Archiv für den Monat: Juli 2016

…und dagegen gibt’s nix von Ratiopharm!

Wir haben sie immer noch vor Augen, diese Fernsehbilder von den glücklich strahlenden jungen Frauen am Münchener Hauptbahnhof, mit Teddybären und Mineralwasserflaschen in den Händen, wie sie die deutsche „Willkommenskultur“ zelebrieren. Wir haben die Kommentare in der Tagesschau und der Tagespresse noch im Kopf, die begeistert über dieses weltoffene, humanitäre, helle neue Deutschland berichten. Im Grunde genommen hält das ja immer noch an. Wir haben das einfach unfaßbare Glück, daß „Geflüchtete“zu hunderttausenden nach Deutschland kommen. Wir sollen uns dabei auch nicht so haben, wenn das unreguliert, unregistriert und ungesetzlich erfolgt. Mein Gott, wer wird denn so kleinlich sein! Es kommen Menschen. Kein Mensch ist illegal! Mit ihrer Herzlichkeit, ihrer Fröhlichkeit, ihrer Leichtigkeit, die sie aus ihren Kulturen mitbringen, brechen sie unseren strengen, verbiesterten, leistungsoptimierten Alltag auf. Sie bereichern unser Leben. Sie verringern den Arbeitskräftemangel. Kurzum, es ist ein Segen, daß sie gekommen sind und weiterhin kommen.

Die Wirklichkeit sieht natürlich völlig anders aus. Von einer Einwanderung in den Arbeitsmarkt ist nichts zu sehen. In diesen Tagen wurde ruchbar, daß die 30 größten Dax-Unternehmen gerade einmal 54, in Worten: vierundfünfzig, sogenannte Flüchtlinge eingestellt haben. Daneben gibt es ein paar Praktikanten. Was das bedeutet, ist bekannt. Praktikanten leisten im wesentlichen keinen Beitrag zum Betriebsergebnis. Sonst könnte man sie ja regulär bezahlen. Die Integration in die deutsche Bevölkerung findet nicht statt. Und wenn, dann in ganz besonderer Art und Weise. Man konnte die in der Silvesternacht in Köln und anderswo studieren. Wer aufmerksam die kleinen Meldungen in den Tageszeitungen und die ungeschminkten Berichte im Internet verfolgt, der liest seit Monaten von sexuellen Übergriffen junger Männer aus den muslimischen Ländern des Orients und Nordafrikas. Ob Schwimmbäder, ob Straßenbahnen, ob Parkanlagen oder Gehwege, nirgends sind einheimische Frauen vor diesen jungen Männern mit sexuellem Überdruck und religiös-kulturell eingeimpfter Verachtung vor den Frauen der „Ungläubigen“ sicher. Die bei uns übliche Kleidung stempelt sie in ihren Augen zu Schlampen, bei denen sich der junge Muslim von seinem Testosteronstau befreien darf.

Wir haben alle noch die peinlichen Vertuschungsversuche seitens Polizei und Behörden, aber vor allem seitens der Medien nach den Vorfällen in der Silvesternacht Erinnerung. Vor allem aus dem Bereich der grün-roten Politik und der ebenso konditionierten Medien hörte man, wenn überhaupt, dazu verharmlosende und schönredende Kommentare. Denn jeder Hinweis auf die Wirklichkeit wird als sogenannte rassistische Hetze diffamiert. Denn es darf wohl nicht sein, daß diese Menschen, in denen man gewissermaßen das Kontrastprogramm zu den vom bösen Kapitalismus und Imperialismus Europas und Nordamerikas geprägten „Bio-Deutschen“ sieht, irgendetwas Böses tun können. Nein, das Böse kann nur von den Deutschen selbst mit ihrem Nazi-Gen kommen. Deswegen laufen linke und grüne Politiker auf Demonstrationen hinter Spruchbändern her, auf denen etwa zu lesen ist: „Nie wieder Deutschland!“ Oder: „Deutschland, halt’s Maul!“ Wenn der Parteinachwuchs der Grünen öffentlich auf die deutsche Fahne uriniert, dann ist das nicht etwa ein Fall für den Staatsanwalt, sondern allenfalls eine etwas übertriebene Kritik an der Mehrheit unseres Volkes, die immer noch meint, tatsächlich ein solches zu sein.

Wie krank die Gehirne dieser Nachfahren der 68er Generation sind, zeigt ein Vorfall vom 27. Januar dieses Jahres in Mannheim. Eine 24-jährige Nachwuchspolitikerin, in diesem Fall der Partei „Die Linke“, die es inzwischen geschafft hat, als seriöse und demokratische Partei angesehen zu werden, was ein bezeichnendes Licht auf den kollektiven Wahnsinn in diesem Lande wirft, wurde von mutmaßlichen Flüchtlingen vergewaltigt. Es soll sich um zwei oder drei junge Männer gehandelt haben, die einen nicht näher feststellbaren orientalischen Hintergrund haben. Das erstaunliche daran ist, daß das Opfer der Tat nicht etwa alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, um die Bestrafung der Täter zu erreichen. Nein, sie hat sich bei den Tätern entschuldigt. Ja tatsächlich, sie hat sich bei den Tätern entschuldigt. Also wenn Sie demnächst einmal bestohlen werden, oder wenn bei Ihnen eingebrochen wird, oder wenn ein betrunkener Raser auf Ihr Auto auffährt, bitte entschuldigen Sie sich beim Täter. Er kann ja nichts dafür. Sie sind schuld. Sie haben unverschämterweise doch Eigentum und Besitz erworben. Sie haben bei ihm damit Minderwertigkeitsgefühle geweckt. Die mußte er irgendwie kompensieren. Wirklich schuld an der ganzen Sache sind doch Sie!

