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Preußen verläßt das Reich des Bösen

Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges schien es international wie national einen Konsens darüber zu geben, daß Preußen insgesamt eine historische Fehlentwicklung sei, die den Charakter der Deutschen als autoritätsgläubig und militaristisch bestimmt und somit den Weg für Hitler gebahnt habe. Wenn die Deutschen in die Gemeinschaft der zivilisierten Nationen zurückkehren wollten, dann müßte ihnen alles Preußische ausgetrieben werden. Folgerichtig erließ der Alliierte Kontrollrat am 25. Februar 1947 sein Gesetz Nr. 46 zur Auflösung des preußischen Staates. Seine Präambel lautet:

„Der Staat Preußen, der seit jeher Träger des Militarismus und der Reaktion in Deutschland gewesen ist, hat in Wirklichkeit zu bestehen aufgehört. Geleitet von dem Interesse an der Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit der Völker und erfüllt von dem Wunsche, die weitere Wiederherstellung des politischen Lebens in Deutschland auf demokratischer Grundlage zu sichern, erläßt der Kontrollrat das folgende Gesetz:

Art. I Der Staat Preußen, seine Zentralregierung und alle nachgeordneten Behörden werden hiermit aufgelöst.“

Christopher Clark führt dazu in seinem Werk „Preußen, Aufstieg und Niedergang 1600-1947 “ aus: „Das Gesetz Nr. 46 des Alliierten Kontrollrats war weit mehr als ein bloßer Verwaltungsakt. Indem sie Preußen von der europäischen Landkarte tilgten, fällten die alliierten Behörden zugleich ihr Urteil über dieses Land. Preußen war kein deutsches Land wie jedes andere, auf einer Stufe mit Baden, Württemberg, Bayern oder Sachsen. Preußen war der eigentliche Ursprung der deutschen ‚Krankheit‘, die Europa ins Unglück gestürzt hatte. Preußen war der Grund, warum Deutschland den Pfad des Friedens und der politischen Moderne verlassen hatte. ‚Das Herz Deutschlands schlägt in Preußen‘, sagte Churchill am 21. September 1943 im britischen Parlament. ‚Hier liegt der Ursprung jener Krankheit, die stets neu ausbricht.‘ “

Generationen von Deutschen sind seither mit der Gewißheit aufgewachsen, daß das Preußentum ein Irrweg der Geschichte gewesen sei, ja daß der Gang der Geschichte die preußische Idee von Gesellschaft und Staat widerlegt habe. Folgerichtig ließen die Schulbücher ebenso wie Literatur und Film kein gutes Haar an Preußen. War dies schon in der Nachkriegszeit unübersehbar, so wurde dies nach 1968 noch verstärkt, soweit das überhaupt noch möglich war.

Um so erstaunlicher ist es, daß sich seit wenigen Jahren ein Sinneswandel andeutet. Historiker wie Christopher Clark, dessen zitiertes Buch 2007 erschienen ist, gehen vorsichtig an eine Neubewertung des Phänomens Preußen. Einen großen Schritt hin zu einer sachlichen Beurteilung, ja in Ansätzen sogar Wertschätzung Preußens geht nun der Historiker Frank-Lothar Kroll, Hochschullehrer und Vorsitzender der Preußischen Historischen Kommission. In dem monatlich erscheinenden populärwissenschaftlichen historischen Magazin „G/Geschichte“ aus dem Bayard Media Verlag, das mit einer gedruckten Auflage von 50.000 einen für diesen Gegenstand beachtlichen Leserkreis erreicht, bewertet er Preußen so:

„Es basierte auf Autorität, Hierarchie und Eliteformung ebenso wie auf dem typisch preußischen Stil der < Freiheit in der Gebundenheit des Dienstes> mit seinem Ethos bewußter Hinordnung auf ein überpersönliches Ganzes, auf den Staat und auf die Gemeiinschaft als Ausdruck des kollektiven Besten. Solche Charakterzüge stehen derzeit nicht unbedingt hoch im Kurs, sie wirken beinahe wie ein Kontrastprogramm zu unserer Gegenwart. Doch das ist nur die eine Seite. Zum Mythos Preußens und zu den lang andauernden Prägekräften seines Herrscherhauses gehörten auch andere Leitgrößen – allen voran eine äußerst tolerante Asylpraxis, die Flüchtlingen aus ganz Europa Aufnahme gewährte, Minderheiten jeglicher Art und Herkunft achtete und Preußen zu einem der beliebtesten Einwanderungsländer der frühen Neuzeit machte. Anders als in den meisten größeren Reichsterritorien lebten in Preußen seit dem frühen 17. Jahrhundert zahlreiche religiöse Kleingruppen auskömmlich miteinander, seit 1685 fanden nahezu 20.000 zumeist hochqualifizierte reformierte Glaubensflüchtlinge aus Frankreich den Weg nach Brandenburg-Preußen. Daß die Hohenzollern ihre sprichwörtlich gewordene Religionstoleranz dabei wesentlich aus Gründen des staatlichen Nutzens gewährten, verweist auf den spezifisch preußischen Charakter dieser Tugend.

Neben dem Toleranzprinzip bildet der Komplex Militär und Krieg einen zweiten mythenschaffenden Bestandteil hohenzollerscher Politik. Forscher haben zwar gelegentlich errechnet, daß Preußen in der Teilnahme an allen seit dem 17. Jahrhundert geführten Kriegen signifikant weit hinter Frankreich, England, Russland und selbst Spanien zurückstand. Trotzdem gilt das Land bis heute als Hort des neuzeitlichen Militarismus. Richtig ist hieran, daß der Hohenzollernstaat 1740, im Todesjahr des Soldatenkönigs Friedrich Wilhelm I., das viertgrößte stehende Heer Europas unterhielt, obwohl das Land flächenmäßig damals nur den 10. Platz, an Einwohnerzahl gar nur die 13. Stelle einnahm. Das war nur möglich, weil alle Kräfte auf die Bedürfnisse der Armee ausgerichtet waren.

Daß militärische Verhaltensformen die Gesellschaft vollständig durchdrungen hätten und, wie oft behauptet, das gesamte Sozialgefüge militarisiert war – davon kann gleichwohl nur sehr bedingt die Rede sein. Vielmehr bot der Militärdienst, der die einfachen Soldaten sozialisierte, gerade für die unteren Bevölkerungsschichten mannigfache Möglichkeiten, sich von alten, ständisch gebundenen Abhängigkeiten zu befreien und Selbstbewußtsein zu sammeln. So gesehen besaß der Armeedienst im alten Preußen eine emanzipatorische Komponente. Auch wenn die vermeintliche Militarisierung des Hohenzollernstaates vielerorts gefürchtet oder verachtet wurde, so wußten viele ausländische Beobachter ein anderes Charakteristikum Preußens sehr zu schätzen, das woanders – namentlich in Frankreich und in Russland – lange Zeit schmerzlich vermißt wurde: die Rechtsstaatlichkeit. Sie band die Obrigkeit bereits im 18. Jahrhundert an Gesetz und Recht – Friedrich der Große begann seine Herrschaft 1740 nicht zufällig mit der Abschaffung der Folter als erster Schritt zu einer Justizreform.

Freilich ließ der König das willkürlich gehandhabte Instrument herrscherlicher Machtsprüche weiterhin bestehen, weil er – fälschlicherweise – glaubte, dadurch richterlichen Machtmißbrauch korrigieren zu können. Erst das 1794 in Kraft getretene ‚Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten‘ hat die Rechtsstaatsidee in allen Provinzen des Landes weitgehend realisiert.

Eine weitere Kontinuität in der Herrschaftsausübung der Hohenzollern ist das oft unterschätzte, tatsächlich jedoch beachtenswerte kulturpolitische Engagement. Förderung der Kunst und Wissenschaft, Ausgestaltung der Akademien und Universitäten – all das nahmen die Hohenzollern nach dem militärisch-politischen Zusammenbruch des alten Preußen 1806/1807 vermehrt in Angriff. Geprägt vom Kulturstaatsideal des deutschen Idealismus und der Romantik führte vor allem Friedrich Wilhelm IV. sein Land in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einer nie da gewesenen künstlerisch-kulturellen Blüte. Dieser König trat nicht nur als großzügiger Mäzen hervor, sondern wirkte auch selbst als schöpferisch begabter, keineswegs dilettierender Baukünstler. Er hat das Erscheinungsbild vieler Orte und Regionen Preußens mit geformt. Das traf selbst für den letzten preußischen König, Kaiser Wilhelm II. zu. Sein Eifer für den Ausbau des preußisch-deutschen Kulturstaates galt zahlreichen Feldern wissenschaftlichen, akademischen und universitären Forschens und wurde in der Spannweite von keinem zeitgenössischen Monarchen übertroffen.

