Fanatiker

Seit geraumer Zeit macht ein Politiker namens Dr. Wolfgang Gedeon von sich reden. Der Mann ist von Beruf Arzt, von Berufung hält er sich für einen Politiker. Vom Funktionär der maoistischen KPD/ML – was er auf seiner Internetseite schamhaft verschweigt – über diverse andere erst linke, dann esoterische Zirkel ist er dann bei der AfD gelandet. In seiner baden- württembergischen Wahlheimat hat der Mann aus dem Bayerischen Wald offenbar eine hinreichende Zahl von Anhängern gefunden. Trotz oder vielleicht eher wegen seiner abseitigen Theorien hat man ihn sogar in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Damit soll beileibe nicht der Stab über die Wähler im Südschwarzwald gebrochen werden. Doch ist das Grund genug, einmal darüber nachzudenken, welchem Typus von Politiker es immer wieder gelingt, Menschen zu faszinieren. Dies ungeachtet aller Unterschiede in der Sache.

Gedeon ist schon von seiner Physiognomie her der Typus des Fanatikers, von seinen unsäglichen Äußerungen ganz abgesehen. Wer sich viel mit anderen Menschen befassen muß, der stellt unwillkürlich immer wieder Vergleiche an. Natürlich  führt das dazu, daß man immer wieder Gefahr läuft, von der äußeren Erscheinung, insbesondere dem Gesichtsausdruck und der Redeweise eines Menschen auf seinen Charakter zu schließen. Doch liegt man dabei häufig durchaus richtig. Vor allem aber ist das keine Frage der Positionierung in der politischen Topographie. Sowohl ganz rechts wie auch ganz links, sogar in Schattierungen weiter nach innen, findet man solche Typen von Menschen. Man lege einmal Fotos etwa jenes Herrn Gedeon und des Grünen-Politikers und früheren Terroristenhelfers Hans-Christian Ströbele nebeneinander. Dann nehme man vielleicht noch ein Foto des Chefpropagandisten Hitlers, des früheren Kommunisten und dann fanatischen Nationalsozialisten Joseph Goebbels. Daneben kann man vielleicht noch ein Foto des achtundsechziger Säulenheiligen Rudi Dutschke legen und, Ehre, wem Ehre gebührt, unseres Zensurministerleins Heiko Maas. Allen steht der Fanatismus ins Gesicht geschrieben. Sie alle haben ihre ebenso glühenden wie blinden Anhänger gehabt bzw. haben sie.

Wohlgemerkt, hier geht es nicht um die Politik oder die Theorien, welche die genannten vertreten haben oder heute vertreten. Hier geht es darum, daß man den Fanatismus, welcher politischen Richtung auch immer, gelegentlich auch in der Physiognomie eines Menschen wiederfinden kann. Vielleicht ein Hilfsmittel zur politischen Meinungsbildung, vielleicht auch nur ein Gedankenspiel.

 

 

„Kindersoldaten“

In ihrem Kampf gegen die Bundeswehr ist der früher einmal SED, heute „Die Linke“ bezeichneten Partei nichts abgeschmackt genug, als daß es nicht aufgegriffen würde. Vorneweg natürlich ihre knallrote Giftspritze Ulla Jelpke, die am liebsten gleich morgen die Bundeswehr insgesamt abschaffen würde.

Nun will man die Öffentlichkeit damit für sich einnehmen, daß man „aufgedeckt hat“, daß die Bundeswehr auch 17-jährige Rekruten ausbildet, natürlich auch an der Waffe. Damit will man Empörung kreieren und hat dabei das links-grüne Kirchentagspublikum im Auge. Dort mag so etwas auch verfangen, denn den Ahnungslosen kann man alles weismachen, gegebenenfalls auch, daß Coca-Cola Schnaps enthält.

Nun ist das zunächst einmal alles nichts Neues. Schon immer wurden auch 17-jährige eingestellt, die auch dann einige Monate später, so will es nun einmal die Natur, 18 Jahre alt wurden. Schon immer wurden sie an der Waffe ebenso wie am Lenkrad ausgebildet. Bewaffneten Dienst, etwa als Wachsoldat oder Dienst als Kraftfahrer am Steuer eines 10- Tonners taten sie damals und tun sie heute erst nach bestandenen Prüfungen und Vollendung des 18. Lebensjahres. Im übrigen ist das bei der Polizei auch nicht anders. Ob Enkelkinder und Großnichten der knallroten Giftspritze erst nach ihrem 18. Geburtstag in ein Fahrschulauto steigen und das Steuer neben dem Fahrlehrer übernehmen dürfen, wissen wir natürlich nicht.

Besonders übel wird die Kampagne allerdings dadurch, daß die Linkspartei sich nicht entblödet, auch den Vergleich mit Kindersoldaten zu ziehen. Nun handelt es sich bei den Kindersoldaten in den diversen Bürgerkriegen Asiens und Afrikas in der Tat leider sehr sehr häufig um Kinder im Rechtssinne, die nicht einmal das 14. Lebensjahr vollendet haben. Hier den Vergleich mit 17-jährigen zu ziehen, die auch nicht ins Gefecht, sondern in die Ausbildung geschickt werden, ist nicht nur sachlich verfehlt, sondern auch in übelster Weise diffamierend.

Doch im Kampf für eine angeblich bessere Welt, die uns die Sozialisten aller Schattierungen seit mehr als 100 Jahren versprechen und regelmäßig Not und Elend schaffen, ist ja wohl jedes Mittel recht. Die Wahrheit sagen zu müssen, sprach Meister Lenin, das ist ein bürgerliches Vorurteil.

Die Armutslüge und das gelobte Land

Einer der beliebtesten politischen Kampfbegriffe unserer Zeit ist die Armut. Landauf, landab predigen Politiker, Journalisten und Kirchenvertreter, daß nicht nur in unserem Land, sondern vor allem weltweit die Armut immer mehr um sich greift. Natürlich soll das den ordentlich bis gut verdienenden Teil der Bevölkerung, der dieses Einkommen regelmäßig nicht im Lotto gewinnt, sondern durch fleißige und qualifizierte Arbeit erzielt, dazu bewegen, doch bitteschön mehr abzugeben. Sei es direkt über Steuern und sonstige staatliche Abgaben, sei es über Spenden und Zuwendungen. Das schlechte Gewissen wird mit glühenden Kohlen in Form von vorwiegend rührseligen, und nur selten seriös recherchierten Artikeln und Fernsehsendungen überhäuft, damit die Bereitschaft zum Zahlen und der Altruismus überhaupt gefördert wird. Das gilt in verstärktem Maße natürlich für Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge, Wirtschaftsflüchtlinge, kurzum „Schutzsuchende“ aller Art, auch wenn es sich bei Lichte betrachtet keinesfalls um wirklich arme Menschen handelt, die man daher zutreffend besser als Versorgungssuchende bezeichnen muß.