Was ich wohl getrunken habe? Nichts. Ich habe Ihnen nur vorgeschlagen, sich so zu verhalten, wie diese hoffnungsvolle Nachwuchspolitikerin. Denn sie hat über Facebook folgenden Brief an die unbekannten Täter veröffentlicht (Rechtschreibfehler im Original):

Lieber männlicher Geflüchteter,
vermutlich in meinem Alter. Vermutlich ein paar Jahre jünger. Ein bisschen älter. Es tut mir so unfassbar Leid! Vor fast einem Jahr habe ich die Hölle gesehen, aus der du geflohen bist. Ich war nicht direkt am Brandherd, aber ich habe die Menschen in dem Flüchtlingslager in Südkurdistan besucht. Habe alte Großmütter gesehen, die sich um zu viele elternlose Kinder kümmern müssen. Ich habe die Augen dieser Kinder gesehen, einige haben ihr Leuchten nicht verloren. Ich habe aber auch die Kinder gesehen, deren Blick leer und traumatisierend war. Ich habe mir von ca. 20 ezidischen Kindern in ihrem Matheunterricht arabische Schriftzeichen zeigen lassen und weiß noch, wie ein kleines Mädchen angefangen hat zu weinen, nur weil mein Stuhl umfiel. Ich habe einen Hauch der Hölle gesehen, aus der du geflohen bist. Ich habe nicht gesehen, was davor geschehen ist und auch deine strapaziöse Flucht habe ich nicht miterleben müssen. Ich bin froh und glücklich, dass du es hierher geschafft hast. Dass du den IS und seinen Krieg hinter dir lassen konntest und nicht im Mittelmeer ertrunken bist. Aber ich fürchte, du bist hier nicht sicher. Brennende Flüchtlingsunterkünfte, tätliche Angriffe auf Refugees und ein brauner Mob, der durch die Straßen zieht. Ich habe immer dagegen angekämpft, dass es hier so ist. Ich wollte ein offenes Europa, ein freundliches. Eins, in dem ich gerne leben kann und eins, in dem wir beide sicher sind. Es tut mir Leid. Für uns beide tut es mir so unglaublich Leid. Du, du bist nicht sicher, weil wir in einer rassistischen Gesellschaft leben. Ich, ich bin nicht sicher, weil wir in einer sexistischen Gesellschaft leben. Aber was mir wirklich Leid tut ist der Umstand, dass die sexistischen und grenzüberschreitenden Handlungen die mir angetan wurden nur dazu beitragen, dass du zunehmendem und immer aggressiverem Rassismus ausgesetzt bist. Ich verspreche dir, ich werde schreien. Ich werde nicht zulassen, dass es weiter geschieht. Ich werde nicht tatenlos zusehen und es geschehen lassen, dass Rassisten und besorgte Bürger dich als das Problem benennen. Du bist nicht das Problem. Du bist überhaupt kein Problem. Du bist meistens ein wunderbarer Mensch, der es genau wie jeder andere verdient hat, sicher und frei zu sein. Danke, dass es dich gibt – und schön, dass du da bist.“

Sie haben richtig gelesen. Hier zeigt sich wie unter einem Mikroskop der Geistes- und Gemütszustand weiter Teile der politisch-medialen Klasse. Diese junge Dame, die mit Sicherheit einer Psychotherapie bedarf, und zwar nicht erst seit ihrer Vergewaltigung, ist vielleicht lediglich ein besonders krasses Beispiel dafür, was in den letzten Jahrzehnten immer mehr in den Köpfen der linksgrünen Zeitgenossen stattgefunden hat.

Und dagegen gibt’s leider nix von Ratiopharm.

Uns gibt’s ja gar nicht!

Die Notwendigkeit der Europäischen Union als Bundesstaat und nicht bloß als Wirtschaftsgemeinschaft oder Freihandelszone wird von ihren Befürwortern vor allem mit der Behauptung propagiert, der Nationalstaat gehöre nicht nur der Vergangenheit an, sondern er sei auch die Ursache des Krieges. Mithin hänge die friedliche Zukunft unseres Kontinents davon ab, daß die Europäische Union möglichst zügig alle Funktionen eines souveränen Staates selbst wahrnehmen könne. Die jetzt noch existierenden Nationalstaaten wären dann nur noch bloße Teilgliederungen wie Schweizer Kantone oder US-amerikanische Bundesstaaten.

Um den Bürgern das schmackhaft zu machen, werden sie inzwischen auch darüber belehrt, daß es Nationen eigentlich nicht gibt. Der moderne Mensch informiert sich bekanntlich nicht mehr aus der Zeitung am Frühstückstisch oder mit dem Blick in ein Lexikon. Das Internet ist die überragende Informationsquelle. Nicht mehr der Brockhaus, sondern Wikipedia ist die Wissensdatenbank, die angeblich nicht einmal etwas kostet. Dort sorgen natürlich politisch korrekte Administratoren im Geiste unseres Zensurministerleins Mittelmaas dafür, daß die Leute schon richtig indoktriniert werden. So ist dort unter anderem zu lesen:

Vorab ist zu bemerken, daß die Kategorien „Religion“ und „Nation“ einheitliche – und einheitlich akzeptierte – Erfindungen des 19. Jahrhunderts sind.

