Archiv der Kategorie: kritisch betrachtet

Orlando und der Dschihad

Nach dem Massenmord von Orlando schießen die Spekulationen über das Motiv des Täters ins Kraut wie der vergessene Salat im Mistbeet. War der Täter nun ein islamistischer Einzelkämpfer, selbstradikalisiert durch das Internet? Oder war er doch nur verwirrt? War er nicht selber schwul? Hätte es, wie eine unserer vielen journalistischen Nullen schreibt, auch ein Evangelikaler sein können? Und noch dümmer: Strengere Waffengesetze hätten die Tat verhindern können! Haben etwa die Mörder von Paris und Brüssel ihre Sturmgewehre legal erworben?

Immer wenn eine Gemengelage vorliegt, und das könnte hier durchaus der Fall sein, ist es hilfreich, die conditio sine qua non-Überlegung anzustellen. D.h., man suche die Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß die Tat mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nicht begangen worden wäre. Nach allem, was wir wissen, hatte der Täter durchaus starke Sympathien für den radikalen Islam und die daraus gespeisten terroristischen Organisationen wie den Islamischen Staat. In diesen Kreisen werden die Suren des Koran 4;15,16; 7; 80,81 und 26;165,166 durchaus ernst genommen. In diesen Suren wird, egal wie man sie interpretiert, die Homosexualität verurteilt, insbesondere die männliche. In den meisten islamischen Staaten unserer Zeit werden homosexuelle Handlungen mit unterschiedlichen Haftstrafen belegt. In sieben islamischen Ländern droht Homosexuellen die Todesstrafe. Auch da, wo die Justiz Homosexuelle nicht verfolgt, sind sie jedenfalls in den konservativen islamischen Gesellschaften geächtet. Und das ist die übergroße Mehrheit. Wer also im Sinne des islamistischen Terrors handeln will und die verhassten Ungläubigen im Namen Allahs tötet, der wird wohl nicht selten meinen, mit der Auslöschung von Homosexuellen in den Ländern der Ungläubigen gewissermaßen gleich zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Sollte es zutreffen, daß der Täter selbst homosexuelle Neigungen hatte, dann liegt vielleicht gerade darin auch eine schlüssige Begründung seiner Tat. Denn er mußte als gläubiger Muslim radikaler Lesart Homosexuelle hassen, und damit auch sich selbst. Die Situation muß dann für ihn ausweglos gewesen sein. Die Bestrafung von möglichst vielen dieser Sünder, verbunden mit seinem eigenen sicheren Tod, könnte dann in seinen Augen ein gottgefälliges Werk gewesen sein, das ihn als Märtyrer direkt ins Paradies bringen würde. Sein eigener Tod war natürlich sicher, ob er nun während dieser Aktion von der Polizei erschossen werden würde, wie geschehen, oder ob er lebend gefaßt und dann vor Gericht gestellt werden würde, wo ihn in Florida natürlich die Todesstrafe erwartete. Daß hingegen ein gewissermaßen nur „einfach“ geistig verwirrter Mensch eine solche Tat begeht, ist jedenfalls bisher kaum einmal vorgekommen. Alle Massenmörder dieses Kalibers haben eine ideologische Basis gehabt, aus der solche monströsen Mordphantasien wachsen und sich ihren Weg in die Wirklichkeit bahnen konnten. Anders Breivik läßt grüßen.

Somit reiht sich auch diese Tat in die lange Reihe von islamistischen Terroranschlägen der letzten Jahre ein. Wer hier immer noch verharmlost und etwa von Einzelgängern faselt, die mit dem (wahren) Islam nichts zu tun hätten, dem ist nicht mehr zu helfen. Wie es mit dem sogenannten wahren Islam, oder gar einem aufgeklärten Euro-Islam wirklich bestellt ist, können derzeit die Fernsehzuschauer in Dänemark besichtigen. Es ist dort gelungen, Predigten und geistliche Ratschläge von Imamen in Moscheen mit versteckter Kamera und Mikrofon aufzunehmen. Das Ergebnis muß alle Alarmglocken läuten lassen. Daß in der Familie Frauen und Kinder geschlagen werden sollen, daß Frauen ihren Männern grundsätzlich sexuell zu Willen sein müssen, und demgemäß gar nicht vergewaltigt werden können, daß Ehebrecherinnen zu steinigen sind und dergleichen mehr, das wird eben gepredigt und gelehrt, wenn man glaubt, daß es nicht an die Ohren der sogenannten Ungläubigen gelangt. Überflüssig zu bemerken, daß man davon in den deutschen sogenannten Qualitätsmedien nichts liest, sieht oder hört. Man ist auf das Internet angewiesen, wo unter anderem solche aufrechten Journalisten wie Roland Tichy ihre Unabhängigkeit unter Beweis stellen, indem sie die deutschen Leser darüber informieren.

Es ist mehr als überfällig, einen nüchternen Blick auf den Islam zu werfen. Bassam Tibi hat nach eigenen Angaben jahrzehntelang versucht, an der Entstehung eines aufgeklärten europäischen Islams, kompatibel mit einer aufgeklärten, liberalen und rechtsstaatlichen Gesellschaft, zu arbeiten. Er hat jüngst im Cicero bekannt, daß diese Bemühungen schlicht gescheitert sind und er es aufgibt, weiter daran zu arbeiten. Der konservative Islam saudiarabischer oder auch iranischer Prägung habe sich im wesentlichen durchgesetzt. Und das gilt selbstverständlich auch für die große Mehrzahl der islamischen Gemeinden in Europa. Auch wenn nach außen so getan wird, als passe man sich der Mehrheitsgesellschaft an: Wenn man Gelegenheit hat, gewissermaßen hinter den Schleier zu blicken, dann erkennt man den wahren Islam.

Schätzungen gehen nach der jüngsten Flüchtlingsflut aus islamischen Ländern inzwischen von ca. 7-8.000.000 Muslimen in Deutschland aus. Ein großer Teil von ihnen fordert immer unverblümter seine angeblichen Rechte von uns ein. Wir sollen ihre religiös begründete Lebensweise nicht nur akzeptieren, sondern ihr auch immer mehr Raum einräumen. Frauenbadetage, Ganzkörperbadeanzüge (Burkini), schweinefleischloses Essen in Kita und Kantine, Rücksichtnahme auf den körperlichen Leistungsabfall von Schülern im Ramadan, „züchtige“ Kleidung unserer jungen Frauen jedenfalls da, wo auch viele muslimische Männer sind, Anerkennung von im Ausland geschlossenen Mehrfachehen durch unsere Gerichte, nach Meinung eines doch wohl geistig verwirrten CDU-Politikers auch muslimische Polizistinnen mit Kopftuch und was der Narreteien mehr sind – das ist heute schon Realität.

Principiis obsta! Auf gut Deutsch: Es reicht!

Das Recht in Funktionärshand

Die Fußballeuropameisterschaft hat gerade erst begonnen. Möglicherweise wird sie aber auch zu einer Bühne für Schlägertypen aus allen Ländern. Der Begriff Fußball-Fan ist hier völlig fehl am Platz, selbst die Vokabel Hooligan erscheint als Verniedlichung. Natürlich ist davon auszugehen, daß Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte in Frankreich ihre Pflicht erfüllen werden. Diese Straftäter gehören eben vor die ordentlichen Gerichte.

