogene, die keine Arbeitsleistung erbringen, sondern vom ersten Tag ihrer Anwesenheit an ausschließlich von der öffentlichen Fürsorge (so hieß das früher einmal sehr menschlich) leben.

Deswegen ist es ja auch richtig, daß nicht alle Grundrechte, aber auch zum Beispiel das Wahlrecht, nicht für alle gelten, die auf dem Gebiet eines Staates leben, ohne dessen Bürger zu sein.  Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Grundrechten, die  für alle gelten, die sich in unserem Land aufhalten, und Grundrechten, die ausschließlich Deutschen zu stehen. So  istdas Versammlungsrecht nach  Art. 8 GG ein Grundrecht, das nur den deutschen Staatsbürgern von der Verfassung gewährleistet wird, ebenso das Recht, Vereine und Vereinigungen zu bilden (Art. 9 GG). Auch das Recht auf Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet (Art. 11 GG) wie auch das Recht auf freie Berufswahl (Art. 12 GG) werden nur den deutschen Staatsbürgern garantiert. Nur der deutsche Staatsbürger ist gemäß Art. 16 Abs. 1 GG davor geschützt, an ein anderes Land ausgeliefert zu werden, wie auch nur deutsche Staatsbürger das Recht auf demokratische Mitwirkung in Wahlen und Abstimmungen haben, Art. 20 Abs. 2 GG. Selbstverständlich steht auch das Widerstandsrecht gemäß Art. 20 Abs. 4 GG nur deutschen Staatsbürgern für den Fall zu, daß ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung auf andere Weise nicht abgewehrt werden kann. Überhaupt, das sei an dieser Stelle doch in Erinnerung gerufen, handelt es sich beim Grundgesetz um die Verfassung des deutschen Volkes, was an vielen Stellen einschließlich der Präambel und des Art. 116 Abs. 1 GG, der Angehörige des deutschen Volkes auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft kennt, eindeutig formuliert wird. Grünen und anderen Traumtänzern sei die wenigstens gelegentliche Lektüre des Grundgesetzes ans Herz gelegt!

An sich ist die Unterscheidung zwischen Inländern und Ausländern historisch geradezu ein konstitutives Merkmal der Staatlichkeit. Die Antike  kannte keine genuinen Rechte des Fremden gegenüber dem Staatswesen, dem er nicht angehörte. Sicherheit bot ihm in der Fremde nur die Gastfreundschaft eines einheimischen Bürgers. Die Garantie der Menschenrechte ist ohnehin jüngeren Datums.  Sie findet sich erstmals in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1789. Sie ist ein Kind der Aufklärung und damit Gesellschaftsordnungen, die diesen Gedanken eher fern stehen, auch heute noch fremd.

Der Schutz der Menschenwürde,  auch nach Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, verpflichtet keinen Staat, auch nicht Deutschland dazu, Fremde überhaupt aufzunehmen, erst recht nicht dazu, ihnen seine Staatsbürgerschaft zu geben. Dies folgt im Umkehrschluß auch aus dem Asylrecht nach Art. 16a des Grundgesetzes. Denn wenn ohnehin jeder Mensch einen Anspruch darauf hätte, von jedem Staat auf dieser Erde aufgenommen zu werden, und auf Wunsch sein Staatsbürgerrecht erhalten zu können, bedürfte es des Asylrechts ebenso wenig wie der Genfer Flüchtlingskonvention. Es ist auch kein Menschenrecht, in jedem Staat auf dieser Erde die sozialen Leistungen erhalten zu können, die dieser Staat seinen eigenen Bürgern gewährleistet. Denn der Schutz der Menschenwürde verlangt nur, daß die körperliche Integrität des Menschen Achtung und Schutz findet, die elementaren Lebensgrundlagen (Nahrung, Kleidung, Wohnung und medizinische Grundversorgung) gewährleistet sind, die personale Identität und Integrität geschützt werden und elementare Rechtsgleichheit gegeben ist, also etwa als plattes Beispiel der Ausländer für Diebstahl nicht härter bestraft wird als der Inländer.

