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Faktenfreie Empörung

Matteo Salvini gehört für die politisch korrekten Moralathleten, Richtigmeiner und Verteidiger der Menschenrechte zweifellos zu den Dunkelmännern Europas. In der Rangfolge der Teufelsanbeter kommt er wohl gleich nach Victor Orbán und Alexander Gauland. Nicht überraschend ist die Empörung groß, wenn seine Flüchtlingspolitik tatsächlich zu einer deutlichen Verringerung der Einwanderung in Italien führt. Soeben erst hat er nicht ohne – aus meiner Sicht berechtigten – Stolz darauf hingewiesen, daß die Zahl der illegalen Einwanderer in Italien mit nur noch 262 Personen in den ersten beiden Monaten dieses Jahres um rund 95 % niedriger liegt, als im gleichen Zeitraum des Jahres 2018, wo noch 5.247 illegale Einwanderer gezählt wurden. Im Jahre 2018 ist im Vergleich zum voraufgegangenen Jahr die Zahl der Einwanderer um insgesamt 80,4 % gesunken, die Abschiebungen in den ersten beiden Monaten dieses Jahres liegen viermal so hoch wie die Zahl der Einreisenden. Zu berücksichtigen ist bei diesen Zahlen, gerade für 2018, daß die derzeitige Koalition, zu der wesentlich Salvinis Lega Nord gehört, erst am 1. Juni 2018 die Regierungsarbeit aufgenommen hat.

Die Bekanntgabe dieser Zahlen hat in Italien Proteste der üblichen Verdächtigen ausgelöst. In Deutschland werden wir diese Zahlen vielleicht nur einmal in der Tagesschau gehört haben, und dann nicht mehr. Denn damit führt Salvini den Beweis, daß der Zuzug von Flüchtlingen, egal welchen rechtlichen Status sie haben oder zugebilligt bekommen, durchaus massiv eingeschränkt werden kann. Bekanntlich hat Italien seine Grenzen für Bootsflüchtlinge geschlossen. Von italienischen Schiffen aufgegriffene, je nach Lesart auch gerettete Personen werden grundsätzlich nicht in Italien aufgenommen, sondern entweder in aufnahmewilligen Ländern angelandet oder wieder nach Nordafrika zurückgeführt.  Wir Deutschen indessen müssen weiter damit leben, daß die Bundeskanzlerin und ihre Paladine faktenwidrig behaupten, man könne die deutschen Grenzen, von den europäischen Außengrenzen ganz zu schweigen, nicht so sichern, daß der Zuzug von Flüchtlingenaller Art, insbesondere der Armuts- und Wirtschaftsflüchtlinge signifikant zurückgeht.

Um die Flüchtlingspolitik der italienischen Regierung zutreffend einzuordnen, muß ein vergleichender Blick auf die Situation in Europa und darüber hinaus geworfen werden. Einen gewissen Anhaltspunkt für die Belastung der jeweiligen Staaten  mit Migranten bietet die Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bezüglich der Asylanträge in Europa und ausgewählten sonstigen Staaten. Diese Statistik muß man natürlich auch interpretieren, denn die bloße Zahl sagt wenig, wenn sie zum Beispiel nicht in ihrer Dynamik betrachtet wird. Nur dann erkennen wir, ob es eine Entwicklung in dieser oder jener Richtung gibt. Beispielhaft greifen wir die  Zahlen für die Monate Januar und August 2018 heraus. Hier liegt die Zahl der Asylanträge in Deutschland im Januar bei 19.095, im August bei 16.565. Das ist ein Rückgang um knapp 14 %. In Italien suchten im Januar 2008 genau 6.825 Personen Asyl, im August nur noch 2.370, ein Rückgang um nahezu zwei Drittel. Die italienische Politik wurde wohl sehr konsequent durchgeführt, denn ein Rückgang um ca. 95 % bei den illegalen Einwanderern innerhalb eines Jahres ist wirklich sehr beachtlich.

Einen Hinweis auf die Attraktivität von Zielländern für Asylsuchende geben auch die Antragstellerzahlen, ins Verhältnis gesetzt zur Einwohnerzahl des Landes. So kam eben in Deutschland im Januar 2018 auf 4.997,89 Einwohner ein Asylbewerber, in Österreich auf 8.160,93  Einwohner, in Frankreich  auf 6.735,57 Einwohner, in Spanien auf  12.051,61 Einwohner, in Großbritannien auf deren 21.435, in Australien auf 10.517,32, in Norwegen auf 17.823,73 Einwohner, in den USA auf 40.886,27 Einwohner, bei unseren Nachbarn in Tschechien auf 78.370,37 Einwohner, bei unseren Nachbarn in Polen auf 135.607,14 Einwohner, in Neuseeland auf 133.166,67 Einwohner, und in Ungarn auf 391.240 Einwohner je ein Asylantragsteller.

Diese großen Unterschiede müssen Ursachen haben. Wenn die Zahl der Einwohner eines Landes  pro Antragsteller von knapp 50 % mehrals in Deutschland wie in Frankreich bis hinauf zu dem rund 78-fachen wie es in Ungarn der Fall ist differiert, dann kann das nicht lediglich an der Entfernung oder der mehr oder weniger schönen Landschaft liegen. Vielmehr gibt das einen klaren Hinweis darauf, wie die verschiedenen Länder schon die Einreise von Migranten kontrollieren, mehr noch darauf, welche  sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen sie ihnen bieten. Ganz offensichtlich gehört Deutschland zu den besonders attraktiven Zielländern wie eben auch Luxemburg, wo auf nur 2.568,12 Einwohner ein Antragsteller kommt, oder auch Schweden, bei dem das Verhältnis mit 5112,53 pro Antragsteller ähnlich ist wie in Deutschland. Eines aber kann man mit Sicherheit nicht sagen. Es ist eben halt kein Ausweis von Demokratie und Anerkennung der Menschenrechte, wenn in einem Lande die Antragsquote hoch ist, in einem anderen niedrig bis verschwindend gering.  Denn daß zum Beispiel in Norwegen etwa dreieinhalb mal mehr Einwohner auf einen Antragsteller kommen als in Deutschland, kann auf keinen Fall daran liegen, daß Norwegen etwa weniger demokratisch wäre oder gar den Menschenrechten eine geringere Bedeutung beimäße. Und wenn im Mutterland der Menschenrechte, dort, wo mit der Virginia Declaration of Rights 1776 erstmals die Menschenrechte verbindlich formuliert worden sind, gut acht mal mehr Einwohnerauf einen Asylbewerber kommen, wie in Deutschland, dann kann man nicht ernsthaft behaupten, eine restriktive Migrationspolitik verletze die Menschenrechte. Vielmehr muß man dann feststellen, daß es in anderen Ländern im Gegensatz zu Deutschland eine verantwortungsvolle Politik gibt, welche die ureigenste Aufnahme eines jeden Staates,  für seine Bürger zu sorgen, an die erste Stelle setzt, und erst danach im Rahmen der gesellschaftlichen und ökonomischen Möglichkeiten humanitären Aufgaben nachkommt. Dies vor dem Hintergrund der sicherlich  bedauerlichen Tatsache, daß die Zahl der Menschen, die unter humanitären Erwägungen Aufnahme in geordneten, sicheren und wohlhabenden Ländern finden müßten, die Aufnahmekapazitäten dieser Länder  um ein Vielfaches übersteigt. Niemandem wäre geholfen, stattdessen würde sich das Diktum von Peter Scholl Latour bewahrheiten, wonach eine Stadt, die halb Kalkutta aufnimmt, dann selbst zu Kalkutta wird.

Wer Salvini, Orbán und andere umsichtige Politiker beschuldigt, die Menschenrechte mit Füßen zu treten, argumentiert faktenfrei. Wer, wie die Bundeskanzlerin und ihre Bewunderer behauptet, man könne die Grenzen unseres Landes und/oder die europäischen Außengrenzen nicht schließen, um unerwünschte Migranten von der Einreise abzuhalten, argumentiert ebenfalls faktenfrei. Quod erat demonstrandum.


Prima Klima

Am 1. März ist wieder mal Freitag. Aufgeklärte, politisch interessierte und um ihre Zukunft besorgte Schüler werden wieder für das Klima demonstrieren, selbstverständlich während der Unterrichtszeit. Und sie werden den denkfaulen Erwachsenen klar machen, daß es fünf vor zwölf ist und danach schreien, doch  verdammt noch mal in dreißig, vierzig, fünfzig Jahren, wenn die doofen Erwachsenen schon alle tot sind, noch leben zu wollen. Ihre schwedische Ikone macht es erfolgreich vor. Inwieweit sie wiederum von interessierten Kreisen gesteuert wird, bleibt im Dunkeln.

Schnell zu begeisternde Jugendliche werden denn auch mit einprägsamen Zahlenreihen motiviert. Eine Korrelation zwischen der Emission von „Treibhausgasen“, vor allem CO2, hervorgerufen durch die Nutzung fossiler Energieträger, und der Erderwärmung erscheint so plausibel, daß sie mit einer naturwissenschaftlichen Beweisführung verwechselt wird und letztere deswegen auch überflüssig macht. Nun ist die Korrelation, also die Wechselbeziehung zwischen zwei Ereignissen, mathematisch genauer gesagt der zufällige Zusammenhang zweier Ereignisse, eher der Koinzidenz, also dem zufälligen Zusammenfallen zweier Ereignisse nahe, als der Kausalität. Letztere ist nun einmal die im Laborversuch nachvollziehbare Folge von Ursache und Wirkung. Doch selbst fehlende Korrelation vermag die Klima-Alarmisten nicht zu besänftigen. Zwischen 1997 und 2016 stiegen die anthropogenen CO2 Emissionen von 25 auf 36 Milliarden t jährlich. Die globalen Temperaturen änderten sich während dieser Zeit jedoch nicht.

Natürlich gab es auch Klimaphänomene, die tatsächlich naturwissenschaftlich im Sinne von Kausalität erforscht wurden. So zum Beispiel das „berühmte“ Ozonloch. Hier wurde schon beginnend im 19. Jahrhundert die Ursächlichkeit des Eintrags von Fluorkohlenwasserstoffen (FCKW) beobachtet. Das führte dann letztendlich zum Verbot von FCKW im Montrealer Protokoll vom 16. September 1987. Dieser völkerrechtliche Vertrag wurde nicht unmaßgeblich von Politikern wie Margret Thatcher und Ronald Reagan auf den Weg gebracht. Beide sind allerdings alles andere als Ikonen der Grünen und der Klima- Alarmisten. Seit 2016 wird das Ozonloch denn auch kleiner. Klar. Weil FCKW kausal für das Loch ist, muß seine Verringerung zwangsläufig dazu führen, daß das Loch kleiner wird. Läge lediglich eine Korrelation vor, und hätten wir ebenfalls eine Verkleinerung des Ozonlochs, dann wäre damit über den Ursachenzusammenhang nichts gesagt, außer einer Vermutung. Vermutungen indessen sind keine Beweise.

Derzeit wird am lautesten nach der Reduzierung von CO2 gerufen, was natürlich nur durch rigorose Reduzierung der Nutzung von fossilen Energieträgern, vor allem der Nutzung von Verbrennungsmotoren bewirkt werden kann. Daß von dieser Technologie der Wohlstand nicht nur der entwickelten Länder, sondern auch der Schwellenländer und künftig der Entwicklungsländer abhängt, spielt für Klima-Alarmisten keine Rolle. Besser zurück auf die Bäume, als das Klima weiter schädigen, ist ihre Devise. Doch schauen wir uns einmal an, was CO2 quantitativ überhaupt bedeutet. Die Luft besteht zu 78 % aus Stickstoff, zu 21 % aus Sauerstoff und zu 1% aus Argon. Das teuflische CO2 ist nur mit 0,04 % Bestandteil der Luft, gilt daher als sogenanntes Spurenelement. Der deutsche Anteil daran ist im Weltmaßstab so verschwindend gering, daß selbst die rigorosesten Einsparungsmaßnahmen nicht entfernt den Anstieg der CO2 Produktion in den USA und anderen Industriestaaten, von China und Indien ganz zu schweigen, kompensieren können. Vielmehr ist es tendenziell natürlich so, daß der geringe Pro-Kopf-Ausstoß in den genannten Ländern China und Indien in den kommenden Jahren rasant ansteigen wird, und zwar mit der weiteren Industrialisierung. Der deutsche Anteil am Ausstoß von CO2 in die Atmosphäre wird damit immer marginaler, die homöopathische Dosis wird in rascher Folge um Zehnerpotenzen pro Jahr geringer als in der übrigen Welt. Mit anderen Worten: abgesehen von der Frage, ob der CO2 Ausstoß dieser Menschheit überhaupt irgendetwas hinsichtlich der Erderwärmung bewirkt oder nicht, der deutsche Anteil jedenfalls wird immer bedeutungsloser. Nimmt man die Erkenntnis hinzu, daß während der 20 Jahre zwischen 1997 und 2016 trotz eines erheblichen Anstieges dieser Emissionen die globalen Temperaturen unverändert geblieben sind, so stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit der CO2 Reduzierung in aller Schärfe, zumal damit ja eine Deindustrialisierung einhergehen muß, jedenfalls solange es keine wirklich in gleichem Maße einsetzbaren Alternativen gibt. Derartiges ist Klimaalarmisten wie den Grünen natürlich gleichgültig, eher begrüßen sie den Rückfall von der industrialisierten in eine agrarische Gesellschaft.

