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Ausländer sind nicht krimineller als wir

Zu den beliebtesten Versatzstücken der Beschwichtigungsrhetorik unserer Tage gehört die Behauptung, Ausländer seien grundsätzlich nicht krimineller als Deutsche. Zwar können viele das kaum glauben, und auch das, was man so unter der Hand von Polizeibeamten und anderen beruflich mit der Kriminalität und ihren Folgen befaßten Leuten hört, läßt an dieser Aussage massive Zweifel entstehen. Nun kommt hinzu, daß von Rechts wegen natürlich eingebürgerte Täter sowohl in der Berichterstattung als auch in der Statistik als Deutsche auftauchen. „Der deutsche Staatsbürger Mohammed Ö. Ist dringend verdächtig, die Studentin Anja S. am Morgen des 23. Juli vergewaltigt zu haben…“ Somit sind Statistiken, die nach Deutschen und Nicht-Deutschen unterscheiden, insoweit unscharf, als die ethnische Herkunft der Tatverdächtigen nicht erfaßt wird. Für die meisten Nachrichtenkonsumenten ist indessen weniger wichtig, welchen Reisepaß der Tatverdächtige in der Tasche hat, als die Kenntnis, ob es sich um einen ethnischen Deutschen („der schon länger hier lebt“, O-Ton A. Merkel) oder um einen Zuwanderer handelt.

Mit dieser Einschränkung ist die Lektüre der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2015 durchaus aufschlußreich. Sie unterscheidet zwischen deutschen Tatverdächtigen (dazu zählen also auch alle Migranten mit deutschem Paß) und nicht-deutschen Tatverdächtigen. Die gesamte Zahl der erfaßten Tatverdächtigen beläuft sich auf 2.369.036 Personen. Davon deutsche Tatverdächtige 1.457.172,, das sind 61,5 %, davon nicht-deutsche Tatverdächtige 911.864, das sind 38,49 %. Rechnet man die ausländerrechtlichen Verstöße heraus, so bleiben 27,6 % nicht-deutsche Tatverdächtige. Im Jahre 2011 waren es 20,8 %. Eine Steigerung um immerhin 31,7 % in vier Jahren. Der Anteil der Ausländer im Rechtssinne an der Gesamtbevölkerung in Deutschland beträgt im Jahre 2015 gerade 9,72 %. D.h., der Anteil der nicht-deutschen Tatverdächtigen an der Gesamtzahl der Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße ist fast dreimal so hoch, wie ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung.

Greift man einzelne Deliktsgruppen heraus, so ergibt sich ebenfalls ein überraschendes Bild. Bei den Straftaten gegen das Leben tauchen deutsche Tatverdächtige zu 70,75 % auf, nicht-deutsche zu 29,25 %. Beim Delikt des Totschlages sind die Zahlen 60,32 % deutsche Tatverdächtige und 39,68 % nicht-deutsche Tatverdächtige. Bei Raub und räuberischer Erpressung zählt man 61,56 % deutsche Tatverdächtige und 38,44 % nicht-deutsche Tatverdächtige. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (das geht vom sogenannten „Grabschen“ und der sexuellen Anmache bis zur Gruppenvergewaltigung) zählt die Statistik 79,5 % deutsche Tatverdächtige und 20,5 % nicht-deutsche Tatverdächtige. Bei speziellen Delikten sieht es noch finsterer aus. Der Anteil der deutschen Tatverdächtigen bei (einfacher) Vergewaltigung liegt bei 66,89 %, der Anteil nicht-deutscher Tatverdächtiger bei 33,11 %. Geschah die Vergewaltigung überfallartig, so sind von den Tatverdächtigen 65,75 % Deutsche, 34,25 % Nicht-Deutsche. Die Vergewaltigung durch Gruppen wird zu 53,89 % deutschen Tatverdächtigen, und zu 46,11 % nicht-deutschen Tatverdächtigen zugeschrieben. Im Verhältnis zum Anteil der Nicht-Deutschen an der Gesamtbevölkerung von lediglich 9,72 % haben wir hier bei den schweren Straftaten durchweg das drei bis fast fünffache bei den Tatverdächtigen.

Soweit die amtlichen Zahlen. Klar: Ausländer sind nicht krimineller als wir. Oder vielleicht doch? Richtig ist lediglich, daß auch bei den Ausländern nur eine Minderheit, teilweise allerdings eine beachtliche Minderheit, kriminell ist. Daß der Anteil, gemessen am Anteil an der Gesamtbevölkerung, jedoch signifikant größer ist, kann nicht schöngeredet werden. Doch die Erklärungsmuster unserer Politiker und ihrer medialen Büchsenspanner laufen darauf hinaus, daß die Ursache dieses Ungleichgewichts natürlich ausschließlich in den sozialen Lebensbedingungen zu suchen ist. Armut, Ausgrenzung und Unverständnis der ethnischen Deutschen („die schon länger hier sind“, O-Ton A. Merkel) führen zum proportional höheren Anteil ausländischer Tatverdächtiger. Darüber könnte man nur dann ernsthaft diskutieren, wenn auch der Anteil der Armen und Ausgegrenzten bei den ethnischen Deutschen proportional zur Zahl der deutschen Tatverdächtigen wäre. Das wird vorsichtshalber natürlich nicht untersucht, weil man das zu erwartende Ergebnis scheut. Damit versperrt man sich den Weg zur seriösen Ursachenforschung, der überhaupt erst Wege zur wirksamen Kriminalprävention aufzeichnen kann. Ideologie geht eben vor Sachverstand, das scheint ein Grundgesetz der Politik zu sein.

Ihr seid unreif!

Wer seine Kindheit in den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts verbracht hat, kennt das noch. Es ist irgendetwas Schlimmes oder auch nur Peinliches in der Nachbarschaft, im Dorf oder gar in der Verwandtschaft passiert. Die Erwachsenen unterhalten sich darüber. Sobald eines der Kinder auftaucht, wechseln sie das Thema oder senken die Stimme. Wenn die Kinder lange Ohren machen, dann heißt es: „Dafür seid ihr noch nicht reif, das ist nichts für Kinder!“

Diese Situation geht mir in letzter Zeit immer öfter durch den Kopf, wenn es um Ereignisse im Zusammenhang mit Ausländern, speziell Flüchtlingen geht. Es entsteht der Eindruck, als ob gewisse Nachrichten entweder überhaupt nicht, oder aber gefiltert, geschönt oder zumindest politisch korrekt erklärt, gedruckt oder gesendet werden. Als Beispiel für viele steht der nun wohl vor der gerichtsfesten Aufklärung stehende Mord an einer Freiburger Studentin. Weil der Tatverdächtige nun ein so genannter unbegleiteter jugendlicher Flüchtling aus Afghanistan ist, konnte sich die Nachricht von seiner Festnahme nur mit Mühe den Weg in die Öffentlichkeit bahnen. Obgleich die Sache wegen ihrer Besonderheiten, insbesondere dem nach der Strafprozeßordnung bestehenden Verbot, die DNA-Analysen auch auf die ethnische Herkunft des Tatverdächtigen bzw. der am Tatort gefundenen Gegenstände auszudehnen, schon zu erregten Diskussionen in der Öffentlichkeit geführt hatte, meinte zum Beispiel die Redaktion der Tagesschau, über den Fall nicht berichten zu müssen, weil einer von ca. 300 Morden in Deutschland pro Jahr nun wirklich keine Nachricht für die Tagesschau sei. Natürlich ist das eine faule Ausrede, so faul, daß sie übel riecht. Natürlich sind die meisten der rund 300 Morde in Deutschland allenfalls eine Nachricht für die Lokalpresse und die Heimatsendungen in Rundfunk und Fernsehen. Der vorliegende Fall hatte allerdings bereits bundesweit für Aufsehen gesorgt, sodaß die Nachricht von der Festnahme eines dringend Tatverdächtigen auf jeden Fall von gesamtdeutschem Interesse war. Dies übrigens auch ganz unabhängig von der Herkunft und dem Status des mutmaßlichen Täters.

