Archiv der Kategorie: gelesen und nachgedacht

Rezensionen

Auf zu neuen Ufern!

Passend zum 1. Mai hat Kevin Kühnert in einem Interview erklärt, wie er sich das künftige Deutschland vorstellt. Kevin Kühnert ist nicht irgendjemand. Er ist Bundesvorsitzender der Jusos. In diesem Amt fällt man natürlich nicht durch Besonnenheit und Zurückhaltung auf. Kühnert indessen ist seit seinem Amtsantritt 2017 regelmäßig mit radikalen Forderungen aufgefallen. Doch nun hat er die Katze endgültig aus dem Sack gelassen.

Seine Partei propagiert eine Gesellschaftsordnung, die sie als demokratischen Sozialismus bezeichnet. Kühnert hat nun definiert, was das seines Erachtens bedeutet. Danach ist ohne Kollektivierung eine Überwindung des Kapitalismus nicht denkbar. Zur Erinnerung: der Kapitalismus, bei uns in der Form der sozialen Marktwirtschaft, sichert seit Jahrzehnten den Wohlstand der Deutschen. Schon die Forderung nach der Überwindung des Kapitalismus muß für jeden Menschen mit klarem Verstand völlig abwegig erscheinen. Jedenfalls Großunternehmen können nach seiner Ansicht künftig nicht mehr kapitalistische Unternehmen sein. Wie das im einzelnen zu organisieren sei, ließ er offen, denn: “ Mir ist weniger wichtig, ob am Ende auf dem Klingelschild von BMW ’staatlicher Automobilbetrieb‘ steht oder ‚genossenschaftlicher Automobilbetrieb‘, oder ob das Kollektiv entscheidet, daß es BMW in dieser Form nicht mehr braucht.“ Entscheidend sei, daß die Verteilung der Profite demokratisch kontrolliert werde. Hier ist schon der Sprachgebrauch verräterisch. “ Profite“, das ist Klassenkampf pur. „Das schließt aus, daß es einen kapitalistischen Eigentümer dieses Betriebs gibt.“

Gedanken darüber, daß unsere Verfassung das Privateigentum und damit eben die kapitalistische Wirtschaftsordnung garantiert (nur in Ausnahmefällen kann, selbstverständlich gegen Wertersatz, enteignet werden) macht sich Kühnert offenbar nicht. Eine Enteignung der gesamten deutschen Industrie gegen die vorgeschriebene Entschädigung wäre nicht entfernt finanzierbar. Das weiß er auch. Somit kann er nur wollen, daß diese Enteignung ohne Entschädigung der Aktionäre erfolgen soll. Auf demokratischem Wege ist derartiges noch nie geschehen. Vielmehr geht das nur im Wege der Revolution. Eine solche Revolution kann auch nur mit Gewalt durchgesetzt werden. Das bedeutet Bürgerkrieg.

Auch private Vermietungen solle es im „Optimalfall“ nicht mehr geben. Kühnert bekennt sich zu einem sozialistischen Wohnungsmodell. Dies sei auch mit dem derzeitigen privaten Wohnungsmarkt nicht vereinbar. Seine moralische Bewertung der derzeitigen Rechts- und Gesellschaftsordnung wird deutlich, wenn er in diesem Zusammenhang erklärt: „Ich finde nicht, daß es ein legitimes Geschäftsmodell ist, mit dem Wohnraum anderer Menschen seinen Lebensunterhalt zu verdienen.“ Konsequent zu Ende gedacht, sollte jeder maximal den Wohnraum besitzen, in dem er selbst wohnt.

Also will Kühnert weitergehend als die Berliner SPD, die Grünen und ihre Sympathisanten in den Medien nicht nur die großen Wohnungsunternehmen enteignen, sondern das Privateigentum an Wohnraum vollständig abschaffen. Auch hier gilt zur finanziellen Seite, was ich oben zur Enteignung der Industrieunternehmen gesagt habe. Unbezahlbar, und daher nur entschädigungslos durchführbar. Das bedeutet also auch, daß Leute, die sich als Ergänzung zu ihrer Altersrente ein oder zwei Eigentumswohnungen zwecks Vermietung angeschafft haben, diese entschädigungslos an den Staat Kühnert‘ schen Zuschnitts abzugeben haben. Auch das kann nur im Wege der Revolution, also des Bürgerkrieges, durchgesetzt werden.

Kühnert distanziert sich von bisherigen Formen des Staatssozialismus wie in der DDR. In solchen Modellen habe es meistens einen eklatanten Mangel an demokratischer Mitbestimmung gegeben. Aus seiner Sicht sei dagegen „demokratischer Sozialismus“ ein untrennbares Begriffspaar. Sozialismus sei kein autoritäres Konzept.

Da kommt nun der linke Chaot zum Vorschein. Wenn schon sozialistische Gesellschaftsordnungen wie in der DDR, in der doch alles kollektiviert war, in der die Arbeiter und Bauern den kollektiven Besitz gemeinschaftlich verwalteten, wenn schon das nicht den Vorstellungen des Herrn Kühnert über demokratische Mitbestimmung entspricht, dann kann als Modell doch wohl nur das Chaos studentischer Gremien und Vollversammlungen in Frage kommen. Da geht es wirklich absolut antiautoritär zu, und vor lauter Mitbestimmung wird am Ende gar nichts bestimmt. Das ist die Welt, aus der Kühnert kommt.

Man könnte mit einem Achselzucken über dieses Geschwafel hinweggehen. Typisch linksradikaler Student eben. Doch der Mann ist nun einmal Vorsitzender der Jugendorganisation seiner Partei. Nicht selten haben diese Leute später wichtige Partei- und Staatsämter bekleidet. Ich denke an Hans-Jürgen Wischnewski, Holger Börner, Gerhard Schröder und die derzeitige Parteivorsitzende Andrea Nahles. Es ist also keineswegs bedeutungslos, welches Weltbild der Juso-Vorsitzende propagiert. Vielmehr muß man leider annehmen, daß diese Gedanken gute Chancen haben, sich in sehr vielen, hoffentlich nicht den meisten, Köpfen seiner Genossen festzusetzen.

Allerdings kann man ja wählen. Und nach einem Hofpoeten der Partei Kühnerts gilt: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.“ Dennoch sollte Herr Haldenwang schon mal vorsorglich eine Akte Kevin Kühnert anlegen lassen. Beim Beobachten von Politikern ist er ja flott. Hier allerdings garantiert nicht. Wetten?

Feindlage

Wer in die Gedankenwelt des politisch korrekten akademischen Milieus unseres Landes eindringen will, dem sei die Lektüre der jüngst vorgestellten Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung über rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2018/2019 empfohlen. Schon der Titel dieser 320 Seiten starken Publikation, die im Gewande einer wissenschaftlichen Untersuchung daherkommt, verrät, um was es dem Autoren und der Herausgeberin geht: „Verlorene Mitte – feindselige Zustände“. Schon dies suggeriert, in Deutschland treibe die Gesellschaft auf bürgerkriegsartige Zustände zu. Feindseligkeit ist nun einmal eine völlig andere Befindlichkeit und Qualität, als bloße politische Gegnerschaft oder gar nur das demokratische Ringen um die beste Lösung aufgetretener Probleme. Nun stehen die Verfasser, ein Team um den Bielefelder Professor Andreas Zick, schon ausweislich ihrer früheren einschlägigen Publikationen für eine dezidiert linke Sicht der Dinge. Daß die Parteistiftung der SPD ausgerechnet diese Wissenschaftler mit der Erstellung einer Studie über die politischen Einstellungen der Bevölkerung in Deutschland beauftragt, gibt einen deutlichen Hinweis auf die Richtung der politischen Grundströmung in dieser Partei. Das Ergebnis dieser Studie, die ja nichts anderes als ein umfangreiches Gutachten ist, kann man nach den üblichen Gepflogenheiten auch durchaus als erwünschtes Ergebnis betrachten, wie das bei Auftragsgutachten in der Regel der Fall ist. Hier gilt ja nicht nur die alte Volksweisheit: „Wes Brot ich eß, des Lied ich sing“, sondern dies ist Sinn und Zweck bestellter Gutachten und Studien. Ein erfahrener Wirtschaftsjurist erzählte mir vor Jahren, daß Auftragsgespräche bei dem vorgesehenen Sachverständigen von letzterem mit zwei Fragen eingeleitet zu werden pflegten. Die erste habe stets gelautet: „Was darf es denn kosten?“ Wenn diese Frage von den Unternehmensvertretern richtig beantwortet wurde, kam die zweite Frage. Und diese habe stets gelautet: „Was soll denn drin stehen?“. Im Falle Andreas Zick und seines Bielefelder Instituts kommt hinzu, daß Auftraggeber und Auftragnehmer ideologisch im Gleichschritt marschieren. Doch ist natürlich auch das Interesse an weiteren finanziell lukrativen Aufträgen der mit Steuermitteln üppig ( 2018 immerhin 176 Mio €) ausgestatteten Stiftung offensichtlich und damit also „erkenntnisleitend“.

Die verlorene Mitte im Titel dieser Studie soll nach alledem nicht etwa eine soziologische Größe sein, etwa der Mittelstand, sondern gemeint ist die politische Mitte im Sinne einer politisch gemäßigten Einstellung zwischen den Extremen. Die soll also, so suggeriert es bereits der Titel der Studie, in Deutschland verloren gegangen sein. An ihre Stelle sind demnach rechtsextreme Einstellungen getreten.

Nun erhebt sich doch zunächst einmal die Frage, was „rechtsextrem“ in diesem Kontext überhaupt bedeuten soll. Mit anderen Worten, was verstehen die Autoren unter rechtsextremen Einstellungen? Auf Seiten 117 ff. versuchen die Autoren darzulegen, was sie unter rechtsextrem verstehen. Das ist nicht die gängige Definition, wonach die politischen Extreme auf der rechten wie auf der linken Seite verfassungsfeindlich sind. Also die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht nur ablehnen, sondern auch aktiv bekämpfen, wie dies das Bundesverfassungsgericht zuletzt in seinem bekannten NPD-Urteil aus dem Jahre 2017 definiert hat. Dazu gehören Bestrebungen, das demokratische System, beruhend auf allgemeinen, freien und gleichen Wahlen abzuschaffen wie auch den Schutz der Menschenwürde gemäß Art. 1 des Grundgesetzes als bestimmendes Leitmotiv der Verfassung durch eine biologistisch-nationalistische, mit anderen Worten völkische, Gesellschaftspolitik zu ersetzen. Für Zick und seine Assistenten ersichtlich keine taugliche Definition des Rechtsextremismus, offensichtlich deswegen, weil eine solche Einstellung in Deutschland kaum anzutreffen ist. Das Ziel der Studie ist jedoch die Diffamierung und Denunzierung bürgerlicher, konservativer und vor allem migrationskritischer Einstellungen in der Bevölkerung.

Ein Dorn im Auge der Autoren ist natürlich die AfD. Ihre Einstufung als rechtspopulistisch, wie das in den Medien gängig ist, genügt offensichtlich nicht. Sie muß mindestens teilweise in den Bereich des Rechtsextremismus gerückt werden, weswegen man zu erkennen glaubt: „Rechtsextreme Parteien bedienen sich rechtspopulistischer Rhetorik, vormals als rechtspopulistisch eingestufte Parteien rechtsextremer Ideologie bis hin zu kaum verklausulierter Vernichtungsrhetorik. Dies macht es selbst für die Politikwissenschaft schwer, diese klar zuzuordnen, erst recht, wenn neue oder wiederkehrende Akteur_innen des rechten Spektrums die Bühne betreten, erstarken und an Einfluß gewinnen. (Anm. d. Verf.: Für das politisch korrekte linke Milieu ist die Gender-Grammatik offenbar unverzichtbar). Dazu gehören insbesondere auch neue Entwicklungen, die an die Neue Rechte anknüpfen (die sich ihrerseits in die Tradition des Präfaschismus der Weimarer Zeit stellen), die strategisch als „Wolf im Schafspelz“ auftreten (sie selbst nutzen den Begriff der Mimikry) und mit modernen Begrifflichkeiten und ideologischen Vorstellungen arbeiten, letztlich aber alte rechtsextrem-völkische Gedanken transportieren. Die Entwicklung von neuen Parteien wie der AfD in Deutschland ist ein gutes Beispiel, wie schwer die Verortung im Spektrum zwischen populistisch, extremistisch und konservativ ist. In den wenigen Jahren ihrer Erscheinung hat sie sich so rasant gewandelt, daß es nunmehr gute Gründe gibt, sie nicht mehr nur als rechtspopulistische, sondern als rechtsextreme Partei, zumindest aber auf dem Scheideweg dorthin, zu verorten.“

Damit ist klar, daß das Ziel der Studie, Positionen rechts von Merkel als rechtsextrem zu denunzieren und diffamieren, sich auch ausdrücklich auf die AfD erstreckt. Dazu muß ein hierfür tauglicher Begriff des Rechtsextremismus gedrechselt werden. Zu diesem Zweck greift man auf ähnliche sogenannte Mitte-Studien verschiedener Autoren seit dem Jahre 2002 zurück. Das nennt man dann Konsensdefinitionen von Wissenschaftler_innen (sic!). Demnach setzt sich eine rechtsextreme Orientierung aus sechs sogenannten Einstellungsdimensionen zusammen, nämlich:

der Befürwortung einer rechtsgerichteten Diktatur,

einem nationalen Chauvinismus,

der Verharmlosung des Nationalsozialismus,

einer fremdenfeindlichen Einstellung,

dem Antisemitismus,

einer Befürwortung eines soziobiologischen bzw. rassistischen Sozialdarwinismus.

