Die deutsche Friedensministerin

Es gilt über ein Ärgernis zu berichten. Am vergangenen Samstag führte die Bundeswehr an ihrem Standort Stetten am kalten Markt – Generationen von Soldaten der Bundeswehr bestens bekannt als Stetten am kalten A. – den üblichen Tag der offenen Tür durch. Den Besuchern wurde das gesamte Leistungsspektrum der dort stationierten Truppe vorgeführt. Dazu gehörte natürlich auch die Präsentation von Handfeuerwaffen. Die Veranstaltung war offenbar sehr gut besucht. Auch viele Eltern mit Kindern kamen und erklärten natürlich den Kleinen, was da gezeigt wird. Das ist seit Jahrzehnten so. Es wäre eine Veranstaltung für die Lokalpresse geblieben, wenn sich nicht ein linksradikaler Verein namens „Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)“ öffentlichkeitswirksam unter Mithilfe der lokalen Presse über diese Veranstaltung aufgeregt hätte. Es hätten doch tatsächlich, und das wird mit Fotos belegt, Kinder Waffen in die Hand nehmen dürfen. Betrachtet man sich die veröffentlichten Fotos, so sieht man dabei sofort, daß nicht etwa Soldaten, sondern Zivilisten – offenbar die Eltern der Kinder – ihnen die ausgestellten Sturmgewehre in die Hand geben. Die Soldaten haben dann, so der Standortkommandant, jeweils den Kindern die Waffen wieder aus der Hand genommen und auf den Tisch zurückgelegt. Von den Besuchern hat sich natürlich niemand daran gestört, wie das auch seit Jahrzehnten noch nie der Fall gewesen ist.

Man wäre wohl kommentarlos darüber hinweggegangen, daß hier zum wiederholten Male eine linksradikale Vereinigung ihrem Haß auf die Bundeswehr freien Lauf läßt und sie diffamiert, wo es nur immer geht. Es handelt sich dabei ja um die Leute, die dazu aufgerufen haben, mit Champagner anzustoßen, wenn ein deutscher Soldat im Einsatz gefallen ist, und die sich auch sonst durch allerlei geschmacklose bis strafbare Äußerungen über die Bundeswehr hervortun. Indessen ist es bei der verbalen Kotabsonderung dieses linksradikalen Vereins nicht geblieben. Die oberste Dienstherrin der Soldaten, die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen, sah sich bemüßigt, öffentlich zu verlautbaren, sie verbiete in Zukunft bei solchen Veranstaltungen Handfeuerwaffen zu präsentieren. Ob man bei dem Intelligenzquotienten, den man bei ihr voraussetzen darf, noch davon ausgehen kann, daß sie lediglich dieser linksradikalen Mischpoke auf den Leim gegangen ist, oder aber ob sie die Gelegenheit wahrgenommen hat, das von ihr offenbar angestrebte sanfte, friedliche und harmlose Profil der Bundeswehr zu schärfen, will ich einmal dahingestellt sein lassen. Sie scheint wohl zu glauben, daß ein Image der Bundeswehr, welches von Begriffen wie Fürsorge, Sozialkompetenz, attraktive Arbeitsbedingungen, Familienfreundlichkeit, Frieden schaffen und Internationalität geprägt ist, die Jugend in Scharen in die Kasernen lockt. Die Sozialarbeiter, pardon, die Sozialarbeiter*innen (soviel Gender-Quatsch muß sein) , in Uniform sind das neue Leitbild. Die deutsche Friedensministerin schreitet fröhlich lächelnd voran.

Wer den Beifall von der falschen Seite sucht, muß scheitern. Kein Land auf dieser Erde kann ohne eine Armee, die diesen Namen auch verdient, weil sie Waffen führt und einsetzt, in Sicherheit leben. Diese einfache Erkenntnis ist möglicherweise für Frau Dr. Ursula von der Leyen zu einfach. Und deswegen gilt es über ein Ärgernis zu berichten.

Im Schatten des Hohentwiels

Der Fall der Fall des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Dr. Wolfgang Gedeon erregt die Gemüter. Da hat es offenbar ein reichlich versponnener Verschwörungstheoretiker geschafft, von einer Delegiertenversammlung zum Kandidaten und dann von den Wählern zum Abgeordneten gemacht zu werden. Betrachtet man sich nur kurz die Veröffentlichungen dieses Herrn und seine Auftritte in der Öffentlichkeit, so muß man sich schon darüber wundern, wie eine so bizarre Gestalt eine solche politische Karriere machen konnte. Wer derart abseitige Theorien vertritt, kann dies normalerweise in irgendwelchen obskuren Blättchen oder in unter dem Ausschluß der Öffentlichkeit tagenden esoterischen Zirkeln tun. Seine Partei und seine Landtagsfraktion sind natürlich gut beraten, wenn sie sich unverzüglich von ihm trennen, wobei natürlich die dafür geltenden rechtlichen Regeln streng einzuhalten sind. Daß ein Mensch dieses Zuschnitts von selbst den Rückzug ins Private antritt, ist natürlich nicht zu erwarten. Im Schatten des Hohentwiels mag er weiter vor sich her spinnen. Das Grundgesetz erlaubt ihm ja, wenn auch in Grenzen, die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Erst wenn jemand gemeingefährlich ist, muß er ja in die am Rücken geknöpfte Jacke schlüpfen.

Das Recht in Funktionärshand

Die Fußballeuropameisterschaft hat gerade erst begonnen. Möglicherweise wird sie aber auch zu einer Bühne für Schlägertypen aus allen Ländern. Der Begriff Fußball-Fan ist hier völlig fehl am Platz, selbst die Vokabel Hooligan erscheint als Verniedlichung. Natürlich ist davon auszugehen, daß Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte in Frankreich ihre Pflicht erfüllen werden. Diese Straftäter gehören eben vor die ordentlichen Gerichte.