Wer sich da die Augen reibt und denkt, einer optischen Täuschung aufgesessen zu sein, der wird durch einen Blick auf die Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung eines schlechteren belehrt. Ich zitiere:

Nation
[lat.] Der Begriff N. hat zwei unterschiedliche Bedeutungen:
1) Die konservative Interpretation betont das statische Element, d.h. die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gemeinschaft (auch: Volk), die als Gruppe von Menschen über bestimmte homogene Merkmale (z.B. gemeinsame Sprache, Kultur, Geschichte) verfügt und (zumeist) innerhalb eines bestimmten Territoriums zusammen lebt (Abstammungsgemeinschaft).
2) Die offene Interpretation betont die Veränderungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, die sich daraus ergeben, daß in einem Staat (Groß-) Gruppen zusammenleben, die sowohl über gemeinsame als auch über unterschiedliche Merkmale verfügen und dadurch die Chancen für einen Austausch zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft fördern (Zugehörigkeitsgemeinschaft).

Die offene Interpretation des Begriffes N. entspricht eher dem Verständnis moderner demokratischer Gesellschaften. Unter Berücksichtigung des territorialen Aspekts ist zwischen staatenloser (Kultur-) Nation, deren Merkmale insbesondere eine gemeinsame Sprache, Kultur und Religion sind (z.B. Kurden), und Staatsnation zu unterscheiden, die in (mehr oder weniger geschlossener) territorialer Gemeinschaft lebt und anstelle des ethnischen stärker das politische Element der Gemeinschaft betont (Verfassungspatriotismus).

Also ist nach offizieller Lesart eine Nation – der lateinische Begriff weist ja nun einmal auf die Geburt hin – eine mehr oder weniger zufällige Ansammlung von Menschen. An dieser Definition ist offen, was umgangssprachlich gemeint ist, wenn man jemandem an den Kopf wirft er habe wohl den A…. offen. Doch ist von dieser amtlichen Begriffsklärung bis zur Verdammung der überkommenen Vorstellung von Nation und Volk als rassistisch und damit strafbar nur noch ein ganz kleiner Schritt. Man muß wachsam sein. Das Feuer schwelt unbemerkt, bevor der Großbrand seine zerstörende Wirkung entfaltet.

Des Kaisers neue Kleider

Man kann in unserer Zeit nicht mehr voraussetzen, daß der überlieferte kulturelle Kanon unseres Volkes jedermann präsent ist. Doch sollten die populären Märchen doch wirklich jedermann geläufig sein. Zu diesen gehört die allegorische Erzählung „Des Kaisers neue Kleider“ von Hans Christian Andersen. Die geradezu satirische Darstellung der Hofschranzen und Untertanen, die ihrem verrückt gewordenen Herrscher zu Liebe so tun, als fertigten die im Stile eines Till Eulenspiegel agierenden Betrüger tatsächlich kostbare Gewänder für ihn, obgleich sie in Wirklichkeit nur mit ihren Nähnadeln in der Luft herumfuchteln, bis ein Kind in den Saal kommt und in seiner paradiesischen Unschuld ausruft: „Der hat doch gar nichts an!“, diese Geschichte ist in der Tat auch als Allegorie der political correctness unserer Tage zu lesen.

Ein schönes Beispiel dafür ist der Umgang unserer Medien mit der Brexit-Abstimmung in Großbritannien, die zu ihrem Leidwesen nun nicht so ausgefallen ist, wie sich das die politisch-mediale Klasse unseres Landes gewünscht hat. Statt nun nüchtern und sachlich Ursachen und Folgen zu analysieren, Vor-und Nachteile abzuwägen und sich am Ende mit dem demokratisch gefundenen Ergebnis zu arrangieren, schüttet man kübelweise Beleidigungen und Verachtung, Spott und Hohn über den Wählern aus, die nicht nur falsch gewählt haben, sondern allen politischen Übeln dieser Welt den Weg gebahnt haben. Ein Musterbeispiel dafür liefert der ehemalige Chefredakteur der Nürnberger Nachrichten in dem heutigen von beiden Nürnberger Tageszeitungen gemeinsam publizierten „Sonntagsblitz“. Ich will nachstehend dieses Produkt journalistischer Arroganz abschnittsweise zitieren und kommentieren:

Das britische Referendum war ein Lehrstück über die Tücken der Demokratie. Am Tag danach rieben sich junge Wähler die Augen, weil sie sich auf der Verliererseite wiederfanden. Die Landbevölkerung, die neidische, ältere Generation, der die Freizügigkeit nicht paßt, sowie jene, die sich vom rasanten, technisch-sozialen Wandel abgehängt fühlen, stimmten für den Brexit.

