Archiv der Kategorie: was noch zu sagen wäre…

70 Jahre nach George Orwell

Im Jahre 1948 veröffentlichte George Orwell seinen weltberühmten Roman über eine perfekte Diktatur. Ihr Herrschaftssystem beruhte auf der vollständigen Kontrolle des Denkens der Bevölkerung. Eine politische Oligarchie hatte ein System entwickelt, das auf dem Ersatz von Wahrheit und Wirklichkeit durch Lüge und Fiktion zur Aufrechterhaltung und Sicherung der Herrschaft eben jener herrschenden Clique aufgebaut war. Orwell hatte ganz offensichtlich die Diktaturen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vor Augen, die eben auch die Herrschaft entweder eines Diktators (Hitler) oder einer politischen Oligarchie (Politbüro der Kommunistischen Partei) durch den Terror einer effizienten Geheimpolizei einerseits, und durch die Manipulation der Presse, der Wissenschaften und des Kulturbetriebes andererseits ermöglichten und garantierten.

Wir sind heute offensichtlich weiter. Diktatoren und Politbüros haben ausgedient, wenn man von nostalgisch-skurrilen Regimen wie in Nordkorea oder auf Kuba einmal absieht. An deren Stelle ist die Herrschaft einer zahlenmäßig kaum überschaubaren und organisatorisch eher lose verknüpften politischen Klasse getreten, deren Machterhalt allerdings auf einer stringenten Ideologie beruht, sodaß Abweichler sehr leicht zu erkennen und daher auszusondern sind. Wer dazugehören will, muß die herrschende Überzeugung von der historischen Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung weg von Völkern und Staaten hin zur Weltgesellschaft und zum Weltstaat so verinnerlicht haben, daß er alle aktuellen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Fragestellungen sicher in dieses Raster einordnen kann, und bereit sein, dies in jedem Zusammenhang zu kommunizieren. Das ist unabhängig von der jeweiligen beruflichen Position, etwa als Politiker, Journalist oder Wissenschaftler. Soweit persönlich Unsicherheiten empfunden werden, hilft die Verinnerlichung der regierungsamtlichen Verlautbarungen, der Berichte und Kommentare in den Leitmedien und der von den Lehrstühlen unserer Universitäten herab verkündeten wissenschaftlichen Erkenntnisse, und seien sie auch so falsch wie das geozentrische Weltbild des Mittelalters.

Hinzu kommt die geradezu religiöse Überhöhung der herrschenden Ideologien als Inbegriff des Guten, Wahren und Schönen. Es ist natürlich unmoralisch, etwa daran zu zweifeln, daß die Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin und ihrer Unterstützer eine zutiefst humanitäre Verpflichtung Deutschlands und der wohlhabenden nordeuropäischen Staaten ist. Eine robuste Grenzsicherung, wie sie zum Beispiel Ungarn oder auch Australien praktizieren, erscheint in den Augen der Hohen Priester der Humanität als nahe an den Menschheitsverbrechen der Nationalsozialisten. Naive Sentimentalität an der Stelle nüchterner Sachlichkeit gilt als höchste Tugend. Wer in den Chor nicht einstimmen will, wird nicht auf die Bühne gelassen, wer falsche Töne singt, wird nicht wie früher vom Chorleiter, sondern von den perfekt eingestimmten anderen Choristen der Bühne verwiesen. Wer indessen im Sinne der herrschenden politischen Klasse funktioniert und ihre Ideologie internalisiert hat, muß sich um sein gesellschaftliches Ansehen und seine wirtschaftliche Sicherheit keine Sorgen machen.

Wer glaubt, das sei nicht so, weil wir doch in der freiesten aller Gesellschaften seit Menschengedenken lebten, dem wollen wir an einigen Beispielen aufzeigen, daß George Orwells Überwachungsstaat eine primitive Organisation im Vergleich zu dem war, was sich seither, insbesondere in den letzten 20 Jahren in Deutschland, aber auch anderswo, entwickelt hat.

Es gilt insbesondere in Deutschland als Konsens, daß die Klimaveränderung nicht nur stattfindet, sondern menschengemacht ist. Schuld ist nach allgemeiner Meinung der Ausstoß von CO2, was nun einmal der Industrialisierung und Motorisierung beginnend ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts geschuldet sei. Zum Beweis dessen wird regelmäßig auf eine Vielzahl von Studien und Berechnungsmodellen verwiesen, die seit dieser Zeit einen merklichen Anstieg der langjährigen Durchschnittstemperaturen ausweisen, der ungebrochen anhält. Der kausale Nexus soll dann auch auf der Hand liegen, denn erst seither gibt es die CO2 Emission von Menschenhand. Wenn im gleichen Maße die Durchschnittstemperaturen steigen, wie menschliche Technik CO2 emittiert, dann ist der Ursachenzusammenhang eben offensichtlich. Wenn dies dann mit der wissenschaftlichen Autorität von Lehrstuhlinhabern, Forschungsinstituten und gar einem Weltklimarat gewissermaßen ex cathedra verkündet und von der Politik unter eifrigem Beifall der Medien zur Grundlage weitreichender politischer Entscheidungen gemacht wird, dann haben alle Zweifler zu verstummen. Gläubige Jugendliche skandieren mit religiöser Inbrunst wie ihre Vorläufer im Kinderkreuzzug des Jahres 1212 auf den Straßen Europas radikale Forderungen zur Rettung der Welt. Mag auch zum Beispiel die Automobilindustrie, von der die Wirtschaftskraft Deutschlands und damit der Wohlstand seiner Bevölkerung abhängt, daran zu Grunde gehen, es ist dann eben für das Überleben der Menschheit unabdingbar notwendig, vergleichbar mit der in grauer Vorzeit erkannten Notwendigkeit, Jungfrauen zu opfern, um den Zorn der Götter zu besänftigen.

Wer hier wider den Stachel löckt und beispielsweise darauf hinweist, daß all diese Forschungsreihen und Studien die Klimaverläufe der Jahrhunderte und Jahrtausende vor Beginn der Industrialisierung erst gar nicht abbilden, geschweige denn auswerten, der wird als Ketzer gebrandmarkt und aus dem wissenschaftlichen Diskurs wie aus der politischen Debatte verbannt. Die unwissende und perfekt manipulierte Bevölkerung erkennt in ihm entsprechend ihrer Programmierung einen Geisteskranken, den man allerdings nicht einmal in einer geschlossenen Anstalt verwahren muß. Er stellt ja keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr dar, weil niemand mehr auf ihn hört, und deswegen auch nicht die Gefahr besteht, daß sich seine falschen Meinungen – Erkenntnisse können es ja nicht sein – im Bewußtsein der Bevölkerung festsetzenund die Gefahr begründen, daß sich die herrschende Ideologie zunächst Zweifeln ausgesetzt sieht und dann möglicherweise die Bevölkerung den falschen Propheten folgt, was natürlich zum Machtverlust der herrschenden politischen Klasse führen könnte.

Die Methode ist relativ einfach. Man muß natürlich Wissenschaftler dazu bringen, die gewünschten Ergebnisse zu verkünden und zu erklären. Obgleich Wissenschaftler an und für sich absolut rational denken und alles, was nicht empirisch und experimentell nachgeprüft werden kann, als zumindest noch nicht bewiesen zunächst verwerfen, hilft den politischen Ideologen die Schwäche des menschlichen Charakters weiter. Der Mensch ist nicht selten korrupt. Die Korruption funktioniert in diesen Fällen so, daß nur diejenigen auf staatliche Fördermittel rechnen können, deren Forschungsergebnisse den Erwartungen der politischen Klasse entsprechen. So können Klimaforscher wie Latif, Rahmstorf oder Schellnhuber mit üppigen Mitteln für ihre Institute rechnen und damit hohe Gehälter für sich selbst generieren. Wer hingegen zu anderen Ergebnissen kommt, kann nicht auf Fördermittel rechnen und muß damit rechnen, daß er gemobbt wird, seine Veröffentlichungen unterdrückt und sein Institut vielleicht sogar geschlossen wird. Beispielhaft sind die Fälle Prof. Mangini in Heidelberg oder Wellmer von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Hannover. Der allgemeine Konsens über den menschengemachten Klimawandel bleibt so ungestört.

Die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin und weiter Teile der Opposition wird von der politischen Klasse und der sie stützenden Medien nach wie vor als moralisch und politisch alternativlos gehandelt. Insbesondere wird dem staunenden Volk immer wieder erläutert, eine wirksame Begrenzung des Zugzuges ebenso wie eine effiziente Schließung der Grenzen seien gar nicht möglich. Wer etwa als Wissenschaftler eine andere Position vertritt, kann im Universitätsbetrieb nicht auf eine Karriere rechnen. Ulrich Vosgerau etwa, habilitierter Jurist und bekannter Kritiker der herrschenden Flüchtlingspolitik, wird trotz unbestreitbar hoher wissenschaftlicher Qualifikation jedenfalls in Deutschland keinen Lehrstuhl erhalten. Schon die Veröffentlichung seines Buches „Die Herrschaft des Unrechts“ konnte zunächst nur im Selbstverlag erfolgen, weil auch Verlage es sich nicht mit der herrschenden politischen Klasse verderben können. An die Stelle einer Hochschulkarriere ist die Anwaltstätigkeit getreten, wobei angenommen werden kann, daß der vielfache und systematische Rechtsbruch unserer politischen Klasse einem exzellenten Verfassungsrechtler in der Anwaltsrobe ein reiches Tätigkeitsfeld bietet.

Martin Wagener, der an einer Hochschule des Bundes angehende Geheimdienstbeamte in die einschlägigen Rechtsgebiete einweist, hat bekanntlich ein Buch über die Problematik der Grenzsicherung unter dem Titel „Deutschlands unsichere Grenze – Plädoyer für einen neuen Schutzwall“ veröffentlicht, auch zunächst im Selbstverlag. Nachdem Prof. Wagener ja nun schon unkündbarer Hochschullehrer ist, mußte man nach anderen Mitteln und Wegen suchen, ihn unschädlich zu machen. So prüfte man ganz offiziell, ob Wagener mit dieser Veröffentlichung nicht etwa ein Dienstvergehen begangen habe, indem er rechtsextremistische Auffassungen verbreitete, und kommunizierte das auch. Man habe zwar nicht feststellen können, daß der Professor rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet habe, und somit werde auch kein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Doch zeigt gerade dieser Vorgang, wie perfide die Methode ist. Es wird ein Gerücht in die Welt gestreut, dazu noch ganz offiziell, und gleich wieder dementiert. Doch das bleibt hängen. Wenn jemand erst einmal in den Geruch – der entsteht durch das Gerücht – bräunlicher Gesinnung kommt, der kann täglich dreimal duschen und sich mit duftenden Ölen einreiben: der Schwefelgeruch bleibt ihm. Audacter calumniare, semper aliquid haeret (Nur wacker verleumden, es bleibt immer etwas hängen) wußten schon die alten Römer.

Das Verhalten der Meute, die eben jeden wegbeißt, der nicht mit den Wölfen heult, ist naturgemäß in den Medien besonders ausgeprägt. Eva Herman, Roland Tichy,Matthias Matussek, Joachim Fest, Michael Klonovsky und viele andere stehen eben für diesen Mechanismus, der die „Reinhaltung“ des deutschen Journalismus gewährleistet, einen berufsmäßigen Lügner wie Relotius aber geradezu zwangsläufig gebiert. Möglicherweise ist das Monopol der politikhörigen Medien durch die Erfindung des Internets und das Aufkommen der sozialen Medien gebrochen. Unabhängige elektronische Medien haben eben Breschen in den Schutzwall geschlagen, den die Leitmedien um die politische Klasse errichtet haben und besetzen nun die Brückenköpfe, von denen aus sie sich nach und nach auf dem Schlachtfeld des politischen Meinungskampfes voran arbeiten.

Doch sind dies jedenfalls vorerst nur vordergründige, aber nicht systemische Veränderungen des hyperorwellschen Systems. Denn seine Effizienz und Macht beruht ja auf der Gehirnwäsche ebenso wie auf der Disziplinierung all derer, die sich nicht damit begnügen wollen, als hedonistische Konsumenten angepaßt zu leben. Wer indessen etwa als junger Beamter oder Wissenschaftler vorankommen will, der registriert sehr sorgfältig, in welchem politischen Klima er lebt. Erfahrungen etwa mit dem Mobbing von politisch mißliebigen Professoren wie Baberowski, Rauscher, Bauch und sogar des ansonsten so kanzlerinfrommen Münkler durch linksradikale Studenten, deren Funktion fürdie politische Klasse die einer modernen SA – modern, weil nicht uniformiert – ist, wirken ebenso nachhaltig abschreckend wie das kalte Abservieren von Wissenschaftlern mit abweichender Meinung, wie oben dargestellt. Die Einleitung von Disziplinarverfahren, deren Dauer auf absurde Länge hinausgezogen wird, so daß schon dadurch alleine die berufliche Laufbahn des betroffenen Beamten oder Soldaten nachhaltig geknickt wird, auch wenn am Ende wie etwa im Falle Wagener ein offizieller Freispruch steht, wie auch die rechtswidrig öffentliche Verkündung, man prüfe, ob eine mißliebige politische Partei vom Verfassungsschutz beobachtet werden soll, alles das schafft ein Klima in unserem Lande, das eine tragende Säule unserer Demokratie, nämlich die Freiheit der Meinungsäußerung und der Wissenschaft angreift wie Schwefelsäure. Die nachhaltige Schwächung der Statik eines Bauwerks wie auch der Statik des demokratischen Systems führt in beiden Fällen zum Einsturz. Es ist an der Zeit, gegenzusteuern.

