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Der erhobene Zeigefinger

Linke halten sich für Philanthropen. Daran glauben sie fest. Linke sind klüger, gebildeter und wissender als der Rest der Welt. Auch daran glauben sie fest. Und weil sie die klügsten, gebildetsten und wissendsten Menschen sind, gleichzeitig aber auch Philanthropen, sind sie gegenüber all den dümmeren, ungebildeteren und unwissenderen Menschen verpflichtet, sie durch die Fährnisse des Lebens zu geleiten. Ohne ihre Führung, so glauben sie fest, würden all diese dummen, ungebildeten und unwissenden Menschen geradewegs in ihr Unglück laufen.

Deswegen heben sie stets den Zeigefinger und schreiben uns vor, wie wir zu leben haben. Damit sie das effizient tun können, organisieren sie sich in politischen Parteien und, inzwischen wesentlich effizienter, in sogenannten NGO’s. Letztere existieren als undurchschaubare Hilfsorganisationen, UNO-Unterorganisationen ebenso wie als wissenschaftlich daherkommende Institutionen wie etwa der sogenannte Weltklimarat. Seine wissenschaftliche Seriosität beweist er mit der hartnäckig verfochtenen Theorie, die derzeitige Klimaerwärmung sei anthropogen, also von uns kleinen Menschlein gemacht. Dabei wird natürlich ausgeblendet, daß z.B. im Mittelalter an der Ostsee Wein angebaut worden ist, weswegen die damals herrschenden Durchschnittstemperaturen natürlich nicht auf die Verbrennung von fossilen Energieträgern im heutigen Maßstab zurückgehen konnten. Der auf der Hand liegende Denkfehler beruht ja darauf, daß man den Anstieg der Durchschnittstemperaturen auf die gleichzeitig eingetretende Industrialisierung unter hohem Verbrauch fossiler Energieträger und dadurch hervorgerufenem Anstieg von CO2 in der Atmosphäre zurückführt. Das ist ungefähr so überzeugend, wie den Anstieg oder Rückgang der Geburtenrate beim Menschen in einen kausalen Zusammenhang mit der Population von Klapperstörchen zu bringen. Man verwechselt zeitliche Koinzidenz mit kausaler Konnexität. Allen ist gemeinsam, daß sie jeglicher demokratischer Legitimation entraten, dafür aber auf die leidenschaftliche Unterstützung der ebenfalls linken Medien rechnen können, was ihren ungeheuren Einfluß auf die Politik erklärt. Verstärkt wird dies natürlich dadurch, daß sie das besondere Wohlwollen der linken Parteien überall haben, denn mit diesen eint sie die moralische Überheblichkeit des erhobenen Zeigefingers. Und so ist es Ihnen möglich, uns Vorschriften über Vorschriften zu machen. Und so wird der Bürger gegängelt und gemaßregelt was das Zeug hält, Verbote und Vorschriften schießen dermaßen ins Kraut, daß Behörden, Polizei und Gerichte mit der Kontrolle, Maßregelung und Bestrafung kaum noch nachkommen.  Da geht den linken Gouvernanten und Oberlehrern das Herz auf, und über nichts schreiben linke Journalisten lustvoller.

Beispiele gefällig? Hat jemand vielleicht noch irgendwo eine Glühbirne in irgendeiner Lampe? Kann man auf irgend einer Bundesstraße zu verkehrsarmen, ach was, verkehrslosen Zeiten schneller als 100 km/h fahren? Wie viele Anträge und Genehmigungen braucht man eigentlich, um irgendwo bauen zu können, wenn überhaupt? Kommt jemand als legaler Waffenbesitzer noch ohne Anwalt aus? Mit welchem Auto darf man in welche Innenstadt fahren? Was darf man politisch korrekt noch sagen? Welches Volksfest kommt noch ohne Dezibelbegrenzung aus? Wer gewinnt die Goldmedaille für die Erfindung der raffiniertesten Schikanen für Autofahrer? Wie ist überhaupt die CO2 Bilanz Ihres Wiener Schnitzels?

Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode, wird man mit William Shakespeare feststellen, wenn man die neuesten Kapriolen der Bundesumweltministerin betrachtet. In Zukunft werden wir nur noch ein halbes Schnitzel auf dem Teller haben, wegen der Klimabilanz, Sie wissen schon. Außerdem ist zuviel Fleisch eh ungesund, oder? Wir Deutschen sind im übrigen hier besonders eifrig, wenn es gilt, den erhobenen Zeigefinger zu beachten. Ist es mal nicht direkt das Klima, so droht doch Fukushima. Und so schalten wir alle unsere technisch hochwertigen Kernkraftwerke ab, weil uns sonst Tschernobyl droht. Stattdessen stecken wir am Ende hunderte von Milliarden Euro in die sogenannten erneuerbaren Energien, sprachlich richtig allerdings erneuerbare Energieträger, aus denen dann Energie gewonnen wird. Und finden unsere verspargelten Landschaften wenn schon nicht schön, so sehen wir darin doch den Ausweis des Fortschritts. Und wir kaufen Energie aus den Nachbarländern zu, die sie ihrerseits aus immer mehr neu errichteten Kernkraftwerken gewinnen. Denn der deutsche Untertanengeist beugt sein Knie nun vor den Thronen, auf denen die Besserwisser sitzen. Denn seit der Ermahnung durch den weiland preußischen Innenminister Gustav von Rochow (1792-1847) wissen wir: Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen! Jawoll, Frau Hendricks, Frau Künast, Herr Hofreiter und wie sie alle heißen, die uns in Ihrer unermeßlichen Weisheit vorangehen, wir gehorchen!

Deren Lust am Vorschriftenmachen und am Belehren wird ins unermessliche wachsen, ebenso wie ihr Bewußtsein, so klug, so gebildet und so wissend zu sein wie es der Rest der Menschheit einfach in seiner Beschränktheit niemals sein kann. Tatsächlich sind sie keine Philanthropen, sie sind Misanthropen. Wer sich derart über andere Menschen erhebt, der liebt sie nicht, der verachtet sie, wenn er sie nicht gar haßt. Warum wählt man diese Leute eigentlich? Warum hört man auf sie, wenn sie nicht einmal gewählt sind? Die Antwort gibt Bertolt Brecht: Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.

Nehmt Euch nicht so wichtig!

Der Medienkonsument kann dem Thema kaum noch ausweichen. Ob jemand gerade mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet wird, oder als Fußballfachmann vorgestellt wird: Fachkunde und Preiswürdigkeit scheinen nicht zu genügen. Es muß wohl, soweit zutreffend, auch von seiner/ihrer Homosexualität gesprochen werden. Als ob das im Zusammenhang mit dem jeweiligen Thema tatsächlich die Leute interessieren würde. Natürlich interessiert es eigentlich genauso wenig, wie die bevorzugte Automarke eines Literaten oder die abendliche Lektüre des Fußballfachmannes. Offenbar besteht jedoch ein erhebliches Interesse bestimmter Kreise daran, das Thema stets am köcheln zu halten, mehr noch, Sexualität allgemein und Homosexualität im besonderen in der öffentlichen Diskussion zu halten. Der Mensch als sexuelles Wesen scheint ihnen gesellschaftspolitisch ein wichtiges Projekt zu sein. Deswegen die sog. Genderwissenschaften und die Vorstellung aller möglichen sexuellen Erscheinungsformen schon in der Grundschule.

Doch was zu viel ist, ist einfach zu viel.

Es ist sicher ein gesellschaftlicher und humanitärer Gewinn, daß in unserer Kultur, ich betone in unserer Kultur, sexuell abweichendes Verhalten von Erwachsenen untereinander nicht mehr strafbar ist. Wir halten es heute mit Recht für normal, daß dies nun einmal Privatsache ist. Und das sollte sie auch wirklich sein. Die Minderheit von 1% bis 2 % von Menschen, deren sexuelle Veranlagung sie auf das jeweils eigene Geschlecht fixiert, und ihnen damit ein Familienleben, das den anderen 98-99 % möglich ist, unmöglich macht, wird von ihren selbst ernannten Funktionären und Interessenvertretern jedoch derart in den Vordergrund geschoben, daß man meinen könnte, ein bedeutender Prozentsatz der Bevölkerung sei so veranlagt. Und deswegen müssten sie natürlich in jeder Hinsicht nicht nur gleichberechtigt sein, vielmehr ihre von der Natur erzwungene Art zu leben sei dasselbe, wie das Leben der anderen. Es ist eben nicht dasselbe. Das ist keine Abwertung. Das ist einfach die Feststellung: er/sie ist anders. Dabei kann man es belassen. Wenn eben zwei Menschen keine gemeinsamen Kinder bekommen, und gemeinsam in Liebe großziehen können, dann sollen sie eben halt nicht krampfhaft das äußere Bild einer Familie darstellen wollen, die eben tatsächlich aus biologischen Gründen nicht existiert. Dann lebt man eben nicht in der Familie, was im übrigen auch viele Menschen tun, die es biologisch durchaus könnten.