Aber es war ja wieder das Ausländer/Flüchtlingsthema berührt. Da herrscht in der politisch-medialen Klasse unseres Landes eine panische Angst davor, daß die Leute, rechtspopulistisch aufgehetzt wie sie sind, alle Ausländer, Flüchtlinge zumal, unter „Generalverdacht“ stellen. Die Vokabel Generalverdacht gehört inzwischen zum Standardrepertoire unserer volkspädagogischen Gouvernanten. Offensichtlich meinen diese Leute, daß wir Bürger nun mal nicht reif genug dazu sind, einfach eine Nachricht zur Kenntnis zu nehmen, und uns dann eigenständig ein abgewogenes Urteil zu bilden. Deswegen muß man gewisse Nachrichten von uns fernhalten. Im Grunde genommen ist das eine Unverschämtheit gerade aus dem Munde derjenigen, die sonst gerne vom mündigen Bürger sprechen. Mündige Bürger sind wir allerdings wohl nur dann, wenn wir so denken und funktionieren, wie das unsere linksgrünen Gouvernanten mit oder ohne Gesangbuch von uns erwarten.

Dabei ist es doch völlig klar, daß in Deutschland auch schon Frauen vergewaltigt und ermordet worden sind, bevor der erste Flüchtling aus dem Orient einen Fuß auf deutschen Boden gesetzt hat. Das wissen wir. Nicht einmal verbohrte NPD- oder Pegida Anhänger sind davon ausgenommen. Richtig ist aber auch, daß eben eine Reihe von Straftaten in Deutschland unterblieben wären, wenn die Täter nicht zu uns gekommen wären. Das Opfer der Freiburger Mordtat würde noch leben, wenn der Täter nicht zu uns gekommen wäre. D.h. eben nicht, daß alle oder auch nur der größte Teil der Flüchtlinge Frauen vergewaltigen und/oder umbringen. Aber es ist Sache jedes einzelnen Bürgers, sich sein Urteil zu diesem Thema selbst zu bilden. Einem demokratischen Rechtsstaat ist es einfach nicht würdig, wenn seine Bürger behandelt werden, wie weiland unmündige Kinder, wenn die Erwachsenen über Unerhörtes tuschelten.

Natürlich gibt es Leute, die sich tatsächlich so verhalten, wie es das politisch korrekte Estabishment offenbar von einer Vielzahl von Bürgern erwartet. Sie nehmen in der Tat jede Nachricht dieser Art zum Anlaß, die Ausweisung aller Ausländer, vor allem Flüchtlinge, zu fordern. In der Regel sind das auch Leute, die – zurückhaltend ausgedrückt – nicht die Allerhellsten sind. Es mag Überwindung kosten, sich mit solchen Leuten auseinanderzusetzen. Es ist jedoch notwendig, dies zu tun. Zum einen muß solchen Fehlmeinungen entgegengetreten werden. Zum anderen können dies erfolgreich, wenn überhaupt, nur rechtschaffen nationalkonservative Bürger tun. Denn den linksgrünliberalen Gouvernanten nehmen rechtsradikale Wutbürger naturgemäß gar nichts ab. Wenn sie überhaupt jemand beeinflussen kann, dann solche Leute, die ersichtlich nicht zum politisch korrekten juste milieu gehören.

Die politische Willensbildung ist bei weitem zu wichtig, als daß man sie intellektuell schlicht strukturierten Wutbürgern, und noch weniger politisch korrekten Gouvernanten überlassen darf.

Teihabe

Teilhabe. Diese Vokabel schallt uns vielfach aus Verlautbarungen der Politik und Kommentaren in den Medien entgegen. Und stets klingt sie in dem hohen Ton der guten, edlen und verständnisvollen Menschen dieser Republik. Kurz, es klingt verdächtig nach Rita Süssmuth. Teilhabe. Die nüchterne Analyse dieser Vokabel führt uns schnurstracks in das Handels- und Gesellschaftsrecht. Der Teilhaber einer Gesellschaft hat eben etwas, nämlich einen Anteil. Daraus zieht er Früchte, ohne dafür persönlich etwas leisten müssen, außer eben, daß ihm der Anteil gehört. Dieser Anteil mag verdient sein, durch eigene Leistung, durch den Einsatz eigenen Kapitals, oder schlicht ererbt, und damit aus der Leistung seiner Vorfahren herrühren. Das ist auch alles ganz in Ordnung. Es ist ein natürlicher und gewachsener Teil unserer Gesellschafts-und Wirtschaftsordnung, unserer Kultur. Anders als der Teilhaber leistet der Geschäftsführer oder Vorstand einer Gesellschaft seinen Beitrag nicht durch das bloße Haben, sondern durch aktives Tun. Ohne sein aktives Tun ist das bloße Haben mit der Zeit wertlos. Auch das ist Teil unserer Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung, unserer Kultur. Und, nebenbei bemerkt, das macht sie auch so erfolgreich, ja überlegen. Die Leistungsgesellschaft allein garantiert Wohlstand, Freiheit und Recht. Für andere Ideologien und Gesellschaftsvorstellungen hingegen ist das Teufelswerk.

Man müßte darüber kein Wort verlieren, wäre nicht der Begriff der Teilhabe in der aktuellen politischen Debatte derartig pervertiert, wie wir das heute leider feststellen müssen. Teilhabe, das ist der Schlachtruf der zu kurz gekommenen, aktuell vor allem der Einforderer, Geltendmacher und Vertreter von Migrantenrechten, Integrationsbeauftragten und Gesellschaftsklempner.

Besonders deutlich wird dies in dem sogenannten „Impulspapier der Migrant*innen- Organisationen zur Teilhabe an der Einwanderungsgesellschaft“, das als Arbeitsgrundlage des sogenannten Integrationsgipfels im Kanzleramt von den einschlägigen Organisationen vorgelegt worden ist. Nun ist schon die höchste Alarmstufe auszurufen, wenn so eine genderverhunzte Vokabel wie Migrant*innen benutzt wird. Wer solche Vokabeln im Munde führt, dem muß auch hinsichtlich der verfolgten Ziele allergrößtes Mißtrauen entgegengebracht werden.

Da ist auch von Integration nicht mehr die Rede, sondern nur noch von interkultureller Öffnung der Gesellschaft und ihrer Organisationen und Institutionen. Kein Wort davon, was die Zuwanderer zur Aufnahmegesellschaft beitragen sollen oder wollen. Es geht nur um die Forderung nach einem möglichst großen Stück von dem Kuchen, den man selbst nicht gebacken hat. Das soll natürlich dann auch gleich in der Verfassung festgeschrieben werden, wo es in Art. 20 b dann heißen soll: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältliges Einwanderungsland. Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration aller Menschen.“ Zur Sicherheit soll dann auch noch ein neuer Art. 91 a eingeführt werden, wo als neue Gemeinschaftsaufgabe die „gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration“ festgeschrieben werden soll. Weil das alles auch Geld kostet, sollen natürlich die sogenannten Migrant*innenorganisationen in die Prozesse der interkulturellen Öffnung eingebunden und dazu in ihrer Professionalisierung unterstützt werden. Das kostet natürlich Geld, weswegen jährlich hierfür 10 Mio € allein vom Bund bereitgestellt werden müssen. Wieviele Euros von den Ländern, wird noch nicht gesagt. Und auch das befreundete Milieu in den Universitäten soll weiter gefördert, sprich finanziert werden, denn: „Die praxisnahe Forschung über Benachteiligung in Organisationen und Institutionen ist zu stärken, die entsprechenden Gelder sind für den Bundeshaushalt 2018 vorzusehen.“ Für wen es intellektuell zum Wissenschaftler nicht ganz reicht, der kann dann in einer der vielen Antidiskriminierungsstellen auf Länderebene, natürlich mit Pensionsberechtigung, bezahlt werden. Und ähnlich wie bei der Frauenquote soll es dann natürlich eine Migrantenquote geben, denn: „Die Festlegung von Zielquoten-/Korridoren für Führungskräfte quantifiziert den Veränderungsbedarf und macht ihn sichtbar.“ Die Bundesregierung soll dann mit gutem Beispiel vorangehen. Bereits in diesem Jahr soll eine Umsetzungsstrategie entwickelt werden mit dem Ziel, die Repräsentation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Bundesverwaltung proportional zum Bevölkerungsanteil zu verwirklichen. Mit anderen Worten: anstelle der Bestenauslese, die ja nun einmal ein Grundpfeiler der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums ist, tritt der Quotenkollege mit Migrationshintergrund, Qualifikation egal.