Nun tritt allerdings auch die UEFA auf den Plan und ermittelt gegen den russischen Fußballverband. Es ist ja offensichtlich so, daß die mächtigen Sportverbände eine private Gerichtsbarkeit über ihre Satzungen in das Geschehen eingeführt haben. Dem kann sich niemand entziehen, der am offiziellen Sportbetrieb teilnehmen will. Auch der Deutsche Fußballbund hat in seiner Satzung Bestimmungen festgelegt, wonach er Vereine dafür bestrafen kann, daß sogenannte Fans im oder auch außerhalb des Fußballstadions randalieren. Dabei kommt es ausdrücklich nicht einmal darauf an, ob diese Täter auch Mitglieder der betroffenen Vereine sind, und ob der Verein überhaupt irgend eine Möglichkeit hat, auf das Verhalten dieser Personen Einfluß zu nehmen. Mag er noch zu Ordnungsmaßnahmen im Stadion verpflichtet und in der Lage sein, gilt dies ganz sicherlich für Schlägereien außerhalb des Vereinsgeländes nicht. Ähnlich verhält es sich nun auch in Frankreich. Die Schlägereien im Stadtgebiet von Marseille kann außer der Polizei dort niemand unterbinden, insbesondere nicht irgendwelche nationalen Fußballverbände. Ob die Randalierer nun auch die Staatsangehörigkeit eines Teilnehmerlandes haben oder nicht, ob sie in irgend einer noch so losen Verbindung zu einem der teilnehmenden Fußballverbände stehen oder nicht, die UEFA kann nach ihrer Satzung nationale Fußballverbände für diese Ausschreitungen haftbar machen.

Diese Satzungen einschließlich einer daran gebundenen Verbandsgerichtsbarkeit sprechen allen juristischen Grundsätzen Hohn. Würde etwa ein ordentliches Gericht einen Fußballverein zum Schadensersatz verurteilen, weil irgendwelche Hooligans aus seiner Stadt, die sich als Anhänger seiner Mannschaft ausgeben, das Inventar einer Kneipe kurz und klein geschlagen haben, so würde dieses Urteil in der nächsten Instanz natürlich aufgehoben werden. Die einschlägigen Passagen in der Satzung des Deutschen Fußballbundes, der UEFA oder auch der FIFA verstoßen nun einmal gegen elementare Verfassungsgrundsätze und die Idee der Gerechtigkeit an sich. Es ist geradezu absurd, jemanden dafür mit Strafzahlungen zu belegen, der auf das Verhalten des eigentlichen Täters nicht den geringsten Einfluß hat, ja, der ihn nicht einmal kennt. Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet. Dies zeigt sich aktuell auch daran, daß die UEFA (vorerst) nur gegen den russischen Fußballverband, nicht aber gegen andere Fußballverbände ermittelt, obgleich auch deren sogenannte Fans in Marseille randaliert und dabei schwerste Straftaten verübt haben. In diesem Zusammenhang muß auch über den Fall Claudia Pechstein gesprochen werden. Die Sportgerichte haben sie wegen Dopings bestraft, obgleich feststeht, daß dieser Vorwurf zu Unrecht erhoben worden ist. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten ist ihr nun vom deutschen Bundesgerichtshof versperrt worden. Nach Meinung der obersten deutschen Zivilrichter habe sich die Sportlerin wirksam den einschlägigen Bestimmungen der Verbandssatzungen unterworfen, und damit auch wirksam mit ihrem Verband eine Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen.

Die Gerichtsbarkeit der Sportverbände exekutiert die Interessen der Verbände. Diese müssen mit der Gerechtigkeit und dem Recht keineswegs deckungsgleich sein. Nach alledem, was inzwischen über die finanziellen Machenschaften der großen Sportverbände bekannt geworden ist, erscheinen auch ihre Satzungen und ihre private Gerichtsbarkeit in einem merkwürdigen Licht. Da diese Verbände nun einmal das absolute Monopol für die Ausübung des Sports, und nicht nur des Berufssports haben, ist es höchste Zeit, Ihnen die Satzungshoheit einschließlich ihrer Schiedsgerichte wegzunehmen. Es wäre zu begrüßen, wenn dies über den internationalen Rechtsweg zum europäischen Gerichtshof bzw. dem europäischen Gerichtshof für die Menschenrechte gelingen könnte.

Das Problem ist ja grundsätzlicher Natur. Gerade im Zusammenhang mit der Diskussion um TTIP und die damit einzurichtenden privaten Schiedsgerichte wird deutlich, daß nur staatliche und damit demokratisch legitimierte unabhängige Gerichte die Gewähr dafür geben können, daß Recht und Gerechtigkeit den Vorrang vor dem Ausgleich privater, sprich wirtschaftlicher Interessen haben. Die Gefahr, daß private Schiedsgerichte letztendlich mit solchen Richtern besetzt werden, die das Vertrauen der beteiligten Wirtschaftskreise besitzen, nicht aber dem Gemeinwohl und dem gesetzten Recht verpflichtet sind, liegt auf der Hand.

Geschichtsstunde, öffentlich-rechtlich

Die Zuschauer des Bayerischen Fernsehens wurden am vergangenen Mittwoch (11.05.2016) mit einer Geschichtsstunde der besonderen Art beglückt. Unter der programmatischen Überschrift „Akte D – das Versagen der Nachkriegsjustiz“ wurden sie darüber belehrt, daß ihre Vorfahren zur Zeit des Zweiten Weltkrieges zu einem erheblichen Prozentsatz an den Massenmorden und Kriegsverbrechen des Nazi-Regimes entweder beteiligt waren, oder doch davon gewußt haben. Damit nicht genug. In den fünfziger und sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts hätten an den Schaltstellen der Justiz dieselben Juristen gesessen, die schon im Dritten Reich als Ministerialbeamte, Staatsanwälte und Richter dem Unrechtsregime gedient hatten. Aus diesem Grunde seien nach dem Kriege auch nur vergleichsweise wenige NS-Täter ihrer gerechten Strafe zugeführt worden.

