Das Sprachgesetzbuch

Man hat es ja geahnt. Der Sprachgebrauch in den Medien wird seit Jahren immer einförmiger. Die political correctness verbietet Journalisten ganz offensichtlich bestimmte Begriffe. Das Schnitzel mit dem verbotenen Namen ist keineswegs nur eine skurrile Arabeske der öffentlich wahrnehmbaren Sprache. Die immer groteskeren Umschreibungen von Sachverhalten und schönfärberischen Wortneuschöpfungen hat man zunächst amüsiert, dann irritiert zur Kenntnis genommen. Inzwischen macht sich Verständnislosigkeit breit. So wurde der Neger erst zum Schwarzen, dann zum Farbigen um inzwischen als Afrodeutscher politisch korrekt in den Medien zu erscheinen. Man kann Wetten darauf abschließen, daß auch dieser Begriff irgendwann als diskriminierend betrachtet und durch eine noch absurdere Vokabel ersetzt werden wird.

Natürlich ist allgemein bekannt, daß unter den Medienschaffenden, um einmal einen „gendergerechten“ geschlechtsneutralen Begriff zu benutzen, die Anhänger der linken Parteien (SPD, Grüne, Linke) mit rund 70 % nicht nur quantitativ dominieren, sondern auch die veröffentlichte Meinung prägen.

Daß es jedoch schon ein Wörterbuch des politisch korrekten Sprachgebrauchs gibt, überrascht den Zeitungsleser und die Fernsehzuschauerin dann doch. Es ist wohl der Erkenntnis geschuldet, daß der Zensur, die ja immer erst nach der Erstellung von Artikeln und Manuskripten aktiv werden kann, eine vorherige Schulung der Textverfasser vorzuziehen ist. Denn dann muß die Zeitung nicht mit peinlichen Schwärzungen erscheinen. Vielmehr sorgt die soziale Selbstkontrolle der beteiligten Journalisten schon dafür, daß keiner aus der Reihe tanzt. Im Dritten Reich und in der DDR hat das ja auch prima funktioniert. Für die Umsetzung dieser wirklich bahnbrechenden Erkenntnis sorgt ein eingetragener Verein namens „Neue deutsche Medienmacher“. Er gibt bereits in 3. Aufl. ein Glossar, also ein Verzeichnis von Begriffsdefinitionen, heraus, das den unmißverständlichen Titel trägt: „Formulierungshilfen für die Berichterstattung im Einwanderungsland“. Dies mit freundlicher Unterstützung der Amadeu Antonio Stiftung unter dem Vorsitz der bekannten Frau Annetta Kahahne, weniger bekannt als von 1974-1982 für die Stasi tätige IM Victoria. Auf über 50 Seiten werden hier die politisch korrekten Bezeichnungen für Personen und Sachverhalte rund um das Thema Einwanderung vorgegeben. Wenn man aufmerksam gedruckte und gesendete Medien verfolgt, so wird man schnell feststellen, daß dieses Sprachgesetzbuch peinlich genau befolgt wird. Die soziale Kontrolle funktioniert hervorragend. Niemand will in das gesellschaftliche und berufliche Abseits geraten. Der Disziplinierungsfaktor der sozialen Selbstkontrolle ist hier deutlich höher, als der des Strafgesetzbuches. Wer beispielsweise in diesem Glossar die Definition für Rechtsextremismus nachliest, der wird feststellen, daß sie höchstwahrscheinlich auch auf ihn selbst zutreffen dürfte, es sei denn, er gehöre zu denen, die an diesem Wörterbuch mitarbeiten oder es freudig benutzen.

Es wäre in der Tat interessant zu wissen, ob dieses Wörterbuch in den Redaktionen auf den Schreibtischen liegt, oder inzwischen als elektronische Datei oder bedrucktes Papier gar nicht mehr benötigt wird, weil die Damen und Herren Journalisten es auswendig herunterbeten können.

An die Gewehre!

Die Ereignisse vom 13. November 2015 in Paris machen deutlich, um was es geht. Es ist eben nicht einfach so, daß Terroristen auf ihre Anliegen aufmerksam machen wollen, wie das in der Vergangenheit so oft gesagt worden ist. Nein. Diese Glaubenskrieger wollen uns unterwerfen. Es geht ihnen nicht etwa lediglich um die Eroberung der arabischen Halbinsel oder die Auslöschung des Staates Israel. Es geht Ihnen glasklar um den Sieg des Islam. Dem Islam, jedenfalls so wie sie ihn verstehen, ist unsere westliche Lebensweise zuwider. Ihre Äußerungen im Bekennerbrief zu den Anschlägen in Paris belegen das. Sie wollen nichts anderes, als uns zu unterwerfen. Wir sollen entweder ihren Glauben annehmen, oder wenigstens uns als ungläubige Bürger zweiter Klasse ihnen dienstbar machen. Wer das nicht in aller Klarheit sieht, der wird in einer Haltung verharren, die von Ängstlichkeit und Verständnislosigkeit geprägt ist. Wer indessen begriffen hat, daß es hier um einen Weltanschauungskrieg geht, der weiß auch, daß es um Sein oder Nichtsein geht. Rüsten wir uns also geistig für diesen Krieg. Seien wir entschlossen, den Kampf aufzunehmen und den Feind zu besiegen. In der Begrifflichkeit der militärischen Taktik bedeutet das, den Feind nicht nur zu werfen (laienhaft: zurückzudrängen), nicht nur zu zerschlagen (laienhaft: seine Macht zu brechen und seine Truppen entscheidend zu schwächen), sondern zu vernichten (laienhaft: seine Truppen so nachhaltig aufzureiben, daß von ihnen nichts mehr übrig bleibt, und somit keine Gefahr mehr von ihnen ausgeht). Nur wenn wir alle innerlich diese Entschlossenheit in uns tragen, wird es auch unseren Sicherheitskräften, und zwar ausdrücklich einschließlich der Soldaten gelingen, diese tödliche Gefahr zu beseitigen. In diesem Sinne: An die Gewehre!

