Feindlage

Wer in die Gedankenwelt des politisch korrekten akademischen Milieus unseres Landes eindringen will, dem sei die Lektüre der jüngst vorgestellten Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung über rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2018/2019 empfohlen. Schon der Titel dieser 320 Seiten starken Publikation, die im Gewande einer wissenschaftlichen Untersuchung daherkommt, verrät, um was es dem Autoren und der Herausgeberin geht: „Verlorene Mitte – feindselige Zustände“. Schon dies suggeriert, in Deutschland treibe die Gesellschaft auf bürgerkriegsartige Zustände zu. Feindseligkeit ist nun einmal eine völlig andere Befindlichkeit und Qualität, als bloße politische Gegnerschaft oder gar nur das demokratische Ringen um die beste Lösung aufgetretener Probleme. Nun stehen die Verfasser, ein Team um den Bielefelder Professor Andreas Zick, schon ausweislich ihrer früheren einschlägigen Publikationen für eine dezidiert linke Sicht der Dinge. Daß die Parteistiftung der SPD ausgerechnet diese Wissenschaftler mit der Erstellung einer Studie über die politischen Einstellungen der Bevölkerung in Deutschland beauftragt, gibt einen deutlichen Hinweis auf die Richtung der politischen Grundströmung in dieser Partei. Das Ergebnis dieser Studie, die ja nichts anderes als ein umfangreiches Gutachten ist, kann man nach den üblichen Gepflogenheiten auch durchaus als erwünschtes Ergebnis betrachten, wie das bei Auftragsgutachten in der Regel der Fall ist. Hier gilt ja nicht nur die alte Volksweisheit: „Wes Brot ich eß, des Lied ich sing“, sondern dies ist Sinn und Zweck bestellter Gutachten und Studien. Ein erfahrener Wirtschaftsjurist erzählte mir vor Jahren, daß Auftragsgespräche bei dem vorgesehenen Sachverständigen von letzterem mit zwei Fragen eingeleitet zu werden pflegten. Die erste habe stets gelautet: „Was darf es denn kosten?“ Wenn diese Frage von den Unternehmensvertretern richtig beantwortet wurde, kam die zweite Frage. Und diese habe stets gelautet: „Was soll denn drin stehen?“. Im Falle Andreas Zick und seines Bielefelder Instituts kommt hinzu, daß Auftraggeber und Auftragnehmer ideologisch im Gleichschritt marschieren. Doch ist natürlich auch das Interesse an weiteren finanziell lukrativen Aufträgen der mit Steuermitteln üppig ( 2018 immerhin 176 Mio €) ausgestatteten Stiftung offensichtlich und damit also „erkenntnisleitend“.

Die verlorene Mitte im Titel dieser Studie soll nach alledem nicht etwa eine soziologische Größe sein, etwa der Mittelstand, sondern gemeint ist die politische Mitte im Sinne einer politisch gemäßigten Einstellung zwischen den Extremen. Die soll also, so suggeriert es bereits der Titel der Studie, in Deutschland verloren gegangen sein. An ihre Stelle sind demnach rechtsextreme Einstellungen getreten.

Nun erhebt sich doch zunächst einmal die Frage, was „rechtsextrem“ in diesem Kontext überhaupt bedeuten soll. Mit anderen Worten, was verstehen die Autoren unter rechtsextremen Einstellungen? Auf Seiten 117 ff. versuchen die Autoren darzulegen, was sie unter rechtsextrem verstehen. Das ist nicht die gängige Definition, wonach die politischen Extreme auf der rechten wie auf der linken Seite verfassungsfeindlich sind. Also die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht nur ablehnen, sondern auch aktiv bekämpfen, wie dies das Bundesverfassungsgericht zuletzt in seinem bekannten NPD-Urteil aus dem Jahre 2017 definiert hat. Dazu gehören Bestrebungen, das demokratische System, beruhend auf allgemeinen, freien und gleichen Wahlen abzuschaffen wie auch den Schutz der Menschenwürde gemäß Art. 1 des Grundgesetzes als bestimmendes Leitmotiv der Verfassung durch eine biologistisch-nationalistische, mit anderen Worten völkische, Gesellschaftspolitik zu ersetzen. Für Zick und seine Assistenten ersichtlich keine taugliche Definition des Rechtsextremismus, offensichtlich deswegen, weil eine solche Einstellung in Deutschland kaum anzutreffen ist. Das Ziel der Studie ist jedoch die Diffamierung und Denunzierung bürgerlicher, konservativer und vor allem migrationskritischer Einstellungen in der Bevölkerung.

Ein Dorn im Auge der Autoren ist natürlich die AfD. Ihre Einstufung als rechtspopulistisch, wie das in den Medien gängig ist, genügt offensichtlich nicht. Sie muß mindestens teilweise in den Bereich des Rechtsextremismus gerückt werden, weswegen man zu erkennen glaubt: „Rechtsextreme Parteien bedienen sich rechtspopulistischer Rhetorik, vormals als rechtspopulistisch eingestufte Parteien rechtsextremer Ideologie bis hin zu kaum verklausulierter Vernichtungsrhetorik. Dies macht es selbst für die Politikwissenschaft schwer, diese klar zuzuordnen, erst recht, wenn neue oder wiederkehrende Akteur_innen des rechten Spektrums die Bühne betreten, erstarken und an Einfluß gewinnen. (Anm. d. Verf.: Für das politisch korrekte linke Milieu ist die Gender-Grammatik offenbar unverzichtbar). Dazu gehören insbesondere auch neue Entwicklungen, die an die Neue Rechte anknüpfen (die sich ihrerseits in die Tradition des Präfaschismus der Weimarer Zeit stellen), die strategisch als „Wolf im Schafspelz“ auftreten (sie selbst nutzen den Begriff der Mimikry) und mit modernen Begrifflichkeiten und ideologischen Vorstellungen arbeiten, letztlich aber alte rechtsextrem-völkische Gedanken transportieren. Die Entwicklung von neuen Parteien wie der AfD in Deutschland ist ein gutes Beispiel, wie schwer die Verortung im Spektrum zwischen populistisch, extremistisch und konservativ ist. In den wenigen Jahren ihrer Erscheinung hat sie sich so rasant gewandelt, daß es nunmehr gute Gründe gibt, sie nicht mehr nur als rechtspopulistische, sondern als rechtsextreme Partei, zumindest aber auf dem Scheideweg dorthin, zu verorten.“

Damit ist klar, daß das Ziel der Studie, Positionen rechts von Merkel als rechtsextrem zu denunzieren und diffamieren, sich auch ausdrücklich auf die AfD erstreckt. Dazu muß ein hierfür tauglicher Begriff des Rechtsextremismus gedrechselt werden. Zu diesem Zweck greift man auf ähnliche sogenannte Mitte-Studien verschiedener Autoren seit dem Jahre 2002 zurück. Das nennt man dann Konsensdefinitionen von Wissenschaftler_innen (sic!). Demnach setzt sich eine rechtsextreme Orientierung aus sechs sogenannten Einstellungsdimensionen zusammen, nämlich:

der Befürwortung einer rechtsgerichteten Diktatur,

einem nationalen Chauvinismus,

der Verharmlosung des Nationalsozialismus,

einer fremdenfeindlichen Einstellung,

dem Antisemitismus,

einer Befürwortung eines soziobiologischen bzw. rassistischen Sozialdarwinismus.

Nationaler Chauvinismus ist aus der Geschichte bekannt als das Bestreben, anderen Völkern im Verhältnis zum eigenen eine gewisse Minderwertigkeit zuzuschreiben, und sie aus diesem Grunde dann auch möglichst zu dominieren, und sei es unter Einsatz militärischer Mittel. Eine solche Einstellung sucht man in Deutschland vergebens. Die Macher der Studie präsentieren deswegen auch eine neuartige Definition. Danach hat der Chauvinismus einen übersteigerten Nationalismus zum Inhalt, der mit der Forderung nach einem starken Durchsetzen deutscher Interessen verbunden ist. Demnach ist es bereits chauvinistisch, wenn man eine Industriepolitik betreibt, die sich an den Exportinteressen etwa der deutschen Automobilindustrie orientiert. Wenig überraschend mokieren sich die Autoren auch darüber, daß 39 % der Befragten der Aussage zustimmen: „Wir sollten endlich wieder Mut zu einem starken Nationalgefühl haben.“ Es ist schwer vorstellbar, daß etwa französische Politikwissenschaftler oder Soziologen sich an solchen Antworten ihrer Landsleute stoßen könnten. Von den USA oder China wollen wir in diesem Zusammenhang erst gar nicht sprechen.

Man wird auch in der Wirklichkeit hierzulande kaum noch jemanden finden, der den Nationalsozialismus verharmlost. Die Zeiten, in denen man noch hören konnte, immerhin habe Hitler doch die Autobahnen gebaut, sind schon lange vorbei. Wer es allerdings, wie die Verfasser der Studie, für eine Verharmlosung des Nationalsozialismus hält, wenn man auf die seinerzeit überragenden militärischen Leistungen der Wehrmacht hinweist, liefert damit nur den Beweis seiner intellektuellen Unzulänglichkeit und ungenügenden Geschichtskenntnis.  Allerdings gehört es zu den klassischen linken Diffamierungsmustern, die 18 Millionen deutschen Soldaten des Zweiten Weltkrieges pauschal zu Nazis umzufälschen.

Was man allerdings unter fremdenfeindlichen Einstellungen zu verstehen hat, findet man in den Fragestellungen der Studie durchaus auch. Als fremdenfeindliche Einstellung gilt bereits die Überzeugung, daß die Mehrzahl der Asylbewerber ohne wirklichen Asylgrund nach Deutschland kommt. Das ist für diese Autoren Indiz einer rechtsextremen Einstellung, obgleich die Behörden, bestätigt durch die Verwaltungsgerichte, genau das laufend feststellen. So wird eine kritische Betrachtung der Zuwanderung von Sinti und Roma vor allem aus Rumänien ebenfalls als Bestandteil des „Syndroms gruppenfeindlicher Menschenfeindlichkeit“, einer angeblichen Ideologie der Ungleichwertigkeit, gewertet. Daß dies angesichts der Zustände in den Unterkünften dieser Zigeunersippen eine verständliche Aversion der einheimischen Bevölkerung sein könnte, kommt diesen Autoren nicht in den Sinn. Denn sie betrachten diese und andere Einstellungen der Befragten ja mit dem Blick des Psychiaters. Syndrom ist nun einmal der medizinische Begriff für Krankheitsbild. Das ist ja nun auch bezeichnend für die Arroganz und unverhohlene Verachtung, mit der das akademische politisch korrekte Milieu insbesondere dem Mittelstand vom Facharbeiter bis zum Unternehmer gegenübertritt, der allerdings nota bene die finanziellen Mittel erwirtschaftet, von denen dieses Milieu lebt, und zwar nicht schlecht. Doch das ist eben der gefühlte Feind dieses Milieus, weswegen man diese Studie in der Tat als Beurteilung der Feindlage einstufen muß, um einmal einen Vergleich aus dem militärischen Bereich heranzuziehen.  

