Der Demokratie-Heuchler

Die jährliche jährliche zentrale Feier des Tages der deutschen Einheit sollte gewissermaßen das Hochfest der Deutschen sein. Die Freude über die wiedergewonnene Einheit von Volk und Staat, die Besinnung darauf, wie lang und schwer der Weg zur deutschen Einheit im 19. Jahrhundert war, und wie er untrennbar mit der Erringung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verbunden war, das sollte doch ganz natürlich den Inhalt der Festansprachen an diesem Tag ausmachen. Einen prominenten Platz darin sollten die Ereignisse im Herbst 1989 und der Mut der Protagonisten des Kampfes für die Freiheit der Bürger im Osten unseres Vaterlandes haben. Doch wer sich heute die Rede des Bundestagspräsidenten vor einem erlauchten, natürlich handverlesenen, Publikum aus Staat und Gesellschaft anhörte, sah sich über weite Strecken tatsächlich in den Wahlkampf versetzt. Ein Wahlkampf indessen, der dadurch gekennzeichnet ist, daß die vorgeblichen Hüter von Demokratie und Rechtsstaat ihren exklusiven Status gegen die vermeintlichen Wiedergänger der braunen Diktatur mit verbissener Wut verteidigen. Das ist einer nicht nur genuin politischen, sondern viel umfassenderen Entwicklung in Deutschland wie im übrigen Europa geschuldet, die dabei ist alte Gewissheiten über die Ablösung der europäischen Staatenwelt zugunsten eines zentralistischen europäischen Staates und die Auflösung der Nationen in einen multikulturellen Konsumentenverband auf dem Territorium der seinerzeitigen europäischen Staaten zu hinterfragen, aufzuhalten und in eine andere Richtung zu lenken. Eine Richtung, die von den neuen und fortschrittlichen Kräften als Weg in die Zukunft freier Völker, von den Verfechtern der jahrzehntelang geradezu als Heilslehre verkündeten „Verbrüsselung“ des europäischen Kontinents und der Verwandlung seiner Nationen in eine amorphe Masse mental gleichgeschalteter Konsumenten indessen als Rücksturz in die Finsternis des Weltkriegszeitalters diffamiert wird.

Nur vor diesem Hintergrund kann gedanklich nachvollzogen werden, daß nationalkonservative Positionen in Wissenschaft und Publizistik, von der Parteipolitik einmal ganz zu schweigen, mit einer Mischung aus blanker Wut und überheblichen Selbstgewissheit bekämpft werden, die historisch wohl nur in der Verfolgung von Hugenotten, Hussiten und anderen Ketzern Beispiele und Vorläufer findet. Da es nun nicht mehr möglich ist, die Ketzer wie auch ihre Werke öffentlich auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen, muß man zu anscheinend subtileren, tatsächlich aber nur noch lächerlichen Methoden greifen, wie etwa die verzweifelten Versuche der Buchmessenveranstalter, „rechte“ Verlage auszugrenzen und tatsächlich auch optisch in das Abseits nur schwer auffindbarer Winkel in den Ausstellungshallen zu verbannen. Dabei wäre es, dürfte man Sprache noch so verstehen, wie sie im Duden steht, natürlich nichts anrüchiges,  politisch rechts zu sein. Indessen ist „rechts“ für die politisch-mediale Meute die Wesensbeschreibung Beelzebubs.

Eine ausgewogene und wahrheitsgemäße Beschreibung politisch missliebiger Positionen darf daher auch nicht stattfinden. Betrachtet man etwa die Wikipedia-Einträge von sogenannten rechten Verlagen oder gar der AfD, so findet man stets Zuschreibungen wie fundamentalistisch christlich, homophob, islamophob, antifeministisch, völkisch-nationalistisch, antisemitisch und geschichtsrevisionistisch. Regelmäßig werden dann auch nur die Stimmen zitiert, die diesen Choral der political correctness singen. Wer sich wirklich informieren will, muß sich schon die Mühe machen, die Texte der Denunzierten und Diffamierten im Original zu lesen.

Das ist also der Hintergrund, vor dem es möglich und aus der Sicht des politisch-medialen Establishments unseres Landes auch notwendig war, daß der Präsident des Deutschen Bundestages die Feier zum Tag der Deutschen Einheit dazu mißbrauchte, alle diejenigen als Feinde von Demokratie und Rechtsstaat zu diffamieren, die schlicht und einfach in zentralen politischen Fragen der Gegenwart wie auch hinsichtlich der Grundlagen unserer Gesellschaft abweichende Auffassungen vertreten. Abweichende Auffassungen wohlgemerkt, in keinem einzigen Punkt indessen verfassungsfeindliche Positionen, wie etwa die Abschaffung des Demokratieprinzips oder die Aufgabe der Menschenwürde als zentrales Individualgrundrecht unserer Verfassung. Dazu mußten zunächst im Brustton des Selbstgerechten demokratische Gemeinplätze abgefeiert werden: „Freiheitliche Demokratie gründet auf Meinungsvielfalt, Toleranz, gegenseitigem Respekt…. Ohne den Willen, einander zuzuhören, ohne den Versuch, den anderen und seine Argumente zu verstehen, geht es nicht…. Streit ist notwendig. Der demokratische Zusammenhalt beweist sich gerade im Konflikt. Gefahr entsteht da, wo wir uns nichts mehr zu sagen haben.“ Hätte er es bei diesen Sätzen, auch mit dem Anlaß angemessenen Variationen belassen, wäre es die Rede eines Demokraten, seinem hohen Amt auch angemessen und dem Anlaß geschuldet gewesen. Doch dann hob er all das, was er zuvor über das Wesen der Demokratie gesagt hatte, mit unmissverständlichen Wahlkampfparolen wieder auf. Ohne daß er einen Namen oder eine Partei nannte, grenzte er die Teufelsanbeter aus dem Kreis der Rechtschaffenen aus: „Auch in Deutschland begegnet uns die populistische Anmaßung „das“ Volk in Stellung zu bringen: gegen politische Gegner, gegen vermeintliche und tatsächliche Minderheiten, gegen die vom Volk Gewählten. aber: Niemand hat das Recht zu behaupten, er allein vertrete das Volk.“

Das ist geradezu ein Musterbeispiel dafür, wie man Andersdenkende diffamiert. Man stellt zunächst eine Verhaltensweise dar und erklärt dann, niemand habe das Recht, sich so zu verhalten oder zu argumentieren. Nur daß dies eben ein bloßer rhetorischer Trick ist. Denn tatsächlich behauptet jedenfalls in Deutschland niemand, er alleine vertrete das Volk. Aber weil das, wäre es denn so, in der Tat eine Anmaßung ohnegleichen wäre, erhält man auch prompt den Beifall der Zuhörer. Billiger kann man den Beifall nicht einkaufen. Und damit auch der letzte Träumer weiß, von wem die Rede ist, darf die Chiffre populistisch nicht fehlen. Dieses zweifelhafte Prädikat erhalten ja alle die Parteien in Europa, welche der eurozentrischen und multikulturellen Politik insbesondere der deutschen politischen Klasse ablehnend gegenüberstehen. Umgekehrt wird eher ein Schuh daraus. Nicht einmal die Parlamentsmehrheit, die ich keineswegs mit der Regierungskoalition verwechseln möchte, vertritt mit rund 87 % der Abgeordneten das Volk, sondern nur diejenigen, die sie gewählt haben. Zieht man die 23 % Nichtwähler und die knapp 13 % AfD- Wähler ab, dann vertreten sie bei weitem nicht das ganze Volk. Das ganze Volk wird in einer Demokratie niemals von einem politischen Lager vertreten. In der Unterstellung, die Populisten aus dem Reiche Satans wollten genau das, liegt natürlich eine besonders infame Diffamierungstechnik. Denn damit wird gewissermaßen subkutan transportiert, diese Diener Luzifers strebten eine Diktatur, selbstverständlich völkischen Charakters wie ihre  angeblichen Vorgänger aus der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts an. Von gegenseitigen Respekt, von Meinungsvielfalt, vom Willen, einander zuzuhören, war da plötzlich keine Rede mehr. Der vorgebliche Bewahrer der Demokratie entlarvte sich selbst als Heuchler.

Wer zu derartig plumpen Argumenten greift, muß schon sehr verzweifelt sein. Das ist die einzig tröstliche Erkenntnis dieses Tages.

Hoffentlich kein Rufer in der Wüste

Wer sich mit den Problemen und Herausforderungen unserer Zeit intensiv auseinandersetzen will, der kommt nicht darum herum, Bücher zu lesen. Denn die Thematik ist regelmäßig viel zu komplex, als daß sie in einem Zeitungsartikel oder einer Fernsehsendung, geschweige denn in dem typischen 90 Sekunden Beitrag einer Nachrichtensendung auch nur annähernd erschöpfend behandelt werden könnte. Leider sind die Lesegewohnheiten auch in unserem Lande so, daß die Allermeisten über gedrucktes Fast Food nicht hinauskommen. Ein Buch zu lesen kostet Zeit und erfordert ein erhebliches Maß an Konzentration, mehr noch den Willen dazu, ein Thema grundlegend und umfassend erfassen zu wollen.

Die Rede ist natürlich von Sachbüchern, nicht von schöner Literatur und spannenden Kriminalromanen. Es ist allerdings auch erforderlich, daß sich wenigstens die Nachdenklichen in unserem Lande umfassend informieren. Denn nur dann können sie auch ihre Meinung zu kontroversen Themen sachlich fundiert vertreten. Sowohl die einfachen Fakten als auch die daraus gezogenen Schlussfolgerungen können dann überzeugend weitergegeben werden.

Glücklicherweise gibt es zu den Problemen unserer Zeit, gerade auch zur „Mutter aller politischen Probleme“ (Horst Seehofer) kenntnisreich geschriebene Sachbücher. Manche sind natürlich durch die aufgeregte Diskussion in den Medien allgemein bekannt, wie das jüngste Buch von Thilo Sarrazin „Feindliche Übernahme“, das seit seinem Erscheinen am 28. August 2018 die Sachbuch-Bestsellerlisten anführt. Es ist natürlich zu wünschen, daß es Millionen von Lesern finden wird. Werbung muß man dafür aber nicht mehr machen.

Glücklicherweise kommt aber auch aus dem Bereich der oft gescholtenen akademischen Wissenschaft so manche kluge und unbedingt empfehlenswerte Ausarbeitung. Zur Rechtslage hat jüngst der Rechtswissenschaftler Ulrich Vosgerau mit seinem Buch „Herrschaft des Unrechts“ die nötige Aufklärung gegeben. Wer insoweit tiefer graben will, der kann ja auch das Gutachten des Rechtslehrers und früheren Richters des Bundesverfassungsgerichts Udo Di Fabio zum Thema lesen. Ebenso wie das Buch von Vosgerau ist es meines Erachtens auch für den Nichtjuristen verständlich geschrieben.

Grundlegendhat nun der Politikwissenschaftler Martin Wagener untersucht, wie die massenhafte unkontrollierte Zuwanderung von echten Wirtschaftsmigranten und falschen Flüchtlingen unterbunden werden kann. „Deutschlands unsichere Grenze – Plädoyer für einen neuen Schutzwall“ stellt die Möglichkeiten dar, tatsächlich die deutschen Grenzen für illegale Zuwanderer undurchlässig zu machen. Es gehört ja zum Argumentationsmuster der Regierungsparteien wie auch der Opposition mit Ausnahme der AfD, daß dies praktisch gar nicht möglich sei. Wagener widerlegt dieses Argument überzeugend. Der Verfasser ist auch nicht irgendwer, sondern lehrt Politikwissenschaft und Internationale Politik an der Hochschule des Bundes für die öffentliche Verwaltung. Im Hörsaal sitzt vorwiegend der Nachwuchs für den höheren Dienst im Bundesnachrichtendienst. Letzteres hat schon zu einem Aufschrei der üblichen Verdächtigen aus der politischen Empörungsszene geführt. Noch mehr dürfte sie ärgern, daß Prof. Wagener wohl noch eine lange Zukunft als Hochschullehrer im Bundesdienst haben dürfte, denn er ist Jahrgang 1970.

Neben den technischen Ausführungen zu Grenzanlagen rund um den Globus, ihren Stärken, Schwächen und der Realisierbarkeit eines einerseits zuverlässig illegale Einwanderung unterbindenden, andererseits legalen Verkehr von Personen und Waren über die deutsche Grenze zügig abwickelnden Grenzsystems, formuliert er auch in bemerkenswerter analytischer Brillianz die Lage, in der sich die Deutschen derzeit befinden. So merkt er zur Position derjenigen, welche die herrschende Willkommenspolitik ablehnen – und dazu gehört er ganz sicher auch – grundlegend an:

„Iin einer Demokratie muß aber auch die Gegenposition legitim sein. Sie begründet sich über die Identität eines jeden einzelnen. Demnach ist zwischen Volk und Staatsvolk zu unterscheiden. Zum ersten gehören die Deutschen qua Geschichte und Abstammung, zum zweiten über die erlangte Staatsbürgerschaft. Ersteres hat etwas mit Identität zu tun, letzteres etwas mit Recht. Für den Umgang der Menschen in diesem Land bedürfen die Inhalte einer hierarchischen Ordnung. Natürlich ist das Recht – die Staatsbürgerschaft – entscheidend, um das Miteinander der Bürger der Bundesrepublik zu ordnen. Das Grundgesetz spricht in Art. 2 Abs. 1 allerdings auch jedem Menschen das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zu. Wer sich folglich gegen den Aufbau einer multikulturellen Gesellschaft wendet und für den Erhalt des eigenen Volkes eintritt, der ist deshalb nicht zwangsläufig ein Rechtsradikaler. Er folgt lediglich einer anderen sozialen Präferenz, die sich aus seiner Identität – seiner Persönlichkeit! – ergibt. Darauf aufbauend muß er der Meinung sein können, daß die kontinuierliche, massenhafte Zuwanderung von Menschen fremder Kulturen zu begrenzen ist. Wer diese Position vertritt, hat eine andere Auffassung von dem, was Deutschland ausmacht. Desgleichen darf ein solcher Mensch der Meinung sein, daß die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung von Terroristen und organisierten Kriminellen nicht ausreichen. Er muß dabei nicht von Ängsten getrieben sein. Vielleicht hält er dagegen schlicht das eingependelte Maß an Terrorismus und Ausländerkriminalität, vor allem im OK-Bereich, für übertrieben und korrekturbedürftig.“

Die Gegenposition dominiere derzeit das Geschehen: demnach müsse man für Multikulturalität einen Preis zahlen. Zudem seien Terroranschläge und Bandenwesen auf der einen Seite gegen die Freiheit, sich in großen Teilen Europas ohne Grenzkontrollen bewegen zu können, auf der anderen Seite abzuwägen. Auf Menschen, die Opfer von Migrantenkriminalität geworden sind, müsse dieser Gütervergleich geradezu zynisch wirken.