Cette fois, c’est la guerre

titelt heute Le Parisien, das größte Boulevard-Blatt der französischen Hauptstadt. Ja, es ist wahr. Die selbsternannten Nachfolger des Propheten Mohammed führen Krieg gegen uns, die angeblich Ungläubigen. Das wird immer deutlicher sichtbar. Die an sechs verschiedenen Orten in Paris nahezu zeitgleich durchgeführten Angriffe müssen koordiniert gewesen sein. Es muß eine militärische Planung einschließlich Logistik gegeben haben. Nur so kann eine größere Zahl von militärisch ausgebildeten jungen Männern bewaffnet und geführt werden. Wer selbst eine militärische Ausbildung durchlaufen hat, die sich nicht auf das Bedienen einer Waffe und das Verhalten auf dem Gefechtsfeld beschränkt, der weiß, daß hinter jedem der Angreifer eine Kette von Logistikern, Planern und an der Spitze Führern steht. Das beschränkt sich auch nicht auf den Tatort, besser gesagt das Gefechtsfeld Paris. Die Nachricht von der Festnahme eines höchst wahrscheinlich zu diesem Terrornetzwerk, besser gesagt zu den Streitkräften des sogenannten islamischen Staates gehörenden Mannes an der Inntal-Autobahn im Rahmen der Schleierfahndung an den bayerischen Außengrenzen muß als alarmierender Sachverhalt eingestuft werden. Denn diese für sich allein vielleicht wenig bedeutende Begebenheit zeigt wie der Blick durch ein Loch in einer Wand, was im Raum dahinter verborgen ist. Ein Mann, der in einem professionell hergestellten Versteck seines Pkws mehrere Schusswaffen und Munition sowie Sprengstoff mit sich führt und offensichtlich auf dem Weg nach Paris ist, ist im Zusammenhang mit den Ereignissen der letzten Nacht viel mehr als eine Randnotiz. Vielmehr müssen wir davon ausgehen, daß es viele solcher Kuriere, besser gesagt Soldaten der Logistiktruppen des „Islamischen Staates“ gibt. Es wird in den nächsten Tagen und Wochen sicherlich noch sehr viel mehr festgestellt werden. Im Sinne einer effizienten Terrorbekämpfung, besser gesagt Kriegführung, ist allerdings zu hoffen, daß die Sicherheitsbehörden, Geheimdienste und Streitkräfte Frankreichs und seiner Verbündeten, vor allem auch Deutschlands, effiziente Aufklärung für ihre Einsatzkräfte, nicht aber für die Medien betreiben. Helfen wir Ihnen dabei, in dem wir die Augen offen halten.

Vor allem aber seien wir solidarisch mit den Angehörigen der Opfer und stehen ihnen in ihrer Trauer bei. Wer beten kann, der bete. Wer keinen Gott kennt, der wünsche Ihnen Kraft und die Fähigkeit, mit dem Verlust der geliebten Angehörigen leben zu können.

Mit brennender Sorge…

Es ist nicht zu übersehen, daß die Mehrheit der Deutschen den Zustrom von Flüchtlingen bzw. Menschen, die allgemein in den Medien so genannt werden, kritisch sieht. Die meisten wollen, daß das einfach aufhört. Am 6.10.2015 waren 59 % der Befragten nach einem führenden Meinungsforschungsinstitut der Auffassung, daß die Entscheidung der Bundeskanzlerin, syrische Flüchtlinge aus Ungarn unregistriert einreisen zu lassen, falsch gewesen sei. Allensbach berichtet am 21.10.2015, daß 69 % der Befragten sagen, aus ihren persönlichen Gesprächen mit Freunden, Nachbarn und Kollegen gehe hervor, daß sie die Aufnahme weiterer Flüchtlinge ablehnten. Nach Forsa waren am 5.11.2015 69 % der Befragten für die Einrichtung von Transitzonen. Politiker wollen gewählt werden. Man wird gewählt, wenn man in den Augen seiner Wähler tut, was sie für richtig halten. Horst Seehofer weiß das. Von den führenden Politikern in Deutschland dürfte er derjenige sein, der zumindest rhetorisch am nächsten bei seinen Wählern ist. Daß sein tatsächlicher Wirkungsgrad in Sachen Begrenzung der Zuwanderung eher bescheiden ist, steht auf einem anderen Blatt. In der Politik gilt vor allem, wie man sich in den Medien darstellt.

Die Divergenz zwischen der großen Mehrheit des Volkes und der in der Eigenwahrnehmung Eliten des Volkes ist ebenfalls unübersehbar. Das ist natürlich auch denen klar, die uns dazu bewegen wollen, unbegrenzt viele Menschen mit offenen Armen aufzunehmen. In vorderster Front stehen dabei neben den üblichen Verdächtigen (Grüne, Künstler, Intellektuelle) zunehmend die Vertreter der christlichen Kirchen. Nahezu täglich hören wir von einschlägigen Appellen der Bischöfe beider Konfessionen. In Bayern haben nun 45 führende Ordensgeistliche einen offenen Brief an Horst Seehofer gerichtet, der ihn zu einem menschenfreundlichen Engagement für Geflüchtete anhalten soll. Es lohnt sich, diesen offenen Brief in Auszügen wiederzugeben. Über die Flüchtlinge heißt es:

„Sie kommen zu uns, weil sie vor Krieg, Verfolgung und Hunger flüchten. Bei uns hoffen sie, auf ein Land zu treffen, in dem sie geachtet werden unabhängig davon, welcher Religion und Nation sie angehören, welche politisch-demokratische Gesinnung sie vertreten und ob sie arm oder krank sind. Weil in ihren Heimatländern jede Perspektive fehlt, ihre Familien durch redliche Arbeit zu ernähren, wollen sie ihre Arbeitskraft bei uns einsetzen und damit ihr tägliches Brot verdienen.“

Im Klartext heißt das, daß die Unterzeichner wünschen, Menschen in unbegrenzter Zahl bei uns aufzunehmen, die in ihrer Heimat keine wirtschaftliche Perspektive haben. Solche Leute haben sich aktuell zum Beispiel in großer Zahl aus Nigeria zu uns aufgemacht und durchqueren derzeit die Sahara in Richtung Norden. Insoweit fehlt natürlich auch nicht der populäre Glaubenssatz der Linken:

„Wir stellen auch beschämt fest, wie sehr unser Reichtum auf dem Rücken der Menschen in Afrika, Asien und dem vorderen Orient erwirtschaftet wurde.“

Selbstverschuldete Ursachen wie Korruption, Vetternwirtschaft und religiös begründete Wissenschaftsfeindlichkeit kommen im Weltbild der Unterzeichner nicht vor. Dafür umso mehr die Vorstellung sozialistischer Umverteilung, wenn es heißt:

„Als Menschen ist es unsere Pflicht, anderen zu helfen. Als Christinnen und Christen treten wir ein für eine Kultur des Teilens. Als Ordensleute solidarisieren wir uns mit den Geflüchteten in vielfältigen Engagements, Hilfsaktionen und konkreten Initiativen.“

Deswegen hat der bayerische Ministerpräsident nach ihrer Auffassung auf die Meinung der Bevölkerung einzuwirken, was dann in die Form des Aufrufs gekleidet wird:

– Wir appellieren an Sie, dringend von einer Rhetorik Abstand zu nehmen, die Geflüchtete in ein zwielichtiges Licht stellt. Wir plädieren vielmehr dafür, in den politischen Debatten und Entscheidungen die Geflüchteten zuerst als Mitmenschen zu sehen, die als Schwestern und Brüder zu uns kommen und unsere Solidarität brauchen.

– Wir appellieren an Sie, unbedingt von der Maßnahme Abstand zu nehmen, Transitzonen und Auffanglager einzurichten. Wir plädieren vielmehr dafür, auch die Asylanträge von Geflüchteten aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten individuell und mit einem wohlwollenden Blick auf die Schicksale dieser Menschen zu prüfen. Denn nur die Einzelfallprüfung entspricht dem Grundgedanken unseres deutschen Asylrechts.

– Wir appellieren an Sie, sich einzusetzen, daß die Erklärung, die Westbalkanstaaten Bosnien, Serbien, Mazedonien, Albanien, den Kosovo und Montenegro als sogenannte sichere Herkunftsstaaten zu deklarieren, wieder zurückgenommen wird. Wir plädieren vielmehr dafür, die Korruption und damit Willkürherrschaft sowie die Unterdrückung von Minderheiten ernst zu nehmen, die in diesen Ländern nach wie vor herrschen und Menschen Angst machen und zur Flucht drängen, und den Status als sicheres Herkunftsland so lange auszusetzen, bis die demokratischen Kräfte in diesen Ländern sichtbar weiter gekommen sind als dies bislang der Fall ist.

– Wir appellieren an Sie, den oft menschenunwürdigen Zuständen in den Flüchtlingsunterkünften Einhalt zu gebieten und die in manchen Unterkünften eingeführten Kontrollen der Geflüchteten abzustellen. Wir plädieren vielmehr dafür, auf allen Ebenen der Politik und Gesellschaft – im Bereich der Schulen, Universitäten, Handwerkskammern u. a. – Regelungen zu finden, die es den Geflüchteten erlauben, möglichst schnell für sich und unser Land an einer menschenwürdigen Zukunft zu bauen.

Man übt also Druck auf einen Ministerpräsidenten aus, mit dem Ziel, ihn dazu zu bewegen, seine bisherige Politik auf diesem Felde vollständig umzukehren. Woher Ordensobere das Mandat haben, derartig hochpolitische Forderungen zu erheben, und zwar wohlgemerkt, nicht als Privatpersonen, sondern in ihrer geistlichen Funktion, wird nicht mitgeteilt. Das nimmt auch nicht Wunder, denn ein politisches Mandat haben die christlichen Kirchen nicht, was sie unter anderem vom Islam unterscheidet. Vielmehr hat Jesus Christus selbst es abgelehnt, sich in die Händel dieser Welt einzumischen. Berühmt ist seine Antwort auf eine einschlägige Frage:

„So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott was Gottes ist“.

Diese Geschichte ist im Neuen Testament offensichtlich von so zentraler Bedeutung, daß sie immerhin von drei der vier Evangelisten nahezu wortgleich berichtet wird. Die modernen Diener Christi indessen scheinen das nicht mehr zu beherzigen. Vielmehr nehmen sie nicht nur ein zeitgeistig von falscher Moral triefendes Wächteramt war, sondern schämen sich nicht einmal, wenn sie in diesem offenen Brief den Titel der Enzyklika des Papstes Pius XI. vom 14.3.1937 zitieren und für sich in Anspruch nehmen. Das natürlich in dem Zusammenhang, der in einem derartigen Appell der Bessermenschen dieser Republik nicht fehlen darf:

„Als Ordensleute nehmen wir mit brennender Sorge (Hervorhebung des Verf.) wahr, wie auch in unserem Land rechtsnationale Kräfte und Meinungen wieder sprach- und öffentlichkeitsfähig werden, die ein Klima der Angst und Bedrohung schüren und gegen Geflüchtete und Menschen anderer Religionen hetzen und inzwischen schon tätlich gegen sie vorgehen.“

Man vergleicht nicht nur, nein man setzt die kritische, allerdings zu 99,9 % friedliche Haltung der Deutschen zur Flüchtlingspolitik ihrer Bundesregierung mit der Situation in Deutschland vier Jahre nach der Machtergreifung der Nazis gleich, als die Entrechtung von Minderheiten, Verfolgung und Ermordung politischer Gegner und die Errichtung einer brutalen Diktatur schon im vollen Gange waren. Wer die demokratische Willensbildung, auch wenn ihm deren Richtung nicht paßt, sprachlich mit der nationalsozialistischen Diktatur gleichsetzt, der versündigt sich am Frieden in unserem Volk. Denn er überantwortet die Mehrheit des Volkes dem sozialen Tod. Wer nämlich auch nur der Sympathie für braunes Gedankengut geziehen wird, der ist damit bereits aus der Gemeinschaft der Anständigen ausgestoßen. Genau das will, wer vom politisch korrekten Mainstream abweichende Meinungen als rechtsnationale Hetze diffamiert.

Daß inzwischen auch prominente Geistliche zu solchen Mitteln greifen, sehe ich nun mit brennender Sorge.

Können sie nicht oder wollen sie nicht?