Toleranz, Rechts-und Kulturstaatlichkeit, Sozialisation durch militärische Disziplin, Bildungspflege und Wissenschaftsförderung: All diese Stichworte bezeichnen – neben manchen unleugbar vorhandenen Schattenseiten – herausragende Kontinuitäten im politischen Stil der Hohenzollern. Und diesem Stil kann, verglichen mit anderen deutschen und europäischen Fürstenhäusern, keineswegs Rang und Bedeutung abgesprochen werden.“

Daß inzwischen Friedrich der Große auch weithin nicht nur als Feldherr und Eroberer, sondern auch als Schöngeist, Komponist, Schriftsteller und Förderer der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung seines Staates gesehen wird, rundet das Bild ab. Es scheint nicht mehr unrealistisch und vermessen, wenn man erwartet, daß Preußen wieder zu einem selbstverständlichen Pfeiler der nationalen Identität wird. Der von Kroll apostrophierte typisch preußische Stil der Freiheit in der Gebundenheit des Dienstes mit seinem Ethos bewußter Hinordnung auf ein überpersönliches Ganzes, auf den Staat und auf die Gemeinschaft als Ausdruck des kollektiven Besten als kollektiver Charakterzug der Deutschen unserer Zeit könnte dazu beitragen, den Herausforderungen gerecht zu werden, vor denen sie nun stehen. Und nur dann haben sie die Chance, auch weiterhin in einem von Toleranz, Rechts- und Kulturstaatlichkeit geprägten Land zu leben.

Jedem Töpfchen sein Deckelchen

Nun hat sich das Bundesverfassungsgericht eines Wesens erbarmt, das sich Vanja nennt, als Mädchen geboren und als solches in das Personenstandsregister eingetragen wurde, im Laufe seines Lebens jedoch durchaus männliche Merkmale entwickelte, wie auch sein Vollbart zeigt. Dieses Wesen fühlte sich im Laufe der Zeit dadurch diskriminiert, daß sein Wunsch, im Personenstandsregister mit einer dritten Kategorie neben männlich oder weiblich eingetragen zu werden, von den Behörden nicht erfüllt werden konnte, weil das Gesetz dies nicht vorsieht. Das Gesetz läßt es lediglich zu, daß dann eben kein Geschlecht eingetragen wird. Das fand das Wesen namens Vanja aber diskriminierend. Unterstützt von der Gender Lobby, die sich auch in der Person der Damen Prozeßbevollmächtigten, darunter zwei Professorinnen mit diesem Fachgebiet, und Gutachten der üblichen Verdächtigen wurden die Verfassungsrichter davon überzeugt, daß diese Rechtslage in Deutschland sowohl das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch den Gleichheitsgrundsatz verletze (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.2017, Aktenzeichen 1 BvR 2019/16). Die Sache schien dort auch besonders eilbedürftig zu entscheiden sein, denn aus dem Aktenzeichen entnimmt der Jurist, daß dieses Verfahren gerade mal ein Jahr in Anspruch genommen hat. Kläger und Beschwerdeführer mit deutlich ernsthafteren Anliegen haben hingegen in der Regel mehrere Jahre auf eine Entscheidung aus Karlsruhe zu warten.

Nun ist zunächst einmal festzuhalten, daß Intersexualität, um die es hier geht, weder neu noch soziologisch bedeutend ist. Früher sprach man von Zwittern, mit humanistischer Bildung auch von Hermaphroditen. Letzteres geht auf Ovid zurück, der in seinen Metamorphosen beschreibt, wie aus dem Sohn der Liebesgöttin Aphrodite und des Handelsgottes Hermes durch die feste Umarmung der Nymphe Salmakis ein zweigeschlechtliches Wesen wurde. Solche Menschen sind natürlich zu bedauern, denn ihnen bleibt ein Geschlechtsleben, wie es Männer und Frauen führen, ebenso versagt, wie natürlich auch eigener Nachwuchs. Statistiker geben die Häufigkeit dieser Verirrung der Natur mit ca. 0,1-0,2 % der Bevölkerung an. In absoluten Zahlen sicherlich bedrückend, wenn man das Schicksal eines jeden dieser Menschen betrachtet, gesamtgesellschaftlich gesehen hingegen marginal. Indessen werden die Gender Politiker sicher nicht müde werden, nun weiter zu gehen und für diesen Personenkreis zum Beispiel besondere Toiletten in Ämtergebäuden, Schulen, Bahnhöfen, Gaststätten und überall sonst, wo jeder hin gehen kann oder muß, zu fordern. Wieso das nötig ist, erschließt sich nicht. In der freien Natur gibt es ja auch keine Büsche und Bäume für Männlein und Weiblein, noch weniger für Zwitter. Dennoch erleichtern sich Männlein und Weiblein, ganz sicher auch Zwitter, nicht selten in der freien Natur.

Damit sind wir bei der Natur. Es ist schlicht abwegig, sich diskriminiert zu fühlen, weil die Natur einem diese oder jene Eigenschaft gegeben oder vorenthalten hat. Die Natur diskriminiert nicht. Menschen tun dies zwar, aber dann nehmen sie irgendwelche Merkmale, Eigenschaften oder was auch immer eines anderen Menschen um dies negativ zu werten und das auch dem betreffenden wie auch der Allgemeinheit gegenüber kundzutun. Das ist eine Frage des Anstandes, unter Umständen auch des Rechts. Aber es läßt sich eben nicht durch derartige juristische Verrenkungen wie die Eintragung eines dritten (vielleicht bald auch eines vierten, fünften, sechsten, siebten usw. – bei facebook kann man schon jetzt unter 60 „Geschlechtern“ wählen) Geschlechts in die Personalpapiere ändern. Das liegt im übrigen auf der gleichen Ebene wie die politisch korrekten Sprachregelungen zu den Menschenrassen, die es nun einmal gibt. Vom Neger über den Schwarzen, dann den Farbigen, dann den Afrikaner bzw. Afro-Amerikaner zu allerlei nicht mehr nachvollziehbaren Bezeichnungen reicht inzwischen die Skala der lächerlichen Euphemismen. Solche Bezeichnungen ändern an der Sache nichts. Die einen gehören eben dieser und die anderen jener Rasse an, wobei heutzutage schon diese unstrittige biologische Tatsache nicht mehr ausgesprochen werden darf, ohne daß man sich dem Vorwurf des sogenannten Rassismus aussetzt. Letzterer setzt im übrigen voraus, daß es überhaupt Rassen gibt. Aber Logik und Stringenz einerseits und political correctness andererseits schließen sich eben aus.

Entscheidungen wie diese des Bundesverfassungsgerichts lösen Probleme, die eigentlich keine sind. Man bedient Minderwertigkeitskomplexe, Selbstmitleid oder auch aggressive Fundamentalkritik an der Gesellschaft. Die sogenannte Genderwissenschaft, jene Pseudowissenschaft, die an jeder Universität über wenigstens einen Lehrstuhl verfügt, will uns glauben machen, daß es eigentlich gar keine Geschlechter gibt. So weist der Lehrplan der Freien Universität in Berlin für das Wintersemester 2017/18 zum Beispiel ein Seminar „Einführung in die Geschlechtersoziologie“ auf, die folgendermaßen vorgestellt wird: „Im Alltagsdenken ist die Einteilung von Menschen in Frauen und Männer eine ’natürliche’Tatsache. Demgegenüber wird im Seminar eine geschlechtertheoretische Perspektive eingenommen, in der Geschlecht als genuin soziales Phänomen konzeptualisiert wird. Im Mittelpunkt steht die kontrovers diskutierte Frage, wie Geschlecht in unserer Gesellschaft (nicht) hergestellt, zugeschrieben und institutionell abgesichert wird.… Ziel des Seminars ist es, zentrale theoretische Konzeptualisierungen von Geschlecht (beispielsweise un/doing gender) sowie empirische Untersuchungen zur Geschlechterdifferenzierung durch intensive Textlektüre und weiterführende Diskussionen im Seminar kennenzulernen.“ Eine zentrale These dieser Pseudowissenschaft geht dahin, daß die Vorstellung eines Geschlechts ohnehin keine biologische, sondern eine soziologische Kategorie ist. Die sogenannten dekonstruktiven Ansätze in der Geschlechterforschung gehen noch einen Schritt weiter. Sie verstehen den gesamten geschlechtlichen Körper (sex) als historisches, gesellschaftliches und kulturelles Konstrukt (Judith Butler). Donna Hathaway, eine amerikanische Biologin, hält ihre eigene Wissenschaft für einen Zweig des politischen Diskurses und nicht für ein Nachschlagewerk objektiver Wahrheit. Folgt man ihrer Anschauung, dann ist eine Rückführung von feststellbaren Unterschieden zwischen den Geschlechtern auf ihre biologische Beschaffenheit eine politische Positionierung und keine allgemeine Wahrheit. Im Rahmen der Dekonstruktionstheorien wird argumentiert, daß die Natur keine Kategorien kennt und auch keine hervorbringt. Kategorien (wie männlich und weiblich) sind demnach vielmehr kulturell produziert und dienen der Ordnung von Erfahrungen.

Dieses verquaste Geschwurbel wird uns als Wissenschaftssprache angedient, ist aber tatsächlich nichts anderes als Wortgeklingel, das eine menschenfeindliche Theorie wissenschaftlich fundiert erscheinen lassen soll. Indessen handelt es sich keinesfalls um naturwissenschaftliche, im Experiment nachgewiesene Erkenntnisse. Vielmehr sind die einschlägigen Lehrstühle in den Fachbereichen angesiedelt, die sich vorwiegend mit Schöngeistigem befassen und von nicht wenigen Akademikern aus den MINT-Fächern  (Mathematik, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Technik) schlicht als Laberfächer betrachtet werden. Als Jurist, der immer erst einmal Tatsachen feststellen muß, bevor er dann rechtliche Erwägungen anstellen kann, schließe ich mich dieser Betrachtungsweise an.