Der Beitrag beginnt mit der Behauptung, nach neuesten Forschungen – die allerdings nicht referiert werden – hätten mehr als 500.000 Deutsche an Tötungsverbrechen und Massenmorden des NS-Regimes mitgewirkt. Im weiteren Verlauf der Sendung kommt ein amerikanischer Archivdirektor zu Wort, der von sage und schreibe 13 Millionen NS-Tätern spricht. Es heißt dann eingangs weiter, die Alliierten hätten mehr als 50.000 davon vor Gericht gestellt. Zur Illustration zeigt man eine Hinrichtung, möglicherweise in Landsberg/Lech, bei der das Gesicht des Verurteilten auf dem Schafott nicht verpixelt wird. Das tut man ja sonst im deutschen Fernsehen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit wird aber schon gleich zu Beginn die Gangart vorgegeben. NS-Verbrecher haben eben keine Persönlichkeitsrechte. Dazu paßt dann auch, von vornherein Konrad Adenauer, aber auch alle folgenden Bundeskanzler und ihre Regierungen als Bremser und Verhinderer in Sachen juristische Aufklärung der NS-Vergangenheit darzustellen. Adenauer, so wörtlich, „buhlte um die Gunst der Deutschen“, indem er sich gegen die weitere Strafverfolgung von NS-Tätern gewandt habe. Dieser Sprachgebrauch ist bemerkenswert verräterisch. Demokratische Politiker buhlen also um die Gunst ihrer Wähler. Abwertender kann man das Bemühen von Politikern, den Wünschen ihrer Wähler zu entsprechen, kaum formulieren. Überflüssig zu sagen, daß es Wesensmerkmal der Demokratie ist, daß die gewählten Politiker den Willen des Volkes umsetzen, das sie gewählt hat. Für die Autoren der Sendung ist es allerdings offenbar so, daß Demokratie nur dann stattfindet, wenn Politik in ihrem Sinne gemacht wird. Dazu gehört natürlich nicht eine Amnestie von NS-Tätern, denen lediglich minder schwere Vergehen zur Last gelegt werden. Vielmehr darf nach Auffassung der Autoren im Falle von NS-Unrecht auf gar keinen Fall Gnade vor Recht ergehen, auch wenn es sich nur um verhältnismäßig minder schwere Vergehen oder Verbrechen handelt.

Man kommt dann rasch zum eigentlichen Anliegen der Sendung. Demnach gab es eine personelle Kontinuität des juristischen Personals vom Reichsjustizministerium der NS-Zeit bis in das Bundesministerium der Justiz der fünfziger und sechziger Jahre hinein. Genau diese Juristen hätten dann durch eine geschickte Formulierung des sogenannten 131er Gesetzes dafür gesorgt, daß auch ehemalige Gestapoleute wieder als Beamte eingestellt werden konnten, indem sie scheinheilig formulierten, daß als nicht belastet gilt, wer von Amts wegen zur Gestapo versetzt worden war. Verschwiegen hätten sie den Abgeordneten aber, daß dies fast alle gewesen seien. Und so habe man es dann auch 1968 geschafft, dem Deutschen Bundestag ein Gesetz gewissermaßen unterzujubeln, das die meisten Beteiligten an NS-Untaten von Strafverfolgung freistellte. Unter der Ägide des früheren NS-Staatsanwaltes Dr. Eduard Dreher, der federführend im Justizministerium daran gearbeitet habe, sei im Zuge der Schaffung des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten gewissermaßen klammheimlich eine Regelung in das Strafgesetzbuch geschmuggelt worden, die automatisch zur Verjährung führen mußte, weil dann bei den allermeisten Tätern nicht Mord, sondern nur Totschlag anzunehmen wäre. Damit seien dann gerade die Schreibtischtäter aus dem Reichssicherheitshauptamt aus der juristischen Schußlinie genommen worden. Das sei dann durch die Änderung des § 50 StGB erfolgt, wonach beim Fehlen besonderer persönlicher Merkmale, welche die Strafbarkeit des Täters begründen, beim Teilnehmer die Strafe nach den Vorschriften über den Versuch zu mildern ist. Es ist aber so, daß diese Vorschrift im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages ausgiebig beraten worden ist, und zwar unter Vorsitz des SPD-Abgeordneten Martin Hirsch, später Richter des Bundesverfassungsgerichts, der Juristin Elisabeth Schwarzhaupt, des Juristen und späteren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ernst Benda und weiterer profilierter Juristen wie des Vorsitzenden dieses Ausschusses, Dr. Hans Wilhelm und des weiteren Mitgliedes Prof. Dr. Eduard Wahl. Will denn jemand im Ernst behaupten, allen diesen sicherlich vorzüglichen Juristen habe man irgend eine Formulierung unterjubeln können, deren Tragweite sie nicht erfaßt hätten? Und ist es denn nicht auch so, daß Strafgesetze allgemeine Gesetze sind, die nicht nur für NS-Gewaltverbrechen gelten? Daß damit auch bei sozusagen gewöhnlichen Straftaten jeder Beteiligte nach seiner individuellen Schuld zu beurteilen ist, die natürlich unterschiedlich sein kann? Daß dies auch weiter gilt, wenn die NS-Täter schon lange nicht mehr leben? Der Zuschauer der Sendung mußte in diesem Zusammenhang zu dem Schluß kommen, daß hier eine kleine Clique finsterer Altnazis im Justizministerium eine Gruppe von juristischen Klippschülern im Rechtsausschuß des Bundestages über den Tisch gezogen hat. Aber vielleicht waren das ja auch mindestens Sympathisanten der alten Nazis, denn im weiteren Fortgang der Sendung erfährt der Zuschauer, daß immerhin 26 ehemalige Bundesminister und zwei ehemalige Bundespräsidenten Mitglieder der NSDAP gewesen seien. Was selbstverständlich nicht erläutert wird, ist die Tatsache, daß Millionen von Deutschen der Mitgliedschaft in der NSDAP kaum ausweichen konnten. Hätte man die Zuschauer darüber aufgeklärt, dann hätte natürlich nicht der offenbar gewünschte Eindruck entstehen können, daß in jener Zeit eine Fronde von alten Nazis und deren jungen Gefolgsleuten die Geschicke der Bundesrepublik Deutschland bestimmt hat.

Demgemäß hat allein der Druck aus dem Ausland die Bundesrepublik Deutschland dazu gezwungen, Ermittlungen gegen ehemalige NS-Täter durchzuführen. Daß dies dann nur mit halber Kraft geschehen sei, folge daraus, daß von den ca. 500.000 Tätern tatsächlich nur rund 900 verurteilt worden seien. Diese Behauptung ist derartig grob falsch, daß man hier schon den Begriff Lüge verwenden muß. Denn gerade die in der Sendung vorgestellten Historiker und Juristen kennen die tatsächlichen Zahlen ganz genau. Der in der Sendung genannte erste Leiter der Zentralstelle der Justiz zur Aufklärung von NS-Verbrechen, Oberstaatsanwalt Adalbert Rückerl, hat in seinem Standardwerk „NS-Verbrechen vor Gericht. Versuch einer Vergangenheitsbewältigung“ eine Statistik veröffentlicht, welche die rechtskräftigen Verurteilungen wegen NS-Verbrechen durch Gerichte der Bundesrepublik Deutschland (bis 1949 der Bundesländer) in der Zeit von 1945-1982 auflistet. Es sind deren 6.465! Sieben mal so viele! Ebenso sachlich unzutreffend wird dann unter anderem behauptet, gegen Mitte der fünfziger Jahre sei die strafrechtliche Ahndung von NS-Verbrechen praktisch zum Erliegen gekommen. Tatsächlich listet Rückerl für die Zeit von 1954-1982 allein 664 rechtskräftige Verurteilungen auf. Prof. Dr. Horst Möller, fast zwei Jahrzehnte lang Leiter des Instituts für Zeitgeschichte in München, schrieb in einem Aufsatz unter der Überschrift „Unser letzter Stolz“ in der FAZ vom 09.06.2012 zu diesem Thema: „Legenden dienen politischen Zwecken. Dies gilt auch für die zählebige Behauptung, eine wirkliche Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Diktatur habe erst in der Bundesrepublik mit der Studentenbewegung am Ende der sechziger Jahre begonnen. Bis dahin seien das nationalsozialistische Regime und seine Verbrechen verdrängt worden. Jede Behauptung dieser Art ist so falsch, daß sie mit Unwissen allein nicht zu erklären ist.“ Für den Zeitraum von 1945-1949 hält er fest, daß allein in diesen viereinhalb Jahren in Deutschland mehr Verbrecher des Nazi-Regimes von alliierten und deutschen Gerichten in rechtsstaatlichen Verfahren zur Rechenschaft gezogen worden seien, als in jeder anderen postdiktatorischen Gesellschaft.

