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Qualitätsmedien

Es ist 6:00 Uhr morgens. Die Morgennachrichten im Bayerischen Rundfunk. Der neue amerikanische Präsident hat erklärt, die NATO sei überflüssig. Man muß wohl damit rechnen, daß die USA die NATO verlassen werden. So klingt es jedenfalls. Nun weiß der informierte Bürger, also der, der sich aus verschiedenen Nachrichtenquellen unterrichtet, daß Donald Trump in der Tat in einem Interview mit Vertretern deutscher Medien gesagt hat: „I said a long time ago – that NATO had problems.  Number one ist was obsolete, because it was, you know, designed many, many years ago.“ 

Das ist natürlich etwas völlig anderes, als es den schlaftrunkenen Hörern des Bayerischen Rundfunks heute Morgen in die Gehörgänge fuhr. Einigermaßen vernünftig übersetzt heißt das: „Ich habe schon vor langer Zeit gesagt, daß die NATO Probleme hatte. Erstens war sie veraltet, weil sie, wie Sie wissen, vor vielen, vielen Jahren konzipiert wurde.“ Offenbar war man in der Redaktion des Bayerischen Rundfunks auch noch knapp eine Woche nach Bekanntwerden dieses Interviews nicht in der Lage, die Äußerungen des amerikanischen Präsidenten korrekt zu übersetzen. Man hat die Vokabel „obsolete“ offensichtlich wie ein schlechter Schüler übersetzt und wie das deutsche Fremdwort „obsolet“ verstanden. Zwar bedeutet das nach dem Duden ebenso wie in der englischen Sprache veraltet, umgangssprachlich aber auch überflüssig. Falls man sich da nicht so ganz sicher ist, kann man ja ein gutes Wörterbuch schauen. Im Langenscheidt werden als Übersetzungen angeboten: veraltet, überholt, altmodisch, abgenutzt, verbraucht. Und wenn das nicht weiterhilft, muß man ja den Sinnzusammenhang beachten. Und der kann wohl nur so verstanden werden, daß Reformbedarf besteht, auch was die Aufgaben des Bündnisses zum Beispiel bei der Terrorbekämpfung angeht. Wer den zitierten Satz mit Verstand liest, stellt außerdem fest, daß die Beschreibung der NATO in der ersten Vergangenheitsform erfolgt ist. Somit ist ihr gegenwärtiger Zustand nicht gemeint. Aus alledem zu schließen, der amerikanische Präsident strebe einen Austritt seines Landes aus dem Bündnis an, ist schlicht und einfach abwegig.

Der Vorgang wäre eines Kommentars nicht wert, wenn er nur ein weiterer Beleg für die mangelnde fachliche Qualität nicht weniger Journalisten auch in den sogenannten Qualitätsmedien wäre. Sogenannte Qualitätsmedien, weil es sich dabei eher um eine Selbsteinschätzung als um einen objektiven Befund handelt. Beunruhigend an einem solchen Vorgang ist vielmehr, welche Wirkung solche Nachrichten haben. Ich habe mir dann bei der Morgentoilette überlegt, wie diese Nachricht nun von einem Menschen aufgenommen und verarbeitet wird, der infolge seiner beruflichen und familiären Belastung gar keine Zeit hat, mehr als die morgendlichen Nachrichten im Rundfunk zur Kenntnis zu nehmen. Das vielfache Angebot in den gedruckten wie gesendeten Medien, vor allem im Internet, kann ja nur nutzen, wer auch die Zeit dafür hat. Gerade die Menschen jedoch, die den größten Beitrag in Wirtschaft und Gesellschaft leisten, haben diese Zeit meistens nicht. Solche Menschen gehen eben dann mit diesem Kenntnisstand in den Tag. Sie müssen mit der Sorge leben, daß eine wesentliche Grundlage unserer äußeren Sicherheit brüchig geworden ist.

Man könnte natürlich darüber spekulieren, wie solche Nachrichten zustande kommen, vor allem, ob dahinter eine Absicht steckt, und wenn ja, welche. An Spekulationen will ich mich nicht beteiligen. Ob eine solche Falschmeldung alleine der fachlichen Inkompetenz einer Redaktion geschuldet ist, oder eine politische Strategie dahinter steckt, über deren Inhalt ich auch nicht spekulieren will, kann offen bleiben. Was bleibt, ist das Unbehagen. Und dann klingt aus solchen Redaktionen auch noch das Lamento darüber, daß die Leute ihnen nicht mehr glauben wollen, weil sie von den bösen Rechtspopulisten aufgehetzt werden…

Es bleibt also dabei: sapere aude! (Selber denken!).

Dummheit, frisiert

Die heutigen Nachrichten über die Rede des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke zur Erinnerungskultur in Deutschland sind ein Lehrstück in zweierlei Hinsicht.

Höcke hat in einer Rede von etwa einer Dreiviertelstunde Dauer dem Umgang der deutschen Eliten mit der neueren Geschichte beklagt und unter anderem beanstandet, daß sich die Deutschen mit dem Holocaustdenkmal in Berlin ein Denkmal der Schande geschaffen hätten und überhaupt die Politik in Deutschland maßgeblich immer noch von einem Empfinden deutscher Schuld bestimmt werde. Wenn man in diese Rede hineinhört oder einzelne Passagen liest, dann fragt man sich schon, ob Höcke sich gedanklich nicht unerhebliche Schnittmengen mit der NPD und anderen Neonazis erlaubt, oder schlicht und einfach intellektuell damit überfordert ist, Geschichte und Gegenwart voneinander zu trennen. Denn selbst wenn man mit guten Gründen die geschichtspolitische Instrumentalisierung der Vergangenheit kritisieren kann, so verbieten sich zum einen jegliche Pauschalisierungen, und zum anderen haben kritische Auseinandersetzungen mit der Geschichtsschreibung ihren Platz in der Wissenschaft und im akademischen Diskurs auch in der Öffentlichkeit. In der Tagespolitik hat das im allgemeinen grundsätzlich nichts zu suchen, und die wissenschaftliche Debatte ist wegen ihrer Komplexität völlig ungeeignet für die Verwendung in parteipolitischen Zusammenhängen. Die Geschichte betrifft auch die Vergangenheit, die Politik kann auf sie grundsätzlich nicht einwirken. Was an den Hochschulen gelehrt wird, ist ebenfalls nicht Sache der Politik, sondern der hoffentlich auch weiterhin freien Wissenschaft. Auch wenn hier gerade hinsichtlich der neueren Geschichte eine gewisse Einförmigkeit, Eintönigkeit, ja Einfältigkeit zu beobachten ist, so ist es alleine Sache der Historiker, neuen Erkenntnissen zum Durchbruch zu verhelfen. Auch wenn es Herrn Höcke, dem Geschichtslehrer am Gymnasium, noch nicht aufgefallen sein sollte: was z.B. die Darstellung der Ursachen des Ersten Weltkrieges angeht, so hat sich hier in den letzten zehn Jahren ein fundamentaler Wandel vollzogen. Die sogenannte Alleinschuldthese Deutschlands wird jedenfalls an unseren Universitäten nicht mehr vertreten. Vor allem aber hat sich die Politik, wie gesagt, mit der Gegenwart, noch mehr aber mit der Zukunft zu befassen. Und da gibt es viel zu tun, und viel zu kritisieren, gerade für eine erst jüngst auf der politischen Bühne erschienene Partei. Euro-Krise, innere Sicherheit, Migrationsproblematik und eine verrückt gewordene europäische Zentralbank bieten gerade für einen politischen Newcomer Themen genug, um das Wahlvolk von den eigenen Vorstellungen zu überzeugen. Warum man da in der Tagespolitik und im Wahlkampf historische Vorlesungen und Proseminare anbietet, erschließt sich nicht.