Principiis obsta (Wehret den Anfängen) , sagten die Römer. Leider müssen wir schon nicht mehr den Anfängen wehren, wir sind vielmehr mitten im Kampf. Diesen Kampf können aus guten und  nachvollziehbaren Gründen nicht die eben angesprochenen jungen Beamten und Wissenschaftler führen. Sie müssen ihre Position im Leben erst einmal finden und die finanzielle Sicherheit für sich und ihre Familien  an die erste Stelle setzen. Die Älteren indessen, die in sicheren Positionen ihre gut datierte Pension erwarten oder gar schon beziehen, die Freiberufler, die keinen Weisungen  eines Dienstherrn unterworfen sind, aber auch die abhängig Beschäftigten in unkündbaren Arbeitsverhältnissen, die keine Karriereambtionen (mehr) haben, alle diese wirklich Unabhängigen können und müssen ihre Stimme erheben. Ich selbst scheue mich nicht davor, den Feinden der freien Gesellschaft meine Feindschaft und tief empfundene Verachtung zu versichern. Nur dem entschlossenen Krieger winkt der Sieg.


Religionsfreiheit in einer freien Gesellschaft

Bei mir kann ein jeder nach seiner Fasson selig werden, so der Überlieferung nach Friedrich der Große, der aufgeklärte  Herrscher auf dem Preußenthron. Diese Bekundung von religiöser Toleranz des Staates gehört seither zu den Grundüberzeugungen der Deutschen, was das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften angeht. Das erstreckt sich aber auch auf das Verhältnis von Zivilgesellschaft und Religionsgemeinschaften. Es mag jeder glauben oder auch nicht glauben, was er will. Religion ist, so die allgemeine Überzeugung, Privatsache.

Das war und ist vor allem dann unproblematisch, wenn entweder eine Religion in einem Lande nahezu konkurrenzlos herrscht, oder aber, wenn die Ausübung der Religion privat bleibt und die Öffentlichkeit nicht berührt. Homogene Gesellschaften, wie etwa im Saudi-Arabien unserer Zeit oder im Deutschland des Mittelalters kennen und kannten interreligiöse Probleme oder gar Konflikte naturgemäß nicht. Selbst vor 70 Jahren, als der Parlamentarische Rat in den westlichen Besatzungszonen in die Beratungen über eine neue Verfassung eintrat, war die Gesellschaft in Deutschland religiös homogen. Es gab eben die beiden großen christlichen Konfessionen, religiöse Minderheiten daneben waren kaum wahrzunehmen. Vor diesem Hintergrund ist natürlich auch Art. 4 des Grundgesetzes zu lesen. In seinem ersten Absatz legt er fest:

Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Im nächsten Absatz heißt es:

Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Diese Regelung in der Verfassung des aus den Trümmern des Dritten Reiches erwachsenen neuen deutschen Saates ist natürlich auch vor dem Hintergrund zu sehen, daß die Nationalsozialisten das Judentum zu vernichten trachteten, wenn auch aus von ihnen imaginierten rassischen Gründen. Es erschien daher selbstverständlich, die religiöse Toleranz des großen Preußenkönigs als Grundrecht in der Verfassung des neuen Staates festzuschreiben, zumal es so ja auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erst wenige Monate zuvor von den Vereinten Nationen beschlossen worden war.

Über Jahrzehnte hinweg ergaben sich insoweit auch keine Konflikte. Erst mit der Verbreitung des Islam in Deutschland traten Probleme auf, von denen sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes mit Sicherheit keine Vorstellung gemacht haben, auch nicht machen konnten, denn es gab ja bis dato so gut wie keine Anhänger der Religion Mohammeds in Deutschland, weswegen man auch keine Veranlassung hatte, sich mit dieser Religion näher zu befassen.

Das ist bekanntlich inzwischen ganz anders. Der unserer Kultur völlig fremde Islam stellt Gebote und Verbote auf, die mit unserer Verfassung in vielfältiger Weise kollidieren, aber auch im täglichen Leben der Bürger zu Konflikten führen. Die Befolgung religiöser Bekleidungsvorschriften verändert das Straßenbild. Für die meisten Menschen in Deutschland keineswegs zum positiven. Die immer häufigeren Versuche, religiöse Speisevorschriften in den Alltag auch da zu implementieren, wo davon in erheblichem Maße, ja mehrheitlich die nicht-muslimische Bevölkerung betroffen ist, führen zu Konflikten. Die Versuche, religiöse Vorschriften wie die rituellen Gebete zu bestimmten Tageszeiten auch in der Schule, natürlich in Anwesenheit der nicht-muslimischen Schüler, befolgen zu dürfen, die Forderung, während der religiös gebotenen Fastenzeit (Ramadan) vom Sportunterricht in der Schule befreit zu werden, die Weigerung muslimischer Eltern, ihre Töchter am Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen, wenn dort Mädchen und Jungen gemeinsam schwimmen lernen, all das sind Szenarien, die 1949 in Deutschland schlicht und einfach noch nicht vorstellbar waren.

Staat und Gesellschaft, aber auch die Gerichte und die Rechtswissenschaft, stehen dieser Problematik weitgehend hilflos gegenüber. Eine grundsätzlich tolerante Gesellschaft und eine als Grundrecht ausgestaltete Freiheit der ungestörten Religionsausübung scheinen die Deutschen wehrlos gegen einen immer aggressiver auftretenden Islam zu machen, auch da, wo er beansprucht, das Alltagsleben dominieren zu können, und die Einhaltung seiner Gebote nicht nur von den Angehörigen der eigenen Religionsgemeinschaft sondern dadurch, daß diese auch da Geltung beanspruchen, wo sie mit den Lebensgewohnheiten und Vorstellungen der Nichtmuslime kollidieren, gewissermaßen reflexhaft eben auch für diese gelten. Das Leben richtet sich dann eben nach den islamischen Vorschriften, wenn ihre Einhaltung letztendlich auch den Nichtmuslim betrifft, der etwa in der Betriebskantine nur noch Fleischgerichte ohne Schweinefleischanteil bekommt. Es betrifft aber auch die Lebenswirklichkeit, wenn ich als Nichtmuslim auf Schritt und Tritt mit der objektiv hässlichen islamischen Frauenkleidung vom typischen Haar und Hals bedeckenden Kopftuch bis hin zur Vollverschleierung konfrontiert werde. Und es betrifft mich dann, wenn ich ein öffentliches Bad nicht besuchen kann, weil es für eine bestimmte Zeit nur Frauen zugänglich ist.

Die Problematik reicht allerdings noch sehr viel weiter. Wir erinnern uns an den Skandal um die sogenannten Mohammed-Karikaturen. Die Intoleranz des mehrheitlich gelebten Islam zeigte sich hier ganz deutlich. Man versuchte allgemein, die eigenen, einer toleranten Gesellschaft völlig unangemessenen Vorstellungen über die Heiligkeit religiöser Vorschriften, hier über das Verbot bildlicher, vor allem aber auch karikierender Darstellungen des Propheten allgemein durchzusetzen, ja sogar damit, daß ganz offen mit der Ermordung von Karikaturisten gedroht wurde. Glücklicherweise bestand seinerzeit in Europa weitgehend Konsens darüber, daß hier die Meinungs- und Kunstfreiheit Vorrang vor als übergriffig empfundener Religiosität haben müsse. In diesem Punkt konnte sich die Mehrheitsgesellschaft noch durchsetzen. Ob das auch noch der Fall wäre, wenn die muslimische Minderheit zur Mehrheit erstarkt wäre, darf füglich bezweifelt werden. Hinsichtlich anderer Eigenheiten dieser Religion, wie vorstehend beschrieben, ist die Gesellschaft vielfach bereit, Dinge zu tolerieren, ja zu akzeptieren, die nicht nur mit unserer Kultur unvereinbar sind, sondern sie dann bereits verändern.

Angesichts der weiteren Verbreitung des Islam in Deutschland, einhergehend mit einer immer deutlicheren Radikalisierung im Sinne der konservativen, wörtlichen Auslegung des Koran, die dort ja auch festgeschrieben ist, muß man darüber nachdenken, ob die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung durch unser Grundgesetz noch uneingeschränkt aufrechterhalten werden kann, oder ob nicht doch gewichtige Gesichtspunkte dafür sprechen, der Religionsausübung doch gewisse Grenzen zu setzen. Nun enthält Art. 4  GG keine Einschränkung dahingehend, daß die Religionsfreiheit wie auch die Freiheit der Religionsausübung Schranken in den allgemeinen Gesetzen finden, wie das zum Beispiel hinsichtlich der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG der Fall ist. Dennoch kann die Freiheit der ungestörten Religionsausübung nicht gänzlich schrankenlos sein. Denn für alle Grundrechte gilt ja, daß es verfassungsimmanente Schranken gibt. Die Ausübung von Grundrechten findet ihre Grenze natürlich immer dort, wo damit die Grundrechte anderer beeinträchtigt werden. Aus diesem Grunde kann zum Beispiel das Geläut von Kirchenglocken reglementiert werden. Insbesondere das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG, das jedem Bürger die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit garantiert, verpflichtet meines Erachtens den Staat dann einzugreifen, wenn die Forderung nach schrankenloser Ausübung einer Religion, hier der Durchsetzung von Kleidungs- und Speisevorschriften in der Öffentlichkeit, mit dem Grundrecht Dritter auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit kollidiert.

Das muß selbstverständlich auch für das Recht gelten, sich über eine Religion kritisch, gegebenenfalls auch satirisch, äußern zu dürfen. Seine Grenze findet dieses Recht in den einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches. Doch lassen diese Vorschriften ausdrücklich die Kritik an Religionsgemeinschaften zu. § 166 des Strafgesetzbuches, der die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen unter Strafe stellt, wird nicht verletzt, wenn jemand religiöse Inhalte ablehnt oder verneint, auch mittels scharfer Kritik. Erst dann, wenn auf diese Weise der öffentliche Friede gefährdet wird, muß der Staatsanwalt auf den Plan treten. Das ist ein deutlicher Hinweis darauf, daß unsere Rechtsordnung durchaus auf der weltanschaulichen Neutralität des Staates fußt. Das bedeutet aber auch, daß der Staat es unterbinden muß, daß Religionsgemeinschaften ihre gesellschaftlichen Vorstellungen in einer Weise für allgemeinverbindlich erklären wollen, daß das öffentliche Leben davon wenigstens teilweise bestimmt wird. Dabei darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß in der modernen abendländischen Gesellschaft der Stellenwert der Religion immer geringer wird. Auch wenn Deutschland durchaus historisch christlich geprägt ist, so wird allgemein die Einhaltung christlicher Gebote nicht mehr als verbindlicher Lebensentwurf verstanden. Vielmehr sehen selbst gläubige Christen die Religion als sehr private Angelegenheit des einzelnen an.

Die christlichen  Kirchen beanspruchen auch heute nicht mehr, daß sich das gesellschaftliche Leben nach ihren Geboten richtet. Hinzu kommt, daß die Zahl der religionslosen oder religiös indifferenten Deutschen immer größer wird und heute schon die Zahl der praktizierenden Christen bei weitem übertrifft. Das hat Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben. Eine Ausrichtung des öffentlichen Lebens nach islamischen Regeln steht dem diametral entgegen. Daraus folgt die Pflicht des Staates, allen Versuchen entgegenzutreten, das Alltagsleben der Bürger religiösen Vorschriften zu unterwerfen. Es steht natürlich jedem frei, nach seiner Religion zu leben. Es steht ihm allerdings nicht frei, damit andere zu belästigen. Das demonstrative Befolgen religiöser Vorschriften in der Öffentlichkeit kann in seiner Penetranz durchaus unangenehm berühren. Damit ist aber der Bereich des von der Verfassung ebenfalls geschützten Persönlichkeitsrechts Dritter berührt. Dem muß der Staat dann eben Einhalt gebieten. Nur so kann angesichts einer immer vielfältigeren Gesellschaft der soziale Friede dauerhaft aufrecht erhalten werden.


Prima Klima

Am 1. März ist wieder mal Freitag. Aufgeklärte, politisch interessierte und um ihre Zukunft besorgte Schüler werden wieder für das Klima demonstrieren, selbstverständlich während der Unterrichtszeit. Und sie werden den denkfaulen Erwachsenen klar machen, daß es fünf vor zwölf ist und danach schreien, doch  verdammt noch mal in dreißig, vierzig, fünfzig Jahren, wenn die doofen Erwachsenen schon alle tot sind, noch leben zu wollen. Ihre schwedische Ikone macht es erfolgreich vor. Inwieweit sie wiederum von interessierten Kreisen gesteuert wird, bleibt im Dunkeln.

Schnell zu begeisternde Jugendliche werden denn auch mit einprägsamen Zahlenreihen motiviert. Eine Korrelation zwischen der Emission von „Treibhausgasen“, vor allem CO2, hervorgerufen durch die Nutzung fossiler Energieträger, und der Erderwärmung erscheint so plausibel, daß sie mit einer naturwissenschaftlichen Beweisführung verwechselt wird und letztere deswegen auch überflüssig macht. Nun ist die Korrelation, also die Wechselbeziehung zwischen zwei Ereignissen, mathematisch genauer gesagt der zufällige Zusammenhang zweier Ereignisse, eher der Koinzidenz, also dem zufälligen Zusammenfallen zweier Ereignisse nahe, als der Kausalität. Letztere ist nun einmal die im Laborversuch nachvollziehbare Folge von Ursache und Wirkung. Doch selbst fehlende Korrelation vermag die Klima-Alarmisten nicht zu besänftigen. Zwischen 1997 und 2016 stiegen die anthropogenen CO2 Emissionen von 25 auf 36 Milliarden t jährlich. Die globalen Temperaturen änderten sich während dieser Zeit jedoch nicht.

