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Islam bedeutet Frieden

Bekanntlich haben die Deutschen in jeder Richtung Ängste. Wer Ängste hat, muß auf die Couch des Psychotherapeuten. Diese Rolle übernehmen im Rahmen der kollektiven Behandlung der Deutschen gerne diverse Journalisten, Wissenschaftler und Politiker. Tatsächlich sei der Islam doch eine Religion des Friedens. Nichts anderes bedeute auch das Wort Islam. Daß es tatsächlich Unterwerfung bedeutet, sagt man den Leuten lieber nicht.

Abdurrahman ibn Abdulazis as-Sudais ist Imam der bedeutendsten Moschee des Islam, der al Masdschid al-Haram in Mekka. In ihrem Innenhof befindet sich die Kaaba, das Ziel der jährlichen Hadsch (Pilgerfahrt) der Muslime aus aller Welt. Man kann diesen Imam wohl mit Fug und Recht als Salafisten einstufen, Wahabit ist er ohnehin. Er gilt sunnitischen Muslimen, das sind gut 90 %, als einer der verlässlichsten und populärsten Interpreten des Korans.

Am 4. September 2016 rief er in seiner Predigt muslimischen Pilgern aus Ägypten zu:

„Oh Allah, schenke Sieg, Ehre und Macht unseren Brüdern, den Dschihadisten in Jemen, in Syrien, im Irak, auf der ganzen Welt. Laß sie triumphieren über die verräterischen Juden, die bösartigen Christen und die unzuverlässigen Heuchler!“

Die Predigt wurde vom ägyptischen Fernsehen direkt übertragen. Islam bedeutet für uns ganz sicher Frieden. Nämlich den Frieden des Friedhofs, wenn er sich auch bei uns durchgesetzt hat. Das muß man wissen. Nur wenn man es weiß, wird man auch danach handeln.

Das hat mit dem Islam nichts zu tun

Islamfunktionäre wie Aiman Mazyek und ihnen folgend die politisch-mediale Kaste unseres Landes werden nicht müde uns zu erklären, daß Dinge wie die Genitalverstümmelung von Mädchen, die Vollverschleierung, Kinder-, Mehrfach- und Zwangsehen, die Steinigung von Ehebrecherinnen und andere archaisch-barbarische Sitten in islamischen Ländern nichts mit dem Islam zu tun haben. Es handele sich jeweils nicht um religiöse Gebote, die aus dem Koran folgten, sondern lediglich um regionale Bräuche aus vorislamischer Zeit, die sich nun einmal bis heute gehalten hätten. Den Islam könne man dafür natürlich nicht verantwortlich machen, zumal man das vereinzelt auch bei Angehörigen anderer Religionen in solchen Ländern antreffen könne.

Diese Behauptung ist so simpel und vordergründig, daß sie geradezu dazu reizt, sie zu hinterfragen. Nun ist es, nach allem was uns seriöse Islamwissenschaftler erklären, ohnehin sehr schwierig, aus dem Wortlaut des Korans und der Scharia eindeutige Gebote und Verbote zu entnehmen. Die oft reichlich nebulösen Texte lassen viele Deutungen zu. Ein Beleg dafür sind natürlich die Frauen islamischen Glaubens auf unseren Straßen, deren Bekleidung zwischen der freizügigen westlichen Mode und der rigiden Vollverschleierung saudiarabischen und afghanischen Musters in allen denkbaren Varianten changiert. Da liegt es natürlich nahe anzunehmen, daß etwa die Sitte der weiblichen Genitalverstümmelung nicht auf einem koranischen Gebot beruht, sondern es sich um einen althergebrachten Brauch in bestimmten Regionen handelt. Das mag so sein, rechtfertigt aber nicht die Behauptung, es habe mit dem Islam nichts zu tun, daß diese Sitte heute noch – man scheut sich zu sagen, gepflegt wird – das Leben von Millionen Afrikanerinnen und Orientalinnen zur Hölle macht, wenn nicht gar vorzeitig beendet. Wenn aber die Religion diese brutale Verstümmelung kleiner Mädchen nicht gebietet, dann muß man sich doch fragen, warum ihre geistlichen Autoritäten das nicht verhindern.

Weder die Empörung über die Barbarei, noch vulgärethnologische Betrachtungen über primitive Völker erfassen den Sachverhalt. Natürlich ist es verständlich, wenn zivilisierte Menschen mit Verachtung auf das Bild von einem halben Dutzend ungebildeter Weiber aus der Steinzeit blicken, die ein schreiendes fünfjähriges Mädchen festhalten, während eine alte Vettel ohne jegliche medizinische Kenntnis mit einer rostigen Rasierklinge Fleischfetzen aus der Vagina des Kindes schneidet. Noch weniger hilft es jedoch weiter, wenn intellektuellelle Islamversteher dazu allerhand angelesenes Zeug von sich geben und mit sichtlichem Stolz auf ihre vermeintliche Bildung von der „pharaonischen Infibulation“ pseudowissenschaftlich daherschwafeln und mit wissendem Lächeln erklären, das habe mit dem Islam natürlich nichts zu tun.

Man muß sich nämlich fragen, warum es dem Islam bis heute nicht gelungen ist, diese Barbarei abzuschaffen. Immerhin ist es dem Islam wesenseigen, seine Gebote unnachsichtlich durchzusetzen, und sei es mit dem Schwert des Henkers. Nahe liegt die Antwort, daß der Islam ein gestörtes Verhältnis zur Sexualität hat. Das Bild der Frau ist nun einmal so gezeichnet, daß sie zu sexuellen Ausschweifungen neigt, und deswegen ihre Sexualität unterdrückt werden muß. Ersichtlich auch deswegen, weil auch die Männer sich in den Augen des oder der Verfasser des Korans und der Scharia regelmäßig nicht beherrschen können, sondern angesichts einer unverhüllten, westlich gekleideten Frau unweigerlich von ihrem Geschlechtstrieb übermannt werden. Anders können die diversen Bekleidungs- besser: Verhüllungsvorschriften aller Varianten im real existierenden Islam nicht verstanden werden. Die Vorstellungen, insbesondere der im Laufe des letzten Jahres zu uns gekommenen Muslime, sprechen eine eindeutige Sprache. Frauen haben zu Hause zu bleiben, allenfalls in Begleitung des Ehemannes, Vaters oder Bruders aus dem Haus zu gehen, selbstverständlich züchtig verhüllt. Einer fremden Frau gibt man nicht die Hand. Von einer Frau nimmt der Mann auch keine Anweisungen entgegen und was der Torheiten mehr sind. Eine Religion mit einem solchen Menschenbild toleriert dann eben auch archaische und barbarische Sitten, wenn sie nur in dieses Bild passen. Das Ziel dieser Genitalverstümmelung ist es ja, und es wird von ihr auch geleistet, daß den jungen Frauen, die diese Tortur überleben, jegliche sexuelle Empfindung und damit auch jeder eigene Wunsch nach sexuellem Erleben unmöglich gemacht wird. Ihr Ehemann verfügt über sie, wann er will. Sie hingegen hat über sich ergehen zu lassen, was geschieht. Weil es sich auch in der Tat um ungebildete, unwissende und wenig zivilisierte Menschen handelt, denken sie auch überhaupt nicht darüber nach. Das war immer so, das ist so, das wird immer bleiben. Das ist so wie die Jahreszeiten. Das ist so wie Ernte und Missernte. Der Islam fördert das eigenständige Denken ohnehin nicht, was sehr leicht daran abzulesen ist, daß z.B. nur 3 % der Patentanmeldungen aus islamischen Ländern kommen, die aber 20 % der Bevölkerung dieser Erde stellen.

Als Ergebnis ist also festzuhalten, daß der Islam derartige barbarische Sitten wahrscheinlich nicht vorschreibt, aber auch bis heute keine Anstalten macht, sie zu verbieten. Und dies offensichtlich aus einer gewissen Nähe heraus. Und so hat das doch etwas mit dem Islam zu tun. Wer nicht verhindert, was er verhindern muß, der läßt es eben geschehen und leistet dem damit Vorschub. Das ist es, was wir den Islamfunktionären wie auch den Islamverstehern entgegenhalten müssen, wo auch immer wir auf sie treffen. Denn das sind wir uns selbst schuldig, wenn wir uns für aufgeklärte Menschen halten.

Die Integration geht rückwärts

Zu den Beruhigungspillen, die uns in dieser Flüchtlingskrise von der Politik nahezu täglich verabreicht werden, gehört die Phrase von der Integration. Wenn man nur genügend Deutschunterricht anbiete, wahlweise auch das Erlernen der deutschen Sprache zur Pflicht mache, unter Umständen auch bei Strafe der Kürzung von Sozialleistungen, dann werde alles gut. Besonders gefordert werden hier natürlich die Lehrer und Erzieher in allgemeinbildenden Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten. Ihnen soll das Kunststück gelingen, selbst in Klassen mit einem Anteil von nur 10-20 % deutschsprachigen Kindern ausbildungsfähige Schulabgänger zu produzieren, die dann selbstverständlich einerseits mittelfristig das Facharbeiterproblem in Deutschland zu lösen helfen, und sich andererseits dabei naturgemäß integrieren. Wie das funktionieren soll, wenn die Lehrer zu gut 99 % weder Arabisch, noch eine der afghanischen Sprachen oder gar der unzähligen afrikanischen Sprachen und Dialekte beherrschen, bleibt natürlich das Geheimnis unserer Politiker und ihrer journalistischen Büchsenspanner. Vor allem aber wird dabei völlig übersehen, daß die Zuwanderer aus dem muslimischen Kulturkreis es zunehmend ablehnen, von den Deutschen etwas anderes als Geld anzunehmen. Und dies liegt an nichts anderem als an ihrer religiösen Bindung. Als Muslime dünken sie sich den sogenannten Ungläubigen überlegen. Von ihrer sündigen Lebensweise hat man sich tunlichst fernzuhalten.