Die gängige Armutsdefinition ist deswegen auch die relative Armut, die nach den Regeln der OECD ermittelt wird. Danach ist arm, wer weniger als 60 % des mittleren Durchschnittseinkommens (Median) in seinem Land zur Verfügung hat, sei es aus Arbeitseinkommen, Vermögen, Renten oder sonstigen Zuwendungen wie auch etwa der Sozialhilfe. Der offensichtliche Nachteil dieser Definition besteht darin, daß zum einen die Zahl der Armen immer gleich bleibt, egal wie hoch das durchschnittliche Einkommen ist. Zum anderen darin, daß dies nichts über die wirklichen Lebensverhältnisse aussagt. Vereinfacht gesagt: ein Armer in einem reichen Land lebt im Verhältnis zu einem Armen in einem armen Land doch in Saus und Braus.

Aussagekräftig indessen ist die Definition der absoluten Armut. Die Weltbank definiert sie dahingehend, daß ein Einkommen von weniger als 1,90 $ pro Tag absolute Armut bedeutet. Bei diesem Ansatz wird die Kaufkraft des US-Dollars in lokale Kaufkraft umgerechnet. D.h., daß extrem arme Menschen nicht in der Lage sind, sich täglich die Menge an Gütern zu kaufen, die in den USA 1,90 $ kosten würden. Das ist nach der Weltbank das Überlebensminimum. Um die Vergleichbarkeit mit der Lebenssituation in Deutschland herzustellen, rechnen wir das in Euro um und kommen auf 1,58 € pro Tag.

Betrachten wir nun das Durchschnittseinkommen in ausgewählten Ländern in Statistiken wie sie z.B. von der Weltbank für 2014 veröffentlicht werden:

Deutschland:      132,34 €/Tag

Irak:                       17,80 €/Tag

Marokko                  7,17 €/Tag

Nigeria:                   6,13 €/Tag

Algerien:                 5,93 €/Tag

Syrien:                    3,74 €/Tag

Kongo:                    1,07 €/Tag

Afghanistan:          0,77 €/Tag

im Vergleich dazu betrachten wir, welche Leistungen Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge und auch zu Unrecht in unser Land eingereiste Personen, selbst wenn sie keinerlei Papiere haben und gar nicht feststellbar ist, wer sie sind, vorher sie kommen warum sie kommen, in Deutschland erhalten. Die durchschnittlichen Kosten pro Person liegen bei mehr als 1.000,00 € im Monat. Darin enthalten sind die Kosten für Unterkunft, medizinische Versorgung und zum Beispiel Beschulung der Kinder wie auch Sprachkurse für Erwachsene. Davon werden bar ausgezahlt pro Person durchschnittlich 354,00 €. D.h., durchschnittlich erhalten diese Leute täglich Leistungen und Bargeldzahlungen in Höhe von 33,34 €. Davon in bar täglich 11,80 € bei freier ärztlicher Versorgung und kostenloser Unterkunft, vielfach noch mit Verpflegung.

Man vergleiche das einmal mit oben aufgelisteten Durchschnittseinkommen in einer Reihe von Ländern, aus denen diese Leute kommen oder auch nur zu kommen vorgeben. Und man vergleiche das mit der absoluten Armutsgrenze von 1,58 €/Tag. Wenn wir also diese Menschen nur vor der absoluten Armut bewahren wollten, dann wären Aufwendungen in Höhe von 1,59 €/Tag, also 47,70 €/Monat ausreichend. Allerdings würde dann kaum noch jemand hierher kommen. Insbesondere nicht junge Männer, die ihre Eltern und Geschwister zu Hause lassen, hier aber behaupten, dort könne man wegen Krieg und Verfolgung nicht leben, auf der anderen Seite aber darum betteln, mit der Familie zusammengeführt zu werden, selbstverständlich hier, wo das Leben doch so leicht ist, und anstrengungslos Einkommen in vielfacher Höhe dessen erzielt wird, das zu Hause häufig nicht einmal mit schwerer Arbeit verdient werden kann. Doch dem deutschen Gutmenschen wird immer wieder das Bild des Heiligen Martin vor Augen geführt, der seinen Mantel hälftig teilt, um den Bettler vor der Kälte zu schützen. Doch hat er auch seinen monatlichen Sold als römischer Offizier mit dem Bettler geteilt? Davon spricht die fromme Legende nichts. Der deutsche Simpel aber fällt darauf herein und läßt sich von Politikern, Journalisten und Kirchenvertretern sein sauer verdientes Geld aus der Tasche ziehen, während die Schulen in unserem Land verrotten, die Wohnungsmieten unerschwinglich werden(allerdings nicht für „Flüchtlinge“, die bekommen sie ja umsonst), und die Kriminalität in atemberaubenden Tempo ansteigt. Ach ja, für all‘ die erwähnten Zeigefingerheber und Mildtätigkeitsprediger sind das ja nur „Hatespeech“ und „Fakenews“.

Wer tatsächlich selber denkt, dem bleibt leider nur, die Faust in der Tasche zu ballen oder seine Gedanken anderen mitzuteilen, auf daß auch sie künftig wenigstens mit dem Wahlzettel daran gehen, eine Änderung der Zustände in unserem Lande herbeizuführen, damit es nicht länger zu Recht als Absurdistan verspottet wird.

Immer wieder: Meinungsfreiheit!

Woran es wirklich gelegen hat, daß  es diesmal zu Silvester in Köln auf der Domplatte einigermaßen zivilisiert zugegangen ist, wollen wir einmal offen lassen. Vor allem, ob dazu die Kölner Polizei mit ihrem Aufruf an das feierlustige Volk, doch bitte friedlich zu bleiben und sich ordentlich zu benehmen, maßgeblich beigetragen hat. Vor allem auch inwieweit es dazu wirklich hilfreich war, diesen Aufruf auch auf Arabisch zu verbreiten. Das wird auch vermutlich niemanden mehr interessieren, denn das Aufregerthema in diesem Zusammenhang ist heuer der Zornausbruch einer Politikerin, die über die sozialen Medien folgenden Text verbreitete:

„Was zur Hölle  ist in diesem Land los, wieso twittert eine offizielle Polizeiseite auf Arabisch? Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“

Das hat nun einen Proteststurm der „guten“ Deutschen nach sich gezogen, der seinen Niederschlag in hunderten von Strafanzeigen gegen die Dame gefunden hat, wobei auch die Kölner Polizei selbst Strafanzeige erstattet haben soll. Denn es handle sich bei ihrer Äußerung um eine Straftat gemäß § 130 StGB – Volksverhetzung. Wie man inzwischen auch anderweitig lesen kann, sind sogar manche Juristen der Meinung, hier sei der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Wir wollen das einmal näher untersuchen.