Die Wissenschaftlichkeit der Klimaforschung, die sich im wesentlichen auf Korrelationen stützt, läßt sich natürlich ohne weiteres auch dadurch messen, daß man andere Parameter in das Korrelationsschema einsetzt. Weil der Zusammenhang zwischen Durchschnittstemperaturen und den Aktivitäten der Grünen doch irgendwie nahe liegt, wollen wir einmal eine Reihe betrachten. Als die Grünen 1994 das erste Mal in den Deutschen Bundestag einzogen, erzielten sie 9,4 % der Wählerstimmen. Die Jahresdurchschnittstemperatur in Deutschland betrug 9,7°. 1998 ging der Wähleranteil der Grünen auf 6,7 % zurück, die Jahresdurchschnittstemperatur in Deutschland auf 9,1°. 2002 stieg der Wähleranteil der Grünen auf 8,6 %, die Durchschnittstemperatur in Deutschland auf 9,6°. 2005 ging der Wähleranteil der Grünen auf 8,1 % zurück, die Durchschnittstemperatur in Deutschland sank auf 9,0°. 2009 stieg der Wähleranteil der Grünen auf 10,7 %, die Durchschnittstemperatur stieg auf 9,2°. 2013 fielen die Grünen auf 8,4 % in der Wählergunst zurück, die Durchschnittstemperatur in Deutschland fiel auf 8,7°. 2017 wiederum stieg der Wähleranteil der Grünen auf 8,9 %, die Jahresdurchschnittstemperatur in Deutschland stieg auf 9,6°. Die Korrelation zwischen Wahlerfolg bzw. Misserfolg der Grünen und Anstieg bzw. Rückgang der Jahrestemperatur in Deutschland ist offensichtlich. Für Klimaforscher müßte damit der Beweis geführt sein, daß sich das Klima in Deutschland mit den Wahlergebnissen der Grünen nach oben und unten verändert. Das ist eben Wissenschaft. Was lernen wir daraus? Völlig klar: wenn wir das Klima in Deutschland retten wollen, müssen wir steigende Wahlergebnisse der Grünen verhindern. Die gegenwärtigen Umfragewerte der Grünen von nahe an 20 % führen schnurstracks in die Klimakatastrophe. Liebe Schüler*innen (soviel Gender muß sein, wenn es um die Grünen geht) wählt auf keinen Fall grün, soweit ihr schon wahlberechtigt seid, und macht euren Eltern klar, daß sie um des lieben Klimas willen nur ja nicht bei der nächsten Bundestagswahl die Grünen wählen dürfen. Wäre doch gelacht, wenn wir den Klimawandel nicht stoppen könnten!

Nachtrag

Leser N.N. weist darauf hin, daß während der sogenannten „Kleinen Eiszeit“ in Europa (15. – 18. Jh.) in Vorderösterreich Hexen verbrannt wurden, denen man natürlich auch diese Klimaveränderung zur Last legte, neben allem anderen bösen Zauber. Das Resultat ist bekannt: Das Klima änderte sich, es wurde wärmer. Koinzidenz, Korrelation, Kausalität? Nach den wissenschaftlichen Standards der „anerkannten“ Klimaforschung jedenfalls Beweis genug. Konsequenz? Also jetzt schreibe ich aber wirklich nicht weiter…



Die verspäteten Suffragetten

In diesen Tagen wird allenthalben daran erinnert, daß vor 100 Jahren, am 19. Februar 1919, erstmals eine Frau im Reichstag das Wort ergreifen durfte, die Abgeordnete Marie Juchacz. In der Tat, ein demokratischer Fortschritt, der auch wie vieles andere den Umwälzungen geschuldet war, welche das Ende des Ersten Weltkrieges nicht nur in Deutschland mit sich gebracht hatte. Mit Fug und Recht sagen viele, mit dem Ende des Ersten Weltkrieges sei eigentlich erst das 19. Jahrhundert beendet worden. Und damit ist auch die alte Gesellschaftsordnung untergegangen. Nicht, daß in Deutschland erst mit diesem Tage die Demokratie in die Welt getreten wäre. Demokratische Bestrebungen gab es ja schon seit langem, erinnert sei nur an das Hambacher Fest 1848 und die Paulskirchenversammlung 1849, in der erstmals eine Verfassung für Deutschland beschlossen wurde. Doch in der Tat nahm die Demokratie in Deutschland ab 1919 gewissermaßen Fahrt auf. Dazu gehörte selbstverständlich, daß auch die Frauen an der demokratischen Willensbildung wie auch an der parlamentarischen Repräsentation des Volkes Anteil nahmen. Ich sage Anteil nahmen, und nicht lediglich hatten. Denn ein Recht, das einem zusteht, muß man auch nutzen, wenn man davon etwas haben will. Nutzt man es nicht, so gibt man damit auch zu verstehen, daß dieses Recht einem vielleicht nicht ganz so wichtig ist.

Der 100. Jahrestag des Auftretens der Abgeordneten Marie Juchacz am Rednerpult des Reichstages zu Berlin treibt nun auch die Vorsitzende der Partei um, welcher Frau Juchacz angehörte. Andrea Nahles, im allgemeinen nicht vom politischen Glück begünstigte aktuelle Vorsitzende der SPD, hält die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, wie sie sich in Deutschland nicht nur von Verfassungs wegen seit langem durchgesetzt hat, für unvollkommen. Denn die Bevölkerung Deutschlands (gemeint ist wohl das deutsche Volk, denn nur deutsche Staatsbürger sind in Deutschland wahlberechtigt), bestehe doch zu rund 52 % aus Frauen. Der Frauenanteil im Deutschen Bundestag liege jedoch bei nur knapp 31 %. Das müsse, so die versätete Suffragette des 21. Jahrhunderts, dringend geändert werden. Und weil das Wahlverhalten wie auch die Neigung, sich überhaupt für politische Ämter zur Verfügung zu stellen, bisher eben nicht zu einer Frauenquote im Parlament geführt habe, die der Frauenquote in der Gesamtbevölkerung entspreche, müsse da der Gesetzgeber ran.

Diese Forderung kommt also inzwischen nicht mehr nur vom politischen Narrensaum der Gesellschaft, der sich bei den Linken und den Grünen breitgemacht hat, sondern auch von der ältesten deutschen Partei. Anlaß, der Sache auf den Grund zu gehen. Natürlich fragt sich zu allererst, woher diese Differenz zwischen Frauenanteil in der Bevölkerung bzw. dem Wahlvolk und deren Repräsentanz in den Parlamenten eigentlich kommt. Es steht doch jedermann und natürlich auch jederfrau frei, sich politisch zu betätigen, in eine politische Partei einzutreten und sich dort auch als Kandidat bzw. Kandidatin für Abgeordnetenmandate zur Verfügung zu stellen. Betrachten wir daher zunächst einmal die Wirklichkeit.

Der Frauenanteil unter den Mitgliedern der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sieht aus wie folgt (Angaben des Stiatischen Bundesamtes per 31.12.2017):

Grüne:         39,8 %

Linke:           36,5 %

SPD:             32,5 %

CDU:            26,2 %

F.D.P.:          21,9 %

CSU:             20,5 %

AfD:              17,0 %

Der Frauenanteil in den Fraktionen des Deutschen Bundestages sieht aus wie folgt:

Grüne:         58,2 %

Linke:           53,6 %

SPD:             41,8 %

F. D. P.:         23,7 %

CDU/CSU:   19,9 %

AfD:              10,7 %

Offenbar haben es bei der Aufstellung von Kandidaten für die Wahl zum Deutschen Bundestag im Herbst 2017 mehr Frauen bei Grünen, Linken und auch der SPD auf aussichtsreiche Plätze der Kandidatenliste geschafft, als es ihrer Quote unter den Mitgliedern ihrer Parteien entspricht.  Im Falle der Grünen und der Linken ist der Frauenanteil im Parlament sogar höher, als es dem Anteil der Frauen in der Bevölkerung entspricht. Bei der SPD, der Frau Nahles vorsteht, haben es auch mehr weibliche Mitglieder auf aussichtsreiche Listenplätze geschafft, als es ihrer Quote in der Partei entspricht, denn sonst gäbe es ja nicht 9 % mehr Parlamentarierinnen als weibliche Mitglieder. Warum das bei den anderen Parteien wiederum eher umgekehrt ist, kann offen bleiben. Denn die Delegiertenversammlungen haben nun einmal die Kandidaten so bestimmt.

Und damit kommen wir zu des Pudels Kern. Die Vorstellung, die Zusammensetzung eines Parlamentes müsse sich in jeder Beziehung als Spiegelbild der Gesamtgesellschaft zeigen, ist mindestens naiv, wenn nicht sogar absurd. Das gilt nicht nur für das Verhältnis von Männern und Frauen (was ist eigentlich mit den von der sog. Genderforschung entdeckten weiteren Geschlechtern?), sondern konsequent zu Ende gedacht auch für das Verhältnis etwa der Berufsgruppen in der Gesamtbevölkerung einerseits und dem Parlament andererseits, von einem religiösen Proporz, der selbstverständlich auch diejenigen umfassen müsste, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, einmal ganz zu schweigen. Allein schon diese Überlegungen zeigen, wie absurd die Forderung der wackeren SPD-Vorsitzenden ist.

Doch wenn man über das Wahlrecht spricht, können juristische Überlegungen nicht ganz außen vor bleiben. Denn das Wahlrecht ist bei uns in der Verfassung geregelt. Der einschlägige Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes lautet: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Und wenn es um Gleichheit geht, kann Art. 3 des Grundgesetzes nicht unberücksichtigt bleiben, denn er regelt eben dies. Art. 3 Abs. 1 GG lautet: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Art. 3 Abs. 2 GG lautet: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Art. 3 Abs. 3 GG lautet, soweit für unser Thema von Interesse: Niemand darf wegen seines Geschlechtes usw. benachteiligt oder bevorzugt werden.

Wenn aber die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in freier und gleicher Wahl bestimmt werden, dann bedeutet das für Sie, liebe Leser, und mich als Wähler doch, daß wir es uns aussuchen können, wen von den Kandidaten, natürlich auch Kandidatinnen, wir wählen, und auch frei darin sind, unter diesen auszuwählen. Und nebenbei bemerkt: diese Abgeordneten sind nach der Verfassung ja Vertreter des ganzen Volkes, also auch beider Geschlechter, in unserer verrückten Zeit von mir aus auch aller Geschlechter. Wenn nach Art. 3 Abs. 1 GG alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, dann bedeutet das natürlich auch in ihrer Eigenschaft als Kandidaten wie auch als Wähler. Wenn Männer und Frauen nach Art. 3 Abs. 2 GG gleichberechtigt sind, dann gilt das natürlich auch für die Ausübung des Wahlrechts, aktiv wie passiv. Und wenn niemand gemäß Art. 3 Abs. 3 GG wegen seines Geschlechtes benachteiligt oder bevorzugt werden darf, dann gilt das selbstverständlich auch für Wähler und Kandidaten. Kurz und gut, Forderungen dieser Art wie sie nun auch Frau Nahles erhebt, sind schlicht und einfach mit unserer Verfassung unvereinbar. Aus diesem Grunde hat ja auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit Urteil vom 26.03.2018, Az.: Vf. 15-VII-16 solchen Forderungen eine klare Absage erteilt und festgestellt, daß jedenfalls die bayerische Verfassung dem in Bayern geltenden Wahlrecht nicht entgegensteht. Auch in Bayern verhindert dieses Wahlrecht nicht, daß die Frauenquote im Parlament bei weitem nicht derjenigen in der Gesamtbevölkerung entspricht. Allerdings ist gerade das bayerische Wahlrecht insoweit noch demokratischer, als das Bundeswahlrecht, als man bei der Wahl nicht an die Kandidatenreihung gebunden ist, welche die Delegierten der Parteien in ihren Versammlungen beschlossen haben und die sich deswegen auf den Wahlzetteln wiederfindet. Vielmehr können die Wähler in Bayern das in der Wahlkabine nach ihrem Geschmack ändern und beispielsweise einen Menschen, der am Ende des Wahlvorschlages einer Partei steht, ganz nach vorne schieben. Ob Frau Nahles eine solche Regelung begrüßen würde, muß bezweifelt werden. Denn sie ermöglicht zumindest, daß die Listen von Parteien, welche die weiblichen Kandidaten auf den ersten Plätzen aufweisen, von den Wählern zum Nachteil eben dieser Damen geändert werden.

All diese Dinge sind eigentlich selbstverständlich. Frau Nahles hat unter anderem während der 20 Semester, die sie an der Bonner Uni studiert hat, nach allgemein zugänglichen Angaben unter anderem politische Wissenschaft gehört. Dazu gehört natürlich auch das Wahlrecht. Wie ihre Forderung zeigt, hat sie in den einschlägigen Vorlesungen und Seminaren wohl nicht besonders gut hingehört. Vielleicht, weil sie ihr Hauptfach neuere und ältere Germanistik mehr interessiert hat, vielleicht weil dieses Fach auch mehr für ihr spezielles Interesse zu bieten hat. Ihre Magisterarbeit hat sie jedenfalls zum Thema „Funktion von Katastrophen in Serien-Liebesromanen“ abgeliefert. Ob ihre Amtsführung als Parteivorsitzende der SPD auch als Katastrophe einzustufen ist, weil sie sich zum Beispiel in derartige Fantastereien wie die Frauenquote im Parlament verirrt, ist für die Mitglieder ihrer Partei sicher eine interessante Frage. Daran ändert es im übrigen auch nichts, daß in einigen europäischen Ländern wie etwa Frankreich, Spanien oder auch Kroatien ähnliche Regelungen gelten, wie sie Frau Nahles anstrebt. Denn zum einen gilt bei uns eben unsere Verfassung, und zum anderen kann man ja von fremden Ländern manches lernen, Unfug muß man jedoch nicht übernehmen.


Stütze für Alle?

Zu den heiß umstrittenen Themen im Zusammenhang mit der Zuwanderung von Asylsuchenden, Bürgerkriegsflüchtlingen und der Masse derjenigen, die wegen unserer – im internationalen Vergleich üppigen – Sozialleistungen zu uns kommen, gehört die Frage, ob Deutschland bei der Gewährung von Sozialleistungen zwischen Deutschen und Ausländern differenzieren darf oder nicht. Das ist in der Tat eine Grundsatzfrage, und sie bedarf deswegen auch einer grundsätzlichen Antwort. Im Deutschland unserer Tage wird eine Antwort auf diese Frage dadurch erschwert, daß man diese Frage einerseits auf Deutschland beschränkt, und darüber hinaus schon jede Überlegung in Richtung einer Differenzierung als völkisch und damit als Verstoß gegen die Verpflichtung unseres Staates zum Schutz der Menschenwürde diffamiert.