Nach dem Hinweis auf Umfragen, wonach die Deutschen erhebliche Sorgen dahingehend haben, daß ihr Land von allzu vielen legalen wie illegalen Zuwanderern verändert wird, und man in der Zuwanderung allgemein die größte Gefahr für ihr Land sieht, weist er auf ein Paradoxon hin:

„Dennoch wählen die Deutschen Parteien, die diese Sorgen und Ängste nicht teilen und vollkommen gegensätzliche Positionen einnehmen. Eine Interpretation dieser paradoxen Lage kann wie folgt aussehen: natürlich muß das Wahlverhalten als Volkswille akzeptiert werden. Es drängt sich allerdings auch der Eindruck auf, daß es vor allem der Druck der politisch-medialen Elite ist, der zumindest einen Teil des Wahlverhaltens erklärt. So bremst er den tatsächlichen Volkswillen, der über Umfragen zwischen den Wahlen ermittelt wird, aus. Dieser Druck manifestiert sich in subtilen Mechanismen sozialer Ächtung jener Positionen, die vom Mainstream abweichen. Politiker neigen zudem dazu, aus ihrer Sicht nicht lösbare Herausforderungen sprachlich zu kaschieren.

Demgemäß stellt er die Deutschen vor die Wahl:

„Wenn das deutsche Volk sein kulturelles Erbe und auch seine spezifischen nationalen Eigenarten nicht für schützenswert hält, dann benötigt Deutschland definitiv keine postmoderne Grenzanlage. Bürger aus allen Teilen der Welt wären willkommen, wenn sie sich an die Gesetze halten und nach Möglichkeit eigenständig für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Das deutsche Volk würde es im Abstammungssinne früher oder später nur noch als eine von mehreren Gruppen des deutschen Staatsvolkes geben. Der Begriff Deutsch würde auf die Funktion eines inhaltlich variablen Etiketts reduziert. Die ursprüngliche Bedeutung des Deutschen würde dabei verloren gehen. Am Ende dieser Entwicklung wäre die Bundesrepublik eine komfortable Aufenthaltszone, die nur noch durch das Recht zusammengehalten wird, nicht aber durch kulturelle Gemeinsamkeiten oder gar die Anrufung einer nationalen Schicksalsgemeinschaft.“

Daß wir Deutschen mehrheitlich dies eigentlich nicht wollen, folgt ja auch aus den zitierten Ergebnissen diverser Meinungsumfragen und Studien. Wagener findet auch heraus, daß diese Widersprüche zwischen den wirklichen Wünschen der Deutschen und ihrem Wahlverhalten wohl auch zum Teil auf die jahrzehntelange Indoktrination mit einem europäischen Gedanken zurückgehen, der nicht die klassische Zusammenarbeit von Ländern in Europa fördert, sondern auf eine Auflösung der Völker und Staaten zugunsten eines europäischen Raums in bundesstaatlicher Verfassung hinausläuft. Wer das nicht will, dem attestiert er aber auch:

„Wer dann noch realisiert, daß die Sicherheit Deutschlands von den USA und der NATO abhängt, nicht aber von der Europäischen Kommission oder dem Europäischen Rat, der ist kein Radikaler, wenn er an der deutschen Mitgliedschaft in der EU zweifelt. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik hatte wie das Schengen-Abkommen viele Jahre Zeit, sich im Militär- bzw. Sicherheitsbereich zu beweisen. Der Versuch blieb erfolglos.“

Seine Vorschläge hinsichtlich der Organisation Europas laufen letztlich auf de Gaulles Europa der Vaterländer hinaus. Und er meint, dieses Gegenmodell wäre in jeder Hinsicht proeuropäisch. Denn für Europa ist, wer langfristig an dessen innerer äußerer Stabilität arbeiten möchte.

Und allen sentimentalen und humanitaristischen Strömungen in der deutschen Gesellschaft, was die menschlichen Verpflichtungen gegenüber dem Elend dieser Erde angeht, schreibt er nüchtern und sachlich ins Stammbuch: „Der industrialisierte Norden wird akzeptieren müssen, daß er dem menschlichen Leid nicht überall und zu jeder Zeit entgegenwirken kann.“

Die Verteidigung der Willkommenspolitik seitens unserer politischen und medialen Klasse – von Elite möchte ich nicht sprechen – findet für ihn auch eine schlüssige Erklärung. Es ziehe sich nämlich wie ein roter Faden durch die deutsche Geschichte. Werde in einem politischen Projekt die Finalität menschlicher Entwicklung gesehen, dann halte die jeweils herrschende Elite mit allen Mitteln an diesem Vorhaben fest. Dies gelte für das Kaiserreich, den Nationalsozialismus, den Sozialismus und die Demokratie. Mal sei Legitimation über das monarchische Gottesgnadentum, dann über die Überlegenheit der arischen Rasse, kurz darauf über die sozialistische Einsicht in den dialektischen Verlauf der Geschichte und dann heute durch die Anrufung der Ideen des Liberalismus in einer grenzenlosen Welt geschaffen worden. Widerspruch sei nie erwünscht gewesen. Kritiker seien in der Vergangenheit erschossen oder weggesperrt worden. In der Bundesrepublik jedoch würden sie mit den Mitteln der politischen Korrektheit gesellschaftlich diskreditiert, um die Bahnen des Diskurses eng zu halten. Das ist der Mechanismus der political correctness, den ja schon Alexis de Toqueville für die Frühzeit der Vereinigten Staaten von Amerika beschrieben hat.

Dieses klug geschriebene, faktengesättigte Buch ist verlagsfrei erschienen, im Internet aber ohne weiteres über verschiedene Anbieter verfügbar, ebenso wie es im Buchhandel bestellt werden kann (ISBN – 13:978-1724782403). Zwar haben die Spontis der Studentenbewegung seinerzeit die Widersprüchlichkeit ihrer Gedanken unfreiwillig in dem Satz dokumentiert: „Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts!“ In Wirklichkeit schafft Wissen Überlegenheit. Wissen ist verfügbar. Es zu erwerben macht nicht einmal sehr viel Mühe. Diese Mühe haben sich Autoren wie Wagener gemacht und eine Unzahl von Fakten zusammengetragen, aber auch schlüssige Gedankengebäude errichtet. Der Leser solcher Bücher kann also mit vergleichsweise geringem Aufwand argumentationsfest werden.

Der Vernichtungskrieg hat begonnen

Die Nervosität der etablierten Parteien, die sich seit Jahrzehnten gewissermaßen im Erbbesitz der politischen Macht dieses Landes wähnen, die einen vermeintlich aus göttlicher Gnade, die anderen vermeintlich aufgrund geschichtlicher Gesetzlichkeiten, hat offenbar einen Grad erreicht, der beim einzelnen Menschen zu Bluthochdruck, unkontrollierbarem Zittern und Schweißausbrüchen führt. Die Ursache dieses Phänomens ist offensichtlich: eine als Schmutzkonkurrenz wahrgenommene neue Partei auf der politischen Bühne scheint sich stabil einer Zustimmung des Wahlvolkes in der Größenordnung von bundesweit rund 15 % zu erfreuen, in den östlichen Bundesländern noch darüber. Das ist für sie aus zwei Gründen untragbar.

Zum einen führt das dazu, daß die klassischen Koalitionsmöglichkeiten links wie bürgerlich (die sprachlich zutreffende Entsprechung rechts ist bei ihnen ja so verpönt wie beim Teufel das Weihwasser) nicht mehr möglich sind. Denn mehr als rund 40 % kommen weder auf der einen noch auf der anderen Seite zusammen. Selbst sogenannte Große Koalitionen werden nicht mehr möglich sein, was in Bayern demnächst bewiesen werden wird. Wenn jedoch Mehrparteienkoalitionen geschmiedet werden müssen, dann wohnt ihnen natürlich die Gefahr des vorzeitigen Scheiterns ebenso inne, wie die endgültige Verwischung der klassischen ideologischen Grenzen. Die Wähler werden sich dann immer häufiger fragen, welchen Sinn es denn überhaupt haben soll, zur Wahl zu gehen, wenn doch alle mehr oder weniger das Gleiche anbieten. Halt, nicht alle, sondern da gibt es ja noch eine relativ kleine Gruppe nach Art des berühmten gallischen Dorfs! Und davor hatten bei Asterix ja schon die Römer gewaltigen Respekt. Wenn die Partei des Satans nicht bald vernichtet sein wird, dann könnte sie noch viel mehr Wählern alsbald als wirklich wählbare Alternative zur Einheitsfront der „Fortschrittlichen“ erscheinen. Horribile dictu!

Zum anderen besteht die aus der Sicht des sogenannten fortschrittlichen und weltoffenen Lagers noch viel schlimmere Gefahr, daß ihr Weltbild und ihre Strategie zur Umsetzung desselben in reale Politik durch eben diesen Neuling zertrümmert werden könnten. Der unappetitliche Neuling maßt sich an, den gesetzmäßigen Lauf der Geschichte aufzuhalten und zum Beispiel die Auflösung der Völker und Nationalstaaten zu verhindern. Und das ist aus der Sicht des linksliberalen, fortschrittlichen, weltoffenen und weltbürgerlichen Lagers die Apokalypse, die unter allen Umständen verhindert werden muß.

Wie verdorben auch die parlamentarischen Sitten inzwischen geworden sind, zeigt beispielhaft die Haushaltsdebatte im Deutschen Bundestag am 12.09.2018. Da konnte ein Abgeordneter namens Schulz – noch aus seiner Zeit im Europaparlament als Flegel bekannt -die Fraktion der AfD und ihren Vorsitzenden ungestraft beleidigen und erklären, seine Rhetorik stehe in der Tradition des Faschismus, eine ähnliche Diktion habe es in diesem Hause – also im Reichstag – schon einmal gegeben. Statt betretenem Schweigen seiner Fraktion erntete er von ihr stehende Ovationen. Der Bundestagspräsident sprach allerdings nicht die fällige Rüge aus, sondern gab lediglich dem übel beleidigten Oppositionsführer Gelegenheit, auf die Invektiven des pöbelnden Kollegen zu antworten. Seine Ermahnung an den flegelhaften Kollegen beschränkte sich dann darauf, ihm in Erinnerung zu rufen, daß man während der Antwort des Kollegen eigentlich aufsteht. Das habe er nicht getan. Was den neuen Stil des Hohen Hauses angeht, so setzte dann ein Abgeordneter der SPD namens Kahrs zwei Tage später das Niveau noch weiter herunter, indem er die Mitglieder der AfD-Fraktion als unappetitliche, häßliche Rechtsradikale bezeichnete. Auch dieser verbale Ausfall blieb ohne Rüge des Bundestagspräsidiums. Es scheint, als seien die Regeln des parlamentarischen Anstandes dann außer Kraft gesetzt, wenn es um Beleidigungen und Flegeleien gegen die Inkarnation des Bösen geht.

Da sind auch sonst allerlei Geschmacklosigkeiten mit einem Male respektable rechtswissenschaftliche Kommentare. Man befaßt sich mit der Dissertation des Herrn Dr. Maaßen aus dem Jahre 1997, in der er sich mit der Asylproblematik auseinandergesetzt hat. Doktorvater war immerhin der hoch angesehene Verwaltungsrechtslehrer Hartmut Schiedermair. Wie er die Arbeit seines Schülers benotet hat, wird nicht mitgeteilt. Wohl aber eine Rezension der seinerzeitigen Richterin des Bundesverfassungsgerichts Gertrud Lübbe-Wolff in der FAZ. Frau Lübbe-Wolff wurde auf Vorschlag der SPD zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Wenig überraschend fand sie die klugen und geradezu prophetischen Passagen der Dissertation wenig überzeugend, ja sogar nicht sonderlich wissenschaftlich. Wer eben kein Verfechter der Multikulti-Gesellschaft in Deutschland ist, darf sich des Tadels der Linken sicher sein. Und wenn es eben darum geht, einen missliebigen Spitzenbeamten „abzuschießen“, dann ist jede Munition recht, und sei es ein Dum(m)-Dum(m) Geschoß.

Tatsächlich glaubt man zum letzten Gefecht antreten zu müssen. In dieser Lage gibt es keine Regeln mehr. Die Vernichtung des Feindes, gleich mit welchen Mitteln auch immer, ist das einzige Ziel. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Rettung einer humanitären und fortschrittlichen Zivilisation vor dem Satan. Dieser Feind hat nicht das geringste Recht auf die Einhaltung der Gesetze des Krieges. Wenn der Einsatz von Giftgas Erfolg verspricht, ist es gegen ihn einzusetzen. Warum nicht auch die Atombombe? Entscheidend ist, daß der Feind vernichtet wird. Das hat ja in einem realen Krieg vor mehr als 70 Jahren schon einmal den finalen Erfolg gebracht.