Schon mit diesen einleitenden Sätzen entlarvt sich der Autor. Wer sich mit der EU in ihrer real existierenden Gestalt nicht einverstanden erklärt, der paßt einfach nicht mehr unsere Zeit. Es kann sich daher nur um eine Negativauslese handeln, nämlich die alten Neidhammel, die Zurüchgebliebenen, die die moderne Welt auch nicht mehr verstehen. Natürlich sind das auch nicht die modernen Großstadtmenschen, sondern die „Bauernfünfer“. Und die sind dann auch noch auf die selbstverständlich erfolgreichen großstädtischen jungen Leute neidisch. Recht viel weiter weg von der Wirklichkeit kann man nicht schreiben. Ich wüßte nicht, wer in der älteren Generation den eigenen Nachkommen, und das ist die jüngere Generation, ihre Erfolge nicht gönnt. Ich kann auch nicht erkennen, daß Intelligenz und Weltoffenheit nur in den Großstädten zu Hause sein sollen, nicht aber auf dem Lande. Es ist auch völlig daneben, alle Leute, die außerhalb der Großstädte leben, als zurückgebliebene Hinterwäldler zu sehen. Und man betreibt natürlich statistische Falschmünzerei, wenn man suggeriert, ganze Bevölkerungsgruppen hätten sich für die eine oder andere Option entschieden. Vielmehr haben jeweils beachtliche Anteile der apostrophierten jugendlichen Großstädter bzw. ältlichen Landbewohner anders als die Mehrheit ihrer Gruppe gewählt. Die fallen natürlich für einen Polemiker unter den Tisch.

Die weitgereisten, engvernetzten Jungen, die Politik langweilig finden und sich ihren Frust von der Seele twittern, wollten den Austritt nicht. Wären sie in Scharen zur Wahl gegangen, um für ihre Interessen einzutreten, hätten sie sich und ihrem Land viel erspart. Daraus läßt sich einiges lernen.

Also sind im wesentlichen nur die jungen Leute weit gereist, finden allerdings die Politik langweilig. Daß auch und gerade ältere Leute weit gereist sind, gleichwohl ebenfalls vielfach Politik langweilig finden, paßt in die Polemik des Verfassers natürlich nicht. Daß dann aber ausgerechnet die von ihm gelobten weitgereisten jungen Leute zum großen Teil erst gar nicht zur Wahl gegangen sind, will ihm nicht in den Kopf. Deswegen unterstellt er ihnen auch flugs, „richtig“ abgestimmt zu haben, wären sie nur zur Wahl gegangen. Vorher er das nimmt, ist unerfindlich. Natürlich gibt es in den sozialen Netzwerken zuhauf enttäuschte Äußerungen, und natürlich gehen vorwiegend jüngere Leute in London auf die Straße, um gegen den Brexit zu demonstrieren, nachdem die Entscheidung gefallen ist. Daraus ableiten zu wollen, es handle sich hier um die etwa zwei Drittel der jungen Wähler, die nicht zur Wahl gegangen sind, ist schlichtweg abenteuerlich. Eher liegt es nahe, daß diejenigen, die jetzt auf die Straße gehen, auch schon in die Wahllokale gegangen sind. Aber das paßt nicht in das Weltbild eines solchen Heroldes der majestätischen europäischen Idee. Deswegen meint er auch, den Adressaten seines Traktats die nachfolgenden Ratschläge geben zu müssen:

1. Wahlen haben Folgen. Wer dem Premier eines auswischen wollte und aus Unzufriedenheit über das Gesundheitswesen, Zuwanderung oder die soziale Ungleichheit für den Brexit stimmte, ließ seiner Wut im falschen Moment beim falschen Thema freien Lauf. Der richtige Zeitpunkt wäre die letzte oder die nächste Unterhauswahl gewesen. Ohne Mitdenken geht es halt nicht.

Würde ich mich zu den Adressaten dieser Belehrungen zählen, so müßte ich wohl spöttisch bemerken: „Danke, Herr Oberlehrer!“ Daß er nämlich ausgerechnet denen, die aus seiner Sicht weltoffen und der Zukunft zugewandt denken, eine solche Unkenntnis der einfachsten demokratischen Spielregeln unterstellt, ist einfach inkonsistent. Er kann doch nicht im Ernst annehmen, daß gerade die zum großen Teil akademisch qualifizierten und von Jugend auf demokratisch sozialisierten, beruflich erfolgreichen und weit in der Welt herumgekommenen Leute zwischen 18 und 35 Jahren nicht wissen, welche Bedeutung Wahlen und Abstimmungen haben. Ohne Mitdenken geht es in der Tat nicht. Das gilt auch für Journalisten, die anderen Leuten erzählen wollen, was sie gedacht bzw. nicht gedacht haben.

2. Wahlen sind keine online-Petitionen. Wer etwas verändern oder auch nur unerwünschtes verhindern will, muß zur Wahl gehen. Das mag der Smartphone-Generation antiquiert erscheinen, weil sie nicht per Mausklick abstimmen kann. Aber wer meint, alles füge sich ohne aktives, eigenes Zutun am Ende irgendwie so, wie man es gerne hätte, lebt in einer virtuellen Welt, nicht in der realen.