Nun tritt allerdings auch die UEFA auf den Plan und ermittelt gegen den russischen Fußballverband. Es ist ja offensichtlich so, daß die mächtigen Sportverbände eine private Gerichtsbarkeit über ihre Satzungen in das Geschehen eingeführt haben. Dem kann sich niemand entziehen, der am offiziellen Sportbetrieb teilnehmen will. Auch der Deutsche Fußballbund hat in seiner Satzung Bestimmungen festgelegt, wonach er Vereine dafür bestrafen kann, daß sogenannte Fans im oder auch außerhalb des Fußballstadions randalieren. Dabei kommt es ausdrücklich nicht einmal darauf an, ob diese Täter auch Mitglieder der betroffenen Vereine sind, und ob der Verein überhaupt irgend eine Möglichkeit hat, auf das Verhalten dieser Personen Einfluß zu nehmen. Mag er noch zu Ordnungsmaßnahmen im Stadion verpflichtet und in der Lage sein, gilt dies ganz sicherlich für Schlägereien außerhalb des Vereinsgeländes nicht. Ähnlich verhält es sich nun auch in Frankreich. Die Schlägereien im Stadtgebiet von Marseille kann außer der Polizei dort niemand unterbinden, insbesondere nicht irgendwelche nationalen Fußballverbände. Ob die Randalierer nun auch die Staatsangehörigkeit eines Teilnehmerlandes haben oder nicht, ob sie in irgend einer noch so losen Verbindung zu einem der teilnehmenden Fußballverbände stehen oder nicht, die UEFA kann nach ihrer Satzung nationale Fußballverbände für diese Ausschreitungen haftbar machen.

Diese Satzungen einschließlich einer daran gebundenen Verbandsgerichtsbarkeit sprechen allen juristischen Grundsätzen Hohn. Würde etwa ein ordentliches Gericht einen Fußballverein zum Schadensersatz verurteilen, weil irgendwelche Hooligans aus seiner Stadt, die sich als Anhänger seiner Mannschaft ausgeben, das Inventar einer Kneipe kurz und klein geschlagen haben, so würde dieses Urteil in der nächsten Instanz natürlich aufgehoben werden. Die einschlägigen Passagen in der Satzung des Deutschen Fußballbundes, der UEFA oder auch der FIFA verstoßen nun einmal gegen elementare Verfassungsgrundsätze und die Idee der Gerechtigkeit an sich. Es ist geradezu absurd, jemanden dafür mit Strafzahlungen zu belegen, der auf das Verhalten des eigentlichen Täters nicht den geringsten Einfluß hat, ja, der ihn nicht einmal kennt. Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet. Dies zeigt sich aktuell auch daran, daß die UEFA (vorerst) nur gegen den russischen Fußballverband, nicht aber gegen andere Fußballverbände ermittelt, obgleich auch deren sogenannte Fans in Marseille randaliert und dabei schwerste Straftaten verübt haben. In diesem Zusammenhang muß auch über den Fall Claudia Pechstein gesprochen werden. Die Sportgerichte haben sie wegen Dopings bestraft, obgleich feststeht, daß dieser Vorwurf zu Unrecht erhoben worden ist. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten ist ihr nun vom deutschen Bundesgerichtshof versperrt worden. Nach Meinung der obersten deutschen Zivilrichter habe sich die Sportlerin wirksam den einschlägigen Bestimmungen der Verbandssatzungen unterworfen, und damit auch wirksam mit ihrem Verband eine Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen.

Die Gerichtsbarkeit der Sportverbände exekutiert die Interessen der Verbände. Diese müssen mit der Gerechtigkeit und dem Recht keineswegs deckungsgleich sein. Nach alledem, was inzwischen über die finanziellen Machenschaften der großen Sportverbände bekannt geworden ist, erscheinen auch ihre Satzungen und ihre private Gerichtsbarkeit in einem merkwürdigen Licht. Da diese Verbände nun einmal das absolute Monopol für die Ausübung des Sports, und nicht nur des Berufssports haben, ist es höchste Zeit, Ihnen die Satzungshoheit einschließlich ihrer Schiedsgerichte wegzunehmen. Es wäre zu begrüßen, wenn dies über den internationalen Rechtsweg zum europäischen Gerichtshof bzw. dem europäischen Gerichtshof für die Menschenrechte gelingen könnte.

Das Problem ist ja grundsätzlicher Natur. Gerade im Zusammenhang mit der Diskussion um TTIP und die damit einzurichtenden privaten Schiedsgerichte wird deutlich, daß nur staatliche und damit demokratisch legitimierte unabhängige Gerichte die Gewähr dafür geben können, daß Recht und Gerechtigkeit den Vorrang vor dem Ausgleich privater, sprich wirtschaftlicher Interessen haben. Die Gefahr, daß private Schiedsgerichte letztendlich mit solchen Richtern besetzt werden, die das Vertrauen der beteiligten Wirtschaftskreise besitzen, nicht aber dem Gemeinwohl und dem gesetzten Recht verpflichtet sind, liegt auf der Hand.

Das unreine Blut

Erdogan kann zufrieden sein. Eben noch hat er öffentlich in Zweifel gezogen, ob es sich bei den türkischstämmigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die der Resolution des Parlaments zugestimmt haben, wonach Verfolgung, Vertreibung und Massenmord zum Nachteil von Armeniern, Aramäern, Assyrern und Nestorianern – allesamt christliche Volksgruppen – als Völkermord im Sinne der einschlägigen Definition der Vereinten Nationen und des Internationalen Strafgerichtshofs eingestuft worden sind, um echte Türken handele. Vermutlich sei ihr Blut unrein, und man müsse dem durch entsprechende Blutuntersuchungen nachgehen. Und schon hagelt es in den sozialen Netzwerken aber auch sonst Morddrohungen und Verwünschungen gegen diese deutschen Abgeordneten mit türkischen Wurzeln. Es muß Personenschutz organisiert werden, und in die Türkei sollten sie lieber nicht reisen. Hier zeigt sich deutlich, daß jedenfalls für einen Großteil der Türken, aber auch der türkischstämmigen Deutschen, ganz und gar rassistisch gilt: wer türkisches Blut in seinen Adern hat, ist Türke. Stellt er sich politisch gegen die Türkei, ist er eben ein nichtswürdiger Verräter. Wer ihn tötet, tut ein gutes Werk und verteidigt das Türkentum. Erdogan kann zufrieden sein. Seine fünfte Kolonne in Deutschland steht treu zur Fahne, der türkischen natürlich. Von Assimilation oder Integration kann keine Rede sein. Das ist der eigentliche Skandal. Und auch deswegen und nicht nur aus selbstverständlicher menschlicher Solidarität heraus wünschen wir unseren Abgeordneten mit türkischen Namen, daß sie unversehrt bleiben.

Jetzt aber!