Man muß eben nicht ständig andere Menschen mit diesen intimen Dingen belästigen. Mir ist es wirklich vollkommen gleichgültig, ob jemand, mit dem ich nun beruflich oder gesellschaftlich zu tun habe, in seinem Privatleben glücklich verheiratet ist und mit seiner Frau die gemeinsamen Kinder großzieht, oder eben nicht, und vor allem interessiert mich dann nicht, warum. Dieser Mensch interessiert mich eben als Mandant oder Zeuge oder vielleicht auch Kollege, privat indessen überhaupt nicht. Und das gleiche gilt für Menschen, die mir in den Medien als dies oder jenes vorgestellt werden. Wenn aber dann mit einer gewissen Penetranz noch irgendetwas „von seiner Homosexualität“ erzählt wird, dann denke ich mir regelmäßig, daß ich das eigentlich nicht hören wollte. Durchaus anders ist es allerdings, wenn aus einem sachlichen Grund über das Familienleben eines Menschen berichtet wird. Abgesehen davon, daß dies tatsächlich im Sinne der Gauß’schen Normalverteilung das ist, was man von den meisten Menschen erwarten kann, ist das ja schließlich auch ein Thema von gesellschaftlicher Bedeutung. Das ist so banal, daß jedes weitere Wort darüber überflüssig wäre.

Ich glaube im übrigen nicht, daß diese maßlose Überhebung dem berechtigten Anliegen der so veranlagten Menschen dienlich sein kann. Vielmehr kann das Gefühl der Belästigung dazu führen, daß man berechtigte Anliegen vielleicht auch einmal unberücksichtigt läßt. Übertreibungen sind nie gut. So richtig es war, den § 175 StGB aufzuheben, so fragwürdig ist es, ein Vierteljahrhundert später zu fordern, daß die seinerzeit auf dieser Rechtsgrundlage verurteilten Menschen per Gesetz gewissermaßen nachträglich freigesprochen werden und eine finanzielle Entschädigung erhalten. Denn die ersatzlose Streichung eines Gesetzes ist im Grunde Rehabilitation. Der Gesetzgeber signalisiert damit klar und deutlich, daß sich nun die bessere Erkenntnis Bahn gebrochen hat. Eine ausdrückliche gesetzliche Rehabilitierung mit Entschädigungsregelung indessen würde ja bedeuten, daß der damals allgemein für richtig gehaltene Rechtszustand auch damals Unrecht gewesen wäre. Das war er nicht. Nicht einmal unter der Geltung unseres Grundgesetzes. Es ist ja auch noch niemand auf den Gedanken gekommen, nach der Aufhebung anderer Straftatbestände, etwa der früheren generellen Strafbarkeit der Abtreibung ein Rehabilitationsgesetz mit Entschädigungsregelung zu fordern, oder, um eine weniger bedeutsame Vorschrift zu nennen, nach der Aufhebung von § 143 StGB, Halten von und Handel mit gefährlichen Hunden, gleiches zu tun.

Man belästige uns also bitte nicht mehr auf Schritt und Tritt mit dem Privatleben anderer Leute. Vor allem aber behellige man nicht Kinder, denen Sexualität an sich noch völlig fremd ist, mit Dingen, mit denen selbst die meisten Erwachsenen nicht behelligt werden möchten.

Der Umgang mit diesem Thema ist auch ein Prüfstein für die Seriosität von politischen Parteien. Wer das plakative Zurschaustellen von allerlei sexuellen Varianten und die Indoktrination von Schulkindern durch Aktivisten von Lesben- und Schwulenverbänden so offensichtlich zum politischen Schwerpunkt macht, daß Koalitionsvereinbarungen ohne dem nicht mehr denkbar erscheinen, wie das bei den Grünen der Fall ist, dem sollten die Wähler doch die kalte Schulter zeigen.

Gesicht zeigen!

Die Bundesregierung plant dem Vernehmen nach ein Verbot der Vollverschleierung für Beamtinnen. Offenbar ist der Druck der öffentlichen Meinung nun so groß geworden, daß die Politik handeln muß. Immerhin haben sich bei einer Meinungsumfrage Ende August dieses Jahres 51 % der Befragten für ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit, und 30 % für ein Verbot der Vollverschleierung von Beamtinnen, etwa Lehrerinnen oder Richterinnen, ausgesprochen. Die Bürger unseres Landes ergreift wohl immer mehr angesichts einer voll verschleierten Muslimin – andere Frauen tun so etwas nicht – ein Gefühl des Unwohlseins. Der Anblick einer solchen Gestalt ist für die meisten Deutschen wohl nicht nur fremdartig, sondern hat zunehmend auch etwas bedrohliches. Man kann diesen Ausdruck extremer muslimischer Religiosität auch kaum von sonstigen extremen Ausprägungen dieser Religion trennen, etwa vom Dschihadismus. Die Trägerinnen dieser Kleidung bekunden damit auch jedenfalls in der Wahrnehmung der allermeisten Bürger dieses Landes eine bewußte und radikale Distanzierung von unserer Lebensweise. Diese Kleidung wird auch – meines Erachtens zu Recht – als radikale Ablehnung einer säkularen Rechtsordnung, wie sie unser Grundgesetz statuiert, verstanden. Als Ausdruck einer Ideologie nämlich, die zum Beispiel die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das Gebot religiöser Neutralität des Staates, das Recht seine Religion zu wechseln, oder auch gar keine Religion zu haben, entschieden ablehnt. Das schlägt im übrigen auch auf die gewissermaßen mildere Variante dieser Vollverschleierung, das sogenannte islamische Kopftuch (Hijab), durch. Gerade weil Musliminnen nicht selten behaupten, dieses Kleidungsstück, häufig kombiniert mit unförmigen langen Mänteln, aus freien Stücken zu tragen. Dies sei nämlich ein Zeichen für ihre sexuelle Nichtverfügbarkeit. Offenbar begreifen immer mehr einheimische Deutsche, daß dieses Argument spiegelbildlich einen unverschämten Vorwurf gegen alle Frauen beinhaltet, die keine islamische Kleidung tragen. Diese bekunden damit dann denknotwendig doch ihre sexuelle Verfügbarkeit, mit anderen Worten, es handelt sich um Flittchen. Daß viele muslimische Männer das genauso sehen, und sich entsprechend gegenüber deutschen Frauen verhalten, gehört zu den großen gesellschaftlichen Ärgernissen unserer Zeit. Deswegen verbieten Mütter bereits ihren Töchtern, öffentliche Schwimmbäder aufzusuchen, wenn sie nicht schon von sich aus da nicht mehr hingehen wollen.

Es bleibt abzuwarten, ob unsere Politiker tatsächlich den Mut haben werden, ein Verbot der Vollverschleierung, also das Tragen des sogenannten Niqab oder der Burka, wenigstens für den öffentlichen Dienst gesetzlich einzuführen. Die verfassungsrechtlich geschützte Religionsfreiheit dürfte dem nicht entgegenstehen. Zwar kann die Religionsfreiheit grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Dennoch unterliegt auch sie immanenten Schranken, wie jedes Grundrecht. Dazu gehören grundsätzlich kollidierende Grundrechte Dritter und andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtsgüter. So zum Beispiel das in Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützte Erziehungsrecht der Eltern. Dies steht einer religiösen Indoktrination in den Schulen, auch mittelbar, entgegen. Wer als Schüler gezwungen ist, den Anblick einer religiös gekleideten Lehrerin täglich zu ertragen, wird damit auch subtil indoktriniert. Auch muß darüber nachgedacht werden, ob nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter – Art. 2 Abs. 1 GG – auch ein Abwehrrecht gegen Belästigungen gibt, die sich aus einer allzu penetranten Kundgebung religiöser Überzeugungen ergeben. Wer sich zu Behörden und Gerichten begeben muß, und dabei mit Beamtinnen konfrontiert wird, die im Dienst auffällige und unangenehm berührende religiöse Kleidung zur Schau tragen, der kann dem ja nicht ausweichen. Zwar steht das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG sicherlich nicht der Gewaltunterworfenheit gegenüber dem Staat generell entgegen. Ihre Grenze findet diese Gewaltunterworfenheit jedoch in dem, was zur Funktion des Staates unbedingt erforderlich ist. Ganz und gar nicht erforderlich für die Funktion des Staates und die Aufgabe der jeweiligen Behörde ist jedoch ein religiöses, erst recht ein penetrant religiöses Äußeres der jeweiligen Beamtinnen.

Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den sogenannten Kopftuchurteilen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2003 und 2015. Schon im ersten Kopftuchurteil von 2003, in dem letztendlich das Bundesverfassungsgericht eine hinreichende gesetzliche Grundlage für ein Verbot des islamischen Kopftuchs im Schuldienst vermißt hat, haben die Richter durchaus das Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit und dem sozialen Frieden, der nichts anderes als die kollektive Ausprägung der individuellen Freiheitsrechte ist, gesehen. Der soziale Friede besteht eben zu einem guten Teil darin, daß wir in Freiheit leben, und über unsere Lebensweise im wesentlichen Konsens besteht. Wenn aber einzelne Gruppen Ausgrenzungstendenzen zeigen, ist dieser soziale Frieden gefährdet. Deswegen führen die Richter aus Karlsruhe im ersten Kopftuchurteil auch aus:

„Der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche Wandel kann Anlaß zu einer Neubestimmung des zulässigen Ausmaßes religiöser Bezüge in der Schule sein. Aus einer hierauf zielenden Regelung in den Schulgesetzen können sich dann für Lehrkräfte Konkretisierungen ihrer allgemeinen beamtenrechtlichen Pflichten auch in Bezug auf ihr äußeres Auftreten ergeben, soweit dies ihre Verbundenheit mit bestimmten Glaubensüberzeugungen oder Weltanschauungen deutlich werden läßt. Insoweit sind unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben auch gesetzliche Einschränkungen der Glaubensfreiheit denkbar….. Es mag deshalb auch gute Gründe dafür geben, der staatlichen Neutralitätspflicht im schulischen Bereich eine striktere und mehr als bisher distanzierende Bedeutung beizumessen und demgemäß auch durch das äußere Erscheinungsbild einer Lehrkraft vermittelte religiöse Bezüge von den Schülern grundsätzlich fern zu halten, um Konflikte mit Schülern, Eltern oder Lehrkräften von vornherein zu vermeiden..“

In die gleiche Richtung geht das zweite Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts vom  27.01.2015. Nach dem Hinweis auf das erhebliche Gewicht der grundgesetzlich geschützten Glaubensfreiheit führen die Richter aus: „Anders verhält es sich dann, wenn das äußere Erscheinungsbild von Lehrkräften zu einer hinreichend konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität führt oder wesentlich dazu beiträgt. Dann wäre es ihnen zumutbar, von der Befolgung eines nachvollziehbar als verpflichtend empfunden religiösen Bedeckungsgebots Abstand zu nehmen. Darüber hinaus kann ein verfassungsrechtlich anzuerkennendes Bedürfnis bestehen, äußere religiöse Bekundungen über eine gewisse Zeit auch allgemeiner zu unterbinden, wenn in bestimmten Schulen oder Schulbezirken aufgrund substantieller Konfliktlagen über das richtige religiöse Verhalten die Schwelle zu einer hinreichend konkreten Gefährdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität in einer beachtlichen Zahl von Fällen erreicht wird.“

Wenn also schon das sogenannte islamische Kopftuch jedenfalls in den Schulen unter bestimmten Umständen per Gesetz verboten werden kann, dann muß dies erst recht für die Vollverschleierung gelten. Denn hier tritt in der Tat das von der Bundesregierung nun angeführte Argument hinzu, daß Kommunikation nur möglich ist, wenn man das Gesicht des Gegenübers erkennen kann. Worte sind das eine, die Mimik das andere. Beides zusammen ist die Äußerung eines Menschen. Worte können je nach Gesichtsausdruck ihres Sprechers durchaus unterschiedlich gewertet werden. Hinzu kommt, daß die islamische Vollverschleierung überhaupt nicht anders verstanden werden kann, denn als Ausdruck der entschiedenen Ablehnung unserer freiheitlichen, säkularen Gesellschaftsordnung, wie sie unser Grundgesetz statuiert.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben sich offenbar auch von der Überlegung leiten lassen, daß die immanenten Schranken der Grundrechte auch davon bestimmt werden, was gesellschaftlich allgemeiner Konsens ist. Wenn religiös oder ideologisch bestimmte Verhaltensweisen von Gruppen das Potenzial haben, gesellschaftlich Unfrieden zu stiften oder gar den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu gefährden, dann hat der Staat das Recht, meines Erachtens auch die Pflicht, dem entgegenzuwirken. Es hängt also von unserem Verhalten als Bürger ab, wie die Juristen diese Problematik einschätzen. Je deutlicher die Mehrheitsbevölkerung, wie Politik und Medien gerne formulieren, diesen religiösen Fanatismus ablehnt, was sich natürlich auch in entsprechenden Reaktionen auf seine Symbole manifestiert, je eher werden Verfassungsrichter einschlägige Verbotsgesetze akzeptieren. Das würde sicher auch dann gelten, wenn etwa auf Grund einer Volksabstimmung in Bayern ein allgemeines Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit, nicht nur im öffentlichen Dienst, gesetzlich verfügt würde. Hier sind wir Bürger durchaus gefordert. Warum soll man nicht angesichts einer voll verschleierten Frau seinen Unmut über diesen Anblick laut und deutlich äußern, ohne dabei die Grenzen der Höflichkeit zu überschreiten? Warum soll man nicht etwa auch die Gelegenheit nutzen, einer Burkaträgerin in der Öffentlichkeit zu erklären, daß man es eben nicht gut findet, wenn bei uns Frauen in dieser Kleidung öffentlich auftreten? Warum soll man etwa nicht beim Anblick einer Niqab-Trägerin Trägerin dem Unmut darüber auch den entsprechenden Gesichtsausdruck verleihen? Das ist im übrigen weit weg vom Delikt der Volksverhetzung und auch keineswegs beleidigend. Aber es trägt dazu bei, der Mehrheitsmeinung, wie sie in der eingangs zitierten Umfrage zum Ausdruck gekommen ist, öffentlich Präsenz zu verleihen. Seien wir nicht weniger selbstbewußt, als diese auftrumpfenden Muslime! Mia san mia, sagt der Bayer mit Recht. Das gesellschaftliche Klima muß dem religiösen Rigorismus, wie er jedenfalls von einem nicht geringen Teil der Muslime bei uns immer aggressiver gelebt wird, eindeutig entgegenstehen. Dann können Verfassungsrichter im Spannungsfeld zwischen individueller Freiheit, friedlichem Zusammenleben und Freiheit der Religionsausübung richtig entscheiden. Politiker und Juristen sprechen gerne von der wehrhaften Demokratie. In der Tat gilt es unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung zu verteidigen. Nicht nur gegen politischen Extremismus, sondern auch gegen einen religiösen Rigorismus, der alle Lebensbereiche des Menschen ergreift. Principiis obsta!

Die Märchentante

Recep Tayyip Erdogan hat bekanntlich die Forderung, Zuwanderer aus dem islamischen Kulturkreis – er spricht natürlich für „seine“ Türken – sollten sich den Deutschen anpassen, als Verbrechen bezeichnet.

So weit geht Lamya Kaddor nicht. Ihre Sprache ist subtil. Sie tritt nun mit der Forderung hervor, die Mehrheitsgesellschaft habe gegenüber den zugewanderten Bürgern, insbesondere denen, die schon in dritter oder vierter Generation hier leben (und sich offensichtlich immer noch nicht integriert haben) eine Bringschuld. Das klingt freundlich und versöhnlich, erweist sich aber bei näherem Hinsehen lediglich als List wie im Märchen vom Wolf und den sieben Geißlein. Der Wolf hat Kreide gefressen.

