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Paßbürger

Der politisch korrekte Sprachgebrauch ist irreführend. Menschen aus fremden Kulturen, die bei uns leben, können natürlich durchaus die Kultur ihrer Herkunftsgesellschaft gewissermaßen als sentimentale Erinnerung an die Vergangenheit bewahren, grundsätzlich jedoch unsere Kultur angenommen haben. Diese Leute möchte ich durchaus mit den Verfassern des Glossars des unsäglichen Vereins der neuen deutschen Medienmacher als Deutsche mit türkischen, arabischen, afghanischen oder sonst anderswo gewachsenen Wurzeln bezeichnen. Die durchgehende Bezeichnung von Menschen fremder Herkunft als Deutsch-Türke, -Libanese, -Marokkaner etc. pp. ist indessen falsch und irreführend. Das zeigt sich sehr deutlich aktuell am Fall des Oberterroristen Abdelhamid Abaaoud, der in den Medien stets als „Belgier mit marokkanischen Wurzeln“ bezeichnet wird. Das ist grundfalsch. Richtig wäre die Bezeichnung Marokkaner mit belgischem Paß. Denn solche Zeitgenossen fühlen sich auf keinen Fall als Belgier, Franzosen, Deutsche oder Schweden. Deren Kultur liegt ihnen nicht nur fern, sondern wird als minderwertig, ja feindlich betrachtet. Sie ist nach ihrer Auffassung zu vernichten. Wir sollten also grundsätzlich in solchen Fällen von Marokkanern, Libanesen etc. pp. mit deutschem, französischem, belgischem etc. pp. Paß sprechen. Wer sich hingegen den Sprachgebrauch des Feindes zu eigen macht, der hat bereits verloren. Wenn das schon unsere unsäglichen Politiker und Journalisten tun, müssen wir selbst das noch lange nicht. Wir leben ja in einer Situation, in der die Eliten von den Stümpern regiert werden. Das sollten wir auch alsbald ändern.

Das Sprachgesetzbuch

Man hat es ja geahnt. Der Sprachgebrauch in den Medien wird seit Jahren immer einförmiger. Die political correctness verbietet Journalisten ganz offensichtlich bestimmte Begriffe. Das Schnitzel mit dem verbotenen Namen ist keineswegs nur eine skurrile Arabeske der öffentlich wahrnehmbaren Sprache. Die immer groteskeren Umschreibungen von Sachverhalten und schönfärberischen Wortneuschöpfungen hat man zunächst amüsiert, dann irritiert zur Kenntnis genommen. Inzwischen macht sich Verständnislosigkeit breit. So wurde der Neger erst zum Schwarzen, dann zum Farbigen um inzwischen als Afrodeutscher politisch korrekt in den Medien zu erscheinen. Man kann Wetten darauf abschließen, daß auch dieser Begriff irgendwann als diskriminierend betrachtet und durch eine noch absurdere Vokabel ersetzt werden wird.

Natürlich ist allgemein bekannt, daß unter den Medienschaffenden, um einmal einen „gendergerechten“ geschlechtsneutralen Begriff zu benutzen, die Anhänger der linken Parteien (SPD, Grüne, Linke) mit rund 70 % nicht nur quantitativ dominieren, sondern auch die veröffentlichte Meinung prägen.

Daß es jedoch schon ein Wörterbuch des politisch korrekten Sprachgebrauchs gibt, überrascht den Zeitungsleser und die Fernsehzuschauerin dann doch. Es ist wohl der Erkenntnis geschuldet, daß der Zensur, die ja immer erst nach der Erstellung von Artikeln und Manuskripten aktiv werden kann, eine vorherige Schulung der Textverfasser vorzuziehen ist. Denn dann muß die Zeitung nicht mit peinlichen Schwärzungen erscheinen. Vielmehr sorgt die soziale Selbstkontrolle der beteiligten Journalisten schon dafür, daß keiner aus der Reihe tanzt. Im Dritten Reich und in der DDR hat das ja auch prima funktioniert. Für die Umsetzung dieser wirklich bahnbrechenden Erkenntnis sorgt ein eingetragener Verein namens „Neue deutsche Medienmacher“. Er gibt bereits in 3. Aufl. ein Glossar, also ein Verzeichnis von Begriffsdefinitionen, heraus, das den unmißverständlichen Titel trägt: „Formulierungshilfen für die Berichterstattung im Einwanderungsland“. Dies mit freundlicher Unterstützung der Amadeu Antonio Stiftung unter dem Vorsitz der bekannten Frau Annetta Kahahne, weniger bekannt als von 1974-1982 für die Stasi tätige IM Victoria. Auf über 50 Seiten werden hier die politisch korrekten Bezeichnungen für Personen und Sachverhalte rund um das Thema Einwanderung vorgegeben. Wenn man aufmerksam gedruckte und gesendete Medien verfolgt, so wird man schnell feststellen, daß dieses Sprachgesetzbuch peinlich genau befolgt wird. Die soziale Kontrolle funktioniert hervorragend. Niemand will in das gesellschaftliche und berufliche Abseits geraten. Der Disziplinierungsfaktor der sozialen Selbstkontrolle ist hier deutlich höher, als der des Strafgesetzbuches. Wer beispielsweise in diesem Glossar die Definition für Rechtsextremismus nachliest, der wird feststellen, daß sie höchstwahrscheinlich auch auf ihn selbst zutreffen dürfte, es sei denn, er gehöre zu denen, die an diesem Wörterbuch mitarbeiten oder es freudig benutzen.

Es wäre in der Tat interessant zu wissen, ob dieses Wörterbuch in den Redaktionen auf den Schreibtischen liegt, oder inzwischen als elektronische Datei oder bedrucktes Papier gar nicht mehr benötigt wird, weil die Damen und Herren Journalisten es auswendig herunterbeten können.

