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Ursula unterm Regenbogen

IBUK öffnet Bw für LSBTTIQ* – so ist im korrekten Bürokraten-Neudeutsch das jüngste Vorhaben der Oberbefehlshaberin der Streitkräfte von Absurdistan zu formulieren. Für die weder mit der allen Soldaten vertrauten Abkürzeritis noch mit dem neumodischen Politiksprech vertrauten Leser hier die Auflösung: Die Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt (gem. Art. 65a GG die Bezeichnung des Grundgesetzes für den Bundesminister der Verteidigung) öffnet die Bundeswehr für lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, transgender, intersexuell, queer und *(steht für alle 384 weiteren Geschlechter) veranlagten, orientierten, sich ständig oder zeitweise so fühlenden und überhaupt irgendwie anders gestrickten Menschen. Die Ministerin hat dazu schon die ersten Schritte unternommen und zunächst einmal die Abgeordneten, Spitzenmilitärs und -beamten entsprechend sensibilisiert. In der modernen Organisationswissenschaft heißt das auch „top-down-approach“. Ist ja in einer Armee auch klar. Alles Gute kommt von oben, äh, wird befohlen.

Nach der Öffnung der Bundeswehr für Bewerber auch aus Nicht-EU Staaten, EU-Staaten ohnehin, der Senkung sowohl der intellektuellen als auch der physischen Anforderungen kommt nun konsequenterweise und politisch korrekt die Öffnung für den Personenkreis, der bekanntlich alle Linken und Grünen in unserem Lande besonders am Herzen liegt. Wer das noch nicht so genau weiß, der sollte sich in den Bundesländern umsehen, in denen die Grünen in der Regierung sitzen. Die Sexualdemokratisierung der Gesellschaft, und zwar von Kindesbeinen an, wird dort zügig vorangetrieben.

Und ein weiteres Lieblingsprojekt des künftigen Koalitionspartners ist ja durch die Öffnung der Truppe für Ausländer ohnehin schon auf den Weg gebracht worden: die Internationalisierung der deutschen Bevölkerung (deutsches Volk gibt es ja nicht). Die nur auf den ersten Blick schwierig erscheinende Integration der Kamerad*innen aus fremden Ländern wegen der mangelnden Deutschkenntnisse kann ganz einfach dadurch gewährleistet werden, daß man auf den Gebrauch der deutschen Sprache im Dienst ganz verzichtet. Arbeitssprache in der NATO und der UNO ist ohnehin Englisch. Die Sprachkompetenz gerade der Kamerad*innen mit dem etwas niedrigeren IQ wird natürlich dadurch auf den nötigen Level gehoben, daß man eben nur noch Englisch miteinander spricht. Dann funktioniert das auch in den Einsätzen Seit‘ an Seit‘ mit den Kameraden aus Indien oder Kenia. Joe Kaeser, der als CEO von Siemens Englisch zur Arbeitssprache gemacht hat und Günther Oettinger, von dem wir gelernt haben, daß auch englisch mit stärkstem schwäbischen Akzent bedenkenlos vor internationalem Publikum gesprochen werden kann,  können hier ja durchaus hilfreiche Hinweise geben.

Der jüngste Vorschlag der Ministerin hat allerdings bei Lichte gesehen durchaus seine Vorzüge. Die stets unterfinanzierte Truppe kann hier nun richtig Geld sparen. Denn nach dem Einzug der LSBTTIQ*-Menschen in die Kasernen kann, ja muß auf teure Parallelstrukturen verzichtet werden. Getrennte Unterkunftsbereiche für die Menschen, die man früher unzutreffend für Männlein und Weiblein gehalten hat, braucht man nicht mehr. Das gilt besonders für die teuren Sanitärräume. Die Einführung der Unisex-Toiletten in öffentliche Gebäude wird gerade von dem neuen Berliner Senat vorangetrieben, der ja bekanntlich einem Gemeinwesen vorsteht, das nur verstockte Konservative für eine versiffte Pleite-City halten, das aber tatsächlich in allen wichtigen Belangen an der Spitze des Fortschritts marschiert, sei es in der Kriminalitätsstatistik, bei der Schuldenhöhe, in der Arbeitslosenstatistik, in der Zahl der Schlaglöcher pro m² Straße, bei der Zahl der fehlenden Klassenzimmer und Lehrer, oder im Verschmutzungsranking.

Und ein weiterer Aspekt darf gerade bei einer Armee nicht unter den Tisch fallen. Das Abschreckungspotential einer solchen Truppe kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Wie soll sich denn ein Feind auf Soldaten einstellen, von denen er nicht weiß, was sie sind, und die jedenfalls nach der Statistik der WHO (Weltgesundheitsorganisation) zu einem weit überdurchschnittlichen Prozentsatz als lebende biologische Kampfmittel eingestuft werden müssen, weil sie das Aids-Virus in sich tragen. Mit so jemanden möchte man natürlich nicht ins Handgemenge kommen.

Ja, unsere Ursula von der Leine blickt weit voraus. Und so ganz nebenbei können die Grünen für einen ihrer Leuchttürme eine neue Verwendung finden, nachdem er dem nächsten Deutschen Bundestag nicht mehr angehören wird. Denn diese neu konfigurierte Bundeswehr braucht natürlich auch einen dazu passenden Wehrbeauftragten. Volker Beck steht bereit.

Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft

Das Landgericht Koblenz hat heute die erwartete Entscheidung in der Sache Heckler & Koch gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der angeblichen Mängel des Sturmgewehrs G 36 verkündet. Nach Auffassung des Gerichts stehen dem Bund keinerlei Schadensersatzansprüche gegen den Waffenhersteller zu. Denn nach den Feststellungen des Gerichts entspricht diese Waffe den vertraglich festgelegten Anforderungen.

Für den juristischen Laien muß erklärt werden, worum es hier geht. Die forsche Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt, wie die bundeswehrinterne Bezeichnung der Ministerin lautet, verkündete alsbald nach ihrem Amtsantritt der staunenden Öffentlichkeit, das seit ca. 20 Jahren eingeführte Sturmgewehr G 36 weise erhebliche Mängel auf. Bei Hitze und Dauerfeuer lasse seine Treffsicherheit dramatisch nach. Man werde alsbald ein Nachfolgemodell beschaffen und eben die insgesamt rund 160.000 Waffen dieses Typs ausmustern. Vom Hersteller werde man natürlich Schadensersatz fordern. Von Anfang an stieß das bei denen, die es angeht und die etwas davon verstehen, den Soldaten nämlich, auf völliges Unverständnis. Sogar in einer offiziell erholten Erhebung äußerten die einsatzerfahrenen Soldaten, niemals Probleme mit dieser Waffe gehabt zu haben. Natürlich wird auch die beste Waffe versagen, wenn sie unsachgemäß behandelt wird. Wer also ein Sturmgewehr, das auf Einzelfeuer und kurze Feuerstöße ausgelegt ist, als Maschinengewehr im Dauerfeuermodus missbraucht, der darf sich nicht wundern, wenn die Präzision nachlässt. Das ist jedem Soldaten völlig klar. Man kann ja auch nicht mit einem Lkw einem Porsche auf der Autobahn davonfahren.