Interessant ist allerdings, wie die Medien mit diesem Vorgang umgegangen sind. Jedenfalls ein Teil der Medien hat in seinen Internetmeldungen berichtet, daß die maßgeblichen Politiker seiner Partei Höcke für seine Äußerungen scharf kritisiert haben, allen voran die Parteivorsitzende Petry: Björn Hecke ist mit seinen Alleingängen und ständigen Querschüssen zu einer Belastung für die Partei geworden. Die Europa Abgeordnete von Storch: Höcke hat der Partei schweren Schaden zugefügt. Das Vorstandsmitglied Alice Weidel: Unsägliche rückwärts gewandte Debatte. Der Nordrhein-Westfälische Landesvorsitzende Pretzell: Fatal ist nicht, daß Höcke ständig mißverstanden wird, fatal ist, daß dies in einem Bereich deutscher Geschichte geschieht, bei dem es der Anstand verbietet. Nikolaus Fest: Die heutigen Probleme Deutschlands haben nichts mit der Schuldkultur zu tun.Der Sachsen-Anhaltinische Vorsitzende Poggenburg: unglücklich und nicht zielführend. Der bayerische Landesvorsitzende Bystron: völlig unnötig und Wasser auf die Mühlen unserer Gegner.  Lediglich der brandenburgische Vorsitzende Gauland meint, Höcke sei mißverstanden worden, was ja impliziert, daß er seine Äußerungen, so wie man sie verstehen kann, auch nicht für gut hält. Ganz anders die Tagesschau. Man zitiert zwar teilweise die Kritik der Vorsitzenden Petry an Höcke, erklärt im übrigen aber ohne dies zu quantifizieren, es habe in der Partei auch Zustimmung gegeben und weist ferner auf ein Strategiepapier hin, das generell ein provokantes Auftreten als zielführend, weil Wähler generierend, bezeichnet. Daß so eine Strategie natürlich völlig losgelöst vom jeweiligen Sachthema ist, wird nicht erwähnt. Vielmehr gewinnt der Tagesschau-Zuschauer den Eindruck, Höcke sei repräsentativ für die Partei, was in dem Interview mit einem natürlich ausgesuchten Politikwissenschaftler bestätigt wird.

Es gibt also ausgesprochen dumme Politiker. Und es gibt eine Tagesschauredaktion, die offensichtlich Halbwahrheiten verbreitet. Wem das nützen soll, und wahrscheinlich auch nützt, liegt auf der Hand. Wem die Intendanten, Fernsehdirektoren und Chefredakteure verpflichtet sind, nachdem ihre Aufsichtsgremien, denen sie Anstellung und Aufstieg verdanken, von den etablierten politischen Parteien und ihren Vorfeldorganisationen dominiert sind, liegt auch auf der Hand. Die Schlußfolgerung, daß die Berichterstattung dann auch interessegeleitet ist, liegt mindestens sehr nahe. „Wes Brot ich eß, des Lied ich sing.“

Weil das eigentlich auch Nachwuchspolitikern, und die Politiker einer gerade mal knapp vier Jahre existierenden Partei kann man nicht anders nennen, inzwischen geläufig sein müßte, kann man im Falle Höcke nur von Dummheit sprechen. Sollte er jedoch das meinen, was viele Leute aus seinen Äußerungen heraushören, dann gehört er jedenfalls nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts – und welche sollten denn sonst gelten? – nicht in die deutsche Politik. Seine Partei wäre jedenfalls gut beraten, wenn sie ihm den Rücktritt nahe legen würde und dies auch entsprechend kommunizierte. Wenn ihm seine Partei und ihre Ziele am Herzen liegen, dann kann er eigentlich nur zurücktreten.

Letztendlich zeigt sich hier wieder einmal, was bei Parteineugründungen immer wieder zu beobachten ist: Sie ziehen anfänglich allerhand seltsame Vögel an. Sobald man sich einigermaßen konsolidiert hat, muß man sich dieser Leute entledigen. Auch wenn man dann den ein oder anderen Wähler verliert. Doch es ist alle Mal besser, ein einigermaßen demokratisch homogenes Wählerpotential von sagen wir einmal 10 % zu haben, als ein Sammelsurium von Bürgern, die gerade aus ihrer demokratischen Gesinnung heraus Fehlentwicklungen korrigieren wollen einerseits, und allerhand Esoterikern, Spinnern und Radikalinskis andererseits mit einem Potenzial von 15 %. Ein kleines Haus, aus fehlerfreien Steinen gebaut, hält alle Mal länger als ein großes Gebäude aus minderwertigen Beton.

Das abgewogene und findige fundierte Urteil des Bürgers setzt voraus, daß er sich aus unterschiedlichen Quellen informiert. Nur so kann er trotz der offiziösen fake news ein mündiger Bürger sein. Bleiben wir aufmerksam!

Endlich! Wir bekommen das Wahrheitsministerium.

Zum politischen Neusprech unserer Tage gehören die Vokabeln fake news, hatespeech und natürlich das Wort des Jahres 2016 postfaktisch. Hinter all diesen Begriffen verbirgt sich die Sorge der politischen Klasse dieses Landes, daß die Bürger/Wähler die falschen Nachrichten bekommen, die falschen Meinungen haben und deswegen die falschen Kandidaten wählen. Empört führt unser Gesinnungsministerlein einen Kreuzzug gegen die Verbreiter angeblich falscher Nachrichten und falscher (politisch nicht korrekter) Meinungen in den sozialen Medien an. Facebook, Twitter und andere sollen fake news und hatespeech unverzüglich löschen, wenn firmeneigene Arbeitsgruppen und/oder die Maas’sche Gesinnungspolizei unter dem Kommando der Ex-Stasimitarbeiterin Annetta Kahane irgend einen Beitrag für falsch, hetzerisch, oder sonst wie politisch nicht korrekt halten. Da möchte nun auch das Bundesinnenministerium nicht nachstehen. Schließlich haben sogar Politiker aus den Reihen der CSU einschlägige Forderungen erhoben. Man schlägt also die Einrichtung eines „Abwehrzentrums gegen Desinformation“ vor. Das soll dafür sorgen, daß für unliebsame Beeinflussungen angeblich besonders anfällige Bevölkerungsgruppen (nach Meinung der Beamten Russlanddeutsche und Bundesbürger mit türkischen Wurzeln) künftig die Informationen erhalten, die sie aus der Sicht der Bundesregierung benötigen. Da darf auch der ebenso unvermeidliche wie unsägliche Martin Schulz nicht fehlen. Er ruft nach dem Gesetzgeber, damit der Verbreitung von falschen – genau genommen unerwünschten – Nachrichten über soziale Netzwerke ein Riegel vorgeschoben wird.

Zunächst einmal ist alles das juristisch nicht haltbar. Zwar dürfen Regierungen neben den Medien Nachrichten verbreiten und ihre Auffassung erläutern. Das gehört mit zu ihren Aufgaben. Nicht aber ist es Aufgabe der Exekutive, gegen tatsächliche oder vermeintliche Falschmeldungen vorzugehen. Es ist allein Sache der Gerichte, bei Vorliegen einschlägiger Straftatbestände oder über Klagen auf Unterlassung und Widerruf falscher Tatsachenbehauptungen zu entscheiden. Das genügt auch. Jede Art von staatlicher Zensur hingegen steht einer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung entgegen. Deswegen hat zum Beispiel der europäische Gerichtshof für die Menschenrechte in den Jahren 2013 und 2015 entschieden, daß die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern durch einen türkischen Politiker von der durch Art. 10 Abs. 1 der europäischen Menschenrechtskonvention geschützten Freiheit der Meinungsäußerung umfaßt ist. Selbstverständlich, muß man hinzufügen, gilt das auch für die Äußerung der gegenteiligen Auffassung. Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes schützt die Meinungsfreiheit. Soweit jemand diese mißbraucht, indem er wahrheitswidrige Behauptungen über Dritte aufstellt, haben darüber die Gerichte zu entscheiden. Soweit der Staat überhaupt gegen die Verbreitung nach Meinung seiner Regierung falsche Behauptungen vorgehen will, kann das in einem Rechtsstaat nur im Wege der öffentlichen Klage vor den Gerichten geschehen. Eine Zensur indessen, wie sie dem Bundesinnenministerium offenbar vorschwebt, ist dem Rechtsstaat fremd. Sie ist ein Merkmal von Diktaturen. Es ist auch einer Demokratie nicht angemessen.