Mit brennender Sorge…

Es ist nicht zu übersehen, daß die Mehrheit der Deutschen den Zustrom von Flüchtlingen bzw. Menschen, die allgemein in den Medien so genannt werden, kritisch sieht. Die meisten wollen, daß das einfach aufhört. Am 6.10.2015 waren 59 % der Befragten nach einem führenden Meinungsforschungsinstitut der Auffassung, daß die Entscheidung der Bundeskanzlerin, syrische Flüchtlinge aus Ungarn unregistriert einreisen zu lassen, falsch gewesen sei. Allensbach berichtet am 21.10.2015, daß 69 % der Befragten sagen, aus ihren persönlichen Gesprächen mit Freunden, Nachbarn und Kollegen gehe hervor, daß sie die Aufnahme weiterer Flüchtlinge ablehnten. Nach Forsa waren am 5.11.2015 69 % der Befragten für die Einrichtung von Transitzonen. Politiker wollen gewählt werden. Man wird gewählt, wenn man in den Augen seiner Wähler tut, was sie für richtig halten. Horst Seehofer weiß das. Von den führenden Politikern in Deutschland dürfte er derjenige sein, der zumindest rhetorisch am nächsten bei seinen Wählern ist. Daß sein tatsächlicher Wirkungsgrad in Sachen Begrenzung der Zuwanderung eher bescheiden ist, steht auf einem anderen Blatt. In der Politik gilt vor allem, wie man sich in den Medien darstellt.

Die Divergenz zwischen der großen Mehrheit des Volkes und der in der Eigenwahrnehmung Eliten des Volkes ist ebenfalls unübersehbar. Das ist natürlich auch denen klar, die uns dazu bewegen wollen, unbegrenzt viele Menschen mit offenen Armen aufzunehmen. In vorderster Front stehen dabei neben den üblichen Verdächtigen (Grüne, Künstler, Intellektuelle) zunehmend die Vertreter der christlichen Kirchen. Nahezu täglich hören wir von einschlägigen Appellen der Bischöfe beider Konfessionen. In Bayern haben nun 45 führende Ordensgeistliche einen offenen Brief an Horst Seehofer gerichtet, der ihn zu einem menschenfreundlichen Engagement für Geflüchtete anhalten soll. Es lohnt sich, diesen offenen Brief in Auszügen wiederzugeben. Über die Flüchtlinge heißt es:

„Sie kommen zu uns, weil sie vor Krieg, Verfolgung und Hunger flüchten. Bei uns hoffen sie, auf ein Land zu treffen, in dem sie geachtet werden unabhängig davon, welcher Religion und Nation sie angehören, welche politisch-demokratische Gesinnung sie vertreten und ob sie arm oder krank sind. Weil in ihren Heimatländern jede Perspektive fehlt, ihre Familien durch redliche Arbeit zu ernähren, wollen sie ihre Arbeitskraft bei uns einsetzen und damit ihr tägliches Brot verdienen.“

Im Klartext heißt das, daß die Unterzeichner wünschen, Menschen in unbegrenzter Zahl bei uns aufzunehmen, die in ihrer Heimat keine wirtschaftliche Perspektive haben. Solche Leute haben sich aktuell zum Beispiel in großer Zahl aus Nigeria zu uns aufgemacht und durchqueren derzeit die Sahara in Richtung Norden. Insoweit fehlt natürlich auch nicht der populäre Glaubenssatz der Linken:

„Wir stellen auch beschämt fest, wie sehr unser Reichtum auf dem Rücken der Menschen in Afrika, Asien und dem vorderen Orient erwirtschaftet wurde.“

Selbstverschuldete Ursachen wie Korruption, Vetternwirtschaft und religiös begründete Wissenschaftsfeindlichkeit kommen im Weltbild der Unterzeichner nicht vor. Dafür umso mehr die Vorstellung sozialistischer Umverteilung, wenn es heißt:

„Als Menschen ist es unsere Pflicht, anderen zu helfen. Als Christinnen und Christen treten wir ein für eine Kultur des Teilens. Als Ordensleute solidarisieren wir uns mit den Geflüchteten in vielfältigen Engagements, Hilfsaktionen und konkreten Initiativen.“

Deswegen hat der bayerische Ministerpräsident nach ihrer Auffassung auf die Meinung der Bevölkerung einzuwirken, was dann in die Form des Aufrufs gekleidet wird:

– Wir appellieren an Sie, dringend von einer Rhetorik Abstand zu nehmen, die Geflüchtete in ein zwielichtiges Licht stellt. Wir plädieren vielmehr dafür, in den politischen Debatten und Entscheidungen die Geflüchteten zuerst als Mitmenschen zu sehen, die als Schwestern und Brüder zu uns kommen und unsere Solidarität brauchen.

– Wir appellieren an Sie, unbedingt von der Maßnahme Abstand zu nehmen, Transitzonen und Auffanglager einzurichten. Wir plädieren vielmehr dafür, auch die Asylanträge von Geflüchteten aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten individuell und mit einem wohlwollenden Blick auf die Schicksale dieser Menschen zu prüfen. Denn nur die Einzelfallprüfung entspricht dem Grundgedanken unseres deutschen Asylrechts.

– Wir appellieren an Sie, sich einzusetzen, daß die Erklärung, die Westbalkanstaaten Bosnien, Serbien, Mazedonien, Albanien, den Kosovo und Montenegro als sogenannte sichere Herkunftsstaaten zu deklarieren, wieder zurückgenommen wird. Wir plädieren vielmehr dafür, die Korruption und damit Willkürherrschaft sowie die Unterdrückung von Minderheiten ernst zu nehmen, die in diesen Ländern nach wie vor herrschen und Menschen Angst machen und zur Flucht drängen, und den Status als sicheres Herkunftsland so lange auszusetzen, bis die demokratischen Kräfte in diesen Ländern sichtbar weiter gekommen sind als dies bislang der Fall ist.

– Wir appellieren an Sie, den oft menschenunwürdigen Zuständen in den Flüchtlingsunterkünften Einhalt zu gebieten und die in manchen Unterkünften eingeführten Kontrollen der Geflüchteten abzustellen. Wir plädieren vielmehr dafür, auf allen Ebenen der Politik und Gesellschaft – im Bereich der Schulen, Universitäten, Handwerkskammern u. a. – Regelungen zu finden, die es den Geflüchteten erlauben, möglichst schnell für sich und unser Land an einer menschenwürdigen Zukunft zu bauen.

Man übt also Druck auf einen Ministerpräsidenten aus, mit dem Ziel, ihn dazu zu bewegen, seine bisherige Politik auf diesem Felde vollständig umzukehren. Woher Ordensobere das Mandat haben, derartig hochpolitische Forderungen zu erheben, und zwar wohlgemerkt, nicht als Privatpersonen, sondern in ihrer geistlichen Funktion, wird nicht mitgeteilt. Das nimmt auch nicht Wunder, denn ein politisches Mandat haben die christlichen Kirchen nicht, was sie unter anderem vom Islam unterscheidet. Vielmehr hat Jesus Christus selbst es abgelehnt, sich in die Händel dieser Welt einzumischen. Berühmt ist seine Antwort auf eine einschlägige Frage:

„So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott was Gottes ist“.