Dieses martialische und apokalyptische Bild muß metaphorisch gezeichnet werden, um zutreffend zu beschreiben, um was es in diesen Tagen geht. Vordergründig wird derzeit zuerst die Demontage und dann die Entsorgung eines Spitzenbeamten auf der politischen Berliner Bühne gegeben. Natürlich ist auch in diesem Falle der Beamte nur der Sack, auf den eingeschlagen wird, weil man den Esel in Gestalt des Innenministers selbst nicht prügeln kann. Der Beamte, derzeit Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, eignet sich als Sündenbock hervorragend, weil er aus der Sicht der Bundestagsmehrheit und der politisch korrekten Unterstütztermedien unverzeihliche Vergehen wider die politische Etikette begangen hat. So hat er im Zusammenhang mit den Ereignissen in Chemnitz die Bundeskanzlerin und ihren Regierungssprecher der Lüge überführt. Das haben zwar auch andere getan, wie etwa der sächsische Ministerpräsident oder der sächsische Generalstaatsanwalt. Beide können jedoch aus verschiedenen Gründen dafür nicht bestraft werden, der eine aus naheliegenden politischen, und der andere wegen Unkündbarkeit. Wenn sich jedoch ein jederzeit kündbarer Spitzenbeamter dazu versteigt, der Wahrheit die Ehre zu geben, statt die Lügen des politischen Establishments zu stützen, dann hat er sich damit bereits selbst den Stuhl vor die Tür gesetzt. Das größere Verbrechen indessen begeht er fortwährend deswegen, weil er sich standhaft an die glasklare Rechtslage hält und es deswegen ablehnt, die AfD von seiner Behörde beobachten zu lassen.

Das ist deswegen noch schlimmer als die Majestätsbeleidigung im Wege des Lügennachweises, als damit den etablierten Parteien und ihren Steigbügelhaltern in den Medien die Möglichkeit genommen wird, die AfD in den Ruch der Verfassungsfeindlichkeit zu rücken, der sich natürlich einstellt, wenn ihr Name in den Medien stets mit dem Schandmal der Verfassungsfeindlichkeit verbunden wird („die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehende AfD“). Man kann sicher davon ausgehen, daß dieser Schachzug, besser gesagt diese Kontaminierung des politischen Gegners mit dem stinkenden Exkrement des braunen Wiedergängers, die verhaßte Konkurrenzpartei kurz- und mittelfristig rund 5 % der Wählerstimmen Kosten könnte. Das wiederum könnte, so spekuliert man nicht ganz zu Unrecht, die Partei tatsächlich in die Richtung rücken, wo man sie haben will. Die bürgerlichen Wähler, die mit ihrer Hilfe die notwendigen Veränderungen in unserem Lande herbeiführen und die schlimmsten Fehlentwicklungen verhindern wollen, würden sich von ihr abwenden. Übrig bliebe eine unbedeutende de rechtsradikale, vielleicht sogar rechtsextreme Splitterpartei. Damit wäre dann die „Operation Gomorrha“ gelungen.

Goethe hat einmal gesagt: „Politisch‘ Lied, ein garstig Lied!“ Angesichts der geradezu idyllischen politischen Verhältnisse, in denen er lebte, fragt man sich natürlich, zu welchem Vokablar und zu welchem Vergleich der sprachmächtige Dichter greifen würde, käme er in diesen Tagen zu einem kurzen Besuch in seine Heimat zurück. Es wäre ihm dann auch wohl anzuraten, unmittelbar nach der Veröffentlichung seines Textes den Weg zurück ins Elysium anzutreten. Denn es hätte dann wohl nicht nur beim Haberfeldtreiben in den Feuilletons sein Bewenden. Die Hüter der political correctness würden sich ganz sicher nicht entblöden, den Dichterfürsten vor die Schranken eines Gerichts zu zerren.

Ob die Deutschen in ihrer Mehrheit aufgeklärt und klug genug sind, diese Machenschaften zu durchschauen und ihre Urheber an den Wahlurnen abzustrafen, wird sich zeigen.

Die Wahrheit, wenn’s geht

Die Vorgänge um den in der Nacht vom 8. auf den 9. September 2018 in Köthen zu Tode gekommenen jungen Mann, insbesondere die Berichterstattung in den gedruckten und gesendeten Medien, zeigen beispielhaft, wie es um die Stimmung in unserem Lande einerseits und die Wahrheitsliebe der Medien andererseits bestellt ist. Wer sich nur aus den Tageszeitungen und den Nachrichtensendungen in den Fernsehprogrammen informiert, der wird zwar erfahren, daß jener junge Mann im Rahmen einer Streiterei mit einer Gruppe von jungen Afghanen zu Tode gekommen ist. Er sei aber an akutem Herzversagen verstorben und nicht an den Folgen irgendwelcher Schläge oder Tritte. Die meisten Hörer und Leser solcher Nachrichten gehen dann davon aus, daß hier ein tragisches Geschehen vorliegt, und der Tod des unglücklichen jungen Mannes gewissermaßen zufällig eingetreten ist, auf keinen Fall jedoch etwas mit der voraufgegangenen Streiterei zu tun haben kann.

Wenn man näher hinsieht, dann drängt sich doch der Verdacht auf, daß die mediale Berichterstattung wieder einmal verharmlost, schön- und kleinredet.

Fangen wir mit der gemeinsamen Pressemitteilung PM 115/2018 der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost vom 9.September 2018 an. Wörtlich zitiert:

„In der Nacht von Sonnabend, 8. September, ist ein 22-jähriger Mann in Köthen zu Tode gekommen. In diesem Zusammenhang wurden zwei Afghanen vorläufig wegen des Anfangsverdachts eines Tötungsdelikts festgenommen. Die Befragungen und Ermittlungen dauern an und werden in alle Richtungen geführt. Anlaß und Umstände des konkreten Geschehens sind derzeit noch nicht bekannt. Nach dem vorläufigen, mündlich übermittelten Obduktionsergebnis ist der 22-jährige Köthener einem akuten Herzversagen erlegen, das nicht direkt in kausalem Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen steht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden die Ermittlungen nunmehr wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen den 18-jährigen Tatverdächtigen geführt. Gegen den 20-jährigen Tatverdächtigen wird wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Entsprechende Haftanträge werden durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau am zuständigen Amtsgericht in Dessau-Roßlau gestellt.“

gez. Braun, Pressesprecher Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

gez. Vanak, Pressesprecher Polizeidirektion Sachsen-Anhalt-Ost

Wie weiter den Medien zutreffend entnommen werden kann, hat das zuständige Amtsgericht den Haftanträgen stattgegeben und die beantragten Haftbefehle erlassen. Die Tatverdächtigen sitzen derzeit in Untersuchungshaft.

Umstrittene Meldungen gehen dahin, daß es durchaus eine körperliche Auseinandersetzung gab. Der verstorbene junge Mann soll geschlagen und am Boden liegend getreten worden sein. Dergleichen muß wohl passiert sein, denn sonst könnte es in der zitierten Pressemitteilung nicht heißen, daß der junge Mann einem akuten Herzversagen erlegen sei, das nicht direkt im kausalen Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen steht.

Wenn nun gegen einen der beiden Tatverdächtigen der Verdacht besteht, daß er den Tod des Opfers verursacht hat, und deswegen der Haftbefehl auf § 227 StGB, Körperverletzung mit Todesfolge, gestützt wird, dann ist das zum einen keine Kleinigkeit, und zum anderen wird dem Verdächtigen angelastet, den Tod seines Opfers verursacht zu haben. Die Besonderheit dieses Deliktes besteht darin, daß der Täter nicht nachweislich mit Tötungsvorsatz gehandelt haben muß, sondern sich sein Vorsatz auf die Tatumstände der Körperverletzung, hier wahrscheinlich Schläge und/oder Tritte gegen den Kopf, beschränkt hat. Indessen haftet der Täter in einem solchen Falle für alle Folgen seiner Tat, auch eher unerwartete. Jedem Juristen ist aus seinem Studium noch der Bluter-Fall bekannt. Der Täter hatte nicht gewußt, daß sein Opfer, dem er eine blutende Wunde beigebracht hatte, an der sehr seltenen Bluter-Krankheit litt. Das führte dann dazu, daß sein Opfer verblutete. Diese Folge hat der Täter verursacht, denn die von ihm verübte Körperverletzung kann nicht hinweggedacht werden, ohne daß die eingetretene Folge, nämlich der Tod des Opfers entfiele. Dabei hilft es dem Täter nichts, daß er mit dieser Folge nicht gerechnet hat, vielleicht nicht einmal unbedingt rechnen mußte. Dennoch rechnet ihm die herrschende Meinung und Rechtsprechung die Todesfolge zu. Dies deswegen, weil es nicht völlig außerhalb der Lebenswirklichkeit liegt, daß jemand an dieser seltenen Krankheit leidet.

Ebenso liegt es natürlich nicht außerhalb der Wahrscheinlichkeit, daß jemand herzkrank ist, und deswegen durch die Körperverletzungshandlung ein Herzinfarkt mitverursacht wird. Das ist schon gerichtlich als Fall des § 227 StGB angesehen worden. Auch der Herzstillstand infolge Reflextod nach Tritt gegen den Solarplexus wurde schon gerichtlich als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet. Schon das Versterben von betagten Tatopfern infolge von Schrecken, Angst und Aufregung bei nächtlicher Konfrontation mit Einbrechern und Fesselung wurde von der Rechtsprechung als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet. In allen Fällen ging es darum, daß die Kausalität von Körperverletzung und eingetretener Todesfolge infolge einer Vorerkrankung oder dergleichen nicht völlig außerhalb der Lebenserfahrung liegt. Deswegen steht auf diesem Delikt eine Freiheitsstrafe von wenigstens drei Jahren. Nur in minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. Mit Recht ist deswegen im vorliegenden Falle auch jedenfalls gegen einen der Tatverdächtigen ein Haftbefehl mit dieser Begründung ergangen. Ob es dabei bleibt, wird sich zeigen. Immerhin soll einer der beiden Tatverdächtigen dem Opfer mehrfach gegen den Kopf getreten haben. In solchen Fällen kann ein Gericht durchaus auch davon ausgehen, daß ein Tötungsvorsatz, jedenfalls in Form des Eventualvorsatzes gegeben ist. Das heißt, man geht davon aus, daß der Täter den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen hat. „Vielleicht krepiert er, na wenn schon!“ Am Ende könnte so aus der Körperverletzung mit Todesfolge ein Totschlag werden.

Erstaunlich ist indessen der Umgang der Medien mit diesem Fall. Es wird ja offensichtlich Wert darauf gelegt, das geneigte Publikum darüber zu informieren, daß das Opfer ja nicht totgeschlagen worden ist, sondern tragischerweise infolge eines Herzversagen verstorben ist. Gewissermaßen eine Art Kollateralschaden oder gar unglücklicher Zufall. Nun haben die Zeitungsverlage wie auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, meines Wissens auch Privatsender, jeweils Rechtsabteilungen. Man könnte doch erwarten, daß die Redaktionen in einem solchen Falle die Juristen im Hause befragen, und dann ihre Berichterstattung an der Rechtslage ausrichten. Man kann natürlich darüber spekulieren, ob man sich als Journalist nur zu schade ist, einen Juristen zu fragen, wie die Sache rechtlich einzuordnen ist. Man kann natürlich auch darüber spekulieren, ob man nach Eingang der Antwort der Juristen sich dazu entschieden hat, das nicht zu schreiben oder zu senden. Denn im Sinne einer „Beruhigung“ der bundesweiten Debatte über die Kriminalität von Zuwanderern erscheint es doch zielführend, die Sache als tragisches Ereignis und nicht als schwere Straftat zu behandeln. Angesichts der Tendenz in unseren Medien, alle Probleme der Merkelschen Willkommenskultur schön- und kleinzureden, mag sich jeder seine eigenen Gedanken dazu machen.

Die einfachste Möglichkeit, über einen Sachverhalt zu berichten, ist stets die wahrheitsgemäße Berichterstattung. Man muß sich dabei nicht anstrengen, nicht verbiegen und nichts erfinden. Man läuft auch nicht Gefahr, daß man bei Falschaussagen ertappt wird und dann mit deren Folgen zurecht kommen muß. In meinem Berufsleben bin ich schon oft von Zeugen gefragt worden, was sie denn nun aussagen sollen. Ich habe dann meine Antwort immer mit der Floskel eingeleitet: die Wahrheit, wenn’s geht. Journalisten sollten sich das ebenfalls zur Richtschnur machen. Und dabei sollten sie den Grundsatz nicht vergessen, daß eine halbe Wahrheit stets eine ganze Lüge ist.

Geradezu unappetitlich wird es jedoch, wenn manche Medien nun mit der vermeintlich sensationellen Meldung an die Öffentlichkeit gehen, der Bruder des Verstorbenen sei ein bekannter, möglicherweise vorbestrafter Rechtsextremist. Abgesehen davon, daß die persönlichen Verhältnisse der Familienmitglieder des verstorbenen Niemanden in der Öffentlichkeit etwas angehen, denn diese sind keine Personen der Zeitgeschichte, wird hier eine ganz üble Tendenz sichtbar. Wenn schon der Bruder ein Nazi ist, naja. Leute, euer Mitleid kann sich in Grenzen halten. Rechte haben eben keine Rechte, kein Persönlichkeitsrecht, keine Menschenrechte. Sie sind gewissermaßen vogelfrei.