Frau Kaddor bezeichnet zunächst einmal alle diejenigen, die Wert auf ein kulturell homogenes Staatsvolk in Deutschland (von anderen Ländern, insbesondere im islamischen Kulturkreis, spricht sie nicht) als „Deutschomanen“. Der Wortschöpfung kann man ein gewisses Maß an sprachlicher Kreativität nicht absprechen. Allerdings ist die Vokabel auch aggressiv diffamierend. Die so bezeichneten Deutschen leiden also unter einer Manie des Deutschseins. Manien aller Art gehören jedoch zu Psychosen oder ähnlichen psychischen Defekten. Das muß man sich vergegenwärtigen, wenn man Frau Kaddors Definition dieser Manie betrachtet. Danach zeigt sich die sogenannte Deutschomanie in Forderungen wie: Menschen, die vielleicht schon in der vierten Generation in Deutschland leben, müssten sich anpassen, obwohl sie längst Deutsche sind. Das ist schon starker Tobak. Denn im Umkehrschluß bedeutet das nichts anderes, als daß Parallelgesellschaften wie in Berlin-Neukölln oder Duisburg-Marxloh hinzunehmen sind. Ihnen gegenüber soll die Mehrheitsgesellschaft auch eine „Bringschuld“ haben. Die soll darin bestehen, diese Menschen zumindest „auf Augenhöhe zu respektieren“. Das will besagen, gelungene Integration nach dem Geschmack von Frau Kaddor soll zwar mehr Verfassungspatriotismus, mehr freiheitliche Werte, Gesetze, Regeln, Rechte aller beinhalten. Uns alle in unserem Lande einige doch der Rechtsstaat und die Demokratie. Natürlich müsse Deutsch dabei als Sprache (Kultur und Geschichte werden nicht erwähnt) eine zentrale Rolle spielen, aber auch Nation, nur jenseits des „völkischen“ Denkens. Außerdem dürfe man dazu nicht nur die Mehrheit formulieren lassen, man müsse auch mal Minderheiten formulieren lassen. Da könne auch etwas Konstruktives herauskommen.

Abgesehen davon, daß die Metapher von der Bringschuld außerhalb des juristischen Sprachgebrauchs stets falsch ist, denn es wird damit nur der Ort definiert, an dem eine Verbindlichkeit (Schuld) zu erfüllen ist, ist auch ersichtlich falsch, was damit gesagt werden soll. Frau Kaddor verlangt ja allen Ernstes nicht nur von denjenigen, die in unser Land einwandern, um hier dauerhaft zu bleiben, die geltenden Gesetze einzuhalten. Die Beachtung von Gesetzen und Regeln des Landes, in dem man mit oder ohne seine Staatsbürgerschaft lebt, ist jedoch nur das Minimum dessen, was einen Aufenthalt überhaupt möglich macht. Anderenfalls lernt man von einem Lande entweder seine Gefängnisse kennen oder aber muß es alsbald wieder verlassen. Mehr als Rechtstreue verlangt sie nicht, vielmehr meint sie damit, daß die sogenannte Mehrheitsgesellschaft auch von den Zuwanderern das eine oder andere annehmen soll. Weil die Zuwanderer die Gesetze des Landes beachten sollen, kann damit ja nur ihre kulturelle Identität gemeint sein. Zu dieser Identität gehört natürlich der Islam, und zwar ganz wesentlich. Sie soll wohl in gewissem Maße abfärben. Auf den Vorhalt, daß gerade der Islam als Identitätsressource möglicherweise für besonders große Integrationsprobleme sorge, winkt sie ab. Das sei wissenschaftlich so nicht haltbar, daß der Islam für Integrationsprobleme besonders verantwortlich gemacht werden könne oder die Religion überhaupt der ausschlaggebende Faktor sei, warum Menschen besser oder schlechter integriert seien.

In diesem Zusammenhang muß natürlich gesehen werden, daß Frau Kaddor behauptet, es könne einen liberalen Islam geben, fern aller fundamentalistischen Interpretation und konservativ-religiöser Lebenswirklichkeit. Mit Blick auf den tatsächlich jedenfalls außerhalb kleiner Zirkel in Europa wie ihrer eigenen liberal-islamischen Vereinigung kann man nicht umhin, hier von einer Schimäre wie einem runden Quadrat zu sprechen. Derartige Vorstellungen, sollten sie überhaupt ernst gemeint sein, haben nicht den Hauch einer Chance, den real existierenden Islam nach den Vorstellungen Erdogans, der saudischen Fundamentalisten oder der iranischen Ajatollahs auch nur in unserem Lande abzulösen, von den islamischen Ländern selbst einmal völlig abgesehen. Der unbedarften Vereinsmeierei deutscher Intellektueller mit oder ohne Migrationshintergrund stehen die mit Milliardenbeträgen gesponsorten Moscheevereine saudiarabischer Prägung und vom türkischen Staat finanzierten und gelenkten islamischen Gemeinschaften gegenüber. Deren Einfluß in Deutschland wächst in rasantem Tempo. Ihre Interpretation des Koran und der Scharia ist für die übergroße und weiter wachsende Zahl der Muslime maßgeblich. Ernstzunehmende liberale islamische Theologen, insbesondere auch mit Einfluß auf die übrige islamische Welt, sind weit und breit nicht in Sicht. Zutreffend ist daher das Resümee des islamkundigen Publizisten Ufuk Özbe: Sowohl gläubiger Muslim als auch Befürworter der freiheitlich-demokratischen Grundwerte sein zu wollen, scheint nur dank des Segens der Unwissenheit oder mit hartnäckiger Verdrängung oder durch Aushalten schwindelerregender Verrenkungen möglich zu sein. Wenn jedoch Muslime mit in Deutschland erworbenen akademischen Qualifikationen uns das Lied vom liberalen Islam singen, obgleich sie es ganz sicher besser wissen, dann drängt sich doch das Bild vom bösen Wolf auf, der Kreide gefressen hat, um die arglosen sieben Geißlein über seine Identität zu täuschen, damit sie ihm die Tür öffnen und er sie fressen kann. Das Bild paßt übrigens für beide Seiten. Sowohl der Charakter des Islam als auch die Naivität der deutschen Intellektuellenkaste sind damit wirklichkeitsnah abgebildet.

Gipfelkreuze

Ein neuer Aufreger irrlichtert durch die Medien. Irgendein vermutlich geistesgestörter Mensch hat in den vergangenen Wochen in den bayerischen Alpen im Raum Lenggries vier Gipfelkreuze mit einer Axt umgehackt. Eine Sennerin will ihn auch von fern gesehen haben, wie er berserkerhaft gewütet hat. Darob war zunächst Rätselraten und auch leise Empörung zu vernehmen: Wer ist der Frevler, und was treibt ihn? Ist er nur verrückt, oder handelt es sich um ein gezieltes Attentat auf christliche Symbole? Müssen wir uns getroffen fühlen, oder geht uns das eigentlich nichts an?

Reinhold Messner, gewissermaßen von Berufs wegen eine Autorität für alles, was irgendwie mit den Bergen zu tun hat, stört es nicht, wenn Gipfelkreuze entfernt werden. Er meint, mit den Gipfelkreuzen würden die Berge „möbeliert“. Will heißen, sie verschandeln die Natur. Nun verwundert das nicht bei einem Menschen, der alle Religionen schlichtweg für Sekten hält, die nur dazu dienen, die Menschen zu unterdrücken. Er ist auch ein Grüner, und dagegen gibt es bekanntlich nichts von Ratiopharm. Noch nicht geäußert hat er sich zu der Aktion eines Schweizer Künstlers, der einen Berg statt mit einem Gipfelkreuz zu schmücken, mit einem Halbmond, der ja nun einmal für den Islam steht, verschandelt hat. Wenn er konsequent ist, missfällt ihm auch diese Art von „Möbelierung“ der Alpen.

Entschiedenen Widerspruch bekam Messner von christlichen Geistlichen. Zu Recht wies zum Beispiel der Eichstädter Bischof Hanke darauf hin, daß die alte Tradition der Gipfelkreuze doch zu unserem Kulturraum gehöre. „Das Kreuz ist so etwas wie ein Wurzelstock, auf dem unsere Kultur aufbaut, egal, ob ich nun Christ bin oder Nicht-Christ. Wenn ich hier in diesem Kulturraum Europa lebe, dann lebe ich ja in einem Umfeld, das ganz stark geprägt ist von der Botschaft des Kreuzes, also von der Botschaft der Liebe. Und wo Liebe gelebt wird, wo Liebe spürbar wird, da rücken Himmel und Erde zusammen. Von daher ist es durchaus sinnvoll auf den Berggipfeln, wo man eine wunderbare Aussicht hat, sowohl in den Horizont, in den Himmel, als auch hinunter in die Täler, Kreuze zu errichten. Diese wilde Naturlandschaft gehört zu uns, sie gehört in unserem Kulturraum, der kein menschenferner Ort ist.“ In der Tat ist Europa ohne seine christliche Kultur nicht denkbar. Selbst wenn das Christentum im Laufe der Zeit immer mehr in Vergessenheit geraten würde, seine architektonischen, künstlerischen und literarischen Zeugnisse blieben weiterhin prägend für unsere Kultur. Zu ihr gehört es auch, daß wir selbst solche Kulturgüter bewahren und schätzen, die in vorchristlicher Zeit entstanden sind. Das gesamte Erbe der Antike gehört dazu. Und gerade was das Kreuz angeht: es ist längst über seine Funktion als religiöses Symbol hinausgewachsen. Vielmehr findet es sich in staatlichen Hoheitssymbolen wie Fahnen, Wappen und Auszeichnungen wieder. Das Eiserne Kreuz, von 1813-1945 die populärste Tapferkeitsauszeichnung deutscher Streitkräfte und bis heute ihr Hoheitsabzeichen, die Kreuze in den Flaggen der skandinavischen Staaten wie des britischen Commonwealth, das humanitäre Symbol schlechthin, das Rote Kreuz, alles das zeigt, wie umfassend und tief die kulturelle Prägung Europas durch das Christentum ist. Und deswegen sind auch Gipfelkreuze in den Alpen keineswegs deplaziert. Wer hingegen von „Möbelierung“ schwafelt, der zeigt damit nur, daß er über seine eigenen Wurzeln nichts weiß und von Europa nichts verstanden hat.