Ein Blick auf die Rechtspraxis anderer Staaten dieser Erde zeigt nichts anderes. Vielmehr zeigt sich, daß selbst der Schutz vor politischer Verfolgung, Bürgerkriegen und Naturkatastrophen gegenüber Ausländern keineswegs so weit entwickelt ist, wie in Deutschland mit seinem international in der Tat außerordentlich großzügigen Asyl- und Flüchtlingsrecht. Vielmehr behalten sich Staaten wie die USA, Japan, Australien, China, die Schweiz,  eigentlich alle, das Recht vor, darüber zu entscheiden, wer das Land überhaupt betreten, und noch mehr, wer sich darin länger oder gar auf Dauer aufhalten darf. Da sind auch Unterschiede zwischen demokratischen Staaten und autoritären Staaten kaum wahrnehmbar. Die Einwanderungspolitik der ostasiatischen Staaten China und Japan differiert ebenso wenig wie etwa die der Schweiz und der tschechischen Republik, um einmal mitteleuropäische Staaten zu benennen, und auch die USA wie Australien verfolgen eine sehr restriktive Einwanderungspolitik. Alles andere würde die Staaten und ihre Volkswirtschaften (nota bene Volks- nicht Bevölkerungswirtschaften) auch überfordern. Der altrömische Grundsatz nemo ultra posse obligatur, zu deutsch: Niemand kann über seine Möglichkeiten hinaus verpflichtet werden, gilt nicht nur für den einzelnen Menschen als Rechtssubjekt, sondern selbstverständlich auch für Staaten und Staatengemeinschaften. Daraus folgt zwingend, daß es kein Menschenrecht auf Einwanderung gibt, ebenso wenig wie ein Menschenrecht auf wirtschaftliche Gleichstellung aller Menschen, die sich aus welchem Grunde und mit welchem Rechtstitel auch immer auf dem Gebiete eines Staates aufhalten.

Die zweifellos nicht nur in Deutschland, sondern in allen Staaten geltende humanitäre Grundverpflichtung gegenüber jedem Menschen beschränkt sich somit auf die Befriedigung der Grundbedürfnisse Nahrung, Kleidung, Wohnung und medizinische Grundversorgung, solange sich jemand im Lande aufhällt, aber nicht auf die Teilhabe am sozialen System der Staatsbürger. Demgemäß läßt der Europäische Gerichtshof insoweit auch eine Differenzierung zwischen Deutschen und EU-Ausländern zu. Zu den Rechten von Menschen, die aus anderen Ländern als der Europäischen Union kommen, wird der Europäische Gerichtshof mangels Zuständigkeit nichts sagen können. Indessen ist hier der erst-recht-Schluß zulässig. Denn wenn schon das europäische Recht es zuläßt, daß zwischen eigenen Staatsbürgern und den Staatsbürgern anderer europäischer Staaten differenziert wird, dann gilt dies erst recht für die Differenzierung zwischen den Bürgern des eigenen Landes und denjenigen, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union kommen.

Bei Lichte besehen handelt es sich bei der Debatte, inwieweit Asylsuchende und Flüchtlinge aller Art bei den Sozialleistungen mit den deutschen Staatsbürgern gleichgestellt werden müssen oder nicht, um eine Phantomdebatte. Sie dient ersichtlich nur dem Zweck, alle diejenigen, die auf die bare Selbstverständlichkeit der unterschiedlichen Behandlung dieser Gruppen hinweisen, als ewig gestrige Völkische und damit verkappte Nationalsozialisten zu diffamieren. Die Deutschen, die das alles schließlich bezahlen sollen, sollten diesen Predigern bloß angeblicher Menschenrechte nicht auf den Leim gehen. Denn Bert Brecht hatte Recht: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber!“


Wir haben das nicht geschafft

und wir werden das auch in Zukunft nicht schaffen. Der schon sprichwörtlich gewordene Satz der Kanzlerin vom 31. August 2015 „Wir schaffen das!“ wird sicher auch noch in hundert Jahren zitiert werden, wenn die Rede von ihrer Kanzlerschaft sein wird. Ebenso sicher wird er in die Liste der größten Irrtümer aufgenommen werden, in der sich so bekannte Fehleinschätzungen finden wie „Ich glaube an das Pferd. Das Auto ist eine vorübergehende Erscheinung.“ (Wilhelm II.), „Atomenergie läßt sich weder zivil noch militärisch nutzen.“ (Nicola Tesla, 1865-1943, Physiker und Erfinder) oder „Maschinen, die schwerer als Luft sind, können niemals fliegen.“ (Lord William Kelvin, britischer Physiker 1895). Eine der vielen feinen Ironien der Geschichte ist es wohl auch, daß diese Beispiele das Irrtumspotential auch von Regierenden und Naturwissenschaftlern zeigen. Frau Merkel ist bekanntlich beides. Rückschlüsse auf ein doppeltes Irrtumspotential wären natürlich frivol. 