Nationaler Chauvinismus ist aus der Geschichte bekannt als das Bestreben, anderen Völkern im Verhältnis zum eigenen eine gewisse Minderwertigkeit zuzuschreiben, und sie aus diesem Grunde dann auch möglichst zu dominieren, und sei es unter Einsatz militärischer Mittel. Eine solche Einstellung sucht man in Deutschland vergebens. Die Macher der Studie präsentieren deswegen auch eine neuartige Definition. Danach hat der Chauvinismus einen übersteigerten Nationalismus zum Inhalt, der mit der Forderung nach einem starken Durchsetzen deutscher Interessen verbunden ist. Demnach ist es bereits chauvinistisch, wenn man eine Industriepolitik betreibt, die sich an den Exportinteressen etwa der deutschen Automobilindustrie orientiert. Wenig überraschend mokieren sich die Autoren auch darüber, daß 39 % der Befragten der Aussage zustimmen: „Wir sollten endlich wieder Mut zu einem starken Nationalgefühl haben.“ Es ist schwer vorstellbar, daß etwa französische Politikwissenschaftler oder Soziologen sich an solchen Antworten ihrer Landsleute stoßen könnten. Von den USA oder China wollen wir in diesem Zusammenhang erst gar nicht sprechen.

Man wird auch in der Wirklichkeit hierzulande kaum noch jemanden finden, der den Nationalsozialismus verharmlost. Die Zeiten, in denen man noch hören konnte, immerhin habe Hitler doch die Autobahnen gebaut, sind schon lange vorbei. Wer es allerdings, wie die Verfasser der Studie, für eine Verharmlosung des Nationalsozialismus hält, wenn man auf die seinerzeit überragenden militärischen Leistungen der Wehrmacht hinweist, liefert damit nur den Beweis seiner intellektuellen Unzulänglichkeit und ungenügenden Geschichtskenntnis.  Allerdings gehört es zu den klassischen linken Diffamierungsmustern, die 18 Millionen deutschen Soldaten des Zweiten Weltkrieges pauschal zu Nazis umzufälschen.

Was man allerdings unter fremdenfeindlichen Einstellungen zu verstehen hat, findet man in den Fragestellungen der Studie durchaus auch. Als fremdenfeindliche Einstellung gilt bereits die Überzeugung, daß die Mehrzahl der Asylbewerber ohne wirklichen Asylgrund nach Deutschland kommt. Das ist für diese Autoren Indiz einer rechtsextremen Einstellung, obgleich die Behörden, bestätigt durch die Verwaltungsgerichte, genau das laufend feststellen. So wird eine kritische Betrachtung der Zuwanderung von Sinti und Roma vor allem aus Rumänien ebenfalls als Bestandteil des „Syndroms gruppenfeindlicher Menschenfeindlichkeit“, einer angeblichen Ideologie der Ungleichwertigkeit, gewertet. Daß dies angesichts der Zustände in den Unterkünften dieser Zigeunersippen eine verständliche Aversion der einheimischen Bevölkerung sein könnte, kommt diesen Autoren nicht in den Sinn. Denn sie betrachten diese und andere Einstellungen der Befragten ja mit dem Blick des Psychiaters. Syndrom ist nun einmal der medizinische Begriff für Krankheitsbild. Das ist ja nun auch bezeichnend für die Arroganz und unverhohlene Verachtung, mit der das akademische politisch korrekte Milieu insbesondere dem Mittelstand vom Facharbeiter bis zum Unternehmer gegenübertritt, der allerdings nota bene die finanziellen Mittel erwirtschaftet, von denen dieses Milieu lebt, und zwar nicht schlecht. Doch das ist eben der gefühlte Feind dieses Milieus, weswegen man diese Studie in der Tat als Beurteilung der Feindlage einstufen muß, um einmal einen Vergleich aus dem militärischen Bereich heranzuziehen.  

Tatsächlich rechtfertigen die Befunde der Studie im einzelnen keineswegs die reißerische Überschrift. Selbst wenn man die schlicht abwegige Definition des Rechtsextremismus zugrundelegt, auf der diese Untersuchung basiert, kann von einer „verlorenen Mitte“ nicht die Rede sein. Denn auch die von den Autoren gemessenen rechtsextremen Einstellungen sind marginal, dazu auf der Zeitachse auch noch stark rückläufig. So sinkt die Zahl der Befürworter einer rechtsautoritären Diktatur von 7,7 % im Jahr 2002 auf 3,3 % im Zeitraum 2018/19. Auch hier lohnte es sich, näher zu untersuchen, was die Autoren eigentlich unter Befürwortung rechtsautoritärer Diktatur verstehen. Eine autoritäre Staatsorganisation ist nach herkömmlichem Verständnis noch keine Diktatur. Insofern ist die Begrifflichkeit „rechtsautoritäre Diktatur“ unscharf, wohl auch bewußt unscharf.  Als zweites Element des diagnostizierten „Syndroms gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“, ein Begriff, dessen Urheberschaft die Autoren exklusiv für sich beanspruchen können, steht die Fremdenfeindlichkeit an sich. Offenbar wiederum etwas anderes, eine Teilmenge vielleicht, der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Sie eignete von 2002-2012 um die 25-27 % der Bevölkerung, sank jedoch auf 7,5 % bis 8,9 % von 2014-2018/19 ab. Wer genau antisemitische Einstellungen hat, bleibt im Dunkeln, was nicht weiter verwundert, weil die manifeste Judenfeindlichkeit der Muslime nicht untersucht wird.

Bemerkenswert ist das Gesamtergebnis. Danach entwickelte sich die Zustimmung zum „Gesamtindex rechtsextremer Orientierung“ von 9,7 % im Jahre 2002 kontinuierlich abwärts um aktuell 2018/19 bei 2,4 % anzukommen.

Wohlgemerkt, diese Zahlen beruhen auf der Definition des Rechtsextremismus, die Zick und seine Mitarbeiter der Studie zugrunde gelegt haben, und zwar aus ganz durchsichtigen Gründen. Hätte man die Verfassungsfeindlichkeit als Synonym für Rechtsextremismus zu Grunde gelegt, wäre man bei Zahlen gelandet, die man sonst nur aus der Homöopathie kennt. Bemerkenswert ist allerdings auch, daß die Migrationskrise ab Herbst 2015 ganz offensichtlich keinen Anstieg der rechtsextremen Orientierung, ja sogar einen deutlichen Rückgang der Fremdenfeindlichkeit ausgelöst hat. Wenn die Studie von der SPD und dem ihr nahestehenden politischen Milieu dazu eingesetzt werden soll, bei den Deutschen eine eher einwanderungsfreundliche Stimmung zu erzeugen, dann wird sie diesen Zweck jedenfalls bei denen verfehlen, die sich nicht damit begnügen, die mehr oder weniger oberflächlichen Berichte darüber in den Medien zur Kenntnis zu nehmen, sondern sich die Mühe machen, dieses aufgeblähte Elaborat zu lesen und auszuwerten. Letzteres wird allerdings nur bei sehr wenigen Menschen in unserem Lande zutreffen. Der allgemeine Eindruck wird sein, daß hier wissenschaftlich festgestellt worden ist, der Rechtsextremismus sei in Deutschland auf dem Vormarsch. Die Hoffnung des linken Milieus ist natürlich, daß die breite Mitte der Gesellschaft aus lauter Schreck über diese Erkenntnis dann eben SPD, Grüne oder zumindest Merkel wählt.

Demokratie ist leider anstrengend. Man muß sich halt die Mühe machen, Fakten zu recherchieren und auch mal mehr zu lesen, als die Tageszeitung. Doch die Anstrengung ist notwendig, will man nicht in der Gesellschaft landen, die sich das linke Milieu dieser Republik erträumt.

Wer’s nicht kann, soll’s lassen

Österreichs Rechte hat ihr Skandälchen. Das politisch korrekte Milieu auch in Deutschland frohlockt. Da sieht man doch wieder, aus welchem Holz FPÖ, AfD und Co. geschnitzt sind. Was ist geschehen? Ein Provinzpolitiker, ausgerechnet aus Braunau (!), hat sich als Satiriker versucht und ist dabei kläglich gescheitert. Er hielt es wohl für besonders witzig, das Problem des massenhaften Mißbrauchs der Asyl- und Sozialgesetze an einem Beispiel aus dem Tierreich, dazu noch unter Rückgriff auf die Lebensweise von Rattus Rattus in Knittelversen abzuhandeln. Natürlich hat ihm seine Partei unverzüglich das consilium abeundi erteilt, dem er auch nachgekommen ist. Der publikumswirksamen Intervention des Bundeskanzlers hätte es dazu nicht bedurft. Sie war jedoch auch für ihn unter dem Gesichtspunkt der politischen Hygiene so zweckmäßig, wie es für seinen Koalitionspartner notwendig war, dem tölpelhaften Verseschmied die rote Karte zu zeigen.

Der Vorgang wäre an sich nicht der Rede wert. Doch ist er Anlaß, auf ein Problem hinzuweisen, mit dem sich in erster Linie das rechte politische Spektrum herumschlagen muß. Linke verzapfen natürlich deutlich mehr Schwachsinn, als Rechte. Doch sie verpacken das sprachlich in aller Regel sehr viel besser, von den primitiven Schreihälsen der Antifa und ihrer pubertären Bewunderer und mittelmäßigen Faxenmachern wie dem unsäglichen Herrn Böhmermann einmal abgesehen. Der Typus Schreiberling, der seinem in der Regel berechtigten Anliegen den sprichwörtlichen Bärendienst erweist, tritt epidemisch in den sogenannten sozialen Netzwerken auf. Angesichts der sprachlichen und inhaltlichen Zumutungen, die man bei gelegentlichen Blicken in dieses Unterholz der gesellschaftlichen und politischen Diskussion zur Kenntnis nehmen muß, sollte man besser von asozialen Netzwerken sprechen. Hier sondern Leute ihre kruden Gedanken, häufig auch noch in strafrechtlich relevanten Formulierungen ab, die dabei gar nicht merken, wie sehr sie sich mit ihrem Geschreibsel blamieren. Wenn man sie dem intellektuellen Prekariat zurechnet, liegt man in der Regel richtig. Es scheint so, daß heutzutage jeder, der in der Lage ist, Sätze mit Subjekt, Prädikat und Objekt zu formulieren, sich aufgerufen fühlt, sein Seelenleben öffentlich auszubreiten und allen Unrat, der sich in seinen Gehirnwindungen angesammelt hat, auf Facebook, Twitter und Co. abzukippen. Man weiß meistens nicht, was erbärmlicher ist, der zum Ausdruck gebrachte Gedanke oder seine Formulierung. Meistens ist es beides. Solchen Leuten kann man nur den guten Rat geben, die Finger von der Tastatur ihres PC zu lassen, jedenfalls wenn sie mehr tun, als Seiten oder Texte anzuklicken. Sie sollten erst einmal die Möglichkeiten des Internets, sich wirklich zu informieren, gegebenenfalls sogar systematisch zu lernen, für sich nutzen, bevor sie dann nach erfolgreichen Jahren des Lernens die ersten zaghaften Versuche starten, sich selbst und ihre Gedankenwelt öffentlich mitzuteilen. Wer gerade mal imstande ist, sich ein Steak zu braten, erbietet sich ja auch nicht, im Nobelrestaurant mit wenigstens einem Michelinstern die Menüs zuzubereiten. Warum sollte das eigentlich mit dem Schreiben anders sein?

Dann passieren eben auch nicht solche unglücklichen, ja blamablen Vergleiche wie in dem erwähnten Rattengedicht des Braunauer Provinzpolitikers. Natürlich kann man auch die Ratte als Chiffre benutzen, wenn man ätzende Gesellschaftskritik übt. Doch dann muß das schon auf dem Niveau geschehen, wie in Friedrich Hollaenders Wiener Schmarrn „Rattengift her, Rattengift her“. Das eine ist eben Literatur, das andere Müll.

Ist Einwanderung ein Menschenrecht?