 

Das hohe „C“

Die Repräsentanten der christlichen Kirchen in Deutschland werden nicht müde, ihren Gläubigen zu predigen, Jesu Gebot der Nächstenliebe erstrecke sich auch darauf, die Mühseligen und Beladenen aus aller Herren Länder in Deutschland aufnehmen zu müssen. Insbesondere auf die Häupter der Unionspolitiker häufen sie glühende Kohlen. Denn, so die platte Logik, das Wort „christlich“ in den Namen ihrer Parteien verpflichte dazu, die von der Bundeskanzlerin verantwortungslos begonnene Flüchtlingspolitik uneingeschränkt fortzusetzen. Wer es nicht besser weiß, muß auch glauben, daß das „C“ im Namen dieser Parteien eine direkte Verbindung zwischen Parteiprogrammen und christlicher Lehre bedeute. Sozusagen die Umsetzung von religiösen Geboten mit politischen Mitteln.

Das ist falsch. Richtig daran ist allenfalls, daß christliche Politiker aufgrund ihrer religiösen Prägung moralische Grundentscheidungen an ihrer religiösen Überzeugung ausrichten (sollten). Das gilt jedoch für christliche Politiker in allen Parteien. Ein Blick in die Parteiengeschichte nach 1919 sorgt für Klarheit. Parteipolitisch organisiert war in der Weimarer Republik nur der Katholizismus. In Bayern in Form der Bayerischen Volkspartei, im übrigen Deutschland in Form des Zentrums. Die beiden katholischen Parteien hatten durchaus Gewicht. So erzielte die bayerische Volkspartei in den letzten freien Wahlen vor der nationalsozialistischen Machtergreifung am 6.11.1932 in Franken immerhin 24,4 % der Wählerstimmen, noch vor der SPD mit 20,2 % und nach der NSDAP mit 36,4 %. Der Protestantismus hingegen war nicht parteipolitisch organisiert. Der protestantische Klerus sympathisierte zu großen Teilen mit national- und liberalkonservativen Parteien wie der Deutschnationalen Volkspartei.

Konrad Adenauer und andere wie etwa Wilhelm Kaisen und Josef (Ochsensepp) Müller erkannten nach dem Zweiten Weltkrieg, daß ein Nebeneinander der politischen Strömungen von Katholiken und Protestanten diese auf Dauer von der Macht ausschließen würde. Deswegen kam der Gedanke auf, beide Strömungen auch parteipolitisch zu vereinigen. Union heißt nun einmal Einheit, Vereinigung. Deswegen die Namensgebung Christlich Demokratische Union, bzw. für Bayern wie immer eine eigenständige Variante als Christlich Soziale Union. Daher kommt also das hohe „C“. Es drückt keineswegs eine Abhängigkeit von den christlichen Kirchen aus, sondern beschreibt lediglich die Einheit von Katholiken und Protestanten in einer statt mehreren politischen Parteien. Und genau deswegen ist es anmaßend, wenn kirchliche Würdenträger wie Marx und Bedford-Strohm auf Unionspolitiker Druck ausüben, in dem sie behaupten, Parteien mit dem „C“ im Namen müßten selbstverständlich Politik in ihrem Sinne machen. Daß dieses miserable Bodenpersonal Gottes dabei nicht bemerkt, daß christliche Nächstenliebe zum einen eine persönliche Angelegenheit des einzelnen Menschen ist, und zum anderen nicht bedeutet, sich vor lauter Nächstenliebe selbst arm machen zu müssen, steht auf einem anderen Blatt. Verantwortungsbewußte Politiker sollten jedenfalls solchen Pressionen nicht nachgeben. Das setzt allerdings voraus, daß man seine eigene Geschichte erst mal kennt. Da hapert es in Deutschland jedoch leider bei den allermeisten.

 

Wer sind wir – und wenn ja, warum?

Der populäre Philosoph David Richard Precht hat 2007 mit dem bewußt absurden Titel „Wer bin ich – und wenn ja, wie viele“, eine populäre Einführung in die Philosophie anhand einfacher Fragen zum Leben geschrieben, die zum Bestseller geworden ist. Eine an sich einfache Frage  sollte an sich auch die nach dem Wesen eines, vor allem unseres Volkes sein. Daß sie nicht so einfach ist, jedenfalls für uns Deutsche, zeigen die teils absurden Äußerungen deutscher Politiker und Intellektueller. Wie einfach sie zu beantworten sein könnte, zeigt ein Blick auf andere Völker, denen schon eine solche Fragestellung absurd vorkommt. So findet man in der französischen Verfassung keine Definition des Staatsvolks, sondern nur des Staatsbürgers. Und man wird auch bei einem Chinesen eher Erstaunen hervorrufen, wenn man ihn fragt, wer denn eigentlich zum chinesischen Volk gehöre. Von den Völkern, die nach Unabhängigkeit streben, wie die Kurden, will ich erst gar nicht sprechen, ebenso wenig von den Vorstellungen des türkischen Möchtegern-Sultans Erdogan, wonach zum türkischen Volk selbstverständlich auch deutsche Staatsbürger türkischer Herkunft gehören. Also fragen wir: „Wer sind wir – und wenn ja, warum?“

Die Antworten reichen auf der Skala von ganz links „Deutschland, du mieses Stück Scheiße!“ was Linksextremisten in Anwesenheit einer Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages auf einer Demonstration lauthals skandieren, ohne daß diese prominente Vertreterin eben dieses deutschen Volkes die Demonstration umgehend unter Protest verläßt, bis zur Programmatik der rechtsextremen, wenn auch wegen Ungefährlichkeit nicht verbotenen NPD. Dazu später. Besonders irritierend ist die an Dümmlichkeit kaum noch zu überbietende Äußerung der amtierenden Bundeskanzlerin, wonach das Volk jeder ist, der in diesem Lande lebt, oder, anders ausgedrückt, diejenigen, die schon länger hier leben, und diejenigen, die neu hinzugekommen sind. Dümmlich sind diese Sprüche unter anderem deswegen, weil von einer Bundeskanzlerin erwartet werden muß, daß sie das Grundgesetz wenigstens in groben Zügen kennt. Auch dazu später.

Auf die zitierten Parolen der Linksextremisten, die sich bei jeder Gelegenheit öffentlich wünschen, „Bomber-Harris“ möge doch wieder deutsche Städte in Schutt und Asche legen, will ich nicht näher eingehen, denn ich bin kein Psychiater und verstehe deswegen nichts von Geisteskrankheiten. Wir wollen es also dieser Profession überlassen, ob man solche Leute nun in einer geschlossenen Anstalt verwahren muß, oder ob man sie allenfalls im offenen Vollzug, in politikwissenschaftlichen Seminaren vielleicht, behandeln soll.

Am anderen Ende der Skala stehen die Anhänger des „völkischen“ Gedankenguts, wie es die NPD propagiert. Sie definiert das deutsche Volk ausschließlich genetisch, wenn sie erklärt: „Während man die Staatsangehörigkeit theoretisch wechseln kann, bleibt man seinem Volk, in das man hineingeboren wird, ein Leben lang verbunden. Millionen Menschen nichtdeutscher Herkunft sind durch Einbürgerung mittlerweile deutsche Staatsbürger geworden – mit gleichen staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten. Für uns Nationaldemokraten gehören sie aber weiterhin nicht zum deutschen Volk. (Das würde Erdogan auch unterschreiben, natürlich nur im Hinblick auf Türken, der Verf.) Auf der staatspolitischen Ebene hält die NPD Ermessenseinbürgerungen für möglich.“ Dieses Konstrukt enthält einen ins Auge fallenden Denkfehler. Denn ein Volk besteht generell nicht ausschließlich aus solchen Menschen, die über die Generationen bis zu Adam und Eva zurück „in es hineingeboren“ worden sind. Vielmehr sind in Laufe der Jahrhunderte und Jahrtausende immer wieder Menschen hinzugekommen, die sich dort Wohnung genommen, geheiratet und Kinder bekommen haben, die wiederum das gleiche getan haben. Entscheidend ist, daß sie im Meer des Volkes, in das sie eingetaucht sind wie der Regentropfen aus der Wolke und der Wassertropfen aus der Flußmündung, Teil dieses Volkes geworden sind, vor allem, weil sie es auch wollten. Anders verhalten sich im allgemeinen die muslimischen Zuwanderer in die europäischen Länder, die sich in abgeschotteten Parallelgesellschaften organisieren. So dürfte selbst der „deutscheste“ NPD-Funktionär den deutschen Innenminister Thomas de Maiziére fraglos zum deutschen Volk zählen, obgleich seine Vorfahren erst im 17. Jahrhundert aus Frankreich nach Deutschland eingewandert sind.

