Schlagwort-Archive: political correctness

Die deutsche Friedensministerin

Es gilt über ein Ärgernis zu berichten. Am vergangenen Samstag führte die Bundeswehr an ihrem Standort Stetten am kalten Markt – Generationen von Soldaten der Bundeswehr bestens bekannt als Stetten am kalten A. – den üblichen Tag der offenen Tür durch. Den Besuchern wurde das gesamte Leistungsspektrum der dort stationierten Truppe vorgeführt. Dazu gehörte natürlich auch die Präsentation von Handfeuerwaffen. Die Veranstaltung war offenbar sehr gut besucht. Auch viele Eltern mit Kindern kamen und erklärten natürlich den Kleinen, was da gezeigt wird. Das ist seit Jahrzehnten so. Es wäre eine Veranstaltung für die Lokalpresse geblieben, wenn sich nicht ein linksradikaler Verein namens „Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)“ öffentlichkeitswirksam unter Mithilfe der lokalen Presse über diese Veranstaltung aufgeregt hätte. Es hätten doch tatsächlich, und das wird mit Fotos belegt, Kinder Waffen in die Hand nehmen dürfen. Betrachtet man sich die veröffentlichten Fotos, so sieht man dabei sofort, daß nicht etwa Soldaten, sondern Zivilisten – offenbar die Eltern der Kinder – ihnen die ausgestellten Sturmgewehre in die Hand geben. Die Soldaten haben dann, so der Standortkommandant, jeweils den Kindern die Waffen wieder aus der Hand genommen und auf den Tisch zurückgelegt. Von den Besuchern hat sich natürlich niemand daran gestört, wie das auch seit Jahrzehnten noch nie der Fall gewesen ist.

Man wäre wohl kommentarlos darüber hinweggegangen, daß hier zum wiederholten Male eine linksradikale Vereinigung ihrem Haß auf die Bundeswehr freien Lauf läßt und sie diffamiert, wo es nur immer geht. Es handelt sich dabei ja um die Leute, die dazu aufgerufen haben, mit Champagner anzustoßen, wenn ein deutscher Soldat im Einsatz gefallen ist, und die sich auch sonst durch allerlei geschmacklose bis strafbare Äußerungen über die Bundeswehr hervortun. Indessen ist es bei der verbalen Kotabsonderung dieses linksradikalen Vereins nicht geblieben. Die oberste Dienstherrin der Soldaten, die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen, sah sich bemüßigt, öffentlich zu verlautbaren, sie verbiete in Zukunft bei solchen Veranstaltungen Handfeuerwaffen zu präsentieren. Ob man bei dem Intelligenzquotienten, den man bei ihr voraussetzen darf, noch davon ausgehen kann, daß sie lediglich dieser linksradikalen Mischpoke auf den Leim gegangen ist, oder aber ob sie die Gelegenheit wahrgenommen hat, das von ihr offenbar angestrebte sanfte, friedliche und harmlose Profil der Bundeswehr zu schärfen, will ich einmal dahingestellt sein lassen. Sie scheint wohl zu glauben, daß ein Image der Bundeswehr, welches von Begriffen wie Fürsorge, Sozialkompetenz, attraktive Arbeitsbedingungen, Familienfreundlichkeit, Frieden schaffen und Internationalität geprägt ist, die Jugend in Scharen in die Kasernen lockt. Die Sozialarbeiter, pardon, die Sozialarbeiter*innen (soviel Gender-Quatsch muß sein) , in Uniform sind das neue Leitbild. Die deutsche Friedensministerin schreitet fröhlich lächelnd voran.

Wer den Beifall von der falschen Seite sucht, muß scheitern. Kein Land auf dieser Erde kann ohne eine Armee, die diesen Namen auch verdient, weil sie Waffen führt und einsetzt, in Sicherheit leben. Diese einfache Erkenntnis ist möglicherweise für Frau Dr. Ursula von der Leyen zu einfach. Und deswegen gilt es über ein Ärgernis zu berichten.

Jeder blamiert sich, so gut er kann!

Wenn’s politisch wird, dann stellt das Gehirn häufig seinen Dienst ein. Seine Aufgabe übernimmt dann mal das Bauchgefühl, mal auch die Galle. Davon sind nicht einmal Juristen immer frei. Das gilt vor allem im „K(r)ampf gegen Rechts“. Ein schönes Beispiel hierfür konnten wir in den letzten Tagen betrachten. Was ist passiert?

Bekanntlich läuft derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht das Verbotsverfahren gegen die NPD. Deren Verfassungsfeindlichkeit soll festgestellt werden. Dazu werden unter anderem Sachverständigengutachten erholt. Soweit ist eigentlich alles ganz normal. Nun hat einer dieser vom Gericht bestellten Sachverständigen, ein Privatdozent namens Dr. Steffen Kailitz, zu eben diesem Thema einen Artikel in der ZEIT veröffentlicht. Darin hat er behauptet, die NPD plane rassistisch motivierte Staatsverbrechen. Sie wolle 8-11.000.000 Menschen aus Deutschland vertreiben, darunter auch mehrere Millionen deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund. Gegen diese Behauptungen setzte sich die NPD zur Wehr und ließ über ihren Anwalt zunächst der ZEIT eine Abmahnung zukommen, und sodann beim Landgericht Dresden gegen den Autor des inkriminierten Artikels, eben jenen Dr. Steffen Kailitz, einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung einreichen, mit der die inkriminierten Behauptungen bei Meidung der Ordnungsmittel der ZPO untersagt werden sollten. Das Landgericht gab diesem Antrag auch ohne vorgängige mündliche Verhandlung durch Beschluß statt. Entschieden hat die nach der Geschäftsverteilung des Gerichts zuständige 3. Zivilkammer durch den nach deren interner Geschäftsverteilung zuständigen Einzelrichter.