Kritikern der Merkel’schen Migrationspolitik wird neuerdings gerne vorgeworfen, mit ihrer Ablehnung der massenhaften, praktisch kaum kontrollierten Zuwanderung die Menschenwürde der Migranten zu verletzen, gleich ob Asylsuchende, wirkliche oder vermeintliche Bürgerkriegsflüchtlinge oder gar fraglos Armutsflüchtlinge. Schließlich schütze Art. 1 des Grundgesetzes die Menschenwürde aller Menschen, nicht nur der Deutschen, oder gar nur der ethnisch Deutschen. Dieser Vorwurf führt bewußt in die Irre und dient offensichtlich nur dazu, ein berechtigtes politisches Anliegen in den Bereich des Rechtsextremismus zu schieben und damit zu diskreditieren. Doch zeigt die nähere Betrachtung dieser grundlegenden Vorschrift unserer Verfassung die Haltlosigkeit dieses Vorwurfs.

Zunächst einmal muß der Text der Vorschrift gelesen werden:

Art.1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Wie alle Gesetzestexte bedarf auch dieser der Auslegung. Was heißt eigentlich Menschenwürde, was sind eigentlich Menschenrechte? Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich aus der Menschenwürde nach seinem Verständnis  der Anspruch eines jeden Menschen, in allen staatlichen Verfahren stets als Subjekt und nie als bloßes Objekt behandelt zu werden.  Jeder einzelne Mensch hat damit ein Mitwirkungsrecht, er muß staatliches Verhalten, das ihn betrifft, selbst beeinflussen können. Nach Auffassung des Bonner Verfassungsrechtslehrers Matthias Herdegen sind trotz des kategoriealen Würdeanspruchs aller Menschen Art und Maß des Würdeschutzes für Differenzierungen durchaus offen, die den konkreten Umständen Rechnung tragen. Daraus folgt zum Beispiel, daß der Staat seine Entscheidung darüber, ob der einen Einwanderer aufnehmen will, davon abhängig machen kann, ob und in welchem Ausmaß dieser Mensch berufliche Qualifikationen erworben hat, und weiter, ob er sein Verhalten an den Maßstäben ausrichtet, die in diesem Staat allgemein gelten. Damit wird eben dieser einwanderungswillige Mensch nicht zum bloßen Objekt staatlicher Gesetzgebung und Verwaltung gemacht, sondern er wirkt selbst an der Erfüllung der Kriterien mit, die der Staat als Anforderungsprofil für diejenigen aufstellt, die hier dauernd leben und arbeiten wollen. Ebenso stellt es keine Mißachtung der Menschenwürde dar, wenn der Staat rechtliche Kriterien festlegt, die den Anspruch auf Asyl oder Schutz vor Kriegsereignissen nach der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen. Erst recht kann die Menschenwürde nicht dadurch beeinträchtigt sein, daß ein Staat seine Grenzen  kontrolliert und nur  diejenigen einläßt, die nach juristischer Prüfung einen Anspruch auf Einreise haben, sei es weil ihnen nach der innerstaatlichen Rechtslage Asyl zu gewähren ist, sei es weil sie  im Rahmen internationaler Verträge vorübergehend Schutz vor Kriegsereignissen beanspruchen können, und sei es, weil sie vorübergehend zu Zwecken der Ausbildung oder des Broterwerbs einreisen wollen.

Mit dem Anspruch eines jeden Menschen auf Achtung seiner Menschenwürde wäre es lediglich nicht  vereinbar, würde man ihn ausschließlich deswegen abweisen, weil er  eine Eigenschaft hat, die er überhaupt nicht beeinflussen kann, etwa seine Herkunft. Damit würde er ja zum bloßen Objekt herabgewürdigt, anders als der, der nicht eingelassen wird, weil er nicht die Qualifikationen in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht aufweist, die der betreffende Staat, in unserem Falle Deutschland,von den Menschen verlangt,  die Einlaß  begehren. Damit wäre es  also unzulässig, jemanden abzuweisen, weil er Schwarzafrikaner ist, denn das kann er niemals ändern. Zulässig ist es jedoch, jemanden aus Nigeria abzuweisen, weil er weder die rechtliche Qualifikation eines Bürgerkriegsflüchtlings oder politisch Verfolgten  aufweist, noch die berufliche Qualifikation, die von Einwanderern derzeit verlangt wird.

Gewissermaßen zum Buhmann  der politischen Linken, insbesondere ihrer Abteilung Flüchtlingslobby, ist der Österreicher Martin Sellner, Kopf der europaweiten „Identitären Bewegung“ geworden. Ihm und seinen Anhängern unterstellt man, eine völkische Politik zu betreiben, also Menschen alleine nach ihrer ethnischen Zugehörigkeit und nicht nach individuellen, insbesondere auf dem eigenen Verhalten beruhenden Kriterien zu beurteilen. Vielmehr wolle man ethnisch reine Populationen in den jeweiligen Ländern erhalten. Sellner bestreitet dies mit Nachdruck, und die Publikationen seiner Bewegung geben das auch nicht her, jedenfalls nicht ohne weiteres. Auch wenn man sich auf die Autoren der sogenannten konservativen Revolution aus den zwanziger und dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts beruft, so ist damit zumindest nicht eindeutig gesagt, daß man eine Politik der ethnischen Reinhaltung propagiert. Denn das politische Ziel dieser Bewegung, eine unkontrollierte  Masseneinwanderung in die europäischen Länder zu verhindern, welche die Assimilationsgrenzen überschreitet und so Parallelgesellschaften bildet, ist eben nicht zwingend auf der Vorstellung ethnisch reiner Völker gegründet. Denn dieses Ziel  ist durchaus auch mit allgemein anerkannten Vorstellungen vereinbar, wie sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 28. Juli 2017 ergibt, in dem es um die Frage ging, ob  der bayerische AfD-Politiker Peter Bystron vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf, weil er Sympathien für die Identitäre Bewegung geäußert hat. Das Gericht führt dazu aus:

Was den zentralen Bestandteil der Ideologie der Identitären Bewegung, den Ethnopluralismus, angeht, ist dieses Konzept nach deren eigenem Verständnis nicht rassistisch, betont vielmehr in bewußter Abgrenzung zur „Multikulti-Ideologie“ die Bedeutung von „Abstammung“, „Kultur“und „Identität“. Unter Rückgriff auf diese an sich unverfänglichen Begriffe läßt sich eine restriktive Einwanderungspolitik begründen, was für sich betrachtet für die Beurteilung der Verfassungsfeindlichkeit irrelevant wäre, und es bestehen offenkundig auch Schnittmengen mit Konstrukten wie etwa dem Begriff der Leitkultur. Wegen der Fokussierung darauf, daß der Volksbegriff im wesentlichen ethnisch zu definieren sei,  ist das Konzept des Ethnopluralismus aber ersichtlich auch einer Auslegung zugänglich,  die mit der Achtung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und damit dem wesentlichen Element der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar wäre, wenn dies als Begründung für eine Ausgrenzung und Rechtlosstellung von Ausländern oder „nicht ethnisch Deutschen“ herangezogen würde, wie dies etwa bei der Programmatik der NPD der Fall ist.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muß bei ambivalenten Äußerungen zugunsten des sich Äußernden die jeweils rechtlich unbedenkliche Auslegung zugrunde gelegt werden. Hier also eben nicht die „völkische“ Lesart.

Daraus folgt, daß die Begründung einer restriktiven Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik mit Kriterien abseits der bloßen ethnischen Identität sich im Rahmen des Menschenwürdebegriffs unserer Verfassung hält. Auch das Verlangen nach einer Assimilierung von Einwanderern an die einheimische Gesellschaft verstößt gerade nicht gegen den Anspruch, ihre Menschenwürde zu achten. Denn hier wird ein Verhalten eingefordert, und nicht eine individuell nicht veränderbare Eigenschaft des betreffenden Menschen mißbilligt und herabgewürdigt. Die einheimische, gewachsene Bevölkerung kann auch von hinzukommenden Menschen verlangen, sich ihr anzupassen, denn auch ihre Menschenwürde beinhaltet ihren Anspruch darauf, ihre eigene Identität bewahren zu können. Diese Identität äußert sich eben in der hergebrachten Lebensweise und Kultur. Diese auch für Kinder, Enkel und nachfolgende Generationen  bewahren zu wollen, ist ein zutiefst menschliches Anliegen und grenzt niemanden aus. Im Gegenteil, es ist gleichzeitig die Einladung dazu, Teil dieser Gemeinschaft werden zu können.

Man soll sich also von denen, die aus durchsichtigen Gründen den politischen Gegner in die rechtsextreme und damit verfassungsfeindliche Ecke stellen wollen, nicht in das sprichwörtliche Bockshorn jagen lassen. Vielmehr soll man ihre Auslassungen als das werten, was sie sind: dummes Zeug.


Die Konsequenz

Politische Strafverteidigung war schon immer Politik mit den Mitteln des Rechts. Man nutzt das Forum, das der Gerichtssaal unserer Zeit bietet, in der Art und Weise des Forum Romanum, auf dessen Rostra der römische Jurist seine Klienten verteidigte und politische Reden hielt.  überhaupt waren die Grenzen zwischen politischer Agitation einerseits und der eigentlichen Verteidigung des Angeklagten nicht selten fließend bis gar nicht erkennbar. So etwa der Prozeß gegen die Mörder des Clodius, die Cicero aus politischem Kalkül so geschickt verteidigte, daß sie freigesprochen wurden, was bei Fulvia, der Witwe des Ermordeten, einen derart unbändigen Haß gegen ihn ausgelöst hatte, daß sie sich der Überlieferung nach bei einem Festbankett den Kopf des ermordeten Cicero bringen ließ, um dessen Zunge mit einer Haarnadel zu durchbohren. Wenige Beispiele aus der Geschichte sollten genügen. Der von Oliver Cromwell gegen Charles I. angestrengte Hochverratsprozeß und das Tribunal gegen Danton in der französischen Revolution stehen uns vor Augen, wie die Affäre Dreyfus und die stalinistischen Schauprozesse, aber auch der brillante Strafverteidiger Hans Litten, der den Zeugen Adolf Hitler in arge Erklärungsnöte brachte, was ja nun sein eigentliches Ziel war.

Der Prozeß, der publikumswirksame zumal, bietet nun einmal die perfekte Bühne für die Propagierung politischer Ziele. Nicht von ungefähr ist der Berufsstand des Juristen in den Reihen der Politiker auch heute weit überrepräsentiert, vergleicht man  die Juristenquote iin der Politik mit ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung. Gerade unsere Zeit, die man mit Fug und Recht das Zeitalter der Medien nennen könnte, bietet sich dafür an, Prozesse  zu Tribunalen mit politischer Zielrichtung umzufunktionieren. Wir haben das in den letzten Jahrzehnten nicht selten gesehen. Erinnert sei  an die ursprünglich Bader-Meinhof- Prozesse genannten Verfahren gegen linksextreme Terroristengruppen. Die Verteidiger in diesen Verfahren, nicht selten gleichzeitig politische Sympathisanten ihrer Mandanten, versuchten stets über die klassische Strafverteidigung hinaus die politischen Ziele  ihrer Mandanten mit den Mitteln des Prozesses und der Berichterstattung darüber medial breit zu vertreten.

Wir erleben heute natürlich ebenfalls politische Prozesse, und zwar solche, welche die politischen Debatten unserer Zeit widerspiegeln. Mit zu den umstrittensten Politikfeldern gehört die Flüchtlingsproblematik, insbesondere im Zusammenhang mit der überproportionalen Kriminalität dieser Bevölkerungsgruppe, untrennbar verbunden, aber auch instrumentalisiert im Rahmen des allgegenwärtigen „Kampfs gegen Rechts“. In dieser Gemengelage findet derzeit vor dem Landgericht Chemnitz, allerdings im Gebäude des Oberlandesgerichts Dresden, der Prozeß gegen einen syrischen Flüchtlinge statt, dem zur Last gelegt wird, am 26. August 2018 gemeinsam mit einem flüchtigen Mittäter am Rande des Chemnitzer Stadtfestes den Tischler Daniel Hillig im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung erstochen zu haben. Doch haben wir seit diesem Tage erlebt, daß die Aufmerksamkeit der Medien und  des linken politischen Spektrums, also von CDU bis Linke, weniger dem Opfer und seinen Angehörigen, schon gar nicht den weiteren lediglich schwer verletzten Opfern, sondern der sogenannten Instrumentalisierung der Tat durch „Rechte“ gilt. Die Mär von der Hetzjagd  auf Ausländer hat nicht etwa die Urheberin dieser Mär, sondern  den Präsidenten  des Verfassungsschutzes, der eben diese Mär als solche entlarvt hatte, sein Amt gekostet. Folgerichtig geht es im laufenden Strafprozeß auch vor allen Dingen darum, den „Kampf gegen Rechts“ im Gerichtssaal und vor den laufenden Fernsehkameras zu führen.