Tatsächlich rechtfertigen die Befunde der Studie im einzelnen keineswegs die reißerische Überschrift. Selbst wenn man die schlicht abwegige Definition des Rechtsextremismus zugrundelegt, auf der diese Untersuchung basiert, kann von einer „verlorenen Mitte“ nicht die Rede sein. Denn auch die von den Autoren gemessenen rechtsextremen Einstellungen sind marginal, dazu auf der Zeitachse auch noch stark rückläufig. So sinkt die Zahl der Befürworter einer rechtsautoritären Diktatur von 7,7 % im Jahr 2002 auf 3,3 % im Zeitraum 2018/19. Auch hier lohnte es sich, näher zu untersuchen, was die Autoren eigentlich unter Befürwortung rechtsautoritärer Diktatur verstehen. Eine autoritäre Staatsorganisation ist nach herkömmlichem Verständnis noch keine Diktatur. Insofern ist die Begrifflichkeit „rechtsautoritäre Diktatur“ unscharf, wohl auch bewußt unscharf.  Als zweites Element des diagnostizierten „Syndroms gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“, ein Begriff, dessen Urheberschaft die Autoren exklusiv für sich beanspruchen können, steht die Fremdenfeindlichkeit an sich. Offenbar wiederum etwas anderes, eine Teilmenge vielleicht, der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Sie eignete von 2002-2012 um die 25-27 % der Bevölkerung, sank jedoch auf 7,5 % bis 8,9 % von 2014-2018/19 ab. Wer genau antisemitische Einstellungen hat, bleibt im Dunkeln, was nicht weiter verwundert, weil die manifeste Judenfeindlichkeit der Muslime nicht untersucht wird.

Bemerkenswert ist das Gesamtergebnis. Danach entwickelte sich die Zustimmung zum „Gesamtindex rechtsextremer Orientierung“ von 9,7 % im Jahre 2002 kontinuierlich abwärts um aktuell 2018/19 bei 2,4 % anzukommen.

Wohlgemerkt, diese Zahlen beruhen auf der Definition des Rechtsextremismus, die Zick und seine Mitarbeiter der Studie zugrunde gelegt haben, und zwar aus ganz durchsichtigen Gründen. Hätte man die Verfassungsfeindlichkeit als Synonym für Rechtsextremismus zu Grunde gelegt, wäre man bei Zahlen gelandet, die man sonst nur aus der Homöopathie kennt. Bemerkenswert ist allerdings auch, daß die Migrationskrise ab Herbst 2015 ganz offensichtlich keinen Anstieg der rechtsextremen Orientierung, ja sogar einen deutlichen Rückgang der Fremdenfeindlichkeit ausgelöst hat. Wenn die Studie von der SPD und dem ihr nahestehenden politischen Milieu dazu eingesetzt werden soll, bei den Deutschen eine eher einwanderungsfreundliche Stimmung zu erzeugen, dann wird sie diesen Zweck jedenfalls bei denen verfehlen, die sich nicht damit begnügen, die mehr oder weniger oberflächlichen Berichte darüber in den Medien zur Kenntnis zu nehmen, sondern sich die Mühe machen, dieses aufgeblähte Elaborat zu lesen und auszuwerten. Letzteres wird allerdings nur bei sehr wenigen Menschen in unserem Lande zutreffen. Der allgemeine Eindruck wird sein, daß hier wissenschaftlich festgestellt worden ist, der Rechtsextremismus sei in Deutschland auf dem Vormarsch. Die Hoffnung des linken Milieus ist natürlich, daß die breite Mitte der Gesellschaft aus lauter Schreck über diese Erkenntnis dann eben SPD, Grüne oder zumindest Merkel wählt.

Demokratie ist leider anstrengend. Man muß sich halt die Mühe machen, Fakten zu recherchieren und auch mal mehr zu lesen, als die Tageszeitung. Doch die Anstrengung ist notwendig, will man nicht in der Gesellschaft landen, die sich das linke Milieu dieser Republik erträumt.

Wer’s nicht kann, soll’s lassen

Österreichs Rechte hat ihr Skandälchen. Das politisch korrekte Milieu auch in Deutschland frohlockt. Da sieht man doch wieder, aus welchem Holz FPÖ, AfD und Co. geschnitzt sind. Was ist geschehen? Ein Provinzpolitiker, ausgerechnet aus Braunau (!), hat sich als Satiriker versucht und ist dabei kläglich gescheitert. Er hielt es wohl für besonders witzig, das Problem des massenhaften Mißbrauchs der Asyl- und Sozialgesetze an einem Beispiel aus dem Tierreich, dazu noch unter Rückgriff auf die Lebensweise von Rattus Rattus in Knittelversen abzuhandeln. Natürlich hat ihm seine Partei unverzüglich das consilium abeundi erteilt, dem er auch nachgekommen ist. Der publikumswirksamen Intervention des Bundeskanzlers hätte es dazu nicht bedurft. Sie war jedoch auch für ihn unter dem Gesichtspunkt der politischen Hygiene so zweckmäßig, wie es für seinen Koalitionspartner notwendig war, dem tölpelhaften Verseschmied die rote Karte zu zeigen.

Der Vorgang wäre an sich nicht der Rede wert. Doch ist er Anlaß, auf ein Problem hinzuweisen, mit dem sich in erster Linie das rechte politische Spektrum herumschlagen muß. Linke verzapfen natürlich deutlich mehr Schwachsinn, als Rechte. Doch sie verpacken das sprachlich in aller Regel sehr viel besser, von den primitiven Schreihälsen der Antifa und ihrer pubertären Bewunderer und mittelmäßigen Faxenmachern wie dem unsäglichen Herrn Böhmermann einmal abgesehen. Der Typus Schreiberling, der seinem in der Regel berechtigten Anliegen den sprichwörtlichen Bärendienst erweist, tritt epidemisch in den sogenannten sozialen Netzwerken auf. Angesichts der sprachlichen und inhaltlichen Zumutungen, die man bei gelegentlichen Blicken in dieses Unterholz der gesellschaftlichen und politischen Diskussion zur Kenntnis nehmen muß, sollte man besser von asozialen Netzwerken sprechen. Hier sondern Leute ihre kruden Gedanken, häufig auch noch in strafrechtlich relevanten Formulierungen ab, die dabei gar nicht merken, wie sehr sie sich mit ihrem Geschreibsel blamieren. Wenn man sie dem intellektuellen Prekariat zurechnet, liegt man in der Regel richtig. Es scheint so, daß heutzutage jeder, der in der Lage ist, Sätze mit Subjekt, Prädikat und Objekt zu formulieren, sich aufgerufen fühlt, sein Seelenleben öffentlich auszubreiten und allen Unrat, der sich in seinen Gehirnwindungen angesammelt hat, auf Facebook, Twitter und Co. abzukippen. Man weiß meistens nicht, was erbärmlicher ist, der zum Ausdruck gebrachte Gedanke oder seine Formulierung. Meistens ist es beides. Solchen Leuten kann man nur den guten Rat geben, die Finger von der Tastatur ihres PC zu lassen, jedenfalls wenn sie mehr tun, als Seiten oder Texte anzuklicken. Sie sollten erst einmal die Möglichkeiten des Internets, sich wirklich zu informieren, gegebenenfalls sogar systematisch zu lernen, für sich nutzen, bevor sie dann nach erfolgreichen Jahren des Lernens die ersten zaghaften Versuche starten, sich selbst und ihre Gedankenwelt öffentlich mitzuteilen. Wer gerade mal imstande ist, sich ein Steak zu braten, erbietet sich ja auch nicht, im Nobelrestaurant mit wenigstens einem Michelinstern die Menüs zuzubereiten. Warum sollte das eigentlich mit dem Schreiben anders sein?

Dann passieren eben auch nicht solche unglücklichen, ja blamablen Vergleiche wie in dem erwähnten Rattengedicht des Braunauer Provinzpolitikers. Natürlich kann man auch die Ratte als Chiffre benutzen, wenn man ätzende Gesellschaftskritik übt. Doch dann muß das schon auf dem Niveau geschehen, wie in Friedrich Hollaenders Wiener Schmarrn „Rattengift her, Rattengift her“. Das eine ist eben Literatur, das andere Müll.

Ist Einwanderung ein Menschenrecht?

Kritikern der Merkel’schen Migrationspolitik wird neuerdings gerne vorgeworfen, mit ihrer Ablehnung der massenhaften, praktisch kaum kontrollierten Zuwanderung die Menschenwürde der Migranten zu verletzen, gleich ob Asylsuchende, wirkliche oder vermeintliche Bürgerkriegsflüchtlinge oder gar fraglos Armutsflüchtlinge. Schließlich schütze Art. 1 des Grundgesetzes die Menschenwürde aller Menschen, nicht nur der Deutschen, oder gar nur der ethnisch Deutschen. Dieser Vorwurf führt bewußt in die Irre und dient offensichtlich nur dazu, ein berechtigtes politisches Anliegen in den Bereich des Rechtsextremismus zu schieben und damit zu diskreditieren. Doch zeigt die nähere Betrachtung dieser grundlegenden Vorschrift unserer Verfassung die Haltlosigkeit dieses Vorwurfs.

Zunächst einmal muß der Text der Vorschrift gelesen werden:

Art.1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Wie alle Gesetzestexte bedarf auch dieser der Auslegung. Was heißt eigentlich Menschenwürde, was sind eigentlich Menschenrechte? Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich aus der Menschenwürde nach seinem Verständnis  der Anspruch eines jeden Menschen, in allen staatlichen Verfahren stets als Subjekt und nie als bloßes Objekt behandelt zu werden.  Jeder einzelne Mensch hat damit ein Mitwirkungsrecht, er muß staatliches Verhalten, das ihn betrifft, selbst beeinflussen können. Nach Auffassung des Bonner Verfassungsrechtslehrers Matthias Herdegen sind trotz des kategoriealen Würdeanspruchs aller Menschen Art und Maß des Würdeschutzes für Differenzierungen durchaus offen, die den konkreten Umständen Rechnung tragen. Daraus folgt zum Beispiel, daß der Staat seine Entscheidung darüber, ob der einen Einwanderer aufnehmen will, davon abhängig machen kann, ob und in welchem Ausmaß dieser Mensch berufliche Qualifikationen erworben hat, und weiter, ob er sein Verhalten an den Maßstäben ausrichtet, die in diesem Staat allgemein gelten. Damit wird eben dieser einwanderungswillige Mensch nicht zum bloßen Objekt staatlicher Gesetzgebung und Verwaltung gemacht, sondern er wirkt selbst an der Erfüllung der Kriterien mit, die der Staat als Anforderungsprofil für diejenigen aufstellt, die hier dauernd leben und arbeiten wollen. Ebenso stellt es keine Mißachtung der Menschenwürde dar, wenn der Staat rechtliche Kriterien festlegt, die den Anspruch auf Asyl oder Schutz vor Kriegsereignissen nach der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen. Erst recht kann die Menschenwürde nicht dadurch beeinträchtigt sein, daß ein Staat seine Grenzen  kontrolliert und nur  diejenigen einläßt, die nach juristischer Prüfung einen Anspruch auf Einreise haben, sei es weil ihnen nach der innerstaatlichen Rechtslage Asyl zu gewähren ist, sei es weil sie  im Rahmen internationaler Verträge vorübergehend Schutz vor Kriegsereignissen beanspruchen können, und sei es, weil sie vorübergehend zu Zwecken der Ausbildung oder des Broterwerbs einreisen wollen.