Der Bundeskanzlerin und ihren Nachbetern in den Redaktionen sei nun erklärt, was das deutsche Volk nach unserer Verfassung ist. Nach der Definition des großen Verfassungsjuristen Georg Jelinek ist der Staat eine Gemeinschaft von Bürgern, das Staatsvolk, auf einem abgegrenzten Staatsgebiet mit einer Herrschaftsorganisation, der Staatsgewalt, wie das auch jüngst der Präsident des Bundesverfassungsgerichts noch einmal hervorgehoben hat. Doch auch das setzt einfach voraus, daß es ein Staatsvolk gibt, erklärt aber nicht, was denn dieses Staatsvolk ausmacht. Auch das Grundgesetz selbst spricht an vielen Stellen, zum Beispiel gleich in seiner Präambel, in seinem sogar mit verfassungsändernder Mehrheit nicht veränderbarem Art. 20 Abs. 2 und in Art. 116 Abs. 1, der die Definition des Deutschen enthält, vom deutschen Volk bzw. deutscher Volkszugehörigkeit. Offensichtlich gibt es danach einerseits ein deutsches Volk, andererseits eine deutsche Staatsangehörigkeit. Beides muß nicht identisch sein, denn: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“ Also gibt es Deutsche, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Demgemäß ist auch die Eigenschaft des deutschen Volkes gesetzlich definiert, nämlich in § 6 Abs. 1 BVFG (Bundesvertriebenengesetz). Dort heißt es: „Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.“ Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 31.10.1990 auch grundlegend festgestellt, was das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland ist. Anlaß dazu gab eine Regelung im schleswig-holsteinischen Wahlgesetz vom 31.2.1989, wonach auch Ausländer, nämlich Dänen, Iren, Niederländer, Norweger, Schweden und Schweizer unter bestimmten Bedingungen wahlberechtigt sein sollten. Dieses Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, weil es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar war. Der Verfassungssatz: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) enthalte – wie auch seine Stellung und der Normzusammenhang belegten – nicht allein den Grundsatz der Volkssouveränität. Vielmehr bestimme diese Vorschrift selbst, wer das Volk sei, das in Wahlen, Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) Staatsgewalt ausübe: es sei das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland. Das Volk, von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ausgehe, werde nach dem Grundgesetz von den deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 116 Abs. 1 gleichgestellten Personen gebildet. Die Zugehörigkeit zum Staatsvolk der Bundesrepublik werde also grundsätzlich durch die Staatsangehörigkeit vermittelt. Auch andere Regelungen des Grundgesetzes, die einen Bezug zum Volk aufwiesen, ließen keinen Zweifel daran, daß Staatsvolk das deutsche Volk sei. Sei also die Eigenschaft als Deutscher nach der Konzeption des Grundgesetzes der Anknüpfungspunkt für die Zugehörigkeit zum Volk als Träger der Staatsgewalt, so werde auch für das Wahlrecht, durch dessen Ausübung das Volk in erster Linie die ihm zukommende Staatsgewalt wahrnehme, diese Eigenschaft vorausgesetzt. Dies bedeute keineswegs, daß dem Gesetzgeber jede Einwirkung auf die Zusammensetzung des Volkes im Sinne des Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verwehrt wäre. So überlasse das Grundgesetz, wie Art. 73 Nr. 2 und Art. 116 belegten, die Regelungen der Voraussetzungen für Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit und damit auch der Kriterien, nach denen sich die Zugehörigkeit zum Staatsvolk des näheren bestimmten, dem Gesetzgeber. Das Staatsangehörigkeitsrecht sei daher auch der Ort, an dem der Gesetzgeber Veränderungen in der Zusammensetzung der Einwohnerschaft der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Ausübung politischer Rechte Rechnung tragen könne. Es treffe nicht zu, daß wegen der erheblichen Zunahme des Anteils der Ausländer an der Gesamtbevölkerung des Bundesgebietes der verfassungsrechtliche Begriff des Volkes einen Bedeutungswandel erfahren habe. Hinter dieser Auffassung stehe ersichtlich die Vorstellung, es entspreche der demokratischen Idee, insbesondere dem in ihr enthaltenen Freiheitsgedanken, eine Kongruenz zwischen den Inhabern demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft einer bestimmten staatlichen Herrschaft Unterworfenen herzustellen. Das sei im Ausgangspunkt zutreffend, könne jedoch nicht zu einer Auflösung des Junktims zwischen der Eigenschaft als Deutscher und der Zugehörigkeit zum Staatsvolk als dem Inhaber der Staatsgewalt führen. Ein solcher Weg sei durch das Grundgesetz versperrt. Es bleibe unter diesen Umständen nach geltendem Verfassungsrecht nur die Möglichkeit, auf eine derartige Lage mit entsprechenden staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen zu reagieren, etwa dadurch, daß denjenigen Ausländern, die sich auf Dauer in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben, sich hier rechtens aufhalten und deutscher Staatsgewalt mithin in einer den deutschen vergleichbaren Weise unterworfen sind, der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erleichtert wird. Damit ist auf die Einbürgerung verwiesen. Die Einbürgerung von Ausländern ist nicht nur in den typischen und klassischen Einwanderungsländern, wie etwa den USA und Kanada, ein Weg, die Zugehörigkeit zum Staatsvolk zu erlangen. Vielmehr ist sie grundsätzlich überall möglich. Sie setzt aber immer voraus, daß einbürgerungswillige Ausländer sich angepaßt haben, was nicht nur durch Sprachkenntnisse und Rechtstreue zum Aufnahmestaat, sondern immer auch durch langjährigen legalen Aufenthalt nachzuweisen ist.

Die soziologischen Voraussetzungen für diese rechtliche Wertung konnte die Partei der Kanzlerin „derer, die schon länger hier leben und derer, die neu hinzugekommen sind“, früher einmal in ihren Parteiprogrammen noch zweifelsfrei benennen: „Der Mensch wächst aus der Gemeinschaft von Mann und Frau. Sie bilden die Familie. Die Familie weitet sich aus zur Sippe, Gemeinde und schließlich zum Stamm und Volk. Das Wesensmerkmal des Volkes besteht also nicht in einer quantitativen Vielheit von Menschen. Das wäre Masse. Volk ist mehr. Volk ist eine qualitative Vielheit von Menschen in folgenden Übereinstimmungen: Sie haben eine Blutsverwandtschaft, sie leben in einem bestimmten Raum, sie sprechen dieselbe Sprache, unter Umständen und in den meisten Fällen haben sie auch die gleiche Geschichte.“ (CDU/CSU – die weltanschaulichen Grundlagen und Ziele, 1954). Das paßt nahtlos in die Definition des Grundgesetzes. Die Kriterien, die zum Eintritt in diese Gemeinschaft berechtigen, und dem Staat damit ermöglichen, die Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft über die Geburt hinaus zu regeln, beschreibt das Grundsatzprogramm der CDU aus dem Jahre 2007: „Der Zusammenhalt unserer Gesellschaft hat sein Fundament in unserer Zusammengehörigkeit als Nation. Unsere gemeinsame Sprache, unsere Geschichte sowie das Leben und Handeln in einem wieder vereinten Nationalstaat begründen ein patriotisches Zusammengehörigkeitsgefühl. Wir bekennen uns zu unserer schwarz-rot-goldenen Fahne und zu unserer Nationalhymne als Symbole unserer Demokratie. Die Nation ist eine Verantwortungsgemeinschaft für die Vergangenheit, für die Gegenwart und für die Gestaltung der Zukunft. Jeder, der zu uns kommt und auf Dauer bei uns bleiben will, ist aufgefordert, sich mit diesem Land und seiner Geschichte vertraut zu machen und dadurch seinen Platz in unserem Land zu finden.“ Damit ist jeglicher Beliebigkeit im Sinne eines merkel’schen: „Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt“, die Grundlage entzogen. Das deutsche Volk ist eben mehr als die Summe der deutschen Staatsangehörigen. Deutscher kann sein, wer nicht deutscher Staatsangehöriger ist. Wer deutscher Staatsangehöriger werden will, muß sich in die deutsche Schicksalsgemeinschaft eingliedern wollen, die durch gemeinsame Sprache, Kultur und Geschichte definiert ist.

Zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen

Der massenhafte Missbrauch des Asylrechts und der Genfer Flüchtlingskonvention kostet den Steuerzahler viele, viele Millionen Euro jährlich. Daß ein Teil dieses Betrages auch in die Taschen besonders bemerkenswerter Anwälte fließt, ist nicht so allgemein bekannt. Was da tatsächlich abläuft, läßt sich anhand der nachstehend zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur erahnen. Vorweg bemerke ich, daß selbstverständlich jeder in Deutschland, auch derjenige, der in Deutschland den Status des Kriegsflüchtlings oder des Asylberechtigten auf dem Verwaltungsrechtsweg begehrt, einen Anspruch auf Entscheidung nach Recht und Gesetz und selbstverständlich auch auf Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts hat. Ist er mittellos, steht ihm natürlich auch die staatliche Prozeßkostenhilfe zur Verfügung. Das Anwaltshonorar ebenso wie die Gerichtskosten zahlt dann der Steuerzahler.