Das jedenfalls läßt sich bei uns schon seit Jahren feststellen. Nur auszusprechen wagt es fast keiner. Eine rühmliche Ausnahme konnte man gestern Abend in der Talkshow „hart aber fair“ erleben. Ein gestandener Bergmann und Gewerkschafter aus Essen führte beredte Klage darüber, daß jedenfalls in seiner Heimatstadt die Bürger mit türkischen Wurzeln – Staatsbürgerschaft hin oder her – zunehmend ihre Distanz zu den einheimischen Deutschen zeigten. Wo man früher noch die Bilder von Atatürk im Wohnzimmer hängen hatte, hängt nun das Bild von Erdogan und man gibt sich als nationalbewußter Türke. Wo man sich früher religiös eher indifferent gezeigt hatte, gibt man sich immer häufiger als strenggläubiger Muslim. Wer mit offenen Augen durch unsere Städte, teilweise schon durch unsere Dörfer geht, wird ihm zustimmen müssen. Daran ändern auch Lippenbekenntnisse wie die des Fußballnationalspielers Mesut Özil nichts, der anders als seine Mannschaftskameraden mit oder ohne Migrationshintergrund eisern schweigt, während sie die deutsche Nationalhymne singen. Seine Erklärung, er konzentriere sich auf das Spiel und bete, spricht Bände. Denn deutlicher kann er nicht zeigen, daß er nicht dazugehört und nicht dazugehören will. Der Mannschaftsgeist entsteht aus gemeinsamen Tun. Wenn gemeinsam gesungen wird, dann wird eben gemeinsam gesungen. Wem aber die deutsche Nationalhymne offenbar nichts bedeutet, und das Mitsingen offenbar auch nicht als Ausdruck der Zugehörigkeit zu Mannschaft und Nation wichtig ist, der bekundet damit allenfalls eine Legionärsmentalität. Er muß sich dann auch gefallen lassen, daß man seine Loyalität gegenüber den Deutschen, die auf der Tribüne seine Tore bejubeln, in Zweifel zieht.Von Integration kann also schon bei den teilweise seit drei Generationen hier lebenden Türken keine Rede sein. Vielmehr von Abschottung. Mit den pauschal als Flüchtlinge genannten Zuwanderern aus dem islamischen Orient und Nordafrika wird das nicht anders sein, eher noch krasser. Gerade die Masse dieser Zuwanderer wird unausweichlich zur Ghettobildung führen. Die Verhältnisse etwa in Berlin-Neukölln werden wir immer häufiger unseren Städten finden. Streng muslimisch ausgerichtete Parallelgesellschaften, zu denen Einheimische keinen Zutritt haben.

Wenn man Integration erreichen will, dann muß man hier klare Vorgaben geben. Der Begriff der Leitkultur ist schwammig. Er muß daher erst einmal mit klaren Inhalten gefüllt werden. Dazu gehört, daß ein Zuwanderer anstreben soll, sich am Ende als Deutscher und nicht nur Inhaber eines deutschen Passes zu sehen. Ein Mensch mit türkischen Wurzeln, der als in Deutschland integriert gelten soll, müßte etwa die Eroberung von Konstantinopel am 29. Mai 1453 als Niederlage empfinden, wie er umgekehrt die erfolglose Belagerung von Wien und den Sieg der christlichen Heere in der Schlacht am Kahlenberg am 12.September 1683 als identitätsstiftend ansehen müßte. Denn auch für einen Deutschen, dessen Vorfahren vor wie vielen Generationen auch immer nach Deutschland eingewandert sind, ist die deutsche Geschichte wie die deutsche Kultur Teil seines Selbstverständnisses. Geschichte und Kultur des Volkes, dem seine Vorfahren entstammten, sind eben Geschichte und Kultur eines anderen Volkes. Darin liegt keineswegs eine Geringschätzung anderer Völker. Vielmehr bedingt das eigene Selbstbewußtsein, wenn es denn gesund ist, auch die Wertschätzung der anderen. Die Nachkommen deutscher Einwanderer in die USA zeigen das seit Jahrzehnten. Doch was wir erleben, ist geradezu eine Ablehnung der deutschen Identität seitens der Zuwanderer aus muslimischen Ländern. Was sie alleine interessiert, ist der materielle Wohlstand in unserem Land, sei er durch eigener Hände Arbeit zu erzielen, oder aus den üppig sprudelnden Quellen der Sozialkassen garantiert. Geschichte und Kultur des Volkes, in dessen Mitte sie leben, sind ihnen nicht nur gleichgültig, sie lehnen sie vielmehr ab und ziehen es vor, die Identität ihrer Vorfahren beizubehalten. Nicht einmal das sprichwörtliche ubi bene, ibi patria trifft auf sie zu, Vielmehr muß es hier heißen ubi bene ibi vivo, denn da wo sie wohnen, ist nicht ihr Vaterland.

Der Eiertanz

Zu den unsäglichen Vorstellungen auf der Berliner politischen Bühne gehört zweifellos die Groteske um die Armenien-Resolution des Bundestages zum Völkermord an den Armeniern in der Zeit des Ersten Weltkrieges. Der Bundestag hat in einer Resolution erklärt, es habe sich damals um einen Völkermord im Rechtssinne gehandelt. Es gehört zu den Aufgaben und Rechten des Bundestages, neben seiner Gesetzgebungsarbeit auch in sogenannten Resolutionen zu Fragen und Sachverhalten von allgemeinem politischen Interesse Stellung zu nehmen. Nun sollte man meinen, dies sei dann die Position unseres Landes zum jeweiligen Thema. Wir sind heute darüber belehrt worden, daß dem nicht so ist. Nach der Meldung von Spiegel Online, die Bundesregierung beabsichtige sich von dieser Resolution zu distanzieren, um das Verhältnis zur Türkei (natürlich im Hinblick auf das sogenannte Flüchtlingsabkommen) nicht zu belasten, sah sich die Bundesregierung dann heute Nachmittag veranlaßt, diese Meldung zu dementieren.

Dieses Dementi muß man sich allerdings genauer anschauen. Die Bundesregierung nimmt inhaltlich zu dieser Resolution keine Stellung und verweist darauf, daß es das gute Recht des Bundestages sei, derartige Resolutionen zu beschließen. Der Bundesregierung als weiterem Verfassungsorgan stehe es einfach nicht zu, sich dazu zu äußern. Ist das eine Distanzierung oder ist das etwa eine Erklärung dahingehend, daß gegen diese Resolution nichts zu sagen sei? Natürlich ist das eine Distanzierung. Man muß sich vergegenwärtigen, daß diese Resolution von allen Parteien, und damit auch von von den beiden Parteien getragen wurde, welche die Bundesregierung tragen. Üblicherweise sind die Regierungsparteien im Parlament gewissermaßen die parlamentarische Basis für ihre Entscheidungen. Die Spitzen dieser Parteien stellen auch Kanzler und Minister. Es ist daher höchst merkwürdig, wenn die Bundesregierung sich auf den formalen Standpunkt zurückzieht, die Fassung einer Resolution sei eben das souveräne Recht des Verfassungsorgans Parlament, zu dem das Verfassungsorgan Bundesregierung sich einer Stellungnahme enthalten müsse. Das mag formaljuristisch vielleicht mit Ach und Krach begründbar sein. Politisch heißt es nichts anderes, als daß man eben nicht hinter dieser Resolution steht. Dabei fällt natürlich auf, daß die Kanzlerin, der Vizekanzler und der Außenminister, allesamt auch Mitglieder des Deutschen Bundestages, bei der Abstimmung über diese Resolution gefehlt haben, pardon, „verhindert“ waren.

Nun kann man durchaus geteilter Meinung darüber sein, welchen Sinn es überhaupt hat, daß Parlamente sich zu historischen Fragen offiziell äußern und diese bewerten. Ob es sich bei dem Massenmord an den Armeniern seinerzeit um einen Völkermord im historischen und juristischen Sinn gehandelt hat, ob liegt grundsätzlich der Bewertung durch die Historiker und die Juristen. Durch letztere dann, wenn die Rechtsfrage zu prüfen ist, ob ein Völkermord im Sinne von Art. 6 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs bzw. der einschlägigen Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuches vorliegt. Denn daran knüpfen sich regelmäßig Rechtsfolgen, über die nur ein Gericht entscheiden kann. Wenn ein solcher Rechtsfall eben nicht zu entscheiden ist, werden die Gerichte damit nicht befaßt. Die Historiker hingegen haben als Wissenschaftler die historische Wahrheit zu erforschen und auch ihre Ergebnisse zu veröffentlichen. Jeder Historiker hat dann zu vertreten, was er publiziert. Mit der Zeit bilden sich dann eben historische Gewissheiten, zumindest vorläufige historische Gewissheiten heraus. Dabei sollte es eigentlich sein Bewenden haben. Nachdem sich aber in den letzten Jahren mehrfach die Politik hier eingemischt hat und Parlamente entsprechende Resolutionen gefaßt haben, muß man eben feststellen, daß die Politik insoweit Teil des historischen Prozesses geworden ist. Das kann man begrüßen oder auch ablehnen. Es ist aber nun einmal so. Und deswegen haben derartige Resolutionen natürlich erhebliche politische Bedeutung, vor allem in Fällen wie dem vorliegenden. Denn die Türkei, und nicht etwa lediglich einzelne türkische Historiker, lehnt es ganz offiziell ab, daß der Völkermord an den Armeniern von anderen Staaten oder auch Historikern beim Namen genannt wird. Und daran knüpft die Türkei durchaus politische Ansprüche. Im Falle Deutschland maßt sie sich an, Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu untersagen, deutsche Soldaten, die in der Türkei im Rahmen des Krieges gegen den sogenannten Islamischen Staat stationiert sind, zu besuchen.