Diese Geschichte ist im Neuen Testament offensichtlich von so zentraler Bedeutung, daß sie immerhin von drei der vier Evangelisten nahezu wortgleich berichtet wird. Die modernen Diener Christi indessen scheinen das nicht mehr zu beherzigen. Vielmehr nehmen sie nicht nur ein zeitgeistig von falscher Moral triefendes Wächteramt war, sondern schämen sich nicht einmal, wenn sie in diesem offenen Brief den Titel der Enzyklika des Papstes Pius XI. vom 14.3.1937 zitieren und für sich in Anspruch nehmen. Das natürlich in dem Zusammenhang, der in einem derartigen Appell der Bessermenschen dieser Republik nicht fehlen darf:

„Als Ordensleute nehmen wir mit brennender Sorge (Hervorhebung des Verf.) wahr, wie auch in unserem Land rechtsnationale Kräfte und Meinungen wieder sprach- und öffentlichkeitsfähig werden, die ein Klima der Angst und Bedrohung schüren und gegen Geflüchtete und Menschen anderer Religionen hetzen und inzwischen schon tätlich gegen sie vorgehen.“

Man vergleicht nicht nur, nein man setzt die kritische, allerdings zu 99,9 % friedliche Haltung der Deutschen zur Flüchtlingspolitik ihrer Bundesregierung mit der Situation in Deutschland vier Jahre nach der Machtergreifung der Nazis gleich, als die Entrechtung von Minderheiten, Verfolgung und Ermordung politischer Gegner und die Errichtung einer brutalen Diktatur schon im vollen Gange waren. Wer die demokratische Willensbildung, auch wenn ihm deren Richtung nicht paßt, sprachlich mit der nationalsozialistischen Diktatur gleichsetzt, der versündigt sich am Frieden in unserem Volk. Denn er überantwortet die Mehrheit des Volkes dem sozialen Tod. Wer nämlich auch nur der Sympathie für braunes Gedankengut geziehen wird, der ist damit bereits aus der Gemeinschaft der Anständigen ausgestoßen. Genau das will, wer vom politisch korrekten Mainstream abweichende Meinungen als rechtsnationale Hetze diffamiert.

Daß inzwischen auch prominente Geistliche zu solchen Mitteln greifen, sehe ich nun mit brennender Sorge.

vox populi – vox plebis? vox regentium – vox sapientiae?

Vielleicht ein bisschen viel Latein. Deswegen erst mal die Übersetzung vorab. Stimme des Volkes – Stimme des Pöbels? Stimme der Herrschenden – Stimme der Weisheit? Wem die Kultur Deutschlands und Europas am Herzen liegt oder ganz einfach wichtig erscheint, der kann natürlich nicht übersehen, daß die europäische Antike und damit auch die lateinische Sprache zu Kernbestand unserer Kultur gehören. Unübersehbar ist aber auch, daß dies 99 % der Zuwanderer aus Afrika und dem Orient völlig schnurz ist. So viel zu dem geistigen Humus, auf dem unsere Identität gewachsen ist, und zu seinen Aussichten, weiter gepflegt zu werden.

Wir wollen uns heute jedoch nicht damit befassen, was uns alle eigentlich verbinden sollte, sondern Gegenstand unserer Betrachtung ist die tiefgreifende Divergenz zwischen den Herrschenden, wozu neben den Politikern natürlich auch die Journalisten gehören, und dem Volk, das sie regieren bzw. belehren. Besonders augenfällig ist dabei die Attitüde des Besserwissers, verbunden mit der Anmaßung des selbsternannten Richters. Immer häufiger schlüpfen sie in die Rolle des praeceptor Germanorum (des Lehrers der Deutschen), um dabei aber nicht stehen zu bleiben, sondern sich zum Richter über Anstand und Gesinnung aufzuwerfen.

Hat man in früheren Jahren noch wenigstens so getan, als wolle man in der Sache argumentieren und den Bürgern politische Entscheidungen erläutern, so ist das heute völlig anders. Wer die Entscheidungen der Politik zu wesentlichen Fragen wie den Milliardenzahlungen an Griechenland und der massenhaften unkontrollierten Einwanderung als unrichtig oder gar verhängnisvoll bezeichnet, der darf auf eine sachliche Diskussion mit Politikern und Journalisten nicht hoffen. Denn sie betrachten Menschen, die anderer Meinung sind als sie selbst, wahlweise als Kranke oder als Kriminelle. Als Kranke, wenn man ihnen Ängste, am besten noch diffuse Ängste, statt sachlicher Überlegungen unterstellt. Als Kriminelle, wenn man sie mit Verbalinjurien wie Idioten, Nazis oder Pack belegt. Wer etwa die sogenannte Flüchtlingspolitik der Bundesregierung für falsch hält, der steht anscheinend nicht unter dem Schutz des Strafgesetzbuches. Beleidigungen und Verleumdungen, die ansonsten den Staatsanwalt auf den Plan rufen, können Politiker und ihre medialen Büchsenspanner hier offenbar straflos in aller Öffentlichkeit vom Stapel lassen. Beleidigungen könnte man noch achselzuckend hinnehmen, weil sie ja regelmäßig auf den zurückfallen, der sie äußert. Bei Verleumdungen wird das schon schwieriger, denn insoweit gilt ja daß semper alequid haeret (es bleibt immer etwas hängen). Und genau deswegen machen die Sykophanten in Politik und Medien davon so heftig Gebrauch. Um die krassesten Fälle der jüngsten Vergangenheit noch einmal in Erinnerung zu rufen: Der Schriftsteller Akif Pirincci hatte auf einer Kundgebung der Pegida, die nun nicht unbedingt eine Zusammenballung von tiefen Denkern, aber auch nicht eine Ansammlung von Neo-Nazis ist, einen hessischen CDU-Politiker kritisiert, der seinerseits Kritiker der Berliner Asylpolitik dahingehend beschieden hatte, sie könnten ja Deutschland verlassen. Der Schriftsteller kleidete das in die rhetorische Frage an jenen Politiker, was er denn sonst noch so mit diesen Kritikern zu tun gedächte. Die KZs seien ja wohl leider außer Betrieb. Wer in seinem Hauptschulabschlußzeugnis eine bessere Note als „mangelhaft“ in Deutsch hat, kann diese Äußerung nicht mißverstehen, insbesondere nicht dahingehend, daß jener Redner die KZs der Nazis für Flüchtlinge wieder errichten will. Aber genau das wurde ihm in der Berichterstattung der Medien und den Kommentaren der Politiker unisono unterstellt. Wer sich erfrecht, gegen den Strom zu schwimmen, der wird über die Klippe gespült. Der AfD Politiker Pretzell hatte während einer Veranstaltung seiner Partei auf die Frage eines Zuhörers, was man machen solle, wenn Flüchtlinge die Grenzzäune einfach überrennen würden, ob er denn die Schusswaffe im Notfall einsetzen wolle, entgegnet, es gebe eine ganze Reihe von anderen Möglichkeiten, wie etwa den Einsatz von Wasserwerfern und Tränengas. Die Verteidigung der deutschen Grenze mit Waffengewalt als ultima ratio sei eine Selbstverständlichkeit. Es denke jedoch kein vernünftiger Mensch daran, auf Flüchtlinge zu schießen. Ultima ratio heiße ja, es gebe keine andere Möglichkeit das zu stoppen. Daß dies im übrigen die Rechtslage im Falle von gewaltsamen Angriffen ist, scheint auch in diesem Falle niemanden zu interessieren. Vielmehr geht die Medienberichterstattung dahin, daß jener Politiker gefordert habe, auf Flüchtlinge zu schießen. Natürlich hätte ein routinierter Politiker den Fragesteller an die Polizei verwiesen, die mit einer solchen Situation im Falle eines Falles umgehen muß. Denn mit jeder Antwort auf eine solche fiktive Frage setzt man sich ja in die Nesseln. Auch hier haben wir es mit einer böswilligen Wortverdrehung zu tun, die jedoch von der Politik begierig aufgegriffen wird, gilt es doch, die ungeliebte Konkurrenz in die braune Soße zu tunken, damit sie für bürgerliche Wähler eben nicht die Alternative darstellen kann, als die sie angetreten ist.