Bis dahin hätte der Vorgang wohl keine größeren Wellen geschlagen. Nun ist aber jener Richter Jens Maier Mitglied der AfD und hat dort auch die Funktion eines Schiedsrichters im Parteischiedsgericht inne. Das hat nun in den Medien einen Sturm der Entrüstung ausgelöst, und auch zu merkwürdigen Äußerungen von Juristen geführt. Der Tenor all dieser Schreibereien geht dahin, daß hier nicht nur offenbar die Meinungsfreiheit Füßen getreten worden sei, sondern hier auch noch ein Sympathisant der NPD entschieden habe, denn die AfD stehe ihr doch nahe. Ein Berliner Rechtsanwalt namens Carsten R. Hoenig bekundet auf seiner Homepage zunächst einmal seine fachliche Unwissenheit, was das Zivilrecht angeht, meint aber mächtig moralisch aufzutrumpfen, wenn er schreibt: „Erwarte ich zuviel von einem Richter in dieser Situation, daß er als Mitglied einer den Nazis nahestehenden Partei jeden Geruch einer Befangenheit vermeidet? Und sich selber ablehnt? Sich bei aller verqueren politischen Einstellung mal anständig verhält?“ Der Mann wird sicherlich Beifallsstürme von der politisch korrekten Schickeria bekommen. In fachlicher Hinsicht, sowohl juristisch wie politikwissenschaftlich, wird man ihm jedoch sagen müssen: „O si tacuisses, philosophus mansisses!“ Eine Partei, deren Beobachtung der Verfassungsschutz ausdrücklich ablehnt, weil dazu kein Anlaß bestehe, als „den Nazis nahestehend“ zu bezeichnen, darf getrost als Ausdruck von Grenzdebilität gewertet werden.

Nun ganz kurz zur Rechtslage. Soweit sich Journalisten, offenbar ohne Rückfrage bei der Rechtsabteilung ihres Hauses, darüber mokieren, daß man ausgerechnet das Landgericht Dresden und nicht irgendein anderes (vielleicht im liberalen Hamburg ?) angerufen hat, so gehört es zu den Binsenweisheiten des Wettbewerbsrechts wie auch des Presserechts, daß es hier den sogenannten fliegenden Gerichtsstand gibt. D.h., jedes Gericht ist zuständig, in dem die betreffende Werbung oder der betreffende Zeitungsartikel verbreitet worden ist. Soweit sich Journalisten, aber auch Juristen, darüber mokieren, daß das Landgericht drei Wochen nach Erscheinen des fraglichen Zeitungsartikels im Beschlußwege ohne vorgängige mündliche Verhandlung entschieden hat, und nicht etwa eine mündliche Verhandlung angeordnet hat, offenbart auch dieser Vorwurf nur fachliche Unkenntnis. Nach herrschender Meinung ist die besondere Eilbedürftigkeit für Entscheidung im Beschlußwege ohne vorgängige mündliche Verhandlung regelmäßig gegeben, wenn der Antragsteller innerhalb von drei Wochen, meist sogar nach vier Wochen, das Gericht anruft. Dem unterlegenen Prozeßgegner bleibt es dann ja unbenommen, gegen den Beschluß Widerspruch einzulegen und damit eine mündliche Verhandlung in der Sache zu erzwingen. Soweit man sich darüber mokiert, daß nicht die Kammer in der Besetzung von drei Richtern unter Einschluß des Vorsitzenden entschieden hat, offenbart auch dies die völlige fachliche Ahnungslosigkeit des jeweiligen Verfassers. Es ist absolut üblich, daß Zivilkammern die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten dem Einzelrichter übertragen. Besonders, Entschuldigung, dämlich ist das Geschreibsel eines Journalisten in der Welt, der sich darüber mokiert, es sei unverständlich, daß im vorliegenden Falle dann nicht der Vorsitzende, oder mindestens seine Stellvertreterin von der Kammer zum Einzelrichter bestimmt worden sei, sondern eben jener Richter Maier. Auch die Bestimmung des Einzelrichters erfolgt nach den Regeln, in denen der gesetzliche Richter auf eine Weise bestimmt wird, daß er schon vor Eingang der betreffenden Sache feststeht. Der irrwitzigste Einwand ist jedoch der, daß der Richter Maier Mitglied der AfD ist. Als solcher sei er doch befangen. Das ist derartig blödsinnig, daß man dergleichen nicht einmal von einem Journalisten ohne juristisches Studium hätte erwarten dürfen. Befangen wäre der Richter doch nur, wenn er der politischen Partei angehörte, über deren Antrag er zu entscheiden hat. Wenn er Mitglied einer anderen politischen Partei ist, macht ihn das doch nicht befangen. Es wäre interessant zu lesen, was jene Schreiberlinge in die Welt posaunt hätten, wenn Richter Maier nicht der AfD, sondern etwa der SPD angehörte.

In der Sache selbst dürfte der Beschluß wohl zu Recht ergangen sein. Denn im Äußerungsrecht, ob es nun um Behauptungen eines Werbungtreibenden, oder ob es um Behauptungen eines Journalisten oder Politikers geht, wird danach gefragt, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder um eine Meinungsäußerung handelt. Wenn beispielsweise der Hersteller eines Medizinprodukts diesem in seiner Werbung bestimmte Wirkungen beimißt, so muß er beweisen, daß das Mittel diese Wirkungen auch tatsächlich hat. Wer diese Werbeangabe angreift, muß eben nicht beweisen, daß sie falsch ist. Der Werbende muß beweisen, daß sie richtig ist. Wenn ein Journalist oder Politiker über irgendjemanden die Behauptung aufstellt, er habe dieses oder jenes gesagt, dann muß er auch beweisen, daß dies so gewesen ist. Das ist eben eine Tatsachenbehauptung, die richtig sein muß. Anderenfalls wird sie auf Antrag eben untersagt. Etwas anderes ist die bloße Meinungsäußerung. Sie ist vom Grundgesetz geschützt. Wenn der famose Dr. Kailitz hier formuliert hätte, seine Auswertung des Parteiprogramms der NPD führe bei ihm zu der Schlußfolgerung, die Partei wolle zum Beispiel 8-11.000.000 Menschen aus Deutschland vertreiben, auch wenn das nicht der Wortlaut des Programms sei, dann wäre das eine bloße Meinungsäußerung eines Wissenschaftlers gewesen, die sowohl unter dem Schutz der Meinungsfreiheit wie auch der Wissenschaftsfreiheit stünde. So war es aber nicht.

Offenbar stört es aber Niemanden, daß hier ein gerichtlich bestellter Sachverständiger sich während eines laufenden Verfahrens öffentlich zu dem Sachverhalt äußert, den er gutachterlich bewerten soll. Abgesehen davon, daß so etwas an Unprofessionalität nicht zu überbieten ist, und den Vorwurf der Befangenheit des Sachverständigen ohne weiteres begründet, muß Herr Dr. Kailitz sich Fragen nach seinem Anstand und seiner Auffassung von den Aufgaben eines Gerichtsgutachters stellen lassen. Wenn er noch einen Funken Anstand und Selbstwertgefühl hat, dann erklärt er sich dem Bundesverfassungsgericht als befangen und bittet um Entpflichtung von seinem Gutachtensauftrag, bevor die Anwälte der NPD dort einen Befangenheitsantrag gegen ihn stellen, der „im Blindflug durchgeht“, wie es im Juristenjargon heißt.