Im Ergebnis kann man mit Vera Lengsfeld festhalten, daß es hier überhaupt nicht darum geht, was Zuwanderer zur aufnehmenden Gesellschaft beitragen wollen. Es geht nur um die Forderung nach einem möglichst großen Stück vom nicht selbst erarbeiteten Kuchen und die Festschreibung der Andersartigkeit. Und weil man weiß, daß die einheimischen Deutschen derlei Ansinnen skeptisch, wenn nicht ablehnend gegenüberstehen, muß das auch mit allerhand Bürokratie und Aufsichtsbehörden durchgesetzt werden, wobei dann die Antidiskriminierungsbehörden zu sogenannten „Kompetenzzentren der interkulturellen Öffnung“ werden sollen. Unser Zensurministerlein dürfte Freudensprünge vollführt haben, als er das gelesen hat. Vielleicht wird seine Oberschnüfflerin Annetta Kahahne mit der Stasi-Vergangenheit nun im Range einer Ministerialdirektorin, besser noch Staatssekretärin, diese Schnüffel- Denunziations- und Umerziehungsämter koordinieren dürfen. Und wie beim „Kampf gegen Rechts“ und der Verfolgung von „Hatespeech“ bleiben die Staatsanwaltschaften und Gerichte natürlich außen vor. Denn bei ihnen besteht ja die Gefahr, daß sie sich an Recht und Gesetz halten. Wo käme man denn da hin? Der Umbau der Gesellschaft, auch Revolution geheißen, kann erfolgreich nur von Gesinnungsgenossen bewerkstelligt werden. Das haben Lenin, Mao und Hitler auch nicht anders gesehen.

Ganz deutlich wird natürlich, worum es überhaupt geht. Es geht nicht etwa darum, Menschen, deren Eltern und Großeltern in irgend einem anderen Land dieser Erde geboren sind, im Wortsinne zu integrieren, d.h. sie zu Deutschen mit gleicher kultureller Prägung zu machen, wie ihre Nachbarn mit deutschen Urgroßvätern. Vielmehr will man die Parallelgesellschaften, das Multikulti der Grünen, zementieren. Ganz im Sinne des türkischen Sultans, der die Assimilation seiner Landsleute für ein Verbrechen hält und darauf hinwirkt, daß Türken eben Türken bleiben, und sei es in der vierten, fünften oder sechsten Generation. In diesem Sinne wirkt ja auch seine Vollstreckerin Özoguz, die nur die Amtsbezeichnung einer Integrationsbeauftragten der Bundesregierung trägt, tatsächlich aber als Segregationsbeauftragte wirkt. Ihre unsäglichen Äußerungen zur Razzia gegen Salafisten in dieser Woche sprechen ja Bände.

Wachsamkeit tut Not. Einwanderung ist nur dann hilfreich, wenn sie dazu führt, den Zusammenhalt eines Volkes zu fördern und seine Wirtschaftskraft zu erhöhen. Das hat zum Beispiel in den USA zwei Jahrhunderte lang gut funktioniert. Allerdings nicht ohne staatlichen Druck. Präsident Wilson hat zum Beispiel deutlich gemacht, daß er keine „Bindestrich-Amerikaner“, also Deutsch-Amerikaner, Italo-Amerikaner etc. will, sondern eben Amerikaner. Punkt. In den letzten Jahrzehnten jedoch muß man konstatieren, daß sich Parallelgesellschaften auch dort bilden, mit allen negativen Folgen. Und das gleiche läßt sich in den meisten westeuropäischen Ländern feststellen, auch bei uns. Die richtige Strategie kann daher nur sein, daß die Einwanderung quantitativ auf ein Maß begrenzt wird, das echte Integration überhaupt ermöglicht, und daß eben diese Integration angestrebt wird, auch durch qualitative Auswahl der Einwanderer. Weil nichts, auch nichts Gutes und Gerechtes, im Übermaß hilfreich ist, muß auch das Asylrecht und die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen verträgliche Obergrenzen haben. Alles andere würde zu dem Ergebnis führen, mit dem der Bestseller von Thilo Sarrazin übertitelt ist: Deutschland schafft sich ab.

Nehmt Euch nicht so wichtig!

Der Medienkonsument kann dem Thema kaum noch ausweichen. Ob jemand gerade mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet wird, oder als Fußballfachmann vorgestellt wird: Fachkunde und Preiswürdigkeit scheinen nicht zu genügen. Es muß wohl, soweit zutreffend, auch von seiner/ihrer Homosexualität gesprochen werden. Als ob das im Zusammenhang mit dem jeweiligen Thema tatsächlich die Leute interessieren würde. Natürlich interessiert es eigentlich genauso wenig, wie die bevorzugte Automarke eines Literaten oder die abendliche Lektüre des Fußballfachmannes. Offenbar besteht jedoch ein erhebliches Interesse bestimmter Kreise daran, das Thema stets am köcheln zu halten, mehr noch, Sexualität allgemein und Homosexualität im besonderen in der öffentlichen Diskussion zu halten. Der Mensch als sexuelles Wesen scheint ihnen gesellschaftspolitisch ein wichtiges Projekt zu sein. Deswegen die sog. Genderwissenschaften und die Vorstellung aller möglichen sexuellen Erscheinungsformen schon in der Grundschule.

Doch was zu viel ist, ist einfach zu viel.

Es ist sicher ein gesellschaftlicher und humanitärer Gewinn, daß in unserer Kultur, ich betone in unserer Kultur, sexuell abweichendes Verhalten von Erwachsenen untereinander nicht mehr strafbar ist. Wir halten es heute mit Recht für normal, daß dies nun einmal Privatsache ist. Und das sollte sie auch wirklich sein. Die Minderheit von 1% bis 2 % von Menschen, deren sexuelle Veranlagung sie auf das jeweils eigene Geschlecht fixiert, und ihnen damit ein Familienleben, das den anderen 98-99 % möglich ist, unmöglich macht, wird von ihren selbst ernannten Funktionären und Interessenvertretern jedoch derart in den Vordergrund geschoben, daß man meinen könnte, ein bedeutender Prozentsatz der Bevölkerung sei so veranlagt. Und deswegen müssten sie natürlich in jeder Hinsicht nicht nur gleichberechtigt sein, vielmehr ihre von der Natur erzwungene Art zu leben sei dasselbe, wie das Leben der anderen. Es ist eben nicht dasselbe. Das ist keine Abwertung. Das ist einfach die Feststellung: er/sie ist anders. Dabei kann man es belassen. Wenn eben zwei Menschen keine gemeinsamen Kinder bekommen, und gemeinsam in Liebe großziehen können, dann sollen sie eben halt nicht krampfhaft das äußere Bild einer Familie darstellen wollen, die eben tatsächlich aus biologischen Gründen nicht existiert. Dann lebt man eben nicht in der Familie, was im übrigen auch viele Menschen tun, die es biologisch durchaus könnten.

Man muß eben nicht ständig andere Menschen mit diesen intimen Dingen belästigen. Mir ist es wirklich vollkommen gleichgültig, ob jemand, mit dem ich nun beruflich oder gesellschaftlich zu tun habe, in seinem Privatleben glücklich verheiratet ist und mit seiner Frau die gemeinsamen Kinder großzieht, oder eben nicht, und vor allem interessiert mich dann nicht, warum. Dieser Mensch interessiert mich eben als Mandant oder Zeuge oder vielleicht auch Kollege, privat indessen überhaupt nicht. Und das gleiche gilt für Menschen, die mir in den Medien als dies oder jenes vorgestellt werden. Wenn aber dann mit einer gewissen Penetranz noch irgendetwas „von seiner Homosexualität“ erzählt wird, dann denke ich mir regelmäßig, daß ich das eigentlich nicht hören wollte. Durchaus anders ist es allerdings, wenn aus einem sachlichen Grund über das Familienleben eines Menschen berichtet wird. Abgesehen davon, daß dies tatsächlich im Sinne der Gauß’schen Normalverteilung das ist, was man von den meisten Menschen erwarten kann, ist das ja schließlich auch ein Thema von gesellschaftlicher Bedeutung. Das ist so banal, daß jedes weitere Wort darüber überflüssig wäre.