Und an dieser Stelle wird es peinlich. An und für sich sollte ein solches Verhalten eines Bündnispartners die Bundesregierung veranlassen, umgehend ihre Soldaten aus diesem Lande abzuziehen und irgendwo anders, etwa auf Zypern, zu stationieren. Sie sollte des Weiteren der Türkei nahelegen, gemäß Art. 13 des NATO Vertrages ihren Austritt aus dem Bündnis zu erklären. Ein Staat, der sich so verhalten würde, könnte sicher sein, international sehr ernst genommen zu werden. Ein Staat aber, der sich so verhält, wie die Bundesregierung dies in unser aller Namen tut, macht sich lächerlich. Besonders absurd ist die Verknüpfung mit dem sogenannten Flüchtlingsabkommen mit der Türkei. Davon haben wir nämlich gar nichts. Genau genommen bekommt Europa für jeden in der Ägäis aufgegriffenen illegalen Flüchtling einen anderen Flüchtling von der Türkei zurück. Und dafür zahlt die Europäische Union der Türkei Milliarden von Euro. Die Tatsache, daß der Flüchtlingsstrom aus Afghanistan, Irak und Syrien via Türkei inzwischen mehr oder weniger versiegt ist, hat mit diesem Abkommen nichts zu tun. Vielmehr ist die Ursache dieser erfreulichen Entwicklung allein darin zu finden, daß die Balkanstaaten, Ungarn und Österreich ihre Grenzen abgeriegelt haben.

Es ist ohnehin unverständlich, daß die Bundesregierung immer noch daran festhält, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei weiterzuführen. Auch dies mag ein Motiv für diese Karikatur von Diplomatie gewesen sein, deren Zeugen wir heute werden konnten. Unverständlich ist das Ganze deswegen, weil sich inzwischen doch herausgestellt hat, und zwar mit großer Klarheit, daß die Türkei auf gar keinen Fall Teil der Europäischen Union werden kann. Sie ist politisch inzwischen eine Art Halbdiktatur, sie ist kulturell Lichtjahre von Europa entfernt, insbesondere wegen der rasant zunehmenden Bedeutung des Islam für die türkische Gesellschaft. Der von dem Begründer der modernen Türkei, Mustafa Kemal Atatürk, verordnete Laizismus ist durch die von Präsident Erdogan rasant vorangetriebene Islamisierung nahezu verschwunden. Dieses Land ist somit von Europa noch sehr viel weiter entfernt, als es bei Abschluß des sogenannten Ankara-Abkommens vom 12.09.1963 zwischen dem Vorläufer der Europäischen Union, der EWG seligen Angedenkens, und der Türkei gewesen ist. Dieses Abkommen wird gemeinhin als Beginn der Annäherung der Türkei an Europa angesehen, und man muß zugeben, daß der Türkei seither einschlägige Versprechungen gemacht worden sind, die letztendlich in der Ernennung dieses Landes zum offiziellen Beitrittskandidaten 1999 und der Aufnahme förmlicher Beitrittsverhandlungen 2005 gipfelten. Allerdings kannten die Deutschen 1963 die Türkei und den Islam allenfalls aus den Romanen von Karl May. Womit man es wirklich zu tun hat, weiß man heute natürlich sehr viel besser. Mehr als ein halbes Jahrhundert nach dem Ankara-Abkommen sollte man so ehrlich sein zu sagen, daß die Welt sich seither tiefgreifend verändert hat. Die Grundlage für die damaligen Versprechungen existiert schon lange nicht mehr. Ehrlich wäre es daher zu sagen, daß ein Beitritt der Türkei zur Europäischen Union jedenfalls in den nächsten 50 Jahren nicht möglich ist.

Warum also die Bundesregierung im Verhältnis zur Türkei derartig bizarre Eiertänze aufführt, ist nicht nachvollziehbar. Dem Renommee unseres Landes dient das jedenfalls nicht.

Die Verschleierung ist kein Menschenrecht

Die Debatte um das Verbot von Burka und Niqab ist voll entbrannt. Erstaunlich ist, daß es eine solche Debatte überhaupt geben kann. Die Befürworter des Verbots der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit argumentieren im wesentlichen so, es gehöre nun einmal zu unseren hergebrachten Grundsätzen, daß alle Menschen ihr Gesicht zeigen. Die religiös begründete Pflicht der Frauen, in der Öffentlichkeit ihren Körper und ihr Gesicht vollständig zu verhüllen, sei Ausdruck eines Menschenbildes, in dem die Frau keine eigenen Rechte habe und gewissermaßen zum Besitz ihres Ehemannes, vor der Ehe ihres Vaters, herabgewürdigt werde. Die Gegner eines solchen Verbots berufen sich auf Art. 4 des Grundgesetzes sowie Art. 9 der Europäischen Konvention der Menschenrechte. Danach sei nun einmal die Religionsfreiheit gewährleistet, wozu auch die Ausübung der Religion in der Öffentlichkeit gehöre. Religiöse Kleidervorschriften fielen somit in den verfassungsrechtlich bzw. menschenrechtlich geschützten Bereich.

Nun hat aber der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte mit Urteil vom 01.07.2014 und damit gewissermaßen in letzter Instanz entschieden, daß ein Mitgliedsland – in diesem Falle Frankreich – nicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstößt, wenn er die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit bei Strafe verbietet. Denn, so der Gerichtshof, das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, Mindestanforderungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens als Teil der immateriellen öffentlichen Ordnung zu schützen, sei ein hinreichender Grund für diese Einschränkung. Zu diesem im Verhältnis zum Recht auf ungestörte Religionsausübung höherrangigen Ziel des Gesetzgebers, das gesellschaftliche Zusammenleben zu schützen, zähle auch die Erkennbarkeit des Gesichts der Menschen, denen man im öffentlichen Raum begegne. Es bestehe ein weiter Beurteilungsspielraum des Staates bei der Frage, ob diese Beschränkung der Religionsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft tatsächlich notwendig ist. Frankreich hatte diese Frage bejaht und daher ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit erlassen. Es ist also letztendlich eine politische Frage, ob man eine Beeinträchtigung des gesellschaftlichen Zusammenlebens darin sieht, wenn vollverschleierte Frauen in der Öffentlichkeit auftreten.

Ein gewichtiges Argument in dieser Diskussion ist natürlich die Einstellung der jeweiligen Bevölkerung zu einem solchen Verbot. Nach einer Emnid-Umfrage aus dem Jahr 2011 sprachen sich zwei Drittel der Deutschen für ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit aus. Nach einer aktuellen Erhebung des statistischen Bundesamtes sollen sich 50 % für und 33 % gegen ein Verbot ausgesprochen haben. In Frankreich sei das Verhältnis 70 : 18 und in Spanien 65 : 21. Wenn jedoch erhebliche Teile der Bevölkerung das Auftreten von vollverschleierten Frauen in der Öffentlichkeit so vehement ablehnen, daß sie sich für ein gesetzliches Verbot aussprechen, dann muß man wohl von einer Beeinträchtigung des gesellschaftlichen Zusammenlebens durch diese auffällige und demonstrative Zurschaustellung einer radikalen Religiosität sprechen. Hinzu kommt, daß diese auch im Islam keineswegs selbstverständliche, sondern nur in extrem konservativen Gesellschaften bestehende Bekleidungsvorschrift bei uns in Deutschland mit islamistischem Terrorismus in Verbindung gebracht wird. Ein mit diesen Überlegungen begründetes Gesetz würde vor dem Europäischen Gerichtshof für die Menschenrechte Bestand haben.

Nun wird auch argumentiert, Art. 4 unseres Grundgesetzes gehe weiter als die Europäische Menschenrechtskonvention, weil danach die ungestörte Religionsausübung gewährleistet wird. Die Frage ist natürlich, ob die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit tatsächlich Religionsausübung im Sinne dieser Vorschrift ist. Offensichtlich halten es die allermeisten Muslime in Deutschland nicht für ihre religiöse Pflicht, ihren Frauen vorzuschreiben, eine solche Kleidung in der Öffentlichkeit zu tragen. Soweit einige wenige Frauen islamischen Glaubens behaupten, aus eigenem Entschluß nur vollverschleiert aus dem Hause zu gehen, so mag es zwar eine solche unglaubliche religiöse Verirrung im Einzelfall geben. Es geht aber offensichtlich vorrangig darum, den sogenannten Ungläubigen die eigene Religiosität zu demonstrieren und damit auch die Verachtung für den freiheitlichen, gegebenenfalls auch religiös indifferenten Lebensstil der westlichen Gesellschaften. Es kann aber nicht Inhalt eines Grundrechtes sein, auch völlig abseitige Vorstellungen und Verhaltensweisen zu schützen. Vielmehr können sich Behörden und Gerichte bei der Prüfung der Frage, ob hier überhaupt die Ausübung einer Religion vorliegt, an die Auffassung der weit überwiegenden Mehrheit der Angehörigen einer Religionsgemeinschaft halten. Wenn es zutrifft, daß es in Deutschland derzeit nur ca. 100 Frauen gibt, die sich in der Öffentlichkeit mit Burka bzw. Niqab zeigen, wie uns das die Leute gerne erzählen, die das Problem kleinreden wollen, dann handelt es sich dabei ja tatsächlich um eine verschwindende, gewissermaßen in homöopathischer Verdünnung auftretende Minderheit der etwa 4 Millionen bei uns lebenden Muslime. Deren exzentrische Vorstellung von ihrer Religion fällt also nicht in den vom Grundgesetz geschützten Bereich.