Es mag sein, daß im Instanzenzug eine andere Entscheidung getroffen wird. Herrn Dr. Kailitz steht es ja frei, gegen den Beschluß Widerspruch einzulegen, und eine mündliche Verhandlung zu erreichen. An deren Ende steht dann, falls man sich nicht einigt, ein Urteil. Sollte sich der Sachverhalt bis dahin geändert haben, oder aber der Richter seine Meinung geändert haben, vielleicht gar ein anderer Richter entscheidet, weil Herr Maier inzwischen eine andere Aufgabe übernommen hat, dann mag der Beschluß vielleicht auch aufgehoben und der Verfügungsantrag zurückgewiesen werden. Eher dürfte es aber bei diesem Beschluß bleiben. Gegen ein bestätigendes Urteil kann natürlich das Oberlandesgericht angerufen werden. Das ist alles ganz normal.

Was völlig unnormal ist, ist der Entrüstungsturm in den Medien, und sind fachlich unsägliche Äußerungen von Juristen. Aber wie gesagt, hier geht es ja um den „K(r)ampf gegen Rechts“. Da arbeitet nicht das Hirn, da geht nur die Galle über.

Islam und Grundgesetz

Eines der beherrschenden Themen in der politischen Debatte dieser Tage ist die angebliche Islamophobie, die sich nach Meinung politisch korrekter Kommentatoren und islamischer Funktionäre insbesondere in den Anträgen zum bevorstehenden Programmparteitag der AfD hemmungslos Bahn bricht, aber auch in dem Entwurf eines Islamgesetzes der CSU. Zur Versachlichung der Debatte ist es hilfreich, die Vereinbarkeit von Islam und Grundgesetz einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Nun hört man vielfach, den Islam gebe es eigentlich nicht. Daran ist richtig, daß es im Islam keinen Papst gibt, der wie in der katholischen Kirche ex cathedra Glaubenssätze mit allgemein verbindlicher Wirkung verkünden kann. Schon in den übrigen christlichen Kirchen fehlt es an einer zentralen Glaubensautorität, wenn auch eine gewisse Einheitlichkeit durch die Bibel vorgegeben ist. Anders ist es in der Tat im Islam. Zwar sollte man meinen, der Koran als in Schriftform gegossenes Gesetz Allahs lasse keine Interpretationen zu. Wir wissen, daß dem nicht so ist. Abgesehen von den großen Strömungen Sunna und Schia, kleineren wie der alevitischen Glaubensrichtung und der Ahmadiyya Sekte gibt es selbst innerhalb der quantitativ bei weitem bedeutendsten Richtung der Sunna eine Reihe so genannter Rechtsschulen. In Saudi-Arabien ist der Wahabismus bekanntlich die von Staats wegen allein gültige Auslegung des Islam. Hinzu kommt die Scharia, gewissermaßen eine Konkretisierung des Islam. Dennoch darf man festhalten, daß Koran und Scharia das Wesen des Islam ausmachen, und somit für alle Gläubigen verbindlich sind, gleichgültig, in welchem Ausmaß sie sich wirklich daran halten.

Das Bundesverwaltungsgericht steht nicht in dem Verdacht, sich am politischen Meinungsstreit zu beteiligen, insbesondere nicht etwa dem sogenannten Rechtspopulismus zu frönen. Es hat jedoch mit seinem Urteil vom 14.05.2014, Aktenzeichen 6 A 3/13, eine salafistische Vereinigung verboten. Der Salafismus ist eine besonders strenge und nach eigenem Verständnis allein am ursprünglichen Islam ausgerichtete Glaubensrichtung. Sie beruft sich auf den Wortlaut des Korans ebenso wie die allgemein verbindlichen Regelungen der Scharia. Das Bundesverwaltungsgericht stellt dazu fest:

Den von der Vereinigung…… vertretenen und verbreiteten Lehren liegt nach den Feststellungen des Gerichts eine Werteordnung zu Grunde, die im Widerspruch zu derjenigen des Grundgesetzes steht. Von besonderem Gewicht sei dabei die Nichtanerkennung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG durch die Propagierung von in der Scharia vorgesehenen grausamen Strafen. Die Bestrafung der Handamputation bei qualifiziertem Diebstahl, des Kreuzigens und Tötens bei raubähnlichen Delikten, des Auspeitschens bei religiösen Verfehlungen und bei unzüchtigem Verhalten sowie des Steinigens bei Ehebruch würden nach dieser Lehre als gerecht, praktikabel, logisch und im eigenen Interesse der Delinquenten liegend geschildert. Hinzu komme die Befürwortung von gleichfalls aus Vorgaben der Scharia abgeleiteten Verhaltensweisen, die dem Verfassungsgebot der Gleichberechtigung von Frauen und Männern aus Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG zuwiderlaufen. Das Verständnis der Scharia als eines von Gott gesetzten und deshalb allen staatlichen Gesetzen übergeordneten Rechts stehe im Widerspruch zu den grundgesetzlichen Prinzipien des Rechtsstaats bzw. der Demokratie.

Das Bundesverwaltungsgericht hat zusätzlich den Verbotsgrund des Zuwiderhandelns gegen den Gedanken der Völkerverständigung bejaht (§ 3 Abs. 1 Alt. 3 VereinsG). Es hat dies in tatsächlicher Hinsicht aus Reden, Bittgebeten und Liedern abgeleitet, in denen unter anderem haßerfüllte Vernichtungswünsche gegen Amerika, Juden, Christen und Schiiten ausgestoßen werden, teilweise verbunden mit dem ausdrücklichen Appell, sich dem gewaltsamen Dschihad anzuschließen und auch vor dem Märtyrertod nicht zurückzuschrecken.

Es mag zuzugeben sein, daß Salafisten und andere Islamisten einen besonders radikalen (radikal heißt nun einmal von der Wurzel her) Islam vertreten. Niemand jedoch wird bestreiten, daß alle genannten Vorschriften nun einmal im Koran und in der Scharia enthalten sind. Und ein Blick auf Länder, in denen der Islam sein Ziel erreicht hat und Staatsreligion geworden ist (Iran, Saudi-Arabien) zeigt mit nicht zu überbietender Klarheit, was sein Wesen ist. Mit unserer demokratischen, liberalen und rechtsstaatlichen Verfassung ist das alles nicht vereinbar, wie das Bundesverwaltungsgericht zutreffend feststellt. Politisch korrekte Zeitgenossen und Islamfunktionäre mögen daher die Richter der Islamophobie zeihen. Zu wünschen ist jedoch, daß die übergroße Mehrheit der Entscheidungsträger in diesem Lande mit dem Vorwurf der Islamophobie gut leben können, wenn sie den Islam hierzulande allenfalls in homöopathischer Verdünnung zulassen.