Ich glaube im übrigen nicht, daß diese maßlose Überhebung dem berechtigten Anliegen der so veranlagten Menschen dienlich sein kann. Vielmehr kann das Gefühl der Belästigung dazu führen, daß man berechtigte Anliegen vielleicht auch einmal unberücksichtigt läßt. Übertreibungen sind nie gut. So richtig es war, den § 175 StGB aufzuheben, so fragwürdig ist es, ein Vierteljahrhundert später zu fordern, daß die seinerzeit auf dieser Rechtsgrundlage verurteilten Menschen per Gesetz gewissermaßen nachträglich freigesprochen werden und eine finanzielle Entschädigung erhalten. Denn die ersatzlose Streichung eines Gesetzes ist im Grunde Rehabilitation. Der Gesetzgeber signalisiert damit klar und deutlich, daß sich nun die bessere Erkenntnis Bahn gebrochen hat. Eine ausdrückliche gesetzliche Rehabilitierung mit Entschädigungsregelung indessen würde ja bedeuten, daß der damals allgemein für richtig gehaltene Rechtszustand auch damals Unrecht gewesen wäre. Das war er nicht. Nicht einmal unter der Geltung unseres Grundgesetzes. Es ist ja auch noch niemand auf den Gedanken gekommen, nach der Aufhebung anderer Straftatbestände, etwa der früheren generellen Strafbarkeit der Abtreibung ein Rehabilitationsgesetz mit Entschädigungsregelung zu fordern, oder, um eine weniger bedeutsame Vorschrift zu nennen, nach der Aufhebung von § 143 StGB, Halten von und Handel mit gefährlichen Hunden, gleiches zu tun.

Man belästige uns also bitte nicht mehr auf Schritt und Tritt mit dem Privatleben anderer Leute. Vor allem aber behellige man nicht Kinder, denen Sexualität an sich noch völlig fremd ist, mit Dingen, mit denen selbst die meisten Erwachsenen nicht behelligt werden möchten.

Der Umgang mit diesem Thema ist auch ein Prüfstein für die Seriosität von politischen Parteien. Wer das plakative Zurschaustellen von allerlei sexuellen Varianten und die Indoktrination von Schulkindern durch Aktivisten von Lesben- und Schwulenverbänden so offensichtlich zum politischen Schwerpunkt macht, daß Koalitionsvereinbarungen ohne dem nicht mehr denkbar erscheinen, wie das bei den Grünen der Fall ist, dem sollten die Wähler doch die kalte Schulter zeigen.

Deutschland sucht den Superstar

Nein, wir wollen uns hier nicht mit dem medialen Fast Food befassen, den RTL offenbar immer noch mit großem Erfolg seinem macdonalisierten Publikum serviert. Deutschland sucht nun bekanntlich den Bundespräsidenten, wobei durchaus einmal eine Frau, besser eine Dame, dieses Amt bekleiden könnte. Das Niveau, auf dem sich diese Suche nun abspielt, hat jedoch leider eine verzweifelte Ähnlichkeit mit der erwähnten Fernsehshow.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 10.06.2014 formuliert, was das Amt des Bundespräsidenten nach unserer Verfassung ausmacht. Weil diese Richter dazu berufen sind, unsere Verfassung authentisch auszulegen, haben ihre Worte natürlich Gewicht. Hören wir also einmal hin:

„Der Verfassungsgeber hat im Grundgesetz das Amt des Bundespräsidenten aufgrund der Erfahrungen mit der Weimarer Reichsverfassung konzipiert. Nach der Ausgestaltung seines Amtes ist er nicht einer der drei klassischen Gewalten zuzuordnen. Er verkörpert die Einheit des Staates. Autorität und Würde seines Amtes kommen gerade auch darin zum Ausdruck, daß es vor allem auf geistig moralische Wirkung ausgelegt ist.“

Nun wird man sicher kritisch hinterfragen müssen, ob die Erfahrungen mit der Weimarer Reichsverfassung zwingend zur Ausgestaltung dieses Amtes führen mußten, wie sie nun einmal 1949 beschlossen worden ist. Gerade in schwierigen Zeiten konnte ein starker Präsident durchaus dazu beitragen, das Staatsschiff sicher durch schwere See zu steuern. Letztendlich hat man sich 1949 wohl davon leiten lassen, daß der Reichspräsident Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt hat. Da hat man dann gleich lieber das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, statt nur das Badewasser neu einzulassen. Die Erfahrungen anderer Staaten mit einer reinen präsidialen Demokratie sind die schlechtesten nicht, gerade nicht der Amerikaner und Franzosen, die ja mit als Paten an der Wiege des Grundgesetzes gestanden haben.

Wir wollen das aber auf sich beruhen lassen, sondern prüfen, welche Anforderungen unsere Verfassung nun an das Amt und damit mittelbar auch an die Person des Bundespräsidenten stellt. In der Tat ist er weder der gesetzgebenden, noch der regierenden und auch nicht der rechtsprechenden Gewalt zuzuordnen. Der Begriff der Gewalt paßt ohnehin nicht auf dieses Amt, dessen staatsrechtliche Befugnisse verschwindend gering sind. Deswegen weist das Bundesverfassungsgericht zutreffend darauf hin, daß dieses Amt vor allem auf geistig moralische Wirkung angelegt ist. D.h., dieses Amt wirkt nicht aufgrund der Machtbefugnisse, mit denen es ausgestattet ist. Der Bundespräsident hat praktisch keine Macht. Somit wirkt dieses Amt alleine durch die natürliche Autorität seines Inhabers. Das ist es, was das Bundesverfassungsgericht mit der Würde des Amtes umschreibt. Darüber hinaus verkörpert der Bundespräsident die Einheit des Staates. Er muß also jenseits des parteipolitischen Haders und Streits und über allen gesellschaftlichen Gegensätzen sozusagen eine Art gemeinsamer Nenner des Volkes sein.

Prägend für dieses Amtsverständnis war sicherlich der erste Bundespräsident Theodor Heuss. Er war ein Mann, der aufgrund seiner persönlichen Integrität, wissenschaftlichen Autorität und großen Lebenserfahrung auch ohne dieses höchste Staatsamt in hohem Ansehen stand. Auch unter seinen Nachfolgern fanden sich zumeist Persönlichkeiten, die man mit ihm in eine Reihe stellen kann, ohne das Gefühl haben zu müssen, Karnevalsprinzen neben einen König gestellt zu haben. Roman Herzog, Gustav Heinemann, Karl Carstens und Richard von Weizsäcker waren allesamt Präsidenten, die breite Zustimmung im eigenen Volk und hohes Ansehen im Ausland hatten, auch wenn sie durchaus nicht immer und bei allen Zustimmung fanden. Selbst schwächere Figuren wie etwa Heinrich Lübke wurden dann wenigstens durch das Amt so respektabel, daß sie es glaubwürdig verkörpern konnten.

Indessen ist im Laufe der Jahre die Wahl des Bundespräsidenten offenbar zu einer Art Lackmustest für künftige Koalitionspartner geworden. Nicht die Persönlichkeit, sondern die politische Person sind ausschlaggebend geworden. Zwangsläufig mußte dann ein Präsident wie Christian Wulff in den seichten Gewässern der Tagespolitik auf Grund laufen. Aber auch mit „Seiteneinsteigern“ muß man nicht unbedingt das Glück haben, das wir mit Roman Herzog hatten. Als es darauf ankam, Urteilskraft und Standfestigkeit zu beweisen, erwies sich der mit vielen Vorschußlorbeeren bedachte Joachim Gauck als Handpuppe der Kanzlerin im Berliner politischen Kasperltheater.