Somit wollen wir unseren Überlegungen erst einmal die simple Tatsache voranstellen, daß es sich bei der Bundesrepublik Deutschland schlicht und einfach um einen Staat wie jeden anderen auf dieser Erde handelt, mithin die Frage so zu stellen ist:  „Warum soll ein Staat für seine Bürger sorgen müssen, für Bürger fremder Staaten aber nicht?“

Ist ein Staat denn nicht die Organisation der auf seinem Gebiet dauerhaft ansässigen Menschen, die sich durch diese Organisation gegen Gefahren aller Art, auch zum Beispiel der unverschuldeten Verarmung, schützen wollen? Die Ausdehnung dieser Staatsaufgabe unterschiedslos auf alle, die auf seinem Territorium leben, ohne seine Bürger zu sein, hebt doch dieses Organisationsmodell auf. Dem steht nicht entgegen, daß der Staat damit, daß er die innere und äußere Sicherheit für seine Staatsbürger garantiert, gewissermaßen reflexhaft seine Schutzaufgabe auch  auf Leute ausdehnt, die nur vorübergehend auf seinem Gebiet leben, ohne seine (dauerhaften) Staatsbürger zu sein. So wirkt die Existenz und Arbeit der Polizei automatisch auch zugunsten des Ausländers, der etwa im Anwesen Bahnhofstraße 12 der Gemeinde Musterstadt wohnt, weil ihre Patrouillen eben allen Anwohnern der Bahnhofstraße nützen. Die Zahlung von Sozialleistungen aus Umlage- wie auch aus Steuermitteln hingegen geht gezielt an Individuen, welche die rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen. Das sind eben grundsätzlich die Bürger dieses Staates, auch wenn zum Beispiel ausländische Arbeitnehmer zum Teil ebenfalls über von ihnen gezahlte Sozialabgaben und Steuern anspruchsberechtigt werden. Jedoch nicht zum Beispiel Zugezogene, die keine Arbeitsleistung erbringen, sondern vom ersten Tag ihrer Anwesenheit an ausschließlich von der öffentlichen Fürsorge (so hieß das früher einmal sehr menschlich) leben.

Deswegen ist es ja auch richtig, daß nicht alle Grundrechte, aber auch zum Beispiel das Wahlrecht, nicht für alle gelten, die auf dem Gebiet eines Staates leben, ohne dessen Bürger zu sein.  Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Grundrechten, die  für alle gelten, die sich in unserem Land aufhalten, und Grundrechten, die ausschließlich Deutschen zu stehen. So  istdas Versammlungsrecht nach  Art. 8 GG ein Grundrecht, das nur den deutschen Staatsbürgern von der Verfassung gewährleistet wird, ebenso das Recht, Vereine und Vereinigungen zu bilden (Art. 9 GG). Auch das Recht auf Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet (Art. 11 GG) wie auch das Recht auf freie Berufswahl (Art. 12 GG) werden nur den deutschen Staatsbürgern garantiert. Nur der deutsche Staatsbürger ist gemäß Art. 16 Abs. 1 GG davor geschützt, an ein anderes Land ausgeliefert zu werden, wie auch nur deutsche Staatsbürger das Recht auf demokratische Mitwirkung in Wahlen und Abstimmungen haben, Art. 20 Abs. 2 GG. Selbstverständlich steht auch das Widerstandsrecht gemäß Art. 20 Abs. 4 GG nur deutschen Staatsbürgern für den Fall zu, daß ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung auf andere Weise nicht abgewehrt werden kann. Überhaupt, das sei an dieser Stelle doch in Erinnerung gerufen, handelt es sich beim Grundgesetz um die Verfassung des deutschen Volkes, was an vielen Stellen einschließlich der Präambel und des Art. 116 Abs. 1 GG, der Angehörige des deutschen Volkes auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft kennt, eindeutig formuliert wird. Grünen und anderen Traumtänzern sei die wenigstens gelegentliche Lektüre des Grundgesetzes ans Herz gelegt!

An sich ist die Unterscheidung zwischen Inländern und Ausländern historisch geradezu ein konstitutives Merkmal der Staatlichkeit. Die Antike  kannte keine genuinen Rechte des Fremden gegenüber dem Staatswesen, dem er nicht angehörte. Sicherheit bot ihm in der Fremde nur die Gastfreundschaft eines einheimischen Bürgers. Die Garantie der Menschenrechte ist ohnehin jüngeren Datums.  Sie findet sich erstmals in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1789. Sie ist ein Kind der Aufklärung und damit Gesellschaftsordnungen, die diesen Gedanken eher fern stehen, auch heute noch fremd.

Der Schutz der Menschenwürde,  auch nach Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, verpflichtet keinen Staat, auch nicht Deutschland dazu, Fremde überhaupt aufzunehmen, erst recht nicht dazu, ihnen seine Staatsbürgerschaft zu geben. Dies folgt im Umkehrschluß auch aus dem Asylrecht nach Art. 16a des Grundgesetzes. Denn wenn ohnehin jeder Mensch einen Anspruch darauf hätte, von jedem Staat auf dieser Erde aufgenommen zu werden, und auf Wunsch sein Staatsbürgerrecht erhalten zu können, bedürfte es des Asylrechts ebenso wenig wie der Genfer Flüchtlingskonvention. Es ist auch kein Menschenrecht, in jedem Staat auf dieser Erde die sozialen Leistungen erhalten zu können, die dieser Staat seinen eigenen Bürgern gewährleistet. Denn der Schutz der Menschenwürde verlangt nur, daß die körperliche Integrität des Menschen Achtung und Schutz findet, die elementaren Lebensgrundlagen (Nahrung, Kleidung, Wohnung und medizinische Grundversorgung) gewährleistet sind, die personale Identität und Integrität geschützt werden und elementare Rechtsgleichheit gegeben ist, also etwa als plattes Beispiel der Ausländer für Diebstahl nicht härter bestraft wird als der Inländer.

Ein Blick auf die Rechtspraxis anderer Staaten dieser Erde zeigt nichts anderes. Vielmehr zeigt sich, daß selbst der Schutz vor politischer Verfolgung, Bürgerkriegen und Naturkatastrophen gegenüber Ausländern keineswegs so weit entwickelt ist, wie in Deutschland mit seinem international in der Tat außerordentlich großzügigen Asyl- und Flüchtlingsrecht. Vielmehr behalten sich Staaten wie die USA, Japan, Australien, China, die Schweiz,  eigentlich alle, das Recht vor, darüber zu entscheiden, wer das Land überhaupt betreten, und noch mehr, wer sich darin länger oder gar auf Dauer aufhalten darf. Da sind auch Unterschiede zwischen demokratischen Staaten und autoritären Staaten kaum wahrnehmbar. Die Einwanderungspolitik der ostasiatischen Staaten China und Japan differiert ebenso wenig wie etwa die der Schweiz und der tschechischen Republik, um einmal mitteleuropäische Staaten zu benennen, und auch die USA wie Australien verfolgen eine sehr restriktive Einwanderungspolitik. Alles andere würde die Staaten und ihre Volkswirtschaften (nota bene Volks- nicht Bevölkerungswirtschaften) auch überfordern. Der altrömische Grundsatz nemo ultra posse obligatur, zu deutsch: Niemand kann über seine Möglichkeiten hinaus verpflichtet werden, gilt nicht nur für den einzelnen Menschen als Rechtssubjekt, sondern selbstverständlich auch für Staaten und Staatengemeinschaften. Daraus folgt zwingend, daß es kein Menschenrecht auf Einwanderung gibt, ebenso wenig wie ein Menschenrecht auf wirtschaftliche Gleichstellung aller Menschen, die sich aus welchem Grunde und mit welchem Rechtstitel auch immer auf dem Gebiete eines Staates aufhalten.

Die zweifellos nicht nur in Deutschland, sondern in allen Staaten geltende humanitäre Grundverpflichtung gegenüber jedem Menschen beschränkt sich somit auf die Befriedigung der Grundbedürfnisse Nahrung, Kleidung, Wohnung und medizinische Grundversorgung, solange sich jemand im Lande aufhällt, aber nicht auf die Teilhabe am sozialen System der Staatsbürger. Demgemäß läßt der Europäische Gerichtshof insoweit auch eine Differenzierung zwischen Deutschen und EU-Ausländern zu. Zu den Rechten von Menschen, die aus anderen Ländern als der Europäischen Union kommen, wird der Europäische Gerichtshof mangels Zuständigkeit nichts sagen können. Indessen ist hier der erst-recht-Schluß zulässig. Denn wenn schon das europäische Recht es zuläßt, daß zwischen eigenen Staatsbürgern und den Staatsbürgern anderer europäischer Staaten differenziert wird, dann gilt dies erst recht für die Differenzierung zwischen den Bürgern des eigenen Landes und denjenigen, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union kommen.

Bei Lichte besehen handelt es sich bei der Debatte, inwieweit Asylsuchende und Flüchtlinge aller Art bei den Sozialleistungen mit den deutschen Staatsbürgern gleichgestellt werden müssen oder nicht, um eine Phantomdebatte. Sie dient ersichtlich nur dem Zweck, alle diejenigen, die auf die bare Selbstverständlichkeit der unterschiedlichen Behandlung dieser Gruppen hinweisen, als ewig gestrige Völkische und damit verkappte Nationalsozialisten zu diffamieren. Die Deutschen, die das alles schließlich bezahlen sollen, sollten diesen Predigern bloß angeblicher Menschenrechte nicht auf den Leim gehen. Denn Bert Brecht hatte Recht: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber!“


Wir haben das nicht geschafft

und wir werden das auch in Zukunft nicht schaffen. Der schon sprichwörtlich gewordene Satz der Kanzlerin vom 31. August 2015 „Wir schaffen das!“ wird sicher auch noch in hundert Jahren zitiert werden, wenn die Rede von ihrer Kanzlerschaft sein wird. Ebenso sicher wird er in die Liste der größten Irrtümer aufgenommen werden, in der sich so bekannte Fehleinschätzungen finden wie „Ich glaube an das Pferd. Das Auto ist eine vorübergehende Erscheinung.“ (Wilhelm II.), „Atomenergie läßt sich weder zivil noch militärisch nutzen.“ (Nicola Tesla, 1865-1943, Physiker und Erfinder) oder „Maschinen, die schwerer als Luft sind, können niemals fliegen.“ (Lord William Kelvin, britischer Physiker 1895). Eine der vielen feinen Ironien der Geschichte ist es wohl auch, daß diese Beispiele das Irrtumspotential auch von Regierenden und Naturwissenschaftlern zeigen. Frau Merkel ist bekanntlich beides. Rückschlüsse auf ein doppeltes Irrtumspotential wären natürlich frivol. 

Uwe Brandl, seit 1993 Bürgermeister der niederbayerischen Kleinstadt Abensberg, hat sicher reichhaltige kommunalpolitische Erfahrung. Er ist aber auch Präsident des Städte- und Gemeindebundes. Seine öffentlichen Verlautbarungen haben damit doch erhebliches Gewicht. Wer dieses Amt innehat, ist auch im politischen System Deutschlands fest verankert. Politische Außenseiter haben nicht den Hauch einer Chance, diese Position besetzen zu können. Nun hat ausgerechnet dieser Mann vor wenigen Tagen der WELT ein Interview gegeben, in dem er unter anderem gefragt wurde, ob die Eingliederung von Flüchtlingen und anderen Zuwanderern im Merkel’schen Sinne „geschafft“ worden sei. Seine Antwort: „Geschafft ist sie natürlich nicht. Das ist und bleibt eine Daueraufgabe. Wir haben aber zügig funktionstüchtige Strukturen entwickelt, um die Personen, die als Gäste zu uns kamen, zu versorgen und zu betreuen. Aber ich sage auch ganz ehrlich: das Thema Integration ist für mich sehr zwiespältig. Denn funktionierende Integration setzt auch das Wollen voraus, aktiv mitzumachen. Ich sehe in meiner kleinen Stadt, daß es nur einen verschwindend geringen Prozentsatz echter Integrationswilliger gibt. Der Großteil der Zugewanderten hat an unseren Angeboten kein Interesse. Da werden Sprachkurse geschwänzt oder Auflagen der Behörden nicht eingehalten.“ 

Das ist bemerkenswert. Und das in mehrfacher Hinsicht. Allein 2015 sind etwa 1 Million Zuwanderer nach Deutschland gekommen, ungeordnet, unkontrolliert und ungezählt, weshalb hier auch nur mit Schätzungen gearbeitet werden kann. Diese Leute kamen samt und sonders nicht aus unserem Kulturkreis, sie sind in ihrer weit überwiegenden Zahl beruflich unqualifiziert, sie sprechen in der Regel unsere Sprache nicht, wenn sie in unser Land kommen, und sie sind, wie wir von Herrn Brandl erfahren, in aller Regel nicht einmal interessiert daran, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Das hat Auswirkungen in mehrfacher Hinsicht.

Beginnen wir mit dem finanziellen Aspekt. Das Bonner Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit hat bereits 2016 eine Berechnung angestellt, was die erwähnte 1 Million Zuwanderer aus dem Jahr 2015 den Staat langfristig kosten könnten – unabhängig davon, wie die Integration in den Arbeitsmarkt gelingt.  Selbst wenn ein Teil der Flüchtlinge am Ende zu Fachkräften würde, könnte die humanitäre Zuwanderung den Staat alles in allem 150-250 Milliarden € mehr kosten, als sie über die Wirtschaftsleistung dieser Zuwanderer in Form von gezahlten Steuern und Produktivität einbringt. Nachzulesen etwa auf ZEIT online vom 22.09.2016. Allein für das Jahr 2016 sind nach einer Berechnung des Instituts für Weltwirtschaft rund 20 Milliarden Euro an Kosten einzustellen. Nach einer offiziellen Verlautbarung der Bundesregierung vom 30.05.2018 beläuft sich der Betrag für das Jahr 2017 auf 20,8 Milliarden €. Das ist vor dem Hintergrund zu sehen, daß die Steuereinnahmen in den nächsten Jahren sinken werden. Die aktuellen Prognosen sehen hier für die nächsten fünf Jahre einen Rückgang um rund 25 Milliarden € vor. Gleichzeitig werden erhebliche Engpässe im sozialen Bereich (Krankenkassen, Renten, Sozialhilfe) auftreten. Mit 20 Milliarden € jährlich könnten hier für die Bürger unseres Landes soziale Leistungen finanziert werden. Von weiteren Dingen wie eine besseren digitalen Infrastruktur, Ausstattung der Schulen und Verbesserung der inneren Sicherheit, wie auch von der wohl auf den Sankt Nimmerleinstag verschobenen Erfüllung des 2 % Versprechens gegenüber der NATO ganz zu schweigen. Das birgt ein erhebliches Potential für gesellschaftliche und politische Verwerfungen.