Diese Situation bietet  für die Verteidigerin des Angeklagten, eine aufstrebende junge Anwältin, die sich bereits in der  arabischen „Community“ einen Namen gemacht hat, die Chance, sich endgültig als Verteidigerin des Rechtsstaates und mutige Kämpferin gegen „Rechts“ zu profilieren. Was war zu tun? Zunächst einmal feuert man die ganz große Kanone ab und beantragt, das Verfahren an das Landgericht eines anderen Bundeslandes zu verweisen, weil man doch die Befürchtung hegen muß, daß die Richter des Landgerichts Chemnitz „rechtes“ Gedankengut teilen könnten. Natürlich hatte dieser Antrag nicht den Hauch einer Chance. Doch die Jeanne d‘ Arc der Demokratie ließ nun die Hakenbüchsen Reihenfeuer schießen und stellte den Antrag, daß sowohl die Berufsrichter als auch die Schöffen einen Fragenkatalog zu ihren politischen Einstellungen beantworten sollten. Der Katalog enthält Fragen wie etwa: Sind Sie Mitglied der AfD? Sympathisieren Sie mit Pro Chemnitz? Haben Sie sich öffentlich zu der sogenannten Flüchtlingskrise geäußert? Wie ist Ihre Einstellung zu Flüchtlingen? Haben Sie nach den Vorfällen in Chemnitz an Kundgebungen teilgenommen? Haben Sie Kränze oder Blumen an dem Gedenkstein niedergelegt? Diese Fragen, so die Verteidigerin, müßten gestellt werden, damit sie prüfen könne, „ob das Gericht ordentlich besetzt sei“. Es bestehe doch die Besorgnis, daß Richter und Schöffen aus dem Raum Chemnitz dem Verfahren nicht unvoreingenommen gegenüberstünden. Der offenbar mit der Situation völlig überforderte Staatsanwalt erklärte dann eingeschüchtert, das Bundesverfassungsgericht lasse Fragen nach dem persönlichen Hintergrund des Gerichts nur in Grenzen zu, Fragen zur allgemeinen Weltanschauung – hier konkret zu Flüchtlingen – gingen zu weit. Fragen in Bezug auf den Rest, also eine Mitgliedschaft in der AfD oder die Teilnahme an Demos, sehe auch er als gerechtfertigt an.

Nun muß sich der Staatsanwalt keine Sorgen machen. Das Gericht wird nach der Strafprozeßordnung diesen Fragenkatalog nicht zulassen. Richter sind auch nicht befangen, weil sie dieser oder jener Partei, Religion oder Weltanschauungsgemeinschaft angehören, nicht einmal wenn sie zu allgemein interessierenden Themen publizistisch tätig geworden sind. Wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden können sie nur dann, wenn sie den Eindruck erwecken, im konkreten Falle einem Prozeßbeteiligten, etwa dem Angeklagten gegenüber, voreingenommen zu sein.

Der Sachverhalt ist indessen symptomatisch für das politische Klima dieses Landes. Über den Vorgang wurde zwar in den Zeitungen berichtet, jedoch eher lustlos und um der Chronistenpflicht zu genügen. Es regt offenbar niemanden in den Medien auf, wenn der durchsichtige Versuch unternommen wird, die Justiz zu politisieren dergestalt, daß Richter auf ihre politische Gesinnung überprüft und in der Konsequenz dann natürlich je nach Ergebnis aus dem Verfahren genommen werden. Kurz gesagt, „rechte“ Richter darf es nicht geben. Das läßt sich natürlich auch auf andere Prozesse als Verfahren gegen mutmaßliche Straftäter erstrecken. Wie wäre es denn, wenn etwa in einem Verfahren, in dem es um politische Meinungsäußerungen geht, mit der gleichen Systematik vorgegangen werden würde?  Nehmen wir an, ein nationalkonservativer Journalist, ein Politiker der AfD oder ein streitbarer Professor äußern sich hart am Rande des nach Art. 5 Abs. 1 GG zulässigen über die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Wäre es da nicht zweckmäßig, auf die Besetzung der Richterbank mittels Gesinnungs-TÜV Einfluß zu nehmen? War nicht in der DDR der „Klassenstandpunkt“ und war nicht im Dritten Reich die „Treue zum Führer“ Auswahlkriterium für die Besetzung der Richterbank? Es hat ja auch funktioniert, gottlob nicht allzu lange. Diese Erfahrung müssen wir nicht noch einmal machen, darum auch hier: principiis obsta!

Die verspäteten Suffragetten

In diesen Tagen wird allenthalben daran erinnert, daß vor 100 Jahren, am 19. Februar 1919, erstmals eine Frau im Reichstag das Wort ergreifen durfte, die Abgeordnete Marie Juchacz. In der Tat, ein demokratischer Fortschritt, der auch wie vieles andere den Umwälzungen geschuldet war, welche das Ende des Ersten Weltkrieges nicht nur in Deutschland mit sich gebracht hatte. Mit Fug und Recht sagen viele, mit dem Ende des Ersten Weltkrieges sei eigentlich erst das 19. Jahrhundert beendet worden. Und damit ist auch die alte Gesellschaftsordnung untergegangen. Nicht, daß in Deutschland erst mit diesem Tage die Demokratie in die Welt getreten wäre. Demokratische Bestrebungen gab es ja schon seit langem, erinnert sei nur an das Hambacher Fest 1848 und die Paulskirchenversammlung 1849, in der erstmals eine Verfassung für Deutschland beschlossen wurde. Doch in der Tat nahm die Demokratie in Deutschland ab 1919 gewissermaßen Fahrt auf. Dazu gehörte selbstverständlich, daß auch die Frauen an der demokratischen Willensbildung wie auch an der parlamentarischen Repräsentation des Volkes Anteil nahmen. Ich sage Anteil nahmen, und nicht lediglich hatten. Denn ein Recht, das einem zusteht, muß man auch nutzen, wenn man davon etwas haben will. Nutzt man es nicht, so gibt man damit auch zu verstehen, daß dieses Recht einem vielleicht nicht ganz so wichtig ist.

Der 100. Jahrestag des Auftretens der Abgeordneten Marie Juchacz am Rednerpult des Reichstages zu Berlin treibt nun auch die Vorsitzende der Partei um, welcher Frau Juchacz angehörte. Andrea Nahles, im allgemeinen nicht vom politischen Glück begünstigte aktuelle Vorsitzende der SPD, hält die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, wie sie sich in Deutschland nicht nur von Verfassungs wegen seit langem durchgesetzt hat, für unvollkommen. Denn die Bevölkerung Deutschlands (gemeint ist wohl das deutsche Volk, denn nur deutsche Staatsbürger sind in Deutschland wahlberechtigt), bestehe doch zu rund 52 % aus Frauen. Der Frauenanteil im Deutschen Bundestag liege jedoch bei nur knapp 31 %. Das müsse, so die versätete Suffragette des 21. Jahrhunderts, dringend geändert werden. Und weil das Wahlverhalten wie auch die Neigung, sich überhaupt für politische Ämter zur Verfügung zu stellen, bisher eben nicht zu einer Frauenquote im Parlament geführt habe, die der Frauenquote in der Gesamtbevölkerung entspreche, müsse da der Gesetzgeber ran.

Diese Forderung kommt also inzwischen nicht mehr nur vom politischen Narrensaum der Gesellschaft, der sich bei den Linken und den Grünen breitgemacht hat, sondern auch von der ältesten deutschen Partei. Anlaß, der Sache auf den Grund zu gehen. Natürlich fragt sich zu allererst, woher diese Differenz zwischen Frauenanteil in der Bevölkerung bzw. dem Wahlvolk und deren Repräsentanz in den Parlamenten eigentlich kommt. Es steht doch jedermann und natürlich auch jederfrau frei, sich politisch zu betätigen, in eine politische Partei einzutreten und sich dort auch als Kandidat bzw. Kandidatin für Abgeordnetenmandate zur Verfügung zu stellen. Betrachten wir daher zunächst einmal die Wirklichkeit.

Der Frauenanteil unter den Mitgliedern der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sieht aus wie folgt (Angaben des Stiatischen Bundesamtes per 31.12.2017):

Grüne:         39,8 %

Linke:           36,5 %

SPD:             32,5 %

CDU:            26,2 %

F.D.P.:          21,9 %

CSU:             20,5 %

AfD:              17,0 %

Der Frauenanteil in den Fraktionen des Deutschen Bundestages sieht aus wie folgt:

Grüne:         58,2 %

Linke:           53,6 %

SPD:             41,8 %

F. D. P.:         23,7 %

CDU/CSU:   19,9 %

AfD:              10,7 %

Offenbar haben es bei der Aufstellung von Kandidaten für die Wahl zum Deutschen Bundestag im Herbst 2017 mehr Frauen bei Grünen, Linken und auch der SPD auf aussichtsreiche Plätze der Kandidatenliste geschafft, als es ihrer Quote unter den Mitgliedern ihrer Parteien entspricht.  Im Falle der Grünen und der Linken ist der Frauenanteil im Parlament sogar höher, als es dem Anteil der Frauen in der Bevölkerung entspricht. Bei der SPD, der Frau Nahles vorsteht, haben es auch mehr weibliche Mitglieder auf aussichtsreiche Listenplätze geschafft, als es ihrer Quote in der Partei entspricht, denn sonst gäbe es ja nicht 9 % mehr Parlamentarierinnen als weibliche Mitglieder. Warum das bei den anderen Parteien wiederum eher umgekehrt ist, kann offen bleiben. Denn die Delegiertenversammlungen haben nun einmal die Kandidaten so bestimmt.

Und damit kommen wir zu des Pudels Kern. Die Vorstellung, die Zusammensetzung eines Parlamentes müsse sich in jeder Beziehung als Spiegelbild der Gesamtgesellschaft zeigen, ist mindestens naiv, wenn nicht sogar absurd. Das gilt nicht nur für das Verhältnis von Männern und Frauen (was ist eigentlich mit den von der sog. Genderforschung entdeckten weiteren Geschlechtern?), sondern konsequent zu Ende gedacht auch für das Verhältnis etwa der Berufsgruppen in der Gesamtbevölkerung einerseits und dem Parlament andererseits, von einem religiösen Proporz, der selbstverständlich auch diejenigen umfassen müsste, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, einmal ganz zu schweigen. Allein schon diese Überlegungen zeigen, wie absurd die Forderung der wackeren SPD-Vorsitzenden ist.

Doch wenn man über das Wahlrecht spricht, können juristische Überlegungen nicht ganz außen vor bleiben. Denn das Wahlrecht ist bei uns in der Verfassung geregelt. Der einschlägige Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes lautet: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Und wenn es um Gleichheit geht, kann Art. 3 des Grundgesetzes nicht unberücksichtigt bleiben, denn er regelt eben dies. Art. 3 Abs. 1 GG lautet: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Art. 3 Abs. 2 GG lautet: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Art. 3 Abs. 3 GG lautet, soweit für unser Thema von Interesse: Niemand darf wegen seines Geschlechtes usw. benachteiligt oder bevorzugt werden.

Wenn aber die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in freier und gleicher Wahl bestimmt werden, dann bedeutet das für Sie, liebe Leser, und mich als Wähler doch, daß wir es uns aussuchen können, wen von den Kandidaten, natürlich auch Kandidatinnen, wir wählen, und auch frei darin sind, unter diesen auszuwählen. Und nebenbei bemerkt: diese Abgeordneten sind nach der Verfassung ja Vertreter des ganzen Volkes, also auch beider Geschlechter, in unserer verrückten Zeit von mir aus auch aller Geschlechter. Wenn nach Art. 3 Abs. 1 GG alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, dann bedeutet das natürlich auch in ihrer Eigenschaft als Kandidaten wie auch als Wähler. Wenn Männer und Frauen nach Art. 3 Abs. 2 GG gleichberechtigt sind, dann gilt das natürlich auch für die Ausübung des Wahlrechts, aktiv wie passiv. Und wenn niemand gemäß Art. 3 Abs. 3 GG wegen seines Geschlechtes benachteiligt oder bevorzugt werden darf, dann gilt das selbstverständlich auch für Wähler und Kandidaten. Kurz und gut, Forderungen dieser Art wie sie nun auch Frau Nahles erhebt, sind schlicht und einfach mit unserer Verfassung unvereinbar. Aus diesem Grunde hat ja auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit Urteil vom 26.03.2018, Az.: Vf. 15-VII-16 solchen Forderungen eine klare Absage erteilt und festgestellt, daß jedenfalls die bayerische Verfassung dem in Bayern geltenden Wahlrecht nicht entgegensteht. Auch in Bayern verhindert dieses Wahlrecht nicht, daß die Frauenquote im Parlament bei weitem nicht derjenigen in der Gesamtbevölkerung entspricht. Allerdings ist gerade das bayerische Wahlrecht insoweit noch demokratischer, als das Bundeswahlrecht, als man bei der Wahl nicht an die Kandidatenreihung gebunden ist, welche die Delegierten der Parteien in ihren Versammlungen beschlossen haben und die sich deswegen auf den Wahlzetteln wiederfindet. Vielmehr können die Wähler in Bayern das in der Wahlkabine nach ihrem Geschmack ändern und beispielsweise einen Menschen, der am Ende des Wahlvorschlages einer Partei steht, ganz nach vorne schieben. Ob Frau Nahles eine solche Regelung begrüßen würde, muß bezweifelt werden. Denn sie ermöglicht zumindest, daß die Listen von Parteien, welche die weiblichen Kandidaten auf den ersten Plätzen aufweisen, von den Wählern zum Nachteil eben dieser Damen geändert werden.