Uwe Brandl, seit 1993 Bürgermeister der niederbayerischen Kleinstadt Abensberg, hat sicher reichhaltige kommunalpolitische Erfahrung. Er ist aber auch Präsident des Städte- und Gemeindebundes. Seine öffentlichen Verlautbarungen haben damit doch erhebliches Gewicht. Wer dieses Amt innehat, ist auch im politischen System Deutschlands fest verankert. Politische Außenseiter haben nicht den Hauch einer Chance, diese Position besetzen zu können. Nun hat ausgerechnet dieser Mann vor wenigen Tagen der WELT ein Interview gegeben, in dem er unter anderem gefragt wurde, ob die Eingliederung von Flüchtlingen und anderen Zuwanderern im Merkel’schen Sinne „geschafft“ worden sei. Seine Antwort: „Geschafft ist sie natürlich nicht. Das ist und bleibt eine Daueraufgabe. Wir haben aber zügig funktionstüchtige Strukturen entwickelt, um die Personen, die als Gäste zu uns kamen, zu versorgen und zu betreuen. Aber ich sage auch ganz ehrlich: das Thema Integration ist für mich sehr zwiespältig. Denn funktionierende Integration setzt auch das Wollen voraus, aktiv mitzumachen. Ich sehe in meiner kleinen Stadt, daß es nur einen verschwindend geringen Prozentsatz echter Integrationswilliger gibt. Der Großteil der Zugewanderten hat an unseren Angeboten kein Interesse. Da werden Sprachkurse geschwänzt oder Auflagen der Behörden nicht eingehalten.“ 

Das ist bemerkenswert. Und das in mehrfacher Hinsicht. Allein 2015 sind etwa 1 Million Zuwanderer nach Deutschland gekommen, ungeordnet, unkontrolliert und ungezählt, weshalb hier auch nur mit Schätzungen gearbeitet werden kann. Diese Leute kamen samt und sonders nicht aus unserem Kulturkreis, sie sind in ihrer weit überwiegenden Zahl beruflich unqualifiziert, sie sprechen in der Regel unsere Sprache nicht, wenn sie in unser Land kommen, und sie sind, wie wir von Herrn Brandl erfahren, in aller Regel nicht einmal interessiert daran, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Das hat Auswirkungen in mehrfacher Hinsicht.

Beginnen wir mit dem finanziellen Aspekt. Das Bonner Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit hat bereits 2016 eine Berechnung angestellt, was die erwähnte 1 Million Zuwanderer aus dem Jahr 2015 den Staat langfristig kosten könnten – unabhängig davon, wie die Integration in den Arbeitsmarkt gelingt.  Selbst wenn ein Teil der Flüchtlinge am Ende zu Fachkräften würde, könnte die humanitäre Zuwanderung den Staat alles in allem 150-250 Milliarden € mehr kosten, als sie über die Wirtschaftsleistung dieser Zuwanderer in Form von gezahlten Steuern und Produktivität einbringt. Nachzulesen etwa auf ZEIT online vom 22.09.2016. Allein für das Jahr 2016 sind nach einer Berechnung des Instituts für Weltwirtschaft rund 20 Milliarden Euro an Kosten einzustellen. Nach einer offiziellen Verlautbarung der Bundesregierung vom 30.05.2018 beläuft sich der Betrag für das Jahr 2017 auf 20,8 Milliarden €. Das ist vor dem Hintergrund zu sehen, daß die Steuereinnahmen in den nächsten Jahren sinken werden. Die aktuellen Prognosen sehen hier für die nächsten fünf Jahre einen Rückgang um rund 25 Milliarden € vor. Gleichzeitig werden erhebliche Engpässe im sozialen Bereich (Krankenkassen, Renten, Sozialhilfe) auftreten. Mit 20 Milliarden € jährlich könnten hier für die Bürger unseres Landes soziale Leistungen finanziert werden. Von weiteren Dingen wie eine besseren digitalen Infrastruktur, Ausstattung der Schulen und Verbesserung der inneren Sicherheit, wie auch von der wohl auf den Sankt Nimmerleinstag verschobenen Erfüllung des 2 % Versprechens gegenüber der NATO ganz zu schweigen. Das birgt ein erhebliches Potential für gesellschaftliche und politische Verwerfungen.