Also ausgerechnet diejenigen, die nach der Abstimmung in den sozialen Netzwerken aktiv sind und sogar auf den Londoner Straßen demonstrieren, waren wohl so naiv zu glauben, bei einer Volksabstimmung müßten sie nicht selber ihr Kreuz auf dem Wahlzettel aus Papier machen. Irgendwie würden wohl ihre Gedanken das Ergebnis beeinflussen und bestimmen. Man fragt sich, was der Mann getrunken oder geraucht hat, bevor er diese Zeilen niedergeschrieben hat. Aber das zeigt, wie abgehoben der Verfasser und seinesgleichen wirklich sind. Er kann sich offensichtlich nicht vorstellen, daß ein großer Teil der von ihm gescholtenen jungen Leute sich nur für die Dinge jenseits der Politik wirklich interessiert, nämlich ihr Liebesleben, die Mode, die jeweils „angesagten“ Musiker und Produkte der Unterhaltungsindustrie und ihre vielfältigen Freizeitvergnügungen. Noch weniger kann er sich wohl vorstellen, daß diese jungen Leute die Entscheidungen über ihre Zukunft mehr oder weniger bewußt weiterhin in die Hände der Generation ihrer Eltern und Großeltern legen. Dies vielleicht vor allem deswegen, weil sie den Eindruck haben, daß ihre Eltern und Großeltern bisher auch recht gut für sie gesorgt haben. Und vielleicht vor allem auch deswegen, weil sie ihnen aufgrund ihrer weitaus größeren Lebenserfahrung und der vielfach auch gezeigten Lebensleistung zutrauen, auch weiterhin die richtigen Entscheidungen zu treffen.

3. Sich vor einem Votum über die Lösungsvorschläge der Akteure zu informieren, sollte selbstverständlich sein. Wer diese Mühe scheut und sich flotte Parolen ungeprüft zu eigen macht, wird leicht das Opfer von Demagogen, denen jedes Mittel recht ist, ihre Ziele zu erreichen. Einmal an der Macht, schrecken sie (siehe Ungarn und Polen) nicht einmal vor Verfassungsbruch zurück, um ihre Herrschaft zu festigen. Die repräsentative Demokratie funktioniert nicht ohne mündige, engagierte Wähler. Aber auch nicht ohne gewählte Politiker. Wer sie ständig beschimpft und ihnen unlautere Motive unterstellt, wer in den von Rechtspopulisten und Völkischen verbreiteten Haß gegen „das System“ einstimmt, untergräbt das Vertrauen in die Institutionen der Verfassung. Das hatten wir schon einmal: in der Weimarer Republik, die schließlich zur Beute der Nazis wurde. Die fatalen Folgen von zwölf Jahren Diktatur sind hoffentlich noch nicht ganz verblaßt.

Hier greift er nun ganz tief in die Schmutzkiste der Diffamierung. Abgesehen davon, daß er zunächst wieder einmal die von ihm offenbar sehr geschätzte Gruppe der Jugendlichen, weltoffenen Zukunftsgestalter tadelt, indem er ihnen unterstellt, sich über die zur Abstimmung stehenden Alternativen nicht informiert zu haben, wird den Gegnern der real existierenden Europäischen Union alles Böse unterstellt, was die jüngere Geschichte in Deutschland zu bieten hat. Geht es aber nicht eigentlich um die britischen Wähler? Natürlich haben diese Leute aus seiner Sicht keine Sachargumente, sondern es handelt sich bei ihnen ausschließlich um Demagogen mit flotten Parolen. Wer also anderer Meinung ist, als der Verfasser und sein juste milieu, der hat also keine Argumente, sondern nur Parolen. Solche Leute sind natürlich auch keine richtigen Demokraten, auch wenn sie demokratisch gewählt worden sind wie in Ungarn und Polen. Die sind offenbar auch nicht von mündigen, engagierten Wählern, sondern von unmündigen, gleichgültigen Stimmzettelankreuzern an die Schalthebel der Macht bugsiert worden. Überhaupt kommen da dann die sogenannten Rechtspopulisten und Völkischen zum Zuge. Die hassen ja das System, gemeint ist die Demokratie an sich. Deswegen darf ja dann auch der Hinweis auf die Weimarer Republik und die Nazis nicht fehlen. Das ist ja gerade die Art infame Diffamierung, die zum Standardrepertoire der politisch korrekten Skribenten in diesem Lande gehört, die jeden Andersdenkenden zum Repräsentanten eines „Dunkeldeutschland“ (Joachim Gauck) machen wollen. Diese arrogante Hochnäsigkeit, die Argumente durch Diffamierung ersetzt, die Andersdenkende abwechselnd als dämlich oder böswillig abqualifiziert, die demokratische Entscheidungen nur dann akzeptiert, wenn sie in ihrem Sinne ausgefallen sind, diese Einstellung hat mit Demokratie nichts zu tun. Auch wenn sie von Politikern, Journalisten und Intellektuellen mehrheitlich gepflegt wird, sie hat mit dem echten demokratischen Diskurs nichts gemein. Wer unverbildet und wachen Sinnes die Szene betrachtet, kann nur mit dem Kind im Märchen von des Kaisers neuen Kleidern feststellen, daß die hochgelobten Wahrheiten der political correctness in der Realität nicht existieren.

Nur Schlamperei?

Nun ist es amtlich. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat das Ergebnis der Stichwahl zum Bundespräsidenten am 22. Mai dieses Jahres für ungültig erklärt. Zur Begründung hat er die hunderttausendfach festgestellten Verstöße gegen die Wahlordnung, aber auch das Durchstechen von Auszählungsständen vor Bekanntgabe des Endergebnisses angeführt. Dieser Vorgang ist jedenfalls in Ländern mit großer demokratischer Tradition und geordneter Verwaltung, wozu Österreich selbstverständlich gehört, einmalig. Allerdings wird in den offiziellen Stellungnahmen wie auch durchgehend in den Medien verharmlosend auf eine Neigung der Österreicher zur Schlamperei verwiesen. Naja, ungeachtet dessen muß wegen der formalen Verstöße die Wahl wiederholt werden. So einfach ist es jedoch nicht. Abgesehen davon, daß man den Österreichern zwar gerne eine gewisse geniale Schlampigkeit nachsagt, obgleich auch in Österreich akkurates Arbeiten die Regel ist, was etwa die bewundernswerten Ingenieurbauten im Zuge der Autobahnen beweisen, liegen hier andere Erklärungen nahe.