All diese Dinge sind eigentlich selbstverständlich. Frau Nahles hat unter anderem während der 20 Semester, die sie an der Bonner Uni studiert hat, nach allgemein zugänglichen Angaben unter anderem politische Wissenschaft gehört. Dazu gehört natürlich auch das Wahlrecht. Wie ihre Forderung zeigt, hat sie in den einschlägigen Vorlesungen und Seminaren wohl nicht besonders gut hingehört. Vielleicht, weil sie ihr Hauptfach neuere und ältere Germanistik mehr interessiert hat, vielleicht weil dieses Fach auch mehr für ihr spezielles Interesse zu bieten hat. Ihre Magisterarbeit hat sie jedenfalls zum Thema „Funktion von Katastrophen in Serien-Liebesromanen“ abgeliefert. Ob ihre Amtsführung als Parteivorsitzende der SPD auch als Katastrophe einzustufen ist, weil sie sich zum Beispiel in derartige Fantastereien wie die Frauenquote im Parlament verirrt, ist für die Mitglieder ihrer Partei sicher eine interessante Frage. Daran ändert es im übrigen auch nichts, daß in einigen europäischen Ländern wie etwa Frankreich, Spanien oder auch Kroatien ähnliche Regelungen gelten, wie sie Frau Nahles anstrebt. Denn zum einen gilt bei uns eben unsere Verfassung, und zum anderen kann man ja von fremden Ländern manches lernen, Unfug muß man jedoch nicht übernehmen.


Wir haben das nicht geschafft

und wir werden das auch in Zukunft nicht schaffen. Der schon sprichwörtlich gewordene Satz der Kanzlerin vom 31. August 2015 „Wir schaffen das!“ wird sicher auch noch in hundert Jahren zitiert werden, wenn die Rede von ihrer Kanzlerschaft sein wird. Ebenso sicher wird er in die Liste der größten Irrtümer aufgenommen werden, in der sich so bekannte Fehleinschätzungen finden wie „Ich glaube an das Pferd. Das Auto ist eine vorübergehende Erscheinung.“ (Wilhelm II.), „Atomenergie läßt sich weder zivil noch militärisch nutzen.“ (Nicola Tesla, 1865-1943, Physiker und Erfinder) oder „Maschinen, die schwerer als Luft sind, können niemals fliegen.“ (Lord William Kelvin, britischer Physiker 1895). Eine der vielen feinen Ironien der Geschichte ist es wohl auch, daß diese Beispiele das Irrtumspotential auch von Regierenden und Naturwissenschaftlern zeigen. Frau Merkel ist bekanntlich beides. Rückschlüsse auf ein doppeltes Irrtumspotential wären natürlich frivol. 

Uwe Brandl, seit 1993 Bürgermeister der niederbayerischen Kleinstadt Abensberg, hat sicher reichhaltige kommunalpolitische Erfahrung. Er ist aber auch Präsident des Städte- und Gemeindebundes. Seine öffentlichen Verlautbarungen haben damit doch erhebliches Gewicht. Wer dieses Amt innehat, ist auch im politischen System Deutschlands fest verankert. Politische Außenseiter haben nicht den Hauch einer Chance, diese Position besetzen zu können. Nun hat ausgerechnet dieser Mann vor wenigen Tagen der WELT ein Interview gegeben, in dem er unter anderem gefragt wurde, ob die Eingliederung von Flüchtlingen und anderen Zuwanderern im Merkel’schen Sinne „geschafft“ worden sei. Seine Antwort: „Geschafft ist sie natürlich nicht. Das ist und bleibt eine Daueraufgabe. Wir haben aber zügig funktionstüchtige Strukturen entwickelt, um die Personen, die als Gäste zu uns kamen, zu versorgen und zu betreuen. Aber ich sage auch ganz ehrlich: das Thema Integration ist für mich sehr zwiespältig. Denn funktionierende Integration setzt auch das Wollen voraus, aktiv mitzumachen. Ich sehe in meiner kleinen Stadt, daß es nur einen verschwindend geringen Prozentsatz echter Integrationswilliger gibt. Der Großteil der Zugewanderten hat an unseren Angeboten kein Interesse. Da werden Sprachkurse geschwänzt oder Auflagen der Behörden nicht eingehalten.“ 

Das ist bemerkenswert. Und das in mehrfacher Hinsicht. Allein 2015 sind etwa 1 Million Zuwanderer nach Deutschland gekommen, ungeordnet, unkontrolliert und ungezählt, weshalb hier auch nur mit Schätzungen gearbeitet werden kann. Diese Leute kamen samt und sonders nicht aus unserem Kulturkreis, sie sind in ihrer weit überwiegenden Zahl beruflich unqualifiziert, sie sprechen in der Regel unsere Sprache nicht, wenn sie in unser Land kommen, und sie sind, wie wir von Herrn Brandl erfahren, in aller Regel nicht einmal interessiert daran, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Das hat Auswirkungen in mehrfacher Hinsicht.

Beginnen wir mit dem finanziellen Aspekt. Das Bonner Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit hat bereits 2016 eine Berechnung angestellt, was die erwähnte 1 Million Zuwanderer aus dem Jahr 2015 den Staat langfristig kosten könnten – unabhängig davon, wie die Integration in den Arbeitsmarkt gelingt.  Selbst wenn ein Teil der Flüchtlinge am Ende zu Fachkräften würde, könnte die humanitäre Zuwanderung den Staat alles in allem 150-250 Milliarden € mehr kosten, als sie über die Wirtschaftsleistung dieser Zuwanderer in Form von gezahlten Steuern und Produktivität einbringt. Nachzulesen etwa auf ZEIT online vom 22.09.2016. Allein für das Jahr 2016 sind nach einer Berechnung des Instituts für Weltwirtschaft rund 20 Milliarden Euro an Kosten einzustellen. Nach einer offiziellen Verlautbarung der Bundesregierung vom 30.05.2018 beläuft sich der Betrag für das Jahr 2017 auf 20,8 Milliarden €. Das ist vor dem Hintergrund zu sehen, daß die Steuereinnahmen in den nächsten Jahren sinken werden. Die aktuellen Prognosen sehen hier für die nächsten fünf Jahre einen Rückgang um rund 25 Milliarden € vor. Gleichzeitig werden erhebliche Engpässe im sozialen Bereich (Krankenkassen, Renten, Sozialhilfe) auftreten. Mit 20 Milliarden € jährlich könnten hier für die Bürger unseres Landes soziale Leistungen finanziert werden. Von weiteren Dingen wie eine besseren digitalen Infrastruktur, Ausstattung der Schulen und Verbesserung der inneren Sicherheit, wie auch von der wohl auf den Sankt Nimmerleinstag verschobenen Erfüllung des 2 % Versprechens gegenüber der NATO ganz zu schweigen. Das birgt ein erhebliches Potential für gesellschaftliche und politische Verwerfungen.

Die mangelnde Integrationsbereitschaft  von Zuwanderern ist jedoch nicht auf die Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge und Wirtschaftsflüchtlinge, wobei letztere den Löwenanteil der Zuwanderer der letzten Jahre stellen, beschränkt. Auch die schon länger hier lebenden (auch eine der Merkel’schen Formulierungen, die das Zeug zum geflügelten Wort haben) Zuwanderer mit und ohne deutschen Paß zeigen dieses Verhalten, jedenfalls soweit sie nicht aus Europa, Amerika oder Fernost kommen. Vor kurzem erst sind die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung der Stadt Duisburg bekannt geworden. Von den künftigen ABC-Schützen können gerade mal 8,2 % fehlerfrei Deutsch, 16,4 % können die deutsche Sprache überhaupt nicht. Somit können die allermeisten, nämlich 75,4 %, Deutsch nur radebrechen. 49,9 %  der Schulanfänger sind in Elternhäusern mit Deutsch als so genannter Erstsprache – für mich heißt das immer noch Muttersprache – aufgewachsen, 50,1 % demzufolge in Familien, in denen eine andere Sprache als Deutsch gesprochen wird. In bestimmten Stadtteilen wie Marxloh haben 74,4 % dieser Schulanfänger eine andere Muttersprache als Deutsch. Natürlich  wirkt sich das auch auf die Möglichkeit, besser gesagt Unmöglichkeit der Kommunikation mit den Eltern dieser Kinder aus. Die Schulen können diese Leute schlicht und einfach nicht erreichen. Vor allem aber fragt man sich, wie es denn möglich sein soll, diese  Kinder ordnungsgemäß  zu unterrichten. Das gilt dann auch für die Kinder mit deutscher Muttersprache, die in den Klassen dann eine Minderheit darstellen. Denn der Unterricht orientiert sich naturgemäß  an den jeweils schwächsten Schülern, also an denen, die Deutsch entweder gar nicht oder nur bruchstückhaft können.

Wie man überhaupt Klassen unterrichten soll, in denen die Mehrzahl der Kinder eine andere Muttersprache als Deutsch hat, dazu noch ganz unterschiedliche Muttersprachen, erschließt sich mir nicht. Ein erheblicher Teil der jüngst ins Land geströmten Menschen stammt aus Afghanistan. Dort wird eine Vielzahl von Sprachen gesprochen. Die verbreitetsten sind Dari, Pashtu, Usbekisch, Turkmenisch, Belutschisch, Pashai, Nuristani und Urdu. Dazu kommt eine Vielzahl von Dialekten, wobei die Kenntnisse der jeweils „offiziellen“ Sprachen dann  allenfalls rudimentär ist. Nicht besser sieht es im Falle Pakistan aus, wo man Panjabi, Urdu, Belutschisch, und eine Reihe anderer Idiome nutzt. Nicht wenige der „Schutzsuchenden“ kommen aus Eritrea. Die verbreitetsten sprachen dort sind Arabisch, Bedscha, Blin, Kunama, Tigre, Tigrinya und Saho. In Nigeria, auf dessen Bewohner Deutschland offenbar ebenfalls eine ungeheure Anziehungskraft ausübt, gibt es über 500 einheimische Sprachen. Diese Menschen beherrschen auch nur zu einem Teil die offiziellen Amtssprachen Englisch, Hausa, Igbo und Yornba. Die Muttersprachen der hier schon länger lebenden wie auch der neu hinzugekommenen Türken, Libanesen, Iraker und Syrer sind Arabisch, Türkisch und Kurdisch. Damit soll es mit der Schilderung der babylonischen Sprachverwirrung in deutschen Grundschulen erst einmal sein Bewenden haben.

Eine weitere, nicht nur auffallende, sondern zutiefst beunruhigende Entwicklung zeigt der Blick auf die polizeilichen Kriminalstatistiken. Nach der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes (PKS) für 2017 waren von insgesamt 2.698 Tatverdächtigen der Rubrik Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen 57,7 % Deutsche und  42,3 % Nicht-Deutsche. Die Statistik kennt nur Staatsangehörigkeit, nicht jedoch Herkunftsländer. 12 % der deutschen Staatsbürger haben nach Angabe der Bundeszentrale für die politische Bildung einen Migrationshintergrund. Der Ausländeranteil in Deutschland betrug 2017 nach der amtlichen Bevölkerungsstatistik 11,6 %. Rechnen kann jeder selbst. Die  täglichenMeldungen über Sexualdelikte  können bei aller Neigung der Behörden und Medien, möglichst keinen Hinweis auf den Zuwanderungshintergrund von Tatverdächtigen zu geben, doch nicht verdecken, daß eben diese Gruppe überproportional beteiligt ist. So wurden zum Beispiel im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken 2017 im Bereich Sexualdelikte 712 Tatverdächtige registriert, davon 482 Deutsche =  67,7 % und 230 Nicht-Deutsche = 32,3 %, davon 96 Zuwanderer, deren Anteil also 13,5 % der Tatverdächtigen beträgt. Der Bezirk hatte im Juni 2017 insgesamt 1.754.998 Einwohner, darunter ca. 37.500 Zuwanderer, das sind ca. 0,2 %.  Davon wurden als Tatverdächtige in allen Deliktsgruppen gezählt 4.331 Personen. Tatverdächtige mit deutschem  Paß waren 25.448 Personen, also 1,46 % der Bevölkerung. Bei den Zuwanderern waren es 11,55 %.  