Mit dem Anspruch eines jeden Menschen auf Achtung seiner Menschenwürde wäre es lediglich nicht  vereinbar, würde man ihn ausschließlich deswegen abweisen, weil er  eine Eigenschaft hat, die er überhaupt nicht beeinflussen kann, etwa seine Herkunft. Damit würde er ja zum bloßen Objekt herabgewürdigt, anders als der, der nicht eingelassen wird, weil er nicht die Qualifikationen in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht aufweist, die der betreffende Staat, in unserem Falle Deutschland,von den Menschen verlangt,  die Einlaß  begehren. Damit wäre es  also unzulässig, jemanden abzuweisen, weil er Schwarzafrikaner ist, denn das kann er niemals ändern. Zulässig ist es jedoch, jemanden aus Nigeria abzuweisen, weil er weder die rechtliche Qualifikation eines Bürgerkriegsflüchtlings oder politisch Verfolgten  aufweist, noch die berufliche Qualifikation, die von Einwanderern derzeit verlangt wird.

Gewissermaßen zum Buhmann  der politischen Linken, insbesondere ihrer Abteilung Flüchtlingslobby, ist der Österreicher Martin Sellner, Kopf der europaweiten „Identitären Bewegung“ geworden. Ihm und seinen Anhängern unterstellt man, eine völkische Politik zu betreiben, also Menschen alleine nach ihrer ethnischen Zugehörigkeit und nicht nach individuellen, insbesondere auf dem eigenen Verhalten beruhenden Kriterien zu beurteilen. Vielmehr wolle man ethnisch reine Populationen in den jeweiligen Ländern erhalten. Sellner bestreitet dies mit Nachdruck, und die Publikationen seiner Bewegung geben das auch nicht her, jedenfalls nicht ohne weiteres. Auch wenn man sich auf die Autoren der sogenannten konservativen Revolution aus den zwanziger und dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts beruft, so ist damit zumindest nicht eindeutig gesagt, daß man eine Politik der ethnischen Reinhaltung propagiert. Denn das politische Ziel dieser Bewegung, eine unkontrollierte  Masseneinwanderung in die europäischen Länder zu verhindern, welche die Assimilationsgrenzen überschreitet und so Parallelgesellschaften bildet, ist eben nicht zwingend auf der Vorstellung ethnisch reiner Völker gegründet. Denn dieses Ziel  ist durchaus auch mit allgemein anerkannten Vorstellungen vereinbar, wie sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 28. Juli 2017 ergibt, in dem es um die Frage ging, ob  der bayerische AfD-Politiker Peter Bystron vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf, weil er Sympathien für die Identitäre Bewegung geäußert hat. Das Gericht führt dazu aus:

Was den zentralen Bestandteil der Ideologie der Identitären Bewegung, den Ethnopluralismus, angeht, ist dieses Konzept nach deren eigenem Verständnis nicht rassistisch, betont vielmehr in bewußter Abgrenzung zur „Multikulti-Ideologie“ die Bedeutung von „Abstammung“, „Kultur“und „Identität“. Unter Rückgriff auf diese an sich unverfänglichen Begriffe läßt sich eine restriktive Einwanderungspolitik begründen, was für sich betrachtet für die Beurteilung der Verfassungsfeindlichkeit irrelevant wäre, und es bestehen offenkundig auch Schnittmengen mit Konstrukten wie etwa dem Begriff der Leitkultur. Wegen der Fokussierung darauf, daß der Volksbegriff im wesentlichen ethnisch zu definieren sei,  ist das Konzept des Ethnopluralismus aber ersichtlich auch einer Auslegung zugänglich,  die mit der Achtung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und damit dem wesentlichen Element der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar wäre, wenn dies als Begründung für eine Ausgrenzung und Rechtlosstellung von Ausländern oder „nicht ethnisch Deutschen“ herangezogen würde, wie dies etwa bei der Programmatik der NPD der Fall ist.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muß bei ambivalenten Äußerungen zugunsten des sich Äußernden die jeweils rechtlich unbedenkliche Auslegung zugrunde gelegt werden. Hier also eben nicht die „völkische“ Lesart.

Daraus folgt, daß die Begründung einer restriktiven Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik mit Kriterien abseits der bloßen ethnischen Identität sich im Rahmen des Menschenwürdebegriffs unserer Verfassung hält. Auch das Verlangen nach einer Assimilierung von Einwanderern an die einheimische Gesellschaft verstößt gerade nicht gegen den Anspruch, ihre Menschenwürde zu achten. Denn hier wird ein Verhalten eingefordert, und nicht eine individuell nicht veränderbare Eigenschaft des betreffenden Menschen mißbilligt und herabgewürdigt. Die einheimische, gewachsene Bevölkerung kann auch von hinzukommenden Menschen verlangen, sich ihr anzupassen, denn auch ihre Menschenwürde beinhaltet ihren Anspruch darauf, ihre eigene Identität bewahren zu können. Diese Identität äußert sich eben in der hergebrachten Lebensweise und Kultur. Diese auch für Kinder, Enkel und nachfolgende Generationen  bewahren zu wollen, ist ein zutiefst menschliches Anliegen und grenzt niemanden aus. Im Gegenteil, es ist gleichzeitig die Einladung dazu, Teil dieser Gemeinschaft werden zu können.

Man soll sich also von denen, die aus durchsichtigen Gründen den politischen Gegner in die rechtsextreme und damit verfassungsfeindliche Ecke stellen wollen, nicht in das sprichwörtliche Bockshorn jagen lassen. Vielmehr soll man ihre Auslassungen als das werten, was sie sind: dummes Zeug.


Notre Dame brennt, Europa besinnt sich

Die Bilder der brennenden Kathedrale von Notre-Dame in Paris haben sich in die Herzen vieler Menschen des europäischen Abendlandes eingebrannt. Ja europäisches Abendland, denn die großen gotischen Dome Europas sind ein wesentlicher Teil des steinernen Kulturerbes unserer abendländischen Welt. Sie umfaßt außer Europa natürlich auch die von europäischen Auswanderern geprägten Kontinente Amerika und Australien/Neuseeland. Ja vielen Menschen in Europa und seinen in diesem Sinne Tochterkontinenten ist durch dieses Brandunglück schlagartig klar geworden, daß hier ein Stück ihres eigenen Wesens in Flammen stand, ganz unabhängig davon, ob der einzelne Fernsehzuschauer nun gläubiger Christ, nur noch traditionell dem Christentum als Religion seiner Vorfahren verbundener moderner Mensch, oder gar nur irgendwie von der europäischen Kultur lediglich unbewußt geprägter Zeitgenosse ist.

So bewahrheitet sich auch in diesem Falle die Volksweisheit, wonach in jedem Unglück auch ein Quentchen Glück zu finden ist. In diesem Falle eben, daß wohl der übergroßen Mehrheit der Bürger in den abendländischen Kulturstaaten bewußt geworden ist, daß die Kultur und die kulturellen Leistungen ihrer Vorfahren untrennbar mit ihnen selbst verbunden sind, daß all diese Dome, Schlösser, Statuen und Gemälde wie auch die unsterblichen Schöpfungen der großen Komponisten doch ein Teil ihres eigenen Wesens sind. Also das sprichwörtliche Glück im Unglück.

Demgemäß waren auch die Reaktionen sowohl der führenden Politiker als auch der sprichwörtlichen Menschen auf der Straße einhellig. Mit der Bekundung des Schmerzes über den zunächst befürchteten Totalverlust dieses einmaligen Kulturdenkmals, der nun glücklicherweise auch dank des Einsatzes der örtlichen Feuerwehren abgewendet werden konnte, ging auch die Bekundung des festen Willens einher, Notre-Dame so schnell wie möglich im alten Glanz wieder erstehen zu lassen. Die Spendenbereitschaft der Franzosen, wie sie schon wenige Stunden nach Ausbruch des Brandes offenbar wurde, ist überwältigend. Daß sich hier auch und gerade die Reichen des Landes mit ihren Möglichkeiten entsprechenden Großspenden in der ersten Reihe finden, ist ein Zeichen dafür, daß die nationale Solidarität in der Tat ein Wert ist, der gerade in solchen Zeiten sichtbar wird. Die Solidaritätsbekundungen der abendländischen Politiker ließen auch nicht auf sich warten und waren in ihrer Eindeutigkeit und Klarheit von einer Aussagekraft, die ihren üblichen politischen Bekundungen leider regelmäßig fehlt. Daß deutsche Journalisten und Politiker ganz selbstverständlich vom französischen Volk gesprochen haben, was ihnen beim deutschen Volk nicht so leicht fällt, und bei ihrem linken Teil sogar verpönt ist, sei nur am Rande vermerkt. Vielleicht setzt bei Habeck & Co. ein Denkvorgang ein.

Ebenso bemerkenswert ist allerdings, was nicht zu bemerken war. Dröhnendes Schweigen klingt aus der muslimischen Welt, soweit es die politische und religiöse Prominenz betrifft. Hämische Kommentare in den sozialen Netzwerken, jeweils unter arabisch klingenden Namen, zeigen nicht unerwartet, was man dort wirklich von der abendländischen, selbstverständlich christlich grundierten, Kultur hält. Bestenfalls nichts. Und das ist auch angesichts des im Koran festgeschriebenen Überlegenheitsanspruchs des Islam gegenüber allen anderen Religionen, insbesondere den älteren Buchreligionen Judentum und Christentum, auch nicht anders zu erwarten. Wir wollen an dieser Stelle nicht die vielen einschlägigen  Vorschriften aus dem Koran zitieren, die über das Gebot, sich von den „Ungläubigen“ fernzuhalten, weit hinausgehen, denn dort wird unverblümt zur Tötung der Nichtmuslime aufgerufen. In diesem Zusammenhang ist es allerdings auch bemerkenswert, daß die jüdische Gemeinde in Paris bereits Spenden für den Wiederaufbau von Notre-Dame angekündigt hat. Auch wenn die Floskel von der christlich-jüdischen Prägung des europäischen Abendlandes insofern eine gewisse Schieflage hat, als der jüdische Anteil dieser Prägung quantitativ recht gering ist, so zeigt das doch zum wiederholten Male, daß die Juden eben doch ein integraler Teil der abendländischen Gesellschaft sind. Von den Muslimen indessen kann man das nicht sagen.

Wenn Gefahr, Not und Unglück zusammenschweißen, haben sie letztendlich ihr Gutes. Das zeigt dieser Fall sehr deutlich.