So richtig aufregend wurde die Sache allerdings erst, als eines der Gipfelkreuze, nämlich auf dem Schafreiter bei Lenggries, wieder aufgerichtet wurde. Denn es soll sich bei den wackeren Zimmerleuten um Angehörige der sogenannten Identitären gehandelt haben. Diese Gruppierung, die bislang vorwiegend durch ihre fantasievollen Aktionen in der Art der studentischen Happenings der siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts aufgefallen ist, wird (auf Wunsch der Regierung?) vom Verfassungsschutz beobachtet, weil man ihr rechtsextreme Tendenzen unterstellt. Nun mag es sein, daß der sogenannte Ethnopluralismus, dem diese jungen Heißsporne wohl frönen, nicht so ganz in den Rahmen der Verfassung paßt. Ob von Verfassungsfeindlichkeit die Rede sein kann, werden vielleicht einmal die Gerichte zu entscheiden haben. Absurd ist jedoch, daß man diese Wiederaufrichtung eines Gipfelkreuzes skandalisiert. Es mag sein, daß diese jungen Leute sich bewußt als Verteidiger des christlichen Abendlandes stilisieren. Das mögen sie tun. Hauptsache, das Gipfelkreuz steht wieder. So sieht es auch die zuständige Polizeibehörde, die daran insbesondere nichts strafbares finden kann. Für politisch korrekte Zeitgenossen scheint es jedoch schlimmer zu sein, daß irgendwelche „Rechten“ ein Kreuz wieder aufrichten, als daß irgendein Wahnsinniger, aus welchen Motiven auch immer, es mit einer Axt niedergelegt hat. Wenn hingegen etwa die angehenden Zimmerleute von der nächstgelegenen Berufsschule ein Gipfelkreuz wieder aufrichten, dann ist das natürlich lobenswert. (Es sei denn, da wären „Rechte“ dabei.) Duo cum faciunt idem…..

Es ist schon ein Kreuz mit dem Kreuz!

 

Islam bedeutet Frieden

Bekanntlich haben die Deutschen in jeder Richtung Ängste. Wer Ängste hat, muß auf die Couch des Psychotherapeuten. Diese Rolle übernehmen im Rahmen der kollektiven Behandlung der Deutschen gerne diverse Journalisten, Wissenschaftler und Politiker. Tatsächlich sei der Islam doch eine Religion des Friedens. Nichts anderes bedeute auch das Wort Islam. Daß es tatsächlich Unterwerfung bedeutet, sagt man den Leuten lieber nicht.

Abdurrahman ibn Abdulazis as-Sudais ist Imam der bedeutendsten Moschee des Islam, der al Masdschid al-Haram in Mekka. In ihrem Innenhof befindet sich die Kaaba, das Ziel der jährlichen Hadsch (Pilgerfahrt) der Muslime aus aller Welt. Man kann diesen Imam wohl mit Fug und Recht als Salafisten einstufen, Wahabit ist er ohnehin. Er gilt sunnitischen Muslimen, das sind gut 90 %, als einer der verlässlichsten und populärsten Interpreten des Korans.

Am 4. September 2016 rief er in seiner Predigt muslimischen Pilgern aus Ägypten zu:

„Oh Allah, schenke Sieg, Ehre und Macht unseren Brüdern, den Dschihadisten in Jemen, in Syrien, im Irak, auf der ganzen Welt. Laß sie triumphieren über die verräterischen Juden, die bösartigen Christen und die unzuverlässigen Heuchler!“

Die Predigt wurde vom ägyptischen Fernsehen direkt übertragen. Islam bedeutet für uns ganz sicher Frieden. Nämlich den Frieden des Friedhofs, wenn er sich auch bei uns durchgesetzt hat. Das muß man wissen. Nur wenn man es weiß, wird man auch danach handeln.

Völkisch – ein Unwort?

Frau Petry hat es getan. Sie hat völkisch gesagt. Das ist noch schlimmer als Autobahn. Und sie hat noch einen drauf gesetzt.

Sie hat dazu aufgerufen, den Begriff völkisch positiv aufzuladen. Man müsse daran arbeiten, daß dieser Begriff wieder positiv besetzt ist. Das Wort völkisch als rassistisch zu werten, sei eine unzulässige Verkürzung. Sie selbst benutze diesen Begriff zwar nicht, aber ihr missfalle, daß er ständig nur in einem negativen Kontext benutzt werde. Sie habe ein Problem damit, daß es bei der Ächtung des Begriffs völkisch nicht bleibe, sondern der negative Beigeschmack auf das Wort Volk ausgedehnt werde.

Es war zu erwarten, daß darob in den Medien ein Entrüstungssturm ausbrechen werde. Natürlich schlagen alle politisch korrekten Kommentatoren nun auf die Politikerin ein. Soweit man sachlich argumentiert, weist man auf die Definition im aktuellen Duden hin. Danach stehe der Begriff völkisch in der rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus. BILD weiß daher: „AfD Chefin zündelt.“ Die ZEIT, stets bemüht, ihrer vorwiegend akademischen Leserschaft die Mühe des Denkens abzunehmen, gibt ihr die Sprachregelung vor und schreibt in ihrer Online Ausgabe flugs: „Der Begriff völkisch bedeutet deutsch und steht für die Ausgrenzung von jedem, der hier nicht geboren wurde. Wer ihn nutzt, will faschistische Gedanken hoffähig machen.“ So belehrt uns ein Herr Biermann.

Man kann sich dem Sachverhalt auch ohne Schaum vor dem Mund nähern. Ohne jeden Zweifel hat die Vokabel „völkisch“ eine wechselhafte Bedeutungsgeschichte. Ohne jeden Zweifel ist sie zu einem Schlüsselbegriff der nationalsozialistischen Ideologie geworden. Schon der Titel des Parteiorgans – Völkischer Beobachter- spricht für die Vereinnahmung des Begriffs durch Hitler und seine volkspädagogischen Büchsenspanner. Doch dieses Schicksal teilt die Vokabel mit anderen Begriffen, Symbolen und sogar Tugenden. Die Schmähung von Fleiß, Treue, Disziplin, Gehorsam, Pflichtbewußtsein, Pünktlichkeit, Ordnungsliebe, Zuverlässigkeit, Höflichkeit und Sauberkeit als sogenannte Sekundärtugenden, mit denen man auch ein KZ führen könne, durch Oskar Lafontaine,in einem Stern-Interview am 15. juli 1982, dazu noch auf Helmut Schmidt gemünzt, sollte unvergessen bleiben.

Hilfreich ist es daher, sich die Wortbedeutung unbefangen aus der lexikalischen Literatur zu erschließen. Noch im Jahre 1933 – das Manuskript dürfte sicherlich vor Beginn dieses für Deutschland und Europa verhängnisvollen Jahres fertig gestellt worden sein – führt das im Georg Dollheimer Verlag zu Leipzig erschienene Wörterbuch „Das deutsche Wort“ hierzu aus: „völkisch Eigenschaftswort: das Volk betreffend; dem Volk eigentümlich; national“. Der Große Brockhaus, 16. Aufl. führt im 1957 erschienenen 12. Band dieses Lexikons aus: „völkisch, die seit etwa 1875 aufgekommene, um 1900 vor allem vom Alldeutschen Verband vertretene Verdeutschung des Wortes national im Sinne eines auf dem Rassegedanken begründeten und daher entschieden antisemitischen Nationalismus. An sich ist völkisch ein altgermanisches Wort; es konnte sich aber, ebenso wie volklich, im allgemeinener Bedeutung nicht durchsetzen.“ Ziehen wir dann noch den zumindest früheren Schülergenerationen bekannten „Wasserzieher, ableitendes Wörterbuch der deutschen Sprache“, 18. Aufl. 1974 zu Rate. Dort lesen wir: „völkisch 15. Jahrhundert, 1875 als Verdeutschung für national vorgeschlagen, angelsächsisch folcisc volkstümlich.“