Ist diese Art und Weise des Umganges mit unerwünschten Meinungen als bloß unanständig zu qualifizieren, so ist die Suggestion des krankhaften, die in der behaupteten Analyse von Ängsten, diffusen zumal, zu Tage tritt, absolut hinterhältig. Denn abweichende Meinungen, auch angeblich radikaler Natur oder gar extremistischen Charakters, sind immerhin noch Meinungen, also Ergebnisse von Denkvorgängen, und seien sie aus der Sicht des Kritikers noch so fehlerhaft. Ängste hingegen – nicht zu verwechseln mit der Angst, die uns in der Gefahr Vorsicht walten lässt – Ängste gehören in den Bereich des Irrationalen. Sie finden eben nicht im Bereich des Argumentierens und Überlegens statt. Sie besetzen vielmehr Herz und Hirn des davon heimgesuchten Menschen und bedürfen daher der medizinischen Behandlung. Angstpatienten sind keine Teilnehmer am politischen Diskurs. Sind vielmehr Gegenstand der staatlichen Fürsorge. Was für sie gut ist, entscheidet die Politik. Den Medien kommt in diesem Zusammenhang die Rolle der Wissensvermittler zu. Mit dieser Sprachregelung wird ein großer Teil der Bürger, die von der Sorge um die Entwicklung unseres Landes erfüllt sind, ganz einfach aus dem Spiel genommen.

Alternativ zur Befüllung der psychiatrischen Anstalten mit kritischen Bürgern wird auch gerne das Bild des Stammtisches gezeichnet, an dem selbstverständlich „dumpfe Parolen“ über die Maßkrüge schallen. Da natürlich kaum jemand sich in dem Bild des bildungsfernen Bierdümpfels wiedererkennen möchte, hat auch diese Zuschreibung aus dem Wörterbuch des arroganten möchte gern-Intellektuellen die gewünschte Wirkung. Auch dieser Angriff kommt völlig ohne Argumente in der Sache aus.

Erfolg können Politiker und Journalisten mit derartigen Strategien bei Menschen haben, die unter Minderwertigkeitskomplexen leiden. Dazu hat jedoch nahezu niemand einen Grund. Denn Wissen und Lebenserfahrung gerade derjenigen Bürger, die dem Zeitgeschehen kritisch gegenüberstehen, und das Handeln unserer Politik gerade in unseren Tagen eben nicht für der Weisheit letzten Schluß halten, sind in der Regel dem Wissen und der Lebenserfahrung der Politiker und Journalisten wenn nicht überlegen, so doch in der Regel mindestens ebenbürtig. Wir sollten das auch kommunizieren, wo es eben geht.

Sühne ohne Schuld

 

Dresden BombenkriegAm 8. Mai 1945 endete der II. Weltkrieg in Europa. In Asien erst am 2. September, was in Deutschland gewöhnlich unter den Tisch fällt. Kampfhandlungen, Kriegsverbrechen und Völkermord hatten ca. 65 Millionen Menschen das Leben gekostet. Dieser Krieg war in jeder Hinsicht anders, schrecklicher und monströser als alle Kriege zuvor.

Der Krieg nach dem Krieg:

Neuartig, wenn auch mit einem vergleichsweise blassen Vorläufer in Gestalt der Pariser Vorortverträge nach dem I. Weltkrieg war aber auch die Brandmarkung und Verdammung der Verlierer dieses Krieges. Konnten die Kriegsparteien nach dem Ende des 30-jährigen Krieges, der in Mitteleuropa ca. 5 Millionen Menschenleben gefordert und zu bis dahin nicht erlebten Verwüstungen geführt hatte, sich in den Friedensverhandlungen auf Augenhöhe begegnen, so fanden nach dem Ende dieses Krieges erst gar keine Friedensverhandlungen mehr statt. Legte Art. II des Vertrages von Osnabrück 1648 noch fest:

„Beide Seiten gewähren einander immerwährendes Vergessen und Amnestie alles dessen, was seit Beginn der Kampfhandlungen an irgendeinem Ort und auf irgendeine Weise von dem einen oder anderen Teil, hüben wie drüben, in feindlicher Absicht begangen worden ist…“,

so wurden die Verlierer des II. Weltkrieges vor Tribunale gestellt und dafür bestraft, daß sie nicht nur große und scheußliche Verbrechen in diesem Kriege begangen hatten, sondern vor allem dafür, daß sie diesen Krieg alleine verschuldet hätten. Doch damit nicht genug. Sie sollten auch lernen, daß sie für alle Übel dieses Krieges und seiner Begleiterscheinungen verantwortlich waren und einsehen, daß ihr Volkscharakter einer nachhaltigen Umformung bedurfte. Schließlich hatte der die Deutschen angeblich geradewegs nach Auschwitz geführt.