Empört euch!

Die Empörungsmaschine ist angeworfen. Unisono empören sich die Sprecher der Parteien, Kirchen und Verbände über die Forderung aus der AfD, dem politischen Islam Grenzen zu setzen. Lehrerinnen sollen danach künftig in den Schulen keine Kopftücher tragen, Ganzkörperverhüllungen wie die Burka sollen verboten werden, die Finanzierung von Moscheen aus dem Ausland, etwa aus Saudi-Arabien, soll ebenso verboten werden, wie der Bau von Moscheen im typischen orientalischen Stil mit Minaretten. Imame sollen nur noch zugelassen werden, wenn sie an deutschen Universitäten studiert haben und in deutscher Sprache predigen. Rechtsextreme Forderungen seien das, mit dem Grundgesetz (Religionsfreiheit!) nicht vereinbar und überhaupt unerträglich. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, der immerhin 0,5% der Muslime in Deutschland vertritt, zieht bereits die Parallelen zu Hitler und den Nazis. Erstmalig werde seither eine ganze Religionsgemeinschaft in den Verbotsbereich gerückt. Der unvermeidliche Martin Schulz gefällt sich in der seines Erachtens wohl prägnanten Formulierung, diese Partei sei keine Alternative für Deutschland, sondern eine Schande für Deutschland.

Schauen wir doch einmal genauer hin.

Was das geforderte Verbot, das sogenannte islamische Kopftuch in der Schule zu tragen angeht, so hat eben erst das Arbeitsgericht in Berlin auf der Grundlage eines dortigen Gesetzes entschieden, daß Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen eben kein Kopftuch dieser Art tragen dürfen, weil dies ein eindeutiges und appellatives religiöses Symbol sei. Das einschlägige Gesetz des Landes Berlin ist demnach von braunem Ungeist geprägt und findet in dem Arbeitsgericht Berlin wohl willfährige Richter Freislerschen Zuschnitts. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU ist erst jüngst mit ihrem Vorschlag, ein gesetzliches Verbot von Burka und Niquab in Deutschland einzuführen, in ihrer Partei gescheitert. Demnach ist die CDU wohl gerade noch an der braunen Einfärbung vorbeigeschrammt. Ob die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit durch ein bauordnungsrechtliches Verbot von orientalischen Bauformen wie den typischen Moscheen mit Kuppel und Minaretten überhaupt tangiert würde, muß wohl füglich bezweifelt werden. Denn schon nach geltendem Recht müssen sich Bauvorhaben auch gestalterisch in die nähere und weitere Umgebung einfügen. Wenn eine politische Partei fordert, insoweit auch gesetzliche Klarstellungen und Interpretationsrichtlinien einzuführen, dann ist das wohl doch meilenweit von nationalsozialistischer Gesetzgebung auf der Grundlage des Führerwillens oder auch nur des sogenannten gesunden Volksempfindens entfernt.

Interessant ist auch, welcher Sprachgebrauch offenbar den Nachrichtensprechern vorgeschrieben ist. Sie haben dem Volk vor den Bildschirmen zu erklären, es gehe um Angriffe und Verbote in Richtung des Islam in Deutschland. Hört man jedoch die anschließend eingespielte Erläuterung der Co-Vorsitzenden jener Partei, so erklärt sie, es gehe gar nicht um den Islam oder die Muslime an sich, es gehe um den politischen Islam, der nun einmal ihres Erachtens den Werten unseres Grundgesetzes entgegenstehe. Der politische Islam, wohl gemerkt. Es sollte sich nun langsam herumgesprochen haben, daß der Islam vom ersten Tage seiner Geschichte an, die nun wahrlich keine Geschichte der friedlichen Missionierung, sondern der blutigen Eroberung ist, eine eminent politische Bewegung gewesen ist und noch heute ist. Das muß an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden. Wer sich mit diesem Thema befaßt, wird um diese Erkenntnis nicht herumkommen. Soweit nun mit der Religionsfreiheit des Grundgesetzes argumentiert wird, so sei auch die Frage nach einem weiteren fundamentalen Artikel unseres Grundgesetzes und seiner Akzeptanz durch den größten Teil der Muslime erlaubt. Männer und Frauen sind nach dem Grundgesetz gleichberechtigt. Wie viel Gleichberechtigung steckt in einer Religion, die von den Frauen eine Verhüllung in den Varianten vom Kopf und Hals verbergenden Tuch bis zur Ganzkörperverhüllung verlangt, von den Männern indessen nicht. Wie viel Gleichberechtigung steckt in einer Religion, die Männern und Frauen unterschiedliche Erbquoten und einen unterschiedlichen Wert als Zeugen vor Gericht beimißt?

Soweit ersichtlich, ist vieles, was da von einer Partei gefordert wird, und von allen anderen als verfassungswidrige Denkweise verdammt wird, entweder bereits geltendes Recht oder aber Programm auch anderer Parteien. Doch schon die alten Römer wußten: duo cum faciunt idem, non est idem (wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht das gleiche).

Mensch Meyer!

„Die Menschen draußen im Lande“, ohne diese Floskel glaubt schon seit langem kein Politiker mehr auszukommen, wenn er – oder auch sie natürlich -, darüber redet wie es ist oder wie es sein soll. Dieser Sprachgebrauch ist verräterisch. Denn die Bezeichnung als bloßer Mensch reduziert die Bürger, von denen da in Wahrheit die Rede ist, auf ihr existenzielles Minimum. Mensch ist letztendlich in der Tat jedes menschliche Wesen, gleichgültig auf welchem Entwicklungsstand, mit viel oder wenig Verstand, gebildet oder ungebildet, politisch und/oder sozial engagiert oder auch nicht, große, kleine oder gar keine Beiträge für die Allgemeinheit leistend usw. Wer als Politiker dieses Wort in den Mund nimmt, macht die so angesprochenen Bürger damit automatisch zu unmündigen, der Führung durch die politische Klasse bedürftigen und der umfassenden Betreuung des Staates bedürfenden Wesen. Er oder sie selbst hingegen gehört eben zu den Erleuchteten, den Weltenlenkern, die sich selbstverständlich schon um all die kleinen Dummerle kümmern, an die sie sich gerade wieder einmal mit ihren Belehrungen wenden.