Der Heilige Narr

Es ist an der Zeit, sich mit dem amtierenden Papst kritisch zu befassen. Da ich katholisch bin, wenn auch von der Art, die mit dem Bodenpersonal des Herrn ganz und gar nicht zufrieden ist, denke ich auch dazu berechtigt und verpflichtet zu sein. Gläubige Katholiken sprechen den Papst traditionell mit der Anrede Heiliger Vater an. Das ist eine jener ehrwürdigen Traditionen, die dem derzeitigen Inhaber des höchsten Amtes der katholischen Kirche allerdings offenbar wenig bedeuten. Er fiel ja schon bei der Amtsübernahme dadurch auf, daß er es ablehnte, die in Jahrtausende alter Tradition entwickelten liturgischen Gewänder anzuziehen. Stattdessen zog er es vor, im „schlichten“ Weiß auf die Loggia des Petersdoms zu treten, und das auch in seinen ausgetretenen schwarzen Schuhen, statt in den zeremoniellen roten Schuhen des Pontifex maximus in der Tradition eben jenes höchsten religiösen Amtes der Römer, das die Christen seinerzeit mit Bedacht übernommen hatten. Franziskus indessen hat offensichtlich für die Tradition seiner Kirche, insbesondere in ihrer in Teilen auch prunkvollen Außendarstellung, die in den Jahrtausenden ihrer Geschichte den Gläubigen einen Abglanz des Himmelreichs zeigen wollte, nichts übrig. Statt demütig das Joch der zeremoniellen Lasten zu tragen, wie es alle seine Vorgänger taten, zieht er es vor, seine persönliche Befindlichkeit in den Vordergrund zu stellen und sich als armer Diener Gottes zu stilisieren. Damit offenbart er ein Verständnis seines Amtes, das seine persönliche Befindlichkeit in den Vordergrund, und das Amt selbst, das sich über die Jahrtausende in seiner auch äußerlichen Ausprägung entwickelt hat, in den Hintergrund stellt.

Das beschränkt sich nicht auf Äußerlichkeiten, wie die Ablehnung des zeremoniellen Prunks. Das zeigt sich von Jahr zu Jahr deutlicher in seinen Äußerungen, weniger hinsichtlich der religiösen Kerninhalte des christlichen Glaubens und der katholischen Dogmatik, vielmehr hinsichtlich der weltlichen Tagespolitik. Auch hier weicht er von der Tradition seiner Vorgänger ab, die mit den Ausnahmen, auf die wir noch kommen werden, sich in der Regel an das Christuswort gehalten haben: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt“. Das unterscheidet im Übrigen das Christentum ja auch fundamental vom Islam, der sich ausdrücklich auch als weltliche Ideologie mit einer Fülle von Gesetzen für das irdische leben versteht. Immer dann, wenn die katholische Kirche vergessen hat, daß ihr Auftrag eben nicht die Regelung der weltlichen Ordnung ist, sie sich etwa als politische Macht geriert hat, hat sie langfristig davon Schaden genommen. In dem Maße, in dem sie nach weltlicher Herrschaft strebte, ging sie ihrer spirituellen Kraft verlustig. Genau damit hat sie ja Reformation und Kirchenspaltung hervorgerufen.

Franziskus gefällt sich offenbar in der Rolle des moralischen Praeceptor Mundi. Insbesondere die Flüchtlingspolitik scheint es ihm angetan zu haben. Er propagiert ganz offen das von der weltlichen Linken behauptete Menschenrecht, dort leben zu können, wo man will, egal woher man kommt, egal ob mit oder ohne Paß und Visum, egal ob legal oder illegal. Politiker hingegen, die die Grenzen ihrer Länder vor solch ungeordneten Zuzug sichern wollen, finden vor seinen Augen keine Gnade. Das große Migrationsproblem, wie er es nennt, sei von den Europäern nicht durch Schließung der Grenzen, sondern durch Großmut zu lösen, sagte er jüngst auf dem Rückflug von seinem Staatsbesuch in Marokko. Es sei zwar wahr, daß nicht ein Land allein die ganze Welt aufnehmen könne, aber Migranten könnten ja auf ganz Europa verteilt werden. Die Aufnahme der Einwanderer solle mit offenem Herzen erfolgen, später müsse es um Integration gehen. Mauern zur Grenzsicherung spalteten die Gesellschaft und führten zu Haß, man tue damit doch das Werk des Teufels. Angesichts der Grenze, mit der Spanien seine afrikanischen Enklaven Ceuta und Mellila sichert, habe er geweint. So viel Grausamkeit wolle ihm weder in den Kopf noch ins Herz.

So viel naives Gutmenschentum aus dem Munde des Oberhauptes der mit Abstand größten christlichen Kirche mit über 1 Milliarde Mitgliedern erstaunt. Wem Gott gibt ein Amt, dem gibt er auch Verstand, sagt der Volksmund. Diese Regel scheint Ausnahmen zu haben, eine davon steht in Gestalt des Papstes Franziskus vor uns. Früher einmal galt es als ausgemacht, daß der Jesuitenorden besonders hohe Anforderungen an die Intelligenz seiner Novizen stellt. Vielleicht gilt auch hier, daß es keine Regel ohne Ausnahme gibt. Denn es sollte jedem Menschen von nur durchschnittlicher Intelligenz doch klar sein, daß es kein Menschenrecht darauf geben kann, Wohnung nehmen zu können, wo auch immer man will. Denn die Menschen haben von Anfang an Stämme, Völker und Staaten gebildet, die eben dies ausgeschlossen haben. Nur Verwandschaft begründet Solidarpflichten, und zwar in jeder Größenordnung, ob Familie, Sippe oder Volk. Die Aufnahme Fremder in das eigene Volk und Land war immer die Ausnahme. Noch viel weniger ist es heute möglich, und eigentlich gibt auch Franziskus zu, daß nicht jedermann in jedes Land einreisen kann um dort zu bleiben, dazu noch in unbegrenzter Zahl. Die Annahme indessen, man könne das in Europa etwa dadurch lösen, daß alle Einwanderer, egal wie viele, gleichmäßig auf die europäischen Länder verteilt werden, ist von einer atemberaubenden Naivität. Und es gehört ein gehöriges Maß an Weltfremdheit dazu, den Staaten dieser Erde anzusinnen, solchen Empfehlungen Folge zu leisten, und wenn sie auch aus dem Munde des Menschen kommen, dessen Amt mit dem des Stellvertreters Gottes auf Erden bezeichnet wird.

Begeisterte Zustimmung findet Franziskus natürlich im leider sehr breiten Narrensaum der Gesellschaft, in Deutschland bei Grünen und Linken aller Schattierungen, natürlich auch bei der inzwischen sozialdemokratisch durchgefärbten Union. Habent Papam etiam stulti.

Der Kinderkreuzzug

Mit der im Wortsinne Galionsfigur Greta Thunberg demonstrieren inzwischen wohl weltweit Schüler am Freitagvormittag mit dem hohen Ziel, das Weltklima zu retten. Galionsfigur deswegen, weil schon angesichts des Umfanges dieser Aktionen und der notwendigerweise dahinter stehenden Logistik ein schlichter Schülerprotest hier nicht stattfinden kann. Inzwischen dürfte „Friday for Future“ zu einer veritablen Gelddruckmaschine geworden sein. Einschlägige Berichte finden sich inzwischen im Internet, in den Mainstream-Medien natürlich nicht.

Die Protagonistin Greta Thunberg, eine inzwischen 16-jährige Gymnasiastin aus Schweden, erscheint dabei wie die Inkarnation der Romanfigur Oskar Matzerath aus der Blechtrommel  von Günter Grass. Nur eben diesmal weiblich, und statt der kleinen Blechtrommel schlägt die allseits verehrte Greta die große Medientrommel. Auch sind gewisse Ähnlichkeiten zwischen der Romanfigur, dem aus Protest gegen das Naziregime nicht weiter gewachsenen kleinen Jungen Oskar, der zwanghaft  die Blechtrommel rührt und mit seiner über dem hörbaren Bereich intensiven Stimme Glas zum Bruch bringt, und der  zur Ikone der Klimarettung stilisierten Greta Thunberg unübersehbar. Für eine 16-jährige  ist sie zunächst einmal auffallend klein, ihr Gesicht ist eher das eines 12-jährigen Mädchens als einer 16-jährigen jungen Dame. Ihre sparsame bis nicht vorhandene Mimik läßt ihr Gesicht auch dann ausdruckslos erscheinen, wenn sie flammende Appelle an die Welt der Erwachsenen richtet. Dem Vernehmen nach hat sie selbst erklärt, Autistin zu sein und deswegen  zum Beispiel bestimmte Dinge intensiver zu erleben als andere.

Schaut man sich  die Fernsehbilder  von den Freitagsdemonstrationen an, so muß man schon erschrecken. Da erklären Zehnjährige vor laufender Kamera, daß sie die Erwachsenen zwingen wollen, nun endlich  die Klimaschutzziele, die doch auf den Konferenzen ihrer Politiker beschlossen worden sind, tatsächlich einzuhalten. Sie äußern die wahrscheinlich tatsächlich subjektiv gefühlte Sorge, in 20-30 Jahren auf diesem Planeten nicht mehr leben zu können, weil der selbstverständlich menschengemachte Klimawandel ihn dann unbewohnbar gemacht haben werde. Niemandem scheint aufzufallen, daß es schlicht unmöglich ist, in diesem Alter auch nur einen groben Überblick über physikalische Zusammenhänge allgemein und hinsichtlich des Klimas im speziellen zu haben. Allenfalls ist es möglich, eingelernte Phasen wiederzugeben, was bei der Monotonie der skandierten Sprüche auch naheliegt.

Wer auch nur ein Mindestmaß an historischem uund literarischem Wissen hat, wird bei diesen Bildern abwechselnd an den Rattenfänger von Hameln und den Kinderkreuzzug des Jahres 1212 erinnert. Beides sind Schreckbilder der Verführbarkeit von Kindern und Jugendlichen. Das Gefährliche in solchen Fällen liegt in der kindlichen Natur. Kinder sind nun einmal so leicht zu begeistern wie zu ängstigen. Das führt dann auch zu einer Unbedingtheit des Wollens, gepaart mit dem seit Urzeiten in diesem Alter virulenten Anspruch, es ohnehin besser zu wissen als die  Erwachsenen. Die Kinder sollte man daher nicht schelten, wohl aber die Erwachsenen, die diese Mechanismen der kindlichen Psyche für ihre eigenen Zwecke mißbrauchen. Schaut man in die Gesichter dieser entschlossen die Rettung der Welt ins Auge fassenden Kinder, dann sieht man auch bereits den Nachwuchs für die linksradikalen Jugend- und Studenten-Organisationen, die dann zum Beispiel mißliebige akademische Lehrer terrorisieren und in ihrer Überheblichkeit sich anmaßen, die Inhalte von Lehre und Forschung bestimmen zu wollen, bevor sie überhaupt erst Vordiplome bestanden haben. Auch das liegt im Kalkül derjenigen, die Greta Thunberg und ihre Fridays for Future Kids diskret aus dem Hintergrund  steuern.

Der eigentliche Skandal liegt darin, daß Politiker wie die Bundeskanzlerin und die Masse der politisch korrekten Medien diese kindlichen Kreuzzügler anhimmeln und sich bei ihnen buchstäblich einschleimen, statt endlich diesem Spuk ein Ende zu bereiten und die Kinder konsequent in ihre Schulen zu schicken.  Doch man meint zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen zu können. Zum einen will man die Orgie von Verboten und Vorschriften, die zur Rettung des Klimas  angeblich unumgänglich sind, nicht beenden. Denn damit würde man ein Gutteil seines Daseinszwecks obsolet werden lassen. (Man könnte seine Energien allerdings auch in wirklich vernünftige Politik investieren. Doch dies setzte Vernunft voraus.) Und zum anderen verspricht man sich eine neue Generation von Wählern zu gewinnen, bevor sie überhaupt  wahlberechtigt ist. Man könnte allerdings auch von politischem Kindesmißbrauch sprechen. Politisch Lied, ein garstig Lied!  (Goethe).