Die Ausgestaltung des Grundrechts der Religionsfreiheit in unserer Verfassung im Vergleich zu der einschlägigen Regelung in der Weimarer Reichsverfassung zeigt im übrigen, daß der Verfassungsgesetzgeber 1949 in seinem Eifer, die Deutschen nach dem III. Reich mit dem größtmöglichen Grundrechtsschutz auszustatten, über das Ziel hinausgeschossen ist. Art. 135 der Weimarer Verfassung hat noch die ungestörte Religionsausübung zwar gewährleistet, jedoch ausdrücklich erklärt, daß die allgemeinen Staatsgesetze davon unberührt bleiben. Damit war es dem Gesetzgeber möglich, Einzelheiten der Religionsausübung zu regeln, ohne sie im Kern anzutasten.

Die derzeitige Debatte über das Verbot der Vollverschleierung treibt seltsame Blüten. So hört man das Argument, im Kern gehe es hier um einen Angriff auf die Religiosität überhaupt. Nach der Debatte über die religiöse Beschneidung komme nun dieses. Man müsse wohl befürchten, daß auch das Läuten der Kirchenglocken und die Fronleichnamsprozessionen in den Fokus radikaler Religionskritiker geraten könnten. Das ist natürlich, mit Verlaub gesagt, Unsinn. Die Kritiker der religiösen Beschneidung, zu denen ich mich zähle, argumentieren mit dem Grundrecht der betroffenen Kinder auf körperliche Unversehrtheit. Hier muß der Staat also eine Abwägung zwischen Grundrechten treffen. Er hat sie im Falle der religiösen Beschneidung aus politischen Gründen fehlerhaft vorgenommen. Soweit überhaupt das Läuten der Glocken angegriffen wird, handelt es sich dabei jeweils um einzelne Anwohner, die da meinen, der Staat müsse ihr Ruhebedürfnis schützen, obgleich die Glocken in seiner Nachbarschaft seit Jahrhunderten läuten. Sie müssen sich dann jeweils von den Gerichten darüber belehren lassen, daß das Läuten der Kirchenglocken Bestandteil unserer gewachsenen Kultur ist. Beim Ruf des Muezzins wäre das ganz sicher nicht so zu beurteilen. Es sei denn, man huldige der Auffassung Christian Wulffs und Angela Merkels, der Islam gehöre zu Deutschland, was ja nun ganz offensichtlich abwegig ist.

Der tragende Grund für ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum ist natürlich, daß dieser Anblick für die weit überwiegende Mehrheit der deutschen Bevölkerung abstoßend wirkt. Nicht nur, daß eine solche Gestalt als Fremdkörper wahrgenommen wird, sie wird auch als Sinnbild einer unduldsamen, Lebensfreude und Freiheit unterdrückenden Religion bzw. Gesellschaftsordnung aufgefaßt, und dies zu Recht. Ein derartiges Menschenbild ist uns fremd. Seine demonstrative Zurschaustellung wird von vielen Menschen als bedrohlich empfunden, und auch dies zu Recht. Daß Menschen, die solches für religiös geboten halten, auch Sympathien für den islamistischen Terror, wenn nicht mehr, zugetraut wird, rundet das Bild nur ab. Das Verbot von Burka und Niqab auf unseren Straßen ist nicht nur rechtlich möglich, sondern meines Erachtens zwingend geboten. Wenn die Politik sich nicht noch weiter vom Volk entfernen will, als sie es schon tut, dann kann sie nur dem Wunsch der meisten Deutschen entsprechen, und diesem Mummenschanz auf unseren Straßen ein Ende setzen.

Die Verschleierung ist eben kein Menschenrecht. Im Gegenteil. Sie zu untersagen, ist Pflicht des freiheitlichen Staates. Denn die Freiheit der Bürger vor ihren Unterdrückern muß gewährleistet werden.

Jeder blamiert sich, so gut er kann

Dieses alte Sprichwort fiel mir ein, als ich heute in Michael Klonovskys „acta diurna“ zwei wunderbar aussagekräftige Fotos von den olympischen Spielen in Rio betrachtete. Foto Nr. 1 zeigt eine Szene aus dem Spiel Deutschland vs. Ägypten im Beach-Volleyball der Damen. Die beiden deutschen Spielerinnen tragen die in dieser Sportart übliche Bekleidung, den Bikini. Die auf der anderen Seite des Netzes zu sehende ägyptische Spielerin ist in einen Trainingsanzug eingehüllt, und auch der Kopf ist mit einem nur das Gesicht freilassenden kopftuchartigen Textil verhüllt. Die Absurdität wird gesteigert durch Foto Nr. 2, das offensichtlich und ausweislich des Begleittextes in arabischer Schrift aus einem islamischen Land stammt. Es zeigt eine Aktion der beiden Spielerinnen am Netz. Die ägyptische Sportlerin wird in ihrer islamisch korrekten Kluft gezeigt, die deutsche hingegen dürfen die frommen Muslime nicht sehen. Das schamlose halbnackte Weib wird verpixelt.

Man sollte diese beiden Fotos in allen Zeitungen wiedergeben, sie über die ganze Erde verbreiten und in die Schulbücher aufnehmen. Schlagender als es mit diesen Fotos geschieht, kann nicht dargestellt und bewiesen werden, welch ein Aberglaube jedenfalls der Islam ist, der eine so häßliche Kleidung selbst im Sport zur Pflicht macht, und den Muslimen nicht einmal erlaubt, die „westlich“ gekleideten Sportlerinnen aus anderen Ländern auch nur auf Zeitungsfotos anzuschauen.

Tödlicher als jedes noch so geschliffene Argument ist die Lächerlichkeit. Mit solchen Auftritten begeht der Islam so eine Art Selbstmord. Unsere Trauer darüber hält sich in sehr engen Grenzen.

Kauft nicht bei Juden!

Man glaubt, man hört nicht recht.

83 Jahre nach dem Boykottaufruf der Nazis gegen jüdische Ärzte, Handwerker, Kaufleute und Rechtsanwälte wird in Deutschland erneut zum Boykott gegen Selbständige und Unternehmer aufgerufen. Natürlich nicht von Deutschen, und natürlich nicht gegen Juden. Nein, hier bei uns in Deutschland rufen Türken mit oder ohne deutschen Paß zum Boykott anderer Türken mit oder ohne deutschen Paß auf. Die Anhänger des Sultans Erdogan nehmen sich tatsächlich heraus, hier bei uns zum Boykott wirklicher oder auch nur vermeintliche Anhänger des Predigers Fetullah Gülen aufzurufen. Daß derartige Boykottaufrufe in Deutschland gegen die Gesetze verstoßen, ist so selbstverständlich, daß hierüber kein Wort verloren werden muß. Die Ungeheuerlichkeit liegt vielmehr darin, daß der politische Kampf türkischer Bewegungen bei uns in Deutschland ausgetragen wird.

Schlagender konnte nicht bewiesen werden, daß die Integration der türkischen Einwanderer bis heute nicht gelungen ist, wenn sie denn überhaupt jemals ernsthaft gewollt war. Uns Deutsche, mit welchen Wurzeln auch immer, gehen die politischen Ränkespiele und Hahnenkämpfe in anderen Staaten nichts an. Wir können das gewissermaßen als Zaungäste mit dem Interesse eines Theater- oder Stadionbesuchers betrachten. Unsere Sache wird da nicht verhandelt. Wer also in Deutschland sich an dem politischen Machtkampf, der sich in einem anderen Lande abspielt, beteiligt, der bekundet damit, daß dieses Land sein Land ist, und nicht das Land, in dem er (recht gut) lebt.

Bei den Boykottaufrufen muß es nicht sein Bewenden haben. Gerade mit Blick auf die innertürkischen Auseinandersetzungen sind wir Schlimmeres gewohnt. In unserem Lande finden gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Kurden und Türken statt. Das alles kann hier nur deswegen stattfinden, weil die Beteiligten an diesen Auseinandersetzungen sich nach wie vor als Türken oder Kurden fühlen. Wirklich integrierte Nachfahren von Einwanderern läßt es kalt, was in den Ländern passiert, aus denen ihre Vorfahren gekommen sind. Unsere Probleme sind ihre Probleme, denn sie fühlen sich genauso als Deutsche wie ihre Nachbarn, die schon seit vielen Generationen Deutsche sind. So konnte man in den letzten Wochen gerade von solchen Deutschen mit Migrationshintergrund hören, daß sie die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin nicht verstünden, und befürchteten, daß wir uns auf diese Weise eine Vielzahl von nicht integrationswilligen Leuten ins Land holen. Es handelt sich allerdings bei diesen Deutschen mit Migrationshintergrund eher selten um solche, deren Vorfahren aus muslimischen Ländern gekommen sind.