Endlich wird den Terroristen das Handwerk gelegt. Viel zu lange hat man doch zugeschaut, wenn sie in die Waffengeschäfte gegangen sind, um sich mit Schießgerät für den nächsten Terroranschlag auszurüsten. Weil bei uns alles ordentlich geregelt ist, haben sie selbstverständlich vorher beim zuständigen Ordnungsamt einen Waffenschein beantragt. Den notwendigen Nachweis der Sachkunde konnten sie durch das Zeugnis des erfolgreich bestandenen Terroristenlehrgangs beim IS führen. Das nach dem Gesetz erforderliche Bedürfnis, Waffen zu führen, konnten sie natürlich ebenfalls mit dem Hinweis auf ihren nächsten Terroreinsatz mühelos belegen. Damit soll nach dem Willen der EU-Kommission nun Schluß sein. Schußwaffen, insbesondere Sturmgewehre und dergleichen Teufelszeug sollen nicht mehr in die Hände von Terroristen gelangen. Deswegen sollen nun europaweit die Waffengesetze entsprechend verschafft werden. Europa wird somit künftig von dieser Pest verschont bleiben.

Oder doch nicht? Haben sich die Terroristen ihre Waffen nicht doch auf dem schwarzen Markt besorgt? Etwa in der Gegend um den Brüsseler Hauptbahnhof, wo man sich als Waffenkäufer nur mit genügend Geld, nicht aber mit irgendwelchen behördlichen Erlaubnissen ausweisen muß?

Es kommt also, wie es schon immer gewesen ist: irgendwo werden Verbrechen mit Schußwaffen begangen. Diese Schußwaffen sind samt und sonders illegal erworben worden. Was denn sonst, denn der Verbrecher oder gar Terrorist will morden. Daß er zusätzlich gegen irgendwelche Waffengesetze verstößt, interessiert ihn nicht, und fällt rechtlich auch gar nicht ins Gewicht. Die Gefahren für den Bürger werden also nicht einmal um nur ein Gramm reduziert. Lediglich gesetzestreue Bürger, die in ihrer Freizeit auf die Jagd gehen oder den Schießstand aufsuchen wollen, werden schikaniert und müssen ihr Hobby entweder erheblich einschränken oder ganz aufgeben. Die Politiker indessen glauben, auf diese Weise ihren Leistungsnachweis erbracht und ihren Wählerauftrag erfüllt zu haben. Wer solche Leute weiterhin wählt, dem sei der schöne Satz von Bert Brecht in Erinnerung gerufen: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.“

Politik trifft auf Wirklichkeit

Die Realsatire um das Sturmgewehr G 36 der Bundeswehr hat nun einen neuen Schauplatz. Waren es bisher Stellungnahmen der Ministerin und ihres Hauses einerseits und Gegendarstellungen des Herstellers Heckler & Koch andererseits, zeigt uns das Bühnenbild nun einen Gerichtssaal. Zivilrechtlich geht es einfach darum, daß das Bundeswehr-Beschaffungsamt in Koblenz Gewährleistungsforderungen gegen Heckler & Koch erhoben hat. Der Waffenhersteller hat dagegen vor dem Landgericht Koblenz Klage erhoben mit dem Antrag festzustellen, daß die Waffe den vertraglich festgelegten Anforderungen entspricht und in diesem Sinne keinen Mangel aufweist. Darüber hinaus bringt Heckler & Koch vor, eine Umfrage unter 200 Soldaten habe ergeben, daß es im Einsatz nie Probleme mit dieser Waffe gegeben habe. Sowohl die deutschen Soldaten als auch die Soldaten anderer Armeen seien mit der Waffe sehr zufrieden. Dem kann ich aus eigener Erfahrung und nach vielen Gesprächen mit Soldaten nur zustimmen.

In der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Koblenz hat nun der Richter darauf hingewiesen, daß Heckler & Koch das G 36 schon seit den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts an die Bundeswehr ausliefere. Erst 2011 seien jedoch Beanstandungen laut geworden. Als der Einsatz in Afghanistan mit extremen Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht hinzugekommen sei und sich womöglich die Anforderungen erweitert hätten, sei dies bei weiteren Bestellungen des G 36 bei Heckler & Koch nicht thematisiert worden. Stattdessen sei der Vertrag so geschlossen worden, wie er in der Vergangenheit immer geschlossen worden sei. Für den Juristen bedeutet das schlicht und einfach, daß der Besteller kein anderes Gewehr gekauft hat, als dasjenige, das seines Erachtens den Anforderungen nicht genügt. Ein Mangel im Rechtssinne liegt somit nicht vor. Die mündliche Verhandlung soll nun am 2. September dieses Jahres fortgesetzt werden. Bis dahin will das Bundeswehr-Beschaffungsamt ein neues Gutachten vorlegen, das die behaupteten Defizite bei der Treffsicherheit untermauern soll. Erfahrene Anwälte wissen, wie derartige Gutachten zu Stande kommen. Man wird bei dem Sachverständigen vorstellig. Der stellt zwei Fragen. Die erste lautet: „Was darf es denn kosten?“ Wenn diese Frage im Sinne des Sachverständigen richtig beantwortet wird, stellt er die zweite Frage. Diese lautet: „Was soll denn drin stehen?“ Natürlich wird sich das Ministerium mitsamt seiner nachgeordneten Behörde auch damit wiederum lächerlich machen. Derartige Gutachten liegen ja schon vor und sind Grundlage der Gewährleistungsforderungen der Behörde. Sie sind jedoch, worauf der Vorsitzende Richter zutreffend hingewiesen hat, für die Entscheidung des Rechtsstreits völlig unerheblich. Denn es geht ja gar nicht darum, ob das G 36 unter bestimmten äußeren Bedingungen, etwa im Dauerfeuer-Modus wie ein Maschinengewehr nicht treffsicher ist. Es geht ganz alleine darum, ob das Gewehr den vertraglichen Anforderungen entspricht. Diese vertraglichen Anforderungen beschreiben aber ganz offensichtlich nur das, was ein Sturmgewehr können muß. Es muß eine definierte Präzision bei der Schußabgabe einzeln oder in kurzen Feuerstößen, das sind 3-4 Schuß im automatischen Nachlademodus, erfüllen. Das natürlich unter ebenfalls vertraglich definierten äußeren Bedingungen. Wenn es mehr können soll, also etwa auch eine definierte Präzision bei Dauerfeuer, also etwa 50-60 Schuß im automatischen Nachlademodus, das auch mehrmals hintereinander, dann wird es auch entsprechend teurer. Diese Anforderungen hat die Bundeswehr ebenso wie andere Armeen bisher jedenfalls nicht an ein Sturmgewehr gestellt. Denn dafür gibt es ja nun Maschinengewehre, die neben den Sturmgewehren geführt werden.