Die mangelnde Integrationsbereitschaft  von Zuwanderern ist jedoch nicht auf die Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge und Wirtschaftsflüchtlinge, wobei letztere den Löwenanteil der Zuwanderer der letzten Jahre stellen, beschränkt. Auch die schon länger hier lebenden (auch eine der Merkel’schen Formulierungen, die das Zeug zum geflügelten Wort haben) Zuwanderer mit und ohne deutschen Paß zeigen dieses Verhalten, jedenfalls soweit sie nicht aus Europa, Amerika oder Fernost kommen. Vor kurzem erst sind die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung der Stadt Duisburg bekannt geworden. Von den künftigen ABC-Schützen können gerade mal 8,2 % fehlerfrei Deutsch, 16,4 % können die deutsche Sprache überhaupt nicht. Somit können die allermeisten, nämlich 75,4 %, Deutsch nur radebrechen. 49,9 %  der Schulanfänger sind in Elternhäusern mit Deutsch als so genannter Erstsprache – für mich heißt das immer noch Muttersprache – aufgewachsen, 50,1 % demzufolge in Familien, in denen eine andere Sprache als Deutsch gesprochen wird. In bestimmten Stadtteilen wie Marxloh haben 74,4 % dieser Schulanfänger eine andere Muttersprache als Deutsch. Natürlich  wirkt sich das auch auf die Möglichkeit, besser gesagt Unmöglichkeit der Kommunikation mit den Eltern dieser Kinder aus. Die Schulen können diese Leute schlicht und einfach nicht erreichen. Vor allem aber fragt man sich, wie es denn möglich sein soll, diese  Kinder ordnungsgemäß  zu unterrichten. Das gilt dann auch für die Kinder mit deutscher Muttersprache, die in den Klassen dann eine Minderheit darstellen. Denn der Unterricht orientiert sich naturgemäß  an den jeweils schwächsten Schülern, also an denen, die Deutsch entweder gar nicht oder nur bruchstückhaft können.

Wie man überhaupt Klassen unterrichten soll, in denen die Mehrzahl der Kinder eine andere Muttersprache als Deutsch hat, dazu noch ganz unterschiedliche Muttersprachen, erschließt sich mir nicht. Ein erheblicher Teil der jüngst ins Land geströmten Menschen stammt aus Afghanistan. Dort wird eine Vielzahl von Sprachen gesprochen. Die verbreitetsten sind Dari, Pashtu, Usbekisch, Turkmenisch, Belutschisch, Pashai, Nuristani und Urdu. Dazu kommt eine Vielzahl von Dialekten, wobei die Kenntnisse der jeweils „offiziellen“ Sprachen dann  allenfalls rudimentär ist. Nicht besser sieht es im Falle Pakistan aus, wo man Panjabi, Urdu, Belutschisch, und eine Reihe anderer Idiome nutzt. Nicht wenige der „Schutzsuchenden“ kommen aus Eritrea. Die verbreitetsten sprachen dort sind Arabisch, Bedscha, Blin, Kunama, Tigre, Tigrinya und Saho. In Nigeria, auf dessen Bewohner Deutschland offenbar ebenfalls eine ungeheure Anziehungskraft ausübt, gibt es über 500 einheimische Sprachen. Diese Menschen beherrschen auch nur zu einem Teil die offiziellen Amtssprachen Englisch, Hausa, Igbo und Yornba. Die Muttersprachen der hier schon länger lebenden wie auch der neu hinzugekommenen Türken, Libanesen, Iraker und Syrer sind Arabisch, Türkisch und Kurdisch. Damit soll es mit der Schilderung der babylonischen Sprachverwirrung in deutschen Grundschulen erst einmal sein Bewenden haben.

