Archiv der Kategorie: Nachrichten aus Absurdistan

déjà vu

Am 16.11.2017 bemächtigten sich Mitglieder des SDS (Sozialistisch-Demokratischer Studierendenverband) des Mikrofons in einem Hörsaal der Leipziger Universität, kurz bevor der Jurist Prof. Thomas Rauscher seine zivilrechtliche Vorlesung beginnen wollte. Der mit Mitgliedern und Sympathisanten des SDS überfüllte Hörsaal hörte dann nicht den Professor, der vergeblich versuchte, seine Lehrveranstaltung durchzuführen. Vielmehr las ein Student vom Blatt eine Philippika gegen den Hochschullehrer ab, der es gewagt hatte, in der Öffentlichkeit seine politische Einstellung insbesondere zu Fragen der Migration zu kommunizieren. Das allein hätte den Zorn der Jungakademiker nicht hervorgerufen. Vielmehr fühlten sie sich bemüßigt, ein derartiges „teach in“ im Stile der achtundsechziger Studenten zu veranstalten, weil Prof. Rauscher aus ihrer Sicht „rassistisch“ argumentiert. Das darf wohl an einer heutigen Universität niemand, auch nicht privat. Dankenswerterweise haben die Leipziger SDSler ein Video dieser Veranstaltung ins Internet gestellt. So kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, wessen Geistes Kinder diese Studenten, pardon „Studierenden“ sind. Das Gestammel ihres Sprechers strotzt vor Impertinenz und Ignoranz. Der Jubel seiner Kommilitonen belegt überdeutlich, daß wir inzwischen an unseren Hochschulen eine Generation von Studenten haben, die völlig kenntnis- und wissensfrei die Gymnasien verlassen hat. Denn nur so kann man erklären, daß derartiger Unsinn, wie ihn jener Möchtegern-Dutschke dort vom Stapel gelassen hat, auch noch den Beifall seiner Kommilitonen findet.

Wenn man in den Jahren nach 1968 in Deutschland studiert hat, und sich dieses Video betrachtet, dann ist das ein klassisches déjà vu Erlebnis. Auch die Selbstbezeichnung dieser linksradikalen Flegel – SDS – erinnert an die gleichnamige Studentenorganisation der achtundsechziger Zeit, aus der letztendlich die Grünen erwachsen sind. Allerdings stand damals SDS noch für „Sozialistischer Deutscher Studentenbund“. Heute ist man auf dem damals eingeschlagenen Weg schon etwas weiter. Deutsch entfällt. Studenten gibt es auch nicht mehr, nur noch „Studierende“. Dieser politisch korrekte Sprachmüll verdankt sein Dasein ausschließlich der Okkupation der deutschen Sprache durch die Ideologie des Feminismus, der in seinem Gleichheitswahn nicht dulden will, daß Bezeichnungen männlich oder weiblich sind, sondern verlangt, daß sie „geschlechtsneutral“ sein müssen. Das ist schon deswegen blödsinnig, weil Sprache und Biologie nun einmal zwei unterschiedliche Felder sind, die nichts miteinander zu tun haben. Damit beweisen diese Leute auch nur, daß unsere Schulen und Hochschulen inzwischen auf dem Niveau einer kongolesischen Klippschule angekommen sind.

Symptomatisch für unsere Zeit ist auch, daß die Leitung der Leipziger Universität nichts anderes zu tun hatte, als schleunigst der Forderung jener studentischen Flegel nachzukommen und den Hochschullehrer zu maßregeln. Wohlgemerkt, nicht etwa dafür, daß er seinen Lehrverpflichtungen nicht nachgekommen wäre, sich überhaupt irgendwelche Unkorrektheiten im Dienst hätte zu Schulden kommen lassen. Nein, seine politischen Überzeugungen, die er außerhalb der Universität privat äußert und kommuniziert, sind für diese Nachfahren der Achtundsechziger, die inzwischen erfolgreich den „Marsch durch die Institutionen“ absolviert haben, ein Ärgernis.

Es ist zu wünschen, daß der Professor sich nicht einschüchtern läßt. Sollte die Universität tatsächlich dienstrechtliche Maßnahmen verhängen, so ist zu wünschen, daß er sich dagegen juristisch zur Wehr setzt. Die Gerichte haben dann Gelegenheit, den Damen und Herren der Universitätsleitung rechtsverbindlich darzulegen, daß in Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes die Meinungsfreiheit für jedermann statuiert ist, und daß diese nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das konstituierende Element der Demokratie ist. Ob das dann diese politisch korrekten Lemuren* beeindrucken wird, will ich einmal offen lassen. Den studentischen Pöbel wird es natürlich nicht interessieren.

 

  • Bei den alten Römern die Seelen der Verstorbenen, deren Wiederkehr man fürchtete. Die Wiederkehr von Dutschke und Konsorten wünschen wir auch nicht.

Jedem Töpfchen sein Deckelchen

Nun hat sich das Bundesverfassungsgericht eines Wesens erbarmt, das sich Vanja nennt, als Mädchen geboren und als solches in das Personenstandsregister eingetragen wurde, im Laufe seines Lebens jedoch durchaus männliche Merkmale entwickelte, wie auch sein Vollbart zeigt. Dieses Wesen fühlte sich im Laufe der Zeit dadurch diskriminiert, daß sein Wunsch, im Personenstandsregister mit einer dritten Kategorie neben männlich oder weiblich eingetragen zu werden, von den Behörden nicht erfüllt werden konnte, weil das Gesetz dies nicht vorsieht. Das Gesetz läßt es lediglich zu, daß dann eben kein Geschlecht eingetragen wird. Das fand das Wesen namens Vanja aber diskriminierend. Unterstützt von der Gender Lobby, die sich auch in der Person der Damen Prozeßbevollmächtigten, darunter zwei Professorinnen mit diesem Fachgebiet, und Gutachten der üblichen Verdächtigen wurden die Verfassungsrichter davon überzeugt, daß diese Rechtslage in Deutschland sowohl das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch den Gleichheitsgrundsatz verletze (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.2017, Aktenzeichen 1 BvR 2019/16). Die Sache schien dort auch besonders eilbedürftig zu entscheiden sein, denn aus dem Aktenzeichen entnimmt der Jurist, daß dieses Verfahren gerade mal ein Jahr in Anspruch genommen hat. Kläger und Beschwerdeführer mit deutlich ernsthafteren Anliegen haben hingegen in der Regel mehrere Jahre auf eine Entscheidung aus Karlsruhe zu warten.