Nun hat das Landgericht Koblenz festgestellt, und war insoweit selbstverständlich sachverständig beraten, daß diese Waffe genau die Eigenschaften hat, die es nach den vertraglichen Spezifikationen haben muß. Ein Mangel im Rechtssinne wegen einer Abweichung der tatsächlichen Leistung vom Vertragssoll liegt somit nicht vor. Ein Mangel im Rechtssinne wegen einer Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist ebenfalls nicht ersichtlich. Warum auch sonst hatte der Bund noch 2013 mehrere tausend Stück des Sturmgewehrs nachbestellt? Nach den Einsatzerfahrungen in der Hitze Afghanistans? Auf der Grundlage dieser Tatsachen konnte das Gericht nicht anders, als zu entscheiden wie geschehen. Für Fachleute war das von vornherein klar. Für Juristen wird das vor allem daran deutlich, daß in diesem Falle nicht etwa der angeblich enttäuschte Kunde – der Bund – auf Schadensersatz geklagt hatte, sondern der Lieferant eine sogenannte negative Feststellungsklage erhoben hatte. Mit einer solchen Klage begehrt man vom Gericht die Feststellung, daß der Gegenseite außergerichtlich behauptete Schadensersatzansprüche nicht zustehen. Zu diesem Schritt kann ein Anwalt nur raten, wenn die Sach- und Rechtslage für seinen Mandanten von vornherein außerordentlich günstig ist. Denn eine Notwendigkeit hierfür besteht ja nicht, weil die bloße Behauptung des Gegners, Schadensersatzansprüche zu haben, noch keine Zahlungsverpflichtung auslöst. Also kann man sich ja auch zurücklehnen und eine Zahlungsklage abwarten. Wer allerdings seiner Sache so sicher ist und vor allem sein kann, daß Schadensersatzansprüche auch nicht entfernt vorstellbar sind, der kann, zum Beispiel aus Gründen der Geschäftspolitik, eine solche negative Feststellungsklage erheben. Genau das ist hier geschehen.

Wie den Nachrichten zu entnehmen ist, glaubt man indessen im Bundesministerium der Verteidigung unverdrossen daran, im Recht zu sein und kündigt an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. In einem Falle wie dem vorliegenden, in dem das Urteil auf einem festgestellten Sachverhalt beruht, und die daraus folgende Rechtsfrage von jedem Jurastudenten im vierten Semester gelöst werden kann, muß der Berufungsführer damit rechnen, daß das Oberlandesgericht die Berufung als aussichtslos erachtet und im Beschlußwege verwirft, falls der Rechtsmittelkläger nicht doch noch den Rückzug antritt. Wenn die forsche Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt sich also noch mehr blamieren will, als schon geschehen, dann muß sie sich eben diese weitere Niederlage bei Gericht abholen.

Das alles hat natürlich gar nichts damit zu tun, daß man nach 20-30 Jahren natürlich ein Waffensystem ausmustert, um auf den neuesten Stand der Technik zu kommen. Das Bessere ist des Guten Feind, und der technische Fortschritt ist unaufhaltsam. Natürlich müssen unsere Soldaten mit dem bestmöglichen Material ausgerüstet werden, wozu selbstverständlich das Standard-Sturmgewehr gehört. Allerdings ist zu besorgen, daß auch diesmal wieder mehr gespart wird als es der Kampfkraft und der Sicherheit unserer Soldaten eigentlich geschuldet wäre. Denn auch schon damals wäre es möglich gewesen, ein noch leistungsfähigeres Sturmgewehr zu beschaffen, wie er allein schon die MG-Variante des G 36 zeigt. Die Technik kann ja nahezu alles, vorausgesetzt, der Kunde bezahlt es auch. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Die Geschichte der Bundeswehr ist eine Geschichte der Knauserigkeit des Dienstherrn, des Mangels an allen Ecken und Enden sowie der Behelfslösungen und Provisorien. Daß es den Soldaten immer wieder gelungen ist, dennoch einen respektablen Leistungsstand zu erzielen, ist allein ihrem Engagement zu verdanken. Die Politik hat keinen Anteil daran.

Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft, ist der Untertitel einer politischen Talkshow. Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft, und zwar im Gerichtssaal, dann zeigt sich regelmäßig, wie hohl die Phrasen der Politiker, und vor allem, wie weit sie von der Wirklichkeit entfernt sind. Politik und Wirklichkeit sind eben sehr unterschiedliche Welten. Quod erat demonstrandum.  

Bürger in Uniform oder Söldner?

In diesen Tagen hat die Bundesministerin der Verteidigung das neue Weißbuch vorgestellt. Das hat weder in den Medien noch in der Öffentlichkeit eine Debatte ausgelöst. Man kann allenfalls von wohlwollendem Desinteresse sprechen. Die jahrzehntelange Konditionierung der Deutschen zu einer in der Grundbefindlichkeit eher pazifistischen Gesellschaft ließ auch nichts anderes erwarten.

Nun wird in den Weißbüchern des Bundesministeriums der Verteidigung traditionell nicht lediglich ein Ausblick auf angestrebte Strukturveränderungen der Streitkräfte und ihre Ausrüstung gegeben, sondern durchaus grundlegend auch eine Einordnung in die Weltpolitik vorgenommen. Die Rolle Deutschlands in der Welt, die Rolle Deutschlands in den Vereinten Nationen wie der NATO, und ein klein wenig auch die deutschen Interessen werden definiert. Das geschieht natürlich auch in diesem Weißbuch, soll aber nicht Gegenstand dieser Betrachtungen sein.

Vielmehr wollen wir den Blick auf das Selbstverständnis der Bundeswehr richten, wie es nach Auffassung der politischen Leitung des Ministeriums und natürlich der Bundesregierung überhaupt sein sollte. Festgehalten wird natürlich an Begriff und Grundsatz der Inneren Führung. Insoweit formuliert das Weißbuch in Ziffer 8.3 (Innere Führung als Kern des Selbstverständnisses der Bundeswehr) unter anderem: „Die innere Führung stellt sicher, daß sich die Ausbildung von Soldatinnen und Soldaten nicht allein auf die Vermittlung handwerklicher Fähigkeiten beschränkt, sondern vielmehr die Bindung an die Werte unseres demokratischen Gemeinwesens festigt.“ Natürlich ist die Bindung des Soldaten an die Werte unseres demokratischen Gemeinwesens eines der Ziele der Inneren Führung, jedenfalls wenn man den in § 9 des Soldatengesetzes formulierten Diensteid zugrunde legt. Die Eidesformel lautet ja nun einmal: „Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, (so wahr mir Gott helfe).“ Gemessen daran fehlt in der Definition der Aufgabe und Zielvorstellung der Inneren Führung jeder Hinweis auf das Volk bzw. Land, dem der Soldat der Bundeswehr dient. Immerhin sind die zentralen Begriffe der Eidesformel die Pflicht zum treuen Dienen gegenüber dem Land, und die Pflicht, Recht und Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Beides kommt in der Formulierung dieser Zielvorstellung nicht vor. Die Werte unseres demokratischen Gemeinwesens, die dort allein auftauchen, lassen sich sicher auch unter Recht und Freiheit des deutschen Volkes einordnen, allerdings sind damit Recht und Freiheit des deutschen Volkes keineswegs erschöpfend beschrieben. Denn die demokratischen Grundwerte gehören zwar sicherlich zu den Rechten der Deutschen, die der Soldat der Bundeswehr verteidigt. Zu den Rechten der Deutschen gehört aber vor allem auch ihre Freiheit nach innen wie nach außen. Davon ist nicht die Rede. Zu den Rechten der Deutschen gehört es auch, ihre natürlichen Interessen auf ein Leben in Frieden und Wohlstand zu wahren. Die Werte der demokratischen Gesellschaft indessen als gewissermaßen Teilmenge der in der Eidesformel beschriebenen Aufgabenstellung können demgemäß doch nur ein Teil dessen sein, wofür der Soldat notfalls mit Gesundheit und Leben einzustehen hat. Doch offenbar ist die Benennung spezifisch nationaler Rechte und Werte inzwischen verpönt. Die Demokratie an sich als Wert ist ebenso unverfänglich wie wohlfeil. Denn sie ist selbstverständlich Staatsform und gelebte gesellschaftliche Wirklichkeit in (fast) allen Ländern der NATO mit Ausnahme der Türkei des modernen Sultans Erdogan.

