Empört euch!

Die Empörungsmaschine ist angeworfen. Unisono empören sich die Sprecher der Parteien, Kirchen und Verbände über die Forderung aus der AfD, dem politischen Islam Grenzen zu setzen. Lehrerinnen sollen danach künftig in den Schulen keine Kopftücher tragen, Ganzkörperverhüllungen wie die Burka sollen verboten werden, die Finanzierung von Moscheen aus dem Ausland, etwa aus Saudi-Arabien, soll ebenso verboten werden, wie der Bau von Moscheen im typischen orientalischen Stil mit Minaretten. Imame sollen nur noch zugelassen werden, wenn sie an deutschen Universitäten studiert haben und in deutscher Sprache predigen. Rechtsextreme Forderungen seien das, mit dem Grundgesetz (Religionsfreiheit!) nicht vereinbar und überhaupt unerträglich. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, der immerhin 0,5% der Muslime in Deutschland vertritt, zieht bereits die Parallelen zu Hitler und den Nazis. Erstmalig werde seither eine ganze Religionsgemeinschaft in den Verbotsbereich gerückt. Der unvermeidliche Martin Schulz gefällt sich in der seines Erachtens wohl prägnanten Formulierung, diese Partei sei keine Alternative für Deutschland, sondern eine Schande für Deutschland.

Schauen wir doch einmal genauer hin.

Was das geforderte Verbot, das sogenannte islamische Kopftuch in der Schule zu tragen angeht, so hat eben erst das Arbeitsgericht in Berlin auf der Grundlage eines dortigen Gesetzes entschieden, daß Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen eben kein Kopftuch dieser Art tragen dürfen, weil dies ein eindeutiges und appellatives religiöses Symbol sei. Das einschlägige Gesetz des Landes Berlin ist demnach von braunem Ungeist geprägt und findet in dem Arbeitsgericht Berlin wohl willfährige Richter Freislerschen Zuschnitts. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU ist erst jüngst mit ihrem Vorschlag, ein gesetzliches Verbot von Burka und Niquab in Deutschland einzuführen, in ihrer Partei gescheitert. Demnach ist die CDU wohl gerade noch an der braunen Einfärbung vorbeigeschrammt. Ob die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit durch ein bauordnungsrechtliches Verbot von orientalischen Bauformen wie den typischen Moscheen mit Kuppel und Minaretten überhaupt tangiert würde, muß wohl füglich bezweifelt werden. Denn schon nach geltendem Recht müssen sich Bauvorhaben auch gestalterisch in die nähere und weitere Umgebung einfügen. Wenn eine politische Partei fordert, insoweit auch gesetzliche Klarstellungen und Interpretationsrichtlinien einzuführen, dann ist das wohl doch meilenweit von nationalsozialistischer Gesetzgebung auf der Grundlage des Führerwillens oder auch nur des sogenannten gesunden Volksempfindens entfernt.

Interessant ist auch, welcher Sprachgebrauch offenbar den Nachrichtensprechern vorgeschrieben ist. Sie haben dem Volk vor den Bildschirmen zu erklären, es gehe um Angriffe und Verbote in Richtung des Islam in Deutschland. Hört man jedoch die anschließend eingespielte Erläuterung der Co-Vorsitzenden jener Partei, so erklärt sie, es gehe gar nicht um den Islam oder die Muslime an sich, es gehe um den politischen Islam, der nun einmal ihres Erachtens den Werten unseres Grundgesetzes entgegenstehe. Der politische Islam, wohl gemerkt. Es sollte sich nun langsam herumgesprochen haben, daß der Islam vom ersten Tage seiner Geschichte an, die nun wahrlich keine Geschichte der friedlichen Missionierung, sondern der blutigen Eroberung ist, eine eminent politische Bewegung gewesen ist und noch heute ist. Das muß an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden. Wer sich mit diesem Thema befaßt, wird um diese Erkenntnis nicht herumkommen. Soweit nun mit der Religionsfreiheit des Grundgesetzes argumentiert wird, so sei auch die Frage nach einem weiteren fundamentalen Artikel unseres Grundgesetzes und seiner Akzeptanz durch den größten Teil der Muslime erlaubt. Männer und Frauen sind nach dem Grundgesetz gleichberechtigt. Wie viel Gleichberechtigung steckt in einer Religion, die von den Frauen eine Verhüllung in den Varianten vom Kopf und Hals verbergenden Tuch bis zur Ganzkörperverhüllung verlangt, von den Männern indessen nicht. Wie viel Gleichberechtigung steckt in einer Religion, die Männern und Frauen unterschiedliche Erbquoten und einen unterschiedlichen Wert als Zeugen vor Gericht beimißt?

Soweit ersichtlich, ist vieles, was da von einer Partei gefordert wird, und von allen anderen als verfassungswidrige Denkweise verdammt wird, entweder bereits geltendes Recht oder aber Programm auch anderer Parteien. Doch schon die alten Römer wußten: duo cum faciunt idem, non est idem (wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht das gleiche).

Ein Gedanke zu „Empört euch!

  1. Epimetheus

    Für seelische Befindlichkeiten den Koran, für Nackenschmerzen den Masseur

    Heinrich Himmler, Reichsführer der SS und Beauftragter für die Endlösung der Judenfrage hatte laut seinem Masseur Kersten (ein Este mit finnischem Pass, der ihm die somatischen Schmerzen der Nacken-Muskelverspannungen behandelte) eine kleine Bibliothek mit Büchern über den Islam sowie den Propheten Mohammed. Eine deutschsprachige Ausgabe des Koran führte Himmler nach Zeugnis von Kersten auch auf Reisen immer bei sich. Himmler war bekanntlich in einer sehr katholischen Familie geprägt und aufgewachsen. und fand anscheinend seelische Erleichterung durch diese Lektüre entsprechender Suren. Über die Imame der SS-Division Handschar hatte er eine hohe Meinung.

    (Quelle: Heinrich Fraenkel/RogerManvell, HIMMLER, Kleinbürger und Massenmörder, Herrsching 1981, Seite 100 u. a.)

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