Archiv für den Monat: November 2026

Der Bayerische Rotfunk berichtet

Der AfD-Lokalpolitiker Rüdiger Irmgart aus Weilheim in Oberbayern ist außerhalb seiner Region kaum jemandem, in der bayerischen AfD indessen natürlich breiter bekannt. Der Mann ist Rechtsanwalt, hat vier Kinder und sitzt für seine Partei im Kreistag. Nichts also, worüber hier zu berichten wäre. Der Mann macht seine Arbeit, trägt auch sonst zum Gemeinwesen bei und genießt offenbar auch das Vertauen seiner Wähler. Doch nun hat es ihn ins Rampenlicht geschleudert. Was ist geschehen?

Vor einigen Tagen ist bekannt geworden, daß in großem Umfang elektronische Kommunikation der AfD „gehackt“ worden ist. Cica 420.000 e-mails sind ins Internet gestellt worden. Es handelt sich dabei um Korrespondenz aus früheren Jahren, und sie ist wohl auch nicht vollständig. Für die woken Journalisten und Verteidiger „unserer Demokratie“ in der Poltik jedoch erst einmal so etwas wie der Gewinn des Lotto-Jackpots. Endlich kann man beweisen, was man bisher nur vermutet hatte: die AfD ist hinter der bürgerlichen Fassade rechtsextrem. Laßt den Schampus fließen!

Bei näherem Hinsehen bleibt davon jedoch nichts übrig. Vielmehr wird der Champagner sehr schnell schal und die Ankläger finden sich auf der Anklagebank wieder. Zur Wirklichkeit:

Im April 2016 entschied das Landesschiedsgericht der AfD Bayern über einen Ausschlussantrag gegen den Poltiker. Der Antrag war darauf gestützt, Herr Irmgart habe sich „rassistisch“ geäußert. Auf facebook habe er schwarze Menschen mit dem „N-Wort“ bezeichnet und bestimmte Bevölkerungsgruppen verächtlich gemacht. Ferner habe er „Parallelstrukturen“ in Form von sogenannten Kameradschaftsabenden aufgebaut und sogar eine „Zusammenarbeit mit der NPD in Betracht gezogen“. Der Landesvorstand der Partei strebte an, dem Beschuldigten für eineinhalb Jahre die Mitgliedsrechte zu entziehen. Das Landesschiedsgericht entschied dann auch so. Herr Irmgart legte gegen diese Entscheidung jedoch Berufung zum Bundesschiedsgericht ein. Das änderte dann nach einem Jahr diese Entscheidung und hob die verhängten Sanktionen auf. Zur Begründung führte es aus, zum einen leide der Antrag des bayerischen Landesvorstandes an einem Formfehler, aber auch die erhobenen Vorwürfe rechtfertigten die ausgesprochenen Sanktionen nicht. An diesem Verfahren ist zweierlei bemerkenswert: zum einen führt der Vorwurf rassistischer Äußerungen dazu, daß Vorstandsgremien der Partei Disziplinarmaßnahmen gegen das betreffende Mitglied ergreifen. Offensichtlich duldet diese Partei derartiges in ihren Reihen nicht. Politik und Medien indessen erwecken stets den gegenteiligen Eindruck. Zum anderen zeigt sich daran die Unabhängigkeit der jeweiligen Richter. Davon konnte ja auch die SPD in der Sache Sarrazin ein Lied singen.

Die Berichterstattung des BDR indessen erweckt den Eindruck, auch dieser Vorfall zeige, wie sehr sich die Partei radikalisiert habe und weiter radikalisiere. Man beruft sich dabei auf die Äußerung einer Professorin für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr einerseits und eines Professors für Politikwissenschaften an der Universität Lüneburg andererseits. Die Inhaberin eines juristischen Lehrstuhls wird mit der Aussage zitiert, daß „ein Formfehler zur Unzulässigkeit des Verfahrens geführt habe, halte sie wegen der Bedeutsamkeit solcher Ordnungsmaßnahmen den Parteien nicht für angemessen“. Ohne nähere Prüfung werde implizit gesagt: „Das war doch alles gar nicht so schlimm“. Das ist für eine Juristin eine bemerkenswerte Aussage. Schon der Begriff des Formfehlers sollte von Juristen gemieden werden. Es gibt eben Verfahrensvorschriften, die penibel eingehalten werden müssen. Wenn dazu gehört, daß ein Ausschlussantrag eben zwei Unterschriften von dafür zuständigen Personen aufweisen muss, dann ist das eben zu beachten. Die Funktion derartiger Formvorschriften ist unter anderem auch, Willkür zu unterbinden. Die Formalien sind eben die Korsettstangen des Rechts, wie ein alter Juristenspruch lautet. Offenbar kann man auch mit sehr lückenhaften Rechtskenntnissen einen juristischen Lehrstuhl erklimmen. Inwiefern dann ein Politikwissenschaftler aus diesem Fall schließen kann, der Fall sei insofern paradigmatisch, als man daran eine durchgehende Radikalisierung der Partei erkennen könne, bleibt wohl sein Geheimnis. Es zeigt allerdings auch, daß zumindest dieser Politikwissenschaftler ein merkwürdiges Verhältnis zum Recht hat.