Die Vorstellungen der Alliierten waren unmißverständlich in der Direktive der Vereinigten Stabschefs Nr. 1067 vom April 1945 festgelegt, die dem Oberbefehlshaber der US-Besatzungstruppen aufgab, wie er sein Amt zu führen habe. Zu Beginn dieser Weisung werden die grundlegenden Ziele der Militärregierung in Deutschland formuliert. Dort heißt es unter anderem:

„Es muß den Deutschen (nicht etwa den Nazis, der Verfasser) klargemacht werden, daß Deutschlands rücksichtslose Kriegführung und der fanatische Widerstand der Nazis die deutsche Wirtschaft zerstört und Chaos und Leiden unvermeidlich gemacht haben, und daß sie nicht der Verantwortung für das entgehen können, was sie selbst auf sich geladen haben. Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als ein besiegter Feindstaat…Das Hauptziel der Alliierten ist es, Deutschland daran zu hindern, je wieder eine Bedrohung des Weltfriedens zu werden…“

Daß es um ein weit in die Zukunft wirkendes und die politisch-kulturellen Grundlagen der Nation nachhaltig gestaltendes Programm ging, erhellt aus dem Kapitel Erziehung, wo es unter anderem heißt:

„Ein koordiniertes Kontrollsystem über die deutsche Erziehung und ein bejahendes Programm der Neuausrichtung sollen aufgestellt werden, um die nazistischen und militaristischen Lehren völlig auszurotten und die Entwicklung demokratischen Gedankenguts zu fördern.“

Überflüssig zu sagen, daß die Definition der Begriffe demokratisch, militaristisch und nazistisch natürlich der Militärregierung vorbehalten war. Die mit dem Beginn des Kalten Krieges notwendig gewordene Wiederbewaffnung der Deutschen führte allerdings gerade zum Thema „Militarismus“ zu gewissen Zielkonflikten und Erklärungsnöten, die zu allerhand semantischen und rhetorischen Verrenkungen zwangen. Aber das ist ein anderes Thema.

Zwischen Selbstachtung und Unterwerfung:

Es ist an sich erstaunlich, daß ein Teil der Eliten in Deutschland das umgehend akzeptiert und umgesetzt hat, noch erstaunlicher, daß der Anteil dieser Leute heute so hoch ist, daß man nahezu von einer allgemeinen Überzeugung der Deutschen sprechen kann, Deutschland trage die alleinige Schuld am II. Weltkrieg und habe dafür auch heute noch geradezustehen. Deswegen hält sich zum Beispiel der Widerspruch in Grenzen, wenn der Bundespräsident unbegründete oder längst erledigte Wiedergutmachungsforderungen der Griechen für verständlich erklärt und dazu auffordert darüber nachzudenken, wie man das geschehene Unrecht wiedergutmachen könnte.

Unmittelbar nach dem Krieg war diese einseitige Schuldzuschreibung, dazu noch nicht beschränkt auf Hitler und seine Paladine, keineswegs allgemein akzeptiert. Insbesondere das Ansinnen der Alliierten, die Deutschen sollten einsehen, daß sie in ihrer Gesamtheit schuldig geworden seien, wurde auch von maßgeblichen Persönlichkeiten aus den Bereichen Kirchen, Politik und Wissenschaften zurückgewiesen. So wandte sich der Philosoph Karl Jaspers bereits 1946 gegen die Behauptung einer Kollektivschuld der Deutschen. Ein Volk könne nie als Ganzes angeklagt werden, da Verbrecher immer nur der Einzelne sei. Ein Volk könne aber auch nie als Ganzes moralische Schuld tragen, da es keine allgemein verbindende Moral oder Unmoral eines ganzen Volkes gebe. Der mutige Kämpfer gegen den nationalsozialistischen Ungeist, Clemens August Kardinal Graf von Galen, prangerte bereits am 1. Juli 1945 in einer Predigt die Unhaltbarkeit der kollektiven Verdammung des deutschen Volkes an:

„Es ist eine Verleumdung der Gerechtigkeit und der Liebe, wenn man uns alle, jeden deutschen Menschen, für mitschuldig an jenen Verbrechen und darum für strafwürdig erklärt. Die unvermeidlichen Kriegsfolgen, das Leid um unsere Toten, um unsere zerstörten Städte, Wohnungen und Kirchen wollen wir annehmen und mit Gottes Hilfe geduldig tragen. Nicht aber ungerechte Beschuldigung und Bestrafung für Geschehnisse, unter deren Willkür, Ungerechtigkeit und Grausamkeit wir selbst lange Jahre geseufzt und schwer gelitten haben.“

Im Namen der überwiegenden Mehrheit der Deutschen konnte Bundeskanzler Konrad Adenauer dann auch im Deutschen Bundestag am 27.September 1951 erklären:

„Das deutsche Volk hat in seiner überwiegenden Mehrheit die an den Juden begangenen Verbrechen verabscheut und hat sich an ihnen nicht beteiligt. Es hat in der Zeit des Nationalsozialismus im deutschen Volke viele gegeben, die mit eigener Gefährdung aus religiösen Gründen, aus Gewissensnot, aus Scham über die Schändung des deutschen Namens ihren jüdischen Mitbürgern Hilfsbereitschaft gezeigt haben.“

Anders dagegen die führenden Repräsentanten der Evangelischen Kirche in Deutschland. In dem „Stuttgarter Schuldbekenntnis“ vom Oktober 1945 heißt es:

„… als wir uns mit unserem Volk nicht nur in einer großen Gemeinschaft der Leiden wissen, sondern auch in einer Solidarität der Schuld. Mit großem Schmerz sagen wir: Durch uns ist unendliches Leid über viele Völker und Länder gebracht worden. Was wir unseren Gemeinden oft bezeugt haben, das sprechen wir jetzt im Namen der ganzen Kirche aus: Wohl haben wir lange Jahre hindurch im Namen Jesu Christi gegen den Geist gekämpft, der im nationalsozialistischen Gewaltregiment seinen furchtbaren Ausdruck gefunden hat; aber wir klagen uns an, daß wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben.“