Der Grundtatbestand des § 130 Abs. 1 StGB lautet:

„Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Haß aufstachelt, zu Gewalt-oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Es muß also zunächst einmal geprüft werden, ob die inkriminierte Äußerung sich auf eine abgrenzbare Gruppe oder einen Teil der Bevölkerung bezieht. Das ist hier zumindest sehr zweifelhaft. Objekt der Äußerung sind „Männerhorden“, die mit den Adjektiven „barbarisch, muslimisch und gruppenvergewaltigend“ gekennzeichnet werden. Wer das konkret sein könnte, ist aus der Äußerung selbst nicht mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen. Natürlich kommt dem Leser dieser Zeilen dabei in den Sinn, daß  in der Silvesternacht 2016 in großem Umfang Sexualdelikte gegen eine Vielzahl von Frauen durch eine näher nicht eingrenzbare Zahl von Tätern vorwiegend aus dem nordafrikanischen Raum verübt worden sind. Darauf hebt die Politikerin auch ab. Nachdem aber offensichtlich auch nur ein Teil dieser Straftaten überhaupt angezeigt worden ist, und auch nur ein Teil der verdächtigen Personen überhaupt polizeilich überprüft werden konnte, von der Einleitung von Strafverfahren, noch mehr aber der rechtskräftigen Verurteilung ganz abgesehen, erscheint mir schon das Tatbestandsmerkmal eines abgrenzbaren Personenkreises bzw. eines abgrenzbaren Teiles der Bevölkerung nicht erfüllt zu sein.

Des weiteren verlangt das Gesetz, daß mit der inkriminierten Äußerung gegen diese abgrenzbare Gruppe zum Haß aufgestachelt oder gar zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert wird. Dabei ist jedoch schon wegen der notwendigen Bestimmtheit des erfüllten Tatbestandes (nulla poena sine lege stricta) die inkriminierte Äußerung restriktiv dahingehend auszulegen, daß ihr Sinn ermittelt wird und dann, wenn die Äußerung mehrdeutig ist, sie eben nicht in dem Sinne verstanden werden darf, der zur Strafbarkeit führt. Für für Meinungsäußerungen gilt dies im Lichte des Artikels 5 Abs. 1 des Grundgesetzes erst recht ( Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2010, Aktenzeichen 1 BvR 369-371/04). Im vorliegenden Falle ist die Äußerung der Politikerin zwanglos dahingehend auszulegen, daß sie den Aufruf der Polizei gerade an Täter aus dem Spektrum, welches ein Jahr zuvor in Köln derart negativ in Erscheinung getreten war, für ungeeignet hält, ausgerechnet solche Leute zu einem anständigen und vor allem straffreien Verhalten zu bewegen. Gleiches gilt auch im Hinblick auf die zweite Alternative der Vorschrift, welche die Menschenwürde der angesprochenen Gruppen oder Teilen der Bevölkerung schützt.

Darüber, ob die Äußerung auch geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, muß nicht mehr gesprochen werden. Der ist sowieso heutzutage ziemlich gestört. Die Ursache dafür liegt weniger bei denen, welche die Zustände in unserem Land kritisieren, als bei denen, die diese Zustände zu verantworten haben, um einmal in das Sprachmuster unserer Kanzlerin zu wechseln. Als einer von denen, die schon länger hier leben, darf ich das doch?

Um auch an konkret entschiedenen Fällen einmal darzustellen, was alles nicht nach § 130 Abs. 1 StGB strafbar ist, will ich einige davon vorstellen:

Der oben zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lag zugrunde, daß Demonstranten im Sommer 2002 mit Plakaten und Spruchbändern auftraten, auf denen unter anderem zu lesen war:  „Aktion Ausländer Rückführung: Aktionswochen 3. Juni bis 17. Juni 2002. Für ein lebenswertes deutsches Augsburg. Augsburger Bündnis – Nationale Opposition.“ Das fällt eben nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG – Meinungsfreiheit. Überhaupt läßt das Bundesverfassungsgericht in diesem Bereich auch überspitzte, abwertende und teils recht unappetitliche Äußerungen zu. Die Werteordnung des Grundgesetzes verlangt eben von jedem Bürger, auch Meinungen lesen und hören zu müssen, die ihm zuwider sind. Denn die Meinungsfreiheit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Demokratie schlechthin konstituierend.

Der Bundesgerichtshof hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem der Angeklagte mit dem Aufruf an die Öffentlichkeit gegangen war: „Deutsche wehrt euch gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität!“ Anders als die Staatsanwaltschaft bewertete der Bundesgerichtshof das nicht als Volksverhetzung im Sinne von § 130 Abs. 1 StGB und sprach mit Urteil vom 20.9.2011 den Angeklagten frei (Az.: 4 StR 129/11).

Am Tatbestandmerkmal der Bestimmbarkeit der verbal angegriffenen Gruppe scheiterte die Anklage gegen einen Veranstalter, der das ganz sicher unappetitliche und ungehörige Lied „Ausländerhure“ einer rechtsextremen Musikgruppe namens „Kraftschlag“ abgespielt hatte. (BGH, Beschluß vom 14. April 2015, Az.: 3 StR 602/14)

Der Angeklagte des nun vorgestellten Falles hatte T-Shirts hergestellt und vertrieben, die unter der in weißen Großbuchstaben gehaltenen Überschrift „REFUGEES“ mittig ein Piktogramm zeigten, welches links eine auf dem Boden kniende Person zeigte. Rechts von dieser war eine stehende Person abgebildet, die ihre rechte Hand auf den Kopf der knienden Person ablegte und in der erhobenen linken Hand einen spitzen Gegenstand hielt. Neben der stehenden Person stand diagonal angeordnet weiter in roten Großbuchstaben das Wort „NOT“. Unterhalb des Piktogramms endete das Druckmotiv mit dem ebenfalls in weißen Großbuchstaben gehaltenen Wort „WELCOME“. Deswegen hatten Amtsgericht und Landgericht den Angeklagten wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Celle mit Beschluß vom 27.10.2017 diese Entscheidungen auf sprach den Angeklagten frei. Es lohnt sich, aus der Entscheidung zu zitieren, die nach dem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 5 Abs. 1 GG ausführt:

„Nach diesen Maßstäben liegt – entgegen der Wertung des Berufungsgerichts – kein Fall vor, in dem bei der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung der Äußerungsgehalt ausschließlich oder zumindest als unabweisbar aufdrängende Schlußfolgerung als ein Angriff auf unmittelbar gegen die in Deutschland lebenden Flüchtlinge gerichtet ist. Schon ungeachtet der weiteren Begleitumstände ist fraglich, inwieweit die gestalterische Darstellung des Motivs selbst einen eindeutigen Richtungsbezug erkennen läßt. So stellt das Landgericht zwar zutreffend darauf ab, daß die bildliche Darstellung eine unmittelbar bevorstehende Hinrichtungsszene verkörpert und eine anderweitige Deutung fernliegt. Gleichwohl läßt sich daraus nicht zwangsläufig die festgestellte Angriffsrichtung in Richtung des als „Refugees“ bezeichneten Personenkreises erkennen. So geht das Berufungsgericht schon nicht auf den Umstand ein, daß das neben dem Piktogramm befindliche Wort „NOT“ sich sowohl farblich als auch gestalterisch durch eine kursive sowie leicht diagonal angeordnete Schreibweise von der verbleibenden Textpassage abhebt. Hierdurch werden beim Betrachter zwangsläufig unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten eröffnet, die einem eindeutigen Aussageverständnis entgegenstehen. So läßt sich der Aussageinhalt auch dahin begreifen, daß Flüchtlinge dem Grunde nach willkommen geheißen werden, der Ausübung von Gewalt (beispielhaft angedeutet durch die vorbezeichnete Hinrichtungsszene) jedoch entgegengetreten werde. Der Aussageinhalt läßt dabei weiter Raum, ob die dargestellte Exekution einzelnen gewaltbereiten Flüchtlingen selbst oder Handhabung in ihren Herkunftsgebieten zugeschrieben wird..“

Diese Beispiele sollten genügen. Es ist schlechterdings nicht vorstellbar, daß gegen die zitierte Politikerin ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet wird. Allerdings ist es nun einmal in Deutschland so, daß wohl nicht jeder sagen darf, was er denkt, vorausgesetzt es handelt sich um Politiker der AfD, wie im vorliegenden Falle. Denn es handelt sich bei der angesprochenen Politikerin um die Abgeordnete des Deutschen Bundestages Beatrix von Storch, bekanntermaßen eine führende Politikerin jener Partei. Aus der Sicht des linken Spektrums in unserem Lande handelt es sich dabei ohnehin um eine Ausgeburt der Hölle. Aus der Sicht der Unionsparteien und der FDP zumindest um politische Schmutzkonkurrenz. Deswegen erhebt sich jedes Mal ein Geschrei, wenn Politiker dieser Partei sich zu kontroversen politischen Themen äußern. Vor allem, wenn es um die Flüchtlingspolitik geht, in welcher ja allein die AfD eine grundsätzlich andere Position vertritt, als die übrigen Parteien. Und das wird regelmäßig als mindestens unanständig, wenn nicht gar Volksverhetzung bewertet. Da wundert es dann nicht, wenn selbst bei manchen Juristen das Denkvermögen aussetzt und die Emotion die Oberhand gewinnt. Beispielhaft erinnern wir hier an den inzwischen pensionierten Vorsitzenden Richter des 2. Strafsenats beim Bundesgerichtshof, Prof. Dr. Thomas Fischer, seines Zeichens unter anderem Verfasser des Standardkommentars zum Strafgesetzbuch aus dem Beck-Verlag. Wegen der bekannten Äußerung des Herrn Dr. Gauland über die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Frau Özoguz, die man seiner Meinung nach erst nach Thüringen schicken und dann nach Anatolien entsorgen solle, hat Herr Fischer Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Hält man sich an seine Kommentierung des § 130 StGB, dann kann dieser Strafanzeige kein Erfolg beschieden sein. Doch wie gesagt, politische Leidenschaften beeinträchtigen das Denkvermögen.

Einen Maulkorb muß sich in Deutschland glücklicherweise bisher niemand anlegen lassen. Die einschlägigen Versuche des Zensurministerleins Heiko Maas, dies jedenfalls im Bereich der sozialen Medien zu tun, werden mit Sicherheit vom Bundesverfassungsgericht unterbunden werden. Dieser merkwürdige Jurist wird späteren Generationen ohnehin nur als Kuriosum der deutschen Rechtsgeschichte in einer Fußnote begegnen.

 

 

Zerebrale Flatulenz

Aus gutem Grund ist die Richter-Skala nach oben offen. Denn es ist nicht abzusehen, welche Stärke Erdbeben künftig haben werden. Eine solche Skala wäre zur Einordnung veröffentlichten Unsinns sicher nützlich. Auch sie müßte selbstverständlich nach oben offen sein.

Ein Frankfurter Fußballvereinsmeier namens Peter Fischer, der offenbar das bedeutende Amt eines Vizepräsidenten der Frankfurter Eintracht bekleidet, den aber außerhalb seines Clubs niemand kennt, hat auf einen Schlag bundesweit Beachtung gefunden. Denn dieser Mensch, der als Werbefuzzi von Berufs wegen weiß, wie man öffentlich Aufmerksamkeit erregt, hat neulich öffentlich erklärt, wer AfD wähle, könne nicht Mitglied von Eintracht Frankfurt sein. Ob das Kalkül dieses Fußballfunktionärs dahin geht, mittels dieses außergewöhnlichen Maßes an politischer Korrektheit noch mehr staatliche Fördermittel für seinen Verein einwerben zu können, wollen wir einmal dahinstehen lassen. Des Beifalls der Journaille und der Politiker der übrigen Parteien kann sich der wackere Kämpfer gegen „Rechts“ natürlich sicher sein.

Ganz gewiß würde er auf der Skala des veröffentlichten Unsinns damit einen Spitzenwert erreichen. Abgesehen davon, daß es selbstverständlich keinen Vereinsvorstand irgendetwas angeht, was seine Mitglieder wählen, ist es auch völlig unklar, wie der wackere Fußballvereinsmeier das feststellen will. Daß er sich darüber keine Gedanken gemacht haben kann, ist offensichtlich. Woran das liegt, liegt auch auf der Hand: einen so massiven Blödsinn kann nur absondern, wer nicht bemerkt, daß dies gerade geschieht. Hier zeigt sich auch der Unterschied zu den physischen Flatulenzen im Verdauungstrakt. Diesen Vorgang bemerkt der Mensch und sucht ihn zu unterdrücken. Zerebrale Flatulenzen hingegen entweichen unbemerkt und ungehindert, denn dem Eigner eines solchen Hirns fällt der Unterschied zwischen Gedankengängen und zerebraler Flatulenz nicht auf. Dazu reicht die Kapazität seines Hirns einfach nicht aus.