Eine beliebte Talkshow im deutschen Fernsehen wird von ihrem Moderator gern mit dem Spruch: „Wo Politik auf Wirklichkeit trifft“ beworben. Im Gerichtssaal trifft nun die Scheinwelt der Politik auf die Wirklichkeit. Ehrgeizige Ministerialbeamte werden dort weiterhin wider besseres Wissen argumentieren, weil nun einmal nicht sein darf was nicht sein kann. Die Ministerin hat sich nun einmal aus dem Fenster gelehnt und kann nach den Spielregeln der Politik vor dem Absturz nicht etwa dadurch bewahrt werden, daß sie wieder hinter die Brüstung zurücktritt und erklärt, fachlich und sachlich unzutreffenden Berichten ihrer Beamten aufgesessen zu sein, sondern sie muß sich nun tapfer weiter blamieren. Wenn dann die Gerichte diesem Spuk endgültig ein Ende gemacht haben werden, wird sie natürlich auf die Unabhängigkeit der Gerichte verweisen. Der Steuerzahler wird dann 167.000 neue Sturmgewehre mit der Charakteristik eines Maschinengewehrs bezahlen. Möglicherweise ist dieses Geld dann nicht einmal zum Fenster hinausgeworfen, denn nach einem Vierteljahrhundert kann man ja eine Neubeschaffung auf höherem technischen Niveau durchaus vertreten. Die Soldaten bekommen dann, bildlich gesprochen, statt eines Audi A 6 einen Porsche. Der politischen Posse hingegen, die hier gespielt wird, hätte es nicht bedurft. Denn derartige Possen werden auf der politischen Bühne ohnehin in großer Zahl geboten.

Über die Balkanroute

ist ein Artikel in der F AZ vom 8. Juni 2016 übertitelt, der über die Einwanderung von Siedlern aus der Ägäis und der Gegend um das Marmarameer vor 8000 Jahren berichtet. Hier traf eine bäuerliche Kultur auf einheimische Jäger und Sammler, ohne daß es zu größeren Konflikten kam, wie das beim Zusammenprall unterschiedlicher Kulturen menschheitsgeschichtlich die Regel war. Jedenfalls fehlt es an entsprechenden Bodenfunden wie Massengräbern mit Skeletten, die Spuren von Gewaltanwendung aufweisen. Vielleicht konnten die beiden Kulturen 3000 Jahre nebeneinander her leben, weil Europa so dünn besiedelt war und man sich bei der Nahrungsgewinnung auch nicht ins Gehege kam. Die Bauern schlachteten ihr Vieh und verarbeiteten ihr Getreide zu Brot, die Jäger und Sammler lebten von dem, was Ihnen die Natur zur Verfügung stellte. Die Anthropologen sind nach ihren Forschungsergebnissen auch davon überzeugt, daß die beiden Bevölkerungsgruppen (Rassen?) genetisch nachweisbar auch unterschiedlich aussahen und vermutlich auch verschiedene Sprachen gesprochen haben, wahrscheinlich auch unterschiedliche religiöse Vorstellungen gehabt haben. Vermischt hätten sie sich kaum, allenfalls sei wohl gelegentlich einer Frau aus der Jäger-und Sammlerkultur der soziale Aufstieg durch Einheirat in eine Bauernfamilie gelungen. In der Gegenrichtung sei das eher nicht vorgekommen. Vor 5000 Jahren seien dann aus den osteuropäischen Steppen weitere Einwanderer nach Mitteleuropa gekommen, die möglicherweise die indogermanische Ursprache mitgebracht hätten. Wie es auch immer wirklich gewesen sein mag – im Laufe der Zeit sind diese unterschiedlichen Kulturen zu den Vorläufern der europäischen Völker verschmolzen, die Ackerbau betrieben, Häuser bauten, Metall bearbeiteten und staatliche Strukturen entwickelten.

Auch dieser Blick zurück in die Zeit vor 5000 und mehr Jahren lehrt uns manches über Einwanderung und kulturelle Entwicklung, vieles aber nicht. Offenbar konnten in jener Epoche, aus der schriftliche Überlieferungen nicht vorliegen, weil sich Sprache und arbeitsteilige Wirtschaft erst zu entwickeln begannen, die Menschen in der Leere des Raumes, dazu noch mit unterschiedlichen Überlebensstrategien, konfliktfrei nebeneinander leben. Es bestand keine Notwendigkeit, andere Völker, Stämme oder Gruppen zu unterwerfen, zu versklaven oder gar zu töten. Und ganz offensichtlich gab es noch keine Ideologie oder Religion, die es ihren Anhängern gebot, anderen ihr Denken oder ihren Gott aufzuzwingen.

Man sollte sich also davor hüten, aus diesen prähistorischen Migrationsereignissen Schlußfolgerungen auf die moderne Völkerwanderung, welche die Flüchtlingskrise unserer Tage eigentlich ist, zu ziehen. Denn diese Ereignisse unterscheiden sich fundamental. Weder ist Europa heute ein nahezu menschenleerer Raum, in dem einige 10.000 Menschen weitgehend berührungslos nebeneinander leben, noch bringen die Einwanderer über die Balkanroute eine überlegene Zivilisation mit. Im Gegenteil, sie und die Einwanderer aus Afrika sind kulturell rückständig, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die Kulturtechniken mitbringen, die ihnen von Zuwanderern aus den Zielländern, seien sie Eroberer, Kolonisten oder Kaufleute gewesen, vermittelt worden sind. Nur diese werden sich hier in Europa zurechtfinden und rasch integrieren. Ein weiterer gravierender Unterschied besteht darin, daß ein großer Teil der heutigen Zuwanderer aus Afrika und dem Orient eine aggressive Religion mitbringt, die mit der vorgefundenen Kultur nicht kompatibel ist, ihren Anhängern jedoch ein Überlegenheitsgefühl suggeriert, das in der Wirklichkeit keine Entsprechung findet. Die Zahl der Patentanmeldungen und global agierenden Industrieunternehmen aus ihren Herkunftsländern im Vergleich zu den europäischen Zielländern spricht Bände. Fruchtbar für Europa war die Einwanderung vor 8000 Jahren. Furchtbar für Europa könnte die Einwanderung in diesen Jahren werden.