Zum eisernen Bestand im Arsenal des Politsprechs unserer Tage gehört die geheuchelte Hilflosigkeit hinsichtlich der Dauer des Anerkennungsverfahrens für Flüchtlinge, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer. Gleichgültig, ob individueller Asylantrag oder Anerkennung als Kriegsflüchtling, regelmäßig wird so getan, als sei die im internationalen Vergleich grotesk lange Dauer der Verfahren gewissermaßen naturgesetzlich bestimmt und allenfalls durch den Einsatz von mehr Personal zu reduzieren.

Als Jurist kann ich dazu nur sagen: man will uns für dumm verkaufen. Abgesehen davon, daß selbst in Deutschland die Möglichkeit besteht, über das Begehren eines Flüchtlings im sogenannten Flughafenverfahren binnen Tagen zu entscheiden, und abgesehen davon, daß andere Länder dies grundsätzlich können, gibt es keinen Grund, warum dies nicht generell möglich sein soll. Weder die allgemeine Erklärung über die Menschenrechte noch das Grundgesetz verlangen einen Instanzenzug. Erst recht nicht ausgedehnte Rechtsmittel- und Begründungsfristen. Hier liegt der Hund begraben, um es einmal volkstümlich auszudrücken. Wenn natürlich gegen die Entscheidung einer Verwaltungsbehörde nicht nur eine Klage, möglichst noch verbunden mit einem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung, möglich ist, sondern das ganze binnen einer Frist von einem Monat, und wenn dann das gerichtliche Verfahren selbst wiederum Äußerungsfristen von mehreren Wochen vorsieht, und gegen die Entscheidung dieses Gerichts wiederum Rechtsmittel und Begründungsfristen jeweils von Monaten gegeben sind, unter Umständen auch noch eine dritte Instanz, ja dann muß man sich nicht wundern, wenn derartige Verfahren Jahre dauern. Die Vermehrung der Zahl von Beamten und Richtern diesen Verfahren löst das Problem dann nicht, weil dann zwar gleichzeitig mehr Verfahren bearbeitet werden können, diese gleichwohl jedoch jedes für sich Jahre dauern.

Daß dies keineswegs von Verfassungs wegen so sein muß, hat das Bundesverfassungsgericht in einer Plenarentscheidung – also einer ganz grundsätzlichen Entscheidung, welche alle Richter des Gerichts und nicht nur die eines der beiden Senate getroffen haben-, vom 30. April 2003 klar und deutlich gesagt. Die Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes sichert keinen Rechtsmittelzug. Die grundgesetzliche Garantie des Rechtsschutzes umfaßt den Zugang zu den Gerichten, die Prüfung des Streitbegehrens in einem förmlichen Verfahren sowie die verbindliche gerichtliche Entscheidung. Es reicht auch grundsätzlich aus, ist in einem Rechtsstaat aber auch als Minimum zu sichern, daß die Rechtsordnung eine einmalige Möglichkeit zur Einholung einer gerichtlichen Entscheidung eröffnet. Ein Instanzenzug ist von Verfassungs wegen nicht garantiert. Im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens nimmt das verfassungsrechtlich gewährleistete Rechtsschutzsystem bei der Überprüfung eines Verhaltens ein verbleibendes Risiko falscher Rechtsanwendung durch das Gericht in Kauf. Somit genügt es auch für die Wahrung des Grundrechts auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG, daß ein Gericht, dessen Entscheidung von einer Partei beanstandet wird, selbst über diese Rüge entscheidet, etwa im Wege der Gegenvorstellung. Von Fristen für behördliche oder gerichtliche Verfahren ist weder in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, noch im Grundgesetz überhaupt nur die Rede. Wenn also Politiker und ihre medialen Sprachrohre über die Dauer der Verfahren lamentieren und zwecks Abhilfe nach mehr Personal rufen, dann ist das schlicht und einfach unehrlich und dem Bürger gegenüber auch unverschämt. Man darf davon ausgehen, daß unsere Politiker, die zum großen Teil tatsächlich studierte Juristen sind, auch die erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 kennen. Sie reden also nicht aus Unwissenheit dumm daher. Nein, sie stellen die lange Verfahrensdauer, die natürlich zu einem entsprechend langen Aufenthalt der Antragsteller führt, gewissermaßen als naturgegeben hin. Nach Sachlage tun sie das, weil sie eine rasche Entscheidung über die Anträge der Flüchtlinge und, muß man dazu sagen, zügige Abschiebung nicht wollen. Wir müssen diese Damen und Herren zum wiederholten Mal an ihren Amtseid erinnern.

Das Recht, zu wandern…

Wer die Debatte um die, neutral gesagt, Wanderungsbewegung nach Deutschland verfolgt, der muß den Eindruck gewinnen, alle Menschen hätten letztendlich das Recht, ihr Land zu verlassen und in einem anderen Land Wohnung zu nehmen. Wie so häufig, ist auch dieser Gedanke zur Hälfte richtig, zur anderen Hälfte aber falsch. Zweifellos gehört es zu den universalen Menschenrechten, sein Heimatland verlassen zu dürfen. Art. 13 Abs. 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 lautet unmißverständlich: „Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.“ Das ist an und für sich banal. Allgemein werden Regime verachtet, die ihre Bürger hinter Stacheldraht halten, wie die DDR unseligen Angedenkens, aber auch das nicht zuletzt deswegen anachronistisch empfundene Nordkorea.

Ein Menschenrecht auf freie Wahl des Aufenthaltsorts überall auf der Erde kennt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hingegen nicht. Vielmehr ist das Menschenrecht auf Freizügigkeit auf das angestammte Staatsgebiet beschränkt, wie Art. 13 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 statuiert: „Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.“ Somit ist auch aus der Sicht der Menschenrechte nichts dagegen zu erinnern, daß Staaten grundsätzlich frei darüber entscheiden können, wer in ihren Grenzen Wohnung nehmen oder sogar ihr Bürgerrecht beanspruchen kann. Zum Kernbestand der Staatlichkeit überhaupt gehört es damit auch, an seinen Grenzen Menschen abzuweisen, die man aus welchen Gründen auch immer, nicht hereinlassen will. Ob diese Gründe edel oder schäbig, aus Klugheit geboren oder von Dummheit getragen sind, ist gleichgültig. Alle Gemeinschaften von Menschen, seien sie willkürliche Zusammenschlüsse wie etwa Vereine oder Gesellschaften, oder durch Geburten wachsende Personenmehrheiten, die man auch Völker nennt, haben das Recht frei darüber zu entscheiden, wer zu ihnen gehören darf, wobei dies im Falle der durch Geburt vermittelten Zugehörigkeit eines ausdrücklichen Willensaktes nicht bedarf, was die Staatsangehörigkeitsgesetze der einzelnen Länder zeigen. An einer solchen Exklusivität hat man auch bis in die jüngste Zeit nirgends Anstoß genommen, nicht einmal an einer so speziellen Exklusivität wie der durch Geburt vermittelten Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft.