Einen Tiefpunkt haben wir nun in diesen Tagen erreicht. Betrachtet man sich, welche Namen ernsthaft auf die Kandidatenlisten gesetzt werden, dann kann die Prognose für die Würde des Amtes und das Ansehen des Landes nur noch pessimistisch ausfallen. Wer allen Ernstes einen Martin Schultz, der bisher noch in jedem Amtssessel wie ein Gartenzwerg auf dem Kaiserthron gewirkt hat, oder eine Margot Käßmann, deren weinerliches salbadern allenfalls gutmenschendelnde Lehrerinnen und glückstrahlende Flüchtlingshelferinnen aus der gymnasialen Oberstufe zu begeistern vermag, für das Amt des Bundespräsidenten vorschlägt, der hat schlicht und einfach nicht verstanden, was unsere Verfassung von diesem Amt verlangt. Aber vielleicht kann man die Peinlichkeit noch steigern und Claudia Roth vorschlagen.

Allerdings ist auch kaum irgendwo eine Gestalt zu erkennen, die wenigstens die begründete Erwartung erweckten könnte, ein allgemein anerkannter und respektierter Präsident über den politischen Parteien und gesellschaftlichen Interessengegensätzen werden zu können. Bei Norbert Lammert kann man sich das vielleicht noch vorstellen, aber sonst ist doch weder in den Reihen der Politiker, der Wissenschaftler oder gar der Künstler eine Persönlichkeit vom Format eines Theodor Heuss zu sehen. Die Ursachen dieses offenbaren gesellschaftlichen Niederganges zu untersuchen, ist hier nicht der Platz. Ebenso wenig soll anlaßbezogen über eine Verfassungsreform nachgedacht werden, die zu einer Zusammenlegung der Ämter von Bundespräsident und Bundeskanzler führt. Das hätte natürlich den Vorteil, daß wenigstens eine peinliche Suche entfiele, und den Nachteil, daß es einen überparteilichen und deswegen allseits respektierten Präsidenten nicht gäbe. Doch hat jedes Volk zu jeder Zeit die Probleme, die es verdient. Jedenfalls in seiner Mehrheit.

Geschichte mit einer Prise Pazifismus

Das Bayerische Armeemuseum in Ingolstadt zeigt derzeit in der imposanten Kulisse des Neuen Schlosses eine Ausstellung über den deutschen Bruderkrieg von 1866. Die Ausstellung ist natürlich sehenswert, zum einen weil sie die Erinnerung an eine wesentliche, wenn auch unglücklich verlaufene Phase der deutschen Einigung wachruft, und zum anderen die Fülle der Exponate und erläuternden Texte geeignet ist, dem Besucher für kurze Zeit jene Epoche vor Augen zu führen.

Indessen wird natürlich auch das geschichtspolitische und museumspädagogische Konzept sichtbar, das heutzutage einer solchen Ausstellung wohl zu Grunde liegen muß, damit sie überhaupt dem Volk präsentiert werden darf. Dem Anliegen moderner Pädagogen, die Geschichte von der Höhe der Staatskunst herunter zu holen, Schlachtfelder, Operationen und Waffentechnik in den Hintergrund zu schieben und stattdessen das Erleben des einfachen Volkes und des gemeinen Soldaten in den Vordergrund zu stellen, wird natürlich mit der Schilderung von Erlebnissen einzelner Mannschaftsdienstgrade Rechnung getragen. Der Ausstellungsrundgang beginnt auch mit der Erinnerung an die große Zahl von Gefallenen. Eines der großflächigen Schlachtengemälde aus jener Zeit, das den preußischen König und späteren Kaiser in der Schlacht von Königgrätz inmitten seiner Generäle, aber auch einfachen Soldaten zeigt, kann denn auch nicht einfach unkommentiert dargeboten werden. Weil es nun ganz unverholen den heroischen Geist jener Zeit widerspiegelt, wird gewissermaßen als Gegengift eine Karikatur von Daumier hineinkopiert, die als der Traum des Erfinders jener Waffe betitelt ist, die in diesem Kriege tatsächlich maßgeblich das Geschehen auf den Schlachtfeldern bestimmt hat, und natürlich große Verluste verursacht hat: des Zündnadelgewehrs.

Transportiert wird damit vor allem die pazifistische Sicht der Dinge. Suggeriert wird, daß es den Erfindern und Konstrukteuren neuer oder auch nur verbesserter Waffen allein darum gehe, daß im nächsten Krieg möglichst viele Menschen getötet werden. Pazifisten glauben ja ohnehin, daß Menschen, die politische Krisen nur mit einem Krieg lösen können, oder dies jedenfalls glauben, von einem menschenfeindlichen Denken beseelt sind. Und auch diejenigen, die dann Operationen planen und Truppen in Gefechte führen, wollen nur Tod und Vernichtung. Dieser Pazifismus übersieht natürlich geflissentlich, daß die Menschen zu aller Zeit den Krieg immer nur als Mittel zum Zweck gesehen haben, ob dieser Zweck dann jeweils ehrenhaft war oder nicht, kann in diesem Zusammenhang dahinstehen. Es liegt ja auch auf der Hand, daß Staatsmänner stets ihrem Volk die Früchte eines gewonnenen Krieges reichen wollten, unabhängig davon, ob es in der konkreten Situation klug oder gar sinnvoll war, zum Mittel des Krieges zu greifen. Für die Heerführer gilt nichts anderes. Gerade deswegen sehen gerade Soldaten unserer Tage militärische Entscheidungen wie die für den Abnutzungskrieg in den Schützengräben des Ersten Weltkrieges als unvertretbar, ja gerade als Pervertierung der Kriegskunst an.

Hämische Kommentare zum historischen Geschehen, wie sie die erwähnte Karikatur Daumiers transportiert, mögen zwar unverbesserliche Pazifisten in ihrer Meinung bestärken. Das Wesen des Krieges wird damit nicht getroffen. Das Problem des Krieges ist vielmehr außerordentlich komplex. Die Motive der führenden und handelnden Personen changieren zwischen edelmütig und verwerflich, ihre Gemütslage zwischen Stolz und Trauer, ihr Handeln zwischen kühl kalkulierend und aufbrausend dumm. Schade, daß eine an sich nicht schlechte Ausstellung sich von politisch korrekter Volkspädagogik nicht frei machen kann.

Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft

Das Landgericht Koblenz hat heute die erwartete Entscheidung in der Sache Heckler & Koch gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der angeblichen Mängel des Sturmgewehrs G 36 verkündet. Nach Auffassung des Gerichts stehen dem Bund keinerlei Schadensersatzansprüche gegen den Waffenhersteller zu. Denn nach den Feststellungen des Gerichts entspricht diese Waffe den vertraglich festgelegten Anforderungen.

Für den juristischen Laien muß erklärt werden, worum es hier geht. Die forsche Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt, wie die bundeswehrinterne Bezeichnung der Ministerin lautet, verkündete alsbald nach ihrem Amtsantritt der staunenden Öffentlichkeit, das seit ca. 20 Jahren eingeführte Sturmgewehr G 36 weise erhebliche Mängel auf. Bei Hitze und Dauerfeuer lasse seine Treffsicherheit dramatisch nach. Man werde alsbald ein Nachfolgemodell beschaffen und eben die insgesamt rund 160.000 Waffen dieses Typs ausmustern. Vom Hersteller werde man natürlich Schadensersatz fordern. Von Anfang an stieß das bei denen, die es angeht und die etwas davon verstehen, den Soldaten nämlich, auf völliges Unverständnis. Sogar in einer offiziell erholten Erhebung äußerten die einsatzerfahrenen Soldaten, niemals Probleme mit dieser Waffe gehabt zu haben. Natürlich wird auch die beste Waffe versagen, wenn sie unsachgemäß behandelt wird. Wer also ein Sturmgewehr, das auf Einzelfeuer und kurze Feuerstöße ausgelegt ist, als Maschinengewehr im Dauerfeuermodus missbraucht, der darf sich nicht wundern, wenn die Präzision nachlässt. Das ist jedem Soldaten völlig klar. Man kann ja auch nicht mit einem Lkw einem Porsche auf der Autobahn davonfahren.