Zwischenzeitlich gibt es bereits den Fachanwalt für Migrationsrecht. Das liegt daran, daß einerseits die Gesetze, Rechtsvorschriften und darauf fußende Rechtsprechung so kompliziert und unübersichtlich geworden sind, daß in der Tat nur noch Spezialisten die Materie beherrschen können. Die Verwaltungsgerichte sind mit Rechtsstreitigkeiten auf diesem Gebiet überlastet, und zwar für Jahre, wie wir leider häufig von Gerichtspräsidenten vernehmen müssen. Gewisse Organisationen, die sich mit anmaßenden Bezeichnungen wie etwa „bayerischer Flüchtlingsrat“ schmücken und damit eine gewisse Seriosität vorspiegeln, aber auch die üblichen Verdächtigen aus dem politischen und vorpolitischen Raum streben ganz offen an, auch auf dem Rechtsweg so viele Einwanderer wie möglich, ob zu Recht oder zu Unrecht ( „legal, illegal, scheißegal“) auf Dauer in unserem Land sesshaft zu machen, selbstverständlich staatlich alimentiert. Diesem politischen Ziel haben sich natürlich auch nicht wenige Juristen mit Anwaltszulassung verschrieben. Sie können dabei zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Zum einen das politische Ziel des linksgrünen Milieus, möglichst viele Einwanderer aus Afrika und dem Orient zwecks Herausbildung der multikulturellen Gesellschaft im Lande zu halten. Zum anderen kann damit ordentlich Geld verdient werden, denn die luxussanierte Altbauwohnung nebst mit Bordeaux und Chablis gefülltem Weinkeller müssen ja finanziert werden. Vertritt man finanziell gut gestellte Mandanten, die es auch unter den sogenannten Flüchtlingen durchaus gibt (wir wollen lieber nicht fragen, wo das Geld herkommt), dann ist pro Fall schon ein Honorar in der Größenordnung von 1.800,00 € netto fällig, und wenn der Mandant wirklich oder angeblich arm ist, die Hälfte. Vertritt man als Spezialist oder in einschlägigen Kreisen bekannter „Geheimtipp“ jährlich Hunderte solcher Mandanten, was bei solchen Massengeschäften ohne weiteres gehandhabt werden kann, dann ist der Lebensstandard gesichert. Da schreckt man dann auch vor Machenschaften nicht zurück, die zum Beispiel mir als seit über 40 Jahren bei den Gerichten tätigem Anwalt die Zornesader auf der Stirn anschwellen lassen.

Schauen wir uns den Sachverhalt an, den das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 14. September 2017 zu beurteilen hatte:

„Der am 31. Dezember 1992 geborene Antragsteller ist afghanischer Staatsangehöriger. Er reiste am 5. August 2011 in das Bundesgebiet ein und stellte am 16. August 2011 einen Asylantrag. Das Bundesamt lehnte den Antrag mit Bescheid vom 28. Februar 2013 ab. Das Verwaltungsgericht wies die hiergegen gerichtete Klage ab; das Urteil ist seit dem 9. August 2013 rechtskräftig. Während seines Aufenthalts in der Bundesrepublik wurde der Antragsteller wegen Diebstahls und wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von insgesamt 70 Tagessätzen verurteilt. Am 10. März 2014 stellte der Antragsteller einen Antrag auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens, der mit Bescheid vom 16. Februar 2017 abgelehnt wurde. Er erhob hiergegen Klage, über die noch nicht entschieden ist. Am 31. März 2017 heiratete er nach islamischem Ritus eine deutsche Staatsangehörige; eine standesamtliche Trauung hat nicht stattgefunden. Die Ausländerbehörde hat am 6. und 8. September 2017 erfolglos versucht, den Antragsteller in Abschiebehaft zu nehmen. Der Antragsteller hat am 11. September 2017 bei dem Verwaltungsgericht den Erlaß einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel beantragt, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu verpflichten, die an die Ausländerbehörde ergangene Mitteilung nach § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG zu widerrufen…… Die Ankündigung der Bundesregierung, am 12. September 2017 ausschließlich Straftäter abschieben zu wollen, werde die Gefahr einer Verfolgung sowohl durch staatliche Behörden als auch durch die Taliban massiv erhöhen…… Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag mit Beschluss vom 11. September 2017 abgelehnt und den Beschluß dem Bevollmächtigten des Antragstellers an demselben Tag gegen 18:00 Uhr zugestellt……. Der Bevollmächtigte des Antragstellers hat am 12. September 2017 zwischen 15:20 Uhr und 18:45 Uhr an das Bundesverfassungsgericht per Fax einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit zahlreichen Anlagen (etwa 470 Seiten) übermittelt; allerdings waren weder der Bescheid vom 28. Februar 2013 (Asylerstverfahren) noch derjenige vom 16. Februar 2017 (Folgeverfahren) beigefügt. Eine Abschiebung stehe unmittelbar, noch am 12. September 2017, bevor…. Tatsächlich war der Antragsteller bereits am Morgen des 12. September 2017 untergetaucht. Sein Anwalt wußte das auch, als er den Antrag beim Bundesverfassungsgericht einreichte.“

Das Bundesverfassungsgericht hat bei dieser Sachlage natürlich den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, dem Antragsteller weiterhin den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, zurückgewiesen. Bemerkenswert ist allerdings, daß das Gericht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, dem Prozeßbevollmächtigten des Antragstellers eine Mißbrauchsgebühr aufzuerlegen, und zwar im gesetzlichen Höchstmaß von 2.600,00 €. Das Bundesverfassungsgericht hat darauf hingewiesen, daß ein solcher Missbrauch seiner Arbeitskraft natürlich die Entscheidung anderer Verfahren, in denen die Parteien in der Tat ein zumindest nachvollziehbares Interesse daran haben, daß ihr Anliegen vom höchsten deutschen Gericht behandelt und entschieden wird, verzögert. Dem Gericht wurde ja wirklich angesonnen, am frühen Abend des 12. September 2017 sich durch Hunderte von Seiten einer Antragsschrift mit Anlagen durchzuarbeiten und dann – möglichst im Sinne des Antragstellers – zu entscheiden. Daß jene Zierde der Anwaltschaft – das Wort Kollege möchte ich hier wirklich nicht in den Mund nehmen – das Gericht mit diesem Fall blockierte, obgleich er wußte, daß es einer Entscheidung schon deswegen nicht mehr bedurfte, weil sein Mandant untergetaucht war, ist ein Beispiel für die Verwilderung der Sitten auch in der Anwaltschaft. Man läßt sich politisch instrumentalisieren, ist vielleicht sogar „Überzeugungstäter“, und kassiert dabei ordentlich ab. Pfui Deibel!

Das eigentliche Problem ist natürlich der mangelnde politische Wille, diesen Saustall auszumisten. Herkules konnte ja den Augiasstall auch nur deswegen ausmisten, weil ihm weder Politiker noch Gesetze im Wege standen. Das ist natürlich heute auch keine Lösung, auch wenn man angesichts dieses Falles schon mal sagen könnte: leider.

 

 

Vorhang auf!

Die neue Spielzeit im Deutschen Theater ist eröffnet. Regietheater, Realsatire, komische Oper, gallige Kritik an den guten Darbietungen und Lobhudelei für die schlechten, aber zeitgeistigen Stücke und ein wohl weiterhin ratloses Publikum werden auch diesmal die Spielzeit prägen. Diese Prophezeiung schon am zweiten Kalendertag nach der Wahl des neuen Deutschen Bundestages ist nicht schwer. Obwohl die Wähler Protagonisten wie Statisten diesmal ganz anders zusammengestellt haben, als dies in den voraufgegangenen Spielzeiten bzw. Legislaturperioden der Fall war, zeigt sich bereits jetzt, daß die alten Regisseure und Kritiker nichts verstanden haben, auch wenn der dümmliche Satz: „Wir haben verstanden“ offenbar zum Standardrepertoire der Akteure gehört. Doch der Reihe nach.

Beginnen wir mit den Volksparteien, die diesen Namen nun wirklich nicht mehr verdienen. Wen nur noch 20 % wählen, der kann nun wirklich nicht von sich sagen, das Volk zu repräsentieren. Rechnet man die 3.0 % Nichtwähler mit ein, so haben sich nur 14 % der Deutschen für die SPD entschieden. Aber auch die Unionsparteien, bei denen heuer nur ein Drittel der Wähler ihr Kreuz gemacht haben, können damit nicht mehr ernsthaft den Anspruch erheben, Volksparteien zu sein. Denn ihnen haben tatsächlich weniger als ein Viertel der Deutschen ihre Stimme gegeben. Volksparteien, wie sie die ersten Jahrzehnte der Bundesrepublik Deutschland geprägt haben, hatten jeweils einen beträchtlichen Anteil der gesamten Bevölkerung hinter sich, dazu noch soziologisch gut unterscheidbar strukturiert. Die Union vertrat das Bürgertum, die Sozialdemokratie die Arbeiterschaft, dazwischen zahlenmäßig überschaubar die FDP mit liberaler, wohlhabender Klientel. Von alledem sehen wir heute nichts mehr. Die Wählerschaft ist volatil, wie die Börsianer sagen. Das klassische Arbeitermilieu gibt es nicht mehr, die wohlhabende Klientel wird zum großen Teil von linksgrünen Akademikern gestellt. Die Kirchen, die einst vor den Wahlen von den Kanzeln ganz unverblümt dazu aufgerufen haben, nur Parteien mit dem großen C im Namen zu wählen, verstehen sich heute ganz offensichtlich nicht mehr als Verkünder des Reiches Gottes, sondern als Lehranstalten für politisch korrekte Sozialpädagogik, was natürlich nicht mehr zur Verkündung des Evangeliums, sondern zur Verbreitung linksgrüner Parolen führt. Die schon sprichwörtlich gewordene schwäbische Notarsgattin randalierte Arm in Arm mit Antifa-Kämpfern vor der Großbaustelle des Stuttgarter Hauptbahnhofs. Was man früher einmal höhere Töchter genannt hat, stand im Herbst 2015 massenhaft mit glücklichem Lächeln an den Bahnsteigen um ankommende vermeintliche wie wirkliche Flüchtlinge mit Teddybären zu bewerfen. Die politische Landschaft ist so unübersichtlich geworden, daß die Landmarken und Wegezeichen kaum noch zu erkennen sind. Es verwundert also nicht, daß immer mehr Lotsen ihre Dienste anbieten, und damit notwendigerweise auch die Zahl derer, die ihnen jeweils folgen, kleiner wird. Und damit sind wir bei den Gewinnern der Bronzemedaille und den auf die Plätze verwiesenen, um einmal vom Theater weg in die Arena zu gehen.