Wer mit Journalisten redet

ist selber schuld. Alexander Gauland sollte das doch wissen. Das gilt ganz besonders für Journalisten von solchen Medien, die der eigenen Partei und Person offen feindlich gegenüber stehen. Wenn überhaupt, dann läßt man ein Aufnahmegerät mitlaufen, selbstverständlich offen. Das hat zwei Vorteile. Zum einen kann man hinterher beweisen, was man gesagt hat. Zum anderen kommen unseriöse Journalisten dann erst gar nicht auf die Idee, falsch oder irreführend zu zitieren.

Doch betrachten wir mal, was Gauland nach FAZ/FAS gesagt haben soll, und was er selbst behauptet gesagt zu haben. Laut FAZ/FAS soll er gesagt haben: „Die Leute finden ihn als Fußballspieler gut. Aber sie wollen einen Boateng nicht als Nachbarn haben.“ Das stellt Gauland offenbar gar nicht in Abrede, erläutert das jedoch: „Ich habe in dem vertraulichen Hintergrundgespräch die Einstellung mancher Leute beschrieben, mich aber an keiner Stelle über Herrn Boateng geäußert, dessen gelungene Integration und christliches Glaubensbekenntnis mir aus Berichten über ihn bekannt sind.“

Es sieht also so aus, als hätten die beiden Herren Journalisten in gewohnter Manier einen vermeintlich verfänglichen Satz herausgepickt, und die Äußerung des Interviewpartners aus dem Zusammenhang gerissen. Wenn es so war, wie Gauland sagt, dann führen die Journalisten ihre Leser bewußt in die Irre, indem sie insinuieren Gauland habe sich „rassistisch“ geäußert. Bei genauem Hinsehen muß man jedoch feststellen, daß Gauland nicht von sich selbst spricht, sondern „den Leuten“ nachsagt, sie wollten einen Boateng nicht als Nachbarn haben. Das aber trifft leider auf so manche Zeitgenossen zu. Gauland selbst distanziert sich damit und noch mehr in der nach seiner Behauptung von den Journalisten unterschlagenen weiteren Äußerung von einer solchen Haltung.

Den Herren Journalisten von der nach Selbsteinschätzung Qualitätspresse sei daher erst einmal empfohlen, doch genau hinzusehen, bevor sie eine angebliche oder tatsächliche Äußerung eines Interviewpartners interpretieren. Ein Grundkurs in Germanistik mit den Schwerpunkten Semantik und Hermeneutik wäre wohl hilfreich. Auf gut deutsch: Lernt erst einmal richtig lesen und schreiben!

 

Gehört der Islam zu Deutschland?

In den deutschen Medien, gedruckt wie gesendet, von den Redaktionen der Außenpolitik, der Innenpolitik, der Lokalpolitik und den Feuilletons verantwortet, wogt eine Debatte unter der Überschrift: „Gehört der Islam zu Deutschland?“ Seit der frühere Bundespräsident Christian Wulff den törichten Satz geprägt hat, der Islam gehöre zu Deutschland, den gleichwohl das gesamte politische Spitzenpersonal von Merkel bis Roth aufgegriffen hat, werden wir tagtäglich mit 1000 Argumenten pro und gefühlt vielleicht zehn contra dieser These traktiert. Was aber ist der Maßstab, an dem dieser Satz gemessen werden muß?

Ernst Moritz Arndt schrieb 1813 vor Ausbruch der Befreiungskriege das berühmte Gedicht: „Was ist des Deutschen Vaterland?“ In vielen Strophen versucht der Dichter das deutsche Vaterland geographisch, aber auch anhand eines von ihm ausgemachten kollektiven Charakters der Deutschen zu definieren. Im Zusammenhang mit diesem Thema mag die achte Strophe des Gedichts programmatisch erscheinen: „Das ist des Deutschen Vaterland, wo Eide schwört der Druck der Hand, wo Treue hell vom Auge blitzt, und Liebe warm im Herzen sitzt. Das soll es sein. Das soll es sein. Das wack’rer Deutscher, nenne dein.“ Man mag dies mit dem an Sachlichkeit, Nüchternheit und Unterdrückung der Emotionen geschulten Wesen des Deutschen von heute für romantischen Schwulst halten. Im Kern beschreibt der Dichter damit aber Werte, die man unabhängig von dem zu ihrer Beschreibung verwendeten Vokabular doch für erstrebenswerte Eigenschaften hält.

Nun ist das freilich nicht alles. Um Persönlichkeiten, vor allem kollektive Persönlichkeitsmerkmale beschreiben zu wollen, wird man sicherlich sehr weit ausholen müssen. Der in Deutschland sehr in Mode gekommene Philosoph Richard David Precht hat das vor Jahren mit dem reißerischen Titel: „Wer bin ich, und wenn ja, wie viele?“ in der flapsigen Wortwahl, die für unsere Zeit so typisch ist, umschrieben. Wer sind wir eigentlich? Michael Klonovsky hat jüngst mit der Aufzählung einiger kultureller Ikonen zu definieren versucht, wer zu uns gehört und damit sein Landsmann ist. In der Tat ist des Deutschen geistiges und kulturelles Vaterland geschaffen worden von Geistern wie Platon und Aristoteles, Thomas von Aquin und Martin Luther, Thomas Hobbes und Immanuel Kant, Johann Wolfgang von Goethe und Dante Alighieri, William Shakespeare und Thomas Mann, Johann Sebastian Bach und Wolfgang Amadeus Mozart, Ludwig van Beethoven und Robert Schumann, Tilman Riemenschneider und Albrecht Dürer, Peter Paul Rubens und Raffaello Sanzio da Urbino, allgemein bekannt als Raffael, Paul Klee und Claude Monet, die meist unbekannten Baumeister der gotischen Dome, Balthasar Neumann und die Gebrüder Asam. Schon diese höchst unvollständige Aufzählung, die man sicherlich durch viele Namen aus dem deutschen Sprachraum wie auch den nördlich, östlich, südlich und westlich angrenzenden Kulturräumen ergänzen muß – muß man nicht auch zum Beispiel Ibsen, Tschaikowsky, Cicero und Berlioz hinzuzählen? – zeigt den unendlichen Reichtum unserer deutschen, in ihr historisch und geographisch europäisches Umfeld eingebetteten Kultur. Untrennbar in unserem kollektiven Gedächtnis verhaftet sind Staatenlenker wie Augustus, Karl der Große, Otto der Große, Friedrich der Große, Bismarck oder Konrad Adenauer. Ja, all das ist des Deutschen Vaterland und noch viel mehr.