Wenn es noch eines Beweises bedurfte, daß die Integration der Türken in die deutsche Gesellschaft in den letzten 50 Jahren überhaupt nicht gelungen ist, dann ist er inzwischen erbracht. Wir sollten daraus die Konsequenz ziehen, tatsächlich solche Torheiten wie etwa die doppelte Staatsbürgerschaft und die Erlaubnis, demonstrativ sogenannte islamische Kleidung auch am Arbeitsplatz zu tragen, ebenso aufgeben wie die Duldung von der türkischen Religionsbehörde entsandter Prediger. Parteien, die weiterhin an solchen Torheiten festhalten, wie SPD, Grüne und Linke, sind für Deutsche, denen an der Einheit ihrer Nation gelegen ist, nicht länger wählbar.

Nota bene: Der Gülen-Bewegung kann hier nicht das Wort geredet werden. Sie ist mindestens streng konservativ islamisch, wenn nicht mehr, auch wenn ihre Propagandisten es verstehen, mit der Geschmeidigkeit und Eloquenz des Vertriebsprofis aufzutreten. Wir wollen weder den Teufel, noch Beelzebub.

Wir sind es unseren Kindern und Enkeln schuldig, Ihnen das Land zu erhalten, das wir nicht nur lebenswert finden, sondern das es auch tatsächlich ist.

Wie lange noch?

Quo usque tandem abutere, Catilina, patientia nostra? Quam diu etiam furor iste tuus nos eludet? Wie lange noch wirst du, Catilina, unsere Geduld mißbrauchen? Wie lange wird uns auch dieser dein Wahnsinn verspotten? Die einleitenden Sätze der berühmten ersten Rede des großen Marcus Tullius Cicero gegen den Umstürzler Lucius Sergius Catilina vor dem Senat in Rom am 7.November 63 v. Chr. kommen mir unwillkürlich in den Sinn, wenn ich die manifeste Gefahr für Staat und Gesellschaft sehe, die von dem allgegenwärtigen islamistischen Terror ausgeht, und wenn ich sehen muß, wie tatenlos die Politik unter Führung der Bundeskanzlerin diesem Treiben weiterhin zusieht.

Quo usque tandem abutere, Angela, patientia nostra? Quam diu etiam furor iste tua nos eludet? Wann endlich, ihr gewählten Lenker dieses Gemeinwesens, wann nehmt ihr endlich den Kampf gegen diesen erbitterten Feind unserer Gesellschaft, unseres Volkes, unserer Freiheit auf? Kommt uns doch bitte nicht mehr mit gut gemeinten Integrationsgesetzen! Verlangt endlich mehr als Sprachkenntnisse und die Einhaltung der Gesetze. Sprachkenntnisse haben auch die Soldaten des Kalifats, die ihre Blutspur durch unser Land ziehen. Die Einhaltung der Gesetze schuldet auch der durchreisende Tourist aus Argentinien. Nein, was not tut, ist zunächst eine schonungslose Analyse der Gefahr und ihrer Ursachen, und sodann die konsequente Umsetzung der dabei gewonnenen Erkenntnisse in Gesetze und Maßnahmen.

Es ist nicht mehr zu übersehen, daß die Einwanderung aus dem islamischen Kulturkreis, und nicht nur im Wege der Asyl- und Flüchtlingswelle der letzten Jahre, uns all die Probleme bereitet, denen die Politik offensichtlich verständnislos und deswegen hilflos gegenübersteht. Es kann nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden, daß die Religion des Terrorismus der Islam ist. Natürlich ist nicht jeder Muslim ein Terrorist. Aber jeder Terrorist ist ein Muslim. Man muß endlich damit aufhören, von Einzeltätern, psychisch gestörten Persönlichkeiten und fehlgedeutetem Islam zu reden. Ibrahim Awad Ibrahim al Badri, der sich zum Kalifen hat ausrufen lassen und seither unter dem Kampfnamen Abu Bakr al-Baghdadi das Terroristengeschmeiß anführt, das in den Medien als „Islamischer Staat (IS)“ bezeichnet wird, ist promovierter islamischer Theologe. Ihn nicht als islamische Autorität einzustufen, heißt den Kopf in den Sand zu stecken. Die Zahl seiner Gefolgsleute, seiner Anhänger und seiner Untertanen ist schwer zu schätzen, jedoch bei weitem groß genug, weite Landstriche im Orient zu beherrschen und überall jederzeit in Europa morden zu können. Und die Zahl derer, die dieses Treiben ganz offensichtlich als von Gott befohlenen „Heiligen Krieg“ ansehen und daher billigen, ist groß, viel zu groß. Denn die Zahl der Muslime, die sich diesen Soldaten Allahs entgegenstellen, oder diesen angeblich Heiligen Krieg wenigstens öffentlich verurteilen, ist klein, viel zu klein. Wo bei den Deutschen jeder Brandanschlag auf eine Asylantenunterkunft Lichterketten und Betroffenheitsadressen ihrer Politiker auslöst, findet vergleichbares auf muslimischer Seite nicht im Ansatz statt. Die schweigende Mehrheit der Muslime ist entweder uninteressiert oder fügt sich.  Mehr noch. Nach jedem Terroranschlag kennt der Jubel in den sozialen Netzwerken keine Grenzen.

Wir müssen begreifen, daß wir inzwischen in einer Art moderner Religionskrieg leben. Ganz offensichtlich nehmen die Islamisten das Gebot des Korans bitter ernst, die gesamte Menschheit zu unterwerfen. Denn nur wo der Islam herrscht, ist nach dem Koran Friede. Wo er – noch nicht – herrscht, ist Krieg. Natürlich haben wir es nicht mit einem Krieg zu tun, wie wir ihn seit Jahrtausenden kennen. Nicht die Völker, nicht die Heere treffen in blutiger Schlacht aufeinander. Die Kämpfer und Kommandotrupps der Islamisten morden wehrlose Zivilisten. Man kann nicht einmal sagen, daß sie dies wahllos tun. Nein, häufig ist das symbolhafte ihrer Mordaktionen augenfällig. Zum einen sind typische Ausprägungen des in ihren Augen dekadenten westlichen Lebensstils Ziel ihrer Anschläge. Ein Musikclub, ein Fußballstadion, eine Strandpromenade voller flanierender Menschen, die Redaktion einer Satirezeitschrift: alles gewissermaßen Leitfossile einer liberalen, hedonistischen und permissiven Gesellschaft. Und es gibt die Fatwas – Todesurteile – gegen den Schriftsteller Salman Rushdie, die Journalistin Ayaan Hirsi Ali und den Karikaturisten kurt Westergaard.

Zum anderen wird immer deutlicher, daß das Christentum Gegenstand ihres Hasses ist. Spätestens seit dem Angriff auf eine katholische Kirche in Rouen muß klar sein, daß nicht nur die westliche Lebensart im allgemeinen, sondern das Christentum ganz gezielt bekämpft wird. Die typische Weise, in der die Mordgesellen des Kalifen den greisen Priester durch Kehlschnitt töteten, spricht Bände. Diese Art der „Hinrichtung“ von „Ungläubigen“ stellt sie auf eine Stufe mit den Tieren, die auf eben solche Weise getötet werden, damit der fromme Muslim ihr Fleisch auch essen darf.

Wer immer noch meint, all diese Scheußlichkeiten hätten mit dem Islam nichts zu tun, der sollte sich zum Beispiel damit auseinandersetzen, daß christliche Flüchtlinge aus dem Orient in deutschen Flüchtlingsunterkünften von islamischem Sicherheitspersonal allenthalben drangsaliert werden. Selbstverständlich auch von Flüchtlingen muslimischen Glaubens. Die glückselig lächelnden Flüchtlingshelferinnen aus den gymnasialen Oberstufenklassen bekommen davon natürlich nichts mit. Sie sind ja nicht dabei. Ihre Lehrer, die davon wissen, dürfen oder wollen es Ihnen nicht erzählen. Wer immer noch meint, der Islam sei eine Religion wie Christentum und Judentum, der muß wohl die Augen fest davor verschließen, was in Europa wirklich vor sich geht.

Wer einfach nicht zur Kenntnis nehmen will, daß Ende des 19. Jahrhunderts noch ca. 20 % der Bevölkerung in der Türkei Christen waren, es heute jedoch nur noch ca. 0,2 % sind, der muß sich Realitätsverweigerung vorhalten lassen. Wer die Augen davor verschließt, daß der islamistische Terror in Pakistan und Nigeria, um nur zwei Länder zu nennen, vorwiegend Christen trifft, dem ist nicht mehr zu helfen. Mehr noch, dieses ohrenbetäubende Schweigen wird dort durchaus wahrgenommen und ist geeignet, die Islamisten in ihrem Tun zu bestärken. Wer gewissermaßen achselzuckend zur Kenntnis nimmt, daß in vielen Ländern, in denen der Islam Staatsreligion ist, Christen die öffentliche Ausübung ihrer Religion verboten ist, und sie deswegen natürlich auch keine Kirchen bauen dürfen, auf der anderen Seite aber befürwortet, daß in Deutschland Moscheen gebaut und islamistischen Predigern geöffnet werden, der begreift nicht, worum es geht. Auf ihn trifft der zynische Spruch des Dichters Bertolt Brecht zu: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.“

Wer immer noch glaubt, alles das habe mit dem gelebten Islam von Millionen Moslems in Europa nichts zu tun, der wolle sich doch einmal vor Augen führen, was gelebter Islam in der Wirklichkeit ist. Regelmäßig finden die sogenannten Al-Quds-Märsche statt, bei denen zur Vernichtung Israels, immerhin eines Mitgliedstaates der Vereinten Nationen, aufgerufen wird. Islamische Autoritäten rufen zur Tötung Ungläubiger auf.