Nun hat das Landgericht Koblenz festgestellt, und war insoweit selbstverständlich sachverständig beraten, daß diese Waffe genau die Eigenschaften hat, die es nach den vertraglichen Spezifikationen haben muß. Ein Mangel im Rechtssinne wegen einer Abweichung der tatsächlichen Leistung vom Vertragssoll liegt somit nicht vor. Ein Mangel im Rechtssinne wegen einer Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist ebenfalls nicht ersichtlich. Warum auch sonst hatte der Bund noch 2013 mehrere tausend Stück des Sturmgewehrs nachbestellt? Nach den Einsatzerfahrungen in der Hitze Afghanistans? Auf der Grundlage dieser Tatsachen konnte das Gericht nicht anders, als zu entscheiden wie geschehen. Für Fachleute war das von vornherein klar. Für Juristen wird das vor allem daran deutlich, daß in diesem Falle nicht etwa der angeblich enttäuschte Kunde – der Bund – auf Schadensersatz geklagt hatte, sondern der Lieferant eine sogenannte negative Feststellungsklage erhoben hatte. Mit einer solchen Klage begehrt man vom Gericht die Feststellung, daß der Gegenseite außergerichtlich behauptete Schadensersatzansprüche nicht zustehen. Zu diesem Schritt kann ein Anwalt nur raten, wenn die Sach- und Rechtslage für seinen Mandanten von vornherein außerordentlich günstig ist. Denn eine Notwendigkeit hierfür besteht ja nicht, weil die bloße Behauptung des Gegners, Schadensersatzansprüche zu haben, noch keine Zahlungsverpflichtung auslöst. Also kann man sich ja auch zurücklehnen und eine Zahlungsklage abwarten. Wer allerdings seiner Sache so sicher ist und vor allem sein kann, daß Schadensersatzansprüche auch nicht entfernt vorstellbar sind, der kann, zum Beispiel aus Gründen der Geschäftspolitik, eine solche negative Feststellungsklage erheben. Genau das ist hier geschehen.

Wie den Nachrichten zu entnehmen ist, glaubt man indessen im Bundesministerium der Verteidigung unverdrossen daran, im Recht zu sein und kündigt an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. In einem Falle wie dem vorliegenden, in dem das Urteil auf einem festgestellten Sachverhalt beruht, und die daraus folgende Rechtsfrage von jedem Jurastudenten im vierten Semester gelöst werden kann, muß der Berufungsführer damit rechnen, daß das Oberlandesgericht die Berufung als aussichtslos erachtet und im Beschlußwege verwirft, falls der Rechtsmittelkläger nicht doch noch den Rückzug antritt. Wenn die forsche Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt sich also noch mehr blamieren will, als schon geschehen, dann muß sie sich eben diese weitere Niederlage bei Gericht abholen.

Das alles hat natürlich gar nichts damit zu tun, daß man nach 20-30 Jahren natürlich ein Waffensystem ausmustert, um auf den neuesten Stand der Technik zu kommen. Das Bessere ist des Guten Feind, und der technische Fortschritt ist unaufhaltsam. Natürlich müssen unsere Soldaten mit dem bestmöglichen Material ausgerüstet werden, wozu selbstverständlich das Standard-Sturmgewehr gehört. Allerdings ist zu besorgen, daß auch diesmal wieder mehr gespart wird als es der Kampfkraft und der Sicherheit unserer Soldaten eigentlich geschuldet wäre. Denn auch schon damals wäre es möglich gewesen, ein noch leistungsfähigeres Sturmgewehr zu beschaffen, wie er allein schon die MG-Variante des G 36 zeigt. Die Technik kann ja nahezu alles, vorausgesetzt, der Kunde bezahlt es auch. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Die Geschichte der Bundeswehr ist eine Geschichte der Knauserigkeit des Dienstherrn, des Mangels an allen Ecken und Enden sowie der Behelfslösungen und Provisorien. Daß es den Soldaten immer wieder gelungen ist, dennoch einen respektablen Leistungsstand zu erzielen, ist allein ihrem Engagement zu verdanken. Die Politik hat keinen Anteil daran.

Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft, ist der Untertitel einer politischen Talkshow. Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft, und zwar im Gerichtssaal, dann zeigt sich regelmäßig, wie hohl die Phrasen der Politiker, und vor allem, wie weit sie von der Wirklichkeit entfernt sind. Politik und Wirklichkeit sind eben sehr unterschiedliche Welten. Quod erat demonstrandum.  

Der Eiertanz

Zu den unsäglichen Vorstellungen auf der Berliner politischen Bühne gehört zweifellos die Groteske um die Armenien-Resolution des Bundestages zum Völkermord an den Armeniern in der Zeit des Ersten Weltkrieges. Der Bundestag hat in einer Resolution erklärt, es habe sich damals um einen Völkermord im Rechtssinne gehandelt. Es gehört zu den Aufgaben und Rechten des Bundestages, neben seiner Gesetzgebungsarbeit auch in sogenannten Resolutionen zu Fragen und Sachverhalten von allgemeinem politischen Interesse Stellung zu nehmen. Nun sollte man meinen, dies sei dann die Position unseres Landes zum jeweiligen Thema. Wir sind heute darüber belehrt worden, daß dem nicht so ist. Nach der Meldung von Spiegel Online, die Bundesregierung beabsichtige sich von dieser Resolution zu distanzieren, um das Verhältnis zur Türkei (natürlich im Hinblick auf das sogenannte Flüchtlingsabkommen) nicht zu belasten, sah sich die Bundesregierung dann heute Nachmittag veranlaßt, diese Meldung zu dementieren.

Dieses Dementi muß man sich allerdings genauer anschauen. Die Bundesregierung nimmt inhaltlich zu dieser Resolution keine Stellung und verweist darauf, daß es das gute Recht des Bundestages sei, derartige Resolutionen zu beschließen. Der Bundesregierung als weiterem Verfassungsorgan stehe es einfach nicht zu, sich dazu zu äußern. Ist das eine Distanzierung oder ist das etwa eine Erklärung dahingehend, daß gegen diese Resolution nichts zu sagen sei? Natürlich ist das eine Distanzierung. Man muß sich vergegenwärtigen, daß diese Resolution von allen Parteien, und damit auch von von den beiden Parteien getragen wurde, welche die Bundesregierung tragen. Üblicherweise sind die Regierungsparteien im Parlament gewissermaßen die parlamentarische Basis für ihre Entscheidungen. Die Spitzen dieser Parteien stellen auch Kanzler und Minister. Es ist daher höchst merkwürdig, wenn die Bundesregierung sich auf den formalen Standpunkt zurückzieht, die Fassung einer Resolution sei eben das souveräne Recht des Verfassungsorgans Parlament, zu dem das Verfassungsorgan Bundesregierung sich einer Stellungnahme enthalten müsse. Das mag formaljuristisch vielleicht mit Ach und Krach begründbar sein. Politisch heißt es nichts anderes, als daß man eben nicht hinter dieser Resolution steht. Dabei fällt natürlich auf, daß die Kanzlerin, der Vizekanzler und der Außenminister, allesamt auch Mitglieder des Deutschen Bundestages, bei der Abstimmung über diese Resolution gefehlt haben, pardon, „verhindert“ waren.

Nun kann man durchaus geteilter Meinung darüber sein, welchen Sinn es überhaupt hat, daß Parlamente sich zu historischen Fragen offiziell äußern und diese bewerten. Ob es sich bei dem Massenmord an den Armeniern seinerzeit um einen Völkermord im historischen und juristischen Sinn gehandelt hat, ob liegt grundsätzlich der Bewertung durch die Historiker und die Juristen. Durch letztere dann, wenn die Rechtsfrage zu prüfen ist, ob ein Völkermord im Sinne von Art. 6 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs bzw. der einschlägigen Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuches vorliegt. Denn daran knüpfen sich regelmäßig Rechtsfolgen, über die nur ein Gericht entscheiden kann. Wenn ein solcher Rechtsfall eben nicht zu entscheiden ist, werden die Gerichte damit nicht befaßt. Die Historiker hingegen haben als Wissenschaftler die historische Wahrheit zu erforschen und auch ihre Ergebnisse zu veröffentlichen. Jeder Historiker hat dann zu vertreten, was er publiziert. Mit der Zeit bilden sich dann eben historische Gewissheiten, zumindest vorläufige historische Gewissheiten heraus. Dabei sollte es eigentlich sein Bewenden haben. Nachdem sich aber in den letzten Jahren mehrfach die Politik hier eingemischt hat und Parlamente entsprechende Resolutionen gefaßt haben, muß man eben feststellen, daß die Politik insoweit Teil des historischen Prozesses geworden ist. Das kann man begrüßen oder auch ablehnen. Es ist aber nun einmal so. Und deswegen haben derartige Resolutionen natürlich erhebliche politische Bedeutung, vor allem in Fällen wie dem vorliegenden. Denn die Türkei, und nicht etwa lediglich einzelne türkische Historiker, lehnt es ganz offiziell ab, daß der Völkermord an den Armeniern von anderen Staaten oder auch Historikern beim Namen genannt wird. Und daran knüpft die Türkei durchaus politische Ansprüche. Im Falle Deutschland maßt sie sich an, Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu untersagen, deutsche Soldaten, die in der Türkei im Rahmen des Krieges gegen den sogenannten Islamischen Staat stationiert sind, zu besuchen.