Zu Recht erklärt dazu der Jurist Florian Albrecht (Legal Tribune online, 30.12.2016): „Die Fragwürdigkeit der Forderungen im Kampf gegen falsche Nachrichten wird durch einen Blick in unser Nachbarland Österreich noch verstärkt. Dort wurde der aus dem Jahr 1975 stammende und die Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte unter Strafe stellende § 276 StGB zum 31. Dezember 2015 außer Kraft gesetzt. Maßgeblich war für diesen Schritt einerseits die Erkenntnis, daß der unbestimmte Tatbestand, der der Verbreitung bekanntermaßen falscher Gerüchte entgegenwirken sollte, laut Standard in den vergangenen 20 Jahren zu keiner einzigen Verurteilung geführt hatte. Der Sektionschef für Strafrecht im österreichischen Justizministerium wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß auch rechtspolitische Bedenken gegen eine solche Strafnorm angeführt werden können. Demnach sei es sinnvoller, wenn fake news nicht mit Verboten, sondern vielmehr mit einer gesellschaftlichen Debatte sowie Widerrede begegnet würde. Diese Linie entspricht vollends der Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht der Meinungsfreiheit.
Es bedarf keiner eingehenden Analyse, erkennen zu können, daß den gegenwärtig hinsichtlich der Bekämpfung von fake news und hate speech geführten Debatten starke antidemokratische Tendenzen anhaften. Gesellschaftliche Debatten, die der Grundpfeiler unserer Demokratie sind, drohen dann erstickt zu werden, wenn sich der Staat seiner übermächtigen Ressourcen bedient und sich einer Art Wahrheitsministerium bedient, wie in George Orwells Dystopie 1984 geschildert. Der Verfassungsrechtler Sebastian Mueller-Franken folgert völlig zu Recht, daß ein Staat erst dann freiheitlich ist, wenn er keinen Anspruch auf die Festlegung der Wahrheit erhebt. Denn erst mit dem Verzicht auf den Wahrheitsanspruch überläßt er es den Bürgern, ob sie ihn und die von ihm ausgeübte Herrschaft bejahen oder verwerfen wollen.“

Ein weiterer Gesichtspunkt sollte nicht unter den Tisch fallen. Wer im Glashaus sitzt, sollte bekanntlich nicht mit Steinen werfen. Betrachtet man sich nämlich die amtliche Informationspolitik, die unter anderem auch durch das Statistische Bundesamt und die polizeilichen Kriminalstatistiken durchgeführt wird, dann entsteht häufig der Eindruck, daß die eigene Wahrnehmung der Wirklichkeit und deren Darstellung in den Statistiken voneinander abweichen. Michael Klonovsky hat das in seinem Internet Blog acta diurna vom 04.01.2017 ausführlich dargestellt. Dabei haben ihm aus gutem Grund nicht namentlich genannte Fachleute aus Behörden geholfen. Der Beitrag ist außerordentlich lesenswert. Die Methoden, mit denen Statistiken manipuliert werden können und tatsächlich manipuliert werden, sind vielfältig und sehr effektiv. Der Winston Churchill zugeschriebene Satz: „Traue keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast“, mag zwar tatsächlich nicht von ihm stammen, scheint aber offensichtlich das Motto derjenigen zu sein, welche diese amtlichen Statistiken erstellen lassen. Manchmal ist man sogar so unvorsichtig, daß man das auch offen zugibt. So hat sich der brandenburgische Ministerpräsident Woidke am 22. September 1916 dazu hinreißen lassen, in ein Mikrofon zu sagen: „Also erst mal was zur Statistik. Wir haben in Brandenburg die Statistik bei rechtsextremen Übergriffen geändert. D.h. bei der Polizei wird erst mal jeder Übergriff wo nicht erwiesen ist, daß er keine rechtsextreme Motivation hatte, wird in diese Statistik reingezählt.“ Einmal von diesem offenbar bewußt „volksnahen“ Sprachgebrauch abgesehen: Hier hat jemand die Maske fallen lassen. Wer selber postfaktisch fake news verbreitet, das aber gleichzeitig anderen verbieten lassen will, qualifiziert sich vielleicht für das Amt des Wahrheitsministers Orwell’scher Prägung. Als selbsternannter Verteidiger des demokratischen Rechtsstaats ist er jedoch eine glatte Fehlbesetzung.

Wir Bürger müssen wachsam sein. Wir wollen das in der Aufklärung vor rund 300 Jahren hart erkämpfte Recht, sagen und schreiben zu können, was wir wollen, auf keinen Fall preisgeben. Die einzige Sanktion desjenigen, der falsche Nachrichten verbreitet, soll weiterhin nur die sein, daß er sich damit blamiert. Gesinnungsschnüffler, Wahrheitsminister und Zensoren indessen brauchen wir nicht.

Nafris

Eines der beherrschenden Themen in der öffentlichen Debatte unseres Landes sind die Vorgänge in den Silvesternächten 2015 und 2016. Vor allem junge Männer aus Nordafrika wurden zu Hunderten wegen sexueller Übergriffe zwischen Hauptbahnhof und Dom zu Köln in der Silvesternacht 2015 angezeigt, jedoch mangels gerichtsfester Beweise kaum einmal verurteilt. Diese Übergriffe gab es auch in vielen anderen deutschen Städten, allerdings nicht in dieser Massierung wie in Köln. In der Silvesternacht 2016 wurden entsprechend umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen getroffen, unter anderem die Polizeipräsenz in Köln um mehr als das Zehnfache hochgefahren. Nur deswegen gab es dann in dieser Nacht so gut wie gar keine sexuellen Übergriffe.

Erstaunlicherweise jedoch waren ca. 1.000 Nordafrikaner erneut nach Köln gekommen, bei deren Kontrolle sich häufig herausstellte, daß es sich um Männer handelte, die schon aus der vergangenen Silvesternacht bekannt waren. Offenbar hatte man sich auch verabredet, nach Köln zu fahren um sich ein weiteres Mal zu amüsieren wie gehabt. In anderen Städten, in denen die Polizeipräsenz nicht so dicht war wie zwischen Dom und Hauptbahnhof in Köln, gab es durchaus jeweils eine nennenswerte Zahl von solchen Übergriffen, etwa in Hamburg. Dennoch erklären uns Politik und Medien, in jener Nacht sei die Sicherheit gewährleistet gewesen. Zu Recht weisen unabhängige Kommentatoren darauf hin, daß davon keine Rede sein kann. Denn in einem sicheren Land können Frauen unbesorgt überall Silvester feiern. Einer massiven Polizeipräsenz wie auf der Kölner Domplatte, auf der schon räumlich wegen der ca. 1.500 Polizeibeamten und Dutzenden von Kamerateams kaum noch Platz für Besucher war, bedarf es in einem sicheren Land eben nicht. Festzuhalten ist also, daß Deutschland mindestens seit Silvester 2015 kein sicheres Land ist. Vor allem jungen Frauen kann nur geraten werden, abends entweder zu Hause zu bleiben, oder nur in wehrhafter männlicher Begleitung in die Stadt zu gehen.

Zu den Absurditäten unserer Zeit gehört, daß aus dem linken politischen Spektrum die Arbeit der Polizei massiv kritisiert worden ist. So hat die grüne Giftspritze aus dem Saarland gezetert, es sei völlig unangemessen, Personen nur aufgrund ihres Aussehens zu kontrollieren. Das sei ein unzulässiges „racial profiling“ und stelle Nordafrikaner unter Generalverdacht. Die Abwegigkeit dieses Vorwurfs wird vielleicht besonders deutlich, wenn man sich eine Lage vorstellt, in der die Polizei verhindern soll, daß schwedische Hooligans Zutritt zu einem Fußballstadion bekommen. Müssen die Beamten dann nicht ihr Augenmerk auf blonde, blauäugige junge Männer richten? Vermutlich würde eine solche Fanatikerin der political correctness wie Frau Peter das ganz in Ordnung finden. Rassismus kann für politische Geisterfahrer wie sie ja nur gegen Araber und Afrikaner gerichtet sein. Daß die Polizei im internen Sprachgebrauch für diese Leute dann auch noch die Abkürzung „Nafri“ benutzt hat, ist für linke und grüne Politiker erst recht ein Beleg für den Rassismus deutscher Polizeibeamter. Die Abkürzung steht wohl für „nordafrikanischer Intensivtäter“, was wegen des Verbrauchs von 30 Zeichen in einer auf 140 Zeichen begrenzten Twitternachricht (tweet) eben zu Kürzeln zwingt. Und sie ist offenbar angebracht, nachdem man bereits nach Silvester 2015 festgestellt hat, daß es sich bei den Festgenommenen regelmäßig um junge Männer aus Nordafrika handelte, die bereits mehrfach straffällig geworden waren. Der polizeiliche Begriff des Intensivtäters ist dann eben schlicht und einfach zutreffend.