Ich neige ganz sicher nicht zu Verschwörungstheorien. Im Gegenteil. Als seit Jahrzehnten forensisch tätiger Jurist halte ich mich grundsätzlich an geprüfte Tatsachen. Allerdings muß man bei der Untersuchung eines Sachverhalts nicht selten auch Schlußfolgerungen ziehen. Dabei muß auch schon einmal die berühmte Frage: cui bono? gestellt werden, also die Frage danach, wem eine bestimmte Handlung Nutzen bringt. Nun ist jene Wahl bekanntlich äußerst knapp ausgegangen. Hätten sich nur etwas mehr als 15.000 Wähler anders entschieden, hätte nicht van der Bellen, sondern Hofer gewonnen. Nachdem aber ca. 590.000 Stimmkarten regelwidrig ausgezählt worden sind, kann eine Auswirkung auf das Ergebnis natürlich nicht ausgeschlossen werden. Ebenso wenig kann ausgeschlossen werden, daß die Meldung vom knappen Vorsprung des Kandidaten Hofer Leute, die an und für sich nicht wählen, aber noch weniger einen Bundespräsident Hofer erleben wollten, dann doch noch an die Wahlurnen gebracht hat. Die Frage nach dem Nutznießer dieser Rechtsverstöße ist damit beantwortet. Zieht man nun in Rechnung, daß die Leiter der Wahlkommissionen aus den Behörden kommen, und geht man davon aus, daß diese vielfach den seit Jahrzehnten das Land Österreich regierenden großen Parteien zumindest nahe stehen, dann beschleicht einen doch das ungute Gefühl, daß hier bewußt manipuliert worden sein könnte. Denn ÖVP und SPÖ hatten sich entschieden für van der Bellen ausgesprochen und Hofer als eine Art Gottseibeiuns dargestellt.

Weil das aber so ist, wird man nun gerade von dieser Seite her den Eindruck erwecken wollen, das sei auf gar keinen Fall so gewesen, nein, hier habe nur das an sich liebenswerte schlampige Genie im österreichischen Volkscharakter fröhliche Urständ gefeiert. Wahlmanipulation, igitt igitt, so etwas tun doch die guten Demokraten nicht. Und nun muß im übrigen erst recht verhindert werden, daß die braunen Antidemokraten an die Macht kommen. Deswegen wird man durch die Lande fahren und den Leuten erklären, sie seien ja am 22. Mai nun wirklich gerade noch mit einem blauen Auge davongekommen.

Wir werden sehen. Die Österreicher haben erneut die Wahl. Aber nicht zwischen dem Erzengel Michael und Luzifer.

Mit Kopftuch auf der Richterbank

Nicht zum ersten Mal hat eine Rechtsreferendarin muslimischen Glaubens entgegen bestehender Dienstanweisung verlangt, auch im Sitzungsdienst ein Kopftuch tragen zu dürfen, weil ihre Religion das gebietet. Es ist hier nicht darüber zu rechten, ob der Islam das wirklich allen weiblichen Angehörigen dieser Religion mit Eintritt der Pubertät zwingend vorschreibt oder nicht. Die Realität sieht nun einmal so aus, daß nicht nur in den Ländern, in denen der Islam tatsächlich auch Staatsreligion ist wie Saudi Arabien, Iran und Pakistan oder aber doch dominiert wie in Indonesien oder der Türkei, sondern auch zunehmend in Europa muslimische Frauen dieses Kleidungsstück tragen. Weitergehend werden vielfach auch lange Mäntel getragen, die auch die Silhouette der Trägerin optisch verschwinden lassen. Auch soll hier dahingestellt bleiben, ob alle diese Frauen das aus freien Stücken tun, oder damit bestimmten Erwartungen ihrer Familien entsprechen.

Im jüngsten Fall hat nun das Verwaltungsgericht Augsburg auf die Klage einer muslimischen Rechtsreferendarin eine einschlägige Dienstanweisung aufgehoben. Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, jedenfalls fehle es für ein solches Verbot an einer gesetzlichen Grundlage. Ob diese Entscheidung Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Denn der erstinstanzlich unterlegene Freistaat Bayern hat dem Vernehmen nach Berufung gegen dieses Urteil zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Abzuwarten bleibt auch, ob der Freistaat Bayern eine entsprechende gesetzliche Regelung treffen wird. Hier dürfte es sich dann erweisen, ob zwischen den mutigen Worten vieler CSU-Politiker und ihren Taten als Gesetzgeber ein Unterschied besteht. Mit der absoluten Mehrheit der CSU wäre jedenfalls ein solches Gesetz möglich. Die Stimmen der SPD und der Grünen dürfte eine solche Gesetzesvorlage sicherlich nicht bekommen. Es kann auch nicht unbedingt erwartet werden, daß sich die Sache einfach durch das Ende des Vorbereitungsdienstes der jungen Dame erledigt. Denn es kann angenommen werden, daß die hinter ihr stehenden Islamfunktionäre sich eine solche Rechtsreferendarin ausgesucht haben, deren bisherige Examensnoten die begründete Erwartung rechtfertigen, daß sie auch die große juristische Staatsprüfung mit einer Gesamtnote bestehen wird, die ihr den Weg in den bayerischen Justizdienst öffnet.