Schauen wir uns zunächst die größte der klein gewordenen Parteien an. Nichts Neues im Westen, und auch aus dem Osten kommt nicht das Licht. Und täglich grüßt das Murmeltier, heißt das Stück, das diese Compagnie auf den Spielplan gesetzt hat. Der Prinzipalin fällt weiterhin nichts anderes ein, als die immer gleichen Darsteller das immer gleiche Stück spielen zu lassen. Inhalt und Botschaft des Stückes heißen wie die Jahre zuvor: Auf dem Regiestuhl sitze ich, egal was gespielt wird. Daß mit dieser Monotonie immer weniger Besucher angelockt werden, liegt wohl auf der Hand. Die Zahl der Abonnenten für die nächste Spielzeit wird sich erneut deutlich nach unten bewegen. Da hilft es auch nichts, daß man künftig wohl nicht mehr die unsägliche Ursula von der Leine auf der Bühne sehen wird, denn überforderte Statisten wie Kauder und Tauber werden uns weiter zugemutet.

Wenig Freude wird dem Publikum die alte Tante SPD machen. Denn es sieht nicht so aus, als ob sie aus ihrem Ensemble wenigstens solche Fehlbesetzungen wie den Mann aus Würselen oder den Pöbler vom Dienst aus Schleswig Holstein entfernen würde. Regie soll ja nun die massive Dame aus der Eifel führen, der nie etwas anderes einfällt, als für ihre Stücke mehr Geld auszugeben, als an der Kasse eingenommen wird.

Die Folkloretruppe aus Bayern muß schockiert zur Kenntnis nehmen, daß ihre Schuhplattler immer weniger Freunde finden, auch wenn sich ihr Regisseur schneller dreht, als das Mädel auf der Bühne. Natürlich werden schon jetzt die Messer gelockert. Noch kein CSU-Vorsitzender hat eine verlorene Wahl überlebt. Allerdings muß bezweifelt werden, ob die Protagonisten der Truppe begriffen haben, daß sie nie mehr wieder die absolute Mehrheit des Publikums in ihre Vorstellungen locken werden. Den Herold, der vor jeder Vorstellung verkündet: “ Rechts neben uns kann es eine demokratische Partei nicht geben“, kann man getrost zur Künstleragentur zurückschicken. Nur wenn sie selbst das Stück spielt, das national-konservative Zuschauer in ihre Vorstellungen lockt, und dabei auf Drehbuch, Regie und Intendanz ihrer großen Schwester gänzlich verzichtet, stattdessen auch in deren Häusern auftritt, ohne dabei von der Furcht geplagt zu werden, daß auch die nun bei ihr Zuhause die Bühnen bespielt, nur dann hat sie in der künftigen vielfältigen Theaterlandschaft eine Überlebenschance.

Mit dem Anspruch, dem Publikum ein in jeder Hinsicht modernes Stück zu bieten, tritt der Alleinunterhalter und Posterboy von den vorübergehend in der Versenkung verschwunden Liberalen an. Ob der Unterhaltungswert seiner Vorstellungen die Erwartungen des Publikums enttäuschen oder übertreffen wird, wird sich zeigen. Jedenfalls Unterhaltungswert dürfte das Programm haben, auch in Ansehung des Personals auf der Bühne. Der Quartals-Rambo aus Schleswig Holstein ist alle Mal als Buffo wie als Harlekin verwendbar, auch wenn dem Publikum nicht selten ob der Qualität des Gebotenen das Lachen im Halse stecken bleiben wird.

Die grüne Kulisse wird zwar wenig Natur, dafür aber allerhand Merkwürdigkeiten vor dem staunenden Publikum ausbreiten. Ein zu Hause leutselig schwäbelnder Außenminister, dessen Qualifikation für dieses Amt außer der personifizierten Internationalität nicht erkennbar ist, kann positiv immerhin als lustige Knallcharge gewertet werden. Die abgebrochene Theologin aus Thüringen mit dem Gehabe der Kindergartentante garantiert seichte Unterhaltung, wie sie die Produzenten moderner Vorabendserien in den Fernsehprogrammen kaum schlechter hinbekommen. Das Genre der unfreiwilligen Komik beherrscht perfekt der ernste Tümpelforscher aus Oberbayern, dem dabei natürlich kein Lacherl auskommt.

Das Kapital von Marx (dem aus dem 19. Jahrhundert mit dem Rauschebart, nicht dem seelenverwandten dicken Kardinal aus München) gibt wie immer die Berliner Volksbühne. Rosa Luxemburg feiert dort ja auch optisch immer wieder ihre Auferstehung, was Oscars Sara mit Leichtigkeit zu beweisen pflegt. Ihr Publikum wird sich auch weiterhin nicht in der Tür irren. Es seitens der anderen Intendanten zu umwerben, scheint verlorene Liebesmüh‘.

So richtig was los ist eigentlich nur bei dem Ensemble, das die anderen partout nicht mitspielen lassen wollten. Schon im Vorspiel zum ersten Akt flogen die Fetzen. Das politische Piratenpärchen Petry und Pretzell führte erst mal eine veritable Schmierenkomödie auf, um sich dann von der Bühne gleich wieder zu verabschieden. P & P werden sich wohl neuen Geschäftsfeldern zuwenden und mit Furioso Varietétheater und Kneipen stürmen um am Ende wie Bonnie & Clyde im (virtuellen) Kugelhagel von Justiz und Medien zu unterzugehen. Derweil wird die Kritikerzunft unter dem Beifall der politischen Konkurrenz die Darbietungen des Ensembles in Grund und Boden schreiben. Ihren Protagonisten werden die Rollen der klassischen Finsterlinge wie Hagen von Tronje (Alexander Gauland) oder gar der kalten Kommandeuse eines KZ (Alice Weidel) zugewiesen werden. Doch gibt Ihnen das die Möglichkeit, am Anfang des Stückes alle Grausamkeiten zu begehen, wie das Macchiavelli dem Fürsten geraten hat. D.h. also, erst mal alle Pfosten ihrer Truppe abzusägen und zu entsorgen. Wenn dann in der Pause nach dem ersten Akt das Blut von den Brettern gewischt worden ist, können die erhebenden wie auch die unterhaltenden Texte rezitiert werden, und der Wohlklang Mozart’scher Arien kann den Zuschauerraum füllen. Man braucht keine vertiefte Kenntnis der Szene um festzustellen, daß die Intendanten der Konkurrenz mitsamt ihrer willfährigen Kritikerschar genau davor Angst haben. Denn den Angstschweiß sieht man bereits auf ihren Gesichtern und riecht ihn auch.

Viel Vergnügen, verehrtes Publikum!

Ein TV-Tribunal

„Hart aber fair“ von und mit Frank Plasberg ist eine politische Talkshow mit hohem Unterhaltungs- und wenigstens mittlerem Informationswert. Das hat sich am vergangenen Montag geändert. Vielleicht war es dem Wunsch des Moderators geschuldet, seine politische Zuverlässigkeit zu unterstreichen – schließlich verdient er sein Geld im öffentlich-rechtlichen Fernsehen – die Gelegenheit zu nutzen, den eigentlich zur Diskussion von Wahlkampfthemen eingeladenen Alexander Gauland vorzuführen. Deswegen wurde das Studio kurzerhand zum Tribunal umfunktioniert. Statt die Diskussion zu beginnen, erdreistete sich der Moderator, den eingeladenen Gast erst einmal zum Thema Anstand zu befragen. Denn Gauland hatte wenige Tage zuvor auf einer Wahlkampfveranstaltung die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Frau Özoguz, hart kritisiert, weil sie öffentlich behauptet hatte, mit Ausnahme der deutschen Sprache könne Sie eine spezifisch deutsche Identität nirgends erkennen(!). Gauland gab kräftig heraus und empfahl ihr, in die thüringische Provinz zu reisen und sich umzuschauen, danach werde sie nie mehr wiederkommen, und man könne sie nach Anatolien entsorgen. Während die absolut unglaubliche Äußerung der Politikerin Özoguz, die immerhin Mitglied der deutschen Bundesregierung ist, völlig ohne Beanstandung blieb, meinte Plasberg Gauland wegen seiner Äußerung moralisch und juristisch maßregeln zu müssen. Die Verteidigung Gaulands, immerhin habe im vergangenen Wahlkampf ein SPD-Politiker danach gerufen, die deutsche Bundeskanzlerin Merkel zu entsorgen, ließ der Großinquisitor nicht gelten. Ebensowenig den Hinweis des Angeklagten, schließlich habe ein öffentlich-rechtlicher Komiker die AfD-Politikerin Weidel als Nazischlampe bezeichnet, ohne daß dies für ihn strafrechtliche Folgen gehabt habe.