In Deutschland scheint sich jedoch so etwas wie ein Kontrahierungszwang gegenüber Zuwanderern zu etablieren. Denn selbst Menschen mit ganz offensichtlich wirtschaftlichen Motiven soll ein Anspruch zustehen, in einem Land ihrer Wahl Wohnung zu nehmen. Ob die Verhältnisse, aufgrund derer man das eigene Land verlassen hat, Lebensgefahr oder nur Armut begründen, tritt hinter den Wunsch zurück, nicht in irgend einem Land der Erde leben zu wollen, sondern ausgerechnet in Deutschland. Rechtlich begründbar ist das nicht, insbesondere auch nicht aufgrund der allgemeinen Menschenrechte. Zwar lautet Art. 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.“ Es heißt dort also nicht, daß jeder das Recht hat, in einem Lande seiner Wahl Asyl zu suchen und zu genießen. Deswegen haben alle Staaten das Recht, die Bedingungen dieses Asylrechts selbst festzulegen, was Beschränkungen begrifflich beinhaltet. Erst recht gibt es danach keinen Anspruch darauf, in anderen Ländern aufgenommen zu werden, weil im Heimatland Krieg, Seuchen oder Armut herrschen. Auch die Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen verpflichtet ihre Mitglieder zwar zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen, jedoch keineswegs uneingeschränkt. Insbesondere dann nicht, wenn diese Flüchtlinge durch eine Vielzahl von friedlichen Ländern gereist sind, um sich dann das Land auszusuchen, das ihnen die besten wirtschaftlichen Lebensbedingungen zu bieten scheint. Kurz und gut, jeder Mensch, insbesondere jeder Flüchtling, hat das Recht sein Land zu verlassen. Kein Mensch indessen hat das Recht, in jedes Land seiner Wahl einzureisen oder gar dort Wohnung nehmen zu dürfen. Die Vereinten Nationen haben nicht die Nationen abgeschafft. Sie sind vielmehr die Organisation, in welcher die Nationen Dinge regeln, die im Interesse aller Nationen sind, wie etwa Krieg und Frieden. Hätten sie das Selbstbestimmungsrecht der Völker abgeschafft, wären sie nicht mehr die Vereinten Nationen, sondern die eine Nation. Die gibt es nur in den Halluzinationen von One-World Träumern.

Die ungleiche Ahndung von Kriegsverbrechen

Werbung in eigener Sache gilt allgemein als unfein, zumindest unseriös. Dennoch will ich an dieser Stelle auf ein Buch hinweisen, das Anfang Dezember im Osning Verlag erscheint. Denn es kann nicht damit gerechnet werden, daß es in den Medien besprochen und empfohlen wird. Zum einen werden die Arbeiten von Außenseitern, und darunter werden nun einmal alle Autoren verstanden, die nicht aus den historischen Fakultäten unserer Universitäten kommen, kaum zur Kenntnis genommen. Zum anderen werden Autoren, die sich nicht im politisch korrekten Mainstream bewegen, regelmäßig als Revisionisten, „Rechte“ oder sonst wie suspekte Personen betrachtet. Der als Militärhistoriker mit vielen Veröffentlichungen in Erscheinung getretene gelernte Generalstabsoffizier Klaus Hammel hat sich intensiv mit den Kriegsverbrechen beider Seiten im Zweiten Weltkrieg und ihrer juristischen Behandlung, soweit sie überhaupt stattgefunden hat, beschäftigt. Allein schon die Fülle von Informationen, die sonst nicht oder nur sehr schwer zugänglich sind, lohnt bereits die Lektüre dieses Buches. Sein unbestechliches Urteil ist weit von dem entfernt, was politisch korrekte Zeitgenossen Revisionismus nennen. Ich selbst habe am Beispiel des Krieges in Italien 1943-45 Kriegsverbrechen und deren juristische Behandlung untersucht. Das Buch kann bis zum 31.12.2015 zum Subskriptionspreis von 32,00 € beim Verlag bestellt werden.

Die Ankündiger

Am 06.11.2015 haben die Spitzen der großen Koalition die mit großem Mediengetöse angekündigte Grundsatzentscheidung zur Flüchtlingspolitik getroffen. Wer tatsächlich eine Entscheidung erwartet hatte, die diesen Namen auch verdient, muß enttäuscht sein. Vielmehr kann man das Ergebnis nur mit Horaz kommentieren, der die großspurige Ankündigung eines Dichters, Kampf und Untergang des Priamos in Troja zu beschreiben mit Blick auf dessen mickriges Werk mit dem klassischen Satz kommentiert: „Parturiunt montes nascetur ridiculus mus“ (De arte poetica, 139). Zu deutsch also: „Es kreißte das Gebirge, geboren ward ein lächerliches Mäuslein.“ Bei realistischer Betrachtung unseres politischen Personals war allerdings auch nicht mehr zu erwarten.

vox populi – vox plebis? vox regentium – vox sapientiae?

Vielleicht ein bisschen viel Latein. Deswegen erst mal die Übersetzung vorab. Stimme des Volkes – Stimme des Pöbels? Stimme der Herrschenden – Stimme der Weisheit? Wem die Kultur Deutschlands und Europas am Herzen liegt oder ganz einfach wichtig erscheint, der kann natürlich nicht übersehen, daß die europäische Antike und damit auch die lateinische Sprache zu Kernbestand unserer Kultur gehören. Unübersehbar ist aber auch, daß dies 99 % der Zuwanderer aus Afrika und dem Orient völlig schnurz ist. So viel zu dem geistigen Humus, auf dem unsere Identität gewachsen ist, und zu seinen Aussichten, weiter gepflegt zu werden.