Wer seine Opposition zum Regime nicht soweit getrieben hat, daß er selbst deswegen ermordet wurde, der ist eben schuldig geworden. Die neuen Herren werden das zufrieden zur Kenntnis genommen haben. Angesichts der Fakten, auf die wir anschließend näher eingehen werden, ist diese Erklärung jedoch überraschend. Das wurde auch in der Vergangenheit nicht überall in der EKD so gesehen. Der evangelische Theologe Prof. Walter Künneth wandte sich gegen die Kollektivschuldthese und führte aus:

„Zum Volk gehören ja auch immer die politisch Unbeteiligten, wie die Kinder, die Kranken, die alten Menschen, aber auch die Menge derer, welche eine spezielle politische Einsicht und Urteilsmöglichkeit gar nicht besitzen können und darum ohne Schuld zu Instrumenten der politischen Beeinflussung werden. Es widerspricht dem Sinn des geschichtlichen und volkhaften Lebens wie auch der Forderung der Gerechtigkeit und Billigkeit, wollte man all diese Millionen eines Volkes als politisch verantwortlich und schuldig an Unheilstaten der Herrschenden deklarieren.“

Haben die Deutschen Krieg und Holocaust gewählt?

Es ist in der Tat denknotwendig falsch, ein ganzes Volk für die Verbrechen seiner Führung, zumal einer diktatorischen Führung, in die moralische, geschweige denn juristische Haftung zu nehmen. Es findet aber auch gerade im Falle Deutschlands und der Ereignisse des II. Weltkrieges keine Begründbarkeit in den Fakten. Zunächst muß beachtet werden, daß Hitler und die NSDAP in freien Wahlen niemals auch nur annähernd die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht haben. Bei den letzten freien Reichstagswahlen erhielt die NSDAP 33,1 % der Stimmen. Zur Regierungsbildung war eine Koalition mit anderen Parteien und Kräften erforderlich. Selbst bei der letzten Wahl, zu der andere Parteien als die NSDAP zugelassen waren, allerdings massiv in ihren Rechten beschnitten worden waren, erhielt sie „nur“ 43,9 % der Stimmen. Doch auch diese 33,1 % bzw. 43,9 % der Wähler konnten nicht ahnen, was in den nächsten Jahren auf sie zukommen würde. Entgegen dem Eindruck, den „politisch korrekte“ Kreise erwecken wollen, war weder im (sehr knappen) Parteiprogramm der NSDAP noch in Hitlers „Mein Kampf“ die Rede davon, daß man beabsichtige, den II. Weltkrieg zu beginnen und die Juden auszurotten. Das Parteiprogramm enthielt zwar antisemitische Passagen, unter anderem die Forderung, Juden von bestimmten Berufen auszuschließen. Hitlers Buch ist natürlich entschieden antisemitisch und beschreibt programmatisch den Weg des deutschen Volkes zur Großmacht in Europa, die es seines Erachtens werden müsse, wenn es nicht untergehen wolle. Eine Absicht, etwa die Sowjetunion angreifen zu wollen, wird dort nicht bekundet. Die einschlägigen Äußerungen auf Seite 721 formulieren vielmehr die Erwartung, daß die Sowjetunion zusammenbrechen und somit Raum für die deutsche Besiedelung entstehen werde. Auch die dokumentierten Wahlreden Hitlers lassen jedenfalls für ihre Zuhörer nicht erkennen, daß Hitler alles das zu tun gedachte, was er später tatsächlich getan hat. Nur wenn man mit der heute möglichen Kenntnis der Ereignisse an diese Texte herangeht, kann man sie im Nachhinein dahingehend interpretieren, daß genau diese Dinge beabsichtigt waren. Seine Wähler erwarteten von Hitler schlicht ein besseres Leben, Arbeit und Brot, sowie die Revision des in der Tat nicht nur als ungerecht empfundenen Versailler Vertrages.

Antisemitismus in der Geschichte und seine heutige Wahrnehmung: 

Der wüste Antisemitismus der Nazis war im übrigen seinerzeit keineswegs einzigartig. Vielmehr war er in mehr oder weniger radikaler Form in Europa allgegenwärtig. Er war auch in Deutschland gewissermaßen salonfähig. Selbst unter den Unterzeichnern des Stuttgarter Schuldbekenntnisses der EKD waren Persönlichkeiten, die sich mit derartigen Äußerungen hervorgetan hatten. Dazu gehörte Martin Niemöller, der im I. Weltkrieg U-Bootkommandant gewesen war, danach aus Protest gegen die demokratische Entwicklung in Deutschland seinen Abschied nahm, 1920 Kommandeur eines Freikorpsbataillons wurde und seit 1924 NSDAP wählte. Sein späterer Bruch mit dem Nationalsozialismus war theologisch, nicht politisch begründet, so daß er noch nach seiner Verurteilung zu einer Haftstrafe wegen seiner oppositionellen Haltung bei Kriegsbeginn 1939 Hitler persönlich um das Kommando über ein U-Boot bat, um seinen patriotischen Pflichten nachkommen zu können. Seinen Namen trägt in Nürnberg noch heute eine Kirche; mehrere Schulen in Deutschland und 38 Straßen sind nach ihm benannt. Dies ungeachtet seiner nachstehend zitierten Äußerung:

„Wir sprechen vom ewigen Juden und schauen das Bild eines unsteten Wanderers, der keine Heimat hat und keinen Frieden findet; und wir schauen das Bild eines hochbegabten Volkes, das Ideen über Ideen hervorbringt, um die Welt damit zu beglücken; aber was es auch beginnt, verwandelt sich in Gift; und was es erntet, ist immer wieder Verachtung und Haß, weil je und dann die betrogene Welt den Betrug merkt und sich auf ihre Weise rächt. „Auf ihre Weise“: denn wir wissen wohl, daß es keinen Freibrief gibt, der uns ermächtigte, dem Fluch Gottes mit unserem Haß nachzuhelfen.“ 

Ein weiterer Unterzeichner dieses Stuttgarter Schuldbekenntnisses, Bischof Hans Meiser, setzte sich zwar mutig für die Juden ein und rettete mehr als hundert von ihnen das leben, mußte sich jedoch 50 Jahre nach seinem Tod wegen vergleichsweise harmloser Äußerungen zum Judentum vor den Tribunalen der political correctness verantworten. Auf Betreiben eines Nürnberger Stadtrates wurde die nach ihm benannte Straße in der Altstadt (mit den Stimmen der CSU) ebenso umbenannt wie das in München auf Betreiben linker Politiker geschah. Es lohnt sich, auch seine Äußerungen zu zitieren:

„Die kulturellen und wissenschaftlichen Leistungen, die wir den Juden zu verdanken haben, sollen voll anerkannt werden. Aber das ändert nichts an der Tatsache, daß der jüdische Geist für uns etwas Wesensfremdes hat und daß sein Umsichgreifen zum allergrößten Schaden für unser Volk wäre. Es ist oft betont worden, daß der jüdische Verstand etwas Zersetzendes, Ätzendes, Auflösendes in sich hat. Er ist kritisch zersetzend, nicht kontemplativ, konstruierend, produktiv. Das ist von jüdischer Seite selbst anerkannt, wenn der Jude Abraham Geiger im Hinblick auf Börne und Heine schreibt: „Es ist jüdischer Geist, der in ihnen lebendig ist, der sprudelnde, zersetzende, witzige, weniger positiv aufbauende, aber Ferment hineinbringende in den stockphiliströsen, zähen, trockenen, deutschen Geist:“ 

Vor der Entnamung in Nürnberg und München konnte ihn auch nicht bewahren, daß er die Widerstandskämpfer aus dem „Kreisauer Kreis“ unterstützt hatte.

Von guten und bösen Antisemitisten:

Man fragt sich natürlich, warum Niemöller weiterhin unangefochten die Ehre der Altäre zuteil wird, weil keine der nach ihm benannten Kirchen, Schulen und Straßen bisher umbenannt worden ist, Meiser hingegen in München und Nürnberg – in anderen bayerischen Städten sind solche Entnamungsaktionen gescheitert – an den Pranger gestellt worden ist. Und es bedeutet zweifellos eine Herabsetzung des Ansehens, wenn einer historischen Persönlichkeit nachträglich die Ehre genommen wird, als Namensgeber einer Straße wahrgenommen zu werden. Wenn demgegenüber der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die auf die Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts gestützte Klage der Nachkommen des Entehrten mit der Begründung abgewiesen hat, die Benennung von Straßen habe lediglich rein ordnungspolitischen Charakter und diene nicht zum Schutz der Ehre von namensgebenden Personen, dann hat er sich damit schlicht um die Entscheidung darüber herumgedrückt, ob diese Entnamung das postmortale Persönlichkeitsrecht des Landesbischofs Meiser berührt, und vor allem seine Worte und Taten in ihrer Gesamtheit dies rechtfertigen oder nicht. Wer dahinter die Angst der Richter vermutet, mit einer Entscheidung in der Sache, also gegründet auf die rechtliche Beurteilung der Leistungen und Fehlleistungen des Verstorbenen, sich dem shitstorm der politisch korrekten Zeitgenossen auszusetzen, dürfte in Ansehung der bundesrepublikanischen Befindlichkeiten nicht ganz falsch liegen. Niemöller dürfte unanfechtbar geworden sein, weil er sich nach dem II. Weltkrieg angesichts der Existenz von Atomwaffen zum radikalen Pazifisten und Gegner der Bundeswehr entwickelt hat. Das kompensiert in den Augen der politisch korrekten Zeitgenossen unseres Landes offenbar selbst die Unterstützung der NSDAP und antisemitische Äußerungen. Meiser hingegen hat derartiges nicht vorzuweisen, sich jedoch nach dem Kriege unter anderem für verurteilte Kriegsverbrecher eingesetzt und die amerikanische Siegerjustiz kritisiert.

Die Schuld der Unwissenden und Ohnmächtigen:    

Weder Niemöller noch Meiser konnten auch nur ahnen, welch furchtbare Konsequenz Hitlers Judenhass dereinst haben werde. Das gilt es recht für die Masse der einfachen Leute, die von Hitler einfach eine deutliche Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse und die Revision des nicht nur als ungerecht empfundenen Versailler Vertrages mit seinen drückenden Reparationen und demütigenden Restriktionen erwarteten. Als dann tatsächlich der Krieg begann, gab es schon lange keine Wahlen mehr, erst recht nicht, als die planmäßige Vernichtung der Juden ins Werk gesetzt wurde. Hinzu kommt, daß diese unter schärfster Geheimhaltung und dazu noch in für „Normalsterbliche“ unzugänglichen Gegenden der eroberten Ostgebiete stattfand. Wenn gewisse Historiker darauf abheben, daß vielfach unter den Augen der Bevölkerung, teilweise auch (leider) unter ihrem Beifall, Juden deportiert wurden, so muß man dabei beachten, daß dies dem Volk als „Umsiedlung“ dargestellt wurde. Welches Schicksal diesen Menschen wirklich zugedacht war, machten die Nazis der Bevölkerung gerade nicht klar. Vielmehr galt auch hierfür der berüchtigte Geheimhaltungsbefehl Nr. 1 des Diktators, wonach niemand mehr wissen durfte, als er für die Erfüllung der eigenen Aufgabe unbedingt wissen mußte. Wer sich über dieses Thema näher informieren will, dem sei die Lektüre der einschlägigen Bücher von Konrad Löw empfohlen, der freilich in den Augen der „politisch korrekten“ Historiker, Journalisten und Politiker ein Diener Satans ist, dessen Bücher man dem Bürger möglichst vorenthalten muß.

Wofür haben unsere Vorfahren gesühnt? Wofür sollen wir sühnen? Schuldig werden kann nur der Täter, nicht aber sein Werkzeug, denn dieses, auch wenn es aus Fleisch und Blut ist, handelt nicht selbst und aus eigenem Antrieb, sondern es wird benutzt. Deswegen erklärte Papst Benedikt XVI. anläßlich seines Besuchs in Auschwitz-Birkenau am 28. Mai 2006, er sei hierhergekommen „als Sohn des Volkes, über das eine Schar von Verbrechern mit lügnerischen Versprechungen, mit der Verheißung der Größe, des Wiedererstehens der Ehre der Nation und ihrer Bedeutung, mit der Verheißung des Wohlergehens und auch mit Terror und Einschüchterung Macht gewonnen hatte, so daß unser Volk zum Instrument ihrer Wut des Zerstörens und des Herrschens gebraucht und mißbraucht werden konnte.“

Am Maßstab dieser Worte des emeritierten Papstes aus Deutschland wollen wir die Reden und Artikel messen, die in diesen Tagen in großer Zahl regierungsamtlich wie publizistisch die Medien überfluten werden, denn zum 70ten Jahrestag des Kriegsendes in Europa will ja niemand abseits stehen wenn es darum geht, die endgültige Deutung der Geschichte vorzunehmen, die ja nur heißen kann: Sühnt Eure Schuld!