Dieses Phänomen beschreibt im übrigen Frank A. Meyer in der aktuellen Ausgabe des Monatsmagazins Cicero. Die Arroganz der politisch-medialen Klasse wird hier zutreffend beschrieben. Wie man überhaupt in diesem Heft Artikel findet, die man an und für sich unbedingt gelesen haben muß, wie etwa den erschütternden Bericht über den Alltag im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, und zwar aus der Sicht einer Sachbearbeiterin, die tagtäglich den Wahnsinn der Asylpolitik unserer Kanzlerin ausbaden muß. Offenbar ist dieses politische Monatsmagazin seit seiner Verlagsunabhängigkeit in der Verantwortung seiner Chefredakteure Christoph Schwennicke und Alexander Marguier ein wirklich lesenswertes Blatt geworden, das sich eben nicht innerhalb der engen Leitplanken der political correctness bewegt. Der Preis von neun Euro pro Monat ist leicht und locker damit zu finanzieren, daß man künftig davon absieht, Spiegel, Zeit oder Stern zu kaufen. Vielmehr spart man Geld und gewinnt Einsicht.

Respekt!

Die bayerischen Politikerinnen Barbara Stamm und Emilia Müller, beide CSU, haben erklärt, künftig nicht mehr am Starkbieranstich auf dem Nockherberg teilnehmen zu wollen. Die Nockherbergrede der als „Mama Bavaria“ aufgetretenen Kabarettistin Luise Kinseher sei nun doch in Teilen zu beleidigend gewesen, insbesondere auch frauenverachtend. Das deckt sich mit meiner Einschätzung dieser Veranstaltung, die ich in dem Beitrag „Weißt du noch?“ am 25. Februar dieses Jahres hier gegeben habe.

Diese Haltung zweier Politikerinnen verdient Respekt. Leider ist es ja so, daß Politik und Medien dazu neigen, alle Hervorbringungen von Kabarettisten zu loben, auch wenn es sich dabei tatsächlich nur um Lobhudeleien handelt. Ist von unseren Kultur- und Kunstschaffenden die Rede, so verfallen Kommentatoren und Politiker gerne in einen ehrfürchtigen Tonfall, so wie der Pfarrer von der Mutter Gottes spricht. Gerade Politiker, auch wenn sie selbst in grenzwertiger oder gar grenzüberschreitender Weise zum Opfer der – natürlich politisch korrekten – eifernden oder auch nur eitlen Kabarettisten werden, scheuen sich wahrheitsgemäße Kritik daran zu üben. Denn es könnte ja der eine oder andere Wähler abspenstig werden. Schließlich gehört es doch zum guten Ton, über Kabarett, Kunst und Kultur nur Gutes zu sagen. Da möchte man nicht unter die Banausen eingereiht werden.

Typisch insoweit ist der Kommentar von Florian Pronold (SPD), der in seiner nassforschen Art zum Nockherberg-Boykott der beiden Damen erklärt hat: „Wer die Hitze nicht verträgt, soll die Küche meiden.“ Um im Bilde zu bleiben, wäre richtigerweise zu sagen: „Wem die versalzene Suppe nicht schmeckt, muß sie auch nicht essen.“ Entgegen der Auffassung von Herrn Pronold muß politisches Kabarett auch nicht „hart sein und herrschaftskritisch“, um dem Anspruch an politisches Kabarett zu genügen. Das mag vielleicht dann gelten, wenn das Publikum gerade diese Nummer hören wollte und dafür Eintritt bezahlt hat. Für die Darbietungen mancher Vertreter dieser Profession würde ich zum Beispiel keinen Cent Eintritt bezahlen. Eine Traditionsveranstaltung indessen, die vor geladenem Publikum und laufenden Fernsehkameras stattfindet, muß anderen Maßstäben genügen. Da geht es nicht darum, die eigene als allein moralisch und human empfundene politische Position darzustellen und Vertreter der Gegenauffassung möglichst derb abzuwatschen. Vielmehr geht es darum, die politischen Vorgänge des letzten Jahres zwar mit spitzer Feder, aber elegant und mit Augenzwinkern rhetorisch zu karikieren. Diesem Anspruch entsprach diese Veranstaltung in früheren Jahren und Jahrzehnten durchaus. Heuer war das, wie ich in meinem Beitrag schon ausgeführt habe, bei weitem nicht der Fall. Vielleicht macht das Beispiel der beiden Damen Stamm und Müller Schule. Zu wünschen wäre es.

Wahn und Wirklichkeit

Man muß auch einmal Empfehlungen aussprechen. Schließlich gibt es in Deutschland ein paar Leute, die ungeschminkt die Wahrheit sagen und die Dinge auf den Punkt bringen. Ich empfehle daher, die vorzügliche Internetseite www.rolandtichy.de anzuklicken und dort vor allem die Artikel:

Wir Schlechtmenschen – Über die Verdrehung von Ursache und Wirkung von Anabel Schunke

sowie

Der Deal von Brüssel und der erzwungene EU-Beitritt der Türkei in spe von Bettina Röhl

zu lesen. Wer zufällig in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Sachsen-Anhalt wohnt, sollte dann am Sonntag wirklich zur Wahl gehen.

 

Geht’s noch?

Der Sonntags-Stammtisch des Bayerischen Fernsehens ist eine Talkshow ganz eigener Art. Einer der wenigen Journalisten, denen man ein großes Maß von Klugheit und Unabhängigkeit attestieren darf, Helmut Markwort, moderiert an nahezu jedem Sonntagvormittag des Jahres ein Gespräch mit zwei Stammgästen und zwei geladenen Gästen aus Politik, Medien, Kultur oder Wirtschaft. Im allgemeinen wird dort ausgewogen, aber durchaus auch pointiert diskutiert, was sich in der vergangenen Woche ereignet hat. Es gibt aber auch Ausreißer. Einen solchen konnte man am letzten Sonntag erleben. Ein bayerischer Bänkelsänger, dessen Name hier nichts zur Sache tut, und den man sich auch nicht unbedingt merken muß, meinte als seinen sogenannten Ärger der Woche anführen zu müssen, daß die frühere Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen Erika Steinbach MdB vor einigen Tagen auf Twitter ein Bild gepostet hat, das ein kleines blondes Mädchen im Kreis von Menschen offensichtlich vom indischen Subkontinent zeigt, übertitelt mit „Deutschland 2030“ und der Unterzeile: „Woher kommst du denn?“ Darüber hat sich jener Zeitgenosse offenbar derartig gemopst, daß er glaubte erklären zu müssen: „Es ist unmöglich, daß die Frau immer noch im Deutschen Bundestag sitzt und vor allem später mal Pensionsansprüche stellt, die aus der Tasche der deutschen Steuerzahler bezahlt werden müssen.“ Was ist denn das für ein Demokrat? Seine Vorstellungen von Meinungsfreiheit bezieht er offenbar von Erdogan oder Putin. Das ohne wirklich entschiedenen Widerspruch am Tisch. Lediglich der Moderator selbst warf dazu die Frage auf, wie man jemanden eine Pension wegnehmen könne, wenn er seine Meinung äußert.