Juristisch fehlerhaft ist auch die Behauptung, die Rechtslage in Deutschland habe jedenfalls seit 1968 die Strafverfolgung von NS-Gewaltverbrechern, etwa aus den Vernichtungslagern, verhindert. Denn auch die Gesetzesänderung von 1968 hat es ja weiterhin ermöglicht, einem KZ-Schergen die bewußte Teilnahme an Morden nachzuweisen. Anders wäre ja Strafverfolgung etwa von Demjanjuk oder Gröning nicht möglich geworden. Ohne hier in die juristischen Einzelheiten gehen zu wollen, sei lediglich darauf hingewiesen, daß die nach dem individuellen Tatbeitrag fragende Rechtsprechung des Auschwitz-Verfahrens in dem Urteil des Landgerichts München II gegen Demjanjuk nicht aufgegeben worden ist. Denn das Gericht hat lediglich zutreffend festgestellt, daß derjenige, der in einem Lager, in dem ausschließlich Menschen umgebracht worden sind, und nicht etwa auch Arbeitskommandos beaufsichtigt wurden, oder aber Personen vorübergehend gefangen gehalten wurden, natürlich nichts anderes getan haben kann, als bewußt und willentlich an der Vernichtung dieser Menschen mitzuwirken.

Die fantastischen Zahlen von NS-Tätern in dieser Sendung finden in den Fakten keine Grundlage. Wenn man wohl zutreffend die Gesamtzahl der Angehörigen der SS-Totenkopfverbände, denen die Bewachung und der Betrieb der Vernichtungslager oblag, mit rund 45.000 Mann annimmt, dann ist das weit entfernt von jenen 500.000 oder gar 13 Millionen die in der Sendung genannt werden. Aber es soll ja offensichtlich auch hier die Botschaft verkündet werden, daß unsere Vorfahren allesamt entweder Naziverbrecher waren, oder wenigstens von diesen Verbrechen gewußt und sie gebilligt haben. Und das begründet dann natürlich auch die nach dem Krieg in Gang gesetzte Umerziehung der Deutschen von verstockten Militaristen, Nationalisten und autoritätshörigen Untertanen in friedliche und weltoffene Demokraten. Dabei ist dann allerdings das Urteilsvermögen arg beschädigt worden. Bei den Autoren und Beiträgern dieser Sendung ist das ja auch offenbar gut gelungen.

Wenn man sich allerdings die Mühe macht, auch einmal in die Archive zu gehen, dann findet man beispielsweise Aussagen wie diese eines ehemaligen Gewerkschafters und KZ-Häftlings: „Man hätte jeden, der die Öffentlichkeit von solchen Geschehnissen in Kenntnis setzte, für einen Schurken oder einen Wahnsinnigen gehalten. Weshalb denn auch Menschen, die diese Dinge nicht tagtäglich mit angesehen und erlitten haben, heute noch nicht glauben wollen, daß sie tatsächlich geschehen sind. Ja, mir selbst erscheint es oft traumhaft unwirklich, wenn ich mich in Rückerinnerung an die furchtbaren Exzesse, deren Zeuge ich während meiner fünfjährigen Lagerhaft sein mußte, die Gewißheit ihres Geschehens zu verschaffen suche.“ Der Mann war offensichtlich nicht in einem Vernichtungslager, sondern „nur“ in einem „normalen“ KZ. Es sollte jedenfalls den in der Sendung zitierten Historikern und Juristen auch bekannt sein, welch strenge Geheimhaltungsvorschriften das Regime damals hatte, gerade im Hinblick auf die Vernichtungslager, die im übrigen samt und sonders auf dem Gebiet des eben unterworfenen Polen lagen. Da kam eh so gut wie kein Deutscher außer eben den SS-Schergen hin. Die Wehrmacht kämpfte ja schon in Rußland. Die Auswahl der Juristen, die in der Sendung zu Wort kommen, ist allerdings sehr einseitig. Es kommen ausschließlich solche zu Wort, die in NS-Verfahren als Ankläger oder Nebenklägervertreter aufgetreten sind oder entsprechend kritische Literatur veröffentlicht haben. Da nimmt es dann nicht Wunder, daß auch der offenbar als beispielhaft aufgeführte Fall Engel nicht zutreffend dargestellt wird. Die Verurteilung dieses SS-Angehörigen durch das Landgericht Hamburg wegen Mordes zu einer vergleichsweise niedrigen Freiheitsstrafe von sieben Jahren wird zwar halbwegs zutreffend geschildert. Die nach damaligem Recht zulässige Erschießung von Sühnegefangenen wurde nach Auffassung des Landgerichts Hamburg allerdings nicht nur wegen des Umstandes, daß die Delinquenten jeweils mit ansehen mußten, wie ihre unglücklichen Vorgänger erschossen wurden, als Mord (Tatbestandsmerkmal grausam) qualifiziert. Das Urteil ist allerdings nicht, wie in der Sendung behauptet, vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Vielmehr hat der Bundesgerichtshof das Verfahren eingestellt, weil seines Erachtens vom Landgericht nicht festgestellt worden war, ob der Angeklagte auch subjektiv die Mordmerkmale verwirklicht hatte. Eine Aufhebung und Zurückverweisung an das Landgericht wollte man jedoch nicht verfügen, weil der Angeklagte bereits im 95. Lebensjahr stand, und deswegen nicht zu erwarten sei, daß er das Ende des Verfahrens noch erleben werde. Man könnte natürlich auch sagen, daß der Bundesgerichtshof sich um den nach seiner Rechtsauffassung eigentlich zwingenden Freispruch herumdrücken wollte. Nicht wenige juristische Kommentatoren haben das so ausgedrückt.

Dem Anspruch des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Deutschland, seriös zu informieren, wird diese Sendung auch nicht entfernt gerecht. Vielmehr handelt es sich um Geschichtsklitterei der übelsten Sorte. Die allermeisten Zuschauer haben nicht die Informationen und verfügen nicht über das historische und juristische Wissen, das man nun einmal braucht, um solche Desinformation zu entlarven. Und dafür zahlt man auch noch zwangsweise Gebühren.

Wem nützt es denn?