Die mangelnde Integrationsbereitschaft  von Zuwanderern ist jedoch nicht auf die Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge und Wirtschaftsflüchtlinge, wobei letztere den Löwenanteil der Zuwanderer der letzten Jahre stellen, beschränkt. Auch die schon länger hier lebenden (auch eine der Merkel’schen Formulierungen, die das Zeug zum geflügelten Wort haben) Zuwanderer mit und ohne deutschen Paß zeigen dieses Verhalten, jedenfalls soweit sie nicht aus Europa, Amerika oder Fernost kommen. Vor kurzem erst sind die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung der Stadt Duisburg bekannt geworden. Von den künftigen ABC-Schützen können gerade mal 8,2 % fehlerfrei Deutsch, 16,4 % können die deutsche Sprache überhaupt nicht. Somit können die allermeisten, nämlich 75,4 %, Deutsch nur radebrechen. 49,9 %  der Schulanfänger sind in Elternhäusern mit Deutsch als so genannter Erstsprache – für mich heißt das immer noch Muttersprache – aufgewachsen, 50,1 % demzufolge in Familien, in denen eine andere Sprache als Deutsch gesprochen wird. In bestimmten Stadtteilen wie Marxloh haben 74,4 % dieser Schulanfänger eine andere Muttersprache als Deutsch. Natürlich  wirkt sich das auch auf die Möglichkeit, besser gesagt Unmöglichkeit der Kommunikation mit den Eltern dieser Kinder aus. Die Schulen können diese Leute schlicht und einfach nicht erreichen. Vor allem aber fragt man sich, wie es denn möglich sein soll, diese  Kinder ordnungsgemäß  zu unterrichten. Das gilt dann auch für die Kinder mit deutscher Muttersprache, die in den Klassen dann eine Minderheit darstellen. Denn der Unterricht orientiert sich naturgemäß  an den jeweils schwächsten Schülern, also an denen, die Deutsch entweder gar nicht oder nur bruchstückhaft können.

Wie man überhaupt Klassen unterrichten soll, in denen die Mehrzahl der Kinder eine andere Muttersprache als Deutsch hat, dazu noch ganz unterschiedliche Muttersprachen, erschließt sich mir nicht. Ein erheblicher Teil der jüngst ins Land geströmten Menschen stammt aus Afghanistan. Dort wird eine Vielzahl von Sprachen gesprochen. Die verbreitetsten sind Dari, Pashtu, Usbekisch, Turkmenisch, Belutschisch, Pashai, Nuristani und Urdu. Dazu kommt eine Vielzahl von Dialekten, wobei die Kenntnisse der jeweils „offiziellen“ Sprachen dann  allenfalls rudimentär ist. Nicht besser sieht es im Falle Pakistan aus, wo man Panjabi, Urdu, Belutschisch, und eine Reihe anderer Idiome nutzt. Nicht wenige der „Schutzsuchenden“ kommen aus Eritrea. Die verbreitetsten sprachen dort sind Arabisch, Bedscha, Blin, Kunama, Tigre, Tigrinya und Saho. In Nigeria, auf dessen Bewohner Deutschland offenbar ebenfalls eine ungeheure Anziehungskraft ausübt, gibt es über 500 einheimische Sprachen. Diese Menschen beherrschen auch nur zu einem Teil die offiziellen Amtssprachen Englisch, Hausa, Igbo und Yornba. Die Muttersprachen der hier schon länger lebenden wie auch der neu hinzugekommenen Türken, Libanesen, Iraker und Syrer sind Arabisch, Türkisch und Kurdisch. Damit soll es mit der Schilderung der babylonischen Sprachverwirrung in deutschen Grundschulen erst einmal sein Bewenden haben.

Eine weitere, nicht nur auffallende, sondern zutiefst beunruhigende Entwicklung zeigt der Blick auf die polizeilichen Kriminalstatistiken. Nach der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes (PKS) für 2017 waren von insgesamt 2.698 Tatverdächtigen der Rubrik Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen 57,7 % Deutsche und  42,3 % Nicht-Deutsche. Die Statistik kennt nur Staatsangehörigkeit, nicht jedoch Herkunftsländer. 12 % der deutschen Staatsbürger haben nach Angabe der Bundeszentrale für die politische Bildung einen Migrationshintergrund. Der Ausländeranteil in Deutschland betrug 2017 nach der amtlichen Bevölkerungsstatistik 11,6 %. Rechnen kann jeder selbst. Die  täglichenMeldungen über Sexualdelikte  können bei aller Neigung der Behörden und Medien, möglichst keinen Hinweis auf den Zuwanderungshintergrund von Tatverdächtigen zu geben, doch nicht verdecken, daß eben diese Gruppe überproportional beteiligt ist. So wurden zum Beispiel im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken 2017 im Bereich Sexualdelikte 712 Tatverdächtige registriert, davon 482 Deutsche =  67,7 % und 230 Nicht-Deutsche = 32,3 %, davon 96 Zuwanderer, deren Anteil also 13,5 % der Tatverdächtigen beträgt. Der Bezirk hatte im Juni 2017 insgesamt 1.754.998 Einwohner, darunter ca. 37.500 Zuwanderer, das sind ca. 0,2 %.  Davon wurden als Tatverdächtige in allen Deliktsgruppen gezählt 4.331 Personen. Tatverdächtige mit deutschem  Paß waren 25.448 Personen, also 1,46 % der Bevölkerung. Bei den Zuwanderern waren es 11,55 %.  

Über die Ursachen dieser enormen Unterschiede will man in Politik und Medien möglichst nicht sprechen. Und wenn, dann wird verständnisvoll von Traumatisierungen durch Kriegs- und Fluchterlebnisse gefaselt, wobei das im Einzelfall auch zutreffen mag. Die Annahme, daß ein Mensch zur Verrohung neigt, wenn er von Kindesbeinen nichts anderes als Gewalt, Mord und Vergewaltigung kennengelernt hat, ist erst einmal nicht abwegig. Indessen hat nur eine Minderheit der Zuwanderer eine solche Lebensgeschichte. Vor allem erklärt auch das nicht die Unwilligkeit, sich zu integrieren, also unsere Lebensgewohnheiten anzunehmen und unsere Gesetze einzuhalten.

Die allermeisten Zuwanderer kommen aus afrikanischen Ländern wie Nigeria und Eritrea, aber auch den Maghrebstaaten und vor allem aus Afghanistan, Irak, Pakistan und Syrien. Ihre Religion ist in der Regel der Islam in einer seiner vielen Varianten. Es ist in Deutschland, jedenfalls in der politischen Diskussion, üblich geworden, aus der Korrelation zweier Sachverhalte auf die Kausalität des einen für den anderen zu schließen. Daß zum Beispiel der Klimawandel vom Menschen verursacht worden sei, wird im allgemeinen damit erklärt, daß der Temperaturanstieg mit dem Maß der Industrialisierung gleichlaufe. Auf eine naturwissenschaftliche Erklärung etwa der physikalischen Wirkungen von CO2 auf die Temperaturen unseres Planeten glaubt man dann offenbar verzichten zu können. Somit müßte es schon genügen, auf den religiösen Hintergrund der Masse unserer Zuwanderer zu verweisen, um damit deren Verhalten „wissenschaftlich“ zu erklären. Indessen scheint es mir doch wichtig zu sein, auch nach Ursachen zu suchen. Sie finden sich auch in den Lehren bzw. Vorschriften  des Islam. Die Bildung von regelrechten Ghettos, die Abschottung gegenüber den einheimischen Deutschen, das Beharren auf der mitgebrachten Lebensweise, all das läßt sich zwanglos auch aus dem Koran herleiten. Der Koran verbietet nun einmal dem gläubigen Moslem, sich mit den sogenannten Ungläubigen einzulassen. „O ihr, die ihr glaubt, nehmt nicht die Ungläubigen zu Freunden vor den Gläubigen.“ (Sure 4, Vers 144)., Denn: „Siehe, schlimmer als das Vieh sind bei Allah die Ungläubigen, die nicht glauben.“ (Sure 8, Vers 55). Und das wird keinesfalls als historischer Text ohne große Bedeutung für unsere Zeit verstanden, sondern es ist verbindlich auch in unserer Zeit. Ayatollah Khomeini ist zweifellos eine unbestrittene islamische Autorität. Er erklärt in seinem 1979 erschienenen Buch „Politische, philosophische, soziale und religiöse Prinzipien: „Elf Dinge sind unrein: Urin, Kot, Sperma, Blut, Hunde, Schweine, ein Nichtmuslim und eine Nichtmuslimin, Wein, Bier, Schweiß eines Kamels, das Abfall frißt. Der ganze Körper eines Nichtmuslims ist unrein, sogar seine Haare, Nägel und alle körperlichen Ausscheidungen. Ein minderjähriges Kind ist unrein, wenn es keinen Muslim als Vorfahren hat.“ Man stelle sich einmal vor, eine solche Verachtung Andersgläubiger oder Nichtgläubiger lehrte das Christentum oder sei Bestandteil säkularer Lebensanschauungen! Einschlägige Bücher würden verboten, Verfahren wegen Volksverhetzung beschäftigten die Gerichte und unsere Bundesempörungsbeauftragte müßte mit starken Blutdruck senkenden Medikamenten dauerhaft behandelt werden. Beim Islam indessen stört das unsere Politiker, Medienfürsten, Künstler, Kirchenmänner (und -frauen natürlich), Professor*innen (ja, hier muß gegendert werden) Bessermenschen und sonstigen Klugsch… nicht.

Eine Muslima darf keinen Mann außerhalb der einzig gottgefälligen Glaubensgemeinschaft heiraten, da sonst nicht sichergestellt werden kann, daß die Kinder aus dieser Ehe auch Muslime werden. Tatsächlich finden wir in Deutschland nur sehr selten Ehen zwischen Muslimen und Menschen anderen oder gar keinen Glaubens. Es kommt hinzu, daß  selbst unter den schon seit drei Generationen hier lebenden Türken, Kurden und Arabern der Einfluß des Islams, und zwar in seiner konservativen, schriftgläubigen Ausprägung, weiter zunimmt. Die Umfragen, wonach ein erheblicher Teil dieser Menschen, die doch zumeist die deutsche Staatsangehörigkeit haben, die Vorschriften des Koran über die deutschen Gesetze stellt, sind bekannt. Man fühlt sich eben trotz Geburt in Deutschland und deutschem Paß als Türke und bejubelt daher den Sieg der türkischen Fußballnationalmannschaft, während der Sieg der deutschen Fußballnationalmannschaft, der gerne auch mal „Kartoffeln“ genannten Kuffar (Ungläubigen), gleichgültig registriert wird.

In diesem Milieu der abgeschotteten „Communities“ sind auch die berüchtigten kriminellen Clans entstanden, die sich aus arabischen und kurdischen Großfamilien rekrutieren und denen Polizei und Justiz praktisch nicht beikommen können. Auch das ist eine Folge der Zuwanderungspolitik in Deutschland.

Die Probleme, die mit der Zuwanderung, insbesondere in dieser ungesteuerten, unkontrollierten und teils sogar unregistrierten Art und Weise einhergehen, sind bekannt, weil unübersehbar. Es ist jedoch leider nicht erkennbar, daß sich  die Politik auch nur im Ansatz darum bemühen würde, dieses Problem ursächlich anzugehen. Wer die Situation mit klarem Verstand beurteilt, muß doch erkennen, daß hier erst einmal ein Mengenproblem vorliegt. Es ist ganz offensichtlich, daß die schiere Zahl der Zuwanderer ein Problem für sich darstellt. Wenn eben hunderttausende von Menschen überhaupt nicht integriert werden können, weil sie es nicht wollen, und weil sie auch vielfach die Voraussetzungen dazu nicht mitbringen, dann muß man eben den Zustrom dieser Leute erst einmal stoppen. Im zweiten Schritt  muß man sich bemühen, diese Leute wenigstens zu einem großen Teil wieder loszuwerden. Denn auch die Aufnahme von schutzsuchenden Menschen kann nicht in unbegrenztem Maße Pflicht eines Staates sein. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kosten übersteigen früher oder später die Wirtschaftskraft und gesellschaftliche Integrationsfähigkeit. Schon die alten Römer hatten  den Rechtsgrundsatz: Nemo ultra posse obligatur, was auf Deutsch nichts anderes heißt, als daß niemand über sein Leistungsvermögen hinaus verpflichtet werden kann. Weil dies eine Binsenweisheit ist, wird es nicht einmal von unseren migrationsverliebten Kirchenfürsten beiderlei Konfession in Abrede gestellt.  Keiner von ihnen hat jedoch bisher sagen können oder wollen, wie viele Zuwanderer Deutschland verträgt. Vielmehr erwecken diese Leute wie auch Politiker und Medien, von unseren famosen Kunstunstschaffenden ganz zu schweigen, stets den Eindruck, als seien diese Grenzen noch lange nicht erreicht. Und hier liegt das Problem.

Solange so getan wird,  als seien wir doch in der Lage, „das“ zu schaffen,  solange wird man nichts anderes tun, als an Symptomen herumzukurieren und wohlfeile Integrationsphrasen zu dreschen. Noch viel weniger wird man daran gehen, die Integration in unsere Gesellschaft wirklich mit Nachdruck zu fordern und durchzusetzen. Dazu gehört vor allem, die Einhaltung unserer Gesetze einzufordern und gegebenenfalls zu erzwingen. Dazu gehört ganz besonders, die Befolgung religiöser Gebote, wo sie mit unseren gesellschaftlichen Konventionen oder gar Gesetzen nicht übereinstimmen, zu unterbinden. Stattdessen erleben wir doch, daß sogenannte Frauenbadetage in öffentlichen Schwimmbädern eingeführt werden, islamische Speisevorschriften auf das Speisenangebot in Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen durchschlagen und die offensive  Zurschaustellung religiöser Kleidung nicht zurückgedrängt, sondern  verständnisvoll geduldet wird. Dazu würde auch gehören, wenn man schon über das Zusammenleben von Muslimen und Nicht-Muslimen verhandelt, daß man seine Gesprächspartner eben nicht bei den  einschlägigen, in der Regel streng konservativen Islamverbänden sucht, sondern gerade diesen Feinden unserer Gesellschaftsordnung durch die Auswahl der Gesprächspartner aus den Reihen der liberalen, westlichen Wertvorstellungen aufgeschlossenen Muslime signalisiert, daß man nicht gewillt ist, unsere freiheitliche Rechts- und Gesellschaftsordnung zugunsten dieses rückständigen Islam auch nur infrage zu stellen.