Natürlich gab es auch Klimaphänomene, die tatsächlich naturwissenschaftlich im Sinne von Kausalität erforscht wurden. So zum Beispiel das „berühmte“ Ozonloch. Hier wurde schon beginnend im 19. Jahrhundert die Ursächlichkeit des Eintrags von Fluorkohlenwasserstoffen (FCKW) beobachtet. Das führte dann letztendlich zum Verbot von FCKW im Montrealer Protokoll vom 16. September 1987. Dieser völkerrechtliche Vertrag wurde nicht unmaßgeblich von Politikern wie Margret Thatcher und Ronald Reagan auf den Weg gebracht. Beide sind allerdings alles andere als Ikonen der Grünen und der Klima- Alarmisten. Seit 2016 wird das Ozonloch denn auch kleiner. Klar. Weil FCKW kausal für das Loch ist, muß seine Verringerung zwangsläufig dazu führen, daß das Loch kleiner wird. Läge lediglich eine Korrelation vor, und hätten wir ebenfalls eine Verkleinerung des Ozonlochs, dann wäre damit über den Ursachenzusammenhang nichts gesagt, außer einer Vermutung. Vermutungen indessen sind keine Beweise.

Derzeit wird am lautesten nach der Reduzierung von CO2 gerufen, was natürlich nur durch rigorose Reduzierung der Nutzung von fossilen Energieträgern, vor allem der Nutzung von Verbrennungsmotoren bewirkt werden kann. Daß von dieser Technologie der Wohlstand nicht nur der entwickelten Länder, sondern auch der Schwellenländer und künftig der Entwicklungsländer abhängt, spielt für Klima-Alarmisten keine Rolle. Besser zurück auf die Bäume, als das Klima weiter schädigen, ist ihre Devise. Doch schauen wir uns einmal an, was CO2 quantitativ überhaupt bedeutet. Die Luft besteht zu 78 % aus Stickstoff, zu 21 % aus Sauerstoff und zu 1% aus Argon. Das teuflische CO2 ist nur mit 0,04 % Bestandteil der Luft, gilt daher als sogenanntes Spurenelement. Der deutsche Anteil daran ist im Weltmaßstab so verschwindend gering, daß selbst die rigorosesten Einsparungsmaßnahmen nicht entfernt den Anstieg der CO2 Produktion in den USA und anderen Industriestaaten, von China und Indien ganz zu schweigen, kompensieren können. Vielmehr ist es tendenziell natürlich so, daß der geringe Pro-Kopf-Ausstoß in den genannten Ländern China und Indien in den kommenden Jahren rasant ansteigen wird, und zwar mit der weiteren Industrialisierung. Der deutsche Anteil am Ausstoß von CO2 in die Atmosphäre wird damit immer marginaler, die homöopathische Dosis wird in rascher Folge um Zehnerpotenzen pro Jahr geringer als in der übrigen Welt. Mit anderen Worten: abgesehen von der Frage, ob der CO2 Ausstoß dieser Menschheit überhaupt irgendetwas hinsichtlich der Erderwärmung bewirkt oder nicht, der deutsche Anteil jedenfalls wird immer bedeutungsloser. Nimmt man die Erkenntnis hinzu, daß während der 20 Jahre zwischen 1997 und 2016 trotz eines erheblichen Anstieges dieser Emissionen die globalen Temperaturen unverändert geblieben sind, so stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit der CO2 Reduzierung in aller Schärfe, zumal damit ja eine Deindustrialisierung einhergehen muß, jedenfalls solange es keine wirklich in gleichem Maße einsetzbaren Alternativen gibt. Derartiges ist Klimaalarmisten wie den Grünen natürlich gleichgültig, eher begrüßen sie den Rückfall von der industrialisierten in eine agrarische Gesellschaft.

Die Wissenschaftlichkeit der Klimaforschung, die sich im wesentlichen auf Korrelationen stützt, läßt sich natürlich ohne weiteres auch dadurch messen, daß man andere Parameter in das Korrelationsschema einsetzt. Weil der Zusammenhang zwischen Durchschnittstemperaturen und den Aktivitäten der Grünen doch irgendwie nahe liegt, wollen wir einmal eine Reihe betrachten. Als die Grünen 1994 das erste Mal in den Deutschen Bundestag einzogen, erzielten sie 9,4 % der Wählerstimmen. Die Jahresdurchschnittstemperatur in Deutschland betrug 9,7°. 1998 ging der Wähleranteil der Grünen auf 6,7 % zurück, die Jahresdurchschnittstemperatur in Deutschland auf 9,1°. 2002 stieg der Wähleranteil der Grünen auf 8,6 %, die Durchschnittstemperatur in Deutschland auf 9,6°. 2005 ging der Wähleranteil der Grünen auf 8,1 % zurück, die Durchschnittstemperatur in Deutschland sank auf 9,0°. 2009 stieg der Wähleranteil der Grünen auf 10,7 %, die Durchschnittstemperatur stieg auf 9,2°. 2013 fielen die Grünen auf 8,4 % in der Wählergunst zurück, die Durchschnittstemperatur in Deutschland fiel auf 8,7°. 2017 wiederum stieg der Wähleranteil der Grünen auf 8,9 %, die Jahresdurchschnittstemperatur in Deutschland stieg auf 9,6°. Die Korrelation zwischen Wahlerfolg bzw. Misserfolg der Grünen und Anstieg bzw. Rückgang der Jahrestemperatur in Deutschland ist offensichtlich. Für Klimaforscher müßte damit der Beweis geführt sein, daß sich das Klima in Deutschland mit den Wahlergebnissen der Grünen nach oben und unten verändert. Das ist eben Wissenschaft. Was lernen wir daraus? Völlig klar: wenn wir das Klima in Deutschland retten wollen, müssen wir steigende Wahlergebnisse der Grünen verhindern. Die gegenwärtigen Umfragewerte der Grünen von nahe an 20 % führen schnurstracks in die Klimakatastrophe. Liebe Schüler*innen (soviel Gender muß sein, wenn es um die Grünen geht) wählt auf keinen Fall grün, soweit ihr schon wahlberechtigt seid, und macht euren Eltern klar, daß sie um des lieben Klimas willen nur ja nicht bei der nächsten Bundestagswahl die Grünen wählen dürfen. Wäre doch gelacht, wenn wir den Klimawandel nicht stoppen könnten!

Nachtrag

Leser N.N. weist darauf hin, daß während der sogenannten „Kleinen Eiszeit“ in Europa (15. – 18. Jh.) in Vorderösterreich Hexen verbrannt wurden, denen man natürlich auch diese Klimaveränderung zur Last legte, neben allem anderen bösen Zauber. Das Resultat ist bekannt: Das Klima änderte sich, es wurde wärmer. Koinzidenz, Korrelation, Kausalität? Nach den wissenschaftlichen Standards der „anerkannten“ Klimaforschung jedenfalls Beweis genug. Konsequenz? Also jetzt schreibe ich aber wirklich nicht weiter…



Stütze für Alle?

Zu den heiß umstrittenen Themen im Zusammenhang mit der Zuwanderung von Asylsuchenden, Bürgerkriegsflüchtlingen und der Masse derjenigen, die wegen unserer – im internationalen Vergleich üppigen – Sozialleistungen zu uns kommen, gehört die Frage, ob Deutschland bei der Gewährung von Sozialleistungen zwischen Deutschen und Ausländern differenzieren darf oder nicht. Das ist in der Tat eine Grundsatzfrage, und sie bedarf deswegen auch einer grundsätzlichen Antwort. Im Deutschland unserer Tage wird eine Antwort auf diese Frage dadurch erschwert, daß man diese Frage einerseits auf Deutschland beschränkt, und darüber hinaus schon jede Überlegung in Richtung einer Differenzierung als völkisch und damit als Verstoß gegen die Verpflichtung unseres Staates zum Schutz der Menschenwürde diffamiert.

Somit wollen wir unseren Überlegungen erst einmal die simple Tatsache voranstellen, daß es sich bei der Bundesrepublik Deutschland schlicht und einfach um einen Staat wie jeden anderen auf dieser Erde handelt, mithin die Frage so zu stellen ist:  „Warum soll ein Staat für seine Bürger sorgen müssen, für Bürger fremder Staaten aber nicht?“

Ist ein Staat denn nicht die Organisation der auf seinem Gebiet dauerhaft ansässigen Menschen, die sich durch diese Organisation gegen Gefahren aller Art, auch zum Beispiel der unverschuldeten Verarmung, schützen wollen? Die Ausdehnung dieser Staatsaufgabe unterschiedslos auf alle, die auf seinem Territorium leben, ohne seine Bürger zu sein, hebt doch dieses Organisationsmodell auf. Dem steht nicht entgegen, daß der Staat damit, daß er die innere und äußere Sicherheit für seine Staatsbürger garantiert, gewissermaßen reflexhaft seine Schutzaufgabe auch  auf Leute ausdehnt, die nur vorübergehend auf seinem Gebiet leben, ohne seine (dauerhaften) Staatsbürger zu sein. So wirkt die Existenz und Arbeit der Polizei automatisch auch zugunsten des Ausländers, der etwa im Anwesen Bahnhofstraße 12 der Gemeinde Musterstadt wohnt, weil ihre Patrouillen eben allen Anwohnern der Bahnhofstraße nützen. Die Zahlung von Sozialleistungen aus Umlage- wie auch aus Steuermitteln hingegen geht gezielt an Individuen, welche die rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen. Das sind eben grundsätzlich die Bürger dieses Staates, auch wenn zum Beispiel ausländische Arbeitnehmer zum Teil ebenfalls über von ihnen gezahlte Sozialabgaben und Steuern anspruchsberechtigt werden. Jedoch nicht zum Beispiel Zugezogene, die keine Arbeitsleistung erbringen, sondern vom ersten Tag ihrer Anwesenheit an ausschließlich von der öffentlichen Fürsorge (so hieß das früher einmal sehr menschlich) leben.

Deswegen ist es ja auch richtig, daß nicht alle Grundrechte, aber auch zum Beispiel das Wahlrecht, nicht für alle gelten, die auf dem Gebiet eines Staates leben, ohne dessen Bürger zu sein.  Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Grundrechten, die  für alle gelten, die sich in unserem Land aufhalten, und Grundrechten, die ausschließlich Deutschen zu stehen. So  istdas Versammlungsrecht nach  Art. 8 GG ein Grundrecht, das nur den deutschen Staatsbürgern von der Verfassung gewährleistet wird, ebenso das Recht, Vereine und Vereinigungen zu bilden (Art. 9 GG). Auch das Recht auf Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet (Art. 11 GG) wie auch das Recht auf freie Berufswahl (Art. 12 GG) werden nur den deutschen Staatsbürgern garantiert. Nur der deutsche Staatsbürger ist gemäß Art. 16 Abs. 1 GG davor geschützt, an ein anderes Land ausgeliefert zu werden, wie auch nur deutsche Staatsbürger das Recht auf demokratische Mitwirkung in Wahlen und Abstimmungen haben, Art. 20 Abs. 2 GG. Selbstverständlich steht auch das Widerstandsrecht gemäß Art. 20 Abs. 4 GG nur deutschen Staatsbürgern für den Fall zu, daß ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung auf andere Weise nicht abgewehrt werden kann. Überhaupt, das sei an dieser Stelle doch in Erinnerung gerufen, handelt es sich beim Grundgesetz um die Verfassung des deutschen Volkes, was an vielen Stellen einschließlich der Präambel und des Art. 116 Abs. 1 GG, der Angehörige des deutschen Volkes auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft kennt, eindeutig formuliert wird. Grünen und anderen Traumtänzern sei die wenigstens gelegentliche Lektüre des Grundgesetzes ans Herz gelegt!

An sich ist die Unterscheidung zwischen Inländern und Ausländern historisch geradezu ein konstitutives Merkmal der Staatlichkeit. Die Antike  kannte keine genuinen Rechte des Fremden gegenüber dem Staatswesen, dem er nicht angehörte. Sicherheit bot ihm in der Fremde nur die Gastfreundschaft eines einheimischen Bürgers. Die Garantie der Menschenrechte ist ohnehin jüngeren Datums.  Sie findet sich erstmals in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1789. Sie ist ein Kind der Aufklärung und damit Gesellschaftsordnungen, die diesen Gedanken eher fern stehen, auch heute noch fremd.

Der Schutz der Menschenwürde,  auch nach Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, verpflichtet keinen Staat, auch nicht Deutschland dazu, Fremde überhaupt aufzunehmen, erst recht nicht dazu, ihnen seine Staatsbürgerschaft zu geben. Dies folgt im Umkehrschluß auch aus dem Asylrecht nach Art. 16a des Grundgesetzes. Denn wenn ohnehin jeder Mensch einen Anspruch darauf hätte, von jedem Staat auf dieser Erde aufgenommen zu werden, und auf Wunsch sein Staatsbürgerrecht erhalten zu können, bedürfte es des Asylrechts ebenso wenig wie der Genfer Flüchtlingskonvention. Es ist auch kein Menschenrecht, in jedem Staat auf dieser Erde die sozialen Leistungen erhalten zu können, die dieser Staat seinen eigenen Bürgern gewährleistet. Denn der Schutz der Menschenwürde verlangt nur, daß die körperliche Integrität des Menschen Achtung und Schutz findet, die elementaren Lebensgrundlagen (Nahrung, Kleidung, Wohnung und medizinische Grundversorgung) gewährleistet sind, die personale Identität und Integrität geschützt werden und elementare Rechtsgleichheit gegeben ist, also etwa als plattes Beispiel der Ausländer für Diebstahl nicht härter bestraft wird als der Inländer.

Ein Blick auf die Rechtspraxis anderer Staaten dieser Erde zeigt nichts anderes. Vielmehr zeigt sich, daß selbst der Schutz vor politischer Verfolgung, Bürgerkriegen und Naturkatastrophen gegenüber Ausländern keineswegs so weit entwickelt ist, wie in Deutschland mit seinem international in der Tat außerordentlich großzügigen Asyl- und Flüchtlingsrecht. Vielmehr behalten sich Staaten wie die USA, Japan, Australien, China, die Schweiz,  eigentlich alle, das Recht vor, darüber zu entscheiden, wer das Land überhaupt betreten, und noch mehr, wer sich darin länger oder gar auf Dauer aufhalten darf. Da sind auch Unterschiede zwischen demokratischen Staaten und autoritären Staaten kaum wahrnehmbar. Die Einwanderungspolitik der ostasiatischen Staaten China und Japan differiert ebenso wenig wie etwa die der Schweiz und der tschechischen Republik, um einmal mitteleuropäische Staaten zu benennen, und auch die USA wie Australien verfolgen eine sehr restriktive Einwanderungspolitik. Alles andere würde die Staaten und ihre Volkswirtschaften (nota bene Volks- nicht Bevölkerungswirtschaften) auch überfordern. Der altrömische Grundsatz nemo ultra posse obligatur, zu deutsch: Niemand kann über seine Möglichkeiten hinaus verpflichtet werden, gilt nicht nur für den einzelnen Menschen als Rechtssubjekt, sondern selbstverständlich auch für Staaten und Staatengemeinschaften. Daraus folgt zwingend, daß es kein Menschenrecht auf Einwanderung gibt, ebenso wenig wie ein Menschenrecht auf wirtschaftliche Gleichstellung aller Menschen, die sich aus welchem Grunde und mit welchem Rechtstitel auch immer auf dem Gebiete eines Staates aufhalten.