Nun kommt es endlich ans Tageslicht. Was man bisher nur ahnte, wird zur Gewißheit: TTIP soll ein völkerrechtliches Regelwerk werden, von dem nahezu ausschließlich US-amerikanische Konzerne profitieren. Und genauso klar wird nun, warum die amerikanische Seite so verbissen auf Geheimverhandlungen bestanden hat. Die entwürdigenden Umstände, unter denen deutsche Regierungsmitglieder und Parlamentsabgeordnete ein wenig in den Verhandlungspapieren herumlesen dürfen, sind für sich alleine schon ein Skandal erster Ordnung. Eine Regierung, die auf sich und ihr Land etwas hält, hätte dieses Ansinnen eines Verhandlungspartners mit der nötigen Bestimmtheit zurückgewiesen. Angebracht wäre die Geste des Vercingetorix gewesen, mit der er Caesar sein Schwert vor die Füße warf. Der Hinweis der Bundesregierung und der amerikanischen Seite, auch etwa Tarifverhandlungen oder Verhandlungen zwischen Unternehmen unterlägen doch der Geheimhaltung, verfängt nicht. Vielmehr handelt es sich dabei um eine ebenso dreiste wie faule Ausrede. Hier geht es schließlich um Regelungen, die für das tägliche Leben der Bürger in den USA und in Europa von großer Bedeutung sind. Schließlich geht es jeden einzelnen Bürger etwas an, von welcher Qualität etwa Lebensmittel oder Kraftfahrzeuge sind. Leben und Gesundheit hängen nun einmal auch davon ab. Auch Friedensverhandlungen und sonstige wichtige Konferenzen finden durchaus nicht stets unter strikter Geheimhaltung statt. Vielmehr weiß man in der Öffentlichkeit durchaus, um was es geht, und welche Positionen jeweils vertreten werden. Alles andere wäre ja auch unserem Verständnis von Demokratie fremd.

Man muß jetzt immerhin zugeben, daß die amerikanische Seite auf eine signifikante Absenkung europäischer, insbesondere deutscher Standards hinwirkt. Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob bereits seriöse Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit eines Lebensmittels dazu führen, daß es nicht für den Verzehr von Menschen freigegeben wird, oder ob dies erst dann gilt, wenn bereits Schadensfälle (sprich: Todesfälle) eingetreten sind, und der Ursachenzusammenhang zwischen dem Verzehr eines Lebensmittels und der Gesundheitsbeschädigung oder gar dem Tod des Konsumenten wissenschaftlich zweifelsfrei bewiesen worden ist.

Gerade in diesem Zusammenhang hat die nach wie vor beinhart vertretene Forderung der amerikanischen Seite ein besonderes Geschmäckle, eine sogenannte Investorenschutzklausel durchzusetzen. Diese Klausel soll nichts anderes bewirken, als den Anteilseignern etwa US-amerikanischer Agrarkonzerne die Sicherheit zu geben, daß ihre Investitionen sich rentieren, weil etwaige Verbote europäischer Staaten, ihren Schund zum Verzehr freizugeben, von ihnen vor privaten Schiedsgerichten angefochten werden können. Solche Schiedsgerichte gibt es natürlich schon jetzt. Zu Richtern werden dort in aller Regel Juristen aus den großen internationalen Anwaltskanzleien berufen. Diese Kanzleien haben in aller Regel ihren Hauptsitz in den USA und werden entsprechend amerikanisch dominiert, auch wenn sie Niederlassungen in europäischen Ländern haben, in denen selbstverständlich auch in diesen Ländern bei den Gerichten zugelassene einheimische Anwälte arbeiten. Diese großen Kanzleien vertreten natürlich die Interessen ihrer Klienten, zu denen gerade jene Agrarkonzerne gehören. Man wird doch nicht allen Ernstes behaupten wollen, daß etwa ein Anwalt aus einer dieser Kanzleien, der in ein solches Schiedsgericht berufen wird, nicht wenigstens unbewußt die Interessen jenes Unternehmens berücksichtigt, das häufig Klient seiner Kanzlei und heute nun einmal Partei in einem Schiedsgerichtsverfahren ist, indem er als Richter amtiert. Es soll also sichergestellt werden, daß nicht nur die Bestimmungen jenes beabsichtigten internationalen Handelsabkommens zwischen den USA und der EU die Vorstellungen US-amerikanischer Konzerne hinreichend berücksichtigen, sondern es soll darüber hinaus sichergestellt werden, daß eventuell unbotmäßige europäische Staaten von den Schiedsgerichten ihrer eigenen Anwälte zur Ordnung gerufen werden.

Daß unter diesen Umständen die Bundesregierung unbeirrt erklärt, das beabsichtigte Abkommen sei für unser Land vorteilhaft und müsse deswegen auch in Kraft gesetzt werden, ist unglaublich. Man erliegt hier offenbar den Einflüsterungen der Wirtschaft. Natürlich gehört es zu den Grundgesetzen der Betriebswirtschaft, daß Unternehmen Gewinne machen müssen. Und es gehört auch zu diesen Regeln, daß möglichst hohe Gewinne gemacht werden. Somit haben die Manager und Verbandssprecher der Wirtschaft nichts anderes im Sinn, als möglichst viel zu verdienen.

Politiker, die ihr Volk vertreten und geschworen haben, von ihm Schaden abzuwenden, können jedoch nicht ausschließlich die Interessen der Wirtschaft im Auge haben. Natürlich ist ohne eine florierende Wirtschaft alles nichts. Indessen leben wir auch jetzt bereits recht ordentlich, um es zurückhaltend auszudrücken. Im internationalen Vergleich sogar sehr ordentlich. Es liegt also nicht im Gesamtinteresse unseres Landes, daß seine Unternehmen immer mehr verdienen, unabhängig davon, womit. Im Gesamtinteresse unseres Landes liegt vielmehr auch, daß seine Bürger die hohe Lebensqualität eines Landes genießen können, das unter anderem dafür Sorge trägt, daß nur sichere Produkte in den Verkehr gelangen. Oder mit der Weisheit der nahezu völlig ausgerotteten Indianer zu sprechen: „Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluß vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, daß man Geld nicht essen kann.“

Die rote Null

Die bayerische Staatsregierung hat nun endlich ein Integrationsgesetz in den Landtag eingebracht. Dieses Gesetz soll dazu beitragen, daß Zuwanderer aus fremden Kulturen sich in unser Volk integrieren, zu deutsch: einfügen. Dazu enthält es eine Reihe von vernünftigen Maßnahmen, die darauf hinauslaufen, daß Zuwanderer auch die bayerische Leitkultur annehmen. Auch der Bundesrepublik Deutschland stünde ein solches Gesetz nicht nur gut an, es wäre dringend notwendig. Man muß das insbesondere angesichts der Vorkommnisse der letzten Monate nicht weiter vertiefen. Die Kölner Silvesternacht muß man nicht eigens erwähnen. Erwähnen muß man jedoch die sich häufenden Übergriffe und die häufig zu erlebende Weigerung, die hier üblichen Höflichkeitsformen zu praktizieren.

Für den Vorsitzenden der SPD-Fraktion im bayerischen Landtag, Markus Rinderspacher, ist das jedoch ein Abschottungsgesetz. Damit wollte dieser politische Leichtmatrose wohl zum Ausdruck bringen, daß dieses Gesetz abzulehnen sei, wofür er auch – sachlich völlig verfehlt – die bayerische Verfassung und das Grundgesetz für sich in Anspruch nahm. Bei Lichte besehen, ist die Einstufung als Abschottungsgesetz nicht einmal als Kritik, sondern eher als Lob zu werten. Von gewissen Einstellungen und Verhaltensweisen der Zuwanderer aus dem Orient und Schwarzafrika müssen wir uns abschotten. Das xenophile Geplapper solcher Flachdenker wie Rinderspacher bewegt sich klaftertief unterhalb des intellektuellen Niveaus, das für die zutreffende Analyse und zielführende Vorschläge zur Lösung des derzeit wohl größten Problemes unseres Landes erreicht werden muß.