Inzwischen dreht sich die Berichterstattung, mehr noch die Kommentierung in den gedruckten und gesendeten Medien kaum noch um das Verbrechen selbst, sondern nahezu ausschließlich darum, wer in welcher Weise in Köthen demonstriert. Besonders gern werden natürlich Bilder von Rechtsextremisten in Aktion gezeigt. Natürlich sind darunter Figuren, mit denen sich niemand gemein machen sollte. Wenn der Sprecher einer Gruppe namens „Thügida“ irgendwas von „Rassenkrieg gegen die Deutschen“ ins Mikrofon brüllt, dann sollte das eigentlich ein Fall für die geschlossene Psychiatrie sein. Jedenfalls muß man sich um den Geisteszustand dieses Menschen ernsthafte Sorgen machen. Aber ein solcher Bonsai-Streicher findet leider doch eine – gottlob überschaubare – Zahl von Anhängern. Leute indessen, die aus berechtigter Sorge über die zunehmende Gewalttätigkeit gewisser Zuwanderer auf die Straße gehen, auch um politische Forderungen zu unterstreichen, sollten von solchen politischen Amokläufern stets einen gebührenden Abstand halten.

Soweit auch Linksradikale und Linksextreme in der üblichen Art und Weise agieren, interessiert das unsere Medien natürlich nicht. Sie interessiert es leider aber offensichtlich auch nicht, daß derzeit im Hambacher Forst bei Aachen bürgerkriegsähnliche Zustände herrschen. Linksextremisten, die seit Jahren das Forstgelände besetzt haben, und zwar in der Art und Weise, daß sie regelrechte Baumsiedlungen errichtet haben, in denen eine Vielzahl von ihnen lebt, leisten in krimineller Weise Widerstand gegen die mit der Räumung beauftragte Polizei. Dabei kommt es zu schweren Straftaten, vor allem massenhaften Körperverletzungen, gegen die Beamten. Unsere Qualitätsmedien interessiert das allenfalls am Rande. Es handelt sich ja um die Gutwilligen, um Linke, die sich für den Schutz der Umwelt aufopfern. Daß die Polizei hier nur ihre Pflicht tut und Gerichtsentscheidungen durchsetzt, interessiert unsere famosen Qualitätsjournalisten natürlich nicht. Zwar hat auch nach ihrer Auffassung jeder die Gesetze zu respektieren. Auch sie treten stets für Gewaltlosigkeit ein. Wenn jedoch ihre linksextremen Schützlinge in Bürgerkriegsmanier Staat und Gesellschaft herausfordern, dann wird das mit einem nachsichtigem Lächeln quittiert. Selbst eine Gewaltorgie wie beim G 20 Gipfel in Hamburg ruft allenfalls zurückhaltend-tadelnde Kommentare in den Medien hervor.

Wenn dann noch eine ehemalige Spitzenpolitikerin wie Frau Künast von den Grünen davon faselt, wegen der Wahlerfolge der AfD sei Deutschland in Gefahr, das Gespenst einer braunen Diktatur erscheine bereits am Horizont, dann muß sich diese Dame fragen lassen, was sie geraucht oder getrunken hat. Ihr Gefasel ist jedoch symptomatisch für die Wahrnehmung des linken und linksliberalen Milieus, das von den Universitäten über die Kirchen bis weit in die Medien reicht. Da wundert es eben nicht mehr, daß die Berichterstattung weniger der sachlichen Information, und damit der Wahrheit dienen soll, vielmehr strammer Meinungsjournalismus das Gebot der Stunde zu sein scheint, selbstverständlich links gebürstet. Links heißt dabei leider auch CDU, SPD, Grüne.

Die Tragik unseres Landes könnte darin bestehen, daß die ehemals bürgerlichen Kräfte in ihrer Verblendung, was die halluzinierte Gefahr einer braunen Diktatur angeht, gar nicht erkennen, daß sie dabei sind, der tatsächlichen linken Minderheit eine Mehrheit zu verschaffen, in der sie jedoch über kurz oder lang aufgesogen werden. Kluge und vorausschauende Politik indessen sollte erkennen, wo auf Dauer strategische Mehrheiten organisiert werden können, ja müssen. Und das ist rechts von der Mitte und endet erst an dem rechten Rand, hinter dem die Verfassungsfeindlichkeit beginnt. Davon ist in den deutschen Parlamenten auch nicht im Ansatz etwas zu erkennen.

 

 

Seid klug wie die Schlangen

In diesen Tagen ist es gut, einmal innezuhalten und seine Überzeugungen, mehr noch deren Artikulation in der Öffentlichkeit, zu überdenken. Es sind weniger die Ereignisse in Chemnitz selbst, als vielmehr ihre Instrumentalisierung vor allem durch Frau Merkel und ihre politischen Legionäre. Zu letzteren zählen vor allem die Journalisten, auf die sie sich wohl noch mehr verlassen kann, als auf Parteifreunde oder gar Koalitionspartner. Chemnitz ist zum Synonym für eine halluzinierte Gefahr von rechts geworden, und dies aus politischem Kalkül. Die Mutter aller politischen Probleme, wie Horst Seehofer zutreffend die massenhafte ungeregelte Zuwanderung seit dem Herbst 2015 genannt hat, ist ja nicht vom Himmel gefallen, sondern hat, um in der Metapher zu bleiben, ihrerseits eine Mutter, nämlich Angela Merkel. Man kann sie daher mit Fug und Recht die Großmutter aller politischen Probleme unseres Landes nennen. Weil nun immer mehr Menschen in unserem Lande das erkannt haben, und die Umfragen ein Anwachsen der Unzufriedenheit mit der Politik der Großen Koalition mit Unterstützung der Opposition – ohne die AfD – zeigen, hat der politisch-mediale Komplex unseres Landes die Notwendigkeit festgestellt, dagegen mit allen Mitteln anzugehen. Weil das mit seriösen Argumenten nicht möglich ist, denn eine objektiv falsche Politik kann mit keinem sachlichen Argument verteidigt werden, muß man die Gegenseite eben mit unfairen Mitteln bekämpfen. Dazu gehört die Verleumdung als rassistisch, rechtsradikal, oder im modischen Neusprech: Hitler reloaded.

Völlig zu Recht stellen Politikwissenschaftler und Publizisten fest, daß sich ein tiefer Riss durch die deutsche Gesellschaft aufgetan hat. Auf der einen Seite stehen die Linksliberalen (Unionsparteien, FDP), die Linken (SPD, Grüne) und die Linksradikalen (Die Linke), jeweils unterstützt von nahezu allen gedruckten und gesendeten Medien zuzüglich der Kirchen und der allermeisten Künstler, auf der anderen Seite die National-Konservativen (AfD), die verbliebenen Bürgerlichen und ihre wenigen Unterstützer in den Medien sowie einzelne unabhängige Geister unter den Autoren.

Weil nun die demokratische Rechte offensichtlich immer mehr Zulauf bekommt, was sich an weiter steigenden Umfragewerten zeigt und auch den Wahlergebnissen der letzten zwei Jahre gezeigt hat, wird der sogenannte „Kampf gegen Rechts“ verstärkt. Mag man es inzwischen auch belächeln, wenn Tötungs- und Sexualdelikte von Zuwanderern an Einheimischen von Politik und Medien nicht etwa zum Anlaß genommen werden, die Sicherheit der Bürger vor solchen Tätern zu erhöhen bzw. dies zu fordern, sondern Politik und Medien den Pawlow’schen Reflex zeigen, der sich so darstellt, daß diese Tat leider schon wieder Wasser auf die Mühlen der Rechten ist, und daher der K(r)ampf gegen Rechts verstärkt werden muß. Doch die Ereignisse um Chemnitz zeigen, daß Politik und Medien inzwischen weiter sind.

Nachdem bekannt geworden war, daß Frau Merkel und ihr Regierungssprecher voreilig von Hetzjagden und Zusammenrottungen gesprochen hatten, weil es solche tatsächlich nicht gab, hat man sich nicht etwa bei den Bürgern entschuldigt und gelobt, künftig erst in eine sorgfältige Prüfung der Fakten einzutreten, und dann die Ereignisse zu kommentieren. Nein, man vollführt allerlei semantische und hermeneutische Verrenkungen mit dem Ziel, den Leuten klarzumachen, daß man doch eigentlich nichts falsches gesagt, sondern die Dinge allenfalls zugespitzt politisch bewertet hat, selbstverständlich richtig. Die Übermacht der regierungs- und oppositionsfrommen Medien hat es dann auch geschafft, alle diejenigen in die Defensive zu drängen, die zwar sachlich zutreffend, aber politisch unerwünscht darauf hinweisen, daß es zum Beispiel nicht mehrere Videos, sondern nur ein Video gibt, das einen Vorfall mit ausländerfeindlichem Motiv zeigt, und daß selbst dieses Video eine Hetzjagd im philologischen Wortsinn nicht zeigt. Daß Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz ebenfalls keine Hetzjagd im Wortsinne bestätigen können, ist dabei völlig unerheblich.

Im Gegenteil. Nicht diejenigen, die uns angelogen haben, indem sie von nicht stattgefundenen Hetzjagden fabuliert haben, müssen gehen. Nein, voraussichtlich wird der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz gehen müssen. Immerhin hat er es gewagt, eine von der Kanzlerin als Tatsache behauptete Hetzjagd in Zweifel zu ziehen, weil er das zum Beleg dienende Video mit Fragezeichen versehen und darauf hingewiesen hat, daß hier möglicherweise eine, vorsichtig ausgedrückt, interessengeleitete Veröffentlichung vorliegt. Bemerkenswert ist, daß nun Politiker aus dem linken Lager von CDU bis Die Linke den Verfassungsschutzpräsidenten auffordern, den Beweis für seine Behauptung anzutreten – dabei hat er gar nichts behauptet, sondern nur Zweifel angemeldet – mit dem betreffenden Video stimme möglicherweise etwas nicht. Dabei ist in rechtlicher Hinsicht völlig klar, daß stets derjenige die Wahrheit einer Behauptung beweisen muß, der sie aufgestellt hat. Im vorliegenden Falle muß also derjenige, der dieses Video in den Medien verbreitet hat, den Nachweis dafür führen, daß es auch nicht gefälscht bzw. nicht gestellt worden ist. Neusprech: Fakenews.

Für die Verfechter der Merkel’schen Willkommenspolitik ist allein maßgeblich, daß in Chemnitz genau gegen diese Politik demonstriert worden ist. Damit diese Demonstrationen den notwendigen verwerflichen Anstrich bekommen, muß dann auch schon einmal eine Sequenz aus einer ganz anderen Demonstration vom Vortag in den Fernsehbericht hinein geschnitten werden, weil diese Sequenz ein paar Figuren abbildet, die den Hitlergruß zeigen. Und dazu muß dann passend eben dieses Video aus einer im übrigen schon wegen ihres Namens – Antifa Zeckenbiss – zweifelhaften Quelle immer wieder gezeigt und mit dramatischem Vokabular kommentiert werden. Selbstverständlich wird nicht kommuniziert, daß man hier wie in vielen anderen Fällen, in denen es um wirkliche Rechtsextreme ging, damit rechnen muß, daß einige dieser Figuren Agenten des Verfassungsschutzes sind. Man erinnere sich nur an das NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. In seinem ersten Anlauf 2002 platzte das Verfahren deshalb, weil die Verfassungsrichter beanstandeten, daß man zwischen wirklichen NPD-Funktionären und Agenten des Verfassungschutzes nicht unterscheiden könne. Man solle, so die Richter, erst mal die Agenten abziehen. Danach waren die Vorstände der NPD auf den unterschiedlichen Führungsebenen der Partei ziemlich ausgedünnt. Die bekannt gewordenen geheimdienstlichen Merkwürdigkeiten aus dem NSU-Prozeß seien nur am Rande erwähnt. Die diversen rechtsextremen Gruppen und Grüppchen unserer Tage „erfreuen“ sich natürlich ebenfalls einer intensiven Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Sollten also nicht auch in Chemnitz seine Agenten aktiv gewesen sein?

Die Strategie des linken Lagers von Merkel bis Maas und von Augstein bis Prantl ist klar. Alles, was in Chemnitz auf die Straße geht, ist braun, mit Ausnahme natürlich der „bunten“ Gegendemonstranten und ihrer schlagkräftigen Avantgarde aus den diversen „besetzten“ Häusern dieser Republik. Jeder dumme Spruch aus der Masse friedlicher Demonstranten heraus wird zur Naziparole hochstilisiert. Die Kameramänner des öffentlich-rechtlichen Fernsehens scheinen angehalten zu sein, ausschließlich solche Figuren abzufilmen, die dem Klischee des Neonazis respektive des bräunlichen Wutbürgers, natürlich von der primitiven Sorte, entsprechen.