Eine weitere, nicht nur auffallende, sondern zutiefst beunruhigende Entwicklung zeigt der Blick auf die polizeilichen Kriminalstatistiken. Nach der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes (PKS) für 2017 waren von insgesamt 2.698 Tatverdächtigen der Rubrik Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen 57,7 % Deutsche und  42,3 % Nicht-Deutsche. Die Statistik kennt nur Staatsangehörigkeit, nicht jedoch Herkunftsländer. 12 % der deutschen Staatsbürger haben nach Angabe der Bundeszentrale für die politische Bildung einen Migrationshintergrund. Der Ausländeranteil in Deutschland betrug 2017 nach der amtlichen Bevölkerungsstatistik 11,6 %. Rechnen kann jeder selbst. Die  täglichenMeldungen über Sexualdelikte  können bei aller Neigung der Behörden und Medien, möglichst keinen Hinweis auf den Zuwanderungshintergrund von Tatverdächtigen zu geben, doch nicht verdecken, daß eben diese Gruppe überproportional beteiligt ist. So wurden zum Beispiel im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken 2017 im Bereich Sexualdelikte 712 Tatverdächtige registriert, davon 482 Deutsche =  67,7 % und 230 Nicht-Deutsche = 32,3 %, davon 96 Zuwanderer, deren Anteil also 13,5 % der Tatverdächtigen beträgt. Der Bezirk hatte im Juni 2017 insgesamt 1.754.998 Einwohner, darunter ca. 37.500 Zuwanderer, das sind ca. 0,2 %.  Davon wurden als Tatverdächtige in allen Deliktsgruppen gezählt 4.331 Personen. Tatverdächtige mit deutschem  Paß waren 25.448 Personen, also 1,46 % der Bevölkerung. Bei den Zuwanderern waren es 11,55 %.  

Über die Ursachen dieser enormen Unterschiede will man in Politik und Medien möglichst nicht sprechen. Und wenn, dann wird verständnisvoll von Traumatisierungen durch Kriegs- und Fluchterlebnisse gefaselt, wobei das im Einzelfall auch zutreffen mag. Die Annahme, daß ein Mensch zur Verrohung neigt, wenn er von Kindesbeinen nichts anderes als Gewalt, Mord und Vergewaltigung kennengelernt hat, ist erst einmal nicht abwegig. Indessen hat nur eine Minderheit der Zuwanderer eine solche Lebensgeschichte. Vor allem erklärt auch das nicht die Unwilligkeit, sich zu integrieren, also unsere Lebensgewohnheiten anzunehmen und unsere Gesetze einzuhalten.

Die allermeisten Zuwanderer kommen aus afrikanischen Ländern wie Nigeria und Eritrea, aber auch den Maghrebstaaten und vor allem aus Afghanistan, Irak, Pakistan und Syrien. Ihre Religion ist in der Regel der Islam in einer seiner vielen Varianten. Es ist in Deutschland, jedenfalls in der politischen Diskussion, üblich geworden, aus der Korrelation zweier Sachverhalte auf die Kausalität des einen für den anderen zu schließen. Daß zum Beispiel der Klimawandel vom Menschen verursacht worden sei, wird im allgemeinen damit erklärt, daß der Temperaturanstieg mit dem Maß der Industrialisierung gleichlaufe. Auf eine naturwissenschaftliche Erklärung etwa der physikalischen Wirkungen von CO2 auf die Temperaturen unseres Planeten glaubt man dann offenbar verzichten zu können. Somit müßte es schon genügen, auf den religiösen Hintergrund der Masse unserer Zuwanderer zu verweisen, um damit deren Verhalten „wissenschaftlich“ zu erklären. Indessen scheint es mir doch wichtig zu sein, auch nach Ursachen zu suchen. Sie finden sich auch in den Lehren bzw. Vorschriften  des Islam. Die Bildung von regelrechten Ghettos, die Abschottung gegenüber den einheimischen Deutschen, das Beharren auf der mitgebrachten Lebensweise, all das läßt sich zwanglos auch aus dem Koran herleiten. Der Koran verbietet nun einmal dem gläubigen Moslem, sich mit den sogenannten Ungläubigen einzulassen. „O ihr, die ihr glaubt, nehmt nicht die Ungläubigen zu Freunden vor den Gläubigen.“ (Sure 4, Vers 144)., Denn: „Siehe, schlimmer als das Vieh sind bei Allah die Ungläubigen, die nicht glauben.“ (Sure 8, Vers 55). Und das wird keinesfalls als historischer Text ohne große Bedeutung für unsere Zeit verstanden, sondern es ist verbindlich auch in unserer Zeit. Ayatollah Khomeini ist zweifellos eine unbestrittene islamische Autorität. Er erklärt in seinem 1979 erschienenen Buch „Politische, philosophische, soziale und religiöse Prinzipien: „Elf Dinge sind unrein: Urin, Kot, Sperma, Blut, Hunde, Schweine, ein Nichtmuslim und eine Nichtmuslimin, Wein, Bier, Schweiß eines Kamels, das Abfall frißt. Der ganze Körper eines Nichtmuslims ist unrein, sogar seine Haare, Nägel und alle körperlichen Ausscheidungen. Ein minderjähriges Kind ist unrein, wenn es keinen Muslim als Vorfahren hat.“ Man stelle sich einmal vor, eine solche Verachtung Andersgläubiger oder Nichtgläubiger lehrte das Christentum oder sei Bestandteil säkularer Lebensanschauungen! Einschlägige Bücher würden verboten, Verfahren wegen Volksverhetzung beschäftigten die Gerichte und unsere Bundesempörungsbeauftragte müßte mit starken Blutdruck senkenden Medikamenten dauerhaft behandelt werden. Beim Islam indessen stört das unsere Politiker, Medienfürsten, Künstler, Kirchenmänner (und -frauen natürlich), Professor*innen (ja, hier muß gegendert werden) Bessermenschen und sonstigen Klugsch… nicht.