Es spielt im übrigen auch keine Rolle, ob Frau Steinbach das satirisch gemeint hat oder nicht. Wenn es Satire war, dann ist mit Kurt Tucholsky zu fragen: „Was darf Satire?“ Und mit ihm zu antworten: „Alles!“ Wenn es keine Satire ist und auch nicht so gemeint war, dann ist es eben ein sehr drastischer Hinweis auf die in Gang gekommene Veränderung der ethnischen Zusammensetzung der deutschen Bevölkerung. Wenn man in Deutschland nämlich ethnische Ghettos nach Art der französischen Banlieus zulassen sollte, wie wir sie leider teilweise in Berlin oder Duisburg schon haben, dann könnten sich in gut 20 Jahren dort derartige Szenen durchaus abspielen. Gerade eine Politikerin hat durchaus das Recht, vielleicht sogar die Pflicht, anstehende Probleme auch in plakativer, drastischer Form darzustellen.

Wenn man den Bereich der Satire betrachtet, etwa die diversen Mohammed-Karikaturen in einer dänischen Zeitschrift ebenso wie in dem französischen Satiremagazin Charlie Hebdo, und sich daran erinnert, wie die deutschen Intellektuellen, die Künstler zumal, auch angesichts der geschmackloseren Exemplare jener Karikaturen eisern das Banner der Kunstfreiheit hochgehalten haben, dann fragt man sich schon, ob nicht bei dem eingangs genannten bayerischen Bänkelsänger und all denen, die auf Frau Steinbach wegen dieses tweets eingeschlagen haben, einige Hirnwindungen eingefroren sind. Den Problemen der Zuwanderung darf man sich jedenfalls in dem Teil der deutschen Gesellschaft, der vor den Fernsehkameras agiert, ausschließlich mit Merkel-freundlichen Kommentaren zuwenden, und wenn man das nicht tut, jedenfalls mit heiligem Ernst und der Beteuerung, auf der Suche nach noch humaneren Lösungen zu sein.

Glücklicherweise können wir vor den Bildschirmen wenigstens in Abständen von unserem Wahlrecht Gebrauch machen. Es scheint so, daß ein Teil der Bürger dies gerade in einer Weise tut, die den Leuten vor den Kameras ganz und gar nicht gefällt. Und das ist Demokratie.

Weißt du noch…

So beginnen die Geschichten, die man sich von alters her über die gute alte Zeit erzählt. Und so beginnen heute die Geschichten von unvergesslichen Fernsehabenden in Bayern, als auf dem Nockherberg noch fröhlich-gutmütig derbleckt wurde. Unvergessen die Salvatorreden aus der Feder des vortrefflichen Hannes Burger, von wem auch immer vorgetragen. Unvergesslich das Singspiel, in dem die bayerische wie auch die bundesdeutsche Politik trefflich persifliert wurde, zum Beispiel mit den Volksschauspielern Gerd und Walter Fitz in den Rollen von Franz Josef Strauß und Hans-Dietrich Genscher. Hier wurden geistreich mit feinem Humor, auch wenn dieser bisweilen krachledern daherkam, die bayerischen Politiker insbesondere, die übrigen bundesdeutschen am Rande, durch den sprichwörtlichen Kakao gezogen. Niemals indessen landeten die Schläge der Nockherberg-Kabarettisten unter der Gürtellinie der derbleckten Politiker an den Biertischen zu ihren Füßen. Man pflegte eben einen feinen, launigen Humor. Und niemals hatte man vor dem Bildschirm den Eindruck, die Zielscheiben stünden nur in einer politischen Himmelsrichtung und man befinde sich auf einer verkappten Wahlveranstaltung der SPD respektive der Grünen.

Diese Zeiten sind vorbei.

Wer am vergangenen Mittwochabend im Bayerischen Fernsehen die Veranstaltung auf dem Nockherberg angesehen hat, der sah sich im Verhältnis zu den oben geschilderten seligen Zeiten in eine andere Welt versetzt. Die Salvator-Rede der als „Mama Bavaria“ auftretenden Kabarettistin Luise Kinseher hätte man – zugegebenermaßen mit deutlich weniger rhetorischem Schliff – auch im bayerischen Landtag anhören können, wenn die Opposition die Regierungsmehrheit grundsätzlich angeht. Allerdings sollte man künftig davon Abstand nehmen, diese in einem demokratischen Rechtsstaat ganz sicher juristisch zulässigen Beschimpfungen aus dem Munde einer symbolischen Mutter über die betroffenen Politiker tönen zu lassen. Derart ätzende und persönlich herabwürdigende Invektiven, wie sie Frau Kinseher glaubte als strenge Mama über ihre Opfer ausgießen zu müssen, würde eine wirkliche Mutter ihren leiblichen Kindern niemals um die Ohren schlagen. Vielleicht steht dieser Erkenntnis nicht nur der offen zutage getretene politische Eifer von Frau Kinseher entgegen, sondern auch der Umstand, daß ihr die Gefühlswelt einer leiblichen Mutter jedenfalls bisher nicht eigen ist.

Auch über das anschließende Singspiel kann nichts Besseres gesagt werden. Nicht nur die inhaltsarmen Längen der Inszenierung und ihre vielfachen Anleihen beim modernen sogenannten Regietheater, das der unvergessene Loriot einmal so schön mit der Bemerkung gekennzeichnet hat: „…und man nimmt auf einer Stehleiter Platz“, sondern vor allem die auch hier penetrant einseitige Verteilung der politischen Zensuren ließen das schale Gefühl aufkommen, der Vorstellung einer grün-roten Laienspieltruppe beizuwohnen, deren Darbietung dramaturgisch allenfalls solchen Menschen gefallen konnte, die beim Frühstück in der Süddeutschen Zeitung („Seien Sie anspruchsvoll!“) erst das Feuilleton und dann den Leitartikel von Herrn Prantl mit nach Selbsteinschätzung kritischer Sympathie zu lesen pflegen.