Nun ist zunächst einmal festzuhalten, daß Intersexualität, um die es hier geht, weder neu noch soziologisch bedeutend ist. Früher sprach man von Zwittern, mit humanistischer Bildung auch von Hermaphroditen. Letzteres geht auf Ovid zurück, der in seinen Metamorphosen beschreibt, wie aus dem Sohn der Liebesgöttin Aphrodite und des Handelsgottes Hermes durch die feste Umarmung der Nymphe Salmakis ein zweigeschlechtliches Wesen wurde. Solche Menschen sind natürlich zu bedauern, denn ihnen bleibt ein Geschlechtsleben, wie es Männer und Frauen führen, ebenso versagt, wie natürlich auch eigener Nachwuchs. Statistiker geben die Häufigkeit dieser Verirrung der Natur mit ca. 0,1-0,2 % der Bevölkerung an. In absoluten Zahlen sicherlich bedrückend, wenn man das Schicksal eines jeden dieser Menschen betrachtet, gesamtgesellschaftlich gesehen hingegen marginal. Indessen werden die Gender Politiker sicher nicht müde werden, nun weiter zu gehen und für diesen Personenkreis zum Beispiel besondere Toiletten in Ämtergebäuden, Schulen, Bahnhöfen, Gaststätten und überall sonst, wo jeder hin gehen kann oder muß, zu fordern. Wieso das nötig ist, erschließt sich nicht. In der freien Natur gibt es ja auch keine Büsche und Bäume für Männlein und Weiblein, noch weniger für Zwitter. Dennoch erleichtern sich Männlein und Weiblein, ganz sicher auch Zwitter, nicht selten in der freien Natur.

Damit sind wir bei der Natur. Es ist schlicht abwegig, sich diskriminiert zu fühlen, weil die Natur einem diese oder jene Eigenschaft gegeben oder vorenthalten hat. Die Natur diskriminiert nicht. Menschen tun dies zwar, aber dann nehmen sie irgendwelche Merkmale, Eigenschaften oder was auch immer eines anderen Menschen um dies negativ zu werten und das auch dem betreffenden wie auch der Allgemeinheit gegenüber kundzutun. Das ist eine Frage des Anstandes, unter Umständen auch des Rechts. Aber es läßt sich eben nicht durch derartige juristische Verrenkungen wie die Eintragung eines dritten (vielleicht bald auch eines vierten, fünften, sechsten, siebten usw. – bei facebook kann man schon jetzt unter 60 „Geschlechtern“ wählen) Geschlechts in die Personalpapiere ändern. Das liegt im übrigen auf der gleichen Ebene wie die politisch korrekten Sprachregelungen zu den Menschenrassen, die es nun einmal gibt. Vom Neger über den Schwarzen, dann den Farbigen, dann den Afrikaner bzw. Afro-Amerikaner zu allerlei nicht mehr nachvollziehbaren Bezeichnungen reicht inzwischen die Skala der lächerlichen Euphemismen. Solche Bezeichnungen ändern an der Sache nichts. Die einen gehören eben dieser und die anderen jener Rasse an, wobei heutzutage schon diese unstrittige biologische Tatsache nicht mehr ausgesprochen werden darf, ohne daß man sich dem Vorwurf des sogenannten Rassismus aussetzt. Letzterer setzt im übrigen voraus, daß es überhaupt Rassen gibt. Aber Logik und Stringenz einerseits und political correctness andererseits schließen sich eben aus.

Entscheidungen wie diese des Bundesverfassungsgerichts lösen Probleme, die eigentlich keine sind. Man bedient Minderwertigkeitskomplexe, Selbstmitleid oder auch aggressive Fundamentalkritik an der Gesellschaft. Die sogenannte Genderwissenschaft, jene Pseudowissenschaft, die an jeder Universität über wenigstens einen Lehrstuhl verfügt, will uns glauben machen, daß es eigentlich gar keine Geschlechter gibt. So weist der Lehrplan der Freien Universität in Berlin für das Wintersemester 2017/18 zum Beispiel ein Seminar „Einführung in die Geschlechtersoziologie“ auf, die folgendermaßen vorgestellt wird: „Im Alltagsdenken ist die Einteilung von Menschen in Frauen und Männer eine ’natürliche’Tatsache. Demgegenüber wird im Seminar eine geschlechtertheoretische Perspektive eingenommen, in der Geschlecht als genuin soziales Phänomen konzeptualisiert wird. Im Mittelpunkt steht die kontrovers diskutierte Frage, wie Geschlecht in unserer Gesellschaft (nicht) hergestellt, zugeschrieben und institutionell abgesichert wird.… Ziel des Seminars ist es, zentrale theoretische Konzeptualisierungen von Geschlecht (beispielsweise un/doing gender) sowie empirische Untersuchungen zur Geschlechterdifferenzierung durch intensive Textlektüre und weiterführende Diskussionen im Seminar kennenzulernen.“ Eine zentrale These dieser Pseudowissenschaft geht dahin, daß die Vorstellung eines Geschlechts ohnehin keine biologische, sondern eine soziologische Kategorie ist. Die sogenannten dekonstruktiven Ansätze in der Geschlechterforschung gehen noch einen Schritt weiter. Sie verstehen den gesamten geschlechtlichen Körper (sex) als historisches, gesellschaftliches und kulturelles Konstrukt (Judith Butler). Donna Hathaway, eine amerikanische Biologin, hält ihre eigene Wissenschaft für einen Zweig des politischen Diskurses und nicht für ein Nachschlagewerk objektiver Wahrheit. Folgt man ihrer Anschauung, dann ist eine Rückführung von feststellbaren Unterschieden zwischen den Geschlechtern auf ihre biologische Beschaffenheit eine politische Positionierung und keine allgemeine Wahrheit. Im Rahmen der Dekonstruktionstheorien wird argumentiert, daß die Natur keine Kategorien kennt und auch keine hervorbringt. Kategorien (wie männlich und weiblich) sind demnach vielmehr kulturell produziert und dienen der Ordnung von Erfahrungen.

Dieses verquaste Geschwurbel wird uns als Wissenschaftssprache angedient, ist aber tatsächlich nichts anderes als Wortgeklingel, das eine menschenfeindliche Theorie wissenschaftlich fundiert erscheinen lassen soll. Indessen handelt es sich keinesfalls um naturwissenschaftliche, im Experiment nachgewiesene Erkenntnisse. Vielmehr sind die einschlägigen Lehrstühle in den Fachbereichen angesiedelt, die sich vorwiegend mit Schöngeistigem befassen und von nicht wenigen Akademikern aus den MINT-Fächern  (Mathematik, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Technik) schlicht als Laberfächer betrachtet werden. Als Jurist, der immer erst einmal Tatsachen feststellen muß, bevor er dann rechtliche Erwägungen anstellen kann, schließe ich mich dieser Betrachtungsweise an.