Es gibt einfach die Unterdrückung der Frauen. Es gibt nun einmal die sogenannten Ehrenmorde. Es gibt in fast allen Ländern, deren Verfassung Koran und Scharia sind, die Todesstrafe für Homosexuelle, für Apostaten – vom Glauben abgefallene Muslime –, für Ehebrecherinnen oder sonstwie nach den Vorstellungen der mit richterlicher Gewalt ausgestatteten Geistlichen todeswürdige Menschen. Geköpft und gehängt wird öffentlich. Minderjährige werden zwangsverheiratet. Frauen werden gezwungen, sich in der Öffentlichkeit bis zur Unkenntlichkeit zu verschleiern, mindestens aber objektiv und gewollt häßliche Kleidung zu tragen. Es gibt die archaisch-barbarische Sitte der Knabenbeschneidung, die aus medizinischer und juristischer Sicht des aufgeklärten Menschen nur als schwere Körperverletzung eingestuft werden kann. In manchen Regionen auch die genitale Verstümmelung der Mädchen. Es gibt die Abschottung von den sogenannten Ungläubigen, auch und gerade hier in Europa. Kurz gesagt, der Islamismus ist ohne den Islam nicht denkbar. Genau gesagt: der Islam ist die Wurzel, aus der der Islamismus treibt.

Gerade die Abschottung und Bildung von Parallelgesellschaften wächst sich immer mehr zu einer schweren Belastung für die europäischen Gesellschaften aus. Der Anteil der muslimischen Studenten auf unseren Universitäten entspricht nicht entfernt dem Anteil der Moslems an der jeweiligen Bevölkerung. Familien, in denen nicht deutsch, sondern türkisch oder arabisch, allerdings auf dem Niveau von Analphabeten, gesprochen wird, sind eben nicht das Milieu, aus dem Ärzte, Ingenieure und Wissenschaftler erwachsen. Die Mutter aus dem anatolischen Dorf, die nicht einmal türkisch lesen und schreiben kann, kann eben ihrem Kind weder in der Türkei noch gar in Deutschland bei den Hausaufgaben helfen, nicht einmal beim Erlernen der Sprache durch Verbesserung des Ausdrucks im häuslichen Umgang helfen. Das Verbot des Umganges mit den einheimischen Deutschen oder Franzosen, die Weigerung, Töchter am Schwimmunterricht in der Schule teilnehmen zu lassen, die Verheiratung – statt der Liebesheirat mit dem selbst gewählten Partner – der Kinder mit Verwandten, zumindest Volksangehörigen, das alles zeigt, wie sehr gläubige Muslime ihre christlichen, westlich orientierten Nachbarn ablehnen. Nein, hier wird strukturell die Grundlage für intellektuelle Minderleistung und berufliche Inferiotät gelegt. Industrie und Wissenschaft gibt es in muslimischen Ländern praktisch nicht. Wenn der Reichtum nicht aus der Erde sprudelt, herrscht Armut. So nimmt es denn nicht Wunder, daß muslimische Familien statistisch nur auf drei Gebieten vorne liegen, allerdings weit vorne: Fertilität, Kriminalität und Sozialhilfebezug. In diesem Milieu wächst der religiöse Fundamentalismus und Radikalismus, ob in Frankreich, Belgien oder bei uns in Deutschland. Dem steht nicht entgegen, daß der ein oder andere Täter über eine gewisse formale Bildung, manchmal sogar ein Hochschulstudium, verfügt. Ausnahmen bestätigen die Regel. Und eine intellektuelle Schulung kann dazu beitragen, die eigene gesellschaftliche Stigmatisierung, und wenn sie auch selbst verschuldet ist, noch scharfer zur Kenntnis zu nehmen. Daß eine wirkliche Integration von Menschen aus völlig anderen Kulturkreisen möglich ist, haben die Kinder der vietnamesischen Bootsflüchtlinge in beeindruckender Weise gezeigt. Außer der Physiognomie unterscheidet sie nichts von den Deutschen, die seit Jahrhunderten hier leben, außer dem signifikant höheren Anteil an Akademikern. Sie kamen allerdings nicht aus einem islamischen Land.

Bassam Tibi, ein Mann, der es wirklich wissen muß, hält inzwischen den Islam für nicht reformierbar. Ahmad Mansour, Hamed Abdel-Samad, Necla Kelec und viele andere Autoren aus dem islamkundigen Bereich schlagen in die gleiche Kerbe. Sabatina James, die zum Christentum konvertierte Politikwissenschaftlerin, erhält eben deswegen Morddrohungen sogar aus ihrer eigenen Familie.

Die Konsequenz aus diesen Erkenntnissen kann nur sein, diese Entwicklung zu stoppen und umzukehren. Die ungeheure Zahl der bereits hier lebenden und in Parallelgesellschaften existierenden Muslime verbietet es, noch weiteren Zuzug aus diesem Teil der Welt zuzulassen. Es ist eine Herkulesaufgabe für Generationen, diese Bevölkerungsgruppe überhaupt zu integrieren. Integrieren im Wortsinne bedeutet, sie zum natürlichen Bestandteil der Mehrheitsbevölkerung zu machen. D.h., daß sie in jeder Beziehung Deutsche werden müssen, kulturell wie mental. Sie müssen sich gewissermaßen als eingeheirateter Teil der Familie sehen. Deren Gebräuche und Sichtweisen müssen ihre eigenen werden. Nur so kann auf Dauer ein gedeihliches Zusammenleben entstehen. In typischen Einwanderungsländern wie zum Beispiel Argentinien oder Australien hat das auch in beeindruckender Weise funktioniert. In den USA hingegen beobachten wir in den letzten Jahren leider eine gegenläufige Entwicklung. Die Betonung der Eigenständigkeit etwa der sogenannten Latinos, aber auch der Schwarzen, führt zu einer Spaltung der Gesellschaft mit allen negativen Folgen. In religiöser Hinsicht kann eine wirkliche Integration ja auch nur bedeuten, daß sich diese Bevölkerungsgruppe so verhält wie die Mehrheit. Diese ist in Deutschland zur Hälfte überhaupt nicht religiös, und zur anderen Hälfte christlich, mit flapsig gesagt, einigen jüdischen Einsprengseln. Es liegt durchaus nahe, daß eine dynamisch verlaufende Angleichung erfolgt, wenn die Kinder unserer muslimischen Bürger heiraten, wen sie wollen, und nicht, wen ihnen ihre Eltern vorschreiben. Es ist aber auch erforderlich, daß der Staat seine Rechtsordnung, die eine absolut freie Lebensweise ermöglicht, auch durchsetzt. Die Rücksichtnahme auf religiöse Vorstellungen, wie etwa Speisevorschriften, die Duldung von religiös begründeten Absonderlichkeiten wie Frauenbadetagen in öffentlichen Schwimmbädern, die Erlaubnis für Religionsbeamte fremder Staaten, hierzulande das religiöse Leben zu bestimmen, alles das muß künftig unterbleiben.

Als die Religionsfreiheit in unser Grundgesetz geschrieben wurde, konnte sich niemand vorstellen, was der Islam eigentlich bedeutet. Die Mitglieder der verfassungsgebenden Versammlung kannten ihn allenfalls aus den Erzählungen von Karl May. Es ist an der Zeit, auch hier etwas zu ändern. Art. 4 des Grundgesetzes gehört nicht zu den Vorschriften, die auch der Verfassungsgeber nicht mehr ändern darf. Es braucht indessen vor allem Mut, Mut auch nicht nur gegenüber den Islamfunktionären aller Schattierungen, sondern vor allem auch gegenüber den Fürsten der veröffentlichten Meinung und den Politikern, denen ihr eigenes Volk offensichtlich wenig bedeutet.

O tempora, o mores! ruft Cicero im weiteren Verlauf seiner Rede gegen Catilina aus. O tempora, o mores! gilt heute noch mehr als zu Ciceros Zeiten. Cicero fand bekanntlich beim römischen Senat schließlich Gehör. Ob er es jedoch heute beim Deutschen Bundestag finden würde, muß leider füglich bezweifelt werden.

Mit Kopftuch auf der Richterbank

Nicht zum ersten Mal hat eine Rechtsreferendarin muslimischen Glaubens entgegen bestehender Dienstanweisung verlangt, auch im Sitzungsdienst ein Kopftuch tragen zu dürfen, weil ihre Religion das gebietet. Es ist hier nicht darüber zu rechten, ob der Islam das wirklich allen weiblichen Angehörigen dieser Religion mit Eintritt der Pubertät zwingend vorschreibt oder nicht. Die Realität sieht nun einmal so aus, daß nicht nur in den Ländern, in denen der Islam tatsächlich auch Staatsreligion ist wie Saudi Arabien, Iran und Pakistan oder aber doch dominiert wie in Indonesien oder der Türkei, sondern auch zunehmend in Europa muslimische Frauen dieses Kleidungsstück tragen. Weitergehend werden vielfach auch lange Mäntel getragen, die auch die Silhouette der Trägerin optisch verschwinden lassen. Auch soll hier dahingestellt bleiben, ob alle diese Frauen das aus freien Stücken tun, oder damit bestimmten Erwartungen ihrer Familien entsprechen.