Wir wollen uns heute jedoch nicht damit befassen, was uns alle eigentlich verbinden sollte, sondern Gegenstand unserer Betrachtung ist die tiefgreifende Divergenz zwischen den Herrschenden, wozu neben den Politikern natürlich auch die Journalisten gehören, und dem Volk, das sie regieren bzw. belehren. Besonders augenfällig ist dabei die Attitüde des Besserwissers, verbunden mit der Anmaßung des selbsternannten Richters. Immer häufiger schlüpfen sie in die Rolle des praeceptor Germanorum (des Lehrers der Deutschen), um dabei aber nicht stehen zu bleiben, sondern sich zum Richter über Anstand und Gesinnung aufzuwerfen.

Hat man in früheren Jahren noch wenigstens so getan, als wolle man in der Sache argumentieren und den Bürgern politische Entscheidungen erläutern, so ist das heute völlig anders. Wer die Entscheidungen der Politik zu wesentlichen Fragen wie den Milliardenzahlungen an Griechenland und der massenhaften unkontrollierten Einwanderung als unrichtig oder gar verhängnisvoll bezeichnet, der darf auf eine sachliche Diskussion mit Politikern und Journalisten nicht hoffen. Denn sie betrachten Menschen, die anderer Meinung sind als sie selbst, wahlweise als Kranke oder als Kriminelle. Als Kranke, wenn man ihnen Ängste, am besten noch diffuse Ängste, statt sachlicher Überlegungen unterstellt. Als Kriminelle, wenn man sie mit Verbalinjurien wie Idioten, Nazis oder Pack belegt. Wer etwa die sogenannte Flüchtlingspolitik der Bundesregierung für falsch hält, der steht anscheinend nicht unter dem Schutz des Strafgesetzbuches. Beleidigungen und Verleumdungen, die ansonsten den Staatsanwalt auf den Plan rufen, können Politiker und ihre medialen Büchsenspanner hier offenbar straflos in aller Öffentlichkeit vom Stapel lassen. Beleidigungen könnte man noch achselzuckend hinnehmen, weil sie ja regelmäßig auf den zurückfallen, der sie äußert. Bei Verleumdungen wird das schon schwieriger, denn insoweit gilt ja daß semper alequid haeret (es bleibt immer etwas hängen). Und genau deswegen machen die Sykophanten in Politik und Medien davon so heftig Gebrauch. Um die krassesten Fälle der jüngsten Vergangenheit noch einmal in Erinnerung zu rufen: Der Schriftsteller Akif Pirincci hatte auf einer Kundgebung der Pegida, die nun nicht unbedingt eine Zusammenballung von tiefen Denkern, aber auch nicht eine Ansammlung von Neo-Nazis ist, einen hessischen CDU-Politiker kritisiert, der seinerseits Kritiker der Berliner Asylpolitik dahingehend beschieden hatte, sie könnten ja Deutschland verlassen. Der Schriftsteller kleidete das in die rhetorische Frage an jenen Politiker, was er denn sonst noch so mit diesen Kritikern zu tun gedächte. Die KZs seien ja wohl leider außer Betrieb. Wer in seinem Hauptschulabschlußzeugnis eine bessere Note als „mangelhaft“ in Deutsch hat, kann diese Äußerung nicht mißverstehen, insbesondere nicht dahingehend, daß jener Redner die KZs der Nazis für Flüchtlinge wieder errichten will. Aber genau das wurde ihm in der Berichterstattung der Medien und den Kommentaren der Politiker unisono unterstellt. Wer sich erfrecht, gegen den Strom zu schwimmen, der wird über die Klippe gespült. Der AfD Politiker Pretzell hatte während einer Veranstaltung seiner Partei auf die Frage eines Zuhörers, was man machen solle, wenn Flüchtlinge die Grenzzäune einfach überrennen würden, ob er denn die Schusswaffe im Notfall einsetzen wolle, entgegnet, es gebe eine ganze Reihe von anderen Möglichkeiten, wie etwa den Einsatz von Wasserwerfern und Tränengas. Die Verteidigung der deutschen Grenze mit Waffengewalt als ultima ratio sei eine Selbstverständlichkeit. Es denke jedoch kein vernünftiger Mensch daran, auf Flüchtlinge zu schießen. Ultima ratio heiße ja, es gebe keine andere Möglichkeit das zu stoppen. Daß dies im übrigen die Rechtslage im Falle von gewaltsamen Angriffen ist, scheint auch in diesem Falle niemanden zu interessieren. Vielmehr geht die Medienberichterstattung dahin, daß jener Politiker gefordert habe, auf Flüchtlinge zu schießen. Natürlich hätte ein routinierter Politiker den Fragesteller an die Polizei verwiesen, die mit einer solchen Situation im Falle eines Falles umgehen muß. Denn mit jeder Antwort auf eine solche fiktive Frage setzt man sich ja in die Nesseln. Auch hier haben wir es mit einer böswilligen Wortverdrehung zu tun, die jedoch von der Politik begierig aufgegriffen wird, gilt es doch, die ungeliebte Konkurrenz in die braune Soße zu tunken, damit sie für bürgerliche Wähler eben nicht die Alternative darstellen kann, als die sie angetreten ist.

Ist diese Art und Weise des Umganges mit unerwünschten Meinungen als bloß unanständig zu qualifizieren, so ist die Suggestion des krankhaften, die in der behaupteten Analyse von Ängsten, diffusen zumal, zu Tage tritt, absolut hinterhältig. Denn abweichende Meinungen, auch angeblich radikaler Natur oder gar extremistischen Charakters, sind immerhin noch Meinungen, also Ergebnisse von Denkvorgängen, und seien sie aus der Sicht des Kritikers noch so fehlerhaft. Ängste hingegen – nicht zu verwechseln mit der Angst, die uns in der Gefahr Vorsicht walten lässt – Ängste gehören in den Bereich des Irrationalen. Sie finden eben nicht im Bereich des Argumentierens und Überlegens statt. Sie besetzen vielmehr Herz und Hirn des davon heimgesuchten Menschen und bedürfen daher der medizinischen Behandlung. Angstpatienten sind keine Teilnehmer am politischen Diskurs. Sind vielmehr Gegenstand der staatlichen Fürsorge. Was für sie gut ist, entscheidet die Politik. Den Medien kommt in diesem Zusammenhang die Rolle der Wissensvermittler zu. Mit dieser Sprachregelung wird ein großer Teil der Bürger, die von der Sorge um die Entwicklung unseres Landes erfüllt sind, ganz einfach aus dem Spiel genommen.