Nicht überraschend ist es daher, daß in Ziffer 8.4 des Weißbuchs neue Wege im Traditionsverständnis aufgezeigt werden. Denn: „Wichtige Teile der Führungsphilosophie (Muß es denn gleich Philosophie sein? Tut es nicht auch das Selbstverständnis?) der Bundeswehr sind ein Werte vermittelndes Traditionsverständnis und dessen Pflege. Unsere Soldatinnen und Soldaten brauchen für ihren fordernden Auftrag neben der rationalen Sinnstiftung auch eine emotionale Bindung. Die preußischen Reformen und der Widerstand gegen das NS-Regime werden immer ihren besonderen Platz behalten. Sie dienen als wesentliche Vorbilder und zur moralischen Festigung. Doch Traditionen müssen gelebt werden.“ Den in der deutschen Geschichte offenbar allein sinnstiftenden Ereignissen der preußischen Reformen und des Widerstandes gegen das NS-Regime wird dann noch die inzwischen über 60-jährige Tradition der Bundeswehr selbst hinzugefügt. Letzteres ist sicherlich angebracht und legitim. Denn die Bundeswehr besteht inzwischen länger als jede deutsche Armee vor ihr, und sie kann für sich in Anspruch nehmen, einen wesentlichen Beitrag zur friedlichen Überwindung des Ost-West Konfliktes geleistet zu haben, und gewissermaßen zu den Siegern des Kalten Krieges zu gehören. Die preußischen Reformen und der Widerstand gegen das NS-Regime indessen waren politische, nicht militärische Leistungen. Somit bleibt als traditionsstiftende militärische Leistung allein der Beitrag zur Überwindung des Ost-West Konfliktes und der damit einhergehenden friedlichen Wiedervereinigung unseres Volkes. In einem „heißen“ Krieg mußte sich die Bundeswehr gottlob nicht bewähren, vom Einsatz in Afghanistan einmal abgesehen. Indessen fehlt in dieser Aufzählung, was für alle anderen Armeen auf dieser Erde stets traditionsbegründend ist: die großartigen soldatischen Leistungen in den Kriegen der Vergangenheit. Immerhin haben die deutschen Armeen in den Kriegen von 1866,1870/71,1914-18 und 1939-45 militärische Leistungen gezeigt, die überall in der Welt geachtet und hoch geschätzt, jedoch nur in Deutschland offenbar verschämt unter Verschluß gehalten werden. Die Führungskunst der Feldherren und Generalstäbe, die weltweit bewunderte Auftragstaktik, die Erfolge deutscher Armeen auf den Schlachtfeldern gegen personell und materiell häufig weit überlegene Gegner, alles das soll nach den Vorstellungen der Auftraggeber und der Verfasser dieses Weißbuches offenbar nicht traditionsbegründend sein. Die Tatsache allein, daß deutsche Soldaten über einen vergleichsweise sehr kurzen Zeitraum der Geschichte – was sind schon 12 von gut 300 Jahren? – gezwungen waren, einem Unrechtsregime dienen zu müssen, ist für die dominierende politische Klasse dieses Landes (von Elite kann ich hier nicht sprechen) Grund genug, die glänzenden Leistungen früherer Soldatengenerationen unter den Tisch fallen zu lassen. Was in anderen Ländern zur Errichtung von Denkmälern und jährlichen Paraden der Streitkräfte vor den Staatsoberhäuptern unter großer Anteilnahme der Bürger führt, wird in Deutschland geächtet. Wie auf diese Weise eine innere Bindung des Soldaten an Volk und Land geschaffen werden soll, bleibt wohl das Geheimnis unserer Politiker und ihrer medialen Lautsprecher. Vielleicht soll das aber auch gar nicht erreicht werden.

Nur in diesem Geiste ist es wohl möglich, sich Gedanken darüber zu machen, die offenkundigen Personalprobleme der Bundeswehr dadurch zumindest abzumildern, daß man sie für Ausländer öffnet. So heißt es auf Seite 120 des Weißbuches unter dem Stichwort „Personalstrategie“ unter anderem: „Nicht zuletzt böte die Öffnung der Bundeswehr für Bürgerinnen und Bürger der EU nicht nur ein weitreichendes Integrations- und Regenerationspotenzial für die personelle Robustheit der Bundeswehr, sondern wäre auch ein starkes Signal für eine europäische Perspektive.“ Dieses – pardon! – Geschwurbel will wohl heißen, daß es eigentlich völlig gleichgültig ist, wer in dieser Armee dient, vor allem, woher er kommt und welchen Pass er in der Tasche trägt. Das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen wird wohl kaum das Motiv solcher Soldaten sein. Hier wird ganz offen über die Rekrutierung von Söldnern nachgedacht. Natürlich gibt es so etwas in Form der französischen wie auch der spanischen Fremdenlegion. Das sind aber immerhin besondere Truppenteile. Die USA haben sich für die Erledigung besonders gefährlicher und schmutziger militärischer Aufträge der Dienste kommerzieller Anbieter versichert. Wenn man nun auch in Deutschland derartige Erwägungen anstellt, dann sollte man eben auch zwischen dem Dienst für das Vaterland – ja, Vaterland – und dem Einsatz von Waffengewalt zur Durchsetzung politischer oder wirtschaftlicher Interessen trennen. Aber dazu bedürfte es einer Klasse von Politikern, die sich nicht lediglich als Manager eines Großunternehmens namens Bundesrepublik Deutschland verstehen, sondern als Vertreter derer, denen die Inschrift über dem Eingangsportal des Reichstages gewidmet ist. Sie lautet: Dem deutschen Volke.

Die deutsche Friedensministerin

Es gilt über ein Ärgernis zu berichten. Am vergangenen Samstag führte die Bundeswehr an ihrem Standort Stetten am kalten Markt – Generationen von Soldaten der Bundeswehr bestens bekannt als Stetten am kalten A. – den üblichen Tag der offenen Tür durch. Den Besuchern wurde das gesamte Leistungsspektrum der dort stationierten Truppe vorgeführt. Dazu gehörte natürlich auch die Präsentation von Handfeuerwaffen. Die Veranstaltung war offenbar sehr gut besucht. Auch viele Eltern mit Kindern kamen und erklärten natürlich den Kleinen, was da gezeigt wird. Das ist seit Jahrzehnten so. Es wäre eine Veranstaltung für die Lokalpresse geblieben, wenn sich nicht ein linksradikaler Verein namens „Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)“ öffentlichkeitswirksam unter Mithilfe der lokalen Presse über diese Veranstaltung aufgeregt hätte. Es hätten doch tatsächlich, und das wird mit Fotos belegt, Kinder Waffen in die Hand nehmen dürfen. Betrachtet man sich die veröffentlichten Fotos, so sieht man dabei sofort, daß nicht etwa Soldaten, sondern Zivilisten – offenbar die Eltern der Kinder – ihnen die ausgestellten Sturmgewehre in die Hand geben. Die Soldaten haben dann, so der Standortkommandant, jeweils den Kindern die Waffen wieder aus der Hand genommen und auf den Tisch zurückgelegt. Von den Besuchern hat sich natürlich niemand daran gestört, wie das auch seit Jahrzehnten noch nie der Fall gewesen ist.

Man wäre wohl kommentarlos darüber hinweggegangen, daß hier zum wiederholten Male eine linksradikale Vereinigung ihrem Haß auf die Bundeswehr freien Lauf läßt und sie diffamiert, wo es nur immer geht. Es handelt sich dabei ja um die Leute, die dazu aufgerufen haben, mit Champagner anzustoßen, wenn ein deutscher Soldat im Einsatz gefallen ist, und die sich auch sonst durch allerlei geschmacklose bis strafbare Äußerungen über die Bundeswehr hervortun. Indessen ist es bei der verbalen Kotabsonderung dieses linksradikalen Vereins nicht geblieben. Die oberste Dienstherrin der Soldaten, die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen, sah sich bemüßigt, öffentlich zu verlautbaren, sie verbiete in Zukunft bei solchen Veranstaltungen Handfeuerwaffen zu präsentieren. Ob man bei dem Intelligenzquotienten, den man bei ihr voraussetzen darf, noch davon ausgehen kann, daß sie lediglich dieser linksradikalen Mischpoke auf den Leim gegangen ist, oder aber ob sie die Gelegenheit wahrgenommen hat, das von ihr offenbar angestrebte sanfte, friedliche und harmlose Profil der Bundeswehr zu schärfen, will ich einmal dahingestellt sein lassen. Sie scheint wohl zu glauben, daß ein Image der Bundeswehr, welches von Begriffen wie Fürsorge, Sozialkompetenz, attraktive Arbeitsbedingungen, Familienfreundlichkeit, Frieden schaffen und Internationalität geprägt ist, die Jugend in Scharen in die Kasernen lockt. Die Sozialarbeiter, pardon, die Sozialarbeiter*innen (soviel Gender-Quatsch muß sein) , in Uniform sind das neue Leitbild. Die deutsche Friedensministerin schreitet fröhlich lächelnd voran.