Der politische Leichtmatrose Rinderspacher sollte sich, so er kann, an einem verstorbenen Parteigenossen orientieren, der mehrere Jahre als Kapitän auf der Brücke des deutschen Staatsschiffs gestanden und es durch viele Untiefen sicher gesteuert hat. Die Rede ist von Helmut Schmidt. Er hat im Jahre 2004 gegenüber der Süddeutschen Zeitung, die sicherlich Pflichtlektüre des Herrn Rinderspacher und seiner Genossen ist, erklärt: „Die multikulturelle Gesellschaft ist eine Illusion von Intellektuellen.“ Auch wenn ich mich ehrlich gesagt damit schwer tue, Leute wie Herrn Rinderspacher unter die Intellektuellen zu rechnen: einen solchen Satz sollte sich dieser politische Leichtmatrose hinter die Ohren schreiben. Helmut Schmidt hat eben klar erkannt, welches Problem wir uns mit der ungesteuerten Zuwanderung ins Land geholt haben. Am 11. Juni 2005 erklärte er in einem FOCUS-Interview: „Wir müssen eine weitere Zuwanderung aus fremden Kulturen unterbinden. Als Mittel gegen die Überalterung kommt Zuwanderung nicht infrage. Die Zuwanderung von Menschen aus dem Osten Anatoliens oder aus Schwarzafrika löst das Problem nicht. Es schafft nur ein zusätzliches dickes Problem.“ Deutschland habe sich damit in den vergangenen 15 Jahren (also seit 1990) übernommen, erklärte der Altkanzler weiter. „Wir sind nicht in der Lage gewesen, alle diese Menschen wirklich zu integrieren. 7 Millionen Ausländer in Deutschland sind eine fehlerhafte Entwicklung, für die die Politik verantwortlich ist.“ Es sei deshalb falsch, Ausländer für die Arbeitslosigkeit verantwortlich zu machen. Diejenigen, die sich nicht in die deutsche Gesellschaft integrieren wollten oder könnten, hätte man besser draußen gelassen.

Vor zehn Jahren konnte der Altkanzler noch nicht ahnen, in welchen Schlamassel seine Nach-Nach- Nachfolgerin unser Land einst stürzen würde. Von seinen bayerischen Genossen hat er in der Regel nicht viel gehalten. Deren heutige Führungsriege könnte er wohl nicht mehr ernst nehmen. Über deren Einstufung etwa durch Franz Josef Strauß wollen wir erst gar nicht nachdenken. Seine Vergleiche aus dem Tierreich waren doch häufig zu drastisch, auch wenn sie in der Sache berechtigt waren.

Empört euch!

Die Empörungsmaschine ist angeworfen. Unisono empören sich die Sprecher der Parteien, Kirchen und Verbände über die Forderung aus der AfD, dem politischen Islam Grenzen zu setzen. Lehrerinnen sollen danach künftig in den Schulen keine Kopftücher tragen, Ganzkörperverhüllungen wie die Burka sollen verboten werden, die Finanzierung von Moscheen aus dem Ausland, etwa aus Saudi-Arabien, soll ebenso verboten werden, wie der Bau von Moscheen im typischen orientalischen Stil mit Minaretten. Imame sollen nur noch zugelassen werden, wenn sie an deutschen Universitäten studiert haben und in deutscher Sprache predigen. Rechtsextreme Forderungen seien das, mit dem Grundgesetz (Religionsfreiheit!) nicht vereinbar und überhaupt unerträglich. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, der immerhin 0,5% der Muslime in Deutschland vertritt, zieht bereits die Parallelen zu Hitler und den Nazis. Erstmalig werde seither eine ganze Religionsgemeinschaft in den Verbotsbereich gerückt. Der unvermeidliche Martin Schulz gefällt sich in der seines Erachtens wohl prägnanten Formulierung, diese Partei sei keine Alternative für Deutschland, sondern eine Schande für Deutschland.

Schauen wir doch einmal genauer hin.

Was das geforderte Verbot, das sogenannte islamische Kopftuch in der Schule zu tragen angeht, so hat eben erst das Arbeitsgericht in Berlin auf der Grundlage eines dortigen Gesetzes entschieden, daß Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen eben kein Kopftuch dieser Art tragen dürfen, weil dies ein eindeutiges und appellatives religiöses Symbol sei. Das einschlägige Gesetz des Landes Berlin ist demnach von braunem Ungeist geprägt und findet in dem Arbeitsgericht Berlin wohl willfährige Richter Freislerschen Zuschnitts. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU ist erst jüngst mit ihrem Vorschlag, ein gesetzliches Verbot von Burka und Niquab in Deutschland einzuführen, in ihrer Partei gescheitert. Demnach ist die CDU wohl gerade noch an der braunen Einfärbung vorbeigeschrammt. Ob die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit durch ein bauordnungsrechtliches Verbot von orientalischen Bauformen wie den typischen Moscheen mit Kuppel und Minaretten überhaupt tangiert würde, muß wohl füglich bezweifelt werden. Denn schon nach geltendem Recht müssen sich Bauvorhaben auch gestalterisch in die nähere und weitere Umgebung einfügen. Wenn eine politische Partei fordert, insoweit auch gesetzliche Klarstellungen und Interpretationsrichtlinien einzuführen, dann ist das wohl doch meilenweit von nationalsozialistischer Gesetzgebung auf der Grundlage des Führerwillens oder auch nur des sogenannten gesunden Volksempfindens entfernt.

Interessant ist auch, welcher Sprachgebrauch offenbar den Nachrichtensprechern vorgeschrieben ist. Sie haben dem Volk vor den Bildschirmen zu erklären, es gehe um Angriffe und Verbote in Richtung des Islam in Deutschland. Hört man jedoch die anschließend eingespielte Erläuterung der Co-Vorsitzenden jener Partei, so erklärt sie, es gehe gar nicht um den Islam oder die Muslime an sich, es gehe um den politischen Islam, der nun einmal ihres Erachtens den Werten unseres Grundgesetzes entgegenstehe. Der politische Islam, wohl gemerkt. Es sollte sich nun langsam herumgesprochen haben, daß der Islam vom ersten Tage seiner Geschichte an, die nun wahrlich keine Geschichte der friedlichen Missionierung, sondern der blutigen Eroberung ist, eine eminent politische Bewegung gewesen ist und noch heute ist. Das muß an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden. Wer sich mit diesem Thema befaßt, wird um diese Erkenntnis nicht herumkommen. Soweit nun mit der Religionsfreiheit des Grundgesetzes argumentiert wird, so sei auch die Frage nach einem weiteren fundamentalen Artikel unseres Grundgesetzes und seiner Akzeptanz durch den größten Teil der Muslime erlaubt. Männer und Frauen sind nach dem Grundgesetz gleichberechtigt. Wie viel Gleichberechtigung steckt in einer Religion, die von den Frauen eine Verhüllung in den Varianten vom Kopf und Hals verbergenden Tuch bis zur Ganzkörperverhüllung verlangt, von den Männern indessen nicht. Wie viel Gleichberechtigung steckt in einer Religion, die Männern und Frauen unterschiedliche Erbquoten und einen unterschiedlichen Wert als Zeugen vor Gericht beimißt?