Der Fall wirft natürlich grundsätzliche Fragen auf. Der Vorbereitungsdienst soll die examinierten Jurastudenten an die juristische Praxis heranführen. Dazu gehört auch die Verrichtung von Dienstgeschäften der Richter und Staatsanwälte wie auch im übrigen die Wahrnehmung von Prozeßhandlungen, die den zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten sind. So kann ein Rechtsreferendar den Sitzungsdienst eines Staatsanwalts übernehmen. Das bedeutet, daß er in der Sitzung die Anklage verliest, den Angeklagten befragt, Zeugen verhören muß und am Ende der Hauptverhandlung zu plädieren hat. Das Plädoyer des Staatsanwaltes faßt das Ergebnis der Hauptverhandlung aus seiner Sicht zusammen. Dazu gehört die Beweiswürdigung. Und dazu gehört vor allem die Formulierung eines Antrages dahin, ob und gegebenenfalls wie der Angeklagte zu bestrafen ist, oder ob etwa ein Freispruch aus der Sicht der Staatsanwaltschaft Ergebnis der Hauptverhandlung sein muß. Gleiches gilt für den Verteidiger, als der ein Rechtsreferendar mit entsprechender Vollmacht des Rechtsanwaltes, dem er zur Ausbildung zugewiesen ist, tätig werden kann. Das gilt natürlich nicht nur in Strafsachen, sondern auch in Zivilsachen sowie bei den Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichten. Soweit die richterliche Tätigkeit betroffen ist, können Referendare unter Aufsicht des Richters, dem sie zur Ausbildung zugewiesen sind, die Sitzung leiten und dabei Parteien befragen sowie Zeugen vernehmen. Lediglich die richterliche Spruchtätigkeit, also die Entscheidung selbst, kann Ihnen nicht übertragen werden. Regelmäßig sitzen einem Richter zur Ausbildung zugewiesene Referendare auch neben ihm am Richtertisch. Insbesondere mit gerichtlichen Verfahren nicht vertraute Parteien und Zeugen glauben auch häufig, daß diese Referendare „Gerichtspersonen“ sind und ordnen sie irgendwie auch der richterlichen Gewalt zu.

Ich habe das etwas ausführlicher dargestellt, weil diese Einzelheiten allgemein nicht bekannt sind. Sie sind aber wesentlich, wenn man das Problem fundiert behandeln will, um das es hier geht. Richter haben nach dem Gesetz unabhängig zu sein und sind in der Ausübung ihrer richterlichen Tätigkeit ausschließlich dem Gesetz unterworfen. Auch wenn die Staatsanwaltschaften in gewissen Grenzen weisungsgebunden sind, erwarten die Bürger von ihnen doch zu Recht, daß sie ihren Entscheidungen ausschließlich das Gesetz zugrunde legen und unvoreingenommen ihre Fälle bearbeiten. Auch die Rechtsanwälte, die natürlich ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten zu vertreten haben, haben dies persönlich unabhängig und unbefangen zu tun. Nicht umsonst tragen sie wie Richter und Staatsanwälte im Sitzungssaal eine Robe als Zeichen ihrer Unabhängigkeit wie auch Bindung an das geltende Recht. Sie haben wie die Richter und Staatsanwälte einen Eid auf die Verfassung abgelegt.

Dem entspricht es auch, daß Richter und Staatsanwälte, aber auch die meisten Rechtsanwälte in den Gerichtssälen keinerlei religiöse Symbole oder politische Abzeichen sichtbar tragen. Selbst Halskettchen mit Anhängern in Kreuzesform, kleinen Davidsternen oder Halbmonden sieht man bei den Damen in Robe nicht. Auch wenn sie privat getragen werden, sind sie unter hochgeschlossener Bluse und Robe verborgen. Bei Männern stellt sich die Frage erst gar nicht, weil dergleichen ja nie über Hemd und Krawatte getragen wird. Damit unterstreicht die Justiz ihre Unabhängigkeit wie ihre Neutralität. Rechtssuchende Parteien, Angeklagte und Zeugen müssen sicher sein können, daß ihr Anliegen oder ihre Aussage nicht durch den Filter einer religiösen oder politischen Überzeugung des Gerichts wahrgenommen werden. Schon der geringste Anschein der Voreingenommenheit begründet zu Recht die Besorgnis der Befangenheit und führt zur Ablehnung eines Richters. Genau aus diesem Grunde haben auch Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst, wenn sie im Gerichtssaal Sitzungsdienst in richterlicher oder auch staatsanwaltschaftlicher Funktion leisten, ebenfalls die Robe zu tragen. Für das Publikum sind sie von Richtern oder Staatsanwälten äußerlich nicht zu unterscheiden. Das ist auch richtig so, denn sie üben hier Staatsgewalt, teilweise sogar richterliche Gewalt aus. Und es führt ihnen selbst vor Augen, welchen Maßstäben sie zu entsprechen haben, wenn sie nach Abschluß ihrer Ausbildung einen dieser Justizberufe ergreifen.