Wer den Beifall von der falschen Seite sucht, muß scheitern. Kein Land auf dieser Erde kann ohne eine Armee, die diesen Namen auch verdient, weil sie Waffen führt und einsetzt, in Sicherheit leben. Diese einfache Erkenntnis ist möglicherweise für Frau Dr. Ursula von der Leyen zu einfach. Und deswegen gilt es über ein Ärgernis zu berichten.

Politik trifft auf Wirklichkeit

Die Realsatire um das Sturmgewehr G 36 der Bundeswehr hat nun einen neuen Schauplatz. Waren es bisher Stellungnahmen der Ministerin und ihres Hauses einerseits und Gegendarstellungen des Herstellers Heckler & Koch andererseits, zeigt uns das Bühnenbild nun einen Gerichtssaal. Zivilrechtlich geht es einfach darum, daß das Bundeswehr-Beschaffungsamt in Koblenz Gewährleistungsforderungen gegen Heckler & Koch erhoben hat. Der Waffenhersteller hat dagegen vor dem Landgericht Koblenz Klage erhoben mit dem Antrag festzustellen, daß die Waffe den vertraglich festgelegten Anforderungen entspricht und in diesem Sinne keinen Mangel aufweist. Darüber hinaus bringt Heckler & Koch vor, eine Umfrage unter 200 Soldaten habe ergeben, daß es im Einsatz nie Probleme mit dieser Waffe gegeben habe. Sowohl die deutschen Soldaten als auch die Soldaten anderer Armeen seien mit der Waffe sehr zufrieden. Dem kann ich aus eigener Erfahrung und nach vielen Gesprächen mit Soldaten nur zustimmen.

In der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Koblenz hat nun der Richter darauf hingewiesen, daß Heckler & Koch das G 36 schon seit den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts an die Bundeswehr ausliefere. Erst 2011 seien jedoch Beanstandungen laut geworden. Als der Einsatz in Afghanistan mit extremen Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht hinzugekommen sei und sich womöglich die Anforderungen erweitert hätten, sei dies bei weiteren Bestellungen des G 36 bei Heckler & Koch nicht thematisiert worden. Stattdessen sei der Vertrag so geschlossen worden, wie er in der Vergangenheit immer geschlossen worden sei. Für den Juristen bedeutet das schlicht und einfach, daß der Besteller kein anderes Gewehr gekauft hat, als dasjenige, das seines Erachtens den Anforderungen nicht genügt. Ein Mangel im Rechtssinne liegt somit nicht vor. Die mündliche Verhandlung soll nun am 2. September dieses Jahres fortgesetzt werden. Bis dahin will das Bundeswehr-Beschaffungsamt ein neues Gutachten vorlegen, das die behaupteten Defizite bei der Treffsicherheit untermauern soll. Erfahrene Anwälte wissen, wie derartige Gutachten zu Stande kommen. Man wird bei dem Sachverständigen vorstellig. Der stellt zwei Fragen. Die erste lautet: „Was darf es denn kosten?“ Wenn diese Frage im Sinne des Sachverständigen richtig beantwortet wird, stellt er die zweite Frage. Diese lautet: „Was soll denn drin stehen?“ Natürlich wird sich das Ministerium mitsamt seiner nachgeordneten Behörde auch damit wiederum lächerlich machen. Derartige Gutachten liegen ja schon vor und sind Grundlage der Gewährleistungsforderungen der Behörde. Sie sind jedoch, worauf der Vorsitzende Richter zutreffend hingewiesen hat, für die Entscheidung des Rechtsstreits völlig unerheblich. Denn es geht ja gar nicht darum, ob das G 36 unter bestimmten äußeren Bedingungen, etwa im Dauerfeuer-Modus wie ein Maschinengewehr nicht treffsicher ist. Es geht ganz alleine darum, ob das Gewehr den vertraglichen Anforderungen entspricht. Diese vertraglichen Anforderungen beschreiben aber ganz offensichtlich nur das, was ein Sturmgewehr können muß. Es muß eine definierte Präzision bei der Schußabgabe einzeln oder in kurzen Feuerstößen, das sind 3-4 Schuß im automatischen Nachlademodus, erfüllen. Das natürlich unter ebenfalls vertraglich definierten äußeren Bedingungen. Wenn es mehr können soll, also etwa auch eine definierte Präzision bei Dauerfeuer, also etwa 50-60 Schuß im automatischen Nachlademodus, das auch mehrmals hintereinander, dann wird es auch entsprechend teurer. Diese Anforderungen hat die Bundeswehr ebenso wie andere Armeen bisher jedenfalls nicht an ein Sturmgewehr gestellt. Denn dafür gibt es ja nun Maschinengewehre, die neben den Sturmgewehren geführt werden.

Eine beliebte Talkshow im deutschen Fernsehen wird von ihrem Moderator gern mit dem Spruch: „Wo Politik auf Wirklichkeit trifft“ beworben. Im Gerichtssaal trifft nun die Scheinwelt der Politik auf die Wirklichkeit. Ehrgeizige Ministerialbeamte werden dort weiterhin wider besseres Wissen argumentieren, weil nun einmal nicht sein darf was nicht sein kann. Die Ministerin hat sich nun einmal aus dem Fenster gelehnt und kann nach den Spielregeln der Politik vor dem Absturz nicht etwa dadurch bewahrt werden, daß sie wieder hinter die Brüstung zurücktritt und erklärt, fachlich und sachlich unzutreffenden Berichten ihrer Beamten aufgesessen zu sein, sondern sie muß sich nun tapfer weiter blamieren. Wenn dann die Gerichte diesem Spuk endgültig ein Ende gemacht haben werden, wird sie natürlich auf die Unabhängigkeit der Gerichte verweisen. Der Steuerzahler wird dann 167.000 neue Sturmgewehre mit der Charakteristik eines Maschinengewehrs bezahlen. Möglicherweise ist dieses Geld dann nicht einmal zum Fenster hinausgeworfen, denn nach einem Vierteljahrhundert kann man ja eine Neubeschaffung auf höherem technischen Niveau durchaus vertreten. Die Soldaten bekommen dann, bildlich gesprochen, statt eines Audi A 6 einen Porsche. Der politischen Posse hingegen, die hier gespielt wird, hätte es nicht bedurft. Denn derartige Possen werden auf der politischen Bühne ohnehin in großer Zahl geboten.

Die spinnen, die Deutschen!