Und an dieser Stelle wird es peinlich. An und für sich sollte ein solches Verhalten eines Bündnispartners die Bundesregierung veranlassen, umgehend ihre Soldaten aus diesem Lande abzuziehen und irgendwo anders, etwa auf Zypern, zu stationieren. Sie sollte des Weiteren der Türkei nahelegen, gemäß Art. 13 des NATO Vertrages ihren Austritt aus dem Bündnis zu erklären. Ein Staat, der sich so verhalten würde, könnte sicher sein, international sehr ernst genommen zu werden. Ein Staat aber, der sich so verhält, wie die Bundesregierung dies in unser aller Namen tut, macht sich lächerlich. Besonders absurd ist die Verknüpfung mit dem sogenannten Flüchtlingsabkommen mit der Türkei. Davon haben wir nämlich gar nichts. Genau genommen bekommt Europa für jeden in der Ägäis aufgegriffenen illegalen Flüchtling einen anderen Flüchtling von der Türkei zurück. Und dafür zahlt die Europäische Union der Türkei Milliarden von Euro. Die Tatsache, daß der Flüchtlingsstrom aus Afghanistan, Irak und Syrien via Türkei inzwischen mehr oder weniger versiegt ist, hat mit diesem Abkommen nichts zu tun. Vielmehr ist die Ursache dieser erfreulichen Entwicklung allein darin zu finden, daß die Balkanstaaten, Ungarn und Österreich ihre Grenzen abgeriegelt haben.

Es ist ohnehin unverständlich, daß die Bundesregierung immer noch daran festhält, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei weiterzuführen. Auch dies mag ein Motiv für diese Karikatur von Diplomatie gewesen sein, deren Zeugen wir heute werden konnten. Unverständlich ist das Ganze deswegen, weil sich inzwischen doch herausgestellt hat, und zwar mit großer Klarheit, daß die Türkei auf gar keinen Fall Teil der Europäischen Union werden kann. Sie ist politisch inzwischen eine Art Halbdiktatur, sie ist kulturell Lichtjahre von Europa entfernt, insbesondere wegen der rasant zunehmenden Bedeutung des Islam für die türkische Gesellschaft. Der von dem Begründer der modernen Türkei, Mustafa Kemal Atatürk, verordnete Laizismus ist durch die von Präsident Erdogan rasant vorangetriebene Islamisierung nahezu verschwunden. Dieses Land ist somit von Europa noch sehr viel weiter entfernt, als es bei Abschluß des sogenannten Ankara-Abkommens vom 12.09.1963 zwischen dem Vorläufer der Europäischen Union, der EWG seligen Angedenkens, und der Türkei gewesen ist. Dieses Abkommen wird gemeinhin als Beginn der Annäherung der Türkei an Europa angesehen, und man muß zugeben, daß der Türkei seither einschlägige Versprechungen gemacht worden sind, die letztendlich in der Ernennung dieses Landes zum offiziellen Beitrittskandidaten 1999 und der Aufnahme förmlicher Beitrittsverhandlungen 2005 gipfelten. Allerdings kannten die Deutschen 1963 die Türkei und den Islam allenfalls aus den Romanen von Karl May. Womit man es wirklich zu tun hat, weiß man heute natürlich sehr viel besser. Mehr als ein halbes Jahrhundert nach dem Ankara-Abkommen sollte man so ehrlich sein zu sagen, daß die Welt sich seither tiefgreifend verändert hat. Die Grundlage für die damaligen Versprechungen existiert schon lange nicht mehr. Ehrlich wäre es daher zu sagen, daß ein Beitritt der Türkei zur Europäischen Union jedenfalls in den nächsten 50 Jahren nicht möglich ist.

Warum also die Bundesregierung im Verhältnis zur Türkei derartig bizarre Eiertänze aufführt, ist nicht nachvollziehbar. Dem Renommee unseres Landes dient das jedenfalls nicht.

Die Verschleierung ist kein Menschenrecht

Die Debatte um das Verbot von Burka und Niqab ist voll entbrannt. Erstaunlich ist, daß es eine solche Debatte überhaupt geben kann. Die Befürworter des Verbots der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit argumentieren im wesentlichen so, es gehöre nun einmal zu unseren hergebrachten Grundsätzen, daß alle Menschen ihr Gesicht zeigen. Die religiös begründete Pflicht der Frauen, in der Öffentlichkeit ihren Körper und ihr Gesicht vollständig zu verhüllen, sei Ausdruck eines Menschenbildes, in dem die Frau keine eigenen Rechte habe und gewissermaßen zum Besitz ihres Ehemannes, vor der Ehe ihres Vaters, herabgewürdigt werde. Die Gegner eines solchen Verbots berufen sich auf Art. 4 des Grundgesetzes sowie Art. 9 der Europäischen Konvention der Menschenrechte. Danach sei nun einmal die Religionsfreiheit gewährleistet, wozu auch die Ausübung der Religion in der Öffentlichkeit gehöre. Religiöse Kleidervorschriften fielen somit in den verfassungsrechtlich bzw. menschenrechtlich geschützten Bereich.

Nun hat aber der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte mit Urteil vom 01.07.2014 und damit gewissermaßen in letzter Instanz entschieden, daß ein Mitgliedsland – in diesem Falle Frankreich – nicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstößt, wenn er die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit bei Strafe verbietet. Denn, so der Gerichtshof, das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, Mindestanforderungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens als Teil der immateriellen öffentlichen Ordnung zu schützen, sei ein hinreichender Grund für diese Einschränkung. Zu diesem im Verhältnis zum Recht auf ungestörte Religionsausübung höherrangigen Ziel des Gesetzgebers, das gesellschaftliche Zusammenleben zu schützen, zähle auch die Erkennbarkeit des Gesichts der Menschen, denen man im öffentlichen Raum begegne. Es bestehe ein weiter Beurteilungsspielraum des Staates bei der Frage, ob diese Beschränkung der Religionsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft tatsächlich notwendig ist. Frankreich hatte diese Frage bejaht und daher ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit erlassen. Es ist also letztendlich eine politische Frage, ob man eine Beeinträchtigung des gesellschaftlichen Zusammenlebens darin sieht, wenn vollverschleierte Frauen in der Öffentlichkeit auftreten.

Ein gewichtiges Argument in dieser Diskussion ist natürlich die Einstellung der jeweiligen Bevölkerung zu einem solchen Verbot. Nach einer Emnid-Umfrage aus dem Jahr 2011 sprachen sich zwei Drittel der Deutschen für ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit aus. Nach einer aktuellen Erhebung des statistischen Bundesamtes sollen sich 50 % für und 33 % gegen ein Verbot ausgesprochen haben. In Frankreich sei das Verhältnis 70 : 18 und in Spanien 65 : 21. Wenn jedoch erhebliche Teile der Bevölkerung das Auftreten von vollverschleierten Frauen in der Öffentlichkeit so vehement ablehnen, daß sie sich für ein gesetzliches Verbot aussprechen, dann muß man wohl von einer Beeinträchtigung des gesellschaftlichen Zusammenlebens durch diese auffällige und demonstrative Zurschaustellung einer radikalen Religiosität sprechen. Hinzu kommt, daß diese auch im Islam keineswegs selbstverständliche, sondern nur in extrem konservativen Gesellschaften bestehende Bekleidungsvorschrift bei uns in Deutschland mit islamistischem Terrorismus in Verbindung gebracht wird. Ein mit diesen Überlegungen begründetes Gesetz würde vor dem Europäischen Gerichtshof für die Menschenrechte Bestand haben.