 

Die Gedankenburka

Es gibt Diskussionen, die niemand braucht. Dazu gehört ganz sicher die neueste gesellschaftliche Modetorheit. Kein Tag vergeht, an dem nicht eine mehr oder weniger prominente Dame enthüllt (darf man im Zusammenhang mit Frauen eigentlich noch die Vokabel enthüllen benutzen?), daß auch sie von Männern sexistisch angegangen worden ist, mindestens in verbaler Form. Ein unverschämter Kerl habe sich anerkennend über ihre Frisur, ihre Urlaubsbräune, ihr elegantes Kostüm, das sie so gut kleide, ja sogar über ihre ansehnliche Figur geäußert. Die Posse um jene Berliner Staatssekretärin, die sich statt der Komplimente eines Kavaliers alter Schule offenbar lieber Lobhudeleien bezüglich ihrer politischen Bedeutung angehört hätte, ist ja nun an Lächerlichkeit kaum noch zu überbieten.

Auslöser der ganzen Hysterie war ja nun offensichtlich, daß endlich an den Tag gekommen ist, in welchem Ausmaß ein Filmproduzent seine wirtschaftliche Machtposition ausgenutzt hat, um sich Schauspielerinnen sexuell gefügig zu machen. In normalen Zeiten hätte man das allgemein lediglich mit dem Wunsch zur Kenntnis genommen, daß die Justiz diesen Herrn seiner gerechten Bestrafung zuführt. Heute indessen wird daraus ein Medienereignis gemacht, an dem auf der Bühne möglichst viele mitwirken wollen. Und so twittert täglich ein Dutzend Damen # me too. Wie in unserer völlig durchgeknallten Gesellschaft inzwischen üblich, wird dabei weit überzogen und das sprichwörtliche Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Dabei merken diese wackeren Streiterinnen für die Rechte der Frauen überhaupt nicht, daß sie sich auch widersprüchlich verhalten. Man kann nicht auf der einen Seite jedes klassische höfliche Kompliment zur sexistischen Zumutung erklären, auf der anderen Seite jedoch seine körperlichen Vorzüge mit sorgfältigem Make Up und möglichst eleganter Kleidung, durchaus gelegentlich auch freizügig, herausstreichen. Der Wunsch, schön zu sein, und das auch aller Welt zu zeigen, ist doch seit Menschengedenken den Frauen von frühester Jugend an eigen. Die Natur hat das auch so eingerichtet, und zwar ganz ersichtlich auch aus dem Grund, daß die Männer darauf so reagieren, wie das die Natur nun einmal vorsieht. Altmodisch, wie ich bin, finde ich das auch schön. Konventionell, wie ich bin, finde ich auch, daß sexuelle Belästigungen und Übergriffe konsequent und streng bestraft werden müssen. Und ich finde auch, daß das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Und ich denke auch, daß der natürliche Anstand jedenfalls die allermeisten Männer davon abhält, sich unangemessen oder sogar beleidigend gegenüber Frauen zu verhalten. Man weiß im Allgemeinen doch, was sich gehört und was nicht.

Wenn man allerdings diese Hysterie über den angeblich verbreiteten Sexismus in der Gesellschaft ernst nimmt, dann muß man ja auch über Abhilfe nachdenken. Weil man nun einmal Männer nicht mittels politisch korrekter Erziehung zu Eunuchen machen kann, bleibt doch nur noch übrig, sie auf anderem Wege daran zu hindern, sündhafte Gedanken überhaupt erst zu entwickeln. Die Objekte der Begierde müssen also verhüllt werden. Sollen sich doch die Holden in Burka oder Niqab hüllen. Dann laufen sie garantiert nicht mehr Gefahr, lüsterne Blicke ertragen zu müssen oder gar sexistische Sprüche anhören zu müssen wie: „Sie sehen heute aber wieder hinreißend aus!“ Nach dem nicht zu erwarten ist, daß unsere vom Machogehabe und Sexismus gequälten Damen zur Vollverschleierung greifen und die Modeindustrie komplett in die Insolvenz treiben werden, wird es wohl bei der virtuellen Verhüllung, der Gedankenburka gewissermaßen, bleiben. Sauertöpfisch und miesepetrig wandeln sie durch die Fußgängerzonen und Büroflure, mit giftigen Blicken jedem Mann begegnend, der sie auch nur anzuschauen wagt. Schöne neue Welt!

Merkwürdig nur, daß von weiblichem Sexismus nie die Rede ist. Uns Männer stört es tatsächlich nicht, daß die Damen bei Junggesellinnenabschieden gerne auch mal begeistert zuschauen, wenn sich die Chippendales entblättern und im Fußballstadion anerkennende Kommentare von sich geben, wenn die Jungs auf dem Rasen beim Torjubel ihr Trikot ausziehen und ihre muskulösen Oberkörper präsentieren. Als seinerzeit Margot Werner mit „So ein Mann, so ein Mann, der zieht mich unwahrscheinlich an!“ die Hitparaden stürmte, hat sich niemand aufgeregt. Man fand es lustig. Hätte sie mir etwa auf den Fingern nachgepfiffen, wie sie das in ihrem Lied als ihre Gewohnheit schilderte, so hätte ich mich garantiert nicht sexistisch belästigt gefühlt. Doch ist vielleicht nicht nur grammatikalisch Humor männlich und Hysterie weiblich.

Was Hänschen nicht lernt…

Die klassische Familie ist für sehr viele linke Zeitgenossen nichts anderes als ein Hort der Unterdrückung, mehr noch der Abrichtung von Kindern im Sinne der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft. Diesen Unsinn haben wir seit 1968 auf der Universität und in den Medien tausendfach gehört. Zwischenzeitlich haben jedoch die die Propagandisten dieser Politik den Marsch durch die Institutionen erfolgreich absolviert. Nun können sie daran gehen, schon die Jüngsten in ihrem Sinn zu manipulieren. Wie so viele zwischenzeitlich zu offiziellen Programmen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der einzelnen Staaten aufgestiegenen absurden Ideen hat nun auch die Indoktrination schon der kleinsten Kinder programmatischen Status erlangt. In einer Broschüre der Bundeszentrale für die gesundheitliche Aufklärung, die sie zusammen mit dem WHO Regionalbüro für Europa herausgegeben hat, findet sich eine sogenannte Matrix. Sie gibt vor, welche Themen in Kita, Kindergarten, Grundschule und weiterführenden Schulen unterrichtet werden sollen. Man kann auch sagen, was den Kindern von Geburt an (!) eingetrichtert werden soll. Wer mit einer milden Form von Masochismus geschlagen ist, der kann sich auch selbst durch das verquaste Soziologengeschwurbel dieser Broschüre quälen. Wer sich das nicht antun will, dem sollten die nachstehenden Beispiele genügen. Zum speien reicht es allemal.

Altersgruppe 0-4 Jahre:

„Verschiedene Möglichkeiten Mitglied einer Familie zu werden (zum Beispiel Adoption).“ Also soll von Beginn an die aus leiblichem Vater, leiblicher Mutter und deren gemeinsamen Kindern bestehende Familie als eine Möglichkeit von mehreren vermittelt werden. Dann findet man es später ja normal, daß man vielleicht zwei Väter und keine Mutter hat.