Die Konsequenz

Politische Strafverteidigung war schon immer Politik mit den Mitteln des Rechts. Man nutzt das Forum, das der Gerichtssaal unserer Zeit bietet, in der Art und Weise des Forum Romanum, auf dessen Rostra der römische Jurist seine Klienten verteidigte und politische Reden hielt.  überhaupt waren die Grenzen zwischen politischer Agitation einerseits und der eigentlichen Verteidigung des Angeklagten nicht selten fließend bis gar nicht erkennbar. So etwa der Prozeß gegen die Mörder des Clodius, die Cicero aus politischem Kalkül so geschickt verteidigte, daß sie freigesprochen wurden, was bei Fulvia, der Witwe des Ermordeten, einen derart unbändigen Haß gegen ihn ausgelöst hatte, daß sie sich der Überlieferung nach bei einem Festbankett den Kopf des ermordeten Cicero bringen ließ, um dessen Zunge mit einer Haarnadel zu durchbohren. Wenige Beispiele aus der Geschichte sollten genügen. Der von Oliver Cromwell gegen Charles I. angestrengte Hochverratsprozeß und das Tribunal gegen Danton in der französischen Revolution stehen uns vor Augen, wie die Affäre Dreyfus und die stalinistischen Schauprozesse, aber auch der brillante Strafverteidiger Hans Litten, der den Zeugen Adolf Hitler in arge Erklärungsnöte brachte, was ja nun sein eigentliches Ziel war.

Der Prozeß, der publikumswirksame zumal, bietet nun einmal die perfekte Bühne für die Propagierung politischer Ziele. Nicht von ungefähr ist der Berufsstand des Juristen in den Reihen der Politiker auch heute weit überrepräsentiert, vergleicht man  die Juristenquote iin der Politik mit ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung. Gerade unsere Zeit, die man mit Fug und Recht das Zeitalter der Medien nennen könnte, bietet sich dafür an, Prozesse  zu Tribunalen mit politischer Zielrichtung umzufunktionieren. Wir haben das in den letzten Jahrzehnten nicht selten gesehen. Erinnert sei  an die ursprünglich Bader-Meinhof- Prozesse genannten Verfahren gegen linksextreme Terroristengruppen. Die Verteidiger in diesen Verfahren, nicht selten gleichzeitig politische Sympathisanten ihrer Mandanten, versuchten stets über die klassische Strafverteidigung hinaus die politischen Ziele  ihrer Mandanten mit den Mitteln des Prozesses und der Berichterstattung darüber medial breit zu vertreten.

Wir erleben heute natürlich ebenfalls politische Prozesse, und zwar solche, welche die politischen Debatten unserer Zeit widerspiegeln. Mit zu den umstrittensten Politikfeldern gehört die Flüchtlingsproblematik, insbesondere im Zusammenhang mit der überproportionalen Kriminalität dieser Bevölkerungsgruppe, untrennbar verbunden, aber auch instrumentalisiert im Rahmen des allgegenwärtigen „Kampfs gegen Rechts“. In dieser Gemengelage findet derzeit vor dem Landgericht Chemnitz, allerdings im Gebäude des Oberlandesgerichts Dresden, der Prozeß gegen einen syrischen Flüchtlinge statt, dem zur Last gelegt wird, am 26. August 2018 gemeinsam mit einem flüchtigen Mittäter am Rande des Chemnitzer Stadtfestes den Tischler Daniel Hillig im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung erstochen zu haben. Doch haben wir seit diesem Tage erlebt, daß die Aufmerksamkeit der Medien und  des linken politischen Spektrums, also von CDU bis Linke, weniger dem Opfer und seinen Angehörigen, schon gar nicht den weiteren lediglich schwer verletzten Opfern, sondern der sogenannten Instrumentalisierung der Tat durch „Rechte“ gilt. Die Mär von der Hetzjagd  auf Ausländer hat nicht etwa die Urheberin dieser Mär, sondern  den Präsidenten  des Verfassungsschutzes, der eben diese Mär als solche entlarvt hatte, sein Amt gekostet. Folgerichtig geht es im laufenden Strafprozeß auch vor allen Dingen darum, den „Kampf gegen Rechts“ im Gerichtssaal und vor den laufenden Fernsehkameras zu führen.

Diese Situation bietet  für die Verteidigerin des Angeklagten, eine aufstrebende junge Anwältin, die sich bereits in der  arabischen „Community“ einen Namen gemacht hat, die Chance, sich endgültig als Verteidigerin des Rechtsstaates und mutige Kämpferin gegen „Rechts“ zu profilieren. Was war zu tun? Zunächst einmal feuert man die ganz große Kanone ab und beantragt, das Verfahren an das Landgericht eines anderen Bundeslandes zu verweisen, weil man doch die Befürchtung hegen muß, daß die Richter des Landgerichts Chemnitz „rechtes“ Gedankengut teilen könnten. Natürlich hatte dieser Antrag nicht den Hauch einer Chance. Doch die Jeanne d‘ Arc der Demokratie ließ nun die Hakenbüchsen Reihenfeuer schießen und stellte den Antrag, daß sowohl die Berufsrichter als auch die Schöffen einen Fragenkatalog zu ihren politischen Einstellungen beantworten sollten. Der Katalog enthält Fragen wie etwa: Sind Sie Mitglied der AfD? Sympathisieren Sie mit Pro Chemnitz? Haben Sie sich öffentlich zu der sogenannten Flüchtlingskrise geäußert? Wie ist Ihre Einstellung zu Flüchtlingen? Haben Sie nach den Vorfällen in Chemnitz an Kundgebungen teilgenommen? Haben Sie Kränze oder Blumen an dem Gedenkstein niedergelegt? Diese Fragen, so die Verteidigerin, müßten gestellt werden, damit sie prüfen könne, „ob das Gericht ordentlich besetzt sei“. Es bestehe doch die Besorgnis, daß Richter und Schöffen aus dem Raum Chemnitz dem Verfahren nicht unvoreingenommen gegenüberstünden. Der offenbar mit der Situation völlig überforderte Staatsanwalt erklärte dann eingeschüchtert, das Bundesverfassungsgericht lasse Fragen nach dem persönlichen Hintergrund des Gerichts nur in Grenzen zu, Fragen zur allgemeinen Weltanschauung – hier konkret zu Flüchtlingen – gingen zu weit. Fragen in Bezug auf den Rest, also eine Mitgliedschaft in der AfD oder die Teilnahme an Demos, sehe auch er als gerechtfertigt an.

Nun muß sich der Staatsanwalt keine Sorgen machen. Das Gericht wird nach der Strafprozeßordnung diesen Fragenkatalog nicht zulassen. Richter sind auch nicht befangen, weil sie dieser oder jener Partei, Religion oder Weltanschauungsgemeinschaft angehören, nicht einmal wenn sie zu allgemein interessierenden Themen publizistisch tätig geworden sind. Wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden können sie nur dann, wenn sie den Eindruck erwecken, im konkreten Falle einem Prozeßbeteiligten, etwa dem Angeklagten gegenüber, voreingenommen zu sein.

Der Sachverhalt ist indessen symptomatisch für das politische Klima dieses Landes. Über den Vorgang wurde zwar in den Zeitungen berichtet, jedoch eher lustlos und um der Chronistenpflicht zu genügen. Es regt offenbar niemanden in den Medien auf, wenn der durchsichtige Versuch unternommen wird, die Justiz zu politisieren dergestalt, daß Richter auf ihre politische Gesinnung überprüft und in der Konsequenz dann natürlich je nach Ergebnis aus dem Verfahren genommen werden. Kurz gesagt, „rechte“ Richter darf es nicht geben. Das läßt sich natürlich auch auf andere Prozesse als Verfahren gegen mutmaßliche Straftäter erstrecken. Wie wäre es denn, wenn etwa in einem Verfahren, in dem es um politische Meinungsäußerungen geht, mit der gleichen Systematik vorgegangen werden würde?  Nehmen wir an, ein nationalkonservativer Journalist, ein Politiker der AfD oder ein streitbarer Professor äußern sich hart am Rande des nach Art. 5 Abs. 1 GG zulässigen über die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Wäre es da nicht zweckmäßig, auf die Besetzung der Richterbank mittels Gesinnungs-TÜV Einfluß zu nehmen? War nicht in der DDR der „Klassenstandpunkt“ und war nicht im Dritten Reich die „Treue zum Führer“ Auswahlkriterium für die Besetzung der Richterbank? Es hat ja auch funktioniert, gottlob nicht allzu lange. Diese Erfahrung müssen wir nicht noch einmal machen, darum auch hier: principiis obsta!

70 Jahre nach George Orwell

Im Jahre 1948 veröffentlichte George Orwell seinen weltberühmten Roman über eine perfekte Diktatur. Ihr Herrschaftssystem beruhte auf der vollständigen Kontrolle des Denkens der Bevölkerung. Eine politische Oligarchie hatte ein System entwickelt, das auf dem Ersatz von Wahrheit und Wirklichkeit durch Lüge und Fiktion zur Aufrechterhaltung und Sicherung der Herrschaft eben jener herrschenden Clique aufgebaut war. Orwell hatte ganz offensichtlich die Diktaturen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vor Augen, die eben auch die Herrschaft entweder eines Diktators (Hitler) oder einer politischen Oligarchie (Politbüro der Kommunistischen Partei) durch den Terror einer effizienten Geheimpolizei einerseits, und durch die Manipulation der Presse, der Wissenschaften und des Kulturbetriebes andererseits ermöglichten und garantierten.

Wir sind heute offensichtlich weiter. Diktatoren und Politbüros haben ausgedient, wenn man von nostalgisch-skurrilen Regimen wie in Nordkorea oder auf Kuba einmal absieht. An deren Stelle ist die Herrschaft einer zahlenmäßig kaum überschaubaren und organisatorisch eher lose verknüpften politischen Klasse getreten, deren Machterhalt allerdings auf einer stringenten Ideologie beruht, sodaß Abweichler sehr leicht zu erkennen und daher auszusondern sind. Wer dazugehören will, muß die herrschende Überzeugung von der historischen Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung weg von Völkern und Staaten hin zur Weltgesellschaft und zum Weltstaat so verinnerlicht haben, daß er alle aktuellen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Fragestellungen sicher in dieses Raster einordnen kann, und bereit sein, dies in jedem Zusammenhang zu kommunizieren. Das ist unabhängig von der jeweiligen beruflichen Position, etwa als Politiker, Journalist oder Wissenschaftler. Soweit persönlich Unsicherheiten empfunden werden, hilft die Verinnerlichung der regierungsamtlichen Verlautbarungen, der Berichte und Kommentare in den Leitmedien und der von den Lehrstühlen unserer Universitäten herab verkündeten wissenschaftlichen Erkenntnisse, und seien sie auch so falsch wie das geozentrische Weltbild des Mittelalters.