Die zweifellos nicht nur in Deutschland, sondern in allen Staaten geltende humanitäre Grundverpflichtung gegenüber jedem Menschen beschränkt sich somit auf die Befriedigung der Grundbedürfnisse Nahrung, Kleidung, Wohnung und medizinische Grundversorgung, solange sich jemand im Lande aufhällt, aber nicht auf die Teilhabe am sozialen System der Staatsbürger. Demgemäß läßt der Europäische Gerichtshof insoweit auch eine Differenzierung zwischen Deutschen und EU-Ausländern zu. Zu den Rechten von Menschen, die aus anderen Ländern als der Europäischen Union kommen, wird der Europäische Gerichtshof mangels Zuständigkeit nichts sagen können. Indessen ist hier der erst-recht-Schluß zulässig. Denn wenn schon das europäische Recht es zuläßt, daß zwischen eigenen Staatsbürgern und den Staatsbürgern anderer europäischer Staaten differenziert wird, dann gilt dies erst recht für die Differenzierung zwischen den Bürgern des eigenen Landes und denjenigen, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union kommen.

Bei Lichte besehen handelt es sich bei der Debatte, inwieweit Asylsuchende und Flüchtlinge aller Art bei den Sozialleistungen mit den deutschen Staatsbürgern gleichgestellt werden müssen oder nicht, um eine Phantomdebatte. Sie dient ersichtlich nur dem Zweck, alle diejenigen, die auf die bare Selbstverständlichkeit der unterschiedlichen Behandlung dieser Gruppen hinweisen, als ewig gestrige Völkische und damit verkappte Nationalsozialisten zu diffamieren. Die Deutschen, die das alles schließlich bezahlen sollen, sollten diesen Predigern bloß angeblicher Menschenrechte nicht auf den Leim gehen. Denn Bert Brecht hatte Recht: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber!“


Blick zurück nach 100 Jahren

Runde Geburtstage sind im Leben eines Menschen Anlaß, die Familie um sich zu versammeln. Für die Betrachtung der Geschichte sind sie Wegemarken. Für die Politik sind sie Versatzstücke der Kulissen auf ihrer Bühne. Sie werden je nach Ideologie, Zweckmäßigkeit und tagespolitischen Erfordernissen instrumentalisiert. Die Jahrestage des Ersten Weltkrieges mit der Julikrise 1914 und dem Waffenstillstand 1918 haben gezeigt, wie weit historische Wahrheit und politische Instrumentalisierung auseinanderklaffen.

Nun hat sich in diesen Tagen das Datum zum 100. Male gejährt, an dem die Friedensverhandlungen, was an sich schon ein irreführender Begriff ist, zwischen dem Deutschen Reich und den alliierten Siegern Frankreich, Großbritannien und USA begonnen haben. Nicht von ungefähr, sondern mit geschichtspolitischer Absicht hatten die Franzosen darauf gedrungen, diesen Termin auf den 18. Januar 1919 zu legen. Das war genau 48 Jahre nach der Kaiserproklamation im Spiegelsaal zu Versailles nach dem Sieg der vereinigten deutschen Truppen über Frankreich am 18. Januar 1871. Es besteht heute kaum noch Streit darüber, daß der dann endlich am 28. Juni 1919 unterzeichnete Vertrag diesen Namen nicht verdient, denn sein Text beruhte eben nicht auf Verhandlungen und spiegelte demgemäß nicht die unterschiedlichen Interessen der Vertragsparteien wieder. Vielmehr war die Unterzeichnung durch die deutschen Minister Müller und Bell eher die Abgabe eines Empfangsbekenntnisses, wie es Rechtsanwälte nach Zustellung eines Urteils zu unterzeichnen pflegen.

Immerhin mußte Deutschland damals auf ca. ein Siebtel seines Staatsgebietes von 1914 und ein Zehntel seiner Bevölkerung verzichten ebenso wie auf seine Kolonien. Seine nahezu vollständige Entwaffnung, genauer gesagt Wehrlosmachung durch Reduzierung des stehenden Heeres auf 100.000 Mann und das Verbot der Wehrpflicht, einer Luftwaffe und die Besetzung des Rheinlandes durch die Alliierten, vor allem aber der berüchtigte Art. 231, in dem eine angebliche alleinige Kriegsschuld Deutschlands festgeschrieben und zu deren Kompensation Reparationen in einer Höhe festgesetzt worden, die genau genommen nicht bezahlt werden konnte, weswegen der letzte Euro erst am 3. Oktober 2010 an Frankreich bezahlt worden ist, alles das war derartig maßlos und demütigend, daß niemand in Deutschland bereit war, seine Unterschrift unter dieses Papier zu setzen. Reichsministerpräsident – Reichskanzler hieß er erst nach Inkrafttreten der Weimarer Verfassung – Philipp Scheidemann trat nach Vorlage des Entwurfs mit seinem gesamten Kabinett zurück, weil er diesem Vertrag auf keinen Fall zustimmen wollte. Die allgemeine Stimmung in Deutschland dazu brachte er mit dem Satz zum Ausdruck:  „Welche Hand müßte nicht verdorren, die sich und uns in diese Fessel legt?“ Den jugendlichen Opfern bundesdeutscher Bildungspolitik muß man dazu erklären, daß es sich bei Scheidemann nicht etwa um einen Nationalsozialisten, oder mindestens national-konservativen preußischen Junker handelte, sondern um jenen sozialdemokratischen Politiker, der am 9. November 1918 vom Balkon des Berliner Reichstages die Republik ausgerufen hatte.

Auch wenn in jenem berüchtigten Art. 231 die alleinige Kriegsschuld Deutschlands festgeschrieben  worden ist, so hat das mit der historischen Wahrheit nichts zu tun. Nach Jahrzehnten der kritiklosen Übernahme alliierter Propaganda durch Historiker wie Fritz Fischer ist es heute wohl unstrittig, daß die Verantwortlichkeit – Schuld ist ohnehin ein für die Beurteilung historischer Ereignisse ungeeigneter Begriff – in unterschiedlichem Maße allen beteiligten Parteien zuzuschreiben ist. Es sei hier nur auf das bahnbrechende Werk des Australiers Christopher Clark, „Die Schlafwandler“, hingewiesen, ohne dabei die ausgezeichneten Arbeiten anderer Historiker wie etwa Hans Fenske, Egon Flaig, Rainer F. Schmidt, Friedrich Kießling und anderer verschweigen zu wollen. Aber auch schon zu der Zeit, als die Verhandlungen, tatsächlich das Tribunal, in Versailles begannen, gab es hellsichtige und ausgewogene Veröffentlichungen dazu. Max Weber, der unbestritten großartige Jurist, Wirtschafts- und Politikwissenschaftler schrieb in der Frankfurter Zeitung vom 17. Januar 1919 zu diesem Thema einen bemerkenswerten Artikel. Mit Blick auf Leute wie Kurt Eisner, die sich bedingungslos die Sichtweise der Alliierten zu eigen gemacht hatten, nicht nur, weil sie das untergegangene Kaiserreich aus tiefster Seele haßten, sondern weil sie sich davon in ihrer grenzenlosen Naivität versprachen, daß die Alliierten durch solche Unterwerfungsgesten gnädig gestimmt werden würden, leitete er seinen Aufsatz mit den Sätzen ein:

„Wir haben in Deutschland zwei Monate hinter uns, deren vollendete Erbärmlichkeit im Verhalten nach außen alles überbietet, was die deutsche Geschichte aufzuweisen hat. Das Ohr der Welt gewannen allerhand Literaten, die das Bedürfnis ihrer, durch die Furchtbarkeit des Krieges zerbrochenen oder der Anlage nach ekstatischen Seele im Durchwühlen des Gefühls einer „Kriegsschuld“ befriedigten. Eine solche Niederlage mußte ja die Folge einer „Schuld“ sein, – dann nur entsprach sie jener „Weltordnung“, welche alle solchen Schwachen, dem Antlitz der Wirklichkeit nicht gewachsenen Naturen allein ertragen. Die Welt ist nun aber anders eingerichtet, als sie sich glauben machen möchten. „Der Gott der Schlachten ist mit den größeren Bataillonen“, – dies Wort Friedrichs des Großen hat im wörtlichen Sinne sehr oft und auch in diesem Kriege vier Jahre lang nicht gegolten. Wohl aber im schließlichen Endresultat. Und sofern es den würdelosen Gedanken, als sei ein Kriegsausgang ein Gottesgericht, ablehnt und besagt: daß der kriegerische Erfolg schlechterdings nichts für oder gegen das Recht beweist, gilt es ein-für alle Mal, wie ungezählte Leichenfelder der Geschichte auch dem Blödesten beweisen können“.

Was die Zuordnung der Verantwortlichkeiten für den Kriegsausbruch angeht, so hat Weber als wichtiger Zeitzeuge durchaus heute noch gültige Urteile gefällt. Hinsichtlich Russland schreibt er: „Für den diesmaligen Krieg nun gab es eine, und nur eine Macht, die unbedingt und unter allen Umständen den Krieg um seiner selbst willen wollte und nach ihren politischen Zielen wollen musste: Russland, d.h.: der Zarismus als System und die ihm anhängenden oder vielmehr die dem persönlich indifferenten Zaren zum Krieg drängenden hinlänglich bekannten Schichten.… In dem Russland von 1914 gab es keine Schicht von irgendwelchem positiven Einfluß, die den Krieg nicht gewollt hätte. Zu vermeiden war der russische Krieg für Deutschland nach dem Zerwürfnis mit England daher nur zeitweise und auch nur unter der Bedingung der völligen Preisgabe des gesamten Westslawentums und unserer eigenen Unabhängigkeit an die absolute Beherrschung durch Petersburg und Moskau. Wer sich mit dem Verwaltungssystem des Zarismus je befaßt hat, weiß, daß es auf der weiten Erde nichts gab, was seinen raffinierten Mitteln der Volksentmannung glich, und daß die Revolution von 1905 darin nur zu Gunsten von Leuten unpolitischer Art oder mit sehr viel Geld eine Änderung herbeigeführt hatte. Er weiß auch – wie es die deutsche Sozialdemokratie am 4. August 1914 wußte –, daß ein Krieg gegen dieses System ein guter Krieg war und daß die Leistung der deutschen Heerführer, die seinen Zusammenbruch herbeiführte, für immer zu den Ruhmesblättern der deutschen Geschichte zählen wird. Unter gar keinen Umständen kann, soweit Russland in Frage kommt – und dessen Verhalten entschied für den Krieg als solchen überhaupt –, von einer deutschen „Kriegschuld“ auch nur geredet werden, deren Diskussion vielmehr nur den westlichen Gegnern gegenüber überhaupt möglich ist.“

Was Frankreich angeht, so wirft er ihm vor, sich nicht deutlich neutral erklärt zu haben. Wörtlich: „Da ihm damals seine Ehre die Erhaltung des nun einmal bestehenden Bündnisses mit Russland gebot, verbietet ihm jetzt doch wohl die Würde, in der Rolle des unvermutet Überfallenen zu erscheinen. Etwas anders liegt es natürlich, wenn man nach den letzten Kriegsgründen fragt. Über die Annektion Elsass-Lothringens hat die Welt im Jahre 1870 und noch kurz vor dem jetzigen Kriege bekanntlich nicht so geurteilt wie während des Krieges.… Aber selbstverständlich ist auch das nicht entscheidend gewesen. Sondern der historisch überkommene Wunsch der französischen Politik, statt des starken einen schwachen Nachbarn zu haben.… Es läßt sich aber ganz unmöglich leugnen, daß, im Gegensatz zu Deutschland, eine sehr starke, auf den französisch-deutschen Krieg als solchen hinarbeitende populäre Strömung in Frankreich stets bestanden hat und allen noch so ehrlichen Versuchen einer Verständigung entgegenwirkte. Die kleinen im Lande verbreiteten Blätter und illustrierten Zeitschriften allein schon dienten dieser Stimmung in einer Art, wie sie in Deutschland völlig undurchführbar gewesen wäre. In Deutschland war der Wunsch einer Verständigung stets volkstümlich.“

Auch England spricht er nicht von seiner Verantwortung für den Ausbruch des Krieges frei. Zwar hätten die deutsche Burenpolitik und ähnliches und eine gewisse Rhetorik der deutschen Politiker sich wohl ungünstig ausgewirkt. Doch wirksamer Kriegsgrund war für die englische Politik nach Auffassung von Max Weber durchaus die Unsicherheit über die Ziele und den beabsichtigten Umfang des deutschen Flottenbaues, der geeignet erschien, dem britischen Weltmachtstreben Grenzen zu setzen. Allerdings muß an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, daß Deutschland den Ausbau seiner Kriegsflotte stets nur in dem Maße Betrieb, daß seine Fähigkeit, sich gegen die britische Kriegsflotte zu verteidigen, gewährleistet wurde, niemals jedoch anstrebte, eine Flottenstärke von mehr als zwei Drittel der britischen zu erreichen. Damit wurde eine Angriffsfähigkeit gerade nicht angestrebt. Die englische Blockade, der dreiviertel Millionen Menschenleben zum Opfer fielen, war auch nach der Auffassung von Max Weber offenkundig rechtswidrig, weswegen er letztendlich die USA dafür kritisiert, daß sie auf Seiten der Briten und Franzosen in den Krieg eingetreten waren.