Alternativ zur Befüllung der psychiatrischen Anstalten mit kritischen Bürgern wird auch gerne das Bild des Stammtisches gezeichnet, an dem selbstverständlich „dumpfe Parolen“ über die Maßkrüge schallen. Da natürlich kaum jemand sich in dem Bild des bildungsfernen Bierdümpfels wiedererkennen möchte, hat auch diese Zuschreibung aus dem Wörterbuch des arroganten möchte gern-Intellektuellen die gewünschte Wirkung. Auch dieser Angriff kommt völlig ohne Argumente in der Sache aus.

Erfolg können Politiker und Journalisten mit derartigen Strategien bei Menschen haben, die unter Minderwertigkeitskomplexen leiden. Dazu hat jedoch nahezu niemand einen Grund. Denn Wissen und Lebenserfahrung gerade derjenigen Bürger, die dem Zeitgeschehen kritisch gegenüberstehen, und das Handeln unserer Politik gerade in unseren Tagen eben nicht für der Weisheit letzten Schluß halten, sind in der Regel dem Wissen und der Lebenserfahrung der Politiker und Journalisten wenn nicht überlegen, so doch in der Regel mindestens ebenbürtig. Wir sollten das auch kommunizieren, wo es eben geht.

Was will und was soll Merkel?

Das Chaos wird täglich größer. Niemand kann überhaupt noch genau sagen, wie viele Menschen derzeit in unser Land kommen, wo sie dort leben und wer von ihnen auf Dauer hier bleiben wird. Am wenigsten weiß dies offenbar die Bundeskanzlerin, am meisten davon wissen vielleicht Bürgermeister und Landräte. Die nur noch mit dem durchwinken und kanalisieren der Menschenströme beauftragte Polizei sollte man besser nicht fragen. Die Maulkörbe tragen nur ihre Hunde sichtbar. Ob die Bundeskanzlerin überhaupt irgendwelche Absichten verfolgt, und wenn ja, welche, ist schwer zu sagen. Sie muß sich daher nicht wundern, wenn allerlei Verschwörungstheorien ins Kraut schießen und die Rufe nach ihrem Rücktritt zahlreicher und lauter werden. Wir wissen also nicht genau, was sie will. Schauen wir doch einmal, was sie eigentlich soll.

Auch wenn es in der gegenwärtigen Situation, die vom fortdauernden Rechtsbruch der Regierenden gekennzeichnet ist, geradezu frivol erscheint, im Grundgesetz nachzusehen, was gewählte Politiker eigentlich tun sollen, wollen wir das dennoch tun. Denn was kann maßgeblich sein, wenn nicht die Verfassung? Art. 56, 64 GG legen fest, was Bundespräsident, Bundeskanzler und Bundesminister zu Beginn ihrer Amtszeit schwören:

„ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Es ist also das deutsche Volk, dem die Bundeskanzlerin verpflichtet ist, was ihr Amtseid auch bekräftigt. Es bedarf eigentlich keiner Nachfrage oder Definition, was ein Volk und somit auch das deutsche Volk ist. Wer insoweit Zweifel hat, kann jedoch aus dem Grundsatzprogramm der Partei, deren Vorsitzende Frau Merkel ist, Klarheit gewinnen. Ziffer 32 des Grundsatzprogramms aus dem Jahre 2007 – das ist das aktuell gültige Programm der CDU – lautet:

„Der Zusammenhalt unserer Gesellschaft hat sein Fundament in unserer Zusammengehörigkeit als Nation. Unsere gemeinsame Sprache, unsere Geschichte sowie das Leben und Handeln in einem wieder vereinten Nationalstaat begründen ein patriotisches Zusammengehörigkeitsgefühl. Wir bekennen uns zu unserer schwarz-rot-goldenen Fahne und zu unserer Nationalhymne als Symbole unserer Demokratie. Die Nation ist eine Verantwortungsgemeinschaft für die Vergangenheit, für die Gegenwart und für die Gestaltung der Zukunft. Jeder, der zu uns kommt und auf Dauer bei uns bleiben will, ist aufgefordert, sich mit diesem Land und seiner Geschichte vertraut zu machen und dadurch seinen Platz in unserem Land zu finden.“

In Ziffer 33 fährt das Programm fort:

„Ohne die gemeinsame Wertschätzung unseres freiheitlichen Gemeinwesens, ohne Patriotismus, ohne die Bereitschaft, in Heimat und Nation Pflichten zu erfüllen, Verantwortung zu übernehmen und Solidarität zu üben, kann ein Staat nicht gedeihen.“

Ziffer 34 stellt klar, was diesen Staat trägt:

„Nur mit dem klaren Bekenntnis zu uns selbst als einer durch Geschichte und Kultur geprägten Gemeinschaft freier Bürger können wir Integration und Teilhabe überzeugend fordern. Denn Teil dieser Gesellschaft zu sein, heißt, an ihrer Geschichte, ihren Traditionen und Erfahrungen, ihren Formen und Normen des Zusammenlebens, also an ihrer Kultur teilzuhaben. Das gilt für jeden Deutschen und für Zugewanderte oder Zuwandernde und ihre Kinder.“