Vielleicht findet sich ein wohlmeinender Mensch, der jenem Fußballvereinsmeier nahelegt, sich künftig doch nur noch zum Fußball öffentlich zu äußern. Für die Frankfurter Eintracht hoffen wir jedenfalls, daß Herr Fischer wenigstens davon etwas versteht.

Halbwahrheiten zur Erbauung

Die Weihnachtsbotschaften von den Kanzeln und in den Medien befassten sich nicht unerwartet mit dem Flüchtlingsthema. Die Weihnachtsgeschichte, vor allem das Bild der Heiligen Familie, die vergeblich an die Türen der hartherzigen Menschen klopft, bei den einfachen Hirten auf dem Felde jedoch Aufnahme findet, ausgerechnet von den Königen aus der Fremde beschenkt wird und dann vor dem Kindermörder Herodes fliehen muß, das alles liefert offenbar reichlich Bildmaterial, um die Aufnahme der Einwanderer unserer Tage zur Christenpflicht hochzustilisieren. In den Medien finden wir ausschließlich rührselige und beschönigende Flüchtlingsgeschichten. Da wimmelt es von fleißigen Handwerkern aus dem Orient, integrationsbeflissenen Jünglingen aus Afghanistan, mal in der Bäckerlehre und mal im Deutschkurs. Hier eröffnet ein Koch aus Syrien ein Spezialitätenrestaurant, dort plant ein Ingenieur aus dem Irak eine Wohnanlage. Keine Rede indessen ist, weder von der Kanzel, noch im „Tatort“ oder einer Flüchtlings-Doku, von illegaler Einwanderung, von jungen Männern ungeklärter Herkunft und unbestimmten Alters, die ihre Papiere weggeworfen haben, und deren Smartphones nicht ausgelesen werden dürfen. Keine Rede ist davon, in welch großem Umfang Menschen hierher kommen, die selbst nach unseren weitherzigen Gesetzen kein Recht darauf haben, hier aufgenommen zu werden, und damit an unserem, im weltweiten Vergleich sehr hohen, Lebensstandard teilzuhaben. Keine Rede ist davon, daß die Kosten für die legalen wie auch illegalen Zuwanderer sich jährlich im Bereich von mehreren Milliarden Euro belaufen, die natürlich für andere Zwecke, wie etwa sozialen Wohnunsbau oder die Sanierung baufälliger Schulen, nicht mehr zur Verfügung stehen. Nach einer Meldung der WELT aus dem Februar dieses Jahres kosten uns allein die sogenannten „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“ jährlich 4 Milliarden Euro. Das ist dann wohl das Weihnachtsopfer der Deutschen, freiwillig oder unfreiwillig.

Schauen wir uns zunächst einmal die Zahlen an. Die Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Monate Januar bis November 2017 weist folgende Zahlen aus:

Entscheidungen über Anträge insgesamt:                                        578.995

Anerkennung gemäß Art. 16a GG:                                                         4.066

Anerkennung als Kriegsflüchtling gemäß Art. 3 I AsylG:                  115.415

subsidiärer Schutz gem. § 4 AsylG:                                                      94.621

Feststellung eines Abschiebenhindernisses § 60 AufenthG:             38.129

Ablehnung als unbegründet oder offensichtlich unbegründet:      223.108

sonstige Erledigungen:                                                                       103.656

Somit haben nur rund 20 % der Antragsteller wirklich Anspruch auf Asyl oder ein für die Dauer des Krieges in ihrer Heimat begründetes Bleiberecht, denn selbst der sogenannte subsidiäre Schutz geht schon über die Verpflichtungen hinaus, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention völkerrechtlich bindend sind. Zählt man die unbegründeten Anträge und die sonstigen Erledigungen, hinter denen sich freiwillige Ausreisen, Abschiebungen, aber auch massenhaftes Untertauchen verbergen, dann kommt man doch auf ca. 56 % unbegründeter oder gar aussichtsloser Anträge. Und nimmt man nur die Ablehnungen als unbegründet oder gar offensichtlich unbegründet, dann machen sie immerhin 38,5 % der Anträge aus.

Warum in aller Welt sprechen weder die Geistlichen von den Kanzeln noch die Journalisten in den Medien von diesen Zuwanderern, die keinerlei Recht darauf haben, von uns aufgenommen zu werden, von denen, die ganz offensichtlich unsere Behörden betrügen wollen, indem sie über ihre Identität falsche Angaben machen, ganz zu schweigen? Gerade den Geistlichen der christlichen Konfessionen sollte doch bewußt sein, was in der Bibel steht. „Denn wir sehen darauf, daß es redlich zugehe nicht allein vor dem Herrn, sondern auch vor den Menschen“ schreibt Paulus im 2. Korintherbrief, Kapitel 8 Vers 21. Und das je nach Zählung achte oder neunte Gebot, das der Herr dem Moses auf dem Sinai in Stein gemeißelt übergab, lautet ja bekanntlich: „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.“ Und daran schließt sich das Gebot: „Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus“, was man ja ganz sicher denjenigen entgegenhalten kann und soll, die sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen von uns Wohnung geben lassen. Auch sollten die Bischöfe von den Kanzeln herab daran erinnern, daß „das Brot der Lüge dem Menschen süß schmeckt, hernach jedoch füllt sich sein Mund mit Kieseln“ (Sprüche 20, 17). Nun ist bekanntlich eine halbe Wahrheit eine ganze Lüge. Auch wenn es Weihnachten ist: dem „Bodenpersonal Gottes“ muß das in Erinnerung gerufen werden. Der Missbrauch der Weihnachtsgeschichte als Richtschnur für den Umgang mit der zum größten Teil illegalen Masseneinwanderung muß daher einmal zum Gegenstand einer Bußpredigt im Stile eines Abraham a Santa Clara gemacht werden, auch und gerade vor den Ohren der deutschen Bischöfe beider Konfessionen. Doch ein solcher Bußprediger wird sich leider in Deutschland nicht finden lassen.

Was ist der Bundeskanzlerin wichtig?

Am 26. September 2016 wurde in Dresden ein Sprengstoffanschlag auf eine Moschee verübt. Es handelte sich um eine jener Hinterhofmoscheen, die im wesentlichen einen Gebetssaal und zusätzlich eine Wohnung für den Imam aufweisen. Äußerlich erwecken sie eher den Eindruck einer bescheidenen Lagerhalle oder Werkstatt. Der Anschlag war glücklicherweise sehr stümperhaft ausgeführt worden. Es entstand ein Brandschaden in Gestalt von Schwärzungen der Außenwand rund um die Tür, welche durch die Explosion etwas eingedrückt wurde. Der Imam und seine Familie hielten sich zum Zeitpunkt der Explosion in der über dem Beetsaal gelegenen Wohnung auf. Verletzt wurde gottlob niemand.