Nun müssen wir in der Tat feststellen, daß die politische Kultur in Deutschland auf einem Tiefpunkt angelangt ist. Auf der einen Seite können Grimassenschneider und Faxenmacher, die uns im öffentlich-rechtlichen Fernsehen als Kabarettisten oder Satiriker präsentiert werden, rechtlich folgenlos Politiker und andere Zeitgenossen mit Kübeln von Schmutz überschütten und in kaum zitierfähiger Fäkalsprache gröbste Beleidigungen bundesweit verbreiten. Auf der anderen Seite zeigt man mit den Fingern auf einen Politiker, dessen Sprachgebrauch in dieser Hinsicht weit hinter dem zurückbleibt, was uns sonst so zugemutet wird. Natürlich liegt das alleine daran, daß im einen Falle im Sinne der herrschenden politischen Weltanschauung gepöbelt und gekübelt wird, was das Zeug hält, und im anderen Falle mal jemand von der Gegenseite hineingegrätscht ist. Wenn zwei das gleiche tun, ist das noch lange nicht das gleiche, wie jeder weiß. So muß man sich nur einen Augenblick vorstellen, ein konservativer Publizist oder ein Politiker der Partei des Herrn Gauland nenne etwa Frau Wagenknecht eine Kommunistenschlampe, oder etwa Frau Nahles eine Sozischlampe. Die öffentliche Entrüstung gäbe tagelang Stoff für die Medien ab. Der oder die betreffende hätte mit Sicherheit mit einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und mit großer Wahrscheinlichkeit auch mit einer Verurteilung zu rechnen. Denn hier hätte man es ja nicht mit Kunst in der Form der Satire zu tun, sondern mit einer strafbaren Äußerung. Daran zeigt sich im übrigen, wie falsch es ist, derartige Pöbeleien von Zeitgenossen, die sich als Künstler ausgeben, unter die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit zu rechnen. Ob indessen ein „rechter“ Satiriker sich in diesem Falle vor der Verfolgung durch die Strafjustiz sicher fühlen dürfte, wage ich zu bezweifeln. Denn nach der Befindlichkeit weiter Kreise in unserer Gesellschaft, die ja nun nicht ohne Einfluß auf das Denken von Juristen bleibt, ist es nicht ausgeschlossen, daß man in diesem Falle einer solchen Äußerung den Charakter der Satire und mithin der Kunst absprechen würde.

Unabhängig davon, ob man die zitierte Äußerung des Herrn Gauland für angemessen, unhöflich, unmoralisch oder Wahlkampfgetöse hält: die Umfunktionierung einer politischen Talkshow zu einer Verhandlung vor dem Tribunal der politischen Korrektheit ist eine Zumutung sowohl für den eingeladenen Gast, als auch für den Zuschauer, soweit er noch nicht politisch indoktriniert ist. Angesichts der Zusammensetzung der Diskussionsrunde konnte sich Plasberg auch sicher sein, daß sie die Funktion des Tribunals zuverlässig wahrnehmen werde. Sie war ohnehin schon nach dem Muster fünf (mit Plasberg) gegen einen zusammengestellt worden. Röttgen von der CDU und Trittin von den Grünen vertraten die etablierte Politik, für die Gaulands Partei mindestens Schmutzkonkurrenz wenn nicht gar die getarnte Wiedergeburt der NSDAP ist. Eine langjährige ARD-Korrespondentin und eine unbedarfte, aber wegen ihrer Mitgliedschaft in einer Juso Hochschulgruppe in die Riege passende 22-jährige Politologiestudentin boten im Verbund mit den erwähnten Politikern die Gewähr dafür, daß Gauland zur Schnecke gemacht werden würde. Allein, der Gast tat dem Tribunal nicht den Gefallen, als reuiger Angeklagter aufzutreten. Vielmehr wies er selbstbewußt die sachlich unhaltbaren Anschuldigungen des Gerichtspräsidenten Plasberg und seiner Richterkollegen zurück. Auch ließ er in der anschließenden Debatte über die ursprünglich auf der Tagesordnung stehenden Sachthemen keinerlei Zerknirschung erkennen.

Die Annahme liegt nicht fern, daß ein nicht unerheblicher Anteil der Fernsehzuschauer erkannt hat, welches üble Spiel da inszeniert wurde. Herrn Gauland und seiner Partei dürfte die Sendung nicht geschadet haben, eher im Gegenteil.

 

Wahrheit

Im Zeitalter von „fake news“, postfaktischen Behauptungen, „Lügenpresse“ und sonstigen Zumutungen an den gesunden Menschenverstand sucht man nach Erklärungen für all den Unfug, der einem als endgültige Wahrheit verkauft wird. Wer verstehen will, warum etwa der Zuzug von hunderttausenden ungebildeten, unqualifizierten und unverschämt auftretenden Wirtschaftsflüchtlingen Deutschland gut tun soll, der muß sich mit der Gedankenwelt der Leute auseinandersetzen, die über ein geisteswissenschaftliches Studium auf ihre Sessel in Politik und Medien gekommen sind.

Zu den Säulenheiligen dieser Leute gehört ganz sicher Jürgen Habermas, der Haus- und Hofphilosoph der achtundsechziger Generation. Von ihm kann man zum Beispiel lernen, was Wahrheit ist. Natürlich ist das nicht die Wirklichkeit, also das was tatsächlich existiert und geschieht. Nein. Ich zitiere:

„Wahrheit nennen wir den Geltungsanspruch, den wir mit konstativen Sprechakten verbinden. Eine Aussage ist wahr, wenn der Geltungsanspruch der Sprechakte, mit denen wir, unter Verwendung von Sätzen, jene Aussage behaupten, berechtigt ist.“

Also ist wahr, was die jeweilige politische Absicht stützt. Zuwanderung bereichert die Gesellschaft, weil man Zuwanderung grundsätzlich will. Es ist eben berechtigt, Zuwanderung zu wollen, weil sie die Gesellschaft verändert, natürlich zum positiven. Zuwanderer  bringen Lebensweisen mit, die unsere Gesellschaft positiv verändern, wie etwa den Verzicht auf den Leistungsgedanken zu Gunsten der Solidarität. Die Phantasie linksgrüner Intellektueller ersetzt mittels der Habermas’schen Wahrheitsdefinition die Wirklichkeit durch den Wunsch. Wer also gegen unbegrenzte Zuwanderung argumentiert, leugnet die Wirklichkeit. Alles klar?

Was Hänschen nicht lernt…

Die klassische Familie ist für sehr viele linke Zeitgenossen nichts anderes als ein Hort der Unterdrückung, mehr noch der Abrichtung von Kindern im Sinne der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft. Diesen Unsinn haben wir seit 1968 auf der Universität und in den Medien tausendfach gehört. Zwischenzeitlich haben jedoch die die Propagandisten dieser Politik den Marsch durch die Institutionen erfolgreich absolviert. Nun können sie daran gehen, schon die Jüngsten in ihrem Sinn zu manipulieren. Wie so viele zwischenzeitlich zu offiziellen Programmen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der einzelnen Staaten aufgestiegenen absurden Ideen hat nun auch die Indoktrination schon der kleinsten Kinder programmatischen Status erlangt. In einer Broschüre der Bundeszentrale für die gesundheitliche Aufklärung, die sie zusammen mit dem WHO Regionalbüro für Europa herausgegeben hat, findet sich eine sogenannte Matrix. Sie gibt vor, welche Themen in Kita, Kindergarten, Grundschule und weiterführenden Schulen unterrichtet werden sollen. Man kann auch sagen, was den Kindern von Geburt an (!) eingetrichtert werden soll. Wer mit einer milden Form von Masochismus geschlagen ist, der kann sich auch selbst durch das verquaste Soziologengeschwurbel dieser Broschüre quälen. Wer sich das nicht antun will, dem sollten die nachstehenden Beispiele genügen. Zum speien reicht es allemal.

Altersgruppe 0-4 Jahre:

„Verschiedene Möglichkeiten Mitglied einer Familie zu werden (zum Beispiel Adoption).“ Also soll von Beginn an die aus leiblichem Vater, leiblicher Mutter und deren gemeinsamen Kindern bestehende Familie als eine Möglichkeit von mehreren vermittelt werden. Dann findet man es später ja normal, daß man vielleicht zwei Väter und keine Mutter hat.

„Vergnügen und Lust, den eigenen Körper zu berühren, frühkindliche Masturbation.“ Wohlgemerkt, von Geburt an!

„Entdeckung des eigenen Körpers und der eigenen Genitalien. Bewußtsein für Geschlechtsidentität entwickeln.“

„Positive Haltung zum eigenen biologischen und sozialen Geschlecht.“ Wer es noch nicht weiß: Das sogenannte soziale Geschlecht ist ein Kernelement der Gender-Theorie. Kurz gesagt, man wird nicht als Junge oder Mädchen geboren, abgesehen davon, daß es mindestens 384 Geschlechter gibt. Vielmehr ist die geschlechtliche Identität Ergebnis eines gesellschaftlichen Prozesses. Mit anderen Worten: es wird einem nur eingeredet, ein Mann oder eine Frau zu sein.