Ein Aspekt indessen ist bislang jedenfalls noch nicht beleuchtet worden. Daß diese nordafrikanischen Intensivtäter auch dazu neigen, Sexualdelikte zu begehen, kann nicht überraschen, wenn man die Geschichte der letzten 100 Jahre betrachtet. Unter den französischen Truppenteilen, die nach dem Ersten Weltkrieg das linksrheinische Deutschland besetzten, befanden sich auch Regimenter aus den französischen Kolonien in Nordafrika, also aus Marokko, Algerien und Tunesien. Allgemein nannte man sie Spahis. So berichten zum Beispiel lokale Chronisten aus der Stadt Trier, daß damals nach der Stationierung dieser Soldaten Belästigungen und Überfälle auf Frauen und häufig auch auf Männer kaum zu vermeiden gewesen seien, obgleich das Militär harte Strafen dafür angedroht habe. Dies habe sich schlagartig verbessert, als für die Soldaten ein Bordell eingerichtet worden sei. Ethnologen haben darauf hingewiesen, daß es gewissermaßen zum Beuteschema der Krieger aus den nordafrikanischen Stämmen gehört habe, sich auch die Frauen des besiegten Feindes zu nehmen. Auch für die Zeit des Zweiten Weltkrieges gibt es eine Vielzahl von Berichten über dieses Verhalten der Soldaten aus den französischen Kolonien. Die Vergewaltigungsorgien etwa in Freudenstadt/Schwarzwald, aber auch in anderen Städten der französischen Besatzungszone nach dem Zweiten Weltkrieg sind nun einmal eben ein geschichtliches Faktum, auch wenn das in Deutschland zwischenzeitlich in Vergessenheit geraten ist. Die historische Forschung geht von rund 50.000 Opfern dieser Verbrechen allein in Deutschland aus. In anderen Ländern haben sich diese nordafrikanischen Soldaten auch nicht anders verhalten. So ist in Italien durchaus noch die Erinnerung daran wach, wie derartige Truppenteile 1944 vergewaltigend durch die Dörfer der Aurunci-Berge nahe Monte Cassino zogen. Damals hat sich in die italienische Sprache die Vokabel „marocchinare“ als Begriff für vergewaltigen eingebürgert. Alberto Moravia hat diesen misshandelten Frauen in seinem Roman „La Ciociaria“ ein Denkmal gesetzt. Das Buch wurde dann Anfang der fünfziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts auch mit prominenter Besetzung verfilmt (Regie Vittorio de Sica, weibliche Hauptrolle Sophia Loren).

Umso unverständlicher ist es, wenn die deutschen Behörden solche Intensivtäter nicht konseqent abschieben, obgleich sie samt und sonders kein Asyl erhalten, keine Bürgerkriegsflüchtlinge sind und dazu noch vielfach vorbestraft. Daß sie eine offenbar kulturell bedingte Neigung zu Sexualdelikten haben, verschärft das Problem, ist aber offenbar Politik und Behörden nicht oder nicht ausreichend bekannt. Und deswegen werden wir vermutlich auch in den nächsten Jahren immer wieder erleben, daß die „Nafris“ zu Hunderten irgendwo einfallen und ihren Spaß haben, falls nicht aufgrund besonderer Umstände punktuell eine massive Polizeipräsenz das unterbindet. Eine Lösung des Problems ist das jedoch nicht. Ein weiterer Beleg für die deutsche Krankheit indessen schon.

Ist irgend jemand überrascht?

Ein zwölfjähriger Junge aus Ludwigshafen –“Deutsch-Iraker“- steht unter dem dringenden Verdacht, zweimal einen offenbar dilettantisch gebastelten Sprengsatz an Orten deponiert zu haben, wo naturgemäß viele Menschen sind. Einmal am Rathaus, und ein andermal auf dem Weihnachtsmarkt. Die Reaktionen von Politik und Medien zeigen nun das erwartete Muster. Natürlich ist man zunächst entsetzt bzw. fassungslos. Wenigstens sucht man nach den Hintermännern des kindlichen Bombenbastlers. Die Auswertung seines Mobiltelefons hat dem Vernehmen nach eindeutige Ergebnisse erbracht: der verhinderte Attentäter wurde vom IS ferngesteuert.

Wer klar zu denken vermag, ist weder fassungslos noch entsetzt. Nebenbei bemerkt, möchte ich überhaupt nicht von Leuten regiert werden, die angesichts eines Terroranschlages, eines Mordanschlages oder sonstigen Gewaltausbruchs regelmäßig mit „Fassungslosigkeit“ und „Entsetzen“ reagieren. Denn von solchen Weicheiern kann ich nicht erwarten, daß sie entschlossen den Kampf gegen Verbrechen und Terror aufnehmen. Viel lieber wäre ich von Leuten regiert, die in solchen Situationen den Drahtziehern der Anschläge bedeuten: „Ihr werdet uns noch kennenlernen!“

Was wir gerade erleben, ist schlicht und einfach der Einsatz von Kindersoldaten auch bei uns. Im Orient und in den Bürgerkriegsgebieten Afrikas ist das seit Jahrzehnten völlig normal. Das Khomeini-Regime des Iran hatte seinerzeit im Krieg gegen den Irak massenhaft Kinder und Jugendliche an die Front geschickt. Die dreckigen Halsabschneider, die sich „Islamischer Staat“ nennen, setzen im Irak und in Syrien Kindersoldaten ein, auch und vor allem als Selbstmordattentäter. Nach ihrer Interpretation des Islam tun sie damit ein gottgefälliges Werk. Für unsere kultivierten, verständnisvollen und weltoffenen Politiker und Publizisten indessen hat das alles mit dem Islam natürlich nichts zu tun. Die gleichen Leute würden allerdings die Behauptung mit Empörung zurückweisen, die Hexenverbrennungen im Europa des 16. und 17. Jahrhunderts oder gar die „heilige“ Inquisition mit ihren Autodafes des 14. und 15. Jahrhunderts hätten nichts mit dem Christentum zu tun gehabt. Gottlob hat das Christentum diese und andere Irrlehren unter der reinigenden Dusche der Aufklärung von sich abgewaschen wie der Bergmann den Kohlenstaub nach der Schicht. Dem Islam indessen muß man nach der Lektüre des Koran attestieren, daß ihm die Gewalttätigkeit wesensimmanent ist. Um in der Metapher zu bleiben, wird es da mit der äußerlichen Wäsche nicht getan sein, wenn diese Religion irgendwann einmal in der aufgeklärten zivilisierten Welt ankommen will.

Die Reaktionen der Politik sind vorhersehbar. Man wird zunächst natürlich von einem Einzelfall sprechen, und das Kind womöglich in eine Psychotherapie geben. Daß wir es hier schlicht und einfach mit einer Methode der Kriegführung des islamischen Terrorismus zu tun haben, die nun auch bei uns angewandt wird, wird man mit der Attitüde der berühmten drei Affen – nichts sehen, nichts hören, nichts sagen – dröhnend beschweigen. Denn, so schloß Palmström messerscharf, daß nicht sein kann, was nicht sein darf.

Ausländer sind nicht krimineller als wir

Zu den beliebtesten Versatzstücken der Beschwichtigungsrhetorik unserer Tage gehört die Behauptung, Ausländer seien grundsätzlich nicht krimineller als Deutsche. Zwar können viele das kaum glauben, und auch das, was man so unter der Hand von Polizeibeamten und anderen beruflich mit der Kriminalität und ihren Folgen befaßten Leuten hört, läßt an dieser Aussage massive Zweifel entstehen. Nun kommt hinzu, daß von Rechts wegen natürlich eingebürgerte Täter sowohl in der Berichterstattung als auch in der Statistik als Deutsche auftauchen. „Der deutsche Staatsbürger Mohammed Ö. Ist dringend verdächtig, die Studentin Anja S. am Morgen des 23. Juli vergewaltigt zu haben…“ Somit sind Statistiken, die nach Deutschen und Nicht-Deutschen unterscheiden, insoweit unscharf, als die ethnische Herkunft der Tatverdächtigen nicht erfaßt wird. Für die meisten Nachrichtenkonsumenten ist indessen weniger wichtig, welchen Reisepaß der Tatverdächtige in der Tasche hat, als die Kenntnis, ob es sich um einen ethnischen Deutschen („der schon länger hier lebt“, O-Ton A. Merkel) oder um einen Zuwanderer handelt.