Ergänzt wird diese Darstellung in den Medien durch die natürlich ebenfalls medienwirksam in Szene gesetzte Beobachtung der AfD durch die diversen Verfassungsschutzämter unseres Landes. Obgleich das Bundesamt für Verfassungsschutz bislang ausdrücklich keine Veranlassung sieht, diese Partei zu beobachten, verhalten sich diverse Landesämter für den Verfassungsschutz anders. Sie haben erklärt, jedenfalls bestimmte Teile dieser Partei oder einzelne Personen beobachten zu wollen. Eine besondere Variante hat man sich in Thüringen einfallen lassen. Dieses Bundesland, dessen Ministerpräsident Bodo Ramelow selbst jahrelang unter der Beobachtung des Bundesamtes für den Verfassungsschutz stand, hat verlauten lassen, sein Landesamt für den Verfassungsschutz prüfe, ob die AfD in Thüringen beobachtet werden müsse oder nicht. Das Bemerkenswerte an dieser Vorgehensweise liegt darin, daß es sich dabei anders als bei der wirklichen Beobachtung eben noch nicht um einen justiziablen Verwaltungsakt handelt. Natürlich  prüfen die Verfassungsschutzämter immer wieder, ob sie irgendwelche Personen oder Organisationen förmlich beobachten müssen. Dieser Vorgang besteht darin, öffentlich zugängliche Quellen wie Parteiprogramme, Redebeiträge und Interviews von Politikern daraufhin zu überprüfen, ob sich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen darin finden lassen. Dieser Vorgang ist Routine und vor allem wird er öffentlich nicht kommuniziert, denn außer Zeitunglesen passiert dabei ja nichts. Die Verfassungsschutzämter blicken halt in die politische Landschaft und schauen näher hin, wenn sich darin bislang Unbekanntes zeigt. Wenn aber nun ausgerechnet der Verfassungsschutz des rot-rot regierten Bundeslandes Thüringen öffentlich erklärt, zu prüfen, ob die Beobachtung der Thüringer AfD angegangen werden muß, dann ist das nichts anderes als eine zugegebenermaßen raffinierte Diffamierung. Raffiniert deswegen, weil dagegen höchstwahrscheinlich nicht einmal juristisch vorgegangen werden kann, anders als im Falle der förmlichen öffentlich kommunizierten Beobachtung.

Der Vorgang zeigt aber deutlich, wie erfolgreich das linke Lager dieses Landes mit seiner dauernden Hetze gegen die ohne jeden Zweifel fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehende AfD inzwischen ist. Denn nach Umfragen halten es über 60 % der befragten Bürger für richtig, daß der Verfassungsschutz diese Partei beobachtet. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn die meisten Bürger durchschauen derartige politische Ranküne nicht. Auch wenn inzwischen wohl nur noch 40 % der Bürger den Medien vertrauen, so sind doch die meisten Bürger mit den Dingen des täglichen Lebens, insbesondere ihren beruflichen Verpflichtungen, derartig ausgelastet, daß sie nicht auch noch tiefergehende Kenntnisse über die politischen Vorgänge im Lande erwerben können. Mit anderen Worten, sie müssen sich auf Verlautbarungen von Politik und Medien wenigstens einigermaßen verlassen können. Das wissen Politik und Medien auch. Sie können daher recht risikolos die Leute anlügen, ja sogar mit großer Aussicht auf Erfolg.

In dieser Situation muß man sich natürlich fragen, wie sich bürgerliche bzw. national-konservative Politiker verhalten sollen, um nicht der skizzierten Strategie ihrer Feinde (von Gegnern könnte man nur sprechen, wenn es einen fairen politischen Diskurs gäbe) über kurz oder lang zum Opfer zu fallen. Denn wenn erst einmal allgemein geglaubt wird, man könne sich als anständiger Bürger doch nur im Lager von Merkel und Co. wiederfinden, wer hingegen grundsätzlich Kritik an deren Politik äußere, könne ja nur eine Art Nazi sein, dann werden künftige Wahlen auch entsprechend ausgehen. Es kann aus meiner Sicht eine solche Entwicklung nur dadurch vermieden werden, daß bürgerliche und national-konservative Politik auch jeden Anschein vermeidet, mit Leuten gemeinsame Sache zu machen, die man eigentlich auch selbst nicht einmal mit der Zange anfassen würde. Dazu gehört vor allem ein besonnener und durchdachter Sprachgebrauch. Einige Beispiele:

Natürlich wird die ungebremste Zuwanderung im bisherigen Umfang, vor allem im wesentlichen aus islamischen Ländern, sei es aus dem Orient, sei es aus Afrika, langfristig unser Land verändern, und zwar zu seinem Nachteil. Die Massen an ungebildeten und auch gar nicht bildungswilligen Zuwanderern wird das intellektuelle Niveau herunterdrücken und die wirtschaftliche Leistungskraft dieses Landes gegen Null bringen. Die Zustände in den Herkunftsländern werden wir dann bei uns haben. Das einzig Gute daran dürfte dann sein, daß damit dann auch diese Zuwanderung aufhört, weil nichts mehr zu holen ist. Deutschland in seiner heutigen Gestalt gibt es dann eben nicht mehr. Wer das ausführlich und fundiert nachlesen möchte, dem sei Thilo Sarrazins „Feindliche Übernahme“ empfohlen. Man kann und muß vor dieser Entwicklung warnen. Was aber gar nicht geht, ist dabei ein Vokabular zu benutzen, das Erinnerungen an die dunkelsten Zeiten unseres Landes hervorruft. „Umvolkung“ klingt nicht nur dumpf, sondern der Begriff ist es auch. Er suggeriert ja, daß da irgendwo finstere Mächte Gene und Substanz des deutschen Volkes verändern. Gleiches gilt für den Begriff „Bevölkerungsaustausch“. Dieses Vokabular ist nun einmal zunächst im Dunstkreis von DVU, NPD und ähnlichen Gruppierungen entstanden. Wer es benutzt, erweckt den Eindruck, mit diesen Kreisen zumindest zu sympathisieren, wenn nicht mehr. Ebenso verhält es sich mit dem Vorwurf des Landesverrats oder der „Fernsteuerung“ durch mehr oder weniger geheimnisvolle Organisationen wie die Bilderberg Konferenz. Wer dergleichen behauptet, soll es auch gerichtsfest beweisen.

Dabei ist es überhaupt nicht notwendig, mit derartigen Verschwörungstheorien zu arbeiten. Abgesehen davon, daß Verschwörungstheorien im allgemeinen lächerlich sind, und zwar vor allem deswegen, weil sie regelmäßig nicht bewiesen werden können, braucht man sie auch nicht. Denn der Vorgang als solcher, die immer raschere negative Veränderung unseres Landes durch immer mehr ungebildete, unqualifizierte und unserer Kultur ablehnend bis feindlich gegenüberstehende zumeist illegale Zuwanderer ist für sich allein schlimm genug. Ihm muß entgegengewirkt zu werden, egal welche Ursachen er hat. Mit anderen Worten: Ob die „Willkommenspolitik“ nur dämlich oder bewußt gegen unser Volk gerichtet ist, kann dahinstehen. Sie muß eben beendet und darüber hinaus rückgängig gemacht werden, soweit möglich. Man muß daher mit rationalen Argumenten dafür eintreten. Und deren gibt es genug. Gleichzeitig muß man sich von dem Gelichter deutlich distanzieren, das die Kameramänner des öffentlich-rechtlichen Fernsehens so gern ins Bild setzen. Man muß sich natürlich auch die Mühe machen, Fakten zu sammeln und für die Diskussion parat zu haben. Ob es sich um kriminelle arabische Großfamilien handelt, ob es sich um den Skandal in unseren Schulen dreht, wo es Klassen gibt, in denen kaum noch deutsche Kinder sind, die demgemäß dann auch gar nicht mehr ordentlich beschult werden können, ob es sich um die exorbitanten Kosten für Sozialleistungen an Zuwanderer handelt, und ob es sich um die völlig falsche Toleranz gegenüber Forderungen der Muslime, etwa die Berücksichtigung von islamischen Speise- oder Bekleidungsvorschriften handelt, in jedem Falle ist Faktenwissen und Argumentationsfähigkeit gefragt. Nur dann wird man mittel- und langfristig die unentschlossenen und vor allem die uninformierten Bürger auf seine Seite ziehen können. Wer indessen Seit an Seit mit Neonazis und primitiven Krakeelern wahrgenommen wird, der arbeitet nur denen in die Hände, die er eigentlich bekämpfen will und muß. Man muß dagegenhalten, aber bitte intelligent.

Zu den Begriffen, die man keinesfalls benutzen darf, gehört die Bezeichnung „Systemparteien“, wenn von den etablierten Parteien die Rede sein soll. Denn diese Vokabel hat eine Geschichte, und zwar eine ungute. Hitler und die Nationalsozialisten benutzten sie, um ihrer Verachtung für das parlamentarische System Ausdruck zu verleihen. Gerade Konservative, die sich um die Verteidigung und Stärkung der Demokratie bemühen, können bei wachem Verstand keine Begriffe aus der Mottenkiste der NS-Zeit benutzen. Der Begriff des „Systems“ im Zusammenhang mit der Erörterung staatsorganisatorischer Fragen wie des Verhältnisses von repräsentativen zu plebiszitären Elementen bei der Gesetzgebung wird von den Feinden der AfD und nationalkonservativen Denkrichtungen natürlich dahingehend ausgelegt, daß es um die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und Verächtlichmachung des parlamentarischen Systems in Hitler’scher Manier gehe. Damit begibt man sich ohne sachliche Notwendigkeit in eine Lage, in der man sich gegen sachlich unbegründete Vorwürfe verteidigen muß, nur weil man einen kontaminierten Begriff benutzt hat. Das Anliegen, die Demokratie zu verteidigen, indem man zum Beispiel für eines ihrer konstitutiven Elemente, nämlich die Meinungsfreiheit, eintritt, kann man dann nicht mehr glaubhaft vorbringen. Auch wird man dann erhebliche Probleme haben das Ziel einer Stärkung der Demokratie durch die Einführung weiterer plebiszitärer Elemente zu verfolgen, weil man es seinen Gegnern leicht gemacht hat, dies als Angriff auf die parlamentarische Demokratie zu diffamieren.

Seid klug wie die Schlangen (Mt 10,16) sprach kein geringerer als Jesus. Man ist versucht zu kalauern: Und die Bibel hat doch recht.

Auferstanden aus Ruinen

Alexander Wendt pflegt sorgfältig zu recherchieren. Ihm verdanken wir nun den Nachweis, daß die Frau Bundeskanzler und der Sprecher ihres Wahrheitsministeriums uns im Zusammenhang mit den Ereignissen in Chemnitz am vergangenen Wochenende angelogen haben (www.publicomag.com). Frau Merkel hat am 27.08.2018 unter anderem dazu behauptet: „Wir haben Videoaufnahmen darüber, daß es Hetzjagden gab, Zusammenrottungen…“ Herr Seibert legte am gleichen Tage nach und erklärte vor der Bundespressekonferenz: „Was gestern in Chemnitz zu sehen war und stellenweise auf Video festgehalten wurde… das hat in unserem Rechtsstaat keinen Platz. Solche Zusammenrottungen, Hetzjagden auf Menschen anderen Aussehens und anderer Herkunft,… das nehmen wir nicht hin.“ Nun hatte schon der Chefredakteur der örtlichen Tageszeitung am nächsten Tag verlauten lassen, die Reporter seines Blattes hätten keine Hetzjagden im Zusammenhang mit den Demonstrationen verschiedener Organisationen anlässlich der tödlichen Messerattacke auf einen Chemnitzer Bürger beobachten können. Auf Nachfrage von Alexander Wendt hat nun am 01.09.2018 der Sprecher des Generalstaatsanwaltes in Sachsen, Wolfgang Klein, erklärt:  „Nach allem uns vorliegenden Material hat es in Chemnitz keine Hetzjagd gegeben.“

Alexander Wendt hat das zum Anlaß genommen, sowohl beim Bundespresseamt als auch im Bundeskanzleramt nachzufragen. Weder Frau Merkel noch Herr Seibert haben trotz Erinnerung darauf geantwortet. Der Grund ist natürlich einfach. Die behaupteten Hetzjagden hat es nicht gegeben. Das Handyvideo, das man in den Nachrichtensendungen sehen konnte, zeigt lediglich einen Mann, der auf einen anderen zurennt, und – so gut ist es nicht zu sehen – möglicherweise nach ihm tritt. Und dieses Video, auch das hat Wendt recherchiert, stammt von einer dubiosen Adresse („Antifa Zeckenbiss“). Das Verhältnis der linksextremen Antifa zu Recht und Gesetz ist hinreichend bekannt. Bei solchen Leuten kann man nicht einmal ausschließen, daß sie eine solche Szene selbst inszenieren und ins Internet stellen.

Es steht also fest, daß die Kanzlerin ebenso wie ihr Regierungsprecher zu diesem Vorgang wissentlich die Unwahrheit gesagt haben, umgangssprachlich also gelogen haben. Das letzte Mal, daß in Deutschland ein Staatschef öffentlich gelogen hat, war am 15.06.1961. Walter Ulbricht erklärte damals: „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten.“ Das geschah dann aber doch am 13.08.1961, die Planungen dafür liefen seit Monaten, Ulbricht holte sich das Plazet dafür dann Anfang August 1961 in Moskau, nachdem er lange Zeit darauf hingearbeitet hatte.

Verräterisch ist auch der Sprachgebrauch der Kanzlerin und des Sprechers ihres Wahrheitsministeriums. „Zusammenrottung“ war ein Straftatbestand im Strafgesetzbuch der DDR. § 217 dieses Strafgesetzbuches drohte dafür Freiheitsstrafe an, Anführer und Organisationen konnten dafür mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer in der DDR groß geworden ist und sogar eine kleine Funktionärin der FDJ gewesen ist wie Angela Merkel, weiß das auch. Zumal die Presse der DDR 1989 die Demonstrationen gegen das Regime, die dann letztendlich zum Zusammenbruch der kommunistischen Herrschaft führten, stets als Zusammenrottungen bezeichnet hatte.