Im jüngsten Fall hat nun das Verwaltungsgericht Augsburg auf die Klage einer muslimischen Rechtsreferendarin eine einschlägige Dienstanweisung aufgehoben. Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, jedenfalls fehle es für ein solches Verbot an einer gesetzlichen Grundlage. Ob diese Entscheidung Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Denn der erstinstanzlich unterlegene Freistaat Bayern hat dem Vernehmen nach Berufung gegen dieses Urteil zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Abzuwarten bleibt auch, ob der Freistaat Bayern eine entsprechende gesetzliche Regelung treffen wird. Hier dürfte es sich dann erweisen, ob zwischen den mutigen Worten vieler CSU-Politiker und ihren Taten als Gesetzgeber ein Unterschied besteht. Mit der absoluten Mehrheit der CSU wäre jedenfalls ein solches Gesetz möglich. Die Stimmen der SPD und der Grünen dürfte eine solche Gesetzesvorlage sicherlich nicht bekommen. Es kann auch nicht unbedingt erwartet werden, daß sich die Sache einfach durch das Ende des Vorbereitungsdienstes der jungen Dame erledigt. Denn es kann angenommen werden, daß die hinter ihr stehenden Islamfunktionäre sich eine solche Rechtsreferendarin ausgesucht haben, deren bisherige Examensnoten die begründete Erwartung rechtfertigen, daß sie auch die große juristische Staatsprüfung mit einer Gesamtnote bestehen wird, die ihr den Weg in den bayerischen Justizdienst öffnet.

Der Fall wirft natürlich grundsätzliche Fragen auf. Der Vorbereitungsdienst soll die examinierten Jurastudenten an die juristische Praxis heranführen. Dazu gehört auch die Verrichtung von Dienstgeschäften der Richter und Staatsanwälte wie auch im übrigen die Wahrnehmung von Prozeßhandlungen, die den zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten sind. So kann ein Rechtsreferendar den Sitzungsdienst eines Staatsanwalts übernehmen. Das bedeutet, daß er in der Sitzung die Anklage verliest, den Angeklagten befragt, Zeugen verhören muß und am Ende der Hauptverhandlung zu plädieren hat. Das Plädoyer des Staatsanwaltes faßt das Ergebnis der Hauptverhandlung aus seiner Sicht zusammen. Dazu gehört die Beweiswürdigung. Und dazu gehört vor allem die Formulierung eines Antrages dahin, ob und gegebenenfalls wie der Angeklagte zu bestrafen ist, oder ob etwa ein Freispruch aus der Sicht der Staatsanwaltschaft Ergebnis der Hauptverhandlung sein muß. Gleiches gilt für den Verteidiger, als der ein Rechtsreferendar mit entsprechender Vollmacht des Rechtsanwaltes, dem er zur Ausbildung zugewiesen ist, tätig werden kann. Das gilt natürlich nicht nur in Strafsachen, sondern auch in Zivilsachen sowie bei den Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichten. Soweit die richterliche Tätigkeit betroffen ist, können Referendare unter Aufsicht des Richters, dem sie zur Ausbildung zugewiesen sind, die Sitzung leiten und dabei Parteien befragen sowie Zeugen vernehmen. Lediglich die richterliche Spruchtätigkeit, also die Entscheidung selbst, kann Ihnen nicht übertragen werden. Regelmäßig sitzen einem Richter zur Ausbildung zugewiesene Referendare auch neben ihm am Richtertisch. Insbesondere mit gerichtlichen Verfahren nicht vertraute Parteien und Zeugen glauben auch häufig, daß diese Referendare „Gerichtspersonen“ sind und ordnen sie irgendwie auch der richterlichen Gewalt zu.

Ich habe das etwas ausführlicher dargestellt, weil diese Einzelheiten allgemein nicht bekannt sind. Sie sind aber wesentlich, wenn man das Problem fundiert behandeln will, um das es hier geht. Richter haben nach dem Gesetz unabhängig zu sein und sind in der Ausübung ihrer richterlichen Tätigkeit ausschließlich dem Gesetz unterworfen. Auch wenn die Staatsanwaltschaften in gewissen Grenzen weisungsgebunden sind, erwarten die Bürger von ihnen doch zu Recht, daß sie ihren Entscheidungen ausschließlich das Gesetz zugrunde legen und unvoreingenommen ihre Fälle bearbeiten. Auch die Rechtsanwälte, die natürlich ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten zu vertreten haben, haben dies persönlich unabhängig und unbefangen zu tun. Nicht umsonst tragen sie wie Richter und Staatsanwälte im Sitzungssaal eine Robe als Zeichen ihrer Unabhängigkeit wie auch Bindung an das geltende Recht. Sie haben wie die Richter und Staatsanwälte einen Eid auf die Verfassung abgelegt.

Dem entspricht es auch, daß Richter und Staatsanwälte, aber auch die meisten Rechtsanwälte in den Gerichtssälen keinerlei religiöse Symbole oder politische Abzeichen sichtbar tragen. Selbst Halskettchen mit Anhängern in Kreuzesform, kleinen Davidsternen oder Halbmonden sieht man bei den Damen in Robe nicht. Auch wenn sie privat getragen werden, sind sie unter hochgeschlossener Bluse und Robe verborgen. Bei Männern stellt sich die Frage erst gar nicht, weil dergleichen ja nie über Hemd und Krawatte getragen wird. Damit unterstreicht die Justiz ihre Unabhängigkeit wie ihre Neutralität. Rechtssuchende Parteien, Angeklagte und Zeugen müssen sicher sein können, daß ihr Anliegen oder ihre Aussage nicht durch den Filter einer religiösen oder politischen Überzeugung des Gerichts wahrgenommen werden. Schon der geringste Anschein der Voreingenommenheit begründet zu Recht die Besorgnis der Befangenheit und führt zur Ablehnung eines Richters. Genau aus diesem Grunde haben auch Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst, wenn sie im Gerichtssaal Sitzungsdienst in richterlicher oder auch staatsanwaltschaftlicher Funktion leisten, ebenfalls die Robe zu tragen. Für das Publikum sind sie von Richtern oder Staatsanwälten äußerlich nicht zu unterscheiden. Das ist auch richtig so, denn sie üben hier Staatsgewalt, teilweise sogar richterliche Gewalt aus. Und es führt ihnen selbst vor Augen, welchen Maßstäben sie zu entsprechen haben, wenn sie nach Abschluß ihrer Ausbildung einen dieser Justizberufe ergreifen.

Diese Überlegungen müssen vorangestellt werden, wenn man sich mit der Frage befaßt, ob einer Rechtsreferendarin gestattet werden soll, im Sitzungsdienst ein islamisches Kopftuch zu tragen. Es ist völlig klar und unbestritten, daß dieses Kopftuch jedenfalls weit überwiegend als religiöses Symbol wahrgenommen wird. Mehr noch, es wird als Zeugnis besonderer Religiosität verstanden. Denn es ist allgemein bekannt, daß viele Musliminnen sich nicht verpflichtet sehen, ein solches Kleidungsstück in der Öffentlichkeit zu tragen. Eine Richterin, die im Sitzungssaal so gekleidet erscheint, kann eben nicht als weltanschaulich neutral und innerlich unabhängig wahrgenommen werden. Das gilt nicht nur in solchen Rechtssachen, in denen religiöse Überzeugungen von Beteiligten – etwa in bestimmten Familien- oder Strafsachen – eine Rolle spielen können. Vielmehr durchdringt die religiöse Überzeugung eines Menschen sein Denken vollständig. Ich selbst gehe nun seit 40 Jahren als Rechtsanwalt in den Gerichtssälen dieses Landes ein und aus. Angesichts einer Kopftuch tragenden Richterin hätte ich genau diese Zweifel an ihrer Unbefangenheit, Unabhängigkeit und Verfassungstreue. Letzteres, weil eine Reihe von Umfragen und wissenschaftlichen Untersuchungen in den letzten Jahren ergeben hat, daß gläubige Muslime ihren religiösen Gesetzen (Scharia) den Vorrang vor den Gesetzen unseres Landes einschließlich der Verfassung einräumen.

Damit ist völlig klar, daß es in unseren Gerichtssälen keine Richterinnen, Staatsanwältinnen und Rechtsanwältinnen geben darf, die im Dienst ein Kopftuch oder gar sonstige von ihrer Religion vorgeschriebenen Kleidungsstücke tragen. Denn mit der gleichen Begründung, mit der Juristinnen muslimischen Glaubens verlangen, im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen zu dürfen, können sie ja verlangen, etwa in Burka oder Niqab zu erscheinen. Eine Richterin, der man nicht einmal ins Gesicht sehen kann! Undenkbar! Was im übrigen Muslimen recht ist, müßte dann zum Beispiel auch Juden billig sein. Ein jüdischer Richter oder Rechtsanwalt müßte mit dem gleichen Recht dann im Sitzungssaal seine Kippa auf dem Kopf tragen dürfen. Und weil Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes (Freiheit der Religionsausübung) nicht nur Christen, Juden und Muslime schützt, lassen sich weitere Szenarien dieser Art denken. Wer wollte dann zum Beispiel einem Sikh verwehren, sein niemals geschnittenes Haupthaar mit einem Turban zu bedecken und mit bis auf den Richtertisch wallendem Bart zu amtieren? Welchen Grad an Unvoreingenommenheit dürfen wir etwa von einer Kammer des Verwaltungsgerichts erwarten, die in Asylangelegenheiten entscheidet, und deren Mitglieder ihre aus den Herkunftsländern stammende strenge Religiosität im Sitzungssaal durch Tragen entsprechender Kleidungsstücke zur Schau stellen?