„Vergnügen und Lust, den eigenen Körper zu berühren, frühkindliche Masturbation.“ Wohlgemerkt, von Geburt an!

„Entdeckung des eigenen Körpers und der eigenen Genitalien. Bewußtsein für Geschlechtsidentität entwickeln.“

„Positive Haltung zum eigenen biologischen und sozialen Geschlecht.“ Wer es noch nicht weiß: Das sogenannte soziale Geschlecht ist ein Kernelement der Gender-Theorie. Kurz gesagt, man wird nicht als Junge oder Mädchen geboren, abgesehen davon, daß es mindestens 384 Geschlechter gibt. Vielmehr ist die geschlechtliche Identität Ergebnis eines gesellschaftlichen Prozesses. Mit anderen Worten: es wird einem nur eingeredet, ein Mann oder eine Frau zu sein.

„Das Recht, Geschlechtsidentitäten zu erkunden.“ Nach den vorstehenden Zitaten handelt es sich dabei kaum nur um die harmlosen „Doktor-Spiele“ kleiner Kinder.

„Soziale Rollen und kulturelle Normen oder Werte. Normen zu Nacktheit.“ Bitte konzentriert weiter lesen. Es geht immer noch um die Altersstufe von 0-4 Jahren!

„Sexuelle Gefühle (Nähe, Lust, Erregung) als Teil allgemeiner menschlicher Gefühle“.

„Freundschaft und Liebe zum Menschen des gleichen Geschlechts, Unterschied zwischen Freundschaft und Liebe.“ Weil die geschlechtliche Identität ja Ergebnis eines gesellschaftlichen Prozesses ist, kann man also auf diese Weise frühzeitig die Weichen in Richtung Homosexualität stellen. Da braucht es dem Herrn Beck von den Grünen und den ehemaligen Lehrern der Odenwald-Schule und anderer Horte der Pädophilie um den Nachschub an Lustknaben nicht bange zu sein!

Altersgruppe 4-6 Jahre:

„Körperliche Veränderungen, Menstruation und Ejakulation.“ Ja, Sie lesen richtig. Das soll bereits Vierjährige interessieren.

„Entscheidung über Elternschaft und Schwangerschaft, Unfruchtbarkeit, Adoption, Grundbegriffe der Empfängnisverhütung, verschiedene Methoden der Empfängnisverhütung.“

Altersgruppe 6-9 Jahre:

„Geschlechterrollen.“ Hier taucht natürlich wieder ein Zentralbegriff des Feminismus und der Gender-Theorie auf. Wir sind nicht Frauen oder Männer, wir spielen Rollen.

„Erste sexuelle Erfahrungen, Gender-Orientierung, Lust, Masturbation, Orgasmus. Unterschiede zwischen Geschlechtsidentität und biologischem Geschlecht.“ Also auch hier wiederum Gender pur und die Belästigung kleiner Kinder mit sexuellen Dingen, mit denen sie körperlich noch nichts anfangen können.

Wer Kinder im zarten Alter, die noch kein natürliches Interesse an Erotik und Sexualität haben können, mit derartigen Dingen traktiert, richtet in ihren Seelen Schaden an. Vor Etablierung der Achtundsechziger in den Universitäten und Ministerien, vor allem aber in undurchsichtigen internationalen Gremien, hätte jeder, der Kinder mit diesen Dingen belästigte, einen höchst unangenehmen Termin beim Staatsanwalt, ein Gerichtsverfahren und anschließend eine empfindliche Strafe erhalten. Wir indessen sind ja schon viel weiter. Wir leben ja in Absurdistan, der besten aller Welten.

Übrigens. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung untersteht dem Bundesgesundheitsminister. Ich habe mir erlaubt, den Herrn über diesem Artikel abzubilden, und zwar in einer Maskerade, die er ganz sicher freiwillig mitgemacht hat. Der Mann gehört der CDU an. Sie haben die Möglichkeit, diese Partei am 24. September 2017 zu wählen. Ich sagte, sie haben die Möglichkeit. Man muß nicht alles tun, was möglich ist.

 

 

Der Fortschritt

„Gestern standen wir noch am Abgrund. Heute sind wir schon einen Schritt weiter.“ Diese gallige Definition des Begriffs „Fortschritt“ drängt sich dem unverbildeten Betrachter m/w (geschlechtsneutrale Bezeichnung gemäß AGG*) auf, wenn er/sie Nachrichten aus dem Bundesministerium der Verteidigung und seinen nachgeordneten Dienststellen (von Truppenteilen in diesem Zusammenhang zu schreiben, sträubt sich die Tastatur meines PC) in den Medien zur Kenntnis nimmt. Daseinszweck und Auftrag von Streitkräften ist es, militärische Gewalt möglichst effektiv anzuwenden, gleichgültig, welches politische Ziel der jeweilige Staat damit verfolgt. Der Krieg ist eben nach Clausewitz die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln. Diese Mittel bereitzuhalten und ggf. auf Befehl der zuständigen staatlichen Autoritäten einzusetzen ist Aufgabe der Streitkräfte. Allein darauf sind sie zu optimieren. Größtmögliche Effizienz auf diesem Gebiet muß angestrebt werden. Alles, was dem entgegensteht, muß unterbleiben. Das gilt im übrigen als Prinzip für jede Organisation, die in ihrem Umfeld bestehen will. Niemand würde es verstehen, wenn man z.B. in der Werkstoffkunde Forschungen und Experimente etwa aus politischen Rücksichten unterlassen oder in eine bestimmte Richtung lenken würde.

Die Bundeswehr leistet sich nun ein „Stabselement Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion“, angesiedelt direkt im Bundesministerium der Verteidigung. Was ein „Stabselement“ genau ist, bleibt im Dunkeln. Handelt es sich dabei um eine Abteilung, eine Unterabteilung, ein Referat? In das herkömmliche Organisationsschema deutscher Ministerien paßt das nicht. Der Begriff ist offenbar dem politisch korrekten Neusprech entnommen. Diese, sagen wir einmal Organisationseinheit, wird immerhin von einem Oberstarzt (w) geführt, was natürlich einen entsprechenden Unterbau mit sich bringt. Die Kosten hierfür dürften wohl demnächst aus dem Einzelplan 14 des Bundeshaushaltsplanes zu entnehmen sein. Man kann sich dann sicher auch leicht ausrechnen, was man mit diesem Geld bezahlen könnte, etwa im Rüstungs- oder Personalbereich. Ich gehe wohl kaum fehl in der Annahme, daß es sich um den finanziellen Gegenwert eines Zuges Panzergrenadiere handeln könnte.