Nahezu prophetisch klingt das Resümee Max Webers in dieser Betrachtung der Lage zu Beginn der Versailler Verhandlungen:  „Für das, was uns jetzt droht, werden breite Kreise in Deutschland vor allem die Haltung Englands – einiger führender Politiker und eines Teils der Presse – verantwortlich machen, einerlei mit wie viel Recht. Im Fall einer uns vergewaltigenden Polen- und Tschechenpolitik der Entente oder von Fronknechtschaft wird daher die öffentliche Meinung Deutschlands ihre Orientierung wohl im weiteren Osten suchen, wo im Laufe einiger Jahrzehnte mit dem Wiedererstehen Russlands die Lage die alte sein wird. Es ist nicht unsere Aufgabe, englische Politiker darüber zu belehren, daß es nach einem Siege über ein schließlich doch nicht auszuschaltendes Volk im Verhalten eines Siegers Dinge gibt, die ihm außerordentlich schwer, noch andere aber, die im schlechterdings niemals vergessen werden. Hier sollte vielmehr nur, um nicht die deutsche Aufrichtigkeit in begründeten Misskredit zu bringen, ganz offen gesagt werden, wie die einer aufrichtigen Verständigung treu gewesenen und gebliebenen Kreise Deutschlands zu diesen „Schuld“-Erörterungen sachlich stehen. Es ist ohne Rücksicht darauf gesagt worden, ob dies irgend einen „Erfolg“ verspricht, lediglich um für die künftig möglicherweise unvermeidliche Haltung dieser Kreise eine sittliche Vorbedingung zu erfüllen. Was die Gegner anlangt, so wird der Frieden entweder von sachlichen Politikern gemacht werden, oder von Plebejern, die zu klein sind für den Sieg über ein großes Volk und die eine ekelhafte priesterliche Salbung in den Dienst politischen und ökonomischen Profitstrebens stellen. Im letztgenannten Fall interessiert uns das Resultat nur wenig, und es gilt für uns: schweigen und warten.“

Daß es dabei nicht bleiben konnte und würde, sondern damit vielmehr die Saat in die Furchen der Schlachtfelder gesenkt wurde, aus welcher der nächste, noch schrecklichere Krieg wachsen würde, ist heute nicht mehr strittig. Es waren eben die von Max Weber apostrophierten Plebejer am Werk, und nicht etwa weitblickende und verantwortungsbewußte Staatsmänner. Da hatte man sich vom Westfälischen Frieden doch schon sehr weit entfernt…

Europa – warum?

Zu den politischen Gewissheiten, die Journalisten und Politiker wie ein Mantra ihren Verlautbarungen einzufügen pflegen, gehört die Beschwörung eines vereinten Europa. Mehr Europa, so scheint es, ist nicht nur die Lösung aller aktuellen Probleme. Nein, mehr Europa,, das ist eine historische Gesetzmäßigkeit. Mehr Europa, das ist die Garantie des ewigen Friedens, verbunden mit wachsendem Wohlstand für alle Bewohner der Landmasse zwischen Nordkap und Kreta, der Staaten von Irland im Westen bis Ungarn im Osten. Doch bei so viel Gewissheit sollten nachdenkliche Menschen hin und wieder Zweifel anmelden. Denn  nicht einmal in den Naturwissenschaften gibt es durchgehend unhinterfragbare und nicht mehr widerlegbare Gewissheiten. Umso mehr muß dies für die von vielen Faktoren bestimmte Entwicklung der Menschheit und ihrer politischen Systeme gelten.  Wer Gewißheiten infrage stellt, kann leicht als Ketzer angesehen werden. In früheren Jahrhunderten endeten Ketzer nicht selten auf dem Scheiterhaufen. In unserer Zeit, so scheint es, ist man natürlich schon weiter und begnügt sich mit dem virtuellen Scheiterhaufen, sprich, der Erklärung zur Unperson. Gerade in Deutschland gibt es dafür ja nun einmal aktuelle Beispiele genug. Stellvertretend für alle will ich nur Thilo Sarrazin erwähnen.

In ihrer Europa-Begeisterung lassen sich die deutschen Journalisten und Politiker von niemandem  übertreffen. Das muß nicht weiter ausgeführt werden. Wer dagegen einwendet, es sei doch eher der französische Präsident Macron, der derzeit die europäische Einigung vorantreibt, der hat offenbar immer noch nicht begriffen, daß französische Politiker stets Frankreich meinen, wenn sie Europa sagen.

Doch woran liegt es, daß gerade in Deutschland die Bereitschaft so groß ist, nationale Souveränität Stück für Stück an Europa  abzugeben? Eine Erklärung liegt sicherlich darin, daß unter deutschen Politikern, mehr noch unter ihren journalistischen Büchsenspannern, der Gedanke außerordentlich virulent ist, die Nationen überhaupt aufzulösen und in einer europäischen, besser noch Weltbevölkerung aufgehen zu lassen. Mit einem Schlage wären dann doch alle  nationalistisch grundierten Spannungen und Feindschaften beseitigt,  eine friedliche Masse von Konsumenten ohne Erinnerung an die finstere Vergangenheit wandelte entspannt und glücklich durch das Elysium, in das sich auf diese Weise die Erde verwandelt hätte. Hinzu kommt noch, daß infolge mangelnden, oft sogar völlig fehlenden historischen Wissens diese Vordenker der deutschen „Bevölkerung“ der festen Überzeugung sind, daß gerade von dem deutschen Volk jahrhundertelang nichts anderes ausgegangen sei, als Spannungen, Streit, Krieg und Völkermord. Ach wie schön wäre es doch, einem  derartig  kontaminierten Kollektiv nicht angehören zu müssen! Und so findet man bei deutschen Politikern solche Aussagen wie die  der seinerzeitigen SPD-Ministerin Renate Schmidt aus dem Jahr 1987:  „Die Frage, (ob die Deutschen aussterben), das ist für mich eine, die ich an allerletzter Stelle stelle, weil dieses ist mir, also so wie sie hier gestellt wird,  verhältnismäßig wurscht“. Und wenig überraschend bekennt die bis vor kurzem amtierende Bundesvorsitzende der Jusos, Franziska Drohsel,: „Ja, also deutsche Nation, das ist für mich überhaupt nichts, worauf ich mich positiv beziehe. Würde ich politisch sogar bekämpfen.“ Und für den Bundesvorsitzenden der Grünen, Robert Habeck, gibt es Völker überhaupt nicht, mindestens nach eigener Interpretation dieses unglaublichen Satzes jedenfalls jenseits der Völkerrechtssubjekte nicht, denn das sei ja alles völkisch, etc. pp. Man ist versucht, diesem famosen Politiker den vergifteten Rat zu geben, solche Behauptungen doch einmal in Frankreich, China, Persien oder der Türkei aufzustellen. Man braucht wenig Phantasie um sich vorzustellen, daß er dort künftig in einem Raum leben würde, dessen Tür von innen nicht geöffnet werden kann. Die Nähe gerade seiner Partei zu den unsäglichen Zeitgenossen, die ihr eigenes Land geradezu pathologisch hassen, zeigt sich an seiner Parteifreundin Claudia Roth. Sie marschiert schon einmal ganz gerne hinter einem Transparent her, auf dem zu lesen ist: „Deutschland, du mieses Stück Scheiße!“

Mindestens naiv ist auch die Vorstellung, wirtschaftlicher Wohlstand  werde gewissermaßen durch die Addition  der Volkswirtschaften Europas wenigstens linear, wenn nicht sogar exponential gesteigert. Zumindest kann infrage gestellt werden, ob zum Beispiel in Deutschland der Nachweis erbracht werden kann, daß sich Wirtschaftskraft und Wohlstand nachweislich aufgrund der Mitgliedschaft in EU und im Euroraum deutlich besser entwickelt haben, als dies der Fall gewesen wäre, wenn Deutschland den Weg der Schweiz oder Norwegens gegangen wäre. Denn der zeitliche Gleichlauf von Wirtschaftsentwicklung und europäischer Einigung sagt nichts überden Ursachenzusammenhang aus. Kausalität und Korrelation sind nun einmal zweierlei.

Vielleicht auch deswegen wird gerne von den Verfechtern einer immer weitergehenden staatlichen Vereinigung Europas ins Feld geführt, Europa sei doch auch  kulturell eigentlich eine Einheit, und deswegen sei es doch nur logisch, auch die staatliche Einheit, mindestens in der Form eines europäischen Bundesstaates, anzustreben. Das  ist zu hinterfragen.

In der Tat ist gerade die Kultur in ihren Ausprägungen Kunst und Wissenschaft supranational. Das gilt vor allem für die europäische Kultur. Beginnen wir bei der Musik. Bach, Händel, Beethoven, Mozart, Schumann, Mendelssohn, Strauß, Vivaldi, Verdi, Rossini, Puccini,  Boccherini, Berlioz, Bizet, Saint-Saens und so weiter und so fort. Unübersehbar ist die klassische Musik, egal in welchem Lande ihr Komponist lebte, und welchem Volk er angehörte, europäische Musik. Das gilt ungeachtet etwa der Thematik, die in Opern verarbeitet wurde, und das gilt auch ungeachtet der politischen Einstellung mancher großen Komponisten. Daß etwa Giuseppe Verdi ein glühender italienischer Nationalist war, tut der Internationalität seines Opernwerkes keinen Abbruch. Nicht viel anders ist es mit der Literatur. Auch wenn sie selbstverständlich sprachgebunden ist, so ist sie dennoch durch ihre Übersetzungen in andere Sprachen Gemeingut geworden. Shakespeare etwa ist in Deutschland genauso populär wie in Großbritannien, Dante Ailghieri gehört nicht Italien allein,  Goethe und Jünger gelten in Frankreich viel, letzterer sogar mehr als in Deutschland. Über die Malerei wollen wir erst gar nicht reden, sie ist genauso europäisches Gemeingut we zum Beispiel die Architektur, die uns romanische und gotische Dome in allen christlichen Ländern gegeben hat. Was in Europa an wissenschaftlichem Fortschritt entstanden ist, blieb niemals innerhalb der nationalen Grenzen. Die Entdeckung der Röntgenstrahlen und der Kernspaltung gelang jeweils deutschen Wissenschaftlern. Doch wurde das nicht nur europäisches, sondern weltweites Gemeingut. Was im übrigen hier zu Europa gesagt wird, gilt darüber hinaus für alle Gegenden dieser Erde, die europäisch geprägt sind, wie etwa Nord- und Südamerika oder Australien. Ganz deutlich wird dies  in der Musik, die ja auch in ihren amerikanischen Vertretern wie Bernstein oder Piazolla in der europäischen Tradition steht.

Dieser flüchtige Blick auf Kultur und Wissenschaft zeigt, daß ihre Entwicklung  international verlaufen ist, obgleich es keine supranationale Staatlichkeit gab. Kultur und Wissenschaft gedeihen unabhängig von staatlichen Formen und Organisationen. Überspitzt gesagt: Mozart brauchte Europa nicht. Das Automobil durchbrach auf seinem Siegeszug sämtliche Grenzen, ja ignorierte sie schlichtweg.  Kultur und Wissenschaft kennen keine Staatsgrenzen. Und deswegen muß man sie für die weitere oder gar bessere Entwicklung von Kultur und Wissenschaft erst gar nicht  abschaffen.

Das heißt nicht, daß supranationale Organisationsformen nicht sinnvoll oder zweckmäßig sein können. Ganz im Gegenteil. Die Geschichte kennt immer wieder Organisationsformen über  oder neben den Staaten. Sie ersetzten sie indessen nicht. Vielmehr ergänzten sie  den Nationalstaat. Ein typisches Beispiel ist die Hanse. Es handelte sich um eine Art Zweckverband von Handelsstädten über nationale Grenzen hinaus. Gegenstand war jedoch nur der Handel und nichts anderes, etwa eine gemeinsame Außenpolitik. Ein anderes Beispiel ist der deutsche Zollverein. Auch hier ging es, ähnlich wie beim Vorläufer der heutigen EU, lediglich um die Beseitigung von Handelshemmnissen in Gestalt von  unterschiedlich hohen Zöllen. Derartige Zweckverbände ließen die Staatlichkeit der beteiligten Völker völlig unberührt. Gleiches gilt für militärische Bündnisse von der Antike an (Attischer Seebund) bis zur Gegenwart (NATO).

Abgesehen davon, daß der Nationalstaat die natürliche Organisationsform der Völker ist,  kann auch nur der Nationalstaat wwirklich demokratisch organisiert werden. Denn das Grundprinzip  der Demokratie ist nun einmal, daß jeder Staatsbürger gleichberechtigt an der politischen Willensbildung mitwirken kann. Es gilt international der Grundsatz: „One man, one vote“. Dies ist zum Beispiel in einem europäischen Bundesstaat nicht möglich.  Schon jetzt ist die EU insoweit völlig undemokratisch organisiert.  Denn die Stimmrechte bei den europäischen Wahlen sind keineswegs gleichgewichtig. Die Wählerstimme etwa eines Deutschen hat nur einen geringen Bruchteil des Wertes der Wählerstimme eines Luxemburgers oder gar eines Maltesers. Wollte man das Gewicht einer jeden Wählerstimme in der Europäischen Union gleich bemessen, so müßte man die Zahl der Sitze im Europäischen Parlament um ein Vielfaches erhöhen, sodaß seine Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben wäre. Denn es ist nicht möglich, ein Parlament mit tausenden von Mitgliedern arbeitsfähig zu organisieren. Dies ist ja gerade der Grund dafür, daß die repräsentative Demokratie an die Stelle der direkten  Demokratie getreten ist. Die vollständige Abschaffung der Nationalstaaten in Europa indessen ist absolut unvorstellbar. Denn entgegen der Traumtänzereien deutscher Politiker existieren die Völker, und zwar durchaus vital. Nicht nur, daß sie jeweils ihre eigenen Sprachen haben und es eine europäische Sprache nicht gibt. Sie sind nun einmal in der Tat historisch gewachsen und  bestehen letztendlich auf jeden Fall vorwiegend aus den Nachkommen der Menschen, die auch in den Jahrhunderten zuvor auf diesem Staatsgebiet gelebt haben. Darin liegt auch die tiefere Ursache der Feststellung von Ralf Dahrendorf: „Der Nationalstaat ist das einzige Domizil der repräsentativen Demokratie, das bisher funktioniert hat.  Nur er ist in der Lage, Strukturen der Kontrolle, der Rechenschaft und der effizienten Bürgerbeteiligung anzubieten und zu sichern.“

Europa, das ist ein geographisch abgegrenzter Kulturraum. Seine Vielfalt ist auch seine Stärke. Es gibt keinen vernünftigen Grund, daran  etwas zu ändern. Es gibt jedoch viele Gründe dafür, die Zusammenarbeit auf einigen Gebieten zu intensivieren, ohne dabei die einzelnen Völker zu entmündigen.