Mit dieser Einschränkung ist die Lektüre der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2015 durchaus aufschlußreich. Sie unterscheidet zwischen deutschen Tatverdächtigen (dazu zählen also auch alle Migranten mit deutschem Paß) und nicht-deutschen Tatverdächtigen. Die gesamte Zahl der erfaßten Tatverdächtigen beläuft sich auf 2.369.036 Personen. Davon deutsche Tatverdächtige 1.457.172,, das sind 61,5 %, davon nicht-deutsche Tatverdächtige 911.864, das sind 38,49 %. Rechnet man die ausländerrechtlichen Verstöße heraus, so bleiben 27,6 % nicht-deutsche Tatverdächtige. Im Jahre 2011 waren es 20,8 %. Eine Steigerung um immerhin 31,7 % in vier Jahren. Der Anteil der Ausländer im Rechtssinne an der Gesamtbevölkerung in Deutschland beträgt im Jahre 2015 gerade 9,72 %. D.h., der Anteil der nicht-deutschen Tatverdächtigen an der Gesamtzahl der Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße ist fast dreimal so hoch, wie ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung.

Greift man einzelne Deliktsgruppen heraus, so ergibt sich ebenfalls ein überraschendes Bild. Bei den Straftaten gegen das Leben tauchen deutsche Tatverdächtige zu 70,75 % auf, nicht-deutsche zu 29,25 %. Beim Delikt des Totschlages sind die Zahlen 60,32 % deutsche Tatverdächtige und 39,68 % nicht-deutsche Tatverdächtige. Bei Raub und räuberischer Erpressung zählt man 61,56 % deutsche Tatverdächtige und 38,44 % nicht-deutsche Tatverdächtige. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (das geht vom sogenannten „Grabschen“ und der sexuellen Anmache bis zur Gruppenvergewaltigung) zählt die Statistik 79,5 % deutsche Tatverdächtige und 20,5 % nicht-deutsche Tatverdächtige. Bei speziellen Delikten sieht es noch finsterer aus. Der Anteil der deutschen Tatverdächtigen bei (einfacher) Vergewaltigung liegt bei 66,89 %, der Anteil nicht-deutscher Tatverdächtiger bei 33,11 %. Geschah die Vergewaltigung überfallartig, so sind von den Tatverdächtigen 65,75 % Deutsche, 34,25 % Nicht-Deutsche. Die Vergewaltigung durch Gruppen wird zu 53,89 % deutschen Tatverdächtigen, und zu 46,11 % nicht-deutschen Tatverdächtigen zugeschrieben. Im Verhältnis zum Anteil der Nicht-Deutschen an der Gesamtbevölkerung von lediglich 9,72 % haben wir hier bei den schweren Straftaten durchweg das drei bis fast fünffache bei den Tatverdächtigen.

Soweit die amtlichen Zahlen. Klar: Ausländer sind nicht krimineller als wir. Oder vielleicht doch? Richtig ist lediglich, daß auch bei den Ausländern nur eine Minderheit, teilweise allerdings eine beachtliche Minderheit, kriminell ist. Daß der Anteil, gemessen am Anteil an der Gesamtbevölkerung, jedoch signifikant größer ist, kann nicht schöngeredet werden. Doch die Erklärungsmuster unserer Politiker und ihrer medialen Büchsenspanner laufen darauf hinaus, daß die Ursache dieses Ungleichgewichts natürlich ausschließlich in den sozialen Lebensbedingungen zu suchen ist. Armut, Ausgrenzung und Unverständnis der ethnischen Deutschen („die schon länger hier sind“, O-Ton A. Merkel) führen zum proportional höheren Anteil ausländischer Tatverdächtiger. Darüber könnte man nur dann ernsthaft diskutieren, wenn auch der Anteil der Armen und Ausgegrenzten bei den ethnischen Deutschen proportional zur Zahl der deutschen Tatverdächtigen wäre. Das wird vorsichtshalber natürlich nicht untersucht, weil man das zu erwartende Ergebnis scheut. Damit versperrt man sich den Weg zur seriösen Ursachenforschung, der überhaupt erst Wege zur wirksamen Kriminalprävention aufzeichnen kann. Ideologie geht eben vor Sachverstand, das scheint ein Grundgesetz der Politik zu sein.

Ihr seid unreif!

Wer seine Kindheit in den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts verbracht hat, kennt das noch. Es ist irgendetwas Schlimmes oder auch nur Peinliches in der Nachbarschaft, im Dorf oder gar in der Verwandtschaft passiert. Die Erwachsenen unterhalten sich darüber. Sobald eines der Kinder auftaucht, wechseln sie das Thema oder senken die Stimme. Wenn die Kinder lange Ohren machen, dann heißt es: „Dafür seid ihr noch nicht reif, das ist nichts für Kinder!“

Diese Situation geht mir in letzter Zeit immer öfter durch den Kopf, wenn es um Ereignisse im Zusammenhang mit Ausländern, speziell Flüchtlingen geht. Es entsteht der Eindruck, als ob gewisse Nachrichten entweder überhaupt nicht, oder aber gefiltert, geschönt oder zumindest politisch korrekt erklärt, gedruckt oder gesendet werden. Als Beispiel für viele steht der nun wohl vor der gerichtsfesten Aufklärung stehende Mord an einer Freiburger Studentin. Weil der Tatverdächtige nun ein so genannter unbegleiteter jugendlicher Flüchtling aus Afghanistan ist, konnte sich die Nachricht von seiner Festnahme nur mit Mühe den Weg in die Öffentlichkeit bahnen. Obgleich die Sache wegen ihrer Besonderheiten, insbesondere dem nach der Strafprozeßordnung bestehenden Verbot, die DNA-Analysen auch auf die ethnische Herkunft des Tatverdächtigen bzw. der am Tatort gefundenen Gegenstände auszudehnen, schon zu erregten Diskussionen in der Öffentlichkeit geführt hatte, meinte zum Beispiel die Redaktion der Tagesschau, über den Fall nicht berichten zu müssen, weil einer von ca. 300 Morden in Deutschland pro Jahr nun wirklich keine Nachricht für die Tagesschau sei. Natürlich ist das eine faule Ausrede, so faul, daß sie übel riecht. Natürlich sind die meisten der rund 300 Morde in Deutschland allenfalls eine Nachricht für die Lokalpresse und die Heimatsendungen in Rundfunk und Fernsehen. Der vorliegende Fall hatte allerdings bereits bundesweit für Aufsehen gesorgt, sodaß die Nachricht von der Festnahme eines dringend Tatverdächtigen auf jeden Fall von gesamtdeutschem Interesse war. Dies übrigens auch ganz unabhängig von der Herkunft und dem Status des mutmaßlichen Täters.

Aber es war ja wieder das Ausländer/Flüchtlingsthema berührt. Da herrscht in der politisch-medialen Klasse unseres Landes eine panische Angst davor, daß die Leute, rechtspopulistisch aufgehetzt wie sie sind, alle Ausländer, Flüchtlinge zumal, unter „Generalverdacht“ stellen. Die Vokabel Generalverdacht gehört inzwischen zum Standardrepertoire unserer volkspädagogischen Gouvernanten. Offensichtlich meinen diese Leute, daß wir Bürger nun mal nicht reif genug dazu sind, einfach eine Nachricht zur Kenntnis zu nehmen, und uns dann eigenständig ein abgewogenes Urteil zu bilden. Deswegen muß man gewisse Nachrichten von uns fernhalten. Im Grunde genommen ist das eine Unverschämtheit gerade aus dem Munde derjenigen, die sonst gerne vom mündigen Bürger sprechen. Mündige Bürger sind wir allerdings wohl nur dann, wenn wir so denken und funktionieren, wie das unsere linksgrünen Gouvernanten mit oder ohne Gesangbuch von uns erwarten.