Versucht man Ursachenforschung zu betreiben, so wird man sehr schnell darauf stoßen, daß bei unseren lieben und beliebten Kulturschaffenden eben nahezu durchgängig das Herz nicht nur medizinisch betrachtet links schlägt, sondern vor allem im übertragenen Sinne. Nun muß man Kulturschaffenden, Regisseuren und Schauspielern zumal, durchweg ein ausgeprägt emotionales Wesen zubilligen. Der kalte Verstandesmensch mit einer Vorliebe für Zahlen oder gar für das Organisieren und Anordnen ist im allgemeinen zum Künstler nicht begabt und hat auch keine Neigung dazu. Künstler indessen leben geradezu von der Emotion. Gefühl, Mitgefühl, ein großes Herz, der Wunsch die Welt zu umarmen, das alles sind Eigenschaften, die den Künstler zu seinen Leistungen befähigen. Und so nimmt es nicht Wunder, daß solche Menschen in der Flüchtlingskrise eben nur Menschen sehen, nicht aber verantwortungsbewußt zu lösende Probleme. Und so siegt bei ihnen regelmäßig das Herz über das Hirn. Natürlich rührt der Anblick eines Flüchtlingskindes am Stacheldrahtzaun das Herz, meines im übrigen auch. Wer sich allerdings Gedanken darüber macht, wie man verantwortungsvoll mit dem zig-millionenfachen Elend auf dieser Erde umgehen und dabei die berechtigten Interessen unserer eigenen Bürger wahren kann, dem stehen Gefühle nur im Wege. Als denkender Mensch muß man wohl damit leben, daß fühlende Menschen dies als herzlos tadeln, ja geißeln. Wer indessen seinen Acker nicht ordentlich bestellt, der wird dort alsbald nur noch wenig bis gar nichts ernten. Weder wird er dann für sich selbst genug zu essen haben, noch gar für andere sorgen können. Linke haben das noch nie begriffen. Die Geschichte des Sozialismus ist deswegen auch eine Geschichte des Scheiterns.

Knigge für Einheimische

Eckental ist eine Marktgemeinde am nördlichen Rand von Nürnberg und ein paar Kilometer westlich von Erlangen. 1972 im Rahmen der bayerischen Gebietsreform aus einigen bis dahin eigenständigen Bauerndörfern als Großgemeinde gebildet, nahm der Ort die Entwicklung, die durch seine wirtschaftsgeographische Lage auch vorgegeben war. In seinen Grenzen wuchsen die typischen Eigenheimsiedlungen, die den Angestellten der prosperierenden Industrie (Siemens!) und den Bediensteten der Hochschulen und Verwaltungen des Raums Nürnberg-Erlangen Heimstätten boten. Die soziologische Struktur des gut 14.000 Einwohner zählenden Marktfleckens kann somit als mittelständisch-bildungsbürgerlich beschrieben werden.

Auch die Region Nürnberg hat in unserer Zeit natürlich viele Migranten, Asylsuchende und Bürgerkriegsflüchtlinge eingeschlossen, aufzunehmen. Allenthalben bilden sich auch ehrenamtliche Strukturen, die den zuständigen Behörden helfen wollen, zu einem großen Teil auch wertvolle Hilfe leisten. In Eckental hat sich nun eine Flüchtlingsinitiative Eckental – FLEck e.V. – gebildet. Sie entfaltet allerhand Aktivitäten von der Hilfestellung bei Behördengängen bis zu Sprachkursen und sonstigen Integrationsbemühungen. Das Ganze ist ziemlich professionell aufgezogen. Natürlich hat man eine eigene Internetseite, auf der jedermann nachlesen kann, was die Leute so tun und was ihr Vorstand für wichtig hält. Unter anderem gibt es Informationsseiten für Asylsuchende einerseits und Einheimische andererseits. Die erstgenannte bietet Hinweise und Informationen vorwiegend zum Asylverfahren und sonstigem behördlichen Alltag. Darüber hinaus informiert er in verschiedenen Sprachen über die Regeln des Zusammenlebens in Deutschland. Die „Für Einheimische“ übertitelte Seite überrascht aber inhaltlich doch sehr. Neben den Hinweisen auf ein Bürgertelefon, die Caritas etc. findet sich ein Abschnitt mit der Überschrift:

Übrigens: hätten Sie’s  gewusst?
Um Menschen aus anderen Kulturkreisen besser verstehen zu können und um ihnen mit Respekt begegnen zu können, muss man sich zunächst über Nicht-Selbstverständlichkeiten bewusst werden. Hier ein paar Beispiele als AugenÖffner. Die Liste könnte fortgesetzt werden.

In manchen Regionen in Afrika…

… nimmt man keine gebrauchten Kleider an. Denn man geht davon aus, dass der Geist des Vorbesitzers noch in den Kleidern wohnt.

Kommentar:

Das ist sicher eine interessante Information für uns Einheimische. Indessen fehlt die Anregung, eben jenen Afrikanern zu erklären, daß dies bei uns nicht so gesehen wird. Das einzige, was vom Vorbesitzer in den Kleidern möglicherweise noch „gewohnt“ hat, nämlich der Geruch seines Körpers und vielleicht der zuletzt besuchten verrauchten Schafkopfrunde, ist nach der Wäsche bzw. Reinigung nicht mehr da. Wir haben deswegen keine Vorbehalte gegen Kleidung, die schon jemand anders getragen hat. Wer von uns zum Beispiel Soldat gewesen ist, hat während seiner Dienstzeit viele Kleidungsstücke getragen, die zuvor andere Soldaten getragen hatten.

Zum Thema „etwas umsonst bekommen“:

Im Internationalen Café für Flüchtlinge möchten iranische junge Männer nichts essen und nichts trinken. Die Erklärung: es kostet nichts! Denn das bedeutet für sie, dass man im Gegenzug etwas von ihnen will, wie Auskünfte geben oder Tätigkeiten tun, die sie eigentlich nicht machen wollen.

Kommentar:

Es mag in der Tat im Iran so sein, daß man grundsätzlich nichts umsonst bekommt. Gerade weil Asylsuchende und Flüchtlinge bei uns eigentlich alles ohne Gegenleistung bekommen, muß man ihnen natürlich auch sagen, daß dies auch in jenem Flüchtlingscafé so ist. Man sollte ihnen natürlich auch klarmachen, daß es unhöflich gegenüber dem Gastgeber ist, seine Freigebigkeit zurückzuweisen.

Begrüßung in vielen Teilen der Welt:

Händeschütteln wird als fremdartig empfunden. Männer und Frauen, die nicht verwandt sind, geben sich nicht die Hand.

Kommentar:

Hier vermisse ich die Aufforderung an die Einheimischen, ihre Gäste aus aller Herren Länder darüber aufzuklären, daß es bei uns zu den selbstverständlichen Höflichkeitsformen gehört, sich mit Händedruck zu begrüßen und zu verabschieden. Selbstverständlich gilt das bei uns für Männer und Frauen gleichermaßen, ob miteinander verwandt oder nicht. Wer sich an diese Umgangsformen nicht hält, der gilt als Stoffel. Mehr noch, wer in Kenntnis der hiesigen Höflichkeitsformen es ablehnt, sich daran zu halten, kann nicht erwarten, akzeptiert zu werden.