Nun wird auch argumentiert, Art. 4 unseres Grundgesetzes gehe weiter als die Europäische Menschenrechtskonvention, weil danach die ungestörte Religionsausübung gewährleistet wird. Die Frage ist natürlich, ob die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit tatsächlich Religionsausübung im Sinne dieser Vorschrift ist. Offensichtlich halten es die allermeisten Muslime in Deutschland nicht für ihre religiöse Pflicht, ihren Frauen vorzuschreiben, eine solche Kleidung in der Öffentlichkeit zu tragen. Soweit einige wenige Frauen islamischen Glaubens behaupten, aus eigenem Entschluß nur vollverschleiert aus dem Hause zu gehen, so mag es zwar eine solche unglaubliche religiöse Verirrung im Einzelfall geben. Es geht aber offensichtlich vorrangig darum, den sogenannten Ungläubigen die eigene Religiosität zu demonstrieren und damit auch die Verachtung für den freiheitlichen, gegebenenfalls auch religiös indifferenten Lebensstil der westlichen Gesellschaften. Es kann aber nicht Inhalt eines Grundrechtes sein, auch völlig abseitige Vorstellungen und Verhaltensweisen zu schützen. Vielmehr können sich Behörden und Gerichte bei der Prüfung der Frage, ob hier überhaupt die Ausübung einer Religion vorliegt, an die Auffassung der weit überwiegenden Mehrheit der Angehörigen einer Religionsgemeinschaft halten. Wenn es zutrifft, daß es in Deutschland derzeit nur ca. 100 Frauen gibt, die sich in der Öffentlichkeit mit Burka bzw. Niqab zeigen, wie uns das die Leute gerne erzählen, die das Problem kleinreden wollen, dann handelt es sich dabei ja tatsächlich um eine verschwindende, gewissermaßen in homöopathischer Verdünnung auftretende Minderheit der etwa 4 Millionen bei uns lebenden Muslime. Deren exzentrische Vorstellung von ihrer Religion fällt also nicht in den vom Grundgesetz geschützten Bereich.

Die Ausgestaltung des Grundrechts der Religionsfreiheit in unserer Verfassung im Vergleich zu der einschlägigen Regelung in der Weimarer Reichsverfassung zeigt im übrigen, daß der Verfassungsgesetzgeber 1949 in seinem Eifer, die Deutschen nach dem III. Reich mit dem größtmöglichen Grundrechtsschutz auszustatten, über das Ziel hinausgeschossen ist. Art. 135 der Weimarer Verfassung hat noch die ungestörte Religionsausübung zwar gewährleistet, jedoch ausdrücklich erklärt, daß die allgemeinen Staatsgesetze davon unberührt bleiben. Damit war es dem Gesetzgeber möglich, Einzelheiten der Religionsausübung zu regeln, ohne sie im Kern anzutasten.

Die derzeitige Debatte über das Verbot der Vollverschleierung treibt seltsame Blüten. So hört man das Argument, im Kern gehe es hier um einen Angriff auf die Religiosität überhaupt. Nach der Debatte über die religiöse Beschneidung komme nun dieses. Man müsse wohl befürchten, daß auch das Läuten der Kirchenglocken und die Fronleichnamsprozessionen in den Fokus radikaler Religionskritiker geraten könnten. Das ist natürlich, mit Verlaub gesagt, Unsinn. Die Kritiker der religiösen Beschneidung, zu denen ich mich zähle, argumentieren mit dem Grundrecht der betroffenen Kinder auf körperliche Unversehrtheit. Hier muß der Staat also eine Abwägung zwischen Grundrechten treffen. Er hat sie im Falle der religiösen Beschneidung aus politischen Gründen fehlerhaft vorgenommen. Soweit überhaupt das Läuten der Glocken angegriffen wird, handelt es sich dabei jeweils um einzelne Anwohner, die da meinen, der Staat müsse ihr Ruhebedürfnis schützen, obgleich die Glocken in seiner Nachbarschaft seit Jahrhunderten läuten. Sie müssen sich dann jeweils von den Gerichten darüber belehren lassen, daß das Läuten der Kirchenglocken Bestandteil unserer gewachsenen Kultur ist. Beim Ruf des Muezzins wäre das ganz sicher nicht so zu beurteilen. Es sei denn, man huldige der Auffassung Christian Wulffs und Angela Merkels, der Islam gehöre zu Deutschland, was ja nun ganz offensichtlich abwegig ist.

Der tragende Grund für ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum ist natürlich, daß dieser Anblick für die weit überwiegende Mehrheit der deutschen Bevölkerung abstoßend wirkt. Nicht nur, daß eine solche Gestalt als Fremdkörper wahrgenommen wird, sie wird auch als Sinnbild einer unduldsamen, Lebensfreude und Freiheit unterdrückenden Religion bzw. Gesellschaftsordnung aufgefaßt, und dies zu Recht. Ein derartiges Menschenbild ist uns fremd. Seine demonstrative Zurschaustellung wird von vielen Menschen als bedrohlich empfunden, und auch dies zu Recht. Daß Menschen, die solches für religiös geboten halten, auch Sympathien für den islamistischen Terror, wenn nicht mehr, zugetraut wird, rundet das Bild nur ab. Das Verbot von Burka und Niqab auf unseren Straßen ist nicht nur rechtlich möglich, sondern meines Erachtens zwingend geboten. Wenn die Politik sich nicht noch weiter vom Volk entfernen will, als sie es schon tut, dann kann sie nur dem Wunsch der meisten Deutschen entsprechen, und diesem Mummenschanz auf unseren Straßen ein Ende setzen.

Die Verschleierung ist eben kein Menschenrecht. Im Gegenteil. Sie zu untersagen, ist Pflicht des freiheitlichen Staates. Denn die Freiheit der Bürger vor ihren Unterdrückern muß gewährleistet werden.

Jeder blamiert sich, so gut er kann

Dieses alte Sprichwort fiel mir ein, als ich heute in Michael Klonovskys „acta diurna“ zwei wunderbar aussagekräftige Fotos von den olympischen Spielen in Rio betrachtete. Foto Nr. 1 zeigt eine Szene aus dem Spiel Deutschland vs. Ägypten im Beach-Volleyball der Damen. Die beiden deutschen Spielerinnen tragen die in dieser Sportart übliche Bekleidung, den Bikini. Die auf der anderen Seite des Netzes zu sehende ägyptische Spielerin ist in einen Trainingsanzug eingehüllt, und auch der Kopf ist mit einem nur das Gesicht freilassenden kopftuchartigen Textil verhüllt. Die Absurdität wird gesteigert durch Foto Nr. 2, das offensichtlich und ausweislich des Begleittextes in arabischer Schrift aus einem islamischen Land stammt. Es zeigt eine Aktion der beiden Spielerinnen am Netz. Die ägyptische Sportlerin wird in ihrer islamisch korrekten Kluft gezeigt, die deutsche hingegen dürfen die frommen Muslime nicht sehen. Das schamlose halbnackte Weib wird verpixelt.

Man sollte diese beiden Fotos in allen Zeitungen wiedergeben, sie über die ganze Erde verbreiten und in die Schulbücher aufnehmen. Schlagender als es mit diesen Fotos geschieht, kann nicht dargestellt und bewiesen werden, welch ein Aberglaube jedenfalls der Islam ist, der eine so häßliche Kleidung selbst im Sport zur Pflicht macht, und den Muslimen nicht einmal erlaubt, die „westlich“ gekleideten Sportlerinnen aus anderen Ländern auch nur auf Zeitungsfotos anzuschauen.

Tödlicher als jedes noch so geschliffene Argument ist die Lächerlichkeit. Mit solchen Auftritten begeht der Islam so eine Art Selbstmord. Unsere Trauer darüber hält sich in sehr engen Grenzen.