Gehört der Islam dazu?

Natürlich, jedenfalls wenn man natürlich denkt, kann die Antwort auf diese Frage nur lauten: Nein! Doch dieses Nein, das aus den Tiefen des Gefühls so rasch aufsteigt wie ein Projektil den Lauf verläßt, dieses Nein muß auch rational begründet werden. Diese Begründung fällt leicht, sie liegt auf der Hand. Unsere Kultur und Wesensart, wie ich sie einige Sätze weiter oben mit sehr groben Strichen skizziert habe, ist eben gegründet in einer humanistischen, rational argumentierenden Denkweise, die auch durch die über viele, viele Jahrhunderte die Gesellschaft ebenfalls prägende christliche Religion in ihrem Kern nicht angegriffen, sondern jedenfalls in der hier seit langem herrschenden Auslegung bekräftigt wird. Das Zusammenleben der Menschen wird bei uns seit Jahrhunderten nach den Maßstäben der Aufklärung gestaltet. Die Religion hat darin ihren Platz gefunden dergestalt, daß ihr die Sorge um das Seelenheil der Menschen und nicht die Reglementierung ihres Alltagslebens obliegt. Der Islam, gleichgültig, ob in seinen fundamentalistischen oder auch in seinen eher moderaten Auslegungen, ist dazu der Gegenentwurf. Im Kern begründet er die Heilserwartung seiner Gläubigen in der Befolgung von religiösen Geboten, die das Leben auf Erden streng reglementieren. Das geht bis zu den Vorschriften über die Bekleidung und erlaubte oder nicht erlaubte Nahrungs- und Genußmittel. Es setzt sich fort im Bilderverbot im sakralen Raum und kulminiert in dem Vorrang religiöser Gesetze vor staatlichen Ordnungen. Sein Frauenbild verstößt gegen alle Verfassungen im außerislamischen Teil der Welt, insbesondere gegen das deutsche Grundgesetz. Dem gegenüber kennen wir die strikte Trennung von Staat und Religion, und zwar von Anfang an (O-Ton Jesus Christus: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und gebt Gott, was Gottes ist.“) Zwar meinen in diesen Tagen die führenden christlichen Geistlichen sich in die Politik einmischen zu können, und dabei auch noch der ungebremsten Zuwanderung und der Umarmung der Muslime das Wort reden zu müssen. Das sollte jedoch ebenso eine Episode bleiben wie die Anmaßung des Primates des Papstes über den Kaiser und die Inquisition.

Die Erfahrungen, die wir in den letzten 40 Jahren mit der Zuwanderung aus dem islamischen Kulturkreis, sei sie auf Einladung erfolgt (Stichwort: Gastarbeiter!), sei sie unkontrolliert und gesetzlos erfolgt (Stichworte: Asyl, Flüchtlinge), sind negativ. Für den vorurteilslosen Betrachter der Szene ergibt sich das Bild der Entstehung von Fremdkörpern in einer vormals homogenen Gesellschaft. Einwanderer aus islamischen Ländern sind zu nahezu 100 % nicht in unsere Kultur integriert. Sie sprechen vielfach noch in der dritten und vierten Generation unsere Sprache entweder gar nicht oder nur schlecht. Unsere Kultur interessiert sie nicht im mindesten. Vielmehr empfangen sie in ihren Rundfunk- und Fernsehgeräten nahezu ausschließlich die Sender aus ihren Herkunftsländern. Freundschaften oder gar Eheschließungen mit deutschen, jedenfalls solchen, die nicht nur einen deutschen Paß ihr eigen nennen, kommen so gut wie gar nicht vor. So gut wie nie tritt jemand aus diesem Kulturkreis zum Christentum über. Allenfalls in den Reihen der Agnostiker, also der religiös völlig indifferenten Menschen, findet man vereinzelt auch jemand mit arabischen oder türkischen Vorfahren. Vielmehr ist die Lebenswirklichkeit die, daß die im Vergleich zu unserer Kultur ungleich bestimmenderen Familienoberhäupter – gibt es so etwas bei uns überhaupt noch? – ihren Familienangehörigen Eheschließungen und nicht selten auch den freundschaftlichen Umgang mit sogenannten Herkunftsdeutschen, seien sie Christen oder Juden, aber auch mit in Deutschland lebenden und bestens integrierten Asiaten untersagen. Bezeichnend ist die Bezeichnung als „Ungläubige“, und nicht etwa „Andersgläubige“ für Angehörige anderer Religionen als des Islam.

Gehört der Islam zu Deutschland?

Die Frage zu stellen, heißt sie auch in der Antwort zu verneinen. Dagegen kann auch nicht mit dem Anspruch, dies als ernsthaften Beitrag zur Diskussion zu werten, mit dem Hinweis auf einen etwa staatlich erteilten oder mindestens überwachten Islamunterricht in den Schulen argumentiert werden. Das wird nicht funktionieren, wie bereits die Anfänge zeigen. Auf unseren Universitäten ausgebildete Islamwissenschaftler werden von den traditionellen islamischen Kreisen schlicht nicht akzeptiert. Man muß kein Prophet sein um die sichere Vorhersage zu machen, daß etwa an deutschen Universitäten unter der Aufsicht der Kultusministerien ausgebildete islamische Theologen in Koranschulen keine Anstellung finden werden, und in staatlichen Schulen vor nahezu leeren Klassenzimmern stehen werden. Denn sie vertreten ja nicht den Islam, dessen Lehren arabisch- bzw. türkischstämmige Eltern ihren Kindern vermitteln wollen. Diese Diskussion erinnert fatal an das Gerede vom sogenannten Euro-Kommunismus der siebziger- und achtziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Das hat sich ja nun Gott sei Dank mit dem Zusammenbruch des Kommunismus seinerzeit erledigt.