Eine Woche darauf besuchte Bundeskanzlerin Angela Merkel den Imam und seine Familie, um ihnen ihre Anteilnahme zu versichern.

Am 18. Dezember 2016 überfiel ein islamistischer Terrorist einen polnischen Lkw-Fahrer, tötete ihn und raste anschließend mit seinem Lastzug in den Weihnachtsmarkt vor der Gedächtniskirche in Berlin. Dabei tötete er weitere elf Menschen und verletzte etwa 80 Menschen, zum Teil schwer. Bundeskanzlerin Angela Merkel empfing die Hinterbliebenen und Verletzten ein Jahr später. Tags darauf nahm sie an einem Gedenkgottesdienst in der Gedächtniskirche Teil.

Der Amtseid des deutschen Bundeskanzlers lautet:

„ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Wann hilft er ihr endlich?

Beißreflexe

Zu den hartnäckigsten Irrtümern, welche die politisch-mediale Klasse in Deutschland pflegt, gehört die Vorstellung, die AfD sei antisemitisch. Prominente Juden, allen voran ihr Zentralrat, aber auch nahezu das gesamte politische und journalistische Personal der Republik, verkünden unisono, diese neue rechtskonservative Partei sei offen, mindestens aber versteckt antijüdisch, wahlweise auch antisemitisch oder antiisraelisch. Wahrscheinlich hängt dies mit der ebenso tiefsitzenden wie sachlich falschen Gleichsetzung von demokratischer Rechter und Neo-Nationalsozialisten zusammen. Vor dem geistigen Auge des durchschnittlich halbgebildeten deutschen Intellektuellen marschieren beim Gedanken an die AfD SA-Kolonnen hinter wehenden Hakenkreuzfahnen her. Daß dies nicht nur blühender Unsinn ist, sondern schon einen Verdacht auf eingeschränkte politische Zurechnungsfähigkeit begründet, sollte klar sein.

Betrachten wir die Fakten. Für die AfD engagieren sich unter anderem auch jüdische Deutsche, natürlich entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung nicht allzu viele, ebenso wie dies christliche oder auch atheistische Deutsche tun. Einige Bekanntheit haben die baden-württembergischen AfD-Kandidaten Alexander Beresowski und Wolfgang Fuhl erlangt. Die jüdische online-Enzyklopädie „jewiki“ empfahl vor der Bundestagswahl am 24.9.2017, die AfD zu wählen. Auch in Israel selbst wird das Thema offenbar gelassen gesehen. Die der Partei des israelischen Ministerpräsidenten Netanyahu nahestehende Zeitung „Israel Hajom“ schrieb am 25.9.2017, die AfD sei weder eine Neo-Nazi-Partei, noch rassistisch und antisemitisch, auch wenn einige Mitglieder solche Meinungen verträten. Nun ist keine Partei, keine neue zumal, davor gefeit, daß sich Idioten in ihre Reihen einschleichen. Alexander Gauland erklärte in einem Interview am 25.9.2017, natürlich stehe seine Partei an der Seite Israels und trete für sein Existenzrecht ein. Ob dieses Existenzrecht allerdings zur deutschen Staatsräson gehöre, sei schwierig zu beantworten.

Soweit an diesem letzten zitierten Satz Gaulands die Behauptung festgemacht wird, darin zeige sich doch ein gewisser antiisraelischer, wenn nicht sogar antisemitischer Grundtenor der Partei, so hält das einer Nachprüfung nicht stand. Die Vokabel Staatsräson ist natürlich definiert. Schauen wir nur einmal in die nächsten greifbaren Lexika. Wikipedia definiert kurz und knapp: „Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates mit beliebigen Mitteln.“ Der Duden etwas ausführlicher: „Grundsatz, nach dem der Staat einen Anspruch darauf hat, seine Interessen unter Umständen auch unter Verletzung des Rechts des Einzelnen durchzusetzen, wenn dies im Sinne des Staatswohls für unbedingt notwendig erachtet wird.“ Von der Wahrung der Interessen eines anderen Staates, oder gar einer Verpflichtung, dessen Existenz unter allen Umständen und mit allen Mitteln zu verteidigen, ist da keine Rede. Die Staatsräson ist eben der Daseinszweck des betreffenden Staates, nicht jedoch die Existenz anderer Staaten. Allerdings ist es selbstverständlich ein vitales Interesse Deutschlands, daß der Staat Israel als Vorposten der europäischen Zivilisation, Kultur und freiheitlichen Gesellschaftsordnung im Umfeld der arabisch-muslimischen Staaten, auf die das alles nicht zutrifft, die vielmehr tendenziell unserer Kultur und Gesellschaftsordnung ablehnend bis feindlich gegenüber stehen, fest und sicher steht. Und wenn es eines Bezuges zur Vergangenheit bedarf, dann dieses, daß gerade die Nazi-Barbarei gezeigt hat, wie wichtig es ist, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte zu gewährleisten. Die Nationalsozialisten haben ihr eigenes Volk unter das Joch einer brutalen Diktatur gezwungen, mit den Mitteln, die solche Systeme zu allen Zeiten angewandt haben, Bespitzelung der Bürger und willkürliche Exekutionen eingeschlossen. Die Nationalsozialisten haben Millionen von Menschen aus rassistischen Gründen verfolgt, umgebracht und entrechtet. Das hat sich in das kollektive Gedächtnis der Bürger beider Länder eingegraben. Und sie haben allen Grund danach zu streben, daß sich dies jedenfalls in ihren Ländern und auch überall dort, wo sie es beeinflussen können, nicht mehr wiederholt. Wenn es um eine Antwort auf die Frage geht, deren Beantwortung Alexander Gauland zu Recht als schwierig bezeichnet hat, dann geht sie in die Richtung, welche der vorstehende Satz weist.

Wer indessen von Antisemitismus in Deutschland ernsthaft sprechen will, der muß sich das Verhalten muslimischer Jugendbanden gegenüber jüdischen Bürgern vor Augen halten und dies auch deutlich benennen. Wer indessen mit Blick auf eine demokratisch gewählte Partei, die weder programmatisch noch in ihrer praktischen Politik auch nur einen Hauch von Antisemitismus erkennen läßt, weiterhin von antijüdischen Tendenzen oder gar Rassismus faselt, offenbart damit nur seine intellektuelle Inkompetenz. Anders ausgedrückt, kann man auch von Beißreflexen sprechen. Reflexe entstehen bekanntlich ohne Mitwirkung des Gehirns.