Eine Muslima darf keinen Mann außerhalb der einzig gottgefälligen Glaubensgemeinschaft heiraten, da sonst nicht sichergestellt werden kann, daß die Kinder aus dieser Ehe auch Muslime werden. Tatsächlich finden wir in Deutschland nur sehr selten Ehen zwischen Muslimen und Menschen anderen oder gar keinen Glaubens. Es kommt hinzu, daß  selbst unter den schon seit drei Generationen hier lebenden Türken, Kurden und Arabern der Einfluß des Islams, und zwar in seiner konservativen, schriftgläubigen Ausprägung, weiter zunimmt. Die Umfragen, wonach ein erheblicher Teil dieser Menschen, die doch zumeist die deutsche Staatsangehörigkeit haben, die Vorschriften des Koran über die deutschen Gesetze stellt, sind bekannt. Man fühlt sich eben trotz Geburt in Deutschland und deutschem Paß als Türke und bejubelt daher den Sieg der türkischen Fußballnationalmannschaft, während der Sieg der deutschen Fußballnationalmannschaft, der gerne auch mal „Kartoffeln“ genannten Kuffar (Ungläubigen), gleichgültig registriert wird.

In diesem Milieu der abgeschotteten „Communities“ sind auch die berüchtigten kriminellen Clans entstanden, die sich aus arabischen und kurdischen Großfamilien rekrutieren und denen Polizei und Justiz praktisch nicht beikommen können. Auch das ist eine Folge der Zuwanderungspolitik in Deutschland.

Die Probleme, die mit der Zuwanderung, insbesondere in dieser ungesteuerten, unkontrollierten und teils sogar unregistrierten Art und Weise einhergehen, sind bekannt, weil unübersehbar. Es ist jedoch leider nicht erkennbar, daß sich  die Politik auch nur im Ansatz darum bemühen würde, dieses Problem ursächlich anzugehen. Wer die Situation mit klarem Verstand beurteilt, muß doch erkennen, daß hier erst einmal ein Mengenproblem vorliegt. Es ist ganz offensichtlich, daß die schiere Zahl der Zuwanderer ein Problem für sich darstellt. Wenn eben hunderttausende von Menschen überhaupt nicht integriert werden können, weil sie es nicht wollen, und weil sie auch vielfach die Voraussetzungen dazu nicht mitbringen, dann muß man eben den Zustrom dieser Leute erst einmal stoppen. Im zweiten Schritt  muß man sich bemühen, diese Leute wenigstens zu einem großen Teil wieder loszuwerden. Denn auch die Aufnahme von schutzsuchenden Menschen kann nicht in unbegrenztem Maße Pflicht eines Staates sein. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kosten übersteigen früher oder später die Wirtschaftskraft und gesellschaftliche Integrationsfähigkeit. Schon die alten Römer hatten  den Rechtsgrundsatz: Nemo ultra posse obligatur, was auf Deutsch nichts anderes heißt, als daß niemand über sein Leistungsvermögen hinaus verpflichtet werden kann. Weil dies eine Binsenweisheit ist, wird es nicht einmal von unseren migrationsverliebten Kirchenfürsten beiderlei Konfession in Abrede gestellt.  Keiner von ihnen hat jedoch bisher sagen können oder wollen, wie viele Zuwanderer Deutschland verträgt. Vielmehr erwecken diese Leute wie auch Politiker und Medien, von unseren famosen Kunstunstschaffenden ganz zu schweigen, stets den Eindruck, als seien diese Grenzen noch lange nicht erreicht. Und hier liegt das Problem.