Soweit ersichtlich, ist vieles, was da von einer Partei gefordert wird, und von allen anderen als verfassungswidrige Denkweise verdammt wird, entweder bereits geltendes Recht oder aber Programm auch anderer Parteien. Doch schon die alten Römer wußten: duo cum faciunt idem, non est idem (wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht das gleiche).

Minenhunde

Zu Beginn der sogenannten Flüchtlingskrise konnte man noch glauben, es handele sich tatsächlich um eine spontane, ungesteuerte Fluchtbewegung, sicherlich auch motiviert von dem Wunsch nach einem Leben in Wohlstand und Sicherheit. Wo, wenn nicht vor allem in Deutschland, sollte das auch zu haben sein? In jüngerer Zeit trifft diese Wahrnehmung nicht mehr zu. Wer mit wachen Augen die Bilder aus Idomeni, aber auch in den letzten Wochen von anderen Brennpunkten an den abgeriegelten Grenzen der südosteuropäischen Staaten betrachtet, dem muß auffallen, daß darauf häufig junge Leute zu sehen sind, deren Äußeres so gar nicht orientalisch oder afrikanisch wirkt. Und dieser Eindruck trügt auch nicht. Es fällt weiter auf, daß dieser Menschentyp regelmäßig buchstäblich an vorderster Front zu sehen ist, wenn Grenzflüsse durchwatet oder Grenzzäune niedergerissen werden. Man nennt diese Leute dann in den Medien gerne verharmlosend „Aktivisten“. Aktiv sind sie allemal. Ihre Aktivitäten sind jedoch alles andere als harmlos. Sie stacheln die Wanderer in das Land wo Milch und Honig fließen dazu auf, geschlossene Grenzen zu durchbrechen oder Grenzanlagen zu umgehen. Sie rüsten sie mit den erforderlichen Werkzeugen aus und weisen sie ins Gelände ein. Die „Flüchtlinge“ sind für sie jedoch vor allem Manöveriermasse. Ob sie bei riskanten Aktionen verletzt werden oder gar ums Leben kommen, spielt für sie keine Rolle. Sie sind gewissermaßen die Minenhunde ihrer politischen Strategie. Natürlich handelt es sich dabei schon längst nicht mehr um die naiven höheren Töchter, die an den bayerischen Bahnhöfen seinerzeit mit glücklichem Lächeln Mineralwasser und Kinderspielzeug verteilt haben, und sich dabei vorgekommen sind wie der barmherzige Samariter. Vielmehr handelt es sich um professionelle Mitarbeiter linksextremer Organisationen, die nun die Situation an den europäischen Grenzen für ihre Ideologie der grenzenlosen Welt („One World“) instrumentalisieren. Sie verfolgen langfristig das Ziel der Auflösung der hergebrachten Weltordnung von Nationalstaaten und internationalen Bündnissen. Daß dies ein ausgesprochen linkes Projekt ist, kann man bei Jürgen Habermas nachlesen. Es ist aber gleichzeitig auch ein Projekt der internationalen Hochfinanz, wie sie sich in Personen wie George Soros ganz ungeniert mit ihren Zielen in der Öffentlichkeit darstellt. Der eigentliche Sinn der Globalisierung im Sinne dieser Leute besteht ja darin, tatsächlich den auf der ganzen Erde einheitlich sozialisierten Konsumenten heranzuziehen. Dem stehen nationale Eigenheiten und Kulturen natürlich entgegen. Sie aufzulösen, muß daher der erste Schritt sein. Nichts hilft dabei effektiver, als die Einschleusung von Menschenmassen mit fremder, nicht kompatibler Kultur. Ein Ziel, das sowohl Linksextremisten als auch Erzkapitalisten verfolgen, kann nur falsch sein. Gog und Magog erleiden in der Apokalypse ihr verdientes Schicksal. Solange können wir nicht warten. Gog und Magog unserer Zeit müssen wir schon selbst besiegen. Wie jeder militärische Sieg, so setzt auch jeder politische Sieg eine gründliche Lageanalyse, eine daraus entwickelte Strategie und schließlich deren konsequente Umsetzung voraus. Es ist Zeit, damit anzufangen.

Hereingefallen

Er hat es getan. Man konnte es erwarten. Erdogan hat Strafantrag gegen Böhmermann gestellt. Natürlich kann er das. Das Gesetz gibt jedem, der sich beleidigt fühlt, die Möglichkeit, dagegen juristisch vorzugehen. Die Frage ist nur, ob man das auch tun soll. Denn das ist eine Frage der Souveränität. Ludwig Erhard sprach seinerzeit von „Pinschern“, die ihn ankläfften. Man braucht nicht viel Phantasie, sich vorzustellen, wie etwa Franz Josef Strauß reagiert hätte, wenn man ihm einen Kübel voller Verbalexkremente vor die Füße geschüttet hätte, wie es Böhmermann nun bei Erdogan getan hat. Wenn er schon nicht verächtlich geschwiegen hätte, so wäre allenfalls so etwas wie: „Wer ein kleines Würstchen ist, muß wenigstens einen großen Haufen scheißen“ über seine Lippen gekommen. Das unterscheidet nun einmal Staatsmänner von Kleinbürgern. Böhmermann hat es also geschafft. Erdogan ist auf ihn hereingefallen und hat sich als armseliges Würstchen präsentiert. Kein Grund zur Beruhigung. Kleine Geister werden zur großen Gefahr, wenn sie erst einmal an der Macht sind. Wir Deutschen können ein Lied davon singen.

 

Das Volk hat doch keinen Führerschein

Schon wieder ist es passiert. Das Volk wurde gefragt. Seine Antwort hat den Regierenden nicht behagt. Diesmal waren es die Niederländer, die das geplante Assoziierungsabkommen der EU mit der Ukraine abgelehnt haben. In den Jahren zuvor haben die Dänen, die Iren und die Franzosen in Volksabstimmungen von ihren Politikern ausgehandelte Verträge abgelehnt, mit denen das Projekt eines vereinten Europa vorangetrieben werden sollte. Beeindruckend war zuletzt 2005 die Ablehnung einer europäischen Verfassung durch die Franzosen.