Asterix-Leser wissen es schon längst: Die spinnen, die Römer! Oder auch schon mal: Die spinnen, die Briten! Das ist der gallische Kommentar zu dem im Heft über die Briten persiflierten Brauch der „geheiligten“ Teestunde am Nachmittag. Dafür wird selbstverständlich der Kampf eingestellt. Die Zeichnungen des genialen Albert Uderzo von den das Schlachtfeld zur Teestunde verlassenden Briten und den darüber völlig perplexen Römern kamen mir unwillkürlich in den Sinn, als ich von der neuesten Kapriole des gewerkschaftlich organisierten Wehrwesens in Deutschland erfuhr. Es gilt ja nun schon seit vielen Jahren auch in der Bundeswehr eine Arbeitszeitregelung, wie sie auch sonst im öffentlichen Dienst vorgeschrieben ist. Das mag in Friedenszeiten ja grundsätzlich in Ordnung sein. Denn der Friede unterscheidet sich vom Krieg unter anderem ja auch dadurch, daß das Leben nur zum Teil dem Broterwerb gewidmet ist, und ansonsten eben gelebt werden kann. Das ist auch in anderen Armeen so. Die Bundeswehr hat aber offenbar ein Problem mit den anfallenden Überstunden. Deren Ausgleich, sei es in Form vermehrten Personalbedarfs, sei es in Form von zusätzlichen Gehaltszahlungen, gibt der chronisch rachitische Wehretat nicht her. Auf der anderen Seite wird jedoch, streng gewerkschaftlich orientiert, alles dem Dienst zugeschlagen, was nur irgendwie so eingeordnet werden könnte. Besonders absurd ist dabei die rechtliche Bewertung des Schlafs an Bord des Kriegsschiffs, auf dem der wackere Seemann Dienst tut. Denn wenn er an Bord schläft, dann ist das Dienst und rechnet in die 41 Stunden wöchentliche Dienstzeit. Schläft er hingegen im Hotel an Land, dann ist das natürlich dienstfreie Zeit, und sei es in Honolulu. Ob der Bund dabei etwas spart, wollen wir einmal dahingestellt sein lassen, denn darauf kommt es beim gewerkschaftlich geprägten Denken nicht an. Kann diese deutsche Marotte noch von den NATO-Partnern belächelt werden, ist die neueste Kapriole der deutschen Dienstzeitregelung geeignet, die Einsatzfähigkeit nicht nur der Bundeswehr, sondern der NATO zu beeinträchtigen. Zur Vermeidung eines hohen Überstundenberges bei der Bundeswehr muß nun bei Übungen auch im Rahmen der NATO der deutsche Soldat pünktlich Feierabend machen. Die Begeisterung auf Seiten der Verbündeten dürfte sich in engen Grenzen halten und auf die Soldaten beschränken, die gerne mal ein paar Stunden früher in die Kneipe gehen wollen. Den verantwortlichen Offizieren indessen dürfte jegliches Verständnis dafür fehlen, daß ihre deutschen Kameraden sich mitten in der Übung wie die Briten bei Asterix vom Truppenübungsplatz entfernen oder sich aus der Stabsbesprechung abmelden. Die spinnen, die Deutschen! Aber bei vollem Lohnausgleich!

 

Die Legende

In diesen Tagen wird angesichts der Überforderung der Polizei durch die Flüchtlingskrise nach Möglichkeiten gesucht, dem vor allem personellen Notstand an den Grenzen, in den Aufnahmeeinrichtungen und nicht zuletzt bei der Gewährleistung unserer inneren Sicherheit abzuhelfen. Was liegt da näher, als den Blick auf die immerhin derzeit ca 177.000 Soldaten starke Bundeswehr zu richten? Ohne viel Federlesens wird sie schon zu allerhand Hilfsdiensten bei der Registrierung und Vorsortierung von Flüchtlingen – der Begriff soll trotz seiner offensichtlichen Fragwürdigkeit hier einmal nicht hinterfragt werden, sondern der Einfachkeit halber als Sammelbegriff benutzt werden – eingesetzt. Vor allem bei der Bewachung unserer Grenzen, wenn diese denn nun wirklich geschlossen werden sollten, aber auch beim Schutz von Wohnbereichen, liegt es nahe, eine Organisation einzusetzen, die bewaffnet ist und auch über eine beachtliche personelle Stärke verfügt.

Doch das erscheint einfacher, als es wirklich ist. Die zahl von rund 177.000 Soldaten allein sagt nicht viel darüber aus, wie viele davon letztendlich an unseren Grenzen Streife gehen oder Schutzaufgaben im Lande übernehmen könnten. Ein großer Teil der Soldaten steht für solche im weitesten Sinne infanteristischen Aufgaben nicht zur Verfügung. Dem militärischen Laien dürfte einleuchten, daß z.B. die Besatzungen von Kriegsschiffen oder die Piloten von Kampfbombern andere Aufgaben haben, und auch für solche Dinge gar nicht ausgebildet sind. Wer aufmerksam die Zeitung liest weiß auch, daß die Bundeswehr schon jetzt Mühe hat, genügend Soldaten für ihre Einsätze im Ausland bereit zu stellen. Natürlich unterscheidet sich ein Kampfeinsatz, für den die Soldaten ausgebildet sind, auch von einem polizeilichen Einsatz. Im ersteren Fall geht es darum, den Feind im Gefecht auf jeden Fall auszuschalten, im anderen jedoch darum, unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes einen Rechtsbruch zu unterbinden. Verkürzt gesagt, geht es einmal darum, schnell und effizient durch Waffeneinsatz eine militärische Lage zu seinen Gunsten zu entscheiden, im anderen Falle darum, einen Rechtsbrecher von seinem Tun abzubringen und dabei nur im äußersten Notfall von der Schußwaffe Gebrauch zu machen. Deswegen werden Polizeibeamte dafür auch zeitintensiv juristisch geschult, was bei Soldaten nur sehr eingeschränkt, etwa im Rahmen der Ausbildung für den Wachdienst, geschieht. Hinsichtlich dessen muß in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, daß die Bundeswehr nicht einmal genügend Soldaten hat, ihre eigenen Kasernen und sonstigen Liegenschaften zu bewachen, sondern dafür Sicherheitsdienste bezahlt, wie das Siemens und VW auch tun. Die Kasernenwache, die wir Älteren noch als wehrpflichtige Soldaten als unbeliebten Dienst in Erinnerung haben, gibt es ja schon lange nicht mehr.

Das alles ließe sich natürlich organisatorisch lösen. Mehr Ausbildung im Recht, eine Aufstockung des Personals, das ist natürlich machbar. Aber da kommen ja noch die Bedenkenträger um die Ecke und rufen laut: „Ist doch verboten! Grundgesetz! Kein Einsatz von Soldaten in Inneren!“ Halb richtig. Art. 87a des Grundgesetzes läßt den Einsatz der Bundeswehr nur zu Verteidigungszwecken zu, was auf den ersten Blick in Friedenszeiten den Einsatz im Inneren ausschließt. Doch das Bundesverfassungsgericht hat vor nicht allzu langer Zeit dieses Verbot nach einer Meinung aufgeweicht, nach anderer konkretisiert. Die Bundeswehr kann durchaus auch im Lande eingesetzt werden, wenn es anders halt nicht mehr geht. Vielleicht sind wir nun da angelangt. Aber dann holen die Bedenkenträger die große Keule raus und raunen mit ernster Miene: „Aber die Erfahrungen aus der deutschen Vergangenheit! Die Nazi-Zeit! Nie wieder Soldaten gegen das Volk einsetzen!“ Man stutzt. Gibt es denn überhaupt einschlägige Vorkommnisse in der Zeit des Dritten Reiches? Die Antwort ist ein klares Nein. Niemals hat das Regime die Wehrmacht gegen das eigene Volk eingesetzt, etwa um Streiks oder Proteste zu unterdrücken. Sie wurde ausschließlich zur Kriegführung eingesetzt. Auch als der Krieg am Ende innerhalb der deutschen Grenzen stattfand, kämpften die Soldaten gegen den Feind, nicht gegen ihre Landsleute. Auch wurde die Wehrmacht nicht für die bekannten verbrecherischen Verfolgungsmaßnahmen eingesetzt. Nicht einmal die Bewachung der KZ’s in ihrem weiteren Umkreis oblag der Wehrmacht. Die SS war eine Parteiorganisation. Soweit sie bewaffnete militärische Verbände hatte („Waffen-SS“), waren diese Wehrmachtsverbänden lediglich unterstellt, aber wurden niemals Teil ihrer Organisation. Natürlich lasse ich mich gerne eines besseren belehren. Wer mir als erster (Damen eingeschlossen) einen Fall nachweislichen Einsatzes der Wehrmacht gegen oppositionelle Bürger nennen kann, kann mit einer guten Flasche Wein als Belohnung rechnen.