Man braucht eigentlich nicht sehr viel über uns selbst zu wissen, um zu diesen Ergebnissen zu kommen. Warum in Deutschland, aber auch im übrigen Europa, ausgerechnet diejenigen, die sich selbst für gebildet und kulturell hochstehend halten, der aggressiven Ideologie des Islam so nachgiebig, ja geradezu einladend gegenüberstehen, ist schwer zu begreifen. Eine Erklärung mag in dem seit Jahrzehnten gerade in diesen Kreisen gepflegten Schuldgefühl gegenüber der sogenannten dritten und vierten Welt begründet sein. Doch selbst wenn unsere Vorfahren sich gerade in den heute muslimischen Ländern nicht immer vorbildlich benommen haben, so wollen wir doch eins nicht übersehen: Die Kreuzfahrer mögen sich allerhand Grausamkeiten geleistet haben. Doch wollen wir nicht vergessen, daß das Christentum im vorderen Orient nicht nur seine Wiege hatte, sondern dort jahrhundertelang gesellschaftlich und kulturell eingewurzelt war, bevor die muslimischen Eroberer es mit Feuer und Schwert blutig ausgerottet und seine Reste unterdrückt haben. Wenn man schon auf die Geschichte Bezug nimmt, dann bitteschön von Anfang an. Und letztendlich kommt es doch auf das Ergebnis an. Wollen wir wirklich hier in Deutschland künftig nach muslimischen Vorstellungen leben? Wollen wir wirklich in der Kantine kein Schweineschnitzel mehr bekommen, weil einige Muslime in der Firma beschäftigt sind? Wollen wir wirklich, daß die jungen Mädchen ihre leichte Sommerkleidung nicht mehr tragen dürfen, weil das muslimische junge Männer nervös machen kann, und ihre Geistlichen zu religiösen Verwünschungen motiviert? Wollen wir wirklich mehr und mehr optische Umweltverschmutzung in Gestalt von Frauen in häßlichen Klamotten auf unseren Straßen und Plätzen sehen müssen? Die Bayern sagen gerne: „Mia san mia.“ Dabei soll es auch bleiben. Nicht nur in Bayern.

Jeder blamiert sich, so gut er kann!

Wenn’s politisch wird, dann stellt das Gehirn häufig seinen Dienst ein. Seine Aufgabe übernimmt dann mal das Bauchgefühl, mal auch die Galle. Davon sind nicht einmal Juristen immer frei. Das gilt vor allem im „K(r)ampf gegen Rechts“. Ein schönes Beispiel hierfür konnten wir in den letzten Tagen betrachten. Was ist passiert?

Bekanntlich läuft derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht das Verbotsverfahren gegen die NPD. Deren Verfassungsfeindlichkeit soll festgestellt werden. Dazu werden unter anderem Sachverständigengutachten erholt. Soweit ist eigentlich alles ganz normal. Nun hat einer dieser vom Gericht bestellten Sachverständigen, ein Privatdozent namens Dr. Steffen Kailitz, zu eben diesem Thema einen Artikel in der ZEIT veröffentlicht. Darin hat er behauptet, die NPD plane rassistisch motivierte Staatsverbrechen. Sie wolle 8-11.000.000 Menschen aus Deutschland vertreiben, darunter auch mehrere Millionen deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund. Gegen diese Behauptungen setzte sich die NPD zur Wehr und ließ über ihren Anwalt zunächst der ZEIT eine Abmahnung zukommen, und sodann beim Landgericht Dresden gegen den Autor des inkriminierten Artikels, eben jenen Dr. Steffen Kailitz, einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung einreichen, mit der die inkriminierten Behauptungen bei Meidung der Ordnungsmittel der ZPO untersagt werden sollten. Das Landgericht gab diesem Antrag auch ohne vorgängige mündliche Verhandlung durch Beschluß statt. Entschieden hat die nach der Geschäftsverteilung des Gerichts zuständige 3. Zivilkammer durch den nach deren interner Geschäftsverteilung zuständigen Einzelrichter.

Bis dahin hätte der Vorgang wohl keine größeren Wellen geschlagen. Nun ist aber jener Richter Jens Maier Mitglied der AfD und hat dort auch die Funktion eines Schiedsrichters im Parteischiedsgericht inne. Das hat nun in den Medien einen Sturm der Entrüstung ausgelöst, und auch zu merkwürdigen Äußerungen von Juristen geführt. Der Tenor all dieser Schreibereien geht dahin, daß hier nicht nur offenbar die Meinungsfreiheit Füßen getreten worden sei, sondern hier auch noch ein Sympathisant der NPD entschieden habe, denn die AfD stehe ihr doch nahe. Ein Berliner Rechtsanwalt namens Carsten R. Hoenig bekundet auf seiner Homepage zunächst einmal seine fachliche Unwissenheit, was das Zivilrecht angeht, meint aber mächtig moralisch aufzutrumpfen, wenn er schreibt: „Erwarte ich zuviel von einem Richter in dieser Situation, daß er als Mitglied einer den Nazis nahestehenden Partei jeden Geruch einer Befangenheit vermeidet? Und sich selber ablehnt? Sich bei aller verqueren politischen Einstellung mal anständig verhält?“ Der Mann wird sicherlich Beifallsstürme von der politisch korrekten Schickeria bekommen. In fachlicher Hinsicht, sowohl juristisch wie politikwissenschaftlich, wird man ihm jedoch sagen müssen: „O si tacuisses, philosophus mansisses!“ Eine Partei, deren Beobachtung der Verfassungsschutz ausdrücklich ablehnt, weil dazu kein Anlaß bestehe, als „den Nazis nahestehend“ zu bezeichnen, darf getrost als Ausdruck von Grenzdebilität gewertet werden.