Es wundert nicht, daß die Politikerkaste umgehend aufgeschreckt reagiert hat. Eine grüne deutsche Europa-Abgeordnete ebenso wie der Präsident des Europäischen Parlaments, die Referenzgröße für Mittelmäßigkeit namens Martin Schulz, wie auch der luxemburgische Außenminister Jean Asselborn nahmen das zum Anlaß, vor weiteren Volksabstimmungen in der Europäischen Union zu warnen. Jean Asselborn, der getrost auch als Sprachrohr des Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker bezeichnet werden kann, meinte dazu: „Das Referendum ist kein geeignetes Instrument in einer parlamentarischen Demokratie, um komplexe Fragen zu beantworten. Wenn man Europa kaputtmachen will, dann braucht man nur mehr Referenden zu veranstalten. Die Menschen antworten nicht auf sachliche Fragen, sondern erteilen ihren jeweiligen Regierungen Denkzettel.“ In diesen drei Sätzen spiegelt sich das Verhältnis der politischen Klasse zu ihren Wählern wie in einem Brennglas wieder. Natürlich ist nicht von Bürgern oder Wählern die Rede, sondern es wird von „den Menschen“ gesprochen. Das ist in diesem Kontext natürlich jenes ahnungslose, betreuungsbedürftige Wesen, für das die Welt viel zu kompliziert ist, als daß es sie durchschauen könnte. Die Frage, ob etwa eine Assoziierung der Ukraine für uns Europäer gut oder richtig, schlecht oder falsch ist, können wir Bürger, pardon: Menschen, ja überhaupt nicht beurteilen. Weil wir das nicht können, legen wir unserer Entscheidung in einer Volksabstimmung ja auch nicht das sachliche Urteil über die zur Abstimmung stehende Frage zugrunde. Nein, wir erteilen unserer Regierung lediglich einen Denkzettel. Mit anderen Worten: wir mosern bloß.

Es wird immer klarer. Die parlamentarische Demokratie, so wie sie zum Beispiel unser Grundgesetz vorschreibt, ist zwar an sich ein durchdachtes System, das grundsätzlich geeignet ist, moderne Staaten sowohl effizient wie auch demokratisch zu regieren. Indessen zeigt sich immer mehr, daß die in Jahrzehnten gewachsene politische Kaste inzwischen ein selbstreferentielles System geworden ist. Nicht nur, daß die Grenzen zwischen den institutionellen Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative mindestens verschwommen, zum Teil sogar verschwunden sind. Es existiert darüber hinaus eine informelle, von den jeweiligen politischen oder sonstigen staatlichen Ämtern losgelöste Nomenklatura, ergänzt um die sozusagen offiziellen Stichwortgeber in den Medien, die tatsächlich entscheidet und regiert. Nachdem inzwischen sogar die ideologischen Unterschiede zwischen den politischen Parteien so weit aufgelöst sind, daß sie alle untereinander problemlos miteinander koalieren können – mit Ausnahme des (noch) als Schmutzkonkurrenz betrachteten Neulings AfD – bedarf das politische System dieses Landes dringend einer Ergänzung. Und das sind nun einmal die Volksabstimmungen. Daß die politische Klasse sie ablehnt, ja sogar haßt, ist der beste Beweis für ihre Notwendigkeit. Auf Landesebene zeitigen sie ja auch in Deutschland durchaus vorzeigbare Ergebnisse. In der Schweiz sind sie auf allen politischen Ebenen gern genutztes Element der demokratischen Willensbildung neben den Wahlen. Als Ergänzung zu den Wahlen wären sie auch bei uns geeignet, die Verkrustungen des hier beschriebenen politischen Systems aufzubrechen.

Bertolt Brecht hat den Volksaufstand des 17. Juni 1953 in der verblichenen DDR mit der Bemerkung kommentiert: „Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte sich ein anderes?“ Dieser Notwendigkeit wären die Regierenden doch enthoben, würden sie einen Teil ihrer Macht an das Volk zurückgeben. Demokratietheoretisch und verfassungsrechtlich stünde dem nichts entgegen. Entgegensteht lediglich der Beharrungswille einer politischen Kaste, die sich immer mehr aus der Mittelmäßigkeit speist und originelle Köpfe und Denker immer weniger ertragen kann.

Es ist an der Zeit, daß wir uns andere Politiker wählen.

Fabeln und Fakten

Unter den politischen Magazinen im deutschen Fernsehen kann die Münchener Runde im Bayerischen Fernsehen qualitativ durchaus einen der vorderen Plätze belegen. Und wenn es nur, wie am 05.04.2016, den Zuschauern die Möglichkeit gibt, die Teilnehmer an der Gesprächsrunde eigenständig zu beurteilen. Thema dieser Gesprächsrunde war die an sich rhetorische, von der Moderatorin allerdings offenbar ernst gemeinte Frage: „Wird die Kluft zwischen Arm und Reich immer größer?“. Moderiert wurde diese Gesprächsrunde von der Journalistin Ursula Heller, die ein Universitätsstudium in den Fächern Germanistik, Geschichte und Philosophie vorweisen kann. Diese Fächerkombination ist bei Journalisten nicht ganz selten. Eingeladen zur Diskussion und anwesend waren
– Frau Dr. phil. Verena di Pasquale, ihres Zeichens derzeit stellvertretende Vorsitzende des DGB in Bayern, Diplomvolkswirtin und Sozialökonomin
– Frau Bascha (Barbara) Mika, derzeit Chefredakteurin Frankfurter Rundschau, mit dem akademischen Hintergrund eines Studiums der Fächer Philosophie, Germanistik und Ethnologie und derzeit auch Honorarprofessorin für Kulturjournalismus an der Universität der Künste in Berlin
– Hans Rudolf Wöhrl, Unternehmer
– Prof. Dr. Clemens Fuest, Ordinarius für Volkswirtschaftslehre und Präsident des IFO Instituts in München

Die Sendung war insofern aufschlußreich und daher sehenswert, als sehr deutlich wurde, was den Unterschied zwischen politischem Geschwätz und Fachkenntnis ausmacht. Die drei Damen wurden nicht müde, über die angeblich immer größer werdende Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland zu lamentieren. Die Moderatorin wird hier mitgezählt, denn ihre Parteilichkeit war unüberhörbar. Kann man Frau Heller und Frau Mika noch als eine Art von Entschuldigung durchgehen lassen, daß sie als typische Intellektuelle mit kulturwissenschaftlichem Hintergrund von Wirtschaft eigentlich nichts verstehen, so gilt diese Absolution für Frau di Pasquale nicht. Sie ist immerhin auch Diplom-Volkswirtin, was den Schluß auf ordentliche Kenntnisse wirtschaftlicher Zusammenhänge erlaubt. Indessen ist sie von Jugend auf Gewerkschafterin, was entweder eine andere Wahrnehmung der Wirklichkeit verursacht, oder aber schlicht dazu führt, daß man faktenwidrig argumentiert. Was in das sozialistische Weltbild nicht paßt, wird entweder erst einmal verschwiegen, oder aber passend gemacht.

Davon hoben sich die Beiträge des erfolgreichen Unternehmers Rudolf Wöhrl und des herausragenden Wirtschaftswissenschaftlers Clemens Fuest wohltuend ab. Pflegten ihre Kontrahentinnen faktenarm, aber meinungsstark daherzuschwätzen, versorgten sie die Fernsehzuschauer mit Fakten und darauf gegründeten Analysen. Eines ums andere Märchen der Linken wurde als solches bloßgestellt. Natürlich war die Titelfrage der Runde glatt zu verneinen.

Eines der schwer lösbaren Probleme Deutschlands besteht darin, daß die Meinungsführerschaft in den Medien bei Journalisten vom Schlage der Damen Heller und Mika liegt, Fachkompetenz indessen in der veröffentlichten Meinung wenn überhaupt, dann irgendwo in der Kulisse erkennbar wird. Wir sollten uns als Medienkonsumenten doch eine gewisse Sorgfalt bei der Auswahl dessen angewöhnen, was wir konsumieren. Das Leben ist einfach zu kurz, um es mit der Aufnahme von medialem Fast Food zu vergeuden.