Hinzu kommt die geradezu religiöse Überhöhung der herrschenden Ideologien als Inbegriff des Guten, Wahren und Schönen. Es ist natürlich unmoralisch, etwa daran zu zweifeln, daß die Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin und ihrer Unterstützer eine zutiefst humanitäre Verpflichtung Deutschlands und der wohlhabenden nordeuropäischen Staaten ist. Eine robuste Grenzsicherung, wie sie zum Beispiel Ungarn oder auch Australien praktizieren, erscheint in den Augen der Hohen Priester der Humanität als nahe an den Menschheitsverbrechen der Nationalsozialisten. Naive Sentimentalität an der Stelle nüchterner Sachlichkeit gilt als höchste Tugend. Wer in den Chor nicht einstimmen will, wird nicht auf die Bühne gelassen, wer falsche Töne singt, wird nicht wie früher vom Chorleiter, sondern von den perfekt eingestimmten anderen Choristen der Bühne verwiesen. Wer indessen im Sinne der herrschenden politischen Klasse funktioniert und ihre Ideologie internalisiert hat, muß sich um sein gesellschaftliches Ansehen und seine wirtschaftliche Sicherheit keine Sorgen machen.

Wer glaubt, das sei nicht so, weil wir doch in der freiesten aller Gesellschaften seit Menschengedenken lebten, dem wollen wir an einigen Beispielen aufzeigen, daß George Orwells Überwachungsstaat eine primitive Organisation im Vergleich zu dem war, was sich seither, insbesondere in den letzten 20 Jahren in Deutschland, aber auch anderswo, entwickelt hat.

Es gilt insbesondere in Deutschland als Konsens, daß die Klimaveränderung nicht nur stattfindet, sondern menschengemacht ist. Schuld ist nach allgemeiner Meinung der Ausstoß von CO2, was nun einmal der Industrialisierung und Motorisierung beginnend ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts geschuldet sei. Zum Beweis dessen wird regelmäßig auf eine Vielzahl von Studien und Berechnungsmodellen verwiesen, die seit dieser Zeit einen merklichen Anstieg der langjährigen Durchschnittstemperaturen ausweisen, der ungebrochen anhält. Der kausale Nexus soll dann auch auf der Hand liegen, denn erst seither gibt es die CO2 Emission von Menschenhand. Wenn im gleichen Maße die Durchschnittstemperaturen steigen, wie menschliche Technik CO2 emittiert, dann ist der Ursachenzusammenhang eben offensichtlich. Wenn dies dann mit der wissenschaftlichen Autorität von Lehrstuhlinhabern, Forschungsinstituten und gar einem Weltklimarat gewissermaßen ex cathedra verkündet und von der Politik unter eifrigem Beifall der Medien zur Grundlage weitreichender politischer Entscheidungen gemacht wird, dann haben alle Zweifler zu verstummen. Gläubige Jugendliche skandieren mit religiöser Inbrunst wie ihre Vorläufer im Kinderkreuzzug des Jahres 1212 auf den Straßen Europas radikale Forderungen zur Rettung der Welt. Mag auch zum Beispiel die Automobilindustrie, von der die Wirtschaftskraft Deutschlands und damit der Wohlstand seiner Bevölkerung abhängt, daran zu Grunde gehen, es ist dann eben für das Überleben der Menschheit unabdingbar notwendig, vergleichbar mit der in grauer Vorzeit erkannten Notwendigkeit, Jungfrauen zu opfern, um den Zorn der Götter zu besänftigen.

Wer hier wider den Stachel löckt und beispielsweise darauf hinweist, daß all diese Forschungsreihen und Studien die Klimaverläufe der Jahrhunderte und Jahrtausende vor Beginn der Industrialisierung erst gar nicht abbilden, geschweige denn auswerten, der wird als Ketzer gebrandmarkt und aus dem wissenschaftlichen Diskurs wie aus der politischen Debatte verbannt. Die unwissende und perfekt manipulierte Bevölkerung erkennt in ihm entsprechend ihrer Programmierung einen Geisteskranken, den man allerdings nicht einmal in einer geschlossenen Anstalt verwahren muß. Er stellt ja keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr dar, weil niemand mehr auf ihn hört, und deswegen auch nicht die Gefahr besteht, daß sich seine falschen Meinungen – Erkenntnisse können es ja nicht sein – im Bewußtsein der Bevölkerung festsetzenund die Gefahr begründen, daß sich die herrschende Ideologie zunächst Zweifeln ausgesetzt sieht und dann möglicherweise die Bevölkerung den falschen Propheten folgt, was natürlich zum Machtverlust der herrschenden politischen Klasse führen könnte.

Die Methode ist relativ einfach. Man muß natürlich Wissenschaftler dazu bringen, die gewünschten Ergebnisse zu verkünden und zu erklären. Obgleich Wissenschaftler an und für sich absolut rational denken und alles, was nicht empirisch und experimentell nachgeprüft werden kann, als zumindest noch nicht bewiesen zunächst verwerfen, hilft den politischen Ideologen die Schwäche des menschlichen Charakters weiter. Der Mensch ist nicht selten korrupt. Die Korruption funktioniert in diesen Fällen so, daß nur diejenigen auf staatliche Fördermittel rechnen können, deren Forschungsergebnisse den Erwartungen der politischen Klasse entsprechen. So können Klimaforscher wie Latif, Rahmstorf oder Schellnhuber mit üppigen Mitteln für ihre Institute rechnen und damit hohe Gehälter für sich selbst generieren. Wer hingegen zu anderen Ergebnissen kommt, kann nicht auf Fördermittel rechnen und muß damit rechnen, daß er gemobbt wird, seine Veröffentlichungen unterdrückt und sein Institut vielleicht sogar geschlossen wird. Beispielhaft sind die Fälle Prof. Mangini in Heidelberg oder Wellmer von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Hannover. Der allgemeine Konsens über den menschengemachten Klimawandel bleibt so ungestört.

Die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin und weiter Teile der Opposition wird von der politischen Klasse und der sie stützenden Medien nach wie vor als moralisch und politisch alternativlos gehandelt. Insbesondere wird dem staunenden Volk immer wieder erläutert, eine wirksame Begrenzung des Zugzuges ebenso wie eine effiziente Schließung der Grenzen seien gar nicht möglich. Wer etwa als Wissenschaftler eine andere Position vertritt, kann im Universitätsbetrieb nicht auf eine Karriere rechnen. Ulrich Vosgerau etwa, habilitierter Jurist und bekannter Kritiker der herrschenden Flüchtlingspolitik, wird trotz unbestreitbar hoher wissenschaftlicher Qualifikation jedenfalls in Deutschland keinen Lehrstuhl erhalten. Schon die Veröffentlichung seines Buches „Die Herrschaft des Unrechts“ konnte zunächst nur im Selbstverlag erfolgen, weil auch Verlage es sich nicht mit der herrschenden politischen Klasse verderben können. An die Stelle einer Hochschulkarriere ist die Anwaltstätigkeit getreten, wobei angenommen werden kann, daß der vielfache und systematische Rechtsbruch unserer politischen Klasse einem exzellenten Verfassungsrechtler in der Anwaltsrobe ein reiches Tätigkeitsfeld bietet.

Martin Wagener, der an einer Hochschule des Bundes angehende Geheimdienstbeamte in die einschlägigen Rechtsgebiete einweist, hat bekanntlich ein Buch über die Problematik der Grenzsicherung unter dem Titel „Deutschlands unsichere Grenze – Plädoyer für einen neuen Schutzwall“ veröffentlicht, auch zunächst im Selbstverlag. Nachdem Prof. Wagener ja nun schon unkündbarer Hochschullehrer ist, mußte man nach anderen Mitteln und Wegen suchen, ihn unschädlich zu machen. So prüfte man ganz offiziell, ob Wagener mit dieser Veröffentlichung nicht etwa ein Dienstvergehen begangen habe, indem er rechtsextremistische Auffassungen verbreitete, und kommunizierte das auch. Man habe zwar nicht feststellen können, daß der Professor rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet habe, und somit werde auch kein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Doch zeigt gerade dieser Vorgang, wie perfide die Methode ist. Es wird ein Gerücht in die Welt gestreut, dazu noch ganz offiziell, und gleich wieder dementiert. Doch das bleibt hängen. Wenn jemand erst einmal in den Geruch – der entsteht durch das Gerücht – bräunlicher Gesinnung kommt, der kann täglich dreimal duschen und sich mit duftenden Ölen einreiben: der Schwefelgeruch bleibt ihm. Audacter calumniare, semper aliquid haeret (Nur wacker verleumden, es bleibt immer etwas hängen) wußten schon die alten Römer.

Das Verhalten der Meute, die eben jeden wegbeißt, der nicht mit den Wölfen heult, ist naturgemäß in den Medien besonders ausgeprägt. Eva Herman, Roland Tichy,Matthias Matussek, Joachim Fest, Michael Klonovsky und viele andere stehen eben für diesen Mechanismus, der die „Reinhaltung“ des deutschen Journalismus gewährleistet, einen berufsmäßigen Lügner wie Relotius aber geradezu zwangsläufig gebiert. Möglicherweise ist das Monopol der politikhörigen Medien durch die Erfindung des Internets und das Aufkommen der sozialen Medien gebrochen. Unabhängige elektronische Medien haben eben Breschen in den Schutzwall geschlagen, den die Leitmedien um die politische Klasse errichtet haben und besetzen nun die Brückenköpfe, von denen aus sie sich nach und nach auf dem Schlachtfeld des politischen Meinungskampfes voran arbeiten.

Doch sind dies jedenfalls vorerst nur vordergründige, aber nicht systemische Veränderungen des hyperorwellschen Systems. Denn seine Effizienz und Macht beruht ja auf der Gehirnwäsche ebenso wie auf der Disziplinierung all derer, die sich nicht damit begnügen wollen, als hedonistische Konsumenten angepaßt zu leben. Wer indessen etwa als junger Beamter oder Wissenschaftler vorankommen will, der registriert sehr sorgfältig, in welchem politischen Klima er lebt. Erfahrungen etwa mit dem Mobbing von politisch mißliebigen Professoren wie Baberowski, Rauscher, Bauch und sogar des ansonsten so kanzlerinfrommen Münkler durch linksradikale Studenten, deren Funktion fürdie politische Klasse die einer modernen SA – modern, weil nicht uniformiert – ist, wirken ebenso nachhaltig abschreckend wie das kalte Abservieren von Wissenschaftlern mit abweichender Meinung, wie oben dargestellt. Die Einleitung von Disziplinarverfahren, deren Dauer auf absurde Länge hinausgezogen wird, so daß schon dadurch alleine die berufliche Laufbahn des betroffenen Beamten oder Soldaten nachhaltig geknickt wird, auch wenn am Ende wie etwa im Falle Wagener ein offizieller Freispruch steht, wie auch die rechtswidrig öffentliche Verkündung, man prüfe, ob eine mißliebige politische Partei vom Verfassungsschutz beobachtet werden soll, alles das schafft ein Klima in unserem Lande, das eine tragende Säule unserer Demokratie, nämlich die Freiheit der Meinungsäußerung und der Wissenschaft angreift wie Schwefelsäure. Die nachhaltige Schwächung der Statik eines Bauwerks wie auch der Statik des demokratischen Systems führt in beiden Fällen zum Einsturz. Es ist an der Zeit, gegenzusteuern.