Diese Überlegungen müssen vorangestellt werden, wenn man sich mit der Frage befaßt, ob einer Rechtsreferendarin gestattet werden soll, im Sitzungsdienst ein islamisches Kopftuch zu tragen. Es ist völlig klar und unbestritten, daß dieses Kopftuch jedenfalls weit überwiegend als religiöses Symbol wahrgenommen wird. Mehr noch, es wird als Zeugnis besonderer Religiosität verstanden. Denn es ist allgemein bekannt, daß viele Musliminnen sich nicht verpflichtet sehen, ein solches Kleidungsstück in der Öffentlichkeit zu tragen. Eine Richterin, die im Sitzungssaal so gekleidet erscheint, kann eben nicht als weltanschaulich neutral und innerlich unabhängig wahrgenommen werden. Das gilt nicht nur in solchen Rechtssachen, in denen religiöse Überzeugungen von Beteiligten – etwa in bestimmten Familien- oder Strafsachen – eine Rolle spielen können. Vielmehr durchdringt die religiöse Überzeugung eines Menschen sein Denken vollständig. Ich selbst gehe nun seit 40 Jahren als Rechtsanwalt in den Gerichtssälen dieses Landes ein und aus. Angesichts einer Kopftuch tragenden Richterin hätte ich genau diese Zweifel an ihrer Unbefangenheit, Unabhängigkeit und Verfassungstreue. Letzteres, weil eine Reihe von Umfragen und wissenschaftlichen Untersuchungen in den letzten Jahren ergeben hat, daß gläubige Muslime ihren religiösen Gesetzen (Scharia) den Vorrang vor den Gesetzen unseres Landes einschließlich der Verfassung einräumen.

Damit ist völlig klar, daß es in unseren Gerichtssälen keine Richterinnen, Staatsanwältinnen und Rechtsanwältinnen geben darf, die im Dienst ein Kopftuch oder gar sonstige von ihrer Religion vorgeschriebenen Kleidungsstücke tragen. Denn mit der gleichen Begründung, mit der Juristinnen muslimischen Glaubens verlangen, im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen zu dürfen, können sie ja verlangen, etwa in Burka oder Niqab zu erscheinen. Eine Richterin, der man nicht einmal ins Gesicht sehen kann! Undenkbar! Was im übrigen Muslimen recht ist, müßte dann zum Beispiel auch Juden billig sein. Ein jüdischer Richter oder Rechtsanwalt müßte mit dem gleichen Recht dann im Sitzungssaal seine Kippa auf dem Kopf tragen dürfen. Und weil Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes (Freiheit der Religionsausübung) nicht nur Christen, Juden und Muslime schützt, lassen sich weitere Szenarien dieser Art denken. Wer wollte dann zum Beispiel einem Sikh verwehren, sein niemals geschnittenes Haupthaar mit einem Turban zu bedecken und mit bis auf den Richtertisch wallendem Bart zu amtieren? Welchen Grad an Unvoreingenommenheit dürfen wir etwa von einer Kammer des Verwaltungsgerichts erwarten, die in Asylangelegenheiten entscheidet, und deren Mitglieder ihre aus den Herkunftsländern stammende strenge Religiosität im Sitzungssaal durch Tragen entsprechender Kleidungsstücke zur Schau stellen?

In diesem Zusammenhang wird ja gerne eingewandt, daß in deutschen, vor allem bayerischen Gerichtssälen allgemein Kruzifixe an den Wänden zu sehen sind. Das hat jedoch mit dem hier behandelten Thema überhaupt nichts zu tun. Vielmehr beruht unsere Kultur unter anderem auf der christlichen Tradition des Abendlandes. Sie prägt unser Land, auch seine Rechtstradition, seit mehr als 1000 Jahren. Deswegen findet sich das Kreuz vielfach in Nationalflaggen (Schweiz, skandinavische Länder) wie auch in  Stadtwappen (Bonn, Koblenz, Wien), oder ist Grundform staatlicher Auszeichnungen (Bundesverdienstkreuz, bayerischer Verdienstorden, Ehrenzeichen der Bundeswehr) und Symbol von Hilfsorganisationen (Arbeitersamariterbund, Johanniter, Malteser, Rotes Kreuz). Muslime zum Beispiel leben erst seit wenigen Jahrzehnten in nennenswerter Zahl bei uns. Kultur- oder gar traditionsprägend ist das offensichtlich nicht. Auch wenn nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ein Gericht auf Antrag eines Beteiligten die (vorübergehende) Entfernung des Kruzifixes aus dem Gerichtssaal verfügen kann (nicht muß!), ändert sich daran nichts. Ich habe es im übrigen noch nie erlebt und es ist mir auch noch nie zu Ohren gekommen, daß irgendein Beteiligter im Gerichtssaal einmal einen solchen Antrag gestellt hätte. Es wäre im übrigen interessant zu wissen, wie dann vom Gericht entschieden würde, zumal wenn ein anderer Beteiligter beantragt hätte, das Kruzifix im Sitzungssaal zu belassen. Ich zum Beispiel würde so etwas mit der Begründung beantragen, daß ich meinerseits Zweifel an der Unbefangenheit eines Gerichts hätte, das unseren altehrwürdigen Traditionen so wenig Wert beimißt, daß es einem Querulanten nachgibt, der da meint, alle anderen hätten nach seiner Pfeife zu tanzen, auch wenn sie die Mißtöne gar nicht hören wollen, die er ihr entlockt.