Was also anzustreben und umzusetzen ist, ist jedenfalls nach dem geltenden Programm der Partei, der die Bundeskanzlerin vorsitzt, völlig klar: es gilt, die so definierte deutsche Nation zusammen zu halten. Wer von außen hinzu kommt, muß sich ihre Geschichte, ihre Traditionen und Erfahrungen, ihre Formen und Normen des Zusammenlebens, kurz ihre Kultur, zu eigen machen. Gemessen an diesen Forderungen ist die Integration von Zuwanderern in den letzten Jahrzehnten zum großen Teil nicht gelungen. Warum sie hinsichtlich der nun unkontrolliert hereinströmenden Menschenmassen besser gelingen soll, erschließt sich nicht. Wenn es einfach hingenommen wird, daß selbst in der zweiten und dritten Generation von Zuwanderern ersichtlich keine Identifikation mit der deutschen Kultur und Tradition stattfindet, dann muß man sich schon fragen, warum unsere gewählten Politiker nichts dagegen unternehmen. So ist es zum Beispiel kein unwesentliches Detail, sondern eine plakative Demonstration des Andersseins, wenn Spieler der deutschen Fußball-Nationalmannschaft grundsätzlich die deutsche Nationalhymne nicht mitsingen und dafür als Entschuldigung anführen, der Respekt vor ihren türkischen Eltern verbiete das eben. Und es ist nachgerade der Beweis mangelnder Identifikation mit dem deutschen Volk, wenn türkischstämmige Jugendliche mit deutschem Paß nicht etwa nach dem Sieg der deutschen Fußball-Nationalmannschaft im Autokorso mit deutschen Fahnen durch die Innenstädte fahren, sondern nach dem Sieg der türkischen Fußballnationalmannschaft im Autokorso mit türkischen Fahnen jubelnd die Plätze der Innenstädte umrunden. Von den Parallelgesellschaften in deutschen Großstädten, den Stadtvierteln, in die sich die Polizei schon gar nicht mehr hineintraut und wo statt der deutschen Gesetze die Scharia verbindlich ist, von alledem will die Politik offenbar nicht einmal Kenntnis nehmen. Die Frage nach einer Identifikation mit der deutschen Geschichte, zum Beispiel den Abwehrkämpfen gegen die Hunnen im Mittelalter, mit der deutschen Kultur wie etwa den Werken Goethes oder Mozarts, den bahnbrechenden Leistungen deutscher Wissenschaftler oder auch der Schaffung des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates, diese Frage zu stellen, heißt sie zu verneinen. Einem großen Teil der Zuwanderer in dieses Land ist das alles völlig gleichgültig, sie interessiert ausschließlich ihr wirtschaftliches Wohlergehen, das ihnen dieser Staat zu garantieren hat. Soweit sie sich überhaupt in Teilen von der Kultur ihrer Herkunftsgesellschaft lösen, geschieht das allenfalls zugunsten eines diffusen „One World Feelings“, was man vielleicht zutreffend auch mit Coca-Cola Kultur umschreiben kann.

Wer jedoch in Deutschland mit Nachdruck einfordert, was zum Beispiel im Grundsatzprogramm der Partei steht, der die Bundeskanzlerin vorsteht, der muß sich anhören, er sei ein Hetzer, Ausländerfeind und Schlimmeres.

Auch wenn das aktuelle Flüchtlingschaos zur Zeit das beherrschende Thema der deutschen Politik ist, so wollen wir darüber nicht vergessen, was die große Mehrheit der deutschen Politiker, angeführt von der Bundeskanzlerin, uns sonst noch so beschert. Die nur noch in Billionen Euro zu messende Verschuldungspolitik, die Aufgabe des eigenen politischen Gestaltungswillens zu Gunsten einer Fremdbestimmung durch die Europäische Union und die Vereinten Nationen, die mit bloßer Naivität nicht mehr erklärbare Tatenlosigkeit gegenüber knallharter nationaler Interessenpolitik von Verbündeten wie Frankreich, all das stellt bei Lichte besehen die permanente Verletzung der Amtspflichten dar, wie sie im Amtseid der Bundeskanzlerin und ihrer Minister beschrieben werden.

Es wäre also zunächst einmal von Nöten, daß die Bundeskanzlerin das Ziel ihrer Flüchtlingspolitik definiert. Dieses Ziel muß die Integration der Zuwanderer in das deutsche Volk sein. Sie kann nur gelingen, wenn sie zum einen wirklich gewollt ist, und zum anderen jährlich nur eine sehr überschaubare Zahl von Menschen aus fremden Kulturen aufgenommen wird. Denn nur dann wird es möglich sein, diesen relativ wenigen Menschen kurzfristig eine gute Kenntnis der deutschen Sprache zu vermitteln, sie mit der deutschen Kultur vertraut zu machen und sie für den deutschen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Frau Merkel indessen läßt es wissentlich geschehen, daß genau das Gegenteil geschieht. Wir werden in den nächsten Jahren Millionen von Menschen unter uns haben, die unsere Sprache nicht oder nur unzureichend sprechen, von unserer Kultur nichts wissen und nichts wissen wollen, und unsere Wirtschaftskraft nicht stärken, sondern durch Bezug von Transferleistungen schwächen.Solange Frau Merkel und ihre Herolde in den Medien jedoch sicher sein können, daß das Volk dies alles hinnimmt, weil es sich selbst gar nicht als Volk, sondern allenfalls als Bevölkerung versteht, wird sich nichts ändern, jedenfalls nichts zum Besseren.

Vor einigen Jahren erschien in Deutschland ein heiß umstrittenes Buch. Sein Titel war prophetisch: Deutschland schafft sich ab. Das ist sprachlich natürlich verkürzt, aber prägnant. Tatsächlich erleben wir eine Veränderung der Grundlagen dieses Staates. Wenn nationale und internationale Rechtsregeln permanent ignoriert oder gar gebrochen werden, wenn das Staatsvolk nicht davor geschützt wird, daß seine kulturellen und rechtlichen Grundlagen ausgehöhlt und die so entstandenen Leerräume mit anderen Inhalten gefüllt werden, dann wird es Zeit, erneut in unsere Verfassung zu schauen. Art. 20 Abs. 4 GG lautet:

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Andere Abhilfe ist durchaus möglich, aber auch geboten. Die Bürger müssen eben den Mut haben, ihre Regierenden unmißverständlich daran zu erinnern, für wen sie von Verfassungs wegen eigentlich da sind. Und sie müssen in der Minute, in der sie auch tatsächlich der Souverän sind, nämlich in der Wahlkabine, den Politikwechsel in Gang setzen. Das erfordert allerdings auch den Mut, Neulinge und Außenseiter an die Schalthebel der Macht zu setzen. Wer nicht wagt, der nicht winnt.