In die Augen schauen:

Bei einigen muslimisch geprägten Kulturen sieht man sich bei einem Gespräch nicht in die Augen – das würde als äußerst unhöflich empfunden. Wenn eine Frau einem Mann in die Augen sieht oder umgekehrt, könnte dies als sexuelles Interesse verstanden werden.

Kommentar:

Ich vermisse die Aufforderung an die angesprochenen Einheimischen, ihren Gästen aus den genannten muslimisch geprägten Kulturen klar zu machen, daß deren geschilderte Umgangsformen bei uns als grob unhöflich empfunden werden. Die Vorstellung, man blicke seinem bzw. seiner Gegenüber aus sexuellem Interesse in die Augen, werde bei uns als Ausprägung krankhafter sexueller Phantasien empfunden. Wer bei uns willkommen sein wolle, der müsse sich schon auch insoweit an unsere Umgangsformen gewöhnen und sie praktizieren.

Die Sache mit den Schuhen…

In vielen Ländern üblich: vor Betreten der Wohnung oder des Hauses werden die Schuhe ausgezogen.

Kommentar:

Hier überschneiden sich wohl die Gewohnheiten von Einheimischen und Migranten. Allerdings ist es bei uns so, daß man sich in aller Regel einfach erst einmal darüber verständigt, wie man das halten will. Absolutes Dreckwetter natürlich ausgenommen. Auch diese Feinheiten unserer Umgangsformen sollte beherrschen, wer hier auf Dauer heimisch werden will.

Die Sache mit der Zeit….

Die Deutschen haben die Uhren, andere haben die Zeit. Das Zeitverständnis in vielen Kulturen richtet sich nach Jahreszeiten, Tageszeiten oder anderen Gegebenheiten, jedoch nicht nach der Uhr. Pünktlichkeit wird daher nicht großgeschrieben. Und das Verständnis für Zeitvorgaben ist nur wenig vorhanden.

Kommentar:

Natürlich ist das so. Allerdings erlaube ich mir die Bemerkung, daß die Rückständigkeit jener Länder, insbesondere ihre bescheidene wirtschaftliche Leistungskraft unter anderem auch auf die beschriebenen Eigenheiten zurückzuführen ist. Würden wir das übernehmen, wäre damit wohl langfristig das Problem der massenhaften Zuwanderung gelöst. Denn die wirtschaftliche Attraktivität unseres Landes würde mehr und mehr schwinden. An die Einheimischen sollte daher nach dieser Beschreibung die Aufforderung gerichtet werden, ihre Gäste darüber aufzuklären, daß unser Wohlstand zu einem guten Teil darauf beruht, daß wir die Uhren nicht nur haben, sondern auch benutzen, und die Probleme jener Länder, die sie mangels Perspektive verlassen haben, unter anderem darauf beruhen, daß man dort die Zeit hat, ohne sie zu nutzen.

… Krankheit…

In vielen Kulturen spricht man mit den Kranken nicht über ihre Krankheit. Üblich in vielen Ländern ist, dass man den Kranken Unklaren über seine Erkrankungen lässt.

Kommentar:

Es mag in Einzelfällen ein Akt der Barmherzigkeit sein, mit dem Kranken nicht über seine Krankheit zu sprechen. Vor allem dann nicht, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht. An die Einheimischen sollte jedoch die Empfehlung ausgesprochen werden, ihren Gästen zu erläutern, warum das bei uns völlig anders ist. Neben der menschlichen Neugier, die selbstverständlich im Small Talk über Wehwehchen eine Rolle spielt, ist das Gespräch über die Krankheit des Gegenüber durchaus sinnvoll, zum Beispiel im Hinblick auf die Empfehlung von bestimmten Ärzten, Krankenhäusern oder Therapien. Wir sind eben eine offene Gesellschaft, die sich vor allem auch als Informationsgesellschaft nicht nur in der Förderung des wirtschaftlichen Erfolges, sondern auch in der Verbesserung des Alltagslebens abgeschlossenen archaischen Gesellschaften als überlegen erweist.

Die Sache mit den Einladungen und Besuchen…

Üblich in vielen Ländern ist: Man geht einfach jemanden besuchen. Die Notwendigkeit einer Terminabsprache wird nicht verstanden. In der Regel ist es so: Egal wann man jemanden besucht, man bekommt immer etwas angeboten. In der Tür stehen und sich unterhalten ist nicht üblich.

Kommentar:

Es fehlt die Empfehlung an die Einheimischen, diese Information dazu zu benutzen, ihre Gäste über die völlig andere Kultur des Zusammenlebens bei uns zu informieren, und dabei vor allem die Vorteile der bei uns üblichen Verhaltensweisen aufzuzeigen. Das gilt nicht nur für die allgemein als unhöflich empfundenen unangekündigten Besuche, sondern vermehrt auch für die Unabdingbarkeit von Terminabsprachen in einer durchorganisierten und zeitlich eng getakteten Lebenswelt.

Es zeigt: wir brauchen AugenÖffner, die helfen Missverständnisse aufzuklären und ein beidseitiges Verstehen fördern.

Kommentar:

In der Tat brauchen wir „Augenöffner“, die helfen Mißverständnisse aufzuklären und ein beidseitiges Verstehen fördern. Die oben zitierte Handreichung ohne die aus meiner Sicht unbedingt notwendigen Empfehlungen für die Einheimischen zum Umgang mit ihren Gästen, die ja (hoffentlich) aus Gästen zu Einheimischen werden wollen, ist eher kontraproduktiv. Denn damit wird doch gefordert, die Kultur der Zuwanderer dem Zusammenleben mit ihnen zugrunde zu legen. Mit anderen Worten: nicht die Zuwanderer, sondern die Einheimischen müssen sich anpassen. Paradox. Dabei nützt es wenig, daß es auf der Internetseite des Vereins ja auch einen Katalog gibt, der über das Leben in Deutschland aufklärt. Denn es ist keineswegs sicher, daß er von einer nennenswerten Zahl der Adressaten überhaupt gelesen wird. Schließlich sind nicht wenige von Ihnen nicht einmal imstande, Texte in ihrer Muttersprache zu lesen oder gar zu verstehen. Vielmehr ist es wichtig, daß die Einheimischen jede Gelegenheit nutzen, den Migranten zu erklären, wie es bei uns zugeht und warum. So aber wird den Einheimischen der Eindruck vermittelt, man müsse die Eigenheiten der Zuwanderer verstehen und alles werde gut. Davon haben beide Seiten nichts.