Über die Ursachen dieser enormen Unterschiede will man in Politik und Medien möglichst nicht sprechen. Und wenn, dann wird verständnisvoll von Traumatisierungen durch Kriegs- und Fluchterlebnisse gefaselt, wobei das im Einzelfall auch zutreffen mag. Die Annahme, daß ein Mensch zur Verrohung neigt, wenn er von Kindesbeinen nichts anderes als Gewalt, Mord und Vergewaltigung kennengelernt hat, ist erst einmal nicht abwegig. Indessen hat nur eine Minderheit der Zuwanderer eine solche Lebensgeschichte. Vor allem erklärt auch das nicht die Unwilligkeit, sich zu integrieren, also unsere Lebensgewohnheiten anzunehmen und unsere Gesetze einzuhalten.

Die allermeisten Zuwanderer kommen aus afrikanischen Ländern wie Nigeria und Eritrea, aber auch den Maghrebstaaten und vor allem aus Afghanistan, Irak, Pakistan und Syrien. Ihre Religion ist in der Regel der Islam in einer seiner vielen Varianten. Es ist in Deutschland, jedenfalls in der politischen Diskussion, üblich geworden, aus der Korrelation zweier Sachverhalte auf die Kausalität des einen für den anderen zu schließen. Daß zum Beispiel der Klimawandel vom Menschen verursacht worden sei, wird im allgemeinen damit erklärt, daß der Temperaturanstieg mit dem Maß der Industrialisierung gleichlaufe. Auf eine naturwissenschaftliche Erklärung etwa der physikalischen Wirkungen von CO2 auf die Temperaturen unseres Planeten glaubt man dann offenbar verzichten zu können. Somit müßte es schon genügen, auf den religiösen Hintergrund der Masse unserer Zuwanderer zu verweisen, um damit deren Verhalten „wissenschaftlich“ zu erklären. Indessen scheint es mir doch wichtig zu sein, auch nach Ursachen zu suchen. Sie finden sich auch in den Lehren bzw. Vorschriften  des Islam. Die Bildung von regelrechten Ghettos, die Abschottung gegenüber den einheimischen Deutschen, das Beharren auf der mitgebrachten Lebensweise, all das läßt sich zwanglos auch aus dem Koran herleiten. Der Koran verbietet nun einmal dem gläubigen Moslem, sich mit den sogenannten Ungläubigen einzulassen. „O ihr, die ihr glaubt, nehmt nicht die Ungläubigen zu Freunden vor den Gläubigen.“ (Sure 4, Vers 144)., Denn: „Siehe, schlimmer als das Vieh sind bei Allah die Ungläubigen, die nicht glauben.“ (Sure 8, Vers 55). Und das wird keinesfalls als historischer Text ohne große Bedeutung für unsere Zeit verstanden, sondern es ist verbindlich auch in unserer Zeit. Ayatollah Khomeini ist zweifellos eine unbestrittene islamische Autorität. Er erklärt in seinem 1979 erschienenen Buch „Politische, philosophische, soziale und religiöse Prinzipien: „Elf Dinge sind unrein: Urin, Kot, Sperma, Blut, Hunde, Schweine, ein Nichtmuslim und eine Nichtmuslimin, Wein, Bier, Schweiß eines Kamels, das Abfall frißt. Der ganze Körper eines Nichtmuslims ist unrein, sogar seine Haare, Nägel und alle körperlichen Ausscheidungen. Ein minderjähriges Kind ist unrein, wenn es keinen Muslim als Vorfahren hat.“ Man stelle sich einmal vor, eine solche Verachtung Andersgläubiger oder Nichtgläubiger lehrte das Christentum oder sei Bestandteil säkularer Lebensanschauungen! Einschlägige Bücher würden verboten, Verfahren wegen Volksverhetzung beschäftigten die Gerichte und unsere Bundesempörungsbeauftragte müßte mit starken Blutdruck senkenden Medikamenten dauerhaft behandelt werden. Beim Islam indessen stört das unsere Politiker, Medienfürsten, Künstler, Kirchenmänner (und -frauen natürlich), Professor*innen (ja, hier muß gegendert werden) Bessermenschen und sonstigen Klugsch… nicht.

Eine Muslima darf keinen Mann außerhalb der einzig gottgefälligen Glaubensgemeinschaft heiraten, da sonst nicht sichergestellt werden kann, daß die Kinder aus dieser Ehe auch Muslime werden. Tatsächlich finden wir in Deutschland nur sehr selten Ehen zwischen Muslimen und Menschen anderen oder gar keinen Glaubens. Es kommt hinzu, daß  selbst unter den schon seit drei Generationen hier lebenden Türken, Kurden und Arabern der Einfluß des Islams, und zwar in seiner konservativen, schriftgläubigen Ausprägung, weiter zunimmt. Die Umfragen, wonach ein erheblicher Teil dieser Menschen, die doch zumeist die deutsche Staatsangehörigkeit haben, die Vorschriften des Koran über die deutschen Gesetze stellt, sind bekannt. Man fühlt sich eben trotz Geburt in Deutschland und deutschem Paß als Türke und bejubelt daher den Sieg der türkischen Fußballnationalmannschaft, während der Sieg der deutschen Fußballnationalmannschaft, der gerne auch mal „Kartoffeln“ genannten Kuffar (Ungläubigen), gleichgültig registriert wird.

In diesem Milieu der abgeschotteten „Communities“ sind auch die berüchtigten kriminellen Clans entstanden, die sich aus arabischen und kurdischen Großfamilien rekrutieren und denen Polizei und Justiz praktisch nicht beikommen können. Auch das ist eine Folge der Zuwanderungspolitik in Deutschland.

Die Probleme, die mit der Zuwanderung, insbesondere in dieser ungesteuerten, unkontrollierten und teils sogar unregistrierten Art und Weise einhergehen, sind bekannt, weil unübersehbar. Es ist jedoch leider nicht erkennbar, daß sich  die Politik auch nur im Ansatz darum bemühen würde, dieses Problem ursächlich anzugehen. Wer die Situation mit klarem Verstand beurteilt, muß doch erkennen, daß hier erst einmal ein Mengenproblem vorliegt. Es ist ganz offensichtlich, daß die schiere Zahl der Zuwanderer ein Problem für sich darstellt. Wenn eben hunderttausende von Menschen überhaupt nicht integriert werden können, weil sie es nicht wollen, und weil sie auch vielfach die Voraussetzungen dazu nicht mitbringen, dann muß man eben den Zustrom dieser Leute erst einmal stoppen. Im zweiten Schritt  muß man sich bemühen, diese Leute wenigstens zu einem großen Teil wieder loszuwerden. Denn auch die Aufnahme von schutzsuchenden Menschen kann nicht in unbegrenztem Maße Pflicht eines Staates sein. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kosten übersteigen früher oder später die Wirtschaftskraft und gesellschaftliche Integrationsfähigkeit. Schon die alten Römer hatten  den Rechtsgrundsatz: Nemo ultra posse obligatur, was auf Deutsch nichts anderes heißt, als daß niemand über sein Leistungsvermögen hinaus verpflichtet werden kann. Weil dies eine Binsenweisheit ist, wird es nicht einmal von unseren migrationsverliebten Kirchenfürsten beiderlei Konfession in Abrede gestellt.  Keiner von ihnen hat jedoch bisher sagen können oder wollen, wie viele Zuwanderer Deutschland verträgt. Vielmehr erwecken diese Leute wie auch Politiker und Medien, von unseren famosen Kunstunstschaffenden ganz zu schweigen, stets den Eindruck, als seien diese Grenzen noch lange nicht erreicht. Und hier liegt das Problem.

Solange so getan wird,  als seien wir doch in der Lage, „das“ zu schaffen,  solange wird man nichts anderes tun, als an Symptomen herumzukurieren und wohlfeile Integrationsphrasen zu dreschen. Noch viel weniger wird man daran gehen, die Integration in unsere Gesellschaft wirklich mit Nachdruck zu fordern und durchzusetzen. Dazu gehört vor allem, die Einhaltung unserer Gesetze einzufordern und gegebenenfalls zu erzwingen. Dazu gehört ganz besonders, die Befolgung religiöser Gebote, wo sie mit unseren gesellschaftlichen Konventionen oder gar Gesetzen nicht übereinstimmen, zu unterbinden. Stattdessen erleben wir doch, daß sogenannte Frauenbadetage in öffentlichen Schwimmbädern eingeführt werden, islamische Speisevorschriften auf das Speisenangebot in Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen durchschlagen und die offensive  Zurschaustellung religiöser Kleidung nicht zurückgedrängt, sondern  verständnisvoll geduldet wird. Dazu würde auch gehören, wenn man schon über das Zusammenleben von Muslimen und Nicht-Muslimen verhandelt, daß man seine Gesprächspartner eben nicht bei den  einschlägigen, in der Regel streng konservativen Islamverbänden sucht, sondern gerade diesen Feinden unserer Gesellschaftsordnung durch die Auswahl der Gesprächspartner aus den Reihen der liberalen, westlichen Wertvorstellungen aufgeschlossenen Muslime signalisiert, daß man nicht gewillt ist, unsere freiheitliche Rechts- und Gesellschaftsordnung zugunsten dieses rückständigen Islam auch nur infrage zu stellen.

Zu befürchten ist jedoch, daß sich an der Situation in unserem Lande erst einmal wenig bis nichts ändern wird. Indessen lassen sich die Fakten nicht dauerhaft unterdrücken. Wenn gerade die  ärmeren einheimischen Bevölkerungsschichten immer mehr erkennen, daß der Staat viel Geld  für Zuwanderer ausgibt, die sich nicht integrieren wollen und die mangels Qualifikation auch keine irgendwie brauchbaren Arbeitskräfte sein können, dann sind Unruhen die Folge. Wenn Teile unserer Städte nur noch afrikanisch/orientalisch geprägt sind und in den Schulen die deutsche Sprache nur noch von den Lehrern gesprochen wird, dann werden sich die Deutschen fragen, warum man das auch noch bezahlen soll. Wenn Einheimische in ihren Stadtvierteln zur ethnischen Minderheit werden, die sich jedoch die teuren Wohnungen in  weiterhin deutsch gebliebenen Vierteln nicht mehr leisten können, dann entstehen soziale Unruhen. Wenn sich Frauen und Mädchen immer häufiger abends und nachts nicht mehr auf die Straße trauen, weil sie nicht zu Unrecht befürchten, Opfer sexueller Übergriffe von zugewanderten Männern, zumeist muslimischen Glaubens, zu werden, dann  verschwindet das Vertrauen in die Fähigkeit des Staates, für die Sicherheit seiner Bürgerinnen zu sorgen. Wenn die Polizei in den „orientalischen“ Stadtteilen nur noch in gepanzerten Fahrzeugen patrouillieren kann, ohne unvertretbare Risiken für die eingesetzten Beamten einzugehen, dann entstehen Räume, die tatsächlich außerhalb des deutschen Rechtsstaates liegen. Kurz gesagt, wir laufen Gefahr, daß dieses Land auseinanderbricht. Was dann folgt, will man sich lieber nicht ausmalen.  Das Deutschland, in dem wir aufgewachsen sind, wird es jedenfalls nicht mehr sein. Das haben wir dann geschafft.




Üble Nachrede statt demokratischer Wettbewerb

Nun ist es amtlich. Die AfD wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Alles klar? Nichts ist klar. Nein, eines ist klar: Die Parteien des Wahren, Guten und Schönen mißbrauchen ihre Macht. Weil die Wähler ihnen immer noch in Scharen weglaufen und den Heerscharen Luzifers per Wahlzettel die Türen ins bundesrepublikanische Paradies öffnen. Und weil die Wähler das tun, wenn man auch mit Engelszungen redet. Da ist natürlich Schluß mit Lustig. Jetzt wird es ernst. Die Rednerpulte werden weggeräumt und die Kanonen aufgestellt. Wenn sich die Satansbrut nicht von selbst verkrümelt, dann wird sie eben niederkartätscht. Die Kanonen heißen Ämter für den Verfassungsschutz, und die verschießen Explosivgeschosse namens „Prüfauftrag“ und „Beobachtung“. Damit werden wir euch schon klein kriegen, ihr „brauner Dreck“! (Söder), ihr seid ja „offen nationalsozialistisch“! (Merz). Zitate von politischen Stinktieren wie Stegner wollen wir mal höflich weglassen.