Was das ganze soll, hat die Leiterin dieser Stabsstelle in einer „Keynote“ ( man lebt ja schließlich auch sprachlich auf Augenhöhe mit der internationalen Wirtschaft, der Wissenschaft sowieso) erläutert. Da heißt es zum Beispiel. „Vielfalt prägt das Bild der Gesellschaft und muß als Chance verstanden werden. Heterogene Gruppen mit unterschiedlichen Prägungen und Erfahrungshorizonten arbeiten effektiver, verfügen über mehr Innovationskraft und Kreativität. Der Umgang mit Vielfalt im Sinne von Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, kulturellem Hintergrund, Religion, Behinderung sowie sexueller Orientierung und die Schaffung eines inklusiven und förderlichen Arbeitsumfeldes mit der Möglichkeit zur chancengerechten Teilhabe an Karrieren, ist eine Frage der Organisationskultur, aber insbesondere auch Führungsaufgabe. Dazu gehört die Wertschätzung verschiedener individueller Lebensmodelle sowie die Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Familienpflichten, zum Beispiel mit Angeboten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, zu verschiedenen Arbeitsmodellen und zum ortsunabhängigen Arbeiten. Das Stabselement Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion wurde im Bundesministerium der Verteidigung eingerichtet, um strategische Ziele für die weitere Implementierung des Diversity-Managements in die Bundeswehr zu definieren, Handlungsfelder zu identifizieren und Maßnahmen im Hinblick auf ein strategisches Veränderungsmanagement zu initiieren sowie in der Durchführung zu begleiten.“

In diesem ganzen verschwurbelten Neusprech findet sich nicht ein einziges Mal das Wort Soldat. Dafür aber solches Kirchentagsvokabular wie „Teilhabe“ und das von den Gender-Lehrstühlen propagierte „Diversity Management“, bei dem es im Grunde genommen darum geht, gesellschaftlichen Mikro-Gruppen, vorwiegend solchen, die mit einer absurden Selbstwahrnehmung ihrer Sexualität geschlagen sind, eine weit überproportionale Bedeutung beizumessen. Die Bedeutung dieser Einrichtung wird aktuell dadurch unterstrichen, daß sie offensichtlich außerhalb des Dienstweges angesiedelt ist. So können Disziplinarermittlungen nicht durchgeführt werden, wenn sich Beschwerdeführer an dieses Stabselement wenden. Disziplinarvergehen können dann eben nicht verfolgt werden. Doch der gesellschaftliche Fortschritt kann doch nicht durch irgendwelche kleinlichen Rechtsvorschriften aufgehalten werden!

Vielleicht sollte die Ministerin ihre so definierten strategischen Ziele dadurch fördern, daß ihr famoses Stabselement nun künftig mit einem bunten Motivwagen am „Christopher Street Day“ teilnimmt. Gewährleistet wäre damit auf jeden Fall eine nachhaltige Abkehr von unerwünschter Traditionspflege. Ein größerer Gegensatz zu sogenannten Wehrmachtsdevotionalien in Kasernen ist schlechterdings kaum denkbar. Die „Bunte Republik Deutschland“ braucht eben auch eine zeitgemäße Militärkultur. Mit der Verfremdung des Eisernen Kreuzes hat die Ministerin ja schon die Richtung gewiesen. Über diesen Zwischenschritt werden wir sicherlich in absehbarer Zeit zur Umwandlung der Streitkräfte in eine staatliche Hilfsorganisation kommen. Der deutsche Militarismus wird dann endgültig auf den Müllhaufen der Geschichte entsorgt.

  • AGG: Allgemeines Gleichbehandlungs Gesetz

Wir sind Nordkorea

Der Meinungsterror in der Truppe nimmt immer häßlichere Formen an. Ganz nach dem Muster totalitärer Staaten wird jede abweichende Meinung und wird jede kritische Äußerung unnachsichtig verfolgt. Säuberungskommandos und Spitzel dürften inzwischen dem letzten noch loyalen Soldaten zeigen, woher der Wind weht. Nicht einmal vor Straftaten wie dem Aufbrechen eines im Eigentum einer dritten Person stehenden Schranks schrecken ihre Schergen zurück. Die Oberbefehlshaberin mit der Ausstrahlung eines Eisschranks hat inzwischen ein Klima geschaffen, gegen das die Verhältnisse unter der (un)heiligen Inquisition, während der Stalin’schen Säuberungen und in Zeiten der allgegenwärtigen Gestapo den antiquierten Charme muffiger Folterkeller ausstrahlen. Was rechtfertigt dieses Urteil?

Einem Offizier war der Kragen geplatzt und verbal deswegen der Gaul durchgegangen, als er von den jüngsten Invektiven seiner obersten Befehlshaberin gegen die Bundeswehr gehört hatte. Aus offenbar gut unterrichteten Kreisen, wie man auf gut Deutsch die Whistleblower auch nennen kann, verlautete der Text, der dem Offizier nun viel Ungemach bereiten wird: „Ich habe es so satt, daß 200.000 Soldaten unter Generalverdacht gestellt werden, wegen zwei Verrückten. Die Ministerin ist bei mir unten durch, das muß man aussprechen oder putschen!“ Bemerkenswert ist daran zunächst einmal, daß diese Aussage offensichtlich nicht im Kameradenkreis geblieben, sondern „nach oben“ durchgestochen worden ist. Das spricht eben dafür, daß man eine solche Heidenangst vor der Ministerin hat, daß man fürchtet, selbst belangt zu werden, wenn man den Kameraden nicht flugs denunziert. Und dann wird selbstverständlich wegen einer solchen Unmutsäußerung der MAD beauftragt und nimmt auch noch die Ermittlungen auf. Das zeigt des Weiteren, daß in der Führungsetage der Truppe wie auch beim MAD ein hündischer Gehorsam verlangt wird, der es bei Meidung von erheblichen Nachteilen für die eigene Person gebietet, auch wirklich jeden Schwachsinn umzusetzen, den die oberste Befehlshabern äußert oder vielleicht äußern könnte.

Denken darf man dabei nicht, wie der Vorgang deutlich zeigt. Für jeden Menschen bei klarem Verstand ist es offensichtlich, daß es sich bei der zitierten Aussage um eine kräftig formulierte Unmutsäußerung handelt. Nur wer gar nicht denken kann, wird den letzten Halbsatz des Zitats dahingehend interpretieren, daß der betreffende Soldat sich mit Putschgedanken trägt. Wer jedoch ein Minimum an logischem Verständnis hat, der erfaßt sofort, daß in diesem Halbsatz zwei sich wechselseitig ausschließende Alternativen stecken. Entweder muß man aussprechen, daß die Ministerin bei einem selbst unten durch ist, oder man muß putschen. Nun hat der Mann das ja ausgesprochen. Denknotwendig folgt daraus, daß der Putsch für ihn nicht infrage kommt, er ihm vielmehr diese krachende Sentenz vorgezogen hat. Doch im Klima von Inquisition und Hexenjagd, das die Ministerin ihrer Truppe verordnet hat, ist man als Soldat gut beraten, sich so zu verhalten, wie man das zum Beispiel in Nordkorea klugerweise tut. Ob der geliebte Führer etwas kluges oder etwas dummes sagt, ob er rülpst oder furzt, man klatscht demonstrativ und rhythmisch Beifall. Am besten steht man dazu auch auf, damit man nur ja gesehen wird. Sollte Kim Jong un etwas zustoßen, wir könnten seinem Lande helfen. Sein personeller Ersatz übt bereits fleißig.