 


Empörung

Wer sich außerhalb des politisch korrekten Meinungsspektrums bewegt, muß mit heftigen Vorwürfen rechnen. Wenn schon nicht die Nazikeule auf ihn niedersaust, so sieht er sich mindestens dem Vorwurf ausgesetzt, seine Äußerungen über dieses und jenes verletzten die Menschenwürde. Zwei Beispiele aus jüngster Zeit belegen das eindrucksvoll. In Bremen weist eine kleine Partei darauf hin, daß jugendliche Asylbewerber trotz schwerster Straftaten kaum mit Strafverfolgung oder gar Ausweisung zu rechnen haben. Weil dort zur Zeit Wahlkampf ist, liest man auf einem ihrer Plakate vor dem Hintergrund eines als Haftanstalt erkennbaren Gebäudes „Vollzug statt Schöner Wohnen“. Natürlich ist das eine wahlkampftypische griffige Formulierung, trifft aber auch den Kern des Problems, das diese Partei im Wahlkampf aufgreift. Die mediale Empörung ist erwartbar schrill ausgefallen. „Menschenverachtend“ sei das, so tönen Politiker und Journalisten. Ein weiteres Beispiel. Ein Mainzer Dachdecker wirbt für sein Unternehmen mit der grafischen Darstellung eines Schwarzafrikaners, der als solcher mit wulstigen Lippen und großen Ohrringen gezeichnet wird. Dieses Firmenlogo hat vor Jahrzehnten sein Großvater, der legendäre Karnevalist Ernst Neger, gewählt. Daß sein Enkel daran nicht rühren will, ist verständlich. Rassismus sei das, muß er sich anhören, eine Verletzung ihrer Grundrechte konstatieren organisierte Schwarzafrikaner. Die Grafik soll wohl genauso auf dem Altar der political correctness verbrannt werden, wie der Sarotti-Mohr, den bald nur noch die Älteren kennen werden.

Wer noch nicht verbildet ist, reibt sich verwundert die Augen. Warum es menschenverachtend sein soll, für Straftäter Strafvollzug zu fordern, erschließt sich auch bei angestrengtem Nachdenken nicht. Wieso eine Grafik in der Art des Sarotti-Mohrs rassistisch sein und gar die Grundrechte verletzen soll, ebensowenig. Das macht auch nichts, denn dazu erläutern uns die erwähnten organisierten Schwarzafrikaner, das könne natürlich nur verstehen, wer selbst Rassismuserfahrung habe. Aha. Wir brauchen also nicht zu verstehen, warum wir etwas nicht dürfen. Wir müssen nur den Weisungen der Leute folgen, die sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen.

Natürlich sind diese Vorwürfe absurd. Sie wären auch der Rede nicht wert, wenn es sich dabei nur um die Hirngespinste von Außenseitern handeln würde. Indessen handelt es sich aber leider um das, was die Juristen die „herrschende Meinung“ nennen. Doch entwertet gerade das Ausmaß der Empörung mit ihrer ebenso penetranten wie permanenten Klage über angeblich verletzte Menschenrechte ihr Anliegen auch da, wo es ausnahmsweise einmal berechtigt ist. Denn in unserer Verfassung steht der Schutz der Menschenwürde aus gutem Grund an prominentester Stelle in ihrem Art. 1 Abs. 1 Satz 1. Sie ist auch durch nichts und niemanden beschränkt und antastbar. Juristen sprechen von der Menschenwürde als absolutem Recht. Aber gerade daraus folgt auch denknotwendig, daß man sie nicht allenthalben als Argument einsetzen kann. Vielmehr verhält es sich mit ihr wie mit einem kostbaren Gefäß, das nur selten aus dem Schrank geholt und für seinen profanen Zweck verwendet wird. Führende Verfassungsjuristen formulieren das zum Beispiel so: „In der besonderen Stellung der Menschenwürde in den Verfassungstexten kommt zugleich zum Ausdruck, daß die Menschenwürde nicht beliebig und inflationär gegen jede denkbare Unannehmlichkeit eingesetzt werden soll.“ (Merten/Papier, Handbuch der Grundrechte S. 353). Doch daran halten sich offenbar nur die wenigsten. So rügt Eric Hilgendorf, Ordinarius für Strafrecht und Rechtstheorie an der Universität Würzburg, in seinem Aufsatz „Die mißbrauchte Menschenwürde“ aus dem Jahre 1999: „Nicht wenige scheinen die Menschenwürde als Passepartout für sämtliche rechtspolitischen Fragen mit Grundlagenbezug anzusehen…Die Menschenwürde wird zur „kleinen Münze“ herabgestuft, zur Floskel für Sonntagsredner. Schlimmstenfalls könnte die Berufung auf die Menschenwürde in den Geruch der Beliebigkeit und Scharlatanerie geraten:“ Tatsächlich ist hier äußerste Zurückhaltung angebracht. Der große Verfassungsjurist Günter Dürig hat zum richtigen Umgang mit diesem Menschenrecht die sog. Objektformel in die Rechtswissenschaft eingeführt. Danach ist die Menschenwürde getroffen, wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird. Ins Positive gewendet geht es doch nur um ganz elementare Dinge wie das Existenzminimum, das Recht auf die eigene Persönlichkeit und den Status als Rechtssubjekt und nicht eines bloßen Objekts. Um die Menschenwürdegarantie nicht auszuweiten und ihr damit die Durchschlagskraft zu nehmen, sollte ein Menschenwürdeverstoß allerdings nur bei gravierenden Verletzungen dieser Schutzgüter angenommen werden, so Hilgendorf in dem erwähnten Aufsatz.

Eine verbale Abrüstung tut not. Überall die Menschenwürde in Gefahr zu sehen, ist kontraproduktiv. Ebenso wie die allzu häufig Fehlalarm gebende Diebstahlsicherung im Auto nicht mehr beachtet wird, kann der allenthalben aus vergleichsweise nichtigem Anlaß erhobenen Vorwurf der Menschenwürdeverletzung noch ernstgenommen werden. Und noch schlimmer ist es, wenn berechtigte oder auch nur tolerierbare Meinungsäußerungen fälschlich mit dem Etikett der Menschenrechtsverletzung versehen werden. Doch Einsicht setzt Verstand voraus. Den sucht man bei politisch korrekten Zeitgenossen meist vergebens.