Dabei ist es doch völlig klar, daß in Deutschland auch schon Frauen vergewaltigt und ermordet worden sind, bevor der erste Flüchtling aus dem Orient einen Fuß auf deutschen Boden gesetzt hat. Das wissen wir. Nicht einmal verbohrte NPD- oder Pegida Anhänger sind davon ausgenommen. Richtig ist aber auch, daß eben eine Reihe von Straftaten in Deutschland unterblieben wären, wenn die Täter nicht zu uns gekommen wären. Das Opfer der Freiburger Mordtat würde noch leben, wenn der Täter nicht zu uns gekommen wäre. D.h. eben nicht, daß alle oder auch nur der größte Teil der Flüchtlinge Frauen vergewaltigen und/oder umbringen. Aber es ist Sache jedes einzelnen Bürgers, sich sein Urteil zu diesem Thema selbst zu bilden. Einem demokratischen Rechtsstaat ist es einfach nicht würdig, wenn seine Bürger behandelt werden, wie weiland unmündige Kinder, wenn die Erwachsenen über Unerhörtes tuschelten.

Natürlich gibt es Leute, die sich tatsächlich so verhalten, wie es das politisch korrekte Estabishment offenbar von einer Vielzahl von Bürgern erwartet. Sie nehmen in der Tat jede Nachricht dieser Art zum Anlaß, die Ausweisung aller Ausländer, vor allem Flüchtlinge, zu fordern. In der Regel sind das auch Leute, die – zurückhaltend ausgedrückt – nicht die Allerhellsten sind. Es mag Überwindung kosten, sich mit solchen Leuten auseinanderzusetzen. Es ist jedoch notwendig, dies zu tun. Zum einen muß solchen Fehlmeinungen entgegengetreten werden. Zum anderen können dies erfolgreich, wenn überhaupt, nur rechtschaffen nationalkonservative Bürger tun. Denn den linksgrünliberalen Gouvernanten nehmen rechtsradikale Wutbürger naturgemäß gar nichts ab. Wenn sie überhaupt jemand beeinflussen kann, dann solche Leute, die ersichtlich nicht zum politisch korrekten juste milieu gehören.

Die politische Willensbildung ist bei weitem zu wichtig, als daß man sie intellektuell schlicht strukturierten Wutbürgern, und noch weniger politisch korrekten Gouvernanten überlassen darf.

Teihabe

Teilhabe. Diese Vokabel schallt uns vielfach aus Verlautbarungen der Politik und Kommentaren in den Medien entgegen. Und stets klingt sie in dem hohen Ton der guten, edlen und verständnisvollen Menschen dieser Republik. Kurz, es klingt verdächtig nach Rita Süssmuth. Teilhabe. Die nüchterne Analyse dieser Vokabel führt uns schnurstracks in das Handels- und Gesellschaftsrecht. Der Teilhaber einer Gesellschaft hat eben etwas, nämlich einen Anteil. Daraus zieht er Früchte, ohne dafür persönlich etwas leisten müssen, außer eben, daß ihm der Anteil gehört. Dieser Anteil mag verdient sein, durch eigene Leistung, durch den Einsatz eigenen Kapitals, oder schlicht ererbt, und damit aus der Leistung seiner Vorfahren herrühren. Das ist auch alles ganz in Ordnung. Es ist ein natürlicher und gewachsener Teil unserer Gesellschafts-und Wirtschaftsordnung, unserer Kultur. Anders als der Teilhaber leistet der Geschäftsführer oder Vorstand einer Gesellschaft seinen Beitrag nicht durch das bloße Haben, sondern durch aktives Tun. Ohne sein aktives Tun ist das bloße Haben mit der Zeit wertlos. Auch das ist Teil unserer Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung, unserer Kultur. Und, nebenbei bemerkt, das macht sie auch so erfolgreich, ja überlegen. Die Leistungsgesellschaft allein garantiert Wohlstand, Freiheit und Recht. Für andere Ideologien und Gesellschaftsvorstellungen hingegen ist das Teufelswerk.

Man müßte darüber kein Wort verlieren, wäre nicht der Begriff der Teilhabe in der aktuellen politischen Debatte derartig pervertiert, wie wir das heute leider feststellen müssen. Teilhabe, das ist der Schlachtruf der zu kurz gekommenen, aktuell vor allem der Einforderer, Geltendmacher und Vertreter von Migrantenrechten, Integrationsbeauftragten und Gesellschaftsklempner.

Besonders deutlich wird dies in dem sogenannten „Impulspapier der Migrant*innen- Organisationen zur Teilhabe an der Einwanderungsgesellschaft“, das als Arbeitsgrundlage des sogenannten Integrationsgipfels im Kanzleramt von den einschlägigen Organisationen vorgelegt worden ist. Nun ist schon die höchste Alarmstufe auszurufen, wenn so eine genderverhunzte Vokabel wie Migrant*innen benutzt wird. Wer solche Vokabeln im Munde führt, dem muß auch hinsichtlich der verfolgten Ziele allergrößtes Mißtrauen entgegengebracht werden.

Da ist auch von Integration nicht mehr die Rede, sondern nur noch von interkultureller Öffnung der Gesellschaft und ihrer Organisationen und Institutionen. Kein Wort davon, was die Zuwanderer zur Aufnahmegesellschaft beitragen sollen oder wollen. Es geht nur um die Forderung nach einem möglichst großen Stück von dem Kuchen, den man selbst nicht gebacken hat. Das soll natürlich dann auch gleich in der Verfassung festgeschrieben werden, wo es in Art. 20 b dann heißen soll: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältliges Einwanderungsland. Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration aller Menschen.“ Zur Sicherheit soll dann auch noch ein neuer Art. 91 a eingeführt werden, wo als neue Gemeinschaftsaufgabe die „gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration“ festgeschrieben werden soll. Weil das alles auch Geld kostet, sollen natürlich die sogenannten Migrant*innenorganisationen in die Prozesse der interkulturellen Öffnung eingebunden und dazu in ihrer Professionalisierung unterstützt werden. Das kostet natürlich Geld, weswegen jährlich hierfür 10 Mio € allein vom Bund bereitgestellt werden müssen. Wieviele Euros von den Ländern, wird noch nicht gesagt. Und auch das befreundete Milieu in den Universitäten soll weiter gefördert, sprich finanziert werden, denn: „Die praxisnahe Forschung über Benachteiligung in Organisationen und Institutionen ist zu stärken, die entsprechenden Gelder sind für den Bundeshaushalt 2018 vorzusehen.“ Für wen es intellektuell zum Wissenschaftler nicht ganz reicht, der kann dann in einer der vielen Antidiskriminierungsstellen auf Länderebene, natürlich mit Pensionsberechtigung, bezahlt werden. Und ähnlich wie bei der Frauenquote soll es dann natürlich eine Migrantenquote geben, denn: „Die Festlegung von Zielquoten-/Korridoren für Führungskräfte quantifiziert den Veränderungsbedarf und macht ihn sichtbar.“ Die Bundesregierung soll dann mit gutem Beispiel vorangehen. Bereits in diesem Jahr soll eine Umsetzungsstrategie entwickelt werden mit dem Ziel, die Repräsentation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Bundesverwaltung proportional zum Bevölkerungsanteil zu verwirklichen. Mit anderen Worten: anstelle der Bestenauslese, die ja nun einmal ein Grundpfeiler der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums ist, tritt der Quotenkollege mit Migrationshintergrund, Qualifikation egal.

Im Ergebnis kann man mit Vera Lengsfeld festhalten, daß es hier überhaupt nicht darum geht, was Zuwanderer zur aufnehmenden Gesellschaft beitragen wollen. Es geht nur um die Forderung nach einem möglichst großen Stück vom nicht selbst erarbeiteten Kuchen und die Festschreibung der Andersartigkeit. Und weil man weiß, daß die einheimischen Deutschen derlei Ansinnen skeptisch, wenn nicht ablehnend gegenüberstehen, muß das auch mit allerhand Bürokratie und Aufsichtsbehörden durchgesetzt werden, wobei dann die Antidiskriminierungsbehörden zu sogenannten „Kompetenzzentren der interkulturellen Öffnung“ werden sollen. Unser Zensurministerlein dürfte Freudensprünge vollführt haben, als er das gelesen hat. Vielleicht wird seine Oberschnüfflerin Annetta Kahahne mit der Stasi-Vergangenheit nun im Range einer Ministerialdirektorin, besser noch Staatssekretärin, diese Schnüffel- Denunziations- und Umerziehungsämter koordinieren dürfen. Und wie beim „Kampf gegen Rechts“ und der Verfolgung von „Hatespeech“ bleiben die Staatsanwaltschaften und Gerichte natürlich außen vor. Denn bei ihnen besteht ja die Gefahr, daß sie sich an Recht und Gesetz halten. Wo käme man denn da hin? Der Umbau der Gesellschaft, auch Revolution geheißen, kann erfolgreich nur von Gesinnungsgenossen bewerkstelligt werden. Das haben Lenin, Mao und Hitler auch nicht anders gesehen.

