Wer angesichts der aufgeregten Diskussion um das (wohl absichtlich) unter der Gürtellinie angesiedelte Schmähgedicht Böhmermanns über Erdogan die berühmte Tucholsky-Frage stellt, was denn Satire eigentlich darf, der greift zu kurz. Es geht schon längst nicht mehr darum, die Grenzen der Satire zu bestimmen, sei es geschmacklich oder gar juristisch. In den sozialen Medien wie aber auch in der ganz gewöhnlichen öffentlichen Diskussion hat sich ein Sprachgebrauch eingebürgert, der von Vulgarität nur so strotzt. Ohne die „Ausschmückung“ der zu allem und jedem formulierten Kommentare mit ordinären Vokabeln scheint es nicht mehr zu gehen. Besonders stilbildend ist hier offenbar der Sprachgebrauch junger Männer „mit Migrationshintergrund“ aus der islamischen Welt. Sie pflegen ihr durchweg beleidigendes Gerülpse in ebenso mangelhafter Orthographie wie vulgär-sexueller Wortwahl abzusondern. Da will selbst eine eingefleischte Gouvernante wie das ZDF nicht nachstehen und entblödet sich nicht, die gedruckte Konkurrenz mit „Fick dich, Bildzeitung!“ über Twitter zu schmähen. Wir sehen, die kulturelle Bereicherung durch die Zuwanderung aus dem islamischen Kulturkreis ist in vollem Gange. Vielleicht werden sich auch bald unsere jungen Männer angewöhnen, Frauen überall auf der Straße in den Schritt zu greifen. Den Grünen und allen anderen Verständnishabern für die kulturellen Eigenheiten dieser Neubürger wird das ja nur ein Beleg für ihre These sein, daß die Vorgänge in der Silvesternacht von Köln sich doch vom Oktoberfest gar nicht unterscheiden. Den Staatsanwälten indessen, die sich nun mit dem erwähnten Böhmermann’schen Text befassen müssen, sollte zweierlei klar sein: Wer auf diesem Niveau etwa katholische Glaubensüberzeugungen anpinkelt, der darf sich nach ständiger Rechtspraxis auf die Kunstfreiheit des Grundgesetzes berufen. Und wer in den sozialen Medien anal, fäkal und genital sudelt, daß es dem mit Anstand und Kultur begabten Bürger schier die Schuhe auszieht, der hat auch nichts zu befürchteten, vorausgesetzt, er ist Moslem. Man darf also gespannt sein, ob auch in diesem Falle vor dem Gesetz alle gleich sind.
Ich kann mich noch gut an die Diskussion um „Charly Hebdo“ erinnern. Damals kam die Mehrheit der obercoolen Fürallesverständnishabenden zu dem Ergebnis: Satire darf alles! Muss das jetzt nicht auch für Böhmermann gelten? Für den Staatsanwalt wird es aber keine leichte Aufgabe werden, gleiches Recht zu erkennen. Wie verhält er sich „korrekt“? Ein Ausweg könnte sein, Schmähgedichte anders einzustufen, als Karikaturen. Dabei geht es schließlich um Worte. Gilt in einem solchen Fall höheres Recht? Besonders vor dem Hintergrund, dass der Geschmähte getätschelt werden muss (um weiter bei der Stange zu bleiben). Auf das Ergebnis der strafrechtlichen Überprüfung darf man gespannt sein.