Die Kulturrevolution hat begonnen

Die Studenten, pardon, „Studierenden“ der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr haben gehorsam ein Foto im Flur ihrer Unterkunft von der Wand genommen, das den Gründer ihrer Universität in jungen Jahren zeigt. Jedoch igitt igitt, in der Luftwaffenuniform der Wehrmacht. Seit die Bundesministerin für die Abwicklung der Bundeswehr zur Entsorgung der Tradition aufgerufen hat, gibt es für karrierebewußte Offiziere kein Halten mehr. Der braune Ungeist muß mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden. Da darf nichts mehr übrig bleiben, was die jungen Soldaten vielleicht an die Wehrmacht, dieses „wandelnde Schlachthaus“ (Michael Naumann, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien 1998-2001) erinnern könnte. Der Anblick des Gründers ihrer Universität in der Uniform dieser Nazi-Truppe kann ja nur die Geister der Studenten verwirren.

Doch dies ist nur ein besonders bizarrer Auswuchs der Bilderstürmerei, die derzeit in der Bundeswehr stattfindet. Der Ikonoklasmus ist ja nicht von ungefähr ein ursprünglich religiöses Phänomen. Von dem byzantinischen Bilderstreit über den reformatorischen Bildersturm und das islamische Bilderverbot erreichte diese Geisteshaltung mit Krankheitswert die Politik, wo sie beispielsweise in den Bildbearbeitungen kommunistischer Regime ganz unbeabsichtigt die Verlogenheit dieser Ideologie dokumentierte. Mit einer Gründlichkeit, die man bisher auf diesem Felde nur in Diktaturen angetroffen hat, werden nun die Kasernen der Bundeswehr durchsucht, um auch die letzten Reste von Tradition aufzuspüren und zu vernichten. Weil nichts, aber auch gar nichts mehr davon übrig bleiben darf, was Generationen von Soldaten der Bundeswehr als Tradition empfunden haben, dürfen natürlich auch nicht mehr die Lieder gesungen werden, die auch schon die Soldaten der Wehrmacht gesungen haben. Denn „O du schöner Westerwald“ ist doch wirklich von nationalsozialistischem Ungeist erfüllt, allerdings haben das Generationen von Soldaten gar nicht bemerkt. Gut, daß da die intellektuelle Leuchtrakete von der Leine das Gefechtsfeld in helles Licht getaucht hat, damit man auch noch den kleinsten Splitter der Stielhandgranate finden und entsorgen kann.

Weil die Ministerin selbst natürlich keinen blassen Schimmer vom Militär, natürlich auch nicht von Bundeswehr, Wehrmacht etc. hat, wird sie sich auch auf diesem Felde nun fachkundig beraten lassen. Die politisch korrekten Historiker aus dem Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr, wie das früher einmal angesehene militärgeschichtliche Forschungsamt nun heißt, werden sie darauf aufmerksam machen, daß der Dienst- und Ausgehanzug der Bundeswehr direkt von der Wehrmachtsuniform abgeleitet ist. So sind die Kragenspiegel der Heeres- und der Luftwaffenuniform identisch mit jenen, die auch schon auf den Uniformen von Heer und Luftwaffe in der Wehrmacht zu sehen waren. Mit der Uniform der Marine werden sich die Bediensteten der chemischen Reinigung, durch die nun die Bundeswehr geschleust wird, wie eine kontaminierte Truppe nach einem Angriff mit B- und C- Waffen, wohl etwas schwerer tun. Denn die Marineuniformen sind bekanntlich weltweit gleich. Als auch kostensparender Weg bietet es sich an, Dienst- und Ausgehanzug ganz abzuschaffen. Funktionskleidung genügt. Am Schreibtisch tut es auch lässiges Zivil. Die militärische Ordnung, Anrede, Gruß und Kommandos sind doch ohnehin Relikte aus der Vergangenheit, die allenfalls Nostalgiker begeistern können. Daimler, Siemens und VW funktionieren doch auch ohne den alten Plunder ganz prima.

Auch wenn in der Bunten Republik Deutschland alles alternativlos ist, was aus dem Berliner Regierungsviertel kommt, so sollte man hier doch ausnahmsweise über eine Alternative nicht nur nachdenken, sondern sie auch umsetzen: die Entsorgung dieser Ministerin.

 

 

Fürst Maasernich

Wir leben in einer Zeit der Umwertung von Werten. Das nächste Opfer dieser Entwicklung könnte das Recht sein. Perfider Weise soll nun im Rahmen der Bekämpfung des Unrechts das Recht gefesselt und geknebelt werden. Zu keinem anderen Ergebnis kann kommen, wer den neuesten Geistesblitz unseres Zensurministerleins namens Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG – einer Überprüfung unterzieht. Da sollen nun die Telemediendiensteanbieter – das zielt auf Facebook, Twitter und dergleichen – auf Beschwerden irgendwelcher Personen über angeblich rechtswidrige Inhalte von Texten, die Dritte auf diesen Plattformen einstellen, unverzüglich von solchen Beschwerden Kenntnis nehmen und prüfen, ob der Inhalt rechtswidrig und zu entfernen oder der Zugang zu ihm zu sperren ist, und dann einen – nach Meinung des Prüfers, wer auch immer das ist, welche Qualifikation er hat oder nicht hat, – offensichtlich rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernen oder den Zugang sperren. Der Beschwerdeführer und der Nutzer sind über diese Entscheidung unverzüglich zu informieren. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muß mit Geldbuße bis zu 5 Millionen € rechnen. Das ganze Verfahren soll von dem Bundesamt für Justiz betrieben werden. Gegen den Bußgeldbescheid kann dann natürlich Einspruch eingelegt werden und auf diese Weise eine gerichtliche Überprüfung herbeigeführt werden.