Zu befürchten ist jedoch, daß sich an der Situation in unserem Lande erst einmal wenig bis nichts ändern wird. Indessen lassen sich die Fakten nicht dauerhaft unterdrücken. Wenn gerade die  ärmeren einheimischen Bevölkerungsschichten immer mehr erkennen, daß der Staat viel Geld  für Zuwanderer ausgibt, die sich nicht integrieren wollen und die mangels Qualifikation auch keine irgendwie brauchbaren Arbeitskräfte sein können, dann sind Unruhen die Folge. Wenn Teile unserer Städte nur noch afrikanisch/orientalisch geprägt sind und in den Schulen die deutsche Sprache nur noch von den Lehrern gesprochen wird, dann werden sich die Deutschen fragen, warum man das auch noch bezahlen soll. Wenn Einheimische in ihren Stadtvierteln zur ethnischen Minderheit werden, die sich jedoch die teuren Wohnungen in  weiterhin deutsch gebliebenen Vierteln nicht mehr leisten können, dann entstehen soziale Unruhen. Wenn sich Frauen und Mädchen immer häufiger abends und nachts nicht mehr auf die Straße trauen, weil sie nicht zu Unrecht befürchten, Opfer sexueller Übergriffe von zugewanderten Männern, zumeist muslimischen Glaubens, zu werden, dann  verschwindet das Vertrauen in die Fähigkeit des Staates, für die Sicherheit seiner Bürgerinnen zu sorgen. Wenn die Polizei in den „orientalischen“ Stadtteilen nur noch in gepanzerten Fahrzeugen patrouillieren kann, ohne unvertretbare Risiken für die eingesetzten Beamten einzugehen, dann entstehen Räume, die tatsächlich außerhalb des deutschen Rechtsstaates liegen. Kurz gesagt, wir laufen Gefahr, daß dieses Land auseinanderbricht. Was dann folgt, will man sich lieber nicht ausmalen.  Das Deutschland, in dem wir aufgewachsen sind, wird es jedenfalls nicht mehr sein. Das haben wir dann geschafft.




Blick zurück nach 100 Jahren

Runde Geburtstage sind im Leben eines Menschen Anlaß, die Familie um sich zu versammeln. Für die Betrachtung der Geschichte sind sie Wegemarken. Für die Politik sind sie Versatzstücke der Kulissen auf ihrer Bühne. Sie werden je nach Ideologie, Zweckmäßigkeit und tagespolitischen Erfordernissen instrumentalisiert. Die Jahrestage des Ersten Weltkrieges mit der Julikrise 1914 und dem Waffenstillstand 1918 haben gezeigt, wie weit historische Wahrheit und politische Instrumentalisierung auseinanderklaffen.

Nun hat sich in diesen Tagen das Datum zum 100. Male gejährt, an dem die Friedensverhandlungen, was an sich schon ein irreführender Begriff ist, zwischen dem Deutschen Reich und den alliierten Siegern Frankreich, Großbritannien und USA begonnen haben. Nicht von ungefähr, sondern mit geschichtspolitischer Absicht hatten die Franzosen darauf gedrungen, diesen Termin auf den 18. Januar 1919 zu legen. Das war genau 48 Jahre nach der Kaiserproklamation im Spiegelsaal zu Versailles nach dem Sieg der vereinigten deutschen Truppen über Frankreich am 18. Januar 1871. Es besteht heute kaum noch Streit darüber, daß der dann endlich am 28. Juni 1919 unterzeichnete Vertrag diesen Namen nicht verdient, denn sein Text beruhte eben nicht auf Verhandlungen und spiegelte demgemäß nicht die unterschiedlichen Interessen der Vertragsparteien wieder. Vielmehr war die Unterzeichnung durch die deutschen Minister Müller und Bell eher die Abgabe eines Empfangsbekenntnisses, wie es Rechtsanwälte nach Zustellung eines Urteils zu unterzeichnen pflegen.

Immerhin mußte Deutschland damals auf ca. ein Siebtel seines Staatsgebietes von 1914 und ein Zehntel seiner Bevölkerung verzichten ebenso wie auf seine Kolonien. Seine nahezu vollständige Entwaffnung, genauer gesagt Wehrlosmachung durch Reduzierung des stehenden Heeres auf 100.000 Mann und das Verbot der Wehrpflicht, einer Luftwaffe und die Besetzung des Rheinlandes durch die Alliierten, vor allem aber der berüchtigte Art. 231, in dem eine angebliche alleinige Kriegsschuld Deutschlands festgeschrieben und zu deren Kompensation Reparationen in einer Höhe festgesetzt worden, die genau genommen nicht bezahlt werden konnte, weswegen der letzte Euro erst am 3. Oktober 2010 an Frankreich bezahlt worden ist, alles das war derartig maßlos und demütigend, daß niemand in Deutschland bereit war, seine Unterschrift unter dieses Papier zu setzen. Reichsministerpräsident – Reichskanzler hieß er erst nach Inkrafttreten der Weimarer Verfassung – Philipp Scheidemann trat nach Vorlage des Entwurfs mit seinem gesamten Kabinett zurück, weil er diesem Vertrag auf keinen Fall zustimmen wollte. Die allgemeine Stimmung in Deutschland dazu brachte er mit dem Satz zum Ausdruck:  „Welche Hand müßte nicht verdorren, die sich und uns in diese Fessel legt?“ Den jugendlichen Opfern bundesdeutscher Bildungspolitik muß man dazu erklären, daß es sich bei Scheidemann nicht etwa um einen Nationalsozialisten, oder mindestens national-konservativen preußischen Junker handelte, sondern um jenen sozialdemokratischen Politiker, der am 9. November 1918 vom Balkon des Berliner Reichstages die Republik ausgerufen hatte.

Auch wenn in jenem berüchtigten Art. 231 die alleinige Kriegsschuld Deutschlands festgeschrieben  worden ist, so hat das mit der historischen Wahrheit nichts zu tun. Nach Jahrzehnten der kritiklosen Übernahme alliierter Propaganda durch Historiker wie Fritz Fischer ist es heute wohl unstrittig, daß die Verantwortlichkeit – Schuld ist ohnehin ein für die Beurteilung historischer Ereignisse ungeeigneter Begriff – in unterschiedlichem Maße allen beteiligten Parteien zuzuschreiben ist. Es sei hier nur auf das bahnbrechende Werk des Australiers Christopher Clark, „Die Schlafwandler“, hingewiesen, ohne dabei die ausgezeichneten Arbeiten anderer Historiker wie etwa Hans Fenske, Egon Flaig, Rainer F. Schmidt, Friedrich Kießling und anderer verschweigen zu wollen. Aber auch schon zu der Zeit, als die Verhandlungen, tatsächlich das Tribunal, in Versailles begannen, gab es hellsichtige und ausgewogene Veröffentlichungen dazu. Max Weber, der unbestritten großartige Jurist, Wirtschafts- und Politikwissenschaftler schrieb in der Frankfurter Zeitung vom 17. Januar 1919 zu diesem Thema einen bemerkenswerten Artikel. Mit Blick auf Leute wie Kurt Eisner, die sich bedingungslos die Sichtweise der Alliierten zu eigen gemacht hatten, nicht nur, weil sie das untergegangene Kaiserreich aus tiefster Seele haßten, sondern weil sie sich davon in ihrer grenzenlosen Naivität versprachen, daß die Alliierten durch solche Unterwerfungsgesten gnädig gestimmt werden würden, leitete er seinen Aufsatz mit den Sätzen ein:

„Wir haben in Deutschland zwei Monate hinter uns, deren vollendete Erbärmlichkeit im Verhalten nach außen alles überbietet, was die deutsche Geschichte aufzuweisen hat. Das Ohr der Welt gewannen allerhand Literaten, die das Bedürfnis ihrer, durch die Furchtbarkeit des Krieges zerbrochenen oder der Anlage nach ekstatischen Seele im Durchwühlen des Gefühls einer „Kriegsschuld“ befriedigten. Eine solche Niederlage mußte ja die Folge einer „Schuld“ sein, – dann nur entsprach sie jener „Weltordnung“, welche alle solchen Schwachen, dem Antlitz der Wirklichkeit nicht gewachsenen Naturen allein ertragen. Die Welt ist nun aber anders eingerichtet, als sie sich glauben machen möchten. „Der Gott der Schlachten ist mit den größeren Bataillonen“, – dies Wort Friedrichs des Großen hat im wörtlichen Sinne sehr oft und auch in diesem Kriege vier Jahre lang nicht gegolten. Wohl aber im schließlichen Endresultat. Und sofern es den würdelosen Gedanken, als sei ein Kriegsausgang ein Gottesgericht, ablehnt und besagt: daß der kriegerische Erfolg schlechterdings nichts für oder gegen das Recht beweist, gilt es ein-für alle Mal, wie ungezählte Leichenfelder der Geschichte auch dem Blödesten beweisen können“.

Was die Zuordnung der Verantwortlichkeiten für den Kriegsausbruch angeht, so hat Weber als wichtiger Zeitzeuge durchaus heute noch gültige Urteile gefällt. Hinsichtlich Russland schreibt er: „Für den diesmaligen Krieg nun gab es eine, und nur eine Macht, die unbedingt und unter allen Umständen den Krieg um seiner selbst willen wollte und nach ihren politischen Zielen wollen musste: Russland, d.h.: der Zarismus als System und die ihm anhängenden oder vielmehr die dem persönlich indifferenten Zaren zum Krieg drängenden hinlänglich bekannten Schichten.… In dem Russland von 1914 gab es keine Schicht von irgendwelchem positiven Einfluß, die den Krieg nicht gewollt hätte. Zu vermeiden war der russische Krieg für Deutschland nach dem Zerwürfnis mit England daher nur zeitweise und auch nur unter der Bedingung der völligen Preisgabe des gesamten Westslawentums und unserer eigenen Unabhängigkeit an die absolute Beherrschung durch Petersburg und Moskau. Wer sich mit dem Verwaltungssystem des Zarismus je befaßt hat, weiß, daß es auf der weiten Erde nichts gab, was seinen raffinierten Mitteln der Volksentmannung glich, und daß die Revolution von 1905 darin nur zu Gunsten von Leuten unpolitischer Art oder mit sehr viel Geld eine Änderung herbeigeführt hatte. Er weiß auch – wie es die deutsche Sozialdemokratie am 4. August 1914 wußte –, daß ein Krieg gegen dieses System ein guter Krieg war und daß die Leistung der deutschen Heerführer, die seinen Zusammenbruch herbeiführte, für immer zu den Ruhmesblättern der deutschen Geschichte zählen wird. Unter gar keinen Umständen kann, soweit Russland in Frage kommt – und dessen Verhalten entschied für den Krieg als solchen überhaupt –, von einer deutschen „Kriegschuld“ auch nur geredet werden, deren Diskussion vielmehr nur den westlichen Gegnern gegenüber überhaupt möglich ist.“

Was Frankreich angeht, so wirft er ihm vor, sich nicht deutlich neutral erklärt zu haben. Wörtlich: „Da ihm damals seine Ehre die Erhaltung des nun einmal bestehenden Bündnisses mit Russland gebot, verbietet ihm jetzt doch wohl die Würde, in der Rolle des unvermutet Überfallenen zu erscheinen. Etwas anders liegt es natürlich, wenn man nach den letzten Kriegsgründen fragt. Über die Annektion Elsass-Lothringens hat die Welt im Jahre 1870 und noch kurz vor dem jetzigen Kriege bekanntlich nicht so geurteilt wie während des Krieges.… Aber selbstverständlich ist auch das nicht entscheidend gewesen. Sondern der historisch überkommene Wunsch der französischen Politik, statt des starken einen schwachen Nachbarn zu haben.… Es läßt sich aber ganz unmöglich leugnen, daß, im Gegensatz zu Deutschland, eine sehr starke, auf den französisch-deutschen Krieg als solchen hinarbeitende populäre Strömung in Frankreich stets bestanden hat und allen noch so ehrlichen Versuchen einer Verständigung entgegenwirkte. Die kleinen im Lande verbreiteten Blätter und illustrierten Zeitschriften allein schon dienten dieser Stimmung in einer Art, wie sie in Deutschland völlig undurchführbar gewesen wäre. In Deutschland war der Wunsch einer Verständigung stets volkstümlich.“

Auch England spricht er nicht von seiner Verantwortung für den Ausbruch des Krieges frei. Zwar hätten die deutsche Burenpolitik und ähnliches und eine gewisse Rhetorik der deutschen Politiker sich wohl ungünstig ausgewirkt. Doch wirksamer Kriegsgrund war für die englische Politik nach Auffassung von Max Weber durchaus die Unsicherheit über die Ziele und den beabsichtigten Umfang des deutschen Flottenbaues, der geeignet erschien, dem britischen Weltmachtstreben Grenzen zu setzen. Allerdings muß an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, daß Deutschland den Ausbau seiner Kriegsflotte stets nur in dem Maße Betrieb, daß seine Fähigkeit, sich gegen die britische Kriegsflotte zu verteidigen, gewährleistet wurde, niemals jedoch anstrebte, eine Flottenstärke von mehr als zwei Drittel der britischen zu erreichen. Damit wurde eine Angriffsfähigkeit gerade nicht angestrebt. Die englische Blockade, der dreiviertel Millionen Menschenleben zum Opfer fielen, war auch nach der Auffassung von Max Weber offenkundig rechtswidrig, weswegen er letztendlich die USA dafür kritisiert, daß sie auf Seiten der Briten und Franzosen in den Krieg eingetreten waren.