Wir sehen also, daß ein schlicht beschreibendes Eigenschaftswort durch seinen Missbrauch zunächst seitens nationalistischer Kreise im deutschen Sprachraum und dann verstärkt durch die Nationalsozialisten gewissermaßen seine Unschuld verloren hatte. Nun machen viele Begriffe und Vokabeln im Laufe der Jahrhunderte einen bisweilen tiefgreifenden Bedeutungswandel durch. Jedem von uns ist das aus der Schulzeit noch an dem Beispiel des Marschalls geläufig, der sich vom Pferdeknecht zum höchsten Generalsrang entwickelt hat. Und wie hat sich Ansehen und Verständnis des Wortes Weib, das in der lutherischen Bibelübersetzung Jesus für seine Mutter benutzt hat, und zwar ganz sicher in Liebe und Ehrfurcht, ins Negative verändert! Eine Frau mit diesem Begriff anzureden kann heute strafrechtliche Konsequenzen haben. Vom negativen Begriff zur negativen Wortbedeutung ist es nicht weit. Das zitierte Beispiel der sogenannten Sekundärtugenden ist hier aufschlussreich. Und wenn eine Vokabel einmal gewissermaßen wie ein fauler Apfel im Korb liegt, ist die Gefahr groß, daß auch andere bislang positiv konnotierte Begriffe von dieser Abwertung befallen werden. Nicht ganz zu Unrecht hat die Politikerin Petry daher darauf hingewiesen, daß es bei der Ächtung des Begriffs völkisch nicht bleibt, sondern der negative Beigeschmack auf das Wort Volk ausgedehnt wird. Das ist leider bereits festzustellen. Wenn ein Politiker im Zusammenhang mit Europa oder der Flüchtlingsproblematik vom deutschen Volk spricht, dann klingt das in manchen Ohren ja wie Autobahn, nämlich Autobahn, die Hitler gebaut habe, weswegen ja nicht alles schlecht sein könne, was Hitler getan hat.

Ob man nun Frau Petry allgemein oder in diesem Punkt zustimmt oder nicht: ich halte es für geboten, auch den Begriff völkisch aus der babylonischen Gefangenschaft des Nationalsozialismus zu befreien. Wir können nicht Begriffe oder Dinge, die für sich genommen weder gut noch schlecht sind, nur deswegen auf ewig für Unworte halten, oder zumindest für unaussprechlich, nur weil sie von den Nazis missbraucht worden sind. Denn dann müssten wir in der Tat all die oben zitierten sogenannten Sekundärtugenden aus unserem Sprachschatz verbannen. Natürlich ist es so, daß das Pflichtbewusstsein eines KZ-Aufsehers in diesem Fall eine negative Eigenschaft ist. Ebenso natürlich ist das Pflichtbewusstsein eines Straßenbahnfahrers oder Verkehrspiloten eine in unser aller Interesse wünschenswerte Eigenschaft. Wenn wir also die Vokabel völkisch künftig schlicht und einfach ihrem Ursprung entsprechend als das deutsche Wort für national verstehen, dann emanzipieren wir uns gleichzeitig auch von der Fixierung auf die Zeit des Nationalsozialismus, die wenigstens zwei Generationen nach dessen Untergang die Unbefangenheit genommen hat. Der souveräne Umgang mit der eigenen Geschichte verlangt unter anderem, auch die sicherlich ausschließlich negativ zu bewertende Zeit des Nationalsozialismus nicht nur zeitlich, sondern auch von ihrer Bedeutung her in den Gesamtzusammenhang der Geschichte zu stellen. Auch wenn diese zwölf Jahre ein anderes Gewicht haben, als irgendwelche belanglosen zwölf Jahre unserer Geschichte, so sind sie gleichwohl doch nur eine Periode von vielen. Und auch wenn die Untaten der Nazis nur wenig vergleichbares in der Geschichte finden – an dieser Stelle muß ich für Halbgebildete darauf hinweisen, daß vergleichen und gleichsetzen zwei verschiedene Dinge sind – in unserer Geschichte überwiegen die der Überlieferung werten Ereignisse und Perioden bei weitem. Auch deswegen müssen wir die Autobahnen nicht etwa in Schnellstraßen oder gar Highway umbenennen. Werden wir unverkrampft! Auch wenn das solchen Kreisen mißfällt, die es am liebsten sähen, wenn sich „der Deutsche“ als ewiger Paria der Geschichte auf alle Zukukunft verschämt an der Wand entlang drückt. Denn dafür liefert unsere mehr als die „berühmten“ tausend Jahre alte Geschichte jedenfalls in summa  keinen Grund.

Senatus Populusque Romanus, Senat und Volk von Rom. Dieses stolze Motto der römischen Republik, einer antiken Demokratie, freilich einer Demokratie mit allen Schwächen der Antike, es beschreibt in lakonischer Kürze das Wesen der parlamentarischen Demokratie. Das Volk als Träger aller Staatsgewalt. „Wir sind das Volk!“ riefen die Leipziger bei den Montagsdemonstrationen 1989. Wenn es uns Deutsche kennzeichnet, den Kopf oben zu tragen, dann ist es eben eine nationale, in diesem Falle eine sehr positive nationale Eigenschaft. Ändert sich daran irgendetwas, wenn man sie als eine völkische Eigenschaft der Deutschen bezeichnet? Den Lesern eines Weblogs, der in seinem Untertitel zum Selberdenken auffordert, muß ich die Antwort nicht vorgeben.

Das hat mit dem Islam nichts zu tun

Islamfunktionäre wie Aiman Mazyek und ihnen folgend die politisch-mediale Kaste unseres Landes werden nicht müde uns zu erklären, daß Dinge wie die Genitalverstümmelung von Mädchen, die Vollverschleierung, Kinder-, Mehrfach- und Zwangsehen, die Steinigung von Ehebrecherinnen und andere archaisch-barbarische Sitten in islamischen Ländern nichts mit dem Islam zu tun haben. Es handele sich jeweils nicht um religiöse Gebote, die aus dem Koran folgten, sondern lediglich um regionale Bräuche aus vorislamischer Zeit, die sich nun einmal bis heute gehalten hätten. Den Islam könne man dafür natürlich nicht verantwortlich machen, zumal man das vereinzelt auch bei Angehörigen anderer Religionen in solchen Ländern antreffen könne.

Diese Behauptung ist so simpel und vordergründig, daß sie geradezu dazu reizt, sie zu hinterfragen. Nun ist es, nach allem was uns seriöse Islamwissenschaftler erklären, ohnehin sehr schwierig, aus dem Wortlaut des Korans und der Scharia eindeutige Gebote und Verbote zu entnehmen. Die oft reichlich nebulösen Texte lassen viele Deutungen zu. Ein Beleg dafür sind natürlich die Frauen islamischen Glaubens auf unseren Straßen, deren Bekleidung zwischen der freizügigen westlichen Mode und der rigiden Vollverschleierung saudiarabischen und afghanischen Musters in allen denkbaren Varianten changiert. Da liegt es natürlich nahe anzunehmen, daß etwa die Sitte der weiblichen Genitalverstümmelung nicht auf einem koranischen Gebot beruht, sondern es sich um einen althergebrachten Brauch in bestimmten Regionen handelt. Das mag so sein, rechtfertigt aber nicht die Behauptung, es habe mit dem Islam nichts zu tun, daß diese Sitte heute noch – man scheut sich zu sagen, gepflegt wird – das Leben von Millionen Afrikanerinnen und Orientalinnen zur Hölle macht, wenn nicht gar vorzeitig beendet. Wenn aber die Religion diese brutale Verstümmelung kleiner Mädchen nicht gebietet, dann muß man sich doch fragen, warum ihre geistlichen Autoritäten das nicht verhindern.

Weder die Empörung über die Barbarei, noch vulgärethnologische Betrachtungen über primitive Völker erfassen den Sachverhalt. Natürlich ist es verständlich, wenn zivilisierte Menschen mit Verachtung auf das Bild von einem halben Dutzend ungebildeter Weiber aus der Steinzeit blicken, die ein schreiendes fünfjähriges Mädchen festhalten, während eine alte Vettel ohne jegliche medizinische Kenntnis mit einer rostigen Rasierklinge Fleischfetzen aus der Vagina des Kindes schneidet. Noch weniger hilft es jedoch weiter, wenn intellektuellelle Islamversteher dazu allerhand angelesenes Zeug von sich geben und mit sichtlichem Stolz auf ihre vermeintliche Bildung von der „pharaonischen Infibulation“ pseudowissenschaftlich daherschwafeln und mit wissendem Lächeln erklären, das habe mit dem Islam natürlich nichts zu tun.