Völlig klar ist auch, daß es nicht darum geht, ob die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt oder nicht. Natürlich spielt es auch keine Rolle, daß die AfD jedenfalls im Ganzen nicht einmal entfernt die juristischen Kriterien der Verfassungsfeindlichkeit erfüllt. Deswegen gibt es ja auch nur den Prüfauftrag. Aber das genügt ja schon, wenn es öffentlich gemacht wird. Die üble Nachrede reicht allemal zur Erreichung des Zwecks.  Es geht allein um ihre politische Vernichtung. Dazu wird eben das Bundesamt für den Verfassungsschutz benutzt. Es handelt sich ja schließlich dabei um eine Behörde, die von einem weisungsunterworfenen Beamten geführt wird. Dabei spielt es auch schon keine Rolle mehr, ob tatsächlich der Bundesinnenminister als Dienstvorgesetzter  des Präsidenten dieser Behörde ihm die förmliche Weisung erteilt hat, nun die AfD zu beobachten und dies bekannt zu geben oder nicht. Der neue Präsident des Bundesverfassungsschutzes weiß ganz genau, was der Bundesinnenminister und die gesamte Bundesregierung von ihm erwarten. Die können auch mit dem vorauseilenden Gehorsam des Behördenleiters rechnen, der als politischer Beamter nun einmal jederzeit auch ohne Angabe von Gründen gefeuert werden kann. Der Mann hat ja gewissermaßen aus der Proszeniumsloge beobachten können, was seinem seitherigen Chef und nunmehrigen Vorgänger im Amt passiert ist.

Doch was ist da wirklich dran?

Bei der Beobachtung durch den Verfassungsschutz wie auch der Vorstufe dazu, der Prüfung, ob eine Beobachtung angezeigt ist, handelt es sich natürlich um behördliche Maßnahmen. Verwaltungsbehörden, und dazu gehören natürlich auch die Verfassungsschutzämter, sind an Recht und Gesetz gebunden. Die Verfassungsschutzgesetze des Bundes und der Länder beschreiben die Aufgaben dieser Behörden. Danach haben sie selbstverständlich, dafür sind sie ja überhaupt da, stets und ständig die politische Landschaft zu beobachten und dann, wenn Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen irgendwelcher Einzelpersonen oder Personenzusammenschlüsse bestehen, gegebenenfalls offene Quellen systematisch auszuwerten oder gar zusätzlich nachrichtendienstliche Mittel, sprich V-Leute, einzusetzen. Dabei unterliegen sie ebenso selbstverständlich der Kontrolle durch die Gerichte. Wir sind ja schließlich hier in einem Rechtsstaat, Gott sei Dank. Und der Maßstab der Gerichte für die Überprüfung der Tätigkeit des Verfassungsschutzes ist selbstverständlich die Verfassung und nichts anderes. Dabei entscheiden die Gerichte eigenverantwortlich. Insbesondere sind sie nicht an die rechtliche Beurteilung der Verfassungsschutzämter gebunden. In einschlägigen Verfahren stehen diese nämlich prozessual auf Antragsgegner- bzw. Beklagtenseite. Mitnichten sind sie etwa als Sachverständige anzuhören.

Dabei sind weiter zwei Dinge zu unterscheiden. Das eine ist die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Tätigkeit dieser Ämter im Einzelfall. Die Frage also, ob sie tatsächlich einen rechtlich handfesten Grund für ihr Tätigwerden haben. Ob also zum Beispiel genügende Verdachtsmomente dafür bestehen, daß eine Einzelperson oder ein Personenzusammenschluß verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Ist das nach eigenverantwortlicher Beurteilung des Verwaltungsgerichts nicht der Fall, so untersagt es dem betreffenden Bundes- oder Landesamt für den Verfassungsschutz die Beobachtung der betroffenen Person oder Personenmehrheit. Das andere ist die Bekanntmachung dieser Tätigkeit. Denn diese Bekanntmachung ist ebenso Verwaltungshandeln wie  die Beobachtungstätigkeit mit welchen Mitteln auch immer. In ihr liegt auch eine eigene Beschwer. Beschwer ist der juristische Fachausdruck für die Belastung oder den Nachteil, der dem betroffenen Bürger durch das Handeln einer Verwaltungsbehörde entsteht. Es ist klar, daß  einem Bürger kein Nachteil dadurch entsteht, daß eine Verfassungsschutzbehörde ihn tatsächlich beobachtet, mit welchen Mitteln auch immer, unter Nutzung offener Quellen oder nachrichtendienstlich. Denn das erfährt er regelmäßig nicht einmal selbst.

Öffentlich bekannt wird es naturgemäß ebenfalls nicht. Wird hingegen von der Behörde bekannt gegeben, daß sie gegen  einen Bürger oder einen Verein, gar gegen eine politische Partei im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages tätig wird, so stellt dies  selbstverständlich einen erheblichen Nachteil für den oder die Betroffenen dar.  Denn von dieser Minute an  haftet ein Makel  an diesen Personen,  die nun zum Objekt staatlichen Handelns in Form  verfassungsschützender Maßnahmen geworden sind. Wer vom Verfassungsschutz beobachtet wird, gilt in der wenig differenzierenden Öffentlichkeit schon deswegen als mindestens zwielichtig, wahrscheinlich sogar als politischer Extremist, jedenfalls als Mensch, mit dem man besser nichts zu tun hat.

Genau hier liegt auch im vorliegenden Fall der sprichwörtliche Hund begraben. Und genau das ist auch die böse Absicht, die dahinter steckt. Merkel, Scholz, Seehofer und Co. ebenso wie  die übrige politische Konkurrenz wiegen sich in der Hoffnung, daß der AfD nun Mitglieder in Scharen davonlaufen werden, weil sie nun berufliche (Beamte, Sodaten, Richter, aber auch Angestellte in der freien Wirtschaft) oder auch geschäftliche Nachteile besorgen müssen, oder überhaupt Sorge um ihr gesellschaftliches Ansehen und ihre Familie haben. Vor allem aber erhofft man sich  davon eine gründliche und nachhaltige Abschreckung der Wähler. Steht eine Partei erst einmal im Geruch  der Verfassungsfeindlichkeit, braucht man sich nicht weiter um sie zu kümmern. Der Absturz in das 0,x % Ghetto der sogenannten Sonstigen bei der nächsten Wahl ist sicher. NPD und Co. lassen grüßen. Das ist natürlich das Verhaltensmuster, das die Politik insgesamt als schmutziges Geschäft erscheinen läßt und weswegen unsere Eltern uns davor gewarnt haben, in die Politik zu gehen. In der Tat kann sich ein anständiger Mensch nicht mit denen gemein machen, die zu solchen Methoden greifen.

Doch kehren wir zurück  zum Recht. Wie gesagt, handeln die Verfassungsschutzämter nicht im luftleeren Raum. Ihre Maßnahmen sind justiziabel, wie das so schön heißt. Wer da überzieht, wird eben von den Gerichten zurückgepfiffen. Das ist auch den Verantwortlichen der AfD gut bekannt.  Der bayerische AfD Politiker Petr Bystron wurde im Sommer 2017 von der Nachricht überrascht, daß das bayerische Landesamt für den Verfassungsschutz ihn beobachte, weil dieses Amt das dann auch öffentlich bekannt gegeben hatte.  Dagegen wandte sich  der Politiker und beantragte beim Verwaltungsgericht München, dem bayerischen Landesamt für den Verfassungsschutz zu untersagen, ihn zu beobachten, mindestens jedoch dies auch öffentlich bekannt zu machen.

Das Verwaltungsgericht München entschied mit Beschluß vom 28.07.2017, Az. M 22 E 17.1861, daß nach Sachlage zwar nicht zu beanstanden sei, daß das Amt aus seiner Sicht genügend Anhaltspunkte für eine Beobachtung des Politikers gesehen habe, daß es jedoch von Rechts wegen nicht angehe, diese Beobachtung öffentlich bekannt zu machen. Denn dies sei ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Politikers und benachteilige auch seine Partei unangemessen, insbesondere im Hinblick auf anstehende Wahlen. Es sei auch nicht ersichtlich, warum die Tatsache der Beobachtung öffentlich gemacht werden müsse, denn jedenfalls mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte des Politikers und die von der Verfassung garantierte Stellung seiner Partei sei kein sachlicher Grund ersichtlich, der  diese Eingriffe in die Rechte des Politikers und seiner Partei notwendig mache. Wörtlich erklärt das Gericht:

Wer vom Verfassungsschutz als für den Rechtsstaat gefährlich eingestuft wird – in diesem Sinne wird die Öffentlichkeit auch Ausführungen zu Verdachtsfällen verstehen –, ist in der Teilhabe am politischen Meinungsbildungsprozeß und am öffentlichen Leben erheblich behindert. Bei einer Verdachtsberichterstattung ist daher Sorgfalt und Zurückhaltung angebracht, eröffnet sie doch weiträumige Möglichkeiten für Irrtum und Mißbrauch und bewirkt regelmäßig eine „Stigmatisierung“ in der Öffentlichkeit, die schwerlich rückgängig gemacht werden kann, und die durch ein Aufrechterhalten und Wiederholen noch intensiviert wird. Dies gilt im Falle des Antragstellers umso mehr, als die wiederholte Bekanntgabe seiner Beobachtung seine Handlungsoptionen im politischen Meinungsstreit erheblich beeinträchtigen dürfte und damit zumindest faktisch auch die von ihm repräsentierte Partei und insoweit – insbesondere mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl – auch die Chancengleichheit von Parteien (Art. 21 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG) und das in Art. 20 Abs. 2 GG zum Ausdruck kommende Gebot der Neutralität des Staates im Wahlkampf und die integrative Integrität der Willensbildung des Volkes durch Wahlen und Abstimmungen tangiert werden. Diesen gewichtigen Nachteilen für den Antragsteller (und seine Partei) durch die Bekanntgabe der personenbezogenen Daten stehen keine überwiegenden Interessen der Allgemeinheit gegenüber, die eine Bekanntgabe der Daten nahe legen würden. Der Verfassungsschutz kann seiner Aufklärungsaufgabe auch ohne konkrete Bezugnahme auf den Antragsteller und seine Äußerungen genügen.“

Der Beschluß des Verwaltungsgericht ist rechtskräftig geworden. Angesichts der wirklich glasklaren Rechtslage wäre ein Rechtsmittel dagegen auch  ohne Chancen gewesen.

Im November 2018 hat das bayerische Landesamt für den Verfassungsschutz die Beobachtung des Herrn Bystron auch sang- und klanglos eingestellt. Wohl eher zur Gesichtswahrung hat es zur Begründung dieses Schrittes erklärt,  zwischenzeitlich sei  der Politiker ja in den Bundestag gewählt worden. Da müßten nun andere Maßstäbe gelten.

Es bleibt abzuwarten, ob auch im vorliegenden Fall das zuständige Verwaltungsgericht angerufen wird. Jedenfalls hinsichtlich der Veröffentlichung des sogenannten Prüfauftrages und der teilweisen Beobachtung wäre es doch sehr verwunderlich, wenn das vom Gericht nicht verboten würde. Was jedenfalls jetzt schon feststeht ist, daß im deutschen Politiktheater ein veritables Schurkenstück gegeben wird. Die literarischeQualität von Schillers Räubern hat es jedenfalls nicht. Doch wer die Kanaille ist, das liegt auf der Hand.


   

Wider den moralischen Hochmut

Das Unerwartete ist manchmal nicht bloß überraschend, sondern einfach gut. Klares Denken und das Aussprechen einfacher Wahrheiten haben bei uns in Deutschland einen solchen Seltenheitswert, daß die Konfrontation damit zu eben solchen unerwarteten Erlebnissen führt. So geschehen letzte Woche in Nürnberg.