Ganz deutlich wird natürlich, worum es überhaupt geht. Es geht nicht etwa darum, Menschen, deren Eltern und Großeltern in irgend einem anderen Land dieser Erde geboren sind, im Wortsinne zu integrieren, d.h. sie zu Deutschen mit gleicher kultureller Prägung zu machen, wie ihre Nachbarn mit deutschen Urgroßvätern. Vielmehr will man die Parallelgesellschaften, das Multikulti der Grünen, zementieren. Ganz im Sinne des türkischen Sultans, der die Assimilation seiner Landsleute für ein Verbrechen hält und darauf hinwirkt, daß Türken eben Türken bleiben, und sei es in der vierten, fünften oder sechsten Generation. In diesem Sinne wirkt ja auch seine Vollstreckerin Özoguz, die nur die Amtsbezeichnung einer Integrationsbeauftragten der Bundesregierung trägt, tatsächlich aber als Segregationsbeauftragte wirkt. Ihre unsäglichen Äußerungen zur Razzia gegen Salafisten in dieser Woche sprechen ja Bände.

Wachsamkeit tut Not. Einwanderung ist nur dann hilfreich, wenn sie dazu führt, den Zusammenhalt eines Volkes zu fördern und seine Wirtschaftskraft zu erhöhen. Das hat zum Beispiel in den USA zwei Jahrhunderte lang gut funktioniert. Allerdings nicht ohne staatlichen Druck. Präsident Wilson hat zum Beispiel deutlich gemacht, daß er keine „Bindestrich-Amerikaner“, also Deutsch-Amerikaner, Italo-Amerikaner etc. will, sondern eben Amerikaner. Punkt. In den letzten Jahrzehnten jedoch muß man konstatieren, daß sich Parallelgesellschaften auch dort bilden, mit allen negativen Folgen. Und das gleiche läßt sich in den meisten westeuropäischen Ländern feststellen, auch bei uns. Die richtige Strategie kann daher nur sein, daß die Einwanderung quantitativ auf ein Maß begrenzt wird, das echte Integration überhaupt ermöglicht, und daß eben diese Integration angestrebt wird, auch durch qualitative Auswahl der Einwanderer. Weil nichts, auch nichts Gutes und Gerechtes, im Übermaß hilfreich ist, muß auch das Asylrecht und die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen verträgliche Obergrenzen haben. Alles andere würde zu dem Ergebnis führen, mit dem der Bestseller von Thilo Sarrazin übertitelt ist: Deutschland schafft sich ab.

Nehmt Euch nicht so wichtig!

Der Medienkonsument kann dem Thema kaum noch ausweichen. Ob jemand gerade mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet wird, oder als Fußballfachmann vorgestellt wird: Fachkunde und Preiswürdigkeit scheinen nicht zu genügen. Es muß wohl, soweit zutreffend, auch von seiner/ihrer Homosexualität gesprochen werden. Als ob das im Zusammenhang mit dem jeweiligen Thema tatsächlich die Leute interessieren würde. Natürlich interessiert es eigentlich genauso wenig, wie die bevorzugte Automarke eines Literaten oder die abendliche Lektüre des Fußballfachmannes. Offenbar besteht jedoch ein erhebliches Interesse bestimmter Kreise daran, das Thema stets am köcheln zu halten, mehr noch, Sexualität allgemein und Homosexualität im besonderen in der öffentlichen Diskussion zu halten. Der Mensch als sexuelles Wesen scheint ihnen gesellschaftspolitisch ein wichtiges Projekt zu sein. Deswegen die sog. Genderwissenschaften und die Vorstellung aller möglichen sexuellen Erscheinungsformen schon in der Grundschule.

Doch was zu viel ist, ist einfach zu viel.

Es ist sicher ein gesellschaftlicher und humanitärer Gewinn, daß in unserer Kultur, ich betone in unserer Kultur, sexuell abweichendes Verhalten von Erwachsenen untereinander nicht mehr strafbar ist. Wir halten es heute mit Recht für normal, daß dies nun einmal Privatsache ist. Und das sollte sie auch wirklich sein. Die Minderheit von 1% bis 2 % von Menschen, deren sexuelle Veranlagung sie auf das jeweils eigene Geschlecht fixiert, und ihnen damit ein Familienleben, das den anderen 98-99 % möglich ist, unmöglich macht, wird von ihren selbst ernannten Funktionären und Interessenvertretern jedoch derart in den Vordergrund geschoben, daß man meinen könnte, ein bedeutender Prozentsatz der Bevölkerung sei so veranlagt. Und deswegen müssten sie natürlich in jeder Hinsicht nicht nur gleichberechtigt sein, vielmehr ihre von der Natur erzwungene Art zu leben sei dasselbe, wie das Leben der anderen. Es ist eben nicht dasselbe. Das ist keine Abwertung. Das ist einfach die Feststellung: er/sie ist anders. Dabei kann man es belassen. Wenn eben zwei Menschen keine gemeinsamen Kinder bekommen, und gemeinsam in Liebe großziehen können, dann sollen sie eben halt nicht krampfhaft das äußere Bild einer Familie darstellen wollen, die eben tatsächlich aus biologischen Gründen nicht existiert. Dann lebt man eben nicht in der Familie, was im übrigen auch viele Menschen tun, die es biologisch durchaus könnten.

Man muß eben nicht ständig andere Menschen mit diesen intimen Dingen belästigen. Mir ist es wirklich vollkommen gleichgültig, ob jemand, mit dem ich nun beruflich oder gesellschaftlich zu tun habe, in seinem Privatleben glücklich verheiratet ist und mit seiner Frau die gemeinsamen Kinder großzieht, oder eben nicht, und vor allem interessiert mich dann nicht, warum. Dieser Mensch interessiert mich eben als Mandant oder Zeuge oder vielleicht auch Kollege, privat indessen überhaupt nicht. Und das gleiche gilt für Menschen, die mir in den Medien als dies oder jenes vorgestellt werden. Wenn aber dann mit einer gewissen Penetranz noch irgendetwas „von seiner Homosexualität“ erzählt wird, dann denke ich mir regelmäßig, daß ich das eigentlich nicht hören wollte. Durchaus anders ist es allerdings, wenn aus einem sachlichen Grund über das Familienleben eines Menschen berichtet wird. Abgesehen davon, daß dies tatsächlich im Sinne der Gauß’schen Normalverteilung das ist, was man von den meisten Menschen erwarten kann, ist das ja schließlich auch ein Thema von gesellschaftlicher Bedeutung. Das ist so banal, daß jedes weitere Wort darüber überflüssig wäre.

Ich glaube im übrigen nicht, daß diese maßlose Überhebung dem berechtigten Anliegen der so veranlagten Menschen dienlich sein kann. Vielmehr kann das Gefühl der Belästigung dazu führen, daß man berechtigte Anliegen vielleicht auch einmal unberücksichtigt läßt. Übertreibungen sind nie gut. So richtig es war, den § 175 StGB aufzuheben, so fragwürdig ist es, ein Vierteljahrhundert später zu fordern, daß die seinerzeit auf dieser Rechtsgrundlage verurteilten Menschen per Gesetz gewissermaßen nachträglich freigesprochen werden und eine finanzielle Entschädigung erhalten. Denn die ersatzlose Streichung eines Gesetzes ist im Grunde Rehabilitation. Der Gesetzgeber signalisiert damit klar und deutlich, daß sich nun die bessere Erkenntnis Bahn gebrochen hat. Eine ausdrückliche gesetzliche Rehabilitierung mit Entschädigungsregelung indessen würde ja bedeuten, daß der damals allgemein für richtig gehaltene Rechtszustand auch damals Unrecht gewesen wäre. Das war er nicht. Nicht einmal unter der Geltung unseres Grundgesetzes. Es ist ja auch noch niemand auf den Gedanken gekommen, nach der Aufhebung anderer Straftatbestände, etwa der früheren generellen Strafbarkeit der Abtreibung ein Rehabilitationsgesetz mit Entschädigungsregelung zu fordern, oder, um eine weniger bedeutsame Vorschrift zu nennen, nach der Aufhebung von § 143 StGB, Halten von und Handel mit gefährlichen Hunden, gleiches zu tun.