Gleiches gilt im übrigen für die Zeit vor 1933. Vom Bürgerkrieg in den Jahren nach dem I. Weltkrieg mit seinen kommunistischen Aufständen abgesehen, in denen eine sozialdemokratisch dominierte Reichsführung gezwungen war, die Reichswehr gegen Aufständische einzusetzen und sogar Freikorps zu Hilfe rufen mußte, abgesehen, sind deutsche Soldaten zu keiner Zeit gegen ihre Mitbürger eingesetzt worden.

Fazit:

Wenn wir über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren nachdenken, dann unter fachlich-technischen Gesichtspunkten. Die Legende von den angeblich entgegenstehenden Erfahrungen aus der deutschen Geschichte sollte dahin entsorgt werden, wo sie hingehört: in die bundesrepublikanische Geistesgeschichte voller Merkwürdigkeiten.

Ursula die Entschlossene

Nun hat die Bundesministerin der Verteidigung entschieden, das Sturmgewehr G 36 endgültig auszumustern. Ja, so stellt sich das Volk seine Führer vor. Entschlossen, unbeirrbar, entscheidungsfreudig. Erst recht gilt das natürlich für die „Inhaberin der Befehls-und Kommandogewalt“, wie die militärische Funktionsbezeichnung ihres Amtes lautet. Wer den Oberbefehl über unsere Streitkräfte führt, muß dem Bild des allgewaltigen Feldherren in der Schlacht entsprechen. Wie in Deutschland heute nicht anders zu erwarten, reihen sich auch die deutschen Medien in die Schlachtordnung ein. Anders kann der natürlich einheitliche Sprachgebrauch – wir sind doch beim Militär! – nicht interpretiert werden, wonach es sich bei dem G 36 um ein „Pannengewehr“ handelt.

Nun fällt es jedoch auf, daß an dem seit 20 Jahren in der Bundeswehr geführten G 36 aus der Truppe keinerlei Kritik zu hören war. Im Gegenteil. Offiziere, Unteroffiziere und einfache Soldaten haben gefragt und ungefragt erklärt, mit dieser Waffe sehr zufrieden zu sein. Weder im Kriegseinsatz noch im Ausbildungs- und Übungsbetrieb sind Probleme aufgetreten, wenn man von den Kleinigkeiten absieht, die bei jedem Gebrauchsgegenstand, ob Waffe, Fahrzeug oder Bekleidung immer wieder auftreten, ohne daß dem eine grundsätzliche Systemschwäche oder gar Untauglichkeit zu Grunde läge. Vielmehr hört man allenthalben nicht nur von Soldaten der Bundeswehr, sondern auch von Soldaten anderer Armeen, bei dem G 36 handele es sich um eine vorzügliche Waffe. Bei den weiß Gott kampferfahrenen Peschmerga gilt es als Auszeichnung, diese Waffe führen zu dürfen. Für sie ist die berühmte Kalaschnikow allenfalls der Lada unter den Sturmgewehren, das G 36 hingegen der Porsche.

Natürlich wird man auch das beste Sturmgewehr zuschanden schießen können, wenn man es weit über die Anforderungen hinaus beansprucht, für die es konstruiert, und für die es in eine Armee eingeführt worden ist. So soll das G 36 bei hohen Temperaturen und Dauerfeuer irgendwann seine Zielgenauigkeit einbüßen. Nun weiß jeder Soldat, daß man selbst ein Maschinengewehr, das für Dauerfeuer konstruiert ist, mit ununterbrochenem Dauerfeuer ruinieren kann. Ein Sturmgewehr hingegen ist für Einzelfeuer und kurze Feuerstöße konstruiert, was selbst dem Laien schon mit Blick auf sein Magazin mit lediglich 20-30 Patronen klar sein dürfte. Dem Maschinengewehr hingegen wird die Munition über Gurte in großen Mengen zugeführt. Ein Sturmgewehr ist auch kein Scharfschützengewehr, mit dem man über mehrere hundert Meter noch einen Bierdeckel trifft. Der Mangel des G 36 besteht aber offenbar darin, daß es kein „Scharfschützen-Maschinengewehr“ ist. Natürlich haftet dann auch dem Kampfpanzer Leopard II der Mangel an, daß man damit auf der Autobahn keinen Porsche überholen kann und er überdies nicht einmal schwimmfähig ist.

Natürlich kann sich die Ministerin auf Gutachten stützen. Juristen wissen allerdings, daß dies nicht selten fragile Stützen sind. Wer sich alleine darauf stützt, kann leicht hinfallen. Auch Gutachter sollen bisweilen nach dem Motto handeln: „Wes Brot ich eß‘, des Lied ich sing“. Einer in Juristenkreisen gern kolportierten Geschichte zufolge soll ein Sachverständiger, mit dem Wunsch der Gutachtenserstattung konfrontiert, dem künftigen Auftraggeber grundsätzlich erst einmal zwei Fragen gestellt haben. Wenn die erste Frage richtig beantwortet worden war, wurde die zweite Frage überhaupt erst gestellt. Die erste Frage lautete: „Was darf es denn kosten?“ Wenn diese Frage „richtig“ beantwortet worden war, folgte die zweite. Diese lautete: „Was soll denn herauskommen?“ Daß ein Auftraggeber von der Bedeutung eines Verteidigungsministeriums einen Gutachter zu motivieren versteht, liegt wohl auf der Hand. Sich unter diesen Umständen alleine auf Gutachten oder gar auf Untersuchungen der eigenen Mitarbeiter zu stützen, ist wenig überzeugend, zumal wenn inzwischen hunderttausende von Soldaten im In- und Ausland völlig andere Erfahrungen mit diesem Sturmgewehr gemacht haben.

Natürlich muß man, ganz nebenbei bemerkt, auch zwei Aspekte auseinanderhalten. Der eine ist die Frage, ob das G 36 den Anforderungen entspricht, die seinerzeit im Lastenheft formuliert worden sind. Der erste Anschein spricht natürlich dafür, denn sonst hätte man es nicht beschafft. Der andere ist natürlich die Frage, ob das Sturmgewehr auch heute noch den Anforderungen des Gefechts entspricht. Nachdem man bisher von niemand gehört hat, dies sei nicht der Fall, darf man gespannt sein, wann der erste Offizier pflichtschuldigst meldet, das G 36 habe sich im Gefecht als ungeeignet erwiesen. Ein Schuft, wer ihm dann unterstellt, an sein berufliches Fortkommen gedacht zu haben.

Natürlich muß man auch sehen, daß jeder technische Gegenstand, selbstverständlich auch eine Waffe, verbessert werden kann. Auch hier der alte Satz: „Das Bessere ist des Guten Feind.“ Es wäre ja merkwürdig, wenn nicht irgendwann auch bessere Sturmgewehre als das G 36 gebaut werden könnten. Möglicherweise ist das heute schon der Fall. Dann wird man natürlich das gute G 36 ausmustern und das bessere Nachfolgemodell einführen. Man hat dann aber kein „Pannengewehr“ ausgemustert, sondern ist lediglich mit der Zeit gegangen. Das wäre dann aber keine Entscheidung, mit der eine Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt auf dem Feldherrenhügel Führungskraft gezeigt und sich für höhere Aufgaben empfohlen hat.