„Das Recht, Geschlechtsidentitäten zu erkunden.“ Nach den vorstehenden Zitaten handelt es sich dabei kaum nur um die harmlosen „Doktor-Spiele“ kleiner Kinder.

„Soziale Rollen und kulturelle Normen oder Werte. Normen zu Nacktheit.“ Bitte konzentriert weiter lesen. Es geht immer noch um die Altersstufe von 0-4 Jahren!

„Sexuelle Gefühle (Nähe, Lust, Erregung) als Teil allgemeiner menschlicher Gefühle“.

„Freundschaft und Liebe zum Menschen des gleichen Geschlechts, Unterschied zwischen Freundschaft und Liebe.“ Weil die geschlechtliche Identität ja Ergebnis eines gesellschaftlichen Prozesses ist, kann man also auf diese Weise frühzeitig die Weichen in Richtung Homosexualität stellen. Da braucht es dem Herrn Beck von den Grünen und den ehemaligen Lehrern der Odenwald-Schule und anderer Horte der Pädophilie um den Nachschub an Lustknaben nicht bange zu sein!

Altersgruppe 4-6 Jahre:

„Körperliche Veränderungen, Menstruation und Ejakulation.“ Ja, Sie lesen richtig. Das soll bereits Vierjährige interessieren.

„Entscheidung über Elternschaft und Schwangerschaft, Unfruchtbarkeit, Adoption, Grundbegriffe der Empfängnisverhütung, verschiedene Methoden der Empfängnisverhütung.“

Altersgruppe 6-9 Jahre:

„Geschlechterrollen.“ Hier taucht natürlich wieder ein Zentralbegriff des Feminismus und der Gender-Theorie auf. Wir sind nicht Frauen oder Männer, wir spielen Rollen.

„Erste sexuelle Erfahrungen, Gender-Orientierung, Lust, Masturbation, Orgasmus. Unterschiede zwischen Geschlechtsidentität und biologischem Geschlecht.“ Also auch hier wiederum Gender pur und die Belästigung kleiner Kinder mit sexuellen Dingen, mit denen sie körperlich noch nichts anfangen können.

Wer Kinder im zarten Alter, die noch kein natürliches Interesse an Erotik und Sexualität haben können, mit derartigen Dingen traktiert, richtet in ihren Seelen Schaden an. Vor Etablierung der Achtundsechziger in den Universitäten und Ministerien, vor allem aber in undurchsichtigen internationalen Gremien, hätte jeder, der Kinder mit diesen Dingen belästigte, einen höchst unangenehmen Termin beim Staatsanwalt, ein Gerichtsverfahren und anschließend eine empfindliche Strafe erhalten. Wir indessen sind ja schon viel weiter. Wir leben ja in Absurdistan, der besten aller Welten.

Übrigens. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung untersteht dem Bundesgesundheitsminister. Ich habe mir erlaubt, den Herrn über diesem Artikel abzubilden, und zwar in einer Maskerade, die er ganz sicher freiwillig mitgemacht hat. Der Mann gehört der CDU an. Sie haben die Möglichkeit, diese Partei am 24. September 2017 zu wählen. Ich sagte, sie haben die Möglichkeit. Man muß nicht alles tun, was möglich ist.

 

 

Der Fortschritt

„Gestern standen wir noch am Abgrund. Heute sind wir schon einen Schritt weiter.“ Diese gallige Definition des Begriffs „Fortschritt“ drängt sich dem unverbildeten Betrachter m/w (geschlechtsneutrale Bezeichnung gemäß AGG*) auf, wenn er/sie Nachrichten aus dem Bundesministerium der Verteidigung und seinen nachgeordneten Dienststellen (von Truppenteilen in diesem Zusammenhang zu schreiben, sträubt sich die Tastatur meines PC) in den Medien zur Kenntnis nimmt. Daseinszweck und Auftrag von Streitkräften ist es, militärische Gewalt möglichst effektiv anzuwenden, gleichgültig, welches politische Ziel der jeweilige Staat damit verfolgt. Der Krieg ist eben nach Clausewitz die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln. Diese Mittel bereitzuhalten und ggf. auf Befehl der zuständigen staatlichen Autoritäten einzusetzen ist Aufgabe der Streitkräfte. Allein darauf sind sie zu optimieren. Größtmögliche Effizienz auf diesem Gebiet muß angestrebt werden. Alles, was dem entgegensteht, muß unterbleiben. Das gilt im übrigen als Prinzip für jede Organisation, die in ihrem Umfeld bestehen will. Niemand würde es verstehen, wenn man z.B. in der Werkstoffkunde Forschungen und Experimente etwa aus politischen Rücksichten unterlassen oder in eine bestimmte Richtung lenken würde.

Die Bundeswehr leistet sich nun ein „Stabselement Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion“, angesiedelt direkt im Bundesministerium der Verteidigung. Was ein „Stabselement“ genau ist, bleibt im Dunkeln. Handelt es sich dabei um eine Abteilung, eine Unterabteilung, ein Referat? In das herkömmliche Organisationsschema deutscher Ministerien paßt das nicht. Der Begriff ist offenbar dem politisch korrekten Neusprech entnommen. Diese, sagen wir einmal Organisationseinheit, wird immerhin von einem Oberstarzt (w) geführt, was natürlich einen entsprechenden Unterbau mit sich bringt. Die Kosten hierfür dürften wohl demnächst aus dem Einzelplan 14 des Bundeshaushaltsplanes zu entnehmen sein. Man kann sich dann sicher auch leicht ausrechnen, was man mit diesem Geld bezahlen könnte, etwa im Rüstungs- oder Personalbereich. Ich gehe wohl kaum fehl in der Annahme, daß es sich um den finanziellen Gegenwert eines Zuges Panzergrenadiere handeln könnte.

Was das ganze soll, hat die Leiterin dieser Stabsstelle in einer „Keynote“ ( man lebt ja schließlich auch sprachlich auf Augenhöhe mit der internationalen Wirtschaft, der Wissenschaft sowieso) erläutert. Da heißt es zum Beispiel. „Vielfalt prägt das Bild der Gesellschaft und muß als Chance verstanden werden. Heterogene Gruppen mit unterschiedlichen Prägungen und Erfahrungshorizonten arbeiten effektiver, verfügen über mehr Innovationskraft und Kreativität. Der Umgang mit Vielfalt im Sinne von Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, kulturellem Hintergrund, Religion, Behinderung sowie sexueller Orientierung und die Schaffung eines inklusiven und förderlichen Arbeitsumfeldes mit der Möglichkeit zur chancengerechten Teilhabe an Karrieren, ist eine Frage der Organisationskultur, aber insbesondere auch Führungsaufgabe. Dazu gehört die Wertschätzung verschiedener individueller Lebensmodelle sowie die Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Familienpflichten, zum Beispiel mit Angeboten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, zu verschiedenen Arbeitsmodellen und zum ortsunabhängigen Arbeiten. Das Stabselement Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion wurde im Bundesministerium der Verteidigung eingerichtet, um strategische Ziele für die weitere Implementierung des Diversity-Managements in die Bundeswehr zu definieren, Handlungsfelder zu identifizieren und Maßnahmen im Hinblick auf ein strategisches Veränderungsmanagement zu initiieren sowie in der Durchführung zu begleiten.“

In diesem ganzen verschwurbelten Neusprech findet sich nicht ein einziges Mal das Wort Soldat. Dafür aber solches Kirchentagsvokabular wie „Teilhabe“ und das von den Gender-Lehrstühlen propagierte „Diversity Management“, bei dem es im Grunde genommen darum geht, gesellschaftlichen Mikro-Gruppen, vorwiegend solchen, die mit einer absurden Selbstwahrnehmung ihrer Sexualität geschlagen sind, eine weit überproportionale Bedeutung beizumessen. Die Bedeutung dieser Einrichtung wird aktuell dadurch unterstrichen, daß sie offensichtlich außerhalb des Dienstweges angesiedelt ist. So können Disziplinarermittlungen nicht durchgeführt werden, wenn sich Beschwerdeführer an dieses Stabselement wenden. Disziplinarvergehen können dann eben nicht verfolgt werden. Doch der gesellschaftliche Fortschritt kann doch nicht durch irgendwelche kleinlichen Rechtsvorschriften aufgehalten werden!

Vielleicht sollte die Ministerin ihre so definierten strategischen Ziele dadurch fördern, daß ihr famoses Stabselement nun künftig mit einem bunten Motivwagen am „Christopher Street Day“ teilnimmt. Gewährleistet wäre damit auf jeden Fall eine nachhaltige Abkehr von unerwünschter Traditionspflege. Ein größerer Gegensatz zu sogenannten Wehrmachtsdevotionalien in Kasernen ist schlechterdings kaum denkbar. Die „Bunte Republik Deutschland“ braucht eben auch eine zeitgemäße Militärkultur. Mit der Verfremdung des Eisernen Kreuzes hat die Ministerin ja schon die Richtung gewiesen. Über diesen Zwischenschritt werden wir sicherlich in absehbarer Zeit zur Umwandlung der Streitkräfte in eine staatliche Hilfsorganisation kommen. Der deutsche Militarismus wird dann endgültig auf den Müllhaufen der Geschichte entsorgt.

  • AGG: Allgemeines Gleichbehandlungs Gesetz