Nahezu prophetisch klingt das Resümee Max Webers in dieser Betrachtung der Lage zu Beginn der Versailler Verhandlungen:  „Für das, was uns jetzt droht, werden breite Kreise in Deutschland vor allem die Haltung Englands – einiger führender Politiker und eines Teils der Presse – verantwortlich machen, einerlei mit wie viel Recht. Im Fall einer uns vergewaltigenden Polen- und Tschechenpolitik der Entente oder von Fronknechtschaft wird daher die öffentliche Meinung Deutschlands ihre Orientierung wohl im weiteren Osten suchen, wo im Laufe einiger Jahrzehnte mit dem Wiedererstehen Russlands die Lage die alte sein wird. Es ist nicht unsere Aufgabe, englische Politiker darüber zu belehren, daß es nach einem Siege über ein schließlich doch nicht auszuschaltendes Volk im Verhalten eines Siegers Dinge gibt, die ihm außerordentlich schwer, noch andere aber, die im schlechterdings niemals vergessen werden. Hier sollte vielmehr nur, um nicht die deutsche Aufrichtigkeit in begründeten Misskredit zu bringen, ganz offen gesagt werden, wie die einer aufrichtigen Verständigung treu gewesenen und gebliebenen Kreise Deutschlands zu diesen „Schuld“-Erörterungen sachlich stehen. Es ist ohne Rücksicht darauf gesagt worden, ob dies irgend einen „Erfolg“ verspricht, lediglich um für die künftig möglicherweise unvermeidliche Haltung dieser Kreise eine sittliche Vorbedingung zu erfüllen. Was die Gegner anlangt, so wird der Frieden entweder von sachlichen Politikern gemacht werden, oder von Plebejern, die zu klein sind für den Sieg über ein großes Volk und die eine ekelhafte priesterliche Salbung in den Dienst politischen und ökonomischen Profitstrebens stellen. Im letztgenannten Fall interessiert uns das Resultat nur wenig, und es gilt für uns: schweigen und warten.“

Daß es dabei nicht bleiben konnte und würde, sondern damit vielmehr die Saat in die Furchen der Schlachtfelder gesenkt wurde, aus welcher der nächste, noch schrecklichere Krieg wachsen würde, ist heute nicht mehr strittig. Es waren eben die von Max Weber apostrophierten Plebejer am Werk, und nicht etwa weitblickende und verantwortungsbewußte Staatsmänner. Da hatte man sich vom Westfälischen Frieden doch schon sehr weit entfernt…

Wer nicht mit dem grünen Zeitgeist geht…

Die Nachrichten aus Absurdistan reißen nicht ab. Dafür sorgt das Milieu unserer besserverdienenden Bessermenschen zuverlässig. Man glaubt an eine historische Gesetzmäßigkeit, wonach die überkommene Gesellschaftsordnung, vor allem ihre bürgerlichen Regeln, einfach dem Neuen, Besseren weichen müssen. „Neu“ ist dabei ein Wert an sich, „Alt“ demgemäß ein Unwert an sich. Der gesellschaftliche Fortschritt muß zwangsläufig zur Auflösung der Ethnien und Konstruktion neuer Entitäten führen, die wie weiland die Legierung von Kupfer und Zinn das neue Metall Bronze schuf, den neuen Menschen mit der Summe der Eigenschaften der in dieses Amalgam eingeschmolzenen Völker, natürlich nur ihrer besten, hervorbringt. Wer sich dem verschließt und etwa hartnäckig an überkommenen gesellschaftlichen Werten und Traditionen festhält, und sich gar unter Seinesgleichen, Leuten also mit gleicher Muttersprache, gleicher Kultur und gleicher Lebensweise wohlfühlt, wohler jedenfalls als unter Leuten, die ganz anders sind, der versündigt sich eben gegen den Fortschritt der Menschheit. Vermutlich wünscht er sich heimlich die Rückkehr Hitlers herbei.

Beispiele gefällig?

Der österreichische Sänger Andreas Gabalier ist populär und deswegen natürlich erfolgreich. Er selbst und seine Fans ordnen ihn als Volksrocker ein. Ihm haftet etwas vom Naturburschen an. Unumwunden bekennt er sich auch zu seiner Heimat und ihren Traditionen. Zum Liebling der Linken wird man damit nicht. Nun will man ihm in München den Karl-Valentin-Orden verleihen. Darob hat sich nun ein Entrüstungssturm im Blätterwald erhoben. Dieser, laut Süddeutscher Zeitung, besser bekannt als Prantlhausener Bote, „testerosteronstrotzende Schnulzenrocker“ (da schimmert der Neid des nicht ganz so vitalen Journalisten durch), dieser rechtspopulistische, homophobe und frauenfeindliche Kotzbrocken darf doch nicht einen solchen Münchner Hausorden bekommen, wie den nach Karl Valentin benannten. Denn damit würde er doch zu den allseits angesehenen gesellschaftlichen Vorbildern gehören. Bei einem, den ganzen Unfug der vorigen Zeilen wollen wir hier nicht wiederholen, geht das halt nicht.

Rainer Meyer, der zunächst in der FAZ und nun in der WELT als „Don Alphonso“ die Merkwürdigkeiten unserer Zeit gekonnt aufspießt, und dabei in der Tat eine liberalkonservative, bildungsbürgerliche und bodenständige Grundhaltung offenbart, ist deswegen naturgemäß nicht unbedingt der Liebling der linksgrünen Schickeria.  Er ist allerdings ganz gewiß kein Freund der CSU, noch weniger der AfD. Von den Parteien links davon hält er offenbar aber auch nichts. Sein Platz ist zwischen allen Stühlen, und da fühlt er sich auch wohl. Aus der AfD klingt es in seine Richtung: „linker Alpenlümmel“, von links schallt es: „rechter Provokateur“. Nun ist er in die Jury des Medienpreises Parlament berufen worden.

Das geht ja gar nicht. Nachdem die Mitglieder dieser Jury leider vom Bundestagspräsidenten und nicht der grünen Vizepräsidentin berufen werden, mußte sich unsere Bundesempörungsbeauftragte natürlich über diese Personalie echauffieren. Don Alphonsos Kolumnen sind für sie offenbar Anathema. Wörtlich: „Für mich hat die Meinungsfreiheit dann Grenzen, wenn sie zur Verhetzung führt, wenn Haß gepredigt wird, und wenn soziale Gruppen ausgegrenzt und verhetzt werden.“ Unsere Bundesempörungsbeauftragte hat in einem Satz immerhin zwei mal die Hetze, einmal den Haß und einmal die Ausgrenzung untergebracht. Dabei fällt dieser Flachdenkerin natürlich nicht auf, daß sie selbt ausgrenzt. Nämlich alle, die nicht so denken wie sie selbst. Das ist für sie aber auch offenbar das Substrat abweichender Meinungen, die in Deutschland deswegen auch nicht geäußert werden dürfen. Anders läßt sich ja die Bezugnahme auf die Meinungsfreiheit – Art. 5 Abs. 1 GG – nicht verstehen. Die politische Religion unserer Zeit, der Glaube an den historischen gesellschaftlichen Wandel hin zur besten und vollkommensten Gesellschaft aller Zeiten, bedarf offenbar desselben Schutzes, wie das Christentum zu den Zeiten der (un)heiligen Inquisition. Ketzer müssen nun einmal auf den Scheiterhaufen. Dem Vernehmen nach haben ehemalige Mitglieder jener Jury Claudia Roth beigepflichtet. Indessen wollten sie das doch nicht öffentlich tun. Wovor haben die eigentlich Angst? Äußerungen dieser Art finden in den deutschen Medien nahezu ausschließlich Beifall. Es ist frei von jeglichem Risiko, auf die Ausgegrenzten einzuschlagen.

Ein Dorn im Auge des fortschrittlichen, politisch korrekten Milieus ist offenbar der deutsche Handballsport. Wer auch nur gelegentlich die Spiele der deutschen Handball-Nationalmannschaft bei der vor kurzem ausgetragenen Weltmeisterschaft gesehen hat, dem muß jedenfalls dann, wenn er über ein gefestigtes linksgrünes Weltbild verfügt, einiges aufgefallen sein. Die Mannschaft bestand ausschließlich aus weißen jungen Männern mit typisch deutschen Nachnamen, was aufgrund der langen gemeinsamen Geschichte von Deutschen und Böhmen selbstverständlich auch für den blonden, blauäugigen Hünen Patrick Wiencek zutrifft. Und diese Burschen sangen auch noch aus vollem Hals die Nationalhymne! Mehr noch, man hörte in Interviews, daß dies für sie große emotionale Bedeutung hatte, auch die Wahrnehmung, daß das Publikum in der Halle lautstark mitsang. Das geht ja gar nicht! Lauter biodeutsche Burschen, Nationalhymne, nationale Gefühle, dazu ein typisch deutscher Sport. Da muß etwas unternommen werden! Die Funktionäre des Deutschen Handballbundes haben das offenbar auch gemerkt und versprochen, der Handball werde „vielfältiger“ werden. Man brauche vor allem Spieler mit Migrationshintergrund. Sonst bekäme man ja auch ein Problem mit demNachwuchs. Migrantenkinder könne man so nicht für den Handball gewinnen. Das sei alles zu sehr typisch deutsch.

Daß dies auch sachlich Unfug ist, konnte jeder sehen, der die übrigen Nationalmannschaften betrachtete. Die Zahl der offensichtlich nicht aus Mitteleuropa stammenden Spieler etwa in der französischen oder spanischen Nationalmannschaft war nicht zu übersehen. In den Bundesligaklubs spielen natürlich Sportler aus aller Herren Länder. Das Bild von den ausschließlich weißen, blonden und blauäugigen Handballern trifft da augenscheinlich nicht zu. Im übrigen fragt man sich, was daran schlecht sein könnte, wenn sich in bestimmten Sportarten vorwiegend Sportler finden, die ethnisch Deutsche sind. Das gilt im übrigen für Hockey, Eishockey, Schwimmen oder Tennis ähnlich. Doch für den deutschen Zeitgeistgläubigen ist das alles vorgestrig, riecht nach Reichssportbund und KdF. Deswegen muß dann auch der Sport insgesamt auf die progressive multikulturelle Linie gebracht werden.

Damit des Wahnsinns nicht genug. In Oberbayern (!) sollen nun auch in Grundschulen(!) zusätzliche Toiletten für Kinder eingebaut werden, die sich weder für Mädels noch für Buben halten. Wieviele pro Zehntausend das eigentlich sein sollen, vor allem, wieviele das lange vor der Pubertät überhaupt merken, verrät man uns allerdings nicht. Ist ja auch egal, es geht um’s Prinzip. Es ist ja aus der Sicht der gesellschaftlich fortschrittlichen Grünen, Linken und sonstigen Verrückten unbedingt erforderlich, schon den Kleinsten einzutrichtern, daß es mindestens 384 Geschlechter gibt, daß es völlig normal ist, kreuz und quer, mal homo, mal hetero, mal was weiß ich zu vö…., daß man zwei Väter, vielleicht auch zwei Mütter, vielleicht auch eine kleine WG, als „Eltern“ hat und dergleichen Stuß mehr. Ob hier ein Zusammenhang damit besteht, daß gerade im Münchner Speckgürtel die Zusammensetzung der Bevölkerung weniger ursprüngliche oberbayerische Einwohner, als vielmehr Zuwanderer aus dem moralisch und wirtschaftlich verkommenen deutschen Norden aufweist, wollen wir einmal dahinstehen lassen. Absurdistan ist in Deutschland halt überall.


   

Anstand und Respekt

Eigentlich wollte ich nicht schon wieder etwas im Zusammenhang mit der AfD schreiben müssen. Doch wenn man sich mit dem politischen Tagesgeschehen befaßt, dann muß man eben auf Vorgänge reagieren, die das Tagesgeschehen prägen.

Heute, am 23. Januar 2019, fand im bayerischen Landtag die jährliche Gedenkfeier für die Opfer des Nationalsozialismus statt. Für alle Demokraten ist das ein Anlaß, in Ansehung des Terrors der Nazi-Diktatur zusammen zu stehen, der Opfer zu gedenken und je nach Weltbild Gott oder dem Schicksal dafür zu danken, daß uns heute von jener Zeit nicht nur der kalendarische Abstand, sondern Lichtjahre trennen, was die gesellschaftliche und politische Lage betrifft. Denn eher durchschritte das biblische Kamel jenes gleichnishafte Nadelöhr, als daß sich in Deutschland eine Weltanschauung wie der Nationalsozialismus noch einmal breit machen könnte. Leider kam es anders.

Der bayerische Landtag hatte sich als Hauptrednerin der Gedenkveranstaltung die Präsidentin der israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Frau Charlotte Knobloch, eingeladen. Frau Knobloch hielt es für richtig, die anwesenden Abgeordneten der AfD zu beleidigen. „Heute und hier ist eine Partei vertreten, die die Verbrechen der Nationalsozialisten verharmlost und enge Verbindungen ins rechtsextreme Milieu unterhält. Sie gründet ihre Politik auf Haß und Ausgrenzung und steht nicht nur für mich nicht auf dem Boden unserer Verfassung.“  

Die solchermaßen beleidigten Abgeordneten verließen dann mehrheitlich unter Protest den Plenarsaal. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder bezeichnete dieses Verhalten der Abgeordneten als respektlos. Das ist eine groteske Fehlbewertung des Vorganges. Tatsächlich hat es Frau Knobloch an Respekt vor den gewählten Abgeordneten fehlen lassen. Sie hat die Gedenkfeier für die Ermordeten zur Polemik gegen eine demokratische Partei mißbraucht. Inhaltlich ist ihre Aussage schlicht verleumderisch. Eine Verharmlosung der Verbrechen Hitlers und seiner Mordgesellen kann man in den Verlautbarungen der Partei nicht finden, noch weniger lassen sich die behaupteten Verbindungen ins rechtsextreme Milieu feststellen. Daß sie ihre Politik auf Hass und Ausgrenzung gründet, wie Frau Knobloch zu Unrecht meint, kann man mit einigem Wohlwollen noch unter die übliche parteipolitische Polemik rechnen, die von den meisten Medien leider kräftig geschürt wird. Die Beurteilung indessen, daß die AfD nicht auf dem Boden unserer Verfassung stehe, ist schlicht und einfach bodenlos. Woher die 86-jährige ehemalige Anwaltsgehilfin die juristische Kompetenz nimmt, eine solche verfassungsrechtliche Bewertung vorzunehmen, erschließt sich nicht. Somit muß angenommen werden, daß sie insoweit nur nachplappert, was andere, die es eigentlich besser wissen müßten, eben wider besseres Wissen öffentlich verbreiten.

Der Vorgang ist ein Beleg für die Verwilderung der politischen Sitten in Deutschland. An die Stelle der sachlichen Auseinandersetzung tritt die Polemik bis hin zur Beleidigung. Dem Ansehen der parlamentarischen Demokratie ist damit nicht gedient.  Allerdings muß man auch feststellen, daß dies nicht auf das Konto der zu Unrecht angegriffenen Partei, sondern ausschließlich auf das Konto der polemisierenden Angreifer geht.

Volksgemeinschaft 2019

Schon der Führer wußte es. In Zeiten der Not muß man zusammenrücken. Die Volksgemeinschaft ist unüberwindlich. Da leistet jeder seinen Beitrag. Dem gemeinsamen Ziel ist alles unterzuordnen. Kleinliche Regelungen und Vorschriften werden hinweggewischt.