Man belästige uns also bitte nicht mehr auf Schritt und Tritt mit dem Privatleben anderer Leute. Vor allem aber behellige man nicht Kinder, denen Sexualität an sich noch völlig fremd ist, mit Dingen, mit denen selbst die meisten Erwachsenen nicht behelligt werden möchten.

Der Umgang mit diesem Thema ist auch ein Prüfstein für die Seriosität von politischen Parteien. Wer das plakative Zurschaustellen von allerlei sexuellen Varianten und die Indoktrination von Schulkindern durch Aktivisten von Lesben- und Schwulenverbänden so offensichtlich zum politischen Schwerpunkt macht, daß Koalitionsvereinbarungen ohne dem nicht mehr denkbar erscheinen, wie das bei den Grünen der Fall ist, dem sollten die Wähler doch die kalte Schulter zeigen.

Deutschland sucht den Superstar

Nein, wir wollen uns hier nicht mit dem medialen Fast Food befassen, den RTL offenbar immer noch mit großem Erfolg seinem macdonalisierten Publikum serviert. Deutschland sucht nun bekanntlich den Bundespräsidenten, wobei durchaus einmal eine Frau, besser eine Dame, dieses Amt bekleiden könnte. Das Niveau, auf dem sich diese Suche nun abspielt, hat jedoch leider eine verzweifelte Ähnlichkeit mit der erwähnten Fernsehshow.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 10.06.2014 formuliert, was das Amt des Bundespräsidenten nach unserer Verfassung ausmacht. Weil diese Richter dazu berufen sind, unsere Verfassung authentisch auszulegen, haben ihre Worte natürlich Gewicht. Hören wir also einmal hin:

„Der Verfassungsgeber hat im Grundgesetz das Amt des Bundespräsidenten aufgrund der Erfahrungen mit der Weimarer Reichsverfassung konzipiert. Nach der Ausgestaltung seines Amtes ist er nicht einer der drei klassischen Gewalten zuzuordnen. Er verkörpert die Einheit des Staates. Autorität und Würde seines Amtes kommen gerade auch darin zum Ausdruck, daß es vor allem auf geistig moralische Wirkung ausgelegt ist.“

Nun wird man sicher kritisch hinterfragen müssen, ob die Erfahrungen mit der Weimarer Reichsverfassung zwingend zur Ausgestaltung dieses Amtes führen mußten, wie sie nun einmal 1949 beschlossen worden ist. Gerade in schwierigen Zeiten konnte ein starker Präsident durchaus dazu beitragen, das Staatsschiff sicher durch schwere See zu steuern. Letztendlich hat man sich 1949 wohl davon leiten lassen, daß der Reichspräsident Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt hat. Da hat man dann gleich lieber das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, statt nur das Badewasser neu einzulassen. Die Erfahrungen anderer Staaten mit einer reinen präsidialen Demokratie sind die schlechtesten nicht, gerade nicht der Amerikaner und Franzosen, die ja mit als Paten an der Wiege des Grundgesetzes gestanden haben.

Wir wollen das aber auf sich beruhen lassen, sondern prüfen, welche Anforderungen unsere Verfassung nun an das Amt und damit mittelbar auch an die Person des Bundespräsidenten stellt. In der Tat ist er weder der gesetzgebenden, noch der regierenden und auch nicht der rechtsprechenden Gewalt zuzuordnen. Der Begriff der Gewalt paßt ohnehin nicht auf dieses Amt, dessen staatsrechtliche Befugnisse verschwindend gering sind. Deswegen weist das Bundesverfassungsgericht zutreffend darauf hin, daß dieses Amt vor allem auf geistig moralische Wirkung angelegt ist. D.h., dieses Amt wirkt nicht aufgrund der Machtbefugnisse, mit denen es ausgestattet ist. Der Bundespräsident hat praktisch keine Macht. Somit wirkt dieses Amt alleine durch die natürliche Autorität seines Inhabers. Das ist es, was das Bundesverfassungsgericht mit der Würde des Amtes umschreibt. Darüber hinaus verkörpert der Bundespräsident die Einheit des Staates. Er muß also jenseits des parteipolitischen Haders und Streits und über allen gesellschaftlichen Gegensätzen sozusagen eine Art gemeinsamer Nenner des Volkes sein.

Prägend für dieses Amtsverständnis war sicherlich der erste Bundespräsident Theodor Heuss. Er war ein Mann, der aufgrund seiner persönlichen Integrität, wissenschaftlichen Autorität und großen Lebenserfahrung auch ohne dieses höchste Staatsamt in hohem Ansehen stand. Auch unter seinen Nachfolgern fanden sich zumeist Persönlichkeiten, die man mit ihm in eine Reihe stellen kann, ohne das Gefühl haben zu müssen, Karnevalsprinzen neben einen König gestellt zu haben. Roman Herzog, Gustav Heinemann, Karl Carstens und Richard von Weizsäcker waren allesamt Präsidenten, die breite Zustimmung im eigenen Volk und hohes Ansehen im Ausland hatten, auch wenn sie durchaus nicht immer und bei allen Zustimmung fanden. Selbst schwächere Figuren wie etwa Heinrich Lübke wurden dann wenigstens durch das Amt so respektabel, daß sie es glaubwürdig verkörpern konnten.

Indessen ist im Laufe der Jahre die Wahl des Bundespräsidenten offenbar zu einer Art Lackmustest für künftige Koalitionspartner geworden. Nicht die Persönlichkeit, sondern die politische Person sind ausschlaggebend geworden. Zwangsläufig mußte dann ein Präsident wie Christian Wulff in den seichten Gewässern der Tagespolitik auf Grund laufen. Aber auch mit „Seiteneinsteigern“ muß man nicht unbedingt das Glück haben, das wir mit Roman Herzog hatten. Als es darauf ankam, Urteilskraft und Standfestigkeit zu beweisen, erwies sich der mit vielen Vorschußlorbeeren bedachte Joachim Gauck als Handpuppe der Kanzlerin im Berliner politischen Kasperltheater.

Einen Tiefpunkt haben wir nun in diesen Tagen erreicht. Betrachtet man sich, welche Namen ernsthaft auf die Kandidatenlisten gesetzt werden, dann kann die Prognose für die Würde des Amtes und das Ansehen des Landes nur noch pessimistisch ausfallen. Wer allen Ernstes einen Martin Schultz, der bisher noch in jedem Amtssessel wie ein Gartenzwerg auf dem Kaiserthron gewirkt hat, oder eine Margot Käßmann, deren weinerliches salbadern allenfalls gutmenschendelnde Lehrerinnen und glückstrahlende Flüchtlingshelferinnen aus der gymnasialen Oberstufe zu begeistern vermag, für das Amt des Bundespräsidenten vorschlägt, der hat schlicht und einfach nicht verstanden, was unsere Verfassung von diesem Amt verlangt. Aber vielleicht kann man die Peinlichkeit noch steigern und Claudia Roth vorschlagen.

Allerdings ist auch kaum irgendwo eine Gestalt zu erkennen, die wenigstens die begründete Erwartung erweckten könnte, ein allgemein anerkannter und respektierter Präsident über den politischen Parteien und gesellschaftlichen Interessengegensätzen werden zu können. Bei Norbert Lammert kann man sich das vielleicht noch vorstellen, aber sonst ist doch weder in den Reihen der Politiker, der Wissenschaftler oder gar der Künstler eine Persönlichkeit vom Format eines Theodor Heuss zu sehen. Die Ursachen dieses offenbaren gesellschaftlichen Niederganges zu untersuchen, ist hier nicht der Platz. Ebenso wenig soll anlaßbezogen über eine Verfassungsreform nachgedacht werden, die zu einer Zusammenlegung der Ämter von Bundespräsident und Bundeskanzler führt. Das hätte natürlich den Vorteil, daß wenigstens eine peinliche Suche entfiele, und den Nachteil, daß es einen überparteilichen und deswegen allseits respektierten Präsidenten nicht gäbe. Doch hat jedes Volk zu jeder Zeit die Probleme, die es verdient. Jedenfalls in seiner Mehrheit.