Die erhobenen Vorwürfe gegen den Kommunalpolitiker haben im Ergebnis vor Gericht keinen Bestand gehabt. Parteischiedsgerichte sind Gerichte im Sinne des Gesetzes. Denn das Parteiengesetz schreibt in § 14 die Errichtung von Schiedsgerichten zwingend vor, auch ihre Unabhängigkeit. Im Falle einer für das betreffende Mitglied nachteiligen letztinstanzlichen Entscheidung eines Parteischiedsgerichts können dann die ordentlichen Gerichte angerufen werden, was ebenfalls die Einbettung des Schiedsgerichtsverfahrens in die Rechtsordnung belegt.

Ein weiterer Gesichtspunkt sollte nicht außer Acht bleiben. Die Vorwürfe gegen den Politiker dürften strafrechtlich auf § 130 StGB, Volksverhetzung, hinauslaufen. Sie haben sich im vorliegenden Falle eben nicht bestätigt. Mehr noch, selbst wenn es ein derartiges schiedsgerichtliches Verfahren nicht gegeben hätte, so wären derartige Straftaten zehn Jahre später seit langem verjährt. Der Bayerische Rundfunk hält es also für geboten, einen nicht belegten und mit Sicherheit seit Jahren verjährten Vorgang breitzutreten, von dem die Öffentlichkeit nur deswegen Kenntnis erlangt hat, weil dieser E-Mail Verkehr in strafbarer Weise an die Öffentlichkeit gebracht worden ist. Privater E-Mail Verkehr, auch innerhalb einer politischen Partei, fällt unter das Briefgeheimnis, § 202 StGB. So gewonnene Erkenntnisse unterliegen auch einem Beweisverwertungsverbot, und das nicht nur gemäß der Strafprozessordnung. Auch das ist den betreffenden Redakteuren des Bayerischen Fernsehens offenbar völlig egal. Zugunsten der Juristen des Hauses gehe ich mal davon aus, daß sie erst gar nicht gefragt worden sind.

In dem Beitrag wird dem Politiker dann weiter vorgehalten, daß er im August 2020 in Berlin auf einer Kundgebung gewesen sei, wo er ausweislich des beigefügten Fotos mit Vertretern der Münchener Pegida gesprochen habe, die damals vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet worden sei. Sozusagen erschwerend scheint ins Gewicht zu fallen, daß der Politiker Lederhose trug, und im Hintergrund schwarz-weiß-rote Reichsflaggen zu sehen seien. Hier wird also unterschwellig behauptet, der AfD-Politiker bewege sich in einem verfassungsfeindlichen Milieu, wohl Reichsbürger. Zumindest in diesem Milieu hat auch kein Bayer demnach Lederhose zu tragen. Vor allem aber wird überhaupt nicht berichtet, warum der Politiker mit diesen angeblichen oder wirklichen Pegida-Leuten gesprochen hat. Hat er sich deren Meinung angehört? Er selbst erklärt ausdrücklich, er sei zwar bei dieser Demonstration anwesend gewesen, habe sich an den späteren Vorgängen am Reichstagsgebäude, gemeint ist der medial gehypte „Sturm auf den Reichstag“, nicht beteiligt. Er erklärt auch ausdrücklich, und zwar auch auf seiner Homepage, daß er sich uneingeschränkt zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, zur Menschenwürde und zum Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes bekennt. Das ist natürlich den wackeren Redakteuren des Bayerischen Rundfunks ebenso wie den zitierten Professoren offenbar völlig gleichgültig. Für sie sind das wohl nur Lippenbekenntnisse.

Der Skandal für den Bayerischen Rundfunk und ähnliche Meinungsathleten ist dann die Tatsache, daß der Kommunalpolitiker Irmgart zweimal zu Mitglied des bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt worden ist. Der Skandal ist aber in Wirklichkeit, daß der Bayerische Rundfunk einen tatsächlich nicht belegten, rechtlich nicht verwertbaren und zeitlich deutlich angeschimmelten Vorgang zum Anlass nimmt, einen unbescholtenen Bürger in den Dreck zu ziehen. Aber im sogenannten Kampf gegen rechts für die sogenannte UnsereDemokratie, nicht zu verwechseln mit der Staatsform Demokratie, ist offenbar alles recht.