Die Gerichte werden also nur dann zuständig, wenn ein Bußgeld gegen Facebook und Co. verhängt wird, weil sie einen sogenannten Haßkommentar auf Beschwerde nicht gelöscht haben. Wenn indessen gelöscht wird, hat der Verfasser nach diesem Gesetz überhaupt keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Das ist der klassische Fall der Zensur. Wir fallen damit zurück in die Zeiten vor der Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849. Fürst Metternich hätte es nicht besser machen können. Man reibt sich die Augen. Ausgerechnet der Justizminister, der von Amts wegen ein Auge darauf haben muß, daß die Verfassung eingehalten wird, ausgerechnet dieser Minister geht daran, ein offensichtlich verfassungsfeindliches Gesetz auf den Weg zu bringen. Ein Verfassungsminister als Verfassungsfeind! Denn es ist völlig klar, daß das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG damit in weiten Teilen praktisch aufgehoben wäre. Zur Erinnerung sei der Text hier wiedergegeben:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Demgemäß wird nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dieses Grundrecht von alters her zu den Wesensmerkmalen einer freiheitlichen Rechtsordnung gezählt. Jeder Jurastudent kennt spätestens nach dem dritten Semester das sogenannte „Lüth-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts vom 15.01.1958, veröffentlicht im siebten Band der amtlichen Sammlung des Gerichts Seiten 198 ff. Dort heißt es: „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l’homme nach Art 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789)….es ist in gewissem Sinne die Grundlage jeder Freiheit überhaupt“. Es handelt sich also um einen jener fundamentalen Verfassungsgrundsätze, die das Wesen des freiheitlichen Rechtsstaates ausmachen. Dagegen gerichtete Bestrebungen sind verfassungsfeindlich, was sich gerade aus dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen NPD zum wiederholten Male entnehmen läßt.

Auch wenn man es kaum noch glauben mag, Maas ist Jurist, Volljurist sogar. Man muß also unterstellen, daß er weiß was er tut. Seine Beamten wissen es natürlich auch, sind jedoch weisungsgebunden. D.h., sie müssen jeden Unfug in Gesetzesform gießen und dem Bundestag zur Beschlussfassung vorlegen, den ihr Herr und Meister im Bundesgesetzblatt lesen will. Finster entschlossen – in der Tat finster – alle ihm missliebigen Meinungen zu unterdrücken, meint er einen Sumpf trocken legen zu müssen. Denn diese missliebigen Meinungen gefährden aus seiner Sicht den eigenen politischen Erfolg. Wenn unabhängige Geister unkontrolliert abweichende politische Meinungen millionenfach verbreiten können, dann ist das für ihn unerträglich. Dann wird die politische Landschaft zum Sumpf von Lüge und Hetze. Dieser Sumpf ist für ihn das Internet mit seinen sogenannten sozialen Medien. Doch diese sind in rechtlicher Hinsicht allenfalls mit dem Wirtshaus und dem Marktplatz zu vergleichen, wo auch jeder sagen kann was er will, soweit er damit nicht die Gesetze unseres Landes verletzt. Und da liegt der Hund begraben. Wenn man schon nicht neben jeden Bürger einen Beamten der Meinungspolizei stellen kann, der ihm das Wort verbietet, sobald es sich ins politisch Unerwünschte bewegt, dann muß man das doch wenigstens auf den virtuellen Marktplätzen und an den elektronischen Stammtischen tun können. Und weil es sich ums politisch Unerwünschte und nicht etwa um Straftaten handelt, braucht man als Zensurminister auch keine Staatsanwälte und Polizeibeamten, sondern eine Gesinnungspolizei mit Stasi-Erfahrung. Denn wenn es tatsächlich um die Ahndung und damit mittelbar die Unterbindung von Straftaten ginge, dann gäbe es keinerlei Gesetzgebungsbedarf. Denn schon nach geltendem Recht sind die Staatsanwaltschaften gehalten, Ermittlungen aufzunehmen, wenn ihnen strafbare Handlungen, auch in den sozialen Medien, angezeigt werden. Der Schutz der Verfassung ist Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten anvertraut, und nicht obskuren Firmen und Grüppchen, die sich personell aus dem Spektrum linksradikaler Krawallos speisen, sehr zum Wohlgefallen des Zensurministerleins aus dem Saarland und seiner Sirene von der Ostsee. Und es wäre durchaus zu wünschen, daß dies öfter geschähe. Gerade diese Zeitgenossen, die offenbar großen Gefallen daran finden, anonym verbale Fäkalien, politisch verfärbte Schauermärchen und menschenverachtenden Sprachmüll abzusondern, gerade diese Zeitgenossen würden es sich mit der Zeit mehr als dreimal überlegen, mit ihrem Tun fortzufahren, wenn wöchentlich Berichte aus den Gerichtssälen veröffentlicht würden, in denen die soundsovielste Verurteilung eines dieser Vollpfosten zu einer saftigen Strafe im Mittelpunkt stünde. Doch darum geht es unserem modernen Metternich nicht. Ihm geht es vielmehr darum, politisch missliebige Meinungen wie berechtigte Kritik an der Flüchtlingspolitik, der Klimapolitik, oder der Europapolitik der Bundesregierung, zu unterbinden. Und es ist auch offensichtlich, daß diese missliebigen Kommentare in den sozialen Netzwerken häufig zwar unappetitlich, aber eben nicht rechtswidrig sind. Und das ist das Problem der politisch korrekten Volkserzieher vom Schlage Maas und Schwesig.

Als ich heute Morgen erwachte, deuchte es mich, im Traume über dem Justizministerium zu Berlin eine weiße Wolke gesehen zu haben. Darauf saßen zwei Amtsvorgänger des Ministers aus den 40er und 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts und kommentierten beifällig sein neuestes Machwerk. Der Engel Aloysius, Sie wissen schon, der auf dem Weg ist vom Himmel nach München, um der bayerischen Staatsregierung die göttlichen Eingebungen zu überbringen, schwebte vorüber und erschrak darob so sehr, daß er beschloß, sein inneres Gleichgewicht mittels einer guten Maß Bier im Hofbräuhaus wiederherzustellen. Es muß nachhaltig erschüttert sein, denn bekanntlich sitzt er dort noch heute.

 

 

Wer sind wir, und wenn ja, wieviele?

Die Frau Bundeskanzlerin hat geruht, grundsätzliches von sich zu geben. Für ihren Geschmack wird wohl zu viel darüber geredet, wer eigentlich zu uns gehört, und wer nicht. Sie scheint besonders zu stören, daß viele Deutsche die Leute, die von Frau Merkel eingeladen und willkommen geheißen worden sind, einfach nicht zum deutschen Volk zählen wollen. Darum hat sie ganz in der Tradition ihres Vorgängers Schröder einen Basta-Spruch losgelassen. Und der lautet: „Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt.“ Jeder, der in diesem Land lebt? Anerkannte, abgelehnte und geduldete Asylbewerber, Leute mit und ohne Papiere, die sich als Kriegsflüchtling ausgeben, oder es vielleicht auch sind. Legal, illegal,sch…egal, lautete früher einmal ein Sponti-Spruch. Kommt alles nicht so genau, irgendwie sind wir doch alle Menschen.