Man muß sich nämlich fragen, warum es dem Islam bis heute nicht gelungen ist, diese Barbarei abzuschaffen. Immerhin ist es dem Islam wesenseigen, seine Gebote unnachsichtlich durchzusetzen, und sei es mit dem Schwert des Henkers. Nahe liegt die Antwort, daß der Islam ein gestörtes Verhältnis zur Sexualität hat. Das Bild der Frau ist nun einmal so gezeichnet, daß sie zu sexuellen Ausschweifungen neigt, und deswegen ihre Sexualität unterdrückt werden muß. Ersichtlich auch deswegen, weil auch die Männer sich in den Augen des oder der Verfasser des Korans und der Scharia regelmäßig nicht beherrschen können, sondern angesichts einer unverhüllten, westlich gekleideten Frau unweigerlich von ihrem Geschlechtstrieb übermannt werden. Anders können die diversen Bekleidungs- besser: Verhüllungsvorschriften aller Varianten im real existierenden Islam nicht verstanden werden. Die Vorstellungen, insbesondere der im Laufe des letzten Jahres zu uns gekommenen Muslime, sprechen eine eindeutige Sprache. Frauen haben zu Hause zu bleiben, allenfalls in Begleitung des Ehemannes, Vaters oder Bruders aus dem Haus zu gehen, selbstverständlich züchtig verhüllt. Einer fremden Frau gibt man nicht die Hand. Von einer Frau nimmt der Mann auch keine Anweisungen entgegen und was der Torheiten mehr sind. Eine Religion mit einem solchen Menschenbild toleriert dann eben auch archaische und barbarische Sitten, wenn sie nur in dieses Bild passen. Das Ziel dieser Genitalverstümmelung ist es ja, und es wird von ihr auch geleistet, daß den jungen Frauen, die diese Tortur überleben, jegliche sexuelle Empfindung und damit auch jeder eigene Wunsch nach sexuellem Erleben unmöglich gemacht wird. Ihr Ehemann verfügt über sie, wann er will. Sie hingegen hat über sich ergehen zu lassen, was geschieht. Weil es sich auch in der Tat um ungebildete, unwissende und wenig zivilisierte Menschen handelt, denken sie auch überhaupt nicht darüber nach. Das war immer so, das ist so, das wird immer bleiben. Das ist so wie die Jahreszeiten. Das ist so wie Ernte und Missernte. Der Islam fördert das eigenständige Denken ohnehin nicht, was sehr leicht daran abzulesen ist, daß z.B. nur 3 % der Patentanmeldungen aus islamischen Ländern kommen, die aber 20 % der Bevölkerung dieser Erde stellen.

Als Ergebnis ist also festzuhalten, daß der Islam derartige barbarische Sitten wahrscheinlich nicht vorschreibt, aber auch bis heute keine Anstalten macht, sie zu verbieten. Und dies offensichtlich aus einer gewissen Nähe heraus. Und so hat das doch etwas mit dem Islam zu tun. Wer nicht verhindert, was er verhindern muß, der läßt es eben geschehen und leistet dem damit Vorschub. Das ist es, was wir den Islamfunktionären wie auch den Islamverstehern entgegenhalten müssen, wo auch immer wir auf sie treffen. Denn das sind wir uns selbst schuldig, wenn wir uns für aufgeklärte Menschen halten.

Wer finanziert die neue Stasi?

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat. Die Rechte der Bürger einerseits und die Befugnisse des Staates andererseits werden von der Verfassung bestimmt. So hat gemäß Art. 5 GG jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung in Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Man sollte sich diesen Text der Verfassung genau einprägen. Vergleicht man ihn mit dem aktuellen Verfassungsverständnis der mit dem Schutz der Verfassung beauftragten Politiker, nämlich der Bundesminister des Inneren und der Justiz, dann stellt man fest, daß diese Verfassungsbestimmung offenbar der Rechtsgeschichte angehört. Denn seit etwa einem Jahr wird das Recht eines jeden Bürgers, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, eingeschränkt. Dies nicht etwa nach Maßgabe der allgemeinen Gesetze, sondern nach den Vorstellungen „politisch korrekter“ Kreise, die nicht einmal in verbindlicher Textform vorliegen, und selbstverständlich nicht auf demokratischer Willensbildung, und noch weniger in einem verfassungsmäßigen Verfahren zustande gekommen sind. Der Satz: „Eine Zensur findet nicht statt“ ist offenbar gestrichen, denn in den sogenannten sozialen Medien wie Facebook werden Meinungsäußerungen zensiert, indem sie gelöscht werden, ohne daß derjenige, der sie veröffentlicht hat, gefragt wird. Das geschieht zwar mit ministeriellem Segen, aber keineswegs durch eine Behörde. Vielmehr bedient man sich dazu einer Art Internet-Polizei, die selbstverständlich verdeckt und ohne jede demokratische Kontrolle arbeitet. Der Vergleich mit staatlichen Geheimpolizeien drängt sich auf. Da überrascht es auch kaum noch, daß die Chefin dieser „Behörde“ eine Vergangenheit als Stasi-Mitarbeiterin hat.

Skandalös ist auch die Finanzierung dieser Gesinnungspolizei. Zum einen wird sie mit Millionen aus Steuermitteln durch die beteiligten Ministerien finanziert, allen voran das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das von einer Politikerin geleitet wird, bei deren Auftritten in den Medien mir stets unwillkürlich die unsäglichen Blondinenwitze einfallen. Auch der eigentlich ausdrücklich für den Schutz der Verfassung zuständige Bundesminister des Inneren, der gelegentlich mit tolpatschigen Interviews in Erscheinung tritt, und natürlich das Zensurministerlein aus dem Saarland beteiligen sich an der Finanzierung dieser neuen Stasi.

Allerdings gibt es auch Spenden. Und hier lohnt es sich ebenfalls genau hinzusehen. Die als „Amadeu-Antonio-Stiftung“ firmierende Geheimpolizei erhält Spenden in Millionenhöhe von einer in Form der gemeinnützigen GmbH verfassten Stiftung, die ihrerseits Teil eines florierenden Konzerns mit einem Umsatz (2015) von ca. 7,6 Milliarden € ist. Es handelt sich um die Freudenberg Stiftung, die im idyllischen Weinheim am Fuße des Odenwaldes residiert. Die enge Verbindung zwischen den beiden Stiftungen wird unter anderem daran deutlich, daß die Freudenberg Stiftung im Vorstand der Amadeu-Anschwärz-Stiftung, wie man sie zutreffend nennen sollte, mit ihrer Geschäftsführerin vertreten ist.

Die zumindest höchst ungewöhnliche Verbindung zwischen einem seriösen Unternehmen und einer linksradikalen Organisation, deren Fußvolk regelmäßig bei Krawallen schwarz gewandet und vermummt in Erscheinung tritt, löst doch Überlegungen darüber aus, was Stützen unserer Gesellschaft, als die unsere Unternehmer doch anzusehen sind, dazu veranlassen kann, eine Organisation zu unterstützen, die im linksextremen Antifa-Spektrum angesiedelt ist. Man könnte natürlich annehmen, daß ein Unternehmen sich grundsätzlich gut beraten wähnt, wenn es gewissermaßen im Gleichschritt mit Bundesministerien eine solche Organisation unterstützt. Eine gewisse Regierungsnähe mag den eigenen Geschäften förderlich sein. Man könnte allerdings auch darüber nachdenken, daß Kaufleute und Ingenieure einerseits in einer anderen Welt leben, als die in Geisteswissenschaften und Medien agierenden, vorwiegend linksdrehenden Absolventen der philologischen und kulturwissenschaftlichen Studiengänge, denen gegenüber sie andererseits offensichtlich von gewissen Minderwertigkeitskomplexen befallen sind. Natürlich grundlos. Indessen glaubt man sich offenbar nur dann auf gleichem intellektuellen Niveau zu bewegen, wenn man politisch korrekt nachplappert, was dort ausgeheckt wird. Und wenn es sein muß, unterstützt man ausgerechnet solche Bestrebungen, die auf die Beseitigung unserer demokratischen Rechtsordnung zielen, welche doch die Grundlage für die Existenz einer freien Wirtschaft und des freien Lebens überhaupt ist. Einer, der es wissen mußte, hat mit Blick auf das Regime, dem die Chefin der neuen Stasi einst diente, klassisch formuliert: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.“ Daß er dennoch Kommunist geblieben ist, hängt wohl mit dem unausrottbaren Glauben der Intellektuellen, für die sich ein Großteil der Absolventen geisteswissenschaftlicher akademischer Disziplinen hält, an den Sozialismus zusammen.

Es wird Zeit, diesem Spuk ein Ende zu bereiten. Eine DDR 2016 benötigen wir weiß Gott nicht.