In diesem Zusammenhang wird ja gerne eingewandt, daß in deutschen, vor allem bayerischen Gerichtssälen allgemein Kruzifixe an den Wänden zu sehen sind. Das hat jedoch mit dem hier behandelten Thema überhaupt nichts zu tun. Vielmehr beruht unsere Kultur unter anderem auf der christlichen Tradition des Abendlandes. Sie prägt unser Land, auch seine Rechtstradition, seit mehr als 1000 Jahren. Deswegen findet sich das Kreuz vielfach in Nationalflaggen (Schweiz, skandinavische Länder) wie auch in  Stadtwappen (Bonn, Koblenz, Wien), oder ist Grundform staatlicher Auszeichnungen (Bundesverdienstkreuz, bayerischer Verdienstorden, Ehrenzeichen der Bundeswehr) und Symbol von Hilfsorganisationen (Arbeitersamariterbund, Johanniter, Malteser, Rotes Kreuz). Muslime zum Beispiel leben erst seit wenigen Jahrzehnten in nennenswerter Zahl bei uns. Kultur- oder gar traditionsprägend ist das offensichtlich nicht. Auch wenn nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ein Gericht auf Antrag eines Beteiligten die (vorübergehende) Entfernung des Kruzifixes aus dem Gerichtssaal verfügen kann (nicht muß!), ändert sich daran nichts. Ich habe es im übrigen noch nie erlebt und es ist mir auch noch nie zu Ohren gekommen, daß irgendein Beteiligter im Gerichtssaal einmal einen solchen Antrag gestellt hätte. Es wäre im übrigen interessant zu wissen, wie dann vom Gericht entschieden würde, zumal wenn ein anderer Beteiligter beantragt hätte, das Kruzifix im Sitzungssaal zu belassen. Ich zum Beispiel würde so etwas mit der Begründung beantragen, daß ich meinerseits Zweifel an der Unbefangenheit eines Gerichts hätte, das unseren altehrwürdigen Traditionen so wenig Wert beimißt, daß es einem Querulanten nachgibt, der da meint, alle anderen hätten nach seiner Pfeife zu tanzen, auch wenn sie die Mißtöne gar nicht hören wollen, die er ihr entlockt.

Orlando und der Dschihad

Nach dem Massenmord von Orlando schießen die Spekulationen über das Motiv des Täters ins Kraut wie der vergessene Salat im Mistbeet. War der Täter nun ein islamistischer Einzelkämpfer, selbstradikalisiert durch das Internet? Oder war er doch nur verwirrt? War er nicht selber schwul? Hätte es, wie eine unserer vielen journalistischen Nullen schreibt, auch ein Evangelikaler sein können? Und noch dümmer: Strengere Waffengesetze hätten die Tat verhindern können! Haben etwa die Mörder von Paris und Brüssel ihre Sturmgewehre legal erworben?

Immer wenn eine Gemengelage vorliegt, und das könnte hier durchaus der Fall sein, ist es hilfreich, die conditio sine qua non-Überlegung anzustellen. D.h., man suche die Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß die Tat mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nicht begangen worden wäre. Nach allem, was wir wissen, hatte der Täter durchaus starke Sympathien für den radikalen Islam und die daraus gespeisten terroristischen Organisationen wie den Islamischen Staat. In diesen Kreisen werden die Suren des Koran 4;15,16; 7; 80,81 und 26;165,166 durchaus ernst genommen. In diesen Suren wird, egal wie man sie interpretiert, die Homosexualität verurteilt, insbesondere die männliche. In den meisten islamischen Staaten unserer Zeit werden homosexuelle Handlungen mit unterschiedlichen Haftstrafen belegt. In sieben islamischen Ländern droht Homosexuellen die Todesstrafe. Auch da, wo die Justiz Homosexuelle nicht verfolgt, sind sie jedenfalls in den konservativen islamischen Gesellschaften geächtet. Und das ist die übergroße Mehrheit. Wer also im Sinne des islamistischen Terrors handeln will und die verhassten Ungläubigen im Namen Allahs tötet, der wird wohl nicht selten meinen, mit der Auslöschung von Homosexuellen in den Ländern der Ungläubigen gewissermaßen gleich zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Sollte es zutreffen, daß der Täter selbst homosexuelle Neigungen hatte, dann liegt vielleicht gerade darin auch eine schlüssige Begründung seiner Tat. Denn er mußte als gläubiger Muslim radikaler Lesart Homosexuelle hassen, und damit auch sich selbst. Die Situation muß dann für ihn ausweglos gewesen sein. Die Bestrafung von möglichst vielen dieser Sünder, verbunden mit seinem eigenen sicheren Tod, könnte dann in seinen Augen ein gottgefälliges Werk gewesen sein, das ihn als Märtyrer direkt ins Paradies bringen würde. Sein eigener Tod war natürlich sicher, ob er nun während dieser Aktion von der Polizei erschossen werden würde, wie geschehen, oder ob er lebend gefaßt und dann vor Gericht gestellt werden würde, wo ihn in Florida natürlich die Todesstrafe erwartete. Daß hingegen ein gewissermaßen nur „einfach“ geistig verwirrter Mensch eine solche Tat begeht, ist jedenfalls bisher kaum einmal vorgekommen. Alle Massenmörder dieses Kalibers haben eine ideologische Basis gehabt, aus der solche monströsen Mordphantasien wachsen und sich ihren Weg in die Wirklichkeit bahnen konnten. Anders Breivik läßt grüßen.

Somit reiht sich auch diese Tat in die lange Reihe von islamistischen Terroranschlägen der letzten Jahre ein. Wer hier immer noch verharmlost und etwa von Einzelgängern faselt, die mit dem (wahren) Islam nichts zu tun hätten, dem ist nicht mehr zu helfen. Wie es mit dem sogenannten wahren Islam, oder gar einem aufgeklärten Euro-Islam wirklich bestellt ist, können derzeit die Fernsehzuschauer in Dänemark besichtigen. Es ist dort gelungen, Predigten und geistliche Ratschläge von Imamen in Moscheen mit versteckter Kamera und Mikrofon aufzunehmen. Das Ergebnis muß alle Alarmglocken läuten lassen. Daß in der Familie Frauen und Kinder geschlagen werden sollen, daß Frauen ihren Männern grundsätzlich sexuell zu Willen sein müssen, und demgemäß gar nicht vergewaltigt werden können, daß Ehebrecherinnen zu steinigen sind und dergleichen mehr, das wird eben gepredigt und gelehrt, wenn man glaubt, daß es nicht an die Ohren der sogenannten Ungläubigen gelangt. Überflüssig zu bemerken, daß man davon in den deutschen sogenannten Qualitätsmedien nichts liest, sieht oder hört. Man ist auf das Internet angewiesen, wo unter anderem solche aufrechten Journalisten wie Roland Tichy ihre Unabhängigkeit unter Beweis stellen, indem sie die deutschen Leser darüber informieren.

Es ist mehr als überfällig, einen nüchternen Blick auf den Islam zu werfen. Bassam Tibi hat nach eigenen Angaben jahrzehntelang versucht, an der Entstehung eines aufgeklärten europäischen Islams, kompatibel mit einer aufgeklärten, liberalen und rechtsstaatlichen Gesellschaft, zu arbeiten. Er hat jüngst im Cicero bekannt, daß diese Bemühungen schlicht gescheitert sind und er es aufgibt, weiter daran zu arbeiten. Der konservative Islam saudiarabischer oder auch iranischer Prägung habe sich im wesentlichen durchgesetzt. Und das gilt selbstverständlich auch für die große Mehrzahl der islamischen Gemeinden in Europa. Auch wenn nach außen so getan wird, als passe man sich der Mehrheitsgesellschaft an: Wenn man Gelegenheit hat, gewissermaßen hinter den Schleier zu blicken, dann erkennt man den wahren Islam.

Schätzungen gehen nach der jüngsten Flüchtlingsflut aus islamischen Ländern inzwischen von ca. 7-8.000.000 Muslimen in Deutschland aus. Ein großer Teil von ihnen fordert immer unverblümter seine angeblichen Rechte von uns ein. Wir sollen ihre religiös begründete Lebensweise nicht nur akzeptieren, sondern ihr auch immer mehr Raum einräumen. Frauenbadetage, Ganzkörperbadeanzüge (Burkini), schweinefleischloses Essen in Kita und Kantine, Rücksichtnahme auf den körperlichen Leistungsabfall von Schülern im Ramadan, „züchtige“ Kleidung unserer jungen Frauen jedenfalls da, wo auch viele muslimische Männer sind, Anerkennung von im Ausland geschlossenen Mehrfachehen durch unsere Gerichte, nach Meinung eines doch wohl geistig verwirrten CDU-Politikers auch muslimische Polizistinnen mit Kopftuch und was der Narreteien mehr sind – das ist heute schon Realität.

Principiis obsta! Auf gut Deutsch: Es reicht!