In memoriam George Bush sen.

Heute, am 1. Dezember 2018, hat George Bush sen. das Zeitliche gesegnet. Wir Deutschen verdanken ihm und Michail Gorbatschow die Wiedervereinigung unseres Vaterlandes. Insbesondere George Bush sen. hat sich damals gegen die beiden anderen westlichen Siegermächte Frankreich und Großbritannien durchgesetzt. Ich kann mich noch gut daran erinnern, daß die Sowjetunion unter Gorbatschow nach offizieller Beendigung des Kalten Krieges keine Einwände dagegen hatte, daß sich die Bundesrepublik Deutschland und der Satellitenstaat der Sowjetunion namens DDR vereinigten. George Bush sen. indessen war der Überzeugung, daß damit nur zusammenwachsen würde, was zusammen gehört, um das berühmte Wort Willy Brandts zu zitieren. Daß dies aber auch zum Nutzen und Frommen seines Landes geschehen werde, war jeoch das ganz natürliche Motiv seiner Entscheidung, diese Entwicklung zu fördern.

Anders indessen François Mitterrand und Margret Thatcher. Beide kamen mental wie intellektuell aus den Schützengräben der beiden Weltkriege nicht heraus. War es im Falle Frankreichs die jahrhundertelange Rivalität zwischen den Erben Karls des Großen, die mit der Teilung des Reichs in den Verträgen von Verdun 843 n.Chr. begonnen hatte, so war es im Falle Großbritanniens die jahrhundertelang gepflegte Politik des British Empire auf dem Kontinent, wonach es im vitalen Interesse Großbritanniens lag, dort keine Macht so stark werden zu lassen, daß sie in der Lage wäre, Großbritannien ihre Bedingungen zu diktieren (Winston Churchill). Die einzige Macht auf dem Kontinent, die dazu potentiell in der Lage war, das war über die Jahrhunderte Deutschland, insbesondere in der Form der staatlichen Einigkeit des deutschen Sprachraumes.

Und so wollte Margret Thatcher ihr Veto gegen die Wiedervereinigung Deutschlands einlegen, das doch weder völkerrechtlich noch machtpolitisch begründbar war. François Mitterrand war etwas klüger und knüpfte seine Zustimmung letztendlich daran, daß Deutschland als Wirtschaftsmacht durch die Einführung des Euro seine nationale Handlungsfreiheit aufgeben würde. Doch sowohl Frankreich als auch Großbritannien übersahen dabei, daß auch sie selbst durch die Mitgliedschaft in EU und NATO schon längst ihre Eigenständigkeit verloren hatten, von dem Großmachtstatus, den sie noch vor dem Ersten Weltkrieg hatten, ganz abgesehen. Denn mit dem Eintritt der USA in den Ersten Weltkrieg 1917 und der russischen Oktoberrevolution im gleichen Jahr, die aus dem bis dato rückständigen Zarenreich eine aggressive Weltmacht werden ließ, verschwand die Weltmachtstellung europäischer Staaten. Insofern muß das Verhalten Mitterrands und Thatchers als nostalgische Theatervorstellung eingeordnet werden.

George Bush sen. indessen hatte erkannt, daß ein wiedervereinigtes Deutschland in der Weltordnung nach dem Kalten Krieg für die USA eine wichtige Rolle spielen konnte. Ein wirtschaftlich starkes, politisch stabiles, militärisch jedoch via NATO unter Kontrolle der USA stehendes Deutschland mit über 80 Millionen Einwohnern war im Interesse der USA. Wirtschaftlich als Absatzmarkt, politisch als beeinflußbarer und daher verlässlicher Verbündeter und militärisch als Truppensteller. Nicht naiver Altruismus, sondern kühles politisches Kalkül ließ George Bush sen. seine Entscheidung für die Wiedervereinigung Deutschlands treffen. Damit zeigte er sich als Realpolitiker im Sinne von Charles de Gaulle, der wie andere große europäische Politiker vor ihm die Maxime beherzigte: Staaten haben keine Freunde, Staaten haben Interessen.

Requiescat in pace!

Die Verteidiger der Demokratie

Unser Bundespräsident, in sein Amt gekungelt in der kleinen Runde der Groko-Parteivorsitzenden und ausgestattet mit der Ausstrahlung einer Büroklammer, dieser Präsident aller Deutschen sorgt sich natürlich stets um Demokratie und Rechtsstaat. Wenn so etwas schreckliches passiert wie in Chemnitz, dann gilt seine Sorge natürlich nicht etwa den Angehörigen des  abgestochenen Bürgers und seiner niedergestochenen Begleiter. Seine Sorge gilt der darob möglicherweise nicht mehr ganz so gefestigten demokratischen Gesinnung seiner Landsleute. Deswegen freut es ihn, wenn der „K(r)ampf gegen Rechts“ hier  konsequent geführt und gleich mal eine „antifaschistische“ Veranstaltung durchgeführt wird,  die seinem Volk deutlich macht, was wirklich Sache ist. Damit das Ganze auch richtig Wirbel macht und die Jugend mobilisiert, muß es natürlich ein Rockkonzert sein. Das freut ihn, und dafür wirbt er auch.  Läuft es doch  unter dem „#wirsindmehr“, was ebenso programmatisch wie modisch klingt.

Schaut man sich die Sache näher an, kommt einem doch das kalte Grausen. Allein schon die Ankündigung der Bands, wie die darbietenden Künstler in diesem Genre nunmal heißen, sollte sämtliche roten Lichter grell aufleuchten lassen. Von einem erfahrenen Politiker  und Träger des höchsten Staatsamtes mit entsprechend vielen sicher klugen und sachkundigen Beratern  sollte man auch erwarten können, daß er weiß, was er da enthusiastisch begrüßt.

So war angekündigt und trat auf eine Formation namens „Feine Sahne Fischfilet“, die ob ihrer linksextremen  Tendenzen  vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Das ist allgemein bekannt. Auch den Leuten, die zu deren Darbietungen, hochtrabend Konzerte genannt, nicht gehen, sind wenigstens kurze Sequenzen ihrer Auftritte wegen der einschlägigen Tagesschauberichte notgedrungen bekannt. Optisch auffallend ist ihr Sänger Jan Gorkow, ein echtes Ekelpaket, das gerne mal  seine  nackte, fette, unansehnliche Wampe auf der Bühne präsentiert. Ihre Texte sind von der Qualität wie: „Wir stellen unsere eigenen Trupps zusammen und schicken den Mob dann auf euch rauf. Die Bullenhelme, sie sollen fliegen/eure Knüppel kriegt ihr in die Fresse rein/Punk heißt es gegen Vaterland/Deutschland verrecke, das wäre wunderbar/Deutschland ist scheiße/Deutschland ist Dreck!“

Ebenfalls angekündigt und vor johlendem Publikum präsentierte sich eine Band namens K. I. Z., von der bereits zuvor Texte bekannt waren wie: „Eva Herman sieht mich, denkt sich was’n Deutscher/ und ich gebe ihr von hinten wie ein Staffelläufer/ ich fick sie grün und blau… Ich ramm die Messerklinge in die Journalistenfresse… Ttrete deiner Frau in den Bauch, fresse die Fehlgeburt… Sei mein Gast, nimm ein Glas von meinem Urin und entspann dich…“

Nicht zu vergessen eine Künstlerin namens Nura, die unter anderem zum Besten gab: „Mein Bugatti fährt vierhundertzehn, schwupp, die Scheißbullen haben mich nicht gesehn… Ich bin schwarz, ich bin schwarz, ich rauch Gras, ich fick deine Bitch, hab einen Heidenspaß… Brauchst du Gras, ich hab Gras.“ Die Dame wurde übrigens 1988 in Saudi-Arabien als Nura Habib Omer geboren, und kam als Flüchtling nach Deutschland. ihr Vater war Saudi-Araber, ihre Mutter Eritreerin. Solche Menschen bereichern unsere Gesellschaft ungemein. Man kann nachlesen, daß sie sich für die sogenannte LGBTQ-Szene einsetzt. Das erklärt wohl, warum sie auf der Bühne mit einer großen Regenbogenfahne herumhüpfte  und ihre Partnerin namens Juju besang. Mit ihr, einer jungen Dame mit deutsch-marokkanischen Wurzeln, brachte sie jüngst einen Sprechgesang  unter dem Titel: „Die Fotzen sind wieder da!“ auf den Markt.

Die Reaktion des Publikums auf derartige Darbietungen ist im übrigen erschreckend. Die Kamera fährt über eine unübersehbare Menge junger Gesichter, die derartigen Darbietungen  verzückt lauschen. Unwillkürlich fällt mir dabei ein, daß es einen Fernsehspot gibt, der zu Recht auf das Medienverhalten von Kindern aufmerksam macht und die Zuschauer auffordert: „Schau hin, was dein Kind mit Medien macht!“ Man ist versucht, diesen Slogan abzuwandeln und zu sagen: „Schau hin, wo dein Kind seine Freizeit verbringt!“

Das sind also die Truppen des Herrn Bundespräsidenten im „K(r)ampf gegen Rechts“. Doch damit nicht genug. Er ist offenbar begeistert, wenn die Schule nicht Wissen vermittelt, sondern Gesinnung in die Köpfe der Schüler eingepflanzt. Josef Kraus berichtet, daß der Herr Bundespräsident eine Schulklasse bei deren Besuch im Dresdner Hygienemuseum begleitet habe. Dort gibt es – wen überrascht das eigentlich – eine Ausstellung zum Thema Rassismus. Dort geht es dann auch um einen „Gesinnungstag“. Das begeistert den Bundespräsidenten.  Da sind wir doch ganz schnell bei den Verhältnissen in den Diktaturen. Der richtige „Klassenstandpunkt“ war ja nun einmal in der DDR viel wichtiger als wirkliches Wissen. Nicht anders wollte  der Nationalsozialismus seine Schüler und  Volksgenossen sehen. Nur hieß das dann natürlich „völkische Gesinnung“. Über George Orwell und seine bedrückende Schilderung des Gesinnungsterrors müssen wir nicht viel sagen.  Derartigen Bestrebungen würde es natürlich zuwiderlaufen, wenn unsere Kinder in der Schule tatsächlich erst einmal Wissen aufnehmen würden. Zum Beispiel daß sie wüßten, was die Emser Depesche war, oder wie der Staatsratsvorsitzende der DDR hieß, was unter der Goldenen Bulle zu verstehen  ist, und mit welchem Vertragswerk der 30-jährige Krieg endete. Auf solche Fragen erhält man von  Schülern heutzutage keine, zumindest keine richtige Antwort, von seltenen Ausnahmen abgesehen. Dann bestünde ja die Gefahr – Gefahr aus der Sicht aller wackeren Kämpfer gegen Rechts und für das, was sie unter Demokratie verstehen – daß die Kinder beginnen faktenbasiert zu denken und sich eine eigene Meinung zu bilden. Da besteht doch die Gefahr,  daß sie möglicherweise etwas anderes denken, als der Herr Bundespräsident,  Heribert Prantl  und alle diese Lotsen in das Reich des Guten, Wahren und Schönen für notwendig und richtig halten.

Unsere Verfassung gibt den Eltern durchaus das Erziehungsrecht als ihr vornehmstes. Sie überantwortet die Bildung der Kinder allerdings auch dem Staat mit seinem Schul- und Hochschulwesen. Das steht gleichberechtigt nebeneinander. Und deswegen tun Eltern nicht nur  gut,, sondern auch recht daran, sich dafür zu interessieren, was ihren Kindern in der Schule vermittelt wird. Und sie haben alles Recht, das unsere Verfassung nun einmal statuiert, nachzufragen, zu kritisieren und Mißständen entgegenzutreten. So zum Beispiel einer einseitigen Politisierung und Indoktrinierung ihrer Kinder, was ja schon mit Lehrern beginnt, die sich nicht entblöden, T-Shirts mit Haßparolen gegen missliebige politische Parteien auch im Unterricht zu tragen. Principiis obsta!

Seid klug wie die Schlangen

In diesen Tagen ist es gut, einmal innezuhalten und seine Überzeugungen, mehr noch deren Artikulation in der Öffentlichkeit, zu überdenken. Es sind weniger die Ereignisse in Chemnitz selbst, als vielmehr ihre Instrumentalisierung vor allem durch Frau Merkel und ihre politischen Legionäre. Zu letzteren zählen vor allem die Journalisten, auf die sie sich wohl noch mehr verlassen kann, als auf Parteifreunde oder gar Koalitionspartner. Chemnitz ist zum Synonym für eine halluzinierte Gefahr von rechts geworden, und dies aus politischem Kalkül. Die Mutter aller politischen Probleme, wie Horst Seehofer zutreffend die massenhafte ungeregelte Zuwanderung seit dem Herbst 2015 genannt hat, ist ja nicht vom Himmel gefallen, sondern hat, um in der Metapher zu bleiben, ihrerseits eine Mutter, nämlich Angela Merkel. Man kann sie daher mit Fug und Recht die Großmutter aller politischen Probleme unseres Landes nennen. Weil nun immer mehr Menschen in unserem Lande das erkannt haben, und die Umfragen ein Anwachsen der Unzufriedenheit mit der Politik der Großen Koalition mit Unterstützung der Opposition – ohne die AfD – zeigen, hat der politisch-mediale Komplex unseres Landes die Notwendigkeit festgestellt, dagegen mit allen Mitteln anzugehen. Weil das mit seriösen Argumenten nicht möglich ist, denn eine objektiv falsche Politik kann mit keinem sachlichen Argument verteidigt werden, muß man die Gegenseite eben mit unfairen Mitteln bekämpfen. Dazu gehört die Verleumdung als rassistisch, rechtsradikal, oder im modischen Neusprech: Hitler reloaded.

