Archiv für den Monat: Oktober 2026

Hurz!

Hape Kerkeling war viele Jahre ein begnadeter Komiker. Sein Lokalredakteur Horst Schlämmer, die niederländische Königin Beatrix auf Staatsbesuch beim Bundespräsidenten und die Nummer als polnischer Opernsänger, der seine Darbietung mit dem so herrlich unsinnigen Ausruf „Hurz!“ beendet, das war komische Unterhaltung vom feinsten. Auch die literarische Verarbeitung seiner Pilgerreise auf dem Jakobsweg war durchaus beachtlich und vor allem auch ein Publikumserfolg. Von alledem hat sich Herr Kerkeling schon lange verabschiedet. Inzwischen ist der „Kampf gegen rechts“ sein Metier geworden. In gewisser Weise passt ein Komiker auch da hinein, denn dieser Kampf ist mehr ein Krampf als eine ernst zu nehmende politische Betätigung.

Gestern Abend hatte er Gelegenheit, sich in Szene zu setzen. Die Fraktion der Linken im Landtag von Thüringen hatte eine Anhörung zu der Frage beantragt, ob die AfD die als verfassungsfeindliche Partei verboten werden müsse, und deswegen ein entsprechendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in die Wege zu leiten sei. Dem Antrag musste stattgegeben und eine solche Veranstaltung durchgeführt werden. Zwar war die ganze Veranstaltung von vornherein völlig unsinnig, denn den Antrag an das Bundesverfassungsgericht, eine politische Partei zu verbieten, können nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die Bundesländer sind schlicht nicht zuständig, weswegen die Befassung eines Landtages mit dem Thema auch zu keinem Ergebnis führen kann, das dann etwa zu einem Verbotsantrag führen könnte. Doch solche juristischen Formalitäten spielen für politische Überzeugungstäter wie die Linkspartei bekanntlich keine Rolle. Die Fraktionen konnten dazu jeweils Sachverständige vorladen, die dann im Justizausschuss des Landtages ihre Statements abgaben und sich den Fragen der anwesenden Abgeordneten stellten. Bei diesen Sachverständigen handelte es sich natürlich durchweg um Verfassungsjuristen. Wenig überraschend fielen deren Stellungnahmen dann so aus, wie das je nach einladender Fraktion zu erwarten war. Allerdings eben juristisch fundiert, wenn natürlich auch teilweise krass daneben, wie das eben so ist, wenn das Recht politisch instrumentalisiert wird. Das wollen wir hier einmal auf sich beruhen lassen.

Bemerkenswert war eben, daß der juristische Laie Kerkeling eingeladen worden war, wenig überraschend natürlich von der Partei Die Linke. Immerhin erklärte er aber gleich bei seiner Vorstellung, nicht als Verfassungsrechtsexperte hier zu sein, sondern als Nachkomme eines NS-Verfolgten. Und er unternahm nicht einmal den Versuch zu erläutern, warum die AfD seines Erachtens verfassungsfeindlich ist und deswegen ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen sie eingeleitet werden muss. Vielmehr unterstellte er das ganz einfach und verfehlte damit bereits das Thema. Denn es sollte doch Sinn dieser Veranstaltung sein, juristische Argumente für bzw. auch gegen ein solches Verbotsverfahren zu sammeln, was denknotwendig voraussetzt, daß man nicht das Ergebnis vorwegnehmen und auf dieser Basis dann von der notwendigen Verteidigung der Demokratie faseln kann.

Besonders peinlich ist es, seine selbstverständlich „antifaschistische“ Haltung damit zu untermalen, daß schließlich der Großvater von den Nazis ins KZ geworfen und dort natürlich misshandelt worden sei. Weil das so schön und erhebend ist, hatte man ja anlässlich der Veranstaltung zum 81. Jahrestag der Befreiung des KZ Buchenwald eben diesen Herrn Kerkeling als Redner eingeladen, der auch dort diese Geschichte dem ergriffenen Publikum vortrug. Ja, in der Tat wurde Hermann Kerkeling im Dezember 1933 vom Oberlandesgericht Hamm wegen „Vorbereitung des Hochverrats“ verurteilt, nachdem er Flugblätter gegen das Regime gedruckt und verteilt hatte. Indessen war er bereits einige Monate zuvor wegen bandenmäßigen Diebstahls als Anführer einer Gruppe von Einbrechern zu einer Zuchthausstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Die Flugblattaktion brachte ihm lediglich eine Erhöhung der Haftstrafe um ein weiteres Jahr ein. In der Tat musste er diese dann im KZ Buchenwald verbüßen, was sicherlich auch mit Folter und überhaupt schrecklichen Haftbedingungen verbunden war. (Quelle: Münsterland Zeitung 28.08.2026).

Indessen eignet sich unter diesen Umständen dieser Mann nicht als Vorbild für Demokraten. Immerhin war er ja überzeugter Kommunist. Kommunismus und Nationalsozialismus sind gleichermaßen menschenverachtende Ideologien. Natürlich kämpfte damals ein Kommunist selbstverständlich gegen die Nationalsozialisten. Indessen machte ihn das nicht zum rechtschaffenen Kämpfer für die Demokratie. Vor allem aber ist es eben nur die halbe Wahrheit, seinen Widerstand gegen das NS-Regime zu preisen, seine kriminelle Karriere jedoch zu verschweigen. Bewundernswerte Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime gab es gottlob, und zwar ohne jeden Makel. Sie gab es natürlich keineswegs in jeder Familie. Ganz im Gegenteil, diesen Mut hatten nur wenige, wie das in solchen brutalen Diktaturen nun einmal so war und ist. Und wenn man mit seiner Familiengeschichte nicht wirklich punkten kann, dann schweigt man darüber. Wenn man dann in diesem Zusammenhang Vorbilder benennen will, dann gibt es ja Stauffenberg, die Geschwister Scholl und viele weniger prominente, gleichwohl bewundernswerte tapfere Gegner des Regimes.

Wir müssen allerdings davon ausgehen, daß die Medien und die übergroße Mehrzahl der Politiker unseres Landes Herrn Kerkeling ob seines entschiedenen Eintretens für die Demokratie und gegen den heraufdämmernden Nationalsozialismus 2.0 lobpreisen werden. Leider gibt das intellektuelle Niveau unserer politischen Klasse nicht mehr her.

Doch trösten wir uns mit Marcel Reich-Ranicki: Wenn Sie etwas Dummes hören wollen, dann fragen Sie einen Künstler nach seiner politischen Meinung.