Hier tobt der Bürgerkrieg

Man hört zwar, daß in Syrien kaum noch gekämpft wird. Putin zieht seine Soldaten zurück. Doch in den deutschen Medien herrscht der Eindruck vor, in Syrien tobe weiter der Bürgerkrieg. Somit müßten natürlich die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien hier aufgenommen werden.

Das Auswärtige Amt hält nach wie vor seine Reisewarnungen für Syrien im ganzen aufrecht.

Auf der anderen Seite hört man Berichte von angeblichen syrischen Flüchtlingen, die  aus Deutschland zu Pilgerreisen nach Mekka oder gar zu Verwandten in ihrer Heimat aufbrechen. Grund genug, sich die Lage in Syrien etwas genauer anzusehen.

Im August dieses Jahres fand nach sechsjähriger, bürgerkriegsbedingter Unterbrechung erstmals wieder die Internationale Messe in Damaskus statt. Es kamen 2,2 Millionen Besucher, 1562 syrische und Internationale Unternehmen aus 43 Staaten stellten aus. Wo Bomben fallen und Maschinengewehre rattern, kann eine solche Messe nicht stattfinden.

Der Tourismus scheint wieder zu florieren. Man kann sich auf YouTube zum Beispiel das Strandleben im Badeort Latakia am Mittelmeer ansehen. Die Bilder unterscheiden sich in nichts von denen in anderen Badeorten rund ums Mittelmeer, seien es die spanischen, italienischen oder türkischen Strände. Selbstverständlich einschließlich des üblichen Nachtlebens mit Disco-Musik und tanzenden jungen Leuten. Frauen mit Kopftüchern oder gar im Niqab sieht man nicht.

Aufschlußreich ist der Bericht eines jungen Norwegers, der im Oktober dieses Jahres Syrien bereist hat und auf dem Internetportal jcuwatch reich bebildert erschienen ist. Wer seine Kenntnisse über die Lage in Syrien ausschließlich aus den deutschen öffentlich-rechtlichen Medien und den gängigen Tages- und Wochenzeitungen hat, der wird mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen, was jener junge Norweger berichtet:

„Das tägliche Leben in Aleppo ist heute normal, seit die Regierung wieder die Kontrolle über die Stadt hat. Wenn man im Zentrum von Aleppo spazieren geht, fragt man sich, ob hier überhaupt ein Krieg geschah…. Es dauert nicht lange, bis man bemerkt, daß nur ein sehr kleiner Teil von Aleppo zerstört wurde. Sobald man das Zentrum von Aleppo erreicht, ist die Stadt voller Leben, genau wie Damaskus. So sieht es auch in den Geschäften aus. Restaurants, Supermärkte und Parks, alles ist mit Menschen gefüllt. Ja, in Aleppo sieht man viel Zerstörung, vor allem die historische Altstadt mit dem Souq (Markt) ist größtenteils zerstört, aber der Wiederaufbau hat bereits begonnen. Es gibt aber weitaus weniger Zerstörung in Aleppo, als das, was die Medien ständig sagen, nur etwa 20 % von Aleppo sind zerstört oder beschädigt. Das Stadtzentrum ist größtenteils unversehrt. Die Universität ist genauso wie 913 Schulen geöffnet, der Zugverkehr läuft normal und es gibt sieben Routen mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der Stadt.“

Bei dieser Sachlage ist es nicht nachvollziehbar, wenn immer noch davon ausgegangen wird, daß Syrer als Kriegsflüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und der einschlägigen deutschen Gesetze zu behandeln sind. Selbst wenn sie aus Landstrichen kommen, in denen immer noch gekämpft wird, so gibt es doch ganz offensichtlich innerhalb des Landes Regionen, in denen keine Kriegshandlungen mehr stattfinden. Die Durchführung einer internationalen Messe mit über 2 Millionen Besuchern aus 43 Ländern ebenso wie der offenbar zumindest in den Badeorten am Mittelmeer wieder florierende Tourismus sprechen eine deutliche Sprache. Wer trotz dieser Fluchtalternativen innerhalb seines Heimatlandes dennoch den Weg nach Deutschland sucht, und dafür sehr viel Geld ausgibt und die Gefahren der illegalen Reisewege, auch zum Beispiel in nicht seetüchtigen Booten und im Laderaum überfüllter Kleintransporter auf sich nimmt, der sucht ersichtlich nicht Schutz vor den Gefahren des Krieges, sondern der sucht ersichtlich die finanzielle Versorgung aus den öffentlichen Kassen der reichen europäischen Länder, insbesondere Deutschlands.

Warum in Deutschland Politik und Medien einen anderen Eindruck zu vermitteln suchen, ist eine berechtigte Frage. Sicher leben in Deutschland nicht wenige nicht schlecht von der Asyl- und Flüchtlingsindustrie. Bau und Betrieb von Flüchtlingsunterkünften, deren Vermietung und nicht zuletzt die anwaltliche Vertretung dieser Menschen auf Staatskosten sind zu einem beachtlichen Markt geworden. Doch das alleine erklärt nicht, was in Deutschland abläuft. Der Humanitarismus mit seinen „Refugees welcome“ Aktionen wirklicher oder vorgeblicher Menschenrechtsaktivisten aller Schattierungen einschließlich der Kirchen und die hasserfüllt-wütenden Reaktionen des linksgrünen Milieus gegenüber jeglicher sachlichen Kritik an der mit dem Namen der Bundeskanzlerin untrennbar verbundenen Flüchtlingspolitik sprechen eine deutliche Sprache. Darauf mag sich jeder selbst seinen Reim machen. Ganz im Sinne des Untertitels dieser Website „sapere aude“.

Parallelen

Die Vokabel Flüchtling (dummdeutsch: Geflüchtet*er) ist sicher das politische Reizwort unserer Zeit. Im Sprachgebrauch der Medien wie der Politik bezeichnet sie Menschen, die aus fremden Ländern kommen um hier zu bleiben, vor allem wegen unseres weltweit einzigartigen Sozialstaates. Dessen Leistungen garantieren den Einwanderern, seien sie legal oder illegal in unser Land gekommen, für den Rest ihres Lebens ein Dach über dem Kopf, ein festes und ausreichendes Einkommen sowie eine medizinische Versorgung auf einem Niveau, das in ihren Heimatländern allenfalls den Angehörigen der meist auch noch sehr dünnen Oberschicht zur Verfügung steht. Mit anderen Worten: man macht sich auf ins Paradies.