Deutschland zahnlos

Einst war Deutschland ein wehrhaftes Land. Seine Bürger hielten es für wichtig, eine starke Armee zu haben, denn nur so waren Freiheit und Wohlstand zu gewährleisten. Der Soldat stand in hoher Achtung. Selbst Soldat gewesen zu sein („gedient zu haben“) war selbstverständlich, ja es war eine Ehre, seinem Land zu dienen. In allen sozialen Schichten stand der aktive Soldat wie der Angehörige der Reserve in hohem Ansehen. Der sprichwörtliche preußische Assessor, dessen Dienstgrad Leutnant der Reserve gesellschaftlich höher geschätzt wird, als seine zivile Amtsbezeichnung, ist nur das bekannteste Beispiel dafür. Allerdings war er auch – unberechtigt – Zielscheibe des Spotts der linken Presse. Die Identifizierung der Bürger mit „seinen“ Streitkräften ging so weit, daß man glaubte den Staat finanziell über die Steuerpflicht hinaus unterstützen zu müssen, damit er eine angemessen ausgerüstete Streitmacht vorhalten konnte. Das bekannteste Beispiel hierfür ist der Deutsche Flottenverein, der bis zu seiner Auflösung durch das NS-Regime 1934 Geld für den Bau von Kriegsschiffen sammelte. Nicht schwer zu erraten ist, daß diese Beschreibung auf Deutschland vor dem I. Weltkrieg zutrifft. Die bittere Niederlage in diesem Krieg hat – aus heutiger Sicht vielleicht erstaunlich – an dieser Wertschätzung des Soldaten nichts geändert. Gerade die demütigenden Bedingungen des Versailler Vertrages, die Deutschland zu einer Abrüstung und Verkleinerung seiner Streitkräfte zwangen, die es auf den Status eines machtlosen und unbedeutenden Kleinstaates reduzieren sollte, führten bei der übergroßen Mehrheit des Volkes zu einer trotzigen jetzt-erst-recht Haltung. Sie war die Grundlage für die heimliche Aufrüstung und das Unterlaufen der hunderttausend Mann Regelung für die Reichswehr dergestalt, daß in diesem engen Rahmen ein Offiziers- und Unteroffizierskorps herangebildet werden konnte, das auf Grund seiner Ausbildung für eine Verwendung auf Führungsebenen weit über dem aktuellen Dienstgrad binnen kürzester Frist eine mehrfach größere Armee zu führen in der Lage war. Die Selbstverständlichkeit, mit der Bürger aller Schichten und beruflichen Qualifikationen der Einberufung zum Dienst auch im Krieg folgten, mag heute ungläubiges Staunen hervorrufen. Damals war die Verweigerung des Wehrdienstes ungesetzlich und wurde auch nur von Sektierern praktiziert. Dieses ausgeprägte Bewußtsein der Wehrhaftigkeit, gespeist aus Einsicht in die Notwendigkeit und Stolz auf das Vaterland, gepaart mit einer aus dem Vollen schöpfenden Bestenauswahl schufen Armeen, die nach dem Urteil führender Militärhistoriker an Kampfkraft, Führungskunst und Disziplin ihresgleichen nicht hatten. Das galt auch für den II. Weltkrieg, und zwar bis zum letzten Tag, wobei gerade die Leistungen der deutschen Soldaten in den letzten Kriegsmonaten unter den Bedingungen des Mangels und der monströsen materiellen und personellen Überlegenheit des Feindes nur noch ungläubiges Staunen auslösen.

Was ist davon geblieben? 70 Jahre nach dem Ende des II. Weltkrieges ist Deutschland als militärische Macht nicht mehr ernst zu nehmen. Betrachten wir stellvertretend für das gesamte militärische Potential eines Landes einmal die Zahl der durchsetzungsfähigen Landsysteme ausgewählter Staaten welt- und europaweit:

Land      KPz             SPz           GTK/Tpz         Art (Rohr)        Art (Rak)           Kampfhubschr.

USA          8.325         8.580          k.A.                 k.A.              1.000                 908

RUS       12.000        25.000     25.000            2.000               1.500                 700

SYR          2.600          2.300       1.500                450                    ?                      36

ÄGY         2.450          1.042        1.400               800                  380                     7

CHI          7.500          5.000           ?                 1.000               3.500                 148

ISR          2.800             350         5.500               672                    48                    80

POL           478           1.737          –                      315                  180                    30

ITA            500              442         1.127                 70                     20                    59

GBR          200              786         1.150                 89                     36                    66

FRA          448              630          2.080               114                     13                    60

DEU         225             350              918                 89                      28                    40

Die Zahlen lehnen sich (außer USA) an Janes Defence, zit. in Europäische Sicherheit & Technik 2/2015 an.

Dieses Zahlenbild zeigt mit erschreckender Deutlichkeit, welchen Stellenwert das wirtschaftlich starke Deutschland seiner militärischen Stärke beimißt. Die Bundeswehr verfügt über gerade mal halb so viele Kampfpanzer wie die NATO-Partner Polen, Frankreich oder auch Italien, bei SPz bzw. GTK sieht es noch schlechter aus. Nur bei der Artillerie kann man mit Armeen wie der italienischen, britischen oder französischen mithalten, bei den Kampfhubschraubern fällt man schon deutlich ab. Im weltweiten Vergleich steht man hinter Staaten wie Syrien und Ägypten weit zurück. Selbst das kleine Israel ist militärisch im Vergleich zu Deutschland eine Großmacht. Dazu paßt natürlich, daß Deutschland seit Jahren nur 1,3 % des Bruttosozialprodukts für seine Verteidigung ausgibt, obwohl die Vorgaben der NATO md. 2% verlangen.

Eine solche Entwicklung ist natürlich nicht zufällig. Sie hat Gründe und Ursachen. Die Politik tut im Großen und Ganzen durchaus, was die Wähler wollen. Wenn die übergroße Mehrheit der Deutschen an einer starken Armee interessiert wäre, könnte man als Politiker mit dem Versprechen, einen hohen Verteidigungshaushalt zu beschließen, Wahlen gewinnen. Von nichts verstehen Politiker mehr, als von der Erwartungshaltung ihrer Wähler. Weil die Deutschen schon während des kalten Krieges, aber erst recht seit dessen Ende, für Militär und Rüstung nichts übrig haben, kümmert die Bundeswehr dahin. Die Aussetzung (de facto Abschaffung) der Wehrpflicht ist von den meisten Deutschen gleichgültig bis zustimmend zur Kenntnis genommen worden, von den nicht wenigen Pazifisten in Politik, Medien und Kirchen enthusiastisch begrüßt worden.