Völlig zu Recht stellen Politikwissenschaftler und Publizisten fest, daß sich ein tiefer Riss durch die deutsche Gesellschaft aufgetan hat. Auf der einen Seite stehen die Linksliberalen (Unionsparteien, FDP), die Linken (SPD, Grüne) und die Linksradikalen (Die Linke), jeweils unterstützt von nahezu allen gedruckten und gesendeten Medien zuzüglich der Kirchen und der allermeisten Künstler, auf der anderen Seite die National-Konservativen (AfD), die verbliebenen Bürgerlichen und ihre wenigen Unterstützer in den Medien sowie einzelne unabhängige Geister unter den Autoren.

Weil nun die demokratische Rechte offensichtlich immer mehr Zulauf bekommt, was sich an weiter steigenden Umfragewerten zeigt und auch den Wahlergebnissen der letzten zwei Jahre gezeigt hat, wird der sogenannte „Kampf gegen Rechts“ verstärkt. Mag man es inzwischen auch belächeln, wenn Tötungs- und Sexualdelikte von Zuwanderern an Einheimischen von Politik und Medien nicht etwa zum Anlaß genommen werden, die Sicherheit der Bürger vor solchen Tätern zu erhöhen bzw. dies zu fordern, sondern Politik und Medien den Pawlow’schen Reflex zeigen, der sich so darstellt, daß diese Tat leider schon wieder Wasser auf die Mühlen der Rechten ist, und daher der K(r)ampf gegen Rechts verstärkt werden muß. Doch die Ereignisse um Chemnitz zeigen, daß Politik und Medien inzwischen weiter sind.

Nachdem bekannt geworden war, daß Frau Merkel und ihr Regierungssprecher voreilig von Hetzjagden und Zusammenrottungen gesprochen hatten, weil es solche tatsächlich nicht gab, hat man sich nicht etwa bei den Bürgern entschuldigt und gelobt, künftig erst in eine sorgfältige Prüfung der Fakten einzutreten, und dann die Ereignisse zu kommentieren. Nein, man vollführt allerlei semantische und hermeneutische Verrenkungen mit dem Ziel, den Leuten klarzumachen, daß man doch eigentlich nichts falsches gesagt, sondern die Dinge allenfalls zugespitzt politisch bewertet hat, selbstverständlich richtig. Die Übermacht der regierungs- und oppositionsfrommen Medien hat es dann auch geschafft, alle diejenigen in die Defensive zu drängen, die zwar sachlich zutreffend, aber politisch unerwünscht darauf hinweisen, daß es zum Beispiel nicht mehrere Videos, sondern nur ein Video gibt, das einen Vorfall mit ausländerfeindlichem Motiv zeigt, und daß selbst dieses Video eine Hetzjagd im philologischen Wortsinn nicht zeigt. Daß Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz ebenfalls keine Hetzjagd im Wortsinne bestätigen können, ist dabei völlig unerheblich.

Im Gegenteil. Nicht diejenigen, die uns angelogen haben, indem sie von nicht stattgefundenen Hetzjagden fabuliert haben, müssen gehen. Nein, voraussichtlich wird der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz gehen müssen. Immerhin hat er es gewagt, eine von der Kanzlerin als Tatsache behauptete Hetzjagd in Zweifel zu ziehen, weil er das zum Beleg dienende Video mit Fragezeichen versehen und darauf hingewiesen hat, daß hier möglicherweise eine, vorsichtig ausgedrückt, interessengeleitete Veröffentlichung vorliegt. Bemerkenswert ist, daß nun Politiker aus dem linken Lager von CDU bis Die Linke den Verfassungsschutzpräsidenten auffordern, den Beweis für seine Behauptung anzutreten – dabei hat er gar nichts behauptet, sondern nur Zweifel angemeldet – mit dem betreffenden Video stimme möglicherweise etwas nicht. Dabei ist in rechtlicher Hinsicht völlig klar, daß stets derjenige die Wahrheit einer Behauptung beweisen muß, der sie aufgestellt hat. Im vorliegenden Falle muß also derjenige, der dieses Video in den Medien verbreitet hat, den Nachweis dafür führen, daß es auch nicht gefälscht bzw. nicht gestellt worden ist. Neusprech: Fakenews.

Für die Verfechter der Merkel’schen Willkommenspolitik ist allein maßgeblich, daß in Chemnitz genau gegen diese Politik demonstriert worden ist. Damit diese Demonstrationen den notwendigen verwerflichen Anstrich bekommen, muß dann auch schon einmal eine Sequenz aus einer ganz anderen Demonstration vom Vortag in den Fernsehbericht hinein geschnitten werden, weil diese Sequenz ein paar Figuren abbildet, die den Hitlergruß zeigen. Und dazu muß dann passend eben dieses Video aus einer im übrigen schon wegen ihres Namens – Antifa Zeckenbiss – zweifelhaften Quelle immer wieder gezeigt und mit dramatischem Vokabular kommentiert werden. Selbstverständlich wird nicht kommuniziert, daß man hier wie in vielen anderen Fällen, in denen es um wirkliche Rechtsextreme ging, damit rechnen muß, daß einige dieser Figuren Agenten des Verfassungsschutzes sind. Man erinnere sich nur an das NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. In seinem ersten Anlauf 2002 platzte das Verfahren deshalb, weil die Verfassungsrichter beanstandeten, daß man zwischen wirklichen NPD-Funktionären und Agenten des Verfassungschutzes nicht unterscheiden könne. Man solle, so die Richter, erst mal die Agenten abziehen. Danach waren die Vorstände der NPD auf den unterschiedlichen Führungsebenen der Partei ziemlich ausgedünnt. Die bekannt gewordenen geheimdienstlichen Merkwürdigkeiten aus dem NSU-Prozeß seien nur am Rande erwähnt. Die diversen rechtsextremen Gruppen und Grüppchen unserer Tage „erfreuen“ sich natürlich ebenfalls einer intensiven Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Sollten also nicht auch in Chemnitz seine Agenten aktiv gewesen sein?

Die Strategie des linken Lagers von Merkel bis Maas und von Augstein bis Prantl ist klar. Alles, was in Chemnitz auf die Straße geht, ist braun, mit Ausnahme natürlich der „bunten“ Gegendemonstranten und ihrer schlagkräftigen Avantgarde aus den diversen „besetzten“ Häusern dieser Republik. Jeder dumme Spruch aus der Masse friedlicher Demonstranten heraus wird zur Naziparole hochstilisiert. Die Kameramänner des öffentlich-rechtlichen Fernsehens scheinen angehalten zu sein, ausschließlich solche Figuren abzufilmen, die dem Klischee des Neonazis respektive des bräunlichen Wutbürgers, natürlich von der primitiven Sorte, entsprechen.

Ergänzt wird diese Darstellung in den Medien durch die natürlich ebenfalls medienwirksam in Szene gesetzte Beobachtung der AfD durch die diversen Verfassungsschutzämter unseres Landes. Obgleich das Bundesamt für Verfassungsschutz bislang ausdrücklich keine Veranlassung sieht, diese Partei zu beobachten, verhalten sich diverse Landesämter für den Verfassungsschutz anders. Sie haben erklärt, jedenfalls bestimmte Teile dieser Partei oder einzelne Personen beobachten zu wollen. Eine besondere Variante hat man sich in Thüringen einfallen lassen. Dieses Bundesland, dessen Ministerpräsident Bodo Ramelow selbst jahrelang unter der Beobachtung des Bundesamtes für den Verfassungsschutz stand, hat verlauten lassen, sein Landesamt für den Verfassungsschutz prüfe, ob die AfD in Thüringen beobachtet werden müsse oder nicht. Das Bemerkenswerte an dieser Vorgehensweise liegt darin, daß es sich dabei anders als bei der wirklichen Beobachtung eben noch nicht um einen justiziablen Verwaltungsakt handelt. Natürlich  prüfen die Verfassungsschutzämter immer wieder, ob sie irgendwelche Personen oder Organisationen förmlich beobachten müssen. Dieser Vorgang besteht darin, öffentlich zugängliche Quellen wie Parteiprogramme, Redebeiträge und Interviews von Politikern daraufhin zu überprüfen, ob sich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen darin finden lassen. Dieser Vorgang ist Routine und vor allem wird er öffentlich nicht kommuniziert, denn außer Zeitunglesen passiert dabei ja nichts. Die Verfassungsschutzämter blicken halt in die politische Landschaft und schauen näher hin, wenn sich darin bislang Unbekanntes zeigt. Wenn aber nun ausgerechnet der Verfassungsschutz des rot-rot regierten Bundeslandes Thüringen öffentlich erklärt, zu prüfen, ob die Beobachtung der Thüringer AfD angegangen werden muß, dann ist das nichts anderes als eine zugegebenermaßen raffinierte Diffamierung. Raffiniert deswegen, weil dagegen höchstwahrscheinlich nicht einmal juristisch vorgegangen werden kann, anders als im Falle der förmlichen öffentlich kommunizierten Beobachtung.

Der Vorgang zeigt aber deutlich, wie erfolgreich das linke Lager dieses Landes mit seiner dauernden Hetze gegen die ohne jeden Zweifel fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehende AfD inzwischen ist. Denn nach Umfragen halten es über 60 % der befragten Bürger für richtig, daß der Verfassungsschutz diese Partei beobachtet. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn die meisten Bürger durchschauen derartige politische Ranküne nicht. Auch wenn inzwischen wohl nur noch 40 % der Bürger den Medien vertrauen, so sind doch die meisten Bürger mit den Dingen des täglichen Lebens, insbesondere ihren beruflichen Verpflichtungen, derartig ausgelastet, daß sie nicht auch noch tiefergehende Kenntnisse über die politischen Vorgänge im Lande erwerben können. Mit anderen Worten, sie müssen sich auf Verlautbarungen von Politik und Medien wenigstens einigermaßen verlassen können. Das wissen Politik und Medien auch. Sie können daher recht risikolos die Leute anlügen, ja sogar mit großer Aussicht auf Erfolg.

In dieser Situation muß man sich natürlich fragen, wie sich bürgerliche bzw. national-konservative Politiker verhalten sollen, um nicht der skizzierten Strategie ihrer Feinde (von Gegnern könnte man nur sprechen, wenn es einen fairen politischen Diskurs gäbe) über kurz oder lang zum Opfer zu fallen. Denn wenn erst einmal allgemein geglaubt wird, man könne sich als anständiger Bürger doch nur im Lager von Merkel und Co. wiederfinden, wer hingegen grundsätzlich Kritik an deren Politik äußere, könne ja nur eine Art Nazi sein, dann werden künftige Wahlen auch entsprechend ausgehen. Es kann aus meiner Sicht eine solche Entwicklung nur dadurch vermieden werden, daß bürgerliche und national-konservative Politik auch jeden Anschein vermeidet, mit Leuten gemeinsame Sache zu machen, die man eigentlich auch selbst nicht einmal mit der Zange anfassen würde. Dazu gehört vor allem ein besonnener und durchdachter Sprachgebrauch. Einige Beispiele:

Natürlich wird die ungebremste Zuwanderung im bisherigen Umfang, vor allem im wesentlichen aus islamischen Ländern, sei es aus dem Orient, sei es aus Afrika, langfristig unser Land verändern, und zwar zu seinem Nachteil. Die Massen an ungebildeten und auch gar nicht bildungswilligen Zuwanderern wird das intellektuelle Niveau herunterdrücken und die wirtschaftliche Leistungskraft dieses Landes gegen Null bringen. Die Zustände in den Herkunftsländern werden wir dann bei uns haben. Das einzig Gute daran dürfte dann sein, daß damit dann auch diese Zuwanderung aufhört, weil nichts mehr zu holen ist. Deutschland in seiner heutigen Gestalt gibt es dann eben nicht mehr. Wer das ausführlich und fundiert nachlesen möchte, dem sei Thilo Sarrazins „Feindliche Übernahme“ empfohlen. Man kann und muß vor dieser Entwicklung warnen. Was aber gar nicht geht, ist dabei ein Vokabular zu benutzen, das Erinnerungen an die dunkelsten Zeiten unseres Landes hervorruft. „Umvolkung“ klingt nicht nur dumpf, sondern der Begriff ist es auch. Er suggeriert ja, daß da irgendwo finstere Mächte Gene und Substanz des deutschen Volkes verändern. Gleiches gilt für den Begriff „Bevölkerungsaustausch“. Dieses Vokabular ist nun einmal zunächst im Dunstkreis von DVU, NPD und ähnlichen Gruppierungen entstanden. Wer es benutzt, erweckt den Eindruck, mit diesen Kreisen zumindest zu sympathisieren, wenn nicht mehr. Ebenso verhält es sich mit dem Vorwurf des Landesverrats oder der „Fernsteuerung“ durch mehr oder weniger geheimnisvolle Organisationen wie die Bilderberg Konferenz. Wer dergleichen behauptet, soll es auch gerichtsfest beweisen.