Ein solcher Sprachgebrauch ist verräterisch. Demonstrationen, die politisch unerwünscht sind, werden als strafwürdiges Verhalten aufgefaßt. Damit das ganze auch von der Bevölkerung „richtig“ eingeordnet wird, werden dann noch Straftaten wie „Hetzjagden“, mit den Worten unseres Strafgesetzbuches also zumindest versuchte, wenn nicht vollendete gefährliche Körperverletzungen (§ 224 Abs. 1 Nr. 4, in Tateinheit mit Landfriedensbruch, § 125 StGB), hinzu erfunden. Daß tatsächlich Bürger lediglich von ihrem Grundrecht aus Art. 8 des Grundgesetzes Gebrauch gemacht haben, indem sie sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel versammelt haben, um ihren politischen Forderungen Ausdruck und Gewicht zu verleihen, soll eben in strafbare Handlungen umgedeutet werden. Von derartigen Bewertungen anlässlich der Vielzahl von linksextremen Gewaltsexzessen, die ganz sicher den Tatbestand des Landfriedensbruchs, verbunden mit Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und Brandstiftungen erfüllt haben, hat man allerdings so gut wie nie etwas gehört. Da haben ja nur die gutgesinnten idealistischen jungen Menschen etwas über die Stränge geschlagen.

Es ist ganz offensichtlich, daß jeder Protest gegen die Einwanderungspolitik der Bundesregierung, die im übrigen vom größten Teil der Opposition unterstützt wird, kriminalisiert werden soll.

Teil dieser Bestrebungen ist offensichtlich auch der jüngste Vorstoß der Bundesjustizministerin. Sie will jüngsten Meldungen in der Presse zufolge (Bild, Welt) aufklären lassen, welche Organisationen hinter der Mobilisierung „rechter Gewalttäter“ bei den Protesten in Sachsen stehen. Rechtsradikale dürften nicht die Gesellschaft unterwandern. Die Ermittlungen in Chemnitz müssen ihres Erachtens aufklären, inwieweit rechtsextreme Netzwerke hinter den Demonstrationen und ausländerfeindlichen Ausschreitungen stehen. Wörtlich: „Wir dulden nicht, daß Rechtsradikale unsere Gesellschaft unterwandern.“ Nun fällt an diesem Statement zunächst einmal auf, daß als Tatsache unterstellt wird, es habe Gewalttaten aus den Demonstrationen rechter Gruppen heraus gegeben. In nennenswertem Umfang war dies jedoch ganz offensichtlich nicht der Fall. Einschlägige Ermittlungen, Festnahmen oder gar Haftbefehle sind nicht bekannt geworden. Es fällt ferner auf, daß die Begriffe rechts, rechtsradikal und rechtsextrem offensichtlich synonym gebraucht werden. D.h., die Grenzen zwischen politisch rechten Parteien, wie etwa der AfD, Rechtsradikalen, zu denen Organisationen wie etwa der sogenannte III. Weg gehören und Rechtsextremen, zu denen die Reste der NPD und offen als Neonazis auftretende Randalierer gehören, werden ganz bewußt verwischt und diese höchst unterschiedlichen Gruppen in den sprichwörtlichen einen Topf geworfen. Das ist eben die durchsichtige Strategie linker Politiker, zu denen man auch die Exponenten einst bürgerlicher Parteien zählen muß, die demokratische Rechte dadurch zu diskreditieren, daß man sie in einem Atemzug mit Feinden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nennt und damit bei Ihnen einsortiert. Damit erspart man sich natürlich die inhaltliche Auseinandersetzung mit den politischen Forderungen etwa der AfD. Diese Strategie, die man tatsächlich als Hetze bezeichnen muß, trägt auch Früchte. Nach jüngsten Umfragen befürworten ca. 60 % der Deutschen eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Nicht wenige Politiker von SPD, Grünen und Linken propagieren das auch.

In diesem Zusammenhang muß man sich auch vergegenwärtigen, wer da solche Forderungen erhebt. Frau Dr. jur. Katarina Barley, deren Markenzeichen ein arrogantes Lächeln ist,  war vor ihrem Einzug in den Deutschen Bundestag mehrere Jahre Rechtsanwältin und Richterin. Sie hat bei dem angesehenen Staatsrechtslehrer Bodo Pieroth promoviert und war unter anderem wissenschaftliche Mitarbeiterin der Richterin des Bundesverfassungsgerichts Renate Jaeger. Mit anderen Worten: es handelt sich um eine Spitzenjuristin. Ihr unterlaufen keine fachlichen Fehler. Vielmehr verdreht sie bewußt das Recht, wenn sie faktenwidrig Straftaten behauptet, derer sich der Generalbundesanwalt annehmen muß. Die von ihr herbeifabulierten rechtsextremen Netzwerke finden sich in unserem Strafgesetzbuch in Delikten wie der Bildung bewaffneter Gruppen nach § 127, der Bildung krimineller Vereinigungen nach § 129 und der Bildung terroristischer Vereinigungen nach § 129 a. Es müssten sich also manifeste Anhaltspunkte dafür ergeben, daß sich mehr als drei Personen zur Begehung von Straftaten oder gar terroristischen Straftaten verabredet und in Chemnitz wenigstens versucht haben, das auch umzusetzen. Ganz offensichtlich ist das nicht der Fall. Frau Barley unternimmt also den Versuch, zum Beispiel die Organisation von Demonstrationen in der Weise, daß man auch überregional Anreise und Teilnahme organisiert, in schwere, teilweise sogar staatsgefährdende Straftaten umzudefinieren. Zwar ist Frau Barley nicht in der DDR sozialisiert, sondern in Köln aufgewachsen. Die Nähe zu den von Frau Merkel apostrophierten Zusammenrottungen nach dem Strafgesetzbuch der DDR ist aber offensichtlich.

„Auferstanden aus Ruinen“, mit diesen Worten begann die Nationalhymne der DDR. „Wenn wir brüderlich uns einen, schlagen wir des Volkes Feind“, heißt es unter anderem in ihrer zweiten Strophe. Ob das als Handlungsanweisung von Frau Merkel und Frau Barley begriffen wird, mag jeder für sich entscheiden. Auf jeden Fall gilt jedoch vermehrt, was ich mit Blick auf die Verhältnisse in unserem Lande immer wieder sagen muß: „principiis obsta! (Wehret den Anfängen!)“. Denn wir wollen nicht, daß die DDR aus den Ruinen des Kommunismus wieder aufersteht.

 

 

Messer, Mörder, Mob und Medien

In einer Rechtssache sollte man sich als Jurist, als forensisch tätiger Rechtsanwalt zumal, erst äußern, wenn der Sachverhalt ausermittelt und auf dieser Grundlage ein zumindest erstinstanzliches Urteil gesprochen worden ist. Der Fall Chemnitz indessen fällt aus dem Rahmen, und zwar in mehrfacher Hinsicht.

Was den Sachverhalt selbst angeht, so ist sehr vieles noch offen. Ich meine damit die Tötung des Daniel Hillig am 26.08.2018 gegen 3:00 Uhr in der Nacht. Der Name des Opfers dieser Straftat ist nun verschiedentlich veröffentlicht worden, sodaß es albern wäre, insoweit noch die Regel einzuhalten, wonach auch das Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen seine volle Namensnennung verbietet. Was öffentlich ist, ist eben öffentlich. Das gilt für die Umstände der Tat, die sich auch aus dem Haftbefehl des Amtsgerichts Chemnitz vom 27.08.2018 nur sehr kursorisch ergeben, wie das bei Haftbefehlen in solchen Fällen auch häufig der Fall ist. Denn der Haftrichter begründet seine Entscheidung nur damit, daß ein Haftgrund – in diesem Falle Fluchtgefahr – vorliegt, Warum eben dies der Fall ist, wird nur so weit mitgeteilt, als es den dringenden Tatverdacht begründet. Was der Tat vorausging, was drumherum geschah, welche Zeugen was gesagt haben, alles das bleibt ja der Hauptverhandlung vorbehalten. Allerdings ist aus dem Haftbefehl auch zu entnehmen, daß jedenfalls vorläufig von gemeinschaftlichem Totschlag, und nicht von Mord ausgegangen wird. Jedenfalls für den Ermittlungsrichter lagen die Mordmerkmale wie etwa Heimtücke, niedrige Beweggründe oder Grausamkeit nicht vor.

Bemerkenswert ist der Umgang der Medien, aber auch der Politik mit diesem Vorgang. Die ehrliche Trauer um das Opfer hat wohl nur eine überschaubare Zahl von Bürgern der Stadt Chemnitz zum Tatort geführt, um dort Blumen niederzulegen, des Opfers zu gedenken, den beiden ebenfalls schwer verletzten weiteren Opfern alles Gute zu wünschen und vielleicht für alle drei Opfer zu beten, soweit religiöse Menschen darunter waren.

Überlagert wird das aber bis zur Unkenntlichkeit durch die weiteren Vorgänge. Es ist vielleicht verständlich, wenn politisch engagierte Bürger den Vorgang zum Anlaß nehmen, einen Zusammenhang zwischen der unkontrollierten und ungesteuerten Zuwanderung, der Willkommenspolitik der offenen Grenzen und ähnlichem Unsinn mehr einerseits und der Bluttat von Chemnitz andererseits herzustellen. Nun kann ja tatsächlich der Aufenthalt des dringend Tatverdächtigen in Chemnitz als solcher nicht hinweggedacht werden, ohne daß die Tat und damit der Tod des bedauernswerten Herrn Hillig entfiele. Wenn demgegenüber Journalisten beschönigend schreiben, der Tatverdächtige wäre ja wohl auch dann eingereist, wenn er kontrolliert worden wäre, so geht das am Problem vorbei. Denn das Problem besteht eher darin, daß diese Leute überhaupt ins Land gelassen worden sind. In einem Land wie Australien oder Ungarn wäre es eben nicht passiert. Allerdings ist es aus meiner Sicht pietätlos, unmittelbar in der Nähe des Tatortes, gewissermaßen angesichts des eben vergossenen Blutes, politische Demonstrationen zu veranstalten. Vor allem halte ich es mindestens für unklug, in einer solchen Situation als Bürger dorthin zu gehen, wo eine kleine radikale Minderheit krakeelt, auch wenn dies natürlich das grundgesetzlich verbriefte Recht jedes Bürgers ist. Vor allem dann, wenn sehr bald festzustellen ist, daß sich dort Hooligans, die letzten NPD Anhänger und sonstige Angehörige des intellektuellen Prekariats unseres Landes verabreden. Man wird ja dann als Teil der übergroßen Mehrheit von Bürgern, die ein im Grunde gerechtfertigtes Anliegen vertreten, von eben den Leuten instrumentalisiert, mit denen man eigentlich nichts zu tun haben will. Abzusehen war natürlich auch, daß die linksextreme Krawallszene auftauchen und den Vorfall auf ihre Art und Weise für sich nutzen wird.

Leider ist allerdings auch festzustellen, daß die Medien und auch die etablierte Politik in erwartbarer Weise reagiert haben. Von Trauer um das Todesopfer und die beiden Schwerverletzten hat man sehr sehr wenig gehört, auch aus dem Munde der Kanzlerin nicht in angemessener Weise. Vielmehr wird nun in übelster Weise auf die Sachsen an sich eingeschlagen. Wenn man die verbalen Fäkalien etwa eines Jakob Augstein angewidert zur Kenntnis nehmen muß, die sich leider vom Grundton der großen Tageszeitungen wie der Provinzblätter nur wenig unterscheiden, dann kann man die verstehen, die erneut von Lügenpresse und ähnlichem sprechen. Die unguten Erinnerungen an die Fälle Sebnitz, Mittweida und andere kommen wieder hoch. Es scheint für das politisch korrekte Milieu unseres Landes einfach zu verlockend zu sein, immer wieder auf die Sachsen einzuschlagen und sie als braune Zeitgenossen zu verunglimpfen. Es mag ja sein, daß in Sachsen eine gewisse Neigung zu oppositioneller Haltung häufiger anzutreffen ist, als anderswo. Das ist per se doch nichts schlechtes, sondern Herz und Motor der Demokratie. Genau diese Haltung hat doch letztendlich zur friedlichen Überwindung des kommunistischen Regimes in der ehemaligen DDR und damit zur Wiedervereinigung unseres Vaterlandes geführt. Letzteres scheint allerdings so manchem Linken in unserem Lande immer noch sauer aufzustoßen. Vor allem solchen Zierden der bundesdeutschen Gesellschaft, für die es ein deutsches Volk eigentlich überhaupt nicht gibt – zum Beispiel Herrn Habeck von den Grünen – oder die hinter Transparenten herlaufen, auf denen Parolen wie „Deutschland du mieses Stück Scheiße“ geschrieben sind. Mit einem solchen Verhalten qualifiziert man sich in unserem Lande ja leider für höchste Staatsämter. Namen muß ich hier wohl nicht nennen.

Daß die Randale des linksextremen schwarzen Blocks in den Medien so gut wie nicht vorkommt, überrascht nicht. Für gewisse Teile der etablierten Politik, um sich einmal vorsichtig auszudrücken, nehmen sie ja die Funktion wahr, die vor 1933 die SA hatte. Gewisse Politiker und Journalisten haben das anlässlich der Hamburger Krawalle zum G-20 Gipfel ausreichend deutlich erkennen lassen.