Principiis obsta (Wehret den Anfängen) , sagten die Römer. Leider müssen wir schon nicht mehr den Anfängen wehren, wir sind vielmehr mitten im Kampf. Diesen Kampf können aus guten und  nachvollziehbaren Gründen nicht die eben angesprochenen jungen Beamten und Wissenschaftler führen. Sie müssen ihre Position im Leben erst einmal finden und die finanzielle Sicherheit für sich und ihre Familien  an die erste Stelle setzen. Die Älteren indessen, die in sicheren Positionen ihre gut datierte Pension erwarten oder gar schon beziehen, die Freiberufler, die keinen Weisungen  eines Dienstherrn unterworfen sind, aber auch die abhängig Beschäftigten in unkündbaren Arbeitsverhältnissen, die keine Karriereambtionen (mehr) haben, alle diese wirklich Unabhängigen können und müssen ihre Stimme erheben. Ich selbst scheue mich nicht davor, den Feinden der freien Gesellschaft meine Feindschaft und tief empfundene Verachtung zu versichern. Nur dem entschlossenen Krieger winkt der Sieg.


Friday for Future – Opa hat da ein paar Fragen

Liebe Greta Thunberg, liebe Ronja Thein und all Ihr anderen mit glühenden Wangen für Eure Zukunft streikenden, ja wie soll ich Euch denn nur korrekt nennen? Früher, also als ich noch in die Schule gegangen bin, haben die Erwachsenen einfach Schüler zu uns gesagt. Das ist heute wohl politisch nicht mehr korrekt. Schüler und Schülerinnen scheint aber auch nicht mehr zu gehen, weil die Genderforschung herausgefunden hat, daß es zum einen gut 384 Geschlechter gibt, und zum anderen diese auch nicht angeboren sind, sondern wohl nur  eingebildet, wobei sich das auch von Zeit zu Zeit ändern kann oder so. Deswegen gibt es ja nun auch ganz offiziell das sogenannte dritte Geschlecht, weswegen ich in der Zeitung Stellenanzeigen lese, in denen etwa „Bäcker m/w/d“ gesucht werden, wobei „d“ divers heißen soll.  Entsprechend sollen in Euren Schulen dann auch nicht nur für Mädchen und Buben Toiletten zur Verfügung stehen, sondern auch für diejenigen, die sich für keines der beiden Geschlechter oder was das auch immer sein mag, entscheiden können. Man macht Euch das Leben schon verdammt schwer! Also sage ich mal Kinder, denn soweit ich weiß, ist das ein Plural, der rein gendermäßig auf alle paßt und daher politisch  korrekt ist. Und bei dem Altersunterschied zwischen uns von weit mehr als 50 Jahren dürfte es auch o. k. sein, wenn ich Euch duze, vom Siezen hält Eure Generation ohnehin nicht viel. 

Heute habt Ihr ja auch wieder die Schule sausen lassen und wichtigeres getan, meint Ihr jedenfalls. Ihr wollt uns Erwachsene mit Nachdruck dazu anhalten, nun endlich die Bewohnbarkeit der Erde auch für Euch sicherzustellen und nicht nur für die paar Jährchen, die wir noch zu leben haben. Und dazu muß, davon seid Ihr felsenfest überzeugt, erst einmal das Klima gerettet werden. Denn, so verstehe ich das Ganze, haben wir Erwachsenen (und schon unsere Großeltern und Eltern) durch die auf fossile Brennstoffe aufgebaute Industrialisierung und motorisierte Mobilität einen Klimawandel herbeigeführt,  der schnurstracks in die Klimakatastrophe führen wird mit der Folge, daß unsere gute alte Erde für Euch jedenfalls in zwanzig, dreißig Jahren nicht mehr bewohnbar sein wird. Das wird Euch jedenfalls von  anscheinend ganz schlauen Wissenschaftlern, noch schlaueren Politikern und sowieso immer empörten Künstlern so erklärt und, nachdem man das Euren Lehrern auch schon so erklärt hat, auch von diesen beigebracht.

Nun habe ich als junger Erwachsener in einer Zeit studiert, in der es uns nahegelegt worden ist,  nicht einfach alles zu glauben, was Professoren lehrten und Zeitungen schrieben, sondern alles zu „hinterfragen“. Hinterfragen ist natürlich eine ganz tolle Methode, denn, wie das Wort schon sagt, fragt man hinter die Behauptungen und begnügt sich nicht mit scheinbar vordergründigen  Antworten. Das ist an sich gar nicht so falsch, denn darauf sind Philosophen schon sehr viel früher gekommen, etwa Horaz oder Kant. Sie haben dazu aufgerufen, einfach selber zu denken. Das finde auch ich richtig gut, und deswegen hat dieser Blog  ja auch die Überschrift sapere aude (für die Nichtlateiner, und das sind zu meinem Bedauern wohl die allermeisten von Euch, hier die Übersetzung: „Wage zu denken“, etwas flapsiger und freier übersetzt eben: „Selber denken!“

Damit ich mir dann wirklich mal selber Gedanken zu dem Thema machen kann, muß ich mich kundig machen.  Nachdem Ihr  mit einer so starken Überzeugung und offenbar dem sprichwörtlichen heiligen Zorn Eure Transparente durch die Straßen unserer Städte tragt und Eure Furcht vor  der Klimakatastrophe lauthals als griffige Parolen skandiert, wißt Ihr doch sicher  Bescheid. Ich hätte da also mal ein paar Fragen.

Zunächst einmal ist mir nicht klar, welche chemische Reaktion  von CO2 und den übrigen Bestandteilen der Luft – bekanntlich 78 % Stickstoff, 21 % Sauerstoff und 1% Argon- abläuft. Ja, die Addition  der vorgenannten Prozentzahlen ergibt bereits 100. Sie sind aber nicht ganz exakt, daneben gibt es noch Spurenelemente, wie ich in der Schule gelernt habe. Dazu gehört CO2 mit einem Anteil von ca. 0,038 %. Es heißt immer, CO2 sei ein Treibhausgas. Das ist zwar eine flotte Formulierung, jedoch keine Beschreibung des Vorganges und der Kausalität, wie wir das doch sonst im Chemieunterricht gelernt haben, bzw. wie Ihr es im Chemieunterricht lernen würdet, der heute vielleicht  streikbedingt ausgefallen ist.

Wenn ich weiß, welche Reaktion da abläuft,  kann ich mir vielleicht auch Gedanken darüber machen, welche Auswirkungen es hat, daß 96 % von diesem CO2 von Natur aus in der Luft sind, weitere maximal 4 % (das Umweltbundesamt schätzt 1,2 %) auf menschliche Aktivitäten einschließlich des Atmens zurückgehen, also 0,00152%. Auch hätte ich gern mal gewußt, wie viel Prozent des von Menschen verursachten CO2 Eintrages in die Atmosphäre schlicht durch Ausatmen von Mensch und Tier entstehen, und wie viel Prozent durch die Nutzung von fossilen Brennstoffen.

Natürlich frage ich mich auch, was wir Deutschen eigentlich zur Gesamtbilanz beitragen können, auch  was das Einsparen angeht. Ich habe gelesen, daß  von dem weltweiten  CO2 Eintrag in die Atmosphäre China 28,21 %, die USA 15,99 %, Indien 6,24 %, Russland 4,57 % und Deutschland 2,23 %  beitragen. Also der deutsche Anteil sozusagen 0,00004712  % der Luft, bestehend aus  Stickstoff, Sauerstoff usw., Ihr wisst schon, ausmacht. Nachdem die Chinesen, Inder usw. alle auch Auto fahren wollen, aber noch längst nicht alle auch eines haben, kann man sich die weitere Entwicklung ausmalen.

Ja, und dann habe ich auch noch gehört,  daß  es in der Erdgeschichte immer wieder große Klimaschwankungen gegeben haben soll. So soll es zur Römerzeit  hier deutlich wärmer gewesen sein als heute.  Eine sogenannte Warmzeit hat es wohl  auch von 830-1100 nach Christus gegeben, im Mittelalter hingegen die sogenannte kleine Eiszeit. Vor rund 250 Millionen Jahren war Deutschland  überschwemmt, also sozusagen ein Meer. Dafür sprechen ja auch Fossilfunde von Fischsaurieren auf der schwäbischen Alb.  War eigentlich dieser Klimawandel jeweils auch CO2-verursacht oder mitverursacht oder wie? Ihr könnt mir das bestimmt sagen.

Und dann interessiert mich noch, was die Entwicklung der Bevölkerungszahl auf dieser Erde für die Beeinflussung des Klimas durch CO2 Ausstoß  bedeutet. Denn unstrittig atmen wir wie auch unsere Haustiere und Nutztiere aller Art, vom Wild wollen wir mal nicht reden, CO2 aus. Auf dieser Erde lebten um Christi Geburt ca. 300 Millionen Menschen, um 1800 980 Millionen, um 1900 1,65 Milliarden, 1950 2,54 Milliarden, 1970 3,70 Milliarden, 1980 4,46 Milliarden, 2000 6,15 Milliarden und jetzt über 7,5 Milliarden Menschen. Sollte also  tatsächlich das von Menschen irgendwie generierte CO2, sei es durch das Ausatmen, sei es  dadurch, daß Mama ihren SUV startet und Euch zur Schule fährt, den Klimawandel beeinflussen, dann  müßte man auch diese beiden Ursachen irgendwie in ein Verhältnis stellen.

Und dann interessiert mich auch noch, ob wir Deutschen auch  bei  absoluter  Abstinenz  von CO2 ausstoßender Energieerzeugung überhaupt einen messbaren Beitrag zur Reduzierung  des menschengemachten CO2 Ausstoßes generell, und dem durch Nutzung fossiler Energieträger insbesondere leisten können. Denn jedenfalls diejenigen, die für unsere Lebensgrundlagen, also das große Ganze einschließlich der Arbeitsplätze in Energiewirtschaft,  Industrie und Landwirtschaft zuständig sind, müssen bei ihren  regulierenden Maßnahmen immer auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Das klingt für Euch vielleicht dröge, uncool und  spießig, ist aber wirklich wichtig. Würde man zum Beispiel zur Vermeidung von Verkehrsunfällen den motorisierten Straßenverkehr völlig einstellen, dann würde in der Tat kaum noch jemand auf der Straße sterben, wenn er nicht gerade ohne Helm radelt und sich beim Sturz vom Fahrrad das Genick bricht.  Die Ernährung von 82 Millionen Menschen, und so viele sind wir in Deutschland, wäre jedoch ohne motorisierten Straßenverkehr nicht möglich. Ihr könnt das ja mal Eure Lehrer, vielleicht sogar Eure Eltern fragen. Also wenn das Ergebnis praktisch Null, der Schaden aber groß ist, ja dann kann man das wohl nicht machen, oder?

Und dann frage ich mich noch, wo Eure Sorge um Umwelt und Klima bleibt, wenn Ihr morgens mit dem Coffee to go Plastikbecher in der Hand  zur Schule schlurft, die Plastikstöpsel Eures Smartphones im Ohr habt, Euch von Mama im SUV von der Schule abholen und dann auf eurem Waveboard (auch nicht aus unbehandelten Holz) über die Gehsteige flitzt, daß unsereiner flink zur Seite springen muß, auch wenn das Kreuz schon gewaltig zwickt. Und wie das Ganze mit den Flug nach Australien oder Kalifornien in den Urlaub zusammen geht, von den ganzen Plastik Klamotten mal ganz abgesehen. Und wieso laßt Ihr euch alles in Plastik einwickeln und eintüten und einschweißen oder macht das eigentlich alles nix, weil es ja doch auf den Müll kommt?