Nun ganz kurz zur Rechtslage. Soweit sich Journalisten, offenbar ohne Rückfrage bei der Rechtsabteilung ihres Hauses, darüber mokieren, daß man ausgerechnet das Landgericht Dresden und nicht irgendein anderes (vielleicht im liberalen Hamburg ?) angerufen hat, so gehört es zu den Binsenweisheiten des Wettbewerbsrechts wie auch des Presserechts, daß es hier den sogenannten fliegenden Gerichtsstand gibt. D.h., jedes Gericht ist zuständig, in dem die betreffende Werbung oder der betreffende Zeitungsartikel verbreitet worden ist. Soweit sich Journalisten, aber auch Juristen, darüber mokieren, daß das Landgericht drei Wochen nach Erscheinen des fraglichen Zeitungsartikels im Beschlußwege ohne vorgängige mündliche Verhandlung entschieden hat, und nicht etwa eine mündliche Verhandlung angeordnet hat, offenbart auch dieser Vorwurf nur fachliche Unkenntnis. Nach herrschender Meinung ist die besondere Eilbedürftigkeit für Entscheidung im Beschlußwege ohne vorgängige mündliche Verhandlung regelmäßig gegeben, wenn der Antragsteller innerhalb von drei Wochen, meist sogar nach vier Wochen, das Gericht anruft. Dem unterlegenen Prozeßgegner bleibt es dann ja unbenommen, gegen den Beschluß Widerspruch einzulegen und damit eine mündliche Verhandlung in der Sache zu erzwingen. Soweit man sich darüber mokiert, daß nicht die Kammer in der Besetzung von drei Richtern unter Einschluß des Vorsitzenden entschieden hat, offenbart auch dies die völlige fachliche Ahnungslosigkeit des jeweiligen Verfassers. Es ist absolut üblich, daß Zivilkammern die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten dem Einzelrichter übertragen. Besonders, Entschuldigung, dämlich ist das Geschreibsel eines Journalisten in der Welt, der sich darüber mokiert, es sei unverständlich, daß im vorliegenden Falle dann nicht der Vorsitzende, oder mindestens seine Stellvertreterin von der Kammer zum Einzelrichter bestimmt worden sei, sondern eben jener Richter Maier. Auch die Bestimmung des Einzelrichters erfolgt nach den Regeln, in denen der gesetzliche Richter auf eine Weise bestimmt wird, daß er schon vor Eingang der betreffenden Sache feststeht. Der irrwitzigste Einwand ist jedoch der, daß der Richter Maier Mitglied der AfD ist. Als solcher sei er doch befangen. Das ist derartig blödsinnig, daß man dergleichen nicht einmal von einem Journalisten ohne juristisches Studium hätte erwarten dürfen. Befangen wäre der Richter doch nur, wenn er der politischen Partei angehörte, über deren Antrag er zu entscheiden hat. Wenn er Mitglied einer anderen politischen Partei ist, macht ihn das doch nicht befangen. Es wäre interessant zu lesen, was jene Schreiberlinge in die Welt posaunt hätten, wenn Richter Maier nicht der AfD, sondern etwa der SPD angehörte.

In der Sache selbst dürfte der Beschluß wohl zu Recht ergangen sein. Denn im Äußerungsrecht, ob es nun um Behauptungen eines Werbungtreibenden, oder ob es um Behauptungen eines Journalisten oder Politikers geht, wird danach gefragt, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder um eine Meinungsäußerung handelt. Wenn beispielsweise der Hersteller eines Medizinprodukts diesem in seiner Werbung bestimmte Wirkungen beimißt, so muß er beweisen, daß das Mittel diese Wirkungen auch tatsächlich hat. Wer diese Werbeangabe angreift, muß eben nicht beweisen, daß sie falsch ist. Der Werbende muß beweisen, daß sie richtig ist. Wenn ein Journalist oder Politiker über irgendjemanden die Behauptung aufstellt, er habe dieses oder jenes gesagt, dann muß er auch beweisen, daß dies so gewesen ist. Das ist eben eine Tatsachenbehauptung, die richtig sein muß. Anderenfalls wird sie auf Antrag eben untersagt. Etwas anderes ist die bloße Meinungsäußerung. Sie ist vom Grundgesetz geschützt. Wenn der famose Dr. Kailitz hier formuliert hätte, seine Auswertung des Parteiprogramms der NPD führe bei ihm zu der Schlußfolgerung, die Partei wolle zum Beispiel 8-11.000.000 Menschen aus Deutschland vertreiben, auch wenn das nicht der Wortlaut des Programms sei, dann wäre das eine bloße Meinungsäußerung eines Wissenschaftlers gewesen, die sowohl unter dem Schutz der Meinungsfreiheit wie auch der Wissenschaftsfreiheit stünde. So war es aber nicht.

Offenbar stört es aber Niemanden, daß hier ein gerichtlich bestellter Sachverständiger sich während eines laufenden Verfahrens öffentlich zu dem Sachverhalt äußert, den er gutachterlich bewerten soll. Abgesehen davon, daß so etwas an Unprofessionalität nicht zu überbieten ist, und den Vorwurf der Befangenheit des Sachverständigen ohne weiteres begründet, muß Herr Dr. Kailitz sich Fragen nach seinem Anstand und seiner Auffassung von den Aufgaben eines Gerichtsgutachters stellen lassen. Wenn er noch einen Funken Anstand und Selbstwertgefühl hat, dann erklärt er sich dem Bundesverfassungsgericht als befangen und bittet um Entpflichtung von seinem Gutachtensauftrag, bevor die Anwälte der NPD dort einen Befangenheitsantrag gegen ihn stellen, der „im Blindflug durchgeht“, wie es im Juristenjargon heißt.

Es mag sein, daß im Instanzenzug eine andere Entscheidung getroffen wird. Herrn Dr. Kailitz steht es ja frei, gegen den Beschluß Widerspruch einzulegen, und eine mündliche Verhandlung zu erreichen. An deren Ende steht dann, falls man sich nicht einigt, ein Urteil. Sollte sich der Sachverhalt bis dahin geändert haben, oder aber der Richter seine Meinung geändert haben, vielleicht gar ein anderer Richter entscheidet, weil Herr Maier inzwischen eine andere Aufgabe übernommen hat, dann mag der Beschluß vielleicht auch aufgehoben und der Verfügungsantrag zurückgewiesen werden. Eher dürfte es aber bei diesem Beschluß bleiben. Gegen ein bestätigendes Urteil kann natürlich das Oberlandesgericht angerufen werden. Das ist alles ganz normal.

Was völlig unnormal ist, ist der Entrüstungsturm in den Medien, und sind fachlich unsägliche Äußerungen von Juristen. Aber wie gesagt, hier geht es ja um den „K(r)ampf gegen Rechts“. Da arbeitet nicht das Hirn, da geht nur die Galle über.