In dieser Lage sieht sich offensichtlich die politische Klasse unseres Landes. Zwar steht nicht der Feind an den Grenzen, wenn auch Putin und Trump schon bedenklich agieren. Doch im Innern, da wühlt der Feind. Er ist heimtückisch, raffiniert und tarnt sich als Demokrat. Seine braune Uniform hängt noch versteckt hinter dem alten Wintermantel, den man eigentlich doch schon entsorgen wollte, im Kleiderschrank. Doch er arbeitet auf den Tag hin, da er sie aus dem Schrank nehmen, anziehen und stolz auf der Straße tragen kann. Die Fahne hoch, die Reihen fest geschlossen!

Angesichts dieser tödlichen Gefahr für die Demokratie müssen eben alle Demokraten zusammen stehen. Egal, auf welchen Platz Wähler oder Institutionen sie gestellt haben, nun gilt es herauszutreten und Haltung zu zeigen! HaltungsJournalismus haben wir ja schon. Prantl, Reschke,Relotius und Co. tun ihr verdienstvolles Werk an der Medienfront. Äh, Relotius ist schon gefallen, als preiswürdiger politischer Münchhausen hat ihn aber Menasse abgelöst. Die politische Klasse selbst hat sich ohnehin schon formiert. Nun müssen die Hilfstruppen rekrutiert und formiert werden. Erste Ansätze sind in der Fußball-Bundesliga bereits erfolgreich umgesetzt worden. Fußballfunktionäre, deren Namen bis dahin allerdings kaum jemand kannte, traten mit der Verbannung von Mitgliedern und Wählern der Partei des Satans hervor, was kluge Trainer mit Blick auf ihre Verträge gutgeheißen haben. Wirtschaft und Verbände formieren sich nun auch, wenn auch noch etwas zögerlich. Vorangegangen ist der Bannerträger unserer international aufgestellten Wirtschaft, der nebenbei den Siemens-Konzern führt. Seine klare Positionierung hat Nachahmer gefunden. Dem Unternehmen kann es ja nur nützen, wenn die Sprüche des Chefs im Kanzleramt mit Wohlgefallen gehört werden.

Nun reihen sich die Verbände aus dem vorpolitischen Raum in die Formation ein. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund ist zwar eigentlich nur die Lobby-Organisation der Kommunen, wie sein Name schon sagt. Die wackeren Oberbürgermeister, Landräte und Bürgermeister haben hier die Organisation, die mit einer Stimme sprechen und damit einen gewissen Einfluß auf die hohe Politik nehmen kann. An der Spitze dieser hochwohllöblichen Vereinigung steht derzeit der Jurist Dr. Gerd Landsberg. Ungeachtet der auch für diesen Verband wie alle anderen derartigen Vereinigungen, seien sie kommunal, regional, Tarifvertragsparteien, Wirtschaftsverbände, Bauernverbände oder Automobilclubs geltenden Grundregel der parteipolitischen Neutralität meinte dieser famose Funktionär seine Landsleute davor warnen zu müssen, künftig die Partei des Bösen, der Lüge und der Hässlichkeit zu wählen. Denn der Schaden für unser Land, vor allem sein Ansehen im Ausland, werde unermesslich sein.

Im Sinne der Gemeinschaft der Demokraten – die Volksgemeinschaft der neuen Zeit – kann es nur sein, daß alle gesellschaftlichen Gruppen, Verbände, Institutionen und Organisationen im Gleichschritt hinter der Führerin aus dem Kanzleramt und ihren Paladinen hermarschieren. Dahinter steht das Volk, Quatsch, die schon länger hier leben und die, die erst kürzlich dazugekommen sind oder auch nur mal ein wenig hier wohnen, fest zusammen. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts wie die Präsidenten der obersten Bundesgerichte, die Vorstände der AOK und der Rentenversicherung, der Generalinspekteur der Bundeswehr sowieso, die Präsidenten der Universitäten und der Finanzämter, der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen wie auch die Kommandanten der Feuerwehren, niemand an verantwortlicher Stelle wird vergessen, was sein Klassenauftrag, pardon, Demokratenauftrag ist. Täglich wird das staunende Volk in den Hauptnachrichtensendungen und auf den ersten Seiten der Qualitätspresse den Aufruf einer bedeutenden Persönlichkeit sehen oder lesen, künftig doch mit dem Blick auf die freiheitlich demokratische Grundordnung, den Weltfrieden und die deutsche Exportwirtschaft richtig zu wählen und damit die Partei des Gottseibeiuns aus den Parlamenten zu fegen. Da müßte es doch mit dem Teufel zugehen, wenn derselbe sich darob nicht zu Tode erschreckte. Deutschland, du bist gerettet!

Meinungsfreiheit, Menschenwürde, Verfassungsschutz

Die öffentliche Erklärung des Bundesamtes für den Verfassungsschutz, die AfD zum Prüffall zu erklären und einzelne ihrer Politiker zu beobachten, wirft natürlich Fragen danach auf, was Politiker öffentlich sagen dürfen oder nicht, wenn sie nicht in das Visier des Verfassungsschutzes geraten wollen. Mit anderen Worten: wie weit reicht die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes? Kollidiert etwa dieses Grundrecht mit den Grundrechten Dritter, insbesondere mit der Pflicht des Staates, die Menschenwürde umfassend zu schützen?

Nun ist es unumstritten, daß auch die Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat, und so steht es ja auch in Art. 5 Abs. 2 des Grundgesetzes. Die Rechte Dritter, insbesondere ihre Menschenwürde, dürfen durch Meinungsäußerungen nicht verletzt werden. Ob das immer so durchgehalten wird, kann man angesichts der Rechtsprechung zur Kunstfreiheit, insbesondere zur Satire, allerdings füglich bezweifeln. Zu erinnern ist hier aktuell an die unsäglichen und nicht nur geschmacklosen Auslassungen des Herrn Böhmermann über den türkischen Staatspräsidenten. Weil das so ist, muß natürlich auch untersucht werden, was der Begriff der Menschenwürde im Grundgesetz eigentlich bedeutet. Denn nur dann kann man einigermaßen sicher bestimmen, wann im Einzelfall sie durch Meinungsäußerungen berührt oder gar verletzt werden kann.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser Satz steht an der Spitze des Grundrechtskatalogs unserer Verfassung, der wiederum selbst in ihren ersten 19 Artikeln niedergelegt ist. Danach erst folgt der staatsorganisatorische Teil mit zur Zeit 175 Artikeln, wobei Art. 103 – das Recht, vor Gericht angehört zu werden – auch ein Grundrecht ist. Allein schon diese Reihenfolge macht deutlich, wie sehr es den Müttern und Vätern unserer Verfassung, wie die Mitglieder des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee in schon fast sakraler Verklärung nicht zu Unrecht bezeichnet werden, darauf ankam, den Menschen und nicht den Staat zum Maßstab der neuen Ordnung nach dem mörderischen Irrweg des Nationalsozialismus und im Angesicht der fortbestehenden kommunistischen Unrechtsregime in Osteuropa zu machen. Das muß man sich stets vor Augen halten, wenn man sich mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Landes befaßt, die nun einmal Maßstab und Richtschnur allen staatlichen Handelns ist.  Aber auch die Ausübung der übrigen Grundrechte muß sich an diesem Maßstab orientieren. So finden auch Freiheitsrechte der Bürger wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ihre Grenzen da, wo die Menschenwürde Dritter verletzt wird.        

Das leuchtet auch wohl jedem ein. Doch was ist denn die Menschenwürde, was sind ihre Merkmale, und wann wird sie verletzt? Bei diesem Begriff handelt es sich also um den klassischen Fall eines unbestimmten Rechtsbegriffs, wie die Juristen sagen.  Unbestimmte Rechtsbegriffe finden sich vielfach in Gesetzen und bedürfen daher für ihre konkrete Anwendung der Auslegung durch die Gerichte. Einige Beispiele: Eignung (§ 8 des Bundesbeamtengesetzes), Zuverlässigkeit (§ 4 Nr. 1 des Gaststättengesetzes), erhebliche Belange der Bundesrepublik (§ 7 Nr. 1 des Paßgesetzes), Treu und Glauben (§ 242 BGB), gute Sitten (§ 138 BGB), wichtiger Grund (§§ 543, 626, 649 BGB). Lediglich im Strafrecht soll es unbestimmte Rechtsbegriffe nicht geben, denn hier gilt der Grundsatz, daß strafwürdiges Verhalten gesetzlich präzise normiert werden muß, um bei einem Verstoß dagegen strafrechtliche Sanktionen auszulösen (nulla poena sine lege scripta et stricta).

Dies vorausgeschickt, wollen wir uns einmal näher ansehen, was es mit der Menschenwürde im Grundgesetz auf sich hat. Das erscheint auch notwendig, denn die aktuelle Diskussion um die Beobachtung der AfD und einzelner ihrer Politiker durch den Verfassungsschutz entzündet sich ja gerade an der Frage, ob diese Partei und einzelne ihrer Politiker verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, insoweit als ihre politischen Forderungen mit dem absoluten Schutz der Menschenwürde nach dem Grundgesetz nicht vereinbar seien. Genau das wird ihnen  ja  mehr oder weniger unverblümt vorgeworfen, auch wenn erklärt wird, man prüfe erst einmal, ob die Beobachtung veranlaßt ist, bzw. man beobachte um festzustellen, ob verfassungsfeindliche Bestrebungen erkennbar sind.

Dabei ist zunächst einmal zu prüfen, was denn überhaupt die Aufgabe der Verfassungsschutzämter ist. Das ist  der Schutz der Bundesrepublik Deutschland vor verfassungsfeindlichen Aktivitäten und Bestrebungen.  Also ist der Maßstab die Verfassung, genauer gesagt,  die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Denn nicht jede Bestimmung der Verfassung hat die Qualität einer tragenden Säule, um einmal eine  solche Metapher zu wählen. Viele Bestimmungen gehören in diesem Bild eher zu den Zwischenwänden, Fensterbänken oder Stuckdecken, deren Einbau oder auch Entfernung  für den Bestand des Gebäudes unerheblich sind. Der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung konkretisiert worden. Zuletzt und grundlegend hat das Bundesverfassungsgericht dies in seiner NPD-Entscheidung vom 17.01.2017 getan. Der Begriff beschränkt sich auf die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat schlechthin unverzichtbaren Grundsätze, wobei das Prinzip der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG im Vordergrund steht. Nicht von ungefähr betont das Gericht auch in dieser Entscheidung wie in allen anderen voraufgegangenen Entscheidungen, die dieses Thema behandeln, daß die freiheitliche demokratische Grundordnung eine wertgebundene Ordnung ist. Sie ist das Gegenteil des totalen Staates, der als ausschließliche Herrschaftsmacht Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt. Damit  hat man den Begriff aber noch nicht mit Leben erfüllt. Deswegen hat das Gericht in dieser Entscheidung versucht, einen Katalog von Elementen zu formulieren, die jeweils tragende Säulen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind. 

Das sind die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Ferner die Vereinigungsfreiheit, der aus dem Mehrparteienprinzip fließende Parlamentarismus, das Erfordernis freier Wahlen mit regelmäßiger Wiederholung in relativ kurzen Zeitabständen und die Anerkennung von Grundrechten, wobei das Gericht die Menschenwürde als obersten und unantastbaren Wert in der freiheitlichen Demokratie besonders herausgestellt hat. Im Verlauf seiner Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht dann auch  als Elemente der freiheitlich-demokratischen Grundordnung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung, den freien und offenen Prozeß der Meinungs-und Willensbildung des Volkes, die Rundfunk-, Presse- und Informationsfreiheit, das Bekenntnis zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität, und die Religionsfreiheit benannt.

Ihren Ausgangspunkt findet die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG). Damit wird nach Auffassung des Gerichts dem Staat und seiner Rechtsordnung jede Absolutheit und jeder „natürliche“ Vorrang genommen. Die Garantie der Menschenwürde umfaßt insbesondere die Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität sowie die elementare Rechtsgleichheit. Dem liegt eine Vorstellung vom Menschen zugrunde, die diesen als Person begreift, die in Freiheit über sich selbst bestimmen und ihr Schicksal eigenverantwortlich gestalten kann. Mit der Subjektqualität des Menschen ist ein sozialer Wert-und Achtungsanspruch verbunden, der es verbietet, den Menschen zum „bloßen Objekt“ staatlichen Handelns zu degradieren. Insbesondere stellt die unbedingte Unterordnung einer Person unter ein Kollektiv, eine Ideologie oder eine Religion eine Mißachtung des Wertes dar, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins zukommt. Sie verletzt seine Subjektqualität und stellt einen Eingriff in die Garantie der Menschenwürde dar, der fundamental gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstößt. Dem stehen beispielsweise Rechtsordnungen wie Diktaturen, seien sie ideologisch oder religiös begründet, diametral entgegen. Die Menschenwürde ist egalitär, sie gründet ausschließlich in der Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung, unabhängig von Merkmalen wie Herkunft, Rasse, Lebensalter oder Geschlecht. Mit der Menschenwürde sind daher ein rechtlich abgewerteter Status oder demütigende Ungleichbehandlungen nicht vereinbar. Antisemitische oder auf rassistische Diskriminierung zielende Konzepte sind damit nicht vereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.

Das NPD-Urteil  zeigt denn auch an  Beispielen sehr deutlich und geradezu schulmäßig auf, was alles diesem Begriff der Menschenwürde in unserer Verfassung entgegensteht. Der von der NPD propagierte Begriff der „Volksgemeinschaft“ als Staatsorganisation  ist  mit der Garantie der Menschenwürde, wie sie oben definiert ist, nicht vereinbar. Denn dieser Begriff ist ethnisch definiert und schließt damit alle Personen aus, die  nach der Definition der Volksgemeinschaft nicht dazu gehören. Das zeigt sich nach Auffassung des Gerichts zum Beispiel an dem eingeschränkten Bekenntnis zur Menschenwürde im Parteiprogramm, wenn es heißt:  „Die Würde des Menschen als soziales Wesen verwirklicht sich vor allem in der Volksgemeinschaft.. Oberstes Ziel deutscher Politik muß daher die Erhaltung des durch Abstammung, Sprache, geschichtliche Erfahrungen und Wertvorstellungen geprägten deutschen Volkes sein.“ Anzustreben sei die Einheit von Volk und Staat und die Verhinderung einer Überfremdung Deutschlands, ob mit oder ohne Einbürgerung. Das politische Konzept der NPD, so die Feststellung des Gerichts, sei vor allem auf die strikte Exklusion und weitgehende Rechtlosstellung aller ethnisch Nichtdeutschen gerichtet. Die Geltung der Grundrechte wird generell und nicht nur im Einzelfall auf alle Deutschen bezogen und auch auf sie beschränkt. So hätten familienunterstützende Maßnahmen des Staates ausschließlich deutsche Familien zu fördern. Eigentum an deutschem Grund und Boden könne nur von Deutschen erworben werden. Ausländer seien aus dem deutschen Sozialversicherungswesen auszugliedern. Auch an der zu schaffenden einheitlichen Rentenkasse („Volksrente“) sollten Ausländer nicht teilhaben. Integration sei Völkermord. Das Grundrecht auf Asyl aus Art. 16a GG sei ersatzlos zu streichen. Die gemeinsame Unterrichtung deutscher und ausländischer Schüler sei abzulehnen. Die Abgrenzung der Schüler verlaufe dabei nicht entlang der Sprachkompetenz, sondern entlang der Volkszugehörigkeit. Ein Volksentscheid über die Wiedereinführung der Todesstrafe und den vollständigen Vollzug lebenslanger Freiheitsstrafen sei herbeizuführen. Die polizeiliche Kriminalstatistik sei um eine weitere Rubrik für eingebürgerte Ausländer neben der bisherigen Ausländerkriminalstatistik zu ergänzen. Auch müsse eine deutschlandweite, öffentlich einsehbare Sexualstraftäter-Datei so wie die gesetzliche Möglichkeit der Kastration von Pädophilen geschaffen werden.