Bin mal gespannt, ob jemand von Euch mir das alles erklären will oder vielleicht sogar kann!

Nix für ungut!

Einer von Euren Opas



Religionsfreiheit in einer freien Gesellschaft

Bei mir kann ein jeder nach seiner Fasson selig werden, so der Überlieferung nach Friedrich der Große, der aufgeklärte  Herrscher auf dem Preußenthron. Diese Bekundung von religiöser Toleranz des Staates gehört seither zu den Grundüberzeugungen der Deutschen, was das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften angeht. Das erstreckt sich aber auch auf das Verhältnis von Zivilgesellschaft und Religionsgemeinschaften. Es mag jeder glauben oder auch nicht glauben, was er will. Religion ist, so die allgemeine Überzeugung, Privatsache.

Das war und ist vor allem dann unproblematisch, wenn entweder eine Religion in einem Lande nahezu konkurrenzlos herrscht, oder aber, wenn die Ausübung der Religion privat bleibt und die Öffentlichkeit nicht berührt. Homogene Gesellschaften, wie etwa im Saudi-Arabien unserer Zeit oder im Deutschland des Mittelalters kennen und kannten interreligiöse Probleme oder gar Konflikte naturgemäß nicht. Selbst vor 70 Jahren, als der Parlamentarische Rat in den westlichen Besatzungszonen in die Beratungen über eine neue Verfassung eintrat, war die Gesellschaft in Deutschland religiös homogen. Es gab eben die beiden großen christlichen Konfessionen, religiöse Minderheiten daneben waren kaum wahrzunehmen. Vor diesem Hintergrund ist natürlich auch Art. 4 des Grundgesetzes zu lesen. In seinem ersten Absatz legt er fest:

Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Im nächsten Absatz heißt es:

Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Diese Regelung in der Verfassung des aus den Trümmern des Dritten Reiches erwachsenen neuen deutschen Saates ist natürlich auch vor dem Hintergrund zu sehen, daß die Nationalsozialisten das Judentum zu vernichten trachteten, wenn auch aus von ihnen imaginierten rassischen Gründen. Es erschien daher selbstverständlich, die religiöse Toleranz des großen Preußenkönigs als Grundrecht in der Verfassung des neuen Staates festzuschreiben, zumal es so ja auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erst wenige Monate zuvor von den Vereinten Nationen beschlossen worden war.

Über Jahrzehnte hinweg ergaben sich insoweit auch keine Konflikte. Erst mit der Verbreitung des Islam in Deutschland traten Probleme auf, von denen sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes mit Sicherheit keine Vorstellung gemacht haben, auch nicht machen konnten, denn es gab ja bis dato so gut wie keine Anhänger der Religion Mohammeds in Deutschland, weswegen man auch keine Veranlassung hatte, sich mit dieser Religion näher zu befassen.

Das ist bekanntlich inzwischen ganz anders. Der unserer Kultur völlig fremde Islam stellt Gebote und Verbote auf, die mit unserer Verfassung in vielfältiger Weise kollidieren, aber auch im täglichen Leben der Bürger zu Konflikten führen. Die Befolgung religiöser Bekleidungsvorschriften verändert das Straßenbild. Für die meisten Menschen in Deutschland keineswegs zum positiven. Die immer häufigeren Versuche, religiöse Speisevorschriften in den Alltag auch da zu implementieren, wo davon in erheblichem Maße, ja mehrheitlich die nicht-muslimische Bevölkerung betroffen ist, führen zu Konflikten. Die Versuche, religiöse Vorschriften wie die rituellen Gebete zu bestimmten Tageszeiten auch in der Schule, natürlich in Anwesenheit der nicht-muslimischen Schüler, befolgen zu dürfen, die Forderung, während der religiös gebotenen Fastenzeit (Ramadan) vom Sportunterricht in der Schule befreit zu werden, die Weigerung muslimischer Eltern, ihre Töchter am Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen, wenn dort Mädchen und Jungen gemeinsam schwimmen lernen, all das sind Szenarien, die 1949 in Deutschland schlicht und einfach noch nicht vorstellbar waren.

Staat und Gesellschaft, aber auch die Gerichte und die Rechtswissenschaft, stehen dieser Problematik weitgehend hilflos gegenüber. Eine grundsätzlich tolerante Gesellschaft und eine als Grundrecht ausgestaltete Freiheit der ungestörten Religionsausübung scheinen die Deutschen wehrlos gegen einen immer aggressiver auftretenden Islam zu machen, auch da, wo er beansprucht, das Alltagsleben dominieren zu können, und die Einhaltung seiner Gebote nicht nur von den Angehörigen der eigenen Religionsgemeinschaft sondern dadurch, daß diese auch da Geltung beanspruchen, wo sie mit den Lebensgewohnheiten und Vorstellungen der Nichtmuslime kollidieren, gewissermaßen reflexhaft eben auch für diese gelten. Das Leben richtet sich dann eben nach den islamischen Vorschriften, wenn ihre Einhaltung letztendlich auch den Nichtmuslim betrifft, der etwa in der Betriebskantine nur noch Fleischgerichte ohne Schweinefleischanteil bekommt. Es betrifft aber auch die Lebenswirklichkeit, wenn ich als Nichtmuslim auf Schritt und Tritt mit der objektiv hässlichen islamischen Frauenkleidung vom typischen Haar und Hals bedeckenden Kopftuch bis hin zur Vollverschleierung konfrontiert werde. Und es betrifft mich dann, wenn ich ein öffentliches Bad nicht besuchen kann, weil es für eine bestimmte Zeit nur Frauen zugänglich ist.

Die Problematik reicht allerdings noch sehr viel weiter. Wir erinnern uns an den Skandal um die sogenannten Mohammed-Karikaturen. Die Intoleranz des mehrheitlich gelebten Islam zeigte sich hier ganz deutlich. Man versuchte allgemein, die eigenen, einer toleranten Gesellschaft völlig unangemessenen Vorstellungen über die Heiligkeit religiöser Vorschriften, hier über das Verbot bildlicher, vor allem aber auch karikierender Darstellungen des Propheten allgemein durchzusetzen, ja sogar damit, daß ganz offen mit der Ermordung von Karikaturisten gedroht wurde. Glücklicherweise bestand seinerzeit in Europa weitgehend Konsens darüber, daß hier die Meinungs- und Kunstfreiheit Vorrang vor als übergriffig empfundener Religiosität haben müsse. In diesem Punkt konnte sich die Mehrheitsgesellschaft noch durchsetzen. Ob das auch noch der Fall wäre, wenn die muslimische Minderheit zur Mehrheit erstarkt wäre, darf füglich bezweifelt werden. Hinsichtlich anderer Eigenheiten dieser Religion, wie vorstehend beschrieben, ist die Gesellschaft vielfach bereit, Dinge zu tolerieren, ja zu akzeptieren, die nicht nur mit unserer Kultur unvereinbar sind, sondern sie dann bereits verändern.

Angesichts der weiteren Verbreitung des Islam in Deutschland, einhergehend mit einer immer deutlicheren Radikalisierung im Sinne der konservativen, wörtlichen Auslegung des Koran, die dort ja auch festgeschrieben ist, muß man darüber nachdenken, ob die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung durch unser Grundgesetz noch uneingeschränkt aufrechterhalten werden kann, oder ob nicht doch gewichtige Gesichtspunkte dafür sprechen, der Religionsausübung doch gewisse Grenzen zu setzen. Nun enthält Art. 4  GG keine Einschränkung dahingehend, daß die Religionsfreiheit wie auch die Freiheit der Religionsausübung Schranken in den allgemeinen Gesetzen finden, wie das zum Beispiel hinsichtlich der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG der Fall ist. Dennoch kann die Freiheit der ungestörten Religionsausübung nicht gänzlich schrankenlos sein. Denn für alle Grundrechte gilt ja, daß es verfassungsimmanente Schranken gibt. Die Ausübung von Grundrechten findet ihre Grenze natürlich immer dort, wo damit die Grundrechte anderer beeinträchtigt werden. Aus diesem Grunde kann zum Beispiel das Geläut von Kirchenglocken reglementiert werden. Insbesondere das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG, das jedem Bürger die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit garantiert, verpflichtet meines Erachtens den Staat dann einzugreifen, wenn die Forderung nach schrankenloser Ausübung einer Religion, hier der Durchsetzung von Kleidungs- und Speisevorschriften in der Öffentlichkeit, mit dem Grundrecht Dritter auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit kollidiert.

Das muß selbstverständlich auch für das Recht gelten, sich über eine Religion kritisch, gegebenenfalls auch satirisch, äußern zu dürfen. Seine Grenze findet dieses Recht in den einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches. Doch lassen diese Vorschriften ausdrücklich die Kritik an Religionsgemeinschaften zu. § 166 des Strafgesetzbuches, der die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen unter Strafe stellt, wird nicht verletzt, wenn jemand religiöse Inhalte ablehnt oder verneint, auch mittels scharfer Kritik. Erst dann, wenn auf diese Weise der öffentliche Friede gefährdet wird, muß der Staatsanwalt auf den Plan treten. Das ist ein deutlicher Hinweis darauf, daß unsere Rechtsordnung durchaus auf der weltanschaulichen Neutralität des Staates fußt. Das bedeutet aber auch, daß der Staat es unterbinden muß, daß Religionsgemeinschaften ihre gesellschaftlichen Vorstellungen in einer Weise für allgemeinverbindlich erklären wollen, daß das öffentliche Leben davon wenigstens teilweise bestimmt wird. Dabei darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß in der modernen abendländischen Gesellschaft der Stellenwert der Religion immer geringer wird. Auch wenn Deutschland durchaus historisch christlich geprägt ist, so wird allgemein die Einhaltung christlicher Gebote nicht mehr als verbindlicher Lebensentwurf verstanden. Vielmehr sehen selbst gläubige Christen die Religion als sehr private Angelegenheit des einzelnen an.

Die christlichen  Kirchen beanspruchen auch heute nicht mehr, daß sich das gesellschaftliche Leben nach ihren Geboten richtet. Hinzu kommt, daß die Zahl der religionslosen oder religiös indifferenten Deutschen immer größer wird und heute schon die Zahl der praktizierenden Christen bei weitem übertrifft. Das hat Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben. Eine Ausrichtung des öffentlichen Lebens nach islamischen Regeln steht dem diametral entgegen. Daraus folgt die Pflicht des Staates, allen Versuchen entgegenzutreten, das Alltagsleben der Bürger religiösen Vorschriften zu unterwerfen. Es steht natürlich jedem frei, nach seiner Religion zu leben. Es steht ihm allerdings nicht frei, damit andere zu belästigen. Das demonstrative Befolgen religiöser Vorschriften in der Öffentlichkeit kann in seiner Penetranz durchaus unangenehm berühren. Damit ist aber der Bereich des von der Verfassung ebenfalls geschützten Persönlichkeitsrechts Dritter berührt. Dem muß der Staat dann eben Einhalt gebieten. Nur so kann angesichts einer immer vielfältigeren Gesellschaft der soziale Friede dauerhaft aufrecht erhalten werden.