Nun wissen wir spätestens seit der Dystopie „1984“ von George Orwell, daß die Sprache das wirksamste Instrument zur Manipulation der öffentlichen Meinung und damit der Gewährleistung politischer Herrschaft ohne demokratische Legitimation ist. Die Umwertung der Wortbedeutung zieht die Umwertung des damit beschriebenen Begriffs nach sich. Sie ist klassisch geworden an der Bezeichnung des für die Verbreitung der regierungsamtlichen Lügen zuständigen Ministeriums als Wahrheitsministerium. Joseph Goebbels hätte sich sicherlich grün und blau geärgert, wenn er diesen Geniestreich des Schriftstellers noch zu Lebzeiten zur Kenntnis genommen hätte. Die Umbenennung seines Ministeriums für Volksaufklärung und Propaganda in Wahrheitsministerium wäre über Nacht erfolgt.

Was tatsächlich vonstatten geht, ist die Auswanderung aus bitterarmen, jedoch überbevölkerten Regionen dieser Erde in die reichen und prosperierenden, aber von einem Rückgang ihrer Bevölkerung geprägten Länder Mittel,-West und Nordeuropas. Es drängt sich die Parallele zur Auswanderung aus Europa im 18. und 19. Jahrhundert auf. Die Parallele bezeichnet in der Geometrie zwei in gleicher Richtung und in gleichem Abstand voneinander verlaufende Linien. Diese Linien liegen eben nicht übereinander, sodaß sie sich decken. Identisch ist nur die Richtung, in der sie verlaufen. Sie unterscheiden sich durch den Abstand voneinander. Und genau deswegen ist das Bild der Parallele auf diese zeitlich weit auseinanderliegenden, inhaltlich jedoch in vielerlei Hinsicht gleichen Auswanderungsbewegungen durchaus zutreffend. Natürlich sind auch inhaltliche Unterschiede deutlich sichtbar, die eben den Abstand zwischen beiden Linien ausmachen.

Beginnen wir bei den identischen Merkmalen beider Auswanderungsbewegungen. Die wirtschaftliche Not in Europa war seinerzeit immens und hatte auch klar feststellbare Ursachen. Nicht nur Mißernten, die teilweise auf Naturkatastrophen zurückzuführen waren, sondern vor allem auch eine Bevölkerungsentwicklung, mit der die Nahrungserzeugung nicht mehr Schritt halten konnte, stellten viele Menschen vor die Alternative, entweder zu verhungern oder auszuwandern. Daß daneben auch in Einzelfällen politische Verfolgung, etwa aus religiösen Gründen wie im Falle der Quäker, eine Rolle spielte, gehört ebenfalls zu den Parallelen.

Doch ebenso wie die Ähnlichkeiten beider Auswanderungsbewegungen fallen die Unterschiede ins Auge. Können die Auswanderer aus den Armutsregionen dieser Erde in den reichen europäischen Ländern auf die Alimentierung aus öffentlichen Kassen nicht nur hoffen, sondern diese ganz gewiß erwarten, so gab es das für die Auswanderer des 18. und 19.  Jahrhunderts nicht. Das gelobte Land Amerika hielt für sie zwar die grenzenlosen Weiten eines weithin unbesiedelten Landes, jedoch nicht einen Cent an staatlichen Leistungen bereit. Seine Regierung erhoffte sich von den Einwanderern einen tatkräftigen Beitrag zum Aufbau und der Entwicklung des Landes. Außer der politischen Freiheit hielt das gelobte Land keinerlei Wohltätigkeiten für seine Neubürger bereit. „Der ersten Generation den Tod, der zweiten die Not, der dritten das Brot“ war das geflügelte Wort für das, was die Auswanderer erwartete. Es war ihnen jedoch Verheißung genug, denn die Alternative war ja Elend und Not für alle Generationen nach ihnen in der alten Heimat.

Eine weitere Parallele soll hier nicht unerwähnt bleiben, auch wenn es vor allem in Deutschland als gesellschaftlicher und politischer Selbstmord gilt, auf diese hinzuweisen. Die Besiedelung des amerikanischen Kontinents durch Einwanderer aus Europa ging einher mit der Ausrottung, zumindest aber Marginalisierung der Ureinwohner. Deren Kultur war mit der Lebensweise der Einwanderer nicht kompatibel. Die Einwanderer waren auch nicht bereit, sich den Indianervölkern gesellschaftlich und kulturell anzupassen, geschweige denn sich politisch zu integrieren oder gar unterwerfen. Und genau das muß man doch feststellen, wenn man die Einwanderung aus Afrika und dem Orient in unsere europäische Zivilisation mit wachen Augen betrachtet. Diese Einwanderer sind nicht bereit, ihre Kultur und Gesellschaftsordnung aufzugeben, oder auch nur der unseren anzupassen. Deswegen schotten sie sich auch von der Mehrheitsgesellschaft ab, nicht ohne jedoch stets fordernd aufzutreten, und zwar nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht. Wenn zum Beispiel Männer aus diesen Ländern nicht bereit sind, etwa die Anordnung einer Polizeibeamtin zu befolgen oder eine Lehrerin mit Handschlag zu begrüßen, wenn von Behörden verlangt wird, „Frauenbadetage“ in Schwimmbädern einzuführen, womöglich noch mit verhängten Fenstern, wenn gefordert wird, daß die Gemeinschaftsverpflegung in Kindergärten, Schulen und Kantinen an religiösen Speisegeboten ausgerichtet wird, dann sind das Ausprägungen des Wunsches, Gesellschaftsordnung und Kultur der Aufnahmeländer den eigenen Vorstellungen zu unterwerfen. Konnte man im frühen Mittelalter noch Länder mit militärischer Gewalt unterwerfen und ihre Bevölkerung töten oder versklaven, so muß man mangels ausreichender militärischer Stärke heute subtiler vorgehen. Die morsche und brüchige innere Verfassung der west,-mittel- und nordeuropäischen Gesellschaften ermöglicht auch eine schleichende Übernahme. Die osteuropäischen Gesellschaften sind nicht betroffen, zum einen, weil sie jenen Zuwanderern mit Recht nicht wirtschaftlich attraktiv erscheinen, zum anderen jedoch auch, weil sie noch innerlich gefestigt sind und keine Bereitschaft zeigen, sich fremden Kulturen auch nur anzupassen.

Betrachtet man die immensen Kosten der ungebremsten Zuwanderung, die alleine für Deutschland mit jährlich 30-50.000.000.000 € zu beziffern sind – Tendenz steigend -, betrachtet man die Ausbreitung der mitgebrachten archaischen Kultur bei gleichzeitiger Abschottung von der vorgefundenen abendländisch-aufgeklärten Kultur, was jedoch erstaunlicherweise in weiten Teilen der politisch-medialen Klasse akzeptiert, bisweilen sogar enthusiastisch begrüßt wird, dann kommt einem doch das Wort von Bertolt Brecht in den Sinn: Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.