Hilfreich sei die Presse, edel und gut!

Die Lage war ernst geworden. Die Herrschaft über Herzen und Hirne der Bevölkerung war ins Wanken geraten. Zwar hatten die Sprachregelungen für die Polizei und die Medien immer noch Gültigkeit. Indessen begannen die Leute, zwischen den Zeilen zu lesen. Publikationen aus dem dunklen Feld des Internets, die von abtrünnigen Journalisten wie Tichy und Klonovsky verbreitet werden, fanden immer mehr Leser. „Rechte“ Zeitungen steigerten gegen den Trend ihre Auflagen rasant. Dummerweise mit einem weit überdurchschnittlichen Anteil von Akademikern unter ihren Lesern. Die Kommentarfunktionen der Presse mußten immer häufiger abgeschaltet werden, weil die Leser nahezu ausschließlich rechtspopulistische Kommentare posteten. Als geradezu katastrophal erwies sich, daß jeder Augenzeuge seine Beobachtungen per Smartphone über YouTube veröffentlichen konnte. Das Volk, dem eben noch der syrische Azubi an der Werkbank in der Tagesschau präsentiert worden war, schaute sich anschließend auf YouTube an, wie eine Gruppe von Asylbewerbern aus Nordafrika in einem Freibad jungen Mädchen zwischen die Oberschenkel griff. Mehr noch. Selbst die zuverlässigen elektronischen und gedruckten Medien verbreiteten die Nachricht, daß die 30 größten deutschen Unternehmen statt der versprochenen hunderttausenden von Arbeitsverhältnissen mit Flüchtlingen lediglich deren 54 begründet hätten, davon 30 bei dem im Besitz des Bundes befindlichen Unternehmen Telekom. Ja, die Medien waren schon dazu übergegangen, im Zusammenhang mit Straftaten nicht mehr nur noch von „Jugendlichen“ zu sprechen, sondern von Flüchtlingen, Nordafrikanern oder gar Syrern. Es mußte also etwas geschehen.

Unter Federführung des Bundespresseamtes konstituierte sich deswegen ein informeller Arbeitskreis „Hilfe und Handreichung“. Informell deswegen, weil amtliche Vorgänge den Nachteil haben, zum einen dokumentiert zu werden, und zum anderen um so schneller bekannt werden, je höher die Geheimhaltungsstufe ist. Man wählte daher auch weder das Kanzleramt noch eines der bekannten Tagungsschlößchen der Bundesregierung für dieses Treffen aus, sondern trug seinem konspirativen Charakter auch dadurch Rechnung, daß man sich in einem idyllisch gelegenen Landhotel im Schwarzwald traf, fernab vom Sonnensystem der Hauptstadt, dafür aber in einer mit Michelinsternen reich gesegneten Landschaft.

In ihrem Eingangsreferat berichtete Frau Dr. Saskia Klugsch-Eißer vom Bundeskanzleramt, wie besorgt die Leitung des Hauses darüber sei, daß die Deutungshoheit über die Flüchtlingsproblematik der Politik und den Leitmedien zu entgleiten drohe. Der Kanzlerin sei auch nicht verborgen geblieben, daß es inzwischen sogar in solchen Medien, die man bisher als zuverlässig eingestuft habe, gehässige Kommentare über ihre Politik gebe. Mit größter Sorge sehe sie, daß der Rechtspopulismus in der Bevölkerung immer mehr zunehme. Er habe inzwischen sogar die CSU in starkem Maße befallen, von den Wahlerfolgen und Umfragewerten der AfD einmal ganz abgesehen.

Dr. Sören Schönfärber vom Bundespresseamt beklagte sich darüber, daß sein Haus keine Eingriffsbefugnisse in die Berichterstattung der Medien habe, und sich auf Richtigstellungen im Nachhinein beschränken müsse. Offizielle Presseerklärungen würden zwar wegen ihres amtlichen Charakters nach wie vor als seriös betrachtet, überzeugten aber gerade wegen ihres amtlichen Charakters die wachsende Zahl von Kritikern der Bundesregierung nicht. Was not tue, sei die Beeinflussung des Vorfeldes. Gerade weil es hier aber an rechtlichen Möglichkeiten fehle, müsse nach Mitteln und Wegen gesucht werden, dieses Ziel zu erreichen, ohne daß die Öffentlichkeit bemerke, mit welchen Methoden dies geschehe. Hier sei die Wissenschaft gefragt.

Professorin Dr. Alfred Schwarzfischer, der aus voller Überzeugung, wie er sagte, die Regelungen seiner Universität über die grundsätzliche Verwendung der weiblichen Form bei den Amtsbezeichnungen der Hochschullehrer*innen mitgetragen habe, gab zu bedenken, daß die Veränderung des öffentlichen Bewußtseins leider ein langfristig angelegtes Projekt sein müsse. Es sei ihm zwar gelungen, erhebliche Fördermittel für die Erforschung der sich im Unterbewußtsein bildenden rassistischen Präferenzen einzuwerben. Einschlägige Promotionsthemen habe er auch schon an Doktoranden vergeben. Kurzfristige Erfolge könne er nicht versprechen.

Dr. Sigurd Meister vom Lehrstuhl für Gender und Diversity an einer deutschen Exzellenz- Universität, deren Namen ich aus Rücksichtnahme auf ihre Professoren und Studenten anderer Disziplinen nicht nennen will, wies auf die verbreitete Homophobie unter muslimischen Migranten hin, die leider in den Medien zwischenzeitlich häufig thematisiert werde. Dies begründe Besorgnisse im Hinblick auf die Akzeptanz sexueller Diversität in der Bevölkerung. Er persönlich experimentiere zur Zeit mit homosexuellen Lebensweisen. Er erhoffe sich davon Erkenntnisse für seine Habilitation über die Beeinflussung der sexuellen Identität durch Medieninhalte. Dafür finde er leider nicht einmal im Kreis seiner Kolleg*innen immer Verständnis.

Die Teilnehmer der Konferenz konnten trotz aller Besorgnis jedoch auch ermutigende Signale aus der Medienlandschaft empfangen. Frau Dr. Klugsch- Eißer zitierte mit Befriedigung aus einem jüngst erschienenen Artikel in der ZEIT. Hier zeige sich exemplarisch, wie die plumpe und plakative Aussage eines Bildes durch hinreichende intellektuelle Durchdringung des Problems richtig gestellt werden könne. Denn in diesem Artikel entdecke die ZEIT im Auftritt der voll bekleideten ägyptischen Beach Volleyball Spielerinnen „im Bedecktsein etwas Befreiendes. Im Kontrast zu den Höschen tragenden Deutschen wirken die verhüllten weiblichen Körper wohltuend entspannend. Mit einem Mal erschien die Freizügigkeit der anderen unpassend, fast wie aus der Zeit gefallen. Mit der Schwere des Stoffes brachten die Ägypterinnen auch die Leichtigkeit des Seins.“

Kurz- und mittelfristig müsse die Schulung der Journalisten intensiviert werden. Schon aus logistischen Gründen müsse man sich auf die tonangebenden Redakteure und Kommentatoren beschränken. Erfahrungsgemäß könne man sich aber darauf verlassen, daß sie ihre Funktion als Meinungsmultiplikatoren in den Redaktionen erfüllten. Allerdings müsse auch unmißverständlich klargemacht werden, daß die kritische Auswahl der zu publizierenden Texte intensiviert werden müsse. Mittelfristig müsse der Anteil festangestellter Journalisten auch weiter reduziert werden. Denn nur so könne sichergestellt werden, daß die vorgegebene Linie nicht verlassen werde.

Man vertagte sich in der Gewißheit, auf dem richtigen Wege zu sein. In der nächsten Sitzung sollen die rechtlichen und technischen Möglichkeiten geprüft werden, über die sozialen Medien hinaus das Internet in den Griff zu bekommen. Internetzeitungen, Blogs und Dienste wie YouTube müßten reguliert werden, gegebenenfalls mittels Löschungen. Heiko Maas und Annetta Kahane werden über ihre Erfahrungen im Kampf gegen Rechts und Hatespeech berichten. Von einer Einbindung der Justiz will man jedoch Abstand nehmen. Heiko Maas sei es ja leider nicht gelungen, Staatsanwaltschaften und Gerichte von dem Irrglauben abzubringen, daß sie nur das Gesetz anzuwenden haben. Hinter vorgehaltener Hand erklärte ein Konferenzteilnehmer, daß ja schon Hitler und Goebbels die Juristen verachtet hätten. Deswegen mußten ja Sondergerichte und der Volksgerichtshof geschaffen werden. Aber vielleicht findet sich da noch ein Weg…