Schlußendlich muß ein Wort zu denen gesagt werden, die den Haftbefehl des Amtsgerichts Chemnitz ins Internet gestellt haben. Das ist natürlich strafbar gemäß § 353 d des Strafgesetzbuches. Darauf steht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Nun muß man zunächst einmal fragen, wie diese Ausfertigung des Haftbefehls ins Internet kommen konnte. Der Haftbefehl findet sich im Original in der Gerichtsakte. Ausfertigungen erhalten Staatsanwaltschaft, Polizei, Beschuldigter bzw. sein Verteidiger, soweit ein solcher schon bestellt ist, und die Haftanstalt, in welche er eingeliefert wird. Nur dieser Personenkreis, natürlich zuzüglich der dortigen Bediensteten, hat überhaupt die Möglichkeit, ein solches Schriftstück unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Gerade dieser Personenkreis weiß auch ganz genau, daß das streng verboten ist. Soweit Amtspersonen betroffen sind, kommt ja noch ein Dienstvergehen nach § 353 b StGB in Frage. Einen Rechtsanwalt kann so etwas die Zulassung kosten. Eine ganz andere Frage ist die, ob Personen, denen die Ausfertigung dieses Haftbefehls verbotenerweise vorgelegt worden ist, ihn weiterverbreiten durften. Der Wortlaut des Gesetzes spricht dafür, daß auch sie das nicht durften. Unabhängig vom Straftatbestand ist es jedenfalls für Politiker, und seien sie auch nur auf Kreisverbandsebene tätig, es schlicht und einfach ein Unding, ein derart vertrauliches Schriftstück wie einen Haftbefehl zu veröffentlichen, egal wie skandalös der ganze Vorgang auch sein mag. Die strafrechtlichen Konsequenzen werden jeden treffen, der sich an der Verbreitung dieser Urkunde beteiligt hat. Etwas anderes kann dann gelten, wenn die Ausfertigung des Haftbefehls allgemein bekannt ist, und dann immer noch weiter verbreitet wird. Denn was jeder weiß, unterliegt ja nicht mehr der Vertraulichkeit.

Ach ja, wieder ein Einzelfall. Daß Asylbewerber und Flüchtlinge weit überproportional in der Kriminalstatistik vertreten sind, habe ich kürzlich an dieser Stelle dargelegt. Doch unsere Willkommenspolitiker und Qualitätsjournalisten werden uns zum wiederholten Male vorrechnen, daß die Zahl der Messermörder aus dem Kreis der Zuwanderer im Verhältnis zur Einwohnerzahl der Bundesrepublik Deutschland doch wirklich sehr gering ist. Darüber, daß der dringend tatverdächtige Iraker vorbestraft ist und unter Bewährung steht, nur geduldeter, also abgelehnter Asylbewerber ist, und daher in jedem anderen zivilisierten Land dieser Erde schon lange ausgewiesen worden wäre, darüber wird man natürlich weder in der Tagesschau, noch in den diversen Talkrunden, und noch viel weniger in solchen Qualitätszeitungen wie den Prantlhausener Nachrichten hören oder lesen.

Der Rufer in der Wüste

Nach einer Forsa-Umfrage aus dem Jahre 2013 hielten damals die meisten Deutschen Helmut Schmidt für den bedeutendsten Kanzler der Nachkriegszeit vor Konrad Adenauer, Willy Brandt und Helmut Kohl. Man sollte daher glauben, daß seine öffentlichen Äußerungen auch nach dem Ende seiner Kanzlerschaft 1982 in Deutschland mit großer Aufmerksamkeit aufgenommen und für seine Nachfolger handlungsleitend geworden wären. Das mag vielleicht in dem ein oder anderen Politikfeld annähernd so gewesen sein. In dem Politikfeld jedoch, das heute unbestritten die Bürger unseres Landes und damit auch die Wähler am meisten interessiert, ja sogar beunruhigt, nämlich der Zuwanderungsproblematik, blieben und bleiben seine Analysen und Warnungen unbeachtet.

Bereits 1981, noch als amtierender Bundeskanzler, erklärte er: „Wir können nicht mehr Ausländer verdauen, das gibt Mord und Totschlag.“ Damals betrug der Ausländeranteil in der Bundesrepublik Deutschland gerade einmal 6,5 %, 2017 waren es bereits 11,3 %. 1992 erklärte er: „Die Vorstellung, daß eine moderne Gesellschaft in der Lage sein müßte, sich als multikulturelle Gesellschaft zu etablieren, mit möglichst vielen kulturellen Gruppen, halte ich für abwegig. Man kann aus Deutschland mit immerhin einer tausendjährigen Geschichte seit Otto I. nicht nachträglich einen Schmelztiegel machen.“ In diese Kerbe hieb er erneut im Jahre 2004: „Das Ideal einer multikulturellen Gesellschaft ist in demokratischen Staaten wie Deutschland nicht durchsetzbar. Insofern war es ein Fehler, daß wir zu Beginn der sechziger Jahre Gastarbeiter aus fremden Kulturen ins Land holten.“ In diesem Zusammenhang forderte er dann auch, die Ghettos in den Großstädten aufzulösen. Und im Jahre 2005 erklärte er klipp und klar: „Wir müssen eine weitere Zuwanderung aus fremden Kulturen unterbinden.“

Das Thema hat ihn offensichtlich jahrzehntelang umgetrieben. In seinem letzten großen Fernsehinterview, wenige Monate vor seinem Tod, erklärte er in eindringlichen Worten, wo die Probleme liegen: „Zuwanderung aus fremden Zivilisationen schafft uns mehr Probleme, als es uns auf dem Arbeitsmarkt an positiven Faktoren bringen kann. Zuwanderung aus verwandten Zivilisationen, zum Beispiel aus Polen, ist problemlos. Zum Beispiel aus Tschechien, ist problemlos. Zum Beispiel aus Österreich, ist problemlos. Aus Italien, ist problemlos. Es fängt an, bei etwas östlicheren Gegenden. Zuwanderung aus Anatolien ist nicht ganz problemlos. Zuwanderung aus Afghanistan bringt erhebliche Probleme mit sich. Zuwanderung aus Kasachstan bringt Probleme mit sich. Das sind andere Zivilisationen. Nicht wegen ihrer anderen Gene, nicht wegen ihrer anderen Abstammung, aber wegen der Art und Weise wie sie als Säugling, wie sie als Kleinkind, wie sie als Schulkind, wie sie als Kind in der Familie erzogen worden sind.“

Damit ist ganz klar die kulturelle Prägung angesprochen, die nun einmal in den genannten europäischen Ländern aus bekannten Gründen eine völlig andere ist, als in den genannten orientalischen Ländern. Prägend für die Kulturen war und ist jeweils die vorherrschende Religion, bzw. in Europa zusätzlich und die Religion maßgeblich beeinflussend, die Aufklärung. Letzteres ist den genannten außereuropäischen Kulturen völlig fremd.

Dem anerkannt hellsichtigen Ökonomen Helmut Schmidt war natürlich auch die wirtschaftliche Dimension dieser Problematik bewußt. Dazu nur zwei Zahlen. Prof. Werner Sinn beziffert die Kosten für jeden Flüchtling, der zu uns kommt, auf ca. 450.000,00 €. Prof. Bernd Raffelhüschen schätzt selbst bei einer Integration in den Arbeitsmarkt innerhalb von sechs Jahren die Zusatzkosten für unser Land auf rund 900 Milliarden €.

Wer heute die Mahnungen und Warnungen Helmut Schmidts öffentlich vertritt, muß damit rechnen, als Rassist gebrandmarkt zu werden. Man stelle sich nur einmal vor, die zitierten Äußerungen des Staatsmannes Helmut Schmidt würde etwa Alexander Gauland öffentlich vortragen. Wir hätten es dann sicherlich nicht mit einem bloßen Sturm der Entrüstung, sondern einem Orkan in den Medien zu tun. Willfährige Staatsanwälte in rot-grün regierten Ländern würden weisungsgemäß Anklagen wegen Volksverhetzung erheben. Ob ihm dann die Berufung auf den Kronzeugen Helmut Schmidt vor einer Verurteilung bewahren würde, muß mindestens offen bleiben.

Auch wenn die Mahnungen von Helmut Schmidt bis heute nicht beachtet werden, vielmehr die Politik der Bundesregierung, unterstützt von weiten Teilen der Opposition, sie offen ignoriert: wir sollten nicht in dem Bemühen nachlassen, sie immer wieder zu Gehör zu bringen. Wir sind es unseren Kindern und Enkeln schuldig. Ob diesem Rufer in der Wüste, wie Johannes der Täufer vom Evangelisten Lukas genannt wurde, weil er mahnte und warnte, ohne Gehör zu finden und gewissermaßen vor tauben Ohren in den Wind predigte, ein Größerer folgen wird, wie es im Falle des Johannes Jesus Christus war, der dann tatsächlich Gehör gefunden hat, wissen wir nicht. Doch die Hoffnung stirbt zuletzt.

 

Schutzsuchende Messermänner

Nach der jüngsten bekanntgewordenen tödlichen Messerattacke eines „Flüchtlings“ aus Afrika in Offenburg zeigt sich in Deutschland das gewohnte Bild. Zwar finden Politik und Medien bedauernde Worte für das Opfer und seine Angehörigen. Doch tun sie gleichzeitig alles, den Fall kleinzureden und als Einzelfall darzustellen. Die Oberbürgermeisterin ruft zur Besonnenheit auf. Die Tagesschau berichtet nicht einmal über den Fall, denn es komme ihm ja keine überregionale Bedeutung zu. Einzelfall eben.

Aus der Reihe bricht ausgerechnet Boris Palmer, Oberbürgermeister von Tübingen und bekanntlich Mitglied der Grünen. Er weist darauf hin, daß bei den Delikten Mord und Totschlag rund 40 % der Tatverdächtigen keine Deutschen seien. Angriffe mit Messern nähmen zu, wofür Asylbewerber wesentlich verantwortlich seien. Darob dürften die Alleininhaber der humanistischen Moral in seiner Partei, aber nicht nur dort, in Schnappatmung verfallen. Doch lehrt ein Blick in die Statistik, daß Palmer hier durchaus zutreffend die Situation beschreibt. Nach der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes (PKS) waren von insgesamt 2.698 Tatverdächtigen der Rubrik Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen 57,7 % Deutsche und 42,3 % nicht-Deutsche. Und in der Tat führen das Mordwerkzeug Messer immer wieder Asylbewerber, echte oder falsche Kriegsflüchtlinge und Wirtschaftsmigranten. Darüber muß man reden, wenn man nach Ursachen von Kriminalität deswegen sucht, weil man sie eindämmen oder gar unterbinden will.

Doch die Tendenz in den deutschen Medien ist genau gegenteilig. Schönreden und Kleinschreiben gehören auf diesem Gebiet offenbar zu den Grundpflichten der Journalisten. Ein aktuelles Beispiel. In der Nürnberger Zeitung, einer lokalen Tageszeitung mit einer Auflage von ca. 22.000 verkauften Exemplaren, erschien am 18.08.2018 ein Artikel, der sich vordergründig mit der geplanten Demonstration diverser Grüppchen vom rechten Rand oder auch darüber hinaus befaßte. Deren Angaben zur Ausländerkriminalität wurden vom Polizeireporter des Blattes kritisch kommentiert und dem ersten Anschein nach widerlegt. Indessen ergibt das nähere Hinsehen, daß der wackere Lokaljournalist einen kreativen Umgang mit der Kriminalstatistik des zuständigen Polizeipräsidiums Mittelfranken pflegt. So sei, teilt er den Lesern seines Blattes mit, die Zahl der sexuellen Nötigungen zwischen 2013 und 2017 von 89 auf 27, also um 70 %, gesunken. Dabei verschweigt er, daß die Statistik für 2017 erstmals differenziert und statt der einen Deliktsgruppe „sonstige sexuelle Nötigung“ nunmehr drei Deliktsgruppen ausweist, nämlich „sexuelle Übergriffe“, „sonstige sexuelle Nötigung“ und „sexuelle Belästigung“. In der Tat sind die Fallzahlen von 89 für 2013 und 27 für 2017 zutreffend, allerdings verschweigt der gute Mann, daß im Jahre 2017 immerhin 78 Fälle von „sexuellen Übergriffen“ und 180 Fälle von „sexueller Belästigung“ dazukommen, mithin in diesem Deliktsfeld kein Rückgang von 89 Fällen auf 27 Fälle, sondern eine Steigerung von 89 Fällen auf 285 Fälle registriert werden mußte. Also kein Rückgang um ca. 70 %, sondern eine Steigerung um ca. 90 %. Ein Blick auf die vorherige Zeile der Tabelle zeigt, daß die Zahl der Vergewaltigungen von 158 Fällen im Jahr 2013 auf 244 Fälle im Jahr 2017 angestiegen ist. Noch interessanter, für einen deutschen Journalisten allerdings absolut tabu, ist die Aufschlüsselung der Tatverdächtigen nach Deutschen, nicht-Deutschen und in letzterer Gruppe Zuwanderern. Insgesamt wurden bei den Sexualdelikten 2017 genau 712 Tatverdächtige (TV) registriert, davon 482 Deutsche = 67,7 % und 230 nicht-Deutsche = 32,3 Prozent, davon 96 Zuwanderer, deren Anteil also 13,5 % der TV beträgt. Einen besonders kreativen Umgang mit der Statistik zeigt er bei den Zahlen der tatverdächtigen Zuwanderer. 3.915 von insgesamt 40.549 Tatverdächtigen des Jahres 2016 seien Zuwanderer, also nur 9,7 % statt der von der kritisierten rechten Vereinigung genannten 37 %. Nun sind auch diese Zahlen zunächst einmal richtig. Doch geben sie weder den Anstieg, noch die Quote der tatverdächtigen Zuwanderer wieder. Denn die mittelfränkische Kriminalstatistik weist folgende Reihung auf:

Jahr                           2013        2014      2015      2016      2017

Zahl TV  insges.       40.606     39.898   39.768   40.594   40.146

Zahl TV Zuwand.      1.233        1.873     3.244     3.915     4.331

Prozentsatz                 3,03           4,69       8,16       9,70     10,80

Wirklich aussagekräftig werden aber auch diese Zahlen erst dann, wenn man die Bevölkerungsstatistik von Mittelfranken heranzieht. Dieser Regierungsbezirk hatte im Juni 2017 insgesamt 1.754.998 Einwohner. Die Statistik des mittelfränkischen Polizeipräsidiums geht auf der Grundlage der vorläufigen Statistik des Ausländerzentralregisters von derzeit ca. 37,500 Zuwanderern im Bezirk Mittelfranken aus. Somit waren 11,55 % der Zuwanderer Tatverdächtige im Sinne der Statistik. Demgegenüber waren jedoch nur 2,29 % der Gesamtbevölkerung des Bezirks, Zuwanderer eingeschlossen, Tatverdächtige. Im Jahr 2017 waren Tatverdächtige deutscher Nationalität, natürlich unter Einschluß der eingebürgerten Ausländer,25.448 Personen. Das sind gerade 1,46 % der Bevölkerung Mittelfrankens mit deutschem Pass.