Anläßlich einer der zahllosen Belehrungsveranstaltungen, durch die dem tumben Volk das politisch korrekte Denken eingetrichtert werden soll, meldete sich auch der Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg (IKGN) zu Wort. Seine Wortmeldung wurde indessen in der Presse offenbar falsch – er selbst spricht höflich von missverständlich – zitiert. Seine dann in der Nürnberger Zeitung abgedruckte Klarstellung ist bemerkenswert und soll deswegen hier erst einmal unverändert zitiert werden:

Jo-Achim Hamburger habe bei einer Veranstaltung des Präventionsnetzwerks gegen religiös begründete Radikalisierung die Frage gestellt, was die Deutschen aus dem Holocaust gelernt hätten, und selbst die Antwort gegeben, heißt es im Text. Zitiert wird er mit dem Wort „Nichts“.  „Die Frage habe ich anders formuliert und selbst anders bentwortet“, schreibt Hamburger in seiner Stellungnahme an die Redaktion. „Was ich gesagt habe, ist: Was kann man aus dem Holocaust lernen, was können wir ‚Deutsche‘ aus dem Holocaust lernen? Darauf habe ich geantwortet: Nichts. Sie sehen schon, die Fragestellung ist völlig verschieden, ein völlig anderer Sinn, ich sagte auch wir Deutsche.“ Die Begründung seiner Antwort habe gelautet: „Haben wir die Shoa gebraucht, um zu wissen, dass man Millionen Menschen nicht berauben, entrechten und industriell ermorden darf? Haben wir den Angriffskrieg gebraucht mit mehr als 50 Millionen Toten, um zu wissen, dass dies Unrecht ist? Daraus lassen sich keine ‚Lehren‘ ziehen, das weiß man vorher und hat es immer gewusst.“ Und weiter schreibt er: „Wir neigen dazu, uns nachträglich zu den moralischen Siegern zu küren, die jetzt der ganzen Welt Moral und Ethik beibringen dürfen, weil wir ja ‚gelernt‘ haben. Die Deutschen als Weltfriedensstifter und Moralisten. Eine gewisse Bescheidenheit und Zurückhaltung wäre angebrachter. Was waren die Gründe für den fast totalen moralisch-ethischen Bankrott in unserem Lande und wie kann so etwas in Zukunft ein für alle Mal verhindert werden?“

Diese Stellungnahme enthält zwei Kernaussagen. Zum einen ist es für Herrn Hamburger selbstverständlich, daß es nicht erst der Greuel der Nazizeit bedurft hätte, um zu erkennen, daß man Menschen nicht rechtlos machen und ermorden darf. Das gehört in der Tat vielmehr zu den Grundregeln des menschlichen Zusammenlebens, was ja nun spätestens seit ihrer Kodifizierung im profanen Teil der zehn Gebote (Gebote 4-10) jedem Menschen klar ist. Zum anderen charakterisiert er in begrüßenswerter Klarheit die moralische Überheblichkeit des deutschen juste milieu, die es in seiner Verblendung aus der Einbildung zieht, mit weltweit einzigartiger Einsicht in die Schuld seines Volkes an einem historisch einzigartigen Menschheitsverbrechen moralisch auf einer Gipfelhöhe zu stehen, von der herab es die übrige Menschheit über Recht und Unrecht nicht nur belehren darf sondern muß.

Die Frage im letzten Satz dieses Beitrages kann ebenso einfach und klar beantwortet werden, wie sie gestellt ist. Es war nun einmal eine fatale Kombination von virulentem Antisemitismus – nicht nur in Deutschland –, der politisch mehr als unklugen Knebelung Deutschlands durch den Versailler Diktatfrieden und des wirtschaftlichen Elends der Hyperinflation der Zwanzigerjahre und danach folgenden Weltwirtschaftskrise, die eine Clique von politischen Verbrechern, gestützt durch uneinsichtige Teile des Bürgertums, an die Macht bringen konnte. In dieser Antwort auf die Frage nach den Gründen für den fast totalen moralisch-ethischen Bankrott in unserem Lande, die Herr Hamburger stellt, liegt auch schon die Antwort auf seine weitere Frage, wie so etwas in Zukunft ein für alle Mal verhindert werden kann. Glücklicherweise hat sich die Welt weiter gedreht. Zum einen ist eine solche Konstellation nicht mehr vorstellbar, und zum anderen ist gerade in unserer Zivilisation eine so schwachsinnige Ideologie wie der Antisemitismus, dazu in einer eliminatorischen Variante, allenfalls noch in randständigen Zirkeln überlebensfähig. Bei anderen Zivilisationen auf unserem Globus bin ich mir da allerdings nicht so sicher. Aber wir sprechen hier ja von Deutschland und seiner autochthonen Bevölkerung.

Deutsche Historiker glaubten lange Zeit, und zum Teil glauben sie es heute noch, der deutschen Politik seit Gründung des Kaiserreichs vorwerfen zu müssen, einen Sonderweg gegangen zu sein. Mithin also gesellschaftlich und außenpolitisch abseits der Wege gegangen zu sein, die andere Völker eingeschlagen hätten. Darin habe die Wurzel allen Übels gelegen, das dann auch folgerichtig Deutschland über die Welt gebracht habe. Wir wissen, daß das falsch ist und auf Prämissen beruht, die mit der historischen Wahrheit nicht in Einklang gebracht werden können. Herausgegriffen sei hier nur die unsägliche Debatte über die Schuld am Ersten Weltkrieg, deren intellektuelle Dürftigkeit sich bereits daran zeigt, daß es eine Schuld an einem Kriege nicht geben kann, allenfalls eine Verursachung, wobei es sich regelmäßig um Verursachungsbeiträge der Beteiligten handelt. Letzteres ist hinsichtlich des Ersten Weltkrieges zwischenzeitlich glücklicherweise Gemeingut auch bei den meisten deutschen Historikern.

Tatsächlich einen Sonderweg des Umganges mit der eigenen Geschichte geht die politische Klasse in Deutschland. Keine Nation auf dieser Erde zieht in Ansehung der dunklen Seiten der eigenen Geschichte so bereitwillig das Büßerhemd an, wie die Deutschen. Natürlich nicht die Deutschen in ihrer Gesamtheit, sondern diejenigen, die sich infolge ihrer akademischen Bildung und ethischen Reinheit dazu berufen fühlen, der Weltöffentlichkeit ein zerknirscht-stolzes mea culpa zuzurufen. Alles politische Handeln ihres Landes muß aus dieser Bussfertigkeit begründet werden, weswegen die Ablehnung alles dessen, was andere Nationen selbstverständlich tun, mit dem Satz eingeleitet wird: „Angesichts unserer Vergangenheit…“

Es ist erfreulich, daß ein deutscher Jude, dessen Wort kraft seines Amtes natürlich besonderes Gewicht hat, seinen Landsleuten hier einmal diese einfachen Tatsachenfeststellungen ins Stammbuch geschrieben hat. Indessen muß leider damit gerechnet werden, daß diejenigen, an die er diese Worte gerichtet hat, wegen ihrer ausgeprägten Leseschwäche auf diesem Gebiet diese Erkenntnisse nicht gewinnen und deswegen unverdrossen auf dem Sonderweg des Umganges mit der eigenen Geschichte fürbaß schreiten werden.



Der UN-Migrationspakt – und wie man uns belügt

Am 10. und 11. Dezember dieses Jahres wird in Marrakesch der UN-Migrationspakt unterzeichnet werden. Nicht von allen Staaten, zum Beispiel nicht von den USA und Österreich, aber auf jeden Fall von Deutschland. Mit Ausnahme der AfD werden auch alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien der Bundesregierung dabei den Rücken stärken. Eines förmlichen Gesetzes scheint man nicht zu bedürfen. Worum geht es?

Der UN-Migrationspakt, ein, neutral gesagt, Text, von gut 43 DIN A4 Seiten, stellt Regelungen für alle Arten von Migration, legal wie illegal, geordnet oder ungeordnet auf. Es soll ein globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration werden. Wie wir noch sehen werden, enthält er eine Vielzahl von Regelungen und Bestimmungen im einzelnen. Er soll nach seiner Ziffer 6 einen Meilenstein in der Geschichte des globalen Dialogs und der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Migration darstellen. Gemäß Ziff. 7 stellt er einen rechtlich nicht bindendenden Kooperationsrahmen dar, der auf den Verpflichtungen aufbaut, auf die sich die Mitgliedstaaten in der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten geeinigt haben. Gerade hierauf stützt die Bundesregierung wie auch alle anderen Befürworter dieses Migrationspaktes ihre Beschwichtigungsrhetorik. Es sei ja alles unverbindlich.

Nun können Politiker und Diplomaten natürlich davon ausgehen, daß die Bürger – in der verquasten Diktion von Frau Merkel die, die schon länger hier leben – vom Völkerrecht nichts verstehen. Deswegen kann man wohl auch getrost davon ausgehen, daß die Deutschen sich anlügen lassen, ohne es zu merken. Nun handelt es sich bei diesem Pakt ebenso wie bei den Vereinbarungen und Erklärungen, auf welchen er aufbaut, ohne jeden Zweifel um ein Vertragswerk im Rahmen der Vereinten Nationen. Also um ein völkerrechtliches Dokument. Auch wenn diesem Dokument kein verbindlicher Charakter zukommt, mit anderen Worten, wenn es sich nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt, gegen den nicht ohne das Risiko von völkerrechtlichen Sanktionen verstoßen werden kann, so handelt es sich gleichwohl nicht um ein unverbindliches Blatt Papier. Das Völkerrecht kennt nämlich unterhalb der Stufe von geschriebenen Verträgen und bindendem Gewohnheitsrecht das sogenannte Soft Law. Dabei handelt es sich, wie der Name schon sagt, um Erklärungen von Staatenkonferenzen von rechtlicher Relevanz, ohne unmittelbar Rechte und Pflichten zu begründen. Hier geht es um Stufen eines Entwicklungsprozesses, der zur Entstehung von Gewohnheitsrecht oder zur Konkretisierung allgemeiner Grundsätze des Gewohnheitsrechts führen kann. Und damit ist es dann doch verbindlich. Im übrigen können Verhaltensstandards internationaler Organisationen oder von Staatenkonferenzen dazu führen, daß die beteiligten Staaten sich gegenüber der Anmahnung dieser Standards nicht mehr auf das Interventionsverbot berufen können, also durchaus völkerrechtliche Sanktionen besorgen müssen.

Die Beschlüsse internationaler Organisationen, besonders die Resolutionen der UN-Generalversammlung, die auch Bezeichnungen wie Deklaration oder Charta aufweisen können, gewinnen an Bedeutung – nicht als Akte eines nach wie vor nicht existenten Weltgesetzgebers, wohl aber als Beleg einer dem Völkergewohnheitsrecht zu Grunde liegenden Rechtsüberzeugung oder als Hinweis auf eine mögliche rechtspolitische Entwicklung. Sie können Ausdruck von Verhaltensregeln sein, die – zwischen Unverbindlichkeit und Verbindlichkeit angesiedelt – befolgt werden, obwohl ihnen die Härte positiven Rechts, also die Qualität einer Rechtsquelle, fehlt. Das hat zum Beispiel erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsprechung internationaler wie nationaler Gerichte, wenn es um die Auslegung von Gesetzen mit völkerrechtlichem Bezug geht. Im konkreten Fall natürlich auch um das Einwanderungsrecht der Vertragsstaaten, wie auch im Laufe der Entwicklung auch der Nichtunterzeichner.

Daß dieser Migrationspakt, und Pakt ist nun einmal das lateinische Fremdwort für Vertrag, durchaus bindenden Charakter haben soll, folgt zwanglos daraus, daß sein Text insgesamt 54 mal die Formulierungen: „Wir verpflichten uns“ bzw.  „Um diese Verpflichtung zu verwirklichen,“enthält. Dabei handelt es sich stets um ganz konkrete Punkte wie etwa in Ziff. 23: „Wir verpflichten uns, auf die Bedürfnisse von Migranten einzugehen, die sich aufgrund der Bedingungen, unter denen sie unterwegs sind oder mit denen sie in Herkunfts-, Transit-oder Zielland konfrontiert sind, in prekären Situation befinden können, und sie zu diesem Zweck im Einklang mit unseren völkerrechtlichen Verpflichtungen zu unterstützen und ihre Menschenrechte zu schützen.“… „Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen…“… „Wir verpflichten uns, sicherzustellen, daß alle Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus ihre Menschenrechte durch einen sicheren Zugang zu Grundleistungen wahrnehmen können“ (Ziff. 31). D.h. nichts anderes, als daß auch illegale Wirtschaftsflüchtlinge auf jeden Fall in die Sozialsysteme eingegliedert werden müssen. Wenn es also dann einmal darum geht, im konkreten Fall einem Wirtschaftsflüchtling die Segnungen des deutschen Sozialstaates zu gewähren, dann werden die deutschen Gerichte, spätestens jedoch der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte auf diesen Pakt und seine Verpflichtungen zurückgreifen.

Man fragt sich ja auch nach der inneren Konsistenz und Logik des Agierens unserer Regierung wie auch der sie tragenden Koalitionspartner und der sie stützenden Oppositionsparteien mit Ausnahme der AfD sowie vor allem der alles das bejubelnden Presse. Wenn es sich um eine unverbindliche Erklärung handelt, warum in aller Welt muß sie dann überhaupt unterzeichnet werden? Warum kann man es nicht einfach lassen? Also muß es doch eine wichtige Erklärung sein, deren Ziel genau dahin geht, wohin die deutsche Politik in ihrer übergroßen Mehrheit unter dem Beifall der Medien auch gehen will. Und deshalb muß diese Erklärung unterschrieben werden. Amerika, du hast es besser, schrieb einst Goethe. Und Felix Austria wird ebenso lächelnd abseits bleiben wie der politische Beelzebub der deutschen Medien aus Ungarn.

Doch was räsonieren wir. „Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.“ (Gustav von Rochow, preußischer Innenminister und Staatsminister 1792-1847).