Alle diese Forderungen seien mit der Garantie der Menschenwürde nicht vereinbar. Vor allem aber ziele das Parteiprogramm auf einen rechtlich abgewerteten, nahezu rechtlosen Status aller, die der ethnisch definierten Volksgemeinschaft im Sinne der NPD nicht angehören. Grundlage ist der Ausschluß der Nichtdeutschen aus dem Geltungsbereich der Grundrechte. Dies bekräftigten  führende Mitglieder  dieser Partei mit öffentlichen Äußerungen wie: „Deutscher ist, wer deutscher Herkunft ist und damit in die ethnisch-kulturelle Gemeinschaft des deutschen Volkes hineingeboren wurde. Ein Afrikaner, Asiate oder Orientale wird nie Deutscher werden können, weil die Verleihung bedruckten Papiers (des BRD-Passes) ja nicht die biologischen Erbanlagen verändert, die für die Ausprägung körperlicher, geistiger und seelischer Merkmale von einzelnen Menschen und Völkern verantwortlich sind. Angehörige anderer Rassen bleiben deshalb körperlich, geistig und seelisch immer Fremdkörper, egal, wie lange sie in Deutschland leben. Sie mutieren durch die Verleihung eines Passes ja nicht zu Deutschen… Deutscher ist, wer deutsche Eltern hat, also wer deutscher Abstammung ist. Deutsch ist eine ethnische Herkunftsbezeichnung und keine Bezeichnung des zufälligen Geburtsorts, momentanen Wohnorts oder des Passes…. Deutscher ist man von Geburt – oder eben nicht; aber man wird es nicht durch Annahme der Staatsbürgerschaft.… Die Staatsbürgerschaft muß an die Volkszugehörigkeit gebunden sein… Wie sagt auch der Volksmund: Blut ist dicker als Tinte.… Heute haben fast 9 Millionen Nichtdeutsche die deutsche Staatsbürgerschaft und können so wirkungsvoll ihre Interessen gegen die Deutschen durchsetzen… „Deutsche afrikanischer Herkunft“ oder „Afro-Ddeutsche“ kann es ebenso wenig geben wie schwangere Jungfrauen… Staatsangehörigkeit muß an Volkszugehörigkeit gebunden sein – für Europäer kann es Ausnahmen geben.… Deutscher ist man durch sein Blut und durch nichts anderes!“

Die Reihe ähnlicher Äußerungen im Urteil ist lang, zur Veranschaulichung der Grundbefindlichkeit ihrer Funktionäre sollen noch zwei weitere Zitate gebracht werden. „Gerade auch der Blick auf den selbst öffentlich nicht länger wegzuleugnenden, sich stärker und schneller vollziehenden Austauschs unseres angestammten Volkes gegen Angehörige fremder Kulturen und Religionen auf deutschem Territorium beweist, wie sehr die Souveränität eines Reichskörpers als Bollwerk und Schild vonnöten wäre… Es blieb dem 20. Jahrhundert und der Volksgemeinschaft der dreißiger und vierziger Jahre vorbehalten, sozialpolitisch zu vollenden, wofür Bismarck den Weg gebahnt hatte.“ Oder auch: „Es gibt kein Land oder keine Stadt auf der Welt, wo Multi-Kulti und Rassenmischung irgendwie gutgegangen wäre. Im Gegenteil ist Südafrika zielsicher auf dem Weg ins Chaos seit Aufhebung der Rassentrennung. Und es wird weitergehen bis zur Vernichtung Europas!“

Das Gericht stellt dazu fest: „Die Antragsgegnerin vertritt also das Konzept einer ethnisch definierten Volksgemeinschaft und eines rechtlich abgewerteten und mit der Menschenwürdegarantie unvereinbaren Status aller, die dieser Gemeinschaft abstammungsmäßig nicht angehören.… Der von der Antragsgegnerin vertretene Volksbegriff ist verfassungsrechtlich unhaltbar. Das Grundgesetz kennt einen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Begriff des Volkes nicht. Für die Zugehörigkeit zum deutschen Volk und den sich daraus ergebenden staatsbürgerlichen Status ist demgemäß die Staatsangehörigkeit von entscheidender Bedeutung.“ Das Bundesverfassungsgericht erläutert in diesem Zusammenhang auch, was der Begriff des Volkes in der Verfassung bedeutet. Er bestimmt sich danach eben nicht vor allem oder auch nur überwiegend aus der ethnischen Zuordnung. Dem stehe auch der bekannte „Teso-Beschluß“ des Gerichts aus dem Jahr 1988 nicht entgegen. In diesem Beschluß hatte das Gericht lediglich darüber zu befinden, ob der Erwerb der Staatsbürgerschaft der DDR durch eine Person, die von einem italienischen Vater abstammte, zugleich den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Grundgesetzes zur Folge hatte. Daß das Gericht dies – unabhängig von der ethnischen Zuordnung – bejahte, dokumentiert die fehlende Ausschließlichkeit der ethnischen Herkunft für die Bestimmung der Zugehörigkeit zum deutschen Volk. Denn wir waren und sind tatsächlich schon immer eine Abstammungs- Erlebnis- und Kulturgemeinschaft, jedoch offen für Menschen die dazukamen und dazugehören wollten.

Auch soweit grundsätzlich legitim auf Mißstände hingewiesen werde, etwa im Bereich des Mißbrauchs des Asylrechts, der Umtriebe von muslimischen Extremisten und dergleichen, sei eben die Pauschalität der Äußerungen, die sich gegen Asylbewerber und Migranten in ihrer Gesamtheit ohne Ausnahme richteten, mit der Menschenwürde  der Betroffenen nicht vereinbar. Ebenso stellt das Gericht  eine antisemitische Grundhaltung der Antragsgegnerin fest, die in sich auch aus Äußerungen führender Politiker ergebe. So wird beispielsweise der Historiker Michael Wolffsohn als „jüdischer Politoffizier der MüKoProf/Bundeswehrhochschule“ bezeichnet, der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland als „frecher Chefhebräer“ beschimpft und die sicherlich berechtigte Kritik an der sogenannten Frankfurter Schule ausschließlich an der jüdischen Herkunft ihrer Protagonisten wie Adorno und Horkheimer festgemacht.

Schlussendlich stellt das Gericht auch fest, daß sich aus dem Programm der NPD ein Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie, zum Grundsatz der Opposition oder zum Mehrparteiensystem nicht entnehmen läßt.  An alledem wird deutlich, wie das Bundesverfassungsgericht die Menschenwürde im Hinblick auf die Zugehörigkeit zum deutschen Volk definiert.  Der streng völkische Ansatz der NPD, wonach ausschließlich  die Abstammung von deutschen Eltern, die ihrerseits bereits Deutsche in diesem Sinne waren, die Zugehörigkeit zum deutschen Volk vermittelt, und Angehörige fremder Völker und Rassen niemals Deutsche werden können, steht in einem unüberbrückbaren Gegensatz zur Feststellung des Gerichts, daß unsere Verfassung einen solchen Volksbegriff nicht kennt und deswegen der Volksbegriff der NPD mit der Menschenwürde derjenigen Deutschen, die nicht als solche geboren sind, nicht vereinbar ist. Somit verfolgt diese Partei jedenfalls in diesem Punkt Ziele, die mit dem wichtigsten Grundrecht unserer Verfassung unvereinbar sind. Daß sie darüber hinaus auchmit dem Demokratieprinzip und der Gewaltenteilung auf Kriegsfuß steht, was unter anderem durch zustimmende Äußerungen führender Vertreter dieser Partei zum Herrschaftssystem des Nationalsozialismus zum Ausdruck gekommen sei, begründet insgesamt das Verdikt der Verfassungsfeindlichkeit dieser Partei.

Damit ist der Maßstab beschrieben, der für die Prüfung der Verfassungsfeindlichkeit von programmatischen oder sonst gewichtigen Äußerungen einer Partei oder deren führenden Politikern gilt. Es ist die Eindeutigkeit, mit der die freiheitlich-demokratische Grundordnung von der NPD abgelehnt wird, was nicht zuletzt im in der Tat menschenverachtenden Sprachgebrauch deutlich wird, der für die zitierten Äußerungen führender Funktionäre dieser Partei typisch ist. Selbstverständlich sind Programme der AfD und Äußerungen ihrer führenden Politiker an diesem Maßstab zu messen. Nur wenn dabei festzustellen wäre, daß in mindestens ähnlicher, auf jeden Fall aber gleichgewichtiger Weise die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland abgelehnt und stattdessen ein autoritäres bis diktatorisches Herrschaftssystem, dazu noch auf ethnisch reinrassiger Grundlage angestrebt wird, dann, aber auch nur dann wäre die Beobachtung durch den Verfassungsschutz veranlaßt, die dann auch konsequenterweise in einem Verbotsverfahren nach Art. 21 des Grundgesetzes münden müßte. Alles, was unter dieser Schwelle liegt, rechtfertigt nicht einmal die Beobachtung. Betrachtet man sich Grundsatz- und Wahlprogramme der AfD, findet sich dort nichts, was mit dem Parteiprogramm oder den erwähnten sonstigen Verlautbarungen der NPD auch nur ernsthaft vergleichbar wäre. Vielmehr findet sich dort stets das eindeutige Bekenntnis zum Grundgesetz. Ebenso wenig sind Äußerungen von führenden Politiker dieser Partei bekannt geworden, die auch nur in die Nähe der vom Bundesverfassungsgericht referierten Verlautbarungen führender NPD Politiker kämen. Soweit hin und wieder von Parteimitgliedern oder Sympathisanten Vokabular wie „Umvolkung“ benutzt wird, ist das offensichtlich die Sprache von Leuten, auf die der Begriff Dummvolk paßt. Die AfD ist gut beraten, wenn sie Leute aus ihren Reihen hinauskomplimentiert, die meinen, sich eines solchen Sprachgebrauchs befleißigen zu müssen.

Was indessen auf gar keinen Fall verfassungsrechtlich zu beanstanden ist, sind sachlich zutreffende Hinweise etwa auf Auffälligkeiten in der polizeilichen Kriminalstatistik, was die Relation von Deliktshäufigkeit und Zuwandererstatus angeht, etwa auf die inzwischen in den Fokus der Polizeibehörden geratene Clan-Kriminalität arabischstämmiger Großfamilien, etwa auf den im Vergleich zu der einheimischen Bevölkerung durchweg sehr niedrigen Bildungs- und Ausbildungsstand von Migranten, etwa auf die immensen Kosten, die zur Bewältigung der Zuwanderung anfallen und dergleichen mehr. Denn das ist alles sachliche Kritik, wenn sie nicht ausschließlich an der Abstammung der betreffenden Bevölkerungsgruppen festgemacht wird. Gerade das geschieht seitens der AfD und ihrer Funktionäre eben nicht. Auch kann es nicht beanstandet werden, wenn gefordert wird, daß sich Zuwanderer, wenn sie auf Dauer bei uns leben oder sogar eingebürgert werden wollen, sich die Werteordnung unserer Verfassung zu eigen machen und sich kulturell anpassen, zum Beispiel unsere gesellschaftlichen Gepflogenheiten übernehmen müssen. Denn damit wird ihnen ihre Menschenwürde gerade nicht abgesprochen, sondern ihnen im Gegenteil bescheinigt, daß ihre ethnische Herkunft für uns keine Rolle spielt, wenn sie diesen Erwartungen entsprechen. Ebensowenig kann eine sachliche Kritik am Islam, insbesondere seinen Erscheinungsformen in Deutschland als verfassungsfeindlich, weil mit der Menschenwürde der Muslime nicht vereinbare Haltung beanstandet werden. Denn dann kollidierten die Schriften seriöser Wissenschaftler und Kritiker wie etwa Bassam Tibi, Hamed Abdel Samad, Seyran Ates, Necla Kelek und Laila Mirzo mit unserer Verfassung und müßten die Einleitung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung nach sich ziehen. Auf diesen abwegigen Gedanken ist noch kein Staatsanwalt in unserem Lande gekommen.

Es wird also mehr als deutlich, daß die an prominenter Stelle in den Hauptnachrichten wie in den gedruckten Medien angekündigten Aktivitäten des Bundesamtes für den Verfassungsschutz gegen die AfD und führende Politiker dieser Partei der verfassungsrechtlichen Begründbarkeit vollständig entbehren. Sie dienen ausschließlich, und dafür ist ihre im Übrigen rechtswidrige öffentliche Verkündung auch ein deutliches Indiz, der Bekämpfung einer verhassten Partei mit juristisch nicht zulässigen Mitteln, weil man auf verfassungsmäßigem Wege, nämlich im Rahmen der demokratischen politischen Auseinandersetzung, nicht weiter kommt. Der Demokratie wird damit ein Bärendienst erwiesen, denn der augenscheinliche Mißbrauch der Verfassungsschutzbehörden zu parteipolitischen Zwecken ist geeignet, die Institutionen unserer Demokratie in den Augen der Bevölkerung zu diskreditieren. Der Fall zeigt aber auch, wie gut es ist, daß die Mütter und Väter des Grundgesetzes den Grundrechten der Bürger den Vorrang vor dem Staat gegeben haben. Denn an den Grundrechten derjenigen, die der Verfassungsschutz beobachtet, ist eben dies zu messen.