Eine weitere Tabelle aus der Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Mittelfranken dürfen politisch korrekte Journalisten wohl erst gar nicht zur Kenntnis nehmen. Es handelt sich um die tatverdächtigen Zuwanderer im Bereich der Sexualdelikte:

Jahr              2013      2014     2015     2016     2017

Zahl                  18         11         33         67        107

Im Verhältnis dazu ist natürlich von Interesse, wie die Gesamtentwicklung der Sexualstraftaten im Berichtszeitraum für das Polizeipräsidium Mittelfranken aussieht:

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung

Jahr            2013     2014     2015     2016     2017

Zahl             259       215       250        233      465

Also ist der Anteil der Zuwanderer diesem Bereich von 6,95 % im Jahr 2013 auf 23,01 % im Jahr 2017 gestiegen.

Soweit der Blick in die Statistiken. Der nächste Schritt wäre die Ursachenforschung. Ob dann auch die wirksamen Mittel zur Eindämmung oder gar Beseitigung dieser spezifischen Gefahr gefunden werden können, steht dahin. Eins aber ist sicher. Mit einem signifikanten Rückgang der Zahl von Asylbewerbern, echten und falschen Kriegsflüchtlingen sowie bloßen Wirtschaftsmigranten würde nach Adam Riese auch ein signifikanter Rückgang der Zahl der Tatverdächtigen aus dieser Bevölkerungsgruppe einhergehen. Dies zu bestreiten setzt eine intensive Indoktrination mit rot-grüner Ideologie voraus. Die aber findet sich in den Reihen der Damen und Herren sowie neuerdings „Diversen“ Journalisten nahezu regelhaft.

Retten ja, aufnehmen nein

Die Bilder von überfüllten und nicht seetüchtigen Booten im Mittelmeer sind nach wie vor in den Fernsehnachrichten zu sehen. Dabei konzentriert sich die Berichterstattung derzeit auf die Frage, was denn nach der Rettung aus Seenot mit den – neutral gesprochen – Insassen dieser Boote geschehen soll. Im Sinne der kriminellen Schlepperorganisationen und der de facto für sie arbeitenden privaten Rettungsorganisationen ist es natürlich, daß Häfen in Südeuropa angelaufen und die sogenannten Bootsflüchtlinge dort an Land gebracht werden. Dann ist ja das Ziel erreicht, zumindest für viele Jahre, tatsächlich auf Dauer, in einem europäischen Land, am besten Deutschland oder Schweden, leben und dessen für afrikanische Verhältnisse paradiesische Lebensbedingungen genießen zu können, vorzugsweise aus öffentlichen Kassen. Demgemäß werden sogenannte Flüchtlingshelfer, aber auch linke Parteien wie die Grünen nicht müde zu behaupten, die Rechtslage lasse gar nichts anderes zu, als diese Bootsflüchtlinge, in Wahrheit vorwiegend Wirtschaftsmigranten, in südeuropäische Häfen zu bringen und auch dort an Land gehen zu lassen. Grund genug, sich einmal mit der Rechtslage zu befassen, und dann aber auch einen Blick auf andere Länder außerhalb Europas zu richten.

Maßgeblich ist das internationale Seerecht. Dabei müssen drei Dinge unterschieden werden. Einmal das Recht auf Hilfeleistung auf See, dann das Recht, in einen sicheren Hafen einlaufen zu dürfen und schließlich das Recht auf Ausschiffung, d.h. das Schiff verlassen und an Land gehen zu dürfen. Dabei gilt natürlich der Grundsatz, daß jeder Staat die absolute Hoheitsgewalt über sein Territorium einschließlich seiner Hoheitsgewässer (12-Meilen-Zone) hat. Somit kann jeder Staat souverän entscheiden, ob und welche Schiffe er überhaupt in seine Hoheitsgewässer einfahren läßt. Unerwünschte Schiffe kann er also mit seiner Marine oder Küstenwache aufbringen und unter den Kanonen seiner Kriegsschiffe aus seinen Hoheitsgewässern eskortieren.

Eine Ausnahme ist natürlich die Pflicht zur Seenotrettung, die auch in verschiedenen völkerrechtlichen Abkommen näher ausgestaltet ist. Aus einem Gewohnheitsrecht ist über verschiedene Zwischenstufen nun Art. 98 des Seerechts-Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1994 geworden. Diese Regel des Völkerrechts verpflichtet den Kapitän eines Schiffes ausdrücklich zur Hilfeleistung für Menschen in Seenot, natürlich mit der Einschränkung, daß eine solche Hilfe von ihm vernünftigerweise erwartet werden kann. Das ähnelt somit der auch sonst zum Beispiel im Strafrecht geltenden Regel über die unterlassene Hilfeleistung. So ist es etwa einem schlechten Schwimmer oder gar einem alten und kranken Menschen nicht zumutbar, einen Ertrinkenden aus bewegter See zu retten. Natürlich ist auch immer zu fragen, ob überhaupt ein Fall der Seenot vorliegt. Man hat sich darauf geeinigt, daß dies dann der Fall ist, wenn aus der Sicht eines erfahrenen Seemannes die begründete Gefahr besteht, daß Besatzung oder Passagiere eines Schiffes ihr Leben verlieren. Weiter geht die Frontex-Verordnung der Europäischen Union (656/2014), wonach zum Beispiel auch eine unzureichende Versorgungslage, aufgrund derer die nächste Küste nicht erreicht werden kann, eine Überladung mit Passagieren oder auch ein akuter  Bedarf an medizinischer Versorgung unter den Begriff der Seenot subsumiert werden können. Selbst schlechte Wetter- und Seebedingungen können demnach den Fall der Seenot begründen. Dabei kommt es, ebenso wie etwa beim leichtsinnigen Bergtouristen, auf ein eventuelles Verschulden des Schiffsführers und/oder seiner Passagiere nicht an. Auch sie müssen gerettet werden.

Damit ist jedoch nicht die Frage beantwortet, welche Pflichten im einzelnen bestehen, wenn der Fall der Seenot vorliegt. So kann unter Umständen eine Versorgung mit Nahrungsmitteln, aber auch mit medizinischer Hilfe auf See erfolgen, ohne daß ein Hafen angelaufen wird. Völkerrechtlich kann somit nicht grundsätzlich von einem Recht auf Ausschiffung, also nach Erreichen des Hafens an Land zu gehen, gesprochen werden. Der Staat, dessen Hafen vom Rettungsschiff angelaufen wird, muß lediglich dafür Sorge tragen, daß ein geeigneter sicherer Hafen für die Ausschiffung der geretteten Passagiere gefunden wird. Das muß kein Hafen auf seinem Staatsgebiet sein. Das kann selbstverständlich auch ein Hafen in dem Land sein, in dem die Passagiere mit einem seeuntüchtigen Boot abgelegt haben. Ein sicherer Ort im Sinne des Völkerrechts ist dort, wo das Leben der geretteten Schiffbrüchigen nicht mehr weiter in Gefahr ist, und wo ihre menschlichen Grundbedürfnisse gedeckt werden können. Das ist zum Beispiel in Marokko oder Lybien selbstverständlich der Fall. Schließlich herrschen dort weder Hungersnot noch Lebensgefahr, letzteres jedenfalls nicht in größerem Ausmaß als auf dem afrikanischen Kontinent allgemein üblich.

Für besonders gelagerte Fälle gibt es ein gewohnheitsrechtliches Nothafenrecht. Besteht konkrete Gefahr für Passagiere, Mannschaft oder Fracht, dann darf der Kapitän einen sicheren Hafen anlaufen. So zum Beispiel dann, wenn sich unter den geretteten Schiffbrüchigen Schwangere und Verletzte befinden.  Aber auch das ist nicht uneingeschränkt möglich, denn ein Staat kann auch in diesem Fall das Einlaufen des Schiffes verweigern, wenn sich von dort aus etwa Seuchen ausbreiten können oder Umweltverschmutzungen drohen. Das Nothafenrecht gibt natürlich auch kein Recht auf Ausschiffung. Lediglich dringende medizinische Behandlungen, die nicht an Bord durchgeführt werden können, könnten für einzelne Passagiere Ausnahmefälle begründen.

Auch die Frontex-Verordnung statuiert lediglich ein eingeschränktes Recht der geretteten Personen, im sogenannten Einsatzstaat, also dem Staat, auf dessen Hoheitsgebiet die Operation stattfindet, an Land zu gehen. Indessen ist auch dieser Staat nur verpflichtet, einen sicheren Ort für die geretteten Schiffbrüchigen zu finden, der natürlich nicht auf seinem eigenen Staatsgebiet liegen muß.

Zusammenfassend läßt sich sagen, daß das Völkerrecht keineswegs eine Verpflichtung der südeuropäischen Küstenländer begründet, Schiffe von privaten Rettungsorganisationen in ihre Häfen einlaufen und die von ihnen aufgenommenen Insassen seeuntüchtiger Boote an Land gehen zu lassen. Politiker und Journalisten, die uns etwas anderes weismachen wollen, lügen uns schlicht und einfach an.

Wenn wir schon beim internationalen Recht sind, was die sogenannten Bootsflüchtlinge betrifft, so lohnt ein kurzer Blick auf andere Staaten dieser Erde. Dabei wollen wir uns auf solche Länder beschränken, die man zweifelsfrei unter die demokratischen Rechtsstaaten einreihen kann.

Beginnen wir mit Japan. Dieses Land hat rund 127 Millionen Einwohner. Es hat im Jahre 2017 exakt 20 Flüchtlinge aufgenommen, wobei immerhin 19.628 Personen Anträge auf Asyl bzw. Aufnahme nach der UN-Flüchtlingskonvention gestellt haben. Japan achtet grundsätzlich sehr streng darauf, wer sich auf seinem Territorium ansiedelt. Besonders abweisend verhält es sich gegenüber Muslimen. In Japan leben demgemäß auch nur rund 10.000 Anhänger der Lehre Mohammeds, das sind knapp 0,008 % der Bevölkerung.

Schauen wir nach Osten übers Meer nach Südkorea. Dieses Land hat 2016 rund 51,25 Millionen Einwohner gezählt. Im Jahr 2015 lebten dort 1.327.324 Einwanderer, das sind 2,6 % der Bevölkerung. Im Jahre 2017 stellten 9.894 Personen Asylanträge, davon wurden 5.659 verbeschieden, 2 % davon positiv. Also erhielten 113 Personen Asyl bzw. einem Flüchtlingsstatus.

Indien wird gerne als größte Demokratie der Welt bezeichnet. Unter seinen derzeit ca. 1,324 Milliarden Einwohnern finden sich kaum Flüchtlinge. Man rechnet mit ca. 110.000 Tibetern, 65.000 Tamilen, 19.000 Flüchtlingen aus Myanmar und 13.000 aus Pakistan. Mit 0,00016% der Bevölkerung sind wir bereits im Bereich der homöopathischen Dosis.

Neuseeland mit seinen rund 4,3 Millionen Einwohnern verzeichnete 2016 gerade mal 399 Asylanträge. Im gleichen Zeitraum ergingen 246 Entscheidungen. Davon waren 35 % für die Antragsteller erfolgreich, mithin erhielten gerade mal 86 Personen Asyl oder einen Aufenthaltsstatus.

Häufiger wurde in den letzten Jahren über Australien berichtet. Der fünfte Kontinent hat rund 24,13 Millionen Einwohner. Vor fünf Jahren verfügte seine Regierung einen generellen Aufnahmestop für Bootsflüchtlinge. Wer es dennoch versucht, auf diesem Wege nach Australien zu gelangen, wird von der australischen Marine abgefangen, dabei sicherlich häufig auch aus Seenot im Sinne des Völkerrechts gerettet, und dann in ein Internierungslager auf einer von Australien weit entfernten Insel verbracht. Darüber klärt die australische Regierung in den Herkunftsländern auf. Bis jetzt waren das mehr als 3.100 Bootsflüchtlinge. Dort können diese Leute dann einen Asylantrag bei den australischen Behörden stellen. Indessen war bisher keiner dieser Anträge erfolgreich. Es ist seither aber auch kein Bootsflüchtling mehr auf dem Weg nach Australien ertrunken. Diese Politik findet breite Zustimmung bei den australischen Bürgern. Eine Partei, die für offene Grenzen eintritt, wird eben nicht gewählt.

Zusammenfassend läßt sich also sagen, daß insbesondere mit Blick auf außereuropäische Länder mit einem demokratischen und rechtsstaatlichen System von einer völkerrechtlichen Pflicht, Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge oder gar Wirtschaftsmigranten nahezu unbegrenzt aufnehmen zu müssen, keine Rede sein kann. In den meisten Ländern dieser Erde ist das Recht auf Asyl auch keineswegs in der Verfassung festgeschrieben. Auch ein Land mit einer blutigen Vergangenheit als Aggressor wie Japan muß nicht unbedingt aus seiner Geschichte die Konsequenz ziehen, in bewußter Abkehr von eben dieser Vergangenheit künftig als humanitärer Musterknabe der Weltgemeinschaft hervortreten zu wollen. Zusammenhänge mit politischer Reife und kollektiver Intelligenz bzw. nationalen Psychosen mag jeder selbst herstellen oder auch nicht. Dieser Blog steht ja unter dem Motto: sapere aude!, zu deutsch frei übersetzt: selber denken!