Solange so getan wird,  als seien wir doch in der Lage, „das“ zu schaffen,  solange wird man nichts anderes tun, als an Symptomen herumzukurieren und wohlfeile Integrationsphrasen zu dreschen. Noch viel weniger wird man daran gehen, die Integration in unsere Gesellschaft wirklich mit Nachdruck zu fordern und durchzusetzen. Dazu gehört vor allem, die Einhaltung unserer Gesetze einzufordern und gegebenenfalls zu erzwingen. Dazu gehört ganz besonders, die Befolgung religiöser Gebote, wo sie mit unseren gesellschaftlichen Konventionen oder gar Gesetzen nicht übereinstimmen, zu unterbinden. Stattdessen erleben wir doch, daß sogenannte Frauenbadetage in öffentlichen Schwimmbädern eingeführt werden, islamische Speisevorschriften auf das Speisenangebot in Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen durchschlagen und die offensive  Zurschaustellung religiöser Kleidung nicht zurückgedrängt, sondern  verständnisvoll geduldet wird. Dazu würde auch gehören, wenn man schon über das Zusammenleben von Muslimen und Nicht-Muslimen verhandelt, daß man seine Gesprächspartner eben nicht bei den  einschlägigen, in der Regel streng konservativen Islamverbänden sucht, sondern gerade diesen Feinden unserer Gesellschaftsordnung durch die Auswahl der Gesprächspartner aus den Reihen der liberalen, westlichen Wertvorstellungen aufgeschlossenen Muslime signalisiert, daß man nicht gewillt ist, unsere freiheitliche Rechts- und Gesellschaftsordnung zugunsten dieses rückständigen Islam auch nur infrage zu stellen.

Zu befürchten ist jedoch, daß sich an der Situation in unserem Lande erst einmal wenig bis nichts ändern wird. Indessen lassen sich die Fakten nicht dauerhaft unterdrücken. Wenn gerade die  ärmeren einheimischen Bevölkerungsschichten immer mehr erkennen, daß der Staat viel Geld  für Zuwanderer ausgibt, die sich nicht integrieren wollen und die mangels Qualifikation auch keine irgendwie brauchbaren Arbeitskräfte sein können, dann sind Unruhen die Folge. Wenn Teile unserer Städte nur noch afrikanisch/orientalisch geprägt sind und in den Schulen die deutsche Sprache nur noch von den Lehrern gesprochen wird, dann werden sich die Deutschen fragen, warum man das auch noch bezahlen soll. Wenn Einheimische in ihren Stadtvierteln zur ethnischen Minderheit werden, die sich jedoch die teuren Wohnungen in  weiterhin deutsch gebliebenen Vierteln nicht mehr leisten können, dann entstehen soziale Unruhen. Wenn sich Frauen und Mädchen immer häufiger abends und nachts nicht mehr auf die Straße trauen, weil sie nicht zu Unrecht befürchten, Opfer sexueller Übergriffe von zugewanderten Männern, zumeist muslimischen Glaubens, zu werden, dann  verschwindet das Vertrauen in die Fähigkeit des Staates, für die Sicherheit seiner Bürgerinnen zu sorgen. Wenn die Polizei in den „orientalischen“ Stadtteilen nur noch in gepanzerten Fahrzeugen patrouillieren kann, ohne unvertretbare Risiken für die eingesetzten Beamten einzugehen, dann entstehen Räume, die tatsächlich außerhalb des deutschen Rechtsstaates liegen. Kurz gesagt, wir laufen Gefahr, daß dieses Land auseinanderbricht. Was dann folgt, will man sich lieber nicht ausmalen.  Das Deutschland, in dem wir aufgewachsen sind, wird es jedenfalls nicht mehr sein. Das haben wir dann geschafft.