Dabei ist es überhaupt nicht notwendig, mit derartigen Verschwörungstheorien zu arbeiten. Abgesehen davon, daß Verschwörungstheorien im allgemeinen lächerlich sind, und zwar vor allem deswegen, weil sie regelmäßig nicht bewiesen werden können, braucht man sie auch nicht. Denn der Vorgang als solcher, die immer raschere negative Veränderung unseres Landes durch immer mehr ungebildete, unqualifizierte und unserer Kultur ablehnend bis feindlich gegenüberstehende zumeist illegale Zuwanderer ist für sich allein schlimm genug. Ihm muß entgegengewirkt zu werden, egal welche Ursachen er hat. Mit anderen Worten: Ob die „Willkommenspolitik“ nur dämlich oder bewußt gegen unser Volk gerichtet ist, kann dahinstehen. Sie muß eben beendet und darüber hinaus rückgängig gemacht werden, soweit möglich. Man muß daher mit rationalen Argumenten dafür eintreten. Und deren gibt es genug. Gleichzeitig muß man sich von dem Gelichter deutlich distanzieren, das die Kameramänner des öffentlich-rechtlichen Fernsehens so gern ins Bild setzen. Man muß sich natürlich auch die Mühe machen, Fakten zu sammeln und für die Diskussion parat zu haben. Ob es sich um kriminelle arabische Großfamilien handelt, ob es sich um den Skandal in unseren Schulen dreht, wo es Klassen gibt, in denen kaum noch deutsche Kinder sind, die demgemäß dann auch gar nicht mehr ordentlich beschult werden können, ob es sich um die exorbitanten Kosten für Sozialleistungen an Zuwanderer handelt, und ob es sich um die völlig falsche Toleranz gegenüber Forderungen der Muslime, etwa die Berücksichtigung von islamischen Speise- oder Bekleidungsvorschriften handelt, in jedem Falle ist Faktenwissen und Argumentationsfähigkeit gefragt. Nur dann wird man mittel- und langfristig die unentschlossenen und vor allem die uninformierten Bürger auf seine Seite ziehen können. Wer indessen Seit an Seit mit Neonazis und primitiven Krakeelern wahrgenommen wird, der arbeitet nur denen in die Hände, die er eigentlich bekämpfen will und muß. Man muß dagegenhalten, aber bitte intelligent.

Zu den Begriffen, die man keinesfalls benutzen darf, gehört die Bezeichnung „Systemparteien“, wenn von den etablierten Parteien die Rede sein soll. Denn diese Vokabel hat eine Geschichte, und zwar eine ungute. Hitler und die Nationalsozialisten benutzten sie, um ihrer Verachtung für das parlamentarische System Ausdruck zu verleihen. Gerade Konservative, die sich um die Verteidigung und Stärkung der Demokratie bemühen, können bei wachem Verstand keine Begriffe aus der Mottenkiste der NS-Zeit benutzen. Der Begriff des „Systems“ im Zusammenhang mit der Erörterung staatsorganisatorischer Fragen wie des Verhältnisses von repräsentativen zu plebiszitären Elementen bei der Gesetzgebung wird von den Feinden der AfD und nationalkonservativen Denkrichtungen natürlich dahingehend ausgelegt, daß es um die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und Verächtlichmachung des parlamentarischen Systems in Hitler’scher Manier gehe. Damit begibt man sich ohne sachliche Notwendigkeit in eine Lage, in der man sich gegen sachlich unbegründete Vorwürfe verteidigen muß, nur weil man einen kontaminierten Begriff benutzt hat. Das Anliegen, die Demokratie zu verteidigen, indem man zum Beispiel für eines ihrer konstitutiven Elemente, nämlich die Meinungsfreiheit, eintritt, kann man dann nicht mehr glaubhaft vorbringen. Auch wird man dann erhebliche Probleme haben das Ziel einer Stärkung der Demokratie durch die Einführung weiterer plebiszitärer Elemente zu verfolgen, weil man es seinen Gegnern leicht gemacht hat, dies als Angriff auf die parlamentarische Demokratie zu diffamieren.

Seid klug wie die Schlangen (Mt 10,16) sprach kein geringerer als Jesus. Man ist versucht zu kalauern: Und die Bibel hat doch recht.

Auferstanden aus Ruinen

Alexander Wendt pflegt sorgfältig zu recherchieren. Ihm verdanken wir nun den Nachweis, daß die Frau Bundeskanzler und der Sprecher ihres Wahrheitsministeriums uns im Zusammenhang mit den Ereignissen in Chemnitz am vergangenen Wochenende angelogen haben (www.publicomag.com). Frau Merkel hat am 27.08.2018 unter anderem dazu behauptet: „Wir haben Videoaufnahmen darüber, daß es Hetzjagden gab, Zusammenrottungen…“ Herr Seibert legte am gleichen Tage nach und erklärte vor der Bundespressekonferenz: „Was gestern in Chemnitz zu sehen war und stellenweise auf Video festgehalten wurde… das hat in unserem Rechtsstaat keinen Platz. Solche Zusammenrottungen, Hetzjagden auf Menschen anderen Aussehens und anderer Herkunft,… das nehmen wir nicht hin.“ Nun hatte schon der Chefredakteur der örtlichen Tageszeitung am nächsten Tag verlauten lassen, die Reporter seines Blattes hätten keine Hetzjagden im Zusammenhang mit den Demonstrationen verschiedener Organisationen anlässlich der tödlichen Messerattacke auf einen Chemnitzer Bürger beobachten können. Auf Nachfrage von Alexander Wendt hat nun am 01.09.2018 der Sprecher des Generalstaatsanwaltes in Sachsen, Wolfgang Klein, erklärt:  „Nach allem uns vorliegenden Material hat es in Chemnitz keine Hetzjagd gegeben.“

Alexander Wendt hat das zum Anlaß genommen, sowohl beim Bundespresseamt als auch im Bundeskanzleramt nachzufragen. Weder Frau Merkel noch Herr Seibert haben trotz Erinnerung darauf geantwortet. Der Grund ist natürlich einfach. Die behaupteten Hetzjagden hat es nicht gegeben. Das Handyvideo, das man in den Nachrichtensendungen sehen konnte, zeigt lediglich einen Mann, der auf einen anderen zurennt, und – so gut ist es nicht zu sehen – möglicherweise nach ihm tritt. Und dieses Video, auch das hat Wendt recherchiert, stammt von einer dubiosen Adresse („Antifa Zeckenbiss“). Das Verhältnis der linksextremen Antifa zu Recht und Gesetz ist hinreichend bekannt. Bei solchen Leuten kann man nicht einmal ausschließen, daß sie eine solche Szene selbst inszenieren und ins Internet stellen.

Es steht also fest, daß die Kanzlerin ebenso wie ihr Regierungsprecher zu diesem Vorgang wissentlich die Unwahrheit gesagt haben, umgangssprachlich also gelogen haben. Das letzte Mal, daß in Deutschland ein Staatschef öffentlich gelogen hat, war am 15.06.1961. Walter Ulbricht erklärte damals: „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten.“ Das geschah dann aber doch am 13.08.1961, die Planungen dafür liefen seit Monaten, Ulbricht holte sich das Plazet dafür dann Anfang August 1961 in Moskau, nachdem er lange Zeit darauf hingearbeitet hatte.

Verräterisch ist auch der Sprachgebrauch der Kanzlerin und des Sprechers ihres Wahrheitsministeriums. „Zusammenrottung“ war ein Straftatbestand im Strafgesetzbuch der DDR. § 217 dieses Strafgesetzbuches drohte dafür Freiheitsstrafe an, Anführer und Organisationen konnten dafür mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer in der DDR groß geworden ist und sogar eine kleine Funktionärin der FDJ gewesen ist wie Angela Merkel, weiß das auch. Zumal die Presse der DDR 1989 die Demonstrationen gegen das Regime, die dann letztendlich zum Zusammenbruch der kommunistischen Herrschaft führten, stets als Zusammenrottungen bezeichnet hatte.

Ein solcher Sprachgebrauch ist verräterisch. Demonstrationen, die politisch unerwünscht sind, werden als strafwürdiges Verhalten aufgefaßt. Damit das ganze auch von der Bevölkerung „richtig“ eingeordnet wird, werden dann noch Straftaten wie „Hetzjagden“, mit den Worten unseres Strafgesetzbuches also zumindest versuchte, wenn nicht vollendete gefährliche Körperverletzungen (§ 224 Abs. 1 Nr. 4, in Tateinheit mit Landfriedensbruch, § 125 StGB), hinzu erfunden. Daß tatsächlich Bürger lediglich von ihrem Grundrecht aus Art. 8 des Grundgesetzes Gebrauch gemacht haben, indem sie sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel versammelt haben, um ihren politischen Forderungen Ausdruck und Gewicht zu verleihen, soll eben in strafbare Handlungen umgedeutet werden. Von derartigen Bewertungen anlässlich der Vielzahl von linksextremen Gewaltsexzessen, die ganz sicher den Tatbestand des Landfriedensbruchs, verbunden mit Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und Brandstiftungen erfüllt haben, hat man allerdings so gut wie nie etwas gehört. Da haben ja nur die gutgesinnten idealistischen jungen Menschen etwas über die Stränge geschlagen.

Es ist ganz offensichtlich, daß jeder Protest gegen die Einwanderungspolitik der Bundesregierung, die im übrigen vom größten Teil der Opposition unterstützt wird, kriminalisiert werden soll.

Teil dieser Bestrebungen ist offensichtlich auch der jüngste Vorstoß der Bundesjustizministerin. Sie will jüngsten Meldungen in der Presse zufolge (Bild, Welt) aufklären lassen, welche Organisationen hinter der Mobilisierung „rechter Gewalttäter“ bei den Protesten in Sachsen stehen. Rechtsradikale dürften nicht die Gesellschaft unterwandern. Die Ermittlungen in Chemnitz müssen ihres Erachtens aufklären, inwieweit rechtsextreme Netzwerke hinter den Demonstrationen und ausländerfeindlichen Ausschreitungen stehen. Wörtlich: „Wir dulden nicht, daß Rechtsradikale unsere Gesellschaft unterwandern.“ Nun fällt an diesem Statement zunächst einmal auf, daß als Tatsache unterstellt wird, es habe Gewalttaten aus den Demonstrationen rechter Gruppen heraus gegeben. In nennenswertem Umfang war dies jedoch ganz offensichtlich nicht der Fall. Einschlägige Ermittlungen, Festnahmen oder gar Haftbefehle sind nicht bekannt geworden. Es fällt ferner auf, daß die Begriffe rechts, rechtsradikal und rechtsextrem offensichtlich synonym gebraucht werden. D.h., die Grenzen zwischen politisch rechten Parteien, wie etwa der AfD, Rechtsradikalen, zu denen Organisationen wie etwa der sogenannte III. Weg gehören und Rechtsextremen, zu denen die Reste der NPD und offen als Neonazis auftretende Randalierer gehören, werden ganz bewußt verwischt und diese höchst unterschiedlichen Gruppen in den sprichwörtlichen einen Topf geworfen. Das ist eben die durchsichtige Strategie linker Politiker, zu denen man auch die Exponenten einst bürgerlicher Parteien zählen muß, die demokratische Rechte dadurch zu diskreditieren, daß man sie in einem Atemzug mit Feinden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nennt und damit bei Ihnen einsortiert. Damit erspart man sich natürlich die inhaltliche Auseinandersetzung mit den politischen Forderungen etwa der AfD. Diese Strategie, die man tatsächlich als Hetze bezeichnen muß, trägt auch Früchte. Nach jüngsten Umfragen befürworten ca. 60 % der Deutschen eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Nicht wenige Politiker von SPD, Grünen und Linken propagieren das auch.

In diesem Zusammenhang muß man sich auch vergegenwärtigen, wer da solche Forderungen erhebt. Frau Dr. jur. Katarina Barley, deren Markenzeichen ein arrogantes Lächeln ist,  war vor ihrem Einzug in den Deutschen Bundestag mehrere Jahre Rechtsanwältin und Richterin. Sie hat bei dem angesehenen Staatsrechtslehrer Bodo Pieroth promoviert und war unter anderem wissenschaftliche Mitarbeiterin der Richterin des Bundesverfassungsgerichts Renate Jaeger. Mit anderen Worten: es handelt sich um eine Spitzenjuristin. Ihr unterlaufen keine fachlichen Fehler. Vielmehr verdreht sie bewußt das Recht, wenn sie faktenwidrig Straftaten behauptet, derer sich der Generalbundesanwalt annehmen muß. Die von ihr herbeifabulierten rechtsextremen Netzwerke finden sich in unserem Strafgesetzbuch in Delikten wie der Bildung bewaffneter Gruppen nach § 127, der Bildung krimineller Vereinigungen nach § 129 und der Bildung terroristischer Vereinigungen nach § 129 a. Es müssten sich also manifeste Anhaltspunkte dafür ergeben, daß sich mehr als drei Personen zur Begehung von Straftaten oder gar terroristischen Straftaten verabredet und in Chemnitz wenigstens versucht haben, das auch umzusetzen. Ganz offensichtlich ist das nicht der Fall. Frau Barley unternimmt also den Versuch, zum Beispiel die Organisation von Demonstrationen in der Weise, daß man auch überregional Anreise und Teilnahme organisiert, in schwere, teilweise sogar staatsgefährdende Straftaten umzudefinieren. Zwar ist Frau Barley nicht in der DDR sozialisiert, sondern in Köln aufgewachsen. Die Nähe zu den von Frau Merkel apostrophierten Zusammenrottungen nach dem Strafgesetzbuch der DDR ist aber offensichtlich.

„Auferstanden aus Ruinen“, mit diesen Worten begann die Nationalhymne der DDR. „Wenn wir brüderlich uns einen, schlagen wir des Volkes Feind“, heißt es unter anderem in ihrer zweiten Strophe. Ob das als Handlungsanweisung von Frau Merkel und Frau Barley begriffen wird, mag jeder für sich entscheiden. Auf jeden Fall gilt jedoch vermehrt, was ich mit Blick auf die Verhältnisse in unserem Lande immer wieder sagen muß: „principiis obsta! (Wehret den Anfängen!)“. Denn wir wollen nicht, daß die DDR aus den Ruinen des Kommunismus wieder aufersteht.