Wie konnte das geschehen? Die totale Niederlage von 1945 wurde von vielen, viel zu vielen maßgeblichen meinungsbildenden Institutionen nicht nur als Scheitern des Nationalsozialismus, verlorener Krieg oder Meilenstein der Weltgeschichte, sondern viel tiefer gehend als Ende des deutschen Weges – manche sagten Sonderweges – gesehen. Dabei spielte natürlich die massiv betriebene Umerziehung vor allem durch die USA eine Rolle, von der zu sprechen heute als unschicklich, wenn nicht gar rechtsradikal gilt. Die destruktiven Lehren der sog. Frankfurter Schule um Marcuse und Habermas, die auf weite Teile der deutschen akademischen Jugend eine große Anziehungskraft ausübten und letztendlich die theoretischen Grundlagen der 68er schufen, taten ein übriges. Das Ergebnis ist eine Gesellschaft, die ihre eigene Armee allenfalls mit freundlichem Desinteresse betrachtet, wie es ein früherer Bundespräsident treffend formuliert hat. Hinzu kommt ein Wohlstandspazifismus, der angestrengt darüber hinwegsieht, daß unsere Art zu leben nur möglich ist, weil es einen militärischen Zaun um diese Idylle gibt, den aber bittschön doch die anderen bezahlen und bewachen sollen. Peter Scholl-Latour hat diese dümmliche Spießigkeit einmal als den „blökenden Pazifismus“ der Deutschen bezeichnet. Ich habe in meiner Ansprache als scheidender Kommandeur des PiBtl 761 im November 1995 zustimmend ergänzt, daß ihnen auch ein „grunzender Hedonismus“ eignet. Ein solches Volk findet auch kaum irgendwo auf dieser Erde seinesgleichen. Wer etwa die Wertschätzung des Soldaten in den USA, Frankreich oder Italien, die sich nicht nur an den nationalen Gedenk- und Feiertagen, sondern im Alltag zeigt, mit der Bedeutung der Streitkräfte in unserem Land vergleicht, der wird erhebliche Unterschiede feststellen. Das beginnt mit solchen Äußerlichkeiten wie Paradeuniformen und der selbstverständlichen Führung des Dienstgrades auch ausgeschiedener Soldaten im gesellschaftlichen Verkehr und vollendet sich eben in der materiellen Ausstattung der Streitkräfte, aber auch der Bereitschaft, sie ganz selbstverständlich als Machtmittel im Inneren wie auch nach außen einzusetzen. Daß Welten zwischen dem Selbstverständnis der Bundeswehr und den Streitkräften anderer Nationen liegen, kann der aufmerksame Beobachter etwa bei Paraden mit internationaler Beteiligung sehen. Nicht nur das Fehlen einer Paradeuniform historischen Gepräges, selbstverständlich mit Seitenwaffe für die Offiziere, läßt die schlicht gewandeten Deutschen irgendwie merkwürdig erscheinen, auch der Paradedrill, als dessen Erfinder sie lange galten, ist offensichtlich nicht im international üblichen Maß vorhanden, wenn nicht gerade das Wachbataillon eingesetzt wird. So konnte es sich Adalbert Weinstein, der legendäre Fachmann für das Militär bei der FAZ, der immerhin als als wehrübender Reserveoffizier einmal eine Brigade des deutschen Heeres führen durfte, in seinem Bericht über eine Parade von NATO-Truppen 1979 nicht verkneifen, den Auftritt der deutschen Formation unter die Überschrift zu stellen: „Unbeholfen stolperte der Leutnant vor seinen Reisigen her…“. Man mag das für unwesentlich halten. Doch schon Friedrich Schiller hat in „Wallensteins Lager“ festgestellt: „Der Soldat muß sich können fühlen!“ Wenn das Auto nicht geputzt wird, dann wird bald auch das Motoröl nicht mehr nachgefüllt und die Inspektion vergessen. In diesen Zusammenhang gehört auch die offensichtliche Mißachtung der soldatischen Traditionen unseres Landes. Wenn ein Generalinspekteur zum Thema Traditionspflege nichts anderes beizutragen weiß, als daß die Tradition der deutschen Streitkräfte „in die Waschmaschine gehört“, und wenn nur die preußischen Reformer und die Befreiungskriege, der militärische Widerstand gegen Hitler und die Geschichte der Bundeswehr selbst als identitätsstiftend für diese Armee gelten dürfen, dann ist klar, daß die Politik eine Verteidigungsorganisation wünscht, die nichts mehr mit den Armeen früherer Zeiten zu tun hat. Auch hier ist die Saat aufgegangen, die Historiker Wie Hans-Ulrich Wehler und andere gesät haben, denen die Uminterpretation der deutschen Geschichte als verhängnisvoller Sonderweg heraus aus der aufgeklärten demokratischen Gesellschaft, hinein in autoritäre Strukturen und eine aggressive Außenpolitik, Aufgabe und Verpflichtung war. Die Armee des auf diese Weise geschaffenen neuen, demokratischen und zivilen Deutschland soll kostengünstig politische Ziele unterstützen, nur ja keinen Bezug zur als unrühmlich angesehenen Vergangenheit aufweisen und ein unauffälliger Bestandteil der bundesrepublikanischen Wirklichkeit sein. Dazu paßt es und ist nachgerade bezeichnend, daß die Auslieferung des neuen SPz „Puma“ sich deswegen verzögert, weil noch keine Lösung dafür gefunden worden ist, wie hochschwangere Soldatinnen im hinteren Kampfraum transportiert werden können. Daß Gefechtsfahrzeuge und Luftfahrtgerät inzwischen „kannibalisiert“ werden, damit wenigstens ein kleiner Teil davon einsatzfähig bleibt, rundet das Bild ab. Daß der Ruf nach einer Vermehrung des Verteidigungshaushalts um 1 Mrd. € jährlich, damit die Bundeswehr überhaupt noch einsatzfähig bleibt, nicht etwa von den verantwortlichen hohen Offizieren kommt, sondern wie bei der ähnlich gelagerten Problematik im Bereich der inneren Sicherheit von der berufsständischen gewerkschaftlichen Vertretung der Soldaten bzw. Polizei, spricht Bände über das Verhältnis der Politik zu ihren hochqualifizierten Soldaten. Sie wünscht sich nicht Blücher, nicht von der Marwitz, sie wünscht sich „Lakeitel“ in Bundeswehruniform.

Vielleicht würde es in Deutschland kaum jemand merken, wenn die Bundeswehr völlig verschwände und bei Staatsbesuchen nur noch eine Komparsentruppe der Babelsberger Filmstudios die Ehrenformation stellte. Kostengünstiger wäre es allemal.

 

Nachsatz: Das Bild zeigt mich als wehrübenden Major in der Verwendung als Urlaubsvertreter des Kommandeurs PiBtl 10 in Ingolstadt 1989

10.02.2015

kritisch betrachtet

Eine alte Soldatenweisheit besagt, daß für die Truppe im Frieden der Stab den Feind ersetzt. Will heißen, daß die Soldaten im Frieden nicht den Feind zu bekämpfen haben, dafür aber mit „dem Stab“, hier als Synonym für die Bürokratie da oben im Nebel um die Gipfelhöhen der Führung gemeint, ihre täglichen und nicht selten frustrierenden Kämpfe auszufechten haben. Kaum ist der Kriegseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan zu Ende, wird die Truppe wieder mit dieser alten Weisheit konfrontiert. Die Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt hat geruht, die Truppe vor eine völlig neue Herausforderung zu stellen. Die Frauenquote. Ja, dieses Produkt des Zeitgeistes steht auf Geheiß der Frau Ministerin nun auch vor den Toren der Kasernen und Dienststellen der Bundeswehr und  begehrt gebieterisch Einlaß. Weil die Kameradinnen nicht entsprechend ihrer Quote auch reüssieren, muß – Beurteilung hin, Beurteilung her – die Quote der leitenden SanOffz(w) unverzüglich dem Prozentsatz der weiblichen Angehörigen der SanTruppe angepaßt werden. Und den derzeit 14 % weiblichen Soldaten, was der IBUK (Inh. d. Befehls- und Kommandogewalt) natürlich ohnehin deutlich zu wenig erscheint, müssen natürlich 14 % Generale (w), auf allen 4 Stufen, versteht sich, in der Bundeswehr entsprechen. Um das weiter zu denken: Ist es nicht ein glatter Fall von Frauendiskriminierung, daß es bei den Kampfschwimmern der Marine und dem Kommando Spezialkräfte des Heeres immer noch keine Soldatinnen gibt? Ganz offensichtlich sind da die Auswahl- und Prüfungskriterien zu ändern, damit dieser unerträgliche Zustand beendet wird. Und überhaupt: Lernt man heutzutage nicht auf der Uni in den diversen Gender-Studies, daß die Einteilung der Menschen in zwei Geschlechter völliger Blödsinn ist, und alle übrigen 84 oder mehr Geschlechter ganz übel diskriminiert? Mindestens eine quotenmäßige Sortierung nach schwulen, lesbischen, bisexuellen, transgender und vielleicht doch auch noch heterosexuellen Frauen und Männern wäre mal für den Anfang notwendig. Nachdem dann das ebenso antiquierte wie fortschrittshindernde Leistungsprinzip endlich auf den Müllhaufen der Geschichte geworfen ist, wird die Bundeswehr allein durch ihr glänzendes Beispiel diese sexistische, rassistische (natürlich muß das alles auch hautfarblich ausgewogen sein) Welt nachhaltig zum Guten verändern, ohne einen einzigen Schuß abzugeben. Die Verleihung des Friedensnobelpreises an unsere Ursula feiern wir dann mit einem Regenbogenfest und singen glücklich lächelnd „we shall overcome“, bevor wir dann zur Amtsübergabe von Frau Merkel, Herrn Juncker und Herrn Ban Ki Moon an Frau Dr, von der Leyen eilen. Liebe Feinde von IS, Al Quaida, Boko Haram und wer das alles sonst noch nicht versteht: Bitte nicht schießen!

27. Januar 2015