Doch halt, so einfach ist es doch nicht. 2007 hat ein populärer Philosoph eine Betrachtung unter dem Titel „Wer bin ich, und wenn ja, wie viele?“ veröffentlicht. Dieser Titel kam mir spontan in den Sinn, als ich diese Sottise unserer Kanzlerin gelesen habe. Wer sind wir, und wenn ja, wie viele? Die Antwort darauf gibt wenig überraschend das Grundgesetz. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG bestimmt, daß das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland Träger und Subjekt der Staatsgewalt ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 31.10.1990 festgestellt, das Staatsvolk, von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, werde nach dem Grundgesetz von den Deutschen, also den deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 116 Abs. 1 GG gleichgestellten Personen gebildet. Die letztgenannte Bestimmung hat heute keine Bedeutung mehr, denn sie betraf Flüchtlinge und Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit, die in den Grenzen des Deutschen Reiches vom 31.12.1937 Aufnahme gefunden hatten. Maßgeblich ist also die Staatsangehörigkeit. Bekanntlich wird man deutscher Staatsangehöriger durch Geburt. Wer von deutschen Eltern abstammt, ist automatisch Deutscher. Dieses Staatsangehörigkeitsprinzip des ius sanguinis, wie die Juristen sagen, wird teilweise durchbrochen durch die Regelung, daß auch Kinder ausländischer Eltern, die auf deutschem Boden geboren werden, die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen (ius soli),vorausgesetzt, ein Elternteil lebt seit mindestens acht Jahren berechtigt in Deutschland. Ferner können Ausländer unter bestimmten Bedingungen, vor allem nach mindestens achtjähriger Aufenthaltszeit und dem Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse, auf Antrag die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

Es besteht also durchaus ein rechtlicher Unterschied zwischen dem deutschen Volk und der Bevölkerung, die sich auf seinem Staatsgebiet aufhält. Es gibt eine Bevölkerung dieses Landes. Diese besteht aus Angehörigen des deutschen Volkes und aus Menschen, die sich dauerhaft auf dem deutschen Staatsgebiet aufhalten. Frau Merkel ist keine Juristin. Sie ist Physikerin. Vielleicht erläutert ihr jemand einmal diese Unterschiede. An Juristen mangelt es ja weder im Kanzleramt, noch in ihrer Fraktion. Zu dieser Erläuterung gehört natürlich die Belehrung darüber, daß die demokratischen Mitwirkungsrechte und damit zum Beispiel die grundsätzliche Entscheidung für oder gegen Zuwanderung, und auch die Art und Weise der Ausgestaltung von Zuwanderung, Sache des Volkes und nicht der Bevölkerung sind. Wer das anders sieht, verwirklicht den Titel des bekanntesten Buches von Thilo Sarrazin: Deutschland schafft sich ab. Der Amtseid der Kanzlerin stünde dem jedoch entgegen. Gemäß Art. 56 des Grundgesetzes lautet er bekanntlich: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So war mir Gott helfe.“ Sie hat ihr Amt also im Interesse des deutschen Volkes auszuüben, nicht im Interesse einer irgendwie hier lebenden Bevölkerung. Sie hat das Grundgesetz zu wahren und zu verteidigen. Und dieses und nicht etwa die Kanzlerin legt eben fest, wer das deutsche Volk ist. Daß man darauf hinweisen muß, kann wohl nur in Deutschland passieren.

Männer und Frauen sind gleichberechtigt

Im Land von Kraft und Freunden offenbar nicht. Dort hat man mit rot-grüner Mehrheit ein Gesetz erlassen und umgesetzt, wonach Frauen bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Von einer im wesentlichen gleichen Qualifikation ist nach § 19 Abs. 6 Satz 3 des Landesbeamtengesetzes von Nordrhein-Westfalen bereits dann auszugehen, wenn die aktuelle dienstliche Beurteilung der Frau und des Mannes ein gleichwertiges Gesamturteil aufweist. Der Feminismus blüht in Nordrhein-Westfalen also nicht nur dort, wo er gehegt und gepflegt wird,nämlich in der Kölner Emma-Redaktion unter Alice Schwarzer. Nein, er wird auch von der herrschenden rot-grünen Mehrheit in diesem an Problemen reichen, an Geldmitteln jedoch armen Lande den Bürgern sogar in Gesetzesform aufs Auge gedrückt.

Nun haben sich erwartungsgemäß eine Reihe von männlichen Beamten dieses wohl nur an Einwohnern größten Bundeslandes gegen solchen Unfug auf dem Rechtsweg zur Wehr gesetzt. Schon aus einem im Auftrage der FDP-Fraktion des nordrhein-westfälischen Landtages erholten Gutachten des Juristen Prof. Dr. Janbernd Oebbeke war ersichtlich, daß dieses Gesetz scheitern müsse, denn nach Auffassung dieses Sachverständigen hat ein Bundesland für ein solches Gesetz nicht einmal die verfassungsmäßige Rechtssetzungskompetenz. Die Verwaltungsgerichte im Lande von Kraft und Freunden hatten bereits in mehreren Verfahren, die von männlichen Beamten gegen die Bevorzugung einer weiblichen Mitbewerberin angestrengt worden waren, einschlägigen Anträgen auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung stattgegeben, wonach dem Land der Vollzug der beabsichtigten Beförderung einer Mitbewerberin untersagt wurde. Nun hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 21.02.2017 entschieden, daß die einschlägige Vorschrift im Landesbeamtengesetz gegen den verfassungsmäßig festgeschriebenen Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) verstößt. Auswahlentscheidungen dürften nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen. Hierzu gehöre der Aspekt der Frauenförderung nicht. Wiesen die dienstlichen Beurteilungen dasselbe Gesamturteil aus, müssten zunächst die Inhalte der aktuellen Beurteilungen und bei dann noch gegebenem Qualifikationsgleichstand ältere dienstliche Beurteilungen berücksichtigt werden.

Recht verstanden, tut diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auch tüchtigen Frauen im öffentlichen Dienst keinerlei Tort an. Denn es ist durchaus möglich, ja sogar geboten, bei der dienstlichen Beurteilung einer Beamtin zu berücksichtigen, ob und in welcher Weise sie sowohl ihren dienstlichen Obliegenheiten nachkommt, als das auch mit ihren familiären Verpflichtungen unter den sprichwörtlichen Hut bringt. Denn es ist nicht nur eine menschlich anerkennenswerte Leistung, sondern durchaus auch für einen Arbeitgeber interessant, wenn eine Mitarbeiterin beides vorbildlich leistet. Wer auf beiden Feldern gute Ergebnisse erzielt, eignet sich gerade für Führungsaufgaben. Wer allerdings als „Single“, lesbisch oder nicht, eine solche Herausforderung nicht zu meistern hat, hebt sich eben nicht aus der Masse der Bewerber (m/w) heraus, auch wenn sie damit dem „modernen“ Menschenbild rot-grüner Genderideologie entspricht. Was hingegen Feministinnen wollen, und ihnen nahestehende Politiker zum Gesetz machen, ist die Bevorzugung von Frauen wegen ihres Geschlechts. Genau das verbietet Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, wo es ja heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Jedenfalls die Richter des OVG Münster wissen das noch.